ZDv Dienstvorschrift 3.JgKp v1.50

January 21, 2017 | Author: Michael Burkhardt | Category: N/A
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Die Allgemeine Dienstvorschrift der ZDv, verabschiedet am 02.04.2016 von der ErKpFü in der KpBespr. Ersetzt alle ex...

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Dienstvorschrift der 3.JgKp Allgemeine Dienstvorschrift

Dienstvorschrift der 3.JgKp

Allgemeine Dienstvorschrift Sammlung aller Regeln, Abläufe und Beschlüsse

Version: 1.60

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Dienstvorschrift der 3.JgKp Allgemeine Dienstvorschrift

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Änderungsverzeichnis: Index

Änderung

durch

Datum

1.00

Indienststellung der ZDv Abkürzungsverzeichnis: Spieß als Leiter GeZi weg, SeKo eingeführt Neues Kapitel 4.8. Missionsbau bei Abläufe Präzedenzfälle ergänzt StAN auf Version 1.00 aktualisiert (Planstellen)

James/Steff

03apr16

1.10

Änderung ErFüK in ErKpFü, Änderung ModGrp in MTG, 4.6.6 Rückkehr nach Austritt, 1.10 Disziplinarmaßnahmen (Befangenheit) Änderung Abkürzungsverzeichnis, Aufnahme zwei neuer externer Verweise, Änderung 1.8.1. und 1.8.6. bzgl Finanzierungsgruppe und Verzicht/Freiwerden eines Postens, Änderung 2.4.2.3. Rechte und Pflichten MTG, Änderung 2.4.5.2. Aufgaben TeSu, Ergänzung 4.8 Missionsbau, Ergänzung 4.1.1. Zustimmung Satzung, Änderung 2.4.4. PuMa, Neu: 2.4.6. AuDi, Neu: 5.3 Servergruppen und Berechtigungen, Neu: 5.4 Clantag, Anpassung StAN um AuDi.

James

07may16

James

19jun16

Abschnitt 1.9 Aufsplittung in mehrere Unterpunkte, Absatz für Stabstellen 1.10 unehrenhaft als Zusatz, kein ZgFhr notwendig 2.4 Dienstrang 2.5 Allgemeine Anforderungen an Stabsstellen 2.4.2 neue Aufgabe Einsatzliste 2.5 Spezifizierung Aufgaben Spieß, Gesprächsführung 2.6. Dienstrang 2.7 neue Abschnitte für GrpFhr, StvGrpFhr, StvZgFhr, Link zum GrpFhrHandbuch 2.7.4. Antrag zum UA-L schriftlich, Einfügen vom Forum-Link 2.8. neue Partizipationsmöglichkeiten 3.2. Anwärter zugelassen 3.3 regelmäßige Zg und GrpBespr 4.1.1. neue Voraussetzung Tech Check 4.4 Änderung Voraussetzung Fw 4.5. umfangreiche Änderungen, neue Orden und Abzeichen, Bilder, Link zur Meldung von SGATeilnehmern 6.2 Neu angelegtes Kapitel zur Einsatzliste

James

11sep16

1.20

1.30

Version: 1.60

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Dienstvorschrift der 3.JgKp Allgemeine Dienstvorschrift

1.40

Link ZDv Handbuch GrpFhr ausgetauscht 2.5.1.1 Wahl Spieß: genauere Beschreibung 4.6 Abwesenheit: umfangreiche Änderungen, vereinheitlichtes System, Entlassung nach 6 Monaten Gesamtinaktivität Neuer Link zum Dienstplan für das Jahr 2017 5.2.1.: Konkrete Maßnahmen bei Regelverstößen 2.8.2.: Pflichttermine für Mitglieder neu eingefügt 2.8.3: Kompanie-SGA neu eingefügt Link für Gekickte User Link für Checkliste Kompanioe-SGA Link für TP-Abend Anmeldung 6.1 Datenschutz aktualisiert GeZi Aufgaben aktualisiert

James

31okt16

1.50

Aufnahme DLC Apex als Pflicht Umbau auf neues Clandesign

James

07jan17

1.60

2.4.6 TeSu: Konkretisierung des Aufgabenbereiches auf ArmA3, TS3 und JustSync ArmA. 4.8.1 Loadouts: neu hinzugefügt

James

02feb17

Änderungen zur letzten Ausgabe sind im Inhaltsverzeichnis gelb markiert. Kapitel in Ausarbeitung sind rot markiert.

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Dienstvorschrift der 3.JgKp Allgemeine Dienstvorschrift

Vorwort: Die allgemeine Dienstvorschrift (ZDv) der 3. Jägerkompanie fasst alle Informationen über die Kompanie in einem zentralen Dokument zusammen. Die Dienstvorschrift gibt Auskunft über die Spielphilosophie, den Aufbau sowie die internen Abläufe der Kompanie. Sie ist das verbindliche Dokument für alle Mitglieder und im Zweifel gilt, was hier niedergeschrieben ist. Die Dienstvorschrift ist vom Kompaniechef inspiriert und vom erweiterten Führungskreis in gemeinsamer Arbeit ausgearbeitet worden und enthält das Gedankengut aller Beteiligten. Der Kompaniechef verabschiedet diese Dienstvorschrift nach bestem Wissen und Gewissen und steht voll und ganz hinter Geist und Inhalt des Geschriebenen. Wir hoffen, dass die ZDv neuen Mitgliedern und Interessenten alle offenen Fragen beantworten kann, wertvolle Einblicke in die internen Abläufe und Organisationsstrukturen gewährt und insgesamt die langjährige Erfahrung, aber auch harte Arbeit und den Schweiß vieler Stunden widerspiegelt, die in diese Gemeinschaft eingeflossen sind und weiterhin einfließen.

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Abkürzungsverzeichnis: Abkürzung AGA ErKpFü GeZi GrpFhr GrpÜbg GvD & UvD KC KompanieTE KpBespr KpFü MTG P PuMa RKB SeKo SGA StAN StvGrpFhr StvKC StvZgFhr TE TeSu TP-Abend TvT UA & FA UA-L ZDv ZgFhr

Version: 1.60

Bedeutung Allgemeine Grundausbildung, Teil des Ausbildungskonzeptes für neue Anwärter Erweiterte Kompanieführung, besteht aus der KpFü sowie den ZgFhr ohne StvZgFhr Geschäftszimmer, Stabsstelle Gruppenführer Gruppenübungen, festgelegt durch den jeweiligen GrpFhr Gefreiter und Unteroffizier vom Dienst, sind Ansprechpartner bei Problemen mit Gästen respektive anderen Mitgliedern. Kompaniechef, Hauptmann der Kompanie Besprechung der ErKpFü Zweimonatliche Kompaniebesprechung, zu der alle Mitglieder eingeladen sind Kompanieführung (Kompaniechef und Stellvertreter) Mod-Test-Gruppe, Stabsstelle Public, unser Gameserver für taktische Spielweise (Channelnummer #1). (Tactic-)Public-Manager, Stabsstelle Rekrutenbesichtigung, Abschlussprüfung für neue Anwärter. Bestehen wird mit Aufnahme in den Clan und Rang Gefreiter belohnt. Serverkommunikation, Stabsstelle Spezielle Grundausbildung, Ausbildungsangebote für Mitglieder, die über die AGA hinausgehen Stärke- und Ausrüstungsnachweis, Vorgabe des KC, wie die Kompanie personell aufgestellt ist und welche Dienstposten pro Gruppe und Zug vorgesehen sind. Stellvertretender Gruppenführer Stellvertretender Kompaniechef, Oberleutnant Stellvertretender Zugführer Teileinheitsführer-Besprechung Technischer Support, Stabsstelle Taktik Public Abend, ein meist montags oder freitags angekündigter öffentlicher Spieleabend, ausgerichtet von der 3. Jägerkompanie, bei dem die Servergruppe Techchecked Voraussetzung ist. Team versus Team, ein Spielmodus, bei dem zwei menschliche Teams gegeneinander antreten Unteroffizier- und Feldwebel-Anwärter, signalisiert, dass ein Mannschafter oder Unteroffizier sich in der Ausbildung für eine Unteroffizierslaufbahn befindet. Unteroffiziersanwärter-Lehrgang, Voraussetzung für die Laufbahn des Unteroffiziers Zentrale Dienstvorschrift, hier auch Allgemeine Dienstvorschrift genannt. Zugführer

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Verzeichnis externe Dokumente: Verwaltung Finanzen (selbstaktualisierend):

http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=3

Eventkalender im Forum der 3.JgKp:

http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&where=1844&start=0#com13

Kontaktdaten Partnerclans

https://docs.google.com/document/d/1yk57UebP7lA49fCjEwqeYTTnOcsWiQ_PdRUHMjimyoI/edit?usp=sharing

Gekickte User/negativ aufgefallen: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&start=40&where=2828

(Nov 2016)

Anmeldung TP-Abend: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&where=3389&start=0#com12

Ausbildung UA-L Ausbildungsthread im Forum http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&where=2671

(Nov 2016)

(Sep. 2016)

Liste Interessenten und Anwärter:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/1KgjEvUY064O3LjkZ6os0v6bj6qWcGkil3qD3yiBgRa8/edit?usp=sharing

Checkliste Kompanie-SGA: https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXMFFVVlVSaFZtUjA/view?usp=sharing

(Nov 2016)

Meldung Teilnehmer SGA http://www.3.xn--jgerkompanie-gcb.de/index.php?mod=board&action=thread&where=3114

Dokumente Dienstplan 2017 https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXLUNVV2FrMDdLQzA/view?usp=sharing

(Sep 2016)

(Nov 2016)

Stabsprotokoll (fortlaufend):

http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=2

Kompaniebesprechungsprotokoll (fortlaufend):

http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=4

Der Ablauf der RKB ist in folgendem Dokument geregelt und für die KpFü einsehbar: https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXeEUzc3oxQW1KNTA/view?usp=sharing (Mrz. 2016) Für Anwärter steht eine Kurzeinführung zur Verfügung: https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXOFgxVVJnVEd0dTg/view?usp=sharing

Konzept Tech-Check:

(Mrz. 2016)

https://docs.google.com/document/d/1DWHoPsO7hIeSozvM-iibsJCWtGuTYzhOGUzle7bmF4c/edit?usp=sharing

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Gruppenführerhandbuch V1.30

https://de.scribd.com/document/325129774/ZDv-Handbuch-Der-GrpFhr-v130?secret_password=66aGT7yyj6IU5imPhYjb (Sep 2016)

Datenschutz-Disclaimer: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=6

Anleitungen Wiki 3.Jägerkompanie Datenbankfunktionen https://github.com/Jamesadamar/3JGKP_Datenbankfunktionen/wiki

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(Nov 2016)

(Feb 2017)

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Inhalt 1

ALLGEMEIN ............................................................................ 13

1.1

GÜLTIGKEIT..................................................................................... 13

1.2

ABÄNDERUNG.................................................................................. 13

1.3

GELÖBNIS ...................................................................................... 13

1.4

WIR, DIE 3.JÄGERKOMPANIE .................................................................. 14

1.5

UNSERE SPIELWEISE ........................................................................... 14

1.5.1

ALLGEMEINES VERHALTEN ..................................................................................... 14

1.5.2

INGAME VERHALTEN............................................................................................15

1.5.3

COOP-MISSIONEN ..............................................................................................15

1.5.4

TVT-MISSIONEN ................................................................................................15

BEFEHLE ....................................................................................... 16

1.6 1.6.1

IM FELD .......................................................................................................... 16

1.6.2

IM CLAN ......................................................................................................... 16

1.7

RESPEKT UND VERHALTEN ..................................................................... 16

1.8

CLANBEITRAG UND FINANZIERUNG ............................................................ 17

1.8.1

ZUSAMMENSETZUNG ........................................................................................... 17

1.8.2

ANTEILE .......................................................................................................... 17

1.8.3

DER BEVOLLMÄCHTIGTE .......................................................................................18

1.8.4

ÄNDERUNGEN DER KOSTEN ...................................................................................18

1.8.5

PRIVILEGIEN .....................................................................................................18

1.8.6

ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT .......................................................................................18

1.8.7

ÜBERSCHÜSSE................................................................................................... 19

1.8.8

SPENDEN ........................................................................................................ 19

UMGANG MIT INFORMATIONEN UND EIGENTUMSRECHTE .................................... 19

1.9 1.9.1

INFORMATIONSPFLICHT ........................................................................................ 19

1.9.2

INTERNE INFORMATIONEN .................................................................................... 20

1.9.3

EIGENTUMSRECHTE ............................................................................................ 20

1.10

MAßNAHMEN BEI FEHLVERHALTEN .......................................................... 20

1.10.1

2 2.1

PRÄZEDENZFÄLLE ............................................................................................ 22

GLIEDERUNG UND AUFGABENVERTEILUNG .................................... 23 ORGANIGRAMM................................................................................ 23

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2.2

STÄRKE UND AUSRÜSTUNGSNACHWEIS (STAN) .............................................. 25

2.3

DIE KOMPANIEFÜHRUNG ...................................................................... 26

2.3.1

ZUSAMMENSETZUNG .......................................................................................... 26

2.3.2

DIENSTRANG ................................................................................................... 26

2.3.3

AUFGABEN ..................................................................................................... 26

2.3.4

RECHTE UND PFLICHTEN ...................................................................................... 27

2.3.5

ABWAHL ........................................................................................................ 27

2.4

STABSSTELLEN ................................................................................. 28

2.4.1

DIENSTRANG ................................................................................................... 29

2.4.2

GESCHÄFTSZIMMER ........................................................................................... 29

2.4.3

MOD-TEST-GRUPPE ........................................................................................... 30

2.4.4

SERVERKOMMUNIKATION ..................................................................................... 32

2.4.5

(TAKTIK)-PUBLIC MANAGER .................................................................................. 33

2.4.6

TECHNISCHER SUPPORT ...................................................................................... 34

2.4.7

AUßENDIENST .................................................................................................. 35

2.5

DER KOMPANIEFELDWEBEL (SPIEß) ........................................................... 36

2.5.1

WAHL ........................................................................................................... 36

2.5.2

DIENSTRANG ................................................................................................... 37

2.5.3

AUFGABEN ..................................................................................................... 37

2.5.4

RECHTE UND PFLICHTEN ...................................................................................... 37

2.5.5

ABWAHL ........................................................................................................ 38

2.6

DIE ZUGFÜHRUNG ............................................................................. 38

2.6.1

ZUSAMMENSETZUNG .......................................................................................... 38

2.6.2

DIENSTRANG ................................................................................................... 38

2.6.3

AUFGABEN ..................................................................................................... 38

2.6.4

RECHTE UND PFLICHTEN ...................................................................................... 38

2.6.5

ABWAHL ........................................................................................................ 39

2.7

DAS UNTEROFFIZIERSKORPS .................................................................. 39

2.7.1

ZUSAMMENSETZUNG .......................................................................................... 39

2.7.2

DIENSTRANG ................................................................................................... 39

2.7.3

AUFGABEN...................................................................................................... 39

2.7.4

RECHTE UND PFLICHTEN ....................................................................................... 41

2.7.5

ABWAHL ......................................................................................................... 41

2.7.6

FACHUNTEROFFIZIERE ......................................................................................... 42

2.7.7

UVD ............................................................................................................. 42

2.7.8

UAL ............................................................................................................. 42

2.8

DIE MANNSCHAFT ............................................................................. 43

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2.8.1

GVD ............................................................................................................. 43

2.8.2

PFLICHTTERMINE............................................................................................... 44

2.8.3

KOMPANIE-SGAS ............................................................................................. 45

3

BESPRECHUNGEN .................................................................... 46

3.1

KOMPANIE-TEILEINHEITSFÜHRERBESPRECHUNG .............................................. 46

3.2

KOMPANIE-BESPRECHUNG .................................................................... 47

3.3

ZUG- UND GRUPPENBESPRECHUNG ........................................................... 47

4

DIENSTWEGE UND REGULARIEN .................................................. 48

4.1

DER BEWERBUNGSPROZESS ................................................................... 48

4.1.1

VORAUSSETZUNGEN UND EINREICHUNG DER BEWERBUNG ............................................... 48

4.1.2

INTERESSENTENPHASE (4 WOCHEN)......................................................................... 49

4.1.3

AUSBILDUNGSPHASE (MAX 8 WOCHEN) .................................................................... 49

4.1.4

REKRUTENBESICHTIGUNG ..................................................................................... 50

4.1.5

VERSETZUNG IN EINE TEILEINHEIT ............................................................................ 50

4.2

VERSETZUNGEN ................................................................................ 51

4.3

BEFÖRDERUNGEN.............................................................................. 51

4.4

DIENSTGRADE.................................................................................. 51

4.5

ORDEN UND AUSZEICHNUNGEN............................................................... 56

4.5.1

BENENNUNG ................................................................................................... 56

4.5.2

TÄTIGKEITSABZEICHEN ........................................................................................ 56

4.5.3

DIENSTZEITABZEICHEN ........................................................................................ 56

4.5.4

LEISTUNGSABZEICHEN ......................................................................................... 57

4.5.5

GEFECHTSFELDABZEICHEN .................................................................................... 58

4.5.6

JOINT OPERATION ABZEICHEN ............................................................................... 58

4.5.7

GEFECHTSFELDORDEN ........................................................................................ 59

4.5.8

EINZELKÄMPFERORDEN ....................................................................................... 59

4.5.9

FÜHRUNGSORDEN ............................................................................................. 59

4.5.10

EHRENKREUZ DER 3.JGKP .................................................................................. 60

4.5.11

TEILNAHME UND ABZEICHEN FÜR SGA ..................................................................... 61

4.6

ABWESENHEIT UND INAKTIVITÄT .............................................................. 62

4.6.1

ABWESENHEITSMELDUNG FÜR AKTIVE ...................................................................... 62

4.6.2

DIE RESERVE ................................................................................................... 62

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4.6.3

VERSCHIEBUNG IN DIE RESERVE BEI VORLIEGENDER ABMELDUNG ....................................... 64

4.6.4

VERSCHIEBUNG IN DIE RESERVE OHNE VORLIEGENDE ABMELDUNG ..................................... 64

4.6.5

AUSSCHLUSS AUS DEM CLAN ................................................................................ 64

4.6.6

RÜCKKEHR NACH AUSTRITT .................................................................................. 65

4.7

BESCHWERDEMÖGLICHKEITEN ................................................................ 65

4.8

MISSIONSBAU ................................................................................. 65

4.8.1

5

LOADOUTS ...................................................................................................... 67

GAMESERVER ......................................................................... 68

5.1

ALLGEMEINES VERHALTEN..................................................................... 68

5.2

SERVERREGELN ................................................................................ 68

5.2.1

UMGANG BEI VERSTÖßEN ..................................................................................... 69

5.2.2

ROLLENSPIEL/OPFOR ........................................................................................ 69

SERVERGRUPPEN UND BERECHTIGUNGEN..................................................... 70

5.3 5.3.1

PUBLIC-SERVER (#1) .......................................................................................... 70

5.3.2

EVENT-SERVER UND TAKTIK-PUBLIC-ABENDE (#2) ......................................................... 71

5.3.3

BESCHREIBUNG DER SERVERGRUPPEN ....................................................................... 71

5.4

CLANTAG UND SPIELERPROFIL................................................................. 71

5.5

TAKTIK PUBLIC ABEND......................................................................... 71

6

DIVERSES .............................................................................. 73

6.1

DATENSCHUTZ ................................................................................. 73

6.2

EINSATZLISTE .................................................................................. 73

Version: 1.60

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1 Allgemein 1.1 Gültigkeit Alle hier getroffenen Aussagen ersetzen ausnahmslos externe Angaben im Forum oder auf der Homepage sowie andere Schriftstücke, außer es ist vom Kompaniechef so gewollt. In diesem Fall gibt es einen klaren Verweis in diesem Dokument auf das externe Material mit Zeitstempel. Sollte ein Sachverhalt nicht ausreichend durch diese ZDv geregelt sein, so liegt eine Entscheidung beim KC. Handelt es sich dabei um Abläufe oder dauerhafte Regelungen, sind sie in diese ZDv mit aufzunehmen.

