Wirtschaft Deutsch - Einfach Lernen! Buchhaltung

April 5, 2017 | Author: adrianab684 | Category: N/A
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Prof. Dr. Wilhelm Schmeisser

Einfach lernen! Buchhaltung

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Einfach lernen! Buchhaltung © 2006 Prof. Dr. Wilhelm Schmeisser und Studentensupport Kostenloser Download unter www.studentensupport.de ISBN 87-7681-055-0

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Inhalt

Inhalt 1. 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.4 1.5 1.6

Einführung in die ”Dobbelte” Buchführung Traditionelle Finanzierungslehre Buchführung (= Finanzbuchhaltung) Kosten- und Leistungsrechnung (= Betriebsbuchhaltung) Statistik Planung Rechtliche Grundlagen der Buchführung Buchführungspflicht Buchhaltungsrelevante Sachverhalte Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung Inventar, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Inventar Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Erfolgsermittlung Bestands- und Erfolgskonten, Buchungssätze Exkurs: Das System der Umsatzsteuer

6 7 7 7 7 8 8 9 10 12 12 13 16 19 21 24 33

2. 2.1 2.2

Buchen auf Bestandskonten Wertveränderungen in der Bilanz Abschluss der Bestandskonten

37 37 39

3. 3.1 3.2

Buchen auf Erfolgskonten Aufwendungen und Erträge Abschluss der Erfolgskonten

41 41 44

4. Buchen laufender Geschäftsfälle 4.1 Beschaffung: Einkauf von Waren und Werkstoffen 4.1.1 Erfassen von Geschäftsfällen aus dem Beschaffungsbereich auf Bestandskonten 4.1.2 Erfassen von Geschäftsfällen aus dem Beschaffungsbereich auf Aufwandskonten 4.1.3 Inventur 4.2 Absatz: Verkauf von Waren und eigenen Erzeugnissen 4.2.1 Umsatzerlöse und Vertriebskosten 4.2.2 Gutschriften an Kunden und nachträgliche Preisnachlässe 4.3 Personalbereich 4.3.1 Bruttolohn und Ermittlung der Abzüge 4.3.2 Buchungen im Personalbereich 4.4 Finanz- und Zahlungsbereich 4.4.1 Bare und unbare Zahlungsvorgänge 4.4.2 Geleistete und erhaltene Anzahlungen 4.4.3 Darlehensaufnahme und Tilgung 4.4.4 Leasing

46 46 47 54 61 63 63 66 69 70 73 80 81 84 87 90

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Inhalt

5. 5.1 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 5.4 5.5

Buchen des Sachanlagevermögens Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Anzahlungen auf Anlagen und Anlagen im Bau Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Methoden der planmäßigen Abschreibung Außerplanmäßige Abschreibungen Geringwertige Wirtschaftsgüter Anlagenspiegel Ausscheiden von Anlagegütern

96 96 97 99 99 102 104 105 105

6. 6.1 6.2 6.3

Steuern und Abgaben im Unternehmen Aktivierungspflichtige Steuern und Abgaben Aufwandssteuern Personensteuern

108 108 108 109

7. 7.1 7.1.1 7.1.2 7.2 7.3

Buchhalterische Verbereitung des Jahresabschlusses Periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen Sonstige Forderungen und Sonstige Verbindlichkeiten Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Rückstellungen Entnahmen und Einlagen

110 111 111 111 114 115

8.

Literaturverzeichnis

119

Wir erhöhen Ihren Pulsschlag, wenn Sie bei uns unterschreiben.* PricewaterhouseCoopers ist eine der führenden Prüfungs- und Beratungsgesellschaften mit rund 8.000 Mitarbeitern und 28 Standorten deutschlandweit und mit dem größten globalen Netzwerk für die Bereiche Assurance, Tax und Advisory. Wir suchen bundesweit

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*connectedthinking © 2006. PricewaterhouseCoopers refers to the German firm PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftspruefungsgesellschaft and the other member firms of PricewaterhouseCoopers International Limited, each of which is a separate and independent legal entity.

