KONZ 2008 1000 Ganz Legale Steuertricks
November 8, 2021 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Wichtige Hinweise an alle Leser: Dieses Werk soll allen Steuerzahlern helfen, ihre Abgabenlast in dem unvermeidbaren, von den Steuergesetzen abgesteckten Rahmen zu halten. Zu diesem Zweck wurde die vorliegende Ausgabe wieder sorgfältig bearbeitet und an die aktuellen Änderungen angepasst. Berücksichtigt wurde das Einkommensteuergesetz 2007, zuletzt geändert durch das Unternehmenssteuerreformgesetz vom 6. 7. 2007. Ferner wurden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte nach dem Stand bis zum 31. 5. 2007 einbezogen. Die Tricks und Tipps sind durch eine Vielzahl von Quellenhinweisen belegt, vorzugsweise wird dabei auf Veröffentlichungen im »Bundessteuerblatt« und den »Entscheidungen der Finanzgerichte« verwiesen. Gleichwohl kann eine Garantie für die Ratschläge nicht übernommen werden, zumal es in der Natur der Sache liegt, dass sich nach einiger Zeit Widerstand des Fiskus regt, wenn er seine Felle davonschwimmen sieht. Eine Haftung des Autors oder des Verlags ist ausgeschlossen. Tipps, die auch sind durch ein
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Gewerbetreibenden und selbständig Tätigen helfen können, besonders gekennzeichnet.
Steuersparende Hinweise zum geschickten Ausfüllen der Formulare für die Steuererklärung 2007 gibt KONZ Das Arbeitsbuch zur Steuererklärung (Knaur TB 78050).
Konz-Steuertipps – clever Steuern sparen! Ab sofort steht das Konz-Steuerforum allen ratsuchenden Lesern auf der Internetseite www.konz-steuertipps.de rund um die Uhr offen. Wichtige Neuigkeiten werden fortlaufend in das Steuerforum eingestellt, denn »nichts kann so teuer werden wie das Wissen von gestern«. Also, reinschauen lohnt sich!
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»Aber der Staat lügt in allen Zungen des Guten und Bösen; und was er auch redet, er lügt – und was er auch hat, gestohlen hat er’s. Ach, auch in euch, ihr großen Seelen, raunt er seine düsteren Lügen!« Friedrich Nietzsche Über den Autor: Kaum hat der Fiskus wieder eine von Franz Konz aufgetane Lücke in seinem dichten Steuernetz geschlossen, schon hat Franz Konz für seine Leser wieder neue Tricks ausgetüftelt, mit denen er Finanzämter und Finanzgerichte seit mehr als 20 Jahren zur Verzweiflung treibt. Wie es einmal ein Leser seiner über 7 Millionen großen Anhängerschar formuliert hat: »Franz Konz ist der einzige Fachbuchautor, bei dem man bis ins Innerste spürt, dass er seinen Lesern unbedingt helfen und beistehen will. Was er uns jedes Jahr aufs neue beweist.« Franz Konz war Steuerinspektor, Steuerberater und Revisor bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Verbänden, als solcher bestens vertraut mit allen Steuerfragen. Heute ist er ein kompetenter Ratgeber und Kämpfer für den gebeutelten Steuerzahler.
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Franz Konz
KONZ 2008
1000 ganz legale Steuertricks Der erfolgreichste Steuerratgeber Deutschlands im 24. Jahr
Knaur Taschenbuch Verlag
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Besuchen Sie uns im Internet: www.knaur.de
Völlig überarbeitete Neuausgabe 2008 für das Jahr 2007 und die zurückliegende Steuererklärung Copyright © 1984/2007 Knaur Taschenbuch. Ein Unternehmen der Droemerschen Verlagsanstalt Th. Knaur Nachf. GmbH & Co. KG, München. Alle Rechte vorbehalten. Das Werk darf – auch teilweise – nur mit Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden. Umschlaggestaltung: fpm foto product münchen Satz: Setzerei Vornehm GmbH, München Druck und Bindung: Ebner & Spiegel, Ulm Printed in Germany ISBN 978-3-426-78049-7 5 4 3 2 1
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Vorwort Wortbruch als Politikprinzip! An sich haben wir uns ja schon längst daran gewöhnt, dass Politiker ihre vollmundigen Versprechen, die sie einmal gegeben haben, nicht einhalten. Gerade Erleichterungen bei der Steuer sind uns allen schon so oft versprochen, aber so selten realisiert worden, dass es kaum noch jemanden wundert, wenn wieder einmal ein Finanzminister wortbrüchig wird. Trotz ergiebig sprudelnder Steuerquellen macht der Bundesfinanzminister keinerlei Anstalten, ungerechte Steuernachteile bei denjenigen zu beseitigen, die ihm diesen Geldsegen beschert haben. Statt sich von der verfassungswidrigen Kürzung der Pendlerpauschale und der Arbeitszimmerkosten zu verabschieden, hält Herr Steinbrück bockbeinig daran fest und schustert lieber den großen Konzernen über eine Absenkung der Körperschaftsteuer auf lächerliche 15 % weitere Steuermilliarden zu. Aber auch Privatleute mit hohen Kapitaleinkünften werden ab 2009 kräftig subventioniert. Während derjenige, der seine Brötchen mit seiner Hände Arbeit verdient, davon einen Steuerobolus von bis zu 42 % entrichten muss, dürfen sich die Eigner großer Kapitalvermögen darüber freuen, dass sie – wenn sie ihre Steuern dafür überhaupt in Deutschland zahlen – nur noch mit lächerlichen 25 % zur Kasse gebeten werden. Diese als »Abgeltungssteuer« bezeichnete Mogelpackung greift doch wieder in erster Linie nur denjenigen in die Geldbörse, die es sich nicht leisten können oder wollen, ihr Geld ins Ausland zu schaffen und dort dem Blick und Zugriff des deutschen Fiskus zu entziehen. Richtig unverschämt und dreist ist aber der Wortbruch der Finanzpolitiker beim Kontenabruf. Vollmundig hatten sie uns versprochen, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer die unselige Kontenschnüffelei endlich wieder ein Ende hat – aber mitnichten. Jetzt haben wir ab 2009 beides: Abgeltungssteuer und Kontenabruf mit einigen wenigen kosmetischen Korrekturen. Auch das Bundesverfassungsgericht ist hier schlicht eingeknickt. Statt den nahezu unkontrollierten Zugriff der Finanzämter auf die Daten rund um unsere Bankkonten zu stoppen, hat es mit großzügigen Fristen nur an einigen unbedeutenden Stellen klarere Bestimmungen für den Zugriff gefordert. Und diese hat der Fiskus – dank der Devise, dass Papier ja geduldig ist – dann auch schnell geliefert. Da wünsche ich mir doch die glorreichen Zeiten von Paul Kirchhof zurück, der als Verfassungsrichter dem Fiskus so manche ungerechte und verfassungwidrige Regelung um die Ohren gehauen hat. Liebe Leser, seien wir also gespannt darauf, welche Nettigkeiten der Fiskus in Zukunft für uns bereithält, und jederzeit auf der Hut davor, in kostspielige Steuerfallen zu tappen. Ihr Franz Konz
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Steuervorschau und wichtige Nachrichten vorab
Kontenabruf ist verfassungsgemäß Das Bundesverfassungsgericht hat den Kontenabruf für weitgehend verfassungsgemäß erklärt und damit die staatliche Kontenschnüffelei sowohl für die Vergangenheit als auch in Zukunft abgesegnet. Die Banken müssen also weiterhin dem Fiskus die sogenannten Kontostammdaten wie Name, Adresse des Kontoinhabers und aller Verfügungsberechtigten, Datum der Eröffnung bzw. der Schließung des Kontos zur Verfügung stellen, die dieser in einer zentralen Datenbank speichert. Diese Kontoinformationen können dann weiterhin nicht nur die Finanzämter für steuerliche Zwecke jederzeit einsehen, sondern auch die Arbeitsagentur, die Sozial- und Wohngeldämter sowie das BAföG-Amt. Während der Zugriff des Fiskus in Bausch und Bogen von den Karlsruher Richtern abgesegnet wurde, fanden diese den uneingeschränkten Zugriff durch die Sozialbehörden nicht in Ordnung, weil die Regelungen dazu zu ungenau und nebulös waren. Statt diesen Teil der Kontenschnüffelei aber nun zu verbieten, lässt das Verfassungsgericht bis 31. 5. 2008 die Schnüffelei ohne Einschränkungen weiter zu, wenn bis dahin das Gesetz zum Kontenabruf genauer formuliert wird. Diese Galgenfrist hat der Fiskus sofort genutzt und am Rande der Unternehmenssteuerreform 2008 ein wenig Formulierungskosmetik betrieben. Im Prinzip bleibt aber auch danach die ausgeprägte Kontenschnüffelei weiter bestehen. Der Fiskus muss Dich über die Abfrage noch nicht einmal vorher informieren. Etwas anderes gilt allerdings für die Sozialbehörden. Vor einem Kontenabruf müssen diese Dich auf jeden Fall erst einmal um Auskunft zu Deinen Konten und Vermögensverhältnissen befragen. Bevor dann Deine Konten ausgespäht werden, musst Du ausdrücklich auf die Möglichkeit des Kontenabrufs hingewiesen werden. Aber Vorsicht, dieser Hinweis wird häufig in irgendwelchen Merkblättern oder Formularen im »Kleingedruckten« versteckt. Nach einem Kontenabruf müssen Dich die Sozialbehörden darüber informieren. Ausnahmen von diesen Informationspflichten gibt es nur in ganz besonderen Fällen, wenn dadurch zum Beispiel die Festsetzung oder Rückforderung von Sozialleistungen gefährdet würde oder gar die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr geriete.
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Steuervorschau und wichtige Nachrichten vorab
Wie Du siehst, hat Vater Staat mit solch einem Gummiparagraphen weiterhin alle Möglichkeiten, mit oder ohne Dein Wissen die Kontenschnüffelei weiter zu betreiben.
Ausbau der Förderung von Ehrenamt und gemeinnütziger Arbeit Noch für das Jahr 2007 soll die steuerliche Förderung von ehrenamtlicher und gemeinnütziger Arbeit verbessert und der Spendenabzug angehoben werden. Im Einzelnen ist dazu Folgendes geplant: ● Der Übungsleiterfreibetrag soll von 1 848 € auf 2 100 € jährlich angehoben werden. ● Für nebenberufliche Arbeit im Dienste öffentlicher Institutionen oder gemeinnütziger Vereine, für die der Übungsleiterfreibetrag nicht greift, wird ein Freibetrag von 500 € eingeführt. Unter diese Befreiung fallen dann zum Beispiel die Honorare des nebenberuflichen Kirchenmusikers oder die Vergütungen des nebenberuflichen Platzwartes im Sportverein etc. ● Der Abzug von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an gemeinnützige Organisationen soll auf bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte (bisher maximal 10 %) oder alternativ 4 Promille der Umsätze und Löhne eines Unternehmens (bisher 2 Promille) angehoben werden. Nach wie vor nicht absetzbar bleiben allerdings die Mitgliedsbeiträge an Sportvereine und Vereine, die zwar gemeinnützig sind, sich aber vorrangig der kulturellen Freizeitgestaltung der Heimat- und der Brauchtumspflege widmen. Damit kannst Du auch weiterhin die Mitgliedsbeiträge für den Gesangsverein, den Karnevalsverein, den Schützenverein oder den Kleingartenverein nicht absetzen, sehr wohl aber darüber hinausgehende Spenden. ● Spenden an eine öffentliche oder gemeinnützige Stiftung sollen auf 10 Jahre verteilt mit jährlich bis zu 1 Mio. € insgesamt, also mit 10 Mio. € abzugsfähig sein. ● Den Plan, für die unentgeltliche Pflege von Alten, Kranken und Behinderten im Dienste einer öffentlichen oder gemeinnützigen Institution einen Steuerabzugsbetrag von 300 € im Jahr einzuführen, hat der Gesetzgeber leider wieder fallengelassen. ● Der vereinfachte Spendennachweis durch Vorlage von speziell für Spendenzwecke aufgelegte Überweisungsvordrucke der Bank soll künftig für Spen-
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Steuervorschau und wichtige Nachrichten vorab
den bis zu 200 € (bisher 100 €) möglich sein. Bei darüber hinausgehenden Spenden benötigst Du nach wie vor eine förmliche Spendenbestätigung des Empfängers.
Anteilsverfahren beim Lohnsteuerabzug für Ehegatten Dahinter verbirgt sich die geplante Einführung einer Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vor allem für Ehegatten, die stark unterschiedlich verdienen. Der Nachteil der Steuerklassenkombination III/V liegt darin, dass fast alle Freibeträge dabei auf die Steuerklasse III entfallen. Der regelmäßig sowieso schon schlechter verdienende Ehepartner in Steuerklasse V wird dadurch zusätzlich gebeutelt, weil er auch noch ohne Ende bei der Lohnsteuer zur Kasse gebeten wird und nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung nur ein jämmerlicher Hungerlohn übrigbleibt. Um hier Besserung zu schaffen, sieht das Anteilsverfahren vor, dass bei Ehegatten schon im Lohnsteuerverfahren die gemeinsamen Freibeträge im Verhältnis der jeweiligen Arbeitslöhne untereinander aufgeteilt werden, so dass künftig auch der geringer verdienende Partner in den Genuss von Steuerermäßigungen kommt. Der Pferdefuß bei der Angelegenheit ist aber, dass auf Deiner Steuerkarte vom Finanzamt bescheinigt wird, wie hoch Dein prozentualer Anteil am zusammengerechneten Arbeitslohn beider Ehepartner ist. Dein Arbeitgeber kann somit an fünf Fingern abzählen, was Dein Ehepartner verdient. Unter dem Strich zahlt Ihr durch das Anteilsverfahren auch nicht endgültig weniger an Steuern. Die Zahlungen werden lediglich im laufenden Jahr anders zwischen den Eheleuten verteilt. Was Du gegenüber der Steuerklasse V netto mehr bekommst, hat Dein Ehegatte zwangsläufig weniger auf dem Konto.
Elektronische Steuerkarte Spätestens ab 2010 soll die Papierlohnsteuerkarte durch einen elektronischen Datensatz ersetzt werden. Bislang benötigt Dein Arbeitgeber die Steuerkarte,
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Steuervorschau und wichtige Nachrichten vorab
um bei der Lohnsteuerberechnung die zutreffende Steuerklasse, Kinderzahl, Religionszugehörigkeit und eventuelle Freibeträge berücksichtigen zu können. In Zukunft sollen diese Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Statt der Steuerkarte teilst Du Deinem Arbeitgeber dann nur noch Deine sogenannte Personenidentifikationsnummer (= bundeseinheitliche unveränderliche Steuernummer) mit, die zurzeit vom Bundeszentralamt für Steuern für jeden Steuerzahler vergeben wird. Mit Hilfe dieser Nummer kann Dein Arbeitgeber dann aus dieser zentralen Datenbank Deine »elektronische Lohnsteuerkarte« abrufen. In dieser Datenbank werden dann auch eventuelle Freibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, außergewöhnlicher Belastungen, Behinderung etc. gespeichert. Das lästige und antiquierte Verfahren mit dem bunten Lohnsteuerkarten-Pappkarton ist dann Vergangenheit. Andererseits ist auch das wieder ein zusätzlicher Schritt in Richtung Orwells großem Bruder. Wir dürfen gespannt sein, wie der Fiskus verhindern will, dass Unbefugte auf Deine elektronische Lohnsteuerkarte Zugriff nehmen, indem sie sich einfach als Dein neuer Arbeitgeber ausgeben.
Bewirtungskosten Den Abzug von Kosten für Kundenbewirtungen und Geschenke kann Dir das Finanzamt künftig nicht mehr allein damit streitig machen, dass Du keine variablen vom Gewinn bzw. Umsatz abhängigen Gehaltsbestandteile hast (BFHUrteil vom 24. 5. 2007 – VI R 78/04).
Zusammenveranlagung im Trennungsjahr Gute Nachrichten für alle, die sich von ihrem Ehepartner getrennt haben und für das Trennungsjahr Schwierigkeiten hatten, die Zustimmung für eine Zusammenveranlagung mit Splittingtarif vom ehemaligen Partner zu bekommen. Für das Trennungsjahr kann der ehemalige Partner die Zustimmung auch dann nicht verweigern, wenn er selbst eigene Einkünfte hatte oder Lohnsteuer gezahlt hat. Voraussetzung ist allerdings, dass Du eventuelle Steuernachzahlungen, die ansonsten beim ehemaligen Partner nicht angefallen wären, komplett übernimmst und weitere steuerliche Nachteile allerdings erst für die Monate ab der Trennung ausgleichst (BGH-Urteil vom 23. 5. 2007 – XII ZR 250/04).
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Allerdings musst Du trotz dieses Urteils des Bundesgerichtshofs im Zweifelsfall die Zustimmung zur Zusammenveranlagung durch den ehemaligen Partner zivilrechtlich durchsetzen. Das Finanzamt hilft Dir da weiterhin nicht, wenn der ehemalige Partner eigene Einkünfte hatte bzw. von seinen Einkünften Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde.
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I. Allgemeine Steuertipps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
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1. Steuervergünstigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
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3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2. Die Jahres-(Abschnitts-)Besteuerung, die Einkommensteuerprogression und das Existenzminimum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Steuerfreistellung des Existenzminimums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
4. Steuerbelastungstabellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
S II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?. . . . . . . . . . . . . . .
35 1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2. Abfindungen aus dem Dienstverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 3. Reisekostenersatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Fahrgelder. . . . . . . . 71 5. Firmenwagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 6. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit . . . . . . . . . . . . . 88 7. Pauschalierung der Lohnsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 a) Allgemeiner Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 b) Möglichkeiten zur Pauschalierung der Lohnsteuer . . . . . . . . . . . . . 95 c) Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer . . . . . . . . . . . . . . 98 d) Solidaritätszuschlag bei Pauschalierung der Lohnsteuer . . . . . . . . . 99 8. Altersversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 9. Die Riester-Förderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 1. Werbungskosten – Deine Berufskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 2. Reisekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 a) Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 b) Verpflegungsmehraufwand bei vom Arbeitgeber gestellter Verpflegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128 c) Reisekosten bei längeren Dienstreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 d) Werbungskosten bei Fahr- oder Einsatzwechseltätigkeit . . . . . . . . . . 136 e) Fahrtkosten bei Dienstreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 f) Übernachtungskosten und Reisenebenkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . 151
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 a) Die Entfernungspauschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 b) Autodiebstahl oder Unfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163 c) Gemeinsame Fahrten von Eheleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168 d) Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169 e) Fahrgemeinschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173 f) Egal, wem das Auto gehört? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 g) Hast Du mehr als eine Wohnung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 174 5. Häusliches Arbeitszimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 a) Ganz oder gar nicht, so lautet die Devise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176 b) Die Abzugsbeschränkungen beim Arbeitszimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177 c) Wie prüft das Finanzamt, ob es bei Dir überhaupt ein Arbeitszimmer anerkennt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 d) Arbeitsmittel im häuslichen Arbeitszimmer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190 e) Was kannst Du für Dein Arbeitszimmer absetzen? . . . . . . . . . . . . . 192 6. Das strittige Problem der Berufskleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207 8. Bei Studienreisen heißt es aufpassen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 221 9. Hilfe durch Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 a) In welcher Höhe sind Deine Aufwendungen abziehbar?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232 b) Welche Arbeitsmittel gehen beim Fiskus durch? . . . . . . . . . . . . . . . . 237 10. Welche Telefongebühren sind absetzbar? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 251 11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253 12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264
IV. Der Lohnsteuerabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 1. Die Steuerkarte und die Steuerklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283 2. Ab welchem Verdienst bin ich überhaupt steuerpflichtig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284 3. Frei- und Pauschbeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285 4. Wähle die Steuerklasse richtig, wenn Du und Dein Ehepartner verdienen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 5. Mehrere Arbeitsverhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 290
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V. Lohnsteuerermäßigung durch Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 293 VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 1. Das Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297 2. Wann musst Du als Lohnsteuerzahler Belege beibringen?. . . . . . . . . 305
VII. Nebeneinkünfte – Veranlagung von Arbeitnehmern. . . . . . 309
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1. Wann musst Du als Arbeitnehmer eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 309 2. Abgabetermin für die Steuererklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311 3. Wie verhalte ich mich geschickt bei Nebeneinkünften? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 311
VIII. Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 1. Was sind Sonderausgaben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 2. Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 319 a) Was sind Vorsorgeaufwendungen und welche sind steuerlich interessant? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 b) Was kannst Du von Deinen Vorsorgeaufwendungen höchstens absetzen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 3. Die übrigen Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 a) Unterhaltsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 b) Renten und dauernde Lasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 c) Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 d) Steuerberatungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 e) Ausbildungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 f) Private Spenden (§ 10 b EStG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 g) Schulgeld an Ersatz- oder Ergänzungsschulen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
S IX. Außergewöhnliche Belastungen
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 A. Außergewöhnliche Belastungen im Allgemeinen . . . . . . . . . . . . . . . . 363 1. Auch Du bist außergewöhnlich belastet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363 2. Das sind Krankheitskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369 a) Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . 370 b) Krankheitsbedingte Fahrtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 c) Kosten für Vorsorgemaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 375 d) So heilst Du für immer Deine Krankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 377 e) Erweiterte Krankheitskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 384 f) Pflegekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 388
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3. Wann ist die Beschaffung von Hausrat und Bekleidung steuerlich abzugsfähig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 393 4. Ein freudiges Ereignis? Jedenfalls für die Steuervergünstigung! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 5. Wann bekomme ich eine Steuervergünstigung wegen Kurkosten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 397 6. So bringst Du Prozess- und Anwaltskosten bei der Steuer unter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 402 7. Steuervergünstigung beim Tod eines Angehörigen . . . . . . . . . . . . . . . . 404 8. Wann und wie sind Scheidungskosten abzugsfähig? . . . . . . . . . . . . . . 406 9. Abc-Übersicht zu außergewöhnlichen Belastungen . . . . . . . . . . . . . . 409 B. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen . . . . . . . . . . . . 417 1. Was man wissen muss, wenn man jemanden unterstützt . . . . . . . . . . . 417 2. Unterhaltsleistungen an Wehrpflichtige, denen kein Kinderfreibetrag mehr zusteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 425 3. Ausbildungsfreibetrag für Kinder (§ 33 a Abs. 2 EStG) . . . . . . . . . . . 426 4. Haushaltshilfen, haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 429 5. Pauschbeträge für Behinderte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 444 6. Pflegepauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 452
S X. Steuervergünstigungen für Kinder
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 1. Kindergeld/Kinderfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 a) Überblick zum Familienleistungsausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455 b) Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456 c) Kinderfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465 d) Auslandskinderfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466 e) Übertragung von Kinderfreibeträgen/Betreuungsfreibeträgen . . . . 466 f) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 468 g) Kindergeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470 2. Was steht Dir außerdem noch zu? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473 a) Kapital übertragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 473 b) Entgeltliche Mitarbeit des Kindes mit Steuerklasse I . . . . . . . . . . . . 478 3. Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481 a) Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 481 b) Kinderbetreuungskosten bei Ausbildung, Behinderung oder Krankheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484 c) Kinderbetreuungskosten für Kindergartenkinder . . . . . . . . . . . . . . . 486 d) Welche Kosten kannst Du absetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487 e) Nachweis der Kinderbetreuungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487
S XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
. . . . . . . . . . . . . 491 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 2. Wohnraumförderung durch Eigenheimzulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492
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2.1 Objektbeschränkung – Objektverbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 492 2.2 Wie kommst Du an die Eigenheimzulage? . . . . . . . . . . . . . . . . . 493 3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 3.1 Gebäudeabschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495 3.2 Herstellungskosten – Anschaffungskosten – laufende Hauskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 497 3.3 Sonstiges zu den Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 503 3.4 Was Du als Vermieter unbedingt über die Hausmodernisierung wissen musst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 3.5 Mit Reparaturen eine höhere Steuerersparnis erlangen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511 3.6 Die Kosten vor dem Bau oder Kauf eines Hauses . . . . . . . . . . . 514 3.7 Reparaturkosten bei der selbst genutzten Immobilie . . . . . . . . 516 3.8 Vermietung möblierter Zimmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 516 3.9 Vermietung von Ferienwohnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 3.10 Woran Du als Vermieter sonst noch denken solltest . . . . . . . . . . 521 3.11 Wenn nahe Angehörige in Deinem Haus wohnen . . . . . . . . . . . 532 3.12 Du hast Dein Haus verkauft?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 541 4. Finanzierungsfragen – Besonderheiten zum Abzug von Zinsen . . . . 542
XII. Sonstige Einkünfte (Renten, Unterhalt, Spekulationsgewinne) . . . . . . . . . . . . . . 547 1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) . . . . . . . . . . . . . . 547 1.1 Altersversorgung durch Rente. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547 1.2 Altersversorgung aus Pensionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557 1.3 Alterseinkünfte sind noch steuerbegünstigt . . . . . . . . . . . . . . . . . 558 1.4 Wieviel darfst Du als Rentner nebenbei verdienen, ohne Deine Rente zu gefährden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563 1.5 Wann bin ich bei einer Nebenarbeit von der Sozialversicherung befreit? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564 2. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 567 3. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 569 3.1 Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . 569 3.2 Spekulationssteuer bei Aktiengeschäften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 569
XIII. Kapitaleinkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571 1. Versteuerung von Kapitaleinkünften (Zinsen und Dividenden) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571 Allgemeiner Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 571 2. Sparerfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 3. Steuerabschlag (Kapitalertragsteuer) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 4. Freistellungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577 5. Nichtveranlagungsbescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579
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6. Zinsen und ähnliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580 a) Zufluss der Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580 b) Stückzinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582 c) Wechselkursgewinne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 d) Zinsen aus Lebensversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 e) EU-Zinsrichtlinie oder europaweite Zinsschnüffelei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 585 7. Dividenden und ähnliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587 a) Halbeinkünfteverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587 b) Vermeide verdeckte Gewinnausschüttung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 c) Spekulationsgewinne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588 8. Werbungskosten bei Kapitalvermögen – Was kannst Du dem Fiskus unterjubeln? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589 9. Wie komme ich im Alter gut über die Runden? . . . . . . . . . . . . . . . . . 590 10. Was bringt die Abgeltungssteuer ab 2009? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 592
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 595 1. Überschussrechnung oder Bilanzierung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle, die in kleinem Rahmen selbständig arbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 596 3. Unternehmensformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 608 4. Reisekosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 a) Inlandsreisen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 610 b) Auslandsreisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 611 5. Bewirtungskosten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 614 6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen . . . . . . . . . . . . . . 616 a) Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 616 b) Verträge mit eigenen Kindern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 621 c) Verträge mit anderen Familienangehörigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 627 7. Angenehmer arbeiten und dabei Steuern sparen . . . . . . . . . . . . . . . . 633 8. Pass auf, dass man Dir keine Liebhaberei anhängt!. . . . . . . . . . . . . . . 639 9. Abschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646 10. Ansparabschreibungen für kleinere und mittlere Betriebe sowie für Freiberufler – die Abschreibung auf Zuruf . . . . . . . . . . . . . 654 11. Vermassele dem Fiskus gänzlich die Tour . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 657 12. Die steuerliche Betriebsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 665 13. Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 . . . . . . . . . 676
XV. Die anderen Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679 1. Die Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 679 2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 683 3. Die Grundsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 694 4. Die Grunderwerbsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 696 5. Die Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 698
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6. Der Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702 7. Die Ökosteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 703
XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 705 1. Das Finanzamt stellt Steueransprüche. Was ist zu tun? . . . . . . . . . . . . 705 2. Einspruchsfrist verpasst! Was ist zu tun?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 706 3. Hast Du vergessen, Ausgaben abzusetzen?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 710 4. Das Finanzamt mahnt Steuerbeträge an – aber Du hast keinen Steuerbescheid erhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 713 5. So setzt Du Dich beim Finanzamt durch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 716 6. Deck das Finanzamt mit Belegen ein! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723 7. Darf Dich das Finanzamt vorladen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725 8. Darf das Finanzamt Dir die Beweislast übertragen? . . . . . . . . . . . . . . 726 Einkommensteuer- und Splittingtabellen für 2007 und die Vorauszahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 729 Stichwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 763
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Tabellen, die in diesem Buch zu finden sind
5 Steuerbelastungstabellen 10 Übersicht zur Bausparprämie 58 Sachbezugswert für Mahlzeiten 131 Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge 144 Steuersatz der Pauschalkirchensteuer 176 Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand 201 Nachweis der Kfz-Kosten 292 Reinigungskosten für 1 kg Wäsche 337 Abschreibungstabelle für Arbeitsmittel 397 Berechnungsschema für Umzugskosten 434 Beginn der Lohnsteuerpflicht 439/440 Tabelle zur richtigen Steuerklassenwahl 469 EB-FAGO-Tabelle (Abzug ohne Belege) 479 Steuerfreiheit von Nebeneinkünften 580 Zumutbare Belastung 656 Bezüge eines Bundeswehrsoldaten 680 Pauschbeträge für Behinderte 704 Kindergeld und Kinderfreibeträge 713 Behinderung bei Kindern 732 Düsseldorfer Tabelle (Kindesunterhalt) 737 Kindergeldtabelle 780 Übersicht zur Gebäudeabschreibung 870 Besteuerungsanteiltabelle für Leibrenten 871 Ertragsanteiltabelle 873 Tabelle nach Laufzeit der Rente 875 Rentenbezüge, bis zu denen keine Einkommensteuer anfällt 878 Versorgungsfreibetrag 879 Altersentlastungsbetrag 885 Beitrags- und Entgeltgrenzen für die Sozialversicherung 1003 Degressive Abschreibungssätze 1004 Abschreibungskosten für die Anschaffung von Büromöbeln 1027 Steuerhinterziehung – Geldbußen-Tabelle 1034 Berechnungsschema Gewerbesteuer 1043 Durchschnittssätze für Vorsteuern 1051 Kappungsmöglichkeiten der Kirchensteuer 1057 Solidaritätszuschlag 1063 Prozesskosten vor dem Finanzgericht 1087 Einkommensteuer- und Splittingtabellen für 2007
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23 Wehe dem Staat, der dem Volk durch zu hohe Steuern die Lust am Arbeiten nimmt. (Steuerprofessor Eugen Schmalenbach, Universität Köln)
I. Allgemeine Steuertipps 1. Steuervergünstigungen 1
Neben der Verpflichtung zum Zahlen hast Du das Recht, ich meine sogar 1 geradezu die Pflicht, Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Die Steuervergünstigungen werden nicht aus Gnade und Barmherzigkeit gewährt, sondern stehen Dir gesetzmäßig zu. Steuervergünstigungen holst Du dadurch heraus, dass Du sie in der Steuererklärung geltend machst. Es sind im Groben: ● Zulagen und Zuschüsse (z. B. Arbeitnehmersparzulage, Riester-Zulage für die private Altersversorgung), ● steuerfreie Einnahmen, ● berufliche Ausgaben (Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben), ● persönliche, aber durch Gesetz begünstigte Aufwendungen in Form von Sonderausgaben oder ● außergewöhnliche Kosten der privaten Lebensführung (außergewöhnliche Belastung), ● Inanspruchnahme von Sonderfreibeträgen. Das sind hauptsächlich: Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Freibetrag für Alleinerziehende, Körperbehindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag, ● Inanspruchnahme von Kürzungen beim Steuertarif, wie z. B. der Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte, Steuerermäßigung für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Steuerabzug für Parteispenden, ● Abzug aller betrieblichen Ausgaben, ● Bildung von steuersparenden Rücklagen, ● Verlagerung von Einnahmen (bei Überschussrechnung z. B. einfach die Rechnung später oder früher ausstellen), ● vertragliche Abmachungen, z. B. Arbeitsverträge, Mietverträge oder Darlehensverträge mit Angehörigen, ● Rechtsformänderungen des Unternehmens, ● Auswerten der wichtigsten diesbezüglichen Gesetzeslücken (die Dir der Verfasser hier auftut)
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I. Allgemeine Steuertipps Das Steuerrecht ist der sich ständig wiederholende Versuch, manisch-depressives Irresein als Ausfluss höchster Vernunft darzustellen. (Der Verfasser)
2. Die Jahres-(Abschnitts-)Besteuerung, die Einkommensteuerprogression und das Existenzminimum 2
Die Jahresabschnittsbesteuerung ist eines der grundlegenden Prinzipien 2 der Einkommensteuer. Dahinter verbirgt sich die Regelung des § 25 EStG, nach der die Einkommensteuer im Jahresrhythmus nach dem Einkommen berechnet und erhoben wird, das Du in dem jeweiligen Kalenderjahr bezogen hast. Für die Höhe der Steuer ist es also unter Umständen entscheidend, in welchem Jahr Dein Einkommen anfällt. Steigt der Steuersatz, wie im Vergleich von 2006 zu 2007 durch die sog. Reichensteuer auf Einkommen über 250 000 €/ 500 000 € (Alleinstehende/Verheiratete), lohnt es sich für Besserverdiener, Teile des Einkommens schon 2006 zu besteuern. Wer dagegen als selbständiger Gewerbetreibender, Freiberufler oder Landwirt nicht seine kompletten Gewinne entnimmt, sondern einen Teil im Betrieb stehen lässt, für den lohnt es sich unter Umständen, Gewinne in die Jahre ab 2008 zu verschieben, da nach der Unternehmensteuerreform für nicht entnommene Gewinne ein Steuersatz von unter 29 % gilt. Gegenüber dem aktuellen Spitzensteuersatz auf Gewinne von 42 % eine nicht zu verachtende Steuerminderung. Der Steuersatz in Deutschland ist nicht fest geregelt. Die prozentuale Belastung Deines Einkommens mit Einkommensteuer wächst mit steigendem Einkommen. Man spricht deshalb auch von Steuerprogression. Bei über mehrere Jahre unveränderten Steuersätzen wirkt sich die Progression vor allem bei schwankenden Einkünften nachteilig aus. Wie sehr Dir der Fiskus durch die Steuerprogression in die Tasche langt, will ich Dir an einem Beispiel zeigen: Angenommen, Du bist ledig. Bei einem Einkommen von 25 000 € zahlst Du 2007 an Steuern 4 271 €. Das sind 17,08 %. Verdoppelt sich Dein Einkommen auf 50 000 €, sind immerhin schon 13 096 € fällig. Dein Steuersatz beträgt nun schon 26,19 %. Die ganze Misere wird erst so richtig deutlich, wenn Du Dir die Steuerbelastung für die zweiten 25 000 € ansiehst. Dafür bittet Dich der Fiskus mit sage und schreibe 8 825 € zur Kasse. Das ist mehr als doppelt so viel wie für die ersten 25 000 € und entspricht einem Steuersatz von 35,30 %. Wichtig ist also, der Steuerprogression die Schärfe zu nehmen – ihr ganz ausweichen kannst Du nicht.
3
3 Steuerfreistellung des Existenzminimums Die Steuerfreistellung des Existenzminimums erfolgt bei der Einkommensteuer im Wesentlichen über den Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt zurzeit:
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3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis?
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Jahr
Alleinstehende
zusammen veranlagte Ehegatten
2006/2007
7 664 €
15 328 €
Durch den Grundfreibetrag und weitere in die Lohnsteuertabellen eingearbeitete Freibeträge bleibt 2007 Arbeitslohn in folgender Höhe steuerfrei: Steuerklasse
II
III
V
VI
Monatslohn
898,57 €
I/IV
1 031,90 €
1701,40 €
77,24 €
0,57 €
Jahreslohn
10 782,99 €
12 382,99 €
20 416,99 €
926,99 €
6,99 €
Was ärgerst Du Dich groß über die Steuer! Dein Geld ist doch nicht weg – es hat nur ein anderer! (Unbekannt)
3. Wie hoch ist meine Steuerersparnis? 4
»Wie überschlage ich schnellstens, ob das Finanzamt mir genug erstattet 4 hat?«, fragst Du. Ich gebe Dir dazu ganz einfache Steuerbelastungstabellen (E Rz 5 und E Rz 6) an die Hand, mit denen sich leicht nachprüfen lässt, ob das Finanzamt richtig erstattet oder nicht. Mit anderen Worten, ob es die von Dir geltend gemachten Aufwendungen auch voll anerkannt hat. Um die Steuerbelastung für Dich als Arbeitnehmer herauszufinden, wenn Du ausschließlich Arbeitseinkünfte beziehst, verwendest Du die Steuerbelastungstabelle so, dass Du zunächst von Deinem Jahresbruttolohn folgende Beträge abziehst: 1. Berufliche Aufwendungen (Werbungskosten), bei aktiven Arbeitnehmern mindestens Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 €. Bist Du Pensionär, reduziert sich dieser Freibetrag auf 102 €. 2. Sonderausgabenpauschbetrag; wenn Du allein veranlagt wirst von 36 €, bei Zusammenveranlagung und Witwensplitting von 72 €. 3. Eine Vorsorgepauschale von 2,78 % (2007) des Bruttolohns zzgl. 11 % des Bruttolohns, in den Steuerklassen I, II und IV höchstens 1 500 €, in der Steuerklasse III zzgl. 11 % des Bruttolohns, höchstens 3 000 € (in den Steuerklassen V und VI wird keine Vorsorgepauschale abgezogen).
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Der verbleibende Betrag ist das zu versteuernde Einkommen (erste Spalte der Steuerbelastungstabellen). Die Steuerbelastung ergibt sich für Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I aus der Grundtabelle (E Rz 5) und für Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III aus der Splittingtabelle (E Rz 6). Du musst jetzt nur noch die Kosten, die Du absetzen kannst, mit dem Prozentsatz multiplizieren, der der Belastung der letzten 1 000 € entspricht. Das Ergebnis ist in etwa Deine Steuerersparnis.
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4. Steuerbelastungstabellen a) Steuerbelastung nach der
zu ver steuerndes Einkommen € 8 000 9 000 10 000 11 000 12 000 13 000 14 000 15 000 16 000 17 000 18 000 19 000 20 000 21 000 22 000 23 000 24 000 25 000 26 000 27 000 28 000 29 000 30 000 31 000 32 000 33 000 34 000 35 000 36 000 37 000 38 000 39 000 40 000 41 000 42 000 43 000
Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 51 216 398 598 816 1 051 1 294 1 542 1 794 2 051 2 313 2 579 2 850 3 125 3 405 3 689 3 978 4 271 4 569 4 872 5 179 5 491 5 807 6 128 6 454 6 784 7 119 7 458 7 802 8 150 8 503 8 861 9 223 9 590 9 961 10 337
% 0,64 2,40 3,98 5,44 6,80 8,08 9,24 10,28 11,21 12,06 12,85 13,57 14,25 14,88 15,47 16,04 16,58 17,08 17,57 18,04 18,50 18,93 19,36 19,77 20,17 20,55 20,94 21,31 21,67 22,02 22,37 22,72 23,06 23,39 23,71 24,03
Grundtabelle1
Belastung der letzten 1 000 € % 5,10 16,50 18,20 20,00 21,80 23,50 24,30 24,80 25,20 25,70 26,20 26,60 27,00 27,60 27,90 28,50 28,90 29,30 29,80 30,30 30,70 31,20 31,60 32,10 32,50 33,00 33,50 33,90 34,40 34,80 35,30 35,80 36,20 36,60 37,20 37,50
zu ver steuerndes Einkommen € 44 000 45 000 46 000 47 000 48 000 49 000 50 000 51 000 52 000 53 000 54 000 55 000 56 000 57 000 58 000 59 000 60 000 61 000 62 000 63 000 64 000 65 000 66 000 67 000 68 000 69 000 70 000 71 000 72 000 73 000 74 000 75 000 80 000 90 000 100 000 110 000
2007 Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 10 717 11 102 11 492 11 886 12 285 12 688 13 096 13 508 13 925 14 346 14 766 15 186 15 606 16 026 16 446 16 866 17 286 17 706 18 126 18 546 18 966 19 386 19 806 20 226 20 646 21 066 21 486 21 906 22 326 22 746 23 166 23 586 25 686 29 886 34 086 38 286
% 24,35 24,67 24,98 25,29 25,59 25,89 26,19 26,48 26,78 27,07 27,34 27,61 27,87 28,12 28,36 28,59 28,81 29,03 29,24 29,44 29,63 29,82 30,01 30,19 30,36 30,53 30,69 30,85 31,01 31,16 31,31 31,45 32,11 33,21 34,09 34,81
Belastung der letzten 1 000 € % 38,10 38,50 38,90 39,40 39,90 40,30 40,80 41,20 41,70 42,30 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00
1 Liegt Dein Einkommen als Alleinstehender über 250 000 € und enthält keine Gewinneinkünfte, so liegt die Belastung der letzten 1 000 € bei 45 %.
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4. Steuerbelastungstabellen
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b) Steuerbelastung nach der Splittingtabelle1 (nur für Verheiratete!) 2007
zu ver steuerndes Einkommen € 15 000 16 000 17 000 18 000 19 000 20 000 21 000 22 000 23 000 24 000 25 000 26 000 27 000 28 000 29 000 30 000 31 000 32 000 33 000 34 000 35 000 36 000 37 000 38 000 39 000 40 000 41 000 42 000 43 000 44 000 45 000 46 000 47 000 48 000 49 000 50 000 51 000 52 000 53 000 54 000 55 000
Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 0 102 262 432 610 796 992 1 196 1 410 1 632 1 864 2 102 2 344 2 588 2 836 3 084 3 336 3 588 3 844 4 102 4 364 4 626 4 890 5 158 5 428 5 700 5 974 6 250 6 528 6 810 7 092 7 378 7 666 7 956 8 248 8 542 8 840 9 138 9 440 9 744 10 050
% 0,00 0,64 1,54 2,40 3,21 3,98 4,72 5,44 6,13 6,80 7,46 8,08 8,68 9,24 9,78 10,28 10,76 11,21 11,65 12,06 12,47 12,85 13,22 13,57 13,92 14,25 14,57 14,88 15,18 15,47 15,76 16,04 16,31 16,58 16,83 17,08 17,33 17,57 17,81 18,04 18,27
Belastung der letzten 1 000 € % 0,00 10,20 16,00 17,00 17,80 18,60 19,60 20,40 21,40 22,20 23,20 23,80 24,20 24,40 24,80 24,80 25,20 25,20 25,60 25,80 26,20 26,20 26,40 26,80 27,00 27,00 27,40 27,80 27,80 28,00 28,40 28,60 28,80 29,00 29,20 29,40 29,80 29,80 30,20 30,40 30,60
zu ver steuerndes Einkommen € 56 000 57 000 58 000 59 000 60 000 61 000 62 000 63 000 64 000 65 000 66 000 67 000 68 000 69 000 70 000 71 000 72 000 73 000 74 000 75 000 76 000 77 000 78 000 79 000 80 000 81 000 82 000 83 000 84 000 85 000 86 000 87 000 88 000 89 000 90 000 91 000 92 000 93 000 94 000 95 000 96 000
Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 10 358 10 670 10 982 11 298 11 614 11 934 12 256 12 582 12 908 13 236 13 568 13 902 14 238 14 576 14 916 15 258 15 604 15 950 16 300 16 652 17 006 17 362 17 722 18 082 18 446 18 812 19 180 19 550 19 922 20 296 20 674 21 052 21 434 21 818 22 204 22 592 22 984 23 376 23 772 24 170 24 570
% 18,50 18,72 18,93 19,15 19,36 19,56 19,77 19,97 20,17 20,36 20,55 20,75 20,94 21,12 21,31 21,49 21,67 21,85 22,02 22,20 22,37 22,55 22,72 22,89 23,06 23,22 23,39 23,55 23,71 23,88 24,03 24,20 24,35 24,51 24,67 24,82 24,98 25,13 25,29 25,44 25,59
Belastung der letzten 1 000 € % 30,80 31,00 31,40 31,40 31,80 32,00 32,20 32,40 32,60 33,00 33,00 33,40 33,60 33,80 34,00 34,40 34,40 34,80 34,80 35,20 35,40 35,60 36,00 36,00 36,40 36,40 36,80 37,00 37,40 37,40 37,60 38,00 38,20 38,40 38,60 38,80 39,00 39,20 39,60 39,80 40,00
1 Liegt Dein Einkommen als Verheirateter über 500 000 € und enthält keine Gewinneinkünfte, so liegt die Belastung der letzten 1 000 € bei 45 %.
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I. Allgemeine Steuertipps
zu ver steuerndes Einkommen € 97 000 98 000 99 000 100 000 101 000 102 000 103 000 104 000 105 000 106 000 107 000 108 000 109 000
Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 24 972 25 376 25 782 26 192 26 602 27 016 27 432 27 850 28 272 28 692 29 112 29 532 29 952
% 25,74 25,89 26,04 26,19 26,33 26,48 26,63 26,78 26,93 27,07 27,21 27,34 27,48
Belastung der letzten 1 000 € % 40,20 40,40 40,60 41,00 41,00 41,40 41,60 41,80 42,60 42,00 42,00 42,00 42,00
zu ver steuerndes Einkommen € 110 000 120 000 130 000 140 000 150 000 160 000 170 000 180 000 190 000 200 000 210 000 220 000 230 000
Einkommensteuer insgesamt nach Grundtabelle € 30 372 34 572 38 772 42 972 47 172 51 372 55 572 59 772 63 972 68 172 72 372 76 572 80 772
% 27,61 28,81 29,82 30,69 31,45 32,11 32,69 33,21 33,67 34,09 34,46 34,81 35,12
Belastung der letzten 1 000 € % 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00 42,00
5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge 7
Lege Teile Deines Arbeitslohns als vermögenswirksame Leistungen (VL) an! 7 Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 17 900 €, bei Ehegatten bis 35 800 €, ist Dir die Arbeitnehmersparzulage sicher. Deren Höhe ist von der Anlageform abhängig. Sie beträgt bei Anlage in Vermögensbeteiligungen 18 % von max. 400 €. Zusätzlich werden andere Anlagen – in erster Linie Bausparbeiträge – mit 9 % von höchstens 470 € gefördert. In den meisten Fällen musst Du nicht den ganzen Betrag aus der eigenen Tasche zahlen; viele Arbeitgeber übernehmen die Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen in voller Höhe oder zahlen zumindest einen Zuschuss. Die Arbeitnehmersparzulage wird jährlich mit Deinem Einkommensteuerbescheid zusammen festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt aber erst, wenn Dein vermögenswirksamer Vertrag fällig wird. Du wartest also im Zweifel bis zu sieben Jahre auf die Auszahlung der Sparzulage.
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Im Einzelnen ist die Sparzulagenbegünstigung wie folgt geregelt: Die AN-Spar- 8 zulage beträgt 18 % für VL von höchstens 400 € jährlich, die angelegt werden auf ● Sparverträge über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen, ● Wertpapierkaufverträge, ● Beteiligungsverträge oder Beteiligungskaufverträge, ● Aktien, die zum Börsenhandel oder zum Handel im Inland zugelassen sind, ● Gewinnschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen des Arbeitgebers oder von inländischen Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind,
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5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
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● Anteilscheine an Aktienfonds inländischer Kapitalgesellschaften (Wertpapiersondervermögen, Wertpapierbestand zu mindestens 60 % Aktien und stille Beteiligungen), ● Anteilscheine an Beteiligungssondervermögen inländischer Kapitalgesellschaften (Bestand an Wertpapieren und stillen Beteiligungen muss mindestens 60 % Aktien und stille Beteiligungen enthalten), ● Genussscheine, die vom Arbeitgeber ausgegeben werden und zum Börsenhandel bzw. zum Handel im Inland zugelassen sind, ● Genossenschaftsguthaben an inländischen Kreditgenossenschaften (z. B. Volksbanken), ● GmbH-Anteile am Unternehmen des Arbeitgebers, ● stille Beteiligungen am Unternehmen des inländischen Arbeitgebers oder an einem inländischen am arbeitgebenden Unternehmen durch Vertrag gesellschaftsrechtlich beherrschend beteiligten Unternehmen, ● eine Darlehensforderung gegen den in- oder ausländischen Arbeitgeber; zusätzlich 9 % von Anlagen bis 470 € in ● Bausparverträgen und ● Verträgen nach dem WoPG und zum Wohnungsbau. Unter Anlage zum Wohnungsbau ist zu verstehen: Erwerb oder Entschuldung von Wohnungseigentum, Bezahlung von Handwerkerrechnungen für Wohnungsbauarbeiten. Das gilt auch für Ferien- und Wochenendwohnungen!
zur Anlage Vermögenswirksame Leistungen Zum Nachweis Deiner vermögenswirksamen Leistungen stellt Dir das Anlageinstitut eine »Anlage VL« aus, die Du Deiner Steuererklärung beifügen musst. 9
Bausparen 9 Die Vorteile gegenüber anderen Sparformen liegen auf der Hand; Bausparen ist die einzige vom Staat durch Prämien geförderte Anlageform. Zudem gibt es für Bausparbeiträge, die nach dem Vermögensbildungsgesetz eingezahlt sind, eine Arbeitnehmersparzulage. Für Deine Bausparbeiträge hast Du zunächst Anspruch auf eine Wohnungsbauprämie. Die beträgt 8,8 % von höchstens 512 €/1 024 € Beiträgen (Alleinstehende/Verheiratete). Eine Wohnungsbauprämie können allerdings nur diejenigen beanspruchen, deren Einkommen unter 25 600 € bzw. bei Verheirateten unter 51 200 € liegt.
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I. Allgemeine Steuertipps
10 Achtung! Fangeisen: Abschlussgebühren für Bausparvertrag Abschlussgebühren kannst Du als Werbungskosten absetzen, entweder von Deinen Kapitalerträgen oder bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Bausparvertrag in engem zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit einem Bauvorhaben steht, aus dem Du Mieteinkünfte erzielen willst (BFH-Urt. v. 24. 7. 1990 – BStBl 1990 II S. 975), oder wenn Du mit dem Bausparvertrag die Hypothek ablösen willst (BFH-Urt. v. 1. 10. 2002 – II R 12/00). Aber: Beantragst Du den Abzug der Abschlussgebühr von Deinen Kapitalerträgen, kannst Du die Bausparprämie vergessen, denn diese setzt den Zusammenhang mit Wohnraumbeschaffung voraus. Das verneinst Du aber, wenn Du die Abschlussgebühr bei den Kapitalerträgen absetzt (OFD Frankfurt/Main v. 30. 3. 1992 – S 2221 A-70-StII 20).
Prämientabelle Personenkreis
Alleinstehende
begünstigte Sparleistung je Kalenderjahr max.
Wohnungsbauprämie %Satz
€
Vermögenswirksames Sparen Zusätzliche Sparleistung
Sparzulage %-Satz €
staatlich geförderte Gesamtsparleistung
Wohnungsbauprämie + ArbeitnehmerSparzulage
512
8,8
45,05
470
9
42,30
982
87,35
Verheiratete* (1 AN)
1 024
8,8
90,10
470
9
42,30
1 494
132,40
Verheiratete* (2 AN)
1 024
8,8
90,10
940
9
84,60
1 964
174,70
* Die Ehe muss während des ganzen Kalenderjahres, für das Wohnungsbauprämie beansprucht wird, bestanden haben, und die Ehegatten dürfen während des Kalenderjahres nicht dauernd getrennt gelebt haben.
Renditestar Bausparvertrag 11
Selbst wenn Du Dich nicht mit Bauabsichten trägst, kann ein Bausparvertrag 11 eine durchaus interessante Anlage sein, wenn Du langfristig ein paar Euro auf die hohe Kante legen willst. Nimmst Du nämlich kein Bauspardarlehen in Anspruch, bieten manche Bausparkassen 4 % Guthabenzinsen. Zusammen mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage ergibt sich zumindest für die Beträge, die Du prämiengefördert anlegen kannst, gegenüber den bescheidenen 3 bis 4 %, die Du heute selbst für längerfristige Festgelder bekommst, eine durchaus interessante Verzinsung.
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5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
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Nimm die richtige Strategie beim Bausparen wahr! 12
Merke: Wohnungsbauprämie + Arbeitnehmersparzulage = Dein Gewinn 12 Größten Gewinn bei kleinstem Risiko bringen Dir Verträge, die sich schnell umschlagen. Denn als Bausparer brauchst Du praktisch keine Mindestvertragsdauer einzuhalten. Die im Gesetz genannte Sperrfrist von sieben Jahren steht nur auf dem Papier. Stets darf nach Zuteilung des Bausparvertrags über die Mittel ohne Sperrfristen verfügen, wer das Geld für ein Bauvorhaben – auch als Mieter – verwendet. Dabei geht es großzügig zu. Der Kauf bestimmter Immobilienzertifikate (geschlossener Immobilienfonds) gilt ebenso als Bauvorhaben wie Ausgaben für kleinere Umbauten oder Energiesparmaßnahmen. Überdies lassen sich Hypotheken mit Bausparverträgen ablösen – ohne Rücksicht auf Mindestfristen. Wenn Du schlau bist, machst Du Folgendes: Schließe als Verheirateter einen Vertrag über 6 000 € ab und zahle unmittelbar vor Ende des Jahres 1 000 € bei der Bausparkasse ein. Am Ende des folgenden und des dritten Jahres und dann sofort zu Beginn des vierten Jahres nochmals je 1 000 €, insgesamt also 4 000 €. Prämien und Zinsen erhöhen dann Dein Guthaben auf ca. 4 500 €. Der Clou: Die tatsächliche Vertragsdauer beträgt etwas mehr als zwei Jahre – Du bekommst aber Prämien für vier Jahre! Wegen der hohen Ansparsumme kannst Du schnell mit der Zuteilung und einem zinsgünstigen Darlehen rechnen.
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Einkommensgrenzen 25 600/51 200 € 13 Du solltest wissen, bis zu welchem Bruttoarbeitslohn Dir auf jeden Fall noch Arbeitnehmersparzulage und Bausparprämie zustehen, wenn keine anderen Einkünfte hinzukommen. Übersicht zu Einkommensgrenzen 2007 Einkommensgrenze + Arbeitnehmerpauschbetrag + Sonderausgabenpauschbetrag + Vorsorgepauschale Bruttoarbeitslohn (Grenze)
Alleinstehende 25 600 € 920 € 36 € 2 304 € 28 860 €
Verheiratete 51 200 € 1 840 € 72 € 4 608 € 57 720 €
Werden Verluste aus anderen Quellen, z. B. vermieteten Immobilien, höhere Werbungskosten oder Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, erhöht sich die Bruttoarbeitslohngrenze natürlich um diese Mehrbeträge.
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I. Allgemeine Steuertipps
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Selbst wenn Dein Bausparvertrag noch nicht abgelaufen ist, kannst Du Dir mit 14 dem Bauspargeld Einbaumöbel kaufen. Denn Einbaumöbel gehören zum wesentlichen Bestandteil eines Hauses, und deshalb sind Bauspargelder auch innerhalb der Sperrfrist »wohnungswirtschaftlich« einsetzbar, ohne auf Prämien oder Steuervorteile verzichten zu müssen. Will das Finanzamt nicht mitmachen, verweise es auf das BFH-Urteil vom 29. 10. 1976 – BStBl 1977 II S. 152. Neuerdings bekommt auch der Mieter für Wohnungsrenovierungen ein Bauspardarlehen. Die Beiträge müssen auf sieben Jahre festgelegt werden, wenn die Prämie erhalten bleiben soll. Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrags (vielleicht infolge Geldmangels) muss man gutgeschriebene Prämien natürlich zurückzahlen.
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Wird vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren bei Inanspruchnahme der 15 Wohnungsbauprämie die Bausparsumme ausgezahlt, abgetreten oder beliehen, handelt es sich um eine sog. schädliche Rückzahlung, die den Verlust der Prämien nach sich zieht. Werden allerdings die innerhalb der Sperrfrist empfangenen Beträge für den Bau oder Erwerb eines ausschließlich Wohnzwecken dienenden Gebäudes verwendet, ist die vorzeitige Auszahlung, Abtretung oder Beleihung unschädlich, soweit die empfangenen Beträge nicht höher sind als die Baukosten. Das gilt auch bei der Verwendung für den Bau eines Gebäudes, das nur zum Teil Wohnzwecken dient, sofern die empfangenen Beträge nicht höher sind als die anteiligen Baukosten des Wohnzwecken dienenden Gebäudeteils (BFH-Urteil v. 27. 11. 1964 – BStBl 1965 III S. 214). Die Prämien brauchen auch in folgenden Fällen trotz Verfügung über die Bausparsumme vor Ablauf der Sperrfrist nicht zurückgezahlt zu werden: ● Der Bausparer oder sein Ehegatte verstirbt oder wird völlig erwerbsunfähig. Stirbt der Prämiensparer, können die Erben den Vertrag fortsetzen. ● Der Bausparer ist seit mindestens einem Jahr ununterbrochen arbeitslos.
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Achtung! Es können nur die Bausparkassenbeiträge berücksichtigt werden, die 16 bis zur vollen oder teilweisen Erlangung (Auszahlung) des Bauspardarlehens entrichtet werden. Dazu gehören nicht nur die vertraglich bestimmten Beiträge, sondern auch darüber hinaus geleistete freiwillige Beiträge, die auf das Bausparguthaben gutgeschriebenen Zinsen, die man zur Beitragszahlung verwendet, sowie die beim Abschluss eines Bausparvertrags anfallenden Abschlussgebühren (Umschreibegebühren).
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5. Arbeitnehmersparzulagen – Bausparbeiträge
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Finanzierungsmöglichkeiten, an die kaum jemand denkt Wie, Du kannst die Wohnungsbauprämie nicht bekommen, weil Dein Einkommen zu hoch ist? Dann lass doch Deinen Vater oder eines Deiner Kinder den Vertrag schließen! Das spätere Baudarlehen können sie Dir dann formlos übertragen.
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Denn: Bei einer Abtretung von Bausparvertragsansprüchen ist im Fall der Aus- 17 zahlung der Bausparsumme innerhalb der Sperrfrist die Nachversteuerung auszusetzen, wenn der Erstsparer (Vater, Kind) eine Erklärung des Eingetretenen (Du selbst) beibringt, dass dieser die Bausparsumme unverzüglich und unmittelbar zum Wohnungsbau für sich oder Angehörige verwendet (Nachweis: § 2 Abs. 2 WoPG).
Tritt Deinen Bausparvertrag an einen nahen Verwandten ab! Bauspargelder können also unter nahen Verwandten weitergegeben werden, ohne dass Prämien- oder Steuervorteile verlorengehen. So kann man Bausparmittel, die man bei Auszahlung der Bausparsumme, bei Rückzahlung der Bausparverträge oder bei Beleihung oder Abtretung von Bausparvertragsansprüchen vor Ablauf der Sperrfrist (sieben Jahre) erhält, Angehörigen überlassen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Gelder für Deine wohnwirtschaftlichen Zwecke oder die Deiner Angehörigen (§ 15 AO) verwendet werden, auch nach Ablauf der Sperrfrist. Sparen Verwandte mit, indem sie ebenfalls Bausparverträge abschließen, bekommt grundsätzlich jeder von ihnen zunächst einmal die Bausparprämie. Indem sie dann später die Anspüche aus ihren Verträgen an Dich abtreten, lässt sich so ein mehrfacher Prämienbezug bei nur einem einzigen Bauvorhaben erreichen.
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18 Verwandte sind: ● Verwandte in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) sowie zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen),
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I. Allgemeine Steuertipps
● Verschwägerte in gerader Linie (z. B. Schwiegersöhne) und Verschwägerte zweiten Grades in der Seitenlinie (z. B. Ehemann der Schwester), ● Verlobte, ● durch Annahme an Kindes Statt in gerader Linie Verbundene (Adoptivkinder und -eltern), Pflegeeltern und Pflegekinder, ● der Ehegatte, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht. Es ist zu beachten, dass Ehegatten zusammen mit ihren unter 16 Jahre alten Kindern eine Höchstbetragsgemeinschaft bilden. Alle Sparleistungen der Familienmitglieder werden zusammengerechnet. Für die Übertragung von Bauspargeldern auf andere Konten nach Zuteilung des Vertrags benötigen die Bausparkassen in der Regel folgende Unterlagen: 1. eine Willenserklärung des Bausparers, dass ein Sparguthaben aus dem zugeteilten bzw. beliehenen Vertrag an einen Verwandten überwiesen werden soll, 2. einen Darlehensantrag, wenn der Verwandte auch das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte und nicht nur die Ansparsumme, 3. vom Verwandten den Nachweis über die eigene wohnwirtschaftliche Verwendung. In folgenden Fällen ist eine formelle Vertragsübertragung erforderlich: ● Der Bausparer, also der helfende Verwandte, will eine Mithaftung für weitergehende Bauspardarlehen ausschließen. ● Der begünstigte Verwandte, also der Bauherr, will die Schuldzinsen als Werbungskosten geltend machen. Merke: Du brauchst jedes Jahr die neueste Ausgabe dieses Steuerratgebers. Manchmal ist es nur ein einziger neuer oder geänderter Trick, der Dir wieder einen großen Steuervorteil bringt.
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35 Das Steuersystem der Bundesrepublik hat den Charakter gesetzlichen Unfugs. (Wirtschaftsprofessor Spitaler)
II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!? 1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn? Dies ist die wichtigste Frage für den Nichtselbständigen, wenn er Steuern sparen will. 19
Als Arbeitnehmer zahlst Du auf Deinen Arbeitslohn oder Dein Gehalt genauso 19 Einkommensteuer wie Selbständige auf die Einkünfte aus ihrem Betrieb oder ihrer Praxis. Und wer seinen Lebensunterhalt aus der Vermietung von Immobilien erzielt oder schlicht nur sein Geld für sich arbeiten lässt und von den Erträgen und Zinsen seines Kapitals lebt, zahlt ebenfalls. Zwar legt die Bezeichnung Lohnsteuer den Schluss nahe, diese sei eine eigene Steuerart, doch wird mit »Lohnsteuer« lediglich die besondere Besteuerungsform umschrieben, mit der der Fiskus Dich als Arbeitnehmer schon im Lauf des Jahres bei jeder Lohn- und Gehaltszahlung zur Kasse bittet. Die Lohnsteuer ist letztlich nichts anderes als eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Man könnte Sie auch als Quellensteuer für Lohneinkünfte bezeichnen, da sie bereits an der »Quelle«, vom Arbeitgeber, einbehalten und an das Finanzamt für Deine Rechnung gezahlt wird. Du zahlst mit Deiner Lohnsteuer also laufend Abschläge auf Deine Einkommensteuer. Wenn die dann bei der Gesamtabrechnung nach Ablauf des Jahres aufgrund Deiner Einkommensteuererklärung niedriger ausfällt als die Lohnsteuer, bekommst Du den zu viel gezahlten Betrag erstattet. Der Fiskus macht also Deinen Brötchengeber zum Gehilfen beim Kassieren Deiner Steuern. Dein Arbeitgeber berechnet nach festgelegten Formeln die auf Deinen Lohn entfallende Lohnsteuer. Damit Deine wichtigsten persönlichen Verhältnisse und Besonderheiten in die Besteuerung einfließen können, benötigt Dein Arbeitgeber von Dir eine Lohnsteuerkarte, auf der neben Deiner Steuerklasse die Zahl Deiner Kinderfreibeträge, Deine Konfession und eventuelle Freibeträge für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen eingetragen sind, die schon während des Jahres für eine gewisse Steuerentlastung sorgen. Abgesehen davon gibt es viele große und kleine Kniffe, wie Du Teile Deiner Vergütungen aus dem Arbeitsverhältnis steuerfrei kassieren oder die Steuerbelastung auf Deinen Lohn zumindest drücken kannst.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
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Da gibt’s einmal den Übungsleiter-Freibetrag Vielleicht bist Du nebenberuflich in einem gemeinnützigen Verein oder in einem öffentlich-rechtlichen Institut Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Kranken- oder Altenpfleger, Musiker oder Trainer. Dann veranlasse, dass von Deiner Vergütung, die der Verein oder das Institut zahlt, ein Betrag von bis zu 2 100 € jährlich (ab 2007; bis dahin 1 848 €) als Aufwandsentschädigung steuerfrei bleibt. Sage im Lohnbüro einfach, Du seist nebenberuflich tätig. Quelle: § 3 Nr. 26 EStG. Wenn Du weniger als 2 100 € im Jahr erhältst, kann natürlich nur der geringere Betrag steuerfrei bleiben.
Zusätzliche Steuerermäßigung für ehrenamtlich Tätige! 21
Wenn Du für einen gemeinnützigen Verein oder eine Körperschaft öffentlichen 21 Rechts nebenberuflich tätig bist, ohne dass die Voraussetzungen für die steuerfreie Aufwandsentschädigung für Ausbilder und Übungsleiter von 2 100 € gemäß RZ 20 gegeben sind, können Deine Vergütungen bis zu 500 € im Jahr steuerfrei bleiben. Damit sind Aufwandsentschädigungen und andere Vergütungen für praktisch jede gemeinnützige Arbeit mindestens bis zu einem Betrag von 500 € steuerfrei. Diese neu eingeführte Steuerbefreiung gilt aber nur dann, wenn die Zahlungen an Dich nicht schon aus anderen Gründen steuerfrei sind. Bist Du also zum Beispiel als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Kranken- oder Altenpfleger, Musiker oder Trainer tätig, kannst Du selbstverständlich von der mit 2 100 € mehr als viermal so hohen Steuerbefreiung profitieren. Außer dass Du gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Arbeit leisten musst, ist die Steuerfreiheit nur noch davon abhängig, dass Du nebenberuflich und nicht hauptberuflich für die jeweilige Organisation tätig bist. Eine solche Nebenberuflichkeit liegt immer unzweifelhaft vor, wenn der Umfang Deiner Arbeiten nicht mehr als etwa ein Drittel einer Vollzeitbeschäftigung beträgt. Das sind zurzeit etwa 13 bis 14 Wochenstunden. Der Steuerfreibetrag von 500 € ist ein Jahresbetrag. Er steht Dir deshalb auch dann in voller Höhe zu, wenn Du nicht das ganze Jahr, sondern zum Beispiel nur einige Monate gemeinnützig tätig warst. Hast Du zum Beispiel am 1. November 2007 eine gemeinnützige Tätigkeit aufgenommen und dafür jeden Monat eine Aufwandsentschädigung von 350 € erhalten, bleiben von den insgesamt gezahlten 700 € die vollen 500 € steuerfrei.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Der Steuerfreibetrag für Aufwandsentschädigungen gilt auch für Trainer bei 22 Sportvereinen, für Chorleiter und Dirigenten in Gesangvereinen, Lehrer an Volkshochschulen (auch der Leiter einer Volkshochschule kann Ausbilder sein, wenn er das Unterrichtsgeschehen durch seine eigene Persönlichkeit mitgestaltet (BFH v. 23. 1. 1986 – BStBl 1986 II S. 398). Wer eine ähnliche Tätigkeit ausübt: beantragen!), Betreuer bei der Mütterberatung, der Seelsorge, bei den Anonymen Alkoholikern oder anderen Selbsthilfegruppen, bei Erste-Hilfe-Kursen usw. Und für Lehrpersonen und Vortragende im Rahmen der beruflichen Ausund Weiterbildung, wie etwa bei Industrie-, Handels-, Handwerker-, Ärzte- oder Steuerberaterkammer oder in Finanz-, Justiz- und Kreisverwaltung. Artverwandte und eng damit zusammenhängende Tätigkeiten, wie etwa die eines Prüfers bei Abschlussprüfungen, sind ebenfalls begünstigt. Auch Umweltschutzunterweiser und Gesundheitsberater von kleinen Vereinen können diese Vergünstigung beanspruchen. Durch einen entsprechenden Vertrag mit dem Verein sorge man auch hier vor. Der Freibetrag steht Dir auch zu für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Du kannst deshalb bis 2 100 € steuerfrei kassieren, wenn Du Dich im Nebenberuf oder in Deiner Freizeit als Sanitäter, z. B. für das Rote Kreuz, um Unfallopfer kümmerst. Die Ausbildung von Tieren (Pferden, Hunden) zählt jedoch nicht zu den begünstigten Tätigkeiten. Der Freibetrag gilt außerdem für sog. Betreuer. Nach dem Willen des Steuergesetzgebers soll dabei der Begriff des Betreuers nicht eng ausgelegt werden. Wenn Dir ein Finanzer etwa mit dem Ansinnen kommt, damit seien nur Personen im Sinn des Betreuungsgesetzes gemeint, die z. B. in der Betreuung körperlich und geistig gebrechlicher Personen tätig sind, klopfe ihm gehörig auf seine raffgierigen Finger. Von dieser Steuerbefreiung sind vielmehr alle begünstigt, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt zu den von ihnen betreuten Menschen im ehrenamtlichen Bereich aktiv sind. Über diese positive Nachricht kannst Du Dich also freuen, wenn Du z. B. im Jugendbereich als Gruppenleiter, Leiter einer Pfadfindergruppe, Betreuer bei Sommerlagern oder nebenberuflich in der Kinderbetreuung tätig bist. Nicht begünstigt ist dagegen die Aufwandsentschädigung, die ein ehrenamtlicher Vormund gem. § 1835 a BGB kassiert.
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Bist Du ehrenamtlich in einer Bahnhofsmission tätig, trifft für Dich ebenfalls 23 § 3 Nr. 26 EStG zu. Von Deinen Vergütungen ist dann zumindest der Teil steuerfrei, der auf Pflege und Betreuung entfällt. Du kannst diesen Anteil im Zweifel mit 60 %, höchstens jedoch mit 2 100 € im Jahr ansetzen. Berufe Dich auf den im Einvernehmen mit dem BMF und den anderen Bundesländern herausgegebenen Erlass des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt vom 7. 4. 1992 – 432 – S 2121 – 15 (DStR 1992 S. 913).
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
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Auch die Kunst und die Kultur werden in Deutschland steuerlich gefördert. 24 Deshalb sind Vergütungen, die nebenberuflich tätige Künstler (insbesondere Musiker) erhalten, als Aufwandsentschädigung bis zu 2 100 € steuerfrei. Quelle: § 3 Nr. 26 EStG.
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Gute Nachrichten für alle gemeinnützigen Organisationen: Für die steuerfrei 25 gezahlten Beträge müssen auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden (§ 14 Abs. 1 S. 2 SGB IV). Dabei spielt es keine Rolle, ob Du im Rahmen eines 400-€-Arbeitsverhältnisses für Deinen Verein tätig bist oder dort neben Deinem Hauptberuf z. B. als Sporttrainer einen Nebenjob hast.
Kassiere 575 € im Nebenjob abgabenfrei! Ja, Du liest ganz richtig! Angenommen, Du bist für Deinen Verein, die öffentliche Hand oder eine Wohlfahrtsorganisation auf 400-€-Basis tätig. Dieser Job ist entweder Deine einzige Beschäftigung oder zumindest der einzige Nebenjob, dem Du zusätzlich zu Deinem normalen Beruf nachgehst. In diesem Fall ist die Besteuerung mit max. 2 % erledigt. Dein Brötchengeber kann die Steuer auf den 400-€-Job nämlich mit 2 % pauschal berechnen und an die Bundesknappschaft abführen. Für Dich bleibt der Job damit steuerfrei. Auch Sozialversicherungsbeiträge fallen für Dich nicht an. Lediglich Dein Brötchengeber muss 28 % pauschale Sozialversicherungsbeiträge für Deinen Lohn abdrücken. Zusätzlich kannst Du Dein abgabenbegünstigtes Salär um den steuerfreien Betrag von 2 100 € im Jahr (175 €/Monat) aufbessern, ohne dass Du oder Dein Arbeitgeber dafür einen Cent an Abgaben zahlen müsstet. So sieht die Rechnung im günstigsten Fall für Dich und Deinen Arbeitgeber aus: Monatslohn 575 € ./. steuer- und sozialversicherungsfreier Betrag nach § 3 Nr. 26 EStG – 175 € verbleibender Arbeitslohn 400 € Nur dieser Restbetrag ist für die pauschale Steuer und Sozialversicherung interessant. Dein Arbeitgeber wird dafür pauschal mit insgesamt 30 % (2 % Steuern und 15 % Rentenversicherung und 13 % Krankenversicherung) = 120 € zur Kasse gebeten.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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zur Pauschalsteuer 26
Ist Dein Nebenjob Deine einzige Erwerbsquelle und kannst Du deshalb eine 26 Steuerkarte mit der Steuerklasse I, II, III oder IV vorlegen, erspart das Deinem Arbeitgeber zusätzlich die pauschale Steuer von 2 %, und er muss lediglich die Sozialversicherungspauschale von 28 % abdrücken. Sobald bei Dir oder Deinem Ehepartner aber noch andere Einkünfte anfallen, solltest Du tunlichst auf die Steuerkarte verzichten. In diesem Fall fährst Du mit der pauschalen Steuer von 2 % in jedem Fall besser.
für weniger Sozialversicherung bei Übungsleitern 27
Auf die richtige Verteilung des Freibetrags von 2 100 € kommt es an. Steuerlich 27 hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Unter dem Strich fahrt Ihr, Du und Dein Arbeitgeber, am besten, wenn Ihr die 2 100 € gleichmäßig aufs Jahr verteilt und jeden Monat nur einen Teilbetrag von 175 € berücksichtigt. Nur in diesem Fall akzeptiert die Sozialversicherung durchgehend Deinen Minijob und damit, dass übers Jahr lediglich pauschale Arbeitgeberbeiträge gezahlt werden. Wird der Freibetrag dagegen so schnell wie möglich aufgezehrt, liegst Du mit Deinem maßgebenden Arbeitslohn bald über der 400-€-Grenze. Angenommen, Du bekommst im Monat 500 €. Dann könnte Dein Arbeitgeber zwar die gesamten Abgaben für Januar bis April sparen, und für Mai ergäbe sich gerade noch ein 400-€-Job (500 € .\. Restfreibetrag von 100 €). Spätestens ab Juni lauft Ihr aber in die volle Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Du selbst wirst also mit ca. 20 % Sozialversicherung zur Kasse gebeten, und Dein Arbeitgeber darf auch noch seinen Arbeitgeberanteil von ca. 20 % zahlen. Außerdem kann Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht mehr pauschal erheben, so dass Du eine Steuerkarte vorlegen musst. Als Nebenberufler, der noch einen Hauptjob hat, würde das bedeuten: Lohnsteuer zahlen nach Steuerklasse VI! Du siehst also, ein bisschen Geduld bei der Ausschöpfung von Steuerbefreiungen zahlt sich manchmal in barer Münze aus.
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28 Außerdem solltest Du Folgendes wissen: ● Den Freibetrag gibt es nur für nebenberufliche Tätigkeiten. Dazu musst Du aber nicht unbedingt einen Haupt- und einen Nebenberuf haben. Wichtig ist vielmehr, dass Du nicht mehr als ein Drittel der Stunden einer Vollzeitarbeitskraft leistest, also z. B. nicht mehr als ca. 13 Stunden in der Woche arbeitest (BFH v. 30. 3. 1990 – BStBl 1990 II S. 854).
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
● Der Freibetrag von 2 100 € soll alle Ausgaben im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit abgelten. Übersteigen Deine Ausgaben den Betrag von 2 100 €, setzt Du die tatsächlichen Kosten an, versteht sich. ● Übst Du Deinen Nebenjob für eine öffentlich-rechtliche Institution aus, wie z. B. für eine Behörde, Sparkasse, Industrie- und Handels-, Handwerks-, Ärztekammer etc., bleiben zusätzlich zu den 2 100 € auch noch die ersetzten Reisekosten steuerfrei (§ 3 Nr. 13 EStG). Denke daran, wenn Du Deinen Vertrag abschließt, und vereinbare, dass Dir die Reisekosten gesondert erstattet werden. Trägst Du die Kosten dagegen selbst, kannst Du sie nur absetzen, wenn sie zusammen mit Deinen anderen beruflichen Ausgaben höher sind als 2 100 € und Deine Einnahmen ebenfalls über 2 100 € liegen. So jedenfalls der Fiskus in R 17 Abs. 9 LStR. Mit diesem unschönen Kniff versuchen die Fiskalritter, Dir das Absetzen von Verlusten aus Deiner nebenberuflichen Tätigkeit zu erschweren. ● Nebenjobs als Lehrer, Übungsleiter, Musiker usw. werden oft selbständig (freiberuflich) ausgeübt, also nicht in einem Arbeitsverhältnis. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung gilt aber auch für Freiberufler. Also sind auch hier bis zu 2 100 € steuerfrei. ● Ist der Veranstalter, für den Du nebenberuflich tätig bist, kein gemeinnütziger Verein oder kein öffentlich-rechtliches Institut, sondern z. B. ein gewerbliches Unternehmen, wird Dir kein Freibetrag zuerkannt. Mache stattdessen eine Ausgabenpauschale von 25 % Deiner Einnahmen, höchstens 614 € jährlich, geltend (H 18.2 EStH, „Betriebsausgabenpauschale“). ● Die Ausgabenpauschale steht auch allen selbständig tätigen Volksmusikern zu. Mit der Pauschale sind die Kosten für Instrumente, Uniformen, Fahrten und Verpflegung abgegolten (OFD Münster v. 4. 10. 1990 – S 2143). ● Über die steuerfreie Pauschale können sich auch Ärzte freuen, die nebenberuflich im Behinderten- oder Coronarsport betreuend tätig sind. Wenn die übrigen Voraussetzungen stimmen – öffentlicher oder gemeinnütziger Auftraggeber –, bleiben 2 100 € steuerfrei.
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33 Heirats- und Geburtsbeihilfe Auch wenn die ursprüngliche Steuerbefreiung ab 2006 gestrichen wurde, kannst Du zumindest kleine Geschenke Deines Arbeitgebers steuerfrei kassieren. Weil die Geburt oder die Hochzeit ein besonderes persönliches Ereignis ist, kann Dir Dein Arbeitgeber mit einem Sachgeschenk im Wert von bis zu 40 € eine Freude machen, ohne dass der Fiskus gleich die Hand aufhält. Er kann dazu die Regelung zu Aufmerksamkeiten in R 73 LStR ausnutzen. So bleibt Deine Freude über den Strampler oder die Spieluhr für den Nachwuchs ungetrübt.
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34 Jubiläumsgeschenke Jubiläumsgeschenke an Arbeitnehmer sind sowohl bei Arbeitnehmer- als auch bei Firmenjubiläen in voller Höhe steuerpflichtig. Da sie aber in aller Regel
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Arbeitslohn für mehrere Jahre darstellen, unterliegen sie der etwas günstigeren ermäßigten Besteuerung (§ 34 EStG). Beispiel: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30 000 € erhältst Du für jahrelange Betriebstreue ein Jubiläumsgeld von 7 500 € gezahlt. Im Jubiläumsjahr 2007 ergibt sich für Dich damit folgende Steuerersparnisrechnung: Steuer lt. Grundtabelle auf 30 000 € 5 807 € 5 807 € Jubiläumsgeschenk 7 500 € + 1 500 € davon 1/5 Steuer lt. Grundtabelle auf 31 500 € 6 291 € Differenz 484 € 5 Steuer auf Jubiläumsgeschenk 2 420 € 2 420 € Steuer insgesamt 8 227 € Einkommensteuer ohne »Fünftelregel« auf 37 500 € lt. Grundtabelle 8 326 € Steuerermäßigung 99 €
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Rege bei gutem Betriebsklima an, dass der Chef zum Jubiläum oder zu Deinem 35 runden Geburtstag eine (kleine) Feier steigen lässt. Tritt die Firma formal als Gastgeber auf und werden hauptsächlich Geschäftsfreunde und Kollegen eingeladen, sind die Kosten steuerfrei (BFH-Urteil v. 28. 1. 2003 BStBl 2003 II S 724; R 70 Abs. 2 Nr. 3 a LStR). Das gilt aber nur dann uneingeschränkt, wenn die Kosten der Feier pro Teilnehmer nicht über 110 € liegen. War der Spaß teurer, musst Du Dir zumindest den Anteil der Kosten als Arbeitslohn zurechnen lassen, der auf Dich selbst und Deine privaten Gäste, wie Familienangehörige und enge Freunde, entfällt.
Zuschüsse zur Kinderbetreuung 36
Obwohl Du Deine Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen kannst, 36 sind entsprechende Zuschüsse vom Arbeitgeber die bessere Alternative. Neben Steuern sparst Du nämlich auch Sozialversicherung auf die Zuschüsse – vorausgesetzt, Dein Chef spielt mit. Vereinbare einen steuerfreien Kostenzuschuss für
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
die Unterbringung Deiner Kinder im Kindergarten oder ähnlichen Einrichtungen. Die Kleinen dürfen allerdings noch nicht schulpflichtig sein, also das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Am besten fährst Du natürlich, wenn der Chef den Zuschuss zusätzlich zu Deinem Arbeitslohn zahlt.
zum Kostennachweis und für Lebenspartner Wenn Dir Dein Brötchengeber die Betreuungskosten überweist oder direkt an die Betreuungseinrichtung zahlt, musst Du Deinem Boss die Originalbelege geben, z. B. den Bescheid über die Kindergartengebühren, Rechnungen der Betreuungseinrichtung und die Zahlungsquittungen bzw. die Überweisungsträger. Damit will der Fiskus verhindern, dass Du die Kosten möglicherweise zweimal geltend machst. Bei der Erstattung durch den Arbeitgeber sind übrigens – anders als beim Absetzen der Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung – auch die Verpflegungskosten für Dein Kind begünstigt. Gute Nachricht für nichteheliche Partner mit Kind: Bei nicht verheirateten Eltern muss meist die Mutter das Kind im Kindergarten anmelden. Die Belege über die Kinderbetreuung lauten also auf ihren Namen. Wenn nun ihr Lebensgefährte einen großzügigeren Chef hat, ist das kein Problem. Auch wenn der Nachweis der Kindergartenkosten nicht auf seinen Namen lautet, erhält er die Zuschüsse seines Arbeitgebers steuerfrei. Dazu muss er allerdings der Vater des Kindes sein. Berufe Dich, wenn es beim Finanzamt Probleme gibt, auf R 21 a Abs. 1 S. 2 LStR.
zur Gehaltsumwandlung 37
Leider lässt der Fiskus eine Gehaltsumwandlung von z. B. Weihnachtsgeld oder 37 Gratifikationen in Kindergartenzuschüsse nicht zu. Diese Einschränkung kannst Du umgehen, wenn Du schon bei Deiner Einstellung oder bei einem Gespräch über eine Gehaltserhöhung geschickt mit Deinem Chef verhandelst. Gehe mit Deiner Forderung nach Gehalt bzw. Gehaltserhöhung etwas herunter und schlage vor, er möge stattdessen Deine Kindergartenbeiträge übernehmen. Statt Euch also um den letzten Euro die Köpfe heißzureden, trefft Ihr Euch in der Mitte und macht trotzdem beide ein gutes Geschäft. Du kassierst nämlich einen dicken Batzen Deines Gehalts steuerfrei, und Dein Arbeitgeber spart sich die Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Gehaltsteil.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Wie Du mit einer Tagesmutter 750 € im Jahr verdienen kannst 38
Der Kniff bei der Tagesmutter ist, dass das Finanzamt sie zwar als »ähnliche 38 Einrichtung« – wie einen Kindergarten – akzeptiert, aber nur, wenn Deine Kleinen außerhalb Deiner Wohnung betreut werden. Deinem Chef legst Du also folgende Bescheinigung Deiner Tagesmutter vor: Bescheinigung Ich, . . . . . . ., bestätige hiermit Herrn/Frau . . . . . . . ., dass ich die Kinder . . . . . . . . . . und . . . . . . . . . (usw.) in meiner Wohnung betreue. Für die Kinderbetreuung zahlt mir Herr/Frau . . . . . . . . . . monatlich 250 €. Datum, Unterschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Übrigens: Diese Kinderbetreuerin kann Deine erwachsene Tochter, Schwiegertochter, Mutter, Schwiegermutter, Oma oder Opa sein. Zahlt Dir Dein Chef jetzt 12 250 € = 3 000 € unter der Bezeichnung »Zuschuss zur Kinderbetreuung«, beträgt Deine Steuerersparnis schon bei einem Steuersatz von 25 % 750 € im Jahr. Wichtig ist: Du musst diesen Zuschuss zusätzlich zum Arbeitslohn erhalten. Eine einfache Gehaltsumwandlung funktioniert nicht.
für Tagesmütter 39
Vergiss nicht die Steuern Deiner Tagesmutter. Bei 3 000 € Kinderbetreuungs- 39 kosten wird das Finanzamt schnell hellhörig und will dafür möglicherweise von ihr abkassieren. Hier kannst Du helfen, indem Du Deine Zahlungen aufgliederst. Weise neben der reinen Betreuung die Kosten für Verpflegung gesondert aus, z. B. monatlicher Betreuungsaufwand 150 € zzgl. Verpflegungskosten für zwei Kinder 2,50 € 20 Tage = 100 €. Auf diese Weise kann Deine Tagesmutter beim Finanzamt sagen: »Meine Einkünfte aus der Betreuungstätigkeit müssen
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
um die Kosten gekürzt werden, die ich für die Kinder getragen habe.« Das sind neben Aufwendungen für Verpflegung z. B. Strom- und Wasserverbrauch oder Fahrten mit dem eigenen Pkw. Damit die Betreuungsperson nicht noch eine umfangreiche Buchhaltung einrichten muss, gewährt der Fiskus relativ großzügige Pauschalen, max. bis zur Höhe der monatlichen Einnahmen aus dem jeweiligen Betreuungsverhältnis. Beachte: Wird trotz Urlaub der Tagesmutter bzw. des betreuten Kindes das Entgelt weitergezahlt, besteht unverändert Anspruch auf die Pauschale, auch wenn die entsprechenden Aufwendungen nicht oder nur teilweise entstehen. Falls in einem vollen Monat keine Einnahmen erzielt werden, entfällt zwar der Anspruch auf die Pauschale, Betriebsausgaben können aber für diese Zeiten im Einzelnen nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden. Betreuung des Kindes
40
Der Betreuungsperson entstehen nur unbedeutende Sachaufwendungen
Erhöhter Aufwand durch eine oder mehrere Mahlzeiten (z. B. Frühstück und Mittagessen)
Bis 4 Std./Tag
46 €/Monat
179 €/Monat
Über 4 Std./Tag bis 6 Std./Tag
62 €/Monat
230 €/Monat
Über 6 Std./Tag
77 €/Monat
246 €/Monat
40 44-€-Freigrenze für Sachbezüge Sachzuwendungen Deines Arbeitgebers, z. B. die verbilligte Überlassung einer Wohnung, kostenloses Telefonieren, kostenlose Dienstleistungen und Warenlieferungen bleiben steuerfrei, wenn die Differenz zwischen ihrem Wert und Deiner Gegenleistung im Monat nicht höher als 44 € liegt.
zur Bagatellgrenze Einen zusätzlichen Steuerbonus über die Freigrenze von 44 € hinaus streichst Du ein, wenn als Wert Deines Sachbezugs nicht der tatsächliche Wert angesetzt wird. Um übliche Rabatte oder Preisunterschiede auszugleichen, muss der Fiskus zunächst immer einen Preisabschlag von 4 % vom tatsächlichen Wert Deines Sachbezugs vornehmen (Quelle: R 31 Abs. 2 S. 9 LStR). Für die Frage, ob die steuerfreie Grenze von 44 € überschritten ist, kommt es also auf die Differenz zwischen 96 % des tatsächlichen Wertes und Deiner Zahlung an. Dein Chef kann Dir als steuerfreien Sachbezug auch einfach einen Benzingutschein geben, den Du bei der nächsten Tankstelle einlöst. Wichtig ist nach einem Bund-Länder-Erlass, dass darauf die Benzinsorte steht, also etwa: »Gutschein
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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für 20 Liter Super«. Die Tankstelle rechnet dann direkt mit Deinem Chef ab. Auf keinen Fall sollte auf dem Gutschein ein konkreter Euro-Betrag stehen. Der Betrag von 44 € ist eine Freigrenze, achte also darauf, ihn nicht zu überschreiten, denn dann wird der volle Betrag für Dich steuerpflichtig. Dazu musst Du wissen, dass die 44-€-Freigrenze nicht für eine einzelne Sachzuwendung gilt. Es muss vielmehr sichergestellt sein, dass sämtliche kleinen Vorteile eines Monats zusammengerechnet die Grenze nicht überschreiten. Sieh Dich also vor, dass Dir nicht folgendes Malheur passiert: Dein Chef schenkt Dir einen Tankgutschein über 30 Liter Superbenzin (Preis/l zzt. 1,40 €). Da Du nur einen Gegenwert von 42 € erhalten hast, bist Du noch auf der sicheren Seite. Erlaubt Dir aber Dein Boss im selben Monat, ein Paket Kopierpapier im Wert von 3 € mit nach Hause zu nehmen, weil Du vergessen hattest, rechtzeitig für Dich welches einzukaufen, schaust Du schön blöd aus der Wäsche. Nun sind nämlich die kompletten 45 € (Tankgutschein und Kopierpapier) steuerpflichtig. Nicht unter diese Bagatellgrenze fallen: ● die Nutzung Deines Firmenwagens, für die die 1 %-Regelung gilt; ● Mahlzeiten im Betrieb sowie Kost und Logis, für die bereits die besonders günstigen Sachbezugswerte nach der Sachbezugsverordnung gelten, und ● Personalrabatte, für die Du den viel günstigeren Rabattfreibetrag in Anspruch nimmst; ● Bezüge, für die die Lohnsteuer mit 25 % pauschal angesetzt wird: – Mahlzeiten im Betrieb, Essenmarken, – Betriebsveranstaltungen, – Erholungsbeihilfen, – Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen, Fahrtätigkeit etc., – Computerschenkung oder Übernahme Deiner privaten Internetkosten durch Deinen Arbeitgeber, ● verbilligte Überlassung von Vermögensbeteiligungen, ● verbilligter Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber.
So bekommst Du trotz gestrichener Steuerbefreiung Dein Jobticket weiter steuerfrei 41
Eigentlich sollst Du nach dem Willen des Fiskus für Dein verbilligtes Jobticket 41 Steuern zahlen. Flugs nachgedacht, fällt aber auf, dass das Jobticket ja schließlich eine Fahrkarte ist, also eine Sache, die Du verbilligt oder kostenlos von
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Deinem Arbeitgeber beziehst. Also haben wir einen glasklaren Sachbezug, für den natürlich die 44-€-Freigrenze gilt. Du musst gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber nur noch dafür sorgen, dass der steuerliche Vorteil aus Deinen verbilligten Fahrkarten nicht höher ist als 44 € im Monat. Wenn Dein Arbeitgeber auf die Jobtickets einen Rabatt bekommt und diesen an Dich weitergibt, ist diese Verbilligung für Dich von vornherein kein Arbeitslohn. Kostet das Jobticket Deinen Arbeitgeber also weniger als 44 €/Monat und bekommst Du die Monatskarte kostenlos, ist der ganze Spaß für Dich nach wie vor steuerfrei. Sind die Tickets teurer und Du musst einen Teil zuzahlen, kannst du Dir den steuerfreien Teil des Jobtickets nach folgendem Schema selbst berechnen. Regulärer Preis für eine Monatskarte 75,00 € ./. Preisnachlass des Verkehrsbetriebs für den Arbeitgeber – 15,00 € vom Arbeitgeber bezahlt 50,00 € steuerlich maßgebend davon 96 % (4 % Unsicherheitsabschlag) 48,00 € ./. 44-€-Freigrenze – 44,00 € Zuzahlung zum Jobticket, die Du mindestens leisten musst 4,00 € Wenn Du in diesem Fall also mindestens 4 € zuzahlst, bleibt der restliche Vorteil von 71 € aus dem Jobticket steuer- und auch sozialversicherungsfrei. Auf so elegante Art und Weise dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen wird auch Deinem Chef gefallen. Dabei müsst Ihr unbedingt einige Fallstricke vermeiden: 1. Die 44-€-Freigrenze gibt es nur einmal im Monat, Du kannst sie beim Jobticket nur dann voll ausschöpfen, wenn Du nicht noch andere verbilligte Sachbezüge bekommst. 2. Sorgt dafür, dass das Jobticket aus Monatskarten oder monatlichen Wertmarken besteht. Bei Jahreskarten will der Fiskus die Freigrenze nämlich nur in dem Monat zulassen, in dem Du die Jahreskarte bekommst, damit ist der schöne Vorteil aus der Freigrenze zum Teufel.
Was für Jobtickets recht ist, ist für andere Fahrkarten und Flugtickets nur billig! 42
Wenn Du mit dem Auto zur Arbeit fährst, profitierst Du natürlich nicht von den 42 Jobtickets. Wie wäre es dann mit einer schönen Städtereise per Bahn oder Flugzeug nach Berlin, Hamburg oder München? Deine Fahrkarte lässt Du Dir vom Arbeitgeber besorgen. So kann er Dir die Kosten mit bis zu 44 € im Monat sponsern.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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43 Rabattfreibetrag 1 080 € Gibt’s in Deinem Betrieb Personalrabatt? Wenn nicht, schlage Deinem Chef vor, er möchte bei guter Gelegenheit Personalrabatte als geldwerte Vorteile einräumen. Warum? Den Rabatt hält der Fiskus für einen Teil des Arbeitslohns, lässt aber einen Vorwegabschlag von 4 % des Listenpreises und zusätzlich bis zu 1 080 € (Jahresbetrag) steuerfrei. Das sind ca. 185 bis 519 € jährlich an Lohnsteuer eingespart!
Beispiel Endpreis der Ware im Einzelhandel z. B. ./. Abschlag, 4 % von 6 250 € Vergleichswert ./. Personalpreis bei 25 % Rabatt geldwerter Vorteil ./. Rabattfreibetrag (§ 8 Abs. 3 EStG) steuerpflichtiger Arbeitslohn
6 250 € 250 € 6 000 € – 4 688 € 1 312 € – 1 080 € 232 € –
Bis zu welchem Warenwert Einkäufe mit Rabatt steuerfrei bleiben, zeigt die folgende Übersicht: bis 4 % Rabatt: Steuerfreier Einkauf unbegrenzt 5 % Rabatt: Steuerfreier Einkauf bis 108 400 € 10 % Rabatt: Steuerfreier Einkauf bis 18 000 € 15 % Rabatt: Steuerfreier Einkauf bis 9 818 € 20 % Rabatt: Steuerfreier Einkauf bis 6 750 € 25 % Rabatt: Steuerfreier Einkauf bis 5 143 € Den Rabattfreibetrag gibt es insbesondere für ● alle Sachen (Lebensmittel, Kleidung, Autos etc.) ● Strom, Gas, Wasser, Fernwärme ● Beförderungsleistungen ● Beratungen ● Kontoführung ● Vermittlungsleistungen ● Reiseleistungen ● Versicherung ● Vermietung von Immobilien ● Vermietung/Gebrauchsüberlassung von beweglichen Sachen (z. B. Pkw, Segelboot, Wohnmobil) ● Darlehen
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Speziell für Krankenschwestern, Altenpfleger, Köche, Kellner, Bedienungen 44
Ihr alle steht vor dem Problem, dass der Fiskus Euch einen steuerpflichtigen 44 Sachbezug ans Bein binden will, wenn Ihr im Betrieb kostenlos oder verbilligt essen könnt. Variante 1: Du versteuerst jeweils den amtlichen Sachbezugswert, also pro Mittag- oder Abendessen je 2,67 € (2007) ohne weitere Abzüge. Variante 2: Du versteuerst den tatsächlichen Preis, den das Essen normalerweise kosten würde, allerdings unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrags von 1 080 € und des Bewertungsabschlags von 4 %. Wenn Du in der Arbeit speziell zubereitete Mahlzeiten erhältst, die den Patienten oder Gästen nicht serviert werden, ist die Sache eindeutig. In diesem Fall muss Dein Brötchengeber bei der Versteuerung zwingend von der Differenz zwischen amtlichem Sachbezugswert und Deiner eventuellen Zuzahlung ausgehen. Demgegenüber hast Du die Art und Höhe der Versteuerung in der Hand, wenn Dir dieselbe Verpflegung aufgetischt wird. Grundsätzlich ist in einem solchen Fall die Rabattregelung anzuwenden, die dann allerdings von den hohen Preisen ausgeht, die den Patienten bzw. Gästen abverlangt werden. Angenommen, Du arbeitest als Kellner an 240 Tagen im Jahr im Restaurant »Zur goldenen Gans« und bekommst als Abendessen jeweils kostenlos ein Gericht Deiner Wahl aus dem Speisenangebot. Im Durchschnitt liegt der Preis des Gerichts, für das Du Dich entscheidest, bei etwa 10 €. Dein Chef rechnet dann beim Lohnsteuerabzug wie folgt: üblicher Preis 240 Tage à 10 € 2 400 € ./. Bewertungsabschlag 4 % – 96 € 2 304 € ./. Rabattfreibetrag – 1 080 € steuerpflichtiger Teil der kostenlosen Verpflegung 1 224 € Die Versteuerung kannst Du in diesem Fall deutlich günstiger gestalten, wenn Dein Brötchengeber sich entschließt, die eventuelle Steuer auf Mahlzeiten pauschal mit 25 % zu tragen. Durch die Pauschalierung fliegst Du nämlich automatisch aus der Rabattregelung. Die Folge ist, dass die Bewertung der Verpflegung mit dem amtlichen Sachbezugswert vorgenommen wird. Die Rechnung sieht dann so aus: 240 Mahlzeiten à 2,67 € 640 €
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Wie Du siehst, ist schon die Bemessungsgrundlage bei Pauschalierung der Lohnsteuer um ca. 580 € günstiger. Hinzu kommt für Dich der Vorteil, dass die Pauschalsteuer von lediglich 25 % grundsätzlich vom Arbeitgeber getragen wird und keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Rabattregelung statt Pauschalsteuer Nicht immer ist die Variante Pauschalierung und Ansatz der Sachbezüge für Dich und Deinen Brötchengeber günstiger. Liegen Deine geldwerten Vorteile aus der Gewährung der Mahlzeiten unter oder nur geringfügig über dem Rabattfreibetrag, bringt die Rabattregelung für Dich Vorteile, weil sie dazu führt, dass bis zu 1 080 € Deines Vorteils unversteuert bleiben. Hättest Du im obigen Beispiel nur 100 Mahlzeiten erhalten, hätte sich folgende Rechnung ergeben: üblicher Preis 100 Tage à 10 € ./. Bewertungsabschlag 4 % ./. Rabattfreibetrag steuerpflichtiger Teil der kostenlosen Verpflegung
1 000 € 40 € 960 € – 1 080 € 0€ –
Bei Pauschalierung und Ansatz der Sachbezugswerte hätte sich dagegen ein steuerpflichtiger Arbeitslohn in Höhe von 100 Mahlzeiten à 2,67 € = 267 € ergeben.
Lass Dir vom Finanzamt die Miete bezahlen!
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Poche auf Dein Recht und verlange, dass Du mit allen anderen Arbeitnehmern, 45 die Personalrabatte erhalten, gleich behandelt wirst. Ist Dein Arbeitgeber z. B. in der Wohnungsbranche tätig und überlässt Dir verbilligt eine seiner Wohnungen? Du versteuerst keine Preisvorteile mehr, die nicht höher als 1 080 € liegen. Für Deine monatliche Mietverbilligung um 150 € auf 350 € ergibt sich für Dich z. B. folgende Rechnung:
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Übliche Monatsmiete ./. Abschlag 4 %
500 €
./. tatsächlich gezahlte Miete geldwerter Vorteil ./. Rabattfreibetrag steuerpflichtiger Arbeitslohn
350 €
12 =
6 000 € 240 € 5 760 € – 4 200 € 1 560 € – 1 080 € 480 € –
12 =
Von dem tatsächlichen Vorteil aus der Mietverbilligung von 1 800 € (150 € 12) versteuerst Du also nur 480 €. Deine Steuerersparnis (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) darauf beträgt je nach Einkommen zwischen 226 € und 680 €. Wie Du siehst, bezahlt Dir der Fiskus im günstigsten Fall fast zwei Monate lang Deine Wohnung.
Kassiere den Rabattfreibetrag zweimal! 46
Wenn Du im laufenden Jahr Deinen Arbeitgeber wechselst, solltest Du beim 46 verbilligten Personaleinkauf in der alten Firma noch einmal richtig zuschlagen und den Rabattfreibetrag ausschöpfen. Den gibt es nämlich nicht pro Jahr, sondern für jedes Arbeitsverhältnis, auch für einen Minijob, den Du nebenher machst. Statt 1 080 € bleiben dann 2 160 € (oder je nach Anzahl der Arbeitsverhältnisse noch mehr) steuerfrei. Den doppelten Rabattfreibetrag kannst Du auch kassieren, wenn Du mit Deinem Ehegatten in derselben Firma arbeitest. Du musst dazu bei größeren Anschaffungen den Kaufvertrag nur gemeinsam mit Deiner besseren Hälfte abschließen. Auf diese Weise bleiben vom Rabatt für jeden 1 080 € steuerfrei. Dieser Trick funktioniert ebenfalls mit anderen Angehörigen. Angenommen, Du arbeitest mit Deinem Ehepartner zusammen bei einem Autohändler. Ihr kauft ein Auto und schließt den Kaufvertrag zusammen ab. Die Rechnung für das Finanzamt sieht dann bei einem Rabatt von 20 % z. B. so aus: Listenpreis des Autos ./. 4 % Abschlag ./. Kaufpreis (15 000 € ./. Rabatt v. 3 000 €) Vorteil ./. Dein Rabattfreibetrag ./. Rabattfreibetrag Deines Ehepartners steuerpflichtig
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15 000 € 600 € 14 400 € – 12 000 € 2 400 € – 1 080 € – 1 080 € 240 € –
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Mit dem richtigen Preisschild saftig Steuern sparen! 47
Gehörst Du zu dem Kreis der Begünstigten, die vom Arbeitgeber Personalra- 47 batte gewährt bekommen, musst Du unbedingt wissen, dass die Fiskalritter bei der Berechnung der Steuer zunächst einmal von dem »Endpreis« ausgehen, den Dein Brötchengeber von seinen Kunden verlangt. Rabatte und Preisnachlässe dürfen nicht abgezogen werden. Dafür gibt es den Abschlag von 4 % und den Rabattfreibetrag. Endpreis ist danach immer der Preis, der auf dem Preisschild oder in der Preisliste steht und mit dem Dein Boss in die Verkaufsverhandlungen mit seinen Kunden startet. Indem die Preisschilder vernünftig ausgezeichnet werden, könnt Ihr, Dein Arbeitgeber und Du, erhebliche Beträge an Steuern und Sozialversicherung einsparen. Will Dein Arbeitgeber bei seinen Kunden mit tollen Preisnachlässen renommieren, kann Euch beiden geholfen werden. Es kommt nur auf die richtige Formulierung an. Er möge einfach auf das Preisschild z. B. Folgendes schreiben: 1a-Spitzen-Einbauküche »Kochprofi« Katalog/Listenpreis normalerweise unser Spezialhauspreis nur
10 000 € 7 500 €
Und schon wird bei der Berechnung Deines Arbeitslohns aus dem Rabatt für die von Dir gekaufte Küche von 7 500 € ausgegangen statt von 10 000 €.
Mit Hilfe des Betriebsrats steuerfreie Rabatte ergattern 48
Vorsicht ist geboten, wenn Du bei Kunden oder befreundeten Unternehmen 48 Deines Brötchengebers zu Sonderkonditionen einkaufen kannst. Hat Dein Arbeitgeber beim Aushandeln dieser Preisvorteile die Hände im Spiel, werden Dir die Fiskalakrobaten den Rabatt als Arbeitslohn anhängen mit der Begründung, es liege ein »Beziehungskauf« und damit eine Arbeitslohnzahlung von dritter Seite vor (BMF – Schreiben v. 27. 9. 1993 – BStBl 1993 I S. 814). Den Rabattfreibetrag sollst Du aber nicht bekommen, da der Rabatt nicht unmittelbar von Deinem Arbeitgeber eingeräumt wurde. Wenn man so etwas liest, bleibt einem glatt die Spucke weg.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Um die Rabatte dennoch steuerfrei zu kassieren, bleibt die Hintertür über den Betriebsrat. Bring ihn dazu, mit der Leitung Deines Betriebs eine Vereinbarung zu treffen, nach der der Betriebsrat in eigenem Namen mit Kunden, Lieferanten etc. über Preisnachlässe für die Betriebsangehörigen verhandelt. Solcherart ausgehandelte Rabatte sind für Dich steuerfrei. Dein Brötchengeber selbst soll sich schön im Hintergrund halten und seine Mithilfe darauf beschränken, Angebote an seine Arbeitnehmer zu dulden, sie z. B. selbst am Schwarzen Brett bekannt zu machen oder Dir eine Bescheinigung über die Betriebszugehörigkeit auszustellen.
Ein Abschlag von 4 % ist immer drin! Falls aus irgendeinem Grund der Kniff mit dem Betriebsrat nicht klappt und man Dir den Rabattfreibetrag nicht zugestehen will, hast Du zumindest Anspruch auf einen Abschlag von 4 % des Ladenpreises. Die Rechnung sieht dann z. B. beim Kauf eines Fernsehers mit 10 % Rabatt bei einem befreundeten Unternehmen so aus: Ladenpreis des Fernsehers 1 250 € ./. 4 % – 50 € 1 200 € ./. Dein Kaufpreis – 1 125 € steuerpflichtiger Rabatt 75 € Statt Deines tatsächlichen Rabatts von 125 € versteuerst Du also nur 75 €.
Lass Dich als Teilzeitkraft mit verbilligten Waren bezahlen! 49
Beim Lohn für Teilzeitkräfte fallen in der Regel 30 % pauschale Beiträge zu 49 Sozialversicherungen und pauschale Steuern an. Aber da Arbeitslohn alles ist, was Du für Deine Tätigkeit im Dienst der Firma erhältst, kann niemand etwas dagegen haben, wenn der Lohn in verbilligter Firmenware statt in bar ausgezahlt wird. Es können sogar Preisnachlässe von 100 % eingeräumt werden. Wenn also beim Personaleinkauf nichts zugezahlt wird, bleibt der Lohn bis zu 1 125 € zusätzlich steuerfrei (§ 8 Abs. 3 EStG).
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
Ladenendpreis an erhaltenen Waren ./. 4 % Abschlag ./. Rabattfreibetrag steuerpflichtig
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1 125 € – 45 € – 1 080 € 0€
Und Deine Firma spart pauschale Steuern und Sozialversicherung von 30 % auf 1 125 € = 337,50 €. 50
Deine Firma oder Dein Chef kann einem Arbeitnehmer auch günstiger ein 50 Kraftfahrzeug verkaufen. Doch aufgepasst, denn dem Lohnsteuerprüfer läuft gleich das Kinnwasser, wenn er auf solche Geschäfte stößt. Argwöhnt er doch, dass dem Arbeitnehmer klammheimlich Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis eingeräumt worden sein könnten, die steuerpflichtigen Lohn darstellen. Damit bei einem Gebrauchtwagenverkauf diesbezügliche Erörterungen mit dem Fiskalvertreter gar nicht erst aufkommen, solltet Ihr z. B. den Preis lt. Marktspiegel der DAT oder lt. Schwacke-Liste zugrunde legen. Der Fiskus akzeptiert aber nicht den niedrigeren Händlereinkaufspreis, sondern nur den höheren Händlerverkaufspreis inkl. Umsatzsteuer (BFH v. 17. 6. 2005 – BStBl II 2005 S. 795).
Schlag dem Finanzamt mit einer Delle im Kotflügel ein Schnippchen! 51
Gut, dass Du Deinen künftigen fahrbaren Untersatz zusammen mit Deinem 51 Chef genauer unter die Lupe genommen hast, sonst wären Dir die Dellen in der Stoßstange und im Kotflügel sicher entgangen. Im Kaufvertrag notiert Ihr diesen leichten Unfallschaden und nehmt so dem eifrigen Lohnsteuerprüfer den Wind aus den Segeln, wenn er Euch mit einem angeblichen Vorteil wegen zu niedrigen Kaufpreises kommt.
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Den Rabattfreibetrag von 1 080 € bekommst Du nur für den Bezug von Waren 52 und Dienstleistungen, mit denen Dein Arbeitgeber regelmäßig handelt. Es muss sich dabei nicht um das Kerngeschäft Deines Brötchengebers handeln. Deshalb bekommst Du z. B. als Krankenhausangestellte den Rabattfreibetrag, wenn Du Medikamente aus der Krankenhausapotheke kostenlos oder verbilligt erhältst (BFH-Urteil v. 27. 8. 2002, BStBl 2003 II S. 95). Allerdings darf Dein Arbeitgeber vergleichbare Geschäfte nicht nur überwiegend mit seiner Belegschaft machen (BFH – BStBl II 1995 S. 338 und BStBl II 1997 S. 363). So meinen die Richter beim BFH, dass es bei einem Arbeitgeberdarlehen keinen Rabattfreibetrag geben darf, wenn der Arbeitgeber nur gele-
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
gentlich Kredite auch an Nichtarbeitnehmer vergibt, z. B. an Tochterunternehmen oder an Banken (Urteil v. 18. 9. 2002, BStBl 2003 II S. 371). Dein Arbeitgeber muss die betreffenden Geschäfte also schon mehr als nur gelegentlich auch mit Kunden oder anderen nicht bei ihm beschäftigten Personen machen. Steuerfrei sind außerdem: 53
Mitgliedsbeiträge, wenn Du im betrieblichen Interesse einem Verein oder Club 53 (etwa Industrieclub) beigetreten bist (BFH v. 20. 9. 1985 – BStBl 1985 II S. 718). Das gilt leider nicht für Beiträge an Sportvereine, die z. B. Kreditinstitute für ihre Angestellten übernehmen (BFH-Urt. v. 15. 5. 1992 – HFR S. 720).
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Unter der Überschrift Betriebssport unter gleichzeitiger Förderung des Be- 54 triebsklimas kann der Arbeitgeber seiner Belegschaft betriebseigene Tennisoder Squashplätze zur Verfügung stellen, ohne dass daraus steuerpflichtige geldwerte Vorteile entstehen. Bei solchen Vorteilen spricht man nämlich von Zuwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn der Arbeitgeber nicht über eigene Anlagen verfügt, sondern die Plätze angemietet hat. In diesem Fall stellt die Überlassung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar (BFH v. 27. 9. 1996, BStBl 1997 II S. 146). Wirf die Flinte aber nicht gleich ins Korn. Wenn Du nur zwei- bis dreimal im Monat den Platz nutzt und die gesparte Platzmiete für Dich nicht über 44 € liegt, bleibst Du aufgrund der 44-€-Freigrenze des § 8 Abs. 2 EStG doch steuerfrei E Rz 40.
Lass Dich von zarten Händen steuerfrei verwöhnen!
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Wer kennt das Problem nicht? Da sitzt Du acht Stunden am Tag vor Schreib- 55 tisch und Computer und fühlst Dich abends, als hätte Dir jemand ins Kreuz getreten. Der Rücken krumm, der Nacken verspannt, und Kopfschmerzen plagen Dich auch. Wie wohltuend anders könnte das sein, wenn Dir im Lauf des Tages geschickte Hände Deine Verspannungen einfach wegmassieren würden. Das kann jetzt Dein Brötchengeber steuerfrei für Dich organisieren. Dank der Einsicht der Richter beim BFH kostet diese Annehmlichkeit weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge, wenn Ihr sagen könnt: »Mit der Massage beugt der Arbeitgeber lediglich einer spezifischen, berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit der Belegschaft vor oder wirkt ihr entgegen.« (BFHUrteil v. 30. 5. 2001, BStBl 2001 II S. 671).
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Wappne Dich als Arbeitgeber mit einer Auskunft des medizinischen Dienstes einer Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft oder mit dem Gutachten eines Sachverständigen, dass die verabreichten Massagen besonders dazu geeignet sind, möglichen Beschwerden (auch vorbeugend) entgegenzuwirken und krankheitsbedingte Arbeitsausfälle zu verhindern. Und schon hat der Fiskus mit irgendwelchen Steuerforderungen verloren, weil die Massage nicht als Entlohnung erfolgt, sondern – wie es im schönen Amtsdeutsch heißt – »im überwiegend betrieblichen Interesse« der Firma liegt. 56
56 Unterstützungen in Notfällen Ein Notfall liegt regelmäßig vor bei Krankheit, Tod oder einem Unglücksfall und wenn der Arbeitnehmer keine Erstattungen von Dritten, z. B. einer Versicherung, zu erwarten hat. Für die Frage, ob und in welchem Umfang solche Unterstützungen Deines Brötchengebers steuerfrei bleiben können, kommt es entscheidend darauf an, wie groß Dein Betrieb ist und ob es dort eine Personalvertretung gibt.
Bei Betrieben mit mehr als fünf Arbeitnehmern gibt es drei Möglichkeiten, steuerfreie Zahlungen zu organisieren: 1. Der Arbeitgeber gründet eine selbständig rechtsfähige Unterstützungskasse (meistens in der Rechtsform eines e. V.) und stattet sie mit entsprechenden Mitteln aus. Die Beihilfen werden dann von der Unterstützungskasse entsprechend ihrer Satzung gezahlt. 2. Der Arbeitgeber stellt der Personalvertretung entsprechende Mittel zur Verfügung, aus denen diese Beihilfen und Unterstützungen zahlt. 3. Der Arbeitgeber zahlt selbst nach einheitlichen, allgemeinen Grundsätzen, die verbindlich mit der Personalvertretung abgestimmt wurden. In diesem Fall ist allerdings bei jeder Beihilfezahlung die ausdrückliche Zustimmung der Personalvertretung erforderlich. Ein Tipp: Die Zustimmung sollte jeweils kurz schriftlich festgehalten und zu den Lohnunterlagen genommen werden für den Fall, dass der Lohnsteueraußenprüfer des Finanzamts die Zahlungen kritisch unter die Lupe nehmen will. Sind diese Anforderungen erfüllt, bleiben Unterstützungen in Krankheits-, Todes- und Unglücksfällen bis zu 600 € ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei. Bis zu dieser Höhe spielt das Einkommen des Unterstützten keine Rolle. Liegt hingegen eine besondere Notlage vor, die vom Arbeitnehmer ohne finanzielle Zuwendung des Arbeitgebers nicht zu bewältigen wäre, sind auch höhere Beihilfen, praktisch ohne betragsmäßige Begrenzung, steuerfrei. In diesem Fall kommt es aber ganz entscheidend darauf an, wie viel der Arbeitnehmer verdient und ob es ihm nicht doch zuzumuten wäre, die Kosten aus dem eigenen Einkommen zu tragen. Im Klartext bedeutet das, dass die gleiche Beihilfe beim Fließbandarbeiter anders zu beurteilen ist als bei einem wesentlich besser verdienenden leitenden Angestellten.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Bei Umweltkatastrophen, z. B. Hochwasserschäden, wird die max. Höhe der steuerfrei möglichen Unterstützungen in einem sog. Katastrophenerlass des BMF und der Länderfinanzministerien verbindlich festgelegt.
So kommst Du an eine besonders billige private Krankenversicherung! 57
Als Besserverdienender bist Du nicht mehr krankenversicherungspflichtig. An- 57 genommen, Du entschließt Dich deshalb für eine private Krankenversicherung, so kann Dich das eine ganze Stange Geld kosten, obwohl der Arbeitgeber in der Regel bis zu 50 % des gesetzlichen Höchstbeitrags zur Krankenversicherung beisteuert. Doch kannst Du Dir die Möglichkeit steuerfreier Beihilfen zunutze machen. Viele Krankenkassen bieten nämlich erheblich billigere Sondertarife an, wenn die ersten 600 € Krankheitskosten im Jahr von der Erstattung ausgeschlossen werden. Diesen Eigenanteil, auf dem Du sitzenbleibst, soll Dir Dein Brötchengeber als Beihilfe steuerfrei erstatten. Durch diesen Kniff sparst nicht nur Du ganz enorm an Krankenversicherungsbeiträgen, meistens ist auch für Deinen Arbeitgeber die Ersparnis bei seinem Pflichtzuschuss so groß, dass er trotzdem noch ein gutes Geschäft macht.
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58 Mahlzeiten vom Betrieb Gibt es in Deinem Betrieb eine Kantine, wird Dir für jede Mahlzeit, die Du kostenlos erhältst, pauschal der Wert der Mahlzeit aus der Sachbezugsverordnung als Arbeitslohn zugerechnet. Musst Du Dein Essen dagegen bezahlen, entfällt die Versteuerung, wenn der Preis der Mahlzeit mindestens den Sachbezugswerten entspricht. Um Dich ganz von dieser Steuer zu verschonen, kann Dein Arbeitgeber die Vorteile aus den Mahlzeiten mit 25 % pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). 2007 sind für Mahlzeiten folgende Beträge anzusetzen: Arbeitnehmer inkl. Jugendliche/ Azubis
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Mahlzeit
Sachbezugswert
Frühstück
1,50 €
Pauschalsteuer (25%) 0,37 €
Mittagessen
2,67 €
0,66 €
Abendessen
2,67 €
0,66 €
59 Betriebsveranstaltungen Steuerfrei sind auch Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen, d. h. für Betriebsausflüge, Betriebsfeste oder Weihnachtsfeiern. Wäre ja auch hirnrissig, hieraus Arbeitslohn herzuleiten, denn schließlich ist in erster Linie die Firma selbst an solchen Veranstaltungen interessiert, die das Betriebsklima verbessern sollen.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Nun kommt allerdings der Fiskus und schränkt ein, nur übliche Betriebsveranstaltungen seien steuerfrei. Und was üblich ist, das misst er an zwei Kriterien: nicht zu oft – höchstens zweimal im Jahr (BFH v. 16. 11. 2005 – VI R 68/00); nicht zu teuer – bis 110 € pro Teilnehmer, das wäre angemessen (BFH v. 16. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 439 und BStBl II 2006 S. 442). Die Dauer der Veranstaltung spielt keine Rolle. Auch mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtung können steuerfrei sein, sofern die Kosten nicht über 110 € je Teilnehmer liegen (BFH v. 16. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 439). (Quelle: R 72 LStR.) Aufgepasst: Hier lauert eine böse Steuerfalle, wenn an der Betriebsveranstaltung auch Angehörige teilnehmen. Jeder Arbeitnehmer muss sich nämlich den Kostenanteil für seine Begleiter wie Ehegatten, Freund/Freundin, Lebenspartner etc. mit ans Bein binden lassen! Kommt er dadurch über die 110-€-Grenze, ist der Betriebsausflug für ihn steuerpflichtig.
Vom Arbeitgeber gesponsorter Wochenendtrip an die See! 60
Auch Barzuschüsse des Arbeitgebers zu einer von der Belegschaft selbst oder 60 der Personalvertretung organisierten Betriebsveranstaltung bleiben steuerfrei. Wichtig ist auch hier nur, dass die bezuschusste Veranstaltung allen Betriebsangehörigen oder bei abteilungsweisen Veranstaltungen allen Angehörigen der jeweiligen Abteilung offensteht. Außerdem darf der Zuschuss pro Teilnehmer die Grenze von 110 € nicht übersteigen (BFH v. 16. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 437). Wenn die Veranstaltung übers Wochenende geht und mehrere Tage dauert, spielt das keine Rolle. Wenn Ihr also einmal einen größeren Ausflug, z. B. an die Nordsee oder zum Skilaufen in die Berge machen wollt, kann Euer Arbeitgeber die ganze Sache durch einen saftigen Zuschuss in die Kasse sponsern.
für teure Betriebsveranstaltungen 61
Ausweg in diesem Fall: Der Arbeitgeber kann diesen Teil des Arbeitslohns mit 61 25 % pauschal versteuern. Vorteil für Dich: Mit der Pauschalsteuer ist alles abgegolten, und Du wirst nicht zur Kasse gebeten. Deinem Arbeitgeber tut das übrigens nicht sehr weh, er spart sich dadurch die Sozialversicherungsbeträge von immerhin auch gut 20 %.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Organisationstalente, Personalchefs und Betriebsratsmitglieder feiern steuerfrei! 62
Gerätst Du in Gefahr, dass für Dich der Ausflug steuerpflichtig wird, z. B., weil 62 Du unbedingt Deinen Partner mitnehmen willst, greife zu einem Kniff. Melde Dich freiwillig zum Organisieren des Betriebsausflugs oder als Begleitperson an. Für Dich ist damit die ganze Veranstaltung kein steuerpflichtiges Vergnügen mehr, sondern harte Arbeit. Das bedeutet jedoch nicht, dass Du Dir nicht zwischendurch einmal einen genehmigen kannst oder nicht etwa das Tanzbein schwingen dürftest. Schließlich bist Du als Mitorganisator dafür verantwortlich, dass die Getränketemperatur und der Zustand der Tanzfläche einer regelmäßigen Kontrolle unterzogen werden. Oder bist Du da anderer Meinung? Scherz beiseite! Einen perfekten beruflichen Anstrich Deiner Teilnahme am Betriebsausflug hast Du, wenn es Dir darzulegen gelingt, dass Du unter erheblichem Zeitaufwand für die organisatorische Durchführung der Reise verantwortlich warst. Es genügt aber auch, wenn Du ganz konkrete Aufgaben übernommen hast, z. B. die offizielle Verleihung von Auszeichnungen an verdiente Mitarbeiter oder die Gewinner von betrieblichen Wettbewerben (BFH v. 18. 2. 1994 – BFH-NV 1994 S. 708). Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass Du als Mitorganisator in offizieller betrieblicher Mission eine Dienstreise machst. Dauert die ganze Aktion über 14 Stunden, musst Du für Dein Mittag- und Abendessen zwar jeweils den Sachbezugswert für Mahlzeiten E Rz 58 versteuern, kannst im Gegenzug aber 12 € als Verpflegungspauschale absetzen. Im Endeffekt setzt Du also zusätzlich zur Steuerfreiheit Deiner Teilnahme auch noch rund 5 € als Werbungskosten ab. Ab der dritten und jeder weiteren Betriebsveranstaltung im Jahr kassiert der Fiskus Lohnsteuer. Allerdings gilt das auch wiederum nicht für den Teil der Kosten, der auf die Organisatoren entfällt oder auf andere Teilnehmer, die in offizieller Mission als Personalchef oder Betriebsratsmitglied an der Veranstaltung teilnehmen müssen (BFH v. 16. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 440).
Jubilare feiern steuerfrei!
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Hast Du nach zehn, 20, 25, 30, 40, 50 oder gar 60 Berufsjahren Dein Arbeitneh- 63 merjubiläum, soll Dein Chef eine schöne Feier organisieren. Diese wird nicht
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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als Betriebsveranstaltung gewertet, kommt also dem Betriebsausflug und der Weihnachtsfeier nicht in die Quere. Aufwendungen bis zu 110 € pro Teilnehmer sind nach R 70 Abs. 2 Nr. 3 LStR steuerfrei, darin darf sogar noch ein Geschenk im Wert von bis zu 40 € enthalten sein.
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Schwierigkeiten mit der Kostengrenze von 110 €? Wenn Deine Firma beim Be- 64 triebsausflug den angenehmen Teil mit dem nützlichen verbindet, kann sie den Kostenbeitrag, der auf den eigentlichen Ausflug entfällt, unter die magische Steuerfreigrenze von 110 € je Teilnehmer drücken. Der Kniff ist ganz einfach. Am ersten Tag des Ausflugs wird ein buntes Programm mit Musik und Tanz veranstaltet; am zweiten Tag geht es zu einem Kunden Deiner Firma, und Ihr besichtigt dessen Betrieb. Schon wird aus Eurem schönen Betriebsausflug eine teilweise dienstlich veranlasste Reise. Der Kostenteil, der auf die Betriebsbesichtigung entfällt, zählt nicht mit zum Betriebsausflug und wird damit auch nicht bei der Berechnung der 110-€-Grenze einbezogen. Die Aufteilung ist ganz einfach. Alles, was direkt dem gemütlichen Teil zugeordnet werden kann, wie Saalmiete, Abendessen, Musik, zählt zum Betriebsausflug. Alles, was für die Betriebsbesichtigung anfällt, wie Transport zur Besichtigung, Imbiss etc., ist im Interesse des Brötchengebers und fällt unter die allgemeinen steuerfreien Reisekosten. Der Clou ist aber, dass die größten Anteile an den Betriebsausflugskosten, wie z. B. für Übernachtung, Hin- und Rückreise, ebenfalls aufgeteilt werden – und zwar im Verhältnis. Angenommen, Ihr habt am ersten Tag zehn Stunden lang gefeiert und am zweiten Tag inkl. Anreise zum Betrieb des Kunden fünf Stunden in die Betriebsbesichtigung investiert, dann sind 1/3 der Kosten allgemeine Reisekosten und fallen aus der Berechnung der 110-€-Grenze heraus. Dein Brötchengeber bekommt hier gleich mit zwei Urteilen Schützenhilfe vom BFH (Urteile v. 18. 8. 2005 – VI R 32/03 und v. 16. 11. 2005 – VI R 118/01).
Kassiere beim Betriebsausflug Bares steuerfrei! 65
Ich sehe schon, wie Du jetzt die Stirn runzelst. Geldgeschenke vom Arbeitgeber 65 sind doch eigentlich immer steuerpflichtig, und da soll das Finanzamt nicht zuschlagen? Das ist ja kaum zu glauben!
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Wie so oft ist es nur eine Frage der geschickten Begründung. So kann der Arbeitgeber durchaus einen zweckgebundenen Zuschuss an seine Arbeitnehmer zahlen, z. B., damit diese sich während des freien Nachmittags verpflegen können und nicht bis zum Beginn der Tanzveranstaltung mit Buffet am Abend bereits verhungert sind, oder für Eintrittskarten, Bus-, Bahn- oder Taxikosten während des Ausflugs. Wenn Du als besonders sparsame Seele von Deinem Zuschuss von z. B. 50 € nur 10 € ausgibst, streichst Du also 40 € steuerfrei ein. Bei zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr sind das schon 80 €. Also, worauf wartest Du noch? Kleinvieh macht schließlich auch Mist. 66
66 Arbeitgeberdarlehen Interessante Vorteile können sich aus zinslosen oder zinsgünstigen Arbeitgeberdarlehen ergeben. Bankkredite wie Verbraucherdarlehen, Ratenkredite oder gar die Überziehung des Girokontos sind recht teuer – unter 8 bis 10 % Zinsen läuft da nichts. Somit liegt es auf der Hand, beim nächsten Lohngespräch – vielleicht unter dem Vorwand der Steuerersparnis – zusätzlich um ein zinsloses Darlehen zu ersuchen. Allerdings will der Fiskus die dabei gesparten Zinsen nach dem Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien ab 2008 vom ersten Euro an versteuern. Die Freigrenze für Kleindarlehen von früher einmal 2 600 €, bis zu der Zinsvorteile komplett steuerfrei waren, und der günstige steuerliche Pauschalzins von 5 %, der bei der Berechnung Deines Zinsvorteils zugrunde gelegt wurde, gehört damit ab 2008 wohl der Vergangenheit an. Bei der Berechnung des Zinsvorteils kommt es also nun auf die Differenz zwischen dem Zins an, den Du Deinem Brötchengeber zahlen musst, und dem Zins, den Dir üblicherweise die Bank abknöpft. Lass Dich aber davon nicht schrecken. Mit einem zinsgünstigen Darlehen Deines Chefs fährst Du trotz Steuerpflicht immer noch besser als bei der Bank. Und so rechnet der Fiskus:
Nehmen wir an, Dein Arbeitgeberdarlehen beträgt: Darlehenssumme Vereinbarter Zinssatz Marktzins der Hausbank Deines Arbeitgebers Marktzins in € ./. Pauschalabschlag 4 % von 800 € ./. tatsächlich gezahlte Zinsen steuerpflichtiger Vorteil
Beispiel A 10 000 € 2,5 % 8,0 %
Beispiel B 10 000 € 8,0 % 8,0 %
800 € – 32 € – 250 € 518 €
800 € – 32 € – 800 € 0€
Im Beispiel A entstehen Dir zu Deinen Schuldzinsen von 2,5 % von 10 000 € = 250 € zusätzliche Zinskosten in Form von Lohnsteuer, deren Höhe von Deiner
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28.08.2007 14:28:18 Uhr
1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Steuerbelastung abhängt. Die zusätzlichen Zinskosten betragen bei einem Steuersatz von z. B. 30 % ca. 178 € (30 % von 518 € zzgl. Kirchensteuer und Soli) und 20 % Sozialversicherung = 104 €. Dir entstehen also insgesamt Zinskosten in Höhe von 532 €, was einem Effektivzins von 5,3 % entspricht. Zahlst Du den üblichen Bankzins, bist Du immerhin mit 800 € belastet und somit um nahezu 300 € ärmer.
Suche Dir möglichst günstige Vergleichsangebote! Du wirst zusammen mit Deinem Brötchengeber natürlich nicht den erstbesten Kreditzins als Berechnungsgrundlage akzeptieren. Zumindest kannst Du das günstigste Angebot der örtlichen Banken ansetzen, musst also nicht unbedingt die Zinsen zugrunde legen, die die Hausbank Deines Arbeitgebers oder Deine eigene Bank nimmt. Erkundige Dich doch alternativ auch einmal über das Internet über die Zinsen bei einer Direktbank, die in der Regel erheblich günstigere Zinskonditionen anbieten. Mit jedem Zehntelprozent, um den Eure Vergleichsangebote günstiger sind, sparst Du bares Geld, weil Dein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Zinsvorteil sinkt.
Monatliche Zinszahlungen verhelfen Dir zu satten Steuervorteilen Wenn Du im obigen Beispiel mit Deinem Arbeitgeber monatliche Zinszahlungen vereinbarst, beträgt Dein bei der Steuer zu erfassender Vorteil 43,16 € pro Monat. Na, merkst Du was? Genau, der monatliche Sachbezug aus dem verbilligten Arbeitgeberdarlehen liegt jetzt unter der Bagatellgrenze von 44 € und ist damit komplett steuerfrei, und es fallen obendrein keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wie Du siehst, bleibt damit die gesamte Zinsverbilligung durch Deinen Arbeitgeber unversteuert. Liegen Deine Vorteile aus einem Arbeitgeberdarlehen also nur knapp über 44 €, lohnt es sich, dem Arbeitgeber ein halbes Prozent mehr an Zinsen zu zahlen, statt dem Fiskus ein Vielfaches davon in den Rachen zu werfen. 67
Weiter sind steuerfrei: Lehrgangs- und Tagungsbeihilfen, inkl. Fahrtkosten, Ge- 67 bühren und zulässiger Spesensätze.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
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Sachgeschenke (Annehmlichkeiten) bis zu 40 €, wenn sie nicht über den üb- 68 lichen Rahmen hinausgehen, z. B. Theaterkarten, Tabakwaren, Speisen und Getränke, wenn Du sie als Gelegenheitsgeschenk zu besonderen persönlichen Ereignissen, z. B. Geburtstag, Hochzeit, Ehejubiläum, bestandene Prüfungen von Auszubildenden (BFH, BStBl 1962 III S. 281) etc., bekommen hast. Aber: Geldgeschenke, auch kleiner Art, sind stets voll zu versteuern.
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Betriebsratsvergütungen, wenn sie als Ersatz von Auslagen gegen Einzelnach- 69 weis gezahlt werden.
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Trinkgelder, wenn es sich um freiwillige Gaben handelt (§ 3 Nr. 51 EStG, H70 70 LStR). Vertraglich feststehende oder tarifvertraglich vereinbarte »Trinkgelder« wie z. B. das feste Bedienungsgeld im Gaststättengewerbe oder das Metergeld in der Möbeltransportbranche sind dagegen ab dem ersten Euro steuerpflichtig.
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Unfallkostenersatz für Schäden am Pkw, wenn der Unfall während einer Dienst- 71 reise geschah, bleibt als Reisenebenkosten steuerfrei (R 40 a Abs. 1 Nr. 3 LStR). Dazu wisse: Auf einer Dienstreise befindest Du Dich z. B. auch dann, wenn sich der Unfall auf der Umwegstrecke ereignet, die Du morgens vor Arbeitsbeginn abweichend von Deiner direkten Fahrtroute zurücklegst, weil Du zunächst die Post abholst oder einen Kunden besuchst. Wegen der Fahrtkosten vgl. E Rz 104.
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72 Unfallversicherung Zunächst einmal gilt der Grundsatz, dass immer steuerpflichtiger Arbeitslohn vorliegt, wenn der Arbeitgeber Dir Deine Unfallversicherungsbeiträge erstattet oder selbst zu Deinen Gunsten eine Unfallversicherung abschließt. Das gilt nicht nur bei Unfallversicherungen, die sowohl Freizeit- als auch berufliche Unfälle abdecken, sondern tatsächlich auch dann, wenn sie ausschließlich das berufliche Unfallrisiko decken. Doch wie so oft im Leben keine Regel ohne Ausnahme: Eine reine Dienstreiseunfallversicherung kann Dein Arbeitgeber steuerfrei übernehmen.
Aber auch bei einer Unfallversicherung, die private und berufliche Unfälle abdeckt, gibt es zumindest teilweise steuerfreie Zuschüsse zu den Versicherungsprämien. Wenn nicht schon die Versicherung die Prämien aufteilt, kannst Du von einer Pauschalregelung profitieren. Auf private Unfälle entfallen danach 50 % der Prämien, die sind per se Arbeitslohn. Die restlichen 50 % entfallen auf allgemeine berufliche Unfälle und Unfälle bei Dienstreisen. Davon sind 40 %, also im Ergebnis 20 % der Gesamtprämie, steuerfrei. Die restlichen 60 % (30 % der Gesamtprämie) werden Dir als Arbeitslohn zugerechnet. Die kannst Du aber als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Manchmal hilft schon ein kleiner Kniff, und schon hast Du die schönste steuer- 73 sparende Gestaltung gezaubert. Die laufenden Prämien zur Unfallversicherung bleiben nämlich als Arbeitslohn in voller Höhe außer Betracht, wenn Du zwar aus dem von Deinem Arbeitgeber gefütterten Vertrag begünstigt bist, aber im Versicherungsfall nicht ohne seine Zustimmung über die Versicherungssumme verfügen kannst (FG Münster v. 30. 5. 1996, EFG 1996 S. 1102). Dasselbe gilt für Beiträge Deines Arbeitgebers zu einer Gruppenunfallversicherung. Kann nach den Versicherungsbedingungen – unabhängig davon, ob er zivilrechtlich verpflichtet ist, die Versicherungsleistung an Dich weiterzuleiten – zunächst nur Dein Arbeitgeber die Rechte aus dem Versicherungsverhältnis gegenüber der Versicherung geltend machen, liegt im Zeitpunkt der Beitragszahlung kein Lohnzufluss bei Dir als Arbeitnehmer vor. Die Beiträge Deines Arbeitgebers sind daher noch nicht lohnsteuerpflichtig (BFH-Urteil v. 16. 4. 1999 – VI R 66/97 – BStBl 2000 II S. 408). Der Pferdefuß kommt allerdings, wenn Dein Arbeitgeber bei einem privaten Unfall eventuelle Versicherungsleistungen an Dich auszahlt. In diesem Moment werden die von der Versicherung über Deinen Brötchengeber an Dich gezahlten Beträge in voller Höhe als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt.
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Erfrischungen und Stärkungsmittel, die während der Arbeitszeit gewährt wer- 74 den, wie Tee, Kaffee, Cola, Gebäck, Genussmittel, sind steuerfrei. Aber auch Speisen, die der Betrieb während einer Besprechung oder während einer Großaktion spendiert (R 73 Abs. 2 LStR), sind steuerfrei, wenn ihr Wert 40 €/Arbeitnehmer nicht übersteigt. Für die Mitarbeiter einer Werbeagentur hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass auch Mahlzeiten in einem Restaurant während oder nach Ende des Arbeitstags leistungsbeschleunigend wirken und deshalb steuerfrei bleiben (FG Hamburg v. 24. 7. 2002, EFG 2003 S. 89).
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75 Führerschein Kosten für einen Lkw-Führerschein, die für den Arbeitnehmer übernommen werden, weil es im betrieblichen Interesse liegt, unterliegen nicht der Steuer (BFH v. 26. 6. 1968, BStBl II S. 773 und FG Brandenburg, EFG 1996 S. 310).
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Betriebspensionen bleiben zumindest bei Beginn der Pensionszahlungen vor 76 2040 teilweise steuerfrei. Der Versorgungsfreibetrag von 3 588 € (Pensionsbeginn 2007) wird aber in den kommenden Jahren für neu hinzukommende Pensionäre Jahr für Jahr niedriger. Wenn Du die Wahl hast zwischen monatlich 200 € mehr brutto oder einer betrieblichen Altersversorgung, greife lieber zur Altersversorgung.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Lieber eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung füttern! Mit Hilfe der betrieblichen Altersversorgung kannst Du bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung von Deinem Lohn steuerfrei kassieren. Für 2007 sind das immerhin 2 520 €. Wenn der Vertrag über die Altersversorgung nach dem 31. 12. 2004 abgeschlossen wurde, erhöht sich dieser Betrag sogar noch um weitere 1 800 €, auf insgesamt also 4 320 € im Jahr. Einzelheiten findest Du unter E Rz 158 ff. 77
Fehlgeldentschädigungen bis zu 16 € im Monat für Arbeitnehmer mit Kassie- 77 rertätigkeit (R 70 Abs. 1 Nr. 4 LStR).
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78 Jobticket Wie Du trotz eigentlich gestrichener Steuerbefreiung einen großen Teil Deines Jobtickets mit Hilfe der 44-€-Freigrenze für Sachbezüge steuerfrei kassieren kannst, findest du unter E Rz 41.
79
79 Vermögensbeteiligung Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern eine Vermögensbeteiligung, seit 2002 auch ohne Wiederverkaufssperre, zum Vorzugskurs überlassen. Der Vorteil, d. h. die Differenz zwischen dem gemeinen Wert (je nach Art der Vermögensbeteiligung ist das der Börsenkurs, Ausgabepreis oder Nennbetrag) und dem Überlassungspreis, ist bis zur Hälfte des gemeinen Wertes, höchstens aber 135 € im Jahr, steuerfrei (§ 19 a EStG).
Begünstigt sind insbesondere folgende Anlageformen: ● Aktien, z. B. Belegschaftsaktien ● Anteile an Investmentfonds ● GmbH-Geschäftsanteile am Unternehmen des Arbeitgebers ● Geschäftsguthaben bei Kredit- und Wohnungsbaugenossenschaften, ansonsten sind nur eigene Arbeitnehmer der Genossenschaft begünstigt ● stille Beteiligungen ● durch Bankbürgschaften gesicherte Darlehen an den Arbeitgeber
Wie unklug sind jene Gesetze, die die Häufung von Reichtum unter den Reichen fördern! (Goldsmith)
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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80 Erholungsbeihilfen Für Erholungsbeihilfen wird, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer zu übernehmen, die Lohnsteuer auf Antrag des Arbeitgebers nach einem festen Pauschsteuersatz von der Summe der Aufwendungen des Arbeitgebers erhoben (§ 40 Abs. 2 EStG). (E Rz 137)
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81 Berufskleidungsersatz Hat man als Arbeitnehmer ständig einen etwa gleich hohen Aufwand an typischer Berufskleidung, so bleibt eine ausdrücklich dafür gezahlte Barablösung völlig steuerfrei. Hier ist also eine besonders leichte Umwandlungsmöglichkeit von steuerpflichtigen Bezügen in steuerfreie möglich (R 20 LStR).
Die Steuerfreiheit der Barablösung hängt davon ab, dass Du nach Gesetz, Tarifvertrag, Unfallverhütungsvorschriften oder Betriebsvereinbarung einen Anspruch darauf hast, dass Dir der Betrieb Arbeitskleidung zur Verfügung stellt. Klemm Dich also hinter den Betriebsrat, damit er mit Deinem Chef eine solche Vereinbarung aushandelt, oder sprich direkt mit Deinem Chef.
zur Berufskleidung 82
Berufskleidung muss nicht immer nur der vielzitierte Blaumann oder der La- 82 borkittel sein. So entschieden jedenfalls die Richter am Hessischen Finanzgericht (EFG 1993 S. 648), die die schicken dunkelblauen Anzüge und Kostüme der Mitarbeiter einer Fluglinie als steuerfreie Berufskleidung einstuften, weil der Arbeitgeber in einer betrieblichen Kleiderordnung seine Angestellten zum Tragen dieser Kleidung verpflichtet hatte und ihnen zudem das Firmenlogo an die Jacketts heftete. Also aufgemerkt im Bank-, Einzelhandel-, Restaurant-, Friseurgewerbe etc., die Ihr betrieblich zum Tragen gleichartiger Kleidung verdonnert seid: Was einem Fluggesellschaftsmitarbeiter recht ist, sollte Euch doch billig sein! Gute Karten haben unter Umständen auch Filialleiter sowie angestellte Metzger und Verkäufer von Lebensmittelketten. Die ihnen vom Arbeitgeber zur Vefügung gestellten einheitlichen Pullunder, Strickjacken, Hemden, Blusen, Krawatten und Tücher werden als im betrieblichen Interesse überlassene Berufskleidung anerkannt. Dein Arbeitgeber muss nur argumentieren, er habe die Kleidung gestellt, weil er ein einheitliches Erscheinungsbild wünsche und weil
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
sie durch die einheitliche Beschaffenheit besser zu reinigen sei, was die Hygiene fördere (BFH v. 22. 6. 2006 – DStR 2006 S. 1795). Zu Berufskleidung mehr unter E Rz 282 ff. 83
83 Brillen Ja, Du liest richtig, Dein Arbeitgeber kann Dir steuerfrei eine Brille spendieren. Allerdings gilt das nur für sog. Bildschirmarbeitsplatzbrillen. Wappne Dich also in Absprache mit Deinem Arbeitgeber mit einer entsprechenden Bescheinigung einer in Augenuntersuchungen fachkundigen Person, dass Deine normale Brille für Deinen Bildschirmarbeitsplatz nicht ausreicht. Dass Du Dich dann für ein einigermaßen modisches Gestell entscheidest, ist nur recht und billig, schließlich willst Du bei Deinen Arbeitskollegen weder Horror noch Lachkrämpfe auslösen (R 70 Abs. 2 Nr. 1 LStR).
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Werkzeuggeld, das Du für die Abnutzung und die übrigen Kosten für selbstge- 84 kauftes Werkzeug erhältst (§ 3 Nr. 30 EStG). Ein leider wahrer Treppenwitz: Werkzeug sind nach Meinung der Steuerbürokraten nur Hammer, Zange, Säge und Ähnliches. Alle Handwerker können sich also beruhigt zurücklehnen. Schreibmaschinen oder Musikinstrumente seien dagegen kein Werkzeug.
85
Garagengeld, wenn Dir Dein Brötchengeber dafür, dass Du Deinen Firmenwa- 85 gen in Deiner Garage unterstellst, einen Obolus zahlt (BFH-Urteil v. 7. 6. 2002, BStBl 2002 II S. 829).
Mach ein optimales Geschäft mit der Garage für den Firmenwagen! 86
Du hast zwei Möglichkeiten, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen.
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Variante 1: Wie oben beschrieben, zahlt Dein Arbeitgeber ein Garagengeld. Hast Du die Garage gemietet, bleibt das Garagengeld in Höhe der Garagenmiete und der auf die Garage entfallenden Nebenkosten steuerfrei. Also ab mit Deinem Mietvertrag und der Nebenkostenabrechnung zum Kopierer und die Kopien beim Chef eingereicht. Hast Du dagegen ein eigenes Häuschen, musst Du Dir die Mühe machen und die anteiligen Kosten, die auf Deine Garage entfallen, zusammenrechnen. Dazu gehören z. B. Zinsen für Hypotheken, Abschreibung, Grundsteuer, Grundbesitzabgaben, Strom, Wasser etc. Auch hier kann Dein Chef die anteilig auf die Garage entfallenden Kosten steuerfrei zahlen.
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1. Wie vermeide ich steuerpflichtigen Lohn?
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Variante 2: Nun ist nicht jeder Boss so großzügig und erstattet Dir tatsächlich alle Garagenkosten. Häufig ist die Schmerzgrenze bei dem Betrag erreicht, der üblicherweise als Miete für eine »normale Garage« verlangt wird. Was also tun, wenn Du gerade neu gebaut hast und Deine anteiligen Kosten für die Garage wegen der hohen Zinsen und Abschreibung 150 €/Monat betragen, Dein Chef aber nur 40 € herausrücken will? Natürlich kannst Du die 40 € steuerfrei einstreichen, aber dann verschenkst Du einen dicken Batzen Geld. Bitte lieber den Fiskus mit einem Mietvertrag über die Garage zusätzlich zur Kasse: Statt Dir vom Chef Garagengeld zahlen zu lassen, schließt Du einen astreinen Garagenmietvertrag mit einer Monatsmiete von 40 €. Jetzt darfst Du nämlich die Differenz aus Miete und Garagenkosten als Mieteinkünfte in Deiner Steuererklärung angeben. Deine Abrechnung für das Finanzamt sieht dann so aus: Einnahmen aus Garagenvermietung 12 40 € ./. Kosten für die Garage 12 150 € Verlust aus Vermietung und Verpachtung
480 € – 1 800 € 1 350 €
Damit hast Du nicht nur Deine 40 € Garagengeld pro Monat steuerfrei, sondern kannst auch noch den Verlust von 1 350 € von der Steuer absetzen. Das füllt Dir Deinen Geldbeutel je nach Steuersatz zusätzlich mit 232 bis 649 € im Jahr. Bei einem mittleren Steuersatz verdoppelt Dir der Fiskus damit praktisch Dein steuerfreies Garagengeld. 87
87 Kaufkraftausgleich Ihn kann der Betrieb für einen begrenzten Zeitraum allen Leuten gewähren, die im Ausland tätig sind. Er bleibt bis zu bestimmten Höhen steuerfrei (siehe www.bundesfinanzministerium.de).
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88 Fernsprechgebühren Die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten sind steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Diese Steuerbefreiung umfasst alle Kosten des Telefons, des Computers, des Faxgeräts und auch der Online-Verbindung zum Internet.
Für die Steuerbefreiung gibt es keine betragsmäßigen Grenzen. Du kannst also – das Einverständnis Deines Chefs vorausgesetzt – unbelastet von Lohnsteuer und Sozialversicherung praktisch unbegrenzt hohe Vorteile aus der Privatnutzung ziehen.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
für Handy und Home-Office 89
Die Steuerfreiheit ist nicht auf die private Nutzung von Geräten Deines Bröt- 89 chengebers im Betrieb beschränkt. Sie gilt selbstverständlich auch für Geräte, die sich zwar in Deinem Besitz befinden, aber weiter Eigentum Deiner Firma sind. Steuerfrei bleiben somit die privaten Telefonate mit dem Dir zur Verfügung gestellten betrieblichen Handy. Zudem greift die Steuerbefreiung, wenn Du in Deiner Wohnung über einen vom Arbeitgeber eingerichteten Telearbeitsplatz verfügst und die betrieblichen Geräte wie Telefon, PC, Fax etc. auch für private Zwecke benutzt. Zum Abzug von Telefonkosten als Werbungskosten findest Du mehr unter E Rz 368 ff.
2. Abfindungen aus dem Dienstverhältnis 90
Vorsorgeuntersuchung Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber kann 90 steuerfrei sein, wenn sie im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse erfolgt (BFH v. 17. 9. 1982, BStBl 1983 S. 39). Von einem eigenbetrieblichen Interesse spricht der Fiskus in der Regel, wenn ● der Arbeitgeber den untersuchten Personenkreis, den Untersuchungsrhythmus und das Untersuchungsprogramm bestimmt; ● sichergestellt ist, dass dabei festgestellte Erkrankungen behandelt werden. Dazu muss der Arbeitgeber nicht unbedingt vom Untersuchungsergebnis unterrichtet werden. Es genügt, dass z. B. ein Werksarzt die Ergebnisse kennt und den Untersuchten hinsichtlich der Behandlung beraten kann. ● sichergestellt ist, dass alle Untersuchungen von Ärzten vorgenommen werden, die über die notwendige Kompetenz und technische Ausstattung für derartige Untersuchungen verfügen.
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Die Steuerfreiheit bei Abfindungen von 7 200 € bzw. 9 000 € (Alter mindestens 91 50 und mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit) bzw. 11 000 € (Alter mindestens 55 und mindestens 20-jährige Betriebszugehörigkeit) ist ab 2006 noch nicht endgültig entfallen. Eine Ausnahme gibt es nämlich für Abfindungen, die Dir bis spätestens 31. 12. 2007 ausgezahlt wurden – sofern Dein Arbeitgeber die Kündigung vor dem 1. 1. 2006 ausgesprochen hat oder die Vereinbarung über die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses und über die Zahlung einer Abfindung vor dem 1. 1. 2006 geschlossen wurde.
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2. Abfindungen aus dem Dienstverhältnis
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Eine Besonderheit gilt für gerichtlich festgelegte Abfindungen. Sie fallen noch unter die Steuerbefreiung, wenn Du die entsprechende Klage beim Arbeitsgericht bis spätestens 31. 12. 2005 eingereicht hattest. Wann das Urteil ergeht, ist nicht entscheidend. Allerdings muss die Zahlung der Abfindung auch in diesem Fall bis spätestens 31. 12. 2007 über die Bühne gegangen sein. Wird das Verfahren nicht rechtzeitig beendet, achte darauf, dass das Gericht auf die Dir zugesprochene Abfindung die Steuern aufschlägt, die bei einer Zahlung ab dem Jahr 2008 anfallen. Beantrage also, dass Deine Abfindung als Nettobetrag festgesetzt wird und Dein Ex-Arbeitgeber alle Abzüge tragen muss.
Steuerfreiheit von Abfindungen retten!
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Vorsicht ist bei Altersteilzeit im sog. Blockmodell geboten. Wenn Du Deine 92 Altersteilzeitvereinbarung mit Abfindungsversprechen noch im Jahr 2005 oder früher abgeschlossen hast, erfüllst Du die formale zeitliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Allerdings schaust Du steuerlich in die Röhre, wenn Deine Freistellungsphase erst 2008 oder später beginnt und daher Deine Abfindung nicht rechtzeitig vor dem 1. 1. 2008 gezahlt wird. Du kannst aber die Steuerfreiheit retten, wenn Dein Arbeitgeber mitspielt. Er muss Dir dazu einen Teilbetrag der Abfindung, und zwar mindestens in Höhe des Freibetrags, noch im Jahr 2007 überweisen. Den Rest kann er Dir dann bei Einstieg in die Freistellungsphase zukommen lassen. Lass Dich nicht vom Finanzamt mit dem Argument abspeisen, die Zahlung sei rechtsmissbräuchlich vorgezogenen worden und deshalb nicht steuerfrei. Halte ihm in diesem Fall entgegen, dass das Vorziehen der Abfindung mit höchstem fiskalischem Segen ausdrücklich zugelassen wurde (Hessisches FM v. 14. 6. 2006 – DStR 2006 S. 1709).
Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und neben Steuerfreiheit auch die ermäßigte Besteuerung retten! Wenn Dein Arbeitgeber die Abfindung im Altersteilzeitmodell in das Jahr 2007 vorzieht, soll er das möglichst nur in Höhe des steuerfreien Betrags tun. Angenommen, Deine Abfindung sollte eigentlich zu Beginn der Freistellung zum 1. 12. 2008 in Höhe von 30 000 € gezahlt werden. Ihr vereinbart nun, dass ein Teilbetrag in Höhe von 7 200 € (bei entsprechendem Alter und Betriebszugehö-
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
rigkeit auch 9 000 oder 11 000 €, vgl. E Rz 91) schon zum 28. 12. 2007 gezahlt wird und der Restbetrag bei Fälligkeit am 1. 12. 2008. Da nun der gesamte steuerpflichtige Teil der Abfindung im Jahr 2008 zufließt, streichst Du so trotz ratenweiser Zahlung neben der Steuerfreiheit auch noch die Steuerermäßigung über die sog. Fünftelregelung ein. 93
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Auch wenn die Steuerfreiheit in Zukunft entfällt, können Abfindungen weiter- 93 hin nach der sog. »Fünftelregelung« ermäßigt besteuert werden. Das heißt, die Abfindung wird bei der Besteuerung nur mit einem Fünftel angesetzt und die Steuer, die auf diesen Abfindungsteil entfällt, anschließend verfünffacht. Dadurch ergibt sich in der Regel eine Abmilderung der Progression, die allerdings bei Spitzenverdienern nicht mehr zu Buche schlägt. Damit Du in den Genuss dieser ermäßigten Besteuerung kommst, musst Du einige wichtige Grundregeln beachten. Deine Abfindung muss in einer Summe gezahlt werden, oder zumindest müssen alle Raten der Abfindung in demselben Kalenderjahr fließen. Deine Einkünfte im Entlassungsjahr müssen inkl. Abfindung höher sein, als wenn Du weiterbeschäftigt worden wärest. Die Zahlung einer Abfindung darf nicht schon von vornherein in Deinem Arbeitsvertrag vereinbart gewesen sein (FG München v. 16. 9. 1999 – EFG 2000 S. 67). Außer der Abfindung dürfen Dir in späteren Jahren keine weiteren wesentlichen Leistungen Deines Arbeitgebers zufließen. Allerdings gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. Folgende Zahlungen und Sachleistungen sollen die ermäßigte Besteuerung Deiner Abfindung nicht beeinflussen: ● Outplacement-Beratungen, um schneller einen neuen Job zu finden (BFH v. 14. 8. 2001 – BFH/NV 2002 S. 402). ● Kurzzeitige Weiterbenutzung des Firmenwagens (BFH v. 14. 8. 2002 – BStBl II 2004 S. 447). ● Spätere Aufstockung der Abfindung aus einem Sozialplan oder aus sozialer Fürsorge bis zu 50 % (BFH v. 21. 1. 2004 – BStBl 2004 II S 715, BMF v. 24. 5. 2004 – BStBl I 2004 S. 505). ● Weitere Nutzung einer Werkswohnung zu einer günstigen Miete (BMF v. 18. 12. 1998 I S. 1512, TZ 19). ● Nachzahlung von Abfindungen in späteren Jahren. Hier kannst Du beantragen, dass die Nachzahlung dem Jahr zugeschlagen wird, in dem die Abfindung ursprünglich fällig gewesen wäre, und so die ermäßigte Besteuerung retten (BMF v. 24. 5. 2005 – BStBl 2004 I S. 505 Tzn 17-20). ● Ratenzahlung in zwei Jahren, wenn die Zahlungen im ersten Jahr komplett steuerfrei waren (BFH v. 2. 9. 1992 – BStBl II 1993 S. 52).
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Fahrgelder
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3. Reisekostenersatz 99
Dein Arbeitgeber kann Dir unter der Überschrift »Reisekosten« steuerfreie 99 Leistungen zahlen für ● Verpflegungskosten ● Fahrtkosten ● Übernachtungskosten ● Reisenebenkosten, wenn Du eine sog. Auswärtstätigkeit durchführst. Gemeint ist damit, dass Du als Arbeitnehmer Dienstreisen machst, im Rahmen einer Einsatzwechseltätigkeit beschäftigt bist oder als Berufskraftfahrer eine Fahrtätigkeit auf einem Fahrzeug ausübst. Die Höhe der steuerfreien Zahlungen entspricht den Beträgen, die Du für dieselben Aufwendungen als Werbungskosten absetzen könntest. Zu Einzelheiten vgl. E Rz 170 ff.
4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Fahrgelder 100
Fahrgelder Deines Arbeitgebers für die tägliche Fahrt zur Arbeit sind zunächst 100 einmal steuer- und sozialversicherungspflichtig. Deshalb habe ich ein paar Kniffe für Dich ausgeknobelt, wie Du dem Fiskus hier ein Schnäppchen schlagen kannst.
Kassiere Rabatte auf Deine Fahrkarten/ Benzingutscheine bis 44 € steuerfrei! 101
Statt Fahrgeld zu kassieren, lass Dir lieber vom Arbeitgeber ein Jobticket oder 101 Monatskarten mit einem Preisnachlass von bis zu 44 € im Monat besorgen. Der Vorteil bleibt dann nämlich komplett steuerfrei. Wenn Du mit dem Auto fährst, kann Dir Dein Chef statt Fahrgeld besser einen steuerfreien Benzingutschein im Wert von bis zu 44 € im Monat geben. Zu Einzelheiten vgl. E Rz 41 ff.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Pauschalsteuer für Fahrtkostenzuschüsse als billigere Variante! 102
Hast Du die Freigrenze von 44 € für Sachzuwendungen Deines Arbeitgebers 102 schon ausgeschöpft, liegt der Wert der Fahrkarte, die Du kostenlos bekommst, über diesem Betrag, oder scheut Dein Brötchengeber schlicht den Aufwand mit dem Fahrkartenkauf oder dem benzingutschein und will Dir nur Bares zahlen, hilft Dir die Pauschalsteuer für Fahrtkostenzuschüsse zumindest teilwise aus der Bredouille. Dein Arbeitgeber kann nämlich Fahrgelder oder Sachleistungen für Fahrten zur Arbeit, wie Fahrtkarten, ja sogar den Vorteil aus der Überlassung eines Firmenwagens, mit 15 % pauschal versteuern. Daraus ergibt sich gleich ein doppelter Vorteil. Für Dich ist der Fahrtkostenzuschuss damit steuerfrei, und zudem fällt darauf keine Sozialversicherung an. Das ist sogar für Deinen Brötchengeber ein gutes Geschäft. Entschließt er sich, die Lohnsteuer mit 15 % pauschal zu tragen, belastet ihn das inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit insgesamt ca. 17 %. Im Gegenzug spart er aber den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von etwa 21 % ein. Einen dicken Pferdefuß hat der Fiskus seit 2007 parat. Dein Arbeitgeber kann vom Fahrtkostenzuschuss nur so viel mit 15 % pauschal besteuern, wie Du als Werbungskosten abziehen kannst. Ab 2007 gibt es aber für Fahrten zur Arbeit die Entfernungspauschale nur noch ab dem 21. Kilometer (gerechnet wird immer mit der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz). Die ersten 20 Kilometer fallen komplett unter den Tisch. Außerdem können nur noch Behinderte (Grad der Behinderung mindestens 50 % + Merkzeichen »G« oder mindestens 70 %) die tatsächlichen Kosten für die Fahrt zur Arbeit absetzen. Andere Arbeitnehmer haben diese Möglichkeit generell nicht mehr. Also lohnt sich die Pauschalbesteuerung nur, wenn Dein täglicher Arbeitsweg deutlich länger ist als 20 km. Will Dein Arbeitgeber von der pauschalen Lohnbesteuerung der Zuschüsse nichts wissen, kannst Du sie auch aus der eigenen Tasche finanzieren und Deinem Brötchengeber erstatten. Unter dem Strich ist das für Dich oft immer noch ein gutes Geschäft. Beispiel: Du bekommst als Lediger in Steuerklasse I einen Monatslohn von 3 000 €. Zusätzlich zahlt Dein Chef einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss von 100 €. Die einfache Entfernung von Dir bis zur Arbeit beträgt 50 km. Entfernungspauschale (es kann von 15 Tagen pro Monat ausgegangen werden) monatlich (50 km ./. 20 km) = 30 km 0,30 € 15 Tage = 135 €. Der Fahrtkostenzuschuss von 100 € kann also in voller Höhe mit 15 % pauschal besteuert werden.
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – Fahrgelder
Bruttolohn ./. Steuer und Sozialversicherung (21 %) auf 3 100 € Nettolohn Mit Übernahme der Pauschalsteuer: Bruttolohn ./. Steuer und Sozialversicherung (21 %) darauf Fahrtkostenzuschuss ./. pauschale Lohnsteuer 15 % von 100,00 € ./. Pauschale Kirchensteuer 7 % von 15,00 € ./. Solidaritätszuschlag 5,5 % von 15,00 € Nettolohn bei Pauschalierung des Zuschusses Mehrbetrag pro Monat Im gesamten Jahr
3 100,00 € – 1 320,82 € 1 779,18 € 3 000,00 € – 1 262,78 € + 100,00 € – 15,00 € – 1,05 € – 0,82 € 1 820,35 €
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1 779,18 €
1 820,35 € 41,17 € 494,04 €
Wie Du siehst, machst Du trotz Übernahme der pauschalen Steuern auf den Fahrtkostenzuschuss im Jahr ein sattes Plus von knapp 500 €. Wenn Du noch andere Werbungskosten hast, mit denen Du schon über dem Werbungskostenpauschbetrag von 920 € liegst, kannst Du zusätzlich die Entfernungspauschale absetzen: Arbeitstage 230 30 km 0,30 € = 2 070 € ./. pauschal besteuerte Fahrtkosten – 1 200 € verbleibende Werbungskosten 870 € 103
103 Sammelbeförderung Nach wie vor steuerfrei ist die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber gestellten Fahrzeug (§ 3 Nr. 32 EStG). Leider hat der Gesetzgeber diese Steuerbefreiung auf Fälle beschränkt, in denen die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des Arbeitnehmers notwendig ist. Das wird z. B. in folgenden Fällen unterstellt: 1. Die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist entweder gar nicht oder nur mit ganz erheblichem Zeitaufwand möglich. 2. Die Arbeitnehmer arbeiten, wie z. B. Bau- und Montagearbeiter, an ständig wechselnden Einsatzstellen. 3. Die Arbeitnehmer werden, wie z. B. Waldarbeiter, an verschiedenen Stellen eines weiträumigen Arbeitsgebiets eingesetzt. 4. Der Arbeitsablauf im Betrieb macht es erforderlich, dass die beförderten Arbeitnehmer gleichzeitig ihre Arbeit aufnehmen. Dein Arbeitgeber muss nicht unbedingt selbst ein Fahrzeug für den Sammeltransport anschaffen, es genügt vollkommen, wenn er damit ein Bus- oder Taxiunternehmen beauftragt. Hinweis: Wenn Du per Sammelbeförderung zu Deiner Arbeitsstelle fährst, kannst Du keine Entfernungspauschale absetzen.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Steuerfreies Fahrgeld für den Heimweg 104
Die Idee, mit einem schnellen Abstecher zur Post oder zur Bank zu fahren, um 104 durch diesen kleinen dienstlichen Auftrag morgens und abends aus Deiner Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine steuerlich viel lukrativere Dienstreise zu machen, fand leider vor den Augen der obersten Steuerrichter keine Gnade (BFH, BStBl 1991 S. 134). Steuerfreies Fahrgeld oder die erhöhte Kilometerpauschale für Dienstreisen wird Dir nur für die Mehrkilometer durch den Umweg zur Bank oder Post zugestanden.
105
Also sei clever. Kurz zur Post reicht nicht. Wenn Du aber z. B. häufiger im Auf- 105 trag Deines Chefs Kunden besuchen musst, solltest Du Deine Termine so planen, dass Du nach dem Kundenbesuch direkt nach Hause fahren kannst. Jetzt kann Dir das Finanzamt ja wohl kaum noch mit »kurzfristigen Erledigungen« kommen. Und schon kann Dir Dein Chef wieder für die ganze Fahrt von der Firma zum Kunden und von da bis nach Hause das Fahrgeld steuerfrei zahlen. Bekommst Du kein Fahrgeld, setzt Du stattdessen bei Deiner Steuererklärung jeden Kilometer mit 0,30 € als Werbungskosten ab.
106
Gehörst Du zu denen, bei denen der Arbeitgeber die Fahrtkostenzuschüsse 106 pauschal besteuern lässt? Dann muss Dein Arbeitgeber in diesem Fall durch die Eintragung des steuerfreien oder pauschal besteuerten Betrags auf der Steuerkarte das Finanzamt mit der Nase darauf stoßen, dass Dir die Beträge von Deinen Entfernungskilometern abgezogen werden. Profitierst Du von einer Sammelbeförderung, ist als Hinweis für das Finanzamt in Deiner Lohnsteuerbescheinigung ein »F« aufgedruckt.
Zahle weniger Lohnsteuer bei steuerpflichtigem Fahrgeld! 107
Die Werbungskosten aus Deiner Entfernungspauschale für den täglichen Weg 107 zur Arbeit kannst Du Dir als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen und so schon im Lauf des Jahres einen hübschen Betrag an Steuern sparen. Warte damit nicht erst bis zu Deiner Einkommensteuererklärung.
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5. Firmenwagen
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Zahlt Dir Dein Brötchengeber Fahrgeld oder darfst Du mit einem Firmenwagen zur Arbeit fahren, rechnet man Dir daraus steuerpflichtige Einnahmen zu, für die Du Steuern zahlen musst. (Natürlich kannst Du auch hier Deine laufende Steuerlast mit einem Freibetrag auf der Steuerkarte drücken.) Bei einer Entfernung zur Arbeit von 60 km zahlt Dir Dein Chef monatlich ein Fahrgeld von 200 €. Bei einem Gehalt von 2 500 € zahlst Du also 2007 inkl. Fahrgeld an Steuern für monatlich 2 700 € 525,15 € Allein für Deine Fahrtkosten stünde Dir bei 230 Arbeitstagen ein Freibetrag von ca. 150 € im Monat zu. Damit liegt die Steuer auf Dein steuerpflichtiges Gehalt von 2 700 € ./. 150 € = 2 550 € nur noch bei monatliche Ersparnis an Lohnsteuer, Kirchensteuer, Soli Gesamtersparnis im Jahr ca.
473,34 € 51,81 € 621,00 €
5. Firmenwagen 108
Stellt die Firma ihrem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung, das er auch 108 für Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwenden darf, dann ist der darin liegende geldwerte Vorteil vom Arbeitnehmer zu versteuern, das ist klar. Für Privatfahrten ist pro Monat aber nur 1 % des Listen(neu)preises des Fahrzeugs (inkl. Umsatzsteuer) dem Monatslohn hinzuzurechnen. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt der geldwerte Vorteil zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für jeden Monat. Davon werden bei der Einkommensteuerveranlagung die Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale von 0,30 € für jeden Entfernungskilometer ab dem 21. abgezogen. Beispiel Ein Arbeitnehmer fährt arbeitstäglich mit einem Firmenwagen zu seiner 30 km entfernt liegenden Arbeitsstätte. Für die private Nutzung des Firmenwagens leistet der Arbeitnehmer eine Zuzahlung von mtl. 150 €. Der Arbeitnehmer hat als geldwerten Vorteil zu versteuern: Für Privatfahrten Listenpreis des Dienstwagens z. B. davon 12 % = geldwerter Vorteil (Jahresbetrag)
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30 000 € 3 600 €
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Geldwerter Vorteil monatlich 0,03 % v. 30 000 € = 9 € je Entfernungskilometer Zu versteuernder Jahresbetrag: 9 € 30 km 12 Monate = 3 240 € Insgesamt zu versteuern (3 600 € + 3 240 €) ./. Zuzahlung (150 € 12 Monate) vom Arbeitgeber über die LSt-Karte zu versteuernder Jahresbetrag Monatsbetrag 1/12
6 840 € – 1 800 € 5 040 € 420 €
In der Einkommensteuererklärung 2007 kann der Arbeitnehmer seine tatsächlichen Fahrten als Werbungskosten geltend machen: (30 km ./. 20 km) = 10 km 0,30 € = 3,00 € 230 Tage = 690 € 109
Die 1 %-Regelung kommt übrigens auch zur Anwendung, wenn es sich bei 109 Deinem Firmenwagen um ein Wohnmobil, einen Pick-up oder um einen Geländewagen handelt. Es ist also nicht entscheidend, ob das Gefährt kraftfahrtechnisch als Pkw oder als sonstiges Fahrzeug zugelassen wurde und bei der Kraftfahrzeugsteuer etwa wie ein Lkw besteuert wird. Auch für sog. Werkstattwagen oder Lkw, bei denen nur zwei Sitzplätze vorhanden sind und der Rest des Autos mit Maschinen, Regalen und Werkzeugen zugebaut ist, bindet man Dir die 1 %-Regelung zzgl. der Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ans Bein, wenn Dir das Fahrzeug zur Verfügung steht und Du eine Privatnutzung nicht nachweislich ausschließen kannst. Allerdings legt der Fiskus als Listenpreis bei solchen Sonderfahrzeugen höchstens 80 000 € zugrunde (FM Saarland v. 29. 1. 2003 – B/2 – 4 – S 2334).
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Ärgerlich ist neben der Anwendung der 1 %-Regelung für reine Privatfahrten 110 vor allem die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der pauschale Ansatz des Monatswerts von 0,03 % ist nämlich völlig unabhängig davon, in welchem Umfang Du das Fahrzeug tatsächlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt und ob es Dir überhaupt während des ganzen Monats zur Verfügung steht. Besonders teuer wird die ganze Sache für Dich, wenn Du mit dem Firmenwagen das »park and ride«-Verfahren praktizierst: Fährst Du mit dem Firmenwagen nur bis zum Bahnhof und legst die restliche Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurück, muss gleichwohl die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Berechnung des Nutzungsvorteils zugrunde gelegt werden. Im Klartext bedeutet das: Fährst Du 3 km mit dem Wagen zum Bahnhof und dann 47 km mit der Bahn, bindet Dir der Fiskus den geldwerten Vorteil für die gesamten 50 km ans Bein.
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5. Firmenwagen
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Mit einem Nutzungsverbot entgehst Du der Steuerfalle! Wenn Ihr es geschickt anstellt, könnt Ihr eine Begrenzung des völlig überhöhten Nutzungsvorteils: Dein Arbeitgeber stellt Dir das Fahrzeug ausdrücklich nur für die Fahrt zum Bahnhof zur Verfügung. Das Ganze legt Ihr schriftlich fest. Außerdem kontrollliert er gelegentlich am Abend und am anderen Morgen die Kilometerstände und protokolliert diese Kontrollen für sein Lohnkonto, und schon versteuerst Du statt 50 km doch nur 3 km. Ganz übel hat man Dir auch mitgespielt, wenn Du als Kundendienstmonteur, Bau-, Montagearbeiter oder als Mitarbeiter eines Pflegediensts nur einmal pro Woche kurz den Betrieb anfährst, um Aufträge oder Material abzuholen, Deine Berichte abzuliefern oder gar nur eben einen Kollegen abzuholen, den Du im Firmenwagen mitnimmst. In diesen Fällen setzt Dir der Fiskus mit Billigung des BFH tatsächlich einen Vorteil mit 0,03 % des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer an.
Mit einer geschickten Routenplanung die Versteuerung umgehen! Diesen überzogenen Besteuerungsgelüsten des Fiskus kannst Du begegnen, indem Du die täglichen Fahrtrouten anpasst. Du wirst es in Zukunft tunlichst vermeiden, morgens von zu Hause aus oder abends vor der Heimfahrt im Betrieb vorbeizufahren. Stattdessen suchst Du morgens immer erst einen Kunden auf und fährst abends vom Kunden direkt nach Hause. Zum Betrieb fährst Du im Lauf des Tages zwischen Deinen Terminen. So ist diese Fahrt nämlich eine Fahrt zwischen Kunde und Betrieb und nicht zwischen Wohnung und Betrieb und löst somit keine Steuerpflicht aus. Denselben Effekt erzielst Du, wenn Du nur alle 14 Tage oder vielleicht nur einmal im Monat im Betrieb auftauchst. Dann ist der nämlich im Amtsdeutsch nicht mehr Deine regelmäßige Arbeitsstätte, und Du machst keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mehr, die versteuert werden müssten. Wenn denn gar nichts anderes mehr hilft, kannst Du als letzten Ausweg immer noch ein Fahrtenbuch führen.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Nimm die Pauschalregelung bei Firmenwagen in Anspruch! 111
Wie Du gesehen hast, will der Fiskus sogar Lohnsteuer dafür haben, dass Du 111 den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt. Denn wer für diese Fahrten das Fahrgeld ersetzt bekommt, muss den Fahrtkostenersatz ja auch versteuern. Um den Betrieben entgegenzukommen, besteht indessen die Möglichkeit, dass sie den Fahrtkostenersatz pauschal versteuern. (Quelle: § 40 Abs. 2 EStG) Bei Benutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt das zu Wirkungen, die selbst für Steuerfachleute kaum zu überblicken sind. Von den 0,03 % des Listenpreises, die für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Entfernungskilometer zu versteuern sind, kann der Betrieb 2007 einen Betrag in Höhe der Entfernungspauschale von 0,30 € ab dem 21. Kilometer pauschal mit 15 % versteuern. Für die Pauschalierung kann von 180 Fahrten im Jahr (15 Fahrten im Monat) ausgegangen werden. Bei Pauschalversteuerung ergibt sich also, bezogen auf den obigen Fall, folgender Arbeitslohn: Für Privatfahrten 12 % vom Listenpreis 3 600,00 € Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte + 3 240,00 € (30 km – 20 km) = 10 km 0,30 € = 3,00 € 180 Tage – 540,00 € Zusammen 6 300,00 € ./. Zuzahlung – 1 800,00 € Als Rest zu versteuern (Jahresbetrag) über Lohnsteuerkarte 4 500,00 € Der Betrieb zahlt an Pauschalsteuern Pauschale Lohnsteuer 15 % von 540,00 € Pauschale Kirchensteuer 9 % von 81,00 € Solidaritätszuschlag 5,5 % von 81,00 €
81,00 € 7,29 € 4,45 €
Wie Du siehst, ist die Pauschalregelung günstig, zumal auch keine Sozialversicherungsbeiträge für den pauschal versteuerten Lohn anfallen.
Geteiltes Leid ist halbes Leid 112
Eine ganz wichtige Entscheidung für die Firmenwagennutzung ist inzwischen 112 gefällt: Die 1 %-Regelung gilt fahrzeug-, nicht personenbezogen. Teilst Du Dir
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5. Firmenwagen
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also den Firmenwagen mit einem Arbeitskollegen, müsst Ihr nicht jeder 1 % vom Listenpreis pro Monat versteuern, sondern beide jeweils die Hälfte davon. Das Finanzamt darf für die gesamte Privatnutzung eines Firmenwagens, egal, ob er nun von einem oder von 20 Arbeitnehmern genutzt wird, insgesamt nur einmal die 1 %-Regelung anwenden. Der als Arbeitslohn steuerpflichtige Vorteil wird im Zweifel gleichmäßig auf alle Arbeitnehmer verteilt, die den Wagen nutzen (BFH-Urteil v. 15. 5. 2002, BStBl 2003 II S. 311). 113
Profitieren kannst Du von dem Urteil auch, wenn es in Eurer Firma einen Fahr- 113 zeugpool gibt, bei dem Dir und Deinen Kollegen nicht ein einzelnes Auto fest zugewiesen wird, sondern Ihr je nach Bedarf auf eines der Fahrzeuge auch für private Zwecke zurückgreifen könnt. Angenommen, Ihr seid in Eurer Firma fünf Angestellte, und Euch stehen zwei Autos zur Verfügung, Listenpreis Auto 1 = 20 000 € und Listenpreis Auto 2 = 30 000 €. Dein Arbeitgeber berechnet den Arbeitslohn dann nach H 31 Abs. 9 LStH wie folgt: Nutzungsvorteil Auto 1: 1 % von 20 000 € = Nutzungsvorteil Auto 2: 1 % von 30 000 € = monatlicher Gesamtarbeitslohn Verteilt auf 5 Arbeitnehmer macht pro Kopf monatlich statt bisher 1 % = 300 € für das teuerste Auto im Pool weniger Arbeitslohn für Dich pro Monat aufs Jahr gerechnet
200 € 300 € 500 € 100 € 200 € 2 400 €
Zu empfehlen ist eine solche Durchschnittsberechnung aber nur in Fällen, in denen die Zahl der im Pool befindlichen Fahrzeuge geringer ist als die Zahl der Arbeitnehmer, die diese Fahrzeuge auch tatsächlich für private Zwecke nutzen. Seid Ihr dagegen weniger Arbeitnehmer als Fahrzeuge im Pool, kommt Ihr unter dem Strich billiger davon, wenn jeder 1 % des durchschnittlichen Listenpreises versteuert.
Verdiene Dir mit einem Fahrtenbuch schnell 800 €!
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Die meisten Arbeitgeber setzen aus Bequemlichkeit 1 % vom Listenpreis pro 114 Monat an und schlagen die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte drauf. Diese Methode ist zwar die einfachste und macht am wenigsten Arbeit, ist aber nicht immer die billigste für Dich.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Wenn Du mit dem Firmenwagen nur wenig privat fährst, lohnt es sich, ein Fahrtenbuch für das Auto zu führen. Als Arbeitslohn brauchst Du dann nur die Privatkilometer, die Du in Dein Fahrtenbuch eingetragen hast, mit den anteiligen Autokosten zu versteuern. Nehmen wir einmal an, aus Deinen Eintragungen ergeben sich folgende Daten für die Privatnutzung: 52 Wochen à 50 Privat-km 2 600 km für Urlaub und sonstige Fahrten + 1 400 km insgesamt 4 000 km tatsächliche Kosten je km ca. 0,35 € Arbeitslohn = 1 400 € Nach der 1 %-Regelung versteuerst Du dagegen bei einem Auto mit einem Listenpreis von 25 000 € für reine Privatfahrten 12 % von 25 000 € = 3 000 € und für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte zusätzlich noch 0,03 % von 25 000 € = 7,50 € 8 km 12 Monate = + 720 € insgesamt 3 720 € 3 720 € Durch das Fahrtenbuch sparst Du also die Steuer auf 2 320 € Das sind bei einem Steuersatz von 30 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag immerhin 797 €. Dafür lohnt sich das bisschen Schreibarbeit. Meinst Du nicht auch? 115
Beharrt Dein Arbeitgeber auf der 1 %-Regelung, geht Dir bei der Steuer trotz- 115 dem nichts endgültig verloren. Lege Dein Fahrtenbuch und die Kostenaufzeichnungen für das Auto zusammen mit Deiner Steuererklärung vor. Das Finanzamt muss dann nämlich den Arbeitslohn neu berechnen und den für Dich günstigeren Betrag laut Fahrtenbuch ansetzen. Was Du zu viel an Steuern für Deine Autonutzung geblecht hast, bekommst Du auf diese Weise über Deinen Einkommensteuerbescheid mit etwas Verzögerung zurück. Will Dein Fiskalvertreter dabei mit fadenscheinigen Argumenten nicht mitmachen, weise ihn auf R 31 Abs. 9 Nr. 3 S. 4 LStR hin. Dort steht ausdrücklich, dass die vom Arbeitgeber gewählte Methode bei der Einkommensteuererklärung nicht bindend ist. Als Arbeitnehmer, der gar nicht der Sozialversicherung unterliegt, oder als Spitzenverdiener mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung kannst Du völlig beruhigt so vorgehen. Achtung Sozialversicherung! Leider klappt der Kniff mit der nachträglichen Vorlage des Fahrtenbuchs nur bei der Einkommensteuer. Bei Arbeitnehmern, die mit ihrem Nutzungsvorteil der Sozialversicherung unterliegen, funktioniert das nicht ganz so reibungslos. Wendet Dein Arbeitgeber die für Dich ungünstigere Pauschalregelung im lau-
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fenden Jahr an, bleibst Du trotz Fahrtenbuch auf den zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen sitzen. Einen vergleichbaren Ausgleich nach Ablauf des Jahres, wie bei der Steuer die Abgabe einer Einkommensteuererklärung, gibt es bei der Sozialversicherung nicht. Deshalb solltest Du als Sozialversicherungspflichtiger mit Nachdruck darauf bestehen, dass Dein Brötchengeber schon im laufenden Jahr nach der Fahrtenbuchmethode abrechnet.
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Wenn Du Deinem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch kommst, musst Du mit 116 besonderer Pingeligkeit rechnen. Nach dem Motto »Hoch lebe der Formalismus« verlangt man von Dir haarkleine Aufzeichnungen über jeden Meter, den Du mit der Firmenkutsche gefahren bist. Damit Deine mühevoll geführten Aufzeichnungen nicht für null und nichtig erklärt werden, musst Du wissen, was mindestens an Eintragungen in Deinem Fahrtenbuch auftauchen muss. Und zwar sind das für Deine dienstlichen Fahrten ● Datum und Kilometerstand am Anfang und am Ende jeder einzelnen Dienstfahrt ● Ziel und Fahrtroute ● Zweck der Fahrt ● Name und Adresse des Geschäftspartners/Kunden für Deine Privatfahrten ● die gefahrenen Kilometer und der Vermerk »privat« ● für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die gefahrenen Kilometer und der Vermerk »Wohnung/Arbeitsstätte«. Nimmst Du an einem Tag nacheinander mehrere berufliche Termine wahr, genügt die Eintragung des Kilometerstands am Anfang und am Ende der Dienstfahrt. Allerdings müssen alle aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner in der zeitlich richtigen Reihenfolge im Fahrtenbuch vermerkt werden. Sobald zwischendurch eine private Fahrt anfällt, musst Du eine neue Eintragung machen und den jeweils aktuellen Kilometerstand eintragen. Um Ärger mit der Anerkennung Deines Fahrtenbuchs zu vermeiden, sollten sämtliche Angaben im Fahrtenbuch eingetragen werden. Wenn Du zusätzlich andere Aufzeichnungen wie Terminkalender oder Reisekostenabrechnungen heranziehen musst, ist die Ordnungsmäßigkeit Deines Fahrtenbuchs nur dann nicht in Gefahr, wenn auch diese Aufzeichnungen lückenlos vorhanden, leicht greifbar, übersichtlich, vollständig und nicht nachträglich veränderbar sind (BFH v. 16. 3. 2006 – BStBl II 2006 S. 625). Was z. B. bei elektronischen Terminkalendern in aller Regel nicht der Fall ist.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Also: Wenn Du Dir schon die Mühe machst, ein Fahrtenbuch zu führen, dann solltest Du darin auch alle erforderlichen Angaben machen. Alles andere bringt nur Probleme und wirkt auf den Fiskus wie eine Einladung, Fehler im Fahrtenbuch zu finden und es deswegen als nicht ordnungsgemäß anzuerkennen. 117
Ein Fahrtenbuch muss nach Meinung des obersten Steuergerichts in aller Regel 117 in Buchform geführt werden. Loseblatt- und Zettelsammlungen reichen nicht (BFH v. 9. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 408). Genauso wenig genügt es, wenn das Fahrtenbuch am Computer mit einem Textverarbeitungs- oder Tabellenkalkulationsprogramm erstellt wird: Die pure theoretische Möglichkeit der nachträglichen Veränderung der Eintragungen verhindert, dass es als ordnungsgemäß anerkannt wird. Auch Nachschreiben solltest Du Dein Fahrtenbuch nicht. Wenn Du z. B. Deine Fahrten auf losen Zetteln notierst und sie am Monatsende fein säuberlich in Dein Fahrtenbuch überträgst, dreht man Dir schon daraus einen Strick, dass die Eintragungen nicht zeitnah erfolgt sind (BFH v. 16. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 410).
Elektronisches Fahrtenbuch nutzen! Computerfahrtenbücher können allerdings dann anerkannt werden, wenn Du einmal vorgenommene Eintragungen nicht nachträglich verändern kannst, ohne dass die Änderungen, Streichungen und Ergänzungen dokumentiert werden. Mit so einem handelsüblichen und von manchen Automobilunternehmen angebotenen »elektronischen Fahrtenbuch« bist Du auf der sicheren Seite.
So wird das Fahrtenbuch geführt Wenn Du ein wirklich ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen willst, kommst Du in der Regel mit den Mini-Fahrtenbüchern, die es z. B. an Tankstellen zu kaufen gibt, nicht aus. Für mehrere Fahrten an einem Tag fehlen da meist die Eintragungsmöglichkeiten. Viel besser ist da ein DIN-A5-Schulheft, in das Du Deine Fahrten fortlaufend nach folgendem Muster einträgst: Datum
Kilometerstand Beginn Ende
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Fahrtziel, Kunden
gefahrene km Beruf privat
Kraftstoff Liter Preis
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5. Firmenwagen
118
83
Nicht jeder Fehler im Fahrtenbuch führt automatisch dazu, dass das Finanzamt 118 es als nicht ordnungsgemäß zurückweisen kann. Dies sei dem Fiskus nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zumindest dann verboten, wenn es sich um vereinzelte kleinere Mängel handelt. So hat das FG Köln entschieden, dass eine einzelne nicht aufgezeichnete Tankfahrt in einem Zeitraum von über drei Monaten oder einmalige geringe Abweichungen zwischen Fahrtenbuch und Werkstattrechnungen allein dazu nicht ausreichen (FG Köln v. 27. 4. 2006 – DStRE 2006 S. 1243). In Jahren, in denen derartige Fehler mehrfach aufgetreten sind, waren aber auch die Richter in Köln unerbittlich und haben statt des Fahrtenbuchs die viel teurere 1 %-Regelung angewendet. Gib Dir also ruhig etwas Mühe! Und denke daran, dass auf den Tankbelegen nicht nur das Datum, sondern in der Regel auch die Uhrzeit ausgewiesen wird, zu der Du getankt hast. Diese Zeitangaben müssen natürlich mit denen in Deinem Fahrtenbuch korrespondieren, sonst droht steuerliches Ungemach.
119
Erleichterungen gibt es u. a. für Personen, die besonderen Verschwiegenheits- 119 pflichten unterliegen, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Geistliche etc. Bei ihnen muss nicht zwingend Name und Adresse des Geschäftspartners bzw. Kunden aufgeführt werden. Führst Du ein gesondertes Verzeichnis (Kunden-, Mandanten- oder Patientendatei), genügt es, wenn in dieser Datei die Kunden, Mandanten oder Patienten unter einer Nummer oder Buchstabenkombination mit Namen und Adresse aufgeführt sind und so leicht und einwandfrei identifiziert werden können. Du kannst diese Verschlüsselung für Dein Fahrtenbuch nutzen, es reicht dann die Angabe Kundenbesuch/Mandantenbesuch, verbunden mit der entsprechenden Kunden- oder Mandantennummer. Bei der Prüfung des Fahrtenbuchs verlangt der Fiskus allerdings, dass Du das Verzeichnis mit den Verschlüsselungsnummern und den Klarnamen und Adressen ebenfalls beifügst.
120
Als Angehöriger der o. g. Berufsgruppen hast Du somit zwei Alternativen, ein 120 vor den gestrengen Augen des Fiskus wasserdichtes (ordnungsgemäßes) Fahrtenbuch zu führen: 1. Du kannst ein umfassendes Fahrtenbuch führen, in dem Du alle laufenden Eintragungen zu Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen beruflichen Fahrt vornimmst, ferner Reiseziel und -zweck und Namen der aufgesuchten Personen einträgst. 2. Du machst im Fahrtenbuch, ergänzend zu der Angabe von Datum und Kilometerständen, lediglich Pauschalangaben zu Reisezweck, -ziel, -route und Mandant und führst ein Zusatzverzeichnis, aus dem sich die Details zu Deinen Pauschalangaben nachvollziehen lassen. Berufe Dich auf das Schreiben des BMF vom 21. 1. 2002 (BStBl I 2002 S. 148). Auch in anderen Berufen kannst Du Dich auf Vereinfachungen für Dein Fahrtenbuch berufen:
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
121
121 ● Kundendienstmonteure, Kurierdienstfahrer und Handelsvertreter Bist Du Kundendienstmonteur, Kurierdienstfahrer oder Handelsvertreter, der an ständig wechselnden Orten seiner Arbeit nachgeht, muss sich der Fiskus damit begnügen, dass Du aufschreibst, welche Kunden Du an welchem Ort besucht hast. Ergänzende Angaben über Deine Reiseroute oder zu den Entfernungen zwischen an einem Tag aufgesuchten Kunden musst Du nur machen, wenn sich größere Differenzen zwischen der direkten Entfernung und der von Dir zurückgelegten tatsächlichen Fahrtstrecke ergeben.
122
122 ● Taxifahrer Soweit Du Fahrten in Deinem sog. Pflichtfahrgebiet absolvierst, genügt es vollkommen, wenn Du für jeden Tag den Kilometerstand zu Beginn und am Ende Deiner Schicht einträgst. Wenn Du allerdings ausnahmsweise eine Tour außerhalb Deines Pflichtfahrgebiets bekommen hast, verlangt der Fiskus genaue Angaben zu Fahrtziel und Fahrtroute.
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123 ● Fahrlehrer Wenn Du pflichtgemäß einen Tagesnachweis führst, ist es vollkommen ausreichend, bei aufeinanderfolgenden Fahrstunden nur den Kilometerstand zu Beginn und am Ende der jeweiligen Fahrstunde oder bei zusammenhängenden Fahrschulfahrten den km-Stand zu Beginn und am Ende der Gesamtlehrzeiten aufzuschreiben.
124
124 ● Sicherheitsgefährdete Personen Wenn Du als Prominenter oder in besonderer Stellung exponierter Mitbürger zu den sog. sicherheitsgefährdeten Personen gehörst, denen missliebige Zeitgenossen nicht gewogen sind, liegt es nahe, dass Deine Fahrtroute häufig aus Sicherheitsgründen wechselt. Selbstverständlich kannst Du in diesem Fall auf die Angabe der genauen Reiseroute auch dann verzichten, wenn sich größere Differenzen zwischen der direkten Entfernung und der tatsächlichen Fahrtstrecke ergeben (BMF v. 28. 5. 1996 – BStBl I 1996 S. 654).
Wechsle im richtigen Moment die Methode! 125
Du als Steuerfuchs wirst den Teufel tun und für Deine Privatfahrten nach der 125 1 %-Regelung viel zu viel versteuern, wenn Du die Kosten für den Firmenwagen auch einzeln nachweisen kannst. Dein Arbeitslohn wird dann z. B. so berechnet:
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5. Firmenwagen
Gesamtkosten des Autos im Jahr Privat-km lt. Fahrtenbuch Gesamtfahrleistung des Autos im Jahr Arbeitslohn =
8 000 € 5 000 km 40 000 km
85
8 000 € 5 000 km 40 000 km =
1 000 €
Zu dieser Methode rate ich Dir, wenn Dein Firmenwagen schon abgeschrieben ist, in der Regel nach sechs Jahren. Dann brauchst Du nämlich bei der Ermittlung der Pkw-Kosten den dicksten Batzen, die Abschreibung, nicht mehr mitzurechnen. Du versteuerst dann statt 1 % vom Listenpreis nur noch die niedrigeren tatsächlichen Kosten.
Das ist die richtige Strategie für Dich und Deinen Chef bei der Ermittlung der Abschreibung! 126
Wenn Dir Dein Brötchengeber ein Firmenauto auch zur Privatnutzung über- 126 lässt, kann Dein Chef möglicherweise von hohen Sonderabschreibungen profitieren. Da das Auto nur von Arbeitnehmern – nämlich Dir – genutzt wird, steht es zu 100 % für betriebliche Zwecke im Einsatz. Gehört Deine Firma in die Kategorie kleine und mittlere Unternehmen (Betriebsvermögen – nach Abzug der Schulden – max. 204 517 €), so darf Dein Chef den Dir überlassenen Wagen z. B. schon im ersten Jahr mit 50 % abschreiben (§ 7 g EStG: 20 % + degressive Abschreibung 30 %). Führst Du ein Fahrtenbuch, dann sind für die Berechnung Deines geldwerten Vorteils zunächst einmal die tatsächlichen Autokosten maßgebend, wie sie Deine Firma gebucht hat. Das gilt allerdings nicht für die Abschreibung. Diese wird regelmäßig pro Jahr mit 1/8 des tatsächlichen Kaufpreises inkl. Umsatzsteuer berechnet und weicht daher von der durch Deine Firma gebuchten Abschreibung ab. Du musst Dir auch bei der Fahrtenbuch- und Nachweismethode nicht etwaige Sonderabschreibungen ans Bein binden, die Dein Arbeitgeber für das Auto in Anspruch nimmt. Die Finanzämter versuchen oft, die Abschreibung statt mit nur 1/8 pro Jahr mit der Abschreibung nach den amtlichen Abschreibungstabellen von 1/6 pro Jahr anzusetzen. Mit dieser für Dich ungünstigeren Regelung musst Du Dich aber nicht zufriedengeben. Beharre auf der für Dich günstigeren Nutzungsdauer von acht Jahren (BFH v. 29. 3. 2005 – BStBl II 2006 S. 368). Wie Du siehst, könnt Ihr beide, Dein Chef und Du, die jeweils günstigste Regelung in Anspruch nehmen, ohne dass Ihr Euch dabei ins Gehege kommt.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Beispiel Dein Firmenwagen hat 30 000 € + 5 700 € Mehrwertsteuer = 35 700 € gekostet. Dein Chef schreibt im ersten Jahr davon ab: (degressive Abschreibung 30 % + Sonderabschreibung 20 %) = 50 % von 30 000 € = 15 000 €. Bei der Berechnung Deines geldwerten Vorteils wird aber nur folgende Abschreibung zugrunde gelegt: 35 700 € 12, 5 % (= 1/8) = 4 462,50 €.
Nimm einen ganzen Monat Urlaub, und in Deiner Kasse klingelt’s zusätzlich! 127
Mein guter Rat für perfekte Erholung: Nimm einen kompletten Monat Urlaub 127 statt nur drei Wochen. So tust Du nicht nur Leib und Seele etwas Gutes, weil Du richtig ausspannen kannst und den täglichen Berufsstress weit hinter Dir lässt. Nein, auch Dein Portemonnaie erholt sich. »Wie kann das denn sein?«, fragst Du. Ganz einfach: Egal, ob Du Deinen fahrbaren Untersatz einmal oder hundertmal im Monat privat nutzt, ist 1 % vom Listenpreis fällig. Bei einem 40 000-€-Auto und 40 % Steuersatz kostet Dich das allein an Lohnsteuer ca. 160 € im Monat. Für Deinen Urlaubsmonat drehst Du dem Finanzamt aber eine lange Nase. In dieser Zeit konntest Du das Firmenauto nicht benutzen, hattest also keinen Nutzungsvorteil und versteuerst es daher nur elf Monate. Selbstverständlich klappt das nur, wenn Du nicht ausgerechnet mit der Firmenkutsche in Urlaub fährst. Um besonders argwöhnischen Finanzern den Wind aus den Segeln zu nehmen, stellst Du den Wagen während des Urlaubs bei Deiner Firma ab. Dann kann später keiner behaupten, der Wagen habe Dir oder Deinen daheimgebliebenen Kindern zur Verfügung gestanden. Ein weiterer netter Nebeneffekt dabei ist, dass Du so auch vor unliebsamen Überraschungen wie zerstochenen Reifen, abgebrochenen Spiegeln oder zerkratztem Lack sicher bist. »Denen habe ich es aber richtig gegeben!« – meinte ein Steuerzahler händereibend, als er das Finanzamt verließ.
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5. Firmenwagen
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Entkomme mit einem Nutzungsverbot elegant der Versteuerung! 128
Der einfachste Weg, die Versteuerung der Dienstwagennutzung zu vermeiden, 128 ohne dass Du Dir den lästigen Papierkram mit einem Fahrtenbuch ans Bein binden musst, ist ein vom Chef ausgesprochenes Nutzungsverbot für private Zwecke. Die Geschichte ist an sich ganz einfach. In Deinen Arbeitsvertrag oder die Nutzungsvereinbarung für Deinen Firmenwagen wird eine Klausel aufgenommen, nach der Du das Auto nur für dienstliche Fahrten benutzen darfst und die Benutzung für irgendwelche privaten Angelegenheiten ausdrücklich untersagt ist. Sei aber auf der Hut, denn das Finanzamt kommt gern mit dem fadenscheinigen Argument: »Papier ist ja bekanntlich geduldig! Das Nutzungsverbot ist null und nichtig, weil der Arbeitgeber es nicht regelmäßig kontrolliert hat und deswegen wohl auch nicht richtig ernst gemeint hat.« Du wirst daher Dein Firmenauto auf Anforderung, z. B. nach Inspektionen, nach dem Wochenende oder einmal im Monat, Deinem Chef vorführen, damit der anhand des Kilometerstands prüft, ob Du tatsächlich nur für die Firma gefahren bist. Um dem gestrengen Blick der Herren vom Fiskus eines der ach so gern gesehenen Nachweispapierchen vorlegen zu können, schreibt Ihr jedes Mal ein kleines Kontrollprotokoll: Der Firmenwagen (amtl. Kennzeichen . . . . . . . . . . . . . .) von Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . wurde am . . . . . . . . . . . . . vorgeführt. Die Kontrolle des Kilometerstandes mit den aktuellen Inspektions- und Reparaturrechnungen und ein stichprobenhafter Abgleich mit den Auftragszetteln und Reisekostenabrechnungen ergab, dass das Verbot der Nutzung des Fahrzeugs für private Zwecke eingehalten wurde. Herr/Frau wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihm/ihr auch weiterhin eine Nutzung des Firmenfahrzeugs für private Zwecke untersagt ist. X-Stadt, den . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ......................... Geschäftsführer
......................... Arbeitnehmer
Du bekommst eine Kopie, das Original wandert als Beleg zum Lohnkonto, und schon kann Dir der Fiskus den Buckel herunterrutschen. Wenn Du an einen besonders hartnäckigen Fiskusjünger gerätst, hilf ihm mit dem Urteil des FG Münster vom 14. 11. 2002 (5 K 5433/00) auf die Sprünge.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
6. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit An die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen hat sich die hohe Politik entgegen anderer Pläne zunächst doch nicht herangetraut. Es bleibt hier im wesentlichen erst einmal beim alten. 129
Den größten Reibach mit steuerfreien Zahlungen kannst Du machen, 129 wenn Dir ein Teil Deines Arbeitslohns als Zuschlag für Arbeit zu ungünstigen Zeiten gezahlt wird. Diese Zuschläge sind nämlich nach § 3 b EStG in großem Umfang steuerfrei, wenn sie Dir für ● Sonntagsarbeit, ● Feiertagsarbeit, ● Nachtarbeit zufließen. Profitieren kannst Du von dieser Steuerbefreiung aber nur, wenn Du Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne bist.
mS
Diese Regelung gilt im Grunde also auch für ● Teilzeitkräfte, und zwar unabhängig davon, ob deren übriger Arbeitslohn als 400-€-Job pauschal besteuert wird, ● Ehegatte, Sohn, Tochter etc., die (am besten mit schriftlichem Arbeitsvertrag) bei Dir im Betrieb mitarbeiten. Auch wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, weil Du nicht genügend Ruhezeiten eingehalten hast, muss das Finanzamt die steuerfreien Zuschläge akzeptieren. In vielen Berufen sind solche Lohnzuschläge heute an der Tagesordnung, z. B. bei Druckern, Krankenpflegern etc. Aber wer sagt denn, dass das für Dich nicht auch gelten soll? Schau zunächst einmal in der folgenden Übersicht nach, ob ein Teil Deiner Arbeitszeit als »ungünstig« durchgeht: Nachtarbeit: 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr Sonntags-, Feiertagsarbeit: 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr zusätzlich des Folgetags, wenn Dein Arbeitsbeginn vor 24.00 Uhr lag: 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr Na, wie ist es, Du aufstrebende Führungskraft, Außendienstler, Versicherungsfachmann, Angestellter im Gastronomiegewerbe? Fallen nicht tatsächlich viele Deiner Arbeitsstunden in die begünstigten Zeiten? Oder als Selbständiger: Brütet Dein Ehegatte nicht oft noch abends und am Wochenende über der Buchführung, den Abrechnungen oder den Erklärungen für das liebe Finanzamt oder die Krankenkasse? Nimm doch einmal die Politiker ernst, die immer wieder laut hinausposaunen, dass sich Fleiß und Leistung lohnen müssen, und lass Dir Deinen Fleiß und Deine Leistungen mit einem saftigen steuerfreien Zuschuss versüßen.
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6. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
130
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für alle Geschäftsführer und Vorstände, die Ihr in Eurer Firma das Sagen habt. 130 Dabei ist es egal, ob Ihr Angestellte seid oder ob Euch als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Teil des Unternehmens gehört. Die Richter beim BFH waren der Meinung, in solch herausgehobener Stellung bekomme man ein so klotziges Gehalt, dass Überstunden und Arbeit zu ungünstigen Zeiten eine Selbstverständlichkeit seien. Also haben sie die steuerliche Anerkennung von Überstundenvergütungen an Sonn- und Feiertagen sowie bei Nachtarbeit für Spitzenangestellte dieser Art abgelehnt. Bei der Zahlung von Überstundenvergütungen und Zuschlägen an Geschäftsführer, Gesellschafter-Geschäftsführer bzw. Vorsitzende lägen regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen vor (BFH 19. 3. 1997 – I R 75/96; BStBl 1997 S. 577).
Gegentrick für GmbH-Gesellschafter
131
Mit etwas Überlegung schlägst Du als GmbH-Gesellschafter dem Fiskus aber 131 doch ein Schnippchen. Der BFH hat sich mit seiner Entscheidung zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschlägen ausdrücklich nur auf geschäftsführende Arbeitnehmer bezogen. Also mache aus der Not eine Tugend: Wer sagt denn, dass Du in Deiner Firma unbedingt als Geschäftsführer fungieren musst? Überlass diesen Posten einfach Deiner besseren Hälfte! Du selbst kannst Dich dann als normaler Arbeitnehmer auf den Standpunkt stellen, dass das BFH-Urteil für Dich nicht gilt. Natürlich musst Du eine astreine Gehaltsvereinbarung vorweisen können, in der auch die Zahlung der Zuschläge – diesmal entsprechend steuersparend – geregelt wird. Völlig auf der sicheren Seite bist Du, wenn in Deiner GmbH noch ein angestellter Geschäftsführer arbeitet, der nicht an der Firma beteiligt ist und ebenfalls Zuschläge bekommt. Dann kannst Du die ganze restriktive Rechtsprechung vom Tisch wischen und Dir selbst dieselben Zuschläge genehmigen (BFH v. 14. 7. 2004 – BStBl II 2005 S. 307). Bezogen auf Deinen rechnerischen Stundengrundlohn – höchstens aber 50 € – bleiben die von Deinem Arbeitgeber gezahlten Zuschläge bis zu folgenden Prozentsätzen steuerfrei:
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90
II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Nachtarbeit ● 25 % ● 40 % von 0.00 bis 4.00 Uhr, wenn Dein Arbeitsbeginn vor 0.00 Uhr lag. Sonntagsarbeit ● 50 % – Ist Deine Sonntagsarbeit zugleich Nachtarbeit, ● regelmäßig ● Montag 0 bis 4 Uhr
50 % + 25 % = 75 % 50 % + 40 % = 90 %
Feiertagsarbeit ● allgemeine Feiertage ● Silvester (von 14.00 bis 0.00 Uhr) ● Heiligabend (von 14.00 bis 0.00 Uhr) ● Weihnachten (25. 12. und 26. 12.) ● 1. Mai
125 % 125 % 150 % 150 % 150 %
Auch zum Feiertagszuschlag kannst Du zusätzlich Nachtzuschläge kassieren. Dass für Dich dabei zusätzliche steuerfreie Sonderzahlungen von nahezu 200 % Deines normalen Arbeitslohns herausspringen können, siehst Du an der folgenden Zuschlagstabelle. Arbeitszeit
Nachtzuschlag
0.00 bis 4.00
0.00 bis 4.00
Arbeitsbeginn am Vortag
Arbeitsbeginn nach 0.00 Uhr
40 %
25 %
4.00 bis 6.00
6.00 bis 14.00
14.00 bis 20.00
20.00 bis 24.00
25 %
–
–
25 %
Sonntagszuschlag
90 %
75 %
75 %
50 %
50 %
75 %
Feiertagszuschlag
165 %
150 %
150 %
125 %
125 %
150 %
Silvesterzuschlag (Werktag)
40 %
25 %
25 %
–
125 %
150 %
Silvesterzuschlag (Sonntag)
90 %
75 %
75 %
50 %
125 %
150 %
Zuschlag 1. Mai
190 %
175 %
175 %
150 %
150 %
175 %
Weihnachtszuschlag
190 %
175 %
175 %
150 %
150 %
175 %
Heiligabendzuschlag (Werktag)
40 %
25 %
25 %
–
150 %
175 %
Heiligabendzuschlag (Sonntag)
90 %
75 %
75 %
50 %
150 %
175 %
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6. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
91
für Zuschläge Hier noch einige wichtige Hinweise, die Du beachten solltest, damit Dir das Finanzamt nicht wegen formaler Fehler einen Strich durch die Steuerfreiheit macht: ● Deine Zuschläge müssen zusätzlich zu Deinem übrigen Arbeitslohn gezahlt werden. Die Finanzämter erkennen es nicht an, wenn Du aus Deinem Gehalt von 4 000 € einfach 20 % als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschlag herausrechnest, weil Du häufig in den begünstigten Zeiten gearbeitet hast. ● Der steuerfreie Betrag muss nicht jeden Monat spitz abgerechnet werden. Deine Firma kann zunächst den Betrag steuerfrei lassen, der sich über den Daumen gerechnet ergibt. Spätestens nach Ablauf des Jahres muss die genaue Abrechnung aber nachgeholt und müssen eventuell zu viel oder zu wenig steuerfrei belassene Beträge ausgeglichen werden (BFH v. 23. 10. 1992 – BStBl 1993 I S. 314). ● Steuerfreie Zuschläge kannst Du nur beanspruchen, wenn Du auch tatsächlich gearbeitet hast. Vereinbarungsgemäß weitergezahlte Zuschläge während Deines Urlaubs oder einer Krankheit sind von der Steuerbefreiung ausgenommen.
Sieh zu, dass Du abrufbereit bist! 132
Wenn Du häufiger Rufbereitschaft hast, kannst Du Dir für die Bereitschaftsver- 132 gütung auch steuerfreie Zuschläge zahlen lassen. Möglich wird das, weil der BFH (Urteil v. 27. 8. 2002 – BStBl 2002 II S. 883) in einem Anfall von Großzügigkeit eingesehen hat, dass Rufbereitschaft auch dann tatsächlich geleistete Arbeit darstellt, wenn Du nicht zum Einsatz kommst. Schließlich kannst Du bei Rufbereitschaft nicht uneingeschränkt Deinen Freizeitaktivitäten frönen oder zum Länderspiel ein paar Bierchen zischen. Also kann man da wohl kaum von Freizeit sprechen. So, nun gilt es nur noch, Deinen Chef zu überzeugen, dass er statt einer pauschalen Bereitschaftsvergütung besser zusätzlich die steuerlich zulässigen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge zahlt. Das dürfte ihm schon deshalb nicht allzu schwer fallen, weil er durch die Steuerfreiheit der Zuschläge nicht nur einen glücklicheren und zufriedeneren Mitarbeiter hat, sondern überdies einen schönen Batzen Sozialversicherungsbeiträge einspart.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Über 2 200 € vom Finanzamt für ein paar Stundenzettel 133
Vorsicht, Fußangel! Auch bei den steuerfreien Zuschlägen will das Finanzamt 133 Nachweise sehen. So verlangt es von Dir regelmäßig einen schriftlichen Nachweis darüber, wann und wie lange Du am Sonntag oder nachts gearbeitet hast. Natürlich ist das lästig, aber willst Du wirklich bares Geld in den Wind schreiben, nur weil Du zu bequem warst, ein paar Stundenzettel auszufüllen? Wie Du den Nachweis führen sollst, wird Dir nirgendwo vorgeschrieben! Du kannst z. B. Stundenzettel verwenden und darauf Deine Eintragungen machen. Einfacher und bequemer ist natürlich – wenn vorhanden – die elektronische Zeiterfassung, also das klassische »Stempeln«. Wenn in Deiner Firma nach festen Schichtplänen gearbeitet wird, reichen auch diese. Gesondert aufzeichnen musst Du dann nur eventuelle Abweichungen. Und wenn alle Stricke reißen und Du z. B. einmal Deine Stundenaufzeichnungen nicht gemacht oder verschlampt hast, genügen mit höchstrichterlicher Genehmigung auch Zeugenaussagen Deiner Kollegen (BFH, BStBl 1991 II S. 298). Ich empfehle Dir die Stundenzettel, denn Papier ist ja bekanntlich geduldig. Aber nicht, dass Du jetzt auf krumme Gedanken kommst! Ich meine natürlich nur, dass Du die Stundenzettel bequemer überallhin mitnehmen kannst und so sicherstellst, dass Deine Aufzeichnungen immer zeitnah erfolgen, auch wenn Du Dich einmal am Sonntag auf der Messe in Hannover umsiehst.
mS
Was für Dich dabei herausspringen kann, siehst Du am folgenden Beispiel: Dein Monatsgehalt beträgt als besonders qualifizierter Arbeitnehmer 5 000 €. Dazu kommen 1 000 € für Pkw-Nutzung, Direktversicherung und Zuschuss zur Krankenversicherung. Nach Deinem Arbeitsvertrag beträgt Deine monatliche Arbeitszeit 180 Stunden. Davon entfallen lt. von Dir geführten Stundenzetteln nachweislich pro Monat 15 Stunden auf Nachtarbeit (vor 0.00 Uhr) und 16 Stunden auf Sonntagsarbeit. 134
Stundengrundlohn Monatslohn sonstige laufende Zahlungen Grundlohn Stundengrundlohn =
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134
5 000,00 € 1 000,00 € 6 000,00 € 6 000 € = 33,33 € 180 Stunden
28.08.2007 14:28:29 Uhr
6. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Steuerfreie Zuschläge: Nachtarbeit: Sonntagsarbeit: monatlich jährlich 391,63 € 12
15 Stunden 33,33 € 25% 16 Stunden 33,33 € 50%
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124,99 € 266,64 € 391,63 € 4 699,56 €
Deine Steuerersparnis beträgt ca. 2 260 €.
Weniger arbeiten spart Steuern Damit die Bäume bei der Steuerfreiheit von Zuschlägen vor allem für gutverdienende Arbeitnehmer nicht zu sehr in den Himmel wachsen, ist der max. Stundengrundlohn, auf den die Zuschlagsätze angewendet werden, auf höchstens 50 € begrenzt. Die Sozialversicherung ist da noch kleinlicher, dort beträgt der max. Stundengrundlohn nämlich nur 25 €. Wie Du oben in meinem Beispiel gesehen hast, richtet sich die Berechnung Deiner steuerfreien Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nach Deinem rechnerischen Stundenlohn. In seine Ermittlung werden nur die vereinbarten regelmäßigen Lohnzahlungen einbezogen.
mS
Überstundenvergütungen, Gratifikationen und Weihnachtsgelder bleiben dagegen unberücksichtigt. Genauso fließt in die Berechnung nur die vertraglich fest vereinbarte Arbeitszeit ein. Fehlt eine solche Vereinbarung, richtet sich die Berechnung nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, was natürlich Deinen rechnerischen Stundenlohn unnötig nach unten drückt. Als leitender Angestellter hast Du es oft selbst in der Hand, Dir einen höheren Stundenlohn zu verschaffen, indem Du in Deinem Arbeitsvertrag eine möglichst kurze Regelarbeitszeit festlegst, z. B. 38 Stunden in der Woche, was etwa 152 Stunden im Monat entspricht. Auch wenn Du tatsächlich häufig Überstunden machst, die bei Deiner Position erwartet werden, kommt es für die Berechnung der steuerfreien Zuschläge nur auf die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit an. In Deinen Arbeitsvertrag kannst Du z. B. folgende Formulierung aufnehmen:
Zusätzlich zum übrigen Arbeitslohn erhält der Arbeitnehmer für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit Lohnzuschläge in dem Umfang, wie sie in § 3 b EStG festgelegt sind.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Die monatliche (wöchentliche) Arbeitszeit wird mit 152 Stunden (38 Stunden) festgelegt. Überstunden sind entsprechend den betrieblichen Erfordernissen zusätzlich zu leisten und werden mit einem Stundensatz von . . . € vergütet.
Der Vorteil für Dich: 1. Du hast eine wasserdichte, klare schriftliche Vereinbarung. 2. Deine »Überstunden« wirken sich nicht mehr negativ auf die Höhe der Zuschläge aus. Dein Stundenlohn beträgt z. B. bei 6 000 € Monatslohn nicht – wie im Beispiel oben – 33,33 €, sondern jetzt schon ca. 39,50 €. Dementsprechend höher fallen natürlich Deine steuerfreien Zuschläge aus.
7. Pauschalierung der Lohnsteuer 135
135 a) Allgemeiner Überblick Bevor wir uns im Detail in die Besonderheiten der Lohnsteuerpauschalierung stürzen, musst Du vorab ein paar allgemeine Dinge wissen. Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist ein besonderes Verfahren, das sich von der normalen Besteuerung Deines Arbeitslohns anhand einer Lohnsteuerkarte und der Lohnsteuertabelle vor allem durch folgende Punkte ganz wesentlich unterscheidet:
● Dein Arbeitslohn wird völlig unabhängig von Deinen individuellen Verhältnissen besteuert. Dein Arbeitgeber benötigt deshalb auch keine Lohnsteuerkarte. ● Die Steuersätze werden, von einigen Ausnahmen abgesehen, im Gesetz mit festen Prozentsätzen (z. B. 2 %, 15 %, 20 % oder 25 %) geregelt. Die Lohnsteuertabellen kommen daher grundsätzlich nicht zur Anwendung. ● Der besondere Clou ist aber, dass aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung (§ 40 Abs. 3 EStG) nicht Du Schuldner der pauschalen Lohnsteuer bist, sondern Dein Arbeitgeber. Er trägt die Pauschalsteuer, wird sie also nicht wie sonst üblich von Deinem Bruttolohn einbehalten. Deshalb kann auch nur Dein Arbeitgeber formal den Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer stellen und arbeitsrechtlich in aller Regel nicht zur Pauschalierung gezwungen werden. 136
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zwar zivilrechtlich vereinbaren, dass 136 entgegen der gesetzlichen Normalregelung die pauschale Lohnsteuer vom Arbeitnehmer übernommen wird, allerdings hat so eine Abwälzung der Lohnsteuer steuerlich keine Wirkung. Die Pauschalsteuer wird weiterhin vom vereinbarten Arbeitslohn berechnet, auch wenn der Arbeitnehmer sie seinem Chef erstattet.
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer
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Angenommen, Du hast mit Deinem Brötchengeber vereinbart, dass er zwar den Arbeitslohn aus Deiner geringfügigen Beschäftigung pauschal versteuert, Du ihm die Steuer aber erstattest, weil er schon mit den pauschalen Rentenund Krankenversicherungsbeiträgen belastet ist. So sieht die Rechnung für Dich dann aus: Vereinbarter Arbeitslohn pauschale Steuer 400 € zu übernehmende Steuer insgesamt Auszahlungsbetrag
2%
400 € 8€ 8€
–
8€ 392 €
● Durch die Pauschalierung ist der Arbeitslohn für Dich praktisch steuerfrei. Denn alle pauschal besteuerten Arbeitslöhne bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung außer Betracht. Durch die Pauschalsteuer ist die Einkommensteuer (Lohnsteuer) auf den Arbeitslohn abgegolten. Da zudem noch der Arbeitgeber die Steuer trägt, bist Du selbst nicht belastet und bekommst den Lohn insoweit netto wie brutto ausgezahlt. b) Möglichkeiten zur Pauschalierung der Lohnsteuer
137
Pauschalierung mit besonderen Steuersätzen (§ 40 Abs. 1 EStG) ● Der Arbeitgeber zahlt in einer größeren Anzahl von Fällen sonstige Bezüge 137 (Einmalzahlungen), die allerdings je Arbeitnehmer aufs Jahr gesehen 1 000 € nicht übersteigen dürfen. Zahlt er mehr, muss der übersteigende Betrag ganz normal über Deine Lohnsteuerkarte versteuert werden. ● In einer größeren Anzahl von Fällen muss die Lohnsteuer nacherhoben werden, weil der bisherige Steuerabzug nicht richtig vorgenommen worden ist. Dabei ist egal, worauf der Besteuerungsfehler beruht, ob auf einem Versehen, einem Computerfehler oder einfach einer zunächst anderen rechtlichen Beurteilung der Steuerabzugspflicht durch Deinen Arbeitgeber. Auf die Höhe des nachzuversteuernden Arbeitslohns im Einzelfall kommt es hier nicht an. Anders als bei den sonstigen Bezügen ist die Pauschalierung hier auch dann zulässig, wenn der Betrag bei einem Arbeitnehmer über 1 000 € liegt. In beiden Fällen wird für alle betroffenen Arbeitnehmer ein einheitlicher durchschnittlicher Pauschalsteuersatz ausgerechnet, der hier ausnahmsweise aus den Lohnsteuerklassen der Betroffenen und der Lohnsteuertabelle abgeleitet wird. Eine große Anzahl von Fällen liegt übrigens immer dann vor, wenn mindestens 20 Arbeitnehmer betroffen sind (R 126 Abs. 1 LStR). Der Vorteil der Pauschalierung liegt in diesen beiden Fällen vor allem darin, dass der Arbeitslohn aus der Besteuerung im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung herausfällt und für Dich damit praktisch steuerfrei bleibt. Eine günstige Methode also, wenn Dein Arbeitgeber Dir und Deinen Kollegen einmal etwas Gutes tun will.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
138 Pauschalierung mit einem festen Pauschalsteuersatz von 25 % (§ 40 Abs. 2 EStG) ● Verbilligte Kantinenmahlzeiten im Betrieb oder Essenszuschüsse, die er an einen anderen Unternehmer (Gaststätte, Catering-Service) für kostengünstige Essenslieferungen an die Belegschaft zahlt. ● Erholungsbeihilfen von jährlich nicht mehr als – 156 € für den Arbeitnehmer selbst – 104 € für dessen Ehegatten – 52 € für jedes steuerlich noch zu berücksichtigende Kind ● Arbeitslohn aus einer Betriebsveranstaltung. Eine Versteuerung muss z. B. erfolgen, wenn bereits zwei andere Betriebsveranstaltungen stattgefunden hatten oder die durchschnittlichen Kosten je Arbeitnehmer über 110 € lagen. ● Höhere Erstattung von Verpflegungskosten als die steuerfreien Pauschalen für Dienstreisen. Zahlt Dein Arbeitgeber Dir mehr als die steuerfrei möglichen Pauschalen von 24 €, 12 €, 6 €, kann er von dem steuerpflichtigen Teil noch einmal einen Betrag in Höhe der Verpflegungssätze pauschal versteuern. Bekommst Du bei einer 15-stündigen Dienstreise z. B. 24 € Spesen, bleiben 12 € steuerfrei, für weitere 12 € kann Dein Arbeitgeber die Pauschalsteuer mit 25 % abführen. Für Dich bleiben die 24 € damit komplett steuerfrei. Weitere Einzelheiten siehe E Rz 177. 139 ● Vorteile aus der kostenlosen oder verbilligten Überlassung von Computern 139 und Zubehör und der Übernahme privater Internetkosten. 138
Nutze den Firmen-PC ruhig mal privat! Lass Dir vom Chef einen Firmen-PC für zu Hause geben. Solange dieser im Eigentum der Firma bleibt, kannst Du damit in aller Ruhe auch privat arbeiten, im Internet surfen etc. (§ 3 Nr. 45 EStG). Besonders günstig ist die Pauschalierungsmöglichkeit für die Übernahme Deiner Internetkosten. Darunter fallen insbesondere ● Grundgebühr für den Internetzugang ● laufende Gebühren für die Internetnutzung ● ISDN-Anschluss, DSL etc. ● Modem An sich setzt die Pauschalierung voraus, dass Du Deiner Firma einen Nachweis über die Höhe Deiner Kosten vorlegst. Wenn Du Dich aber mit einer monatli-
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer
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chen Erstattung von 50 € begnügst, reicht eine Eigenbescheinigung nach dem Motto: Lieber Chef, hiermit bestätige ich, dass ich über einen privaten Internetzugang verfüge, für den mir im Laufe des Jahres mindestens Kosten von 600 € entstehen. Mit freundlichen Grüßen Willi Schlaumeier
Wenn Du so bescheiden bleibst, kommst Du zudem um das Problem herum, dass Dir der pauschalierte Betrag von eventuellen beruflichen Internetkosten, die Du in Deiner Steuererklärung als Werbungskosten unterbringen möchtest, abgezogen wird. (Siehe dazu R. 127 Abs. 4 a S. 12 LStR.) 140
Pauschalierung mit einem festen Pauschalsteuersatz von 15 % (§ 40 Abs. 2 140 EStG) Diese Pauschalierungsmöglichkeit besteht, wenn Dein Arbeitgeber Dir Fahrtkostenzuschüsse für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Deinem Auto zahlt oder Dir zu diesem Zweck einen Firmenwagen zur Verfügung stellt. Die Pauschalierung mit 15 % darf aber nur insoweit erfolgen, als Du Fahrtkosten als Werbungskosten absetzen könntest. Ab 2007 wird die Pauschalierungsmöglichkeit also stark eingeschränkt, da bei der Berechnung der Entfernungspauschale die ersten 20 Kilometer gekappt werden. Mehr zu diesem Thema findest Du unter E Rz 102.
141
141 Pauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten (§ 40 a EStG) Das Hauptanwendungsgebiet für die Lohnsteuerpauschalierung sind Aushilfen oder Teilzeitkräfte. Dabei werden folgende Fälle unterschieden: ● Aushilfen bzw. kurzfristig Beschäftigte mit 25 % – geringfügig Beschäftigte/Teilzeitkräfte mit 2 % und mit 20 % – Aushilfen in der Land- und Forstwirtschaft mit 5 %
142
142 Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen (§ 40 b EStG) Der Arbeitgeber kann insbesondere bereits seit vor 2005 laufende Direktversicherungen, Zahlungen an Pensionskassen, aber auch Beiträge, die er zugunsten seiner Arbeitnehmer in eine Gruppenunfallversicherung zahlt, in bestimmten Grenzen mit 20 % pauschal versteuern. Zu Einzelheiten vgl. E Rz 158.
143
143 Pauschalierung von Sachgeschenken Der Arbeitgeber kann Sachgeschenke an Arbeitnehmer ab 2007 mit 30 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag pauschal besteuern (§ 37 b EStG). Die
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Pauschalierung ist allerdings nur bei solchen Sachgeschenken möglich, die nicht schon dem Grunde nach gem. § 40 Abs. 2 EStG mit 15 % oder 25 % besteuert werden können E Rz 139 f. oder tatsächlich nach E Rz 137 pauschal besteuert wurden. Ein weiterer Pferdefuß dieser Pauschalierung ist, dass der Arbeitgeber alle Sachgeschenke des gesamten Jahres, die unter § 37 b EStG fallen, dann auch zwingend pauschal besteuern muss. Er kann die Pauschalierung nicht auf einzelne Geschenke oder einzelne Personen beschränken. 144
144 c) Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer Auch wenn Dein Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschaliert, fällt grundsätzlich Kirchensteuer an. Weil aber bei der Pauschalierung nicht immer ganz klar ist, ob tatsächlich alle betroffenen Arbeitnehmer einer Kirche angehören, wird der reguläre Kirchensteuersatz gekürzt. Der Steuersatz für die pauschale Kirchenlohnsteuer ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Er liegt je nach Bevölkerungsstruktur zwischen 4,5 und 7 %. Eine Besonderheit stellt die Pauschalierung der Steuer für Aushilfen mit 2 % dar. Hier ist die Kirchensteuer schon mit abgegolten.
Vermeide mit ein paar Federstrichen die Kirchensteuer! Dank des Bundesverfassungsgerichts wird niemand gezwungen, Kirchensteuer zu zahlen, der keiner kirchensteuerberechtigten Kirche angehört. Weist Du Deinem Arbeitgeber also nach, dass das auf Dich zutrifft, muss er für Deinen Arbeitslohn keine Kirchensteuer abführen. Der Nachweis ist nicht sonderlich schwierig, Du legst einfach eine Lohnsteuerkarte vor. Als Aushilfskraft oder geringfügig Beschäftigter reicht auch eine schriftliche Bestätigung Deinerseits, dass Du keiner hebeberechtigten Kirche angehörst. Für die Bestätigung musst Du unbedingt einen besonderen Finanzamtsvordruck verwenden (BMF v. 19. 5. 1999, BStBl 1999 I S. 509). Bundesland
Steuersatz der Pauschalkirchensteuer ohne Nachweis
mit Nachweis § 40
§ 40 a
§ 40 b
Baden-Württemberg
7,0
8,0
8,0
8,0
Bayern
7,0
8,0
8,0
8,0
Berlin
5,0
9,0
9,0
9,0
Brandenburg
5,0
9,0
9,0
9,0
Bremen
7,0
8,0
8,0
8,0
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer Bundesland
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Steuersatz der Pauschalkirchensteuer ohne Nachweis
mit Nachweis § 40
§ 40 a
§ 40 b
Hamburg
4,5
8,0
8,0
8,0
Hessen
7,0
9,0
9,0
9,0
Mecklenburg-Vorpommern
5,0
9,0
9,0
9,0
Niedersachsen
6,0
9,0
9,0
9,0
Nordrhein-Westfalen
7,0
9,0
9,0
9,0
Rheinland-Pfalz
7,0
9,0
9,0
9,0
Saarland
7,0
9,0
9,0
9,0
Sachsen
5,0
9,0
9,0
9,0
Sachsen-Anhalt
5,0
9,0
9,0
9,0
Schleswig-Holstein
7,0
9,0
9,0
9,0
Thüringen
5,0
9,0
9,0
9,0
145
145 d) Solidaritätszuschlag bei Pauschalierung der Lohnsteuer Genauso wie die Kirchensteuer fällt auch der Solidaritätszuschlag bei der Lohnsteuerpauschalierung an. Er wird ohne Beschränkung mit 5,5 % ab dem ersten Euro der pauschalen Lohnsteuer erhoben. Schuldner des Solidaritätszuschlags ist wie bei der pauschalen Lohnsteuer der Arbeitgeber. Hier gilt ebenfalls: Bei der Pauschalierung mit 2 % steckt der Solidaritätszuschlag schon drin.
146
146 Geringfügige Beschäftigung – Teilzeitkräfte aa) Gesamtüberblick Mit diesem amtsdeutschen Begriff sind die sog. Mini- oder 400-€-Jobs gemeint. Bevor ich Dir die Details vorstelle, zunächst einmal ein schneller Überblick: ● Bei geringfügiger Beschäftigung mit einem durchschnittlichen monatlichen Arbeitslohn von höchstens 400 € fallen ab dem ersten Euro Arbeitslohn pauschale Beiträge zur Krankenversicherung von 13 % (bis 2006: 11 %) und zur Rentenversicherung von 15 % (bis 2006: 12 %) an. Die Beiträge muss in voller Höhe der Arbeitgeber zahlen. ● Bei geringfügiger Beschäftigung in einem Privathaushalt reduzieren sich diese Beitragspauschalen des Arbeitgebers auf jeweils 5 % ● Durch die Rentenversicherungspauschale erwirbt der Arbeitnehmer eingeschränkte Ansprüche aus der Rentenversicherung. Durch den pauschalen Krankenversicherungsbeitrag ergeben sich allerdings keine Ansprüche aus der Krankenversicherung. ● Geringfügig Beschäftigte können freiwillig die vom Arbeitgeber zu zahlende Beitragspauschale von 15 % auf den gesetzlichen Regelbeitrag von 19,9 % aufstocken und damit vollwertige Rentenansprüche erwerben.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
● Der Lohn aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis kann grundsätzlich vom arbeitgeber mit 2 % pauschal versteuert werden. Macht der Arbeitgeber von dieser Pauschalierungsmöglichkeit Gebrauch, ist damit die gesamte Besteuerung (Lohnsteur, Kirhcensteuer und Solidaritätszuschlag) für den Lohn aus dem Minijob erledigt. Selbst wenn der Arbeitnehmer aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgibt, wird der pauschal besteuerte Lohn dort nicht mehr mit einbezogen. ● Die Lohngrenze ist sowohl für die Sozialversicherung als auch für das Steuerrecht auf 400 €/Monat festgeschrieben und wird nicht jährlich angehoben. bb) Sozialversicherung Die Sozialversicherung unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten weiterhin folgende Kategorien: 1. Kurzfristige Beschäftigung/Saisonbeschäftigung über höchstens zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Kalenderjahr. Diese Beschäftigungen bleiben komplett sozialversicherungsfrei. 2. Geringfügige Beschäftigung (geringfügig entlohnte Beschäftigung), bei der der Arbeitslohn in der Regel 400 € im Monat nicht übersteigt und daher nur pauschale Renten- bzw. Krankenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers anfallen. Für die Berechnung der Monatslohngrenze von 400 € und der Wochenstundenzahl werden mehrere Arbeitsverhältnisse generell zusammengerechnet. Hast Du z. B. zwei geringfügige Arbeitsverhältnisse mit je 250 € Monatslohn, unterliegen beide Arbeitsverhältnisse der vollen Sozialversicherungspflicht. Es fallen somit Regelbeiträge zur Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung an, die teilweise vom Arbeitgeber und teilweise vom Arbeitnehmer gezahlt werden müssen. Besonderheiten gelten bei der Arbeitslosenversicherung. Liegt der Lohn im einzelnen Arbeitsverhältnis unter 400 € – wären also isoliert betrachtet die Minijobkriterien erfüllt –, fällt für keine der Beschäftigungen Arbeitslosenversicherung an. Allerdings hast Du dann im Fall der Arbeitslosigkeit auch keine Leistungsansprüche aus den Minijobs. Besonders günstig ist ein 400-€-Job, wenn Du ihn neben Deinem Hauptjob ausübst. Dann wird nämlich nicht zusammengerechnet. Für Deinen Minijob bleibt es bei der grundsätzlichen Sozialversicherungsfreiheit. Nur Dein Arbeitgeber muss die pauschalen Beiträge zahlen. Angenommen, Du verdienst in Deinem Hauptjob 1 400 € im Monat, daneben fährst Du aushilfsweise Taxi für »TaxiKrause« und kassierst dafür im Monat 350 €. Die 350 € bekommst Du völlig ohne Abzüge. Hast Du neben Deinem Hauptjob mehr als einen 400-€-Job, wird die Zusammenrechnung nur für den zeitlich zuerst aufgenommenen Minijob vermieden. Der Lohn aus Deinen anderen Minijobs wird dagegen mit Deinem Hauptjob zusammengerechnet, und Du musst Dir dafür normale Sozialversicherungsbeiträge abziehen lassen.
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer
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Verdiene zweimal im Jahr fast unbegrenzt hinzu!
147
Eine geringfügige Beschäftigung setzt voraus, dass Dein regelmäßiger Monats- 147 lohn 400 € durchschnittlich nicht übersteigt. Bist Du durchgehend beschäftigt und schwankt Dein Arbeitslohn z. B. saisonbedingt oder wegen unterschiedlicher Arbeitsstunden in den einzelnen Monaten, kommt es darauf an, dass Du im Jahr insgesamt nicht mehr als 4 800 € verdienst. Unabhängig von dieser Durchschnittsberechnung kannst Du in zwei Monaten im Jahr praktisch unbegenzt hinzuverdienen. Allerdings setzt das voraus, dass Du sagen kannst, dass es sich in diesen Fällen um einen nicht vorhersehbaren, nicht geplanten Arbeitseinsatz handelte. Musst Du z. B. im Juli und August eine Krankheitsvertretung übernehmen, bleibt Dein Job auch dann ein versicherungsfreies geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, wenn Du z. B. 30 Stunden in der Woche arbeitest und in den beiden Monaten jeweils auf einen Monatslohn von 1 700 € kommst. Pauschale Renten- und Krankenversicherungsbeiträge Auf den ersten Blick etwas unlogisch ist das Gesetz über die 400-€-Jobs ja schon. Wenn Du als Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erfüllst, ist Dein Arbeitslohn sozialversicherungsfrei. Trotzdem fallen für diese sozialversicherungsfreie Tätigkeit pauschale Beiträge an.