1.2 Abänderung Diese ZDv kann nur einstimmig durch den erweiterten Führungskreis verändert werden. Jede Änderung ist farblich oder durch explizites Kenntlichmachen mit einer Versionsnummer festzuhalten und mit dem Dokument zu veröffentlichen. Die Mitglieder müssen über diese Änderungen mit Inkrafttreten informiert werden. Änderungen zur letzten Ausgabe sind im Inhaltsverzeichnis gelb markiert. Hinzugefügte Absätze sind in grün markiert. Kapitel in Ausarbeitung sind rot markiert.

1.3 Gelöbnis „Ich gelobe, der 3.Jägerkompanie treu zu dienen, ihr nicht zu schaden, weder durch Taten noch durch das gesprochene oder geschriebene Wort und mich für das Wohl ihrer Mitglieder als auch der Gemeinschaft im Ganzen einzusetzen. Ich gelobe, die Kompanie nach Innen und Außen zu vertreten und wo Unrecht geschieht, nicht tatenlos beiseite zu steh’n. Ich gelobe, meinen Pflichten als Mitglied der Gemeinschaft entsprechend nachzukommen und anderen ein Vorbild, auf keinen Fall aber ein schlechtes Beispiel zu sein. Ich gelobe, Sorgen und Ängste mit Kameraden und Vorgesetzten zu teilen, mich um eine Klärung aller strittigen Sachverhalte zu bemühen, wo notwendig, Informationen einzuholen, und keine Gerüchte oder Halbwahrheiten zu verbreiten. Ich gelobe, diese Satzung gelesen und verstanden zu haben, mich nach ihrem Inhalt und Geist zu richten und nicht unbedarft, unüberlegt oder fahrlässig zu handeln wider besseres Wissen. ” Version: 1.60

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1.4 Wir, die 3.Jägerkompanie Die 3.Jägerkompanie wurde am 28.06.2011 gegründet und ist in der ArmA-Szene zu einer beachtlichen Größe herangewachsen. Als Vorbild für die Clanstruktur dient die Bundeswehr, speziell der infanteristische Kampf als Jägerkompanie mit Unterstützungseinheiten. Die 3. Jägerkompanie ist als Kompanie in Züge und jeder Zug in Gruppen gegliedert. Züge stellen die größte Organisationseinheit dar und werden durch einen Zugführer geleitet. Züge umfassen in der Regel drei Gruppen und haben die Aufgabe, durch regelmäßige Ausbildungen sowie Übungen die Kampfkraft der Kompanie zu erhalten und, wo möglich, zu steigern. Gruppen stellen die kleinste militärische Organisationseinheit der Kompanie dar und umfassen in der Regel eine Mannstärke von 10 Mann. Gruppen werden durch einen Gruppenführer und seinen Stellvertreter geleitet. Gruppen haben die Aufgabe, die angedachten und theoretisch vermittelten Taktiken in die Tat umzusetzen. Sie sind die operativen Teile der Kompanie, von ihnen hängt also entscheidend ab, ob Einsätze erfolgreich bestritten werden können. Jeder Gruppe steht es frei, eine ihr als geeignet erscheinende Spezialisierung in Absprache mit dem Zugführer zu wählen und eigenständig auszuarbeiten und zu verfolgen. Wir führen, kämpfen und bilden nach militärischen Taktiken der Bundeswehr aus und nutzen dafür die Waffen und Einheiten von verschiedenen Modifikationen. Die 3.Jägerkompanie hat den Ruf stets freundlich, professionell und besonnen zu agieren. Wir helfen unseren Gästen und Mitgliedern wo immer es geht und trainieren hart, um in Missionen als Sieger vom Feld zu gehen. Dies erwarten wir von all unseren Mitgliedern. Wir halten zu verschieden Clans freundschaftliche Partnerschaften.

1.5 Unsere Spielweise 1.5.1 Allgemeines Verhalten Die 3. Jägerkompanie legt größten Wert auf Disziplin, Reife und ein atmosphärisches Gameplay. Wir schreiben uns auf die Fahne, taktisch anspruchsvoll und realitätsgetreu zu spielen. Wir vertreten nicht den Anspruch einer MilSim-Haltung, begreifen das Spiel aber als militärische Simulation. Demnach haben wir im Feld eine klare Befehlsstruktur und unstrittige Aufgabenverteilungen. Wir versuchen durch regelmäßige und umfangreiche Ausbildungen das gemeinsame taktische Zusammenspiel und Vorgehen stetig zu verbessern und das Gelernte auch in Missionen umzusetzen. Wir erwarten daher von allen Mitgliedern neben Disziplin und Reife auch den Willen, sich stetig fortzubilden, an den eigenen Fähigkeiten zu arbeiten und als Gemeinschaft nach höheren Zielen zu streben.

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1.5.2 Ingame Verhalten Wir verlangen von Niemanden, dass er bei uns zum Schauspieler wird, allerdings sollte man in seiner Rolle als virtueller Soldat in Missionen ein paar Verhaltensregeln beachten. Wir sehen es nicht gern wenn während der Mission über Verbindungsabbrüche und sonstige technische Probleme diskutiert wird. Wenn viele Spieler auf einem Fleck stehen, sollte man sich ruhig verhalten bzw. auf Flüstern umschalten um evtl. Besprechungen nicht zu stören.

1.5.3 Coop-Missionen Bei unseren Coop-Missionen kämpfen wir gegen computergesteuerten Feind (KI). Die durchschnittliche Missionsgröße liegt bei zwei Zügen und damit ca. 50 Mann. Dabei geht es vor allem um das taktische Vorgehen. Ausrüstung, Fahrzeuge und Missionen sind vorgegeben. Es geht bei unseren Missionen nie darum, wer die meisten Abschüsse hat, sondern die gestellte Aufgabe mit den gelernten Taktiken zu meistern bzw. taktisch angemessen auf jede Lage zu reagieren. Dies kann Angriffs- sowie Verteidigungslagen, Patrouillen und Konvoi-Missionen umfassen. Wir versuchen das gesamte Spektrum an militärischen Handlungen abzudecken, sofern sie im Aufgabenbereich eines Jägerzuges liegen. Da wir das Spiel als Simulation begreifen, muss man bereit sein, alle alltäglichen Aufgaben des Soldatenlebens zu übernehmen, so auch längere Fußmärsche, Wachposten oder Instandsetzungsaufgaben; es geht also keineswegs immer nur um Kampfaufträge. 90% seiner Zeit verbringt der Soldat mit Warten. Wir versuchen natürlich das Ganze nicht so ausufern zu lassen, dennoch sollte man die Geduld mitbringen und anderen nicht den Spielspaß verderben! Für Hinweise und Regeln bezüglich unserer (Taktik-)Public-Server ist das Kapitel Serverregeln zu konsultieren.

1.5.4 TvT-Missionen Beim TvT treten wir gegen andere Mitspieler an. Beide Seiten verhalten sich entsprechend ihrer Aufgabe. Wir spielen dabei überlebensorientiert. Das heißt in der Regel: Wer tot ist, ist tot und ist für diesen Abend draußen. Da im dümmsten Fall die erste Kugel tödlich sein kann, entwickeln Feuergefechte eine enorm dichte Atmosphäre. Fällt man aus, sollte man es sportlich sehen. Dabei ist auch zu bedenken, dass in der Regel das Kräftegleichgewicht zwar fair aufgestellt ist (beide Seiten haben die Möglichkeit zu gewinnen), es aber nicht immer fair zugehen muss. Erwischt der Panzerkommandant eine schutzlose Infanteriegruppe, so darf er diese auch niederschießen. Wir simulieren schließlich Krieg und da ist bekanntlich alles erlaubt. Jede Begegnung ist sportlich zu nehmen und der Feind ist als solcher zu respektieren. Beleidigungen oder Verunglimpfungen werden nicht geduldet. TvT wird zu meist gegen andere Clans gespielt. Die Regeln, Ausrüstung und der Auftrag wird vorab bekannt gegeben. Gerade im TvT sollte die eigene Disziplin sehr hoch sein. Die KI hört niemanden reden, der menschliche Gegenspieler allerdings schon. Bei ungewöhnlichen Version: 1.60

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Aufträgen, die nicht in das gewohnte Aufgabenspektrum der Jägerkompanie fallen, werden zusätzliche Ausbildungstermine angeboten.

1.6 Befehle 1.6.1 Im Feld Die 3.Jägerkompanie simuliert die Bundeswehr und ihre Befehlsstruktur. Im Feld ist die Befehlsgewalt gemäß der militärischen Hierarchie klar aufgeteilt und an die entsprechende Funktion, nicht den Rang, gebunden. Ein Gruppenführer hat die Befehlsgewalt über alle Gruppenmitglieder, ein Zugführer über seinen Zug und der Kompanieeinsatzoffizier über die Kompanie. Einem Befehl eines Vorgesetzten ist stets Folge zu leisten, außer es besteht akute Gefahr für das eigene Leben oder das der Kameraden. Wird ein Befehl verweigert, gilt dies als Befehlsverweigerung und kann geahndet werden. Nur im Feld Vorgesetzte haben die Befugnis, einen gegebenen Befehl auszusetzen oder zurückzunehmen. Gibt es Unstimmigkeiten, so sind diese nach der Mission zu klären. Im Spiel werden keine Diskussionen geführt und erst recht keine Streitereien geschlichtet. Die Nachbesprechung ist für Streitigkeiten ebenfalls kein geeigneter Ort! Sollte eine Führungskraft nicht mehr Herr der Lage sein, so kann er oder sie von einer anderen Führungskraft der 3. abgelöst werden. Wer eine Führungsposition übernimmt, übernimmt aber auch die Verantwortung für das Leben der Kameraden und die Erfüllung des Auftrages, sowie Vorbildfunktion. Entsprechendes Verhalten und ein Bewusstsein für diese Funktionen werden erwartet.

1.6.2 Im Clan Befehle können auch außerhalb des Spielgeschehens gegeben werden, dann meist mit administrativer Absicht. Anweisungen von Vorgesetzten ist auch in dieser Hinsicht Folge zu leisten (z.B. Informationspflicht, Verhaltenshinweise, Vorgaben etc.). Kann eine Anweisung nicht ausgeführt werden oder ist sie nicht mit dem Willen des Mitglieds in Einklang zu bringen, kann ein Gespräch mit dem Spieß oder dem Kompaniechef angesetzt werden. Erfolgt eine Verweigerung ohne Absichtserklärung und zum wiederholten Male, so ist mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen.

1.7 Respekt und Verhalten Grundsätzlich sind innerhalb des Clans alle Mitglieder gleichberechtigt. Die Gemeinschaft fußt auf den Umgangsformen, die wir alle auch in der Realität an den Tag legen, die wir uns von anderen erwarten und die wir selbst uns bei anderen wünschen. Wir verwehren uns gegen die Missachtung der Persönlichkeit und Individualität des Einzelnen und wünschen von allen Mitgliedern, dass sie aktiv einen Umgang miteinander in diesem Sinne pflegen. Version: 1.60

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Grundsätzlich verlangen wir die folgenden Verhaltensweisen tunlichst zu meiden und bei anderen auch nicht zu dulden:         

Rassistische/den Holocaust verherrlichende Äußerungen Respektloses Verhalten und persönliche Angriffe Kritik über den gebotenen Rahmen hinaus oder Anfeindungen jeglicher Art In die Welt setzen oder Verbreitung von Gerüchten Verunglimpfung oder Diffamierung von Mitgliedern Mutwilliger Teambeschuss Teamgefährdende Aktionen Mutwillige Störung des Spielablaufes Mutwillige Störung der Spielatmosphäre durch störende oder unsachgemäße Kommentare oder nicht zweckdienliche Verhaltensweisen

Bei entsprechenden Verstößen in diesen Punkten greifen die Maßnahmen im Abschnitt 1.10 Maßnahmen bei Fehlverhalten.

1.8 Clanbeitrag und Finanzierung 1.8.1 Zusammensetzung Dieser Clan wird durch eine Finanzierungsgruppe finanziert. Diese Gruppe trägt zu gleichen Anteilen die gesamten entstehenden Fixkosten von Gameservern, Teamspeak, Homepage und ggf. weiterer Posten, die zum Aufrechterhalten des Spielbetriebes sowie der Organisation des Clans notwendig sind. Der Personenkreis, aus dem sich die Finanzierungsgruppe zusammensetzen kann, ist auf den erweiterten Führungskreis, den Leiter der Serverkommunikation sowie den Spieß beschränkt. Erklärt eine Person aus diesem Kreis seinen Verzicht auf eine Teilhabe in der Finanzierungsgruppe oder ist der Posten unbesetzt, so kann sein Platz ausgeschrieben und an ein beliebiges Mitglied vergeben werden. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Finanzierungsgruppe trifft die Gruppe mit einfacher Mehrheit. Wird der Posten dieser Person, die den Verzicht erklärt hat, neu besetzt, so hat der Nachrückende ein Recht auf den Platz in der Finanzierungsgruppe und das eingesprungene Mitglied muss ggf. seinen Platz in der Finanzierungsgruppe wieder freigeben.

1.8.2 Anteile Die Anteile pro Person berechnen sich anhand der Fixkosten, geteilt durch die Anzahl der Mitglieder der Finanzierungsgruppe und aufgerundet auf die nächste ganze Zahl. Der Anteil eines Mitgliedes ist jeweils zum Monatsbeginn zu überweisen. Die Obergrenze für den Anteil eines Finanzierungsmitgliedes liegt bei 20 €.

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1.8.3 Der Bevollmächtigte Die Gruppe einigt sich auf einen Bevollmächtigten, auf dessen Namen alle Server und Kosten laufen. Er muss für den Zweck der Finanzierungsgruppe ein eigenständiges Giro-Konto eröffnen, das keinerlei private Verwendung finden darf. Die Bankdaten für dieses Konto sind öffentlich bekannt zu geben. Die Zugangsdaten für das Konto sind der Gruppe mitzuteilen, um im Krisenfall den Zugriff zu gewähren. Der Bevollmächtigte gibt der Gruppe regelmäßig Auskunft über den Stand der Finanzen, mindestens aber einmal im Monat. Liegen Unstimmigkeiten oder sogar Abweichungen vom Soll vor, sind diese unverzüglich der Gruppe mitzuteilen, um handeln zu können. Jedes Mitglied dieser Gruppe kann jederzeit vom Bevollmächtigen Auskunft und Einsicht in die Finanzen verlangen, dem dieser zeitnah nachzukommen hat.

1.8.4 Änderungen der Kosten Änderungen der Fixkosten können nur von der Mehrheit der Gruppe beschlossen werden, wobei der Bevollmächtigte ein doppeltes Stimmrecht aufgrund des größeren Eigenrisikos besitzt.

1.8.5 Privilegien Alle Mitglieder der Gruppe besitzen uneingeschränkt gleiche Rechte und den vollen Zugang an den bezahlten Ressourcen. Dies ist unabhängig davon, ob ein Mitglied diesen Zugang konkret nutzt. Die Nutzung bleibt den Personen mit fachlicher Eignung vorbehalten. Die Ressourcen sind ausschließlich im Hinblick auf die Verwendung für die Gemeinschaft angeschafft worden, daher ist es nicht zulässig, die gemeinschaftlichen Ressourcen für private Zwecke gleich welcher Art zu verwenden. Die Serverkommunikation kann auf auffällige Dienste hinweisen, die scheinbar nicht mit dem Clan in Zusammenhang stehen.

1.8.6 Zahlungsunfähigkeit Kann ein Mitglied nicht mehr zahlen, hat es dies bei Bekanntwerden dem Bevollmächtigten mitzuteilen und wird aus der Gruppe entlassen. Ihm werden alle mit der Gruppe gewährten Rechte entzogen. Alle Zugangsdaten sind nach Austritt abzuändern. Zahlt ein Mitglied nicht, obwohl es keine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben hat, so kann eine Frist von einem Monat gesetzt werden, um die Zahlung nachzureichen. Andernfalls wird so verfahren, als hätte das Mitglied seine Zahlungsunfähigkeit bekannt gegeben. Die Gruppe übernimmt bei einem Ausfall gemeinschaftlich den Anteil der ausgeschiedenen Person. Sollte es dadurch zu einem Überschreiten der Obergrenze des persönlichen Anteils kommen, ist dies zulässig. Die Vergabe des freigewordenen Postens geschieht gemäß 1.8.1. Version: 1.60

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1.8.7 Überschüsse Überschüssige Einnahmen werden bis zu einer Schwelle von vier Monatsraten auf dem Konto belassen, um Ausfälle finanzieren zu können. Alle darüber hinausgehenden Einnahmen werden den Mitgliedern der Gruppe in einer einmaligen Auszahlung zu gleichen Anteilen zurückerstattet.

1.8.8 Spenden Alle anderen Mitglieder des Clans können die Gemeinschaft durch freiwillige Spenden unterstützen. Hierfür gibt es keine Vorgaben. Diese Spenden werden entsprechend ausgewiesen und bekannt gegeben. Die Spender profitieren jedoch nicht von einer Auszahlung der Überschüsse oder den Rechten, die durch Zugehörigkeit zur Finanzierungsgruppe gewährt werden. Ihnen können aber als Wertschätzung für ihre Unterstützung einzelne Zusatzfunktionen gewährt werden, die der Kompaniechef genehmigt. Die Übersicht über den Finanzstand ist unter folgendem Link zu finden: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=3

1.9 Umgang mit Informationen und Eigentumsrechte 1.9.1 Informationspflicht Die verschiedenen Züge und Gruppen nutzen verschiedene Möglichkeiten, um ihre Mitglieder zu informieren. Gängige Varianten umfassen regelmäßige Besprechungen und permanente Forenbeiträge, auch Schwarze Bretter genannt. Unabhängig von der konkreten Form haben Mitglieder sich über die in ihrer Gruppe bzw. in ihrem Zug gängigen Informationswege zu informieren und diese in gebotener Regelmäßigkeit zu prüfen. Alle Mitglieder haben die Pflicht, sich regelmäßig im Forum zu informieren. Dazu zählen auch Aushänge bzw. Bekanntgaben der Führung sowie Protokolle. Diese werden im Bewusstsein der Transparenz angefertigt und sollen die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen fördern, daher gelten sie nach Veröffentlichung als bei den Mitgliedern bekannt (wenn nicht inhaltlich dann wenigstens faktisch). Im besonderen Maße gilt die Informationspflicht für Stabsstellen und jede administrative Stelle in der Kompanie. Stabsstellen und Führungskräfte werden im besonderen Maße angehalten, die für sie relevanten Informationen regelmäßig abzurufen und ggf. aktiv einzuholen. Dies gilt für alle Mitglieder einer Stabsstelle und nicht nur für deren Leiter. Für Stabsstellen gilt ferner, dass die Mitglieder auch Bereitschaft zeigen müssen, sich die notwendigen Kompetenzen für die Ausübung der Stabsstelle anzueignen. Im Bedarfsfall schließt dies auch externe Informationsquellen wie Tutorials, Wikis etc. mit ein. Version: 1.60

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1.9.2 Interne Informationen Wir erwarten von allen Mitgliedern einen sensiblen Umgang mit allen Informationen, die sie über claninterne Vorgänge oder andere Mitglieder erhalten. Prinzipiell gilt: Was im Clan besprochen wird, verbleibt auch dort. Dies gilt insbesondere für jede Art von Dokumenten oder Veröffentlichungen, genauso wie für alles Geschriebene im Forum. Für die Öffentlichkeit sind alle Informationen gedacht, die auch als News oder im öffentlichen Teil des Forums veröffentlicht worden sind. Es ist ein klarer Verstoß gegen die Dienstvorschrift, nicht für Dritte bestimmte Informationen durch Schrift oder Wort zu teilen, anzudeuten oder in irgendeiner Weise durchsickern zu lassen. Die Außendarstellung gehört in den Aufgabenbereich der Kompanieführung. Alle Äußerungen, Bekanntgaben oder Angebote, die im Namen der 3. verlautbart werden, bedürfen der Genehmigung durch den Kompaniechef. Personen, die den Clan nach Außen repräsentieren, sind in besonderer Weise angehalten, durch ihre Worte und Taten den Ruf der Kompanie zu wahren und Schaden zu vermeiden.