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

1 Einführung in die “doppelte“ Buchführung Wahrscheinlich führten schon die Steinzeitmenschen „Bücher“ und stellten „Bilanzen“ auf. Man darf wohl davon ausgehen, dass ein „Inventar“ aufgestellt wurde über die vorhandenen Wintervorräte, die Anzahl der Speere oder den Zustand der Geräte. Solche Bestandsaufnahmen dienten der Planung der nächsten Jagdsaison oder der Vorbereitung des Winterquartiers. Ebenfalls kann man sich gut vorstellen, dass „Bilanz“ gezogen wurde. Schuldet mir jemand einen Gefallen, schulde ich jemandem einen Gefallen? Wurde mir eine Freundlichkeit erwiesen, bin ich verpflichtet, diese zu erwidern. Natürlich wurden hierüber noch keine schriftlichen Aufzeichnungen gemacht, aber alle Hochkulturen (Ägypter, Inkas, usw.) entwickelten bereits früh schriftliche Aufzeichnungen über die Staatseinnahmen und andere für das Gemeinwesen unverzichtbare Vorgänge. Beide Bereiche, der der Staatseinnahmen wie der der individuellen Buchführung entwickelten sich im 16. Jahrhundert zu schriftlichen, systematischen Aufzeichnungen, die Eingang in wissenschaftliche Lehrgebäude fanden. Die Kameralistik umfasst die Lehre von den Staatseinnahmen und -ausgaben einschließlich der Bedeutung von Zöllen und Steuern und bildete so die wissenschaftliche Grundlage der Staatsfinanzen seit dem Absolutismus. Heute können Sie diese Probleme im Fach Finanzwissenschaft studieren. Das Rechnungswesen der Kaufleute, das sich von einer einfachen Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben im 16. Jahrhundert in Italien zur bis heute gültigen „doppelten Buchführung“ entwickelte, wurde erst im Zeitalter der Industrialisierung, in Deutschland mit der Errichtung von Handelsschulen im späten 19. Jahrhundert, zu einem Lehrfach, das erst im 20. Jahrhundert Eingang in die Universitäten fand. Während Sie heute anspruchsvolle Theorien im Fach Betriebswirtschaftslehre studieren, basiert die Buchhaltung, die bis heute die Grundlage des Rechnungswesens von Kaufleuten und Unternehmen bildet, auf Jahrhunderte altem Erfahrungswissen und Gewohnheiten von Kaufleuten. Wenn Ihnen also manche Ausdrücke und Methoden in der Buchhaltung seltsam vorkommen, so bedenken Sie, dass sich die Systematik der doppelten Buchführung als sehr anpassungsfähig erwiesen hat und es kein Problem ist, neue Erscheinungen im Wirtschaftsleben mit diesem alten System adäquat zu erfassen. Ziel dieses Buches ist es, Sie Schritt für Schritt mit dem System der doppelten Buchführung vertraut zu machen. Das Schwergewicht liegt daher auf der Bewältigung von Aufgaben, wie Sie diese im Geschäftsleben vorfinden. Die rechtlichen Grundlagen haben wir daher auf das notwendige Minimum beschränkt. Merksätze und Aufgaben zur Erläuterung sollten Ihnen im Textteil helfen, den Stoff zu erarbeiten. Der zweite Teil des Buches enthält weitere und komplexere Aufgaben, die Sie sicher machen sollen in der Technik der Buchführung. Bewusst wurde auf Kontenrahmen und Kontenpläne verzichtet, wie sie für verschiedene Geschäftszweige entwickelt wurden. Ebenso wird auf die Zuordnung von Kontenklassen (Nummern) verzichtet, die Sie bei der Buchung mittels moderner PCs im Unternehmen kennen lernen werden. Um sicher die verschiedenen Geschäftsvorfälle verbuchen zu können, reichen wie bisher Papier, Bleistift und zur Kontrolle ein Taschenrechner.

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

1.1 Traditionelle Finanzierungslehre Aus welchen Bereichen setzt sich das betriebliche Rechnungswesen zusammen? Welche Aufgaben erfüllt es? Das betriebliche Rechnungswesen umfasst vier Bereiche: 1. Buchführung 2. Kosten- und Leistungsrechnung 3. Statistik 4. Planung Die Aufgabe des betrieblichen Rechnungswesens liegt darin, alle wirtschaftlichen Vorgänge im Unternehmen zu erfassen und auszuwerten. Dies schließt in einem Industrieunternehmen z.B. die Bereiche Beschaffung, Fertigung und Absatz ein. Die Buchführung bildet dabei die Grundlage für alle weiteren Daten, die für eine moderne betriebswirtschaftliche Unternehmensführung benötigt werden. Das Rechnungswesen dokumentiert ökonomisch relevante betriebliche Sachverhalte (Dokumentationsfunktion), es dient der nachträglichen Überprüfung abgeschlossener und der permanenten Kontrolle fortlaufender Prozesse (Kontrollfunktion) sowie der Schaffung von Informationen für innerbetriebliche Dispositionen (Investitionen, Preisgestaltung) und für Entscheidungen außenstehender Dritter, z.B. Kreditvergabe durch Banken (Informationsfunktion). 1.1.1