148
148 Rentenversicherung Der Arbeitgeber muss in jedem Fall den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung von 15 % bei normaler Beschäftigung, von 5 % bei einer Beschäftigung im Privathaushalt zahlen. Die Beiträge werden ab dem ersten Euro Arbeitslohn fällig. Eine Beitragsaufteilung zwischen Dir als Arbeitnehmer und Deinem Arbeitgeber findet nicht statt. Durch den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag erwirbst Du geringe Ansprüche aus der Rentenversicherung. Für ein volles Jahr Minijob werden Dir lediglich 1,4 Monate auf die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten angerechnet. Um also einen Grundrentenanspruch nur aus einer geringfügigen Beschäftigung zu bekommen, müsstest Du fast 43 Jahre einen Minijob ausüben.
149
Allerdings bietet man Dir die Möglichkeit, den pauschalen Rentenversiche- 149 rungsbeitrag aus der eigenen Tasche auf den Regelbeitrag von 19,9 % aufzustocken. Der Vorteil für Dich liegt darin, dass Du dann aus dem Arbeitslohn von 400 € vollwertige Ansprüche aus der Rentenversicherung beziehen kannst. Als Faustregel gilt hier lt. Information der Deutschen Rentenversicherung Bund: Ein Jahr 400-€-Job = 4,25 € Rentenanspruch pro Monat.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Neben dem vollwertigen Anspruch auf Rente zählen vor allem pro Jahr zwölf Monate als Wartezeit für Deinen Rentenanspruch. Außerdem kannst Du das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung in Anspruch nehmen, z. B. Rehabilitationsleistungen, Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, vorgezogene Altersrente.
Besonders interessant ist diese Aufstockungsmöglichkeit für Dich, wenn Dir nur noch einige Beitragsmonate fehlen, bis Du die erforderlichen 60 Monate zusammen hast, z. B., weil Du nur drei oder vier Jahre rentenversicherungspflichtig beschäftigt warst, als Mutter Anspruch auf Kindererziehungszeiten hast oder nur durch die Pflege von Angehörigen Anrechnungszeiten verdient hast. Formell musst Du gegenüber Deinem Arbeitgeber schriftlich auf die Rentenversicherungsfreiheit Deines 400-€-Jobs verzichten. Er trägt dann weiterhin 15 % und Du die restlichen 4,9 % des Gesamtbeitrags. Allerdings verlangt die Rentenversicherung in Aufstockungsfällen für 2007 einen Mindestbeitrag von 79,60 € (19,9 % von 400 €). Verdienst Du in Deinem Minijob also z. B. nur 300 €, trägt Dein Arbeitgeber weiter 15 % des Arbeitslohns, das sind in diesem Fall 45 €. Diesen Betrag musst Du aus eigenen Mitteln auf 79,60 € aufstocken, Du musst also 34,60 € dazulegen.
Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit kann in demselben Arbeitsverhältnis nicht widerrufen werden. Du bist also gezwungen, den Aufstockungsbetrag so lange zu zahlen, bis Du aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest.
Verdiene durch einen Rausschmiss mehr
Angenommen, Dir fehlen noch 24 Beitragsmonate von Deiner Wartezeit für den Rentenanspruch. Schlau wie Du bist, hast Du deshalb auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet. Nach Ablauf der zwei Jahre berappst Du aber munter weiter jeden Monat 4,9 % von 400 € = 20 €. Na, die würdest Du Dir natürlich
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer
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ganz gern selbst in die Tasche stecken, zumal Du finanziell sowieso nicht auf Rosen gebettet bist. »Ja, aber wie denn?«, fragst Du. »Du hast mir doch gerade erklärt, dass ich meinen Verzicht nicht widerrufen kann.« Schon richtig! Aber wenn Dich Dein Chef kurzerhand aus betriebsbedingten Gründen entlässt, ist das Arbeitsverhältnis beendet und damit der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit hinfällig. Wenn Du nach sechs Wochen wieder eingestellt wirst, weil sich die Auftragslage verbessert hat, werden die Karten neu gemischt. Du hast jetzt wieder einen 400-€-Job, für den nur die pauschalen Arbeitgeberbeiträge von 15 % anfallen. 150
150 Krankenversicherung Der pauschale Krankenversicherungsbeitrag beträgt 13 % für normale Beschäftigungen, 5 % für eine Beschäftigung im Privathaushalt. Anders als der Rentenversicherungsbeitrag muss die Krankenversicherung aber nur für Personen gezahlt werden, die in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst versichert oder über die Familienversicherung mitversichert sind. Damit fallen vor allem bei folgenden Personen keine Beiträge zur Krankenversicherung an: ● privat krankenversicherte Arbeitnehmer und deren Familienangehörige ● Selbständige ● Beamte und deren Familienangehörige, wenn sie nicht ausnahmsweise freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind ● Pensionäre ● nicht sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und deren Familienangehörige, z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer. Aus den Krankenversicherungsbeiträgen für Deinen Minijob hast Du keinerlei Ansprüche gegen die Krankenkasse.
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151 cc) Steuer für geringfügig Beschäftigte Für die Besteuerung von Minijobs ergeben sich folgende Möglichkeiten: Der Arbeitslohn kann ● unter Vorlage einer Lohnsteuerkarte besteuert werden; ● mit 2 % pauschal versteuert werden, wenn ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, für das Dein Arbeitgeber pauschale Beiträge zur Rentenversicherung von 15 % bzw. 5 % (bei Beschäftigung im Privathaushalt) abführt; die Pauschalsteuer ist so gering, dass es fast einer Steuerbefreiung gleichkommt; ● mit 20 % pauschal besteuert werden, wenn Dein Arbeitgeber keine pauschalen Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Durch die Pauschalierung wird Dein Arbeitgeber Schuldner der Lohnsteuer. Zudem wird pauschal besteuerter Arbeitslohn nicht in Deine Einkommensteuerveranlagung einbezogen, was für Dich praktisch Steuerfreiheit des 400-€-Jobs bedeutet.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Pauschalierung der Steuer: 2 % oder 20 %? Du kannst Deinen Arbeitgeber weder zu einer Pauschalierung der Steuer mit 2 % noch mit 20 % zwingen. Wie Du schon oben gelesen hast, hängt der Ministeuersatz von 2 % davon ab, dass Dein Arbeitgeber für Deinen 400-€-Job lediglich pauschale Rentenversicherungsbeiträge von 15 % bzw. 5 % zahlen muss. Durch den Pauschalsteuersatz von 2 % ist nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch gleichzeitig die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgegolten. Die Pauschalsteuer von 2 % zahlt der Arbeitgeber auch nicht an sein Finanzamt, sondern zusammen mit dem Pauschalbeitrag zur Sozialversicherung an die Bundesknappschaft – Verwaltungsstelle Cottbus –, die als bundesweit zentrale Einzugsstelle fungiert. Es sind insoweit keine besonderen Anmeldungen der Lohnsteuer erforderlich. Die Steueranmeldung ist vielmehr mit der Meldung der Sozialversicherungsbeiträge verbunden. Der Ministeuersatz von 2 % kommt in folgenden Fällen zur Anwendung: 1. Du hast nur eine geringfügige Beschäftigung, Dein Monatslohn liegt nicht über 400 €. 2. Du hast mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander, der monatliche Arbeitslohn aus allen Arbeitsverhältnissen liegt aber nicht über 400 €. 3. Du hast eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatslohn von normalerweise unter 400 €. Wegen einer überraschenden Krankheitsvertretung verdienst Du zwei Monate lang aber statt 400 € z. B. jeweils 1 250 €. 4. Du hast neben Deinem Hauptjob einen Job auf 400-€-Basis. 5. Du hast neben Deinem Hauptjob mehrere Jobs auf 400-€-Basis. Für den zeitlich zuerst aufgenommenen Nebenjob gilt der Steuersatz von 2 %. Für die weiteren »geringfügigen« Beschäftigungen musst Du entweder Deinen Chefs eine Steuerkarte VI vorlegen, oder die müssen den Lohn mit 20 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuern. Die Pauschalierung mit 20 % kann der jeweilige Arbeitgeber in folgenden Fällen durchführen: 1. Du hast mehrere 400-€-Jobs, die wegen der Zusammenrechnung des Arbeitsentgelts sozialversicherungspflichtig sind und für die deshalb Deine Arbeitgeber keine pauschalen Rentenbeiträge in Höhe von 15 % bzw. 5 % zahlen müssen. 2. Du hast neben Deinem Hauptjob mehrere 400-€-Jobs. Durch die Zusammenrechnung Deiner Hauptbeschäftigung mit allen außer der ersten geringfügigen Beschäftigung sind alle weiteren 400-€-Jobs sozialversicherungspflichtig. Deshalb muss Dein Brötchengeber dafür normale Sozialversicherungsbeiträge zahlen und nicht die Pauschalbeiträge.
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer
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Pass auf! 152
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Da für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Pauschalbeiträge an 152 Krankenkassen abgeführt werden müssen, laufen spätestens dort die Informationen über Arbeitslohn und Arbeitszeit aus allen Arbeitsverhältnissen zusammen. Die Krankenkassen informieren die Arbeitgeber, wenn durch die Zusammenrechnung mehrerer Arbeitsverhältnisse kein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis mehr vorliegt, und fordern sie auf, statt der Pauschalbeiträge die vollen Regelbeiträge abzuführen. Außerdem müssen die Sozialversicherungsträger die Finanzämter informieren, wenn sich herausstellt, dass ein bisher als geringfügig eingestuftes Arbeitsverhältnis die Kriterien der Geringfügigkeit doch nicht erfüllt. Berechnungsgrundlage für die Pauschalsteuer Steuerfreie Teile Deines Einkommens, wie z. B. Reisekosten, Personalrabatte 153 oder Sachleistungen im Rahmen der 44-€-Bagatellgrenze, werden als Einkünfte nicht angesetzt. Genauso bleibt Arbeitslohn außer Betracht, für den die Lohnsteuer vom Arbeitgeber pauschaliert wird. Unter den Tisch fallen demnach z. B.: ● sonstige Bezüge (§ 40 Abs. 1 EStG) ● Mahlzeiten im Betrieb (§ 40 Abs. 2 EStG) ● Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen (§ 40 Abs. 2 EStG) ● Erholungsbeihilfen (§ 40 Abs. 2 EStG) ● Verpflegungsmehraufwendungen bis zur Höhe der steuerlichen Pauschalen (§ 40 Abs. 2 ESt) ● Übernahme privater PC- und Internetkosten (§ 40 Abs. 2 EStG) ● Leistungen des Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG) ● kurzfristige Beschäftigungen (§ 40 a Abs. 1 EStG). Ungemach droht, wenn Dir Dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn aus Deinem 154 Minijob Fahrgeld zahlt. Dieses zählt zunächst einmal zu Deinem Arbeitslohn. Liegt Dein Monatslohn nicht weit weg von der 400-€-Grenze, könnte diese durch die Fahrgeldzahlungen überschritten und aus Deinem Minijob ein sozialversicherungs- und steuerpflichtiges Regelarbeitsverhältnis werden. Um das zu vermeiden, muss der Fahrtostenzuschuss von Deinem Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG). Obergrenze für diese Pauschalversteuerung ist der Betrag, der sich bei Dir als Entfernungspauschale ergibt: für jeden Arbeitstag 0,30 € je Entfernungskilometer abzgl. der ersten 20 km (Kappung der Entfernungspauschale seit 2007).
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Angenommen, Dein Arbeitgeber zahlt Dir in Deinem Minijob 380 € im Monat und für die zehn Mal im Monat, die Du die 25 km Entfernung zur Arbeit mit Deinem Auto fährst, ein Fahrgeld von 50 €. Für Deinen Minijob ergibt sich jetzt folgende Berechnung: Fahrtkostenzuschuss 50,00 € Pauschalierungsgrenze monatlich (15 Arbeitstage) (25 km – 20 km) = 5 km 0,30 € 10 Tage 15,00 € verbleibender, normal zu versteuernder Fahrtkostenzuschuss 35,00 € + laufender Lohn aus dem Minijob 380,00 € regelmäßiger Lohn aus dem Minijob 415,00 € Damit hast Du keinen Minijob mehr und es fallen sowohl für Dich als auch für Deinen Arbeitgeber Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung an. Außerdem kann Dein Arbeitgeber den Lohn nicht mehr mit 2 % pauschal versteuern und Du musst wieder selbst die Steuer tragen, wass Dich vor allem dann einen Batzen Geld kosten, wenn bei Dir oder Deinem Ehepartner noch andere Einkünfte vorliegen.
Nimm statt Fahrgeld einen Benzingutschein oder ein Jobticket! Dem oben geschilderten Problem geht Ihr aus dem Weg, wenn Dir Dein Chef statt Fahrgeld eine Sachleistung in Form eines monatlichen Benzingutscheins oder eines Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel zukommen lässt. Wenn dessen monatlicher Wert unter 44 € liegt, ist diese Leistung des Arbeitgebers steuerfrei und wird auch nicht in die Lohngrenze Deines Minijobs eingerechnet. Mehr dazu findest Du unter E Rz 40 ff.
Keine Steuer für 1-€-Jobs 155
Mit den durch Hartz IV eingeführten 1-€-Jobs kannst Du Dein Arbeitslosen- 155 geld anrechnungsfrei aufstocken. Gehörst Du zu den 1-€-Jobbern, kannst Du für Deine – gemeinnützige – Arbeit 1 bis 2 € pro Stunde bei max. 30 Stunden in der Woche verdienen. Viel ist das ja nicht gerade. Aber jetzt die gute Nachricht. Dein Zuverdienst ist komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 2 b EStG). Weder für Dich noch für Deinen Arbeitgeber fallen Steuern an, auch keine pauschale Lohnsteuer.
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7. Pauschalierung der Lohnsteuer
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Bei Rentnern geht es auch ohne Pauschalsteuer 156
Als Rentner brauchst Du Dir keine großen Gedanken zu machen, dass man 156 Dich wegen Deines 400-€-Jobs mit Steuern zur Kasse bittet. Wenn Du Deine kleine Rente mit einem solchen Aushilfsjob aufbesserst, kannst Du Deinem Brötchengeber sogar die Pauschalsteuer ersparen, indem Du ihm eine Steuerkarte, z. B. mit der Steuerklasse I (ledig) oder III (verheiratet), vorlegst. Wenn Deine monatliche Rente als Lediger nicht deutlich über 1 200 € und als Verheirateter über 2 750 € liegt, fällt trotz der geänderten Rentenbesteuerung keine Steuer an. So sieht die Rechnung für Dich aus, wenn Du 2005 oder früher in Rente gegangen bist:
Monatslohn 400 € 12 ./. Arbeitnehmerpauschbetrag ./. Altersentlastungsbetrag Arbeitslohn
4 800 € – 920 € – 1 900 € 1 980 €
Rente 1 200 € 12 Rente 2 750 € 12 Besteuerungsanteil 50 % ./. Pauschbetrag für Renten Renteneinkünfte
14 440 € – 7 220 € – 102 € 7 118 €
Ledige
Verheiratete
1 980 €
1 980 €
33 000 € – 16 500 € – 102 € 7 118 € 16 398 €
./. Sonderausgaben-Pauschbetrag – 36 € ./. Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) – 1 500 € Einkommen 7 562 € ./. Grundfreibetrag – 7 665 € bleiben zu versteuern 0€
16 398 € – 72 € – 3 000 € 15 306 € – 15 330 € 0€
Wie Du siehst, zahlen so weder Du noch Dein Arbeitgeber Steuern für Deinen 400-€-Job. Bist Du erst 2006 oder 2007 in Rente gegangen, steigt der Besteuerungsanteil der Rente auf 52 % bzw. 54 %. Dementsprechend geringer ist der Rentenbetrag bis zu dem für den Minijob keine Steuern anfallen.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Als »reicher« Rentner fährst Du mit der Pauschalierung besser Gehörst Du zu den Rentnern, die über eine besonders hohe Rente verfügen oder bei denen sich der Fiskus schon wegen anderer Einkünfte, z. B. aus der Vermietung von Immobilien oder wegen hoher Zinsen, bedient, fährst Du mit der Pauschalsteuer für Deinen 400-€-Job deutlich besser. Du wirst also Deinem Arbeitgeber keine Steuerkarte vorlegen und ihn bitten, die Steuer mit 2 % pauschal abzuführen.
Wechsle im richtigen Moment die Besteuerungsmethode beim Ehegattenarbeitsverhältnis 157
Wenn Du Deine bessere Hälfte in Deiner Firma als 400-€-Kraft beschäf- 157 tigst, fährst Du in aller Regel mit der Pauschalierung der Lohnsteuer besser. Doch kann es passieren, dass Du später merkst, dass eine Versteuerung nach Lohnsteuerkarte deutlich günstiger gewesen wäre, z. B., wenn sich herausstellt, dass Du mit deiner Firma Verluste gemacht hast oder Euer gemeinsames Einkommen so gering ist, dass keine Steuern anfallen. Dank des BFH kannst Du Dich jetzt auch noch anders entscheiden, wenn das Kalenderjahr längst abgelaufen ist, und von der Pauschalierung des Arbeitslohns zur Regelbesteuerung wechseln. Du gibst dazu einfach eine geänderte Lohnsteueranmeldung ohne die Pauschalsteuer ab und erklärst in Deiner Steuererklärung den Arbeitslohn Deines Ehegatten in der Anlage N als normales Arbeitseinkommen (BFH-Urt. v. 26. 11. 2003 – BStBl II 2004 S. 195).
mS
8. Altersversorgung 158
Zunächst ein Überblick, welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvor- 158 sorge Du nutzen kannst und wo die Vorteile und die Fallstricke für Dich liegen:
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8. Altersversorgung
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Wege der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge Form der betrieblichen Altersvorsorge
Kurzbeschreibung
Steuerliche Förderung in der Ansparphase
Besteuerung in der Leistungsphase
Pensionszusage/ Direktzusage
Der Arbeitgeber verspricht bei Eintritt in den Ruhestand eine regelmäßige monatliche Altersversorgungszahlung (Pension); der Arbeitnehmer muss keine Zahlungen dafür leisten.
Der Aufbau der Altersversorgung ist nicht steuerpflichtig; dadurch entsteht in der Ansparphase keine finanzielle Belastung.
Die späteren Pensionszahlungen stellen Arbeitslohn dar und müssen vom Arbeitnehmer zusammen mit seinen anderen Einkünften voll versteuert werden.
Pensionszusage/ Direktzusage (aus Gehaltsumwandlung)
Der Arbeitgeber verspricht bei Eintritt in den Ruhestand eine regelmäßige monatliche Altersversorgungszahlung (Pension); der Arbeitnehmer finanziert dies durch einen regelmäßigen Gehaltsverzicht.
Der Aufbau der Altersversorgung ist nicht steuerpflichtig; der Besteuerung unterliegt nur noch der Lohn abzüglich Gehaltsverzicht, dadurch ergibt sich ein laufender Steuervorteil.
Die späteren Pensionszahlungen stellen Arbeitslohn dar und müssen vom Arbeitnehmer zusammen mit seinen anderen Einkünften voll versteuert werden.
Werksrente
Der Arbeitgeber zahlt ohne verbindliche Zusage an ehemalige Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung unmittelbar aus Betriebsmitteln oder z. B. über eine Unterstützungskasse.
Der Aufbau der Altersversorgung ist nicht steuerpflichtig; dadurch entsteht in der Ansparphase keine finanzielle Belastung.
Die späteren Zahlungen der Werksrente werden behandelt wie eine Pension. Sie stellt Arbeitslohn dar und muss vom Arbeitnehmer zusammen mit seinen anderen Einkünften voll versteuert werden.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber zahlt zu Gunsten des Arbeitnehmers Beiträge in eine durch ihn abgeschlossene Lebensversicherung, die dem Arbeitnehmer als Altersvorsorge eine regelmäßige monatliche Rentenzahlung garantiert.
Die Direktversicherungsbeiträge sind bei Vertragsabschluss nach dem 31. 12. 2004 bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2007 = ca. 2 520 €) zuzüglich weiterer 1 800 € (2007 insgesamt also ca. 4 320 €) steuerfrei. (Sonderregelungen für Altverträge vor 2005)
Die späteren Zahlungen aus der Direktversicherung müssen vom Arbeitnehmer zusammen mit seinen anderen Einkünften voll versteuert werden (§ 22 Nr. 5 EStG). (Sonderregelungen für Altverträge vor 2005)
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
Form der betrieblichen Altersvorsorge
Kurzbeschreibung
Steuerliche Förderung in der Ansparphase
Besteuerung in der Leistungsphase
Pensionskasse/ Pensionsfonds
Der Arbeitgeber zahlt zu Gunsten des Arbeitnehmers Beiträge an eine Pensionskasse, die dem Arbeitnehmer als Altersvorsorge eine regelmäßige monatliche Zahlung garantiert.
wie bei Direktversicherungen + wahlweise Förderung durch Riester-Zulage. (Sonderregelungen für Altverträge vor 2005)
Wie bei Direktversicherungen. (Sonderregelungen für Altverträge vor 2005)
159 Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds Wenn die Vereinbarung über die betriebliche Altersversorgung mit dem Arbeitgeber erst nach dem 31. 12. 2004 getroffen wurde, werden Beiträge zu Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nahezu gleich behandelt. Sie bleiben nach § 3 Nr. 63 EStG unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei: ● Durch die Zahlungen wird eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung aufgebaut, das bedeutet praktisch, dass das eingezahlte Kapital für Dich individuell angelegt und später mit Zins und Zinseszins ausgezahlt wird. ● Die Auszahlung darf nur als laufende Rente erfolgen, Verträge mit einmaliger Kapitalauszahlung sind nicht steuerbegünstigt. ● Die Auszahlung darf frühestens mit dem 60. Lebensjahr beginnen bzw. mit dem Beginn der Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung. ● Umfasst die betriebliche Altersversorgung auch Hinterbliebene, darf die Rente nur an Ehegatten und Kinder bzw. den Lebenspartner geregelt sein. Bezugsrechte für andere Personen wie Eltern oder Geschwister sind dagegen schädlich und verhindern die Steuerfreiheit. ● Steuerfrei bleiben höchstens 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. ● Bei Versorgungszusagen (Vertragsabschluss) nach dem 31. 12. 2004 können zusätzliche 1 800 € steuerfrei bleiben.
Wenn Deine Direktversicherung also z. B. erst 2005 oder später abgeschlossen wurde, können im Jahr 2007 Beiträge zu dieser Versicherung bis zu einer Höhe von 4 320 € steuerfrei bleiben. Völlig zu Recht fragst Du Dich allerdings: »Was ist denn mit meiner betrieblichen Altersversorgung, wenn die Versorgungszusage und die Verträge schon vor 2005 abgeschlossen wurden?« Nun, in diesem Fall gelten die bisherigen Regelungen weiter. Für Altverträge kann der Arbeitgeber auch noch die Lohnsteuer pauschal mit 20 % erheben. Im Einzelnen sieht das dann so aus:
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8. Altersversorgung
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Altverträge (= Versorgungszusage 2004 oder früher):
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1. Pensionsfonds Beiträge an Pensionsfonds bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrundlage zur Rentenversicherung (2007 = 2 520 €) steuerfrei. Sind die Beiträge höher, ist der Restbetrag steuerpflichtig, aber Du kannst dafür noch die RiesterZulage erhalten.
zur Riester-Zulage Wenn Dir die Steuerfreiheit nichts bringt, z. B. weil Du wegen Deines niedrigen Einkommens keine Steuern zahlst, kannst Du auf die Steuerfreiheit verzichten und stattdessen für den gesamten Betrag die Riester-Zulage beantragen. 2. Pensionskasse Beiträge an eine Pensionskasse bleiben ebenfalls zunächst bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). Liegen die Beiträge höher (z. B. für 2007 höher als 2 520 €), können weitere 1 752 € nach § 40 b EStG mit 20 % pauschal versteuert werden. Und wenn auch dann mit den Beiträgen noch nicht Schluss ist, kannst Du dafür die Riester-Zulage beantragen. 3. Direktversicherung Anders als die Beiträge zu Pensionskassen und Pensionsfonds waren die Beiträge zu Direktversicherungen bis einschließlich 2004 nicht steuerfrei. Sie konnten allenfalls mit 20 % pauschal besteuert werden (§ 40 b EStG). Wurde Deine Direktversicherung vor dem 1. 1. 2005 abgeschlossen, hattest Du die Möglichkeit, die Pauschalbesteuerung mit 20 % durch Deinen Arbeitgeber fortzuführen. Du musstest dazu bis zum 30. 6. 2005 Deinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt haben, dass Du eine Fortführung der Pauschalbesteuerung wünscht.
zur Pauschalsteuer für Direktversicherungsverträge Wenn Du Deinen Arbeitgeber wechselst, übernimmt der neue regelmäßig Deinen Direktversicherungsvertrag. Um weiter von der Pauschalbesteuerung zu profitieren, musst Du auch bei Deinem neuen Brötchengeber vor dessen erster Beitragszahlung einen schriftlichen Antrag stellen, dass er die Beiträge pauschal mit 20 % versteuern soll.
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
zur Pauschalsteuer für Altverträge Auch wenn Du es auf den ersten Blick ziemlich komisch findest, auf die Steuerfreiheit zu verzichten und stattdessen eine Besteuerungsvariante zu wählen, die 20 % Lohnsteuer zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag kostet, solltest Du nicht vorschnell handeln. Die Pauschalierung der Lohnsteuer kann durchaus Vorteile haben: 1. Bei Steuerfreiheit werden später Deine Erträge aus der Lebensversicherung nachgelagert und damit voll besteuert. Wird dagegen die Lohnsteuer pauschaliert, unterliegt die Rente aus Deiner Direktversicherung nur mit einem geringen Ertragsanteil der Besteuerung. Bist Du bei Rentenbeginn z. B. 65 Jahre alt, werden nur 18 % der Rentenzahlung als Einkommen angerechnet, 82 % bleiben steuerfrei. 2. Der Verzicht auf die Steuerfreiheit kann sich auch dann lohnen, wenn Du Dir bei Ablauf der Versicherung keine Rente, sondern einen Kapitalbetrag auszahlen lässt. In diesem Fall erhältst Du Dir durch den formell ausgesprochenen Verzicht die Steuerfreiheit der Kapitalzahlung. Neuverträge
Zahle im Zweifel die Beiträge selbst! 161
Nicht jeder Arbeitgeber ist so großzügig und zahlt die Beiträge zu Deiner Al- 161 tersversorgung aus der eigenen Tasche. Damit Du bei der notwendigen Aufstockung Deiner gesetzlichen Altersversorgung nicht in die Röhre siehst, hat der Gesetzgeber im Betriebsrentengesetz festgelegt, dass Du in jedem Fall einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung hast, wenn Du bereit bist, die erforderlichen Beiträge durch einen Verzicht auf einen Teil Deines Gehalts zu finanzieren. Im schönen Amtsdeutsch spricht man dann von einer »Gehaltsumwandlung«. Der Vorteil für Dich liegt klar auf der Hand. Den Teil Deines Gehalts, auf den Du verzichtest, musst Du nicht mehr versteuern. Auf diese Weise sparst Du einen dicken Batzen an Lohnsteuer und kannst sozusagen indirekt den Fiskus an der Finanzierung Deiner Altersversorgung beteiligen. Mit einer betrieblichen Altersversorgung fährst Du in aller Regel günstiger als mit privaten Verträgen. Zumindest bis zu Beiträgen von jährlich 4 % der Bei-
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8. Altersversorgung
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tragsbemessungsgrenze (2006 = 2 520 €) hast Du die volle Steuerfreiheit. Bei der privaten Vorsorge bekommst Du über den Abzug als Vorsorgeaufwendungen nur einen Teil steuerfrei. Hinzu kommt noch – zumindest bis 2008 –, dass für die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung keine Sozialversicherung anfällt. Was dabei für Dich herausspringt, wenn Dein Arbeitgeber einen Direktversicherungsvertrag abschließt, dessen Beiträge Du durch einen Gehaltsverzicht finanzierst, siehst Du an folgendem Beispiel: Angenommen, Dein Monatsgehalt liegt bei 3 500 €. Als Lediger mit der Steuerklasse I kannst Du es Dir erlauben, im Monat einen größeren Betrag zu investieren, und verzichtest daher monatlich auf 350 € zugunsten der Beiträge in die Direktversicherung. Lohnsteuer (StKl I/0) auf den Monatslohn von ./. Gehaltsverzicht Lohnsteuer für den gekürzten Monatslohn von Ersparnis an Lohnsteuer monatlich Zuzüglich Kirchensteuer 9,0% von 119,09 € Zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5% von 119,09 € Gesamtersparnis pro Monat Jährlich
3 500,00 € – 350,00 € 3 150,00 €
725,25 € – 606,16 € 119,09 € + 10,71 € + 6,54 € 136,34 € 1 636,08 €
Damit bezahlst Du von den 4 200 € für Deine Altersversorgung nur noch etwa 2 564 €, also nur ungefähr 60 %, aus der eigenen Tasche. Die übrigen 40 % steuert freundlicherweise der Bundesfinanzminister bei.
Mach aus Deiner Abfindung in späteren Jahren steuerfreie Altersvorsorgeleistungen! 162
Hast Du als gutverdienender leitender Angestellter nicht auch schon ärgerlich 162 die Stirn gerunzelt, dass die Steuerfreiheit für Entlassungsabfindungen gestrichen wurde? Vor allem wenn Du mit der Abfindung etwas für Deine spätere Altersversorgung tun willst, ist es doppelt ärgerlich, wenn Dir der Fiskus zuvor bis zu 48 % (bei absoluten Spitzenverdienern ab 2007 sogar 51,5 %) an Steuern (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) dafür abknöpft. Nutze deshalb lieber die Segnungen der betrieblichen Altersversorgung und kassiere weiter einen Teil Deiner Abfindung steuerfrei. Das geht ganz einfach. Statt Dir die komplette Abfindung auszahlen zu lassen, kassierst Du nur den Teil, den Du brauchst, um die Zeit bis zu Deinem nächsten Job zu überbrücken. Den Rest zahlt Dein Arbeitgeber in eine Direktversiche-
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
rung, aus der Dir bei Eintritt in das Rentenalter Monat für Monat eine zusätzliche laufende Rente gezahlt wird. In diesem Fall bleibt nämlich nicht nur der normale Jahresbetrag von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung zzgl. 1 800 € steuerfrei, sondern für jedes Jahr nach dem 31. 12. 2004, das Du bei Deinem Arbeitgeber geschafft hast, weitere 1 800 €. Wenn Du allerdings schon vorher steuerfreie Zahlungen in eine Pensionskasse, Direktversicherung oder einen Pensionsfonds kassiert hast, wird der vervielfältigte Höchstbetrag um die steuerfreien Beträge der letzten sieben Jahre gekürzt. In die Kürzung einbezogen werden allerdings auch hier nur steuerfreie Zahlungen ab dem Jahr 2005. Beispiel Angenommen, Du wirst im Jahr 2008 von Deinem Arbeitgeber nach 25 Jahren im Betrieb an die Luft gesetzt. Als langjährigem verdientem Mitarbeiter versüßt Dir Dein Boss die Entlassung mit einer Abfindung von 60 000 €. Eine betriebliche Altersversorgung hattest Du bisher nicht. Ihr entschließt Euch deshalb, einen Teil der Abfindung, nämlich 10 000 €, in eine Direktversicherung einzuzahlen. Und so sieht es dann steuerlich für Dich aus: Abfindung daraus in eine Direktversicherung gezahlt davon höchstens steuerfrei 1 800 € 4 Jahre = steuerfreier Teil für betriebliche Altersversorgung (§ 3 Nr. 63 EStG) verbleibender Teil der Abfindung steuerpflichtiger Teil 2007
60 000 € 10 000 € 7 200 € – 7 200 € 52 800 € 52 800 €
Wie Du siehst, müssen von Deiner Abfindung 2008 nun statt 60 000 € nur noch 52 800 € versteuert werden. Eine Direktversicherung kann auch im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses zugunsten des im Betrieb mitarbeitenden Ehegatten abgeschlossen werden. Voraussetzung ist hier allerdings immer, dass das Arbeitsverhältnis dem Grunde nach anerkannt werden kann.
mS
Kassiere mit einem zusätzlichen Vertrag 1 800 € steuerfrei! 163
Zum Ausgleich dafür, dass ab 2005 für neu zugesagte kapitalgedeckte betrieb- 163 liche Altersversorgungen die Lohnsteuer nicht mehr pauschal berechnet wer-
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8. Altersversorgung
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den kann, wurde neben der Steuerfreiheit bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (2007 = 2 520 €) ein zusätzlicher Steuerfreibetrag bis zu 1 800 € eingeführt. Wenn Du bislang schon über Beiträge zu einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds steuerfreie Beiträge in Höhe der 4 %-Grenze kassiert hast, würde es sich doch sicher lohnen, noch etwas mehr in die Altersversorgung zu stecken. Warum die Steuerfreiheit von 1 800 € nutzlos verschenken? Leider genügt es nicht, wenn Dein Arbeitgeber weitere 1 800 € aus Deinem Lohn in den schon bestehenden Vertrag zahlt. Die bloße Anhebung der Beiträge akzeptiert der Fiskus nämlich nicht als neue Versorgungszusage. Damit es mit der zusätzlichen Steuerbefreiung dennoch klappt, hast Du folgende Möglichkeiten: ● Du erweiterst Deinen bisherigen Vertrag um ein zusätzliches biometrisches Risiko und zahlst dafür höhere Beiträge. Unter biometrischen Risiken versteht der Fiskus die Absicherung für Tod, Invalidität, Unfall, Berufsunfähigkeit oder die Hinterbliebenenversorgung. Interessant ist das für Dich z. B., wenn Dein Vertrag bisher keine Hinterbliebenenversorgung vorsah, Du aber inzwischen geheiratet hast und der erste Nachwuchs da ist. Die zusätzlichen Beiträge für die Hinterbliebenenversorgung sind dann bis zu 1 800 € steuerfrei (§ 3 Nr. 63 EStG). ● Noch einfacher ist es, wenn Du neben dem bestehenden Altersversorgungsvertrag einen weiteren in einer anderen Sparte der betrieblichen Altersversorgung abschließt. Hast Du z. B. einen Vertrag in einer Pensionskasse oder bei einem Pensionsfonds, kannst Du einen Direktversicherungsvertrag mit monatlicher Zahlung von 150 € (= 1 800 €/Jahr) abschließen, den Du selbst aus einem Gehaltsverzicht finanzierst. Wichtige Einschränkung: Die zusätzliche Steuerfreiheit von 1 800 € kannst Du in den Wind schreiben, wenn Du z. B. noch eine vor 2005 abgeschlossene Direktversicherung hast, für die weiterhin die Beiträge mit 20 % pauschal besteuert werden. Dabei ist völlig gleichgültig, wie hoch die pauschal besteuerten Beiträge sind. Auch Miniversicherungen mit nur 200 bis 300 € Jahresbeitrag machen Dir die Steuerfreiheit kaputt.
Ein kleiner Verzicht bringt Dir 1 800 € Steuerbefreiung! Angenommen, Du hast seit Jahren eine kleine Direktversicherung und möchtest nun gern mehr für die alten Tage auf die Seite legen. Den alten Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen ist nicht zu empfehlen, denn wie bei
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
jedem anderen Lebensversicherungsvertrag rückt die Versicherungsgesellschaft bei vorzeitiger Kündigung nur den mickrigen Rückkaufwert heraus, und der ist oft geringer als die bisher eingezahlten Beiträge. Du machst stattdessen Folgendes: ● Für Deine alte Direktversicherung verzichtest Du auf die Pauschalierung der Lohnsteuer. Bitte Deinen Arbeitgeber, er möge die Beiträge nunmehr Deinem Arbeitslohn zuschlagen und nach der Lohnsteuerkarte versteuern. ● Gleichzeitig schließt Du einen Vertrag mit 1 800 € Jahresbeitrag z. B. bei einer Pensionskasse ab. So kommt Deine alte Direktversicherung der Steuerfreiheit für Beiträge bis zu 1 800 € für Deinen neuen Altersversorgungsvertrag nicht mehr ins Gehege. Bei einem Steuersatz von ca. 35 % sieht Deine Ersparnisrechnung etwa so aus: Lohnsteuer auf Direktversicherungsbeiträge von 300 € Sozialversicherung darauf (ca. 21%) gesparte pauschale Lohnsteuer (20% von 300 €) gesparte Lohnsteuer auf 1 800 € Beiträge für den neuen Vertrag Ersparnis
105,00 € + 62,00 € – 60,00 € – 630,00 € 523,00 €
Da Du außer Lohnsteuer auch noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sparst, liegt Deine tatsächliche Gesamtersparnis sogar noch höher und finanziert Dir Vater Staat so etwa ein Drittel der Beiträge aus dem Steuersäckel.
Kassiere Deine Tantieme oder Dein Weihnachtsgeld steuerfrei! 164
Als Arbeitnehmer kannst Du mit Hilfe von Pensionszusagen die Versteuerung 164 Deines Gehalts lange aufschieben und in Zeiten verlagern, in denen Du z. B. als Rentner nicht mehr der horrenden Progression unterliegst. Zudem ist die Steuerfreiheit bei einer Pensionszusage nicht auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Schlag Deinem Chef eine »arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage« vor. Ein Modell, von dem Ihr beide profitiert. Du verzichtest rechtzeitig vor Beginn des Jahres auf einen Teil Deines Gehalts, z. B. Deine Jahresgratifikation, Deine Tantieme oder das Weihnachtsgeld. Im Gegenzug dafür erteilt Dir Dein Brötchengeber eine Pensionszusage. Auf diese Weise baust Du Jahr für Jahr einen immer höheren Pensionsanspruch auf, und Dein Arbeitgeber trägt nicht von vornherein das Risiko, ab dem ersten Tag eine volle Pension zahlen zu müssen.
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9. Die Riester-Förderung
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Dein Vorteil dabei: 1. Da Dir die Tantieme oder das Weihnachtsgeld, auf das Du zugunsten der Pensionszusage verzichtet hast, nicht zugeflossen ist, zahlst Du dafür keine Steuern und das auch, wenn der umgewandelte Gehaltsteil 2007 den Betrag von 4 320 € deutlich überschreitet. 2. Du kannst Dich von Jahr zu Jahr neu entscheiden, ob Du mit dem Geld, das Du übrig hast, Deinen Pensionsanspruch aufstockst oder doch lieber eine Urlaubsreise machst oder Dir ein neues Auto zulegst. Damit es mit der steuerlichen Anerkennung Deiner arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage auch wirklich klappt, musst Du einige Dinge beachten, die der Fiskus im BMF-Schreiben vom 4. 2. 2000 – BStBl 2000 I S. 354 festgehalten hat: ● Die Herabsetzung Deiner Bezüge darf ausschließlich künftige, rechtlich noch nicht entstandene Gehaltsbestandteile betreffen. ● Bei der Dir für den Verzicht im Gegenzug zugesagten Versorgungsleistung muss es sich um eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) handeln. ● Die Versorgungszusage muss ein sog. biometrisches Risiko (Tod, Invalidität, Krankheit) abdecken. Es genügt nicht, wenn Dir lediglich das aus dem Gehaltsverzicht »angesparte« Kapital zzgl. einer Verzinsung ausgezahlt wird.
Denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht. (Heinrich Heine)
9. Die Riester-Förderung 165
Um die Lücken zu stopfen, die sich künftig bei der Altersversorgung ergeben 165 werden, wurde mit der »Riester-Rente« ein Modell der staatlich geförderten privaten Altersversorgung aus der Taufe gehoben, deren Beiträge durch Zulagen und einen besonderen Sonderausgabenabzug steuerlich gefördert werden. Um sicherzustellen, dass nur Verträge gefördert werden, die den staatlichen Fördervoraussetzungen entsprechen, erhalten alle begünstigten Riester-Verträge ein besonderes Zertifikat und eine eigene Zertifizierungsnummer. Dieses Zertifikat sagt Dir aber nur, dass Du für den Vertrag die Riester-Förderung erhältst und dass Du später mindestens Deine Beiträge ausgezahlt bekommst. Es ist kein staatliches Gütesiegel dafür, dass das jeweilige Anlageinstitut besonders wirtschaftlich arbeitet und eine hohe Rendite erwirtschaftet. Folgende Personen können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen: ● Arbeitnehmer ● Angestellte ● Beamte ● Wehr-, Zivildienstleistende
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II. Lohn – Gehalt steuerfrei oder steuerpflichtig!?
● Absolventen eines sozialen Jahres ● Arbeitslose, auch wenn wegen der Einkünfte des Ehegatten oder eigenen Vermögens keine Ansprüche an das Arbeitsamt bestehen ● Bezieher von Vorruhestandsgeld ● nicht erwerbstätige Pflegepersonen ● Kindererziehende für Kindererziehungszeit ● 400-€-Jobber, die auf ihre Versicherungsfreiheit verzichten und den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag ihres Arbeitgebers auf den Regelbeitrag aufstocken ● in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker ● in der Altersversicherung der Landwirte pflichtversicherte Landwirte Dagegen ist keine Förderung möglich, wenn Du selbständig bist. 166
166 1. Riester-Zulage Für Altersvorsorgeverträge kannst Du besondere Zulagen beantragen, die Dir neben den Beiträgen auf Deinen Altersvorsorgevertrag gezahlt werden. Die Berechnungsgrößen sind gestaffelt und steigen stufenweise an. Allerdings musst Du, um in den Genuss der jeweils vollen Zulage zu kommen, bestimmte Mindestbeiträge aus der eigenen Tasche zahlen.
Übersicht Jahr Mindesteigenbeitrag in % vom Bruttolohn des Vorjahres
2006–2007
ab 2008
3%
4%
1 575 €
2 100 €
Grundzulage
114 €
154 €
Kinderzulage je Kind
138 €
185 €
Höchstbeitrag (abzüglich Zulagen)
Wenn Du nicht wenigstens einen Betrag in Höhe des Mindesteigenbeitrags abzgl. der Dir zustehenden Zulagen einzahlst, werden Deine Zulagen anteilig gekürzt. Beispiel Angenommen, Dein Bruttolohn betrug im Jahr 2007 umgerechnet 30 000 €. Du hast zwei Kinder. Bei 30 000 € beträgt der Mindesteigenbeitrag 2006 3 % 900 € Dir stehen folgende Zulagen zu: Grundzulage 114 € Kinderzulage 2 138 € 276 € Zulage insgesamt 390 € 390 € Verbleiben für Dich aus der eigenen Tasche zu zahlen 510 €
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9. Die Riester-Förderung
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Bei kinderreichen Familien könnte es dazu kommen, dass die Zulagen insgesamt höher sind als der Mindesteigenbeitrag. Du musst deshalb mindestens 60 € selbst zahlen. 2. Zulagenanspruch bei Ehegatten Ehegatten werden bei der Bemessung der Grundzulage getrennt behandelt. Jeder Ehegatte hat somit nur dann einen Zulagenanspruch, wenn er zum begünstigten Personenkreis gehört, er muss auch jeweils den Mindesteigenbeitrag zahlen. Kinderzulage bekommt Ihr als Ehepaar allerdings nur einmal. Sind beide Ehepartner zulagenberechtigt, erhält vorrangig die Mutter die Kinderzulage. Sie kann die Zulage aber jährlich auf den Vater übertragen. Eine nette Besonderheit hatten die Erfinder der Riester-Förderung für Eheleute aber dennoch auf Lager. Als nicht begünstigter Ehegatte, z. B., weil Du selbständig oder gar nicht berufstätig bist, steht Dir ein abgeleiteter Zulagenanspruch zu, wenn Dein Ehegatte dem Grunde nach Riester-begünstigt ist und Du selbst einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließt. Der Vorteil für Euch: Der Ehegatte mit dem abgeleiteten Zulagenanspruch muss selbst keinen Mindesteigenbeitrag leisten, und zudem wird dessen Zulage auf den Mindesteigenbeitrag des anderen Ehepartners angerechnet. 167
3. Zusätzlicher Sonderausgabenabzug 167 Für Deine Zahlungen in einen begünstigten – zertifizierten – Altersvorsorgevertrag kannst Du nach § 10 a EStG einen Sonderausgabenabzug in Anspruch nehmen. Dieser beträgt zusätzlich zu den üblichen Höchstbeträgen 1 575 € (2006/2007) bzw. 2 100 € (ab 2008). Von der Steuerersparnis wird allerdings die Zulage, die Dir auf Deinem Vertrag gutgeschrieben wurde, abgezogen (Günstigerprüfung).
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4. Was blüht mir an Steuern, wenn ich später einmal die Rente aus meinem 168 Riester-geförderten Altersvorsorgevertrag kassiere? Der Teil der Riester-Rente, der aus steuerlich geförderten Beiträgen stammt, wird später zu 100 % besteuert (»nachgelagerte Besteuerung«).
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121 Es gibt gute, achtbare und es gibt weniger gute, achtbare Gesetze. Steuergesetze sind wenig achtbare Gesetze. Denn sie beruhen nicht auf den Regeln von Tugend, Sitte und Anstand, sondern auf Geldgier und Ausbeutungsstreben des Staates. (Der Verfasser)
III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer 1. Werbungskosten – Deine Berufskosten 169
Werbungskosten sind die beruflichen Ausgaben oder, wie die Steuergesetze sich 169 ausdrücken, die Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Deines Arbeitseinkommens. Praktisch sind das alle Kosten, die Dein Beruf mit sich bringt, auch die Vorbereitung darauf. Abzugsfähig sind die tatsächlichen Kosten, mindestens aber 920 € (Arbeitnehmerpauschbetrag). Daher fallen alle beruflichen Kosten bis 920 € sang- und klanglos unter den Tisch, wirken sich also steuerlich nicht aus. Stehst Du nicht mehr im aktiven Arbeitsleben und beziehst als Pensionär oder Werksrentner Versorgungsbezüge, beträgt der Arbeitnehmerpauschbetrg nur 102 €. Mit der Begründung, bei einem nicht mehr im aktiven Arbeitsleben stehenden Versorgungsempfänger würden auch nicht mehr Werbungskosten anfallen als bei einem Rentner, gesteht Dir der Fiskus nur noch dieselbe Werbungskostenpauschale zu wie Rentnern.
zum Arbeitnehmerpauschbetrag Bleib mit Deinen Werbungskosten entweder deutlich unterhalb der Grenze von 920 €, um den Vorteil des Pauschbetrags möglichst optimal auszuschöpfen, oder überschreite die Grenze von 920 € deutlich. Legst Du ab 2007 (Kürzung der Entfernungspauschale um die ersten 20 Kilometer) täglich mindestens 34 Kilometer zur Arbeit zurück, ist die Pauschale schon erreicht. Zur Kontrolle: (34–20 =) 14 km 0,30 € 220 Tage = 924 €. Alles, was Du zusätzlich an Werbungskosten in petto hast, wirkt sich jetzt steuermindernd aus. Wie kannst Du die Werbungskosten geltend machen? Da gibt es zwei Möglichkeiten: ● Schon im Lauf des Jahres sich für die voraussichtlichen Werbungskosten einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. In diesem Fall musst Du nach Ablauf des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben. Mehr dazu unter E Rz 446 ff.
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● Nach Ablauf des Jahres die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) angeben. Siehe dazu E Rz 450.
2. Reisekosten 170
Unter dem Begriff Reisekosten werden im Steuerrecht die Kosten zusammen- 170 gefasst, die entweder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder von Dir als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn Du außerhalb Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wirst. Dabei sind der Umfang der steuerfreien Arbeitgebererstattungen und der eines möglichen Werbungskostenabzugs nahezu identisch. Lediglich im Bereich der Übernachtungskosten kann der Arbeitgeber Pauschalen erstatten, die es für den Werbungskostenabzug nicht gibt; dazu aber später mehr. Reisekosten fallen an, wenn Du eine sog. Auswärtstätigkeit ausübst, d. h. eine ● Dienstreise durchführst, ● Einsatzwechseltätigkeit oder ● Fahrtätigkeit ausübst. In allen drei Reisekostensparten kommen für einen Werbungskostenabzug oder eine steuerfreie Arbeitgebererstattung folgende Aufwendungen in Betracht: ● Verpflegungsmehraufwendungen ● Fahrtkosten ● Übernachtungskosten ● Nebenkosten Bei den Erstattungen durch Deinen Arbeitgeber kommt es für die Steuerfreiheit nicht darauf an, unter welcher Bezeichnung Dir die Zahlungen zufließen. Häufig tauchen Begriffe auf wie Aufwandsentschädigungen, Auslösungen, Spesen etc., gemeint sind aber immer die Kosten, die im Verwaltungsdeutsch des Fiskus als Reisekosten bezeichnet werden. Zunächst einmal gilt immer die Devise: So viel wie nur irgend möglich als steuerfreien Spesen- und Auslagenersatz vom Arbeitgeber kassieren. Jeder Euro steuerfreier Spesensatz ist für Dich auch wirklich 100 Cent wert. Beschränkst Du Dich dagegen darauf, Deine Kosten als Werbungskosten abzusetzen, holst Du höchstens so viel wieder herein, wie Du bei Deinem persönlichen Steuersatz an Steuerersparnis erzielen kannst. Inklusive Ersparnis bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag sind das höchstens ca. 55 Cent für jeden Euro Werbungskosten. Was der Fiskus unter den einzelnen Reisekostensparten versteht (Quelle: R 37 LStR):
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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● Dienstreise ist jede Außendiensttätigkeit außerhalb Deiner Wohnung und 171 Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte. Das setzt einen Ortswechsel einschließlich Hin- und Rückfahrt aus Anlass einer vorübergehenden auswärtigen Tätigkeit voraus. Dabei kommt es nicht darauf an, in welcher Entfernung von deiner regelmäßigen Arbeitsstätte Du beruflich tätig wirst. Dazu mehr unter E Rz 174. Wenn Du z. B. als Vertreter an einem Tag mindestens acht Stunden lang Deine unmittelbaren Nachbarn von den Vorteilen des Bausparens überzeugt hast, machst Du die Dienstreisepauschalen geltend, selbst wenn die größtmögliche Entfernung zu Deiner Wohnung nur 125 Meter betragen hat. Allerdings darfst Du nicht zwischendurch zu Deiner Wohnung zurückkehren. 172 ● Fahrtätigkeit übst Du aus, wenn Deine regelmäßige Arbeitsstätte ein Fahr- 172 zeug ist, wenn Du also Deine Brötchen z. B. als Flugzeugführer, Brummi-, Linienbus-, Straßenbahn-, Kies- oder Taxifahrer, Lokführer oder Zugbegleiter verdienst. Bei Fahrtätigkeit wirst Du, was Deine Verpflegungspauschale angeht, wie ein Dienstreisender behandelt. Allerdings musst Du Dich nicht mit kleinlichen Zeitbeschränkungen auf drei Monate herumärgern, siehe dazu auch E Rz 192. 173 ● Eine Einsatzwechseltätigkeit wird angenommen, wenn Du typischerweise an 173 ständig wechselnden Einsatzstellen tätig bist, z. B. als Bau-, Montage- oder Leiharbeiter oder als Springer einer Betriebsreserve. Bei Einsatzwechseltätigkeit in der Nahzone (bis 30 km) wirst Du praktisch einem Innendienstler gleichgestellt. Es wird Dir lediglich eine unbedeutende Verpflegungspauschale zugestanden. Nur bei Einsatzwechseltätigkeit in der Fernzone (über 30 km) kannst Du Fahrtkosten wie bei Dienstreisen abrechnen, also bei Fahrten mit eigenem Pkw 0,30 € je gefahrenen Kilometer oder die tatsächlichen nachgewiesenen Pkw-Kosten. Zu Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit siehe E Rz 243. Mehr zu Fahr- und Einsatzwechseltätigkeit unter E Rz 192, E Rz 193, E Rz 243. 171
Die Flut an Gesetzen und Verordnungen hat sich wie Mehltau über das Land gelegt. (Ex-Wirtschaftsminister Rexrodt) Wie wahr! Nur: Warum hat er es nicht geändert?
3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit 174
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen außerhalb ihrer Wohnung und 174 ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig werden, können diese Auswärtstätigkeit gegenüber dem Fiskus als Dienstreise abrechnen. Als regelmäßige Arbeitsstätte gilt jede dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, an der Du entweder fest arbeitest oder die Du nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufsuchst. Ob Du überhaupt eine regelmäßige Ar-
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
beitsstätte hast, richtet sich nicht danach, welche Arbeiten Du dort im Einzelnen erledigst bzw. wie wichtig diese Arbeiten im Vergleich zu Deinen übrigen Tätigkeiten sind. Für die Frage, wo Dein Tätigkeitsmittelpunkt ist, kommt es nicht darauf an, wie viel und wie lange Du an diesem Ort arbeitest. Es genügt bereits, dass Du eine arbeitgebereigene Einrichtung wie den Betrieb, die Dienststelle, eine Filiale etc. auf das Jahr gerechnet im Durchschnitt mindestens einmal in der Woche aufsuchst (BFH v. 11. 5. 2005 – BStBl 2005 S. 789 und 791). Fährst Du also als Arbeitnehmer mit Einsatzwechsel- oder Fahrtätigkeit morgens immer erst zum Betrieb und von dort weiter zur Baustelle oder übernimmst im Betrieb Deinen Bus oder Lkw, ist der Betrieb Deine regelmäßige Arbeitsstelle und Deine Fahrten ab Betrieb werden wie Dienstreisen abgerechnet. Dies gilt auch, wenn Du z. B. einmal in der Woche im Betrieb Material, Aufträge oder Deine Arbeitskollegen abholst oder Deine Arbeitsnachweise ablieferst. Diese Unterscheidung ist bis 2007 aus folgenden Gründen wichtig: ● Bei einer Einsatzwechseltätigkeit ohne regelmäßige Arbeitsstätte behandelt der Fiskus Fahrten von der Wohnung zur Einsatzstelle in der sog. Nahzone, d. h. in einem Bereich von 30 km um Deinen Wohnort, als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für diese Fahrten will man Dir nur die Entfernungspauschale zuerkennen. Fährst Du dagegen aus der Nahzone heraus, stehen Dir ohne zeitliche Einschränkungen die Dienstreisepauschalen für Deine Fahrtkosten zu; ● hast Du dagegen eine regelmäßige Arbeitsstätte, werden alle Fahrten ab Verlassen der Wohnung oder der regelmäßigen Arbeitsstätte ohne Beachtung der der 30-km-Grenze als Dienstreise gewertet. Nur die Fahrt von der Wohnung zum Betrieb unterliegt dann den Einschränkungen durch die Entfernungspauschale. Hinweis zur Nahzone ab 2008 Spätestens ab 2008 will der Fiskus die unselige Nahzonenregelung aufgeben, so dass Dir Dein Arbeitgeber ab 2008 die Fahrtkosten zu einer nur 15 km entfernten Bau- oder Einsatzstelle mit den Dienstreisepauschalen erstatten kann. Das gilt dann unabhängig davon, ob Du nun über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügst oder nicht. Verpflegungspauschalen kannst Du generell nur für längstens drei Monate als Werbungskosten abziehen. Bist Du länger an ein und derselben Einsatzstelle, gibt es nur noch Fahrt- und eventuell Übernachtungskosten, aber keine Verpflegungspauschalen mehr (BFH v. 27. Juli 2004 – BStBl II 2005 S. 357). 175
Es kann Dir passieren, dass man versucht, Dir von vornherein Deine Dienstrei- 175 sen mit der Begründung zu streichen, Du habest eine »weiträumige Arbeitsstätte« und diese sei der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit. Damit wollen sie Dir einreden, Du seist nicht außerhalb Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig und habest keinen Anspruch auf den erhöhten Werbungskostenabzug
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für Dienstreisen oder Einsatzwechseltätigkeiten. Bei solchen Diskussionen kontere sofort mit den Urteilen des BFH vom 2. 2. 1994, BStBl 1994 II S. 422 und vom 5. 5. 1994, BStBl 1994 II S. 534. Danach liegt eine »weiträumige Arbeitsstätte« praktisch nur vor, wenn Dein gesamtes Tätigkeitsgebiet Deinem Arbeitgeber gehört (wie bei einem größeren Werksgelände oder einem Forstgebiet) oder wenn Deine Tätigkeitsstätten unmittelbar aneinandergrenzen. Aus der Tatsache, dass Du immer in derselben Stadt oder im selben Stadtteil tätig wirst, können Dir die Fiskalritter keinen Strick drehen, sofern Deine Arbeitsstellen häufiger wechseln. Du fällst dann in aller Regel unter die günstigeren Regelungen für Einsatzwechseltätigkeiten. Der Fiskus ist insoweit recht engstirnig. Seiner Meinung nach hast Du als Bauarbeiter in einem Neubaugebiet, Schornsteinfeger in Deinem Kehrbezirk, Zeitungsbote in Deinem Zustellbezirk oder Hafenarbeiter im Hafengebiet Deine regelmäßige weiträumige Arbeitsstätte. Wenn Du gegen diese Auffassungen zu Felde ziehen willst, wappne Dich mit einigen stichhaltigen Argumenten. So hat der BFH einem Stauer im Hamburger Hafen Einsatzwechseltätigkeit zugestanden (BFH v. 7. 2. 1997, BStBl 1997 S. 333). Auch der Kehrbezirk eines Schornsteinfegers soll nicht unbedingt eine weiträumige regelmäßige Arbeitsstätte sein. So zumindest das FG Brandenburg am 9. 10. 1996, EFG 1997 S. 100, das dem schwarzen Glücksbringer Einsatzwechseltätigkeit zugestand. Lass Dir als häuslicher Krankenpfleger Deine Einsatzgemeinde nicht als regelmäßige Arbeitsstätte ans Bein binden. Poche darauf, Deine Einsätze seien Dienstreisen (OFD Madgeburg v. 1. 7. 1996, FR 1996 S. 569). Alle Kosten, die auf einer Dienstreise anfallen, sind als Werbungskosten abziehbar, soweit Dein Arbeitgeber sie Dir nicht ersetzt. 176
176 a) Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen Sowohl für die steuerfreie Erstattung durch Deinen Arbeitgeber als auch für den Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gelten nur noch drei zeitlich gestaffelte Pauschalen.
mS
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand im Inland Abwesenheitsdauer mindestens
Pauschale
8 Stunden
6€
14 Stunden
12 €
24 Stunden
24 €
Diese Tabelle ist auch für Geschäftsreisen und Geschäftsgänge der Selbständigen anzuwenden. Ihr liegen § 4 Abs. 5 EStG und R 39 LStR zugrunde. Wir wissen, dass sich alle die ungünstig stellen, denen die Firma zwar Reisespesen zahlt, aber nicht in der Höhe, dass die entstandenen Kosten damit voll abge-
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deckt werden. Wenn Dir Deine Verpflegungskosten von der Firma mit Spesensätzen ersetzt werden, die nicht an die o. a. Pauschsätze heranreichen, verfährst Du am besten wie bei den Autokosten und machst den Unterschiedsbetrag als Werbungskosten geltend. Das Sammeln von Belegen für Deine Verpflegungsspesen lohnt sich nur, wenn Dein Chef großzügig ist und Dir Deine Kosten gegen Nachweis ersetzt. Bei der Steuer nutzen Dir diese Nachweise nichts. Auch von den Erstattungen Deiner Firma können höchstens die Pauschbeträge steuerfrei bleiben.
Doppelte Verpflegungspauschalen bleiben steuerfrei! 177
Wenn Dir Dein Chef Gutes tun will, zahlt er Dir den doppelten Betrag der 177 obengenannten Pauschalen. Er kann nämlich, neben der normalen steuerfreien Verpflegungspauschale von 6 €/12 €/24 €, jeweils denselben Betrag noch einmal zusätzlich zahlen und mit 25 % pauschal versteuern. Damit werden die Zahlungen für Dich praktisch steuerfrei, weil pauschal versteuerter Arbeitslohn in Deiner Steuererklärung nicht erfasst wird (Quelle: § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Beispiel Angenommen, Du bist auf einer Dienstreise 15 Stunden von Deiner Wohnung und Deinem Betrieb abwesend. Dein Arbeitgeber zahlt Dir als Verpflegungskosten 12 € 18 € 24 € 35 €
davon bleiben steuerfrei 12 € 12 € 12 € 12 €
zusätzlich können mit 25% pauschal versteuert werden
verbleiben als steuerpflichtiger Arbeitslohn
6€ 12 € 12 €
11 €
50 000 € Steuergelder verschwendeten Stuttgarter Parlamentarier für eine »Bildungsgruppenfahrt« (Höhlen- und Klosterbesichtigung, Konzert in Kiew) im »Interesse des deutschen Volkes« . . .
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Ködere Deinen Chef! Wenn Dein Brötchengeber Bauchschmerzen wegen der Übernahme der Pauschalsteuer hat, kannst Du ihm die Sache schmackhaft machen: Wenn er nämlich die Steuer gem. § 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG pauschal berechnet, löst das für diesen Teil des Arbeitslohns Sozialversicherungsfreiheit aus. Damit sparst nicht nur Du, sondern auch Deine Firma ca. 21 % an Sozialversicherungsbeiträgen. Die Pauschalbesteuerung geht für Deine Firma im Ergebnis also nahezu plus/ minus null aus.
In der Kürze liegt die Würze 178
Da keine Mindestentfernung für Dienstreisen erforderlich ist, machst Du be- 178 reits eine erstklassige Dienstreise, sobald Du einen Fuß vor die Tür setzt, um für Deine Firma außerhalb Deiner Wohnung und außerhalb des Firmengeländes tätig zu werden. Also wirst Du künftig Kunden in unmittelbarer Nähe Deiner Arbeitsstelle oder Deiner Wohnung möglichst selbst besuchen, statt sie in den Betrieb zu bitten. Du greifst Dir also Deinen Aktenkoffer und legst die 50 Meter auf Schusters Rappen zurück. Und schon hast Du bei entsprechender Abwesenheitszeit Anspruch auf einen Verpflegungspauschbetrag.
Kleinvieh macht auch Mist 179
Gute Nachrichten für alle, die mehrmals am Tag einen dienstlichen Kurztrip 179 unternehmen, z. B. bei einer Außendiensttätigkeit innerhalb einer Großstadt. Angenommen, Deine Reise morgens dauert mit An- und Abfahrt drei Stunden, nachmittags warst Du noch einmal sechs Stunden unterwegs. Jede der Dienstreisen für sich verhilft Dir noch nicht zu einer Verpflegungspauschale, weil die Abwesenheit jeweils unter acht Stunden liegt. Du rechnest aber beide Reisen
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
zusammen, und schon warst Du insgesamt neun Stunden aushäusig tätig und wirst mit einem zusätzlichen Bonus in Form einer Verpflegungspauschale von 6 € belohnt. Zu dumm, dass Du von der besonders schnellen Truppe bist! Da hast Du Dich doch nachmittags besonders ins Zeug gelegt und Deinen Auftrag in 4,5 Stunden abgewickelt! Prompt kommt der Ärger hinterher. Die Abwesenheitszeit beträgt insgesamt nur noch 7,5 Stunden, und Deine schöne Verpflegungspauschale wäre zum Teufel, wenn nicht . . ., ja, wenn Du nicht besonders klug wärest. Natürlich wirst Du nicht auf den einfallslosen und darüber hinaus illegalen Kniff zurückgreifen und Deine Abwesenheitszeiten in der Reisekostenabrechnung auf mindestens acht Stunden hochmanipulieren. Da gehst Du doch viel geschickter vor und hängst einfach abends noch eine Minidienstreise von einer halben Stunde z. B. zur Post oder zur Bank an. Besser ist natürlich, Du lässt es gar nicht erst so weit kommen. Man kann eine Dienstreise auch dadurch steuerschlau ausdehnen, dass man sich vor der Rückkehr eine wohlverdiente Pause gönnt und erst einmal zum Essen geht oder sich in der nächsten Konditorei Kaffee und Kuchen genehmigt. Und lädst Du dazu noch einen Geschäftspartner ein, kannst Du mit guter Begründung für Euer Gespräch auch noch Speisen und Getränke absetzen. 180
181
Gute Nachricht für Seeleute und Soldaten der Marine. Jedes Mal, wenn sie mit 180 ihrem »Pott« einen ausländischen Hafen ansteuern, können sie die hohe Auslandsverpflegungspauschale (E Rz 947) absetzen (BFH v. 16. 11. 2005 – BStBl II 2006 S. 267). Ganz ohne Pferdefuß geht es aber auch hier nicht ab. Verpflegungspauschalen können Seeleute nur für die ersten drei Monate der jeweiligen Fahrt absetzen. Erst wenn Sie wieder ihren Heimathafen angelaufen haben und erneut auslaufen, beginnt einen neue Frist von drei Monaten und es gibt wieder Verpflegungspauschalen (BFH v. 19. 12. 2005 – BStBl II 2006 S. 378). b) Verpflegungsmehraufwand bei vom Arbeitgeber gestellter Verpflegung An Deinen Verpflegungspauschbeträgen darf niemand rütteln. Hier gilt die De- 181 vise: entweder die vollen Pauschalen oder gar keine. Kürzungen sind nicht vorgesehen. Bekommst Du anlässlich einer Dienstreise kostenlose Verpflegung, stehen Dir also zunächst einmal die ungekürzten Pauschalen von 6/12/24 € zu. Für die Mahlzeiten wird Dir als Arbeitnehmer aber ein Vorteil in Höhe der amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung zugerechnet. Das sind 2007 z. B. für ein Mittag- bzw. Abendessen je 2,67 € und für ein Frühstück 1,50 €. Bei Vollverpflegung werden also pro Tag 6,84 € auf Deinen Arbeitslohn aufgeschlagen. Damit die Bäume nicht in den Himmel wachsen, soll die Bewertung Deiner Dienstreiseverpflegung aber nur dann mit der Billigpauschale von 2,67 € möglich sein, wenn der tatsächliche Wert der Mahlzeit nicht über 40 € liegt. Man
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kann das kalte Grauen kriegen über solche Korinthenkackereien deutscher Ministerialbeamter! Sobald Du für Deine Verpflegung einen Obolus entrichtest, muss diese Zahlung natürlich auf den geldwerten Vorteil angerechnet werden. Angenommen, Du zahlst für ein betrieblich gesponsertes Mittagessen bei der Dienstreise 4 €, so bleibt für Dich von dem amtlichen Sachbezugswert nichts mehr zu versteuern.
Kassiere die Verpflegungspauschale zusätzlich oder spar Dir die Versteuerung von Sachbezugswerten! Du musst zwar bei einer zur Verfügung gestellten Mahlzeit anlässlich Deiner Dienstreise den Sachbezugswert versteuern, aber trotzdem weder auf den Werbunskostenabzug noch eine steuerfreie Erstattung vom Arbeitgeber verzichten. Dein Arbeitgeber darf Dir trotz der zur Verfügung gestellten Mahlzeiten je nach Reisedauer 6 €/12 €/24 € steuerfrei als Verpflegungspauschale auszahlen. Zahlt Dein Betrieb Dir die Pauschalen nicht zusätzlich aus, solltest Du auf eine Vereinbarung drängen, dass bei zur Verfügung gestellten Mahlzeiten Du zwar grundsätzlich Anspruch auf die Verpflegungspauschale hast, diese aber für jede Mahlzeit gekürzt wird. Damit könnt Ihr Euch jetzt auf den Standpunkt stellen, die Kürzung der Pauschale sei quasi das Entgelt für die Mahlzeit. Wenn Du aber für Mahlzeiten etwas bezahlst, wird der Sachbezugswert um die Zuzahlung gekürzt. Liegt Die Kürzung Deiner Verpflegungspauschale also bei mindestens 2,67 €, muss nichts mehr versteuert werden.
Lass Dich auf Dienstreisen vom Chef einmal so richtig verwöhnen! 182
Mach Dir hier einmal eine der aberwitzigen Bestimmungen des Steuerrechts 182 zunutze. Du musst nämlich wissen: Bei während der Dienstreise gewährter Verpflegung ist Mahlzeit gleich Mahlzeit. Egal, ob Du in der Kantine der Zweigniederlassung, in der Du vorübergehend tätig bist, eine Bockwurst mit Brötchen verdrückst oder in einem guten Restaurant auf Kosten Deines Arbeitgebers ein Menü für 40 € tafelst. Für beides wird Dir nur der Sachbezugswert von 2,67 € als Arbeitslohn zugerechnet. Wenn Du also bei Deinem Chef gut angesehen bist und er Dir etwas Gutes tun will, dann kannst Du ohne weiteres auf einer Dienstreise einmal ein paar Tage
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
auf Kosten der Firma so richtig schlemmen, ohne dass Du anschließend Sodbrennen wegen der Steuer bekommen musst. Wichtig dabei ist allerdings, dass der tatsächliche Preis je Mahlzeit nicht über 40 € liegt und zumindest formal Deine Firma das Essen gewährt. Du darfst also nicht einfach losziehen, kräftig auf den Putz hauen und die Rechnung anschließend Deinem Chef präsentieren. In diesem Fall könnte der Dir nämlich von angenommen 40 € entstandenen Kosten höchstens 24 € steuerfrei erstatten. Der Rest wäre voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Also: Die Firma muss schriftlich vorbestellen. Der einfachste Weg ist, wenn sie ein anständiges Hotelzimmer mit Vollpension für Dich bucht. Sie kann natürlich auch z. B. bei einer eintägigen Dienstreise in irgendeinem Restaurant für Dich per Fax oder E-Mail fest vorbestellen. Hat Dein Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung von der Gaststätte, dem Hotel etc., spielt es keine Rolle mehr, ob die Rechnung an Deine Firma geht, Du mit einer Firmenkreditkarte bezahlst oder den Rechnungsbetrag aus eigener Tasche vorstreckst und Dir später erstatten lässt (R 31 Abs. 8 Nr. 2 S. 2-6 LStR). Für Dich bleibt es bei der Versteuerung des amtlichen Sachbezugswerts. Damit aber nicht genug: Neben der komplett vorbestellten Verpflegung kannst Du pro vollem Tag noch 24 € und für die angebrochenen Reisetage entsprechend 6 € bzw. 12 € steuerfreie Spesen kassieren. Spielt Dein Brötchengeber nicht mit, kannst Du diese Beträge in Deiner Steuererklärung als Verpflegungsmehraufwand unter Werbungskosten absetzen.
Der Kunde verhilft Dir zu steuerfreien Mahlzeiten 183
184
Willst Du ganz heraus aus der Besteuerung Deiner Mahlzeiten bei Dienstrei- 183 sen, brauchst Du nur einen Kunden zum Essen mitzunehmen. Sofern Du das im Auftrag Deiner Firma tust, wird aus Deinem Abendessen eine geschäftlich veranlasste Bewirtung, an der Du als Arbeitnehmer teilnimmst. Vorteil für Dich: Dir entsteht jetzt kein steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bei einem solchen Arbeitsessen mit Kunden steht für Dich nämlich nicht Deine Verpflegung, sondern die Arbeit im Vordergrund. Dass Du auch etwas essen musst, ist sozusagen lästige, aber unvermeidbare Pflichterfüllung. (Quelle: R 31 Abs. 8 Nr. 1 LStR) c) Reisekosten bei längeren Dienstreisen Führt Dich Deine Dienstreise für längere Zeit an denselben Ort, kannst Du die 184 Dienstreisepauschalen nur für die ersten drei Monate beanspruchen. Danach unterstellt der Fiskus zumindest bis 2007, dass Du an Deinem Dienstreiseort eine zweite regelmäßige Arbeitsstätte begründet hast. Konsequenz für Dich:
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Nach drei Monaten stehen Dir keine Verpflegungspauschalen mehr zu. Fährst Du täglich nach Hause, kannst Du Deine Fahrtkosten nur noch als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Entfernungspauschale von 0,30 € ab dem 21. km absetzen. Hast Du an Deinem Wohnort einen eigenen Haushalt und am Dienstreiseort eine Unterkunft, kannst Du Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung geltend machen! Allerdings schaust Du bei den Verpflegungsmehraufwendungen genauso in die Röhre, da es die bei doppelter Haushaltsführung auch nur für die ersten drei Monate gibt und die vorangegangenen angerechnet werden.
So befreist Du Dich aus der Dreimonatsfalle! Hast Du Dich nicht auch schon maßlos darüber geärgert, dass Dir das Finanzamt nach Ablauf von drei Monaten die Fahrtkosten zu Deinem auswärtigen Dienstreiseort nur noch mit der mickrigen Entfernungspauschale anerkennt, statt weiterhin die doppelt so hohen Dienstreisepauschalen zu akzeptieren und die auch noch für die ersten 20 km? Mit der richtigen Begründung ist damit Schluss. Das Finanzamt darf Dir nicht mehr so ohne weiteres mit der Dreimonatsfrist kommen. Gegen die Beschränkung Deiner Dienstreise auf drei Monate kannst Du Dich schon einmal dann wenden, wenn der Dienstreiseort nicht als Einrichtung Deines Arbeitgebers anzusehen ist, also kurz gesagt nicht Deiner Firma gehört. Bei einer längeren Dienstreise zu einem Kunden oder auch ins Ausland liegt also eine Dienstreise auch nach mehr als drei Monaten vor. Der BFH sagt nämlich, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte nur in einer Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden kann, und hat damit die Tür zu langfristigen Dienstreisen weit aufgestoßen (BFH v. 11. 5. 2005 – BStBl II 2005 S. 789). Auch der Fiskus schwenkt nach dem Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008 auf diese Linie ein und wird voraussichtlich die Dreimonatsfrist für Dientreisen ab 2008 fallen lassen. Warum also solltest Du diese für Dich günstige Rechtslage nicht auch schon 2007 in Anspruch nehmen? Ganz klar ist die Sache für Dich schon jetzt, wenn Du nicht ununterbrochen am Dienstreiseort tätig bist, sondern regelmäßig in den Betrieb zurückkommst. Gute Karten hast Du z. B., wenn Du jeweils ● ein bis zwei Tage wöchentlich beim Kunden und den Rest der Woche im Betrieb oder ● zwei Wochen im Monat am Dienstreiseort und zwei bis drei Wochen im Betrieb bist.
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In diesen Fällen greift die Dreimonatsfrist nicht. Bist Du dabei überzeugend, musst Du nur noch mit dem BFH-Urteil vom 18. 5. 2004 (BStBl II 2004 S. 962) sozusagen den letzten Streich führen, und schon bleibt dem Finanzamt nichts anderes übrig, als Dir auch für die Fahrten im vierten, fünften und sechsten Monat jeden gefahrenen Kilometer mit 0,30 € als Werbungskosten zuzugestehen. Also nichts wie ran ans Werk, Ihr Architekten, Bauleiter, beratende Ingenieure, Softwareentwickler und alle diejenigen, die trotz Dienstreise ständig auch in der Firma wesentliche Dingen zu erledigen haben.
zum Neubeginn der Dreimonatsfrist 185
Wenn diese Argumente nicht greifen, z. B., weil Du Dich ständig am Dienstrei- 185 seort aufhältst, kannst Du immer noch damit argumentieren, dass aufgrund einer Unterbrechung einer Dienstreise eine neue Dreimonatsfrist zu laufen beginnt. Dazu muss die Unterbrechung aber mindestens vier Wochen betragen. Leider kannst Du zu diesem Zweck nicht einfach mit Deinem Jahresurlaub argumentieren. Auch eine längere Krankheit reicht nicht aus, um die Frist neu in Gang zu setzen (R 37 Abs. 3 Nr. 1 LStR). Wenn Du allerdings zwischendurch für mindestens vier Wochen an Deiner regelmäßigen Arbeitsstätte oder einem anderen Dienstreiseort tätig warst, beginnt danach eine neue Dreimonatsfrist. Besondere Anforderungen werden an diesen zwischenzeitlichen Beschäftigungsort nicht gestellt, er kann ohne weiteres in unmittelbarer Nähe des ersten Dienstreiseorts liegen. So reicht z. B. bei einem Prüfer oder Revisor bei einem längeren Prüfungseinsatz aus, wenn zwischendurch zwei kurze je zweiwöchige Prüfungen in der Nähe erledigt wurden.
So hebelst Du die Dreimonatsfrist aus! Urlaub oder Krankheit allein helfen Dir also grundsätzlich nicht, die Hürde für eine vierwöchige Unterbrechung zu überschreiten. Du kannst Dir aber mit einem Kombinationsmodell helfen. Der Urlaub rechnet nach Meinung der Fiskalvertreter immer zu dem Tätigkeitsort, an dem Du beschäftigt warst, als Du Deinen Urlaub angetreten hast.
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Also: Warst Du vor Deinem Jahresurlaub für zwei bis drei Tage in Deiner Firma, um Bericht zu erstatten oder Schreibkram zu erledigen, und dann für vier Wochen in Ferien, hast Du die mehr als vierwöchige Unterbrechung im Sack. 186
Gute Nachrichten für Dich, wenn bei Deiner Auswärtstätigkeit der Arbeitsort 186 ständig wechselt, weil Du Deine Dienstreisen z. B. als Bauleiter beim Straßenoder Gleisbau unternimmst. Für Dich gilt die Dreimonatsfrist nicht. Dasselbe gilt, wenn Du z. B. als Handelsvertreter oder Kundendienstmitarbeiter täglich mehrere Kunden besuchst. Aufmüpfige Sachbearbeiter bei Deinem Finanzamt stellst Du mit einem kurzen Hinweis auf R 37 Abs. 3 Nr. 2 LStR ruhig.
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Hast Du einen längeren auswärtigen Lehrgang besucht, um in Deinem Beruf 187 ein Meister zu werden, vielleicht Versicherungs-, Bankfachwirt oder Offizier, kannst Du diesen Besuch bis zu drei Monate wie eine längere Dienstreise abrechnen. Danach wird die Lehrgangsstätte zur regelmäßigen Arbeitsstätte, und Du setzt Fahrt- und Unterkunftskosten für doppelte Haushaltsführung, allerdings ohne Verpflegungspauschalen, ab (BFH v. 4. 5. 1990 – BStBl 1990 II S. 859 u. 861). So rechnest Du die abziehbaren Reisekosten aus: Für die ersten drei Monate Dienstreise Fahrtkosten für An- und Rückreise und für Zwischenheimfahrten mit je 0,30 € je km, z. B. für 1 590 km = 477,00 € Verpflegungsmehraufwand 78 Tage à 24 € = + 1 872,00 € Nach drei Monaten doppelte Haushaltsführung Familienheimfahrten z. B. mit eigenem Pkw 10 Fahrten 70 Entfernungs-km 0,30 € = Summe der Werbungskosten
+ 210,00 € 2 559,00 €
Dagegenrechnen musst Du den Sachbezug (2007): Verpflegung 134 Tage à 6,84 € Verbleibt ein Vorteil von
– 916,56 € 1 642,44 €
Eine Kreisamtsbauleiterin lässt sich neben ihrem Dienstzimmer eine Dusche einbauen, um sich »frisch machen« zu können. Klar: Als Beamtin schwitzt man ja auch so schrecklich. Der Umbau war schwierig, die Dusche luxuriös. Die Kosten für die Steuerzahler: fast 50 000 €.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Hol mehr heraus bei Gemeinschaftsverpflegung! 188
Lass Dir nicht einen Sachbezugswert für Verpflegung anhängen, wenn Du bei 188 einer längeren Dienstreise oder bei einem auswärtigen Lehrgang einen Kostenbeitrag für Gemeinschaftsverpflegung entrichtet hast. Musst Du z. B. als Soldat, Azubi oder Beamtenanwärter für die Verpflegung in der Mensa oder Kantine etwas berappen, kannst Du 2007 diesen Betrag von den 6,84 € abziehen, die Dir pro Tag dafür als Arbeitslohn zugerechnet werden. Lass Dir für Deinen Brötchengeber eine Bescheinigung über Deine Zahlungen geben:
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . hat während des dienstlichen Aufenthalts in . . . . . . . täglich 7,50 € für die Gemeinschaftsverpflegung gezahlt. Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unterschrift
Weil Deine Zahlungen höher waren als der Sachbezugswert für Verpflegung, wird Dir kein steuerpflichtiger Arbeitslohn zugerechnet.
Wie Du als Rechtsreferendar 6 € pro Tag herausholst! 189
Aufgepasst, Ihr Rechtsreferendare und alle, die während der Ausbildung stän- 189 dig den Ausbildungsort wechseln und nicht immer wieder an dieselbe Stammdienststelle zurückkehren. Der BFH hatte ein Einsehen. Ihr könnt Eure Werbungskosten wie alle anderen Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen absetzen (Betriebsberater 1990, S. 2171). Euch stehen in den ersten drei Monaten für jeden Tag, an dem Ihr mehr als acht Stunden von der Wohnung abwesend seid, 6 € zu.
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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So ist mehr drin für leitende Angestellte, Reisende, Geschäftsführer, Selbständige 190
Wie ist das eigentlich, wenn Du als leitende Kraft in einem Unternehmen 190 tätig bist? Da bist Du doch gehalten, stets Deine Firma zu repräsentieren und Dich nobel zu geben. Also werden bei Dir auch häufiger Kosten für die Bewirtung von Kunden und Geschäftspartnern anfallen.
mS
Zeigt sich Dein Fiskalvertreter zugeknöpft, weise auf die für Dich günstige BFH-Rechtsprechung hin, wonach Aufwendungen eines Arbeitnehmers für ein Essen mit einem Kunden als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Arbeitgeber ihm dafür keinen Ersatz leistet (BFH-Urt. v. 16. 3. 1984 – BStBl 1984 II S. 433). Besonders gute Karten hast Du, wenn wenigstens ein Teil Deines Gehalts erfolgsabhängig ist. Du solltest Dich aber auf jeden Fall mit astreinen Nachweisen wappnen und mit einer guten Begründung plus Arbeitgeberbescheinigung, wenn Du die Chance auf Anerkennung wahren willst (FG München 11. 12. 2002 – EFG 2002 S. 521). 191
Die Einschränkung, dass Du erfolgsabhängige Vergütungen haben musst, gilt 191 aber leider für die Bewirtung von Mitarbeitern. Mach dabei deutlich, Deine erfolgsabhängigen Bezüge seien zu einem nicht unwesentlichen Teil davon abhängig, dass es Dir gelingt, die Dir unterstellten Arbeitskollegen zu höherer Leistung anzuspornen. Mit diesen Sprüchen aus dem BFH-Vokabular klopfst Du den Fiskalvertreter weich (BFH-Urt. v. 23. 3. 1984 – BStBl 1984 II S. 557). Leider haben die Bundesfinanzhofrichter die Kosten für eine kleine Feier im Kollegenkreis (z. B. nach einer Versetzung) anders als die Richter beim FG Münster (Urteil v. 9. 12. 1998 – IX 2641/87) nicht anerkannt (BFH-Urteil v. 4. 12. 1992 – BStBl 1993 II S. 350). Ebenso knausrig waren sie bei den Bewirtungskosten für Kollegen und Geschäftsfreunde aus Anlass des Geburtstags (BFH v. 19. 2. 1993, BStBl 1993 II S. 403) und beim Antritt einer neuen Stelle (BFH v. 15. 7. 1994, BStBl 1994 II S. 896). Als Begründung wurde immer angeführt, trotz des auf Geschäftsfreunde, Mitarbeiter und Kollegen beschränkten Personenkreises diene eine solche Feier auch immer der persönlichen Ehrung.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
für die Feier mit Deinen Kollegen Mit dieser kleinlichen Handhabung ganz und gar nicht einverstanden ist der renommierte Einkommensteuerkommentar Schmidt/Densek (Randnummer 15 zu § 12). Also wirst Du mit dieser prominenten Rückendeckung Dein Glück versuchen. Außerdem bekommst Du inzwischen auch Rückendeckung vom BFH, wenn Du als Tantieme beziehender leitender Angestellter Deinen Repräsentationspflichten schon mit anderen Feiern nachgekommen bist und nun Deine Mitarbeiter z. B. zu einem Gartenfest aus Anlass Deines Geburtstags oder eines Dienstjubiläums einlädst. In diesem Fall kannst Du die Kosten der Gartenparty als Werbungskosten absetzen, weil die Höhe Deiner Tantieme ja von der Motivation Deiner Mitarbeiter abhängt, die Du mit dieser Einladung steigern wolltest (BFH v. 1. 2. 2007 – VI R 25/03). Auch eine Feier zu Deinem Abschied aus der Firma oder der Dienststelle, an der vor allem Mitarbeiter, Geschäftsfreunde und Personen des öffentlichen Lebens teilnehmen, mit denen Du beruflich zu tun hattest, kannst Du als als Werbungskosten absetzen, wenn Du sie aus der eigenen Tasche gesponsort hast. Was bei einem Bundeswehrgeneral anlässlich seiner Verabschiedung in den Ruhestand recht war (BFH v. 11. 1. 2007 – VI R 52/03), sollte bei Dir als leitendem Angestellten, Behördenleiter oder leitendem Mitarbeiter einer Dienststelle billig sein.
192
d) Werbungskosten bei Fahr- oder Einsatzwechseltätigkeit Ist Deine regelmäßige Arbeitsstätte ein Fahrzeug oder übst Du typischerweise 192 Deine Tätigkeit nur an ständig wechselnden Einsatzstellen aus, z. B. als Bauoder Montagearbeiter oder als Springer einer Betriebsreserve, kannst Du Verpflegungsmehraufwand geltend machen, wenn Du einen entsprechend langen Arbeitstag hast. Dir stehen dieselben Pauschalen wie bei Dienstreisen zu, wobei die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung zählt: Abwesenheitsdauer, mindestens
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Pauschale
8 Stunden
6€
14 Stunden
12 €
24 Stunden
24 €
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Fahrberufe Berufsgruppe
Bescheinigung erforderlich ja
nein
Nicht als Fahrtätigkeit eingestuft: Handlungsreisender
x
Gerichtsvollzieher
x
Außenprüfer
x
Kundendienstmonteur
x
Verkaufsfahrer, der selbst im Betrieb sein Fahrzeug belädt
x
Bahnpostbegleiter
x
Kraftfahrer im Zustelldienst der Post
x
Polizeibeamte in der Verkehrsüberwachung
x
Büromechaniker
x
Als Fahrtätigkeit eingestuft: Zugpersonal der Deutschen Bahn
x
Straßenbahnführer
x
Busfahrer im Linien- und Ausflugsdienst
x
Lkw-Fernfahrer
x
Schiffspersonal
x
Flugzeugpersonal
x
Flugzeugführer
x
193
193 Was kannst Du bei Einsatzwechseltätigkeit absetzen? Bist Du aufgrund Deines Arbeitsvertrags praktisch nur außerhalb des Betriebs auf Baustellen, als Pflegekraft oder als Monteur im Außendienst tätig oder bist Du Mitarbeiter einer Leiharbeitsfirma, stuft der Fiskus Deinen Dienst als »Einsatzwechseltätigkeit« ein, weil Du jederzeit damit rechnen musst, dass Dich Dein Arbeitgeber an einer anderen Einsatzstelle beschäftigt.
194
194 Du kehrst täglich nach Hause zurück Bei täglicher Rückkehr an Deinen Wohnort kannst Du Verpflegungskosten wie bei Dienstreisen absetzen. Das sind 6 € bei einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden und 12 € bei mindestens 14 Stunden. Unter Abwesenheitsdauer versteht der Fiskus grundsätzlich die Zeit zwischen Verlassen der Wohnung und Rückkehr. Eine Besonderheit gilt allerdings, wenn Du regelmäßig (mindestens einmal pro Woche) zunächst zum Betrieb Deines Brötchengebers fährst und erst von dort weiter zur Baustelle oder zum Kunden. An den Tagen, an denen Du zunächst den Betrieb aufsuchst, beginnt die Zeitrechnung für die Verpflegungspauschale erst mit dem Verlassen des Betriebs und nicht schon, wenn Du Dich morgens auf den Weg zur Firma machst.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Wenn Du längere Zeit am selben Ort eingesetzt bist, kannst Du längstens drei Monate lang Verpflegungspauschalen absetzen. Erst wenn Dein Einsatzort wechselt, fängt eine neue Dreimonatsfrist an, und Du bekommst wieder Verpflegungspauschalen. Für Deine Fahrtkosten kommt es zumindest bis 2007 darauf an, wie weit Dein Einsatzort von Deiner Wohnung entfernt liegt. Liegt er in der Nahzone, d. h. nicht mehr als 30 km entfernt, kannst Du für Deine Fahrten nur die Entfernungspauschale mit 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer abziehen. Du kommst also nur dann zu steuerlich abzugsfähigen Fahrtkosten, wenn Deine Einsatzstelle zwischen 21 und 30 km entfernt liegt. Beträgt die Entfernung zu Deiner Einsatzstelle mehr als 30 km, liegt sie also in der Fernzone, kannst Du als Fahrtkosten wie bei Dienstreisen entweder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten oder pro tatsächlich gefahrenem Kilometer 0,30 € absetzen. Diese Dienstreisepauschale setzt Du praktisch ohne zeitliche Begrenzung ab. Also auch dann, wenn Du länger als drei Monate an derselben Einsatzstelle tätig warst.
Gib Dich bei Fahrten in der Nahzone nicht mit der Entfernungspauschale zufrieden Spätestens ab 2008 soll nach dem Entwurf der Lohnsteuerrichtlinien 2008 die 30 km – Grenze abgeschafft werden. Trotzdem hält der Fiskus bis 2007 hartnäckig an dieser für Dich nachteiligen Regelung fest. Gleichwohl solltest Du versuchen auch schon für 2007 Deine Fahrten zu Einsatzstellen in der Nahzone bis 30 km mit den Reisekostenpauschalen für Fahrtkosten von 0,30 € je gefahrenen km abzusetzen. Dadurch verdoppelt sich nicht nur der Kilometersatz gegenüber der Entfernungspauschale, gleichzeitig entfällt auch die unselige Kappung der ersten 20 km bei der Berechnung Deiner Fahrtkosten. Fährst Du z. B. 220 Tage im Jahr zu Baustellen, die je 25 km von Deiner Wohnung entfernt liegen, setzt Du so statt der ● Entfernungspauschale von (25 km – 20 km =) 5 km 0,30 € 220 Tage = 330 € ● Reisekosten für den Hin- und Rückweg von 50 km 0,30 € 220 Tage = 3 300 € und damit in unserem Beispiel sage und schreibe den zehnfachen Betrag ab. Wenn Dein Finanzamt dabei nicht mit ziehen will, kannst Du Dich neben der geplanten Änderung der Richtlinien auch noch auf ein Musterverfahren berufen, dass in dieser Sache in Bayern beim Finanzgericht Nürnberg AZ 3 K 33/07 anhängig ist.
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
195
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195 Du übernachtest an der Einsatzstelle Vorbei die Zeiten, als Du nur dann eine doppelte Haushaltsführung hattest, wenn Du an Deiner Einsatzstelle übernachtetest. Mit einem ganzen Strauß von Urteilen hat der BFH vor einiger Zeit entschieden, dass Du sämtliche Kosten wie bei Dienstreisen abziehen kannst. Das gilt – mit Ausnahme der Verpflegungspauschalen – ohne zeitliche Einschränkungen (BFH-Urteile v. 11. 5. 2005 – BStBl II 2005 S. 782-793). Dem Fiskus blieb nichts anderes übrig, als diese Kröten zu schlucken und Dir mit dem BMF-Schreiben vom 26. 10. 2005 (BStBl I S. 960) den umfangreichen Werbungskostenabzug zuzugestehen. Als Verpflegungskosten setzt Du wie bei Dienstreisen in den ersten drei Monaten an Deiner auswärtigen Einsatzstelle für jeden vollen Tag 24 € ab. Für die An- und Abreisetage sind das je nach Abwesenheit von zu Hause 6 € bzw. 12 €. Deine Unterkunftskosten, wenn Dir denn Dein Brötchengeber keine Unterkunft stellt, kannst Du selbstverständlich in der tatsächlich angefallenen Höhe absetzen. Lass Dir also von Deinem Hotel oder der Pension, in der Du übernachtest, eine entsprechende Quittung geben. Achte darauf, ob ein Frühstück vermerkt ist. Mehr dazu findest Du unter E Rz 217. Richtig Freude kommt auf, wenn Du Deine Fahrtkosten zusammenrechnest. Ohne zeitliche Begrenzung, also auch, wenn Du länger als drei Monate an derselben Baustelle arbeitest, setzt Du für die beruflichen Fahrten mit Deinem Auto 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer ab. Das gilt nicht nur für die erste Fahrt hin zur Baustelle und die letzte Fahrt zurück, sondern auch für Deine Heimfahrten, z. B. am Wochenende. Der Werbungskostenabzug ist nicht auf eine Fahrt pro Woche begrenzt. Wenn Dich die Sehnsucht packt und Du auch während der Woche gelegentlich Deine Lieben zu Hause aufsuchst, setzt Du für diese zusätzlichen Fahrten ebenfalls die Reisekostenpauschale von 0,30 €/km ab. Vergiss nicht die Fahrten von Deiner Unterkunft zur Baustelle. Egal, wie weit Du fahren musst, pro gefahrenem Kilometer sind 0,30 € als Werbungskosten zu holen.
Fahrtkosten kannst Du natürlich nur absetzen, wenn Du mit Deinem eigenen Auto unterwegs bist oder zumindest mit einem, das einem Familienangehörigen oder Deinem Lebenspartner gehört. Wirst Du dagegen von Deiner Firma im Kleinbus transportiert oder hast Du Dich bei einem Kollegen eingeklinkt, kannst Du keine Fahrtkosten absetzen, leider auch nicht die Entfernungspauschale für Heimfahrten. Damit Dir der Fiskus nicht mit angeblich fehlenden
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Nachweisen für Deine Fahrten einen Strich durch die Werbungskosten macht, wappne Dich und bewahre z. B. Inspektionsrechnungen und TÜV-Berichte auf. Gut macht es sich auch, wenn Du möglichst unterwegs tankst, um Deinem überkritischen Sachbearbeiter mit den Tankquittungen den Wind aus den Segeln nehmen zu können.
Fünf Minuten vor zwölf ist optimal 196
Dummerweise erfüllst Du an den Tagen, an denen Du Deine Familienheim- 196 fahrten durchführst, nicht die Voraussetzung für die volle Verpflegungspauschale von 24 €. Sowohl am Anreise- als auch am Abreisetag bist Du weniger als 24 Stunden von Deiner Hauptwohnung abwesend, und schon schrumpft Deine Pauschale an beiden Tagen auf jeweils 12 € zusammen. Günstiger für Dich wäre es da schon, wenn Du sagen könntest: »Ich muss montags um 7.00 Uhr taufrisch auf der Baustelle zur Arbeit erscheinen. Damit ich mich noch ein paar Stunden aufs Ohr legen kann, fahre ich immer schon am Sonntag um 23.55 Uhr zurück.« Auf diese Weise holst Du zumindest in den ersten drei Monaten für jeden Montag zusätzlich die volle Pauschale von 24 €. Beispiel für einen sechsmonatigen Baustelleneinsatz mit Übernachtung: Unterkunftskosten: 6 Monate à 200 € 1 200,00 € Fahrtkosten: Erste Hinfahrt 210 km 0,30 € 63,00 € Letzte Rückfahrt 210 km 0,30 € 63,00 € 24 mal Heimfahrten à 420 km 0,30 € 3 024,00 € Fahrten Unterkunft – Baustelle (einfache Entfernung 4 km) 125 Tage 8 km 0,30 € 300,00 € 3 450,00 € 3 450,00 € Verpflegungskosten: 1.–3. Monat: Volle Tage: Heimfahrttage: (Abwesenheit 14 Std.)
40 Tage 24 € 960,00 € 26 Tage 12 € + 312,00 € 1 272,00 €
Werbungskosten insgesamt
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+ 1 272,00 € 5 922,00 €
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Als Bau- und Montagearbeiter durch Pauschalversteuerung zusätzlich absahnen! 197
Besser, als die Werbungskosten bei Deiner Steuererklärung abzusetzen und 197 somit vielleicht 25 bis 30 % der abgesetzten Kosten über die Steuererstattung zu erhalten, ist es immer noch, wenn Dir Dein Arbeitgeber die Kosten ersetzt. Soweit er das steuerfrei tun kann, klingeln dann nämlich volle 100 % in Deiner Geldbörse. Als Bau- und Montagearbeiter bekommst Du für Deine Baustellentätigkeit normalerweise unter der Bezeichnung Auslösungen solche Arbeitgebererstattungen. Der Arbeitgeber rechnet im Prinzip genauso wie Du und ermittelt zunächst einmal den Betrag, der als Werbungskosten abzugsfähig wäre. Diesen Teil der Auslösung kann er dann steuerfrei zahlen. Liegt die Auslösung höher, wird vom übersteigenden Betrag Lohnsteuer einbehalten. Reicht der Werbungskostenbetrag nicht, um die Auslösung in voller Höhe steuerfrei zu stellen, darf der Arbeitgeber in bestimmtem Umfang von ihm über die steuerfreien Verpflegungspauschalen hinaus gezahlte Verpflegungskosten pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Nr. 4 EStG). Und das sind je nach Abwesenheit von Deiner Unterkunft immerhin 6 € (mindestens acht Stunden) oder 12 € (mindestens 14 Stunden) pro Tag. Dein Arbeitgeber kann also in den ersten drei Monaten pro Tag von der Auslösung 24 € als Verpflegungspauschale steuerfrei lassen und zusätzlich weitere 24 € bzw. an den Reisetagen 6 € bzw. 12 € mit 25 % pauschal versteuern und diese Steuer zu Deinen Gunsten übernehmen. Das sind für Dich immerhin ca. 36 Tage à 24 € = 864 € 24 Tage à 12 € = 288 € 1 152 € die Dir Dein Arbeitgeber zusätzlich zuwenden kann, ohne dass Du dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst.
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e) Fahrtkosten bei Dienstreisen 198 Sind Fahrtkosten beruflich veranlasst, kannst Du sie von den Lohn- und Gehaltsbezügen als Werbungskosten abziehen. Fahrtkosten sind die tatsächlichen Aufwendungen, die Dir durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Die meisten Berufstätigen nehmen heute ihr privates Auto für berufliche Fahrten, es können aber auch die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel und für Taxen abgezogen werden. Ob angemessen oder nicht: Man muss Dir auch hohe Fahrtkosten anerkennen, wenn sie objektiv im Zusammenhang mit dem Dienst
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
stehen und nicht so exorbitant hoch sind, dass man sie als pures Privatvergnügen einstufen muss (§ 9 Abs. 5 und § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG). Bei den Autokosten ist zu unterscheiden: ● Wenn das private Auto bei Dienstreisen benutzt wird, lässt das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Autokosten zu, die allerdings einzeln nachzuweisen sind. Wenn kein Einzelnachweis erbracht wird, gibt es ohne Rücksicht auf Typ und Größe des Autos nur 0,30 € je gefahrenen Kilometer (H 38 LStH »Pauschale Kilometersätze«), für Mitnahme 0,02 € je Person und Kilometer. ● Wenn das Auto für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird, lässt § 9 EStG eine Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer, also einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, zu. Wenn Du heute im Beruf etwas werden willst, musst Du möglichst mobil sein. Wenn Dir Deine Firma aus Kostengründen keinen Pkw zur Verfügung stellt, wird von Dir meist erwartet, dass Du Deinen eigenen fahrbaren Untersatz einsetzt. Es macht sich in den Augen Deines Chefs sicher nicht gut, wenn er von Dir dauernd zu hören bekommt: »Den Termin bei Kunden XY oder die außerordentliche Besprechung um 20.00 Uhr kann ich leider nicht wahrnehmen, weil mein Zug/mein Bus zu der Zeit nicht fährt.« Also wirst Du die dienstlichen Fahrten mit Deinem privaten Pkw absolvieren. Natürlich kannst Du solche Fahrten als Werbungskosten absetzen. Viel besser fährst Du allerdings, wenn Dir Dein Chef – und das ist ja eigentlich recht und billig – die Fahrtkosten für die Benutzung Deines Autos erstattet. Bei Dienstreisen hat er da zwei Möglichkeiten. Entweder er zahlt Dir eine Kilometerpauschale von 0,30 € je tatsächlich dienstlich gefahrenen Kilometer, oder er erstattet Dir die mittels Belegen und Fahrtenbuch nachgewiesenen beruflichen Autokosten ( E Rz 201). Übrigens: Beide Methoden gelten natürlich auch für Dich, wenn Du Werbungskosten beim Finanzamt beantragst. Auch für die Fahrtkosten gilt die Devise, dass Du am besten abschneidest, wenn Dir Dein Chef so viel wie möglich steuerfrei erstattet. Über den Werbungskostenabzug und die daraus resultierende Steuerersparnis bekommst Du nämlich höchstens ca. 4 % Deiner Kosten heraus und verlierst zudem den Vorteil aus dem Arbeitnehmerpauschbetrag. Der aber steht Dir bei steuerfreien Erstattungen außerdem zu.
199
Dein Arbeitgeber kann aus den Reisekostenzahlungen an Dich keine Vorsteu- 199 ern mehr abziehen. Damit ist für ihn ein wichtiger Vorteil weggefallen. Neben den Verpflegungspauschalen und pauschalen Übernachtungskosten betrifft diese Einschränkung vor allem die Fahrtkosten für die Benutzung des Pkws des Arbeitnehmers.
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Lass den Wagen mal in der Garage! Kein Fiskaltrick ohne Gegenkniff. Vorsteuern gibt es für Deinen Brötchengeber weiter, wenn er Dir einen Betriebs-Pkw zur Verfügung stellt oder Dir für Deine Dienstreise eine Fahrkarte für die Bahn oder ein Flugticket kauft oder das Taxi bezahlt oder wenn er für Deine Übernachtungs- bzw. Verpflegungskosten eine auf seinen Namen lautende Hotel- oder Restaurantrechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer hat. Für Deine Dienstreise von Hamburg nach München solltest Du also lieber auf den Flieger umsteigen, statt Dich mit dem eigenen Auto über verstopfte Straßen zu quälen. Unter dem Strich ist das auch nicht viel teurer, und Du bist statt neun Stunden gerade einmal zwei unterwegs.
Kassiere mehr als die Fahrtkostenpauschale von 0,30 € steuerfrei! 200
Wenn Dein Brötchengeber Dir für Dienstreisekosten Bares erstattet, ist es zu- 200 nächst einmal egal, unter welcher Überschrift dies läuft. Für die Frage, was von Deiner Reisekostenerstattung steuerfrei bleiben kann, wird der tatsächlich gezahlte Betrag mit den max. steuerfreien Fahrt-, Verpflegungs-, Übernachtungsund Nebenkosten verglichen. Bekommst Du z. B. eine Kilometerpauschale von 0,50 €, dafür aber keine Verpflegungskosten erstattet, können je nach Abwesenheitsdauer zusätzlich zu den 0,30 € je km bis zu 6, 12 oder 24 € pro Tag steuerfrei bleiben. Aber damit nicht genug. Bleibt trotz dieser Sonderrechnung ein steuerpflichtiger Betrag über, kannst Du noch einen Schlag obenauf setzen. Dein Arbeitgeber kann denselben Betrag, den er steuerfrei als Verpflegungspauschale zahlen könnte, mit 25 % pauschal versteuern. Für Dich wäre dieser Betrag dann ebenfalls abgabenfrei. Beispiel Du bekommst für eine 16-stündige Dienstreise von insgesamt 300 km eine Fahrtkostenerstattung von 0,40 € je Kilometer.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Pauschale Fahrtkostenerstattung 300 km 0,40 € Davon bleiben steuerfrei als Fahrtkosten 300 km 0,30 € ./. Verpflegungspauschale bei über 14-stündiger Abwesenheit ./. pauschal besteuerte zusätzliche Verpflegungspauschale bleiben für Dich zu versteuern nur noch 201
120 € – 90 € – 12 € 18 € – 12 € 6€
Und so errechnest Du Deine Autokosten, falls Du nicht die Pauschale von 201 0,30 € für die dienstlich gefahrenen Kilometer in Anspruch nimmst. Trage dazu einfach Deine Kosten für zwölf Monate in die folgende Checkliste ein. Checkliste für den Einzelnachweis von Kfz-Kosten Kosten
€
Versicherungsbeiträge ● Kfz-Haftpflichtversicherung ● Kfz-Vollkaskoversicherung ● Kfz-Teilkaskoversicherung ● ./. Prämienrückerstattung Kfz-Steuern Treibstoffkosten ● lt. Belegen ● durchschn. Verbrauch berufliche km Literpreis Öl, Schmierstoffe Wartungsarbeiten (Ölwechsel etc.) Inspektionen Reparaturen (ohne außergewöhnliche Kosten wie Unfallkosten) Ersatz- und Verschleißteile, Verbrauchsmaterial, z. B. ● Reifen ● Beleuchtungslampen ● Scheibenwaschanlage ● Frostschutz Fahrzeugreinigung und -pflege, z. B. ● Fahrzeugwäsche (Waschanlage) ● Reinigungs- und Poliermittel Garagenkosten, Einstellplatz ● Miete ● Anteil an den Gesamtkosten bei Eigenheimen Zinsen für Anschaffungsdarlehen ● Agio, Disagio (im Zahlungsjahr)
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit Kosten
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● Zinsen Leasing ● Leasingsonderzahlung (im Zahlungsjahr) ● laufende Leasingraten Abschreibung ● bei Neufahrzeugen: Nutzung regelmäßig 6 Jahre =
16,67%
● Gebrauchtfahrzeuge: ggf. kürzere Nutzung 2–5 Jahre =
50–20%
Gesamtkosten in 12 Monaten z. B. Gesamtfahrleistung in km in 12 Monaten z. B. Durchschnittlicher km-Satz (12 000 € : 25 000 km) = Als Werbungskosten machst Du geltend: Gefahren bei Dienstreisen und Dienstgängen z. B. Nachgewiesener km-Satz Gesamtkosten 9 600 km 0,48 € = ./. Fahrtkostenersatz der Firma Steuerlich abziehbar
12 000 € 25 000 km 0,48 € 9 600 km 0,48 € 4 608 € – 2 880 € 1 728 €
202
202 Abschreibung für das Auto Nach dem BMF-Schreiben vom 15. 12. 2000 – BStBl 12 000 S. 1532 gilt für alle nach dem 31. 12. 2000 gekauften Autos eine Regelabschreibungsdauer von sechs Jahren. Du solltest aber tunlichst prüfen, ob nicht bei Dir wegen Gebrauchtwagenkauf oder hoher Fahrleistung von vornherein ein Abschlag bei der Abschreibungsdauer angezeigt ist (E Rz 205).
203
Bei Einzelnachweis der Autokosten sollen neben den laufenden, normalen Kos- 203 ten auch außergewöhnliche wie für Reparaturen nach einem Unfall oder sehr frühe Motorschäden in die Kostenaufteilung zwischen privaten und beruflichen Fahrten einbezogen werden. Ist der Schaden auf einer Berufsfahrt passiert, sind die Aufwendungen für seine Behebung also u. U. nicht zu 100 % Werbungskosten. So zumindest H 38 LStH »Einzelnachweis«. In diesem Fall rate ich Dir, es im Unfalljahr ausnahmsweise einmal mit den Kilometerpauschalen zu versuchen. Die Pauschalen decken nämlich die Unfallkosten nicht ab, so dass Du sie voll nebenher absetzen kannst (H 38 LStH »Pauschale Kilometersätze«). Dieser Kniff lohnt sich für Dich vor allem dann, wenn der Umfang Deiner beruflichen Fahrten, gemessen an der Gesamtfahrleistung, nicht besonders hoch ist und/oder die Unfallkosten einen besonders dicken Batzen ausmachen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Einmal arbeiten, mehrmals kassieren 204
Natürlich ist es recht lästig, für jede Wagenwäsche, jedes Fläschchen Türschlos- 204 senteiser etc. Jahr für Jahr die Belege zu sammeln. Du solltest deshalb einmal zwölf Monate lang sorgfältig jeden Beleg, der irgendwie mit Deinem Auto zu tun hat, zusammentragen. Aus den so ermittelten Kosten und der Gesamtfahrleistung in diesem Jahr kannst Du wie im Beispiel oben einen persönlichen Kilometersatz für Dein Auto berechnen. Diesen Kilometersatz setzt Du dann auch für die kommenden Jahre ein. Es genügt dann völlig, wenn Du dem Finanzamt Deine beruflich gefahrenen Kilometer in einer schön ordentlich geschriebenen Zusammenstellung präsentierst. Berufe Dich dazu notfalls auf R 38 Abs. 1 S. 4 LStR, die dieses Verfahren ausdrücklich zulässt.
Eine neue Kostenberechnung wird erst fällig, wenn sich die Kostenverhältnisse bei Deinem Auto wesentlich ändern, z. B. die Abschreibung ausläuft, sich die Leasingkonditionen erheblich ändern oder Du Dir einen neuen Wagen zulegst. Dann steht es Dir frei, noch einmal für zwölf Monate die Kosten nachzuweisen oder die Kilometerpauschale von 0,30 € abzusetzen. Übrigens: Änderungen beim Schadensfreiheitsrabatt in der Autoversicherung sind kein Grund für eine Neuberechnung des Kilometersatzes. Die Rolle unseres KGB wird im Westen von den gigantischen Steuerbehörden übernommen, mit denen jeder selbständig tätige Mensch dauernd im Krieg liegt. (Adenauer-Preisträger W. Bukowski)
Trickse mit einem Gebrauchtwagen das Finanzamt aus! 205
Mit der Sechs-Jahres-Regelung für die Abschreibung haben die Finanzer sich 205 selbst reingelegt. Sechs Jahre Nutzungsdauer gelten nämlich nur für Neuwagen.
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Gebrauchte haben eine entsprechend kürzere Nutzungsdauer. Wenn Du nicht allzu anspruchsvoll bist und nicht unbedingt immer den neuesten Schlitten vor der Tür stehen haben musst, kannst Du durch den Kauf eines Gebrauchtwagens eine schöne Stange Geld beim Finanzamt lockermachen. Kauf Dir einfach einen gut erhaltenen, z. B. vier Jahre alten Gebrauchten. Da von dessen Nutzungsdauer nur noch ein Rest von zwei Jahren übrig ist, kannst Du den Kaufpreis mit 50 %/Jahr abschreiben. Und wenn Du den Wagen nach Ablauf der zwei Jahre weiterverkaufst, musst Du nicht einmal Deinen Gewinn versteuern, denn Gewinne aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen unterliegen bei einem Arbeitnehmer nur dann der Besteuerung, wenn er sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf veräußert. Selbständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte haben es da leider nicht so gut, können im Gegenzug dafür aber ein eventuelles Verlustgeschäft beim Autoverkauf absetzen.
Es kann Dir passieren, dass Du an einen Finanzer gerätst, der sich mit dieser einfachen Differenzberechnung der Restnutzungsdauer Deines Autos nicht anfreunden mag. Er wird Dich möglicherweise auf H 38 LStH »Einzelnachweis« verweisen. Dort haben nämlich die ministeriellen Rechenkünstler in Berlin festgelegt, dass sechs minus vier nicht immer unbedingt zwei ist. Wen wundert es bei solchen Hirnakrobaten noch, wenn es bei der Steuer drunter und drüber geht. Bei einem gebrauchten Fahrzeug wollen sie, dass die voraussichtliche Restnutzungsdauer geschätzt wird. Um dem dünnbrettbohrenden Finanzer bei seiner Schätzung auf die Sprünge zu helfen, mache ihm klar, dass die amtlichen Abschreibungstabellen ab 2001 ja extra deshalb neu gefasst worden sind, um die Werte an die tatsächlichen Verhältnisse anzupassen und realistische Nutzungsdauern zu liefern.
Besser Du schätzt, als Dich mit der Pauschale zu begnügen. 206
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt auch geschätzte Kos- 206 ten für das Auto anerkennen muss, wenn feststeht, dass sie auf jeden Fall anfallen, wie etwa für Benzin oder Versicherung (BFH-Urteil v. 7. 4. 1992 – BStBl II S. 894). Wenn Du also beim Sammeln von Einzelnachweisen nicht so ganz sorgfältig warst, schätze Deine Benzinkosten und schreibe sie auf einen »Eigenbeleg«, statt dem Finanzamt nur die Hälfte der Belege vorzulegen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Bitte das Finanzamt beim Autokosteneinzelnachweis mit einem Leasingvertrag zur Kasse! 207
Bist Du mit Deinem Auto viel beruflich unterwegs, lohnt sich ein Einzelnach- 207 weis der Kosten. Die echten Kosten liegen nämlich erfahrungsgemäß weit höher als die Pauschale von 0,30 €, die das Finanzamt anerkennt. Aber kleinlich, wie die Beamten und manche Richter nun mal sind, haben sie den Dreh mit der Abschreibung gefunden, um Deine Kosten künstlich niedrig zu halten. Wenn Du allerdings einen Leasingvertrag in der Tasche hast, muss das Finanzamt gem. § 11 EStG die dicke Einmalzahlung im ersten Jahr voll berücksichtigen und Dir für Deine beruflichen Fahrten einen Kilometersatz anerkennen, der weit über der Pauschale liegt. Und in den nächsten Jahren, wenn nur noch die niedrigeren Raten zu zahlen sind, kann es nichts machen, wenn Du 0,30 € je km ansetzt. Bei uneinsichtigen Finanzämtern hilft der Hinweis auf das BFH-Urt. vom 5. 5. 1994, BStBl 1994 II S. 643 und H 38 LStH »Einzelnachweis«.
Pass beim Abschluss Deines Leasingvertrags auf: Bei sehr kurzen Laufzeiten bis zu zwei Jahren und langen Laufzeiten über vier Jahre läufst Du Gefahr, dass Du als »wirtschaftlicher Eigentümer« angesehen wirst und statt Leasingraten und Sonderzahlung nur die normale Abschreibung anerkannt bekommst. Das Armsein darf nicht zum Erwerbsmittel für faule Menschen werden. (Kant)
Wie Du als Vielfahrer das Finanzamt bei der 40 000-km-Grenze austricksen kannst 208
In unseliger Eintracht haben es Fiskus und Bundesfinanzhof geschafft, aus einer 208 so einfachen Sache wie der Kilometerpauschale ein Buch mit sieben Siegeln zu machen.
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Die staatlichen Geldeintreiber bekommen immer dann Bauchweh, wenn Du mit Deinem Auto mehr als 40 000 km im Jahr fährst und für Deine Dienstreisen 0,30 € absetzen willst. Wegen angeblich unzutreffender Besteuerung wollen sie Dir den Kilometersatz kürzen. Flattert Dir, dem beruflichen Vielfahrer, ein Brief vom Finanzamt ins Haus, etwa mit diesem Inhalt: ». . . haben wir festgestellt, dass die Gesamtfahrleistung Ihres Pkw über 40 000 km im Jahr liegt. Eine überschlägige Schätzung der tatsächlichen Kfz-Kosten hat ergeben, dass der Ansatz der Kilometerpauschale zu einer unzutreffenden Besteuerung führt. Die Pauschale ist daher um . . .% zu kürzen«, nimmst Du das aber nicht widerspruchslos hin. In Deine gepfefferte Antwort solltest Du Folgendes aufnehmen:
Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Jahren haben Sie immer die Kilometerpauschalen akzeptiert. Nach Treu und Glauben konnte ich mich daher darauf verlassen, dass ich auch in Zukunft Pauschalen absetzen kann. Ihre Schätzung entbehrt außerdem jeder Grundlage. Leider haben Sie mir durch Ihren viel zu späten Hinweis auf eine eventuelle unzutreffende Besteuerung jede Möglichkeit genommen, für einen Gegenbeweis entsprechende Beweisvorsorge zu treffen. Ich fordere Sie daher auf, es aus Gründen des Vertrauensschutzes für die Vergangenheit bei der Kilometerpauschale zu belassen. Gleichzeitig werde ich von heute an für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten meine Kfz-Kosten aufzeichnen und Ihnen damit auch für die Zukunft belegen, dass bei mir keine unzutreffende Besteuerung, was immer das heißen mag, eintritt.
Jetzt heißt es für Dich: klotzen. Natürlich sammelst Du jeden Beleg für Dein Auto, egal ob für Reparaturen, Benzin oder Wagenwäsche. Außerdem packst Du natürlich alle größeren und kleineren Reparaturen, die Du sonst vielleicht noch aufgeschoben hättest, in Deinen Nachweiszeitraum. Auch den Satz Winterreifen, die Schneeketten und das neue Autoradio solltest Du Dir jetzt schon zulegen. Es wäre doch gelacht, wenn Du auf diese Weise Deine laufenden KfzKosten nicht so hoch drückst, dass dem Fiskalritter der Dreh mit der unzutreffenden Besteuerung vergeht. Kommst Du trotzdem mit Deinen Kosten nicht ganz auf 0,30 € je km, berufe Dich auf eine Verfügung der OFD Köln vom 9. 2. 1987 (S 2525 – 8 – St 12 A). Danach muss das Finanzamt die Kilometerpauschale akzeptieren, wenn Dein Vorteil dadurch gegenüber den tatsächlichen Kosten nicht höher als rund 1 500 € im Jahr liegt.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Setz die Kosten für die Waschanlage ab! 209
Natürlich ist es lästig, an der Tankstelle für die Wäsche jedes Mal eine Quit- 209 tung zu verlangen. Aber Du kennst doch das Spielchen: »Ohne Beleg keine Steuerersparnis.« Und schließlich kostet heute eine normale Wäsche locker 8 €. Wenn Du Dein Auto nur einmal pro Woche auf Hochglanz bringen lässt, sind das im Jahr schnell mal 400 €. Deine Steuerersparnis liegt zwischen 60 € und 190 €.
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Mach die Kosten für den Führerschein bei der Steuer geltend! 210
Das Finanzamt sagt: Aufwendungen für den Führerschein gehören grundsätz- 210 lich zu den Kosten der Lebensführung. Sie sind auch dann keine Berufsunkosten, wenn der Beruf oder der Betrieb die Benutzung eines Autos erforderlich macht. »Und was ist, wenn ich Taxifahrer werden will?«, fragst Du. Tja, wenn Du das glaubhaft machen kannst, muss das Finanzamt die Führerscheinkosten als berufliche Kosten anerkennen, so der BFH, BStBl 1969 II S. 433. »Und was ist, wenn ich kein Auto habe, mir auch keins anschaffen will, mein Chef aber erwartet, dass ich die Fahrprüfung ablege? Wenn er sagt, ohne Führerschein könne er mich nicht länger brauchen?« Auch in diesem Fall muss das Finanzamt klein beigeben, weil die Kosten ausschließlich durch den Beruf veranlasst sind. Ich rate Dir, in Deinem Antrag auf Einkommensteuerveranlagung auf das Urteil des FG Köln vom 24. 7. 1984 – EFG 1985 S. 120 – hinzuweisen und eine Bescheinigung Deines Chefs beizufügen, wonach der Erwerb des Führerscheins für Dich aus beruflichen Gründen unverzichtbar war. Unsere Steuergesetze seien eine klare Einladung zum Betrug, und die meisten Steuerhinterziehungen würden von den die Kilometerpauschalen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch nehmenden Arbeitnehmern begangen. So der ehemalige Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. Franz Klein. (Kölner Stadtanzeiger 12. 3. 1993)
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Wenn der Chef nur einen Teil der Fahrtkosten ersetzt? 211
Dein Boss gibt Dir nur 0,20 € pro Kilometer? Dann kannst Du die restlichen 211 0,10 € dem Finanzamt präsentieren, weil es die Differenz ohne weiteres anerkennt (R 38 LStR). Nimmst Du jemanden mit, gibt‘s pro Kilometer 0,02 € mehr. Hast Du in der Vergangenheit versäumt, die Differenz geltend zu machen, dann hole es nach – sofern die Fristen noch nicht verstrichen sind. Wenn der Arbeitgeber den vom Finanzamt abgesegneten Satz von 0,30 € gibt, Du aber damit nicht auskommst, weil Deine jährliche Fahrleistung niedrig liegt, bei Dir höhere Reparaturen anfallen, Du einen teuren Wagen fährst oder einfach deshalb, weil das Finanzamt mal wieder blind vor der Wirklichkeit ist und uns weismachen will, heute läge man mit den Fahrtkosten unter einem Kostensatz von 0,30 €, dann führst Du halt den Einzelnachweis nach dem Schema unter E Rz 201!
212
212 f) Übernachtungskosten und Reisenebenkosten Als berufliche Kosten für Deine Dienstreisen werden nicht nur Verpflegungsund Fahrtkosten berücksichtigt. Wenn Du auf einer Dienstreise übernachten musst, fallen zwangsläufig Hotel- oder Pensionskosten an. Und hast Du Dir nicht auch schon einmal Gedanken darüber gemacht, wo Du eigentlich den ganzen Kleinkram wie Parkgebühren, Telefonkosten etc. steuerlich geschickt unterbringen kannst?
213
213 Übernachtungskosten Unter Übernachtungskosten kannst Du die Kosten absetzen, die Dir dadurch entstanden sind, dass Du während Deiner Dienstreise eine Unterkunft in Anspruch genommen hast. Bei den Werbungskosten musst Du zumindest bei Dienstreisen im Inland in den sauren Apfel beißen und alle Übernachtungskosten auf Heller und Pfennig durch Belege nachweisen. Bei Reisen ins Ausland sieht es da schon etwas besser aus. Hier kannst Du genauso wie Selbständige bei ihren Geschäftsreisen für jedes Land speziell festgelegte Übernachtungspauschalen absetzen E Rz 946. In derselben Höhe, in der Du Werbungskosten abziehen kannst, kann Dein Arbeitgeber Dir die Übernachtungskosten steuerfrei erstatten.
214
Wenn Dein Arbeitgeber Dir Übernachtungskosten zahlt, darf er die ausnahms- 214 weise bis 2007 auch bei Inlandsreisen mit einem Pauschbetrag abrechnen. Allerdings beträgt der nur 20 € je Übernachtung. Die kannst Du auch nutzen, wenn Du bei Verwandten oder Freunden übernachtest. Die Einladung abends in die
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
nächste Kneipe ist damit zumindest teilweise abgedeckt. Ab 2008 soll diese Möglichkeit der pauchalen Erstattung von Übernachtungskosten aufgehoben werden. Du wirst Dir also für Deine Übernachtungen dann astreine Belege, wie Hotelrechnungen, Quittungen Deiner Pension oder Mietverträge über angemietete Unterkünfte besorgen und diese bei Deinem Brötchengeber abrechnen.
Profitiere als Berufskraftfahrer von den Auslandsübernachtungspauschalen! 215
Wenn Du als Fernfahrer häufig Touren machst, die Dich ins Ausland führen, 215 solltest Du auf keinen Fall vergessen, dass Du Deine Übernachtungen im Ausland mit nicht unerheblichen Pauschalen als Werbungskosten abrechnen kannst. Berufe Dich dazu auf R 40 Abs. 2 LStR. Das Finanzamt kann Dich nicht dazu zwingen, einen besonderen Kostennachweis zu führen. Die Finanzer bauen allerdings in der Regel überall einen Haken ein. Hier ist es der, dass es die Pauschalen nicht gibt, wenn Du in der Koje Deines Brummis nächtigst. Also behaupten sie einfach Folgendes: »Nach der Lebenserfahrung übernachten Kraftfahrer regelmäßig in ihrem Fahrzeug. Wir müssen dies auch bei Ihnen unterstellen. Einen Abzug von Übernachtungskosten mit Auslandspauschalen können wir daher nicht anerkennen. Da Sie die tatsächliche Übernachtung außerhalb Ihres Lkws nicht anhand von Belegen nachweisen können, gehen eventuelle Zweifel zu Ihren Lasten, weil Sie als Steuerzahler die Beweislast tragen.« Du wirst zunächst wie folgt argumentieren: 1. Eine Übernachtung im Lkw ist in vielen Ländern nicht erlaubt oder zumindest stark eingeschränkt. 2. Die Gefahr eines Überfalls ist viel zu groß. 3. Da Du sonst ein recht genügsamer Mensch bist, erlaubst Du es Dir wenigstens auf Deinen Touren, in einem anständigen Bett zu schlafen. Vor allem bei der Hitze im Süden Europas bekämest Du in Deiner Mühle kein Auge zu. Außerdem baust Du im Lauf des Jahres vor. Du präsentierst dem Fiskalritter echte Übernachtungsquittungen, die Du für einen repräsentativen Zeitraum von z. B. drei Monaten zum Nachweis gesammelt hast. Ich rate Dir allerdings, von den Belegen Kopien zu machen und die ausgewiesenen Rechnungsbeträge zu schwärzen. Man soll die Bearbeiter ja nicht unnötig dazu verleiten, ihren Kürzungsgelüsten zu frönen. Schließlich willst Du nur die Tatsache der Übernachtung außerhalb des Lkw an sich, nicht dagegen haarklein jeden Euro Kosten nachweisen. Da nimmst Du doch viel lieber die häufig höheren Übernachtungspauschalen in Anspruch.
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3. Die Kosten bei Einsatzwechsel- und Fahrtätigkeit
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Übernachtungskosten auch ohne Dienstreise absetzen! 216
Was einer Stewardess recht ist, kann Dir nur billig sein. Einer Flugbegleiterin, 216 die nach einer Fortbildung an ihrem Heimatflughafen nicht nach Hause gefahren ist, sondern sich dort ein Hotel genommen hat, gestand der BFH die Übernachtungskosten als allgemeine Werbungskosten zu. Obwohl keine Dienstreise vorlag und auch von einer doppelten Haushaltsführung nicht die Rede sein kann, lagen nach Meinung der Münchener Richter Werbungskosten vor, da die Übernachtung beruflich bedingt war (BFH Urteil v. 5. 8. 2004 – BStBl II 2004 S. 1074). Wenn es also einmal spät geworden ist, Du keinen Zug mehr nach Hause bekommen hast und ein Taxi schlichtweg zu teuer geworden wäre, musst Du Dir nur noch einen hübschen Grund einfallen lassen, der als beruflicher Anlass für Deine Übernachtung durchgeht, z. B., dass es nach einer Fortbildung, einer Betriebsversammlung oder einer Besprechung am anderen Tag gleich in aller Herrgottsfrühe beruflich weiterging und Du die Firmenkunden schon morgens im Hotel betreuen musstest. Im Zweifel kann Dir eine Bescheinigung Deines Brötchengebers helfen. Herr/Frau . . . . . . . . . . . . hat am . . . . . . im xyz-Hotel in der Nähe unseres Firmensitzes übernachtet. Diese Übernachtung war notwendig weil . . . . . . . . . . . . Wir begrüßen es außerordentlich, dass unser/e Mitarbeiter/in dadurch zu einem reibungslosen Ablauf der Fortbildungsveranstaltung/des Kundenbesuchs beigetragen hat. Angesichts der großzügigen Bemessung des Gehaltes unseres/r Mitarbeiter/s/in haben wir die Hotelkosten nicht gesondert erstattet.
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In den meisten Hotels sind heute Übernachtungen inkl. Frühstück üblich. Deine 217 Rechnung enthält also neben den Übernachtungskosten regelmäßig einen Teilbetrag für Verpflegung. Da die Verpflegung aber bereits durch die Verpflegungspauschale abgegolten ist, werden Deine nachgewiesenen Übernachtungskosten um den Frühstücksanteil gekürzt. Lässt sich dieser Anteil aus der Rechnung nicht feststellen, wird er bei Inlandsdienstreisen pauschal mit 4,50 € (ab
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
2008 mit 20 % der Verpflegungspauschale von 24 € = 4,80 €) und bei Auslandsdienstreisen generell mit je 20 % der für den jeweiligen Staat maßgebenden Verpflegungspauschale angesetzt. Liegen die tatsächlichen Kosten für das Frühstück unter diesen Beträgen oder war im Rechnungsbetrag das Frühstück nicht enthalten, solltest Du Dir das auf der Rechnung bescheinigen lassen. Die Kürzung Deiner Übernachtungskosten erfolgt dann nur um die tatsächlichen Frühstückskosten. Gute Karten hast Du bei Übernachtungen im Ausland. Hier reicht es aus, wenn Du auf der Hotelrechnung selbst vermerkst, dass im Preis kein Frühstück enthalten war. Das Finanzamt nimmt dann keine Kürzung vor. Das ist zumindest die Meinung des BMF auf eine Anfrage des Bundesverbands der deutschen Arbeitgeberverbände aus dem Jahr 2001 (Az: S 2338).
Pass auf, wenn Du Deinen Ehepartner auf Reisen mitnimmst! 218
Das Finanzamt sagt dann nämlich: Der (oder die) macht gar keine Dienstreise, 218 sondern gönnt sich ein paar Tage Privaturlaub. Besonders gefährlich wird es, wenn Du z. B. nach Paris fährst, um dort Kunden oder Geschäftspartner zu betreuen, und Deine bessere Hälfte mitnimmst. Mit Unterstützung des BFH (Urteil v. 25. 3. 1993 – BStBl 1993 II S. 639) streichen Dir die Fiskalakrobaten nicht nur die Reisekosten, sondern wollen Dir auch noch einen geldwerten Vorteil für Lustreisen ans Bein binden. Auf die Schliche kommt Dir das Finanzamt durch Deine Spesenbelege und Übernachtungskosten – wenn da zwei Gedecke oder die Übernachtung im Doppelzimmer draufstehen. Gewonnen hast Du aber, wenn Dir das Hotel bestätigt, dass kein Einzelzimmer frei war und Du deshalb ohnehin ein Doppelzimmer hättest nehmen müssen. Dann kannst Du den Gesamtpreis in voller Höhe der Steuer unterjubeln.
219
219 Reisenebenkosten Reisenebenkosten sind Deine während einer Dienstreise anfallenden tatsächlichen Ausgaben z. B. für ● Transport und Aufbewahrung Deines Gepäcks, ● Telefongespräche und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit Deinem Arbeitgeber oder Kunden, Mitarbeitern bzw. Geschäftspartnern, ● Straßenbenutzungs- und Parkgebühren, ● Unfallkosten und Schadenersatzleistungen infolge von Verkehrsunfällen, ● Trinkgelder,
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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● Platzkarten, ● Reisegepäckversicherung, ● Dienstreisevollkaskoversicherung. Reisenebenkosten kannst Du ebenfalls nur insoweit als Werbungskosten absetzen, als sie Dir nicht vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet wurden. Fehlen Dir die Belege, beeindrucke Dein Finanzamt mit einer detaillierten Aufstellung, in der Du Kostenart, Höhe der Kosten und Datum fein säuberlich untereinanderschreibst.
220
Da Du als Außendienstler ständig von unterwegs telefonieren musst, hast Du 220 Dir ein Handy zugelegt. Nun hast Du zwei Möglichkeiten: Entweder Du begnügst Dich mit 20 % Deiner Telefonkosten inkl. Anschaffung, max. aber 20 € im Monat, oder Du weist mit Hilfe eines Einzelnachweises einen hohen beruflichen Kostenanteil nach. Da Du natürlich außerdem häufiger von zu Hause aus telefonieren musst, beziehst Du selbstverständlich auch die entsprechenden Kosten für Deinen Festnetzanschluss in die Aufteilung mit ein.
221
Wenn Dir Dein Gepäck bei einer Dienstreise abhanden kommt, kannst Du da- 221 durch entstandene Kosten als Reisenebenkosten absetzen (Kopie der Anzeige bei der Polizei beilegen). Natürlich nur den Betrag, auf dem Du sitzengeblieben bist, weil ihn Dein Arbeitgeber oder die Reisegepäckversicherung nicht übernommen hat. Damit Du nicht in eine Steuerfalle tappst, musst Du wissen, dass nach der BFH-Rechtsprechung Dein Verlust nur anerkannt wird, wenn Du entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz vor Diebstahl getroffen hast (BFH v. 30. 6. 1995, BStBl 1995 II S. 744).
4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 222 223
a) Die Entfernungspauschale 222 Die sowieso schon nicht gerade üppige Entfernungspauschale, häufig auch 223 Pendlerpauschale genannt, wurde in unseliger schwarz-roter Eintracht radikal zusammengestrichen. Schau Dir den folgenden Horrorkatalog zur neuen Entfernungspauschale ab 2007 an: ● Kilometerkappung Der Gesetzgeber hat zunächst einmal die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte allgemein zu nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung erklärt. Nach dem sog. Werkstorprinzip stellt er sich auf den Standpunkt, dass der berufliche Teil der Fahrt zur Arbeit erst mit Erreichen der Firma beginnt. Als Billigkeitsregelung lässt er jedoch zu, dass Fernpendler
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
einen Teil ihrer Fahrtkosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen können. Arbeitnehmer können daher eine verkehrsmittelunabhängige Pauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer absetzen, allerdings erst ab dem 21. km. Für die ersten 20 Kilometer gibt es ab 2007 keine Entfernungspauschale mehr. Man zieht Dir also bei der Berechnung Deiner Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gnadenlos immer erst 20 km ab. Bei 4 500 € liegt wie bisher die jährliche Obergrenze, wenn Du nicht mit dem eigenen oder einem überlassenen Kraftfahrzeug fährst. Du verlierst dadurch pro Jahr ca. 1 380 € an Werbungskosten. Tatsächliche Kosten kannst Du ebenfalls nicht mehr absetzen. Damit entfällt z. B. Deine Chance, statt der Entfernungspauschale die Kosten für Deine Fahrkarten abzusetzen. Wenn Du also täglich mit dem Bus 15 km zur Arbeit fährst, kannst Du noch nicht einmal mehr Deine Tickets steuermindernd in Deiner Steuererklärung unterbringen. Pauschalversteuerung von Fahrgeldern und Firmenwagennutzung Auch die Möglichkeit Deines Brötchengebers, die Steuer auf Fahrgelder und für die Firmenwagennutzung für den Weg zur Arbeit mit 15 % pauschal zu übernehmen, wird stark eingeschränkt. Da nur das pauschal besteuert werden kann, was Du als Werbungskosten abziehen könntest, schlägt hier die generelle Kürzung der Kilometer um 20 km voll durch. Pro Jahr unterliegen damit ca. 1 380 € mehr von Deinem Lohn der Steuer und vor allem der Sozialversicherung. Abgeltungswirkung Durch die neue Pauschale sind endgültig alle Kosten abgegolten. Damit wollen die Fiskalbürokraten ab 2007 vor allem verhindern, dass weiterhin Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden können. Behinderte können wie bisher ihre vollen Kosten absetzen. Wenn sie mit dem Auto fahren, bedeutet das, dass zum einen keine Kappung um 20 km erfolgt und dass sie zum anderen je tatsächlichen Kilometer mindestens 0,30 € absetzen können. Damit müssten Behinderte auch eventuelle Unfallkosten weiter absetzen können.
Die Kürzung der Entfernungspauschale ist verfassungswidrig 224
Bevor Du Dich in die Einzelheiten der Entfernungspauschale vertiefst, musst 224 Du wissen, dass die Einschränkungen der Entfernungspauschale, vor allem die Kappung der ersten 20 km, einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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nach der Leistungsfähigkeit darstellen, die Neuregelung daher verfassungswidrig ist. Mehrere Finanzgerichte haben die Verfassungswidrigkeit schon bestätigt und die Frage von sich aus dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (FG Niedersachsen v. 27. 2. 2007 – 8 K 549/06 und FG Saarland v. 22. 3. 2007 – 2 K 2442/06). Lediglich die Finanzrichter in Baden-Württemberg haben sich auf die Seite des Fiskus geschlagen und halten die Entfernungspauschale nicht für bedenklich (FG Baden-Württemberg v. 7. 3. 2007 – 13 K 283/06). Du wirst also unter Hinweis auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren gegen Deinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrena beantragen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat. Und so sieht die Berechnung der Entfernungspauschale für Dich aus: Angenommen, Du legst den täglichen Weg zur Arbeit von 30 km mit dem Auto zurück, und dies an 220 Tagen im Jahr: (30 km – 20 km) = 10 km 0,30 € 220 Tage = 660 €. Wenn Du öffentliche Verkehrsmittel benutzt, sieht die Rechnung für Dich im Grunde genommen genauso aus, denn Du kannst nicht mehr die tatsächlichen Kosten für Deine Tickets statt der Entfernungspauschale absetzen. Allerdings greift hier die sog. Kostendeckelung der Entfernungspauschale auf 4 500 € (vgl. E Rz 228). Angenommen, Du fährst an 220 Tagen im Jahr mit dem Zug zur Arbeit. Die Entfernung beträgt 80 km. Die Kosten für Deine Fahrkarten 1. Klasse liegen bei 200 € monatlich: (80 km – 20 km) = 60 km 0,30 € 220 Arbeitstage = 3 960 €. Wie Du siehst, spielen hier weder die Kostendeckelung noch Deine tatsächlichen Kosten für die Fahrkarten von 2 400 € eine Rolle.
Es kommt nicht mehr auf die Kosten an! 225
Die Entfernungspauschale, die Dir auch bei der Benutzung öffentlicher Ver- 225 kehrsmittel zusteht, ist völlig unabhängig von der Höhe Deiner Kosten. Selbst wenn Deine tatsächlichen Fahrtkosten nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was sich aus der Entfernungspauschale ergibt, ist das kein Grund, aus dem die Fiskalritter den Rotstift ansetzen dürften. Allerdings kannst Du auch keine tatsächlichen Kosten mehr absetzen, wenn Du wesentlich höhere Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit hast. Hast Du z. B.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
einen weiten Weg zur Arbeit und fährst 1. Klasse oder musst häufiger ein Taxi benutzen, bekommst Du trotzdem nur die Entfernungspauschale, und die wird im Zweifelsfall auch noch auf 4 500 € im Jahr gedeckelt. Einige Besonderheiten gelten für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung. Zwar greift hier ebenfalls eine vom benutzten Verkehrsmittel unabhängige Entfernungspauschale, nicht aber die Deckelung auf 4 500 €, und Du musst bei Deinen Heimfahrten nicht die Kappung der ersten 20 km über Dich ergehen lassen. 226
226 Wirkungsbereich der Entfernungspauschale: ● Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ● Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung ● Fahrten in die Nahzone (bis 30 km) bei Einsatzwechseltätigkeit ● Fahrten als Busfahrer zum Busdepot, um den Bus für die Tour abzuholen ● Fahrten zum Betrieb bei Einsatzwechseltätigkeit, wenn sie regelmäßig vorkommen (z. B. ein bis zweimal pro Woche) ● Berechnung der Grenze für die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 15 % auf Fahrtkostenzuschüsse
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Begünstigte Verkehrsmittel Wie Du schon oben gelesen hast, ist der Ansatz der 227 Entfernungspauschale unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Du benutzt. Sie gilt einheitlich für: ● Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad) ● Moped oder Mofa ● Fahrrad ● öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Straßenbahn, Fähre etc.) ● Fahrgemeinschaft ● Fortbewegung zu Fuß Aber auch hier gilt natürlich der alte Satz: Keine Regel ohne Ausnahme. Die Ausnahme bilden Flugkosten. Bei der Benutzung eines Flugzeugs z. B. für Familienheimfahrten hat der Fiskus den Ansatz der Entfernungspauschale für die reine Flugstrecke ausdrücklich ausgeschlossen. Dasselbe gilt, wenn der Flug ausnahmsweise als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu qualifizieren ist. Da für diese Wegekosten somit nichts abzugsfähig wäre, hat der Fiskus Gnade vor Recht ergehen lassen und erlaubt ausnahmsweise, dass die tatsächlichen Kosten für das Flugticket als Werbungskstoen abgezogen werden. Aber aufgepasst! Du musst ja auch irgendwie zum Flughafen kommen. Egal, ob Du mit dem Taxi, der Bahn oder dem eigenen Auto fährst: Du kannst für diesen Teil des Weges die Entfernungspauschale absetzen und musst dabei die Kröte schlucken, dass man Dir die ersten 20 km kappt.
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Vermeide die Kostendeckelung! 228
Auch wenn Du kein eigenes Auto besitzt, musst Du nicht in jedem Fall die De- 228 ckelung der Entfernungspauschale auf 4 500 € im Jahr hinnehmen. Die »ungedeckelte Entfernungspauschale« steht Dir auch dann zu, wenn Du mit einem Dir zur Nutzung überlassenen Auto fährst, z. B. mit einem Firmenwagen, dem Wagen Deines Ehegatten, Deiner Eltern, Deines Bruders oder Deines Lebenspartners. Hinweis Das Einkommensteuergesetz sieht keine besonderen Nachweispflichten vor, dass Du tatsächlich ein Auto benutzt. Es reicht also auch hier aus, wenn Du die Nutzung des Autos durch wahrheitsgemäße Angaben in der Steuererklärung glaubhaft machst. Allerdings kann es Dir passieren, dass Dein Finanzamt bei großen Entfernungen einen Nachweis über die Gesamtfahrleistung des Autos verlangt. Wappne Dich also für diesen Fall, indem Du z. B. die Kilometerstände notierst, TÜV- und ASU-Berichte sowie Deine Werkstattrechnungen aufbewahrst.
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229 Welche Strecke ist bei der Berechnung der Pauschale maßgebend? Egal, wie die Entfernung ermittelt wird, immer werden die ersten 20 km gekappt.
Maßgebend für die Berechnung der Pauschale ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Aber: Wenn Du mit dem Auto lieber auf die zeitlich günstigere, etwas längere Strecke ausweichst, solltest Du Dich nicht scheuen, dem Finanzamt die etwas längere Strecke anzugeben. Schließlich heißt es im Gesetz inzwischen eindeutig, dass Du eine zwar längere, aber verkehrsgünstigere Strecke ansetzen kannst, wenn Du sie regelmäßig benutzt (§ 9 Abs. 2 S. 4 EStG). Interessanterweise wird Deine Entfernungspauschale auch dann nach der Straßenentfernung berechnet, wenn Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährst. Die sehr wahrscheinlich davon abweichenden Tarifentfernungen z. B. der Bahn spielen keine Rolle. Angenommen, Du fährst mit der Bahn zur Arbeit. Die Tarifentfernung der Bahn beträgt 38 km; zusätzlich legst Du am Wohnort und am Arbeitsort noch jeweils 1 km zu Fuß zurück. Die kürzeste Straßenverbindung von Deiner Wohnung zum Arbeitsplatz beträgt aber 45 km.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Für die Berechnung der Entfernungspauschale kommt es einzig und allein auf die Straßenentfernung an. Deine Werbungskosten belaufen sich 2007 also auf: (45 km – 20 km) = 25 km 0,30 € 220 Arbeitstage 1 650 € 230
Was passiert, wenn Dein Arbeitgeber einen Teil Deiner Kosten übernimmt? 230 Keine Entfernungspauschale steht Dir zu, wenn Du von einer steuerfreien Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber profitierst. In Fällen, wo Dein Brötchengeber ● an Dich gezahlte Fahrgelder oder den Vorteil aus der Benutzung eines Firmenwagens mit 15 % pauschal versteuert, ● Dir als Beschäftigtem im Personennahverkehr über Personalrabatte steuerfrei die Fahrtmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln einräumt, ● Dir ein Job-Ticket steuerfrei überlässt (vgl. E Rz 41), wird Dir das auf Deine Entfernungspauschale angerechnet. Damit auch der schläfrigste Finanzbeamte kapiert, dass Du von solchen steuerbegünstigten Leistungen für Deine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte profitierst, muss Dein Arbeitgeber auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung ein F vermerken. Da die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an das Finanzamt übermittelt wird, kann dieser Hinweis auf Kürzung Deiner Werbungskosten kaum übersehen werden.
231
231 Welche Besonderheiten gibt es für Behinderte? Liegt Dein Grad der Behinderung bei mindestens 70 % oder mindestens 50 bis 65 % und steht in Deinem Schwerbehindertenausweis zusätzlich ein »G«, »aG« oder »H«, dann musst Du Dich auch ab 2007 nicht mit der Entfernungspauschale abspeisen lassen. Du kannst nach wie vor pro Entfernungskilometer entweder Deine tatsächlichen Kosten oder hilfsweise die Pauschalbeträge für Dienstreisen ansetzen. Vor allem bist Du nicht von der Kappung der ersten 20 km und dem Verbot des Abzugs der tatsächlichen Kosten betroffen. Zusätzlich machst Du die Parkgebühren geltend (BMF 18. 3. 1980 – BStBl I 1980 S. 147). Lass sie Dir nicht mit dem Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2. 2. 1979 (BStBl 1979 II S. 372) ausreden, das einem Nichtbehinderten die Parkgebühren verwehrt hat, weil sie durch den gesetzlichen Kilometerpauschbetrag abgegolten seien. Für Dich gilt vielmehr R 38 LStR und R 40a Abs. 1 Nr. 3 LStR, die den Abzug der Parkgebühren zusätzlich zu den tatsächlichen Kfz-Kosten bzw. den Dienstreisepauschalen ausdrücklich absegnen. Kannst Du wegen Deiner Behinderung nicht selbst fahren oder hast deswegen keinen Führerschein und fährt Dich deshalb Dein Ehe- oder Lebenspartner zur Arbeit und holt Dich auch wieder ab, sind auch dessen Leerfahrten abzugsfähig (H 42 LStH »Behinderte«). Du kannst für diese Fahrten ebenfalls die Dienstreisepauschalen oder die tatsächlichen Kosten absetzen (BFH v. 2. 12. 1977 – BStBl 1978 II S. 260).
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Berechnung der Arbeitstage Man geht aus von die um freie Samstage/Sonntage Feiertage (12–14) und Urlaubstage zu kürzen sind. Es verbleiben
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232
365 104 12 27 143
143 222
Nach diesem Schema kannst Du selbst die Werbungskosten aus Deiner Entfernungspauschale berechnen. Angenommen, die Entfernung zu Deiner Arbeitsstätte beträgt 40 km und Du bist an 240 Tagen zur Arbeit gefahren: (40 km – 20 km) = 20 km 0,30 € = 6,00 € 240 Arbeitstage = Entfernungspauschale jährlich 1 440,00 €
Schröpfe den Fiskus mit einem Betriebs-Pkw doppelt und dreifach! 233
Aufgepasst, Ihr Selbständigen, deren bessere Hälfte als Arbeitnehmer tätig 233 ist. Auch als neben Deinem Hauptberuf selbständig Tätiger solltest Du jetzt die Ohren spitzen. Für einen mehr als zu 50 % freiberuflich oder gewerblich genutzten Pkw, dessen Kosten Du bei der Gewinnermittlung absetzt, musst Du als Privatanteil 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern. Damit sind sämtliche außerbetrieblichen Nutzungen abgegolten. Zunächst einmal ist die Devise für Dich, möglichst alle in der Familie greifbaren Pkws über Deinen Betrieb laufen zu lassen. Wenn Du für Deine Gewinnermittlung eine Bilanz aufstellst, genügen dazu pro Fahrzeug schon etwas mehr als 10 % betriebliche Nutzung. Da Du so alle Autokosten über den Betrieb absetzt, kannst Du den Privatanteil von 12 % des Listenpreises pro Jahr für das jeweilige Auto (z. B. den Wagen Deines Ehepartners und Deines Sohnes) locker verschmerzen. Das allein ist ja schon ein kleiner Knüller, aber wenn bei Dir oder Deiner besseren Hälfte Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen, wird aus dem Knüller der Superknüller. Da Du ja einen Privatanteil für außerbetriebliche Nutzung versteuerst, könnt Ihr für Fahrten zur Arbeit außerdem die Entfernungspauschale absetzen (FG Niedersachsen v 27. 4. 2005 – 3 K 717/04, NWB online).
mS
Beispiel Schlaumeier ist Arbeitnehmer und fährt täglich 40 km zur Arbeit. Da er zusätzlich als Versicherungsvertreter tätig ist und sein Auto auch für diese Tätigkeit
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
nutzt, hat er es im Betriebsvermögen aktiviert und versteuert einen Privatanteil von 12 % pro Jahr. Anschaffungskosten für das Auto: 24 000 € (Listenpreis 25 000 €). Schlaumeier hat zunächst einmal folgende Kfz-Kosten als Betriebsausgaben gebucht, weil er das Auto zu über 50 % für seinen Vertreterjob nutzt: 4 000 € Abschreibung: 1/6 von 24 000 € laufende Kosten (Benzin, Wartung, Steuern, Versicherung etc.) + 8 000 € Betriebsausgaben 12 000 € ./. Privatanteil 12 % von 25 000 € – 3 000 € steuerwirksame Pkw-Kosten im Betrieb 9 000 € hinzu kommen Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit 230 Tage (40 km – 20 km =) 20 km 0,30 € steuerwirksame Kosten insgesamt
+ 1 380 € 10 380 €
Wie Du siehst, kommt es hier zur wunderbaren Kfz-Kostenvermehrung. Du drückst dem Fiskus bis auf ein paar Euro sämtliche Autokosten aufs Auge. Geradezu bombastisch wird der Trick, wenn Du mit einem Behinderungsgrad von 50 % und dem Ausweismerkzeichen »G« aufwarten kannst, dann setzt Du nämlich statt der Entfernungspauschale für Deine Fahrten zur Arbeit 0,60 € ab. Im obigen Beispiel kämen dadurch statt 1 380 € 230 40 km 0,60 € = 5 520 € zusammen. In diesem Fall zauberst Du sozusagen aus dem Nichts über 2 500 € steuerlich absetzbare Kosten. Zwei Mücken treffen sich vor dem Finanzamt. Die eine kommt gerade heraus, die andere will hinein. Meint die, die herauskommt, zu der, die hineinwill: »Zwecklos, die saugen selbst!«
Hol mit Wechselgeld und Briefmarken aus Deinem Mittagessen über 200 € Steuerersparnis heraus! 234
Als Innendienstler erkennt Dir das Finanzamt nur die Fahrt zwischen Wohnung 234 und Arbeitsstätte an. Normalerweise kannst Du also keine mittäglichen Fahrtkosten absetzen. Außerdem rechnen nach dem BFH-Urteil vom 4. 7. 1975 (BStBl 1975 II, S. 738) Aufwendungen für Mittagsheimfahrten bei geteilter Arbeitszeit zu den Lebenshaltungskosten, auch bei einer Mittagspause von zwei
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Stunden oder wenn Du auf Diätverpflegung angewiesen bist. Wenn Du also als Banker, Versicherungsangestellter, Verkäuferin usw. mittags in einer nahe gelegenen Gaststätte isst, sollst Du das zu 100 % auf eigene Kosten tun. Du bist aber schlau, schlägst dem Fiskus ein Schnippchen und greifst Dir dazu erst einmal Deinen Chef. Erkläre ihm, Du wärest bereit, den täglichen Botengang zur Post, zur Bank usw. zu übernehmen, falls Du im Anschluss daran Deine Mittagspause einlegen dürftest. Auf diese Weise befindest Du Dich jeden Tag um die Mittagszeit auf einer hochoffiziellen Dienstreise mit zu 0,30 € je gefahrenen Kilometer absetzbaren Fahrtkosten. Bei 230 Arbeitstagen ergibt sich daraus für Dich z. B. folgende Rechnung: Fahrtkosten für tägliche Dienstgänge zu Post, Bank etc. 230 Tage à 10 km 0,30 € 690 € Steuerersparnis bei einem Steuersatz von ca. 30 % 207 €
235
Deine Fahrtkosten sind nur dann auf die Entfernungspauschale begrenzt, wenn 235 es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt. Für alle anderen Fahrten kannst Du die tatsächlichen Kosten oder stattdessen 0,30 € je gefahrenen Kilometer absetzen. Dies gilt für Fahrten ● zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten, wenn Du z. B. als Filialleiter zwei Filialen betreuen musst und zwischen beiden hin- und herfährst. ● zwischen zwei Einsatzstellen, wenn Du z. B. als Bauarbeiter von einer Baustelle zur anderen fährst. Das gilt übrigens auch, wenn alle Baustellen in der Nahzone von 30 km liegen. ● innerhalb eines weiträumigen Arbeitsgebiets, z. B. für die Kilometer, die Du als Forst- oder Waldarbeiter in Deinem Revier oder als Zeitungszusteller oder Prospektverteiler in Deinem Zustellbezirk unterwegs bist.
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236 b) Autodiebstahl oder Unfall Bei der Berücksichtigung von Kosten durch einen Unfall oder Diebstahl des Autos kommt es entscheidend darauf an, ob die Fahrten nach Dienstreisegrundsätzen abgerechnet werden oder ob die Entfernungspauschale zur Anwendung kommt. Ab 2007 können Unfallkosten und Verluste durch Diebstahl nicht mehr als tatsächliche Kosten neben der Entfernungspauschale abgesetzt werden. Ereignet sich der Unfall oder Diebstahl dagegen auf einer Dienstreise oder bei einer Einsatzwechseltätigkeit auf einer Fahrt außerhalb der Nahzone von 30 km oder kannst Du als Behinderter Deine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der Dienstreisepauschale von 0,30 € je gefahrenen km absetzen, bleiben die Kosten abzugsfähig.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Zu den beruflichen Kosten gehören dann auch Schadenersatzleistungen, Prozesskosten und alle sonstigen Aufwendungen aus Anlass eines Unfalls, und zwar gilt dies nach Ansicht einiger Finanzgerichte selbst dann, wenn der Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde. Wer allerdings meint, er könne sich erst kräftig einen hinter die Binde gießen und anschließend ans Steuer setzen, der wird doppelt bestraft – vom Gericht und vom Fiskus. Du kannst die Unfallkosten nicht absetzen, wenn Du blau wie ein Veilchen warst (BFH v. 18. 12. 1981 – BStBl 1982 II S. 261). Abzugsfähig sind damit bei Behinderten die Unfallkosten, die bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angefallen sind (BFH – BStBl 1983 II S. 17), während der Leerfahrt zum Abholen des berufstätigen Ehegatten (BFH – BStBl 1980 II S. 655), zum Betanken des Kfz oder zurück vom Bahnhof, nachdem der behinderte Ehegatte zum Zug gebracht wurde, mit dem er weiter zur Arbeit fährt (BFH v. 26. 6. 1987 – BStBl 1987 II S. 818). Schwierigkeiten macht Dir der Fiskus trotz Behinderung, wenn der Unfall passiert ist, als Du ein Mitglied Deiner Fahrgemeinschaft abgeholt hast. War dazu ein Umweg nötig, ist ein Unfall auf dem Umwegstück nicht abzugsfähig. Besser also, wenn es auf dem direkten Weg zur Arbeit gekracht hat. Beginnt oder endet die Fahrt zur Arbeit nicht in Deiner Wohnung, erkennt das Finanzamt – Behinderung hin oder her – generell keine Unfallkosten an. Deshalb sieh Dich vor: Wenn Du schon unbedingt Deine Mühle zu Schrott fahren musst, dann möglichst nicht, wenn Du bei Deiner Freundin übernachtet hast und von dort zur Arbeit fährst (BFH v. 25. 3. 88 – BStBl 88 II S. 706). 237
Ist der Pkw als berufliches Arbeitsmittel einzustufen – was eine sehr hohe be- 237 rufliche Nutzung von z. B. 90 % voraussetzt – sind auch Verluste durch Diebstahl im privaten Bereich – z. B. aus dem zur Wohnung gehörenden Garagenhof – abzuziehen (BFH – BStBl 1983 II S. 586) oder Beschädigungen infolge von Vandalismus.
Sei hartnäckig! 238
Unfallkosten kannst Du als Behinderter nicht nur absetzen, wenn Du an Deine 238 eigene Mühle Beulen fährst. So hat eine hartnäckige Steuerzahlerin, die auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto eines Bekannten in den Graben gerutscht war, sich nicht mit der Ablehnung durch das Finanzamt zufriedengegeben. Vor dem Finanzgericht hat sie den Schadenersatz, den sie ihrem Bekannten gezahlt hat, als Werbungskosten durchgeboxt (EFG 1993 S. 647).
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Hol Dir Geld vom Finanzamt für das kaputte Auto Deines Partners! Wenn Du Dir – auch hier entsprechende Behinderung vorausgesetzt – für den Weg zur Arbeit das Auto Deines Ehepartners geliehen hast und damit einen Unfall verursachst, kannst Du zwar die Fahrtkosten absetzen, den Unfallschaden wollen die Fiskalritter aber mit einer ganz hinterlistigen Argumentation vom Tisch fegen: Du habest keinen Aufwand durch den Unfall, da der Wagen nicht Dir gehöre und Schäden an einem fremden Auto nur als sog. Drittaufwand abgesetzt werden könnten, wenn die Mühle Deinem Ehepartner gehöre. Mit anderen Worten: Man strapaziert wieder einmal das amtliche Heiratspapierchen, um Dir Deine wohlverdiente Steuererstattung streitig zu machen (FG Niedersachsen v. 19. 1. 1994, EFG 1994 S. 785). Aber diesmal haben die Bürokraten die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Auf so windige Argumente wie Drittaufwand oder die Begründung, das Auto gehöre wirtschaftlich eigentlich Dir, weil Du ja sämtliche Kosten dafür trägst, lässt Du Dich gar nicht erst ein. Du schaffst vielmehr sofort klare Verhältnisse und zahlst Deinem Ehepartner auf Heller und Pfennig Schadenersatz für das kaputte Auto. Damit sich die Sache auch lohnt, musst Du nicht kleinlich Erbsen zählen. Rechnet untereinander genauso ab, wie Ihr es mit einer Autoversicherung machen würdet. Also nicht nur die Reparaturkosten erstatten, sondern auch einen ordentlichen Teil für Wertminderung des Unfallwagens, Auslagen und Nutzungsausfall für die Zeit der Reparatur. Die Rechnung für das Finanzamt könnte dann z. B. so aussehen:
Aufgrund einer außergerichtlichen Vereinbarung gezahlte Kostenerstattung an Herrn/Frau . . . . . für den von mir auf dem Weg zur Arbeit verursachten Unfallschaden am . . . . (Datum) mit dem Fahrzeug . . . . (Kennzeichen): Reparaturkosten lt. Rechnung Autohaus Schnell 2 535,50 € Pauschaler Auslagenersatz für Telefonate, Porto etc. 50,00 € Wertminderung für das Unfallfahrzeug lt. außergerichtlicher Vereinbarung 600,00 € Nutzungsausfall während der Reparatur 8 Tage à 45,00 € 360,00 € als Werbungskosten abzugsfähiger Unfallkostenersatz 3 545,50 €
Damit später alles wirklich wasserdicht ist, wirst Du den Betrag auf den Cent genau auf das Konto Deines Herzblatts überweisen. Dass Du auf diese Weise
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
sogar die Wertminderung absetzen kannst, die man Dir beim Unfall mit dem eigenen Wagen immer streicht, wird die Fiskalritter dabei besonders ärgern . . . (Schwierigkeiten? Diesmal steht Dir das Urteil in den EFG 1993 S. 647 bei.) Was, wenn Du nach einem Autounfall gesundheitlich so schlecht dran bist, dass Du deswegen in Kur fährst, durch eine Physiotherapeutin behandelt wirst oder zu Gymnastikkursen gehst? Dann kannst Du die Kosten dafür dem Finanzamt als Betriebsausgaben/Werbungskosten in Rechnung stellen (BStBl 1960 III S. 511).
Nutz diesen Vorteil bei einem Unfall! 239
Hast Du eine Dienstreise mit Deinem privaten Pkw durchgeführt und dabei 239 einen Unfall verursacht, so kannst Du, wenn Du das Fahrzeug nicht reparieren lässt, den Wertverlust bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten geltend machen (FG München v. 7. 12. 2001 – Az 1 K 5272/00). Sei besonders auf der Hut, wenn Du handwerklich begabt bist und aus Kostengründen den Unfallschaden selbst reparierst. Die Wertminderung durch den Unfall sollst Du dann nämlich nicht absetzen können. Lediglich die Reparaturkosten gestehen Dir die Herren Geiz & Co. beim Bundesfinanzhof zu (BFHUrteil v. 27. 8. 1993 – BStBl 1994 II S. 235). Sage dem Finanzamt also: »Das Auto wurde bisher nicht repariert, sondern nur notdürftig fahrtüchtig gemacht.« Nun kann das Finanzamt Dir die Wertminderung nicht streichen. Mit der Reparatur wartest Du, bis Dein Steuerbescheid rechtskräftig geworden ist . . .
240
Bei einem Totalschaden an Deiner Kiste kannst Du den Restwert vor dem Un- 240 fall absetzen. Die Differenz zum Kaufpreis Deines neuen Autos ist dagegen weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, weil insoweit keine Vermögensminderung eingetreten ist (FG Niedersachsen v. 10. 11. 1988 – NWB 1989 Fach 1 S. 217).
Pass bei Totalschaden auf! Nach Meinung des BFH (BStBl 1995 I S. 318) soll als Restwert nicht der tatsächliche Wert Deines Autos anerkannt werden, es wird also nicht auf die Schwacke-Liste oder ein Gutachten zurückgegriffen. Der Restwert ergibt sich
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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vielmehr aus den Anschaffungskosten nach Abzug einer fiktiven Abschreibung bis zum Unfall. Fazit: Wenn Deine Mühle älter als acht Jahre war (FG München v. 7. 12. 2001 – 1 K 5272/00), schaust Du ganz schön alt aus. Bei einer steuerlichen Nutzungsdauer für Pkw von acht Jahren beträgt der Restwert nämlich 0 €. Bei einem älteren Auto solltest Du Dir einen irreparablen Totalschaden also möglichst verkneifen, weil zum Ärger über den Unfall auch noch der Frust bei der Steuer kommt. Bei jüngeren Autos rechnet das Finanzamt so: Anschaffungskosten im Januar 2005 36 000 € Abschreibung bis zum Unfall im April 2007 = 27 Monate: 27/96 36 000 € – 10 125 € Restwert zum Zeitpunkt des Unfalls 25 878 € Macht das Finanzamt bei dieser Berechnung nicht mit, weil die Nutzungsdauer für Pkw lt. amtlicher Tabelle nur sechs Jahre beträgt, wehre Dich dagegen mit dem BFH-Urteil vom 29. 3. 2005 (IX B 174/03, NWB EN-Nr. 329/2006), das ebenfalls von einer Nutzungsdauer von acht Jahren ausgeht. Das Steuerrecht ist ja so gerecht: Das Mehr an unfallbedingten Versicherungskosten – mehr durch Verlust des Schadensfreiheitsrabatts – kann der Selbständige absetzen, der Nichtselbständige nicht (BFH – BStBl 1986 II S. 886)! Natürlich musst Du die Unfallkosten selbst getragen haben. Hat sie die Versicherung bezahlt, solltest Du sie nicht bei der Steuer geltend machen, wenn Du keinen Ärger haben möchtest. Zahlte Dir die Versicherung nur einen Teil, kannst Du den Rest natürlich sehr wohl geltend machen.
Verdiene mit kaputten Scheiben 1 000 € und mehr! 241
Diesmal richtet sich mein Trick nicht gegen das Finanzamt. Ich habe nämlich ein 241 Eisen im Feuer, wie Du Dich bei Versicherungen schadlos hältst: Wenn Du schon die Fiskalritter nicht mit dem Unfall zur Kasse bitten kannst, solltest Du wenigstens versuchen, bei der Autoversicherung so viel wie möglich zu kassieren. »Ja, wie denn?«, fragst Du. »Ich war doch dummerweise mit der alten Karre nicht mehr vollkaskoversichert. Und da ich die Rostlaube selbst gegen den Baum geschmettert habe, zahlen doch die Versicherungsfritzen keinen Cent.« Dazu musst Du wissen, dass bei der Teilkasko Glasbruch mitversichert ist. Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall muss die Versicherung Dir über die Teilkasko jedes beschädigte Glasteil am Auto ersetzen. Du wirst Dich wundern, wie viel Glas an so einem Auto ist. Nicht nur die Scheiben, auch Spiegel, Scheinwer-
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
fer, Blinker, Sonnendach sind aus zerbrechlichem Material. Lass Dir bei einem Totalschaden von Deiner Werkstatt unbedingt eine Aufstellung über die defekten Glasteile und deren Preise geben. Natürlich nur für die, die beim Unfall zerbrochen sind. Die Scheiben, die Deine Kinder beim Spielen in dem Wrack nachträglich zerdeppert haben, fallen nicht unter die Kaskoversicherung. Die Aufstellung reichst Du dann zusammen mit ein paar Fotos bei der Versicherung ein, und schon kommt ein warmer Geldsegen, der ohne weiteres 500 bis 1 000 € betragen kann. Aufstellung der Unfall- und Berufskosten 1. Reparaturrechnung vom . . . der Firma . . . über Weitere Schäden durch Unfall: a) vom Sitz geschleuderter Laptop Wiederherstellungskosten lt. Rechnung b) von der Ablage gefallene Minolta-Kamera (Wiederherstellungskosten) Zerstörung der Brille . . . Kosten einer neuen Ausgelaufenes Benzin Bekleidungsschaden (Reinigungskosten, Wertminderung) Arztrechnung Anwaltskosten und Gerichtsgebühren (BFH vom 2. 3. 1962 – BStBl 1962 III S. 192) Sonstige Kosten: Telefonate, Taxifahrten zur Versicherung, Kosten der Korrespondenz Unfallkosten
242
2 410 € 40 € 225 € 100 € 20 € 150 € 100 € 400 € 50 € 3 495 €
242 c) Gemeinsame Fahrten von Eheleuten So richtig vorteilhaft wirkt sich die Entfernungspauschale für Dich aus, wenn Du gemeinsam mit Deinem Ehegatten zur Arbeit fährst. Egal, ob jeder selbst mit dem Auto fährt, ob Ihr am selben Ort arbeitet und mit dem gemeinsamen Auto fahrt oder Du Deine bessere Hälfte erst zur Arbeit bringst, dann zur eigenen Arbeitsstätte weiterfährst und Dein Schätzchen abends wieder abholst – Ihr kassiert auf jeden Fall beide die Entfernungspauschale für den jeweiligen Arbeitsweg. Im Idealfall also die doppelte Pauschale.
Beispiel Du fährst morgens Deinen Ehegatten nach A (40 km), anschließend fährst Du weiter zu Deiner Arbeit nach B (30 km). Abends machst Du die gleiche Tour in umgekehrter Richtung. Die direkte Entfernung von Eurer Wohnung nach A beträgt 40 km, nach B 35 km. Und so rechnet Ihr beim Finanzamt die Entfernungspauschalen ab: Ehemann: (40 km – 20 km =) 20 km 0,30 € 230 Tage = 1 380 € Ehefrau: (35 km – 20 km =) 15 km 0,30 € 230 Tage = 1 035 €
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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d) Fahrtkosten bei Einsatzwechseltätigkeit Das Finanzamt stuft Deinen Beruf 243 als Einsatzwechseltätigkeit ein, wenn Du für dieselbe Firma in ständigem Wechsel an immer wieder neuen Orten arbeitest und nicht zwischendurch regelmäßig an ein und dieselbe feste Arbeitsstelle zurückkehrst. Typische Berufe mit Einsatzwechseltätigkeit sind z. B. Bau-, Montagearbeiter, Leiharbeitnehmer, Rohrleitungsbauer, Gleisbauarbeiter, Kundendienstmonteure, Anwärter der Zollverwaltung, Rechtsreferendare und Springer einer Betriebsreserve für Filialbetriebe. Geht Dein Beruf als Einsatzwechseltätigkeit durch, wirkt sich das günstig auf Deine Fahrtkosten aus. Zu weiteren Einzelheiten vgl. E Rz 173, E Rz 194, E Rz 196.
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Die Nahzone (30 km) Von Fahrten in die Nahzone spricht man, wenn Deine 244 Einsatzstelle nicht mehr als 30 km von Deiner Wohnung entfernt liegt. Der Haken daran ist, dass der Fiskus Dir für diese Fahrten mit dem eigenen Kfz nur die Entfernungspauschale zugestehen will. Das bedeutet für Dich, dass ab 2007 wegen der Kappung der ersten 20 km kaum Werbungskosten übrig bleiben.
Ein kleiner Umweg, der viel Geld bringt! Du bist Maurer, und Deine Baustelle ist nur 28 km von Deiner Wohnung entfernt. Wegen lächerlicher 2 km geht Dir ein schöner Batzen Geld durch die Lappen. Doch warum fährst Du eigentlich den kürzesten Weg zur Baustelle, wo Du über einen kleinen Umweg von 3 km viel schneller vorwärtskommst? Für die Frage, ob Deine Baustelle in der Nah- oder der Fernzone liegt, kommt es nämlich nicht auf die direkte Entfernung zu Deiner Wohnung an, sondern auf die kürzeste benutzbare Straßenverbindung oder eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke. Weil Du durch den Umweg viel Zeit einsparst, ist Deine Strecke zeitlich kürzer. Damit zählt der Umweg bei der Entfernungsberechnung mit, und Deine Baustelle liegt in der Fernzone. Für Dich bringt das statt (8 km 0,30 € 230 Tage =) 552 € sage und schreibe (31 km 0,60 € 230 Tage =) 4 278 €. Na, die 3 km Umweg haben sich ja wohl gelohnt. Du entgehst der Kappung der ersten 20 km und kassierst obendrein die doppelt so hohe Dienstreisepauschale von 0,30 € je tatsächlich gefahrenen km (= 0,60 € je Entfernungskilometer).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Wie Du trotz Sammelbeförderung Fahrtkosten absetzt! 245
Nicht alle Einsatzwechseltätigen, die von ihrer Firma per steuerfreiem Sammel- 245 transport (E Rz 230) zur Arbeit gebracht werden, schauen bei der Entfernungspauschale komplett in die Röhre. Wirst Du z. B. nicht zu Hause abgeholt, sondern fährst morgens erst mehr als 20 km zu Deiner Firma oder einem Treffpunkt und steigst dort mit den anderen Kollegen in den Firmenbus, steht Dir für diese Fahrt die Entfernungspauschale für die Kilometer über 20 km selbstverständlich zu. Aufgepasst, wenn Dich Dein Brötchengeber zwar zur Einsatzstelle transportiert, Dir dafür aber einen finanziellen Obolus in Form einer Fahrtkostenbeteiligung abknöpft. Zwar bekommst Du dann trotzdem keine Entfernungspauschale, aber Du kannst den Fahrtkosten-Obolus als Werbungskosten absetzen. Wenn sich der für Dich zuständige Fiskalvertreter damit schwertut, hilf ihm mit einem Hinweis auf § 9 Abs. 2 EStG. Allerdings darfst Du nur den Teil Deines Obolus absetzen, der auf die Fahrtstrecke ab dem 21. km entfällt. Liebe Leser, ich spare mir an dieser Stelle jeden Kommentar!
Einmal heraus aus dem 30-km-Kreis! 246
Für alle Kundendienstmonteure und wer sonst noch mehrere Einsatzstellen am 246 selben Tag anfährt, heißt es richtig planen. Richtet Eure Tour so ein, dass wenigstens ein Kunde in der Fernzone liegt. In diesem Fall könnt Ihr alle Fahrten, auch die in der Nahzone, mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer absetzen. Klappt das nicht, dann gilt folgende Regelung: ● Für die Fahrt zum ersten Kunden (nur die halben Pauschale, da ohne Rückfahrt) macht 0,15 € je Entfernungskilometer ab dem 21. km, ● von Kunde zu Kunde 0,30 € je gefahrenen Kilometer, ● vom letzten Kunden zurück (nur die halben Pauschale, da ohne Hinfahrt) macht wiederum 0,15 € je Entfernungskilometer ab dem 21. km geltend. Also: Sei schlau und lege die Tour so, dass von den beiden nächstgelegenen Kunden der eine am Anfang und der andere am Ende des Tages besucht wird.
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Du arbeitest in einer Zweigniederlassung oder Filiale? 247
Dann sei clever: Fahre nicht gleich frühmorgens zur Filiale, wofür Du nur den 247 Satz von 0,30 € ab dem 21. Entfernungskilometer geltend machen kannst. Fahr stattdessen – sofern das einigermaßen praktisch und plausibel ist – zuerst den Hauptsitz Deines Betriebs an, besprich dort z. B., was in der Filiale zu tun ist, und setz Dich erst dann zur Niederlassung in Trab. »Und wieso soll das ein Vorteil sein?«, fragst Du. Weil Du für die anschließende Filialfahrt den Kilometersatz der Dienstreise geltend machen kannst. Und dafür spendiert Dir der Fiskus 0,60 € pro Entfernungskilometer.
für Berufsschüler und Auszubildende 248
Ob die Berufsschule, der Lehrgangsort oder das Seminar für Dich zur regelmä- 248 ßigen Arbeitsstätte wird, hängt entscheidend davon ab, wie viel Zeit Du dort verbringst und wie wichtig die Arbeit dort im Verhältnis zu Deiner praktischen Arbeit im Betrieb ist. Hast Du z. B. längeren Blockunterricht oder absolvierst einen längeren Lehrgang, läufst Du Gefahr, dass man Dir die Berufsschule oder den Lehrgangsort nach drei Monaten als zweite regelmäßige Arbeitsstätte zurechnet und Du Deine Fahrtkosten nur noch mit der mickrigen Entfernungspauschale absetzen kannst. Aus dieser Falle brichst Du aus, wenn Du sagen kannst, der Teil Deiner Arbeit, den Du in der Schule oder in Seminaren erledigst, sei gegenüber dem Rest Deiner Ausbildung von untergeordneter Bedeutung. Das ist gar nicht so schwer. Da der Fiskus und die Gerichte vor allem auf den zeitlichen Umfang Deiner jeweiligen Tätigkeit und deren Bedeutung schauen, stellst Du dich auf folgenden Standpunkt: »Theorie und Praxis sind für mich natürlich von gleich großer Bedeutung, deshalb kommt es nur darauf an, dass ich nicht längere Zeit am Stück in der Berufsschule oder an meinem Lehrgangsort bin, unter dem Strich dort weniger Zeit als im Betrieb verbringe und regelmäßig in den Betrieb meines Brötchengebers zurückkehre.« Ergo kannst Du Deine Fahrtkosten immer dann ohne zeitliche Begrenzung mit den hohen Dienstreisepauschalen von 0,30 € je Kilometer – und ohne Kappung
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
der ersten 20 km – absetzen, wenn Du in folgendem Rhythmus Unterricht hast: ● je ein bis zwei Tage pro Woche oder ● je ein bis zwei Wochen im Block pro Monat. Dann kannst Du Dich auch nach vier, fünf oder zehn Monaten noch über die Dienstreisepauschalen freuen. Bedanken darfst Du Dich dafür bei den obersten Finanzrichtern in München, die mit ihrem BFH-Urteil vom 18. 5. 2004 (BStBl II 2004 S. 962) für diesen Sinneswandel gesorgt haben.
Aber auch, wenn Du von diesem Urteil auf den ersten Blick nicht profitieren kannst, weil Dein Blockunterricht oder Deine Lehrgänge zu lange dauern, ist noch nicht alles verloren – dank der Unterbrechungsklausel des R 37 Abs. 2 Nr. 1 LStR. Danach führt jede Unterbrechung von mindestens vier Wochen, außer durch Urlaub oder Krankheit, zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist. Da Urlaub und Krankheit aber immer dem Ort zugerechnet werden, an dem Du bei deren Beginn tätig warst, wirst Du einen längeren Urlaub so legen, dass er der Arbeitsstätte und nicht der Berufsschule zugerechnet wird. Falls es nur drei Wochen Urlaub sind, kannst Du der Unterbrechung auch ausnahmsweise damit auf die Sprünge helfen, dass Du Dir den Berufsschultag in der ersten Woche nach den Ferien schenkst und bei Deinem Brötchengeber schaffst.
Reisekosten für Bauleiter und andere! 249
Als Bauleiter tätige Arbeitnehmer werden ihre regelmäßige Arbeitsstätte fast 249 immer am Betriebssitz haben. Sie führen damit bei ihrer Tätigkeit auf der auswärtigen Baustelle Dienstreisen aus und können somit die tatsächlichen Fahrtkosten – mindestens 0,30 € je gefahrenen Kilometer – zusätzlich zu den Pauschsätzen für Verpflegungsmehraufwand E Rz 176 geltend machen. Für die regelmäßige Arbeitsstätte reicht ja schon aus, wenn Du ein- oder zweimal pro Woche kurz in Deiner Firma auftauchst, um ein paar Sachen zu erledigen oder Unterlagen abzuholen. Bist Du also länger als drei Monate an derselben Baustelle tätig und droht Dir daher ab dem vierten Monat der Verlust der Dienstreisepauschalen von 0,30 € je km, dann entgehst Du dem mit derselben Begründung wie die Berufsschüler in E Rz 248. Achte also darauf, dass Du pro Woche ein bis zwei Tage auf der
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Baustelle und drei bis vier Tage im Betrieb oder zuerst ein bis zwei Wochen auf der Baustelle, dann drei bis vier Wochen im Betrieb arbeitest.
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Die regelmäßige Arbeitsstätte bringt nur dann Vorteile, wenn Deine Baustellen 250 überwiegend in der Nahzone liegen. In diesem Fall kannst Du bei Dienstreisen im Gegensatz zur Einsatzwechseltätigkeit die Kilometerpauschale von 0,30 € je gefahrenen Kilometer beanspruchen. Liegen Deine Baustellen hingegen in der Fernzone (über 30 km von Deiner Wohnung) oder hast Du an der Baustelle eine Unterkunft, ist die regelmäßige Arbeitsstätte für Dich nicht günstig, denn dann machen die Fiskalritter nach drei Monaten wieder eine zweite regelmäßige Arbeitsstätte aus der Baustelle und Du setzt für Deine Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale gegenüber der Dienstreisepauschale nur noch die Hälfte ab. Für diesen Fall gilt: Vermeide – wenn irgendwie möglich – dass Du regelmäßig zum Betrieb Deines Arbeitgebers fährst.
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251 e) Fahrgemeinschaften Bei einer einseitigen Fahrgemeinschaft, bei der also lediglich eines der Mitglieder mit dem eigenen Auto fährt, die übrigen lediglich Mitfahrer sind, bekommt jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft zunächst einmal die Entfernungspauschale. Allerdings schauen die reinen Mitfahrer bei größeren Entfernungen ein wenig in die Röhre, weil ihre Entfernungspauschale auf max. 4 500 € gedeckelt wird.
Beispiel Du und Dein Nachbar Willi arbeiten im selben Betrieb. Da Willi kein Auto hat, nimmst Du ihn immer mit zur Arbeit. Die einfache Entfernung liegt bei 100 km. Die Entfernungspauschale beträgt 2007 zunächst einmal für beide (100 km – 20 km =) 80 km 0,30 € = 24,00 € 230 Tage = 5 520 € Da Du für die Fahrten Dein eigenes Auto benutzt, wird Deine Entfernungspauschale nicht gedeckelt. Du setzt also für Deine Fahrten 5 520 € als Werbungskosten ab. Dein Nachbar Willi wird dagegen mit 4 500 € abgespeist. Bei einer wechselseitigen Fahrgemeinschaft wird es ein bisschen komplizierter, die Deckelung gilt nämlich nur für die Fahrten als Mitfahrer. Deshalb wird zunächst einmal für jedes Mitglied der Fahrgemeinschaft die Entfernungspauschale für die Tage ermittelt, an denen es lediglich als Mitfahrer fungierte. Der sich hierfür ergebende Betrag wird evtl. auf höchstens 4 500 € begrenzt. Zusätzlich zu diesem Betrag wird für jedes Mitglied die Entfernungspauschale angesetzt, die sich für die Arbeitstage ergibt, an denen es im Rahmen der Fahrgemeinschaft jeweils selbst mit dem Auto gefahren ist.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Beispiel Dein Nachbar Willi aus dem vorhergehenden Beispiel hat selbst ein Auto und Ihr wechselt Euch mit dem Fahren ab. Dann könnt Ihr dem Finanzamt folgende Rechnung aufmachen: Du selbst Nachbar Willi Entfernungspauschale für reine Mitfahrtage 115 24,00 € 115 24,00 € = 2 760 € = 2 760 € + Entfernungspauschale für Fahrten mit eigenem Kfz 115 24,00 € 115 24,00 € = 2 760 € = 2 760 € Entfernungspauschale 5 520 € 5 520 € 252
252 f) Egal, wem das Auto gehört? Jawohl, das ist ganz egal! Du darfst die Entfernungspauschale ohne Begrenzung auf 4 500 € auch dann ansetzen, wenn Du mit einem geliehenen Auto zur Arbeit fährst. Du fährst in einem Auto zur Arbeit, das auf den Namen Deines alten Herrn angemeldet ist, z. B. wegen günstiger Versicherungsprämien? Keine Sorge! Setze beruhigt die Entfernungspauschale ab. Die kannst Du nämlich auch für ein geliehenes oder Dir zur Nutzung überlassenes Auto geltend machen. Ob Du die Kosten für den Wagen trägst, spielt dabei keine Rolle (R 42 Abs. 2 LStR). Übrigens gilt das auch für den Wagen, den Dir Dein Bruder, Onkel, Arbeitskollege, Freund, Deine Freundin, Herr Hinz oder Frau Kunz leihen. Besonders erfreulich für Dich ist, dass Du auch mit einem geliehenen Auto nicht von der Kostendeckelung auf 4 500 € betroffen bist. Drehen wir denen den Hahn zu. Zahlen wir Steuern auf Sperrkonten. Dann können sie sich die Penunzen anschauen wie Jagdhunde ein Karnickel im Käfig, dass ihnen vor Gier der Geifer aus dem Mund tropft. (Sybil Gräfin Schönfeldt im ZEIT-Magazin)
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253 g) Hast Du mehr als eine Wohnung? Als Ausgangspunkt für die Fahrten zur Arbeit kommt jede eigene Wohnung in Betracht, die Du regelmäßig zur Übernachtung nutzt (R 42 Abs. 1 LStR). Besitzt Du etwa eine Zweitwohnung, weil Du und Dein Ehepartner vielleicht eine moderne Ehe führen, bei der Mann und Frau getrennt wohnen, sind die anfallenden Fahrtkosten zur Arbeitsstätte von der weiter entfernt liegenden Wohnung abziehbar, wenn diese (zumindest zeitweise) Mittelpunkt des häuslichen Lebens ist. Theater mit dem Finanzamt gibt es aber, wenn Du Eure gemeinsame Wohnung nicht mindestens sechsmal im Jahr aufsuchst.
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4. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
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Wenn Du als Lediger noch einen zweiten Wohnsitz bei Deinen Eltern hast oder gar ein Einfamilienhaus Dein Eigen nennst, ansonsten aber in der Nähe Deines Arbeitsorts eine Zweitwohnung unterhältst, kannst Du auch die gelegentlichen Fahrten von Deinem Eigenheim aus beim Finanzamt als Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen – egal, wie weit Du fährst (BStBl 1986 II S. 221). Wichtig ist nur: Dort muss der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen sein. Mittelpunkt der Lebensinteressen ist nach Meinung des Bundesfinanzhofs der Ort, zu dem Du die größten persönlichen Bindungen hast. Liegt Deine Zweitwohnung in der Nähe Deiner Eltern und Angehörigen, berufe Dich darauf, und der Fahrtkostenabzug ist gesichert. Aber auch eine andere Wohnung lässt sich schnell zum Lebensmittelpunkt umfunktionieren. Tritt in einen Verein ein und suche Dir eine nette Frau/einen netten Mann am Ort, von der/dem Du dem Finanzamt gegenüber als von Deiner/Deinem Verlobten sprechen kannst. Damit hast Du sichergestellt, dass Deine Fahrtkosten beim Finanzamt durchgehen. Wenn Du dann noch mindestens zwei Fahrten im Monat zu dieser Wohnung geltend machst, bleibt auch dem streichwütigsten Fiskalisten nichts anderes übrig, als zu kapitulieren. Verweise ihn notfalls auf R 42 Abs. 1 S. 8 LStR.
für Heimfahrten Gute Nachrichten für alle, die es nicht immer schaffen, mindestens zweimal monatlich oder bei weit entferntem Lebensmittelpunkt mindestens sechsmal im Jahr nach Hause zu fahren. Der BFH meinte nämlich recht großzügig, die Anzahl der Fahrten sei zwar ein Indiz, aber der Lebensmittelpunkt müsse nach den Gesamtumständen festgestellt werden und der auswärtige Wohnort könne auch dann als Lebensmittelpunkt anerkannt werden, wenn nur drei Fahrten im Jahr dorthin stattgefunden hätten (BFH-Urt. v. 10. 2. 2000 VI R 60/98, BFH/NV 2000 S. 949). Für entscheidend hielt der BFH, dass der Aufenthalt am Arbeitsort befristet war, die dort bezogene Wohnung gegenüber der Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt nach Größe und Ausstattung minderwertig war und der Steuerzahler am Arbeitsort keinen privaten Bekanntenkreis aufgebaut hatte. In die gleiche Kerbe schlug der BFH mit seinem Urteil vom 26. 11. 2003 (BStBl 2004 II S. 233). Das deutsche Steuerrecht ist überkompliziert, undurchsichtig, oft ungerecht. So sehr, dass man es als Hochschullehrer heute nicht mehr ohne Scham unterrichten kann. (Prof. Klaus Vogel, Staatsrechtler)
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
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Bist Du verheiratet, liegt der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen immer in 254 der Wohnung, in der Deine Familie wohnt. Ist das die weiter entfernte Wohnung, gehen Deine Fahrtkosten in der Regel sowieso als Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch. Schwieriger wird die Sache, wenn Du mit Deiner Familie zwei Wohnungen unterhältst. Jetzt musst Du dem Finanzamt beibringen, dass die weiter entfernte die eigentliche Familienwohnung und damit Dein Lebensmittelpunkt ist. Steine legt Dir dabei das Finanzgericht Köln in den Weg. Dessen Richter meinten nämlich, der Hauptwohnort einer Familie richte sich nicht danach, wo der Steuerzahler mit seiner Familie mehr Tage im Jahr verbringt, sondern haben stattdessen die Wochen gezählt, in denen sich die Familie jeweils in ihren Wohnungen aufhielt. Die Wochenenden haben sie unfairerweise nicht mitgezählt (EFG 1995 S. 14). Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass sie damit den Lebensmittelpunkt aus der weiter entfernt liegenden Wohnung in die näher gelegene verlegt haben und der Fahrtkostenabzug für die weiten Fahrten zum Teufel war. Ich meine, solchen Entscheidungen muss Einhalt geboten werden. Es geht doch nicht an, dass der Fiskus seine Regeln mal so und mal anders auslegt. Ständig zählen die Fiskalritter fleißig die Aufenthaltstage, wenn es auf den überwiegenden Aufenthalt im Jahr ankommt, so z. B. bei der Frage, ob Du unter die Steuerbefreiung eines Doppelbesteuerungsabkommens fällst oder bei welchem Finanzamt Du Deine Steuererklärung abgeben musst. Das gilt nach § 19 Abs. 1 AO auch für Familien. Hält sich also Deine Familie (Wochenenden, Ferien und Feiertage mitgerechnet) mehr als 182 Tage in A-Dorf auf, ist für Deine Steuererklärung das Finanzamt A-Dorf zuständig. Es muss doch auch dem borniertesten Finanzbeamten einleuchten, dass er dann nicht plötzlich wochenzählenderweise Deinen Lebensmittelpunkt nach B-Stadt verlegen kann.
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5. Häusliches Arbeitszimmer
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256 a) Ganz oder gar nicht, so lautet die Devise Auch beim häuslichen Arbeitszimmer geht es um das leidige Thema der gemischten Aufwendungen. Wird das Arbeitszimmer nämlich sowohl beruflich als auch privat genutzt, müsste der beruflich veranlasste Teil der Aufwendungen vom privat veranlassten getrennt werden. Da eine solche Trennung aber bei einem einzelnen Raum nicht leicht und einwandfrei möglich ist, lässt der Fiskus überhaupt nichts zum Abzug zu und rechnet alle Aufwendungen zu den nicht abziehbaren der privaten Lebensführung (§ 12 EStG).
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Also lautet die Devise: Das Arbeitszimmer wird so gut wie gar nicht privat (unter 10 %) genutzt. Nur wenn Du das sagen kannst, ist der Weg für den Abzug frei.
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5. Häusliches Arbeitszimmer
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257 b) Die Abzugsbeschränkungen beim Arbeitszimmer Selbst wenn Du nachweislich ein steuerlich astreines, 100 % beruflich genutztes Arbeitszimmer Dein Eigen nennst, lässt der Fiskus ab 2007 die Kosten nur noch dann zum Abzug zu, wenn sich in Deinem Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit befindet. In diesem Fall kannst Du Deine Arbeitszimmerkosten zu 100 % von der Steuer absetzen. Die bisherigen Ausnahmen, nach denen der Abzug von Arbeitszimmerkosten bis zu 1 250 € im Jahr möglich war, wenn Du mehr als 50 % Deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit in Deinem Arbeitszimmer erledigt hast oder wenn Dir für Deine Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, hat der Fiskus ersatzlos gestrichen. Damit kommt es für ganze Heerscharen von Arbeitszimmernutzern und komplette Berufsgruppen zu einem regelrechten Kahlschlag beim Abzug ihrer Arbeitszimmerkosten. Vor allem Lehrer, Richter, Azubis schauen in die Röhre. Nicht viel besser geht es Dir, wenn Du im Nebenberuf auf den Raum angewiesen bist, um Dich dort vorzubereiten oder gelegentlich einen Fachaufsatz zu schreiben. Trotzdem ist nicht aller Tage Abend! Die Richter des Bundesfinanzhofs sind bereits seit einigen Jahren auf dem Kriegspfad gegen die Beschränkungen beim Kostenabzug für Arbeitszimmer. Ganz feinsinnig haben sie sich am Gesetzeswortlaut entlanggehangelt und entschieden, dass in einer ganzen Reihe von Fällen die steuerlichen Abzugsbeschränkungen nicht greifen. In folgenden Fällen wirft Dir der BFH sozusagen einen steuerlichen Rettungsanker zu, mit dem Du weiterhin Deine Arbeitszimmerkosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben durchdrücken kannst.
1. Die Abzugsbeschränkung gilt nur für Arbeitszimmer im eigentlichen Wortsinn. Ist der von Dir beruflich genutzte Raum also kein »Arbeitszimmer«, gibt es auch keine Problem beim Kostenabzug. 2. Der Kostenabzug kann Dir zudem nur versagt werden, wenn es sich bei Deinem Arbeitszimmer um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Ein Arbeitszimmer, das nicht zu Deinem Wohnbereich gehört, unterliegt folglich keinerlei steuerlichen Abzugsbeschränkungen.
Lass es also gar nicht erst zum »Arbeitszimmer« kommen! 258
Sämtlichem Ärger um den beschränkten Abzug Deiner Arbeitszimmerkosten 258 gehst Du aus dem Weg, wenn Du Deine beruflich genutzten Räume gar nicht
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
erst unter der verfänglichen Bezeichnung »häusliches Arbeitszimmer« deklarierst. Denn nur für »häusliche Arbeitszimmer« darf der Fiskus den Rotstift ansetzen. Wenn Dein Arbeitszimmer also nicht in die Kategorie »Mittelpunkt Deiner gesamten Tätigkeit« fällt, verfährst Du nach folgender Strategie: ● Mach aus Deinem beruflich genutzten Raum z. B. eine Werkstatt, ein Studio oder eine Praxis! ● Verfrachte Dein Arbeitszimmer aus den eigenen vier Wänden heraus! Räume, die begrifflich kein Arbeitszimmer darstellen: Hier hilft der BFH mit seiner Grundsatzentscheidung vom 16. 10. 2002 (BStBl II 2003 S. 185). Ein steuerlich anrüchiges Arbeitszimmer sei nämlich nur ein Raum in Deinem häuslichen Privatbereich, der vorwiegend zur Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient oder künstlerisch genutzt wird und deshalb büromäßig eingerichtet ist und auch so genutzt wird, also mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen »Büromöbeln« sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschine oder Computer und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet ist. Dem hat sich inzwischen auch der Fiskus wohl oder übel anschließen müssen (BMF-Schreiben v. 3. 4. 2007 – BStBl I 2007). Nennst Du Deine Stube Werkstatt, Tonstudio (BFH v. 28. 8. 2003 – BStBl II 2004 S. 55) oder Praxis, wie die Ärztin, die in einem Zimmer ihrer Wohnung eine Notfallpraxis unterhielt (BFH v. 5. 12. 2002 – BStBl II 2003 S. 463), kannst Du ohne Einschränkung alle auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten absetzen, egal, ob die nun 100 € oder 13 500 € betragen. Ebenfalls gute Karten hast Du, wenn Du den Raum nur als Lager für Waren oder Werbemuster etc. nutzt. Allerdings verlangt der BFH zusätzlich, dass die Räume erkennbar dem Publikumsverkehr gewidmet sind. Sie sollten daher so liegen, dass sie sich von Deinen übrigen Wohnräumen abheben, also möglichst über einen zumindest optisch getrennten Eingangsbereich verfügen und nicht ausschließlich über andere Räume Deiner Wohnung erreichbar sind (BFH v. 20. 11. 2003 – BStBl II 2005 S. 203).
für die Praxis zu Hause Du funktionierst am besten Räume direkt neben der Eingangstür um, damit Deine Kunden und Patienten nicht erst durch die halbe Wohnung laufen müssen. Idealerweise trennst Du die übrigen Räume Deiner Wohnung durch eine zusätzliche Tür im Flur ab. Die Finanzämter erkennen nach dem BMF-Schreiben vom 3. 4. 2007 (s. o.) für folgende Räume an, dass es sich nicht um Arbeitszimmer handelt:
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5. Häusliches Arbeitszimmer
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● Freiberuflerpraxen, wenn die Räume für einen intensiven und dauerhaften Publikumsverkehr vorgesehen sind. ● Büroräume, die sich zusammen mit anderen angrenzenden Betriebsräumen im Haus des Steuerzahlers befinden. 259
Raus mit Deinem Arbeitszimmer aus den eigenen vier Wänden! 259 Wenn Dein Arbeitszimmer nicht mehr »häuslich« ist, d. h. keine Verbindung zu Deiner Privatwohnung hat, greifen die Einschränkungen ebenfalls nicht und Du kannst die vollen Kosten absetzen. Bei dieser Frage haben sich die Richter beim BFH wieder einmal als feine Uhrmacher erwiesen und in einem ganzen Sack von Entscheidungen einmal so und einmal anders entschieden. Worauf Du besonders achten musst: ● Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung oder im Einfamilienhaus Ein Arbeitszimmer im eigenen oder gemieteten Einfamilienhaus oder in Deiner Miet- bzw. Eigentumswohnung ist immer ein »häusliches« und fällt unter die Abzugsbeschränkungen (BFH v. 26. 2. 2003 – BStBl II 2004 S. 75). Der steuerliche Erfolg bleibt Dir immer dann verwehrt, wenn Dein Arbeitszimmer in unmittelbarer Nähe zu Deinen privaten Wohnräumen liegt und mit diesen als gemeinsame Wohneinheit verbunden ist. Daher nutzt es Dir wenig, es in den Keller, unter das Dach oder in die Mansarde zu verlegen. Auch bei einem Arbeitszimmer in einem separaten Anbau zu Deinem Häuschen macht Dir der Fiskus den vollen Kostenabzug streitig. Dabei handle es sich ebenfalls um ein »häusliches« Arbeitszimmer, meinte der BFH (Urteil v. 13. 11. 2002 – BStBl II 2003 S. 350). Der gebeutelte Steuerzahler hatte zwar recht geschickt argumentiert, der Anbau habe keine unmittelbare Verbindung zum Wohnhaus. Einen Strick hat man ihm aber daraus gedreht, dass er nur über seinen Garten Zugang zu dem Anbau hatte. Und schon argumentierten die obersten Steuerrichter: »Der Garten gehört mit zum häuslichen Bereich. Wenn das Arbeitszimmer also nur über den Garten zu erreichen ist, ist es ein häusliches!« Aus dem selben Grund fällt somit ein Gartenhaus als Arbeitszimmer flach.
zum Arbeitszimmer im Anbau Mit dem obigen Urteil hat der BFH gleich eine Hintertür aufgestoßen: Du planst geschickter und legst den Zugang zu Deinem Arbeitszimmeranbau nicht auf die Garten-, sondern auf die Straßenseite. Wenn Du sonstige Verbindungen zu Deinem Wohnhaus vermeidest, steigen die Chancen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
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260 ● Gesondert angemietetes Arbeitszimmer Wenn Du Dir irgendwo ein separates Büro anmietest, bist Du natürlich sonnenklar aus der kleinlichen Regelung für »häusliche Arbeitszimmer« heraus. In diesem Fall kannst Du Deine sämtlichen Kosten für das Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Aufpassen musst Du allerdings immer dann, wenn Du den Raum im selben Haus mietest, in dem Du Deine Wohnung hast. Mietest Du eine Wohnung auf derselben Etage, reicht dem BFH schon die räumliche Nähe zu Deiner Privatwohnung, um Dir die Kosten zu kürzen. Dabei ist es egal, ob die »Bürowohnung« direkt nebenan liegt (BFH-Urteil v. 26. 2. 2003 – BStBl II 2004 S. 69) oder gegenüber (BFH-Urteil v. 26. 2. 2003 – BStBl II 2004 S. 72). Also weichst Du geschickt auf eine andere Etage aus, und schon klappt der Laden.
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261 ● Arbeitszimmer im Mehrfamilienhaus Den BFH stört vor allem, wenn Dein Arbeitszimmer auf derselben Etage liegt wie Deine Privatwohnung. Darauf solltest Du Dich einrichten. Wenn Du Dich also mit dem Gedanken trägst, Dir für Dein Büro im selben Haus Räume zuzulegen, weiche einfach auf eine andere Etage aus, und schon klappt es mit dem vollen Abzug sämtlicher Arbeitszimmerkosten.
Ab mit Deinem Arbeitszimmer in den Keller!
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Wohnst Du in einem Mietshaus, kannst Du steuerlich geschickt in den Keller 262 ausweichen. Aber Vorsicht! Richte Dir Dein Arbeitszimmer ja nicht in dem sowieso zu Deiner Wohnung gehörenden Kellerraum ein, denn der gehört nach Meinung des Fiskus zu Deinem häuslichen Bereich. Stattdessen wirst Du einen anderen Raum im Keller mieten und diesen zu Deinem Arbeitszimmer umfunktionieren. Schon hast Du ein nicht »häusliches« und damit erstklassiges und vor allem in vollem Umfang steuerbegünstigtes Arbeitszimmer, das Dir den vollen Kostenabzug bei der Steuer garantiert. Will Dein Finanzamt nicht mitziehen, bekommst Du Unterstützung durch das BFH-Urteil vom 26. 2. 2003 (BStBl II 2003 S. 515).
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Übrigens: Wenn Du mit Deinem Vermieter verhandelst, schließe möglichst 263 einen eigenen Mietvertrag für den Kellerrraum ab. Vielleicht kannst Du ihn ja überzeugen, Dir bei Deiner Wohnung einen Mietnachlass zu geben und statt 600 € nur 500 € Miete zu verlangen. Im Gegenzug kommst Du ihm bei der Miete
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5. Häusliches Arbeitszimmer
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für den Kellerraum entgegen, denn schließlich mietest Du ja nun Büroflächen an, und die sind bekanntlich viel teurer als Wohn- oder Kellerräume.
Im Zweifamilienhaus machst Du mit dem Arbeitszimmer im Dachausbau ein Riesengeschäft! 264
Als stolzer Besitzer eines Zweifamilienhauses oder eines Einfamilienhauses 264 mit Einliegerwohnung kannst Du mit einem ganz einfachen Trick nicht nur ein Arbeitszimmer absetzen, sondern dem Fiskus auch noch einen ansehnlichen Teil Deiner Haus- und Finanzierungskosten ans Bein binden. Und so funktioniert‘s: Du wohnst im Erdgeschoss. Die darüberliegende Wohnung ist vermietet. Wenn Du jetzt Dein Dach ausbaust und Dir dort Dein Arbeitszimmer einrichtest, sind Dein Arbeitszimmer und Deine Wohnung nicht mehr unmittelbar miteinander verbunden. Du hast also kein »häusliches« Arbeitszimmer, und einem Kostenabzug steht nichts im Weg. Wichtig ist allerdings, dass die vermietete Wohnung und das Arbeitszimmer über ein separates Treppenhaus bzw. einen Gemeinschaftsflur zu erreichen sind. Außerdem darfst Du Dir im Dachgeschoss nicht noch andere Wohnräume einrichten. Wenn Du das beachtest, winkt Dir mit dem Segen des BFH (BFH v. 18. 8. 2005 – BStBl II 2006 S. 428) eine beträchtliche Steuerersparnis. Angenommen, die beiden Wohnungen sind jeweils 100 qm groß und Du richtest Dir unter dem Dach ein 50-qm-Arbeitszimmer ein. In diesem Fall würden 20 % Deiner gesamten laufenden Gebäudekosten, Zinsen, Abschreibung, Reparaturen etc. auf das Arbeitszimmer entfallen und wären als Werbungskosten abzugsfähig.
Damit dieser Trick funktioniert, musst Du nicht unbedingt Fremde in Dein Haus holen. Die Wohnung im Obergeschoss kannst Du auch an Deine Eltern oder eines Deiner Kinder vermieten. Mit einem sauberen Mietvertrag und regelmäßigen Mietzahlungen machst Du unter Umständen sogar noch ein doppeltes Geschäft: Wenn Du noch Einiges an Zinsen zahlen musst, ergibt sich aus dem Mietverhältnis vielleicht ein steuerlicher Verlust, den Du zusätzlich absetzen kannst. Mit der doppelten Steuerersparnis aus diesem Abschreibungsmodell des kleinen Mannes, die Du so einfährst, kann kein windiger Anlageberater mit seinen Schiffsfonds oder überteuerten Immobilienbeteiligungen mithalten.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
265 Das Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt Gelingt es Dir nicht, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass der von Dir beruflich genutzte Raum kein Arbeitszimmer oder zumindest kein häusliches Arbeitszimmer ist, kannst Du es nur noch absetzen, wenn es den Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. Dabei kommt es darauf an, dass Du dort die Arbeiten durchführst und die Leistungen erbringst, die für Deinen Job wesentlich und prägend sind. Wenn Du als Heimarbeiter oder Schriftsteller Deine ganze Arbeit in Deinem Arbeitszimmer erledigst, hast Du natürlich allerbeste Karten. Allerdings stellt der Fiskus nicht auf die einzelnen Einkunftsquellen ab. Bist Du z. B. neben Deiner Tätigkeit als Arbeitnehmer noch selbständig tätig, werden beide Bereiche in die Prüfung einbezogen. Dabei haben die streichwütigen Fiskalritter Rückendeckung durch den BFH: Der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit könne nicht isoliert für jede einzelne Tätigkeit, sondern nur für sämtliche Tätigkeiten des Steuerzahlers zusammen bestimmt werden (BFH v. 23. 9. 1999 – BStBl II 2000 S. 7). Allerdings befand der BFH in einem späteren Urteil, dass Dein Arbeitszimmer selbst dann Dein Tätigkeitsmittelpunkt sei, wenn nicht bei allen Jobs Dein Arbeitsschwerpunkt dort liege (Urt. v. 13. 10. 2003 – BStBl II 2004 S. 771). Dank des BFH sind Deine Aussichten auf einen Vollkostenabzug somit deutlich rosiger geworden. Entscheidend ist nämlich nicht die Zeit, die Du in Deinem Arbeitszimmer und außerhalb zubringst, sondern ob Du dort den »qualitativen Schwerpunkt« Deiner Arbeiten erledigst. Vor allem als Außendienstler, der Du auf das Büro in Deinen vier Wänden angewiesen bist, musst Du Dich mit vollmundigen und möglichst hochtrabenden Beschreibungen Deiner dort verrichteten Tätigkeiten wappnen. Stelle heraus, dass Du in Deinem Arbeitszimmer die wesentlichen technischen und kaufmännischen Arbeiten erledigst, die Produktentwicklung betreibst, Konzepte für Deine Kunden entwickelst oder die gesamten Betriebsabläufe organisierst bzw. die Einsatzpläne für Deine im Außendienst tätigen Mitarbeiter fertigst etc. pp. Dann spielt es nämlich keine Rolle mehr, wenn Du auch selbst noch im Außendienst tätig wirst. Das Finanzamt kann Dir keine lange Nase mehr drehen. Besonders einfach ist es, wenn zwischen den Arbeiten, die Du innerhalb und außerhalb Deines Arbeitszimmers erledigst, kein qualitativer Unterschied besteht. In diesem Fall reicht dem BFH für den Tätigkeitsmittelpunkt schlicht und ergreifend aus, wenn Du mehr als 50 % Deiner Gesamtarbeitszeit im Arbeitszimmer erledigst (BFH v. 23. 05. 2006 – BStBl II 2006 S. 600). Gute Karten hast Du deshalb vor allem dann, wenn Du für Deine Firma – weil die z. B. Raumkosten sparen will oder weil schlicht nicht genügend Platz im Betrieb ist – nur ein oder zwei Tage in der Woche vor Ort im Büro arbeitest und den Rest der Woche dieselben Arbeiten in Deinem häuslichen Arbeitszimmer erledigst. Auch mit den folgenden BFH-Entscheidungen kannst Du Deinem unwilligen Finanzamt in Sachen Arbeitszimmer als Tätigkeitsmittelpunkt einmal den
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Hauch der besseren Erkenntnis zufächeln. Anerkannt wurde das Arbeitszimmer einem: ● Ingenieur, der dort komplizierte technische Lösungen für die Wartung von Anlagen der Kunden erarbeitet, obwohl zu seinen Tätigkeiten auch die Betreuung der Kunden vor Ort gehört (BFH v. 13. 11. 2002 – BStBl II 2004 S. 59 2003 S. 805). Als Bombenargument erwies sich hier, dass der gute Mann alle Konstruktionsunterlagen in seinem Arbeitszimmer hatte und dort für seine Kunden telefonisch zu erreichen war. ● Verkaufsleiter, der den Einsatz seiner Mitarbeiter im Arbeitszimmer plant, dort ständig für seine Kollegen erreichbar ist, sämtliche Analysen und Planungen dort vornimmt und vielleicht als Sahnehäubchen regelmäßige Meetings mit Mitarbeitern im Arbeitszimmer abhält. Dem BFH ist es in so einem Fall egal, dass im Schnitt an zwei Tagen in der Woche Außendienst anfällt (Urteil v. 13. 11. 2002 – BStBl II 2004 S. 65). ● Versicherungsangestellten, der in seinem Arbeitszimmer spezielle Altersvorsorgekonzepte für seine Kunden entwickelt (FG Köln v. 18. 12. 2000, EFG 2001 S. 488). ● Praxis-Consultant, der ärztliche Praxen in betriebswirtschaftlichen Fragen berät, obwohl er einen nicht unerheblichen Teil der Arbeitszeit im Außendienst verbringt (BFH v. 29. 4. 2003 – BStBl II 2004 S 76). ● Architekten, der neben der Planung keine Aufgaben der Bauaufsicht oder -überwachung ausübt (BFH v. 26. 6. 2003 – BStBl 2004 S. 50). ● Key Account Manager, der in seinem Arbeitszimmer anwenderneutrale Softwareprodukte an spezielle Kundenbedürfnisse anpasst (BFH v. 29. 4. 2003 – BFH/NV 2003 S. 1175). Keinen Mittelpunkt ihrer gesamten Tätigkeit haben dagegen in aller Regel ● Architekten, die neben der Planung mit der Ausführung der Bauwerke und der Bauüberwachung betraut sind (BFH v. 26. 6. 2003 – BStBl II 2004 S. 50). ● Fachberater, wenn der wesentliche Teil ihrer Arbeit in der Beratung und Produktwerbung besteht und sich im Außendienst abspielt (BFH v. 13. 11. 2002 – BStBl II 2004 S. 62). ● Journalisten, zu deren Aufgaben auch die Recherche gehört (BFH v. 28. 8. 2003 – BStBl II 2004 S. 53). ● Außendienstler, die einen Arbeitsplatz in einem Großraumbüro haben (BFH v. 7. 8. 2003 – BStBl II 2004 S. 78). ● Diakone, weil sie regelmäßig auch als Seelsorger außerhalb der vier Wände tätig sind (BFH v. 22. 7. 2003 – BFH/NV 2004 S. 33). ● Geschäftsführer, weil ein wesentlicher Teil der Arbeit die Leitung und Repräsentanz des Unternehmens außerhalb des Arbeitszimmers ist (FG Rhld Pflz v. 22. 3. 2004 – 5 K 1234/02).
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● Handelsvertreter, weil das Arbeitszimmer nicht nur wegen des anfallenden Schriftverkehrs und der Telefonate den Außendienst als weiteren Tätigkeitsmittelpunkt überlagert (BFH v. 23. 3. 2005 – BFH/NV 2005 S. 1537). ● Professoren mit üblicher Lehrverpflichtung, weil der Unterricht ein prägendes Element der Tätigkeit ist (BFH v. 22. 2. 2006 – BFH/NV 2006 S. 1088). ● Lehrer, weil deren berufsprägende Merkmale im Unterrichten bestehen und diese Tätigkeiten in der Schule und nicht im Arbeitszimmer erbracht werden (BFH v. 26. 2. 2003 – BStBl II 2004 S. 72). ● Konzertmusiker (Solisten), bei denen nben dem Üben die Auftritte einen wesentlichen Teil ihrer Gesamtbetätigung darstellen (BFH v. 15. 12. 2005 – XI B 87/05).
Verzichte zugunsten eines ausschließlichen Heimarbeitsplatzes auf den Arbeitsplatz im Großraumbüro. Wenn Dein Boss mitspielt, hast Du Deine kompletten Arbeitszimmerkosten im Sack. 266
266 Nutzung des Arbeitszimmers zu mehr als 50 % der Gesamttätigkeit Bis 2006 konntest Du bis zu 1 250 € Deiner Arbeitszimmerkosten absetzen, wenn Du in dem Raum mehr als die Hälfte der gesamten Arbeitszeit aller steuerlich bedeutsamen Betätigungen erledigt hast. Diese Begünstigung, von der z. B. Richter, Universitätsprofessoren und andere Arbeitnehmer profitieren konnten, die keiner Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz unterliegen, hat der Fiskus gestrichen.
267
267 Kein anderer Arbeitsplatz steht zur Verfügung Gehörst Du zu denen, die auf ihr Arbeitszimmer angewiesen sind, weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, bist Du also Lehrer (Klassenräume und das Lehrerzimmer sind allgemein anerkannt kein geeigneter Platz), Nebenberufler, Azubi, Bereitschaftsdienstler, Meisterschüler etc., schaust Du ab 2007 leider in die Röhre, denn der Fiskus gesteht Dir keinen Abzug von Arbeitszimmerkosten mehr zu. Aber: Bist Du z. B. im Hauptberuf Arbeitnehmer und nebenberuflich als Schriftsteller von Kriminalromanen tätig, gehst Du einer Nebentätigkeit nach, die vom Brötchengeber Deines Hauptjobs eigentlich genehmigt werden müsste, oder erstellst Du als Krankenhausarzt in Deiner Freizeit nebenberuflich medizinische Gutachten etc.? Dann benötigst Du Dein Arbeitszimmer sicher in erster Linie für Deine nebenberuflichen Aktivitäten. In diesem Fall reicht das für den Abzug der Arbeitszimmerkosten bis zu 1 250 € völlig aus. Ob Dir in Deinem
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Hauptberuf ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist dann ohne Belang. Entscheidend ist vielmehr, dass Du für die Schriftstellerei bzw. die Gutachtertätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz hast. 268
Ehepaare, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, müssen ab 2007 besonders 268 darauf achten, dass ihnen nicht große Teile der Arbeitszimmerkosten durch die Lappen gehen. Hat nur ein Ehepartner im Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten Tätigkeit, kann nur der Teil der Kosten abgesetzt werden, der auf ihn entfällt. Angenommen, Du hast in Eurem Arbeitszimmer einen Heimarbeitsplatz – also einen astreinen Tätigkeitsmittelpunkt. Dein als Lehrer tätiger Ehepartner benutzt das Arbeitszimmer ebenfalls. Du ahnst schon, was jetzt kommt! Richtig, die rechnerisch auf Deinen Ehepartner entfallenden Kosten könnt Ihr nicht mehr absetzen.
Verschiebe den größten Kostenanteil auf den Tätigkeitsmittelpunkt! Bei der Aufteilung zwischen den Ehegatten kommt es darauf an, wie viel Kosten die jeweilige Tätigkeit an Zeit und Aufwand verursacht. Du wirst Dich also auf den Standpunkt stellen, dass Deine Tätigkeit, bei der ja das Arbeitszimmer der Mittelpunkt ist, sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als die Arbeiten, die Dein Ehepartner dort ausübt. Das Ganze unterstützt Du damit, dass Ihr für eine gewisse Zeit, z. B. drei Monate lang, aufschreibt, wer von Euch beiden wie lange im Arbeitszimmer arbeitet. Entfallen danach z. B. nur 18,5 % der Gesamtnutzung auf Deinen Ehepartner, kannst Du als Werbungskosten immerhin noch den Rest von 81,5 % der Arbeitszimmerkosten absetzen.
Dein Ehepartner bekommt einen anderen Arbeitsraum! 269
Das ganze Theater mit der Kostenaufteilung lässt sich vermeiden, indem Dein 269 Ehepartner das Arbeitszimmer Dir allein überlässt und sich z. B. im Wohn- oder Schlafzimmer, in der Diele oder im Bügelzimmer eine Arbeitsecke einrichtet. Begründen lässt sich das prima damit, dass Ihr beide bei der Arbeit Ruhe braucht und Du mit Deinem Tätigkeitsmittelpunkt zu Hause viel mehr auf einen abgeschlossenen Arbeitsraum angewiesen bist. Noch überzeugender als
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blumige Worte ist es natürlich, wenn Du Deiner Steuererklärung ein paar Fotos von beiden Räumen und Arbeitsplätzen beifügst. Mit diesem Kniff setzt Ihr wieder die gesamten Arbeitszimmerkosten von der Steuer ab.
Ein Mietvertrag mit dem Arbeitgeber erhöht die abzugsfähigen Kosten 270
Klappt es bei Dir nicht mit dem Arbeitszimmer als Mittelpunkt Deiner gesam- 270 ten Tätigkeit und benötigst Du einen Büroraum, kannst Du die kleinlichen Abzugsbeschränkungen des Fiskus mit Hilfe Deines Arbeitgebers unterlaufen. Ein Mietvertrag ist hier der Schlüssel zur Steuerersparnis. Du vermietest Deinem Arbeitgeber Dein Arbeitszimmer, das Du für berufliche Zwecke benötigst, und er überlässt Dir den von ihm angemieteten Raum als betriebliches Büro. Der Bundesfinanzhof hilft Dir dabei: Dein Chef kann Dir die anteiligen Kosten fürs Arbeitszimmer steuerfrei erstatten, wenn die Anmietung des Zimmers bei Dir vorrangig in seinem Interesse erfolgt (BFH v. 19. 10. 2001 – BStBl 2002 II, S. 300). Deine Chancen auf Anerkennung steigen stark an, wenn Du zu Hause einen Heim- oder Telearbeitsplatz hast. Das an den Arbeitgeber vermietete, aber von Dir genutzte Büro ist danach kein »häusliches Arbeitszimmer«. Das wiederum hat die erfreuliche Folge, dass die Kosten dafür voll absetzbar sind, auch wenn es nicht die ansonst erforderlichen Bedingungen (Tätigkeitsmittelpunkt) erfüllt (BFH v. 20. 3. 2003 – BStBl II 2003 S. 519). Allerdings muss Dein Arbeitgeber bestätigen, dass er den Raum aus handfesten betrieblichen Interessen angemietet hat (BFH v. 16. 9. 2004 – BStBl II 2006 S. 10), z. B. aus Kostenersparnisgründen, weil er Dir im Gegenzug im Betrieb kein Büro zur Verfügung stellen muss, oder weil es Dir die extrem weite Entfernung vom Betrieb unmöglich macht, für Deine regelmäßig anfallenden Büroarbeiten ständig dorthin zu fahren oder weil Dein Brötchengeber Deine Privatadresse als eine den Kunden bekannte Anlaufstelle nutzt. Die Finanzverwaltung sieht nach einer im Anschluss an die o. g. Urteile ergangenen Anweisung (BMF-Schreiben v. 13. 12. 2005 – BStBl I 2006 S. 4) die Vermietung an den Arbeitgeber vorrangig in dessen Interesse, wenn folgende Punkte vorliegen: ● Für Dich ist im Unternehmen kein geeignetes Büro vorhanden; die Versuche Deines Arbeitgebers, entsprechende Räume von Dritten anzumieten, sind erfolglos geblieben. ● Dein Arbeitgeber hat für andere Arbeitnehmer des Betriebs, die über keine für ein Arbeitszimmer geeignete Wohnung verfügen, Zimmer bei betriebsfremden Dritten angemietet.
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● Es wurde ein ausdrücklicher, schriftlicher Vertrag über die Nutzung des als Arbeitszimmer angemieteten Raumes abgeschlossen. Allerdings sind diese Bedingungen nicht der Weisheit letzter Schluss. So sieht zwar auch der BFH in der Tatsache, dass Dir im Betrieb noch ein Büro zur Verfügung steht, ein Indiz gegen ein überwiegendes betriebliches Interesse an der Anmietung, sagt aber gleichzeitig, dass die Anerkennung deshalb nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Auch wenn Dein Brötchengeber gar nicht erst bei anderen die Anmietung eines Arbeitszimmers versucht hat, darf Dir das Finanzamt nicht allein daraus einen Strick drehen. Das spielt nämlich zumindest dann keine Rolle, wenn damit zu rechnen war, dass er anderswo keinen günstigeren Raum bekommen hätte (BFH v. 11. 1. 2005 – BFH/NV 2005 S. 882). Schließe mit Deinem Arbeitgeber aber unbedingt einen astreinen Mietvertrag über das Arbeitszimmer und regle das Ganze nicht über den Arbeitsvertrag oder Zusatzklauseln zum Arbeitsvertrag (BFH v. 8. 3. 2006 – BFH/NV S. 1810). Außerdem macht es sich wesentlich besser, wenn Dein Arbeitgeber Dich dazu auffordert, zu Hause für ihn tätig zu werden, und er das Ganze nicht etwa nur generös duldet, um Dir einen Gefallen zu tun. Nur so vermeidest Du, dass man es Dir als besonders starkes Eigeninteresse ankreidet, dass Du nun bequem von zu Hause aus arbeiten kannst. Vorteil für Dich: Du musst zum einen die Mietzahlung Deines Arbeitgebers nicht als Arbeitslohn versteuern, da Dir ja ein dringend benötigter Arbeitsplatz überlassen wird. Andererseits hast Du Mieteinkünfte aus der Arbeitszimmervermietung und kannst jetzt alle Kosten, die mit dem Arbeitszimmer zusammenhängen, in voller Höhe als Werbungskosten bei diesen Vermietungseinkünften absetzen. Beispiel Du hast ein Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche gebaut. Die Baukosten von 300 000 € hast Du zu 250 000 € über eine Hypothek finanziert. Die jährlichen Zinsen belaufen sich auf 18 000 €. Ein 25 qm großes Zimmer hast Du für 5 €/qm an Deinen Arbeitgeber vermietet, der es Dir als Arbeitszimmer zur Verfügung stellt. Die sonstigen Nebenkosten für Dein Haus belaufen sich auf 2 400 €. So sieht Deine Rechnung fürs Finanzamt aus: Mieteinnahmen 12 25 qm 5 € Werbungskosten: 3 000 € Zinsen 18 000 € 25 qm/150 qm Abschreibung 2% v. 300 000 € = 6 000 € 25 qm/150 qm + 1 000 € + 400 € Nebenkosten 2 400 € 25 qm/150 qm 4 400 € Verlust aus Vermietungseinkünften
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1 500 €
4 400 € 2 900 €
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c) Wie prüft das Finanzamt, ob es bei Dir überhaupt ein Arbeitszimmer aner- 271 kennt? Am besten reichst Du eine Wohnungsskizze ein, in der das Arbeitszimmer gekennzeichnet und die Lage und Art der Möbel vermerkt ist (Vorsicht: kein Bett o. Ä. einzeichnen) E Rz 279. Daneben muss genügend Wohn- und Schlafraum für Dich und Deine Familie vorhanden sein. Als Single brauchst Du in Deiner Wohnung nicht allzu viel Platz. Aber auch bei Dir müssen die neben dem Arbeitszimmer als Wohnraum verbleibenden Räume passend möbliert werden. Achte also bei der Einrichtung darauf, dass Dir nicht das Gleiche passiert wie einem Steuerzahler aus Trier. Dem hatten die Finanzrichter nämlich einen als Arbeitszimmer eingerichteten Raum seiner Zweizimmerwohnung nur deshalb nicht steuerlich anerkannt, weil er den anderen Raum nicht zum Wohn-/Schlafraum umfunktioniert hatte. Angesichts fehlender Wohnraummöblierung in diesem Zimmer haben sie es nur als Schlafraum akzeptiert. Das Wohnen müsse sich zwangsläufig auch im Arbeitszimmer abspielen, mutmaßten die Richter, und schon waren die Werbungskosten zum Teufel (FG Rheinland-Pfalz v. 1. 2. 1995, 1 K 2180/94 – NWB-Eilnachrichten 1995 S. 90). Stell Dich deshalb etwas geschickter an und verfrachte Couch, Tisch, Fernseher und Stereoanlage in den Wohn-/Schlafraum, und Du kannst das o. g. Urteil für Dich ausnutzen. Weitere unabdingbare Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer separat liegt, d. h., es muss ein von den übrigen Räumen der Wohnung getrennter, in sich abgeschlossener Raum sein. So wurde einem armen Teufel das Arbeitszimmer im Dachgeschoss seines Hauses, das nur über eine Wendeltreppe zu erreichen war und nicht durch eine Tür abgeschlossen werden konnte, nicht anerkannt (FG Baden-Württemberg v. 22. 9. 1986 – EFG 1987 S. 70). Achtung, Fangeisen: Du hast ganz schlechte Karten, wenn das Arbeitszimmer ein sog. Durchgangszimmer ist. Denn der Durchgang wird als private Nutzung aufgefasst, und damit ist die Sache für Dich schlecht gelaufen. So der BFH in seinem Urteil BStBl 1984 II S. 110. Er lenkte aber in seinem Urteil vom 19. 8. 1988 (BStBl 1988 II S. 1000) etwas ein: Das gelegentliche Durchqueren des Arbeitszimmers durch den Ehegatten (um in das Schlafzimmer zu gelangen) hielt er für unbedeutend.
Gegenstände im Arbeitszimmer, die keine Arbeitsmittel sind, wie Fernseher, Radio, Klavier, Gästebett usw., können dem Arbeitszimmer den Garaus machen, denn sie deuten auf private Mitbenutzung des Zimmers hin. Auch wenn
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das eine oder andere Finanzgericht Gnade vor Recht ergehen ließ, solltest Du nach Möglichkeit von vornherein jedes Risiko vermeiden. Ich würde zumindest nicht die Hand dafür ins Feuer legen, dass die folgenden Urteile jedes Finanzamt überzeugen. ● Eine Liege im Arbeitszimmer steht dessen Anerkennung selbst dann nicht entgegen, wenn der Steuerzahler sie während der Arbeitspausen für ein kleines Nickerchen nutzt (FG Hessen v. 27. 1. 1983 – IV 75/84; BFH v. 18. 3. 1988 – BFH/NV 1988 S. 773). ● Eine ganz sporadische Nutzung des Arbeitszimmers als Gästezimmer, z. B. beim Weihnachtsbesuch von Angehörigen, soll dessen Anerkennung nicht gefährden (FG Berlin v. 16. 8. 1988 rk – EFG 1989 S. 17). ● Auch ein Schaukelstuhl, der während der Arbeitspausen zur Entspannung genutzt wird, soll nicht schädlich für Dein Arbeitszimmer sein (BFH v. 28. 9. 1990 – BFH/NV 294/1991). Achtung, Hausbesuch vom Finanzamt! Gelegentlich musst Du damit rechnen, dass das Finanzamt mal einen Beamten losschickt, der bei besonders suspekten Arbeitszimmerinhabern nachprüfen soll, ob alles so stimmt, wie es angegeben wurde. Kommt er allerdings am Abend, kannst Du dem Prüfer den Zutritt zum Arbeitszimmer verweigern, ohne dass er daraus negative Schlüsse ziehen darf (FG Düsseldorf, Urt. v. 14. 10. 1992 – EFG 1993 S. 64). Wenn der Besuch während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit erfolgt und vorher angemeldet war, musst Du ihn einlassen – oder hinnehmen, dass man Dir die Arbeitszimmerkosten streicht. So geschehen mit Billigung der Finanzrichter in Niedersachsen (Urteil v. 9. 3. 1993 – EFG 1994 S. 182) bei einem Lehrer, dem die Arbeitszimmerprüfer des Finanzamts gleich zweimal auf die Bude rücken wollten, wobei sie jedesmal unverrichteter Dinge abziehen mussten.
für drohende Hausbesuche Zum Glück sind nicht alle Genauigkeitskrämer so dreist und erscheinen unangemeldet. Die meisten sind brav, akzeptieren den guten alten englischen Wahlspruch »My home is my castle« und kündigen ihren Arbeitszimmerkontrollbesuch vorher an. Um Dir solch unliebsamen Besuch vom Hals zu halten, mach Dir die sprichwörtliche Bequemlichkeit des deutschen Beamten zunutze und kontere auf die Kontrollankündigung etwa wie folgt:
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Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich bin ich bereit, Ihnen mein »100 % steuerlich lupenreines Arbeitszimmer« vorzuführen. Leider bringt es mein Beruf aber mit sich, dass ich schon morgens gegen 6.00 Uhr das Haus verlassen muss und für gewöhnlich nicht vor 18.00 Uhr zurückkehre. Ich schlage daher vor, dass Sie die Besichtigung am . . . . . . . . . um ca. 5.30 Uhr oder alternativ am . . . . . . . um ca. 19.00 Uhr vornehmen. Datum . . . . . . Unterschrift . . . . . . . . . . . .
Wetten, dass sich kaum ein Finanzer finden wird, der bereit ist, in den sauren Apfel zu beißen und seine Freizeit für eine Arbeitszimmerbesichtigung zu opfern? Den Rotstift müssen sie dann aber bei Deinen Arbeitszimmerkosten auch eingepackt lassen. Du bist ja schließlich besichtigungsbereit, und man kann ja wohl nicht von Dir verlangen, dass Du für das Misstrauen anderer Deinen wohlverdienten Urlaub verplemperst . . . Fertigt der Prüfer über seinen Besuch eine Niederschrift, dann lass Dir einen Durchschlag geben, damit Du weißt, was in den Akten steht. Und pass auf, was Du unterschreibst. Vor allem, wenn es verdächtig nach Amtsdeutsch klingt. Bestehe darauf, dass rechtliche Würdigungen oder Schlussfolgerungen gestrichen werden. Also nicht: »Private Unterlagen waren zu 20 % vorhanden«, sondern: »Es ist ein Ordner Versicherungsangelegenheiten abgestellt.« Auf diese Weise bleibt Dir die Möglichkeit erhalten, später die Bedeutung dieses Ordners herunterzuspielen. Und schreibt der Prüfer: »Die vorgefundenen Verhältnisse lagen im Veranlagungszeitraum unverändert vor«, musst Du sofort ausdrücklich widersprechen und notfalls das Gegenteil protokollieren lassen, wenn dieser Satz nicht zutrifft. 272
272 d) Arbeitsmittel im häuslichen Arbeitszimmer Der BFH hatte ein Einsehen und sich beim Abzug von Arbeitsmitteln, die im Arbeitszimmer beruflich genutzt werden, auf die Seite der Steuerzahler geschlagen. Er hat nämlich geurteilt, dass der Abzug von Arbeitsmitteln im weitesten Sinne Vorrang vor den Abzugsbeschränkungen für die Arbeitszimmerkosten hat (BFH v. 21. 11. 1997 – BStBl 1998 II S. 351). Im Klartext bedeutet das, dass alle Kosten für Arbeitsmittel, die auch ohne ein Arbeitszimmer durchgehen würden, unabhängig davon, wie die eigentlichen Arbeitszimmerkosten steuerlich behandelt werden, steuerlich absetzbar sind. Dieser Entscheidung hat sich die Finanzverwaltung gebeugt und sie mit dem BMF-Schreiben vom 16. 6. 1998 (BStBl 1998 I S. 863) für die Finanzämter für verbindlich erklärt. Und hieran hat der Fiskus nicht gerüttelt. Auch wenn Du ab 2007 Dein Arbeitszim-
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mer nicht mehr absetzen kannst, weil es nicht Dein Tätigkeitsmittelpunkt ist, kannst Du Deine Arbeitsmittel absetzen. Dazu musst Du allerdings unterscheiden zwischen den Kosten für die Raumausstattung des Arbeitszimmers, deren Schicksal davon abhängt, ob die Arbeitszimmerkosten steuerlich abzugsfähig sind, und den Kosten für Arbeitsmittel im engeren Sinne, die ohne Einschränkung absetzbar bleiben. Unmittelbare Arbeitszimmerkosten/Raumausstattung (nur bei Arbeitszimmern als Tätigkeitsmittelpunkt) ● Miete ● Heizung, Strom, Wasser ● Müllabfuhr, Kaminkehrer, Abwasser ● Grundsteuer, Gebäudeversicherung ● Hauswart etc. ● Gebäudeabschreibung ● Zinsen ● Reinigung ● Gebäudereparatur ● Renovierung ● Tapeten, Teppichböden, Vorhänge ● fest eingebaute Lampen Zusätzlich ohne Beschränkung absetzbareArbeitsmittel ● Computer und Zubehör ● Telefon, Fax, Anrufbeantworter ● Taschenrechner, Rechenmaschine ● typische Arbeitsmittel je nach Beruf (z. B. Musikinstrumente, Maschinen etc.) ● Einrichtungsgegenstände – Schreibtisch – Stühle – Bücherregale – Schränke – Bürocontainer – sonstige berufliche Einrichtung – Schreibtischlampe – Papierkorb – Wand- oder sonstige Uhr, Pinnwand etc. Für Einrichtungsgegenstände mit einem Anschaffungspreis von mehr als 410 € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) setzt Du die Abschreibung an. Dazu werden die Anschaffungskosten (jetzt mit Umsatzsteuer) auf die Dauer der
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Nutzung verteilt. Die Nutzungsdauer beträgt für Mobiliar 13 Jahre, für Kopierer sieben Jahre, für PC, Drucker und Scanner drei Jahre. Bei Anschaffung im Lauf des Jahres ist nur eine zeitanteilige Abschreibung zulässig. Für jeden Monat des Jahres, in dem Dir das Arbeitsmittel gehört, also 1/12 der Jahresabschreibung. Beträgt der Anschaffungspreis (ohne Umsatzsteuer) nicht mehr als 410 €, kannst Du den gesamten Betrag für das »geringwertige Wirtschaftgut« (so das Amtsdeutsch) sofort in voller Höhe absetzen. Weitere Einzelheiten zur Berechnung der Kosten, insbesondere der Abschreibungen vgl. E Rz 273 und E Rz 337. Liege, Klappcouch und Schaukelstuhl wird das Finanzamt nur widerwillig anerkennen. Allerdings ist ein Abzug auch nicht generell ausgeschlossen. Es sei dem Arbeitnehmer unbenommen, statt am Schreibtisch zu sitzen, sich im Liegen oder im Schaukelstuhl auf seine Arbeit zu konzentrieren oder Fachliteratur zu lesen. So der Bundesfinanzhof zur Arbeitssituation eines Professors (BFH v. 28. 9. 1990 – BFH/NV 1991 S. 294). Kunstgegenstände wie Bilder und Skulpturen gehören grundsätzlich zur Arbeitszimmerausstattung. Sie werden Dir aber nur ausnahmsweise steuerlich anerkannt, wenn Du glaubhaft machst, dass Du sie aus Repräsentationsgründen benötigst, weil Du des öfteren geschäftlichen Besuch im Arbeitszimmer empfängst. Andernfalls fallen sie dem Rotstift zum Opfer, wie die Aufwendungen für ein Gobelinbild, das ein Steuerzahler als Wandbehang und nicht als Teppich angegeben hatte (BFH-Urt. v. 30. 10. 1990 – BStBl 1991 II S. 340). Auch Geweihe und Jagdwaffen als Schmuckhat der BFH nicht mit steuerlicher Wirkung zugelassen (BFH v. 18. 3. 1988 – BFH/NV 1988 S. 556). 273
273 e) Was kannst Du für Dein Arbeitszimmer absetzen? Gehörst Du zu den Glücklichen, die ihre Arbeitszimmerkosten voll absetzen können, weil das Arbeitszimmer der Tätigkeitsmittelpunkt ist, der Arbeitsraum nicht als Arbeitszimmer im steuertechnischen Sinne gilt oder sie sich schlichtweg ein Arbeitszimmer gemietet haben, gilt Folgendes: ● Kosten, die dem Arbeitszimmer direkt zugeordnet werden können, kannst Du in voller Höhe absetzen, wie z. B. Schönheitsreparaturen, Elektroinstallation, Telefonanschluss, Einrichtung. Du kannst das Arbeitszimmer nach Deinem Geschmack einrichten, auch wenn der gehoben ist. Ein Kargheitsgebot gibt es nicht. Tatsächlich genutztes antikes Mobiliar kannst Du ebenso absetzen wie Bilder, Teppiche oder Wandschmuck (BFH-Urt. v. 31. 1. 1986 – BStBl 1986 II S. 355). Siehe hierzu aber E Rz 272.
