Zusammenfassung GK
May 5, 2017 | Author: ChewJa Bacca | Category: N/A
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Zusammenfassung Gemeinschaftskunde 1. Leben in der Gesellschaft 1.1 Neue Anforderungen in Beruf und Privatleben a) Schlüsselqualifikationen Handlungskompetenz Persönliche Kompetenz
Soziale Kompetenz
Lern-/Leistungswille
Kooperationsbereitschaft
Ausdauer/Belastbarkeit
Teamfähigkeit
Gewissenhaftigkeit
Höflichkeit/Freundlichkeit
Konzentrationsfähigkeit
Konfliktfähigkeit
Selbstständigkeit/Initiative
Toleranz
Kreativität
Kritikfähigkeit
Kunden- und Serviceorientierung
Flexibilität
Qualitätsbewusstsein
Verantwortungsbewusstsein
Fachliche Kompetenz
Beherrschung der Kulturtechniken
gute Kenntnisse in Ausbildungsfächern
berufliche Fertigkeiten
b) Lebenslanges Lernen
Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten beruflich und privat nutzen
Erweiterung der Allgemeinbildung
Stärkung Schlüsselqualifikationen
"Finger am Puls der Zeit" kein Stillstand
an technischen Fortschritt anpassen und orientieren
Vertiefung Fremdsprachenkenntnisse
Verhalten der Eltern prägt Kinder maßgeblich ("Tugenden" wie Höflichkeit, Pünktlichkeit, Fleiß, Ehrlichkeit / "Schlüsselqualifikationen" s. o.)
Gesellschaft benötigt genügend Nachwuchs zum Erhalt des Bevölkerungsstandes
1.2 Familie und Gesellschaft a) Bedeutung und Aufgabe der Familie
Wissensvermittlung
Förderung geistiger und körperlicher Anlagen
Erziehung/Sozialisation
Wertevermittlung
Befriedigung materieller Bedürfnisse
liebevolle Zuwendung/Hilfe in Krisen
b) Familie – rechtliche Situation in Deutschland Ehe und Familie nach GG unter besonderem Schutz Ausübung der elterlichen Sorge von beiden Elternteilen gleichberechtigt
Staatliche Förderung der Familie
Finanzielle Hilfe
Rechtliche Vorteile Arbeitsmarkt
Beratungsangebote
Soziale Einrichtungen
Mutterschaftsgeld (Mutterschaftsleistungen der Krankenkassen)
Kindergeld (184 € bei 1. & 2. Kind, dann Staffelung)
Elterngeld (einkommensabhängig) für Elternzeit (Kinderbetreuung zu Hause)
Steuerersparnis durch "Erziehungsfreibetrag"
höherer Betrag bei ALG I und II im Bedarfsfall
Wohngeld
Anrechnung der Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung (3 Jahre pro Kind)
BAföG-Darlehen und finanzielle Zuschüsse für Schüler & Studenten
Zuschüsse bei Riester-Renten-Sparplan
Elternzeit (3 Jahre Freistellung für Väter und Mütter, Wechsel/parallel)
Sonderurlaub (Betreuung kranker Kinder; 10 Tage/Jahr)
Schwangerschafts- und Familienberatung/Erziehungsberatung
Schuldnerberatung
Kinderhort/Tagesstätten/Kindergarten (vermehrt Ganztagesform)
Ganztagsschulen
Sozialstationen/ soziale Dienste
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1.3 Ehe nach Art. 3 GG beide Ehe-Partner gleichberechtigt: beide dürfen erwerbstätig sein und Haushalt führen
Definition
Formeller Rahmen der Eheschließung
Partnerschaft auf Lebenszeit (Liebesbeweis)
1 Mann + 1 Frau (Monogamie)
1 Standesbeamter muss anwesend sein
o
Scheidungszahl nimmt zu
keine Bigamie
Trauzeugen sind möglich, kein Muss
o
Ehe kein Garant für lebenslange Bindung
beiderseitiges Einverständnis
Unterschriften der Eheleute sind zwingend
mind. 1 Partner volljährig (geschäftsfähig) anderer Partner mind. 16 Jahre mit der Erlaubnis der Eltern oder des Vormundschaftsgerichts
kein öffentliches Aufgebot
kirchliche Trauung rechtlich ohne Bedeutung
Erziehung & Fortpflanzung (Kinder) o
Erziehung kann von staatlichen Einrichtungen übernommen werden
o
außereheliche Kinder werden gesellschaftlich akzeptiert
materielle Absicherung (& weniger Steuern) o
Voraussetzungen
keine Ehe mit Verwandten in gerader Linie (z. B. Bruder, aber Cousin möglich)
Absicherung auch durch staatliche Hilfen
klassische Rollenverteilung zw. Mann & Frau o
heute keine Rollenverteilung mehr zwingend
o
durch Emanzipation der Frau
o
Elterngeld auch für Männer
o
gesellschaftlicher Wandel
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Namensrecht
Ehe- und Familienname: Geburtsname der Frau oder Geburtsname des Mannes oder
beide Partner behalten ihren Namen oder
der Partner, dessen Geburtsname nicht Familienname wird, kann seinen Geburtsnamen voranstellen oder hinten ansetzten (Doppelname)
Nachname der Kinder: nur einer der beiden Geburtsnamen
Vermögensverhältnisse
Zugewinngemeinschaft (gesetzl. Güterrecht)
jeder verwaltet und nutzt sein Vermögen selbst
Gütertrennung (vertragl. Güterrecht, notariell beurkundet) jeder verwaltet sein Vermögen selbst und haftet nur für eigene Schulden
Gütergemeinschaft (vertragl. Güterrecht, notariell beurkundet)
gemeinsame Verwaltung des Vermögens
Scheidung:
Scheidung:
das in der Ehe dazu erworbene Vermögen wird aufgeteilt (Ausnahme: pers. Schenkungen und Erbschaften)
Halbierung des Vermögens
1.4 Scheidung Rechtliche Voraussetzungen
bis 1977 = Schuldprinzip Scheidung nur wenn ein Ehepartner schwere Eheverfehlungen (z. B. Ehebruch, unsittliches Verhalten) begangen hat Problem: Nur „Schuldige“ konnten zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden Frauen konnten sich Scheidung aus eigenem Verschulden wirtschaftlich nicht leisten
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seit 1977 Zerrüttungsprinzip Scheidung ist möglich wenn Lebensgemeinschaft: nicht mehr besteht (Trennung in der Vergangenheit) und ihre Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist (negative Zukunftsprognose)
Scheidung nur durch gerichtliches Urteil möglich auf Antrag eines oder beider Ehegatten Familienrichter prüft, ob die Ehe gescheitert (zerrüttet) ist: wird angenommen (unwiderlegbare Zerrüttungsvermutung), wenn bestimmte Trennungszeiten eingehalten wurden: unter 1 Jahr Ausnahmefall: Fortsetzung der Ehe unzumutbar (Härtefall), z. B. Alkoholismus oder Gewaltanwendung
