Krane - Lose Lastaufnahmemittel - Deutsche Fassung en 13155 - 2003

October 10, 2022 | Author: Anonymous | Category: N/A
Share Embed Donate


Short Description

Download Krane - Lose Lastaufnahmemittel - Deutsche Fassung en 13155 - 2003...

Description

 

DEUTSCHE NORM

 

DIN EN 13155

Januar 2004



ICS 53.020.30

Krane –  Lose Lastaufnahmemittel; Deutsche Fassung EN 13155:2003 Cranes –  Non-fixed load lifting attachments; German version EN 13155:2003 Appareils de levage à charge suspendue –  Équipements amovibles de prise de charge; Version allemande EN 13155:2003

 

Gesamtumfang 66 Seiten

Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DIN

 

DIN EN 13155:2004-01

Die Europäische Norm EN 13155:2003 hat den Status einer Deutschen Norm.

Beginn der Gültigkeit EN 13155:2003 wurde am 17. November 2001 angenommen.

Nationales Vorwort Diese Norm enthält sicherheitstechnische sicherheitstechnische Festlegungen. Sie beinhaltet die Deutsche Fassung der von der Arbeitsgruppe WGP 11 „Lose-Lastaufnahmemittel“ „Lose-Lastaufnahmemittel“ im Technischen Komitee CEN/TC 147 „Krane — Sicherheit“ des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13155:2003. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Koordinieru Koordinierungsausschuss ngsausschuss „DIN-CEN/TC 147– ISO/TC 96 — Krane“ des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Für die Anwendung wird darauf hingewiesen, dass unter dem Begriff „Kran“ alle Maschinen zum zyklischen Heben oder zum zyklischen Heben von an Haken oder anderen Lastaufnahmeeinrichtungen hängenden Lasten verstanden werden. Das bedeutet, dass diese Norm auch z. B. für Winden, die diese Definition erfüllen, anzuwenden ist. Diese Europäische Norm einschlägige von Anhang I für derKrane, EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im konkretisiert EWR in Verkehr gebrachteAnforderungen lose Lastenaufnahmemittel Winden und von Hand gesteuerte Manipulatoren, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Für die in Abschnitt 2 zitierten Europäischen Normen sind als DIN-EN-Normen mit gleicher Zählnummer  veröffentlicht.

2

 

EUROPÄISCHE NORM

EN 13155

EUROPEAN STANDARD NORME EUROPÉENNE

Juli 2003

ICS 53.020.30

Deutsche Fassung Krane

Lose Lastaufnahmemittel Cranes — Non-fixed load lifting attachments

Appareils de levage à charge suspendue — Equipements amovibles de prise de charge

Diese Europäische Norm wurde vom CEN am 17. November 2001 angenommen. Die CEN-Mitglieder sind gehalten, die CEN/CENELEC-Geschäftsordnung zu erfüllen, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu geben ist. Auf dem letzten Stand befindliche Listen dieser nationalen Normen mit ihren bibliographischen Angaben sind beim Management-Zentrum oder bei jedem CEN-Mitglied auf Anfrage erhältlich. Diese Europäische Norm besteht in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch). Eine Fassung in einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und dem Management-Zentrum mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen. CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, der Slowakei, Spanien, der  Tschechischen Republik, Ungarn und dem Vereinigten Königreich.

EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION

Management-Zentrum: rue de Stassart, 36

© 2003 2003 CEN

B-1050 Brüssel

Alle Rechte Rechte der Verwer Verwertung, tung, gleich in welcher welcher Form Form und und in welch welchem em Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von v on CEN vorbehalten.

Ref. Nr. EN 13155:2003 D

 

EN 13155:2003 (D)

Inhalt Seite

Vorwort................................................................................................................................................................ Vorwort........................................................................................................................ ........................................ 3 Einleitung............................................................................................ Einleitung .................................................................................................................................................... ................................................................ ........ 4 1

Anwend An wendung ungsbe sberei reich.... ch....... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ..... 4

2

Normat Nor mative ive Ver Verweis weisung ungen en ... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ... 5

3

Begrif Beg riffe fe un und d Def Defini initio tionen nen ... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ... 6

4

Liste Lis te der signi signifik fikant anten en Gefähr Gefährdu dunge ngen n ... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ..... 11

5

Sicher Sic herhei heitsa tsanfo nford rderu erunge ngen n und/o und/oder der Maßn Maßnahm ahmen... en...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...18 18

6

Festst Fest stel ellu lung ng der der Übe Übere rein inst stim immu mung ng mit mit den den Sic Siche herh rhei eits tsan anfo ford rder erun unge gen n und/oder Maßnahmen............................................................................................................. Maßnahmen......................................................................................................................... ............ 25

7

Benutz Ben utzeri erinfo nforma rmatio tion n ... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ...... ..... ..... ...... ...... ...... ...... ..... 30

Anhang A (normativ) Allgemeine Prüfverfahren........................................................................................... 35 Anhang B (normativ) Prüfverfahren für Blechklemmen Blechklemmen............................................................................... ............................................................................... 40 Anhang C (normativ)  Prüfverfahren für Vakuumheber........................................ Vakuumheber................................................................................. ......................................... 44 Anhang D (normativ)  Prüfverfahren für Lasthebemagnete.......................................................................... 50 Anhang E (normativ)  Prüfverfahren für Traversen ....................................................................................... 55 Anhang F (normativ)  Prüfverfahren für Krangabeln Krangabeln..................................................................................... ..................................................................................... 57 Anhang G (normativ)  Prüfverfahren für Klemmen Klemmen........................................................................................ ........................................................................................ 58 Anhang H (informativ)  Auswahl einer geeigneten geeigneten Reihe von Krannormen Krannormen für  eine bestimmte Anwendung ................................................................................................ .............................................................................................................. .............. 62 Anhang ZA (informativ) Zusammenhang dieser Europäischen Europäischen Norm mit EU-Richtlinien EU-Richtlinien........................ ........................ 63 Literaturverzeichnis.................................................................................................. Literaturverzeichnis ......................................................................................................................................... ....................................... 64

2

 

EN 13155:2003 (D)

Vorwort Dieses Dokument (EN 13155:2003) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 „Krane — Sicherheit“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI gehalten wird. Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung eines identischen Textes oder durch Anerkennung bis Januar 2004, und etwaige entgegenstehende nationale Normen müssen bis Januar 2004 zurückgezogen werden. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der  EU-Richtlinien. Zum Zusammenhang mit EU-Richtlinien siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokumentes ist. Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsinstitute der folgenden Länder gehalten, diese Europäische Norm zu übernehmen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich. Bezüglich des Zusammenhanges mit anderen Europäischen Krannormen siehe informativen Anhang H.

3

 

EN 13155:2003 (D)

Einleitung Diese Europäische Norm wurde erarbeitet, um als harmonisierte Norm die Anforderungen für lose Lastaufnahmemittel im Kranbetrieb festzulegen, um die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der  Maschinenrichtlinie in der geänderten Fassung zu erfüllen. Diese Norm ist eine C-Norm entspreche entsprechend nd EN 1070. Auf die betreffenden Maschinen und die behandelten Gefährdungen wird im Anwendungsbereich dieser Norm hingewiesen. Sofern die Anforderungen dieser Typ C-Norm von den in Typ A- oder B-Normen beschriebenen Anforderungen abweichen, haben die Anforderungen dieser Typ C-Norm Vorrang für lose Lastaufnahmemittel, die nach den Anforderungen dieser Typ C-Norm konstruiert und hergestellt wurden.

1 Anwendungsbereich Diese Norm legt Anforderungen fest für folgende lose Lastaufnahmemittel für Krane, Winden und von Hand gesteuerte Manipulatoren:     Blechklemmen;     Vakuumheber;     Selbstansaugend,     Nicht Selbstansaugend (Pumpe, Venturi, Gebläse);     Elektromagne Elektromagnete te (batteriegesp (batteriegespeiste eiste und netzgespe netzgespeiste); iste);     Permanentmagnete;     Elektropermanentmagnete;     Traversen;     C-Haken;     Krangabeln;     Klemmen (Zangen);

wie sie in Abschnitt 3 definiert sind. Diese Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen Anforderungen fest für:     lose Lastaufnahmemittel, Lastaufnahmemittel, die in direktem direktem Kontakt stehen mit Lebensmitteln Lebensmitteln oder oder pharmazeutischen pharmazeutischen

Produkten, die aus Hygienegründen hohe Sauberkeitsanforderungen haben;     Gefährdun Gefährdungen, gen, die bei bei der Handhabung Handhabung spezieller spezieller gefährlicher gefährlicher Materialien Materialien auftreten (z. B. Explosivstoffe,

feuerflüssige Massen, radioaktive Materialien Materialien); );     Gefährdungen durch den Einsatz in explosions explosionsfähiger fähiger Atmosphäre;     Gefährdungen durch Lärm;

4

 

EN 13155:2003 (D)

    Elektris Elektrische che Gefährdungen;     Gefährdungen durch hydraulisc hydraulische he und pneumatische Komponenten.

Diese Norm deckt nicht die Gefährdungen ab im Zusammenhang mit der mechanischen Festigkeit von Lastaufnahmemitteln, Lastaufnah memitteln, die für mehr als 20 000 Lastwechsel bestimmt bestimmt sind. ANMERKUNG ANMERKU NG

Durch den in 5.1.1 festg festgelegte elegten n Belastungs Belastungskoeffi koeffiziente zienten n ist eine eine Ermüdung Ermüdungsberec sberechnung hnung für  für 

Lastwechselzahlen unter 20 000 nicht erforderlich. Dies steht im Einklang mit anerkannten Berechnungsverfahren, Berechnungsverfahren, z. B. FEM 1001.

Diese Norm findet keine Anwendung auf Lastaufnahmemittel für den Transport über Personen hinweg. Diese Norm gilt nicht für Anschlagmittel, Pfannen, Spreizdorne, Kübel, Greifer oder Kübelgreifer. Die durch diese Europäische Norm abgedeckten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 aufgeführt. Diese Europäische Norm deckt nicht die Gefährdungen ab im Zusammenhang mit dem Heben von Personen. Diese Norm findet Anwendung auf lose Lastaufnahmemittel, die nach dem Datum der Annahme durch CEN gefertigt werden.

2

Normative Verweisungen

Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder  Überarbeitungen dieser Publikationen nur zu dieser Europäischen Norm, falls sie durch Änderung oder  Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation. EN 292-1:1991 Sicherheit von Maschinen — Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze — Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodik. EN 292-2:1991 Sicherheit von Maschinen — Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze — Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikatione Spezifikationen. n. EN 292-2:1991/A1:1995 Sicherheit von Maschinen — Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze — Teil 2: Technische Leitsätze und Spezifikationen Spezifikationen (Änderung A1). EN 287-1 Prüfung von Schweißern — Schmelzschweißen — Teil 1: Stahl. EN 349:1993 Sicherheit von Maschinen — Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen. EN 457 Sicherheit von Maschinen — Akustische Gefahrensignale – Allgemeine Anforderungen, Gestaltung  und Prüfung. EN 818-4 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke — Sicherheit — Teil 4: Anschlagkette Anschlagketten, n, Güteklasse 8. EN 818-5 Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke — Sicherheit — Teil 5: Anschlagkette Anschlagketten, n, Güteklasse 4. EN 842 Sicherheit von Maschinen — Optische Gefahrensignale — Allgemeine Anforderung, Gestaltung und  Prüfung.

5

 

EN 13155:2003 (D)

EN 981 Sicherheit von Maschinen — System akustischer und optischer Gefahren- und Hinweissignale. EN 1070 Sicherheit von Maschinen — Terminologie. EN 1492-1 Hebebänder — Sicherheit — Teil 1: Anforderungen Anfor derungen an flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke. EN 1492-2 Hebebänder — Sicherheit Sicherhei t — Teil 2: Anforderungen an Rundschlingen Runds chlingen aus Chemiefasern Chemiefas ern für  allgemeine Verwendungszwecke. ENV 1993-1-1:19 1993-1-1:1992 92 Eurocode 3: Bemessung Bemess ung und Konstruktio Kons truktion n von Stahlbauten — Teil 1-1: Allgemeine A llgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau. EN 10025 Warmgewalzte Erzeugnisse aus unlegierten Baustählen – Technische Lieferbedingungen. EN 10045-1 Metallische Werkstoffe — Kerbschlagbiegeversuch Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy — Teil 1: Prüfverfahren. ile aus Stahldrahtseilen Stahldrahtseilen — Sicherheit — Teil Teil 1: Anschlagseile. Anschlagseile. prEN 13414-1 Anschlagse 13414-1 Anschlagseile prEN 13557:1999 13557:1999 Krane — Stellteile und Steuerstände. EN 25817 Lichtbogenschweißverbindungen an Stahl — Richtlinie für die Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten.

3

Begriffe und Definitionen

Im Sinne dieser dies er Norm werden werde n die in EN 1070:1998 sowie die nachfolgend nac hfolgend aufgeführten aufgef ührten Begriffe Begri ffe und Definitionen herangezogen:

3.1 Saugkraft erforderliche Kraft zum Lösen der Last von einem Vakuumheber  3.2 Baustelle Bereich, in dem Gebäud Gebäude, e, Brücken, Straßen, usw. erstellt, erneuert oder abgerissen werden ANMERKUNG In diesen ANMERKUNG diesen Bereichen Bereichen unterlie unterliegt gt die Umgebung Umgebung einem einem ständigen ständigen Wechsel Wechsel.. Es liegen liegen größere größere Risiken Risiken vor  als in Fabriken oder Lagerhäusern.

3.3 C-Haken Lastaufnahmemittel Lastaufnahm emittel in C-Form zum Heben von Lasten mit Öffnungen, wie z. B. Coils, Rohre

Bild 1 — Beispiel eines C-Hakens

6

 

EN 13155:2003 (D)

3.4 Belastungskoeffizient arithmetisches Verhältnis zwischen der maximalen vom Lastaufnahmemittel gehaltenen Last  und der  Tragfähigkeit 3.5 Klemmen Lastaufnahmemittel zum Handhaben der Last durch Klemmen an einer bestimmten Stelle der Last ANMERKUNG ANMERKU NG

Klemmen Klemme n werden werden auch als Zangen Zangen bezeichne bezeichnet. t. Bezüglich Bezüglich der der Definition Definition von von Blechklemme Blechklemmen n siehe 3.12.

Bild 2 — Beispiel einer Klemme 3.6 Einzelprüfung Prüfung, die an jedem hergestellte hergestellten n Teil durchgeführt wird 3.7 Traversen Lastaufnahmemittel, die aus einem oder mehreren Teilen bestehen und mit Anschlagpunkten ausgerüstet sind, um die Handhabung von Lasten zu vereinfachen, die an mehreren Punkten angeschlagen werden müssen

Bild 3 — Beispiel einer Traverse

7

 

EN 13155:2003 (D)

3.8 Krangabeln Lastaufnahmemittel, bestehend aus zwei oder mehr Armen, die an einem mit einem oberen Arm verbundenen Ständer befestigt sind, welches im Wesentlichen der Handhabung Handhabung palettierter oder ähnlicher Lasten dient

Bild 4 — Beispiel einer Krangabel 3.9 Lasthebemagnete

Bild 5 — Beispiel eines Lasthebemagneten 3.9.1 Elektromagnete Lastaufnahmemittel Lastaufnahm emittel mit einem durch elektrischen Strom hervorgerufenen Magnetfeld, das eine ausreichende Kraft für die Aufnahme, das Halten und das Handhaben von Lasten mit ferromagnetischen Eigenschaften erzeugt

3.9.2 Permanentmagnete Lastaufnahmemittel mit einem permanenten Magnetfeld, das eine ausreichende Kraft für die Aufnahme, das Halten und das Handhaben von Lasten mit ferromagnetischen Eigenschaften erzeugt. Das Magnetfeld wird über ein mechanisches System kontrolliert 3.9.3 Elektro-Permanentmagnete Lastaufnahmemittel mit einem permanenten Magnetfeld, das eine ausreichende Kraft für die Aufnahme, das Halten und das Handhaben von Lasten mit ferromagnetischen Eigenschaften erzeugt. Das Magnetfeld wird durch einen elektrischen Strom kontrolliert, der für die Aufrechterhaltung des Magnetfeldes nicht erforderlich ist ANMERKUNG ANMERKUN G Elektr Elektro-Per o-Permanent manentmagne magnete te können können über über das Netz, Netz, über über eine Batterie Batterie oder über über einen einen unabhängig unabhängigen en Generator gesteuert werden.

8

 

EN 13155:2003 (D)

3.10 abgesicherter Bereich Bereich, in dem der Aufenthalt von Personen während des normalen Betriebes ausgeschlossen ist 3.11 loses Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel, das vom Anwender direkt oder indirekt am Haken oder an einem anderen Verbindungselement eines Kranes, einer Winde oder eines handgesteuerten Manipulators befestigt werden kann, ohne dabei die Integrität des Kranes, der Winde oder des handgesteuerten Manipulators zu beeinflussen

3.12 Blechklemmen nicht kraftbetriebene Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel zur Handhab Handhabung ung von Blechen durch Ergreifen mit Klemmteilen

Bild 6 — Beispiel für Blechklemmen 3.13 formschlüssige Halteeinrichtung Einrichtung mit einer direkten mechanischen Verbindung zur Last, die nicht nur auf Reibung, Saugkraft oder  Magnetkraft beruht 3.14 zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung Einrichtung, die die Last beim Versagen der primären Halteeinrichtung hält und nicht nur auf Reibung, Saugkraft oder Magnetkraft beruht 3.15 Abreißkraft Kraft senkrecht zur Ebene der Magnetpo Magnetpole, le, die erforderlich ist, um die Last vom eingescha eingeschalteten lteten Magneten zu lösen 3.16 Steuerung mit Zweifachbetätigung Steuerung, die zur Aktivierung zwei unabhängige Betätigungen mit einer oder zwei Händen erforderlich macht, wie z. B. a)

Verwendung zweier unabhängiger Steuerorgane ohne Selbsthalt Selbsthaltung; ung;

b)

Durchführung Durchführ ung zweier aufeinanderfol aufeinanderfolgender gender Bewegungen des selben Steuerorg Steuerorgans; ans;

c)

vorherige Entriegelung des Steuerorgans Steuerorgans mit automatischer automatischer Verriegelung Verriegelung in der neutralen Stellung

9

 

EN 13155:2003 (D)

3.17 Bauartprüfung Prüfung, die an einem oder mehreren repräsentativen Baumustern einer bestimmten Konstruktion und Produktgröße durchgeführt durchgeführt wird, bevor das Produkt erstmalig in Verkehr gebracht wird ANMERKUNG Obwoh ANMERKUNG Obwohll der Ausdruck Ausdruck „Bauart „Bauartprüfu prüfung“ ng“ in der der Regel mit mit in Serie hergest hergestellten ellten Lastauf Lastaufnahme nahmemittel mitteln n in Verbindung gebracht wird, findet er in dieser Norm N orm auch für einzeln hergestellte Lastaufnahmemittel Anwendung.