274
Wie flatterhaft Finanzgerichte bei ihren Entscheidungen über Arbeitszimmer- 274 kosten sind, kannst Du an folgendem Beispiel sehen: Das Finanzgericht des Saarlands hat einem Zahnarzt seinen Orientteppich nicht anerkannt, weil so ein Teppich eine behagliche Atmosphäre schaffe und seinen Besitzer geistig anrege
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(EFG 1994 S. 235). Das Finanzgericht Niedersachsen hingegen meinte, ein Orientteppich sei als ganz normaler, alltäglicher Ausstattungsgegenstand mit Bezug zur täglichen Arbeit anzusehen (FG Niedersachsen, EFG 1992 S. 65 und 1994 S. 236). 275 ● Kosten, die dem Arbeitszimmer nicht direkt zugeordnet werden können, weil 275 sie das ganze Gebäude oder die ganze Wohnung betreffen, sind nur mit dem auf das Arbeitszimmer entfallenden Anteil abziehbar. Die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Fläche des gesamten Gebäudes oder der gesamten Wohnung. Nebenräume wie Keller, Dachböden und Wirtschaftsräume brauchst Du nicht mitzurechnen. Beispiel Gesamtfläche Gebäude/Wohnung 150 qm Fläche des Arbeitszimmers 30 qm Anteil des Arbeitszimmers 1/5 = 20% Hier sind also 20 % der Kosten des Gebäudes oder der Wohnung absetzbar. Dazu gehören ● bei einer Mietwohnung die Miete einschließlich aller Umlagen, auch für Strom, Heizung, Frischwasser, Abwasser, Straßenreinigung und Müllabfuhr, ● beim eigenen Haus oder bei einer Eigentumswohnung neben Strom, Heizung und den öffentlichen Abgaben die Abschreibung, die Schuldzinsen, die Versicherungen und alle Reparaturen. Wenn Du alle Kosten hübsch beisammenhast, fängst Du an, eine kleine Aufstellung zu fertigen. Etwa so: 276
Arbeitszimmerkosten in einer Mietwohnung 1. Anteilige Wohnungsmiete (Gesamtwohnung 5 Zimmer, Miete 600 €) davon 1 Arbeitszimmer (Anteil an der gesamten Wohnfläche 20%) 120 € monatl. 2. Anteilige Heizungs- und Lichtkosten + 10 € monatl. 3. Hausratversicherung (anteilig) + 1 € monatl. 4. Putzkosten, lt. Bescheinigung der Putzhilfe + 15 € monatl. Summe 146 € 12 = 5. Neuanschaffung von Vorhängen 6. Neuanschaffung einer Lampe Summe der Kosten 7. Einrichtungsgegenstände bis 410 € (ohne MwSt.)also geringwertige Wirtschaftsgüter - sind sofort absetzbar. 1 Aktenregal, angeschafft für 100 € 2 Büroschränke à 100 € + 200 € 1 Bürosessel + 100 €
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1 752 € + 150 € + 250 € 2 152 €
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1 Schreibtischlampe 1 Leselampe 2 Besuchersessel à 375 € 1 Besuchertisch 1 gr. Vase Kleininventar 1 gebrauchter PC Gesamt
+ + + + + + +
50 € 40 € 750 € 360 € 50 € 350 € 400 € 2 400 €
+ 2 400 € 4 552 €
Auf diesen Betrag gibt es eine Steuererstattung zwischen 781 und 2 345 €. 277
Arbeitszimmerkosten im eigenen Haus, in eigener Eigentumswohnung (antei- 277 lige 20 %) a) Anteilig abziehbare Kosten Gebäudeabschreibung Herstellungskosten vor 10 Jahren 150 000 € Davon 2% Abschreibung = 3 000 € Jährliche Schuldzinsen + 6 000 € Kosten für Heizung und Elektrizität + 1 250 € Hausratversicherung + 150 € Jährliche Grundsteuer, Gebäudeversicherung + 500 € Jährliche Abgaben für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung + 1 200 € Reparaturaufwendungen am Dach + 1 100 € Summe 13 100 € Davon entfallen auf das Arbeitszimmer 20% 2 620 € Reinigungskosten + 150 € Summe 2 770 € b) Direkte Arbeitszimmerkosten Für Einrichtungsgegenstände m. Anschaffungskosten u. 410 € Büroschrank antik 2 600 €, Abschreibung 7,69% Kosten für das Arbeitszimmer insgesamt
+ 2 400 € + 200 € 5 370 €
zur Abschreibung 278
Gehört das Objekt, in dem sich Dein Arbeitszimmer befindet, z. B. Deiner bes- 278 seren Hälfte, kommst Du nur dann in den Genuss der Abschreibung Deines Arbeitszimmers, wenn Du nachweislich einen Teil der Anschaffungs- oder der
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Herstellungskosten getragen hast, der mindestens dem Anteil des Arbeitszimmers entspricht. Daher macht es sich gegenüber dem Finanzamt gut, wenn Du bei den Darlehensverträgen als Mitverpflichteter auftauchst und einen Teil der Zins- und Tilgungsleistungen bezahlst (Drittaufwand). Einfacher ist es, wenn Du und Dein Ehepartner gemeinsame Eigentümer seid. Dann wird nämlich auf alle Fälle unterstellt, dass Du die auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten in voller Höhe selbst getragen hast. Du bekommst also die volle Abschreibung (BFH v. 23. 8. 1999 – BStBl II 1999 S. 778 ff.).
Ein Arbeitszimmer bei Angehörigen mieten?
279
Hast Du nichts zu den Anschaffungs- oder den Herstellungskosten des Hauses 279 oder der Eigentumswohnung Deines Ehepartners beigetragen, schließe einen Mietvertrag fürs Arbeitszimmer. Genauso kannst Du ein Arbeitszimmer im Haus eines Angehörigen oder Deines Lebenspartners mieten und kommst so zu Arbeitszimmerkosten. Dein gemietetes Arbeitszimmer ist in diesem Fall kein »häusliches«. Was bedeutet, dass Du die vollen Kosten (Miete, Nebenkosten) absetzen kannst. Das gilt allerdings nur, wenn Du nicht auch selbst in der Wohnung lebst. Schließe einen schriftlichen Mietvertrag, in dem der gemietete Raum samt Größe und Lage beschrieben wird und die genaue Miethöhe (mindestens 75 % der ortsüblichen Miete) sowie die von Dir zu zahlenden Nebenkosten festgelegt sind. Die Zahlung von Miete und Nebenkosten musst Du nachweisen können. Am besten überweist Du sie monatlich auf ein Konto Deiner Lieben, und schon klappt der Laden. Mit einem so sauber vereinbarten und tatsächlich durchgeführten Mietvertrag spielt es keine Rolle, dass der Vermieter Dir verwandtschaftlich oder freundschaftlich verbunden ist (BFH-Urteil v. 28. 8. 1991 – BFH/ NV 1992 S. 166).
Spare durch ein kleineres Arbeitszimmer 5 000 €!
280
Wenn Du selbständig bist, kann ein zu großes Arbeitszimmer zur Steuer- 280 falle werden. Liegt seine Größe anteilig über 20 % oder sein anteiliger Grundstückswert über 20 500 €, kann das Finanzamt sagen, es sei notwendiges
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Betriebsvermögen. Wenn Du dann irgendwann einmal Dein Häuschen verkaufst, knöpft Dir der Fiskus vom Verkaufserlös nach Abzug des Restbuchwerts (anteilige Herstellungskosten ./. anteilige Abschreibung) gnadenlos Steuern ab. Baue also notfalls einen etwas kleineren Raum zum Arbeitszimmer um. Diese Versteuerung nimmt der Fiskus übrigens auch ab 2007 weiterhin vor. Dabei ist einerlei, ob Du Deine Arbeitszimmerkosten absetzen kannst, weil der Raum Deinen Tätigkeitsmittelpunkt darstellt oder er nicht wie ein Büro eingerichtet ist, oder ob man Dir den Abzug der Arbeitszimmerkosten wegen der gesetzlichen Beschränkungen vollkommen streitig macht. Und so könnte sich ein steuerpflichtiger Veräußerungserlös auswirken: Klemm und Schlau hatten sich je einen Werkstattraum in ihren 150 qm großen Einfamilienhäusern (Erbbaugrundstück) eingerichtet. Nach zehn Jahren verkaufen beide ihr Haus für 250 000 €. Klemm Schlau 9 qm Größe des Arbeitszimmers 18 qm Anteil an den 18/ Baukosten v. 200 000 € 24 000 € 9/150 = 6 % 12 000 € 150 = 12 % laufende Hauskosten 15 000 € 1 800 € 900 € AfA 3 % v. 200 000 € = 6 000 € + 720 € + 360 € jährliche Arbeitszimmerkosten 2 520 € 1 260 € für 10 Jahre ./. steuerpflichtiger Verkaufserlös 12 % v. 300 000 € ./. Buchwert: Baukosten alt 24 000 € ./. AfA 10 720 € 7 200 € 16 800 € steuerpflichtiger Erlös Betriebsausgaben insgesamt
25 200 €
12 600 €
– 16 800 € 19 200 € – 19 200 € 6 000 €
– 12 600 €
36 000 €
Obwohl Schlau das kleinere Arbeitszimmer hatte, kann er insgesamt 12 600 € absetzen, Klemm dagegen per saldo nur 6 000 €. Der Vorteil von Schlau beläuft sich damit auf 6 600 €. Noch drastischer wird die Rechnung, wenn beide ein »häusliches« Arbeitszimmer gehabt hätten, für das sie aber keine Kosten absetzen konnten. In diesem Fall müsste Klemm den fiktiven Erlös von 19 200 € versteuern , während Schlau plus/minus null aus der Sache herauskäme. 281
281 Reinigung des Arbeitszimmers Bevor Du überhaupt darüber nachdenkst, Reinigungskosten für Dein Arbeitszimmer zu beantragen, solltest Du zunächst einmal prüfen, ob sich die bei Dir
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5. Häusliches Arbeitszimmer
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überhaupt noch auswirken. Ist diese Frage dem Grunde nach zu Deinen Gunsten entschieden, kannst Du neben den Kosten für Putzmittel etc. natürlich auch Deine Aufwendungen für eine Reinigungskraft, den Fensterputzer etc. ins Spiel bringen. Engagierst Du nahe Angehörige als Reinigungskraft, musst Du Folgendes beachten: Da die Arbeitszimmerreinigung unter die Verpflichtung der Ehepartner zur Haushaltsführung (§ 1360 BGB) fällt, nutzt ein Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner nichts. Für einen eigenen Haushalt führende erwachsene Kinder, Eltern und Geschwister gilt das zumindest dann nicht, wenn sie nicht mit Dir zusammen in einem Haushalt leben (BFH v. 27. 10. 1978 – BStBl II 1979 S. 80). Gegen ein anzuerkennendes Arbeitsverhältnis zwischen Vater und volljähriger Tochter spricht neben der Haushaltsgemeinschaft auch ein besonders geringer Stundenlohn (hier: 1,42 €), freie Arbeitszeit und die Überweisung des Entgelts unter der Bezeichnung »Taschengeld« (FG Niedersachsen v. 30. 1. 1986 – EFG 1986 S. 484). Also? . . . klagen wir nicht, kämpfen wir! (Clara Zetkin)
Um Deine Chancen auf Anerkennung eines Vertrags über Reinigungsarbeiten mit Angehörigen zu erhöhen, solltest Du den Lohn per Überweisung zahlen und einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen, in dem genau geregelt ist, wann in welchem Umfang die Reinigung zu erfolgen hat. Auch solltest Du tunlichst vermeiden, dass laut Arbeitsvertrag nur das Arbeitszimmer gereinigt werden muss. Wesentlich größere Chancen hast Du, wenn Angehörige als Putz- oder Haushaltshilfe zur Reinigung der gesamten Wohnung angestellt werden.
Bei allem Bemühen um Steuerersparnis musst Du dich vorsehen, nicht nach der Devise »Gier frisst Hirn« zu verfahren. Bei einem echten Anstellungsverhältnis wird das Finanzamt immer streng darauf schauen, ob Du das Arbeitsverhältnis bei der Sozialversicherung angemeldet hast. Selbst wenn Deine AngehörigenReinigungskraft als Minijobber durchgeht, kostet das pauschale Sozialversicherung und Steuer. Da die Reinigungskosten nur zum Teil auf Dein Arbeitszimmer entfallen, könnte sich so ein Arbeitsvertrag schnell als Draufzahlgeschäft entpuppen, wenn es Dir nicht gelingt, die Reinigungskosten für die übrigen Räume Deiner Wohnung z. B. als haushaltsnahe Dienstleistung bei der Steuer unterzubringen und auch hierfür eine Ermäßigung zu kassieren.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
6. Das strittige Problem der Berufskleidung 282
Das Gesetz sagt ganz klar: Berufskosten sind Aufwendungen zur Erhaltung, Si- 282 cherung und Erwerbung von Lohn oder Gehalt. Du kannst aber nicht nackt in den Betrieb wandern, das ist doch klar. Um in den allermeisten Fällen die Bekleidungskosten trotzdem nicht anerkennen zu müssen, argumentierte der Fiskus: Bürgerliche Kleidung (gewöhnliche Bekleidungsstücke) werde auch getragen, wenn der Beruf gerade nicht ausgeübt werde, während der Arzt z. B. in seiner Freizeit keinen weißen Kittel anhabe. Deshalb betrifft normale bürgerliche Bekleidung stets die Privatsphäre – selbst wenn sie ausschließlich während der Arbeitszeit getragen wird. Dazu sagt das FG Hamburg in einem geheimen Urteil: »Es würde ein mit der heutigen Stellung des Staatsbürgers nicht zu vereinbarendes Eindringen in die intime Privatsphäre bedeuten, wenn die Finanzverwaltung überprüfen sollte, welche Kleidung ein Steuerpflichtiger privat und welche er ausschließlich während der Berufsausübung trägt. Schon die Möglichkeit der Privatnutzung muss mithin eine Anerkennung der dafür gemachten Aufwendungen ausschließen.« Als Grundsatz hat sich herauskristallisiert, dass Bekleidung dann eine typische Berufskleidung ist, wenn eine private Verwendung ausgeschlossen oder nur in verschwindend geringem Umfang möglich ist. Abzugsfähig sind somit z. B. Amtstrachten, Uniformen, Kellnerfrack, Tankwartskombination, Asbestanzüge, Berufskleidung der Bäcker, Chauffeure, Köche usw. So lässt man z. B. den typischen Arztkittel – nicht aber die weiße Hose eines Arztes – als abzugsfähig zu (BFH-Urt. v. 6. 12. 1990 – BStBl 1991 II S. 348), widersprach aber beim Staubkittel des Architekten (BFH – HFR 1964 S. 458; BFH – BStBl 1956 III S. 195), weil angeblich nicht klar getrennt werden könne, wann er den Staubkittel beruflich und wann privat benutze. (Hast Du schon mal einen Architekten im Staubkittel in der Oper gesehen?) Bürgerliche Kleidung könne nur in Ausnahmefällen als Berufskleidung anerkannt werden, etwa, wenn durch die dienstliche Tätigkeit ein starker Aufwand für Bekleidung notwendig sei (z. B. bei Hoteldirektoren, Leiterinnen von Modeateliers usw.) oder besondere Anlässe es bedingten, wie z. B. der Smoking für einen Journalisten (EFG 1966/12). Mit rechtskräftigem Urteil vom 30. 5. 68 (VI 3469/66 E – EFG 1969 S. 10) hat das FG Münster allerdings einem Tanzschullehrer einen Gesellschaftsanzug, drei Smokinghemden und drei Cocktailkleider für die Ehefrau als steuerfreien Bekleidungsaufwand anerkannt.
283
Einer Fernsehansagerin, die ja immer ordentlich und adrett gekleidet sein muss, 283 hat der BFH mit einem Federstrich die gesamte Berufskleidung gestrichen, weil ja alles auch privat getragen werden könne (BStBl 1990 II S. 49). Sagte die Petra Schürmann zu dem Finanzrichter, der ihren Einspruch auf den Tisch bekam: »Die Kleider, die ich trage, sind wahnsinnig teuer. Ich muss sie aber tragen, damit ich Lieschen Müller stets aufs neue imponiere und ankomme.
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6. Das strittige Problem der Berufskleidung
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Ein zweites Mal kann ich die Dinger niemals tragen! Wenn das keine beruflich bedingten Anschaffungen sind! Selbst meine Fernsehchefs erwarten es von mir!« – »Ja«, antwortete ihr der Richter, »Sie könnten aber theoretisch Ihre modischen Sächelchen zweimal tragen!« »Ich tue es aber nicht! Ich verkaufe die Sachen sofort an Secondhandshops!« »Aber den Gesetzen kommt es nur auf die Möglichkeit an. Und was die Verkäufe an Gebrauchtbekleidungsläden betrifft, wird das Finanzamt zu prüfen haben, ob Sie diese als steuerpflichtige, wiederholte Geschäftstätigkeit gemeldet und sich evtl. bei Nichtangabe strafbar gemacht haben.« Sprach‘s und urteilte im Namen des Volkes für das Finanzamt. Welches wiederum gegen Petra Schürmann statt eines Erstattungsbescheids einen saftigen Steuernachzahlungsbescheid erließ. 284
Die Krönung ist aber das Urteil, mit dem die obersten Steuerrichter einer Mu- 284 sikerin die extra für Auftritte gekaufte schwarze Hose nicht als Arbeitskleidung anerkannten (BFH v. 18. 4. 1991 – BStBl 1991 II S. 751). Wie konfus die Urteile des BFH zur Arbeitskleidung sind, wirst Du feststellen, wenn Du als Angestellter eines Bestattungsunternehmens Deinen schwarzen Anzug absetzen willst. Bist Du fest angestellt, soll er Arbeitskleidung sein. Bettest Du dagegen als Aushilfe verstorbene Mitmenschen zur letzten Ruhe, ist der Anzug keine Arbeitskleidung (BFH NV 1991 S. 25).
285
Etwas leichteres Spiel hast Du mit Uniformen oder uniformähnlicher Kleidung. 285 Abzugsfähig ist z. B. die Uniform von Soldaten, auch der Trainingsanzug mit Bundeswehrwappen oder Rangabzeichen (FG Bremen, EFG 1992 S. 735). Als Postler kannst Du selbstgekaufte Dienstkleidung absetzen, wenn sie mit dem Posthorn gekennzeichnet ist (FG Niedersachsen, EFG 1991 S. 8). Farblich und vom Schnitt her einheitliche Kleidung von Flugbegleitern ist ebenfalls Berufskleidung (FG Hessen, EFG 1993 S. 648). Das gilt übrigens auch für entsprechend gestaltete Kleidung des Personals eines Friseurs (FG Hamburg, EFG 1987 S. 172). Gute Karten hatten auch Filialleiter sowie angestellte Metzger und Verkäufer in Berlin. Die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pullunder, Strickjacken, Hemden, Blusen, Krawatten und Tücher wurden als im betrieblichen Interesse überlassene Berufskleidung anerkannt. Als Argumente dienten das vom Arbeitgeber gewünschte einheitliche Erscheinungsbild und hygienische Gesichtspunkte: Aufgrund der Einheitlichkeit sei die Kleidung besser zu reinigen (BFH v. 22. 6. 2006 – DStR 2006 S. 1795). Keine Berufskleidung soll dagegen vorliegen bei ● einheitlicher grauer Kleidung von Chauffeuren (Vfg. der OFD München v. 25. 3. 1987), ● Krawatten und Tüchern von Angestellten einer Bank, wenn das Arbeitgeberlogo klein und nur an einer Stelle angebracht ist (Vfg. OFD Münster v. 29. 10. 1988, DB 1988 S. 2384), ● Lodenmänteln von Forstbeamten (BFH v. 19. 1. 1996, BStBl II 1996 S. 202).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
286
Das BFH-Urteil über die Lodenmäntel (s. o.) ging den Fiskalrittern wohl doch 286 etwas zu weit. Jedenfalls regelt ein Bund-Länder-Erlass (z. B. Niedersächsisches Finanzministerium v. 1. 11. 1996 – S 2354 – 70 – 35), dass Kleidung vom Arbeitgeber weiter steuerfrei überlassen werden kann, wenn sie dauerhaft als Dienstkleidung oder Uniform gekennzeichnet ist, z. B. weil Wappen, Behördenkennzeichen oder Logos gut sichtbar angenäht oder eingewebt sind. Was für Dienstkleidung im öffentlichen Dienst recht ist, sollte für private Unternehmen mehr als billig sein. Wenn die Firma Deines Chefs ein schönes Logo hat, lasst es deutlich sichtbar auf gleichfarbige T-Shirts, Hosen, Baseballkappen etc. nähen und präsentiert die Rechnung dem Finanzamt. Bei normalen Schuhen, Socken und Unterwäsche klappt das aber wohl nicht. Auch winzige, kaum sichtbare Logos, wie bei den Bankerkrawatten und -tüchern (s. o.), oder mit Klettverschluss angebrachte Firmenschilder, die man jederzeit entfernen kann, haben vor den gestrengen Augen des Fiskus keinen Bestand.
287
Tropenbekleidung Besondere Kleidung wegen beruflich veranlassten Klima- 287 wechsels, z. B. Dienstreise oder Umzug in die Tropen, ist nicht absetzbar. Nachdem der Bundesfinanzhof hartnäckig in mehreren Urteilen – z. B. vom 20. 3. 1992 (BStBl 1993 II S. 192) – den Abzug abgelehnt hatte, verfährt nach anfänglichem Zögern und nicht ganz überraschend der Fiskus seit 2001 genauso und lässt Dich auf den Bekleidungskosten sitzen (R 41 Abs. 2 LStR). Eine amtliche Vorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt die genauen Richtwerte für das Schultaschengewicht vor. In einer Auflage von 3,5 Millionen Exemplaren wurde sie mit einem Kostenaufwand von 1,7 Millionen Mark versandt. (BStZ)
Besser zerrissen als verschlissen! 288
Gehörst Du, wie z. B. Kellner, Laboranten oder Chemiker, zu denen, deren als 288 privat angesehene sog. bürgerliche Kleidung im Beruf außerordentlich stark strapaziert wird? Nun, für Dich hat der Bundesfinanzhof ein kleines Schlupfloch offen gelassen. Allerdings musst Du dazu dem Finanzamt beibringen, dass ein Teil Deiner Kleiderkosten durch den besonderen beruflichen Verschleiß bedingt ist (BFH-Urteil v. 26. 6. 1969, BStBl 1970 II S. N7). Und der muss objektiv leicht nachprüfbar vom normalen Kleidungsverschleiß abgegrenzt werden kön-
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nen (BFH-Urteil v. 24. 7. 1981, BStBl 1981 II S. 781). Also kommst Du mit dem lapidaren Hinweis auf stärkere Verschmutzung, z. B. durch Getränke- und Essensflecken beim Kellnern, und dadurch häufiges Waschen nicht mehr weit. Geradezu grob fahrlässig ist es, wenn Du beim Finanzamt einfach pauschal 25 bis 30 % Deiner Kleiderkosten wegen starken Verschleißes als Werbungskosten abzusetzen beantragst. Damit zwingst Du selbst einen Dir wohlgesinnten Sachbearbeiter förmlich dazu, den Rotstift anzusetzen. Ein Chemiearbeiter hätte fast seine Aufwendungen für bürgerliche Kleidung durchbekommen, weil sie mehr verschleißt als normal. Er hatte in seiner Rechtsbeschwerde gesagt, dass seine Hosen nach vier Wochen von den Säuren, mit denen er arbeite, zerfressen seien, seine Schuhe bald danach. Doch das hohe Gericht fand nach eingehender Prüfung heraus, dass er nur zwei Hosen und drei Paar Schuhe geltend gemacht hatte, während es doch – wenn seine Angaben zutreffend gewesen wären – zwölf Hosen und zehn Paar Schuhe hätten sein müssen. Sei schlauer und versuche es in so einem Fall mit mehr Belegen! (BFH v. 24. 7. 1981 – BStBl 1981 S. 781)
Steuervergünstigung für Ungeschicklichkeit!
289
Ist es Dir nicht auch schon mal passiert, dass Du Dir im Betrieb etwas verschan- 289 delt hast? An eine frisch gestrichene Wand geraten oder mit dem Rock irgendwo hängengeblieben bist? Dir bei einer Autopanne (anlässlich einer dienstlichen Fahrt) Schäden an der Oberbekleidung eingehandelt hast? Deine Chancen auf Anerkennung von Werbungskosten steigen, je konkreter Deine Angaben sind. Besser ist es also, wenn Du als Chemielehrer sagen kannst: ». . . habe ich mir bei einem Unterrichtsexperiment mit Schwefelsäure Löcher in meine drei Wochen alte Hose gebrannt. Üblicherweise trage ich Hosen zwei Jahre. In Höhe des Kaufpreises von 84 € ./. Abschreibung für einen Monat (84 € ÷ 24 Monate) = 3,50 € bitte ich Bekleidungskosten wegen außergewöhnlichen Verschleißes anzuerkennen.« Als Kellner teilst Du dem Finanzamt mit, dass es zu dem Verschleiß gekommen ist, weil Du Dir Dein Hemd an einer Kerze versengt hast oder die Fruchtsaftflecken trotz Megaperls und Hauptwaschgang nicht mehr zu entfernen waren. Was Du arbeitest und welche Kleidung Du beschädigt hast, ist nicht so entscheidend. Wichtig ist einzig und allein: Der Schaden muss während der Arbeit geschehen sein. Werbungskosten stehen Dir also auch zu, wenn Du Deine teure Lederjacke in der Firmengarage zerrissen hast. Bei einem solchen Stück setze beruhigt fünf Jahre Nutzungsdauer an (FG Thüringen 4. 11. 1999, EFG 2000 S. 211).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Wenn es mit den Reinigungskosten getan war – hast Du Dir die Rechnung aufgehoben, um sie dem Finanzamt zu präsentieren? War der Anzug nicht mehr für den Dienst verwendbar, kannst Du – auch wenn Du nicht leitender Angestellter bist – mit folgendem
Eigenbeleg über Bekleidungsschaden Verlust eines Anzugs infolge von Schäden, die durch den Betrieb veranlasst wurden (hingefallen auf dem Parkplatz infolge Eisglätte am . . .), Anschaffungskosten ca. 200 €; Abschreibung für bisherige Nutzung (1 Jahr) mit 40 €, verbleiben: 160 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort und Datum (Unterschrift)
die Steuer drücken und zwischen 27 und 82 € Erstattung herausholen, falls Du mit Deinen anderen Werbungskosten über 920 € kommst.
zur Berufskleidung Setz pauschal an, was anzusetzen geht! Der Satz für Arbeitsmittel, zu denen auch Arbeitskleidung gehört, beträgt jährlich ca. 100 €. Die Finanzämter verzichten aus Zweckmäßigkeitsgründen in der Regel auf die Vorlage von Belegen, wenn dieser Satz nicht überschritten wird. Außer der Arbeitskleidung selbst kannst Du natürlich die Kosten für deren Instandsetzung und Reinigung absetzen, z. B. so: Für die Reparatur der Arbeitskleidung entstandene Kosten für Garne und Stoffreste 15 € Knöpfe und Reißverschlüsse 10 € Nadeln usw. 2€ 27 € Wenn Deine nette Hauswirtin Dir die Sachen in Ordnung hält, solltest Du Dich nicht scheuen, den monatlichen Blumenstrauß oder den Likör, den Du ihr als Dank dafür zukommen lässt, gleichfalls beim Finanzamt geltend zu machen. 290
Wenn Du als Sportlehrer z. B. im Schuldienst tätig bist, sind Deine Aufwen- 290 dungen für Trainingsanzüge, Sporthosen und -schuhe abzugsfähig. Aufwendungen für Sportgeräte und -kleidung können für Diplompädagogen (Erzieher) in vollem Umfang Berufskosten sein, wenn die private Nutzung von
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6. Das strittige Problem der Berufskleidung
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ganz untergeordneter Bedeutung ist. Die Aufwendungen fallen jedoch bei einer privaten Nutzung von 15,5 % (wie, um Himmels willen, soll das jemand so genau ermitteln können?) unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG (BFH-Urt. v. 21. 11. 86 VI R 137/83) und sind dann gar nicht abzugsfähig. Stellt sich ein Finanzamt bei Deiner Sportkleidung quer, reib ihm den Erlass des Finanzministers Nordrhein-Westfalens vom 10. 5. 1985 (S. 2353 – 45 – VB 3) unter die Nase, der immer noch gültig ist und Dir zumindest dann Werbungskosten für Deine Sportkleidung zugesteht, wenn sie in der Schule aufbewahrt wird. So sah das auch das FG Münster, das einer Sportlehrerin Tasche, Kleidung und Pfeife als Werbungskosten anerkannte. Eine ganz geringe private Mitbenutzung sahen die Richter dabei nicht als schädlich an (FG Münster v. 12. 11. 1996 – EFG 1997 S. 334). Dem Problem mit der privaten Nutzung kannst Du wunderbar mit dem Argument entgehen, du habest für Deine privaten Sportaktivitäten weitere Sportkleidung. Weise dem Finanzamt per Beleg also nicht nur die Sportkleidung nach, die Du für die Schule benötigst, sondern auch die privat gekauften Sportsachen. So sind Deine Chancen, dass Du wenigstens einen Teil Deiner Kosten durchbekommst, jedenfalls wesentlich größer, als wenn Du versuchst, alle Belege als Berufskosten durchzudrücken (FG Düsseldorf v. 16. 11. 1995 – EFG 1996 S. 176). Dies gilt aber leider nicht für eine Skiausrüstung, selbst wenn der Sportlehrer etwa Wochenkurse für seine Schulklasse leitet (Finanzminister NRW v. 10. 5. 85, S 2325 – 45 – VB 3). Anders unter Umständen beim hauptberuflichen Skilehrer (OFD München v. 19. 10. 72 S 2354 – 52/4 – 62137 und Finanzministerium Nordrhein-Westfalen v. 13. 12. 72 S 2330). »Und was soll ich jetzt völlig verwirrter Steuerzahler nun tun?«, fragst Du. Immer nur lächeln. Und steif und fest behaupten: »Die Kinder sind heute alle so steif, dass ich ihnen die Übungen mindestens dreimal vormachen muss! Das schlaucht mich derart, dass ich alle Knochen einzeln spüre und privat keinen Sport mehr betreiben will – und es auch gar nicht mehr kann.« Ein Geschäft ist erst dann ein Geschäft, wenn man dem Finanzamt nachweist, dass es keines war.
Tennisspielen auf Kosten des Fiskus!
291
»Wie soll denn das funktionieren?«, fragst Du. »Ich denke, beim kleinsten 291 Hauch von Privatvergnügen versagt mir das Finanzamt die Anerkennung des Aufwands als Werbungskosten.«
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Natürlich hast Du recht, Du musst dazu schon einen Beruf haben wie Polizist oder Soldat, in dem Dein Dienstherr verlangt, dass Du Sport treibst. Nur – muss es denn immer Fußball oder ein anderer Mannschaftssport sein? Tennis ist schließlich auch weit verbreitet. Zumindest meinten das die Richter vom FG Saarland. Sie ließen einen Polizisten alle Aufwendungen für die Ausübung des Tennissports als Werbungskosten absetzen, weil Tennis offiziell als Dienstsport ausgewiesen war und die Spiele während der Dienstzeit stattfanden (FG Saarland v. 19. 3. 1991 – EFG 1991 S. 377). Das Finanzgericht aus dem Münsterland war allerdings nicht so steuerzahlerfreundlich und hat in einem Parallelfall die Werbungskosten abgelehnt (FG Münster v. 5. 10. 1993 – EFG 1994 S. 238). Ähnlich restriktiv wurde über den Fall eines Polizisten entschieden, der sein Fahrrad und seine Sportkleidung für den Dienstsport absetzen wollte. Da er seinen Drahtesel aber nachweislich nur vier Stunden in der Woche beim Dienstsport eingesetzt hatte, wurden ihm die Werbungskosten verwehrt (FG Baden-Württemberg v. 23. 11. 2005 – EFG 2006 S. 811). Nichtsdestotrotz, Ihr Wachtmeister, Kommissare, Offiziere und Unteroffiziere! Nichts wie hin zu Euren Vorgesetzten. Sie sollen zur Abwechslung mal Tennis auf den Dienstplan setzen. Auf diese Weise könnt Ihr Tenniskleidung, Schläger, Schuhe, Tasche und eventuelle Platzmiete als Werbungskosten für Dienstsport absetzen.
Bei jedem Waschtag klingelt‘s in der Kasse.
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Kosten für die Reinigung Deiner Arbeitskleidung sind ohne Zweifel Werbungs- 292 kosten. Das muss sogar der bornierteste Fiskalritter anerkennen. Nur – wer schleppt schon seine ölverschmierten Arbeitsanzüge oder sonstige Arbeitskleidung ständig in die Reinigung? Natürlich landen die Sachen in der eigenen Waschmaschine. Aber die wäscht ja schließlich auch nicht umsonst! Für Waschpulver, Wasser und Strom kommt aufs Jahr gerechnet ein schöner Batzen zusammen. Man glaubt es kaum, es geschehen noch Zeichen und Wunder. Die obersten Steuerrichter des BFH hatten ein Einsehen mit dem kleinen Steuerzahler und setzten gleich mit zwei Urteilen der Kleinigkeitskrämerei in den Finanzämtern ein Ende. Sie entschieden, dass Du die Kosten für das Reinigen Deiner Berufskleidung in der privaten Waschmaschine als Werbungskosten absetzen kannst. Sollte ein Fiskalritter auf die Idee kommen, Dir die Waschkosten als Lebenshaltungskosten oder nicht abzugsfähige gemischte Aufwendungen zu streichen, klopfe ihm mit den Urteilen vom 29. 6. 1993 – BStBl 1993 II S. 837 und S. 838
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6. Das strittige Problem der Berufskleidung
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kräftig auf die Finger. Du darfst die Waschkosten sogar schätzen und Dich dabei an den Erfahrungswerten von Verbraucherverbänden orientieren. Die Verbraucherverbände haben ihre Erfahrungswerte in einer repräsentativen Vergleichsrechnung dargelegt, vgl. Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e. V. (Quelle: LSt-Kartei OFD Hannover v. 8. 2. 2000 – S 2354 – 20 – StO 213). Danach ergeben sich folgende Reinigungskosten für je ein Kilogramm Wäsche:
Kochwäsche Buntwäsche Pflegeleichte Wäsche Ablufttrockner Kondenstrockner Bügeln
1 € 0,95 0,92 1,02 0,52 0,69 0,14
Zahl der Personen im Haushalt 2 3 4 € € € 0,58 0,47 0,38 0,55 0,54 0,36 0,65 0,54 0,46 0,31 0,25 0,19 0,40 0,32 0,25 0,10 0,08 0,07
Bei einem 2-Personen-Haushalt setzt Du bei je einem Waschgang Kochwäsche und Buntwäsche pro Woche und 48 Arbeitswochen für die Reinigung, Trocknung und das Bügeln Deiner Arbeitskleidung folgende Gesamtkosten ab: Kochwäsche 48 Waschgänge à 3 kg à (0,58 € + 0,31 € + 0,10 € =) 0,99 €
142,56 €
Buntwäsche 48 Waschgänge à 3 kg à (0,55 € + 0,31 € + 0,10 € =) 0,96 €
138,24 €
Gesamtkosten
280,80 €
Deutlich kleinlicher sind die Richter am FG Münster, die je Waschgang – egal mit wie viel Kilo – ca. 0,75 € anerkannten, was bei zwei Waschgängen pro Woche Reinigungskosten von ca. 90 bis 100 € ergibt. Die Obergrenze für pauschal geschätzte Waschkosten sah das Gericht bei ca. 100 € und erkannte diesen Betrag an (FG Münster v. 19. 2. 2002, EFG 2002 S. 670). Ein wenig großzügiger waren die Richter in Baden-Württemberg. Unter Berufung auf Berechnungen der Verbraucherzentrale-Bundesverband e. V. für einen Zwei-Personen-Haushalt haben Sie einem Steuerzahler als Waschkosten in der privaten Waschmaschine je Kilogramm Wäsche folgende Beträge anerkannt (FG Baden-Württemberg v. 03. 11. 2005 – EFG 2006 S. 811):
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Kochwäsche 95° Buntwäsche 60° Feinwäsche, Pflegeleicht-Wäsche Trocknerkosten, Kondenstrockner Bügelkosten
0,50 € 0,48 € 0,60 € 0,34 € 0,05 €
Daraus ergibt sich für ein Kilo Kochwäsche inkl. Trocknung und Bügeln ein Wert von 0,89 €, der nur geringfügig unter den etwas älteren Werten der OFD Hannover liegt.
Die Nachbarin wäscht billiger. Als Friseurin, Verkäuferin oder Krankenschwester benötigst Du für die Arbeit jeden Tag einen frischen Kittel. In der Wäscherei kostet Dich die Reinigung pro Stück ca. 2,50 €. Das läppert sich übers Jahr auf 600 bis 700 € zusammen, und das ist Dir einfach zu viel. Aber zum Glück ist ja da die nette Nachbarin, die Dir die Kittel für die Hälfte wäscht und bügelt. Damit es mit dem Absetzen beim Finanzamt kein Theater gibt, lässt Du Dir von Deinem Arbeitgeber am besten eine Bescheinigung ausstellen:
. . . halten wir es sowohl aus hygienischen Gründen als auch aus Verpflichtung dem Ruf unseres Hauses gegenüber für absolut erforderlich, dass Herr/Frau . . . . . . ihren/seinen Dienst täglich in frisch gereinigter Arbeitskleidung antritt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort und Datum (Unterschrift)
Bei einer 5-Tage-Woche machst Du dann 230 Tage 1,– € bei einer 6-Tage-Woche sogar 280 Tage 1,– € als Reinigungskosten für Deine Arbeitskleidung geltend.
= 230 € = 280 €
Der Schulausschuss im Düsseldorfer Landtag hat für 50 000 € in Japan die »japanische Erziehung von Körper und Geist« ergründet, was die Abgeordneten mit einem Dutzend Straßenbahntickets auch hätten tun können: In Düsseldorf-Oberkassel steht die größte japanische Schule Europas.
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung 293
Fortbildungskosten sind Aufwendungen zu dem Zweck, in dem bereits 293 ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben, um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden, oder sich weiter zu qualifizieren. Auch die Qualifizierung für den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer längeren Pause geht als Fortbildung durch. Ebenso Umschulungen, Zweitausbildungen und Zweitstudiengänge. Fortbildungskosten sind wegen des Zusammenhangs mit dem Beruf als Werbungskosten abzugsfähig. Im Gegensatz dazu werden Ausbildungskosten der privaten Lebensführung zugerechnet und sind als Sonderausgaben abzugsfähig, allerdings nur in folgenden Fällen (§ 12 Nr. 5 EStG): ● bei einer erstmaligen Berufsausbildung
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● bei einem erstmaligen Studium ● beim Besuch einer allgemeinbildenden Schule Der Sonderausgabenabzug ist dabei auf 4 000 € im Jahr beschränkt. Wenn Du verheiratet bist und Deine bessere Hälfte ebenfalls Ausbildungskosten hat, steht ihr ebenfalls der Betrag von 4 000 € zu. Diese Einschränkung kann Dich allerdings nicht treffen, wenn Du Deine erstmalige Berufsausbildung in einem normalen Ausbildungsberuf oder als Beamtenanwärter, Soldat etc. absolvierst und schon in der Ausbildung Lohn oder Gehalt beziehst. Dann kannst Du mit der Trumpfkarte Ausbildungsdienstverhältnis argumentieren und Werbungskosten absetzen. Mehr zu den Kosten der Berufsausbildung unter E Rz 544 ff. 294
Gute Nachrichten: Egal, ob Du Dich vor, während oder nach Deinem Job fort- 294 bildest, eine Umschulung durchläufst oder ein Zweitstudium hinlegst, Deine Bildungsaufwendungen stellen bei entsprechendem beruflichen Hintergrund immer Werbungskosten dar (BFH v. 4. 12. 2002 – BStBl 2003 II S. 403). Wie der BFH stellst Du Dich auf den Standpunkt, dass Werbungskosten immer vorgehen. Wenn Deine Aus- oder Fortbildung mit einer konkret geplanten Berufstätigkeit zusammenhängt, erfüllt sie die Voraussetzungen für vorweggenommene Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du mit Deiner Fortbildung erst die Qualifikation für einen völlig anderen Beruf schaffen musst. Sprich deshalb gegenüber dem Finanzamt ganz hartnäckig immer nur von Fortbildungskosten, wenn Du z. B. als bisheriger Bilanzbuchhalter zum Heilpraktiker umschulst (BFH v. 13. 2. 2003 – BStBl II 2003 S. 698) oder nach längerer Berufspause als kaufmännische Angestellte eine Fahrlehrerausbildung absolvierst (BFH v. 4. 12. 2002 – BStBl 2003 II S. 403). Auch der Erwerb einer höheren Qualifikation in Deinem Beruf führt zu Fortbildungskosten. Deshalb sind die Aufwendungen für Meisterkurse genauso Werbungskosten wie die Kosten von Steuerfachangestellten zum Erwerb der Steuerberaterprüfung.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Vor allem wenn Du vor Deiner Fortbildung arbeitslos warst und damit Deine Chancen steigerst, endlich einen neuen Job zu finden, gehen Deine Kosten als voll abzugsfähige Werbungskosten durch. Dass Du einen Beruf in einer vollkommen anderen Branche ergreifen willst, hat das Finanzamt dabei überhaupt nicht zu interessieren. Deshalb musste es z. B. zähneknirschend einem Diplomgeographen den Lehrgang zum Abfallwirtschaftsberater anerkennen (BFH v. 18. 4. 1996 – BStBl II 1996 S. 482). Auch ein Studium ist keine Tabuzone mehr, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Hat die Fachrichtung auch nur am Rande etwas mit Deiner jetzigen Arbeit zu tun, deklarierst Du sämtliche Studienkosten in der Anlage N als Werbungskosten. Solltest Du die öffentliche Hand vermissen? Ich kann Dir sagen, wo sie ist: in Deiner Tasche.
für vor Beginn Deines Jobs angefallene Kosten 295
Wenn Du in der Zeit, in der Deine Lehrgangskosten angefallen sind, nicht gear- 295 beitet hast, beantrage beim Finanzamt die Anerkennung Deiner Kosten als vorweggenommene Werbungskosten. Denke an diese Möglichkeit z. B., wenn Du im Erziehungsurlaub oder arbeitslos bist (BFH v. 22. 7. 2003 – BStBl II 2004 S. 888) oder während Deines Vollzeitlehrgangs zum Handwerksmeister keiner anderen bezahlten Arbeit nachgehst. Aufgemerkt auch all diejenigen, die nach einem Erststudium ein Zweitstudium absolvieren und während dessen nicht berufstätig sind. Wenn Du in den Jahren, in denen Dein Lehrgang läuft, keine anderen Einkünfte hast, gehen die Werbungskosten in dieser Zeit zwar ins Leere, trotzdem sind sie nicht endgültig verloren. Da Du ja keine Einnahmen hattest, ergibt sich durch die Werbungskosten ein Verlust (BFH v. 4. 11. 2003 – BFH/NV 2004 S. 483), und den kannst Du Dir als Verlustrücktrag von Deinem Einkommen im Vorjahr abziehen lassen. Hattest Du auch da keine Einkünfte, besteht die Möglichkeit, den Verlust so lange in die nächsten Jahre vorzutragen, bis sich eine Verrechnungsmöglichkeit ergibt. Dann drückst Du durch den Verlustabzug Dein Einkommen und sparst einen dicken Batzen an Steuern. Gib zu diesem Zweck einen Einkommensteuererklärungsvordruck bei Deinem Finanzamt ab und kreuze auf der ersten Seite des Mantelbogens das Kästchen »Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags« an. Das Finanzamt stellt daraufhin Deinen Verlust verbindlich fest.
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
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Rette ein paar Jahre rückwirkend Deine vorweggenommenen Werbungkosten! 296
Vermutlich hast Du bislang nicht im Traum daran gedacht, eine Steuererklä- 296 rung für Deine Umschulungs-, Zweitstudien- oder Meisterlehrgangskosten abzugeben, da Du ja keine Einkünfte hattest und keine Steuern gezahlt hast, die Du Dir hättest erstatten lassen können. Trotzdem ist für Dich noch nicht alles verloren. Steuererklärungen zur Feststellung des Verlustvortrags, der sich aus Deinen vorweggenommenen Werbungskosten ergibt, kannst Du auch noch nachträglich einreichen. Da die Verjährungsfrist für solche Steuererklärungen vier Jahre beträgt, kannst Du zumindest die Verluste der letzten vier Jahre retten. Willst Du also im Jahr 2008 rückwirkend entsprechende Steuererklärungen abgeben, klappt das für die Jahre 2004 bis 2007. Bist Du schnell genug und schaffst die Erklärungen bis zum 31. 12. 2007 zum Finanzamt, kannst Du sogar noch das Jahr 2003 mitnehmen. Ein kleiner Pferdefuß bei der ganzen Sache ist, dass von Deinen vorgenommenen Werbungskosten in den jeweiligen Jahren andere Einkünfte z. B. aus Zinsen oder Gelegenheitsjobs abgezogen werden. Die Werbunskosten werden zunächst einmal im jeweiligen Jahr genutzt, um diese Einkünfte auf 0 € herunterzurechnen. Was dann übrig bleibt, kannst Du später steuermindernd verrechnen.
für Auszubildende, Referendare und Seminarteilnehmer 297
Werden im Rahmen der Ausbildung steuerpflichtige Einnahmen bezogen, so 297 sind die Kosten, die mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen, in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig (EStH 34 »Ausbildungsdienstverhältnis«). Die Beschränkung, dass Kosten der erstmaligen Ausbildung keine Werbungskosten sein sollen, gilt nämlich ausdrücklich nicht für Ausbildungsdienstverhältnisse (§ 12 Nr. 5 EStG). Auszubildende können somit ihre Fahrtkosten zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb als Werbungskosten abziehen – zu Einzelheiten vgl. E Rz 248. Das gilt auch für Referendare und Teilnehmer an Seminaren. Aus demselben Grund können zum Studium beurlaubte Offiziere oder zum Erwerb von Reifezeugnissen abkommandierte Soldaten auf Zeit ihren gesamten
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Ausbildungsaufwand als Werbungskosten absetzen (BFH v. 28. 9. 1984 – BStBl II 1985 S. 87). 298
299
Kosten zur Erlangung des Doktortitels sind regelmäßig Fortbildungskosten und 298 damit als Werbungskosten abzugsfähig. Der BFH hat in diesem Fall sein Herz für den Steuerzahler geöffnet und erkennt Promotionskosten als Werbungskosten an, wenn es für den Doktortitel einen beruflichen Anlass gibt (BFH v. 4. 11. 2003 – BStBl II 2004 S. 891). Dem hat sich inzwischen auch der Fiskus angeschlossen (BMF v. 4. 11. 2005 – BStBl I 2005 S. 955). Einen beruflichen Grund findest Du doch schnell. Im Zweifel reichen die besseren Berufsaussichten und Aufstiegschancen durch einen Doktortitel, oder Du machst geltend, Du würdest einen Job an der Uni anstreben und möchtest irgendwann Professor werden. Welche Kosten Du absetzen kannst Bei Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang sind als Werbungskosten abzugs- 299 fähig: ● die Teilnahmegebühr, ● Aufwendungen für Fachzeitschriften und Fachbücher, ● die Fahrtkosten in tatsächlicher Höhe, bei Verwendung eines Pkw 0,30 € je gefahrenem Kilometer, ● Unterkunftskosten in tatsächlicher Höhe. Das Finanzamt will von Dir immer Belege für Deine Hotel- oder Pensionskosten sehen, bewahre deshalb die Rechnungen auf. ● Verpflegungsmehraufwand, abgerechnet nach den Reisekostengrundsätzen. Bei einer längeren auswärtigen Fortbildung gilt das zumindest für die ersten drei Monate. Und: Die Verpflegungspauschalen stehen Dir auf jeden Fall zu, auch wenn Deine tatsächlichen Kosten viel niedriger lagen! Zum Verpflegungsmehraufwand siehe E Rz 176. ● Wenn Du während der Fortbildung oder Deiner Referendarzeit länger auswärts untergebracht bist und eine Zweitwohnung oder ein Zimmer unterhältst, kannst Du Kosten für doppelte Haushaltsführung – auch nach Ablauf der dreimonatigen Dienstreisefrist – absetzen. Bei einer Fortbildungsveranstaltung unmittelbar im Anschluss an den Dienst kommt oft ein Anspruch auf die Verpflegungspauschale nicht zustande, weil die für Dienstreisen notwendige Mindestdauer von acht Stunden nicht erreicht wird. In diesen Fällen kannst Du Dir damit helfen, dass Du an die Fortbildungsveranstaltung eine Arbeitsgemeinschaft mit anderen Teilnehmern anhängst, in der der Lehrstoff ausführlich diskutiert und nachbereitet wird.
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
300
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Nimmst Du an einem länger dauernden Lehrgang teil, bei dem – weil entspre- 300 chend teuer – Ratenzahlung vorgesehen ist, vereinbare mit dem Veranstalter, die Gebühr in einer Summe zu bezahlen. Auf diese Weise kannst Du den Betrag auf einmal ansetzen und überwindest vielleicht locker den Arbeitnehmerpauschbetrag. Gibt es bei einem längeren auswärtigen Lehrgang Gemeinschaftsverpflegung, setzt Du trotzdem die vollen Verpflegungspauschalen ab. Schließlich wird Dir für die Gemeinschaftsverpflegung pro Tag ein Sachbezugswert zugerechnet. Dies bedeutet für die ersten drei Monate, die wie Dienstreisen abgerechnet werden: Angenommen 80 Tage 24 € = 1 920 € Nach Ablauf von drei Monaten ist es mit dem Abzug von Verpflegungspauschalen vorbei. Dann geht es mit doppelter Haushaltsführung weiter.
301
Fortbildungskosten bei Lehrern Merkt Euch, Ihr Lehrer: Die Kosten für Konzert- oder Theaterbesuche sind 301 grundsätzlich keine Werbungskosten, sie können aber dann als Fortbildungskosten absetzbar sein, wenn die Veranstaltung der Art und Gestaltung nach ausgesprochen auf den Fortbildungszweck ausgerichtet ist (BFH-Urteil v. 8. 2. 1971 – BStBl 1971 II S. 368). Nicht ersetzte Aufwendungen von Lehrern können u. a. in folgenden Fällen Werbungskosten sein: ● Bei Wandertagen oder Klassenausflügen (FG Düsseldorf v. 20. 6. 1974 – EFG 1974 S. 516). ● Bei Skifreizeiten mit Schülern oder Ski- und Snowboardlehrgängen für Lehrer, die Skifahren als Schulsport unterrichten. Verlangt wird regelmäßig, dass an den Kursen im Wesentlichen Lehrer teilnehmen, Veranstalter ein anerkannter Verband oder die Schulverwaltung ist, das Programm straff organisiert und auf die Befähigung ausgerichtet ist, Skifahren zu unterrichten. Außerdem sollte der Lehrgang mit einer Prüfung und einem Zertifikat abschließen. Letzteres und die Tatsache, dass der Lehrer zuvor nur geringe Grundkenntnisse im Skifahren besaß, sieht der BFH aber nicht als unabdingbare Voraussetzung an (BFH v. 22. 6. 2006 – BFH/NV 2006 S. 1751). ● Wenn ein Jugendseelsorger an Jugendfreizeiten teilnimmt (FG Münster – EFG 1995 S. 6). ● Bei Balintgruppen, wenn nur Lehrer teilnehmen und die Gruppe ausschließlich das Thema Lehrer-Schüler-Verhältnis behandelt (Hess. FG – EFG 1985 S. 341).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
● Bei Kursen in Gesprächsführung, wenn sie nicht in erster Linie der Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmer dienen (FG Rhld.-Pflz. – EFG 1995 S. 8). ● Bei einem Yoga-Lehrgang, wenn der Lehrer an seiner Schule im Rahmen von Arbeitsgemeinschaften Yoga-Kurse gibt (FG Niedersachsen v. 17. 2. 99 – EFG 1999 S. 543). ● Bei der zweiten Lehrerprüfung, weil die Referendare – obwohl noch in Berufsausbildung – bereits steuerpflichtige Einnahmen haben und somit in einem Ausbildungsdienstverhältnis stehen (BFH v. 17. 12. 1971 – BStBl 1972 II S. 259). ● Bei Psychotherapiekursen, wenn sie auf eine professionelle Anwendung des Stoffes z. B. als Beratungslehrer vorbereiten und nicht vorrangig der eigenen Persönlichkeitsentfaltung dienen (FG Nürnberg v. 21. 9. 2005 – III 169/2005). ● Bei Supervisionskursen bei Beratungslehrern (FG München v. 17. 11. 2003 – EFG 2004 S. 646) ● Bei einer Zusatzausbildung zum analytischen Kinder-Psychotherapeuten (Psychagogen) (BFH v. 26. 6. 2003 – BFH/NV 2003 S. 1415). Demgegenüber wurden einer Sonderschullehrerin die Kosten für einen Biorelease-Kurs zur Befreiung von Stress mit einem offenen Teilnehmerkreis ohne speziellen Zuschnitt auf ihre berufliche Situation nicht als Werbungskosten anerkannt (Hess FG v. 24. 1. 1985 – EFG 1985 S. 342). 302
Wer an beruflichen Fortbildungslehrgängen teilnimmt, kann überdies noch 302 finanzielle Hilfe aus dem Förderungsprogramm nach dem SGB III erhalten. Erkundige Dich auf jeden Fall bei dem Veranstalter des Lehrgangs, ob der Lehrgang von der zuständigen Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannt ist. Die Förderung kann aus einem Zuschuss, einem Darlehen oder einer Kombination aus beidem bestehen. Da kommt allerhand zusammen.
für vergessliche Kursteilnehmer 303
Wer nichts abzusetzen vergessen will, muss wissen, was alles abzugsfähig 303 ist. Wer sich fortbildet, besucht meistens Kurse. Und ein Kurs beginnt erst mal mit einer Gebühr, die abzugsfähig ist, sofern der Lehrgang nicht dazu dient, einen neuen Beruf aufzubauen. Kursgebühr 200 € Porto und Telefon für die Anmeldung und das Beschaffen von Informationsmaterial 20 €
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
Für 6 Wochen fährst Du in die Stadt, um dort den Lehrgang zu besuchen. Bahnfahrtkosten Fahrten mit dem eigenen Pkw zum Lehrgang sind in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer abzugsfähig (LStR 38 »pauschale Kilometersätze«). Gepäckbeförderung Unterkunftskosten lt Rechnung des Hotels 42 Übernachtungen à 40 € Nebenkosten für Stadtplan, Fahrkarten etc. Für Verpflegung ziehst Du die Pauschalen ab 42 Tage 24 €
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240 €
10 € 1 680 € 80 € 1 008 €
Zu den Pauschalen siehe E Rz 176. 304
Kosten für den Meistertitel sind generell als Fortbildungskosten abzugsfähig. 304 Von einer erstmaligen Berufsausbildung kann hier keinesfalls die Rede sein. Wenn Du während des Meisterlehrgangs keinen Job ausübst, gib in Deiner Steuererklärung die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten an. Den Verlust, der sich dadurch rechnerisch ergibt, stellt das Finanzamt fest, und Du kannst ihn später, wenn Du wieder eine Beschäftigung gefunden hast, absetzen; vgl. dazu auch E Rz 295 ff. Zum Meisterstück siehe E Rz 365.
Setze Fortbildungskosten mit internem Fremdvergleich voll ab! 305
Der Fiskus piesackt gerade kleine Familienbetriebe gern mit folgender 305 Taktik: Wollen Eltern die Fortbildungskosten, auch das weiterlaufende Gehalt etc. als Betriebsausgaben absetzen, wenn Sohn oder Tochter etwa die Meisterschule besucht, wird ihnen entgegengehalten: Sie hätten andere Mitarbeiter doch sicher auch nicht gefördert, das Geld für Sohn oder Tochter sei daher der privaten Lebensführung zuzuordnen. Dem beugst Du geschickt vor, indem Du anderen fähigen Mitarbeitern ebenfalls eine Fortbildung anbietest, am besten schriftlich per Aushang im Betrieb. Selbst wenn diese kein Interesse haben, gelingt Dir damit der »interne Fremdvergleich« – und der, so das BFH-Urteil vom 11. 12. 1997 (BFH/NV 1998 S. 952), reiche aus. Ganz wichtig dabei: Einen schriftlichen Fortbildungsvertrag abschließen, mit Rückzahlungsklausel für den Fall, dass der Mitarbeiter (auch Sohn oder Toch-
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
ter) nach Abschluss der Fortbildung nicht mindestens zwei bis drei Jahre im Betrieb bleibt. Bürokratie ist die Vervielfältigung von Problemen durch Einstellung weiterer Beamter. (N. Parkinson)
Fordere die Vorsteuer aus den Rechnungen für die Meisterprüfung zurück! 306
Nach der Meisterprüfung machst Du Dich selbständig. Jetzt hast Du die 306 Möglichkeit, nachträglich die Vorsteuer aus den Rechnungen für die Meisterprüfung zwecks Erstattung vom Finanzamt anzufordern. Denn die Meisterprüfung gehörte umsatzsteuerlich gesehen bereits zu den Vorbereitungshandlungen zur Betriebseröffnung. Das allein rechtfertigt den Vorsteuerabzug, denn die Unternehmereigenschaft, auf die es hier ankommt, beginnt mit den ersten Vorbereitungshandlungen (Quelle: Abschnitt 19 Umsatzsteuer-Richtlinien).
307
Auch Aufwendungen für einen Führerschein können Werbungskosten sein, 307 wenn der Arbeitgeber den Erwerb des Führerscheins nahelegt und der Arbeitnehmer bei einer Weigerung, den Führerschein zu erwerben, Nachteile in seinem beruflichen Fortkommen befürchten muss. Dies gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, die selbst kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen (FG Münster v. 30. 6. 1965 – EFG 1965 S. 607). Ebenfalls gute Karten hast Du, wenn Du als Bauhandwerker, der bisher schon häufig für die Firma Klein-Lkw gefahren hat, den Führerschein Klasse II machst (FG Münster v. 25. 2. 1998 – EFG 1998 S. 941). Auch die Kosten eines Busführerscheins sind Werbungskosten, wenn ein Steuerzahler damit seine Chance, als Kraftfahrer eine Stelle zu bekommen, vergrößern möchte (FG Baden-Württemberg v. 29. 8. 2006 – 14 K 46/06) Dagegen hat der Bundesfinanzhof (Urteil v. 20. 2. 1969 IV R 119/66 – BStBl 1969 II S. 433) entschieden, dass Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins in aller Regel auch dann zu den Kosten der Lebensführung gehören, wenn der Beruf oder der Betrieb die Benutzung eines Personenkraftwagens erforderlich macht. Der BFH rechtfertigt diese Auffassung u. a. damit, dass in aller Regel der einmal erworbene Führerschein in nicht unbedeutendem Umfang auch für Privatfahrten benutzt wird. Allein die Tatsache, dass der Steuerzahler für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den Pkw angewiesen ist, rechtfertigt ebenfalls keinen Abzug der Führerscheinkosten als Werbungskosten (BFH v. 15. 2. 2005 – BFH/NV 2005 S. 890).
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
308
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Was für den Führerschein gilt, muss für den Flugschein nur recht und billig sein. 308 Wenn Du als Stewardess oder Angestellter einer Fluggesellschaft den Aufstieg als Pilot schaffen willst oder Dir nach erfolgreich absolvierter erster Ausbildung doch mehr der Sinn nach einem Arbeitsplatz über den Wolken steht und Du auf Pilot umsattelst und deshalb den Verkehrsflugzeugführerschein machst, sind Deine Kosten auf jeden Fall Werbungskosten (BFH v. 27. 5. 2003 – BStBl II 2005 S. 202). Ist Deine Pilotenausbildung dagegen Deine erstmalige Berufsausbildung und findet sie nicht ausnahmsweise im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit der Flugggesellschaft (Ausbildungsdienstverhältnis) statt, sind die von Dir getragenen Kosten nur Ausbildungskosten (§ 12 Nr. 5 EStG) und können nur bis zu 4 000 € im Jahr als Sonderausgaben abgezogen werden. Mit einer Privatpilotenlizenz ist es schon ungleich schwieriger, Werbungskosten abzusetzen. Wenn Du nicht gerade eine Lizenz zum Fluglehrer anstrebst, rechnet man die Kosten Deinem Privatvergnügen zu.
zum kostenlosen Führerschein 309
Wenn Du Deinen Führerschein beruflich brauchst, hast Du gute Karten, wenn 309 Dein Arbeitgeber die Führerscheinkosten übernimmt. Die sind nämlich für Dich komplett steuerfrei. So sehen das jedenfalls der BFH für den Führerschein eines Polizisten (BFH-Urteil v. 26. 6. 2003 – BStBl II 2003 S. 886) und das Bayerische Staatsministerium der Finanzen bei Feuerwehrleuten, die den Führerschein Klasse »C« auf Kosten der Gemeinde machen (Erlass v. 16. 6. 2004 – S 2337 – 158 – 25617/04).
für Sprachkurse 310
In Zeiten der Globalisierung bist Du ohne Fremdsprachenkenntnisse auf der 310 Karriereleiter ganz schnell abgemeldet. Also entschließt Du Dich vielleicht doch, Sprachkurse zu belegen. Doppelte Freude bringen solche Kurse natürlich dann, wenn Du sie von der Steuer absetzen kannst und statt an einer Fach- oder Volkshochschule zu büffeln das Lernprogramm ins Ausland verlegst. Um die Werbungskosten durchzupauken, musst Du Folgendes beachten (BFH v. 13. 6. 2002 – BStBl II 2003 S. 765): ● Der Sprachkurs sollte auf Deine beruflichen Belange zugeschnitten sein. Wenn Du einen Spezialkurs z. B. in Wirtschaftsenglisch belegst, hast Du an sich immer gute Karten. Aber auch ein allgemeiner Sprachkurs gilt als auf
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Deine beruflichen Belange zugeschnitten, wenn Du für Deinen Job nur grundlegende Sprachkenntnisse, also kein Fachchinesisch benötigst. ● Der Lehrgang muss straff durchorganisiert sein und darf keinen umfangreichen Platz für touristische Aktivitäten lassen. Allerdings musst Du auch nicht rund um die Uhr büffeln. Der BFH hat es jedenfalls als ausreichend angesehen, wenn Du an fünf Tagen in der Woche jeweils sechs Stunden Unterricht absolvierst und zusätzliche Zeit für das Nacharbeiten des Unterrichtsstoffs anfällt. Dass Du am Abend und am Wochende Gelegenheit hast auszuspannen, steht der Anerkennung nicht entgegen. Schließlich musst Du ja den Kopf auch mal wieder frei bekommen, und vergleichbare unterrichtsfreie Zeiten wären ja genauso angefallen, wenn der Kurs im Inland stattgefunden hätte. ● Gelegentliche Exkursionen mit der Gruppe am unterrichtsfreien Samstag und ein generell freier Sonntag stehen der Anerkennung der Werbungskosten nicht entgegen. ● Auf keinen Fall darf der Fiskus die berufliche Veranlassung Deines Sprachkurses mit der Begründung ablehen, dieser habe im Ausland stattgefunden und ein vergleichbarer Inlandssprachkurs hätte es schließlich auch getan. Diese Argumentation verstößt nämlich, zumindest wenn es um Kurse in einem EU-Staat geht, gegen EU-Recht. An diesen Kriterien hat sich der BFH auch in späteren Entscheidungen orientiert, wenn es um die Frage ging, ob Du neben den reinen Kursgebühren auch die übrigen Kosten, wie Verpflegungspauschalen, Unterkunfts- und Fahrtkosten, absetzen kannst (BFH v. 19. 12. 2005 – BFH/NV 2006 S. 934). Um die berufliche Notwendigkeit Deines Sprachkurses zu untermauern, kann eine entsprechende Bescheinigung des Chefs natürlich nie schaden.
Bescheinigung Da Herr/Frau . . . . . . in der Funktion als . . . . . . ständig mit unseren internationalen Kunden und Geschäftspartnern verhandeln muss, war es für die weitere Ausübung der bisherigen Funktion in unserem Haus und im Interesse eines Ausbaus der Kundenbeziehungen im Ausland unbedingt erforderlich, dass er/sie zur Verbesserung seiner/ihrer Französischkenntnisse (o. Ä.) einen (Intensiv-)Sprachkurs belegt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort, Datum Unterschrift
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
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für Auslandssprachkurse 311
Einen Hinweis solltest Du unbedingt beachten: War der Sprachkurs nur die 311 Vorbereitung für einen längeren Einsatz im Ausland für Deine Firma, sei auf der Hut. Die im Anlegen kräftiger Daumenschrauben für Steuerzahler recht rührigen Bundesfinanzhofrichter – immerhin entscheiden sie 80 % ihrer Fälle für den Fiskus – sind auf den Trichter verfallen, dass Deine Werbungskosten dann ja mit steuerfreien Auslandseinkünften zusammenhängen, die Du später beziehst, und deswegen nach § 3 c EStG nicht abzugsfähig sein sollen (BFH v. 24. 4. 1992 – BStBl II 1992 S. 666). Schreibt Deine Firma in der Bescheinigung, dass Dein Französischkurs wegen Deiner geplanten Versetzung in die Filiale in Paris erforderlich war, hast Du schlechte Karten. Du wirst Dir stattdessen eine Bescheinigung holen, nach der Du Deine neuen Sprachkenntnisse auch bei Deiner regulären Arbeit in Deutschland gewinnbringend für die Firma einsetzen sollst. Und schon hast Du das Finanzamt mit seinen Streichgelüsten ausgebremst, es darf den Sprachkurs dann nämlich nicht mehr Deinem Auslandsaufenthalt zurechnen (BFH v. 10. 4. 2003 – BStBl 2002 II S. 579). Was die Fahrtkosten betrifft, kannst Du sie nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 19. 8. 1970 – EFG 1971 S. 18 in gleicher Weise wie Selbständige nebst Mehrverpflegungsaufwand als Werbungskosten für den Besuch auswärtiger Fortbildungsveranstaltungen abziehen. Auch die Finanzverwaltung nimmt inzwischen in derartigen Fällen an, dass während der ersten drei Monate eine Dienstreise vorliegt (R 37 Abs. 3 S. 3 LStR). Wohnst Du am Lehrgangsort und hast ansonsten einen eigenen Hausstand, kannst Du nach Ablauf der ersten drei Monate für Miete und Heimfahrten Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung geltend machen (R 43 Abs. 5 LStR E Rz 401 ff.).
Profitiere zweimal vom Wissen Deiner Kollegen! 312
Wie oft triffst Du Dich als Azubi, Geselle in der Meisterausbildung, Referendar 312 oder Beamtenanwärter mit Deinen Kollegen nach Feierabend oder an den Wochenenden, um noch ein wenig zu fachsimpeln, für die nächste Prüfung zu büffeln oder um Euch einfach gegenseitig beim Aufarbeiten des Lehrstoffs zu helfen?
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Ganz wichtig: Bier- und Weinflaschen und Kartenspiele haben auf solchen Treffen nichts zu suchen, wenn Du Deine Kosten unter dem Stichwort Arbeitsgemeinschaft absetzen willst. Für Deine Fahrten zu den Arbeitsgemeinschaften machst Du selbstverständlich Dienstreisekosten geltend, also die Fahrtkosten für Dein Auto mit 0,30 € je km und Verpflegungspauschalen, wenn Du mindestens acht Stunden (inkl. Wegezeiten) von zu Hause abwesend warst. Dank des FG Köln – EFG 1994 S. 290 kann Dir das kein Fiskalritter mehr mit der Begründung kaputt machen, nach drei Monaten hättest Du am Ort der Arbeitsgemeinschaft eine regelmäßige Arbeitsstätte und könntest damit höchstens noch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Damit Du dem Finanzamt einen wasserdichten Nachweis vorweisen kannst, besorge Dir von Deinen Mitstreitern eine schriftliche Teilnahmebestätigung:
Bestätigung Hiermit bestätigen wir Herrn/Frau . . . . . . . ., dass er/sie an folgenden Terminen Datum . . . . . .; Datum . . . . . .; Datum . . . . . . etc. in . . . . . . an einer ausschließlich beruflich bedingten Lern\- und Arbeitsgemeinschaft teilgenommen hat. Die Arbeitsgemeinschaften begannen regelmäßig um . . . . . . Uhr und endeten um . . . . . . Uhr. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort und Datum Stempel Unterschrift
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Eine Obergrenze, wie viele Arbeitsgemeinschaften anerkannt werden und wie 313 lange diese dauern dürfen, gibt es nicht. Trotzdem ist Vorsicht geboten. Du solltest es nicht übertreiben. Bei allzu häufigen Treffen – vor allem, wenn sie auch noch lange dauern – dichtet Dir der Fiskalvertreter nur zu gern eine vermeintliche private Mitveranlassung an und hat auch noch Schützenhilfe vom FG Münster (EFG 1995 S. 7). Das strich nämlich einem sich zum Meister fortbildenden Installateur seine Arbeitsgemeinschaften, eben weil »im Hinblick auf die Dauer der Treffen eine private Mitveranlassung nicht ausgeschlossen werden konnte«. Allerdings hat sich unser Installateur auch reichlich dumm angestellt: Statt eine lange Liste über den geübten Lernstoff zusammenzuschreiben, hat er nur steif und fest behauptet, er habe gelernt. Das muss man sich mal vorstellen! Da ackerst Du stunden- und tagelang, um es zu etwas zu bringen, und dann kommt so eine Beamtenseele, der jeden Tag pünktlich der Griffel aus der Hand fällt, und zweifelt den ausschließlich beruflichen Grund Deiner Aktivitäten an! Stell Dich also geschickter an, und schau in Deinem Lehrplan nach, dann fällt Dir bestimmt auch im Nachhinein noch ein, was Ihr so alles gepaukt habt. Au-
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7. Die Kosten für Deine Fortbildung
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ßerdem solltest Du es mit den Finanzrichtern im Rheinland halten, die offensichtlich manchmal etwas großzügiger gestimmt sind und einer angehenden Bilanzbuchhalterin ohne weiteres 61 Treffen an Samstagen und Sonntagen à sieben Stunden als Werbungskosten anerkannt haben (FG Düsseldorf – EFG 1994 S. 648).
zur Verpflegungspauschale 314
Lasst Euch nicht von der Schummelei mancher Teilnehmer an einer Lehrge- 314 meinschaft anstecken, die dem Finanzamt Fahrten zu den Kollegen aufs Auge drücken, die überhaupt nicht stattgefunden haben. Macht besser Folgendes: Statt Eure 30 Treffen im Jahr mit Gewalt auf je 8,5 Stunden auszudehnen, um in den Genuss von Verpflegungspauschalen zu kommen, und damit dem Fiskus Munition für angeblich private Mitveranlassungen wegen überlanger Dauer zu geben, trefft Ihr Euch 60-mal für ca. fünf Stunden. Die schlappen 180 € (30 Tage à 6 € Verpflegungspauschale), die Du so aufgibst, holst Du durch die Fahrtkosten doppelt und dreifach herein.
Erfahrungsaustausch mit Steuerspareffekt Wenn Du meinst, Dich als alten Berufshasen ginge das alles nichts an: Wer sagt Dir denn eigentlich, dass Arbeitsgemeinschaften ein Privileg für Auszubildende, Referendare, Beamtenanwärter und Lehrgangsteilnehmer sind? Wann bleibt Dir denn schon einmal die Zeit, Dich während Deiner normalen Arbeitszeit beruflich auf dem Laufenden zu halten? Da Du trotzdem in Deinem Job am Ball bleiben willst, könntest Du doch mit ein paar Kollegen eine regelmäßige selbstorganisierte Fortbildung nach Feierabend ins Leben rufen. Neben dem Bombeneindruck, den das auf Deinen Chef oder Deine Vorgesetzten macht, verhilft Dir das zusätzlich zu einer hübschen Steuerersparnis.
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Abc der Fortbildungskosten Zum Schluss eine kleine Übersicht – vor allem zur persönlichen Auswertung, ob 315 die Situation bei Dir ähnlich liegt oder hingebogen werden könnte – die zeigt, welche Fortbildungskosten anerkannt wurden. Das war z. B. der Fall, als ein (in manchen Fällen eine)
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Altenpflegehelfer sich zum Altenpfleger mauserte (EFG 1994 S. 470), Angestellter ins Beamtenverhältnis übernommen wurde, Arbeitsloser eine Fortbildung absolvierte, um seine Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern (BFH – BStBl 1996 II S. 482), Arzt sich zu einem Industriechemiker umwandelte, was das Gericht mit der Begründung genehmigte, beide Tätigkeiten seien verwandt (wie wahr, wie wahr!), Arzt vom Humanmediziner zum Kiefer- und Gesichtschirurgen aufstieg (BFH – BFH/NV 1995 S. 594), Arzt sich zum Psychotherapeuten fortbildete (EFG 1989 S. 105), Bauhandwerker eine Technikerschule besuchte (EFG 1973 S. 424), Bauingenieur Betriebswirtschaft studierte (BFH – BStBl 1998 II S. 239), Betriebswirt an der Akademie für angewandte Betriebswirtschaft studierte (BFH – BStBl 1979 II S. 675), Bilanzbuchhalter zum Heilpraktiker umschulte (BFH v. 13. 2. 2003 – VI R 44/01), Bundeswehrpilot auf Linienflugzeugpilot umschulte (BFH – BStBl 1979 II S. 337), Bürokaufmann sich mit einem zweijährigen Vollzeitunterricht zum Fremdsprachenkorrespondenten fortbildete (EFG 1991 S. 603), Chemielaborant eine Technikerschule besuchte (EFG 1975 S. 277), Dipl.-Betriebswirt wegen Arbeitslosigkeit auf Immobilienmakler umschulte (BFH v. 17. 12. 2002 – BFH/NV 2003 S. 476), Dipl.-Ing. ein Führungskräfteseminar und einen Managementkurs belegte (EFG 1994, S. 26), Dipl.-Ing. Wirtschaftsingenieur studierte (BFH – BStBl 1992 II S. 966) oder Dipl.-Betriebswirt werden wollte (EFG 1995 S. 829), Dipl.-Kaufmann Steuerberater werden wollte (BFH – BStBl 1990 II S. 572), Dipl.-Pädagogin auf Psychotherapeutin für Kinder und Jugendliche lernte (EFG 1995 S. 615), Dipl.-Physiker studierte, um den Titel »Master of Business Administration« zu erwerben (BFH – BFH/NV 1997 S. 648), Dipl.-Psychologin sich zur Psychotherapeutin fortbildete (BFH – BStBl 1977 II S. 547), Finanzbeamter einen Steuerberaterkurs belegte, Flugingenieur eine Fluglizenz erwarb (BFH – BStBl 1992 II S. 963), Gastarbeiter aus beruflichen Gründen einen Sprachkurs belegte (EFG 1995 S. 19), Geistlicher Hochschullehrer wurde (BFH 28. 6. 1963 – BFH E 77 S. 313), Geistlicher Predigerhandschriften studierte und diese erwarb, Gerichtsreferendar sich um die Zweite Juristische Staatsprüfung bewarb, Geselle sich auf die Meisterprüfung vorbereitete, Handwerksmeister einen Lehrgang »Betriebswirt des Handwerks« belegte (EFG 1995 S. 9), Heilerzieherin in Shiatsu-Kursen zur Shiatsu-Praktikerin fortgebildet wurde (FG Hamburg v. 1. 2. 2000, EFG 2000 S. 616), Industriekaufmann zum praktischen Betriebswirt fortgebildet wurde (BFH – BStBl 1979 II S. 773), Inspektor eine Wirtschaftsakademie besuchte, Justizobersekretär sich zur Prüfung als Rechtspfleger aufmachte, Kaufmann an der Hessischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie einen Fortbildungsstudiengang zum Betriebswirt (VWA) belegte (EFG 2000, S. 355), Kaufmannsgehilfe an einer Wirtschaftsoberschule paukte (EFG 1967 S. 903), Knappschaftsangestellter an einer Verwaltungsakademie studierte, Krankenpfleger sich zum Heilpraktiker fortbildete (EFG 1992 S. 324), Laborassistentin (Erziehungsurlaub) den Studiengang »Weiterbildung für Lehrpersonen an Schulen des Gesundheitswesens« (EFG 2000 S. 1063) belegte, Landwirt wegen Arbeitslosigkeit auf Dachdecker umschulte (BFH v. 17. 12. 2002 –
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8. Bei Studienreisen heißt es aufpassen!
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BFH/NV 2003 S. 477), Lehrer auf Jugend-Skileiter machte, Lehrer an Supervisionen teilnahm, auch wenn damit gleichzeitig seine Persönlichkeitsweiterbildung gefördert wurde (EFG 1996 S. 1025), Lehrer sich vom Grundschullehrer zum Realschullehrer fortbildete (BFH – BStBl 1992 II S. 962), Lehrer der Sekundarstufe I sich die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II zulegte (BFH – BStBl 1992 II S. 556), Lehrer sich zum Sonderschullehrer fortbilden ließ (BFH – BStBl 1975 II S. 280), Lehrerin nach ihrem Auslandsstudium in Deutschland neu studierte (BFH – BFH/NV 1998 S. 844), Lehrerin an einer Sonderschule sich per Studium zur analytischen Kinder-Psychotherapeutin und Psychagogin weiterbildete (EFG 1997 S. 1105), Musiker mit B-Schein das A-Examen ablegte (BFH – BStBl 1992 II S. 961), Musiker ein Tonmeisterstudium absolvierte (BFH – BStBl 1996 II S. 449), Revisor sich auf die Wirtschaftsprüfer- oder Steuerberaterprüfung vorbereitete, Schiffsbaugeselle eine Schiffsingenieurschule besuchte (BFH – BStBl III 1962 S. 489), Sozialarbeiter (grad.) ein Anschlussstudium »Pädagogik/Erziehungswissenschaften« absolvierte (EFG 1989 S. 628), Sozialarbeiter sich zum Psychagogen fortbildete (EFG 1982 S. 238), Sportlehrer einen Kursus zur Ausbildung als Surfing-Instruktor besuchte (EFG 1990 S. 55), Steuerassistent einen Steuerrechtslehrgang mitmachte, Steuerberater einen Intensivsprachkurs in England absolvierte (EFG 1998 S. 809), Steuerfachgehilfe sich zum Steuerberater mausern wollte (EFG 1990 S. 172), Verkäuferin zur Arzthelferin umschulte (BFH v. 17. 12. 2002, BFH/NV 2003 S. 474), Volksschullehrer ein Musikseminar belegte oder auf die Zweite Lehramtsprüfung hinstrebte, Werkspilot den Berufsflugzeugführerschein erwarb (EFG 1997 S. 1304), Wissenschaftlicher Assistent sich auf eine Professur vorbereitete (BFH, BStBl III 1967 S. 778), Yoga-Lehrerin, die Yoga-AGs abhält, einen Yoga-Lehrgang machte (FG Nds v. 17. 2. 1999 – IX 647/97).
8. Bei Studienreisen heißt es aufpassen! 316
Von Studienreisen spricht man oft, wenn man die Welt kennenlernen will. 316 Kein Wunder also, wenn da das Finanzamt nicht immer mitmacht. Viele Fälle dieser Art wurden bereits in der Rechtsprechung entschieden. So zugunsten eines Studienrats, der mit seiner Klasse eine Studienreise machte (BFHUrteil v. 12. 7. 1956 – BStBl III S. 291), bei einem Zahnarzt in amerikanischen Diensten für eine Reise in die USA zu dortigen Zahnkliniken und -praxen (BFH-Urteil v. 24. 8. 1962 – BStBl III S. 487), bei einem Sprachlehrer, der in Englisch seine Fachprüfung betrieb und deshalb an einer internationalen Sommerschule in England teilnahm (BFH-Urteil v. 29. 7. 1954 – BStBl III S. 264), bei einer Dipl.-Betriebswirtin, die in einem Versandunternehmen arbeitete und an einer Auslandsreisegruppe einer Fachzeitschrift zur Besichtigung von Kaufhäusern in den USA teilnahm (Hess. FG v. 12. 10. 1989 – EFG 1990 S. 56).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
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Anders dagegen wurden einer Lehrerin die Kosten für einen Sprachkurs in die 317 Türkei nicht anerkannt, obwohl in den von ihr unterrichteten Klassen ein besonders hoher Anteil türkischer Schüler war (BFH-Urt. v. 24. 4. 1992 – BFH/NV 1992 S. 730). Die Richter meinten, dass für einen Lehrer, der in der Bundesrepublik türkische Schüler unterrichte, eine Sprachreise in die Türkei dann nicht beruflich veranlasst sei, wenn dabei zugleich touristische Sehenswürdigkeiten – wie hier – aufgesucht würden.
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318 Die Abgrenzungskriterien der Gerichte und des Fiskus Wie Du siehst, geht es bei den Gerichtsentscheidungen munter durcheinander. Weder Dein Beruf noch das Reiseziel oder der Anlass der Reise bieten für sich allein genommen eine Gewähr für die steuerliche Anerkennung. Zunächst einmal musst Du also wissen, nach welchen Kriterien die Frage entscheiden wird, ob Deine Studienreise beruflich veranlasst ist und die Kosten damit als Werbungskosten anerkannt werden – oder ob man Dir wegen einer vermeintlichen privaten Veranlassung die Steuervorteile versagt.
Es spricht dafür, dass eine Reise ins Ausland betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist, wenn: ● das Reiseprogramm auf die besonderen betrieblichen/beruflichen Bedürfnisse und Gegebenheiten der Teilnehmer zugeschnitten ist, ● ein konkreter, aktueller betrieblicher bzw. beruflicher Anlass für die Reise besteht sowie ein konkreter Nutzen eintritt oder zumindest zu erwarten sein sollte, ● die Reiseteilnehmer aus einem im Wesentlichen gleichartigen Personenkreis bestehen, ● das Reiseprogramm straff organisiert ist und der Steuerzahler auch tatsächlich an den einzelnen Programmpunkten – am besten durch Teilnahmezertifikate nachgewiesen – teilnimmt, ● die Reise von einem Fachverband organisiert und unter fachkundiger Leitung durchführt wird, ● Zuschüsse des Arbeitgebers gegeben werden, ● der Arbeitgeber für die Teilnahme Dienstbefreiung oder Sonderurlaub gewährt. Folgendes spricht gegen eine ausschließlich oder zumindest weitaus betriebliche bzw. berufliche Veranlassung: ● Das Reiseprogramm dient nur allgemeinen Informationen, auch wenn diese von beruflichem Interesse sind. ● Die Reise ist zeitlich und örtlich sehr auseinandergezogen, was für sich allein jedoch noch nicht zur Aberkennung des Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzugs führen muss.
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● Die Reise schließt besonders Wochenende und sonstige arbeitsfreie Tage ein, an denen private Interessen verfolgt werden können. ● Die Reise findet während einer typischen Touristensaison statt. ● Besuch von bevorzugten Tourismuszentren. ● Die Mitnahme des Ehegatten, es sei denn, dieser ist im selben Beruf bzw. in derselben Firma tätig und/oder die Mitnahme ist aus betrieblichen/beruflichen Gründen erforderlich. ● Die Reise wird mit einem vorhergehenden oder anschließenden Privaturlaub verbunden. ● Für die Reise wird Jahresurlaub genommen (kein Sonderurlaub vom Arbeitgeber). ● Vergleichbare Informationen hätten auch im Inland oder näher gelegenen Ausland erworben werden können. Das dürfen die Fiskaljünger aber nicht ins Feld führen, wenn Dich Dein Sprachkurs in einen EU-Staat führt (BFH v. 13. 6. 2002 – BStBl II 2003 S. 765). ● Ein besonders zeitaufwendiges Beförderungsmittel (z. B. Schiff statt Flugzeug, Bahn oder Pkw) wird benutzt. Wenn Du für Deine Reise keinen unmittelbaren beruflichen Anlass hast, also nicht z. B. einen Vortrag halten musst oder einen Kunden aufsuchen willst, sind die Gerichte bisher recht kleinlich mit der Anerkennung. So wurde einer Lehrerin ihre berufliche Englandreise nicht anerkannt, weil am Wochenende ein Ausflug geplant war und von den übrigen zehn Tagen ein Tag sowie drei weitere Nachmittage zur freien Verfügung standen (BFH – BStBl 1995 S. 729). Wenn Du als ehrenamtlicher Gewerkschaftler eine Studienreise unternimmst, um Dich gewerkschaftlich weiterzubilden, kannst Du Werbungskosten geltend machen; das meinten jedenfalls die Finanzrichter in Köln im Urteil vom 13. 12. 1989 (EFG 1990 S. 299). Anders dagegen, wenn Du als Richter zusammen mit anderen Richtern und Staatsanwälten einen Trip durch Japan machst und Dir dabei in ausreichender Zahl japanische Gerichte, Behörden und Universitäten ansiehst. Dass Du nebenbei die schönen Seiten Japans besichtigst und die Reise für Deine Richtertätigkeit eigentlich nicht direkt von Vorteil ist, spielte nach Meinung des FG Hamburg im Urteil vom 11. 6. 1991 (EFG 1992 S. 254) keine Rolle. Dem Bundesfinanzhof war diese Vergnügungsreise allerdings ein Dorn im Auge. Obwohl ja an sich eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, haben sie den Abzug als Reisekosten gestrichen (BFH, BStBl III 1993 S. 612). Die Ausdehnung einer Reise oder eines Kongresses über ein Wochenende hinweg allein reicht nicht aus, um den Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug zu streichen; es sei denn, dieses Kriterium wiegt so stark, dass dadurch die Reise insgesamt als überwiegend privat veranlasst zu sehen ist.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Teile gemischte Kosten auf! 319
Zumindest in der Vergangenheit haben der Fiskus und die Gerichte bei Stu- 319 dienreisen immer nach der Devise »Sekt oder Selters« entschieden. Entweder waren die Kosten komplett Werbungskosten, weil ein privater Touch der Reise praktisch ausgeschlossen war, oder Du hast mit Deinen Kosten komplett in die Röhre geschaut, weil man Dir ein privates Interesse an der Reise angedichtet hat. Diese kleinliche Haltung bei gemischten Kosten bröckelt seit einigen Jahren immer mehr. Selbst die Finanzämter lassen trotz privater Reiseanteile solche Kosten zum Abzug zu, die Du genau abgrenzen kannst und bei denen der berufliche Hintergrund zu 100 % eindeutig ist. Trotz Streichung der übrigen Reisekosten können daher z. B. eine Lehrgangsgebühr, Seminargebühren, Vortragspauschalen, Kosten für den Erwerb von Unterrichtsmaterial etc. als Werbungsksoten oder bei Selbständigen als Betriebsausgaben anerkannt werden (Verfügung der OFD Düsseldorf v. 27. 8. 1984). Für den Fall, dass Dein Arbeitgeber die Kosten einer zum Teil beruflichen und zum Teil privaten Reise bezahlt, ist die Sache schon lange klar. Sie dürfen mit höchstrichterlichem Segen aufgeteilt werden. Nur den auf die privaten Aktivitäten entfallenden Anteil musst Du Dir ans Bein binden lassen und versteuern. Der berufliche dagegen stellt keinen Arbeitslohn dar, Du wirst also dafür auch nicht mit Steuern belastet (BFH v. 18 08. 2005 – BStBl II 2006 S. 30). Die Aufteilung nimmt der BFH dabei nach folgenden Kriterien vor: Kosten, die sich eindeutig zuordnen lassen, werden jeweils in voller Höhe der beruflichen Seite (Seminargebühen, Vortragshonorare, Kosten für berufliche Besichtigungen etc.) oder der privaten Seite (Eintrittsgelder für Theater, Museen, Kosten für Besichtigungstouren oder Animationsprogramme etc.) zugerechnet. Kosten, die nicht eindeutig zugeordnet werden können (insbesondere für Flug oder Fahrt, Unterkunft, Verpflegung etc.) werden im Verhältnis der beruflichen und der privaten Zeitanteile der Reise aufgeteilt. Diese bisher nur für die Arbeitslohnversteuerung geltende großzügige Handhabung will der BFH nun auch auf den Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug für von Dir selbst getragene Kosten übernehmen. Nach den o. g. Kriterien sollst Du also demnächst auch die Kosten für gemischt veranlasste Bildungsreisen, Auslandssprachkurse, Kongresse etc. aufteilen und so zumindest den Teil absetzen dürfen, der rechnerisch auf den beruflichen Teil der Reise entfällt. Hast Du bei der Reise also etwa gleich viel Zeit für den Job und Deine private Erbauung aufgebracht, können die dicksten Posten wie Fahrt- oder Flugkosten, Hotelunterkunft, Reiseleitung etc. im Verhältnis 50 : 50 aufgeteilt werden, und Du bleibst privat nur auf der Hälfte der Kosten sitzen.
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Da die Richer beim BFH damit ihre eigene seit Jahrzehnten in Zement gemauerte »Ganz oder gar nicht«-Rechtsprechung über den Haufen werfen müssen, haben sie zuvor ihr oberstes Entscheidungsgremium angerufen, den Großen Senat, der letztlich darüber befinden soll, ob das oberste Steuergericht künftig diesen für Steuerzahler freundlichen Weg beschreiten soll oder nicht. Bis zu einer Entscheidung berufst Du Dich auf diesen Vorlagebeschluss Az GrS 1/06 (BFH v. 20. 6. 2006 – BStBl II 2007 S. 121) und wehrst Dich dagegen, wenn das Finanzamt den Abzug sämtlicher Kosten mit der Begründung ablehnt, eine private Mitveranlassung von nicht untergeordneter Bedeutung festgestellt zu haben. Beantrage, dass Dein Einspruch so lange ruht, bis über diese Grundsatzfrage entschieden ist. Über den genauen Aufteilungsmaßstab Deiner Kosten kannst Du Dich dann bei Zeiten immer noch auseinandersetzen.
Reise auf Kosten des Finanzamts zu den Sehenswürdigkeiten dieser Welt 320
Wenn Du es geschickt anstellst, kannst Du Dir die Niagarafälle oder den schie- 320 fen Turm von Pisa ansehen und Deine Reisekosten völlig legal dem Finanzamt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben unterjubeln. Was Du dazu benötigst, ist lediglich ein beruflicher Anlass für Deine Reise. Besonders leicht hast Du es da, wenn Du Geschäftsfreunde Deiner Firma im Ausland besuchen musst oder z. B. im Ausland einen Vortrag halten sollst. Auch wenn Du einige private Unternehmungen mit der Reise verbindest, sind Deine Reisekosten absetzbar, denn Du kannst dem Finanzamt gegenüber ja mit gutem Gewissen versichern: »Meine Reise habe ich selbstverständlich nur unternommen, weil ich dafür einen konkreten beruflichen Anlass hatte. Die privaten Aktivitäten waren demgegenüber völlig untergeordet.« Wenn Du dann noch auf das Urteil vom 12. 4. 1979 (BStBl 1979 II S. 513) pochst, dürftest Du keine Schwierigkeiten haben, Deine Reisekosten durchzudrücken.
fürs Praktikum im Ausland 321
Die Kosten für ein Auslandspraktikum kannst Du nur ansetzen, wenn Du für 321 Dein Praktikum keinen Arbeitslohn beziehst. Andernfalls kommen Dir die Fiskalritter mit § 3 c EStG und streichen Dir Deine gesamten Kosten mit der Be-
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
gründung, sie stünden mit steuerfreien Auslandseinkünften im Zusammenhang. Aus demselben Grund solltest Du tunlichst nicht ins Feld führen, Du würdest eine Anstellung im Ausland anstreben. Poche besser darauf, Du wärest ganz wild auf einen Job bei einem deutschen Unternehmen mit internationalen Kontakten. Dein Praktikum würde die Anstellungschancen erheblich verbessern.
Schinde mit hochtrabenden Reisebeschreibungen Eindruck! 322
Mach es wie der Uni-Professor, sofern Du einen entsprechenden Beruf hast. 322 Der hat seine Reise nach Indien kurzentschlossen zur Forschungsreise deklariert. Auf die Richter beim Finanzgericht hat wohl am meisten Eindruck gemacht, dass er angab, die Sand-Lücken-Fauna zu erforschen. Vermutlich haben die bei dem ganzen Fachchinesisch nur noch Bahnhof verstanden. Jedenfalls hielten sie die Argumente, dass es sich um eine Forschungsreise handelte und der Professor während der Reise den ein oder anderen Fachkollegen besuchte, für ausreichend (FG Niedersachsen – EFG 1992 S. 122).
Man sollte den Gesetzen in Kleinigkeiten ein Bein stellen. (Ringelnatz)
Such Dir als Sprachlehrer oder Fremdsprachenkorrespondent die richtigen Kurse aus! 323
Willst Du als Lehrer für Sprachen Deine Reise nach England oder Frankreich 323 durch einen Sprachkurs zur steuerlich absetzbaren Bildungsreise machen, müssen Deine Vorbereitungen stimmen. Achte bei der Auswahl des Sprachkurses darauf, dass es möglichst ein Kurs für Fortgeschrittene oder vielleicht sogar einer speziell für Lehrer ist. Zu den grundlegenden Voraussetzungen – die auch für Dich als Lehrer gelten – unter denen Sprachkurse im Ausland anerkannt werden, vgl. E Rz 310 ff. Ein Wisch mit Stempel und Unterschrift vom Schulrektor könnte allerdings auch hier helfen, die Anerkennung Deiner Reisekosten zu fördern, wenn er etwa in diesem Sinn abgefasst ist:
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Der Rektor der Schule . . . . . . . . . . . . Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt Hierdurch bestätige ich meiner Lehrerin, Frau Müller, Folgendes: Als Leiterin künftiger Arbeitsgemeinschaften und Grundkurse in Französisch muss sie sich die notwendigen Sprachkenntnisse aneignen. Ich halte daher die beabsichtigte Reise nach Frankreich unter Teilnahme an einem Fortbildungskurs für dienstlich dringend erforderlich! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegel + Unterschrift
Um dem Finanzamt nicht gleich einen Rotstift in die Hand zu drücken, achte darauf, dass im Reiseprogramm nicht zu viel Freizeit ausgewiesen wird. Zudem sinken Deine Anerkennungschancen, wenn Du unmittelbar an Deinen Sprachkurs den Jahresurlaub anhängst (so jedenfalls das FG Baden-Württemberg vom 29. 1. 1998 – 6 K 352/97). Geld allein macht nicht unglücklich.
Lerne mit Hilfe einer Stellenbewerbung auf Staatskosten Spanisch oder Englisch! 324
Mit ein wenig Schreiberei und der Investition von ein paar Briefmarken und 324 Kopien setzt Du auch einen Grundkurs für eine Fremdsprache ab. Allerdings musst Du es etwas geschickter anstellen als die Sachgebietsleiterin eines Finanzamts, die vor dem BFH ihren Spanischkurs im Inland durchboxen wollte. Dies mit der Begründung, sie habe sich bei einer Bundesbehörde bewerben und dabei durch die Spanischkenntnisse ihre Einstellungschancen erhöhen wollen. Dem BFH war der Zusammenhang zum Beruf der Sachgebietsleiterin nicht eng genug, weil der »subjektive Wunsch nach einer beruflichen Veränderung sich nicht durch eine Bewerbung hinreichend konkretisiert hatte« (BFHUrteil v. 26. 11. 1993 – BStBl 1994 II S. 248). Diesen Fehler wirst Du als mein Leser nicht begehen. Vielmehr wirst Du Dich mit Deinen neuerworbenen Sprachkenntnissen auf einige Stellen bewerben, bei denen solche Sprachkenntnisse gefordert werden. So schlägst Du zwei Fliegen mit einer Klappe. Hast Du mit der Bewerbung Erfolg, springt vielleicht ein lukrativer Job für Dich heraus. Wenn nicht, hast Du jedenfalls Deinen Wunsch nach beruflicher Veränderung so hinreichend konkretisiert, dass Du Dich bei Deinem nächsten Urlaub über Deine vom Finanzamt mitfinanzierten Sprachkenntnisse doppelt freuen kannst.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Achtung, Ihr Ärzte, die Ihr einen Fortbildungskurs in einem bekannten 325 Wintersportort absolviert: ● Besucht eine angestellte Ärztin während ihrer Ausbildung zur Fachärztin für Chirurgie einen Fortbildungskurs, der nur in einem bekannten Wintersportort in der Schweiz angeboten wird, können die Aufwendungen für die Teilnahme als Werbungskosten berücksichtigt werden. Dies gilt nach dem BFHUrt. vom 5. 9. 1990 – BStBl 1990 II S. 1059 nicht, wenn der Kurs während der Wintersaison stattfindet und für die Mittagspause die Zeit von 11.30 bis 16.00 Uhr zur Verfügung steht. Die lange Mittagspause sah das Gericht als Anzeichen »für eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung« an. ● Ein Arzt, der an einer Fortbildungsveranstaltung im Fach Skilaufen eines Sportärzteverbands in einem bekannten Wintersportort teilnimmt, kann seine Kosten dafür absetzen, wenn er damit das Recht erwerben will, sich künftig Sportmediziner zu nennen (FG Rheinland-Pfalz v. 22. 3. 1988 – EFG S. 509). Arbeitgeber oder Firmen, die Ihr so etwas veranstaltet: Ihr wisst jetzt, wie der Tagungsplan auszusehen hat!
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Wenn Du z. B. als Universitätslektor, Hochschullehrer oder Lehrer Deine Semi- 326 nare im Ausland vorbereiten musst, solltest Du Dich wappnen, dass Du auf Nachfrage für jeden Tag angeben kannst, welchen beruflichen Aktivitäten Du nachgegangen bist (FG Baden-Württemberg v. 12. 3. 1998 – 6 K 394/97).
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Bei Teilnahme an einem Fachkongress dürfen die Anforderungen an den Nach- 327 weis durch Testate nicht überzogen werden . . . Das FG Köln war jedenfalls der Meinung, dass eine Testierung jeder Veranstaltung unzumutbar ist. Auch bei der Anwendung von Beweisvorschriften sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Dass der Veranstaltungsort der Steuerzahlerin schon von früheren Besuchen bekannt war und Familienmitglieder oder Freunde nicht mitgereist waren, reichte dem Gericht als Beleg aus, dass der Kongress und damit nur berufliche Motive für die Reise ausschlaggebend waren (FG Köln – EFG 1986 S. 109).
Setze als Organisator oder Reiseführer die tollsten Reisen ab! 328
Den ganzen Nachweiszauber, den der Fiskus bei Studienreisen veranstaltet, 328 kannst Du vergessen, wenn Du selbst mit der Organisation und Durchführung einer solchen Reise betraut bist. Auch wenn auf der Reise neben dem beruflichen Programm Gelegenheit zum Sightseeing, Segeln, Skifahren oder Surfen
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8. Bei Studienreisen heißt es aufpassen!
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besteht, bist Du fein raus, wenn Du als auserkorener Reiseleiter sozusagen 24 Stunden im Dienst bist. Hilfreich ist, wenn Du zusätzlich damit aufwarten kannst, dass Du vor den Teilnehmern Vorträge gehalten hast und ihnen, wie z. B. die wissenschaftliche Mitarbeiterin eines Geographischen Instituts beim Besichtigen alter Steine etc., das Protokoll geschrieben hast. Dann steigen Deine Chancen, die gesamten Kosten, die Dir durch die Reise entstehen, selbst dann als Werbungskosten abzusetzen, wenn der berufliche Anstrich der Reise für die übrigen Teilnehmer zu dünn ist. Du hast nämlich anders als sie einen unmittelbaren beruflichen Anlass für die Reise. Hilf einem allzu ungläubigen Fiskalvertreter ruhig mit dem BFH-Urteil vom 27. 8. 2002 – VI R 22/01 und 6. 5. 2002, BFH/NV 2002 S. 1030 auf die Sprünge. Auch wenn Du von Deiner Firma als Reiseleiter auf eine Auslandsreise mitgeschickt wurdest, um die übrigen Teilnehmer zu betreuen, hast Du mit der Anerkennung der beruflichen Veranlassung gute Karten. Für Dich ergibt sich aus einer solchen »Incentive-Reise« jedenfalls kein Arbeitslohn (BFH v. 14. 6. 1993 – BStBl II 1993 S. 640). Kritisch wird es allerdings, wenn Du Deinen Ehepartner oder Lebensgefährten mitnimmst, ohne dass Du dafür einen triftigen Grund ins Feld führen kannst (BFH v. 25. 3. 1993 – BStBl II 1993 S. 639). 329
Wenn Du statt der Sekretärin lieber die Ehefrau mit auf Dienstreise nimmst, 329 kannst Du das in bestimmten Fällen »ruhigen steuerlichen Gewissens« tun. Eine Ehefrau, die ihren Mann auf einer Reise nach Moskau begleitete, arbeitete im Betrieb mit, verrichtete dort Büroarbeiten, bediente im Geschäft und leistete Dolmetscherdienste. Durch die besonderen betrieblichen Kenntnisse unterstützte sie den Ehemann bei den Verkaufsverhandlungen in Moskau wesentlich. Das konnten zwar die Finanzbeamten, nicht aber die Finanzrichter ignorieren. Ein erfreuliches Urteil des BFH vom 13. 2. 1980 (BStBl 1980 II S. 386).
Mit einer Klassenfahrt Geld sparen
330
Insbesondere bei einer Klassenfahrt ins Ausland, z. B. einer Studienreise nach 330 Rom, kannst Du als Lehrer ein gutes Geschäft machen, denn sie ist für Lehrer immer beruflich veranlasst und damit eine Dienstreise. Daher gelten für Dich die Pauschalen für Auslandsreisen, d. h. gegenüber den mickrigen Inlandspauschalen erheblich höhere Verpflegungspauschalen und zudem auch noch ohne Kostennachweis Übernachtungspauschalen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Kommt der Bearbeiter dahinter, dass Du mit Deinen Zöglingen in einer Jugendherberge preiswert untergebracht warst, kann er die Übernachtungspauschalen nach H 40 EStH »Übernachtung im Ausland« mit der Begründung kürzen, die Klassenfahrt sei eine vom Normaltypus stark abweichende Dienstreise. Dir werden dann nur die tatsächlichen Unterkunftskosten angerechnet. Diese Einschränkung solltest Du aber dann nicht gelten lassen, wenn Ihr in einem nomalen Hotel untergebracht wart und Du als Lehrer ein teureres Einzelzimmer nehmen musstest, statt wie Deine Schüler in einem preiswerten Mehrbettzimmer unterzukommen. An der Verpflegungspauschale darf auf keinen Fall herumgestrichen werden. So eine Reise muss natürlich gründlich vorbereitet werden, und Du hast Dich doch sicherlich vorher am Zielort der Reise umgesehen, Termine abgesprochen und das Besichtigungsprogramm zusammengestellt. Du benötigst von der Schule keinen besonderen Auftrag, um die dabei entstandenen Kosten als Dienstreisekosten absetzen zu können (FG Schleswig-Holstein v. 18. 12. 1990 rk – EFG 1991 S. 311). Du solltest allerdings eine ganz konkrete Klassenfahrt vorbereiten. Eine allgemeine Informationsreise, um mögliche Ziele zu erkunden, reicht nach Meinung des BFH nicht aus, der einer Lehrerin die Kosten für eine siebentägige Reise an den Gardasee nicht als Werbungskosten anerkannte, weil der konkrete Anlass fehlte (BFH 27. 7. 2004 – BFH/NV 2005 S. 42). Das teuerste Klo Sachsens für 110 000 € leistete sich das 6 000-Einwohner-Städtchen Dippoldiswalde am Karl-Marx-Platz: außen Fachwerk, innen Marmor und Stahl, automatische Wasserregulierung und Musik von oben. (stern 34/1992)
Setze als Berufsschüler, Azubi, Beamtenanwärter den Kurztrip nach London ab! 331
Gute Nachrichten bei Klassenfahrten gibt es nicht nur für Lehrer, sondern auch 331 für Berufsschüler. Alle, die während der Ausbildung noch die Schulbank drücken, können die Kosten für offizielle Klassen- oder Schulfahrten als Werbungskosten absetzen. Wichtig ist nur, dass die Fahrt als offizielle Lehrveranstaltung der Schule oder Fachhochschule ausgewiesen wird. Beruf Dich beim Finanzamt auf das BFH-Urteil vom 7. 2. 1992 – BStBl 1992 II S. 531, das ein hartnäckiger Berufsschüler erstritten hat. Also, auf geht‘s, London sehen und das Finanzamt (mit)bezahlen lassen!
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel 332
Es ist keine Frage: Ausgaben für Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, 332 sind als berufliche Kosten abzugsfähig (Arbeitsmittel). Dazu rechnet auch Berufskleidung. Bei vielen Arbeitsmitteln musst Du aber damit rechnen, dass das Finanzamt prüft, ob das Arbeitsmittel nicht auch privat genutzt werden kann. Die besten Karten im Steuerpoker hast Du, wenn Du sagen kannst: Die private Nutzung meines Arbeitsmittels ist völlig unbedeutend, d. h., sie liegt unter 10 % der Gesamtnutzung. Dann ist alles abzugsfähig. Liegt der private Nutzungsanteil über 10 %, muss der aufgewendete Betrag aufgeteilt werden in einen abzugsfähigen beruflichen und einen nicht abzugsfähigen privaten Kostenanteil. Das hört sich noch alles ganz vernünftig an. Aber jetzt kommt der Haken: Eine Aufteilung ist nur zulässig, wenn »objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen« – ansonsten wird der gesamte Betrag zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebenshaltung gerechnet (BFH – BStBl 1971 II S. 17). So blieb ein Sportlehrer auf den Kosten für seine Surfausrüstung sitzen – obwohl die private Nutzung nur 15,5 % betrug (BFH – BStBl 1987 II S. 262).
Aufteilen statt vollständig streichen 333
Mit dieser vollständigen Streichung der Kosten für Deine Arbeitsmittel musst 333 Du Dich nicht widerspruchslos zufriedengeben. Trotz gemischter Nutzung verlange, dass man Dir zumindest in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung Deines Arbeitsmittels die Kosten als Werbungskosten zuerkennt. Im Zweifelsfall beschreibst Du die berufliche Nutzung und schätzt deren Anteil. Das Aufteilungs- und Abzugsverbot, auf das sich der Fiskus bei seinen Streichorgien so gern stützt, steht nämlich zurzeit beim BFH auf dem Prüfstand (BFH v. 20. 6. 2006 – BStBl II 2007 S. 121; Vorlagebeschluss Az GrS 1/06). Zu weiteren Einzelheiten vgl. auch E Rz 319.
334
Die Finanzämter sehen von der Anforderung von Belegen normalerweise ab, 334 wenn als Aufwendungen für Arbeitsmittel nicht mehr als ca. 100 € – 110 € geltend gemacht werden. Auch ohne Belege werden also Arbeitsmittel anerkannt. Leider hast Du aber keinen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Anerkennung dieser »Arbeitsmittelpauschalen«. Achte beim Kauf auf eine wasserdichte Rechnung. Also nicht »Schuhe«, sondern »Arbeitsschuhe«. Statt »Ledertasche« besser »Aktentasche«, statt
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
»Schreib-« oder »Papierwaren« oder »Buch« lasse »Büromaterial« oder »Fachbuch« (mit Autor und Titel) eintragen. Der Staat hat in seiner Raffgier sich so weit an seinen Bürgern vergriffen, dass sich Firmen und Geschäfte sehr anpassungsfähig zeigen, wenn ein Kinderbuch zum Fachbuch, eine Garderobe zum Schreibtisch, eine Stehlampe zur Schreibtischleuchte, eine Mikrowelle zum Heizgerät fürs Arbeitszimmer mutiert.
335
a) In welcher Höhe sind Deine Aufwendungen abziehbar? 335 I. Arbeitsmittel, deren Nettokaufpreis 410 € nicht übersteigt Arbeitsmittel, deren Nettokaufpreis 410 € nicht übersteigt (das entspricht 488 € mit 19 % und 438 € mit 7 % Mehrwertsteuer) setzt Du in voller Höhe als Werbungskosten ab. Zu diesen Arbeitsmitteln zählen insbesondere: Aktentasche, Arbeitskleidung, kleine Büromöbel (z. B. Stühle, Papierkorb), Diktiergerät, Fachzeitschriften und Fachbücher, Schreibtischlampe, Taschenrechner, kleinere Werkzeuge. Im Beamtendeutsch werden diese Arbeitsmittel als »geringwertige Wirtschaftsgüter« bezeichnet. Lass Dich bloß nicht kirre machen, wenn der Fiskalvertreter mit der Behauptung angetanzt kommen sollte, mehrere Gegenstände, wie z. B. eine Büroeinrichtung (Schreibtisch, Regale, Stühle, Lampen, Papierkorb usw.), seien bei der Frage, ob die 410-€-Grenze überschritten ist, zusammenzufassen und sodann nicht sofort abzugsfähig. Tatsache ist: Jeder Gegenstand, den Du für sich allein nutzen kannst, steht auch steuerlich gesehen für sich allein. Nur technisch aufeinander abgestimmte Gegenstände, wie z. B. Rechner, Monitor, Tastatur und Drucker einer Computeranlage, musst Du zusammenfassen (BFH v. 19. 2. 2004 – BStBl II 2004 S. 958). Allerdings: Gibt etwa Dein Monitor den Geist auf und Du kaufst für 488 € brutto einen neuen, kannst Du ihn sofort absetzen.
Wähle das Zubehör richtig aus!
336
Einen gebrauchten Laptop für 470 € brutto kannst Du sofort voll absetzen. Ge- 336 hört zu dem Laptop eine Tragetasche für z. B. 30 €, die nur zum Transport des Computers genutzt werden kann, sind Laptop und Tragetasche als Einheit anzusehen. Folge: Der Gesamtkaufpreis von 500 € ist auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Kaufst Du für den Transport aber eine Aktentasche, die auch für andere berufliche Zwecke nutzbar ist, gehört sie nicht zum Computer, und Du setzt beide Beträge sofort voll ab. Zur Büroeinrichtung wisse: Einzelne Büromöbel sind selbst dann nicht zu einer Einheit zusammenzufassen, wenn sie in einheitlichem Stil gehalten sind (BFH – BStBl 1967 III S. 61).
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel
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337 II. Arbeitsmittel, deren Nettokaufpreis 410 € übersteigt Arbeitsmittel, deren Kaufpreis 410 € netto (bzw. 488 € mit 19 % und 438 € mit 7 % Mehrwertsteuer) übersteigt, werden verteilt auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Nur den jährlichen Abschreibungsbetrag kannst Du als Werbungskosten absetzen. Im Beamtendeutsch heißt das »Absetzung für Abnutzung«, abgekürzt AfA. Natürlich setzt der Fiskus schonendste Behandlung der Arbeitsmittel voraus. Entsprechend lang ist die von ihm angenommene Nutzungsdauer, die für Dich aber nicht maßgebend ist, wenn Du Deine Arbeitsmittel stärker als allgemein üblich beanspruchst. Nutzungsdauer nach der fiskalischen Abschreibungstabelle bei Anschaffung nach dem 31. 12. 2000 Autotelefon Büromöbel Diktiergerät Drucker Fotokopiergerät Frankiermaschine Panzerschrank Perserteppich Personalcomputer, Drucker, Scanner Pkw Telefaxgerät
338
Nutzungsdauer 5 Jahre 13 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 7 Jahre 8 Jahre 23 Jahre 15 Jahre 3 Jahre 6 Jahre 6 Jahre
AfA-Satz 20% 7,69% 20% 331/3% 14,28% 12,5% 4,35% 62/3% 331/3% 162/3% 162/3%
Auch Antiquitäten können steuerlich abgeschrieben werden, wenn sie als Ar- 338 beitsmittel genutzt werden. Durch den Gebrauch fällt selbst dann eine technische Abnutzung an, wenn der Wert der Antiquität steigt. Du setzt also ohne weiteres Deinen antiken Schreibtisch im Arbeitszimmer oder den zur Aufbewahrung Deiner wertvollen Fachbücher genutzen 150 Jahre alten Bücherschrank ab (BFH v. 31. 1. 1986 – BStBl II 1986 S. 355). Allerdings werden sehr lange Nutzungsdauern angesetzt. Für ein 260 Jahre altes Cello eines Dozenten einer Musikhochschule hatte das Finanzgericht 50 Jahre und damit eine jährliche AfA von 2 % angesetzt (FG Hamburg v. 15. 5. 1985 – III 188/82). Das war den Richtern beim BFH zu kurz, sie halten bei historischen Musikinstrumenten, z. B. einer 300 Jahre alte Geige einer Musikerin, einen Abschreibungszeitraum von mindestens 100 Jahren und damit eine jährliche AfA von nur 1 % für angemessen (BFH v. 26. 1. 2001 – BStBl II 2001 S. 194). Bei einer Meistergeige neueren Datums (Alter deutlich unter 100 Jahre) hält der BFH dagegen eine Abschreibung auf nur 50 Jahre für möglich (BFH v. 1. 3. 2002 – BFH/NV 2002 S. 787).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
für sehr wertvolle Arbeitsmittel 339
Die lange Nutzungsdauer ist für Dich positiv, wenn Dein antiquarisches Ar- 339 beitsmittel zerstört oder gestohlen wird. In diesem Fall setzt Du den Restwert auf einen Schlag als Werbungskosten ab. So machte es die Meistergeigerin, der vom Ehegatten die Stradivari im Wert von 150 000 € gestohlen worden war (BFH v. 9. 12. 2003 – BStBl II 2004 S. 491).
Mach aus der Not eine Tugend!
340
Ist es für Dich günstiger, die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer abzu- 340 schreiben, z. B. wenn wegen Arbeitslosigkeit oder Verlusten nur ein besonders niedriges Einkommen im laufenden Jahr anfällt, kann natürlich auch diese Methode gewählt werden – selbst wenn der Nettokaufpreis unter 410 € lag.
Spare durch Umwidmung Steuern!
341
Wandert Dein vor vier Jahren für 6 000 € erworbener Perserteppich vom Wohn- 341 zimmer in Dein Arbeitszimmer, wird er fortan beruflich genutzt, das ist klar. Umwidmung heißt das Zauberwort, das beim Fiskalvertreter den Reflex zum Abhaken auslöst. Allerdings musst Du Dir die Zeit der privaten Nutzung auf die Gesamtnutzungsdauer anrechnen lassen (BFH v. 14. 2. 1989 – BStBl 1989 II S. 922). Dies bedeutet: Vom Kaufpreis des Perserteppichs ist für die private Nutzung eine sog. fiktive Abschreibung vorzunehmen. Beruflich absetzen kannst Du nur noch den Restbetrag. Sei nicht so dumm, die Gesamtnutzungsdauer zu niedrig anzusetzen. Denn je höher sie ist, umso höher ist der steuerlich interessante Restwert, den Du in den kommenden Jahren abschreiben kannst. Und so wird dann gerechnet:
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel
Kaufpreis für den Perserteppich vor vier Jahren ./. fiktive Abschreibung für die Zeit der privaten Nutzung z. B. jährlich 6, 66 % Restwert für berufliche Abschreibung Angenommene Restnutzungsdauer 11 Jahre Berufliche Abschreibung jährlich
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6 000 € – 1 600 € 4 400 € 400 €
Die Masche mit der verlängerten Nutzungsdauer 342
Du verwendest in Deinem Arbeitszimmer einen bisher privat genutzten 342 Schrank, dessen normale Nutzungsdauer von 13 Jahren gerade abgelaufen ist. Nach BFH soll die private Nutzung voll angerechnet werden, so dass für eine berufliche Abschreibung nichts mehr verbleibt (BFH-Urt. v. 14. 2. 1989 – BStBl 1989 II S. 922). Doch nicht mit Dir. Du sagst zu Recht: Die berufliche Nutzung ist Beweis genug, dass die Gesamtnutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist, und verlängerst sie deshalb von 13 auf 20 Jahre. Jetzt hast Du noch eine Restnutzungsdauer von sieben Jahren: Anschaffungskosten vor 13 Jahren 4 000 € Nutzungsdauer 20 Jahre = Abschreibung 5 % Abschreibung als Werbungskosten 7 Jahre lang 5 % von 4 000 € je 200 €
Mach aus einem Diebstahl steuerlich eine Tugend! 343
Wenn Du nicht versichert bist oder die Versicherung nicht bezahlt, ist ein Dieb- 343 stahl besonders ärgerlich. Richtig dramatisch wird es natürlich, wenn Dir Gegenstände geklaut werden, die Du als Arbeitsmittel benutzt, dann kommt zu dem allgemeinen Ärger und dem finanziellen Verlust häufig beruflicher Stress hinzu. Hole Dir deshalb zumindest einen kleinen Ausgleich von Vater Staat, indem Du den Restwert Deines gestohlenen Arbeitsmittels als Werbungskosten absetzt und so zumindest einen ordentlichen Batzen als Steuererstattung kassierst. Auch wenn der Diebstahl nicht unmittelbar bei der Ausübung Deines Berufs geschieht, z. B. während der Arbeit oder auf einer Dienstreise, stehen Dir Werbungskosten zu (BFH Urteil v. 9. 12. 2003 – BStBl II 2004 S. 491).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Und so könnte Deine Rechnung aussehen, wenn Dir am 10. 5. 2007 ein Laptop gestohlen wurde: Kauf des Laptops am 10. 1. 2007 für ./. Abschreibung (3 Jahre) 1/3 von 2 700 € = 900 € 4/12 (Jan–Apr) Restwert = außerordentliche Abschreibung
2 700 € – 300 € 2 400 €
Ich hör schon ein paar schwarze Schafe mit der Zunge schnalzen und denken: »Na prima, da werde ich doch schnell meinen alten Rechner, den nun mein Sohn nutzt, als gestohlen deklarieren. Ich wollte mir ja sowieso einen neuen zulegen, und so gibt es noch einen kleinen Zuschuss vom Fiskus. Wer sollte mir da schon auf die Schliche kommen?« Wer so denkt, dem muss ich ganz klar abraten, schließlich würde er damit nicht nur Steuerhinterziehung begehen, sondern auch eine Straftat vortäuschen. Und in meinem Buch geht es nicht ohne Grund um »1 000 ganz legale Steuertricks«.
Schadensbegrenzung, wenn Dir Dein Auto geklaut wird
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Trotz Erstattung von Deiner Versicherung solltest Du bei Deiner Steuererklä- 344 rung an Deinen im Vorjahr geklauten fahrbaren Untersatz denken. Zumindest dann, wenn Du ihn fast ausschließlich beruflich genutzt hast (ca. 90 % für dienstliche Fahren) oder das Auto bei einer Dienstfahrt abhanden kam, kannst Du steuerlich noch ein paar Extra-Euro herausschlagen (BFH v. 25. 5. 1992 – BStBl II 1993 S. 44). Du machst Dir hier den steuerlichen Restwert Deines Auto zunutze, der durchaus höher liegen kann als der Zeitwert, den die Versicherung zugrunde legt: Der BFH legte die Abschreibungszeit für ein Auto in derartigen Fällen auf acht Jahre fest (BFH v. 26. 7. 1991 – BStBl II 1992 S. 1000 und FG München v. 27. 3. 2001 – 6K 4093/00). Und so sieht dann Die Rechnung für Dein am 10. 9. 2007 bei einer Dienstfahrt gestohlenes Auto für das Finanzamt aus: Kaufpreis für den Pkw am 1. 7. 2005 40 000 € ./. Abschreibung bis zum Diebstahl jährlich 12,5 % von 40 000 € = 5 000 2 Jahre und 3 Monate – 11 250 € Restwert des Autos beim Diebstahl 28 750 € ./. Erstattung aus der Teilkaskoversicherung wegen hoher Laufleistung nur – 21 500 € verbleiben als Werbungskosten abzusetzen 7 250 €
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel
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345 b) Welche Arbeitsmittel gehen beim Fiskus durch? Als Fachbücher wurden Lehrern anerkannt: »Grzimeks Tierleben« bei einem Biologielehrer, »Propyläen Weltgeschichte«, »Encyclopaedia Britannica«, »Wege zum Gedicht«. Musiklehrer haben es etwas einfacher. Flügel, Orgel und Klavier wurden anerkannt, als sie vor Gericht zogen (EFG 56/222, 1974/310, 1976/178, HFR 1963/57, BStBl 1978 II S. 459). Voraussetzung ist aber, dass sich die Kosten in Grenzen halten. Alles untermauert mit einer entsprechenden Bescheinigung der Schulbehörde. Die Schreibmaschine wurde anerkannt einem Gewerbelehrer, einem Studienrat (EFG 1960/26, EFG 1970/219), einem Richter (BStBl 1971 II S. 17, 21) sowie einem Verbandsprüfer (BStBl 1963 II S. 219). Tonbandgerät wurde anerkannt: Musik-, Religions-, Gewerbe- und Hochschullehrern (HFR 1963/57 – EFG 1957/66, 1965/491). Ein Teleskop als Arbeitsmittel begründete ein Lehrer erfolgreich mit der Verbesserung seines Astronomieunterrichts (FG Berlin v. 22. 3. 2004, EFG 2004 S. 1362). Sportlehrer: Anerkannt wurden Fußballstiefel, Hallenturnschuhe und Badmintonschläger (BFH – BStBl 1987 II S. 262). Bei Skiausrüstung und sonstiger Sportkleidung tun sich die Finanzämter und tut sich mit ihnen die Finanzgerichtsbarkeit noch schwer. Sie wollen nicht einsehen, dass bei einem Sportlehrer Sportkleidung eben eine typische Berufskleidung ist (BFH – BStBl 1975 II S. 407 und FG Rheinland-Pfalz – EFG 1985 S. 173). Eine Stereoanlage durfte ein Musiker absetzen, wenn er zusätzlich eine private hatte (EFG 1971 S. 329). (Tipp: Gebrauchte Anlage für ein paar Euro erwerben und privat verwenden. Fotos davon fertigen und dem Finanzamt einsenden!) Fromme Literatur und Mikrofilme ließ man bei einem Geistlichen zu. Ein Jagdhund und eine Büchse waren abzugsfähig bei einem Forstbeamten. Ebenfalls das Cembalo eines Kirchenmusikers (EFG 1976 S. 178), der Flügel bei einer Dozentin am Konservatorium, die anspruchsvollere Aufgaben erfüllt (BFN, BStBl 1989 S. 356), und das Cello eines Dozenten an einer Musikhochschule (FG Hamburg v. 15. 5. 1985 – III 188/82). Genau entgegengesetzt urteilte der BFH am 10. 3. 1978 (BStBl 1978 II S. 459) bei einer Musiklehrerin, weil es statt des Flügels auch ein Klavier getan hätte. Ebenfalls zuungunsten eines Musiklehrers hat das FG BW am 18. 12. 1997 (EFG 1998 S. 643) entschieden, der seinen Flügel für einen fünfstelligen Betrag reparieren ließ. Mit einem Rennrad als Arbeitsmittel hat ein Polizist beim FG Baden-Würtemberg auf Granit gebissen (Urteil v. 23. 11. 2005 – 3 K 202/04). Die Aufwendungen eines Erdkundelehrers für den Bezug der Zeitschrift GEO wurden mit folgender durch das Gesetz nicht gerechtfertigten Begründung abgelehnt: Bei Wirtschaftsgütern, bei denen nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar ist, ob sie nur dem Beruf oder auch den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dienen, verbietet § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit (das Gericht sollte besser von Nichtwahrung sprechen!) die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen, die sowohl der Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern. Das FG Münster (rk Urt. v. 8. 4. 86 – EFG 1986 S. 491) vermag aus dem objektiven Charakter der Zeitschrift
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
GEO nicht herzuleiten, dass eine nahezu ausschließlich berufliche Verwendung als sicher anzusehen ist. Vielmehr handle es sich um eine Zeitschrift, die sich von Aufmachung und Inhalt her an eine breite Leserschicht auch ohne fachliche Vorkenntnisse wende. Einer Oberstudienrätin hatte das Finanzamt die Zeitschriften Kosmos, Das Tier und Weltatlas des Tierlebens nicht als Werbungskosten anerkannt. In dem nicht amtlich veröffentlichten Urteil vom 2. 2. 1990 (VI R 112/87, BFH/NV 1990 S. 564) sagte der BFH dazu: Für die Frage, ob Bücher und Zeitschriften mit nicht ausschließlich allgemeinbildendem Inhalt bei einem Lehrer als Arbeitsmittel anzusehen sind, kommt es regelmäßig auf den tatsächlichen Verwendungszweck der Literatur an. Das Finanzamt muss Feststellungen dazu treffen, in welchem Umfang die Literatur für dienstliche und für private Zwecke genutzt wird. Also aufgepasst, Ihr Lehrer! Erbringt den Nachweis der beruflichen Nutzung von Fachbüchern, indem Ihr für jedes einzelne Buch angebt, in welcher Zeit und in welcher Klasse Ihr es zu Unterrichtszwecken benutzt habt. Entsprechendes gilt für Fachzeitschriften und vor allem für Videorekorder und Tonbandgeräte (BFH-Urt. v. 27. 9. 91 – BStBl 1992 II S. 195).
Steuerermäßigung für Pferde!
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Gute Nachricht für Dich als Reitlehrer oder Berufsreiter. Kosten für Dein Pferd 346 kannst Du von der Steuer absetzen. Stell Dich dazu dem Finanzamt gegenüber auf den Standpunkt, Du könntest Deinen Beruf nur dann erfolgreich ausüben, wenn Deine reiterlichen Fähigkeiten ständig erhalten und verbessert würden. Da das aber nur auf zuverlässigen, qualifizierten und gutausgebildeten Pferden möglich sei, müsstest Du ein eigenes Pferd halten (eventuell auch zwei oder drei). Außerdem sei es für Deine berufliche Reputation unerlässlich, das Können von Pferd und Reiter bei Wettbewerben und Turnieren unter Beweis zu stellen. Um höhere Leistungsklassen mit entsprechend höheren Einnahmemöglichkeiten zu erreichen, wärest Du zwingend auf ein eigenes Pferd angewiesen. Schließlich gewännen auch Ludger Beerbaum oder Hugo Simon ihre Turniere nicht auf einem x-beliebigen Feld-, Wald- und Wiesenklepper. Die Aufwendungen, die Dir durch Pferdehaltung, Boxenmiete, Sattelzeug, Tierärzte, Medikamente, Pflegemittel, Hufschmied, Spezialkleidung für Training und Turniere entstehen, sind dann ebenso Werbungskosten oder Betriebsausgaben wie Nenn- und Startgelder für Turniere, Transportkosten (z. B. Abschreibung für einen Pferdehänger, Kilometerpauschalen für das Zugfahrzeug),
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel
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Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen, Versicherungen, Fortbildungskosten und eventuelle, beruflich bedingte Mitgliedsbeiträge. Nicht zuletzt solltest Du daran denken, dass Du Deine Pferde steuerlich genauso wie ein Auto, einen Computer oder eine Werkzeugmaschine abschreiben kannst. Die Höhe der Abschreibung richtet sich dabei nach dem Alter des Pferdes. Nach Auskunft der Bundesvereinigung der Berufsreiter kann dabei für drei- bis fünfjährige Pferde von acht Jahren und für sechsjährige oder ältere Pferde von fünf Jahren ausgegangen werden. Unterstützung für Deine Argumentation liefern Dir netterweise das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil v. 22. 6. 1982 – XV 691/78 E, rkr.) das Hessische Finanzgericht (Urteil v. 2. 12. 1982, EFG 1983 S. 226) und das FG Berlin (Urteil v. 22. 6. 82, EFG 1983 S. 65). 347
Und was, wenn Dein Personalcomputer vom Tisch gefallen und selbst nach 347 einer Reparatur nicht mehr zuverlässig wäre? Du zuckst die Schultern . . . vielleicht weißt Du nicht, dass Selbständige eine sog. technische Abnutzung bei ihren betrieblichen Wirtschaftsgütern vornehmen können. Nun – auch bei Dir ist ein dienstliches Arbeitsmittel vorzeitig entwertet worden. Das schreibst Du dem Finanzamt und machst zu der bisherigen Abschreibung von angenommenen 400 € eine zusätzliche von 500 € geltend! Auch eine Zerstörung oder ein vorzeitiges Absinken des Marktwerts eines Arbeitsmittels würde so etwas rechtfertigen (BFH in BStBl 1954 III S. 362).
348
348 Steuerfreiheit für Computer und Internet am Arbeitsplatz Goldene Zeiten sind für Dich angebrochen, wenn Du für die Arbeit auf einen Computer angewiesen bist. Was war das bislang für ein Theater. Ständig war die fiskalische Kleinigkeitskrämerei versessen darauf, Dir für die kleinste Steuerermäßigung Steine in den Weg zu legen. Doch im Zuge der Diskussion um fehlende EDV-Spezialisten – Ihr kennt doch sicherlich noch den unseligen Spruch »Inder statt Kinder« – haben die Politiker in Bonn und Berlin wohl kalte Füße bekommen. Plötzlich ist nämlich bei der steuerlichen Förderung der Benutzung von Computern und Internet die ganz weiche Welle ausgebrochen, und es hat einen ganzen Strauß von Vergünstigungen und Erleichterungen gegeben.
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Die private Nutzung Deines Computers in der Firma ist nun komplett steuer- 349 frei gestellt. Die Steuerbefreiung gilt für sämtliche Kosten, die durch Deine private Mitbenutzung entstehen. Neben den Aufwendungen für die Geräte und das Verbrauchsmaterial betrifft das vor allem Telefon- und Providergebühren. Dein Arbeitgeber kann Dir also völlig unbelastet von Lohnsteuer und Sozialversicherung etwas Gutes tun, wenn er Dir die kostenlose private Nutzung betrieblicher Geräte gestattet. Um betriebliche Geräte, die Du steuerfrei nutzen kannst, handelt es sich auch, wenn Dir Dein Arbeitgeber Deinen Heimarbeitsplatz – neudeutsch: Home-Office – damit ausstattet.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Erhalte Dir geschickt die Steuerfreiheit für den Computer zu Hause! 350
Der Kniff, wenn Dir Dein Arbeitgeber für die Arbeit zu Hause einen Computer 350 zur Verfügung stellt, ist: Du musst unbedingt vermeiden, dass Dir das wirtschaftliche Eigentum an dem Gerät zugerechnet wird. Etwas problematisch wird die Sache, wenn Dir der Arbeitgeber den PC ohne weitere Bedingungen für mindestens drei Jahre überlässt. Weil die Überlassung damit für die gewöhnliche Nutzungsdauer erfolgt, wittern die Fiskalritter hier praktisch eine Schenkung. Dem kannst Du begegnen, indem Du mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbarst, dass er das Risiko des zufälligen Untergangs des PCs trägt, will meinen, Du bekommst dann von ihm entsprechenden Ersatz und musst Dir einen eventuellen Schaden nicht selbst ans Bein binden. Auch solltet Ihr klarstellen, dass nicht Du, sondern Dein Arbeitgeber eventuelle Reparaturkosten trägt und für die spätere Entsorgung des Geräts verantwortlich ist.
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351 Werbungskosten für PC und Internet Leider geht die Großzügigkeit des Fiskus nicht so weit, dass er auch Aufwendungen für Deinen privaten PC ohne Einschränkung als Werbungskosten anerkennt. Bislang durftest Du PC- und Internetkosten nur abziehen, wenn Du eine ausschließliche oder so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung glaubhaft darlegen konntest. Eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Anteil hat Dir Dein Finanzamt bisher immer unter Hinweis auf ein ominöses Aufteilungs- und Abzugsverbot im § 12 EStG abgelehnt. Die obersten Finanzakrobaten von Bund und Ländern haben hier allerdings inzwischen ein Einsehen gehabt und halten an dieser antiquierten Bestimmung zumindest für PC- und Internetkosten nicht mehr fest. Im Vorgriff auf eine Regelung, mit der die privaten und beruflichen Kosten pauschal aufgeteilt werden können, reicht es zurzeit aus, wenn Du selbst eine Aufteilung vornimmst. Du musst dazu den Umfang der beruflichen und der privaten Nutzung nachweisen oder glaubhaft machen. Im Zweifelsfall müssen die Fiskalritter eine sachgerechte Schätzung hinnehmen. Du musst also nur kräftig genug darauf beharren, dass Du Deinen PC und das Internet teilweise beruflich nutzt, um den Werbungskostenabzug durchzubekommen. Wenn Du dabei die Kirche im Dorf lässt und nicht gerade darauf pochst, dass 95 % Deiner Kosten beruflich veranlasst sind, müsste es schon mit dem Teufel zugehen, wenn Du nicht wenigstens einen erklecklichen Teil Deiner Kosten durchbringst. Berufe Dich dazu z. B. auf den Erlass des FinMin NRW vom 8. 12. 2000 – S 2354 – 1 – VB 3. Mindestens 50 % sind immer drin (BFH v. 19. 2. 2004, BStBl II 2004 S. 958).
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9. Hilfe durch Arbeitsmittel
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Wer jedermann dient, bekommt keinen Lohn. (Dänischer Spruch)
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Deine Kosten für das Internet, ein Modem und die entsprechenden Anschluss- 352 kosten setzt Du als Werbungskosten ohne Probleme ab, wenn es Dir gelingt, die umfangreiche berufliche Nutzung darzulegen und vielleicht mit Arbeitgeberbescheinigung die berufliche Erforderlichkeit Deiner Multimediaausstattung und Deines Modems herauszustellen. Hilfreich ist, wenn Du mit dem PC im firmeneigenen Netz arbeitest oder vielleicht sogar Dein Boss einen Kostenzuschuss zahlt. In diesem Fall kann Dir das Finanzamt trotz aller Verfügungen und Finanzgerichtsurteile nicht mehr 100 % der Kosten streichen, sondern muss zumindest den glaubhaft gemachten Teil von z. B. 77,5 % anerkennen (FinMin NRW v. 8. 12. 2000 – S. 2354 – 1 – VB3). Selbst wenn Du Dich häufiger im Internet aufhältst, musst Du nicht mehr befürchten, dass Dir Deine Computerkosten deshalb nicht als Werbungskosten anerkannt werden. Etwas großherzige Finanzrichter gibt es nämlich auch. Kontere also bei streichwütigen Finanzern z. B. mit dem FG Rheinland-Pfalz, das einem Lehrer mit den Fächern EDV und Kommunikationstechnik den PC trotz Internetanschluss – oder gerade deswegen? – als Werbungskosten anerkannte (Urteil v. 10. 5. 1999 – 5 K 2776/98, NWB Eil‘ 2000 S. 84).
353
Bei den nur stationär verwendbaren Personalcomputern (PCs) legen sich un- 353 sere eifrigen Finanzbeamten meistens besonders ins Zeug, um Dir eine steuerschädliche hohe private Verwendung anzuhängen. Dabei scheuen sie sich nicht, Deine Familie mit ins Spiel zu bringen und mir nichts, dir nichts zu behaupten, Dein PC werde in nicht unerheblichem Umfang privat genutzt, wenn Du noch schulpflichtige Kinder hast. Lass Dir so etwas nicht gefallen! Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass allein wegen der familiären Verhältnisse keine steuerlich nachteiligen Konsequenzen gezogen werden dürfen (BVerfG – BStBl 1985 II S. 475). Wenn Du schon beim Kauf Deines Computers clever bist, kannst Du Dir das ganze Nachweistheater sparen. Leg Dir statt eines PCs einen tragbaren »Aktentaschen-Computer« (Laptop oder Notebook) zu. Die sind genauso leistungsfähig, viel handlicher, und vor allem sagt das Finanzamt, dass sie »aufgrund ihrer technischen Gestaltung regelmäßig nur für eine berufliche Nutzung gedacht und für eine private Nutzung, besonders für Heim- und Videospiele, nicht geeignet sind« (OFD Köln, Verfügung v. 26. 7. 85 S. 2354-27 St 121). Es wird Dir bei einem solchen Computer viel weniger Schwierigkeiten bei der Anerkennung aller Kosten als Werbungskosten machen. Und was die Gerissenheit angeht: Wenn sie nötig ist, muss man sie besitzen. (Adenauer)
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
zur Nutzungsdauer eines Computers 354
Nach langem Hin und Her haben die Fiskalbürokraten in Berlin eingesehen, 354 dass Computer eine Nutzungsdauer von max. drei Jahren haben, weil sie danach hoffnungslos überaltert sind, und dies in den amtlichen Abschreibungstabellen (BMF-Schreiben v. 15. 12. 2000, BStBl I 2000 S. 1532) verbindlich geregelt. Die Nutzungsdauer von drei Jahren gilt übrigens auch für Drucker, Modem, Scanner etc. Mit guter Begründung kannst Du aber auch schneller abschreiben, z. B., wenn der Arbeitsspeicher Deines Rechners für die zu Hause beruflich genutzten Programme, Datenbanken etc. zu klein wurde.
Begegne finanzamtlicher Kleinlichkeitskrämerei! 355
Bei größeren Anschaffungen von Arbeitsmitteln sind viele Finanzbeamte 355 wie besessen darauf, sie der Abschreibung zu unterwerfen. Hast Du Dir für berufliche Zwecke einen Schreibtisch für 500 € angeschafft, hörst Du meist: Können wir nicht anerkennen! Dieser Posten ist abzuschreiben! Dann verteilt man den Betrag auf 13 Jahre und setzt Dir nur jeweils ca. 39 € ab, mit dem Ergebnis, dass oft genug Deine gesamten Werbungskosten unter dem Pauschbetrag von 920 € jährlich liegen – und damit ins Wasser fallen. Was den Schreibtisch betrifft, so ist gegen eine Verteilung auf 13 Jahre nichts zu machen, es sei denn, Du bist so schlau und kaufst Dir einen etwas billigeren – für max. 488 € inkl. MwSt (E Rz 335). Der kann sofort voll abgesetzt werden. Kaufst Du Dir einen gebrauchten, besonders exklusiven Schreibtisch für 1 000 €, kannst Du rechnen: normale Abschreibung von Büromöbeln 13 Jahre. Dein gebraucht gekaufter ist acht Jahre alt, also Restabschreibung in den restlichen fünf Jahren: je 200 €.
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Jetzt ist meine größte Plage der Staat. (Martin Luther)
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Setz mit Fachliteratur gleich noch ein Regal ab! 356
Sicher denkst Du daran, Deine Fachbücher (nebst den teuren Klarsichtfo- 356 lienumschlägen) und Fachzeitschriften unter Werbungskosten aufzuführen, aber vielleicht vergisst Du das Bücherbord, auf dem sie alle ihren Platz finden! Du kannst es mit seinem jetzigen Wert von sagen wir mal ca. 100 € absetzen. Steuerersparnis zwischen ca. 20 und 54 €. Nicht allzu viel, sagte sich Lehrer H. und dachte an den Rat des Verfassers, nach Ähnlichem zu suchen. Was für das Bücherbord recht ist, sollte für einen Schreibsekretär und einen Arbeitsstuhl billig sein. In dem erfolgreich geführten Einspruch schrieb er: Wenn man Fachbücher und sonstiges Arbeitsmaterial absetzen kann, dann wohl auch das Behältnis zur Unterbringung. Ein Lehrer hat zudem in der Schule keinen Arbeitsplatz (Bescheinigung der Schuldirektorin!). Man tut gut daran, dem Finanzamt glaubhaft zu machen, dass Bücherregal und Sekretär nur beruflich genutzt werden.
357
In zwei nicht veröffentlichten Urteilen hat der BFH recht großzügig entschie- 357 den, dass Fachliteratur eines Lehrers, die dieser nachweislich zur Unterrichtsvorbereitung nutzt, nicht einfach wegen der rein theoretischen Möglichkeit zur Privatnutzung gestrichen werden darf. Wörtlich heißt es da: »Ob dagegen nicht abziehbare Aufwendungen der Lebensführung vorliegen, beurteilt sich dabei im Allgemeinen weniger nach dem objektiven Charakter des Gegenstands als vielmehr nach dessen Funktionen im Einzelfall. Pauschale Feststellungen sind nicht ausreichend. Eine private Mitbenutzung, die unbedeutend ist und nicht ins Gewicht fällt, ist nicht schädlich.« (BFH v. 21. 6. 1989 – VI R 138/86, und v. 2. 2. 1990 – VI R 112/87) Andererseits: »Für Bücher der Rubrik Deutsch . . . ist der Nachweis des Steuerzahlers zu führen, dass er das gleiche Buch zweimal besitzt: einmal zur privaten Lektüre, einmal als Arbeitsmittel im Unterricht.«
358
Zu den Fachzeitschriften gehören alle branchenspezifischen und die Wirt- 358 schaftszeitschriften, also auch das Handelsblatt (BFH-Urteil v. 13. 6. 1996 – BFH/ NV 1997 S. 98), obwohl das FG Brandenburg das anders sieht und sogar einem Bankkaufmann den Abzug verweigert hat (FG Brandenburg v. 4. 4. 2002 – EFG 2002 – 1085). Grundsätzlich nicht abzugsfähig sind lokale oder überregionale Tageszeitungen (BFH-Urteil v. 7. 9. 1989 – BStBl 1990 II S. 19). Man könne nicht objektiv zwischen privatem und beruflichem Nutzen unterscheiden, sagt der BFH und hat daher die Tageszeitung bei einem Lehrer nicht anerkannt (BFH v. 7. 4. 2005 – BFH/NV 2005 S. 1300).
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
zu Tageszeitungen Keine Regel ohne Ausnahme. Auch Tageszeitungen kannst Du absetzen, wenn Du sie nur zur beruflichen Information beziehst. So hat das Finanzgericht Köln (EFG 1994 S. 199) einem Autoverkäufer einen Teil seiner Zeitungskosten als Werbungskosten zugestanden, weil er sich aus den Zeitungen über die Autopreise in anderen Städten informieren wollte. Auch wenn Du die Tageszeitung vor allem deshalb beziehst, um die Stellenangebote für einen neuen Job zu studieren, hast Du gute Karten (FG Münster v. 16. 8. 2006 – 10K 3390/04E). Ein guter Rat: Abonniere mehrere Zeitungen und deklariere zumindest eine als privat, damit Dir die Fiskalvertreter nicht sofort mit dem Rotstiftargument der nicht abzugsfähigen Lebenshaltungskosten und § 12 EStG kommen können.
Wie Du beim Kauf von Arbeitsmitteln zusätzlich Steuern sparen kannst 359
»Wie soll das denn funktionieren?«, fragst Du. »Sicher weiß ich, dass ich die 359 Kosten z. B. eines Fachbuchs absetzen kann, und was weiter?« Ja, siehst Du, so schnell kann man etwas ganz Entscheidendes vergessen. Wie bist Du denn an das Buch gekommen? Wenn Du es nicht per Internet bestellt hast, musstest Du in die Buchhandlung fahren, und dabei sind Dir Fahrtkosten entstanden! Die Du selbstverständlich absetzen kannst! Und so rechnest Du beim Finanzamt ab: »Da das Fachbuch in der Buchhandlung in unserem Ort bereits vergriffen war, musste ich in die nächste Stadt fahren, um es mir dort zu kaufen.« Anschaffungskosten Anschaffungsnebenkosten: Fahrtkosten 16 km 0,30 € Parkgebühr Gesamtkosten Einkommensteuerersparnis ca. 35 % Solidaritätszuschlag Kirchensteuer 9 % Zuzahlung des Finanzamts insgesamt
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8,90 € + 10,80 € + 0,50 € 20,20 € 7,07 € + 0,39 € + 0,64 € 8,10 €
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für Fachbücher 360
Denk immer daran, dem Finanzamt Fahrt- und andere Nebenkosten für die 360 Anschaffung mit auf die Rechnung zu setzen. Dabei bleibst Du natürlich immer streng dienstlich. Damit Dir das Finanzamt nicht mit gemischten Aufwendungen kommt, wirst Du nicht so unvorsichtig sein und den Abzug der Fahrtkosten gefährden, indem Du bei der Fahrt noch ein privates Würstchen oder Brot einkaufst.
Wie das Finanzamt kräftig zu Deinen Anschaffungen zuschustern muss 361
Wie war das noch mit Deiner Handschrift? Hast Du nicht eine Hühnerklaue, 361 wenn Du schnell schreiben musst? Die zu entziffern willst Du der Stenotypistin im Betrieb nicht zumuten. Du nimmst Dir Geschäftspapier mit nach Hause und schreibst die Briefe gleich fix und fertig auf einem PC, den Du Dir dafür anschaffst. Deine Ansprüche auf Steuerermäßigung untermauerst Du mit einer entsprechenden Bescheinigung Deiner Firma. Überhaupt: Immer viele Papiere und Bescheinigungen beifügen, das beeindruckt Beamte ungemein! Und das verabfolgt Dir ein vernünftiger Chef: Bescheinigung . . . . . . wird hierdurch bescheinigt, dass er nach Dienstschluss unerledigte Schreibarbeiten unserer Firma zu Hause bearbeitet und auf seinem eigenen PC fertigstellt. Für sein berufliches Fortkommen halten wir dies für sehr fördernd. . . . . . . . ., den . . . . . . . . . . . Stempel und Unterschrift
Da Du das Gerät so gut wie ausschließlich beruflich nutzt, dürfte es Dir nicht schwerfallen, die Kosten durchzubekommen. Du kannst darüber hinaus dem Finanzamt plausibel machen, dass wegen Deiner wenig ausgeprägten Kenntnis im Maschineschreiben der Computer mit Rechtschreibprogramm nahezu unerlässlich ist, um in angemessener Zeit brauchbare und vorzeigbare Arbeitsergebnisse zu erzielen. Legst Du dem guten Veranlagungsbeamten dann noch zwei dicke Ordner mit Durchschriften Deiner gesammelten Werke auf den Tisch, die
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Du für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten zum Nachweis der Nutzung zusammengestellt hast, möchte ich mal sehen, mit welcher stichhaltigen Begründung er Dir die Kosten streichen will. Was für den PC gilt, trifft auch für ein Tonbandgerät zu, falls es dienstlich (oder 362 zu Hause für den Dienst) benötigt wird, wenn Du z. B. ● als Pastor zu Hause Deine Predigten vorbereitest und sie auf Tonband sprichst, ● als Lehrer Themen vorzubereiten hast oder Wissenswertes Deinen Schülern auf Band vermittelst, ● als Forscher Sprachübungen auf Band durchführst, ● als Verkäufer verkaufsfördernde Gespräche vorbereitest, ● als Angestellter einen PC zum Üben und Fördern Deiner Schreibleistung benötigst (vielleicht ist die Betriebsstenotypistin oft krank, und der Betrieb bestätigt das) ● oder als Musikus Dich selbst abhören willst. 363 Wegen der vielseitigen Inanspruchnahme des Geräts wird es voraussichtlich 363 eine Nutzungsdauer von drei Jahren haben. In diesem Fall können bei einem Kaufpreis von 500 € jährlich rund 167 € als Werbungskosten abgesetzt werden (FG Düsseldorf v. 19. 10. 1953 – EFG 1954, S. 41 und BFH v. 25. 1. 1971, BStBl 71 II S. 459). Ein schlagendes Argument, mit dem Du z. B. ein Tonband, einen CD-Spieler oder einen MP3-Recorder als Werbungskosten durchdrückst, ist ein gleichwertiges Zweitgerät für die Privatnutzung. 362
Es ist auch meine Ansicht, dass man die Bürokratie mit allen Mitteln bekämpfen muss. (Adenauer)
Warum Du wissen solltest, was man Dir zum Geburtstag schenkt. 364
Alles, was dem Zweck des beruflichen Fortkommens dient, ist abzugsfähig. 364 Das gilt selbst dann, wenn Du Dir das Arbeitsmittel nicht selbst gekauft hast, sondern Deine Lieben Dir mit dem teuren Aktenkoffer für 650 € zum Geburtstag oder zu Weihnachten eine Freude machen wollten. Auch wenn Du den Koffer nicht selbst bezahlt hast: Trage ihn beruhigt und ohne schlechtes Gewissen unter Werbungskosten in Deine Steuererklärung ein.
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Und wenn das Finanzamt auf die Idee kommt, an Deinen Kosten herumzustreichen, berufst Du Dich auf das BFH-Urteil vom 16. 2. 1990 (BStBl 1990 II S. 883). Darin hat der BFH nämlich ganz in Deinem Sinn entschieden, dass geschenkte Arbeitsmittel abgesetzt werden können. Das gilt natürlich nicht nur für den Aktenkoffer, sondern auch für den schicken Füllfederhalter, die Schreibtischunterlage oder das witzige Mousepad. Die Abschreibung für den Koffer macht bei einer Nutzungsdauer von zwei Jahren – wegen der besonders starken Beanspruchung – 50 % von 650 € = 325 € pro Jahr. Deine Steuerersparnis liegt je nach Steuersatz zwischen 55 € und 167 €.
Auf die Wahl des richtigen Standorts kommt es an.
365
Werden Meisterstücke nach der Meisterprüfung nicht mehr ausschließlich für 365 berufliche Zwecke genutzt, können nur die Abschreibungen bis zur Meisterprüfung abgesetzt werden, so lautet das BFH-Urteil vom 15. 12. 1989 (BStBl 1990 II S. 692). Du schlägst dem Fiskus ein Schnippchen, wenn Du sagen kannst: »Mein Meisterstück ist ein reines Schauobjekt, das für eine private Nutzung völlig ungeeignet ist. Ich habe es ausschließlich und allein für meine Prüfung erstellt.« Da in diesem Fall eine private Verwendung nicht angenommen werden kann, wirst Du Deine Kosten sofort und in voller Höhe abschreiben. Trifft das bei Dir nicht zu, dann überleg doch einmal, wie wichtig es für Dich und Deinen Betrieb ist, wenn die Kunden sehen, welch ein fähiger Mitarbeiter Du bist. Wie wäre es, wenn Du Dein Meisterstück im Betrieb ausstelltest? Lass Dir das von Deinem Chef schriftlich bestätigen, und schon kann Dir das Finanzamt nicht mehr damit kommen, Du würdest das gute Stück privat nutzen. Statt im Betrieb kannst Du es natürlich genauso gut in Deinem Arbeitszimmer unterbringen. Auch in diesem Fall muss das Finanzamt die weitere berufliche Verwendung akzeptieren und Deine Kosten für das Meisterstück als Werbungskosten anerkennen.
Wie treibe ich die Kosten für Arbeitsmittel auf die Spitze? 366
Wenn Auslagen schon einmal Werbungskosten sind, d. h. Aufwendungen, die 366 Dir helfen, Deinen Lohn oder Dein Gehalt zu sichern, zu erwerben oder zu er-
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
halten, dann können sie so hoch sein, wie sie wollen: Das Finanzamt muss sie anerkennen! Wenn Du Dir statt einer billigen Aktentasche aus Rindsleder eine aus feinstem Saffianleder mit so und so vielen Innentaschen leisten willst, um Deine Butterbrote und Papiere mit zur Arbeit zu nehmen, ist das Deine Sache. Nur sind es dann nicht 30 € Werbungskosten, sondern stolze 310 €! Glaubst Du, es Dir schuldig zu sein, mit eigenem und besonders verchromtem Werkzeug zu arbeiten, dann ist das wahrscheinlich ein teurer Spaß, aber das Finanzamt muss Dir die Kosten trotzdem in voller Höhe anerkennen. Bist Du der Meinung, Du könntest die Briefe für Deinen Chef besser entwerfen und überarbeiten, wenn Du sie vorher auf ein eigens angeschafftes Diktiergerät sprichst und dann aufs Papier überträgst, stellt der Aufwand dafür eben Werbungskosten dar. Immerhin sind es rund 250 €, die sofort in voller Höhe abzugsfähig sind, weil die Anschaffungskosten unter 410 € (ohne Mehrwertsteuer) liegen. Fürchtest Du als Verkäufer, keine so guten Verkaufserfolge zu erzielen, wenn Du mit einem gewöhnlichen Kuli statt mit einem vergoldeten Füller mit Platinfeder schreibst, so ist das Entgelt für das recht teure Stück gleichwohl als Werbungskosten anzusehen. Und wenn Du in Deinem Betriebszimmer keine Uhr hast – aus dienstlichen und aus Gründen der Arbeitseinteilung aber wissen musst, wie spät es jeweils ist – kannst Du die von Dir gekaufte teure Schreibtischuhr absetzen, musst sie allerdings im Betrieb lassen.
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367 Abc der Arbeitsmittel Aktentasche ist z. B. Arbeitsmittel bei einem Betriebsprüfer (FG Berlin v. 2. 6. 1978 – EFG 1979 S. 225). Bücher sind Arbeitsmittel, wenn es sich um Fachliteratur handelt. Einzelheiten unter E Rz 345. Bücherregal zur ausschließlichen Unterbringung von Fachliteratur ist Arbeitsmittel. Dazu mehr unter E Rz 356. Cello ist Arbeitsmittel bei Dozenten an der Musikhochschule (FG Hamburg v. 15. 5. 1985 – III 188/82). Cembalo ist Arbeitsmittel beim hauptberuflichen Musiker (FG Münster v. 19. 11. 1975 – EFG 1976 S. 178). Dias, die ein Lehrer während einer steuerlich anerkannten Studienreise gemacht hat, sind keine Arbeitsmittel, denn es handle sich um persönliche Erinnerungsstücke (BFH-Urt. v. 25. 8. 1961 – BStBl 1961 III S. 486). Diktiergerät ist Arbeitsmittel (BFH v. 29. 1. 1971 – BStBl 1971 II S. 327 betr. Richter). Elektroorgel ist Arbeitsmittel für Lehrer im Fach Musik (FG Berlin v. 13. 11. 1973 – EFG 1974 S. 311). Fernseh- und Rundfunkgerät sind keine Arbeitsmittel, auch nicht für einen Schriftsteller, der für Fernsehen und Rundfunk schreibt (BFH – BStBl 1964 III S. 455 und 528; BStBl 1971 II S. 17). Dagegen kann das Gerät eines Professors für Medienpolitik, das in seinem Dienstzimmer steht, abgesetzt werden (FG Münster v. 20. 1. 1987 – FR 1987 S. 458). Flügel ist Arbeitsmittel bei einem Pianisten, der öffentlich Konzerte gibt; bei einem Musiklehrer in einer Schule ist ein neuer Flügel kein Arbeitsmittel, wohl aber ein gebrauchter, preiswerter (BFH v. 10. 3. 1978 – BStBl 1978 II S. 459). Auch bei einer Musikpädagogin
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macht der BFH Schwierigkeiten (BFH v. 21. 10. 1988 – BStBl 1989 II S. 356). Fußballschuhe sind Arbeitsmittel bei einem Sportlehrer (BFH v. 21. 11. 1986 – BStBl 1987 II S. 262). Geige ist Arbeitsmittel bei einer Orchestermusikerin. Auch wenn es sich um ein sehr teures antikes Stück handelt (BFH v. 9. 12. 2003 – VI R 185/97). Gitarre ist Arbeitsmittel bei einem Musiklehrer (anderer Ansicht: FG im Urt. v. 21. 5. 1982 – EFG 1982 S. 562). Heimcomputer ist Arbeitsmittel bei einem Lehrer für Mathematik (FG Rheinland-Pf. v. 6. 5. 1985 – EFG 1985 S. 605). Einzelheiten unter E Rz 350 ff. Hund kann bei Wachmännern, Hundeführern bei Polizei, Zoll, Bundesgrenzschutz und bei Forstbediensteten Arbeitsmittel sein (BFH v. 29. 1. 1960 – BStBl 1960 III S. 163). Auch bei einem Hausmeister können die Kosten für das Halten eines Wachhundes Werbungskosten sein (FG Hamburg v. 22. 1. 1988 – EFG 1989 S. 228). Kleidung in Form der typischen Berufskleidung ist Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Typische Berufskleidung wird getragen von Bergleuten und Schornsteinfegern, ferner von Richtern und Anwälten (weißer Schlips und Robe), Geistlichen (Amtstracht), von Monteuren, Architekten und technischen Zeichnern (Schutzkleidung), Ärzten (weißer Kittel), Oberkellnern (Kellnerfrack), Leichenbestattern (schwarzer Anzug) (BFH-Urt. v. 30. 9. 1970 – BStBl 1971 II S. 50). Bürgerliche Kleidung dagegen ist auch dann kein Arbeitsmittel, wenn feststeht, dass sie im Beruf einem erhöhten Verschleiß unterliegt. Ausnahmen bestätigen die Regel: Weiße Blusen und Hemden bei Metzgereiangestellten gingen beim FG Berlin durch (Urteil v. 22. 2. 2005 – 7 K 4312/01. Koffer bei einem Piloten (Hess. FG, EFG 1989 S. 173). Kunstgegenstände im Arbeitszimmer wie z. B. Bilder sind Arbeitsmittel, wenn der Steuerzahler in seinem Arbeitszimmer auch Repräsentationsaufgaben wahrzunehmen hat (BFH-Urt. v. 30. 10. 1990 – BStBl 1991 II S. 340). Lexikon ist kein Arbeitsmittel, auch nicht bei Lehrern (BFH-Urt. v. 29. 4. 1977 – BStBl 1977 II S. 716). Lichtschutzbrille ist Arbeitsmittel bei Cockpitpersonal (FG Hamburg v. 17. 1. 1972 – EFG 1972 S. 329), nicht aber eine gewöhnliche Sonnenbrille. Meisterstücke, die nach der Meisterprüfung nicht ausschließlich für berufliche Zwecke verwendet werden, erkennen die Finanzämter nicht als Arbeitsmittel an. Nach dem BFH-Urteil vom 15. 12. 1989 (BStBl 1990 II S. 692) ist in diesem Fall nur die Abschreibung bis zur Meisterprüfung abziehbar; E Rz 365. Motorrad ist Arbeitsmittel beim Revierförster (Hess. FG v. 15. 9. 1958 – EFG 1958 S. 414). Motorsäge, die einem Waldarbeiter selbst gehört, ist Arbeitsmittel. Reisekoffer, den ein Flugkapitän nur auf Kurzstreckenflügen benutzt, auch wenn darin zugleich private Gegenstände transportiert werden, ist Arbeitsmittel (Hess. FG v. 3. 8. 1988 – EFG 1989 S. 173). Reitpferd ist Arbeitsmittel bei einem Reitlehrer (Hess. FG v. 2. 12. 1982 – EFG 1983 S. 226). Weitere Einzelheiten vgl. E Rz 346. Schreibmaschine ist als Arbeitsmittel anerkannt bei Richtern (BFH-Urt. v. 29. 1. 1971 – BStBl 1971 II S. 327), Prüfern (BFH v. 9. 4. 1963 – BStBl 1963 III S. 299) und Referendaren (FG Berlin v. 31. 1. 1969 – EFG 1969 S. 399). Schreibtisch, Schreibtischlampe, Schreibtischstuhl sind Arbeitsmittel in einem anerkannten Arbeitszimmer (BFH-Urt. v. 21. 1. 1966 – BStBl 1966 III S. 219). Bei einem Lehrer auch dann,
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
wenn sie nicht in einem Arbeitszimmer stehen, aber beruflich genutzt werden (BFH-Urt. v. 18. 2. 1977 – BStBl 1977 II S. 464). Schusswaffe ist Arbeitsmittel bei Forstbeamten (BFH v. 10. 7. 1964 – StRK § 9 R 275). Skiausrüstung ist Arbeitsmittel bei hauptberuflichen Skilehrern, nicht dagegen bei nebenberuflichen (BFH-Urt. v. 24. 10. 1974 – BStBl 1975 II S. 407), desgleichen nicht bei einem Sportlehrer, der sie mitunter auch beruflich verwendet (BFH-Urt. v. 21. 11. 1986 – BStBl 1987 II S. 262). Stereoanlage kann bei einem Berufsmusiker Arbeitsmittel sein, wenn sie in einem Arbeitszimmer installiert ist (Hess. FG, Urt. v. 9. 3. 1972 – EFG 1972 S. 329). Tageszeitung ist kein Arbeitsmittel (BFH-Urt. v. 5. 7. 1957 – BStBl 1957 III S. 328). Ausnahme Handelsblatt (BFH v. 13. 6. 1996 – BFH/NV 1997 S. 98). Taschenrechner ist Arbeitsmittel bei Mathematiklehrern (FG Nürnberg, Urt. v. 25. 1. 1978 – EFG 1978 S. 267). Telefonanschluss in der Wohnung eines Arbeitnehmers ist ein Arbeitsmittel, wenn die Art der beruflichen Tätigkeit die regelmäßige Nutzung des Telefonanschlusses in der Wohnung erfordert (FG Nürnberg, Urt. v. 22. 11. 1979 – EFG 1980 S. 176, ferner BFH v. 21. 11. 1980 – BStBl 1981 II S. 131). Tennisausrüstung ist Arbeitsmittel bei einem Polizisten, der damit Dienstsport ausübt (FG Saarland v. 19. 3. 1991 – 1 K 55/91). Tonbandgerät ist Arbeitsmittel bei einem hauptberuflich tätigen Musiker (BFH-Urt. v. 29. 1. 1971 – BStBl 1971 II S. 459), auch bei Musiklehrern, wenn sie das Gerät im Unterricht verwenden (BFH-Urt. v. 24. 8. 1962 – HFR 1963 S. 57), gleicher Ansicht später EFG 1965 S. 491 auch bei Musik-, Religions-, Gewerbe- und Hochschullehrern. Weiteres unter E Rz 362. Turnschuhe sind Arbeitsmittel bei Sportlehrern (BFH-Urt. v. 21. 11. 1986 – BStBl 1987 II S. 262). Zeichengerät ist Arbeitsmittel bei einem Soldaten, wenn er die Bundeswehrfachhochschule besucht (BFH-Urt. v. 28. 9. 1984 – BStBl 1985 II S. 89). Zeitschrift: GEO ist kein Arbeitsmittel, auch nicht bei einem Erdkundelehrer (FG Münster, Urt. v. 8. 4. 1986 – EFG 1986 S. 491). Die Flug Revue, Aero oder Flight sind auch bei einem Piloten keine Fachliteratur (FG Niedersachsen, EFG 1993 S. 375). Zeitungen können Arbeitsmittel sein, wenn Du daraus berufliche Informationen beziehst und wenigstens eine weitere für private Zwecke hältst (FG Köln v. 7. 7. 1993 – EFG 1994 S. 199). Denk daran, dass grundsätzlich jeder Gegenstand ein berufliches Arbeitsmittel sein kann, sofern Du ihn zu mehr als 90 % beruflich verwendest. Dies kann auch nach jahrelangem privatem Gebrauch geschehen. In diesem Fall setzt Du den Restwert als Werbungskosten ab. Fertige dafür einen Eigenbeleg.
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10. Welche Telefongebühren sind absetzbar?
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10. Welche Telefongebühren sind absetzbar? 368
Halb acht Uhr abends im Büro, Dein Chef sitzt mit zerfurchter Stirn über ein 368 paar Angeboten. Plötzlich klingelt das Telefon. Am anderen Ende der Strippe bist Du. Der Alte hört: ». . . wollte ich Ihnen nur sagen, dass Sie bei dem Angebot für Meier & Co. ruhig noch 10 % draufschlagen können. Ich habe mich eben mit meinem Bekannten von der Konkurrenz unterhalten. Der meint, dass wir bei den Materialkosten viel zu niedrig liegen.« Meinst Du nicht, das freut den Chef? »Wie komme ich denn dazu, mich kurz vor der Tagesschau noch mit den Angelegenheiten meiner Firma zu beschäftigen?«, maulst Du. Weil Du weiterkommen willst! Wenn Du darauf pfeifst, dann tu es wenigstens, um etwas bei der Steuer herauszuholen. Denn wenn Du angeben kannst, mit wem Du von Deinem privaten Telefon beruflich telefonierst, erkennt der Fiskus einen Teil Deiner Telefongebühren als Werbungskosten an. Du hast dabei die Wahl, den abzugsfähigen, beruflichen Teil Deiner Kosten anhand repräsentativer Aufzeichnungen für drei Monate, z. B. per Einzelverbindungsnachweis, zu ermitteln oder eine Pauschale anzusetzen (R 33 Abs. 5 LStR).
369
Mit dem Einzelnachweis kannst Du einen höheren beruflichen Anteil heraus- 369 schlagen. Aufzuzeichnen sind Tag, Gesprächsteilnehmer, Dauer des Gesprächs sowie die Gesprächsgebühren. Einfacher geht das mit einem Einzelverbindungsnachweis, den Du für geringes Entgelt bei der Telekom anfordern kannst und der Dir zusammen mit der Monatsrechnung zugeschickt wird. Den über drei Monate so ermittelten prozentualen Anteil an beruflichen Telefonkosten kannst Du dann ohne weiteren Nachweis auch bei Deinen Telefonrechnungen der übrigen neun Monate des jeweiligen Jahres absetzen. Im nächsten Jahr musst Du aber wieder für drei Monate den Nachweisgriffel schwingen.
Nimm pauschal 240 € im Jahr ohne Nachweistheater! 370
Einfacher ist es, wenn Du Dich mit der beruflichen Telefonkostenpauschale be- 370 gnügst. Sie beträgt schlicht und ergreifend 20 % Deiner sämtlichen Telefonkosten, höchstens aber 20 €/Monat. Damit kommst Du zwar auf höchstens 240 € Werbungskosten im Jahr, dafür fragt Dich aber keiner, ob Du in die Kategorie der beruflichen Vieltelefonierer fällst oder Deinen Apparat nur gelegentlich mal für berufliche Zwecke nutzt.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
zum Telefonkostennachweis 371
Sei so schlau und achte darauf, Deinen Dreimonatsnachweis nicht gerade in 371 Zeiten zu führen, in denen Du besonders viel privat telefonierst, z. B. an Weihnachten und Neujahr.
Vergiss nicht, die Kosten Deines Handys abzusetzen! 372
Das Handy ist als Zweittelefon grundsätzlich ein Arbeitsmittel und sollte des- 372 halb zu 100 % absetzbar sein, einschließlich der laufenden Kosten. Nun meint der Fiskus nicht zu Unrecht, Du würdest auch Privatgespräche mit dem Handy führen, und kürzt Dir deshalb die Kosten. Schützenhilfe leistet das FG Rheinland-Pfalz mit seinem Urteil vom 28. 11. 1997 – 4 K 1694/86, das 75 % der Kosten steuerlich anerkennt, und selbst dies nur dann, wenn Du eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen kannst, dass Du Dein Handy zu 100 % beruflich nutzt. »Nur 75 % trotz 100 %iger beruflicher Nutzung? Und was ist mit den restlichen 25 %?«, fragst Du verwundert. Man könnte es wohl Sicherheitsabschlag nennen. Bestehst Du auf vollem Kostenabzug, musst Du mittels Einzelverbindungsnachweis die ausschließlich berufliche Nutzung belegen. Was Du aber sicher nicht tun möchtest . . . In Wirklichkeit ist der Staat nichts als eine Maschine zur Unterdrückung einer Klasse durch die andere. (Becher)
373
Mit einer Bescheinigung von Deinem Chef, dass Du ein Handy beruflich 373 brauchst, kannst Du alternativ auch 20 € pro Monat angeben, ohne die Einzelkosten nachweisen zu müssen.
374
Ist es Dir nicht auch schon oft so ergangen: Du willst ein berufliches Telefonge- 374 spräch führen, aber Dein Töchterlein telefoniert mal wieder stundenlang mit ihrem Liebsten? Diesem Ärger gehst Du aus dem Weg, indem Du Dir für Deine vielen beruflichen Telefonate einen Zweitanschluss zulegst oder einen ISDNAnschluss mit drei Nummern und den Einzelverbindungsnachweis der Telekom nutzt. Mit dem Dreimonatsnachweis belegst Du dem Finanzamt, dass Du den Zweitanschluss bzw. eine der drei Nummern des ISDN-Anschlusses zu 95 % beruflich nutzt, und setzt für den Rest des Jahres ebenfalls 95 % der Gebühren
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11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?
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ab. Niemanden interessiert übrigens, ob und wie viel Deine Tochter in diesen restlichen neun Monaten das Telefon mit Beschlag belegt.
»Telefon ist Telefon«, 375
sagst Du Dir zu Recht. Was für mein Telefon zu Hause oder mein Handy gilt, 375 muss umso mehr für mein teures Autotelefon gelten. Schließlich hast Du es Dir ja nur zugelegt, weil Du so viel für Deine Firma unterwegs bist und als wichtiger Mitarbeiter ständig erreichbar sein musst. Du beziehst natürlich alle Kosten mit in Deinen Einzelnachweis ein. Vergiss die Abschreibung nicht! Liegt der Kaufpreis für Dein Autotelefon unter 488 €, ist eine Vollabsetzung im ersten Jahr gerechtfertigt. Liegt der Preis höher, musst Du Dich mit jährlich 20 % (Nutzungsdauer fünf Jahre) begnügen (BFH v. 14. 10. 1993 – BStBl 1993 I S. 908). Dasselbe gilt natürlich für Dein Handy.
11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu? 376
Oft fallen aus beruflichen Gründen Umzugskosten an, die das Finanzamt aber 376 bei weitem nicht jedem anerkennt. Auf den Ämtern spukt oft genug noch der alte Begriff von der »Notwendigkeit der Werbungskosten« herum. Damit hast Du nichts zu schaffen! Du musst Dich aber fragen lassen, ob der Umzug privat mitveranlasst war. Ist das der Fall, musst Du mit Schwierigkeiten rechnen. Was Du allerdings im Interesse Deines Berufs tust, kannst Du selbst entscheiden. Dienen die Kosten der Sicherung oder dem Erwerb beruflicher Einkünfte, sind sie abzugsfähig. Die Sache ist ganz klar, wenn ● man Dir gekündigt hat oder Du selbst gekündigt hast oder der Betrieb geschlossen wurde und Du an einem anderen Ort neue Arbeit gefunden hast, ● Du nach Deiner Pensionierung aus einer Dienst- oder Werkswohnung ausziehen musst, ● der Betrieb an einen anderen Ort verlegt wurde, ● sich durch den Umzug die Fahrzeit zum Betrieb um eine Stunde verkürzt (BFH v. 23. 3. 2001 – BStBl 2001 II S. 585, BFH – BStBl 1987 II S. 81). Wenn Du in Zusammenhang mit Deiner Heirat mit Deiner besseren Hälfte in eine gemeinsame Wohnung ziehst und sich daraus eine Fahrzeitersparnis von einer Stunde gibt, kannst Du die Umzugskosten ebenfalls als Werbungskosten absetzen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
● Du in der Hierarchie aufgestiegen bist und sich dadurch Deine Lebensstellung wesentlich verändert hat (BFH – BStBl 1975 II S. 327), ● Du auf Veranlassung Deines Arbeitgebers umziehst, damit Du schneller einsatzbereit bist (BFH v. 28. 4. 1988 – BStBl 1988 II S. 777), ● Du nach dem Umzug Deinen Arbeitsplatz z. B. in zehn Minuten zu Fuß erreichen kannst und deswegen nicht mehr auf ein Verkehrsmittel angewiesen bist (FG Baden-Württemberg v. 6. 4. 1990 – EFG 1990 S. 627), ● Du am Ende einer doppelten Haushaltsführung umziehst und damit gleichzeitig eine neue doppelte Haushaltsführung begründest (H 43 LStR »Umzugskosten«). 377
Ein restriktives Urteil aus Köln: Bei Versetzung auf eigenen Wunsch aus priva- 377 ten Gründen, also ohne eine berufliche Verbesserung, gibt es keinen Abzug der Umzugskosten (FG Köln v. 19. 4. 1988 – EFG 1988 S. 467)! Großzügiger sind die Richter in der anderen Rheinmetropole, die haben nämlich geurteilt: Umzugskosten sind selbst dann beruflich veranlasst und damit abzugsfähig, wenn Du Dich z. B. als Beamter auf eigenen Wunsch versetzen lässt (FG Düsseldorf v. 26. 11. 1987 – EFG 1988 S. 114). Auch wenn Du Dich von Deinem Ehegespons trennst und Dich zu Deinem weitentfernten Arbeitsort verkrümelst, können Deine Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt werden. Dass Du Dich gleichzeitig aus Deiner Beziehungskiste verabschiedest, schlägt nicht als privater Grund durch (FG Rheinland-Pfalz v. 23. 9. 1997 – 2 K 1033/97). Die eigentlichen Gründe für einen Umzug sind meistens vielschichtig und dem Einzelnen oft gar nicht so richtig bewusst. So lernte ein junger Bankangestellter aus Dortmund ein Mädchen aus München kennen und erfuhr bei Besuchen in München, dass die dortige Filiale der Großbank wesentlich höhere Gehälter zahlt als diejenige in Dortmund. Auch gab es bessere Aufstiegsmöglichkeiten. Also nichts wie hin nach München und sofort geheiratet. Die Umzugskosten muss das Finanzamt als beruflich veranlasst anerkennen, auch wenn private Gründe den Arbeitsplatzwechsel mitveranlasst haben (FG Rheinl.-Pf. v. 29. 8. 1986 – EFG 1989 S. 18).
378
Noch etwas: Das FG des Saarlands erkannte auch Umzugskosten anlässlich der 378 Beendigung eines Arbeitsverhältnisses an. Der Steuerzahler hatte am neuen Wohnort keine neue Tätigkeit aufgenommen (Urt. v. 25. 2. 1987 – EFG 1987 S. 347). Deutlich kleinlicher zeigte sich dagegen der BFH; der stellte nämlich die gewagte These auf, ein Rückumzug sei nicht ausreichend beruflich veranlasst, wenn er im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Steuerzahlers aus dem aktiven Berufsleben steht (BFH-Urteil v. 22. 7. 1999 – BFH/NV 2000 S. 37).
379
Wenn Du einen befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hast und in die Nähe 379 Deiner Arbeitsstelle gezogen bist, kannst Du Deine Kosten für den Rückumzug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses absetzen.
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11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?
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380
Wenn Du in dem Ort, an den Dich Deine Firma versetzen will, eine Wohnung 380 gesucht, vielleicht schon gemietet hast und Dein Brötchengeber dann Deine Versetzung plötzlich abbläst, mach »vergebliche Umzugskosten« geltend und hilf dem Finanzamt im Zweifel mit dem BFH-Urteil vom 24. 5. 2000 – BStBl 2000 II S. 584 auf die Sprünge.
381
Wenn Du wegen einer täglichen Fahrzeitersparnis von einer Stunde umziehst, 381 sind diese Kosten beruflich bedingt und abzugsfähig – selbst wenn Du dabei von einer Miet- in eine Eigentumswohnung umziehst. Ist nach den Gesamtumständen anzunehmen, dass Du in dieselbe oder eine ähnliche Wohnung auch dann eingezogen wärst, wenn Du sie nicht als Eigentum erworben hättest, ist das ein Anzeichen für die berufliche Veranlassung des Umzugs (BFH – BStBl 1987 II S. 81).
Ungemach droht Ehepaaren beim Umzug in das neugebaute Eigenheim. Wart Ihr beide in der Nähe Eures bisherigen Wohnorts berufstätig, nutzt es auch nichts, wenn einer von Euch nach dem Umzug am neuen Wohnort einen Job annimmt. Nach Meinung der BFH-Richter schlägt hier der private Anlass – der Bau des Hauses – durch, und die Umzugskosten sind nicht abziehbar (BFH v. 21. 2. 2006 – BFH/NV 2006 S. 1273).
zur Fahrzeitersparnis 382
Sei nicht zu pingelig beim Berechnen Deiner Fahrzeitersparnis, denn unter 382 einer Stunde machen Dir die Fiskalritter Schwierigkeiten beim Anerkennen Deiner Umzugskosten. Führe vielleicht ins Feld, dass Du ein besonders vorsichtiger Fahrer bist. Und dass Du übliche Fahrzeiten durch Stau und zähfließenden Verkehr so nicht einhalten kannst. Eine Fahrzeitverkürzung von nur 20 bis 30 Minuten genügt auch dann nicht, wenn Du Dir in Deiner neuen Wohnung erstmals das dringend benötigte Arbeitszimmer einrichten konntest (BFH-Urteil v. 16. 10. 1992 – BStBl 1993 II S. 610). Die erforderliche Stunde kannst Du Dir leider auch nicht dadurch zusammenrechnen, dass Du und Deine bessere Hälfte jeweils eine halbe Stunde einspart (BFH v. 27. 7. 95 – BStBl 1995 S. 728). Zum Glück ist der BFH hier konsequent! Fahrzeitveränderungen bei Ehepartnern werden nicht zusammengerechnet, das gilt aber genauso für das Saldieren der Veränderungen, wenn also zwar für einen Partner mindestens eine Stunde weniger Fahrzeit herausspringt, der andere aber sogar einen längeren Weg zur
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Arbeit hat. Ihr seid also schlau und setzt die Umzugskosten bei dem von Euch beiden an, bei dem der Arbeitsweg kürzer wird (BFH v. 21. 2. 2006 – BStBl II 2006 S. 598). Wer von den beiden Ehepartnern letztlich die Umzugskosten von seinem Konto bezahlt hat, spielt keine Rolle. Der Ehepartner mit der Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde kann sie bei sich auch dann als Werbungskosten absetzen, wenn sie von der besseren Hälfte gezahlt wurden. Lass Dich in so einem Fall vom Finanzamt nicht mit angeblichem Drittaufwand abwimmeln (BFH v. 23. 5. 2006 – BFH/NV 2006 S. 1650). 383
Eine Stunde Fahrzeitersparnis ist zwar ganz schön, aber nicht der Weisheit letz- 383 ter Schluss. Gute Argumente hatte z. B. ein Pärchen, bei dem sie nach einer beruflichen Pause in ihren alten Beruf zurückstrebte. Die beiden haben ihre Umzugskosten durchgeboxt, obwohl sich die tägliche Fahrzeit für ihn verlängert und sich ihre Fahrzeit nicht um eine ganze Stunde verkürzt hat. Die beiden haben argumentiert, dass sie durch den Umzug jederzeit für die Bereitschaftsdienste zur Verfügung steht und der Umzug damit zu einer allgemeinen Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Sie hatten mit diesen Argumenten zumindest die Finanzrichter im »Ländle« auf ihrer Seite (FG Baden-Württemberg v. 2. 4. 2004, EFG 2004 S. 1204).
384
Was sind alles abzugsfähige Umzugskosten? Beförderungskosten durch den 384 Spediteur; Miete für Leih-Lkw; Lohn für Umzugshelfer (dazu gehört auch das Abendessen mit Freunden, die Dir unentgeltlich geholfen haben); Reisekosten, die im Zusammenhang mit Wohnungsbesichtigungen und dem Umzug angefallen sind (Fahrtkosten mit je 0,30 € je km, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs- und Nebenkosten, vgl. E Rz 176); die Übernachtungskosten von Dir und Deiner Familie in einem Hotel, falls die neue Wohnung noch nicht eingeräumt war; doppelte Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist; Maklergebühren; Aufwendungen für Nachhilfeunterricht für die Kinder (Rz 397) und sonstige Umzugskosten.
385
Wenn auf etwas Verlass ist, dann darauf, dass bei den Steuern auf nichts Verlass 385 ist. Da haben doch die Richter beim BFH zunächst zugunsten aller aus beruflichen Gründen in ein eigenes Haus umgezogenen Steuerzahler entschieden, dass zumindest der Anteil der Maklerkosten als Umzugskosten abzugsfähig ist, der auch bei der Vermittlung einer Mietwohnung angefallen wäre (BFH v. 15. 11. 1991 – BStBl 1992 S. 492). Aber dann beschlossen besagte Richter, sich wie Konrad Adenauer nicht an ihr Geschwätz von gestern zu erinnern. Plötzlich ist ihnen doch eingefallen, die Maklerkosten seien Anschaffungskosten für das Haus und gehörten schon deshalb nicht in Deine Umzugskostenaufstellung (BFH v. 24. 8. 1995 – BStBl 1995 II S. 895). Damit nicht genug: Kosten für den umzugsbedingten Verkauf Deines Hauses – für Makler, Finanzierung etc. – sollen ebenso wie ein eventueller Wertverlust keine Umzugskosten sein (BFH v. 24. 5. 2000 – BStBl 2000 II S. 476).
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11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?
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386
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Du an Deinem neuen Wohnort zunächst 386 nicht in Deine endgültige Wohnung einziehen kannst und deshalb erst einmal ein behelfsmäßiges Quartier beziehst und Deine Möbel einlagerst. Mit dem Bezug Deines Notquartiers hast Du steuerlich Dein Umzugspulver verschossen. Weder die Kosten für das Einlagern Deiner Möbel noch für den endgültigen Umzug werden vom Fiskus anerkannt (BFH v. 21. 9. 2000 – BStBl 2001 II S. 70).
387
Für die sonstigen Umzugskosten kannst Du wählen, ob Du sie einzeln nachweist 387 oder Pauschbeträge ansetzt. Zu den sonstigen Umzugskosten gehören kleinere Ausgaben, z. B. für Inserate, Telefonate und öffentliche Gebühren, aber auch Ausgaben für Schönheitsreparaturen in der neuen und der alten Wohnung, wenn sie laut Mietvertrag fällig waren; Trinkgelder für das Umzugspersonal; Kosten für Abbau, Anschluss, Abnahme und Befestigungen von Öfen, Herden und anderen Heizgeräten; Ausgaben für die Erweiterung, Änderung von Elektro-, Gas- oder Wasserleitungen, um vorhandene Geräte weiterbenutzen zu können; Ausgaben für das Abnehmen, Ändern und Anbringen von Vorhängen, Vorhangstangen, Rollos usw. Setze also alles an: die Nägel für die Bilder, den dafür benötigten Hammer, Schulbücher für die Kinder, das Taxi zum Bahnhof, Installations- und Ummeldekosten, Umbaukosten für eine neue Antenne, Lack und Pinsel, mit denen Du die Schrammen an Deinen Möbeln vertuschst. Die Neuanschaffung von Möbeln, Lampen, Gardinen und anderen Einrichtungsgegenständen kannst Du leider nicht absetzen, so jedenfalls der BFH am 17. 12. 2002 – BStBl II 2003 S. 314. Geht Dir allerdings beim Umzug ein Teil Deines Hausrats verloren oder wird er zerstört, kannst Du trotzdem versuchen, seinen Wert als Werbungskosten abzusetzen (FG Düsseldorf v. 5. 4. 1978, EFG 1978 S. 539).
388
Die Anschaffung von »Sonderbekleidung« wird Dir steuerlich nicht anerkannt, 388 auch wenn sie wegen des mit dem Umzug verbundenen Klimawechsels erforderlich ist (H 41 LStH »Höhe der Umzugskosten«). Siehe aber Rz 289.
389
Da man die dicken Ausgabenbrocken für die Neuanschaffungen von Möbeln, 389 Vorhängen und Elektrogeräten nicht anerkennt, kannst Du Dir die Mühe mit dem Nachweis Deiner sonstigen Umzugsauslagen sparen. Stattdessen greifst Du auf die gar nicht so mickrigen Pauschbeträge zurück. Berufe Dich auf das Bundesumzugskostengesetz und auf R 41 LStR. Es gelten die Pauschbeträge, die Du aus der folgenden Tabelle ablesen kannst.
390
Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen bei Umzügen ab 1. 8. 2004
Verheiratete Ledige
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€ – 561
390
€ 1 121 –
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Einen Zuschlag von 247 € zu den o. g. Beträgen erhältst Du für jede Person, die in Deinem Haushalt mit Dir zusammenwohnt, z. B. Eltern, Kinder, Großeltern oder andere Verwandte. 391
Die höhere Pauschale für Verheiratete steht Dir auch als Alleinstehendem zu, 391 wenn Du verwitwet oder geschieden bist. Auch wenn Du als Lediger aus gesundheitlichen Gründen auf ständige Betreuung angewiesen bist und deshalb jemand in Deiner Wohnung lebt oder wenn in Deiner Wohnung nahe Verwandte leben, die Du auf Deine Kosten unterhältst, wirst Du bei einem Umzug den Verheirateten gleichgestellt.
Kassiere als Berufsanfänger die volle Pauschale! 392
Wenn Du Dich z. B. als Azubi oder nach dem Ende Deiner Ausbildung von zu 392 Hause abnabelst und in eine eigene Wohnung ziehst, heißt es für Dich: Vorsicht, Falle! Führst Du für Deinen Umzug berufliche Gründe ins Feld, werden Dir zwar Werbungskosten anerkannt, aber bei der Pauschale für sonstige Umzugsauslagen zeigt sich der Fiskus einmal mehr von seiner geizigen Seite. Hattest Du nämlich vor Deinem Umzug keine eigene Wohnung, streicht man Dir die Pauschale rigoros auf 20 % zusammen, wenn Du ledig bist, und auf 30 %, wenn Du verheiratet bist. Dieser Kürzung entgehst Du, wenn Du behaupten kannst: »Ich habe zwar bisher im Haus meiner Eltern gewohnt, aber dort hatte ich eine eigene abgeschlossene Wohnung. Sie war mit eigenen Möbeln ausgestattet, und ich habe schon seit langem selbständig gewirtschaftet.« Das Ganze lässt Du Dir von Deinen Eltern schriftlich bestätigen, und schon kommst Du zu einem Beleg, den der kritische Fiskalknecht in seinen Akten abheften kann.
Gönne Dir ein Zusatzgeschäft mit der Pauschale für sonstige Umzugsauslagen! 393
Bist Du innerhalb der letzten fünf Jahre bereits einmal beruflich bedingt umge- 393 zogen, solltest Du jetzt einen Zuschlag von pauschal 50 % der Pauschvergütung ansetzen. Bei einem 4-Personen-Haushalt sind das ab 1. 8. 2004 immerhin 808 €. Bei einem Steuersatz von angenommen nur 30 % honoriert Dir das Finanzamt
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11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?
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die Zusatzarbeit mit 242 €. Wetten, dass Du in Deiner Firma für das gleiche Geld wesentlich länger arbeiten musst? Einem kritischen Finanzbeamten hältst Du dazu § 10 Abs. 6 Bundesumzugskostengesetz unter die Nase, der diesen sog. Häufigkeitszuschlag eindeutig regelt. Einen Strich durch diese Rechnung kann Dir der Fiskus allenfalls machen, wenn Du zunächst jahrelang zu Deiner Arbeitsstelle gefahren und erst umgezogen bist, nachdem Du von der ewigen Fahrerei und den damit verbundenen Kosten Die Nase voll hattest (Hessisches FG v. 19. 8. 1997 – 11 K 4490/96). Ziehst Du dagegen unmittelbar im Zusammenhang mit dem Wechsel Deines Arbeitsplatzes um, steht dieses kleinliche Urteil der Anerkennung des Häufigkeitszuschlags nicht im Weg. 394
Wenn die Kinder am neuen Wohnort wegen des Schulwechsels nicht richtig mit- 394 kommen und Nachhilfeunterricht brauchen, pack die Aufwendungen dafür in die Umzugskosten! Du kannst bei Umzügen ab 1. 8. 2004 die Kosten für Nachhilfeunterricht bis zu folgenden Beträgen absetzen. Und zwar die ersten 50 % in voller Höhe und vom übersteigenden Betrag 75 % (Quelle: § 9 BUKG und R 41 LStR): Ausgangsbetrag
als Werbungskosten abzugsfähig
1 409 €
1 233 €
395
Leider gehören Instandsetzungskosten in der alten Wohnung nicht zu den ab- 395 zugsfähigen Werbungskosten, wenn sie ohnehin fällig waren. Das FG Rheinland-Pfalz hat ihren Abzug in seinem Urteil v. 6. 9. 1972 (EFG 1973 S. 110) abgelehnt.
396
Wenn Du Deine Arbeitnehmertätigkeit einmal aufgeben solltest, um an einem 396 anderen Ort eine gleichartige selbständige Tätigkeit aufzunehmen, sind die Kosten der Verlegung Deiner Familienwohnung an den anderen Ort (Umzugskosten) in der Regel steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben (BFH v. 1. 3. 1972 – BStBl 1972 II S. 458).
397
Schon eine alte Bauernregel sagt: Dreimal umgezogen ist wie einmal abge- 397 brannt. Damit Du nicht etwa einige Möglichkeiten übersiehst, um Dir vom Finanzamt wenigstens einige Brandlöcher in Deinem Portemonnaie stopfen zu lassen, geben Dir die folgenden Übersichten eine Hilfe. Vergiss nicht, auch Deine Fahrtkosten mit anzusetzen. Sobald Du Dich ins Auto setzt, um z. B. bei der Gemeinde den Personalausweis ändern zu lassen, oder zur
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Zeitung fährst, um ein Inserat für eine Wohnung aufzugeben und die Angebote abzuholen, kannst Du dem Finanzamt 0,30 € je km auf die Rechnung setzen! Betrag Berechnung der Umzugskosten
€
1. Beförderungsauslagen 1.1 Beförderungsauslagen (Spediteur, Leih-Lkw, Entgelt für Umzugshelfer) Transportversicher. (lt. Versicherungsschein) 2. 2.1 2.2 2.3
Reisekosten Besichtigungsreisen zum Suchen einer Wohnung Fahrtkosten für die Reisen zur Vorbereitung und Durchführung des Umzuges Umzugsreise
3.
Doppelte Mietzahlungen für Deine alte Wohnung ohne Beschränkung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (BFH v. 1. 12. 1993 – BStBl 1994 II S. 323)
4.
Maklergebühren für Mietwohnungen
5.
Auslagen für zusätzlichen Unterricht (vgl. E Rz 394)
6.
Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (vgl. E Rz 390)
7.
oder nachgewiesene sonst. Umzugsauslagen (lt. E Rz 376)
8.
Häufigkeitszuschlag zur Pauschvergütung 50% von Nr. 6 (bei erneutem Umzug innerhalb von 5 Jahren)
Art der sonstigen Umzugsauslagen 1.
Außertarifliche Zuwendungen an das Umzugspersonal Trinkgelder andere Zuwendungen insgesamt
Beleg
Betrag
Nr.
€
€ € €
2.
Auslagen für Abbau, Anschließen, Abnehmen und Anbringen a) von Herd(en) Öfen anderen Heizgeräten b) von folgenden in der bisherigen Wohnung verwendeten hauswirtschaftlichen Geräten: Waschmaschine, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschrank, Gefrierschrank, -truhe, Abzugshaube usw. c) von Beleuchtungskörpern und anderen Einrichtungsgegenständen
3.
Auslagen für das Ändern und Erweitern von Elektro-, Gas- und Wasserleitungen
4.
Die Auslagen waren notwendig, um schon in der bisherigen Wohnung benutzte Geräte in der neuen Wohnung anschließen zu können
5.
Auslagen für das Ändern von folgenden in der bisherigen Wohnung verwendeten elektrischen Geräten, weil das Leitungsnetz in der neuen Wohnung eine andere Spannung oder Stromart hat
6.
Auslagen für das Umbauen von Gasgeräten
7.
Auslagen für das Anbringen von Anschlüssen an folgenden elektrischen Geräten einschl. der hierfür notwendigen Stecker und Verbindungsschnüre, um die in der bisherigen Wohnung benutzten Gegenstände verwenden zu können
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€ € €
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11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?
Art der sonstigen Umzugsauslagen 8.
Auslagen für den Einbau eines Wasserenthärters für Geschirrspülmaschinen
9.
Auslagen für das Umschreiben von Personalausweisen und Personenkraftfahrzeug(en) a) für Personalausweis b) für Pkw/Wohnwagenanhänger c) Anschaffen und Anbringen von amtlichen Kennzeichen an Pkw/Wohnwagenanhänger
261 Beleg
Betrag
Nr.
€
10. Auslagen für den Erwerb eines zusätzlichen ausländischen Führerscheins für Pkw bei Tätigkeiten im Grenzverkehr 11. Auslagen wegen Schulwechsels der Kinder a) Schulbücher b) Umschulungsgebühren 12. Auslagen für Anzeigen und amtliche Gebühren zum Zwecke der Wohnungsbeschaffung a) Anzeigen b) Gebühren c) amtliche Gebühren
für doppelte Mietzahlungen
398
Doppelte Mietzahlungen, die Dir dadurch entstehen, dass Du für eine gewisse 398 Zeit sowohl für Deine neue als auch für Deine alte Wohnung Miete zahlen musst, sind abzugsfähige Umzugskosten. Miete für Deine leer stehende alte Wohnung kannst Du bis zu sechs Monate als Umzugskosten deklarieren (§ 8Abs. 1 BUKG). Aber auch die Miete für die neue Wohnung packst Du in die Umzugskosten, wenn Du sie schon vor dem Umzug angemietet hast. Diese Miete kannst Du allerdings nur bis zu drei Monate lang als Umzugskosten beim Finanzamt abrechnen (§ 8 Abs. 2 BUKG; FG Hamburg v. 4. 10. 1999 – II 237/99). Auch wenn Du bei Deinem Umzug eine Eigentumswohnung zurücklässt, kannst Du fiktiv doppelte Mietzahlungen absetzen. Wenn Dir Dein Finanzamt hier mit der Maximalfrist von sechs Monaten lt. Bundesumzugskostengesetz kommt, lässt Du Dich davon nicht beeindrucken. Mache ihm klar, dass Du Dich redlich bemüht hast, die Eigentumswohnung abzustoßen, zu einem vertretbaren Preis aber keinen Käufer gefunden hast. Schützenhilfe bekommst Du durch das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. 4. 1996 (EFG 1996 S. 975), nach dem Du nicht an die beamtenrechtliche Frist von sechs Monaten gebunden bist.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Schlage Profit aus Deinen Pleiten bei der Wohnungssuche! 399
Gehörst Du zu denen, die jeden Tag 80 oder 90 km zur Arbeit fahren müssen? 399 Für eine gewisse Zeit geht das ja vielleicht noch. Auf die Dauer nerven Dich die lange Fahrerei und die damit verlorene Zeit aber doch ganz schön. Also siehst Du Dich nach einer Wohnung oder einem Eigenheim in der Nähe Deines Arbeitsplatzes um. Ich hoffe stark, dass Du dem Finanzamt die Kosten für Deine erfolglose Wohnungssuche auf die Rechnung setzt. Jedesmal wenn Du ein Wohnungsangebot prüfst, aber nicht für gut befindest, sind für Dich nämlich Werbungskosten angefallen. Da läppert sich ganz schön was zusammen, z. B.: Telefon, Portokosten, Papier, Briefumschläge 1 Flasche Wein für den potenziellen Vermieter A. 1 Blumenstrauß oder 1 Schachtel Pralinen, um die potenzielle Vermieterin B. günstig zu stimmen Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung z. B. 2 70 km 0,30 € Verpflegungspauschale, wenn es länger als 6 Stunden gedauert hat Kosten für die Prüfung eines Wohnungsangebotes ca.
5€ + 10 € + 15 € + 42 € + 6€ 78 €
Übers Jahr gesehen kommst Du so locker auf 300 bis 500 € an Werbungskosten für vergebliche Wohnungssuche. Damit der Fiskalritter ein paar Zettelchen zum Abhaken hat, sammle fleißig die von Dir näher geprüften Inserate und lege ein paar schriftliche Absagen – von Dir und/oder Vermietern – bei. Wichtig ist nur, dass sich für Dich eine tägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde ergeben hätte, wenn es mit der Wohnung geklappt hätte (FG Düsseldorf – EFG 1994 S. 652).
für Auslandsumzüge 400
Haarig kann es für Dich werden, wenn Du ins Ausland umgezogen bist. Die 400 Fiskalritter sind auf einen neuen Dreh verfallen, um Dir die rechtmäßig zustehende Steuerermäßigung für Umzugskosten streitig zu machen. Trotz Ab-
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11. Umzugskosten: Was gibt das Finanzamt dazu?
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schnittsbesteuerung, nach der es auf die Verhältnisse im jeweiligen Jahr ankommt, argumentieren sie, die Umzugskosten hingen mit Deinen künftigen steuerfreien Auslandseinkünften zusammen, und verweigern Dir unter Hinweis auf § 3 c EStG den Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Auch das Argument, Dein Auslandsaufenthalt fördere Deine spätere Karriere im Inland und ermögliche Dir Beförderungen und höhre Einkünfte, wenn Du aus dem Ausland zurückgekehrt bist, wollen Sie nicht gelten lassen. Der unmittelbare Zusammenhang der Umzugskosten und des anstehenden Auslandsaufenthalts gehe dem allenfalls mittelbaren und zudem vagen Zusammenhang mit späteren Einkünften im Inland vor (BFH v. 20. 9. 2006 – I R 59/05). Wenn Du somit Deine Umzugskosten auch nicht direkt absetzen kannst, muss das Finanzamt sie doch bei der Berechnung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) für Deine restlichen steuerpflichtigen inländischen Einkünfte abziehen. Mit diesem negativen Progressionsvorbehalt holst Du zumindest ein wenig Steurermäßigung heraus. Besonders vorteilhaft fällt die ganze Sache für Dich aus, wenn Du zum Ende des Jahres umgezogen bist und somit Deine Umzugskosten nicht teilweise schon durch im Ausland erzielte steuerfreie Einkünfte aufgezehrt werden. Angenommen, Du übernimmst zum 1. 1. 2008 für mehrere Jahre eine leitende Position in der amerikanischen Filiale Deiner Firma. 2007 hast Du ein Gehalt von 120 000 € bezogen. Der Umzug im Dezember hat Dich rund 20 000 € gekostet. Ohne Umzugskosten liegt Deine Einkommensteuer bei ca. 32 158 €. Durch den Abzug der Umzugskosten bei der Steuersatzberechnung für 2007 ergibt sich ein deutlich geringerer Progressionssteuersatz für Deine Einkünfte. Die Ersparnis an Einkommensteuer allein daraus beträgt ca. 3 061 €; inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sparst Du sogar mehr als 3 500 €.
Ziehst Du im obigen Beispiel erst im Januar 2008 um, verpufft die Steuerersparnis, weil Du 2008 nur steuerfreie Auslandseinkünfte hast und in Deutschland keine Steuern zahlst. Damit kannst Du auch nicht von den Segnungen des negativen Progressionsvorbehalts profitieren. Du wirst Dich also geschickt verhalten und unter Ausnutzung des Zufluss-/Abflussprinzips (§ 11 EStG) Deine Umzugskosten nach Möglichkeit in das Jahr 2007 vorverlagern. Für den größten Brocken Deiner Aufwendungen ist das relativ einfach. Du wirst für die Transport- und Speditionskosten Vorkasse leisten und die Rechnung des beauftragten Unternehmens schon Ende Dezember 2007 bezahlen oder zumindest einen saftigen Abschlag überweisen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört 401
Steuerlich abzugsfähige Kosten für eine doppelte Haushaltsführung hast Du 401 immer dann, wenn Du aus beruflichen Gründen neben Deiner eigentlichen Wohnung eine Zweitwohnung in der Nähe Deiner Arbeitsstelle unterhältst. Die Kosten für diesen beruflich bedingten Zweithaushalt kannst Du ohne zeitliche Einschränkungen absetzen. Allerdings achtet der Fiskus peinlich genau darauf, dass Du tatsächlich zwei Haushalte Dein Eigen nennst.
402
Der Pferdefuß ist, dass Du als Alleinstehender ohne eigenen Hausstand in die 402 Röhre schaust, wenn Du z. B. als Auszubildender, Berufs- oder Zeitsoldat, aber auch als fertig ausgebildeter junger Arbeitnehmer noch bei Deinen Eltern wohnst. Du bist nämlich von Anfang an von der Möglichkeit abgeschnitten, Deine Miete und Verpflegungsmehraufwendungen von der Steuer abzusetzen. Besonders hart trifft das natürlich all diejenigen, die während der Ausbildung, wenn das Geld ohnehin knapp ist, am Arbeitsort ein Zimmer oder eine Wohnung anmieten müssen.
Deklariere Heimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte! 403
Zumindest bei Deinen Fahrtkosten kannst Du den Schaden in Grenzen halten. 403 Wohnung ist nun einmal Wohnung. Wenn Du also als Lediger ohne eigenen Hausstand nach Hause zu Deinen Eltern fährst, sind das keine privaten Besuchsfahrten, sondern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dazu genügt es, wenn Du dem Finanzamt klar machst, dass der »Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen« – was für ein schreckliches Amtsdeutsch – im Wohnort Deiner Eltern liegt. Wenn das ein Fiskalritter anzweifelt, wirst Du ihm blumig schildern, dass Deine Freundin dort wohnt, Du im örtlichen Sport- und Schützenverein stark engagiert bist und Deine Eltern sowie Deine sämtlichen anderen Verwandten, Freunde und Bekannten dort leben. Für jede Fahrt in Deinen Heimatort setzt Du die Entfernungspauschale von 0,30 € je Entfernungskilometer ab. Allerdings musst Du nun die Kröte schlucken, dass dabei nicht die volle Strecke angesetzt wird, weil von der Entfernung seit 2007 die ersten 20 Kilometer gekappt werden. Zum Ausgleich für diesen unverschämten Griff in Deine Geldbörse und damit Du nicht allzu sehr darunter leiden musst, dass Dir die Miete steuerlich durch die Lappen geht, wirst Du natürlich nicht nur die Fahrt am Wochenende ansetzen, sondern selbstverständlich auch die zusätzlichen Fahrten unter der Woche. Ob es Dich zwischendurch
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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vor Sehnsucht zu Deinem Schatz zieht, Du an einem wichtigen Meisterschaftsspiel Deiner Sportmannschaft teilnehmen willst oder Tante Ernas Geburtstag zu feiern ist, spielt dabei keine Rolle. Schließlich machst Du ja keine Familienheimfahrten, von denen nur eine pro Woche anerkannt wird, sondern Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Und so könnte die Rechnung 2007 für Dich aussehen: mit ohne doppelter doppelte HaushaltsHaushaltsführung führung Monatsmiete für Dein Zimmer 12 150 € Heimfahrten pro Woche 46 Wochen à 200 km 0,30 € Zusätzliche Fahrten 60 Fahrten à (200 km ./. 20 km) 180 km 0,30 € Werbungskosten insgesamt
1 800 €
–
+ 2 760 €
2 484 €
4 560 €
+ 3 240 € 5 724 €
Wie Du siehst, kannst Du durch die in höherer Zahl absetzbaren Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz den Nachteil, keine doppelte Haushaltsführung ansetzen zu können, zumindest teilweise wieder wettmachen. 404
Doppelte Haushaltsführung machst Du geltend, wenn Du an Deinem Wohnort 404 einen eigenen Hausstand und zusätzlich am Beschäftigungsort eine irgendwie geartete Behausung unterhältst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du verheiratet bist, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder allein lebst. In Deiner Wohnung am Wohnort muss nämlich während Deiner Abwesenheit nicht unbedingt hauswirtschaftliches Leben herrschen. Es genügt vollkommen, wenn dort während Deiner Anwesenheit die Post abgeht (R 43 LStR und BMF-Schreiben v. 8. 3. 1995 – BStBl 1995 I S. 168). Bei einem nichtverheirateten Arbeitnehmer wird eine doppelte Haushaltsführung demnach anerkannt, wenn die Wohnung am Wohnort ihm selbst gehört oder von ihm gemietet ist und wenn sie nach seinen persönlichen Bedürfnissen eingerichtet ist. Doch auch, wenn Du nicht selbst Mieter oder Eigentümer bist, sondern bei Deinem Lebenspartner wohnst und Dich an den Kosten des Haushalts beteiligst, muss Dein Fiskalvertreter die doppelte Haushaltsführung anerkennen (BFH v. 12. 9. 2000 – BStBl 2001 II S. 29). Nutzt Du die Wohnung, weil Dir ein Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht daran zusteht, reicht auch das aus. Die Wohnung muss allerdings Dein Lebensmittelpunkt sein. Es genügt nicht, wenn Du sie nur selten nutzt, z. B. nur im Urlaub.
405
Bei doppelter Haushaltsführung entstehen dadurch Mehrkosten, dass Du neben 405 Deinem Hausstand am Wohnort eine Unterkunft am Arbeitsort unterhältst, ferner durch Heimfahrten und höhere Verpflegungskosten.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Diese Mehrkosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, weil sie beruflich bedingt sind. Liste daher neben den anderen Werbungskosten alle Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung wie folgt auf: 1. Ich führe seit . . . . . . einen doppelten Haushalt, weil . . . . . . . . . . . . . . . 2. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich die folgenden Mehraufwendungen: a) Miete am Beschäftigungsort € . . . . b) Ausgaben für die Einrichtung (Möbel, Bettwäsche, Herd usw.) € . . . . c) Licht und Heizung am Beschäftigungsort € . . . . d) Mehrausgaben für Verpflegung (3 Monate) € . . . . e) Kosten wöchentlicher Familienheimfahrten € . . . . f) Sonstige Mehrausgaben (Putzkosten, Telefongebühren statt Familienheimfahrt) € . . . . Summe: € . . . . 3. Als Entschädigung für doppelte Haushaltsführung erhalte ich von meinem Arbeitgeber . . . . . . monatlich € . . . . 4. Diese Entschädigung unterwirft mein Arbeitgeber (nicht) dem Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort und Datum) (Unterschrift des Antragstellers) Die zu Ziffer 2, 3 und 4 gemachten Angaben werden von mir bestätigt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort und Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers)
Die zu Ziffer 2 a) bis c) gemachten Angaben musst Du durch Quittungen und glaubhafte Unterlagen belegen. Es kommt nicht darauf an, ob Dir ein Umzug an den Arbeitsort oder die tägliche Rückkehr an den Wohnort zugemutet werden kann. Das Finanzamt muss eine doppelte Haushaltsführung auch anerkennen, wenn Du aus persönlichen Gründen Deine Wohnung nicht aufgibst. Die Heimfahrten zu Deiner Hauptwohnung sind grundsätzlich Werbungskosten. 406
406 Das Finanzamt muss anerkennen: ● Die tatsächlichen Fahrtkosten für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und für die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands. Wird für diese Fahrten ein eigener Pkw benutzt, sind hierfür wie bei Dienstreisen 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer anzusetzen.
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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● Die Fahrtkosten für eine Heimfahrt zur Hauptwohnung wöchentlich (Familienheimfahrt). Bei Benutzung eines eigenen Pkws ist die Entfernungspauschale mit 0,30 € je Entfernungskilometer anzusetzen. Anders als bei der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte unterbleibt die Kappung der ersten 20 km. Außerdem wird die Entfernungspauschale auch dann nicht auf 4 500 € im Jahr begrenzt, wenn Du kein eigenes oder zur Nutzung überlassenes Auto benutzt. Mit Ausnahme von Flugkosten kannst Du keine tatsächlichen Aufwendungen für Deine Heimfahrten absetzen. Dass gilt neben den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vor allem auch für Unfallkosten, wenn Du auf einer Familienheimfahrt einen Crash mit Deinem Auto hattest. ● Körperbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 70 % beträgt, können die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten, ersatzweise 0,60 € je Entfernungskilometer pauschal, ansetzen. Entsprechendes gilt für Körperbehinderte mit mindestens 50 % und Merkzeichen »G« (erheblich gehbehindert). Die oben beschriebenen Einschränkungen beim Abzug tatsächlicher Aufwendungen gelten bei entsprechend Körperbehinderten nicht. 407
● Anstelle der Fahrtkosten für eine Heimfahrt wöchentlich können Telefonge- 407 bühren für Gespräche mit den Angehörigen bis zu einer Dauer von 15 Minuten berücksichtigt werden. Anerkannt werden aber nur die Gebühren nach dem günstigsten Tarif. Mehr dazu vgl. E Rz 416.
408
● Die notwendigen Mehraufwendungen für Verpflegung, und zwar für längs- 408 tens drei Monate mit 24 € täglich. Für Reisetage, an denen Du nicht 24 Stunden von Deiner Hauptwohnung abwesend warst, werden Dir die Pauschalen je nach Abwesenheit auf 10 € (mind. 14 Stunden) bzw. 6 € (mind. acht Stunden) gekürzt. Resultiert Deine doppelte Haushaltsführung aus einer vorangegangenen Dienstreise, wird deren Zeit auf die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen angerechnet. Beispiel Du wirst von Deiner Firma für drei Jahre in eine Filiale beordert und sollst anschließend wieder einen Job in der Hauptniederlassung übernehmen. Für die Dauer der Abordnung mietest Du Dir in der Nähe der Filiale ein möbliertes Zimmer. Die ersten drei Monate deklarierst Du als Dienstreise und rechnest alle Kosten als Reisekosten ab. Danach gilt die Zweigstelle als Deine regelmäßige Arbeitsstätte. Das hat zur Folge, dass Du ab dem vierten Monat Deine Kosten nur noch nach den Grundsätzen doppelter Haushaltsführung absetzen kannst. Da aber die vorangegangenen drei Dienstreisemonate bei Deinen Verpflegungskosten angerechnet werden, kannst Du keine Verpflegungspauschalen mehr absetzen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Stimmt das mit den zwei Wohnorten? 409
Mit einem Arbeitsplatz fern der Heimat sind Wochenendheimfahrten, Mietkos- 409 ten und für die ersten drei Monate Verpflegungspauschalen absetzbar. Das animiert viele Steuerzahler, gegenüber dem Finanzamt zwei Wohnorte zu deklarieren – obwohl die Zelte in der alten Heimat längst abgebrochen wurden. Die meisten Arbeitnehmer mit Zweithaushalt werden kritisch unter die Lupe genommen. Sie müssen zunächst einmal nachweisen, dass sie tatsächlich eine zweite Wohnung unterhalten, und zudem glaubhaft machen, dass alte Verbindungen zu Freunden und Bekannten nicht gekappt sind. Wer Stress mit der Behörde vermeiden will, schiebt den Austritt aus dem Heimatverein oder dem Kirchenchor hinaus. Die Beamten achten außerdem darauf, dass die Wohnung am Hauptwohnort die nötigen Kriterien erfüllt, vgl. E Rz 404.
410
Wie wäre es denn, wenn Du z. B. von Deinen Eltern die kleine Einliegerwoh- 410 nung unter dem Dach oder im Souterrain mietest? Präsentiere dem Finanzamt Deinen Mietvertrag, und schon kannst Du wunderbar Deinen eigenen Hausstand begründen. Damit Deine »Hauptwohnung« bei den Eltern als eigener Hausstand durchgeht, musst Du nicht unbedingt eine astrein abgeschlossene, komplett ausgestattete Wohnung haben. Wichtig ist nur, dass Du dort allein wirtschaftest und nicht mehr die Füße im Hotel Mama unter den Tisch stellst. Wenn Du Dir also das Bad oder die Küche z. B. mit Deinem Bruder oder Deiner Schwester teilen musst, spricht das noch nicht gegen einen eigenen Hausstand. Mach es so wie die Geschwister im BFH-Urteil vom 14. 10. 2004, BStBl II 2005 S. 98. Die haben sich auf dem Hof der Eltern ein älteres Haus geteilt. Der Bruder wohnte im Obergeschoss auf zwei Zimmern mit Kochnische, die Schwester im Erdgeschoss, zwei Zimmer mit Küche. Bad und Toilette nutzten die beiden gemeinsam. Mit einem astreinen Mietvertrag für das Haus und regelmäßigen Mietzahlungen haben sich die Steuerrichter überzeugen lassen. Dass der Hausstand keine Wohnung im steuertechnischen Sinn war, hat sie dabei nicht interessiert. Es ist ein albern Schaf, das dem Wolf beichtet. (Australisches Sprichwort)
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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Sorge treu für Deine Eltern und lass sie bei Dir wohnen! 411
Dein Leben lang hast Du bei Vater und Mutter gewohnt und Dich von ihnen 411 umsorgen lassen. Deshalb ist es höchste Zeit, sich zu revanchieren: Du übernimmst die elterliche Wohnung und schließt als neuer Großverdiener der Familie den Mietvertrag mit dem Hauswirt ab. Selbstverständlich verlangt niemand, dass Du Deine Altvorderen vor die Tür setzt. Als dankbare(r) Sohn/Tochter lässt Du sie in Deinem Haushalt leben. Dass sie Dir dafür einen Zuschuss zu Deinen Miet- und Haushaltskosten zahlen, ist ja wohl selbstverständlich – schließlich hast Du von Deinem Verdienst früher ja auch ein monatliches Kostgeld abgedrückt. Jetzt lebst Du also nicht mehr im Haushalt Deiner Eltern, sondern Deine Eltern leben in Deinem Haushalt! So kannst Du guten Gewissens sagen: »Ich unterhalte in einer von mir angemieteten Wohnung einen eigenen Hausstand. Zu diesem Hausstand gehören außer mir noch zwei Angehörige, die sich lediglich im Rahmen ihrer Möglichkeiten an den Miet- und Haushaltskosten beteiligen.« Merke: Wenn Dir Deine Eltern zum Geburtstag oder zu Weihnachten großzügig ein paar Scheine als Geschenk zukommen lassen, brauchst Du das natürlich nicht mit zur Kostenbeteiligung zu zählen.
Besorge Dir mit ein paar Nachweisen und Überweisungen einen astreinen Hausstand bei Deinen Eltern! 412
Wenn der obige Trick nicht klappt, weil der Vermieter Deiner Eltern nicht mit- 412 spielt oder Deine Eltern sich querstellen, solltest Du nicht einfach aufgeben. Wenn Du die folgenden Ratschläge befolgst, hast Du gute Chancen, dass man auch die Wohnung Deiner Eltern als Deinen Hausstand anerkennt. Hochkarätige Unterstützung bekommst Du für dieses Unterfangen vom anerkannten Steuerrechtler Professor Popp (Lohnsteuer-Mitteilungen 2004, Anm. 47-04). 1. Du schließt mit Deinen Eltern einen schriftlichen Vertrag, in dem Ihr vereinbart, dass Du weiterhin das ausdrückliche Recht hast, ohne zeitliche Begrenzung in der Wohnung Deiner Eltern zu wohnen.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
2. Du beteiligst Dich nachweislich an den Kosten des Haushalts. Als Beitrag zu Miete, Strom, Heizung und Nebenkosten zahlst Du Deinen Eltern einen festen monatlichen Betrag. Wenn Du unnötige Scharmützel mit dem Finanzamt vermeiden willst, zahlst Du nicht in bar, sondern per Banküberweisung. 3. Du beteiligst Dich an der Haushaltsführung. Das bedeutet vor allem, dass Du Dich regelmäßig für längere Zeit in dieser Wohnung aufhältst, z. B. an den Wochenenden, im Urlaub, an Feiertagen etc. Damit tust Du Dir gleich zweimal Gutes: Je mehr Heimfahrten Du absetzt, umso größer ist die Chance, dass Deine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird. Wie Du siehst, ist das Ganze wirklich nicht besonders kompliziert. Im Normalfall müsste es doch mit dem Teufel zugehen, wenn es Dir nicht gelingen sollte, die elterliche Wohnung als Deinen Hausstand durchzubekommen und damit die Tür für Deine doppelte Haushaltsführung weit aufzustoßen. Bei Einwänden des Finanzamts kannst Du auch mit der Rechtsprechung des BFH kontern, der in eine ähnliche Richtung ging. Er hat nämlich einem Steuerzahler eine Wohnung, an der seine Eltern ein Nießbrauchsrecht hatten, als eigenen Hausstand anerkannt (BFH v. 4. 11. 2003 – BStBl II 204 S. 16).
zum Möbelkauf 413
Die Gelegenheit ist günstig, Dir gutes Mobiliar anzuschaffen – für Deine Zweit- 413 wohnung am Beschäftigungsort natürlich, denn schließlich kannst Du ja nicht in einer leeren Wohnung leben. Unter doppelter Haushaltsführung absetzen kannst Du alles, was notwendig ist: Möbel, Lampen, Gardinen, Herd, Kühlschrank, Bettwäsche, Geschirr, ja sogar das Zweitradio (FG Köln v. 5. 2. 1992 – EFG 1993 S. 144). Am besten verfährst Du nach dem Motto: klein und fein, aber nicht protzig. Sonst gerätst Du in die Notwendigkeitsfalle. Das bedeutet: Hast Du nach der Devise »Man gönnt sich ja sonst nichts« exklusive Designerlampen, Orientteppiche, alte Stiche und eine teure Stereoanlage gekauft, können Dir nach dem Urteil des FG Köln (EFG 1993 S. 145), auf das sich die Fiskalritter mit Sicherheit stürzen werden, die Ausgaben gekürzt werden. In dasselbe Horn blasen die Richter beim FG Rhld.- Pfalz (Urteil v. 19. 2. 1998 – 4 K 2213/96; NWB Eil 98 S. 285), die nur die Abschreibung auf solche Einrichtungsgegenstände anerkannten, die dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind. Lass es Dir aber auf keinen Fall gefallen, wenn man Dir mit diesem Argument Deine Kosten komplett streicht. Schließlich sagt das Finanzgericht Köln in seinem Urteil, dass notwendige Kosten anerkannt werden müssen und »notwendig« nicht der billigste Kram sein muss. Bestehe also darauf, dass man Dir für den Orientteppich zum Preis von 5 000 € zumindest den Preis eines normalen Teppichs von ca. 1 000 € anerkennt.
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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Um zu vermeiden, dass Dir nach Ende der doppelten Haushaltsführung die nicht verbrauchte Abschreibung durch die Lappen geht, stellst Du Dich besonders geschickt an und achtest darauf, dass der Preis der einzelnen Einrichtungsgegenstände möglichst nicht über 488 € (= 410 € + 19 % MwSt) liegt. Dann setzt Du nämlich die gesamten Kosten als geringwertige Wirtschaftsgüter gleich im ersten Jahr in voller Höhe ab. Liebst Du es dagegen etwas gediegener und exklusiver, musst Du Dich mit einer jährlichen Abschreibung von ca. 7,7 % auf Deine Einrichtungskosten begnügen. 414
Bei Auslandsbeschäftigung werden für die ersten drei Monate die Mehraufwen- 414 dungen für Verpflegung und Unterkunft bis zum niedrigsten Auslandstage- bzw. Auslandsübernachtungsgeld anerkannt, das für das jeweilige Land maßgebend ist und auch bei Auslandsdienstreisen gilt. Erstattet der Arbeitgeber die Kosten, sind die Beträge steuerfrei.
415
Als Zweitunterkunft reicht – wie Du schon gesehen hast – jede Unterkunft aus, 415 es muss auf keinen Fall eine komplette Wohnung sein. Vom Hotelzimmer über Gemeinschaftsunterkünfte bis zum Wohnwagen geht alles als beruflicher Zweithaushalt durch. Übernachtest Du dagegen in Deinem Wohnmobil, mit dem Du auch Deine Familienheimfahrten durchführst, sollst Du nach dem Willen der Richter am Hessischen Finanzgericht Deine Kosten, insbesondere die für das Wohnmobil, nicht absetzen können (Urteil v. 14. 4. 1988 – EFG 1988 S. 517).
Vergiss nicht, dass bei doppelter Haushaltsführung mehr telefoniert wird! 416
Liegen Deine Hauptwohnung und Deine berufliche Zweitwohnung sehr weit 416 voneinander entfernt, Letztere vielleicht sogar im Ausland, wirst Du Dich nicht jede Woche zu einer Familienheimfahrt aufmachen können. Es spricht aber nichts dafür, dass die Kommunikation innerhalb der Familie auf die Familienheimfahrten beschränkt sein muss. Dieser Meinung waren auch die Richter beim BFH. Sie haben entschieden, dass immer dann, wenn keine Familienheimfahrt durchgeführt wird, ein Telefonat mit der Familie abgesetzt werden kann (BFH v. 18. 3. 1988 – BStBl 1988 S. 988). Aber wie üblich haben sie dabei dem Steuerzahler nicht die ganze Hand, sondern wieder nur den kleinen Finger gereicht. Abziehen kannst Du nämlich nur die Kosten für ein höchstens 15-minütiges Gespräch. Achte deshalb darauf, Telefonate dieser Länge in den Wochen zu führen, in denen Du nicht nach Hause fährst.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
15 Minuten Telefonat pro Woche kann nun wirklich nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wenn Du notwendigerweise mehr telefonieren musst, scheue Dich nicht, auch mehr anzusetzen. Rückendeckung bekommst Du durch das Urteil des Niedersächsischen FG vom 22. 2. 1996 – EFG 1996 S. 1156. Es kann Dir passieren, dass man von Dir im reinsten Amtsdeutsch einen Nachweis darüber verlangt, »dass zumindest die faktische Möglichkeit einer telefonischen Kontaktaufnahme mit der Familie besteht«, wenn Ihr zu Hause keinen Telefonanschluss besitzt. Dahinter steckt der Versuch, Dir die Telefonkosten zu streichen. Natürlich ist das blanker Unsinn. Es reicht völlig aus, wenn Du Dich darauf berufen kannst, dass Dein Ehepartner die Anrufe z. B. bei einer Nachbarin oder bei Verwandten entgegennimmt und Du deren Telefonnummer angibst. Auch das Argument, dass Ihr Anrufe zu vorher abgesprochenen Zeiten im Postamt an Deinem Heimatort vereinbart, nimmt dem streichwütigen Fiskalritter den Wind aus den Segeln. Übrigens: Berufliche Gespräche kannst Du selbstverständlich zusätzlich zu den Gesprächen mit Deiner Familie als Werbungskosten abziehen, wenn Du sie von dem Apparat in Deiner Zweitwohnung aus führst (vgl. E Rz 368, E Rz 369, E Rz 373).
417
Achtung, Selbständige: Hat ein Freiberufler keine feste Berufsstätte (z. B. 417 ein Künstler mit ständig wechselnden kurzfristigen Auftritten), können die Kosten eines kleinen Appartements, in dem er sich nach seiner Tätigkeit immer wieder aufhält, als doppelte Haushaltsführung steuerlich berücksichtigungsfähig sein (FG Nürnberg, Urteil v. 4. 7. 1984, rechtskräftig – EFG 1984 S. 600).
418
Lebst Du mit jemandem zusammen, hast aber in dem Ort, in dem Du arbeitest, 418 eine Wohnung, in der Du während der Woche wohnst, kannst Du dem Finanzamt auch ohne Ehepapier folgende Rechnung aufmachen:
mS
Miete Nebenkosten Heimfahrten insgesamt
12 Monate à 250 € = 12 Monate à 80 € = 48 Fahrten à 180 km à 0,30 € =
3 000 € 960 € 2 592 € 6 552 €
Dazu kommen in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen für 60 Tage à 24 € = 1 440 €. Deine Steuerersparnis für ein Jahr beträgt schon bei einem Steuersatz von nur 30 % inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ca. 2 750 €. Der Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten. (Georges Pompidou)
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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Besucht Dich Dein Ehepartner am Beschäftigungsort, weil Du aus dienstlichen 419 Gründen an der Heimfahrt gehindert bist, kannst Du die Fahrtkosten absetzen (BFH v. 2. 7. 1972 – BStBl 1972 II S. 67). Deine bessere Hälfte kann auch steuerlich absetzbar Eure Kinder mitbringen. Faustregel: Die Kosten für den Besuch durch Deine Familie sind in der Höhe absetzbar, wie Du mögliche, aber nicht durchgeführte Familienheimfahrten hättest absetzen können (BFH-Urteil v. 28. 1. 1983 – BStBl 1983 II S. 313). Andere Aufwendungen, wie z. B. Unterkunft und Verpflegung des Ehepartners – und ggf. der Kinder – am Beschäftigungsort des Arbeitnehmers, sind keine Werbungskosten. Bei Behörden ist die Vollbeschäftigung stets garantiert. Beamte schaffen sich gegenseitig so viel Arbeit, dass sie ständig zu tun haben. (N. Parkinson)
Wie Du mittels einer Tasse Kaffee zu steuerlich abzugsfähigen Familienheimfahrten kommst Es ist schon erstaunlich, auf welche Ideen manche Fiskalvertreter kommen, um Dir zusätzlich ein paar Steuergroschen abzuzwacken. So haben einige ganz eifrige Steuereintreiber mit Hilfe des Finanzgerichts Saarland einen Dreh gefunden, Besuchsfahrten nicht anerkennen zu müssen. Ein leidgeplagter Familienvater, der am Wochenende überraschend für seine Firma arbeiten musste, konnte nicht wie vorgesehen nach Hause fahren, weshalb ihm sein Sohn mit dem Auto frische Hemden, Anzüge und Wäsche für die nächste Woche vorbeibrachte. Die Fahrtkosten wurden dem Vater aber mit der fadenscheinigen Begründung gestrichen, Kleidung sei privat und somit auch ihr Transport (FG Saarland v. 28. 2. 1992 – 1 K 397/91). Damit Dir nicht etwas Ähnliches passiert, wirst Du Deinem Filius eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen anbieten und mit ihm ein Schwätzchen über die Neuigkeiten der letzten Woche halten. Und schon hast Du aus der nicht absetzbaren Transportfahrt für Kleidung eine als Familienheimfahrt absetzbare Besuchsfahrt gezaubert!
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
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Merke: Doppelte Haushaltsführung liegt auch vor, wenn nach einer Heirat beide 420 Ehepartner ihren Hausstand beibehalten und wie bisher von dort aus ihrer Beschäftigung nachgehen. Das gilt auch dann, wenn eine gemeinsame Wohnung bereits erhebliche Zeit vor der Eheschließung bezogen wurde (Hess. FG v. 4. 4. 1984 VI 212/82 – EFG 1984 S. 546 und FG Bremen v. 3. 8. 1983 – EFG 1983 S. 597).
421
Wenn ein Ehepartner mit den Kindern in eine Wohnung im neuen Beschäfti- 421 gungsort zieht und der andere am bisherigen Familienwohnort bleibt, muss Letzterer als auswärtiger Beschäftigungsort des zurückbleibenden Ehepartners anerkannt werden und ist hierfür doppelte Haushaltsführung anzuerkennen (BFH-Urt. v. 2. 10. 1987 – BStBl 1987 II S. 852). Du darfst bei einem solchen Umzug auf keinen Fall die Fußangel übersehen: Entscheidend war für den Bundesfinanzhof in diesem Fall nämlich, dass die Ehefrau am neuen Wohnort eine Arbeitsstelle angenommen hatte.
Wie Ihr durch einen Gelegenheitsjob von einem von Euch auf Dauer vom Fiskus Geld kassiert Das obige Urteil könnt Ihr nutzen, wenn Ihr Eure Verhältnisse im Voraus richtig gestaltet. Angenommen, Ihr wollt aufs Land ziehen, die bisherige Wohnung aber behalten, weil Du in der Stadt weiter Deiner Arbeit nachgehst und schließlich irgendwo wohnen musst. Auf den ersten Blick würdest Du dann einen astreinen doppelten Haushalt führen. Aber leider würden Dir die Fiskalritter mit ihrem verschrobenen Denken die Kosten nicht anerkennen. Rechtfertigung dafür in offiziellem Amtsdeutsch: »Die Begründung des doppelten Haushalts ist nicht beruflich bedingt, weil der Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom Arbeitsort wegverlegt wurde.« Ihr nehmt dem Fiskalvertreter den Wind aus den Segeln, wenn sich Deine bessere Hälfte vor dem Umzug einen Job am neuen Wohnort sucht. Nun könnt Ihr argumentieren, dass der Umzug wegen der Arbeitsstelle Deines Ehepartners beruflich notwendig war.