mind. 1 Jahr beide sind mit der Scheidung einverstanden „Trennungsjahr“
mind. 3 Jahre wenn ein Partner nicht einverstanden mit der Scheidung
Regelung soll Rechtsmissbrauch entgegenwirken und sicherstellen, dass „einverständliche Scheidung“ nicht leichtfertig (Kinder!) und voreilig erfolgt
Folgen der Scheidung
Unterhaltsverpflichtung o
wenn ein Ehegatte nicht für seinen eigenen Unterhalt sorgen kann Anspruch auf Unterhalt vom Ehepartner
o
wenn Kinder unter 18 oder in Berufsausbildung Anspruch auf Unterhalt
Versorgungsausgleich Rentenansprüche aus Berufstätigkeit werden gegeneinander ausgeglichen
Sorgerecht für die Kinder gemeinsames Sorgerecht für beide Ehepartner
Umgangsrecht o o
Kind hat Recht auf Kontakt zu beiden Elterteilen beide sind zum Umgang mit dem Kind verpflichtet
Vermögensaufteilung Verteilung des Vermögens nach Vereinbarung oder Gesetz (siehe Punkt Vermögensverhältnisse)
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1.5 Ehe/Familie im Wandel Merkmal
Früher
Heute
Ehe als Lebensform
selbstverständliches Ziel ohne Alternative
ca. 40 % Singles und nicht eheliche Lebensgemeinschaften
Frau: Mutter & Hausfrau
Frau und Mann weitgehend gleichberechtigt
Rollenverteilung
Kinderzahl
Kindererziehung
Ehedauer
außereheliche sexuelle Beziehungen
Mann: absolutes Oberhaupt
meist 4 Kinder (1965 noch 2,5 Kinder)
meist nur 1 Kind;
autoritär mit körperlichen Strafen
liberal-partnerschaftlich
auf Lebenszeit (vor dem 20 Jhdt. oft nur 15 – 20 Ehejahre)
"Erträglichkeit" ist entscheidend
Ø 1,3 Kinder je Frau
jede 3. Ehe Scheidung
Sex vor und außerhalb der Ehe kaum noch Tabu
absolutes Tabu Frau wurde schnell missachtet; uneheliche Kinder waren Schande
nichteheliche Kinder akzeptiert & rechtlich gleichgestellt
Gleichberechtigung der Frau Gesetzliche Entwicklung seit 1949 1949: Art. 3 Abs. 2 GG „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ Vermögen
Berufstätigkeit
Haushaltsführung
Namens- und Entscheidungsrecht
Mann
Name des Mannes
Mann darf Arbeit der Frau kündigen
Frau muss Haushalt alleinig führen
nur Vater des Kindes berechtigt
Zugewinngewinngemeinschaft
Name des Mannes & Mädchenname
Frau darf arbeiten, wenn vereinbar mit Ehe + Familie
Frau muss Haushalt eigenverantwortlich führen
Mutter = für Kinder sorgen
1951
1971
Namensrecht
Vater = Entscheidungs- und Vertretungsrecht
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Vermögen
1995
2005
Namensrecht
Berufstätigkeit
freie Namenswahl
Mann + Frau dürfen erwerbstätig sein
Namens- und Entscheidungsrecht
Haushaltsführung
Mann + Frau führen Haushalt gemeinsam
Entscheidungs- und Vertretungsrecht steht beiden zu bei Unstimmigkeiten = Familiengericht
Chancengleichheitsgesetz in Baden-Württemberg
Wunschtraum Gleichberechtigung oder Wirklichkeit? Gesetzliche Regelung
Gesellschaftliche Realität
Art 3 GG: Männer und Frauen sind gleichberechtigt
nur 21 % der Führungspositionen sind von Frauen besetzt schlechtere Bezahlung von Frauen für die gleiche Arbeit Frauen sind in der Regel für die Kinderbetreuung und den Haushalt zuständig (traditionelle Rollenverteilung)
Widerspruch zw. Anspruch und Realität: Gleichberechtigung ist noch nicht erreicht bzw. verwirklicht! Ursachen & Gründe Gesellschaft
traditionelles Rollenverständnis
Frauen
wollen keine Karriere machen, sind oft zu bescheiden
Unternehmen
männl. Angestellte werden bevorzugt, da kein Ausfall durch Schwangerschaft oder Kinderbetreuung
Politik
zu geringes Angebot von Krippenplätzen
2. Gesellschaft im Wandel/ Strukturwandel aktuelle Zahlen für 2011 (stat. Bundesamt): primär
1,6 % Beschäftigte
sekundär
24,6 % Beschäftigte
tertiär
73,8 % Beschäftigte
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Primärer Sektor (Urproduktion)
Land- und Forstwirtschaft
Tierzucht
Fischfang
Bergbau
Holzbau
Sekundärer Sektor (Industrie)
Tertiärer Sektor (Dienstleistung)
Industrie
Handel
Handwerk
Verkehr/Logistik
Energiewirtschaft
Baugewerbe
Quartärer Sektor (Information)
Beratung (Rechtsanwälte, Ingenieure, Wirtschafts/Steuerberater)
Tourismus
IT-Dienstleistungen
Hotel/Gaststätten
Kreditinstitute
Hochtechnologie (Nano-/ Biotechnologie)
Versicherungen
Kommunikationstechnologie
freie Berufe (Dienstleister)
öffentlicher Dienst
Basisinnovationen = Schlüsseltechnologien
ermöglichen Erschließung neuer Technikbereiche
befinden sich im Wachstum, deshalb entscheidend für Wirtschaft der Zukunft
Beispiele: o
18. Jh. = Dampfmaschine (industrielle Revolution)
o
19. Jh. = Mechanik, Elektrotechnik, Fließband (Massenproduktion)
o
20. Jh. = Petrochemie (Erdöl)/ Kunststoff
o
21. Jh. = Mikroelektronik, Robotik, Informations-/Kommunikationstechnik
Basisinnovationen (Erfindung und Entwicklung) Prozessinnovation
Innovation der Berufe
Produktinnovation
viele neue Produktionsverfahren
neue Berufe
neue Anforderungen
dadurch Verbilligung der Produkte
aber: Verschwinden von Berufen
Viele neue Produkte, die technisch verbessert sind u. überwiegend ständig zur Verfügung stehen
Industrialisierung
Ausweitung von Handel und Konsum
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Technologischer Beeinflussung der Arbeitswelt und Wirtschaft
Entstehung neuer Tätigkeitsfelder
Entwicklung neuer Ausbildungsberufe
Verbesserung der Produktionstechnologien (Produktivitätssteigerung aber evtl. auch Arbeitsplatzabbau)
vorwiegend PC-gestützte Arbeit (ca. 20 Millionen Arbeitnehmer)
Unternehmenskonzentration nimmt zu (immer größere Konzerne mit höherem Kapital/Umsatz)
Globalisierung o
Erschließung neuer Märkte
o
Behauptung im internationalen Konkurrenzkampf
o
Abwanderung von Unternehmen ins Ausland (lohnkostengünstiger, geringere Produktionskosten/Rohmaterial vor Ort, etc.)