3.18 Vakuumheber (Saugplatten) Lastaufnahmemittel mit einer oder mehreren Saugplatten, die mit Vakuum arbeiten 3.18.1 selbstansaugende Vakuumheber  Vakuumheber, die die Last zur Erzeugung des Vakuums nutzen

Bild 7 — Beispiel eines selbstansaugenden Vakuumhebers 3.18.2 nicht selbstansaugende Vakuumheber  Vakuumheber mit externer Energiequelle

Bild 8 — Beispiel eines nicht selbstansaugenden Vakuumhebers 3.19 Tragfähigkeit maximale Last, die das lose Lastaufnahmemittel unter den vom Hersteller angegebenen Bedingungen heben kann

10

 

EN 13155:2003 (D)

4

Liste der signifikanten Gefährdungen

Die Tabellen 1 bis 7 enthalten eine Liste signifikanter Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vorhersehbarem Missbrauch zu Risiken für Personen führen können. Sie enthalten auch die relevanten Abschnitte dieser Norm, die erforderlich sind, um die mit diesen Gefährdungen verbundenen Risiken zu reduzieren oder zu eliminieren. ANMERKUNG

Die Zahlen in der linken Spalte Spalte entspreche entsprechen n denen denen aus aus der EN 1050: 1050: 1996 „Sicherhe „Sicherheitit von Maschine Maschinen n—

Grundsätze für die Risikobewertung", Anhang A.

Tabelle 1 — Blechklemmen  Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Mechanische Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

Unzu Un zure reic ich hende me mech cha ani nisc sch he Fest Festiigk gke eit

1 c) 1.1 1.2

Standsicherheit Gefährdung durch Quetschen Gefährdung durch Scheren

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

5.1.1.1, 5.1.1.2, Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2

27.1.1

Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung Menschliches Fehlverhalten Fehlerhafte Montage Mech Me chan anis isch che e Gefä Gefäh hrd rdun ung gen un und Gefä Gefäh hrd rdu ungs gser erei eig gnis iss se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität

27.1. 27 .1.4 4

Unerwa Une rwarte rteten ten/un /unbe beab absic sichti htigte gten n La Lastb stbewe ewegu gung ngen en

27.1.5

Ungeeigneten Befestigungsmitteln/Zubehörteilen

27.4 27 .4

Durc Du rch h unge ungenü nüge gend nde e mech mechan anis isch che e Fest Festig igke keit it von von Baute Bauteililen en

5.1.1.1 Ermüdung wird nicht behandelt

27.6

Durch ungeeignete Auswahl/Einbau von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör 

5.1.4, 5.2.1.6

27.8

Durch abnormale Bedingungen für  Montage/Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

5.2.1.5, 5.2.1.6, 7.1 bis 7.2

8 8.1 8.6 15

27 27.1

5.1.3 5.2.1.2 5.2.1.4, 5.2.1.6

5.1.5 5.2.1.1, 5.2.1.2, 5.2.1.3, 5.2.1.4, 5.2.1.4, 5.2.1.5, 7.1.1, 7.1.2

11

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 2 — Vakuumheber  Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Mechanische Ge Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

Unzu Un zure reic iche hend nde e mec mecha hani nisc sch he Fes Festi tigk gkei eitt

1 c) 1 h) 1.1 1.2

Standsicherheit Unterdruck Gefährdung durch Quetschen Gefährdung durch Scheren Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung Ung Un genügen end de Berü rück cksi sich chti tig gung der Ana nato tom mie vo von n Ha Han nd/ d/A Arm Menschliches Fehlverhalten Ungeeignete Konstruktion von Stellteilen

8 8.1 8.2 8.6 8.7

10 13 14 15

Unerwarteter Anlauf, unerwartetes Durchdrehen/Überdrehen Ausfall de der En Energieversorgung Aus usfa fall ll de des s St Steu euer er-- bzw. Re Rege gelk lkrrei eise ses s Fehlerhafte Mo Montage

17

Herabfallende Gegenstände

18 27

27.1.2 27.1.3

Ver erlu lust st der St Stan and dfe fest stig igke keit it des Ge Gerrät ätes es Mech Me chan anis isch che e Gefä Gefähr hrdu dung ngen en und und Gef Gefäh ährd rdun ungs gser erei eign gnis isse se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität Falscher Beladung, Überlastung, Überschreiten der  Kippmomente Unkontrollierten Bewegungsausschlägen

27.1.4 27. 1.4

Unerwa Une rwarte rteten ten/un /unbe beab absic sichti htigte gten n Last Lastbe beweg wegun unge gen n

27.1.5

Ungeeigneten Befestigungsmitteln/Zubehörteilen

27.1 27.1.1

27.4 27 .4 27.6 27.8

12

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

Durch Dur ch un unge genüg nügend ende e me mecha chanis nische che Fe Festi stigke gkeitit von Bau Bautei teilen len Durch ungeeignete Auswahl von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör und deren ungeeigneten Einbau in die Maschine Durch abnormale Bedingungen für Montage/ Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

5.1.1.1, 5.1.1.2, Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.2.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2

5.1.3 5.1 5. 1.2 5.2.2.1 bis 5.2.2.10 5.1.2 5.1.6 5.2.2.5, 5.2.2.6, 5.2.2.7 7.1.1, 7.1.2 7.1.1, 7.1.2 5.2.2.1, 5.2.2.2, 5.2.2.3, 5.2.2.4 5.1.5

5.1.1.2 5.1.1.1, 7.1.1 5.2.2.10 5.2.2.1, 5.2.2.2, 5.2.2.3, 5.2.2.4, 5.2.2.5, 5.2.2.6, 5.2.2.9, 5.2.2.10, 7.2.3 5.2.2.1, 7.1.1, 7.1.2 5.1.1.1 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.4 5.2.5, 5.2.6, 7.1, 7.2

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 3 — Lasthebemagnete  Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

Mechanische Ge Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

Unzu Un zure reic iche hend nde e mec mecha hani nisc sche he Fe Fest stig igke keit it

1 c) 1.1 1.2

8.1

Standsicherheit Gefährdung durch Quetschen Gefährdung durch Scheren Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung

8.2 8.6

Ungenügend Ung nde e Berü rück cksi sich chti tig gung der An Anat ato omie vo von n Ha Han nd/A /Arm rm Menschliches Fehlverhalten

5.1 .1.2 .2 5.2.2.1 bis 5.2.2.10

8.7

Ungeeignete Konstruktion von Stellteilen

13

Ausfa falll der Energiev eve ersorgung

5.1.2 5.2.3.3, 5.2.3.4.2, 5.2.3.4.3, 5.2.2.7

14 15

Ausfa Aus fall ll de des s St Steu euer er-- bzw. Re Reg gel elkr krei eise ses s Fehlerhafte Mo Montage

17

Herabfallende Gegenstände

18 27

Verlu Verl ust der Sta tan ndfe fest stig igke keit it des Ge Gerrät ätes es Mech Me chan anis isch che e Gefä Gefähr hrdu dung ngen en und und Gef Gefäh ährd rdun ungs gser erei eign gnis isse se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität Falscher Beladung, Überlastung, Überschreiten der  Kippmomente

8

27.1 27.1.1 27.1.2 27.1. 27 .1.4 4

Unerwa Une rwarte rteten ten/un /unbe beab absic sichti htigte gten n Last Lastbe beweg wegun unge gen n

27.1.5

Ungeeigneten Befestigungsmitteln/Zubehörteilen

27.4 27. 4 27.6 27.8

Durch Dur ch un unge genü nüge gend nde e mec mecha hanis nische che Fe Festi stigke gkeitit von Bau Bautei teilen len Durch ungeeignete Auswahl/Einbau von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör  Durch abnormale Bedingungen für  Montage/Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

5.1.1.1, 5.1.1.2, Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2

5.1.3

7.1.1, 7.1.2 7.1.1, 7.1.2 5.2.3.3, 5.2.3.4, 5.2.3.5, 5.2.3.6 5.1.5

5.1.1.2 5.1.1.1, 7.1.1 5.2.3.1, 5.2.3.3, 5.2.3.4, 5.2.3.5, 5.2.3.6, 7.2.3 5.2.3.2, 7.1.1, 7.1.2 5.1.1.1 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.4 5.2.5, 5.2.6, 7.1, 7.2

13

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 4 — C-Haken  Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Mechanische Ge Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

Unzu Un zure reic iche hend nde e mec mecha hani nisc sch he Fes Festi tigk gkei eitt

1 c) 1.1 1.2

Standsicherheit Gefährdung durch Quetschen Gefährdung durch Scheren

5.1.1.1, 5.1.1.2, Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2

Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung Ung Un genügen end de Berü rück cksi sich chti tig gung der Ana nato tom mie vo von n Ha Han nd/ d/A Arm Ungeeignete Konstruktion von Stellteilen Herabfallende Gegenstände Ver erlu lust st der St Stan and dfe fest stig igke keit it des Ge Gerrät ätes es

5.1.3, 5.2.4.1 5.1 5. 1.2 5.1.2 5.2.4.2 5.1.5

8 8.1 8.2 8.7 17 18

27 27.1 27.1.1 27.1.2 27.1.4 27.1.5 27.4 27 .4 27.6 27.8

Mechan Mech anis isch che e Gefä Gefähr hrdu dung ngen en und und Gef Gefäh ährd rdun ungs gser erei eign gnis isse se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität Falscher Beladung, Überlastung, Überschreiten der  Kippmomente Unerwarteten/unbeabsichtigten La Lastbewegungen Ungeeigneten Be Befestigungsmitteln/Zubehörteilen Durc Du rch h un unge genü nüge gend nde e me mech chan anis isch che e Fe Fest stig igke keit it vo von n Ba Baut utei eile len n Durch ungeeignete Auswahl von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör und deren ungeeigneten Einbau in die Maschine Durch abnormale Bedingungen für  Montage/Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

14

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

5.1.1.2 5.1.1.1, 7.1.1 5.2.4.2 5.2.4.1, 7. 7.1.1, 7. 7.1.2, 7. 7.2.3 Ermü Er müdu dung ng wi wird rd ni nich chtt be beha hand ndel eltt 5.1.4 7.1, 7.2

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 5 — Krangabeln  Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

Mechanische Ge Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

Unzu Un zure reic iche hend nde e mec mecha hani nisc sche he Fe Fest stig igke keit it

1 c) 1.1 1.2

Standsicherheit Gefährdung durch Quetschen Gefährdung durch Scheren

5.1.1.1, 5.1.1.2, 5.2.5.6 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2

8.1

Gefährdung durch Herausspritzen von Flüssigkeiten unter  hohem Druck Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung

5.1.3, 5.2.5.1

8.2 8.7

Ungenügend Ung nde e Berü rück cksi sich chti tig gung der An Anat ato omie vo von n Ha Han nd/A /Arm rm Ungeeignete Konstruktion von Stellteilen

5.1 .1.2 .2 5.1.2

17

Herabfallende Gegenstände

18 27

Verlus Verl ustt der der St Stan andf dfes esti tigk gkei eit/ t/Um Umki kipp ppen en de des s Ger Gerät ätes es Mech Me chan anis isch che e Gefä Gefähr hrdu dung ngen en und und Gef Gefäh ährd rdun ungs gser erei eign gnis isse se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität Falscher Beladung, Überlastung, Überschreiten der  Kippmomente

5.2.5.2, 5.2.5.4, 5.2.5.5, 5.2.5.3, 7.1.1, 7.2.3 5.1.5

1.9

8

27.1 27.1.1 27.1.2 27.1. 27 .1.4 4

Unerwa Une rwarte rteten ten/un /unbe beab absic sichti htigte gten n Last Lastbe beweg wegun unge gen n

27.1. 27 .1.5 5

Ungee Ung eeign ignete eten n Befest Befestigu igung ngsmi smitte tteln/ ln/Zu Zube behö hörte rteile ilen n

27.4 27. 4 27.6 27.8

Durch Dur ch un unge genü nüge gend nde e mec mecha hanis nische che Fe Festi stigke gkeitit von Bau Bautei teilen len Durch ungeeignete Auswahl von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör und deren ungeeigneten Einbau in die Maschine Durch abnormale Bedingungen für  Montage/Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

5.1.7

5.1.1.2 5.1.1.1, 7.1.1 5.2.5.2, 5.2.5.3, 5.2.5.4, 5.2.5.5 5.2.5.2, 5.2.5.3, 5.2.5.4, 5.2.5.5, 7.1.1, 7.1.2, 7.2.3 5.1.1.1, 5.2.5.6 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.4 5.2.5.3, 5.2.5.4, 5.2.5.5, 7.1, 7.2

15

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 6 — Traversen — Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Unzu Un zure reic iche hend nde e mec mecha hani nisc sch he Fes Festi tigk gkei eitt

1 c)

Standsicherheit

1.1

Gefährdung durc rch h Quetschen

1.2

Gefährdung du durch Sc Scheren

1.3

Gefährdung durch Schneiden oder Abschneiden Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung Ung Un genügen end de Berü rück cksi sich chti tig gung der Ana nato tom mie vo von n Ha Han nd/ d/A Arm Ungeeignete Konstruktion von Stellteilen Unerwarteter Anlauf, unerwartetes Durchdrehen/Überdrehen Herabfallende Gegenstände Ver erlu lust st der St Stan and dfe fest stig igke keit it des Ge Gerrät ätes es Mech Me chan anis isch che e Gefä Gefähr hrdu dung ngen en und und Gef Gefäh ährd rdun ungs gser erei eign gnis isse se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität

8.1 8.2 8.7

10 17 18 27 27.1 27.1.1 27.1.2 27.1.4 27.1.5 27.4 27 .4 27.6 27.8

16

Mechanische Ge Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

8

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

Falscher Beladung, Überlastung, Überschreiten der  Kippmomente Unerwarteten/unbeabsichtigten Lastbewegungen Ungeeigneten Be Befestigungsmitteln/Zubehörteilen Durch Dur ch un unge genüg nügend ende e me mecha chanis nische che Fe Festi stigke gkeitit von Bau Bautei teilen len Durch ungeeignete Auswahl von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör und deren ungeeigneten Einbau in die Maschine Durch abnormale Bedingungen für  Montage/Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

5.1.1.1, 5.1.1.2, 5.2.6.3.1 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.1.3, 5.2.6.1.3, 5.2.6.2, 5.2.6.3.4, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 5.2.6.1.3, 5.2.6.2, 5.2.6.3.4, 7.1.1, 7.1.2 5.2.6.3.4, 7.1.1, 7.1.2

5.1.3 5.1 5. 1.2 5.1.2 5.2.6.3.3 5.2.6.2, 5.2.6.3.2 5.1.5 5.1.1.2, 5.2.6.1.3, 5.2.6.3.3 5.1.1.1, 7.1.1 7.1, 7.2 5.2.6, 7.2.3 5.1.4, 7. 7.1.1, 7. 7.1.2 5.1.1.1 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.4 5.2.5, 5.2.6, 7.1, 7.2

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 7 — Klemmen  Liste der signifikanten Gefährdungen und zugehörige Maßnahmen Gefährdung 1

Mechanische Ge Gefährdungen Durch Maschinenteile oder Werkstücke, hervorgerufen hervorgerufen z. B. durch:

1 e) e)

Unzu Un zure reic iche hend nde e mec mecha hani nisc sche he Fe Fest stig igke keit it

1 c) 1.1 1.2

8.1 8.2 8.6 8.7

Standsicherheit Gefährdung durch Quetschen Gefährdung durch Scheren Gefährdungen durch Vernachlässigung ergonomischer  Grundsätze Ungesunde Körperhaltung Ung Un genügend nde e Berü rück cksi sich chti tig gung der An Anat ato omie vo von n Ha Han nd/A /Arm rm Menschliches Fehlverhalten Ungeeignete Konstruktion von Stellteilen

15

Fehlerhafte Mo Montage

17 18 27

Herabfallende Gegenstände Verl Ve rlu ust der Sta tan ndfe fest stig igke keit it des Ge Gerrät ätes es Mech Me chan anis isch che e Gefä Gefähr hrdu dung ngen en und und Gef Gefäh ährd rdun ungs gser erei eign gnis isse se Durch herabfallende Lasten, Zusammenstöße, Anstoßen der  Maschine wegen: Mangelnder Stabilität Falscher Beladung, Überlastung, Überschreiten der  Kippmomente

8

27.1 27.1.1 27.1.2 27.1. 27 .1.4 4

Unerwa Une rwarte rteten ten/un /unbe beab absic sichti htigte gten n Last Lastbe beweg wegun unge gen n

27.1. 27 .1.5 5

Ungee Ung eeign ignete eten n Befest Befestigu igung ngsmi smitte tteln/ ln/Zu Zube behö hörte rteile ilen n

27.4 27. 4 27.6 27.8

Relevante(r) Abschnitt(e) dieser Norm

Durch un Durch unge genü nüge gend nde e mec mecha hanis nische che Fe Festi stigke gkeitit von Bau Bautei teilen len Durch ungeeignete Auswahl von Ketten, Seilen, Hebeeinrichtungen und Zubehör und deren ungeeigneten Einbau in die Maschine Durch abnormale Bedingungen für  Montage/Prüfung/Nutzung/Instandhaltung

5.1.1.1, 5.1.1.2, 5.2.7.6 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.5, 7.1.1 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2 5.1.3, 7.1.1, 7.1.2

5.1.3 5.1 .1.2 .2 5.2.7.4, 5.2.7.5, 5.2.7.7 5.1.2, 5.2.7.4 5.2.7.2, 7.1.1, 7.1.2 5.2.7, 7.1.1, 7.2.3 5.1.5

5.1.1.2 5.1.1.1, 7.1.1, 7.2.1 5.2.7.1, 5.2.7.2, 5.2.7.3, 5.2.7.4, 7.2.3 5.2.7.2, 5.2.7.3, 5.2.7.5, 5.2.7.7, 7.1.1, 7.1.2, 7.2.3 5.1.1.1, 5.2.7.6 Ermüdung wird nicht behandelt 5.1.4 5.2.7.5, 7.1, 7.2

17

 

EN 13155:2003 (D)

5

Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen

5.1 Allgemeine Anforderungen Das Lastaufnahmemittel muss mit den Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen dieses Abschnittes übereinstimmen. Darüber hinaus muss das Lastaufnahmemittel hinsichtlich der relevanten aber nicht signifikanten Gefährdungen, die in dieser Norm nicht behandelt werden, nach den Grundsätzen der EN 292 konstruiert sein.