Setze die Kosten für Deine Ferienwohnung als Werbungskosten ab! 1. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Du kein Single bist. Mit Hilfe Deiner Partnerin und folgendem Fahrplan bleibst Du beim Steuerpoker mit der
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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Ferienwohnung der lachende Dritte und setzt deren Kosten für zwei Jahre locker von der Steuer ab.Du kaufst Dir Deine heißersehnte, schnuckelige Ferienwohnung. 2. Deine bessere Hälfte zieht mit Hauptwohnsitz in die Ferienwohnung ein und sucht sich dort am Ort einen Job. 3. Nachdem Ihr geheiratet habt, erklärt Ihr die Ferienwohnung zum gemeinsamen Familienwohnsitz, und schon fallt Ihr unter das BFH-Urteil vom 4. 10. 1989 (BStBl 1990 II S. 321). Nach diesem Urteil entsteht bei beiderseits berufstätigen Ehegatten eine doppelte Haushaltsführung, wenn eine der Wohnungen – wie bei Euch die Ferienwohnung – zum Familienwohnsitz erklärt wird. Wenn Dein Ehepartner den Job wieder aufgibt und während der Woche bei Dir am Arbeitsort wohnt, ist das für die doppelte Haushaltsführung nicht schädlich. Du musst dem Finanzamt nur beibringen, dass in der Ferienwohnung weiter Euer Lebensmittelpunkt ist. Verweise notfalls auf das BFH-Urteil vom 5. 10. 1994 (BStBl 1995 II S. 180) und Tz. 5 des BMF-Schreibens vom 8. 3. 1995 (BStBl 1995 I S. 168). Zwar kannst Du nicht die Miete Deiner Ferienwohnung absetzen, aber die Deiner Wohnung am Arbeitsort. Bei einer großen Wohnung wirst Du jedoch in Regel mit einer Kürzung auf die für einen beruflichen Zweitwohnsitz notwendigen Kosten für ca. 60 qm leben müssen; vgl. dazu E Rz 424. Trotzdem setzt Du selbst dann noch zusammen mit den Verpflegungskosten von 24 €/Tag in den ersten drei Monaten und den wöchentlichen Fahrten zur Familien-(Ferien-)Wohnung etliche Tausender pro Jahr von der Steuer ab, die Du sonst in den Wind schreiben müsstest.
Setz die vollen Kosten Deiner Wohnung ab! Angenommen, Du bist mit Deiner Familie an Deinen neuen Beschäftigungsort gezogen. Deine bisherige Wohnung im Haus Deiner Schwiegereltern haben diese nicht wieder vermietet. Sie wollten halt keine fremden Leute im Haus haben, und außerdem steht Euch so die Wohnung jederzeit zur Verfügung, wovon Ihr auch ausgiebig Gebrauch macht. Stell Dich auf den Standpunkt, Eure alte Wohnung sei weiter Euer Wohnort und in der neuen Wohnung am Beschäftigungsort würdest Du lediglich einen beruflich bedingten doppelten Haushalt unterhalten. Du meinst, das klappt nicht? Denkste! Genau so einen Fall hat das Finanzgericht Thüringen abgesegnet (Urteil v. 28. 1. 1998, EFG 1998 S. 1254). Einziger Wermutstropfen: Die Richter ließen nur die halbe Verpflegungspauschale zum Abzug zu, aber das wirst Du wohl verschmerzen, weil Du
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
ja schließlich die gesamte Miete Deiner Wohnung elegant von der Steuer absetzen kannst.Ganz sicher gehst Du, wenn Du sagen kannst: »Meine bisherige Wohnung habe ich weiterhin angemietet (von den Schwiegereltern), weil dort unser eigentlicher Lebensmittelpunkt ist. Wir verbringen schließlich jede freie Minute dort.« Doppelter Vorteil daraus: Du setzt die Fahrten zur bisherigen Wohnung als Familienheimfahrten ab, und Deine Schwiegereltern können aufgrund des astreinen Mietvertrags, den Ihr natürlich schließen müsst, selbst bei nur 56 % der ortsüblichen Miete alle Kosten für die Wohnung von der Steuer absetzen.
Auch nach Umzug oder Trennung ist Dir die doppelte Haushaltsführung sicher 422
Wenn Du bei bestehender doppelter Haushaltsführung Deinen Hausstand am 422 Hauptwohnort wechselst, wittert der Fiskus gleich Unrat und will Dir den doppelten Haushalt nicht mehr als berufsbedingt anerkennen. Damit musst Du Dich jedoch nicht abfinden, wenn Du lediglich am bisherigen Hauptwohnort oder in dessen unmittelbarer Nähe umgezogen bist. Da Du Deinen Lebensmittelpunkt nach wie vor unverändert dort beibehalten hast, tut der Umzug der doppelten Haushaltsführung keinen Abbruch (BFH v. 4. 4. 2006 – BFH/NV 2006 S. 1915). Der Grund für den Umzug spielt dabei keine Rolle. Nach Meinung des BFH ist es daher völlig gleich, ob Du als Lediger umziehst, Ihr als Paar, z. B. wegen Nachwuchs in der Familie, eine größere Wohnung braucht oder Du umgezogen bist, weil Du Dich von Deinem Ehepartner getrennt hast.
423
Du brauchst Dir nicht ein möbliertes Zimmer am Arbeitsort zu nehmen, Du 423 kannst Dir, falls Du viel Geld hast, auch eine Eigentumswohnung zulegen. In diesem Fall kannst Du neben der doppelten Haushaltsführung die laufenden Betriebskosten dieser Wohnung inkl. Abschreibung ansetzen und dabei noch die Wohnungseinrichtung nach ihrer Nutzungsdauer abschreiben. Du kannst Dich dabei auf die BFH-Urteile im BStBl 1983 II S. 476 und vom 3. 12. 1982 im BStBl 1983 II S. 467 berufen.
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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So entgehst Du der Fußangel mit der angemessenen Wohnung 424
Vorsicht, Fußangel! Wenn Du zu den etwas besser betuchten Steuerzahlern ge- 424 hörst und Dir bei der Wahl Deiner beruflichen Zweitwohnung mehr gönnst als ein mickriges Apartment, kann es passieren, dass Dir ein staatlich besoldeter Geizkragen einen Teil Deiner Wohnungskosten nicht anerkennen will. Der Bundesfinanzhof hat oft genug entschieden, dass bei den Werbungskosten jeder Steuerzahler selbst bestimmen kann, wie viel er für die Förderung seines Berufs ausgibt. Auch wenn nur angemessene Kosten abzugsfähig sind, ist diese Angemessenheit vom Finanzamt nur in Ausnahmefällen zu prüfen. Trotzdem versuchen Dir die Fiskalknechte weiszumachen, die Mietkosten für Deine 3-ZimmerLuxuswohnung seien unangemessen hoch, und wollen Dir nur die Vergleichskosten für eine kleinere und billigere Wohnung zugestehen. 60 qm ist dabei die magische Grenze, bis zu der Du keine Probleme mit der Angemessenheit hast (Vfg der OFD Düsseldorf v. 29. 1. 1997 – S 2367A – St 12; FG München v. 28. 5. 2001 – 13 K 3522/98). Ist Deine Wohnung größer, kannst Du in der Regel nur die anteilig auf 60 qm entfallenden Kosten absetzen. Diese Kürzung wird auch dann vorgenommen, wenn Du im Rahmen Deiner doppelten Haushaltsführung eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim nutzt (Hess FG v. 25. 8. 2005 – 13 K 11/05). Diesem Ansinnen, das fiskalischer Kleinigkeitskrämerei die Krone aufsetzt, kannst Du entgegenhalten, Du hättest Dich ja um eine kleinere Wohnung bemüht, aber trotz intensiver Suche keine gefunden. Die Lage auf dem Markt für Kleinwohnungen sei hoffnungslos, und Du seist gezwungen gewesen, Dir die teure und eigentlich auch für Deinen Geschmack zu große Wohnung zu mieten. Am besten legst Du ein paar Maklerangebote über sehr teure kleine Wohnungen bei, die man Dir angeboten hat. Außerdem soll Dir doch der pingelige Fiskalknecht mal zeigen, wo es die kleinen angemessenen Wohnungen zu mieten gibt. Das Ganze kannst Du dann noch damit unterstützen, dass Du auch später versucht hast, eine kleinere und billigere Wohnung zu finden. Zumindest unter diesen besonderen Bedingungen hast Du eine gewisse Chance, mit mehr als 60 qm durchzukommen (FG Köln v. 14. 5. 1997 – EFG 1997 S. 1108).
Drei Wege, sich zu ruinieren: durch Frauen, der schönste Weg; durch Spielen, der schnellste Weg; durch Computer, der sicherste Weg.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Mach aus Deiner Luxusbehausung durch ein Arbeitszimmer eine angemessene Wohnung! 425
Nützt Dein ganzes Argumentieren nichts, weil sich der Fiskalknecht wieder ein- 425 mal bornierter anstellt, als die Polizei erlaubt, greif zu einem Kniff. Sicher hast Du doch als Spitzenkraft Deines Betriebs auch nach Feierabend genug zu arbeiten. Wenn Du sowieso weit weg von Deinen Lieben schuften musst, ist es doch viel besser, Du tust das unter der Woche, als am Wochenende Arbeit mit nach Hause zu schleppen. Deshalb benötigst Du in Deiner beruflichen Zweitwohnung ein geräumiges Arbeitszimmer – nur deshalb ist sie so groß. Ohne das 15 qm große Arbeitszimmer blieben von der 80 qm großen Drei-Zimmer-Wohnung nur zwei Zimmer mit 65 qm übrig. Da kann man wohl kaum von einer unangemessenen und zu großen Wohnung sprechen (FG München v. 29. 12. 2003 – EFG 2005 S. 1677).
Statt doppelter Haushaltsführung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 426
»Was tun«, fragst Du, »wenn trotz harten Kampfes die doppelte Haushaltsfüh- 426 rung nicht durchzudrücken war?« Nun, dann stellst Du Dich auf den Standpunkt: Wenn ich schon aus mir unerfindlichen Gründen meine Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung nicht absetzen kann, müssen mir alle Fahrten zu meiner Wohnung als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anerkannt werden, denn mein Lebensmittelpunkt ist weiterhin dort. Auf die Entfernung kommt es dabei nicht an (BFH-Urteil v. 13. 12. 1985 – BStBl 1986 II S. 221). Besonders Ledige können damit argumentieren, der Lebensmittelpunkt sei noch am alten Wohnort, weil dort all ihre Lieben, Freunde und Bekannten wohnen und die Vereine beheimatet sind. Rückendeckung gibt ihnen das Finanzgericht München (EFG 1991 S. 605). Siehe auch Rz 406.
427
Phantasie ist gefordert, wenn Du nur gelegentlich Deine Hauptwohnung auf- 427 suchst. Die Fiskalritter werden da nämlich auf den linken Dreh verfallen, sie Dir als Lebensmittelpunkt abzusprechen. Bei mehr als zwei Fahrten im Monat ist alles in Butter, fährst Du seltener, gibt es erhebliche Probleme, und bei unter sechs Fahrten im Jahr soll es mit dem Absetzen der Fahrtkosten nach dem Fiskalwillen ganz aus sein.
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
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Diese Streichgelüste haben allerdings einen empfindlichen Dämpfer bekommen. Der BFH hat nämlich entschieden, dass die Zahl der Heimfahrten zwar ein wichtiges Indiz für den Lebensmittelpunkt sei, aber auf keinen Fall die alleinseligmachende Weisheit, und daher einem Alleinstehenden mit nur drei Heimfahrten im Jahr diese als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anerkannt (v. 10. 2. 2000 – VI R 60/98, DStR 2000 S. 728). Ausschlaggebend ist, dass Du Deinem Finanzamt klarmachst, dass am bisherigen Wohnort Deine persönlichen Bindungen besonders stark sind und Du kein Interesse am Aufbau eines neuen Bekanntenkreises am Beschäftigungsort hast, weil Du dort sowieso nur für eine begrenzte Zeit bleiben willst; dass häufigere Fahrten zum Wohnort allein an der großen Entfernung und den damit verbundenen Kosten scheitern; und dass Deine Hauptwohnung gegenüber der Zweitunterkunft am Arbeitsort deutlich komfortabler ist.
428
Als Familienheimfahrt geht max. eine Fahrt pro Woche durch. So hat das Fi- 428 nanzgericht Rheinland-Pfalz einem Polizisten, der wegen seines ungünstigen Schichtdienstes auf 87 Heimfahrten kam, diese auf 48 zusammengestrichen (EFG 1991 S. 664).
Als Vielfahrer hast Du die Wahl. 429
Gehörst Du zu denen, die es häufiger als einmal in der Woche zu den Lieben 429 zieht, hast Du die Möglichkeit, statt der doppelten Haushaltsführung alle Heimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abzusetzen, wenn das für Dich günstiger ist (BFH-Urteil v. 9. 6. 1988 – BStBl 1988 II S. 990; R 43 Abs. 6 S. 2 LStR). Wissen musst Du dabei aber, dass bei diesen Fahrten jeweils die ersten 20 km gekappt werden, weil sie ja eben keine Familienheimfahrten mehr sind, für die diese Kappung nicht gilt. Beispiel Der verliebte Jungvermählte fährt 2007 dreimal in der Woche von seiner Wohnung am Arbeitsort nach Hause zu seiner Angetrauten. Kosten der doppelten Haushaltsführung:
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Miete für möbliertes Zimmer 12 70 € = 1 Heimfahrt wöchentlich 46 Fahrten à 150 km 0,30 € = Verpflegungskosten 60 Tage à 24 € =
840 € + 2 070 € + 1 440 € 4 350 €
Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: 46 Wochen à 3 Fahrten à (150 km ./. 20 km =) 130 km 0,30 € = 39 € Durch diesen Trick mehr abzusetzen
5 382 € 1 032 €
Natürlich kannst Du nur die tatsächlich durchgeführten Fahrten ansetzen. Weil das Finanzamt meist Unrat wittert, wenn jemand eine Vergünstigung völlig legal für sich beansprucht, kann es Dir passieren, dass man von Dir einen Nachweis über die Fahrleistung Deines Pkws verlangt. Ist diese geringer als das, was Du als Werbungskosten angegeben hast, versuchen sie Dir in die Suppe zu spucken und übersehen dabei möglicherweise, dass Du ja einen Teil der Fahrten mit dem Wagen Deiner Frau unternommen hast, weil Deine Mühle in der Werkstatt war oder einfach nur geschont werden sollte, damit nicht beim Verkauf der Käufer wegen der hohen Fahrleistung den Kaufpreis drückt.
Als Bau- und Montagearbeiter landest Du den ganz großen Wurf! 430
Spitzennachricht für Dich, wenn Du als Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätig- 430 keit an Deiner Einsatzstelle übernachtest. Der BFH hat endlich Schluss mit dem Unsinn gemacht, Du würdest dadurch eine doppelte Haushaltsführung begründen. Der Vorteil für Dich liegt klar auf der Hand. Deine gesamten Kosten werden wie bei Dienstreisen berücksichtigt, und wenn Du zudem noch vermeidest, regelmäßig zum Betrieb Deines Arbeitgebers zu fahren, gilt das ohne zeitliche Begrenzung, also nicht etwa nur für die ersten drei Monate (BFH v. 11. 5. 2005 – BStBl 2005 II S. 782). Lediglich bei den Verpflegungspauschalen ist nach drei Monaten an derselben Baustelle Schluss. Vor allem bei den Fahrtkosten klingelt es gewaltig in Deinem Geldsäckel, wenn Du mit dem eigenen Auto fährst! Egal, ob Du ein- oder dreimal pro Woche nach Hause fährst, Du setzt jede Fahrt mit der hohen Dienstreisepauschale ab. Und so sieht die Rechnung z. B. bei einem sechsmonatigen Einsatz auf einer Baustelle aus: Unterkunftskosten (lt. Nachweis) 25 € pro Übernachtung 96 Übernachtungen
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2 400 €
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12. Doppelte Haushaltsführung und was alles an Mehrausgaben dazugehört
Mehraufwand für Verpflegung 1.–3. Monat An- und Abreisetag (4 pro Woche) 12 € 48 Tage = Volle Tage (1 pro Woche) 24 € 12 Tage = Fahrtkosten Heimfahrten (2 pro Woche, einfache Entfernung 150 km) 24 Wochen à 2 Fahrten = 48 300 km 0,30 € = Fahrten Unterkunft – Baustelle (einfache Entfernung 5 km) 24 Wochen à 5 Tage = 120 10 km 0,30 € = Werbungskosten insgesamt
576 € 288 €
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864 €
4 320 €
360 €
4 580 € 7 844 €
Da keine doppelte Haushaltsführung vorliegt, hast Du auch ohne eigenen Hausstand keine Probleme, Deine Unterkunftskosten und Verpflegungspauschalen als Werbungskosten abzusetzen.
Setz zweimal Umzugskosten! 431
So eine doppelte Haushaltsführung ist ja für eine gewisse Zeit vielleicht ganz 431 nett, weil Du unter der Woche am Abend tun und lassen kannst, was Du willst. Doch irgendwann wirst Du Dir Gedanken über eine Familienzusammenführung machen. Also stiefelst Du los und suchst eine passende Wohnung. Damit die ganze Sache für Dich nicht zu teuer wird, wirst Du das Finanzamt kräftig zur Ader lassen. Zunächst einmal wirst Du Deine Fahrtkosten zur Wohnungssuche mit 0,30 € je Kilometer unter berufsbedingten Umzugskosten ansetzen. Dann natürlich den Umzug in die neue Wohnung, denn schließlich ziehst Du ja mit Deiner Familie aus Zeitersparnisgründen in die Nähe Deiner Arbeitsstelle (vgl. E Rz 382). Doch damit nicht genug. Du musstest ja schließlich und endlich Deine berufliche Zweitwohnung aufgeben. Auch diese Umzugskosten kannst Du absetzen und darüber hinaus die Kosten für deren Renovierung (FG München – EFG 1992 S. 187 rk). Am besten bewahrst Du die Belege für die Renovierung auf.
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III. Berufliche Kosten der Arbeitnehmer
Natürlich achtest Du als ehrlicher Steuerzahler peinlichst darauf, dass Dir nicht etwa Rechnungen für Tapeten und Farbe zur Herrichtung Deiner neuen Familienwohnung dazwischengeraten.
Bring mit »dreifacher« Haushaltsführung das Finanzamt zur Weißglut! 432
Seid Ihr beide, Du und Deine bessere Hälfte, an getrennten Orten auswärts 432 tätig und habt Ihr beide dort für die Zeit unter der Woche eine Unterkunft gemietet, dann ist »dreifache« Haushaltsführung angesagt. Denn wenn Ihr beide nicht am Wohnort arbeitet, muss das Finanzamt für jeden von Euch doppelte Haushaltsführung anerkennen (FG Rheinland-Pfalz v. 16. 10. 1992 – EFG 1993 S. 300 und BFH v. 6. 10. 1994 – BStBl 1995 II S. 184).
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283 Lieber Heinz, hier bei uns ist alles noch beim Alten. Du musst Dir also keineSorgen in Deinen Ferien machen. Wenn wir die letzten Raten für das Schlafzimmer und die ersten für den neuen Geschirrspüler nicht bezahlen, dann können wir ohne weiteres diegeforderte Anzahlung für den Wäschetrockner aufbringen. Liebe Grüße von Deiner Muschi (Aus »Sehr geehrter Herr Firma!«, dtv)
IV. Der Lohnsteuerabzug Vorab: Vorsicht ist geboten, wenn Du bei den Gehaltsverhandlungen zu Deinem neuen Job nach dem Motto »Wer nicht blufft, der kommt zu nichts« verfahren bist und zu Deinem alten Gehalt ein paar tausend Euro hinzugedichtet hast. Du musst wissen, Dein neuer Chef kommt Dir auf die Schliche, sobald Du ihm den Ausdruck der Lohnbescheinigung von Deiner alten Firma vorlegst, denn auf der ist der bisher erhaltene Lohn eingetragen. Allerdings ist Dein neuer Brötchengeber auf die Lohnbescheinigung nicht mehr zwingend angewiesen, er kann die Lohnsteuer auch so berechnen. Da zudem die Lohnsteuerdaten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, steht auf der Rückseite Deiner Lohnsteuerkarte keine verfängliche Eintragung mehr. Also behältst Du den Papierausdruck Deiner Lohnsteuerdaten der alten Firma einfach für Dich, und schon kannst Du Dich bei Deinem neuen Boss nicht mehr in die Nesseln setzen. Zwei Mücken vor dem Finanzamt. Sagt die eine: »Komm! Es ist zwecklos, die saugen selbst.«
1. Die Steuerkarte und die Steuerklassen 433
Das Eintreiben der Steuer für Arbeitseinkünfte hat der Fiskus bekanntlich den 433 Betrieben aufgebürdet. Sie haben für jeden ihrer Arbeitnehmer die (Lohn-) Steuer festzustellen, vom Arbeitslohn einzubehalten und an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die Höhe der Lohnsteuer wird – außer im Fall der Pauschalierung – aus der Lohnsteuertabelle abgelesen. Dabei werden die persönlichen Verhältnisse (Familienstand und Kinder) des Arbeitnehmers nach dem Stand vom 20. 9. des Vorjahres berücksichtigt, die in verschlüsselter Form, ausgedrückt durch Steuerklassen, auf der Lohnsteuerkarte angegeben sind. 1. In die Steuerklasse I gehören Arbeitnehmer, die a) ledig sind, b) verheiratet, verwitwet oder geschieden sind und bei denen die Voraussetzungen für die Steuerklasse III oder IV nicht erfüllt sind; 2. in die Steuerklasse II gehören die unter Nummer 1 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld für mindestens ein Kind zusteht und ein Freibetrag für Alleinerziehende gewährt wird;
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IV. Der Lohnsteuerabzug
3. in die Steuerklasse III gehören Arbeitnehmer, a) die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und aa) der Ehegatte des Arbeitnehmers keinen Arbeitslohn bezieht oder bb) der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse V eingereiht wird, b) die verwitwet sind, wenn sie und ihr verstorbener Ehegatte zum Zeitpunkt seines Todes unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und zu diesem Zeitpunkt nicht dauernd getrennt gelebt haben, für das Kalenderjahr, das dem Todesjahr des Ehegatten folgt, c) deren Ehe aufgelöst worden ist, wenn aa) im Kalenderjahr der Auflösung der Ehe beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und nicht dauernd getrennt gelebt haben und bb) der andere Ehegatte wieder geheiratet hat, von seinem neuen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt und er und sein neuer Ehegatte unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, für das Kalenderjahr, in dem die Ehe aufgelöst worden ist; 4. in die Steuerklasse IV gehören Arbeitnehmer, die verheiratet sind, wenn beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Arbeitnehmers ebenfalls Arbeitslohn bezieht; 5. in die Steuerklasse V gehören die unter Nummer 4 bezeichneten Arbeitnehmer, wenn der Ehegatte des Arbeitnehmers auf Antrag beider Ehegatten in die Steuerklasse III eingereiht wird; 6. die Steuerklasse VI gilt bei Arbeitnehmern, die nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen, für die Einbehaltung der Lohnsteuer vom Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis.
2. Ab welchem Verdienst bin ich überhaupt steuerpflichtig? 434
Das zu wissen ist wichtig, wie wir bei verschiedenen Tricks gesehen haben. Am 434 einfachsten ersieht man dies aus der Jahreslohnsteuertabelle. Ich gebe hier die Mindestgrenzen an, ab denen man Lohnsteuer zu zahlen hat. Dabei ergeben sich unterschiedliche Beträge, je nachdem, ob für Dich die allgemeine oder die besondere Lohnsteuertabelle anzuwenden ist. Der Unterschied zwischen den beiden Tabellen liegt in der Höhe der als Freibetrag eingearbeiteten Vorsorgepauschale, mit der im laufenden Jahr Deine Versicherungsbeiträge abgegolten werden. In der allgemeinen Lohnsteuertabelle, die vorrangig für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer gedacht ist, ist die Vorsorgepauschale höher, weil sie eine Zusatzkomponente für die gezahlten Altersvorsorgebeiträge (Rentenversicherung) enthält. Diese Freibetragskomponente fehlt bei der besonderen Lohnsteuertabelle, die deshalb in erster Linie bei nicht sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern zur Anwendung kommt, wie Beamten, Richtern, Soldaten etc., Pensionären und Rentnern, die sich ihre Rente durch einen Job aufbessern.
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3. Frei- und Pauschbeträge
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Beginn der Lohnsteuerpflicht Allgemeine Lohnsteuertabelle 2007 Steuerklasse
Monatstabelle
Jahrestabelle
€
€
I/IV
898,65
10 783,99
II
1 031,99
12 383,99
III
1 701,49
20 417,99
V
77,24
926,99
VI
0,57
6,99
Besondere Lohnsteuertabelle 2007 Steuerklasse
Monatstabelle €
I/IV
Jahrestabelle €
813,40
9 760,99
II
930,24
11 162,99
III
1 550,15
18 601,99
V
77,24
926,99
VI
0,57
6,99
3. Frei- und Pauschbeträge 435
Beim Lohnsteuerabzug im Jahr 2007/2008 sind folgende Frei- und Pauschbe- 435 träge eingearbeitet: ● Ein Tabellengrundfreibetrag für alle von 7 664 €, der sich in Steuerklasse III auf 15 328 € verdoppelt. Er entfällt in den Steuerklassen V und VI. ● Ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € in den Steuerklassen I bis V. Bei Bezug von Versorgungsbezügen (Pensionen, Werksrenten etc.) beträgt der Pauschbetrag nur 102 €. ● Ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 €, der sich in Steuerklasse III auf 72 € verdoppelt. Er entfällt in den Steuerklassen V und VI. ● Gestaffelte Vorsorgepauschalen: 2007: Arbeitslohn 2,786 % + Arbeitslohn 11 % (max. 1 500 € [StKl I, II, IV] bzw. 3 000 € [StKl III]). 2008: Arbeitslohn 3,184 % + Arbeitslohn 11 % (max. 1 500 € [StKl I, II, IV] bzw. 3 000 € [StKl III]). ● Ein Entlastungsbetrag für alleinerziehende Steuerzahler mit Kind in einer Höhe von 1 308 € (109 € monatlich) in der Steuerklasse II.
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28.08.2007 14:29:35 Uhr
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IV. Der Lohnsteuerabzug
● Kinderfreibeträge sind nicht in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Allerdings wird ein Kinderfreibetrag von monatlich 304 € (mit der Zahl 1,0) bzw. von 152 € (mit der Zahl 0,5 – Eltern sind geschieden, leben dauernd getrennt oder sind nicht verheiratet) und ein Betreuungsfreibetrag von monatlich 180 € (Zahl 1,0) bzw. 90 € (Zahl 0,5) bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags berücksichtigt.
4. Wähle die Steuerklasse richtig, wenn Du und Dein Ehepartner verdienen 436
Wenn Du und Dein Ehegatte in einem Arbeitsverhältnis steht, könnt Ihr Euch 436 beide die Steuerklasse IV eintragen lassen oder einer die Steuerklasse III und der andere die Steuerklasse V. Für welchen der beiden Fälle Ihr Euch entscheidet, solltet Ihr möglichst vor Jahresbeginn festlegen. Lasst eine eventuelle Änderung unbedingt vor dem 31. 12. vornehmen. Da Ihr nach Beginn des Jahres nur einmal die Steuerklasse wechseln dürft, haltet Ihr Euch so die Tür für einen erneuten Wechsel offen. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Einen zweiten Wechsel im laufenden Jahr erlaubt der Fiskus, wenn einer von Euch arbeitslos wird oder aus anderen Gründen zu arbeiten aufhört. Findet der arbeitslose Ehegatte im Lauf des Jahres einen neuen Job, ist sogar noch ein drittes Mal eine Steuerklassenänderung drin. Und ein weiteres Mal, wenn Ihr Euch im Lauf des Kalenderjahrs trennt. Anträge auf Änderung der Lohnsteuerklasse können bei der zuständigen Gemeinde bis zum 30. November des Jahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt.
437
Bei der Kombination III/V z. B. kann man viel Steuern sparen, wenn ein Ehe- 437 gatte viel weniger verdient als der andere oder nur als Aushilfe tätig wird. Denn in Klasse V sind die geringsten, in Klasse III die höchsten Freibeträge eingearbeitet. Werdet Ihr beide aber nach Steuerklasse IV besteuert, so ergibt sich zumeist eine Überzahlung, die Du durch eine Antragsverlängerung erstattet bekommen kannst. Wirst Du nach der Steuerklasse III und Dein Ehegatte nach der Steuerklasse V besteuert, wird Euch in der Regel zu viel Lohnsteuer einbehalten, wenn Dein Ehegatte mehr als 40 % (Faustregel) zum Gesamteinkommen beiträgt. Dagegen wird zu wenig Lohnsteuer einbehalten, wenn er weniger als 40 % des Gesamteinkommens erzielt und dieses ca. 16 000 € jährlich übersteigt. Wenn Ihr später allerdings den Antrag auf Ausgleichsveranlagung stellt, wird alles wieder ausgeglichen und ist es gleich, ob Ihr Lohnsteuer nach den Klassen III und V oder nur nach der Klasse IV bezahlt habt. Denn dann werden beide Einkünfte in einen Topf geworfen und besteuert, und zwar nach der Splittingtabelle, die der Steuerklasse III entspricht.
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4. Wähle die Steuerklasse richtig, wenn Du und Dein Ehepartner verdienen
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Mit welcher Steuerklassenkombination er sich am besten stellt, muss jeder für seine persönlichen Verhältnisse selbst ausrechnen (Tabellen siehe E Rz 439, E Rz 440). Wer es ganz genau wissen will, kann sich die günstigste Kombination auch im Internet ausrechnen lassen (www.ofd.niedersachsen.de > Aktuelles& Service, Steuerberechnungen). Die Tabellen gehen jeweils vom Monatslohn des höherverdienenden Ehegatten aus. Dazu ist angegeben der Monatslohn des geringerverdienenden Ehegatten, der bei einer Steuerklassenkombination III/V nicht überschritten werden sollte. Der höherverdienende Ehegatte erhält dann die Steuerklasse III. Anderenfalls kommt die Steuerklassenkombination IV/IV in Betracht. Die Tabelle 2007 kannst Du auch für 2008 benutzen, wenn es nicht noch zu drastischen Änderungen beim Steuersatz kommt. Beispiel Bei einem Arbeitnehmerehepaar – beide rentenversicherungspflichtig – ohne Kinder bezieht der höherverdienende Ehegatte 2007 einen Monatslohn (nach Abzug etwaiger Freibeträge) von 2 100 €. Wenn der Monatslohn des geringerverdienenden Ehegatten nicht mehr als 1 290 € (siehe Spalte 2 der ersten Tabelle) beträgt, führt die Steuerklassenkombination III/V zur geringsten Lohnsteuer. Übersteigt er 1 290 €, ist die Steuerklassenkombination IV/IV günstiger.
438
Die Leistungen des Arbeitsamts richten sich nach Leistungsgruppen, die wie- 438 derum von Deiner Steuerklasse am 1. Januar abhängen. Wenn Du verheiratet bist und schon vor Beginn des neuen Jahres weißt, dass Du dann arbeitslos wirst, solltest Du unbedingt noch schnell in die Steuerklasse III wechseln, um die höheren Leistungen nach der Leistungsgruppe C zu kassieren. Dein Ehepartner wechselt in die Steuerklasse V, auch wenn Ihr dadurch zunächst einmal zu viel Lohnsteuer zahlt. Die könnt Ihr Euch aber im übernächsten Jahr durch eine Antragsveranlagung (hieß früher Jahresausgleich) vom Finanzamt zurückholen. Das fehlende Arbeitslosengeld durch falsche Steuerklassenwahl dagegen ist ein für allemal verloren. Eine Änderung der Steuerklasse im Lauf des Jahres, in dem Du arbeitslos wirst oder während Du Leistungen vom Arbeitsamt beziehst, wird von diesem mit Argusaugen auf ihre Zweckmäßigkeit hin untersucht. Im Klartext bedeutet das: Das Arbeitsamt macht den Steuerklassenwechsel nur mit, wenn dadurch für Euch insgesamt eine niedrigere Lohnsteuer herausspringt. Habt Ihr eine andere Kombination der Steuerklassen gewählt, setzt es fiktiv die günstigere an. Erkundigt Euch also vorher beim Arbeitsamt, ob sich eine Änderung der Steuerklassen für die Berechnung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc. lohnt.
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439
IV. Der Lohnsteuerabzug
A) Tabelle zur richtigen Steuerklassenwahl 2007 (bei Rentenversicherungspflicht des höherverdienenden Ehegatten) Monatlicher Arbeitslohn A* in €
Monatlicher Arbeitslohn B* in € bei . . . des geringerverdienenden Ehegatten Rentenversicherungspflicht
1 1 250 1 300 1 350 1 400 1 450 1 500 1 550 1 600 1 650 1 700 1 750 1 800 1 850 1 900 1 950 2 000 2 050 2 100 2 150 2 200 2 250 2 300 2 350 2 400 2 450 2 500 2 550 2 600 2 650 2 700 2 750 2 800 2 850 2 900 2 950 3 000 3 050 3 100 3 150 3 200 3 250 3 300
Monatlicher Arbeitslohn A* in €
Rentenversicherungsfreiheit
2 473 546 629 722 817 863 898 945 988 1 034 1 061 1 088 1 117 1 145 1 174 1 213 1 255 1 290 1 329 1 397 1 471 1 557 1 609 1 651 1 687 1 721 1 754 1 786 1 816 1 829 1 840 1 851 1 862 1 875 1 887 1 899 1 912 1 925 1 937 1 965 1 999 2 031
3 473 546 629 722 838 892 946 1 000 1 050 1 102 1 131 1 162 1 203 1 256 1 316 1 379 1 441 1 496 1 548 1 599 1 646 1 691 1 732 1 773 1 810 1 846 1 880 1 913 1 945 1 958 1 970 1 980 1 993 2 006 2 017 2 029 2 042 2 056 2 069 2 096 2 132 2 165
Monatlicher Arbeitslohn B* in € bei . . . des geringerverdienenden Ehegatten Rentenversicherungspflicht
4 3 350 3 400 3 450 3 500 3 550 3 600 3 650 3 700 3 750 3 800 3 850 3 900 3 950 4 000 4 050 4 100 4 150 4 200 4 250 4 300 4 350 4 400 4 450 4 500 4 550 4 600 4 650 4 700 4 750 4 800 4 850 4 900 4 950 5 000 5 050 5 100 5 150 5 200 5 250 5 300 5 350 5 400
439
5 2 064 2 098 2 132 2 164 2 198 2 233 2 265 2 300 2 335 2 370 2 408 2 447 2 485 2 527 2 568 2 611 2 656 2 702 2 750 2 800 2 851 2 902 2 958 3 015 3 074 3 137 3 203 3 273 3 344 3 417 3 493 3 574 3 660 3 750 3 843 3 949 4 062 4 198 4 357 4 594 5 035
Rentenversicherungsfreiheit
6 2 189 2 220 2 255 2 285 2 320 2 355 2 393 2 432 2 472 2 515 2 559 2 604 2 651 2 700 2 750 2 804 2 860 2 918 2 977 3 043 3 111 3 183 3 260 3 341 3 435 3 535 3 643 3 771 3 930 4 135 – – – – – – – – – – –
* Nach Abzug etwaiger Freibeträge.
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4. Wähle die Steuerklasse richtig, wenn Du und Dein Ehepartner verdienen
440
289
B) Tabelle zur richtigen Steuerklassenwahl 2007 (bei Rentenversicherungsfreiheit des höherverdienenden Ehegatten) Monatlicher Arbeitslohn A* in €
Monatlicher Arbeitslohn B* in € bei . . . des geringerverdienenden Ehegatten Rentenversicherungspflicht
1 1 250 1 300 1 350 1 400 1 450 1 500 1 550 1 600 1 650 1 700 1 750 1 800 1 850 1 900 1 950 2 000 2 050 2 100 2 150 2 200 2 250 2 300 2 350 2 400 2 450 2 500 2 550 2 600 1 650 2 700 2 750 2 800 2 850 2 900 2 950 3 000 3 050 3 100 3 150 3 200 3 250
Monatlicher Arbeitslohn A* in €
Rentenversicherungsfreiheit
2 599 679 761 838 868 897 940 958 975 992 1 011 1 033 1 056 1 078 1 101 1 123 1 147 1 171 1 199 1 234 1 270 1 304 1 337 1 389 1 445 1 512 1 576 1 614 1 649 1 682 1 717 1 752 1 786 1 818 1 853 1 888 1 922 1 958 1 991 2 025 2 059
3 599 679 761 853 898 945 994 1 015 1 035 1 054 1 077 1 101 1 125 1 150 1 177 1 215 1 260 1 308 1 358 1 410 1 464 1 514 1 556 1 594 1 631 1 666 1 701 1 737 1 771 1 806 1 842 1 878 1 913 1 947 1 983 2 018 2 055 2 090 2 124 2 160 2 196
Monatlicher Arbeitslohn B* in € bei . . . des geringerverdienenden Ehegatten Rentenversicherungspflicht
4 3 300 3 350 3 400 3 450 3 500 3 550 3 600 3 650 3 700 3 750 3 800 3 850 3 900 3 950 4 000 4 050 4 100 4 150 4 200 4 250 4 300 4 350 4 400 4 450 4 500 4 550 4 600 4 650 4 700 4 750 4 800 4 850 4 900 4 950 5 000 5 050 5 100 5 150 5 200 5 250 5 300
440
5 2 095 2 129 2 163 2 198 2 233 2 266 2 302 2 339 2 376 2 414 2 454 2 494 2 536 2 580 2 624 2 670 2 719 2 768 2 820 2 873 2 928 2 986 3 046 3 110 3 174 3 245 3 317 3 391 3 469 3 553 3 638 3 728 3 825 3 931 4 046 4 181 4 344 4 576 5 010 –
Rentenversicherungsfreiheit
6 2 232 2 267 2 303 2 340 2 380 2 419 2 460 2 505 2 549 2 594 2 643 2 691 2 744 2 798 2 854 2 912 2 976 3 042 3 112 3 185 3 263 3 351 3 442 3 546 3 660 3 801 3 964 4 198 – – – – – – – – – – – –
* Nach Abzug etwaiger Freibeträge.
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IV. Der Lohnsteuerabzug Immer wenn die Eltern die Schnauze voll haben, müssen die Kinder hungrig zu Bett. (W. Mitsch)
5. Mehrere Arbeitsverhältnisse 441
Wenn Du mit Deinem Arbeitgeber nicht ein klares Aushilfsverhältnis verein- 441 barst, bist Du grundsätzlich verpflichtet, bei Dienstbeginn eine Lohnsteuerkarte vorzulegen. Das gilt auch, wenn Du mehrere Dienstverhältnisse begründest. Bei einem zweiten und weiteren Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten. Das ist alles gut und schön, wenn Du genügend verdienst, denn es hat sich ja mittlerweile herumgesprochen, dass für Einkommen über dem Grundfreibetrag die Steuer mindestens 15 % ausmacht. Wenn Du aber mit dem ersten Arbeitsverhältnis nicht steuerpflichtig bist, zahlst Du mit einem zweiten und mit weiteren unweigerlich zu viel, weil man Dir ja stur nach Steuerklasse VI die Steuer einbehält. Du solltest in einem solchen Fall unbedingt einen Antrag auf Ausgleichsveranlagung stellen, damit Dir die über das Jahr zu viel gezahlte Steuer erstattet wird.
442
Natürlich ist es nicht sonderlich berauschend, wenn Du, nur weil Du zwei Jobs 442 hast, in denen Du jeweils 440 € im Monat verdienst, im Lauf des Jahres Lohnsteuer abdrücken sollst, während Dir das bei nur einem Job mit 880 € Monatsverdienst erspart bleibt. Ja, Du liest richtig. Für Dein erstes Dienstverhältnis bekommst Du z. B. die Steuerklasse I, für jedes weitere stellt Dir die Stadt eine Steuerkarte mit der Steuerklasse VI aus. Und so sieht dann der Lohnsteuerabzug aus: 2 Jobs à 440 € 1 Job à 880 € Lohnsteuer Arbeitsverhältnis 1 (StKl I) (440 €) = 0 € (880 €) 0,00 € Lohnsteuer Arbeitsverhältnis 2 (StKl VI) (440 €) = 66 € Lohnsteuer insgesamt (monatlich) 66 € 0,00 € Lohnsteuer insgesamt (jährlich)
792 €
0,00 €
Berücksichtigst Du auch die Kirchensteuer (ca. 71 €) und den Solidaritätszuschlag (0 €), zahlst Du während des Jahres ca. 863 € an Steuern, auf deren Erstattung Du warten musst, bis sich das Finanzamt bequemt, Deine Steuererklärung im Jahr darauf zu bearbeiten und einen Steuerbescheid in die Welt zu setzen. In dieser Situation hast Du zwei Möglichkeiten. 443
443 Variante 1 Du kannst nach § 39 a Abs. 7 EStG den lohnsteuerfreien Betrag sozusagen beliebig zwischen der Steuerkarte mit der Steuerklasse I und der mit der Steuerklasse VI verteilen. (Die lohnsteuerfreien Beträge in den einzelnen Steuerklas-
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5. Mehrere Arbeitsverhältnisse
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sen findest Du unter E Rz 434). Verdienst Du also z. B. 500 € in Deinem Erstjob, hast Du einen steuerfreien Betrag von ca. 398 € monatlich, den Du auf die Steuerkarte VI übertragen kannst. Technisch wird das so gelöst, dass Dir der entsprechende Betrag auf der Steuerkarte VI als Freibetrag und auf der Steuerkarte I als Hinzurechnungsbetrag, also quasi als negativer Freibetrag, eingetragen wird.
zur Lohnsteuerkarte Wenn die zusammengerechneten Arbeitslöhne aus Deinen Arbeitsverhältnissen zusammen mit Deinen anderen Einkünften (aufs Jahr gesehen) insgesamt unter den max. steuerfreien Beträgen liegen, solltest Du regelmäßig zu dieser Möglichkeit der Verteilung der Freibeträge greifen, weil dann schlussendlich überhaupt keine Steuern anfallen. 444
444 Variante 2 Hast Du zwei Jobs und liegst mit Deinem Verdienst im einen über 400 € und im anderen bei höchstens 400 €, kannst Du von der Minijobregelung profitieren. Ein Zweitjob bis 400 € bleibt nämlich sozialversicherungsfrei und kann mit dem lächerlichen Betrag von 2 % pauschal besteuert werden. Der Vorteil für Dich: Sowohl die anfallenden pauschalen Sozialversicherungsbeiträge (23 %) als auch die pauschale Steuer (2 %) trägt Dein Arbeitgeber. Du bekommst also den Lohn aus Deinem Zweitjob ohne Abzüge ausgezahlt.
Welche der beiden Varianten günstiger ist, hängt natürlich entscheidend davon ab, wie viel Du im Erstjob verdienst, ob Du die Steuerklasse I hast oder die Steuerklasse III mit doppelt so hohen Freibeträgen. Außerdem musst Du bei Deinen Vergleichen immer beachten, dass Du etwa 20 % Sozialversicherungsbeiträge am Hals hast, wenn Du im Zweitjob mit Deinem Verdienst über 400 € liegst. Machst Du allerdings aus Deinem Zweitjob eine 400-€-Beschäftigung, hast Du aus diesem Arbeitslohn später geringere Rentenansprüche als aus normalem Arbeitslohn und für diesen Teil Deines Lohns auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls Du Deinen Job verlierst. 445
Für Deine Berechnung kannst Du Dich an dem folgenden Beispiel orientie- 445 ren: Du bist 40 Jahre alt und beziehst aus Deinem Hauptjob 1 400 € und aus Deinem Zweitjob 440 € Monatslohn. Um beim Zweitjob von der Minijobregelung zu profitieren, solltest Du auf 40 € Lohnteil verzichten.
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IV. Der Lohnsteuerabzug
Gesamtnetto
Freibetrag Hauptjob StKl III
Bruttoarbeitslohn
1 400,00
Freibetrag 1 701 € (E Rz. 434) – 1 400 €
Gehaltsverzicht
Aushilfe 440 € StKl VI 440,00
Hauptjob StKl III 1 400,00
Aushilfe 400 € 400,00
– 301,00
Hinzurechnungsbetrag
+ 301,00
++
++
++
maßgebender Arbeitslohn (fiktiv)
1 701,00
139,00
1 400,00
400,00
Lohnsteuer
0,00
20,83
0,00
0,00
Kirchensteuer
0,00
1,87
0,00
0,00
Solidaritätszuschlag
0,00
0,00
0,00
0,00
280,00
88,00
280,00
0,00
1 120,00
329,30
1 120,00
400,00
Abzüge:
Sozialversicherung (ca. 20%) Nettoverdienst (Bruttoarbeitslohn ./. Abzüge) Gesamtnetto
1 449,30
1 520,00
Wie Du siehst, fährst Du trotz eines Verzichts auf 40 € Lohn in Deinem Zweitjob wesentlich besser. Unter dem Strich hast Du jeden Monat gut 70 € mehr im Geldsäckel. Aufs Jahr gerechnet macht das immerhin ein Plus von ca. 840 €. Und der Arbeitgeber Deines Zweitjobs spart – Deinen Gehaltsverzicht eingerechnet – durch die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern unter dem Strich ca. 28 € im Monat. Das sollte ihm die Sache doch wohl schmackhaft machen.
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293 Das zahllose Beamtenheer ist die wahre Peitsche Deutschlands. (Freiherr vom Stein)
V. Lohnsteuerermäßigung durch Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte 446
Beantrage beim Finanzamt, schon für das laufende Jahr einen Freibetrag auf 446 der Lohnsteuerkarte einzutragen. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Betrieb von Deinem Arbeitslohn einbehalten muss. Das Finanzamt verteilt den Jahresfreibetrag gleichmäßig auf die Monate nach der Antragstellung. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. 11. gestellt werden.
zum Freibetrag Wenn Du den Antrag so spät wie möglich stellst, z. B. erst im November, wird der Jahresfreibetrag in voller Höhe bei der Lohnsteuerberechnung für Dezember abgezogen. Hast Du bei der Eintragung alle Deine Kosten durchdrücken können, weil Du durch die späte Antragstellung alles belegen konntest, hast Du damit gleichzeitig die Antragsveranlagung, die vom Finanzamt gemacht wird, quasi vorgezogen und als Erster Dein Geld zurück. Der Kinderfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte durch Änderung der Lohnsteuerklasse berücksichtigt. Bring dazu die Geburtsurkunde des Kindes mit. 447
Auf der Lohnsteuerkarte können mit Einschränkung folgende Freibeträge ein- 447 getragen werden: ● Werbungskosten nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 €; ● beruflich bedingte Kinderbetreuungskosten (§ 4 f EStG); ● Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Renten und dauernde Lasten, Kirchensteuern, Steuerberatungskosten (z. B. die Kosten für dieses Buch), Aufwendungen für die Berufsausbildung und für private Kinderbetreuungskosten nach Abzug des Sonderausgabenpauschbetrags von 36 €/72 €; ● außergewöhnliche Belastungen, Unterhalts- und Ausbildungsfreibeträge, Freibetrag für Haushaltshilfen, Pflegepauschbetrag, Kinderbetreuungskosten.
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V. Lohnsteuerermäßigung durch Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Ein Freibetrag wird in diesen Fällen nur eingetragen, wenn die Aufwendungen bzw. die abziehbaren Beträge insgesamt mindestens 600 € betragen. Liegst Du unter dieser Grenze, kannst Du die Steuerermäßigung erst im Rahmen einer Antragsveranlagung oder Veranlagung zur Einkommensteuer beantragen. Ohne Einschränkung und ohne Beachtung der 600-€-Grenze können folgende Beträge eingetragen werden: ● Behindertenpauschbetrag; ● Verluste, die sich insgesamt ergeben beim Zusammenrechnen Deiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften; ● Verluste aus Kapitaleinkünften; ● ein in den Vorjahren noch nicht ausgeglichener Verlustabzug; ● Förderbeträge für – zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale (§ 10 f EStG), – schutzwürdige Kulturgüter (§ 10 g EStG), – selbstgenutztes Wohneigentum in Ostdeutschland (§ 7 FördG). 448
Für Vorsorgeaufwendungen wird in keinem Fall mehr ein Freibetrag eingetra- 448 gen. Vorsorgeaufwendungen sind insbesondere die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- oder Todesfallversicherungen und zu Bausparkassen. Die Vorsorgeaufwendungen werden bei der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet ist. Wenn Dir höhere Vorsorgeaufwendungen entstehen, kannst Du diese bei einer etwaigen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Osnabrück-Schilda Auf dem Marktplatz wurden drei megamoderne Klohäuschen aufgestellt (Musikberieselung, automatische Spülung, elektronische Türöffner) – für 180 000 €. Das teure Zeug taugte nix: Mal musste die Feuerwehr mit der Brechstange anrücken, um eine eingeklemmte Tür aufzubrechen, mal ging das Häuschen, wie von Geisterhand gesteuert, auf, und der entblößte Benutzer stand im Freien.
Lass Dir den Freibetrag auf Zuruf eintragen! 449
Die Eintragung von Freibeträgen ist einfach: Du nimmst Deine Steuerkarte zur 449 Hand und beantragst, den Freibetrag wie im Vorjahr und die gleiche Kinderzahl
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V. Lohnsteuerermäßigung durch Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
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einzutragen. Du setzt jetzt im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung nur noch das Kreuzchen an den magischen Satz »Die Verhältnisse haben sich nicht wesentlich verändert« – und siehe da, der Fiskalritter wird ganz klein. Ohne einen einzigen Beleg zu Gesicht zu bekommen, muss er den gewünschten Freibetrag/ Kinderzahl auf Deiner Steuerkarte eintragen. Berufe Dich auf § 39 a Abs. 2 S. 5 EStG. Aber der Fiskus wäre nicht der Fiskus, wenn er bei einer so steuerzahlerfreundlichen Regelung nicht noch einen Fallstrick ausgelegt hätte. In diesem Fall heißt die Fußangel Einkommensteuererklärungspflicht. Wer einen Freibetrag beantragt hat, ist verpflichtet, nach Jahresablauf eine Steuererklärung abzugeben, bei der mit Sicherheit die geltend gemachten Kosten eingehend beäugt werden. Das sollte Dich aber nicht schrecken. Selbst wenn sich im Nachhinein Dein Freibetrag als etwas zu hoch erweist und Du ein paar Euro von den vorher eingesparten Steuern zurückzahlen musst, hast Du immerhin ohne Mühen ein schönes zinsloses Darlehen kassiert. Einzige Ausnahme von dieser Steuererklärungspflicht ist die Eintragung des Behindertenpauschbetrags auf der Steuerkarte. Wichtiger Hinweis: Durch Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte erhältst Du im Steuerabzugsverfahren automatisch eine niedrigere Vorsorgepauschale, als Dir aufgrund Deines Lohns zusteht. Denn der Betrieb geht bei der Berechnung der Lohnsteuer von dem um den Freibetrag geminderten Arbeitslohn aus.
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297 . . . Schließlich ist nicht der einzelne für eine Behörde, sondern die Behörde für den einzelnen da. Die Ämter haben sich mit dieser einfachen demokratischen Tatsache abzufinden. (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf – leider 40 Jahre alt. So viel Demokratiebewußtes und den Bürgersinn Stärkendes ist heute nicht mehr zu erwarten.)
VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend 1. Das Verfahren 450
Als Arbeitnehmer hast Du es in der Regel mit drei verschiedenen Verfahren zu 450 tun. Zunächst einmal unterliegt Dein Arbeitslohn im Lauf des Jahres dem Lohnsteuerabzug, der im Wesentlichen die Einkommensteuer abgelten soll. Damit dabei gleich steuermindernde Umstände berücksichtigt werden können, kannst Du Dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Weil die Lohnsteuer aber sehr häufig von Pauschalierungen ausgeht, wird der richtige Steuerbetrag nicht immer genau getroffen. Die Fälle, in denen Du entweder zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt hast, werden nach Ablauf des Jahres durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung beim Finanzamt korrigiert.
451
Willst Du Dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen, kannst Du freiwillig eine 451 Einkommensteuererklärung abgeben, eine sog. Antragsveranlagung. Andererseits verzichtet auch der Fiskus nicht ohne Not auf Geld. Steht zu erwarten, dass Du zu wenig Steuern gezahlt hast, wird von Dir zwingend die Abgabe der Steuererklärung verlangt, eine sog. Pflichtveranlagung.
452
452 Was macht das Finanzamt? Auch bei der Antragsveranlagung durch das Finanzamt wird der im Kalenderjahr bezogene steuerpflichtige Arbeitslohn zugrunde gelegt. In dem Antrag wirst Du aber alle möglichen Steuervergünstigungen geltend machen, z. B. die Geburt eines Kindes, berufliche Kosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Die Frist für die Antragsveranlagung beträgt zwei Jahre. Den Antrag auf Veranlagung für 2007 kannst Du also bis zum 31. 12. 2009, 24 Uhr, stellen. Maßgebend ist dabei, wann der Antrag beim Finanzamt eingeht. Es genügt also nicht, wenn Du Deinen Antrag für 2007 an Silvester 2009 beim Postamt aufgibst, denn dann geht er mit Sicherheit zu spät ein.
453
Wenn Du Deinen Antrag in der Nacht von 31. Dezember auf 1. Januar direkt in 453 den Hausbriefkasten des Finanzamts wirfst, so bekommt er den Eingangsstempel des letzten Werktags.
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VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend
Stellst Du allerdings am letzten Tag der Abgabefrist (31. 12.) fest, dass Du kein Antragsformular hast, genügt leider kein formloses Schreiben an das Amt (»Unterlagen werden nachgereicht«), um die Frist zu wahren. Du musst immer einen Antrag ausfüllen. Im Notfall kannst Du Dir ein Formular aus dem Internet herunterladen – Adresse: www.finanzamt.de. 454
Das Finanzamt hat einige formelle Fußangeln eingebaut, bis überhaupt ein 454 wirksamer Antrag vorliegt. Du musst daher unbedingt die folgenden Regeln beachten: ● Der Antrag muss auf dem amtlichen Steuererklärungsformular gestellt werden. Ausnahmen gelten, wenn Du die Steuererklärung am PC ausdruckst. Übermittelst Du Deine Steuererklärung per Internet ans Finanzamt, genügt der Ausdruck einer »Sparerklärung« auf normalem Papier, die Du unterschreiben musst. Ganz ohne Papier und Unterschrift geht es, wenn Du Dich vom Finanzamt hast zertifizieren lassen. Die elektronische Signatur ersetzt dann Deine Unterschrift. ● Bei zusammen veranlagten Eheleuten muss der Antrag von beiden unterschrieben werden, es sei denn, dem stehen wichtige Gründe entgegen (z. B. wenn ein Ehegatte im Lauf des Jahres verstorben ist oder Ihr eine elektronische Signatur verwendet). ● Die Lohnsteuerkarte mit der vom Arbeitgeber vollständig ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigung muss beigefügt werden, wenn die Lohnsteuerdaten ausnahmsweise nicht elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden. ● Ebenso müssen Unterlagen über die Zeiten, in denen Du nicht beschäftigt warst (z. B. Leistungsbescheid des Arbeitsamts, Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Krankengeld), eingereicht werden. Solche Bescheinigungen verlangt dass Finanzamt immer, wenn Dein Arbeitgeber in Zeile 2 Deiner Lohnsteuerbescheinigung Eintragungen zu Unterbrechnungszeiträumen ohne Lohnanspruch vorgenommen hat. Du musst diesen Formalkram unbedingt beachten! Denn ansonsten kann es Dir passieren, dass Dein Antrag wegen Formfehlern als nicht gestellt gilt. Ist dann irgendwann die Zweijahresfrist abgelaufen, musst Du die ersehnte Steuerrückzahlung abschreiben (EFG 1985 S. 89).
455
Statt einer Erstattung aus der Einkommensteuerveranlagung erhältst Du eine 455 Nachzahlungsforderung? Das kann Dir tatsächlich passieren. Arbeitslosengeld und -hilfe sind zwar nach wie vor steuerfrei, werden aber bei der Besteuerung Deiner steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt. Dabei wird der Steuersatz zugrunde gelegt, der sich ergeben würde, wenn Arbeitslosengeld und -hilfe steuerpflichtig wären. So etwas nennt der Gesetzgeber »Progressionsvorbehalt« (§ 32 b EStG u. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Hast Du neben Arbeitseinkünften Leistungen der Agentur für Arbeit oder Krankengelder erhalten und kannst nur in geringem Umfang
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1. Das Verfahren
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Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder andere Steuerermäßigungen absetzen, beantwortet Dir ein Blick in die Steuertabelle im Anhang die Frage, ob Du noch etwas nachzuzahlen hast. 456
Die Abgabe einer Steuererklärung ist allerdings keine freiwillige Sache mehr 456 für Dich, wenn Deine dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen im Jahr über 410 € liegen. So muss z. B. ein Arbeitsloser mit steuerpflichtigem Arbeitslohn nach § 46 EStG eine Steuererklärung abgeben, wenn er mehr als 410 € Arbeitslosengeld bezogen hat. Er wird dann veranlagt und wird meistens (Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts nach § 32 b EStG) nachzahlen müssen. Ob kündbare und damit ebenfalls von Arbeitslosigkeit bedrohte Beamte eine solche Entscheidung getroffen hätten? Diese Ungerechtigkeit trifft Dich auch, wenn Du mehr als 410 € aus ● Kurzarbeiter-, Saison-Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Überbrückungs- oder Übergangsgeld, ● Kranken-, Mutterschafts- oder Verletztengeld, ● Entschädigung nach dem Bundesseuchengesetz, ● Versorgungskrankengeld oder Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bezogen ● oder nach einem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Einkünfte hast. München gewährte seinem Stardirigenten eine Gehaltserhöhung von 370 000 DM. Der Maestro der Philharmoniker verfügt damit über Jahreseinnahmen von 3,4 Millionen DM. (stern)
für Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe 457
Als Bauarbeiter hast Du bei witterungsbedingten Lohneinbußen Anspruch auf 457 Saison-Kurzarbeitergeld, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Daneben erhältst Du aber unter Umständen auch noch ein sog. Zuschusswintergeld oder ein Mehraufwandswintergeld. Diese Zahlungen sind bei Dir ebenfalls steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG, R 4 Abs. 3 LStR), unterliegen aber nicht dem Progressionsvorbehalt. Zu dieser positiven Nachricht kommt eine weitere dazu: Die o. g. Leistungen musst Du zusammen mit Deinem Arbeitgeber durch die sog. Winterbeschäftigungsumlage in Höhe von 2 % des Arbeitslohns finanzieren. Den von Dir ge-
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VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend
zahlten Arbeitnehmeranteil zu dieser Umlage von 0,8 % kannst Du als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt darf Dir nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers diese Steuervergünstigung nicht mit dem Argument streitig machen, die Umlage hänge mit späteren steuerfreien Einnahmen zusammen und sei daher gem. § 3 c EStG nicht abzugsfähig (vgl. BT-Drs. 16/429 Seite 12 und Vfg des Bayerisches Landesamts für Steuern v. 9. 5. 2007 – S 2354 – 10 St 32/St 33).
für schnelle Steuererstattung 458
Wenn Dein Geld nach sechs Wochen noch nicht eingetrudelt sein sollte, wird es 458 Zeit, etwas Druck zu machen. Sei ruhig penetrant und erkundige Dich mehrmals, wo Deine heißersehnte Steuererstattung bleibt. Schließlich hast Du auf der ersten Seite der Steuererklärung das Kästchen »Ich rechne mit einer Steuererstattung« angekreuzt. Das bedeutet für Dein Finanzamt, dass es Deinen Fall bevorzugt bearbeiten muss. Fruchten Deine Anrufe nicht und kommt Dir der für Dich zuständige Staatsdiener gar mit Ausreden wie »Arbeitsüberlastung«, »Urlaubsvertretung«, »Krankheit« etc., wende Dich gleich an den Vorsteher des Finanzamts:
Sehr geehrter Herr Vorsteher, ich habe am . . . . . . meine Einkommensteuererklärung eingereicht, bis heute aber keinen Bescheid erhalten. Eine Bearbeitungszeit von nunmehr über . . . Wochen erscheint mir mehr als genug, zumal mir die Steuer immer sofort abgeknöpft wird. Arbeitskollegen und Bekannte von mir haben ihr Geld längst erstattet bekommen. Da ich dringend wegen größerer Ausgaben auf die Steuererstattung angewiesen bin, möchte ich Sie bitten, sich meiner Sache doch einmal persönlich anzunehmen. Vielleicht können Sie den Amtsschimmel, der in einem Teil Ihres Hauses offensichtlich nur im Schritt geht, einmal in leichten Trab, besser allerdings in gestreckten Galopp versetzen. Mit freundlichen Grüßen ..................... (Datum, Unterschrift)
Wenn auch das nichts bringt, fahre schwereres Geschütz auf. Setze dem Finanzamt eine kurze Frist und sage ihm, nach deren Ablauf möge es Dein Schreiben als Beschwerde ansehen und der Oberfinanzdirektion zuleiten.
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1. Das Verfahren
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459
459 Todesfall Die Erben eines Lohnsteuerpflichtigen sind berechtigt, einen Antrag auf Ausgleichsveranlagung für den Verstorbenen zu stellen. Ist Dein Ehepartner mitten aus dem Leben gerissen worden, kannst Du per Antragsveranlagung beantragen, dass Dir dessen zu viel gezahlte Lohnsteuer zugute kommt. Vergiss auch nicht, von der Firma des Verstorbenen eventuell nachträglich zu zahlendes Gehalt oder ausstehende Provisionen zu fordern. Weil die Beträge, die Du nun erhältst, auf Deinen Namen versteuert werden müssen, musst Du Dir eine Lohnsteuerkarte besorgen und diese dem Arbeitgeber des Verstorbenen übergeben. Bist Du kein Arbeitnehmer, lass Dir darauf die Steuerklasse III eintragen und die bisherige Steuerklasse III des verstorbenen Ehegatten im Gegenzug in V ändern. Bist Du selbst berufstätig, bekommst Du eine zweite Steuerkarte mit Steuerklasse VI. Wegen der Steuerklassenkombination III/V bzw. der Steuerklasse VI musst Du für dieses Jahr zwingend eine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Du Steuern nachzahlen musst. Häufig ergibt sich nämlich trotzdem eine Steurerstattung. Der Grund dafür liegt in den sehr hohen Abzügen in der Steuerklasse VI und dem aufgrund des Todes Deines Ehepartners im laufenden Jahr stark schwankenden Arbeitslohn.
460
460 Vermögenswirksame Leistungen Die Arbeitnehmersparzulage für Deine vermögenswirksamen Leistungen bekommst Du nicht mit Deinem Steuerbescheid direkt ausgezahlt. Sie wird nur festgesetzt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn die Festlegungsfristen abgelaufen sind oder Du anderweitig unschädlich über die Anlage verfügst, z. B., weil Dein Bausparvertrag zuteilungsreif geworden ist und Du ihn zum Bau oder Kauf eines Hauses verwendest. Damit Dir die Sparzulage nicht durch die Lappen geht, brauchst Du unbedingt eine »Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen« (Anlage VL) des Instituts, bei dem Deine vermögenswirksamen Leistungen angelegt sind.
Achtung: Es gibt Finanzämter, die bei fehlender Bescheinigung zwar Deine Steuererklärung bearbeiten und einen Einkommensteuerbescheid erlassen, den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage aber einfach ignorieren. Sei also auf der Hut. 461
461 Wahl der günstigsten Veranlagungsart Hier einen Überblick zu gewinnen ist nicht einfach, gilt es doch, zunächst zwischen der Einzelveranlagung und der Ehegattenveranlagung zu unterscheiden. Letztere kommt nur für Verheiratete in Betracht, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Folge: Sie werden zusammen veranlagt unter Anwendung der günstigen Splittingtabelle. Alle anderen werden einzeln veranlagt. Für sie kommt nur die Grundtabelle in Frage, wenn man vom Witwensplitting einmal absieht. Wer nämlich seinen Ehepartner verliert,
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VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend
kann im nächsten Jahr noch einmal – trotz Einzelveranlagung – den Splittingtarif erhalten. Verheiratete können aber auch die Zusammenveranlagung abwählen und sich für die getrennte Veranlagung entscheiden oder im Jahr der Eheschließung für die besondere Veranlagung, um z. B. Verluste absetzbar zu machen oder einen günstigen Steuersatz zu erhalten. 462
462 Die besondere Veranlagung Für das Jahr der Eheschließung können Verheiratete die besondere Veranlagung wählen. Dann werden sie steuerlich so gestellt, als ob sie nicht geheiratet hätten. Das kann für Steuerzahler mit Kindern günstiger sein. Oder wenn einem der Ehegatten der Splittingtarif auch ohne die Heirat zustünde, weil er seit dem Vorjahr verwitwet ist. In diesem Fall wird im Jahr der Eheschließung durch den Antrag auf besondere Veranlagung nämlich dreimal der Grundfreibetrag berücksichtigt.
463
463 Die Zusammenveranlagung Diese hauptsächlichste Form der Veranlagung kommt für alle Ehegatten in Betracht, wenn sie mindestens eine Zeitlang im Jahr zusammengelebt haben. Das ist eigentlich die steuergünstigste Form (die durch Ankreuzen in der Steuererklärung gewählt werden kann) für alle Ehen, in denen nur jeweils ein Partner einen Verdienst bezieht. Warum? Weil es für Verheiratete die günstige Splittingtabelle gibt. Hier wird die Steuer so berechnet, als würde jeder Ehepartner 50 % aller gemeinsamen Einkünfte verdienen. Das heißt praktisch, dass jeder Partner den Grundfreibetrag erhält und die steuerliche Progression stark abfällt.
Schieb das Getrenntleben vor Deiner Scheidung so lange es geht hinaus! 464
Soll ich Dir mal sagen, was Du 2007 mehr an Steuern zahlst, wenn Du nach 464 einer Scheidung plötzlich in Steuerklasse I statt III eingestuft wirst? Jahresbruttolohn StKl. III StKl. I Unterschied € € € € 15 000 0 714 714 30 000 1 634 4 885 1 749 Der Vorteil, der sich aus der Zusammenveranlagung ergibt, beträgt 2007 max. 7 914 € und wird bei einem Einkommen zwischen 104 300 € und 250 000 € erreicht. Bei höheren Einkommen steigt dieser Vorteil durch die Einführung der
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1. Das Verfahren
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Reichensteuer zwischen 250 000 € und 500 000 € schrittweise auf dann max. 15 414 € an. Auch fallen – falls überhaupt noch – weniger Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an.
Rette mit einem gemeinsamen Wohnsitz die Vorteile des Splittingtarifs! 465
Lebst Du das ganze Jahr über von Deinem Ehepartner getrennt, so ist der ach 465 so günstige Splittingtarif vertan. Um diesen zu retten, reicht es aus, wenn Ihr Euch einmal im Jahr versöhnt. Gemeinsame Urlaubsreisen allein können den verlorenen Splittingtarif allerdings nicht wieder herbeizaubern, solange getrennte Haushalte beibehalten werden (FG Köln v. 14. 10. 1992 – 3 K 666/92). Also fackle nicht lange, klemm Dir eine Flasche Wein unter den Arm und mach Schönwetter bei Deinem Expartner. Du hast steuerlich das Beste erreicht, wenn er damit einverstanden ist, dass Du Deinen ersten Wohnsitz wieder bei ihm anmeldest. Dann habt Ihr für den Fiskus eine gemeinsame Anschrift, und alles ist – wenigstens für die Steuer – in Butter. Für den Splittingtarif reicht dieser ernsthafte Versöhnungsversuch, auch wenn er in die Hose gegangen ist. So jedenfalls das FG Köln im Urteil vom 21. 12. 1993 – 2 K 4543/92 nrk (EFG 1994 S. 791). Dem haben sich inzwischen auch die Richter beim FG Münster angeschlossen. Einen den Splittingtarif rettenden Versöhnungsversuch haben sie anerkannt, obwohl die Ehegatten sich, 6 Wochen, nachdem sie wieder zusammengezogen waren, erneut verkracht und getrennt hatten (Urteil v. 22. 3. 1996 Seid Ihr geschieden, so wisse: Scheidungsakten sind für den Fiskus tabu (BFHUrt. v. 12. 6. 1991 – BStBl 1991 II S. 806). Hast Du im Scheidungsprozess geschwindelt, um Deine Ehe möglichst schnell hinter Dich zu bringen, und als Beginn des Getrenntlebens einen zu frühen Termin angegeben, ist das kein Beinbruch. Dem Finanzamt solltest Du wahrheitsgemäß sagen, dass die Trennung erst nach Jahresbeginn stattgefunden hat. Dadurch rettest Du für ein Jahr die Steuerklasse III bzw. den Splittingtarif. Denn für die Steuerklasse bzw. den Tarif sind immer die Verhältnisse zu Jahresbeginn maßgebend.
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466 Die getrennte Veranlagung Sie ist nur in folgenden Fällen für Dich und Deinen Ehepartner vorteilhafter als die Zusammenveranlagung: 1. Wenn Dein Ehepartner aus einer der sieben Einkunftsarten einen Verlust erlitten hat, Euer Einkommen aber auch so schon nicht zu einer Steuer führen würde.
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VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend
2. Wenn einem von Euch Einkünfte mit sog. Progressionsvorbehalt zugeflossen sind, z. B. steuerfreie ausländische Einnahmen oder Arbeitslosengelder. Hierbei ist aber eine Kontrollrechnung anhand der beiden Steuertabellen zu machen und zu ermitteln, was vorteilhafter ist. 3. Wenn einer der Partner Einkünfte hat, die ermäßigt zu besteuern sind. Meist wird es sich dabei um Gewinne aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs oder um Abfindungen aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis handeln. Auch hier ist eine Rechnung zur Kontrolle nötig. 4. Wenn das Einkommen für die Eigenheimzulage und damit auch das Baukindergeld zu hoch ist. Bei der Eigenheimzulage ist der Gesamtbetrag von Erstund Vorjahr maßgebend. Der darf 70 000 €/140 000 € zzgl. 30 000 €/15 000 € je Kind nicht übersteigen (Bauantrag/Kaufvertrag nach dem 31. 12. 2003). Dabei stellt das Gesetz aber nicht auf das zu versteuernde Einkommen ab, sondern auf die Summe der positiven Einkünfte (= ohne Abzug von Verlusten). 5. Wenn beide Partner annähernd gleich verdienen, einer selbständig und der andere Arbeitnehmer ist. In diesem Fall könnt Ihr durch die getrennte Veranlagung ein paar tausend Euro vom Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen retten.
Lass Dich vom geschiedenen Ehegatten nicht über den Tisch ziehen! 467
Ist Dein Ehemaliger während der Trennung bzw. Scheidung zu Deinem Feind 467 geworden? Ist er ein Quertreiber, und Ihr könnt Euch bei der Wahl Eurer Veranlagung nicht einigen? Für die Zeit vor der tatsächlichen Trennung könnt Ihr beide grundsätzlich nämlich noch Zusammenveranlagung wählen. Es kann jedoch sein, dass für den einen die Zusammenveranlagung günstiger wäre, für den anderen aber die getrennte Veranlagung. Dazu merke Dir: Es ist getrennt zu veranlagen, wenn einer der Ehegatten dies beantragt. Dieser einseitige Antrag ist jedoch unwirksam, wenn der Antragsteller keine eigenen Einkünfte hat oder diese so gering sind, dass keine Einkommensteuer anfällt und auch kein Steuerabzug (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Zinsabschlag) vorgenommen worden ist. Dies ist der einzige Fall, in dem das Finanzamt Deinen Wunsch auf getrennte Veranlagung ignorieren kann. Selbst wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann der Antrag auf getrennte Veranlagung und damit die Verweigerung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung unbillig sein. Erscheinen die Interessen des Verweigernden gegenüber den Interessen des Antragstellers geringfügig, kann Letzterer auf
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2. Wann musst Du als Lohnsteuerzahler Belege beibringen?
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Zustimmung klagen. Stattdessen kann er auch Schadenersatz fordern. Diesen Rechtsstreit kannst Du aber nicht im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und mit einer Klage beim Finanzgericht führen, sondern nur vor dem Zivilgericht (BFH v. 7. 2. 2005 – BFH/NV 2005 S. 1083). Trotzdem solltest Du gegen Deinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen mit der Begründung, Du würdest die Zustimmung zur Zusammenveranlagung einklagen. Bitte das Finanzamt, den Einspruch ruhen zu lassen, bis über Deine Klage entschieden ist. So vermeidest Du auf jeden Fall, dass es später einmal Streit wegen der nachträglichen Änderung Deines Steuerbescheids oder eventueller Verjährung gibt.
2. Wann musst Du als Lohnsteuerzahler Belege beibringen? 468
Bei der Antragsveranlagung geht es um absetzbare Ausgaben. Da glaubst Du 468 zumeist, dass die stets durch Belege nachgewiesen werden müssten. Aber: Du unterliegst als Lohnsteuerzahler keinen Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungsfristen wie die Selbständigen. Du musst absetzfähige Ausgaben nur glaubhaft machen! Machst Du allerdings ziemlich hohe Beträge geltend, so kann man schon verstehen, wenn das Finanzamt dafür Belege fordert.
Abzug ohne Belege nach EB-FAGO
469
Die Finanzämter sollen – müssen aber nicht! – aufgrund interner Anweisungen 469 ohne Nachprüfung und ohne Belege zu fordern Folgendes anerkennen: EB-FAGO-Tabelle Fahrten zur Arbeitsstätte (5-Tage-Woche)
230 Arbeitstage
(6-Tage-Woche)
285 Arbeitstage
bei beruflichen Ausgaben (Werbungskosten) bis zu
110 € jährlich
für Arbeitsmittel (Schreibmaschine, Aktentasche, Fachliteratur, Berufskleidung usw.)
bis zu
150 € jährlich
für Beiträge an Berufsverbände
bis zu
16 € jährlich
bis zu
256 € jährlich
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für Kontoführungsgebühren für Reisekosten, wenn Du eine Kostenaufstellung einreichst
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VI. Mach in der Einkommensteuererklärung alles geltend
EB-FAGO-Tabelle bei Hausbesitz bis zu
25 500 € jährlich
für Reparaturkosten, wenn Du eine Einzelaufstellung über Deine Kosten vorlegst
bei Sonderausgaben bis zu
2 050 € jährlich
bis zu
100 € jährlich
für Versicherungsbeiträge für Spenden
bei außergewöhnlichen Belastungen bis zu
2 050 € jährlich
für selbstgetragene Krankheitskosten. Einzelaufstellung ist auch bei niedrigerem Aufwand erforderlich.
unbegrenzt abzugsfähig:
Beerdigungskosten. Belege sind nur in Zweifelsfällen vorzulegen.
bis zu
900 €
für Fahrtkosten Behinderter (Grad der Behinderungen 70 % + »G« oder mehr als 80 %)
bis zu
4 500 €
bei Merkzeichen »aG« (außergewöhnliche Gehbehinderung), »H« (hilflose Person) und »Bl« (blind) oder bei Zuerkennung der Pflegestufe III
Wie gesagt, sind die Fiskalknechte nicht an die interne Anweisung gebunden. Es kann Dir also durchaus passieren, dass Du an ein besonders pingeliges Exemplar geraten bist, das trotz Unterschreiten der Grenzen Nachweise verlangt. Falls Du solche nicht hast und auch nicht mehr nachträglich besorgen kannst, bleibt Dir nur, kräftig zu jammern und auf Deinen Beweisnotstand zu verweisen, weil Du Dich auf die Behandlung in den Vorjahren verlassen und für die Bagatellbeträge keine Belege aufgehoben hast.
470
470 Bundeseinheitliche Prüfkriterien Um den Steuerzahlern das Leben schwer und die Hölle heiß zu machen, hat sich der Fiskus eine besondere Foltermethode – genannt »GNOFÄ 1. 1. 1997« – einfallen lassen. Hintergrund dieses Wortungetüms ist: Die Fiskalknechte vor Ort bekommen bestimmte Fälle vom Computer zugewiesen, die sie besonders intensiv prüfen müssen. Falls Du das Pech haben solltest, als solcher Intensivprüfungsfall ausgewählt zu werden, musst Du damit rechnen, dass für jeden noch so kleinen Cent Belege verlangt werden. Und wenn die nicht vorliegen, Deine Kosten nicht anerkannt werden. Die Prüfung erfolgt per Zufall und wird nach Höhe der Einkünfte gestaffelt. Je niedriger Dein Einkommen im Vorjahr war, um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ausgerechnet Dein Fall ausgewählt wird. Während Du in der obersten Einkommenskategorie (= Summe der Einkünfte größer als 200 000 € bzw. Summe der Verluste größer als 100 000 €) damit rechnen musst, fast jedes Jahr auf Herz und Nieren durchleuchtet zu werden, trifft es Dich als Mitglied der untersten Kategorie rein rechnerisch nur etwa alle 50 bis 200 Jahre.
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2. Wann musst Du als Lohnsteuerzahler Belege beibringen?
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Das Besondere an dieser Regelung ist, dass Dein Fall bei einer Intensivprüfung generell akribisch unter die Lupe genommen wird und sich die Fiskalknechte nicht etwa nur auf unschlüssige Dinge stürzen. Daher kann es Dir passieren, dass auch Selbstverständlichkeiten aufs Korn genommen werden und Du z. B. die Geburtsurkunden Deiner Kinder vorlegen musst. Aber damit nicht genug! Jahr für Jahr nehmen sich die Finanzer unter der Bezeichnung Prüffelder wechselnde Teilbereiche der Steuererklärungen besonders vor. So werden sie in einem Jahr in den Arbeitszimmerkosten herumwühlen, im nächsten Jahr haben sie es dann möglicherweise auf Computer abgesehen und im übernächsten Jahr vielleicht auf Vermietungseinkünfte. Durch diese Prüforgien werden die eigentlich recht praktischen und sowohl dem Steuerzahler als auch dem Fiskus Geld und Arbeit sparenden Nichtprüfungsgrenzen fast zur Makulatur.
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309 Was zugunsten des Staates begonnen wird, geht zuungunsten der Welt aus. (Karl Kraus)
VII. Nebeneinkünfte – Veranlagung von Arbeitnehmern 1. Wann musst Du als Arbeitnehmer eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben? 471
Wir haben eingangs gesehen, dass die Lohnsteuer nur ein Kind der Einkom- 471 mensteuer ist. Wenn das Finanzamt glaubt, dass Dir – der Du ja eigentlich einkommensteuerpflichtig bist – vom Lohn zu wenig Lohnsteuer einbehalten wurde, sagt es sich: Schicken wir dem Burschen doch eine Einkommensteuererklärung zu, in der er alle seine Einkünfte genauestens spezifizieren soll. Vielleicht gibt es doch irgendwo ein Eckchen bei ihm, das wir steuerlich nicht erfassten. Die Höhe Deines Einkommens als Arbeitnehmer allein hat keinen Einfluss darauf, ob Du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. Der Fiskus verlangt von Dir aber eine Steuererklärung in folgenden Fällen: ● Wenn Du oder Dein Ehegatte neben dem Arbeitseinkommen andere Einkünfte bezieht, die insgesamt über 410 € hinausschießen. Betroffen sind alle Einkünfte von Dir als Gewerbetreibender, Land- und Forstwirt, sonstig Selbständiger, Freiberufler, ferner Einkünfte aus Vermietung, Kapital, Renten oder Spekulationsgeschäften. Dabei werden positive Einkünfte mit Verlusten, z. B. aus der Vermietung eines Hauses, verrechnet.
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Nebeneinkünfte bis 410 € sind also steuerfrei. Wenn sie aber über diesen Betrag hinausgehen, schlägt der Fiskus zu, zunächst behutsam, denn zwischen 410 € und 820 € gewährt er einen Freibetrag (Härteausgleich) in Höhe der Differenz zwischen den Nebeneinkünften und 820 €. Beispiel Nebeneinkünfte Grenzbetrag ./. Nebeneinkünfte Freibetrag zu versteuern
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500 € 820 € – 500 € 320 €
– 320 € 180 €
● Wenn einer aus mehreren Arbeitsverhältnissen Entlohnung oder Gehalt bezieht.
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VII. Nebeneinkünfte – Veranlagung von Arbeitnehmern
● Wenn einer steuerfreie Bezüge über 410 € hatte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. ● Wenn jemand Arbeitslohn bezogen hat, von dem zu Recht keine Steuer abgezogen wurde. ● Wenn bei Ehegatten einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde. ● Wenn einer während eines Teils des Jahres rentenversicherungsfreien und während der übrigen Zeit rentenversicherungspflichtigen Arbeitslohn bezogen hat. ● Wenn jemand auf seiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag wegen Verlust aus Vermietung und Verpachtung oder wegen Förderung von Wohneigentum eingetragen hat. ● Wenn jemand sich einen Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen auf der Lohnsteuerkarte eintragen ließ. ● Wenn bei einem Elternpaar einer den vollen Kinderfreibetrag eingetragen bekam und der andere bisher beschränkt Steuerpflichtige im Lauf des Jahres unbeschränkt steuerpflichtig wurde. ● Wenn auf Antrag eines Elternteils der Kinderfreibetrag übertragen wurde. ● Wenn nach Zustimmung der Mutter der Vater die Steuerklasse II erhielt oder er den Haushaltsfreibetrag beantragte. ● Wenn bei Scheidung einer der Geschiedenen oder bei Tod des Ehegatten der Überlebende im selben Jahr wieder heiratete. ● Wenn geschiedene oder dauernd getrennt lebende Elternpaare einen Kinderausbildungsfreibetrag oder einen Pauschbetrag für ein körperbehindertes Kind anders als hälftig aufgeteilt haben. Ein Steuerzahler kann auch von sich aus die Einkommensteuerveranlagung beantragen, wenn er ● ausländische Steuer angerechnet haben möchte, ● einen ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte beantragen will, ● Verluste aus einer anderen Einkunftsart als der nichtselbständigen angerechnet haben möchte, ● Verlustabzüge und Verlustrückträge geltend machen will, ● gezahlte Kapitalertragsteuer von der Steuerschuld abgezogen haben möchte, ● Körperschaftsteuer auf seine Steuerschuld angerechnet wissen, zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet bekommen will (Quelle: § 46 EStG), ● wenn er als Ehegatte eine getrennte oder besondere Veranlagung wünscht.
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3. Wie verhalte ich mich geschickt bei Nebeneinkünften?
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2. Abgabetermin für die Steuererklärung 473
Das Finanzamt verlangt für die Einkommensteuerveranlagung eine Einkom- 473 mensteuererklärung, auf amtlichem Vordruck, versteht sich. Die Erklärung soll bis zum 31. 5. des folgenden Jahres abgegeben werden. Wird die Erklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 30. 9. (§ 149 AO). Wird sie nicht rechtzeitig abgegeben, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 AO).
474
Meist sind die Finanzämter nicht kleinlich mit der Verlängerung der Abgabe- 474 frist bis zum 30. 9. auch für Steuerzahler, die keinen Steuerberater engagieren. Ruf am besten Deinen Sachbearbeiter beim Amt an (Durchwahl steht auf dem letzten Steuerbescheid) und vereinbare eine großzügige Fristverlängerung. Notiere Dir Name, Datum und Uhrzeit.
3. Wie verhalte ich mich geschickt bei Nebeneinkünften? 475
Hast Du neben Deinen Arbeitseinkünften andere Einkunftsquellen, die 475 insgesamt mehr als 410 € einbringen, musst Du, wie schon gesagt, eine Einkommensteuererklärung abgeben (= Zwangsveranlagung). Ob dabei eine Steuernachforderung droht oder ob Du eine Erstattung einstreichst, hängt natürlich davon ab, wie hoch Deine Nebeneinkünfte sind und ob Du Steuerermäßigungen geltend machen kannst. Hast Du neben Deinen Arbeitseinkünften Verluste aus einer anderen Einkunftsart, wirst Du von Dir aus eine Erklärung abgeben, um die Verluste berücksichtigen zu lassen (= Antragsveranlagung).
mS
Chaos, wohin man blickt, nichts als Chaos! (Dr. W. Dann, ehem. Präsident der Bundessteuerberaterkammer, zum deutschen Steuerrecht)
Arbeite nebenberuflich als selbständiger Fotograf! Warum nicht Dein Hobby professionell ausüben? Luftige Bilder von netten Modellen lassen sich ganz gut an Boulevardzeitungen verkaufen.
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VII. Nebeneinkünfte – Veranlagung von Arbeitnehmern
»Und was bringt mir das? Nehmen wir mal an, ich bekomme für ein Foto 150 € und kann zehn davon im Jahr absetzen, dann sind das 1 500 €, mit denen ich sicher nicht umsatzsteuerpflichtig bin«, sagst Du, »aber ich werde damit einkommensteuerpflichtig. Wenn ich die Abschreibung für meine Fotoausrüstung, die Spesen für die Modelle und die Beiträge an die Berufsgenossenschaft rechne, bleibt vielleicht ein Tausender übrig, den ich aber noch versteuern muss. Richtig. Nur nicht richtig, wenn Du Deinen Konz gelesen hast. Der rät Dir nämlich: Stell doch Deinen Ehepartner, Deine Tochter oder Deinen Vater als Hilfskraft ein. Sie kann Dir die Ausleuchtlampen halten oder als Schreibkraft die Zeitschriftenredaktionen anschreiben und mit Deinen Bildchen bombardieren, Deine Bücher führen, Terminvereinbarungen mit Deinen Modellen treffen ... Du schließt mit Deiner Hilfskraft einen Arbeitsvertrag, den das Finanzamt anerkennen muss, auch wenn Du hauptberuflich nicht selbständig bist. Vereinbare darin, dass Deine Hilfskraft z. B. als Teilzeitkraft wöchentlich ein Entgelt von 50 € erhält. Der Monatslohn beträgt dann ca. 200 €, und Du kannst von der Minijobregelung Gebrauch machen. Es fallen lediglich pauschale Sozialversicherungsbeiträge (15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung) und lächerliche 2 % Pauschalsteuern an, insgesamt also 30 %, die Du als Betriebsausgaben abziehen kannst. Und so sieht Deine Rechnung für das Finanzamt aus: Einnahmen 1 500 € ./. Ausgaben für Schreibmaterial, Fotoausrüstung, Modelhonorare – 500 € ./. Gehalt Aushilfe 12 200 € – 2 400 € ./. Pauschalabgaben – 720 € = Verlust aus Fotografentätigkeit – 2 120 € Steuerersparnis bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 30 % 636 € womit Du die Abgaben auf den Aushilfsjob wieder heraushast. Gleichzeitig hast Du z. B. Deiner besseren Hälfte künftige Rentenansprüche verschafft. Die fallen übrigens deutlich attraktiver aus, wenn Ihr auf den Rentenpauschalbeitrag zusätzlich 4,9 % des Lohns drauflegt. Gehört Ihr zu den Besserverdienenden, kann die Steuerersparnis sogar bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, also ca. 1 090 €, betragen. 476
Aufpassen musst Du allerdings, dass das Finanzamt ein solches Tätigsein nicht 476 als (steuerlich unbeachtet zu lassende) Liebhaberei auslegt. Deshalb solltest Du nach ein paar Anlaufjahren auch mal einen kleinen Gewinn ausweisen. Außerdem solltest Du vermeiden, dass ortsansässige Fotografen mit der Handwerksordnung winken oder Dir gar das Gewerbeaufsichtsamt ins Haus kommt: Denn Fotograf darf sich nur nennen, wer die entsprechende Gesellenprüfung abgelegt hat, ein selbständiger Fotograf braucht sogar die Meisterprüfung. Deshalb solltest Du Dich tunlichst nicht Fotograf, sondern z. B. »Fotodesigner« nennen
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3. Wie verhalte ich mich geschickt bei Nebeneinkünften?
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und offiziell nur Reportage- und künstlerische Fotos anfertigen. Eine solche Tätigkeit ist durch die Handwerksordnung nicht geschützt.
477
Wenn beide Ehepartner Nebeneinkünfte von 410 € im Jahr haben, werden sie 477 nochmals extra veranlagt. Das Finanzamt fordert für die 820 € eine Steuer zwischen 140 € und 394 € nach. Dem kann man entgehen, indem man einen Antrag auf getrennte Veranlagung stellt. In diesem Fall muss das Finanzamt den Freibetrag von 410 € zweimal gewähren und somit die Versteuerung der gesamten 820 € ins Wasser fallen lassen. Zwar verliert man dann den Splittingvorteil, aber wenn beide Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen beziehen, macht der kaum etwas aus.
Drück gelegentliche Vermittlungsprovisionen unter die Steuergrenze! 478
Viele Leute sind zu bange, sich nebenbei etwas zu verdienen, weil sie glau- 478 ben, Scherereien mit der Steuer zu bekommen. Das ist aber Unsinn. Das Finanzamt ist dazu da, seine Schröpfköpfe nach den gesetzlichen Bestimmungen anzusetzen, und die besagen nun mal, dass bei Arbeitnehmern Nebeneinkünfte unter 410 € im Jahr nicht steuerpflichtig sind. Liegst Du also insgesamt unter 410 €, brauchst Du keine Steuererklärung abzugeben. Und denk daran: Verluste aus einer anderen Einkunftsart kannst Du mit Deinen positiven Nebeneinkünften aufrechnen. Wenn Du mal alle Fahrgelder, das Arbeitsmaterial, den Kleider- und Wäscheverschleiß, die Waschkosten etc. von dem abziehst, was Du in die Hand gedrückt bekommst (und wofür Du dem anderen eine Quittung gibst, damit er es von seiner Steuer absetzen kann), mindert sich der erhaltene Betrag sicher beträchtlich!
479
Und selbst wenn die steuerfreien 410 € überstiegen werden sollten, ist bis 820 € 479 (Milderungsregel/Härteausgleich) noch immer nicht alles steuerpflichtig, wie die folgende Tabelle zeigt:
mS
Gesamtbetrag der Nebeneinkünfte
steuerfreier Betrag
dann verbleiben als steuerpflichtiger Rest
€ 450 500
€ 370 320
€ 80 180
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VII. Nebeneinkünfte – Veranlagung von Arbeitnehmern Gesamtbetrag der Nebeneinkünfte 550 600 650 700 750 800 820
480
steuerfreier Betrag 270 220 170 120 70 20 0
dann verbleiben als steuerpflichtiger Rest 280 380 480 580 680 780 820
Trick 17: Wenn Du im Lauf des Jahres merkst, dass Du es wahrscheinlich nicht 480 schaffst, unter 410 € zu bleiben, gib Dir einen Stoß und überlass den Auftrag/die Arbeit einem anderen. Eine Vermittlungsprovision z. B. kann genauso gut von Deinem Vater bezogen werden. Oder von Deinem Ehegatten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die 410-€-Grenze auf die Summe der von den Ehegatten bezogenen Einkünfte bezieht. Überlegt, ob evtl. eine getrennte Veranlagung in Frage kommt ( Rz 478). Ist Trick 17 nicht möglich und kriegst Du mehr Geld auf die Hand, rate ich Dir, das dem Finanzamt zu melden. Besonders wenn Du arbeitslos bist oder befürchten musst, beim Finanzamt verpfiffen zu werden. Denn dann gilt das Steuergeheimnis nicht mehr, und das Finanzamt darf aufgrund von § 31 a AO Deine Bezüge dem Arbeitsamt melden. Was böse für Dich enden könnte. Bei der Berechnung Deiner Nebeneinkünfte werden zwar grundsätzlich alle Einkünfte zusammengerechnet, bestimmte sonstige Einkünfte wie Provisiönchen oder aus Gelegenheitsgeschäften, Vermietung beweglicher Sachen und gelegentlichen Vermittlungen bleiben dabei aber von vornherein unberücksichtigt, sofern sie 256 € im Jahr nicht übersteigen. Die 256 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag, d. h., wenn die Grenze überschritten wird, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Hast Du z. B. als Arbeitnehmer geringe Vermietungseinkünfte von 350 € und aus der einmaligen Vermittlung einer Versicherung Provisionseinkünfte von 250 €,wird die Provision nicht berücksichtigt. Da musst deswegen also weder eine Steuererklärung abgeben noch die Nebeneinkünfte versteuern. Lagen Deine Proviosionseinkünfte dagegen bei 300 € – also über der Grenze von 256 € – werden Sie voll mitgerechnet. Zusammen mit den Mieteinkünften kommst Du nun auf Nebeneinkünfte von 650 € und musst eine Steuererklärung einreichen, aufgrund derer Deine Nebeneinkünfte nachträglich besteuert werden. Da der Gesamtbetrag Deiner Nebeneinkünfte aber unter 820 € liegt, wird ein Härteausgleich (E Rz 479) von 170 € abgezogen und Du musst nur 480 € tatsächlich versteuern. »Wenn das Finanzamt überhaupt von meinen Provisionen weiß!«, lachst Du. Warum Dich in Gefahr begeben? Du hast doch gehört, dass es Dir unbenommen bleibt, einen anderen einen Teil des Betrags quittieren zu lassen. Natürlich muss dieser andere das Vermittlungsgeschäft dazu auch abschließen. Ihn nur die Quittung unterschreiben zu lassen und sonst alles selbst zu machen darf natürlich nicht sein. Das wäre Steuerumgehung, und das willst Du ja nicht.
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3. Wie verhalte ich mich geschickt bei Nebeneinkünften?
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Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht. (Ebner-Eschenbach)
Wirf mit der Wurst nach der Speckseite! 481
Du freust Dich mächtig über die Provision, die Dir die Lebensversicherung für 481 den Vertrag zahlt, den Du gerade vermittelt hast. Die 350 € kannst Du gut brauchen, Du musst ja schließlich noch Dein Häuschen abzahlen. Selbst wenn Du von den 350 € Deine Fahrtkosten – 50 € abziehst, bleiben Dir noch 300 € Denkst Du! Denn nun kommt das Finanzamt, schlägt diese 300 € als Nebenverdienst Deinem Einkommen zu und knöpft Dir so auf Umwegen zwischen 51 und 144 € ab. »Was soll ich denn dagegen machen?«, fragst Du. Ganz einfach. Denk doch einmal nach, wer Dir den Tipp mit Deinem Versicherungskunden gegeben hat. Vielleicht der Papa oder die Freundin? Zeig Dich großzügig und lass als Belohnung einen Fünfziger springen, schließlich hättest Du ohne den Tipp das Geschäft nicht gemacht. Jetzt schau nicht so verwirrt aus der Wäsche. Nun lautet die Rechnung nämlich: Provision 350 € ./. Fahrtkosten – 50 € ./. Unterprovision – 50 € Gewinn 250 € Der Gewinn liegt jetzt nicht mehr über der Freigrenze, und damit sparst Du die gesamte Steuer. Das nenne ich wundersame Geldvermehrung. 50 € ausgegeben und dadurch zwischen 60 € und 166 € gespart!
Wie Du Dir als Hausbesitzer oder mit Nebeneinkommen rd. 400 € Steuer im Jahr sparst 482
Du hast Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses und aus einem Dienst- 482 verhältnis. Oder Du bist Rentner und hast Mieteinkünfte. Alljährlich wirst Du mit Deinem Gesamteinkommen zur Einkommensteuer veranlagt und zahlst zusätzlich Steuern.
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VII. Nebeneinkünfte – Veranlagung von Arbeitnehmern
Nehmen wir an, Du hast im Jahr 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bzw. aus einem früheren Dienstverhältnis in Höhe von 12 000 € Deine Einkünfte aus dem Haus deklarierst Du wie folgt dem Finanzamt: Einnahmen aus Mieten 2 600 € Ausgaben: Grundsteuer 200 € Abschreibung + 200 € Reparaturen + 800 € Versicherungen, Kaminfeger + 100 € Hypothekenzinsen + 400 € + 1 700 € Einkünfte aus Vermietung 900 € + 900 € Gesamtbetrag der Einkünfte Das Finanzamt setzt diese Rechnung fort, zieht Dir die Vorsorge-Pauschale von 1 134 € und den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € ab = und kommt zu einem zu versteuernden Einkommen von Darauf entfällt eine Einkommensteuer von Es zieht die bereits von Dir gezahlte Lohnsteuer ab, das sind und fordert von Dir an Einkommensteuer zuzüglich z. B. 9 % Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zusammen also noch den Betrag von
12 900 € – 1 170 € 11 730 € – + +
756 € 381 € 375 € 34 € 0€ 409 €
Um das zu vermeiden, hättest Du lieber wie folgt überlegen sollen: Das Finanzamt lässt Nebeneinkünfte steuerfrei, solange diese 410 € im Jahr nicht übersteigen. Da ich mit meinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung um diese erfreuliche Grenze herum liege, muss ich mir was einfallen lassen, um darunter zu bleiben. Ich könnte z. B. Hypothekenzinsen am Jahresende gleich für das kommende Jahr mitzahlen, also zweimal 400 €, oder die Grundsteuer mit 200 € im Voraus abdrücken oder dem Handwerker einen Vorschuss in Höhe von 150 € auf seine Rechnung im nächsten Jahr geben. Wenn ich dann noch die Dezembermiete eines zuverlässigen Hausbewohners einen Monat später (nach dem 10. Januar, weil sie Dir das Finanzamt sonst noch dem alten Jahr hinzurechnet – vgl. § 11 EStG) kassiere, bleiben meine Hauseinkünfte unter 410 €. Das Finanzamt kann nichts verlangen, und ich habe die ganze Einkommensteuer gespart. Natürlich gilt das auch für all diejenigen, die kleinere Nebeneinkünfte aus anderen Sparten als Vermietung und Verpachtung haben. Wenn Dein Ehepartner nebenbei Kerzen oder Haushaltswaren vertritt oder Du selbst eine kleinere Versicherungsvertretung oder Einkünfte aus Landwirtschaft hast, darfst Du natürlich keine Einnahmen kürzen, denn das wäre ja
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3. Wie verhalte ich mich geschickt bei Nebeneinkünften?
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Steuerhinterziehung. Aber hier kannst Du ohne weiteres eine Betriebsausgabe in der Höhe machen, dass Du unter 410 € Einkünften bleibst! (BFH v. 13. 3. 1964 – IV 152/63)
Wie Handelsvertreter und andere ihre Einnahmen übertragen 483
Du bist nichtselbständiger Automobilverkäufer. Autohandel ist zwar nicht 483 Deine Sache, aber Du verdienst Dir gern nebenbei ein paar Hunderter mit der Vermittlung von Autos. Die Einnahmen aus diesen Nebengeschäften hast Du bisher wie folgt versteuert: Im Durchschnitt veräußerst Du zwei Wagen zu je 4 000 €. Die Wagen wurden mit je 3 600 € eingekauft. Umsatzsteuer fällt keine an, denn der Umsatz liegt unter der Freigrenze von 16 620 €. Aber an Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zahlst Du etwa 35 % vom Verdienst (800 €), das sind 280 €. Warum? Lass doch Deinen alten Vater eines der Geschäfte mit den Wagen abwickeln! Er kann sich ja auch mal ein paar Euro nebenbei verdienen. Der Vater bezieht eine Pension und hat sonst keinerlei Einkünfte. Er kauft auf seinen Namen eines der Fahrzeuge und verkauft es mit entsprechendem Kaufvertrag, den er unterschreibt. Es stört nicht, dass er keine Gewerbeerlaubnis besitzt. Die Tätigkeit ist lediglich eine gelegentliche, und die ist in diesem Fall nicht steuerpflichtig. Auch eine Gewerbemeldepflicht für den alten Herrn besteht nicht, weil keine Gewerbesteuer zu zahlen ist, da Letztere erst bei einem Gewerbeertrag von 24 500 € beginnt. Das Schöne aber ist, dass der Vater mit dem erzielten Verdienst auch nicht einkommensteuerpflichtig ist, da ja Nebeneinkünfte neben regulären Einkünften aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis bis zu 410 € jährlich nicht zur Einkommensteuer herangezogen werden! Da sein Gewinn aus dem Wagen nur 400 € betragen hat, wäre er auch in den Vorjahren steuerfrei geblieben. Du zahlst ebenfalls nicht, weil Deine Einkünfte aus dem Autohandel jetzt ebenfalls unter 410 € liegen. Deine Gesamtersparnis inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag liegt je nach Steuersatz zwischen 155 und 430 €.
mS
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319 In einer Untersuchung zum Thema »Bürger und Finanzamt« ließ das hessische Finanzministerium unter anderem fragen, was den Leuten an ihrem Amt denn nun am besten gefalle. Kürzeste Antwort: »Der Ausgang.«
VIII. Sonderausgaben 1. Was sind Sonderausgaben? Unter Sonderausgaben versteht man eine Reihe von Lebenshaltungskosten, die zumeist aus sozial- oder steuerpolitischen Gründen einkommensmindernd zum Abzug zugelassen sind. Das Gesetz unterscheidet zwischen Vorsorgeaufwendungen und übrigen Sonderausgaben.
2. Vorsorgeaufwendungen 484
Von den Einkünften können zur Berechnung des Einkommens verschiedene 484 private Ausgaben abgezogen werden, insbesondere Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
485
In einem großen Rundumschlag hat der Fiskus mit dem Alterseinkünftegesetz 485 ab 2005 sowohl die Besteuerung von Renten und Pensionen als auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen auf völlig neue Füße gestellt. Dadurch wirst Du langfristig Deine Aufwendungen für die Altersvorsorge in erheblich größerem Umfang von der Steuer absetzen können als bisher. Im Gegenzug musst Du aber Deine späteren Alterseinkünfte in voller Höhe versteuern, also nicht wie bisher von der Rente nur einen relativ geringen Anteil. Das Prinzip, nach dem Du beim Ansparen Deiner Altersversorgung die Beiträge voll absetzen kannst und dafür in der Zahlungsphase alles voll versteuerst, nennt die Ministerialbürokratie im schönen Fiskaldeutsch »nachgelagerte Besteuerung«. Die Finanzakrobaten haben natürlich ganz schnell gerechnet und festgestellt, wenn sie ab sofort alle Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich abzugsfähig machen, kostet sie das ein Heidengeld. Die Steuermehreinnahmen durch die volle Versteuerung der Renten und Pensionen fließen nämlich erst viel später, wenn die Steuerzahler nach und nach in Rente gehen. Folglich hat man die endgültige Umsetzung der nachgelagerten Besteuerung mit einer Übergangsregelung über sage und schreibe 20 Jahre gestreckt. Für Dich bedeutet das: Du kannst jedes Jahr nur ein kleines Häppchen mehr von Deinen Beiträgen zur Altersvorsorge absetzen, und die neu hinzukommenden Rentner versteuern Jahr für Jahr ein wenig mehr von ihrer Rente.
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VIII. Sonderausgaben
Die Folge, dass wieder alles viel komplizierter wird, haben unsere lieben Volksvertreter wie immer dem Bürger zugemutet. Ich würde zu gern einmal Mäuschen spielen, wenn einige der vermeintlichen Steuerexperten im Finanzausschuss des Bundestags versuchen, die absetzbaren Sonderausgaben eines bestimmten Jahres zu berechnen. Wetten, dass keiner dieser hochbezahlten Volksvertreter auch nur einen Hauch von dem versteht, was er da mit verbrochen hat? 486
a) Was sind Vorsorgeaufwendungen und welche sind steuerlich interessant? 486 Vorsorgeaufwendungen sind im Prinzip Beiträge zu Versicherungen, mit denen Du für Deine Zukunft, das bedeutet für Alter, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Haftpflichtschäden, vorsorgst. Neben Zahlungen an private Versicherungen gehören dazu vor allem Deine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Unterschieden wird dabei letztlich zwischen folgenden Gruppen von Versicherungen:
487
Aufwendungen für die Altersvorsorge (»Basisversorgung«), die auf lange Sicht 487 bis zu 20 000 €/40 000 € (Ledige/Verheiratete) abzugsfähig sind. Dazu gehören Beiträge ● an die gesetzliche Rentenversicherung ● zur landwirtschaftlichen Alterskasse ● zur Künstlersozialkasse ● an berufsständische Versorgungswerke, z. B. Versorgungskassen der Ärzte-, Notar-, Rechtsanwalts-, Steuerberaterkammern etc. ● in eine kapitalgedeckte Altersversorgung (sog. Rürup-Rente), die nach dem 31. 12. 2004 beginnt (keine Beitragszahlung vor dem 1. 1. 2005) Zusätzlich werden, wenn Du Arbeitnehmer bist, Deinen eigenen Beiträgen der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung oder vergleichbare steuerfreie Zuschüsse Deines Brötchengebers zugeschlagen.
488
Sonstige Vorsorgeaufwendungen, die nur sehr eingeschränkt abzugsfähig sind. 488 Dazu rechnen die Beiträge ● zur gesetzlichen oder privaten Arbeitslosenversicherung ● zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung
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2. Vorsorgeaufwendungen
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Einspruch einlegen Die eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung ist verfassungswidrig. Mit den geringen steuerlich anerkannten Beiträgen lässt sich kein existenznotwendiger Krankenversicherungsschutz aufbauen. Der BFH hat deshalb das Bundesverfassungsgericht um Entscheidung gebeten (BFH v. 14. 12. 2005 – BStBl II 2006 S. 312). Solange diese beim Bundesverfassungsgericht unter dem AZ 2 BvL 1/06 laufende Entscheidung aussteht, solltest Du gegen Deinen Steuerbescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen. Das betrifft auch: ● Unfallversicherungen ● Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht ausnahmsweise mit einer „Rürup-Renten-Versicherung“ gekoppelt sind ● reine Risikolebensversicherungen. Dabei ist egal, ob die Hinterbliebenen eine Rente oder eine Kapitalauszahlung bekommen ● Lebensversicherungen, wenn – der Versicherungsvertrag bis spätestens 31. 12. 2004 abgeschlossen wurde und – die erste Beitragszahlung bis spätestens 31. 12. 2004 erfolgte. ● Haftpflichtbeiträge jeglicher Art, sofern sie keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, also die Beiträge für die allgemeine Privathaftpflicht, für die Pkw-Haftpflicht, für das Wohnmobil und das Segelboot. Auch wenn Du Tiere Dein Eigen nennst, für die Du eine Hunde- oder Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, kannst Du die Beiträge hier unterbringen.
Melde als Rentner das Auto Deiner Kinder oder Enkel auf Dich an! Längst sind Deine Kinder erwachsen und stehen selbst im Berufsleben. Trotzdem stehen sie Dir natürlich zur Seite und fahren Dich, seit Du selbst das Autofahren aufgegeben hast, so manches Mal mit ihrem Pkw. Klar steckst Du ihnen dafür immer wieder ein paar Scheinchen zu. Du hast es ja, und sie können es gut gebrauchen. Steuerlich kannst Du das viel schlauer anstellen. Statt übers Jahr gesehen ein paar Hunderter als »Spritgeld« rüberzuschieben, ist es viel geschickter, wenn Du das Auto Deiner Kinder auf Dich anmeldest und die Versi-
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VIII. Sonderausgaben
cherungsbeiträge übernimmst. Für Deine Kinder spielt das in der Regel steuerlich keine Rolle. Die zahlen sich ja schon an der Sozialversicherung dumm und dusslig, so dass die Autoversicherung sich bei der Steuer gar nicht mehr auswirkt. Du kannst dagegen jeden Euro Autohaftpflicht als Sonderausgaben absetzen, wenn Du als Rentner Deinen Höchstbetrag von 1 500 €/3 000 € (Alleinstehende/Verheiratete) noch nicht ausgeschöpft hast. Und als Rentner stehst Du oft vor dem Problem, dass Du gar nicht so viele sonstige Vorsorgeaufwendungen hast, um den Höchstbetrag voll ausschöpfen zu können. Genauso funktioniert das Spielchen, wenn Du z. B. Deinem Enkel ein Auto sponserst. Du ziehst Dir die Haftpflicht an Land, indem das Gefährt auf Deinen Namen angemeldet wird. Damit umgehst Du auch gleich den happigen Anfängertarif in der Autoversicherung, denn Du erhältst den Prämienrabatt für Fahrer mit langjähriger Fahrpraxis und damit einen Prämiensatz von nur 125 %. Dass nicht Du selbst, sondern Dein Enkel die Beulen in das Vehikel fährt, ist dabei ohne Belang. Wichtig in beiden Fällen ist nur, dass Fahrzeug und Versicherung auf Deinen Namen laufen! Denn: Nach der BFH-Rechtsprechung ist zum Abzug von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben grundsätzlich nur berechtigt, wer die Beiträge als Versicherungsnehmer schuldet und entrichtet (BFH-Urt. v. 8. 3. 1995 – BStBl 1995 II S. 637). Als Nachweis hast Du neben dem Versicherungsschein die Überweisung der Prämie von Deinem Konto. Zahlst Du aber Haftpflichtbeiträge, die Dein Enkel oder Deine Kinder als Versicherungsnehmer schulden, sind sie weder bei Dir noch bei Deinen Abkömmlingen absetzbar.
für die Haftpflicht für Dein Wohnungseigentum Das Wohnen im eigenen Haus ist ein schönes, aber teures Vergnügen. Und steuerlich ist nicht viel zu holen. Deshalb vergiss nicht, wenigstens die Gebäudehaftpflicht anzusetzen. Für Deine Eigentumswohnung soll Dir der Hausverwalter den Jahresbetrag nennen, der auf Deine Wohnung entfällt. Dasselbe gilt natürlich auch dann, wenn Du Dein Häuschen oder Deine Wohnung nicht selbst nutzt, sondern z. B. Deine Kinder oder andere Angehörige mietfrei darin wohnen lässt. Aber: Vermietest Du Dein Wohneigentum, fällt die Gebäudehaftpflicht unter die Werbungskosten. 489
489 Beiträge zu zertifizierten Altersvorsorgeverträgen Wenn Du einen zertifizierten Riester-Vertrag abgeschlossen hast, bekommst Du dafür normalerweise die sog. Riester-Zulage. Da bei Ledigen und kinderlosen Ehepaaren die Förderung häufig recht mager ausfällt, wurde zur Ergänzung ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug (§ 10 a EStG) für solche Beiträge
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2. Vorsorgeaufwendungen
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eingeführt. Für 2006/2007: 1 575 €. Ist die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die Riester-Zulage, wird Dir der übersteigende Betrag über Deine Einkommensteuererklärung erstattet. 490
490 b) Was kannst Du von Deinen Vorsorgeaufwendungen höchstens absetzen? Die Höchstbeträge für den Abzug Deiner Vorsorgeaufwendungen werden streng getrennt nach ● Altersvorsorgeaufwendungen und ● sonstigen Vorsorgeaufwendungen berechnet. Du sollst allerdings mit diesen Höchstbeträgen gegenüber der bisherigen Berechnung keinen Nachteil haben. In einer langen Übergangszeit bis 2019 werden die aktuell geltenden Höchstbeträge daher mit den Vorsorgeaufwendungen verglichen, die Du nach der Berechnungsmethode für das Jahr 2004 hättest abziehen können.
491
Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen 2007:
491
Alleinstehende Verheiratete Allgemeiner Höchstbetrag
20 000 €
40 000 €
– .......
– .......
= (gekürzter) Höchstbetrag (Betrag 1)
.......
.......
Tatsächliche Beiträge für Altervorsorgeversicherungen (Beiträge zur gesetzl. Rentenversicherung, private Vorsorgeversicherungen)
.......
.......
+ Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung
.......
.......
= insgesamt gezahlte Altersvorsorgeaufwendungen (Betrag 2)
.......
.......
vom geringeren Betrag (Betrag 1/Betrag 2) 64 % (der abzugsfähige Prozentsatz erhöht sich künftig jährlich um weitere 2 %, bis 2024 volle 100 % erreicht sind)
.......
.......
./. Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (nur bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern)
– .......
– .......
= Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen
= .......
= .......
./. Kürzung um 19,5 % des Arbeitslohns/Bezüge (nur bei Beamten, Soldaten, Geistlichen etc., Vorständen, Geschäftsführern mit Pensionsanspruch und Abgeordneten)
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VIII. Sonderausgaben
492
Zusätzlicher Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 492 Deine sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also insbesondere Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen etc., kannst Du zusätzlich im Rahmen folgender Höchstbeträge absetzen: ● Steuerzahler, die keine unmittelbaren Zuschüsse zu ihren Krankheitskosten oder steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten (= Selbständige, nicht sozialversicherungspflichtige Vorstände und Geschäftsführer, nicht mitarbeitende Ehegatten von Beamten): 2 400 € ● Steuerzahler, die unmittelbare Zuschüsse zu ihren Krankheitskosten oder steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten (= sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten, Geistliche, Rentner, familienversicherte Ehepartner etc.): 1 500 €
493
Bei Ehegatten wird der Höchstbetrag für jeden getrennt ermittelt. So bekommt 493 z. B. ein Ehepaar, bei dem der Ehemann selbständig und die Ehefrau als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin tätig ist, einen Höchstbetrag von zusammen (2 400 € + 1 500 € =) 3 900 €. Ist nur ein Ehegatte erwerbstätig, verdoppelt sich in aller Regel sein Höchstbetrag. Ist also der erwerbstätige Ehegatte selbständig, liegt der gemeinsame Höchstbetrag bei 4 800 €, während er bei einem als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer erwerbstätigen Ehegatten nur 3 000 € beträgt. Einen Höchstbetrag von 3 000 € erhalten auch Ehepaare bei denen einer oder beide Rentner sind.
Beamtenehegatten bringen einen Sonderzuschlag! 494
Es ist doch kaum zu glauben. Nicht genug, dass sich unsere Staatsdiener für ihre 494 sicheren Arbeitsplätze meist noch fürstlich entlohnen lassen. So mir nichts, dir nichts haben sie auch noch ein Sonderprivileg für ihre nicht arbeitenden Ehepartner eingeführt. Statt wie beim Rest der schwerarbeitenden Bevölkerung für den das Haus hütenden Partner nur 1 500 € abzuziehen, dürfen sich die Beamtenehepartner über einen Höchstbetrag von 2 400 € freuen, also den Betrag, der an sich für Selbständige gedacht war, die sämtliche Versicherungen und Kosten für den Krankheitsfall aus der eigenen Tasche aufbringen müssen.
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2. Vorsorgeaufwendungen
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Übersicht über den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei Ehe- 495 gatten Ehegatte 1 Ehegatte 2
SV-pflichtiger Arbeitnehmer
Beamter
Selbständiger
Keine Beschäftigung
SV-pflichtiger Arbeitnehmer
3 000 €
3 000 €
3 900 €
3 000 € 3 900 €
Beamter
3 000 €
3 000 €
3 900 €
Selbständiger
3 900 €
3 900 €
4 800 €
4 800 €
Keine Beschäftigung
3 000 €
3 900 €
4 800 €
4 800 €
496
496 Alternativberechnung nach der Methode 2004 Die Berechnung der abzugsfähigen Höchstbeträge führt für Arbeitnehmer mit kleineren Einkommen und bei Selbständigen, die für ihre Altersversorgung in erster Linie auf Kapitallebensversicherungen gesetzt haben, aber auch bei Rentnern und Pensionären in vielen Fällen zu erheblichen Nachteilen gegenüber der Rechtslage bis zur Reform der Alterseinkünftebesteuerung. Um diese Nachteile auszugleichen, wird mindestens der Betrag als Sonderausgaben abgezogen, der sich bis 2004 als Höchstbetrag ergeben hätte.
497
Der Vorsorgehöchstbetrag bis 2004 setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zu- 497 sammen: Alleinstehende Verheiratete 1. Vorwegabzug 3 068 € 6 136 € 2. Sonderhöchstbetrag für freiwillige Pflegeversicherung bei nach dem 31. 12. 1957 Geborenen 184 € 368 € 3. Grundhöchstbetrag 1 334 € 2 668 € Summe = Vollabzug 4 586 € 9 172 € 4. hälftiger Höchstbetrag 667 € 1 334 € Gesamtsumme = Vorsorgehöchstbetrag 5 253 € 10 506 €
498
Der Vorwegabzug steht Dir als Selbständigem ungekürzt zu. Er soll ausglei- 498 chen, dass Du nicht wie ein Arbeitnehmer steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse für Deine Alters-, Krankheits- und Arbeitslosenvorsorge bekommst und deshalb höhere eigene Beiträge leisten musst. Bei Arbeitnehmern, Beamten sowie Vorständen mit Pensionsanspruch wird der Vorwegabzug um 16 % des Arbeitslohns gekürzt. Ab einem Lohn von 19 175/38 350 € (Alleinstehende/Verheiratete) entfällt der Vorwegabzug daher. Auch Pensionäre erhalten den Vorwegabzug in der Regel in voller Höhe, da die Kürzung nur mit 16 % des Arbeitslohns aus einer aktiven Tätigkeit vorgenom-
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VIII. Sonderausgaben
men wird und nicht von Pensionen (Versorgungsbezügen). Rentner, die nebenbei als Arbeitnehmer schaffen, müssen ebenfalls keine Kürzung des Vorwegabzugs hinnehmen. Bei ihnen muss der Arbeitgeber nämlich keine Zukunftssicherungsleistungen mehr erbringen. Der bei der Beschäftigung von Altersrentnern ausnahmsweise zu zahlende Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zählt hier nicht mit, da der Rentner daraus keine weiteren Rentenansprüche ableiten kann. Den Sonderhöchstbetrag für eine freiwillige Pflegeversicherung bekommst Du nur, wenn Du nach dem 31. 12. 1957 geboren bist und Beiträge für eine zusätzliche freiwillige Pflegeversicherung zahlst. Dieser Sonderhöchstbetrag verdoppelt sich bei Verheirateten nur dann, wenn beide Ehegatten nach dem 31. 12. 1957 geboren sind. Für alle darüber hinausgehenden Beiträge steht Dir der Grundhöchstbetrag zu. 499
Vollabzug bedeutet, dass sich Deine Versicherungsbeiträge steuerlich in voller 499 Höhe auswirken.
500
Wenn Du höhere Aufwendungen hast, wirken sie sich über den hälftigen 500 Höchstbetrag nur noch zu 50 % aus. Das bedeutet für Dich: Willst Du über den Vollabzug hinaus auch den hälftigen Höchstbetrag ausschöpfen, benötigst Du nicht nur 667 €/1 334 € (Alleinstehende/Verheiratete) an zusätzlichen Beiträgen, sondern doppelt so viel, also 1 334 €/2 668 €.
Weise als Gesellschafter-Geschäftsführer die Kürzung zurück! 501
Wenn Du Deine Firma z. B. aus Haftungsgründen lieber als GmbH betreibst 501 und daher als deren Geschäftsführer fungierst, bist Du aus steuerlicher Sicht Angestellter Deiner eigenen Firma. Bei der Sozialversicherung dagegen behandelt man Dich wie einen Selbständigen, d. h., Du musst Deine Altersversorgung komplett selbst finanzieren. Deshalb steht Dir für Deine Versicherungsbeiträge ohne Wenn und Aber der volle Vorwegabzug von 3 068 €/6 136 € (Alleinstehende/Verheiratete) zu. Selbst wenn Du mit Deiner Firma eine spätere Altersversorgung in Form einer Pension vereinbart hast, bleibst Du von der Kürzung des Vorwegabzugs verschont, wenn Du Alleingesellschafter bist. Dasselbe gilt für den Fall, dass an der Gesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind und alle eine Pensionszusage haben, die im Vergleich zu den anderen Gesellschaftern jeweils der Beteiligung an der Gesellschaft entspricht. Sind z. B. zwei Gesellschafter jeweils zu 50 % beteiligt und haben gleich hohe Pensionszusagen, bekommt jeder der beiden den ungekürzten Vorwegabzug. Hat dagegen
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2. Vorsorgeaufwendungen
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Gesellschafter A eine Pensionszusage von 3 000 €, während Gesellschafter B später 7 000 € Pension bekommen soll, erhält nur A den Vorwegabzug ungekürzt. Gesellschafter B muss dagegen eine Kürzung um 16 % seines Arbeitslohns hinnehmen. Mit Nachdruck weist Du die Ritter von Fiskalia auf das BFHUrteil vom 16. 10. 2002 (BStBl II 2004 S. 546) und das BMF-Schreiben vom 22. 5. 2007 (IV C 8 – S 2221/07/0002) hin. Wenn Du als Gesellschafter/Geschäftsführer verheiratet bist und Deine bessere Hälfte Arbeitnehmer ist, musst Du es Dir gefallen lassen, dass Euer gemeinsamer Vorwegabzug von 6 136 € um 16 % des Ehegattenarbeitslohns gekürzt wird. Mehr als diese Kürzung ist nicht zulässig. Dein Geschäftsführergehalt bleibt bei der Kürzung außer Betracht (BFH-Urteil v. 3. 12. 2003 – BStBl II 2004 S. 709).
Mit einer Rürup-Versicherung machst Du steuerlich immer ein Geschäft! 502
Während Du in der Vergangenheit einen Vertrag über eine als Basisversorgung 502 steuerbegünstigte Rürup-Rente nur bei einem Versicherungsunternehmen abschließen konntest, sind seit 2006 auch renditestärkere Anlageverträge über Banken oder Pensionsfonds möglich. Außerdem hat der Fiskus in seinem verzweifelten Bemühen, die lahmende Idee der Rürup-Rente aufzupeppen, einen besonderen Steuervorteil geschaffen. Obwohl es Rürup-Verträge 2004 und früher noch gar nicht gab, werden die Beiträge bei der Alternativberechnung durch einen gesonderten Höchstbetrag begünstigt. Bei der Berechnung Deines Höchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen wird zunächst einmal der Höchstbetrag ohne Deine Beiträge zur Rürup-Rente berechnet. Auf diesen Höchstbetrag bekommst Du 2007 dann noch 64 % Deiner RürupBeiträge zusätzlich. Der Prozentsatz, mit dem die Rürup-Beiträge abgesetzt werden, steigt künftig jedes Jahr um 2 %, beträgt also z. B. 2008 schon 66 %.
503
503 Beispiel für einen Selbständigen Ein Jungunternehmer, der am 10. 4. 1960 geboren ist, zahlt Beiträge zu folgenden Versicherungen Altersvorsorgelebensversicherung (»Rürup-Rente«) (Rentenzahlung nach 62. Geburtstag) 2 400 € Private Krankenversicherung 1 800 € Freiwillige private Pflegeversicherung 150 € Unfallversicherung 240 € Kapitallebensversicherung (Vertragsabschluss 2001) 4 400 € Privathaftpflichtversicherung 100 € Übrige Vorsorgeaufwendungen 6 690 €
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VIII. Sonderausgaben
Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig 2007: Altersvorsorgebeiträge Altersvorsorge-Lebensversicherung 2 400 € Höchstbetrag: 20 000 € ./. Kürzung – = gekürzter Höchstbetrag 20 000 € 64% vom geringeren Betrag = 64% von 2 400 € = ./. Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung Höchstbetrag 2007 für Altersvorsorgeaufwendungen Übrige Vorsorgeaufwendungen Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag abzugsfähig von den 6 690 € somit max. Vorsorgeaufwendungen 2007
1 536 €
1 536 €
6 690 € 2 400 €
Alternativberechnung (Höchstbetrag wie 2004) Ausgaben für Versicherungen (ohne »Rürup-Rente«) 6 540 € Freiwillige Pflegeversicherung + 150 € 6 690 € Vorwegabzug für Ledige –3 068 € Restbetrag 3 622 € Sonderhöchstbetrag Pflegeversicherung max. 184 € Restbetrag Grundhöchstbetrag für Ledige Restbetrag davon 50 % = max. 50 % v. Grundhöchstbetrag 1 334 € Vorsorgeaufwendungen ohne Rürup Rürup-Renten-Beiträge 2 400 € 64 % Vorsorgehöchstbetrag insgesamt
1 536 € –
2 400 € 3 936 €
3 068 €
– 150 € 3 472 € –1 334 € 2 138 € 1 069 € 667 €
+ 150 € + 1 334 €
+ 667 € 5 219 € 1 536 € 6 755 €
Da sich durch die Alternativberechnung ein höherer Betrag ergibt, kann unser Jungunternehmer für 2007 den für ihn günstigeren Betrag von 6 755 € abziehen. 504
504 Beispiel für einen verheirateten Arbeitnehmer Angenommen, Du bist am 10. 4. 1960 geboren, verheiratet und bekommst als Alleinverdiener 50 000 € brutto. Du zahlst Beiträge zu folgenden Versicherungen:
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2. Vorsorgeaufwendungen
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Rentenversicherung 19,9 % von 50 000 € 50 % gesetzliche Krankenversicherung 14 % 42 750 € (Bemessungsgrenze) 50 % gesetzliche Pflegeversicherung (Kinderlose) 1,95 % 42 750 € (Bemessungsgrenze) 50 % Arbeitslosenversicherung 4,2 % von 50 000 € 50 % Altersvorsorgelebensversicherung (Rentenzahlung nach dem 62. Geburtstag) Unfallversicherung Kapitallebensversicherung (Vertragsabschluss 2001) abzugsfähig 88 % von 2 000 € Kfz- und Privathaftpflichtversicherung
4 975 € 2 993 € 417 € 1 050 € 2 400 € 200 € 2 000 € 1 760 € 600 €
Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig 2007: Altersvorsorgebeiträge gesetzliche Rentenversicherung 4 975 € steuerfreier Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung + 4 975 € Altersvorsorgelebensversicherung + 2 400 € Beiträge insgesamt 12 350 € Höchstbetrag Verheiratete: 40 000 € ./. Kürzung –– € = gekürzter Höchstbetrag 40 000 € 64 % vom geringeren Betrag = 64 % von 12 350 € = ./. Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen Abzugsfähig sind damit nur magere Übrige Vorsorgeaufwendungen Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag 2 1 500 € abzugsfähig von 7 020 € somit max. 3 000 € = Vorsorgeaufwendungen 2007
2 929 €
7 020 € 3 000 €
Alternativberechnung (Höchstbetrag wie 2004) Ausgaben für Versicherungen (ohne RürupRenten-Versicherung) Vorwegabzug für Verheiratete 6 136 € ./. Kürzung 16% von 50 000 € – 8 000 € Verbleibender Vorwegabzug 0€ Restbetrag
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7 904 € – 4 975 € 2 929 €
+ 3 000 € 5 929 €
11 995 € 0€ 11 959 €
0€
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VIII. Sonderausgaben
Grundhöchstbetrag für Verheiratete Restbetrag davon 50% = max. 50% v. Grundhöchstbetrag 2 668 € Zwischensumme + Rürup-Renten-Versicherung 64 % von 2 400 € Vorsorgehöchstbetrag
– 2 668 € 9 327 € 4 663 € 1 334 €
+ 2 668 €
+ 1 334 € 4 002 € + 1 536 € 5 538 €
In diesem Fall ergibt sich durch die Neuregelung für 2007 ein höherer Abzug. Du kannst also für 2007 5 929 € abziehen. 505
505 Beispiel für einen Beamten Angenommen, Du bist am 10. 4. 1954 geboren, verheiratet und bekommst als Beamter 40 000 € brutto. Dein am 13. 6. 1955 geborener Ehepartner ist nicht berufstätig. Du zahlst Beiträge zu folgenden Versicherungen:
Rürup-Rente private Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Kapitallebensversicherung (Vertragsabschluss 2001) 2 000 € abzugsfähig zu 88 % Kfz- und Privathaftpflichtversicherung
2 400 € 2 800 € 360 € 200 € 1 760 € 600 €
Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig ab 2007: Altersvorsorgebeiträge Altersvorsorgelebensversicherung 2 400 € Höchstbetrag Verheiratete: 40 000 € ./. Kürzung 19,9 % von 40 000 € 7 960 € = gekürzter Höchstbetrag 32 040 € 64 % vom geringeren Betrag = 64 % von 2 400 € = ./. Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen Abzugsfähig sind damit nur magere Übrige Vorsorgeaufwendungen Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag 1 500 € + 2 400 € abzugsfähig von 5 720 € somit max. 3 900 € = Vorsorgeaufwendungen 2007
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1 536 € –€ 1 536 € 1 536 €
5 720 € 3 900 € +3 900 € 5 436 €
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2. Vorsorgeaufwendungen
331
Alternativberechnung (Höchstbetrag wie 2004) Ausgaben für Versicherungen (ohne RürupRenten-Versicherung) 5 720 € Vorwegabzug für Verheiratete 6 136 € ./. Kürzung 16% von 50 000 € – 6 400 € Verbleibender Vorwegabzug 0€ 0€ >0€ Restbetrag 5 720 € Grundhöchstbetrag für Verheiratete – 2 668 € > + 2 668 € Restbetrag 3 052 € davon 50% = 1 526 € max. 50% v. Grundhöchstbetrag 2 668 € 1 334 € > + 1 334 € Zwischensumme 4 002 € + Rürup-Renten-Versicherung 64 % von 2 400 € 1 536 € Vorsorgehöchstbetrag 5 538 € In diesem Fall ergibt sich durch die Günstigerprüfung nach altem Recht ein höherer Abzug. Du kannst also für 2007 5 538 € abziehen.
506
506 Beispiel für einen Pensionär Angenommen, Du bist pensionierter Beamter, verheiratet, Dein Ehepartner hat keine eigenen Einkünfte. Du beziehst eine Pension von 24 000 €. 2007 zahlst Du Beiträge zu folgenden Versicherungen: private Krankenversicherung 3 600 € Pflegeversicherung 360 € Unfallversicherung 200 € Kfz- und Privathaftpflichtversicherung 600 €
Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig ab 2007: Altersvorsorgebeiträge Altersvorsorgelebensversicherung –€ Höchstbetrag Verheiratete: 40 000 € ./. Kürzung 19,9 % von ... € –€ = gekürzter Höchstbetrag 40 000 € 64 % vom geringeren Betrag = 64 % von 0 € = ./. Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen Übrige Vorsorgeaufwendungen Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag 1 500 € + 2 400 € abzugsfähig von 4 760 € somit max. 3 900 € = Vorsorgeaufwendungen 2007
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0€ –€ 0€
0€
4 760 € 3 900 € 3 900 € 3 900 €
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VIII. Sonderausgaben
Alternativberechnung (Höchstbetrag wie 2004) Ausgaben für Versicherungen (ohne RürupRenten-Versicherung) 4 760 € Vorwegabzug für Verheiratete 6 136 € ./. Kürzung 16% von 0 € € Verbleibender Vorwegabzug 6136 € 6 136 € Restbetrag 0€ Grundhöchstbetrag für Verheiratete – 2 668 € Restbetrag 0€ davon 50% = 0€ max. 50% v. Grundhöchstbetrag 2 668 € 1 334 € Zwischensumme + Rürup-Renten-Versicherung 64 % von 2 400 € Vorsorgehöchstbetrag
> 4 760 € > + 0€ >
0€ 4 760 € 0€ 4 760 €
In diesem Fall ergibt sich durch die Günstigerprüfung nach altem Recht ein höherer Abzug. Du kannst also für 2007 4 760 € abziehen. 507
507 Beispiel für einen Rentner Angenommen, Du bist Rentner, verheiratet, Dein Ehepartner bezieht ebenfalls eine Rente. 2007 zahlt Ihr Beiträge zu folgenden Versicherungen: Krankenversicherung der Rentner 3 600 € Pflegeversicherung 360 € Unfallversicherung 200 € Kfz- und Privathaftpflichtversicherung 600 €
Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähig ab 2007: Altersvorsorgebeiträge Altersvorsorgebeiträge Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen
0€ 0€
Übrige Vorsorgeaufwendungen Vorsorgeaufwendungen Höchstbetrag 2 1 500 € abzugsfähig von 4 760 € somit max. 3 000 € = Vorsorgeaufwendungen 2007 Alternativberechnung (Höchstbetrag wie 2004) Ausgaben für Versicherungen (ohne RürupRenten-Versicherung) 4 760 € Vorwegabzug für Verheiratete 6 136 € ./. Kürzung 16% von 0 € € Verbleibender Vorwegabzug 6136 € 6 136 €
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0€ 4 760 € 3 000 € 3 000 € 3 000 €
> 4 760 €
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2. Vorsorgeaufwendungen
Restbetrag 0€ Grundhöchstbetrag für Verheiratete – 2 668 € Restbetrag 0€ davon 50% = 0€ max. 50% v. Grundhöchstbetrag 2 668 € 1 334 € Zwischensumme + Rürup-Renten-Versicherung 64 % von 2 400 € Vorsorgehöchstbetrag
333
> + 0€
>
0€ 4 760 € 0€ 4 760 €
In diesem Fall ergibt sich durch die Günstigerprüfung nach altem Recht ein höherer Abzug. Du kannst also für 2007 4 760 € abziehen. 508
508 Mindestens Vorsorgepauschale Für Arbeitnehmer wird alternativ zu dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen die sog. Vorsorgepauschale abgezogen. Damit wird zum einen der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung pauschal abgegolten, und zum anderen kann so die Pauschale schon beim Lohnsteuerabzug steuermindernd berücksichtigt werden. Die Vorsorgepauschale setzt sich wie der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nach der Neuregelung der Alterseinkünftebesteuerung aus zwei Teilen zusammen: 1. 50 % des Gesamtbeitrags zur Rentenversicherung, der sich bei dem betreffenden Arbeitslohn ergibt. Für eine Übergangszeit bis 2024 wird davon zunächst noch eine geringere Pauschale angesetzt. Von den 50 % beträgt sie für 2006 nur 24 %. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis 2024 Jahr für Jahr um 4 %, bis der Maximalbetrag von 50 % erreicht ist. 2. Zuzüglich 11 % des Arbeitslohnes, max. aber 1 500 €.
509
Alle Beamten, Richter, Soldaten, Geistliche, Pensionäre, aber auch Vorstände 509 und Geschäftsführer mit Pensionsanspruch erhalten als Vorsorgepauschale nur den Betrag von 11 % des Arbeitslohnes, max. aber 1 500 €. Bei Ehegatten wird für jeden die Vorsorgepauschale berechnet, wenn beide Arbeitnehmer sind, und dann zusammengerechnet. Ist nur einer der Ehegatten Arbeitnehmer, wird der Höchstbetrag von 1 500 € auf 3 000 € verdoppelt. Wie bei der Berechnung der Höchstbeträge wird eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Rechtslage dadurch vermieden, dass in den Jahren bis 2019 eine Alternativberechnung der Vorsorgepauschale nach dem Rechtsstand bis 2004 durchgeführt wird.
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334
VIII. Sonderausgaben
Berechnung der Vorsorgepauschale Vielleicht gehörst Du zu denen, die alles ganz genau wissen wollen. Hier die Berechnung der Vorsorgepauschale (für Verheiratete mit einem Bruttolohn von 30 000 €):
510
Vorsorgepauschale 2007: Teil 1: (fiktiver Altersvorsorgeanteil) 30 000 € 19,9% = 5 970 € 50% = 2 985 28%
510
836 €
Teil 2: (fiktive übrige Vorsorgeaufwendungen) 30 000 € 11% = 3 300 €, maximal 3 000 € (Ehegatten) Vorsorgepauschale Zum Vergleich Vorsorgepauschale 2004 Bruttoarbeitslohn 30 000 € 20% = Vorweg abziehbar 3 068 €/6 136 €* Davon ab 16% des Bruttoarbeitslohns Rest (nicht negativ) Rest (nicht negativ) Grundhöchstbetrag (1 334/2 668*) Rest (nicht negativ) Davon die Hälfte, höchstens 50% des Grundhöchstbetrages Summe = Vorsorgepauschale
3 000 € 3 836 €
6 000 € 6 136 € 4 800 € 1 336 €
> 1 336 € 4 664 € 2 668 € 1 996 €
> 1 336 €
998 €
> 998 € 5 002 €
> 2 668 €
*Alleinstehende/Verheiratete
Aufgrund der Vergleichsberechnung beträgt die Vorsorgepauschale für das Jahr 2007 in unserem Fall weiterhin 5 002 €.
511
511 Was kannst Du von Deinen Vorsorgeaufwendungen höchstens absetzen? Nicht alle privaten Versicherungen kannst Du mit Erfolg in der Steuererklärung unterbringen. Nicht zum Steuerabzug führen insbesondere Sachversicherungen wie z. B. Hausrat-, Kfz-Kasko- und Rechtsschutzversicherungen. Auch nach dem 31. 2. 2004 abgeschlossene Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge mit Kapitalwahlrecht werden nicht mehr berücksichtigt. Hast Du einen solchen Vertrag vor 2005 abgeschlossen, werden 88 % der Beiträge den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zugerechnet, wenn die Versicherungslaufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt. Die restlichen 12 % Beiträge fallen unter den Tisch.
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2. Vorsorgeaufwendungen
335
OTTO SCHILY: »Wenn die Verbeamtung winkt, dann melden sich gerne die, die im Beruf nicht sonderlich erfolgreich sind. Das muss man ganz deutlich sagen. Dann sind sie verbeamtet und können auch als Professoren so wenig erfolgreich sein, wie sie wollen, sie werden immer dort bleiben.« (Aus einem Gespräch mit dem Rektor der Universität Witten-Herdecke in der ZEIT vom 12. 1. 93)
Teile und setze ab! 512
Deckt Deine Unfall- oder Rechtsschutzversicherung sowohl berufliche als auch 512 private Risiken ab, teilst Du einfach die Beiträge in einen beruflichen und einen privaten Anteil auf. Bei der Aufteilung Deiner Unfallversicherung setzt Du ohne weiteres mindestens 50 % des Beitrags als Werbungskosten an. Wenn Du Dich nicht mit der Halbierung zufriedengeben willst, kannst Du auch Dein Versicherungsunternehmen bitten, Dir mitzuteilen, welcher Anteil des Beitrags nach seiner Kalkulation das berufliche Risiko abdeckt. Mit dieser Bescheinigung im Rücken teilst Du dann möglicherweise im Verhältnis 75 % : 25 % auf (Quelle: BMF – Schreiben v. 17. 7. 2000 – BStBl I 2000 S. 1204).
513
Wesentlich engherziger ist der Fiskus bei der Aufteilung der Beiträge für Deine 513 Rechtsschutzversicherung. Hier wollen sie Dir partout keinen pauschalen Werbungskostenabzug von 50 % zugestehen. Somit bleibt Dir der Weg zu Deinem Versicherungsvertreter nicht erspart. Nur mit einer Bescheinigung Deiner Versicherung über den beruflichen Prämienanteil hast Du eine Chance auf teilweise Berücksichtigung Deiner Kosten (BMF-Schreiben v. 17. 7. 2000 – BStBl I 2000 S. 1204).
514
Wisse: Es gibt Lebensversicherungen, die nur im Todesfall Geld bringen. Sie 514 werden Risikoversicherungen genannt und sind nur rd. ein Zehntel so teuer wie Kapitalversicherungen. Letztere (Lebensversicherungen mit Sparanteil) bringen nicht nur im Todesfall Geld, sondern auch bei Ablauf der Versicherungsdauer. Denk daran: Auch die Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, ja sogar die Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung für Deine Tochter, die Du nach ihrer Geburt abgeschlossen hast und die genau mit ihrem 18. Geburtstag fällig wird. Bei Fälligkeit einer Lebensversicherung mit Sparanteil erhältst Du zusätzlich zu der Versicherungssumme Überschüsse. Die Überschussanteile sind jedoch bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich hoch, je nachdem, ob die Gesellschaft als AG auch noch Aktionäre zu bedienen hat oder als Verein auf Gegenseitigkeit alles behalten kann.
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336
VIII. Sonderausgaben
zu Deinen Kapital- und Lebensversicherungen 515
Alle Kapitallebensversicherungen, die Du nach dem 1. 1. 2005 abgeschlossen 515 hast, kannst Du nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen absetzen. Außerdem sind solche Lebensversicherungen nicht mehr steuerfrei. Die Erträge aus der Versicherung, also praktisch die Differenz aus der Kapitalauszahlung und Deinen über die Jahre gezahlten Beiträgen, sind zu 50 % als Kapitaleinkünfte steuerpflichtig, wenn sie Dir frühestens zu Deinem 60. Geburtstag ausgezahlt werden. Gut zu wissen: Da neue Kapitallebensversicherungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar und generell zu 50 % steuerpflichtig sind, kannst Du sie ungeniert zur Sicherheit für ein Darlehen einsetzen. Die unselig komplizierten Bestimmungen für die sog. »Policendarlehen« sind seit 2005 für neue Verträge hinfällig.
516
Ein Abzug als Vorsorgeaufwendungen kommt nur noch für vor 2005 abge- 516 schlossene Versicherungen und nur noch sehr eingeschränkt im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Versorgungsaufwendungen in Betracht für ● Risikoversicherungen, ● Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, ● Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil bei einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren (aber max. 88 % der Beiträge) und ● Kapitalversicherungen gegen laufende Beitragsleistung mit Sparanteil bei einer Vertragsdauer von mindestens zwölf Jahren (aber max. 88 % der Beiträge).
Kassiere die Erbschaft steuerfrei! 517
Wenn Du ganz clever bist, Du und Deine bessere Hälfte je eine eigene Lebens- 517 versicherung haben wollt und mal nicht den Gedanken an den Tod verdrängt, dann ersparst Du ihr später die Erbschaftsteuer auf die Auszahlung der Lebensversicherung. Das geht ganz einfach: Du schließt mit ihrer Zustimmung eine Versicherung auf ihr Leben ab, sie eine auf Deines. Ihr zahlt jeder die Prämien Eurer Versicherung aus der eigenen Tasche.
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3. Die übrigen Sonderausgaben
337
In Deinem Todesfall bekommt Dein Ehepartner die Summe nicht als »Erwerb von Todes wegen«, sondern eben als Versicherungsnehmer steuerfrei ausbezahlt – und umgekehrt natürlich ebenso. Der Trick ist noch interessanter bei Personen, die nicht verheiratet oder nahe verwandt sind, weil die Freibeträge der Erbschaftsteuer niedriger und die Steuersätze höher sind. Thomas Mann auf die Frage, was die Regierung in einem bestimmten Fall tun werde: »Weiß ich, was das Dümmste ist?«
3. Die übrigen Sonderausgaben 518
Als übrige Sonderausgaben, die also keine Vorsorgeaufwendungen sind, zählt 518 das Gesetz auf: ● Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis 13 805 €, wenn dieser der Versteuerung der empfangenen Beträge zugestimmt hat ● Renten und dauernde Lasten, insbesondere Altenteilslasten in der Landwirtschaft ● Kirchensteuer ● Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und Weiterbildung im nicht ausgeübten Beruf, Höchstbetrag jährlich 4 000 € ● Schulgeld für den Privatschulbesuch des Kindes (30 %) ● Spendenabzug Ausgaben dieser Art wirken sich steuerlich erst aus, wenn sie höher sind als der dafür vorgesehene Sonderausgabenpauschbetrag von 36 €, bei Ehegatten 72 €. a) Unterhaltsleistungen
Der Kuhhandel mit dem Ex-Ehepartner 519
Dass Steuergesetze unverständlich sind, wissen wir schon lange. Dass die Un- 519 verständlichkeit jedoch Purzelbäume schlägt, erkennst Du an der Bestimmung, die einem geschiedenen Ehegatten zumutet, vor dem anderen zu Kreuz zu kriechen, um einigermaßen gerecht besteuert zu werden. Natürlich sieht es jeder Unterhaltsempfänger als unverschämt an, aus Gefälligkeit dem geschiedenen Ehepartner dessen Steuer zu zahlen. Nur wenn er kein Einkommen hat und daher den Unterhaltsbetrag nicht oder nur gering versteuern muss, kann man erwarten, dass er den Wisch unterschreibt, mit dem er bestätigt, dass er den
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VIII. Sonderausgaben
Unterhalt versteuert. Diese Zustimmung auf dem besonderen Formular Anlage U ist bis auf Widerruf wirksam. Die Zustimmung braucht also nicht jedes Jahr erneut erklärt zu werden (BMF v. 19. 9. 1990 – BStBl 1990 I S. 569). Weigert sich der Unterhaltsempfänger ohne triftigen Grund, die Anlage U zu unterschreiben, hat der zahlende Ehegatte einen gerichtlich einklagbaren Anspruch darauf, wenn er sich bindend verpflichtet, den Empfänger von allen steuerlichen Nachteilen freizustellen, die diesem aufgrund seiner Zustimmung entstehen, soweit dieser sie im Einzelfall nachweist. Der Unterhaltsempfänger kann nicht verlangen, an den Steuervorteilen beteiligt zu werden, die der zum Unterhalt Verpflichtete durch den Sonderausgabenabzug erhält. So zumindest der BGH in seinem Urteil vom 26. 9. 1984 – IV b ZR 30/83 (HFR 1985 S. 530).
520
Wenn Du dem Abzug der Unterhaltszahlungen bei Deinem Expartner zu- 520 stimmst, gilt die Zustimmung immer für den tatsächlich als Unterhalt gezahlten Betrag, höchstens 13 805 €. Eine Beschränkung auf bestimmte Teilbeträge ist nicht vorgesehen. Damit bestimmt also allein der Unterhalt zahlende Ehegatte mit seinem Antrag auf Sonderausgabenabzug gleichzeitig, wie hoch die Einkünfte aus dem Unterhalt sind, die der Unterhaltsempfänger zu versteuern hat.
zum Widerruf der Zustimmung Deine Zustimmung als Unterhaltsempfänger gilt damit auch dann, wenn sich die Unterhaltsleistungen im Laufe der Zeit erhöhen. Da eine einmal erteilte Zustimmung nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, solltest Du Dir den Ausgleich für eventuelle Nachteile aus der Versteuerung der Unterhaltsleistungen von vornherein schriftlich zusichern lassen.
Die Unterhaltshöchstgrenze überschritten – was tun? 521
»Was, wenn ich mehr als 13 805 € Unterhalt bezahle?« Dein Pech! Alles, was 521 darüber hinausgeht, bringt Dir keine Steuervergünstigung. »Und da ist nichts zu
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machen?«, fragst Du augenzwinkernd. Nur, wenn Du bereit bist, Deine Verhältnisse auf die Steuer einzurichten. Sieh zu, dass Dich Dein Expartner darum bittet, Sonderbelastungen zu übernehmen. Und zwar solche, die eine außergewöhnliche Belastung darstellen, etwa Krankheitskosten oder Kuraufwand. Dann vereinbarst Du mit ihm, den regulären Unterhalt zu vermindern und als Ausgleich dafür diese Sonderbelastungen zu tragen – für die Du als Zahler dann die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen darfst (H 33.1-33.4 EStH »Krankheitskosten für Unterhaltsberechtigte«).
Barunterhalt statt kostenloser Wohnung
522
Für den Sonderausgabenabzug Deiner Unterhaltsleistungen ist es egal, ob Dein 522 Expartner von Dir jeden Monat Bares bekommt oder Sachleistungen. Überlässt Du ihm z. B. unentgeltlich eine Eigentumswohnung, kannst Du dafür die unmittelbar durch die Nutzung entstehenden Kosten als Unterhaltsleistungen absetzen. Was auf den ersten Blick ganz vernünftig aussieht, ist in Wirklichkeit eine böse Fallgrube. Die Fiskalritter gestehen Dir als Unterhaltsaufwendungen nämlich nur die von Dir getragenen Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Grundsteuer zu. Den dicksten Batzen, wie Zinsen, Reparaturen, Abschreibung und Versicherungen für die Wohnung, lassen sie mit einem Federstrich unter den Tisch fallen. Begründung: »Keine Unterhaltsaufwendungen lt. H 86 b EStH.« Richtig hinterhältig wird die Geschichte aber erst dadurch, dass Du die Kosten auch nicht als Werbungskosten im Rahmen von Vermietungseinkünften absetzen kannst. Hier setzen die Fiskalritter den Rotstift nämlich mit dem fadenscheinigen Argument an, da die Wohnung nicht vermietet sei, habest Du keine Einkunftserzielungsabsicht.
523
Mein Rat: Leg auf den monatlichen Unterhalt an Deinen Expartner von 750 € 523 noch 350 Eierchen freiwillig drauf. Natürlich nur, um mit ihm gleichzeitig einen Mietvertrag für die Wohnung mit einer Warmmiete von 350 € abzuschließen. So schlägst Du (ohne tatsächlich einen Cent mehr auszugeben) zwei Fliegen mit einer Klappe: 1. Du treibst Deine als Sonderausgaben absetzbaren Unterhaltsleistungen geschickt nach oben. 2. Du verschaffst Dir für die Steuer ein erstklassiges Vermietungsobjekt mit Einkunftserzielungsabsicht, bei dem Du alle Kosten absetzen kannst.
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VIII. Sonderausgaben
Sieh Dir an, was das in Euro und Cent ausmacht: Unterhaltszahlungen lt. Gericht 12 750 € 9 000 € + freiwilliger monatlicher Unterhalt 12 350 € + 4 200 € Unterhalt insgesamt 13 200 € 13 200 € Miete 12 350 € 4 200 € ./. Heizung, Strom, Wasser etc. – 1 200 € ./. Reparaturen – 400 € ./. Zinsen 7% v. 80 000 € – 5 600 € ./. Abschreibung 2% v. 80 000 € – 1 600 € ./. Hausversicherung – 150 € absetzbarer Vermietungsverlust 4 750 € + 4 750 € insgesamt wirken sich für Dich so steuermindernd aus 17 950 € Ohne Mietvertrag und erhöhten Unterhalt könntest Du absetzen: gerichtlichen Unterhalt 9 000 € übernommene Wohnungskosten + 1 200 € insgesamt 10 200 € – 10 200 € Dein Steuervorteil aus der Differenz von 7 750 € beträgt je nach Steuersatz zwischen 1 330 € und 3 727 €. 524
Damit Du nicht nach der Scheidung Schwierigkeiten mit der Zustimmung zum 524 Abzug der Unterhaltszahlungen bekommst, dränge schon vor dem Familiengericht oder beim Unterhaltsprozess darauf, dass Dein Expartner im Urteil verpflichtet wird, die Zustimmung zu erteilen. Die Finanzämter bestehen nämlich darauf, dass der Ehegatte ausdrücklich in der Anlage U seine Zustimmung bestätigt. Und wenn er das verweigert, brauchen die Fiskalritter mit Billigung des BFH nicht zu prüfen, ob die Weigerung rechtsmissbräuchlich ist (Urteil v. 25. 7. 1990 – BStBl 1990 II S. 1022). Wenn es hart auf hart geht, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Deinen Expartner vor den zivilen Kadi zu zerren und zur Zustimmung verurteilen zu lassen. Will Dein Expartner selbst dann die Anlage U nicht unterschreiben, reicht für den Abzug der Unterhaltszahlungen bei Deiner Einkommensteuererklärung ersatzweise das o. g. Zivilgerichtsurteil ( RZ 516) des BGH aus (so der BFH im Urteil v. 25. 10. 1988 – BStBl 1989 II S. 192).
bei fehlender Zustimmung Selbst wenn Du mit einem solch hartnäckigen Fall von Undank gestraft bist, brauchst Du mit der Abgabe Deiner Steuererklärung nicht zu warten. Setze Deine Unterhaltskosten zunächst als außergewöhnliche Belastung bis zu 7 680 € ab. Du kannst den höheren Abzug als Sonderausgaben jederzeit nachträglich
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beantragen, sobald Dir die Zustimmung oder ein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt. Das Finanzamt muss dann sogar schon bestandskräftige Steuerbescheide zu Deinen Gunsten ändern. Berufe Dich auf § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO und das BFH-Urteil v. 12. 7. 1989 – BStBl 1989 II S. 957).
Nach oben korrigieren kannst Du immer!
525
Auch wenn Du Dich mit Deinem Expartner zunächst darauf geeinigt hattest, 525 von den gezahlten 15 000 € nur einen kleinen Betrag von z. B. 5 000 € als Unterhalt abzusetzen, ist die Tür zu einem höheren Abzug nicht endgültig geschlossen. Eine nachträgliche Ausweitung des Sonderausgabenabzugs mit Zustimmung Deines Ex ist nämlich jederzeit möglich. Hast Du also mit viel Mühe den Unterhaltsempfänger überzeugt, dass er dem vollen Sonderausgabenabzug bei Dir zustimmt, beantrage eine entsprechende Änderung Deines Einkommensteuerbescheids. Auch wenn dieser längst bestandskräftig war, muss er nun zu Deinen Gunsten korrigiert werden. Dein Antrag auf höheren Unterhaltsabzug stellt nämlich zusammen mit der erweiterten Zustimmung des Ex ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 dar, das zur Korrektur des Steuerbescheids berechtigt (BFH v. 28. 6. 2006 – BStBl 2007 II S. 5). Diese Änderung ist allerdings eine Einbahnstraße. Im selben Urteil hat der BFH entschieden, dass Du einen einmal gestellten Antrag auf Sonderausgabenabzug nicht im Nachhinein einschränken kannst. Möchtest Du also statt der 13 805 €, die Du nun immer abgesetzt hast, nach Absprache mit dem Unterhaltsempfänger nur noch 5 000 € absetzen, muss der entsprechende Antrag vor Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids gestellt werden, also bis spätestens vier Wochen nach Zustellung.
526
526 b) Renten und dauernde Lasten Um zu verstehen, wann Renten und dauernde Lasten als Sonderausgaben abzugsfähig sind, musst Du zunächst ein wenig Steuerrecht über Dich ergehen lassen: Wiederkehrende Zahlungen können Entgelt für den Kauf von Vermögen, Unterhalts- oder Versorgungsleistungen sein. Von einem Kauf wird nur ausgegangen, wenn Deine Gegenleistung insgesamt in etwa dem realen Wert des Vermögens entspricht. Willst Du z. B. die Eigenheimzulage für ein Dir übertragenes Haus in Anspruch nehmen, geht das nur, wenn die Vermögensübertragung als Kauf durchgeht. Sonderausgaben hast Du dagegen nur, wenn Deine Zahlungen als Versorgungsleistungen akzeptiert werden. Von solchen Versorgungsleistungen kannst Du ausgehen, wenn Deine wiederkehrenden Zahlungen im Zusam-
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VIII. Sonderausgaben
menhang mit der Übertragung von Vermögen stehen. Solche Vermögensübertragungen können im Rahmen einer Erbschaft vorkommen oder durch Schenkung schon zu Lebzeiten. Folgende wichtige Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Sonderausgabenabzug überhaupt in Betracht kommt: ● Die Übertragung des Vermögens an Dich muss entweder voll unentgeltlich geschehen oder zumindest zu einem Preis, bei dem man davon ausgehen kann, dass er nicht wie unter Fremden entsprechend dem tatsächlichen Wert des Vermögens ausgehandelt worden ist. 527 ● Bei dem, was Du erhältst, muss es sich, in feinem Amtsdeutsch ausgedrückt, 527 um »existenzsicherndes Vermögen« handeln, aus dessen Erträgen Du zumindest teilweise die Versorgungsleistungen finanzieren kannst. Darunter fallen z. B. Betriebe, Anteile an Betrieben, Gesellschaftsanteile, Wertpapiere, stille Beteiligungen, Immobilien und unbebaute Grundstücke, sofern sie vermietet oder verpachtet sind, nicht dagegen Vermögen, aus dem sich keine Erträge erwirtschaften lassen, wie Hausrat, Sammlungen oder nicht verpachtete unbebaute Grundstücke. Ebenfalls nicht zum existenzsichernden Vermögen gehört Vermögen, bei dem sämtliche Erträge durch einen Nießbrauch zugunsten des bisherigen Eigentümers abgeschöpft werden.
Vermögensumschichtung bringt dicke Steuervorteile! 528
Nehmen wir einmal an, Du möchtest dafür sorgen, dass es Deinen Eltern im 528 Alter an nichts fehlt. Schließlich haben sie jeden Cent in Deine Ausbildung gesteckt und Dir so den Weg in Deine jetzt so erfolgreiche Berufskarriere geebnet. Natürlich könntest du ihnen einfach jeden Monat 1 000 € überweisen, aber davon rate ich Dir ab. Beim Fiskus würden Deine Zahlungen einfach in die Kategorie Unterhaltszahlungen einsortiert und steuerlich verpuffen. Viel besser ist es, wenn Du aus den Zahlungen Versorgungsleistungen machst, die Du als Sonderausgaben zu 100 % geltend machen kannst und die Dir neben der Freude, etwas für Deine Altvorderen zu tun, den Blick in Deinen Steuerbescheid versüßen. Was Du jetzt noch brauchst, ist eine Übertragung existenzsichernden Vermögens Deiner Eltern an Dich. Wenn Deine Eltern ihr Geld früher lieber in schöngeistige Dinge gesteckt haben statt in Immobilien oder Ähnliches, genügt es nicht, dass sie Dir die wertvolle Briefmarken- oder Münzsammlung oder die Goldbarren schenken. Denn bevor es an das Kassieren von Steuervergünstigungen geht, musst Du die Münzsammlung oder die Gemälde etc. in Erträge abwerfendes Vermögen umtauschen.
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Dazu müsst Ihr einen astreinen Schenkungsvertrag machen, in den Ihr z. B. folgende Klausel mit aufnehmt. ». . . übertragen wir folgendes Vermögen an unseren Sohn Klaus Meier 1. Sammlung wertvoller Silber- und Goldmünzen 2. Zwei alte Meistergemälde aus der Schule von Lukas Pinselquäler dem Älteren mit der Auflage, diese zu versilbern und aus dem Erlös ein Mietwohnhaus zu errichten. Im Gegenzug verpflichtet sich Klaus Meier, uns, seinen Eltern, bis zum Tod des zuletzt Versterbenden einen monatlichen Betrag von 1 000 € zu zahlen.« Wenn der Vertrag unter Dach und Fach ist, wirst du innerhalb von drei Jahren das geschenkte Vermögen zu Geld machen und wie festgelegt in den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses investieren. Natürlich könntet Ihr stattdessen auch die Beteiligung an einer Firma oder schlicht den Kauf von Aktien oder Wertpapieren vereinbaren. Damit hast Du im Ergebnis von Deinen Eltern Vermögen bekommen, aus dessen Erträgen Du die monatlichen Zahlungen finanzieren kannst. Und schon kannst Du diese Zahlungen von der Steuer absetzen. Dass Deine Eltern Deine Zuwendungen im Gegenzug als sonstige Einkünfte versteuern müssen, fällt nicht weiter ins Gewicht, da sie angesichts ihrer kleinen Rente unter dem Strich gar keine bis ganz wenig Steuern zahlen müssen, während Du als Spitzenverdiener von jedem Euro, den Du absetzt, eine Steuerersparnis inkl. Kirchensteuer und Soli von bis zu 50 % einfährst.
Mit einem Geldgeschenk Schulden tilgen 529
Wenn Du schon stolzer Besitzer eines Eigenheimes bist, gibt es zum obigen 529 Trick eine einfache Alternative. Deine Eltern schenken Dir die Münzen, das Bild oder schlicht und ergreifend Bares mit der Auflage, damit Deine Hypothek zu tilgen. Und schon hast Du wegen der Zinsersparnis daraus ertragbringendes Vermögen bekommen und setzt Deine im Gegenzug an die Eltern gezahlten monatlichen Beträge als Sonderausgaben ab (BFH v. 1. 3. 2005 – BFH/NV 2005 S. 1419).
530
Damit Du Deine Versorgungsleistungen als Versorgungsrente mit dem Ertrags- 530 anteil oder in voller Höhe als dauernde Last absetzen kannst, muss das Vermögen, das Du bekommst, so viel Erträge abwerfen, um damit die Versorgungsleistungen zu finanzieren.
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VIII. Sonderausgaben
Zunächst einmal siehst Du am folgenden Beispiel, wie die Erträge aus dem an Dich übertragenen Vermögen errechnet werden. Bei Betrieben und Miethäusern hast Du es einfach. Die durchschnittlichen Erträge ergeben sich aus der Steuererklärung des bisherigen Eigentümers. Bekommst Du dagegen eine Wohnung oder ein Haus übertragen, in dem Du selbst wohnst, wirft das keine Erträge ab. Dennoch wird die übliche Miete für solche Eigentumswohnungen oder Häuser fiktiv angesetzt. Den so ermittelten Erträgen werden die abgezogenen außerordentlichen Kosten und die Abschreibungen hinzugerechnet. Beispiel Du bekommst von Deinem Vater ein vermietetes Einfamilienhaus (Wert 200 000 €) übertragen. Die Miete liegt bei monatlich 750 €. Neben Reparaturen von 2 500 € und der Abschreibung von 3 000 € fallen Kosten in Höhe von ca. 1 000 € im Jahr an. Die durchschnittlichen Einkünfte betragen 9 000 € – 2 500 € – 3 000 € – 1 000 € 2 500 € hinzugerechnet werden: Reparaturkosten 2 500 € Abschreibung 3 000 € Durchschnittsertrag 8 000 € Ob Du Deine Versorgungszahlungen absetzen kannst, hängt davon ab, ob durch den Durchschnittsertrag Deine Versorgungsleistungen gedeckt sind oder nicht.
Befreie das Häuschen Deiner Eltern steuersubventioniert aus dem staatlichen Zugriff! 531
Die besten Geschäfte sind immer die, bei denen man gleich zwei Fliegen mit 531 einer Klappe schlägt. Deine Eltern haben sich mit jahrelanger Arbeit ihr Häuschen zusammengespart und wollen natürlich verhindern, dass es irgendwann einmal zwangsweise verhökert wird, um z. B. die Kosten für das Altersheim zu decken. Bevor sie es so weit kommen lassen, werden sie das Haus rechtzeitig auf Dich übertragen. Im Gegenzug erhalten sie die notarielle Zusage, dass sie bei Dir bis zum Lebensende freie Wohnung und Verpflegung haben und zusätzlich ein monatliches Taschengeld von z. B. 400 € erhalten. Das Haus bewohnst Du mit Deiner Familie und natürlich Deinen Eltern. So, bis hierher hat Dich der ganze Spaß zunächst einmal Geld in Form von Notargebühren, Gerichtskosten etc. gekostet. Die Waage schlägt also ganz schön zur Sollseite aus, und es wird Zeit, dass wir etwas auf die Habenseite packen. Da
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wäre zunächst einmal der Umstand, dass Dir nach spätestens zehn Jahren niemand mehr das Häuschen wegnehmen kann, wenn wider Erwarten hohe Altenheim- oder Pflegeheimkosten für die Eltern anfallen sollten. Außerdem gehen Deine Sach- und Geldzahlungen an die Eltern als Versorgungsleistungen durch, die Du als Sonderausgaben von der Steuer absetzt. Denn schließlich hast Du ja im Gegenzug eine Wohnimmobilie von Deinen Eltern bekommen. Dass Du dort selbst wohnst, also keine Mieteinnahmen daraus erzielst, ist nicht weiter schlimm. Du kannst argumentieren, Du habest die Leistungen an Deine Eltern aus der eingesparten Miete finanziert, da Du ja als Eigenheimbesitzer keine Wohnung mehr mieten musst. Und so könnte Deine Rechnung 2007 für das Finanzamt aussehen. Sachbezugswert Unterkunft für 2 Personen: 196,50 € 2 12 Monate = 4 716,00 € Sachbezugswert Verpflegung für 2 Personen: 202,70 € 2 12 Monate = 4 864,80 € Taschengeld 400,00 € 12 Monate = 4 800,00 € Als Sonderausgaben abzugsfähige Versorgungsleistungen 14 380,80 € 532
Nun musst Du dem Finanzamt nur noch vorrechnen, dass Du für ein vergleich- 532 bares Haus im Monat mindestens 1 210 € Monatsmiete gezahlt hättest, im Endeffekt also 14 520 € eingespart hast, dann steht der Steuerersparnis auf die Versorgungsleistungen nichts mehr im Wege.
533
Musstest Du für das Grundstück außer den Versorgungsleistungen noch wei- 533 tere Mittel aufwenden, handelt es sich um einen teilentgeltlichen Erwerb. Der wird rechnerisch in ein Teilgeschäft gegen Entgelt und ein Teilgeschäft ohne Entgelt aufgeteilt. Bei der Entscheidung, ob Deine Zahlungen abzugsfähig sind, werden Deine Versorgungsleistungen nun nur noch mit dem Teil des Durchschnittsertrags verglichen, der rechnerisch auf den unentgeltlich übertragenen Teil des Vermögens entfällt. Beispiel Auf dem Grundstück Deines Vaters (Wert 200 000 €) lag noch eine Resthypothek in Höhe von 50 000 €, die Du übernommen hast. Insoweit liegt zu 25 % ein entgeltliches Geschäft und zu 75 % ein unentgeltliches vor. Deine Versorgungsleistungen werden nun nur mit 75 % des Durchschnittsertrags verglichen.
534
Ohne zusätzliches Vertragsbrimborium erkennt der Fiskus Dir bei Geldzah- 534 lungen nur Versorgungsrenten mit dem geringen Ertragsanteil an. Allerdings kannst Du den 100 %-Abzug als dauernde Last auch hier durch die richtigen Vertragsklauseln retten. Du hast folgende Möglichkeiten: ● Im Vertrag wird ausdrücklich der § 323 ZPO für anwendbar erklärt. Stattdessen kann auch eine Regelung aufgenommen werden, nach der die Höhe der
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VIII. Sonderausgaben
Versorgungsleistungen jeweils von den Bedürfnissen der Empfänger abhängig oder auf Deine Leistungsfähigkeit abgestimmt ist. ● Die Höhe der Zahlungen wird an schwankende Bezugsgrößen wie Umsatz oder Gewinn gekoppelt.
für Versorgungsverträge 535
Nimm einfach folgenden Text auf: »Jeder der Beteiligten ist berechtigt, eine 535 Anpassung der Leistungen in entsprechender Anwendung des § 323 ZPO zu verlangen, wenn infolge einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der standesgemäße Unterhalt der Übergeber oder der Erwerber nicht mehr gewährleistet ist.« Für den Fall, dass Du und Deine Eltern Euch nicht mehr so einig seid, solltest Du Dich vorsehen, damit Dir nicht z. B. im Pflegefall unbezahlbare Forderungen ins Haus flattern. Sichere Dich also z. B. durch folgende Klausel ab: »Die jährlichen Leistungen sind in jedem Fall beschränkt auf den Jahresbetrag der Rente, der sich bei einer Verrentung des übertragenen Vermögens ergeben hätte. Eine Anpassung der Leistungen für den Fall, dass der/die Übergeber pflegebedürftig werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen.« Einen Pferdefuß haben die dauernden Lasten allerdings: Deine Eltern müssen die Zahlungen in voller Höhe als sonstige Einkünfte, nach Abzug des Altersentlastungsbetrags, versteuern. Du musst also zunächst rechnen und vergleichen, ob es günstiger ist, die ganze Sache als Kauf gegen wiederkehrende Bezüge oder als Schenkung mit dauernder Last zu deichseln. Erinnere Dich: Bei einem Kauf muss der Barwert Deiner Zuwendungen in etwa dem Wert des Grundstücks entsprechen, während er bei der Schenkung mit dauernder Last im Idealfall etwas weniger als das Doppelte des Grundstückswerts betragen kann.
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536 Beispiel Deine Mutter, 61 Jahre alt, besitzt eine Eigentumswohnung, die ca. 105 000 € (Grundstücksanteil 20 %) wert ist und die Ihr nun möglichst geschickt auf Dich übertragen wollt: 1. Alternative: Kauf gegen wiederkehrende Bezüge Durchschnittliche monatliche Zahlung 750 € 12 = Jahreswert der Zahlungen ca. 9 000 €. Kapitalisiert nach § 14 BewG i. V. m. Anlage 9: Jahreswert 9 000 € Faktor 11,763 = 105 867 € Vermietungseinkünfte: Miete 4 800 €
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./. Zinsanteil der Rentenzahlungen (22%) – 1 980 € ./. sonstige Kosten – 500 € ./. Abschreibung 80% von 105 867 € = 84 700 2% – 1 694 € Vermietungseinkünfte 626 € Steuer für Dich max. 301 € Deine Mutter muß allerdings den Zinsvorteil von 1 980 € versteuern. Wenn sie im übrigen, z. B. durch eine kleine Rente, ein zu versteuerndes Einkommen von unter 7 665 € hat, zahlt sie darauf allerdings keine Steuer 0€ Steuern insgesamt 301 € Wie Du siehst, lohnt sich diese Alternative kaum. 2. Alternative: Schenkung mit dauernder Last Durchschnittliche monatliche Zahlung 350 € 12 = 4 200 € Jahreswert. Kapitalisiert nach § 14 BewG i. V. m. Anlage 9: Jahreswert 4 200 € Faktor 11,763 = 49 404 € Die monatlichen Zahlungen kannst Du aus den Mieterträgen finanzieren. Deine jährlichen Zahlungen von durchschnittlich 4 200 € stellen daher Versorgungsleistungen dar, die Du als dauernde Last absetzen kannst. Deine Steuerersparnis beläuft sich in diesem Fall auf max. 2 164 € Deine Mutter müßte die Zahlungen von 4 200 € in voller Höhe versteuern. Für sie ergäbe sich bis zu einem Einkommen von 7 664 € daraus keine zusätzliche Steuer 0€ Vorteil 2 164 € Davon ab geht die Steuer auf die Vermietungseinkünfte, die Du tragen musst. Das dürften bei Einkünften von geschätzt 3 000 € ca. 1 545 € sein, so dass sich der Gesamtvorteil auf rund 620 € pro Jahr beläuft. Wie Du siehst, hängt der Vorteil ganz entscheidend von Deinem Steuersatz ab. Unter dem Strich lohnt sich das Ganze also nur, wenn bei Dir die Steuerersparnis deutlich höher ausfällt als bei Deiner Mutter.
Setze den Grabstein Deiner Eltern als Sonderausgabe ab! 537
Haben Dir die Eltern ihr Häuschen übertragen oder den Betrieb oder Bauern- 537 hof, solltest Du Dich im Übertragungsvertrag verpflichten, nach ihrem Tod für einen anständigen Grabstein zu sorgen. Da Du als gutes Kind diese Kosten sowieso getragen hättest, verhilft Dir dieser kleine Formulierungsschlenker dazu, dass Du den Grabstein in voller Höhe als dauernde Last absetzen kannst (BFH v. 15. 2. 2006 – X R 5/04).
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VIII. Sonderausgaben
c) Kirchensteuer
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Erspar Dir die Kirchensteuer, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben! Wenn Du Dich mit der Kirche nicht mehr identifizieren kannst, dann hilf z. B. denen, die etwas für den Erhalt der Natur und unserer Erde tun. Zahle nach Austritt – in der Kirchengemeinschaft kannst Du auch als nichtzahlendes Mitglied bleiben – die ersparte Kirchensteuer als steuermindernde Spende an Organisationen wie ● Greenpeace, Vorsetzen 53, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/31 18 60, ● Robin Wood, Lahnstr. 65, 28199 Bremen, Tel. 04 21/50 04 05, ● World Wide Fund for Nature, Hedderichstr. 110, 60596 Frankfurt/M., Tel. 0 69/ 6 05 00 30, ● das örtliche Tierheim ● oder an den »Bund für Gesundheit e. V.«, Talstr. 36, 52525 Heinsberg, Tel. 0 24 52/2 26 78, der sich der Heilung von Krebs- und chronischen Kranken allein mit Hilfe von Naturmitteln verschrieben hat (Spendenkonto: 44 39 05 503, PB Köln, BLZ 370 100 50) – ( E Rz 606). 539
Die Kirchensteuer ist die einzige Steuer, von der Du Dich abmelden kannst. 539 Wenn Du austrittst, endet die Kirchensteuerpflicht in den Ländern ● Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland mit Ablauf des Monats Deines Austritts, ● Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen mit Ablauf des Monats nach dem Austrittsmonat. Achte in Deinem Steuerbescheid darauf, dass Dein Finanzamt den richtigen Endzeitpunkt berücksichtigt.
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Rein technisch betrachtet ist die Kirchensteuer ein Zuschlag zur Einkommen- 540 steuer. Für jedes Kind werden zunächst der Kinderfreibetrag von 1 824 €/3 648 € (Alleinstehende/Verheiratete) und der Betreuungsfreibetrag von 1 080 €/2 160 € (Alleinstehende/Verheiratete) abgezogen und von der sich daraus ergebenden Einkommensteuer je nach Region 8 oder 9 % berechnet. Dies gilt auch dann, wenn Dir die Freibeträge oder das Kindergeld nur für einen Teil des Jahres zustanden, z. B., weil Dein Nachwuchs die Berufsausbildung beendete oder das 18. Lebensjahr (Betreuungsfreibetrag) vollendete.
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3. Die übrigen Sonderausgaben
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Aufgepasst: Wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist und Dein Ehepartner 541 nicht, darf man Dir in der Lohnabrechnung keine Kirchensteuer abziehen. Dasselbe gilt, wenn Du als Verheirateter zur Einkommensteuer veranlagt wirst oder eine Ausgleichsveranlagung beantragst. Hat Dein Ehegatte keine Einkünfte, fällt somit keine Kirchensteuer an. Andernfalls ist die Kirchensteuer nach dem Verhältnis der auf ihn entfallenden Einkommen- oder Lohnsteuer festzusetzen. Oft vergisst der Bearbeiter im Finanzamt aber die entsprechende Computereingabe, und dann werden Dir auch als Nichtmitglied Kirchensteuern in Rechnung gestellt. Deshalb prüfe den Bescheid zumindest überschlägig auf die richtige Festsetzung. Beispiel für überschlägige Berechnung der Kirchensteuer, wenn beide Eheleute Einkünfte haben: Ehemann Ehefrau Konfession – ev. Einkommen 20 000 € 10 000 € Gemeinsame Einkommensteuer 3 706 € Anteilige Einkommensteuer 2 470 € 1 236 € Kirchensteuer 9% 0€ 111 € Einen ganz neuen Dreh haben sich die Fiskalritter einfallen lassen, wenn Du in einem Jahr mehr Kirchensteuer erstattet bekommen hast, als Du zahlen musstest. Vorkommen kann das vor allem, wenn Du einen Verlust in ein altes Jahr zurücktragen kannst und dadurch bereits gezahlte Steuern zurückbekommst. In einem solchen Fall zieht Dir das Finanzamt den Überhang an Kirchensteuererstattung von der Kirchensteuer im Jahr der ursprünglichen Zahlung ab und ändert den alten Steuerbescheid zu Deinen Ungunsten.
542
542 d) Steuerberatungskosten Deine privaten Steuerberatungskosten kannst Du seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben absetzen. Hier hat der Fiskus einmal mehr kurzerhand und ohne Gnade den Rotstift angesetzt. Aber auch hier gilt die alte Weisheit, dass es fast keine steuerliche Gemeinheit gibt, die man nicht zumindest teilweise kontern kann. Soweit nämlich Deine Steuerberatungskosten unmittelbar mit Einkünften in Zusammenhang stehen, kannst Du sie weiterhin als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten bei der jeweiligen Einkunftsart abziehen. Das Abzugsverbot für Steuerberatungskosten betrifft damit vor allem Kosten im Zusammenhang mit folgenden Steuererklärungen bzw. Teilen von Steuererklärungen: ● Mantelbogen der Einkommensteuererklärung, ● Anlage Kind, ● Anlage FW, ● Anlage AV, ● Anlage VL,
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● ● ● ●
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Kindergeldantrag, Erbschaftsteuerangelegenheiten, Grundsteuer und Grunderwerbsteuer für nicht vermietete Immobilien, Kfz-Steuer für private Fahrzeuge.
Weiterhin abzugsfähig im Rahmen der jeweiligen Ermittlung der Einkünfte bleibt dagegen der Teil der Steuerberatungskosten, der mit der Erstellung der folgenden Unterlagen zusammenhängt: ● Anlagen L, Weinbau, GSE, EÜR, N, KAP, V, R, SO zur Einkommensteuererklärung ● Betriebssteuererklärungen wie Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen etc. ● Jahresabschluss, Gewinnermittlung, Buchführung, ● Gestaltungsberatung, um möglichst geringe Einkünfte zu versteuern oder Gewinne zu vermeiden. Teile also Deine Kosten für Steuerfachliteratur, Fahrten zum Finanzamt, um Zweifelsfragen zu besprechen oder Dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, immer munter in einen privaten und einen betrieblichen oder beruflichen Teil auf.
Setz den »Großen Konz« von der Steuer ab! 543
Lass Dich von deinem Finanzamt nicht ins Boxhorn jagen, wenn sie Dir den 543 Abzug der Kosten für dieses Buch nicht anerkennen wollen. Zu über 50 % dreht es sich bei meinen Tipps und Tricks doch um die Frage, wie Du möglichst wenig Einkünfte produzierst, also steuerrelevante Einnahmen verhinderst und absetzbare Ausgaben vollständig geltend machst. Also wirst Du munter mindestens die Hälfte des Kaufpreises weiterhin z. B. bei den Werbungskosten aus deiner Arbeitnehmertätigkeit oder in der Anlage V bei Deinen Vermietungseinkünften unterbringen. Der BFH sagt nämlich im Urteil vom 23. 9. 1989 – BStBl II S. 865 klipp und klar, dass Steuerfachliteratur dem Grunde nach steuerlich absetzbar ist.
544
544 e) Ausbildungskosten In den letzten Jahren war der BFH auf dem besten Weg, allen Steuerzahlern mit Kosten für eine Berufsausbildung, die Fortbildung oder ein Studium ein saftiges Steuergeschenk zu bescheren, indem er die Kosten allesamt ohne Beschrän-
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kung zu abziehbaren Werbungskosten erklärte. Ob Umschulung, berufsbegleitendes Studium, erstmalige Ausbildung für einen Beruf nach langer Arbeitslosigkeit, alle Kosten fanden vor den gestrengen Augen der obersten Steuerrichter in München Gnade. Diesen Stachel im Fleisch hat der Fiskus leider nicht lange geduldet und wieder einmal die Reißleine per Gesetzesänderung gezogen. Statt den Bildungshunger der Bevölkerung in Zeiten schlechter PISA-Ergebnisse steuerlich zu unterstützen, hat er die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung und ein Erststudium »qua ordere Mufti« zu höchstens noch als Sonderausgaben abzugsfähig degradiert. Die entscheidenden Nachteile für Dich aus dieser Änderung: ● Deine Ausbildungskosten werden, anders als die zu den Werbungskosten gehörenden Fortbildungskosten, nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag anerkannt. ● Wenn Du oder Deine bessere Hälfte keine anderen Einkünfte erzielt, verpuffen die Ausbildungskosten wirkungslos. Anders als Fortbildungskosten können sie nicht als Verlustvortrag in späteren Jahren abgesetzt werden. Wohl aus Angst, dass ihr die Steuergerichte oder das Bundesverfassungsgericht ihre kleinkarierte Steuergesetzgebung gleich wieder um die Ohren haut, hat die Firma »Finanzminister & Co.« bei der Höhe der absetzbaren Sonderausgaben allerdings deutlich nachbessern müssen. Du kannst jetzt bis zu 4 000 € pro Jahr absetzen. Bist Du verheiratet und auch Deine bessere Hälfte steckt noch in der Ausbildung, könnt Ihr jeder getrennt voneinander bis 4 000 € als Ausbildungskosten in der Steuererklärung unterbringen. Wie Du siehst, sind das dann im günstigsten Fall sogar bis zu 8 000 € im Jahr.
545
Du solltest trotz des vergleichbar hohen Betrages von 4 000 € absetzbaren Aus- 545 bildungskosten immer erst versuchen, Deine Kosten als Werbungskosten durchzubringen. Beste Karten dafür hast Du, wenn Deine Ausbildung im Rahmen eines sog. Ausbildungsdienstverhältnisses abläuft, Du also schon in der Ausbildung Lohn oder Gehalt beziehst. Bei Studienkosten setzt der Werbunskostenabzug voraus, dass Du bereits auf ein abgeschlossenes Studium verweisen kannst. Mit den steuerlichen Beschränkungen können Dir die Ritter von Fiskalia nämlich nur für Dein Erststudium kommen. Ein Zweitstudium geht dagegen problemlos als Werbungskosten durch, wenn Du auf die besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt, die Aufstiegschancen etc. hinweist. Also ran an die Steuertöpfe, wenn Du ein Studium der
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VIII. Sonderausgaben
Musik mit Schwerpunkt mittelalterliches Flötenspiel absolviert hast und Dir dann die Erkenntnis gekommen ist, dass Du als studierter Maschinenbauingenieur oder Informatiker bessere Berufschancen hast.
Wie Du mit Deinen Kosten an die 4 000-€-Grenze herankommst 546
Mit Deinen Kosten für Fachbücher, Fotokopien, Schreibblocks, Stiften etc. 546 kannst Du natürlich noch keinen allzu großen Blumentopf gewinnen. Bei 4 000 € Höchstbetrag lohnen sich vor allem dicke Brocken, als da wären: ● Fahrtkosten zur Ausbildungsstelle, Uni etc. Für jeden Tag, den Du zur Uni fährst, setzt Du die Entfernungspauschale mit 0,30 € je Entfernungskilometer ab. Denk dabei an die Kappung der ersten 20 Kilometer. Wirst Du außerhalb der Uni tätig, z. B. bei einem Praktikum, gibt es 0,30 € für den tatsächlich gefahrenen Kilometer. ● Den für Ausbildungszwecke gekauften Computer setzt Du über drei Jahre mit je 1/3 des Kaufpreises an. ● Dein Arbeitszimmer kannst Du seit 2007 zwar nicht mehr absetzen, die Einrichtung, wie Stuhl, Regale und Schreibtisch hingegen sehr wohl. ● Nun, wie sieht es denn mit Telefon und Internet aus? Natürlich brauchst Du den Internetanschluss und Dein Telefon auch für die Uni oder Deine sonstige Ausbildung, also wirst Du z. B. 80 % Deiner Kosten in der Aufstellung unterbringen. (Aufgepasst: Auf unter 20 % der Kosten lässt Du Dich auf keinen Fall herunterhandeln. Berufe Dich auf die analoge Anwendung der Vereinfachungsregelung bei Werbungskosten in R 33 Abs. 5 LStR) ● Dann wären da noch die Lerngemeinschaften und die Meetings zur Klausurvorbereitung mit Kollegen und Kommilitonen, für die Du 0,30 € je tatsächlich gefahrenen Kilometer absetzt. ● Wenn Du am Ausbildungsort ein Zimmer für unter der Woche gemietet hast, weil der tägliche Weg in Deine Wohnung zu weit ist, kannst Du die Kosten für doppelte Haushaltsführung, vor allem die Miete für das Zimmer und pauschal eine Familienheimfahrt pro Woche, absetzen. Hast Du noch keine eigene Wohnung gehabt, bleibt Dir für die Heimfahrt zumindest die Entfernungspauschale für »Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz«. ● Vergiss nicht die ganzen Gebühren, den gebraucht gekauften Taschenrechner und, und, und . . . Wie Du siehst, läppert sich ganz schnell ein schönes Sümmchen zusammen, wenn Du etwas kreativ bist.
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547
Gute Karten hast Du, wenn Du schon einen anderen Beruf hattest und um- 547 schulst, um wieder Geld zu verdienen (BFH v. 4. 12. 2002 – BStBl 2003 II S. 403).
548
Der BFH sagt aber, dass Ausbildungskosten nur dann vorliegen, wenn sie dazu 548 dienen, einem Erwerb nachgehen zu können. Die Ausbildung für ein Hobby sollst Du nicht absetzen können. Bist Du z. B. Apotheker und interessierst Dich fürs Fotografieren, kannst Du Aufwendungen für Fotobücher oder einen Fotokurs nicht als Berufsausbildungskosten ansetzen. Das Gericht sagte: Fotograf zu sein ist mehr Hobby als Beruf.
549
Merke: Aufwendungen für die Doktorprüfung (Promotion) gehören ebenfalls 549 zu den voll abziehbaren Werbungskosten (BFH v. 4. 11. 2003 – BStBl 2004 II S. 891). Mach also Deine Ausgaben für z. B. Bücher, Reisen, Druck der Dissertation und wenn auch nicht mehr das Arbeitszimmer, so doch für die dort stehenden Büromöbel und Arbeitsmittel wie Computer, Drucker, Schreibtischunterlage und -lampe geltend.
550
Wie die Doktorprüfung sieht der BFH die Professorenprüfung (Habilitation). 550 Sie ist nach seiner Ansicht beruflich veranlasst, weil sie in einer konkreten Beziehung zu einem bereits ausgeübten Beruf steht. Also sind die Aufwendungen dafür Werbungskosten.
Ein gekaufter Doktortitel verhilft Dir nicht zu Werbungskosten! 551
Etwas übrtrieben hat es ein Steuerzahler, der seinen Doktortitel an der Uni 551 einer Bananenrepublick gegen Zahlung eines größeren fünfstelligen Betrags gekauft hat. Trotz schöner Bescheinigungen des Arbeitgebers, dass der Doktortitel erwartet werde und für die weitere Karriere förderlich sei, haben sich weder Fiskus noch Gerichte erweichen lassen. Wer es sich mit dem Erwerb des Doktors so einfach macht, streichelt in erster Linie das eigene Ego und verfolgt nicht vorrangig berufliche Ziele (BFH v. 8. 6. 2004 – BFH/NV 2004 S. 1406).
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VIII. Sonderausgaben
für Sprachkurse im Ausland 552
Einen Sprachkurs kannst Du problemlos als Ausbildungskosten absetzen, wenn 552 Du Dolmetscher oder Auslandskorrespondent werden willst. Deklariere Deinen Auslandsaufenthalt einfach als »Auslandspraktikum als Fremdsprachenkorrespondentin«. Den Segen des BFH, dass ein Auslandspraktikum Teil der Ausbildung ist, hast Du (BFH v. 14. 1. 2000 – BStBl 2000 II S. 199). Das geht auch, wenn Du vorhast, später einmal im Ausland zu arbeiten, weil Du Dir davon ein besseres berufliches Fortkommen versprichst. Dann sind solche Sprachkurse sogar in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Dazu reicht eine entsprechende Bescheinigung Deiner Firma aus (BFH-Urt. v. 27. 11. 1978 – BStBl 1979 II S. 213). Wie Du Sprachkurse als Werbungskosten absetzt vgl. E Rz 310 und E Rz 321. f) Private Spenden (§ 10 b EStG)
Vergiss die Steuerermäßigung beim Spendenabzug nach § 34 g EStG nicht! 553
Spenden können nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sachleistungen sein. 553 Bei Sachleistungen muss ihre Höhe aus der Spendenbescheinigung hervorgehen. Auch der Verbrauch von Gütern für begünstigte Zwecke, z. B. von Benzin, Öl usw. zur Beförderung gehbehinderter Personen im Auftrag einer gemeinnützigen Gesellschaft, ist eine Spende, wenn diese Gesellschaft Spendenquittungen ausstellen darf. Deine eigene unbezahlte Arbeitsleistung kannst Du allerdings nicht als Spende absetzen (BFH-Urteil v. 24. 9. 1985 – BStBl 1986 II S. 727).
554
Das Finanzamt verlangt von Dir als Beleg eine Spendenbescheinigung, eine 554 normale Quittung genügt meistens nicht. Wenn der Empfänger der Spende keine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, z. B. eine Kirche oder Universität, muss aus der Spendenbescheinigung neben der Höhe der Spende auch hervorgehen, dass der Empfänger zu den begünstigten Körperschaften gehört. Dazu genügt die Angabe des Steuerfreistellungsbescheids. Bei einigen Spenden, z. B. auf ein Sonderkonto im Katastrophenfall, das ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege eingerichtet hat, genügt der Zahlungsbeleg der Post (§ 50 Abs. 2 EStDV).
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555
Der Abzug von Spenden ist ab 2007 auf einen einheitlichen Höchtstbetrag von 555 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt. Eine Unterscheidung bei der Höhe des Spendenabzugs zwischen wissenschaftlichen, mildtätigen, besonders förderungswürdigen kulturellen und anderen Zecken wird nicht mehr gemacht. Alternativ kannst Du Spenden bis zu zwei Promille der gesamten Umsätze und Löhne und Gehälter absetzen, die Du in Deinem Unternehmen aufwendest.
556
Außerdem kannst Du zusätzlich zu den 20 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte 556 von Deinen Zahlungen in den Vermögensstock einer öffentlich rechtlichen oder gemeinnützigen Stiftung in den ersten zehn Jahren noch einmal insgesamt bis zu 1 Mio. € als Spende absetzen.
557
Zeigst Du Dich bei Spenden besonders großzügig und überschreiten Deine Zu- 557 wendungen die Spendenhöchstgrenzen (20 % Deiner Einkünfte oder 0,2 % der Summe aus Umsätzen, Löhnen und Gehältern), kannst Du die übersteigenden Beträge ähnlich wie beim Verlustabzug nach § 10 d EStG in den nächsten Jahren absetzen. Der verbleibende Spendenabzug, den Du in die folgenden Jahre vortragen kannst, wird in einem gesonderten Verfahren förmlich festgestellt. Die Feststellung wird dann regelmäßig mit dem Einkommensteuerbescheid verbunden und Dir bekanntgegeben (§§ 10 b Abs 1 und 10 d Abs. 4 EStG).
558
Da unsere Abgeordneten und Politiker die öffentlichen Kassen bekanntlich als 558 Selbstbedienungsladen ansehen, gilt für Parteispenden und Mitgliedsbeiträge eine ganz besonders großzügige Steuerabzugsregelung. Die ist natürlich nicht dazu da, dass Du viel Steuern sparst, sondern in erster Linie dafür, dass viele Milliönchen in die Parteikassen fließen. Schließlich kostet dieser ganze unnütze Parteienwasserkopf jedes Jahr horrende Summen. Zwei Wege zum Absetzen von Parteispenden und Beiträgen gibt es: 1. Für die ersten 1 650 €/3 300 € (Ledige/Verheiratete) gibt es einen Steuerabzugsbetrag von 50 %, höchstens 850 €/1 650 €. Dieser Betrag wird direkt von Deiner Steuerschuld abgezogen (§ 34 g EStG). 2. Den Rest der Spenden oder Beiträge kannst Du unabhängig von der Höhe Deines Einkommens jährlich nur noch bis zu weiteren 1 650 € oder 3 300 € (Ledige/Verheiratete) als Sonderausgaben absetzen. Soweit Spenden – das gilt auch für Mitgliedsbeiträge – an politische Parteien und Wählervereinigungen, die Kandidaten aufstellen, nach § 34 g EStG begünstigt sind, entfällt ein Spendenabzug nach § 10 b EStG.
559
559 Hier ein Beispiel, wie gerechnet wird: Nehmen wir an, der Spender ist verheiratet, und sein Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 100 000 €. Er spendete für die Krebsforschung 8 000 €, den ört-
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VIII. Sonderausgaben
lichen Sportverein 3 000 € und zahlte Mitgliedsbeiträge und Spenden von 7 000 € an eine politische Partei. a) Spenden (ohne politische Parteien): Spenden für Krebsforschung 8 000 € Spenden an Sportverein 3 000 € Spenden insgesamt 11 000 € Spendenhöchstbetrag 20 % von 50 000 € = – 10 000 € >10 000 € Rest Vortrag nach 2008 1 000 € b) Mitgliedsbeiträge an politische Parteien: Mitgliedsbeiträge an politische Parteien ./. Abgeltung durch § 34 g EStG verbleiben abzugsfähig höchstens 3 300 € Spendenabzug insgesamt zusätzlich Steuerabzugsbetrag (§ 34 g EStG) Steuerersparnis ca. 7 760 €.
7 000 € – 3 300 € 3 700 € + 3 300 € 13 300 € 1 650 €
Wenn wir eine Demokratie haben, dann muss das Widerstandsrecht jedem Bürger zugestanden werden. (Generalstaatsanwalt Bauer)
560
Als alternative Spendenhöchstgrenze gilt für Landwirte, Gewerbetreibende 560 und Freiberufler 0,4 % der Summe der Umsätze plus Löhne plus Gehälter. Hast Du reichlich gespendet und die Grenze von 20 % Deiner Einkünfte überschritten, prüfe nach, ob die alternative Spendenhöchstgrenze für Dich günstiger ist. Auch das Finanzamt prüft in diesem Sinne. Dazu muss der Bearbeiter jedoch eine zusätzliche Kennziffer eingeben. Manchmal vergisst er das aber, und dann bist Du als Steuerzahler der Dumme. Also prüfe selbst nach.
Wer viel arbeitet, macht viele Fehler. Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Wer keine Fehler macht, wird befördert. (Antwort auf Prüfungsfrage an Beamtenanwärter)
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3. Die übrigen Sonderausgaben
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Schluss mit den Durchlaufspenden! 561
Der Vorteil für Dich: Jeder gemeinnützige Verein oder jede gemeinnützige Kör- 561 perschaft kann Dir eine Spendenquittung ausstellen. Daneben ist es zwar weiterhin möglich, dass Du Spenden über eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, z. B. den Landessportverband, oder eine inländische öffentliche Dienststelle, z. B. das Stadtsportamt, zahlst. Dieser umständliche Umweg ist allerdings nicht mehr zwingend vorgeschrieben, und man kann Dir den Spendenabzug bei Unterlassung dieser überflüssigen Formalie nicht mehr streitig machen.
Setz Deine Mitgliedsbeiträge als Spenden ab! 562
Du kannst Deine Mitgliedsbeiträge leider nicht in allen Fällen wie Spenden 562 absetzen. Sie sollen nämlich nur dann als Spenden durchgehen, wenn sie an Institutionen gezahlt werden, die nicht überwiegend Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern erbringen oder in erster Linie der eigenen Freizeitgestaltung dienen. Aus diesem Grund gibt es gemeinnützige Zwecke erster Klasse (mit Mitgliedsbeitragsabzug) und zweiter Klasse (ohne Spendenabzug für Mitgliedsbeiträge). Übrigens: Dieselbe unselige Unterscheidung gilt auch für von Dir gezahlte Umlagen und Aufnahmegebühren. Mitgliedsbeiträge an Institutionen, die folgende Zwecke fördern, sind daher ausdrücklich vom Spendenabzug ausgeschlossen: ● Sport, ● kulturelle Zwecke, die vorrangig der Freizeitgestaltung dienen (Gesangsoder Musikvereine, Tanzgruppen, Laientheater und -chöre etc.), ● Heimatpflege/-kunde, Tier-/Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum (z. B. Schützen- und Trachtenvereine, Karnevals- bzw. Faschingsvereine), Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunk, Modellbau/flug und Hundesport. Mitgliedsbeiträge können demnach wie Spenden abgezogen werden, wenn der Verein z. B. folgende Zwecke verfolgt:
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VIII. Sonderausgaben
● Bildung, Erziehung, ● Naturschutz, ● Landschaftspflege, ● Umweltschutz, ● Entwicklungshilfe, ● Jugendhilfe, ● Brandschutz etc. Deshalb ist es wichtig, bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins darauf zu achten, dass die richtigen Vereinszwecke zugrunde gelegt werden. Förderung der Jugendpflege ist z. B. wesentlich günstiger als Förderung des Sports auf dem Gebiet des Jugendfußballs. Ich empfehle Dir, im Verein dafür zu sorgen, dass die Mitgliedsbeiträge möglichst gering sind. Besser ist es, statt 250 € Mitgliedsbeitrag und 30 € Spende im Jahr nur 30 € Mitgliedsbeitrag und dafür 250 € Spende zu zahlen. Für den Verein kommt das finanziell und steuerlich auf dasselbe heraus, aber Du bist mit der deutlich höheren Spende der große Sieger beim Finanzamt. 563
563 Hinweis Für den Nachweis Deiner Spenden gibt es Spendenquittungsvordrucke. Vor allem, wenn Du eine Spendenquittung für Deine Mitgliedsbeiträge haben willst oder für eine Sachspende, z. B. weil Du Deinem Fußballverein 20 neue Bälle gestiftet hast, muss die Art der Spende ausgewiesen werden, sonst machen die Fiskalritter Zinnober beim Spendenabzug. Bist Du in einem Verein Vereinskassierer, musst Du unbedingt beachten, dass es für Spenden besondere Aufzeichnungspflichten gibt. Folgende Angaben und Unterlagen zu den Spenden musst Du festhalten: ● Name und Anschrift des Spenders ● Datum der Zahlung ● Nachweis über die Verwendung der Spende ● Kopie oder Durchschrift der Spendenquittung.
564
564 Warnung Übles hat der Fiskus mit Dir vor, wenn Du als Vereinsvorstand, Kassierer oder sonst Verantwortlicher Missbrauch mit Spendenquittungen betreibst. Kommt Dir der Fiskus auf die Schliche, dass Du z. B. Spendenquittungen ausgestellt hast, obwohl keine Spenden geflossen sind, oder Du z. B. in einem Sportverein für Mitgliedsbeiträge eine Spendenquittung ausgestellt hast, droht zumindest finanzielles Ungemach. Zunächst einmal haftet der Verein in solchen Fällen mit einer Pauschale von 30 % der zu Unrecht als Spenden quittierten Summen für den vermeintlichen Steuerausfall. Wenn beim Verein allerdings nichts zu holen ist, kassiert der Fiskus diese Strafpauschale gnadenlos von Dir.
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Fülle mit Sponsorengeldern die Vereinskasse! 565
Sicher gibt es bei Dir am Ort jede Menge Handwerksbetriebe, kleine Firmen, 565 Banken, Sparkassen etc. Mach ihnen schmackhaft, dass sie Deinen Verein kräftig mit Geld, Kleidung, Maschinen, vielleicht sogar einem neuen Transporter oder einem Anbau an Euer Vereinsheim unterstützen. Wichtig: Die edlen Gönner treten nicht als Spender, sondern als Sponsoren auf. Das setzt nur voraus, dass sie und Dein Verein deutlich darauf hinweisen, wer wen fördert (in Prospekten, Anzeigen, bei der Durchsage im Stadion etc.). Dann können die Firmen ihre Zuwendung voll als Betriebsausgabe absetzen, und weder sie noch Euer Verein braucht sich mit den kleinkarierten Spendenformalitäten herumzuschlagen. Schaut der Finanzritter daraufhin ungläubig, verweist ihn die edle Firma auf das BMF-Schreiben vom 18. 2. 1998 – BStBl I S. 212, in dem diese Möglichkeit haarklein bestätigt wird.
Wie Du die Fahrtkosten für den Sportverein doch noch als Spende absetzen kannst 566
Eine Spende kann auch vorliegen, wenn Du im Interesse Deines Vereins Kosten 566 getragen hast und auf deren Erstattung verzichtest. Aber: Dein Verzicht gilt nur dann als Spende, wenn Du einen offiziellen Erstattungsanspruch gegen Deinen Verein gehabt hättest. Also rede mit den führenden Leuten in Deinem Verein. Die können einem so verdienten, sich für den Verein aufopfernden Mitglied wie Dir ruhig entgegenkommen und Dir zumindest die Fahrtkosten ersetzen, wenn Du schon Deine ganze Freizeit opferst. Selbstverständlich willst Du daran nicht verdienen und spendest das so erhaltene Geld dem Verein. So erhältst Du eine schöne Spendenquittung für das Finanzamt. Und den Verein kostet das keinen Cent, weil die Fahrtkostenerstattung als Spende zurückkommt.
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VIII. Sonderausgaben
So bekommst Du Steuervergünstigung für verschlissene oder unmoderne Anzüge 567
Suche Kleidung und Schuhe zusammen, die Du ohnehin nicht mehr tragen 567 willst – vielleicht haben Deine Bekannten auch noch solche Stücke im Schrank – und verschenke sie! Wie das zu einer Steuerermäßigung führt? Ganz einfach: Du musst Dir nur den richtigen Empfänger aussuchen. Nicht also irgendwann einmal bei einer Straßensammlung abgeben, sondern einer gemeinnützigen Organisation geben, die berechtigt ist, eine Spendenquittung über Deine mildtätige Gabe auszustellen (etwa Caritas, Rotes Kreuz, Innere Mission, Arbeiterwohlfahrt, Hilfswerk Misereor). Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 23. 5. 1989 (BStBl 1989 II S. 879) festgestellt, dass auch Sachwerte (wie z. B. gebrauchte Kleidungsstücke) als Spenden abzugsfähig sind. Denn sie haben einen Marktwert, wie die zahlreichen Secondhand-Shops zeigen. Allerdings hat der BFH dem Steuerzahler die Beweislast über den Wert der Kleidungsstücke auferlegt. Also musst Du dafür sorgen, dass auf der Spendenbescheinigung nicht nur der Marktwert der Sachspende angegeben ist, sondern auch die für die Schätzung des Marktwerts maßgebenden Faktoren wie Neupreis, Zeitraum zwischen Anschaffung und Weggabe und Erhaltungszustand. Behörden brauchen dazu was Schriftliches. Wie mir treue Leser berichtet haben, gibt es tatsächlich Organisationen, die keine Spendenquittung ausstellen wollen. Sie berufen sich auf das vorgenannte Urteil und behaupten, sie könnten keine konkreten Wertangaben zu den gespendeten Sachen machen. In diesem Fall hilfst Du ihnen mit einer detaillierten Aufstellung auf die Sprünge, z. B.:
Anzug, blau Wintermantel, braun Lackschuhe usw.
Erwerb in 2005 2004 2003
Neupreis ca. 400 € ca. 500 € ca. 120 €
Zustand neuwertig neuwertig 1 getragen
Wert 50 € 75 € 40 €
Wenn sich die gemeinnützige Organisation trotzdem ziert, verkaufe die noch guten Sachen doch einfach an einen Secondhand-Shop und spende Deinen Erlös.
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3. Die übrigen Sonderausgaben
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Pass als Selbständiger schön auf!
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Manche Ärzte oder Selbständige glauben besonders clever zu sein, wenn 568 sie ältere medizinische oder andere noch brauchbare Gerätschaften aus humanitären Gründen einer Hilfsorganisation für die Dritte Welt überlassen, weil sie dafür eine abzugsfähige Spendenquittung bekommen. Und dann freut es sie besonders, wenn in dieser Quittung ein höherer Wert angegeben ist, als die Spende tatsächlich besitzt . . . Und wundern sich nicht nur, sondern ärgern sich später schwarz, wenn der Finanzamtssachbearbeiter zwar den Abzug zulässt, aber zugleich eine Nachzahlung für die Sachspende verlangt. Wie das? Nun, befand sich das Gerät im Betriebsvermögen, ist der Spendenwert gleichzeitig der Entnahmewert. Liegt der aber über dem Buchwert, entsteht ein Gewinn. Dem entgehst Du, indem Du das Gerät unmittelbar nach der Entnahme spendest, denn dann kann als Entnahmewert der Buchwert angesetzt werden. Der ist dann allerdings auch für die Bewertung der Spende maßgebend (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG).
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So verhinderst Du, dass Dich das Finanzamt beim Abzug Deiner Spenden drankriegt. 569
Obwohl die Finanzämter nicht kleinkariert prüfen und auch bei Spenden den 569 Aufwand der Prüfung mit dem steuerlichen Effekt vergleichen sollen, lassen sie sich immer neue Kniffe einfallen, wie sie Dich um den wohlverdienten Spendenabzug bringen können. Hier der neueste Dreh: Sie behaupten in schönstem Amtsdeutsch: »Der Spendenabzug setzt voraus, dass vermutet werden kann, dass der Spender über eine ordnungsgemäße Spendenquittung verfügt. Spenden, für die üblicherweise solche Spendenquittungen nicht ausgestellt werden (z. B. Straßensammlungen, Klingelbeutelspenden usw.), können daher nicht zum Abzug zugelassen werden.« Vermeide daher, dass solche Spenden in Deiner Einzelaufstellung für das Finanzamt auftauchen. Natürlich darfst Du nicht schwindeln und statt »20 € Klingelbeutel« einfach »20 € Welthungerhilfe« schreiben. Statt zu Ostern oder Weihnachten anonym einen Zwanziger in den Klingelbeutel zu stecken, gehst Du also direkt zum Pfarrer und drückst ihm den Schein für die Renovierung der Kirche oder für seelsorgerische Aktivitäten in die Hand. Für solche Spenden kann Dir die Kirchengemeinde üblicherweise
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VIII. Sonderausgaben
eine Spendenquittung ausstellen, und das Finanzamt kann vermuten, dass Du über eine Spendenquittung verfügst. Du kannst also beruhigt »20 € für kirchliche Zwecke« in Deine Aufstellung eintragen. Das Finanzamt hat jetzt keinen triftigen Grund mehr, diese Spende nicht anzuerkennen. 570
g) Schulgeld an Ersatz- oder Ergänzungsschulen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG) 570 Besucht Dein Kind eine Privatschule, kannst Du 30 % des Schulgelds als Sonderausgaben absetzen, wenn die Schule staatlich genehmigt oder eine nach Landesrecht erlaubte Ersatz- oder allgemeinbildende Ergänzungsschule ist. Ersatzschulen sind solche, die in kirchlicher Trägerschaft stehen, oder auch Waldorfschulen, die in das öffentliche Schulwesen integriert sind und damit insoweit den staatlichen Schulen gleichstehen. Ergänzungsschulen leisten Bildungsarbeit in Bereichen, um die sich der Staat wenig kümmert, z. B. Schauspiel- oder Dolmetscherschulen. Begünstigt sind diese letztgenannten Schulen jedoch nicht, da das Gesetz ja nur den Besuch allgemeinbildender Ergänzungsschulen fördert. Allgemeinbildende Ergänzungsschulen gibt es aber nicht, daher geht diese Förderung völlig ins Leere. Heiliger Bürokratius, bitte für uns! Ohne staatliche Anerkennung der Schule als Ergänzungs- oder Ersatzschule läuft mit dem Sonderausgabenabzug gar nichts (BFH-Urteile v. 11. 6. 1997 – BStBl 1997 II S. 617 u. 621). Genauso in die Röhre schaust Du, wenn Dein Kind im Ausland zur Schule geht (BFH v. 11. 6. 1997 – BStBl 1997 II S. 617). Es sei denn, die Auslandsschule würde von der Kultusministerkonferenz der Bundesländer ausdrücklich anerkannt (BFH v. 14. 12. 2004 – BStBl 2005 II S. 518) oder es handelt sich um eine sog. europäische Schule (BFH v. 5. 4. 2006 – BStBl 2006 II S. 682). Bei diesen kann die Anerkennung wie bei vergleichbaren deutschen Schulen unterstellt werden.
571
Zum Schulgeld gehören nicht die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und 571 Betreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Die Schulgeldzahlungen kannst Du Dir auch schon während des Jahres als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
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363 Prinzipien sind der jämmerlichste Grund, den es gibt, Steuerermäßigungsmöglichkeiten nicht bis zur Grenze auszunutzen.
IX. Außergewöhnliche Belastungen 572
572 Das gesamte Kapitel gilt auch für Selbständige Der oberste Grundsatz der Einkommensteuer ist – höre und staune – dass sich die Höhe der Steuer an der Leistungsfähigkeit des Steuerzahlers orientiert. Aus diesem Grund müssen besondere persönliche Umstände, die einen Steuerzahler im Vergleich zu seinen Leidensgenossen über Gebühr finanziell belasten, zu einer Verringerung der Steuerbelastung führen. Dieser an sich begrüßenswerten Forderung kommen unsere Steuerbürokraten mehr schlecht als recht nach, indem sie Dir unter der Bezeichnung »außergewöhnliche Belastungen« einige Steuerermäßigungen einräumen. Da Deine persönlichen Verhältnisse und Dein Familienstand durch Kinderfreibeträge und Splittingtarif für Ehegatten bei weitem nicht ausreichend berücksichtigt sind, ist es sozusagen Deine heilige Pflicht, dem obersten Prinzip der Einkommensteuer Geltung zu verschaffen, indem Du kräftig von der Möglichkeit zum Abzug außergewöhnlicher Belastungen Gebrauch machst. Folgende zwei Kategorien außergewöhnlicher Belastungen gibt es: ● Allgemeine außergewöhnliche Belastungen, die Du – nach Abzug eines »zumutbare Belastung« genannten Eigenanteils – in voller Höhe absetzen kannst (§ 33 EStG). ● Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art, deren Abzug auf bestimmte Höchst- und Pauschbeträge beschränkt ist. Dazu gehören im Einzelnen – Unterhaltszahlungen an Angehörige, – Ausbildungsfreibeträge, – Kosten für eine Haushaltshilfe, – Pauschbeträge für Behinderte, – Pauschbetrag für die Betreuung pflegebedürftiger Personen (§§ 33 a–b EStG).
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A. Außergewöhnliche Belastungen im Allgemeinen 1. Auch Du bist außergewöhnlich belastet 573
Was alles unter die außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art fällt, 573 ist in § 33 EStG geregelt. Statt dort allerdings klar und verständlich zu sagen, welche Steuervergünstigungen Dir zustehen, haben die Steuergesetz-
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
akrobaten einen ausgesprochenen Gummiparagraphen geschaffen, der Folgendes bestimmt: Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, soweit einem Steuerzahler zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerzahler gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes entstehen und diese Aufwendungen die steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Unter diese Vorschrift fallen hauptsächlich: ● Krankheits- und Kurkosten ● Kosten im Zusammenhang mit Wiederbeschaffung von Hausrat ● Kosten einer Ehescheidung ● Beerdigungskosten ● Pflegekosten Eine umfangreiche Übersicht findest Du unter E Rz 644. 574
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Soweit Dir von dritter Seite die Kosten ersetzt werden, bist Du nicht belas- 574 tet und kannst auch nichts geltend machen.
Nicht jede Zahlung im Zusammenhang mit Deinen außergewöhnlichen Belastungen wird automatisch abgezogen. So kannst Du Beerdigungskosten nur insoweit absetzen, als die Kosten nicht durch den Nachlass des Verblichenen gedeckt sind, und Krankheitskosten nur, wenn sie nicht durch eine Krankenversicherung erstattet werden. Hier gilt es aber wie ein Schießhund aufzupassen. Das Krankengeld, das Du als Lohnfortzahlung von Deiner Krankenversicherung bekommst, musst Du Dir genauso wenig wie das Krankentagegeld aus einer privaten Zusatzversicherung auf Deine selbst getragenen Krankheitskosten anrechnen lassen. Beide Leistungen sind Verdienstausfallentschädigungen und nicht als Ausgleich für die unmittelbaren Krankheitskosten gedacht. Anders dagegen die Zahlungen aus einer Krankenhaustagegeldversicherung. Diese werden vor einer Berücksichtigung der Kosten für Deinen Krankenhausaufenthalt, auf denen Du sitzengeblieben bist, abgezogen. Hat dagegen Deine Versicherung den gesamten Krankenhausaufenthalt bezahlt, kassierst Du die Krankenhaustagegelder und musst sie Dir nicht etwa auf andere Krankheitskosten, z. B. für Deine neue Brille oder eine ambulante Behandlung, anrechnen lassen (BFH v. 22. 10. 1971 – BStBl 1972 II S. 177).
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1. Auch Du bist außergewöhnlich belastet
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Das Ärgernis mit dem Gegenwert 575
Dummerweise ist eine außergewöhnliche Belastung nur das, was das Finanzamt 575 als eine solche ansieht, und nicht das, was Du für eine hältst, etwa die hohen Anschaffungskosten für Deine neuen Möbel oder die Raten für den Farbfernseher. »Warum stellen solche Ausgaben eigentlich keine Belastungen dar?«, willst Du wissen. Nun, das Finanzamt sagt sich, dass Du ja einen Gegenwert erhalten hast, indem Du Deine Schulden loswirst oder Dir ein schönes Heim schaffst. Und außerdem ist die Anschaffung neuer Möbel oder eines neuen Fernsehers meist freiwillig, also nicht zwangsläufig. Der Fiskus geht sogar noch weiter und nimmt immer einen Gegenwert an, wenn der angeschaffte Gegenstand eine gewisse Marktgängigkeit hat und nicht nur vom Steuerzahler selbst, sondern auch von anderen genutzt werden kann. Deshalb liegt nach Meinung des Fiskus ein – den Abzug als außergewöhnliche Belastung ausschließender – Gegenwert z. B. auch dann vor, wenn der Steuerzahler ein Badezimmer behindertengerecht umbaut (BFH v. 2. 6. 2005 – BFH/NV 2006 S. 36) oder einen Aufzug an sein Haus anbaut, weil er sonst mit seinem Rollstuhl nicht in die oberen Etagen seines Hauses kommt (BFH v. 25. 1. 2007 – III R 7/06). Bleibt zu hoffen, dass nicht irgenwann einmal ein neunmalkluger Fiskalvertreter auf die Idee kommt, dass der Rollstuhl oder die Gehhilfen ja auch von jemand anderem genutzt werden könnten, und auch noch diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen streicht.
576
Ungeachtet von Erstattungen und Gegenwert, mutet man Dir ein Teil der Be- 576 lastung, z. B. durch Krankheitskosten, auch ohne Steuerermäßigung zu. Zu dieem Zweck wird Dir immer eine Art steuerlicher Eigenanteil, genannt zumutbare Belastung, von Deinen Aufwendungen abgezogen. Die Höhe der zumutbaren Belastung ist davon abhängig, wie hoch Deine Einkünfte sind, ob Du verheiratet bist und wie viele Kinder Du hast. Mehr dazu findest Du unter E Rz 580.
577
Um diesen ganzen Problemen und Abzügen zu entgehen, versuche zunächt 577 immer die gesamten Kosten abzusetzen, indem Du prüfst, ob Du Deine Aufwendungen nicht vielleicht als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben durchbekommst. Das bringt Dir eine größere Steuerersparnis, weil keine zumutbare Belastung abgezogen wird und sie sich deshalb in voller Höhe auswirken.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Hast Du Dich also als Arzt oder Krankenschwester trotz aller Vorsicht bei einem Patienten mit Gelbsucht angesteckt oder bist als Dachdecker vom Gerüst gepurzelt, so sind Deine selbstgetragenen Krankheitskosten Werbungskosten und nicht etwa außergewöhnliche Belastungen. 578
Bist Du aber bei den außergewöhnlichen Belastungen angelangt, kommen die 578 Fiskalritter mit erhobenem Zeigefinger und verlangen von Dir den Nachweis, dass Deine Ausgaben zwangsläufig waren, weil Du Dich ihnen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konntest. Rechtliche Gründe liegen z. B. vor, wenn Du Unterhalt an Deinen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder an Deine Kinder bzw. Deine Eltern zahlst oder als Erbe die Beerdigungskosten des Verblichenen bestreitest. Dagegen kannst Du Dich auf Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen berufen, wenn Dich ein unabwendbares Ereignis wie Unfall, Krankheit, Erpressung, Brand, Diebstahl, Vertreibung oder eine Naturkatastrophe trifft. Demgegenüber spielt die sittliche Verpflichtung meist nur eine Rolle bei der Frage, ob Du Pflegekosten für Nichtangehörige absetzen kannst. Der Fiskus achtet wie gesagt besonders darauf, ob Dein Einkommen tatsächlich durch die Ausgabe belastet ist, also von dritter Seite, z. B. der Krankenkasse, keine Erstattung erfolgt.
579
Du kannst Deine außergewöhnlichen Belastungen immer im Jahr der Bezah- 579 lung absetzen. Auch wenn Du dazu einen Kredit aufnehmen musst, bleibt es beim vollen Abzug im Zahlungsjahr. Auf die Darlehenstilgung kommt es steuerlich nicht an (BFH-Urteil v. 10. 6. 1988 – BStBl 1988 II S. 814). Denk in so einem Fall daran, während der Laufzeit des Darlehens Jahr für Jahr die Zinsen als außergewöhnliche Belastung anzusetzen (BFH-Urteil v. 6. 4. 1990 – BStBl 1990 II S. 958). Damit eine Steuerermäßigung rausspringt, muss Deine finanzielle Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt sein. Dazu müssen zwangsläufige Aufwendungen die in der folgenden Übersicht bezeichneten Sätze des Gesamtbetrags der Einkünfte übersteigen:
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1. Auch Du bist außergewöhnlich belastet
580
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Zumutbare Belastung
580 in Prozent bei Personen mit steuerlich zu berücksichtigenden Kindern
Alleinstehenden
Verheirateten u. Verwitweten bis zum 2. Todesjahr
1–2 Kinder
3 oder mehr Kinder
15 340 €
5
4
2
1
15 340–51 130 €
6
5
3
1
über 51 130 €
7
6
4
2
Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte
Beispiel Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 30 000 € und zwei Kindern beträgt die zumutbare Belastung 3 % = 900 €. Eine Steuerermäßigung für außergewöhnliche Belastungen erhältst Du also erst, wenn diese 900 € über-steigen. Der Betrag, der nach Abzug der zumutbaren Belastung verbleibt, wird als Steuerermäßigung bei der Berechnung Deines Einkommens abgezogen. Als Arbeitnehmer kannst Du ihn Dir bereits im Lauf des Jahres als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Es ist wichtig zu wissen, dass die zumutbare Belastung nur von allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen abgezogen wird. Die Höchst- und Freibeträge, die bei außergewöhnlichen Belastungen besonderer Art angesetzt werden, bleiben von einer solchen Kürzung verschont. Dazu mehr ab E Rz 645. Zurück zu den außergewöhnlichen Belastungen im Allgemeinen. 581
581
Berechnungsschema
Und so rechnet das Finanzamt die außergewöhnliche Belastung aus: Ein Verheirateter mit einem Kind – 25 000 € Gesamtbetrag der Einkünfte im Kalenderjahr – hatte in diesem Jahr 6 000 € Zahnarztkosten, von denen die Krankenkasse 3 500 € übernommen hat. Berechnung Zahnarztkosten 6 000 € ./. Erstattung Krankenkasse, aber ohne Krankengeld/ Krankentagegeld 3 500 € Belastung 2 500 € ./. zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) 3 % von 25 000 € Gesamtbetrag der Einkünfte = 750 € außergewöhnliche Belastung 1 750 €
Du siehst: Von Deinen Belastungen bleibt nicht viel zum Abzug übrig, besonders wenn Du als führender oder leitender Angestellter ziemlich viel verdienst.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Unkonventionelle Unterhaltung mit einem führenden Angestellten! 582
»Na, da bin ich aber gespannt, was Du mir da zu bieten hast«, sagst Du, »was 582 gibt es für einen gutverdienenden Angestellten heute noch groß bei der Steuer herauszuholen? Die Sonderausgabenhöchstbeträge habe ich voll ausgenutzt, und meine beruflichen Kosten halten sich in Grenzen. Längst habe ich mich damit abgefunden, mich an Steuern dumm und dusslig zu zahlen.« So leicht gibst Du sonst bestimmt nicht auf! »Schließlich bin ich kein Selbständiger, dem erheblich mehr Spielräume offenstehen. Was will ich bei der Steuererklärung schon anderes tun, als die Belege zusammenzusuchen und die vorliegenden Zahlen in die vorgedruckten Kästchen zu setzen?«, antwortest Du. Planen. Und mit vorzeitigen Entscheidungen voraussehbare Abläufe des Geschehens beeinflussen, so wie Du es im Beruf gewohnt bist. Angenommen, Du hast jedes Jahr so an die 2 000 € bis 4 000 € außergewöhnliche Belastungen. Mal ist es der Zahnersatz, mal die Kur Deiner Ehefrau, dann die neue Brille usw. Da Du nicht gerade zu den Ärmsten im Land gehörst, zieht Dir der Fiskus die zumutbare Belastung von 6 % Deines Gesamtbetrags der Einkünfte von 60 000 € = 3 600 € ab. Damit verpuffen Deine Kosten nahezu wirkungslos. Deshalb wirst Du künftig etwas pfiffiger sein und Rechnungen, die am Ende des Jahres anfallen, möglichst erst im neuen Jahr bezahlen. So fallen in einem Jahr plötzlich ca. 6 000 € an außergewöhnlichen Belastungen an, und Du kannst Dich nach Abzug der zumutbaren Belastung von 3 600 € über eine Steuerersparnis von ca. 2 400 € freuen. Zudem wirst Du bei Deiner Steuererklärung noch einmal in Dich gehen, damit Du auch ja keine Kosten vergisst, die Dir im Lauf des Jahres entstanden sind. Die Fahrtkosten beider Partner zum Zahnarzt die Grippeschutzimpfung nicht zu vergessen die Akupunkturbehandlung gegen das Rauchen als Vorbeugung gegen den Dich besonders bedrohenden Herzinfarkt und die Migränebehandlung Deines Ehepartners beim Akupunkteur sowie die Fahrtkosten zu diesem Heilpraktiker Und schon sind als weitere außergewöhnliche Belastungen
75 € + 90 €
+ 150 € + 150 € + 50 € 515 €
anzusetzen. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Dir die Behandlungen nicht nur einfach verordnen, sondern ihre Notwendigkeit durch einen Amtsarzt bestätigen lässt.
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2. Das sind Krankheitskosten
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2. Das sind Krankheitskosten 583
Grundsätzlich sind alle Kosten, die durch das Kranksein (auch der Familienan- 583 gehörigen) anfallen, steuerlich berücksichtigungsfähig.
584
584 Beruflich veranlasst? Zuallererst musst Du überlegen, ob die Erkrankung auf Deinen Beruf zurückzuführen ist, denn dann sind die Krankheitskosten in voller Höhe – also ohne Abzug der zumutbaren Belastung – als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, sofern nicht im Fall einer Berufskrankheit die Berufsgenossenschaft die Kosten übernimmt. Wichtig ist, den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und Deinem Beruf nachzuweisen. Das ist der Fall, wenn Du z. B. körperliche Schäden durch einen Unfall bei Ausübung des Berufs oder auf dem Weg zur Arbeitsstätte erlitten hast (Berufsunfall). Anerkannt werden inzwischen aber auch Therapien bei beruflich verursachten Stresssituationen, wie die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe »Anti-Mobbing« (FG Niedersachsen v. 8. 6. 2006 – 14 K 57/03).
Typische Berufskrankheiten Bei inneren Erkrankungen wird es schon schwieriger. Da musst Du nachweisen, dass die Erkrankung eine typische Berufskrankheit ist. Bisher sind u. a. von den Steuergerichten als typische Berufskrankheiten anerkannt: Pilzerkrankungen in Papierfabriken, Vergiftungserscheinungen in chemischen Fabriken, Gelbsucht bei Chirurgen und Zahnärzten, Tuberkulose beim Lungenfacharzt, Wirbelsäulenerkrankung durch Heben oder Tragen. Bei typischen Berufskrankheiten ist die berufliche Veranlassung nicht mehr zu prüfen, sondern zu unterstellen. Als Arbeitnehmer hast Du bei einer typischen Berufskrankheit zumeist keine unmittelbaren Kosten, weil alles nach § 9 SGB VII in Verbindung mit der geltenden Berufskrankheitsverordnung abgegolten ist und die mittelbaren Kosten mit einem Pauschbetrag für Körperbehinderung berücksichtigt werden (§ 33 b EStG, R 33 b EStR; E Rz 679 ff.). Hast Du indessen Kosten selbst getragen, sind diese in der Anlage N als berufliche Werbungskosten zu erklären. 585
585 Andere Krankheiten Nur Kosten, die Du tatsächlich selbst getragen und nicht von einer Krankenkasse oder Versicherung erstattet bekommen hast, kannst Du als finanzielle Belastung geltend machen. Von diesen selbstgetragenen Krankheitskosten geht allerdings die zumutbare Belastung ab. Das ist hart, denn meistens bleibt dann kaum etwas übrig, was steuerlich abzusetzen ist.
Rechne Dir deshalb Deine zumutbare Belastungsgrenze nach der Tabelle unter E Rz 580 schnell aus und sieh zu, dass möglichst viele Krankheitskosten in ein und demselben Jahr anfallen, damit Du so die unsinnige Grenze der zumutbaren Belastung überwindest. Oft schaffst Du das nur, indem Du Behandlungen, die Du eigentlich jetzt machen müsstest, in das nächste Jahr verschiebst (oder umgekehrt).
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586
IX. Außergewöhnliche Belastungen
586 a) Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel Die Anerkennung Deiner Kosten für Medikamente, Heil- und Hilfsmitteln als außergewöhnliche Belastung hängt davon ab, dass Du deren Notwendigkeit nachweist. Normalerweise reicht dazu eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Hat Deine private Krankenkasse eine Kostenerstattung geleistet oder hat bei Dir als Beamter die Beihilfestelle die Kosten bezuschusst, reicht das als Nachweis in aller Regel ebenfalls aus. Nur im absoluten Ausnahmefall benötigst Du für das Finanzamt zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung (R 33.4 Abs. 1 EStR).
Bei Medikamenten, die Du dauernd oder über längere Zeit einnehmen musst, genügt zum Nachweis der Notwendigkeit, dass Du die ärztliche Verordnung einmal vorlegst. Hast Du, als Du seinerzeit Deine erste Brille verordnet bekommen hast, ein Rezept des Augenarztes vorgelegt, genügt für die neue Brille, die an die veränderte Sehstärke angepasst wurde, die Bescheinigung des Optikers über die Veränderung Deiner Sehstärke. Wenn Deine Krankenkasse etwas zur Brille beisteuert, reicht auch das als Nachweis aus (FinMin Schleswig-Hostein v. 10. 3. 2004 – VI 314 – S 2284 – 167). Willst Du also selbst getragene Kosten für Pillen, Salben, Säfte, Tinkturen, Brillen, Hörgeräte etc. als außergewöhnliche Belastungen unterbringen und dabei Ärger vermeiden, solltest Du Dich mit einer entsprechenden Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers wappnen, dass die Kosten angesichts Deiner Krankheit zwangsläufig, notwendig und angemessen waren. Übrigens: Erfreulich das BFH-Urteil vom 11. 8. 1991 (III R 70/88 – BFH/NV 385/1991), wonach nicht rezeptpflichtige Medikamente und allgemeine Stärkungsmittel steuerlich abziehbar sind, wenn sie – nach Gegenstand und Menge spezifiziert – ärztlich verordnet wurden und die Krankenkasse eine Erstattung der Kosten abgelehnt hat. Mit derselben Begründung kannst Du auch die Zuzahlungen absetzen, die Du leisten musstest, weil Du lieber das erprobte teurere Markenmedikament genommen hast, statt Dich mit einer unbekannten Ersatzpille zufrieden zu geben. Etwas förmlicher geht es mit den Nachweisen allerdings zu, wenn es um Heilund Hilfsmittel geht, die Gegenstände des täglichen Bedarfs ersetzen, z. B. Spezialbetten, orthopädische Schuhe, Stützstrümpfe, Spezialwäsche etc. Ähnliche Hürden musst Du nehmen, wenn bei Dir eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode wie Frischzellen- oder Trockenzellenbehandlung, Sauerstoff-, Chelat- oder Eigenbluttherapie angewendet wird. In diesen Fällen benötigst Du ein vor dem Kauf des Hilfsmittels bzw. vor Beginn der Behandlung ausgestelltes Attest vom Amtsarzt oder vom Medizinischen Dienst. Sind Dir von Deiner gesetzlichen Krankenkasse oder Deiner Beihilfestelle Zuschüsse zu diesen Kosten bewilligt worden, ersetzt das die amtsärztliche Bescheinigung.
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2. Das sind Krankheitskosten
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zu Deinen Rezept- und Praxisgebühren 587
Zuzahlungen und Rezeptgebühren sind außergewöhnliche Belastungen, die Du 587 absetzen kannst. Damit Du Dich nicht mit dem Sammeln von 1000 kleinen Quittungen belasten musst und möglicherweise die Hälfte vergisst oder verlegst, spann Deine Apotheke mit ein. Schließlich verdient die an Dir übers Jahr ein erkleckliches Sümmchen. Frag doch mal nach, ob sie Heftchen für die Selbstbeteiligung haben. Darin wird dann bei jedem Kauf der zugezahlte Betrag eingetragen und von der Apotheke abgestempelt. Du brauchst am Jahresende nur noch zusammenzurechnen und kannst dem misstrauischen Fiskalritter einen wunderbaren Nachweis Deiner Krankheitskosten liefern. Hat Deine Apotheke ein solches Heftchen nicht, tut‘s auch ein einfaches Schulheft. Wichtig ist nur, den Stempel der Apotheke reindrücken zu lassen. Die vierteljährliche Praxisgebühr von 10 € ist natürlich als außergewöhnliche Belastung abziehbar (OFD Frankfurt/M v. 15. 11. 2004 – S 2284 A – 53 – St II 2/06). Ach ja, die öffentliche Hand. Weißt Du, wo sich diese befindet? Auf jeden Fall immer in Deiner Tasche!
588
Solltest Du einen erheblichen Verbrauch an Schmerzmitteln haben, die Du aus 588 eigener Tasche bezahlen musst, weil Dir der Arzt nicht genügend verschreibt, dann vergiss nicht, Deine Krankenkasse schriftlich um Erstattung zu bitten. Zwar weißt Du, dass dies erfolglos sein wird, aber Du hast die Ablehnung dann schriftlich – und die Abweisungsfetischisten der Bürokratie haben keinen Vorwand, die Kosten einfach abzulehnen. Obwohl die ja nur bei der Kasse anzurufen bräuchten. BFH-Urteil v. 20. 9. 1991 – Az: III R 91/89. Der Gipfel der Unverfrorenheit ist, dass Du medizinische Fachbücher nicht absetzen können sollst. So zumindest nach Meinung des BFH vom 24. 10. 1995 – BStBl II 1996 S. 88, der einem Steuerzahler die Fachbücher, mit denen der sich auf eine Therapie vorbereiten wollte, nicht anerkannte. Offensichtlich meinen die Herren Richter, dass Du Dich nicht zu informieren brauchst, ob Du einem seriösen Mediziner oder einem Pfuscher mit zweifelhaften Methoden in die Hände fällst, der Dich Gesundheit und Leben kosten kann. Abzugsfähig sind dagegen ● Kosten der Grippeschutzimpfung,
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
● Aufwendungen für die Frischzellentherapie, wenn sie mit amtsärztlichem Segen gegen eine Krankheit eingesetzt wird (FG Nürnberg v. 15. 3. 1978 – EFG1978 S. 273 und BFH v. 17. 7. 1981, 6 R 77 – BStBl 1981 II S. 711). 589
589 b) Krankheitsbedingte Fahrtkosten Wer hat schon das Glück, dass der nächste Arzt um die Ecke wohnt und in drei Minuten zu Fuß zu erreichen ist? Und welcher weißbekittelte Spitzenverdiener der Nation macht sich noch die Mühe des Hausbesuchs? Du musst also zusehen, wie Du in die Praxis kommst. Wenn Du das nicht gerade auf Schusters Rappen erledigst, entstehen Dir Fahrtkosten, egal, ob Du mit Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährst. Ich möchte fast jede Wette eingehen, dass Du bisher vergessen hast, dem Finanzamt die Fahrtkosten zu Deinen Ärzten zu präsentieren. Bei z. B. 20 Taxifahrten à 10 € oder 700 km mit dem eigenen Auto à 0,30 € läppern sich da schnell 200 € zusätzliche Krankheitskosten zusammen. Schwingt etwa ein Fiskalritter den Rotstift bei Deinen durch Quittungen oder eine Einzelaufstellung glaubhaft gemachten Taxikosten, dann erkläre ihm, dass es Dir so schlecht ging, dass Du weder mit dem Auto noch mit dem Bus fahren konntest, sondern ein Taxi rufen musstest (BFH – BStBl 1967 III S. 655). Hast Du Dein eigenes Auto benutzt, rechnest Du Deine Fahrten wie Dienstreisen ab und beanspruchst den Kilometerpauschbetrag von 0,30 €. Mit einem Einzelnachweis Deiner Kilometerkosten stellen sich die Fiskalritter recht zopfig an und wollen ihn grundsätzlich nicht akzeptieren (BFH – BStBl 1997 II S. 538). Spar Dir also das Belegesammeln!