1.9.3 Eigentumsrechte Übergibt ein Mitglied dem Clan ein Dokument oder Material, welches zum Einsatz im gesamten Clan gedacht ist und im Namen der 3. Jägerkompanie verwendet wird, so geht dieses Material in den Besitz des Clans über. Insbesondere werden alle davon betroffenen Materialien in einem zentralen Archiv der Kompanie abgelegt. Beispiele sind erstellte Missionen, Ausbildungsmaterialien, Bildmaterialien, Verwaltungslisten usw. Das Urheberrecht sowie geistige Eigentum bleiben davon unberührt, das Mitglied hat also ein Recht, namentlich bei jeder Veröffentlichung genannt zu werden. Es erklärt sich aber mit der uneingeschränkten Verwendung des Materials durch die Kompanie auf unbestimmte Zeit einverstanden. Insbesondere unterbleiben alle Versuche, das Material zu schützen (Passwort, Wasserzeichen, usw.) oder die Verwendung durch andere zu unterbinden.

1.10 Maßnahmen bei Fehlverhalten Ein Fehlverhalten liegt vor, wenn die genannten Grundsätze verletzt wurden. Die Schwere muss jeweils individuell festgestellt werden. Die folgenden Maßnahmen können von der Kompanieführung verhängt werden. Diese behält sich vor, die genannten Maßnahmen intern oder nur gegenüber dem Beschuldigten auszusprechen: Verwarnung: Eine Verwarnung ist ein klarer Hinweis auf ein nicht akzeptiertes Verhalten und soll zum Nachdenken und Einstellen des Version: 1.60

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Verhaltens führen. Es können maximal zwei Verwarnungen ausgesprochen werden, dann muss eine andere Maßnahme ergriffen werden. Beförderungssperre: Eine Beförderungssperre wird stets mit einem konkreten Zeitraum verhängt und setzt die Aufzeichnung des GeZi für das Mitglied in diesem Zeitraum außer Kraft. Eventsperre: Eine Sperre für einen bestimmten Zeitraum schließt das Mitglied von allen Events in diesem Zeitraum aus. Aberkennung von Orden und Abzeichen: Eine Aberkennung kann die Abzeichen und Orden betreffen, bei denen ein solches Vorgehen vermerkt ist. Degradierung: Eine Degradierung stuft das Mitglied auf einen niedrigeren Rang zurück. Degradierungen finden zunächst nur in der gleichen Dienstgradkategorie statt (SU -> U aber nicht HG; OF -> F aber nicht U). Mit einer Degradierung wird der Zeitpunkt für die nächste Beförderung auf das Maximum zurückgesetzt (gemäß Vorgabe Kapitel Dienstgrade). Suspendierung: Die Suspendierung schließt den Spieler über die Eventsperre hinaus auch vom Clangeschehen für einen bestimmten Zeitraum aus. Enthebung der Position/Funktion: Wird ein Mitglied seiner Funktion oder Position enthoben, so verliert es die Aufgabe und den zugehörigen Rang und wird in jedem Fall als Mannschafter geführt. Eine Stellungnahme ist in diesem Fall notwendig. (Unehrenhafte) Entlassung: Die Entlassung ist die härteste und ultimative Maßnahme. Sie wird ausschließlich bei klaren, nicht tolerierbaren Verstößen angewendet. Ein weiterer Grund für einen Ausschluss kann darin begründet sein, dass ein Mitglied anhaltend den Clan als Ganzes gefährdet oder zu großen Spannungen/Unruhen/Reibungen führt. Die Entlassung kann um den Zusatz „unehrenhaft“ ergänzt werden, wenn das Vergehen gegen die Grundsätze in Abschnitt 1.3 verstößt. Alle Disziplinarmaßnahmen sind aus Vergleichsgründen dem GeZi zu nennen und durch das GeZi festzuhalten. Alle Disziplinarmaßnahmen sind vor Anwendung dem Spieß mitzuteilen und nur mit dessen Zustimmung umzusetzen. Allen Disziplinarmaßnahmen kann der Spieß widersprechen und von seinem Veto-Recht Gebrauch machen. Das Veto kann nur aufgehoben werden durch einen einstimmigen Beschluss des erweiterten Führungskreises (KC + Zugführer). Im Falle einer Befangenheit, die entweder der Spieß oder - sofern selbst betroffen - der KC feststellt und der ErKpFü mitteilt, kann das entsprechende Mitglied seine Funktion in diesem Prozess nicht wahrnehmen. Bei Befangenheit des Spießes entfällt das VetoRecht und stattdessen muss die ErKpFü der geplanten Maßnahme zustimmen. Bei Befangenheit eines ZgFhr entfällt dessen Stimmrecht bei der Aufhebung des Vetos durch die ErKpFü.

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1.10.1

Präzedenzfälle

Dieses Kapitel ist ein exemplarischer Auszug aus den ausgesprochenen Disziplinarmaßnahmen und ist nicht an die Regelung der Einstimmigkeit des ErKpFü für eine Änderung gebunden. Vergehen Belästigung eines Mitglieds durch persönliche Kontaktaufnahme Ausplaudern von Interna bei einer anderen Spielgemeinschaft, Rufschädigung Nicht-Einhalten der Dienstwege, übermäßige Kritik im Forum

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Position/Rang des Delinquenten Mannschafter Gruppenführer, U Mannschafter

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Beschlossene Disziplinarmaßnahme Unehrenhafter Ausschluss aus dem Clan Amtsenthebung, Degradierung auf HG Verwarnung + Gespräch

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2 Gliederung und Aufgabenverteilung 2.1 Organigramm Die Graphik zeigt die wichtigsten Organisationseinheiten und Dienstwege der 3. Aufgaben sind nur exemplarisch.

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2.2 Stärke und Ausrüstungsnachweis (StAN)

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2.3 Die Kompanieführung 2.3.1 Zusammensetzung Die Kompanieführung (KpFü) setzt sich zusammen aus dem Kompaniechef (KC) und seinem Stellvertreter. Der Stellvertreter ist auch der Kompanieeinsatzoffizier (KEO), der in Abwesenheit des KC die Kompanie im Felde führt. Ist kein StvKC benannt, übernimmt diese Position interimsmäßig einer der Zugführer, ohne Anspruch auf den Rang eines Oberleutnants. Der StvKC wird vom KC ernannt.

2.3.2 Dienstrang Der KC begleitet den Rang eines Hauptmanns, der StvKC den Rang eines Oberleutnants. Beförderungen sind nicht vorgesehen.

2.3.3 Aufgaben Die Aufgaben der Kompanieführung sind sehr umfassend und lassen sich hier nicht vollständig hier aufzählen. Nachfolgend werden die zentralen Aufgaben der KpFü aufgelistet, die als Rahmen für die Tätigkeit der KpFü zu verstehen sind:           

Richtungsvorgabe für den Clan/die Kompanie Ausfertigung zentraler Dokumente und Richtlinien Außenrepräsentation Vorgabe der Ausbildungsinhalte für die AGA und die Kompanie Ausarbeitung und Durchführung von Kompanieübungen Administrative Führung des Clans sowie die operative Führung im Feld Personalentscheidungen auf Führungsebene Einsetzen und Instruieren der Stabsstellen Aussprechen von Disziplinarmaßnahmen Verleihung von Orden und Auszeichnungen Einberufung und Moderation der Kompanie-Besprechung, Berichterstattung über Lage der Nation

Nicht alle diese Aufgaben sind immer allein im Aufgabenbereich des KC, viele erfordern die Absprache und Rücksprache mit weiteren Truppenteilen. Die Hauptaufgabe der KpFü besteht darin, das angestrebte Ziel einer Jägerkompanie weiter zu verfolgen und Maßnahmen für die Umsetzung zu treffen, den Fortbestand der Gemeinschaft zu sichern, entsprechend den Wünschen der Mitglieder zu handeln und den Spielbetrieb aufrechtzuerhalten. Die KpFü organisiert und verwaltet das Kompanieleben und sorgt für einen reibungslosen Ablauf aller Instanzen. Die Mitglieder der Kompanieführung dienen ebenfalls als Streitschlichter. Version: 1.60

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2.3.4 Rechte und Pflichten Die KpFü ist die oberste Instanz, ihre Weisung ist bindend. Anweisungen der KpFü sind in jedem Fall Folge zu leisten. Entscheidungen werden, soweit nicht explizit anders aufgeführt, durch den KC getroffen. Alle anderen Führungsmitglieder als auch die Gespräche in der Kompaniebesprechung haben eine beratende Funktion. Der KC ist dazu angehalten, im Sinne der Mitglieder zu entscheiden, ist letztendlich aber nur seinem Gewissen verpflichtet. Jede Entscheidung, deren Wirksamwerden nicht offensichtlich ist (Beförderungen etc.), ist vom KC je nach Tragweite und Auswirkung sowohl den Zugführern als auch der Mitgliederbasis in der Kompaniebesprechung darzulegen und ggf. ggü. diesen zu rechtfertigen. Sollten Entscheidungen von weitreichender Dimension (ganze Kompanie betreffend) getroffen werden, ist noch vor deren Umsetzung ein Stimmungsbild der Basis in Form einer Umfrage (im Forum oder bei der nächsten KpBespr) oder Vergleichbares durchzuführen und bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Der KC hat eine Auskunftspflicht ggü. allen Anfragen von Mitgliedern, sein Recht auf Verschwiegenheit bei sensiblen Informationen bleibt davon unberührt. Der KC ist an diese ZDv gebunden. Er kann sie nicht eigenmächtig abändern (siehe Kapitel 1.2 Abänderung). Der Kompanieführung unterstehen der Mod- und Missionsbautrupp, die Serverkommunikation sowie der Public-Manager.

2.3.5 Abwahl Der KC hat seinen Posten auf Lebenszeit. Der StvKC kann nur vom KC abgesetzt werden. Es gibt nur zwei Verfahren, die zur Amtsenthebung des KC führen können. Verfahren eins kann durch die Zugführer in Kraft gesetzt werden. Durch einen einstimmigen Vertrauensentzug signalisieren sie dem KC, dass sie unter seiner Führung nicht mehr das Wohl der Gemeinschaft gewahrt sehen. Ist der Vertrauensentzug ausgesprochen, muss der KC zeitnah von seinem Amt zurücktreten. Das Amt gilt ab dem Vertrauensentzug als unbesetzt und kann nur durch eine ordentliche Wahl durch die Basis neu besetzt werden.

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Verfahren zwei kann indirekt durch die Mitglieder, direkt nur durch den Spieß in Kraft gesetzt werden. Ist der Spieß oder sind die Mitglieder der Meinung, der KC handle nicht mehr zum Wohle der Gemeinschaft, so kann der Spieß aufgefordert werden, zur KpBespr die Vertrauensfrage zu stellen. Für eine Vertrauensfrage muss ein Anteil von Dreiviertel der aktiven Mitglieder anwesend sein bzw. abgestimmt haben (bei 50 aktiven Mitgliedern also 37 abgerundet, anwesend oder per Briefwahl), wobei alle Mitglieder außer dem KC gleich zählen. Die Wahl wird durch den Spieß im Forum vorab bekannt gegeben, zur KpBespr eingeleitet, überwacht und ausgewertet. Er hat sicherzustellen, dass die Wahl anonym und eindeutig erfolgt. Können Mitglieder nicht an der KpBespr teilnehmen, so existiert die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahl bedeutet, dass das Mitglied eine vertrauliche Nachricht an den Spieß sendet und klar sein Vertrauen für oder gegen den KC ausspricht. Eine solche Wahl ist möglich ab Bekanntgabe des Stellens der Vertrauensfrage im Forum und bis zum Ende der Wahl. Eine Wahl ist ungültig, wenn die Formulierung nicht klar der gestellten Frage entspricht, wenn aus der Formulierung nicht eindeutig ein Ja oder Nein hervorgeht, wenn mehrfach vom Stimmrecht Gebrauch gemacht wurde oder wenn sowohl per Briefwahl als auch in der KpBespr abgestimmt wird. Der Spieß sammelt die eingegangenen Briefwahlstimmen und verkündet diese zusammen mit der Abstimmung. Der Spieß gibt am Ende der Wahl den Ausgang bekannt, indem er verkündet, wie viele Stimmen dem KC das Vertrauen ausgesprochen haben, wie viele Stimmen dem KC das Vertrauen entzogen haben, wie viele Stimmen sich enthalten haben und bei Briefwahl wie viele Stimmen ungültig waren. Insbesondere gibt er bekannt, ob die Wahl rechtens ist, also die Dreiviertel Mehrheit erreicht wurde. Findet sich sodann unter diesen eine absolute Mehrheit (also mindestens 19 Personen von 37 im Beispiel), so hat der KC das Vertrauen der Basis verloren und muss wie zuvor beschrieben sein Amt niederlegen. Das Amt gilt ab dem Vertrauensentzug als unbesetzt und kann nur durch eine ordentliche Wahl durch die Basis neu besetzt werden. Die Wahl findet zu einem gesonderten Termin nach den gleichen Bedingungen wie die Abwahl statt. Der Termin wird vom Spieß bekannt gibt. Die Kompanie wird in Abwesenheit eines KC vom StvKC oder einem ZgFhr geführt. In dieser Zeit können keine kompanieweiten Entscheidungen (StAN, Aufbau etc.) getroffen werden. Für den Posten des KC kann sich jedes Mitglied bewerben. Der KC kann in den ersten 6 Monaten nach seinem Amtsantritt nicht seines Amtes enthoben werden. Die Vertrauensfrage kann frühestens nach den ersten 6 Monaten gestellt werden.

2.4 Stabsstellen Stabsstellen sind Tätigkeitsbereiche der KpFü, die ausgeschrieben und durch Mitglieder übernommen werden. Die Entscheidungsgewalt verbleibt - sofern nicht anders geregelt - beim KC. Damit wird die Last der Verantwortung auf mehrere Schultern Version: 1.60

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verteilt. Grundsätzlich gilt, dass die Tätigkeiten einer nicht besetzten Stabsstelle solange ausgesetzt sind, bis eine Besetzung gefunden ist. Grundsätzlich wird von Stabsstellen eine verantwortungsvolle und selbstständige Arbeitsweise erwartet. Der KC steht jeder Zeit für Rückfragen beratend zur Seite und gibt der Stabsstelle auch regelmäßig Rückmeldung über die erbrachte Leistung. Letztendlich sind Stabsstellen aber zur Entlastung des KC sowie der KpFü gedacht und die Mitglieder einer Stabsstelle sollten in diesem Sinne handeln. Insbesondere sind Probleme umgehend mit dem KC zu besprechen sowie auf Missstände oder fehlende Rechte hinzuweisen.

2.4.1 Dienstrang Alle Leiter einer Stabsstelle begleiten den Rang eines Fachunteroffiziers und können bis zum Fach-Stabsunteroffizier befördert werden.

2.4.2 Geschäftszimmer Zusammensetzung Das Geschäftszimmer (GeZi) besteht aus einem Leiter sowie allen Mitgliedern, die für das GeZi zuständig sind. Der Leiter wird vom KC bestimmt. Hat ein Mitglied keine andere Truppenzugehörigkeit, so erhält es als Truppengattung das “GeZi”. Da die genannten Aufgaben sehr umfangreich sind, gibt es prinzipiell keine Beschränkung in der Anzahl der Mitglieder, die für das GeZi zuständig sind. Der Leiter muss sicherstellen, dass das GeZi alle Aufgaben gewissenhaft ausführen kann. Jedes Mitglied kann Mitglied des GeZi werden. Über die Aufnahme in das GeZi entscheidet der Leiter. Aufgaben Das GeZi übernimmt die Verwaltung aller Listen für die Kompanie. Der Leiter ist dafür zuständig, dass die Listen lückenlos und mit größter Sorgfalt geführt werden. Die Listen sind stets für die KpFü einsehbar und befinden sich im zentralen Archiv. Das Geschäftszimmer ist zuständig für         

Aktualisierung der Clanlisten Aktualisierung der Angehörigenliste Aktualisierung der Einsatzliste Anwesenheitsprüfung Pflichttermine Führung der Abmeldeliste Prüfung der Reserve Prüfung von Beförderungen und Auszeichnungen Eintragen von Zusatzleistungen (Beispiel: Teilnahme SGA) Eintragen von Lehrgängen (z.B. UA-L)

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 

Weitermeldung von Beförderungen und Auszeichnungen an die Zugführer und Kompanieführung Eintragen von Versetzungen und Ausscheidungen aus dem Clanbetrieb

Ein weiterer Aufgabenbereich umfasst das gesamte Aufnahmeverfahren der Kompanie. Dazu gehören insbesondere das Sichten der eingegangenen Bewerbungen, das Führen des Erst- und Zweitgesprächs sowie die Darlegung des Bewerbungsprozesses für neue Mitglieder. Aus diesem Grund ist ein Rekrutierungsbeauftragter zu benennen, der diese Gespräche führt und als Anlaufstelle für die Bewerber fungiert. Die Verantwortung für den Bewerber wird an den Ausbildungszug übergeben, sobald der Bewerber die Interessentenphase abgeschlossen hat und in den Ausbildungszug eintritt. Rechte und Pflichten Das GeZi hat keine eigene Entscheidungsgewalt, sondern handelt im Auftrag der KpFü. Der Leiter des GeZi oder ein Stellvertreter ist bei der Kompanie-TE anwesend und berichtet über anstehende oder ausstehende Beförderungen, auftretende Probleme und den Arbeitsstand. Die Verwaltungslisten des GeZi sind Verschlusssache und können nur vom erweiterten Führungskreis eingesehen werden. Jedes Mitglied hat das Recht, Einblick in seine Akte zu erhalten. Dazu gibt er seinem zuständigen Zugführer Bescheid, der für ihn die Einträge prüfen kann. Abwahl Der Leiter kann nur vom KC abgesetzt werden.