5.1.1 Mechanisch lasttragende Teile 5.1.1.1 Die mechanisch lasttragenden Teile müssen bezüglich der mechanischen Festigkeit folgenden Anforderungen genügen: 1)

Das Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel muss muss so bemessen bemessen sein, dass es einer einer statischen Belastung Belastung mit dem 3fachen der Tragfähigkeit standhält und die Last gehalten wird, auch wenn dabei bleibende Verformungen auftreten.

2)

Das Lastaufnahmemittel muss so bemessen sein, dass es ohne bleibende Verformungen einer  statischen Belastung mit dem 2fachen der Tragfähigkeit standhält.

5.1.1.2 Lastaufnahmemittel, die bestimmungsgemäß gekippt werden, müssen für einen Neigungswinkel bemessen sein, der den maximalen Arbeitswinkel um mindestens 6 überschrei überschreitet. tet. Lastaufnahmemittel, die bestimmungsgemäß nicht gekippt werden, müssen für einen Neigungswinkel von mindestens 6° bemessen sein.

5.1.2 Stellteile Die Stellteile des Lastaufnahmemittels müssen, sofern anwendbar, den folgenden Abschnitten der  prEN 13557:2003 entsprechen: 5.1.1, 5.1.10, 5.2.3.1.1, 5.2.3.1.2, 5.2.3.1.3, 5.2.3.2.1, 5.2.3.2.2, 5.2.3.2.3, 5.2.3.2.4, 5.2.3.2.5, 5.2.3.2.6.

5.1.3 Handgriffe Ein Lastaufnahmemittel, das dafür bestimmt ist, von Hand geführt zu werden, muss mit Handgriffen ausgerüstet sein, die so ausgeführt sind, dass Fingerverletzungen vermieden werden. Handgriffe sind nicht erforderlich, falls die Konstruktion gleichwertige Greifmöglichkeiten Greifmöglichkeiten bietet.

5.1.4 Anforderungen an integrierte Anschlagmittel Anschlagmittel, die integrierter Bestandteil des Lastaufnahmemittels sind, müssen mit der zugehörigen nachfolgenden Norm übereinstimmen:     EN 818-4;     EN 818-5;     prEN 13414-1;     EN 1492-1;     EN 1492-2.

18

 

EN 13155:2003 (D)

5.1.5 Standsichere Lagerung Wenn das Lastaufnahmemittel nicht eingesetzt wird, muss es standsicher abgestellt und gelagert werden können. Es gilt als standsicher gelagert, wenn es in keiner Richtung bei einem Neigungswinkel von 10° umfällt. Dies kann durch die Gestaltung des Lastaufnahmemittels oder durch eine zusätzliche Einrichtung, z. B. ein Gestell, erreicht werden.

5.2 Spezielle Anforderungen für einzelne Bauarten von Lastaufnahme Lastaufnahmemitteln mitteln 5.2.1 Blechklemmen 5.2.1.1 Unter den vom Hersteller vorgegebenen Einsatzbedingungen darf sich die Last nicht unbeabsichtigt lösen, insbesondere unter folgenden Einwirkungen: a)

Anstoßen der Blechklemme, insbesondere der Sicherungsei Sicherungseinrichtung, nrichtung, an ein Hindernis;

b)

Gewicht des Kranhaken Kranhakens, s, der Unterflasche Unterflasche oder anderer Verbindungsmitte Verbindungsmittel,l, die auf das das LastaufnahmeLastaufnahmemittel drücken;

c)

beabsichtigtess Kippen und/oder Drehen. beabsichtigte

5.2.1.2 Blechklemmen für den vertikalen Transport von Blechen müssen mit Einrichtungen versehen sein, die ein unbeab unbeabsichtigtes sichtigtes Lösen der Last verhindern, wenn diese abgesetzt wird. 5.2.1.3

Der Sicherheitsfaktor, um ein Abgleiten der Last zu verhindern, muss mindestens 2 betragen.

5.2.1.4 Bei Blechklemmen, deren Greifbereich nicht bei 0 beginnt, ist unterhalb der kleinsten angegebenen Greifweite ein Sicherheitsbereich erforderlich, in dem die Haltekraft noch nicht unter den in 5.2.1.3 angegebenen Wert absinkt, um Fertigungstoleranzen, elastische Verformungen oder dergleichen ausgleichen zu können. Die folgenden Mindest-Sicherheitsbereiche Mindest-Sicherheitsbereiche sind erforderlich: a) be beii ei eine nerr kl klei eins nste ten n Gr Grei eifw fwei eite te kl klei eine nerr od ode er gl glei eich ch 50 mm mm::

10 % de derr kl klei eins nste ten n Gr Grei eifw fwei eite te;;

b) be beii ei eine nerr kl klei ein nst ste en Gr Grei eifw fwei eite te zw zwis isch chen en 50 mm un und d 10 100 0 mm mm::

5 mm mm;;

c)

5 % der kleinsten Greifweite.

bei einer kleinsten Greifweite über 100 mm

Sofern der vorgesehen ist, fürjeder das Lastaufnahmemittel als eine verwenden, 5.2.1.5hinsichtlich muss Tragfähigkeit Blechklemme der mehr Teil der Last Blechklemme berücksichtigtzuwerden, der  vorhersehbar auf diese wirken kann (einschließl ( einschließlich ich der ungleiche ungleichen n Lastverteilung aufgrund der Steifigkeit der  Last) und aller zwischen den Blechklemmen und dem Kran angebrachten Lastaufnahmemittel, wie z. B. einer  Traverse.

5.2.1.6 Die Verbindungsart mit dem Kran oder mit einem Zwischenglied muss sicherstellen, dass die Kräfte ordnungsgemäß auf die Blechklemme übertragen werden. Ist dies konstruktiv nicht möglich, muss die Kennzeichnung und/oder die Bedienungsanleitung deutlich darauf hinweisen, wie die Verbindung auszuführen ist. 5.2.2 Vakuumheber  5.2.2.1 Vakuumheber müssen so bemessen sein, dass sie am Ende des Arbeitsbereiches bzw. am Anfang des Gefahrenbereiches bei allen vorgesehenen Neigungswinkeln noch mindestens die 2fache Tragfähigkeit halten. Die maximalen Neigungswinkel müssen entsprechend 5.1.1.2 erhöht werden.

19

 

EN 13155:2003 (D)

ANMERKUNG Der Druckbere ANMERKUNG Druckbereich, ich, bei dem dem gearbeite gearbeitett werden kann, kann, wird Arbeits Arbeitsberei bereich ch genannt. genannt. Der Gefahren Gefahrenbereic bereich h schließt sich an den Arbeitsbereich an. Bei einigen Vakuumhebesystemen, insbesondere bei selbstansaugenden Vakuumhebern, ist der erzeugte Unterdruck vom Gewicht der Last abhängig.

5.2.2.2 Vakuumheber ohne Selbstansaugung müssen mit einer Druckmesseinrichtung ausgerüstet sein, die den Arbeitsbereich und den Gefahrenbereich des Vakuums anzeigt. 5.2.2.3

Selbstansaugende Vakuumheber müssen mit einer Anzeige ausgerüstet sein, die dem Bediener 

das Erreichen des Endes des Arbeitsbereiches anzeigt. 5.2.2.4 Die Messeinrichtung bzw. die Anzeige muss für den Anschläger oder, wenn kein Anschläger  vorhanden ist, für den Kranführer in seiner normalen Arbeitsposition Arbeitsposition vollständig einsehbar sein.

5.2.2.5 Dies sind:

Es müssen Einrichtungen zur Vermeidung der Gefahren bei Vakuumverlusten vorhanden sein.

a)

bei Vakuumhebern mit Vakuumpumpe: ein Reservevak Reservevakuum uum mit einem Rücksch Rückschlagventil lagventil zwischen Reservevakuum und Pumpe, das möglichst nahe am Reservevakuum liegt;

b)

bei Vakuumhebern Vakuumhebern mit Venturisystem: ein Druckreservetank Druckreservetank oder ein ein Vakuumreservetank Vakuumreservetank mit einem einem möglichst nahe am Reservevakuum liegenden Rückschlagventil zwischen Reservevakuum und Venturisystem;

c)

bei Vakuumhebern Vakuumhebern mit Ventilator: Ventilator: eine Stützbatterie oder oder eine eine zusätzliche zusätzliche Schwungmasse; Schwungmasse;

d)

bei selbstansaugenden Vakuumhebern: ein Reservehub von mindestens 5 % des gesamten Kolbenhubs.

ANMERKUNG Vakuum ANMERKUNG Vakuumverlu verluste ste können können z. B. durch Undicht Undichtigkeit igkeiten en oder bei bei nicht selbstans selbstansaugend augenden en Vakuumhebe Vakuumhebern rn durch Ausfall der Energieversorgung auftreten.

5.2.2.6 Es muss eine Warneinrichtung vorhanden sein, die das Erreichen des Gefahrbereiches automatisch anzeigt, wenn Vakuumverluste nicht mehr ausgeglichen werden können. Die Anzeige muss optischer oder akustischer Art sein, in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen des Vakuumhebers und in Übereinstimmung mit EN 981, EN 842 und EN 457. Die Warneinrichtung muss auch bei Energieausfall am Vakuumheber funktionieren. ANMERKUNG ANMERKUNG aus 5.2.2.3.

Die Warneinri Warneinrichtung chtung ist nicht nicht gleichzuse gleichzusetzen tzen mit der Druckmess Druckmesseinric einrichtung htung aus aus 5.2.2.2 5.2.2.2 oder oder der Anzeige Anzeige

5.2.2.7 Bei Ausfall der Energieversorgung muss der Vakuumheber in der Lage sein, die Last 5 Minuten zu halten. Dies ist nicht erforderlich in abgesicherten Bereichen und dies ist nicht erforderlich für Vakuumheber mit Gebläse, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:     Die Bedienungsperson Bedienungsperson kontrolliert kontrolliert die Last über Führungshebel, die sicherstellen, sicherstellen, dass sich die

Bedienungsperson außerhalb des Gefahrenbereiches befindet, für den Fall, dass die Last herabfällt.     Zusätzlich zu 5.2.2.6 muss muss bei Ausfall Ausfall der Energieversorgun Energieversorgung g eine Warneinrichtu Warneinrichtung ng aktiviert werden. werden.     Der Hersteller muss das Heben des Flächenschwerpun Flächenschwerpunktes ktes der Saugteller über 1,8 m hinaus durch

Kennzeichnung und in der Betriebsanleitung untersagen.

5.2.2.8 Vakuumheber, die bestimmungsgemäß für den Einsatz auf Baustellen vorgesehen sind, müssen mit einer zweiten formschlüssigen Halteeinrichtung Halteeinrichtung ausgerüstet sein, oder das Reservevakuu Reservevakuum m einschließlich Rückschlagventil Rückschlagven til muss zweifach vorhanden sein. Jedes Reservevakuum muss mit einem getrennten Satz von Vakuumtellern verbunden sein. Jeder Satz der Vakuumteller muss die Anforderungen aus 5.2.2.1 erfüllen. 5.2.2.9 Das Lösen der Last muss über eine Steuerung mit Zweifachbetätigung erfolgen. Dies ist nicht erforderlich, wenn das Lösen der Last vor dem Absetzen der Last nicht möglich ist oder in abgesicherten Bereichen.

20

 

EN 13155:2003 (D)

5.2.2.10

Steuerungen für Kipp- oder Drehbewegungen müssen ohne Selbsthaltung ausgeführt sein.

5.2.2.11 Die Form der Saugteller muss derjenigen der aufzunehmenden Last(en) angepasst werden. Sofern mehr als 1 Saugteller in Verbindung mit einer Traverse eingesetzt wird, muss die Bemessung und die Tragfähigkeit der Saugteller derjenigen der aufzunehmenden Last(en) angepasst werden. Der Anteil der Last, der vorhersehbar auf jeden Saugteller wirken kann, darf dessen Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der  Steifheit der Last und des Vakuumhebers nicht überschreiten. 5.2.3 Lasthebemagnete 5.2.3.1

Allgemeines

5.2.3.1.1 Das Lösen der Last muss über eine Steuerung mit Zweifachbetätigung erfolgen. Dies ist nicht erforderlich, wenn das Lösen der Last vor dem Absetzen der Last nicht möglich ist oder in abgesicherten Bereichen. 5.2.3.1.2 Die Form des Magneten muss derjenigen der aufzunehmenden Last(en) angepasst sein. Bei Verwendung mehrerer Magnete in Verbindung mit einer Traverse muss die Beschaffenheit und die Tragfähigkeit der einzelnen Magnete der/den aufzunehmenden Last(en) angepasst werden. Der Lastanteil, der vorhersehbar auf die einzelnen Magnete wirken kann, darf deren Tragfähigkeit unter Berücksichtigung der  Durchbiegung Durchbiegu ng oder der Steifigkeit der Last und der Traverse nicht überschreiten überschreiten.. 5.2.3.2

Batteriegespeiste Lasthebemagnete

5.2.3.2.1 Die Abreißkraft muss mindestens das 2fache der Tragfähigkeit unter den vom Hersteller  angegebenen Bedingungen betragen. 5.2.3.2.2 Es muss eine automatisch wirkende Warneinrichtung vorhanden sein, die die Energiezufuhr  überwacht und mindestens 10 Minuten, bevor die Energiezufuhr so weit erschöpft ist, dass die Last abreißt, eine Warnung hervorruft. Die Warneinrichtung muss optischer oder akustischer Art sein. 5.2.3.2.3 Es muss eine Sicherheitseinrichtung vorhanden sein, die nach dem Auslösen der  Warneinrichtung für das Unterschreiten des Batteriestromes und nach dem Abschalten des Magnetstromes die Wiederinbetriebnahme verhindert, bis die Batterie einen Ladezustand erreicht hat, bei dem die Warneinrichtung Warneinrichtun g nicht ausgelö ausgelöst st wird. 5.2.3.2.4 Es muss eine Anzeigeeinrichtung vorhanden sein, die anzeigt, ob der Magnet eingeschaltet ist (EIN/AUS). ANMERKUNG ANMERKUN G

5.2.3.3

Die Einrichtu Einrichtung ng zeigt zeigt nicht nicht zwingend zwingend an, dass dass ein ausre ausreichend ichendes es Magnetfel Magnetfeld d vorliegt. vorliegt.

Netzgespeiste Lasthebemagnete

5.2.3.3.1 Die Abreißkraft muss mindestens das 2fache der Tragfähigkeit unter den vom Hersteller  angegebenen Bedingungen betragen. 5.2.3.3.2 Es muss eine automatisch wirkende Warneinrichtung vorhanden sein, die bei Ausfall der  Netzspannung eine Warnung hervorruft. Die Warneinrichtung kann optischer oder akustischer Art sein. Dies ist nicht erforderlich in abgesicherten Bereichen. 5.2.3.3.3 Es muss eine Stützbatterie vorhanden sein, die bei Ausfall des Netzes die Energieversorgung aufrecht erhält. Sie muss die Energieversorgung zum Halten der Tragfähigkeit für eine Zeitdauer von mindestens 10 Minuten aufrechterhalten. aufrechterhalten. Dies ist nicht erforderlich in abgesicherten Bereichen. Bereichen. 5.2.3.3.4

Die Anforderungen aus 5.2.3.3.2 und 5.2.3.3.3 sind nicht erforderlich, wenn die folgenden

Anforderungen Anforderung en erfüllt sind:

21

 

EN 13155:2003 (D)

    Der Hersteller muss das Heben des Flächenschwerpunktes Flächenschwerpunktes der Pole über 1,8 m hinaus durch

Kennzeichnung und in der Betriebsanleitung untersagen;     die Masse der Last ist kleiner kleiner als als 20 kg.

5.2.3.3.5 In Fällen, in denen das Verlassen des Gefahrenbereichs erschwert ist (z. B. auf Baustellen oder  in Schiffen beim Stauen und Löschen) ist eine Redundanz der flexiblen Gleichstromleistungskabel zwischen Steuerschrank und Lastaufnah Lastaufnahmemittel memittel (z. B. Traverse oder Einzelmagn Einzelmagnet) et) und eine Redunda Redundanz nz der  Steuereinheit des Magnetsystems erforderlich. Alternativ ist eine zweite formschlüssige Halteeinrichtung erforderlich.

5.2.3.3.6 Magnete zur Aufnahme gestapelter Lasten, wie Platten, Bleche oder Profileisen, müssen mit einer Steuerung zur Reduzierung des Magnetstromes ausgerüstet sein, um es zu vereinfachen, zuviel aufgenommene Lasten wieder abzusetzen. Nach dem Absetzen der zu viel aufgenommenen Lasten muss die Zuschaltung der vollen Leistung möglich sein. 5.2.3.3.7 Das Magnetsystem muss mit einer Anzeigeeinrichtung versehen sein, die anzeigt, wenn der/die Magnet(e) eingeschaltet ist/sind. Bei Magneten mit veränderlicher Leistungssteuerung muss die Anzeigeeinrichtung zwischen der vollständigen und der partiellen Magnetisierung unterscheiden. ANMERKUNG ANMERKUN G

5.2.3.4

Die Einricht Einrichtung ung zeigt zeigt nicht nicht zwingend zwingend an, dass dass ein ausre ausreichend ichendes es Magnetfel Magnetfeld d vorliegt. vorliegt.