Buchführung (= Finanzbuchhaltung)

Aufgabe der Buchführung oder Finanzbuchhaltung ist die planmäßige und lückenlose Erfassung aller Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen für einen bestimmten Zeitabschnitt Sie umfasst die Höhe und die Veränderungen des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals des Unternehmens sowie alle Arten von Aufwendungen (Werteverzehr) und Erträgen (Wertezuwachs) für einen bestimmten Zeitabschnitt (Geschäftsjahr, Quartal, Monat). 1.1.2

Kosten- und Leistungsrechnung (= Betriebsbuchhaltung)

Aufgabe der Kosten- und Leistungsrechnung oder Betriebsbuchhaltung ist die Überwachung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Sie erfasst vor allem die Produktion und den Absatz der Erzeugnisse als wesentliche Bereiche des Leistungsprozesses. Rechengrößen sind x

Kosten (Erfassung des Werteverzehrs) und

x

Leistungen (Erfassung des Wertezuwachses).

Hieraus ergibt sich das Betriebsergebnis (Betriebsgewinn oder -verlust). 1.1.3

Statistik

Die Statistik führt innerbetriebliche Vergleiche oder Vergleiche mit externen Unternehmen oder Branchen (Benchmarking) durch. Ziel ist die Überwachung des Betriebsgeschehens und die Gewinnung von Daten für Zwecke der Unternehmensführung, z.B. Bilanz- und Erfolgsstatistiken, Personal-, Umsatz-, Lager-, Beschaffungs- oder Kostenstatistiken. Grundlage der Vergleichsrechnungen sind die Daten der Buchführung und der Kosten- und Leistungsrechnung.

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1.1.4

Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Planung

Planungsrechnungen, die auf den Daten der übrigen Bereiche des Rechnungswesens beruhen, ermöglichen der Unternehmensführung Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. Die gesamte Unternehmensplanung wird in Teilpläne zerlegt (Investitions-, Beschaffungs-, Absatz-, Finanz-, Personalplan). Durch Vergleich der vorgegebenen Plandaten (Sollzahlen) mit den für einen Bereich in einem bestimmten Zeitraum erreichten tatsächlichen Daten (Istzahlen) ist eine Steuerung auch großer komplexer Unternehmen möglich. Hierbei müssen Strukturwandel, Konjunkturentwicklungen und Entwicklungen der Konkurrenz berücksichtigt werden. Zusammenfassung: x

Buchführung

>>

Zeitrechnung

x

Kostenrechnung

>>

Stück- und Zeitrechnung

x

Statistik

>>

Vergleichsrechnung

x

Planungsrechnung >>

Vorschaurechnung

1.2 Rechtliche Grundlagen der Buchführung Wer ist verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu betreiben? Welche Sachverhalte sind buchungsrelevant? Welche formalen und materiellen Anforderungen gelten hinsichtlich der zu führenden Bücher?

Werden Sie Gesundheitspionier Roche Diagnostics gehört zu den Pionieren unter den Gesundheitsunternehmen. Wir gehen neue Wege, um die Lebensqualität der Menschen zu verbessern und schaffen umfassende Lösungen für die Gesundheit. Heute bestimmen wir als Nummer eins den globalen Diagnostikamarkt. Und auch in der Pharmabranche gehören wir zu den führenden Unternehmen der Welt. Die Grundlage unseres Erfolges: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in allen Bereichen unseres Unternehmens Pionierarbeit leisten.