2.4.3 Mod-Test-Gruppe Zusammensetzung Die Mod-Test-Gruppe (MTG) besteht aus einem Leiter sowie allen Mitgliedern, die für die MTG tätig sind. Der Leiter der MTG wird durch den KC bestimmt. Hat ein Mitglied keine andere Truppenzugehörigkeit, so erhält es als Truppengattung die “MTG”. Da die genannten Aufgaben sehr umfangreich sind, gibt es prinzipiell keine Beschränkung in der Anzahl der Mitglieder, die für die MTG zuständig sind. Der Leiter muss sicherstellen, dass die MTG alle Aufgaben gewissenhaft ausführen kann. Jedes Mitglied kann Mitglied der MTG werden. Die MTG befindet sich in enger Abstimmung mit der Serverkommunikation, um beide in ihrer Arbeit zu unterstützen und das Fachwissen des Serverbeauftragten gewinnbringend einfließen zu lassen. Es gibt jedoch keine direkten Abhängigkeiten. Von der Serverkommunikation können jedoch aus Serversicht Anforderungen an die technische oder qualitative Verträglichkeitsprüfung gestellt werden. Insbesondere ist Version: 1.60

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bei Modifikationen mit eigener Tastenbelegung eine Zusammenarbeit zur Ausarbeitung von Tutorials notwendig. Aufgaben Die Aufgaben der MTG bestehen im Prüfen der durch die Mitglieder vorgeschlagenen Modifikationen. Dabei kann es sich sowohl um Modifikationen handeln, die in das Repository mit aufgenommen, als auch um solche, die daraus wieder entfernt werden sollen. Jedes Mitglied hat das Recht, einen solchen Antrag zu stellen und jeder Antrag wird gleich behandelt. Die Verwaltung der Anträge geschieht über den Kommandostand und ist den Mitgliedern transparent darzulegen. Die MTG hat im Falle einer neuen Modifikation die Verträglichkeit mit dem bestehenden Repository zu prüfen. Hierzu achtet sie auf technische, qualitative und spieltaugliche Aspekte der Modifikation. Sie bewertet nicht die Nützlichkeit einer Modifikation, sondern nur die Verträglichkeit. Für eine einzureichende Modifikation sind zwingend die Größe, die Abhängigkeiten, die Veränderungen am Spiel mit eventuellen Klassennamen sowie eine Bezugsquelle zu nennen. Die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung sind in einer transparenten Form festzuhalten, die allen Mitgliedern erlaubt, das Ergebnis nachvollziehen zu können. Insbesondere sind die Ergebnisse für alle Mitglieder zugänglich. Die MTG behandelt zwar alle Anträge gleich, entscheidet aber aufgrund der personellen Kapazität und der zeitlichen Ressourcen, welche Anträge am schnellsten geprüft werden können. Dabei gelten die folgenden Prioritäten, sortiert nach ihrer Relevanz:      

Modifikationen für die Bundeswehr (Fahrzeuge, Einheiten etc.) Modifikationen für Fahrzeuge Modifikationen für die Spielmechanik (z.B. ACE) Modifikationen für Einheiten (z.B. US-Einheiten) Modifikationen für Inseln und Terrain (z.B. Panthera) Sonstige Modifikationen (z.B. xCam)

Bei ausscheidenden Modifikationen prüft die MTG die Relevanz und aktuelle Verwendung der Modifikation und gibt eine Empfehlung hinsichtlich der Konsequenzen im Falle einer Entfernung der Modifikation. Rechte und Pflichten Die MTG geht ihren Aufgaben gewissenhaft nach und lässt sich durch kein Mitglied in ihrer Urteilsbildung beeinflussen. Kann sie die Qualität ihrer Ergebnisse im aktuellen Zyklus nicht gewährleisten, hat sie die Pflicht, die Prüfung zu verschieben. Die MTG trifft keine eigenen Entscheidungen, sondern gibt Empfehlungen. Die letztendliche Entscheidung über Aufnahme oder Entfernung einer Modifikation trifft der erweiterte Führungskreis.

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Die Entscheidung ist im KdStd gemäß einer nachvollziehbaren Richtlinie oder Checkliste festzuhalten. Dies kann durch den Leiter der MTG geschehen und braucht nicht den internen Entscheidungsprozess widerzuspiegeln, es kann sich um das finale Urteil handeln. Abwahl Der Leiter kann nur vom KC abgesetzt werden.

2.4.4 Serverkommunikation Zusammensetzung Die Serverkommunikation obliegt dem Serverbeauftragten und allen Mitgliedern der Serverkommunikation. Der Serverbeauftragte wird durch den KC bestimmt. Hat ein Mitglied keine andere Truppenzugehörigkeit, so erhält es als Truppengattung die “Serverkommunikation”. Der Serverbeauftragte wird als Fachunteroffizier betrachtet. Da die genannten Aufgaben sehr umfangreich sind, gibt es prinzipiell keine Beschränkung in der Anzahl der Mitglieder, die für die Serverkommunikation zuständig sind. Der Serverbeauftragte muss sicherstellen, dass er alle Aufgaben gewissenhaft ausführen kann. Jedes Mitglied kann Mitglied der Serverkommunikation werden. Aufgaben Die Serverkommunikation hat unter anderem die folgenden Aufgabenschwerpunkte:     

Aufsetzen, verwalten und warten der Spielserver Administration des Teamspeak-Servers sowie der Homepage Ankündigung und Verwaltung der Update-Vorgänge Einrichten und administrieren des FTP Auskunft bei technischen Anfragen

Bei Wartungsarbeiten ist eine entsprechende Information an die Mitglieder auszugeben, die über Grund und Dauer informiert. Bei Updatevorgängen ist über den Zeitpunkt, die Dauer, die Veränderungen und die Updategröße zu informieren. Insbesondere sind Komplikationen für Missionsbauer zu berücksichtigen und auf Veränderungen hinzuweisen, die für diese Gruppe von Interesse ist. Der Zeitpunkt für ein Update darf nicht mit einem Termin im Dienstplan kollidieren. Ist dies der Fall und lässt sich die Kollision nicht anders lösen, ist Rücksprache mit dem KC zu halten. Die Mitglieder sind rechtzeitig über die Kollision zu informieren. Werden Addons oder Modifikationen mit eigenen Tastenkonfigurationen eingeführt, sind diese den Mitgliedern in einem Tutorial zu erklären, um die Nutzung durch alle Mitglieder sicherzustellen. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit der MTG.

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Rechte und Pflichten Die Serverkommunikation hat keine eigene Entscheidungsgewalt, sondern handelt im Auftrag der KpFü. Der Serverbeauftragte oder ein Stellvertreter ist bei der Kompanie-TE anwesend und berichtet über den Stand der Server, anstehende Änderungen und auftretende Probleme. Abwahl Der Serverbeauftragte kann nur vom KC abgesetzt werden.

2.4.5 (Taktik)-Public Manager Zusammensetzung Die Aufsicht über den Public-Server (P) hat die Stabsstelle des Public-Manager (PuMa). Der Public-Manager wird durch den KC bestimmt. Hat ein Mitglied keine andere Truppenzugehörigkeit, so erhält es als Truppengattung den “PuMa”. Aufgaben Der PuMa ist für einen reibungslosen Ablauf auf dem P zuständig. Dazu kümmert er sich um die folgenden Bereiche:  Regelmäßige Überprüfung der Missionen: aussortieren nicht mehr lauffähiger Missionen, beurteilen der Angemessenheit von Missionen für den P, führen einer Liste von Missions-Fehlern oder Bugs  In-Kontakt-Treten mit den Missionsbauern bei fehlerhaften Missionen oder anderweitigen Problemen  Verbesserung der P-Situation und der Qualität der Missionen und Spieler  Organisation von TP-Abenden  Neuformulierung von Serverregeln Dem PuMa obliegt die Ausarbeitung eines Konzeptes für die Gameserver sowie die Abarbeitung der Wünsche und Anregungen der Mitglieder bezüglich des P. Das Konzept kann dem KC vorgelegt werden und nach Genehmigung Gültigkeit erlangen. Dann ist das Konzept schriftlich in die ZDv aufzunehmen und fortan für die Gameserver als verbindlich zu betrachten. Rechte und Pflichten Der PM besitzt grundlegend keine eigene Entscheidungsgewalt, sondern handelt im Auftrag der KpFü. Ausnahmen betreffen fehlerhafte Missionen, die den reibungslosen Ablauf der Server gefährden. Hat er mit dem zuständigen Missionsbauer gesprochen oder dies versucht und ist dem Missionsbauer eine angemessene Behebungsfrist

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gesetzt worden, so kann er bei Fortbestehen des Missstandes die entsprechende Mission vom Server nehmen. Dem PM sind für seine Arbeit die notwendigen Rechte am FTP und im Forum einzurichten. Der PM kann bei gegebener Notwendigkeit die Abschaltung des Public-Servers für einen reibungslosen Betrieb des Tactic-Public-Servers verlangen bzw. selbst durchführen. Regeländerungen kann der PM dem KC vorschlagen und durch diesen genehmigen lassen. Abwahl Der PM kann nur vom KC abgesetzt werden.

2.4.6 Technischer Support Zusammensetzung Der Technische Support (TeSu) besteht aus einem Leiter sowie allen Mitgliedern, die für den TeSu tätig sind. Der Leiter des TeSu wird durch den KC bestimmt. Hat ein Mitglied keine andere Truppenzugehörigkeit, so erhält es als Truppengattung den “TeSu”. Da die genannten Aufgaben sehr umfangreich sind, gibt es prinzipiell keine Beschränkung in der Anzahl der Mitglieder, die für den TeSu zuständig sind. Der Leiter muss sicherstellen, dass der TeSu alle Aufgaben gewissenhaft ausführen kann. Jedes Mitglied kann Mitglied des TeSu werden. Aufgaben Der TeSu ist für Mitglieder und Gäste die erste Anlaufstelle bei technischen Schwierigkeiten. Er stellt sicher, dass Mitgliedern kompetent geholfen werden kann, wenn diese Probleme beim Zugang zu einem Gameserver oder beim Umgang der genutzten Software erfahren. Er arbeitet außerdem Dokumente und Anleitungen für den Umgang mit unserer Updatesoftware aus. Der TeSu ist jedoch kein technischer Kundendienst für alle auftretenden Probleme, die mit dem Computer zu tun haben. Er leistet seinen Service in Hinblick auf einen klar definierten Bereich. Dieser Bereich umfasst die Einrichtung, den Umgang sowie die Fehlerbehebung der von uns genutzten Software – ArmA3, TeamSpeak 3, JustSync. Weiterhin obliegt dem TeSu die Durchführung des sogenannten Tech-Checks. Dabei handelt es sich um eine technische Prüfung sowie Kurzeinführung für Gastspieler, die an Sa-Events oder dem TP-Abend teilnehmen wollen. Außerdem ist er Pflicht für alle Interessenten, die eine Bewerbung einreichen wollen. Der TeSu arbeitet die Inhalte des Tech-Checks aus und führt diesen entsprechend durch. Die Gastspieler, die den Tech-

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Check bestanden haben, sind entsprechend in eine Verwaltungsliste aufzunehmen und im TS3 mit der Servergruppe zu versehen. Konzept und Inhalt des Tech-Checks können nachfolgend eingesehen werden:

https://docs.google.com/document/d/1DWHoPsO7hIeSozvM-iibsJCWtGuTYzhOGUzle7bmF4c/edit?usp=sharing

Rechte und Pflichten Der TeSu hat gemäß seinem Auftrag bei angemessenen Anfragen Hilfestellung zu leisten und dem hilfesuchenden Mitglied mit seiner Kompetenz zur Seite zu stehen. Dabei kann nicht vorab eine Lösung garantiert werden, es muss aber eine Hilfeleistung erkennbar sein, entweder in Form eines persönlichen Support-Gesprächs oder aber in Form von Dokumenten oder Ressourcen, die bei derartigen Problemen generelle Lösungsansätze widerspiegeln. Mitglieder des TeSu sind im Teamspeak mit einer entsprechenden Teamspeak-Gruppe zu versehen, so dass ihre Rolle für Außenstehende wie Mitglieder erkennbar wird. Innerhalb der “Öffnungszeiten” des TeSu sollte ein Mitglied des TeSu auf SupportAnfragen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens reagieren. Im Zweifelsfall kann dies bedeuten, andere Tätigkeiten oder auch das Spiel zu pausieren, um die Anfrage zu beantworten. Ausgenommen hiervon sind Einsätze der Kompanie, für die sich der Supporter vorab angemeldet hat. Dann ist dies zu respektieren und das Mitglied auch nicht beim Spielen zu stören. Der TeSu kann prinzipiell auch Anfragen von Externen entgegennehmen. Im Falle von Interessenten und Anwärtern gilt die Sonderregelung, dass diese wie Mitglieder zu behandeln sind. Ansonsten gilt, dass bei Externen der Mitarbeiter des TeSu entscheiden kann, ob er eine Anfrage entgegennimmt. In jedem Fall ist dem Anfragesteller aber höflich zu antworten. Abwahl Der Leiter des TeSu kann nur vom KC abgesetzt werden.

2.4.7 Außendienst Zusammensetzung Der Außendienst (AuDi) besteht aus einem Leiter sowie allen Mitgliedern, die für den AuDi tätig sind. Der Leiter des AuDi wird durch den KC bestimmt. Hat ein Mitglied keine andere Truppenzugehörigkeit, so erhält es als Truppengattung den “AuDi”. Da die genannten Aufgaben sehr umfangreich sind, gibt es prinzipiell keine Beschränkung in der Anzahl der Mitglieder, die für den AuDi zuständig sind. Der Leiter muss sicherstellen, dass der AuDi alle Aufgaben gewissenhaft ausführen kann. Jedes Mitglied kann Mitglied des AuDi werden. Aufgaben Der AuDi übernimmt für die Kompanie die Pflege bestehender sowie das Knüpfen neuer Kontakte mit Partnerclans und Communitys im deutschsprachigen sowie Version: 1.60

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internationalen Raum. Er ist der erste Ansprechpartner für Partnerclans und Vertreter anderer Spielegemeinschaften. Darüber hinaus obliegen dem AuDi die Koordination aller Termine mit Externen sowie die reibungslose Koordination von Veranstaltungen, an denen außenstehende Clans oder Spielegemeinschaften beteiligt sind. Sind Partnerclans zu kompanieeigenen Events eingeladen, obliegen dem AuDi die Koordination mit den Partnerclans sowie die Informationsweitergabe. Ist die Kompanie zu einem externen Event eingeladen, obliegt dem AuDi die Koordination mit der KpFü sowie die Informationsweitergabe. Der AuDi ist nicht für die Außen-Repräsentation der Kompanie zuständig, dies ist Aufgabenbereich der KpFü. Zu den Aufgaben des AuDi zählen unter anderem:  Verwalten von Kontaktdaten aller relevanten ArmA 3 Spielegemeinschaften  Kontaktaufnahme und regelmäßige Besuche mit ArmA 3 Spielegemeinschaften  Event-Einladungen entgegennehmen, einstellen und aktualisieren  Slotvergabe an externe Spielegemeinschaften auf Wunsch des Missionserstellers  Bereitstellung des benötigten Missionsmaterials zur Einsicht externer Teilnehmer  Bereitstellung des benötigten Missionsmaterials zur Einsicht im internen Forum der 3.Jägerkompanie  Bereitstellung des benötigten Eventrepos in Absprache und Zusammenarbeit mit der Serverkommunikation via JustSyncArmA Eine Liste mit den Kontaktdaten der aktuellen Partnerclans kann hier eingesehen werden: https://docs.google.com/document/d/1yk57UebP7lA49fCjEwqeYTTnOcsWiQ_PdRUHMjimyoI/edit?usp=sharing

Rechte und Pflichten Der AuDi hat keine eigene Entscheidungsgewalt, sondern handelt im Auftrag der KpFü und des jeweiligen Missionserstellers. Er kann Partnerclans und Repräsentanten anderer Spielegemeinschaften Rede und Antwort stehen, sowie Einladungen ohne Gewähr annehmen. Er muss vor Vergabe der Slots Rücksprache mit dem Missionsersteller halten. Die Slotvergabe darf nur im gewünschten Rahmen des Missionserstellers erfolgen. Er ist nicht berechtigt Änderungen am Missionsmaterial vorzunehmen. Abwahl Der Leiter kann nur vom KC abgesetzt werden.

2.5 Der Kompaniefeldwebel (Spieß) 2.5.1 Wahl Der Spieß wird direkt von der Mannschaft auf 1 Jahr gewählt und ist keiner Gruppe zugeordnet. Die Wahl findet zur letzten KpBespr im Jahr statt. Es erfolgt eine Version: 1.60

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Ausschreibung der Stelle im Forum und jedes Mitglied kann sich für den Posten schriftlich und öffentlich bewerben. Zur KpBespr wird der zukünftige Spieß dann von den Mannschaftern per anonymer Umfrage gewählt. Findet sich nur ein Kandidat, so wird dennoch eine Wahl abgehalten, um die Unterstützung der Mannschafter zu erfragen. Der bisherige Spieß verbleibt bis zum Ende des Jahres im Amt und arbeitet den zukünftigen Spieß ein. Dieser übernimmt mit Beginn des neuen Jahres.

2.5.2 Dienstrang Der Spieß begleitet den Rang eines Stabsfeldwebels. Eine Beförderung zum Oberstabsfeldwebel ist mit einem Antritt einer zweiten Amtszeit möglich.

2.5.3 Aufgaben Der Spieß hat die Aufgabe, die Belange der Mannschaft gegenüber der Führung zu vertreten. Umgekehrt ist es seine Aufgabe, Entscheidungen und Abwägungsprozesse der Führung auf Nachfrage darzulegen. Er sorgt für die Einhaltung eines vernünftigen Umgangstons und für einen respektvollen Umgang der Mitglieder miteinander. Der Spieß dient als Verbindungs- und Vertrauensmann der Mannschaft. Er stellt das Bindeglied zwischen der Kompanieführung und dem einfachen Soldaten dar. Er vertritt die Belange der Mannschaft in den Teileinheitsführerbesprechungen, ist aber selber nicht an Entscheidungen beteiligt um neutral zu bleiben. Der Spieß überwacht im Sinne der Mannschafter die Aufgabe der Stabsstellen und meldet Missstände oder nicht funktionierende Abläufe in der Kompanie-TE.

2.5.4 Rechte und Pflichten Er ist Streitschlichter und hat bei Disziplinarmaßnahmen ein Vetorecht. Er ist weisungsbefugt im Bereich des Forums, im Teamspeak sowie auf den Servern. Er sorgt für die Einhaltung eines vernünftigen Umgangstons und für einen respektvollen Umgang der Mitglieder miteinander. Eine besondere Rolle kommt dem Spieß als Moderator zu. Grundsätzlich kann der Spieß bei jedem klärenden Gespräch und jeder Unstimmigkeit hinzugeholt werden. Dann besteht die Aufgabe des Spießes als Moderator darin, beide Parteien gleichermaßen zu Wort kommen zu lassen, die Ursache der Unstimmigkeit bzw. die Streitpunkte klar zu benennen und an einer Lösung des Problems mit beiden Parteien zu arbeiten. Auf der anderen Seite kann der Spieß aber auch jederzeit in Ausübung seiner Funktion als Kompaniefeldwebel Personen zu einem Gespräch bitten. Dies hat für gewöhnlich entweder zum Ziel, ein Meinungsbild einzuholen, oder aber eine dem Spieß bekannt gewordene Unstimmigkeit/Streiterei unter Mitgliedern zu untersuchen. Version: 1.60

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Bei letztgenanntem Fall kann der Spieß nach eigenem Ermessen die Parteien zu sich bitten. Der Aufforderung zu einem Gespräch hat jedes Mitglied nachzukommen.

2.5.5 Abwahl Der Spieß kann nicht abgewählt werden. Seine Amtszeit endet automatisch mit Ablauf eines Jahres und der Neuwahl eines Nachfolgers.

2.6 Die Zugführung 2.6.1 Zusammensetzung Die Zugführung setzt sich zusammen aus dem Zugführer (ZgFhr) und seinem Stellvertreter (StvZgFhr). Der Zugführer wird durch den KC ernannt. Der StvZgFhr wird durch den ZgFhr aus dem Kreis der GrpFhr ernannt, hat aber keine eigene Planstelle. Alle Zugführer bilden mit der Kompanieführung den so genannten erweiterten Führungskreis (ErKpFü).

2.6.2 Dienstrang Der ZgFhr begleitet den Rang eines Leutnants. Beförderungen sind nicht vorgesehen.

2.6.3 Aufgaben Die Zugführung ist für die Umsetzung der Vorgaben der Kompanieführung zuständig. Die Kompanieführung erwartet von den Zügen die Bearbeitung des aktuell benannten Themas und die Teilnahme an den Kompaniegefechtsübungen. Die Zugführung ist für die Ausbildung ihrer Mitglieder, in besonderem Maße für die der Gruppenführer, verantwortlich. Dies gilt in militärischem wie im zwischenmenschlichen Sinne. Insbesondere haben die Zugführer auf das Klima innerhalb ihres Zuges zu achten und sich für ein harmonisches Miteinander einzusetzen. Kameradschaftlicher Wettstreit ist kein Problem, solange er nicht zu Spannungen zwischen den Zügen führt. Die Zugführer kommen mit der Kompanieführung in festgelegten Intervallen zur Kompanie-TE zusammen. Sie haben die Pflicht, dort einen Lagebericht über ihren Zug abzugeben. Gleichzeitig sollte die Zugführung in regelmäßigen Abständen die Stimmung innerhalb des Zuges erheben und der Kompanieführung mitteilen.