Permanentmagnete

Permanentmagnete müssen folgenden Anforderungen genügen:

5.2.3.4.1 Die Abreißkraft muss mindestens das 3fache der Tragfähigkeit unter den vom Hersteller in der  Bedienungsanleitung angegebenen Bedingungen betragen. 5.2.3.4.2

Das Stellteil muss deutlich anzeigen, ob der Magnet sich in der EIN- oder AUS-Stellung befindet.

5.2.3.4.3 Das Stellteil des Permanentmagneten muss bezüglich des erforderlichen Freiraumes für die Hände des Bedieners in Übereinstimmung mit der EN 349: 1993 ausgeführt sein. 5.2.3.5

Elektro-Permanentmagnete

5.2.3.5.1 Die Abreißkraft muss mindestens das 3fache der Tragfähigkeit unter den vom Hersteller in der  Bedienungsanleitung angegebenen Bedingungen betragen. 5.2.3.5.2 Die Magnete müssen mit einer Anzeigeeinrichtung versehen sein, die anzeigt, ob die Magnete eingeschaltet sind. Bei Magneten mit veränderlicher Leistungssteuerung muss die Anzeigeeinrichtung zwischen der vollständigen und der partiellen Magnetisierung unterscheiden. unterscheiden. 5.2.4 C-Haken 5.2.4.1 Um die Lastaufnahme zu erleichtern, darf die Neigung des unteren Armes des unbeladenen C-Hakens gegenüber der Horizontalen 5° nicht überschreiten. 5.2.4.2 Eine der folgenden Maßnahmen muss getroffen werden, um ein Verrutschen der Last auf dem unteren Arm oder das Herabfallen der Last oder von Teilen der Last zu verhindern: a)

Neigung des C-Hakens nach hinten mit einem Neigungswinkel von 5° oder mehr im beladenen Zustand;

b)

bei C-Haken für den Transport Transport von Stahlcoils muss muss der untere Arm im beladenen beladenen Zustand eine eine horizontale oder nach hinten geneigte Position einnehmen;

c)

eine Kette, Kette, ein Band oder oder ein Riegel zum zum Schließen Schließen der Öffnung des C-Hakens; C-Hakens;

22

 

EN 13155:2003 (D)

d)

ein Klemmsystem zum Sichern der Last;

e)

ein Endanschl Endanschlag ag am unteren Arm;

5.2.5 Krangabeln 5.2.5.1 Um die Lastaufnahme zu erleichtern, darf die Neigung der unbeladenen Krangabeln gegenüber  der Horizontalen 5° nicht überschreiten. 5.2.5.2 Innerhalb des vorgesehenen Lastbereiches und der Schwerpunktlage müssen die Gabelarme mit einem Winkel von 5° oder mehr nach hinten geneigt sein, um das Abrutschen der Last von den Gabelarmen zu verhindern. 5.2.5.3 Krangabeln für loses Material (z. B. Bausteine und Dachziegel), die für den Einsatz auf Baustellen bestimmt sind, müssen mit einer zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung versehen sein (z. B. Netz, Käfig). Die zusätzliche formschlüssige Einrichtung muss das Herabfallen der kompletten Last oder einzelner loser  Teile der Last verhindern. Für die Handhabung loser Materialien (z. B. Bausteine und Dachziegel) darf die zusätzliche formschlüssige Einrichtung (z. B. Netze oder Käfige) zur Seite hin und nach unten hin keine Öffnungen von mehr als 50 mm2 haben. ANMERKUNG ANMERKUN G

Es wird empfohle empfohlen, n, dass die die zusätzliche zusätzliche formsch formschlüssige lüssige Halteei Halteeinricht nrichtung ung automatis automatisch ch aktiviert aktiviert wird. wird.

5.2.5.4 Krangabeln, die mit einer zusätzlichen formschlüssigen Einrichtung wie in 5.2.5.3 gefordert, ausgerüstet sind, müssen in der Lage sein, eine gleichförmig verteilte Last, die 50 % der Tragfähigkeit entspricht, in allen 4 horizontalen Richtungen Richtungen zu halten. 5.2.5.5 Krangabeln Krangabel n für Einzellasten (z. B. kunststoffverpackte, palettierte Lasten), die auf Baustellen eingesetzt werden sollen, müssen mit einer Rückhalteeinrichtung (z. B. Kette, Band oder Riegel) versehen sein, um zu verhindern, dass die Einzellast von den Gabeln rutscht. 5.2.5.6 Krangabeln mit einer Rückhalteeinrichtung Rückhalteeinrichtung wie in 5.2.5.5 gefordert, müssen in der Lage sein, eine gleichförmig verteilte Last, die 50 % der Tragfähigkeit entspricht, zu halten. 5.2.6 Traversen 5.2.6.1 5.2.6 .1 Ve Verb rbin indu dung ng de derr Tra Trave vers rse e mit mit de dem m Kra Kran n 5.2.6.1.1 Jede Verbindung, die durch das Verschieben oder Bewegen eines Teils der Traverse erfolgt, muss so ausgeführt sein, dass vor dem Anheben eine Verriegelung erfolgen kann, die ein unbeabsichtigtes Lösen dieser Verbindung verhindert. 5.2.6.1.2 Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, um gefährliche Bewegungen und Beschädigungen der  hängenden Teile der Traverse bei der Lagerung, beim Verbinden mit dem Kran oder beim Lösen vom Kran zu verhindern. 5.2.6 5. 2.6.2 .2

Ansc An schl hlag agen en de derr Las Lastt an an di die e Tra Trave vers rse e

5.2.6.2.1 Traversen, die mit entlang dem Träger verschiebbaren Anschlagelementen ausgerüstet sind, müssen mit Einrichtungen versehen sein, die ein unbeabsichtigtes Lösen von der Traverse verhindern. 5.2.6.2.2

Entlang dem Träger verschiebbare Anschlagelemente müssen mit Einrichtungen versehen sein,

die sie im beladenen Zustand in ihrer Lage sichern.

23

 

EN 13155:2003 (D)

5.2.6.2.3 Wird die Einrichtung zur Sicherung der Anschlagelemente Anschlagelemente von Hand eingelegt, muss deren Lage für den Anschläger sichtbar sein. 5.2.6.3

Konstruktion

5.2.6.3.1 Sofern die Traverse dafür bestimmt ist, geneigt zu werden, muss der Hersteller den maximal zulässigen Neigungswinkel gegenüber der Horizontalen angeben. Sofern die Traverse für den horizontalen Einsatz bestimmt ist, muss bei der Konstruktion ein Neigungswinkel bis zu 6° gegenüber der Horizontalen berücksichtigt werden. 5.2.6.3.2 Bewegliche Teile der Konstruktion müssen eine Einrichtung haben, mit der sie im belasteten Zustand verriegelt werden können. Diese Einrichtungen müssen bis zu 6° über dem zulässigen maximalen Neigungswinkel der Traverse wirksam sein. Wenn diese Einrichtungen nach dem Reibungsprinzip arbeiten, muss der Sicherheitsfaktor mindestens 2 betragen. 5.2.6.3.3 Sofern die freie Beweglichkeit eine Gefährdung darstellt, müssen Traversen, die mit einem Drehoder Neigemechanismus versehen sind, mit einer Einrichtung ausgerüstet sein, die die Bewegung unterbricht und die Last in ihrer vorgesehenen Position hält. 5.2.6.3.4 Wird der Abstand zwischen beweglichen Teilen der Traverse kraftbetrieben gesteuert, müssen Schutzeinrichtungen vorgesehen werden, um Quetsch- und Schergefahren nach EN 349:1993 zu verhindern. 5.2.7 Klemmen Die Haltekraft reibschlüssiger Klemmen zur Vermeidung des Rutschens der Last muss 5.2.7.1 mindestens der 2fachen Tragfähigke Tragfähigkeitit entspreche entsprechen. n.

5.2.7.2 Bei reibschlüssigen Klemmen, deren Greifbereich nicht bei 0 beginnt, ist unterhalb der kleinsten angegebenen Greifweite ein Sicherheitsbereich erforderlich, in dem die Haltekraft noch nicht unter den in 5.2.7.1 angegebenen Wert absinkt, um Fertigungstoleranzen, elastische Verformungen oder dgl. ausgleichen zu können. Die folgenden Mindest-Sicherheitsbereiche Mindest-Sicherheitsbereiche sind erforderlich: a) be beii ei eine nerr kl klei eins nste ten n Gr Grei eifw fwei eite te kl klei eine nerr od oder er gl glei eich ch 50 mm mm::

10 % de derr kle klein inst sten en Gr Grei eifw fwei eite te;;

b)

bei eine einerr klein kleinsten sten Grei Greifweit fweite e zwisch zwischen en 50 mm und 100 mm:

5 mm der klei kleinsten nsten Grei Greifweit fweite; e;

c)

bei einer kleinsten Greifweite über 100 mm:

5 % der kleinsten Greifweite.

ANMERKUNG Auf Grund ANMERKUNG Grund der der breiten breiten Anwendung Anwendungsmöglic smöglichkeite hkeiten n für Klemme Klemmen n ist es möglic möglich, h, einen einen für alle alle Klemmen Klemmen geeigneten Sicherheitsbereich anzugeben. Die oben genannten Bereiche sollten daher überlegt gehandhabt und je nach Anwendung erweitert werden.

5.2.7.3 Der Klemmmechanismus von reibschlüssigen Klemmen muss so ausgeführt sein, dass die Klemmkraft im Fall der Verformung der Last (z. B. Nachgeben der Oberfläche und elastische und plastische Deformation) beibehalten wird. ANMERKUNG Dies kann z. ANMERKUNG z. B. erreicht erreicht werden werden durch einen einen schwerkraftb schwerkraftbetätig etätigten ten Scherenmech Scherenmechanismu anismuss oder durch eine Druckspeichereinrichtung (z. B. Federn, Hydraulikspeicher) usw.

Klemmen, die die Last hydraulisch oder pneumatisch halten, müssen mit Einrichtungen zum Ausgleich von Druckverlusten unterhalb des Betriebsdruckes ausgerüstet sein. Ist es nicht möglich, die Anforderungen aus 5.2.7.1 zu erfüllen, muss automatisch ein optisches oder akustisches Warnsignal erfolgen.

5.2.7.4 Bei nicht selbst schließenden Klemmen darf das Lösen der Last nur über eine Steuerung mit Zweifachbetätigung erfolgen.

24

 

EN 13155:2003 (D)

Dies ist nicht erforderlich, wenn das Lösen der Last nur im abgesetzten Zustand möglich ist oder in abgesperrten Bereichen.

5.2.7.5 Klemmen für den Einsatz auf Baustellen müssen formschlüssig sein oder mit einer zusätzlichen formschlüssigen formschlüssige n Halteeinrichtung (z. B. Schlingen, Netze, Käfige) ausgerüstet sein. Die formschlüssige Halteeinrichtung oder die zusätzliche formschlüssige Einrichtung muss das Herabfallen der Last oder einzelner loser Teile der Last verhindern. Für die Handhabung loser Materialien (z. B. Bausteine und Ziegel) muss die formschlüssige Einrichtung oder  die zusätzliche formschlüssige Einrichtung (z. B. Netze oder Käfige) zur Seite hin oder nach unten keine Öffnungen haben, die größer als 50 mm 2 sind. ANMERKUNG ANMERKUN G

Es wird empfohl empfohlen, en, dass dass die zusätzli zusätzliche che formschl formschlüssige üssige Einrich Einrichtung tung automat automatisch isch aktivier aktiviertt wird.

5.2.7.6 Zur Handhabung loser Materialien (z. B. Bausteine und Ziegel) muss die formschlüssige Einrichtung oder die zusätzliche formschlüssige Einrichtung (z. B. Netze oder Käfige) in der Lage sein, eine gleichmäßig verteilte Last, die in den vier horizontalen Richtungen 50 % der Tragfähigkeit und in vertikaler  Richtung 200 % der Tragfähig Tragfähigkeit keit beträgt, zu halten. 5.2.7.7 Die Anforderungen aus 5.2.7.5 und 5.2.7.6 sind nicht erforderlich, wenn die Klemme dazu bestimmt ist, dass der unterste Punkt der Klemme nur bis zu einer Höhe von 1,8 m angehoben wird und entweder: oder      zum Bewegen einzelner Steine oder Baukomponenten mit Gewichten unter 50 kg oder      zum Entladen von Lkws auf den Boden eingesetzt wird.

6

Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderunge Sicherheitsanforderungen n und/oder Maßnahmen

Die Übereinstimmung mit allen Sicherheitsanforderungen und/oder Maßnahmen (aus Abschnitten 5 und 7) muss durch die in Tabelle 8 festgelegten und in den Anhängen A bis G beschriebenen Methoden festgestellt werden. Für einzeln konstruierte und gefertigte Produkte muss sowohl eine Bauart- als auch eine Einzelprüfung durchgeführt werden. Für Serienprodukte muss die Bauartprüfung an einem oder mehreren repräsentativen Produkten aus der Serie und die Einzelprüfung an jedem einzelnen hergestellten Produkt durchgeführt werden.

25

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 8 — Anzuwendende Prüfverfahren Prüfverfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderung Sicherheitsanforderungen en und/oder Maßnahmen Lastaufnahmemittel

Blechklemmen

Vakuumheber 

26

Anforderung Benennung

Abschnitt

Prüfart BauartEinzelprüfung prüfung A.2 A.3

Mechanisch lasttragende Teile

5.1.1.1

Maximaler Neigungswinkel Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Unbeabsichtigtes Lösen verhindern Unbeabsichtigtes Lösen beim Absetzen verhindern Reibungsfaktor Toleranzen des Greifbereiches Vorhersehbare Lastverteilung Verbindung zum Kran Benutzerinformation Kennzeichnung Mechanisch lasttragende Teile

5.1.1.2 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.2.1.1

A.2 A.4 A.4 A.4 A.4 B.1

5.2.1.2

B.1

5.2.1.3 5.2.1.4 5.2.1.5 5.2.1.6 7.1 7.2 5.1.1.1

Maximaler Neigungswinkel

5.1.1.2

Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung

5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5

Haltekraft

5.2.2.1

B.2 + B.3 B.4 A.4 A.4 A.4 A.4 A.1 oder A.2 C.10 oder  A.2 A.4 A.4 A.4 A.4 C.10 oder  A.2

Druckmesseinrichtung Leckanzeige Einsehbarkeitit der Messeinrichtu Einsehbarke Messeinrichtung ng bzw. der  Anzeige Einrichtungen zur Vermeidung von Gefahren bei Vakuumverlu Vakuumverlusten sten Warneinrichtung Haltezeit Baustelle Steuerung mit Zweifachbetätigung Stellteile zum Kippen oder Drehen Ausführung geeignet für die Last Benutzerinformation Kennzeichnung

5.2.2.2 5.2.2.3 5.2.2.4 5.2.2.5 5.2.2.6 5.2.2.7 5.2.2.8 5.2.2.9 5.2.2.10 5.2.2.11 7.1 7.2

A.4 A.4 A.1 oder A.3 C.9

C.1 C.2 C.3 C.4 und C.6 C.5 und C.8 C.4 A.4 C.7 A.4 A.4 A.4 A.4

A.4 A.4

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 8 (fortgesetzt ) Lastaufnahmemittel

Anforderung

5.1.1.1 5.1.1.2

Prüfart BauartEinzelprüfung prüfung A.1 oder A.2 A.1 oder A.3 A.2

5 2 5..1 1..3 5.1.4 5.1.5 5.2.3.1.1 5.2.3.1.2 5.2.3.2.1 5.2.3.2.2

A A..4 4 A.4 A.4 D.2 D.7 D.1 D.3 und D.4

D.3 und D.4

5.2.3.2.3

A.4

A.4

5.2.3.2.4 7.1 7.2 5.1.1.1

D.5 A.4 A.4 A.1 oder A.2

D.5 A.4 A.4 A.1 oder A.3

Maximaler Neigungswinkel Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Steuerung mit Zweifachbetätigung Ausführung geeignet für die Last Abreißkraft Warneinrichtung Entladezeit der Batterien Ausnahme Redundanz oder Zusatzeinrichtungen Erneutes Absetzen

5.1.1.2 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.2.3.1.1 5.2.3.1.2 5.2.3.3.1 5.2.3.3.2 5.2.3.3.3 5.2.3.3.4 5.2.3.3.5 5.2.3.3.6

A.2 A.4 A.4 A.4 A.4 D.2 D.7 D.1 D.3 und D.4 D.4 A.4 D.6 D.2

Anzeige der Magnetisierung Benutzerinformation Kennzeichnung Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Steuerung mit Zweifachbetätigung Ausführung geeignet für die Last Abreißkraft Lage der Stellteile Erforderlicher Freiraum Benutzerinformation Kennzeichnung

5.2.3.3.7 7.1 7.2 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.2.3.1.1 5.2.3.1.2 5.2.3.4 1 5.2.3.4 2 5.2.3.4 3 7.1 7.2

D.5 A.4 A.4 A.1 oder A.2 A.2 A.4 A.4 A.4 A.4 A.4 D.7 D.1 A.4 A.4 A.4 A.4

Benennung Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel

S Htaenlldtegirleiffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Batteriegespeiste Steuerung mit Zweifachbetätigung LasthebeAusführung geeignet für die Last magnete Abreißkraft Warneinrichtung Sicherheitseinrichtung Sicherheitsein richtung zur Verhinderun Verhinderung g der  Wiederinbetriebnahme Anzeige der Magnetisierung Benutzerinformation Kennzeichnung Mechanisch lasttragende Teile

Netzgespeiste Lasthebemagnete

Permanentmagnete

Abschnitt

D.3 und D.4 D.4 A.4 D.6 D.5 A.4 A.4 A1 oder A.3

A.4 A.4 A.4 A.4

27

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 8 (fortgesetzt ) Lastaufnahmemittel

ElektroPermanentMagnete

C-Haken

Krangabeln

28

Anforderung

Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel

5.1.1.1 5.1.1.2

Prüfart BauartEinzelprüfung prüfung A.1 oder A.2 A.1 oder A.3 A.2

S Htaenlldtegirleiffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Steuerung mit Zweifachbetätigung Ausführung geeignet für die Last Abreißkraft Anzeige der Magnetisierung Benutzerinformation Kennzeichnung Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Unbeladener Zustand Vermeidung des Rutschens oder  Herabfallens der Last Benutzerinformation Kennzeichnung Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung