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1.2.1

Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Buchführungspflicht

Der Gesetzgeber hat sowohl im HGB (Handelsgesetzbuch) als auch subsidiär im Steuerrecht festgelegt, wer verpflichtet ist, eine doppelte Buchführung zu betreiben. Für leicht überschaubare gewerbliche Kleinst- und Kleinbetriebe sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, wenn diese Unternehmen ihren Gewinn durch eine einfache EinnahmenÜberschussrechnung ermitteln. Diese kleinen Kaufleute – wie allerdings auch alle Freiberufler (also Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater usw.) – brauchen also keinen Jahresabschluss mit der Erstellung einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung etc. machen. Sie übersehen auch so den aktuellen Stand ihres Vermögens und ihrer Schulden und erkennen ohne aufwändige Analysen die Ursachen ihres wirtschaftlichen Erfolgs oder Misserfolgs. Wenn im Folgenden die Freiberufler außer Acht gelassen werden, heißt dies, dass es für diese gewerblichen Kleinunternehmen ausreicht, eine Art „Kassenbuch“ zu führen. Man spricht hier von einer Einnahmen-Überschussrechnung, für deren Erstellung eine so genannte „einfache“ Buchführung ausreicht: auf der einen Seite werden die Einnahmen notiert, auf der anderen Seite die Ausgaben. Berücksichtigt man noch einen Anfangsbestand an Barmitteln und den Schlussbestand (Kassenbestand laut Kassenzählung), so ergibt sich für einen bestimmten Zeitabschnitt (Tag, Woche, Monat) als Saldo ein Gewinn oder Verlust. Bei größeren Unternehmen besteht sowohl ein Interesse der Unternehmensführung an einer aussagefähigen Buchhaltung und an dem hieraus entwickelten Jahresabschluss als auch ein Interesse der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeit setzt sich zusammen aus den Anteilseignern (z.B. Aktionären einer AG), die nicht selbst in die Geschäftsführung einbezogen sind, aus Kreditgebern und Lieferanten, aus Kunden und den Arbeitnehmern. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient die Buchhaltung bzw. der Jahresabschluss als Beweismittel, der Staat nimmt die Besteuerung auf Grund der Gewinnermittlung vor und generell spielt der Jahresabschluss bei großen Unternehmen wie auch bei dem so genannten „Mittelstand“ eine wichtige Aufgabe bei der Formulierung wirtschaftspolitischer Ziele und Maßnahmen. Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB): „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ersichtlich zu machen.“ (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Hierdurch werden alle gewerbetreibenden Einzelkaufleute zur Buchführung verpflichtet, es sei denn, dass „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ (§ 238 Abs. 1 und 2 HGB).

Die Vorschriften über die Buchführungspflicht der Kaufleute wird auf Personenhandelsgesellschaften (also Offene Handelsgesellschaft OHG Kommanditgesellschaft KG) ausgedehnt (§ 6 Abs. 1, § 105, § 161 HGB).

alle und

Für Kapitalgesellschaften (im wesentlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Aktiengesellschaft AG und Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA gilt, dass diese Unternehmen bereits auf Grund ihrer Rechtsform Kaufleute sind (Formkaufmann) und somit unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Größenmerkmalen buchführungspflichtig sind. Darüber hinaus müssen die Kapitalgesellschaften noch strengere Bilanzierungsvorschriften bei der Buchhaltung und dem

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Jahresabschluss einhalten als die Regelungen nach §§ 238 ff HGB, die insbesondere für die Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften zutreffen. Regelungen des Steuerrechts: Das Steuerrecht knüpft an das HGB an. „Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, muss diese Verpflichtung auch für die Besteuerung erfüllen. (§ 140 AO). Die auf steuerrechtliche Regelungen zurückzuführende Buchhaltungspflicht erfasst demnach Gewerbetreibende, die nach HGB nicht buchführungspflichtig sind, und zwar Gewerbetreibende, deren Umsätze mehr als 350.000 € im Jahr betragen oder deren Gewinn im Jahr mehr als 30.000 € beträgt. Soweit sich die Buchführungspflicht auf steuerrechtliche Vorschriften bezieht, handelt es sich um eine originäre Verpflichtung. Sie setzt ab dem Kalenderjahr ein, das auf die Mitteilung des Finanzamtes folgt, dass der Gewerbetreibende zukünftig zur Buchhaltung verpflichtet ist. Zusammenfassung: x

Nach

HGB

sind

alle

ins

Handelsregister

eingetragenen

Kaufleute,

alle

Personenhandelsgesellschaften sowie die Kapitalgesellschaften buchführungspflichtig; x

Wer nicht nach HGB buchführungspflichtig ist, wird nach Steuerrecht zur Führung von Büchern verpflichtet, wenn der Umsatz 350.000 € oder der Gewinn 30.000 € übersteigt.

1.2.2

Buchhaltungsrelevante Sachverhalte

Bei der Fülle von Geschäftsfällen ist zu klären, welche Vorgänge Eingang in die Buchhaltung finden. Grundsätzlich führen Mengen- und Wertbewegungen im Unternehmen dazu, dass sich das Vermögen/Schulden verändern. Aber auch Wertveränderungen, die ihren Ursprung außerhalb des Unternehmens haben, z.B. Marktpreisveränderungen, können dazu führen, dass Vorgänge in der Buchhaltung ausgelöst werden. Buchhaltungsrelevante Geschäftsfälle sind Tätigkeiten im Unternehmen die x

Vermögenswerte und Schulden verändern,

x

zu Zahlungseingängen oder Zahlungsausgängen führen oder

x

Werteverzehr (Aufwand) oder Wertezuwachs (Ertrag) darstellen.