2.6.4 Rechte und Pflichten Die Zugführung kann bei der Umsetzung der Ausbildungsinhalte autonom entscheiden und geeignete Maßnahmen wie Ausbildungstermine, Ausbildungsmaterialien und Gefechtsübungen ergreifen. Es ist sich nach den Ausbildungsvorgaben der Kompanieführung zu richten. Darüber hinausgehende Ausbildungen können angeboten Version: 1.60

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werden. Die für die Kompaniegefechtsübung notwendigen Materialien werden jedoch von der ErKpFü gemeinsam ausgearbeitet und herausgegeben. Die Zugführer haben die Pflicht, ihre Gruppenführer in regelmäßigen Abständen (idealerweise wöchentlich) über die Vorgänge im Clan und die Absichten der Kompanieführung zu informieren. Die Zugführer entscheiden innerhalb ihrer Züge über die Besetzung der Planstellen laut StAN und bedürfen dazu keiner Rücksprache mit der KpFü. Ausnahmen betreffen Personen, die einen Posten übernehmen sollen, für den sie nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringen (z.B. UA-L), dann ist eine Rücksprache notwendig. Die Zugführer haben das Recht, Leistungsabzeichen und Orden, die in mehreren Stufen verliehen werden können, auf der niedrigsten Stufe Bronze selbst zu vergeben, Silber und Gold nur in Absprache mit dem KC.

2.6.5 Abwahl Der Zugführer kann nur vom KC abgesetzt werden. Dies bedarf der Zustimmung des Spießes.

2.7 Das Unteroffizierskorps 2.7.1 Zusammensetzung Das Unteroffizierskorps setzt sich aus den Unteroffizieren ohne Portepee – den Stellvertretenden Gruppenführern, Fachunteroffizieren und den Feldwebel-Anwärtern – und mit Portepee – den Gruppenführern und Stellvertretenden Zugführern sowie dem Spieß – zusammen.

2.7.2 Dienstrang Der GrpFhr begleitet den Rang eines Feldwebels. Er kann bis zum Hauptfeldwebel befördert werden. Der StvZgFhr kann bis zum Stabsfeldwebel befördert werden.

2.7.3 Aufgaben Die Unteroffiziere sind für den reibungslosen Ablauf innerhalb ihrer Bereiche verantwortlich. Sie stellen die erste Ebene der Verantwortlichkeit innerhalb des Clans dar. Die Unteroffiziere besitzen eine Vorbildfunktion gerade durch ihren direkten Draht zu den Mitgliedern und der direkten Auswirkungen ihrer Befehle. Sie haben im Feld wie auch außerhalb den Geist und die Idee der Kompanie zu verkörpern und in diesem Sinne zu handeln.

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Gruppenführer Der Gruppenführer (GrpFhr) ist in vielen Belangen die wichtigste Führungskraft der Kompanie. Er hat den direktesten Kontakt zu den Mitgliedern und damit den unmittelbarsten Einfluss auf Motivation, Einstellung und Gedankengut der Mitglieder seiner Gruppe. Daher ist er in besonderem Maße angehalten, den Geist der Kameradschaft sowie den Geist dieser Satzung gegenüber seinen Mitgliedern zu vertreten. Ihm steht der Rang eines Feldwebels Der GrpFhr ist in erster Linie dafür zuständig, die Gruppe im Felde zu führen und außerhalb des Gefechtes den Ausbildungsstand seiner Gruppe aktiv zu überwachen. Er kann in Abstimmung mit dem ZgFhr eine Spezialisierung für seine Gruppe wählen und diese eigenständig verfolgen. Die allgemeinen Anforderungen und Ausbildungsstandards der Kompanie sind dem GrpFhr von seinem ZgFhr zu vermitteln und von diesem zu überwachen/sicherzustellen. Anzahl und Datum der Ausbildungstermine kann der GrpFhr frei wählen. Der GrpFhr hat in regelmäßigen Abständen (idealerweise wöchentlich) seine Gruppe über Vorgänge im Zug sowie in der Kompanie zu unterrichten, ein Stimmungsbild einzuholen und seine Mitglieder anzuhören. Er sorgt dafür, dass die Mitglieder sich bei Problemen an ihn wenden können und diese an die entsprechende Stelle (ZgFhr, KC, Spieß) weitergeleitet werden. Ist dies keine Option, so weist er auf andere Beschwerdestellen hin, die dem Mitglied zur Verfügung stehen. Er sorgt ebenfalls dafür, dass die Meldekette im Clan eingehalten wird und weist die Mitglieder entsprechend auf diese hin. Die Ausbildungsinhalte und Anforderungen an den Posten des GrpFhr sind im Gruppenführerhandbuch geregelt. Insbesondere der Punkt 3.2. Aufgaben des GrpFhr sind hier relevant: https://de.scribd.com/document/325129774/ZDv-Handbuch-Der-GrpFhr-v130?secret_password=66aGT7yyj6IU5imPhYjb

(Sep 2016)

Stellvertretender Gruppenführer Der Truppführer (StvGrpFhr) unterstützt seinen GrpFhr in allen Belangen. Im Feld hat er die Aufgabe, den GrpFhr zu entlasten sowie bei der Umsetzung des Auftrages aktiv zu unterstützen. Oftmals übernimmt er hier das Micromanagement der Gruppe sowie routinemäßige Aufgaben (Einteilung der Gruppe, Ausrüstung, Lageeinweisung, Verteilung in der Stellung, etc.). Außerhalb des Gefechtes ist der StvGrpFhr ebenfalls für die Unterstützung des GrpFhr zuständig. Er unterstützt ihn durch Zuarbeit. Im Falle einer Abwesenheit des GrpFhr übernimmt der StvGrpFhr seine Aufgaben und auch die Anwesenheit bei Besprechungen.

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Essentiell für die Moral der Gruppe ist eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit von GrpFhr und StvGrpFhr. Insbesondere gilt immer Einigkeit in der Führung und Geschlossenheit. Der StvGrpFhr ist keine zweite Führungsperson, sondern die unterstützende Kraft hinter dem GrpFhr. Selbstverständlich wird dieser sich mit seinem Stellvertreter beraten und Meinungen austauschen, letztendlich hat der StvGrpFhr aber stets hinter jeder Entscheidung des GrpFhr zu stehen und diese mitzutragen und zu unterstützen. Uneinigkeit in der Führung wird nicht toleriert. Dies gilt im Übrigen für alle Führungspositionen. Stellvertretender Zugführer Der StvZgFhr ist kein eigenständiger Posten, sondern wird aus den Reihen der GprFhr bestimmt. Er übernimmt in Abwesenheit des ZgFhr dessen Aufgaben und ist an seiner statt bei Besprechungen anwesend. Ansonsten gilt für den StvZgFhr dieselben Aufgaben in analoger Weise wie für den StvGrpFhr. Insbesondere sollte er die Kameradschaft im Zug sowie den Zusammenhalt des Zuges fördern und stärken sowie den ZgFhr nach Kräften bei dessen Arbeit unterstützen. Einigkeit in der Führung ist eine Notwendigkeit.

2.7.4 Rechte und Pflichten Die Unteroffiziere der 3.Jägerkompanie sind auf den Servern und auch im Teamspeak weisungsbefugt, wenn es um Regelverstöße geht. Sie sorgen außerdem für einen friedfertigen Umgang unter den Mitgliedern und sollten bei Streitigkeiten vermitteln. Alle Unteroffiziere müssen einen Lehrgang (UA-L) besuchen, der ihnen die Grundlagen des taktischen Führens sowie ihre Verantwortung gegenüber ihren Befohlenen vermittelt. Für die Laufbahn des Feldwebels ist ein zusätzlicher Nachweis erforderlich, dass der Bewerber in der Lage ist, die wesentlichen Ausbildungsinhalte an den Mann zu bringen. Darüber hinaus sollten die Tauglichkeit, Belastbarkeit und die Weitsicht des Bewerbers sichergestellt werden. Unteroffiziere sind ab dem Posten des GrpFhr aufgrund ihrer Position in der Pflicht, Führungspositionen im Feld zu übernehmen, wenn diese zu besetzen sind. Von Unteroffizieren wird erwartet, dass sie in der Lage sind, Ausbildungen zu übernehmen und Mitglieder in den Vorgehensweisen und Taktiken einer Jägerkompanie zu schulen.

2.7.5 Abwahl In der Regel entscheidet der GrpFhr über die Besetzung des Stellvertreters. Dies ist dem ZgFhr schriftlich mitzuteilen, der die Ernennung an das GeZi weiterleitet. Über die Aufnahme von Mitgliedern in eine Gruppe entscheidet der GrpFhr nach Zustimmung des ZgFhr. Mitgliedern kann grundsätzlich nur der Zugang verwehrt werden, wenn ernsthafte Bedenken dagegensprechen, ansonsten gilt ein kameradschaftliches Vertrauensverhältnis. Der GrpFhr kann vom ZgFhr abgesetzt werden. Dies bedarf der Zustimmung des Spießes. Version: 1.60

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2.7.6 Fachunteroffiziere Fachunteroffiziere nehmen eine gesonderte Rolle unter den Unteroffizieren ein, da sie nicht an die Voraussetzung eines UA-L gebunden sind. Vielmehr geht ihre Ernennung einher mit der Übernahme einer Tätigkeit in einem klar umrissenen Gebiet, für das sie die fachliche Kompetenz besitzen. Fachunteroffiziere werden vom KC ernannt und sind vom Rang her dem U gleichgestellt, aber ohne die Qualifikation als operative Führungskraft. Der Fachunteroffizier kann maximal bis zum Fach-Stabsunteroffizier aufsteigen und keine reguläre Gruppe übernehmen. Für einen FU muss keine Planstelle laut StAN vorgesehen sein, die Posten werden aber mit einer aussagekräftigen Stellenbeschreibung ausgeschrieben und in einem Bewerbungsverfahren vergeben. Der Fachunteroffizier wird vom regulären U oder SU abgelöst, sobald dieser Rang erreicht worden ist. Dafür ist aber nachträglich ein UA-L erforderlich. Der Fachunteroffizier kann wie der UA erst ab dem Rang OG verliehen werden.

2.7.7 UvD Der Unteroffizier vom Dienst (UvD) ist als eine besondere Stabsstelle für die Schlichtung von Streitereien oder Zwistigkeiten innerhalb des Clans zuständig und vertritt damit die Satzung sowie den Willen der KpFü. Der UvD wird aus den Rängen der Unteroffiziere bestimmt und in seine Aufgaben von seinem ZgFhr eingewiesen. Die Ernennung des UvD geschieht monatlich im Rahmen der Kompanie-Besprechung. Alle Unteroffiziere haben die Möglichkeit, sich für den Posten des UvD freiwillig zu melden. Findet sich kein solcher, so verfolgt der Clan ein Rotationssystem, bei dem die Züge I bis III sich bei der Vergabe des UvD monatlich abwechseln. Der UvD ist eine erste Anlaufstelle für alle Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern oder für Probleme auf den Gameservern. Er dient als Schlichter und Moderator und soll deeskalierend wirken sowie vertraulich beraten. Zum anderen kann er als Anlaufstelle bei Fragen dienen. Der UvD hat allerdings keine Entscheidungsgewalt und kann auch keine Disziplinarmaßnahmen treffen. Liegt nach Meinung des UvD eine Situation vor, die der Klärung oder einer Handlung bedarf, so ist es seine Pflicht, den entsprechenden Vorgesetzten (GrpFhr, ZgFhr, Spieß, KC) zu informieren.

2.7.8 UAL Der Unteroffizieranwärter-Lehrgang (UA-L) ist eine verpflichtende Voraussetzung für alle Mannschafter, die in den Rang eines Unteroffiziers aufsteigen möchten und bereitet auf die anstehenden Aufgaben, insbesondere den Posten des GrpFhr, vor. Die GrpFhr sollen befähigt werden, sicher und kompetent zu führen, die Belange ihrer Mannschafter zu berücksichtigen und sich für deren Wohlergehen einzusetzen.

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Die Inhalte des UA-L werden vom KC ausgearbeitet oder entsprechend zur Ausarbeitung weitergereicht und abgesegnet. Der UA-L kann von allen Mitgliedern des ErKpFü abgehalten werden. Jedes Mitglied kann die Teilnahme am UA-L bei seinem zuständigen ZgFhr beantragen. Dies muss in schriftlicher Form geschehen. Im Falle der Genehmigung durch den ZgFhr hat sich der Interessent beim UA-L Leiter zu melden, der ZgFhr gibt die Teilnahme an das GeZi schriftlich weiter. Der UA-L kann von einem UA oder FA beliebig oft besucht werden. Fehlende Ausbildungsinhalte des UA-L können als Auflage für bereits in Dienst stehende Unteroffiziere nachzuholen sein. Der erfolgreiche Abschluss ist dem GeZi erneut schriftlich zu melden. Der UA-L wird im Forum verwaltet und der verlinkte Thread gilt als zentrale Anlaufstelle für weitere Informationen und den Ausbildungsstand der Teilnehmer: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&where=2671

2.8 Die Mannschaft Die Mannschafter sind die normalen Mitglieder, die das Rückgrat unserer Gemeinschaft ausmachen. Ihre Aktivität, ihr Wille zur Weiterbildung und ihre Disziplin machen die 3.Jägerkompanie aus. Wir erwarten von unseren Mannschaftern einen ehrlichen, freundlichen Umgang miteinander, Respekt und Kameradschaft, den Willen zu lernen und zu üben, Fehler anderer zu tolerieren und auf diese, falls nötig, vernünftig hinzuweisen. Aber vor allem erwarten wir Aktivität am Clangeschehen. Die Mannschafter haben eine Informationspflicht, der sie im Forum und in Besprechungen nachkommen (Abschnitt 1.9). Die Mitglieder haben unter anderem die folgenden Partizipationsmöglichkeiten:  Einreichung von Modifikationen  Wunsch auf Entfernung einer Modifikation  Teilnahme an der Kompanie-TE in Rücksprache mit dem Spieß  Informations-, Beschwerde- und Stimmrecht in der Kompanie-Besprechung  Starten und Stoppen der Server via Kommandostand  Zugriff auf die Debug-Konsole (ACE-Eigenmenü)  FTP-Zugriff und Möglichkeit zum Missions-Upload  Anbieten und Verwirklichen eigener Missionsideen  SGAs ausarbeiten und anbieten (Checkliste beachten)  Bewerbung auf ausgeschriebene Stabsstellen

2.8.1 GvD Der Gefreite vom Dienst (GvD) ist als eine besondere Stabsstelle im Auftrag der KpFü für die Schlichtung von Streitereien oder Zwistigkeiten mit Gästen, Stammspielern oder Externen zuständigen. Der GvD wird aus den Rängen der Mannschafter bestimmt und in seine Aufgaben von seinem ZgFhr eingewiesen. Die Ernennung des GvD geschieht Version: 1.60

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monatlich im Rahmen der Kompanie-Besprechung. Alle Mannschafter haben die Möglichkeit, sich für den Posten des GvD freiwillig zu melden. Findet sich kein solcher, so verfolgt der Clan ein Rotationssystem, bei dem die Züge I bis III sich bei der Vergabe des GvD monatlich abwechseln. Der GvD dient als Schlichter und Moderator und soll deeskalierend wirken sowie vertraulich beraten. Zum anderen kann er als Anlaufstelle für Externe bei Fragen dienen (Serverregeln, Informationen usw.) Der GvD hat allerdings keine Entscheidungsgewalt und kann auch keine Disziplinarmaßnahmen treffen. Liegt nach Meinung des GvD eine Situation vor, die der Klärung oder einer Handlung bedarf, so ist es seine Pflicht, den entsprechenden Vorgesetzten (ZgFhr, Spieß, KC) zu informieren.

2.8.2 Pflichttermine Aufgrund der selbstgesteckten Ziele, sich als Gemeinschaft gemeinsam fortzubilden, gemeinsam neue Taktiken und Herangehensweisen zu erlernen und stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sind einige Termine und Aktivitäten im Rahmen des Clangeschehens als Pflicht anzusehen, deren Teilnahme nach Möglichkeit gewährleistet sein sollte. Ein Pflichttermin zeichnet sich also dadurch aus, dass die Anwesenheit grundsätzlich erwartet wird und im Falle der Nichtanwesenheit eine Abmeldung zu erfolgen hat. Die Pflichttermine sind im aktuell gültigen Dienstplan orange hinterlegt: https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXLUNVV2FrMDdLQzA/view?usp=sharing

Wie jeder Verein, so kann sich auch diese Gemeinschaft nur weiterentwickeln, wenn ihre Mitglieder an den gemeinsamen Aktivitäten teilnehmen. Neben den oben genannten Pflichtterminen kann es unter Umständen zu weiteren Pflichtterminen je nach Gruppe und Position innerhalb des Clans kommen (GrpÜbg, Besprechungen, Planungsaktivitäten etc.). Abmeldungen von Pflichtterminen erfolgen wie gewohnt entweder direkt im Anmeldethread oder beim zuständigen GrpFhr bzw. ZgFhr. Wer grundsätzlich an gewissen Pflichtterminen aufgrund privater Verpflichtungen oder terminlicher Überschneidungen nicht teilnehmen kann, hat sich entsprechend anderweitig für den Clan einzusetzen. Dies kann durch die Übernahme von administrativen Posten (Stabsstellen) oder durch Zuarbeit z.B. in Form von Missionsbau und dergleichen geschehen. Das GeZi verwaltet die Anwesenheitsliste aller Pflichttermine sowie die Abmeldungen der Mitglieder. Bei wiederholt unentschuldigtem Fehlen oder dauerhaft entschuldigtem Fehlen ohne Ausgleichsleistung droht die Entlassung.

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2.8.3 Kompanie-SGAs Eine wesentliche Komponente des Ausbildungssystems der 3. Jägerkompanie sind die Kompanie-SGAs. Sie vermitteln neben der Kompanieübung (KpÜbg) die wesentlichen Ausbildungskonzepte eines Jägerzuges. Daher sind die Kompanie-SGAs grundsätzlich Pflichttermine, d.h. Anwesenheit von allen Mannschaftern wird erwartet. Bei Nichtanwesenheit ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ausbildungsinhalte eigenständig nachgearbeitet werden, um auf demselben Ausbildungsstand wie die restliche Kompanie zu sein. Hierbei sind der GrpFhr bzw. ZgFhr IV Zg behilflich. Die Themen der Kompanie-SGA werden durch die KpFü im Voraus bestimmt und an die ZgFhr ausgegeben. Idealerweise wechseln sich die Züge monatlich bei der Ausrichtung der Kompanie-SGAs ab. Die eigentliche Ausarbeitung der Kompanie-SGA übernehmen jedoch einzelne Gruppen, meistens diejenige, die mit dem Thema im Rahmen ihrer Gruppenspezialisierung am vertrautesten ist. Die Gruppe wird in allen Belangen durch ihren ZgFhr unterstützt, der der erste Ansprechpartner bei Konzeption, Ausarbeitung und Umsetzung ist. Material für die Ausarbeitung kann, sofern nicht selbst zusammengetragen, durch den ZgFhr IV Zg bereitgestellt werden. Um die Gruppen bei der Ausarbeitung zu unterstützen, ist die folgende Checkliste als verbindlich zu betrachten und mit dem ZgFhr am besten mehrfach durchzugehen. Sie hilft, den aktuellen Ausarbeitungsstand abzugleichen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorbereitungen getroffen worden sind, ehe die Kompanie-SGA tatsächlich sattfindet: https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXMFFVVlVSaFZtUjA/view?usp=sharing

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3 Besprechungen Alle Besprechungen sind zu protokollieren und die Protokolle im zentralen Archiv der Kompanie abzulegen. Entsprechende Berechtigungen sind auf allen Ebenen, wo erforderlich, zu erteilen. Protokolle werden grundsätzlich veröffentlicht und so den Mitgliedern zugänglich gemacht. Ausgenommen hiervon ist das Protokoll der Kompanie-TE. Die jeweiligen Zuständigen können aber bei sensiblen Informationen eine öffentliche Protokollversion anfertigen oder wahlweise Schwärzungen durchführen.