5..1 1..2 5 3 5.1.4 5.1.5 5.2.3.1.1 5.2.3.1.2 5.2.3.5.1 5.2.3.5.2 7.1 7.2 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.2.4.1

A 4 A..4 A.4 A.4 D.2 D.7 D.1 D.5 A.4 A.4 A.1 oder A.2 A.2 A.4 A.4 A.4 A.4 A.4

D.5 A.4 A.4 A.1 oder A.3

5.2.4.2

A.4

A.4

7.1 7.2 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5

A.4 A.4 A.1 oder A.2 A.2 A.4 A.4 A.4 A.4

A.4 A.4 A.1 oder A.3

Unbeladener Zustand Vermeidung des Rutschens oder  Herabfallens der Last Baustelle Bemessung der Zusatzeinrichtung Halteeinrichtung für Einzellasten Bemessung des Haltesystems Benutzerinformation Kennzeichnung

5.2.5.1 5.2.5.2

A.4 A.4

A.4 A.4

5.2.5.3 5.2.5.4 5.2.5.5 5.2.5.6 7.1 7.2

A.4 F.1 A4 A.1 oder A.2 A.4 A.4

A.4

Benennung

Abschnitt

A.4

A.4 A.4

 

EN 13155:2003 (D)

Tabelle 8 (fortgesetzt ) Lastaufnahmemittel

Traversen

Klemmen

Anforderung

Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel

5.1.1.1 5.1.1.2

Prüfart BauartEinzelprüfung prüfung A.1 oder A.2 A.1 oder A.3 E.1 oder E.2

S Htaenlldtegirleiffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Verbindung zum Kran Beschädigung hängender Teile Anschlagen der Last an die Traverse Maximaler Neigungswinkel Sicherung beweglicher Teile der  Konstruktion Sicherung der Dreh- und Neigemechanismen Abstand zwischen beweglichen Teilen Benutzerinformation

5 2 5..1 1..3 5.1.4 5.1.5 5.2.6.1.1 5.2.6.1.2 5.2.6.2 5.2.6.3.1

A A..4 4 A.4 A.4 A.4 A.4 A.4 E.1 oder E.2

5.2.6.3.2

E.1 oder E.2

5.2.6.3.3

A.4

5.2.6.3.4 7.1

A.4 A.4

Kennzeichnung Mechanisch lasttragende Teile Maximaler Neigungswinkel Stellteile Handgriffe Integrierte Anschlagmittel Standsichere Lagerung Sicherheitsfaktor Greifbereich Verformung der Last Steuerung mit Zweifachbetätigung Halteeinrichtungen Bemessung der Halteeinrichtungen

7.2 5.1.1.1 5.1.1.2 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 5.2.7.1 5.2.7.2 5.2.7.3 5.2.7.4 5.2.7.5 5.2.7.6

A.4 A.1 oder A.2 A.1 oder A.2 A.4 A.4 A.4 A.4 G.1 + G.2 G.5 A.4 A.4 A.4 A1 oder A.2

A.4 A.1 oder A.3

A Bu esnnuatzhem rie nformation Kennzeichnung

5 7..2 1.7.7 7.2

A A..4 4 A.4

A A..4 4 A.4

Benennung

Abschnitt

A.4

A.4 A.4 A.4

29

 

EN 13155:2003 (D)

7 Benutzerinformation 7.1 Betriebsanleitung 7.1.1 Allgemeine Informationen Um  U m den Abnehmern eine sichere Auswahl, Installation, Verwendung und Instandhaltung ihrer  auswechselbaren Lastaufnahmemittel während der normalen Lebensdauer zu ermöglichen, müssen die Hersteller in einer Betriebsanleitung mindestens die nachfolgend aufgeführten, für das gelieferte Lastaufnahmemittel spezifischen Informationen und Anleitungen angeben: a)

Kurze Beschreibun Beschreibung; g;

b) Tragfähigkeit; c)

Bestimmungsgemäße Bestimmungsgemäß e Verwendung;

d)

Eigenschaft en der Last einschließl Eigenschaften einschließlich ich der Güte und der Anzahl der Teile, die auf einmal umgeschlagen werden können;

e)

Festlegung des Anwendungsbereic Anwendungsbereiches; hes;

f)

Anleitungen zur Anwendung und Verwendung;

g)

Befestigung, Sicherung, Anbau/Abbau und Ausricht Ausrichten en des Lastaufnahmemi Lastaufnahmemittels ttels am Kran;

h)

Handhabung und Lagerung der Lastaufnahmemit Lastaufnahmemittel; tel;

i)

Standsicherheit Standsicherh eit (sofern zutreffend);

 j)

Der Temperaturbereich, Temperaturbereich, in dem dem das Lastaufnahmem Lastaufnahmemittel ittel eingesetzt werden werden kann;

k)

Einschränkung des Einsatzes Einsatzes in besonderer besonderer Atmosphäre Atmosphäre (hohe Feuchtigkeit, Feuchtigkeit, explosionsfähig, explosionsfähig, salzig, salzig, ätzend, basisch); ANMERKUNG Wegen der Gefahr ANMERKUNG Gefahr der Wasserst Wasserstoffver offversprödu sprödung ng werden werden Kettensch Kettenschlingen lingen nach EN EN 818-4 818-4 nicht für  die Verwendung in Beizbädern empfohlen.

l)

Einschränkung des Einsatzes bei bei der Handhabung Handhabung gefährlicher gefährlicher Güter (z. B. feuerflüssige Massen, Massen, radioaktive Materialien);

m) sofern zutreffend, zutreffend, Verbot des Transportes Transportes über über Personen hinweg; n)

Besondere Besonde re Schulung der Bediener, sofern erforderlich.

7.1.2 Spezifische Informationen Zusätzlich zu den oben genannten allgemeinen Informationen muss der Hersteller folgende spezifische Informationen angeben über:

7.1.2.1

Blechklemmen

a)

Vertikales Heben eines einzelnen Teiles;

b)

Wenden von Blechen, die sich auf dem Boden befinden;

c)

Betätigung der Sicherheitsverrie Sicherheitsverriegelung; gelung;

d)

Zustand der Oberfläche Oberfläche (Fett, (Fett, Anstrich oder Beschichtung) Beschichtung) des zu handhab handhabenden enden Teiles;

e)

einzuhaltende einzuhalte nde Greifweiten;

30

 

EN 13155:2003 (D)

f)

Oberflächenhärte Oberflächenhär te der zu handhabenden Teile;

g)

Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtig unbeabsichtigten ten Lösens der Last aufgrund des Gewichtes des Kranhakens, Kranhaken s, der Unterflasche oder der Verbindungselemente, Verbindungselemente, das auf die Blechklemme wirkt (z. B. kurze Kettenlänge).

7.1.2.2

Vakuumheber 

a) b)

Überprüfung des Unterdruckes; Zu treffende Maßnahmen beim Ansprechen der Warneinri Warneinrichtung; chtung;

c)

Prüfung des Zustandes der Vakuumverbi Vakuumverbindungen ndungen und Vakuumschläuc Vakuumschläuche; he;

d)

Prüfung des Zustande Zustandess der Saugteller;

e)

Haltezeit bei Energieausfa Energieausfall; ll;

f)

Vorgesehener maximaler Umgebungsgeräusc Umgebungsgeräuschpegel, hpegel, bis zu dem die Warneinrich Warneinrichtungen tungen wirksam sind.

7.1.2.3

Batterie- und Netzgespeiste Lasthebemagnete

a)

Zu treffen treffende de Sicherheits Sicherheitsmaßnahmen maßnahmen beim Ansprechen der Warneinric Warneinrichtung; htung;

b)

Prüfung des Zustande Zustandess der Kabel;

c)

Hinweise zur zur Wartung und Prüfung Prüfung des des Ladezustandes Ladezustandes und der der Kapazität der Batterie; Batterie;

d)

Haltezeit bei Energieausfa Energieausfallll (sofern zutreffend);

e)

Vorgesehener maximaler Umgebungsgeräusch Umgebungsgeräuschpegel, pegel, bis zu dem die Warneinric Warneinrichtungen htungen wirksam sind.

7.1.2.4

C-Haken und Krangabeln

a)

Überprüfung der Eignung der Last;

b)

Zulässiger Lastbereich Lastbereich und und zulässige zulässige Lastschwerpunktslage, Lastschwerpunktslage, um ein Verrutschen Verrutschen der der Last zu verhindern;

c)

Beim Einsatz von Krangabeln Krangabeln auf auf Baustellen ist ist zu überprüfen, dass dass die zusätzliche SicherungsSicherungseinrichtung vorhanden ist.

7.1.2.5 a)

Traversen

Der Hersteller der Traverse muss muss in der Betriebsanleitung Betriebsanleitung über die Befestigungsarten Befestigungsarten der Last informieren, damit der Verwender in der Lage ist, sicherzustellen, dass die Kombination aus Traverse und Last nach dem Anheben stabil ist. Die Information muss Angaben enthalten über die kranseitigen und die lastseitigen Drehpunkte der  Traverse und den vertikalen Abstand zwischen den Drehpunkten. Dies ist für den zweidimensionalen Fall schematisch in Bild 9 dargestellt, zusammen mit analogen Darstellungen für die Drehpunkte an den Anschlagpunkten Anschlagpu nkten der Last und dem vertikalen Abstand zum Lastschwerpunkt. ANMERKUNG Ein Gegensta ANMERKUNG Gegenstand nd mit mit schmaler schmaler Basis und hohem hohem Schwerp Schwerpunkt unkt ist ist leichter leichter umzuki umzukippen ppen als als ein Gegenstand mit breiter Basis und niedrigem Schwerpunkt. Da die Höhe des Schwerpunktes relativ zur Breite der  Basis ansteigt, wird ein Punkt erreicht, an dem der Gegenstand umkippt, falls er nicht durch äußere Maßnahmen gestützt wird. An diesem Punkt wird der Gegenstand als instabil betrachtet; je größer die erforderliche Abstützung ist, desto instabiler ist der Gegenstand. Eine ähnliche Situation besteht bei einer hängenden Last. Es sind unvermeidlich Kräfte vorhanden, die versuchen, die Last umzukippen (z. B. Wind, Beschleunigung, Bremsen). Es ist daher wichtig, beim Anschlagen einer Last sicherzustellen, dass die Last ausreichend stabil ist, um diesen Kippkräften standzuhalten. Last ist aus sich heraus stabil, wenn die Anschlagschlinge oberhalb des Schwerpunktes angelegt ist und Eine korrekt darum herum angeordnet ist.

31

 

EN 13155:2003 (D)

In Bild 9 hat Traverse 1 eine positive Stabilitätshöhe, Traverse 2 hat eine negative Stabilitätshöhe. Stabilitätshöhe. Last 1 hat eine positive Stabilitätshöhe, Last 2 hat eine negative Stabilitätshöhe. Die Stabilität aus der  Kombination Traverse und Last muss positiv sein. Obwohl nur der zweidimensionale Fall dargestellt ist, kann das Prinzip auf alle horizontalen Drehachsen angewendet werden. Das Ergebnis der  Kombinationen Kombinatio nen ist wie folgt: Traverse 1 + Last 1: ist immer stabil Traverse 1 + Last 2: ist stabil, wenn A>D* Traverse 2 + Last 1: ist stabil, wenn C>B Traverse 2 + Last 2: ist immer instabil Die Last muss in mehr als einer vertikalen Ebene gehalten werden, um in Richtung beider horizontalen Achsen stabil zu sein. b)

Maximal zulässige Neigungswin Neigungswinkel kel der Traversen.

Legende 1 Traverse 1 2 Traverse 2 3 Last 1 4 Last 2  Kennzeichnung des Schwerpunktes  Kennzeichnung der Drehpunkte Bild 9 — Drehpunkte von Last und Traverse

32

 

EN 13155:2003 (D)

7.1.2.6

Klemmen

a)

Zustand der Oberfläche Oberfläche (Fett, (Fett, Anstrich oder oder Beschichtung) Beschichtung) des zu handhabe handhabenden nden Teiles;

b)

Einzuhaltende Einzuhaltend e Greifweiten;

c)

Oberflächenhärte Oberflächenh ärte der zu handhabenden Teile;

d)

Maßnahmen zur Vermeidung des unbeabsichtig unbeabsichtigten ten Lösens der Last aufgrund des Gewichtes des Kranhakens, Kranhaken s, der Unterflasche oder Verbindun Verbindungselement gselemente, e, das auf die Klemme wirkt (z. B. kurze Kettenlänge).

7.1.3 Instandhaltungsanleitung Der Hersteller muss ausreichende Informationen für eine bestimmungsgemäße Instandhaltung des Lastaufnahmemittels liefern, insbesondere: a)

Anleitungen zur regelmäßigen Instandhalt Instandhaltung; ung;

b) Reparaturanleitung; c)

Maßnahmen, Maßnahme n, die bei Reparaturarb Reparaturarbeiten eiten zu treffen sind;

d)

Verwendung von Originalersat Originalersatzteilen; zteilen;

e)

Aufzeichnungen Aufzeichnung en über die Instandhaltu Instandhaltung, ng, sofern erforderlich;

f)

Liste von Bauteilen, die eine besondere Vorgehensweis Vorgehensweise e und Inspektion erfordern erfordern;;

g)

Verwendung besonde besonderer rer Schmierstoffe.

7.1.4 Prüfungen und Inspektionen Der Hersteller muss Angaben zu den Prüfungen und Inspektionen machen, die erforderlich sind: a)

vor der Inbetriebna Inbetriebnahme; hme;

b)

nach einer Reparatur oder oder einem erneuten Zusammenbau;

c)

während der Lebensdauer des Lastaufnahmemit Lastaufnahmemittels. tels.

Der Hersteller muss ebenso beifügen: 1) Liste von Teilen, die eine besondere Vorgehensweis Vorgehensweise e und Inspektion erfordern; 2)

Schäden, auf die zu achten ist.

7.2 Kennzeichnung 7.2.1 Mindest-Kennzeichnung An jedem Lastaufnahmemittel muss an gut sichtbarer Stelle eine dauerhafte Kennzeichnung mit folgenden Angaben vorhanden sein: a)

Kenndaten des Herstellers Herstellers (oder (oder seines seines Bevollmächtigten Bevollmächtigten oder des des Importeurs); Importeurs);

b) Typ; c) Seriennummer;

33

 

EN 13155:2003 (D)

d)

Eigengewicht des Lastaufnahm Eigengewicht Lastaufnahmemittels, emittels, sofern dieses 5 % seiner Tragfähigkeit Tragfähigkeit oder oder 50 kg überschreitet, wobei vom kleineren Wert auszugehen ist;

e) Baujahr; f)

Tragfähigkeit in Tonnen oder kg. Sofern das Lastaufnahm Tragfähigkeit Lastaufnahmemittel emittel in unterschiedlich unterschiedlichen en Konfigurationen Konfigurationen eingesetzt wird, müssen auch die zugehörigen Tragfähigkeiten angegeben sein.

7.2.2 Zusätzliche Kennzeichnung Kennzeichnungen en 7.2.2.1

Die Angaben aus 7.2.1 müssen zutreffendenfalls um die nachfolgenden ergänzt werden:

a)

die zulässige Greifweite bei Lastaufnahmemit Lastaufnahmemitteln, teln, bei denen die Lastaufnahme über Klemmkräft Klemmkräfte e erfolgt;

b)

die Mindestlast bei selbstansau selbstansaugenden genden Vakuumhebern;

c)

Hinweis auf den an der Last angebrachten Verbindungselementen bei Lastaufnahmemit Lastaufnahmemitteln, teln, die mit der  Last mechanisch verbunden sind (z. B. in Betonfertigteile integrierte Verbindungselemen Verbindungselemente); te);

d)

Die Grenze des Lastschwer Lastschwerpunktabstand punktabstandes es bei C-Haken und Krangabeln;

e)

Die Mindestlast Mindestlast bei Krangabeln Krangabeln,, bei denen denen eine Mindestlast erforderlich ist, um um die Gabel Gabel entsprechend entsprechend 5.2.5.2 zu neigen.

Bei Vakuumhebern mit Gebläse, deren Haltezeit Halt ezeit bei Energieausfall Ener gieausfall weniger wen iger als 5 Minuten 7.2.2.2 beträgt, muss folgende Kennzeichnung angebracht werden:

„Achtung — die Last darf nicht über 1,8 m gehoben werden“ 7.2.2.3 Abschnitt 7.2.1 Buchstabe f) gilt nicht für Lasthebemagnete, sofern die Tragfähigkeit aus den Unterlagen am Einsatzort entnommen werden kann. Bei Magneten hängt die Tragfähigkeit ab u. a. vom Material, aus dem die Last besteht, von ihrer Dicke und Oberfläche sowie vom Luftspalt zwischen der Last und dem Magneten. Es ist daher erforderlich, die maximale Last in Abhängigkeit dieser unterschiedlichen Parameter anzugeben. Ferner muss berücksichtigt werden, dass die Tragfähigkeit nicht nur von den Magnetkräften abhängt, sondern auch durch die Tragfähigkeit der  Aufhängung begrenzt sein kann.

7.2.3 Zusätzliche Schilder mit Sicherheitshinweisen Es wird empfohle empfohlen, n, zusätzliche Hinweisschilder oder Piktogramme anzubringen anzubringen mit z. B. folgenden grundlegenden Sicherheitshinweisen: a)

Personen dürfen sich nicht in gefährdeten gefährdeten Bereichen aufhalten;

b)

Nur solche Lasten mit dem Lastaufnahmemit Lastaufnahmemittel tel handhaben, die aufgrund ihrer Beschaff Beschaffenheit enheit hierfür  geeignet sind;

c)

Verbot der der Verwendung Verwendung auf Baustellen, wenn das das Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel den Anforderungen Anforderungen für Baustellen Baustellen nach Abschnitt 5 nicht entspricht.

Der Bediener sollte sich mit der vom Hersteller des Lastaufnahmemittels erstellten Betriebsanleitung vertraut machen.

34

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang A (normativ) Allgemeine Prüfverfahren

A.1 Prüfung der mechanischen mechanischen Festigkeit ohne statische Versuche Dieses Verfahren ist für unlegierte Baustähle nach EN 10025 anwendbar.