Ändern sich Vermögenswerte so stellt sich die Frage, wenn ein Wirtschaftsgut oder ein Vermögensgegenstand in das Eigentum des Unternehmens gelangt, ob der rechtliche oder der wirtschaftliche Eigentumsbegriff maßgebend ist. Für Fragen der Buchhaltung und der Bilanzierung gilt stets der wirtschaftliche Eigentumsbegriff, d.h., das Unternehmen verbucht einen Vermögenszuwachs dann, wenn es Verfügungsmacht über den Gegenstand erlangt hat. Wird z.B. eine Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert, so ist diese doch bereits in das Vorratsvermögen aufzunehmen, wenn die Ware in den Verfügungsbereich des Unternehmens gelangt ist, folglich bei Lieferung. Der Zeitpunkt der Zahlung, also der Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

zivilrechtlich Eigentümer wird, ist unbeachtlich. Die wirtschaftliche Betrachtung des Eigentums gilt auch bei Verpfändung, Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung oder dem Leasing. Hinweis: Auch

das

Umsatzsteuerrecht

setzt

eine

wirtschaftliche

Betrachtung

(Verschaffung

der

Verfügungsmacht) voraus.

Ein Unternehmen erlangt immer dann wirtschaftliches Eigentum an Vermögensgegenständen, wenn der Kaufmann die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Gegenstand hat und die Einwirkung Dritter für längere Zeit ausgeschlossen ist. Hiervon zu unterscheiden ist die rechtliche Nutzung von Vermögensgegenständen, z.B. gemietete Gebäude, gepachtete Maschinen oder ein geleaster Fuhrpark. Da hier kein Eigentum übertragen wird, vermehrt sich das Vermögen des Unternehmers nicht. Lediglich die monatlichen Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen führen zu Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und beeinflussen damit den Gewinn des Unternehmens. Werden Entgelte für solche Nutzungen für mehrere Perioden auf einmal bezahlt, müssen Aufwendungen und Erträge am Jahresende dem Zeitraum der wirtschaftlichen Nutzung zugeordnet werden. Zusammenfassung:

6WhX]ajhhb^i&!'*#

&

Ndjc\ einige Geschäftsvorfälle betreffen ausschließlich Bilanzkonten (z.B. Aufnahme des Bankkredits, Ankauf der Ware);

x

Erfolgskonten >> einige Geschäftsvorfälle betreffen Erfolgskonten (Aufwand Anzeige, Aufwand Zinsen, Ertrag aus Umsatzerlösen) und Bilanzpositionen (Bankkonten, Verbindlichkeiten); über den ermittelten Gewinn werden die Erfolgskonten über das bilanzielle Eigenkapital abgeschlossen;

x

Abschluss der Konten und der GuV in einer Schlussbilanz.

Wie diese Geschäftsvorfälle im Rahmen der doppelten Buchhaltung ausgeführt werden, erfahren Sie in den beiden folgenden Kapiteln (Buchen auf Bestandskonten, Buchen auf Erfolgskonten). Für das Verständnis der Systematik der doppelten Buchhaltung ist es wichtig zu verstehen, dass sich der Erfolg eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum (Gewinn/oder Verlust) auf zweierlei Art ermitteln lässt:

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres Abzüglich Betriebsvermögen am Anfang des Wirtschaftsjahres = Gewinn/Verlust (Veränderung des Eigenkapitals) Gewinn- und Verlustrechnung Erträge Abzüglich Aufwendungen = Gewinn/Verlust (Veränderung des Eigenkapitals) Zusammenfassung: Der Erfolg eines Unternehmens wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres abzüglich des Betriebsvermögens am Anfang des Wirtschaftsjahres ergibt den Gewinn oder Verlust für das Wirtschaftsjahr. Durch den Überschuss der Erträge über die Aufwendungen in einer Periode entsteht ein Gewinn. Durch den Überschuss der Aufwendungen über die Erträge in einer Periode entsteht ein Verlust.