3.1 Kompanie-Teileinheitsführerbesprechung Die Kompanie-TE ist eine wöchentliche Zusammenkunft der erweiterten Führung (Kompanieführung + Zugführer), ihrer Stabsstellen und des Spießes. In dieser Runde holt der KC Ratschläge und Meinungen ein, auf denen seine Entscheidungen beruhen. Zum anderen dient die Kompanie-TE der Informationsweitergabe und der Aktualisierung des Wissensstandes aller Teilnehmer. Relevante Vorgänge aus allen Teileinheiten sind hier zu berichten, sofern sie für die Kompanie relevant sind. Insbesondere betrifft dies auch Stimmungsbilder und Verhaltenstendenzen. Außerdem werden anstehende Beförderungen und Entlassungen begründet und verkündet. Alle Mitglieder können beim Spieß einen Antrag auf Teilnahme stellen, um eigene Themen in der Besprechung vorzutragen. Um einen reibungslosen Ablauf der Besprechung zu gewährleisten, werden Themen in einer festgelegten Reihenfolge abgearbeitet. 

Stabsstellen (Abschnitt 2.4)

Nachdem die Berichte vorgetragen wurden und eventuelle Versetzungsanträge, Auszeichnungen, Belobigungen etc. gemeldet worden sind, ziehen sich die Stabsstellen aus der Besprechung zurück, um der erweiterten Führung den notwendigen Raum für sensible Gespräche zu ermöglichen. Über den ersten Teil der Kompanie-TE kann über das Stabsstellen-Protokoll Einsicht genommen werden: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=2

Im geschlossenen Kreis ist die Reihenfolge dann:  Spieß  Zugführung (I-IV)  Kompanieführung  Disziplinarmaßnahmen  Sonstiges Die Protokollführung wechselt vom I - IV Zug durch und das Protokoll wird im zentralen Archiv gespeichert.

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3.2 Kompanie-Besprechung Die Kompaniebesprechung (KpBespr) findet an allen ungeraden Monaten im Jahr nach Möglichkeit am ersten Samstag des Monats statt und dient zum einen dem KC als Sprachrohr und Plattform zur Darlegung der anstehenden Maßnahmen und der weiteren Zukunft der Kompanie, zum anderen aber auch der Basis als Plattform, dem KC ihre Meinung und Stimmungslage rückzumelden. Die Mitglieder sollen den KC bei Entscheidungen beraten, die Auswirkungen für die gesamte Kompanie haben. Zur KpBespr sind alle Mitglieder und Anwärter der Kompanie eingeladen. Jeder Termin ist im Forum in einem eigenen Beitrag anzukündigen. Die Tagesordnungspunkte werden ebenfalls im Forum gesammelt, jedes Mitglied kann Themen einreichen. Die KpBespr wird protokolliert und später für alle Teile veröffentlicht. Die KpBespr wird vom Kompaniechef oder einem Vertreter moderiert. Die Agenda der KpBespr umfasst mindestens:  Lagebericht der KpFü  Lagebericht der ZgFhr  Finanzbericht  Anstehende Vergabe von Dienstposten (UvD, GvD, Spieß, ...)  Lagebericht der Stabsstellen (Serverkomm, MTG, GeZi, PuMa, TeSu)  Redezeit Mitglieder inklusive angekündigte Themen  Sonstiges Die Protokolle der KpBespr können unter diesem Link von allen Mitgliedern ständig eingesehen werden: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=4

3.3 Zug- und Gruppenbesprechung Die Zug- und Gruppenführer können ihre Mitglieder jederzeit zu einer Besprechung einberufen. Diese dienen der internen Organisation, Absprache und Informationsweitergabe. Für diese Besprechungen gibt es keine festgesetzten Zeiträume. In diesen Besprechungen sollten Missstände auch umgehend angesprochen werden, um diese an die nächsthöhere Dienststelle weiterleiten zu können. Es wird jedoch von den ZgFhr und GrpFhr erwartet, dass sie regelmäßige Besprechungen abhalten und diese können auch von den Mitgliedern eingefordert werden.

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4 Dienstwege und Regularien 4.1 Der Bewerbungsprozess 4.1.1 Voraussetzungen und Einreichung der Bewerbung Spieler, die Interesse an unserer Kompanie haben, müssen folgende Kriterien erfüllen:         





Mindestalter 17 Jahre ArmA 3 + DLC Apex besitzen Einen vernünftigen, gut aussprechbaren Spielernamen Funktionierende Addons (unser Repository) Einen bestandenen Tech Check (blaues Funkgerät in TS) (siehe Abschnitt 2.4.6) Erste gesammelte Erfahrungen mit uns auf den Public-Servern oder bei Events ArmA 3 ist eine Militärsimulation -> Ihr solltet teamfähig sein Um richtig im Team zu spielen, benötigt Ihr ein Mikrofon oder Headset und Teamspeak 3 Geduld. Wir erwarten von euch, dass ihr sowohl in der Bewerbungsphase als auch später im Einsatz über Geduld und eine gewisse Toleranzschwelle verfügt. Niemand wird gerne gedrängt oder zu vorschnellen Taten angestachelt. In der Ruhe liegt die Kraft. Erst Denken, dann reden. Erwachsenes Auftreten. Dazu gehört neben eurem Benehmen und eurer Spielweise auch z.B. euer Spielername und die Themen, über die ihr euch im TS3 unterhaltet. Bedenkt bitte, dass das Durchschnittsalter in ArmA2/3 um einiges höher liegt als bei Shootern à la Counter-Strike oder CoD. Entsprechend Zeit um bei uns aktiv zu sein. Die 3. Jägerkompanie verlangt Anwesenheit an den sog. Pflichtterminen (TP-Abend am Montag, Kp-Bespr und KpUbg sowie Kp-SGA). Darüber hinaus ist ebenso Anwesenheit zu den Gruppenübungen gewünscht, die bei jeder Gruppe anders liegen. Neuzugänge sollten sich also über den zeitlichen Aufwand im Klaren sein (s. 2.8.2 Pflichttermine). Alternativ steht euch die Möglichkeit offen, Stammspieler bei uns zu werden.

Außerdem ist jedem Interessenten anzuraten, vorab schon mal bei uns gespielt zu haben, um einen ersten Eindruck zu erhalten. Die eigentliche Bewerbung sollte frei formuliert sein und mindestens die folgenden Punkte enthalten:       

Name Alter Spielerfahrung (andere Gemeinschaften) wie bist du auf uns aufmerksam geworden Beweggründe für die Bewerbung Evtl. militärische Erfahrung sonstige Fähigkeiten (Missionsbau, 3D Modellbau, Videobearbeitung)

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Jede Bewerbung schließt mit der Zusage, die Satzung gelesen zu haben sowie ihr in allen Punkten zuzustimmen. Eine teilweise Zustimmung oder eine Ablehnung der Satzung hat eine Ablehnung der Bewerbung zur Folge. Da die Bewerbung den ersten Eindruck eines Interessenten widerspiegelt, können unzureichende Bewerbungen abgelehnt werden. Bewerbung ab 16 Eine Ausnahmeregelung für das Mindestalter ist nicht vorgesehen.

4.1.2 Interessentenphase (4 Wochen) Nach Abgabe der Bewerbung werdet Ihr zu einem persönlichen 1. Bewerbungsgespräch, bei uns im Teamspeak (TS), eingeladen. Dort können letzte Fragen geklärt werden. Sollte mit der Bewerbung alles stimmen, so erhaltet Ihr im TS die Gruppe Interessent. Die Interessentenphase dauert 4 Wochen und dient euch als Kennenlernphase. Dies bezieht sich sowohl auf die Mitglieder, die eure zukünftigen Kameraden sein werden, als auch auf unsere Spielweise. Daher erwarten wir von euch eine aktive Teilnahme am Taktik-Public-Geschehen und, sofern gestattet, an Events. Euch kann in dieser Zeit das Recht zugesprochen werden am Ausbildungssystem teilzunehmen und die Blöcke 1 bis 3 zu besuchen. Gilt für euch dieses Recht, dann werden euch diese AGAs auch angerechnet. Die Interessentenphase endet mit einem 2. Gespräch durch den Rekrutierungsbeauftragten. Dort erfahrt ihr alles über die zweite Phase des Bewerbungssystems und was wir von euch in dieser zweiten Phase erwarten. Liste der Interessenten und Anwärter:

https://docs.google.com/spreadsheets/d/12Dqk10_CnVpsKBlULHhTrOU9hVelhV4t29SyN8y8hgs/edit#gid= 992008698

4.1.3 Ausbildungsphase (max 8 Wochen) Eure Ausbildung startet mit dem Ende der Interessentenphase an einem beliebigen Datum. Ihr dürft damit die nächste Grundausbildung (AGA) besuchen, sofern es sich nicht um das 4. AGA-Modul Waldkampf handelt. Dieses setzt zwingend die Module eins bis drei voraus. Ausnahmen genehmigt der zuständige Ausbilder. Mit dem Eintritt in die AGA-Gruppe erhaltet ihr den Rang Jäger sowie die Teamspeakgruppe AGA. Dies hat vor der ersten Ausbildung zu erfolgen. Ihr werdet damit dem Ausbildungszug, IV. Zug, zugeteilt, und zwar einer Ausbildungsgruppe unter der Leitung eines Ausbilders mit Platz für 10 Rekruten. Der Ausbilder eurer Gruppe ist damit für die gesamte Zeit der Ausbildungsphase euer primärer Ansprechpartner.

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Daneben stehen euch die Zugführung sowie das Geschäftszimmer immer für Fragen zur Verfügung. Die Ausbildung ist in 4 Themenkomplexe gegliedert und umfasst den gesamten Bereich des Einzelschützenverhaltens sowie grundlegende Formationen und Manöver sowie eine Ausbildung in ACE und dem Sansystem. Die Ausbildungen finden wöchentlich in einem festen Rhythmus statt und dauern zwei Stunden. Während eurer Ausbildungsphase wird bereits erwartet, dass ihr euch mit dem Gruppensystem der 3. Jägerkompanie auseinandersetzt und mindestens eine Gruppenübung eurer Wahl im I, II oder III Zug besucht. Dazu habt ihr eigenständig den Gruppenführer einer euch interessierenden Gruppe anzuschreiben und um die Erlaubnis zu bitten, an einer Gruppenübung teilnehmen zu dürfen. Dies ist einem Ausbilder zu melden, damit dieser die Teilnahme in die Verwaltungsliste eintragen kann. Nach vier abgeschlossenen Ausbildungen erhaltet Ihr von der Zugführung die Freigabe zur Teilnahme an der Rekrutenbesichtigung (RKB). Prinzipiell müssen damit stets alle Ausbildungsthemen absolviert werden. Ihr könnt maximal 8 Wochen in der Ausbildungsphase verbleiben, danach muss die RKB absolviert werden oder es kommt im Falle einer fehlenden Begründung oder Abmeldung zu einer Ablehnung. Ferner kommt es zu einer Ablehnung, wenn innerhalb eines Monats mehr als ein unentschuldigtes Fehlen einer AGA verzeichnet wurde.

4.1.4 Rekrutenbesichtigung Mit dem Bestehen der RKB werdet ihr zu einem vollwertigen Mitglied der 3. Jägerkompanie und eure Bewerbungsphase endet. Ihr habt euch das Clantag [3.JgKp] verdient. Das neue Mitglied wird durch den Rekrutenbeauftragten oder den Leiter der RKB in seine neuen Rechte und Pflichten sowie seinen zukünftigen Werdegang eingewiesen, insbesondere, wie er sich in seine Wunschgruppe versetzen lassen kann. Der Ablauf der RKB ist in folgendem Dokument geregelt und für die KpFü einsehbar: https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXeEUzc3oxQW1KNTA/view?usp=sharing (Mrz. 2016) Für Anwärter steht eine Kurzeinführung zur Verfügung:

https://drive.google.com/file/d/0B0UcvHSEzsnXOFgxVVJnVEd0dTg/view?usp=sharing (Mrz.

2016)

4.1.5 Versetzung in eine Teileinheit Nach erfolgreichem Abschluss der RKB werdet ihr in den Rang Gefreiter befördert, um im Anschluss in eine Gruppe eurer Wahl im I., II. oder III. Zug versetzt werden zu können. Die Piloten der Heeresflieger sind als einzige Gruppe des III. Zuges für Gefreite Version: 1.60

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gesperrt. Die Entscheidung für eine Gruppe muss innerhalb von 4 Wochen erfolgen, ansonsten droht dennoch die Ablehnung.

4.2 Versetzungen Jedes Mitglied kann sich zu jeder Zeit nach eigenem Wunsch in eine andere Teileinheit oder die Reserve versetzen lassen. Jeder Versetzungsantrag geht schriftlich an den aktuellen ZgFhr sowie an den zukünftigen ZgFhr. Steht einer Versetzung nichts im Wege, haben also insbesondere der zukünftige ZgFhr und GrpFhr der Versetzung zugestimmt, so kann die Versetzung ohne weitere Maßnahmen vollzogen werden. In jedem Fall muss aber nach Vollzug eine Benachrichtigung an das GeZi durch den neuen ZgFhr geschehen.

4.3 Beförderungen Beförderungen sind entweder Beförderungen nach Zeit (Pflichtbeförderungen) oder nach Leistung. Die Voraussetzungen für einen Dienstrang können im Kapitel 4.4 Dienstgrade nachgeschlagen werden. Pflichtbeförderungen bedürfen generell nicht der Zustimmung der Führung und werden vom GeZi nach Bekanntgabe automatisch vollzogen. Für Reservisten gilt eine Beförderungssperre. Alle Leistungsbeförderungen setzen - wie der Name nahelegt - eine entsprechende Leistung voraus, die ggf. auch konkret formuliert werden kann. Die Leistungsbeurteilung obliegt dem jeweiligen Vorgesetzten, je nach Dienstgrad trifft die Entscheidung dann der KC mit oder ohne Absprache der ZgFhr. Leistungsbeförderungen sind dem GeZi nach Vollzug zu melden.

4.4 Dienstgrade Dienstgrade repräsentieren innerhalb des Clans vor allem die Mitgliedszeit und das Engagement sowie die Übernahme von Verantwortung. Gewisse Dienstgrade sind dabei laut StAN an bestimmte Verwaltungsfunktionen gebunden. Somit hat ein Mitglied in einer solchen Position ein Anrecht auf den entsprechenden Dienstrang, verliert diesen Anspruch aber auch mit Abgabe der Tätigkeit. Im Spiel sind die Ränge Ausdruck der hierarchischen Führungsebene. Dabei muss zwischen dem Rang des Mitgliedes und seiner Funktion im Spiel unterschieden werden. Die Funktion im Spiel ist die Rolle in der militärischen Hierarchie, die man übernimmt, beispielsweise einen Gruppenführer oder einen Soldaten. Primär und in aller Regel richtet sich das Verhalten nach dieser Funktion, es führt also der Gruppenführer unabhängig vom Dienstgrad, und er ist der nächsthöheren militärischen Instanz unterstellt. Dienstgrade spielen dann eine Rolle, wenn Anweisungen oder Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen Mission stehen. Dann ist der Anweisung eines Dienstranghöheren Folge zu leisten. Version: 1.60

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Beispielsweise beim Befehl, störende Gespräche einzustellen oder beim Verbot für bestimmte Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeuge. Höherrangige Mitglieder haben mit dem Erwerb ihres Ranges auch die Aufgabe, die Interessen des Clans zu wahren, zu überwachen und ggf. durchzusetzen. Ränge dürfen jedoch nicht dazu verleiten, die eigene Autorität zu missbrauchen. Ränge können als eine Form der Disziplinarstrafmaßnahme aberkannt werden.

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OFFIZIERSRÄNGE H Hauptmann

OL Oberleutnant

L Leutnant

UNTEROFFIZIERE MIT PORTEPEE OSF Oberstabsfeldwebel

SF Stabsfeldwebel

OF Oberfeldwebel

F Feldwebel

HF Hauptfeldwebel

UNTEROFFIZIERE OHNE PORTEPEE (F)SU Stabsunteroffizier

FU Fachunteroffizier

U Unteroffizier

MANNSCHAFTER OSG Oberstabsgefreiter

SG Stabsgefreiter

OG Obergefreiter

G Gefreiter

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HG Hauptgefreiter

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Offiziere Offiziersränge werden nur nach Notwendigkeit vom Kompaniechef vergeben. Sie setzen in der Regel einen absolvierten UA-L voraus. H Hauptmann

Dieser Dienstgrad ist dem Kompaniechef vorbehalten. Er leitet die gesamte Kompanie. Dieser Dienstgrad kann nur einmal vergeben werden.

OL Oberleutnant

Dieser Dienstgrad ist dem Kompanieoffizier/Stv. Kompaniechef vorbehalten. Der Inhaber dieses Ranges vertritt den KC bei Abwesenheit. Dieser Dienstgrad wird nur durch den KC und nur einmal vergeben.

L Leutnant

Dieser Dienstgrad ist den Zugführern vorbehalten. Die Anzahl ist in der StAN geregelt.

Unteroffiziere mit Portepee Um einen Dienstgrad der Unteroffiziere mit Portepee zu erlangen, müssen sowohl operative als auch administrative Führungsaufgaben übernommen werden. Sie setzen in der Regel einen absolvierten UA-L voraus. Die Ernennung erfolgt durch den Kompaniechef in Absprache mit dem zuständigen Zugführer. Die Ränge mit Portepee sind für GrpFhr und Spieß vorgesehen. OSF Oberstabsfeldwebel Der Rang des OSF wird dem Spieß mit Antritt der zweiten Amtszeit verliehen.

SF Stabsfeldwebel

Im Falle der Stabsstelle des Spießes erhält dieser den Rang SF mit Dienstantritt. Für GrpFhr kann dieser Rang nur in der Form des StvZgFhr erreicht werden und wird nach Ermessen des KC vergeben.

HF Hauptfeldwebel

Dieser Dienstgrad ist zu erreichen nach mindestens 12 Monaten Dienstzeit als Oberfeldwebel, bei entsprechender Leistung.

OF Oberfeldwebel

Dieser Dienstgrad ist zu erreichen nach mindestens 8 Monaten Dienstzeit als Feldwebel und bei entsprechender Leistung.

F Feldwebel

Für die Laufbahn Feldwebel sind die folgenden Voraussetzungen zu erbringen:  UA-L Kurs bestanden  Bestätigung eines ZgFhr, dass Ausbildungsinhalte vermittelt werden können (GrpUbg oder AGA)  Planstelle GrpFhr

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Unteroffiziere ohne Portepee Um einen Dienstgrad der Unteroffiziere zu erlangen, müssen Führungsqualitäten vorhanden sein. Der Status UA kann erst ab OG vergeben werden. Die Ernennung zum U erfolgt durch die Zugführer unter Berücksichtigung der Dienstzeit. U und SU sind für die Posten des StvGrpFhr vorgesehen. (F)SU Stabsunteroffizier Der Dienstgrad (Fach-)Stabsunteroffizier ist nach mind. 8 Monaten Dienstzeit im Rang Unteroffizier sowie bei entsprechender Leistung zu erreichen. FU Fachunteroffizier

U Unteroffizier

Der Dienstgrad Fachunteroffizier ist ein außerordentlicher Rang, der nicht nach den Bedürfnissen der StAN geht, sondern fachliche Kompetenz und die Übernahme einer Tätigkeit in diesem Bereich anzeigt. Hierfür ist kein UA-L, aber eine Planstelle erforderlich. Der FU kann nur in seiner Dienstgradgruppe bleiben. Erreicht er den Dienstgrad eines U, so löst dies den FU ab. Für die Laufbahn U sind die folgenden Voraussetzungen zu erbringen:  UAL1 Kurs Bestanden  Planstelle TrpFhr/GrpFhrStv

Mannschaften Die Mannschaftsdienstgrade stellen die normale Laufbahn all jener dar, die keine Führungsverantwortung übernehmen (möchten). Bis zum Rang HG wird nach Zeit befördert. OSG Oberstabsgefreiter Dieser Dienstgrad ist zu erreichen nach mindestens 12 Monaten Dienstzeit als SG und bei entsprechender Leistung. Die Ernennung erfolgt durch den Kompaniechef in Absprache mit dem zuständigen Zugführer vergeben. SG Stabsgefreiter

Dieser Dienstgrad ist zu erreichen nach mindestens 8 Monaten Dienstzeit als HG und bei entsprechender Leistung. Die Ernennung erfolgt durch den Kompaniechef in Absprache mit dem zuständigen Zugführer.