A.1.1 Lastfall Folgender Lastfall wird angenommen: S DL

 

2   S WLL

Dabei ist S DL

Lasten durch das Eigengewicht des Lastaufnahmemittels

S WLL

Lasten durch die Tragfähigkeit

Der Faktor 2 berücksichtigt den dynamischen Einfluss beim Heben und den statischen Versuch. Dieser Faktor  berücksichtigt keine Windlasten.

A.1.2 Prüfung der der Streckgrenze Streckgrenze Für diesen Lastfall müssen die Normalspannungen i und die Schubspannungen   in den Bauteilen kleiner  oder gleich der in Tabelle A1 angegebenen zulässigen Spannung sein. Bei kombinierten Spannungen muss auch die Gleichung (A.1) erfüllt werden. 2

2 2      x          y   x   y      1  3 2   f      f      f     f   y    y      y      y  

(A.1)

Tabelle A.1 — Zulässige Spannung Stahl S 235 S 275 S 355

Dicke mm

Zulässige Zug/Druckspannung  

f y in MPa

Zulässige Schubspannung  

f    y /3 in MPa

t  16

235

135

16 < t  40

225

130

t  16

275

160

16 < t  40

265

153

t  16

355

205

345

200



16 < t  40

35

 

EN 13155:2003 (D)

Für diesen Lastfall müssen die Normalspannungen in Schweißnähten wi  kleiner oder gleich der zulässigen .  sein und die Schubspannungen in Schweißnähten w müssen kleiner oder gleich der  Spannung   f y y /           mit    = 1.1 sein. zulässigen Spannung  s f y y /       Bei kombinierten Spannungen muss auch die Gleichung (A.2) erfüllt werden. 2

2

    wx      wy           f   y          f   y  

wx



 

2

wy

  

  f   y 2

   w    1    s   f   y    

(A.2)

Tabelle A.2 — Zulässige Spannung Spannung in der Schweißnaht Art der Schweißnaht ENV 13001-3-1, 4.4

Spannungsart

Durchgeschweißt oder gegengeschweißt  

Stumpfnaht

 

Doppelte Semi-V-Naht, Semi-V-Naht für T-Verbindun T-Verbindung g Naht mit kleinem Steg

 

Doppelte Semi-Y-Naht, Semi-Y-Naht für T-Verbindun T-Verbindung g

 

EN 25817



 

Zug

Druck

 

 s

1

1

1/2

0,9

1

1/2

0,9

1

1/2

0,8

0,9

1/2

Spannung quer zur  B,C,D Schweißrichtung

0,7

0,8

1/2

Spannung in Schweißrichtung

1

1

1/3

B,C Spannung quer zur  Schweißrichtung D

Durchgeschweißt oder gegengeschweißt  

Güteklasse

B,C Spannung quer zur  Schweißrichtung D

Nicht durchgesch durchgeschweißt weißt  

Doppelte Semi-Y-Naht, Semi-Y-Naht für T-Verbindun T-Verbindung g

 

Doppelkehlnaht

 

Kehlnaht

Alle Arten von Schweißungen

B,C,D

A.1.3 Prüfung der Stabilität von Bauteilen Die seitliche Stabilität von Bauteilen muss in Übereinstimmung mit ENV 1993-1-1, 5.5.4 Knickung und 5.5.2 Drehknicken für den in A.1.1 definierten Lastfall geprüft werden. Die Prüfung der Stegknickung durch Schub muss in Übereinstimmung mit ENV 1993-1-1, 5.6 durchgeführt werden, außer für Träger ohne Aussteifungen, Aussteifungen, wenn Folgendes erfüllt ist:



d/tw  69    235    /f  y

0,5

Dabei ist d

36

Steghöhe in mm

tw

Stegdicke in mm

 f   y

Streckgrenze in MPa

(A.3)

 

EN 13155:2003 (D)

Bild A.1 – Träger ohne Aussteifung

A.1.4 Prüfung der der Sprödbruchempfindlichkeit Sprödbruchempfindlichkeit Der Widerstand gegen Sprödbruch muss in Übereinstimmung mit ENV 1993-1-1, Anhang C oder mit Hilfe von Tabelle A.3 geprüft werden.

Tabelle A.3 – Maximale Dicke in mm und Stahlgüte zur Verhinderung von Sprödbruch Sprödbruch Maximale Dicke in mm für f ür die niedrigste Einsatztemperatur  Stahlgüte

0°C

20°C

 

S1

S2

S3

S1

S2

S3

S235 JR, JR G1

32

10

Keine

17

5

Keine

S355 JRG1 oder JR G2

32

10

Keine

17

5

Keine

S235 J0

40

24

10

40

13

5

S235 J2G3 oder J2 G4

40

40

27

40

30

14

S275 JR

22

6

Keine

11

Keine

Keine

S275 J0

40

16

7

28

8

Keine

S275 J2G3 oder J2 G4

40

39

18

40

20

9

S 355 JR

11

Keine

Keine

5

Keine

Keine

S355 J0

28

8

Keine

15

Keine

Keine

S355 J2 G3 oder J2 G4 S355 K2G3 oder K2G4

40 40

21 21

9 9

37 37

11 11

5 5

S1: ohne Schweißungen S2: Geschweißte Konstruktion mit örtlichen Spannungen unter 0,67 f y y  S3: Geschweißte Konstruktion mit örtlichen Spannungen über 0,67 f  0,67  f y y  ANMERKU ANM ERKUNG NG

Diese Die se Tabell Tabelle e basiert basiert auf auf der ENV ENV 1993-1 1993-1-1: -1:199 1992, 2, Anhang Anhang C.

Für die Güteklassen JR, JR G1 und JR G2 muss durch eine Prüfbescheinigung eine Kerbschlagzähigkeit von mindestens 27 J nachgewiesen werden, solange für diese Güteklassen der Kerbschlagzähigkeitsversuch nach EN 10045-1 optional ist.

37

 

EN 13155:2003 (D)

A.1.5 Prüfung der Schweißgüte Schweißgüte Es muss nachgewiesen nachgewi esen werden, dass die d ie Schweißungen durch dur ch nach EN 287-1 geprüften Schweißern S chweißern ausgeführt wurden. Es muss geprüft werden, dass die Qualität der Schweißungen mit EN 25817 übereinstimmt hinsichtlich Tabelle A.2.

A.2 Prüfung der mechanischen mechanischen Festigkeit am Baumuster Baumuster durch einen statischen Versuch A.2.1 Bedingungen Beim Versuch Versuc h muss eine statische stat ische Last F3 entsprechend entspreche nd der vorgesehenen Einsatzbedingun E insatzbedingungen gen des Lastaufnahmemittels aufgebracht werden.

A.2.2 Vorgehensweise Die Last muss über die Aufhängepunkte und Lastanschlagpunkte des Lastaufnahmemittels derart aufgebracht werden, dass die durch diese Punkte verlaufenden Kraftlinien denen beim betriebsmäßigen Einsatz entsprechen.. Die Prüfkraft F ± 2 % muss stoßfrei für eine Mindestzeit von 1 Minute aufgebracht werden. entsprechen Sofern die bestimmungsgemäße Verwendung des Lastaufnahmemittels eine Neigung oder eine sonstige Verschiebung zulässt oder erforderlich macht, so dass sich die Kraftlinien durch die Aufhänge- bzw. Anschlagpunkte ändern, so muss der Versuch für mehrere Positionen im gesamten Bewegungsbereich wiederholt werden. Diese Positionen müssen so ausgewählt werden, dass die ungünstigsten Betriebsbedingungen Betriebsbedin gungen simuliert und die in 5.1.1.2 geforderten Neigungstoleranzen berücksichtigt werden. Nach dem Entlasten muss das Lastaufnahmemittel auf Verformungen, Risse oder andere Fehler hin untersucht werden.

A.2.3 Akzeptanzkriterien Ein Baumuster des Lastaufnahmemittels muss einer statischen Kraft F3 = 3 × Nennlast standhalten, auch wenn hierbei bleibende Verformungen auftreten.

A.3 Prüfung der mechanischen mechanischen Festigkeit an jedem einzelnen einzelnen Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel durch einen statischen Versuch A.3.1 Bedingungen Beim Versuch Versuc h muss eine statische stat ische Last F2 entsprechend entsprechen d der vorgesehenen Einsatzbedingun E insatzbedingungen gen des Lastaufnahmemittels aufgebracht werden.

A.3.2 Vorgehensweise Die Last muss über die Aufhängepunkte und Lastanschlagpunkte des Lastaufnahmemittels derart aufgebracht werden, dass die durch diese Punkte verlaufenden Kraftlinien denen beim betriebsmäßigen Einsatz entsprechen.. Die Prüfkraft F ± 2 % muss stoßfrei für eine Mindestzeit von 1 Minute aufgebracht werden. entsprechen Sofern die bestimmungsgemäße Verwendung des Lastaufnahmemittels eine Neigung oder eine sonstige Verschiebung zulässt oder erforderlich macht, so dass sich die Kraftlinien durch die Aufhänge- bzw. Anschlagpunkte ändern, so muss der Versuch für mehrere Positionen im gesamten Bewegungsbereich

38

 

EN 13155:2003 (D)

wiederholt werden. Diese Positionen müssen so ausgewählt werden, dass die ungünstigsten Betriebsbedingungen simuliert werden. Nach dem Entlasten muss das Lastaufnahmemittel auf Verformungen, Risse oder andere Fehler hin untersucht werden.

A.3.3 Akzeptanzkriterien Jedes einzelne Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel einer Serie muss einer statischen Kraft F2 = 2 x Nennlast, ohne bleibende Verformungen standhalten und nach dem Entlasten dürfen keine sichtbaren Schäden vorhanden sein.

A.4 Prüfung durch Inspektion A.4.1 Vorgehensweise Das Lastaufnahmemittel muss einer Sichtprüfung unterzogen werden, um das Vorhandensein und die ordnungsgemäße Funktion aller Merkmale zu überprüfen. Bei der Bewertung der Übereinstimmung mit den Anforderungen Anforderung en muss die Betriebsanleitung des Herstellers berücksichtig berücksichtigtt werden. Die Kennzeichnung an jeder Schlinge und die Bescheinigungen zu jeder Schlinge müssen auf  Übereinstimmung mit folgenden Normen überprüft werden: EN 818-4 EN 818-5 prEN 13414-1 EN 1492-1 EN 1492-2

A.4.2 Akzeptanzkriterien Das Lastaufnahmemittel Lastau fnahmemittel muss den entsprechenden Anforderungen nach den Abschnitte A bschnitten n 5 und 7 entsprechen.

39

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang B (normativ) Prüfverfahren für Blechklemmen

B.1 Kein Lösen Lösen der der Last beim Aufsetzen Aufsetzen und beim Anstoßen Anstoßen B.1.1 Bedingungen Das Lastaufnahmemittel ist an einen Kran zu hängen. Das Gewicht der Prüflast muss mindestens der  Tragfähigkeit entspreche entsprechen. n.

B.1.2 Vorgehensweise ANMERKUNG Beim Auslöse ANMERKUNG Auslösen n und Wiederv Wiederverbin erbinden den der Verrie Verriegelung gelungseinr seinrichtun ichtung g kann für den Prüfer eine Gefährd Gefährdung ung bestehen, da die Last auf ihn herabfallen kann, wenn die Blechklemme die Last nicht hält.

Die Last ist mit dem Lastaufnahmemittel aufzunehmen und die Verriegelungseinrichtung in die geschlossene Position zu bringen. innerhalb einer Dauer von 5 s anzuheben und wieder auf den Boden abzusetzen. Die LastDie ist Last ohneistEingriff der Bedienperson aufmaximal das Lastaufnahmemittel wieder anzuheben. Danach ist das Anstoßen des Lastaufnahmemittels gegen ein Hindernis zu simulieren. Sofern das Lastaufnahmemittel mit einer Verriegelungseinrichtung ausgerüstet ist, muss der Stoß gegen diese Einrichtung erfolgen. Bei angehobener Last ist die Verriegelungseinrichtung in die geöffnete Stellung zu bringen und die Blechklemme muss die Last halten. Die Verriegelungseinrichtung ist wieder in die geschlossene Stellung zu bringen und die Last auf den Boden abzusetzen, bis die Verbindung zwischen Kranhaken und Lastaufnahmemittel schlaff wird. Dies muss unter den in der Betriebsanleitung genannten Bedingungen erfolgen (z. B. Länge der Kette), um ein Lösen der Last durch Einwirkung des Kranhakens auf das Lastaufnahmemittel zu vermeiden.

B.1.3 Akzeptanzkriterien Die Last darf sich zu keinem Zeitpunkt des Versuches vom Lastaufnahmemittel Lastaufnahmemittel lösen.

B.2 Bestimmung des Reibungsfaktors B.2.1 Bedingungen Die Prüfeinrichtung muss bestehen aus: a)

der Last oder einem einem Prüfstück aus einem einem Material, das dem der der Last entspricht mit den in der  Betriebsanleitung Betriebsanle itung angegebenen angegebenen Grenzwerten (z. B. Härte des Materials);

b)

einem Aufnehme Aufnehmer, r, der mit mit dem Klemmenwe Klemmenwerkstoff rkstoff bestückt ist, der die Last Last berührt;

c)

die Form der Klemmbeläge muss nachgebildet werden (z. B. Zähne der Klemmteile) Klemmteile)..

40

 

EN 13155:2003 (D)

Legende 1 Aufnehmer   2 Klemmbelag 3 Prüfkörper   Bild B.1 — Prüfeinrichtung und aufgebrachte Kräfte Die tatsächlichen Umgebungsbedingungen, die für die Reibung von Bedeutung sind, (z. B. Verölung oder  Feuchtigkeit) müssen nachgestellt werden.

B.2.2 Vorgehensweise Eine vertikale Kraft F ist auf den Aufnehmer aufzubringen, die einen Druck zwischen 2 und 3 erzeugt, der dem beim Anheben der Last auftretenden Mindestdruck zwischen Blechklemme und Last entspricht. Eine horizontale Zugkraft T ist zwischen 1 + 2 und 3 aufzubringen, bis sich das Teil 1 + 2 bewegt. Der Verlauf  dieser Zugkraft folgt im Allgemeinen der im nachfolgend dargestellten Diagramm gezeigten Kurve:

Legende 1 Übergangsbereich 2 stationärer Bereich (Bewegung (Bewegung)) 3 Verschiebung Bild B.2 — Verlauf der Zugkraft T

41

 

EN 13155:2003 (D)

B.2.3 Akzeptanzkriterien Der für die Berechnung eingesetzte Reibungsfaktor µ ist das Verhältnis zwischen Tr   (mittlere horizontale Zugkraft im stationären Bereich) und der vertikalen Kraft F. Es sind mindestens 3 Versuche erforderlich, wobei als Reibungsfaktor der kleinste der drei gemessenen Werte angesetzt wird.

B.3 Kein Gleiten der Last – Klemmung durch Reibung Reibung oder Eindringen B.3.1 Bedingungen Die maximal mögliche Kraft zum Halten der Last wird als Haltekraft bezeichnet. Sie wird wie folgt ermittelt: T    S  1     2 

Dabei ist S 

Klemmkraft der Blechklemme

 1

Reibungsfaktor zwischen Last und dem einen Klemmteil

 2

Reibungsfaktor zwischen Last und dem anderen Klemmteil

 P 

Werkstück

Die Haltekraft wird durch Berechnung ermittelt. Die Berechnung muss für die ungünstigste Greifweite erfolgen.

Bild B.3 — Klemmkräfte

B.3.2 Akzeptanzkriterien Die Haltekraft T zum Halten der Last muss der 2fachen zu haltenden Last entsprechen. entsprechen. Diese Anforderung muss während des gesamten Hebevorganges erfüllt werden, unabhängig davon, ob die Klemmkraft S über lastschließende (proportional zum Lastgewicht) oder mechanisch wirkende Einrichtungen aufgebracht wird.

42

 

EN 13155:2003 (D)

B.4 Greifbereich von Blechklemmen B.4.1 Bedingungen Die Blechklemme ist mit einem Prüfblech zu prüfen, dessen Dicke dem unteren Greifbereich abzüglich des Sicherheitsbereiches Sicherheitsbere iches entspricht. Beispiel: Klemme mit Greifbereich von 30 mm bis 60 mm, Versuch mit einem Blech der Dicke von 30 mm  10 %, d. h. 27einem mm Dicke.

B.4.2 Vorgehensweise Das Prüfblech ist senkrecht zu heben.

B.4.3 Akzeptanzkriterien Das Prüfblech darf sich nicht von der Klemme lösen.

43

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang C (normativ) Prüfverfahren für Vakuumheber 

C.1 Prüfung der Druckanzeige C.1.1 Bedingungen Versuch zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Druckanzeige. Die Prüfanordnung muss so ausgeführt sein, dass bei Vakuumverlust keine Gefährdungen auftreten.

C.1.2 Vorgehensweise Durch Reduzierung des Vakuums im Vakuumsystem wird eine Situation simuliert, für die die Einrichtung gefordert wird.

C.1.3 Akzeptanzkriterien Die Druckanzeige muss das Abnehmen des Vakuums anzeigen. Der Arbeitsbereich und der Gefahrenbereich müssen deutlich angegeben sein.

C.2 Prüfung der Undichtigkeitsanzeige C.2.1 Bedingungen Versuch zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Undichtigkeitsanzeige. Die Versuchsanordnung muss so ausgeführt sein, dass bei Vakuumverlusten keine Gefährdungen auftreten.

C.2.2 Vorgehensweise Durch Erzeugung einer Undichtigkeit unter den Saugtellern ist eine Situation zu simulieren, für die die Einrichtung erforderlich ist. Die Größe der Undichtigkeit muss auf die vereinbarte, in der Betriebsanleitung angegebene Mindest-Haltezeit abgestimmt sein.

C.2.3 Akzeptanzkriterien Bei der Simulation des Fehlers muss die Einrichtung den Anforderungen aus 5.2.2.3 genügen.

C.3 Prüfung der Einsehbarkeit Einsehbarkeit der Messeinrichtung bzw. der Anzeige C.3.1 Bedingungen Versuch zur Prüfung der Einsehbarkei Einsehbarkeitt der Messeinrichtun Messeinrichtung g bzw. der Anzeige.