1.5 Bestands- und Erfolgskonten, Buchungssätze Welche Funktion hat die Kontenform? Welche Arten von Konten gibt es? Wie werden Anfangsbestand, Endbestand, Zu- und Abgänge erfasst? Was ist ein Buchungssatz und wie formuliert man Buchungssätze? Wie Sie aus dem Beispiel von Ernesto Schlau sehen, wird es schon nach einigen laufenden Geschäftsvorfällen unmöglich, diese über eine Bilanz und GuV übersichtlich darzustellen. Der Unternehmer müsste praktisch täglich Zwischenbilanzen erstellen. Stattdessen wird die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in einzelne Konten aufgegliedert und nach den Erfordernissen des Unternehmens weiter untergliedert: Auf den Bilanzkonten werden die Anfangsbestände der Bilanz übertragen, alle Zu- und Abgänge während des zu betrachtenden Zeitraums (Monat, Vierteljahr, Geschäftsjahr), und es wird dann zum jeweiligen Stichtag der Endbetrag/Endbestand (Saldo) festgestellt. Bei der Kontenform werden der Anfangsbestand und die Zugänge (= Mehrungen) auf der einen Seite, die Abgänge (=Verminderungen) auf der anderen Seite erfasst. Das Konto muss wie die Bilanz ausgeglichen sein. Dies geschieht durch den rechnerisch festzustellenden Schlussbestand (Saldo), der entsprechend auf der Seite ausgewiesen wird, dass sich beide Kontenseiten gleichen. Da die Bilanz bereits aus zwei Seiten, der Aktiv- und der Passivseite, besteht, führt dies dazu, dass die Bestandskonten aus Aktivkonten und Passivkonten bestehen.

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Aktivkonto (Waren) Soll Anfangsbestand Zugänge

Passivkonto (Bankverbindlichkeiten)

Haben Abgänge Endbestand (Saldo)

Soll Abgänge Endbestand (Saldo)

Haben Anfangsbestand Zugänge

Die beiden Seiten der Konten werden mit Soll und Haben bezeichnet: x

Soll: linke Kontoseite (ursprünglich der Betrag, den der Kunde zahlen soll);

x

Haben: rechte Kontoseite (ursprünglich der Betrag, den der Kunde gut hat).

Die Auflösung der Bilanz führt dazu, dass Anfangsbestand und Zugänge sowie Endbestand und Abgänge auf den Aktiv- und Passivkonten spiegelbildlich verteilt sind. Die Bezeichnung der linken und der rechten Kontoseite mit Soll und Haben ist für alle Bestandskonten gleich. Aufteilung der Bilanz in Bestandskonten: BILANZ Aktivseite

Passivseite

Maschinen

Eigenkapital

Waren

Bankverbindlichkeiten

Bankguthaben

Lieferantenverbindlichkeiten

Maschinen AB Zugänge

Bankverbindlichkeiten Abgänge EB

Abgänge EB

AB Zugänge

Eigenkapital Abgänge EB

AB Zugänge

Aus der Eröffnungsbilanz und den laufenden Geschäftsvorfällen ergibt sich folgende Aufgliederung in Bestandskonten bei Ernesto Schlau: Maschinen AB 10.500 Zugänge 10.500

Abgänge EB 10.500 10.500

(6) EB

Darlehen Witt

Eigenkapital

1.000 AB 5.000 4.000 Zugänge

EB 22.175

AB 20.000 Gewinn 2.175

22.175

22.175

5.000

5.000

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PKW

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Bankdarlehen

_______________________

___________________________

AB 7.000 Abgänge Abgänge AB 0 Zugänge EB 7.000 EB 6.000 + 6.000 _______________________ ___________________________ 7.000 7.000 6.000 6.000 BGA

Lieferantenverbindlichkeiten

_______________________ AB 7.500 Zugänge

____________________________

Abgänge Abgänge EB 7.500 EB 3.500

_______________________ 7.500

7.500

AB 0 (2) + 3.500

____________________________ 3.500

3.500

Ware ________________________ AB (2) (4)

0 + 3.500 (5) - 3.500 + 450 EB 450

________________________ 3.950

3.950

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Bankguthaben _________________________ AB (1) (5)

0 + 6.000 + 6.000

(3) (4) (6) (7) EB

- 250 - 450 - 1.000 - 75 10.225

_________________________ 12.000

12.000

Summiert man die Buchungen auf der Soll- und der Haben-Seite jedes Kontos, müssen beide Seiten sich entsprechen. Durch die Buchung der Geschäftsvorfälle auf Konten wird die Buchhaltung transparent. In dem bisherigen Beispiel fehlt noch die Aufgliederung der Gewinn- und Verlustkonten. Da die Erfolgskonten ( = Aufwands- und Ertragskonten) einen Teil des Eigenkapitalkontos bilden und auch über dieses abgeschlossen werden, lässt sich das Eigenkapitalkonto wie folgt unterteilen: Eigenkapital Soll Haben Aufwendungen AB EBErträge ___________________________________________________ Um sein Unternehmen wirtschaftlich zu kontrollieren, ist die obige Buchung von Aufwendungen und Erträgen noch zu grob und unübersichtlich. Daher werden für die jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten Konten eingerichtet: Aufwandskonto: Zugänge im Soll x

Ertragskonten: Zugänge im Haben

Merke: Aufwands- und Ertragskonten haben keinen Anfangsbestand, da der Anfangsbestand des Eigenkapitals auf dem Eigenkapitalkonto gebucht wird.