590
Wenn es auf der Fahrt zum Arzt oder Krankenhaus gekracht hat und Du die 590 Unfallkosten selbst tragen musst, gehören sie – wie die Fahrtkosten – in Deine Zusammenstellung der Krankheitskosten. Zu den Kosten, die Du bei einem Unfall absetzen kannst, siehe E Rz 236 ff. Sollte sich ein Fiskalritter querstellen, berufe Dich auf folgenden Grundsatz: Ist eine Krankenfahrt zwangsläufig notwendig und angemessen, dann können auch Kosten infolge eines Unfalls auf einer solchen Fahrt nicht unberücksichtigt bleiben. Stoße ihn mit der Nase auf die EFG 1980 S. 284 oder die BFH-Urteile – BStBl 1974 II S. 104 und BStBl 1978 II S. 105, 109, mit denen als Unfallkosten z. B. die Abschlepp- und Reparaturkosten anerkannt wurden.
für die Fahrt zur Kur 591
Manchmal sind die Finanzämter noch pingeliger als Deine Krankenkasse. So 591 kann es Dir passieren, dass man Dir als Fahrtkosten für An- und Abreise zur
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2. Das sind Krankheitskosten
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Kur nur die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel anerkennt. Für Kurkosten mag das der Bundesfinanzhof so entschieden haben (BFH-Urteil v. 12. 6. 1991 – BStBl 1991 II S. 763). Der Termin für eine solche Kur steht ja auch Wochen vorher fest. Trotzdem ist das für Dich nicht der Weisheit letzter Schluss. Kannst Du z. B. besondere Gründe ins Feld führen, wie eine Gehbehinderung, Asthma oder ein Herzleiden, das Dich hindert, schwere Koffer über Bahnsteige zu schleppen, sind auch Fahrtkosten mit dem Auto abzugsfähig (BFH – BStBl 1967 III S. 655). Und wenn Du Dich mit einer dicken Backe und mordsmäßigen Zahnschmerzen quälst, kann wohl niemand verlangen, dass Du zwei Stunden auf den nächsten Bus wartest. Oder berufe Dich auf die schlechten Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zuerst verbraucht man seine Gesundheit, um zu Geld zu kommen, dann sein Geld, um die Gesundheit zurückzuholen. (Robert Lembke)
592
Wenn Du zur Behandlung einer Krankheit zu einem auswärts wohnenden Arzt 592 oder Heilpraktiker fährst und dort bis zum Abschluss einer Behandlung im Hotel bleibst, sind auch diese Aufwendungen und die Fahrtkosten voll abzugsfähig, falls der Aufenthalt nur der Krankheitsbehandlung gedient hat, also keine Kur war (FG Rheinland-Pfalz v. 19. 8. 1980 – EFG 1981 S. 21).
593
Ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören die Reisekosten für 593 Besuchsfahrten zu Angehörigen, die in einem auswärtigen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Kosten werden in der Regel anerkannt, wenn der Krankenhausaufenthalt lang dauert oder sich regelmäßig wiederholt und die Besuche entscheidend für den Gesundungsprozess sind (EFG 1977 S. 427). Siehe dazu folgenden Super-Trick. Andererseits urteilten die BFH-Richter, dass 14-tägige Fahrten zu den über 80-jährigen und 800 km weit weg wohnenden Eltern nicht als außergewöhnlich angesehen werden können (BFH-Urteil v. 22. 10. 1996 – BStBl 1997 II S. 558). Damit ist der Abzug von Fahrtkosten auf die Fälle reduziert, in denen Du Deine Angehörigen besonders oft aufsuchst, weil Du deren Pflege praktisch im Alleingang besorgst.
Lass Dir vom Arzt das richtige Papierchen für Deine Besuchsfahrten ausstellen! 594
Sogar der misstrauischste Finanzbeamte wird gläubig, wenn Du ihm die Be- 594 scheinigung eines Halbgottes in Weiß präsentierst. Mach Dir diesen Umstand
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
zunutze und verlange von dem Arzt, der Dein Kind oder Deinen Angehörigen behandelt, eine Bescheinigung, dass Deine Besuche unbedingt erforderlich sind, weil sie den Heilungsprozess nachhaltig fördern. Hierdurch erfüllst Du den Wortlaut des § 33 EStG und R 33.4 Abs. 1 EStR (FH-Urteil v. 2. 3. 1984 – BStBl 1984 II S. 484), der einen Nachweis darüber fordert, dass Deine Fahrtkosten zwangsläufig entstanden sind. Durch den Hinweis auf den Heilungsprozess kommst Du nicht umhin, schon aus diesem Grund so oft wie möglich gesundheitsfördernde Besuchsfahrten zu unternehmen. Wenn der Arzt die Bescheinigung zusätzlich mit einigen der wunderschön unverständlichen lateinischen Medizinerfloskeln spickt, wird es jedem Fiskalritter vergehen, Dir die Fahrtkosten für die Besuchsfahrten zu streichen. 595
Allerdings gibt es einen kleinen Silberstreif am Horizont. Du hast nämlich unter 595 Umständen die Alternative, den Pflegepauschbetrag (§ 33 b Abs. 6 EStG) in Höhe von 924 € abzusetzen, wenn Du mehr als reine Familienbesuchsfahrten zu Deinen Lieben ausführst. Nach Meinung des BFH sind dann die Anforderungen für den Pflegepauschbetrag weniger streng als für den Abzug der tatsächlichen Fahrt- und Pflegekosten. Der Pferdefuß beim Pflegepauschbetrag ist aber, dass Du für Deinen Angehörigen eine Schwerbehinderung mit Hilflosigkeit (Ausweismerkzeichen »H«) oder zumindest die Einstufung in die Pflegestufe III nachweisen können musst. Zum Pflegepauschbetrag mehr unter E Rz 698.
596
Für nicht abzugsfähig erklärt wurden Fahrten zum Ehegatten, der in Kur weilt, 596 und Krankheitsbesuche bei der alleinstehenden Schwester (BFH – BStBl 1975 II S. 536). Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert. (Aldous Huxley)
597
Auch als bekehrter Alkoholiker kannst Du Fahrtkosten in Deiner Steuererklä- 597 rung unterbringen. Alkoholismus ist eine Krankheit, und wenn Du zweimal pro Woche je 10 km zur Teilnahme an der Gruppentherapie bei den »Anonymen Alkoholikern« fährst, hast Du im Jahr 52 Wochen à zwei Fahrten à 10 km = 1040 km 0,30 € = 312 € Fahrtkosten für Deine Aufstellung der außergewöhnlichen Belastungen (BFH v. 13. 2. 1987, BStBl 1987 II S. 427).
598
598 Gute Nachricht für Behinderte! Wenn Du aufgrund Deiner Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen bist, kannst Du die Kosten für eine Begleitperson in Höhe von bis zu ca. 767 € als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Dieser Betrag ist jedoch ein Jahresbetrag und nicht auf jede einzelne Reise bezogen.
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2. Das sind Krankheitskosten
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Wichtig: Die Kosten für den Reisebegleiter gehören nicht zu den laufenden und typischen, mit der Körperbehinderung zusammenhängenden Kosten und sind deshalb neben dem Behindertenpauschbetrag gem. § 33 b Abs. 3 EStG abziehbar (FG Nürnberg v. 6. 10. 1998, EFG 1999 S. 70; BFH v. 4. 7. 2002 – BStBl 2002 II S. 765). Zu behinderungsbedingten Fahrtkosten vgl. E Rz 685. 599
599 c) Kosten für Vorsorgemaßnahmen Will Dir Dein Finanzamt die Vorbeugekosten streichen, weise darauf hin, dass Vorsorgekuren zu den vorbeugenden gesundheitlichen Maßnahmen gehören und nach der Rechtsprechung als Krankheitskosten anerkannt werden müssen, wenn mit ihrer Hilfe eine konkrete Erkrankung abgewendet werden soll. Das A und O ist, dass Du Dir die medizinische Notwendigkeit der Kur vor Antritt durch den Amtsarzt oder einen Vertrauensarzt Deiner Krankenversicherung hochoffiziell bestätigen lässt. Der BFH hat dies in seinen Urteilen wiederholt bestätigt. Kosten für die Kneippkur eines gesunden Bundeswehrpiloten etwa, die als vorbeugende Maßnahme dazu aufgewendet werden, seinen allgemeinen Gesundheitszustand (»vollständige Fitness«) zu erhalten, sind weder als außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten abzugsfähig (Urteil v. 17. 12. 1997 – III R 32/97).
600
Ebenfalls als Vorbeugekosten anzuerkennen sind Aufwendungen für die Aus- 600 übung eines Sports unter ärztlicher oder krankengymnastischer Anleitung (Aufwendungen für den Reitsport bei hämorrhoidalen Leiden – BFH v. 15. 10. 1971 – VI R 80/68, BStBl 1972 II S. 14), für Besuche von Warmwasser- und Solebädern bei Wirbelsäulenschäden (Nieders. FG v. 22. 12. 1975 – EFG 1976 S. 184) und für Vorsorgeuntersuchungen in Diagnosezentren, wenn sie nicht unangemessen im Preis sind. Die Vorbeugekosten dürfen nur nicht den Eindruck machen, sie dienten nur ganz allgemein der Gesundheit. Beim Sport musst Du nicht nur darauf achten, dass er unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers oder einer sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person, z. B. einer Krankengymnastin, und gemäß einer genauen Einzelverordnung betrieben wird, sondern auch durch eine zuvor ausgestellte amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung den Nachweis erbringen, dass der Sport für die Heilung oder Linderung einer Krankheit erforderlich ist (BFH, Urteil v. 14. 8. 1997 – III R 67/96, BStBl 1997 II S. 732).
601
Wenn der Staat es so haben will, dann gehe den bürokratischen Weg! Merkt 601 Euch, Alkoholiker: Alle Kosten, auch die einer versuchten Heilung von Eurer Sucht, sind abzugsfähig! (FG Düsseldorf v. 28. 10. 1977 – EFG 1978 S. 125, bestätigt durch BFH-Urt. v. 14. 8. 1984 – VI R 34/78).
602
Die Kurkosten für eine Begleitperson sind ebenfalls steuerlich absetzbar! 602 Damit kannst Du sowohl Unterbringungs- als auch Verpflegungs- und Fahrtkosten für eine Begleitperson absetzen, vgl. Rz E Rz 631.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
603
Ganz besonders wichtig, wenn Du in psychotherapeutischer Behandlung bist: 603 Lass Dir vom Therapeuten bestätigen, dass Du bereits eine ausgewachsene psychische Störung hast, und schon kannst Du Dich steuerlich subventioniert auf die Ledercouch legen (FG Münster v. 12. 1. 2005 – EFG 2005 S. 608). Die Therapie stellt dann nämlich keine Vorbeugemaßnahme, sondern eine akute Krankheitsbehandlung dar. Obwohl das Finanzgericht hier ausnahmsweise auf ein amtsärztliches Attest vor Behandlungsbeginn verzichtet hat, kannst Du Dich nicht darauf verlassen, dass der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen immer ohne ein solches läuft. Im Zweifel wendest Du Dich also mit dem Behandlungswunsch vorher an den Amtsarzt. Das gilt umso mehr, als Du eine vorsorgliche Therapie besuchen willst, um es erst gar nicht zum psychischen Knacks kommen zu lassen. Hier läuft ohne Amtsarzt oder Medizinischen Dienst steuerlich gar nichts.
604
Auch wenn Du Aufwendungen für alternative Behandlungsmethoden steuer- 604 lich geltend machen willst, benötigst Du vor Behandlungsbeginn ein amtsärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit. Nur der Amtsarzt besitzt laut Bundesfinanzhof (Urteil v. 1. 2. 2000 – BStBl 2001 II S. 543) Sachkunde und Neutralität, um dies zu beurteilen. Damit stoßen die BFH-Richter in dasselbe Horn wie der Fiskus in R 33.4 EStR.
Fitnesstraining auf Krankenschein 605
Bist Du guter Kunde in einer krankengymnastischen Massage- und Bäder- 605 praxis, weil Dich oft Kreuz- und Gliederschmerzen plagen? Was Du eigentlich brauchst, meinst Du zu wissen: nämlich tüchtige Eigenbewegung, kräftigere Muskeln und Sehnen, damit Du weniger anfällig bist. Jetzt pass auf: In den meisten krankengymnastischen Massage- und Bäderpraxen befindet sich ein größerer Gymnastikraum, der mit den verschiedensten technischen Geräten ausgestattet ist, die sich kaum von denen in einem gewerblichen Fitnesscenter unterscheiden. Frag doch den Inhaber, ob Du zwei- bis dreimal in der Woche im Gymnastikraum trainieren kannst. Wenn Du guter Fango- und Massagekunde bist, hat er bestimmt nichts dagegen. Der Arzt ist schlimmer als die Krankheit. (Alter Spruch)
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2. Das sind Krankheitskosten
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für alle Kranken, sich gesund zu machen, und für alle Gesunden, nicht krank zu werden 606
d) So heilst Du für immer Deine Krankheiten 606 Das hört sich unwahrscheinlich an. Aber: Der gemeinnützige BUND FÜR GESUNDHEIT e. V., Talstr. 36, in 52525 Heinsberg, befasst sich mit naturgemäßen Lebens- und Heilweisen und sendet neueingetretenen Mitgliedern als Mitgliedsleistung ohne zusätzliche Berechnung u. a. folgendes Werk gleich nach Eintritt zu: »Wildkräuter – URMEDIZIN gegen Krebs, Rheuma, chronische Leiden und Fettsucht« (Für immer fit, schlank und gesund). Das ist das große Buch der sanften Klassischen Naturheilkunde. 1474 Seiten Großformat mit unzähligen farbigen Abbildungen und einem Sonderteil über die komplikationslose Naturgeburt mit allen erforderlichen Bildern und Anweisungen. Du wirst nur noch staunen! Ein Werk, das für Noch-Gesunde zur wirksamen Krankheitsverhütung noch wertvoller ist! Dieses große Werk der Klassischen Naturheilkunde zu besitzen sollten Dir Dein Leben und Deine Gesundheit wert sein! (Es ist steuerlich absetzbar!)
Dieses Werk begründet erstmals für Kranke und Gesunde eine Ganzheitsbehandlung von Körper, Geist und Seele: die hippokratischer Denkweise verbundene KLASSISCHE NATURHEILKUNDE Sie basiert in Form der UrTherapie, evolutionsgeschichtlich fundiert, auf vier Säulen:
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
GEIST Im Hinführen zu einer gefestigten, in sich selbst ruhenden, autarken Persönlichkeit, die sich im Krankheitsfall von allen chemischen Medikamenten der erstarrten Schulmedizin und deren Ärzten befreit. INNERER LEIB Im Zusichnehmen wertvollster Lebens- und Immunkräftestoffe aus frischen Urheilkräutern: der »UrMedizin«. ÄUSSERER KÖRPER Im Wiederaufnehmen von Urbewegungsarten, welche Urzeitmenschen zum Bewältigen ihres Lebens ausübten. Und die damit den Körper über die Blutund Lymphbahnen ständig entgifteten und ihm im Gegensatz zu manchen Sportarten sofort das Wohlgefühlhormon Serotonin zuführten. Was ihnen ein Höchstmaß an Gesundheit und Krankheitswiderstand verschaffte – wie es auch Dir nunmehr verschafft werden wird! SEELE Im Rückführen seelischer Fehlhaltungen zu Urgefühlen, die, zufolge ihrer genetischen Programmierung, ein natürliches Wohlbefinden auslösen und psychische Leiden wie Depressionen, Frustrationen, Ängste usw. auslöschen. Eine Gesamttherapie ist damit von einzigartiger Wirkung!
Weil die meisten – wegen der vom Finanzamt abgezogenen zumutbaren Belastung – keinerlei Krankheitskosten steuerermäßigend mehr geltend machen können, will ich Dir hier einen Ausgleich schaffen und zeigen, wie Du Auslagen für Krankheiten ganz vermeidest. Damit Du es nicht mehr nötig hast, zu Ärzten zu gehen und in Krankenhäusern zu liegen, wo bereits an die 50 % aller Patienten wegen der ihnen verabreichten, nur schwere Nebenschäden und frühen Tod und Krebs verursachenden Radioaktivbestrahlungen und chemischen Medikamentengifte oder wegen einer vorausgegangenen Hospitaleinweisung behandelt werden. Da dem Verein die Werbung für dieses Buch verboten und ihm eine nähere, ins Einzelne gehende Aufklärung über die Wirkungsweise der URMEDIZIN untersagt wurde – wenn Du die mächtige Lobby der Schulmedizin kennst, weißt Du, warum! – kann er Dir leider nicht wie bisher näheres Informationsmaterial darüber zukommen lassen. Aus diesem Grund übernehme ich hier als Verfasser für ihn das Wort und frage: Wie blind bist Du eigentlich? Würdest Du einen Klempner, der Dir bereits vor Beginn seiner Tätigkeit erklärt, einen Rohrbruch nicht flicken zu können, bei Dir herumwerkeln lassen? Und ihn auch noch fürstlich für sein Nichtkönnen bezahlen, wenn er das Loch im Rohr am Ende nur vergrößert hat? »Niemals«, sagst Du.
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2. Das sind Krankheitskosten
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Soso: Nach Meinung der Mediziner sind z. B. Krebs, Rheuma, Multiple Sklerose, Asthma, Arthrose, Diabetes und chronische Leiden nicht heilbar. Und dennoch lässt vielleicht gerade Du Dich als chronisch oder unheilbar Leidender von den Medizinern dieserhalb behandeln. Obgleich die ihre Unfähigkeit dazu vorher öffentlich erklärt haben. Oder nach ihren neuesten Veröffentlichungen heute immer mehr eine angebliche Heilungsmöglichkeit den Kranken vortäuschen, wenn man sich nur frühzeitig operieren, atombestrahlen oder kaputt chemotherapieren lässt. Während die Krebssterberaten des Statistischen Bundesamts genau das Gegenteil beweisen und immer mehr Menschen durch Krebs sterben. Und obschon Du das genau weißt, lässt Du Dir von deren Stahl den Krebs in den Körper ausstreuen, von deren Strahl zusätzlich unbefallenes Gewebe zerstören und von deren Chemotherapie auch noch die gesunden Körperteile nebst Immunsystem vergiften. Ja, ist es denn nicht ein Widersinn sondergleichen, sich als Kranker von Menschen behandeln zu lassen, die genau wissen, und es Dir auf Befragen sogar eingestehen, dass sie nicht helfen können? Die weder Herzleiden, Arthritis, Verstopfung – ja nicht einmal einen einfachen Schnupfen zu heilen vermögen . . . Wie das Bayer-Chemie-Medikament Lipobay und das Schmerzmittel Vioxx zuletzt zeigten, sind durch Chemie früher Tod und neue Krankheiten die Folge. Alle Schulmediziner und Heilpraktiker arbeiten nach der gleichen Methode: Hilfe für den ersten Augenschein, scheinbare Besserung durch kurzfristige Symptombeseitigung, dann wieder das alte, später noch schlimmere Leiden. Natürlich haben die Ärzte auch ihr Gutes – wenn sie z. B. Unfallopfer zusammenflicken, Löcher in den Zähnen und Totenscheine ausfüllen – aber bei Krankheiten, und besonders bei chronischen und unheilbaren, versagen ihre Methoden. Und wenn Dir Dein Arzt auch noch so sympathisch ist – warum kann die bisherige Behandlung durch die Schulmedizin nicht helfen? ● Weil die Schulmediziner einzelne Krankheiten und einzelne Organe therapieren und nicht den ganzen Menschen. Und sich nur darauf beschränken, bloße Krankheitswirkungen zu bekämpfen, nicht jedoch die echten Ursachen des Leidens. Die aufzustöbern, dafür nehmen sie sich nicht die Zeit. ● Weil die Behandlungsformen der Schulmedizin vorsehen, Krankheiten zu bekämpfen. Mit Strahl und Stahl. Oder mit körperfremden, stets giftigen Stoffen: den chemischen Medikamenten. Da die Krankheit im Körper sitzt, wird dadurch der eigene Körper bekämpft und zusätzlich vergiftet! ● Weil die Ärzte, wie die meisten anderen Menschen auch, auf Profit bedacht und kaum daran interessiert sind, dass sich die Kranken selbst helfen. Diese Denkweise und dieses Handeln der Mediziner ist nur zu menschlich. »Rettung durch neue Technik bei Herzinfarkt!« – »Brustkrebs ist bald zu heilen!« – »Multiple Sklerose in Kürze heilbar!« – so lauten die Schlagzeilen. Nur zu gern wird der Eindruck erweckt, Gesundheit sei durch die Gifte der Chemie zu erwerben.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Hoffnungen zu machen, das verkauft sich nun einmal gut. Und obwohl wir es vom eigenen Leib her besser wissen, beeindrucken uns diese Töne derart stark, dass wir uns von übertriebenen Erwartungen leiten lassen und glauben, schon morgen könnten solche Wunder geschehen und übermorgen seien Kunstherzen über den Versandhandel bestellbar. So werden wir allmählich blind gegenüber der harten Wirklichkeit. Die aber sieht so aus: Immer mehr Menschen leiden an chronischen Krankheiten, immer mehr sterben frühzeitig an Krebs (heute schon jeder Dritte!), Herz- und Kreislaufleiden (jeder Zweite); mehr und mehr jüngere Leute werden von Asthma, Rheuma, Heuschnupfen, Allergien und und und befallen. 96 % aller Menschen bei uns begeben sich ständig in ärztliche, 99 % in zahnärztliche Behandlung. Es wird endlich Zeit, dass Du Dir als Kranker sagst: Je mehr die Ärzte an mir rummachen, desto kränker werde ich. Die stopfen mich nur voll mit Chemie! Die säbeln nur an mir herum – Narbenschmerzen und Verwachsungen folgen: Erkennst Du nicht, wie die Chemie langsam, aber sicher unsere ganze Erde vernichtet und Dich mit? Wie kannst Du nur glauben, diese Schulmedizin sei gut für Dich, wo es doch noch eine zweite Form der Heilbehandlung gibt: die Naturheilkunde! Sapere aude. Denke endlich selbst! ● Wie lange willst Du Dich noch mit nicht heilenden, sondern nur schädigenden Medikamenten behandeln lassen? ● Wie lange willst Du Dich noch mit Chemiespritzen vollpumpen lassen? ● Wie lange willst Du Dich noch von gewebezerstörenden, radioaktiven Bestrahlungen kaputt machen lassen? Wann ziehst Du endlich mal die Natur und deren sanfte Heilweisen in Dein Kalkül? Den Weg zu ihr macht Dir die Zeitschrift »Natürlich Leben« leichter, die Du als weitere Leistung des Vereins regelmäßig kostenfrei zugesandt erhältst. Und an deren Redaktion Du alle Fragen zur Gesundheit richten kannst. Sie werden Dir so eindeutig beantwortet, dass Du zukünftig Krankheiten vergessen kannst. Allerdings: Die Urtherapie ist hart, die URMEDIZIN anfangs widerlich und schwer einzunehmen – nichts also für Leute, die ihr Kranksein hätscheln oder an Geistheiler, Chemiedreck und Wunder glauben, oder an die zwar laufend als heilend angekündigten, aber stets bodenlos enttäuschenden neuen Heilmittel der Schulmedizin, die darüber hinaus höchste Todesrisiken und Nebenschäden bewirken. Zudem musst Du Dir die URMEDIZIN jeden Tag frisch aufbereiten, damit die Wirkstoffe ihre volle Lebenskraft in Dir entfalten können! Du hast davon nur deshalb noch nichts gehört, weil diese Behandlungsart totgeschwiegen wird – würde sie doch zu vielen das große Geschäft mit der Krankheit verderben. Der Verein nimmt für die URMEDIZIN nämlich keinen Pfennig! Aber: Du bekommst durch die URMEDIZIN einen so unheimlichen Schub an Immunstärke in Deinen Körper, Deine Abwehrkräfte werden derart stimuliert und auf Höchststand gebracht, dass Du plötzlich nie gekannte,
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völlig neue Lebensgeister in Dir entdeckst! Und zum Zahnarzt musst Du auch nicht mehr! Vor allem werden Dir in diesem Werk Hunderte Quellenangaben und Nachweise preisgegeben, welche die Schulmedizin bislang ängstlich vor der Öffentlichkeit geheim hielt. Die zeigen, welche schrecklichen Schäden die Mediziner mit ihren Medikamenten und Operationen anrichten. Damit kannst Du jederzeit überprüfen, ob es für Dich gut ist, was ein Arzt bei Dir vorhat. Ich selbst habe mich von meinem schweren Krebsleiden ohne Medikamente, ohne Ärzte und ohne Operation mit Hilfe der Grundsätze dieses Buches vor 50 Jahren selbst völlig gesund gemacht und bin heute mit 80 Jahren dank der URMEDIZIN topfit und frei von allen Beschwerden, Krankheiten oder Altersleiden, wie Prostatakrebs, Rückenschmerzen oder steif werdenden Gliedern. Im Alter von 75 Jahren wurde ich noch Vater eines kräftigen Sohnes. Mit 79 Jahren habe ich eine 34-jährige Lehrerin geheiratet, die in jeder Weise mit mir glücklich ist. All dies verdanke ich den Kräften der Urmedizin. Zögere deshalb nicht länger. Jeder Tag ist wichtig für Dich! Das alles geht ohne lange Formalitäten, Aufnahmeanträge. Gesonderte Bestellschreiben sind nicht nötig. Laut gemeinnütziger Satzung gilt die Einzahlung des einmaligen Aufnahmebeitrags von 30 € und des 1. Jahresmitgliedsbeitrags von 39 € (zusammen 69 €) als Eintritt. Mit dieser Einzahlung bist Du Vereinsmitglied und erhältst als erste Leistung die Zusendung des Buches. Zahle nur auf das Postbankkonto Dortmund 827 300 464 (BLZ 440 100 46) des BUNDES FÜR GESUNDHEIT e.V. durch Natur, Talstr. 36 –39, 52525 Heinsberg. Wenn Du später die Vereinsziele nicht mehr vertreten willst, hält Dich keiner, und Du kannst ohne Angabe von Gründen kündigen. Achte bei Deiner Überweisung dringend auf die Angabe Deiner vollständigen Adresse! Denke daran, Deine Straße anzugeben! 5 % vergessen sie, wie soll der Verein da liefern können? Schreibe sie nur in Blockbuchstaben und nur in das Feld »Verwendungszweck«, sonst wird sie von der Postbank nicht mitgeteilt. (In der Spalte »Auftraggeber« genügt der Name.) E-Mails ohne Adressen- und Telefonangaben beantwortet der Verein nicht! Kündige Deine Zahlung nicht schriftlich an, sonst dauert es länger. Fragen richte immer nur und ausschließlich schriftlich an den Verein, nicht an den Droemer Knaur Verlag, der kann Dir nicht weiterhelfen. Das Buch bekommst Du nicht per NN oder Rechnung, weil der Verein keine Geschäfte macht und ohne Gewinnabsicht tätig ist. Als Mitglied des BUNDES FÜR GESUNDHEIT e. V. erhältst Du es ohne Zuzahlung sofort gegen Portoersatz von zzt. 4 € als Paket zugesandt (bei starkem Andrang kann es bis zu zwei Wochen dauern). Was sind aber schon 69 €, wenn sie Dich von einem schweren Leiden befreien, Dir die Sicherheit verschaffen, nie mehr krank zu werden, und Dir viele, viele Lebensjahre mehr schenken! Ebenfalls kostenlos sendet man Dir regelmäßig das stark bebilderte, einzigartige Magazin »Natürlich Leben« (mit Autoren wie Dr. Frank Alt, Prof. Dr. Probst u. a.) zu, an das Du alle Fragen zu Deiner Gesundheit und Deinem (bald vorübergehenden) Kranksein stellen kannst. So bist Du stets sicher, auf dem richtigen Weg zu sein. Und Du bist außerdem berechtigt, an allen
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Seminaren und Kongressen des Vereins teilzunehmen, wo Du kluge Menschen findest, die sich bereits mit der URMEDIZIN gesund gemacht haben und die Dich motivieren. Für dringende Fälle sind für die Mitglieder drei Beratungstelefone eingerichtet. Solltest Du nach 15 Wochen 100 %iger Durchführung der UrTherapie nachweislich versichern, dass Du durch sie nicht gesund geworden bist, zahlt Dir der Verein den Aufnahmebeitrag zurück. Und nun frag mal einen Arzt in Deutschland, ob der Dir bei Misserfolg auch sein Honorar zurückzahlt . . .
zur Heilerde Statt Chemie, Spritzen und Operation: reine Natur! Diesen unbezahlbaren Tipp kriegst Du vorab: Mit zur URMEDIZIN gehört die Heilerde, von der die meisten Kranken noch nie etwas gehört haben. Sie leistet wahre Wunder! Vor allem entgiftet sie Deinen Körper – eine Voraussetzung auch für Dich, bevor Du mit der URMEDIZIN beginnst. So brauchst Du in vielen Fällen schon mal nicht die Medikamentengifte zu schlucken, die Dich kaputtmachen. LUVOS-Heilerde bekommst Du in jeder Apotheke (nimm die feine ULTRA). Besonders hilft sie bei Zahnschmerz, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Strahlungscolitis, Blähsucht, Akne, Allergien, Amalgam- und Quecksilbervergiftung (durch Zahnfüllungen usw.), Dermatitis, Eisenmangel, Gallerückfluss, Gastritis, Mundgeruch, Magengeschwüren, Zwölffingerdarmgeschwüren, nässenden Wunden, Sonnenbrand, Verdauungsbeschwerden, Sodbrennen, Verstopfung, Entzündungen aller Art im Körper. Wie Du sie ansetzt, dass sie gut runterrutscht und bestens heilkräftig wirkt, steht in der Grünen Bibel des BUNDES FÜR GESUNDHEIT e. V. durch Natur, der man auch nach der Heilung die Treue halten sollte. Weil die meisten Leser meines »GROSSEN GESUNDHEITSKONZ« Wehwehchen oder gar chronische Leiden haben, macht der sich allein durch diesen Rat dicke bezahlt. Denn Gesundheit ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Gesundheit, wie wir wissen. So urteilt die Presse über dieses Buch: ● Keiner nimmt sich so beseelt des Lesers an. ● Spannender als ein Krimi – jeder Heilpraktiker kann nur daraus lernen.
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DIE ZEIT NATURHEILPRAXIS
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● Das zu wissen sollte einem Gesundheit und Leben wert sein. ● Das Größte, was je in der Medizin geschrieben wurde.
raum & zeit
NATURHEILKUNDE Zeitschrift der Heilpraktiker
● Bewundern Ihr Werk . . .
DER SPIEGEL
So urteilen Naturärzte über dieses Buch: ● Gebührt der Nobelpreis
Prof. Dr. med. habil. Dr. Dr. Karl Probst, 87724 Ottobeuren, Mozartstr. 20
● . . . schreibt aus aufrichtigem Engagement, hat klare Vorstellungen, setzt viel in Bewegung, ist praxisbezogen. Wer dies liest, wird angeregt, wenn nicht durchgerüttelt. ● Der Zeit um Jahrzehnte voraus – die wahre Gesundheitsreform! ● Die Spitze allen Heilwissens!
Prof. Dr. med. Michael Lukas Moeller (†), Ordinarius für medizinische Psychologie, Universität Frankfurt, Sandhofstr. 74
Dr. med. Hannes Buggle, 31547 Rehburg, Düsselburger Str. 58 Dr. med. univers. Leonhard Hochenegg, A-5060 Hall in Tirol, Eugenstr. 1
● Ich habe durch dieses Werk mehr gelernt als während des Universitätsstudiums und meiner praktischen Zeit.
Dr. med. Petra Bracht, 60489 Frankfurt, Am Hopfengarten 15
So urteilen die Leser: ● Das Buch hat mir das Leben gerettet! ● Das mit Abstand Beste und Sinnvollste, was je auf die Menschheit und unsere Erde losgelassen wurde.
Fritz Draing, 64347 Griesheim, Flughafenstr. 1 c Ulrike & Martin Wiedemann, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Im Riedenberg 11
● Für die Ärzte war es unfassbar, wie mich durch die UrMedizin mein Brustkrebs verließ. ● Mit Urmedizin auskuriert: Rheuma, Parodontose, Allergie
Mana Namyslo 45529 Hattingen Munscheidstr. 52 Isolde Jähnig Viertelsweg 8 07022 Leipzig
Durch Ärzte kommen mehr Menschen um, als mit ihrer Hilfe geheilt werden. (Casanova)
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Heile z. B. Deine Arthrose und Deine Arthritis selbst und beteilige das Finanzamt an den Kosten! »Ich soll diese Hitzegefühle, diese wahnsinnigen Schmerzen in den Gelenken, die meist immer da sind und stärker werden, wenn ich die betroffenen Gelenke bewege, und die einfach unerträglich sind, wenn ich etwas tragen muss, tatsächlich mal loswerden?«, fragst Du. Ja! Es gibt zwar viele Formen von Arthritis, doch kann man in der Hauptsache die Knochen- und die rheumatische Arthritis unterscheiden. Beide Arten bringt die URMEDIZIN in kürzester Zeit weg! Wie auch Allergie oder Verfettung. Für immer! Setze Deine Kosten dafür dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen auf die Rechnung. Die URMEDIZIN nimmst Du ja schließlich zur Heilung Deiner Leiden zu Dir. Sie ist nichts anderes als ein natürliches Medikament. Und das ist, wie ja nun jeder weiß, steuerlich absetzbar. Die Mitgliedsbeiträge kannst Du zudem als Spende absetzen. 607
Schade: Aufwendungen für die Anschaffung neuer Kleidung infolge einer Ab- 607 magerungskur sind nach dem BFH-Urteil vom 17. 7. 1981 (VI R 105/78 – HFR 1981 S. 518) keine außergewöhnliche Belastung. Entsprechendes gelte für Änderungskosten (Hess. FG v. 2. 3. 1978 – EFG 1978 S. 432). Übergewicht sei ebenso wenig wie Übergröße zwangsläufig. Allerdings war das FG Düsseldorf am 13. 1. 1981 (IX 457/77 E, nicht veröffentlicht) so einsichtig, die Kosten für den notwendigen Mindestbestand an Bekleidung nach einer krankhaft bedingten Abmagerung (von mehr als 30 kg) als außergewöhnlich anzuerkennen. Und weil die Dicken in der Überzahl sind, hier noch ein besonderer Tipp für sie:
608
608 e) Erweiterte Krankheitskosten Der Bundesfinanzhof berücksichtigt grundsätzlich nur Aufwendungen, die unmittelbar zum Zweck der Heilung, Linderung oder zur Erträglichmachung einer Krankheit aufgewendet werden. Wie die vorstehenden Ausführungen zur Krankheitsvorbeugung zeigen, fallen unter § 33 EStG aber auch mittelbar durch die Krankheit entstandene Aufwendungen, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit ihr stehen. Hierzu rechnen insbesondere die sog. erweiterten Krankheitskosten. Entfernte mittelbare Kosten sind außer Betracht zu lassen, da sie die allgemeine Lebensführung betreffen. Als erweiterte Krankheitskosten hat die Rechtsprechung u. a. anerkannt: ● eine Mietabfindung, die ein Steuerpflichtiger zur Erlangung einer geeigneten Wohnung an den Vormieter zahlte, weil der Wohnungswechsel wegen des
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völlig gelähmten Sohnes notwendig war (BFH, Urteil v. 14. 12. 1965 – BStBl 1966 III S. 113), ● Aufwendungen für bauliche Veränderungen am eigenen Einfamilienhaus eines gehunfähigen Schwerbeschädigten zur Benutzung eines fahrbaren Hebeapparats (FG Hamburg, EFG S. 557) ebenso wie die Kosten für einen Treppenschräglift (FG Berlin, EFG 1995 S. 264; FG Sachsen v. 12. 10. 2006 – 2 K 1859/04) oder ● Umbaumaßnahmen wegen Querschnittslähmung eines Kindes (FG Hessen – EFG 1977 S. 373, und FG Rheinland-Pfalz – EFG 1979 S. 231). ● Die Annahme erweiterter Krankheitskosten hatte der BFH abgelehnt bei Einbau eines Fahrstuhls in das eigene Einfamilienhaus eines gelähmten Steuerpflichtigen (BFH v. 10. 10. 1996 – BStBl 1997 II S. 491; BFH v. 25. 1. 2007 – III R 7/06). ● Die folgenden Aufwendungen sah das Niedersächsische Finanzgericht – EFG 1969 S. 491 – neben dem Pauschbetrag als abzugsfähig bei Contergankindern an: – für Fahrten zu einer auswärtigen Spezialklinik, um der Tochter die notwendige Wäsche zu bringen, – die Eigenbeteiligung an den Kosten einer Armprothese, – für Fahrten zur Prothesenversorgung als mittelbare Kosten der Anschaffung der Prothese und – für Spezialmöbel zur Schreibhilfe. Dass der Einbau von Schwimm- oder Bewegungsbädern wegen des gleichzeitig entstehenden Gegenwerts nicht unter erweiterte Krankheitskosten fällt, dürfte spätestens nach der Entscheidung des BFH zum Einbau eines Fahrstuhls bei Behinderten und dem letzten Urteil des FG Rheinland-Pfalz zum Schwimmbadbau wegen Behinderung zuungunsten der betroffenen Steuerzahler geklärt sein (FG Rheinland-Pfalz v. 11. 10. 2006 – 6 K 2169/05). Trinkgelder an das Krankenhauspersonal gehören nicht zu den unmittelbaren Krankheitskosten. Entgegen seines früheren, den Abzug bejahenden Urteils (BFH v. 22. 10. 1996 – BStBl 1997 II S. 346) vollzog der BFH hier eine 180°Wende (BFH v. 30. 10. 2003 – BStBl 2004 II S. 270). 609
Aufwendungen für den Privatschulbesuch Deines Kindes können ebenfalls 609 zu außergewöhnlichen Belastungen führen, wenn Du die Krankheit in den Vordergrund stellst und den Schulbesuch quasi nebenbei laufen lässt. Schulgeldzahlungen für den medizinisch indizierten Besuch einer Privatschule durch ein geistig und körperlich behindertes Kind sind von der Rechtsprechung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden (FG Köln, Urteil v. 23. 7. 1997 – EFG 1998 S. 318). Anerkannt wurden auch z. B. die Aufwendungen für die Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes in einem »Oberschulinternat«, wenn der Aufenthalt aus klimatischen Gründen zur Heilung
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
oder Linderung der Krankheit nachweislich unabdingbar notwendig ist und der Schulbesuch nur anlässlich dieser Heilbehandlung gleichsam nebenbei und nachrangig erfolgt (BFH, Urteil v. 26. 6. 1992, III R 83/91, BStBl 1993 II S. 212). Entsprechendes gilt für die Unterbringung eines legasthenischen Kindes, wenn die Lese- und Rechtschreibschwäche Krankheitswert hat (BFH, Urteil v. 26. 6. 1992, III R 8/91, BStBl 1993 II S. 278). Wappne Dich in diesem Fall unbedingt mit einem amtsärztlichen Nachweis. Eine Bescheinigung des Schulaufsichtsamts oder eines einschlägig tätigen Professors reicht nicht aus (BFH v. 7. 6. 2000 – BStBl 2001 II S. 94). Abziehbar sind auch die Aufwendungen für den Besuch besonderer Behindertenschulen, wie z. B. von Blinden- und Taubstummenschulen. Nicht berücksichtigt wurde jedoch die Unterbringung eines hochbegabten Kindes in einem Internat mit Hochbegabtenförderung oder die Unterbringung eines schwer erziehbaren Kindes in einer geeigneten Schuleinrichtung (BFH-Urt. v. 26. 6. 1992 – BStBl 1993 II S. 278). Es sei denn, der Aufenthalt war amtsärztlich bestätigt auf eine Krankheit zurückzuführen (BFH v. 22. 9. 2005 – BFH/NV 2006 S. 281).
Tu etwas für Deine Schönheit – und setz es von der Steuer ab! 610
Die Kosten einer Schönheitsoperation oder einer Haartransplantation werden 610 im Allgemeinen nicht als zwangsläufig anzusehen sein. Lass Dir von Deinem Arzt z. B. physische und psychische Gründe für eine Schönheitsoperation (besser: kosmetischen Eingriff) bestätigen und bitte so das Finanzamt mit zur Kasse. Nur in Ausnahmefällen können Aufwendungen für ein Toupet zu den außergewöhnlichen Belastungen gerechnet werden (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 12. 9. 1978, III 152/77, EFG 1979 S. 125, FG Düsseldorf, Urteil v. 18. 1. 1983, XI 298/82 E, EFG 1983 S. 500, rechtskräftig). Der kreisförmige Haarausfall, der zu fleckenhaften »Löchern« im Haarwuchs führt, stellt eine Krankheit dar. Erwirbst Du ein Toupet, so hat es die Funktion einer Prothese. Die Anschaffungskosten können deshalb als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Selbst Aufwendungen in Höhe von 1 625 € sind noch angemessen. Haartransplantationskosten sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn z. B. ein fach- oder amtsärztliches Gutachten überwiegend medizinische Gründe für die Operation nennt. Besorge Dir ein solches amtsärztliches Attest vor der Herstellung Deiner neuen Haarpracht, sonst sinken Deine Chancen auf Anerkennung der Kosten als außergewöhnliche Belastung rapide (FG Niedersachsen v. 2. 2. 2000 – EFG 2000 S. 496).
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2. Das sind Krankheitskosten
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Erbe durch nachträgliche Feststellung einer Behinderung eine Steuerermäßigung! 611
Vielleicht war einer Deiner Eltern vor dem Tod lange krank, einen Antrag auf 611 Körperbehinderung zu stellen ist aber keinem in den Sinn gekommen. Du als ihr Erbe kannst das Versäumnis nachholen. Die Versorgungsämter sind nämlich angewiesen, auch für bereits Verstorbene Feststellungen über eine Körperbehinderung zu treffen, soweit dies nach den vorhandenen Unterlagen möglich ist. Die nachträgliche Feststellung der Behinderung beantragst Du beim Finanzamt, wenn Du die Steuererklärung z. B. Deines Vaters abgibst. Das Finanzamt holt dann eine Stellungnahme des Versorgungsamts ein und muss ggf. den Pauschbetrag für Behinderte berücksichtigen. Für die Steuererstattung kannst Du als Erbe Dein Konto angeben (Quelle: § 65 Abs. 4 EStDV).
So finanziert Dir das Finanzamt ein neues Bioschlafzimmer. 612
613
Du (oder Deine Familie) leidest nachweislich unter dem giftigen Lack und dem 612 Formaldehyd, das aus Ritzen und Kanten Deines Schlafzimmers quillt, hast ständig Kopfschmerzen, Schwindel, Unwohlgefühl, Schwächeanfälle, Allergien usw.? Und das besonders stark, weil Du etwa mit Bronchialasthma geplagt bist? Dann lass Dir das tunlichst vom Amtsarzt bestätigen – und lass ihn gleich noch die hohe Giftbelastung durch Deine Möbel nachweisen. Die Bestätigung einer Uniklinik, so haben die Richter beim FG Rhld.-Pflz. am 29. 3. 1999 – 5 K 2932/96 DStR E 2000 S. 740 – entschieden, reiche ebenso. Oder das Gutachten einer amtlichen technischen Stelle wie TÜV, Umweltamt etc. (FG Nürnberg v. 31. 1. 2003 – VII 370/1999). Dieses Mal willst Du Dir giftfreie Biomöbel anschaffen? Dann pass gut auf! Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen einer Wohnung können aus- 613 nahmsweise eine außergewöhnliche Belastung i. S. des § 33 EStG darstellen, wenn sich infolge der Erkrankung die Notwendigkeit ergibt, noch neue Gegenstände auszuwechseln (BFH-Urteil v. 29. 11. 1991 – BStBl 1992 II S. 290). Auch
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen bei Gesundheitsgefährdung durch Asbest, Formaldehyd und Holzschutzmittel sind, soweit nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorliegen, nach Auffassung der Finanzverwaltung abziehbar; Entsprechendes gilt für die vollständige Entsorgung nicht sanierungsfähiger Wirtschaftsgüter (OFD Hannover, Verfügung v. 8. 11. 1996, S 2284 – 98 – StO 213 b, FR 1997 S. 192, vgl. auch OFD Saarbrücken, Verfügung v. 18. 7. 1997, S 2284 – 22 St 222) und für eventuelle Gutachtenkosten, sofern das Gutachten Deine Meinung stützt, dass eine Sanierung erforderlich war (Erlass des Finanzsenators Bremen v. 24. 2. 2000 – S. 2284 – 181, Der Betrieb 2000, S. 799). Allerdings musst Du dem Finanzamt durch ein amtsärztliches Gutachten klarmachen, wie verseucht Dein Haus und wie dringend erforderlich die Renovierung aus Krankheitsgründen war (BFH v. 9. 8. 2002 – BStBl 2002 II S. 240)! Auf die Kleidung musst Du besonders schauen. Zu gut, und sie sind sich zu gut für die Arbeit; zu zerrissen, und sie haben einen schlechten Charakter. (Brecht, Herr Puntila)
614
614 f) Pflegekosten Trotz Pflegeversicherung bist Du finanziell nicht aus dem Schneider, wenn es Dich oder einen Angehörigen wirklich einmal so hart trifft. Willst Du eine einigermaßen anständige Betreuung, musst Du in die eigene Tasche greifen. Die gute Nachricht: Deine Aufwendungen für die Unterbringung in einem Pflegeheim, Altenpflegeheim oder auf der Pflegestation eines Altenheims kannst Du – abzgl. der zumutbaren Belastung – wie die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Deine Pflegekosten werden nicht um eine Haushaltsersparnis gekürzt, wenn Du Deinen Haushalt trotz Pflegeheimaufenthalt nicht aufgegeben hast (BFHUrteil v. 22. 8. 1980 – BStBl 1981 II S. 25; R 33.3 Abs. 2 EStR). Damit Dir der Fiskus Deine Pflegebedürftigkeit abnimmt, benötigst Du entweder einen Behindertenausweis, in dem das Merkzeichen »H« für hilflos eingetragen ist, einen entsprechenden Bescheid Deines Versorgungsamts oder einen Bescheid der Pflegeversicherung, dass Du mindestens in die Pflegestufe I eingestuft bist. Stelle ggf. schleunigst einen Antrag beim Versorgungsamt oder bei der Pflegeversicherung, damit Dir nicht wegen des hier wieder einmal bis zum Exzess getriebenen Formalbürokratismus die saftige Steuerersparnis durch die Lappen geht. Ohne amtliches Behinderungsfeststellungspapier kannst Du bei Deinem Finanzamt buchstäblich mit dem Kopf unter dem Arm auftauchen, man wird Dir trotzdem die »Hilflosigkeit« nicht anerkennen. Wichtig: Für den Pflegepauschbetrag ist Pflegestufe III oder »H« erforderlich (siehe auch E Rz 698 ff.).
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2. Das sind Krankheitskosten
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Mit der amtlich bescheinigten Hilflosigkeit im Behindertenausweis hast Du nun die Wahl: ● Pausch- und Freibetrag Du kannst den Behindertenpauschbetrag für »Hilflose« in Höhe von 3 700 € beantragen (§ 33 b Abs. 3 EStG). Damit sind alle pflegebedingten Kosten abgegolten. Zusätzlich steht Dir der Freibetrag für eine Haushaltshilfe in Höhe von 924 € zu (§ 33 a Abs. 3 EStG), sofern Du Aufwendungen in dieser Höhe hattest. 615 ● Pflegeheimkosten 615 Wenn Du in einem Pflegeheim lebst, kommst Du mit dem Pauschbetrag nicht aus. Dann musst Du die tatsächlichen Kosten geltend machen. Wie dabei gerechnet wird, zeigt das folgende Beispiel: Vorab: Besonders pfennigfuchserisch stellen sich die Fiskalritter an, wenn Du nach der Heimunterbringung Deine Wohnung aufgelöst hast. Wegen angeblicher Haushaltsersparnis kürzen sie Dir nach R 33.3 Abs. 2 EStR Deine Kosten (2006) zusätzlich zur zumutbaren Belastung um 21,33 € pro Tag 640,00 € pro Monat 7 680,00 € im Jahr Außerdem zieht das Finanzamt den Freibetrag für hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Höhe von 924 € ab (§ 33 a Abs. 3 EStG), denn der wird an anderer Stelle in der Steuererklärung beantragt. Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 25 000 € und von Dir selbst gezahlten monatlichen Pflegeheimkosten von 2 000 € ergibt sich für Dich folgende Rechnung: Pflegekosten im Jahr 2 000 € monatlich mal 12 = 24 000 € ./. Haushaltsersparnis pauschal – 7 680 € ./. Freibetrag für hauswirtschaftliche Dienstleistungen – 924 € Verbleiben 15 396 € ./. zumutbare Belastung (E Rz 580) 6 % von 25 000 € = – 1 500 € Abziehbare außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG 13 896 € Abziehbar nach § 33 a Abs. 3 EStG (Freibetrag für hauswirtschaftliche Leistungen
616
924 €
Einen genauso dicken Batzen an Steuern kannst Du sparen, wenn Du die Kos- 616 ten für die Unterbringung von Angehörigen in einem Pflegeheim oder auf einer Pflegestation trägst. Bezahlst Du z. B. Deiner Mutter einen Teil der Heimkosten, sind das für Dich allgemeine außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG). Ganz ohne Kürzungen begnügen sich die Fiskalritter aber auch hier nicht. Neben der
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
zumutbaren Belastung musst Du Dir den Abzug des Freibetrags für Heimunterbringung in Höhe von 924 € gefallen lassen – allerdings nur, wenn Mutter diesen in ihrer eigenen Steuererklärung geltend macht (R 33.3 Abs. 3 EStR). Siehe dazu die obige Berechnung. Wenn das Einkommen Deiner Mutter zur Bestreitung der Pflegekosten nicht langt, bist Du als ihr Kind schließlich verpflichtet, ihr finanziell beizustehen. Das gilt umso mehr, wenn Dich das Sozialamt für die Pflegekosten eines Angehörigen zur Kasse bittet (Vfg. der OFD Münster v. 4. 4. 1989 – S 2284 – 30 – St 16 – 31).
Pauschbeträge bekommst Du auch für Dein Kind im Pflegeheim! 617
Ist Dein erwachsenes Kind wegen seiner Behinderung in einem Heim unterge- 617 bracht, stehen Dir trotzdem die Kinderfreibeträge zu, da Dein Kind ja wohl kaum in der Lage ist, seinen Unterhalt aus eigenen Einkünften und Bezügen zu bestreiten. Mit dem Kinderfreibetrag ist zugleich die Tür zu größeren Steuerermäßigungen aufgestoßen: Du überträgst den Behindertenpauschbetrag Deines Kindes von 3 700 € auf Dich und setzt gleichzeitig den Pflegepauschbetrag mit 924 € ab. Insgesamt kannst Du also ohne großen Aufwand – Behindertenausweis oder Pflegestufenbescheid reicht aus – Jahr für Jahr über 4 600 € von der Steuer absetzen. Dass Dein Kind bis auf die Besuche zu Hause überwiegend im Heim untergebracht ist, hat darauf keinen Einfluss. Wenn Dir ein Fiskalritter mit dieser fadenscheinigen und zudem noch völlig unsensiblen Begründung die Pauschbeträge streichen will, klopfst Du ihm kräftig mit dem BMF-Schreiben vom 14. 4. 2003, BStBl 2003 I S. 360 auf die Finger. Natürlich kannst Du auch auf den Behindertenpauschbetrag Deines Kindes verzichten und stattdessen die außergewöhnlichen Belastungen einzeln nachweisen. Das lohnt sich aber nur, wenn Du neben Deinen Besuchs- und Abholfahrten sowie eventuell damit verbundenen Übernachtungskosten weitere Aufwendungen ins Spiel bringen kannst, wie z. B. die behindertengerechte Ausstattung Deiner Wohnung, von Dir bezahlte Pflegedienste und eventuell die Kosten für eine Begleitperson im Urlaub, sofern Dein Kind auf ständige Begleitung angewiesen ist.
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2. Das sind Krankheitskosten
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Verdiene mit Großmutters Möbeln im Souterrain 2 400 €! 618
Nehmen wir an, Du als Krösus im Geschwisterkreis bist der Einzige, der es sich 618 leisten kann, die Kosten für Großmutters Pflegeheimunterbringung zu bezahlen. Natürlich lässt Du Dich nicht lumpen, schließlich war sie es, die Dir früher die schönen Märchen erzählt hat, immer ein paar leckere Sachen für Dich hatte und Dir bei Deinem Studium von ihrer kleinen Rente so manches zugesteckt hat. Als zwangsläufige Aufwendungen, denkst Du, gibt es kein Problem mit dem Absetzen als außergewöhnliche Belastung. Im Prinzip hast Du ja auch recht, aber die Fiskalritter haben sich natürlich einen Dreh ausgedacht, um Dir möglichst viel von Deinen Kosten abzuknapsen. Weil Deine liebe Großmama angeblich ihren Haushalt aufgelöst hat, spare sie im Jahr 7 680 € ein, und diese Kosten will man Dir von den außergewöhnlichen Belastungen abziehen (R 33.3 Abs. 2 EStR). Aber da haben die Fiskalritter die Rechnung ohne Dich gemacht. Du hast Deine Verhältnisse entsprechend gestaltet und kannst sagen: »Meiner Großmutter steht weiterhin die mit ihren Möbeln eingerichtete 11/2-ZimmerWohnung im Souterrain meines Hauses zur Verfügung. Eine Haushaltsauflösung hat nicht stattgefunden.« Für das Finanzamt ist es Essig mit der Kürzung um die Haushaltsersparnis. Du setzt also 7 680 € mehr als außergewöhnliche Belastung ab und sparst bei einem Steuersatz von 30 % ca. 2 638 € (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
Schlage selbst aus Kürzungen durch das Finanzamt noch Kapital! 619
Mit der Steuer ist es wie beim Pokern: Sieger bleibt, wer ein Ass mehr im Ärmel 619 hat. Mag sich der Fiskalritter ruhig selbstgefällig die Hände reiben, wenn er Dir durch Abzug der Haushaltsersparnis einen dicken Batzen der Pflegekosten für Deine Großmutter gestrichen hat, weil deren Haushalt irgendwann aufgelöst wurde. Dein Trickgeber Franz Konz verteilt die Karten und hält für Dich noch einen Trumpf bereit. Du wendest das Blatt, indem Du sagst: »Halt! Ein Teil der Haushaltsersparnis wird durch die Rente meiner Oma gedeckt, und der Rest,
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
der mir angerechnet wird, stellt typischen Unterhalt dar. Ich beanspruche dafür den Unterhaltsfreibetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG.« Zähneknirschend muss der Steuerknecht dann so rechnen: Pflegekosten Haushaltsersparnis durch Omas kleine Rente gedeckt bei Dir anzurechnen als außergewöhnliche Belastung anzurechnende Pflegekosten Unterhaltsleistungen Höchstbetrag Omas Rente 2 400 € ./. Werbungskosten – 102 € ./. Unkostenpauschale – 180 € anzurechnende Einkünfte 2 118 € ./. anrechnungsfreier Betrag – 624 € Anrechnung auf den Unterhalt 1 494 € Höchstbetrag
12 000 € 7 680 € – 2 400 € 5 280 € – 5 280 € 6 720 € 5 280 € 7 680 €
– 1 494 € 6 186 €
Neben den Pflegekosten setzt Du also zusätzlich als Unterhaltsfreibetrag die 5 280 € ab, die Dir als Haushaltsersparnis abgezogen wurden. Deine Ersparnis daraus beträgt je nach Steuersatz zwischen 906 € und 2 720 €.
620
Für die häusliche Pflege durch Angehörige besteht ein Anspruch auf Leistun- 620 gen aus der Pflegeversicherung. Pflegst Du z. B. Deine Eltern, können diese dafür Pflegegeld beantragen. Man glaubt es kaum, auf welch abwegige Ideen manche Fiskalritter kommen, um ihre Schröpfgelüste auszuleben. Da gab es tatsächlich ein paar dieser Kameraden, die Dir steuerpflichtige Einkünfte anhängen wollten, wenn Deine Eltern Dir für Deine Mühen und Kosten einen Teil des Pflegegelds zukommen lassen. Zum Glück war das sogar den Ministerialbürokraten in Bonn des Schlechten zu viel. Mit dem BMF-Schreiben vom 28. 4. 1995 (BStBl 1995 I S. 251) haben sie ihre allzu vorwitzigen Kollegen zurückgepfiffen. Wenn Du Dich darauf berufen kannst, dass Du Dich zur Übernahme der Pflege sittlich und moralisch verpflichtet fühlst, bleibt das an Dich weitergeleitete Pflegegeld auch dann steuerfrei, wenn Du nicht Deine Eltern, sondern z. B. Tante Amalie, Onkel Kuno oder Nichte Claudia pflegst (§ 3 Nr. 36 EStG).
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3. Wann ist die Beschaffung von Hausrat und Bekleidung steuerlich abzugsfähig?
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3. Wann ist die Beschaffung von Hausrat und Bekleidung steuerlich abzugsfähig? 621
Viele Jungverheiratete finden es unbegreiflich, dass die Beschaffung von Haus- 621 rat nicht abzugsfähig sein soll. Wie recht haben sie! Leider ist dieses aus dem Herzen kommende Gedankengut nicht gerichtsfest, sondern vom Bundesfinanzhof eiskalt abserviert worden. Hast Du aber durch Kriegseinwirkung, Terror im Ausland, Vertreibung, Ungezieferbefall, Brand, Diebstahl oder Einbruch, Unwetter, Wohnsitzaufgabe aus zwangsläufigen Gründen oder wegen Spätaussiedlung aus den Ostblockstaaten Hausrat und Bekleidung ganz oder zum Teil verloren, ist für die Wiederbeschaffung eine erhebliche Steuervergünstigung möglich (Quelle: R 33.2 EStR)! Die Beschaffungen müssen allerdings notwendig sein. Aufwendungen für eine Wiederinstandsetzung sind dabei ebenso zu behandeln wie Aufwendungen für Wiederbeschaffung. Die Anerkennung als Asylberechtigter allein reicht den Richtern des Bundesfinanzhofs nicht aus, Deine Verfolgung im Heimatland und die Übersiedlung nach Deutschland als unabwendbares Ereignis anzusehen. Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung wollen sie deshalb nur dann berücksichtigen, wenn Dein Verbleiben im Heimatland mit Gefahr für Leib und Leben oder Deine persönliche Freiheit verbunden gewesen wäre (BFH, Urteil v. 26. 4. 1991, III R 69/87, BStBl 1991 II S. 755). Auch die Beseitigung kriegsbedingter Schäden an Deinem Haus im Heimatland werden nicht berücksichtigt (FG München v. 4. 12. 2003 – 1 K 2561/03)
622
Außergewöhnliche Belastungen liegen immer dann nicht vor, wenn Du zumut- 622 bare Schutzmaßnahmen und allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeiten nicht genutzt hast (BFH v. 26. 6. 2003 – BStBl 2004 II S. 47; R 33.2 Nr. 7 EStR). Stellt sich z. B. heraus, dass der Einbrecher, der Dir die Wohnung ausgeräumt hat, leichtes Spiel hatte, weil Du vergessen hattest abzusperren, sieht es mit einem Abzug der Kosten für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Gegenstände ganz schlecht aus. Dasselbe Ungemach droht, wenn Du keine Hausratversicherung abgeschlossen hast. Der Fiskus geht sogar so weit, Dir bei Unterversicherung nicht ausreichendes Ausschöpfen einer zumutbaren und üblichen Versicherung zu unterstellen. Bei Schäden am Hausrat durch Brand, Diebstahl oder Wasserschaden, die grundsätzlich durch die Hausratversicherung abgedeckt werden, bist Du also immer zweiter Sieger. Hast Du eine Versicherung, zahlt die Hausratversicherung und Du bist nicht belastet. Bist Du da-
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
gegen gar nicht oder nicht in ausreichender Höhe versichert, bleibst Du auch steuerlich auf den Wiederbeschaffungskosten sitzen. Sind die Schäden dagegen durch Naturkatastrophen wie Überschwemmung, Orkan etc. entstanden, zahlen die normalen Hausrat- und Gebäudeversicherungen häufig nicht. Ersatz bekommst Du da in der Regel nur, wenn Du eine sog. Elementarschadenversicherung abgeschlossen hattest. Die wird aber von so wenigen Steuerzahlern genutzt, dass Du Dich beruhigt auf den Standpunkt stellen kannst, eine Elementarschadenversicherung sei keine übliche Versicherung, so dass Dir ihr Fehlen nicht zum Nachteil angerechnet werden dürfe. 623
Zum notwendigen Hausrat gehören die Gegenstände, die nach allgemeiner An- 623 schauung zur bescheidenen Einrichtung einer Wohnung und zur Führung eines bescheidenen Haushalts erforderlich sind, z. B.: die Einrichtung für Küche (Wohnküche), Schlafzimmer, Wohnzimmer (bei größerer Familie) sowie Fußbodenbelag und Rundfunkgerät; sämtliche Gegenstände in einfacher Ausführung. Aber: Polstermöbel, Teppiche und sogar Markenporzellan zählen zum notwendigen Hausrat: Vfg. OFD Koblenz v. 12. 5. 56 S. 2220 A-St. 222. Auch ein Klavier (EFG 1960 S. 418). In welcher Höhe das Finanzamt Wiederbeschaffung von Hausrat steuerlich anerkennt, kann der Verfügung der OFD Münster v. 3. 5. 93 S. 2285-27 – St 12-31 entnommen werden. Danach sind Aufwendungen in Höhe von ca. 10 740 €/17 900 € (Ledige/Verheiratete) zzgl. 2 965 € für jedes Kind angemessen. Mit diesen Sätzen muss aber noch nicht Schluss sein. Zur notwendigen Kleidung gehört, was nach allgemeiner Anschauung als unentbehrlich anzusehen sind. Der Umstand, dass man früher Gegenstände aller Art besessen hat, begründet nicht deren Notwendigkeit. Andererseits ist es nicht nötig, wieder die gleichen Gegenstände zu erwerben.
zum Kauf von Hausrat Sieh zu, dass Du die Wiederbeschaffung Deines Hausrats innerhalb von drei Jahren erledigst. Lässt Du Dir nämlich länger Zeit, unterstellen Dir die Fiskalritter, dass Du nicht Verlorenes wiederbeschaffst, sondern nur ergänzt, was Du vorher besessen hast. Bevor Dir die Steuerersparnis für ein paar Tausender durch die Lappen geht, zahlst Du besser die Zinsen für einen kurzfristigen Kredit und kaufst rechtzeitig ein. Wenn Du für die Wiederbeschaffung ein Darlehen aufnehmen musst, sind die Zinsen insoweit abzugsfähig, als dadurch die Sätze in der o. a. Verfügung der OFD Münster überschritten werden.
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3. Wann ist die Beschaffung von Hausrat und Bekleidung steuerlich abzugsfähig?
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Besser spät als nie! 624
Wenn Du erst Jahre nach dem Schaden einen Antrag auf Ermäßigung stellst, 624 gib vorsorglich an, weshalb Du so lange mit den Anschaffungen gewartet hast (vgl. BFH v. 23. 9. 1960, VI 90/60 S, BStBl III S. 488). Allerdings solltest Du, wie schon gesagt, mit der Anschaffung höchstens drei Jahre warten (R 33.2 Nr. 8 EStR). Musstest Du Schäden an Deinem Haus beseitigen, genügt es, wenn Du innerhalb der Frist von drei Jahren mit den Reparaturen begonnen hast. Dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt. (Spruch)
Klug sein: Vorher die Beweise für eine Steuerermäßigung zusammentragen! 625
Vier Millionen Bundesdeutsche ziehen jährlich um. Allen entstehen saftige 625 Umzugskosten, angefangen von den Trinkgeldern für die Möbelpacker bis zu den neuen Gardinen für die größeren Fenster, aber die wenigsten holen eine entsprechende Steuererstattung heraus. Haben keine beruflichen Gründe den Umzug veranlasst, ist ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in aller Regel nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Du mit einem glasklaren Attest vom Amtsarzt begründen kannst, dass der Umzug krankheitsbedingt notwendig ist (BFH v. 14. 12. 1965, BStBl 1966 II S. 113 und FG Düsseldorf v. 26. 11. 1999, DStRE 2000, S. 243). Mit entsprechendem Nachwis können z. B. Umzugskosten für den krankheitsbedingten Umzug in ein Altenheim außergewöhnliche Belastungen sein (Hessisches FG v. 23. 5. 2005 – 13 K 1676/04; FG München v. 27. 6. 2006 – 2 K 859/03). Aber auch bei einem krankheitsbedingten Umzug liegen außergewöhnliche Belastungen nur insoweit vor, als Du keine Gegenwerte erhalten hast (FG Nürnberg v. 9. 1. 1985 – EFG 1985 S. 349). Also kannst Du z. B. neu angeschaffte Möbel oder Vorhänge nicht absetzen. Neben den Transportkosten stehen Dir aber die allgemeinen Umzugspauschalen zu E Rz 390 (FG Rheinland-Pfalz v. 10. 11. 2003 – 5 K 1429/02). Wenn Du zusätzlich eine Mietabfindung für Deine
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
alte Wohnung berappen musstest, kannst Du diese sogar mit oberstem Richtersegen als außergewöhnliche Belastung absetzen (BFH – BStBl 1966 III S. 113). Besonders kleinkariert ist ein steuerzahlerfeindliches Urteil, das besagt, dass die Kosten für einen aus gesundheitlichen Gründen vorgenommenen Umzug nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar seien, insbesondere dann nicht, wenn Du Gegenwerte erhalten hast. Das FG Münster (Urt. v. 31. 3. 1971 – II 1239/69 E – EFG S. 436) sagt aber: Machen außergewöhnliche Umstände (im Urteilsfall Streitigkeiten mit dem Vermieter und dadurch bedingte Krankheit der Ehefrau) einen Wohnungswechsel dringend erforderlich, können Umzugskosten eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Lässt man sich wegen schlechten Betriebsklimas in einer Firma oder Schule an einen anderen Ort versetzen und bekommt vom Amtsarzt bescheinigt, dass man andernfalls arbeitsunfähig würde, sind Umzugskosten wegen außergewöhnlicher Belastung abzugsfähig (FG Rheinland-Pfalz v. 12. 4. 1972 – EFG 1972 S. 425). Nichts zu machen ist (d. h., es ist nicht zwangsläufig für Dich), wenn Dir Dein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigte oder weil das Gebäude in Kürze abgebrochen werden muss; das sei nicht ungewöhnlich, meinte in unerschütterlicher Gesinnung der BFH in seinen Urteilen vom 28. 2. 1975 (BStBl 1975 II S. 482) und vom 23. 6. 1978 (BStBl 1978 II S. 526).
Privater Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung Will Das Finanzamt Dir die Kosten für Deinen krankheitsbedingten Umzug nicht als außergewöhnlcihe Belastung anerkennen, kassierst Du dafür zumindest eine Steuerermäßigung von 20 % der (Lohn-)Kosten bis zu 3 000 € also 600 € unter der Überschrift haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35 a Abs. 2 EStG). Voraussetzung ist hier aber, dass Du über die Umzugskosten eine ordentliche Rechnung mit Ausweis der Lohnkosten vorweisen kannst und die Umzugkosten unbar per Überweisung, Verrechnugnsscheck, Kreditkarte oder E-cash bezahlt hast. Wenn Männer Kinder bekämen, wäre die Abtreibung längst ein Sakrament der Kirche. (Lore Lorentz)
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5. Wann bekomme ich eine Steuervergünstigung wegen Kurkosten?
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4. Ein freudiges Ereignis? Jedenfalls für die Steuervergünstigung! 626
Tausende von Kindern kommen täglich in der Bundesrepublik zur Welt, doch 626 die Anträge, die Entbindungsaufwand geltend machen, kann man an fünf Fingern abzählen. Oft genug meinen die Leute, dass es ihre Sache sei, die Kosten für Hebamme, Arzt, Krankenhaus und Medikamente, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden, zu tragen. Von wegen! Diese Kosten sind – wie Krankheitskosten – als außergewöhnliche Belastung anzusetzen (BFH – BStBl 1964 III S. 302).
627
Bei der Geburt von Drillingen hat der Fiskus ein Einsehen und lässt die vollen 627 Kosten für eine Haushaltshilfe – abzgl. der zumutbaren Belastung – zum Abzug zu (FG Baden-Württemberg v. 12. 11. 1990 rk – EFG 1991 S. 326).
5. Wann bekomme ich eine Steuervergünstigung wegen Kurkosten? 628
Viele verwenden heute ihren Urlaub für eine kleine Kur zur Aufmöbelung ihrer 628 Gesundheit. Und die meisten haben es auch verdammt nötig! Nur – der eine macht um seine gesundheitliche Verfassung etwas mehr, der andere etwas weniger Getue! Warum soll aber nur der einen Vorteil haben, der es versteht, den Ärzten viel vorzustöhnen, und der andere, dem dies lächerlich erscheint oder der sich mehr in der Gewalt hat, durch die Röhre sehen? Das Finanzamt streicht in den meisten Fällen die Kurkosten nur deshalb, weil nicht verstanden wurde, diese richtig geltend zu machen. Grundsätzlich glaubt das Finanzamt schon einmal Deinem Arzt nicht, wenn er Dir bestätigt, dass eine Kur für Dich dringend nötig ist – sofern Du nicht gerade von den Toten auferstanden bist, eine schwere Operation oder Krankheit hinter Dir liegt oder Du (als Mutter) einen Haufen Kinder großgezogen hast. Ohne amtliche Feststellung Deiner Kurbedürftigkeit beißt Du bei den Fiskalrittern auf Granit. Du benötigst daher ● eine Bescheinigung über Deine Kurbedürftigkeit, die Dir der Amtsarzt vor Antritt der Kur ausgestellt hat. Nachträglich ausgestellte Atteste reichen in der Regel nicht (BFH v. 2. 4. 1998 – BStBl 1998 II S. 613). ● Ein amtsärztliches Gutachten brauchst Du ausnahmsweise nicht, wenn Deine Krankenkasse Dir einen Zuschuss zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten gezahlt hat oder sich aus der Prüfung im Zusammenhang mit der Gewährung von Beihilfen im öffentlichen Dienst Deine Kurbedürftigkeit ergibt (BFH – BStBl 1995 II S. 614); ● eine Bescheinigung Deiner Versicherungsanstalt (Deutsche Rentenversicherung, Knappschaft), dass Du eine Kur bitter nötig hast, oder
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Aber Vorsicht, dennoch wird hier immer wieder der Rotstift angesetzt. So wurden einem Thüringer Steuerzahler die Kurkosten mit der Begründung gestrichen, aus den Unterlagen der Krankenkasse sei nicht ersichtlich, dass diese die Kurbedürftigkeit tatsächlich geprüft habe. Da ein vor der Kur ausgestelltes Attest vom Amtsarzt fehlte, war es mit der Steuerersparnis Essig (FG Thüringen v. 1. 11. 1999, EFG 2000 S. 211).
zum Kurantrag Auf keinen Fall solltest Du versäumen, während der Kur dem Kurarzt den einen oder anderen Besuch abzustatten – selbst wenn Du Dich überhaupt nicht krank fühlst. Dann kannst Du dem Finanzamt mit dem dezenten Hinweis: »Während der gesamten Kur stand ich unter ärztlicher Aufsicht!« seine Rotstiftgelüste austreiben. Wenn auch die Aufwendungen für einen Kurarzt, für Bäder und Medikamente als außergewöhnliche Belastung gelten, so sind die anderen Kurkosten nicht außergewöhnlich, wenn die Kur an die Stelle einer sonst üblichen Ferienreise tritt (Badekur). Du siehst, es ist gar nicht so leicht, eine Steuerermäßigung zu bekommen, wenn Du den Urlaub mit einer Kur verbindest. Das Finanzamt nimmt keine Rücksicht darauf, dass Du als Arbeitnehmer nicht so einfach über Deine Zeit verfügen und nicht wie jeder gutsituierte Selbständige zur Kur fahren kannst, wenn Du das möchtest. Es kann in unserer Welt nicht nur Erfolgreiche geben. Wir brauchen auch Menschen, die arbeiten. (W. Mitsch)
zur Vermeidung des Abzugs der zumutbaren Belastung 629
Versuche es hinzukriegen, dass der Arzt auf die Kurbestätigung ausdrücklich 629 schreibt: »Die Kur ist notwendig zur Abwehr einer drohenden Berufskrankheit, nämlich . . .« (möglichst in lateinischer Sprache, weil das auf den Fiskalritter mehr Eindruck macht). In diesem Fall setzt Du Deine Kurkosten ohne den leidigen Abzug der zumutbaren Belastung als Werbungskosten ab (BFH-Urteil v. 17. 7. 1992 – BFH/NV 1993 S. 19). Im anderen Fall denke immer an die Feststellung Deines schlechten
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Gesundheitszustands, damit Dir mindestens der Abzug als außergewöhnliche Belastung bleibt. 630
Du kannst auch kurbedürftig sein, wenn Deine Frau Dich so aufgeregt hat, dass 630 Du einen Nervenschock erlitten hast. O ja. Quelle: BFH, nicht veröffentlichtes Urteil v. 13. 10. 61 IV 196/58. Wenn Du nach Aussage und entsprechender Bescheinigung des Amtsarztes kurbedürftig bist, dampfe los. Wohin Du fährst, ist Deine Sache. Ob Du Dich nach Bad Neuenahr begibst, um mehr am Spieltisch zu sitzen, als im Kurgarten wandelnd Dein Heilwasser zu trinken, oder nach Bad Wörishofen und Dich nur mal eben pro forma beim Kurarzt für eine Kneippkur vorstellst, um Dir Diät, Güsse und Wassertreten verordnen zu lassen, stört komischerweise keinen Richter.
631
Den Kurkosten kannst Du auch die Kosten für eine Begleitperson zuschlagen. 631 Beim Abzug von Kosten für eine Begleitperson kommst Du natürlich genausowenig ohne den leidigen Bürokratismus aus. Wenn Du bei der Anerkennung Deiner Begleitungskosten keine böse Überraschung erleben und Ärger mit dem Finanzamt vermeiden willst, musst Du vor der Kur zum Amtsarzt. Nur mit hochoffiziellen amtsärztlichen Notwendigkeitsbescheinigungen sollen Deine Kosten anerkannt werden. So jedenfalls die Meinung der Richter des BFH in ihrem Urteil vom 17. 12. 1997 – BStBl 1998 II S. 298. Hast Du es verbummelt, Dir die amtsärztliche Absolution erteilen zu lassen? Nun, eine kleine Chance, die Kosten der Begleitperson dennoch durchzubekommen, hast Du, wenn die Begleitung offenkundig notwendig ist. Dies ist etwa bei einer hilflosen Person (Merkmal H), aber auch bei einem Kind der Fall (vgl. FG Münster, Urteil v. 24. 5. 1996, 13 K 4024/94 E, EFG 1996 S. 926 für ein neunjähriges Kind).
Wenn Du für Dein Kind einen Kurantrag stellst, stelle gleich für Dich einen mit. Dadurch hast Du einen doppelten Vorteil: Du tust etwas für Deine Gesundheit und entgehst dem Theater mit dem Amtsarzt, der eine Begleitperson für Dein Kind befürworten muss und dies womöglich ablehnt. Die Fiskalbürokraten haben hier mit höchstrichterlicher Rückendeckung einen neuen Fallstrick eingebaut. Sie verlangen, dass Dein Kind während der Kur in einem Kinderheim untergebracht ist. Diesem Schwachsinn kannst Du begegnen, wenn der Amtsarzt bestätigt, dass der Kurerfolg auch ohne Heimaufenthalt gewährleistet ist (BFH-Urteil v. 12. 6. 1991 – BStBl 1991 II S. 763; BFH-Urteil v. 2. 4. 1998 – BStBl 1998 II S. 613). Überzeuge ihn, dass es für Dein Kind viel besser ist, während der Kur von einem Elternteil betreut und umsorgt zu wer-
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den, als in einem Kinderverwahrheim mit völlig überlastetem Pflegepersonal zu sein. Wird die Kur in einem typischen Erholungsort oder nicht unter ständiger ärztlicher Aufsicht durchgeführt, soll sie nicht anerkannt werden. Als Nachweis für die Anerkennung sind Rechnungen des Kurarztes vorzulegen (BFH v. 14. 2. 1980 – BStBl II S. 295). 632
Reich dem Finanzamt eine Aufstellung der Kurkosten und das Attest des Arztes 632 in folgender Form ein: Außergewöhnliche Belastung durch Kuraufwand Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt
148 €
Hier erkennt man Dir regelmäßig nur die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel an, es sei denn, Du weist nach, dass Du Deinen Pkw zwangsläufig benutzen musstest (BFH v. 30. 6. 1967 – BStBl III S. 655). Wenn Du alt oder hilfsbedürftig bist, so vergiss nicht, die Kosten Deiner Begleitperson mit aufzuführen. Verpflegungskosten am Kurort, 20 Tage à 24 € 480 € Übernachtungskosten für 20 Tage + 488 € Kosten des Kurarztes 720 € ./. Erstattung der Krankenkasse – 70 € + 650 € Aufwendungen für Bäder, Massagen, Packungen usw. lt. ärztlicher Verordnung 635 € Sonstige Kosten (Taxis usw.) + 30 € 2 431 € Wisse: Nachkur und Vorsorgekur sind ebenfalls abzugsfähig (Erl. Fin.-Min. Nordrhein-Westfalen v. 25. 5. 1972, S. 2371-8-V B 3). Damit das Finanzamt Dir die Kosten für eine Nachkur in einem typischen Erholungsort anerkennt, musst Du Dich nach dem Willen des Bundesfinanzhofs auch dann in ein Krankenhaus oder Sanatorium unter ständige ärztliche Aufsicht begeben, wenn Dir die Nachkur ärztlich verordnet wurde (BFH v. 4. 10. 1968 – BStBl 1969 II S. 179; H 188 EStH). Ohne amtsärztliches Attest sieht es schlecht aus; es sei denn, Du machst eine Reha-Nachkur.
633
Bei reinen Klima- oder Badekuren werden besonders hohe Ansprüche gestellt. 633 Da entschied der allmächtige BFH, die Kur nur dann anzuerkennen, wenn sie amtsärztlich befürwortet ist und unter ärztlicher Kontrolle stattfindet. Denkbare Ausnahmen von dieser Regel gelten bei schweren Leiden wie Neurodermitis oder Psoriasis (Schuppenflechte). Hier kannst Du Dir wenigstens wäh-
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rend der Kur den Gang zu den Halbgöttern in Weiß sparen (H 186-189 EStH »Kur«; BFH v. 12. 6. 1991 – BStBl 1991 II S. 763). Für den Nachweis verlangt die Finanzverwaltung, dass der Amtsarzt auch den aus medizinischen Gründen gebotenen Kurort ausdrücklich nennt. Wird die Klimakur während des Jahresurlaubs durchgeführt, ist außerdem erforderlich, dass der Erholungszweck gegenüber der medizinischen Zielsetzung, also der Behandlung der Krankheit, »deutlich in den Hintergrund tritt«. Für einen steuerschädlichen Aufenthalt spricht, wenn die kurbedürftige Person nicht in einem Sanatorium, sondern in einem Hotel oder Privatquartier untergebracht ist, von Familienangehörigen begleitet wird, den Pkw zur Anreise benutzt, sich selbst verköstigt oder die Reise vom Reisebüro allgemein für Erholungszwecke veranstaltet wird. Hier musst Du also mit Hilfe des Amtsarztes vorbeugen und Zeitpunkt, Ort und Aufenthaltsstätte genau im Attest festlegen und ggf. die Notwendigkeit der Familienbegleitung darlegen lassen. Denn wie willst Du ohne Deine Lieben genesen! Wenn Du merkst, dass Du die Kurkosten nicht auf das Finanzamt abwälzen kannst . . .
Mach Urlaub auf Kosten der Krankenkasse! 634
Herz- und Kreislaufkrankheiten nehmen heutzutage ständig zu. Auch Erschöp- 634 fungszustände körperlicher und seelischer Art treten immer häufiger auf. Grund genug, über Deinen Hausarzt eine Vorsorgekur zu beantragen. Wenn Dir jetzt eine Kur verschrieben würde, könnten spätere ernstere Gesundheitsstörungen möglicherweise verhindert werden . . . Oder vielleicht warst Du gerade im Krankenhaus. Der dortige behandelnde Arzt kann ebenfalls einen entsprechenden Antrag zur »Genesungsverschickung« einreichen.
Versuch doch einmal eine Campingkur! Ja, Du liest richtig. Wenn Du es geschickt anstellst, kannst Du auf Staatskosten mit Deinem Reisemobil oder Campingwagen in Kur fahren und Dich statt in einem sterilen Sanatorium auf dem benachbarten Campingplatz einmieten. Das
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Zauberwort in diesem Fall ist »ambulante Kur«. Bei einer ambulanten Kur wirst Du nicht in ein Sanatorium oder Krankenhaus eingeliefert, sondern erhältst nur die entsprechenden Anwendungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Wohnwagen und, da Du ihn ja schließlich zum Kurort bringen musstest, die Fahrtkosten sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn wegen Deiner Krankheit ein Erholungscharakter Deines Campingaufenthalts ausgeschlossen ist (FG Baden-Württemberg, EFG 1997 S. 882).
Wenn Du unbedingt nach Mallorca willst, versuche dort ein Sanatorium zu finden, das Dir bestätigt, dass Du da kurst. Aber vor dem Kurantritt zum Amtsarzt und zur Krankenkasse, Beamten zur Beihilfestelle! Denn wenn sich weder Krankenkasse noch Arbeitgeber an den Kosten beteiligen, besteht der Charakter einer Erholungsreise, so sagte der BFH in seinem Urteil vom 10. 3. 1972 – BStBl II S. 534 zu einem, der wegen seines Heuschnupfens auf Mallorca war. Nur im Ausnahmefall eines schweren Lungenleidens wurde bisher eine Behandlung unter südlicher Sonne anerkannt, und zwar mit Urteil vom 29. 7. 1960 IV 249/58 – HFR 1962 S. 76. Du musst also die richtige Krankheit haben, um von diesem Rat zu profitieren. Wie wäre es denn, wenn Du Dich bei Deiner Krankenkasse oder in einem großen Medizinerwerk (etwa dem Pschyrembel) erkundigst, welche Art von Leiden Du Dir zulegen musst, damit man Dir einen Aufenthalt in einem Sanatorium z. B. in Spanien finanziert. Und siehe da, stellst Du die Symptome nicht schon seit längerer Zeit bei Dir fest? Jetzt muss Dich nur noch Dein Arzt mit den passenden Befunden ausstatten, die Dir helfen, den Sachbearbeiter und den Vertrauensarzt der Krankenkasse entsprechend zu überzeugen, wie sehr und wie dringend Du doch Mallorca nötig hast . . . Aber Vorsicht: Die Notwendigkeit der Kur kann sich auch aus einer Bescheinigung der Versicherungsanstalt ergeben. Wenn der Medizinische Dienst einer gesetzlichen Krankenkasse eine solche Notwendigkeit bescheinigt, darfst Du Deine Kur nicht einfach in Griechenland statt wie bewilligt in Deutschland machen – sonst geht der ganze steuerliche Abzug zum Teufel (FG BadenWürttemberg, Urteil v. 5. 9. 1996, 6 K 54/95, EFG 1997 S. 172 rkr).
6. So bringst Du Prozess- und Anwaltskosten bei der Steuer unter 635
Mit der Anerkennung von Gerichts- und Anwaltskosten für Zivilprozesse als 635 außergewöhnliche Belastung tun sich die Finanzämter schwer. Hat ihnen der Bundesfinanzhof doch in ihr steuerliches Gebetbuch – Einkommensteuerhand-
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6. So bringst Du Prozess- und Anwaltskosten bei der Steuer unter
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buch genannt – geschrieben, solche Kosten entstünden mit Ausnahme von Scheidungsprozessen regelmäßig nicht zwangsläufig, egal ob Du nun als Kläger oder als Beklagter vor den Kadi ziehst (BFH-Urteil v. 18. 7. 1986 – BStBl 1986 II S. 745; H 186 EStH). Trotzdem musst Du diese Kosten nicht immer in den Kamin schreiben. Streitest Du Dich z. B. um Arztkosten, den Grad Deiner Behinderung oder Schmerzensgeld, solltest Du Deine Gerichts- und Anwaltskosten unter Berufung auf FG Baden-Württ. v. 9. 9. 1982 – EFG 1983 S. 290 als erweiterte Krankheitskosten geltend machen. Auch die Kosten einer Klage, mit der Du versuchst, Deine Unterhaltsverpflichtung gerichtlich herabsetzen zu lassen, kannst Du mit Billigung des FG Köln (EFG 1989 S. 233) bei den außergewöhnlichen Belastungen unterbringen. Desgleichen, wenn Du wegen der Rückgabe Deines Eigentums im Clinch mit den Gerichten liegst (FG Nürnberg v. 24. 10. 1967 – EFG 1968 S. 65) oder wenn es Dir gelingt, den Fiskalritter davon zu überzeugen, dass es in dem Prozess um eine für Deine Existenz besonders wichtige Frage ging (BFH – BStBl 1996 II S. 596).
Wie Prozesskosten trotzdem abzugsfähig sein können Denk mal nach! Wenn Du selbst die Kosten nicht abziehen kannst, kann‘s vielleicht ein anderer! Pass Deine Verhältnisse den Steuern an! Du bittest Deine noch lohnsteuerpflichtigen Eltern oder Deine Kinder, die Kosten eines Dich betreffenden Strafverfahrens zu tragen. Und überlässt es ihnen, Dir später etwas von der Steuerrückerstattung zukommen zu lassen, die sie dafür erhalten. Denn: Übernehmen Eltern die Kosten eines Wahlverteidigers für ihren eines Kapitalverbrechens angeklagten Sohn, können sie diese Aufwendungen nach dem Urteil des BFH vom 23. 5. 1990 – BStBl 1990 II S. 895 als außergewöhnliche Belastung geltend machen, soweit sich die Honorare innerhalb der Gebührenordnung für Anwälte bewegen. Es handle sich dabei nämlich um Aufwendungen, die den Eltern aufgrund sittlicher Verpflichtung erwachsen seien, besonders dann, wenn das Kind als Heranwachsender noch nicht innerlich gefestigt ist (BFH v. 30. 10. 2003 – III R 23/02). Das gilt auch, wenn das Kind nicht freigesprochen wird. Aufwendungen für den Besuch des Kindes in der Haftanstalt sind nach demselben Urteil allerdings allein von den Eltern zu tragen. Nicht abzugsfähig sollen dagegen Kosten für einen Strafprozess sein, die Du für Deinen angeklagten Bruder oder Deine Schwester übernimmst. Angeblich fehlt es da an der sittlichen Verpflichtung zur Kostenübernahme (FG Berlin v. 26. 8. 2004, EFG 2005 S. 44). Die Richter in Berlin scheinen alle Einzelkinder zu sein. Was Dich selbst betrifft, so kannst Du bei Deiner Steuer absetzen:
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
● Kosten für einen Strafprozess (bei Freispruch, auch bei teilweisem. Siehe BStBl 1961 III S. 18 und BStBl 1964 III S. 337), ● Kosten für einen Schadenersatzprozess (wegen eines Unfalls, den Du nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hast), vgl. BStBl 1982 II S. 749, ● Kosten für einen Scheidungsprozess und das anschließende Sorgerechtsverfahren, ● Kosten eines Vaterschaftsfeststellungsprozesses (BFH v. 18. 3. 2004 – III R 24/03). Kosten bei Einstellung eines Strafverfahrens, z. B. wegen geringer Schuld, fehlendem öffentlichem Interesse an der Strafverfolgung oder weil eine Auflage an eine gemeinnützige Institution gezahlt wurde, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (BFH v. 19. 12. 1995 – BStBl 1996 II S. 197). Wiederum abzugsfähig sind die Anwalts- und Gerichtskosten eines Beamten, die ihm in einem Dienstverfahren entstehen. Erstaunlich, oder auch wieder nicht, dieses Urteil des Bundesfinanzhofs im BStBl 1961 III S. 482.
Bist Du Opfer einer Straftat geworden und hast dadurch einen Vermögensschaden erlitten, führt das zu einer außergewöhnlichen Belastung nach § 33 EStG. So das FG des Saarlandes im Urt. v. 25. 11. 1987 – EFG 1988 S. 126. Mach also Vermögensschäden, die Dir durch Betrug, Einbruch, Erpressung, Kidnapping oder dergleichen entstanden sind, als außergewöhnliche Belastung geltend. Auf finanziellen Beistand des Fiskus wirst Du aber verzichten müssen, wenn Du Erpressungsgelder gezahlt hast, damit Deine bessere Hälfte nicht erfährt, dass Du fremdgegangen bist (BFH-Urteil v. 18. 3. 2004 – III R 31/02).
7. Steuervergünstigung beim Tod eines Angehörigen 636
Fast alle Kosten, die beim Todesfall eines Angehörigen entstehen und den Wert 636 des Nachlasses übersteigen, sind außergewöhnliche Belastungen – außer z. B. für die Trauerkleidung. Denn für deren Kosten hättest Du ja einen Gegenwert erhalten und könntest sie, so der BFH, auch anderweitig nutzen, z. B. bei einer festlichen Gelegenheit. Du vermagst die Gegenwerttheorie nur dann mit Erfolg zu entkräften, wenn Du bereits ein hohes Alter erreicht hast (HFR 1963 S. 208). Neben dem reinen Nachlass des Verstorbenen werden Lebensversicherungen, die anlässlich des Todes des Angehörigen an Dich ausgezahlt werden, auf die Beerdigungskosten angerechnet. Unabhängig davon, ob es sich um eine spe-
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7. Steuervergünstigung beim Tod eines Angehörigen
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zielle Sterbegeld- oder eine ganz normale Lebensversicherung handelt, zieht der Fiskus die Versicherungszahlung von den Bestattungskosten ab (BFH v. 22. 2. 1996 – BStBl 1996 II S. 413), und Du kannst nur den Rest als außergewöhnliche Aufwendungen absetzen.
Sterbegeld vorrangig bei der Trauerfeier verrechnen! Die Sterbegeld- und auch die Lebensversicherung soll alle Beerdigungskosten abdecken, also auch solche, die nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wie z. B. die Trauerkleidung oder das Traueressen. Du wirst deshalb die Versicherungserstattungen vorrangig für diese Kosten verwenden und nur einen evtl. vorhandenen Rest für die als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden übrigen Beerdigungskosten. 637
Als außergewöhnliche Belastung bekommst Du ohne Probleme die Bestat- 637 tungskosten im engeren Sinn durch. Dazu gehören ● Sarg, ● Blumen, Kränze, ● Traueranzeigen, Trauerkarten, Porto, ● Grabstätte, Grabstein, ● Gebühren, Beerdigungskosten, ● Reisekosten, z. B. zu Beerdigungsunternehmer, Druckerei, Zeitung, Post, Friedhofsamt, Kirche etc. ● Zinsen für einen Kredit zur Finanzierung der Beerdigungskosten (FG München v. 28. 6. 2006 – 10 K 4343/04) Wenn Dir Dein Finanzamt mit angeblich unangemessen hohen Kosten kommt und den Rotstift ansetzen will, kontere mit der Verfügung der OFD Berlin vom 27. 11. 2003 – S 2284 – 1/90; NWB Eil Nr. 301/2004. Danach sind vor Abzug von Versicherungsleistungen zumindest ca. 7 500 € angemessen. Nicht absetzen kannst Du die Kosten für Grabpflege (BFH v. 23. 11. 1967 – BStBl 1968 II S. 259), Grabmalerneuerung, Umbettung und die Bewirtung der Trauergäste (BFH v. 17. 9. 1987 – BStBl 1988 II S. 130). Nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt hat der BFH die Kosten einer Reise zur Beerdigung eines nahen Angehörigen (BFH-Urteil v. 17. 6. 1994 – BStBl 1994 II S. 754). Mit dieser absurden Entscheidung solltest Du Dich nicht abfinden. Wenn schon die Reise zur Beisetzung Deiner Eltern, Deines Bruders oder Deines Großvaters nicht zwangsläufig ist, dann frage ich mich ernsthaft, was überhaupt noch zwangsläufig sein soll. Deshalb stelle in jedem Fall einen Antrag auf Abzug.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Überführungskosten, um einen vor Jahen verstorbenen nahen Angehörigen in 638 der Nähe Deines Wohnorts bestatten zu lassen, entstehen aufgrund sittlicher Verpflichtung zwangsläufig und können daher als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Das gilt vor allem, wenn mit dem Tod des Angehörigen die persönlichen Verbindungen zu dessen Wohnort beendet wurden und dort auch keine weiteren Verwandten des Verstorbenen leben (FG Düsselsorf v. 13. 5. 1998 – 9 K 3046/96 E). Wer den Tod fürchtet, hat das Leben verloren. (Seume)
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Es dauert oft lange, unter Umständen bis ins neue Jahr, bis der bestellte Grab- 639 stein endlich geliefert wird. Das Finanzamt setzt die Kosten aber nicht im Jahr der Bestellung, sondern im Jahr der Bezahlung an. Um einen zweimaligen Abzug der zumutbaren Belastung zu vermeiden, solltest Du also darauf achten, dass alle Zahlungen für eine Beerdigung in ein um demselben Jahr geleistet werden! Zahle dem Steinmetz notfalls einen Abschlag auf die Rechnung. Und Quittung nicht vergessen. Als Erben müsst Ihr Euch die Beerdigungskosten teilen. Das bedeutet aber auch: mehrfacher Abzug der zumutbaren Belastung. Wenn Ihr nun alle Rechnungen auf einen Namen schreiben lasst, ist das zwar ganz pfiffig, bringt Euch aber nur dann einen Vorteil, wenn Dein Finanzamt das Urteil des FG Hessen vom 13. 12. 2005 – 3 K 3562/03 nicht kennt: Wer Beerdigungskosten über seine Erbquote hinaus übernimmt, kann keine außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wenn kein nennenswerter Nachlass vorhanden war, entgeht Ihr dieser Falle, indem alle anderen Erben formell die Erbschaft ausschlagen. Prompt musst Du als Alleinerbe 100 % der Kosten tragen.
8. Wann und wie sind Scheidungskosten abzugsfähig? 640
Bei einer Ehescheidung sind sämtliche dabei entstandenen Gerichts- und Bera- 640 tungskosten – abzgl. der zumutbaren Belastung (E Rz 580) – als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Das gilt ebenso für die Kosten eines Gutachtens und
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8. Wann und wie sind Scheidungskosten abzugsfähig?
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die Anwalts- und Gerichtskosten für einen Prozess, den Du gegen Deinen Exgatten führst, um Deine Unterhaltsverpflichtung zu verringern, weil Du nach Deiner Pensionierung nur noch über ein viel geringeres Einkommen verfügst (FG Köln v. 23. 1. 1989 – EFG 1989 S. 233).
zu Detektivkosten Kosten für einen Detektiv kannst Du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Du von Deinem Ehegatten getrennt lebst, dieser mit einem neuen Partner auf Deine Kosten in Saus und Braus lebt und Du befürchten musst, dass er das beim Unterhaltsprozess bestreiten wird, um Dich finanziell über den Tisch zu ziehen (BFH-Urteil v. 21. 2. 1992 – BStBl 1992 II S. 795).
Trotz höherer Unterhaltskosten mehr im Portemonnaie behalten! 641
Wenn Du nach der Scheidung kräftig für den Unterhalt Deines Expartners zur 641 Kasse gebeten wirst, hast Du zwei Möglichkeiten. Du kannst Deine Unterhaltszahlungen entweder als außergewöhnliche Belastung absetzen. Dazu bist Du nicht auf die Mitwirkung Deines Ex angewiesen, allerdings fällt alles, was Du über den jährlichen Höchstbetrag von 7 680 € hinaus an Unterhalt zahlst, gnadenlos unter den Tisch. Oder Du ziehst sie bis zu 13 805 € im Jahr als Sonderausgaben ab. Dabei muss aber Dein Expartner mitspielen: Er muss die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte versteuern (Realsplitting) und seine Unterschrift auf Deine Anlage »U« setzen. Will Dein Exgatte von dieser Lösung nichts wissen, lohnt sich meist ein Kuhhandel: Im Gegenzug zu seiner Unterschrift übernimmst Du die Steuern, die er auf die Unterhaltszahlungen zu leisten hätte. Trotz Zähneknirschens machst Du damit in aller Regel ein gutes Geschäft. Gut zu wissen: Wenn Dein geschiedener Gatte keine eigenen steuerpflichtigen Einkünfte hat, dann muss er, weil ihm keine Nachteile daraus erwachsen, seine Zustimmung zur Versteuerung Deiner Unterhaltszahlungen erteilen. Und hat er eigene Einkünfte, kann er auch nichts gegen eine Versteuerung einwenden, wenn Du Dich bereit erklärst, ihm alle evtl. entstehenden Steuern zu erstatten (OLG Bamberg, Az: 2 UF 248/81).
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Beispiel Du zahlst bei einem Einkommen von 35 000 € an Dein früheres Ehegespons, das sonst keine Einkünfte hat, 12 500 € Unterhalt. Ohne Unterschrift des Exgatten zahlst Du auf Dein Einkommen ./. Unterhaltshöchstbetrag zu versteuerndes Einkommen Steuer nach der Grundtabelle
35 000 € – 7 680 € 27 320 €
Deine Belastung mit Realsplitting sieht dagegen so aus: Einkommen 35 000 € ./. Unterhalt – 12 500 € zu versteuerndes Einkommen 22 500 € Steuer nach der Grundtabelle Steuerübernahme für den Ex-Ehegatten: sonstige Einkünfte 12 500 € ./. Werbungskosten-Pauschbetrag – 102 € ./. Sonderausgaben (Versicher.) ca. – 500 € zu versteuerndes Einkommen 11 898 € Steuer nach der Grundtabelle insgesamt Die Ersparnis für Dich somit
4 970 €
3 546 €
+ 793 € 4 339 €
– 4 339 € 631 €
für (frisch) Geschiedene ● Wenn Du an Deinen geschiedenen Partner Unterhalt für Kinder zahlst und er das Kindergeld erhält, dann hast Du Anspruch darauf, dass dies bei Deinen Unterhaltszahlungen berücksichtigt wird. 642 ● Zu den abzugsfähigen Kosten einer Ehescheidung gehören auch die der 642 Scheidungsfolgeregelungen wie elterliche Sorge für gemeinschaftliche Kinder oder Unterhaltspflicht. Leider nicht die Umzugskosten (Vfg. der OFD Frankfurt v. 23. 10. 1997 – S 2284 A – 24 – St II 21). ● Abzugsfähig sind ebenso die Kosten, um Dir vor Gericht das Recht zu erstreiten, Deine Kinder zu sehen (BFH v. 4. 12. 2001 – BStBl 2002 II S. 382). ● Nicht abziehen kannst Du Kosten für die Aufteilung des Vermögens (BFH v. 30. 6. 2005 – BStBl 2006 II S. 491) und die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft (BFH v. 30. 6. 2005 – BStBl 2006 II S. 492).
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9. Abc-Übersicht zu außergewöhnlichen Belastungen
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für Beamte Beamte oder andere potenzielle Pensionsempfänger, die an ihren geschiedenen Ehepartner eine Abfindung zahlen, damit dieser auf die spätere Beteiligung an der Pesnion (Versorgungsausgleich) verzichtet, sind nicht auf außergewöhnliche Belastungen angewiesen. Die Abfindung ist in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig (BFH v. 8. 3. 2006 – BStBl 2006 II S. 446). Damit entfällt vor allem die vorherige Kürzung um die zumutbare Belastung.
Antrag vergessen? Kein Problem! 643
Beim bundesdeutschen Steuerrecht wird vermutlich selbst die einzige allwis- 643 sende Macht zwischen Himmel und Erde die Segel streichen müssen. Wer kann es Dir da verübeln, wenn Du gerade erst beim Lesen der letzten Zeilen darauf gekommen bist, dass Du die Kosten Deiner Scheidung vor zwei Jahren als außergewöhnliche Belastung hättest absetzen können? Da Du von dieser Möglichkeit nicht wissen musstest und die amtlichen Hinweise dazu recht dürftig sind, kannst Du eine nachträgliche Änderung Deines Steuerbescheids wegen »neuer Tatsachen« beantragen (FG Baden-Württemberg v. 19. 5. 2004 NW Eil Nr. 86/2005).
9. Abc-Übersicht zu außergewöhnlichen Belastungen 644
644 Abfindungen ● Abzugsfähig sind Zahlungen an den Vormieter bei krankheitsbedingtem Wohnungswechsel (BFH, BStBl 1966 III S. 113). ● Nicht abzugsfähig für Unterhaltsverpflichtungen.
Abflussprinzip ● Abzugsfähig sind die Aufwendungen im Jahr der Zahlung, auch wenn sie über einen Kredit finanziert werden, dessen Tilgung erst in einem späteren Jahr erfolgt (BFH v. 10. 6. 1988 – BStBl 1988 II S. 814). Siehe auch Schuldentilgung.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Abmagerungskur ● Nicht abzugsfähig (BFH v. 17. 7. 1981 – HFR 1981 S. 518). Abwehrkosten ● Abzugsfähig gegen Strafverfolgung oder ehrenrührige Angriffe (BFH v. 9. 11. 1957 – BStBl 1958 III S. 105). ● Abzugsfähig gegen anonyme Bedrohung (einer Ärztin: Hess. FG v. 22. 5. 1989 – EFG 1989 S. 576). Adoptionskosten ● In der Regel nicht abzugsfähig (BFH v. 13. 3. 1987, BStBl II 1987 S. 495); abzugsfähig können ausnahmsweise Fahrtkosten (Flugkosten) für Familienzusammenführung sein (EFG 1977 S. 129). Alkoholsucht ● Abzugsfähig sind Heilungs- und Therapiekosten wegen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs (BFH, BStBl 1967 III S. 459). Auch der Besuch der Anonymen Alkoholiker, wenn er durch ein vor Therapiebeginn ausgestelltes amtsärztliches Zeugnis verordnet wurde (BFH, BStBl 1987 II S. 427). Altenheim ● Abzugsfähig, soweit die Unterbringung durch Krankheit bedingt ist (Pflegeheim). Bei lediglich altersbedingter Unterbringung sind die Kosten als typische Unterhaltsaufwendungen nur nach § 33 a Abs. 1 abzugsfähig, wenn sie von nahen Angehörigen getragen werden (BFH v. 12. 1. 1973 – BStBl 1973 II S. 442). Arzneimittel ● Abzugsfähig sind Kosten für Medikamente, Stärkungsmittel etc., wenn sie krankheitsbedingt und ärztlich verordnet sind (BFH, BStBl 1990 II S. 958). Entsprechendes gilt für Verordnungen durch Heilpraktiker. Asbestsanierung ● Abzugsfähig, wenn ein Gutachten die Asbestbelastung bescheinigt (Erlass Bremer Senat für Finanzen v. 24. 2. 2000 – Der Betrieb 2000 S. 799 BFH v. 9. 8. 2001 – BStBl 2002 II S. 240). Ausbildungskosten ● Abzugsfähig als erweiterte Krankheitskosten bei Umschulung aus Krankheitsgründen (BFH, BStBl 1967 III S. 596). Bandscheibenmatratze ● Abzugsfähig mit Attest vom Amts- oder Vertrauensarzt (FG Rheinland-Pfalz v. 25. 5. 2004 – 1 K 2625/03); dasselbe gilt für Lattoflex-Rahmen. Beerdigungskosten ● Dem Grunde nach abzugsfähig, soweit sie den Nachlass und etwaige Versicherungsleistungen übersteigen: – Trauerdrucksachen, Blumenschmuck, Sarg, Erwerb der Grabstätte, Überführung.
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● Nicht abzugsfähig: – Bewirtung der Trauergäste (BFH v. 17. 9. 1987 – BStBl 1988 II S. 130), – Grabpflegekosten (BFH v. 23. 11. 1967 – BStBl III S. 259), – Graberneuerung (FG Nürnberg v. 18. 7. 1979 – EFG 1979 S. 600 rk), – Trauerkleidung (BFH v. 12. 8. 1966 – BStBl 1967 III S. 364), – Reisekosten (BFH v. 17. 6. 1994 – BStBl 1994 II S. 754); auch in die USA – Überführung einer Urne (BFH v. 11. 5. 1979 – BStBl 1979 II S. 558). Begleitperson ● Abzugsfähig bei Kuraufenthalt, siehe Kurkosten. ● Ebenfalls abzugsfähig im Urlaub, wenn eine ständige Begleitung nachgewiesenermaßen erforderlich ist. Die Höhe der Aufwendungen orientiert sich an dem Betrag, den ein Bundesbürger durchschnittlich im Jahr für Urlaubsreisen ausgibt (BFH v. 4. 7. 2002 – BStBl 2002 II S. 765). Im Streitjahr 1994 hielt das Gericht einen jährlichen Betrag von 767,00 € für angemessen und berücksichtigungsfähig. Behinderte ● Abzugsfähig sind Privatfahrten, wenn Du »außergewöhnlich gehbehindert« bist (mit »aG« im Ausweis: 15 000 km mit je 0,30 €; mit mindestens 70 % Behinderung plus Merkzeichen »G« oder 80 % Behinderung: 3 000 km mit je 0,30 €). Gehbehinderten Ehegatten (beide gehbehindert) stehen die Ermäßigungen doppelt zu, nach Abzug der zumutbaren Belastung. Mehr unter E Rz 598. Deine tatsächlichen Kosten für das Auto kannst Du nur ansetzen, wenn Deine jährliche Fahrleistung extrem niedrig ist (8 000 km im Jahr reichen dann nicht; BFH v. 13. 12. 2001 – BStBl 2002 II S. 224). Behinderte ● zu Fahrtkosten Behinderter vgl E Rz 685 ff. Brille ● Siehe Krankheitskosten (Hilfsmittel). Delphintherapie ● Abziehbar mit amtsärztlichem Attest bei Autisten (FG Düsseldorf v. 8. 11. 2005 – 1 K 4334/03 E). Detektivkosten ● Abzugsfähig lt. BFH vom 21. 2. 1992 – BStBl 1992 II S. 795. Diätverpflegung ● Nicht abzugsfähig lt. Gesetz (§ 33 Abs. 2 Satz 3 EStG), auch wenn ärztlich verordnet. Ehescheidung ● Abzugsfähig sind: – Detektivkosten, wenn konkrete Beweise notwendig sind, seinen Standpunkt durchzusetzen (BFH v. 21. 2. 1992 – BStBl 1992 II S. 795),
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
– Prozesskosten für Anwalt, Gericht, Fahrten, – Prozesskosten für das Umgangsrecht mit seinen Kindern (BFH v. 4. 12. 2001, BStBl 2002 II S. 382). ● Nicht abzugsfähig sind: – Meditationskosten (FM Niedersachsen v. 15. 9. 2000 – S 2284 – 264 – 35), – Umzug, – Unterhalt, ggfs. aber als Sonderausgaben oder nach § 33 a EStG; Vermögensauseinandersetzung (BFH v. 30. 6. 2005 – III R 27/04). Erpressungsgelder ● wegen außerehelicher Beziehung sind mangels Zwangsläufigkeit nicht abzugsfähig (BFH v. 18. 3. 2004 – III R 31/02) Fachbücher mit medizinischem Inhalt ● Nicht abzugsfähig (BStBl 1996 II S. 88). Fahrtkosten, siehe Behinderte Fahrstuhl, siehe Umbauten. Fettabsaugung, siehe Krankheitskosten. Formaldehydsanierung, wie Asbestsanierung, siehe dort. Frischzellenbehandlung, siehe Krankheitskosten. Führerscheinkosten ● Abzugsfähig bei schwerbehindertem Kind (BFH v. 26. 3. 1993 – BStBl 1994 II S. 749), ● für Schwerbehinderte mit Merkzeichen »aG«. Geburtskosten ● Abzugsfähig wie Krankheitskosten. ● Nicht abzugsfähig: Erstlingsausstattung (BFH v. 28. 2. 1964 – BStBl 1964 III S. 302), auch nicht für Zwillinge (BFH v. 19. 12. 1969 – BStBl 1970 II S. 242), Umstandskleidung. Geldstrafe ● Abzugsfähig, wenn sie z. B. im Ausland unrechtmäßig verhängt wurde (FG Bremen, EFG 1980 S. 183). Haartransplantationsaufwand ● Abzugsfähig unter besonderen Voraussetzungen. Haushaltshilfe ● Abzugsfähig nach Geburt von Drillingen (EFG 1991 S. 326). Hausrat und Kleidung ● Abzugsfähig als Wiederbeschaffung nach Verlust durch Feuer, Vertreibung, Flucht (FG Niedersachsen v. 22. 10. 1985 – EFG 1986 S. 239). Mehr dazu unter E Rz 621.
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Hebeapparat, siehe Umbauten. Heimdialyse, siehe Krankheitskosten. Holzschutzmittelsanierung ● Abzugsfähig wie Asbestsanierung, siehe dort. Hörgerät, siehe Krankheitskosten (Hilfsmittel). Kautionszahlungen für Inhaftierte ● Abzugsfähig nur in besonderen Fällen (FG Düsseldorf v. 27. 9. 1977 III 119/77 und EFG 1965 S. 15). Kontaktpflege ● Nicht abzugsfähig sind die Kosten zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses (BFH, BStBl 1997 II S. 54). Kosmetische Operation, siehe Krankheitskosten. Kraftfahrzeugkosten ● Abzugsfähig bei einem stark gehbehinderten Kind (EFG 1984 S. 123). Künstliche Befruchtung ● Abzugsfähig bei In-vitro-Fertilisation (BFH – BFH/NV – BFH/R 1997 S. 346). ● Nicht jedoch bei Unfruchtbarkeit des Ehemannes (BFH v. 18. 5. 1999 – BStBl 1999 II S. 761) oder vorhergehender Sterilisation (BFH v. 3. 3. 2005 – III R 68/03). Krankheitskosten ● Abzugsfähig ist – medizinisches Bestrahlungsgerät (FG Rheinland-Pfalz v. 2. 9. 1988 – EFG 1989 S. 60 rk), – Fettabsaugung unter besonderen Voraussetzungen (FG Rheinland-Pfalz v. 28. 2. 1996 – 1 K 2779/95), – Frischzellenbehandlung nach amtsärztlichem Attest (BFH v. 17. 7. 1981 – BStBl 1981 II S. 711), – Haartransplantation unter besonderen Voraussetzungen (FG BadenWürttemberg v. 12. 9. 1978 – EFG 1979 S. 125 rk), – Heimdialyse anstelle des Behindertenpauschbetrags nach § 33 b EStG (OFD Frankfurt/M. v. 17. 9. 1996 – A – 16 – St II 20), – Hilfsmittel (Brille, Rollstuhl, Hörgerät etc.) (BFH v. 1. 12. 1978 – BStBl 1979 II S. 78); Spezialbett nach Vorlage eines qualifizierten Attests (FG Baden-Württemberg v. 5. 9. 1996 – EFG 1997 S. 172 rk), – kosmetische Operationen nach amtsärztlicher Anordnung, – Eigenanteile an Krankenhauskosten. Krankentagegelder einer Versicherungsgesellschaft sind nicht auf die Krankenhauskosten anzurechnen, wohl aber Krankenhaustagegelder (BFH v. 22. 10. 1972 – BStBl 1972 II S. 177).
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Von der Anrechnung einer Haushaltsersparnis muss abgesehen werden (BFH v. 22. 6. 1979 – BStBl 1979 II S. 646), – Medikamente (Arzneimittel) nach ärztlicher Verordnung, auch nicht rezeptpflichtige Medikamente; bei Behandlung einer längeren Erkrankung mit denselben Medikamenten reicht einmalige ärztliche Verordnung, – Pflegeheim. Dem Aufenthalt in einem Pflegeheim steht die Unterbringung in einem Krankenhaus gleich, wenn der Aufenthalt krankheitsbedingt ist (BFH v. 22. 8. 1980 – BStBl 1981 II S. 23). Zu Pflegekosten mehr unter E Rz 620, – Psychotherapie, wenn ärztlich verordnet (FG Köln v. 16. 3. 1994 – EFG 1995 S. 121 rk; FG Berlin v. 1. 3. 1995 – EFG 1995 S. 717 rk), – Suchtkrankheiten (FG Niedersachsen v. 7. 6. 1995 – EFG 1997 S. 1026 betr. Spielsucht nrk; Alkoholismus FG Düsseldorf v. 28. 10. 1977 – EFG 1978 S. 125 betr. Sanatoriumskosten, Medikamente). ● Nicht abzugsfähig ist – Gasthausessen während des Krankenhausaufenthalts der Ehefrau (FG Düsseldorf v. 9. 7. 1976 – EFG 1977 S. 17, rk), – Anschaffung von Gegenständen bei Hausstauballergie (BFH v. 29. 11. 1991 – BStBl 1992 II S. 290), – Schönheitsoperation (Brustvergrößerung) (FG Köln v. 20. 9. 1996 EFG 1997 S. 16 rk. Anders bei amtsärztlich bescheinigter Notwendigkeit (FG Hamburg v. 27. 4. 2005 – II 76/03), – Sterilisation oder Rückgängigmachung derselben, FG Köln v. 1. 12. 1994 – EFG 1995 S. 718 rk. Kulturgüter ● Abzugsfähig sind Aufwendungen zu deren Unterhaltung (FinMin Hessen, Erlass v. 31. 10. 1972, StEK EStG § 33 Nr. 45). Kur-Camping, siehe Kurkosten. Kurkosten ● Abzugsfähig bei Kurbedürftigkeit nach amtsärztlichem Attest oder Bescheinigung der Versicherungsanstalt (BFH v. 30. 6. 1995 BStBl 1995 II S. 614) – ggf. genügt das Zeugnis eines frei praktizierenden Arztes (bei Schwerbehinderten oder Genesenden) – sind Behandlungs-, Unterbringungs- und Fahrtkosten sowie Verpflegungsaufwendungen nach Abzug einer Haushaltsersparnis von 1/5, ● Kur-Camping – Unterbringung und Verpflegung im eigenen Wohnwagen – ist abzugsfähig (FG Baden-Württemberg v. 9. 4. 1997 – EFG 1997 S. 883, rk), ● Begleitperson ist abzugsfähig, wenn amtsärztlich oder entsprechend bescheinigt (BFH v. 17. 12. 1997 – BStBl 1998 II S. 298); bei hilflosen Personen kann auf die Bescheinigung verzichtet werden (BFH v. 13. 3. 1964 – BStBl 1964 III S. 331),
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● Besuchsfahrten bei Heilkur des Ehegatten sind nicht abzugsfähig (BFH v. 16. 5. 1975 – BStBl 1975 II S. 536), wohl aber bei medizinisch veranlassten Besuchsfahrten lt. Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes (BFH v. 2. 3. 1984 – BStBl 1984 II S. 484 mit Einschränkungen; FG Baden-Württemberg v. 28. 4. 1977 – EFG 1977 S. 427 rk; FG Nürnberg v. 11. 8. 1978 – EFG 1979 S. 126, rk). Lärmschutz ● Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen, da Gegenwert lärmfreies Wohnen (BFH, BStBl 1976 II S. 194). ● Anders bei Gesundheitsgefährdung wegen Überschreiten von Lärmgrenzwerten (FG Nürnberg v. 26. 1. 2006 – VI 237/2005). Legasthenie (Lese-Rechtschreib-Schwäche) ● Abzugsfähig sind Mehrkosten für den Besuch einer Privatschule für ein hinreichend begabtes legasthenisches Kind; allerdings nur mit amtsärztlichem Attest (BFH v. 7. 6. 2000 – BStBl 2001 II S. 94 und BFH v. 3. 3. 2005 – BFH/NV 2005 S. 1286). Logopädische Behandlung ● Abzugsfähig, wenn zuvor amtsärztliches Attest eingeholt wird (BFH v. 30. 6. 1998 – BFH/NV 1998 S. 1480). Lösegeldzahlungen ● Abzugsfähig nach Lage des Falles (EFG 1962 S. 259). Mietabfindungskosten ● Abzugsfähig, wenn wegen Krankheit eines – gelähmten – Kindes notwendig. Nachhilfeunterricht ● Nicht abzugsfähig. Pflegeheim, siehe Krankheitskosten. Psychotherapie, siehe Krankheitskosten. Reisebegleitung, siehe Begleitperson. Rollstuhl, siehe Krankheitskosten (Hilfsmittel). Rollstuhlrampe, siehe Umbauten. Rückzahlung von Unterstützungsleistungen ● Abzugsfähig nach »Der Betrieb« 1961 S. 220. Schadenersatz ● Abzugsfähig, wenn nicht vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt wurde (BStBl 1982 II S. 749). Bei Hundehaltung nur, wenn sie zwangsläufig ist: einzeln stehendes Haus, Landwirtschaft, Blindenhund. Schuldentilgung/-übernahme ● Abzugsfähig, soweit die Schuldenaufnahme durch Aufwendungen veranlasst war, die ihrerseits eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wie z. B.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Krankheitskosten, und für die eine Steuerermäßigung noch nicht gewährt werden konnte (BFH v. 9. 5. 1996 – BStBl 1996 II S. 596 und BFH v. 29. 7. 1997 – BStBl 1997 II S. 772). Siehe dazu aber Abflussprinzip. Die Schuldentilgung muss allerdings zwangsläufig erfolgen, etwa zur Abwendung des Konkurses des Vaters (FG Münster v. 20. 4. 1978 – EFG 1978 S. 592 rk). ● Nicht abzugsfähig sind, da nicht zwangsläufig: – Schuldübernahme für Bekannten (BFH v. 30. 9. 1954 – BStBl 1954 III S. 357), – Begleichung von Nachlassschulden und Finanzierung von Spekulationsgeschäften (BFH v. 27. 3. 1958 – BStBl 1958 III S. 290), – Tilgung eines Studiendarlehens (BFH v. 6. 3. 1964 – BStBl 1964 III S. 330), – Tilgung einer durch Betrug entstandenen Schuld (FG Rheinland-Pfalz v. 18. 6. 1985 – EFG 1985 S. 552 rk), – Tilgung wegen Bürgschaft (Kreditsicherung) für Angehörige (FG Nürnberg v. 20. 7. 1992 – EFG 1992 S. 731 rk), Schuldzinsen ● Abzugsfähig, wenn mit dem Darlehen außergewöhnliche Belastungen bestritten werden (BFH v. 6. 4. 1990 – BStBl 1990 II S. 998). Schulfahrten ● Abzugsfähig, wenn behindertes Kind zur Schule gebracht wird. Schulgeld ● Für Kinder im Ausland nicht abzugsfähig (FG München v. 22. 3. 2005 – 12 K 826/04). Schwangerschaftsabbruch ● Abzugsfähig sind selbst getragene Kosten, wenn medizinische oder soziale Indikation gegeben war. Schwimmbad, siehe Umbauten. Sterilisation, siehe Krankheitskosten. Treppenschräglift, siehe Umbauten. Trinkgelder ● nicht abzugsfähig sind Trinkgelder an Kur- und Krankenhauspersonal (BFH v. 30. 10. 2003 – III R 32/01) Umbauten in Gebäuden ● Abzugsfähig sind – Hebeapparat (FG Hamburg v. 1. 6. 1976 – EFG 1976 S. 557,rk) und – Treppenschräglift (FG Berlin v. 1. 11. 1994 – EFG 1995 S. 264,rk). ● Nicht abzugsfähig, da Herstellungskosten des Gebäudes bzw. Gegenwert: – Fahrstuhl (BFH v. 25. 1. 2007 – III R 7/06), – Rollstuhlrampe (FG Hessen v. 23. 6. 1994 – EFG 1994 S. 1092, rk),
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1. Was man wissen muss, wenn man jemanden unterstützt
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– Rollstuhlaufzug, Schwimmbad – Abschreibung und Betriebskosten – (FG Niedersachsen v. 22. 12. 1975 – EFG 1976 S. 184, rk), – Whirlpool (FG Hamburg v. 1. 2. 1994 – EFG 1994 S. 793, rk). Umzugskosten ● Abzugsfähig, wenn der Umzug krankheitsbedingt war (FG München – EFG 1991 S. 26). Dies kann auch gegeben sein, wenn ein Familienmitglied behindert ist. Umzug in eine Erdgeschosswohnung (BFH v. 14. 12. 1965 – BStBl 1966 III S. 113). Ein Umzug in eine größere Wohnung kann auch bei Familienzusammenführung zwangsläufig sein. Wasserschaden ● Abzugsfähig sind nicht erstattete Kosten (BFH v. 6. 5. 1994 – BStBl 1995 II S. 104). Whirlpool, siehe Umbauten. Wohngruppe ● Abzugsfähig sind die Unterbringungskosten für einen verhaltensgestörten Jugendlichen, wenn ein amtsärztliches Attest vorliegt (BFH v. 21. 4. 2005 – BFH/NV 2005 S. 1427).
B. Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen 1. Was man wissen muss, wenn man jemanden unterstützt 645
Begünstigt ist die Unterstützung Angehöriger, soweit es sich um unterhaltsbe- 645 rechtigte handelt. Darunter fallen insbesondere Eltern, Großeltern und geschiedene Ehegatten. Auch die Unterstützung eigener Kinder ist begünstigt, wenn niemand für sie Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält. Diese Voraussetzung erfüllen Kinder über 25 Jahre und Kinder über 18, wenn sie nicht mehr in der Berufsausbildung sind. Da Du auch für Deine Kinder im Ausland Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hast (Auslandskinderfreibetrag), gelten für sie dieselben Einschränkungen. Auch für Unterhaltskosten an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner steht außergewöhnliche Belastung zu. Abziehbar sind alle typischen Unterhaltskosten, insbesondere für Ernährung, Kleidung und Wohnung. Der Unterhalt kann also darin bestehen, dem Unterhaltsbedürftigen eine Wohnung oder Sachwerte wie z. B. einen Wintermantel zu überlassen (BFH-Urt. v. 17. 12. 1990 – II B 209/90 – BFH/NV 1991 S. 306). Der Unterhaltshöchstbetrag liegt 2005 bis 2007 bei jährlich 7 680 € und gilt unabhängig vom Alter für alle unterstützten Personen. Wer allerdings weniger zahlt, kann nur ansetzen, was er leistet. Unterstützt Du den anderen außer mit Bargeld noch mit Sachwerten, so vergiss nicht, das anzugeben.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
für unterstützte Personen im eigenen Haushalt Lebt die unterstützte Person in Deinem Haushalt, kannst Du ohne besonderen Nachweis den gesetzlichen Höchstbetrag von 7 680 € ansetzen (R 33a.1 Abs. 1 S. 5 EStR). Hat die unterstützte Person Einkünfte oder Bezüge, vermindert sich der Unterhaltshöchstbetrag um ebendie Einkünfte und Bezüge, die den anrechnungsfreien Betrag von 624 € übersteigen. BAföG (nur Zuschüsse, nicht Darlehen) und andere öffentliche Ausbildungshilfen werden dabei in voller Höhe, also ohne anrechnungsfreien Betrag, abgezogen. Zu den Einkünften gehört z. B. der steuerpflichtige Teil der Rente oder Arbeitslohn. Natürlich müssen davon vor Anrechnung die Werbungskosten, ggf. Pauschbeträge, abgezogen werden, außerdem die von der unterstützten Person gezahlten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (BMF-Schreiben v. 18. 11. 2005 – BStBl 2005 I S. 1027). Bei der Berechnung der Bezüge – das sind nicht steuerpflichtige Einnahmen – wird ein Unkostenpauschbetrag von 180 € abgezogen. Nach der Einkommensteuerrichtlinie 33a.1 Abs. 2 muss der Zahlungsempfänger zunächst seine Arbeitskraft und sein eigenes Vermögen, sofern es nicht geringfügig ist, einsetzen und verwerten. Als »geringfügig« wird dabei ein gemeiner Wert (Verkehrswert) von 15 500 € (bei Ehepaaren 31 000 €) angesehen (BFH v. 14. 8. 1997 – BStBl II 1998 S. 241). 25 600 € sind in jedem Fall zu hoch, so in ihrem unendlichen Ratschluss ebenfalls die Münchner Obersteuerrichter (BFH v. 19. 5. 1999 – BFH/NV 2000 S. 22). Die Spitze des Ganzen war ein Urteil des BFH vom 12. 12. 2002 (III R 41/01). Vermögen sei Vermögen, sagten die BFH-Richter. Auch wenn Deine Mutter nur ihre kleine Eigentumswohnung oder das alte Häuschen, in dem sie wohnt, ihr Eigen nennt, sollst Du keine Unterhaltszahlungen absetzen dürfen. Der BFH verlangte quasi, dass Deine Mutter das Häuschen verkauft, den Erlös verbraucht und dann arm wie eine Kirchenmaus ist, bevor Du Deine Unterhaltszahlungen absetzen kannst. Aber da hatte dann sogar der Fiskus ein Einsehen. Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, die der Unterstützte selbst bewohnt, bleibt als Vermögen außer Betracht (R 33a.1 Abs. 2 EStR). Dasselbe gilt für Vermögenswerte mit besonderem Erinnerungswert oder wenn der Verkauf offensichlich eine Verschleuderung bedeuten würde.
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1. Was man wissen muss, wenn man jemanden unterstützt
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Nimm der Mutter elegant das Haus weg! 646
Wenn die Immobilie Deiner Mutter mehr ist als eine selbstgenutzte Wohnung, 646 richtet Ihr Euch entsprechend ein. Deine Mutter überträgt Dir das Haus und bekommt dafür lebenslanges Wohnrecht. Schon hat sie kein Vermögen mehr, und Du setzt den Unterhalt ab.
Berechnungsschema für Unterhaltsleistungen Unterhaltszuwendungen 2007 z. B. 3 000 € Unterhaltshöchstbetrag 7 680 € der noch um die Einkünfte und Bezüge Deiner Mutter zu kürzen wäre, z. B. um ihre Rente von 300 € 12 = 3 600 € ./. Pausch- und Abzugsbetrag (102 € + 180 €) – 282 € Rest 3 318 € anrechnungsfrei – 624 € Übersteigender Betrag 2 694 € 2 694 € Verminderter Unterhaltshöchstbetrag 4 986 € Du kannst also in diesem Fall Deine vollen Unterhaltsleistungen von 3 000 € absetzen. Das Finanzamt kann den Abzug nicht deshalb ablehnen, weil Deine Mutter im Haushalt mitgeholfen hat.
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647 Was hat es mit der »Opfergrenze« bei Unterhaltsleistungen auf sich? Grundsätzlich bist Du zivilrechtlich nur insoweit zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, als Dir noch genügend Mittel zur Bestreitung des Lebensbedarfs von Dir und Deiner Familie verbleiben. Du musst Deinen Verwandten also nur bis zu Deiner persönlichen Opfergrenze unterstützen (Ausnahme: eigene minderjährige Kinder und Ehepartner). Und nur bis zu dieser fiktiven Grenze werden Deine Unterhaltsleistungen steuerlich überhaupt berücksichtigt. Die Opfergrenze beträgt 1 % je volle 500 € des Nettoeinkommens, insgesamt jedoch höchstens 50 %. Dieser Prozentsatz ist um je fünf Prozentpunkte für den Ehegatten und jedes Kind zu kürzen, höchstens um 25 Prozentpunkte. Zur Ermittlung des Nettoeinkommens sind neben steuerpflichtigen Einkünften steuerfreie Einnahmen (z. B. Kindergeld, Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld), welche die Leistungsfähigkeit erhöhen, zu berücksichtigen. Abzuziehen sind Werbungskosten und andere Ausgaben, die die Leistungsfähigkeit vermindern. Nur in einigen Monaten erzieltes Einkommen ist zum Vorteil des Unterhalts-
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
zahlers in ein fiktives Jahreseinkommen hochzurechnen (BFH v. 25. 9. 1996 – BFH/NV 1997 S. 221). Beispiel Sohn S unterstützt seine mittellose Mutter M monatlich mit 490 €. S ist verheiratet und hat zwei Kinder. M hat eigene Einkünfte und Bezüge in Höhe von 2 000 € pro Jahr. Nach Abzug des anrechnungsfreien Betrags von 624 € verbleiben 1 376 €, um die der Unterhaltshöchstbetrag von 7 680 € gekürzt wird. Abzugsfähig wären für S mithin 6 304 €. Das Finanzamt prüft aber, ob der Sohn finanziell in der Lage ist, die Mutter zu unterstützen. Bruttolohn zzgl. Steuererstattung und Kindergeld = 30 696 €, abzgl. Steuerabzüge 3 810 €, Beiträge zur Sozialversicherung 5 400 €, Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung 4 200 €; Nettoeinkommen 17 286 €. Opfergrenze = 1 % je volle 500 € des Nettoeinkommens = 34 % abzgl. 15 Prozentpunkte (je fünf Prozentpunkte für Ehefrau und Kinder). Die Opfergrenze beträgt somit 19 % von 17 286 €. Statt 6 304 € lässt das Finanzamt nur 3 284 € zum Abzug zu.
Heble bei der Unterstützung Angehöriger die Sätze des Finanzamts aus! 648
Wenn Du Dich mit dem zufriedengibst, was Dir das Finanzamt ansetzt, wird 648 selten viel herauskommen. Nun ist es doch so: Wer jemanden unterstützt, tut dies sicher nicht, um dessen Faulheit zu stärken. Meistens ist der Unterstützte krank und nicht mehr erwerbsfähig. Vielleicht, weil er ein chronisches Leiden jat. Und chronische Leiden bedingen einen besonderen Aufwand, wenn man sie in einigermaßen erträglichen Grenzen halten will. Wer aber will behaupten, dass der Unterhaltshöchstbetrag von 7 680 €, den das Finanzamt für Unterhalt anrechnet, auch für besondere zusätzliche Kosten angemessen sei? Geniere Dich nicht, neben dem Unterhalt andere Kosten anzugeben (BFH in HFR 1963 S. 395 und FG Düsseldorf – EFG 1978 S. 544), als da sind ● Versicherungsbeiträge zur Kranken- und Lebensversicherung usw. (falls Du nicht vorziehst, diese auf Dich umschreiben zu lassen) ● Operations- oder Krankenhauskosten bei Nichtversicherten. Übrigens, Du unterstützt nur, weil der Bedürftige von seinem bisschen Rente nicht leben kann. Rate ihm doch mal, einen Antrag auf Mietbeihilfe oder Wohngeld zu stellen.
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Zur Bestätigung der Unterstützungsleistungen fügst Du dem Antrag eine Be- 649 scheinigung der unterstützten Person bei:
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1. Was man wissen muss, wenn man jemanden unterstützt
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Bescheinigung Ich werde von . . . . . . . seit . . . . . . mit monatlich € . . . . . . . . . . und Sachwerten von ca. . . . . . . . monatlich unterstützt. Ich habe eigene Einkünfte von monatlich € . . . . . . . . und kein wesentliches Vermögen. .................... (Unterschrift)
Werden zwei bedürftige Personen unterstützt, so ist der abziehbare Betrag für jede unterstützte Person getrennt zu berechnen. Eine Ausnahme gilt nur bei Ehegatten, die in Haushaltsgemeinschaft leben. Bei ihnen verdoppeln sich alle Beträge. Der einheitliche Unterhaltshöchstbetrag gilt unabhängig davon, ob der Unterhaltsempfänger minderjährig oder volljährig ist. Dadurch ergibt sich von neuem das Problem, wie Unterhaltszahlungen z. B. an Deinen Exgatten und an Dein Kind aufzuteilen sind. Der Fiskus macht sich die Sache recht einfach. Er teilt streng nach Köpfen auf, wenn die Unterhaltenen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das passiert auch, wenn nicht begünstigte Personen in dem Haushalt leben. Hier nun aufgemerkt, wer A sagt, muss auch B sagen. Lebt z. B. Deine alte Mutter mit zwei Deiner Geschwister im selben Haushalt, dann gilt der Aufteilungsgrundsatz auch für die eigenen Einkünfte Deiner Mutter. Davon wird nämlich nun nur 1/3 als schädlich angerechnet, der Rest entfällt auf die nicht geförderten Haushaltsmitglieder (BFH v. 19. 6. 2002 – BStBl II 2002 S. 753).
zu Altenheim, Gefängnis, ausländischem Ehepartner 650
Die Kosten der Unterbringung eines Familienangehörigen in einem Altenheim 650 sind als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn die Unterbringung wegen außergewöhnlicher Umstände (etwa Pflegebedürftigkeit wegen Alters oder Unfalls) erforderlich wird (BFH v. 11. 2. 1965 – BStBl III S. 407). In diesem Fall gilt die Begrenzung auf den Höchstbetrag von 7 680 € nicht. Vgl dazu E Rz 615 ff. Wenn Du Deinen Sohn, der wegen einer Dummheit im Gefängnis sitzt, mit Geld und kleinen Geschenken unterstützt, um ihm den Aufenthalt hinter Gittern etwas zu erleichtern, kannst Du das als Unterstützungsleistungen absetzen. Die steuerliche Anerkennung ist nämlich nicht generell dadurch ausgeschlos-
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
sen, dass ein Strafgefangener Unterkunft, Kost und Bekleidung von der Haftanstalt bekommt (BFH v. 11. 11. 1988 – BStBl 1989 II S. 233). Das Folgende betrifft nur Gastarbeiter oder Deutsche mit ausländischen Ehepartnern: 651
Der Unterhaltshöchstbetrag ist bei Zahlungen ins Ausland zu ermäßigen, und 651 zwar um 1 /4 für z. B. Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bolivien, Bulgarien 1/ für z. B. Argentinien, Brasilien, Chile, Estland, Kroatien, Lettland 2 3 /4 z. B. für die Bahamas, Barbados, Korea, Neuseeland und Zypern Vergleiche dazu im Einzelnen das BMF-Schreiben vom 9. 2. 2006 (BStBl 2006 I Seite 217). Musst Du erhaltene Unterstützungsleistungen zurückzahlen, kann das eine außergewöhnliche Belastung für Dich sein! (Näheres siehe in DB 1961 S. 220).
Raffinierte Masche für alle, die keine Steuervergünstigung für Unterhaltszahlungen bekommen 652
Darüber ärgerst Du Dich schwarz: Du unterstützt Deine Mutter finanziell und 652 kriegst doch keine Steuerermäßigung, weil ihre Rente über den Hungersätzen des Finanzamts liegt. Sei anpassungsfähig! Unterstütze Deine Mutter auf eine Weise, bei der keine unsozialen Höchstgrenzen bestehen. Etwa durch eine Nachzahlung zur Rentenversicherung. Wenn Deine Mutter weder durch Vermögen noch durch Unterhaltsleistungen ihres früheren Mannes ihren Lebensabend sicherstellen kann, ist das abzugsfähig! Trägst Du also die Kosten von sagen wir mal 2 500 € für die Rentennachzahlung, weil die Ersparnisse Deiner Mutter nur zu einer geringfügigen Aufstockung der Rente führen, und kann nunmehr Deine Mutter mit dieser Rentennachzahlung ihr Existenzminimum decken, dann findet solches Tun steuerlich Anerkennung, sagt das FG Hamburg, EFG 1976, S. 234, allerdings nach Abzug der zumutbaren Belastung.
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Unterhalt an den Lebenspartner Du kannst Deine finanzielle Hilfe an gesetz- 653 lich unterhaltsberechtigte Angehörige wie Kinder, Eltern, getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, sind max. 7 680 € möglich, wobei allerdings die Opfergrenze zu beachten ist (siehe E Rz 647 ff.). Bei Lebenspartner musst Du unterscheiden zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Eingetragene
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1. Was man wissen muss, wenn man jemanden unterstützt
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Lebenspartner sind gegeneinander gesetzlich unterhaltsverpflichtet (§ 5 LPartG). Der Unterhalt an den Lebenspartner stellt damit wie der Unterhalt an andere gesetzlich Unterhaltsberechtigte außergewöhnliche Belastungen dar. Etwas Anderes gilt für die Unterstützung Deines Lebenspartners, mit dem Du keine eingetragene Gemeinschaft bildest (nichteheliche Lebensgemeinschaft) oder für die Unterstützung von Angehörigen, die nicht mit Dir im ersten Grad verwandt sind. Zusätzliche Voraussetzung für den Abzug Deiner Unterhaltsleistungen ist hier, dass Ihr einen gemeinsamen Haushalt führt, in dem einer von Euch (Du) Einkünfte hat und der andere nicht berufstätig ist, weil er den Haushalt führt und daher auf Deine Unterstützung angewiesen ist. Zusätzlich müssen dem unterstützten Lebenspartner bzw. Angehörigen Sozialleistungen (z. B. Hartz IV) wegen der Lebensgemeinschaft gekürzt werden. Dabei genügt die Kürzung als solche, auf die Höhe der Kürzung kommt es nicht an.
zu Unterstützungsleistungen Zur Anerkennung von Unterstützungszahlungen ist es nicht erforderlich, dass Dein Lebenspartner einen Antrag auf Sozial- oder Arbeitslosenhilfe gestellt hat und dieser abgelehnt wurde. Es reicht, wenn er schriftlich versichert, dass er für den jeweiligen Veranlagungszeitraum keine zum Unterhalt bestimmten Mittel aus inländischen öffentlichen Kassen erhalten und auch keinen Antrag gestellt hat, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht oder er mit Dir verwandt ist und eine Haushaltsgemeinschaft bildet. Zudem muss er angeben, über welche anderen zum Unterhalt bestimmten Einkünfte und Bezüge er verfügt sowie über welches Vermögen (BMF-Schreiben v. 28. 3. 2003 – BStBl 2003 I S. 243). Ein Abzug als außergewöhnliche Belastung entfällt, wenn der unterhaltsberechtigte Lebenspartner oder Angehörige eigenes Vermögen nicht zur Bestreitung seines Unterhalts einsetzt und verwertet. Vgl dazu E Rz 645.
Schaff Dir höhere Steuererleichterungen bei einer Lebenspartnerschaft! 654
Leider, leider geht das fast nur, wenn einer der Partner selbständig tätig ist. 654 Dann hast Du freie Hand, das Finanzamt auszutricksen. Denn: Verträge z. B. kannst Du schließen, mit wem Du willst, und darin vereinbaren, was Du
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
willst. Und es ist allein Eure Sache, wenn Du Deinen Lebenspartner in Deinem Geschäft oder Betrieb mit anfassen sehen willst. Aber: Um Steuern zu sparen, musst Du schon einen Arbeitsvertrag mit ihm aufs Papier bringen. Dabei musst Du aber bei der Gehaltsvereinbarung aufpassen. Das Geld muss nämlich auf ein Konto des helfenden Partners überwiesen werden. Allerdings spielt es dann keine Rolle, wenn nun die bisherigen Zahlungen für Haushaltskosten und Taschengeld entfallen. Und schließlich darf das Gehalt nicht viel höher sein als das eines in gleicher Weise tätigen familienfremden Mitarbeiters. Wenn Du Deinen Partner allerdings mit einer führenden Position in einem größeren Betrieb betraust, kann das Gehalt natürlich recht hoch sein.
Was Ahmed recht ist, ist Paul billig 655
Jeder Finanzbeamte muss nach seinem heiligen Amtseid Steuern gleichmäßig 655 festsetzen. Gleichmäßig festsetzen heißt aber auch: gleiche Nachweisschikanen für alle Steuerzahler. In einem Spezialerlass für Gastarbeiter, die ihre Familien im Ausland unterstützen, sagte der Bundesfinanzminister: »Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, dass regelmäßige Unterhaltszahlungen vorliegen, wenn in jedem Vierteljahr eine Unterhaltsrate gezahlt wird.« (BMF v. 15. 9. 1997 – BStBl 1997 I S. 826) Normalerweise ist es so: Wird nicht regelmäßig, sprich jeden Monat, gezahlt, greift die Zwölftelvorschrift, wonach für jeden fehlenden Monat der Höchstbetrag um 1/12 gekürzt wird (§ 33 a Abs. 4 EStG). Poche auf den Gleichheitsgrundsatz und verlange, dass man Dich nicht schlechter stellt als Deine ausländischen Mitbürger. Bekommt z. B. Deine von Dir unterstützte Mutter nicht regelmäßig jeden Monat Geld, musst Du es so deichseln, dass wenigstens in jedem Quartal eine Zahlung erfolgt. Da der Bundesfinanzminister nichts von gleichmäßigen Raten gesagt hat, kannst Du Deiner Mutter zu Beginn des Jahres kleinere Beträge überweisen und ihr im Dezember, nachdem Du Deine Weihnachtsgratifikation kassiert hast und richtig flüssig bist, einen größeren Batzen zukommen lassen. Mal angenommen, Du zahlst ihr im Februar 1 500 € Juni 1 200 € September 1 200 € Dezember 4 000 € insgesamt 7 900 € dann steht Dir der volle Höchstbetrag von 7 680 € für Deine Unterstützung zu, denn Du hast ja in jedem Vierteljahr etwas berappt.
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2. Unterhaltsleistungen an Wehrpflichtige, denen kein Kinderfreibetrag mehr zusteht
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Aber: Halte Deine Mutter zu Jahresanfang nicht allzu knapp. Bei Minibeträgen von 50 € im Quartal sind schon einige Finanzämter auf den dummen Gedanken verfallen, solche Mickerbeträge seien keine Unterhaltskosten. Also greif sicherheitshalber etwas tiefer ins Portemonnaie.
2. Unterhaltsleistungen an Wehrpflichtige, denen kein Kinderfreibetrag mehr zusteht 656
Wenn Dein Sohn bei der Bundeswehr oder als Zivildienstleistender mit seinen 656 Bezügen nicht auskommt und Du ihm etwas zuschießt, kannst Du diese Beträge als Unterhalt absetzen. Denke daran: Nicht nur Bargeld ist abzugsfähig. Wenn der Sprössling also samstags/sonntags zu Hause Deine Zigaretten qualmt und Deinen Kühlschrank leert, dann sind das Sachwerte, die Du zu den Barbeträgen hinzurechnen darfst. Selbstverständlich auch die beiden Kuchen, die er für sich und seine Kameraden mitnimmt . . . Absetzbar sind bis zu 7 680 € im Jahr abzgl. eigener Bezüge des Wehrpflichtigen, soweit sie über 624 € liegen. Bezüge sind: Wehrsold, Weihnachtsgeld und Unterhalt wie Verpflegung, dies jedoch nur nach den niedrigen Werten der Sachbezugsverordnung. Was Du bei Deinem Vaterlandsverteidiger als eigene Bezüge ansetzen musst, kannst Du den folgenden Übersichten entnehmen: Jahr
Sachbezugswert alte Bundesländer
neue Bundesländer
1. Sachbezug für Verpflegung 2007
205,00 €
205,00 €
49,50 €
48,01 €
2. Sachbezug für Unterkunft 2007
Hinzu kommt der Wehrsold, auf den Dein Filius täglich (abhängig vom Rang) Anspruch hat. Das Entlassungsgeld wird nur auf den Unterhalt angerechnet, der nach der Entlassung gezahlt wird (H 32.10 EStH; BFH v. 14. 5. 2002 – BStBl 2002 II S. 746). 3. Wehrsold Dienstgrad Grenadier Gefreiter Obergefreiter
Tagessatz
Umgerechneter Monatsbetrag
7,41 € 8,18 € 8,95 €
222,30 € 245,40 € 268,50 €
Weihnachtsgeld
172,56 €
Entlassungsgeld
690,24 €
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Die Summe wird um den Unkostenpauschbetrag von 180 € gekürzt. Meistens sind die tatsächlichen Kosten wegen der wöchentlichen Heimfahrten und der Ausgaben bei Manövern – besonders wenn diese im Winter stattfinden – höher. Nachdem die Kürzung der Bezüge um die Kosten für Heimfahrten jahrelang glatt anerkannt wurde, hat der Finanzminister die Ämter angewiesen, höchstens pauschal 180 € zuzulassen (R 32.10 Abs. 3 EStR). Beispiel 2007 Dein lediger Sohn wurde als Grundwehrdienstpflichtiger zum 1. 1. 2007 einberufen. Der Wert Deiner Unterstützungsleistungen beträgt monatlich mindestens 640 €. Sold: vom 1. 1. bis zum 30. 9. des laufenden Jahres = 2 381,16 €. So berechnest Du den Ermäßigungsbetrag nach § 33 a Abs. 1 EStG: Höchstbetrag 7 680 €, für 9 Monate = 9/12 = Sold für 9 Monate Entlassungsgeld Unterkunft 49,50 € 9 Monate Verpflegung 205,00 € 9 Monate Summe ./. Unkosten mindestens Pauschbetrag Bezüge des Unterhaltsempfängers ./. anrechnungsfreier Betrag 624 €, davon 9/12 = Schädliche Einkünfte Absetzbarer Freibetrag
5 760,00 € 2 381,16 € + 0,00 € + 445,50 € + 1 845,00 € 4 671,66 € – 180,00 € 4 491,66 € – 468,00 € 4 023,66 €
– 4 023,66 € ca. 1 737,00 €
487 Sozialhilfefälle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hannover überprüft. 262 davon waren zu beanstanden. Das sind 53,8 Prozent, also mehr als die Hälfte. Die dabei ermittelte Schadenssumme belief sich auf rund 107 000 €, das sind ca. 410 € pro Schadensfall. Bezogen auf die Bundesrepublik ergäbe sich ein Schaden, der in die Milliarden geht.
3. Ausbildungsfreibetrag für Kinder (§ 33 a Abs. 2 EStG) 657
Seit einigen Jahren doktern die Fiskalbürokraten an den Steuervergünstigungen 657 für Kinder herum, nachdem ihnen das Bundesverfassungsgericht mehrmals kräftig auf die Füße getreten ist und verlangt hat, dass endlich mehr für Familien mit Kindern getan werden muss. Das Problem dabei ist, dass die Politiker lieber zig Milliarden in neue Kampfflugzeuge und anderes Kriegsspielzeug investieren als einmal einen wirklich größeren Batzen Geld in die Zukunft, also die Kinder. Was letztlich herauskommt, kann man allenfalls als halbherzig, wenn nicht gar herzlos bezeichnen. Mit den Minibeträgen aus der Kindergelderhöhung werden die Steuerzahler für dumm verkauft, denn an allen anderen Stellen bleiben wirklich spürbare Verbesserungen auf der Strecke.
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3. Ausbildungsfreibetrag für Kinder (§ 33 a Abs. 2 EStG)
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Ein Paradebeispiel ist der Ausbildungsfreibetrag: Die mickrigen 924 € gibt es nur für volljährige Kinder, wenn sie zur Ausbildung auswärts untergebracht sind und Du noch Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für ein solches Kind bekommst. Eigene Einkünfte und Bezüge, auch öffentliche Ausbildungshilfen wie BAFöG, werden davon abgezogen, soweit sie einen Betrag von 1 848 € im Jahr übersteigen. Das heißt, weder für über 18-jährige Kinder, die während ihrer Schulausbildung, Lehre oder ihres Studiums zu Hause wohnen, noch für unter 18-jährige Kinder, die auswärts untergebracht sind, gibt es einen Ausbildungsfreibetrag.
zum Ausbildungsfreibetrag 658
Vergiss auf keinen Fall, vom BAföG die Kostenpauschale von 180 € abzuziehen, 658 bevor es auf den Ausbildungsfreibetrag angerechnet wird (R 32.10 Abs. 3 EStR).
Berechnungsschema für den Ausbildungsfreibetrag Und so rechnet das Finanzamt:
Ausbildungsfreibetrag für ein Kind über 18 Jahre, das auswärts studiert ./. eigene Einkünfte und Bezüge Bruttolohn aus Arbeit in den Semesterferien Arbeitnehmerpauschbetrag Einkünfte des Kindes davon ab anrechnungsfrei verbleiben ./. Zuschuss nach dem BAföG z. B. ./. Kostenpauschale verbleiben Verminderter Ausbildungsfreibetrag
924 € 3 000 € – 920 € 2 080 € – 1 848 € 232 € > – 232 € 300 € – 180 € 120 € > – 120 € 572 €
Du siehst, wie wenig als Abzugsbetrag bleibt, wenn das Kind dazuverdient. Allerdings werden von den Einkünften noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen (R 32.10 Abs. 1 S. 2 EStR; BMF v. 18. 11. 2005 – BStBl 2005 I S. 1027). Für ca. 290 € Monatslohn kann also Dein Kind auf Lohnsteuerkarte Steuerklasse I steuer- und sozialversicherungsfrei arbeiten, ohne dass der Ausbildungsfreibetrag gekürzt wird.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Berechnung: Jahresarbeitslohn 288 € 12 = ./. Sozialversicherung ca. 20% ./. Arbeitnehmer-Pauschbetrag Einkünfte (anrechnungsfrei)
3 456 € – 690 € – 920 € 1 846 €
Lass Dir von den BAFöG-Leistungen nicht auch den Darlehensanteil abziehen. Es dürfen nur die echten Zuschüsse abgezogen werden.
Die Steuer tut was dazu, wenn das Kind zu seiner Tante will! 659
Mit der auswärtigen Unterbringung von Kindern stellen sich die Fiskalvertreter 659 recht zopfig an. Sie verlangen, dass diese von gewisser Dauer ist und entweder während der gesamten Ausbildung oder zumindest während einzelner Ausbildungsabschnitte vorliegt und das Kind während dieser Zeit räumlich selbständig ist. Eine Klassenfahrt oder ein mehrwöchiger Sprachkurs im Ausland sollen dafür nicht reichen (BFH, BStBl II 1990, S. 898). Klar ist die Sache, wenn Dein Nachwuchs z. B. während eines Praktikums, das länger als sechs Wochen dauert (BFH v. 20. 5. 1994 – BStBl 1994 II S. 699), während eines Semesters oder eines mehrmonatigen Lehrgangs am auswärtigen Unterrichtsort wohnt. Aber warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute liegt so nah? Denn: Auswärtig untergebracht ist Dein Kind, wenn es hauswirtschaftlich nicht mehr in Deinen Haushalt eingegliedert ist. Auf gut Deutsch: wenn es nicht mehr seine Beine unter Deinen Tisch stellt. Ein kleines möbliertes Zimmer oder ein eigenes Appartement reicht dazu völlig aus. Diese Unterkunft kann ohne weiteres bei Verwandten sein. Und da Ihr zu Hause ohnehin recht beengt lebt, mietest Du einfach in der Wohnung Deiner ein paar Straßen weiter lebenden Schwester ein Zimmer für Dein Kind. Und schon gibt‘s den Ausbildungsfreibetrag.
Ein Überbrückungsjob führt zu Einkünften und Bezügen! 660
Nicht immer klappt es nahtlos mit dem Übergang zwischen Schule und Stu- 660 dium. Wenn der Unterbrechungszeitraum nicht länger als vier Monate ist,
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4. Haushaltshilfen, haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistung
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bekommst Du weiter Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Du musst also nicht betrübt sein, wenn Dein Nachwuchs die Unterbrechung nutzt und fleißig ein paar tausend Euro zur Finanzierung des Studiums verdient. Ein Ausbildungsfreibetrag steht Dir für diese Zeit nur zu, wenn Dein Kind schon auswärtig untergebracht ist. Dann werden allerdings auch dessen Einkünfte darauf angerechnet. Lebt Dein Kind in dieser Zeit noch zu Hause, gefährden seine Einkünfte und Bezüge nur den Ausbildungsfreibetrag und den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld – wenn sie aufs Jahr gesehen 7 680 € übersteigen. Dasselbe gilt übrigens, wenn Dein Sohn nach der Bundeswehr nicht sofort mit seinem Studium beginnen kann und seine Kasse mit einem Job aufbessert. 661
Einen Kinderfreibetrag bekommst Du für Dein studierendes Kind, egal ob es 661 im Inland oder im Ausland lebt, nur, solange es das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (Für Kinder, die in der Zeit vom 2. 1. 1982 bis 1. 1. 1983 geboren sind, gilt eine Altersgrenze von 26 Jahren, für Kinder, die am 2. 1. 1983 oder später geboren sind, beträgt die Altersgrenze 25 Jahre). Bei Söhnen aber, die vor Beendigung ihres Studiums oder ihrer Ausbildung Wehr- oder Zivildienst leisten, legt Vater Staat aus Gründen der Gleichberechtigung den Kinder- und damit auch den Ausbildungsfreibetrag für den Zeitraum, den Dein Filius gedient hat, also z. B. für neun Monate, auf die o.g. Altersgrenzen drauf.
Wenn der Kinderfreibetrag wegfällt, weil Dein Nachwuchs die o.g. Altersgrenzen überschritten hat, Dir aber immer noch auf der Tasche liegt, dann denke daran, dass Du den Unterhaltsfreibetrag geltend machst!
4. Haushaltshilfen, haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistung 662
Für Deine Kosten für eine Hilfe in Haus und Garten kannst Du folgende 662 Steuerermäßigungen beanspruchen:
663
663 Haushaltshilfe, Hausgehilfin als außergewöhnliche Belastung. Voraussetzung ist, dass Du oder Dein Ehepartner ● das 60. Lebensjahr vollendet hat ● oder ein haushaltszugehöriges Kind oder eine andere zum Haushalt gehörende Person, für die Du einen Unterhaltsfreibetrag bekommst, erkrankt ist;
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
dafür werden bei Nachweis einheitlich bis zu 624 € jährlich für eine Hausgehilfin oder eine Haushaltshilfe anerkannt (§ 33 a Abs. 3 EStG); ● oder ein haushaltszugehöriges Kind oder eine andere zu Deinem Haushalt gehörende Person, für die Du einen Unterhaltsfreibetrag bekommst, körperlich hilflos oder schwer körperbehindert ist. Dann kannst Du für eine Haushaltshilfe bis zu 924 € jährlich absetzen. Eine schwere Körperbehinderung liegt bereits dann vor, wenn der Grad der Behinderung mindestens 45 % beträgt (H 33a.3 EStH »Schwere Behinderung«). Krank sein heißt, so sagen wir, dass wir rein körperlich nicht in der Lage sind, die Hausarbeit allein zu verrichten! Eine Krankheit, die das Finanzamt anerkennen muss, ist gegeben, wenn wir stark körperlich beeinträchtigt sind, so dass wir ohne dauernde Hilfe die Hausarbeit nicht verrichten können. So stellen ständiges Rheuma, Gicht, Hautekzeme, Muskelschwund, Herzstörungen und dergleichen ohne weiteres Krankheiten dar, die eine Haushaltshilfe notwendig machen. Ohne ärztliches Attest läuft hier gar nichts. Wichtig ist zu wissen, dass der Begriff Krankheit auch an der Fähigkeit zur Verrichtung der Hausarbeiten gemessen werden kann. Wenn der Arzt also feststellt, dass Du, Dein Ehepartner oder Dein Kind durch ein nicht nur vorübergehendes Leiden keine Hausarbeit ausführen kann, so hat das Finanzamt die tatsächlich beschäftigte Hausgehilfin anzuerkennen.
für Verheiratete Als Verheirateter bist Du – was Haushaltshilfen betrifft – mal wieder der Gelackmeierte. Auch wenn Du und Dein Ehepartner schwer krank oder behindert seid und Ihr deshalb zwei Haushaltshilfen beschäftigt, bekommt Ihr den Freibetrag nur einmal. So stellen sich Gesetzgeber und BFH-Richter offensichtlich den besonderen Schutz von Ehe und Familie vor (BFH-Urteil 25. 9. 1992 – BStBl 1993 II S. 106). Ohne ein amtliches Traupapierchen könnte jeder von Euch eine Hilfe in seiner Steuererklärung unterbringen. Und so etwas nennt sich dann auch noch Besteuerung nach Leistungsfähigkeit! Könnt Ihr allerdings keinen gemeinsamen Haushalt führen, z. B. weil Deine bessere Hälfte in einem Pflegeheim untergebracht wurde, versagen die Streichargumente der Fiskalbürokratie. Neben dem Heimunterbringungsfreibetrag von 924 € könnt Ihr zusätzlich eine Haushaltshilfe mit 624 € bzw. 924 €, insgesamt also bis zu 1 548 € absetzen. Krankheit ist für die Trägen ein Fest, denn sie enthebt sie der Arbeit. (Antiphon)
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4. Haushaltshilfen, haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistung
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Wie Du eine Hausgehilfin von der Steuer absetzt
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Eine Hausgehilfin kann auch eine Verwandte oder Bekannte sein, die im Haus- 664 halt hilft und dafür in irgendeiner Form entschädigt wird! Es wäre also dumm, keine Ermäßigung zu beantragen, weil die Hausgehilfin zufällig unsere Verwandte ist. Allerdings wird das Finanzamt in diesem Fall einen strengeren Maßstab anlegen. Wenn möglich, beschaffe Dir deshalb zum Nachweis der Krankheit das Attest eines Arztes. Und von der Hausgehilfin lass Dir eine Bescheinigung folgenden Wortlauts geben:
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Bescheinigung Hierdurch bescheinige ich, Frau . . . . . ., dass ich Herrn/Frau/Familie . . . . . . den Haushalt in Ordnung halte. Meine Arbeit ist weder zeitnoch weisungsgebunden. Ich bin lediglich verpflichtet, die anfallenden Arbeiten irgendwie und irgendwann zu erledigen. Ich sehe meine Tätigkeit als gewerbliche, aber wegen des geringen Verdienstes von 624 € jährlich als nicht steuerpflichtige an. Sachwerte erhalte ich nicht. ............ Datum und Anschrift
............ Unterschrift
»Wozu so ein komisches Geschreibe?«, fragst Du. Nun, Dein Finanzamt könnte sonst unter Umständen Lohnsteuer von Dir verlangen! Und die könnte so hoch sein, dass die Steuerermäßigung in die Binsen geht. Du kannst das durch entsprechend niedrigen Lohn vermeiden oder eben dadurch, dass Du es Deiner Hausgehilfin freistellst, wann sie kommt und was sie tut, denn eine Haushaltshilfe braucht nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig zu sein (H 192 EStH, BFH v. 19. 1. 1979 – BStBl II 1979 S. 326). Bezieht die Gute schon längere Zeit Rente von angenommen 600 € im Monat, kann sie als Alleinstehende rund 348 € monatlich hinzuverdienen, ohne dass sie Steuern zahlen muss. Berechnung Rentenbezug 7 200 € Davon steuerpflichtiger Ertragsanteil (E Rz 868, E Rz 871) 50% = 3 600 € ./. Werbungskostenpauschbetrag – 102 € Renteneinkünfte 3 498 €
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Der steuerfreie Hinzuverdienst beträgt: Steuerfreier Jahresfreibetrag 2007 (Alleinstehende) ./. Renteneinkünfte Steuerfreier Hinzuverdienst jährlich Steuerfreier Hinzuverdienst monatlich 1/12 =
7 680 € – 3 498 € 4 182 € ca. 348 €
Der Betrag von 348 € ist die absolute Untergrenze für den steuerlichen Hinzuverdienst. Die Gute kann z. B. noch Versicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Haftpflichtversicherung etc.) absetzen und die Grenze damit deutlich anheben. Kleiner Trick: Es ist für die Anerkennung außergewöhnlicher Belastungen belanglos, ob Du die Hausgehilfin (dies trifft oft für Verwandte zu) bei der Krankenkasse angemeldet hast oder nicht. Das Finanzamt hat lediglich die außergewöhnliche Belastung zu prüfen und nicht möglicherweise strafbare oder unkorrekte Handlungen oder Unterlassungen zu melden. Allerdings darf das Finanzamt den Sozialversicherungsträgern Dinge aus Deiner Steuererklärung mitteilen, die für die Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen maßgeblich sind (§ 30 a AO). Wenn das Finanzamt von Dir Nachweise über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verlangt, könnte Ungemach aus Richtung Krankenkasse kommen. Zwar kannst Du Dich auf den Standpunkt stellen, Deine Haushaltshilfe sei selbständig, wenn sie allerdings nur für Dich arbeitet, kommt Dir die Krankenkasse wahrscheinlich mit der 1999 eingeführten Konstruktion der Scheinselbständigkeit.
Wie Du die eigene Tochter als Hausgehilfin absetzt 666
Du brauchst ja nicht eine fremde Person einzustellen, und schließlich schenkt 666 man der eigenen Tochter mehr Vertrauen als fremden Leuten. Natürlich bezahlst Du sie und ist das Beschäftigen einer Hausgehilfin bei Dir zwangsläufig (E Rz 663). Trotzdem denken viele nicht daran, eine Steuerermäßigung zu beantragen, weil es ungewohnt ist, die Tochter als »Hausgehilfin« anzusehen. Auch wenn die Tochter nur ab und zu kommt, um den alten oder kranken Eltern als »Aufwarte-«, »Waschfrau« oder »Putzhilfe« zu helfen, gibt es dafür eine Steuerermäßigung von 624 € bzw. 924 € bei Behinderung.
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Doch gut aufgepasst: Nach H 33a.3 EStH »Angehörige« setzt die Beschäftigung von nahen Angehörigen als Haushaltshilfe voraus, dass die Hilfe im Haushalt aufgrund eines ernsthaften Arbeitsverhältnisses geleistet wird. Also wirst Du einen astreinen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, die Arbetiszeiten und Pflichten sowei die Bezahlung regeln und den Lohn nach Möglichkeit nicht bar zahlen sondern auf ein Konto Deiner Tochter überweisen. Ein solches Arbeitsverhältnis will der Fiskus aber nur anerkennen, wenn die nahe Angehörige nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen wohnt. Sie muss vielmehr einen eigenen Hausstand führen (BFH-Urteil v. 6. 10. 1961 – BStBl 1961 III S. 549).
Immer weiterdenken! Nach analogen Möglichkeiten suchen. Vielleicht ist es in Deinem Fall nicht eine Tochter, die in Deinem Haushalt hilft, sondern Deine Mutter oder Schwiegermutter! Warum sie nicht offiziell als Hausgehilfin beschäftigen, wenn sie schon die Arbeit macht? Lässt sich ein Arbeitsverhältnis nicht vermeiden, so lass Dir von Deiner Haushaltshilfe ihre Lohnsteuerkarte geben und sieh nach, ob Du für sie Lohnsteuer abzuführen hast. Du kannst auch 30 % pauschal als Sozialversicherung und Lohnsteuer abführen, wenn Deine Perle eine Teilzeitbeschäftigte ist, deren Arbeitslohn 400 € pro Monat nicht übersteigt.
Setz Deine Freundin als Haushaltshilfe ab! 667
Nichteheliche Partnerschaften werden steuerlich ständig gebeutelt. Nicht nur, 667 dass ihnen trotz eheähnlicher Beziehung der Splittingtarif verwehrt wird, auch sonst ist dem Fiskus gelegen, keine Steuervergünstigungen zu gewähren, die an das amtliche Ehepapierchen anknüpfen. Bei den Kosten für eine Haushaltshilfe hast Du endlich einmal Gelegenheit, den Spieß umzudrehen. Wenn Du die Voraussetzungen für den Abzug erfüllst, mach Deine Freundin zur Haushaltshilfe. Da sie bei Dir lebt, dürfte es Dir nicht schwerfallen, ein paar Euro im Monat als Lohn zu zahlen. Die Richter des BFH haben die Kosten für eine solche Haushaltshilfe anerkannt (BFH v. 27. 10. 1989 – BStBl 1990 II S. 294). Leider war dieses steuerzahlerfreundliche Urteil den Bundesfinanzraffzähnen ein Dorn im Auge. Prompt haben sie die Finanzämter mit dem BMF-Schreiben vom 14. 3. 1990 – BStBl 1990 I S. 147 zu amtlicher Blindheit verdonnert und angeordnet, das o. g. Urteil
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
schlichtweg zu ignorieren. Lass Dich von dieser Bürokratenbockigkeit nicht beeindrucken und lege Einspruch, reiche gegebenenfalls Klage ein. Zum Glück sind die Finanzgerichte nicht an BMF-Schreiben, wohl aber an höchstrichterliche Rechtsprechung gebunden. Deine Anerkennungschancen für die Freundin als Haushaltshilfe stehen daher bestens. Zumindest solange Ihr kein gemeinsames Kind habt. In einem solchen Fall hat nämlich auch der BFH die Anerkennung der Lebenspartnerin als hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis versagt (BFH v. 19. 5. 1999 – BFH/NV 2000 S. 115). Es fragte der Finanzbeamte: »Wie viel Geld brauchen Sie im Monat zum Leben?« »Woher soll ich das wissen? – So viel hatte ich noch nie!«
668
Denke beim Absetzen der Kosten für Deine Haushaltshilfe auch einmal kurz 668 an deren Situation. Grundsätzlich sind Deine Zahlungen bei ihr steuerpflichtige Einkünfte. Wenn die gute Seele sonst keine oder nur ganz geringe Einkünfte hat, fällt natürlich keine Steuer an. Problematisch sind aber die Fälle, in denen Deine Haushaltshilfe allein oder zusammen mit ihrem Ehegatten ohne Deine Zahlungen 2006/2007 bereits ein Einkommen über 7 664 €/15 288 € (Alleinstehende/Verheiratete) hat. Dann heißt es für Dich genau hinsehen, damit Ihr nicht plötzlich eine unliebsame Überraschung mit dem Finanzamt erlebt. ● Bezieht Deine Haushaltshilfe anderweitigen Arbeitslohn, fällt für die Einkünfte aus der Haushaltshilfetätigkeit Steuer an. ● Bezieht sie keinen Arbeitslohn, schließt Du mit ihr einen Arbeitsvertrag und lässt Dir pro forma eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Egal, ob sie als Ledige die Steuerklasse I oder als Verheiratete die Steuerklasse V hat, bei 924 € Lohn fällt weder Lohn- noch Einkommensteuer an. Der Guten steht nämlich in jedem Fall der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € zu. Also ist von dem Lohn kein roter Heller zu versteuern. ● Denke an die Sozialversicherung: Bei einem weiteren Arbeitsverhältnis über 400 € kommt sie voll, ansonsten pauschal zum Tragen.
Wie man geschickt den Nachforschungen des Finanzamts entgeht 669
Wisse: Auch die Kosten für einen Fensterputzer oder ein gewerbliches Reini- 669 gungsunternehmen können außergewöhnliche Belastungen sein. Der Bundesfi-
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nanzhof hat entschieden, es sei nicht erforderlich, dass eine Haushaltshilfe im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses tätig wird. So sagt es auch das Einkommensteuerhandbuch in H 33a.3. Gestalte also den Vertrag mit der Hilfe im Haushalt so, dass sie selbständig ist. Dann erhält sie kein Gehalt, sondern ein Leistungsentgelt und wird nur nach jeweiliger Terminabsprache tätig. Legt sie Dir auch noch eine Gewerbeanmeldung vor, z. B. »Einfache Glas- und Fensterreinigung«, ist das Thema Lohnsteuer vom Tisch. Prüfe aber erst, ob Du nicht mit der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen besser fährst.
Setz Deine spanische Putzfrau ab!
670
Bist Du für Deine Firma häufiger im Ausland tätig und hast dort deshalb eine 670 Wohnung? Sicher hast Du als hochbezahlter Arbeitnehmer anderes zu tun, als Deine Zeit mit Putzen zu verbringen. Wenn Du daher im Ausland eine Putzfrau, Köchin, Haushälterin oder anderes Hauspersonal beschäftigst, steht Dir dafür die Steuerermäßigung für Haushaltshilfen zu, solange Deine Einkünfte in Deutschland versteuert werden, z. B. weil Dein Auslandsaufenthalt im Jahr nicht länger als 183 Tage dauert. Will Dein Finanzamt nicht mitspielen, wirst Du Deinen Sachbearbeiter damit beeindrucken, dass Du das Ehepaar Theodor Schilling und Angelika FleckSchilling kennst. Die beiden haben nämlich ihre Haushaltshilfe in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof mit folgender Begründung durchgeboxt: Es verstoße gegen Art. 39 EG-Vertrag, wenn ein Arbeitnehmer aus Deutschland in Luxemburg tätig sei, dort Aufwendungen für eine Haushaltshilfe habe und diese nicht von seinen in Deutschland steuerpflichtigen Einkünften absetzen dürfe. Dass die Beiträge für die Haushaltshilfe nicht an die deutsche gesetzliche Rentenversicherung, sondern an die luxemburgische Rentenversicherung gezahlt worden sind, ist dabei egal (EuGH-Urt. v. 13. 11. 2003 – Rs. C-209/01). Also poche darauf, ein echter Europäer zu sein. Endlich musst Du dafür nicht immer nur ins Portemonnaie greifen und zahlen, sondern hast ausnahmsweise selbst etwas davon.
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Was tun bei Heim- oder Pflegeunterbringung? Bist Du oder ist der von Dir 671 dauernd getrennt lebende Ehegatte in einem Heim, wird ein steuerfreier Pauschbetrag von 624 € anerkannt, wenn in den Aufwendungen für die Unterbringung Kosten für Dienstleistungen enthalten sind, die mit denen einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe vergleichbar sind. Erfolgt die Unterbringung im Pflegeheim oder auf der Pflegestation eines Altenheims zur dauernden Pflege, sind 924 € absetzbar.
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Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen 672 Wenn Du mehr als 624 € oder 924 € im Jahr für Deine Haushaltshilfe aufwendest oder die Voraussetzungen für den Abzug der Kosten als außergewöhnliche Belastungen nicht erfüllst, weil in Eurem Haushalt niemand behindert oder längere Zeit krank ist, kannst Du eine Steuerermäßigung nach § 35 a EStG in Anspruch nehmen. Diese wird unmittelbar von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen. Egal ob Du also ein hohes oder niedriges Einkommen hast, verringert sich die von Dir zu zahlende Einkommensteuer um denselben Betrag. Letztlich kannst Du von vier verschiedenen Fördervarianten profitieren: ● geringfügige Beschäftigung im Haushalt, ● sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Haushalt, ● haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, ● Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
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673 Steuerermäßigung, wenn Du selbst Arbeitgeber einer Hausangestellten bist Hast Du jemanden angestellt, der Dir bei den Arbeiten im Haushalt und im Garten zur Hand geht, kannst Du für dieses haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnis folgende Steuerermäßigungen beanspruchen: ● Beschäftigung einer 400-€-Arbeitskraft (geringfügige Beschäftigung) 10 % der Kosten (Arbeitslohn + pauschale Sozialversicherungsbeiträge 10 % + pauschale Steuer 2 %), max. jedoch 510 €. Steuerlich gefördert werden somit Deine Aufwendungen bis zu 5 100 € im Jahr (5 100 € 10 % = 510 €). Den Nachweis der Kosten kannst Du z. B. durch die Bescheinigung der Minijobzentrale der Knappschaft führen, bei der Du Deine Hausangestellte anmelden musst und an die Du im sog. Haushaltsscheckverfahren Deine Abgaben zahlst. ● Beschäftigung einer voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitskraft 12 % der Kosten (Arbeitslohn + Deine Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung von ca. 20 %), max. jedoch 2 400 €. Steuerlich gefördert werden somit Deine Aufwendungen bis zu 20 000 € im Jahr (20 000 € 12 % = 2 400 €).
Haushaltsnahe Minijobs sind steuerbegünstigt. Haushaltsnahe Minijobs sind deutlich billiger als eine reguläre geringfügige Beschäftigung. Du musst als pauschale Arbeitgeberabgaben lediglich je 5 % Kranken- und Rentenversicherung zzgl. 2 % pauschale Lohnsteuer, insgesamt also 12 % Abgaben zahlen. Das ist weniger als die Hälfte dessen, was ein normaler
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Minijob an Pauschalabgaben auslöst (30 %). Begünstigt sind u. a. folgende Tätigkeiten: ● Zubereitung von Mahlzeiten, ● Reinigung der Wohnung, ● Gartenarbeiten, ● Waschen, Bügeln etc., ● Kinderbetreuung, ● Betreuung und Pflege alter und kranker Haushaltsmitglieder, ● Einkäufe und Botengänge, Begleitung auch außerhalb des Hauses. Nicht begünstigt sind dagegen: ● Erteilung von Unterricht jeglicher Art, wie Nachhilfe, Musik-, Reit-, Ballettunterricht etc., ● Vermittlung besonderer Fähigkeiten, ● Sport, ● Freizeitaktivitäten, ● Betreuung außer Haus, Kindergarten, Tagesmutter, die die Betreuung in ihrer eigenen Wohnung durchführt. Übernimmt Deine Hausangestellte sowohl begünstigte als auch nicht begünstigte Arbeiten, musst Du die Gesamtkosten aufteilen.
Da nach Auffassung des Fiskus familienrechtliche Verpflichtungen nicht Gegenstand eines Vertrags über eine haushaltsnahe Beschäftigung sein können, beißt Du beim Finanzamt auf Granit, wenn Du eine mit Dir in einem Haushalt zusammenlebende nahestehende Person beschäftigen möchtest. Das Finanzamt gesteht Dir die Steuerermäßigung bei Verträgen mit ● Ehegatten (§§ 1360, 1356 Abs. 1 BGB) ● in Deinem Haushalt lebenden Kindern (§ 1619 BGB) ● Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ● Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft in der Regel nicht zu. Völlig anders sieht aber auch hier die Sache aus, wenn Du Angehörige beschäftigst, die nicht (mehr) in Deinem Haushalt leben. Deshalb können haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse z. B. mit Kindern oder Eltern, die in einem eigenen Haushalt leben, steuerlich anerkannt werden. Wie immer bei der Beschäftigung von Angehörigen darfst Du Dir aber auch hier keine formalen Blößen geben. Du wirst also einen schriftlichen Vertrag schließen. Nimm doch ein-
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fach den Mustervertrag, den die Bundesknappschaft (www.minijob-zentrale. de) dafür anbietet, dann hast Du gleich auch sichergestellt, dass man Dir nicht wegen unüblicher Vertragsinhalte steuerlich ein Bein stellt. Das Beschäftigungsverhältnis meldest Du bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft an. Und nicht vergessen: Schon aus Nachweisgründen solltest Du den Lohn überweisen und auf Barzahlungen verzichten.
Hol mehr Steuerermäßigung heraus, als du an Pauschalabgaben zahlst! Besonders lukrativ wird ein haushaltsnaher Minijob für Dich, wenn Deine Hausangestellte die Ehefrau oder Tochter eines Beamten, Soldaten oder eines anderen nicht gesetzlich Krankenversicherungspflichtigen ist. Bei einer Angestellten aus diesem illustren Personenkreis entfällt für Dich die pauschale Krankenversicherungszahlung von 5 %, Du zahlst statt 12 % also nur noch 7 % an die Minijobzentrale. Und so sieht Deine Rechnung steuerlich aus, wenn Deine Perle 400 € im Monat erhält: Pauschale Abgaben 4 800 € 7 % 336 € Lohnkosten 4 800 € Abgaben 336 € Aufwendungen insgesamt 5 136 € Steuerermäßigung darauf 5 136 € 10 % = 513,60 €, max. 510 € Vorteil für Dich 174 € Wie Du siehst, bringt Dir Deine Putzfrau sogar noch ein kleines Plus im Geldsäckel, wenn Du Sie hochoffiziell anmeldest. Und selbst wenn Du die vollen 12 % Abgaben zahlen musst, weil Du dich nicht um die Krankenversicherungspauschale drücken konntest, kosten Dich Deine Steuerehrlichkeit und Dein ruhiges Gewissen im Monat nur rd. 1,50 €. 674
674 Steuerermäßigung für Dienstleistungen im Haushalt Einmal angenommen, die Rolle des Arbeitgebers behagt Dir nicht sonderlich oder Du benötigst nicht ständig jemanden, der Dir zur Hand geht. Trotzdem musst Du nicht auf eine Steuerermäßigung verzichten. Beauftragst Du nämlich ein selbständiges Unternehmen mit haushaltsnahen Dienstleistungen oder Pflegedienstleistungen oder gibst Renovierungsarbeiten rund um Dein Haus oder Deine Wohnung in Auftrag, winken folgende Ermäßigungen: ● Bei haushaltsnahen Dienstleistungen eines selbständigen Unternehmens 20 % der Kosten, max. jedoch 600 €. Steuerlich gefördert werden somit Deine Aufwendungen bis zu 3 000 € im Jahr (3 000 € 20 % = 600 €).
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Diese Steuerermäßigung nach § 35 a Abs. 2 EStG kannst Du vor allem für solche Leistungen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses beanspruchen, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden. Darunter fallen vor allem Arbeiten wie Kochen, Putzen, Waschen, Einkaufen, Gartenpflege, Kinderbetreuung und nicht zuletzt die Kosten für ein Umzugsunternehmen, das Deinen privaten Umzug durchführt. ● Bei Pflegeleistungen, Betreuungsleistungen durch ein selbständiges Unternehmen 20 % der Kosten, max. jedoch 1 200 €. Steuerlich gefördert werden diese Aufwendungen somit bis zu 6 000 € im Jahr (6 000 € 20 % = 1 200 €).
Die Steuerermäßigung für Pflegeleistungen gibt es nicht zusätzlich zu der für die übrigen haushaltsnahen Dienstleistungen. Die max. Steuerermäßigung von 600 € erhöht sich lediglich auf bis zu 1 200 €, wenn Pflegeleistungen vorliegen. Beschäftigst Du also z. B. ein Reinigungsunternehmen für 4 000 € im Jahr und zahlst zusätzlich für Pflegeleistungen 3 600 € im Jahr, Reinigungsunternehmen 4 000 € 20 % = 800 €, max. 600 € 600 € Zuzüglich Pflegedienst 3 500 € 20 % = 700 €, max. 600 € 600 € Insgesamt 1 200 € Lagen Deine Kosten für den Pflegedienst dagegen nur bei 1 500 €, sieht die Berechnung so aus: Reinigungsunternehmen 4 000 € 20 % = 800 €, max. 600 € 600 € Zzgl. Pflegedienst 1 500 € 20 % = 300 €, max. 600 € 300 € Insgesamt 900 € Hast Du nur für den Pflegedienst 7 000 € berappt, bekommst Du dafür 20 % von 7 000 € = 1 400 €, max. 1 200 € als Steuerermäßigung. Voraussetzung für den Abzug der Pflegekosten ist, dass die gepflegte Person zumindest in die Pflegestufe I eingeordnet ist bzw. Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt. Vor der Steuerermäßigung wird Dir allerdings das gezahlte Pflegegeld von Deinen Kosten abgezogen.
Steuerermäßigung, auch wenn die gepflegte Person nicht bei Dir wohnt! Es ist für Deine Steuerermäßigung egal, ob die gepflegte Person in Deinem Haushalt lebt oder in ihrem eigenen. Wichtig ist nur, dass Du die Kosten über-
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
nimmst. Kommt also z. B. der Pflegedienst zu Deiner Mutter, die in ihrer eigenen Wohnung lebt, kannst Du die Steuerermäßigung für die von Dir getragenen Kosten abzgl. Pflegegeld beanspruchen.
Verzichte auf 400 € und kassiere dafür 1 200 €! 675
Wie so oft gilt auch bei der Steuerermäßigung für Pflegeleistungen, dass Weni- 675 ger manchmal Mehr ist. Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistung von 1 200 € aus den Pflegeleistungen steht Dir nach dem unendlichen Ratschluss des Gesetzgebers nur zu, wenn die Kosten bei Dir keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Diese gesetzliche Regelung verwendet der Fiskus nun prompt gegen Dich und versagt die Steuerermäßigung, wenn Du für die Pflege Deines Angehörigen den Pflegepauschbetrag von 924 € (§ 33 b Abs. 6 EStG) in Anspruch nimmst. Obwohl die Steuermäßigung daraus selbst bei einem absoluten Spitzenverdiener max. ca. 470 € beträgt, geht Dir die Steuerermäßigung von 1 200 € durch die Lappen. Also verzichte lieber auf den Pflegepauschbetrag. Da er zu den antragsabhängigen Steuervergünstigungen gehört, stellst Du einfach keinen entsprechenden Antrag, und schon steht der viel höheren Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen nichts im Weg.
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● Bei Handwerkerleistungen 20 % der Kosten, max. jedoch 600 €. Steuerlich 676 gefördert werden Deine Kosten für Modernisierung und Instandhaltung bis zu 3 000 € im Jahr, egal ob Du sie als Eigentümer oder als Mieter in Auftrag gibst. Hat sich der Fiskus früher noch mit Händen und Füßen gewehrt, Dir die Kosten für den Fliesenleger oder den Parkettverlegebetrieb anzuerkennen, hat er sich ab 2006 sozusagen um 180° gedreht. Mit dem Ziel, die Schwarzarbeit einzudämmen, führen private Handwerkerkosten seither zu einer Steuerermäßigung. Merke: Sobald ein Handwerker Deine Wohnung betritt, klingelt bei Dir die Kasse. Du kannst die Kosten u. a. für folgende Handwerkerleistungen in der Steuererklärung unterbringen: ● Arbeiten an Innen- und Außenwänden, ● Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen o. Ä., ● Einziehen von Zwischenwänden, ● Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen,
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● Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren, ● Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen), ● Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gasund Wasserinstallationen, ● Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, ● Modernisierung des Badezimmers, ● Reparatur und Wartung von Gegenständen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer), ● Maßnahmen der Gartengestaltung, ● Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, ● Maler- und Tapezierarbeiten, Fassadenanstrich, ● Schornsteinfegerarbeiten, ● Kontrolle von Blitzschutzanlagen, ● Verlegen von Kabeln für Strom, Telefon oder Fernsehen, ● Anschluss des neuen Fernsehers, ● Montage einer Satellitenschüssel. Begünstigt sind allerdings nur die reinen Lohn-, nicht jedoch die Materialkosten. Außerdem berücksichtigt de Fiskus nur Kosten, die auf Deinem Grundstück anfallen, deshalb will man Dir z. B. für öffentliche Gebühren für Straßenreinigung und Müllabfuhr die Steuerermäßigung nicht zugestehen.
Die richtige Aufteilung bringt den Steuersegen Wenn Dein Handwerker das Material mitliefert, bitte ihn, die Rechnung entsprechend aufzuteilen und die Lohnkosten getrennt auszuweisen. Wenn er so nett ist und Dir das Material zum Einkaufspreis liefert und dafür bei den Arbeitslöhnen etwas mehr verlangt, soll Dir das nur recht sein. 677
677 Nachweishürden Damit Dir die schöne Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nicht durch die Lappen geht, muss alles schön offiziell und mit Nachweisen laufen. ● Du persönlich musst der Auftraggeber sein! Deshalb schauen z. B. Inhaber einer Eigentumswohnung in die Röhre.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
● Du brauchst eine astreine und offizielle Rechnung von Deinem Dienstleister oder Handwerker! ● Du musst Deine Zahlungen durch einen Beleg Deiner Bank oder Sparkasse nachweisen. Also zahle auf gar keinen Fall bar! Bei Barzahlung bekommst Du keine Steuerermäßigung. Auch Abschläge darfst Du immer nur unbar zahlen. Lässt sich Dein Handwerker darauf nicht ein und besteht auf Barzahlung, such Dir einen anderen oder zieh ihm die verlorengegangene Steuerermäßigung schlicht und ergreifend von der Rechnung ab.
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kannst Du zusätzlich zu der für die übrigen haushaltsnahen oder Pflegedienstleistungen absetzen. Hast Du also im laufenden Jahr ein Reinigungsunternehmen und/oder einen Pflegedienst beauftragt und zusätzlich einen Handwerker in Deiner Wohnung werkeln lassen, beträgt Deine Steuerermäßigung im günstigsten Fall bis zu 1 800 €.
Setze die zumutbare Belastung von der Steuer ab! Neben den formalen Hürden – ordentliche Rechnung, unbare Zahlung – hat der Fiskus eine weitere Spaßbremse bei der Steuerermäßigung eingebaut. Egal ob beim haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnis oder den Dienst- und Handwerkerleistungen: Der Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen hat Vorrang vor der Steuerermäßigung. Sind Deine Renovierungskosten z. B. Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften oder kannst Du die Betreuungskosten für Deine Kinder als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen, tut Dir das nicht sonderlich weh. Auf eine Steuerermäßigung von 20 % kommst Du nämlich schon bei einem Einkommen von ca. 11 000 €/22 000 € (Grundtabelle/Splittingtabelle). Übel wird die Geschichte allerdings z. B. bei den Pflegekosten. Kannst Du die nämlich als außergewöhnliche Belastungen absetzen, wird Dir zunächst die zumutbare Belastung abgezogen. Dieser Betrag geht also steuerlich ins Leere – so der Wunsch des Fiskus. Aber der hat die Rechnung wieder einmal ohne den Wirt gemacht. In Höhe der zumutbaren Belastung konnten Deine Kosten ja gerade nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt bzw. abgezogen werden. Also wirst Du für jeden Cent zumutbarer Eigenbelastung, der von Deinen Kosten für
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4. Haushaltshilfen, haushaltsnahe Beschäftigung und Dienstleistung
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haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen abgezogen wurde, die Steuerermäßigung mit 10 %, 12 % bzw. 20 % beantragen. So ist das nun einmal im Leben! Wenn Du auf jemanden triffst, der meint, er wäre ganz besonders schlau und könne Dich über den Tisch ziehen, musst Du halt versuchen, immer noch ein bisschen schlauer zu sein.
Durchforste als Mieter und Besitzer einer Eigentumswohnung Deine Nebenkostenabrechnung! 678
Gute Zeiten für Dich als Mieter oder als Besitzer einer selbst bewohnten 678 Eigentumswohnung. Alle Kosten, die dem Grunde nach haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen sind und Dir über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters oder des Hausverwalters in Rechnung gestellt werden, kannst Du genauso absetzen, als hättest Du selbst den Auftrag erteilt. Angefangen von den Schornsteinfegergebühren über die Heizungswartung, die Pflege von Garten und Anlagen bis zur Reparatur des Daches an der Eigentumswohnanlage: Du kassierst die Steuerermäßigung. Bestehe also darauf, dass die entsprechenden Kosten aufgeteilt nach den Kategorien ● haushaltsnahe Beschäftigung ● haushaltsnahe Dienstleistungen ● Handwerkerleistungen in Deiner Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, die dann als Nachweis für das Finanzamt genügt. Du musst nicht zusätzlich eine Kopie der Rechnung oder der Überweisung des Rechnungsbetrags vorlegen.
Doppelte Steuervergünstigung für Mieter und Eigentumswohnungsbesitzer Beschäftigt Dein Vermieter oder Hausverwalter einen Gärtner oder Reinigungskräfte auf 400 €-Basis, ergibt sich zunächst einmal ein formelles Problem. Sozialversicherungsrechtlich werden diese Minijobs als reguläre geringfügige Beschäftigungsverhältnisse behandelt – das bedeutet Pauschalabgaben von 30 % – , und nicht als haushaltsnahe Beschäftigung. Da aber nur haushaltsnahe Beschäftigungen für eine Steuerermäßigung in Betracht kommen, würdest Du eigentlich insoweit leer ausgehen. Hier zeigt sich der Fiskus ausnahmsweise
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
einmal von der großzügigen Seite. Er gestattet Dir diese Kosten fiktiv als haushaltsnahe Dienstleistungen abzuziehen. Und das bedeutet, dass Deine Steuerermäßigung statt 10 % der Kosten nun 20 % beträgt.
5. Pauschbeträge für Behinderte 679
Pauschbeträge werden ohne jeden Abzug auf der Lohnsteuerkarte eingetragen 679 oder bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt, sind also unabhängig vom Vorliegen besonderer Ausgaben und von der Höhe des Einkommens (§ 33 b EStG). Wenn Dein Grad der Behinderung mehr als 50 % beträgt, hast Du einen Schwerbehindertenausweis, den Du beim Finanzamt vorlegen kannst (Fotokopie genügt). Bei einem Grad der Behinderung unter 50 % brauchst Du eine Bescheinigung des Versorgungsamts oder einen Rentenbescheid. Darin muss gleichzeitig bescheinigt sein, dass die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht oder Dich in Deiner Beweglichkeit beeinträchtigt.
für Leser mit einer äußerlich nicht erkennbaren Behinderung Du kannst die Steuerermäßigung z. B. auch dann bekommen, wenn Deine Beweglichkeit durch Asthma, ein Blasenleiden oder eine Herzkrankheit eingeschränkt ist. Achte in diesen Fällen ebenfalls unbedingt darauf, dass Dir Deine Bewegungsbeeinträchtigung vom Versorgungsamt ausdrücklich bescheinigt wird. Behinderte – dazu gehören auch Personen mit geistigen Gebrechen – erhalten einen jährlichen Freibetrag bei folgender Behinderung: 680
Grad der Behinderung (GdB) in Prozent 25–30
310
35–40
430
45–50
570
55–60
720
65–70
890
75–80
1 060
85–90
1 230
95–100
1 420
Hilflos/Blind
3 700
Hinterbliebenen-PB
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€
680
370
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5. Pauschbeträge für Behinderte
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Dass die Behindertenpauschbeträge schon seit Ewigkeiten nicht mehr angepasst wurden, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. 1. 2007 (2 BvR 1059/03) nicht bedenklich. Es hat mit dieser Entscheidung die Hoffnung vieler behinderter Steuerzahler, dass die viel zu niedrigen Pauschbeträge nach oben angepasst werden, enttäuscht. 681
Übrigens: Weder die Gewährung des Pauschbetrags für Blinde (§ 33 b EStG) 681 noch das Verbot der Aufteilung von Aufwendungen in einen beruflich und in einen privat veranlassten Teil stehen der Anerkennung der Ausgaben eines blinden Arbeitnehmers für seinen Blindenhund, mit dem er arbeitstäglich den Weg von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück zu Fuß zurücklegt, als Werbungskosten entgegen (FG München, rk Urt. v. 16. 11. 1984 V 8/83 E).
Bäumchen, Bäumchen, wechsle dich 682
Der Pauschbetrag für Behinderte gilt zunächst alle typischen Mehraufwen- 682 dungen ab, die durch die Behinderung entstehen, z. B. also Arzt- und Medikamentenkosten, Unterbringungskosten in Heil- oder Pflegeheim, Aufwendungen für die Betreuung des Behinderten usw. Und nun spitz Deine Ohren: Lebst Du in einem Pflegeheim, ist es meistens günstiger, anstelle des Pauschbetrags von 3 700 € die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Lass uns mal sehen, was herauskommt, wenn Dein Anteil an den Pflegeheimkosten monatlich 1 300 € beträgt. Gesamtkosten im Pflegeheim ./. Haushaltsersparnis ./. Freibetrag für hauswirtschaftliche Dienstleistungen (§ 33 a Abs. 3 EStG) Verbleiben als allgemeine Pflegekosten ./. zumutbare Belastung, angenommen 6 % von z. B. 25 000 € (Gesamtbetrag der Einkünfte) Abziehbar als außergewöhnliche Belastung Außerdem steht Dir natürlich der Freibetrag für hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Pflegeheim zu
15 600 € – 7 680 € – 924 € 6 996 € – 1 500 € 5 496 € 924 €
Wie Du siehst, kannst Du locker auf den Pauschbetrag von 3 700 € verzichten und holst dafür 5 496 € rein. Also stell den Aufwand zusammen und beantrage (nach Abzug der zumutbaren Belastung) Berücksichtigung aufgrund der tatsächlichen Kosten.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Denke immer steuerlich mit! Du kannst Dir in einem Jahr den Freibetrag geben lassen und im anderen den Einzelnachweis führen. Wenn Du weniger Kosten hast, wählst Du den Pauschbetrag. Dann kriegst Du was vom Finanzamt geschenkt. Für Einzelnachweis entscheidest Du Dich, wenn Du Dir etwa eine neue oder besonders gute Prothese beschaffst oder einen Rollstuhl, zu dem Du zuzahlen musst.
683
Ohne Nachweis der besonderen Pflegebedürftigkeit läuft beim Finanzamt gar 683 nichts. Den erhöhten Behindertenpauschbetrag von 3 700 € bekommst Du, wenn Du entweder einen Behindertenausweis mit den Eintragungen »H« für hilflos oder »Bl« für blind oder einen Bescheid des Versorgungsamts mit den entsprechenden Feststellungen vorweisen kannst oder von der Pflegeversicherung in die Pflegestufe III eingestuft worden bist. Fehlt Dir ein solcher Nachweis, musst Du einen Antrag beim Versorgungsamt oder bei der Pflegeversicherung stellen.
684
Mehraufwendungen an Krankenversicherungsbeiträgen, die ein Behinderter 684 wegen einer chronischen Dauererkrankung zahlen muss, weil er trotz Beihilfeberechtigung keine angemessene Krankenversicherung findet und deshalb notgedrungen in die gesetzliche eintritt, können u. U. aus Billigkeitsgründen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung die sonst üblichen Kosten unter Berücksichtigung eines Risikozuschlags, der auch bei einer privaten Krankenversicherung anfiele, erheblich übersteigen (BFH, BStBl 1992 II S. 293).
685
Vergiss nicht, Deine Fahrtkosten geltend zu machen! Bei Behinderten, die einen 685 Behinderungsgrad von mindestens 70 % und darüber hinaus eine Geh- und Stehbehinderung oder die einen Behinderungsgrad von 80 % haben, können Kfz-Kosten, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, in angemessenem Rahmen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag berücksichtigt werden, also nach Abzug der zumutbaren Belastung (siehe E Rz 598). Als angemessen kann im Allgemeinen ein nachgewiesener oder glaubhaft gemachter Aufwand für Privatfahrten von insgesamt 3 000 km jährlich angesetzt werden; dabei kann höchstens ein Kilometersatz von 0,30 € zugrunde gelegt werden. Bei 3 000 km ergibt das im Jahr 900 € (Quelle: H 33.1-33.4 EStH »Fahrtkosten behinderter Menschen«). Das gilt auch bei Überlassung eines firmeneigenen Kraftfahrzeugs.
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5. Pauschbeträge für Behinderte
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Befindet sich in Deinem Behindertenausweis das Merkzeichen »aG«, »Bl« oder »H«, kannst Du zusätzlich zu Deinem Behindertenpauschbetrag dem Finanzamt sämtliche Fahrten, die nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, als außergewöhnliche Belastung aufs Auge drücken. Rechne so: km-Stand des Autos am 31. 12. 38 500 ./. Stand am 1. 1. – 22 000 im Jahr gefahrene km 16 500 davon schon als Werbungskosten abgezogen – 2 500 Rest 14 000 macht an außergewöhnlichen Belastungen 14 000 km à 0,30 € = 4 200 € 686
Hat es unterwegs gekracht, z. B. während einer Urlaubsreise, so vergiss nicht, 686 die Unfallkosten mit anzusetzen (BFH-Urt. v. 15. 11. 1991 – BStBl 1992 II S. 179). Man hält es kaum für möglich, aber die Streichwut der Fiskalritter macht auch vor Deinen Fahrtkosten als erheblich Gehbehinderter nicht halt. »15 000 km im Jahr für Privatfahrten sind genug«, urteilte der BFH. Alles, was darüber hinausgeht, soll nicht angemessen und damit nicht abzugsfähig sein (BFH-Urteil v. 2. 10. 1992 – BStBl 1993 II S. 286).
687
Als wäre die kleinliche Herumknapserei an den Kilometern nicht schon genug, 687 haben die Robenträger vom BFH noch ein Urteil gegen Behinderte draufgesetzt, das dem Faß den Boden ausschlägt: Als Kilometerkosten kannst Du höchstens die Pauschale von 0,30 € je Kilometer ansetzen. Das soll selbst dann gelten, wenn Dein Auto eine ungewöhnlich niedrige Gesamtfahrleistung – und damit zwangsläufig recht hohe Kilometerkosten – hat (BFH v. 26. 3. 1997 – BStBl 1997 II S. 538). Hier kommt allerdings wieder etwas Bewegung ins Spiel. Inzwischen sieht der BFH die Sache etwas großzügiger und akzeptiert die tatsächlichen Kilometerkosten, wenn die Fahrleistung behinderungsbedingt ganz extrem unter der üblichen Kilometerleistung liegt und deshalb der tatsächliche Kilometersatz besonders hoch ist (BFH v. 13. 12. 2001 – BStBl 2002 II S. 224). 8 000 km erscheinen dem BFH allerdings nicht als besonders niedrig. Bevor Du Dich also anstrengst, dem Finanzamt nachzuweisen, dass Du nur 3 000 oder 4 000 km im Jahr gefahren bist, überlege genau, ob Du nicht mit der Pauschale von 0,30 € pro km besser bedient bist. Sieh also zu, dass Du im Jahr auf mindestens 15 000 km kommst, um dem Fiskus nicht unnötig Geld in den Rachen zu werfen. Außerdem solltest Du Deine Kosten dadurch drücken, dass Du z. B. einen Zuschuss der Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbands beantragst. Eine kleine Chance auf einen höheren, nachgewiesenen Kilometersatz hast Du, wenn Dein Auto behindertengerecht umgerüstet wurde (berufe Dich auf das
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
FG München v. 26. 11. 1997 – EFG 1998 S. 568) oder überdurchschnittlich hohe Kosten verursacht (BFH v. 14. 10. 1997 – BFH/NV 1998 S. 1072). Wie Du siehst, zahlt sich Hartnäckigkeit immer wieder auch bei der Steuer aus.
für gehbehinderte Ehegatten 688
Seid Ihr beide gehbehindert (Grad der Behinderung 70 % und »G« oder min- 688 destens 80 %) oder außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind (»aG«, »H«, »Bl« im Behindertenausweis), stehen Euch die Pauschalen für Fahrtkosten von mindestens 3 000 bzw. 15 000 km im Jahr zwei Mal zu – selbst wenn Ihr zusammenlebt und ein Auto gemeinsam benutzt. Macht Euch ein Finanzer Schwierigkeiten, helft ihm mit dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 9. 3. 1993 auf die Sprünge (EFG 1994 S. 251).
689
Du kannst auch Fahrtkosten absetzen, wenn Du den Behindertenpauschbetrag 689 Deines Kindes in Anspruch nimmst und dieses die Voraussetzungen für den Kfz-Kostenabzug erfüllt. Dabei kannst Du allerdings nur Fahrten ansetzen, an denen Dein behindertes Kind teilnimmt (H 188 EStH »Fahrtkosten Behinderter«). Ändert sich der Grad der Behinderung, stelle den Antrag immer nach dem höchsten Grad, der im Jahr festgestellt war.
Drücke als Behinderter die Kosten für Deinen Führerschein! 690
Wer heute keinen Führerschein besitzt, ist fast aufgeschmissen. Vor allem als 690 Behinderter hast Du mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hohe Einstiege, zu enge Türen, unzureichend ausgestattete Abteile usw. sind nur ein kleiner Teil der Dinge, die Dir die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel fast unmöglich machen. Also muss ein Auto her. Argumentiere so: »Bei erheblicher Geh- und Stehbehinderung sind laufende Pkw- und außergewöhnliche Kosten abzugsfähig. Solche außergewöhnlichen Kosten sind auch meine einmaligen Kosten für den Führerschein. Weil sie nicht laufend anfallen, sind sie nicht typischerweise mit meinem Behindertenpauschbetrag abgegolten.« Das Finanzamt möge nachlesen im BFH-Urteil v. 26. 3. 1993 – BStBl 1993 II S. 749. Durch die Steuerersparnis drückst Du Deine Führerscheinkosten locker um 25 %.
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5. Pauschbeträge für Behinderte
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Was sagt der Wunderheiler von Tirol: »Wer das Buch über die URMEDIZIN gelesen hat, braucht nie mehr ein anderes, um gesund zu werden und zu bleiben. Es ist die absolute Spitze allen Wissens.« (Dr. Hochenegg, Hall in Tirol)
Zieh Kosten für eine Heilkur zusätzlich ab! 691
Gern kommt das Finanzamt mit der Behauptung, die Kosten für eine Heilkur 691 seien mit dem Pauschbetrag für Behinderte abgegolten. Wehre Dich dagegen, indem Du Einspruch einlegst und das Finanzamt auf das BFH-Urt. v. 11. 12. 1987 – BStBl 1988 II S. 275 – hinweist. Auch als Behinderter besorgst Du Dir vor Antritt der Kur ein amtsärztliches oder vertrauensärztliches Zeugnis über die Notwendigkeit der Kur!
So erlangt man auch bei kleinen Behinderungen einen Freibetrag auf Jahre hinaus 692
Liegt Dein Behinderungsgrad unter 50 %, muss Deine Behinderung entweder 692 auf einer Berufskrankheit beruhen oder zu einer Bewegungsbeeinträchtigung führen. Wenn Du z. B. einen Herzschrittmacher eingepflanzt bekommen oder eine Nierenoperation hinter Dir hast, führt dies im Normalfall zu einer Beeinträchtigung Deiner Beweglichkeit und steht Dir nach dem Gesetzestext ein Freibetrag zu. Wie sich die Behörden bei diesen nicht alltäglichen Fällen anstellen, weiß man aber nie. Lass nicht locker, verweise auf § 65 Abs. 1 Satz 2 der EStDV.
693
Alle Freibeträge sind Jahresbeträge. Wer also z. B. am 30. Dezember als Körper- 693 behinderter anerkannt wurde, erhält für dieses Jahr den vollen maßgebenden Freibetrag. Bei rückwirkender Erhöhung des Körperbehinderungsgrades wird der Steuerfreibetrag ebenfalls rückwirkend gewährt. Der Grad der Behinderung wird nach der allgemeinen körperlichen Lage beurteilt – nicht nach Deinen Fähigkeiten, einen Beruf auszuüben.
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694
IX. Außergewöhnliche Belastungen
Nimmt Dein Kind wegen fehlender oder geringer Einkünfte den Pauschbetrag 694 nicht selbst in Anspruch, kannst Du ihn in Deiner Steuererklärung ansetzen. Ihr habt also die Wahl, den Pauschbetrag dort anzusetzen, wo er sich am günstigsten auswirkt. Auch Groß- und Stiefeltern können den Behindertenpauschbetrag für das Kind in Anspruch nehmen, wenn das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag auf sie übertragen worden ist.
Schieb den Behindertenpauschbetrag Deinen Eltern zu! Wenn Du ein behindertes Kind hast und noch im Haus Deiner Eltern lebst, solltest Du überlegen, ob es nicht lukrativer ist, Deine Eltern die Steuervergünstigungen geltend machen zu lassen. Angenommen, Du bist nicht erwerbstätig oder gehst nur einer Teilzeitbeschäftigung nach, um Dein Kind besser betreuen zu können, dann hält sich wegen Deines geringen Einkommens die Steuerersparnis aus dem Behindertenpauschbetrag und den übrigen behinderungsbedingten Aufwendungen ziemlich in Grenzen. Viel mehr Steuern würden dagegen Deine voll berufstätigen Eltern sparen. Beispiel Eines Deiner beiden Kinder ist behindert und Dein Einkommen liegt ohne Behinderungsabzüge bei 12 000 €, das Deiner doppelverdienenden Eltern bei 80 000 €. So sähe die Sache für Dich aus: Einkommensteuer auf 12 000 € 816 € ./. Behindertenpauschbetrag – 1 420 € ./. Fahrtkosten 3 000 km 0,30 € = 900 € ./. zumutbare Belastung – 620 € Steuer auf das korrigierte Einkommen 9 960 € – 390 € Ersparnis für Dich 426 € Und so sähe es für Deine Eltern aus: Einkommensteuer auf ./. Behindertenpauschbetrag ./. Fahrtkosten 3 000 km 0,30 € = 900 € ./. zumutbare Belastung
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80 000 € – 1 420 €
18 446 €
0€
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5. Pauschbeträge für Behinderte
Steuer auf das korrigierte Einkommen Ersparnis
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78 580 €
– 17 930 € 516 €
Nur durch den formalen Federstrich, mit dem Du den Kinderfreibetrag und die übrigen Kindervergünstigungen übertragen hast, springen als Steuerermäßigung inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag über 100 € mehr heraus. 695
Die Bescheinigung des Versorgungsamts gilt für das Besteuerungsverfahren als 695 Grundlagenbescheid. Wird die Körperbehinderung für zurückliegende Jahre bescheinigt, muss die Steuervergünstigung nachträglich gewährt werden. Dies geschieht durch Berichtigung der für die zurückliegenden Jahre ergangenen Steuerbescheide. Daraus können sich beträchtliche Erstattungsbeträge ergeben. Dazu ein Hinweis: Bei Kindern werden Behinderungen häufig erst sehr spät erkannt. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass das Versorgungsamt bescheinigt, ab wann die Behinderung vorgelegen hat, z. B. ab Geburt.
696
Ist ein Behinderter verstorben und Du kannst die Unterlagen über seine Behin- 696 derung nicht vorlegen, genügt zum Nachweis eine gutachterliche Stellungnahme von Seiten der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde. Und hier kannst Du das Finanzamt für Dich arbeiten lassen: Diese Stellungnahme hat die Finanzbehörde einzuholen!
697
Schwerbehinderte mit dem Ausweismerkzeichen »G« und Gehörlose (auch 697 ohne »G«) können wählen zwischen Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr und einer Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 %. Für Hilflose, Blinde und außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen »H«, »Bl«, »aG«) beträgt die Steuerbefreiung 100 %. Voraussetzung ist, dass das Auto auf den Namen des Behinderten zugelassen ist und es nur von ihm selbst oder von anderen nur in seinem Beisein benutzt wird. Ausnahmen gelten für Fahrten im Zusammenhang mit dem Transport des Behinderten (z. B. Abholfahrten, Leerfahrt, wenn der Behinderte zur Arbeit gebracht wird usw.) oder mit seiner Haushaltsführung (Fahrten zum Arzt, Einkauf, Apotheke usw.). Auf einige Erleichterungen, die Behinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Zusatzzeichen »aG«) in Anspruch nehmen können, will ich Dich noch hinweisen: Parkerlaubnis für Parkplätze mit dem Rollstuhlfahrerzeichen, Parkerlaubnis bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot, kostenloses Parken an allen Parkuhren ohne Zeitbegrenzung; zusätzlich zur Kfz-Steuerbefrei-
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
ung Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr. Man braucht sich also nicht wie bei Merkzeichen »G« entweder für Freifahrten oder für die Steuerermäßigung zu entscheiden.
6. Pflegepauschbetrag 698
Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Pflege einer hilflosen 698 Person entstehen, kannst Du statt der tatsächlichen Kosten einen Pflegepauschbetrag von 924 € jährlich absetzen. Voraussetzung ist, dass die Pflege entweder in Deiner Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person erfolgt. Wenn weitere Personen zur Pflege beitragen, wird der Pauschbetrag zwischen Euch geteilt (§ 33 b Abs. 6 EStG). Ob aufgeteilt wird, richtet sich danach, wie viele Personen sich die Pflege teilen, nicht danach, wer die Pflege in seiner Steuererklärung geltend macht (BFH v. 14. 10. 1997 – III R 102/96). Die Aufteilung lässt sich also nicht dadurch vermeiden, dass nur einer der Beteiligten in seiner Steuererklärung den Antrag stellt. Damit hat der BFH das anderslautende Urteil des FG Köln (EFG 1996 S. 1226) kassiert. Die Hilflosigkeit muss entweder durch einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen »H«, einen Bescheid der Pflegeversicherung über Pflegestufe III oder durch eine Bescheinigung des Versorgungsamts nachgewiesen werden. Auf den Grad der Behinderung kommt es nicht an. Hilflos in diesem Sinn ist jemand auch, wenn er z. B. wegen eines Unfalls vorübergehend für eine längere Zeit auf fremde Hilfe angewiesen ist, mit einer Minderung oder dem Wegfall der Hilflosigkeit aber gerechnet werden kann (BFH v. 28. 9. 1984 – BStBl 1985 II S. 129). Der Pflegepauschbetrag steht Dir auch zu, wenn Du die Pflege nicht persönlich durchführst, sondern Dich zeitweise einer Hilfskraft bedienst. Auch wenn Du Dich aus sittlichen Gründen verpflichtet fühlst, im Wege der Nachbarschaftshilfe einen hilflosen Nachbarn zu betreuen, kannst Du die 924 € beanspruchen.
zum Pflegepauschbetrag 699
Da der Pflegepauschbetrag ein Jahresbetrag ist, bekommst Du ihn auch dann in 699 ungekürzter Höhe, wenn Du Deinen Angehörigen nicht während des gesamten Jahres gepflegt hast. Den Pauschbetrag wirst Du deshalb auch beantragen, wenn Dein Angehöriger während der Woche in einem Heim lebt und nur am Wochenende nach Hause kommt. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung hat zumindest das Finanzgericht München getroffen (EFG 1995 S. 722).
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6. Pflegepauschbetrag
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700
Sieh zu, ob Du nicht zusätzlich zu der mickrigen Steuerersparnis auf den Pflege- 700 pauschbetrag von 924 € für Deine Bemühungen bei Vater Staat die Hand aufhalten kannst. Mit der ab 1. 4. 1995 eingeführten Pflegeversicherung besteht die Möglichkeit, für die häusliche Pflege erheblich Pflegebedürftiger Pflegegeld von monatlich zwischen 205 € und 665 € zu kassieren. Pflegst Du z. B. Deinen Vater, so hat dieser, weil er seine Betreuung selbst organisiert, Anspruch auf Pflegegeld. Dieses kann er steuerfrei an Dich weiterleiten. Den Antrag auf Pflegegeld stellt Ihr bei der Pflegekasse, die bei der zuständigen Krankenkasse eingerichtet ist. Du musst dazu wissen, dass es drei Pflegestufen gibt: Pflegestufe I mit einem Pflegegeldanspruch von 205 €/Monat Anspruch haben erheblich Pflegebedürftige, die einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Dein Pflegeaufwand muss durchschnittlich ca. 1,5 Stunden pro Tag betragen. Pflegestufe II mit einem Pflegegeldanspruch von 410 €/Monat Betroffen sind Schwerpflegebedürftige, die dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten für Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Dein Pflegeaufwand muss hier durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag betragen. Pflegestufe III mit einem Pflegegeldanspruch von 665 €/Monat Diese Pflegestufe betrifft Schwerstpflegebedürftige, die rund um die Uhr bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Dein Pflegeaufwand muss hier durchschnittlich mindestens fünf Stunden betragen, wobei der konkrete Hilfebedarf jederzeit Tag und Nacht anfallen kann.
701
Der Amoklauf einiger Finanzer, die Steuerzahlern mit behinderten Kindern 701 den Abzug des Pflegepauschbetrags verwehrten, wenn sich diese den Behindertenpauschbetrag ihres Kindes übertragen ließen, ist zum Glück gestoppt. Sollte Dir ein Vertreter des Finanzamts mit solchen Streichgelüsten kommen, weise ihn auf das Urteil des FG Nürnberg vom 26. 5. 1994 (EFG 1994 S. 933) hin, das klipp und klar sagt, dass beide Pauschbeträge von den Eltern nebeneinander geltend gemacht werden können. Auch wenn Du für Dein Kind Pflegegeld kassierst, muss Dir das Finanzamt ohne weitere Nachweise zu dessen Verwendung den Pflegepauschbetrag anerkennen. Das wurde in § 33 b Abs. 3 EStG mittlerweile ausdrücklich geregelt.
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IX. Außergewöhnliche Belastungen
Lass Dich bei Pflegekosten nicht austricksen! 702
Oft versuchen Finanzbeamte, Dir den Pflegepauschbetrag von 924 € zu versa- 702 gen, wenn in irgendeiner Form Zahlungen dafür erfolgen. Wichtig für Dich zu wissen: Die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung bleibt Dir als pflegender Person auch dann erhalten, wenn die Pflegeversicherung dafür Rentenversicherungsbeiträge übernimmt (wenn neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden kann). Das ist der Grund: Nach § 33 b EStG geht der Anspruch auf den Pauschbetrag verloren, wenn für die Pflege »Einnahmen« erzielt werden. Dass die Finanzer diesen Begriff nicht überstrapazieren dürfen, beweist ein Urteil des Finanzgerichts Berlin (Az: 6 K 6175/00). Danach handelt es sich bei übernommenen Rentenbeiträgen nicht um Einkünfte im steuerlichen Sinn: »Die Steuerzahlerin erbringt die Pflegeleistungen erkennbar nicht um des Entgelts willen, sondern allein, weil sie sich sittlich und moralisch dazu verpflichtet fühlt.« Wenn Du z. B. einen Elternteil pflegst, der Pflegegeld kassiert, ist das noch lange kein Grund, Dir den Pflegepauschbetrag abzuerkennen, wenn Du das Geld nicht von den Eltern bekommst. Deine Pflege ist unentgeltlich und trotzdem ausreichend zwangsläufig. Was Deine Eltern mit dem Pflegegeld letztlich angestellt haben, geht das Finanzamt einen feuchten Kehricht an (FG Bremen v. 24. 11. 2004 – EFG 2005 S. 365).
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455 Denken, das heißt nein sagen. (Alain)
mS X. Steuervergünstigungen für Kinder 1. Kindergeld/Kinderfreibetrag 703
703 a) Überblick zum Familienleistungsausgleich Bevor ich ins Detail gehe, will ich Dir im Kurzüberblick zeigen, was beim Kindergeld und beim Kinderfreibetrag wichtig ist. ● Die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld und den Abzug von Kinderfreibeträgen sind nahezu gleich. Kindergeld und Kinderfreibetrag führen nicht kumulativ zu Steuervergünstigungen. Der Kinderfreibetrag wirkt sich auf die Einkommensteuer nur insoweit aus, als die Steuerersparnis größer ist als der Anspruch auf Kindergeld. Neben dem Kinderfreibetrag erhältst Du für jedes Kind einen Betreuungsfreibetrag. ● Im Lauf des Jahres wird Dir zunächst nur Kindergeld ausgezahlt. Der Kinderund der Betreuungsfreibetrag spielen erst bei der Einkommensteuererstattung eine Rolle. Ist der Freibetrag für Dich günstiger, wird Dir die Differenz zwischen Einkommensteuerersparnis und schon ausgezahltem Kindergeld automatisch vom Finanzamt erstattet. ● Bei der Berechnung der Lohnsteuer im Lauf des Jahres werden Kinder- und Betreuungsfreibeträge nicht berücksichtigt. Allerdings haben sie Einfluss auf die Höhe der sog. Annexsteuern, nämlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die werden so berechnet, als wäre der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt worden.
704
Wie das Kindergeld werden auch der Kinder- und der Betreuungsfreibetrag 704 monatsweise gewährt. Liegen also die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes in einzelnen Monaten nicht vor, erfolgt eine entsprechende Kürzung. Kinderfreibetrag und -geld werden in folgender Höhe gewährt: Kalenderjahr
2002/2003 ab 2004
Kinderfreibetrag
monatliches Kindergeld
monatlich
jährlich
1., 2. und 3. Kind
€ 304/152 304/152
€ 3 648/1 824 3 648/1 824
€ 154 154
ab 4. Kind € 179 179
Einkünfte- und Bezügegrenze € 7 188 7 680
● Das Kindergeld wird einheitlich nur von der Familienkasse gezahlt. ● Kindergeld und -freibetrag gibt es ohne besondere Voraussetzungen für Kinder unter 18 Jahren. Bei Kindern über 18, die z. B. in der Berufsausbildung
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
stehen, gibt es Kindergeld oder -freibetrag nur noch, wenn das Kind nicht mehr als 7 680 € (2006/2007) Einkünfte oder Bezüge hat. 705
705 Betreuungsfreibetrag Der Betreuungsfreibetrag liegt bei 1 080 €/2 160 € (Alleinstehende/Verheiratete). Er wird parallel zum Kinderfreibetrag abgezogen, also grundsätzlich für Kinder bis 18 Jahre. Danach gelten die Verlängerungstatbestände, z. B. Berufsausbildung.
706
706 b) Kinder Als Kinder werden sowohl für das Kindergeld als auch den -freibetrag berücksichtigt: ● leibliche Kinder (sofern das Verwandtschaftsverhältnis zu den Eltern nicht durch eine Adoption erloschen ist), ● Adoptivkinder, ● Pflegekinder (dazu gehören nicht Kostkinder, die aus finanziellen Gründen aufgenommen werden), ● Stiefkinder und Enkelkinder, wenn sie im Haushalt der Stiefeltern oder der Großeltern leben und diesen von den Eltern der Kinderfreibetrag ausdrücklich übertragen wird.
Der BFH hat auch Eltern mit behinderten Kindern, die vollstationär untergebracht sind, den Kinderfreibetrag zuerkannt. Du bekommst also neben dem Kinder- und dem Betreuungsfreibetrag (BFH v. 15. 10. 1999, BStB 2000 II S. 75) alle anderen Kindervergünstigungen wie Baukindergeld, Ausbildungsfreibetrag oder die Übertragung des Behindertenpauschbetrags. Für Kinder, die im Ausland leben, steht Dir ebenfalls ein Kinderfreibetrag zu. Dieser Auslandskinderfreibetrag wird allerdings je nach Lebensstandard im jeweiligen Land auf 3/4, 1/2 oder 1/4 gekürzt. 707
Kindergeld und Kinderfreibetrag gibt es nicht doppelt: Wird ein Kind adoptiert, 707 ohne dass das Kindschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern erloschen ist, stehen der Kinderfreibetrag und das Kindergeld vorrangig den Adoptiveltern zu. Denselben Vorrang genießen Pflegeeltern gegenüber leiblichen Eltern.
708
Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr bekommst Du ohne weitere Vorausset- 708 zungen Kindergeld oder Kinderfreibeträge bis einschließlich des Monats, in dem der 18. Geburtstag liegt. Ältere Kinder werden nur unter folgenden Voraussetzungen berücksichtigt: ● Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie arbeitslos sind und der Arbeitsvermittlung des Arbeitsamts im Inland zur Verfügung stehen. Hier empfiehlt es sich auf jeden Fall, dass sich das Kind arbeitslos und arbeitsuchend meldet. Als Nachweis kannst Du z. B. die Besucherkarte des Arbeitsamts vorlegen.
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
709
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709 ● Kinder zwischen – 18 und 25 Jahren, die also am 2. 1. 1983 oder später geboren sind, – 18 und 26 Jahren, die also in der Zeit vom 2. 1. 1982 bis 1. 1. 1983 geboren sind, – 18 und 27 Jahren, die also am 1. 1. 1982 oder früher geboren sind,
wenn sie 1. in der Berufsausbildung stehen; dazu gehört neben einer Lehre auch jede Schulausbildung oder z. B. ein Studium, 2. oder sich in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden und diese Übergangszeit nicht länger als vier Monate ist (Rz 706). Darunter fällt z. B. die Zeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums oder einer anderen Berufsausbildung, 3. oder mangels Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, weil sie z. B. auf einen Studienplatz in einem Numerusclausus-Fach warten oder trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle finden, 4. oder ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr ableisten.
zum Kindergeld bei unterbrochener Ausbildung 710
Sichere Dir in jedem Fall das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag, wenn Dein 710 Kind seine Ausbildung nicht fortsetzen kann. Für solche Unterbrechungszeiten in der Ausbildung, z. B. zwischen Schulabschluss und Beginn der Lehre oder des Studiums, behältst Du Deine Kindervergütungsansprüche, wenn die Unterbrechung nicht länger als vier Monate dauert. Dazu musst Du Folgendes wissen: ● Bei der Kinderberücksichtigung gilt immer das Prinzip, dass für angefangene Monate, in denen nur zeitweise die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, Kindergeld und -freibetrag voll gewährt werden. Im Prinzip genügt jeweils ein Tag zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen. ● Es reicht völlig, wenn Dein Kind seine Ausbildung in dem auf den vierten vollen Unterbrechungsmonat folgenden Monat beginnt. Beispiel Die Schulentlassung Deines Kindes mit Übergabe des Zeugnisses und Bekanntgabe der Noten findet am 5. Juli statt. Der max. Unterbrechungszeitraum (vier volle Kalendermonate) läuft nun von August bis November. Spätestens zum 31. Dezember muss Dein Kind mit seiner weiteren Ausbildung begonnen haben. Nimmt es die Ausbildung erst am 2. Januar auf, entfällt der Kindergeld- bzw. Kinderfreibetragsanspruch für die Zeit
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
von August bis Dezember und lebt erst ab Januar mit Weiterführen der Ausbildung wieder auf. 711
Absolviert Dein Kind zwischen Schule und Beginn der Berufsausbildung oder 711 des Studium z. B. Grundwehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilligen Wehrdienst bis zu drei Jahren, gilt sowohl für die Zeit zwischen Schule und Dienstbeginn als auch zwischen Dienstende und Beginn der Ausbildung bzw. des Studiums jeweils ein eigener Viermonatszeitraum. Beispiel Dein Sohn beendet die Schule mit dem Abitur am 15. 6. 2006. Seinen neunmonatigen Wehrdienst tritt er am 1. 10. 2006 an. Nach dessen Ende am 30. 6. 2007 beginnt er am 1. 10. 2007 ein Studium. Für die Zeit des Wehrdiensts von Oktober 2006 bis Juni 2007 bekommst Du weder Kindergeld noch -freibetrag. Da die Zeiten von Schulende bis Wehrdienstbeginn und von Wehrdienstende bis Studienbeginn aber jeweils max. vier Monate betragen, erhältst Du in den Jahren 2006 und 2007 für folgende Zeiten Kindergeld/-freibetrag: Januar bis September 2006 und Juli bis Dezember 2007. Und das, obwohl Dein Filius in der Zeit zwischen Schule und Studiumbeginn zusammen insgesamt 6,5 Monate weder in der Ausbildung noch bei der Bundeswehr war.
Kassiere immer Kindergeld für die Zeit zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst! 712
Wenn Du für die Zeit zwischen Ausbildungsende und Wehrdienst Kindergeld 712 oder -freibetrag für Deinen Filius kassieren willst, musst Du Dir keine blumigen Begründungen mehr dafür einfallen lassen, dass Dein Sohn nach Ende der Dienstzeit die Ausbildung fortsetzen will. Auch wenn die Ausbildung vor der Bundeswehr oder dem Zivildienst endgültig abgeschlossen war, bekommst Du bis zum Dienstbeginn die Kindervergünstigungen, wenn dazwischen max. vier Monate liegen. Was Dein Sohn nach dem Zivildienst macht oder machen will, spielt dabei überhaupt keine Rolle (BFH v. 25. 1. 2007 – III R 23/06).
713
● Kinder ohne Altersbeschränkung, die sich wegen einer körperlichen, geisti- 713 gen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten können. Entscheidend ist, ob das Kind über eigene Einkünfte und Bezüge oder Vermögen verfügt, aus dem es seinen Unterhalt selbst bestreiten könnte. Kann es das nicht, wird es weiterhin bei Dir berücksichtigt. Dazu muss das Finanzamt mindestens 7 680 € an Einkünften und Bezügen zulassen. Diese Obergrenze erhöht sich um den Behindertenpauschbetrag des Kindes. Ist es z. B. blind oder hilflos, liegt die Obergrenze bei 11 380 € (7 680 € + 3 700 €).
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
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Je nach Behinderungsgrad darf das Kind also eigene Einkünfte und Bezüge in folgender Höhe haben:
714
Grad der Behinderung
Behindertenpauschbetrag
Grenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge
45 – 50% 55 – 60% 65 – 70% 75 – 80% 85 – 90% 95 –100% »H«/»Bl« Pflegestufe III
2006/2007 570 € 720 € 890 € 1 060 € 1 230 € 1 420 € 3 700 €
2006/2007 8 250 € 8 400 € 8 570 € 8 740 € 8 910 € 9 100 € 11 380 €
Zweckgebundene Zuschüsse wie zur Beschaffung von Hilfsmitteln bleiben 714 dabei von vornherein unberücksichtigt (BFH v. 22. 7. 1988 – BStBl II 1988 S. 939). Liegen die Einkünfte und Bezüge über dieser Grenze, ist noch nicht aller Tage Abend. Lege dem Finanzamt dar, dass Dein Kind behinderungsbedingt einen erheblich höheren Aufwand hat und daher mit seinen Einkünften und Bezügen auf keinen Fall seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann. Das Blindengeld eines behinderten Kindes rechnet zu den Einkünften und Bezügen. Liegt es über dem Behindertenpauschbetrag von 3 700 €, kannst Du statt des Pauschbetrags das tatsächlich gezahlte Blindengeld als behinderungsbedingten Mehrbedarf auf den Grenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge Deines Kindes von 7 680 € aufschlagen (BFH v. 31. 8. 2006 – BFH/NV 2006 S. 2347)
bei drogenabhängigen oder magersüchtigen Kindern 715
Als Behinderung kommen auch Suchtkrankheiten in Betracht. Wer ein drogen- 715 abhängiges Kind hat, das sich deswegen nicht selbst unterhalten kann, sollte Kindergeld beantragen und das Kind in der Steuererklärung geltend machen. Selbst wenn kein Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden kann! Denn nach dem BFH-Urteil vom 16. 4. 2002 (BStBl 2002 II S. 738) ist der zu erbringende Nachweis der Behinderung im Gesetz nicht geregelt und kann auch auf andere Art als durch einen Schwerbehindertenausweis erbracht werden. Den Nachweis kannst Du z. B. durch ein ärztliches Gutachten oder durch Zeugnis der behandelnden Ärzte führen. Wichtig ist, dass aus den Bescheinigungen Beginn, Grad und Folgen der Drogensucht (sprich Behinderung), wie körperliche und psychische Beeinträchtigungen, hervorgehen.
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
716
Hat ein Kind vor Vollendung des 21. oder 25. Lebensjahrs (zum Höchstalter für 716 vor dem 2. 1. 1983 geborene Kinder vgl. E Rz 709) ● gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet (egal, ob im In- oder Ausland) ● oder sich für höchstens drei Jahre freiwillig zum Wehrdienst oder Polizeivollzugsdienst verpflichtet ● oder eine vom Wehrdienst oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt, gibt es zwar während der Dienstzeit kein Kindergeld/keinen Kinderfreibetrag, aber die Dienstzeit wird auf das 21. bzw. 25. Lebensjahr (u. U. das 27. Lebensjahr, E Rz 709) aufgeschlagen. Dein Sohn, der nach seinem neunmonatigen Grundwehrdienst arbeitslos ist, kann somit über seinen 21. Geburtstag hinaus weitere neun Monate berücksichtigt werden. Wenn er über das 25. Lebensjahr (bis 2006: 27. Lebensjahr) hinaus z. B. wegen eines Studiums in der Berufsausbildung steht, bekommst Du den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld ebenfalls neun Monate länger.
717
Hat er seinen Wehr- oder Zivildienst im Ausland abgeleistet, wird nur die ver- 717 gleichbare inländische Dienstzeit angerechnet. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist Wehrdienst in einem EU-Staat, der mit der tatsächlichen Dienstzeit angerechnet wird (Quelle: § 32 Abs. 5 S. 3 EStG).
718
718 Anrechnung eigener Einkünfte und Bezüge des Kindes Wenn Dein über 18 Jahre altes Kind eigene Einkünfte und Bezüge hat, mit denen es die Kosten für seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, entfällt nicht nur das Kindergeld, sondern ist auch der Kinderfreibetrag zum Teufel. Die schädliche Grenze liegt 2007/2008 bei 7 680 €. Sie gilt nicht für Kinder unter 18 Jahren und nur eingeschränkt für behinderte Kinder E Rz 713.
719
Einkünfte Deines Kindes sind Beträge, die im Rahmen der sieben Einkunfts- 719 arten der Besteuerung unterliegen, also z. B. Arbeitslohn nach Abzug der Werbungskosten. Werden keine Werbungskosten nachgewiesen, können die entsprechenden Werbungskostenpauschbeträge abgezogen werden, z. B. von den Ausbildungsvergütungen Deines Kindes 920 €. Abziehen kannst Du aber z. B. auch vorweggenommene Werbungskosten aus einer Fortbildungsmaßnahme des Kindes (BFH v. 20. 7. 2000 – BStBl 2001 II S. 107).
720
Bezüge sind alle Vermögenszuflüsse, aus denen Dein Kind seinen Lebensunter- 720 halt selbst bestreiten könnte. Das sind in erster Linie Zahlungen, die nicht der Einkommensteuer unterliegen, z. B. Unterhaltsleistungen Dritter, steuerfreie Renten, der nicht steuerpflichtige Teil von Renten, andere steuerfreie Beträge, wenn sie nicht, wie z. B. Reisekosten oder der Übungsleiterfreibetrag, den Cha-
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
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rakter von Aufwendungsersatz oder Aufwandsentschädigungen haben. Als Bezüge rechnen die Finanzer Deinem Kind z. B. auch den Sparerfreibetrag, den Versorgungsfreibetrag, den Freibetrag für Land- und Forstwirte, steuerfreie Veräußerungsgewinne und die Differenz zwischen normalen Abschreibungen und Sonderabschreibungen zu. Zahlungen, die lediglich einen erhöhten Lebensbedarf, z. B. bei Behinderten, abdecken, sind keine Bezüge.
Rechne Dein Kind arm! 721
Der Grenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge Deines Kindes ist ein stän- 721 diges Ärgernis, weil er viel zu niedrig ist. Und: Liegt Dein Kind nur um eine Winzigkeit über dem Betrag von 7 680 € (2007), führt das zu einem finanziellen Fiasko. Neben Kindergeld und -freibetrag verlierst Du nämlich haufenweise andere Kindervergünstigungen von der Kinderzulage bei der Eigenheimförderung bis zur Ermäßigung der zumutbaren Belastung. Eine für alle Eltern grandiose Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gegen alle hartnäckigen Widerstände des Fiskus getroffen (Beschluss v. 11. 01. 2005 – 2 BvR 167/02): Sozialversicherungsbeiträge, die Dein Nachwuchs als Azubi oder bei seinem Ferienjob gezahlt hat, sind keine Einkünfte und Bezüge und müssen deshalb genauso wie Werbungskosten herausgerechnet werden. Damit hast Du als Vater oder Mutter alle Chancen, selbst dann noch Kindergeld oder -freibeträge zu kassieren, wenn Dein hoffnungsvoller Nachwuchs im zweiten und dritten Lehrjahr schon recht hohe Ausbildungsvergütungen bezieht oder fast keine Werbungskosten hat, mit denen die Einkünfte gedrückt werden könnten. Und so sieht die Rechnung aus für den Lohn, den Dein Kind max. im Jahr beziehen darf. Freigrenze 7 680,00 € + Arbeitnehmerpauschbetrag (oder nachgewiesene höhere Werbungskosten) 920,00 € Zwischensumme 8 600,00 € + Sozialversicherung (angenommen 20 %) (8 600 100/80) 20 % 2 150,00 € Mindestens unschädliche Brutto-Ausbildungsvergütung 10 750,00 € Hat Dein Nachwuchs durch Fahrtkosten und andere berufsbedingte Aufwendungen höhere Werbungskosten als 920 € oder liegt der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung höher als 20 %, steigt der unschädliche Betrag noch deutlich an.