o
Produktentwicklung durch internationale Teams gleichzeitig möglich
o
"just in time" Lieferungen anstelle teurer Warenlager Neue Arbeitszeitmodelle
flexible Arbeitszeiten ("Stempeln" der Arbeitszeit; Kernarbeitszeit)
Zwei- bzw. Drei-Schicht-Produktion zur möglichst optimalen Maschinenauslastung
Nacht- und Wochenendschichten (rund 30 % aller Berufstätigen)
Arbeitszeitkonten (Anhäufen von Überstunden und Abfeiern bei schlechter Auftragslage)
Zunahme von Teilzeit-Arbeitsplätzen und "400-€-Jobs"
zunehmende Beschäftigung von "Zeit-Arbeitskräften" und "freier Mitarbeiter" (Arbeitszeit unbegrenzt, da kein Arbeitsvertrag)
2.1 Spannungsfeld Ökonomie/Ökologie Ökologie = Lehre der Umwelt (Erde, Wasser, Luft, Lebewesen in Wechselbeziehungen) Problem Umweltgefährdung und –verschmutzung = Störung des ökologischen Gleichgewichts mit erkennbaren Folgen:
Beeinträchtigung der Lebensprozesse bei Menschen, Tieren und Pflanzen durch o
Krankheiten (Waldsterben, etc.)
o
oder Ausrottung Ursachen der Umweltzerstörung
größerer materieller Wohlstand erhöht Güterproduktion erhöhter Energieverbrauch
größere Produktion und dadurch Konsum (Wegwerfgesellschaft) Abgase, Abwässer, Abfälle und Müllablagerungen
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Umweltfaktor Ruhe
Umweltschäden zunehmender Straßen- und Luftverkehr
Gesundheitsstörungen durch Lärm
Treibhauseffekt durch Abgase (z. B. CO2, Methan, FCKW)
Ansteigen des Meeresspiegels
Verschiebung der Klimazonen
Artensterben
Zunahme von Naturkatastrophen
Ausbreitung von Wüsten (südliche Länder)
evtl. "Umweltflüchtlinge)
FCKW aus Spraydosen, Schaumstoffe, Kühlschränke, Klimaanlagen, etc.
Pflanzenschädigung
Hautkrebs durch UVStrahlung
Belastung durch giftigen Staub und Ruß, etc.
Smog
Atemwegserkrankungen
Krebs
Schwermetallbelastungen von Gewässern Überwärmung der Gewässer durch Kühlwasser Sickerwasser aus Mülldeponien Übersäuerung
Grund- und Trinkwasserbelastung
Fischsterben
steigende Radioaktivität
Bodenvergiftung durch Überdüngungen, Pestizide, Schwermetalle
Pflanzen- und Waldsterben
Klima (Atmosphäre)
Ozonschicht
Luft
Wasser
Boden
Folgen
Ökologische Ziele
Erhaltung einer vielfältigen Pflanzen- und Tierwelt (Biotope, Nationalparks, Verbot giftiger Stoffe)
Verminderung von Umweltbelastung und –verschmutzung
Verringerung des Energieverbrauchs (Reduktion von CO2)
Recycling und Zurückgewinnung von Rohstoffen
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Staatliche Maßnahmen zur Verfolgung ökologischer Ziele
Gemeinlastprinzip
Verursacherprinzip
(Umweltverschmutzer sind nicht bekannt, deshalb allgemeine Risikovorsorge)
(Umweltverschmutzer sind Unternehmen und Privatleute, d. h. bekannt)
Schaffung von Entsorgungseinrichtungen (Recycling- Anlagen, etc.)
Beseitigung der Schäden (Reparatur von öffentlichen Gebäuden, Bau und Verbesserung von Klärwerken zur Trinkwasseraufbereitung, etc.)