Ernesto Schlau benötigt für seine laufenden Geschäftsfälle die folgenden Aufwands- und Ertragskonten: Wareneinsatz Soll Haben (5) Mercedes 3.500 GuV 3.500 _________________________________________ Marketingkosten Soll Haben (3) Anzeige 250 GuV 250 _________________________________________ Zinsaufwand

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Soll Haben (7) Darlehenszinsen 75 GuV 75 _________________________________________ Umsatzerlöse Soll Haben GuV 6.000 (5) Umsatz 6.000 _________________________________________ Werden die Erfolgskonten über ein zusammenfassendes Gewinn- und Verlust-Konto abgeschlossen, ergibt sich der Gewinn oder Verlust des Unternehmens für einen bestimmten Zeitabschnitt. Gewinn- und Verlustkonto Soll Haben Wareneinsatz 3.500 Umsatz 6.000 Marketing 250 Zinsaufwand 75 EB 2.175 _________________________________________ 6.000 6.000 Der Endbestand des Gewinn- und Verlustkontos stellt den Gewinn (EB auf der Sollseite) oder den Verlust dar (EB auf der Habenseite). Zusammenfassung: Die Bilanz wird in einzelne Bestandskonten aufgegliedert: Die Vermögensgegenstände von der Aktivseite der Bilanz werden auf Aktivkonten gebucht, die Schuldposten der Bilanz auf Passivkonten. x

Die rechte Kontenseite heißt Soll, die linke Kontenseite Haben

x

Aktivkonten: AB und Zugänge im Soll, Abgänge und EB im Haben;

Passivkonten: AB und Zugänge im Haben, Abgänge und EB im Soll: x

Das Eigenkapitalkonto der Bilanz wird unterteilt in Erfolgskonten (Gewinn- und Verlustkonten):

x

Aufwandskonten: Zugang ( = Erfolgsminderung) im Soll

x

Ertragskonten: Zugang ( = Erfolgserhöhung) im Haben

x

Abschluss der Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto, Abschluss der Erfolgskonten über das Gewinn- und Verlustkonto zur Bilanzposition Eigenkapital.

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Bilanz

Aktivseite

Vermögen

Bestandskonten (Aktivkonten)

Passivseite

Eigenkapital

Schulden

Bestandskonten (Passivkonten)

Erfolgskonten (GuV-Konten)

Aufwandskonten

Ertragskonten

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Einführung in die “dobbelte” Buchführung

Buchungssätze: Wie Sie aus dem obigen Beispiel gesehen haben, werden die einzelnen Geschäftsfälle auf den einzelnen Bestands- oder Erfolgskonten gebucht. Dabei wird jeder Geschäftsvorfall in der Form eines Buchungssatzes wiedergegeben und dokumentiert (Kontierung, Buchungsjournal). Bei der doppelten Buchführung werden bei einer Buchung immer mindestens zwei Konten angesprochen, und zwar auf dem einen Konto im Soll, auf dem anderen Konto im Haben. Die Buchung auf der Sollseite wird dabei immer zuerst angesprochen. Der Buchungssatz lautet dann in seiner allgemeinen Form:

Soll an Haben

Häufig auch:

per Soll-Konto an Haben-Konto

Um die Geschäftsfalle in die Form von Buchungssätzen zu bringen, müssen folgende Angaben vorliegen: x

die beteiligten Konten,

x

die Kontenseiten (welches der Konten wird im Soll, welches im Haben angesprochen) und

x

die Beträge.

Die Summe der Sollbuchungen muss mit der Summe der Habenbuchungen übereinstimmen. EDV-gestützte Buchhaltungsprogramme stellen automatisch sicher, dass diese Übereinstimmung von Soll- und Habenbuchungen vorliegt. Wenn Sie für Übungszwecke manuelle Buchungen üben, müssen Sie diesen Grundsatz stets selbst kontrollieren. Auf Grund der Systematik der doppelten Buchführung wird zu Beginn des Geschäftsjahres das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) angesprochen. Es dient aus formalen Gründen dazu, die Endbestände der Bilanzkonten des vorigen Geschäftsjahres als Anfangsbestände (AB) des neuen Geschäftsjahres einzubuchen. Die Buchungen der Endbestände des Vorjahres auf den Bestandskonten als Anfangsbestand der Bestandskonten für das laufende Jahr führt dazu, dass auf dem EBK die Vermögens- und Schuldposten/Eigenkapital spiegelbildlich zu den normalen Konten erscheinen: also Vermögenspositionen auf der Passivseite, Schulden und Eigenkapital auf der Aktivseite. Da das Konto nach der Einbuchung der Anfangsbestände auf den Bestandskonten des neuen Geschäftsjahres abgeschlossen ist und nicht mehr angesprochen wird, brauchen Sie sich hierüber keine Gedanken mehr machen. Die Buchungssätze für die Einbuchung der Vorjahresendbestände auf den Aktiv- und Passivkonten in das EBK lauten somit: x