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
Kürzung auch für private Krankenversicherungen Aufatmen können alle Eltern, deren Kind z. B. als Beamtenanwärter nicht der Sozialversicherung unterliegt. Genauso wie bei anderen Kindern die Sozialversicherungsbeiträge, können die Kosten für eine private Kranken- und Pflegeversicherung oder freiwillige Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes abgezogen werden. Schließlich stehen sie genauso wenig zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung wie der gesetzliche Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (BFH v. 28. 11. 2006 – BFH/NV 2007 S. 338 und BFH v. 16. 11. 2006 – BFH/NV 2007 S. 559) 722
Genauso wie mit Sozialversicherungsbeiträgen kannst Du Deine Chancen auf 722 Kindergeld und -freibetrag mit besonderen Ausbildungskosten verbessern. Vor allem, wenn sich Dein Nachwuchs das Studium durch einen Job selbst finanziert oder andere Einkünfte und Bezüge, wie z. B. eine Waisenrente, BAföG oder ein Stipendium, bezieht, kann es notwendig sein, den Betrag unter die Grenze von 7 680 € zu drücken. Besonders die Fahrtkosten sind abzugsfähig (BFH v. 25. 7. 2001 – BStBl II 2002 S. 12). Nicht dagegen die Aufwendugnen für eine doppelte Haushaltsführung (BFH v. 22. 05. 2002 – BStBl II 2002 S. 695). Hier machst Du aus der Not eine Tugend. Du stellst Dich einfach auf den Standpunkt, Dein Nachwuchs könne ja gar keinen doppelten Haushalt führen, weil er ja vor Bezug der Studentenbude im »Hotel Mamma« gewohnt und damit nicht den erforderlichen eigenen Hausstand gehabt hat. Die Unterkunftsksoten und Verpflegungsmehraufwendungen könnt Ihr zwar nicht mehr abziehen, aber dafür die wöchentliche Fahrt nach Hause mit der Entfernungspauschale. Und so rechnest Du Dein Kind unter die 7 680-€-Grenze: Bezüge aus Renten, BAföG etc. 12 000,00 € ./. Kostenpauschale – 180,00 € ./. besondere Ausbildungskosten: Tägliche Fahrten zur Ausbildungsstätte 200 Tage (10 km – 20 km) 0 0,30 € = 0€ Heimfahrten am Wochenende 44 (200 km – 20 km) 180 km 0,30 € 2 376,00 € Bücher, Literatur lt. Belegen 400,00 € Arbeitsmittel (Computer, Büromöbel, Papier, Verbrauchsmaterial) 600,00 € Studiengebühren 1 000,00 € 4 367,00 € – 4 367,00 € Schädliche Bezüge 7 444,00 €
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
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Wie Du siehst, ist die Grenze von 7 680 € (2007/2008) nicht überschritten und Dir stehen weiterhin Kindergeld und -freibeträge zu.
Bezüge Deines Kindes, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind, werden bei der Berechnung der schädlichen Einkünfte und Bezüge nicht mitgerechnet. Dazu gehören z. B. das Büchergeld bei der Begabtenförderung, aber auch Studiengebühren, Reisekosten und Wechselkurszuschläge bei einem Auslandsstudium.Wenn Dein Kind solche Zuschläge nicht bekommt, sondern die erhöhten Aufwendungen für seine Berufsausbildung selbst getragen hat, solltest Du dem Finanzamt eine Aufstellung der außergewöhnlichen Ausbildungskosten einreichen. Dieser Teil der Einkünfte Deines Kindes fällt aus der Berechnung der Einkünfte und Bezüge heraus. 723
Du fragst: »Wie wird das Urlaubsgeld oder das 13. Monatsgehalt berücksichtigt, 723 wenn mein Kind, das sich in der Ausbildung befindet, während des Jahres volljährig wird?« Denn das Urlaubsgeld fließt vielleicht zur Jahresmitte, das 13. Monatsgehalt aber erst am Jahresende, ebenso das Weihnachtsgeld. Antwort: Diese sog. Sonderzuwendungen werden gezwölftelt und jedem Monat zugerechnet. Bei einem Mädchen, das im Juni volljährig wurde, wollte das Finanzamt das 13. Monatsgehalt dem Dezember zuschanzen mit der Folge, dass die Einkunftsgrenze überschritten war. »So nicht!«, rief schon das Finanzgericht, später auch der BFH: Man verteilt das Geld auf die zwölf Monate – und die Tochter kommt dann (eventuell) unter die Einkunftsgrenze. Das musst Du mit spitzem Stift bei Dir genau durchrechnen. Wenn das Finanzamt Dir dann komisch kommt und das nicht anerkennt, dann verweise es auf den BFH-Beschluss vom 10. 1. 2003, BFH/NV 2003 S. 752. Hier reagierte das Gericht sauer und sagte, dass es solche Sachen doch schon längst entschieden habe und sie nun klar wären.
724
Keine Angst wegen der Einkommensgrenze, wenn Dein Kind z. B. im Lauf des 724 Jahres seine Ausbildung beendet und danach einen Job mit 5 000 € Monatsgehalt angenommen hat. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Kinderfreibetrag auch ohne die Einkünfteprüfung nicht vorgelegen haben, reduziert sich die Einkünfte- und Bezügegrenze um 1/12, also um 640 €. Liegen die Einkünfte und Bezüge des Kindes während des ersten Teils
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
des Jahres – bis zum Ende der Ausbildung – unter der so gekürzten Einkommensgrenze, behältst Du Kindergeld oder -freibetrag.
Mit Wertpapierkauf Kindergeld und -freibetrag retten! 725
Die Einkünfte- und Bezügegrenze von 7 680 € reicht bei Kindern in der Ausbil- 725 dung häufig nicht aus. Vor allem im dritten Lehrjahr wird in einigen Branchen eine so hohe Ausbildungsvergütung gezahlt, dass dem Nachwuchs – auch nach Abzug der Werbungskosten, wie Fahrten zur Arbeit etc. – höhere Einkünfte als 7 680 € verbleiben. Die Zauberformel, um zu retten, was zu retten ist, sind festverzinsliche Wertpapiere. Mit den beim Kauf anfallenden Stückzinsen lassen sich nämlich die Einkünfte Deines Nachwuchses wunderschön drücken. Und so funktioniert der Trick: Stückzinsen, die beim Kauf der Wertpapiere für den schon abgelaufenen Zinszeitraum gezahlt werden, können wie Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden. Hat Dein Nachwuchs keine anderen Zinseinnahmen etc., ergibt sich so ein Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, der mit den anderen Einkünften verrechnet werden kann. Geld kostet der ganze Spaß übrigens nicht, weil Sohn oder Tochter die gezahlten Stückzinsen im folgenden Jahr bei Ablauf des Zinszeitraums wieder kassiert. Übrigens: Wenn dann im nächsten Jahr die Zinsen gezahlt werden, bleiben diese In Höhe des Sparerfreibetrags von 750 € steuerfrei.
zum Kauf von Wertpapieren Am besten kauft Dein Nachwuchs zum Ende des Jahres solche Wertpapiere, deren Zinstermin kurz nach dem Jahreswechsel liegt, denn dann ist der Anteil an Stückzinsen besonders hoch. Sohn oder Tochter muss also nicht so viel Geld in die Wertpapiere investieren, und das Geld, das eigentlich für das neue Auto gedacht war, liegt nicht so lange fest. Einen kleinen Pferdefuß hat dieser Trick allerdings: Da die Fiskalritter auf den glorreichen Trichter verfallen sind, den Sparerfreibetrag als Bezüge des Kindes zu erfassen, klappt diese Verschiebungstaktik im Regelfall nur einmal, nämlich in dem Jahr, in dem erstmalig Wertpapiere gekauft werden. Außerdem musst Du penibel darauf achten, dass für Deinen Nachwuchs aus dem Geschäft auch
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
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ohne die Steuerersparnis nach Abzug von Spesen etc. ein kleiner Gewinn übrig bleibt, weil Dir der Fiskus sonst mit dem BFH-Urteil vom 27. 7. 1999 (BStBl 1999 II S. 769) wegen Umgehung (§ 42 AO) einen Strich durch die Rechnung macht.
Achtung! Abgeltungssteuer ab 2009 Mit der Einführung der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte ab 2009 ist dieser schöne Kniff hinfällig. Bei der Abgeltungssteuer können keine Werbungskosten oder Stückzinsen mehr als negative Einkünfte berücksichtigt werden. Also kannst Du letztmals im Jahr 2008 so die Einkünfte Deiner Kinder drücken. 726
726 c) Kinderfreibetrag Als Alternative zum Kindergeld kannst Du – allerdings erst in Deiner Einkommensteuererklärung – den Kinderfreibetrag wählen. Auf den Steuervorteil, der sich daraus für Dich ergibt, wird das schon ausgezahlte Kindergeld angerechnet. Das Finanzamt zahlt Dir also nur eine mögliche Differenz zwischen Steuerersparnis durch Kinderfreibetrag und Kindergeld aus. Der Kinderfreibetrag liegt seit 2002 unverändert bei jährlich 3 648 € für zusammenveranlagte Ehegatten bzw. 1 824 € für alleinstehende Elternteile.
727
Wie beim Kindergeld gilt das Monatsprinzip, d. h., Du erhältst nur für die Mo- 727 nate, in denen bei Dir ein Kind nach den steuerlichen Regeln berücksichtigt werden kann, jeweils 1/12 des Jahresbetrags. Beispiel Hat Dein 25-jähriger Sohn seine Ausbildung im Januar beendet, bekommst Du nur noch für Januar einen Kinderfreibetrag, also 1/12 von 3 648 € = 304 € (Monatsbetrag für zusammenveranlagte Ehegatten) bzw. 1/12 von 1 824 € = 152 € (Monatsbetrag für z. B. getrennt lebende Elternteile).
728
Mit einer Eintragung Deines Kindes auf der Lohnsteuerkarte sparst Du nur 728 Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Wegen des Vorrangs der Kindergeldzahlung werden die Kinderfreibeträge nicht mehr wie früher in die normalen
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
Lohnsteuertabellen eingearbeitet. Sie werden beim Steuerabzug vom Arbeitslohn im Lauf des Jahres nur noch gebraucht, um die fiktive Lohnsteuer zu berechnen, die sich beim Abzug von Kinderfreibeträgen ergeben würde. Auf dieser fiktiven Lohnsteuer basiert aber die Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Und da Kleinvieh bekanntlich auch Mist macht und Du schließlich nichts zu verschenken hast, solltest Du Dir also auf jeden Fall Deine Kinder eintragen lassen. 729
729 d) Auslandskinderfreibetrag Für Auslandskinder wird bei der Einkommensteuerveranlagung unter den gleichen Bedingungen wie für Inlandskinder ein Kinderfreibetrag berücksichtigt. Für Kinder bis zu 18 Jahren also ohne besondere Voraussetzungen. Für Kinder über 18 Jahren, wenn sie sich in Berufsausbildung etc. befinden. Ganz ohne Pferdefuß geht es aber offensichtlich nicht. Leben die Kinder in Ländern mit niedrigerem Lebensstandard als dem der Bundesrepublik, werden die Kinderfreibeträge um 1/4, 1/2 oder sogar um 3/4 auf 2 736 €/1 824 €/912 € bzw. 1 368 €/912 €/456 € zusammengestrichen. Maßgebend ist dafür die Einteilung aller Länder in Ländergruppen (BMF-Schreiben v. 17. 12. 2003 – IV C 4 – S 2285 – 54/03). Gekürzt wird nicht nur der Kinderfreibetrag, sondern auch die Einkünfte- und Bezügegrenze von 7 680 €. Je nach Land beträgt sie 3/4 = 5 760 €, 1/2 = 3 840 € oder 1/4 = 1 920 €.
für ausländische Kinder 730
Auch für Auslandskinder gilt im laufenden Jahr der Vorrang Kindergeld vor 730 Kinderfreibetrag. Daher wird ein Kinderfreibetrag für die Berechnung der Lohnsteuer zunächst nicht eingetragen. Soweit Dir für Dein Auslandskind Kindergeld in Deinem Heimatland zusteht, bleibt es bei diesem Grundsatz. Bekommst Du dagegen keine vergleichbaren Leistungen, kannst Du Dir ausnahmsweise den Kinderfreibetrag als Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, damit Dein Kind im laufenden Jahr überhaupt irgendwie berücksichtigt werden kann.
731
731 e) Übertragung von Kinder-/Betreuungsfreibeträgen Nicht miteinander verheiratete oder getrennt lebende Eltern erhalten jeweils den halben Kinder- und Betreuungsfreibetrag (= 1 824 € bzw. 1 080 €). Auf besonderen Antrag kann ein Elternteil jedoch die Freibeträge des anderen zwangsweise auf sich übergehen lassen, wenn er seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind im Wesentlichen (d. h. zu mindestens 75 %) erfüllt, der andere
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Elternteil hingegen seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Profitieren können davon vor allem Elternteile, in deren Haushalt die Kinder leben. Beim Betreuungs-, nicht aber beim Kinderfreibetrag ist auch eine freiwillige, einvernehmliche Übertragung auf den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten möglich. Jedoch kann der Kinderfreibetrag einvernehmlich auf Stiefund Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt lebt. In diesem besonderen Fall können die leiblichen Eltern also auf den Betreuungsund den Kinderfreibetrag verzichten. Mit der Übertragung gehen dem übertragenden Elternteil alle kindbedingten Vorteile verloren, als da sind: Haushalts- und Ausbildungsfreibetrag, Minderung der zumutbaren Belastung und der Kirchensteuer, Übertragung des Behindertenpauschbetrags, der dem Kind zusteht, eventuell noch zustehendes Baukindergeld. 732
Kindesunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle (Stand ab 1. 7. 2007) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
732
Altersstufe in Jahren 0–5
6–11
12–17
ab 18
€
€
€
€
€
bis 1 300 1 300–1 500 1 500–1 700 1 700–1 900 € 1 900–2 100 2 100–2 300 2 300–2 500 2 500–2 800 2 800–3 200 3 200–3 600 3 600–4 000 4 000–4 400 4 400–4 800
202 217 231 245 € 259 273 287 303 324 344 364 384 404
245 263 280 297 € 314 331 348 368 392 417 441 466 490
288 309 329 349 € 369 389 409 432 461 490 519 548 576
389 389 389 401 € 424 447 471 497 530 563 596 629 662
über 4 800
nach den Umständen des Falles
Meistens ist der Elternteil, der nicht das Sorgerecht für das Kind hat, verpflichtet, Barunterhalt zu leisten. Um einer Übertragung des Kinderfreibetrags auf den anderen Elternteil entgegenzuwirken, ist es wichtig, dass der Unterhaltspflichtige wenigstens 75 % des Barunterhalts für das Kalenderjahr tatsächlich leistet. Wird die Höhe des Unterhalts nicht in einem Gerichtsurteil, einem Vergleich oder einer anderen Vereinbarung festgelegt, können die Unterhaltsbeiträge lt. Düsseldorfer Tabelle angesetzt werden. Wichtig für Dich: Wenn ein Elternteil finanziell so schlecht gestellt ist, dass er nicht oder nur minimal unterhaltspflichtig ist, wird er so behandelt, als käme er einer Unterhaltsverpflichtung nach. Der Kinderfreibetrag kann dann nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden.
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
Wenn Du als getrennt Lebender oder Geschiedener Unterhalt für die Kinder 733 zahlst, die bei Deinem Expartner leben, hast Du Anspruch auf einen Teil der steuerlichen Entlastung durch die Kinder. Da es den sog. Halbteilungsgrundsatz beim Kindergeld aber nicht gibt, wird das Kindergeld immer in voller Höhe an denjenigen ausgezahlt, bei dem die Kinder leben. Du als unterhaltsverpflichteter Elternteil bekommst das Dir zustehende halbe Kindergeld auf einem Umweg. In Höhe von 50 % des Kindergelds verringert sich nämlich Deine Unterhaltsverpflichtung. Achte also beim Aushandeln des Unterhalts für den Expartner und die Kinder darauf, dass diese Gegenrechnung für Dich nicht unter den Tisch fällt. Die Anrechnung auf den Unterhalt erfolgt allerdings nur, wenn für das Kind mindestens Unterhalt in Höhe von 135 % des Regelsatzes gezahlt wird; das entspricht einem Mindestunterhalt der Einkommenskategorie 6, 2 100 bis 2 300 €. Bei Deiner Steuererklärung tut das Finanzamt allerdings immer so, als hättest Du das halbe Kindergeld erhalten. Das Argument, das Kindergeld könne nicht gegengerechnet werden, weil Du vergessen hast, es bei der Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen, zieht nicht. Unsinnigerweise wird Dir das halbe Kindergeld auch dann angerechnet, wenn Du es wegen der 135 %-Bestimmung gar nicht von Deinem Unterhalt abziehen dürftest. Das hängt seit 2004 damit zusammen, dass nicht mehr das tatsächliche Kindergeld oder die tatsächlichen auf den Unterhalt angerechneten Beträge maßgebend sind. Entscheidend ist vielmehr, dass Du dem Grunde nach einen rein theoretischen Anspruch auf Kindergeldanrechnung hast. Nun mal ganz ehrlich, diesen Juristenquatsch muss man nicht wirklich verstehen! Einmal mehr bewahrheitet sich hier aber die alte Weisheit: »Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!«
734
734 f) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende »Echte« Alleinerziehende können einen zusätzlichen Freibetrag von 1 308 € im Jahr absetzen, wenn ● sie mit mindestens einem Kind (auch über 18 Jahre), für das sie einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommen, in einem eigenen gemeinsamen Haushalt leben; ● das Kind mit Wohnsitz bei ihnen gemeldet ist. Der Pferdefuß bei der ganzen Geschichte ist »Echte«. Hier haben sich die Fiskalakrobaten einige üble Fallstricke einfallen lassen. So sollst Du nämlich nur dann als Alleinerziehender Gnade vor den Augen des Fiskus finden, wenn
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
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● Du nicht die Ehegattenveranlagung beanspruchen kannst, d. h. weder die Zusammen- noch die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung für Dich in Betracht kommt, ● Du komplett allein mit Deinen Kindern in Deinem Haushalt lebst. Es darf also keine andere Person in Eurem Haushalt leben, weder Lebenspartner noch Deine Eltern, Geschwister oder andere Verwandte. Sogar ein erwachsenes Kind, das nicht mehr in der Berufsausbildung steht, aber noch bei Dir wohnt, macht Dir den Freibetrag für seine jüngeren Geschwister kaputt. Also wirst Du dafür sorgen, dass Dein erwachsenes Kind nicht bei Dir gemeldet ist, sondern beim anderen Elternteil oder bei den Großeltern unterkommt und dort gemeldet wird. Auch beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gilt im Übrigen das Monatsprinzip. Wenn also z. B. Deine Tochter, die die 12. Klasse des Gymnasiums besucht, am 10. 6. 2007 18 Jahre alt wird, bekommst Du für 2007 nur einen Entlastungsbetrag von 6/12 von 1 308 € = 654 €. Mit den o. ge. Voraussetzungen sind alle nichtehelichen Lebensgemeinschaften vom Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abgekoppelt. Vor allem, wenn der Lebenspartner in Deiner Wohnung gemeldet ist – ob mit Haupt- oder Nebenwohnsitz, spielt keine Rolle – wird eine Haushaltsgemeinschaft vom Gesetz einfach unterstellt. Aber selbst ohne Wohnsitzmeldung ist der Entlastungsbetrag futsch, wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
Rette mit einem Mietvertrag den Freibetrag! 735
Wie schnell ist eine neue Liebe dahin, wenn man sich Tag für Tag auf der Pelle 735 sitzt. Ein wenig Distanz wirkt da manchmal Wunder und hält die Beziehung frisch. Und nicht nur die, nebenbei erhält sie Dir auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Warum schließt Du also nicht einfach mit Deinem Partner einen Mietvertrag für die kleine Dachgeschosswohnung. So habt Ihr erst einmal jeder einen eigenen Haushalt und keine Haushaltsgemeinschaft. Natürlich hat jeder seinen eigenen Kühlschrank und wirtschaftet für sich, sonst wäre das Ganze ja eine Umgehung und damit Schmu, den Du natürlich nicht begehen wirst. Gut ist außerdem, wenn Ihr getrennte Telefonanschlüsse und Türklingeln aufweisen könnt, sonst wittern die Fiskalritter gleich Unrat. Dass Ihr Euch, wie das gute Nachbarn und Freunde tun, gelegentlich besucht, gegenseitig zum Essen einladet und auch mal beim anderen übernachtet, macht aus Euch noch längst keine Haushaltsgemeinschaft. Also kannst Du Dich nach wie vor über Deinen Entlastungsbetrag freuen, und vielleicht springt bei dem Mietverhältnis
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
ja noch ein kleiner Verlust heraus, den Du zusätzlich von der Steuer absetzen kannst. Das Land Niedersachsen kaufte das ehemalige Verwaltungsgebäude der Firma Kali + Salz. In das Gebäude sollte die Verwaltung der Tierärztlichen Hochschule einziehen. Die Landesverwaltung »verschätzte« sich bei den Kosten für die Herrichtung und Sanierung um sage und schreibe 2068 %.
Kassiere den Entlastungsbetrag doppelt! 736
Getrennt lebende oder geschiedene Eltern mit mindestens zwei Kindern kön- 736 nen den Entlastungsbetrag doppelt kassieren. Seid flexibel und gestaltet Eure Verhältnisse geschickt: Jeder von Euch nimmt eines der Kinder auf und meldet es bei sich mit Hauptwohnsitz an. Da Ihr nun beide alleinerziehend seid, erfüllt Ihr beide die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag.
737
737 g) Kindergeld Kindergeld gibt es unabhängig von der Höhe des Einkommens. Es beträgt monatlich je 154 € für das erste, zweite und dritte Kind und je 179 € für das vierte und jedes weitere.
Kindergeldtabelle Jahr ab 2002
Familie 1 Kind 154 €
2 Kinder 308 €
3 Kinder 462 €
4 Kinder 641 €
Kindergeld bekommst Du ohne besondere Voraussetzung für Dein Kind, solange es nicht älter als 18 Jahre ist. Ist es über 18 Jahre, gibt es das Kindergeld nur, wenn das Kind sich noch in der Berufsausbildung befindet etc. und im Jahr nicht mehr als 7 680 € (2006/2007) eigene Einkünfte und Bezüge hat (Rz 704 und 705).
300 € zusätzliches Kindergeld ergattern! 738
Wie beim Kinderfreibetrag kannst Du beim Kindergeld die Ansprüche auf die 738 Großeltern übertragen, wenn das Kind in deren Haushalt lebt.
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1. Kindergeld/Kinderfreibetrag
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Vor allem, wenn Dein Nachwuchs, der noch die Füße unter Deinen Tisch stellt, nichts Besseres zu tun hatte, als Dich frühzeitig zum Großpapa oder zur Großmama zu machen, musst Du auf Draht sein. Zwar bekommt auch Deine Tochter oder Dein Filius für den Nachwuchs Kindergeld, aber eben nur 154 € im Monat. Hast Du selbst noch drei Kinder, die minderjährig sind oder in der Berufsausbildung stehen, solltest Du Dir den Kindergeldanspruch für Dein Enkelkind übertragen lassen. Bei Dir wird der Enkel nämlich automatisch zum vierten Kind, und Du bekommst dafür 179 €. Und so sieht die Rechnung aus:
Kindergeldanspruch Eltern 1. Kind 154 € 2. Kind 154 € 3. Kind 154 € Summe 462 €
ohne Übertragung Kindergeldanspruch Kind 1. Kind 154 €
Summe
154 €
mit Übertragung Kindergeldanspruch Eltern 1. Kind 154 € 2. Kind 154 € 3. Kind 154 € 4. (Enkel-)Kind 179 € Summe 641 €
insgesamt (462 € + 154 €) = 616 € Wie Du siehst, kassiert Ihr Monat für Monat 25 € mehr an Kindergeld. Im Jahr beträgt der Gewinn satte 300 €. Und das mit einem lächerlichen kleinen Federstrich. Denselben Kniff kannst Du übrigens anwenden, wenn Du Dich von Deinem Ehepartner getrennt hast und mit Deinen drei Kindern wieder zu Deinen Eltern gezogen bist, die noch Kindergeld für Deinen studierenden kleinen Bruder beziehen. In solch einem Fall wirst Du flugs die Kindergeldansprüche für Deine drei Kinder auf Deine Eltern übertragen, die somit Kindergeld für vier Kinder bekommen. Das macht ebenfalls wieder 300 € mehr als bei getrennter Kasse. 739
739 Wie kommst Du an Dein Kindergeld? Das Kindergeld bekommst Du von der sog. Familienkasse ausgezahlt. Die Familienkassen hat man zwar offiziell zu Behörden des Fiskus erklärt, in Wahrheit verbirgt sich dahinter aber nichts anderes als die alte Kindergeldkasse des Arbeitsamts. Sicherlich werden Deine Anträge dort von denselben Gesichtern in denselben verstaubten Büros bearbeitet. Das einzig Neue ist also der »Firmenname«. Die Familienkasse sitzt bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit. Stelle also dort einen Kindergeldantrag. Bist Du im öffentlichen Dienst beschäftigt, übernimmt die gehaltszahlende Stelle die Funktion der Familienkasse. Wende Dich mit Deinem Antrag auf Kindergeld in dem Fall an Deine Personalabteilung.
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
740
Lass Dich bei Kindern über 18 Jahre nicht davon ins Bockshorn jagen, dass 740 deren Einkünfte und Bezüge im laufenden Jahr möglicherweise über 7 680 € liegen. Stell in jedem Fall erst einmal einen Antrag auf Auszahlung des Kindergelds. Sollte sich nach Ablauf des Jahres herausstellen, dass der Nachwuchs zu viel verdient hat, musst Du zwar zurückzahlen, hattest aber ein hübsches zinsloses Darlehen.
741
Kindergeldansprüche verjähren nicht mehr wie früher innerhalb von sechs Mo- 741 naten! Hast Du also Deinen Kindergeldantrag in einem Jahr verschwitzt, kannst Du ihn noch drei Jahre später stellen. Mit dieser Regelung bekommst Du das volle Kindergeld nachgezahlt, wenn Dein Nachwuchs einmal völlig überraschend mit seinen eigenen Einkünften und Bezügen unter die Einkünftegrenze rutscht. Denkbar ist z. B., dass er während der Ausbildung eigentlich zu viel verdient, aber z. B. durch einen beruflichen Autounfall zum Ende des Jahres plötzlich so hohe Werbungskosten anfallen, dass seine Einkünfte unter der Grenze liegen.
für arme Familienväter 742
Das Wahlrecht zwischen Kinder-/Betreuungsfreibetrag und Kindergeld kannst 742 Du zwar erst im Rahmen Deiner Einkommensteuererklärung ausüben (Rz 721), allzu große Gedanken musst Du Dir deswegen aber nicht machen. Die Finanzämter müssen nämlich bei jedem Steuerzahler mit Kindern von sich aus prüfen, ob der Kinder- und Betreuungsfreibetrag mehr bringt als das Kindergeld. Ist der Kinderfreibetrag für Dich günstiger, bekommst Du die Differenz vom Finanzamt mit Deiner Steuererstattung zusammen ausgezahlt. Wenn Du nicht gerade zu den Großverdienern gehörst, ist für Dich sowieso das Kindergeld die günstigere Alternative. Denn Du musst als Familienvater mit einem Kind schon auf einen Steuersatz von ca. 32 % kommen, damit Du mit dem Kinderfreibetrag ein Geschäft machen kannst.
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28.08.2007 14:30:35 Uhr
2. Was steht Dir außerdem noch zu?
Kinderfreibetrag + Betreuungsfreibetrag
3 648 € 2 160 € = 5 804 €
32%
Kindergeld 154 € 12
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= 1 857 € = 1 848 €
Das Bruttoeinkommen Deiner Ein-Kind-Familie müsste dazu grob gerechnet bei ca. 61 000 € im Jahr liegen. Hast Du mehr als drei Kinder, lohnt sich der Kinderfreibetrag erst bei noch höherem Einkommen. Allerdings kannst Du mit dem Kinderfreibetrag wenigstens einen Teil der Steuervergünstigungen für Kinder retten, wenn Du – aus welchen Gründen auch immer – kein Kindergeld bekommen hast. Bei der Vergleichsrechnung in Deinem Steuerbescheid darf das Finanzamt nämlich nur tatsächlich ausgezahltes Kindergeld gegenrechnen. Eine Anrechnung fiktiver Beträge ist auch dann nicht zulässig, wenn Du zwar einen Anspruch auf Kindergeld hattest, ihn aber aus eigener Bummelei nicht realisiert hast.
2. Was steht Dir außerdem noch zu? 743
Sei nicht so dumm, Dich mit Kindergeld oder -freibetrag zufriedenzuge- 743 ben. Es gibt weitere Möglichkeiten, durch Kinder Vergünstigungen herauszuholen, aber meistens leider nur für Eltern, die gut betucht sind.
mS
Kinder helfen Steuern sparen Deine Möglichkeiten bestehen in der Hauptsache darin, Deinem Kind eigene Einkünfte zu verschaffen. Diese sind aufgrund der Frei- und Pauschbeträge beim Kind steuerfrei, mindern aber Dein Einkommen! Eine zusätzliche Entlastung erfährst Du dadurch, dass das Kind die eigenen Einkünfte zu seinem Unterhalt und seiner Berufsausbildung verwendet. Dies kann Dir das Finanzamt nicht als Steuerumgehung ankreiden, weil es ein ganz normaler Vorgang ist (so NWB in Fach 3 Seite 5902; BFH v. 29. 11. 1983 – BStBl 1984 II S. 366). Die folgenden Steuersparmöglichkeiten solltest Du mal für Dich ausloten: 744
744 a) Kapital übertragen Überträgst Du Deinem Kind Kapital, fließen die Kapitalerträge nicht Dir, sondern Deinem Kind zu. Dein Kind hat so lange nichts zu versteuern, wie die Zinseinnahmen 8 501 € jährlich nicht übersteigen.
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag + Werbungskostenpauschbetrag bei Kapitaleinkünften + Sonderausgabenpauschbetrag steuerfrei bleibender Mindestbetrag
7 664,00 € 750,00 € 51,00 € 36,00 € 8 501,00 €
Weniger ist mehr und rettet das Kindergeld Mit 8 501 € liegt Dein Kind über der Einküfte- und Bezügegrenze für das Kindergeld bei über 18 Jahr alten Kindern. Übertrage also etwas weniger Einkünfte auf Deine Kinder und behalte den Kindergeldanspruch. Mehr dazu findest Du unter E Rz 745. Auch wegen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nichts zu befürchten, weil diese erst ab 205 000 € anfallen. Die jährliche Steuerersparnis beträgt bei Eltern mit einem Steuersatz von 42 % ca. 4 386 € inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Bei Wiederanlage der Zinsen hat sich das Anfangskapital nach 20 Jahren mehr als verdoppelt. Die Zusage Deinem Kind gegenüber, ihm Geldvermögen zu übertragen, bedarf eigentlich der notariellen Beurkundung (§ 518 Abs. 1 BGB). Wird diese Form nicht eingehalten, weil die Zusage gewöhnlich mündlich erfolgt, wird der Formmangel durch den späteren Vollzug, die Übereignung des Geldvermögens, wieder geheilt (§ 518 Abs. 2 BGB). Die Übertragung muss aber eindeutig sein. Angenommen, Du willst Wertpapiere in Form von Aktien, Anleihen, Pfandbriefen übertragen, so wird dies durch Übergabe vollzogen (§§ 929 ff. BGB): Befinden sich die Wertpapiere jedoch im Depot einer Bank, erfolgt die Übertragung durch die mündliche Einigung und die anschließende Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen die Bank als Verwahrer (§§ 929, 931 BB). Die Abtretung des Herausgabeanspruchs halte als Beweis gegenüber dem Fiskus so fest:
Abtretungserklärung Ich bin der Eigentümer folgender Wertpapiere: Bezeichnung . . . . . . . . . . .
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Stückzahl . . . . . . . . . .
Nennwert . . . . . . . . . .
Kurswert . . . . . . . . . .
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2. Was steht Dir außerdem noch zu?
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die in meinem Depot bei der . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nr. . . . . . . . . . . . . liegen. (Name der Bank/Sparkasse) Hiermit trete ich den Herausgabeanspruch gegen die . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hinsichtlich der oben genannten Wertpapiere ab an: Herrn/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geb. am . . . . . . . . . . . . Wohnhaft in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Ort, Datum)
. . . . . . . . . . . . (Unterschrift)
Mit dieser Abtretungserklärung gehst Du zu Deiner Bank oder Sparkasse und bittest um Übertragung der Wertpapiere auf das neu einzurichtende oder bereits bestehende Depot Deines Kindes. Hierfür hat die Bank eigene Formulare. Lass Dir eine Kopie aushändigen, die Du auf Anfrage dem Finanzamt präsentierst.
745
Damit Du bei der Übertragung von Einkünften und Vermögen auf Deine Kin- 745 der keine Nachteile erleidest, beachte folgende Auswirkungen, wenn Dein Kind plötzlich über eigenes Einkommen verfügt: Kindergeld und Kinderfreibetrag erhältst Du für Kinder über 18 Jahre, die z. B. noch in der Berufsausbildung stehen, nur, wenn deren Einkünfte und Bezüge nicht über 7 680 € liegen. Das Üble an der Geschichte ist, dass der Fiskus bei der Einkünfte- und Bezügegrenze den Sparerfreibetrag Deines Kindes nicht abzieht. Auch andere Vergünstigungen wie Ausbildungs-, Haushaltsfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Übertragung des Behindertenpauschbetrags gibt es dann nicht mehr. Wie sich das in etwa auswirkt, kannst Du der folgenden Gegenüber-
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
stellung entnehmen. Dabei habe ich einen Spitzensteuersatz von 35 % unterstellt, das entspricht einem zu versteuernden Einkommen von ca 75 000 €. Steuervergünstigungen ohne Einkünfteübertragung Kindergeld, umgerechnet 1 848 100 : 35 Ausbildungsfreibetrag (auswärtige Unterbringung): Kindervergünstigungen
5 280 € + 924 € 6 204 €
Übertragung von 6 000 € Zinseinnahmen Kindergeld, umgerechnet 1 848 100 : 35 Ausbildungsfreibetrag Einkommensminderung Kindervergünstigungen insgesamt
5 280 € + 0€ + 6 000 € 11 280 €
Übertragung von 12 000 € Zinseinnahmen Kindergeld Ausbildungsfreibetrag Einkommensminderung ./. Steuer des Kindes umgerechnet 627 100 : 35 ca. Kindervergünstigungen insgesamt
0€ + 0€ + 12 000 € – 1 791 € 10 209 €
Also aufgepasst! Wenn Du nicht gerade Riesenbeträge auf Deine Kinder übertragen kannst, fährst Du in der Regel günstiger, wenn Du Deinem Kind durch die Übertragung von Kapital zu nicht mehr als (7 680 € + 51 € =) 7 731 € Zinsen verhilfst und Dir so neben der Einkommensminderung auch noch das Kindergeld sicherst. Dies ist umso wichtiger, wenn Du für Dein Kind z. B. noch Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hast oder bisher seinen Behindertenpauschbetrag in Anspruch nehmen konntest.
Schenke und nimm zurück! 746
So geht‘s: Du schenkst Deinem Kind z. B. 50 000 € in bar. Keine Angst vor der 746 Schenkungsteuer, Dein Kind hat einen Freibetrag von 205 000 € pro Elternteil. Das Geld nimmst Du aus Deinem Betrieb. Dann vereinbarst Du mit Deinem Kind in einem notariellen Vertrag, dass es Dir ein Darlehen zu banküblichen Zinsen von z. B. 7 % gewährt. Doch Finanzamt und BFH haben vor der Steuerersparnis einige Fallstricke gezogen, über die Du nicht stolpern darfst:
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2. Was steht Dir außerdem noch zu?
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1. Ist Dein Kind minderjährig, muss beim Darlehensvertrag unbedingt ein Ergänzungspfleger bestellt werden. 2. Packe die Geldschenkung und die anschließende Darlehensgewährung auf keinen Fall in einen einzigen notariellen Vertrag. 3. In der Schenkungsurkunde darf keine Auflage auftauchen, aus der hervorgeht, dass Dein Kind verpflichtet ist, Dir das Geld als Darlehen wieder zur Verfügung zu stellen. 4. Lass zwischen Schenkung und Darlehensvereinbarung ein paar Monate verstreichen, damit Du sagen kannst, beides sei sachlich und zeitlich völlig unabhängig voneinander erfolgt. In der Zwischenzeit solltest Du natürlich das Geld für Dein Kind zinsbringend anlegen. Außerdem solltest Du Deinem Kind etwas mehr schenken als den Darlehensbetrag. 5. Die Konditionen des Darlehens müssen wie zwischen Fremden geregelt sein. Dazu gehört vor allem, dass Du die Laufzeit festlegst, die Höhe und die Fälligkeit der Zinsen sowie Art und Zeitpunkt der Rückzahlung. Außerdem musst Du Deinem Kind für den Kredit ausreichende Sicherheiten bieten, z. B. Teile Deines Betriebsinventars, eine Sicherungshypothek an einem Grundstück oder eine Bankbürgschaft. 6. Achte darauf, dass die Zinsen pünktlich auf das Konto Deines Kindes überwiesen werden. Die Zinsen von 3 500 € jährlich für das Darlehen setzt Du als Betriebsausgaben ab, und Dein Kind hat nichts zu versteuern, weil die Freibeträge höher sind als die Zinsen. Wenn Du es so machst, wie ich es beschrieben habe, hast Du alle Steine, die Dir die H 4.8 EStR, das BMF-Schreiben vom 25. 5. 1993 BStBl I 1993 S. 410 und die BFH-Urteile vom 4. 6. 1991 und 12. 2. 1992 BStBl II 1991 S. 838 und 1992 S. 468 gegen eine Anerkennung Deiner Steuerersparnis in den Weg zu legen versuchten, geschickt aus dem Weg geräumt.
Umgeh das Fangeisen der Krankenversicherung! 747
Wenn Dein Kind ein Gesamteinkommen hat, das 1/7 der monatlichen Bezugs- 747 größe überschreitet – das sind für 2007 350 €/Monat – kann sein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Familienkrankenversicherung verlorengehen. Statt beitragsfrei bei Dir mitversichert zu sein, muss das Kind dann eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Dazu musst Du wissen: Einkommen im Sinn der Sozialversicherung ist die Summe der Einkünfte nach dem Einkommensteuerrecht (§ 16 SGB IV), aller-
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
dings ohne Berücksichtigung von Steuervergünstigungen wie Sonderausgaben, Freibeträge, Sonderabschreibungen. Wenn Du Deinem Kind 2007 nicht mehr als 4 191 € an eigenen Zinseinnahmen zukommen lässt, muss die Krankenversicherung Leistungen für Dein Kind erbringen und kann es nicht aus der Familienversicherung ausschließen. So hast Du zu rechnen: Zinseinnahmen 2007 insgesamt 4 191 € ./. Werbungskostenpauschbetrag – 51 € ./. Sparerfreibetrag 0€ Kapitaleinkünfte (Jahresbeitrag) 4 140 € Kapitaleinkünfte 1/12 (Monatsbetrag)
345 €
748
Damit ist die kritische Grenze von 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht über- 748 schritten. »Was passiert bei der Krankenversicherung, wenn die Kindeseinkünfte über dem Betrag von 350 € monatlich liegen?«, möchtest Du wissen. Meistens gar nichts. Wenn sich aber mal eine teure Behandlung für Dein Kind ankündigen sollte – z. B. bei Einweisung in ein Krankenhaus – schickt die Krankenkasse gern einen Fragebogen, in dem sie sich nach den Einkünften des Kindes erkundigt. Liegen die dann über 350 € monatlich, sind fortan für das Kind extra Versicherungsbeiträge fällig. Was bis dahin im Rahmen der Familienkrankenversicherung geleistet wurde, kann die Krankenkasse aber nicht zurückfordern. Dazu gibt es entsprechende Urteile. Bezieht Dein Kind sein Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung (400-€-Job), bleibt es in der Familienversicherung mitversichert, obwohl die 350-€-Grenze überschritten ist.
749
749 b) Entgeltliche Mitarbeit des Kindes mit Steuerklasse I Größere Kinder können im Betrieb der Eltern mithelfen, z. B. regelmäßig die Ablage, Botengänge, Handlanger-, Lager-, Reinigungsarbeiten oder Ähnliches erledigen. Bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte können sie dafür bis zu 400 €/ Monat erhalten, ohne dass Lohnsteuer zu entrichten ist. Allerdings fallen pauschale Beiträge von 28 % zur Renten- und Krankenversicherung an. Ist das Kind privat krankenversichert, entfallen die pauschalen Krankenversicherungsbeiträge und es müssen nur 15 % Rentenversicherungspauschale gezahlt werden. Das Arbeitsentgelt und die pauschalen Renten-/Krankenversicherungsbeiträge sind bei den Eltern Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Die jährliche Steuerersparnis kann bei den Eltern Jahr für Jahr ca. 2 142 € (Steuerersparnis inkl. Gewerbesteuer ca. 3 486 € abzgl. pauschale Sozialversicherung 1 344 €) betragen, wenn ihr Spitzensteuersatz bei 42 % und der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde bei 400 % liegt. Fällt wegen privater Krankenversicherung des Kindes für den 400-€-Job nur die Rentenversicherungspauschale von 15 % an, liegt die Ersparnis bei ca 2 412 € (Steuerersparnis inkl. Gewerbesteuer ca. 3 132 € abzgl. pauschale Sozialversicherung 720 €).
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28.08.2007 14:30:37 Uhr
2. Was steht Dir außerdem noch zu?
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Damit es mit dem Fiskus keine Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Arbeitsverhältnisses mit Deinem Nachwuchs gibt, solltest Du Dich auf einige Mindestanforderungen einstellen, die die Fiskalritter in R 4.8 Abs. 3 EStR fordern, und noch das ein oder andere beachten: 750
1. Für den wirksamen Abschluss eines Arbeitsverhältnisses musst Du nicht un- 750 bedingt einen Ergänzungspfleger bestellen lassen.
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2. Das Kind sollte mindestens 15 Jahre alt sein. Arbeitsverhältnisse mit jüngeren 751 Kindern verstoßen nämlich gegen das Jugendschutzgesetz und werden deshalb von den Finanzämtern regelmäßig als nichtig angesehen und steuerlich nicht anerkannt (R 4.8 Abs. 3 EStR).
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3. Hast Du für ein über 18-jähriges Kind z. B. wegen seiner Berufsausbildung 752 noch Anspruch auf Kindergeld, sollten die Einkünfte und Bezüge Deines Kindes möglichst unter 7 680 € im Jahr bleiben, sonst ist der Kindergeldanspruch futsch.
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4. Die Arbeit des Kindes muss schon über gelegentliche kleine Hilfeleistungen 753 hinausgehen (BFH v. 19. 12. 1993 – BStBl II 1994 S. 298). Ärger mit dem Finanzamt ist in jedem Fall vorprogrammiert, wenn schon im Arbeitsvertrag mit Deinem Kind nur von »gelegentlichen Hilfeleistungen« die Rede ist. Denn diese fallen unter die übliche familiäre Mitarbeitspflicht des Kindes nach § 1619 BGB und müssen grundsätzlich unentgeltlich erfolgen, wenn das Kind noch dem elterlichen Hausstand angehört. Das sporadische Annehmen von Telefonaten oder gelegentliche Fahrten zur Bank oder zur Post reichen für ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis nicht aus. Zahlen Eltern in einem solchen Fall etwas für die Mithilfe, ist das kein Arbeitslohn, sondern nicht abzugsfähiger Unterhalt. Etwas anderes gilt da schon, wenn Die Kinder dieselben Arbeiten ausführen, die auch andere Aushilfen im Betrieb erledigen. Für Dich bedeutet das: Du musst im Arbeitsvertrag mit Deinem Kind feste Aufgaben vereinbaren, und die Entlohnung muss diesen Aufgaben entsprechen, d. h., das Arbeitsverhältnis muss so gestaltet und abgewickelt werden, wie es auch zwischen Fremden üblich ist. Ein stichhaltiges Argument für einen Arbeitsvertrag mit Kindern ist, wenn das Kind eine fremde Arbeitskraft, die bisher für die Eltern gearbeitet hat, zu denselben Konditionen ersetzt.
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5. Auch wenn Barzahlungen gegen Quittung rein formal ausreichen, solltest Du 754 kein Risiko eingehen. Besser, Du überweist das Geld auf ein Konto Deines Kindes. Da fast jedes Kreditinstitut heute Taschengeldkonten anbietet, über die die Kinder in einem von den Eltern festgelegten Rahmen verfügen können, stellt das also keine Hürde mehr dar. Du schlägst sogar zwei Fliegen mit einer Klappe: Einen besseren Nachweis über die tatsächliche Lohnzahlung kannst Du gar nicht bekommen, und außerdem gewöhnt sich Dein Nachwuchs schon mal an den Umgang mit eigenem Geld auf der Bank.
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
Es ist im Übrigen durchaus zulässig, dass Du von Deinem Kind verlangst, dass es einen Teil dieses Geldes als anteiliges Haushaltsgeld zurückgibt (BFH-Urt. v. 29. 11. 1983 – BStBl 1984 II S. 366).
Mit dem Einkommensnachweis für ein Jahr für zwei Jahre BAföG kassieren 755
»Leider liegt mein Einkommen etwas über der Grenze, so dass uns BAföG 755 verwehrt wurde«, sagst Du. Versuch es noch einmal, sei aber diesmal clever, und drücke Dein Einkommen gezielt unter die maßgebende Grenze, indem Du Teile Deiner Einkünfte in das nächste Jahr verlagerst. Das lässt sich u. a. bei Nebeneinkünften machen. Als Selbständiger kannst Du Deine Einkünfte drücken, indem Du neue Wirtschaftsgüter anschaffst oder die Bewertungsspielräume zu Deinen Gunsten auslegst oder ... Für den Anspruch auf BAföG ist grundsätzlich das Einkommen des zweiten Kalenderjahrs vor dem Antrag maßgebend. So kommt es für das Jahr 2008 auf das Einkommen des Kalenderjahres 2006 an. Das Einkommen ist durch einen Steuerbescheid zu belegen. Du kannst aber verlangen, dass Dein aktuelles Einkommen 2008 zugrunde gelegt wird, indem Du vorbringst, dass sich Dein Einkommen verschlechtert habe. Das machst Du glaubhaft, indem Du z. B. angibst, dass voraussichtlich keine Nebeneinkünfte zu erwarten sind, was Du später durch Steuerbescheid nachweisen musst und auch kannst. Also erhält Dein Kind für 2008 BAföG. Zur Einkommensberechnung für BAföG gilt die Summe der positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Davon können die Einkommenund die Kirchensteuer und von Arbeitnehmern Zahlungen in die Sozialversicherung, von Nichtarbeitnehmern Beiträge in die Kranken- und Lebensversicherung abgezogen werden. Verluste können nicht abgezogen werden. Dafür wird aber jeder Euro Zinsen über dem Werbungskostenpauschbetrag von 51 € gnadenlos angerechnet. Und aufgepasst, die BAföG-Stellen fragen beim Bundesamt für Finanzen nach und bekommen auf Euro und Cent die Zinsen mitgeteilt, für die ein Freistellungsauftrag vorliegt. Wer also seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, sollte im BAföG-Antrag die Frage nach Zinsen nicht plump verneinen. Das verbleibende Einkommen darf die Freibeträge für die Familienangehörigen nicht übersteigen. BAföG muss man fast studiert haben, so verquer ist das. Frage im Zweifelsfall das Studentenwerk der Uni oder den AStA um Rat.
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3. Kinderbetreuungskosten
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Weitere Steuervergünstigungen, die Du mit Hilfe Deiner Kinder erhalten kannst: 756 ● Vermietung von Wohneigentum an Kinder 756 757
● Nießbrauch an Grundstücken
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758
● stille Firmenbeteiligung
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3. Kinderbetreuungskosten 759
760
Ab 2006 hat der Fiskus die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten auf völ- 759 lig neue Füße gestellt. Wenn Du allerdings glaubst, das Ganze wäre jetzt einfacher, täuscht Du Dich gründlich. Gleich durch drei verschiedene gesetzliche Varianten musst Du Dich wühlen, bis Du weißt, ob Du von den neuen Regeln profitieren kannst. ● Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Erwerbstätige Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, können für Kinder bis zum 14. Lebensjahr und ältere Kinder, die sich wegen Behinderung nicht selbst unterhalten können, zwei Drittel aller Kosten, max. aber 4 000 € pro Jahr und Kind, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. ● Kinderbetreuungskosten bei Ausbildung, Behinderung oder Krankheit Alleinerziehende und Paare, die nicht erwerbstätig sind, sich aber in der Ausbildung befinden, behindert oder mindestens drei Monate nachweislich krank sind, und Paare, bei denen (nur) ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere sich in der Ausbildung befindet, behindert oder mindestens drei Monate nachweislich krank ist, können zwei Drittel aller Kosten, ebenfalls max. 4 000 € pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben absetzen. Begünstigt ist auch hier die Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und älteren Kindern, die sich wegen Behinderung nicht selbst unterhalten können. ● Kinder zwischen drei und sechs Jahren (Kindergartenkinder) Wenn Du Deine Betreuungskosten nicht bereits nach den ersten beiden Alternativen absetzen kannst, kannst Du zumindest für Deine Kinder im Kindergartenalter zwei Drittel der Kosten, bis zu max. 4 000 Euro pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dies gilt z. B. für Alleinerziehende, die weder erwerbstätig noch behindert, krank oder in der Ausbildung sind, und für Elternpaare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist und der andere nicht behindert, krank oder in der Ausbildung ist. a) Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Unter Erwerbstätigkeit versteht der Fiskus eine Beschäftigung als Selbstän- 760 diger oder Arbeitnehmer, die Deinen Lebensunterhalt und den Deiner Familie
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
sicherstellen soll. Gemeint sind damit aktive Tätigkeiten. Die bloße Verwaltung von Geld- und Immobilienbesitz oder der Bezug von Renten und Versorgungsbezügen soll dagegen keine Erwerbstätigkeit darstellen. Als Erwerbstätigkeiten gehen daher in aller Regel folgende Beschäftigungen zur Erzielung von Einkünften durch: ● Land- und Forstwirtschaft ● Gewerbebetrieb ● selbständige Arbeit (Freiberufler und sonstige Selbständige) ● Arbeitnehmer ● Minijobs ● nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, z. B. stundenweise ausgeübte Aushilfstätigkeiten (kurzfristige Beschäftigung) ● Berufsausbildung in einem Ausbildungsdienstverhältnis (Azubi, Beamtenanwärter und andere, die bereits in der Ausbildung Lohn oder Gehalt beziehen). Wie umfangreich Deine Erwerbstätigkeit ist, spielt dem Grunde nach keine Rolle. Ganz sporadische Beschäftigungen von nur wenigen Stunden reichen allerdings nicht aus. Jedoch unterstellt der Fiskus immer erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens zehn Stunden beträgt (BMF-Schreiben v. 19. 1. 2007, RZ. 23). Leben beide Elternteile als Ehepaar, Lebenspartner oder nichteheliche Lebensgemeinschaft zusammen, müssen beide in diesem Sinn erwerbstätig sein.
Stocke einen Minijob um ein paar Stunden auf! Wenn Du oder Dein Ehepartner als Erwerbstätigkeit nur einen Minijob vorzuweisen hat, bekommst Du Schwierigkeiten mit der Anerkennung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten. Bist Du nur ein paar Stunden pro Woche tätig, will Dir der Fiskus nur die Kinderbetreuungskosten anerkennen, die genau auf die Zeiten entfallen, in denen Du in Deinem Minijob tätig warst. Den Babysitter für den Theaterbesuch am Wochenende oder die Tagesmutter, die auf den Nachwuchs achtet, während Du Tennis spielst, sollst Du also nicht absetzen können. Richte Dich darauf ein und stocke die Arbeitszeit im Minijob auf mindestens zehn Stunden pro Woche auf. Sofort entfallen alle kleinlichen Prüfungen, und es kommt nicht mehr darauf an, ob die Betreuung stattgefunden hat, während Du in der Arbeit warst oder während Du Dich zur Entspannung von Job und Kindern eigenen Freizeitaktivitäten gewidmet hast.
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3. Kinderbetreuungskosten
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Kurze Krankheit und Arbeitslosigkeit schadet nicht Wird Deine Erwerbstätigkeit unterbrochen, gehen Dir nicht automatisch die Kinderbetreuungskosten verloren. Urlaub, Arbeitslosigkeit oder Krankheit zählen nämlich bei Deiner Erwerbstätigkeit mit, sofern sie nicht länger als vier Monate am Stück dauern.
Kassiere Pauschbeträge extra! 761
Normalerweise gilt der Grundsatz, dass Du entweder den Pauschbetrag oder 761 die tatsächlichen Kosten abziehen kannst – nicht so bei den erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten. Hier machst Du nämlich ein doppeltes Geschäft. Zusätzlich zu Deinen Kinderbetreuungskosten setzt Du nämlich mindestens noch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € ab. Was Arbeitnehmern recht ist, ist auch für Selbständige nicht mehr als billig. Zusätzlich zu den Kinderbetreuungskosten setzt Du als hauptberuflicher selbständiger Schriftsteller oder Journalist wie bisher Deine übrigen Betriebsausgaben ohne Nachweis mit 30 % der Einnahmen, max. 2 455 €, ab. Dasselbe gilt für die Pauschale von 25 % der Einnahmen, max. 614 €, wenn Du nebenberuflich einer selbständigen schriftstellerischen, journalistischen, künstlerischen oder Vortrags- und Lehrtätigkeit für nicht gemeinnützige Auftraggeber nachgehst (H 18.2 EStH Betriebsausgabenpauschale). Beispiel Angenommen, Du bist als alleinerziehende Mutter eines achtjährigen Sohnes vollzeitbeschäftigt und hast während des ganzen Jahres 2007 zur Betreuung Deines Kindes am Nachmittag eine Kinderfrau für insgesamt 7 200 € beschäftigt. Außer den Fahrtkosten zu Deiner 15 km entfernten Arbeitsstelle hast Du keine nennenswerten beruflichen Kosten. Und so sieht die Berechnung Deiner Werbungskosten für 2007 aus: Entfernungspauschale für 15 km wegen Kappung der ersten 20 km 0€ Arbeitsmittel 110 € Kontoführungsgebühren 16 € insgesamt 126 €
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
mindestens Arbeitnehmerpauschbetrag Kinderbetreuungskosten 7 200 € 2/3 = max. Werbungskosten 2007 insgesamt
920 € 4 800 € 4 000 €
4 000 € 4 920 €
Setze die Kinderbetreuungskosten da ab, wo es für Dich am günstigsten ist! 762
Zwar gilt bei den Kinderbetreuungskosten der Grundsatz, dass Sie bei der Er- 762 werbstätigkeit abgezogen werden müssen, durch die sie verursacht wurden. Der Fiskus hat diese Regel aber selbst zur Ausnahme degradiert. Hast Du nämlich mehrere Erwerbstätigkeiten, z. B. als Arbeitnehmer und als Gewerbetreibender, kannst Du frei bestimmen, wo die Kinderbetreuungskosten abgezogen werden sollen (BMF-Schreiben v. 19. 1. 2007 – BStBl I 2007 S. 184 Rz 28). Um neben Einkommensteuer auch noch Gewerbesteuer zu sparen, wirst Du die Kinderbetreuungskosten daher als Betriebsausgaben in Deinem Gewerbebetrieb abziehen. Dasselbe machst Du, wenn Du verheiratet bist und Ihr beide erwerbstätig seid. Um allen Anfechtungen durch den Fiskus zu entgehen, könnt Ihr die Zuordnung der Kinderbetreuungskosten noch dadurch wasserdicht machen, dass derjenige von Euch die Kosten von seinem Konto überweist, bei dessen Einkünften der Abzug erfolgen soll. Ein böser Fallstrick lauert, wenn einer von Euch nur mit einem 400-€-Job erwerbstätig ist. Durch die obligatorische Pauschalierung der Steuer für den Minijob entfällt für den Minijobber jede Möglichkeit, Werbungskosten abzusetzen, wodurch die ganze Steuerermäßigung zum Teufel zu gehen droht. Also zahlt derjenige von Euch die Betreuungskosten, der vollbeschäftigt ist.
763
b) Kinderbetreuungskosten bei Ausbildung, Behinderung oder Krankheit Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn 763 der alleinerziehende Elternteil – nicht das Kind – sich in Ausbildung befindet, behindert oder krank ist. Bei zusammenlebenden Eltern müssen entweder beide Elternteile diese Voraussetzung erfüllen oder einer von ihnen, während der andere erwerbstätig ist. Als Ausbildung geht hier jede Form der Berufsausbildung, ein Studium, aber auch der Besuch weiterführender Schulen durch. Als in Ausbildung befindlich giltst Du auch, wenn Deine Ausbildung für längstens vier Monate unterbrochen wird. Deshalb zählt in diesem Rahmen z. B. die Zeit zwischen Abitur und Beginn des Studiums oder zwischen zwei aufeinander auf-
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3. Kinderbetreuungskosten
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bauenden Studiengängen zur Ausbildung, ebenso die Zeit zwischen Ende der Berufsausbildung und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Um über die Variante Krankheit zu abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten zu kommen, musst Du während eines zusammenhängenden Zeitraums von mindestens drei Monaten krank gewesen sein. Eine 14-tägige Erkältung reicht nicht aus. Als Nachweis genügt ein ärztliches Attest z. B. Deines Hausarztes. Ein amtsärztliches Attest ist nicht notwendig. Als für den Abzug von Kinderbetreuungskosten ausreichend behindert giltst Du, wenn Du Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag hast. Das ist in der Regel der Fall, wenn Du einen Behinderungsgrad von mindestens 50 oder einen von mindestens 25 mit behinderungsbedingtem Rentenanspruch, Berufskrankheit oder Beweglichkeitseinbuße vorweisen kannst. Zum Nachweis benutzt Du den Behindertenausweis, den Rentenbescheid oder die Bescheinigung des Versorgungsamts, mit der Du sowieso im Rahmen der Steuererklärung Deinen Behindertenpauschbetrag beantragst.
Freie Wahl bei der Kostenzuordnung Bei verheirateten Elternteilen, die zusammen veranlagt werden, ist völlig einerlei, welcher Elternteil die Kinderbetreuungskosten geleistet hat. Die Kinderbetreuungskosten werden eh bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung abgezogen. In Fällen der getrennten Veranlagung (§ 26 a EStG) müssen die Kinderbetreuungskosten den jeweiligen Elternteilen zugeordnet werden. Die Zuordnung erfolgt zunächst danach, welcher Elternteil die Kosten getragen hat. Aus Vereinfachungsgründen werden die Aufwendungen den Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet. Auf gemeinsamen Antrag ist auch eine andere Aufteilung möglich. Bei nicht verheirateten Eltern und im Fall der getrennten Veranlagung (§ 26 a EStG) kann zunächst nur der Elternteil Kinderbetreuungskosten abziehen, der sie tatsächlich getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Trifft das für beide Elternteile zu, weil Ihr Euch die Kosten teilt, kann jeder Elternteil 2/3 seiner Aufwendungen bis zu 2 000 € (Hälfte des Höchstbetrags von 4 000 €) abziehen. Die Eltern können aber auch einvernehmlich eine beliebige andere Aufteilung wählen. Ihr werdet also die Kinderbetreuungskosten bei dem von Euch beiden abziehen, der das höhere Einkommen und damit den höheren Steuervorteil hat.
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764
X. Steuervergünstigungen für Kinder
c) Kinderbetreuungskosten für Kindergartenkinder Liegen weder die Voraussetzungen für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskos- 764 ten (§ 4 f EStG) noch die Voraussetzungen für einen Abzug als Sonderausgaben wegen Ausbildung, Krankheit oder Behinderung vor, kannst Du zumindest für Deine Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren (»Kindergartenkinder«) Kinderbetreuungskosten absetzen. Außer dass tatsächlich Betreuungskosten angefallen sind, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden. Damit kannst Du in jedem Fall Deine Kindergartenbeiträge absetzen. Von der Regelung für Kindergartenkinder profitieren vor allem sog. Alleinverdienerpaare, nicht erwerbstätige alleinerziehende Elternteile (Unterhaltsempfänger) oder Eltern, deren Erwerbsquelle als bloße Vermögensverwaltung nicht als Erwerbstätigkeit zählt. Zur Aufteilung der Kosten bei nicht verheirateten oder getrennt veranlagten Eltern vgl. E Rz 763.
zu Kinderbetreuungskosten 765
Wenn keine dieser Varianten auf Dich zutrifft, kannst Du Deine Kinderbetreu- 765 ungskosten immer noch über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen bzw. Dienstleistungen absetzen (vgl. E Rz 672 ff.). Darunter fällst Du vor allem ● mit den Betreuungskosten für Kinder über 14, die nicht ausnahmsweise schwerbehindert sind, ● als Alleinerziehende, wenn Du weder erwerbstätig noch krank, behindert oder in Berufsausbildung bist, für Deine Kinder unter drei und über sechs Jahren, ● als Elternpaar, wenn keiner von Euch erwerbstätig, krank, behindert oder in Berufsausbildung ist, für Eure Kinder unter drei und über sechs Jahren, ● als Alleinverdiener, wenn der andere Elternteil weder krank, behindert noch in Berufsausbildung ist, für Eure Kinder unter drei und über sechs Jahren. Damit Du siehst, wie Deine Kinderbetreuungskosten berechnet werden, hier zwei Beispiele: Du hast als berufstätige Alleinerziehende für die Betreuung Deiner fünfjährigen Zwillinge eine Tagesmutter engagiert. Die Kosten betragen 7 200 €, außerdem hast Du 1 800 € Kindergartenkosten. Von Deinen insgesamt 9 000 € Kinderbetreuungskosten setzt Du 2/3 = 6 000 € (max. 4 000 € je Kind = 8 000 €) als Werbungskosten ab. Hast Du sonst keine Werbungskosten, bekommst Du außerdem den vollen Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 €. Du bist verheiratet und berufstätig, Deine bessere Hälfte ist Hausfrau und betreut Eure beiden Töchter. Die ältere ist acht Jahre und geht zur Schule, die
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3. Kinderbetreuungskosten
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jüngere ist vier Jahre und besucht den Kindergarten. Die Kosten für den Kindergarten belaufen sich auf 125 €/Monat. Von Euren insgesamt 1 500 € Kindergartenkosten im Jahr könnt Ihr als Sonderausgaben 2/3 = 1 000 € (max. 4 000 €) absetzen.
766
d) Welche Kosten kannst Du absetzen? Zur Kinderbetreuung im Rahmen dieser Regelungen gehören die Kosten für 766 die ● Unterbringung des Kindes in Kindergärten, -horten, -tagesstätten, -heimen und -krippen, bei Tagesmüttern, Wochenmüttern sowie in Ganztagespflegestellen, ● Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern, ● Beschäftigung von Haushaltshilfen, soweit sie ein Kind betreuen, ● Beaufsichtigung der häuslichen Schulaufgaben, dazu gehört auch die Beantwortung auftretender Fragen, solange kein systematischer Nachhilfeunterricht erteilt wird, ● Ganztagsbetreuung in der Schule, bis auf die anteilig enthaltenen Kosten für die folgenden Leistungen Nicht zu den Aufwendungen für Kinderbetreuung gehören ● Transport des Kindes zur Betreuungsperson, ● Reduzierung Deines Gehalts, weil Du zur Betreuung des Kindes nur noch Teilzeit arbeitest, ● Unterricht jeglicher Art, z. B. Schulgeld, Nachhilfe, Fremdsprachenunterricht, ● Vermittlung besonderer Fähigkeiten, wie Ballett- oder Musikunterricht, Computerkurse, ● sportliche oder andere Freizeitbeschäftigungen, z. B. Mitgliedsbeiträge für Sport- oder andere Vereine, Aufwendungen für Sportunterricht, wie Tennisoder Reitunterricht; ● Verpflegung des Kindes, z. B. der Verpflegungszuschuss bei der Betreuung über Mittag. Lass Dir von der Schule eine aufgeschlüsselte Rechnung für die Ganztagsbetreuung ausstellen, in der die begünstigten und nicht begünstigen Kostenanteile getrennt ausgewiesen sind. Im Zweifelsfall hilft auch eine großzügige Schätzung.
767
e) Nachweis der Kinderbetreuungskosten Für den Nachweis Deiner Kinderbetreuungskosten hat der Fiskus besonders 767 hohe Hürden aufgebaut. Im Prinzip gelten ähnlich formale Bedingungen wie
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X. Steuervergünstigungen für Kinder
für hauswirtschaftliche Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen. Du musst also dem Finanzamt ● eine Rechnung über die Kosten und ● einen Bankbeleg über die Zahlung vorlegen. Lass Dir daher von Deiner selbständigen Tagesmutter auf jeden Fall eine Rechnung ausstellen und überweise das Geld auf ihr Konto, zahle auf keinen Fall bar. Statt einer Überweisung kannst Du ausnahmsweise auf einen Verrechnungsscheck zurückgreifen. Rein theoretisch könntest Du auch per Kreditkarte oder electronic-cash bezahlen, aber welche Tagesmutter oder welcher Kindergarten nimmt schon an solchen Verfahren teil? Nicht immer bekommst Du eine formelle Rechnung, deshalb genügen auch andere Belege, aus denen sich die Kosten zweifelsfrei ergeben, z. B. ● Arbeitsvertrag bei einer angestellten Tagesmutter oder Haushaltshilfe, ● Gebührenbescheid über den Beitrag für den Kindergarten oder -hort, ● Abrechnung der Schule über die Ganzttagsbetreuung, ● Dienstleistungsvertrag über die Kinderbetreuungkosten, ● Au-Pair-Vertrag.
Großmutter als Tagesmutter 768
Das Gesetz schreibt an keiner Stelle vor, wer die Kinderbetreuung durchführen 768 darf. Also musst Du nicht unbedingt eine fremde Person engagieren. Bezahlst Du etwa die Großeltern der Kinder oder Deinen älteren Neffen für die Beaufsichtigung und die Betreuung Deiner Kinder, gibt es dagegen aus steuerlicher Sicht zunächst einmal nichts einzuwenden. Wie bei Verträgen mit Angehörigen auch sonst üblich, schaut der Fiskus allerdings mit Argusaugen darauf, dass alles zwischen Euch genauso geregelt und abgewickelt wird wie zwischen Fremden. Also schließt Ihr auf jeden Fall einen schriftlichen Vertrag, und Du sorgst für regelmäßige vertragsgemäße Zahlungen. In folgenden Fällen bleibt der Fiskus aber auch mit den schönsten Verträgen und Zahlungsnachweisen unerbittlich und erkennt Kinderbetreuungskosten nicht an: ● Beschäftigung Deiner Lebenspartnerin und Mutter des Kindes, die zusammen mit Dir und dem gemeinsamen Kind lebt; ● Beschäftigung des Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft, auch wenn er kein Elternteil des Kindes ist;
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3. Kinderbetreuungskosten
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● Beschäftigung einer Person, die für das betreute Kind Anspruch auf Kindergeld, einen Kinder- oder Betreuungsfreibetrag hat. Achtung: Gegen Großmutter als Kinderbetreuerin ist also nichts einzuwenden. Aber: Um den Höchstbetrag für Dein Kind abzusetzen (2/3 der Kosten, max. 4 000 €), musst Du mindestens 6 000 € im Jahr zahlen. Bei zwei Kindern reden wir schon von bis zu 12 000 € Betreuungskosten. Denk daran, dass die Zahlungen bei Deiner Mutter oder Schwiegermutter zu steuerpflichtigen Einkünften führen und eventuell Steuern auslösen können, selbst wenn sie nur eine kleine Rente hat. Dass solltet Ihr unbedingt bedenken, nicht dass der Haussegen schiefhängt, wenn der Großmutter dann ein Steuerbescheid ins Haus flattert.
Setz die Kosten für ein Au-pair-Mädchen ab! 769
Hast Du zur Kinderbetreuung ein Au-pair-Mädchen beschäftigt, benötigst Du 769 ebenfalls die formellen Nachweise. Reiche unbedingt den schriftlichen Au-pairVertrag ein. Neben den Verpflegungs- und Unterkunftskosten, die Du mit den Sachbezugswerten ansetzt, fällt für ein Au-pair in der Regel auch Taschengeld an. Richte der guten Seele unbedingt ein Bankkonto ein und überweise ihr das Taschengeld monatlich. So erhältst Du den Nachweis über die bargeldlose Zahlung und kannst das Taschengeld als Kinderbetreuungskosten mit aufführen. Da ein Au-pair neben der Kinderbetreuung oft noch andere Hausarbeiten erledigen muss, sind die Kosten nicht voll abzugsfähig. Dem kannst Du entgehen, wenn Du im Vertrag genau regelst, welche Aufgaben anfallen. Wenn von vertraglich festgelegten 20 Stunden in der Woche 18 Stunden auf Kinderbetreuung entfallen, sind 90 % der Kosten Kinderbetreuungskosten. Hast Du keinen so detaillierten Vertrag, kannst Du auf jeden Fall 50 % der Geld- und Sachzuwendungen in die Kinderbetreuungskosten packen (BMFSchreiben v. 19. 1. 2007 – BStBl I 2007 S. 184 Rz 5).
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491 Der Besitz besitzt – er macht die Menschen kaum unabhängiger. (Nietzsche)
mS XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen 1. Allgemeines 770
Aus Hausbesitz kannst Du – wie aus jedem anderen Vermögen – steuerpflich- 770 tige Einkünfte haben, die Dich eine Menge Geld kosten können. Du hast aber auch viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Dazu musst Du Deine Verhältnisse entsprechend gestalten und – wie es im Amtsdeutsch heißt – den steuergünstigen Tatbestand des Gesetzes erfüllen. Auch bei Hausbesitz und Bauen gilt, dass es schwer ist, den richtigen Weg durch den Steuerdschungel zu finden. Damit Du schnell klarsiehst, lies zunächst nur das, was für Dich in Frage kommt. Dabei unterscheide: Du nutzt Dein Haus selbst Private Nutzung
Berufliche Nutzung
Wohnraumförderung möglich: Durch Eigenheimzulage für selbstgenutzte und an Angehörige überlassene Wohnungen
Abzug der Grundstücksaufwendungen (ggf. anteilig) als Werbungskosten oder Betriebsausgaben
Du vermietest Hieraus ergeben sich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung durch Überschuss oder Verlust
771
Die Begünstigung durch Eigenheimzulage wurde gundsätzlich ab 2006 abge- 771 schafft. Du kannst diese Wohnraumförderung allerdings noch beanspruchen, wenn Du Deine Wohnimmobilie ● gekauft hast und der notarielle Kaufvertrag vor dem 1. 1. 2006 abgeschlossen wurde ● neu errichtet hast und den Bauantrag bzw. die Bauunterlagen vor dem 1. 1. 2006 beim Bauamt eingereicht hast. In diesen Fällen profitierst Du insgesamt acht Jahre – gerechnet ab dem Jahr des Erwerbs bzw. der Fertigstellung – von einer Zulage in Höhe von 1 % (max. 1 250 € im Jahr) der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, zzgl. Baukindergeld von 800 € pro Kind und Jahr.
772
Einkunftsgrenzen 772 Die Eigenheimzulage ist nichts für Dich, wenn Du ein Krösus bist. Ihre Gewährung hängt nämlich von einer Einkunftsgrenze ab: Übersteigen die zusammengerechneten positiven Einkünfte aus dem ersten Jahr der Förderung und dem
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
vorangegangenen Jahr 70 000 € bzw. 140 000 € (Alleinstehende/Verheiratete), geht Dir die Eigenheimzulage durch die Lappen. Für Steuerzahler mit Kindern erhöhen sich die Einkommensgrenzen für jedes Kind um 15 000 € bzw. 30 000 €.
zur Einkommensgrenze Wenn Du die Einkunftsgrenze zu Beginn des achtjährigen Förderzeitraums überschritten hast, solltest Du die Flinte noch nicht ins Korn werfen. Sobald Du nämlich später auch nur einmal darunterrutschst, bekommst Du die Eigenheimzulage bis zum Ende des Förderzeitraums. Und zwar auch dann, wenn Deine Einkünfte in einem späteren Jahr wieder über der Grenze liegen. Für Dich heißt die Devise also, ein einziges Mal unter die Einkunftsgrenze zu kommen. Überleg doch mal, ob Du nicht als Selbständiger Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen kannst oder als Freiberufler einige größere Rechnungen erst später verschickst, um so Einkünfte in andere Jahre zu verlagern. Hier ein Beispiel, wie bei der Einkunftsgrenze gerechnet wird: A ist ledig und hat aufgrund eines im Jahr 2005 gestellten Bauantrags im Oktober 2006 sein Einfamilienhaus fertiggestellt, in das er sofort selbst eingezogen ist. Seine Einkünfte als Arbeitnehmer betragen: Jahr Gesamtbetrag der Einkünfte
2005
2006
2007
2008
40 000 €
31 000 €
38 000 €
55 000 €
71 000 €
69 000 €
93 000 €
Wie Du siehst, war die Grenze für das Jahr 2006 (= Einkünfte der Jahre 2005 und 2006 = 71 000 €) überschritten. Aber schon im nächsten Jahr liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte 2006 und 2007 mit 69 000 € unter 70 000 €. A erhält deshalb ab 2007 die Eigenheimzulage. Dass im nächsten Jahr die Einkünftegrenze wieder überschritten wird, spielt keine Rolle.
2. Wohnraumförderung durch Eigenheimzulage 2.1 Objektbeschränkung – Objektverbrauch 773
Auch bei der Eigenheimzulage konnten die Fiskalknechte nicht die Finger vom 773 unseligen Objektverbrauch – typisch schreckliches Beamtendeutsch! – lassen. Gemeint ist damit, dass Dir Vater Staat nur ein einziges Mal in Deinem Leben
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2. Wohnraumförderung durch Eigenheimzulage
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den Bau oder Erwerb einer von Dir selbst genutzten Wohnung versüßen will. Hast Du also bereits einmal, wenn auch in grauer Vorzeit, Wohnraumförderung nach § 7 b EStG oder § 10 e EStG oder Eigenheimzulage in Anspruch genommen, sollst Du künftig in die Röhre schauen (§ 6 EigZG). Zum Glück gilt dieser Unsinn nicht für Ehegatten. Sie können gerechterweise die Wohneigentumsförderung für zwei Objekte beanspruchen, wobei es nicht darauf ankommt, wer erworben hat: jeder ein Objekt, einer beide Objekte oder jeder einen halben Anteil an beiden Objekten. Allerdings dürfen sie die Eigenheimzulage nicht gleichzeitig für zwei Objekte in Anspruch nehmen, die in räumlichem Zusammenhang stehen, wie sich das Gesetz in § 6 EigZulG ausdrückt. 774
774 Selbstnutzung Eigenheimzulage bekommst Du nur, wenn Du die Wohnung selbst nutzt oder unentgeltlich einem Angehörigen (Kind, Eltern, Großeltern, Enkelkind, Geschwister etc.) überlässt. Unentgeltlich bedeutet, dass Du keinerlei Miete oder Umlagen kassieren darfst. Keine kostenlose Überlassung liegt vor, wenn Du z. B. Deinen Eltern zuvor ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch an der Immobilie eingeräumt hast.
2.2 Wie kommst Du an die Eigenheimzulage? 775
Dein Anspruch auf die Eigenheimzulage entsteht mit dem Zeitpunkt, in dem 775 Du zum ersten Mal Deine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Ab diesem Zeitpunkt kannst Du völlig unabhängig von Deiner Einkommensteuererklärung auf einem besonderen Vordruck, den Du beim Finanzamt bekommst, den Antrag auf Eigenheimzulage stellen. Das Finanzamt setzt aufgrund Deines Antrags sofort die komplette Eigenheimzulage für das Erstjahr und die Folgejahre fest und zahlt die Zulage für das erste Jahr innerhalb eines Monats, nachdem Du den Bescheid erhalten hast, aus.
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776 Was Du über Immobilien als Geldanlage wissen solltest Nach wie vor gilt den Deutschen eine Immobilie als solide und wertbeständige Geldanlage. Besonders vermögende Bundesbürger haben einen Großteil ihrer Mittel Immobilien gesteckt. Nach einer Untersuchung einer deutschen Großbank machen bei größeren Vermögen vermietete Immobilien ca. 60 % aus. Dies haben besonders die staatlichen Anreize nach dem Zweiten Weltkrieg bewirkt. Hinzu kam die nach dem Fall der Mauer prämierte gigantische Fehlleitung von Kapital in Ostimmobilien, die heute zu erheblichem Teil leer stehen. Die Rendite aus vermieteten Immobilien ist indes erbärmlich. Sie beträgt nach Steuern nicht viel mehr als 2 %. Steuerersparnisse aus vermietetem Hausbesitz hast Du erst, wenn die Hauskosten höher sind als die Mieteinnahmen. Dann erklärst Du dem Finanzamt Verluste, die sich steuermindernd auf Dein Ein-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
kommen auswirken. Aber wie kommst Du an hohe Hauskosten, ohne Dich finanziell arg zu strapazieren? Das ist die Frage überhaupt! Nun, einige Möglichkeiten kennst Du schon: ● Abschreibungen ● Schuldzinsenabzug ● Erhaltungsaufwand für vermietete Häuser nach R 21.1 EStR: Austausch von Fenstern, Türen; Umstellung oder Erneuerung der Zentralheizung; Dacheindeckung; Außen- und Treppenhausanstrich; Gartenrenovierung ● nachträgliche Herstellungskosten pro Jahr und Baumaßnahme von nicht mehr als 4 000 € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer).
zur gemischten Nutzung 777
Kosten, die auf das gesamte Haus entfallen, wie Grundsteuer oder Versiche- 777 rungen, sind prozentual nach dem Verhältnis der Wohnflächen Vermietung/Eigennutzung aufzuteilen. Das gilt ebenso für Reparaturen oder Erhaltungsaufwand, die das ganze Haus betreffen (etwa Dachreparatur oder Fassadenanstrich). Reparaturen, die dagegen nur den vermieteten Teil betreffen (z. B. neue Fenster für den Mieter Meier), kannst Du zu 100 % als Werbungskosten abziehen. Im Umkehrschluss ist natürlich das neue Badezimmer in Deiner eigenen Wohnung nicht berücksichtigungsfähig. Ordne Kosten also so weit wie möglich Deinen Mietwohnungen zu, um 100 % abziehen zu können und Deine Steuerlast entscheidend zu mindern. Was Du unbedingt vermeiden solltest: ● eine niedrige Gebäudeabschreibung, z. B. die lineare statt der degressiven, ● umfangreiche Renovierungsarbeiten in den ersten drei Jahren nach Erwerb der Immobilie, die zu den Herstellungskosten gerechnet werden und deshalb nicht gleich abzugsfähig sind (anschaffungsnahe Aufwendungen E Rz 805).
778
Schema zur Berechnung der Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz Mieteinnahmen im Kalenderjahr ● ● ● ● ●
Kaltmieten Umlagen Vermietung von Garagen, Werbeflächen usw. Mietvorauszahlungen Summe der Mieteinnahmen
● Summe der Mieteinnahmen
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..... € ..... € ..... € ..... € ..... €
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> ..... € ..... €
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
Werbungskosten im Kalenderjahr (das sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen) 1. Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge) einschließlich Disagio ..... € 2. Geldbeschaffungskosten (z. B. Notarkosten wegen Grundstücksbelastung) ..... € 3. Grundsteuer, Müllabfuhr, Entwässerung, Wasserversorgung, Hausbeleuchtung usw. ..... € 4. Schornsteinfeger, Hausversicherungen, Heizung, Treppenreinigung usw. ..... € 5. Absetzung für Abnutzung (»Abschreibung des Gebäudes«; berechnet in% von den Anschaffungskosten ohne Grundstücksanteil) ..... € Summe der Werbungskosten ..... € Einkünfte Summe der Mieteinnahmen ./. Summe der Werbungskosten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
495
> ..... € ..... € ..... € ..... €
3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz 3.1 Gebäudeabschreibung 779
Ist Dein Miethaus oder Deine Eigentumswohnung ein Selbstläufer, d. h., halten 779 sich Einnahmen und Ausgaben die Waage, bringt Dir die Abschreibung (AfA) den gewünschten steuerlichen Verlust und damit eine Steuerersparnis. Beispiel Mieteinnahmen einschl. Umlagen ./. Werbungskosten Schuldzinsen, Versicherungen, Steuern und Gebühren, Reparaturen usw. Bleiben Abschreibung z. B. 4% (§ 7 Abs. 5 EStG) von 160 000 € Anschaffungskosten für das Gebäude Verlust aus Vermietung und Verpachtung Steuerersparnis bei 30 %
780
8 000 €
– 7 000 € 1 000 € 6 200 € 5 200 € 1 790 €
780 Gebäudeabschreibung Durch die Abschreibung verteilst Du die Anschaffungskosten für das Gebäude auf dessen Nutzungsdauer. Das ist die Zeit, in der das Gebäude Miete abwerfen wird. Für die Steuer wird aber nicht die tatsächliche Nutzungsdauer von meis-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
tens 100 Jahren zugrunde gelegt, sondern eine wesentlich kürzere fiktive Nutzungsdauer von höchstens 50 Jahren. Unterscheiden musst Du zwischen der linearen Abschreibung mit einem immer gleichbleibenden Prozentsatz (Nr. 1 der folgenden Übersicht) und der degressiven Abschreibung (Nr. 2 und 3). Hier sind die Prozentsätze anfangs höher und verringern sich in Stufen. Außerdem gibt es die erhöhte Abschreibung als besondere Möglichkeit, steuerlich Verluste zu machen (Nr. 4 bis 7). Gebäude 1. Lineare AfA (> Zeile 34 der Anlage V) Baujahr nach dem 31. 12. 1924 50 J. Baujahr vor dem 1. 1. 1925
ND
AfA-Satz
Quelle
50 J. 40 J.
2% 2,50%
§ 7 Abs. 4 § 7 Abs. 4
2. Degressive AfA für Geschäftsgebäude (> Zeile 34 der Anlage V); Gebäude selbst gebaut: Bauantrag bis 31. 12. 1993; ggf. Kaufvertrag bis 31. 12. 1994
50 J.
8 J. 5,00% 6 J. 2,50% 36 J. 1,25%
§ 7 Abs. 5 EStG
3. Degressive AfA für Wohngebäude Gebäude selbst gebaut – Bauantrag/Kaufvertrag zwischen 28. 2. 89 und 31. 12. 1995 – Bauantrag/Kaufvertrag zwischen 1. 1. 1996 und 31. 12. 2003
40 J.
§ 7 Abs. 5 Nr. 3 a EStG
– Bauantrag/Kaufvertrag zwischen 1. 1. 2004 und 31. 12. 2005
50 J.
4 J. 7,00% 6 J. 5,00% 6 J. 2,00% 24 J. 1,25% 8 J. 5% 6 J. 2,5% 36 J. 1,25% 10 J. 4% 8 J. 2,5% 32 J. 1,25%
50 J.
§ 7 Abs. 5 Nr. 3 b EStG § 7 Abs. 5 Nr. 3 c EStG
4. Erhöhte AfA (> Zeile 38 der Anlage V) Ausbauten, Mindestgröße 23 m2, Bauantrag nach dem 2. 10. 1989, fertig bis 31. 12. 1995, keine öffentl. Mittel
50 J.
5 J. 20% von höchst. 60 000 DM Rest wie 1.
§ 7 c EStG
5. Erhöhte AfA (> Zeile 38 der Anlage V) Sanierung in städtebaulichen Entwicklungsbereichen – Bauantrag/Einreichung von Bauunterlagen nach dem 31. 12. 2003
10 J.
10 J. 10%
§ 7 h EStG
12 J.
8 J. 9% 4 J. 7%
6. Erhöhte AfA (> Zeile 38 der Anlage V) Sanierung bei Baudenkmälern – Bauantrag/Einreichung von Bauunterlagen nach dem 31. 12. 2003
10 J.
10 J. 10%
12 J.
8 J. 9% 4 J. 7%
Gebäude
ND
7. Degressive AfA (> Zeile 35 der Anlage V) 50 J. Neubauten, Bauantrag nach dem 28. 2. 1989, fertig bis 31. 12. 1995, keine öffentl. Mittel, Vermietung an Sozialmieter gegen Höchstmiete, die je nach Bundesland nach Miete-VO, Mindestgröße der Wohnung 25 m2
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AfA-Satz 5 J. 10% 5 J. 7% 30 J. 3,5% vom Restwert
§ 7 i EStG
Quelle § 7 k EStG
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz Gebäude
ND
8. Sonderabschreibung im Beitrittsge1. bis biet 5. J. – Investitionen, Anzahlungen, Teilherstellungskosten nach dem 31. 12. 1996, aber vor dem 1. 1. 1999 bezahlt oder abgeschlossen – Investitionen nach 31. 12. 1998 – Nutzung zu Wohnzwecken mind. 5 J. – Nutzung zu Wohnzwecken unter 5 J.
AfA-Satz
497 Quelle §§ 3, 4 FördG
insgesamt 40% insg. 25% insg. 20%
Ein Beispiel zur linearen Abschreibung nach Nr. 1: Du hast im Juli 2007 ein Miethaus, Bj. 1955, für 400 000 € gekauft. Die Abschreibung beträgt: Anschaffungskosten 400 000 € ./. Anteil Grund und Boden 20 % – 80 000 € Gebäudeanteil 320 000 € Jahresabschreibung 2 % Abschreibung für 2005 6/12
6 400 € 3 200 €
Hast Du von Deinen Eltern ein Haus geerbt, schreibst Du weiterhin so ab, wie Deine Eltern abgeschrieben haben.
3.2 Herstellungskosten – Anschaffungskosten – laufende Hauskosten 781
781 Wie sieht es mit der Abzugsfähigkeit aus? Grundsätzlich vorab: ● Die Anschaffungskosten für Grund und Boden sind nicht abzugsfähig. ● Die Herstellungs- und Anschaffungskosten für das Gebäude sind nur über die Abschreibung abzugsfähig. ● Die laufenden Hauskosten sind im Jahr der Bezahlung voll abzugsfähig. Anschaffungskosten von Grund und Boden sind alle Aufwendungen, um das Eigentum an Grund und Boden zu erwerben. Dazu gehören auch die Nebenerwerbskosten wie Grunderwerbsteuer, Notariats-, Makler- und Grundbuchkosten, desgleichen Abbruchkosten und Straßenanliegerbeiträge.
782
Zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören alle Aufwendungen, die er- 782 forderlich waren, um das Gebäude zu errichten und nutzbar zu machen, also alle Handwerkerrechnungen, das Architektenhonorar, öffentliche Gebühren für Baugenehmigung usw. Dazu zählen auch Deine persönlichen Ausgaben wie Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und die Kosten fürs Richtfest.
783
Zu den Anschaffungskosten des Gebäudes gehören alle Aufwendungen, die er- 783 forderlich waren, um das Eigentum an dem Gebäude zu erlangen. Dazu gehö-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
ren auch die Nebenerwerbskosten wie Grunderwerbsteuer, Notariats-, Maklerund Grundbuchkosten. Sind in den Anschaffungskosten auch welche für Grund und Boden enthalten, muss aufgeteilt werden, und zwar ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten. Nur der Gebäudeanteil kann abgeschrieben werden, alle anderen Aufwendungen gehören zu den laufenden Hauskosten, die sofort und in voller Höhe abzugsfähig sind. Doch aufgepasst: Das Finanzamt geht mehr und mehr dazu über, Grund und Boden nachqm-Preisen laut Bodenrichtwert anzusetzen. Diese Restwertmethode kann bei großen Grundstücken dazu führen, dass mehr als die Hälfte des Kaufpreises auf Grund und Boden entfällt und somit nicht der Abschreibung unterliegt.
Mach dem Finanzamt klar, dass der Grund-und-Boden-Preis lt. Richtwertkarte nicht bindend ist; tatsächlich ist Dein Häuschen aufgrund Größe und Ausstattung wesentlich mehr wert als nach dieser unlogischen Rechenoperation. Zudem verliert der Boden durch Bebauung und Übergröße an Wert. Eigentlich zutreffend ist die Aufteilung im Verhältnis der Verkehrswerte von Grundstück und Gebäude. Einen Hinweis auf Deine Ausführung kann bereits eine entsprechende Angabe im Kaufvertrag geben, wenn Du und der Käufer die Aufteilung des Kaufpreises genau beziffern. 784
Zu den laufenden Hauskosten gehören alle Aufwendungen, die nicht Anschaf- 784 fungs- oder Herstellungskosten sind und mit dem Grundstück in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Dazu gehören etwa die Finanzierungskosten. Sie sind natürlich in voller Höhe abzugsfähig, und zwar im Jahr der Bezahlung. Zu den Finanzierungskosten wiederum gehören die Geldbeschaffungskosten. Wenn Dich die Wörter irritieren, merke Dir einfach Folgendes: Zu den Finanzierungskosten gehören alle Kosten, die nur deshalb angefallen sind, weil Du nicht über ein so hohes Bankkonto verfügst, dass Du alle Anschaffungs- und Herstellungskosten aus Eigenmitteln bezahlen kannst.
785
Merke zum Disagio (Unterschied zwischen dem Nennbetrag eines Hausdarle- 785 hens und dem Auszahlungsbetrag): Das Disagio ist im Jahr der Auszahlung des Darlehens abzugsfähig. Wird das Darlehen – nach Baufortschritt – in Raten ausbezahlt, entsteht das Disagio anteilig und ist entsprechend anteilig im Jahr der Ratenauszahlung abzugsfähig.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
786
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Maklergebühren sind ja bekanntlich Teil der Anschaffungskosten und deshalb 786 nicht sofort abzugsfähig. Wenn der Makler allerdings bei der Finanzierung des Grundstückserwerbs behilflich war, kann er seine Rechnung in reine Maklergebühren und in Gebühren für Finanzierungsberatung aufteilen. Einige Dich vorher mit ihm, dass Du z. B. 2 % für die Vermittlung des Grundstücks und 1 % für die Finanzierungsberatung zahlst. So muss es im Auftrag und auch im Kaufvertrag stehen. Die Gebühren für die Finanzierungsberatung sind dann als Geldbeschaffungskosten im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Deine Grunderwerbsteuer mindert sich, wenn Du mit dem Grundstück Einrichtungsgegenstände erwirbst, z. B. eine Kücheneinrichtung oder Einbaumöbel. Ziehe vom Kaufpreis dafür 30 000 € ab, und Du sparst 600 € Grunderwerbsteuer. Auch hier sollten die Gegenstände im Kaufvertrag aufgeführt werden – natürlich nur, wenn es zutrifft.
Wie man die Herstellungskosten höher als gewöhnlich ansetzt 787
Du sitzt über der Aufstellung Deiner Herstellungskosten, die Du dem Finanz- 787 amt als Grundlage für die Berechnung der Abschreibung einreichen willst, und wunderst Dich über die niedrige Summe. Dann fällt Dir ein, dass Du Deinen Freunden, die beim Bau mitgeholfen haben, ein paar Scheine in die Hand gedrückt hast. Außerdem hast Du etliche Kasten Bier und viele kleine Fläschchen Whisky spendiert, damit der Bau etwas schneller vorwärtsging . . . Und Deinem Vater, der tüchtig mitgeholfen hat, hast Du als Dankeschön einen neuen Fernseher gekauft. Außer über den Kauf des Fernsehers hast Du allerdings keine Belege! Kein Grund, dem Finanzamt all die Steuerersparnis zu schenken. Geh zu Deinen Freunden und lass Dir nachträglich Quittungen ausstellen (Freundes- oder Nachbarschaftshilfe hat nichts mit Schwarzarbeit zu tun!). Freunde, die Dir in der Not geholfen haben, erhielten 1 200 € Der Fernseher für Deinen Vater kostete 870 € Auf die 2 070 € entfallen für die ersten Jahre an die 250 € Steuerersparnis. Und den Aufwand für die Getränke, mit denen Du die Arbeiter bei Laune gehalten hast, packst Du hinzu.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen Bauen ist süßes Armmachen. (Alter Spruch)
für Helfer am Bau Bei den meisten Rentnern dürfte sich selbst eine höhere Nebeneinnahme nicht negativ auswirken, da sie in der Regel mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen. Bei Freunden und Verwandten, die lediglich Arbeitnehmereinkünfte haben, ergibt sich aufgrund des sog. Härteausgleichs keine Steuerzahlung, da hier bis zu 410 € steuerfrei bleiben. Das allerdings nur, wenn sie nicht selbst Verluste, z. B. aus der Vermietung einer Immobilie, abziehen wollen.
Wie Du dem Finanzamt in die Parade fährst, wenn es Geld von Dir verlangt 788
789
Du hast gebaut, treu und brav die Baukosten dem Finanzamt eingereicht und 788 erhältst wie aus unbewölktem Himmel einen Bescheid, in dem es heißt: . . . die von Ihnen geltend gemachten Baukosten konnten nicht in voller Höhe anerkannt werden und wurden gekürzt um 1. die Vergütungen an Ihre Bekannten, die als Nichtunternehmer Ihnen handwerkliche Arbeiten geleistet haben 2 000 € 2. den Betrag, der für drei Schränke in den Schreinerarbeiten des Handwerksmeisters enthalten ist, mit 1 600 € 3. Kosten der Getränke für die Bauarbeiter zum Aufrechterhalten ihrer Arbeitslust 250 € 4. den Betrag für die Einfriedung (Zaun) 820 € 5. Kosten einer Einbauküche 2 750 € 6. Aufwand für Teppichböden 2 900 € 10 320 € Du wirst dem Finanzamt Folgendes schreiben: 789 Zu 1. Arbeitnehmertätigkeit ». . . kann ich leider Ihre Kürzungen nicht akzeptieren. Die bei mir beschäftigten Personen waren völlig selbständig und keineswegs meinen Weisungen unterworfen. Wie wäre mir dies auch möglich, da ich vom Handwerk nichts verstehe. Die Zeit ihrer Arbeit bestimmten sie ebenfalls völlig von sich aus bzw. arbeite-
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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ten je nachdem, wie es ihre Zeit erlaubte. Als Beweis dafür dienen die von ihnen ausgestellten Quittungen, denen zu entnehmen ist, dass sie eine pauschale Tätigkeitsvergütung und keinen Lohn erhalten haben. Der BFH sagt im Übrigen dazu: ‹Gegen die Unselbständigkeit spricht es, wenn jemand die übernommene Arbeit auch durch eine andere Person, z. B. einen Familienangehörigen, leisten lassen kann; denn ein Arbeitnehmer muss in der Regel persönlich tätig werden‹ (Urteile des Bundesfinanzhofs V 86/55 U v. 12. 1. 1956, BStBl 1956 III S. 119, Slg. Bd. 62, S. 322, VI 72/58 v. 3. 7. 1959, VI 186/58 U v. 11. 3. 1960, BStBl 1960 III S. 215, Slg. Bd. 70, S. 578, BFH v. 24. 11. 1961 – VI 183/59 S – (BStBl 1962 III 37)! Das ist durch die Vielzahl meiner kurzfristigen Helfer eindeutig bestätigt. Und selbst wenn die Zeiteinteilung mit mir abgesprochen war – ich konnte meine Helfer nie zwingen, zu diesen Zeiten tatsächlich zu erscheinen. Auch hatten sie, wie es bei Arbeitnehmern üblich wäre, keinen bezahlten Urlaubsanspruch.« 790
Weise das Finanzamt darüber hinaus darauf hin, dass es sich um keine beruf- 790 liche Tätigkeit Deiner Freunde und Verwandten handelte, sondern um einen reinen Freundschaftsdienst, so dass weder das Kriterium der Schwarzarbeit noch das der Scheinselbständigkeit erfüllt ist und weder Steuer- noch Sozialversicherungszahlungen zu leisten sind. Seit Jahrzehnten ist es verschiedenen Finanzern ein Dorn im Auge, dass sie hier klein beigeben müssen. Immer wieder haben sie diese Sache an die Gerichte getrieben, hoffend, endlich grünes Licht zur Besteuerung der sich ein Zubrot Verdienenden zu bekommen. Die Tendenz scheint dahin zu gehen, dass Gesellen oder Poliere des Bau- und Baunebengewerbes nicht, Hilfsarbeiter dagegen sehr wohl als Arbeitnehmer des Bauherrn angesehen werden. Beschäftige also vorsorglich nur Facharbeiter, die dann wie Selbständige behandelt werden können.
791
791 Zu 2. Gebäudebestandteile »Auch zu Punkt 2 muss ich Ihnen widersprechen. Wenn es sich bei den Einbauschränken auch nicht um direkten Bauaufwand handelt, so sind sie mit dem Gebäude doch fest verbunden und deshalb als zugehörig zu betrachten. Für fest mit wesentlichen Gebäudeteilen zusammenhängende Schränke, die nicht mehr aus dem Zimmer herauszunehmen sind, ohne dabei die Wände zu beschädigen, ist allein deshalb schon Abschreibungsfreiheit gegeben, weil sie zu Gebäudeteilen geworden sind wie die Holzlatten am Dachstuhl. Beachten Sie bitte diesbezüglich H 6.4 EStH. Nicht absetzbar wäre etwa eine Schranktrennwand, die mehr die Funktion einer Wohnungseinrichtung erfüllt.«
792
792 Zu 3. Richtfest »Was den fehlenden Nachweis über die Getränke betrifft, die ich im Lauf der Bauzeit für die Bauarbeiter ausgeben musste, ist Folgendes zu sagen: Nach der allgemeinen Lebenserfahrung (ein Begriff, den Sie ja selbst so gern und oft anführen, wenn es darum geht, etwas abzulehnen) ist ein Betrag von 250 € eher zu niedrig als zu hoch für das Trinkvermögen von Bauarbeitern zu erachten.«
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
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793 Zu 4. Einfriedung »Auch die Aufwendungen für die Einfriedung gehören im Zweifelsfall zu den Herstellungskosten (H 6.4 EStH).«
794
794 Zu 5. Einbauküche »Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Kosten einer Einbauküche zum Gebäude gehören, soweit sie auf Spüle und Herd entfallen (Urt. v. 13. 3. 1990 – BStBl 1990 II S. 574). Das gelte auch für eingebaute Schrankwände, wenn diese Küche und Esszimmer voneinander trennten . . .«
795
795 Zu 6. Bodenbelag »Hinsichtlich des Teppichbodens weise ich darauf hin, dass er auf Estrich verlegt und zudem mit dem Untergrund fest verbunden wurde.«
796
Und nicht vergessen: Prozesskosten, die Dir entstehen, weil Du den Bauunter- 796 nehmer wegen Baumängel verklagst, gehören genauso wie die Kosten zur Mängelbeseitigung zu den Herstellungskosten (BFH-Urteil v. 1. 12. 1987 – BStBl 1988 II S. 431). Außerdem setzt Du an: geschenkte Baumaterialien zum Marktpreis und die Anschaffungskosten für Geräte und Maschinen, die Du für den Bau benötigt hast: Mischer, Bohrmaschine, Stichsäge, Flex, kleinere Werkzeuge. Wenn der Bau steht, wandert alles, was noch brauchbar ist, ganz legal in Deinen Hobbykeller.
Mach die Kosten für einen nicht zustande gekommenen Hauskauf oder Hausbau geltend! 797
Es kommt doch immer wieder vor, gerade wenn Du mit unseren Baubehinde- 797 rungsbehörden zu tun hast: Pläne oder Voranfragen wurden nicht genehmigt. Du hast Bodenproben machen, Vermessungspläne erstellen lassen. Eine Anzahlung ist verloren, weil der Empfänger Konkurs gemacht hat, oder es sind mehrfach Kosten für die Bauplanung angefallen. Diese Planungskosten sind sofort abzugsfähige Werbungskosten, da die Planung nicht ausgeführt wurde (BFH-Urt. v. 4. 6. 1991 – BStBl 1991 II S. 761). Aber: Längst nicht alle Planungskosten gehören zu den später anfallenden Herstellungskosten des Hauses. Sieht das Haus nachher wesentlich anders aus als ursprünglich gedacht und konnten nicht einmal Teile der ersten Planung für die zweite genutzt werden, sind derartige Kosten keine Herstellungskosten, die später nur kleckerweise auf lange Zeit verteilt als Abschreibung abzusetzen sind, sondern sofort absetzbare Werbungskosten (FG Niedersachsen v. 14. 1. 1982 – EFG 1982 S. 460).
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Setz Abrisskosten von der Steuer ab!
798
Hast Du ein Grundstück mit Haus gekauft oder einem Erbbauberechtigten für 798 sein Erbbaurecht eine Abstandszahlung geleistet, sind die Abstandszahlung und die Abrisskosten Herstellungskosten des neuen Gebäudes, das Du baust (BFH v. 13. 12. 2005 – IX R 24/03).
3.3 Sonstiges zu den Werbungskosten
799
wenn Du Wohnungen verbilligt an Angehörige vermietest. Achte unbedingt 799 darauf, dass die vereinbarte Warmmiete inkl. Nebenkosten mindestens 56 % der ortsüblichen Miete inkl. umlagefähige Nebenkosten beträgt. Liegst Du unter dieser Grenze, kürzen Dir die Fiskalritter gnadenlos Deine Werbungs-kosten. Beispiel Du hast eine 80-m2-Wohnung an Deinen Bruder vermietet. Da er finanziell nicht gerade auf Rosen gebettet ist, zahlt er gerade mal 200 € Warmmiete im Monat. Auf dem freien Markt würde die Wohnung 500 € kosten. Da Deine Wohnung also lediglich zu 40 % entgeltlich vermietet ist, sind auch Werbungskosten nur zu 40 % abzugsfähig (§ 21 Abs. 2 EStG). Kürzung Deiner Werbungskosten: Angenommene Kosten: 200 € mtl. 12 Monate = 2 400 €, davon abzugsfähig 40 % = 960 €. 1 440 € fallen unter den Tisch. Selbst wenn die Miete über 56 %, aber unter 75 % der Marktmiete angesetzt ist, kann es heikel werden, denn der Fiskus will Dir mit Unterstützung des BFH vom 24. 1. 2003 – II R 5/00 die Werbungskosten immer dann kürzen, wenn aus Deiner Vermietung auf Dauer kein Gewinn zu erwarten ist. Mach dem Finanzamt also klar, dass Du wegen günstiger Finanzierung, geringer Reparaturen usw. unter dem Strich trotz billiger Vermietung ein Plus machen wirst. Reich dem Finanzamt dazu eine auf die nächsten 30 Jahre hochgerechnete Überschussprognose ein. Fällt diese positiv aus, unterbleibt die Kürzung der Werbungskosten. Vgl. E Rz 847.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Keine Kürzung bei leerstehenden Wohnungen 800
Steht eine Deiner Mietwohnungen leer? Sei auf der Hut, denn schon spitzt der 800 Ritter von Fiskalia seinen Rotstift und will Deinen Werbungskosten ans Leder, weil er argwöhnt, Du wolltest die Wohnung nicht mehr vermieten, sondern verkaufen. Aber Du weißt Dich zu wehren. Treibe ihm die Streichgelüste aus, indem Du wie folgt argumentierst: »Von einem Leerstand der Wohnung kann keine Rede sein. Die Wohnung ist lediglich infolge eines überraschenden Mieterwechsels vorübergehend nicht vermietet. Die Absicht, mit der Wohnung weiterhin Mieteinkünfte zu erzielen, besteht nach wie vor. Sehen Sie dazu die beigefügten Anzeigen im Immobilienteil der Hintertupfinger Rundschau.« Bei einem solchermaßen begründeten Leerstand behältst Du den ungekürzten Werbungskostenabzug.
801
801 Was Du grundsätzlich absetzen kannst ● sämtliche Schuldzinsen, Disagio etc. ● Erbbauzinsen ● Abschreibungen ● erhöhte Abschreibungen ● Sonderabschreibungen, z. B. nach dem Fördergebietsgesetz ● Geldbeschaffungskosten, Schätzgebühren, Notar- und Gerichtskosten ● Ertragsanteil von Renten ● Reparaturkosten ● Instandhaltungs-, Modernisierungskosten ● Strom, Gas, Wasser ● Heizkosten ● Grundbesitzabgaben wie Müllabfuhr- und Abwassergebühren ● Hausversicherungen ● Hausverwaltung etc. Viele Finanzämter setzen sich neuerdings Veranlagungsschwerpunkte, d. h. auf gut Deutsch, bestimmte Bereiche in Deiner Steuererklärung werden besonders kleinlich geprüft. Womöglich ausgerechnet Deine Vermietungseinkünfte. Dann hacken die Finanzbehörden auf den Umlagen herum, wollen genau wissen, was der Mieter gezahlt hat und ob diese Beträge mit Deinen Kosten übereinstimmen. Damit ist das bisher allseits praktizierte Nettoverfahren – nämlich einerseits die Umlagen nicht als Einnahme anzusetzen und im Gegenzug dafür die
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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umlagefähigen Kosten nicht abzusetzen – hinfällig. Und so etwas wird einem dann auch noch hochtrabend als Steuervereinfachung verkauft. Da kann ich doch wirklich nur noch müde lächeln. Insbesondere wird das Auge des Fiskus auf Deiner Finanzierung und den zugehörigen Schuldzinsen ruhen. Achte also darauf, dass sich bei nachträglichen Darlehen der konkrete Zusammenhang mit der Modernisierung oder Renovierung herstellen lässt.
zu Schuldzinsen 802
Zu der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen hat der BFH sich endlich positiv im 802 Sinn des Steuerzahlers geäußert: Wenn Du und Dein Ehegatte aus einem Topf wirtschaften und einer von Euch ein Haus kauft, Ihr das Darlehen auf Wunsch der Bank aber gemeinsam aufnehmt, sind die Schuldzinsen in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Eigentümerehegatten abziehbar. Vorsicht: Der Eigentümer muss zumindest an dem Darlehen beteiligt sein! Denn der BFH sagt auch: Nimmt ein Ehegatte allein ein Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes auf, das dem anderen Ehegatten gehört, sind die Schuldzinsen nicht abziehbar. Doch ich weiß einen Ausweg für Euch: Zeigt dem Finanzamt, dass der Eigentümerehegatte die Schuldzinsen aus eigenen Mitteln bezahlt hat, dann muss es den Werbungskostenabzug zulassen (Anschluss an die Beschlüsse des Großen Senats des BFH v. 23. 8. 1999 GrS 1/97, BFHE 189, 151, BStBl II 1999, 778, und v. 23. 8. 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999,782).
3.4 Was Du als Vermieter unbedingt über die Hausmodernisierung wissen musst 803
Führst Du als Vermieter bauliche Änderungen durch, kannst Du unter be- 803 stimmten Umständen eine höhere Miete fordern. Zwar kannst Du nach der allgemeinen Regelung nach Modernisierungsmaßnahmen ohnehin eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete fordern, weil der Wohnwert höher geworden ist. Ein solche Mieterhöhung reicht aber nicht immer aus, die Modernisierungskosten zu decken. Deshalb wurde eine besondere Regelung getroffen, die zu höheren Mieten als der ortsüblichen Vergleichsmiete führen kann. Voraussetzung ist, dass die baulichen Änderungen den Gebrauchswert der Wohnung nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, so
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
z. B. durch Umstellung auf Erdgas oder durch Wärmedämmungsmaßnahmen wie den Einbau von Doppelglasfenstern. Für die Durchführung einer derartigen Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme hat der Gesetzgeber im Interesse von Mieter und Vermieter Vorschriften erlassen, die bestimmte Regelungen vorsehen, so die § § 541 a und b BGB, § 3 Miethöhe G. Danach hat der Vermieter dem Mieter zwei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses mitzuteilen. Die Mieterhöhung darf jährlich bis zu 11 % der angefallenen Kosten betragen, die indessen um die Reparaturersparnis zu mindern sind. Diese wird mit ca. 10 bis 20 % der Kosten für die Sanierung anzusetzen sein. Da es schwierig ist, bei mehreren Wohnungen die Baukosten angemessen aufzuteilen, sollten gleich bei Auftragserteilung getrennte Rechnungen für jede Wohnung verlangt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme hast Du als Vermieter eine entsprechende Erklärung über die Mieterhöhung abzugeben. Die Erklärung hat die Wirkung, dass vom Ersten des auf die Erklärung folgenden Monats an die erhöhte Miete an die Stelle der bisherigen tritt.
Sei gescheit und mach Dein Haus wertvoller!
804
Dir ist es möglich, 11 % der »reinen Modernisierungskosten« jährlich als Miet- 804 erhöhung auf den Mieter abzuwälzen. Das heißt, dass Du in neun Jahren Deine Auslagen hereinholst. Zudem sind die Aufwendungen bei Häusern, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden, allgemein als Erhaltungsaufwand sofort steuerlich absetzbar. Der BFH entschied da zum Glück endlich großzügig. Zum Erhaltungsaufwand gehören die Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung. Diese Aufwendungen werden im Allgemeinen durch die gewöhnliche Nutzung des Grundstücks veranlasst. Als Beispiele seien genannt Dachreparaturen, Treppenhausrenovierung, Außenanstrich, Reparatur der Heizungsanlage. Auch Aufwendungen für die Erneuerung von bereits in den Herstellungskosten des Gebäudes enthaltenen Teilen oder Anlagen sind regelmäßig abzugsfähiger Erhaltungsaufwand, z. B. Austausch von Fenstern (Holz- gegen Aluminiumrahmen, Einfach- gegen Doppelglas), Ersatz von mit Kohle beheizten Einzelöfen durch Elektrospeicheröfen, Einbau einer Zentralanstelle einer Einzelofenheizung, Anschluss einer Zentralheizung an eine Fernwärmeversorgung, Einbau messtechnischer Anlagen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten, Umdeckung des Daches. Herstellungsaufwand kann sich nur über die Abschreibung steuerlich auswirken. Der Abschreibungssatz beträgt bekanntlich im Allgemeinen 2 % jährlich. Be-
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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trägt der Herstellungsaufwand pro Baumaßnahme im Kalenderjahr nicht mehr als 4 000 € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), kann er sofort als Erhaltungsaufwand abgeschrieben werden (R 21.1 Abs. 1 S. 2 EStR).
für die Modernisierung 805
Achte darauf, dass Dein Reparaturaufwand in den ersten drei Jahren seit 805 Hauserwerb nicht zu hoch wird. Übersteigen Deine Reparatur- und Modernisierungskosten 15 % des Gebäudekaufpreises, kannst Du die Kosten nicht mehr sofort als Werbungskosten in voller Höhe bei Deinen Vermietungseinkünften absetzen. Der Fiskus bezeichnet Deine Kosten dann vielmehr als anschaffungsnahen Herstellungsaufwand, der auf die gesamte Lebensdauer des Gebäudes (meist 50 Jahre) verteilt wird und nur mit 2 % pro Jahr abgeschrieben werden darf. Dabei springt natürlich nur eine erheblich geringere Steuerermäßigung heraus. Diese fiskalischen Anweisungen enthält § 6 Abs. 1 a EStG. Verteile daher die Kosten geschickt, indem Du mit einem Teil der Renovierung wartest, bis der Dreijahreszeitraum abgelaufen ist. Die danach anfallenden Kosten werden nämlich zum einen nicht in die 15 %-Grenze eingerechnet und sind zum anderen auf jeden Fall sofort in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig.
Hast Du größere Ausgaben, kannst Du die in einem Jahr angefallenen Erhaltungs- und Reparaturkosten gleichmäßig auf zwei bis fünf Jahre verteilt abziehen (§ 82 b EStG). So hast Du auch in den kommenden Jahren noch etwas von der Steuerermäßigung. Von der Verteilung solltest Du vor allem dann Gebrauch machen, wenn Dein Einkommen im Reparaturjahr niedrig ist und Du in Zukunft mit einem höheren Einkommen rechnest, z. B., weil Dein Ehepartner wieder zu arbeiten anfängt, Du eine besser dotierte Stelle bekommst oder Du in den nächsten Jahren schlicht weniger von der Steuer wirst absetzen können. Also: Schluss mit dem Geklecker an Reparaturaufwand! Überlege, ob Du stattdessen nicht bald fällige Instandsetzungsarbeiten als Modernisierung bezeichnen kannst (Kombination von Mieterhöhung und Steuerersparnis). Mach Dir mal Gedanken, was da so alles an Kosten anfällt, z. B:
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Sei als Hausbesitzer auch in Kleinigkeiten wachsam! 806
Die meisten Besitzer eines Mietshauses machen nur deshalb nicht alles an 806 Hauskosten geltend, weil es im Formular des Finanzamts (Einkünfte aus Vermietung) einfach keine Ausfüllspalten gibt bzw. entsprechende Hinweise fehlen. Lass Dir daher auf die Sprünge helfen, wie Du schnell an die 200 € verdienst, indem Du, etwa unter der Aufstellung für die Reparaturen, Folgendes angibst: 12 zwecks Hauskontrolle à 10 km = 6 zwecks Besprechung im Zusammenhang mit dem Haus à 10 km = 6 Fahrten zu Mietern zum Abholen der Miete bei Schlechtzahlern à 10 km = 20 Fahrten mit Neumietern zum Besichtigen der Wohnungen à 10 km = 2 Fahrten bei Auszug von Altmietern zur Abnahme der Wohnung à 10 km = Es sind 460 km mit 0,30 € Fahrtkosten abzurechnen, das ergibt einen Betrag von Hinzu kommen: Kosten für Bohrmaschine und Werkzeug zur Eigenausführung von Reparaturen in den Mieträumen, da ich auf Handwerker zu lange warten muss Telefonkosten, anteilig 10 % der Gesamtkosten von 720 € Porto für ca. 50 Briefe Schreibmaterial Präsente an Müllfahrer Trinkgelder an Handwerker bzw. Angestellte Streusalz im Winter, Schneeschaufel Gesamtkosten Steuerersparnis bei 30 % Spitzenbelastung: ca. 206 €
120 km 60 km 60 km 200 km 20 km 138 €
350 € 72 € 30 € 15 € 25 € 25 € 30 € 685 €
Was die Reisekosten zwecks Anschaffung eines Hauses betrifft, so stellen Fahrten zu nicht erworbenen Gebäuden sofort abziehbare Kosten bei den Vermietungseinkünften dar. Fahrtkosten zum erworbenen Gebäude zählen zu den Anschaffungskosten. Immer aber gilt: Ohne Beweise läuft gar nichts! Also: Alle Nachweise (Tankquittungen, Bewirtungsbelege, Zeitungsinserat über das Haus etc.) penibel auf-
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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bewahren – es ist bares Geld wert! Daran kommt kein Beamter vorbei. Ohne Nachweis aber verlierst Du Dein Recht.
Drück mit einem Vorschuss die Steuerlast! 807
Zum Jahresende überlegen viele, wie sie noch schnell die Steuerlast für das lau- 807 fende Jahr mindern können. Als Mietshausbesitzer hast Du die Möglichkeit, noch schnell größere Aufwendungen für Reparaturen zum Erhalt Deines Hauses auszugeben, etwa das Dach zu erneuern oder eine bessere Zentralheizung einbauen zu lassen. Schwierig ist aber, einen Handwerker zu finden, der eine größere Erhaltungsmaßnahme noch bis zum Jahresende ausführen kann. Wie wär‘s, wenn Du dem Handwerker zumindest den Auftrag für die Reparatur erteilst und ihm vor Jahresende einen Vorschuss von 10 000 € zahlst? Wenn Du ihn nicht so gut kennst, solltest Du aber vorher Referenzen einholen. Der Vorschuss drückt Deine Steuerlast für das laufende Jahr von angenommen 40 % um 4 000 €. Kommt das Finanzamt später mit dem Paragraphen für Missbrauch angetanzt (§ 42 AO), kannst Du sagen: Du hättest Dich nur der Technik des § 11 EStG bedient. Der sieht diese Möglichkeit ganz legal vor.
808
Ist Dein Grundbesitz umfangreich, wirst Du ihn nicht ohne eigenes Büro ord- 808 nungsgemäß verwalten können. Die Kosten dafür sind aber nur noch unter engen Voraussetzungen als Werbungskosten absetzbar. Befindet sich das Büro in Deinem eigenen Haus, gelten die allgemeinen Grundsätze für »häusliche Arbeitszimmer«. Dazu mehr unter E Rz 255 ff. Wenn Du also z. B. nur von Deinem vermieteten Grundbesitz lebst und Deine gesamten Arbeiten rund um die Immobilien im Büro (Arbeitszimmer) erledigst, ist dieses der Mittelpunkt Deiner Erwerbstätigkeiten und Du setzt die gesamten Bürokosten als Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften ab. Schaff Dir ein Mehrfamilienhaus an – und Du hängst Dein Lebensglück an den Nagel. (Chinesisches Sprichwort)
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Drück vorbeugende Gesundheitskosten dem Finanzamt aufs Auge! 809
Die Kosten einer Asbestsanierung des Dachs in Deinem Einfamilienhaus 809 kannst Du als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Gefährlichkeit des Asbests ist bekannt. Du als Familienoberhaupt kannst Dich dieser potenziellen Gefahrenquelle gegenüber nicht blind stellen. Du bist nicht verpflichtet abzuwarten, bis eine konkrete Lebensgefährdung eingetreten und nachgewiesen ist. Also: Lass den Dreck rausreißen und das Finanzamt mitzahlen! Gleiches gilt für Holz in Innenräumen, das z. B. mit Formaldehyd imprägniert ist!
Für alle, die eine vermietete Immobilie ihr Eigen nennen 810
Besitzt Du eine Mietimmobilie, gehört dazu sicher auch ein Garten, der ge- 810 pflegt, oder eine Rasenfläche, die gemäht sein will. Beauftrage in Zukunft Deine Kinder damit und zahle ihnen 4 € die Stunde. Jede Woche zehn Stunden Arbeit, das macht 40 €, für die Zeit von Mai bis Oktober: 26 Wochen à 40 € = 1 040 €, die Du unter die Werbungskosten aus Vermietung einreihst. Steuerersparnis ca. 300 €. Wie? Natürlich musst Du alles richtig eingefädelt haben, vgl. dazu E Rz 749 ff. Wenn sich das Finanzamt mit dem Hinweis sperrt, die Mithilfe des Kindes erfolge auf familienrechtlicher Basis und sei deshalb steuerlich nicht als Arbeitsverhältnis anzuerkennen, hilf mit einem kleinen Hinweis auf das Urteil des FG Köln vom 19. 3. 1981 (EFG 1982 S. 124) nach. Für das Finanzgericht war ausschlaggebend, dass im Urteilsfall das Kind schon die Anlagen des vom Steuerzahler selbst genutzten Einfamilienhauses unentgeltlich in Ordnung hielt. Damit war nach Meinung der Kölner Richter die Mitarbeitspflicht des Kindes auf familienrechtlicher Basis ausreichend erfüllt. Dass sich der Sohn auch um das in Rede stehende weitere Grundstück der Eltern kümmerte, das zudem am anderen Ende der Stadt lag, ging deutlich über den Rahmen der Mithilfe im Haushalt der Eltern hinaus. Hinzu kam, dass das Grundstück recht groß war und daher erheblicher Wartung und Pflege bedurfte. Sicher hat dem Steuerzahler bei seinr Argumentation auch geholfen, dass er vor seinem Sohn eine fremde Hilfskraft zu denselben Konditionen für die Arbeiten beschäftigt hatte.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Wenn Dein Kind den Garten in einem Haus pflegt, in dem neben anderen Mietern Du auch selbst wohnst, wird das sicher nicht immer so reibungslos vonstatten gehen. Einen Versuch ist das Ganze aber auf jeden Fall Wert.
Doch aufgepasst: Sofern Du Deine Kinder nicht lediglich als Aushilfe (d. h. weniger als 50 Arbeitstage oder zwei Monate) beschäftigst, fallen für Dich in der Regel zusätzlich 28 % Sozialversicherung an. Die musst Du an die Krankenkasse abführen. Schwacher Trost: Selbstverständlich sind das für Dich Werbungskosten aus Vermietung. Erkennt der Fiskus in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis mit dem Kind wegen familienrechtlicher Mithilfe nicht an, fordere im Gegenzug eventuell gezahlte Sozialvesicherungsbeiträge zurück!
3.5 Mit Reparaturen eine höhere Steuerersparnis erlangen 811
Schlimm genug, wenn ein neues Haus schwere Mängel aufweist. Etwas schadlos 811 halten kannst Du Dich – gleich, ob das Gebäude bereits fertig oder noch im Bau ist –, wenn Du eine Abschreibung für außergewöhnliche Wertminderung vornimmst (FG Bremen v. 20. 2. 1980 – EFG 1980 S. 222). Einige Finanzämter wollen Wertminderungen allerdings nur dann als abzugsfähig anerkennen, wenn die Gebäude zum gewerblichen Betriebsvermögen gehören. Sind bei der Herstellung durch Fehlplanung oder fehlerhafte Ausführung Mehraufwendungen entstanden, gehören diese nicht zu den Herstellungs-, sondern den Werbungskosten. Doch auch da machen einige Finanzämter Schwierigkeiten, denn sie rechnen unter Hinweis auf BFH – BStBl 1988 II S. 431 – Aufwendungen für Baumängelbeseitigung einschließlich Prozesskosten zu den Herstellungskosten, die nur langsam abgeschrieben werden. Sei clever: Sofort abgeschrieben werden können Reparaturaufwendungen für Schäden, die nach Fertigstellung aufgetreten sind. Eine Stellungnahme des Architekten hilft, den schnellen Abzug beim Finanzamt durchzusetzen. Das Hessische Finanzgericht hat zusätzliche Kosten zur Abstützung des Fundaments als sofort abzugsfähig anerkannt. Im Urteilsfall drohte Einsturzgefahr infolge Grundwassersenkung (EFG 1984 S. 401).
812
Manchmal stellt sich erst nach dem Hauskauf heraus, dass umfangreiche Män- 812 gel vorliegen, die behoben werden müssen. Das Finanzamt rechnet entsprechende Kosten gern zu den nicht sofort abzugsfähigen Herstellungskosten.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Weise es darauf hin, dass es dazu nur berechtigt ist, wenn die Reparaturen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf des Hauses mehr als 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Grundstücksanteil) verursachen. Nur dann spricht man von sog. anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 a EStG). Dazu mehr unter E Rz 805.
Bitte den Fiskus in zwei Schritten zur Kasse! 813
So richtig langst Du in die Sahne, wenn Du ein älteres Haus erwirbst und es 813 zunächst vermietest, bevor Du nach frühestens fünf Jahren selbst einziehst, obwohl das mietrechtlich nicht einfach ist. Als Vermieter kannst Du Sämtliche Finanzierungskosten in der Steuererklärung unterbringen. Die Zinsen bürdest Du also zum Teil dem Fiskus auf. Wenn Du später einziehst, kannst Du den Fiskus noch einmal zur Kasse bitten, indem Du das Haus gründlich aufmöbelst. Denn sämtliche Renovierungskosten vor Einzug sind als Werbungskosten absetzbar. Die Höhe der Renovierungskosten spielt keine Rolle mehr. Auch wenn sie über 15 % der Anschaffungskosten für das Gebäude hinausgehen, kannst Du sie voll als Werbungskosten abziehen, weil Du ja aus dem bedenklichen Dreijahreszeitraum nach der Anschaffung heraus bist.
814
Lass Dir unbedingt ein paar Jahre Zeit mit dem eigenen Einzug. Der BFH hat 814 Dir in seinen Urteilen vom 9. 7. 2002 IX R 47/99 und 57/00 (DStR 2002 S. 1611) nämlich ein paar Steine in den Weg gelegt. Bei einer nur kurzfristigen Vermietung mit anschließendem Verkauf der Immobilie oder anschließender Selbstnutzung darf das Finanzamt dies als gewichtiges Anzeichen dafür nehmen, dass Dir die ernsthafte Absicht fehlte, mit der Vermietung auf Dauer Einkünfte zu erzielen. Der BFH geht in seinen Urteilen bei einer Vermietung von bis zu fünf Jahren von einer nur kurzfristigen Vermietung aus. Allerdings gibt es für diese ungünstige Rechtsprechung eine Übergangsregelung (BMF-Schreiben v. 15. 8. 2003, BStBl 2003 I S. 427). Wenn Du Dein Haus vor 2004 gekauft und vermietet hattest, ist Dir die Steuerermäßigung für Deine Renovierung sicher. Hast Du es erst nach dem 31. 12. 2003 erworben oder einen Mietvertrag abgeschlossen, musst Du Dich mindestens fünf, besser noch ein bis zwei Jahre mehr gedulden, bevor Du Deinen Mieter an die frische Luft setzt und mit der Renovierung beginnst.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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für kurzfristige Mietverträge Nicht bei jedem Mietvertrag mit zeitlich beschränkter Laufzeit darf das Finanzamt Dir Veräußerungs- oder Selbstnutzungsabsicht unterstellen und Dir Verluste streichen. Vor allem, wenn Dein Mietvertrag sich ohne Kündigung stillschweigend verlängert oder Du ihn auch ohne eine solche Verlängerungsoption verlängert hast, darf das Finanzamt Deine Einkunftserzielungsabsicht nicht in Frage stellen (BFH v. 14. 12. 2004 – BStBl 2005 II S. 211).
Rette durch einem Mietvertrag mit Deinen Kindern die Renovierungskosten! 815
Du willst ein bisher vermietetes Haus oder eine Eigentumswohnung künftig 815 selbst nutzen, die Immobilie ist aber, seit Du sie gekauft hast, weniger als fünf Jahre vermietet. Bevor Du nun mit Deinen Renovierungskosten eine steuerliche Bauchlandung erlebst, bringst Du Deine Kinder ins Spiel. Nachdem Du Deinen Mieter an die Luft gesetzt hast, vermietest Du die Immobilie zunächst an Deine Kinder und füllst so die fehlenden Jahre der Vermietung auf. Als zusätzlicher Vorteil kommt hinzu, dass Deine Kinder sicher nicht ständig Ärger machen, wenn Du schon einmal anfängst, das Haus oder die Wohnung Stück für Stück zu renovieren.
816
Besitzen Eltern mit geringem Einkommen ein dringend renovierungsbedürf- 816 tiges Mietshaus, sollten sie es ihren besser verdienenden Kindern vorzeitig vererben. So führen die Renovierungskosten zu höheren Steuerentlastungen.
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So leimst Du das Finanzamt bei geplanter Eigennutzung 817
Wer nach jahrelanger Vermietung seines Hauses oder seiner Eigentumswoh- 817 nung das Mietverhältnis wegen geplanter Eigennutzung kündigt und nach Auszug des Mieters die durch die Vermietung entstandenen Schäden beseitigt, dem sollte eigentlich das Recht zustehen, die Kosten dafür als nachträgliche Werbungskosten absetzen zu können. Doch weit gefehlt. Flugs kommt der Fiskalbürokrat mit der Begründung: Keine Absicht mehr auf Erzielung von Einkünften, also kein Abzug von Werbungskosten, und wedelt mit den restriktiven Urteilen des Hessischen Finanzgerichts vom 1. 3. 1991, EFG 1991 S. 471 und des Saarländischen FG vom 11. 12. 1997 – 2 K 29 197. Daher rate ich Dir, bei geplanter Eigennutzung noch vor Beendigung des Mietverhältnisses zumindest all das zu renovieren, was richtig ins Geld geht: Badezimmer, Fenster, Türen, Heizung, Gasthermen, Bodenbeläge. Denn solange der Mietvertrag besteht, kann unterstellt werden, dass Deine Renovierung wegen der laufenden Vermietung erfolgt (BFH v. 11. 3. 2003 – BFH/NV 2003 S. 1043). Auch hier hilft eventuell der Trick in E Rz 800 weiter. Darauf solltest Du noch achten: Lege dem Finanzamt dar, dass es sich um zwingend notwendige und aus Deiner Verpflichtung als Vermieter resultierende Reparaturen handelte; ansonsten kann Dir daraus ein Strick gedreht werden (siehe BFH v. 20. 2. 2001, II R 491/98). Hierbei können Dir die vertragliche Gestaltung mit dem Mieter, aber auch die Handwerkerrechnungen helfen, die bestätigen, dass es sich um unbedingt erforderliche Reparaturen handelte.
3.6 Die Kosten vor dem Bau oder Kauf eines Hauses 818
Was damit gemeint ist? Denk doch mal an all die Fahrten zur Besichtigung der 818 vielen Grundstücke oder Häuser, bis Du Dich für eines entschieden hast! Und wie viele haben sich Pläne entwerfen lassen, die später nicht realisiert wurden. Und haben sie teuer bezahlt! Denn die Architekten und alle, die mit dem Bau zu tun haben, wissen, wie man schnell das große Geld macht. Da sind Dir doch gewiss Fahrtkosten entstanden. Und wenn Du weiter wegfuhrst, dann musstest Du unterwegs mal essen. Das Essen in der Gaststätte ist immer teurer als zu Hause. Also entstanden Dir dadurch Mehrkosten, nicht wahr? »Ich bin aber nicht einkommensteuerpflichtig – ich zahle nur Lohnsteuer und gebe deswegen keine Einkommensteuererklärung ab«, wendest Du ein. Wenn Du als Arbeitnehmer Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend machst, kannst Du einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung stellen, um
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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die Steuererstattung für Deine Verluste zu kassieren. Allerdings gilt eine Frist von nur zwei Jahren, d. h., Du musst Deine Einkommensteuererklärung z. B. für 2007 bis spätestens 31. 12. 2009 beim Finanzamt einreichen, sonst geht Dir die Steuererstattung durch die Lappen. Fertige also eine Aufstellung über vorbereitende Aufwendungen des Hauskaufs an und reiche sie schnellstens dem Finanzamt ein. Sogar der BFH gibt seinen Segen dazu im Urteil vom 10. 3. 1981 – BStBl 1981 II S. 470. 1. Fahrten zwecks Besichtigung verschiedener Häuser an Ort und Stelle: Fahrt nach A = 36 km B = 24 km C = 18 km usw. bis Y = insg. 710 km Fahrten zum Makler 70 km Fahrten zu Hausmietern zwecks Verhandlungen 50 km Fahrten zum Notar zu Kaufvertragsvorbereitungen 40 km 870 km 870 km 0,30 € für Pauschalfahrtkosten = 261 € 2. Einnahme von Mittagessen wegen Abwesenheit über 8 Stunden, Pauschal 12 6 € = 72 € 333 € 819
Hast Du die Anzahlung für das neue Haus durch Konkurs des Bauunterneh- 819 mers verloren, kannst Du den Verlust als Werbungskosten geltend machen. Gleiches gilt für Architektenkosten, wenn das Haus nicht errichtet wird (BFH v. 8. 9. 1998 – IX R 75/95). Die Finanzierungskosten für Bauerwartungsland, das Du auf Pump gekauft hast, kannst Du ebenfalls als Werbungskosten in der Anlage V unterbringen, wenn Du bereits beim Kauf konkrete Pläne für die Bebauung der Fläche hattest (BFH-Urt. v. 4. 6. 1991 – BStBl 1991 II S. 761).
Mach Dich selbständig! 820
Melde ein Gewerbe an. Sag, Du nutzt das Haus teilweise für Dein Gewerbe! 820 Dann muss das Finanzamt Dir als Investor die Umsatzsteuer (Vorsteuer) aus allen Bau- oder Handwerkerrechnungen erstatten. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Wenn Du ein Haus baust und es teils für die Firma (mindestens zehn Prozent), teils privat nutzt, kannst Du es für die Umsatzsteuer dem sog. Unternehmensvermögen zuordnen. Dazu genügt ein Einfa-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
milienhaus mit Büroraum. Was aber ist mit Dir als Bauherr, wenn Du vor dem EuGH-Urteil investiert hast, davon also nichts wissen konntest? Du hast – wie damals üblich – die Vorsteuer nur für den Teil des Hauses geltend gemacht, den Du geschäftlich selbst nutzt oder vermietest. Du kannst nachträglich die restlichen Vorsteuerbeträge zurückverlangen! So entschied das Finanzgericht München (Urt. v. 14. 7. 2004 – 14 K 55/04 – EFG 2004 S. 1722). Das funktioniert meistens. Denn die Umsatzsteuerbescheide sind ja meist noch nicht bestandskräftig, weil Sie als Steueranmeldung kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) stehen. Aber pass auf: Im Gegenzug sind für die private Nutzung der Wohnung 19 % Umsatzsteuer fällig. Es handelt sich dabei um den sog. Eigenverbrauch. Bemessungsgrundlage dafür sind seit Januar 2005 pro Jahr 10 % der Baukosten, die auf die Privatwohnung entfallen. Das bedeutet eine kräftige Steuererhöhung. Berlin verstößt damit allerdings sehenden Auges gegen EU-Recht, denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass jährlich nur 2 % der Baukosten zugrunde gelegt werden müssten. Mit ein bisschen Glück wird der EuGH den deutschen Gesetzgeber deswegen erneut zurückpfeifen.
3.7 Reparaturkosten bei der selbst genutzten Immobilie 821
Renovierungskosten, Reparaturen etc. durch Handwerker in der eigenen Woh- 821 nung kannst Du logischerweise nicht als Werbungskosten bei Vermietungseinkünften absetzen. Aber: Eine Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendung bis zu 3 000 €, also bis zu 600 €, ist unter der Überschrift »Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen« möglich. Vgl. dazu E Rz 676.
3.8 Vermietung möblierter Zimmer 822
Ist das Vermieten eines möblierten Zimmers überhaupt steuerpflichtig? Aber 822 ja. Nichts ist vor der Erfassungswut eines deutschen Finanzamts sicher. Doch zum Glück nehmen es die Ämter hier nicht so genau. Wenn Du als einfacher Angestellter ein Einfamilienhaus hast und ein Zimmer für 180 € vermietest, das 15 % der gesamten Wohnfläche ausmacht, müsstest Du wie folgt rechnen (holst Du Dir einen Untermieter in die Mietwohnung, ziehst Du statt Zinsen und Abschreibung von Deinen Einnahmen die anteilige Miete ab, die Du selbst bezahlst): Mieteinnahmen 2 160 € ./. Werbungskosten Abschreibung Herstellkosten angenommen 160 000 €, davon 15 % = 24 000 € 2 % = 480 € Schuldzinsen 6 000 €, davon 15 % + 900 € Übrige Werbungskosten 15 % von angenommen 1 000 € + 150 € – 1 530 € Überschuss aus Vermietung und Verpachtung 630 €
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Rein theoretisch müsstest Du also für 630 € Steuer abdrücken. Doch diesen Überschuss voll zu versteuern erscheint selbst dem Fiskus unbillig, weshalb er eine Härteregelung ersonnen hat (§ 46 Abs. 5 EStG, § 70 EStDV): Als Arbeitnehmer versteuerst Du nur 440 €. Härteausgleich Einkünfte 630 € ./. Freibetrag Grenze 820 € ./. Einkünfte – 630 € Freibetrag 190 € > – 190 € Zu versteuern 440 € Ist Dir auch das noch zu viel, bringst Du mich mit Deinem Wunsch nach mehr Steuerersparnis in Verlegenheit.
So können Einnahmen steuerfrei bleiben 823
Du gehst zu Deiner Frau und sagst: »Hör mal, Du hast mit unserem möblierten 823 Herrn eine Menge Arbeit. Ich meine, dass Du dafür eine kleine finanzielle Anerkennung bekommen solltest. Rückwirkend ab . . . vereinbaren wir Folgendes: Ich vermiete an unseren möblierten Herrn nur noch Wäsche und Leerzimmer, und zwar für einen Betrag von monatlich 152 €, Du vermietest ihm die beweglichen Gegenstände – Bett, Schrank, Kommode – für monatlich 28 €. Am Mietpreis von 180 € 12 = 2 160 € ändert sich nichts, aber für Dich sind im Jahr die 28 € 12 = – 336 € bestimmt. So bleiben von den obigen Einnahmen nur noch 1 824 € Unserer Tochter haben wir, weil sie das möblierte Zimmer so schön in Ordnung hielt, ja immer so um die 50 € im Monat an Sachwerten oder in bar gegeben. 50 € 12 sind – 600 € Für Wäscheverschleiß und Waschen der Bettwäsche geben wir ihr 15 € 12 Für Reinigungs- und Putzmittel verbraucht sie 5 € 12 – 240 € So verbleiben für mich genau 984 € Abzüglich der anteiligen Werbungskosten aus dem Haus von (480 + 900 + 150 €) = – 1 530 € ergibt sich jetzt ein Verlust von 546 € der zu einer Steuererstattung führt.«
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
»Haha«, rufst Du, »aber meine Frau hat jetzt 336 € Einkünfte! Und da sie mit mir zusammen veranlagt wird, muss ich doch blechen.« Nein, musst Du nicht, denn das »Vermieten beweglicher Gegenstände« bleibt steuerfrei, wenn es jährlich unter 256 € liegt (§ 22 Nr. 3 EStG). Und 336 € – 85 € anteilige Abschreibung für die Möbel ergeben 251 € Einkünfte, womit Ihr aus dem Schneider seid. Denke aber daran, dass für die Tochter 28 % Sozialversicherung fällig werden. Das sind immerhin 168 €, von denen die Familienkasse nichts hat. Besser also, Du beschäftigst Deine Tochter nur zwei Mal im Jahr einige Tage als Aushilfe (z. B. fürs Großreinemachen) und zahlst ihr statt monatlich 50 € für die jeweilige Großreinemachaktion je 300 €. Da die Beschäftigungszeit Deiner Tochter weniger als 50 Tage beträgt, liegt eine sog. kurzfristige Beschäftigung vor, für die keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
Spare mit alten privaten Möbeln Steuern!
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Wenigstens hattest Du bei der Einrichtung des vermieteten Zimmers keine grö- 824 ßeren Ausgaben, weil auf dem Dachboden genügend guterhaltene Möbel herumstanden. Vergiss aber nicht, jährlich 10 % Abschreibung vom Wert dieser Möbel als Werbungskosten abzusetzen. Schließlich verwendest Du Dein Privatvermögen zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte. Als Abschreibungsgrundlage nimmst Du den tatsächlichen Gebrauchswert der Möbel. Dieser Wert ist meistens hoch zu veranschlagen, selbst wenn die Möbel alt sind, denn das Alter beeinträchtigt ihren Gebrauchswert nur wenig. Sei also nicht allzu pingelig, wenn Du den tatsächlichen Gebrauchswert der Möbel schätzt. Neuerdings kommt in solchen Fällen der Fiskalritter manchmal mit der Behauptung daher, die Zeit der privaten Nutzung der Möbel sei auf die Gesamtnutzungsdauer anzurechnen (fiktive AfA) und wenn die Gesamtnutzungsdauer abgelaufen sei, sei keine Abschreibung bei den Einkünften mehr möglich. Sage dem Fiskalritter, die Gesamtnutzungsdauer sei noch nicht abgelaufen, was ja mit der Nutzung durch den Mieter bewiesen sei. Also setzt Du eine Restnutzungsdauer von mindestens fünf Jahren an und verteilst den Wert der Möbel auf diese Zeit. Das geht aber nur insoweit, als Du bisher für diese Möbel keine Abschreibung berücksichtigt hast.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Setz Deine Ferienwohnung richtig ab! 825
Wenn Du Deine Ferienwohnung nicht nur vermietest, sondern auch selbst be- 825 wohnst, kannst Du nur die Kosten absetzen, die anteilig mit der Vermietung zusammenhängen. Das Dumme dabei ist, dass nicht nur die Kosten den Bach hinuntergehen, die auf die Zeiten der tatsächlichen Eigennutzung entfallen (Selbstnutzung durch Dich oder kostenlose Überlassung). Der Fiskus bindet Dir auch die Zeiten, in denen die Wohnung leer steht, als Eigennutzung ans Bein. Aus diesem Dilemma kommst Du nur heraus, wenn Du dem Finanzamt klarmachen kannst, dass Du die Wohnung während der Leerstandszeiten nicht ohne weiteres hättest selbst nutzen können. Das geht z. B. dadurch, dass Du Dich wie verfolgt einrichtest: ● Du hast die Vermietung der Ferienwohnung einem unabhängigen Vermittler, z. B. einem überregionalen Reiseveranstalter, der örtlichen Kurverwaltung oder einem gewerblichen Vermittlungsdienst, übertragen und in dem Vertrag eine Eigennutzung durch Dich von vornherein vertraglich für das ganze Jahr ausgeschlossen. ● Die Ferienwohnung befindet sich in Deinem ansonsten selbst genutzten Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder in unmittelbarer Nähe zu Deiner eigenen Wohnung. Wenn Deine eigene Wohnung dann noch auf Deine individuellen Wohnbedürfnisse abgestimmt ist, darf das Finanzamt Dir nicht mit gelegentlicher Selbstnutzung kommen. ● Du hast an demselben Ort mehr als eine Ferienwohnung und nutzt nur eine davon für Dich oder überlässt sie gelegentlich unentgeltlich an Freunde oder Verwandte. Indem Du also praktisch eine Wohnung opferst, die Du nach Deinen persönlichen Vorstellungen ausstattest, rettest Du die Werbungskosten auch für die Leerstandszeiten der übrigen Wohnungen. ● Die Dauer der Vermietung der Ferienwohnung entspricht zumindest dem Durchschnitt der Vermietungen in der am Ferienort üblichen Saison. Wenn Du es also so hingedeichselt hast, dass Du Ferienwohnung nicht selbst nutzt, sondern ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietest und in der übrigen Zeit hierfür bereithältst, kannst Du auch dann alle Kosten absetzen, wenn sich jahrelang rote Zahlen ergeben (BFH-Urteile v. 21. 11. 2000 - BStBl 2001 II S. 705 und 5. 11. 2002 – BStBl 2003 II S. 914). Wird hingegen die Ferienwohnung teils selbst genutzt und teils an wechselnde Feriengäste vermietet, soll das Finanzamt prüfen, ob der Steuerzahler die Absicht hat, einen Überschuss zu erzielen. Dazu reichen ein paar hundert
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Euro. Hierzu musst Du eine Prognose erstellen, ob dies in einem Zeitraum von 30 Jahren gelingen kann. Kann es das nicht, ist die Ferienwohnung Liebhaberei und steuerlich ohne Belang. In dem Fall darf das Finanzamt die steuersparenden Verluste sogar rückwirkend streichen. Diese Prüfung droht Dir ausnahmsweise auch dann, wenn Du die o. g. Formalien einhältst, Deine Ferienwohnung also eigentlich nur zur Vermietung an Fremde bereitsteht, Du aber mit Deiner Vermietungsquote mehr als 25 % unter der ortsüblichen Vermietungsquote für Ferienwohnungen liegst (BFH v. 26. 10. 2004 – BStBl 2005 II S. 388). Also sei nicht ganz so wählerisch bei der Auswahl Deiner Vermietungsgäste. Eine Überschussprognose muss auch dann her, wenn die Ferienwohnung durch einen Makler/Hausverwalter vermietet wird und Du Dir Zeiten der Selbstnutzung vorbehalten, die Wohnung aber nicht tatsächlich selbst genutzt hast. 826
Bei einer Überschussprognose musst Du wie gesagt dem Finanzamt belegen, 826 dass Du innerhalb von 30 Jahren mit Deiner Ferienwohnung unter Berücksichtigung aller voraussichtlich anfallenden Kosten unter dem Strich schwarze Zahlen schreibst. Die Höhe des Überschusses spielt dabei keine Rolle, rein theoretisch reicht in der Summe ein Plus von 1 €. ● Die Prognose beginnt grundsätzlich mit dem Jahr, in dem Du Dir Deine Ferienwohnung zugelegt hast. ● Zur Ermittlung des Gesamtüberschusses kannst Du die Ergebnisse aus der Vermietung Deiner Ferienwohnung der letzten fünf Jahre auf 30 Jahre hochrechnen. ● Hast Du mehrere Ferienwohnungen, muss die Prognose grundsätzlich für jede Wohnung getrennt vorgenommen werden. ● Zu Deinen Gunsten kannst Du die lineare Gebäudeabschreibung von nur 2 % als Kosten ansetzen, auch wenn Du tatsächlich Sonderabschreibungen, erhöhte Absetzungen oder die degressive AfA in Anspruch nimmst. ● Statt der tatsächlichen Renovierungs- und Instandhaltungskosten kannst Du den voraussichtlich anfallenden Betrag mit den Werten lt. § 28 der Zweiten Berechnungsverordnung vom 12. 10. 1990 ansetzen. Die Sätze betragen inkl. laufender Schönheitsreparaturen zwischen 15,60 € (Wohnung jünger als 22 Jahre) und 20,00 € (Wohnung über 32 Jahre alt). ● Wegen der Unsicherheit, die eine Prognose über einen so langen Zeitraum von 30 Jahren mit sich bringt, machst Du mit fiskalischem Segen folgende Sicherheitsabschläge: Die Gesamtsumme der von Dir hochgerechneten Einnahmen erhöhst Du pauschal um 10 %, während Du von den insgesamt ermittelten Werbungskosten einen Abschlag von 10 % vornimmst.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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3.9 Vermietung von Ferienwohnungen 827
Muster für eine Überschussprognose Jahr 2007 2006 2005 2004 2003 Summe Jahresdurchschnitt Hochrechnung auf 30 Jahre Sicherheitszuschlag Einnahmen 10 % Sicherheitsabschlag Werbungskosten 10 % Gesamtsummen Gesamtüberschuss
827
Einnahmen 5 000 € 3 500 € 4 600 € 3 800 € 3 700 € 20 700 € 4 140 € 124 200 € + 12 420 €
Werbungskosten 5 200 € 4 700 € 4 800 € 5 000 € 5 200 € 24 900 € 4 980 € 149 400 €
136 620 €
– 14 940 € 134 460 € + 2 160 €
Da im vorliegenden Fall der Gesamtüberschuss für 30 Jahre mit 2 160 € positiv ist, können die in der Zwischenzeit aus der Vermietung der Ferienwohnung anfallenden Verluste abgezogen werden. 828
Diese Prognose darf das Finanzamt aber nur von Dir verlangen, wenn nicht 828 feststeht, dass die Ferienwohnung ausschließlich für die Vermietung an fremde Feriengäste zur Verfügung steht und Du die Wohnung ebenfalls nutzt. Allein wegen hohen Verlusts darf das Finanzamt Deine Einkunftserzielungsabsicht nicht in Frage stellen (BFH-Urt. v. 24. 8. 2006 – BFH/NV 2007 S. 540).
3.10 Woran Du als Vermieter sonst noch denken solltest 829
Ab 64 Jahren gibt es einen Altersentlastungsbetrag (§ 24 a EStG). Bist Du vor 829 2005 64 Jahre alt geworden, beträgt er 40 % der Einkünfte, höchstens 1 900 €. Für Jüngere verringert er sich von Jahr zu Jahr. Hattest Du z. B. erst 2006 Deinen 64. Geburtstag, liegt der Altersentlastungsbetrag für Dich ab 2007 bei 36,8 %, max. 1 748 €. Nun nimm mal an, Du und Dein Ehepartner habt beide den 64. Geburtstag schon vor 2005 hinter Euch gebracht. Deine bessere Hälfte hat keinerlei eigene Einkünfte, Du beziehst welche aus zwei Mietshäusern. Das Finanzamt setzt von Deinen Einkünften bis zu 1 900 € ab. Das ist zwar ganz schön, aber Ihr verschenkt dabei Geld. Denn der Altersentlastungsbetrag steht jedem zu, der das 64. Lebensjahr vollendet hat. Also: Verschaff Deinem Ehegatten schnellstens Einkünfte. Teile die Mietshäuser auf, eins auf Deinen, das andere auf seinen Namen, oder stell ihn als Hausverwalter mit einer Jahresvergütung von ca.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
4 800 € ein. Warum ausgerechnet 4 800 €? Nun, weil 40 % von 4 800 € 1 920 € sind und die Höchstgrenze des Altersentlastungsbetrags Deines Ehepartners 1 900 € beträgt. Natürlich kannst Du auch mehr vereinbaren. Denn die Hausverwaltungskosten kannst Du als Werbungskosten von den Mieteinkünften absetzen. Aber Vorsicht: Denk an die sozialversicherungsrechtliche Seite; denn wenn Dein Ehegatte nur für Dich tätig ist, können aufgrund des Arbeitsverhältnisses oder weil der Tatbestand der Scheinselbständigkeit erfüllt ist, Beiträge an die Krankenkasse und die Pflegeversicherung sowie wegen Rentnerbeschäftigung Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung anfallen!
Wenn Du und Dein Ehepartner privat versichert seid . . . 830
. . . und Deine bessere Hälfte nicht mehr als 400 € verdient, musst Du lediglich 830 15 % Rentenversicherung für sie abführen (statt regulär 28 %). Durch zusätzliche Pauschalsteuern von 2 % kannst Du erreichen, dass der Lohn Deines Ehegatten praktisch steuerfrei ist. Trotzdem kannst Du ihn absetzen. Kleiner Wermutstropfen: Er erhält keinen Altersentlastungsbetrag. Trotzdem ergibt sich eine Ersparnis: Arbeitslohn
400 € 12 = Werbungskostenpauschbetrag Summe Altersentlastungsbetrag (steuermindernd) Einkünfte (steuererhöhend) Deine Werbungskosten (steuermindernd) Arbeitslohn Sozialversicherung und Pauschalsteuer Summe gesamt Steuerersparnis ca. 30 % zzgl. KiSt und Soli Sozialversicherungsmehrbelastung und Pauschalsteuer / ESt des angestellten Ehepartners Saldo Ersparnis im Jahr
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mit 2 % Pauschalsteuer steuerpflichtig in € in € 0 0 0 0 0
4 800 – 920 3 880 1 900 1 980
4 800 816 5 616 1 929
4 800 720 5 520 1 896
– 816 1 113
– 1 400 496
–
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Verkauf Dein Mietshaus der Steuer wegen! 831
Wenn Du nur noch geringe Abschreibungen für Dein Haus geltend machen 831 kannst, verkauf es an Deinen Ehepartner. Unter Eheleuten unterliegt der Verkauf nicht der Grunderwerbsteuer! Und die Notariats- und Gerichtskosten machen sich wie folgt bezahlt: Angenommen, Du kannst eine Abschreibung von jährlich 1 000 € ansetzen und verkaufst Dein Haus für 300 000 €, dann ist vom reinen Gebäudewert (250 000 €) die AfA mit 2 % anzusetzen = 5 000 €. Steuerersparnis zwischen 796 € und 2 220 € jedes Jahr! Nur: Der Partner muss den Kaufpreis auch tatsächlich zahlen! Wenn er das nicht kann, könntest Du den Kaufpreis z. B. in ein normal verzinstes Darlehen umwandeln. Dein Ehepartner kann die Zinsen wiederum als Werbungskosten unter Vermietung und Verpachtung von seinen Einkünften abziehen. Du musst die Zinsen als Kapitaleinkünfte versteuern, kannst dafür allerdings den Freibetrag von 1 500 € in Anspruch nehmen, so dass Du unter Umständen auch daran noch Steuern sparst! Wie viele Tricks geht auch dieser am besten durch, wenn Du auf dem Teppich bleibst. Denn allzu schnell kommt der Fiskalritter mit »Gestaltungsmissbrauch« angetanzt, und Du musst Dich mit ihm rumärgern. Also wirst Du im Kaufvertrag beachtliche – nichtsteuerliche – Gründe für den Verkauf nennen, z. B. mögliche Trennung usw. Außerdem muss der Darlehensvertrag einem »Fremdvergleich« standhalten. Es muss also ein Vertrag sein, wie er auch unter Fremden möglich wäre (schriftliche Vereinbarungen über Sicherheiten, Laufzeit, Rückzahlung und Zinsen).
832
Statt 15 000 € für ein neues Auto teuer zu finanzieren, nimm lieber den Kredit 832 auf Dein Mehrfamilienhaus für die stets anfallenden Reparaturen! Dann nämlich mindern die Zinsen die steuerpflichtigen Einkünfte! Kreditzinsen fürs Auto kannst Du nirgendwo absetzen. Steuerersparnis ca. 40 % von 1 800 € = 720 € jährlich!
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Mach nicht alles allein! 833
Du musst nicht selbst in Deinem Mietshaus nach dem Rechten sehen. Vielleicht 833 hast Du in der Nähe einen geeigneten Verwandten, den Du als Hausverwalter einsetzen kannst. Auch die Aufzeichnungen über die Mieteinnahmen kannst Du an einen anderen übertragen. Das sollen die freiberuflich tun. Dann bleiben diese Nebeneinkünfte bis zu 510 € (minus 100 € für anfallende Kosten für Fahrten zum Haus u. a.) steuerfrei, falls die Betreffenden sonst noch in einem Gehaltsverhältnis stehen.
Lass Dir vom Finanzamt Deinen privaten Umzug bezahlen! 834
Spielst Du manchmal mit dem Gedanken, aus Deinem Haus in eine kleinere 834 Wohnung umzuziehen, weil die Kinder ausgezogen sind und das Haus nun viel zu groß für Dich und Deinen Ehegatten ist oder weil Deine Liebe sich aus dem Staub gemacht hat und Du die Belastung für das Haus allein nicht tragen kannst? Ziehst Du in eine kleine Wohnung und vermietest Dein Eigenheim, dann vergiss nicht, beim Finanzamt einen kräftigen Zuschuss zu Deinen Umzugskosten einzufordern. Schließlich gilt auch bei den Vermietungseinkünften für den Abzug von Kosten das Veranlassungsprinzip. Und Dein Umzug hatte ja nun einmal – zumindest offiziell – nur den Zweck, Dein Haus einkünfteerzielend zu vermieten. Gerätst Du an einen Fiskalritter, dem das nicht einleuchtet, weise ihn mit der Entscheidung des FG Saarland vom 25. 2. 1993 – 2 K 151/90 (NWB 1994 Fach 1 S. 33) in seine Schranken.
Spar mit dem Haus der Eltern richtig Steuern! 835
Wer ein Mietshaus erbt oder geschenkt bekommt, hat zwei Möglichkeiten. Er 835 kann auf eigene Rechnung weitervermieten. Die Steuerersparnis ist dabei null, da es keine Abschreibungen oder Darlehenszinsen zum Absetzen gibt. Die
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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zweite Variante – abgesegnet vom Finanzgericht des Saarlands (Aktenzeichen 1 K 200/01) – ist weitaus lukrativer: Er verkauft die Immobilie an den Ehepartner, der den Deal per Bankdarlehen finanziert – und das Sparmodell ist fertig. Denn der Ehepartner kann jetzt hohe Abschreibungsbeträge und Darlehenszinsen von den Mieteinnahmen abziehen. Das beschert der Familie für die Steuererklärung kräftige Verluste, die sie mit anderen Einkünften verrechnet. Allerdings ist die Spekulationsfrist zu beachten. Zwischen dem Kauf des Hauses durch die Eltern und dem Verkauf müssen mindestens zehn Jahre liegen, damit der Verkaufsgewinn steuerfrei bleibt. Beispiel: Ein Unternehmer versteuert 102 000 € Gewinn und 18 000 € Miete. Das Haus hat er geerbt. Wenn er es für 300 000 € (ohne Grundstück) an seine Frau verkauft, sieht die Rechnung wie folgt aus: Vermieter
Ehemann:
Firmengewinn Miete
Ehefrau:
102 000
102 000
+ 18 000
+ 18 000
Zinsen
–
– 24 000
Abschreibung
–
– 6 000
Zu versteuern
120 000
90 000
38 307
24 349
Steuer
Verlagere Einkommens- und Vermögensteile auf Dein Kind und spare Tausende an Steuern! 836
In einer so engen Lebensgemeinschaft wie der Familie ziehen meist alle an 836 einem Strang und stellt man das Gesamtwohl über kleinliche Vorteile der Einzelmitglieder. Wenn das alle so vernünftig sehen, ist der Weg frei, Vermögen oder Einkünfte offiziell auf ein Familienmitglied zu übertragen, das dafür eine geringere oder gar keine Steuer zu zahlen hat. Das ist selten der Ehepartner, der meist mit dem Ehegatten zusammen veranlagt wird, sondern das Kind. Oder die Kinder. Eine offizielle Übertragung erfordert entsprechende Verträge – bei volljährigen Kindern kein Problem. Bei Verträgen, insbesondere Grundstücksverträgen, mit minderjährigen Kindern muss beim Vormundschaftsgericht ein Ergänzungspfleger bestellt werden. Dem Kind stehen wie jedem Steuerzahler Freibeträge in folgender Höhe zu:
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
1. Grundfreibetrag 2007 2. Werbungskostenpauschbetrag 3. Sparerfreibetrag 4. Sonderausgabenpauschbetrag Summe
7 664 € + 51 € + 750 € + 36 € 8 501 €
»Ich könnte meinem Kind also 2007 auch 8 500 € zukommen lassen«, höre ich Dich sagen. Das ist zunächst richtig. Darin steckt aber ein gewaltiger Pferdefuß: Übersteigen die Einkünfte Deines volljährigen Kindes 2007 7 680 €, verlierst Du den Kindergeldanspruch. Doch Einnahmen sind keine Einkünfte. Rechne also ganz genau, wie hoch die Einkünfte sind, und dann, was für Dich günstiger ist: Steuerersparnis oder Kindergeld. Bei einem minderjährigen Kind hast Du diese Probleme nicht, da Kindergeld und -freibetrag dann nicht einkünfteabhängig sind. Wenn Du in der Spitze mit 40 % Steuern belastet bist, sparst Du, indem Du Einkommen auf das Kind überträgst, im Jahr auf durchschnittlich 7 000 € ca. 2 800 €. Wenn das Kind nach z. B. 15 Jahren volljährig ist, sind das stolze 42 000 € ohne Zins und Zinseszins!
Darlehensvertrag Zwischen . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . (Gläubiger) und seinem(r) Sohn/Tochter . . . . . . . . . . . . (Schuldner) wird heute folgendes vereinbart: 1. Der Schuldner bestätigt, heute durch Umschreibung des Depots Nr. . . . . . bei der . . . . . . Bank/Sparkasse die in der Anlage bezeichneten Wertpapiere mit einem Tageskurs von . . . . . . € als Darlehen erhalten zu haben. 2. Er verpflichtet sich, das Darlehen am . . . . . zurückzuzahlen. 3. Das Darlehen wird zinslos gewährt/ist zu verzinsen mit . . .% Die Zinsen werden mit der Rückgabe des Darlehens fällig/Die Zinsen werden wie folgt fällig: . . . . . . . . . . 4. Die Tilgung des Darlehens beginnt mit Jahresbeiträgen in Höhe von . . . . . . €, wenn der Schuldner das . . . Lebensjahr vollendet hat. 5. Vertragsänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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6. Der Schuldner tritt in Höhe der Darlehensschuld sein bestehendes bzw. zukünftiges Einkommen, Zinseinkünfte, Gehalt, Lohn oder andere Einnahmen an den Darlehensgeber ab und verpflichtet sich, die Quellen der Einkünfte bzw. Anschriften des Arbeitgebers auf dessen Befragen stets wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. 7. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts . . . . . . vereinbart. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ., den . . . . . . . . . . . . 20 . . .................... (Gläubiger)
.................... (Schuldner)
So sparen Deine Kinder tüchtig Steuern 837
Versorgungsverträge sind ein riesiges Schlupfloch in den Fangnetzen des Fiskus. 837 Hast Du Deinen Kindern nämlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen übergeben und haben sie Dir dafür Versorgungsleistungen versprochen, sind diese bei ihnen in voller Höhe als dauernde Lasten absetzbar. Allerdings musst Du die Leistungen versteuern. Bist Du bereits Rentner, zahlst Du wahrscheinlich sowieso keine oder nur wenig Steuern. Und die Mehrsteuern, die Du vielleicht zahlen musst, können Deine Kinder Dir ja erstatten. Schau Dir zunächst die im folgenden vereinfacht wiedergegebenen Grundsätze zu den wiederkehrenden Leistungen an. Vermeide einen Kaufvertrag Sind das übereignete Vermögen und die laufenden Zahlungen gleichwertig, wird der Fiskus einen fingierten Kaufvertrag annehmen und die von Dir geleisteten Zahlungen als Anschaffungskosten für das Vermögen und somit nicht als dauernde Lasten behandeln. Vermeide Unterhaltsleistungen Ist das übereignete Vermögen im Vergleich zu den laufenden Zahlungen weniger als die Hälfte wert, werden die Zahlungen ebenfalls nicht als dauernde Lasten anerkannt. Vielmehr unterstellt der Fiskus dann Unterhaltszahlungen, die nicht absetzbar sind (§ 12 EStG) – höchstens als außergewöhnliche Belastungen (Unterstützung von Angehörigen).
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Achte auf echte Versorgungsleistungen Nur echte Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe von Vermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge werden als dauernde Lasten anerkannt. Weitere Einzelheiten zu echten Versorgungsleistungen bzw. dauernden Lasten findest Du unter E Rz 526 ff.
Kindesnießbrauch an einem Grundstück 838
Willst Du Dein Haus behalten, gibt es noch die Möglichkeit, Deinem Kind 838 durch Nießbrauch am Haus Einkünfte zuzuschustern. Den Nießbrauch kannst Du übrigens auch nur für einige Jahre übertragen. Nießbrauch zwischen Eltern und Kindern bezeichnen die Fiskalbürokraten als »Zuwendungsnießbrauch«. Dieses Wortungetüm dient ihnen als Eselsbrücke, weil die Eltern den Kindern das Nießbrauchsrecht – ohne Gegenleistung – »zuwenden«. Der Zuwendungsnießbrauch wird steuerlich nur anerkannt, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Bei Bestellung zugunsten minderjähriger Kinder will das Vormundschaftsgericht aber ein Wörtchen mitreden. Denn ein Nießbrauchsrecht bringt nach BGB Verpflichtungen mit sich. Außerdem muss der Nießbrauch tatsächlich durchgeführt werden, d. h., die Mietverträge müssen auf den Nießbraucher umgestellt und die Mieten an ihn gezahlt werden (BFH-Urt. v. 19. 9. 1978 – BStBl 1979 II S. 42). Steuerliche Folge: Die Mieten sind dem Kind zuzurechnen. Es kann die von ihm getragenen Hausaufwendungen absetzen, soweit es sie nach den Vereinbarungen und nach dem Gesetz zu tragen hat. Dazu gehört nicht die Gebäudeabschreibung, da es nicht Eigentümer ist. Die Gebäudeabschreibung fällt aber auch bei Dir als Eigentümer weg, da Du durch Einräumung des Nießbrauchs die Absicht aufgegeben hast, aus dem Haus Einkünfte zu erzielen (Nießbrauchserlass des BMF v. 15. 11. 1984 – BStBl 1984 I S. 561). Also wirst Du Dich nur dann für den »Zuwendungsnießbrauch« zugunsten Deines Kindes entscheiden, wenn keine hohe Gebäudeabschreibung auf dem Spiel steht. Das kann z. B. bei älteren Gebäuden, die durch Erbfolge erworben wurden, der Fall sein (§§ 11 c und d EStDV).
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Ganz abgesehen davon, dass Du als Privatmann für ein sog. privates Veräuße- 839 rungsgeschäft zur Kasse gebeten wirst, solange zwischen An- und Verkauf der
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Immobilie nicht mehr als zehn Jahre lagen. Ausgenommen von dieser Besteuerung waren aber z. B. ständig zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien. Der Fiskus hat aber noch eine andere Methode, mit der er Dir bei Immobilienverkäufen ans Geld geht: »Sie haben mehr als drei Objekte veräußert, das sehen wir als nachhaltige gewerbliche Tätigkeit an und versteuern Ihre Gewinne, auch den aus dem Verkauf ihres selbst genutzten Hauses.« Schütze Dich dagegen! Lass bei mehr als drei Objekten Deine Familienangehörigen die Geschäfte machen. Es gilt als starkes Anzeichen für ein gewerbliches Grundstücksgeschäft, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mehr als fünf Jahre gelegen haben (obiges BFH-Urt. v. 23. 10. 1987). Mit einem Getränkehändler aus dem Münsterland hatte der BFH in seinem Urteil vom 28. 9. 1987 (BStBl 1988 II S. 65) ein Einsehen. Für die Finanzrichter zählte, dass der Steuerzahler nicht mit dem Grundstücksmarkt verbunden war, etwa als Bauunternehmer, Architekt oder Makler. Der Getränkehändler hatte ein vor Jahren erworbenes Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt und sieben Wohnungen nach und nach verkauft. Das Finanzamt unterstellte gewerblichen Grundstückshandel, wurde aber vom BFH belehrt: Der Mann wollte das Haus nicht von vornherein verkaufen, sondern vermieten, deshalb liege kein Gewerbe vor. Deshalb gelten für Dich bei Grundstücksgeschäften künftig folgende Faustregeln: ● Verkaufe höchstens drei Objekte. ● Lass zwischen An- und Verkauf mindestens zehn Jahre verstreichen, dann droht weder gewerblicher Grundstückshandel noch ein privates Veräußerungsgeschäft. ● Vermiete die Objekte zunächst – und verkauf sie erst dann. 840
Schalte um, wenn Dir die Geschäfte nichts als Verluste eingebracht haben, und 840 beantrage beim Finanzamt eine Betriebsprüfung. Bei dieser rückst Du damit heraus, Du habest einen heimlichen Gewerbebetrieb gehabt und man möge die Verluste daraus von Deinen Einkünften absetzen . . . (BFH-Urteil dazu: BStBl 1972 II S. 279, 291 u. 1973 II S. 661).
für Grundstücksverkäufe 841
Bei der Drei-Objekte-Grenze zählt jedes Haus, jede Wohnung, sogar ein unbe- 841 bautes Grundstück. Trägst Du Dich also mit der Absicht, Dein Mietshaus zu verkaufen, vermeide eine vorherige Aufteilung in Eigentumswohnungen, sonst hängen Dir die Finanzamtsbürokraten Deinen Verkaufsgewinn als gewerbliche Einkünfte ans Bein.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Völlig aus dem Schneider bist Du, wenn sich die von Dir verkauften Häuser oder Eigentumswohnungen mindestens zehn Jahre in Deinem Besitz befunden haben. Denn dann ist die Spekulationsfrist abgelaufen, und Du kannst Deinen Veräußerungsgewinn steuerfrei einstreichen – auch ungefährdet vom gewerblichen Grundstückshandel! Wichtig: Maßgebend sind die Daten der Kaufverträge. Wenn Du den Kaufvertrag zum Erwerb am 10. 1. 1998 geschlossen hast, darfst Du den Veräußerungsvertrag nicht vor dem 11. 1. 2008 schließen. Lass es Dir nicht gefallen, wenn das Finanzamt Dir den Verkauf doch als gewerblich ankreiden möchte. Denn: Beim BFH stapeln sich dutzendfach Klagen, dass die Finanzämter diese Regeln völlig willkürlich auslegen – natürlich zugunsten des Bundesfinanzministers und seiner Länderkollegen.
zum gewerblichen Grundstückshandel Wie ein Höllenhund musst Du aufpassen, dass Du Dir nicht den kleinsten Fehler leistest. Also keine Aufteilung vornehmen (siehe oben), Garagen nicht gesondert abrechnen, darauf achten, dass keine gewerbliche Nutzung der Gebäude vorliegt, etc. Denn ansonsten unterstellt das Finanzamt schnell Gewerblichkeit statt der steuerlich unbeachtlichen Vermögensverwaltung.
Weck keinen schlafenden Hund! 842
Dumme Fragen ans Finanzamt wie etwa: »Ich habe zwei Doppelhaushälften 842 erstellt. Muss ich den Gewinn versteuern, wenn ich sie veräußere?«, wecken beim Fiskalretter sofort den Verdacht, dass Du das Objekt nur gebaut hast, um daraus Profit zu schlagen. Für ihn bist Du damit kein einfacher Bauherr mehr, sondern ein gewerblich Tätiger – wie ein Immobilienfritze. Folge: Die bei einem normalen Hausverkauf übliche Steuerfreiheit geht in die Binsen. Er kann sich dabei auf ein Urteil des Finanzgerichts München (10 K 232/00) berufen.
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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Vermeide auf alle Fälle, dass dem Finanzamt allzu früh Deine Verkaufspläne bekannt werden. Eine verbindliche Auskunft einzuholen ist nur sinnvoll, wenn Dir die Objekte bereits mehrere Jahre gehören und Zweifelsfragen geklärt werden sollen. Noch besser ist es natürlich, die Spekulationsfrist von zehn Jahren zwischen Errichtung bzw. Kauf und Veräußerung einzuhalten. Dann kannst Du im Normalfall beliebig viele Immobilien steuerfrei verkaufen.
Hast Du ein Haus geerbt und Miterben abgefunden? Steuervorteile winken! 843
Nehmen wir mal an, Dein Vater hat Dir und Deiner Schwester ein schmuckes 843 Einfamilienhaus im Wert von rd. 150 000 € hinterlassen und Du hast Deine Schwester mit 75 000 € abgefunden. Dafür hast Du einen Bankkredit aufnehmen müssen, der noch nicht getilgt ist und für den Du 7 500 € Zinsen gezahlt hast. Die steuerlichen Wirkungen sind unterschiedlich, je nachdem, ob Du selbst in die Hütte einziehst oder sie vermietest. Lass Dir zeigen, was steuerlich für Dich herausspringt, wenn Du vermietest: Keine Frage, die Mieten musst Du versteuern, kannst aber davon die Hausaufwendungen einschließlich Abschreibung abziehen. Soweit Du entgeltlich erworben hast, kannst Du die Abschreibung von Deinen Anschaffungskosten von 75 000 € (abzgl. des anteiligen Grund und Bodens) vornehmen. Für den ererbten Teil kannst Du die Abschreibung Deines Vaters fortführen. Mal angenommen, die Baukosten Deines Vaters lagen damals für die von Dir geerbte Hälfte bei 50 000 €. Die Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG beträgt: Vom ererbten Teil 2% von 50 000 € = 1 000 € vom erworbenen Teil Anschaffungskosten 75 000 € ./. Anteil Grund und Boden 20% – 15 000 € Verbleiben 60 000 € Davon Abschreibung 2% 1 200 € > 1 200 € Abschreibung insgesamt 2 200 € Doch Vorsicht: War Dein Vater noch nicht zehn Jahre lang Eigentümer des Hauses, droht Deiner Schwester die Versteuerung eines Spekulationsgewinns (Eures Vaters und Deiner Schwester gesamte Besitzzeit ist maßgebend), wenn
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
sie ihren Anteil veräußert, ohne ihn vorher zu eigenen Wohnzwecken genutzt zu haben!
Vermiete einem Freund Deine Eigentumswohnung – und miete seine! 844
Da bei einer selbst genutzten Wohnung keine Schuldzinsen abgezogen werden 844 können, kannst Du mit einem derartigen Wohnungstausch eine Menge Steuern sparen. Denn auf diese Weise trittst Du nun als Vermieter auf. Du gibst eine Einkommensteuererklärung ab und weist darin folgenden Verlust aus Vermietung aus: Mieteinnahmen 4 800 € ./. Werbungskosten a) Verwaltungsgebühren usw. 300 € b) Schuldzinsen + 7 000 € – 7 300 € Verlust 2 500 € Steuerersparnis zwischen 429 und 1 202 € jährlich. Natürlich wirst Du nicht so dumm sein und das mit einem Freund praktizieren, der im selben Finanzamtsbezirk wohnt wie Du. Sonst käme das Finanzamt schnell hinter Deinen Trick und könnte sagen: Der will eigentlich gar nicht in einer anderen Wohnung wohnen. Denn die er von seinem Freund gemietet hat, ist völlig gleichgeartet und hat zudem eine gleiche Wohnlage. Sparsamkeit ist die Kunst, aus dem Leben soviel wie möglich herauszuschlagen. (G. B. Shaw)
3.11 Wenn nahe Angehörige in Deinem Haus wohnen 845
Wohnt Dein Kind in Deinem Haus und nimmst Du dafür keine Miete, sind die 845 Kosten für die Wohnung nicht als Werbungskosten abzugsfähig.
Das A und O bei allen Vermietungen an Angehörige sind klare, nachprüfbare, möglichst schriftliche Vereinbarungen und Verträge. Und Du musst unbedingt darauf achten, dass Ihr Euch an die Vertragsvereinbarungen haltet. Dazu gehört
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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vor allem die pünktliche Zahlung der Miete und der Nebenkosten in vereinbarter Höhe. Zwar ist keine bestimmte Zahlungsform vorgeschrieben, doch Überweisungen stimmen das Finanzamt meistens anerkennungswilliger, als wenn Du Quittungen über bar eingenommene Mieten präsentierst. Geradezu selbstmörderisch ist es, eine Überweisung zu vereinbaren, die Miete dann aber doch bar zu kassieren. Vorsicht mit Mietstundungen oder schwankenden Zahlungen. Selbst wenn z. B. Dein Sohn, an den Du die Wohnung vermietet hast, plötzlich arbeitslos wird, ist das in den Augen des Fiskus kein Grund, ohne weiteres niedrigere Mietzahlungen zu akzeptieren. Du kannst Dir bzw. Deinem Sohn aus der Patsche helfen, indem Du schriftlich und offiziell den Mietvertrag änderst und eine geringere Miete vereinbarst. Achte darauf, dass erst danach die geringere Miete überwiesen wird. Lass Dich auf keinen Fall zu Manipulationen hinreißen und versuche nicht, dem Fiskus weiszumachen, Mieten seien teilweise bar und teilweise unbar gezahlt worden. Die klare und glatte Lösung ist hier die erfolgversprechendere. Argumentiere mit dem BFH-Urteil vom 20. 10. 1997 – BStBl 1998 S. 106, das besagt: Wenn eine klare Vereinbarung besteht, welche Mietsache zu welchem Preis überlassen wird, und diese bisher durchgeführt wurde, können solche Vereinbarungen mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Setze also vor der Reduzierung der Mietzahlungen einfach ein Schreiben auf mit etwa folgendem Inhalt:
Vereinbarung über die Stundung von Mietzahlungen Herr/Frau . . . . . (Vermieter) und Herr/Frau . . . . . (Mieter) treffen mit Wirkung ab . . . . . . . . . . (Datum) wegen der durch die momentane Arbeitslosigkeit des Mieters verursachten finanziellen Schwierigkeiten folgende Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag vom . . . . . (Datum). Von der monatlichen Miete von bisher . . . . . . € werden jeweils . . . . . . € monatlich gestundet. Die Stundung wird für die Zeit der Arbeitslosigkeit gewährt, längstens jedoch 12 Monate. Nach Beseitigung der finanziellen Probleme, z. B. durch Aufnahme einer Beschäftigung, verpflichtet sich der Mieter, die gestundeten Beträge in monatlichen Raten von . . . . . . € neben der Normalmiete lt. Mietvertrag vom . . . . . . . . . . (Datum) zurückzuzahlen. X-Stadt, den . . . . . . ............... Vermieter
........... ... Mieter
Mit dieser Vereinbarung im Rücken kann Dir das Finanzamt die Anerkennung Deines Mietverhältnisses nicht mit der Begründung ablehnen, es sei nicht ernsthaft durchgeführt worden.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
Kleine Macken im Mietvertrag führen nicht zwangsläufig dazu, dass Dein Mietverhältnis mit Angehörigen nicht anerkannt wird. Zwar ist es immer besser, sich an die Gepflogenheiten zu halten, die auch zwischen Fremden üblich sind, wozu z. B. die Vereinbarung der Zahlung von Nebenkosten für die vermietete Wohnung gehört. Hast Du aber aus irgendeinem Grund die Nebenkosten in dem Mietvertrag mit einem Deiner Lieben zu erwähnen vergessen, ist noch nicht aller Tage Abend. Auch in solchen Fällen kommt es nicht auf eine fehlende Vereinbarung an, sondern auf die Gesamtumstände des Mietverhältnisses. Will heißen: Wenn sonst alles blitzsauber vereinbart und nachweislich tatsächlich durchgeführt ist, sollen Dir die Fiskalritter keinen Strick aus einem kleinen Versäumnis drehen (BFH-Urteil v. 17. 2. 1998 IX R 30/96 – DStR 1998 S. 761). Wenn Deine Mietverträge mit Fremden auch noch dieselben Macken aufweisen wie die Verträge mit Angehörigen, spielen die Mängel praktisch keine Rolle (BFH v. 28. 6. 2002 – BStBl 2002 II S. 699).
Nimm wenig, aber mindestens 56 % der normalen Miete! 846
Wenn die Kosten für die Wohnung höher sind als die Mieteinnahmen, hast Du 846 einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung, der mit Deinen anderen Einkünften verrechnet wird. Und schließlich kann Dich ja niemand zwingen, als Rabenvater Dein Kind zu rupfen. Mindestens musst Du aber 56 % der ortsüblichen Miete verlangen, sonst kürzt der Fiskus die auf die vermietete Wohnung entfallenden Hausaufwendungen (§ 21 Abs. 2 EStG). Beispiel Ortsübliche Jahresmiete einschl. Umlagen Vereinnahmte Miete 56% ./. Werbungskosten – Zinsen – Grundsteuer, Versicherung, Heizung, Abwasser, Müllabfuhr, Reparaturen usw. + 900 € – Abschreibung Verlust aus Vermietung und Verpachtung
3 600 € 2 016 € 3 000 € + 1 250 €
– 5 150 € 3 134 €
Der Verlust ist um rund 1 600 € höher als üblich, weil Du nicht die volle Miete nimmst. Daraus ergibt sich eine Steuerersparnis zwischen 275 und 770 €. Be-
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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trägt die Miete indessen weniger als 56 % der ortsüblichen Miete, z. B. nur 40 %, kannst Du auch nur 40 % der Kosten für die Wohnung als Werbungskosten absetzen. Die Hauskosten sind in einem solchen Fall in einen absetzbaren und einen nicht absetzbaren Teil aufzuteilen.
für den Mietvertrag Gib Dir beim Abfassen des Mietvertrags viel Mühe. Nimm auf keinen Fall die allgemein gebräuchlichen Vertragsformulare. Unbedingt aufnehmen solltest Du eine Klausel über die Zahlung der Nebenkosten, damit es Dir besser geht als einem Steuerzahler aus Hessen. Der hatte nämlich eine Wohnung an eine Angehörige vermietet und im Mietvertrag nichts zur Übernahme von Wasserkosten, Müllabfuhr, Straßenreinigung etc. festgelegt. Prompt hat ihm das Finanzamt das Mietverhältnis nicht anerkannt und mit dieser Meinung bei einigen profiskalisch eingestellten Richtern des FG Hessen recht bekommen (EFG 1996 S. 1162). Du wirst natürlich nicht in eine solche Falle tappen. Da bei der Prüfung der 56 %-Grenze die Miete inkl. Umlagen mit der ortsüblichen Miete verglichen wird, gehst Du einfach bei der Grundmiete etwas weiter herunter und rechnest dafür die Nebenkosten mit Deinem Angehörigen spitz ab. 847
Achtung, Fangeisen! Der Fiskus kürzt die Hauskosten eventuell auch, wenn 847 die gezahlte Miete weniger beträgt als 75 % der ortsüblichen Miete. Liegt sie zwischen 56 und 75 % der üblichen Miete, droht die Kürzung aber nur, wenn Du auf 30 Jahre gerechnet kein Plus mit der Vermietung machst. Das Finanzamt verlangt zum Nachweis eine Überschussprognose von Dir. Vgl. dazu E Rz 826 f. Vor allem, wenn Du einen hohen Kredit zur Finanzierung aufgenommen hast, wird es schwer, für 30 Jahre auf dem Papier ein Gesamtplus zusammenzurechnen. Gelingt Dir das nicht, rate ich Dir: Nimm mindestens 75 % der üblichen Miete. Vgl. E Rz 799.
848
Gute Nachricht für alle Eltern und Kinder! Früher verlangte das Finanzamt von 848 Dir, dass Deine Kinder eigene Einkünfte haben, aus denen die Miete gezahlt werden kann. Der BFH hat jedoch zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, dass kein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) bei einem Mietvertrag mit einem unterhaltsberechtigten Kind vorliegt, das die Miete aus dem Barunterhalt oder durch Verrechnung mit diesem zahlt (BFH-Urteile v. 19. 10. 1999 – BStBl 2000 II S. 223 und 224). Für Dich heißt das, dass Du zwei Möglichketien hast mit Deinem Kind, dass noch kein eigenes Einkommen hat einen steuerlich astreines Mietverhältnis zu begründen.
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
1. Du vermietest die Wohnung an Dein Kind und überweist diesem jeden Monat Geld, damit es seinen Lebensunterhalt besteiten kann. Das Kind wiederum überweist Dir brav jeden Monat die Miete und die Nebenkosten für die Wohnung auf Dein Konto. 2. Willst Du Dir dieses Hin- und Herschieben von Geld sparen, kannst Du auch folgendes machen. Ihr trefft eine schriftliche Vereinbarung, dass dein Kind von Dir monatlich einen Unterhaltsbetrag von z. B. 800 € bekommt, mit dem es seinen Unterhalt selbst bestreiten muss. Dann schließt Ihr wiederum einen astreinen Mietvertrag ab. In den Zahlungsmodalitäten des Mietvertrag oder in eienr schriftlichen Zusatzvereinbarung regelt Ihr, dass die Miete von 300 € und die Nebenkostenvorauszahlung für die Wohnung von 100 € unmittelbar mit der Unterhaltszahlung verrechnet wird und Du nur noch den Restbetrag an Dein Kind überweist. 849
Wohnst Du mit Deinen Eltern zusammen unter einem Dach, dann nutze die 849 folgenden Steuervorteile: Die anteiligen Miet- und Nebenkosten für Räume, die Du einem Elternteil in den eigenen vier Wänden zur Verfügung stellst, sind als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig! So urteilte das Finanzgericht in Baden-Württemberg (Az 14 K 173/97). Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mutter ihr Zweifamilienhaus auf ihren Sohn übertragen, sich dabei aber das Wohnrecht in einzelnen Räumen vorbehalten. Zugleich hatte sich der Sohn verpflichtet, seine Mutter zu betreuen. Als er mit seiner Familie berufsbedingt umziehen musste, was zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabevertrags mit der Mutter nicht absehbar gewesen war, stellte er ihr in dem neuen Haus dem bisherigen Wohnstandard entsprechende Räume unentgeltlich zur Verfügung. Das von seiner Mutter übernommene Zweifamilienhaus vermietete er. Der Mietwert der Räume der Mutter in dem neuen Haus entsprach in etwa dem Mietwert der von ihr im alten Haus bewohnten Räume. Die anteiligen Miet- und Nebenkosten konnte der Sohn nach Auffassung des Gerichts nun unter Sonderausgaben, als sog. dauernde Last, abziehen.
Schlag bei einer Hausübertragung durch die Eltern zwei Fliegen mit einer Klappe! 850
Ein ewiges Ärgernis bei der Übertragung von Immobilien zwischen Eltern und 850 Kindern war, dass man selten die Interessen beider Parteien unter einen Hut bekam. Hast Du einen Nießbrauch für die Eltern vereinbart, waren die zwar abgesichert, Du konntest aber keine Vermietungsverluste absetzen. Habt Ihr dagegen auf den Nießbrauch verzichtet, war den Eltern ständig mulmig zumute,
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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weil sie nie sicher sein konnten, ob sie nicht plötzlich die Wohnung würden verlassen müssen. Heutzutage kannst Du endlich Euer beider Interessen wahren, ohne dass Ihr steuerliche Nachteile habt. Zunächst verkaufen Deine Eltern ihre Eigentumswohnung an Dich. Über den Kaufpreis schließt Ihr einen Darlehensvertrag ab, in dem Ihr bei einem Zins von z. B. 4,5 % ein zehn Jahre unkündbares Darlehen vereinbart. Im Kaufvertrag regelt Ihr gleichzeitig, dass lediglich zur Sicherung eines noch abzuschließenden lebenslangen Mietvertrags Deinen Eltern ein Nießbrauchsrecht eingeräumt wird. Nach dem Kauf kommt der Abschluss des Mietvertrags. Das Nießbrauchsrecht wird dann zunächst nicht ausgeübt. Auch wenn diese Konstruktion gefährlich rotstiftgefährdet erscheint, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Mit offizieller Absicherung der obersten Finanzrichter (BFH v. 3. 2. 1998 – BStBl 1998 II S. 539) wurde diese Vertragsgestaltung anerkannt. Es liegt kein Gestaltungsmissbrauch vor. Der Sohn in diesem Fall hat Jahr für Jahr einen dicken Verlust aus dem Mietverhältnis von der Steuer abgesetzt, und mit den Eltern gab es ebenfalls keinen Stress, weil die wegen des Sicherungsnießbrauchs nicht befürchten mussten, irgendwann plötzlich auf der Straße zu stehen.
Mietvertrag statt Unterhalt 851
Eine Scheidung ist ein teures Spiel. Wenn es Dich erwischt, gibt es eigentlich nur 851 eine Devise: Schadensbegrenzung betreiben. Angenommen, Du hast bislang mit Deinem Expartner in den eigenen vier Wänden gewohnt und bist nach der Trennung ausgezogen. Wenig lukrativ ist es, geringeren Unterhalt zu vereinbaren und dafür Deine Immobilie Deinem Expartner zu überlassen, damit er dort als Mieter mit Kind, Kegel und Hund mietfrei wohnt. Lies unter E Rz 523 nach, wie Du aus der Kombination höhere Unterhaltszahlungen und gleichzeitiger kostenpflichtiger Vermietung an Deinen Expartner ein gutes Geschäft machst, ohne dass einer von Euch beiden dadurch finanzielle Einbußen hat.
852
Gehört das Haus Dir und Deinem Ex gemeinsam, lasse es Dir zuvor, z. B. gegen 852 Übernahme der Schulden, übertragen. Damit Dein Ex jetzt keine kalten Füße bekommt und argwöhnt, Du würdest ihn über kurz oder lang an die frische Luft
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
setzen, könnt Ihr einen längerfristigen Mietvertrag, z. B. über fünf Jahre, schließen und vereinbaren, dass Du das Haus nur mit Zustimmung Deines Expartners verkaufen darfst. Geld verdient man durch Köpfchen – nicht durch Arbeit. (Spruch)
Der Fiskus muss Deine Überkreuzvermietungen schlucken 853
Seit Jahren wohnst Du im Haus Deiner Eltern, die Dir aus steuerlichen Grün- 853 den eine Wohnung vermietet haben. Daraus machen sie jedes Jahr einen hübschen steuerlich absetzbaren Verlust. Da die Wohnraumförderung durch Eigenheimzulage schon seit 2006 abgeschafft ist, würde es Dir herzlich wenig bringen, die von Dir genutzte Wohnung zu kaufen. Du findest einen Ausweg, indem Du Dir die Wohnung übertragen lässt, in der Deine Eltern wohnen, und sie ihnen anschließend sofort vermietest. Dabei musst Du nur darauf achten, mit der vereinbarten Miete nicht unter 56 % der ortsüblichen Miete zu geraten. Jetzt seid Ihr in der hübschen Situation, dass Ihr jeweils über eine vermietete Wohnung in dem Haus verfügt, in dem Ihr selbst wohnt. Obwohl hier eine Überkreuzvermietung vorliegt, muss der Fiskus in den sauren Apfel beißen und die Mietverträge anerkennen. Einem Abzug der Verluste steht nichts entgegen. Natürlich werden sich Heerscharen eifriger Fiskalritter darauf stürzen und Dir mit blumigen Worten und alten BFH-Urteilen beizubringen versuchen, dass die Konstruktion wegen Gestaltungsmissbrauchs nicht anerkannt werden könne. Du verweist sie dann ganz locker auf das BFH-Urteil vom 12. 9. 1995 – BStBl II 1996 S. 158, in dem der BFH in einem wie oben gestrickten Fall ausdrücklich keinen Gestaltungsmissbrauch sah und die Vermietungsverluste bei beiden Parteien anerkannt hat.
So begründest Du, dass kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt 854
Genauso gut könntest Du ein von Dir gebautes Haus an Deine Eltern vermie- 854 ten, den zwangsläufig entstehenden Vermietungsverlust absetzen und selbst in einer Wohnung oder einem Haus wohnen, das Dir Deine Eltern unentgeltlich
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
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zur Nutzung überlassen. Wenn das Finanzamt den Verlust aus der Vermietung nicht anerkennen will, da in seinen Augen ein Gestaltungsmissbrauch vorliegt, wird es das wie folgt begründen: Ein verständiger Eigentümer hätte sein Haus nicht – wie es hier die Eltern mit dem Sohn vereinbarten – mit dem eines anderen getauscht, um dort Miete zu zahlen und selbst zugleich auf Mieteinnahmen zu verzichten. Streichwütigen Finanzbeamten reibst Du das BFH-Urteil vom 14. 1. 2003 – IX R 5/00 unter die Nase. Für die Frage des Missbrauchs kommt es nicht auf das Verhalten der Eltern bei der unentgeltlichen Überlassung ihres Hauses an den Sohn an. Entscheidend ist allein, ob die Überlassung des vom Sohn gekauften Hauses an die Eltern anders als durch entgeltlichen Mietvertrag hätte gestaltet werden müssen. Da der Sohn nicht verpflichtet war, es den nicht unterhaltsbedürftigen Eltern kostenlos zu überlassen, gab es keine steuerlich angemessenere Form. Auch unter dem Blickwinkel sog. Überkreuzvermietungen ist in diesem klug gedeichselten Fall kein Rechtsmissbrauch zu erkennen. Die gegenseitige Überlassung ziele nicht darauf ab, Verluste bei den Einkünften aus Vermietung wechselseitig abzuziehen, denn für das vom Sohn bewohnte Haus der Eltern wurden keine Werbungskosten geltend gemacht. Ein Bürger, der nur resigniert, muss dulden, dass man ihm diktiert. (Spruch)
855
Wenn Dir das Finanzamt mit dem Ansinnen kommt, Du habest wegen Deiner 855 dauernden Verluste aus der Vermietung keine Einkünfteerzielungsabsicht, Deine Vermietung sei deshalb als Liebhaberei einzustufen, wirst Du den Fiskalrittern diesen Zahn ganz schnell ziehen: Eine Vermietung wird grundsätzlich in der Absicht vorgenommen, auf Dauer einen Überschuss zu erzielen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Überschüsse zunächst einmal ausbleiben. Damit die Fiskalritter mit ihrem Argument der Liebhaberei überhaupt eine Chance haben, müssen ganz besondere Umstände hinzukommen, wie bei Ferienwohnungen, Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie. Wenn Du von solchen windigen Geschichten die Finger lässt und Dich auf die klassische Methode des Immobilienerwerbs verlegst, bist Du auf der sicheren Seite (BFH v. 30. 9. 1997 – BStBl 1998 II S. 771). Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Vermietung von vornherein nur kurzfristig angelegt war, weil Du die Immobilie danach selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen willst. In einem solchen Fall erkennt der Fiskus Deine Vermie-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
tungsverluste wegen fehlender Einkünfteerzielungsabsicht nicht an, es sei denn, Du kannst belegen, dass trotz der kurzfristig angelegten Vermietung unter dem Strich für Dich positive Einkünfte herausspringen (BFH v. 9. 7. 2002 – BStBl 2003 II S. 695).
Schaff neuen Wohnraum für die Großfamilie!
856
Hast Du ein hübsches kleines Häuschen, das für Dich und Deinen Ehepartner 856 gerade groß genug ist? Da Ihr aber Eure Kinder und Enkelkinder näher bei Euch haben wollt, überlegt doch einmal, ob Ihr nicht aufstocken oder anbauen könnt. Was, kein Geld? Dann lies mal, welche Steuerersparnis so etwas bringt! Ihr schafft durch Aufstockung des bisherigen Gebäudes oder durch einen Anbau eine zusätzliche abgeschlossene Wohnung und vermietet sie an die Kinder. Ihr nehmt nur etwa 56 % der ortsüblichen Miete, könnt aber die vollen Werbungskosten absetzen! Die Ihr steuerlich durch die Abschreibung (Altsubstanz bei den Herstellungskosten nicht vergessen!) und durch Schuldzinsen bei Fremdfinanzierung des Anbaus erheblich aufstocken könnt! Du kannst Dir das Geld auch von Deinem Sohn leihen, dann bleiben seine Zinseinnahmen bis zum Sparerfreibetrag steuerfrei. Aber vorsicht! Liegt Deine Miete unter 75 % der üblichen Miete, verlangt der Fiskus von Dir eine Überschussprognose zum Nachweis, dass Du auf einen Zeitraum von 30 Jahren gerechnet mit der Vermietung in die schwarzen Zahlen kommst. Gelingt Dir das nicht, wird wiederum ein Teil Deiner Werbungskosten gekürzt. Dem entgehst Du, wenn Du von vornherein ein 75 %-Mietverhältnis abschließt. Beispiel Du baust Dein älteres, selbst genutztes Einfamilienhaus durch Aufstockung in ein Zweifamilienhaus um. Die Herstellungskosten betragen 120 000 €. Zur Finanzierung nimmst Du am 1. 7. ein Bankdarlehen von 50 000 € auf (Zinssatz: 4,5 %) und vereinbarst ein Disagio von 2 500 €. Außerdem gibt Dir Dein Sohn ein Darlehen von 50 000 € (Zinssatz 4 %). Die neu errichtete Wohnung (90 qm) vermietest Du nach Fertigstellung ab 1. 12. an Deinen Sohn. Die monatliche Miete beträgt inkl. Nebenkosten 375 €; bei Fremdvermietung könntest Du 500 € erzielen. Du musst mtl. 375 € als Einnahme versteuern. An Werbungskosten fallen an:
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3. Einkünfte aus vermietetem Hausbesitz
1. Jahr Abschreibung 2 % von 120 000 € (1. Jahr nur 1 Monat) 200 € Schuldzinsen 2 125 € Disagio 2 500 € Sonstige Kosten (angenommen) 2 800 € Werbungskosten insgesamt 7 625 € ./. Einnahmen (375 €/Monat, 1. Jahr 1 Monat) – 375 € Verlust 7 325 €
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2. Jahr 2 400 € 4 250 € 2 800 € 9 450 € – 4 500 € 5 850 €
3.12 Du hast Dein Haus verkauft? 857
Pass gut auf: Wer sein Haus verkaufen will und es deshalb leer stehen lässt, kann 857 keine Werbungskosten geltend machen. Nach Meinung des Niedersächsischen Finanzgerichts betrachtet der Verkäufer sein Haus nur noch als Gegenstand des Vermögens und nicht (mehr) als Gegenstand der Einnahmenerzielung. Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen, also Werbungskosten, könnten daher nicht mehr entstehen (FG Niedersachsen v. 16. 1. 1981, XI 105/77). Und: Denke immer an die Spekulationsfrist von zehn Jahren. Andererseits hat der BFH inzwischen entschieden, dass Du auch nach dem Verkauf Deiner Immobilie bestimmte Schuldzinsen weiter als nachträgliche Werbungskosten absetzen kannst (BFH-Urt. v. 12. 10. 2005 – BStBl 2006 II S. 407; BMF-Schreiben v. 3. 5. 2006 – BStBl 2006 I S. 363). Dabei musst Du zwei Fälle unterscheiden. 1. Schuldzinsen für Darlehen, die Du zur Finanzierung des Kaufs oder des Baus einer Immobilie aufgenommen hast, sind nach dem Verkauf nicht mehr abzugsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Erlös aus dem Verkauf ausgereicht hat, die Darlehen abzulösen. 2. Hast Du mit den Krediten dagegen laufende Kosten wie für Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen oder laufende Grundstückskosten finanziert, bleibt der durch die tatsächliche Verwendung des Kredits geschaffene wirtschaftliche Zusammenhang mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung auch nach Veräußerung des Hauses bestehen, d. h., Du kannst diese Schuldzinsen bis zur endgültigen Ablösung des Kredits als Werbungskosten bei Deinen Vermietungseinkünften absetzen, obwohl Du keinen roten Heller Mieteinnahmen mehr hast. Was Du mit dem Erlös aus dem Verkauf gemacht hast, spielt keine Rolle. Der Fiskus verlangt also nicht, dass Du den Verkaufserlös vorrangig zur Kredittilgung einsetzt. Also achte darauf, die Verwendung von Fremdgeldern entsprechend zu dokumentieren!
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
4. Finanzierungsfragen – Besonderheiten zum Abzug von Zinsen
Auch beim Einfamilienhaus mit dem Bäumchen-wechsel-dich-Spiel gestalten 858
Immer wieder habe ich dargestellt, dass Du, falls Du auf normalem Weg keine 858 Steuerermäßigung bekommst, es anders versuchen sollst. Wird Dir also der Unterhalt für Deine Mutter nicht angerechnet, kannst Du die Zahlungen für Deine Mutter vielleicht in einer Form erbringen, dass man sie Dir anerkennen muss, etwa durch Kauf eines Autos, wenn sie schlecht laufen kann. Schuldzinsen für das selbst bewohnte Haus kannst Du nicht absetzen, das ist klar. Versuch deshalb, Dir anderweitig zu helfen. Ärgerlich ist, dass die Hypothekenzinsen aus versteuertem Einkommen aufgebracht werden müssen. Ich rate Dir deshalb, die Resthypotheken für Dein Einfamilienhäuschen bis auf den letzten Euro abzulösen, wenn Du die entsprechenden Mittel dazu hast. Denn das ist die beste Kapitalanlage. Dazu folgendes Berechnungsbeispiel: Dein selbst genutztes Einfamilienhaus ist noch mit einem Restdarlehen (Zinssatz 6 %) von 75 000 € belastet. Die Jahreszinsen betragen 4 500 € und müssen aus versteuertem Einkommen bezahlt werden. Du hast aber ein Kapitalvermögen von 150 000 €, das einen Bruttoertrag von 6 750 € abwirft, und daraus folgende liquide Mittel: Bruttoertrag ./. Freibeträge Steuerpflichtige Einkünfte Einkommensteuer z. B. 35 % Spitzensatz inkl. KiSt und Soli
6 750 € – 1 602 € 5 148 € 2 240 €
Wenn Du das Restdarlehen von 75 000 € ablöst, bist Du für die Zukunft zinsfrei und hast noch ein Restkapital von 75 000 € übrig, dessen Zinsen (3 750 €) wegen des Freibetrags nur eine Steuer von ca. 770 € auslösen. Unter dem Strich hast Du dadurch eine ganze Menge mehr an Geld zur Verfügung: Wegfall Zinsbelastung ./. Halbierung der Kapitalerträge geringere Einkommensteuer Mehr an zur Verfügung stehenden Mitteln
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4 500 € – 3 375 € 1 470 € 2 595 €
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4. Finanzierungsfragen – Besonderheiten zum Abzug von Zinsen
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Beim Kauf von Eigentumswohnungen die Kredite richtig zuordnen! 859
Angenommen, Du kaufst ein Zweifamilienhaus. Oder ein Einfamilienhaus mit 859 einer Einliegerwohnung. Du nimmst einen Kredit von 150 000 € zu 6 % Zinsen auf und vereinbarst mit dem Verkäufer, dass er das Gebäude vorher in zwei Eigentumswohnungen aufteilt. Die 80-qm-Wohnung vermietest Du, die 120m2-Wohnung beziehst Du selbst. Mit der Bank schließt Du den Darlehensvertrag nur über die vermietete Wohnung ab. Dem Notar überweist Du zwei getrennte Beträge: den Kaufpreis für die vermietete Eigentumswohnung in voller Höhe vom Darlehenskonto, den Betrag für die andere Wohnung vom Darlehenskonto und aus Eigenmitteln. An Zinsen zahlst Du jährlich 9 000 €, die Du jetzt von den Mieteinnahmen absetzen kannst. Das macht bei einer Steuerbelastung von 45 % eine Steuerersparnis von 4 100 €.
Baukosten, Kredite und Rechnungsbezahlung richtig zuordnen! 860
Mit der Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen lassen sich beim 860 Kauf die Zinsen natürlich besonders einfach in den steuerwirksamen Bereich verlagern. Aber auch wenn Du selbst baust oder der Vorbesitzer nicht bereit ist, vor dem Verkauf Eigentumswohnungen aus seinem Zweifamilienhaus zu machen, geht diese Steuersparmöglichkeit nicht an Dir vorbei. Du musst nach Möglichkeit dafür sorgen, dass die von Dir vermieteten Immobilien so weit wie möglich aus den Darlehnesmitteln finanziert werden und Du für die Finanzierung Deiner eigenen Wohnung – für die es ja keine Steuervorteile aus den Zinsen gibt – möglichst Deine Eigenmittel einsetzt. Ohne ein wenig Mühe und Trickserei geht das aber nicht so ohne weiteres. Der Fiskus macht sich nämlich im ersten Ansatz die Sache recht einfach. Baust Du z. B. ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, bei der Deine Wohnung 100 qm und die vermietete Wohnung 50 qm groß ist, rechnet das Finanzamt die Kredite und die Eigenmittel im Verhältnis der Wohn- bzw. Nutzflächen den einzelnen Wonungen zu. Im Ergebnis bedeutet das für Dich, dass steuerlich die Mietwohnung mit einem Drittel Deiner Eigenmittel finan-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
ziert wird. Den entsprechenden Teil des Darlehnes rechnet der Fiskus Deiner eigenen Wohnung zu, bei der die Zinsen wirkungslos verpuffen. Wie Du das für Dich steuerlich viel geschickter gestalten kannst, zeige ich Dir im Folgenden. 861
861 Zinszuordnung bei Herstellung eines Gebäudes Um Deine Zinsen später voll bei der vermieteten Wohnung ansetzen zu können, musst Du dafür sorgen, dass deren Herstellung ausschließlich aus Darlehensmitteln finanziert wird. Dazu gehst Du wie folgt vor: ● Du richtest zunächst zwei Baukonten bei Deiner Bank ein. Auf Konto 1 kommen nur die Auszahlungen aus Deinen Baudarlehen und Hypotheken, auf Konto 2 überweist Du Deine für den Bau gedachten Eigenmittel. ● Von den Handwerkern lässt Du Dir für alle Arbeiten, die ausschließlich eine bestimmte Wohnung betreffen, getrennte Rechnungen schreiben (z. B. Für Türen, Bodenbeläge, Decken, Badezimmer, Elektroinstallationen, Malerarbeiten). Wo Du keine gesonderte Rechnung hast, kannst Du die Aufteilung durch eine eigene Aufstellung ergänzen, in der Du die einzelnen Rechnungspositionen der jeweiligen Wohnung zuordnest. ● Herstellungskosten, die das gesamte Gebäude betreffen, werden im Verhältnis der Wohnflächen aufgeteilt (z. B. der Kaufpreis für das Grundstück, die Kosten für Bodenaushub, Dach, Treppenhaus, Gemeinschaftsräume, Heizungsanlage, Anschluss, Entwässerung etc.). So hast Du nun grundsätzlich für jede Rechnung zwei Teilbeträge. Bei der Bezahlung gehst Du wie folgt vor: 1. Rechnungsteilbeträge, die auf Deine später selbst genutzte Wohnung entfallen, überweist Du von dem Baukonto mit Eigenmitteln. Bei der Überweisung machst Du das deutlich, indem Du als Verwendungszweck neben der Rechnungsnummer z. B. ergänzt: »Teilbetrag für Wohnung Erdgeschoss«. 2. Rechnungsteilbeträge, die auf die später vermietete Wohnung entfallen, überweist Du nur von dem Baukonto, auf dem die Baudarlehen gelandet sind. Auch hier machst Du bei der Überweisung die Zuordnung deutlich, z. B.: »Teilbetrag für Einliegerwohnung 1. OG«.
Und so könnte die Rechnung für Dich aussehen: Angenommen, Du baust ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die eigene Wohnung im Erdgeschoss wird 120qm, die Einliegerwohnung 60qm groß. Die gesamten Baukosten inkl. Grund und Boden belaufen sich auf 360 000 €. Du hast Eigenmittel in Höhe von 160 000 €. Der Rest wird durch eine Hypothek (Zinssatz 5 %) finanziert. Aus Deinen nach dem oben beschriebenen Muster vorgenommenen Aufteilungen und der Begleichung der Rechnungen ergibt sich ein Anteil von 60 % an den Gesamtkosten für die eigene Wohnung und von 40 % für die Einliegerwohnung.
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4. Finanzierungsfragen – Besonderheiten zum Abzug von Zinsen
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Da Du sämtliche Rechnungsbeträge für die Einliegerwohnung vom DarlehensBaukonto überwiesen hast, wurden somit die gesamten Kosten für die Einliegerwohnung von 144 000 € fremdfinanziert. Von den Hypothekenzinsen entfallen folglich pro Jahr 5 % von 144 000 € = 7 200 € auf die Vermietungseinkünfte und nur 5 % von 56 000 € = 2 800 € auf die selbst genutzte Wohnung. Ohne Aufteilung der Rechnungen und getrennte Bezahlung wären für die Einliegerwohnung von den gesamten Zinsen von 5 % von 200 000 € = 10 000 € nur 1/ = 3 333 € als Werbungskosten abzugsfähig gewesen. Wie Du siehst, hat sich in 3 diesem Fall mit ein bisschen Arbeit der steuerwirksame Zinsabzug mehr als verdoppelt. Und das Jahr für Jahr!
Genauso wie die laufenden Zinsen kannst Du ein Damnum oder Disagio, die Bearbeitungsgebühren und die Eintragung der Hypothek im Grundbuch aufteilen. Im obigen Beispiel wären von einem Damnum oder Disagio 144 000/ 200 000 als Werbungskosten abzugsfähig gewesen.
Die Zinszuordnung klappt auch beim Kauf eines Gebäudes 862
Auch beim Kauf eines Hauses bist Du nicht darauf angewiesen, dass vorher in 862 Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Du kannst im Prinzip dasselbe Strickmuster anwenden wie bei der Herstellung eines Gebäudes. und so gehst Du vor: ● Du richtest wieder zwei Konten ein, eines für Deine Eigenmittel und eines, auf dem die Kredite für den Erwerb eingezahlt werden. ● Bereits im Notarvertrag wird der insgesamt vereinbarte Kaufpreis rechnerisch auf die selbst genutzte Wohnung und den vermieteten Teil der Immobilie aufgeteilt. Wenn dabei nicht gerade völlig unrealistische Maßstäbe angelegt werden, wird das Finanzamt dieser Aufteilung folgen. ● Die Bezahlung erfolgt dann wieder in zwei Teilbeträgen: – Den Kaufpreisanteil für die vermietete Wohnung überweist Du mit dem Verwendungszweck »Teilkaufpreis Wohnung I. OG« von Deinem Darlehenskonto auf das Notaranderkonto. – Den Kaufpreisanteil für die selbst genutzte Wohnung über-
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XI. Steuerersparnisse durch Hausbesitz und Bauen
weist Du von Deinem Eigenmittelkonto und einen evtl. Restbetrag vom Darlehenskonto – jeweils mit dem Verwendungszweck »Teilkaufpreis Wohnung Erdgeschoss«. Dass der Notar später dem Verkäufer den gesamten Kaufpreis von seinem Notaranderkonto in einer Summe überweist, ist für Deine Zuordnung nicht schädlich. Du musst Dir bei diesen Tricks auch keine Gedanken machen, dass der Fiskus Dir mit Umgehung oder Gestaltungsmissbrauch kommt. Nach einigem Zögern haben sie nämlich den obersten fiskalischen Segen erhalten (BMF-Schreiben v. 16. 4. 2004 – BStBl 2004 I S. 464).
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547 Herrenmenschen sind in der Regel weder Herren noch Menschen. (W. Mitsch)
XII. Sonstige Einkünfte (Renten, Unterhalt, Spekulationsgewinne) 1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) Ab welchem Betrag sind Rentner und Pensionäre steuerpflichtig?
1.1 Altersversorgung durch Rente 864
Die Steuer aus Renteneinkünften ist für die meisten Rentner schwer zu berech- 864 nen, wie aus vielen Schreiben meiner Leser hervorgeht. Längst sind nicht alle Renten steuerfrei, wie man immer hören kann. Steuerfrei sind nur bestimmte, vor allem ● Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, z. B. aus der Berufsgenossenschaft, ● Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und ● Wiedergutmachungsrenten. Die meisten Renten sind steuerpflichtig, vor allem ● Renten wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit, ● Renten wegen Todes, die an Witwen und Waisen gezahlt werden, ● Renten aus einer betrieblichen Zusatzversicherung (Direktversicherung), ● Renten aus Lebensversicherungen.
865
Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Renten und Pensi- 865 onen komplett neu geregelt. Kern dieser Neuregelung ist der schrittweise Übergang zur »nachgelagerten Besteuerung«. Auf der einen Seite werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und an private kapitalgedeckte Rentenversicherungen in der Endstufe bis zu 20 000 € (Ehegatten: 40 000 €) im Jahr abzugsfähig sein. Auf der anderen Seite werden diese Renten in voller Höhe besteuert. Die Altersvorsorgebeiträge sind seit 2005 abzugsfähig. Beginnend mit 60 % im Jahr 2005, steigt der Prozentsatz in einer Übergangszeit bis 2025 Jahr für Jahr um 2 %, bis 2025 schließlich 100 % abzugsfähig sind. In 2007 beträgt er somit 64 %, in 2008 66 % usw. Renten aus solchen Basisaltersversorgungssystemen wie z. B. der ● gesetzlichen Rentenversicherung, ● berufsständischen Versorgungswerken, ● der landwirtschaftlichen Alterskasse und
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XII. Renten und Pensionen
● nach dem 31. 12. 2004 abgeschlossenen privaten kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen (Rürup-Rente) unterliegen seit 2005 einheitlich mit einem Prozentsatz von 50 % der Besteuerung. Der steuerfreie restliche Rentenanteil bleibt während der gesamten Laufzeit der Rente unverändert. Für Renten, die erstmalig ab 2006 oder später gezahlt werden, steigt der Prozentsatz bis 2020 Jahr für Jahr um jeweils 2 % und danach bis 2040 um je 1 %. Das bedeutet, eine Rente mit Zahlungsbeginn in 2006 wird zu 52 %, mit Zahlungsbeginn in 2007 mit 54 % besteuert. Beginnt die Rentenzahlung in 2010, gilt ein steuerpflichtiger Rentenanteil von 60 %. Wie Du siehst, hängt für jeden in der Zeit von 2006 bis 2040 hinzukommenden Rentnerjahrgang die Höhe des steuerpflichtigen Anteils davon ab, wann er in Rente geht. Wenn Dir in diesem Zusammenhang der Begriff »Kohorte« unterkommt, bist Du nicht etwa bei Asterix und Obelix gelandet. Mit Kohorte bezeichnen die Fiskalritter die einzelnen Rentnerjahrgänge. Gehst Du 2007 in Rente, gehörst Du zur »Kohorte 54«. Der Rentner, dessen Rente in 2010 zu laufen beginnt, gehört zur »Kohorte 60«. Ganz besonders böse betroffen von der Anhebung der Besteuerungsanteile sind Renten wegen Erwerbsunfähigkeit, siehe dazu E Rz 874. 866
866 Gut zu wissen Wie Du siehst, bleibt für Dich, wenn Du schon Rentner bist oder es in Kürze wirst, ein großer Teil der Rente von vornherein steuerfrei. Der seit 2005 gegenüber früher höhere steuerpflichtige Anteil führt aber nicht zwangsläufig dazu, dass Du als Rentner ohne Wenn und Aber wieder Zwangsmitglied im Club der Steuerzahler bist oder wirst. Eine Steuer ergibt sich nur, wenn – wie bisher – Dein Einkommen nach Hinzurechnung eventueller anderer Einkünfte, z. B. aus der Vermietung von Immobilien oder aus Kapitalanlagen, und nach Abzug aller Steuervergünstigungen und Abzüge, z. B. Sonderausgaben für Deine Versicherungsbeiträge oder außergewöhnliche Belastungen, über dem jeweiligen Grundfreibetrag liegt.
Leider haben sich die Fiskalritter bei der Berechnung des Teils Deiner Rente, der steuerfrei bleibt, eine ganz hinterlistige Gemeinheit ausgedacht. Steuerfrei bleibt in Wahrheit nämlich gar nicht ein bestimmter Prozentsatz, sondern ein fester Betrag, der sog. Rentenfreibetrag, den das Finanzamt im ersten vollen Rentenjahr auf der Basis Deines Kohortenprozentsatzes berechnet. 867
Angenommen, Du beziehst schon seit Jahren Deine Rente von der BfA. Als 867 sog. Bestandsrentner gehörst Du also zur »Kohorte 50 %«. Ausgangspunkt für die Berechnung Deines steuerfreien Rentenbetrags, nennen wir ihn einfach Rentenfreibetrag, waren die Rentenzahlungen im Jahr 2005. Der Rentenfreibe-
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
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trag wurde danach festgeschrieben und gilt nun auch in den folgenden Jahren. Ja, Du siehst das richtig: Selbst im Jahr 2010, 2015 oder 2020 wird immer nur der für das Jahr 2005 festgestellte Rentenfreibetrag abgezogen. Dabei stört sich der Fiskus nicht daran, dass in der Zwischenzeit Deine Rente regelmäßig angepasst wird. Na, hast Du den unverschämten Griff des Finanzministers in Dein Geldsäckel bemerkt? Genau, durch diesen fiskalischen Hütchenspielertrick werden nämlich künftige Rentenerhöhungen samt und sonders zu 100 % in die Besteuerung einbezogen. Beispiel Du hast in den Jahren 2005 bis 2007 folgende Renten bezogen: 2005 2006 2007
13 266 € 13 266 € 13 302 €
Rentenbezug 2005 ./. Rentenfreibetrag = steuerpflichtiger Teil der Rente 50 % von 13 266 €
13 266 € – 6 633 € 6 633 €
6 633 €
Rentenbezug 2006 ./. Rentenfreibetrag = steuerpflichtiger Teil der Rente
13 266 € – 6 633 € 6 633 €
6 633 €
Rentenbezug 2007 ./. Rentenfreibetrag = steuerpflichtiger Teil der Rente
13 302 € – 6 633 € 6 669 €
6 669 €
Wie Du siehst, hatte sich die Besteuerung in 2006 wegen fehlender Rentenerhöhung nicht geändert. Die Rentenanpassung zum 1. 7. 2007 um 0,54 % wird aber in voller Höhe und nicht etwa nur mit 50 % – oder je nach Kohorte auch mehr – der Besteuerung unterworfen.
Bei Deinen regelmäßigen Rentenanpassungen wird der Rentenfreibetrag zwar nicht neu berechnet, geht Deine Rente aber unplanmäßig nach oben oder unten, sieht die Sache anders aus. Dann nämlich muss das Finanzamt Deinen Freibetrag neu berechnen. Das passiert z. B., wenn Deine Rente wegen der Anrechnung anderer Einkünfte nach oben geht. Bestehe in einem solchen Fall darauf, dass die Anpassung nicht als regelmäßige anzusehen ist und Dir deshalb ein entsprechend höherer Rentenfreibetrag zusteht.
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XII. Renten und Pensionen
Konserviere für einen Teil Deiner Rente den günstiger besteuerten Ertragsanteil! 868
50 % und mehr Deiner Rente versteuern zu müssen ist an sich schon recht un- 868 erfreulich. Wenn Du als Selbständiger, Freiberufler oder Mitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk Beiträge in die Versorgungskasse oder über eine Höherversicherung in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, die deutlich höher waren als die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ist das noch viel ärgerlicher. Dir stand regelmäßig keine Entlastung durch einen steuerfreien Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung zu, und der Abzug Deiner Beiträge als Sonderausgaben war häufig nicht sehr ergiebig. Was kommt also bei dem ganzen Spaß heraus? In der Ansparphase konntest Du kaum etwas absetzen, aber jetzt, wo Du kassierst, sollst Du einen Riesenbatzen Deiner Altersbezüge versteuern. Natürlich wirst Du das nicht so ohne weiteres hinnehmen. Dafür hast Du schließlich mein Buch gekauft. »Öffnungsklausel« heißt die magische Formel, mit der Du die Besteuerung Deiner Rente auf ein erträgliches Maß zurechtstutzen kannst. Und so funktioniert das: Der Teil Deiner Rente, der auf Beiträgen beruht, die Du über den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung hinaus gezahlt hast, wird mit den niedrigen Ertragsanteilen lt. E Rz 871 besteuert. Nur der Rest fällt unter die Kohortenbesteuerung. Voraussetzung ist, dass Du bis zum 31. 12. 2004 in mindestens zehn Jahren Beiträge über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hast. Die Jahre müssen übrigens nicht zusammenhängen. Trifft das auf Dich zu, stellst Du im ersten Jahr, in dem Du Rente beziehst, beim Finanzamt den Antrag auf gesplittete Versteuerung Deiner Rente durch Anwendung der Öffnungsklausel in § 22 Nr. 1 S. 3 EStG. Zum Nachweis, dass Du die Voraussetzungen erfüllst, bittest Du Deine Rentenzahlstelle um eine Bestätigung der Beitragsjahre mit Beiträgen über dem jeweiligen gesetzlichen Höchstbeitrag. Angenommen, von Deiner Rente in Höhe von 2 400 €, die Du seit dem 1. 1. 2007 erhältst, beruhen 25 % auf dem erhöhten Beitrag. Dann ergibt sich folgendes Bild: Rententeil 1 (Kohortenbesteuerung) 2 400 € davon 75 % = 1 800 € 12 Monate 54 % steuerpflichtiger Teil =
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11 664 €
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
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Rentenanteil 2 (Ertragsanteil) 2 400 € davon 25 % = 600 € 12 Monate 18 % steuerpflichtiger Teil = Insgesamt steuerpflichtig Ohne Antrag steuerpflichtig 2 400 € 12 54 % Differenz
1 296 € 12 960 € 15 552 € 2 592 €
Je nach Steuersatz macht das eine jährliche Ersparnis von 445 € bis 1 335 €, und das Jahr für Jahr bis zu Deinem Lebensende.
Kontrollsystem des Fiskus für alle Rentner Der Überwachungsstaat wird immer weiter ausgebaut. Nicht nur dass der Fis- 869 kus künftig alle Deine im Inland geführten Konten mit erzwungener Hilfe durch die Banken in einer Datenbank speichert, ihm fast alle EU-Staaten seit dem 1. 7. 2005 Deine im Ausland kassierten Zinsen mitteilen: Spätestens ab 2008 bekommt das Finanzamt von Deinem Rentenversicherungsträger Jahr für Jahr eine Rentenbezugsmitteilung, in der haarklein jeder Cent aufgeführt ist, den Du als Rente bekommst. Bevor Du Dich freust, dass die Rentenbezugsmitteilungen erst ab 2008 kommen und Du vermeintlich noch die Chance hast, für die Jahre bis 2007 ungeschoren davonzukommen, muss ich Dich enttäuschen. Mit den ersten Rentenbezugsmitteilungen 2008 bekommt der Fiskus gleichzeitig die Renteninformationen für die zurückliegenden Jahre bis 2005. So kommt selbst der faulste und dümmste Fiskalritter dahinter, dass Du mit Deinen Einkünften steuerpflichtig wirst und möglicherweise in der Vergangenheit schon warst. Da Du ja kein Steuerexperte bist und bisher nur deshalb keine Steuererklärung eingereicht hast, weil Du der festen Meinung warst, Du müsstest als Rentner keine Steuern zahlen, darf Dich das Finanzamt nicht der Steuerhinterziehung bezichtigen. Stell Dich im Zweifel ruhig dümmer, als die Polizei erlaubt. Wenn Du auf diese Weise Deine Steuerhinterziehung geschickt weggeredet hast, darf das Finanzamt nämlich für nicht mehr als vier Jahre – statt wie sonst für bis zu zehn – Steuern nachfordern. Die steuerpflichtigen Teile der Rente (Besteuerungsanteil) kannst Du folgender Tabelle entnehmen. 870 Besteuerungsanteiltabelle für Leibrenten 870 869
Jahr des Rentenbeginns
Besteuerungsanteil in v. H.
bis 2005 ab 2006 2007
50 52 54
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XII. Renten und Pensionen Jahr des Rentenbeginns 2008 2009 2010
Besteuerungsanteil in v. H. 56 58 60
Diese hohen Ertragsanteile gelten allerdings nur für Renten aus ● der gesetzlichen Rentenversicherung, auch für Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten, ● der landwirtschaftlichen Alterskasse, ● berufsständischen Versorgungswerken, z. B. der Rechtsanwalts-, Ärztekammern etc., ● privaten kapitalgedeckten Rentenversicherungen, die ab dem 60. Lebensjahr eine Rente zahlen und deren Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben abgezogen werden können und die nach dem 31. 12. 2004 abgeschlossen wurden. 871
Bei Renten, die nicht in die o. g. Kategorien fallen, gelten folgende günstigere 871 Ertragsanteile. Diese können ebenfalls angewendet werden, soweit eine Rente auf Beiträgen beruht, die unter die Öffnungsklausel fallen (Rz 855). Ertragsanteiltabelle Bei Beginn der Rente vollendetes Ertrags- Bei Beginn der Rente vollendetes ErtragsLebensjahr des Rentenberechtigten anteil Lebensjahr des Rentenberechtigten anteil in v. H. in v. H. 41 37 0 bis 1 59 42 36 2 bis 3 58 43 bis 44 35 4 bis 5 57 45 34 6 bis 8 56 46 bis 47 33 9 bis 10 55 48 32 11 bis 12 54 49 31 13 bis 14 53 50 30 15 bis 16 52 51 bis 52 29 17 bis 18 51 53 28 19 bis 20 50 54 27 21 bis 22 49 55 bis 56 26 23 bis 24 48 57 25 25 bis 26 47 58 24 27 46 59 23 28 bis 29 45 60 bis 61 22 30 bis 31 44 62 21 32 43 63 20 33 bis 34 42 64 19 35 41 65 bis 66 18 36 bis 37 40 67 17 38 39 68 16 39 bis 40 38
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
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Bei Beginn der Rente vollendetes Ertrags- Bei Beginn der Rente vollendetes ErtragsLebensjahr des Rentenberechtigten anteil Lebensjahr des Rentenberechtigten anteil in v. H. in v. H. 81 bis 82 7 69 bis 70 15 83 bis 84 6 71 14 85 bis 87 5 72 bis 73 13 88 bis 91 4 74 12 92 bis 93 3 75 11 94 bis 96 2 76 bis 77 10 ab 97 1 78 bis 79 9 80 8
Diese günstigen Besteuerungsanteile gelten unter anderem für folgende Renten: ● Renten aus privaten Leibrentenversicherungen (Lebensversicherungen), die vor 2005 abgeschlossen wurden, ● Kaufpreisrenten, z. B. aus dem Verkauf eines Hauses oder Betriebs auf Rentenbasis, ● Versorgungsrenten, die z. B. Deine Kinder an Dich zahlen, nachdem Du ihnen Dein Vermögen vermacht hast, ● Renten aus pauschal besteuerten Direktversicherungen, ● Renten aus öffentlichen Zusatzversorgungskassen (z. B. der VBL, ZVK etc.).
Erkläre Rentennachzahlungen richtig! 872
Eine Wohltat kommt selten allein, so sagt man. Hast Du es geschafft, die Rente 872 durchzukriegen, wirst Du auch noch mit einer dicken Nachzahlung überrascht. Obendrein zeigt sich der Fiskus vernünftig, indem er die Nachzahlung nach der »Fünftel-Regelung« besteuert. Das bedeutet: Die Nachzahlung wird mit einem Fünftel angesetzt und die Steuer, die auf dieses Fünftel entfällt, dann mit fünf vervielfacht (§ 34 Abs. 1 EStG). Auf diese Weise wird der Steuerprogression die Spitze genommen. Damit es zu der ermäßigten Besteuerung kommt, musst Du das Formular Anlage R richtig ausfüllen. Den Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung (das sind rd. 9 % bis 10 %) trägst Du im Hauptformular unter den Vorsorgeaufwendungen ein. Doch nun spitz die Ohren: Hast Du in den Vorjahren Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen, wurde dieses vielleicht mit der Rentennachzahlung verrechnet. Die Nachzahlung musst Du indessen mit dem vollen Betrag, also ungekürzt, eintragen. Dies führt dazu, dass die Steuerbescheide der Vorjahre berichtigt
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XII. Renten und Pensionen
werden müssen, da sich das Kranken- und Arbeitslosengeld nachteilig auf die Höhe Deiner Steuer ausgewirkt hat (Progressionsvorbehalt; § 32 b EStG). Was es damit auf sich hat, dazu mehr unter E Rz 455. Den Berichtigungsantrag für die Vorjahre stellst Du unter Hinweis auf § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO – Berichtigung wegen eines rückwirkenden Ereignisses. 873
Der Ertragsanteil von in der Laufzeit beschränkten privaten Renten, z. B. aus 873 dem Kauf von Immobilien, ergibt sich aus folgender Tabelle: Beschränkung der Der Ertragsanteil beLaufzeit der Rente auf trägt vorbehaltlich . . . Jahre ab Beginn der Spalte 3 . . . v. H. des Rentenbezugs 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14–15 16–17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29–30 31 32 33 34 35–36 37 38 39
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2 0 1 2 4 5 7 8 9 10 12 13 14 15 16 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38
Es ist der Ertragsanteil der Tabelle in E Rz 871 maßgebend, wenn der Rentner zu Beginn des Rentenbezugs das . . .te Lebensjahr vollendet hatte 3 entfällt entfällt 97 92 88 83 81 80 78 75 74 72 71 69 67 65 64 63 62 60 59 58 57 55 54 53 51 50 49 48 46 45 43 42 41
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten) Beschränkung der Der Ertragsanteil beLaufzeit der Rente auf trägt vorbehaltlich . . . Jahre ab Beginn der Spalte 3 . . . v. H. des Rentenbezugs 1 40–41 42 43–44 45 46–47 48 49–50 51–52 53 54–55 56–57 58–59 60–61 62–63 64–65 66–67 68–69 70–71 72–74 75–76 77–79 ab 80
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Es ist der Ertragsanteil der Tabelle in E Rz 871 maßgebend, wenn der Rentner zu Beginn des Rentenbezugs das . . .te Lebensjahr vollendet hatte
2 3 39 39 40 38 41 36 42 35 43 33 44 32 45 30 46 28 47 27 48 25 49 23 50 21 51 19 52 17 53 15 54 13 55 11 56 9 57 6 58 4 59 2 Der Ertragsanteil ergibt sich immer aus der Tabelle in E Rz 871
874
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten aus der gesetzlichen Rentenversiche- 874 rung unterliegen seit 2005 ebenfalls der Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, während vor 2005 nur ein Minianteil – häufig unter 10 % – steuerpflichtig war. Ihr Besteuerungsanteil ergibt sich also ebenfalls aus der Tabelle in E Rz 870. Diese recht hohe Besteuerung greift aber nur für Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten, die aus einem der Basisversorgungssysteme kommen, z. B. der gesetzlichen Rentenversicherung, den landwirtschaftlichen Alterskassen, berufsständischen Versorgungswerken oder einer Rürup-Rente. Entsprechende Renten aus privaten Versicherungen, z. B. reine Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Rentenlebensversicherungen, die vor dem 1. 1. 2005 mit Erwerbsunfähigkeitszuschlag abgeschlossen wurden, werden dagegen mit den geringeren Ertragsanteilen lt. E Rz 873 besteuert.
875
Rentenbezüge, bis zu denen keine Einkommensteuer anfällt (bei einem Eigen- 875 anteil zur Krankenversicherung von 7,7 %; Pflegeversicherung 1,7 %) Unter der Voraussetzung, dass der Grundfreibetrag auch in Zukunft unverändert bei 7 664 € liegt, ergeben sich unter Berücksichtigung der als Sonderausgaben ab-
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XII. Renten und Pensionen
zugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Rentner folgende steuerfreie Rentenbeträge im Jahr. Jahr des Rentenbeginns
2005
2006
2007
2008
2009
€
€
€
€
€
2010 €
Ledige
19 217
18 315
17 493
16 742
16 053
15 419
Verheiratete
38 182
36 390
34 758
33 266
31 897
30 636
Wenn weitere abzugsfähige Sonderausgaben wie Haftpflichtversicherungen, Kirchensteuern, Spenden etc. anfallen, erhöht sich der steuerfreie Rentenbetrag. Liegen dagegen noch andere Einkünfte, etwa aus der Vermietung von Immobilien oder aus Zinsen, vor, verringert sich der steuerfreie Rentenbetrag. Beziehst Du eine private Rente, z. B. weil Du Dein Haus gegen Rente verkauft hast, ist sie ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil (s. Tabelle E Rz 871) zu versteuern. Bei einer Veräußerungsrente aus dem Verkauf Deiner Firma hast Du ein Wahlrecht: Entweder Du versteuerst nur den Ertragsanteil, den aber von Beginn an, oder Du versteuerst die Renteneinnahmen komplett, dies allerdings erst, wenn sie die Höhe des Kapitalkontos der Firma erreicht haben.
Mach aus 125 € steuerpflichtiger Rente 375 € abzugsfähige Ausgaben! 876
Als Rentner zahlst Du jede Menge Versicherungsbeiträge, z. B. Haftpflicht- 876 und Unfallversicherung. Einen ganz dicken Batzen machen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus. Zum Teil erhältst Du zu Deinen Krankenversicherungsbeiträgen zwar einen steuerfreien Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, den Rest zahlst Du aber aus Deinen versteuerten Rentenzahlungen. Zum Glück lässt Dich der Fiskus diesen Teil der Versicherungsbeiträge zunächst versteuern. »Ja, um Gottes willen, ist der gute Konz jetzt von allen guten Geistern verlassen? Der spricht vom Steuernzahlen wie vom größten Glück auf Erden!«, höre ich Dich sagen. Keine Bange, ich bin wie immer voll auf der Höhe. Es ist wirklich Dein großer Vorteil, dass der Rententeil, aus dem Du Deine Krankenversicherung zahlst, steuerpflichtig ist. Wäre er es nicht, würden Deine Versicherungsbeiträge nämlich komplett aus unversteuertem Einkommen finanziert und könnten nicht als Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden. So aber versteuerst Du von diesem Teil der Rente nur den Ertragsanteil von z. B. 54 % und kannst ihn in voller Höhe bei Deinen Vorsorgeaufwendungen unterbringen.
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
557
Beispiel Bei einer Monatsrente von ca. 1 500 € belaufen sich Deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf etwa 2 952 € im Jahr. Dafür bekommst Du einen Zuschuss von etwa 1 242 €. Aus der eigenen Tasche bezahlst Du also 1 710 €. Als Vorsorgeaufwendungen abzugsfähige eigene Krankenversicherungsbeiträge 1 710 € steuerpflichtiger Ertragsanteil auf 1 710 € 54 % 923 € zusätzlicher Vorteil aus den nicht versteuerten Restbeiträgen 787 € Wie Du siehst, hast Du in diesem Fall buchstäblich mit der Wurst nach der Speckseite geworfen. Für jeden Euro Rente, der zur Zahlung Deiner Krankenversicherung verwendet wird und den Du versteuerst, setzt Du im Gegenzug fast den doppelten Betrag als Sonderausgaben ab.