HG Hauptgefreiter

Dieser Dienstgrad ist zu erreichen nach 4 Monaten Dienstzeit als Obergefreiter.

OG Obergefreiter

Dieser Dienstgrad ist zu erreichen nach 2 Monaten Dienstzeit als Gefreiter.

G Gefreiter

Der Dienstgrad Gefreiter ist der niedrigste Mannschaftsdienstgrad und wird bei erfolgreich bestandener Rekrutenbesichtigung verliehen. Als Gefreiter beginnt man seine Karriere bei der 3. Jägerkompanie.

Weitere Informationen zum Ablauf im Kapitel Beförderungen. Version: 1.60

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4.5 Orden und Auszeichnungen Alle Auszeichnungen, die an eine Voraussetzung gebunden sind, müssen vor Vergabe dem KC zur Unterschrift vorgelegt werden.

4.5.1 Benennung Im Realen gibt es wohl keinen praktischen Unterschied zwischen Orden und Abzeichen, die Begrifflichkeiten sind historisch gewachsen. Für die Kompanie gilt die folgende Nomenklatur, nach der sich die Auszeichnungen richten:   

Orden: Sind einstufige Auszeichnungen, d.h. es gibt nur einen Orden pro Klasse, keine Stufen wie Bronze Silber Gold Abzeichen: Sind mehrstufig, also das klassische LAZ Spangen: Signalisieren die Zugehörigkeit zu einer Teileinheit

4.5.2 Tätigkeitsabzeichen Jeder Soldat kann maximal bis zu zwei Tätigkeitsabzeichen führen. Führungsdienstpersonal

Kompaniefeldwebel/Spieß

Militärluftfahrzeugführer/HFlg

Sanitätspersonal

Nachschubpersonal/HLog

Allgemeiner Heeresdienst

Personal im Stabsdienst

4.5.3 Dienstzeitabzeichen Dienstzeitabzeichen (DZA) sind Abzeichen in drei Stufen, die für eine geleistete Dienstzeit ohne weitere Voraussetzungen vom GeZi verliehen werden. Sie können an alle Mitglieder verliehen werden. Es gibt die folgenden Stufen:

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  

Bronze nach 6 Monaten Dienstzeit, zu zählen ab Datum der bestandenen RKB Silber nach 12 Monaten Dienstzeit, zu zählen ab Datum der bestandenen RKB Gold nach 24 Monaten Dienstzeit, zu zählen ab Datum der bestandenen RKB

Mit Eintritt in die Reserve wird die Dienstzeitnachverfolgung ausgesetzt und mit Austritt aus der Reserve wieder begonnen. DZA Bronze

DZA Silber

DZA Gold

4.5.4 Leistungsabzeichen Leistungsabzeichen (LAZ) sind Abzeichen in drei Stufen für überdurchschnittliches Engagement oder außergewöhnliche Leistungen innerhalb der Kompanie. Sie werden auf der ersten Stufe durch die ZgFhr verliehen, ab der zweiten und dritten Stufe durch den KC. LAZ können an alle Mitglieder verliehen werden. Es gibt die folgenden Stufen:   

Bronze bei einmalig überdurchschnittlicher Leistung Silber bei anhaltender überdurchschnittlicher Leistung oder Leistungen mit sehr hohem Zeitaufwand Gold bei anhaltender überdurchschnittlicher Leistung, die zudem der gesamten Kompanie zugutekommt LZA Bronze

LZA Silber

LZA Gold

Als Anhaltspunkt können folgende Vorschläge für Bronze angesehen werden:  

Missionsbau und erfolgreich absolvierter Großeinsatz Hervorragende Leistung im Gefecht

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   

Dauerhafte Arbeit an Modifikationen, Scripten, Missionen Dauerhafte Übernahme einer administrativen Tätigkeit Ausarbeitung von Ausbildungsmaterialien, Übernahme von Ausbildungen Einsatz für die Außenrepräsentation der Kompanie

4.5.5 Gefechtsfeldabzeichen Gefechtsfeldabzeichen (GFA) sind Abzeichen für geleistete Großeinsätze (Samstagsevents) und werden ohne weitere Voraussetzung vom GeZi verliehen. Sie können an alle Mitglieder verliehen werden. Die Regel zur Verleihung sieht vor, dass für je zehn geleistete Einsätze ein Streifen dem Abzeichen hinzugefügt wird. Zu diesem Zwecke wird die Anwesenheit der Spieler zu einem Einsatz vor Beginn der Mission festgestellt und dem GeZi übermittelt. Die maximale Streifenanzahl beträgt fünf. GFA 10

GFA 20

GFA 30

GFA 40

GFA 50

4.5.6 Joint Operation Abzeichen Joint Operation Abzeichen (JOA) sind Abzeichen in drei Stufen, die für die erfolgreiche Teilnahme an ausländischen Einsätzen (Joint Coop, TvT) ohne weitere Voraussetzungen vom GeZi verliehen werden. Sie können an alle Mitglieder verliehen werden. Es gibt die folgenden drei Stufen:   

Bronze für die Teilnahme am ersten Einsatz Silber für die Teilnahme an fünf Einsätzen Gold für die Teilnahme an zehn Einsätzen JOA Bronze

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JOA Silber

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JOA Gold

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4.5.7 Gefechtsfeldorden Der Gefechtfeldsorden (GFO) ist ein Orden für außergewöhnliche Leistungen auf dem Schlachtfeld. Er kann ab GrpFhr aufwärts vorgeschlagen werden und wird vom ZgFhr verliehen. Er kann nur einmal verliehen werden und nur für Großeinsätze. Er kann für ein einmaliges Ereignis verliehen werden. Im Grunde entspricht er damit einem Tapferkeitsorden. GFO

4.5.8 Einzelkämpferorden Der Einzelkämpferorden (EKO) ist ein Orden für außergewöhnliches Durchhaltevermögen, Weitsicht und Überlebenswillen auf dem Schlachtfeld. Er setzt voraus, dass der Soldat außerhalb seiner regulären Gruppe, getrennt von dieser oder auf sich allein gestellt war. Er kann ab GrpFhr aufwärts vorgeschlagen werden und wird vom ZgFhr verliehen. Er kann nur einmal verliehen werden und nur für Großeinsätze. Er kann für ein einmaliges Ereignis verliehen werden. EKO

4.5.9 Führungsorden Der Führungsorden (FO) ist ein Orden für außergewöhnliches Engagement in der Führung einer Teileinheit. Dieser Orden kann ab ZgFhr aufwärts vorgeschlagen werden und wird vom KC verliehen. Er kann nur einmal verliehen werden und setzt eine konstante überdurchschnittliche Führungsleistung voraus, ist also keine Belobigung für Version: 1.60

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ein einmaliges Ereignis. Er ist auch an keine Leistung im Spiel gebunden, sondern berücksichtigt das gesamte Auftreten sowie den gesamten Einsatz einer Führungsperson. Er löst den alten Gruppenführerorden ab. FO

4.5.10

Ehrenkreuz der 3.JgKp

Das Ehrenkreuz der 3. Jägerkompanie (EK) ist die höchste Auszeichnung und Belobigung, die der KC aussprechen kann. Das Ehrenkreuz steht für hohes und anhaltendes Engagement, für vorbildliches Verhalten und ein Handeln im kameradschaftlichen Geiste. Es zeichnet Leistung und Einsatzbereitschaft aus und signalisiert die Wertschätzung der gesamten Kompanie. Das Ehrenkreuz kann nur unter den folgenden Voraussetzungen verliehen werden:     

Das Ehrenkreuz kann nur einmal pro Jahr und an eine Person verliehen werden. Die Entscheidung wird an der letzten Kompanie-TE eines Jahres getroffen. Es gibt Vorschläge für die Verleihung des Ehrenkreuzes. Jedes Mitglied kann einen Vorschlag beim KC einreichen. Der KC stimmt der Vergabe des Ehrenkreuzes zu bzw. wählt aus den Vorgeschlagenen aus. Sind keine Vorschläge eingegangen, kann der KC selbst an einen geeigneten Kandidaten das Ehrenkreuz verleihen. Das Ehrenkreuz muss nicht verliehen werden

Das Ehrenkreuz kann nicht aberkannt oder mehrfach verliehen werden. EK

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4.5.11

Teilnahme und Abzeichen für SGA

Die erfolgreiche Teilnahme an einer SGA ist vom Leiter der SGA schriftlich an das GeZi weiterzuleiten. Dies ist unabhängig davon, ob die SGA mit einem Abzeichen beendet wurde. http://www.3.xn--jgerkompanie-gcb.de/index.php?mod=board&action=thread&where=3114 (Sep 2016)

Abzeichen für SGA sind prinzipiell immer möglich und können vom Ausbilder der SGA vorgeschlagen werden. Dazu ist ein Konzept für den Inhalt sowie die notwendigen Leistungen für die Abzeichen schriftlich an den ZgFhr des Ausbildungszugs zu schicken. Dieser klärt den Antrag mit dem KC ab. Bei einer Genehmigung kann der Ausbilder die SGA in seinem Sinne durchführen, ansonsten muss er sich an die vorgegebenen Änderungen halten. Sind einmal Abzeichen für eine SGA-Kategorie beschlossen worden, sollten zukünftige SGAs analog verfahren. Bisherige SGA-Abzeichen Die nachfolgenden Abzeichen sind bisher von der Kompanie für die entsprechenden SGAs verliehen worden und können bis zum Ende der Dienstzeit getragen werden, auch wenn die SGA nicht mehr angeboten wird. Fallschirmspringer B/S/G

SGA-San B/S/G

Orts- und Häuserkampf

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SGA Scharfschütze/Aufklärer

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4.6 Abwesenheit und Inaktivität 4.6.1 Abwesenheitsmeldung für Aktive Jede geplante Abwesenheit über eine Woche ist dem GeZi im Forum zu melden. Zusätzlich ist zumindest der GrpFhr über die geplante Abwesenheit zu informieren. Nach Rückkehr in den aktiven Dienst hat sich das Mitglied beim GeZi im Forum zurückzumelden. Eine Nichtteilnahme zu einem angemeldeten Event ist ebenfalls bekanntzugeben oder im Nachhinein zu entschuldigen. Erfolgt keine derartige Aktion, können individuelle Konsequenzen folgen. Jede Meldung einer Abwesenheit hat grundsätzlich einen Zeitraum zu beinhalten. Wird ein solcher Zeitraum, auch Rückmeldedatum genannt, nicht angegeben, so gilt automatisch eine maximale Abmeldedauer von 3 Monaten. Abmeldungen für einen längeren Zeitraum als 3 Monate sind ebenfalls nicht mehr gültig und führen nach dem Ablauf von 3 zur Versetzung in die Reserve, sofern keine Rückmeldung vorliegt.

4.6.2 Die Reserve Die Reserve ist ein Ort für Mitglieder, die aus zeitlichen Gründen an keinem geregelten Spielablauf teilnehmen können. Sie ist eine Notlösung und keinesfalls eine dauerhafte Lösung. Von Mitgliedern in der Reserve wird erwartet, dass sie auch bei reduzierter Zeit, die für den Clan zur Verfügung steht, sich regelmäßig informieren und aktiv bleiben. Da die Reserve nur eine vorrübergehende Lösung für Mitglieder ist, die aktuell nicht aktiv am Clangeschehen teilnehmen können, gilt eine maximale Verweildauer von 3 Monaten. Wer länger als 3 Monate der Reserve angehört, wird aus dem Clan wegen Inaktivität entlassen. Wird versucht, diese Regelung dadurch zu umgehen, dass man sich regelmäßig abmeldet oder kurzzeitig in eine Gruppe zurückmeldet und darauf wieder in die Reserve zurückkehrt, wird entsprechend darauf reagiert werden. Die Reserve wird vom GeZi verwaltet. Die Mitglieder werden in der Angehörigenliste mit Datum eingetragen.

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4.6.3 Verschiebung in die Reserve bei vorliegender Abmeldung Für alle genannten Fälle gilt als Zeitdauer stets die verstrichene Zeit ab Datum der eingegangenen Abmeldung. Fall 1: Meldet sich ein Mitglied ohne Rückmeldedatum ab, wartet das GeZi 3 Monate, bis eine Versetzung in die Reserve erfolgt. Es zählt das Datum der Abmeldung. Fall 2: Meldet sich ein Mitglied mit gültigem Rückmeldedatum ab (< 3 Monate), erfolgt aber keine Rückmeldung zum genannten Datum, so wartet das GeZi bis zum Ablauf der 3 Monate und dann erfolgt eine Versetzung in die Reserve wie bei Fall 1. Fall 3: Meldet sich ein Mitglied mit ungültigem Rückmeldedatum ab (> 3 Monate), wird wie in Fall 1 verfahren. Diese Regelung vereinheitlicht das bisherige System und erlaubt keine Abmeldungen mehr für einen Zeitraum länger als 3 Monate. Bei jeder Art von Abmeldung wird nun generell 3 Monate gewartet und bei fehlender Rückmeldung erfolgt eine Versetzung in die Reserve. Mit dieser Regelung wird jedes Mitglied entlassen, das länger als 6 Monate inaktiv ist. Abmeldungen sowie die Reserve werden vom GeZi im Auftrag der KpFü verwaltet. Antrag auf Verlängerung der Abwesenheit vom Dienst Ein Mitglied kann einmalig auf Eigeninitiative oder auf Anfrage durch das GeZi die erlaubte Abwesenheitsdauer von 3 Monaten um weitere 3 Monate auf 6 Monate verlängern. Damit trägt die KpFü besonderen Schwerefällen wie Auslandseinsätzen oder längeren Arbeitseinsätzen Rechnung. Die Ausnahme muss beim GeZi beantragt werden und wird in der Regel auch genehmigt. Die Genehmigung erteilt der KC. Bei erfolgter Genehmigung kann das Mitglied weitere 3 Monate abgemeldet bleiben. Im Falle einer fehlenden Rückmeldung wird das Mitglied direkt aus dem Clan entlassen und nicht erst in die Reserve versetzt.

4.6.4 Verschiebung in die Reserve ohne vorliegende Abmeldung Sofern ein Mitglied unentschuldigt für längere Zeit fehlt, kann der ZgFhr die Versetzung in die Reserve beantragen. Auf Wunsch kann dies das Mitglied auch selbst.

4.6.5 Ausschluss aus dem Clan Wer länger als 3 Monate Mitglied der Reserve ist, wird aus dem Clan entlassen. Wer nach Antragstellung auf Verlängerung der Abmeldung sich nicht zurückmeldet, wird aus dem Clan entlassen. Dabei gilt das Datum des Eintritts in die Reserve. Änderungen und Sonderfälle werden von der Kompanieführung einzeln geprüft! Version: 1.60

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4.6.6 Rückkehr nach Austritt Dieser Punkt gilt nur für ehemalige Mitglieder, die auf eigenen Wunsch und ohne disziplinarische Vorkommnisse ausgetreten sind/entlassen wurden. Bei Wiedereintritt wird das Mitglied mit einem Mannschaftsdienstgrad wiederaufgenommen. Jeglicher Anspruch auf Führungsposten oder Dienstränge ab Unteroffizier ist erloschen. Bei einem ehemaligen Rang über HG wird das Mitglied als HG wiedereingestellt, ansonsten mit dem alten Dienstgrad. Zusätzliche Auflagen können vom KC auferlegt werden (z.B. Besuch AGA).

4.7 Beschwerdemöglichkeiten In einer größeren Gemeinschaft sind Konflikte vorprogrammiert und prinzipiell auch nicht schädlich. Um Konflikte schnell und langfristig zu lösen, sollte der erste Schritt immer in einem klärenden Gespräch mit der Konfliktpartei bestehen. Wir wünschen ausdrücklich den Versuch, alle Probleme zunächst direkt in einem Gespräch zu lösen. Ein Mediator kann bei Bedarf hinzugezogen werden. Versagt dieser Versuch aus diversen Gründen, so stehen den Mitgliedern die folgenden Möglichkeiten für eine Beschwerde offen: 1. Für kleinere Unstimmigkeiten oder Beschwerden sind der Gefreite vom Dienst (GvD) für Angelegenheiten mit Gästen/Externen sowie der Unteroffizier vom Dienst (UvD) für interne Angelegenheiten zuständig. 2. Neben GvD und UvD sind alle Teileinheitsführer für ihre zugeteilten Soldaten verantwortlich. Daher ist der Gruppenführer/ Zugführer eine der ersten Anlaufstellen. Dieser wird bei Bedarf die Beschwerde an die oberen Instanzen weiterleiten. 3. Bei dringenden oder gravierenden Beschwerden steht die Kompanieführung als Ansprechpartner ebenfalls zur Verfügung. In jedem Falle gilt: Die Kompanieführung ist die letzte und oberste Instanz. Eine Sonderrolle in der Beschwerdekette nimmt der Spieß ein, der als Vermittlungsorgan und Vertrauensmann/-frau zwischen den Mannschaftern und der Kompanieführung fungiert. Er kann prinzipiell von allen Mitgliedern direkt auf Missstände angesprochen werden und alle Arten von Beschwerden entgegennehmen. Es ist dann seine Aufgabe, die Beschwerden nach bestem Gewissen im Kreis der Kompanie-TE oder dem Kompaniechef selbst vorzutragen, sofern er ein Mitglied stellvertretend vertritt, oder dem Beschwerde-Steller auf Antrag Gehör in der Kompanie-TE zu verschaffen.