Aktivkonten:

Aktivkonto an EBK

x

Passivkonten:

EBK an Passivkonto

Die Eröffnungsbuchungen für die Bestandkonten lauten dann: x

Aktivkonto an EBK

x

EBK an Passivkonto

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Zusammenfassende Darstellung: Eröffnungsbilanz 1.1.06 ________________________________________________________________________________ A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Maschinen 10.500 Eigenkapital 20.000 PKW 7.000 B. Verbindlichkeiten BGA 7.500 Darlehen 5.000 _______ _______ 25.000 25.000 ====== ====== Eröffnungsbilanzkonto ________________________________________________________________________________ Eigenkapital 20.000 Maschinen 10.500 Darlehen H. Witt 5.000 PKW 7.000 BGA 7.500 _______ _______ 25.000 25.000 ====== ====== Die Eröffnungsbilanz zum 1. 1. 2006 muss mit der Schlussbilanz zum 31. 12. 2005 identisch sein. Eröffnung des Geschäftsjahres 2006 über das Eröffnungsbilanzkonto: Für die Eröffnung der Bestandskonten (= Einbuchen des AB auf den Konten) schreibt Ernesto Schlau folgende Buchungssätze: Aktivkonten: per Maschinen 10.500 an

Eröffnungsbilanzkonto (EBK) 10.500

per PKW 7.000

an

Eröffnungsbilanzkonto 7.000

per BGA 7.500

an

Eröffnungsbilanzkonto 7.500

per EBK 20.000

an

Eigenkapital 20.000

per EBK 5.000

an

Darlehen H. Witt 5.000

Passivkonten:

Merke: x

AB und Zugang auf den Aktivkonten = Sollbuchung; dies entspricht einem Abgang auf der Habenseite des EBK-Kontos

x

Passivkonten: Abgang auf dem EBK-Konto = Sollbuchung; AB und Zugang auf der Habenseite des Passivkontos

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Aktivkonto __________________________ Ma. 10.500 PKW 7.000 BGA 7.500 __________________________

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Eröffnungsbilanzkonto _________________________ 20.000 10.500 5,000 7.000 7.500 _________________________

Passivkonto _________________________ EK 20.000 Darlehen 5.000 _________________________

Den laufenden sieben Geschäftsfällen liegen die folgenden Buchungssätze zu Grunde: 1. Aufnahme eines Betriebsmittelkredits bei der Bank über 6.000 € zu 5 % Zinsen. Buchungssatz: (Soll) Bankguthaben 6.000 an (Haben) Bankdarlehen 6.000 2. Einkauf eines gebrauchten Mercedes für 3.500 €, Zahlung in drei Monaten Buchungssatz: (Soll) Ware 3.500 an (Haben) Lieferantenverbindlichkeiten 3.500 3. Aufgabe einer Annonce in der örtlichen Zeitung für 250 €., Zahlung per Überweisung Buchungssatz: (Soll) Marketingkosten 250 an (Haben) Bankguthaben 250 4. Einkauf eines gebrauchten Audis zu 450 €., Zahlung per Scheck Buchungssatz: (Soll) Ware 450 an (Haben) Bankguthaben 450 5. Verkauf des Mercedes zu 6.000 €; Kunde zahlt per Überweisung Buchungssatz: (Soll) Bankguthaben 6.000 an (Haben) Umsatzerlöse 6.000 Buchungssatz: (Soll) Wareneinsatz 3.500 an (Haben) Ware 3.500 6. Rückzahlung von 1.000 € auf das Darlehenskonto an den Onkel Witt Buchungssatz: (Soll) Darlehen H. Witt 1.000 an (Haben) Bankguthaben 1.000 7. Die Bank bucht für die ersten drei Monate Zinsen ab von 75 €. Buchungssatz: (Soll) Zinsaufwand 75 an (Haben) Bankguthaben 75

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