1.2 Altersversorgung aus Pensionen 877
Stammt Deine Altersversorgung nicht aus einer gesetzlichen Sozial- oder einer 877 betrieblichen Zusatzversicherung, sondern von Deinem früheren Arbeitgeber (Staats-, Dienstpension), musst Du sie als nachträglichen Arbeitslohn versteuern. Deshalb musst Du bei Deinem früheren Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben und wird von der Pension Lohnsteuer einbehalten. Bei solchen Pensionen bleibt nur ein Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und hierfür von ihrem Betrieb für eine Übergangszeit Vorruhestandsgeld erhalten. Den Versorgungsfreibetrag gibt es in diesem Fall aber erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Wenn Du erst im laufenden Jahr 63 Jahre alt geworden bist oder Deine Versorgungsbezüge nur einige Monate gezahlt wurden, ist Dir beim Lohnsteuerabzug ein Teil des Versorgungsfreibetrags entgangen. Während der Versorgungsfreibetrag bis einschließlich 2004 noch 40 % Deiner Versorgungsbezüge, max. 3 072 €, im Jahr betrug, ergibt sich durch die neu geregelte Besteuerung der Alterseinkünfte eine wesentliche Änderung. Der Versorgungsfreibetrag wird in den Jahren 2005 bis 2040 stufenweise abgebaut, so dass ab 2040 Renten und Pensionen im Endeffekt in gleicher Weise voll besteuert werden. In der Übergangszeit wird neben dem Grundversorgungsfreibetrag ein Zuschlag abgezogen. Im Gegenzug kannst Du aber, obwohl Deine Versorgungsbezüge nach wie vor Arbeitslohn sind, als Arbeitnehmerpauschbetrag nicht wie andere aktive Arbeitnehmer 920 € im Jahr, sondern wie ein Rentner nur noch 102 € absetzen.
Zweimal kassierst Du im ersten Jahr Deiner Pensionierung. Für die akltive Zeit steht dir der Arbeitnehrempauschbetrag mit 920 € voll zu und für die Pension wird Dir zusätzlich der Pauschbetrag von 102 € abgezogen.
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XII. Renten und Pensionen
Der Prozentsatz, nach dem Dein Versorgungsfreibetrag berechnet wird, der Höchstbetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag ergeben sich aus der folgenden Tabelle: 878
Versorgungsfreibetrag
878
Jahr des Versorgungsbeginns
Versorgungsfreibetrag in v. H. der Versorgungsbezüge
Höchstbetrag in Euro
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
bis 2005 ab 2006 2007 2008 2009 2010
40,0 38,4 36,8 35,2 33,6 32,0
3 000 2 880 2 760 2 640 2 520 2 400
900 864 828 792 756 720
Die Berechnung des Versorgungsfreibetrags erfolgt während der gesamten Laufzeit bis 2040 unverändert auf folgender Basis: ● Versorgungsbeginn vor 2005 = Versorgungsbezug für Januar 2005 12 + Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen mit Rechtsanspruch. ● Versorgungsbeginn ab 2005 = Versorgungsbezug für den ersten vollen Zahlungsmonat 12 + Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen mit Rechtsanspruch. Bis 2040 eintretende normale Steigerungen Deiner Versorgungsbezüge bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Wenn sich Deine Versorgungsbezüge dagegen außergewöhnlich ändern, weil bestimmte Regelungen zur Anrechnung anderer Einkommensteile, zur Berücksichtigung von Ruhezeiten oder andere außerordentliche Kürzungen oder Erhöhungen zum Tragen kommen, wird eine Neuberechnung Deiner maßgebenden Versorgungsbezüge durchgeführt.
1.3 Alterseinkünfte sind noch steuerbegünstigt 879
Neben dem Versorgungsfreibetrag kannst Du während einer Übergangszeit 879 einen Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Das ist ein bestimmter Prozentsatz der Summe aus Deinem aktiven Arbeitslohn (ohne Versorgungsbezüge) zzgl. der positiven Summe Deiner anderen Einkünfte ohne Renten und Abgeordnetenbezüge. Voraussetzung für seinen Abzug ist aber, dass Du vor Beginn des Kalenderjahres Dein 64. Lebensjahr vollendet hast. Das ist der Fall, wenn Du spätestens am 1. 1. des jeweiligen Jahres Deinen 64. Geburtstag feierst.
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
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Für 2007 können also alle Steuerzahler den Altersentlastungbetrag beanspruchen, die am 1. 1. 1943 oder früher geboren sind. Wie der Versorgungsfreibetrag wird der Altersentlastungsbetrag zwischen 2005 und 2040 nach und nach abgebaut. Die für seine Berechnung maßgebenden Werte ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Altersentlastungsbetrag Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr
in v. H. der Einkünfte
Höchstbetrag in Euro
2005 2006 2007 2008 2009 2010
40,0 38,4 36,8 35,2 33,6 32,0
1 900 1 824 1 748 1 672 1 596 1 520
Beispiel für Renten- und Pensionsbezüge 2007 Geboren 1. 7. 1939. Rente von der Bundesversicherungsanstalt 7 019 € (inkl. Rentenerhöhung ab 1. 7. 2007 um 0,54 %). Staatspension jährlich 16 750 €. Unfallrente jährlich 1 440 €. Kriegsbeschädigtenrente monatlich 240 €. Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlungsprovision 175 €. Zinsen für Festverzinsliche 2 100 €. Zinsen vom Sparbuch des Ehepartners 35 €. Dividenden aus Aktienbesitz 50 €. Gewinn aus Aktienverkauf 450 €. Einkünfte aus Hausbesitz 1 260 €. Unfallrente (bleibt völlig steuerfrei) 0€ Kriegsbeschädigtenrente (ebenfalls steuerfrei) 0€ Pension 16 750 € ./. Versorgungsfreibetrag 40 %, max. – 3 900 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag für ./. Versorgungsbezüge – 102 € > 12 748 € Zinsen insgesamt 2 135 € Dividende zur Hälfte = 25 € Summe 2 160 € 2 160 € Werbungskostenpauschbetrag 102 € Sparerfreibetrag 1 500 € Summe 1 602 € – 1 602 € Verbleiben 558 € > + 558 € Einkünfte aus Vermietung + 1 260 € Rente 2007 (Rentenbeginn vor 2005) 7 019 € – Rentenfreibetrag (50 % von 7 000 €) – 3 500 € Werbungskostenpauschbetrag – 102 € Verbleiben 3 417 € > + 3 417 € Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung 175 € Freigrenze – 256 € Verbleiben 0€ >+ 0€
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XII. Renten und Pensionen
Spekulationsgewinn (Stets frei, wenn Anschaffung und Verkauf länger als ein Jahr auseinanderliegen, bei Verkauf von Grundstücken 10 Jahre) Freigrenze 511 € Zwischensumme ./. Altersentlastungsbetrag, 40 % der Einkünfte aus Vermietung und Kapital, max. 1 900 € Gesamtbetrag der Einkünfte ./. Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen: 3 000 € Sonderausgabenpauschbetrag + 72 € Zu versteuerndes Einkommen
450 €
450 € > +
0€ 17 893 €
–
727 € 17 256 €
– 3 072 € 14 184 €
Verdien Dir als 65-Jähriger schnell 600 €! 880
Schneidere Deine persönlichen Verhältnisse auf die steuerlichen Bestimmun- 880 gen zu., und zwar auf den Altersentlastungsbetrag, der allen über 64 Jahre alten Personen zugestanden wird. Nehmen wir an, Du beziehst eine Pension von jährlich 17 000 € hast daneben Vermietungseinkünfte von 10 000 € Einkünfte aus Wertpapieren 5 000 € dann wird der Altersentlastungsbetrag 2007 wie folgt berechnet: 40 % von 15 000 € = 6 000 €, höchstens: 1 900 € Wenn Du nun hingehst und Deinem Ehepartner die Verwaltung Deines Grundvermögens für jährlich 5 000 € überträgst und ihm Wertpapiere schenkst, die einen Ertrag von jährlich 2 500 € erbringen, muss das Finanzamt so rechnen: Altersentlastungsbetrag für Dich: 40 % der Einkünfte von 7 500 € = 3 000 €, höchstens 1 900 € Altersentlastungsbetrag für Deinen Ehepartner: 1 900 € Durch diese wundersame Verdopplung des Altersentlastungsbetrags sparst Du rund 600 €. Bist Du erst nach 2005 64 Jahre alt geworden, verringert sich der Prozentsatz von 40 % in dem Beispiel geringfügig, der Steuervorteil ist aber nach wie vor erstklassig.
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
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für alle, die kurz vor der Rente oder Pensionierung stehen 881
. . . vor allem für höherverdienende Angestellte. Erwirb Banksparbriefe oder 881 Bundesschätzchen Typ B, deren Zinszuwachs erst im Jahr der Einlösung versteuert werden muss, obwohl rechnerisch ein jährlicher Zinszuwachs anfällt. Wenn Du diese Sparbriefe oder Bundesschätzchen erst nach der Pensionierung einlöst, fallen die Steuern dafür kaum ins Gewicht, weil die Renteneinkünfte nur zum Teil steuerpflichtig sind. Mehr dazu unter E Rz 891 ff.
Lass Dir die Weihnachtsgratifikation später zahlen und spare dadurch 590 € Steuern! 882
Du versteuerst keinen Gewinn, sondern einen fest zufließenden Verdienst. Du 882 hast also – im Gegensatz zum Selbständigen – nur wenige Möglichkeiten, Dein Einkommen so zu verschieben, dass es sich steuerlich günstig auswirkt. Eine davon ist folgende: Nehmen wir an, Du bist ein Angestellter mit einem Monatsgehalt von 2 000 € und willst Dich im nächsten Versicherungsjahr 2008 mit 65 Jahren pensionieren lassen. Auf Dein gewöhnliches Jahresgehalt 2007 von entfällt eine Lohnsteuer von
26 000 € 3 701 €
Du vereinbarst nunmehr mit Deinem Chef, dass Dir Deine Weihnachtsgratifikation erst am 12. Januar des nächsten Jahres ausgezahlt wird. Also Minderung 2 000 € »Geht das denn so einfach?« fragst Du. Natürlich! Warum nicht? Maßgebend ist stets der Tag der Auszahlung für den Zufluss Deiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn es sich um sonstige Bezüge wie z. B. Weihnachtsgeld handelt. Es ist Deine Sache, wann Du Dir solche Dinge auszahlen lässt. (Das Gehalt ist vertraglich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen – dabei ginge eine solche Verschiebung natürlich nicht!) Und schließlich: Wie soll überhaupt einer dahinterkommen? Du versteuerst also 2007 nur 24 000 € Steuer darauf 3 137 € Die Steuerersparnis darauf beträgt 564 €
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28.08.2007 14:31:03 Uhr
562
XII. Renten und Pensionen
Was bringt Dir diese zulässige Überlegung ein? Nun, Deine Weihnachtsgratifikation bleibt im nächsten Jahr (2080) steuerfrei, wie die folgende Berechnung zeigt: Gratifikation ./. Arbeitnehmerpauschbetrag Einkünfte Renteneinkünfte 56 % Ertragsanteil von 15 000 € = ./. Werbungskostenpauschbetrag Summe der Einkünfte ./. Altersentlastungsbetrag 35,2 % von 2 000 € = Gesamtbetrag der Einkünfte ./. Sonderausgaben zu versteuerndes Einkommen Dafür zahlst Du an Steuern Steuerersparnis aufgrund der »verschobenen« Gratifikation somit
2 000 € – 920 € 1 080 € 8 400 € – 102 €
+ 8 298 € 9 378 € – 704 € 8 674 € – 1 536 € 7 138 € 0€ 564 €
Über den Trick, sich die Weihnachtsgratifikation am Jahresanfang auszahlen zu lassen und dadurch erheblich Sozialversicherung zu sparen, brauche ich hier wohl nicht zu berichten, das wissen die Arbeitgeber längst. Natürlich, es ist ein Ausnahmefall, dass hier die steuerliche Ersparnis so hoch liegt. Es sind noch andere Wege möglich, z. B., wenn leitende Angestellte ihre Tantiemen in dieser Form in steuerlich günstige Jahre bringen. Und steuerlich günstiger ist stets das Jahr, in dem infolge eines niedrigeren Gehalts oder Einkommens – wegen der Progression des Tarifs – eine niedrigere Steuer anfällt. Es lässt sich für Dich nicht nur eine Ersparnis herausholen, wenn Du aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidest, sondern auch, wenn ● im kommenden Jahr geringerer Lohn anfallen wird, infolge Krankheit, Kündigung, Arbeitslosigkeit, Gehaltswechsels, oder wenn ● im nächsten Jahr wesentliche einkommensmindernde Beträge (erhöhte Abschreibung wegen Bau eines Hauses, Nachzahlung von Versicherungen oder Aufnahme neuer Verträge oder hohe außergewöhnliche Belastungen durch Kuren oder Scheidung usw.) anfallen, die Dein Einkommen reduzieren, so dass sich eine Verschiebung lohnt. Also heißt es aufgepasst und vorher gut bedacht, was herauszuholen ist. Am besten eine Notiz im Kalender machen! Genauso gut ist der Trick zu praktizieren bei ● Gewinnanteilen, ● Hauseinkünften (wo Du Reparaturen auf einige Jahre verteilen kannst), ● im ersten Jahr als Selbständiger, wenn nur wenig Gewinn oder gar ein Verlust anfällt.
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28.08.2007 14:31:04 Uhr
1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
563
Die beste Regierung ist die, welche gar nicht regiert. (Thorau)
1.4 Wieviel darfst Du als Rentner nebenbei verdienen, ohne Deine Rente zu gefährden 883
Vielen reicht die Rente nicht aus, ein angemessenes Leben zu führen. Du als 883 Rentenempfänger suchst sie deshalb durch einen Zusatzverdienst aufzubessern. Doch Du sträubst Dich dagegen, ein reguläres Arbeitsverhältnis einzugehen, weil Du – zu Recht – befürchtest, dass Deine Rente gekürzt werden könnte. Meldung macht frei, sagt die Obrigkeit Was den Rekruten bei Strafandrohung eingebläut wird, nämlich Meldung zu machen, wenn ihnen etwas Ungewöhnliches auffällt, gilt in spezieller Form für alle diejenigen, die Arbeitnehmer beschäftigen. Sie haben nach den Vorschriften der Sozialgesetze und nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) bestimmte Meldepflichten zu erfüllen. Auch praktizieren die Behörden untereinander ein gut funktionierendes Meldesystem. Dies gilt trotz Steuergeheimnis auch für die Finanzämter (§ 31 a AO). Deshalb ist es gut zu wissen, ob und unter welchen Umständen Deine Rente gefährdet ist, wenn Du nebenbei noch etwas arbeitest. Ungeschoren kommst Du davon, wenn Dein Zubrot bestimmte Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreitet. Neben den allgemeinen Hinzuverdienstgrenzen gibt es individuelle. Diese sind abhängig vom versicherten Entgelt in den letzten drei Kalenderjahren, insbesondere bei Erwerbsunfähigkeit. Ab dem 65. Lebensjahr bestehen keinerlei Hinzuverdienstgrenzen. Eine Kürzung Deiner Rente brauchst Du nicht zu befürchten. Anders hingegen alle, die vor dem 65. Lebensjahr eine Rente beziehen. Für sie gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen je nachdem, um welche Rente es sich handelt. a) Vollrente wegen Alters ab 60 bzw. 63 Hinsichtlich des Hinzuverdienstes gelten nicht die Grenzen für geringfügig Beschäftigte, sondern je 1/7 der Bezugsgröße der Sozialversicherung. Hinzuverdienstgrenzen 2007 Vollrente wegen Alters
Lebensalter
– als langjährig Versicherter
ab 63
– als Schwerbehinderter
ab 63
– nach Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
ab 60
Hinzuverdienstgrenze 2007 350 € monatlich
b) Teilrente wegen Alters ab 60 bzw. 63 Es kann eine Rente von 2/3, 1/2 oder 1/3 der Vollrente beantragt werden, wobei dieselben Altersgrenzen gelten wie unter a). Der Antrag auf Teilrente, also der
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564
XII. Renten und Pensionen
Verzicht auf einen Teil der Vollrente, kann sinnvoll sein, weil Teilrentenbezieher der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und die während des Teilrentenbezugs erworbenen Beitragszeiten später bei der Vollrente zusätzlich angerechnet werden. Zudem gelten höhere Hinzuverdienstgrenzen. Rentenabschläge Vorzeitig in Rente gehen und dann hinzuverdienen? Keine schlechte Idee, doch pass auf, dass Du die Rechnung nicht ohne den Wirt, d. h. die Rentenkasse, machst. In den letzten Jahren wurden die Altersgrenzen immer weiter angehoben, auch für Frauen. Inzwischen beträgt sie für alle Renten 65 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Altersrenten zwar nach wie vor grundsätzlich vor dem 65. in Anspruch genommen werden, jedoch mit einem Abschlag, wie es so schön heißt, genauer gesagt unter Hinnahme einer Kürzung. Grundsätzlich gilt: Für jeden Monat der Inanspruchnahme einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze wird die Rente um 0,3 % gekürzt. Wer z. B. als Arbeitsloser oder nach Altersteilzeitarbeit mit Geburtsjahrgang 1946 mit 60 Jahren vorzeitig in Rente ging, muss eine Kürzung von 60 Monaten 0,3 % = 18 % hinnehmen. Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze für die Rente auf 67 Jahr ergeben sich in Zukunft höhere Abschläge. Erstmalig betroffen sind Rentner der Geburtsjahrgänge 1947 und jünger. So beträgt z. B. die Regelaltersgrenze für Personen des Geburtsjahrgangs 1953 65 Jahre und 7 Monate. Geht eine Arbeitnehmerin des Geburtsjahres 1953 im Jahr 2013, also im Alter von 60, in Rente, muss sie bereits 67 Monate à 0,3 % = 20,1 % als Rentenabschlag hinnehmen. Diese Kürzung soll aber für Personen unterbleiben, die mindestens 45 Beitragsjahre aufweisen können.
1.5 Wann bin ich bei einer Nebenarbeit von der Sozialversicherung befreit? 884
Wenn Du als Rentner weiterhin arbeitest, ist es wichtig für Dich zu wissen, 884 wann für deine Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Nach dem Motto »Gelobt sei, was kompliziert ist« hängt Deine Sozialversicherungspflicht davon ab, welche Art von Rente Du beziehst. Im Einzelnen gilt dabei Folgendes: Berufsunfähigkeitsrente Beziehst Du eine Berufsunfähigkeitsrente, bist Du zunächst wie jeder normale Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig. Allerdings entfällt für Dich die Arbeitslosenversicherung, wenn das Arbeitsamt festgestellt hat, dass Du der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst, weil Deine Leistungsfähigkeit vermindert ist (§ 169 c Nr. 3 AFG).
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1. Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (Renten)
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Erwerbsunfähigkeitsrente Als Bezieher einer Erwerbsunfähigkeitsrente bist Du – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung (§ 169 c Nr. 2 AFG) – grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Da Du aber nur im Rahmen der Grenzen für sozialversicherungsfreie Geringverdiener hinzuverdienen kannst, ist die Frage der Sozialversicherungspflicht für Dich eher akademischer Natur. Liegt Dein Arbeitsentgelt unter der Grenze von 400 €, gilt für Dich die Regelung für geringfügig Beschäftigte. Liegst Du dagegen darüber, ist Deine Erwerbsunfähigkeitsrente zum Teufel (§ 44 Abs. 2 SGB VI). Altersruhegeld Als weiterbeschäftigter Vollrentner bist Du wie andere Arbeitnehmer krankenund pflegeversicherungspflichtig. Mit der Rentenversicherung hast Du jedoch nichts mehr am Hut, da Alters- oder Vollrentner stets rentenversicherungsfrei sind (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Trotzdem muss Dein Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen. Arbeitslosenversicherung fällt für Dich nicht mehr an, wenn Du bereits 65 Jahre alt bist. Gleichwohl muss auch in diesem Fall Dein Arbeitgeber in den sauren Apfel beißen und wie bei der Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil leisten. Solange Du nur eine geringfügige Beschäftigung ausübst, zahlt Dein Arbeitgeber für Dich 28 % Sozialversicherung. Allerdings musst Du als Rentner oder Pensionär Deinen Arbeitslohn versteuern (sofern Einkommensteuer anfällt). Was heißt geringfügig? Dazu lassen sich ausführlich und in bestem Amtsdeutsch die »Geringfügigkeits-Richtlinien« zu § 8 Sozialgesetzbuch aus. Eine Beschäftigung ist demnach geringfügig, wenn sie entweder geringfügig entlohnt wird oder nur kurzfristig ist. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn 400 € pro Monat nicht übersteigt. Eine kurzfristige Beschäftigung wird ausgeübt, wenn die Beschäftigung auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Wichtig: Mehrere geringfügige Beschäftigungen sind zusammenzurechnen und müssen bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Dazu einige Beispiele: 1. Du bist Rentner und arbeitest 14 Stunden in der Woche für monatlich 250 €: Du bist geringfügig beschäftigt, weil der Lohn 400 € pro Monat nicht übersteigt. 2. Du beziehst als Rentner (ab 65 Jahre) ein Altersruhegeld von 1 000 € im Monat und bist 14 Stunden wöchentlich für 300 € beschäftigt: Zahlbetrag der Rente 1 000 € + Arbeitsentgelt 300 € Zusammen 1 300 € Aufgrund der Minijobregelungen muss Dein Arbeitgeber für Dich 28 % an die Bundesknappschaft entrichten, und Du musst – sofern Dein Arbeitgeber nicht
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XII. Renten und Pensionen
zusätzlich 2 % Pauschalsteuer abdrückt – den Hinzuverdienst ganz regulär versteuern. Es ergibt sich folgende Berechnung: Arbeitslohn 12 300 = Arbeitnehmerpauschbetrag verbleiben Rente mit Ertragsanteil 12 1 000 50 % = Werbungskostenpauschbetrag verbleiben Summe der Einkünfte Altersentlastungsbetrag 40 % von 3 600 € Sonderausgabenpauschbetrag zu versteuerndes Einkommen
3 600 € – 920 € 2 680 € 6 000 € – 102 € 5 898 €
> 2 680 € > + 5 898 € 8 578 € – 1 440 € – 36 € 7 102 €
Einkommensteuer
0€
Wenn Du Deinem Arbeitgeber Deine Steuerkarte vorlegst, wird bei Steuerklasse I keine Belastung für Dich entstehen, und Dein Arbeitgeber spart sich die 2 % Pauschalsteuer. 3. Du arbeitest bei zwei Arbeitgebern: Du arbeitest
Fall A
Fall B
bei Arbeitgeber 1
für 110 €
für 200 €
bei Arbeitgeber 2
für 100 €
für 250 €
210 €
450 €
Summe
Im Fall A bist Du in beiden Beschäftigungen geringfügig beschäftigt, weil Dein monatlicher Lohn 400 € nicht übersteigt. Im Fall B fallen in beiden Beschäftigungen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge an, weil die Lohngrenze von 400 € überschritten ist.4. Du arbeitest 14 Stunden in der Woche für einen Lohn von 380 € monatlich. Außerdem erhältst Du ein Weihnachtsgeld von 360 €: Es fallen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge an, weil Dein durchschnittlicher Monatslohn 400 € übersteigt (380 € 12 = 4 560 € zzgl. Weihnachtsgeld 360 € = 4 920 €, davon 1/12 = 410 €). 5. Du arbeitest zusätzlich neben einer Hauptbeschäftigung regelmäßig als Aushilfe: Dein Aushilfsjob bleibt geringfügig, wenn der Verdienst nicht über 400 €/ Monat liegt. Bist Du privat versichert, entfällt die Krankenversicherungspauschale von 13 %. 6. Du nimmst am 1. 5. eine Beschäftigung als Urlaubsvertretung an, die am 15. 6. beendet ist: Der Lohn beträgt monatlich 1 000 €. Die Beschäftigung ist kurzfristig und damit geringfügig, denn sie dauert nicht länger als zwei Monate. Somit besteht keine Sozialversicherungspflicht.
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28.08.2007 14:31:05 Uhr
2. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen
885
567
Beitrags- und Entgeltgrenzen für die Sozialversicherung
885
West 2006
2007
%
%
%
%
Rentenversicherung
19,5
19,5
19,5
19,5
Arbeitslosenversicherung
6,5
6,5
6,5
6,5
Beitrag vom Arbeitsentgelt1
individuell1
Krankenversicherung
individuell1
Sonderbeitrag zur Krankenversicherung2
0,9
0,9
0,9
0,9
1,7
1,7
1,7
1,7
€
€
€
€
Rentenversicherung
5 250,00
5 250,00
4 550,00
4 400,00
Arbeitslosenversicherung
5 200,00
5 250,00
4 550,00
4 400,00
Krankenversicherung
3 562,50
3 562,50
3 525,00
3 562,50
Pflegeversicherung
3 562,50
3 562,50
3 525,00
3 562,50
Versicherungspflichtgrenzen monatlich
2
2006
Pflegeversicherung Beitragsbemessungsgrenzen monatlich
1
Ost
2007
€
€
€
€
am 31.12.2003 privat Krankenversicherte
3 562,50
3 562,50
3 562,50
3 562,50
Krankenversicherung
3 937,50
3 975,00
3 937,50
3 975
Entgeltgrenzen monatlich
€
€
€
Geringfügigkeit
400
400
400
400
Alleinige Beitragspflicht d. Arbeitgebers
325
325
325
325
€
Durchschnittssatz 13,5%. Sonderbeitrag geht voll zu Lasten des Arbeitnehmers.
2. Einkünfte aus Unterhaltsleistungen 886
Hoffentlich war Dir, als Du die Anlage U Deines Ex unterschrieben hast, klar, 886 dass die Unterhaltsleistungen von Dir versteuert werden müssen (E Rz 519), soweit sie von Deinem Ex als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG abgezogen werden können (§ 22 Nr. 1 a EStG). Dies bedeutet für Dich: 1. Weil der Abzug als Sonderausgaben bei Deinem Ex auf 13 805 € begrenzt ist, brauchen übersteigende Beträge von Dir nicht versteuert zu werden. 2. Ein Abzug als Sonderausgaben steht nur Steuerzahlern mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland zu, also nur unbeschränkt steuerpflichtigen Personen.
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XII. Renten und Pensionen
Lebt Dein Ex im Ausland, brauchst Du die Unterhaltsleistungen trotz unterschriebener Anlage U nicht zu versteuern. Die beiden Beträge korrespondieren. Wenn Dein Ex Dir seine Wohnung zur Nutzung überlassen hat und der Mietwert auf den Unterhalt angerechnet wird, brauchst Du nicht den ganzen Mietwert zu versteuern. Denn steuerlich werden bei Deinem Ex nur die von ihm getragenen verbrauchsabhängigen Kosten anerkannt (H 86 b EStH; BFH-Urteil v. 12. 4. 2000 XI R 127/96). Das sind die Grundsteuern und die Gebühren für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr etc., nicht aber die Zinsen, die Abschreibung und die Versicherungskosten.
888
Berechnung der Einkünfte aus Unterhaltsleistungen Von den Unterhaltsleistungen geht lediglich ein Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 € runter, den das Finanzamt automatisch abzieht (§ 9 a EStG). Es sei denn, Du bist mit Deinem Ex wegen der Unterhaltsleistungen im Streit und hattest Kosten für Rechtsberatung, Mahn- und Gerichtsverfahren. Sofern sie den Pauschbetrag übersteigen, kannst Du sie absetzen. 887
Der Fiskus ist fest entschlossen, selbst für kleinste Vermögensvorteile den Steu- 887 ersäckel aufzuhalten, so auch für Vorteile aus privaten Veräußerungsgeschäften, wenn sie mit dem Makel der Spekulation behaftet sind. Das ist der Fall, wenn der Zeitraum zwischen An- und Verkauf eine bestimmte Frist unterschreitet und der Gewinn im Kalenderjahr insgesamt über 512 € beträgt. Spekulationsfristen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (z. B. Erbbaurechte) Andere Wirtschaftsgüter (Wertpapiere, Anteile, Termingeschäfte, Autos)
10 Jahre 1 Jahr
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 fällt die Spekulationsfrist für Wertpapiere von einem Jahr. Ab 2009 sind Wertpapierveräußerungen auch dann steuerpflichtig, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot waren. Für Immobilienspekulationen bleibt es dagegen unverändert dabei, dass nach Ablauf von zehn Jahren keine Einkünfte aus der Veräußerung versteuert werden müssen.
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3. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG)
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3. Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) 3.1 Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf 88
874
Eine Ausnahme von der Spekulationssteuer macht der Fiskus, wenn ein bislang 888 eigengenutztes Haus verkauft wird. Viele Häuslebauer, die ihre Ersparnisse in einer vermieteten Immobilie angelegt haben und diese verkaufen wollen, fallen aus allen Wolken, wenn sie hören, dass Spekulationssteuer anfallen könnte. Dabei ist Schummeln zwecklos, weil der Notar dem Finanzamt den Kaufvertrag zusendet.
Einspruch, Euer Ehren! Früher hat sich der Fiskus immer daran gehalten, Steuergesetze mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Doch 1998 war er wohl von allen guten Geistern verlassen und schrieb für Grundstücksverkäufe eine erweiterte Spekulationsfrist von zehn statt bis dahin zwei Jahren ins Einkommensteuergesetz. Wer 1997 gebaut hatte und nach fünf Jahren verkaufen wollte, sah sich jetzt von der Spekulationssteuer bedroht. Diese rückwirkende Verschärfung steht beim Bundesfinanzhof auf dem Prüfstand. Hat Dich die erweiterte Spekulationsfrist kalt erwischt, so lege Einspruch ein und berufe Dich auf das Verfahren vor dem BFH (Az IX B 90/00).
3.2 Spekulationssteuer bei Aktiengeschäften 889
889 Spekulationsgeschäft kann nur sein, wenn 1. die gekauften und wieder verkauften Wertpapiere nach Art (Börsenkennnummer) und Stückzahl identisch sind (Nämlichkeitserfordernis) und 2. der Zeitraum zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr betragen hat. Bei Wertpapieren in einem Sammeldepot (Normalfall) mit unterschiedlichen Anschaffungszeitpunkten darfst Du sagen, Du hättest die alten Schätzchen zuerst verscherbelt und nicht die zuletzt angeschafften. Diesen Kniff hat der BFH in seinem Urteil vom 24. 11. 1993 (BStBl 1994 II S. 591) ausdrücklich abgesegnet. Und weil die Berechnung des Spekulationsgewinns bei Wertpapiergeschäften so schön kompliziert ist, hat der BFH den Streithähnen gleich ein Beispiel mit auf den Weg gegeben, wie verfahren werden soll. An dieses Beispiel kannst auch Du Dich halten, wenn Dir einfallen sollte, Du habest möglicherweise Spekulationsgewinne zu erklären.
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XII. Renten und Pensionen
Beispiel Angenommen, es befanden sich am 31. 12. 2006 in einem Sammel.depot: X-Aktien 100 Stück Zukäufe der gleichen Sorte:
30. 9. 07 40 Stück 30. 12. 07 30 Stück 1. 3. 08 30 Stück Anschaffungskosten aus Zukäufen 100 Stück Verkauf der gleichen Sorte
Ankaufspreis je 100 € = 10 000 € je 90 € je 100 € je 110 € insgesamt
1. 7. 08 150 Stück
= 3 600 € = 3 000 € = 3 300 € = 9 900 €
Verkaufspreis je 150 € = 22 500 €
Von den verkauften 150 Stück sind nur (150 ./. 100 Altbestand 31. 12. 2006 =) 50 Stück innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr verkauft worden. Der Spekulationsgewinn hieraus errechnet sich wie folgt: Verkaufserlös: 50 Stück 150 € = 7 500 € ./. Ankaufspreis 40 Stück à 90 € = 3 600 € + 10 Stück à 100 € = 1 000 € = 4 600 € Spekulationsgewinn 2 900 € Vom Spekulationsgewinn ist die Hälfte steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG) = 1 450 € Wie Du siehst: Alte Schätzchen gelten als zuerst verkauft! Abgeltungssteuer bringt ab 2009 völlig neue Regelungen Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz wird die Besteuerung von Kapitalund Spekulationseinkünften aus Wertpapieren vollkommen neu geregelt. Ab 2009 unterliegen Spekulationsgewinne aus Wertpapieren generell einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Gewinne sind dann grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob Du die Wertpapiere vier Wochen oder vier Jahre nach der Anschaffung verkaufst. Die einjährige Spekulationsfrist, wie sie zurzeit noch gilt, entfällt ab 2009. Allerdings gilt auch hier: Keine Regel ohne Ausnahme. Aus Vertrauensschutzgründen gilt der Wegfall der Spekulationsfrist erst für Wertpapiere, die Du nach dem 31. 12. 2008 erwerben wirst. Das bedeutet für Dich, wartest Du mit dem Verkauf von Wertpapieren, die Du 2008 oder früher kaufst bzw. gekauft hast, mindestens ein Jahr, unterliegen Deine Veräußerungsgewinne daraus auch 2009 oder später nicht der Besteuerungsfalle. Aufgrund dieser Übergangsregelung kannst Du also auch noch im Jahr 2015 oder 2020 steuerfreie Spekulationsgewinne haben, wenn Du Deine vor 2009 gekauften Altpapiere mit Gewinn auf den Markt bringst.
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571 Was sagt der Universitätsprofessor? Dieses: »Die Versteuerung von Zinsen ist eine Sache von Dummen und Skrupelhaften.« (Prof. K. Tipke, Universität Köln)
XIII. Kapitaleinkünfte 1. Versteuerung von Kapitaleinkünften (Zinsen und Dividenden) 891
Wenn Dir aus privatem Kapitalvermögen Einnahmen zugeflossen sind, ist 891 deren Versteuerung schon ein Ärgernis. Denn es wird nicht nur für die Inflationsverluste kein Abschlag gewährt, Du hast das sauer ersparte Geld, das Du da angelegt hast, ja auch schon mal voll versteuert! Und oft bleibt von den Erträgen kaum etwas übrig. Meistens wird durch Steuern und Inflation sogar die Substanz angegriffen. Aus diesem Grund ist Einfallsreichtum gefragt, wie die Verhältnisse günstig zu gestalten sind. Für Dich ist wichtig, was von Deinen Kapitalerträgen rein netto übrig bleibt. Deshalb wirst Du die Einkommensteuer als belastenden Faktor mit einkalkulieren. Allgemeiner Überblick Bei den Kapitalerträgen (§ 20 EStG) kannst Du zwei Gruppen unterscheiden, die höchst unterschiedlich besteuert werden:
892
892 Gruppe I (Zinsen aus Sparguthaben, Festgeldern, Sparbriefen, Anleihen etc.) Zinsen sind steuerpflichtig – so steht es im Gesetz und auch auf jedem Bankbeleg – und gehören deshalb in die Steuererklärung. Mit der Versteuerung von Zinsen hapert es jedoch, wie wir wissen, weil viele Sparer ihre Zinsen nur ungern in der Steurerklärung angeben. Ein echtes Bankgeheimnis gibt es in Deutschland nicht, da alle Banken verpflichtet sind, Deine Kontostammdaten (Name, Adresse, Eröffnungsdatum) in einer zentralen Datenbank zu speichern, auf die auch der Fiskus Zugriff hat. Viele lassen es, wenn aus dieser Bankverbindung Zinsen fließen, mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer (KapESt) von 30 % bewenden. Jedoch ist die Gefahr, damit aufzufallen, inzwischen zumindest bei inländischen Bankverbindungen recht hoch. Andere machen sich die Mühe und bringen ihr Geld ins Ausland, um auch noch den Abzug der Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Allerdings musst Du genau schauen, ob im betreffenden Land nicht eine Quellensteuer erhoben wird und Deine ausländische Bank dem deutschen Fiskus Deine Erträge anzeigen muss.
893
893 Gruppe II (Dividenden und ähnliche Gewinnanteile) Hier gilt das Vorherige nicht. Es wäre absolut falsch, Dividenden und ähnliche Gewinnanteile nicht in der Steuererklärung anzugeben, und zwar aus zwei Gründen. Zunächst sind diese Erträge zur Hälfte steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG).
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XIII. Kapitaleinkünfte
Doch entscheidend ist, dass sie einer horrenden Kapitalertragsteuer unterliegen. Die Kapitalertragsteuer auf Dividenden beträgt zwar nominell nur 20 %, bezieht sich aber auf die gesamte Dividende. Bezogen auf den steuerpflichtigen Teil beträgt sie also 40 %. Schummeln würde sich demnach nur lohnen, wenn der persönliche Steuersatz 40 % übersteigt. Wegen der horrenden Kapitalertragsteuer gehören Dividenden und ähnliche Gewinnanteile in die Steuererklärung. 894
Dividenden und die ähnlichen Gewinnausschüttungen unterliegen dem sog. 894 Halbeinkünfteverfahren. Wie der Name schon sagt, werden Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen in der Einkommensteuererklärung nur zur Hälfte angesetzt. Die andere Hälfte ist steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Werbungskosten Logische Folge des Halbeinkünfteverfahrens ist, dass sämtliche Ausgaben, die mit der Erzielung der Dividenden zusammenhängen, wie Depotgebühren, Zinsen zur Finanzierung von Aktien, Reisekosten zur Hauptversammlung etc., ebenfalls nur zur Hälfte abzugsfähig sind. Die andere Hälfte fällt unter den Tisch (§ 3 c EStG).
895
895 Spekulationsgewinne sind ebenfalls zur Hälfte steuerfrei Auch Spekulationsgewinne aus privaten Aktiengeschäften sind zur Hälfte steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG), obwohl sie überhaupt nicht mit Körperschaftsteuer belastet sind. Das ist schwer verständlich, doch wir hören es gern. Die Spekulationsfrist beträgt ein Jahr. Spekulationsgewinn ist der Unterschied zwischen dem Ankauf- und dem Verkaufskurs abzgl. Spesen. Spekulationsgewinne dürfen mit Spekulationsverlusten, auch früherer oder späterer Jahre, verrechnet werden (§ 23 EStG).
Zaubere Spekulationsgewinne einfach weg!
896
Dass ein Spekulationsgewinn nur zur Hälfte steuerpflichtig ist, tröstet Dich 896 wenig. Doch vielleicht hast Du einige Aktien im Depot, die Du nur deswegen noch nicht verkauft hast, weil Du mit ihnen im Minus bist. Dann verkaufe sie schleunigst innerhalb der Spekulationsfrist und realisiere dadurch einen Spekulationsverlust, mit dessen Hälfte Du den hälftigen Spekulationsgewinn ausgleichen kannst (Verlustausgleich nach § 2 Abs. 3 EStG).
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2. Sparerfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag
573
Nun sehe ich schon Deine Stirn in Falten, doch das ist der Dreh: Du kaufst die Papiere sogleich zurück und beugst damit einem endgültigen Verlust vor. Schließlich erwartest Du steigende Börsenkurse gerade für diese Papiere, wenn auch nicht in nächster Zeit. Für den Rückkauf solltest Du allerdings einige Tage Schamfrist einhalten und nach Möglichkeit nicht wieder exakt dieselbe Anzahl an Aktien kaufen. Der Fiskus, dem dieser Kniff seit je ein Dorn im Auge ist, hat inzwischen Schützenhilfe vom FG Schleswig-Holstein bekommen, das die Verluste aus einem Verkauf bei zeitnahem Rückkauf der gleichen Menge Aktien desselben Unternehmens nicht als abzugsfähig ansah (FG Schleswig-Holsteinisches v. 14. 9. 2006 – 5 K 286/03). Übst Du Dich aber ein wenig in Geduld und kaufst Du ein paar Aktien mehr oder weniger, stehen die Verluste schwarz auf weiß auf dem Papier. Dich kostet dieses Bravourstück nur die Verkaufs- und Ankaufspesen des Ordervolumens, die aber von der Steuerersparnis ausgeglichen werden.
2. Sparerfreibetrag, Werbungskostenpauschbetrag 897
Einen kleinen Trost bieten die § § 9 a und 20 Abs. 4 EStG. Danach sind Kapi- 897 taleinkünfte in folgender Höhe steuerfrei: Werbungskostenpauschbetrag 2007 (Alleinstehende/Verheiratete) 51/102 € Sparerfreibetrag 2007 (Alleinstehende/Verheiratete) 750/1 500 € Summe 801/1 602 € Es sind also nur die Zinsen und Dividenden oberhalb dieser Beträge steuerpflichtig. Das Wort »Sparerfreibetrag« könnte zu der Annahme verleiten, es seien nur Zinsen steuerfrei, aber es sind auch Dividenden begünstigt. Wie Du siehst, knabbert der Fiskus immer weiter am Sparerfreibetrag: Vor 2004 lag er bei 1 550 €/3 100 €, 2006 noch bei 1 370 €/2 740 €. Für Ehegatten gut zu wissen: Der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag verdoppeln sich auch dann, wenn nur einer der Ehegatten Kapitalerträge bezogen hat. Beispiel 2007 Dividenden 5 000 €, davon die Hälfte Zinsen Summe Insgesamt (2 500 € + 200 € =) ./. Freibeträge 1 602 € Einkünfte
Ehemann 2 500 € – 2 500 €
Ehefrau – 200 € 200 € 2 700 € – 1 602 € 1 098 €
Nicht ausgeschöpfte Freibeträge fallen übrigens sang- und klanglos unter den Tisch.
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XIII. Kapitaleinkünfte
Schöpf die Freibeträge der Kinder aus! 898
Die steuerlichen Freibeträge machen es Dir schmackhafter, Deinen Kindern 898 einen Teil Deines Vermögens zu übertragen. Sie erben ja sowieso später einmal alles. Du schlägst damit zwei Fliegen mit einer Klappe: ● Die zukünftige Erbschaftsteuer wird gespart. Alle zehn Jahre kannst Du bis zu 205 000 € erbschaftsteuerfrei auf jedes Kind übertragen. ● Die Erträge aus dem übertragenen Vermögen brauchst Du nicht mehr zu versteuern. Sie sind den Kindern zuzurechnen. Diese müssen aber nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre Einkünfte die gesetzlichen Freibeträge übersteigen. Bezogen auf Einkünfte aus Kapitalvermögen bedeutet dies, jedes Kind könnte im Jahr 2007 Zinsen in folgender Höhe steuerfrei beziehen: Werbungskostenpauschbetrag 51 € Sparerfreibetrag + 750 € Sonderausgabenpauschbetrag + 36 € Grundfreibetrag + 7 664 € Summe 8 501 € Bei einer Verzinsung von 5 % könntest Du rund 170 000 € auf jedes Kind übertragen, ohne dass für die Zinsen Steuern erhoben würden.
899
899 Aufgepasst: Es gibt noch zwei Haken bei der Sache Für Kinder über 18 Jahre, die sich in der Berufsausbildung befinden, ist das Kindergeld in Gefahr, wenn seine eigenen Einkünfte 7 680 € übersteigen.
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24. 4. 1990 (BStBl II, S. 539) bestätigt, dass ein minderjähriges Kind nur dann eigene Einkünfte aus einem geschenkten Sparguthaben bezieht, wenn die Guthabenforderung endgültig in sein Vermögen übergegangen, es also nicht nur Kontoinhaber, sondern gleichzeitig Gläubiger der Spareinlage geworden ist. Der Bundesfinanzhof in seiner Urteilsbegründung: »Richten die Eltern zwar ein Sparkonto auf den Namen des Kindes ein, verwalten dieses Vermögen aber nicht entsprechend den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über die elterliche Vermögenssorge, sondern wie eigenes Vermögen, so sind die Zinsen den Eltern zuzurechnen. Auf den Besitz des Sparbuchs soll es nicht ankommen, da die Eltern bei minderjährigen Kindern aufgrund ihrer Verpflichtung zur elterlichen Sorge zum Besitz des Sparbuchs berechtigt sind.«
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3. Steuerabschlag (Kapitalertragsteuer)
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Dazu ein Kundenberater einer Sparkasse: »Auf unseren Kontoeröffnungsvordrucken ist extra eine Angabe vorgesehen, wer Gläubiger der Spareinlage sein soll. Ich weise regelmäßig darauf hin, dass hier der Kontoinhaber – also das minderjährige Kind – vermerkt wird. Daraus ergibt sich dann eindeutig, dass die Eltern nur in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter verfügungsberechtigt sind.« Wisse: Fallen Kapitalerträge und Zinseinkünfte der Eltern im Vergleich zum Vorjahr drastisch, fragt das Finanzamt oft nach. Dann musst Du belegen können, dass Du nicht an die Gelder der Kinder rankommst, weil keine Kontovollmacht besteht. Ansonsten musst Du damit rechnen, dass Gestaltungsmissbrauch angenommen wird.
3. Steuerabschlag (Kapitalertragsteuer) 900
Die Bank zieht von jeder Zinszahlung, die mehr als 10 € je Konto beträgt, 30 % 900 Kapitalertragsteuer (KapESt) ab und überweist den Betrag ans Finanzamt. Bei Zinsen anonymer Tafelpapiere sind sogar 35 % fällig. Desgleichen zieht die Bank von jeder Dividendenzahlung oder einer ähnlichen Gewinnausschüttung 20 % KapESt ab. Steuerbescheinigung Über die ausgezahlten Zinsen und Dividenden nebst Abzugsteuern erteilt die Bank dem Kunden eine Steuerbescheinigung. Diese muss der Kunde seiner Steuererklärung als Beleg beifügen.
901
901 Rechenbeispiel für das Kj. 2007 Die Ehegatten Steinreich machen in ihrer Einkommensteuererklärung (Anlage KAP) folgende Angaben: Ehemann Ehefrau KapESt SolZ Zinsen aus Sparguthaben – 1 000 € 300 € 16,50 € Dividenden aus Aktien – 1 500 € 600 € 33,00 €
Die Angaben bedeuten: Von den Zinsen hat die Bank 30 % Kapitalertragsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag einbehalten. Die Hälfte der Dividenden aus Aktien von 3 000 € ist steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG). Angesetzt werden somit 1 500 €. KapESt + 5,5 % SolZ werden jedoch auf die gesamten 3 000 € Dividenden erhoben. Berechnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Zinsen aus Sparguthaben 1 000 € Dividenden aus Aktien 3 000 €, davon die Hälfte + 1 500 € Summe der Einnahmen 2 500 € ./. Werbungskostenpauschbetrag – 102 € ./. Sparerfreibetrag – 1 500 € Einkünfte 898 €
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XIII. Kapitaleinkünfte
Steueranrechnung Auf die Einkommensteuer und auf den Solidaritätszuschlag werden angerechnet bzw. erstattet: KapESt 900,00 € Solidaritätszuschlag 49,50 € Summe 949,50 €
Kassiere durch ein Baudarlehen an Deine Kinder Zinseinnahmen ohne Abschlagsteuer! 902
Keiner hindert Dich daran, Dein Geld in eigener Regie zu verwalten und zu 902 verleihen. Gehörst Du aber zu den Schlawinern, die Zinsen in der Steuererklärung nicht angeben, gehst Du ein hohes Risiko ein, beim Finanzamt als privater Geldgeber aufzufallen. Denn: Meistens werden Deine Kunden die Zinsen als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung oder als gewerbliche Zinsausgaben absetzen. Und bei privater Geldvergabe schreiben die Finanzämter gern Kontrollmitteilungen. Dann bist Du dran. Benötigen aber Deine Kinder Baugeld für ein Einfamilienhaus oder für eine Eigentumswohnung, sieht die Sache anders aus. Durch ein Baudarlehen an Deine Kinder bringst Du Dein Geld lukrativ unter, und es fällt keine Zinsabschlagsteuer an. Auch Deinen Kindern ist geholfen, denn sie erhalten die Geldmittel zu günstigen Konditionen und ohne große Formalitäten und Nebenkosten. Aber: Taucht die Immobilie in der Steuererklärung Deiner Kinder auf, interessiert sich das Finanzamt so nebenbei für die Finanzierung, und wenn diese nicht plausibel belegt werden kann, wird das Finanzamt Fragen zur Herkunft der Geldmittel stellen. Darauf müssen Deine Kinder vorbereitet sein.
Finanziere wasserdicht durch ein vorgeschaltetes Hypothekendarlehen! Die Finanzierung des Häuschens Deiner Kinder nimmt das Finanzamt nur ein Mal kritisch unter die Lupe: im Jahr des Kaufs oder der Fertigstellung. Unangenehmen Fragen gehen Deine Sprösslinge aus dem Weg, wenn sie eine Hypothek
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4. Freistellungsauftrag
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zur Finanzierung vorweisen können. Dass Du ihnen ein oder zwei Jahre später zur Umfinanzierung ein günstiges Privatdarlehen gibst, interessiert das Finanzamt normalerweise nicht.
4. Freistellungsauftrag 903
Soll die Bank bei der Auszahlung von Zinsen oder Dividenden auf die KapESt 903 verzichten, musst Du ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Er gilt zeitlich unbefristet bis zu seinem Widerruf. Entsprechende Formulare hält jede Bank bereit. Bis zur Höhe von 801 €/1 602 € (Alleinstehende/Ehegatten) bleibst Du dann vom Steuerabschlag verschont (§ 44 b Abs. 1 EStG). Steuerfalle bei mehr als einem Auftrag! Hast Du Konten bei mehreren Banken, kannst Du Deinen Freibetrag nach Belieben aufteilen. Aber Achtung: Die Banken sind verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen die tatsächliche Höhe der Zinsen und Dividenden mitzuteilen, wodurch der Sachbearbeiter auf Anhieb erkennt, wenn eines seiner Schäfchen den Freibetrag überzogen hat. Hast Du keine Freistellung beantragt, ist nichts verloren. Denn die Zinsen und Dividenden werden zusammen mit den Abzugssteuern in der Steuererklärung angegeben und die Abzugssteuern auf die Steuerschuld angerechnet, ggf. also voll erstattet. Anrechnung bzw. Erstattung der Kapitalertragsteuer Es sind also nur die Zinsen oberhalb der Freibeträge steuerpflichtig. Beträgt der persönliche Steuersatz bis 30 %, entsteht für die Zinsen keine zusätzliche Einkommensteuer, denn die KapESt wird ja angerechnet bzw. erstattet. Nur Besserverdienende, deren Steuersatz 30 % übersteigt, müssen Zinsen nachversteuern. Entsprechendes gilt für Dividenden und ähnliche Gewinnausschüttungen. Hier muss der persönliche Steuersatz 40 % übersteigen, damit zusätzliche Einkommensteuer anfällt. Zwar beträgt die KapESt nur 20 %, weil aber die Hälfte der Dividenden und ähnlichen Gewinnausschüttungen nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei ist, beträgt der Steuerabzug auf den steuerpflichtigen Teil de facto 40 %. Ausländer Ein Steuerabzug ist auch vorzunehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge seinen Wohnsitz im Ausland hat. Hier greifen aber meistens Doppelbesteuerungsabkommen, die vorsehen, dass Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Wohnsitzstaat zu versteuern sind, was zur Erstattung der KapESt führen muss. Steuerausländer können ihre Erstattungsansprüche beim Bundesfinanzminister geltend machen (§ 50 d EStG).
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XIII. Kapitaleinkünfte
zur richtigen Aufteilung der Freibeträge 904
Hast Du Zinserträge oder Dividenden aus mehr als einer Bankverbindung, 904 wirst Du den Freibetrag aufteilen müssen, sofern Du ihn nicht bei einer Bank voll verbrauchst. Schätz daher überschlägig ab, wie viel Du bei den verschiedenen Banken an Zinsen oder Dividenden erwarten kannst. Hast Du Dich mal verkalkuliert, kannst Du den Freistellungsauftrag jederzeit widerrufen oder ändern. Damit Du den Überblick behältst, machst Du eine Aufstellung Geldanlageform
Geschätzte Zinsen und Dividenden bei der Bank A
Bank B
Sparbuch Festgeld Anleihen Bundesschatzbriefe Aktien Fondsanteile Summe
»Und was soll ich als Bausparer oder als Sparer nach dem Vermögensbildungsgesetz machen?«, möchtest Du wissen. Für diese Geldanlageformen brauchst Du keinen Freistellungsauftrag, wenn Du Wohnungsbauprämie oder Sparzulage erhältst. Aber auch sonst gibst Du besser keinen Freistellungsauftrag ab, denn: Hier liegen die Zinsen jahrelang auf Eis, Du bekommst sie also sowieso nicht ausgezahlt. Ohne Freistellungsauftrag drückt Dir die Bank oder Bausparkasse aber eine Zinsbescheinigung in die Hand. Die fügst Du Deiner Steuererklärung bei und bekommst auf diese Weise die Zinssteuer angerechnet oder erstattet. Da bist Du baff, oder? Beispiel Saldo per 31. 12. 19 000 € Zinsen + 540 € KapESt auf 540 € – 162 € SolZ darauf ca. – 9€ Zinsgutschrift ca. 369 € Die Erstattung der einbehaltenen Steuer in Höhe von 171 € kannst Du mit Hilfe der Anlage KAP Deiner Einkommensteuererklärung beantragen. Die Zinsen – jetzt Steuern – werden Dir somit erstattet.
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5. Nichtveranlagungsbescheinigung
905
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Achtung! Deinen Freistellungsauftrag musst Du wie ein wichtiges Dokument 905 aufbewahren. Denn wenn Du später einen weiteren erteilst und hast den ersten vergessen, hast Du bald darauf Theater mit dem Finanzamt. Als Ehegatten steht Euch ein gemeinsames Freistellungsvolumen von 1 602 € zu, das Ihr nach Belieben verbraten könnt – egal, welcher Ehegatte die Zinsen erzielt, ob das Konto auf den Ehemann, die Ehefrau oder beider Namen läuft.
5. Nichtveranlagungsbescheinigung 906
Was der Freistellungsauftrag bewirken kann, kann die Nichtveranlagungsbe- 906 scheinigung noch viel besser. Legst Du eine solche Bescheinigung Deiner Bank vor, sind alle Deine Kapitalerträge in voller Höhe steuerfrei. Das Finanzamt stellt Dir auf Antrag eine solche Bescheinigung aus, wenn Du nicht zur Einkommensteuer veranlagt wirst, weil z. B. Dein Einkommen den Eingangsbetrag der Steuertabelle (7 664 €/15 238 € Alleinstehende/Verheiratete) nicht erreicht (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies trifft vielfach für Rentner zu, aber auch für andere Steuerzahler mit hohen Freibeträgen. Die Finanzämter erteilen die Nichtveranlagungsbescheinigung unter Vorbehalt des Widerrufs und für eine Zeitdauer von höchstens drei Jahren. Danach werden die Einkommensverhältnisse des Antragstellers neu durchleuchtet. Und so wird gerechnet, wenn Du z. B. 2007 in Rente gegangen bist: Rentenbezüge 12 000 €, davon 54 % 6 480 € ./. Werbungskostenpauschbetrag – 102 € 6 378 € 6 378 € Zinsen 5 000 € ./. Werbungskostenpauschbetrag – 51 € ./. Sparerfreibetrag – 750 € Einkünfte aus Kapitalvermögen 4 199 € 4 199 € Summe der Einkünfte 10 577 € ./. Altersentlastungsbetrag = 36,8 % der Zinseinkünfte, max. 1 748 € – 1 545 € Gesamtbetrag der Einkünfte 9 032 € ./. Vorsorgeaufwendungen Versicherungen – 1 500 € ./. Sonderausgabenpauschbetrag – 36 € zu versteuerndes Einkommen 7 496 € Steuer darauf 0€ Dein Einkommen liegt im Beispielfall deutlich unter dem Grundfreibetrag. Der Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung für die nächsten drei Jahre steht also nichts im Weg.
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XIII. Kapitaleinkünfte
Für Ehepaare liegen die Einkünftegrenzen deutlich höher, da sie den doppelten Sparerfreibetrag, Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschbetrag erhalten, Vorsorgeaufwendungen mit deutlich höheren Beträgen abgezogen werden können und nicht zuletzt der Grundfreibetrag doppelt so hoch ist wie bei einem Alleinstehenden.
Hast Du Dein Geld bei verschiedenen Banken angelegt, benötigst Du für jede eine Originalbescheinigung. Beantrage deshalb beim Finanzamt gleich genügend Exemplare. Kleiner Trost, wenn Dein Ehepartner überraschend verstirbt: Im ersten Jahr nach seinem Tod hast Du weiterhin den Verheiratetentarif. Als Sparerfreibetrag stehen Dir aber nur die 750 € zzg. 51 € Werbungskosten für Alleinstehende zu. Bis zum nächsten Jahr solltest Du dann Deine Sparguthaben auf Kinder oder Enkelkinder verteilt haben, damit auch deren Freibeträge genutzt werden.
zur Anlage KAP Du kannst Dir künftig diese Anlage völlig sparen. Mit einem kleinen Kreuz auf der zweiten Seite des Hauptvordrucks signalisierst Du, dass Deine Kapitaleinkünfte unter den Freibeträgen liegen und bei Dir keine Zinsabschlagsteuer anzurechnen ist. Damit setzt Du der Zinsschnüffelei des Finanzamts auf elegante Weise ein Ende.
6. Zinsen und ähnliche Erträge Gehörst Du zu denen, die ihre Zinsen pflichtgemäß erklären, so wie das Gesetz es verlangt? Dann musst Du Dir einiges Grundsätzliches anhören. 907
907 a) Zufluss der Zinsen Zinseinnahmen sind in dem Kalenderjahr zu versteuern, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 EStG).
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6. Zinsen und ähnliche Erträge
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Zinsen aus Sparbüchern und Festgeldern, die zum Jahresende fällig werden, sind noch im alten Jahr zu versteuern, obwohl sie erst im neuen Jahr auf dem Konto erscheinen (§ 11 EStG; BMF-Schreiben v. 26. 10. 1992 – BStBl 1992 Teil I S. 693). Zinsen aus abgezinsten Wertpapieren wie Bundesschatzbriefen Typ B oder ähnlichen Sparbriefen und Nullkuponanleihen ergeben sich aus dem Unterschied zwischen Erwerbspreis und Verkaufs- bzw. Einlösungspreis bei Fälligkeit. Sie sind erst im Zeitpunkt des Verkaufs bzw. der Einlösung zu versteuern (BFH v. 8. 10. 1991 – BStBl 1992 II S. 174; FG Hamburg v. 21. 7. 1992 – EFG 1992 S. 740).
908
Wer sich bald zur Ruhe setzen will und dann weniger zu versteuern hat, sollte 908 sein Geld in Bundesschatzbriefen Typ B, abgezinsten Sparbriefen oder sog. Nullcoupons, Zero-Bonds etc. anlegen. Die Zinsen daraus sind erst bei Fälligkeit in einigen Jahren oder bei vorzeitiger Rückgabe zu versteuern, weil sie steuerlich gesehen erst dann als zugeflossen gelten. Da Du dann weniger Einkünfte hast, muss sich der Fiskus mit weniger Steuern auf die Zinsen zufriedengeben, wenn er nicht sogar völlig in die Röhre schaut.
Lieber Bundesschätzchen 909
Bundesschatzbriefe sind bei Sparern beliebt, weil die Verzinsung besser ist als 909 bei einem Sparbuch, der Erwerb kostenfrei und das Ersparte schon nach Ablauf von zwölf Monaten (Sperrfrist) wieder zu Bargeld gemacht werden kann. Du kannst wählen zwischen Bundesschatzbriefen Typ A und Typ B. Beim Typ A werden die Zinsen jährlich, beim Typ B am Ende der Laufzeit oder bei vorzeitiger Einlösung ausbezahlt.
910
Lass Dir von der Bank nicht unnötig Depotgebühren abknöpfen. Wenn Du 910 nicht schon zur Verwahrung anderer Papiere ein Wertpapierdepot benötigst, brauchst Du Dir für Deine Bundesschätzchen keines zuzulegen. Teile Deiner Bank mit, dass Du eine Eintragung auf Deinen Namen im Bundesschuldenbuch (Bundesschuldenverwaltung in Bad Homburg) wünschst. Es fallen dann weder Spesen noch Provisionen oder Depotgebühren an.
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XIII. Kapitaleinkünfte
Mix die Bundesschätzchen richtig! 911
Hast Du als Sparvermögen nur Bundesschätzchen Typ B oder Sparbriefe, gehen 911 Dir bis zur Fälligkeit der Zinsen in späteren Jahren Jahr für Jahr hohe Freibeträge durch die Lappen. Sorge also dafür, dass Du jährlich mindestens Zinsen in Höhe der Freibeträge erklären kannst, indem Du Bundesschätzchen Typ A in Deinen Bestand aufnimmst.
912
b) Stückzinsen Viele Steuerzahler merken gar nicht, dass ihnen beim Kauf eines 912 festverzinslichen Wertpapiers Stückzinsen in Rechnung gestellt bzw. beim Verkauf vergütet werden. Was hat es damit auf sich? Werden festverzinsliche Wertpapiere gekauft, hat der Erwerber dem Verkäufer die bis dahin aufgelaufenen Zinsen, eben die Stückzinsen, zu vergüten. Hier spricht der Fiskus von negativen Einnahmen. Diese können im Kalenderjahr der Zahlung abgesetzt (H 20.2 EStH), d. h. mit – positiven – Zinseinnahmen oder Dividenden oder ggf. anderen Einkünften dieses Jahres ausgeglichen werden (Verlustausgleich; § 2 Abs. 3 EStG). Der Verkäufer muss die erhaltenen Stückzinsen versteuern. Die Bank behält Zinsabschlagsteuer ein. Gut zu wissen: In Höhe der gezahlten Stückzinsen werden Zinseinnahmen von der Zinsabschlagsteuer freigestellt (§ 43 a Abs. 3 EStG). Deine Bank bildet dafür in Deinem Depot eine Art Merkposten, den sog. »Stückzinstopf«. Wenn Dir dann Deine Bank Zinsen auszahlt, rechnet sie diesen Merkposten zunächst so lange gegen, bis er rechnerisch verbraucht ist. Soweit die Zinsen mit dem Stückzinstopf verrechnet werden können, muss die Bank keinen Abschlag für die Zinsen einbehalten. Das gilt übrigens auch, wenn Du Dein Freistellungsvolumen schon bei anderen Geldanlagen verbraucht hast. Wie die Bank rechnet, zeigt das folgende Beispiel Ein Steuerzahler hat sein Freistellungsvolumen bereits voll ausgeschöpft und folgende Ausgaben und Einnahmen
am 15. 3. gezahlte Stückzinsen am 15. 5. vereinnahmte Zinsen am 15. 7. vereinnahmte Zinsen
Topfinhalt Zinsabschlag Gutschrift von Beträgen 3 000 € 3 000 € 2 000 € 1 000 € 0€ 2 000 € 1 500 € 0€ 500 € 1 350 €
Dies zeigt: Der Steuerzahler hat am 15. 3. festverzinsliche Wertpapiere während des Zinslaufs gekauft und für die bis dahin bei dem Wertpapier aufgelaufenen Zinsen 3 000 € Stückzinsen gezahlt. In Höhe von 3 000 € bildet die Bank den Merkposten »Stückzinstopf« im Depot. Von den am 15. 5. vereinnahmten Zin-
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6. Zinsen und ähnliche Erträge
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sen aus einem im Depot befindlichen Wertpapier in Höhe von 2 000 € ist kein Zinsabschlag vorzunehmen, da die Bank die Zinsen zunächst mit den am 15. 3. gezahlten Stückzinsen laut »Stückzinstopf« verrechnet. Es verbleiben nach dieser Zinszahlung noch nicht verrechnete Stückzinsen von 1 000 € im »Stückzinstopf«. Diese 1 000 € wiederum werden mit den am 15. 7. vereinnahmten Zinsen von 1 500 € verrechnet. Aus dieser Zinszahlung bleiben daher noch 500 € übrig, die nicht mit früher gezahlten Stückzinsen verrechnet werden können. Dieser Betrag unterliegt nun Zinsabschlag von 30 %. Jeder Schäfer schert seine Schafe nur einmal im Jahr. Der Finanzminister aber mehrmals und nimmt das Fell auch noch mit . . . (Aus dem Stundungsantrag eines Landwirts)
So machst Du in zehn Tagen mit Stückzinsen über 1 100 € Gewinn. 913
Auch wenn Du kein Krösus bist, der ständig mit Millionen jongliert, solltest Du 913 jetzt unbedingt weiterlesen! Speziell für Dich, der Du nicht über ein dickes Bankkonto oder Wertpapierdepot verfügst, habe ich mir etwas einfallen lassen, wie Du zu einem saftigen Profit kommst. Du musst dazu allerdings kurzfristig alle Kröten zusammenkratzen, die Du hast. Vorab mein Dankeschön an den Bundesfinanzminister, der durch eine klassische Gesetzeslücke dieses tolle Steuersparmodell für den kleinen Mann zumindest für den Jahreswechsel 2007/2008 noch einmal ermöglicht hat. So gehst Du vor: Im Dezember kaufst Du bei Deiner Bank festverzinsliche Wertpapiere, für die der Zinstermin möglichst im Januar des nächsten Jahres liegt. Du musst nur so viel investieren, dass Dir bei Fälligkeit etwa 1 600 € Zinsen zufließen. Um Deinen Finanzierungsbedarf gering zu halten, solltest Du möglichst Papiere kaufen, die mit einem hohen Zinssatz ausgestattet sind. Nachdem Du im Januar die fälligen Zinsen kassiert hast, stösst Du die Papiere wieder ab. Und so sieht Deine Rechnung für das Finanzamt aus, wenn Du z. B. am 28. 12. 2007 für 32 000 € Wertpapiere mit einem Zinssatz von 5 % kaufst, für die der Zinstermin am 10. 1. 2008 liegt: 2007: Zinsen für Dein Sparbuch z. B. ./. von Dir gezahlte Stückzinsen für die Zeit vom 10. 1. 2007–28. 12. 2008 Verlust aus Kapitalvermögen 2007 Steuerersparnis z. B. 35% Steuersatz =
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15 € 1 540 € – 1 525 € 534 €
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XIII. Kapitaleinkünfte
2008: Zinsen für Dein Sparbuch z. B. kassierte Zinsen am 10. 1. 2008 Einnahmen insgesamt ./. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale für Verheiratete Einkünfte aus Kapitalvermögen 2008 Steuerzahlung darauf ca. Und das bleibt für Dich unter dem Strich übrig: Zinsen aus den Wertpapieren ./. Stückzinsen + Steuerersparnis 2007 ./. Steuerzahlung 2008 Bankgebühren ca. Dein Gewinn insgesamt Feine Sache, was?
20 € 1 600 € 1 620 € 1 602 € 8€ 3€ 1 600 € – 1 540 € + 534 € – 3€ – 60 € 531 €
Aber Vorsicht: Der BFH hat in einem Urteil die Berücksichtigung von gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen für rechtsmissbräuchlich erklärt (BFHUrt. v. 27. Juli 1999, VIII R 36/98). Er nimmt an, dass der Erwerb von Bundesobligationen am Ende eines Jahres trotz bestehender Überschusserzielungsabsicht für die Berücksichtigung der gezahlten Stückzinsen als negative Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG dieses Jahres jedenfalls dann nach § 42 AO 1977 Gestaltungsmissbrauch ist, wenn bereits im Zeitpunkt des Erwerbs feststeht, dass bis zur Veräußerung zu Beginn des Folgejahres unter Einbeziehung der Vermögensebene ein Verlust eintreten wird und sich dieses Wertpapiergeschäft deshalb nur im Fall seiner steuerlichen Anerkennung aufgrund der Freibetragsregelung in § 20 Abs. 4 EStG für den Steuerpflichtigen vorteilhaft auswirken würde. Das heißt für Dich im Klartext, dass schon ein bescheidender Ertrag entstehen muss (Überschuss aus Stückzinsen und Zinsgutschrift) und dieser nicht wie im Streitfall durch Gebühren, Finanzierungszinsen und Spesen aufgezehrt werden darf. Also sei ein Fuchs und lege günstiger an!! 914
914 c) Wechselkursgewinne Alles, was dem Anleger irgendwie zum Vorteil gereicht, wird erbarmungslos besteuert. Dazu gehören auch sonstige Vorteile aus der Überlassung von Kapital (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG), wie z. B. gewisse Finanzinnovationen. Wechselkursgewinne hat der Fiskus ebenfalls mehrfach ins Visier genommen, doch dabei vom BFH eine Abfuhr erhalten (Urteil v. 24. 10. 2000 – BStBl 2001 II S. 97). Ein Wechselkursgewinn, der bei Zeichnung einer Auslandsanleihe erzielt wird, ist nicht steuerpflichtig, so der BFH. Sonst müssten ja auch Wechselkursverluste absetzbar sein. Im Urteilsfall hatte ein Sparer eine australische Dollaranleihe mit Euro gekauft und bei Verkauf wesentlich mehr Euro erhalten, als er gezahlt hatte, weil der Kurs des australischen Dollar stark gestiegen war.
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6. Zinsen und ähnliche Erträge
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915 d) Zinsen aus Lebensversicherungen Zusätzlich zur Versicherungssumme fließen dem Versicherten Zinsen aus Sparanteilen zu. Das ist zunächst der garantierte Sparanteil von 2,75 %, im Einzelfall weitere außerrechnungsmäßige Zinsen. Zinsen aus Kapitallebensversicherungen, die vor dem 1. 1. 2005 abgeschlossen wurden, steuerlich als Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen) förderungswürdig sind und eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG) haben, sind steuerfrei. Kapitallebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden oder werden, sind dagegen nicht mehr steuerfrei. Die Erträge aus der Versicherung (= Differenz aus Versicherungssumme und eingezahlten Beiträgen) sind grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird ausnahmsweise auf 50 % der Erträge reduziert, wenn die Versicherungssumme eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren hat und im Erlebensfall nicht vor Vollendung des 60. Lebenjahrs ausgezahlt wird.
916
916 e) EU-Zinsrichtlinie oder europaweite Zinsschnüffelei George Orwell und der alles überwachende Große Bruder lassen schön grüßen. Mit der Zinsrichtlinie der Europäischen Union findet die Schnüffelei des Fiskus in Deinen Konten und Geldanlagen ihren vorläufigen Höhepunkt. Neben den EU-Staaten machen bei dieser Steuerzahlerhatz aber auch frühere Steueroasen mit, z. B. die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, die Kanalinseln, die niederländischen Antillen, die Virgin Islands und die bisher als Steuerfluchtburg schlechthin bekannten Cayman Islands. Die Zinsrichtlinie soll eine effektive Besteuerung von Zinserträgen bei der Einkommensteuer sicherstellen: Seit dem 1. 7. 2005 müssen Banken in der EU und einigen anderen Staaten dem deutschen Fiskus entweder sämtliche Zinszahlungen mitteilen, die ein deutscher Bürger auf Konten im Ausland kassiert, oder dem Anleger eine Quellensteuer von derzeit 15 % auf die Zinsen abknöpfen, die dann zwischen dem Staat, in dem die Bank sitzt, und Deutschland aufgeteilt wird.
Wen trifft die EU-Zinsrichtlinie? Betroffen sind ausschließlich Privatpersonen mit ihren privaten Zinsen. Läuft die Geldanlage über eine Kapitalgesellschaft, z. B. eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, werden weder Informationen weitergegeben noch Quellensteuer abgezogen. Dasselbe gilt, wenn der Kontoinhaber eine Gesellschaft ist, die in Deutschland der Unternehmensbesteuerung unterliegt. Das sind vor allem die offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG oder die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Pferdefuß dabei: Eine Gesellschaft, die der Unternehmensbesteuerung unterliegt, braucht für die ausländische Bank eine ausdrückliche Bescheinigung ihres Finanzamts über die Besteuerung als Unternehmen. Indem sie diese Bescheinigung beantragt, teilt sie ihrem Finanzamt natürlich gleichzeitig mit, dass sie Konten im Ausland hat.
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XIII. Kapitaleinkünfte
Bankgeheimnis, aber Quellensteuer 917 Für eine Übergangszeit hat ein Teil der Staaten sein Bankgeheimnis gerettet und verhindert die Weitergabe von Informationen an den deutschen Fiskus, indem bei der Zinszahlung eine Quellensteuer eingezogen wird. Diese für Steuerflüchtlinge etwas günstigere Variante praktizieren derzeit vor allem Österreich, Belgien, Luxemburg sowie die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, die Kanalinseln, die Virgin Islands und die Niederländischen Antillen. Die Quellensteuer, die Dir von den Zinsen aus diesen Staaten abgezogen wird, beträgt g ab 1. 7. 2005 g ab 1. 7. 2008 g ab 1. 7. 2011
15 v. H. 20 v. H. 35 v. H.
Wichtiger Hinweis Als ehrliche Haut, die schon seit Jahren brav die Zinsen aus Luxemburg oder Österreich in der Steuererklärung angegeben hat, darfst Du nicht vergessen, Dir von Deiner ausländischen Bank eine Steuerbescheinigung für die Quellensteuer zu besorgen. Die EU-Quellensteuer auf Zinsen muss Dir nämlich das Finanzamt genauso wie die deutsche Zinsabschlagsteuer auf die Einkommensteuer anrechnen, d. h., liegst Du mit Deinen Zinsen unter den Freibeträgen, bekommst Du die EU-Quellensteuer über den Einkommensteuerbescheid erstattet.
Vermeide mit den richtigen Papieren einen Quellensteuerabzug! Falls Du Dir von Deinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lässt (vgl. Rz 892), beantragst Du dort gleich noch eine »Bescheinigung zur Abstandnahme vom Quellensteuerabzug nach Artikel 13 der EU-Zinsrichtlinie«. In dem entsprechenden Antrag teilst Du dem Finanzamt lediglich die Auslandskonten mit, auf denen Dein Geld parkt. Mit der ebenfalls bis zu drei Jahre gültigen hast Du sozusagen eine amtliche Bestätigung Deiner Steuerehrlichkeit. Du schickst die Bescheinigung dann nur noch Deiner ausländischen Bank, und die zieht postwendend keine Quellensteuer mehr ab, sondern schreibt Dir den vollen Zinsbetrag gut.
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7. Dividenden und ähnliche Erträge
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Vermeide mit den richtigen Anlageart einen Quellensteuerabzug! 918
Von der EU-Quellensteuer bzw. den Schnüffelinformationen an Dein Finanz- 918 amt bist Du ja nur betroffen, wenn das Geld auf Deinen Namen angelegt ist, während Kapitalgesellschaften oder Vereine nicht der EU-Zinsrichtlinie unterliegen. Achtung: Wenn Du nicht gerade über ein Riesenvermögen verfügst, solltest Du schnell das Weite suchen, wenn Dir jemand mit dem glorreichen Tipp kommt, eine GmbH oder AG zu gründen und Dein Geld über diese im Ausland anzulegen. Die Kosten dafür sind unter dem Strich wahrscheinlich um ein Vielfaches höher als die eingesparte Quellensteuer. Aber Du gehörst ja ohnehin nicht zu den bösen Buben und Mädeln, die diesen Umweg der Geldanlage nur wählen, um die Auslandskonten vor dem Fiskus zu verstecken. Für Dich als ehrliche Haut gibt es viel bessere Möglichkeiten, der Quellensteuer zu entgehen. Du nutzt einfach den Umstand, dass die Quellensteuer nur von Zinsen, nicht aber von anderen Kapitalerträgen abgezogen wird. Also wirst Du einfach Geldanlagen wählen, die keine Zinsen abwerfen. Die banalste Möglichkeit ist, in Aktien oder Aktienfonds zu investieren, die Dir statt Zinsen Dividenden bescheren. Weitere Alternativen sind Lebensversicherungspolicen, deren Erträge Du quellensteuer- und meldefrei kassieren kannst, oder Papiere, bei denen Du Deine Zinsen nicht unmittelbar, sondern auf Umwegen über Kursgewinne kassierst, wie z. B. beim Rex-Zertifikat der DZ Bank, das der Focus in seiner Ausgabe 26/2005 empfohlen hat. Durch Gewinnmitnahmen ist noch keiner arm geworden. (Alte Börsenweisheit)
7. Dividenden und ähnliche Erträge 919
919 a) Halbeinkünfteverfahren Dividenden und Gewinnanteile werden nur zu 50 % besteuert, die andere Hälfte ist steuerfrei (§ 3 Nr. 40 EStG) – das sog. Halbeinkünfteverfahren. Warum dies so ist, ist schnell erklärt: Dividenden und Gewinnanteile sind bereits im Unternehmen mit 25 % Körperschaftsteuer und ca. 12 % Gewerbesteuer, also mit insgesamt ca. 37 %, belegt. Damit Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften nicht übermäßig belastet werden, ist auf der Seite der Eigentümer eine Entlastung geboten. Das Halbeinkünfteverfahren gilt sowohl für Dividenden und Gewinnanteile inländischer als auch ausländischer Gesellschaften, desgleichen für Gewinnanteile aus Aktienfonds und ähnlichen Beteiligungen.
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XIII. Kapitaleinkünfte
Logische Folge des Halbeinkünfteverfahrens: Werbungskosten im Zusammenhang mit Dividenden und Gewinnanteilen, wie z. B. Zinsen für ein Darlehen zum Ankauf von Aktien und Depotgebühren, sind nur zur Hälfte absetzbar (§ 3 c EStG). Beispiel Dividenden 10 000 € ./. steuerfrei nach § 3 Nr. 40 EStG zur Hälfte = 5 000 € steuerpflichtig 5 000 € > 5 000 € ./. Werbungskosten Schuldzinsen und Depotgebühren 3 000 € Nicht abzugsfähig nach § 3 c i.V. mit § 3 Nr. 40 EStG 1 500 € Werbungskosten, mind. Pauschbetrag 102 € (§ 9 a EStG) 1 500 € > – 1 500 € Zwischenergebnis 3 500 € ./. Sparerfreibetrag für Ehegatten 1 500 € Einkünfte aus Kapitalvermögen 2 000 € 920
920 b) Vermeide verdeckte Gewinnausschüttung Bei Überprüfung einer Kapitalgesellschaft suchen die fiskalischen Spürnasen regelmäßig nach verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA). Während eine offene Gewinnausschüttung auf einem ordentlichen Gewinnverteilungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung beruht, wird eine vGA, wie der Name schon sagt, unter der Hand gewährt oder besser gesagt kassiert. Für das Finanzamt ist dies ein sonstiger Bezug, der ebenso wie eine offene Ausschüttung steuerpflichtig ist (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG), allerdings auch nur zur Hälfte. Neben der Nachzahlung droht eine Steuerstrafe, wenn Vorsatz im Spiel war.
Auch nach Einführung des Halbeinkünfteverfahrens ergeben sich bei einer vGA negative Folgen in Höhe einer steuerlichen Mehrbelastung von ca. 13 %. Wie im Einzelnen gerechnet wird, wollen wir uns hier ersparen. Doch dies solltest Du wissen: Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt u. a. vor, wenn sich ein Gesellschafter als Geschäftsführer ein unangemessen hohes Gehalt genehmigt; wenn er seinen Ehepartner oder einen nahen Angehörigen als Arbeitnehmer beschäftigt, ohne eine entsprechende Arbeitsleistung zu verlangen; wenn er sich ein zinsloses oder zinsverbilligtes Darlehen gewährt; wenn er ohne entsprechende Gegenleistung Arbeitnehmer für den privaten Hausbau oder die Gartenpflege einsetzt oder dem Betrieb Ware entnimmt; oder wenn er sich unberechtigte Preisnachlässe oder Rabatte gewährt. Pass auf, dass Dir der Steuerprüfer keine verdeckte Gewinnausschüttung anhängen kann, sonst zahlst Du mächtig drauf. 921
921 c) Spekulationsgewinne Wenn die Börse günstig ist, willst Du Kasse machen. Doch achte auf die Spekulationsfrist. Beträgt die Anlagedauer nicht mehr als ein Jahr, stuft Dich der Fis-
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8. Werbungskosten bei Kapitalvermögen – Was kannst Du dem Fiskus unterjubeln?
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kus als Spekulanten ein, und schwupp sind die Gewinne steuerpflichtig (§ 23 EStG). Gut zu wissen: Das Halbeinkünfteverfahren begünstigt auch Spekulationsgewinne, indem sie zur Hälfte steuerfrei gestellt werden (§ 3 Nr. 40 j EStG). Nicht begünstigt sind jedoch Spekulationsgewinne aus dem An- und Verkauf von Anteilen an einem Investmentfonds. Dies bedeutet eine Schlechterstellung der Aktienfonds gegenüber der Direktanlage in Aktien. Wie sich Spekulationsgewinne auf elegante Weise wegzaubern lassen, dazu mehr im Trick unter E Rz 896. Die Börse ist eine Mischung aus Gier und Angst. (Ein Spekulant)
8. Werbungskosten bei Kapitalvermögen – Was kannst Du dem Fiskus unterjubeln? 922
Ein Werbungskostenpauschbetrag (51 € für Alleinstehende, 102 € für Ehegat- 922 ten) sorgt auch bei den Ausgaben im Zusammenhang mit Kapitalvermögen dafür, dass wir uns nicht mit Kleckerbeträgen aufhalten müssen. Auch hier gilt: Willst Du zu einer Steuerermäßigung kommen, müssen Deine Kosten den Pauschbetrag übersteigen. Schau Dir an, was Du absetzen kannst: ● Abschlussgebühr für Bausparvertrag, wenn Du die Zinsen für das Bausparguthaben in der Anlage KAP erklärst (BFH v. 24. 7. 1990 – BStBl 1990 II S. 975). ● Bankgebühren – Depotgebühren – Safemiete – Transaktionsgebühren – Verwaltungsgebühren Ankaufs- und Verkaufskosten (Spesen) sind hingegen keine Werbungskosten ● Börsendienste ● Computer – Abschreibung – Programme für Aktien- und Wertpapierverwaltung – Datex-/Online-Kosten ● Fachliteratur – Fachbücher aus den Bereichen Ökonomie und Vermögensbildung, Gesetzestexte, Fachzeitschriften (einschließlich Einbandkosten) zum Wirtschafts- und Börsengeschehen (Börsenblätter), Abo für das Handelsblatt
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XIII. Kapitaleinkünfte
(BFH v. 19. 1. 1996 – BFH/NV 1996 S. 402). Nicht als Werbungskosten anerkannt werden hingegen die FAZ (BFH v. 30. 6. 1986 – BStBl 1983 II S. 715), die Wirtschaftswoche und Capital (FG Saarland v. 19. 3. 1991 – EFG 1991 S. 468). Finanzierungskosten – Schuldzinsen/Damnum/Disagio/Gebühren bei Kauf von Wertpapieren auf Kredit – allerdings nur, wenn sich trotz Fremdfinanzierung aus der Kapitalanlage insgesamt ein Überschuss ergibt. Reisekosten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Aktionärsrechten, wie z. B. Besuch der Hauptversammlung (hinsichtlich der Höhe der Werbungskosten sind die Bestimmungen der Lohnsteuerrichtlinien sinngemäß anzuwenden – R 23 EstR). Dazu gehören – Fahrtkosten zur Hauptversammlung (BFH v. 8. 10. 1985 – BStBl 1986 II S. 596) und Fahrtkosten zur Bank im Zusammenhang mit Kreditverhandlungen zum Kauf von Wertpapieren. Wird ein privater Pkw genutzt, sind je Fahrkilometer 0,30 € absetzbar, – Übernachtungskosten, – Verpflegungsmehraufwendungen. Seminarkosten (Infos über ertragbringende Kapitalanlagen) Vermögens- und Depotverwaltung (BFH v. 4. 5. 1993 – BStBl 1993 II S. 832) Soweit in Deinem Depot auch Aktien sind, können die anteilig darauf entfallenden Depotverwaltungsgebühren nur zu 50 % abgezogen werden. Sind die Depotgebühren im Jahr nicht höher als 500 €, folgt der Fiskus dabei einer von Dir vorgenommenen Aufteilung auf Anlagen im Halbeinkünfteverfahren und Anlagen mit voller Versteuerung (BMF-Schreiben v. 12. 6. 2002 – BStBl 2002 I Seite 647).
Nicht Nachrichten machen Kurse, sondern Kurse machen Nachrichten. (Börsenguru Kostolany)
9. Wie komme ich im Alter gut über die Runden? 923
Die Spatzen pfeifen es seit langem von den Dächern: Die gesetzliche Alters- 923 rente wird schon in wenigen Jahren nicht mehr für eine ausreichende Altersversorgung genügen, weshalb sich jeder künftig eine zusätzliche Altersversorgung schaffen muss, d. h. zusätzliches Vermögen. Aktien scheinen auf lange Sicht die beste Kapitalanlage. Warum das so ist, liegt auf der Hand: Die Wirtschaft entwickelte sich bisher stetig weiter, was sich in steigenden Kursen der großen Unternehmen niederschlägt. Der Konkurrenzkampf unter den Staaten, so die Analysten, finde statt in großen Kriegen als Wettbewerb auf wirtschaftlichem Gebiet statt, und das führe zu Wohlstand und
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9. Wie komme ich im Alter gut über die Runden?
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steigenden Einkünften weltweit. Auch in Zukunft werde es Weltkriege wie früher nicht mehr geben. Die Produktivkräfte könnten sich nunmehr ohne Vernichtung von Vermögen durch Kriege frei entfalten. Ob das zutrifft oder ob uns nicht doch eine größere Wirtschaftskrise erreicht – wer weiß das schon? Und was in den Ländern passiert, wo unkluge Politiker ihre Bürger durch ständig höhere Abgaben immer ärmer machen, ist nicht abzusehen.
Planmäßig blank, wenn Du das Zeitliche segnest Im Alter ganz bescheiden von den Zinsen zu leben, aber den Kindern ein Vermögen zu hinterlassen, kann nicht in Deinem Interesse sein. Du hast ihnen eine gute Ausbildung zukommen lassen und somit Deine Pflicht getan. Im Übrigen sind sie inzwischen erwachsen und aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf ein Erbe angewiesen. Also sollte Deine Vermögensplanung so aussehen, dass nach dem Tod des letztversterbenden Partners das Vermögen weitgehend aufgezehrt ist. Entnahmetabelle Wie lange reicht aber das Vermögen, wenn ich einen bestimmten Betrag entnehme? Die Antwort gibt die folgende Tabelle von John Hancock Insurance aus »Trachsler, Big Money«. Dabei kann der jährliche Entnahmebetrag zum Inflationsausgleich um 3 % erhöht werden. Die Entnahmedauer wird erheblich von der Anlagerendite beeinflusst. Anlagerendite
3%
4%
Jahresbezug (in % des Kapitals)
5%
6%
7%
Entnahmedauer
12%
8 Jahre
8 Jahre
8 Jahre
9 Jahre
9 Jahre
11%
9 Jahre
9 Jahre
9 Jahre
10 Jahre
10 Jahre
10%
10 Jahre
10 Jahre
10 Jahre
11 Jahre
12 Jahre
9%
11 Jahre
11 Jahre
12 Jahre
13 Jahre
14 Jahre
8%
12 Jahre
13 Jahre
14 Jahre
15 Jahre
16 Jahre
7%
14 Jahre
15 Jahre
16 Jahre
18 Jahre
20 Jahre
6%
16 Jahre
18 Jahre
19 Jahre
22 Jahre
25 Jahre
5%
20 Jahre
22 Jahre
24 Jahre
29 Jahre
36 Jahre
4%
25 Jahre
28 Jahre
33 Jahre
42 Jahre
Die Tabelle zeigt mit den fettgedruckten Werten: Hast Du 200 000 € zu 5 % angelegt und möchtest jährlich 12 000 € entnehmen, also 6 %, ist das Kapital nach
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XIII. Kapitaleinkünfte
19 Jahren aufgebraucht. Insgesamt hast Du dann 228 000 € (= 12 000 € 19 Jahre) zzgl. 3 % für Inflationsausgleich zur Verfügung gehabt.
10. Was bringt die Abgeltungssteuer ab 2009? 924
Ab 2009 wird mit Einführung der einheitlichen Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. 924 Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag auf private Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden und Wertpapierveräußerungen die Besteuerung von Kapitaleinkünften und Wertpapierspekulationen auf völlig neue Füße gestellt. Die Abgeltungssteuer wird direkt an der Quelle der Erträge von der Bank einbehalten. Die wesentlichen Änderungen sehen wie folgt aus: Veranlagungswahlrecht/Einbeziehung von Erträgen in die Veranlagung Die mit der Abgeltungsteuer belasteten Erträge bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung außer Betracht. Für Steuerzahler mit geringen Einkünften und Steuersätzen gibt es aber die Möglichkeit, auf Antrag die Kapitalerträge in die normale Einkommensbesteuerung einzubeziehen. Die Besteuerung erfolgt dann nach den allgemeinen Grundsätzen unter Anrechnung der Abgeltungssteuer. Auf diese Weise kann die Belastung durch die Abgeltungssteuer z. B. bei Rentnern, Kindern etc. abgemildert werden. Nicht unter die Abgeltungssteuer fallende Erträge, z. B. aus ausländischen Quellen, privaten Darlehn etc., werden bei der Einkommensteuererklärung erfasst, dort aber auch nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % besteuert. Halbeinkünfteverfahren Das Halbeinküfteverfahren für private Erträge aus Aktien und Dividenden wird abgeschafft. Diese unterliegen ab 2009 daher zu 100 % der Abgeltungssteuer von 25 %. Wertpapierspekulationsgeschäfte Die Besteuerung von Spekulationsgeschäften wird neu geregelt. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst und in die Abgeltungsbesteuerung einbezogen. Gleichzeitig entfällt für Wertpapiere die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr. Damit sind Spekulationsgewinne künftig auch dann steuerpflichtig, wenn ein beliebig langer Zeitraum zwischen An- und Verkauf der Papiere liegt. Die Neuregelung gilt aber erst für Verkäufe von Wertpapieren, die nach dem 31. 12. 2008 erworben werden. Sparerpauschbetrag Für private Anleger wird der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag in einem Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von 801 €/1 602 € (Alleinstehende/Verheiratete) zusammengefasst. Bis zu
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10. Was bringt die Abgeltungssteuer ab 2009?
593
diesem Pauschbetrag bleiben die Kapitalerträge von der Abgeltungssteuer verschont. Werbungskosten Der Abzug von tatsächlichen Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist ab 2009 ausdrücklich ausgeschlossen. Damit können weder Depotgebühren noch Finanzierungszinsen oder Vermögensverwaltungsgebühren als Werbungskosten abgesetzt werden. Verluste Verluste aus der Veräußerung von Aktien können künftig nur noch mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden, nicht dagegen mit anderen Spekulationseinkünften. Spekulationsgeschäfte mit Immobilien und anderen Wirtschaftsgütern Die Spekulationsfrist für Immobilien bleibt unverändert bei zehn Jahren. Für die Spekulation mit anderen Wirtschaftsgütern als Wertpapieren (z. B. Sammlungen, Kunstgegenstände etc.) bleibt es bei der Spekulationsfrist von einem Jahr. Allerdings wird die Freigrenze auf 600 € angehoben.
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28.08.2007 14:31:13 Uhr
595 Das Leben ist das, was uns die Epoche, der Staat und die Ehepartner davon übriglassen. (Gabriel Laub)
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte 1. Überschussrechnung oder Bilanzierung? 925
Bist Du Kaufmann nach Handelsrecht, musst Du für jedes Wirtschaftsjahr an- 925 hand einer doppelten Buchführung eine Bilanz mit Verlust-und-Gewinn-Rechnung aufstellen (§ 238 HGB). Bist Du kein »Kaufmann«, kann Dich als Gewerbetreibender trotzdem die Buchführungspflicht treffen, und zwar nach dem Steuerrecht – §§ 140, 141 AO –, wenn ● Dein Jahresumsatz mehr als 500 000 € oder ● Dein Jahresgewinn mehr als 30 000 € betragen hat. Das Finanzamt muss Dich allerdings ausdrücklich zur Bilanzierung auffordern, also fang ruhig erst einmal mit einer Überschussrechnung an – so nennt das Finanzamt ein einfaches Aufzeichnen der Einnahmen und Ausgaben. Freiberufler brauchen nicht zu bilanzieren, wenn sie nicht wollen (H 18.2 EStH); eine Überschussrechnung genügt auch dann, wenn sie die o.g. Grenzen überschreiten.
926
Mit der Überschussrechnung kannst Du die Höhe des Gewinns beeinflussen, 926 indem Du Einnahmen in das nächste Jahr verlagerst – Rechnungen später schreibst – und Ausgaben in das gegenwärtige Jahr vorziehst, z. B. durch Vorauszahlungen. Ziel muss es dabei immer sein, große Schwankungen beim Gewinn zu vermeiden, sonst wirst Du Opfer der Einkommensteuerprogression. Du solltest auch keine zu hohen Verluste ausweisen. Zwar kannst Du Verluste, die nicht mit positiven Einkünften ausgeglichen worden sind, in einem anderen Jahr abziehen, jedoch bestehen dabei erhebliche Einschränkungen: 1. Ein Rücktrag ist nur in das Vorjahr möglich (max. 511 500 €/1 023 000 €). 2. Durch den Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste kannst Du im Folgejahr bis zu 1 Mio. € unbeschränkt abziehen. Sind Deine Verluste größer, kannst Du noch einmal bis 60 % Deines den Verlustvortrag von 1 Mio. € übersteigenden Teils des Gesamtbetrags der Einkünfte wegputzen. Und so geht das in den kommenden Jahren weiter, bis Deine Verluste verrechnet sind. Was Finanzämter wieder akzeptieren müssen: Anlaufverluste bei Investitionen Ein Unternehmer hat kräftig in seinen Betrieb investiert. Daraus resultieren Verluste durch Abschreibungen und Finanzierungskosten. Diese sind voll ver-
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596
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
rechenbar mit anderen Einkünften, etwa Überschüssen aus Vermietung, Gehalt des Ehepartners. Verluste durch Insolvenz Die Firma macht weniger Umsatz. Außerdem geraten einige Kunden in die Pleite. Rechnungen bleiben offen. Dadurch schreibt der Betrieb rote Zahlen. Die darf der Inhaber in vollem Umfang saldieren – etwa mit Zinsen, Mieten, Pachten, Gewinnen aus Beteiligungen. Und natürlich auch mit den Einkünften des Ehepartners. Modernisierungsverluste Der Besitzer eines Mietshauses hat viel Geld in die Modernisierung und Renovierung des Gebäudes gesteckt. Daher schreibt er vorübergehend rote Zahlen. Die sparen kräftig Steuern – per Verlustausgleich mit Überschüssen aus anderen Tätigkeiten. Verluste bei Geldanlagen Ein Ehepaar hat diverse Anlageprodukte – etwa Investmentfonds, Anleihen, Genussscheine, Rentenmodelle – auf Pump gekauft. Die werfen weniger Zinsen ab, als die Banken für ihre Darlehen verlangen. So entstehen per Saldo Verluste, welche die Eheleute mit anderweitigen Einkünften und Gewinnen in vollem Umfang verrechnen dürfen. Vermietungsverluste Ein Kapitalanleger hat Mietwohnungen auf Kredit gekauft. Das Investment bringt aber nicht die erwarteten Mieten. Die Einnahmen reichen nicht, um die Kapitalkosten zu decken – ein Verlustgeschäft. Die Miesen sind voll abziehbar vom Einkommen. Verluste bei Praxisgründung Eine Ärztin richtet ihre Praxis ein, zahlt Miete und stellt Mitarbeiter ein. Gewinn liegt noch in weiter Ferne. Startverluste sind voll mit anderen Einkünften – auch des Gatten – verrechenbar. Dies gilt für jeden Gründer, ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, und in jeder Branche. Kaum drehst Du den Höflingen (den damaligen Bürokraten) den Rücken, reißen sie Dir die Kleider herunter. (Richard Wagner an Franz Liszt)
2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle, die in kleinem Rahmen selbständig arbeiten 927
Als Freiberufler hast Du die freie Wahl, entweder Aufzeichnungen zu 927 machen oder nach Soll und Haben zu buchen, und wirst Dich deshalb für Aufzeichnungen entscheiden. Freiberuflich ist z. B. die selbständige Tätigkeit als Lehrer, Krankenschwester, Krankengymnast, Hebamme, Übersetzer und Dolmetscher, Journalist, Schriftsteller, Künstler. Als Gewerbetreibender, der keinen handelsrechtlichen Betrieb hat – das trifft in der Regel auf Anlageberater,
mS
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2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle in kleinem Rahmen Selbständige
597
Berater für Datenverarbeitung, Berufssportler, Bühnenvermittler, Buchführungshelfer, Detektive, Fotomodelle, Handelsvertreter, Immobilienmakler oder Künstleragenten zu –, bist Du ebenfalls von der Bilanzierung befreit, wenn Du nicht in einem Jahr über 25 000 € Gewinn erklärt hast. Dann nämlich wird Dich das Finanzamt zu einer Soll/Haben-Buchführung verdonnern. a) Das Zu- und Abflussprinzip Bei der Überschussrechnung sind die Betriebseinnahmen in dem Kalenderjahr anzusetzen, in dem sie zugeflossen sind, und die Betriebsausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind; das gilt auch für Vorschüsse, Teil- und Abschlagszahlungen. Diese Regelung gilt prinzipiell und wird deshalb als »Zu- und Abflussprinzip« bezeichnet. 928
b) Abschreibungen 928 Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr, wie Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände und Maschinen, kannst Du nicht sofort voll absetzen. Vielmehr sind deren Anschaffungskosten auf die Zeit der Nutzung zu verteilen: Absetzung für Abnutzung (AfA), auch Abschreibung genannt. Die Nutzungsdauer ist stets zu schätzen, wobei die Art des Anlageguts und die Nutzung zu berücksichtigen sind. Bei der Abschreibung kannst Du bis einschließlich 2007 wählen zwischen linear und degressiv (ab 2008 entfällt die Möglichkeit der degressiven Abschreibung). Linear bedeutet: gleichmäßige Abschreibung mit einem festen Prozentsatz auf die Erwerbskosten (z. B. PC mit Monitor, Nutzungsdauer drei Jahre, Abschreibung jährlich 1/3). Degressiv heißt: Abschreibung in fallenden Beträgen mit einem festen Prozentsatz (höchstens 30 %) auf den jeweiligen Restbuchwert (z. B. Schreibtisch, Nutzungsdauer 13 Jahre, Abschreibung mit 23,08 % auf den Restbuchwert). Dabei ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung möglich, nicht aber umgekehrt. Welchen Vorteil Du dabei erzielen kannst, zeigt der Trick unter E Rz 1004. Weil es das Finanzamt von jedem Selbständigen verlangt und damit Du bei der Abschreibung den Überblick behältst, liste die Anlagegüter am besten in einem Abschreibungsverzeichnis (vgl. E Rz 931) auf. Eine Ausnahme von der AfA bilden Anlagegüter mit Anschaffungskosten – ohne Umsatzsteuer – bis 410 €. Diese geringwertigen Wirtschaftsgüter kannst Du im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen.
929
Sobald Du selbständig bist, unterliegst Du der Umsatzsteuer: Von z. B. 1 000 € 929 Einnahmen zzgl. 19 % Umsatzsteuer = insgesamt 1 190 € gehen 190 € an das Finanzamt. Die Dir in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge, z. B. 114 € (= 19 % von 600 €) aus Wareneinkäufen, sind als Vorsteuer von der vereinnahmten Umsatzsteuer abziehbar. An das Finanzamt geht also nur eine Mehrwertsteuer (Zahllast von 190 € Umsatzsteuer ./. 114 € Vorsteuer = 76 € Mehrwertsteuer). Vorsteuererstattung. Aber: Wenn der Vorjahresumsatz 17 500 € und der
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598
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
diesjährige Umsatz voraussichtlich 50 000 € nicht übersteigt, bist Du Kleinunternehmer und wirst wie ein nichtsteuerpflichtiger Privatmann behandelt, d. h., die Betriebseinnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Folge: Du hast auch keinen Anspruch auf Vorsteuererstattung. (Quelle: § 19 UStG) 930
Steuerpflichtiger Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die 930 Betriebsausgaben. Den Gewinn berechnest Du durch einen Jahresabschluss. Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, entsteht beim Abschluss ein Verlust. Den Gewinn oder den Verlust erklärst Du dem Finanzamt in der Anlage GSE zur Einkommensteuererklärung und fügst eine Abschlussrechnung bei. Für Deine Gewinnermittlung musst Du die amtliche Einnahmenüberschussrechnung verwenden, d. h. in der »Anlage EÜR« Deine laufenden Aufzeichnungen zusammenfassen. Dieses Formular zeigt Dir: Die Betriebseinnahmen teilst Du auf in solche aus den regulären Geschäften und solche aus Hilfsgeschäften wie dem Verkauf von Anlagegütern und den Entnahmen und Privatnutzungen, jeweils ohne Umsatzsteuer. Die vereinnahmte Umsatzsteuer gibst Du getrennt an. Nur so kann der Fiskalritter die für ihn obligatorische Gewinnverprobung und die Umsatzsteuerverprobung durchführen. Bei den Betriebsausgaben weist Du die von Dir an Lieferanten und Dienstleister gezahlte Vorsteuer gesondert aus, um dem Fiskalritter nochmals wegen der Umsatzsteuerverprobung gut zu sein. Auch bei den gemischten Kosten wie Kfz-, Telefon- und Raumkosten kommst Du dem Finanzamt entgegen, indem Du den von Dir angesetzten Privatanteil extra ausweist. Denke daran, Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch oder unentgeltliche Leistungen an Dich umsatzsteuerlich zu erfassen bzw. den Vorsteuerabzug zu kürzen. Für die laufenden Aufzeichnungen besorgst Du Dir eine Spaltenkladde, auch Journal oder Geschäftsbuch genannt. Für kleines Geld gibt es inzwischen auch ganz passable EDV-Programme für Deine Einnahmenüberschussrechnung.
931
Bei der Einnahmenüberschussrechnung ist nur die Anlage EÜR vorgeschrie- 931 ben. Ansonsten unterliegt Deine Gewinnermittlung keinen Formvorschriften. Allerdings musst Du ein Anlagenverzeichnis erstellen für die Dinge, die Du in Deinem Betrieb längere Zeit benutzt und deshalb über ihre Nutzungsdauer abschreiben musst.
932
Buchführungsunterlagen 932 Bist Du als Gewerbetreibender zur Buchführung verpflichtet, müssen steuerliche Belege je nach der Art der Unterlagen mindestens sechs oder sogar zehn Jahre lang gebunkert werden.
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28.08.2007 14:31:14 Uhr
2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle in kleinem Rahmen Selbständige
599
Name / Gesellschaft / Gemeinschaft / Körperschaft
Anlage EÜR Vorname
1 1a
Bitte für jeden Betrieb eine gesonderte Anlage EÜR einreichen!
Steuernummer Identifikations-Nr.
Nr. des Betriebs (lfd. Nr.)
77 07
Einnahmenüberschussrechnung
99
15
(Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) für das Kalenderjahr 2007 bzw. Wirtschaftsjahr 2007 / 2008 Zuordnung zu Einkunftsart (siehe Anleitung)
Art des Betriebs
1b
100
105
Entnahme oder Veräußerung von Grundstücken / grundstücksgleichen Rechten 1c
Im Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr wurden Grundstücke / grundstücksgleiche Rechte entnommen oder veräußert
120
Ja = 1 oder Nein = 2
1. Gewinnermittlung
99
20
EUR
Betriebseinnahmen
Ct
.
,
.
.
.
.
103
.
.
140
.
.
Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
141
.
.
Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen
102
.
.
10
Private Kfz-Nutzung
106
.
.
11
Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen (z. B. private Telefonnutzung)
108
.
.
12
Auflösung von Rücklagen, Ansparabschreibungen und / oder Ausgleichsposten (Übertrag von Zeile 55)
.
.
13
Summe Betriebseinnahmen
.
.
, , , , , , , , , ,
2
Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer
3
Davon aus Umsätzen, die in § 19 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 UStG bezeichnet sind
4
Betriebseinnahmen als Land- und Forstwirt, soweit die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG angewandt wird
104
5
Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen
112
6
Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet
7
Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben
8 9
.
119
111
.
,
.
(weiter ab Zeile 8)
159
99
Betriebsausgaben
25
EUR
14
Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen bzw. Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (weiter ab Zeile 46)
15
Ct
190
.
.
Sachliche Bebauungskostenpauschale (für Weinbaubetriebe) / Betriebsausgabenpauschale für Forstwirte
191
.
.
16
Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschl. der Nebenkosten
100
.
.
17
Bezogene Leistungen (z. B. Fremdleistungen)
110
.
.
18
Ausgaben für eigenes Personal (z. B. Gehälter, Löhne und Versicherungsbeiträge)
120
.
.
. . .
. . .
, , , , ,
Absetzung für Abnutzung (AfA) (Übertrag aus Zeilen 4, 10, 14 des Anlagenverzeichnisses) 19
Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne AfA für das häusliche Arbeitszimmer)
136
20
AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne AfA für das häusliche Arbeitszimmer)
131
21
AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Kfz)
130
Übertrag (Summe Zeilen 14 bis 21)
2007AnlEÜR301
78049-7_s001-816.indb 599
– Juli 2007 –
.
.
, , , ,
2007AnlEÜR301
28.08.2007 14:31:16 Uhr
600
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte Steuernummer / IdNr.
EUR
.
. . .
. . .
, , , ,
143
.
.
,
. . .
. . .
, , ,
.
.
,
22
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 und 2 EStG
134
23
Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
132
24
Restbuchwert der im Kalenderjahr / Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen Anlagegüter
135
Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten 25 26
Laufende und feste Kosten (ohne AfA und Zinsen) Enthaltene Kosten aus Zeilen 21, 25 und 32 für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte
27 28 frei
140 142
–
Verbleibender Betrag
EUR
. .
. .
.
.
Ct
.
Übertrag (Summe Zeilen 14 bis 21)
Ct
, , ,
Entfernungspauschale: Eintrag in Zeile 48a
Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen 29
Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen)
172
30
Miete / Pacht für Geschäftsräume und betrieblich genutzte Grundstücke
150
31
Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke (ohne Schuldzinsen und AfA)
151
nicht abziehbar EUR Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4 a EStG) 32
33
Ct
Finanzierung von Anschaffungs- / Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens Übrige Schuldzinsen 167
.
.
abziehbar EUR
Ct
178
.
,
.
,
.
,
.
,
.
,
.
.
.
.
, ,
. 179
,
.
Übrige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG) Geschenke 164 174 34
.
.
,
Bewirtung 165 35
36
.
.
,
Reisekosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Sonstige (z. B. Geldbußen) 168
37 38
.
. 175
.
. 173
. 177
,
Summe Zeilen 32 bis 37 (abziehbar)
Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben
43
Gezahlte Vorsteuerbeträge
185
.
.
44
An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer
186
.
.
, , , , , ,
45
Bildung von Rücklagen, Ansparabschreibungen und / oder Ausgleichsposten (Übertrag von Zeile 55)
.
.
,
46
Summe Betriebsausgaben
.
.
,
39
Porto, Telefon, Büromaterial
192
.
.
40
Fortbildung und Fachliteratur
193
.
.
41
Rechts- und Steuerberatung, Buchführung
194
42
Übrige Betriebsausgaben
183
. .
. .
2007AnlEÜR302
78049-7_s001-816.indb 600
199
2007AnlEÜR302
28.08.2007 14:31:16 Uhr
2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle in kleinem Rahmen Selbständige
601
Steuernummer / IdNr.
Ermittlung des Gewinns
EUR
47
Summe der Betriebseinnahmen (Übertrag aus Zeile 13)
48
abzüglich Summe der Betriebsausgaben (Übertrag aus Zeile 46)
Ct
.
.
–
.
.
– –
.
.
.
.
.
.
, ,
abzüglich wie Betriebsausgaben abziehbare Aufwendungen 48a
– Entfernungspauschale
176
48b
– erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
184
49
Gewinn / Verlust
119
, , ,
2. Ergänzende Angaben 99
27
Rücklagen und Ansparabschreibungen Bildung EUR
Auflösung EUR
Ct
Ct
50
Rücklagen nach § 6c i. V. m. § 6b EStG, R 6.6 EStR
187
.
.
,
120
.
.
,
51
Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 bis 6 EStG
188
.
.
,
121
.
.
,
52
Ansparabschreibungen für Existenzgründer 189 nach § 7g Abs. 7 und 8 EStG
.
.
,
122
.
.
53
Gewinnzuschlag nach § 6c i. V. m. § 6b Abs. 7 und 10, § 7g Abs. 5 und 6 EStG
123
.
.
, ,
54
Ausgleichsposten nach § 4g EStG
191
.
.
125
.
.
55
Gesamtsumme
190
.
.
124
.
.
, ,
Übertrag in Zeile 45
, ,
Übertrag in Zeile 12
99
29
Entnahmen und Einlagen EUR
Ct
56
Entnahmen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen
122
.
.
57
Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen
123
.
.
2007AnlEÜR303
78049-7_s001-816.indb 601
, ,
2007AnlEÜR303
28.08.2007 14:31:17 Uhr
602
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte Nr. des Betriebs (lfd. Nr.)
Name / Gesellschaft / Gemeinschaft / Körperschaft
77 07
Vorname
99 1 1a
40
Steuernummer Identifikations-Nr.
3. Anlageverzeichnis / Ausweis des Umlaufvermögens Die Summe der AfA-Beträge ist in die Zeilen 19 bis 22 der Anlage EÜR zu übertragen. Gruppe / Bezeichnung des Wirtschaftsguts 58
59
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grund und Boden
Anschaffungs- / Herstellungskosten / Teilwert der am 01.01. des Jahres vorhandenen Wirtschaftsgüter EUR Ct 100
.
61
Andere (z. B. grundstücksgleiche Rechte)
Ct
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
111
.
Gebäude
EUR 101
110 60
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums
.
120
,
.
.
,
.
.
,
121
62
63
201
200
Häusliches Arbeitszimmer Anteil Grund und Boden
210 64
Gebäudeteil
211
.
.
,
.
.
,
65
66
Immaterielle Wirtschaftsgüter Firmen- / Geschäfts- / Praxiswert
301
300
310 67
Andere
311
.
.
,
.
.
,
68
69
401
400
Bewegliche Wirtschaftsgüter Kraftfahrzeuge
410 70
Büroeinrichtung
71
Andere
411
.
.
,
420
421
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
72
73
Finanzanlagen Anteile an Unternehmen
500 2)
74
steuerlich zu berücksichtigen 3)
75
Andere
501
510
511
600 76
Umlaufvermögen (zusammengefasst)
1)
Fußnoten siehe Seite 2 oben.
2007AnlVerzEÜR304
78049-7_s001-816.indb 602
– Juli 2007 –
2007AnlVerzEÜR304
28.08.2007 14:31:17 Uhr
2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle in kleinem Rahmen Selbständige
603
Steuernummer / IdNr. Fußnoten: 1) Nur Umlaufvermögen i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG (z. B. Wertpapiere, Grund und Boden sowie Gebäude). 2) Für deren Erträge das Halbeinkünfteverfahren gilt. 3) Siehe § 3c Abs. 2 EStG i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b KStG.
Gruppe / Bezeichnung des Wirtschaftsguts
Zugänge
Sonder-AfA nach § 7g EStG
EUR
59
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grund und Boden
Ct
EUR
Ct
102
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
112 60
Gebäude
61
Andere (z. B. grundstücksgleiche Rechte)
62
Summe
122
63
202
Häusliches Arbeitszimmer Anteil Grund und Boden
212 64
Gebäudeteil
65
Summe
66
Immaterielle Wirtschaftsgüter Firmen- / Geschäfts- / Praxiswert
302
312 67
Andere
68
Summe
69
402
Bewegliche Wirtschaftsgüter Kraftfahrzeuge
403
412 70
Büroeinrichtung
71
Andere
72
Summe
.
.
,
.
.
,
.
.
,
.
.
,
413
.
.
,
422
423
.
.
, 480
(Übertrag in Zeile 22 Anlage EÜR) 73
Finanzanlagen Anteile an Unternehmen
502 2)
74
steuerlich zu berücksichtigen 3)
75
Andere
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Umlaufvermögen (zusammengefasst)
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1)
2007AnlVerzEÜR305
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Buchführungsunterlagen, die 2007 vernichtet werden können Art der Unterlagen
Bücher und Aufzeichnungen
Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Buchungsbelege
HandelsGeschäftsbriefe, sonstige Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Preisverzeichnisse, Kalkulationsunterlagen
Aus dem Jahr
letzte Eintragung Aufstellung 1996 1996 oder früher 1996 oder früher oder früher
2000 oder früher
Ausnahme
Unterlagen sind für Steuern von Bedeutung, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das ist z.B. der Fall bei einer begonnenen und noch nicht abgeschlossenen Außenprüfung, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, anhängigen Ermittlungen, schwebenden Rechtsbehelfsverfahren und noch zu bearbeitenden Anträgen. In diesen Fällen besteht eine Aufbewahrungspflicht.
Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte
So kassierst Du Vorsteuer bei einem häuslichen Arbeitszimmer 933
Wenn Du in der glücklichen Lage bist, Dein Arbeitszimmer auch noch 2007 933 absetzen zu können, weil es entweder ● der Mittelpunkt Deiner gesamten Tätigkeit ist, ● nicht büromäßig eingerichtet ist und als Lagerraum, Werkstatt etc. von vornherein nicht der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmer unterliegt ● oder nicht in deinem häuslichen Bereich liegt, bekommst Du Vorsteuern für Deine Arbeitszimmerkosten. Zu den Lieferanten gehören unter anderem die Stadtwerke mit der Lieferung von Elektrizität, Gas und Wasser. Einmal im Jahr kommt die Jahresabrechnung, in der z. B. steht:
Gesamtkosten Anteil Arbeitsz. z. B. 21%
Netto 654 € 137 €
Umsatzsteuer 19 % 124 € 26 €
Brutto 778 € 163 €
Also wirst Du 137 € als Betriebsausgaben absetzen und Dir 26 € Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Wichtig: Denke daran, dass die Rechnung auf Dich als Unternehmer lauten muss, damit Du in den Vorsteuergenuss kommst.
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2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle in kleinem Rahmen Selbständige
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für Steuerberatungskosten 934
Deine Steuerberatungskosten kannst Du als Betriebsausgaben absetzen, wenn 934 sie für Betriebskosten, Buchhaltung etc. anfallen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Du kannst die Vorsteuer aus dem Rechnungsbetrag geltend machen und als Gewerbetreibender zudem Gewerbesteuer sparen.
935
Überentnahmen 935 Für eine sog. Überentnahme – das ist eine Entnahme, deren Betrag die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahrs übersteigt – werden fiktive Schuldzinsen von 6 % als Hinzurechnung zum Gewinn angesetzt (§ 4 Abs. 4 a EStG). Dabei bleiben Entnahmen und Einlagen, die in den letzten drei Monaten eines Wirtschaftsjahrs getätigt wurden, unberücksichtigt, soweit sie in der Summe in den ersten drei Monaten des Folgejahrs rückgängig gemacht werden (§ 4 Abs. 4 a Sätze 2 und 3 EStG). Die Überentnahme, auch die der Vorjahre, gekürzt um die Beträge, die in den Vorjahren als Gewinn und Einlagen über die Entnahmen hinausgingen (sog. Unterentnahmen), werden wegen einer unterstellten privaten Verursachung mit 6 % als nicht abziehbare Schuldzinsen angesetzt. Wichtig: Der Hinzurechnungsbetrag an fiktiven Schuldzinsen darf höchstens die im Wirtschaftsjahr tatsächlich angefallenen Schuldzinsen abzgl. 2 050 € ausmachen. Dabei bleiben Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens außer Ansatz. Damit Du verstehst, welche Tücken der Fiskus hier für uns bereithält, gebe ich Dir ein Beispiel: Der Einzelunternehmer A hat in 2007 Entnahmen in Höhe von 150 000 € und Einlagen in Höhe von 50 000 € getätigt. Für das Wirtschaftsjahr 2007 ist ein Gewinn in Höhe von 50 000 € angefallen. Aus der Buchführung ergibt sich, dass die Schuldzinsen, die nicht auf Anschaffungsoder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entfallen, 3 000 € betragen haben. Für 2007 ergibt sich eine Überentnahme von Einlagen in 2007 50 000 € Gewinn 2007 + 50 000 € Zwischensumme 100 000 € Entnahmen in 2007 – 150 000 € Überentnahme 50 000 € Fiktive Schuldzinsen auf die Überentnahme (6 % v. 50 000 €) 3 000 € Tatsächliche Schuldzinsen ohne Berücksichtigung der Zinsen für Anschaffungs- oder Herstellungskredite im Anlagebereich 3 000 € Unschädlicher Betrag – 2 050 € Höchstbetrag für den Ansatz nichtabziehbarer Betriebsausgaben 950 €
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Die fiktiven Schuldzinsen aufgrund der Überentnahme sind mit dem Höchstbetrag von 950 € dem Gewinn des Jahres 2007 außerhalb der Steuerbilanz hinzuzurechnen. Ermittelst Du Deinen Gewinn durch Einnahmeüberschussrechnung, gelten die Regelungen entsprechend (§ 4 Abs. 4 a Satz 7 EStG). Dafür sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen und in der Anlage EÜR auszuweisen. Für private Einkünfte, insbesondere für Vermietungseinkünfte, sind die Grundsätze des § 4 Abs. 4 a EStG nicht anzuwenden (vgl. § 9 Abs. 5 EStG, der im Gegensatz zu früher keinen Querverweis mehr auf § 4 Abs. 4 a EStG enthält). Mieteinnahmen müssen demnach nicht mehr vorrangig für die Tilgung von Schulden eingesetzt werden, sondern können bei entsprechender kontenmäßiger Trennung für private Zwecke verwendet werden. Du kannst Dir also wieder Deine Segeljacht finanzieren, indem Du zwei separate Konten für Einnahmen und Ausgaben führst!! Allerdings hat der Staat auch den ernsthaften Willen zum Sparen verloren. Man könnte in allen Bereichen sparen, besonders im Verwaltungsbereich. Die Staatsverwaltung könnte halbiert werden . . . (Der Präsident des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt)
Mindere Deinen Gewinn durch Vorauszahlungen!
936
Als Freiberufler mit Einnahmeüberschussrechnung kannst Du den Gewinn für 936 das ablaufende Jahr mindern, indem Du z. B. die Praxismiete für einige Monate des nächsten Jahres im Voraus zahlst. So könntest Du die Miete für die Monate Januar bis Juni des nächsten Jahres von angenommen 6 2 500 € = 15 000 € am 28. 12. bezahlen. Folge: Die Miete für Februar bis Juni mindert den Gewinn des ablaufenden Jahres um 12 500 €. Lediglich die Miete für Januar rechnet nach einer Sonderregelung in § 11 EStG zum neuen Jahr. Die Mietvorauszahlung ist kein Missbrauch nach § 42 AO, weil Du nur die technischen Möglichkeiten des § 11 EStG ausnutzt. Und das ist ganz legal!
für Deine Buchhaltung 937
Besonders für Jungunternehmer und in Finanznöten zitternde kleine Geschäfts- 937 leute, die sich keinen Steuerberater leisten können, ist nicht so sehr das fach-
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2. Einnahmenüberschussrechnung – die Buchführung für alle in kleinem Rahmen Selbständige
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liche Wissen das Problem als vielmehr die lästige Buchführung. Leider zwingt uns das Finanzamt dazu, wenn wir unseren Gewinn nicht gnadenlos von ihm geschätzt haben wollen. Da trifft es sich gut, dass Du heute Profihilfe in Form kaufmännischer Computerprogramme in Anspruch nehmen kannst, die passgenau auf Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen zugeschnitten sind. So ein Programm erleichtert Dir das Rechnungswesen spürbar. Und schützt vor unnötigen Verlusten: Mangelhafte Buchführung und ein entsprechend schlechtes Mahnwesen führen dazu, dass jedes vierte Unternehmen mehr als ein Prozent seines Jahresumsatzes verliert.
Benzinkosten darfst Du schätzen! 938
Wenn Deine Tankstellenquittungen nicht vollständig sind, kannst Du unter Be- 938 rufung auf ein Urteil des BFH (VI R 113/88, BStBl 1992 II, Seite 854) den vom Hersteller angegebenen Durchschnittsverbrauch zugrunde legen und mit dem durchschnittlichen Literpreis multiplizieren. Der Mineralölwirtschaftsverband e. V. in Hamburg stellt Dir dazu für jeden Monat des Jahres den Durchschnittspreis pro Liter Normalbenzin, Super-Bleifrei, Super-Plus und Diesel zur Verfügung. Das BFH-Urteil betraf zwar einen Pkw, der zum Privatvermögen gehörte und für berufliche Fahrten genutzt wurde, Du kannst Dich aber auch dann auf diese Entscheidung berufen, wenn es sich um ein Fahrzeug des Betriebsvermögens handelt. Vergiss in Deiner Aufstellung über Pkw-Kosten nicht die anderen, einzeln nachgewiesenen Aufwendungen, z. B. Kfz-Steuer, Versicherungsbeitrag und Werkstattrechnungen.
Mach mal eine Steuerpause! 939
Wenn Du als Gewerbetreibender auf den 31. 12. bilanzierst und außerdem im 939 Handelsregister eingetragen bist, wählst Du einfach ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr, und schon kannst Du eine Steuerpause einlegen. Das funktioniert so: Der Bilanzgewinn wird immer in dem Kalenderjahr ver-
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
steuert, in dem das Wirtschaftsjahr endet, also der Gewinn aus der Bilanz 31. 12. 2007 im Jahr 2007. Wenn Du ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählst, z. B. vom 1. 4. zum 31. 3., musst Du nach dem 31. 12. ein Rumpfwirtschaftsjahr einschieben – in diesem Fall vom 1. 1. bis zum 31. 3. Also versteuerst Du in dem einen Jahr nur den Gewinn von drei Monaten. Das bewirkt ein Hinausschieben der Steuerzahlung. Die Umstellung kann zwar nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen werden, aber dieses muss seine Zustimmung erteilen, wenn Du triftige betriebliche Gründe vorbringst, z. B. Inventurschwierigkeiten am Jahresende durch Hochsaison in Deiner Branche oder einfach witterungsbedingte Schwierigkeiten. Übrigens: Vor 100 Jahren noch waren die Steuern so niedrig, dass viele höhere Einkünfte angaben, als sie hatten – nur um wegen der höheren Zahlung von ihren Mitbürgern besser angesehen zu sein. Mein Gott, waren das Zeiten! Was ist das? Drei in einem Raum, aber nur einer arbeitet? Ganz klar: Zwei Beamte und ein Ventilator. (Solche Witze kommen nicht von ungefähr: Nach dem Urteil von Wirtschaftsexperten beträgt die Produktivität der Behörden nur 20% gegenüber der der Wirtschaft.)
3. Unternehmensformen 940
Solltest Du Dich mit dem Gedanken tragen, eine Gesellschaft zu gründen oder 940 in eine einzutreten, oder wird Dein Unternehmen so groß, dass Du aus Konkurrenzgründen die steuerlich günstigste Form wählen möchtest, dann möge Dir der nachfolgende Belastungsvergleich eventuell für Deine Entscheidung dienlich sein. Vorab grundsätzlich: Als Einzelunternehmer kannst Du frei entscheiden und Dich schneller geänderten Marktverhältnissen anpassen. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße kann ein Einzelner aber meistens nicht das notwendige Kapital aufbringen. Er muss sich dann mit anderen zusammenschließen. Für kleinere und mittlere Unternehmen bietet sich der Zusammenschluss in Form einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) an. Bei der KG ist für die Kommanditisten die Haftung begrenzt. Wenn verstärkt Haftungsgesichtspunkte eine Rolle spielen, empfiehlt sich für kleinere und mittlere Unternehmen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Daneben gibt es Mischgesellschaften, wie z. B. die GmbH u. Co. KG , die eine Kommanditgesellschaft ist, wobei die Vollhaftung die GmbH übernimmt. Will ein Gesellschafter nach außen hin nicht in Erscheinung treten, werden die Beteiligten eine stille Gesellschaft – ggf. als Mischgesellschaft – abschließen. Für den beamteten Hafenmeister und seine Leute wurde in Kiel ein Klo mit Wasch- und Duschraum für 540 000 DM erbaut.
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3. Unternehmensformen
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zur Gewerbesteuer 941
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften werden von 941 dem doppelten Zugriff von Einkommen- und Gewerbesteuer entlastet. Zu diesem Zweck wird dem Steuerzahler das 1,8fache des Gewerbesteuerhebesatzes auf seine Einkommensteuerschuld angerechnet. Das Ganze sieht dann für Dich z. B. so aus: Gewinn aus dem Betrieb (Gewerbesteuermessbetrag 1 800 € Gewerbesteuer = 1 800 320 % = 5 760 €) ./. Sonderausgaben Einkommen Einkommensteuer lt. Splittingtabelle 2007 ./. Gewerbesteueranrechnung 1 800 1,8 verbleibende Einkommensteuer
60 000 € ca. – 10 000 € 50 000 € 7 273 € – 3 240 € 4 033 €
Frage: »Wie viele Beamte werden zum Auswechseln einer Glühbirne benötigt?« Antwort: »Zwei. Einer, um sicherzustellen, dass alles Erforderliche veranlasst worden ist, und der zweite, um die Glühbirne in einen Wasserhahn zu schrauben.«
942
Die GmbH & Co. KG ist für kleine und mittlere Unternehmen die beliebteste 942 und auch bewährteste Unternehmensform, weil 1. die persönliche Haftung der Gesellschafter auf das Stammkapital der GmbH beschränkt ist, das bekanntlich mindestens 25 000 € beträgt, und auf die Kommanditeinlage, deren Höhe beliebig sein kann; 2. die ausschließlich als Vollhafter fungierende GmbH sich nicht kapitalmäßig an der KG zu beteiligen braucht. Das GmbH-Stammkapital kann der KG als Darlehen zur Verfügung gestellt und notfalls anschließend entnommen werden; 3. die steuerliche Belastung praktisch der Belastung einer Personengesellschaft entspricht, also in einem durchaus günstigen Bereich liegt. Alles, was ich bin, bin ich durch Verträge geworden. (Milliardär Rothschild)
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
4. Reisekosten 943
a) Inlandsreisen 943 Wenn Du Dich aus betrieblichen Gründen außerhalb Deines Betriebs aufhältst, befindest Du Dich steuerlich gesehen auf einer Geschäftsreise – die frühere Unterscheidung in Geschäftsreise und Geschäftsgang ist entfallen. Verpflegungsmehraufwendungen können nur mit Pauschalen berücksichtigt werden. Tagespauschsätze für Verpflegungsmehraufwand bei Geschäftsreisen im Inland Abwesenheit: mindestens
Pauschale
8 Stunden 14 Stunden 24 Stunden
6€ 10 € 24 €
für selbständig tätige Handwerker 944
Bist du als selbständiger Maler-, Elektro- oder Maurermeister auf Baustellen 944 mehr als 30 km von Deinem Betrieb entfernt tätig, kannst Du ohne Einschränkung den Verpflegungsmehraufwand nach den für Geschäftsreisen geltenden Grundsätzen als Betriebsausgaben abziehen, auch wenn die Rückkehr stets am selben Tag erfolgt (BFH-Urt. v. 13. 11. 1987 – BStBl 1988 II S. 428). Die Dreimonatsfrist Reist Du drei Monate lang zur selben auswärtigen Tätigkeitsstätte, nimmt das Finanzamt an, dass sie nun eine regelmäßige Betriebsstätte ist (BFH-Urt. v. 10. 10. 1994 – BStBl I 1995 S. 137). Dabei musst Du berücksichtigen, dass Unterbrechungen, ob wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen, die Dreimonatsfrist erst dann neu zum Laufen bringen, wenn sie mindestens vier Wochen dauern. Ist die Dreimonatsfrist überschritten, kannst Du nur noch die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend machen, d. h., Reise- und Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und Reisenebenkosten gehen Dir steuerlich durch die Lappen.
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4. Reisekosten
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Nimm für betriebliche Fahrten den Privat-Pkw Deines Ehepartners! 945
Für betriebliche Fahrten mit privatem Pkw kannst Du nämlich 0,30 € je ge- 945 fahrenem Kilometer absetzen.
946
946 b) Auslandsreisen Führt Dich Deine Reise ins Ausland, kannst Du je nach Reiseland und Reisedauer gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen. Die Möglichkeit, die tatsächlichen Verpflegungskosten abzusetzen, gibt es nicht mehr. Anders als bei Reisen im Inland stehen Dir bei Auslandsreisen auch Übernachtungspauschalen zu, die Du ohne Beleg beanspruchen kannst. Die Auslandspauschbeträge gelten sowohl für Dienstreisen ins Ausland als auch für den Fall, dass Du dort aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führst. Die aktuell gültigen Sätze findest Du im Internet unter www. bundesfinanzministerium.de oder erfragst sie einfach bei Deinem Finanzamt. Damit Du bei der Anwendung der Auslandspauschale auf keinen Fall Geld verschenkst, musst Du Folgendes wissen:
● Führt Dich Deine Reise vom Inland ins Ausland, sind die Verpflegungspauschalen des Ortes maßgebend, den Du vor Mitternacht zuletzt erreicht hast. ● Für eintägige Auslandsreisen beanspruche immer die Pauschale für Dein ausländisches Reiseziel. Dabei ist es völlig egal, wie lange Du Dich dort aufhältst. Angenommen, Du fährst von Kassel nach Amsterdam zu einem Kunden. Fünf Stunden Hinfahrt, eine Stunde Aufenthalt und fünf Stunden Rückfahrt läppern sich zu immerhin elf Stunden zusammen. Obwohl Du den größten Teil Deiner Dienstreise im Inland verbracht hast, kassierst Du statt der mageren Inlandspauschale von 6 € die mehr als doppelt so hohe Auslandspauschale für die Niederlande von 14 € (Abwesenheit zwischen 8 und 14 Stunden). ● Für den Rückreisetag aus dem Ausland steht Dir immer die Pauschale Deines letzten ausländischen Tätigkeitsorts zu. Das gilt selbst dann, wenn Du den Rückreisetag komplett im Inland verbringst. Angenommen, Du fährst von einer mehrtägigen Dienstreise nach Spanien mit dem Auto zurück nach Berlin. Am vorletzten Reisetag übernachtest Du in einem Hotel in Trier und kommst am nächsten Tag um 18.00 Uhr zu Hause an. Obwohl Du den gesamten letzten Reisetag im Inland verbracht hast, beanspruchst Du die Pauschale für Spanien in Höhe von 21 € (Abwesenheit zwischen 14 und 24 Stunden) und damit immerhin fast doppelt so viel wie die Inlandspauschale von 12 €.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
zur Übernachtung im Ausland
947
Während Du bei den Verpflegungsmehraufwendungen auf die Pauschalen fest- 947 gelegt bist, hast Du bei den Übernachtungskosten die Wahl. Entweder Du nimmst auch hier die Pauschalen in Anspruch, oder Du setzt Deine Hotelkosten bzw. die Miete für Deine Bleibe an. Selbstverständlich wirst Du Dich jeweils für die Variante entscheiden, bei der für Dich mehr herausspringt. Wenn Du eine preisgünstige Bleibe gefunden hast, kannst Du die Rechnungen oder Quittungen über Deine Unterkunftskosten beruhigt unter den Tisch fallen lassen. Ein schlechtes Gewissen musst Du deshalb nicht haben. Sinn und Zweck von Pauschalen ist nun einmal, dass sie auch dann gelten, wenn die tatsächlichen Kosten niedriger sind. Das gilt übrigens auch für den Fall, dass Du Dich während Deiner Reise bei Bekannten einquartierst. Bedenke beim Abwägen von Pauschale gegen tatsächliche Kosten, dass man Dir von den Hotelkosten 20 % Verpflegungspauschale für das Frühstück abzieht. Da in vielen ausländischen Staaten das Frühstück extra berechnet wird, erfolgt keine Kürzung Deiner Hotelrechnung, wenn Du belegen kannst, dass die Rechnung kein Frühstück beinhaltet. Wenn sich das nicht schon unmittelbar aus der Rechnung ergibt, akzeptieren viele Finanzämter inzwischen auch, wenn Du selbst einen handschriftlichen Vermerk, z. B. »Übernachtung ohne Frühstück«, anbringst.
948
Aufgepasst bei Gruppenreisen und Reisen zu Kongressen! Hattest Du für 948 Deine Reisen ins Ausland jeweils einen unmittelbaren betrieblichen Anlass, sei es Besprechungen mit Geschäftsfreunden, Wareneinkäufe o. Ä., gehen sie beim Fiskus anstandslos durch. Anders hingegen allgemeine Informationsreisen, für die nur ein mittelbarer betrieblicher Anlass vorliegt. Hier setzt der Fiskalritter sofort seinen Rotstift an, wenn er feststellt, dass Du dabei auch privaten Interessen nachgegangen bist. Du benötigst also Unterlagen, mit denen Du nachweisen kannst, dass bei der Reise eindeutig berufliche Aspekte im Vordergrund standen und evtl. private Aspekte von untergeordneter Bedeutung waren. Letztere dürfen nach derzeitiger Auslegung zeitanteilig gesehen höchstens 10 % ausmachen, sonst liegen gemischte Aufwendungen vor, die auch nicht zum Teil anerkannt werden (BFH-Urt. v. 27. 11. 1978 – BStBl 1979 II S. 213). Halte außerdem in den Unterlagen die Gründe fest, welche die Auslandsreise aus betrieblicher Sicht erforderlich gemacht haben. Allerdings kommt in dieses strenge Aufteilungs- und Abzugsverbot inzwischen Bewegung. Der BFH selbst stellt in Frage, ob die Anteile einer sowohl betrieblich als auch privat veranlassten Reise nicht doch aufgeteilt werden können. Er
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4. Reisekosten
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hat die Frage dem obersten Gremium des BFH, dem Großen Senat, zur abschließenden Entscheidung vorgelegt (BFH v. 20. 7. 2006 – BStBl 2007 II S. 121). Streicht Dir also das Finanzamt Deine Reisekosten völlig, obwohl Du während der Reise zumindest teilweise betriebliche Dinge erledigt hast, lege Einspruch ein und beantrage, die Entscheidung zurückzustellen, bis der BFH über die Frage des Aufteilungsverbots endgültig entschieden hat. Wichtig zu wissen: Bei Tagungen und Fachkongressen erkennt der Fiskalritter die Kosten nur an, wenn der Tagungsleiter per Stempel und Unterschrift an jedem Tag Deine Teilnahme testiert hat. Wenn Du keine Testate erhalten hast, hebe Deine Aufzeichnungen aus den Veranstaltungen als Nachweis Deiner Anwesenheit auf (FG des Saarlandes v. 14. 7. 1992 – EFG 1992 S. 727; auch BFHUrt. v. 13. 2. 1980- BStBl 1980 II S. 386). Lass Dir vom Veranstalter außerdem eine schriftliche Garantie geben, dass die Reisekosten steuerlich absetzbar sind.
949
Abrechnungen über Geschäftsreisen müssen tipptopp sein. Führ selbst kleinere 949 Beträge auf, denn Kleinvieh macht auch Mist. Längere Geschäftsreisen solltest Du einzeln und ggf. monatlich abrechnen. Klebe der Übersichtlichkeit halber kleine Belege auf größere und hefte, wenn Kopiergerät zur Hand, die entsprechende Seite aus dem Fahrtenbuch gleich als Kopie mit an. Wenn Du so vorgehst, kann der Prüfer ruhig kommen: Das Thema Reisekosten kannst Du als schon erledigt abhaken.
950
Wenn Du häufig aus betrieblichen Gründen im Ausland bist, solltest Du Dir 950 unbedingt die dort gezahlte Umsatzsteuer zurückholen. Hierfür benötigst Du eine Bescheinigung des deutschen Finanzamts, dass Du umsatzsteuerlich erfasst bist, und die Rechnungen. (Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Kopien für eine Vorsteuererstattung ausreichen müssen, wenn die Originalrechnungen nicht mehr vorliegen – EuGH, Urteil v. 11. 6. 1996, C-361/96). Reiche den Antrag beim ausländischen Fiskus ein und beachte dabei die engen Fristen. Weitere Informationen bekommst Du beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn.
951
Wichtig: Der Vorsteuerabzug aus Reisekosten – egal, ob der Unternehmer im 951 Inland oder im Ausland reist – wurde zum 1. 4. 1999 ersatzlos gestrichen. Da hat uns die EU-Harmonisierung einmal mehr bares Geld gekostet! Allerdings hat der Bundesfinanzhof später umgesteuert: Du kannst als Unternehmer Vorsteuern aus Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ziehen und aus Übernachtungs- und Verpflegungskosten, wenn Du über Deine Übernachtung oder Verpflegung ordnungsgemäße Rechnungen vorlegen kannst. Aus den Pauscha-
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
len für Verpflegung ist allerdings weiterhin kein Vorsteuerabzug zulässig (vgl. dazu BFH v. 23. 11. 2000 – BStBl 2001 II S. 266, und BMF v. 28. 3. 2001 – BStBl 2001 I S. 251).
5. Bewirtungskosten 952
Lass Dich bei der nächsten Betriebsprüfung nicht in Verlegenheit bringen, wenn 952 Deine Bewirtungskosten geprüft werden. Kosten zur Bewirtung von Geschäftsfreunden in Deiner Wohnung brauchst Du erst gar nicht aufzuführen, die sind nämlich nicht abzugsfähig – es sei denn, Du kannst nachweisen, dass gesundheitliche Gründe oder Gründe der Geheimhaltung die Besprechung und Bewirtung in Deiner Wohnung erforderlich gemacht haben (weshalb Du Krankheitsnachweise immer gut aufheben solltest!). Zwar musst Du Bewirtungskosten nicht mehr auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck nachweisen (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), da selbst die Finanzbürokraten im Lauf der Jahre gemerkt haben, dass sich die wichtigsten Daten schon aus der Rechnung der Gaststätte ergeben, dafür wollen sie sie Dir nur noch anerkennen, wenn Du eine ihnen genehme Rechnung vorlegen kannst (BMF-Schreiben v. 21. 11. 1994 – BStBl 1994 I S. 895). Damit Du ihnen nicht in die Nachweisfalle tappst und Dir der Betriebsausgabenabzug für Deine Kundenbewirtung durch die Lappen geht, musst Du darauf achten, dass die Gaststättenrechnung folgende Angaben enthält: ● Namen und Adresse der Gaststätte, ● Deinen Namen und Adresse, außer bei Rechnungen bis 100 €, ● eine haarkleine Aufschlüsselung aller verzehrten Speisen und Getränke mit den jeweiligen Preisen. Die Angabe »Speisen und Getränke« allein reicht nicht aus, möglich sind aber Bezeichnungen wie »Menü 3«, »Tagesgericht« oder »Lunch-Büfett«, ● Ort und Zeitpunkt der Bewirtung, ● Name und Adresse aller bewirteten Personen einschließlich Dir, ● den Gesamtrechnungsbetrag, ● die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer. ● Trinkgelder müssen ebenfalls gesondert nachgewiesen werden. Zahlst Du mit Plastikgeld, reicht es aus, wenn Du die entsprechende Trinkgeldzeile auf dem Zahlungsbeleg ausfüllst. Ansonsten muss das Trinkgeld handschriftlich nachgetragen und vom Kellner durch seine Unterschrift bestätigt werden! Zudem sollen nur noch Quittungen aus einer maschinellen oder elektronischen Registrierkasse anerkannt werden. Findet die Bewirtung nicht in einer Gaststätte statt, sondern z. B. bei Dir im Betrieb, musst Du einen Eigenbeleg mit Angaben über Ort, Tag, Teilnehmer und Höhe der Aufwendungen anfertigen.
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5. Bewirtungskosten
953
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Jetzt kommt der Hammer: Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus 953 geschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % den Gewinn mindern (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), sind also nur zu 70 % abzugsfähig. Das Finanzamt rechtfertigt diese Beschränkung durch die diskriminierende Unterstellung, der Spesenabzug werde missbräuchlich ausgenutzt, indem wechselseitige Bewirtungen zwischen befreundeten und durch Geschäftsbeziehungen verbundenen Personen stattfänden (BR-Drucks. 700/73 S. 221). Nach wie vor in voller Höhe, also zu 100 %, sind jedoch Bewirtungskosten aus betrieblichem Anlass abziehbar, also z. B. die Bewirtung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Betriebsfests oder eines Arbeitsessens (Bericht des Finanzausschusses des Bundestags, BT-Drucks. 11/252 S. 36). Ein Urteil des FG Saarland (1 K 42/88) setzt dieser Regelung die Krone auf. Der Tenor lautet: Zweifelt das Finanzamt die Angaben eines selbständigen Vertreters über Bewirtungskosten an, ist der Steuerzahler verpflichtet, die Anschriften der bewirteten Personen mitzuteilen, wenn er den Aufwand steuerlich berücksichtigt haben möchte. Beim Abzug der Vorsteuern aus Deinen Bewirtungskosten hatte der BFH allerdings ein Einsehen. Die kannst Du nämlich zu 100 % abziehen. Den aberwitzigen Unsinn, Deine Vorsteuern um 30 % zu kürzen, hat der BFH vom Tisch gefegt (BFH-Urteil v. 10. 02. 2005 – BStBl 2005 II S. 509). Es gibt Leute, die halten den Unternehmer für einen räudigen Wolf, den man totschlagen müsse. Andere meinen, der Unternehmer sei eine Kuh, die man ununterbrochen melken könne. Nur wenige sehen in ihm ein Pferd, das den Karren zieht. (Winston Churchill)
für Deine Geburtstagsfeier 954
Die Kosten hierfür als Betriebsausgaben abzusetzen hat der Bundesfinanzhof 954 für unzulässig erklärt, denn der Geburtstag des Betriebsinhabers oder des Geschäftsführers ist kein betrieblicher Anlass, auch wenn ganz überwiegend Geschäftsfreunde geladen werden (BFH-Urt. v. 28. 11. 1991 – BStBl 1992 II S. 359). Sei also clever und feiere Deinen Geburtstag zunächst privat und ohne Abzug von Betriebsausgaben. Wenn Du dann einen Monat später zur Kontaktpflege Deine Geschäftsfreunde einlädst, wird kein Prüfer einen Zusammenhang mit Deinem Geburtstag annehmen und sind die Kosten dafür Betriebsausgaben, zumindest in Höhe von 70 %.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Ähnlich funktioniert es bei einem Empfang zum 60. Geburtstag eines verdienten Angestellten. Wenn Du das nicht zu einem Privatfest für ihn machst, sondern als Feier des Betriebs zu seinen Ehren deklarierst, sind die Kosten Betriebsausgaben. Und für den Arbeitnehmer keine Sachzuwendungen (BFHUrt. v. 28. 1. 2003 – BStBl 2003 II S. 724)! Das weiß ich nicht! Der Polizei gebe ich nie Auskünfte, man erspart ihr nur die Mühe. (Graham Greene)
Halte Dich durch Mietkosten schadlos! 955
Splitte die Bewirtungskosten in Mietkosten und in Kosten für Speisen und Ge- 955 tränke auf. Das lohnt sich bei größeren Anlässen. Vereinbare mit dem Wirt, dass er Dir für Speisen und Getränke Sonderkonditionen einräumt und dafür für den Besprechungsraum Mietkosten in Rechnung stellt. Die Mietkosten setzt Du nämlich nicht zu läppischen 70 %, sondern zu 100 % ab.
6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen 956
Inzwischen hat es sich herumgesprochen: Verträge zwischen nahen Angehöri- 956 gen werden steuerlich anerkannt, denn sie sind grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als Vertragsverhältnisse zwischen Fremden. Folge: Zahlungen, die auf solchen Vertragsverhältnissen beruhen, sind Betriebsausgaben, sofern sie betrieblich veranlasst sind. Wegen der engen persönlichen Beziehung, in der nahe Angehörige normalerweise zueinander stehen, nimmt das Finanzamt diese Vertragsverhältnisse allerdings besonders scharf unter die Lupe. Daher müssen die Vereinbarungen klar und eindeutig und auch tatsächlich vollzogen sein. a) Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner Bei selbständig Tätigen ist es gang und gäbe, dass der Ehepartner zumindest stundenweise Arbeiten übernimmt. Diese sollten auf jeden Fall über den Betrieb entlohnt und nicht mit einem Dankeschön abgetan werden. Auch fördert es die häusliche Stimmung, wenn die bessere Hälfte finanzielle Anerkennung
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findet. Um der Steuerpflicht und der regulären Sozialversicherungspflicht auszuweichen, schließt Du mit Deinem Ehegatten einen Arbeitsvertrag als Geringverdiener (Teilzeitkraft), wobei die monatliche Entlohnung 400 € nicht übersteigen darf. Wenn Dein Ehepartner keine weiteren Einkünfte hat, ist die Versteuerung mit einer Minipauschale von 2 % abgegolten, d. h., den Pauschallohn brauchst Du nicht in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung anzugeben. Und so wird gerechnet: Gehalt als Pauschalkraft monatlich 400 € + Pauschalsteuer 2 % 8€ + pauschale Sozialversicherung 28 % 112 € Summe 520 € 12 Monate 6 240 € Steuerersparnis bei 42 % inkl. KiSt und Soli 3 000 € ./. Aufwand pauschale Sozialversicherung + Steuer – 1 440 € Überschuss an Liquidität in der Familie 1 560 € Ist Dein Ehegatte privat krankenversichert, fällt sogar nur der pauschale Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 % an. Bei Gewerbetreibenden kommt zur Ersparnis an Einkommen-, Kirchensteuer und Soli auch noch die Einsparung an Gewerbesteuer hinzu.
Achte auf die Formalitäten! Bei einem Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten sucht der Betriebsprüfer mit Akribie nach Schwachpunkten. So prüft er, ob es wie ein Arbeitsverhältnis zwischen Fremden ausgestaltet ist, d. h., ob eine Lohnsteuerkarte vorgelegen hat (pauschale Versteuerung/Freistellung ausgenommen), ob Lohnsteuer und Sozialversicherung in richtiger Höhe einbehalten und abgeführt wurden, ob der Ehepartner wirklich über das Gehalt verfügen konnte (R 19 EStR). Die Auszahlung des Gehalts kann in bar – gegen Quittung – vorgenommen werden oder durch Überweisung auf ein Konto. Zum Konto hat der BFH mit Urteil vom 5. 2. 1997 (X R 145/94) entschieden: Mitverfügungsrecht ist ausreichend. Der Arbeitnehmerehegatte muss also nicht allein verfügungsberechtigt sein. Das Arbeitsverhältnis wird auch anerkannt, wenn das Gehalt des Arbeitnehmerehepartners zur Tilgung eines Bankdarlehens des Arbeitgeberehepartners verwendet (FG Rheinland-Pfalz v. 26. 5. 1987 – EFG 1987 S. 609) oder als Darlehen dem Betrieb zur Verfügung gestellt wird (BFH-Urt. v. 25. 7. 1991 – BStBl 1991 II S. 842). Dazu verlangt der Fiskus aber, dass ein ordentlicher Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Mit Riester-Förderung noch mehr aus dem Ehegattenarbeitsverhältnis herausholen 957
Die gängigsten Formen der betrieblichen Altersversorgung (Direktversiche- 957 rungen, Pensionskasse oder -fonds) bleiben steuerfrei. Wenn Teile des Gehalts in eine ab 2005 abgeschlossene Direktversicherung gezahlt werden, können davon 1 800 € + 4 % der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung steuerfrei bleiben (§ 3 Nr. 63 EStG). Allerdings muss die Direktversicherung, genau wie die anderen Anlageformen, die Riester-Voraussetzungen erfüllen. Unter dieser Bedingung können auch für schon vor dem 1. 1. 2005 laufende Altersvorsorgeverträge immerhin die 4 % der Rentenversicherungsbemessungsgrundlage steuerfrei bleiben, das sind 2007 auch schon 2 520 €. Aber: Die Leistungen aus der Direktversicherung etc. dürfen zusammen mit den Rentenansprüchen des Ehepartners nicht zu einer Überversorgung führen. Dazu sollte die Gesamtversorgung später nicht mehr als 75 % der letzten Bezüge des Ehepartners betragen, und es muss auch den anderen Arbeitnehmern eine entsprechende Versicherung angeboten worden sein (BMF v. 3. 11. 2004 – BStBl 2004 I S. 1045). Das gilt allerdings nicht, wenn der mitarbeitende Ehepartner selbst bestimmt hat, dass Teile seines Arbeitslohns für die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds verwendet werden sollen, die Beiträge also vom Betrieb nicht zusätzlich zum Gehalt aufgewendet werden. Seit 2005 werden Direktversicherungen, aus denen später eine Rente fließt, und Pensionskassen gleich behandelt. Du kannst Dir also den bis dahin fälligen Betrag von 20 % Pauschalsteuer sparen. Dazu musst Du aber wissen, dass die gezahlten Renten später zu 100 % der Steuer unterliegen und nicht mehr nur mit einem geringen Ertragsanteil von z. B. 18 % bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
958
Das Ehegattengehalt wird anerkannt, wenn es angemessen ist. Am besten zahlst 958 Du also nach Tarif, denn Tarifzahlungen sind immer angemessen. Sonderzahlungen erkennt der Prüfer nur an, wenn auch die übrigen Beschäftigten sie erhalten haben (BFH-Urteil v. 26. 2. 1988 – BStBl 1988 II S. 606). Achte darauf, dass Dein Ehegatte nicht an unternehmerischen Entscheidungen beteiligt ist. Das Finanzamt sieht darin nämlich eine »mitunternehmerische« Tätigkeit und besteuert das Gehalt als vorweggenommenen Gewinn. (Es ist schon ein Wahnsinn, welch abstruse Gedankenkombinationen das Steuerrecht verkomplizieren. Und niemand ist da, der den gordischen Knoten zerschlägt.)
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Dadurch gehen Freibeträge und die Vorteile bei der Gewerbesteuer verloren. Deshalb muss im Anstellungsvertrag das Aufgabengebiet genau beschrieben sein. Hast Du es versäumt, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, wirst Du bei der Prüfung auf die mündliche Vereinbarung und Euer schlüssiges Verhalten verweisen. Ein schlüssiges Verhalten liegt vor, wenn das Gehalt tatsächlich ausgezahlt und Steuer- und Sozialabgaben regelmäßig angemeldet und abgeführt wurden. Aber: Die Betriebsprüfer werden immer kleinlicher und verwerfen das Arbeitsverhältnis beim kleinsten Mangel. Etwa wenn es wirtschaftlich keinen Sinn macht, dem Ehegatten kein Arbeitsgebiet zugewiesen oder keine auf seine Kenntnisse zugeschnittene Arbeitsplatzbeschreibung gegeben wurde. Begegne solchen finanzamtlichen Erbsenzählern, indem Du diese Einzelheiten in den Arbeitsvertrag aufnimmst. Klar – die wollen vor allen Dingen wissen, ob Dein Ehepartner überhaupt im Betrieb arbeitet . . .
Mit einem Lebenspartner hast Du weniger Stress als mit dem Ehepartner 959
Mit der Devise »Verliebe Dich oft! Verlobe Dich selten! Heirate nie!« fährst Du 959 zumindest in Bezug auf die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Lebensabschnittspartner gut. Wenn Du Deinen Lebenspartner in Deinem Betrieb einstellst, kann Dir der Fiskus nicht damit kommen, es sei ein Fremdvergleich notwendig. Der Arbeitslohn ist in aller Regel als Betriebsausgabe abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn er z. B. etwas höher ist als das Gehalt der meisten anderen Mitarbeiter. So jedenfalls sahen es die Richter beim FG Niedersachsen am 12. 11. 1996 – EFG 1997 S. 334.
960
960 Fassen wir die besonderen Risiken noch einmal zusammen: Voraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses ist, dass 1. eine klare und ernsthafte Vereinbarung vorliegt, 2. das Arbeitsverhältnis auch tatsächlich durchgeführt wird, 3. das Arbeitsverhältnis vergleichbar auch mit einem fremden Dritten durchgeführt werden könnte (Fremdvergleich). Der Aufgabenbereich des Arbeitnehmerehegatten ist möglichst genau anzugeben, weil nur dadurch die Angemessenheit der Bezüge dargestellt werden kann.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
zum Ehegattenarbeitsverhältnis Am besten legst Du das Aufgabengebiet Deines Ehegatten in einer gesonderten Stellenbeschreibung dar. Hierauf richtet sich das Argusauge der Finanzbeamten besonders: ● Höhe der vereinbarten Vergütung, ● tatsächlicher Geldfluss, ● Angemessenheit der vereinbarten Vergütung. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss v. 7. 11. 1995 – 2 BvR 802/90) ist es nicht zulässig, ein Ehegattenarbeitsverhältnis einkommensteuerlich allein deshalb nicht anzuerkennen, weil das Gehalt auf ein Konto des Arbeitgeberehegatten überwiesen wird, über das der Arbeitnehmerehegatte auch allein verfügen kann. Entscheidend komme es vielmehr darauf an, ob ● ein Arbeitsverhältnis ernstlich vereinbart, ● tatsächlich erfüllt und ● angemessen entgolten worden ist. Die Art der Kontoführung ist für die Beurteilung der Frage, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, nur eines von mehreren Kriterien. Stehen die tatsächlich geleistete Arbeit und die Angemessenheit ihrer Entlohnung außer Frage, kann Dir das Finanzamt aus der Art der Kontoführung keinen Strick drehen. 961
Und aus welchen anderen Gründen solltest Du unbedingt einen Arbeitsvertrag 961 abschließen? Um darin eine Vereinbarung über die Art und Höhe der Vergütung, vor allem aber über den Umfang der geleisteten Mitarbeit zu treffen, denn bei nur gelegentlicher und unbedeutender Hilfeleistung ist in der Regel von einer Unentgeltlichkeit auszugehen. Und damit entfällt die Steuerersparnis! Der Vergütungsanspruch richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen der Ehegatten und den (soweit vorhanden) branchenüblichen Gepflogenheiten (etwa für eine Aushilfskraft in der Gaststätte). Der Arbeitnehmerehegatte ist nach den allgemeinen Vorschriften lohnsteuerpflichtig. Eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht in folgenden Fällen: ● Dein Ehegatte ist tatsächlich in Deinen Betrieb eingegliedert, ● Du zahlst ein angemessenes Entgelt, ● das Entgelt wird als Betriebsausgabe verbucht und wie steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt. Im Übrigen musst Du die allgemeinen Entgelt- und zeitlichen Grenzen (geringfügige Beschäftigung) beachten. Du setzt das Gehalt am besten aus einem Teil zu versteuernder und einem Teil steuerbegünstigter Bezüge zusammen.
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6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
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Wenn Du Deinen Ehepartner als Aushilfe deklarierst, muss die Wochenarbeitszeit nicht im Einzelnen geregelt sein. So entschied der BFH (Az IV R 44/99). Dass der Ehepartner den Job während der Woche zu unterschiedlichen Zeiten mache, gehe in Ordnung, wenn die Arbeit unregelmäßig anfalle. Ansonsten müsse alles wie unter Fremden geregelt sein: Arbeitsaufgaben, Gehalt, Urlaub, Extras, Kündigungsfristen.
Wer als Selbständiger viel auf Reisen ist, hat jeden Grund, seinen Ehepartner bei sich einzustellen.
962
b) Verträge mit eigenen Kindern Hilft Dein Kind in Deinem Betrieb mit, lässt Du Dir natürlich seine Lohnsteu- 962 erkarte geben. Ein Gehalt bis zu den Grenzen für Teilzeitkräfte von 400 € monatlich ist nämlich auch in Steuerklasse I lohnsteuerfrei, und es erscheint nicht in Deiner Steuererklärung, denn eine Zusammenveranlagung mit Kindern gibt es bei der Einkommensteuer nicht. Bei Aushilfsarbeiten geht es sogar ohne schriftlichen Arbeitsvertrag. So hat das FG Rheinland-Pfalz (Urt. v. 28. 8. 1986 – EFG 1987 S. 234) Aushilfslöhne an noch in Berufsausbildung befindliche und minderjährige Kinder als Betriebsausgaben anerkannt, da bei Aushilfsarbeiten der Abschluss schriftlicher Verträge auch zwischen Fremden nicht üblich sei. Merke: Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und minderjährigen Kindern sind auch ohne Mitwirkung eines Ergänzungspflegers steuerlich wirksam. Arbeitsverträge werden aber nur anerkannt, wenn das Kind mindestens 15 Jahre alt ist (vgl. R 4.8 Abs. 3 EStR). Der Bund gewährte 1995 der Deutschen Bahn AG Personalkosten in Höhe von 5,5 Milliarden Mark jährlich wegen des angeblichen zusätzlichen Personalbedarfs. Tatsächlich bestand jedoch nach Prüfungen des Rechnungshofs für mindestens 20 000 Leute gar kein Erstattungsanspruch. Ausgaben dafür: 1,3 Milliarden im Jahr. (Bericht des Bundesrechnungshofs)
zum Einstellen auf die richterliche Denkweise 963
Nicht anzuerkennen sind »Arbeitsleistungen, die wegen ihrer Geringfügigkeit 963 oder Eigenart üblicherweise nicht auf arbeitsvertraglicher Grundlage erbracht
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
werden« (R 4.8 Abs. 3 EStR). Die Abgrenzung kann schwierig sein und ist in der Praxis immer wieder streitig. Deshalb gebe ich Dir zwei Beispiele an die Hand: Beispiel 1 A, praktischer Arzt, hat mit seiner 15-jährigen Tochter folgenden Arbeitsvertrag abgeschlossen: Für eine monatliche Vergütung von rund 200 € übernimmt sie zu bestimmten Zeiten, vor allem während der Wochenendbereitschaft, in der Familienwohnung den Telefondienst und wäscht und bügelt samstags für zwei Stunden die Praxiswäsche. Der Bundesfinanzhof hat den »Arbeitsvertrag« nicht anerkannt, weil insbesondere der Telefondienst im Rahmen der normalen Lebensführung miterledigt werden kann (Urteil v. 9. 12. 1993, BStBl II 1994 S. 298). Beispiel 2 B, Lebensmittelhändler, hat mit seinen beiden volljährigen Töchtern Arbeitsverträge geschlossen und die eine als Verkaufshilfe, die andere als Buchhalterin beschäftigt. Der Bundesfinanzhof hat die Arbeitsverträge anerkannt, weil die Kinder Arbeiten übernommen haben, die häufig von Schülern, Studenten oder Hausfrauen gegen entsprechende Bezahlung ausgeführt werden (Urteil v. 25. 1. 1989, BStBl II S. 453).
Richte Dich darauf ein und sorge dafür, dass Deine Kinder nicht nur geringfügige Dienstleistungen erbringen. Vereinbare zusätzlich zum Telefondienst Botengänge, Reinigungs- und Schreibarbeiten etc.
Kombiniere Pauschallohn mit vermögenswirksamen Leistungen! 964
Die Kombination abgabefreier Gehaltsbezüge (das gilt auch für Pauschallohn) 964 mit vermögenswirksamen Leistungen ist besonders attraktiv. Bestimmt das Kind, dass Teile seines Lohns von z. B. monatlich 400 € vermögenswirksam angelegt werden, etwa in einen Bausparvertrag, bei dem monatlich bis zu 39 € begünstigt sind, kann es eine Arbeitnehmersparzulage von 9 % beanspruchen. So wird gerechnet: Monatliches Gehalt brutto = 400 € ./. vermögenswirksame Leistung – 40 € Auszahlungsbetrag 360 €
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Die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 42,30 € (9 % von 470 €) wird auf Antrag jährlich vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren ausbezahlt.
Hört her, Ihr Meisterväter und Meistermütter! 965
Ist doch klar, bevor Euer Kind den Betrieb übernimmt, besucht es die Meister- 965 schule. Die Ausbildung finanziert natürlich der Betrieb, und das Gehalt läuft während der Ausbildung weiter. Und der Meisterschüler setzt von seinem Gehalt die Spesen während des Lehrgangs als Werbungskosten ab (BFH-Urt. v. 14. 12. 1990 – BStBl 1991 II S. 305). Damit das klappt, muss ein handfester Vertrag her, in dem Vereinbarungen getroffen werden, wie sie auch zwischen Fremden üblich wären. Denn das FG Niedersachsen sah eine Meisterprüfung nicht als betrieblich bedingt an, wenn der Sohn den Betrieb übernehmen soll (2. 12. 1998 – XII 542/96). Ausbildungsdienstvertrag Zwischen der Firma Herbert Quast, Malerbetrieb in Stuttgart, und Egon Quast, Malergeselle, wohnhaft ebendort, wird folgender Ausbildungsdienstvertrag geschlossen: Egon Quast ist bereit, alsbald die Prüfung als Malermeister abzulegen und sodann als solcher in der Firma Herbert Quast tätig zu sein. Die Firma ist auf eine jüngere Meisterfachkraft angewiesen und deshalb bereit, die Lehrgangsgebühren zu übernehmen. Außerdem wird das Gehalt bis zum Ablauf der Regelausbildungsdauer von 14 Monaten weitergezahlt. Egon Quast besucht ab 1. 2. 20 . . die Badische Malerfachschule. Das bereits bestehende Dienstverhältnis wird ab 1. 2. 20 . . in ein Ausbildungsdienstverhältnis umgewandelt. Egon Quast verpflichtet sich, nach Ablegung der Meisterprüfung als Meister in der Firma Herbert Quast tätig zu sein. Kündigt Egon Quast vor Ablauf von zehn Jahren, sind die von der Firma getragenen Lehrgangsgebühren und die während des Lehrgangs gezahlten Gehälter für jedes ausstehende Jahr in Höhe von einem Zehntel zurückzuzahlen. Stuttgart, den ............... .............................. ................................ Unterschrift Herbert Quast Unterschrift Egon Quast
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Du drückst Deinen Gewinn um: Gezahltes Gehalt 1 500 € 14 Monate + ca. 20 % Arbeitgeberanteil Sozialversicherung + Lehrgangsgebühren Insgesamt Steuerersparnis durch Einkommen-, Kirchenund Gewerbesteuer bei ca. 60 % =
21 000 € 4 200 € 2 900 € 28 100 € 16 860 €
Egon muss sein Gehalt versteuern, kann aber seine Aufwendungen für die Ausbildung als Werbungskosten absetzen. Zudem tut er bereits jetzt etwas für seine Altersversorgung, da er in die Rentenkasse einzahlt. Und wenn er ausgelernt hat, macht Ihr eine vernünftige Absicherung.
Dein Kind als stiller Teilhaber 966
»Stille Teilhaber habe ich genug, mehr brauche ich nicht«, sagst Du sogleich und 966 denkst dabei ans Finanzamt und die Hypothekenbank. Doch was hältst Du davon, die stille Teilhaberschaft des Finanzamts deftig zu beschneiden und stattdessen Dein Kind als stillen Gesellschafter in Deine Firma aufzunehmen? Die Gewinnbeteiligung des Kindes wird zum größten Teil zu dessen Unterhalt verwendet, insoweit wirst Du also finanziell entlastet. Der Rest wird gewinnbringend angelegt, z. B. in eine nach zwölf Jahren (Mindestlaufzeit) fällige Lebensversicherung des Kindes. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die stille Beteiligung des Kindes mindert Deine gewerblichen Einkünfte, wodurch Du Steuern sparst. Das Kind selbst zahlt keine Steuern, weil es seine Freibeträge (1 421 € für Kapitaleinkünfte und 7 664 € Grundfreibetrag) ausschöpfen kann und die Beiträge in die Lebensversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden. Der Gewinn aus der Lebensversicherung ist bei Fälligkeit nach einem Ablauf von zwölf Jahren steuerfrei. Die Vergünstigungen summieren sich innerhalb von zwölf Jahren auf steuerfreie Vorteile in hübscher Höhe. Beispiel 1. Du schenkst Deinem Kind 50 000 €. Die Schenkung wird notariell beurkundet, und es wird ein Ergänzungspfleger eingeschaltet, da Dein Kind minderjährig ist. Die Schenkung ist steuerfrei, weil Deinem Kind ein Schenkungsfreibetrag von 205 000 € zusteht. 2. In einem weiteren notariellen Vertrag räumst Du Deinem Kind eine stille Beteiligung nach § 230 ff. HGB an Deiner Firma mit einer Vermögensein-
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6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
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lage von 50 000 € ein. Damit Dir die Fiskalritter keinen Strich durch die Rechnung machen, wird das Kind auch an einem eventuellen Verlust angemessen beteiligt. Die Gewinnbeteiligung darf aber 15 % (ohne Verlustbeteiligung 12 %) der Vermögenseinlage nicht übersteigen, sonst gerätst Du mit dem Finanzamt in Konflikt (H 138 a Abs. 5 EStH). 3. Dein Kind erhält also jährlich 15 % v. 50 000 € = 7 500 € 4. Jährliche Steuerersparnis bei Dir 42 % von 7 500 € = 3 150 € 5. Bei der Lebensversicherung ergibt sich bei einer Jahresprämie von ca. 2 500 € nach Ablauf der zwölf Jahre eine Versicherungssumme von ca. 46 000 €, von denen nach Abzug der gezahlten Prämien (12 2 500 € = 30 000 €) 16 000 € steuerfrei sind. Mit diesem Geld kann Dein Kind die stille Beteiligung an Deiner Firma auf fast 100 000 € aufstocken. Aber aufgepasst: Bei volljährigen Kindern entfällt der Kindergeldanspruch, wenn die Einkünfte des Kindes über 7 680 € liegen.
So baust Du als kluger Mann einer Pleite vor.
967
Vielleicht bist Du schon einmal in die Verlegenheit geraten, dass Du Deinem 967 Nachwuchs oder einem Freund beim Sprung in die Selbständigkeit finanziell unter die Arme greifen musstest. Nehmen wir mal an, Du stecktest 20 000 € in so ein Geschäft. Ein Darlehen darüber hast Du vereinbart. Nun, das ist so lange schön und gut, wie der Ausflug in die Selbständigkeit gutgeht und Profite abwirft. Aber was, wenn er in die Hose geht und Du Deine Kröten in den Schornstein schreiben musst? In diesem Fall schaust Du auch noch steuerlich belämmert aus, weil Dir die Fiskalritter mit dem leider zutreffenden Hinweis, Darlehensverluste seien ein nicht berücksichtigungsfähiger Verlust auf Vermögensebene, jegliche steuerliche Berücksichtigung der verlorenen 20 000 € verweigern. Das lässt sich vermeiden, indem Du für Deinen Obolus eine stille Beteiligung verlangst und gleichzeitig eine Verlustbeteiligung vereinbarst. Wirft das neu gegründete Unternehmen Gewinne ab, fährst Du mit den Erträgen aus stiller Beteiligung genauso gut wie mit einem herkömmlichen Darlehen. Erleidet Dein Sprössling oder Dein Freund dagegen Schiffbruch, geht zwar immer noch Deine Beteiligung den Bach hinunter, aber Du kannst wenigstens den Verlust der stillen Beteiligung in voller Höhe steuerlich absetzen.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte Die Bundeswehr wollte für 200 Millionen Mark Prüfautomaten anschaffen. Tatsächlicher Preis: 1,3 Milliarden. Weil das Heer 40 000 Lastwagen mit rostanfälligen Bremsanlagen kaufte, sind inzwischen Instandsetzungskosten von 100 Millionen Mark nötig. Die Umrüstung der Bremsanlagen kostet 400 Millionen. (Bericht des Bundesrechnungshofs)
So begrenzt Du Schäden bei Bürgschaften. 968
Hast Du z. B. Deiner Tochter durch eine Bürgschaft über 50 000 € zu dem Bank- 968 kredit verholfen, die sie für den Aufbau ihres Kosmetikstudios benötigte, sei auf der Hut, wenn die Pleite naht. Zahlungen aufgrund einer Bürgschaft werden nämlich von Fiskalvertretern als persönliches Privatvergnügen eingestuft und fallen steuerlich unter den Tisch. Statt gottergeben darauf zu warten, dass die Bank Dir die Daumenschrauben anlegt und Deine so selbstlos gegebene Bürgschaft in Anspruch nimmt, gehst Du in die Offensive und schickst Deine Tochter mit folgendem Angebot zu ihr. Sie bietet der Bank die Zahlung von 50 000 € an, wenn sie Dich dafür aus der Bürgschaft entlässt. Diese 50 000 € bekommt sie natürlich von Dir. Allerdings nicht umsonst. Für den gleichen Betrag räumt sie Dir jetzt eine stille Beteiligung mit entsprechendem Anteil an Gewinn und Verlust ein. Zwar sind Deine 50 000 € dennoch zum Teufel, doch hältst Du mit diesem Kniff den Schaden dank Absetzbarkeit des Verlusts in Grenzen. Deine Rechnung sieht dann für das Finanzamt z. B. so aus: Zu versteuerndes Einkommen bisher 75 000 € Einkommensteuer darauf lt. Splittingtabelle ./. Verlust aus stiller Beteiligung – 50 000 € zu versteuerndes Einkommen neu 25 000 € Einkommensteuer darauf Deine Steuerersparnis zusammen mit der Kirchensteuerersparnis von z. B. 9 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % beträgt die gesamte Ersparnis
16 652 €
– 1 864 € 14 788 € 1 331 € 814 € 16 933 €
. . . die Dich ein wenig zu trösten vermag, wenn das Kind schon mal in den Brunnen gefallen ist.
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6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
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c) Verträge mit anderen Familienangehörigen
Zahle wegen der Güterstandsvereinbarung nicht unnötig Steuer! 969
Viele Selbständige lassen sich auf Drängen ihres Partners verleiten, die Güter- 969 trennung aufzugeben. Gütergemeinschaft kann aber dazu führen, dass Du Dein bisheriges Einzelunternehmen steuerlich nun in Mitunternehmerschaft mit Deinem Ehepartner betreibst. Es ist für die Annahme einer Mitunternehmerschaft nämlich nicht ausschlaggebend, ob eine Person Gesellschafter im zivilrechtlichen Sinn ist oder nicht. Voraussetzung ist vielmehr, dass beide Ehegatten gemeinschaftlich eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit ausüben, die mit Gewinnabsicht unternommen wird. Bei vereinbarter Gütergemeinschaft gehört das Betriebskapital beiden Ehegatten. Deshalb erfüllen auch beide durch den Einsatz dieses Kapitals in einem Gewerbebetrieb die Voraussetzungen für eine Mitunternehmerschaft. Folgende steuerlich unangenehmen Folgen hast Du dann in Kauf zu nehmen: ● Hat Dein Ehepartner bisher im Ehegattenarbeitsverhältnis mitgearbeitet und Gehalt bezogen und wird nun als Mitunternehmer angesehen, sind die Gehaltszahlungen nicht mehr abzugsfähige Betriebsausgaben, sondern nichtabzugsfähige Gewinnvorableistungen. Mit der Folge, dass sich Gewerbe- und Einkommensteuer beträchtlich erhöhen. ● Direktversicherungsbeiträge sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben mehr. ● Du kannst Für Deinen Ehepartner als Mitunternehmer keine gewinnmindernden Pensionsrückstellungen mehr bilden. ● Betriebsgebäude, die bisher Deiner besseren Hälfte gehörten und an Dich vermietet wurden, stellen mit einem Mal Betriebsvermögen dar. Die Folge: – die Mietzahlungen sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben mehr, – ein bei einem Verkauf entstehender Gewinn fällt voll unter die Einkommen- und Gewerbesteuer, während eine Veräußerung aus dem Privatvermögen steuerfrei geblieben wäre. Sei vorsichtig bei der Finanzierung Deiner Betriebsausgaben!! Wenn Dein Ehepartner für Dich ein Darlehen aufnimmt und die entsprechenden Schuldzinsen zahlt, kannst Du diese auch dann nicht absetzen, wenn Du das Geld für die Anschaffung betrieblicher Dinge verwendet hast! (BFH v. 24. 2. 2000 – IV R 75/98)
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Opa macht sich durch Teilzeitarbeit nützlich. 970
Es gibt nichts Schöneres, als wenn Großeltern, Eltern und Kinder sich gegensei- 970 tig helfen . . . und das Finanzamt noch etwas dazulegt. Dein Vater hilft Dir im Betrieb. Du bedienst Dich seiner langjährigen Erfahrungen, er erledigt Arbeiten verschiedenster Art, die insgesamt gesehen über den Rahmen der familiären Mithilfe hinausgehen. Er macht das schon seit Jahren und völlig unentgeltlich, auch deshalb, um die Kosten für eine teure Arbeitskraft zu sparen. Er könnte aber noch viel mehr für Dich tun: Er könnte Dir helfen, eine Menge Steuern zu sparen. Voraussetzung ist, dass Ihr einen Arbeitsvertrag schließt, in dem alles genau geregelt ist, sonst macht das Finanzamt nicht mit. Dann gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine besteht darin, dass Dein Vater als kurzfristig beschäftigte Aushilfskraft – nicht regelmäßig und für längstens 50 Tage im Jahr, aber zusammenhängend nicht mehr als 18 Tage – beschäftigt wird. Eine derartige Beschäftigung wäre sozialversicherungsfrei. Die Abgaben darauf könnten von Dir mit 25 % Lohnsteuer zzgl. 7 % Kirchensteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag, insgesamt also mit 28,12 % pauschal übernommen werden und wären bei Dir als Betriebsausgaben absetzbar. Dein Vater hätte nichts zu versteuern. Für die »klassischen« Geringfügig-Tätigen gilt allerdings etwas anderes. Bei einer auf Dauer angelegten geringfügigen Beschäftigung fallen in jedem Fall pauschale Sozialversicherungsbeiträge von 28 % an. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du den Lohn steuerfrei zahlen, nämlich wenn Dir eine Steuerkarte mit der Steuerklasse I bis IV vorliegt oder Du 2 % pauschale Steuer in Kauf nimmst und an die Bundesknappschaft in Cottbus abführst.
Opa bekommt ein reguläres Gehalt. 971
Willst Du noch mehr Steuern sparen, weil Deinem Vater ein höherer Verdienst 971 zukommt, dann vereinbare ein reguläres Gehalt, wobei ein Teil davon in freier Kost und Wohnung bestehen könnte. Hierbei wird steuerlich am meisten ge-
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6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
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spart, weil Du die Ausgaben für Kost und Logis mit den tatsächlich entstandenen Beträgen als Betriebsausgaben abziehen kannst, Dein Vater aber nur den pauschalierten Sachbezug zu versteuern hat. Dieser beträgt in 2007 im Monat 399,20 €/384,70 € (West/Ost). »Und was kommt steuerlich dabei heraus?«, fragst Du. Angenommen, Dein Vater ist Rentner und bezieht eine monatliche Rente von 300 €. In Eurem Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass er außer freier Kost und Logis einen Arbeitslohn von 200 € brutto erhält. Deine betrieblichen Ausgaben betragen Lohn = 200 € 12 = 2 400 € Aufwendungen für Beköstigung, geschätzt 250 € 12 = 3 000 € Aufwendungen für Wohnung: anteilige Hauskosten einschließlich Abschreibung und Schuldzinsen, soweit sie auf die Räume entfallen, in denen Dein Vater lebt, ca. 3 600 € Summe der Betriebsausgaben 9 000 € Ersparnis an Einkommensteuer bei 35 % Steuersatz = 3 150 € Ersparnis an Gewerbesteuer rd. 11% 990 € – 660 € USt aus Sachbezug 12 399 € : 1,16 16 % = verbleibende Ersparnis 3 480 € Dein Vater selbst hat keine Steuern zu zahlen, wie ich Dir hier zeige: Einkünfte aus Arbeitslohn Pausch. Sachbezüge (Kost und Wohnung) Verpflegung rund 205 € Unterkunft rund 198 € ./. 15 % – 30 € 373 € 12 = 4 476 € Lohn = 200 € 12 = 2 400 € Summe = Arbeitslohn 6 876 € ./. Arbeitnehmerpauschbetrag – 920 € Einkünfte 5 956 € Renteneinkünfte 300 € 12 = 3 600 €, davon Ertragsanteil 50 % bei Eintrittsalter 65 = 1 800 € ./. Werbungskostenpauschbetrag – 102 € 1 698 € Summe der Einkünfte 7 654 € ./. Altersentlastungsbetrag 40 % vom Arbeitslohn, höchstens 1 900 € – 1 900 € Gesamtbetrag der Einkünfte 5 754 € ./. Sonderausgaben Vorsorgepauschale (nicht sozialversichert) 756 € Sonderausgabenpauschbetrag 36 € – 792 € Zu versteuerndes Einkommen 4 962 € Einkommensteuer 2007 0€ So wird‘s gemacht.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Minijobs 972 Kannst Du trotz aller Überlegungen nicht auf Deine Teilzeitkräfte verzichten, Dir aber auch keine zusätzliche Pauschalsteuer (2 %) ans Bein binden, mache ihnen klar, dass in vielen Fällen trotzdem keine Steuerbelastung entsteht: So sind 2007 beispielsweise mindestens steuerfrei ● 400 € Arbeitslohn zzgl. monatlich 980 €/2 300 € Altersrente (Alleinstehender/ Verheiratete); ● 400 € Arbeitslohn zzgl. monatlich 800 €/1 450 € Pension (Alleinstehender/ Verheiratete); ● 400 € Arbeitslohn einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind, die von ihrem Ex monatlich 560 € Unterhalt bekommt und diesen im Rahmen des Realsplittings versteuert.
Du zahlst Opa ein Beraterhonorar. 973
Warum sollst Du für ein Gutachten oder eine Beratung nicht auch mal Geld 973 lockermachen? Es müssen ja nicht gleich Millionen sein, wie sie Politiker und Ministerien für ihre Begünstigten von unserem Geld als Steuerzahler verun . . ., nein, toleranter möchte ich sagen: vergeuden. Schließe mit Deinem Vater nach seinem 65. Geburtstag einen Beratervertrag gegen Honorar ab und verpflichte ihn, Dir bei schwierigen betrieblichen Entscheidungen beratend zur Seite zu stehen, z. B. bei Investitionen, Expansionsplänen oder der Einstellung von Mitarbeitern. Ist Dein Vater Frührentner, darf er erst ab 65 Jahren unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihm seine Rente gekürzt wird. Auch selbständige Erwerbstätigkeit ist vor dem 65. nicht erlaubt. Die Honorarrechnung Deines Vaters könnte so lauten: Honorarrechnung Für Beratertätigkeit an 50 Tagen mit insgesamt 500 Stunden (Stundensatz 30 €) erlaube ich mir, absprachegemäß folgende Kostennote zu erstellen: Beraterhonorar 15 000 € + Mehrwertsteuer 16 % 2 400 € Rechnungsbetrag 17 400 € Eine Spezifikation über meine Tätigkeit an den einzelnen Tagen ist beigefügt.
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6. Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen
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Was zahlt Ihr beide zusammen an Steuern 2007 ohne Beraterhonorar? Dein Einkommen (bei einem Gewinn von 110 000 €) 100 000 € Einkommensteuer darauf (Splittingtabelle) 26 192 € Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 % + 12 300 € Opas Einkommen 21 000 € Einkommensteuer darauf (Grundtabelle) + 3 125 € Steuer insgesamt 41 617 € Was zahlt Ihr beide zusammen an Steuern mit Beraterhonorar? Dein Einkommen wie oben 100 000 € abzüglich Beraterhonorar – 15 000 € Verbleiben 85 000 € Einkommensteuer darauf (Splittingtabelle) Gewerbesteuer bei Hebesatz 400 % Opas Einkommen wie oben 21 000 € zzgl. Beraterhonorar + 15 000 € Summe 36 000 € Einkommensteuer darauf (Grundtabelle) Steuer insgesamt Steuerersparnis pro Jahr
20 296 € + 9 300 €
+ 7 802 € 37 398 € 4 219 €
Ein erheblicher Teil der Steuerersparnis kommt aus der Gewerbesteuer, denn Dein Gewerbeertrag wird durch das Beraterhonorar gekürzt, wohingegen Opa gewerbesteuerfrei bleibt, weil sein Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24 500 € liegt. Die lange Nase zeigt Ihr aber auch dem Finanzamt, wenn Opa sein Beraterhonorar am Jahresende in Rechnung stellt, der Betrag ihm jedoch erst im neuen Jahr zufließt. Dadurch kannst Du das Honorar schon in der Bilanz des alten Jahres ausweisen und als Betriebsausgaben abziehen. Opa braucht es aber erst im neuen Jahr zu versteuern, weil er eine Einnahmenüberschussrechnung macht. Pass nur auf, dass Opa nicht in die Scheinselbständigkeitsfalle tappt. Am besten berät er auch Deinen Bruder, Deine Cousine usw. So geht Ihr auf Nummer sicher, und alles bleibt in der Familie.
Wie Du ohne höhere Abgaben Deinerseits einer Teilzeitkraft mehr zahlen kannst 974
Lohnsteuer und Sozialversicherung setzen der Bezahlung einer Teilzeitkraft 974 enge Grenzen. Was beide Seiten meist anstreben: Pauschalsteuer von 2 % und pauschale Sozialversicherung von max. 28 %. Dazu darf der monatliche Ar-
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
beitslohn 400 € nicht übersteigen. Die Teilzeitkraft ist dann geringfügig beschäftigt. »Was mache ich aber, wenn ich meine Teilzeitkraft in den Monaten Juni und Juli zusätzlich als Urlaubsvertretung brauche und sie in diesen beiden Monaten jeweils 1 500 € brutto erhält?«, fragst Du. In diesen beiden Monaten besteht keine Sozialversicherungspflicht, denn die Beschäftigung ist nur kurzfristig – d. h. längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage. Steuerlich kannst Du die Lohnsteuer mit 2 % pauschal berechnen. Oft erkennt man dann, dass eine Lohnsteuer gar nicht anfällt (siehe E Rz 434). Hat die Teilzeitkraft keine Lohnsteuerkarte abgegeben, muss die Lohnsteuer entweder pauschal oder nach Steuerklasse VI erhoben werden, was sehr teuer wird. »Und was mache ich, wenn ich der Teilzeitkraft im Dezember zusätzlich zu ihrem Pauschallohn 300 € Weihnachtsgeld zahle?«, fragst Du weiter. Das Weihnachtsgeld wird als Einmalzahlung rechnerisch auf das ganze Jahr verteilt, d. h., jedem Monat werden rechnerisch 25 € zugeschlagen. Falls der Arbeitslohn dabei unter 400 € bleibt, bleibt es bei der pauschalen Sozialversicherungsbeitragspflicht. Wird die 400-€-Grenze durch das Weihnachtsgeld überschritten, besteht reguläre Sozialversicherungspflicht.
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975 Die billigsten Teilzeitjobber Die Hitliste (kurzfristige Beschäftigungen einmal außen vor gelassen) wird ganz deutlich von den Studenten angeführt, und zwar von denjenigen, die nicht als »Geringfügige« eingestellt werden. So muss beispielsweise für einen Studenten (Verdienst 400 €), der keine weiteren Einkünfte hat und gesetzlich krankenversichert ist, lediglich der Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dieser beträgt – da der Student ja geringfügig beschäftigt ist – 15 %. Das sind genau 60 €. Die steuerliche Belastung beläuft sich in Steuerklasse I auf 0 €. Es bleibt also bei den 60 € Rentenversicherung, die neben dem Entgelt zu zahlen sind.
Nummer 2 auf der Hitliste der billigsten Arbeitskräfte für Aushilfsjobs sind Beamtenehegatten (oder andere Ehegatten, die über den Partner privat krankenversichert sind). Haben sie keine weiteren Einkünfte, wird neben dem Rentenversicherungsbeitrag nur 2 % Pauschalsteuer fällig. Im Unterschied zum Studenten sind das 17 % (68 €). Der Unterschied ist klein, kann sich aber bei mehreren Aushilfskräften bemerkbar machen. Um die Notwendigkeit, vor der Einstellung zum Taschenrechner zu greifen, noch deutlicher herauszustellen: Teuer wird‘s, wenn ein Arbeitnehmer eingestellt wird, der keinen Hauptjob, aber eigenes anderes Einkommen hat und für 400 € arbeitet: Hier werden 13 % Krankenversicherung (52 €), 15 % Rentenversicherung (60 €) und, wenn die Lohnsteuer pauschaliert wird, 2 % Lohnsteuer inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag (8 €) fällig. Das sind zusammen 120 € – im Vergleich zu 60 €.
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7. Angenehmer arbeiten und dabei Steuern sparen
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7. Angenehmer arbeiten und dabei Steuern sparen 976
Die Finanzbürokraten versuchen zwar immer noch gern, so manche Betriebs- 976 ausgaben zu streichen, indem sie von »Repräsentationsausgaben« reden und auf den § 4 Abs. 5 EStG verweisen, der u. a. besagt: Aufwendungen, die die Lebensführung berühren, dürfen den Gewinn nicht mindern, soweit sie nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind. Mit dieser schwammigen Vorschrift stempeln sie dann im Handumdrehen betriebliche Ausgaben zu privaten Kosten ab, weil sie mutmaßen, der gehobene Lebensstil im betrieblichen Bereich sei Privatvergnügen. Der Bundesfinanzhof und die Finanzgerichte sehen das aber inzwischen anders und verlangen vom Fiskus Großzügigkeit. So darf das Finanzamt grundsätzlich nicht nachprüfen, ob Ausgaben für den Betrieb notwendig waren oder nicht. Über die Notwednigkeit entscheidet allein der Unternehmer. Auch sind Ausgaben abzugsfähig, die für den Betrieb eigentlich nicht notwendig, aber zweckmäßig waren oder üblich sind (BFH, zuletzt im Urt. v. 8. 10. 1987 – BStBl 1988 II S. 853). Es stellt sich nämlich meistens erst später heraus, ob eine Ausgabe sich rentiert hat oder nicht. Es geht nicht an, die Risikobereitschaft des Unternehmers dadurch einzuengen, dass der Fiskus seine Investitionen im Nachhinein auf ihre Nützlichkeit hin überprüft. Das gilt auch für Maßnahmen, mit denen der Unternehmer die Firma bei Kunden und Geschäftspartnern angemessen vertritt (Chefzimmer, Auto) oder mit denen er wichtige Geschäfte anknüpft, abschließt oder auch nur pflegt (Geschäftsessen). Lass Dich also nicht durch übereifrige Finanzbürokraten bremsen, denn das solltest Du wissen:
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977 Arbeitszimmer Auch als Selbständiger kannst Du das Arbeitszimmer und die Aufwendungen dafür nur noch dann absetzen, wenn es der Mittelpunkt Deiner gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist, Du also z. B. als Schriftsteller fast ausschließlich dort arbeitest. Mehr zum Arbeitszimmer findest Du unter E Rz 255 ff. Das dort zu Arbeitnehmern Gesagte trifft auch auf Dich als Selbständigen zu.
Setze Deinen PC ab, wenn er zumindest teilweise privat genutzt wird! Da mittlerweile der Fiskus von seinen kleinlichen Streichgelüsten abgerückt ist, wenn Du Deinen PC gelegentlich auch einmal privat nutzt, genügt es, wenn Du den beruflichen oder betrieblichen Nutzungsumfang von z. B. 60 % bis 80 % glaubhaft machst, um die Kosten rund um den Computer absetzen zu können.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Miete doch den Büroraum von der Ehefrau! 978
Die Abzugsbeschränkungen sind für Dich vollkommen passé, wenn Du es 978 schaffst, kein »häusliches Arbeitszimmer«, sondern ein Büro zu haben. Als Geschäftsführer einer GmbH hast Du es da besonders leicht. Deine Firma mietet den bisher als Arbeitszimmer genutzten Raum von Deinem Ehepartner und stellt ihn Dir als Büro zur Verfügung. Die Mietkosten stecken in Deiner Firma als Betriebsausgaben, und Deine bessere Hälfte macht einen schönen Verlust aus Vermietung und Verpachtung geltend, indem sie sämtliche auf das Zimmer entfallenden Kosten mit der Miete verrechnet. Unter dem Strich habt Ihr so also weiterhin den Vollabzug aller Arbeitszimmerkosten erreicht. Achte jedoch auf die Angemessenheit der Miete, sonst versucht der Fiskus, Dir eine verdeckte Gewinnausschüttung anzuhängen.
979
979 Geschäftswagen Du brauchst Dir vom Finanzamt nicht sagen zu lassen, Dein Geschäftswagen sei zu teuer, wenn Du häufig betriebliche Fahrten über größere Strecken unternehmen musst. Dafür brauchst Du nämlich ein schnelles und sicheres Fahrzeug, und das hat seinen Preis. Du kannst Dir sogar auf Betriebskosten einen Sportwagen kaufen, wenn Du entsprechende Umsätze und Gewinne machst (BFH v. 8. 10. 1987 – BStBl 1987 II S. 853 zur betrieblichen Nutzung eines Porsche für 75 000 Mark durch eine Werbeagentur mit einem Umsatz von 1 Mio €.). Einer Marketingagentur hat das FG Hamburg am 15. 6. 1987 (Az. II 90/85) sogar die Anschaffung eines italienischen Sportwagens für einen sechsstelligen Betrag als betrieblich veranlasst bescheinigt. Auch ein Mercedes 500 SEL ging bei einem Bestattungsunternehmen anstandslos als Geschäfts-wagen durch (BFH v. 26. 1. 1988 – BStBl 1988 II S. 629).
980
Auch für Dich als Selbständigen gilt die 1 %-Regelung wie bei Kfz-Überlassung 980 an Arbeitnehmer. Der Entnahmewert der privaten Pkw-Nutzung durch Dich beträgt somit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises Deines Autos zum Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. Kosten für Sonderausstattung und USt (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Die 1 %-Regelung kannst Du aber nur für Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens anwenden. Das bedeutet, dass Du den fahrbaren Untersatz zu mehr als 50 % betrieblich nutzen musst. Zur betrieblichen Nutzung gehören neben den echten Geschäftsfahrten auch die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, und zwar ohne Kappung der ersten 20 km. Auch eine Mittagsheimfahrt, um zu Hause zu essen, kannst Du beruhigt der betrieblichen Nutzung zurechnen.
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7. Angenehmer arbeiten und dabei Steuern sparen
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Für Kraftfahrzeuge im sog. gewillkürten Betriebsvermögen, also bei einer betrieblichen Nutzung von 10 bis 50 %, musst Du den Wert Deiner privaten Nutzung mit den anteilig auf die privaten Kilometer entfallenden Kosten ermitteln. Dass Du Dein Auto zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, musst Du dem Finanzamt belegen. Dazu wird man Dir zwar kein Fahrtenbuch abverlangen können, aber den Kilometerstand zu Beginn und zum Ende des Jahres musst Du nachprüfbar festhalten. Außerdem musst Du zumindest die von Dir durchgeführten betrieblichen Fahrten samt Kilometer aufschreiben.
Liegt Deine betriebliche Nutzung voraussichtlich unter 50 %, solltest Du Dich zu einem Fahrtenbuch durchringen. Nur so kannst Du verhindern, dass Dir die Fiskalritter einen viel zu hohen privaten Kostenanteil zurechnen. Die Änderungen betreffen nur Einzelunternehmer, Mitunternehmer von Personengesellschaften, Land- und Forstwirte sowie Freiberufler und andere selbständig Tätige. Für Arbeitnehmer und für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften bleibt es weiterhin bei der Anwendung der 1 %-Regelung, wenn die private Nutzung 50 % oder mehr beträgt. 981
Der Listenneupreis wird auch bei Gebrauchtwagen angesetzt und bei Autos, die 981 Du mit erheblichem Rabatt gekauft hast. Er gilt also z. B. auch bei einem reimportierten Kfz. Wenn Du im Betrieb mehr als einen Pkw hast, wird es unter Umständen haarig. Die Fiskalritter wollen Dir möglichst viel Privatnutzung ans Bein binden, indem sie die 1 %-Regelung für jedes auch von Deinem Ehe- oder Lebenspartner oder Deinen Kindern genützte Auto ansetzen. Halbwegs aus dem Schneider bist Du, wenn Deine Lieben die Firmenautos nicht nutzen. In diesem Fall bleibt es bei einmal 1 % pro Monat. Allerdings musst Du Dir in diesem Fall wohl gefallen lassen, dass die Fiskalritter das Auto mit dem höchsten Listenpreis zugrunde legen, es sei denn, Du führst ein Fahrtenbuch (BMF-Schreiben v. 21. 1. 2002 – BStBl 2002 I S. 148, Tz 9).
Fahre einen Monat im Jahr mal kein Auto! 982
Nutzen auch Deine Lieben (Frau/Mann/Kinder) die Firmenfahrzeuge privat, 982 dann setz die 1 %-Regelung für den einen oder anderen Monat im Jahr aus. Das geht so: Die pauschale Nutzungswertermittlung wird monatsweise durchge-
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
führt. Wird also in einem Monat ein Auto nicht privat genutzt, entfällt die Nutzungsbesteuerung. Als Unternehmer wirst Du eher selten vier Wochen Urlaub machen – der Rest der Familie aber vielleicht doch. Aber Vorsicht: Nur einmal im Monat genutzt – schon bist Du mit von der Steuerpartie. Fragt sich nur, wie das Finanzamt das nachweisen will. 983
983 Kostendeckelung Glücklicherweise hat alles seine Grenzen, sogar, wenn es um die Besteuerung geht – man möchte es ja nicht glauben. Jedem ist klar: Die teure 1 %-Regelung wächst sich zum absoluten Ärgernis aus, wenn das Auto schon abgeschrieben ist. Denn die tatsächlichen Kosten interessieren bei der Anwendung der 1 %Regelung nicht und Wertansatz ist ja der Listenpreis des Fahrzeugs bei der Erstzulassung. Ist das Auto aber schon abgeschrieben, dann kann es sein, dass die pauschal ermittelten Kosten für die Privatnutzung höher sind als die tatsächlich entstandenen Kosten. Ist das bei Dir der Fall, dann kannst Du den Wert der Privatnutzung auf die Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten begrenzen – und Du musst Dich nicht einmal auf ein BFH-Urteil berufen, denn es gibt dazu sogar eine finanzinterne Anweisung (BMF-Schreiben v. 21. 1. 2002 – BStBl 2002 I S. 148, Rz. 14), der das Finanzamt folgen wird. Voraussetzung: Du weist die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nach.
zur Pkw-Nutzung 984
Entweder wendest Du die private Nutzungswertbesteuerung auf die betrof- 984 fenen Kfz zusammen an oder nur auf einzelne, für die das günstig ist. Übrigens: Die 1 %-Regelung gilt sogar für Geländewagen. Das hat der BFH so entschieden (Urt. v. 12. 2. 2002 – R 23/01). Wichtig: Die 1 %-Regelung gilt nur für Pkws. Wenn Du in Deinem Betrieb also nur schmucke, kleine Kastenwagen hast, die als Lkw zugelassen sind, bist Du aus dem Schneider.
Setz für die Umsatzsteuer nur die tatsächlichen Kosten an! 985
Zwar hat der BFH entschieden, dass die 1 %-Regel verfassungsgemäß sein soll, 985 doch hat er Dir gleichzeitig die Möglichkeit eingeräumt, für die Umsatzsteuer nur die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Das heißt für Dich, dass Du nur Um-
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7. Angenehmer arbeiten und dabei Steuern sparen
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satzsteuer auf die mit Vorsteuer belasteten Kosten zahlen musst und den Anteil sogar schätzen kannst! Beispiel Kfz-Kosten (netto) in € Ansatz kein Ansatz Benzin 2 000 € Versicherung 800 € Reparaturen 500 € Steuer 600 € AfA 4 000 € Summe 6 500 € 1 400 € Davon 35 % 1 950 € USt 19 % 370 € Zum Vergleich: Bei Ansatz des Listenpreises müsstest Du 23 200 € 1 % 12 Monate = 2 784 €, davon 80 %, also 2 227,20 € 16 % = 423,17 € zahlen. Ersparnis 53,17 €! Lach jetzt nicht. Haben und nicht haben!
Drück die Kosten für Deinen Oldtimer in den Betrieb! 986
Nennst Du etwa einen wunderschönen alten, aber leider auch extrem teuren 986 Oldtimer Dein Eigen? Setz locker monatlich 1 % des Listenneupreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als Privatanteil an. Du hast für Dein Goldstück zwar umgerechnet 130 000 € berappt, 1958 aber, als es erstmalig zugelassen wurde, lag der Listenpreis bei schlappen 35 000 DM, umgerechnet also ca. 17 900 €. Macht für Dich pro Monat 179 €, im Jahr 2 148 € Privatanteil. Allein die Abschreibung – ohne die ganzen übrigen Kosten – beträgt dagegen schon rund 22 000 € im Jahr, und die steckt jetzt voll in den Betriebsausgaben. Frauen sind wie Katzen: Beide kann man nur zwingen, das zu tun, was sie selbst mögen. (Colette)
Führ bei gebraucht gekaufter Luxuskarosse ein Fahrtenbuch! Nicht jeder freut sich über die 1 %-Regelung. Sie kann auch ins Gegenteil schlagen. Weil Du es gern bequem hast, hast Du Dir als Betriebs-Pkw einen acht
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Jahre alten Mercedes 560 SEL zugelegt, der noch ganz gut in Schuss ist und nur 8 000 € gekostet hat. Reparaturen und laufende Kosten halten sich in Grenzen, weil Du nicht viel fährst. Inklusive Abschreibung kostet Dich das Auto so nur etwa 6 000 € im Jahr. Leider hat die Mühle zu ihren Glanzzeiten als Neuwagen umgerechnet 62 000 € nach Liste gekostet. Dein Privatanteil beträgt somit: 62 000 € 1 % = 620 € 12 = 7 440 €. Wie Du siehst, ein überaus schlechtes Geschäft: Theoretisch müstest Du sogar mehr versteuern, als Du überhaupt an Kosten hattest. In der Praxis wird zwar die Versteuerung auf die Höhe der tatsächlichen Kosten begrenzt (BMF-Schreiben v. 12. 5. 1997 – BStBl 1997 S. 562, TZ 13), trotzdem gibt es für Dich nur eine Alternative: Führe ein Fahrtenbuch, und schon kannst Du belegen, dass das Auto zu 80 % betrieblich genutzt wird, womit wieder 4 800 € von 6 000 € Deiner Gesamtkosten abzugsfähige Betriebsausgaben sind! Zum Fahrtenbuch siehe unbedingt E Rz 116 ff.
Du hattest einen Unfall mit dem Firmen-Pkw?
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So nervend die 1 %-Regel auch ist – sie hat ihre Vorteile!! Wenn Du mit Deinem 987 betrieblichen Pkw einen Unfall auf einer Privatfahrt hast, sind die Kosten als Betriebsausgaben abzugsfähig. Denn mit dem Ansatz von 1 % Eigenanteil ist alles abgegolten.
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988 Barbesuch und Gartenparty Die Kosten für solche Vergnügungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie dazu beitragen können, ein Geschäft erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Halte aber die Kosten etwas in Grenzen. Bei mehr als 100 € pro Gast und Abend kann das Finanzamt seine Streichungsgelüste an Dir auslassen (FG Düsseldorf v. 14. 11. 1985, VII/V 84/79 E). Die Kosten für ein größeres Firmenfest mit Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern sind ebenfalls abzugsfähig. Während bei kleinen Veranstaltungen die Namen aller Gäste aufgeführt werden müssen, genügt es bei größeren Festen, wenn die Zahl der bewirteten Personen und die Personengruppe generell erwähnt werden (BFH v. 30. 1. 1986 – BStBl 1986 II S. 488). Findet die betriebliche Gartenparty zufällig zum 65. Geburtstag des Firmeninhabers statt, kann es mit dem Finanzamt Ärger geben (BFH v. 15. 5. 1986 – IV R 184/83). Allerdings hat sich der BFH bei einem Geschäftsführer großzügig gezeigt, der nur Mitarbeiter eingeladen und seine eigentliche Geburtstagsparty mit Freunden und Bekannten schon vorher pompös gefeiert hatte (BFH v. 1. 2. 2007 – VI R 25/03).
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8. Pass auf, dass man Dir keine Liebhaberei anhängt!
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8. Pass auf, dass man Dir keine Liebhaberei anhängt! 989
989 Gewerbebetrieb Der Bundesfinanzhof hat die Annahme einer Liebhaberei in Einzelfällen erst nach Ablauf eines Zeitraums von etwa acht Jahren, in denen ausschließlich Verluste erwirtschaftet wurden, für gerechtfertigt gehalten. Selbst in diesen Fällen kann aber dem Finanzamt noch glaubhaft dargetan werden, dass besondere Umstände die andauernden Verluste verursacht haben und der Betrieb nach Wegfall dieser Umstände nachhaltig Gewinne erzielen kann. In der Praxis, so die OFD Köln, bereite diese in die Zukunft gerichtete Beurteilung einer Tätigkeit wegen der ungewissen Entwicklung erhebliche Schwierigkeiten. Es bestünden deshalb keine Bedenken, in Fällen, in denen die Art der Tätigkeit verstärkt auf Liebhaberei hindeute, die Steuerfestsetzung vorläufig nach § 165 AO durchzuführen (OFD Köln v. 29. 10. 1984 S. 2240 – 32 – St. 113). Die OFD Nürnberg versteigt sich sogar zu der Anweisung an ihre Finanzämter, die Verluste im Rahmen der vorläufigen Steuerfestsetzung zunächst nicht zu berücksichtigen, es sei denn, erhebliche Anhaltspunkte sprächen für einen steuerlich anzuerkennenden Anfangsverlust (Vfg. OFD Nürnberg v. 28. 4. 1986 – S. 2113; NWB DokSt F. 3 §§ 2, 20 – EStG A2/87). Das ist wohl der Gipfel einer restriktiven Gesetzesauslegung.
Steuerlich unbeachtliche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit liegen jedenfalls dann vor, wenn absehbar auf Dauer geringfügige Einnahmen gleichbleibender Höhe Ausgaben gegenüberstehen, die sie in wachsender Tendenz um ein Vielfaches übersteigen, so dass bei den übrigen freiberuflichen Einkünften nachhaltig mit überdurchschnittlichen Steuerminderungen gerechnet werden kann (Urteilstenor des FG Saar v. 20. 6. 1984 – EFG 1985 S. 19). Diese beiden Tricks gelten auch für Nichtselbständige:
Ein Hobby zum Geschäft ausweiten und viel Steuern sparen 990
Nehmen wir an, Du bist ein richtiger Autonarr. Du wohnst in einem Einfamili- 990 enhaus und hast Dir nebenan eine große Garage gebaut, in der mehr als genug Platz ist, Deinem Hobby, Motoren zu frisieren, nachzugehen. Im Lauf der Jahre hast Du Dir sogar eine Inspektionsgrube gebaut und tolles Werkzeug beschafft. Zudem hast Du einen Flaschenzug installiert, um Motoren und Maschinenteile bequem aus- und einbauen zu können. Kurz und gut: Du hast eine richtige kleine Werkstatt für Dich. Liegt es da nicht nahe, Dir nebenbei Geld zu verdienen, indem Du sie anderen Leuten zur Verfügung stellst und dafür Miete verlangst?
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
»Nein – das liegt gar nicht nahe«, sagst Du. »Ab und zu überlasse ich sie einem Freund, aber mich mit Fremden rumschlagen? Dafür habe ich weder Zeit noch Geduld.« Da hast Du Dich ja schon halb strafbar gemacht, wenn Du Deine Freunde dort arbeiten ließest, ohne eine Gewerbegenehmigung in der Tasche zu haben. Und was Du dafür gezahlt bekamst, hast Du sicher schwarz eingesteckt. Auch das ist strafbar. Bleib lieber auf dem Weg des Gesetzes, hol Dir eine Gewerbeerlaubnis für ein paar Euro bei der Gemeinde und gib dem Finanzamt ordnungsgemäß an, was Du einnimmst. Ich rechne Dir vor, was das bringen kann: Einnahmen aus Automietwerkstatt, die Du zwecks Schonung Deiner Nerven nur guten Freunden zur Verfügung stellst, die (was Du dem Finanzamt nicht gerade erklären musst) aus dem Gegenwert von jährlich 8 Kästen Bier bestehen, also Ausgaben Baukosten der Garage 12 000 €, AfA 7 % Baukosten der Grube 3 500 €, AfA 10 % Werkzeug 2 500 €, AfA 10 % Maschinen 5 000 €, AfA 20 % Anteilige Kosten Grundsteuer, Strom, Heizung, Wasser Anteilige Telefonkosten Teilzeitkraft Ehepartner, Tochter etc. (zur Annahme von Gesprächen, Buchführung usw.) monatlich 50 € Spesen, Büromaterial Diesem Aufwand von stehen 80 € Einnahmen gegenüber, macht einen Verlust von Übertreib es aber nicht und bewahre alle Belege sorgfältig auf.
80 € 840 € + 350 € + 250 € + 1 000 € + 150 € + 20 € + 600 € + 150 € 3 360 € 3 280 €
Merke: Gewinne aus einem Gewerbebetrieb gibt es in den Anfangsjahren bei einem neu eröffneten Geschäft kaum. Das Finanzamt kennt das aus langer Erfahrung. Steuererstattung darauf: zwischen 553 € und 1 542 €. 991
Angenommen, Du entdeckst den Künstler in Dir und richtest Dir ein teures 991 Atelier ein. Soweit es rechtlich vertretbar erscheint, berücksichtigt das Finanzamt in diesem Fall den Umstand, dass bis zur Erzielung ausreichender Einkünfte eine längere Zeit als bei manch anderer Berufsgruppe vergehen kann: »Ebenso wird zu berücksichtigen sein, dass bei Künstlern auf Jahre mit Gewinnen auch längere Perioden mit Verlusten folgen können. Letztlich können jedoch Verluste von Kunstschaffenden bei der ESt-Veranlagung steuermindernd nur berücksichtigt werden, wenn es sich um Verluste aus einer Tätigkeit handelt, die auf die Erzielung von positiven Einkünften gerichtet ist.« (OFD Köln v. 5. 9. 84 S. 2246 – 3 St – 113) Du musst also nur darauf achten, dass keiner sagen kann, es sei Liebhaberei!
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8. Pass auf, dass man Dir keine Liebhaberei anhängt!
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für Hobbyschriftsteller Hegst Du schriftstellerische Ambitionen? Leider werden von den Verlagen von etwa 1 000 eingereichten Manuskripten 999 mit ein paar höflichen Floskeln zurückgeschickt. Was liegt da näher, als Deine Geschichte selbst drucken zu lassen und im Eigenverlag herauszugeben? In einschlägigen Zeitschriften kannst Du Dein Buch dann in Anzeigen anpreisen. Auf diese Weise kannst Du Deinen Stolz befriedigen, Dich einmal gedruckt zu sehen und außerdem das Finanzamt um einen guten Anteil Steuern gedrückt zu haben . . .
Mach Deine persönlichen Vorlieben zur Goldgrube! 992
Wenn persönliches Interesse und Geschäftssinn in dieselbe Richtung gehen, 992 steht am Ende oft der große Erfolg, so sagt man. Und da jedes Unternehmen mit einem gewissen Risiko verbunden ist, solltest Du finanziell gut abgesichert sein, um mögliche Verluste zu verkraften – am besten durch hohe Einkünfte aus anderen Quellen. »Die dann durch Verrechnung mit den Verlusten geschmälert werden. Das willst Du doch sagen«, so schließt Du. Richtig, so erging es ● der Ehefrau eines gut verdienenden Arztes mit ihrer Töpferei (10 000 € Verlust in sechs Jahren), ● einem Diakon mit einer Mineralien- und Fossilienhandlung (55 000 € in acht Jahren), ● einem Studienrat a. D. und einem Lehrer als Schriftsteller über das Eisenbahnwesen (24 000 € in vier Jahren) bzw. Wappenkunde (72 000 € in 14 Jahren), ● einem Angestellten mit einer Papageienzucht (14 000 € in fünf Jahren), ● einem anderen Angestellten mit einer VIP-Autovermietung Mercedes 600 (30 000 € nach zwei Jahren), ● einem Prokuristen und seiner Frau, die zusammen eine Heilpraxis ausübten (90 000 € in sieben Jahren), ● einem Angestellten als Kunstmaler, der durch Studienreisen hohe Verluste hatte (15 000 € in drei Jahren), ● einem Werklehrer als Bildhauer (über 100 000 € in 18 Jahren),
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
● einem Rechtsanwalt, der über 20 Jahre einen Verlust von 500 000 € abschrieb. »Und das Finanzamt hat denen die Verluste nicht wegen Liebhaberei gestrichen und musste damit diesen Leuten die bereits bezahlten Steuern für die normalen Einkünfte wieder rausrücken?«, fragst Du ungläubig. Ja, alles durchgegangen! Einer hat sogar seine Kosten als Liebhaber abgesetzt (Verlust in sieben Jahren 90 000 €). 993
Nicht voll durchgegangen sind vielleicht ebenso viele Unternehmen. Bevor Du 993 Dein Hobby zu einem der folgenden Geschäfte machst, schlag lieber die entsprechenden Entscheidungen nach, damit Du keine Fehler begehst: ● Rallyesportunternehmen eines Fahrlehrers, sechs Jahre Verluste: Liebhaberei, FG Niedersachsen EFG 1992, S. 97, ● Secondhandshop infolge fehlender Deckung der fixen Kosten: Liebhaberei, FG Hessen EFG 1986, S. 271, ● Kunstgaleriefirma eines Arztes: Liebhaberei, FG Düsseldorf EFG 1992, S. 522, ● Vercharterung einer Segelyacht: Liebhaberei, FG Düsseldorf EFG 1992, S. 328, ● Getränkegroßhandel: nach allerdings erst 19 Verlustjahren als Liebhaberei deklariert, BFH vom 19. 11. 1985 – BStBl 1986 II S. 289, kaum glaubhaftes Urteil! ● Vollblutgestüt mit Rennstall: schon 1926 als Liebhaberei angesehen: RFH vom 24. 3. 1926 – RStBl 1926, S. 194. Vgl. aber E Rz 346, ● Springreitsport war nicht professionell genug: als Liebhaberei erklärt vom FG Rheinland-Pfalz vom 22. 4. 1982 – EFG 1983, S. 10. Vgl. aber E Rz 346, ● Brieftaubenzucht: Liebhaberei, FG Münster vom 12. 12. 1962 – EFG 1963, S. 291, ● Architekt (dessen Ehefrau gut verdient) mit einem Gesamtverlust von über 120 000 € im Zeitraum von elf Jahren: Liebhaberei – nicht zu fassen! ● Pensionierter Richter, der über die Beschäftigung mit der Wappenkunde in 14 Jahren 72 000 € Verlust erklärte: Liebhaberei. Lies aber zu Ausnahmen und Gestaltungen in den übrigen Rz nach.
zur Liebhaberei 994
Der BFH verlangt vom Fiskus, dass der sich ganz genau mit dem Fall befasst. So 994 geschehen bei einem Künstler, der selbständig und gleichzeitig angestellt war
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8. Pass auf, dass man Dir keine Liebhaberei anhängt!
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und aus seiner Kunst insgesamt positive Einkünfte erzielte. Dennoch bestritt das Finanzamt seine Gewinnerzielungsabsicht. Der BFH, Urt. vom 6. 3. 2003, XI R 46/01, gab dem Finanzamt eins auf die Finger: Man möge bitte viel genauer arbeiten. Wappne Dich also mit Argumenten, dann hast Du gute Chancen. Argumentiere so, wie der Bundesfinanzhof die Sache sieht. Der meint nämlich: »Wenn dauernde Verluste auf das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht hindeuten, kann dies allein noch nicht entscheidend sein. Aus weiteren Beweisanzeichen muss vielmehr die Feststellung abgeleitet werden können, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt. Der Steuerpflichtige kann sich also darauf berufen, dass er die Gewinnaussichten und die betrieblichen Erfordernisse verkannt und Fehlmaßnahmen getroffen habe. Damit dies glaubhaft wird, muss er allerdings korrigierend tätig werden, etwa die Art der Bewirtschaftung umstellen.« Der Bundesfinanzhof stellt besonders auf einen »Totalgewinn« ab. Und meint, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht zu prüfen sei, müsse auf das Ergebnis von der Gründung bis zur Veräußerung des Geschäfts geschaut werden. Dabei wären auch evtl. geschaffene stille Reserven einzubeziehen. Würden also nach außen nur Verluste ausgewiesen, könnte möglicherweise doch ein indirekter Gewinn dabei rumgekommen sein. Darin sehe ich eine Chance für Dich. Bereite eine genaue Darstellung vor, wenn Dir das eben erwähnte Schreiben des Amtes auf den Schreibtisch flattert. Führe an, was in Deinem Laden bislang nicht geklappt hat und warum ständig Verluste angefallen sind. Und dass Du ein neues Konzept erarbeiten und Umstrukturierungen vornehmen wirst. Und dass Du erst mal Erfahrungen zu sammeln hattest, um konkurrenzmäßig mithalten zu können. Das Allerwichtigste, das Du nie vergessen darfst: 995
Dein Nebenjob muss kurz vor Ablauf der sog. Liebhabereifrist von zehn Jahren 995 einen bleibenden Überschuss bringen. Ansonsten werden die Steuervorteile vom Finanzamt rückwirkend gestrichen! Mein Rat: Ist Dir das nicht möglich, dann meldest Du den Betrieb einfach ab – hast aber die Steuerermäßigungen für zehn Jahre sicher im Sack. Du bist skeptisch? Überleg doch: Wie könntest Du Deine streng kaufmännische Denkweise und Dein Streben nach einem Gesamtgewinn besser dokumentieren als dadurch, dass Du Deinen Betrieb einstellst, weil sich Dein Engagement als nicht lohnend herausgestellt hat. Gerade damit nimmst Du streichwütigen Fiskalrittern den Wind aus den Segeln, denn die Schließung des Betriebs ist die wohl wirksamste und daher auch vom Bundesfinanzhof anerkannte Umstrukturierungsmaßnahme, um von dauernden Verlusten herunterzukommen (BFHUrteil v. 15. 11. 1984 – BStBl 1985 II S. 205).
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996
XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Vorgründungskosten 996 Lass Dir von den Fiskalrittern nicht die Vorgründungskosten für eine neue Existenz aberkennen! Die sagen gleich mal: Du musstest doch vorher wissen, dass es Dir nie gelingen würde, ein neues Geschäft aufzumachen. Und wenn Du für eine aussichtslose Sache Geld ausgibst, musst Du die Folgen dieser Fehlentscheidung schon selbst tragen und kannst sie nicht dem Finanzamt anlasten. Sorge also vor, dass es nicht zu einer solchen Argumentation kommen kann. Nehmen wir mal an, Du willst Dir mit einer McDonald‘s-Filiale im FranchisingSystem eine neue Existenz aufbauen. Dazu besuchst Du teure Managerseminare, machst Lehrgänge in kaufmännischer Schulung, Englisch und Buchführung, fliegst zur Information in die Staaten und hast dafür schon bald 10 000 € ausgegeben. Dazu hast Du Fahrtkosten von 2 500 € Zusammen: 12 500 € Diese Ausgaben möchtest Du von Deinen Einkünften als gutbezahlter Konstrukteur bei VW in Höhe von absetzen, so dass auf die verbleibenden statt 13 096 € nur 8 326 € Steuer anfallen.
50 000 € 37 500 €
Dein Pech ist nun, dass McDonald’s Dir die bereits in Aussicht gestellte Filiale nicht übergibt. Du fragst nach, warum, und man sagt Dir, dass man durch eine Schufa-Auskunft erfahren habe, dass Du in früheren Jahren einmal einen Offenbarungseid ablegen musstest. Das Finanzamt meint: Du hättest wissen müssen, dass damit Deine Chancen auf eine Filiale und somit auf Selbständigkeit gering waren. Aus also für die Steuerrückzahlung. Da frage ich mich, wie konnte das Amt überhaupt so was erfahren? Man muss den Finanzern doch nicht alles auf die Nase binden . . . Aber wenn es nun mal passiert ist, dann sei froh, dass Du als ordentlicher Mensch alle Unterlagen aufbewahrst. Und aus denen geht hervor, dass Du damals als selbständiger Plattenhersteller nur deshalb den Betrieb einstellen musstest, weil Dich der Pleitier Dr. Schneider mit in den Abgrund zog – Du also unschuldig bankrott gegangen bist. Resultat: Die Finanzer müssen klein beigeben. 4 770 € gerettet. Pro Minute muss der Bund für Zinszahlungen mehr als 80 000 € ausgeben, in der Stunde fast fünf Millionen Euro. In den kommenden Jahren wird‘s noch mehr. (Der frühere Finanzminister Hans Eichel)
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8. Pass auf, dass man Dir keine Liebhaberei anhängt!
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So bekommst Du mit Wohnmobilen, Booten oder Yachten eine dicke Steuererstattung. 997
Du hast gehört: Die Anmeldung eines Gewerbebetriebs »Wohnmobilvermie- 997 tung« kann – falls Du es richtig machst – genügen, um dem Finanzamt zum Zweck der Steuererstattung eine Rechnung präsentieren zu können, z. B. über ein Wohnmobil Hymer: Kaufpreis 41 650 €, wovon 6 650 € auf die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % entfallen. Du hast Dich vorher rechtskundig gemacht: Du willst das Wohnmobil sowohl selbst als auch zur Erzielung von Einnahmen verwenden. Die Absicht, Gewinne zu erzielen, ist für die Umsatzsteuer nicht erforderlich (Abschn. 18 Abs. 3 UStR). Es kommt nur darauf an, mit dem erworbenen Gegenstand Einnahmen erzielen zu wollen (§ 2 UStG). Für die Frage des Vorsteuerabzugs ist wichtig, dass der erworbene Gegenstand – Dein Wohnmobil – überhaupt unternehmerisch verwendet wird (Abschn. 192 Abs. 17 Nr. 2 UStR). Du weißt außerdem, dass für die Beurteilung des Vorsteuerabzugs die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Anschaffung maßgebend sind (Abschn. 192 Abs. 14 UStR). Du meinst also, Du bekommst bei Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung mit Umsätzen in Höhe von 0 € die Vorsteuer von 6 650 € aus obiger Rechnung vom Finanzamt erstattet. Doch weit gefehlt. Die Finanzämter zeigen sich meistens recht zugeknöpft, und die Finanzgerichte geben ihnen Schützenhilfe, so das Finanzgericht Münster in mehreren nicht veröffentlichten und rechtskräftig gewordenen Urteilen (Urt. v. 4. 6. 1980 V-X-II 1631/77, v. 17. 12. 1980 V 5625/79 U und v. 20. 3. 1985 V 910/82 U). Es wird in den Urteilen darauf abgestellt, aus welchen Gründen die Anschaffung erfolgte. Ob kaufmännische Gesichtspunkte den Erwerb rechtfertigen und ob eine ausreichende Verzinsung des eingesetzten Kapitals gewährleistet ist. Wenn das Finanzamt meint, die Eigennutzung sei für die Anschaffung ausschlaggebend gewesen, rückt es keinen Cent heraus. Was tun? Gestalte die Verhältnisse so, dass der Tatbestand des Gesetzes eindeutig gegeben ist, und schlage dabei gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Vorab: Hebe Deine Anzeige »Wohnmobil zu vermieten« sorgfältig auf – schon allein aus dem Grund, die Kosten als Betriebsausgaben absetzen zu können. Räume zunächst Deiner »unternehmerischen« Nutzung einen größeren Spielraum ein, als Du vielleicht ursprünglich geplant hast. Dann macht sich die Anschaffung jedenfalls besser bezahlt. Natürlich musst Du Dir die Leute schon genau ansehen, denen Du Dein Schmuckstück anvertraust. Deine Schwester und ihr Mann sind vielleicht begeisterte Campingfreunde. Mach ihnen die Sache schmackhaft. Ihr teilt Euch weitgehend die Kosten. Aber jetzt pass auf: Du bist der Unternehmer, Deine Schwester und Dein Schwager sind gute Kunden. Jetzt kannst Du beim Finanzamt mit – wenn auch bescheidenen – Umsätzen auftrumpfen, wenn Du die Kostenbeteiligung Deiner Schwester als
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Umsatz anmeldest. In einem bemerkenswerten Urteil hat der BFH entschieden, dass die Vermietung eines Wohnmobils nicht als gewerblich einzustufen, sondern den sonstigen Einkünften § 22 Nr. 3 EStG) zuzuordnen ist. Der Vorteil: Damit kannst Du Gewinne von bis zu 255,99 € steuerfrei einstreichen. Der Nachteil: Verluste sind nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart ausgleichsfähig (BFH v. 12. 11. 1999 – XI R 44795).
998
Umsatzsteuerlich kommt es nicht auf Gewinn-, sondern auf Einnahmeerzie- 998 lungsabsicht an. Da das Umsatzsteuerrecht keine Liebhaberei kennt, können auch in einem solchen Fall die Regelungen des Vorsteuerabzugs anwendbar sein. So ist z. B. Karnevals- und Faschingsprinzen der Vorsteuerabzug nicht zu versagen (BFH v. 27. 10. 1993). Vergiss nicht: Eine private Nutzung musst Du bei der Umsatzsteuer als Eigenverbrauch erklären. Auch hier gelten als Bemessungsgrundlage zunächst einmal 1 % des Listenpreises pro Monat, allerdings abzgl. eines pauschalen Abschlags von 20 %. Damit wird bei der Pauschalregelung ausgeglichen, dass bei einem Pkw ein großer Teil Kosten entsteht, auf die Dir keine Vorsteuern in Rechnung gestellt werden können, wie Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer etc.
999
Wisse aber: Bei Jahresumsätzen bis zu 17 500 € einschließlich Eigenverbrauch 999 bist Du Kleinunternehmer, d. h., von Dir wird keine Umsatzsteuer erhoben. Das bedeutet aber auch, dass keine Vorsteuer angerechnet und erstattet werden kann (§ 19 UStG). Damit Du, wie geplant, die 6 650 € Vorsteuer aus der Wohnmobilrechnung erstattet bekommst, musst Du dem Finanzamt erklären, dass Du die Regelbesteuerung wählst. An diese bist Du dann fünf Jahre gebunden. Du musst dann Deine Umsätze versteuern, auch wenn sie weiter unter der Grenze von 17 500 € liegen, kannst im Gegenzug aber aus den laufenden Kosten die Vorsteuern abziehen.
9. Abschreibungen 1000
Die Kosten für Wirtschaftsgüter, die Du zur Erzielung von Einkünften verwen- 1000 dest, kannst Du steuermindernd als Betriebsausgaben abziehen. Wirtschaftsgüter, die länger als ein Jahr genutzt werden, kannst Du allerdings nur im Weg der Abschreibung absetzen, wobei die Anschaffungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. Abschreiben kannst Du letztlich alle betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter, die einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen. Bei Grundstücken und Gemälden anerkannter Künst-
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1
9. Abschreibungen
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ler (BFH-Urteil v. 2. 12. 1977 – BStBl 1978 II S. 164) und historischen Sammlungs- und Schaustücken (BFH-Urteil v. 9. 8. 1989 – BStBl 1990 II S. 50) erkennt der Fiskus einen Wertverzehr normalerweise nicht an. Du begegnest dem aber ganz einfach mit dem Hinweis, dass z. B. Deine antiken Möbel im Büro durch die tatsächliche Nutzung einer technischen Abnutzung unterliegen und deshalb abgeschrieben werden können, obwohl sie wegen ihres historischen Wertes von Jahr zu Jahr wertvoller werden. Weise ungläubige Fiskalvertreter auf das BFHUrteil v. 31. 1. 1986 – BStBl 1986 II, S. 355 hin. Die Nutzungsdauer ist nicht die tatsächliche Lebensdauer, sondern die Zeit, in der Du den Gegenstand gewöhnlich in Deinem Unternehmen einsetzt. Die Nutzungsdauer musst Du im Einzelfall schätzen, wobei Du natürlich eher ein Jährchen zu wenig als zu viel schätzen solltest, denn je kürzer die Nutzungsdauer, um so höher Deine Abschreibung. Die Stuttgarter Regierung hat die Handschriftensammlung eines reichen Fürsten zum Rekordpreis von umgerechnet 24 Millionen € aufgekauft.
Schreibe auch ab, was Deinem Ehepartner gehört! 1001
0
Eine Abschreibung kannst Du zunächst nur vornehmen, wenn Dir das Wirt- 1001 schaftsgut zivilrechtlich gehört. Oder es Dir wegen besonderer Umstände zumindest steuerlich als wirtschaftliches Eigentum zugerechnet wird. Gehört ein Gegenstand oder ein Gebäude, das Du für Deinen Betrieb oder Deinen Beruf nutzt, ganz oder zum Teil Deinem Ehegatten, hast Du zwei Möglichkeiten. Einfach ist die Sache, wenn er zwar Miteigentümer ist, jedoch keine nennenswerten eigenen Einkünfte hat. Hast Du deshalb sowieso die gesamten Kosten getragen, z. B. die Baukosten für Euer Haus, in dem sich auch Deine Praxis befindet, kannst Du die Abschreibung in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Den Anteil, der rechnerisch auf Deinen Ehepartner entfällt, setzt Du unter der schönen Bezeichnung Drittaufwand ab. Hat Deine bessere Hälfte dagegen ihren Anteil am Kaufpreis oder den Herstellungskosten selbst bezahlt, hilft ein einfacher Mietvertrag, mit dem Du ihren ideellen Anteil an den von Dir betrieblich genutzten Räumen mietest. Sie hat dadurch zwar Einkünfte aus Vermietung, kann andererseits aber auch die Abschreibung absetzen. Da Du die Miete als Betriebsausgaben absetzen kannst, bleibt es per saldo dabei, dass Ihr in Eurer gemeinsamen Steuererklärung die Abschreibung in voller Höhe absetzt.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
1
für gebrauchte Gegenstände 1
Auch für Sachen, die Dir schon jahrelang gehören und die Du neuerdings für Dein Unternehmen einsetzt, kannst Du Abschreibung geltend machen. Der Vorteil für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende bzw. selbständig Tätige ist, dass die Abschreibungen nicht von den ursprünglich gezahlten Anschaffungskosten berechnet werden müssen. Die Einlage eines privaten Gegenstands in den Betrieb kannst Du vielmehr mit dem Teilwert ansetzen, das ist der aktuelle Wert zum Zeitpunkt der erstmaligen betrieblichen Verwendung. Die Abschreibung ergibt sich aus diesem im Zweifel geschätzten Teilwert und der angenommenen Restnutzungsdauer des Gegenstands. Allerdings gilt dies nur, wenn Du für diesen Gegenstand bisher noch keinerlei Abschreibung einkommensmindernd geltend gemacht hast. Im anderen Fall wäre nur der verminderte Betrag abzuschreiben. Die Abschreibung beginnt zunächst immer mit der Anschaffung, d. h. wenn das Wirtschaftsgut geliefert wird, bzw. mit dem Zeitpunkt der Fertigstellung. Für bewegliche Gegenstände bei Anschaffung bzw. Herstellung im Lauf des Kalenderjahres kannst Du von Deiner Abschreibung für jeden angefangenen Monat 1/12 der vollen Jahresabschreibung ansetzen. Eine Ausnahme bildet dabei die degressive Gebäudeabschreibung. Hier wird im ersten und letzten Jahr des Abschreibungszeitraums immer der volle Jahresbetrag angesetzt. Beispiel Du kaufst am 15. 4. für 36 000 € einen neuen Wagen, dessen Nutzungsdauer sechs Jahre beträgt. Die volle Jahresabschreibung beträgt also 6 000 €. Deine Abschreibung im ersten Jahr beträgt 9/12 von 6 000 € = 4 500 € Das Einkommensteuergesetz sieht in § 7 EStG für Gegenstände, die betrieblich oder freiberuflich genutzt werden, unterschiedliche Abschreibungsmethoden vor. Nehmen wir an, Du legst einen PC in Dein Betriebsvermögen ein, den Du 2006 als Arbeitnehmer beruflich genutzt und abgeschrieben hast und seit Oktober 2007 betrieblich nutzt. Ursprüngliche Anschaffungskosten 4/2006 Abschreibung 4/2006 bis 10/2007 = 18/12 von 900 € Einlage am 1. 10. 2007 Abschreibung 2007 im Betrieb: 3/12 von 900 € (Restnutzungsdauer 1,5 Jahre) Wert 31. 12. 2007 AfA für 2008: 900 €.
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2 700 € – 1 350 € 1 350 € – 225 € 1 125 €
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9. Abschreibungen
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1002
1002 ● Lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 S. 1 u. 2 EStG Die Abschreibung wird entsprechend der Nutzungsdauer des Gegenstands in gleichbleibenden Jahresbeträgen berücksichtigt.
1003
1003 ● Degressive Abschreibung, § 7 Abs. 2 EStG Außer bei Gebäuden kannst Du auch bei betrieblich genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern die Abschreibung degressiv vornehmen, wenn Du sie in der Zeit zwischen dem 1. 1. 2006 und dem 31. 12. 2007 angeschafft hast. Ab 2008 wird die degressive Abschreibung abgeschafft. Dein Vorteil aus der degressiven Abschreibung liegt vor allem in den ersten Jahren der Nutzungsdauer, in denen die Abschreibungen gegenüber der linearen Abschreibung wesentlich höher sind, während sie zum Ende der Nutzungsdauer niedriger sind. Die degressive Abschreibung lohnt sich allerdings allenfalls bei einer Nutzungsdauer über fünf Jahre. Mit ihrer Hilfe kannst Du z. B. eine Maschine mit einer zehnjährigen Nutzungsdauer bereits in den ersten beiden Jahren zu 40 % abschreiben. Anders als bei der linearen Abschreibung, bei der der Abschreibungssatz jeweils auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten angewendet wird, wird er bei der degressiven Abschreibung nach dem Restwert zum Schluss des vergangenen Jahres berechnet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind nur Ausgangswert für die Berechnung im ersten Jahr. Der Prozentsatz der degressiven Abschreibung darf bei Anschaffung bzw. Herstellung nach dem 31. 12. 2005 höchstens dreimal so hoch sein wie der lineare Abschreibungssatz und höchstens 30 % betragen. Die jeweils zulässigen Abschreibungssätze ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Abschreibung linear
Abschreibung degressiv
Jahre
%
%
5–10
20–10
30,00
11
9,09
27,27
12
8,33
25,00
13
7,69
23,07
14
7,14
21,42
15
6,66
20,00
16
6,25
18,75
17
5,88
17,64
18
5,55
16,65
19
5,26
15,78
20
5,00
15,00
21
4,76
14,28
22
4,54
13,62
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Abschreibung linear
Abschreibung degressiv
23
4,34
13,02
24
4,16
12,48
25
4,00
12,00
30
3,33
10,00
40
2,50
7,50
Wechsle rechtzeitig die Abschreibungsmethode!