Finanzierungsanreize für umweltschonende Investitionen (Subventionen für Photovoltaik, neue Heizungsanlagen, Steuervergünstigungen)
Umweltauflagen für Unternehmen und Privathaushalte (Katalysatoren, Schadstoffbeseitigung)
Verbote für stark umweltbelastende Produktionsverfahren
Steuern auf Energieverbrauch (Mineralölsteuer, Ökosteuer)
Abgabenerhöhung für Müllproduzenten
staatlich geförderte Umweltforschung
Konferenzbeschlüsse und staatliche Ziele: UN-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro Agenda 21 = Politik soll ausgerichtet werden auf nachhaltige Entwicklung o Ressourcenverbrauch nur entsprechend der Leistungsfähigkeit der Natur o Umweltschutz soll aber auch wirtschaftlich und sozial verträglich sein Klimaschutzziel für das Jahr 2020
Einsparung von mind. 20 % der ausgestoßenen Treibhausgase Ausbau erneuerbarer Energie Reduzierung der Abgase im Straßenverkehr Auswirkungen der Umweltschutzpolitik auf den Arbeitsmarkt Jobkiller-Wirkung
erhöhte Produktionskosten durch staatlich vorgeschriebene Umweltauflagen (v. a. umweltkostenintensive Branchen wie Energieversorgung, Mineralölverarbeitung, Chemie, Industrie, etc.) wenn erhöhte Kosten nicht durch Verkauf der Produkte aufgefangen werden können Produktionsverlagerung ins Ausland
Jobknüller-Wirkung
erhöhte Nachfrage von umweltschonenden Produkten
Ausbau modernster Technik und in umweltintensiven Branchen
deutsche Hersteller von Umweltschutzgütern exportieren Technologie (Windkraft/Solartechnik)
Entstehung neuer Arbeitsplätze in Umwelttechnikbranche, erneuerbare EnergieVersorgung
jährliche Wachstumsraten bis zu 8 % im Zukunftsmarkt Umweltschutz-Technologie
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2.2 Demographischer Wandel Hauptfaktoren: Geburtenrate Sterberate/ zunehmende Lebenserwartung Zu- und Abwanderung
Generationenvertrag Der Generationenvertrag bezeichnet ein Umlageverfahren zur Finanzierung der gesetzlichen Rente: Die (i.d.R. nicht selbständig) arbeitende Generation finanziert mit ihren Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung die Rentner von heute. Der Generationenvertrag gilt im gegenseitigen Einverständnis, ohne dass er ausgesprochen oder schriftlich festgelegt wurde Definition des Bundesfinanzministeriums
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Folgen Altersvorsorge
Generationenvertrag funktioniert nicht mehr
Einführung von höherem Renteneintrittsalter
private Altersvorsorge
Gesundheitswesen
ansteigende Zahlen pflegebedürftiger Menschen
zusätzlicher Bedarf von Einrichtungen und Kapazitäten in der Altenarbeit und Altenpflege
steigende Beitragssätze der Pflegeversicherung/ Krankenversicherung
immer höhere Kosten für medizinische Versorgung älterer Menschen
evtl. Entwicklung zu einer medizinischen "Zweiklassen"-Versorgung
Staatliche Infrastruktur
in Kindergärten und Schulen ist bereits heute ein Rückgang der Schülerzahlen deutlich
einerseits qualitativ positive Auswirkungen (kleinere Klassen, bessere Betreuung)
andererseits höhere Kosten, denen weniger Steuerzahler gegenüber stehen
gerade im ländlichen Raum Verringerung von wohnortnahen Bildungseinrichtungen
Städtebaulich ergeben sich aus sinkenden Einwohnerzahlen die Notwendigkeit, der Verringerung des Neubaus von Immobilien und des Rückbaus von Ortsteilen oder die Aufgabe ganzer Siedlungen
Wirtschaft/ Arbeitswelt
geringere Raten des Wirtschaftswachstums, da weniger erwerbsfähige (arbeitende) Bevölkerung
durch Ausscheiden von älteren Mitarbeitern Verlust von Know-how-Potenzial des Unternehmens
Fachkräftemangel
Aussterben von Traditionsberufen (Schmied, Kürschner, etc.)
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3. Demokratie in Deutschland 3.1 Demokratie/ Allgemeine Begrifflichkeiten Demokratie = griechisch " demos" (Volk) und "kratos" (Herrschaft) wichtigstes Merkmal = Gewaltenteilung unmittelbare Demokratie
Staatsgewalt (Exekutive, Legislative & Judikative) wird direkt vom Volk ausgeübt
heute kaum noch als reine Demokratieform üblich; Ausnahme: teilweise Schweiz
mittelbare Demokratie parlamentarisch =
präsidial =
Gesetzgebung geht vom Parlament aus
Volk wählt Präsidenten direkt
Regierung ist vom Vertrauen des Parlaments abhängig
Präsident ist weitgehend unabhängig vom Parlament
Bsp.: Deutschland, Österreich
Bsp.: USA, Frankreich
repräsentative Demokratie :
politische Sachentscheidungen werden im Gegensatz zur direkten Demokratie nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Volksvertreter getroffen
Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich
da die Volksvertretung meist ein Parlament ist, nennt man das System oftmals auch parlamentarische Demokratie
Gegensatz Diktatur (Herrschaft des Einzelnen oder einer Gruppe unter Ausschluss des politischen Willens des Volkes oder anderer Organe)
Wahlgrundsätze
allgemein unmittelbar frei gleich geheim
Wahlrecht steht allen Staatsbürgern zu Abgeordnete werden direkt vom Wähler gewählt ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern Wähler kann sein Wahlrecht frei und ohne Zwang und Einflussnahme ausüben jede Stimme zählt gleich viel Wahlrecht muss so ausgeübt werden können, dass andere davon keine Kenntnis erhalten
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Wahlrecht/Wählbarkeit Aktives Wahlrecht
Passives Wahlrecht
= „man darf wählen“
= „man darf gewählt werden“
wer das aktive Wahlrecht besitzt, wird als wahlberechtigt bezeichnet
wer das passive Wahlrecht besitzt, wird als wählbar bezeichnet
alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes 18. Lebensjahr vollendet
ab dem 18. Lebensjahr Wählbarkeit kann in besonderen Fällen bei verurteilten Straftätern („Ausschließungsgründe“) entzogen werden
Wahlsysteme Mehrheitswahl
Verhältniswahl
gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommen hat
jede Partei erhält Parlamentssitze entsprechend ihrem Anteil an den Wählerstimmen
über Wahlkreise
über Kandidatenlisten (Parteilisten)
Vorteile:
Vorteile:
klare Mehrheit
alle Stimmen zählen
wenige Parteien
Vertretung von Minderheiten
stabile Regierung
enge Bindung von Abgeordneten zu Bürgern
Parlament als Spiegelbild der politischen Strömungen im Volk
Nachteile:
Nachteile:
viele Stimmen bleiben unberücksichtigt
Tendenz zu Splitterparteien
kaum Chancen für kleine und/oder neue Parteien
schwierige Regierungsbildung
krisenanfällige Koalitionsregierungen
politische Erstarrung
personalisierte Verhältniswahl:
Verbindung zwischen Personenwahl (Erststimme) und Verhältniswahl (Zweitstimme)
man will die Vorteile beider Wahlsysteme nutzen
siehe Bundestagswahl