44

 

EN 13155:2003 (D)

C.3.2 Vorgehensweise Es ist zu prüfen, ob die Messeinrichtung oder die Anzeige von der normalen Bedienposition des Bedienperson oder des Kranführers einsehbar ist. Sofern die Position des Kranführers nicht bekannt ist, muss in der  Betriebsanleitung die bestimmungsgemäße Position des Lastaufnahmemittels in Bezug zum Kranführer  angegeben sein.

C.3.3 Akzeptanzkriterien Die Messeinrichtung bzw. die Anzeige können deutlich eingesehen werden.

C.4 Prüfung der Einrichtungen Einrichtungen zum Ausgleich von Vakuumverlusten C.4.1 Bedingungen Der Versuch dient zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Einrichtungen zum Ausgleich von Vakuumverlusten. Die Versuchsanordnung muss so ausgeführt sein, dass beim Abfallen der Last keine Gefährdungen auftreten.

C.4.2 Vorgehensweise Der Vakuumheber muss an jedem dererialien Tragfähigkeit beaufschlagt werden, die in(z.der  Betriebsanleitung Betriebs anleitung angegeben sei n Saugteller sein muss . Die muss. D iemit Materialien Mat und andere Randbedingungen B. Verschmutzung), müssen mit denen der in der Praxis zu handhabenden Lasten vergleichbar sein. Bei selbstansaugenden Vakuumhebern und bei nicht selbstansaugenden Vakuumhebern (die Energieversorgung muss unterbrochen werden), muss die Haltezeit gemessen oder extrapoliert werden.

C.4.3 Akzeptanzkriterien Diese Zeit muss mindestens der in der Betriebsanleitung angegebenen Haltezeit entsprechen. Die Zeit muss ausreichend lang sein, um es allen Personen zu ermöglichen, den Gefahrenbereich zu verlassen und den Abschnitten 5.2.2.5 und 5.2.2.7 entsprechen entsprechen..

C.5 Prüfung der Warneinrichtung C.5.1 Bedingungen Der Versuch dient zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion der Warneinrichtung, die das Erreichen der  Grenze des Arbeitsbereiches anzeigt.

C.5.2 Vorgehensweise Mit dem Vakuumheber ist eine Last aufzunehmen und ein kleiner, nicht ausgeglichener Vakuumverlust im Vakuumsystem ist hervorzurufen. Sobald die Grenze des Arbeitsbereiches Arbeitsbereiches erreicht ist, muss eine automatisch wirkende Warneinrichtung wirksam werden.

C.5.3 Akzeptanzkriterien Der Zeitpunkt, bei dem die Warneinrichtung wirksam wird, muss mit dem Erreichen der Grenze des Arbeitsbereichess übereinstim Arbeitsbereiche übereinstimmen. men. Die Warneinrichtung ist optischer und/oder akustischer Art und muss für die Bedienungsperson leicht sichtbar/hörbar sein.

45

 

EN 13155:2003 (D)

C.6 Prüfung des Rückschlagventils C.6.1 Bedingungen Der Versuch dient zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion des Rückschlagventils sowie seiner  Anordnung.

C.6.2 Vorgehensweise Die Vakuumpumpe muss für eine gewisse Zeit betrieben werden, um mit Last ein Vakuum im Vakuumsystem zu erzeugen. Nach dem Ausschalten der Vakuumpumpe muss durch Sichtprüfung festgestellt werden, ob eine merkliche Abnahme des Vakuums auftritt.

C.6.3 Akzeptanzkriterien Das Ventil muss den Anforderungen aus 5.2.2.5 entsprechen. Sofern keine merkliche Abnahme des Vakuums auftritt, deutet dies auf ein luftdichtes Vakuumsystem hin einschließlich des Rückschlagventils.

C.7 Prüfung der Stellteile C.7.1 Bedingungen Eine Prüflast muss mit dem Vakuumsystem aufgenommen werden. Die Versuchsanordnung muss so ausgeführt werden, dass bei Fehlfunktion der Stellteile keine Gefährdungen auftreten.

C.7.2 Vorgehensweise Ein Baumuster jeder Art und jeder Größe muss geprüft und betätigt werden. Die Stellteile müssen in allen möglichen, vom Hersteller vorgesehenen Kombinationen geprüft und betätigt werden. Darüber hinaus muss der Ausfall der Energieversorgung simuliert werden, um festzustellen, ob hierdurch der Zustand des Vakuumsystems verändert wird.

C.7.3 Akzeptanzkriterien Das Vakuumhebesystem muss 5.2.2.9 entsprechen entsprechen..

C.8 Prüfung der Warneinrichtung Warneinrichtung für den Ausfall Ausfall der Energieversorgung C.8.1 Bedingungen Der Versuch dient zur Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion der automatischen Warneinrichtung. Der  Versuch wird im unbeladenen Zustand durchgeführt.

C.8.2 Vorgehensweise Der Ausfall der Energieversorg Energieversorgung ung wird simuliert.

C.8.3 Akzeptanzkriterien Bei Simulation des Ausfalls der Energieversorgung Energieversorgung muss die Einrichtung 5.2.2.6 entsprechen. entsprechen.

46

 

EN 13155:2003 (D)

C.9 Prüfung der Position der Last C.9.1 Bedingungen Eine Versuchslast, die der Tragfähigkeit entspricht und vergleichbar ist mit den aufzunehmenden aufzunehmenden Lasten.

C.9.2 Vorgehensweise Die Versuchslast muss angehoben und um den vorgesehenen Neigungswinkel plus 6° geneigt werden,  jedoch nicht nicht über 90°. Das Vakuum muss am Ende des Arbeitsbereiches bzw. am Anfang des Gefahrenbereiches sein.

C.9.3 Akzeptanzkriterien Die Prüflast darf nicht abrutschen.

C.10 Prüfung der Haltekraft durch Berechnung C.10.1 Vorgehensweise Der Reibungsfaktor zwischen den Saugtellern und dem aufzunehmenden Material muss entsprechend C.11 ermittelt werden und die Komponenten der Haltekraft am Ende des Arbeitsbereiches müssen berechnet werden.  Fa    PS 

 Fa //    P  S 

  PS 

Vakuum in Pa





 



 S   i



Innere Gesamtfläche der Saugteller in m 2 Reibungsfaktor 



C.10.2 Akzeptanzkriterien Beide wirksamen Komponenten der Haltekraft müssen größer oder gleich dem 2fachen der entsprechenden wirksamen Komponente der Tragfähigkeit sein.

 Fa    PS   2WLL   g cos    Fa //  g 

      PS    

Erdbeschleunigung in m/s2



WLL

2 WLL g sin  



Tragfähigkeitt in kg Tragfähigkei

Die Berechnung muss für den maximalen Neigungswinkel plus 6° durchgeführt werden, außer bei Vakuumhebern, deren Saugteller bestimmungsgemäß eine vertikale Position einnehmen.

47

 

EN 13155:2003 (D)

Durch obige Berechnungen werden die Komponenten der Haltekraft ermittelt. Um die Anforderung vollständig zu erfüllen, müssen auch die aus der Schwerpunktslage der Last und der Geometrie der Vakuumheber  hervorgerufenen hervorgerufen en Momente berücksichtigt werden.

Bild C.1 — Haltekraft und wirksame Komponenten des Gewichtes der Tragfähigkeit

C.11 Bestimmung des Reibungsfaktors C.11.1 Bedingungen Die Prüfeinrichtung muss bestehen aus: a)

der Last oder oder einem Prüfstück, Prüfstück, das der Last Last entspricht mit den den in der Betriebsanleitung Betriebsanleitung angege angegebenen benen Grenzwerten;

b)

dem mit einem System verbundenen Saugteller, das ein Vakuum erzeugen kann, das dem am Ende des Arbeitsbereiches Arbeitsbereich es entspricht;

c)

eine Kraftmesseinrichtung Kraftmesseinrichtung zur Ermittlung der zum Bewegen der Last Last erforderlichen erforderlichen Zugkraft. Zugkraft.

Legende 1 Saug Saugtelle tellerr mit einem einem Vaku Vakuum, um, das das dem dem am Ende des Arbei Arbeitsbe tsbereich reiches es entspri entspricht cht 2 Muster der Last Tr Ve Vert rtik ikal ale e Zu Zugk gkra raft ft Bild C.2 — Prüfapparat und aufgebrachte Kräfte

48

 

EN 13155:2003 (D)

Die tatsächlichen Umgebungsbedingungen, die für die Reibung von Bedeutung sind (z. B. Verölung oder  Feuchtigkeit), müssen nachgestellt werden.

C.11.2 Vorgehensweise Ein Druckniveau entsprechend dem Ende des Arbeitsbereiches ist auf den Saugteller aufzubringen. Zur Bewegung der Last eine vertikale Verschiebung durchzuführen. Die dem zumfolgenden Verschieben der Last erforderliche Zugkraft ist zuistmessen. Die erhaltene Kurve entspricht in der Regel Diagramm:

Legende 1 Übergangsbereich 2 stationäre rerr Be Bereich 3 Verschiebung Bild C.3 — Verlauf der Zugkraft T

C.11.3 Akzeptanzkriterien Der für die Berechnung eingesetzte Reibungsfaktor µ ist das Verhältnis zwischen Tr (mittlere horizontale Zugkraft im stationären Bereich) plus dem Gewicht des Musters der Last und der Saugkraft PS.  



  Tr    m  g   / P    S 

Dabei ist m

Eigengewichtt des Musters der Last in kg Eigengewich

 g 

Erdbeschleunigung in m/s2

Es sind mindestens 3 Versuche erforderlich, wobei als Reibungsfaktor der kleinste der 3 gemessenen Werte anzusetzen ist.

49

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang D (normativ) Prüfverfahren für Lasthebemagnete

D.1 Prüfung der Abreißkraft D.1.1 Prüfung durch Zugversuch Zugversuch D.1.1.1 a)

b)

c)

Bedingungen (siehe Bild D.1):

Länge der Prüfplatte:

l 2

  l 1  1,2  für

l 2

  d    1  1,1  für

Rechteckmagnete; Rechteckmag nete; Rundmagnete.

Breite der Prüfplatte:

w2

  w   1  1,2  für

w2

  d    1  1,1  für

Rechteckmagnete; Rechteckmag nete;

Rundmagnete.

Dicke der Prüfplatte tmin mindestens gleich:     dem halben Durchmess Durchmesser er des Mittelpol Mittelpoles es bei Rundmagneten;     der Breite des Mittelpol Mittelpoles es bei dreipoligen Magneten;     der doppelten Polbreite bei zweipoligen Magneten.

d)

Form der Prüfplatte: Ebenheit kleiner als 0,1 0,1 mm/500 mm/500 mm.

e)

Material der Prüfplatte: Prüfplatte: Stahl mit geringem geringem Kohlenstoffgeha Kohlenstoffgehaltlt (wie z. B. S 235).

f)

Man wählt einen einen der der folgenden folgenden Werte für den Luftspalt, um die die Abreißkraft Abreißkraft zu ermitteln: 1)

für Rundmagnete: kein Luftspalt Luftspalt,, 1/300 oder 1/100 des Außendurchmesser Außendurchmessers; s;

2)

für Rechteckmagnete Rechteckmagnete:: kein Luftspalt, 1/300 oder 1/100 1/100 der Polbreite. Polbreite.

Der gewählte Luftspalt muss mit der in der Betriebsanleitung angegebenen Verwendung des Magneten übereinstimmen. g)

Die Speisespannung des Magneten muss der Nennspannung entsprec entsprechen. hen.

h)

Umgebungstemperaturb Umgebun gstemperaturbereich: ereich: von + 10 °C bis bis + 30 °C.

Alternativ Hersteller Einsatz die für eine spezielle Anwendung bestimmten Magnete unter Bedingungen prüfen, diekann dem der vorgesehenen entsprechen.

50

 

EN 13155:2003 (D)

Es bedeuten: d1 

Poldurchmesser Poldurchmess er von Rundmagneten

d2 

Durchmesser der Prüfplatte

l1 

Länge der Pole bei Rechteckmagn Rechteckmagneten eten oder Bipolmagneten

w1 

Breite der Pole bei Rechteck Rechteckmagneten magneten oder Bipolmagneten

l2 

Länge der Prüfplatt Prüfplatte e

w2 

Breite der Prüfplatte

t

Dicke der Prüfplatte

1

Magnetpole

R 2

Abreisskraft Prüfplatte

 



Luftspalt

Bild D.1 — Messanordnung für die Prüfung von Lasthebemagneten D.1.1.2

Vorgehensweise

Der Magnet muss auf der Prüfplatte so angeordnet werden, dass alle Pole abgedeckt sind und dann die zulässige Mindestspannung angelegt wird. Die Prüfkraft F ± 2 % muss stoßfrei und senkrecht zur Fläche zwischen Magnet und Prüfplatte im Aufhängepunkt des Magneten aufgebracht werden.

D.1.1.3

Akzeptanzkriterien

Die Prüfkraft F muss die jeweilige in 5.2.3.2.1, 5.2.3.3.1, 5.2.3.4.1 oder 5.2.3.5.1 angegebene Abreißkraft erreichen.

51

 

EN 13155:2003 (D)

D.1.2 Prüfung durch Messung Messung des Magnetflusses und Berechnung D.1.2.1

Bedingungen

Gleiche Bedingungen, wie in D.1.1 angegeben, nur immer ohne Spalt. Der Magnet muss direkt auf die Prüfplatte aufgesetzt werden. Alternativ kann der Hersteller die für eine spezielle Anwendung bestimmten Magnete unter Bedingungen prüfen, die dem vorgesehenen Einsatz entsprechen.

D.1.2.2

Vorgehensweise

Der Magnetfluss muss in der Kontaktfläche zwischen Magnet und Prüfplatte gemessen werden, bei Rundmagneten und bei dreipoligen Magneten am mittleren Pol und bei Bipolmagneten an einem der Pole. Die Kraft muss anhand des gemessenen Magnetflusses berechnet werden.

D.1.2.3

Akzeptanzkriterien

Die berechnete Kraft F erreicht die jeweilige in 5.2.3.2.1, 5.2.3.3.1, 5.2.3.4.1 oder 5.2.3.5.1 angegebene Abreißkraft.

D.2 Prüfung der Stellteile D.2.1 Bedingungen Es ist eine Nennlast oder eine Prüfplatte zu beschaffen, an der der Magnet eingesetzt wird. Die Prüfeinrichtung muss so ausgeführt sein, dass die Fehlfunktion eines Stellteils keine Gefährdung hervorruft.

D.2.2 Vorgehensweise Ein Baumuster von Stellteilen jeder Art und jeder Größe muss in allen möglichen, vom Hersteller  vorgesehenen Kombinationen geprüft und betätigt werden.

D.2.3 Akzeptanzkriterien Der Magnet entspricht jeweils 5.2.3.1.1 und 5.2.3.3.6.

D.3 Prüfung der Sicherheits- und Warneinrichtungen D.3.1 Bedingungen Der Versuch zur Überprüfung der ordnungsgemäßen ordnungsgemäßen Funktion der Sicherheits- und Warneinrichtun Warneinrichtungen gen muss entweder nur auf die Steuerkreise und den Warneinrichtungen oder auf den gesamten Magneten bezogen werden.

D.3.2 Vorgehensweise Durch Reduzierung oder durch Abschalten der Energieversorgung ist der Fehler oder der Zustand, für den die Einrichtung vorgesehen ist, zu simulieren.

D.3.3 Akzeptanzkriterien Bei der Simulation des Fehlers oder Zustandes muss die Einrichtung den Anforderungen aus 5.2.3.2.2, 5.2.3.2.3, 5.2.3.3.2 und 5.2.3.3.3 entsprechen entsprechen..

52

 

EN 13155:2003 (D)

D.4 Prüfung der Entladezeit der Batterien D.4.1 Bedingungen Die Versuche zur Prüfung der Entladezeit der Batterien müssen mit Batterien durchgeführt werden, die den vom Magnethersteller angegebenen Mindestanforderungen bezüglich Kapazität und Ladezustand entsprechen. Der Magnet muss mit der in Verfahren D.1 vorgesehenen Prüfplatte geprüft werden. Alternativ kann der  Hersteller Magnete für spezielle Anwendungen mit einer Prüflast prüfen, die dem vorgesehenen Einsatz entspricht.

D.4.2 Vorgehensweise Der Magnet muss auf der Prüfplatte so angeordnet werden, dass alle Pole abgedeckt sind und dann vollständig erregt werden. Die Prüfkraft F, die der Tragfähigkeit  2 % entspricht, muss stoßfrei und senkrecht zur Fläche zwischen Magnet und Prüfplatte im Aufhängepunkt des Magneten aufgebracht werden. Der Fehler  oder der Zustand, auf den die Anforderung zutrifft, wird simuliert. Ein Baumuster jeder Art und Größe des Magneten wird geprüft.

D.4.3 Akzeptanzkriterien Der Magnet hält einer Prüfkraft F über die jeweils in 5.2.3.2.2 oder 5.2.3.3.3 angegebene angegebene Mindestzeit stand.

D.5 Prüfung der Anzeigeeinrichtungen D.5.1 Bedingungen Der Versuch zur Prüfung der Anzeigeeinrichtungen wird durch Anlegen der Nennspannung am/an den Magnet(en)) durchgefüh Magnet(en durchgeführt. rt.

D.5.2 Vorgehensweise Die Prüfung der Anzeigene Anzeigeneinrichtung inrichtung muss gleichzeitig mit den Prüfungen D.2, D.3 und D.4 erfolgen.

D.5.3 Akzeptanzkriterien Die Anzeigeeinrichtung muss die Magnetisierung anzeigen. Bei veränderlicher Leistungssteuerung muss die Anzeigeeinrichtung entsprechend 5.2.3.2.4, 5.2.3.3.7 und 5.2.3.4.2 zwischen vollständiger und partieller  Magnetisierung unterscheiden.

D.6 Prüfung anderer mechanischer Sicherheitseinrichtungen D.6.1 Bedingungen Der oder die Magnet(e) und gegebenenfalls die damit verbundene Traverse müssen mit einer repräsentativen Prüflast geprüft werden, die der maximalen Tragfähigkeit des (der) Magneten entspricht, und unter  Voraussetzungen, bei denen der Ausfall der Energieversorgung und der Einsatz der Sicherungseinrichtung ohne Gefährdung simuliert werden kann.