4.8 Missionsbau Bei der 3. steht es jedem Mitglied frei, Missionen zu bauen und diese anzubieten. Um aber gerade bei Großeinsätzen die Qualität zu gewährleisten, sollten einige Punkte sowie Best-Practices sichergestellt sein: Version: 1.60

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1. Die Mission ist in jedem Fall zu testen, und zwar nicht nur lokal, sondern auch auf dem Testserver (#3) sowie auf dem finalen Event-Server. 2. Ein solcher Test sollte nicht nur die Spielmechanik umfassen (Auslöser, Wegpunkte, Skripte), sondern auch insbesondere Module und Einstellungen prüfen, die für unsere Spielweise unabdingbar sind (San-System, Respawn, Fahrzeugausrüstung, Loadouts etc.). 3. Idealerweise lädt man andere Mitglieder ein, die Mission gemeinsam anzutesten, um so eine aussagekräftigere Rückmeldung zu erhalten. 4. Skripte sollten sehr sparsam eingesetzt werden. Mit unserem Repository laufen bereits zu Missionsbeginn jede Menge Skripte im Hintergrund. Gerade bei eigenen Skripten sollte darauf geachtet werden, ob diese JIP-sicher sind und nicht im Hintergrund dauerhaft laufen und Ressourcen verbrauchen. Im Zweifelsfall sind die Skripter im Clan um eine Rückmeldung zu bitten. 5. Objekte sollten sehr sparsam eingesetzt werden und wenn möglich durch die Engine nicht simuliert werden (enableSimulation false). Basen, Stellungen oder Gebäude, die eine sehr hohe Objektdichte besitzen, können PerformanceEinbußen nach sich ziehen. 6. Die Mission sollte logisch aufgebaut sein und sich durch einen realistischen Feind auszeichnen. Auch hier können die Führungspersonen des Clans mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ein Feind mit einer regulären Großarmee verhält sich völlig anders in Sachen Taktik und Vorgehen als ein Feind mit irregulären GuerillaKämpfern. Ein Missionsbauer sollte für Großeinsätze entsprechend Zeit einplanen, seine Mission logisch zu planen und auch das Vorgehen des Feindes so zu gestalten, dass dieser ein möglichst “reales” Verhalten an den Tag legt. Dazu gehören auch Themen wie Stellungsbau etc. Im Folgenden wird das grobe Vorgehen bei der Ankündigung von Großeinsätzen (Samstag-Events) vorgestellt. Für Missionen, die im Rahmen des TP-Abends angeboten werden, ist ein solches Vorgehen nicht notwendig, die Qualität der Missionen sollte aber auch dort stets geprüft werden. 1. Die Mission ist im Event-Kalender mit Datum und Dauer anzukündigen:

http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&where=1844&start=0#com13

2. Der Termin ist sodann durch den KC zu bestätigen, da eventuell Überschneidungen mit einer Kompanieübung o.ä. vorliegen. 3. Zusätzlich haben erstmalige Missionsanbieter anzugeben, dass dies ihre erste Mission ist. Sie bekommen dann einen erfahrenen Missionsbauer an die Seite gestellt, der bei der Qualitätsbeurteilung und beim Testen behilflich ist und bei Problemen weiterhilft. Dies ist keine Bevormundung, sondern ein zusätzliches Angebot von Seiten der Kompanie. 4. Ist der Termin bestätigt worden, kann der Missionsbauer den Termin eigenständig oder durch ein Mitglied mit entsprechenden Rechten im Dienstplan (DP) eintragen lassen. Der Termin muss also zunächst im Event-Kalender stehen und später auch im DP.

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5. Die Mission ist im Forum mit einer Slotliste sowie Beschreibung anzukündigen. Die Beschreibung sollte sowohl die spielerischen Inhalte (Briefing, Aufgabenstellung, Einsatzbefehle etc.) als auch die technischen Rahmenbedingungen (Slotanzahl, Respawn, San-System) umfassen. Hierfür gibt es entsprechende Vorlagen. Benötigt die Mission zusätzliche Modifikationen, die nicht im Standard-Repo vorhanden sind, so ist darauf explizit und deutlich hinzuweisen und der Bezugsort zu nennen (wahlweise ein Event-Repo, eingerichtet durch die SeKo). 6. Die Mission ist spätestens eine Woche vor Event-Beginn ausführlich nach oben genannten Punkten zu testen. 7. Für Gäste und Partner-Clans ist in Absprache mit dem TeSu ein Vorgehen abzusprechen, wie diese technischen Support erhalten können. Bei Abweichungen vom normalen Vorgehen ist dies entsprechend festzuhalten (besondere Support-Zeiten, extra geschalteter Test-Server vor dem Event etc.) 8. Ist die Teilnahme von Partnerclans erwünscht oder geplant, ist mit dem AuDi Absprache zu halten. Der Missionsersteller schreibt in diesem Falle die Slots entsprechend aus, die für Partnerclans reserviert sind und teilt dies dem AuDi mit. Alles Weitere - insbesondere die Koordination - übernimmt dann der AuDi.

4.8.1 Loadouts Die 3. Jägerkompanie besitzt Standard-Loadouts für alle gängigen Szenarien und Einsatzzwecke gemäß ihrem Aufgabengebiet. Diese Loadouts stehen durch ein Serveraddon in allen Missionen und auf allen Servern zur Verfügung. Missionsbauer sind bei Public-Missionen verpflichtet, diese Standard-Loadouts in der Mission zu verbauen (entweder als direktes Interface über den Dialog oder als Einträge im Mausradmenü). Zusätzlich dürfen sie natürlich weiterhin eigene Loadouts verbauen. Damit wird gewährleistet, dass auf allen öffentlichen Missionen jederzeit mit der Ausrüstung gespielt und trainiert werden kann, die den Mitgliedern bekannt und vertraut ist. Missionsbauer von Events sind von dieser Regelung nicht betroffen. Eine Anleitung zum genauen Vorgehen und Einbinden steht unter folgendem Link bereit: https://github.com/Jamesadamar/3JGKP_Datenbankfunktionen/wiki

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5 Gameserver 5.1 Allgemeines Verhalten Unsere Gameserver sind das Aushängeschild der Kompanie, sie sind eine wichtige Säule sowohl in Hinsicht auf potentielle Bewerber als auch als Plattform zur Darstellung unserer Spielphilosophie. Einen entsprechend hohen Stellenwert besitzen sie. Jedes Mitglied sollte sich im Klaren über die Bedeutung dieser Plattform sein und sein Verhalten an den Maßstäben auslegen, die für eine Außenrepräsentation geeignet sind. In erster Linie erwarten wir auf all unseren Servern ein Verhalten, dass sich an den in Kapitel Respekt und Verhalten genannten Grundsätzen und Verhaltensstandards orientiert. Da es sich aber im Gegensatz zu Einsätzen um öffentliche Server handelt, mit dem Ziel, gerade auch Externen anzusprechen und einzuladen, mit uns zu spielen und unsere Spielweise kennenzulernen, ist noch einmal besondere Rücksicht gefordert. Wir akzeptieren prinzipiell, dass auf den öffentlichen Servern gerade bei Gästen noch Unsicherheit über Begriffe und unsere Spielweise besteht und prinzipiell Wissenslücken vorhanden sind. Es wird auch nicht erwartet, dass ein Gast oder potentieller Bewerber bereits das notwendige Wissen mitbringt und keine Fehler macht. Es wird von unseren Gästen erwartet, dass die Serverregeln aufmerksam und vollständig gelesen sowie verstanden werden, dass sich gemäß der Philosophie des Servers verhalten wird und dass der Wille da ist, sich das fehlende Wissen anzueignen, ggf. aktiv um Hilfe zu bitten und Rat zu suchen und dass man sich allgemein zunächst einlebt und einfindet und nicht bereits beim ersten Besuch eine Selbstüberschätzung an den Tag legt. Dafür garantieren wir im Gegenzug, uns jedes Gastes anzunehmen und ihn an unsere Spielweise heranzuführen, mit unserem technischen Support Hilfestellung bei technischen Problemen zu bieten und allgemein jeden in den Spielfluss mit einzubinden. Das mag je nach Mission und Situation schwierig sein und gerade für neu Dazugekommene etwas dauern, bis die OPZ Zeit findet, die Nachzügler einzubringen, aber wir garantieren, dass keiner von euch auf der Strecke bleiben wird. Wir erwarten von unseren Mitgliedern gleich welchen Ranges die Bereitschaft, auf Gäste einzugehen und ihnen bei der Zurechtfindung behilflich zu sein und ihnen ggf. Ansprechpartner zu nennen. Wir erwarten auch, dass gerade neuen Gästen geholfen wird, sich in eine Gruppe einzufinden und ihnen die wichtigsten Konzepte einer Jägergruppe kurz dargelegt werden.

5.2 Serverregeln Alle Serverregeln sind in den Kanalbeschreibungen im TS hinterlegt. Die dort veröffentlichte Fassung ist die aktuell gültige und nur dort sind ggf. Regeländerungen durchzuführen. Version: 1.60

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5.2.1 Umgang bei Verstößen Verstöße sind grundsätzlich sowohl bei Mitgliedern als auch bei Gästen denkbar. Bei Gästen ist grundsätzlich zunächst eine Verwarnung auszusprechen bzw. auf die jeweilige Regel hinzuweisen, gegen die verstoßen wurde. Wir gehen im Zweifel für den Angeklagten aus und zeigen zunächst einmal den guten Willen, eine zweite Chance zu vergeben. Je nach Schweregrad des Verstoßes kann bei mehrmaligem Auftreten sukzessiv oder sofort zu härteren Sanktionen gegriffen werden. Prinzipiell sind alle Mitglieder Gästen gegenüber weisungsbefugt, bei konkreten Disziplinarmaßnahmen sollte aber ein Mitglied des PuMa verständigt werden. Jegliche getroffene Maßnahme ist durch ein Mitglied des PuMa oder im Forum zu protokollieren/zu melden: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=board&action=thread&start=40&where=2828

Bei Regelverstößen durch Mitglieder stehen prinzipiell dieselben Möglichkeiten zur Verfügung. Auch hier gilt, dass zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden sollte. Liegen weitere Verstöße vor, ist hier je nach Situation, Anwesenheit und Schweregrad ein Mitglied des PuMa, der UvD oder der Spieß hinzuzuziehen bzw. zu benachrichtigen. Alles Weitere ist in Abschnitt 1.10 Maßnahmen bei Fehlverhalten geregelt. Die Disziplinarmöglichkeiten gegenüber Gästen bestehen aus: Verwarnung, Sperre von Fahr- und Flugzeugen, Sperre von Ausrüstung/Rollen (Sanitäter, Scharfschütze), Ausgliederung aus einer Gruppe, Zuweisung zu einer neuen Gruppe, Kick und Bann.

5.2.2 Rollenspiel/OPFOR Zielsetzung Rollenspiel (kurz: RP) ist kein TvT oder PvP. Die Möglichkeit feindliche OPFOR-Spieler zu übernehmen, ist keine Freikarte für Abschüsse oder Hinterhalte. Ziel des Rollenspielelements ist die Förderung der Atmosphäre und die Schaffung einer konstanten Bedrohungslage, um den Spielern auf der BLUEFOR-Seite ein möglichst intensives Spielgefühl zu geben. Dabei liegt der Reiz für die OPFOR-Seite gerade darin, in Unterzahl gegen einen Feind vorzugehen, der sich ihrer Anwesenheit nicht bewusst ist. Dennoch unterstützen die OPFORs generell das Spielerlebnis für BLUEFOR, sie sabotieren es nicht und sie mindern es auch nicht. Reglement  

Rollenspieler sind ausschließlich Mitglieder der 3., die diese Regeln zur Kenntnis nehmen. Das Rollenspiel wird niemals von alleine begonnen, sondern immer nur in Absprache mit der OPZ. Es gibt einfach Missionen oder Situationen, in denen RP nicht erwünscht ist und dies muss respektiert werden.

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 

Sobald ein RP eingerichtet wird, gibt es einen klaren Ansprechpartner auf der OPFOR-Seite. Dieser führt geheime Absprachen mit der OPZ und meldet stets, wenn die Spieleranzahl auf der Seite von OPFOR sich verändert hat (dazu dient ein selbstgewählter Funkkanal). RP heißt stets, dass versucht wird, das Spielerlebnis für BLUEFOR zu steigern. Zu diesem Zwecke hat sich OPFOR mit BLUEFOR vorher zu einigen, was im RP erlaubt ist. Die OPZ kann konkrete Vorgaben machen, dass z.B. bestimmte Gebiete, Waffen oder Fahrzeuge tabu sind. Ziel von OPFOR ist es nicht, andere Spieler zu töten, sondern die Atmosphäre möglichst dicht und realitätsnah zu gestalten. Dies kann Hinterhalte, Überraschungsangriffe usw. beinhalten, aber konkrete Abschüsse sind nur dann erlaubt, wenn dies mit allen Spielern abgestimmt ist. Auch die OPZ kann nicht eigenmächtig beschließen, dass BLUEFOR-Spieler abgeschossen werden dürfen, wenn diese nicht zugestimmt haben. Es ist nach wie vor COOP und nicht TvT! Haben alle Spieler auf dem Server einem RP mit dem Einsatz tödlicher Waffengewalt zugestimmt, so dürfen OPFOR-Spieler auch Gewalt anwenden. Aber auch hier gilt der wohlüberlegte Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zum Zwecke der Spielspaßförderung aller Beteiligten. Es darf niemals das Ziel sein, BLUEFOR möglichst vollständig zu bekämpfen oder maximalen Schaden anzurichten. Meist dient der Einsatz tödlicher Gewalt dem Aufzeigen von Schwachstellen (Soldat achtet permanent nicht auf seine Richtung, TPZ steht völlig offen ohne jede Deckung, etc.) RP besteht aus sehr vielen Facetten. RP kann auch bedeuten, dass Zivilisten gespielt werden, die in Not sind, die Hilfe brauchen oder die den Ablauf stören. RP heißt auch Gefangennahme oder Aufgabe, Flucht von OPFOR und so weiter. Das RP kann jederzeit durch die OPZ beendet werden. Ein Spieler kann sich ebenso jederzeit aus dem RP ausklinken (Stichwort Gefangenschaft).

5.3 Servergruppen und Berechtigungen Die Server der 3. Jägerkompanie unterliegen einem hierarchischen Rechtesystem und sind daher nicht direkt für Gastspieler zugänglich. Prinzipiell gilt für alle Server ein Teamspeak-Gebot mit verbundenem TFAR. Um aber im Teamspeak in die entsprechenden Channel wechseln zu können, sind nachfolgende Vorgaben und Regelungen zu beachten.

5.3.1 Public-Server (#1) Der Public-Server erfordert die Servergruppe Gastspieler (G). Diese soll sicherstellen, dass das Repo korrekt heruntergeladen wurde und dass die Modifikationen wie ACE und TFAR korrekt funktionieren. Um die Servergruppe Gastspieler zu erhalten, kann sich ein Besucher prinzipiell an jedes Mitglied sowie an Stammspieler wenden. Primär ist die Anfrage aber an Mitglieder des TeSu zu richten. Version: 1.60

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Die Servergruppe wird gewährt, wenn der entsprechende Spieler erfolgreich auf den #1 (Public-Server) verbunden hat und die TFAR-Version mit der geforderten übereinstimmt.

5.3.2 Event-Server und Taktik-Public-Abende (#2) Der Event-Server sowie die Teilnahme an den TP-Abenden erfordern die Servergruppe Techchecked (Funke). Diese soll sicherstellen, dass nicht nur das Repo erfolgreich heruntergeladen wurde, sondern ein grundlegender Umgang mit den wichtigsten Modifikationen sowie Grundbegriffen beherrscht wird. Um die Servergruppe Techchecked zu erhalten, kann sich ein Gastspieler an ein Mitglied des TeSu wenden. Der Tech-Check wird von den Mitgliedern des TeSu durchgeführt und bei erfolgreichem Absolvieren erhält der Gastspieler im Anschluss die Servergruppe Techchecked und hat damit Zugang zum #2 Event-Server sowie zu den TP-Abenden. Genau Einzelheiten sind dem Kapitel 2.4.5 Technischer Support zu entnehmen. Die Vergabe der Servergruppe Techchecked setzt die Servergruppe Gastspieler voraus.

5.3.3 Beschreibung der Servergruppen Eine Beschreibung der Servergruppen sowie ihre Bedeutung kann der Channelbeschreibung des Channels Wache entnommen werden.

5.4 Clantag und Spielerprofil Jedes Mitglied hat im Spiel das Clantag [3.JgKp] vor dem Namen zu tragen, die SquadXML einzutragen und darauf zu verzichten, mit etwaigen anderen Spielerprofilen als “Gast” auf den Server zu verbinden.

5.5 Taktik Public Abend Der Taktik Public Abend (TP-Abend) ist eine öffentliche Veranstaltung der 3. Jägerkompanie, die sich bewusst auch an Gäste, Stammspieler und Externe richtet, die entweder die Spielweise der 3. Jägerkompanie kennenlernen wollen oder einen durchgeplanten und geführten Abend erleben möchten. Der TP-Abend wird von uns wie ein Samstag-Event behandelt und auch in ähnlicher Weise aufgezogen. Es gibt zwar keine Slot-Liste und auch keine Anmeldepflicht, denn dafür ist es ja ein Public Server, aber alles andere wird eventgemäß durchgeführt. Insbesondere gibt es eine sogenannte Operationszentrale (OPZ), welche als Führung die Planung des Abends übernimmt. Sie legt fest, welche Mission gespielt, welche Einheiten gebraucht und welche Ausrüstung verwendet wird. Sie ist also gleichzusetzen mit der Kompanie- bzw.

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Zugführung in klassischen Events. Die OPZ gilt ferner als Anlaufstelle für Nachzügler, die während der laufenden Mission dazu stoßen. Des Weiteren ist der TP-Abend wie folgt organisiert: Der TP-Abend ist für Mitglieder ein Pflichttermin und es gilt Abmeldepflicht bei Nichtanwesenheit. Führungsposten werden durch Führungspersonal, Gruppenführerposten werden durch reguläre GrpFhr oder StvGrpFhr der 3. Jägerkompanie gestellt. Mitglieder, Gäste, Stammspieler und Externe füllen sodann die verbliebenen Slots auf. Es werden nur die Teileinheiten besetzt, die die OPZ vorgibt. Der Server wird vor Missionsbeginn neu gestartet und es findet ein gemeinsames Einslotten statt. Neben der OPZ wachen die Feldjäger über Disziplin und Kameradschaft auf dem Feld und sind berechtigt, etwaige Unruhestifter aus dem Verkehr zu ziehen. Der TP-Abend ist das Aushängeschild der 3. Jägerkompanie sowie die reale Präsentationsplattform für unsere Spielweise. Er dient uns als reales Schlachtfeld zur Überprüfung und Anwendung des Gelernten, gleichzeitig aber auch als primäre Rekrutierungsquelle. Die Art der Präsentation während des TP-Abends ist entscheidend für die Wahrnehmung der Kompanie bei Gästen und Externen. Es gelten daher alle unter 5.1 Allgemeines Verhalten genannten Verhaltensweisen im Umgang mit Gästen. Gleichzeitig sollte jedes Mitglied auf seinen Umgangston sowie seine Verhaltensweisen achten, da jedes Mitglied die 3. Jägerkompanie verkörpert und repräsentiert und demgemäß auch bei unbedarftem Handeln ihrem Image schadet.

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6 Diverses 6.1 Datenschutz Die Speicherung benutzerbezogener Daten (im eingeschränkten oder vollen Umfang) erfolgt für die Dauer, die zur Erfüllung des Zweckes notwendig ist. Darüber hinaus können von der betreffenden Person gespeicherte Daten auf Antrag gelöscht werden. Der Datenschutz-Disclaimer für die Verwendung unserer Dienste sowie verwendeter Drittanbieter findet sich unter folgendem Link: http://www.3.jägerkompanie.de/index.php?mod=static&action=view&id=6 (Nov 2016)

6.2 Einsatzliste Die KpFü hat beschlossen, die Aktivität der Mitglieder an Großeinsätzen und Pflichtterminen transparent aufzuzeichnen und den Mitgliedern verfügbar zu machen. Die Einsatzliste verzeichnet die Teilnahme aller Personen an einer Mission, die mit dem Server während der Dauer der Mission verbunden waren. Großeinsätze sind dabei Samstag-Events sowie größere TP-Abende, bei denen ein Großteil der Kompanie anwesend ist. Im Zweifelsfall entscheidet die KpFü, ob ein Einsatz als Großeinsatz gilt. Pflichttermine sind in Abschnitt 2.8.2 geregelt. Die Einsatzliste dient als Grundlage für die Vergabe des Gefechtsfeldabzeichens (Abschnitt 4.5.5) sowie der Beurteilung der erbrachten Leistung bei Leistungsbeförderungen. Außerdem bietet sie den Mitgliedern eine transparente Möglichkeit, sich über die eigene Aktivität und die der Kameraden über einen längeren Zeitraum hinweg zu informieren. Leistungsbeförderungen können damit in Zukunft auf einer transparenteren Basis getroffen werden, aber natürlich ist die Teilnahme an Einsätzen nicht das einzige Leistungskriterium und auch Mitglieder mit weniger Einsätzen haben ausreichend Möglichkeiten, sich für eine solche Beförderung zu qualifizieren (Übernahme von Verwaltungsaufgaben, Ausarbeitung von Dokumenten, Mithilfe bei Missionen etc.) Die Einsatzliste wird vom GeZi verwaltet und kann von allen Mitgliedern eingesehen werden.

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