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Nur bei Kommunalwahlen Kumulieren: Unter Kumulieren (von lat. cumulus – Haufen) oder auch Häufeln versteht man die Möglichkeit bei Personen-Mehrstimmenwahlsystemen, mehrere Stimmen auf einen Kandidaten abgeben zu können, um dessen Position innerhalb einer offenen Liste zu verbessern. Panaschieren: Panaschieren (von frz. panacher – mischen) ist die Möglichkeit bei PersonenMehrstimmwahlsystemen mit freier Liste seine Stimmen auf Kandidaten verschiedener Listen zu verteilen. auch Kandidaten vom Wahlzettel streichen
Grundrechte Freiheitsrechte
Unverletzlichkeitsrechte
Gleichheitsrechte
Freiheit der Person
Recht auf Leben
Gleichheit vor dem Gesetz
Glaubens-, Gewissens-, Religionsfreiheit
Schutz vor der Ehe & Familie
freie Meinungsäußerung
Brief-, Post-, Fernmeldegeheimnis
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Versammlungsfreiheit
Vereinigungsfreiheit
Unverletzlichkeit der Wohnung
Gleichheit der staatsbürgerlichen Rechte & Pflichten
Gleichheit der Wahlstimmen
freie Berufswahl
Petitionsfreiheit
Unzulässigkeit von Ausnahmegerichten
Schutz des Eigentums
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Gerichtsbarkeit bei Verletzung der Grundrechte = Bundesverfassungsgericht Können Grundrechte eingeschränkt werden? Grundrechte können durch Gesetze allgemein, niemals im Einzelfall eingeschränkt werden, wenn dies zwingend notwendig ist. (z.B. Identitätsfeststellung durch die Polizei gem. StPO bzw. Polizeiaufgabengesetz (PAG), die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (RiS) und damit das Recht der persönlichen Freiheit Art. 2 GG einschränkt.) In einer Gemeinschaft, wie sie in einem Staat naturgemäß besteht, würde eine freie, uneingeschränkte Berufung auf Grundrechte durch die verschiedenen Menschen dazu führen, dass sie sich ständig gegenseitig behindern, da sie sich in ihren Zielen voneinander unterscheiden („Grundrechtekollision”). Beschränkungen sind also zwingend notwendig. Um zu verhindern, dass durch diese Beschränkungen die Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt werden, sind die Beschränkungen aber ausschließlich innerhalb festgelegter Grenzen zulässig. Bei allen Beschränkungen darf zum Beispiel der Wesensgehalt, die Kernaussage eines Grundrechts, nicht angetastet werden, außerdem muss die Beschränkung verhältnismäßig sein.
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Medien in der Demokratie Aufgaben
Information o objektive Verbreitung von innen- und außenpolitischen Nachrichten
Kommentieren o Kommentator erörtert und beurteilt Nachrichten o Kommentator namentlich gekennzeichnet o subjektiv, da Meinung des Autors o Ziel: Mitwirkung an der Meinungsbildung der Bürger
Kritik und Kontrolle von Politikern und Regierungen durch eigene Untersuchungen o Vierte Gewalt o Reportage o Medien haben Anspruch auf Behördenauskünfte o Medien können Herkunft der Informationen geheim halten (Zeugnisverweigerungsrecht)
Beitrag zum Pluralismus (=friedliche Koexistenz verschiedener Interessen Ansichten und Lebensstile in einer Gesellschaft) und Beitrag zur Integration durch vielfältige Angebote möglichst aller verfassungskonformer, weltanschaulicher und politischer Positionen Freiheiten
Meinungsfreiheit Recht auf freie Meinungsäußerung
Pressefreiheit Freiheit der Berichterstattung ohne Zensur
Informationsfreiheit ungehinderte Unterrichtung auf allgemein zugänglichen Quellen Warum "vierte Gewalt"?
Machtmissbrauch wird verhindert durch o Kontrolle o Kritik o Aufdeckung von Missständen
Demokratie und Freiheit werden gesichert
Medien prägen öffentl. Meinung, wodurch sie Einfluss auf Gesetzgebung und Wahlverhalten haben
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3.2 Staatsorgane Bundespräsident Wahl des Bundespräsidenten
Amtsdauer = 5 Jahre
Bundesversammlung (= Bundestagsabgeordnete + gleiche Anzahl Mitglieder von den Länderparlamenten per Verhältniswahl gewählt)
erster Wahlgang = absolute Mehrheit
zweiter Wahlgang = absolute Mehrheit
dritter Wahlgang = einfache Mehrheit Aufgaben des Bundespräsidenten Legislative
kann Bundestag auflösen (gescheiterte Kanzlerwahl & Vertrauensfrage)
Bundesgesetze ausfertigen (unterschreiben), veröffentlichen und bekanntmachen, damit sie in Kraft treten
formelles Prüfungsrecht, ob die zuständigen Organe auch mit der notwendigen Mehrheit gehandelt haben
materielles Prüfungsrecht, prüft den Inhalt, ob gegen höherrangiges Recht verstoßen wird
(= wirkt bei allen 3 Gewalten mit) Exekutive
Judikative
vertritt Bund völkerrechtlich
Ernennung u. Entlassung der Bundesrichter
schließt Verträge mit auswärtigen Staaten ab
Begnadigungsrecht bei politischen Strafsachen
wirkt bei Wahl des Bundeskanzlers mit
Ernennung u. Entlassung Bundesminister, Bundesbeamte u. Offiziere
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Bundesregierung Zusammensetzung
Bundeskanzler/in
Bundesminister/innen
Organisation und Amtsführung der Bundesregierung Kanzlerprinzip
Ressortprinzip
Kanzler bestimmt Richtlinien der Politik.
Kollegialprinzip
innerhalb der Richtlinien ist jeder Bundesminister für seinen Bereich verantwortlich
Bundesregierung entscheidet intern als Kollegium; Kanzler hat Vorsitz
Aufgaben
lenkt und leitet die staatlichen Tätigkeiten
handelt als Impulsgeber (Regierungstätigkeit)
gestaltet die politischen Verhältnisse durch konkrete Maßnahmen (Verwaltungstätigkeit)
Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen
Rechtsverordnungen erlassen
Bundeskanzler Wahl des Bundeskanzlers
Amtsdauer = 4 Jahre 1. Wahlgang
2. Wahlgang
Vorschlagsrecht für Kandidaten hat Bundespräsident
Kandidat braucht absolute Mehrheit
kommt Mehrheit nicht zu Stande 2. Wahlgang
Kandidat braucht wieder absolute Mehrheit
kommt Mehrheit nicht zu Stande 3. Wahlgang
Vorschlagsrecht aus der Mitte des Bundestages
3. Wahlgang
erhält Kandidat absolute Mehrheit muss Bundespräsident ihn ernennen
erhält Kandidat nur einfache Mehrheit hat Bundespräsident Wahlrecht, d. h. er kann ihn ernennen oder den Bundestag auflösen und innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden
Aufgaben des Bundeskanzlers
Vorsitzender und Organisation der Bundesregierung (Anzahl und Aufteilung der Ministerien)
Festlegung der Richtlinien der Politik der Bundesregierung (Richtlinienkompetenz)
Leitung der Geschäfte der Bundesregierung
Befehlsgewalt über die Streitkräfte im Verteidigungsfall
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Ernennung der Bundesminister Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt Beendigung Amtszeit Bundeskanzler
mit jeden zusammentreten eines neuen Bundestages
Freiwilliger Rücktritt
Tod
Konstruktives Misstrauensvotum
Vertrauensfrage Konstruktives Misstrauensvotum
Vertrauensfrage
Der Bundestag hat die Möglichkeit dem Bundeskanzler das Misstrauen auszusprechen. Dafür muss der Bundestag mit seiner Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählen. Anschließend muss der Bundespräsident den alten Kanzler entlassen und den neuen ernennen.