53

 

EN 13155:2003 (D)

D.6.2 Vorgehensweise Der/die Magnet(e) müssen auf die Last aufgesetzt und vollständig erregt werden. Die Last muss soweit angehoben werden, dass die mechanische Sicherungseinrichtung eingelegt werden kann. Nach dem Einlegen muss der Magnet abgeschaltet werden.

D.6.3 Akzeptanzkriterien Nach dem Lösen von dem/den Magneten wird die Last durch die Sicherungseinrichtung gehalten, entsprechend entsprechen d 5.2.3.3.5.

D.7 Prüfung, dass dass der Magnet für die vorgesehene(n) vorgesehene(n) Last(en) Last(en) geeignet ist D.7.1 Vorgehensweise Bei Magneten für spezielle Anwendungen, bei denen dem Hersteller die Eigenschaften der vorgesehenen Last(en) bekannt sind, muss die Ausführung des Magneten oder der Magnete und ggf. der damit verbundenen Traverse nochmals geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen aus 5.2.3.1.2 entspricht.

D.7.2 Akzeptanzkriterien Die nochmalige Prüfung der Ausführung bestätigt, dass der Magnet 5.2.3.1.2 entspricht.

54

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang E (normativ) Prüfverfahren für Traversen

E.1 Prüfung der Verriegelungs- oder Halteeinrichtungen durch Versuch E.1.1 Bedingungen Der Versuch muss entweder durch Neigen einer tatsächlichen Prüflast oder durch das Aufbringen einer mit einer Versuchseinrichtung aufgebrachten aufgebrachten statischen Kraft durchgefü durchgeführt hrt werden.

Legende 1 & 2 Tra Traver verse se in unte untersc rschie hiedli dliche chen n Arbeit Arbeitswi swinke nkeln ln 3 bewegliches Teil 4 maxi xim male lerr Arb rbei eits tswi win nke kell der Tra rave vers rse e plu luss 6° 5 maximaler Arb rbe eits tsw winkel der Tra ravverse F Prüfkraft Bild E.1 — Winkel im Zusammenhang mit der Prüfung von Traversen

E.1.2 Vorgehensweise Das bewegliche Teil muss in seiner Position mit Hilfe seiner Verriegelungseinrichtung verriegelt werden und für einen Zeitraum von mindestens 1 Minute stoßfrei einer Kraft F ausgesetzt werden, die dem zweifachen der  statischen Kraft entspricht, die bei einem um 6° größeren als den vom Hersteller vorgesehenen Winkel zum Halten der Last erforderlich ist, siehe Bild E.1. Der Versuch muss in beide Richtungen um jede horizontale Achse und um beide Achsen gleichzeitig für alle möglichen Verriegelungspositionen durchgeführt werden. Sofern das bewegliche Teil keine festgelegten Positionen hat, jedoch die Verriegelung über Reibung erfolgt, so muss der Versuch in den beiden Endstellungen und in einer mittleren Stellung durchgeführt werden. Nach der Entlastung müssen das bewegliche Teil und seine Verriegelungseinrichtung auf Verformungen, Risse oder andere Fehler hin geprüft werden.

E.1.3 Akzeptanzkriterien Das bewegliche Teil und seine Verriegelungseinrichtung hält der Prüfkraft F ohne zu verrutschen, sich zu verformen oder zu versagen stand und nach der Entlastung sind keine sichtbaren Fehler vorhanden und das bewegliche Teil und seine Verriegelungseinrichtung sind frei beweglich.

55

 

EN 13155:2003 (D)

E.2 Prüfung der VerriegelungsVerriegelungs- oder Halteeinrichtungen durch Berechnung Die mechanischen Teile müssen entsprechend Anhang A.1 für den maximalen Neigungswinkel plus 6° berechnet werden außer bei Traversen, die bestimmungsgemäß eine vertikale Position einnehmen. Sofern die beweglichen Teile der Konstruktion durch Einrichtungen auf der Grundlage von Reibungskräften gehalten werden (z. B. aufgrund eines Bremsmomentes), Bremsmomen tes), muss die Berechnung Be rechnung nachweisen, nachweis en, dass die Reibungskraft mindestens mindestens der zweifachen Kraft entspricht, die aufgrund des Eigengewichtes der Teile und der  Tragfähigkeit beim vorgesehenen Neigungswinkel plus 6° auftritt, außer bei Traversen, die bestimmungsgemäß eine vertikale Position einnehmen.

56

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang F (normativ) Prüfverfahren für Krangabeln

F.1 Prüfung der mechanischen Festigkeit der zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung für Krangabeln in horizontaler Richtung F.1.1 Bedingungen Beim Versuch ist eine gleichmäßig verteilte Last, die der halben Tragfähigkeit entspricht, auf die um 90° gekippte Krangabel aufzubringen.

F.1.2 Vorgehensweise Das leere Lastaufnahmemittel ist zu kippen und so zu befestigen, dass die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung nur mit der Krangabel oder der Prüflast Verbindung hat und genügend Freiraum für  eventuelle Verformungen vorhanden ist. Eine Last, die der halben Tragfähigkeit entspricht, ist auf die untere Seite der zusätzlichen formschlüssigen formschlüssigen Halteeinrichtung aufzubringen. aufzubringen. Der Versuch muss mindestens für die 2 ungünstigsten Richtungen durchgeführt werden.

F.1.3 Akzeptanzkriterien Die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung muss der Kraft standhalten, auch wenn hierbei bleibende Verformungen Verformunge n auftreten.

57

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang G (normativ) Prüfverfahren für Klemmen

G.1 Bestimmung des Reibungsfaktors G.1.1 Bedingungen Die Prüfeinrichtung muss bestehen aus: a)

der Last oder einem einem Prüfstück aus einem einem Material, das dem der der Last entspricht mit den in der  Betriebsanleitung Betriebsanle itung angegebenen angegebenen Grenzwerten (z. B. Härte des Materials);

b)

einem Aufnehme Aufnehmer, r, der mit mit dem Klemmenw Klemmenwerkstoff erkstoff bestückt ist, der die Last berührt;

c)

die Form der Klemmbeläge muss nachgebildet werden (z. B. Zähne der Klemmteile) Klemmteile)..

Legende 1 Aufnehmer   2 Klemmbelag 3 Prüfkörper  Bild G.1 — Prüfeinrichtung und aufgebrachte Kräfte Die tatsächlichen Umgebungsbedingungen, die für die Reibung von Bedeutung sind (z. B. Verölung oder  Feuchtigkeit), müssen nachgestellt werden.

58

 

EN 13155:2003 (D)

G.1.2 Vorgehensweise Eine vertikale Kraft F ist auf den Aufnehmer aufzubringen, die einen Druck zwischen 2 und 3 erzeugt, der dem beim Anheben der Last auftretenden Mindestdruck zwischen Klemme und Last entspricht. Eine horizontale Zugkraft T ist zwischen 1 + 2 und 3 aufzubring aufzubringen, en, bis sich das Teil 1 + 2 bewegt. Der Verlauf  dieser Zugkraft folgt im Allgemeinen der im nachfolgend dargestellten Diagramm gezeigten Kurve.

Legende 1 Übergangsbereich 2 stationärer Bereich 3 Verschiebung Bild G.2 — Verlauf der Zugkraft T

G.1.3 Akzeptanzkriterien Der für die Berechnung eingesetzte Reibungsfaktor µ ist das Verhältnis zwischen Tr   (mittlere horizontale Zugkraft im stationären Bereich) und der vertikalen Kraft F. Es sind mindestens 3 Versuche erforderlich, wobei als Reibungsfaktor der kleinste der 3 gemessenen Werte angesetzt wird.

G.2 Kein Gleiten der Last — Klemmung durch Reibung Reibung oder Eindringen G.2.1 Bedingungen Die maximal mögliche Kraft zum Halten der Last wird als Haltekraft bezeichnet. Sie wird wie folgt ermittelt: T    S  1   2 

Dabei ist S 

Klemmkraft der Klemme

µ1

Reibungsfaktor zwischen Last und dem einen Klemmteil

µ2

Reibungsfaktor zwischen Last und dem anderen Klemmteil

 P 

Werkstück

59

 

EN 13155:2003 (D)

Die Haltekraft wird durch Berechnung ermittelt. Die Berechnung muss für die ungünstigste Greifweite erfolgen.

Bild G.3 — Klemmkräfte

G.2.2 Akzeptanzkriterien Die Haltekraft T zum Halten der Last muss der 2fachen zu haltenden Last entsprechen. entsprechen. Diese Anforderung muss während des gesamten Transportvorganges erfüllt werden, unabhängig davon, ob die Klemmkraft S über lastschließen lastschließende de (proportional zum Lastgewich Lastgewicht) t) oder mechanisch wirkende Einrichtungen aufgebracht wird.

G.3 Prüfung der der mechanischen mechanischen Festigkeit Festigkeit der zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung für Klemmen in horizontaler Richtung G.3.1 Bedingungen Beim Versuch wird eine gleichmäßig verteilte Last, die der halben Tragfähigkeit entspricht, auf das um 90° gekippte Lastaufnahmemittel aufgebracht.

G.3.2 Vorgehensweise Das leere Lastaufnahmemittel ist zu kippen und so zu befestigen, dass die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung nur mit der Klemme oder der Prüflast Verbindung hat und genügend Freiraum für eventuelle Verformungen vorhanden ist. Eine Last, die der halben Tragfähigkeit entspricht, ist auf die untere Seite der  zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung aufzubringen. Der Versuch muss mindestens für die 2 ungünstigsten Richtungen durchgeführt werden.

G.3.3 Akzeptanzkriterien Die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung muss der Kraft standhalten, auch wenn hierbei bleibende Verformungen Verformunge n auftreten.

G.4 Prüfung der der mechanischen mechanischen Festigkeit Festigkeit der zusätzlichen formschlüssigen Halteeinrichtung für Klemmen in vertikaler Richtung G.4.1 Bedingungen Beim Versuch ist eine gleichmäßig verteilte Last, die der 2fachen Tragfähigkeit Tragfähigkeit entspricht, aufzubringen.

60

 

EN 13155:2003 (D)

G.4.2 Vorgehensweise Eine gleichmäßig verteilte Last, die der 2fachen Tragfähigkeit entspricht, ist auf die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung aufzubringen. Die Klemmeinrichtung muss in geöffneter Stellung festgesetzt werden. Die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung darf nur mit der Klemme oder der Prüflast Verbindung haben, damit genügend Freiraum für eventuelle Verformungen vorhanden ist.

G.4.3 Akzeptanzkriterien Die zusätzliche formschlüssige Halteeinrichtung muss der Kraft standhalten, auch wenn hierbei bleibende Verformungen Verformunge n auftreten.

G.5 Greifbereich von Klemmen G.5.1 Bedingungen Die Klemme wird mit einer Prüflast geprüft, dessen Dicke dem unteren Greifbereich abzüglich des Sicherheitsbereiches Sicherheitsbere iches entspricht. Beispiel: Klemme mit einem Greifbereich von 30 mm bis 60 mm, Versuch mit einer Platte der Dicke von 30 mm – 10 %, d. h. 27 mm Dicke.

G.5.2 Vorgehensweise Die Prüflast ist senkrecht zu heben.

G.5.3 Akzeptanzkriterien Die Prüflast darf sich nicht von der Klemme lösen.

61

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang H (informativ) Auswahl einer geeigneten Reihe von Krannormen für  eine bestimmte Anwendung

Gibt es in der folgenden Liste eine produktspezifische Norm? prEN 13000:1997

Kra Kr ane — Fahrzeugkra ran ne.

prEN 14 14439:2002

Krane — Tu Turmdrehkrane.

WI 00147031

Krane — Auslegerkrane.

WI 00147032

Krane — Brücken- und Portalkrane.

prEN prE N 1385213852-1:2 1:2001 001

Krane Kra ne — Offs Offshor hore-K e-Kran rane e — Teil Teil 1: Off Offsho shorere-Kra Krane ne für für allgem allgemein eine e Verwen Verwendun dung. g.

prEN pr EN 138 13852 52-2 -2:2 :200 002 2

Krane Kra ne — Of Offs fsho hore re-K -Kra rane ne — Te Teilil 2: 2: Schw Schwim immk mkra rane ne

WI 00 0014 1470 7004 042 2

Kran Kr ane e — Kr Kraf aftg tget etri rieb eben ene e Win Winde den n und und Hu Hubw bwer erke ke — Tei Teill 1: 1: Kra Kraft ftge getr trie iebe bene ne Wi Wind nden en..

prEN prE N 1449214492-2:2 2:2002 002

Krane Kra ne — Kraft Kraftget getrie rieben bene e Winden Winden und und Hubwe Hubwerke rke — Teil Teil 2: 2: Kraftg Kraftgetr etrieb iebene ene Hubw Hubwerk erke. e.

EN 12999:2002

Krane — Ladekrane.

prEN pr EN 13 1315 157: 7:19 1998 98

Kran Kr ane e — Ha Hand ndbe betr trie iebe bene ne Kr Kra ane ne..

prEN pr EN 13 1315 155: 5:19 1998 98

Kran Kr ane e — Lo Lose se La Last stau aufn fnah ahme memi mitt ttel el..

prEN pr EN 14 1423 238: 8:20 2001 01

Kran Kr ane e — Han Handg dgef efüh ührt rte e Man Manip ipul ulat ator oren en..

JA Direkt anwenden, dazu die Normen, auf die verwiesen wird

NEIN

Die folgenden Normen anwenden: WI 00147005

Krane — Terminologie.

prEN pr EN 1300 130011-1: 1:19 1997 97

Kran Kr ane e — Konstr Konstruk ukti tion on allg allgem emein ein — Tei Teill 1: Allg Allgem emei eine ne Prin Prinzip zipie ien n und und Anfo Anford rder erun unge gen. n.

prEN pr EN 13 1300 0011-2: 2:19 1997 97

Kran Kr ane e — Ko Kons nstru trukt ktio ion n allg allgem emei ein n — Te Teilil 2: La Last stein einwi wirku rkung ngen en..

WI 00147008

Krane — Konstruktion allgemein — Teil 3.1: Grenzzustände und Sicherheitsnachweise von Stahltragwerken.

WI 00 001 147 470 049

Kran Kr ane e — Ko Kons nstr truk ukti tio on all allg gem emei ein n — Tei Teill 3.2 3.2:: Gre Gren nzz zzus ustä tän nde un und d Nac Nachw hwe eis ise e Dra Draht htse seilile e.

WI 00147051

Krane — Konstruktion allgemein — Teil 3.3: Grenzzustände und Nachweise Laufrad/Schiene-Kontakt. Krane — Konstruktion allgemein — Teil 3.4: Grenzzustände und Nachweise für Maschinenbauteile

prEN pr EN 13 1313 1355-1: 1:19 1998 98

Kran Kr ane e — Au Ausrü srüst stun unge gen n — Te Teilil 1: Ele Elekt ktro rote tech chni nisc sche he Au Ausrü srüst stun unge gen. n.

prEN pr EN 131 13135 35-2 -2:2 :200 001 1

Kran Kr ane e — Aus Ausrü rüst stun unge gen n — Tei Teill 2: Nich Nichtt-el elek ektr trot otec echn hnis isch che e Ausr Ausrüs üstu tung ngen en..

prE N 13557:1999

K ra rane — S te telllltteilile e und Steuerst stä ände

EN 120 12077 77-2: -2:19 1998 98

Krane Kra ne Sic Siche herh rhei eitt — Ges Gesun undh dhei eits ts-- und und Sic Siche herh rhei eitsa tsanf nfor orde deru rung ngen en — Te Teilil 2: 2: Begr Begren enzu zung ngss- und und Anzeigeeinrichtungen.

prEN 13586:1999

Krane — Zugang.

prEN 145 1450202-1:2 1:2002 002

Krane Kra ne — Einr Einrich ichtun tungen gen zum Heb Heben en von Pers Persone onen n — Teil 1: Hän Hängen gende de Per Person sonena enaufn ufnahm ahmemi emitte ttel.l.

WI 00 0014 147 704 046 6

Kra Kr ane — Ein Einri rich chtu tung ngen en zu zum m Heb Heben en vo von n Pers Person onen en — Tei Teill 2: 2: Höh Höhen enve vers rste tellllba bare re St Steu euer erst stän ände de..

WI 00147048

K ra rane — Ein inrric ich htungen zum Heben vo von n P er erso son nen — Teil 3: Spreader.

prEN 1264 prEN 126444-1: 1:19 1998 98 prEN pr EN 126 12644 44-2 -2:1 :199 998 8

Krane — Inf Krane Infor orma mati tion onen en für für die Nut Nutzu zung ng und und Prüf Prüfun ung g — Teil Teil 1: Betr Betrie iebs bsan anle leit itun unge gen. n. Krane Kra ne — In Info form rmat ation ionen en für für die die Nut Nutzu zung ng und und Prü Prüfu fung ng — Te Teilil 1: 1: Kenn Kennze zeic ichn hnun ung. g.

62

 

EN 13155:2003 (D)

Anhang ZA (informativ) Zusammenhang dieser Europäischen Norm mit EU-Richtlinien

Diese Europäische Norm wurde im Rahmen eines Mandates, das dem CEN von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone erteilt wurde, erarbeitet und unterstützt grundlegende Sicherheitsanforderungen Sicherheitsanfo rderungen von EU-Richtlinien: Maschinenrichtlinie Maschinen richtlinie 98/37/EG, geändert durch die Richtlinie 98/79/EG Die Übereinstimmung mit dieser Norm ist eine der Möglichkeiten, die relevanten grundlegenden Anforderungen Anforderung en der betreffende betreffenden n Richtlinie zu erfüllen.

WARNHINWEIS: Für Produkte, Produkte, die in den Anwendungsbereich Anwendungsbereich dieser Norm Norm fallen, können weitere Anforderungen und weitere EU-Richtlinien zutreffen.

63

 

EN 13155:2003 (D)

Literaturverzeichnis

[1]

EN 1050:1996, Sicherheit von Maschinen — Prinzipien der Risikobeurteilung .

[2]

FEM 1001:1998, Berechnungsgrundlagen für Krane. Krane.

ANMERKUN ANME RKUNG G

FEM ist Féd Fédéra ératio tion n Europ Européen éenne ne de de la Man Manute utenti ntion. on.

View more...

Comments

Copyright ©2017 KUPDF Inc.
SUPPORT KUPDF