Hier geht die Initiative vom Bundeskanzler aus. Wenn sie oder er es politisch für notwendig hält, sich der Mehrheit im Bundestag zu versichern, zum Beispiel weil diese wegen knapper Mehrheitsverhältnisse unsicher ist, kann sie oder er im Bundestag den Antrag stellen „ihr oder ihm das Vertrauen auszusprechen”
Beendigung Amtszeit Bundesminister
Rücktritt oder Entlassung auf eigenen Vorschlag
mit Ablauf der Amtszeit des Bundeskanzler bzw. mit jedem zusammentreten eines neuen Bundestages
Entlassung auf Vorschlag Bundeskanzler
Tod Bundesrat Zusammensetzung
aus Vertretern der 16 Landesregierungen
in Abhängigkeit von ihrer Größe haben die Bundesländer zwischen 3 – 6 Vertreter bzw. Stimmen
insgesamt besteht der Bundesrat aus 69 Mitgliedern
wird nicht vom Volk gewählt = ewiges Organ
Vertreter im Bundesrat haben "imperatives Mandat" = befehlendes Mandat (sind an Weisungen ihrer Länder gebunden)
Präsident des Bundesrates = aus den Ministerpräsidenten für je 1 Jahr gewählt Aufgaben
Mitwirkung bei Gesetzgebung des Bundes
Mitwirkung bei EU
Mitwirkung beim Erlass von Rechtsverordnungen u. Verwaltungsvorschriften
Mitwirkung bei der Wahl der Richter & des Verfassungsgerichts
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Bundestag Zusammensetzung/ Wahl Wahlperiode = 4 Jahre (bei vorzeitiger Auflösung Neuwahlen innerhalb 60 Tagen)
Exkurs: Bundestagswahl Wähler hat 2 Stimmen (Erststimme und Zweitstimme) Erststimme
Zweistimme
Wahl des Direktkandidaten des Wahlkreises
Mehrheitswahl = Wahlsieg des Kandidaten mit den meisten Stimmen
Wahl von 299 Direktmandaten
Wahl über Listen der Parteien
Verhältniswahl = Auswertung bzw. Verteilung der Stimmen auf den Listen, d. h. Zuordnung der Mandate
299 Zweitstimmen-Mandate
insgesamt 598 Mandate Beispiel: Erststimme Partei A Zweitstimme Differenz
100 Direktmandate 150 Mandate 50 Mandate
Der Differenzbetrag ist dann die Zahl, die eine Partei tatsächlich Mandate nach der Zweitstimme erhält. Hat eine Partei ausnahmsweise mehr Direktmandate, als sie Mandate in der Zweitstimme bekommen würde, bezeichnet man den Differenzbetrag als Überhangmandat. Beispiel: Erststimme Partei B 49 Direktmandate Zweitstimme 40 Mandate Überhangsmandate 9 Bei der Berechnung nach der Zweitstimme werden nur Parteien berücksichtigt, die mind. 3 Direktmandate oder 5 % der gültigen abgegebenen Stimmen bei der Zweitstimme erhalten haben (5 % Sperrklausel)
Aufgaben des Bundestags
Mitwirkung bei Gesetzgebung
Mitwirkung bei Wahl des Bundeskanzlers
Mitwirkung bei der Wahl des Bundespräsidenten
Durchsetzen des konstruktiven Misstrauensvotum
Mitwirkung bei der Wahl der Bundesrichter u. Richter der Bundesverfassung
Parlamentarische Kontrollfunktion Beschlussfassung des Bundestages
Normalfall = einfache Mehrheit
nur wenn durch Gesetz besonders gefordert = 2/3 Mehrheit oder absolute Mehrheit
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Bundesverfassungsgericht = allen Verfassungsorganen gegenüber selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes Zusammensetzung
Amtsdauer = 12 Jahre keine Wiederwahl möglich
zwei Senaten mit je 8 Richtern
Ausschuss des Bundestages, der aus 12 Bundestagsabgeordneten besteht, und der Bundesrat wählen jeweils mit Zweidrittelmehrheit die Hälfte der Richter beider Senate
wählbar = Bundesrichter sowie Personen mit der Befähigung zum Richteramt; müssen 40 Jahre oder älter sein und das passive Bundestagswahlrecht besitzen
Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts dürfen weder Organen der Legislative noch Organen der Exekutive des Bundes oder der Länder angehören Zuständigkeiten bzw. Klagearten
Abstrakte Normenkontrolle
Feststellung von Vereinbarkeit zwischen Bundeso. Landesrecht mit dem GG
Feststellung von Vereinbarkeit von Landesrecht und Bundesrecht
Entscheidung hat Gesetzeskraft
Konkrete Normenkontrolle
hier liegt konkreter Rechtsstreit vor
wenn Richter der Meinung ist das z. B. Landesrecht gegen das GG verstößt, kann er dies zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht überreichen
Verfassungsbeschwerde
von Jedermann können Eingriffe der öffentlichen Gewalt in GG abgewehrt werden
Voraussetzung: alle anderen Rechtswege erschöpft
Wirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
alle Verfassungsorgane (Bund/Länder) und alle Gerichte bzw. Behörden müssen sich zwingend an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts halten
manche Entscheidungen haben sogar Gesetzeskraft
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3.3 Gesetzgebung
3.4 Landtagswahlen Wer ist wahlberechtigt?
18. Lebensjahr vollendet
deutscher Staatsangehöriger
Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland seit min. 3 Monaten (Bürgerstatus) Die Stimmabgabe
1 Stimme (Bundestagswahlen 2 Stimmen = 1 Stimme für Abgeordneten u. 1 Stimme für Partei)
Abgabe der Stimme im Wahllokal in dem Ort, in dem man wohnt
Wähler können einen Kandidaten aus dem jeweiligen örtlichen Wahlkreis wählen
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3.5 Parteien, Verbände und Bürgerinitiativen Parteien
Aufgaben der Parteien
Grundsätze des Parteisysteme in Deutschland
politische Vorstellung und Interessen vertreten
gesetzliche Grundlage: Grundgesetz und Parteiengesetz
zu politischen Konzepten und Programmen bündeln
Mehrparteienprinzip
Parteienfreiheit
Mitwirkung bei der politischen Willensbildung
Chancengleichheit
suchen nach Lösungen von politischen Problemen
finanzielle Rechenschaftslegung
stellen Kandidaten für politische Ämter
Verbände
Interessensgruppen
Mitwirkung an politischer Meinungsbildung
staatliches Handeln beeinflussen
versuchen auf Gesetzgebung Einfluss zu nehmen (Lobbyismus)
Unterschied zu Parteien = nehmen nicht an Wahlen teil
Beispiele:
Gewerkschaften
Hobby- und Sportvereine
Verbraucherverbände
Menschenrechtsorganisationen
Wohlfahrtsverbände
Deutscher Mieterbund
Tierrechts- und Umweltschutzorganisationen
Bürgerinitiativen
aus der Bevölkerung heraus gebildete Interessensvereinigung
parteiunabhängig
nicht auf Dauer angelegt
meist auf ein Einzelprojekt bezogen
nehmen nicht an Wahlen teil
Beispiele:
Stuttgart 21
Bürgerinitiative gegen Windkraftanlagen
Bau einer Umgehungsstraße
Initiative "Rettet den Laubfrosch"
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Der Weg zur deutschen Wiedervereinigung Entspannungspolitik durch Willy Brandt
Ostverträge (UdSSR, Polen, CSSR)
Entspannung und friedliche Zusammenarbeit
Unverletzlichkeit der Grenzen und Anerkennung der Oder-Neiße-Linie
Verzicht auf Drohung und Anwendung von Gewalt Viermächteabkommen über Berlin
Gewaltverzicht; friedliche Lösungen bei Streitfragen
Verbesserung der Zugänge und Verbindungen nach Berlin
Westberliner erhalten Besuchserlaubnis für Ostberlin Grundlagenvertrag
gute nachbarliche Beziehungen
Transitabkommen, Verkehrsvertrag
Anerkennung der UN-Charta Überwindung des Ost-West-Gegensatzes in Deutschland
Perestroika = Umgestaltung
Glasnost = Offenheit
Vertiefung der sozialistischen Demokratie
Entwicklung der Selbstverwaltung des Volkes
Meinungsvielfalt
Förderung von Initiative und schöpferischer Arbeit
offene Diskussionen verschiedener Ansichten
bessere Information der Bevölkerung
auch bei Außen- und Innenpolitik
Wirtschaftssysteme der zwei deutschen Staaten
DDR
BRD
Planwirtschaft
soziale Marktwirtschaft
Arbeiter- und Bauernstaat
Kapitalismus
Zentralstaat
Pluralismus
Mangelwirtschaft
Föderalismus
Fünfjahresplan
Tarifautonomie
Verstaatlichung
Angebot & Nachfrage
Subventionen
Parteienvielfalt
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Gewaltlose Revolution in der DDR Ursachen:
Fehlen persönlicher und politischer Freiheit (Reise- und Wahlfreiheit)
keine Meinungsfreiheit
hohe Verschuldung
wirtschaftliche Unzufriedenheit
Folgen:
Flucht nach Öffnung der Grenzen Ungarns nach Österreich
Massendemonstrationen (Montagsdemos)
Flucht in westdeutsche Botschaften (in Prag und Warschau)
Mauerfall am 09.11.1989 Wiedervereinigung am 03.10.1990
Voraussetzungen für die Wiedervereinigung 2 + 4 – Vertrag (1990)
Vertragspartner: BRD, DDR + USA, UdSSR, Frankreich, UK
Deutschland = BRD + DDR
Deutschland ist Bestandteil der europäischen Friedensordnung
bestehende Grenzen sind endgültig
Gewaltverzicht
Deutschland verzichtet auf ABC-Waffen
Deutschland ist Mitglied der NATO
Rückzug der 4 Mächte aus Berlin
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Europäische Union Zeittafel
Unterz. 1948 1951 In Kraft 1948 1952 Vertrag Brüsseler Paris Pakt
1954 1957 1955 1958 Pariser Rom Verträge
1965 1986 1967 1987 Fusions- Einheitliche vertrag Europäische Akte
1992 1993 Maastricht
Europäische Gemeinschaften Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) Europäische Gemeinschaft für → Kohle und Stahl (EGKS) Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
→
Europäische Politische → Zusammenarbeit (EPZ) Militärbündnis
Westeuropäische Union (WEU)
1997 1999 Amsterdam
2001 2003 Nizza
2007 2009 Lissabon
Drei Säulen der Europäischen Union
Vertrag 2002 ausgelaufen
←
Europäische Gemeinschaft (EG) Justiz und Inneres (JI)
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
←
Europäische Union (EU)
←
Vertrag 2010 beendet
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Europa – Warum? Gründe:
Überwinden des nationalen Denkens
Ende der deutsch-französischen Gegnerschaft
außenpolitische Unabhängigkeit gegenüber USA / Russland
wirtschaftlicher Wiederaufbau/ wirtschaftliche Stabilität
Verbesserung des Lebensstandards
gewaltlose Lösung von zwischenstaatlichen Konflikten
3 Säulen der EU
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Geschichtlicher Ablauf
1951
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) oder Montanunion
Gründungsländer:
Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl
Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, BRD 1957
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
Römische Verträge
Zollunion gemeinsamer Agrarmarkt politische Zusammenarbeit geplant: Wirtschafts- und Währungsunion Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gemeinsame friedliche Nutzung der Kernenergie
1967
Zusammenschluss zur Europäischen Gemeinschaft (EG) Fusionsvertrag
1968
Vollendung der Zollunion
1973
Beitritt: Dänemark, Großbritannien, Irland
1979
Erste Direktwahl zum EU-Parlament
1981
Beitritt: Griechenland
1986
Beitritt: Portugal und Spanien
1993
EU-Binnenmarkt Vertrag von Maastricht = Gründung der EU
1995
Beitritt: Finnland, Schweden, Österreich
2002
Einführung des Euros
2004
Unterzeichnung der Europäischen Verfassung Osterweiterung: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Malta
2007
Beitritt: Rumänien, Bulgarien
2009
2009: Erste Europawahl
Vertrag von Lissabon
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Europäischer Binnenmarkt
freier Personenverkehr
freier Warenverkehr
keine Grenzkontrollen
keine Grenzkontrollen
Niederlassungsfreiheit
Beschäftigungsfreiheit
Anerkennung nationaler Normen und Vorschriften
Harmonisierung der Einreise- und Asylgesetzgebung freier Kapitalverkehr
freier Dienstleistungsverkehr
größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen
Liberalisierung der Banken, Versicherungen und Finanzdienste
Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsicht
Öffnung der Transport- und Telekommunikationsmärkte
Mitgliedsstaaten
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Beitrittsjahre der Mitgliedsstaaten
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Wichtige Verträge
Maastrichter Vertrag (1993)
Amsterdamer Vertrag (1999)
Ziel: Vorbereitung auf die Europäische Währungsunion und Einführung von Elementen einer politischen Union (Unionsbürgerschaft, gemeinsame Außen- und Innenpolitik).
Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen zur Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten.
Wichtige Neuerungen:
Wichtige Neuerungen:
Gründung der Europäischen Union
Einführung des Mitentscheidungsverfahrens (Stärkung EU-Parlament) neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der EU, z. B. in den Bereichen Verteidigung, Justiz und Inneres
Änderungen, Umnummerierung und Konsolidierung der EU- und EWG-Verträg transparenterer Entscheidungsprozess (vermehrte Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens)
Vertrag von Nizza (2003) Ziel: Eine Reform der EU-Institutionen, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedstaaten ihre Aufgaben wirksam erfüllen konnte.
Vertrag von Lissabon (2009) Ziel: Eine demokratischere und wirksamere EU, die in der Lage ist, globale Probleme wie den Klimawandel besser anzugehen und dabei mit einer Stimme zu sprechen.
Wichtige Neuerungen:
Wichtige Neuerungen:
Bestimmungen über eine geänderte Zusammensetzung der Kommission
mehr Befugnisse für das Europäische Parlament
neue Stimmengewichtung im Rat
geändertes Abstimmungsverfahren im Rat
die europäische Bürgerinitiative
Einführung der Ämter eines ständigen Präsidenten des Rates der Europäischen Union und eines neuen Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
neuer diplomatischer Dienst der EU Im Vertrag von Lissabon ist festgelegt, welche Befugnisse die EU hat, die EU-Mitgliedstaaten selbst haben
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EU-Organe Allgemeine politische Richtung Der Europäische Rat legt die allgemeine politische Richtung der EU fest – hat aber keine gesetzgebende Gewalt. Unter der Leitung des Ratspräsidenten treten die Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der Kommission mindestens alle sechs Monate für einige Tage zusammen. Rechtsetzung Drei Institutionen teilen sich die Rechtsetzungsgewalt in der EU: das Europäische Parlament, das die europäischen Bürgerinnen und Bürger vertritt und von ihnen direkt gewählt wird; der Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind. Den Ratsvorsitz übernehmen die einzelnen Mitgliedstaaten im Turnus; die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt. Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (vormals „Mitentscheidungsverfahren“) die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Die Kommission schlägt neue Rechtsvorschriften vor, und das Parlament und der Rat verabschieden sie. Die Kommission und die Mitgliedstaaten setzen diese Rechtsvorschriften um, und die Kommission stellt außerdem sicher, dass die Rechtsvorschriften in den EU-Ländern ordnungsgemäß angewendet und umgesetzt werden.
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EU-Parlament 3 wichtige Aufgaben: Erörterung und Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften, in Zusammenarbeit mit dem Rat Kontrolle anderer EU-Institutionen – insbesondere der Kommission –, um deren demokratische Arbeitsweise sicherzustellen Erörterung und Verabschiedung des EU-Haushalts, in Zusammenarbeit mit dem Rat. Zusammensetzung
die Anzahl der Abgeordneten pro Land richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungsanzahl (mindestens 6 und höchstens 96)
Mitglieder des Parlaments sind nach Fraktionen und nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert
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Europäischer Rat Welche Aufgaben hat der Europäische Rat?
legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten der EU fest
befasst sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können
nimmt zwar Einfluss auf die Festlegung der politischen Agenda der EU, ist jedoch nicht befugt, Rechtsvorschriften zu erlassen
Wer wirkt am Europäischen Rat mit?
Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten
Präsident der Kommission
Präsidenten des Europäischen Rates Vorsitz
Hohe Vertreter/in der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Rat der Europäischen Union/ Ministerrat
Welche Aufgaben hat der Rat der Europäischen Union? 1. Er verabschiedet Rechtsvorschriften der EU. 2. Er sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten. 3. Er schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten ab. 4. Er genehmigt den Haushaltsplan der EU. 5. Er entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU. 6. Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte der EUMitgliedstaaten. Wie setzt sich der Rat der Europäischen Union zusammen? Der Rat der Europäischen Union hat keine festen Mitglieder. Zu einer Tagung des Rates schickt jeder EU-Mitgliedstaat den Minister, der für den zu diskutierenden Politikbereich zuständig ist. Wenn zum Beispiel Umweltfragen auf der Tagesordnung stehen, nehmen die Umweltminister aus allen EUMitgliedstaaten an der Tagung teil. Dieses Treffen wird dann als Rat „Umwelt“ bezeichnet. EU-Kommission Welchen Zweck erfüllt die Europäische Kommission?
vertritt und wahrt die Interessen der ganzen EU
überwacht die Strategien der EU-Politikbereiche und setzt diese um
verwaltet den Haushaltsplan der EU und weist Finanzhilfen zu
setzt das EU-Recht durch (gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof);
vertritt die EU auf internationaler Ebene, z. B. beim Aushandeln von Vereinbarungen zwischen der EU und Drittstaaten
Wie ist die Europäische Kommission aufgebaut?
27 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten
übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren
Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich
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