1004
Wie Du gelesen hast, ist die degressive Abschreibung nur in den ersten Jahren 1004 günstiger. Ich rate Dir daher, nach ein paar Jahren schleunigst zur linearen zu wechseln, wenn sich herausstellt, dass Du damit besser fährst. Gegen einen Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung können die Fiskalvertreter übrigens nichts machen, denn er ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 EStG jederzeit möglich. Ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung ist allerdings nicht zulässig. Wenn du den Wechsel vollzogen hast, wird der verbliebene Restbuchwert gleichmäßig auf die restliche Nutzungsdauer verteilt.
1
Beispiel: Die Anschaffungskosten Deiner Büromöbel betrugen im Januar 2001 20 000 €; Nutzungsdauer 13 Jahre. Buch-/Restwert
Jahr
degressiv /13 (20,07 %)
linear 1 /13
20 000
20 000
2
Anschaffungskosten Abschreibung
01
Restbuchwert Abschreibung
02
Restbuchwert Abschreibung
03
Restbuchwert Abschreibung
04
Restbuchwert Abschreibung
05
Restbuchwert Abschreibung
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06
4 014
1 538
15 986
18 462
3 208
1 538
12 778
16 923
2 565
1 538
10 213
15 385
2 050
1 538
8 163
13 846
1 638
1 538
6 525
12 308
1 310
1 538
Differenz
2 476 1 670 1027 512 100
1 – 228
28.08.2007 14:31:34 Uhr
9. Abschreibungen Buch-/Restwert
Jahr 2/
Restbuchwert Abschreibung
07
Restbuchwert Abschreibung
08
Restbuchwert Abschreibung
09
Restbuchwert Abschreibung
10
Restbuchwert Abschreibung
11
Restbuchwert Abschreibung
12
Restbuchwert
4
Abschreibung Restbuchwert
13
651
degressiv (20,07 %)
linear 1/ 13
13
5 215
10 769
1 047
1 538
4 168
9 231
836
1 538
3 332
7 692
669
1 538
2 663
6 154
534
1 538
2 129
4 615
428
1 538
1 701
3 077
341
1 538
1 360
1 538
273
1 538
1 087
0
Differenz
– 491 – 702 – 869 – 1 004 – 1 110 – 1 197 – 1 265
Du solltest in diesem Fall nach dem neunten Jahr zur linearen AfA wechseln. Die Abschreibung beträgt dann für die Jahre 10 bis 13 jeweils 1/4 von 2 663 € = 666 €. 1005
1005 ● Leistungsabschreibung; § 7 Abs. 1 S. 6 EStG (alt) Die Abschreibung nach der tatsächlichen Beanspruchung eines beweglichen Wirtschaftsguts ist nur zulässig für Gegenstände, die vor dem 1. 1. 2006 angeschafft wurden.
Beispiel In Deinem Fuhrunternehmen werden die Lkw im Durchschnitt etwa 600 000 km genutzt. Die Fahrleistung ist in einem Jahr mit 300 000 km überdurchschnittlich hoch. Statt der linearen Abschreibung mit 12,5 % kannst Du die Leistungsabschreibung absetzen, die in diesem Jahr zu 50 % Abschreibung führt. Diese Methode gilt dann allerdings auch für die übrigen Jahre.
bei Beschädigung oder technischem Fortschritt 1006
Du musst Dich nicht immer mit der regulären Abschreibung zufriedengeben. 1006 Wenn es z. B. bei einem Unfall mit dem Betriebs-Pkw gekracht hat oder ein
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
unachtsamer Lehrling eine Maschine in Flammen aufgehen lässt, kannst Du den Schaden in Form einer außerordentlichen Abschreibung zusätzlich absetzen. Auch wenn Dir die technische Entwicklung davongelaufen ist, kannst Du von der außerordentlichen Abschreibung profitieren. Ist Dein Büro noch etwas vorsintflutlich mit veralteten Computern ausgestattet, kannst Du deren Restwert auf einen Schlag abschreiben, wenn Du auf moderne Rechner umstellst.
So holst Du eine zusätzliche Sonderabschreibung bei Deinem Auto heraus. 1007
Übersteigt der Wert Deines Betriebs am Ende des Jahres vor dem Kauf nicht 1007 204 517 €, steht Dir nach § 7 g EStG für neu angeschaffte Wirtschaftsgüter eine Sonderabschreibung von 20 % zu. Diese 20 % kannst Du entweder gleich im ersten Jahr ausschöpfen oder beliebig auf die ersten fünf Jahre verteilen. Du bist ein cleveres Bürschchen und kaufst den Firmen-Pkw zum Jahresende (2007), gibst aber den Altwagen erst im neuen Jahr (Januar 2008) ab. Der Neuwagen wird dadurch im Jahr 2007 ausschließlich betrieblich genutzt, weil Du ja noch den Altwagen hast, der zur Privatnutzung verfügbar bleibt. Du wählst natürlich die Sonderabschreibung der gesamten 20 % im ersten Jahr. Daraus ergeben sich folgende Abschreibungen: Anschaffungskosten für Neuwagen 30 000 € ./. Sonderabschreibung 2007 20 % – 6 000 € – 750 € degressive Abschreibung 2007 30 % 1/12 Buchwert 31. 12. 2007
23 250 €
Für das Jahr 2007 kann die degressive Abschreibung nur zu 1/12 angesetzt werden, weil das Fahrzeug erst im Dezember angeschafft worden ist. Und so wird weiter abgeschrieben: Buchwert 31. 12. 2007 23 250 € ./. degressive Abschreibung 30 % – 6 975 € Buchwert 31. 12. 2008 16 275 € usw. Wichtig: Hattest Du bisher keinen betrieblichen Pkw und willst trotzdem nach § 7 g EStG erhöht abschreiben, ist es zwingend erforderlich, dass Du zum Nachweis der so gut wie ausschließlich betrieblichen Nutzung ein Fahrtenbuch führst. Ansonsten wird Dir wegen Anwendung der 1 %-Regelung (pauschale private Nutzung) die Sonder-AfA gestrichen. Der Haken bei der Sonderabschreibung: Die private Nutzung der neu angeschafften Wirtschaftsgüter muss unter 10 % liegen – was bei einem Lkw oder
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9. Abschreibungen
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einer Werkzeugmaschine in der Regel kein Problem ist – und Du bekommst die Sonderabschreibung nur, wenn Du in einem der beiden Vorjahre eine Ansparrücklage gebildet hast. Das bedeutet, wenn Du z. B. 2008 neue Wirtschaftsgüter für Deinen Betrieb kaufen und erhöht abschreiben willst, musst Du 2006 oder 2007 eine Rücklage nach § 7 g gebildet haben. Du wirst aber nicht gezwungen, die Rücklage in Höhe von 40 % der Anschaffungskosten zu bilden. Du kannst beispielsweise lediglich 10 % der Anschaffungskosten im Jahr vor dem Erwerb gewinnmindernd in eine Rücklage einstellen und 2008 trotzdem eine Sonderabschreibung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten vornehmen. So erreichst Du ebenfalls eine Gewinnverschiebung. 1008 7
Vollabschreibung für eingelegte GWG 1008 Dieses unverständliche Steuerchinesisch der Finanzbürokraten bezeichnet einen ganz simplen Vorgang: GWG bedeutet »Geringwertiges Wirtschaftsgut«. Um die Buchführung zu entlasten, brauchen die Anschaffungskosten für ein GWG nicht auf die Nutzungsdauer verteilt, sondern können sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Als obere Grenze sieht § 6 Abs. 2 EStG Erwerbskosten von höchstens 410 € zzgl. absetzbarer Vorsteuer vor. Das sind also rd. 488 €. Diese Bestimmung ist schon 25 Jahre alt, und trotzdem haben es die vielen Finanzminister in all den Jahren der Preissteigerungen noch nie für nötig gehalten, den Betrag auf eine heute angemessene Summe zu erhöhen. Für das Geld kriegst Du heute nur noch einen Bruchteil dessen, was Du vor 25 Jahren dafür kaufen konntest. Diese Vollabschreibung ist auch für solche Wirtschaftsgüter zulässig, die zunächst privat genutzt und später dem Betrieb zugeführt (umgewidmet) wurden. (Sind die Gegenstände bis zu drei Jahre alt, musst Du die Abschreibung abziehen und den Restwert ansetzen. Sind sie älter, darfst Du sie mit dem Teilwert ansetzen. Nichtselbständige müssen immer die Vorabschreibungen berücksichtigen!) Diese Regelung machst Du Dir zunutze und legst dem Steuerberater zwecks Einlagenbuchung und anschließender Vollabschreibung z. B. folgende Abrechnung vor: 4 Besucherstühle à 150 € aus vierjährigem Privatbesitz 600 € 1 Perserbrücke aus fünfjährigem Privatbesitz 400 € 2 Ölgemälde aus vierjährigem Privatbesitz (300 € + 250 €) 550 € Summe (mit Teilwert = Wiederbeschaffungskosten bewertet) 1 550 € Steuerersparnis durch Gewinnminderung 42 % =
ca. 651 €
Filz? Verschwendung auf jeden Fall: Das Arbeitsministerium ist Mitglied eines Dampfkesselvereins (Dampfkessel gibt‘s längst nicht mehr!), dem es für diese Ehre jährlich gut 45 000 € Beiträge zahlt. Welcher Ministerialbeamte mag wohl Vorstand dieses Vereins sein? Wann meldest Du einen ähnlichen an?
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
10. Ansparabschreibungen für kleinere und mittlere Betriebe sowie für Freiberufler – die Abschreibung auf Zuruf 1009
Mit Hilfe der Ansparabschreibungen (§ 7 g Abs. 3 EStG) kannst Du Abschrei- 1009 bungen schon in Jahren absetzen, in denen Du den betroffenen Gegenstand noch gar nicht gekauft hast. Das funktioniert, indem Du in Deiner Bilanz in Höhe der im ersten Jahr der Anschaffung höchstmöglichen Abschreibung eine gewinnmindernde Rücklage ausweist. Diese Ansparabschreibungen sind nur für die Anschaffung von Wirtschaftsgütern möglich, für die grundsätzlich die Sonderabschreibung für kleine und mittlere Betriebe in Betracht kommt. Sie müssen also ● neu und ● beweglich sein und ● zum Anlagevermögen Deines Betriebs gehören. Als kleiner oder mittlerer Betrieb geht Dein Unternehmen durch, wenn das Betriebsvermögen am Ende des Jahres vor der Inanspruchnahme der Ansparabschreibung nicht mehr als 204 517 € beträgt. Damit Du von der Ansparabschreibung profitierst, muss das später erworbene Wirtschaftsgut nicht auf Dauer im Betriebsvermögen bleiben. Ebenso wenig ist es erforderlich, dass Du es fast ausschließlich betrieblich nutzt. Angenommen, Du willst 2009 einen neuen Firmen-Pkw kaufen. Das Auto wird wie schon das Vorgängermodell zu etwa 30 % privat genutzt werden. Für den Kauf ist bereits 2007 eine Ansparabschreibung möglich. Du kannst Deinen Gewinn durch die Ansparabschreibung max. um 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten kürzen. Zugleich beträgt der Höchstbetrag für Deine Ansparabschreibung im Normalfall 154 000 €. Du kannst also die Abschreibung für geplante Investitionen bis zu einer Höhe von max. 385 000 € um bis zu zwei Jahre vorziehen.
Abschreibung auf Zuruf 1010
Bestimmte Nachweise oder gar einen detaillierten Investitionsplan musst Du 1010 dem Finanzamt für einen Abzug der Ansparabschreibung nicht liefern. Es reicht völlig aus, wenn Du auf einem – möglichst geduldigen – Stück Papier Angaben zu ● Art, ● Zeitpunkt,
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10. Ansparabschreibungen für kleinere und mittlere Betriebe – die Abschreibung auf Zuruf
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● Höhe und ● Ort der geplanten Investition machst. Platzt die Investition, musst Du die Ansparrücklage nach spätestens zwei Jahren gewinnerhöhend auflösen. Zusätzlich haben die Fiskalritter eine Verzinsung in Form eines Gewinnzuschlags für den Fall vorgesehen, dass eine Investition nicht oder nicht in geplanter Höhe erfolgt. Der Gewinnzuschlag beträgt pro vollem Jahr, in dem die Rücklage bestanden hat, 6 %.
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Beispiel Du führst seit Jahren einen Gewerbebetrieb. Zum 31. 12. 2005 hast Du eine Rücklage von umgerechnet 20 000 € gebildet mit dem Hinweis, dass Du Dir im Jahr 2007 für 50 000 € einen neuen Pkw kaufen willst. 2007 ist der Kauf des neuen Autos jedoch geplatzt. Der Gewinnzuschlag im Jahr 2007 beträgt 20 000 € 6 % 2 Jahre (2006, 2007) = 2 400 €. Merke: Es ist nicht zulässig, die für eine bestimmte Investition gebildete Rücklage ganz oder teilweise für eine Investition anderer Art zu verwenden. Das bei Bildung der Rücklage benannte und das später tatsächlich angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut müssen zumindest funktionsgleich sein. Dies ist z. B. der Fall, wenn Du anstelle eines Pkws der Marke A einen der Marke B erwirbst, nicht aber, wenn anstelle eines Pkw ein Lkw erworben wird. Auch dann wird ein Gewinnzuschlag vorgenommen. Nimm an, Du hast im Jahr 2005 als Inhaber einer Werbeagentur die höchstmögliche Ansparrücklage in Höhe von 30 000 € (= 40 % der Anschaffungskosten) für einen in 2006 anzuschaffenden Mercedes (Kaufpreis 75 000 €) abgesetzt. Der Wagen wurde im ersten Halbjahr 2007 geliefert. Du führst ein Fahrtenbuch, mit dem belegt werden kann, dass der Wagen im Anschaffungsjahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wurde, um die Sonderabschreibung nicht zu gefährden. Die steuerliche Konsequenz: Im Jahr 2007 muss der Gewinn aus der Auflösung der Ansparrücklage in Höhe von 30 000 € minus Sonderabschreibung (20 % von 75 000 €) und normaler Abschreibung (20 % von 75 000 €), zusammen also ebenfalls 30 000 €, versteuert werden.
Riesengeschäft für Existenzgründer
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1011
Noch viel besser fährst Du, wenn Du Dich Existenzgründer nennen kannst. Als 1011 solcher kannst Du nämlich die gewinnmindernde Rücklage fünf Jahre mit Dir herumschleppen und die Zinsvorteile aus Deiner vorgezogenen Abschreibung
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
kassieren. Außerdem erhöht sich der Höchstbetrag für Deine Ansparabschreibungen auf 307 000 €. Der Clou ist aber, dass Du Dir keinen Gewinnzuschlag ans Bein binden musst, wenn Du trotz Ansparabschreibung nicht investierst. Als Existenzgründer gehst Du beim Finanzamt übrigens auch durch, wenn Du innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Eröffnung Deines Betriebs keinerlei Gewinneinkünfte hattest und nicht an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt warst. Hast Du Deinen Betrieb z. B. 2004 eröffnet, kannst Du letztmalig 2008 eine Ansparabschreibung absetzen. Was Du im Extremfall daran verdienen kannst, siehst Du am folgenden Beispiel Angenommen, Dein Laden läuft schon nach kurzer Zeit mit dicken Gewinnen, von denen Dir der Fiskus am liebsten 42 % abknöpfen möchte. Du legst dem Finanzamt eine wunderschöne Liste mit Maschinen, Fahrzeugen etc. vor, die Du über kurz oder lang neu anschaffen willst. Das Beste ist für Dich gerade gut genug. Insgesamt kommst Du daher auf ein Investitionsvolumen von 767 500 €. Am 31. 12. 2006 gebildete Ansparrücklage 40 % v. 767 500 € = Steuerersparnis allein an Einkommensteuer darauf bei 42 % Steuersatz Gewinn aus einer zinsgünstigen Anlage Deiner Steuerersparnis für 5 Jahre (Zinsen jeweils 5 %) ca. Gewinnerhöhung 2011 durch die Rücklagenauflösung Gewinnzuschlag Gewinnerhöhung Steuererhöhung 2011 (42 %) Dein Gewinn, ohne einen Cent zu investieren
307 000 € rd. 128 940 € + 40 000 € 168 940 €
307 000 € 0€ 307 000 € – 128 940 € 40 000 €
Natürlich kannst Du einen derart großen Reibach nur machen, wenn Du Krösus bist und über ein entsprechend hohes Einkommen verfügst. Als nicht ganz so reichlich gesegneter Selbständiger bleiben immerhin einige tausend Euro Gewinn hängen. Berücksichtige dabei auch, dass sich durch eine Absenkung der Steuersätze Deine tatsächliche Steuerbelastung mildert und nicht zuletzt noch Ersparnisse an Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer winken. 1012
1012 Änderungen durch die Unternehmensteuerreform ab 2008 Die bisherige Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 EStG geht für neue bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. 12. 2007 angeschafft oder hergestellt werden, in einem sog. Investitionsabzugsbetrag auf. Dieser hat dieselbe Wirkung wie die Ansparabschreibung. Bis zu 40 % der vorausssichtlichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten können bis zu drei Jahre
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11. Vermassele dem Fiskus gänzlich die Tour
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vor dem Kauf gewinnmindernd gebucht werden. Damit wird die bisherige Investitionsfrist von zwei auf drei Jahre verlängert. Die Investitionsabzugsbetrag darf insgesamt höchstens 200 000 € betragen. Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags ist auf Unternehmen mit den folgenden Größenmerkmalen beschränkt. Maßgebend sind jeweils die genannten Beträge vor Berücksichtigung des Abzugsbetrags: Gewerbebetriebe und selbständig Tätige, Betriebsvermögen bis 235 000 € die Bilanzen erstellen Gewerbetreibende und selbständig Tätige, Gewinn bis 100 000 € die ihren Gewinn durch EinnahmenÜberschuss-Rechnung ermitteln Land- und Forstwirte Wirtschaftswert bis 125 000 € Erfolgt die Investition nicht innerhalb des Investitionszeitraums von drei Jahren, wird anders als früher kein Gewinnzuschlag von 6 % pro Jahr vorgenommen. Ab 2008 werden die Steuerbescheide für die Jahre, in denen der Investitionsabzugsbetrag den Gewinn gemindert hat, nachträglich geändert. Dadurch ergibt sich regelmäßig eine Nachzahlung von Einkommen- und Gewerbesteuer, die aufgrund der Verzinsungsregelungen für Steuernachzahlungen verzinst werden muss.
11. Vermassele dem Fiskus gänzlich die Tour Der Fiskus belastet Dich mit Arbeiten, Formalitäten, Abgaben und Gebühren bis an die Grenzen Deiner Leistungsfähigkeit. Längst hast Du die Hoffnung auf niedrige Steuersätze und gerechte Stuergesetze aufgegeben. Zeigen doch die vielen Urteile unseres höchsten Verfassungsgerichts, dass der Staat sich nicht scheut, verfassungswidrige Gesetze in Kraft zu setzen und sie dann auch noch anzuwenden, selbst wenn das Verfassungsgericht konkret festgestellt hat, dass sie verfassungswidrig sind. Aber der Staat sperrt sich gegen eine gerechte Besteuerung mit der lapidaren Begründung, dazu fehle das nötige Geld. Schöpfe daher alle Möglichkeiten aus, den zu versteuernden Gewinn zu drücken.
Geschenk oder Provision, das ist die Frage. 2 1013
Geschenke, auch in Form von Geld, an Geschäftsfreunde darfst Du nur als Be- 1013 triebsausgaben absetzen, wenn die Aufwendungen dafür im Jahr je Empfänger 35 € nicht übersteigen (§ 4 Abs. 5 EStG). Schmiergeldzahlungen sind nicht abzugsfähig, wenn ihre Zahlung rechtswidrig ist (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Achtung: Das Finanzamt teilt der Staatsanwaltschaft gnadenlos Deine Schmiergeldzahlungen mit. Da nutzt es Dir in der Regel auch nicht viel, wenn Du sie als Provisionen bezeichnest. Du entgehst einer Bestrafung nur durch einen vorher geschickt von einem Anwalt verfassten Vertrag.
Hole hohe Steuervorteile beim Verkauf der Firma innerhalb der Familie heraus! 1014
Ab einem Alter von 55 sind vom Verkaufsgewinn 45 000 € steuerfrei, sofern er 1014 nicht höher als 136 000 € liegt (E Rz 1017). (Für Firmeninhaber unter 55 Jahren gibt es einen Freibetrag nur, wenn der Betreffende dauernd berufsunfähig ist.) Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns müssen die laufenden Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit vollständig abgegrenzt werden. Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich als Veräußerungspreis abzgl. Veräußerungskosten, abzgl. der Buchwerte des verkauften Inventars. Ab einem Veräußerungsgewinn von 136 000 € wird der Freibetrag von 45 000 € kontinuierlich aufgezehrt. Bei einem Veräußerungsgewinn von 181 000 € beträgt er also 0 €. Wenn Dein Ehepartner den Betrieb kauft, hat er für die nächsten Jahre ein zusätzliches Abschreibungsvolumen in Höhe des Verkaufsgewinns, was die künftigen steuerlichen Gewinne mindert. »Hört sich nicht schlecht an«, sagst Du, »aber dann sollte ich doch gleich an meinen Sohn verkaufen. Der will den Betrieb später sowieso übernehmen.« Das geht natürlich auch, aber günstiger ist es – schon aus Gründen der Alterssicherung –, wenn zunächst Dein Ehegatte die Firma übernimmt. Wenn in ein paar Jahren die Firma dann an Euren Sohn verkauft wird, nimmt die Familie die Steuervorteile durch Freibetrag, Abschreibung und halben Steuersatz aus der Betriebsveräußerung doppelt mit. »Aber mein Ehepartner hat überhaupt kein Geld, um die Firma zu bezahlen«, wendest Du ein. Kein Problem, Du gibst ihm ein entsprechendes Darlehen, gegen Sicherheiten aus dem Betrieb natürlich. So rechnest Du: Verkaufspreis für die ganze Firma z. B. 350 000 € ./. Eigenkapital nach der Bilanz z. B. – 200 000 € Verkaufsgewinn wegen stiller Reserven 150 000 € ./. Freibetrag nach § 16 EStG – 45 000 € Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 105 000 €
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11. Vermassele dem Fiskus gänzlich die Tour
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Du weißt, der Verkaufsgewinn ergibt sich rein rechnerisch dadurch, dass in den erworbenen Gegenständen des Betriebs stille Reserven enthalten sind, dass also die tatsächlichen Werte höher sind als die Buchwerte. Für die Abschreibung in den nächsten Jahren muss nun der Verkaufsgewinn anteilig diesen Gegenständen zugerechnet werden. Ihr werdet nicht so dumm sein, ihn überhöht beim Betriebsgebäude anzusetzen, denn hier beträgt die Abschreibung nur 4 %, und Ihr wollt doch eine möglichst hohe Abschreibung haben. Auch ein zu hoher Ansatz beim Firmenwert wäre unklug, denn dieser kann nur mit 6,66 % pro Jahr abgeschrieben werden. Vorteilhafter ist der Ansatz bei Fahrzeugen, Maschinen sowie Büro- und Geschäftsausstattung. Hier beträgt die Abschreibung in Einzelfällen bis zu 50 % jährlich, denn es handelt sich ja schließlich um gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Um eine Sekunde verschieben und reich werden Wenn Du Dich aus Deinem Geschäft oder Deiner Praxis zurückziehen willst, kommt es meist nicht auf ein Jahr mehr oder weniger an. Lass daher die Zeit für Dich spielen, wenn es durch eine Steuerreform zu einer niedrigeren oder höheren Steuerbelastung als im Vorjahr kommt. Da Betriebsveräußerungen und Praxisverkäufe vorwiegend zum Jahreswechsel abgewickelt werden, solltest Du prüfen, ob eine Veräußerung, die zum 31. 12. des Jahres geplant ist, nicht auch am 2. 1. des darauffolgenden Jahres erfolgen kann. Rein rechtlich sind der 31. 12. 24.00 Uhr und der 1. 1. 0.00 Uhr – bedingt durch die sog. juristische Sekunde – zwei verschiedene Zeitpunkte. Es wird davon ausgegangen, dass die Praxistätigkeit zum 31. 12. eingestellt wird, im folgenden Jahr also keine Praxiseinkünfte mehr erzielt werden. Durch die Verlagerung der Gewinne in unterschiedliche Veranlagungszeiträume sinkt die Steuerbelastung noch einmal zusätzlich. Finanzverwaltung und Rechtsprechung haben Kriterien dafür aufgestellt, wann eine steuerlich wirksame und begünstigte Praxisveräußerung vorliegt. Dazu muss die Praxis gegen Entgelt veräußert werden, und die wesentlichen Grundlagen der Praxis müssen so veräußert werden, dass der Käufer den Betrieb als solchen fortführen kann. Nur so besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf den Freibetrag in Höhe von 45 000 €. Ein Betriebs- oder Praxisverkauf will gut überlegt sein!
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Wechsle vor dem Verkauf Deine Buchführung! 1015
Gehe im Jahr vor der Betriebs- oder Praxisabgabe von der Einnahmenüber- 1015 schussrechnung über zur Bilanzierung. Warum? Nun, bei der gewöhnlichen Gewinnermittlung werden Einnahmen und Ausgaben so erfasst, wie sie anfallen. Das heißt, eine Rechnung, die Du im Dezember 2007 stellst und die im Januar 2008 beglichen wird, steigert Deinen Umsatz im Jahr 2008. Wenn es aber um die Vorüberlegung geht, im Jahr des Praxis-/Betriebsverkaufs, in diesem Fall 2008, möglichst wenig laufende Gewinne zu produzieren, ist es in Deinem Interesse, dass die Privatliquidation noch in das alte Jahr gebucht wird, wo sie laut Rechnungsstellung auch hingehört. Das ist möglich, wenn Du eine Bilanz aufstellst. Rechtlich und technisch stellt das kein Problem dar, nur muss Dein Steuerberater Bescheid wissen. Auch mit einer vor dem Verkauf gebildeten Ansparabschreibung kannst Du Steuern sparen. Eine Ansparabschreibung kannst Du zwei Jahre lang für eine geplante Investition bilden, z. B. ein teures Gerät oder einen Betriebs-Pkw. Erlaubt sind max. 40 % der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. max. 154 000 €. Nach Ablauf der zwei Jahre musst Du die Investition tätigen, andernfalls wird ein Strafzins fällig. Im Normalfall dient eine Ansparabschreibung, die aufgelöst wird, insgesamt gesehen als Instrument der Steuerverlagerung, nicht der Steuerersparnis. Anders aber im Fall des Betriebs- oder Praxisverkaufs: Hier sparst Du tatsächlich Steuern, wenn die Abschreibung noch während der Praxistätigkeit gebildet wird: In dieser Zeit mindert die Abschreibung Deine Einkommensteuer. Aufgelöst wird die Abschreibung aber in einer Zeit der niedrigeren Einkommensteuern als Rentner. Investitionen in den letzten Monaten der Tätigkeit können sich ebenfalls lohnen. Diese sollten mit dem Käufer abgesprochen werden. Der könnte durchaus ein Interesse daran haben, dass ihm z. B. ein moderner PC zur Verfügung steht. Den Wert des Betriebs und damit den erzielbaren Kaufpreis erhöht solch eine Investition allemal. Steuerrechtlich gibt es gute Gründe dafür, dass der Verkäufer noch sinnvoll investiert: Denn die Investition wirkt sich über die laufende Abschreibung zum vollen Steuersatz steuermindernd aus. Der höhere Gewinn aus dem Verkauf wird aber nur mit dem halben Steuersatz versteuert.
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11. Vermassele dem Fiskus gänzlich die Tour
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Gestalte die Bilanz 2007 so, dass Du für mehrere Jahre gut fährst! 5
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1016 Abschreibungen 1. Wähle die höchste Abschreibung, also die degressive AfA für Maschinen und Anlagen, die länger als fünf Jahre genutzt werden können. 2. Nutze grundsätzlich alle Abschreibungsmöglichkeiten, um Deine Kosten in die Bilanz 2007 hineinzudrücken, falls der Gewinn hoch ausfällt. 3. Wenn Du Deine Gewinnsituation nicht weiter verschärfen willst, schreibe in gleichbleibenden Jahresraten (linear) ab. 4. Verschiebe bei kleinem Gewinn die Kosten durch niedrige Abschreibung 2007 in die nächste Bilanz.
410-€-Grenze für kleine Anschaffungen 1. Ziehe alle Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter sofort als betrieblichen Aufwand ab. 2. Prüfe bei Investitionen in Büroausstattung oder EDV, ob einzelne Teile, Regale oder Drucker, sofort absetzbar sind. 3. Nimm auch 410-€-Objekte ins Anlagevermögen und schreibe sie nur über die Nutzungsdauer ab, wenn Du Deinen Gewinn nicht drücken willst. Ansparrücklage 1. Bilde für künftige Investitionen die max. Rücklage von 40 %, wenn das Betriebsvermögen bis 204 517 € beträgt. 2. Nutze die Ansparrücklage, auch wenn noch nicht feststeht, ob Du geplante Investitionen auch vornehmen wirst. 3. Bilde nur eine geringe Ansparrücklage von 5 %, um später die Sonderabschreibung für kleine Betriebe voll zu nutzen. 4. Gib in die Bilanz 2007 nur eine geringe Ansparrücklage. Du kannst sie in 2008 bis zum Höchstbetrag aufstocken. 5. Bilde Miniansparrücklagen von 1 € für alle denkbaren betrieblichen Investitionen. Nur so kannst Du Dir für später die Sonderabschreibung von 20 % im Jahr der Anschaffung (§ 7 g Abs. 1 EStG) sichern. Außenstände 1. Kürze Deine Forderungen grundsätzlich um 1 % als zweifelhaft. Droht einem Deiner Kunden die Pleite, werte die offenen Rechnungen kräftig ab.
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
2. Ziehe 3 % vom Nennwert der Forderungen steuermindernd ab, wenn die Kunden überwiegend mit Skonto zahlen. 3. Früher abgeschriebene Forderungen kannst Du höher bewerten, wenn der Kunde wieder zu Geld gekommen ist. 4. Deine Forderungen solltest Du pauschal mit 1 bis 3 % wertberichtigen. Rückstellungen 1. Bei zu hohem Jahresgewinn rein in die Bilanz, damit irgendwas geht: für Resturlaub, Garantie- und Kulanzleistungen, Gewerbesteuer, Jahresabschluss usw. 2. Nutze alle Möglichkeiten für Rückstellungen, vergiss dabei als GmbH-Chef die eigenen Benefits nicht. 3. Stelle nur 5/6 der Gewerbesteuerschuld statt des genauen Betrags in der Bilanz zurück. »Big Brother is watching you.« (George Orwell)
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für Veräußerungsgewinne 1017
Für Veräußerungsgewinne bekommst Du den halben Steuersatz. Allerdings nur 1017 einmal im Leben und auch nur dann, wenn Du 55 Jahre alt oder berufsunfähig warst, als Du deinen Betrieb verkauft hast. Außerdem beträgt der Mindeststeuersatz – Halbierung hin oder her – 15,0 %. Beispiel Unternehmer X (66 Jahre alt, ledig) hat seinen Betrieb am 15. 3. 2007 für 370 000 € veräußert. Der Wert des Betriebsvermögens betrug zu diesem Stichtag lt. Steuerbilanz 200 000 €. Verkaufspreis 370 000 € ./. Wert des Betriebsvermögens – 200 000 € Veräußerungsgewinn 170 000 € Freibetrag 45 000 € ./. schädlicher Betrag 136 000 € – 170 000 € – 34 000 € – 34 000 € verbleiben 11 000 € – 11 000 € zu versteuernder Gewinn 159 000 € + Vermietungseinkünfte 50 000 € ./. Sonderausgaben etc. – 20 000 € zu versteuerndes Einkommen 189 000 €
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28.08.2007 14:31:38 Uhr
11. Vermassele dem Fiskus gänzlich die Tour
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ESt/regulär 2007 ESt/ohne Veräußerungsgewinn durchschnittl. Steuersatz 71 466/189 000 = 37,812 % davon 56 % = 21,1747 % v. 159 000 € zzgl. ESt ohne Veräußerungsgewinn Einkommensteuer 2007
71 466 € 5 807 €
Ersparnis
31 992 €
33 667 € 5 807 € 39 474 €
In Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) steht eine Brücke einsam in der Landschaft. Die Straße, die darüber führen sollte, wurde anderswo gebaut. Kosten: 2,5 Millionen Euro.
Lass den Fiskus leer ausgehen, wenn Du Dich zur Ruhe setzt! 1018
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Eine ganz böse Steuerfalle lauert auf Dich, wenn Du es eigentlich am wenigsten 1018 erwartest. Nachdem Du Dich jahrzehntelang abgerackert hast, um Dir ein gutgehendes Geschäft aufzubauen, willst Du die Früchte Deiner Arbeit genießen. Gibst Du Dein Unternehmen an Deine Kinder weiter, kannst Du z. B. von den Tricks unter E Rz 1014 ff. profitieren. Wenn Du Deinen Laden für gutes Geld verkaufen kannst, machen Dir Freibetrag und Fünftelregelung den Zugriff des Fiskus auf die über Jahre angesammelten stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert und tatsächlichem Wert) zumindest etwas erträglicher. Fatal wird es aber oft, wenn Du gezwungen bist, den Betrieb aufzugeben und z. B. Deine Geschäftsräume anderweitig zu vermieten oder zu verpachten, um Deinen Lebensunterhalt für die Zukunft zu sichern. Auch hier greift der Fiskus gnadenlos zu und verlangt von dir die Versteuerung sämtlicher stiller Reserven. Natürlich fällt es Dir in diesem Fall besonders schwer, die Steuern aufzubringen. In Deiner Kasse hat ja kein Cent geklingelt, schließlich steht der Gewinn aus der Aufgabe Deines Betriebs nur auf dem Papier. Damit Dich die Steuerlast nicht zu sehr drückt, wisse, dass Du ein Wahlrecht hast, wenn Du Deinen Laden verpachtest. Es steht Dir frei, die Betriebsaufgabe zu erklären. Der fiktive Veräußerungsgewinn, der dann angesetzt wird, unterliegt nach Abzug des Freibetrags für Betriebsveräußerungen der Fünftelregelung. Die andere Alternative ist, dass Du Deinen verpachteten Betrieb als ruhenden Gewerbebetrieb fortführst. Die Pachterträge stellen dann weiterhin gewerbliche Einkünfte dar – allerdings ohne Gewerbesteuerpflicht. Die sofortige Versteuerung eines Aufgabegewinns entfällt. Du kannst sie auf diese Weise bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag hinausschieben. Einzige Voraussetzung: Du
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
musst Deinen Betrieb im Ganzen verpachten, und der Pächter muss ein gleichartiges Unternehmen führen. Vorsicht ist daher geboten, wenn ein Pächterwechsel ansteht und der Neue nicht wie Du früher eine Apotheke, sondern z. B. ein Schuhgeschäft betreibt. Der Fiskus hängt Dir dann nämlich eine zwangsweise Betriebsaufgabe mit Aufdeckung aller stillen Reserven und Versteuerung entsprechender Gewinne an.
für verpachtete Betriebe 1019
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Gründe eine GmbH & Co. KG, in die Du Deinen Verpachtungsbetrieb zu 1019 Buchwerten – also ohne Steuerbelastung – einbringst. Dann kannst Du trotz Pächterwechsels den Betriebsaufgabegewinn leise vor sich hin schlummern lassen und Dein Geld dem allzu gierigen Zugriff des Fiskus entziehen. Die GmbH & Co. KG gilt gesetzlich fiktiv als sog. gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 EStG), die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Dein Vorteil: Du kannst vermieten oder verpachten, an wen Du willst. Egal, ob sich in Deinem Geschäft eine Kneipe oder eine Spielhalle einmietet, das Finanzamt kann Dir auf keinen Fall mehr mit einer zwangsweisen Betriebsaufgabe kommen. Und Du bestimmst selbst , wann es Dir genehm erscheint, Deinen Betrieb einzustellen und eventuelle daraus entstehende Gewinne zu versteuern.
Unterlässt Du es, Deinen betrieblichen Kredit zu tilgen, weil Du beispielsweise 1020 statt der dafür erforderlichen Veräußerung des Betriebsgrundstücks lieber Einkünfte aus dessen Vermietung erzielen willst, sind die bisher betrieblich bedingten Schuldzinsen nunmehr als Werbungskosten aus Vermietung abzugsfähig (BFH v. 19. 8. 1998 – R 96/95).
Mittelständischer Unternehmer, sorge vor! 1021
Gründe Niederlassungen in der Schweiz oder in den Niederlanden! Dort sind 1021 nicht nur die Steuersätze niedriger – Du kannst darüber hinaus manchmal be-
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sonders günstige Sondervereinbarungen mit den Steuerbehörden treffen. Korinthenkackendes deutsches Beamtenwesen gibt es da nicht. Zudem ist auf das Steuersystem Verlass. Man muss nicht von Jahr zu Jahr Änderungen fürchten und neue Einfälle der Politiker und Gerichte, die wieder ein Türchen gefunden haben, den Steuerzahler zusätzlich zu belasten. Vor allem ist die Bürokratie dort nicht darauf abgestimmt, mit ständig neu erfundenen Verordnungen und Schikanen den Unternehmer von seiner eigentlichen Arbeit abzuhalten und ihm Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Dort kann er noch präzise planen – in Deutschland lässt das eine selbstherrliche, nur noch für ihre Macht und Durchsetzungsansprüche agierende Beamtenschaft nicht zu. Zwar sind sie alle inzwischen nett und freundlich – aber umso pedantischer verfolgen sie die lächerlichsten Paragraphen, bis Du auch noch Dein letztes bisschen freie Zeit für ihren Formular- und Papierkram geopfert hast.
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12. Die steuerliche Betriebsprüfung 1022
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Die steuerliche Betriebsprüfung ist für den Fiskus ein lohnendes Geschäft, denn 1022 in 95 % aller Prüfungen ergeben sich Nachzahlungen. Wappne Dich also, wenn das Finanzamt eine Prüfung ankündigt, denn es wäre schon ein kleines Wunder, wenn Du ungeschoren davonkämst. Du kannst Dir denken, dass sie ihre wertvollen Leute dort einsetzen, wo die Chancen am größten sind, hohe Nachzahlungen einzuheimsen. Also vermeide, in dieser Hinsicht aufzufallen. Ins Visier gerätst Du, wenn sich aus Deinem Jahresabschluss ergibt, ● dass Deine privaten Entnahmen aus dem Geschäft ziemlich niedrig liegen und keine anderen Einkünfte angegeben sind, die das Defizit decken, ● dass Dein Lohn- und Materialaufwand plötzlich stark angestiegen ist, während Du mit dem Bau einer Privatvilla beschäftigt bist, ● dass Dein Personalaufwand und Deine Investitionen stark gestiegen sind, Dein Umsatz aber nicht mitgewachsen ist, ● dass Dein Roh- und Reingewinn von den amtlichen Richtsätzen ziemlich stark abweicht, ● dass Du Darlehen von Angehörigen oder Verwandten bekommen hast oder hohe Einlagen in den Betrieb machtest, ● dass Dein Roh- und Reingewinn gegenüber den Vorjahren stark schwankte oder vom Anlagevermögen oder vom Warenbestand hohe Sonderabschreibungen gemacht wurden, ● dass außerordentlich hohe Reparaturaufwendungen erfolgten, die möglicherweise aktivierungspflichtig sein könnten, ● dass ein Vergleich Deiner Vermögen zu Beginn der selbständigen Tätigkeit (bzw. vom letzten Prüfungsjahr an) mit dem letzten Beobachtungsjahr einen ungeklärten Vermögenszuwachs ergibt, der vielleicht aus Ohne-RechnungGeschäften stammen könnte,
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
● dass trotz hoher Kundenzahlungen keine oder nur geringe halbfertige Arbeiten aktiviert wurden, ● dass hohe Rückstellungen für Wechselobligo oder Delkredere erscheinen und für Garantieverpflichtungen, die nicht erklärbar sind.
Merke: Die Aufmerksamkeit der Finanzer steigt mit der Höhe Deines Einkommens. Wer mehr als 200 000 Euro deklariert, wird immer intensiv durchleuchtet. Ebenso Unternehmer oder Vermieter, die hohe Verluste mit anderen Einkünften verrechnen wollen. Da sollte alles hieb- und stichfest sein: Ansparabschreibung für mittelständische Firmen, Schuldzinsenabzug bei Zwei-Konten-Modell, Geschäftsführergehälter sowie Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften. Das sind die Schwerpunkte, auf die sich die Finanzämter gern konzentrieren.
Pass auf die Tricks der Fiskalbeutelschneider auf! 1023
So was Hinterfotziges wie das deutsche Steuerrecht gibt es kein zweites Mal. Du 1023 kannst Tag und Nacht darauf achten, dass Dir nur ja kein Fehler unterläuft – trotzdem können sie Dich wegen Steuerhinterziehung drankriegen. Und: Die zwischen Aktenschränken der Behörde herangezüchteten Bürokraten haben nie die frische Luft der freien Wirtschaft geschnuppert, wissen daher nicht, mit wie viel Druck und Anstrengung dort gearbeitet werden muss und wie hektisch es meist zugeht. Folge: Es wird kein Pardon gegeben. ● Da ist dem Handwerker X Ende Juni ein Kontoauszug nicht zugegangen, weil die Bank ihn ins falsche Fach legte oder die Post ihn in den falschen Briefkasten warf. In diesem Beleg war eine Kundenzahlung von 40 000 € aufgeführt. Der Handwerker gibt den Betrag in seiner Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Juni nicht an, berichtigt das aber im Juli, als er den Fehler bemerkt. Er hat schon eine Steuerhinterziehung begangen, doch bleibt er diesmal straffrei, da er den Fehler korrigiert hat. ● Da hat die Ehefrau des Kaufmanns Y vor einer von ihr lange geplanten Scheidung insgesamt 110 000 € vom Vermögen des Mannes auf die Seite gebracht. Dieses Geld sowie die daraus resultierenden Zinseinnahmen konnte der Kaufmann wegen Nichtwissens nicht versteuern. »Beweisen Sie uns, dass dies kein abgekartetes Spiel mit Ihrer Frau war«, sagt ihm der Prüfer, und die
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12. Die steuerliche Betriebsprüfung
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Strafsachenstelle brummt ihm eine Geldstrafe von 25 000 € auf plus eine Steuernachzahlung von rd. 38 000 € auf. ● Der Musikkritiker Z hatte lange Jahre in der Schweiz gelebt und dort ein Konto mit Wertpapieren angelegt, die er nach seiner Rückkehr treu und brav dem deutschen Finanzamt angab. Bei einer Betriebsprüfung stieß man auf einen Betrag von 16 104 €, der ihm von der Schweizer Bank auf sein Postkonto überwiesen worden war. Z war ins Minus gerutscht und hatte 30 000 sfr von seinem Schweizer Guthaben angefordert. Den entsprechenden Auftrag hatte er längst weggeworfen. Den aber verlangte der Prüfer. Bei der Bank war er auch nicht mehr zu finden. »Das könnte ja auch eine Einnahme aus einer Musikkritik für eine Schweizer Zeitschrift sein«, stellte der Prüfer kühl fest, »und es ist Ihre Sache, uns das Gegenteil zu beweisen.« Mit knirschenden Zähnen leistete Z eine Nachzahlung für Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von ca. 7 000 €.
Wie Du vielleicht eine Betriebsprüfung verhindern kannst Enthalten Deine Steuerbescheide den Zusatz »Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO«, bist Du steuerlich aufgefallen, und es droht eine Betriebsprüfung (BP). Meistens wartet das Finanzamt aber ab, bis drei Jahre unter »Vorbehalt der Nachprüfung« veranlagt sind, und ordnet erst dann eine Betriebsprüfung an, denn der normale Prüfungszeitraum umfasst drei Jahre. Schon nach dem ersten solchen Bescheid solltest Du herausfinden, was dem Finanzamt missfallen hat. Dann gibst Du bei der nächsten Steuererklärung dazu eine Begründung ab, z. B., warum Dein Rohgewinn so niedrig ist oder warum Du ein Wohnmobil in Deinem Fahrzeugpark hast. Wenn alles einleuchtend ist, sagt sich die Betriebsprüfungsstelle vielleicht »Nichts zu holen« und streicht Dich vom Prüfungsplan. Ob Deine Bemühungen gefruchtet haben, zeigt der nächste Bescheid. Enthalten er und auch der darauffolgende wieder den Zusatz »Vorbehalt der Nachprüfung«, bist Du bald reif. Ein Jahr kannst Du prüfungsfrei retten, wenn Du ganz schnell die Steuererklärung für das vierte Jahr abgibst. Dann wird nämlich dieses vierte Jahr mitgeprüft und fällt das erste »Vorbehaltsjahr« aus der Prüfung raus.
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1024
Besonders fies: Die Finanzverwaltung darf im Rahmen ihrer Betriebsprüfung 1024 auf Deine elektronische Buchführung zugreifen. Verweigerst Du den Zugriff, wird geschätzt. Und jeder weiß: Wenn das Finanzamt schätzt, dann immer zugunsten des Fiskus – auch wenn das ungesetzlich ist. Damit sollst Du zur Mitar-
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
beit gezwungen werden. Du siehst: Mitwirkung ist angeraten. Dann hat man noch am meisten Einfluss auf das Ergebnis. Bereite Dich auf diese Situation sorgfältig vor und halte alle Daten der Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung bereit. Ansonsten musst Du den Prüfern nur steuerlich relevante Unterlagen überlassen.
zur Betriebsprüfung Um zu verhindern, dass der Prüfer seine Nase in Dinge steckt, die ihn nichts angehen, solltest Du schon während des alltäglichen Geschäftsbetriebs steuerlich relevante Daten immer strikt von Personalangelegenheiten, Betriebsgeheimnissen oder gar privaten Dingen trennen – das geht bis hinein in den E-Mail-Verkehr und die Korrespondenz. Denn: Der Prüfer hat kein Verwertungsverbot für Daten, die ihm versehentlich unterkommen, aber nicht für ihn bestimmt sind. Flattert Dir eine »Prüfungsanordnung« ins Haus, ist vor Prüfungsbeginn – die Frist beträgt meistens nur 14 Tage – noch allerhand zu tun: ● Schwachstellen der Prüfungsjahre erkunden, Antworten und Argumente vordenken; ● Unterlagen sichten und bereitlegen; private Unterlagen aussortieren; ● ruhigen Raum bereitstellen, denn Vorsicht: Unbefugte hören gern mit.
zur Einsicht in EDV-Programme Da hilft nur, den Prüfer (von ihm unbemerkt) an die kurze Leine zu nehmen, indem Du ihm einen kundigen Mitarbeiter zu Seite stellst, der die EDV bedient und genügend Kenntnis hat, um zu verhindern, dass der Prüfer zu viel erfährt. Notfalls musst Du die Sache selbst übernehmen.
Kein freier Raum für den Außenprüfer 1025
Wenn ein Prüfer kein eigenes Zimmer haben kann und etwa gar mit Dir an 1025 einem Schreibtisch sitzen muss, wird er sauer. Da Du nun aber einmal keinen
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freien Raum für ihn hast, was Dir natürlich fürchterlich leidtut, lässt Du dem Finanzamt folgendes Brieflein oder Fax zuflattern:
An das Finanzamt Hochstein 000/0000
Helmut Unverzagt Steuer-Nr. . . . . .
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe das Ankündigungsschreiben zur Betriebsprüfung erhalten und muss Ihnen leider sagen, dass ich wegen beengter räumlicher Verhältnisse nicht in der Lage bin, Ihrem Prüfer einen Raum zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie daher, die Prüfung an Ihrer Amtsstelle durchzuführen. Alle dazu erforderlichen Unterlagen bitte ich am x. x. xx bei mir abzuholen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Unverzagt
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Dadurch hast Du folgende Vorteile: Der Prüfer, stets ein Störfaktor in Deinem Betrieb, ist nun weitab vom Schuss. Er kann nicht jeden Augenblick mit Fragen bei Dir aufkreuzen. Deine Mitarbeiter bleiben von ihm verschont, Du musst Dir keine Sorgen mehr machen, ob er auch stets heißen Kaffee in seiner Kanne hat. Falls er was zu meckern hat, vergeht viel Zeit, und Du kannst besser darauf reagieren. Du hast vergessen, dass er während der vorigen Prüfung in Deinem großen Empfangszimmer saß und daher weiß, dass Platz zur Verfügung steht? Sei nicht so schwerfällig. Wolltest Du in diesem Raum nicht just in der Prüfungszeit eine Großrenovierung machen lassen? Während der Prüfung: ● Dauer erfragen; ● Bücher und Belege nur jahrgangsweise vorlegen, nicht »en bloc«; nur geben, was der Prüfer gerade braucht; keine Selbstbedienung zulassen; ● auf Fragen verhalten antworten: »Weiß ich nicht genau, muss ich erst Mitarbeiter fragen . . .«; ● keine Selbstbedienung beim Kopierer; alles, was kopiert wird, notieren; ggf. den betreffenden Geschäftspartner informieren, damit er rechtzeitig Selbstanzeige machen kann; ● nur Fragen an die dem Prüfer benannte Auskunftsperson zulassen, keine Fragen an andere Mitarbeiter oder den Ehepartner; ● für gutes Klima sorgen: Verständnis und Kompromissbereitschaft zeigen; Kaffee und kleinen Imbiss anbieten; ● Versehen ggf. eingestehen, aber niemals krumme Sachen . . .
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Hast Du wirklich mal ein krummes Ding gedreht und musst befürchten, dass Dir der Prüfer auf die Schliche kommt, dann erstatte vor der Prüfung Selbstanzeige. So gehst Du wenigstens straffrei aus (Näheres dazu siehe Konz: »Wenn der Betriebsprüfer kommt«, ISBN 3-548-355-9511).
Lass Dir keine »gewerbsmäßige Steuerhinterziehung« anhängen! 1026
Dem denkwürdigen Jahr 2002 blieb es vorbehalten, eine neue Schlinge ins Dor- 1026 nengestrüpp steuerlicher Strafbestimmungen zu setzen: den mehr als gemeinen Tatbestand der »gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung«. Da Steuerhinterziehung naturgemäß durch unrichtige oder nicht abgegebene Steuererklärungen begangen wird, muss dieser Tatbestand auch den Bereich der Umsatzsteuervoranmeldungen und die Lohnsteueranmeldungen betreffen. Bei über mehrere Jahre hinweg falschen oder nicht abgegebenen Steuererklärungen kann man leicht nachweisen, dass der Betreffende sich dadurch eine Zusatzeinnahmequelle verschaffen wollte. Was das mit einem Gewerbe zu tun hat, weiß der Himmel. Dabei taucht die Frage auf, ob für die Prüfung vor dem 28. 12. 2001 begangene Taten mit heranzuziehen sind. Zwar kann steuertheoretisch schon aus einer Tat die Gewerbsmäßigkeit abzuleiten sein, jedoch wird die Absicht, sich eine Einnahmequelle aus Steuerhinterziehung zu verschaffen, bei einer falschen Steuererklärung kaum zu beweisen sein. Handlungen vor dem Stichtag 28. 12. 2001 können somit zum Glück nicht herangezogen werden, da ansonsten der Anwendungsbereich des § 370 a AO mittelbar auf die Zeit vor dem 28. 12. 2001 zurückverlagert würde. Voraussetzung für den Vorwurf der »gewerbsmäßigen Steuerhinterziehung« ist, dass man dem Steuerzahler anlasten kann, sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang verschafft zu haben. Hierbei müssen die Ermittlungsbehörden beachten, dass § 370 a AO ein Verbrechen darstellt; es muss sich also um erhebliche Beträge handeln, die der Täter gezielt verkürzen will (gewerbsmäßige Absicht). Im Einzelfall ist jedoch eine Abgrenzung zur einfachen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) erforderlich. In der Praxis wirst Du also alles tun, eine bei Dir entdeckte Verkürzung als einfache Hinterziehung darzustellen. Lass Dir von sog. Scharfmachern unter den Betriebsprüfern und Steuerfahndern um Himmels willen nichts anhängen. Sobald die komische Vorwürfe und Andeutungen machen, sagst Du kein einziges Wort mehr! Sonst bist Du schnell hereingelegt. Warum und wieso? Hast Du nur zweimal Deine Umsatzsteuervoranmeldung nicht oder zu spät abgegeben oder die Steuern nicht pünktlich bezahlt, bist Du den Beamten schon
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auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Und § 370 a AO sieht zu allem Überfluss für solche Fälle zwingend Knaststrafen vor, und zwar ziemlich hohe. Ja, wer will denn unter diesen Umständen selbständig sein oder werden? Da kann man es den Fleißigen und Aktiven doch gar nicht verdenken, wenn sie sich lieber in die Arbeitslosigkeit verkriechen und ihr Geld fürs Nixtun kassieren. Siehst Du, das ist einer der heimlichen Gründe, weshalb die Arbeitslosenquote nicht sinkt. »Wehe dem Staat, der seinen Bürgern die Lust zum Arbeiten nimmt!«, kann ich hier nur noch mal den Kölner Wirtschaftsprofessor Spitaler wiederholen. 1027
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Manche Bürger übertreiben es mit dem Steuersparen und geben dem Finanz- 1027 amt gerade so viel an, dass man sich fragen muss, wovon die eigentlich leben. Zumindest die Rohgewinnsätze müssen im Rahmen vergleichbarer Betriebe liegen. Das ist wohl klar. Man sollte die Kirche schon im Dorf lassen, sonst kann man schnell und gewaltig auf die Nase fallen. Wenn Du Dich hast erwischen lassen, drohen Dir folgende Geldbußen: Oberfinanzdirektion
Zahl der Tagessätze bei einer Steuerschuld von . . . € 1 000
Berlin
2 500
5 000
10 000
25 000
50 000
100 000
8–12
20–30
40–60
120
300
360
360
Bremen
15
25–30
45–50
70–80
130–140
210–220
360
Chemnitz
10
10–30
30
60
180
360
360
Cottbus
10
10–80
10–80
80
150
230
320
Düsseldorf
5–20
20
40
80
200
360
360
Aachen, Essen, Köln
5–20
20
40
80
140
240
340
Wuppertal
5–25
5–25
25
50
125
250
360
Erfurt
5–20
20
40
80
140
240
340
Frankfurt
8
20
40
80
200
360
360
Hamburg
16–20
40–50
80–100
140
250
360
360
Hannover
8
20
40
60–80
200
180–240
360
Karlsruhe
5–10
10
30
60–80
120
180–240
360
8
20
40
80
200
340
360
München
5–90
5–90
5–90
5–90
180
360
360
Münster
5–20
20
40
80–100
140
240
340
Nürnberg
5–20
20
40
60–90
130–180
200–280
360
Rostock
5–12
12–40
40
80
160
240
360
Stuttgart
5–10
10
30
60–90
120
180–240
360
Magdeburg
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
Willst Du Dein Ferienhaus oder Deine Motor- oder Segelyacht verkaufen, dann 1028 wappne Dich gegen die Steuerfahnder, denn ehe Du Dich versiehst, hast Du sie am Hals. Sie holen sich von der Zeitung, in der Du annonciert hast – trotz Chiffre – Deinen Namen und fahnden bei Dir nach Schwarzgeld. Auch der Schiffsmakler muss Deinen Namen nennen, wenn er Deine Yacht zum Verkauf anbietet (BFH-Urt. v. 17. 3. 1992 – BFH/NV 1992 S. 789). Zwar darf der Steuerfahnder nur bei hinreichendem Anlass Dritte um solche Auskünfte angehen, insbesondere sind Ermittlungen »ins Blaue hinein« nicht zulässig, doch es gehört zu den Aufgaben der Steuerfahndung, auch unbekannte Steuerfälle aufzudecken (§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO). Und bei Verkauf von Privatgrundstücken oder teuren Yachten hört die fiskalische Farbenlehre auf. Da sehen die Fiskalritter nur noch Schwarzgeld fließen und hoffen, ein hohes Mehrergebnis einzuheimsen.
Wie Du bei Steuerhinterziehung ohne Strafe davonkommst 1029
Wenn Du so im stillen Kämmerlein Deine Sünden überdenkst und zu dem 1029 Schluss kommst, dass ein Staatsanwalt eine Steuerhinterziehung entdecken könnte, dann wisse: Wenn Du die Tat rechtzeitig anzeigst, bleibst Du straffrei – vorausgesetzt, Du zahlst die hinterzogenen Steuern nach. Das ist ein Unikum im deutschen Strafrecht. Denn wenn Du einen gewöhnlichen Betrug begehst (die Steuerhinterziehung kann man sehr wohl als einen Sonderfall verstehen), gelingt es Dir allenfalls, durch einen dramatisch-reuigen Auftritt im Gerichtssaal eine Strafminderung zu erreichen – wohlgemerkt, eine Strafminderung. Anders bei Steuerstraftaten: Da kann jemand über Jahre Millionenbeträge an Steuern hinterzogen und sich und sein Geschäft saniert haben – liefert er beizeiten eine Selbstanzeige ab, bleibt er straflos. Beizeiten bedeutet, solange die Steuerbehörden noch nichts von der Tat wissen. Zwar wird er die Steuer nachzahlen müssen, aber doch nicht aus dem Stand! Das Finanzamt wird ihm eine Zahlungsfrist einräumen. Was Du bedenken solltest: Wenn Dir die Beamten der Steuerfahndung erst mal gegenübersitzen und Dich offiziell wegen Steuerhinterziehung befragen, nützt auch ein dramatisches Geständnis nichts mehr. In dieser Situation kann man sich allenfalls noch helfen, indem man Gründe findet, die Tat nicht als (vollen-
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dete) Steuerhinterziehung darzustellen, oder indem man versucht, auf der subjektiven Seite eine andere Wertung durchzusetzen: etwa, dass die Tat nicht gewollt gewesen sei oder Ähnliches. Das Gesetz sagt: Die Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn der Außenprüfer »erschienen« ist (§ 371 AO). Also muss er körperlich in Deinem Haus/Deiner Wohnung über die Schwelle treten. Und er muss tatsächlich zum Zweck der Prüfung erscheinen. Kommt er nur zu einem Vorgespräch, z. B., um einen Prüfungstermin mit Dir abzusprechen, hast Du noch ein Chance. Komm aber nicht auf die Idee, den Zeitpunkt für die rechtzeitige Selbstanzeige dadurch hinauszuzögern, dass Du den Prüfer zu einem vereinbarten Termin einfach nicht hereinlässt (was im Übrigen rechtswidrig wäre). Andererseits: Der Prüfer muss sich an die üblichen Geschäftszeiten halten – und die sind bekanntlich bei einer Nachtbar anders als bei einem Zahnarzt. Oder er muss einen allen Seiten genehmen Zeitpunkt finden. Fazit: Eine Selbstanzeige mit strafbefreienden Wirkung ist nicht mehr möglich, wenn der Prüfer in Prüfungsabsicht Deine Geschäftsräume betritt – und wenn dies zu einer vereinbarten Zeit oder während des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs geschieht. Aber es gibt eine (häufige) Ausnahme von dieser Regel: Hast Du nur eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen, kannst Du jederzeit die Selbstanzeige machen, auch wenn der Prüfer schon bei Dir auf der Matte steht. Eine schriftliche Form ist dann nicht nötig. Das ist allerdings nicht ganz unstrittig (Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 30. 3. 1978 – 3 Ob OWI 11/78). Es gibt noch eine andere Situation, in der Du an Selbstanzeige denken musst: wenn Dein Geschäftspartner, Kunde oder Lieferant die Außenprüfung im Haus hat und Du befürchten musst, dass bei dieser Gelegenheit Deine Steuersünden zutage treten. Bedenke, dass schon bei der Prüfung Deiner Steuererklärung Kontrollmitteilungen verfasst werden. Bei der Bearbeitung der steuerlichen Verhältnisse Deines Geschäftspartners kann es sein, dass das Finanzamt auch über Dich Erkenntnisse gewinnt und Deinem Sachbearbeiter im Finanzamt Mitteilung macht. Wenn Du durch Kontrollmitteilungen gefährdet sein könntest, ist die strafbefreiende Selbstanzeige nur noch möglich, wenn ● die Tat noch nicht entdeckt wurde bzw. ● der Täter nicht mit einer Entdeckung rechnen musste. Die Entdeckung durch das Finanzamt liegt frühestens vor, wenn es bei der Überprüfung Deiner Steuerakte feststellt, dass die steuerlich bedeutsamen Vorgänge, die in der Kontrollmitteilung enthalten sind, von Dir nicht erklärt wurden. Die Selbstanzeige ist strafbefreiend nur bei folgenden Steuerstraftaten möglich:
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
● Steuerhinterziehung in einfacher und schwerer Form, auch Versuch (§ 370 AO) ● Monopolhinterziehung nach dem Branntweinmonopolgesetz ● Hinterziehung von Abgaben von Marktordnungswaren, die keine Zölle, Abschöpfungen, Ausfuhrabgaben oder Produktionsregelabgaben sind ● Hinterziehung von Abwasserabgaben ● Erschleichung von Spar-, Wohnungsbau- und Bergmannsprämien sowie Arbeitnehmersparzulagen.
1
Nicht strafbefreiend kannst Du anzeigen: ● Steuerhehlerei (§ 374 AO) ● schweren Schmuggel (§ 373 AO) ● Subventionsbetrug (§ 264 StGB). Was Du tun musst, solange es noch geht: ● die ausstehende Steuererklärung nachholen oder die alte, falsche Steuererklärung berichtigen ● die zu wenig gezahlten Steuern nachzahlen, und zwar am besten gleich, spätestens innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist. Du siehst: Allein in einer korrigierten Steuererklärung kann eine Selbstanzeige liegen. Das Schöne bei dieser Methode ist: Das Wort »Selbstanzeige« taucht gar nicht auf. Das heißt: Man sollte dem Finanzamt nicht unbedingt unter die Nase reiben, dass (vielleicht) eine Steuerstraftat vorliegt. Verfasse also ein neutrales Schreiben oder gib eine berichtigte Steuererklärung an. Dein Sachbearbeiter wird dann schon sehen, was er daraus macht. Vorsicht: Wenn Du weißt, dass Du die Steuern auf keinen Fall wirst nachzahlen können, kannst Du Dir den ganzen Zauber sparen, denn ohne Nachzahlung gibt es keinen Straferlass. Dann ist es besser, Du lässt es drauf ankommen und wartest, ob man Dir auf die Schliche kommt.
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Eine Selbstanzeige ist eine sehr komplizierte Angelegenheit, bei der vieles bedacht werden muss. Mach nie eine Selbstanzeige, ohne Dich mit einem Fachmann beraten zu haben! Es sei denn, Du hast alle Konz-Schinken so gut studiert, dass Du selbst ein Fachmann bist. (Zum Großen und zum Kleinen Konz also auch noch die Bücher 1 000 Tipps und Tricks bei Schwarzgeld und Steuerfahndung und Wenn der Betriebsprüfer kommt.)
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12. Die steuerliche Betriebsprüfung
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Lass Dich nicht maßlos schätzen! 1030
100 000 € in bar waren einem Steuerberater zugeflossen. Geld, das ihm von 1030 einem Freund, den er nicht nennen wolle, als betriebliches Darlehen zinsfrei überwiesen worden sei. Da sich das Finanzamt mit dieser Erklärung nicht zufriedengab, deklarierte es das Geld zu nicht versteuerten Einnahmen und erließ neue Einkommensteuerbescheide. Das Finanzgericht Düsseldorf (17 K 7587/99) stutzte die Beamten zurecht und erklärte die Hinzuschätzung für rechtswidrig. Aber: Es war nicht die Schätzung an sich unzulässig, sondern nur deren Höhe. »Ziel einer jeden Schätzung muss es sein, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommt. Sie muss demzufolge in sich schlüssig und zudem wirtschaftlich vernünftig sowie möglich sein«, so das Finanzgericht. Möglich waren hier nur 9 % Zinsen aus den 100 000 € zzgl. eines Sicherheitszuschlags von 15 %.
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Ist das Finanzamt unrealistisch, sind die Chancen eines Prozesses immer gut. 1031 Achte aber auf Deine Mitwirkungspflicht. Im betrieblichen Bereich ist diese sehr viel höher (Pflicht zur Buchführung, Aufbewahrung von Belegen) als bei privaten Einkünften. Private Einnahmen brauchen in der Regel nur plausibel erläutert und nicht nachgewiesen zu werden.
Auch als Privatmann kannst Du ein Insolvenzverfahren einleiten! 1032
Und dadurch vielleicht einen Vergleich mit Deinen Gläubigern schließen. Wenn 1032 eine Schuldnerberatungsstelle dahintersteht oder am Ende das Amtsgericht, besitzt die Sache einen amtlichen Anstrich, der die Gläubiger ein wenig geneigter macht, auf Vorschläge einzugehen. Was ist zu tun? Zuerst einmal musst Du eine der vielen Schuldnerberatungsstellen aufsuchen. Die seriösen sind übrigens kostenlos. Wo sich die nächste Beratungsstelle befindet, kannst Du bei Deiner Gemeindeverwaltung oder bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung im Internet unter www.bag-
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XIV. Gewerbliche und freiberufliche Einkünfte
schuldnerberatung.de erfahren. Auf Zeitungsanzeigen solltest Du nicht antworten. Dahinter verbirgt sich in der Regel ein kommerzieller Anbieter, und der knöpft Dir bis zu 1 500 € ab. Nimm gleich zum ersten Gespräch alle wichtigen Unterlagen mit. Der Berater wird dann versuchen, einen Haushaltsplan aufzustellen, d. h., er rechnet aus, welche Ausgaben welchen Einnahmen gegenüberstehen – und wo gespart werden kann. Ist die Situation noch zu retten und hältst Du Dich an den Plan, kannst Du die Krise selbst bewältigen. Ist es für einen Haushaltsplan zu spät und kannst Du Deinen Verpflichtungen (z. B. Miete, Raten fürs Auto) nicht mehr nachkommen, vermittelt der Berater zwischen Schuldner und Gläubigern. Dann kannst Du ein privates Insolvenzverfahren anmelden. Die Kosten für das Gerichtsverfahren sind dabei von Dir zu tragen. Allerdings kannst Du Dir den Betrag stunden lassen – das Gericht gewährt Dir also einen Kredit. Und so funktioniert das private Insolvenzverfahren: In einer sechsjährigen Wohlverhaltensperiode darfst Du nicht weiter ins Minus rutschen. Dein Einkommen wird bis zur Pfändungsgrenze (bei Ledigen 930 €) von einem Treuhänder (z. B. Rechtsanwalt oder Sozialarbeiter) einbehalten und an die Gläubiger verteilt. Nach diesen sechs Jahren werden Dir die noch verbliebenen Schulden erlassen und Du bist schuldenfrei.
13. Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 1033
Die Unternehmenssteuerreform bringt ab 2008 folgende wesentliche Ände- 1033 rungen im betrieblichen Bereich mit sich: ● Für Einzelunternehmer und Beteiligte an Personengesellschaften, deren Anteil am Gewinn mindestens 10 % oder mindestens 10 000 € beträgt, werden nicht entnommene Gewinne auf Antrag mit erheblich geringeren Steuersätzen – mit nur noch 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag – besteuert als bisher (Thesaurierungsvergünstigung). Werden die so besteuerten Gewinn in späteren Jahren entnommen, werden sie mit pauschal 25 % zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag nachversteuert. ● Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirschaftsgüter wird für Anschaffungen nach dem 31. 12. 2007 abgeschafft. ● Die Ansparabschreibung nach § 7 g EStG wird ab 2008 durch einen Investitionsabzugsbetrag ersetzt (vgl. E Rz 1012) ● Die Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter wird im betrieblichen Bereich verschärft. Während bisher bewegliche Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten bis zu 410 € sofort abgeschrieben werden konnten, ist dies ab 2008 nur noch bis zu einer Grenze von 150 € möglich. Selbständig nutzungsfähige bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1 000 € können in einem Sammelposten zusammengefasst werden, der dann über fünf Jahre verteilt gleichmäßig abgeschrieben werden kann. Für
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13. Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008
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geringwertige Wirtschaftsgüter im Bereich der übrigen Einkünfte, z. B. bei Arbeitnehmern, bleibt es auch ab 2008 bei der Sofortabschreibungsgrenze von 410 € (ohne MwSt.). Für Dividenden im Betriebsvermögen und Erlöse aus dem Verkauf von Aktien und Anteilen an Kapitalgesellschaften aus dem Betrieb wird das Halbeinkünfteverfahren durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt. Künftig sind statt 50 % der Erlöse 60 % steuerpflichtig. Korrespondierend sind dann natürlich auch 60 % der mit diesen Erlösen zusammenhängenden Ausgaben abzugsfähig. Die Gewerbesteuer darf nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Im Gegenzug dafür wird sie statt mit dem 1,8-Fachen ab 2008 mit dem 3,8Fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Mehr zur Gewerbesteuer ab 2008 vgl. E Rz 1036. Der Körperschaftsteuersatz wird auf 15 % gesenkt. Es wird eine sog. Zinsschranke eingeführt, nach der Zinsen über 1 Mio. € im Jahr nur noch eingeschränkt als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen.
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679 In Frankfurt/Main wurde die »Leuna-Brücke« gebaut. Dem Bauwerk fehlt der Straßenanschluss. In den Sand gesetzte Kosten: 33 Millionen €
XV. Die anderen Steuern 1. Die Gewerbesteuer 1034
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sozusagen im Auftrag der Ge- 1034 meinde stellt das Finanzamt zunächst anhand des erklärten Gewinns den sog. Messbetrag fest. Auf der Grundlage dieses Gewerbesteuermessbetrags erhebt die Gemeinde sodann nach ihrem Hebesatz die Gewerbesteuer. Und so wird die Gewerbesteuer berechnet: Festsetzung des einheitlichen Steuermessbetrags durch das Finanzamt Steuermessbetrag nach dem Gewerbeertrag Gewinn aus Gewerbebetrieb (nach dem EStG) ................................. Hinzu: 50 v. H. der Dauerschuldzinsen ................................................ ............................................................................................................. Kürzung: 1,2 v. H. v. EW des betriebl. Grundbesitzes 140 v. H. ............................................................................................... ............................................................................................................. Gewerbeertrag nach Abrundung (auf volle 100 €) ............................. ./. Freibetrag 24 500 €, höchst. Betrag Zeile 6 ...................................... Bemessungsgrundlage ......................................................................... Steuermessbetrag nach Gewerbeertrag lt. Staffeltarif ........................ Festsetzung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde Einheitlicher Gewerbesteuermessbetrag (Zeile 9) ............................. Davon . . . v. H. (Hebesatz) = GewSt für das Kj = ................................. Staffeltarif für die Messbeträge nach dem Gewerbeertrag Bemessungsgrundlage lt. Zeile 8 Davon 12 000 € mit 1% 12 000 € mit 2% 12 000 € mit 3% 12 000 € mit 4% weitere Beträge mit 5%
Zeile € 1 € 2 € 3 € € € € € €
4 5 6 7 8 9
€ 10 € 11
Die Gemeinde Ainring verkaufte einem Gemeinderatsmitglied ein Grundstück für 75 000 € und kaufte es ein Jahr später für 200 000 € zurück. Wie versichert wurde, ging alles streng rechtmäßig zu . . .
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XV. Die anderen Steuern
So bringst Du den Gemeindesäckel um den Profit Bis zu einem Gewerbeertrag von 24 500 € für jeden einzelnen Betrieb fällt keine Gewerbesteuer an. Jetzt kannst Du Dir denken, dass Du Dich besserstellst, wenn Du diesen Freibetrag zwei Mal statt nur ein Mal in Anspruch nehmen kannst. Wie? Indem Du Deinen Betrieb trennst, so dass beide nicht wesensverwandt sind, z. B. in eine Schreinerei und ein Bestattungsinstitut (bzw. einen anderen hinzunimmst). Beispiel Beträgt Dein Gewinn aus dem Gesamtbetrieb etwa 50 000 €, zahlst Du eine Gewerbesteuer von etwa 1 620 €. Teilst Du das Unternehmen, und jeder Betriebsteil erwirtschaftet etwa 25 000 €, hast Du nur 40 € zu zahlen. Ein ganz schöner Unterschied jedes Jahr, was? Geschickt kann es insoweit sein, wenn Du eine Betriebsabteilung aus Deinem Unternehmen ausgliederst und z. B. mit Deinem Sohn als GmbH & Co. KG betreibst. So kannst Du z. B. als Autohändler den reinen Handel als Einzelfirma, die Werkstatt als GmbH u. Co. KG betreiben. Mit Urteil vom 15. 12. 1998 hat das niedersächsische Finanzgericht auch bei gleichartigen Betrieben zwei Gewerbebetriebe angenommen, wenn z. B. eine getrennte Personalpolitik, getrennte Warenbestellung und insbesondere getrennte Buchführung erfolgt. Erforderlich ist auch eine räumliche Trennung. Wenn Du nun beispielsweise ein Bauunternehmen mit Baustoffhandel hast, gliedere einfach den Handel aus: Am besten mietest Du ein gesondertes Lager an, richtest ein kleines Büro ein und setzt Deine Tochter hinein, während das Bauunternehmen nach wie vor von Deinem Ehegatten betreut wird, und vor allem eröffnest Du ein zweites Geschäftskonto. Und schwupp erhältst Du bei der Gewerbesteuer nicht nur zweimal den Freibetrag von 24 500 €, sondern auch zweimal den Staffeltarif! Na, was sagst Du nun?
Wie Du bei der Gewerbesteuer sparen kannst 1035
Du besitzt ein Handelsunternehmen mit alten Kraftfahrzeugen. Dieser Betrieb 1035 erfordert einen ziemlichen Kapitaleinsatz, weil immer ein genügendes Wagen-
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1. Die Gewerbesteuer
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angebot vorhanden sein muss, dessen Einkaufskosten sofort hoch zu Buch schlagen. Wenn der Verdienst aber erst einmal versteuert ist, bleibt nach Abzug der Lebenshaltungskosten nur ein Bruchteil für Investitionen übrig. So gelingt es Dir nicht, von einem um 20 000 € schwankenden Überziehungskredit bei der Bank herunterzukommen. In der jährlichen Steuererklärung setzt der Steuerberater völlig korrekt die Zinsen des Bankkredits von 2 000 € mit 50 % dem laufenden Gewerbeertrag zu, und die Gewerbeertragsteuer erhöht sich zwangsläufig. Für den Bankkredit darfst Du also mindestens 40 bis 50 € mehr an Gewerbesteuer zahlen!
Pass Dich der wechselnden Lage an! Du zahlst Deine Verpflichtungen beim Wareneinkauf nicht mehr (durch zwangsläufiges Überziehen des Banksaldos) per Scheck, sondern – so weit als möglich – mit Wechseln. Oder Du achtest bei Deinem laufenden Kontokorrentkredit darauf, dass der Kontostand pro Wirtschaftsjahr an mindestens acht Tagen (die nicht hintereinanderzuliegen brauchen) möglichst 0 Euro oder ein Plus ausweist. Warum das? Nun, wenn Du Dauerschulden hast, dann lösen sie Hinzurechnungen aus. Schulden sind dann Dauerschulden, wenn sie nicht binnen 12 Monaten getilgt werden. Deshalb rechnen Wechselschulden nur selten dazu. Kontokorrentkredite solltest Du deshalb mindestens eine kurze Zeit im Plus haben!
Mit zwei Kontokorrentkonten den Dauerschuldzinsen begegnen
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Wer sagt denn, dass Du nur ein Kontokorrentkonto führen kannst? Um endlich von der unseligen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen und Dauerschulden herunterzukommen, solltest Du Dir schleunigst bei einer anderen Bank ein zweites Kontokorrentkonto zulegen. Der Rest ist kinderleicht. Du musst nur noch dafür sorgen, dass jedes Konto über das Jahr gesehen an mindestens acht Tagen im Plus steht, und schon ist es Essig mit den Zurechnungen. Du wirst also einfach eine Zeitlang alle Einnahmen auf das Konto 1 leiten und von Konto 2 die Ausgaben bezahlen. Nachdem Du so Konto 1 für acht Tage ins Plus gehievt hast, drehst Du den Spieß um.
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XV. Die anderen Steuern
zum Leasing Drückt Dich als Selbständiger die Gewerbesteuer zu stark, dann lease – wenn es geht – die Maschinen oder Kraftfahrzeuge! Leasingraten sind nämlich sofort voll als Betriebsausgabe absetzbar. Statt einer teuren Finanzierung durch einen Bankkredit verschaffst Du Dir erhebliche steuerliche Vorteile. Stellst Du eine Bilanz auf, kannst Du bereits die Gewerbesteuer des laufenden Jahres durch eine Rückstellung gewinnwirksam absetzen. Gewerbesteuer zahlst Du nur, wenn Du kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt bist. Lege dem Finanzamt also überzeugend dar, dass Deine Tätigkeit diesen Bereichen zuzuordnen ist. Die Finanzgerichte und der BFH haben dies z. B. für Hebammen, Heilmasseure, Kfz-Sachverständige, deren Gutachtertätigkeit mathematischtechnische Kenntnisse voraussetzt, wie sie üblicherweise nur durch Berufsausbildung als Ingenieur erlangt werden können, und Patentberichterstatter mit wertender Tätigkeit bestätigt.
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Ermäßige mit Deiner Gewerbesteuer Deine Einkommensteuer! Sofern Du ein Einzelunternehmen hast oder an einer Personengesellschaft beteiligt bist, bekommst Du eine Ermäßigung bei der Einkommensteuer, um die Doppelbelastung des Gewinns mit Einkommensteuer und Gewerbesteuer auszugleichen. Dazu wird Dir pauschal das 1,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf den Teil Deiner Einkommensteuer angerechnet, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. 1036
1036 Änderungen ab 2008 durch die Unternehmenssteuerreform Die Gewerbesteuer kann ab 2008 bei der Ermittlung des einkommen-, körperschaft- und gewerbesteuerpflichtigen Gewinns nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Die bisherige Hinzurechnung von 50 % der langfristigen Finanzierungszinsen (Dauerschuldzinsen) als fiktiver gewerbesteuerlicher Gewinn wird abgeschafft. Im Gegenzug dazu werden künftig 25 % aller Zinsen (ohne Skonti und Boni) sowie die Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen für bewegliche Wirtschaftsgüter
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2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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zu 20 % und für Imobilien zu 75 % hinzugerechnet. Zuvor wird ein Freibetrag von 100 000 € abgezogen. Die Steuermesszahl, die auf den Gewinn angewendet wird, um den Gewerbesteuermessbetrag zu ermitteln wird auf einheitlich 3,5 % festgesetzt. Für hohe Gewinne und für Kapitalgesellschaften, bei denen die Messzahl bisher 5 % betrug, ergibt sich dadurch eine Ermäßigung der Gewerbesteuer. Für geringere Gewinne, für die bislang der Staffeltarif mit Steuermesszahlen galt (vgl. E Rz 1034), die in 12 000er Gewinnschritten von 1 % bis 5 % stiegen, bedeutet das unter Umständen eine Verschlechterung. Der Anrechnungsfaktor, mit dem die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, wird vom bisher 1,8fachen des Gewerbesteuermessbetrags auf das 3,8fache des Gewerbesteuermessbetrags angehoben.
2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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Die Umsatzsteuer besteuert Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens 1037 sowie die Einfuhr von Gegenständen. Entnahmen werden seit 1. 4. 1999 einer fiktiven Lieferung oder sonstigen Leistungen gleichgestellt. Einem Steuersatz von 7 % unterliegen z. B. Rundfunk, Fernsehen und Presse, Personennahverkehrsunternehmen, Lebensmittel (nicht in Hotels und Gaststätten), Verlage, Buchhandlungen, Schriftsteller und Hilfsmittel für Körperbehinderte, Urheberrechte. Fast alles Übrige ist seit 1. 1. 2007 mit wahnsinnigen 19 % statt 16 % belegt. Die gezahlte Vorsteuer – das ist die Umsatzsteuer, die der Unternehmer, also jeder Selbständige, selbst für seine betrieblichen Ausgaben und Investitionen zahlt – ist abzugsfähig. Praktisch wird damit nur der Mehrerlös versteuert. Steuerfrei sind Theater, Museen, Archive, Büchereien, Ärzte, Heilpraktiker, Versicherungsmakler und Umsätze, die der Grunderwerbsteuer unterliegen.
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Auch als Kleinunternehmer musst Du keine Umsatzsteuer zahlen. Theoretisch 1038 ist jeder Unternehmer, der ein paar Mal in Folge Sachen verkauft oder Dienstleistungen erbringt. Kinder, die auf dem Flohmarkt ihre alten Comics oder Computerspiele verhökern, würden damit automatisch zum Unternehmer und müssten Umsatzsteuer zahlen. Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ist also weniger eine Wohltat für Dich als Steuerzahler als vielmehr für den Staat, der für ein paar Euro Umsatzsteuer einen riesigen Verwaltungsaufwand betreiben müsste, der die Einnahmen bei weitem übertreffen würde. Kleinunternehmer bist Du, wenn Deine Umsätze im Vorjahr unter 17 500 € lagen und im laufenden Jahr die Marke von 50 000 € voraussichtlich nicht knacken werden. Aufgepasst: Eine Dauerfreistellung erreichst Du aber nur, wenn Deine Umsätze in jedem Jahr unter 17 500 € liegen. Fällst Du unter diese Steuerbefreiung, musst Du einige Faustregeln beachten:
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XV. Die anderen Steuern
1. Du darfst in Deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert berechnen. Verstößt Du dagegen, knöpft Dir das Finanzamt die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer als Strafsteuer ab. Wenn Du allerdings einfach den Preis um 7 % bzw. 19 % höher kalkulierst, ohne das Wort Mehrwertsteuer zu erwähnen, hast Du die Mehrwertsteuer im Sack, ohne teurer als die Konkurrenz zu sein und ohne dass es Theater mit dem Fiskus gibt. (Das gilt aber nur, wenn Deine Kunden in erster Linie Privatleute sind!) 2. Umsatzsteuer, die Du an Deine Lieferanten zahlst, kannst Du nicht als Vorsteuer abziehen. In Plön (Schleswig-Holstein) wurden Schranke und Ampel installiert, um vier Mietparteien des einzigen Wohnhauses an dieser Ecke vor einem Bus zu schützen, der dort vorbeifährt. Kosten: 15 000 €.
Verzichte auf Umsatzsteuerbefreiung – und zahle trotzdem weniger Steuern! 1039
»Wie soll denn so was möglich sein?«, fragst Du erstaunt. Hast Du ‚s noch nicht 1039 gemerkt? Bei der Steuer ist das Unmögliche möglich. Nehmen wir mal an, Du hast Dein Hobby zu einem regelrechten Nebengewerbe ausgebaut (den Begriff »Hobby« solltest Du dann fürderhin nicht mehr in den Mund nehmen, wenigstens nicht gegenüber dem Finanzamt). Sowohl im Vorjahr als auch im laufenden Jahr bleibst Du mit Deinen Umsätzen unter der jeweiligen Höchstgrenze von 17 500 € bzw. 50 000 €, wirst daher für das laufende Jahr von der Umsatzsteuer freigestellt. Statt nun die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, verpflichtest Du Dich dazu, freiwillig fünf Jahre lang Umsatzsteuer zu zahlen. Das Fiskaldeutsch spricht dann von »Option zur Regelbesteuerung«. »Verrückt!« O nein. Denn jetzt kannst Du Deinen Kunden Mehrwertsteuer draufschlagen und im Gegenzug die Dir von Lieferanten in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als sog. Vorsteuer abziehen. Abführen musst Du nur den Differenzbetrag aus diesen beiden Steuerbeträgen. Damit Du als Kleinunternehmer mit dem Trick was anzufangen weißt, hier ein Beispiel: Nimm an, ich kassiere im Jahr 9 000 € an Autorenhonoraren und wähle die Versteuerung (Regelversteuerung). Dem Verlag würde ich dann zusätzlich 7 % bzw. 630 € in Rechnung stellen. Da ich längerfristig schriftstellerisch tätig sein möchte, richte ich mir ein Arbeitszimmer ein. Für Schreibtisch, Regale, Schreibtischlampe, Schreibtischstuhl und PC zahle ich 10 000 €, in denen 19 % Vorsteuer, also 1 597 € (15,97 % von 10 000 €) enthalten sind. Außerdem schaffe ich mir einen Pkw für 22 000 € an (darin enthaltene Vorsteuer: 15,97 % von
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2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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22 000 € = 3 513 €). In den Benzin- und Inspektionskosten stecken Vorsteuern von 280 €. Meine Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt sieht demnach folgendermaßen aus: Ich habe dem Verlag in Rechnung gestellt: Honorare (Umsatz) 9 000 € + Mehrwertsteuer 7% 630 € Rechnungsbetrag 9 630 € Ich habe an USt zu zahlen: Mehrwertsteuer 7% von 9 000 € 630 € ./. Vorsteuer (1 597 € + 3 513 € + 280 €) 5 390 € Erstattung 4 760 € Neben der Erstattung des Finanzamts in Höhe von 4 760 € habe ich vom Verlag 630 € an Mehrwertsteuer erhalten. Also hat mir die Wahl der Regelbesteuerung zusätzliche Einnahmen in Höhe von 5 390 € gebracht.
zum Firmenwagen 9 1040
Der Fiskus bindet Dir nicht nur die Umsatzsteuer für Deine Verkaufserlöse 1040 oder Honorare ans Bein. Auch für Deine privaten Entnahmen aus dem Betrieb verlangt er Umsatzsteuer. So z. B. wenn Du mit einem Firmenwagen privat fährst. Im Gegenzug bekommst Du aber die volle Vorsteuer für Deinen Firmenwagen. Um den Eigenverbrauch zu berechnen, hast Du zwei Möglichkeiten: 1. Die 1 %-Regelung, die Du von der Dienstwagenbesteuerung bei Arbeitnehmern kennst. Für jeden Monat, in dem Du Deinen Firmenwagen privat nutzt, werden Dir 1 % seines Bruttolistenpreises (inkl. Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Erstzulassung, aufs Jahr gerechnet also 12 %, zugerechnet. Ein ganz übler Pferdefuß ist dabei, dass eben immer der Neuwagenpreis als Berechnungsgrundlage genommen wird – auch wenn Du Dir einen mehrere Jahre alten Gebrauchtwagen zulegst! Weil in den Autokosten immer ein Teil enthalten ist, aus dem Du keine Vorsteuer kassieren kannst, z. B. Steuern und Versicherung, wird ein pauschaler Abschlag von 20 % vorgenommen. Damit soll mehr schlecht als recht berücksichtigt werden, dass der Fiskus gemäß Europäischem Gerichtshof beim Eigenverbrauch nur noch vorsteuerbelastete Kosten in die Berechnung einbeziehen darf. 2. Als Alternative zur 1 %-Regelung kannst Du ein Fahrtenbuch führen und einzeln die tatsächlichen Autokosten nachweisen. Als Eigenverbrauch wird
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XV. Die anderen Steuern
dann nur der Anteil abgesetzt, der sich nach der per Fahrtenbuch ermittelten privaten Nutzungsquote ergibt. Achte unbedingt darauf, dass bei der Berechnung diejenigen Kosten außen vor bleiben, aus denen Du keine Vorsteuer kassierst. Neben der umsatzsteuerfreien Autoversicherung, der KfzSteuer und Gebühren kann das die gesamte Abschreibung sein. Hast Du z. B. Dein Auto von einem Privatmann oder von einem Kleinunternehmer gekauft oder hat Dir Dein Autohändler einen Gebrauchtwagen verkauft, den vorher ein Privatmann gefahren hat, bekommst Du keine müde Mark Vorsteuer. Dementsprechend hat die Abschreibung für Dein Gefährt bei der Berechnung des umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchs nichts zu suchen. Das gilt übrigens auch, wenn Du Deinen fahrbaren Untersatz zu einem Zeitpunkt gekauft hast, als Du selbst noch als Kleinunternehmer besteuert wurdest. Damit Dir bei so viel misslungener Steuervereinfachung der Kopf nicht zu sehr schwirrt, zeige ich Dir, wie die Rechnung aussehen könnte, wenn Du von einem Privatmann für 20 000 € einen Gebrauchtwagen gekauft hast, der bei seiner Erstzulassung einen Listenpreis von 30 000 € (inkl. Umsatzsteuer) hatte. Nach Deinem Fahrtenbuch beträgt Deine Privatnutzung 15 %. 1%-Regelung: Listenpreis 30 000 € 12 % ./. Abschlag für nicht vorsteuerbelastete Kosten 20 % Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch Umsatzsteuer darauf 19 % Fahrtenbuch: Abschreibung 20 % v. 20 000 € Kfz-Steuer Versicherung Reparaturen, Wartung etc. Betriebskosten, Benzin, Öl etc. Eigenverbrauch 15 % Umsatzsteuer 19 % v. 600 €
mit Vorsteuerabzug
3 600 € 720 € 2 880 € 547 € ohne Vorsteuerabzug 4 000 € 350 € 900 €
1 900 € 2 100 € 4 000 € 600 € 114 €
5 250 € 788 €
Dein Eigenverbrauch für die Berechnung der Umsatzsteuer beträgt also nur 600 €. Bei der Einkommensteuer kommen allerdings noch die 19 % der nicht vorsteuerbelasteten Autokosten dazu: 600 € + 114 € + 788 € = 1 502 €. Wie Du siehst, fährst Du mit dem Fahrtenbuch wesentlich besser. Allein bei der Umsatzsteuer bringt Dir das jährlich 433 € ein. Dazu kommt noch die Ersparnis durch die geringere Einkommensteuer. Welche Methode für Dich die günstigere ist, kann ich Dir nicht sagen, denn dabei kommt es immer auf Deine per-
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2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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sönlichen Verhältnisse an. Doch in folgenden Fällen solltest Du Dir genau durchrechnen, ob sich nicht ein Fahrtenbuch für Dich lohnt: ● Autokauf ohne Vorsteuerabzug, z. B. von einem Privatmann, Kleinunternehmer ● Kauf eines älteren Gebrauchtwagens ● geringe private Fahrleistung Was Dir blüht, wenn Du einen neuen Pkw Deinem Betrieb zuordnest und nicht ausschließlich (d. h. zu 100 %!) betrieblich nutzt: ● 100 % Vorsteuerabzug aus dem Autokauf. ● 100 % Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten. ● Versteuern der privaten Nutzung.
Kassiere Vorsteuern aus Reise- und Bewirtungskosten!
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Als Unternehmer kannst Du aus Rechnungen für Übernachtungen bei eigenen 1041 Geschäftsreisen oder den Dienstreisen Deiner Arbeitnehmer die Vorsteuer abziehen. Du musst lediglich dafür sorgen, dass die Rechnung auf Deinen bzw. den Namen Deiner Firma ausgestellt ist. Bei der Vorsteuer aus Verpflegungskosten wird es ein wenig komplizierter. Solange es um Deine eigenen Verpflegungskosten bei Geschäftsreisen geht, ist der Vorsteuerabzug kein Problem, wenn Du eine ordentliche Rechnung des Restaurants oder Hotels vorlegen kannst. Erstattest Du dagegen Deinen Arbeitnehmern ihre anlässlich von Dienstreisen entstandenen Verpflegungsaufwendungen, sollst Du daraus keine Vorsteuern abziehen dürfen, weil angeblich keine Leistung für Dein Unternehmen vorliegt. Da nutzt es Dir auch nichts, wenn Dir Dein Arbeitnehmer die Restaurantrechnung mitbringt. Anders liegt die Sache, wenn Du für Deine Angestellten das Restaurant ausgesucht, einen Platz reserviert und die Rechnung bezahlt hast (Quelle: StÄndG 2003 v. 15. 12. 2003, BGBl 2003 I S. 2645; BMF-Schreiben v. 28. 03. 2001, BStBl 2001 I S. 251). Auch bei Deinen Bewirtungskosten hat der Fiskus kräftig eins auf die Finger bekommen und musste den Ausschluss des Vorsteuerabzugs aus diesen Kosten zurücknehmen (BMF-Schreiben v. 23. 6. 2005 – BStBl 2005 I S. 816). Mit seinem unternehmerfreundlichen Urteil vom 10. 2. 2005 (BStBl 2005 II S. 509) hat der BFH nämlich entschieden, dass Dir die Vorsteuern aus der Bewirtung von Geschäftspartnern und Kunden zu 100 % zustehen. Auch hier musst Du nur dafür sorgen, dass Du eine ordentliche Rechnung bekommst.
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XV. Die anderen Steuern
Zinsfreier Finanzierungszuschuss von 64 000 € für Dein Haus! 1042
Was würdest Du davon halten, wenn Dir das Finanzamt einen zinslosen Kredit 1042 auf zehn Jahre zur Finanzierung Deines Wohnhauses gäbe? Bevor Du anfängst, am Verstand des Autors zu zweifeln, lies einfach weiter. Als Unternehmer kannst Du aus Rechnungen die volle Vorsteuer abziehen. Dazu reicht es schon aus, wenn der gekaufte Gegenstand zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt wird. Du kannst ihn dann einfach kraft Erklärung Deinem Unternehmensvermögen zuordnen. Für Dein Wohnhaus bedeutet das, Du musst Dir auf mindestens 10 % der Wohnfläche betriebliche Räume einrichten, z. B. ein Arbeitszimmer. Damit kannst Du Dich auf den Standpunkt stellen, Dein komplettes Haus gehöre umsatzsteuerlich zu Deinem Unternehmen, und schon hast Du die Vorsteuern aus den Baukosten im Sack. Das Finanzamt erstattet Dir also bei Baukosten von angenommen 400 000 € 19 % = 76 000, für die Du schon einmal keinen teuren Hypothekenkredit Deiner Bank benötigst. Leider kannst Du die 74 000 € nicht auf Dauer einstreichen. Nachdem Du eingezogen bist, musst Du für den privat genutzten Teil Deines Hauses von angenommen 85 % jährlich 19 % Umsatzsteuer zahlen. Der Pferdefuß: Den laufenden Kosten werden in den ersten zehn Jahren auch jeweils 10 % der ursprünglichen Herstellungskosten zugeschlagen. So zahlst Du also in den nächsten zehn Jahren Schritt für Schritt die ursprünglich kassierten Vorsteuern an den Fiskus zurück. Wichtiger Hinweis Nach Ablauf von zehn Jahren entfällt die umsatzsteuerliche Bindung für die Immobilie. Die weitere Versteuerung des privaten Kostenanteils kannst Du schlicht dadurch abstellen, dass Du das Haus – natürlich jetzt umsatzsteuerfrei – gegen Übernahme der Hypothekenverbindlichkeiten an Deine bessere Hälfte oder Deine erwachsenen Kinder verkaufst. Und so könnte Deine Rechnung bei einem Hausbau in 2007 aussehen: 2007 Baukosten 2007 insgesamt 400 000 € (netto), Einzug 1. 1. 2008 Vorsteuer daraus 19 % = Auszahlung durch das Finanzamt 74 000 € 2008–2017 Jährliche laufende mit Umsatzsteuer belastete Kosten 5 000 € 10 % der Baukosten 40 000 € Gesamtkosten 45 000 €
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2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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Anteil für private Nutzung 85 % 38 250 € Umsatzsteuer darauf 19 % 7 268 € ./. Vorsteuern aus laufenden Kosten 5 000 € 19 % – 950 € Pro Jahr an das Finanzamt zu zahlen 6 318 € 10 Jahre Verbleiben neben dem zinsfreien Kredit von 74 000 € zu Deinen Gunsten
63 180 € 10 820 €
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Wichtiger Hinweis Du hast zur Zeit beste Chancen, dass die Rechnung für Dich deutlich günstiger ausfällt. Der Fiskus setzt ja, wie Du an dem Beispiel gesehen hast, bei der Berechnung Deines privaten Nutzungsanteils pro Jahr 10 % der Baukosten an. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind aber deutlich niedriger. An sich dürften statt 10 % der Baukosten lediglich die Kosten aus der Abschreibung von 2 % in die Berechnung einfließen. Das versuchen gerade findige Steuerzahler beim Europäischen Gerichtshof durchzufechten (Vorlagebeschluss des FG Münster v. 1. 2. 2005, DStR 2005 S. 420). Du solltest Dich dieser Meinung anschließen, Einspruch gegen Deinen Umsatzsteuerbescheid erheben und das Finanzamt bitten, erst über den Einspruch zu entscheiden, wenn der Europäische Gerichtshof in der Sache entschieden hat. Und so sieht Deine Alternativberechnung für die Jahre 2008 – 2016 aus: Und so sieht Deine Alternativberechnung für die Jahre 2008–2016 aus: Jährliche laufende, mit Umsatzsteuer belastete Kosten 5 000 € 2 % der Baukosten 8 000 € Gesamtkosten 13 000 € Anteil für private Nutzung 85 % 11 050 € Umsatzsteuer darauf 19 % ./. Vorsteuern aus laufenden Kosten 5 000 € 19 % Pro Jahr an das Finanzamt zu zahlen 10 Jahre
2 100 € 950 € 1 150 € 11 500 €
Wie Du siehst, bleiben Dir danach sogar 62 500 € aus der ursprünglichen Vorsteuererstattung erhalten, die Du nicht zurückzahlen musst.
Mach Durchschnittssätze geltend! 1043
Gehörst Du als Unternehmer zu einer der Berufsgruppen in der folgenden 1043 Übersicht und musst zudem keine Bücher führen oder aufgrund jährlicher Be-
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XV. Die anderen Steuern
standsaufnahmen Abschlüsse machen, kannst Du die Vorsteuern nach festgelegten Durchschnittssätzen geltend machen. Allerdings darf Dein Umsatz im Vorjahr 61 356 € nicht übersteigen (§ 23 UStG). Zusätzlich zu den Durchschnittssätzen kannst Du bei einer teilweisen Durchschnittssatzermittlung noch Vorsteuern abziehen für ● Wareneinkäufe, Rohstoffe, Halberzeugnisse, Hilfsstoffe und Zutaten ● die Anschaffung von Betriebsgebäuden, Grundstücken und Grundstücksteilen sowie Aus-, Ein- und Umbauten oder Instandsetzungen ● Grundstücks-, Gebäude- oder Raummieten. Übersicht Vorsteuerdurchschnittssätze (Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge in Prozent des Umsatzes) I. Handwerk 1. Bäckerei: 5,4 2. Bau- und Möbeltischlerei: 9,0 3. Beschlag-, Kunst- und Reparaturschmiede: 7,5 4. Buchbinderei: 5,2 5. Druckerei: 6,4 6. Elektroinstallation: 9,1 7. Fliesen- und Plattenlegerei, sonstige Fußbodenlegerei und -kleberei: 8,6 8. Friseure: 4,5 9. Gewerbliche Gärtnerei: 5,8 10. Glasergewerbe: 9,2 11. Hoch- und Ingenieurhochbau: 6,3 12. Klempnerei, Gas- und Wasserinstallation: 8,4 13. Maler- und Lackierergewerbe, Tapezierer: 3,7 14. Polsterei- und Dekorateurgewerbe: 9,5 15. Putzmacherei: 12,2 16. Reparatur von Kraftfahrzeugen: 9,1 17. Schlosserei und Schweißerei: 7,9 18. Schneiderei: 6,0 19. Schuhmacherei: 6,5 20. Steinbildhauerei und Steinmetzerei: 8,4 21. Stukkateurgewerbe: 4,4 22. Winder und Scherer: 2,0 23. Zimmerei: 8,1 II. Einzelhandel 1. Blumen und Pflanzen: 5,7 2. Brennstoffe: 12,5 3. Drogerien: 10,9
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2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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4. Elektrotechnische Erzeugnisse, Leuchten, Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte: 11,7 5. Fahrräder und Mopeds: 12,2 6. Fische und Fischerzeugnisse: 6,6 7. Kartoffeln, Gemüse, Obst und Südfrüchte: 6,4 8. Lacke, Farben und sonstiger Anstrichbedarf: 11,2 9. Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 6,4 10. Nahrungs- und Genussmittel: 8,3 11. Oberbekleidung: 12,3 12. Reformwaren: 8,5 13. Schuhe und Schuhwaren: 11,8 14. Süßwaren: 6,6 15. Textilwaren verschiedener Art: 12,3 16. Tiere und zoologischer Bedarf: 8,8 17. Unterhaltungszeitschriften und Zeitungen: 6,3 18. Wild und Geflügel: 6,4 III. Sonstige Gewerbebetriebe 1. Eisdielen: 5,8 2. Fremdenheime und Pensionen: 6,7 3. Gast- und Speisewirtschaften: 8,7 4. Gebäude- und Fensterreinigung: 1,6 5. Personenbeförderung mit Personenkraftwagen: 6,0 6. Wäschereien: 6,5 IV. Freie Berufe 1. a) Bildhauer: 7,0 b) Grafiker (nicht Gebrauchsgrafiker): 5,2 c) Kunstmaler: 5,2 2. Selbständige Mitarbeiter bei Bühne, Film, Funk, Fernsehen und Schallplattenproduzenten: 3,6 3. Hochschullehrer: 2,9 4. Journalisten: 4,8 5. Schriftsteller: 2,6 Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge 1. Architekten: 1,9 2. Hausbandweber: 3,2 3. Patentanwälte: 1,7 4. Rechtsanwälte und Notare: 1,5 5. Schornsteinfeger: 1,6 6. Wirtschaftliche Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung: 1,7
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XV. Die anderen Steuern
Zahl mit der Differenzbesteuerung nur einen Bruchteil der Umsatzsteuer! 1044
Aufgemerkt, alle Händler von Gebrauchtwaren, Besitzer von Secondhandlä- 1044 den, Floh- und Trödelmarktprofis! Jedes Mal die volle Umsatzsteuer abzudrücken, wenn Ihr ein Geschäft gemacht habt, ist vor allem dann ärgerlich, wenn Ihr die Vorsteuer der Einkäufe nicht gegenrechnen könnt, weil der Lieferant eine Privatperson war oder aus anderen Gründen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen konnte, z. B. weil er Kleinunternehmer ist. Die Zauberformel, mit der Ihr künftig die Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt auf einen Bruchteil der bisherigen Höhe stutzen könnt, heißt »Differenzbesteuerung« oder »Margenbesteuerung«. Du findest sie in § 25 a UStG, der anfangs nur als Sondervorschrift für den Handel mit gebrauchten Autos gedacht war, aber inzwischen für alle gilt, die bewegliche Sachen kaufen und weiterverkaufen. An sich ist die Sache ganz einfach. Bei der Differenzbesteuerung zahlst Du die Umsatzsteuer nicht vom vollen Verkaufspreis, sondern von der Differenz zwischen Deinem Einkauf und dem Verkaufserlös. Beispiel Angenommen, Du handelst mit alten Möbeln. Von einem Privatmann hast Du eine besonders schöne Truhe für 5 000 € erstanden. Verkaufen willst Du sie für 8 300 €. Bislang hast Du Deine Umsatzsteuer so berechnet: Verkaufspreis netto (Bemessungsgrundlage) 7 000 € 19 % Umsatzsteuer 1 330 € 1 330 € Bruttoverkaufspreis 8 330 € Mit Differenzbesteuerung sieht die Rechnung jetzt so aus: Bruttoverkaufspreis 8 330 € ./. Einkaufspreis – 5 000 € Differenz (Marge) brutto 3 330 € darin enthaltene Umsatzsteuer 19 % ca. 532 € 532 € Nettodifferenz (Bemessungsgrundlage) 2 798 € Steuerersparnis für Dich 798 € Wie Du siehst, erhöht sich in diesem Fall Dein Verdienst bei gleichem Verkaufspreis um etwa ein Drittel von 2 000 € auf 2 798 €, ohne dass Du dafür einen Handschlag tun musstest. Für den richtigen Durchblick bei der Differenzbesteuerung solltest Du Folgendes wissen: ● Du kannst nur als sog. Wiederverkäufer von der Differenzbesteuerung profitieren. Das bedeutet aber nur, dass Du Waren kaufen und wiederverkaufen musst.
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2. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
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● Begünstigt ist nur der An- und Verkauf beweglicher körperlicher Gegenstände, mit Ausnahme von Edelmetallen und Edelsteinen. Nicht unter die Differenzbesteuerung fällt ferner der Verkauf gebraucht gekaufter Sachen, die Du in Deinem Betrieb genutzt hast, z. B. Firmenwagen oder Büroeinrichtung. ● Du musst die Sachen ohne Umsatzsteuer eingekauft haben, z. B. von einer Privatperson, – einem Unternehmer, bei dem die Lieferung steuerbefreit ist (z. B. wenn Du von einem Arzt Teile der Praxiseinrichtung kaufst), – einem Kleinunternehmer, – einem Wiederverkäufer, der selbst die Differenzbesteuerung anwendet. ● Machst Du von der Differenzbesteuerung Gebrauch, gilt immer der Steuersatz von 19 %. Allerdings kannst Du Dich bei jedem Geschäft entscheiden, ob Du die Normal- oder die Differenzbesteuerung wählst.
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zur Differenzbesteuerung 1045
Auf die Differenzbesteuerung solltest Du verzichten, wenn Deine Umsätze 1045 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen und Deine Gewinnaufschläge 100 % oder mehr betragen. In diesem Fall fährst Du mit der Regelbesteuerung besser. ● In den Rechnungen für Deine Verkäufe mit Differenzbesteuerung darfst Du keine Umsatzsteuer offen ausweisen. ● Wenn Du neben der Differenzbesteuerung auch Umsätze mit Regelbesteuerung machst, musst Du für beide Sparten getrennte Aufzeichnungen führen. Richte in Deiner Buchführung möglichst getrennte Konten für die Einkäufe und die Verkäufe ein.
1046
1046 Neues Auto billig aus Dänemark? Wie preiswert neue Autos sein können, zeigen die Preislisten in manchen EULändern. Holst Du Dir aber so ein neues Auto, musst Du – anders als beim Kauf eines alten Autos oder anderer Waren im Ausland – bei uns die Umsatzsteuer bezahlen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Wichtig: Innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf musst Du eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einreichen und die Umsatzsteuer bezahlen. Du zahlst 19 % vom Nettopreis des Autos. Tust Du das nicht, bekommst Du Ärger, denn die Zulassungsstelle schickt dem Finanzamt eine Kontrollmitteilung, und dann erscheint der Steuerprüfer. Und der hat auch Vordrucke parat, auf denen er Dir die Eröffnung eines Bußgeld-
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XV. Die anderen Steuern
verfahrens mitteilen kann (Quelle: § 18 Abs. 5 a UStG; BMF-Schreiben v. 26. 11. 1992 – BStBl 1992 I S. 761). Ein Minister, egal ob vom Regierungschef gekündigt oder ob er das Handtuch schmeißt (wie Lafontaine), erhält mindestens ein Übergangsgeld von 55 000 €. Dafür genügt im Extremfall ein einziger Tag im Amt. (Bund der Steuerzahler, 5/99)
3. Die Grundsteuer 1047
Die Grundsteuer besteuert den Grund und Boden einschließlich Gebäude. Auf 1047 die Steuermesszahl schlägt die Gemeinde den Hebesatz (z. B. 300 %) auf, der jedem Grundsteuerbescheid zu entnehmen ist. Die Steuermesszahl beträgt bezogen auf den Einheitswert für ● land- und forstwirtschaftliche Betriebe 6,0 ‰ ● Einfamilienhäuser für die ersten 38 346,89 € 2,6 ‰ ● den übersteigenden Rest 3,5 ‰ ● Zweifamilienhäuser 3,1 ‰ ● Eigentumswohnungen 3,5 ‰ ● alle übrigen (z. B. Mietswohnhäuser, unbebaute Grundstücke) 3,5 ‰ Die Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig, so hat das Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 1644/05 entschieden.
So senkst Du die Grundsteuer! Anders als bei der Erbschaftsteuer, bei der ein besonderer Bedarfswert für das Grundstück berechnet wird, gelten für die Grundsteuer Einheitswerte. Es lohnt sich, diesen Einheitswert anzugreifen, wann immer dies erfolgversprechend erscheint. Wie? Die Einspruchsfrist von vier Wochen ist verstrichen? Nun – das macht hier nichts, denn das Finanzamt ist verpflichtet, den Einheitswert zu überprüfen, wann immer es darauf aufmerksam gemacht wird, dass er überhöht ist. Wenn der neue Einheitswert vom bisherigen um mehr als 10 %, aber mindestens 250 € nach unten bzw. mindestens 2 500 € nach oben oder unabhängig von der prozentualen Abweichung um 2 500 € nach unten bzw. mehr als 50 000 € nach oben abweicht, muss fortgeschrieben, d. h. berichtigt werden. Vielleicht kannst Du einen der folgenden Gründe angeben, um Deinem Angriff auf den Einheitswert zum Erfolg zu verhelfen:
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3. Die Grundsteuer
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● Neben dem Haus wurde ein Schießplatz bzw. ein Truppenübungsgelände errichtet (bis 4 km Nähe). ● Eine Flugschneise führt plötzlich über das zuvor ruhige Grundstück. ● Ein Industriebetrieb in der Nähe des Hauses entwickelt starken Lärm oder stinkende Rauch- oder Abgasschwaden. ● Bauerwartungsland wurde zur Grünzone erklärt. ● Ein Grundstück, das nur für frei stehende Häuser geplant war, wird für Reihenhäuser vorgesehen. ● Baumängel und Bauschäden sind plötzlich aufgetreten. ● Feuchtigkeitsschäden sind am Haus aufgetreten. ● Der Bau einer Schnellstraße durch die bisher ruhige Wohngegend rechtfertigt eine Minderung des Rohmietenansatzes. ● Die Mieten sind im Jahr der Bezugsfertigkeit nicht so hoch wie in den folgenden Jahren. ● Eine Ertragsminderung ist infolge leerstehender oder niedriger vermieteter Wohnung eingetreten. ● Es ist ein Brandschaden eingetreten. Fordere hier unbedingt Grundsteuererlass und für den kommenden 1. 1. des Jahres eine Wertfortschreibung des Einheitswerts.
Weniger Grundsteuer für Reihenhausbesitzer Reihenhäuser stehen oft auf kleinen Grundstücken. Steht Dein Haus auf einem Grundstück mit weniger als 250 qm, solltest Du Dich unbedingt vergewissern, ob das Finanzamt bei der Einheitsbewertung einen Abschlag wegen kleiner Grundstücksfläche vorgenommen hat. Lass Dir in der Bewertungsstelle des Finanzamts den örtlichen Mietspiegel zeigen, der für die Bewertung Deines Reihenhauses maßgebend ist. Hat die Bewertungsstelle für Dein Reihenhaus eine Quadratmetermiete (übliche Miete) angesetzt, die für normal große Grundstücke gilt, beantrage sofort Berichtigung des Einheitswertbescheids und verlange einen Abschlag von mindestens 20 %. Das hat zugleich die Berichtigung des Grundsteuermessbescheids zur Folge. Sage dem Bearbeiter in der Bewertungsstelle: Wenn das Finanzamt bei übergroßer Grundstücksfläche einen Zuschlag macht, weil das Gesetz es so vorschreibt, muss es bei kleiner Grundstücksfläche einen Abschlag machen. Alles
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XV. Die anderen Steuern
andere ist ungerecht. Einfamilienhäuser mit großer Grundstücksfläche erhalten einen Wertzuschlag, wenn und soweit die Grundstücksfläche größer als 1 500 qm ist. Der Wertabschlag für Einfamilienhäuser mit kleiner Grundstücksfläche wird im Allgemeinen dadurch vorgenommen, dass die »übliche Miete« herabgesetzt wird. Die Herabsetzung wirkt sich entsprechend auf die Höhe des Einheitswerts aus. Rechtsquellen: §§ 79 und 82 BewG, ferner Komm. Gürsching/Stenger § 82 Rd-Nr. 9.5; Rössler/Troll § 82 Anm. 51 und Grundbesitz-Kartei OFD München § 82 Abs. 1 Karte 1.
Zahle für ein altes Haus weniger Grundsteuer! Auch an Häusern nagt der Zahn der Zeit. Du solltest deshalb Überlegungen anstellen, ob Deine Häuser noch den heutigen Anforderungen genügen. Wenn sich die Maßstäbe hinsichtlich Belüftung, Belichtung, Zimmeranordnung, Treppenhausgestaltung, Dachkonstruktion usw. stark verschoben haben oder Du erkennst, dass die Häuser längere Zeit vor Ablauf der angenommenen Nutzungsdauer wirtschaftlich nicht mehr zu nutzen sind, ist ein Abschlag vom bisherigen Einheitswert drin, und zwar wegen wirtschaftlicher Überalterung (BFH v. 11. 10. 1974 – BStBl 1975 II S. 54). Suche Dir einen guten Sachverständigen, der das feststellt, und richte an das Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung des Einheitswerts. Für die Elektrifizierung einer Bahnstrecke fehlten an einer Brücke 5 cm Durchfahrhöhe. Die Bahn wollte die Brücke abreißen und eine höhere bauen. Der Rechnungshof regte eine Tieferlegung der Gleise um 5 cm an. Einsparung: 4 Millionen €. (Bericht des Bundesrechnungshofs)
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4. Die Grunderwerbsteuer 1048
Die Grunderwerbsteuer besteuert den Grundstückswechsel. Sie beträgt 3,5 % 1048 des Kaufpreises. Keine Grunderwerbsteuer fällt jedoch an, wenn ● Du ein Grundstück ohne Gegenleistung geschenkt erhältst; ● Du es von jemandem erwirbst, mit dem Du in gerader Linie verwandt bist (Eltern – Kinder, Großeltern – Enkelkinder); begünstigt ist auch der Erwerb von Stiefkindern/-eltern, Schwiegerkindern und -eltern;
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4. Die Grunderwerbsteuer
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● ● ● ●
Du als Gegenleistung nicht mehr als 2 500 € zahlst; Du es erbst; es aus einem Nachlass stammt, der mit Miterben geteilt wird; durch Umwandlung von Flächen- in Gemeinschaftseigentum und umgekehrt ein Grundstück erworben wird; ● es vom Ehegatten oder durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensteilung nach einer Scheidung erworben wird.
Mit der Besteuerung von Grunderwerb hängt sich der Fiskus an das elementare Bedürfnis des Menschen nach den eigenen vier Wänden, ohne selbst etwas Nützliches zum Erwerbsvorgang beizutragen, geschweige denn zur Wertsteigerung des Grundstücks. Besonders schlimm ist, dass der Fiskus schon kassiert, bevor der Grunderwerb überhaupt vollzogen ist. »Das Verpflichtungsgeschäft – sprich Abschluss des notariellen Kaufvertrages – begründet den Anspruch auf die Grunderwerbsteuer«, so der Originalton des GrEStG. Willst Du vom Finanzamt Dein Geld zurück, weil das Verpflichtungsgeschäft nicht zustande gekommen ist, weil z. B. der Verkäufer nicht liefern kann, musst Du schweres Geschütz auffahren und sogar aufpassen, dass man Dich verfahrensmäßig nicht auf den Holzweg führt.
So sparst Du beim Hausbau über 5 000 € Grunderwerbsteuer. 1049
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Wenn Du Dich mit Bauabsichten trägst, willst Du Deinen sowieso schon engen 1049 Finanzierungsspielraum sicher nicht mit unnötiger Grunderwerbsteuer strapazieren. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn Du Grundstück und Haus sozusagen aus einer Hand kaufst, Du Dich z. B. für ein vom Bauunternehmen schlüsselfertig angebotenes Eigenheim entscheidest. In diesem Fall knöpft Dir der Fiskus nämlich Grunderwerbsteuer nicht nur vom Kaufpreis für das Grundstück, sondern auch von den Baukosten für das Haus ab. Bei einem Grundstückspreis von 25 000 € und 150 000 € Baukosten sind das immerhin 6 125 €, die Du in den Schornstein schreiben kannst. Geht die Baufirma vor Fertigstellung des Hauses in Konkurs, hast Du zwei Möglichkeiten zur Erstat-
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XV. Die anderen Steuern
tung der Grunderwerbsteuer: vom Konkursverwalter den Rückerwerb des Grundstücks erwirken oder, wenn Du in eigener Regie weiterbauen willst, nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises auf die Höhe der tatsächlichen Leistung. Weise sodann das Finanzamt auf § 16 Abs. 2 und 3 GrEStG hin, dann klappt der Laden. Das muss aber innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer geschehen. Wesentlich besser fährst Du, wenn Du von vornherein zunächst das Grundstück kaufst und Dich dann selbst um ein Bauunternehmen und die Handwerker kümmerst. Du hast damit zwar ein wenig mehr Lauferei am Hals, die wird Dir aber dadurch versüßt, dass Du auf die Baukosten von 150 000 € keinen Cent Grunderwerbsteuer zahlst. Deine Ersparnis beläuft sich auf satte 5 250 €. Zusätzlich hast Du den Vorteil, dass Du Dir aus mehreren Angeboten von Baufirmen das günstigste aussuchen kannst.
5. Die Kirchensteuer 1050
Ich bin absolut gegen die Kirchensteuer, weil Religionen den meisten Hass 1050 unter die Menschen bringen und Scheiterhaufen, Mord, Totschlag, Überfall auf Unschuldige und unzählige Kriege auf dem Gewissen haben. Die Kirchensteuer wird nach der Einkommen- oder Lohnsteuer erhoben. Die Kirchensteuersätze sind regional unterschiedlich und betragen 8 oder 9 %, bei pauschalierter Lohnsteuer 4,5 bis 9 % der Pauschsteuer. Ist ein Ehegatte aus der Kirche ausgetreten, fällt für ihn keine Kirchensteuer an. Bei der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer ist die Steuerbemessungsgrundlage für den kirchensteuerpflichtigen Ehegatten gesondert – nach der Höhe seiner Einkünfte – festzustellen. Ist z. B. der Ehemann aus der Kirche ausgetreten und hat die Ehefrau, die noch in der Kirche ist, keine Einkünfte, kann bei der Zusammenveranlagung keine Kirchensteuer festgesetzt werden. Wer austreten will, muss je nach Bundesland eine entsprechende Erklärung beim Standesamt, beim Generalvikariat oder beim Amtsgericht einreichen. Erkundige Dich beim Finanzamt, welche Institution in Deinem Bundesland für die Entgegennahme der Kirchenaustrittserklärung zuständig ist. Die Steuer darf dann nur noch bis zum Ende des Monats erhoben werden, der auf den Austrittsmonat folgt. Wer also am 15. März seinen Austritt erklärt, zahlt ab 1. Mai keine Kirchensteuer mehr. Für Kinder unter 14 Jahren können die Eltern den Austritt erklären. Wenn Du aus der Kirche ausgetreten bist, lass Deine Steuerkarte ändern. Ansonsten muss Dein Arbeitgeber weiterhin für Dich Kirchenlohnsteuer an das Finanzamt entrichten.
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5. Die Kirchensteuer
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Spar Kirchensteuer!
1051
Dazu musst Du nicht aus der Kirche austreten! Stell an die Diözese oder die 1051 Landeskirche einen Antrag auf »Kappung« der Kirchensteuer. Ganz mechanisch berechnet nämlich das Finanzamt 8 oder 9 % Deiner Einkommensteuer für Kirchensteuer. Deine Kinder mindern die Kirchensteuerbelastung lediglich ein wenig, da für sie bei der Berechnung der Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ein Kinderfreibetrag in Höhe von 3 648 € sowie ein Betreuungsfreibetrag von 2 160 €, insgesamt also 5 808 € angesetzt werden – auch, wenn Du Kindergeld kassiert hast. Bitte in Deinem Antrag darum, diese Abgabe auf höchstens 3 bis 4 % Deines zu versteuernden Einkommens zu begrenzen. Hier eine Übersicht der Möglichkeiten: Land
Hebesatz in % der Einkommensteuer
0
Kappungsmöglichkeit in % des steuerpfl. Eink. ev. Kirchen
kath. Diözesen
Baden-Württemberg
8
3,5
3,5
Bayern
8
keine
keine
Berlin
9
3
3
Brandenburg
9
3
3
Bremen
8
3
3
Hamburg
8
3
3
Hessen
9
4
4
Mecklenburg-Vorpommern
9
keine1
keine
Niedersachsen
9
3,5
3,5
Thüringen
9
4
4
Nordrhein-Westfalen
9
4
4
Rheinland-Pfalz
9
4
42
Saarland
9
3,5
3,5
Sachsen
9
3,5
3,5
Sachsen-Anhalt
9
3,5
3,5
Schleswig-Holstein
9
3,5
3,5
1 Außer 2
Pommersche ev. Kirche 3,5 %. Nur Diözese Speyer.
Die Kirchensteuer zu kappen gelingt leider erst bei einem sehr hohen zu versteuernden Einkommen. Es sei denn, Du verhandelst an höchster Stelle und lässt bei
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XV. Die anderen Steuern
einem ablehnenden Verhalten im Gespräch einfließen, dass Du Dir bei mangelndem Entgegenkommen die Kirchensteuer auch gänzlich sparen könntest . . . Berechnungsbeispiel Zu versteuerndes Einkommen Darauf Einkommensteuer lt. Splittingtabelle Kirchensteuer 9% von 378 132 € = Kappung der Kirchensteuer auf 4 % von 800 000 € = Ersparnis an Kirchensteuer 1052
800 000 € 378 132 € 34 032 € 32 000 € 2 032 €
Als Arbeitnehmer kannst Du versuchen, aus Billigkeitsgründen einen Teilerlass 1052 der Kirchensteuer zu erhalten, wenn die Kirchensteuer am Ort der gehaltszahlenden Stelle niedriger ist als am Wohnort. Das ist z. B. der Fall, wenn Du in Hamburg (Hebesatz 8 %) arbeitest und in Schleswig-Holstein (Hebesatz 9 %) wohnst. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer knöpft Dir Dein Finanzamt in Schleswig-Holstein zu Recht 9 % Kirchensteuer ab, an Lohnkirchensteuer werden Dir aber nur 8 % angerechnet, weil nicht mehr einbehalten wird. Du musst also regelmäßig nachzahlen, wenn Du mit Deinem Antrag auf Erlass von 1 % keinen Erfolg hast. Zuständig für Erlassanträge sind die Kirchenbehörden, nicht die Finanzämter. Hinweis: Der Erlass ist eine sog. Billigkeitsmaßnahme. Du bist also auf den guten Willen der Kirche angewiesen. Wie mir ein treuer Leser berichtet hat, hatte er mit seinem Antrag keinen Erfolg. Wie kurzsichtig diese Entscheidung der Kirche war, siehst Du an der Konsequenz, die er aus so viel Hartleibigkeit gezogen hat: Er ist aus der Kirche ausgetreten.
Statt Kirchensteuer zu zahlen, lass Dir eine Steuererstattung vom Finanzamt geben! 1053
Falls Du Dich über die Höhe der Kirchensteuer ärgerst, der Kirche aber nicht 1053 ganz den Rücken kehren willst, weiß Dir der Verfasser einen feinen und noblen Rat zu geben: Tritt aus der Kirche aus und leiste anstelle der Kirchensteuer dem örtlichen Pfarrer eine Spende – natürlich gegen entsprechende Spendenbescheinigung. Ich bin sicher, dass Dich der Pfarrer als solches Nichtmitglied lieber in seinem Sprengel sieht denn als Kirchensteuerzahler. Warum? Ganz einfach: Deine
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5. Die Kirchensteuer
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Spende kommt unmittelbar seiner Gemeinde zugute, während die Kirchensteuer in den großen Kirchentopf fließt. 1054
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Ein Kirchenangehöriger, dessen Leistungsfähigkeit sich durch die Eheschlie- 1054 ßung mit einem gut verdienenden, aber keiner Kirche angehörenden Ehegatten erhöht hat, braucht, wenn er nicht selbst einkommensteuerpflichtig ist, keine Kirchensteuer zu bezahlen (siehe auch Rz 1038). In solchen Fällen soll nach den Ausführungen des BVerfG in seinen Entscheidungen v. 14. 12. 65, a. a. O., eine Besteuerung »etwa an dem Lebensführungsaufwand des kirchensteuerpflichtigen Ehegatten anknüpfen« können. In einigen neueren Kirchensteuerrahmengesetzen ist deshalb eine Besteuerung des in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehegatten in der Form eines »besonderen Kirchgelds« vorgesehen und dessen Erhebung den Kirchen anheimgestellt. Von dieser Ermächtigung wird nicht immer Gebrauch gemacht. Soweit doch, erfolgt die Erhebung durch die Finanzämter nach einer Kirchgeldtabelle für Gemeindemitglieder in glaubensverschiedener Ehe. Lass Dir die Kirchgeldtabelle im Zweifel von der für Dich zuständigen Kirchenkörperschaft, z. B. dem Generalvikariat, zuschicken.
1055
3
1055 Wenn Ehepaare verschiedenen Religionen angehören Ist z. B. der berufstätige Ehemann römisch-katholisch und die nicht berufstätige Ehefrau evangelisch, wird auf der Lohnsteuerkarte des Ehemannes eingetragen: Kirchensteuerabzug Arbeitnehmer: rk, Ehegatte: ev. In diesem Fall erscheint die Kirchensteuer in > Zeile 7 der Lohnsteuerkarte. Die evangelische Kirche freut sich, denn sie profitiert in Höhe von 50 % von der Kirchensteuer des – katholischen – Arbeitnehmers (unfaire Halbteilung). Gehört der Ehemann keiner Kirche an, steht auf der Lohnsteuerkarte »vd« oder »–«. In diesem Fall darf ihm keine Kirchensteuer abgezogen werden. Haben beide Ehepartner Einkünfte, aber nur z. B. der Mann gehört einer Kirche an, wird die Kirchensteuer nach dem Verhältnis der auf ihn entfallenden Einkommen- oder Lohnsteuer gesondert festgesetzt. Immer wieder kommt es aber vor, dass die Finanzämter die volle Kirchensteuer von 8 oder 9 % festsetzen, obwohl nur ein Ehepartner kirchensteuerpflichtig ist. Wirf in einem solchen Fall ein scharfes Auge auf die Kirchensteuer! So prüfst Du den Steuerbescheid auf richtige Berechnung der Kirchensteuer, wenn z. B. beide Eheleute Einkünfte haben und ein Kind zu berücksichtigen ist: Ehemann Ehefrau Konfession – ev Summe der Einkünfte z. B. 20 000 € 10 000 € Steuer nach Grundtabelle 3 235 € 611 €
Summe = Verteilungsmaßstab Anteilig
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3 846 € 84,11%
15,89%
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XV. Die anderen Steuern
Gemeinsame Einkommensteuer lt. Einkommensteuerbescheid Davon entfallen auf die kirchenangehörige Ehegattin 16,63 % (abgerundet) = Davon Kirchensteuer 9 %
3 706 € 588 € 53 €
6. Der Solidaritätszuschlag 1056
1057
Der Solidaritätszuschlag hält sich nach wie vor hartnäckig, und angesichts lee- 1056 rer Kassen ist nicht damit zu rechnen, dass ihm die Politkaste in Berlin den Garaus macht. Berechnungsgrundlage für den Soli ist ● bei der Einkommensteuer die Einkommensteuerschuld abzgl. der anrechenbaren Körperschaftsteuer. Aber bereits im laufenden Jahr wird Dir der Solidaritätszuschlag einbehalten, z. B. zusammen mit ● den Einkommensteuervorauszahlungen, ● der Kapitalertrag- und der Zinsabschlagsteuer. Als Arbeitnehmer wird Dir der Solidaritätszuschlag bei jeder Lohnzahlung mit 5,5 % der Lohnsteuer abgezogen. Diese vorweg einbehaltenen Beträge werden Dir bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer genau wie die Lohnsteuer auf den endgültigen Solidaritätszuschlag angerechnet. Kleinverdiener mit einer Einkommensteuer von nicht mehr als 972 €/1 944 € bleiben vom Solidaritätszuschlag verschont, d. h., er wird nur erhoben, wenn er höher als 53 €/107 € (Ledige/Verheiratete) ist.
Liegst Du mit Deiner Einkommensteuer knapp über diesen Freibeträgen, fällst 1057 Du unter eine Härteregelung. Bei einer Einkommensteuerschuld zwischen 972 € und 1 302 € (Ledige) bzw. 1 944 € und 2 604 € (Verheiratete) werden nur 20 % der Differenz zwischen Einkommensteuerschuld und 972 €/1 944 € als Solidaritätszuschlag erhoben. Zu versteuerndes Einkommen 2006 27 000 € Einkommensteuer lt. Splittingtabelle 2006 2 344 € Solidaritätszuschlag 5,5 % 128,92 € höchstens aber: 2 344 € – 1 944 € = 400 € 20 % = 80,00 €
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7. Die Ökosteuer
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Die Freibeträge und die Härteregelung gelten auch beim Lohnsteuerabzug. Bei der monatlichen Lohnzahlung fällt daher kein Solidaritätszuschlag an, wenn folgende Beträge nicht überschritten werden: Steuerklasse
Lohnsteuer, bis zu der kein SolZ anfällt
I
81 €
6
II
81 €
III
162 €
IV
81 €
V
81 €
VI
81 €
7. Die Ökosteuer 1058
Die Steuersätze auf Kraftstoffe, Heizöl und Gas wurden mehrmals ange- 1058 hoben, und es wurde eine Stromsteuer eingeführt. Die Steuerschuldner sind zwar die Stromversorger, belastet sind aber Du und ich als Otto Normalverbraucher und der Unternehmer, der für seinen Betrieb auf Energien angewiesen ist!
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Für das produzierende Gewerbe – darunter fallen auch eine Vielzahl von Handwerksbetrieben – sind Sonderregelungen vorgesehen. Allerdings wird eine Ermäßigung erst dann gewährt, wenn die jährliche Strom- bzw. Gas- und Heizölsteuer bestimmte Höchstgrenzen überschreiten.
7
So bekommst Du bei der Ökosteuer eine Ermäßigung! Du stellst in jedem Fall beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Ermäßigung. Denn wenn Du ein Mal zum Bezug verbilligter Energie berechtigt bist, gilt diese Vergünstigung auf Dauer. Das ist doch den Verwaltungsaufwand wert, oder?
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XV. Die anderen Steuern
Mach einen Vergütungsanspruch geltend! Du kannst einen Vergütungsanspruch für die Ökosteuer geltend machen, wenn Deine Steuerbelastung ohne Mineralölsteuer das 1,2fache des Entlastungsbetrags für Dich als Arbeitgeber durch die Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge übersteigt. Hierfür musst Du eine Energiesteuererklärung erstellen. Du merkst schon, dass das Gesetz mal wieder vollkommen wirr und unverständlich ist, nur damit niemand auf die Idee kommt, Erstattungen zu beantragen. Doch da haben unsere Regierungshelden nicht mit Dir und mir gerechnet! Stelle alle erforderlichen Anträge und warte in Ruhe ab. Sollen doch die Beamten für Dich überlegen, ob Du zum Kreis der Begünstigten gehörst! Die erforderlichen Anträge und zugehörigen Informationen kannst Du bei Deiner Handwerkskammer oder Innung erhalten. Ist die Ökosteuer verfassungskonform? Die bereits anhängigen bzw. in Vorbereitung befindlichen Klagen gegen die Ökosteuer werden vom Bund der Steuerzahler positiv beurteilt. Sie erscheinen als aussichtsreich. Das gilt sowohl für Klagen, mit denen die Verletzung des Gleichheitssatzes gerügt wird, wie auch für Klagen, die sich mit der Verwendung des Aufkommens aus der Ökosteuer – zu dem alle Bevölkerungsgruppen beitragen – zur Absenkung der Lohnnebenkosten befassen. Beide Aspekte wurden von der Arbeitsgruppe »Verfassung und Steuern« geprüft. Die Ökosteuer gehört damit zu den Komplexen, die aus Sicht der Arbeitsgruppe auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gehören. Häng Dich dran und lass Dir nicht ohne rechtliche und moralische Berechtigung jeden müden Euro aus der Tasche ziehen!
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705 Wenn der Pöbel aller Sorten tanzt um die goldenen Kälber: Denke, Du hast vom Leben doch am Ende nur Dich selber. (Goethe)
XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt 1. Das Finanzamt stellt Steueransprüche. Was ist zu tun? 1059
Jedem Steueranspruch liegt ein Steuerbescheid zugrunde. Der Steuerbescheid 1059 enthält Angaben über Art und Höhe der Steuer, wer die Steuer schuldet und wann sie fällig ist. Außerdem werden die Besteuerungsgrundlagen (d. h. Deine Einkünfte) angegeben und eine Einspruchsfrist erteilt. Bist Du nicht sicher, ob alles rechtens ist, dann lege Einspruch gegen den Bescheid ein. An Finanzamt Nimmstadt
Ort, Datum. . . . . . . . . .
Betrifft: Einkommensteuerbescheid für . . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . . Steuernummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegen den obigen Bescheid lege ich Einspruch ein. Begründung folgt. ............................... Unterschrift
Der Einspruch muss innerhalb der Einspruchsfrist von vier Wochen eingelegt werden, denn danach ist der Bescheid rechtskräftig und somit nicht mehr änderbar. Die Rechtsmittelfrist beginnt bei Zustellung des Steuerbescheids mit einfachem Brief – das ist der Normalfall – drei volle Tage nach Aufgabe zur Post durch das Finanzamt. Beispiel Poststempel Freitag, 21. 11.; Beginn der Rechtsmittelfrist Dienstag, 25. 11., 0 Uhr; Ende der Rechtsmittelfrist Heiligabend, 24. 12., 24 Uhr. Es genügt, wenn das Einspruchsschreiben am letzten Tag der Frist in den Hausbriefkasten des Finanzamts geworfen wird. Durch den Einspruch hast Du nun Zeit gewonnen, um in Ruhe den Bescheid zu überprüfen. Du kannst im Einspruchsverfahren auch noch vergessene Abzüge geltend machen. 1060
Trotz Einspruch musst Du zunächst die geforderte Steuer zahlen. Andernfalls 1060 entstehen Säumniszuschläge, die der Höhe nach unverschämt sind: 1 % pro
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
Monat (§ 240 AO). Die Säumniszuschläge entstehen sogar dann und werden auch nicht zurückgezahlt, wenn sich herausstellt, dass die Steuer zu hoch festgesetzt war. Eine weitere unverständliche Unverschämtheit! Willst Du nicht zahlen und Säumniszuschläge vermeiden, kann Dir nur ein Aussetzungsantrag helfen, in dem Du darlegst, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheids bestehen (§ 361 AO). Es ist üblich und zweckmäßig, den Aussetzungsantrag mit dem Einspruch zu kombinieren. An Finanzamt Greifswald
Ort, Datum. . . . . . . . . .
Betrifft: Einkommensteuerbescheid für . . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . . Steuernummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hier: Einspruch und Aussetzung der Vollziehung Gegen den obigen Bescheid lege ich Einspruch ein. Begründung: Die festgesetzte Steuer ist zu hoch, weil . . . . . . . . . . . . . Gleichzeitig beantrage ich Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids, weil ernstliche Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit bestehen, wie obige Begründung des Einspruchs zeigt. ............................... Unterschrift
Merke: Dem Finanzamt darfst Du nicht blind vertrauen. Jeder zweite Steuerbescheid ist falsch, in Ostdeutschland sogar mehr als die Hälfte. Wenn das Finanzamt den Aussetzungsantrag ablehnt, lege dagegen wieder Einspruch ein und stelle zusätzlich einen Stundungsantrag. Du hast gute Aussichten, dass das Finanzamt nunmehr Deinem Aussetzungsantrag entspricht und damit dem Einspruch abhilft, denn mit einer erneuten Ablehnung ist ein erheblicher Arbeitsaufwand verbunden. Was erreichst Du damit? Dass Du bis zur endgültigen Klärung die strittigen Steuerbeträge nicht zu zahlen brauchst! Solange das Aussetzungsverfahren läuft, musst Du auch nicht damit rechnen, dass Dir der Vollziehungsbeamte auf die Pelle rückt. Sei nicht zimperlich mit Einspruch und Aussetzungsantrag, nimm alle Verfahrensrechte in Anspruch. Kosten entstehen Dir dadurch nicht, abgesehen von Schreib- und Portokosten. 1
2. Einspruchsfrist verpasst! Was ist zu tun? 1061
mS
Beantrage »Wiedereinsetzung in den vorigen Stand«, weil es Dir nicht 1061 möglich gewesen sei, rechtzeitig Einspruch einzulegen (§ 110 AO).
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2. Einspruchsfrist verpasst! Was ist zu tun?
An Finanzamt Nimmstadt
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Ort, Datum. . . . . . . . .
Betrifft: Einkommensteuerbescheid für . . . . . . . . . . . vom . . . . . . . . . Steuernummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gegen den obigen Bescheid lege ich hiermit Einspruch ein. Begründung folgt. Gleichzeitig beantrage ich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil es mir infolge einer fünfwöchigen Abwesenheit von meiner Wohnung nicht möglich war, rechtzeitig Einspruch einzulegen. Ich habe den Steuerbescheid erst vorgestern vorgefunden. ........................ Unterschrift
Beachte: Der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist meistens ein Ermessensfall, d. h., das Finanzamt beurteilt die Schwere des Hindernisses, das Dich davon abhielt, rechtzeitig Einspruch einzulegen. In den folgenden Fällen aber hast Du einen Rechtsanspruch auf Wiedereinsetzung: ● Vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung bis zu sechs Wochen. Bei längerer Abwesenheit musst Du Vorsorge treffen, dass Dir die Post nachgeschickt wird, oder einen Dritten bevollmächtigen, Deine Steuerangelegenheit wahrzunehmen. Natürlich hast Du keinen wirklich zuverlässigen Menschen dafür. Und natürlich dauert die Post ins Ausland viel länger und geht schneller verloren, der Campingplatz musste wegen Überflutung verlassen werden, das Hotelzimmer war unzumutbar, Kakerlaken, Vogelspinnen, Moskitos und andere Quälgeister fanden sich darin, weshalb Du umziehen musstest in eine Unterkunft jwd (janz weit draußen) . . . ● Behinderung durch hohes Alter (älter als 75 Jahre). ● Schwere plötzliche Erkrankung (Herzinfarkt, Diabetesschock). ● Schwerer Unfall. ● Jeder Fall von höherer Gewalt, Ehegatte ist weggelaufen, Dein Haus hatte einen Wasserrohrbruch und und und.
1062
1
Weist das Finanzamt Deinen Einspruch durch Einspruchsentscheidung zurück, 1062 kannst Du dagegen klagen. Dann kommt das Verfahren vor dem Finanzgericht in Gang. Geht es beim Finanzamt schon recht formell zu, steigert sich das noch, wenn Du vor den Finanzkadi ziehst. Ein paar Tipps zu den häufigsten Fragen sollen Dir
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
helfen, die größten Fallstricke zu vermeiden, wenn Du Dir die Kosten für einen Steuerberater oder Rechtsanwalt sparen willst: Muss ich die vom Finanzamt geforderte Steuer trotz Einspruchs oder Klage bezahlen oder kann ich mir bis zur Entscheidung durch das Finanzgericht Zeit lassen? Grundsätzlich verlangt der Fiskus von Dir, dass Du spätestens vier Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids in die Tasche greifst. Daran ändert formal auch ein Einspruch oder eine Klage zunächst einmal nichts. Stelle deshalb auf jeden Fall beim Finanzamt den Antrag, »die Vollziehung des Steuerbescheids auszusetzen« (Rz 1043). Folgt das Finanzamt Deinem Antrag, brauchst Du vorläufig nicht zu zahlen. Aber selbst wenn das Finanzamt sich starrsinnig zeigt, was leider allzu oft vorkommt, ist noch nicht alles verloren. Stelle in diesem Fall Deinen Antrag auf »Aussetzung der Vollziehung« direkt beim Finanzgericht. Berufe Dich dazu auf § 69 der Finanzgerichtsordnung. Wie die Erfahrung lehrt, sind die Finanzgerichte häufig sehr viel großzügiger bei der Beurteilung der Frage, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des von Dir angegriffenen Steuerbescheids bestehen. Wenn Du knapp bei Kasse bist, kannst Du Dich zudem darauf berufen, dass die Bezahlung der Steuern für Dich eine unbillige Härte zur Folge hätte. 1063
Brauche ich vor Gericht nicht doch einen professionellen Rechtsverdreher oder 1063 Steuerberater? Nein, vor dem Finanzgericht darfst Du Dich locker selbst vertreten. Dabei bleibt es Dir unbenommen, Dir von einem guten Freund oder Bekannten helfen zu lassen. Ansonsten genügt manchmal schon die kostengünstige Hilfe durch einen Lohnsteuerhilfeverein. Oder frag doch einmal, ob nicht Deine Gewerkschaft bereit ist, Dir beizustehen. Vielleicht übernimmt sie sogar einen Teil Deiner Prozesskosten, wenn sie an Deinem Fall interessiert ist. Deutlich anders sieht die Angelegenheit allerdings aus, wenn Dein Prozess bis vor den Bundesfinanzhof geht. Dort gilt sog. Vertretungszwang. Das heißt, Du musst Dich durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt vertreten lassen. Um aber überhaupt dorthin zu gelangen, muss das Finanzgericht die Revision zulassen. Tut es das nicht, weil es Dein Problem nicht als Grundsatzfrage ansieht, bleibt Dir nur der Weg, die Revision durch eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erstreiten. Was kostet mich ein Prozess vor dem Finanzgericht? Zunächst einmal die positive Nachricht: Beim Finanzgericht wird Dir trotz Klage kein Kostenvorschuss abverlangt. Gewinnst Du Deinen Prozess, muss das Finanzamt in der Regel die Kosten des Verfahrens tragen. Verlierst Du, gehen Deine Gerichtskosten wie Gebühren und Auslagen zu Deinen Lasten. Für die Kosten des Finanzamts musst Du jedoch nicht aufkommen. Bist Du so klamm, dass Du Dir die Kosten einer Klage eigentlich nicht leisten kannst, wirf die Flinte nicht ins Korn, sondern stell beim Finanzgericht einen Antrag auf Pro-
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2. Einspruchsfrist verpasst! Was ist zu tun?
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zesskostenhilfe. Das Finanzgericht wird Dir diese vor allem dann zugestehen, wenn es Deiner Klage Erfolgschancen beimisst. Erläuterungen und Antragsformulare für die Prozesskostenhilfe bekommst Du beim Finanzgericht. Du findest all das und entsprechende Berechnungsprogramme aber auch im Internet, z. B. unter (http://www.praetor.onlinehome.de/pkh_down.htm). Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem sog. Streitwert. Das ist in aller Regel der Steuerbetrag, über den Du mit dem Finanzamt streitest. Streitwert bis ... € 300 600 900 1 200 1 500 2 000 2 500 3 000 3 500 4 000 4 500 5 000
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Gerichtskosten in € für das Verfahren
für das Urteil
insgesamt
25,00 35,00 45,00 55,00 65,00 73,00 81,00 89,00 97,00 105,00 113,00 121,00
62,50 87,50 112,50 137,50 162,50 182,50 202,50 222,50 242,50 262,50 282,50 302,50
87,50 122,50 157,50 192,50 227,50 255,50 283,50 311,50 339,50 367,50 395,50 423,50
Für Kläger mit Wohnsitz in den neuen Bundesländern sind die Gebühren in der Regel niedriger.
zum Finanzgerichtsprozess 1064
Kommt Dir im Lauf Deines Finanzgerichtsverfahrens die Erkenntnis, dass Du 1064 verlieren wirst, kannst Du den größten Teil Deiner Gerichtskosten vermeiden, wenn Du die Klage zurückziehst. Entscheidest Du Dich zu diesem Schritt, bevor das Gericht einen Beweisbeschluss oder einen Gerichtsbescheid unterschrieben hat und zudem mehr als eine Woche vor dem Termin für eine mündliche Verhandlung, entfallen die Gerichtsgebühren komplett. Es könnte allenfalls sein, dass Du ein paar Auslagen wie Kopien etc. bezahlen musst. Die Gewinnaussichten auszuloten dürfte in der Regel nicht schwierig sein, da die Richter, die sich vorab mit Deinem Fall beschäftigen dürfen (sie werden Berichterstatter genannt), Dir z. B. auf Nachfrage oder bei einem vor der eigentlichen Verhandlung anberaumten Erörterungstermin durchaus sagen, ob sie Dir eine Chance geben oder sich auf die Seite des Fiskus schlagen wollen. Dann ist es immer noch früh genug, um mit einer Klagerücknahme die Reißleine zu ziehen. Bei einem gewonnenen Steuerprozess verlange Erstattung aller, wirklich aller ent-
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
standenen Kosten – auch Deines Zeitaufwands – und klage bei Ablehnung durch alle Instanzen. Halte die Bären so am Tanzen, dass sie nicht mehr zur Besinnung kommen. Und selbst die Ministerialbürokrauts anschreien, ihr verrücktes Treiben einzustellen.
Wenn das Finanzamt Deinen Einspruch angeblich nicht erhalten hat 1065
Es lehnt deshalb alles ab, was Du in der späteren Begründung vorträgst! 1065 Du fluchst auf Teufel komm raus, steckst aber schließlich doch auf, weil Du keine Einschreibequittung in der Hand hast. Was der Verfasser dazu meint? Natürlich wirst Du gegen den ablehnenden Bescheid angehen! Denn Du hast den Einspruch schließlich selbst in den Briefkasten gesteckt – hast Du doch, nicht wahr? Vielleicht treibst Du sogar noch einen Zeugen auf. Also soll das Finanzamt gefälligst nach Deinem Schreiben suchen! Will das Finanzamt trotzdem nicht klein beigeben, dann weise es darauf hin, wie sich das sehr vernünftige Urteil des Finanzgerichts Köln (3 K 3432/92) dazu geäußert hat: »Die Postdienste können in der alten Bundesrepublik Deutschland als außergewöhnlich zuverlässig gelten. Hierauf kann und muss sich ein Steuerpflichtiger verlassen. Es wäre zu viel verlangt, wenn alle wichtigen Briefe als Einschreiben versandt werden müssten und nur dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit beim Empfänger ankämen, sonst aber nicht. (. . .) Hingegen kommt es – wenn auch nicht häufig, so doch auch nicht selten – vor, dass beim Finanzamt eingegangene Schreiben in eine falsche Akte gelangen und dort mangels wirksamer Kontrollen auch bleiben. Posteingangsbücher werden nämlich beim Finanzamt nicht geführt. Nach allem geht das Gericht hier davon aus, dass das Einspruchsschreiben nicht bei der Post, sondern innerhalb der Finanzverwaltung abhandengekommen ist.«
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3. Hast Du vergessen, Ausgaben abzusetzen? 1066
Das ist kein Beinbruch, auch wenn die Einspruchsfrist schon lange abge- 1066 laufen ist. Du kannst die Ausgaben nachträglich geltend machen, indem Du sagst: Ich habe nicht gewusst, dass ich auch diese Kosten absetzen kann. Wenn dem so ist, trifft Dich nämlich kein »grobes Verschulden« dafür, dass Du dem Finanzamt nachträglich Arbeit machst. Daraufhin ändert das Finanzamt den Steuerbescheid zu Deinen Gunsten ab (Quelle: 173 AO). So konnte ein Kraftfahrzeugsachverständiger den Bundesfinanzhof davon überzeugen, er habe erst lange Zeit nach Erhalt des Steuerbescheids erfahren, dass Kosten für
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3. Hast Du vergessen, Ausgaben abzusetzen?
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ein häusliches Arbeitszimmer absetzbar seien (BFH-Urt. v. 22. 5. 1992 – BStBl 1993 II S. 80). Allerdings gilt dies grundsätzlich nicht für Kosten, nach denen in der Steuererklärung ausdrücklich gefragt wird oder die in der amtlichen Anleitung zur Steuererklärung erläutert sind. Kannst Du Ähnliches vorbringen? Überlege und sichte noch mal alles. Vor Ablauf der Einspruchsfrist und bei einem Einspruch kannst Du aus Deiner Einkommensteuererklärung eine Nachtragserklärung machen.
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Reiche auch ohne Belege einen Nachtrag ein! Du hast Deine Steuererklärung bereits abgegeben, aus den »Steuertricks« aber dann einen dicken Fisch ziehen können, z. B., dass die Anschaffung eines neuen Anzugs eigentlich absetzbar gewesen wäre, weil Du den alten im Dienst durch einen Ausrutscher auf der Bürotreppe beschädigt hast. (Als Selbständiger kannst Du übrigens solche Ausgaben ebenfalls absetzen!) Die meisten resignieren und sagen: »Ach was! Ich habe ja doch keine Belege, und überdies habe ich die Steuererklärung ja bereits abgegeben!« Merke: Es ist nicht zu spät! Bis zur Rechtskraft kannst Du Anträge nachschieben! Belege brauchst Du nicht. Du brauchst nur zwei Dinge: ● Mut, die Ausgaben dem Finanzamt unbelegt zu präsentieren, ● Geduld, möglichen Abwimmelungseskapaden zu widerstehen. Jetzt also schnell den Eigenbeleg geschrieben und abgegeben. Du musst nicht persönlich in die Höhle des Löwen gehen, Du kannst auch schreiben:
mS
Betrifft: St.-Nr. . . .. . .. . . Einkommensteuererklärung . . . . . . . .
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Sehr geehrte Herren! Beigeschlossen reiche ich Ihnen einen Nachtrag zu meinen Betriebsausgaben/Werbungskosten für das Jahr . . . . . . in Höhe von 1 080 € über vergessenen Bauaufwand (Bezahlung und Verköstigung von mithelfenden Bekannten und Hilfskräften) ein, die ich noch zusätzlich von meinem Einkommen abzusetzen bitte (Einzelaufstellung anbei). Leider bin ich mir der Möglichkeit, obigen Posten steuerlich zu verwerten, erst heute bewusst geworden. Ich bitte um Entschuldigung für die Ihnen zugemutete Mühe – das nächste Mal werde ich besser aufpassen. ...................
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Unterschrift
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
Das wäre schon mal geschafft. Um das bisschen Geduld ist uns jetzt nicht mehr bange! Hast Du in Deiner Steuererklärung Deine Telefonnummer angegeben? (Warum nur? Konntest Du Dir nicht denken, weshalb danach gefragt war?) Dann ist es möglich, dass Du angerufen wirst und man Dir sagt: »Tut mir leid, das kann ich nicht abziehen, wenn Sie keine klaren Belege darüber haben . . . Aber meine Bestimmungen lassen das nicht zu. Selbst wenn ich großzügig sein wollte . . .« Du willst aber gar nicht, dass der gute Mann großzügig ist, Du willst nicht mehr, als dass er Dir gewährt, was Dir zusteht. Aber auch nicht weniger. Deshalb wirst Du ihn auf sein »Ich wollte Ihnen das nur eben durchgeben, damit Sie informiert sind« etwas scheinheilig fragen: »Warum wollen Sie es mir denn nicht schriftlich geben?« Um auf seine Antwort: »Die Mühe wollte ich mir eben sparen, deshalb rufe ich Sie ja extra an« zu erwidern: »Ach bitte – machen Sie sich in meinem Fall doch bitte die Mühe. Wie sagt man? Was man schwarz auf weiß besitzt . . .« Oft genug brauchst Du Deine Geduld nur bis zu diesem Punkt zu beweisen. Bald geht Dir dann ein Steuerbescheid oder eine Erstattung zu, in der von einer Nichtanerkennung der nachgeschobenen Ausgaben kein Sterbenswörtchen gesagt ist. Und wenn Du genau nachrechnest, kannst Du feststellen, dass man sie Dir voll berücksichtigt hat. Natürlich kannst Du auch ein Schreiben oder einen Steuerbescheid bekommen, in dem steht: »Die nachträglich geltend gemachten Kosten konnten aufgrund § 160 der Abgabenordnung nicht anerkannt werden. Hiernach kann bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die der Steuerpflichtige abzusetzen beantragt, das Finanzamt verlangen, dass die Empfänger der Beträge genau bezeichnet werden.« »Na, siehst Du, da haben wir den Salat!«, rufst Du. Irrtum, mein Lieber. Nichts haben wir. Das Finanzamt blufft nur! Allen Ernstes! So eindeutig und richtig das Gesagte auch scheint – reinzulegen bist Du damit nicht. Du wirst das dem Finanzamt mitteilen und um Berichtigung und Erstattung bitten oder aber, wenn Du es ein bisschen ärgern willst, schreiben: ». . . Das Fässchen Mundquell Pilsner zur Bewirtung meiner Bauhelfer (zwecks Steigerung der Arbeitslust) habe ich mir aus der Wirtschaft ›Schmalzrippchen‹, die anderen leckeren Sachen aus einem Supermarkt kommen lassen. Auf kleinere Ausgaben sollte die Vorschrift des § 160 AO nicht ausgedehnt werden. Zudem halte ich die Berufung auf § 160 AO nicht für zutreffend. Sie betrifft meines Erachtens nur Schmiergelder und ähnliche Zahlungen.« Wenn der Finanzbeamte nun meint, es nochmals telefonisch bei Dir versuchen zu müssen, und vielleicht etwas von oben herab fragt: »Wo haben Sie denn das her?«, dann sage nicht: »Aus den ›Steuertricks‹«, denn dann könnte er hochgehen, und an seinem Herzinfarkt willst Du ja nicht schuld sein . . . Sag lieber: »Studieren Sie doch mal das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1956 im Bundessteuerblatt III Seite 149.« So kannst Du also auch vorgehen. Denn das Finanzamt muss ermitteln. Und wenn Du überhaupt keine Auskunft geben würdest, müsste es sich aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung sagen, dass
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28.08.2007 14:31:53 Uhr
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4. Das Finanzamt mahnt Steuerbeträge an – aber Du hast keinen Steuerbescheid erhalten
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beim Bauen nun mal spendiert wird, und müsste einen angemessenen Betrag für diese Ausgaben schätzen und Dir absetzen, ohne dass Du ihn überhaupt beantragst! Manche Finanzbeamte sind aber besonders empfindlich, wenn sie sich von einem kleinen Steuerzahler belehren lassen müssen. Das fuchst sie. Und dann vertrauen sie bekanntlich auf ihre Erfahrung und sagen sich: Wie will der aus so einem wirren Steuerbescheid klug werden? Oder: Die Erstattung kann er ja doch nicht nachrechnen.
Du kannst das ruhig mitmachen, wenn Du – dies einkalkulierend – die geschätzten Ausgabeposten vorher genügend hoch angesetzt hast! Du machst Dich damit nicht strafbar, weil ein solches Tun auf der allgemeinen Lebenserfahrung beruht.Willst Du das Finanzamt aber nicht ärgern und das Verfahren abkürzen, wirst Du schreiben: ». . . Belege darüber besitze ich nicht. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung dürften die von mir angesetzten Ausgaben wohl als glaubhaft erachtet werden können. Die Empfänger der Beträge waren: a) Gaststätte ›Schmalzrippchen‹ in . . . . . . b) Firma Schmeck u. Lecker in . . . . . . Bitte fordern Sie von diesen Firmen selbst die Belege darüber an. Mir wird gesagt, dass infolge der Länge der verstrichenen Zeit ein genaues Erinnern an meinen Kauf nicht möglich wäre. Sollten Sie dies nicht anerkennen, bitte ich Sie um Mitteilung, wie ich Ihnen in anderer Weise den gewünschten Nachweis erbringen soll.« Diesen Einspruch kann das Finanzamt – vorausgesetzt, Du vergisst den letzten Satz nicht – keinesfalls verwerfen. Es darf seine Aufklärungspflicht nicht auf Dich abschieben. Meist ist das Finanzamt jetzt kirre und versucht nur noch sein Gesicht zu wahren: ». . . unter Zugrundelegung . . . und in Anbetracht . . . will ich Ihnen ausnahmsweise die geltend gemachten Kosten anerkennen. Ich weise jedoch darauf hin, dass in Zukunft ein Abzug ohne Vorlage von Belegen nicht . . . usw. usw.« Andernfalls müsste es eine Einspruchsentscheidung treffen, die auch in simplen Fällen mit viel Arbeit verbunden ist.
4. Das Finanzamt mahnt Steuerbeträge an – aber Du hast keinen Steuerbescheid erhalten 1067
Bestreitest Du, überhaupt einen Steuerbescheid erhalten zu haben, und 1067 verlaufen evtl. diesbezügliche Ermittlungen des Finanzamts bei der Post ergebnislos, muss das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid ausfertigen und Dir zustellen. In diesem neuen Bescheid muss Dir das Finanzamt eine neue Zahlungs- und Einspruchsfrist setzen. Rechne aber damit, künftige Bescheide vom Finanzamt nur noch mit Postzustellungsurkunde zu erhalten. Es soll Dich
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28.08.2007 14:31:53 Uhr
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
nicht stören, wenn sich das Finanzamt Mehrarbeit machen will – wir wollen es aus bekannten Gründen nicht davon abhalten.
Frist versäumt – was tun? Die Frist ist längst versäumt, und Du ärgerst Dich schwarz, denn Du hast hohe Ausgabeposten im alten Jahr nicht geltend gemacht. Und ins neue Jahr kannst Du sie nicht reinpacken, das würde das Finanzamt an den Belegen merken . . . Fatal, fatal! Die Steuern sind eh hoch genug, was sag‘ ich, unverschämt sind sie! Und nun sollst Du noch zusätzlich büßen? Gemach, gemach. Vielleicht ist es Dir so ergangen wie mir vor zwei Jahren. Als ich vor lauter Arbeit nicht mehr wusste, ob ich Männchen oder Weibchen war. Durchs Schreibtischfenster kam kaum noch Licht, so zugestellt war es mit Akten, Papieren, Literatur. Junge, war ich im Stress! Halt! Arbeitsstress, das ist das Stichwort! Vielleicht ging es Dir ebenso: Da macht man schnell mal einen Fehler. Das ist nur zu menschlich. Das müssten doch gerade die Finanzrichter verstehen, bei denen sich schließlich auch Akten und Arbeit türmen, weil sich der Steuerstreik von uns mehr und mehr ausdehnt.
mS
Umso mehr nimmt es wunder, dass sie nicht längst die Nase voll haben und weiter so oft pro Fiskus entscheiden. Wenn ich Richter wäre, hätte ich denen da oben schon mal gezeigt, was ‚ne Harke ist, die Urteile wirklich »im Namen des Volkes« verfasst und im Tenor festgestellt: »Zufolge der dem Bürger unzumutbaren, unverständlichen, unbegreifbaren und unlösbaren Bestimmungsflut, welche die Schaffenden dieses Volkes mit einer Mehrheit von schätzungsweise 99,9 % ablehnen, ergehen unsere Urteile in Zukunft nur noch zum Vorteil des Steuerzahlers. Der Fiskus hat sich mit dieser demokratischen Tatsache abzufinden.« (Dieser Text ist einem alten Finanzgerichtsurteil unmittelbar nach den Kriegsjahren nachempfunden, als es noch Richter gab, die ihren Beruf nicht in der Finanzverwaltung gelernt hatten.) Vielleicht wird das mal wieder so. Bei einem Senat des Bundesfinanzhofs zeichnen sich bereits erste Anzeichen dafür ab. Urteilte er doch zum Thema Stress: »Wir sehen in dem Umstand, dass er bei seiner falschen Zurechnung unter intensivem beruflichem Stress gestanden hat, eine Entlastung. Wir lassen deshalb die gewünschte Änderung zu. Der Stress hat zu einer unachtsamen Entscheidung bei ihm geführt. Deshalb liegt kein großes grobes Verschulden, vielmehr nur leichte Fahrlässigkeit vor. Der Steuerbescheid ist daher auch noch nachträglich zugunsten des Steuerzahlers zu ändern.«
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28.08.2007 14:31:54 Uhr
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4. Das Finanzamt mahnt Steuerbeträge an – aber Du hast keinen Steuerbescheid erhalten
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Dieses BFH-Urteil solltest Du Dir merken: In Zeiten hoher Arbeitsanspannung, sei es durch vorangegangenen Urlaub, Ausfall eines wichtigen Mitarbeiters oder eine Phase mit schwierigen Abrechnungsproblemen (BFH – VI R 93/89), dürfte es Dir helfen, ablehnungswütigen Finanzmännern die Flügel zu stutzen. Bravo, Bundesfinanzhof! Endlich auf dem Weg zu mehr Menschlichkeit!
Erwirke einen Zahlungsaufschub!
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Beantrage Stundung! Stets und immer! Wozu gibt es denn die Stundungs- 1068 vorschriften in der Abgabenordnung? »Das bringt bei mir nichts«, sagst Du. »Ich habe das früher schon mal versucht. Das Finanzamt meinte damals, ich hätte noch genug Kreditmöglichkeiten, und diese müsste ich erst ausschöpfen.« Jetzt pass gut auf: Wenn Du Deinen Stundungsantrag erst kurz vor dem Zahlungstermin für Deine Steuern stellst, ist das Finanzamt rein zeitlich nicht mehr in der Lage, ihn rechtzeitig abzulehnen, und muss Dir kulanterweise einen neuen Zahlungstermin geben. Dieser muss mindestens eine Woche nach Zugang des ablehnenden Stundungsbescheids liegen. Da wir alle wissen, wie langsam behördliche Mühlen mahlen, können Wochen verstreichen, bis Du die Ablehnung Deines Stundungsantrags in Deinem Briefkasten findest. Gesetzt den Fall, Du hast einen sehr ausführlichen Stundungsantrag gestellt, wird sich das Finanzamt damit auch entsprechend länger beschäftigen müssen. Da können gut und gern bis zu zwei Monate verstreichen, bis Du letztendlich zahlen musst. Damit ist Dir doch echt geholfen, oder? Du musst aber damit rechnen, dass Dir der Computer des Finanzamts – ganz automatisch – erst einmal Säumniszuschläge berechnet, weil er zum ersten Fälligkeitstermin Deine Steuerzahlung vermisst und von Deinem Stundungsantrag ja noch nichts weiß. Stell dann sofort einen Antrag auf Erlass der Säumniszuschläge. Dem Antrag wird das Finanzamt ohne weiteres entsprechen, weil Säumniszuschläge nicht zu erheben sind, wenn »ein Stundungsantrag vor Fälligkeit gestellt und nach Fälligkeit abgelehnt wurde und der Steuerzahler die neue Zahlungsfrist eingehalten hat«. Für NRW Erlass FinMin vom 2. 1. 1984 – S 0480 – I VA 1.
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Der zweite positive Effekt des Zahlungsaufschubs, der sich durch Deinen Stundungsantrag ergibt, ist die Zinsersparnis, denn für die Zeit des Hinhaltens berechnet Dir die Bank für die Steuern, mit denen Du Dein strapaziertes Bankkonto belasten müsstest, keine Schuldzinsen. Bei einer Steuernachzahlung von angenommen 15 000 €, die Du durch Deinen Stundungsantrag um zwei Monate verzögerst, sparst Du bei Sollzinsen von 10 % allein 250 € Zinsen.
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
Schulden bis zum Stehkragen? Beantrage Erlass der Säumniszuschläge! 1069
Ist es Dir einmal eine Zeit lang finanziell sehr schlecht ergangen und sind 1069 dabei Steuerrückstände entstanden, dann beantrage Erlass der Säumniszuschläge. Das Finanzamt muss sie erlassen, »wenn dem Schuldner die Zahlung der Steuern wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unmöglich war« (BFH – BStBl 1984 II S. 415). Das gilt auch, wenn vergessen wurde, einen Stundungsantrag zu stellen, obwohl eine »Stundungssituation« bestanden hat (BFH – BStBl 1985 II S. 489).
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Nutze die Schonfrist! 1070
Wenn Steuern fällig werden, weil z. B. eine Abschluss- oder eine Voraus- 1070 zahlung zu leisten ist, denk daran, dass Dir nach § 240 Abgabenordnung eine Schonfrist zusteht. Wenn Du innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit zahlst, entstehen keine Säumniszuschläge. Entscheidend ist aber, wann das Geld beim Finanzamt auf dem Konto gutgeschrieben wird, nicht, wann Du die Überweisung getätigt hast. Der Pferdefuß dabei: Zahlst Du per Banküberweisung, musst Du zwei bis drei Tage für den Zahlungsweg einkalkulieren. Achtung: Bei Zahlung per Scheck gilt die Schonfrist nicht, der Scheck muss also spätestens bei Fälligkeit der Steuer im Finanzamt sein. Allerdings hast Du den Vorteil, dass mit Übergabe des Schecks an das Finanzamt die Zahlung erfolgt ist, Dein Konto aber erst Tage später mit dem Betrag belastet wird. Zahlst Du also z. B. Deine Umsatzsteuer per Verrechnungsscheck, musst Du diesen in der Regel schon am 8. des Monats bei der Post aufgeben, damit er pünktlich am Fälligkeitstag (in der Regel der 10. des Monats) beim Finanzamt ist.
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5. So setzt Du Dich beim Finanzamt durch 1071
Wenn Du nun den einen oder anderen Teil des Buches für Dich verwerten 1071 konntest, gilt es jetzt, ihn durchzusetzen. Das ist bei der fiskalischen Denkweise der Finanzbeamten nicht immer einfach. Verständlich, denn: Wes Brot ich
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5. So setzt Du Dich beim Finanzamt durch
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ess‘, des Lied ich sing‘. Neuerdings bürgert es sich immer mehr ein, dass die Finanzämter in arroganter Manier für den Steuerzahler günstige Urteile einfach negieren. Die meisten Streichgelegenheiten bieten sich den Fiskalrittern, wo eine besondere Vergünstigung beansprucht wird. Um die brauchst Du aber nicht zu betteln, sondern kannst fordern, dass Deinen berechtigten Ansprüchen nachgekommen wird. Du wirst deshalb den Steuerbescheid immer daraufhin prüfen, ob das Finanzamt in allen Punkten Deinen Angaben in der Steuererklärung entsprochen hat. Obwohl das Finanzamt verpflichtet ist, Streichungen zu begründen, spart es sich oft eine Erläuterung oder schreibt etwa: »Steuerermäßigung konnte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht gewährt werden.«
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So etwas machst Du nicht mehr mit! Im Übrigen hast Du Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 91 AO). Bevor das Finanzamt einfach Ausgaben streicht, soll es Dich vorher dazu hören, zumindest aber Streichungen ausführlich begründen. 1072
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1072 Sieh Einspruchsentscheidungen des Amtes nicht als Gottesurteil an! Oft schreiben mir Leser: »Beigeschlossen übersende ich Ihnen die Einspruchsentscheidung des Finanzamts, der Sie entnehmen können, dass ich mit Ihrem Ratschlag auf Seite . . . nicht durchgekommen bin!«
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Sagte ich nicht, dass Du Dich durchsetzen musst? Gewöhn Dir ab, Behördenschreiben – selbst noch so offizielle und mit noch so dickem Stempel drunter – als der Weisheit letzten Schluss anzusehen. Da lehnt z. B. das Finanzamt Wesermünde-Land (49/134 00 567) einem Steuerbürger und Vermieter den Abzug eines Scheibenschleifers ab – dies mit folgenden eindrucksvollen Sprüchen und Paragraphenzitaten, die dem Bürger glaubhaft machen sollen, es sei völlig im Recht: »Bei den Aufwendungen für das Werkzeug handelt es sich nicht um Werbungskosten, sondern um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Diese Aufwendungen betreffen sowohl den Einkommensbereich als auch den privaten Bereich des Rechtsmittelführers, und eine klare Trennung der Aufwendungen nach der Nutzung für den Einkunftsbereich und der privaten Nutzung ist auch schätzungsweise nicht möglich. Ein Abzug bei den Werbungskosten kommt nur dann in Betracht, wenn der Nutzungsanteil für den Einkunftsbereich anhand objektiver Merkmale einwandfrei nachprüfbar und nicht von untergeordneter Bedeutung ist (R 117 EStR). Die Grenzziehung zwischen den Werbungskosten und den nichtabzugsfähigen Kosten der Lebensführung liegt nicht im Ermessen des Rechtsmittelführers, sondern muss im Interesse einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung nach objektiven Grundsätzen erfolgen. Für das Werkzeug ist diese klare Grenzziehung nicht gegeben, der Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entfällt daher.« Mach in einem solchen Fall Deinem Ärger ruhig mal vor dem Finanzgericht Luft. Und zwar wie folgt: »Ich sorge dafür, dass Hausbesitz – also Volksvermö-
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
gen – erhalten wird, und zwar mit tatkräftiger Hand. Wenn die Bearbeiter meines Einspruchs noch nie eine Schleifscheibenmaschine in der Hand gehalten haben, dann soll man mir nicht unterstellen, ich nutzte die auch privat, etwa um damit moderne Musik zu komponieren. Alles Werkzeug, was ich angeschafft habe, benötige ich, um schnellstens im Haus Schäden beheben zu können und nicht einige Wochen vergebens auf angekündigten Handwerkerbesuch warten zu müssen. Oder gar etwa darauf, dass der Mieter selbst bei Kleinigkeiten mal Hand anlegt. Die Behauptung, eine klare Grenzziehung sei nicht möglich, ist lächerlich. Ich finde sie übrigens nicht im Gesetz gefordert. Da das Finanzamt durch solche wolkigen Wortgebilde mir den Abzug versagt, bitte ich das Finanzgericht, das Finanzamt dazu aufzufordern, klare Beweise vorzulegen, dass ich das Werkzeug privat benutze, oder mir dessen Abzug zuzulassen.« So wird‘s gemacht, wenn wir schon für diese Bürokraten, die sich in den letzten zehn Jahren wie die Kaninchen verdoppelt haben und mit so etwas ihre Daseinsberechtigung nachzuweisen suchen, in die Hände spucken. Ich meine, manchmal kann Dir das eher helfen als alle noch so netten Reden, mit denen wir aus Bürokraten wieder echte Volksdiener machen wollen. Finanzamtshörige Richterlinge, die Urteile wie das folgende treffen, sollten von ihren Vorgesetzten schnellstens in die Wüste zum Sandfressen geschickt werden: »Steuerzahler haben kein Recht darauf, ihre Akte vom Finanzamt zugeschickt zu bekommen oder sie dort einsehen zu können.« (Finanzgericht des Saarlandes, 1 K 151/94) Dieses widerliche, bürgerverachtende, hochnäsige Urteil aus den Zeiten preußischen Obrigkeitsdenkens ist noch immer nicht kassiert worden. Daher, lieber Steuerzahler, fordere für jeden unklaren, undurchsichtigen Steuerfall, für jedes Dir spanisch vorkommende oder befehlende und bekrittelnde Schreiben des Amtes Deine Akten an! Vielleicht hat irgendein mieser Vermerk eines Finanzbeamten in Deiner Akte Schuld am kleinlichen, pedantischen, Dich im Gegensatz zu anderen Steuerbürgern benachteiligenden Verhalten des Amtes. Und wenn es Dir verweigert wird, schreitest Du zur Dienstaufsichtsbeschwerde, zur erneuten Klage vor dem Finanzgericht, dann zum Finanzhof, zum Verfassungsgericht und Europäischen Gerichtshof! 1
Wenn das Finanzamt nach der Herkunft von Geldern auf privaten Sparkonten fragt 1073
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Zwar musst Du dem Finanzamt bei der Aufklärung von Steuersachverhal- 1073 ten behilflich sein, aber Du brauchst keinen in sich geschlossenen Nach-
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weis über die Herkunft Deines Privatvermögens zu führen (BFH v. 28. 5. 1986 – BStBl 1986 II S. 732). Denn eine Verpflichtung, für private Sparkonten eine Buchführung einzurichten, besteht nicht. So kann man Dir nichts anhaben, wenn Du sagen musst: »Weiß ich nicht, ist schon zu lange her.« Wenn das Finanzamt Dir die Beweislast über die Herkunft der Gelder auf Deinen privaten Sparkonten zuschieben will, muss es zuvor den Nachweis erbringen, dass bei Dir ein ungeklärter Vermögenszuwachs oder Ausgabenüberschuss vorliegt. Beidem, sowohl der Vermögenszuwachs- als auch der Ausgabenüberschussrechnung – letztere wird auch Geldverkehrsrechnung genannt –, liegt zwar der einfache Gedanke zugrunde, dass niemand mehr Geld anlegen oder ausgeben kann, als er aus seinen steuerpflichtigen und sonstigen Quellen zur Verfügung hat, aber in der Praxis sind diese Berechnungen ziemlich kompliziert und leicht zu entkräften. Du selbst kannst zur Not dem Finanzamt schnell beweisen, dass Dein Privatvermögen aus den ungebundenen Entnahmen und aus Mitteln stammt, die zu Beginn der Vermögenszuwachs- und Geldverkehrsrechnung bereits vorhanden waren. Sage bloß nicht – auch wenn es stimmt –, das Geld stamme von den Rentenersparnissen Deiner Eltern oder von einem entfernten Verwandten in den USA. So etwas wirkt auf Finanzbeamte wie der Stich in ein Wespennest. Auch die Geschichte über Spielbankgewinne hört das Finanzamt nicht zum ersten Mal, und selbst die Überweisung eines größeren Betrags von der Spielbank auf Dein Privatkonto verfängt so ohne weiteres nicht, denn Du könntest ja die Jetons, die Du eingelöst und überweisen lassen hast, vorher mit Schwarzgeld gekauft haben. Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten in der Spielbank, exakte Kenntnisse über Spielregeln und die Benennung Dir bekannter Croupiers überzeugen da schon mehr. Diese Kenntnisse weisen Dich nämlich als Stammgast aus.
Verlange vom Finanzamt Auskunft und Beratung!
1074
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Nach dem Willen des Gesetzes (§ 89 AO) soll der Finanzbeamte Helfer des 1074 Steuerzahlers sein, soll Auskünfte erteilen und sogar von sich aus zu steuersparenden Anträgen anregen, wenn Du sie aus Versehen oder aus Unkenntnis nicht gestellt hast. Hahahahaha! Du wirst meist nur auf Finanzbeamte treffen, die sich die Arbeit zu leicht machen und Dich abzuwimmeln versuchen: »Leider sind wir nicht zur Steuerberatung befugt, das ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten«, so die Ausflüchte. Oder man hört: »Die Finanzämter entscheiden über den Steueranspruch
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
eines Kalenderjahrs grundsätzlich erst dann, wenn das Jahr abgelaufen ist. Vorherige Auskünfte und Zusagen sind dem Steuerrecht wesensfremd.« Damit gibst Du Dich in Zukunft nicht mehr zufrieden; besonders nachdem der BFH die Finanzämter zur verbindlichen Auskunft verdonnert hat (BFH v. 19. 3. 1981 – BStBl 1981 II S. 538 und v. 16. 3. 1983 – BStBl 1983 II S. 459). 1075
Du forderst jetzt Kundendienst und nicht obrigkeitliches Agieren. Das Finanz- 1075 amt ist ab 2007 nämlich gesetzlich verpflichtet, Dir auf Verlangen eine verbindliche Auskunft zu erteilen (§ 89 Abs. 2 AO), wenn Du Deinerseits: ● ein besonderes Interesse an der Auskunft darlegen kannst, ● den geplanten Sachverhalt umfassend und in sich geschlossen darstellst, ● Dein Rechtsproblem darlegst und dazu konkrete Rechtsfragen stellst und auch ● erklärst, dass Du bisher noch bei keiner anderen Finanzbehörde zu dem Sachverhalt eine verbindliche Auskunft beantragt hast und ● als Letztes noch bestätigst, dass all Deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Allerdings hat der Fiskus hier eine ganz üble Hürde eingebaut. Für verbindliche Auskünfte gibt es eine allgemeine Gebührenpflicht (§ 89 Abs. 3 bis 5 AO). Das geht sogar so weit, dass das Finanzamt entscheiden kann, ob es die Gebühren nach der Auskunft erhebt oder ob es erst nach Vorkasse für Dich tätig wird. Du musst aber spätestens einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung zahlen. Die Gebühr richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert (Streitwert). Das ist der Wert, den die verbindliche Auskunft für Dich hat. Im Endeffekt kommt es auf die Höhe der bei der Auskunft zur Debatte stehenden Steuern an. Die Höhe der Gebühr kannst Du in folgender Tabelle ablesen: 1 Streitwert bis . . . €
Gebühr . . . €
Streitwert bis . . . €
Gebühr . . . €
300 600 900 1 200 1 500 2 000 2 500 3 000 3 500 4 000 4 500 5 000 6 000 7 000 8 000 9 000
25 35 45 55 65 73 81 89 97 105 113 121 136 151 166 181
40 000 45 000 50 000 65 000 80 000 95 000 110 000 125 000 140 000 155 000 170 000 185 000 200 000 230 000 260 000 290 000
398 427 456 556 656 756 856 956 1 056 1 156 1 256 1 356 1 456 1 606 1 756 1 906
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5. So setzt Du Dich beim Finanzamt durch
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Streitwert bis . . . €
Gebühr . . . €
Streitwert bis . . . €
Gebühr . . . €
10 000 13 000 16 000 19 000 22 000 25 000 30 000 35 000
196 219 242 265 288 311 340 369
320 000 350 000 380 000 410 000 440 000 470 000 500 000
2 056 2 206 2 356 2 506 2 656 2 806 2 956
Lässt sich der Gegenstandswert (Streitwert) beim besten Willen nicht ermitteln, rechnet das Finanzamt nach Stundensätzen ab. Der Stundensatz beläuft sich auf 50 € je angefangene halbe Stunde Bearbeitungszeit, mindestens jedoch 100 €.
Nach § 89 Abs. 3 Satz 1 AO wird die Gebühr »für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskunft erhoben«. Dies hat u. E. zur Folge, dass die Gebühr auch bei Ablehnung der Erteilung einer verbindlichen Auskunft anfällt.
Prüfe faule und unklare Angaben nach! 1076
Da gibt es einen besonderen Weg, den die wenigsten kennen: Du kannst nach 1076 § 42 e EStG als Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber das Finanzamt in Lohnsteuerfragen um Auskunft bitten. Ist Dir also z. B. nicht klar, ob bestimmte Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis steuerfrei oder steuerpflichtig sind, fordere eine Auskunft der Lohnsteuerstelle des Finanzamts an. Auch hake nach, wenn Dir in einem Steuerbescheid irgend etwas unklar ist. Allerdings bist Du nicht so vertrauensselig, Dir die Auskunft telefonisch beantworten zu lassen. Mündliche Auskünfte sind für das Finanzamt nicht im geringsten bindend. Schwarz auf weiß aber muss das Finanzamt zu seinem Wort stehen. Schreiben wie »Die Steuerermäßigung musste abgelehnt werden, weil die entsprechenden Unterlagen nicht vorgelegt werden konnten« oder Abwimmelungsversuche wie »Die Entscheidung wurde von einem Gericht getroffen, die aber für uns nicht bindend ist; hierfür haben wir unsere genauen Bestimmungen« nötigen Dir ein Lächeln ab, denn Du weißt: Das Finanzamt ist gesetzlich verpflichtet, auch zu Deinen Gunsten eine Steuerermäßigung zu prüfen (Schön wär‘s, wenn‘s immer gemacht würde – hm?). Du verlangst also als Arbeitneh-
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
mer eine genaue und lückenlose Aufklärung einschließlich aller einschlägigen Urteile und vor allem Kommentarauszüge und beschwerst Dich unter Umständen bei der Oberfinanzdirektion so lange, bis Du eine solche zu Deiner vollen Zufriedenheit erhalten hast! Stell sich einer dumm, konterst Du: »Natürlich sind Sie dazu da, die zu beschaffen, denn Sie müssen auch meine Vorteile prüfen. Ich glaube, das steht in § 88 AO Absatz zwo.« Und wenn Deine Unterlagen nicht vollständig sind, hat das Amt Dir die Vorlage anderer Nachweise vorzuschlagen, aber nur, wenn Dir deren Beschaffung zuzumuten ist. Vielfach verlangt man von Dir, alle möglichen Belege beizubringen, und weiß ganz genau, dass Dir dies nicht möglich ist. Wie sollst Du für jedes gewaschene Hemd den Nachweis führen, wie viel Waschpulver dafür gebraucht wurde? Für so etwas gibt es Erfahrungssätze, und die soll Dir das Finanzamt ansetzen. Die Ämter sind ausdrücklich angewiesen, von kleinlichen Einzelermittlungen abzusehen, und dürfen Dir keinesfalls etwas streichen, nur weil Du nicht in der Lage bist, einen Nachweis zu erbringen. Auf diesem Standpunkt stehen auch die Urteile des BFH vom 8. 11. 1956 – BStBl 1957 III S. 149, vom 21. 7. 1961 – BStBl 1961 III S. 437 und vom 26. 6. 1962 – HFR 1962 S. 265. Zur Not kannst Du dem Amt eine eidesstattliche Erklärung anbieten, dass Dir die angesetzten Aufwendungen entstanden sind. Dann ist es Sache des Finanzamts zu beweisen, dass Du sie nicht gehabt hast, und Du hast ihm den Schwarzen Peter zugeschoben. Ohne genau durchrechnen zu müssen – was Du aufgrund der vorhergegangenen Ausführungen ja eigentlich aus dem Effeff können solltest –, kannst Du überschlagen, ob das Finanzamt Dir von den beantragten Ermäßigungen etwas abgezwackt hat. Nämlich so: Du rechnest alle Ermäßigungsbeträge zusammen, ziehst davon die Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben sowie die zumutbare Belastungsgrenze ab. Vom dann übrigen Betrag muss Dir das Amt mindestens 19 % Lohn- und 1,7 % Kirchensteuer erstatten, klar? Noch genauer kannst Du den Prozentsatz aus der Steuerersparnistabelle bestimmen! Tschuang-tse sagte vor über 2000 Jahren: Der Ruf zu den Waffen ist die niedrigste Form der Erziehung. Verordnungen und Gesetze sind die niedrigste Form des Regierens.
1077
Hast Du Schwierigkeiten beim Finanzamt, z. B. Stundungs- und Erlassanträge 1077 durchzusetzen oder nicht nachgewiesene Ausgaben anerkannt zu bekommen, schreibe klipp und klar in Deinem Antrag, Du möchtest durchaus nicht mehr als die Erledigung Deiner Anträge. Und wegen der von der Finanzverwaltung
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6. Deck das Finanzamt mit Belegen ein!
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immer wieder betonten Gleichmäßigkeit der Besteuerung möchtest nun auch Du um einen angemessenen verminderten Maßstab bitten – ganz im Sinne der Herren Steuerzahler Dr. Schneider und Dr. Flick. Und dass man sich bitte schön nicht wegen der verhältnismäßig lumpigen Beträge bei Dir so kleinlich anstellen solle, während anderweitig mit leichter Hand Millionen verschenkt würden . . . Bei allen menschlichen Qualitäten, die ein Prüfer haben muss, bedarf es zur korrekten Erledigung seiner Aufgaben unbedingt eines gesunden Misstrauens in allen Dingen . . . (Aus den Aufzeichnungen eines Prüfers vor einer Prüfkommission)
6. Deck das Finanzamt mit Belegen ein!
1078
Wenn Du den zweiten Abgabetermin für die Steuererklärung, den 30. Septem- 1078 ber, verpasst hast, musst Du mit unangenehmer Post rechnen. Das Finanzamt schätzt nämlich dann Dein Einkommen, und zwar meist großzügig. Es reicht dann allerdings aus, wenn Du innerhalb von vier Wochen Deine Erklärung nachreichst. Die Ämter können laut Bundesfinanzhof in so einem Fall keine förmlichen Einsprüche verlangen (V R 87/01): Sie müssen den Bescheid korrigieren und dürfen auch keine vorläufigen Zahlungen fordern, wenn Du Aussetzung der Vollziehung beantragst. Weht der Wind ein Blatt Papier in ein Amt, sind nach einiger Zeit zwei Ochsen nötig, den angewachsenen Aktenmist wegzuschaffen. (Sprichwort aus China)
1079
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1079 Sind Lügen vor dem Finanzamt erlaubt? Wenn es echte Notlügen sind, die zu keiner Steuerhinterziehung führen, kann man ausnahmsweise einmal ja sagen. Du weißt, dass Finanzämter mit den Erstattungen meist recht langsam sind. Oft liegt es an der Arbeitsüberlastung bei den Einkommensteuerstellen, oft an der Computererledigung – immer jedoch an der Kompliziertheit des Steuerrechts. Wenn Du also mal besonders dringend auf die Penunzen angewiesen sein solltest, die Dir Vater Staat schon so lange im Voraus abgenommen hat, sei es, dass Dein Ehepartner krank ist oder ein Kindchen unterwegs oder eine andere Notlage vorherrscht, dann, ja dann darfst Du es auch mal dem deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer – Gott hab‘ ihn selig! – nachmachen, der bekanntlich im Umgang mit der Wahrheit »nit so pingelig« war.
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
Deck den Beamten mit Belegen ein! 1080
Du solltest Deiner Steuererklärung alle unverfänglichen Belege, die Du kluger- 1080 weise im Lauf des Jahres gesammelt hast, beifügen und damit Deinen Fiskalritter ordentlich zupflastern. Auf ihn macht das den Eindruck, es sei bei Dir alles in Ordnung. Notfalls müssen Eigenbelege herhalten, so z. B. für Trinkgelder, Parkgebühren, Telefonkosten oder Zahlungen an Handwerker, die keine Quittung ausschreiben wollen. Hattest Du dagegen Ausgaben, die Du nicht belegen kannst, machst Du nur Beträge bis zu den EB-FAGO-Grenzen geltend (siehe E Rz 469). Heikle Ausgaben machst Du ebenfalls bis zu diesen Grenzen geltend – ohne Belege! Wisse: Der Bearbeiter beim Finanzamt nimmt sich im Normalfall für jede Steuererklärung eine bestimmte Menge Zeit. Findet er keine Belege, fieselt er unruhig in den Formularen herum und fordert womöglich für einige heikle Sachen welche an. So etwas solltest Du nicht unnötig provozieren. Besteht Dein Fiskalritter hartnäckig auf Belegen für alle Ausgaben, antworte ihm höflich: »Leider habe ich die Belege im letzten Jahr nicht alle aufbewahrt und kann sie auch nicht nachträglich herbeischaffen. Aber ich bin gern bereit, ab sofort für alle Posten die Unterlagen zu sammeln. In der Ihnen vorliegenden Steuererklärung habe ich aber durch meine Unterschrift versichert, dass alle Angaben vollständig und richtig sind. Ich bitte Sie daher, die Veranlagung erklärungsgemäß durchzuführen.« Und schon klappt der Laden.
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Drei Arten von Menschen soll man nicht herausfordern: Beamte, Kunden und Witwen. (Sprichwort aus Amerika)
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1081 Sei auch mal dem Finanzamt gut! Sosehr wir dem Finanzamt auf die Finger sehen wollen, so sehr wollen wir uns aber auch bemühen, dass es sich mit unseren Anträgen nicht über Gebühr aufhalten muss. Die meisten jüngeren Beamten sind aufgeschlossene, friedliche Menschen. Das wird mir immer wieder bestätigt. Und sie sind nicht wie etwa Betriebsprüfer oder gar Steuerfahnder scharf gemacht und suchen Dich nicht mit allen Mitteln zur Ader zu lassen. Helfen wir ihnen also und bleiben ihnen gegenüber nett und freundlich. Sie sind schließlich nicht schuld an dem, was ihnen die Politiker und Ministerialbürokraten ständig zumuten. Wir ordnen also alle Belege und fertigen – falls wir sie in größerer Anzahl vorlegen – eine Aufstellung wie folgt: Nr.
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Datum
Gegenstand
bezahlt am
Betrag
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7. Darf Dich das Finanzamt vorladen?
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zur Aufbewahrungspflicht 0
1082
Als Arbeitnehmer kannst Du dem Finanzamt eingereichte und zurücker- 1082 haltene Belege wegwerfen – für Dich besteht keine Aufbewahrungspflicht. Selbständigen dagegen ist das nicht anzuraten. Versuche aber nicht, das Finanzamt zu verschaukeln. Dort weiß man aus Tausenden von Anträgen, dass man z. B. als Beamter einen Zuschuss zu seinen Krankheitskosten bekommt oder gewisse Reisespesen vom Arbeitgeber ersetzt werden. Natürlich, möglich ist es schon, dass sie danach zu fragen vergessen, denn die Einkommensteuerstellen sind ja weiß Gott mit Arbeit gesegnet. Aber wenn Du so etwas nachträglich beichten musst, erschüttert das Deine Glaubwürdigkeit, und das solltest Du vermeiden!
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Setz höhere Pauschalbeträge ein! 1083
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In einigen Bundesländern haben die Fiskalbürokraten die Teuerungsraten be- 1083 rücksichtigt und akzeptieren für Arbeitsmittel wie Fachliteratur, Kleidung, Werkzeug etc. statt 100 € auch 150 €. Versuch es also erst einmal mit dem höheren Betrag. Wisse aber: Das Finanzamt kann vom Belegnachweis absehen, muss es aber nicht. Dein Pech, wenn das Finanzamt gerade bei Dir den Belegnachweis fordert und Du die Belege inzwischen weggeworfen oder verschludert hast.
7. Darf Dich das Finanzamt vorladen? 1084
Grundsätzlich ja. Aber es sollte Dich nicht mit einem Hund vergleichen, dem 1084 man nur pfeifen muss, damit er schnellstens angerannt kommt. Zum Glück haben wir den Finanzämtern mit unserem Steuerstreik jetzt so viel Wust an den Hals gehängt, dass sie weitgehend davon absehen, sich noch zusätzlich mit Vorsprachen zu belasten. Das gilt jedoch nur für den Normalfall! Will das Amt eine selbstherrlich vorgenommene Handlung oder einen peinlichen Vorfall ausbügeln oder elegant aus der Welt schaffen, lädt es Dich gern vor, um Dich weichzuklopfen. Du kannst jedoch die Verpflichtung, an der Amtsstelle zu erscheinen, ganz gut unterlaufen. Dass etwas faul ist, merkst Du daran, dass auf dem Vorladungsschreiben keine genauen Gründe und speziellen Fragen angeführt sind, über die Du Dich äußern sollst. Du wirst also schreiben: »Bevor ich auf Ihrem
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
Amt erscheine, bitte ich, mich eingehend über die einzelnen Punkte aufzuklären, über die ich gehört werden soll.« Oder: »Ich möchte mir Verdienstausfall ersparen und bitte um schriftliche Erledigung . . .« Dann schickt Dir der Fiskalritter meist gleich die Fragen zur schriftlichen Erledigung, die er von Dir beantwortet wissen möchte, bzw. die Ausreden, die er sich für Deinen Fall parat gelegt hat. Denn er weiß: Eine persönliche Vorladung kommt nur dann in Betracht, wenn ein schriftliches Verfahren unter Umständen nicht zum Ziel führt. Und Du musst Gelegenheit haben, Dich auf seine Fragen vorzubereiten. Völlig unzulässig wäre eine Vorladung, wenn Du weit entfernt wohnst und eine schriftliche Auskunft genügen würde. (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf v. 29. 3. 1951 – Betriebsberater 1951 S. 326) Du wirst auch die Beantwortung und die Erledigung telefonischer Anfragen ablehnen, selbst wenn Dinge belangloser Art aus der Welt geschafft werden sollen. Je mehr Arbeit wir dem Finanzamt machen, desto eher könnte der Steuermurks aufhören, das Steuerchaos beendet werden. Wehr Dich durch unseren Steuerstreik gegen die Verschleuderung unserer sauer und rechtmäßig verdienten Gelder! Deutsche Mädchenhändler und Drogenverbrecher, die in asiatischen Gefängnissen einsitzen, erhalten so viel Sozialhilfe aus Deutschland, dass sie sich dort einen Koch, einen Diener und die feinsten Speisen aus Gourmetlokalen leisten können. Dafür blechst Du und rackerst Dich ab, Du dummes Schaf von Steuerzahler.
8. Darf das Finanzamt Dir die Beweislast übertragen? 1085
Das Finanzamt kehrt den Fall um, wenn es Dir die Beweislast aufbürdet. Selbst 1085 Finanzgerichte sehen da manchmal nicht völlig klar. Nun muss man dem Bundesfinanzhof – über dessen fiskusbevorzugende Entscheidungen in sachlicher Hinsicht man ja manchmal den Kopf schütteln kann und der alles andere tut, als dem kleinen Steuerzahler den Rücken zu stärken – eines lassen: Was die verfahrensrechtliche Stellung des Steuerzahlers betrifft, ist seine Rechtsprechung hier wirklich als vorbildlich zu bezeichnen. In seinem Urteil vom 7. Dezember 1955 (BStBl 1956 III S. 75), das als Grundsatzentscheidung gekennzeichnet ist, sagte er nämlich Folgendes: »Der Steuerprozess kennt grundsätzlich keine Beweislast und keine Beweisregeln wie der Zivilprozess. Die Amtspflicht zur Sachaufklärung und die gesetzliche Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der amtlichen Sachaufklärung, insbesondere seine Erklärungs-, Darlegungs- und Nachweispflichten gehen bis zur Grenze des Zumutbaren. Wo die Grenzen des Zumutbaren bei der Amtspflicht zur Sachaufklärung wie bei der Mitwirkungs-
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8. Darf das Finanzamt Dir die Beweislast übertragen?
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pflicht des Steuerpflichtigen im Einzelfall liegen, ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Beachtung aller Umstände des einzelnen Falles zu entscheiden.« Einen wirksamen Rechtsschutz gewähren, insbesondere dadurch, dass es die Grenzen für die Ermittlungs- und Aufklärungspflicht der Finanzbehörden und der Steuergerichte denkbar weit spannt, will ebenfalls das Urteil vom 18. 8. 1960 (BStBl 1960 III S. 451). Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil es die Pflicht der Finanzbehörden und der Steuergerichte zur vollständigen Ermittlung des Sachverhalts auch für den Fall feststellt, in dem die Rechtsstellung des Steuerzahlers von vornherein schwächer ist. Wie im Rechtsspruch dieses Urteils gesagt ist, sind z. B. Finanzgerichte (selbstredend auch das Finanzamt und alle sonstigen beteiligten Behörden und Gerichte) gemäß § 162 Abs. 2 AO verpflichtet, im Rahmen der Schätzung alle vom Pflichtigen in substantiierter Weise vorgetragenen und als Schätzungsgrundlage in Frage kommenden Tatsachenbehauptungen zu berücksichtigen – dies selbst dann, wenn deren Richtigkeit erst durch Beweiserhebung geklärt werden muss und zur Anerkennung eines Verlusts führen würde. 1086
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Nun aber wieder von den höchst seltenen freundlichen Worten der hohen Ge- 1086 richte zurück ins Kampfgetümmel der Steuerzahler mit den Finanzämtern: ● Das Finanzamt muss grundsätzlich beweisen, aufgrund welcher Einkünfte es Steuern von Dir haben will. Dabei legt das Finanzamt hinsichtlich der Einnahmen Deine eigenen Angaben zugrunde. Sind diese unrichtig, kannst Du Dich strafbar gemacht haben. ● Du als Steuerzahler musst grundsätzlich alles beweisen, was zu einer Steuerminderung führt. Dabei gilt für nicht beweisbare Vorgänge der sog. Beweis des ersten Anscheins. So gilt das Halten eines Pkws als »Beweis des ersten Anscheins« für berufliche Kosten durch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Du musst daher nicht beweisen, dass Du tatsächlich mit dem Auto arbeitstäglich zur Arbeitsstätte gefahren bist. Lass Dich also nicht vom Finanzamt in Beweisnot bringen, berufe Dich auf Deine Erklärung und den Beweis des ersten Anscheins. Eine Zusammenfassung der Beweislastregeln enthält übrigens das BFH-Urteil vom 7. 7. 1983 – BStBl 1983 II S. 760. Wenn Du allerdings auf einen verbissenen Federfuchser triffst, musst Du wohl zu einer Oberfinanzdirektion wandern, in deren Bücherei Du ziemlich alles zur Steuer findest. Oder schreib gleich die vornehmen Herren bei den Oberfinanzdirektionen an. Sie sind sehr auskunftsfreudig. Doch denke nicht, dass Du immer erfährst, was und wie in den meisten Fällen von den Gerichten entschieden wird. Von den in einem Vorjahr gefällten 2 279 Entscheidungen z. B. wurden 386 (17 %) zur Veröffentlichung freigegeben! Vielleicht ist vieles darunter, was dem Finanzamt nicht passen könnte . . . Ich unterstelle den Richtern hier beileibe keine Absichten oder gar eine gewisse politische Steuerung – aber gut finde ich das nicht. Der Bundesfinanzhof teilt Dir auf Anfrage – sofern du ein begründetes Interesse nachweisen kannst – mit,
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XVI. Der Umgang mit dem Finanzamt
ob bei ihm zu der Dich interessierenden Rechtsfrage ein Verfahren anhängig ist. Falls dem so ist, kannst Du beim Finanzamt beantragen, Deinen Streitfall bis zur Entscheidung ruhen zu lassen. Frag den Verfasser bitte nicht nach zusätzlichen Urteilen und Hilfen für einen speziellen, Dich besonders interessierenden Fall. Alles, was er herausklamüsert hat, steht in diesem Buch. Deshalb sieh ihm auch nach, wenn er Deine Anfragen nicht beantwortet. Außerdem darf er das nach dem bestehenden Rechtsberatungsgesetz ohnehin nicht. Lobend gleichzustellen ist diese Deine Steuerreform, o Scaeferius, allen Steuerreformen, die da waren, sind oder kommen werden. Sie ist modern, gerecht, erleichternd und kunstvoll. Modern, weil jede der alten Steuern einen neuen Namen trägt, gerecht, weil sie alle Bürger des Römischen Reiches gleich benachteiligt, erleichternd, weil sie keinem Steuerzahler mehr einen vollen Beutel lässt, und kunstvoll, weil Du in vielen Worten ihren kurzen Sinn verstecktest: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, und dem Bürger zu nehmen, was des Bürgers ist. Wehruf eines römischen Bürges über die Steuerreform anno 282 n. Chr.
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»Das Steuerrecht ist an sich verfassungswidrig, weil es der normale Steuerbürger gar nicht begreifen kann.« (Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Benda)
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Einkommensteuer- und Splittingtabellen für 2007 und die Vorauszahlungen
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● Die Einkommensteuer, die ab 2007 auf Dein zu versteuerndes Einkommen erhoben wird, kannst Du in der folgenden Tabelle ablesen. ● Zieh von diesem Betrag die von Dir voraussichtlich zu zahlende Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer, anrechenbare Körperschaftsteuer und die Einkommensteuervorauszahlungen ab. Das Ergebnis ist dann der Betrag, den Du erstattet bekommst oder – ich wünsch es Dir nicht – noch nachzahlen musst.
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Stichwortverzeichnis Die Zahlen bezeichnen die Randziffern (Rz E). Halbfette Ziffern zeigen die Absätze an, in denen der betreffende Sachverhalt hauptsächlich dargelegt wird.
1%-Regelung 108 ff., 112 ff., 125 f., 980 ff., 1007, 1040 400-€-Job 25 ff., 146 ff., 444 f., 975 siehe auch Geringfügige Beschäftigung, Minijob, Teilzeitarbeit – Ehegattenarbeitsverhältnis 157 – Familienversicherung 748 – Rentner 883 ff. – Steuerfreiheit 972
A Abfindung 91–98, 644 – Altersteilzeit im Blockmodell 92 – Altersversorgung 162 – Aufstockung 95 – Direktversicherung 162 – Firmenwagen 95 – gerichtlich festgelegte 91 – an geschiedenen Ehepartner 642 – Miterben 843 – Nachzahlung 97 – Ratenzahlung in 2 Jahren 98 – Werkswohnung 96 Abfindungszahlung 843 Abflussprinzip 644, 927 Abgabepflicht 471 Abgeltungssteuer 725, 887, 889, 924 Abholfahrt 231
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Abmagerungskur 607, 644 Abrisskosten 798 Abschlagszahlung, Lohnzuschläge 131 Abschlussrechnung 930 f. Abschreibung 801, 928, 933, 1000–1008, 1016 – Ansparabschreibung 1009 ff. – Arbeitsmittel 335 f. – außerordentliche 1006 – Computer 336 f., 354 – degressive 856, 1003, 1033 – Drittaufwand 1001 – Einlage von Privatvermögen 1001 – Einrichtung 824 – Fahrtkosten 205 – Firmenverkauf 1014 – Firmenwagen 126 – Gebäude/Immobilien 779 f. – Gebrauchtwagen 205 – geringwertige Wirtschaftsgüter 335, 340, 1016, 1033 – Investitionsabsicht 1010 – Kfz 202 – nach Leistung 1005 – lineare 1002 f. – Methodenwechsel 1004 – Nutzungsdauer 337, 1002 f. – Sofortabschreibung 335, 340 – Sonderabschreibung 801, 1007 f.
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Stichwortverzeichnis
– technische Abnutzung 337, 347, 1000 – Teilwert 1001 – Umwidmung 341 – Verzeichnis 928, 931 – Vollabschreibung 1008 – Wechsel 1004 Absetzung für Abnutzung (AfA) siehe Abschreibung Abstandszahlung 798 Abwälzung der Lohnsteuer 136 Abwassergebühren 801 – Hinterziehung 1029 Abwehrkosten 644 Abwesenheitszeit 176, 178 ff. Abzug ohne Belege 469 Adoptionskosten 644 Adoptiveltern, Kinderfreibetrag/-geld 707 Adoptivkind, Kinderfreibetrag/-geld 706 f. Aero 367 AfA siehe Abschreibung Akne 606 Akteneinsicht 1072 Aktentasche 364, 366 f. Aktien 8, 79 – Dividenden 919 ff. – Halbeinkünfteverfahren 919, 924 – Spekulationssteuer 889, 895 f. – verdeckte Gewinnausschüttung 920 – Veräußerungsverluste 896, 924 Aktienfonds 8 Akupunkturbehandlung 582 Alkoholiker 597, 601, 644 Alleinerziehende – Entlastungsbetrag 435, 734 ff., 745 – Haushaltsgemeinschaft 735 – Kinderbetreuung 759 Alleinstehende, doppelte Haushaltsführung 402 ff. Allergie 606
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Altenheim 614, 644, 650 Altenpfleger 20, 44 Alterseinkünftegesetz 865 Altersentlastungsbetrag 535, 829 f., 879 f. Altersruhegeld 884 Altersteilzeit im Blockmodell 92 – Abfindung 92 Altersteilzeitgesetz 456 Altersversorgung 923 – betriebliche 158 ff. – Entlassung 162 – kapitalgedeckte 487 – Vermögensentnahmetabelle 923 Altersvorsorgeaufwendungen 487 – Höchstbetrag 491 Altkleider 567 Amalgamvergiftung 606 Amtsarzt 582, 586, 604, 612, 628 ff. Amtspflicht zur Sachaufklärung 1085 Amtstracht 282 Änderung des Steuerbescheids 1066 Anfrage, telefonische 1084 Angehörige – Arbeitsvertrag 281, 829 – Ausbildungsdienstvertrag 965 – außergewöhnliche Kosten 648 – Beraterhonorar 973 – Bausparvertrag 17 – Darlehen 969, 1022 – Kinderbetreuung 768 – Meisterkurse 965 – Vermietung an 264, 756, 799, 845 ff., 853 ff. – Verträge 799, 810, 845, 850, 956–975 Anlage EÜR 930 Anlage GSE 930 Anlage KAP 904, 906 Anlage U 519, 524, 886 Anlage VL 8 Anlageberater 927
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Stichwortverzeichnis
Anlagegüter 928 Anlagenverzeichnis 931 Anlaufverluste 989 Anleihe 892 Annexsteuer 703 Anonyme Alkoholiker 22, 597 Anrufungsauskunft 1076 Anschaffungskosten 781–798, 928 Anschaffungsnebenkosten 359 Ansparabschreibung 1009 ff., 1012, 1015, 1033 Ansparrücklage 1007, 1016 Antenne 387 Antiquität 338 – Wertverzehr 1000 Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 449 Antragsveranlagung 169, 438, 441, 446 f., 451 ff., 459 – Antragsfrist 452 f. – formale Anforderungen 454 – Nebeneinkünfte 475 Anwaltskosten 635, 640 Anzahlung 819 Anzeige siehe Inserat Apotheke 1018 Arbeit – gemeinnützige: Ein-Euro-Job 155 – Geringfügigkeit 963 Arbeitgeberdarlehen 66 f. – Rabattfreibetrag 52 – Zinsersparnisse 66 f. – monatliche Zinszahlungen 66 Arbeitgeberanteil, Rentenversicherung 487 Arbeitnehmerjubiläum 34 f., 63 Arbeitnehmerpauschbetrag 4, 169, 435, 761, 877 Arbeitnehmersparzulage 7 ff., 964 – Einkommensgrenzen 13 – Erschleichung 1029
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– Festsetzung 460 Arbeitnehmertätigkeit 789 Arbeitsecke 269 Arbeitsessen 179, 183, 953 Arbeitsgebiet, weiträumiges 103, 235 Arbeitsgemeinschaft 312 ff. Arbeitskleidung 81 f., 282–292, 367 – Arzt 282 – bürgerliche 282 – Ersatz 81 f. – Firmenlogo 286 – Musiker 284 – Nachweis 289 – Pauschale 289, 1083 – private Nutzung 290 – Reinigungskosten 292 – Reparaturkosten 289 – Schaden 288, 289 – schwarzer Anzug 284 – Sportbekleidung 290 – Tropenkleidung 287 – Uniform/uniformähnliche Kleidung 285 – Verschleiß 288 – Waschkosten 292 Arbeitslohn – Unfallversicherungsprämie 73 – für mehrere Jahre 34 Arbeitslosengeld 455 f., 872 – Ein-Euro-Job 155 – Steuerklasse 438 Arbeitslosenhilfe 455 f., 653 Arbeitslosenversicherung 488, 961 Arbeitslosigkeit 294 Arbeitsmittel 272 f., 332–367 – Abc der 367 – Abschreibungstabelle 337 – Abschreibungswahlrecht 340 – Antiquitäten 338 – Arbeitszimmer 272 f. – berufliche Verwendung 372 f.
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Beschädigung 347 Diebstahl 339, 343 gebrauchte 355 geringwertige Wirtschaftsgüter 335, 340 – Geschenke als 364 – Meisterstück 365 – Nachweis 334, 361 – Nutzungsdauer 337 – Pauschale 1083 – private Nutzung 332 f. – Sofortabschreibung 335, 340 – Tiere 346 – Umwidmung 341 – Werbungskosten 333 Arbeitsstätte – regelmäßige 174, 184, 250 – weiträumige 175 Arbeitstage-Berechnung 232 Arbeitsverhältnisse, mehrere 441 ff. Arbeitsvertrag – Angehöriger 281, 666 – Ehegatte 475, 956–961 – Kind 962 ff. – Lebenspartner 654 Arbeitszimmer 250–281 – abgeschlossener Raum 271 – Abzugsbeschränkung 257, 977 – abzugsfähige Kosten 273 – Abzugsvoraussetzung 256 – im Anbau 259 – Anmietung 260, 279, 978 – Arbeitsmittel 272 f. – Architekt 265 – Aufteilung zwischen Ehegatten 268 f. – Ausbildung 267, 546 – Außendienst 265 – Bereitschaftsdienst 267 – Besichtigung 271 – Dachausbau 264
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Diakon 265 Drittaufwand 278 Durchgangszimmer 271 von Ehepaar gemeinsam genutztes 268 f. eigenes Haus 277 f. Einrichtung 272 Fachberaterin 265 fehlender Arbeitsplatz 267 50-%-Grenze 266 häusliches 258 Heimarbeiter 265 Ingenieur 265 Journalist 265 kein anderer Arbeitsplatz 267 Keller 262 f. Kostenabzug 272 Kostenaufteilung 275 Krankenhausarzt 267 Lehrer 267 mehrere Jobs 265 Mehrfamilienhaus 261 Meisterschüler 267 Mietvertrag mit Arbeitgeber 270 in Mietwohnung 276 Nebenberuf 267 notwendiges Betriebsvermögen 280 Praxis-Consultant 265 private Mitbenutzung 256 Reinigungskosten 281 Schriftsteller 267 Selbständiger 977 Tätigkeitsmittelpunkt 265 Umbenennung 258 Verkaufsleiter 265 Vermietung 808 Versicherungsangestellter 265 Vorsteuererstattung 933 Zugang 258 f. Zweifamilienhaus 264 Zweitwohnung 425
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Stichwortverzeichnis
Arbeitszimmerprüfer 271 Architekt 265, 282, 993 Architektenkosten 782, 819 Arthritis 606 Arthrose 606 Arzneimittel 586, 644 – Zuzahlung 586 Arzt 282, 963 – Nebenberuflichkeit 32 Ärztekongress 325 Ärztliche Bescheinigung 594 Asbestanzug 282 Asbestsanierung 613, 644, 809 Asthma 591, 606, 609, 612, 679 Asylberechtigter 621 Aufbewahrungsfrist 468 Aufbewahrungspflicht 468, 932, 1082 Aufklärungspflicht 1085 Aufmerksamkeiten 33, 74 Aufteilungs-/Abzugsverbot 290, 332 f., 513 Aufwandsentschädigung 20 f., 29 Aufzeichnungspflicht 468, 925 Au-pair-Mädchen 769 Ausbilder 20 Ausbildung, Kinderbetreuungskosten 759, 763 Ausbildungsdienstverhältnis 293, 297 – Angehörige 305 – Meisterkurse 965 Ausbildungsdienstvertrag 965 Ausbildungsfreibetrag 447, 657 ff., 706 – Berechnungsschema 658 Ausbildungskosten 293, 544–552, 644, 965 – Arbeitsgemeinschaften 546 – besondere 722 – Computer 546 – doppelte Haushaltsführung 546 – Fahrtkosten 546
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– Internet 546 – Telefon 546 Ausbildungsunterbrechung 660, 710 f. Ausbildungsversicherung 514 Ausgaben – nachträgliche 1066 – vergessene 1067 Ausgabenpauschale 30 Ausgleichsveranlagung siehe Antragsveranlagung Aushilfe 141, 810, 962 f. Auskunft – Finanzamt 1075, 1084 – zur Lohnsteuer 1076 – Lohnsteuerstelle 1076 – verbindliche 1075 Auskunftspflicht 1073 f. Ausland, Filiale 1021 Auslandsanleihe 914 Auslandsaufenthalt, Haushaltshilfe 670 Auslandsbeschäftigung 414 Auslandskind – Freibetrag 645, 706, 729 f. – Lohnsteuerkarte 730 Auslandskorrespondent 552 Auslandspraktikum 321 Auslandskur 634 Auslandsreise 946 f. – Pauschbeträge 215, 946 – Vorsteuer 950 f. Auslandssprachkurs 310 f. Auslandsübernachtung 215 Auslandsumzug 400 Außendienst, Arbeitszimmer 265 Außenstände 1016 Außergewöhnliche Belastungen 447, 572–702 – Abc der 644 – Beerdigung 636 ff.
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Stichwortverzeichnis
– Bekleidung (Ersatzbeschaffung) 621 ff. – Berechnungsschema 581 – Berufskrankheiten 584, 629 – Besuchsfahrten 593 ff. – Checkliste 644 – Darlehen 623 – Definition 573 – Erpresserschäden 635 – erweiterte Krankheitskosten 608 – Fahrtkosten 582, 589 ff. – Führerscheinkosten 690 – Geburt 626 f. – Haushaltsersparnis 614 f. – Hausrat 621 ff. – Heimunterbringung 614 ff. – Kinderkur 631 – Krankheitskosten 583–620 – Kurkosten 628 ff. – Möbel 612 – Pflegepauschbetrag 698 ff. – Prozesskosten 635 – Renovierung 613 – Scheidung 640 ff. – Todesfall 636 ff. – Umbaukosten 608, 644 – Umzugskosten 625 – Unterhaltszuwendungen 645 ff. – Vorrang von Werbungskosten 577 – Wiederbeschaffung von Hausrat 621 ff. – Zinsen 579, 623 – zumutbare Belastung 576, 580 ff., 648, 677 – Zwangsläufigkeit 578 Aussetzung der Vollziehung 1060, 1078 Aussetzungsantrag 1060, 1078 Aussteuerversicherung 514 Auswärtige Unterbringung 657, 659 Auszubildende 248, 267, 297
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Auto siehe Kfz Autonarr 990 Autotelefon 375 Autowäsche 209
B Bäderpraxis 605 BAföG 657 f., 755 Bahnhofsmission 23 Balint-Gruppe 301 Bandscheibenmatratze 644 Bank – Gebühren 922 – Sparbrief 881 – Steuerbescheinigung 900 Bankangestellte 285 Bankgeheimnis 917 Barbesuch 988 Barlohn 754 Barunterhalt, Mietzahlung aus 848 Barzuschuss 60, 65 Bauarbeiter 110, 175, 197, 430, 457 Baudarlehen an Kinder 902 Bauerwartungsland 819 Baugenehmigung 782 Bauherrenmodell 855 Baukindergeld 706, 771 – Einkommensgrenze 466 Baukostenzuordnung 860 ff. Bauleiter 186, 249 f. Baumängel/-schäden 1047 Baumängelbeseitigung 811 f. Baumaterial, geschenktes 796 Bausparkassenbeitrag 7 ff., 16 Bausparen 8–17 – Abschlussgebühr 10, 922 – Einkommensgrenzen 9, 13 – Freistellungsauftrag 904 – Guthabenzinsen 11 – Prämie 9 ff.
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Sperrfrist 12 unschädliche Verfügung 15 vorzeitige Kündigung 14 f. Wohnungsrenovierung 14 wohnungswirtschaftliche Zwecke 14 Bausparvertrag – Abtretung 17 – Angehörige 17 Beamte – Abfindung nach Scheidung 642 – Anwärter 293, 331 – Ehegatten, Vorsorgeaufwendungen 494 – Vorsorgehöchstbetrag 505 Bedienungsgeld 70 Bedienungspersonal 44 Beerdigungskosten 574, 636 ff., 644 – Nachlass 574, 637 – Versicherungen 636 – Zinsen 637 Beförderungskosten 384, 397 Befruchtung, künstliche 644 Begabtenförderung 722 Begleitperson Kur 631, 644 Behinderte/Behinderung – außergewöhnliche Belastung 679–697 – Ausweis 614, 683 – Begleitperson 598, 602, 631, 644 – Bescheinigung 695 f. – Einzelnachweis 682 – Entfernungspauschale 223, 231, 406 – Fahrtkosten 102, 406, 644, 685 ff. – behinderte Kinder 689 – Freifahrt 697 – Führerschein 690 – Kilometerpauschale 687 – Kinderbetreuungskosten 759, 763 – Kinderfreibetrag/-geld 713 ff. – Kfz-Kosten 685, 690
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– Kfz-Steuerermäßigung 697 – Kurkosten 691 – nachträglicher Antrag 611 – Parkerlaubnis 697 – Pflegeheim 682 – Privatfahrten 685 Behindertenpauschbetrag 447, 614, 617, 679–697, 745 – gutachterliche Stellungnahme 696 – Kinder 694 f. – Nachweis 683 – Rückwirkung 695 – Tabelle 680, 713 – Übertragung 617, 694, 706 Beihilfe – Erholung 80, 138 – Heirat/Geburt 33 – Lehrgang/Tagung 67 – Notstand 56 – verbilligte Krankenversicherung 57 Beiträge 53, 558 Beitragsbemessungsgrenze 885 Bekanntgabe, fehlende 1067 Bekleidung siehe Kleidung Belege 36, 468 f., 806, 1080 – Aufbewahrungspflicht 1082 – Abzug ohne 469 – Nachweis 1080, 1083 Belegschaftsaktien 79 Beleuchtungskörper 387 Benzingutschein, steuerfreier 101, 154 Benzinkosten, Schätzung 938 Berater für Datenverarbeitung 927 Beraterhonorar 973 Beratervertrag 973 Beratungslehrer 301 Bereitschaftsdienst, Arbeitszimmer 267 Bergmannsprämie, Erschleichung 1029 Berufsausbildung 447, 544 ff., 709 ff.
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Berufsgenossenschaft 864 Berufskleidung siehe Arbeitskleidung Berufskraftfahrer 215 Berufskrankheit 584, 629 Berufsreiter 346 Berufsschule 248, 297, 331 Berufssportler 927 Berufsständische Versorgungswerke 870 Berufsunfähigkeitsrente 870, 874, 884 Berufsunfähigkeitsversicherung 488 Beschäftigung im Privathaushalt – Krankenversicherung 150 – Rentenversicherung 148 Beschwerde 458, 1063 Besichtigung 397, 818 Besondere Veranlagung 462 Bestattungsunternehmen, Arbeitskleidung 284 Besteuerung – ermäßigte 34 – gleichmäßige 1077 – nachgelagerte 485, 865 Besteuerungsanteiltabelle 870 Besteuerungsgrundlage 1059 Bestrahlungsgerät 644 Besuchsfahrten 596, 644 – ärztliches Attest 594 – doppelte Haushaltsführung 419 – Krankenhaus 593 Beteiligung, stille 8, 79 Beteiligungsvertrag 8 Betreuer, ehrenamtlicher 20 Betreuungsfreibetrag 703 ff. – Übertragung 731 Betreuungsleistung 674 Betriebsaufgabe 1018 Betriebsausflug 59 ff. – Kostenaufteilung 64 Betriebsausgaben 927 f., 930, 976, 988 – nicht abzugsfähige 935, 953, 997
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– Umzugskosten 396 – Verpflegungsmehraufwand 944 Betriebseinnahmen 927, 930 Betriebsfest 35, 59 Betriebspension 76 Betriebsprüfung 1022 ff., 1029 – Anlässe 1022 – Datenverwertungsverbot 1024 – Datenzugriff 1024 – EDV-Programme 1024 – Mitwirkung 1024 – Prüfungsanordnung 1024 – Prüfungsraum 1025 – Prüfungsschwerpunkte 1022 – Prüfungszeitraum 1022 f. – Selbstanzeige 1025, 1029 Betriebsrat 48 Betriebsratsvergütung 69 Betriebssport 54 Betriebsveranstaltung 59 ff., 138 – Barzuschuss 60, 65 – Begleitperson 62 – Bewirtungskosten 953 – Lohnsteuerpauschalierung 61, 138 – Organisator 62 – Reisekosten 62 Betriebsveräußerung 1014 f. – Buchführungswechsel 1015 – Freibetrag 1014, 1017 – Fünftelregelung 1018 – Schuldzinsen 1020 Betriebsvermögen – Arbeitszimmer 280 – Dividenden im 1033 – notwendiges 980 Betriebsverpachtung 1018 f. Betrug 635, 644 Bettwäsche 413 Bewegliche Gegenstände, Vermietung 823 Beweis des ersten Anscheins 1086
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Beweisbeschluss 1064 Beweislast 1073, 1085 f. Bewirtung von Arbeitnehmern 953 Bewirtungskosten 952 ff. – Barbesuch 988 – Begrenzung 953, 955 – Feier 954 – Gartenparty 191, 988 – Mitarbeiter/Kollegen 190 f. – Nachweis 952 – nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 953 – Versetzung 191 – Vorsteuerabzug 953, 1041 Bezüge siehe Einkünfte Bilanz 925 f. Bildhauer 992 Bildschirmarbeitsplatz 55, 83 Biorelease-Kurs 301 Bioschlafzimmer 612 Blähsucht 606 Blasenleiden 679 Blaumann 82 Blindengeld 714 Blindenhund 681 Blindenschule 609 Blockunterricht 248 Bodenbelag 795 Bodenrichtwert 783 Boot 997 Börsendienste 922 Botengang 234 Boxenmiete 346 Brandschaden 621 f., 1047 Brieftaubenzucht 993 Brille 83, 586, 644 Bücher 367 Büchergeld 722 Bücherregal 356, 367 Buchführung 927 ff., 937 – Computerprogramme 937
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– doppelte 925 – elektronische 1024 – Unterlagen 932 Buchführungspflicht 925 Buchhalter 963 Bühnenvermittler 927 Bund für Gesundheit 538, 606 Bundesfinanzhof 1063 Bundesknappschaft 151 Bundesschatzbrief 881, 907 ff. Bundesschuldenverwaltung 910 Bundesseuchengesetz 456 Bundeswehr 656 – Soldatenbezüge 656 Bürgschaft 644, 968 Büroeinrichtung 336 Büromöbel 336, 355
C Cafeteria 44 Campingkur 634, 644 Cellistin 284 Cello 367 Cembalo 345, 367 Chauffeur 285 Chorleiter 22 Chronische Leiden 606 Cola 74 Colitis ulcerosa 606 Computer 348 ff., 361, 367 – Abschreibung 336 f., 354 – Ausbildungskosten 546 – betrieblicher 88, 348 ff., 977 – Buchführung 937 – Kostenaufteilung 351 – Multimediaausstattung 352 – Nutzungsdauer 354 – private Nutzung 139 – Sachzuwendung 139 – Teile 335
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– Arbeitsmittel 343 – Kfz 344 – Kosten 621 f. – Werbungskosten 337 Dienstjubiläum, Bewirtungskosten 191 Dienstkleidung 285 D Dienstleistungen siehe Haushaltsnahe Dachausbau, Arbeitszimmer 264 Beschäftigung/Dienstleistung Damnum 861, 922 Dienstreise 62, 71, 99, 171 Darlehen 66 – Abgrenzung zu Fahrtätigkeit/Ein– Absicherung 515 satzwechseltätigkeit 174 – Angehörige 969, 1022 – Abwesenheitszeit 179 – Arbeitgeberdarlehen 66 – Autokosten 198 – Forderung 8 – Autokosten/Kilometersatz 204, 208 – Lebensversicherung 515 – Autokostennachweis 201 – Policendarlehen 515 – Autokosten/Teilschätzung 206 – privates 902, 967 – Bauleiter 249 f. – aus Schenkung 746 – Bewirtungskosten 182, 190 – Tilgung 579 – Dauer 178 f. – Verluste 967 – Wiederbeschaffung von Hausrat 623 – Diebstahl 221 – Dreimonatsfrist 184 f. – Zinsen 623, 832 – Zinsen nach Immobilienverkauf 857 – Ehegatte 218 – Fahrtkosten 198–212 – Zuordnung 860 ff. – Gemeinschaftsverpflegung 183 Darlehensvertrag 836 – kostenlose Verpflegung 181, 182 – Kinder 746 – Kundenbewirtung 179, 183 Das Tier 345 – Lehrgang 187 Datenzugriff Betriebsprüfung 1024 Dauernde Lasten 447, 526–537, 837 f., – Marinesoldaten 180 – Mindestdauer 178 f. 849 – Pauschale 184 Dauerschuldzinsen 1035 – Reisekosten 174–221 – Leasing 1035 – Reisenebenkosten 212 Delphintherapie 644 – Reisespesen/Werbungskosten 176 Depotgebühren 910 – Saldierung von ArbeitgeberDepotverwaltung 922 zahlungen 200 Dermatitis 606 – Übernachtungskosten 212 ff. Detektiv 640, 644, 927 – Unfallversicherung 72 Diabetes 606 – Unterbrechungsklausel 248 Diakon 265 – unzutreffende Besteuerung, FahrtDias 367 kosten 208 Diätverpflegung 644 – Verpflegungspauschale 176 Diebstahl 221, 236, 578 – Werbungskosten 348, 351 f., 922 – wirtschaftliches Eigentum 350 Contergankinder 608
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– Vollkaskoversicherung 219 – Vorsteuerabzug 199, 1041 Dienstwagen siehe Firmenwagen Dienstzimmer 367 Differenzbesteuerung 1044 f. Diktiergerät 366 f. Direktversicherung 142, 158 ff., 871 – Arbeitgeberwechsel 160 – Aufstockungsbetrag 163 – biometrische Risiken 163 – Ehegattenarbeitsverhältnis 162, 957 – Gehaltsumwandlung 161 – Gehaltsverzicht 161 – Lohnsteuerpauschalierung 159 – Miniversicherung 163 – Vertragserweiterung 163 – zusätzlicher Vertrag 163 Direktzusage 158 Dirigent 22 Disagio 785, 801, 861 Dividende 893 f., 919 ff. – im Betriebsvermögen 1033 – Halbeinkünfteverfahren 894, 919, 924 – verdeckte Gewinnausschüttung 920 Doktorprüfung 298, 549 Doktortitel – Kosten 298 – gekaufter 551 Dolmetscher 552, 927 Doppelbesteuerungsabkommen 456, 903 Doppelte Haushaltsführung 184, 187, 195, 299 f., 311, 401–432 – Abzugsbeschränkung 402 f. – Alleinstehende 402, 404 – angemessene Wohnung 424 f. – Ausbildung 546 – Ausland 414 – Behinderte 406 – Besuchsfahrt 419
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Blockunterricht 248 dreifache Haushaltsführung 432 Ehepartner 432 Eheschließung 420 eigener Hausstand 402, 404, 410 ff. Eigentumswohnung 423 Einrichtungsgegenstände 413 Einsatzwechseltätigkeit 430 Entfernungspauschale 225 f., 230, 403 Fahrtkosten 403, 406 Familienheimfahrten 225 Ferienwohnung 421 Gemeinschaftsunterkunft 415 ohne eigenen Hausstand 402 Heimfahrten 230, 403, 405 ff., 419, 426 f. Heimfahrten/tatsächliche Fahrten 429 Hotelzimmer 415 Kostenaufstellung 405 Künstler 417 Lebenspartnerschaft 404, 418 Ledige 402, 404 Mehraufwendungen 405 Mindestzahl an Heimfahrten 427 Selbständige 417 Telefonkosten 407, 416 umgekehrte Familienheimfahrt 419 Umzugskosten 376, 421, 431 Unterkunft 415 Verlegung des Familienwohnsitzes 421 Verpflegungsmehraufwand 408, 414 Wahlrecht Fahrtkosten 426 ff. Wohnmobil 415 Wohnungseinrichtung 413 Wohnungseinrichtung/AfA 413 Wohnwagen 415 zwei Wohnorte 409
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Stichwortverzeichnis
Doppelte Mietzahlungen 384, 398 Doppelzimmer 218 Dreifache Haushaltsführung 432 Dreimonatsfrist – Dienstreise 184 f. – Einsatzwechseltätigkeit 194 – Gleis- und Straßenbau 186 – Lehrgang 187 – Neubeginn 185 – ständig wechselnder Arbeitsort 186 – Unterbrechung 185 – Urlaub/Krankheit 185 – wechselnder Kundenkreis 186 Drei-Objekt-Grenze 841 Drillinge 627 Drittaufwand 238, 382, 1001 – Arbeitszimmer 278 Drogenabhängiges Kind 715 Durchgangszimmer 271 Durchlaufspende 561 Durchschnittssätze Vorsteuer 1043 Düsseldorfer Tabelle 732
E EB-FAGO-Tabelle 469 Edelmetall 1044 Edelstein 1044 Ehegatten – Dienstreise 218 – Drittaufwand 1001 – Entfernungspauschale 242 – Gehalt 957 f. – Haushaltshilfe 663 – Mietvertrag 1001 – Mitunternehmerschaft 969 – Scheidung 464 f., 467, 640 ff. – Veranlagung 461 ff. – Vorsorgeaufwendungen 493, 495 Ehegatten-Arbeitsverhältnis 956–961 – 400-€-Job 157
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– Aushilfe 961 – Direktversicherung 162 – Riester-Förderung 957 – Stellenbeschreibung 960 – Wochenarbeitszeit 961 Ehegatten, getrennt lebende – Mietvertrag 851 Ehegattenunterhalt 518–525 – Höchstbetrag 521 – Mietvertrag 851 – Sonderausgabenabzug 524 f. – Verweigerung der Zustimmung 524 – Wohnungsüberlassung 522 Ehescheidung siehe Scheidung Ehrenamtliche Tätigkeit 21 Eidesstattliche Versicherung 1076 Eigenbeleg 1066, 1080 Eigener Hausstand 402, 404, 410 ff. Eigenheimzulage 771–775 – Antrag 775 – Einkommensgrenze 466, 772 – Objektverbrauch 773 – räumlicher Zusammenhang 773 – Selbstnutzung 774 Eigennutzung (Wohneigentum) – beabsichtigte 813 ff. – Reparaturkosten 821 – Schuldzinsen 858 Eigentum, wirtschaftliches 1001 Eigentumswohnung – doppelte Haushaltsführung 423 – Wohnungstausch 844 Eigenverbrauch 930, 998, 1040 Einbauküche 788, 794 Einbaumöbel 14 Einbauschrank 791 Einbruch 621, 635 Ein-Euro-Job 155 Einfriedungskosten 788, 793 Einheitswert 1047 Einkommensgrenze
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Stichwortverzeichnis
– Arbeitnehmer-Sparzulage 7 – Bausparen 9 – Eigenheimzulage 466, 772 – Wohneigentumsförderung 466 Einkommensnachweis 755 Einkommensteuererklärung 450–470 – Abgabefrist 473, 818 – Beschwerde 458 – Fristverlängerung 474 – Nebeneinkünfte 471 f. – Pflichtveranlagung 471 – Progressionsvorbehalt 455 Einkommensteuerveranlagung, Antrag auf 818 Einkünfte/Bezüge – besondere Ausbildungskosten 722 – Einmalzahlungen 718 – Kind 713 f., 718 ff., 740, 752 – sonstige Bezüge 137 – Sozialversicherungsbeitrag 721 – Übertragung 744 ff. Einkünfteerzielungsabsicht 800, 855, 998 – kurzfristige Vermietung 814 – Renovierung 817 Einliegerwohnung 859 ff. Einmalzahlung 137 Einnahmenüberschussrechnung 925–939 – Anlage EÜR 930 – Anlagenverzeichnis 931 – Formvorschriften 931 Einrichtung – Abschreibung 824 – Arbeitszimmer 272 f., 273 – doppelte Haushaltsführung 413 Einsatzstelle, ständig wechselnde 103 Einsatzwechselberufe 193 Einsatzwechseltätigkeit 170, 173 f., 193 ff. – doppelte Haushaltsführung 430
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Dreimonatsfrist 194 Entfernungspauschale 230, 244 Fahrtkosten 194 f., 243 Gewerbetätigkeit 944 Pauschalversteuerung von Verpflegungskosten 197 – Rechtsreferendar 189 – regelmäßige Arbeitsstätte 250 – Unterkunftskosten 195 – Verpflegungsmehraufwand 194 f., 944 – Verpflegungspauschale 176 – Werbungskosten 192 Einspruch 1059 f., 1065, 1076 – Entscheidung 1062, 1072 – Frist 1059, 1061, 1066 – Fristversäumnis 1061 – Verfahren 1059 Einsturzgefahr 811 Einzelunternehmer 940 f. Einzelveranlagung 461, 466 Eisenmangel 606 Elektrizität 933 Elektroinstallation 273 Elektromeister 944 Elektroorgel 367 Elementarschadenversicherung 622 Encyclopaedia Britannica 345 Endpreis 47 Enkelkind, Kinderfreibetrag/-geld 706, 738 Entbindungskosten 626 Entfernungspauschale 102, 222–235 – Abgeltungswirkung 223 – Arbeitstage 232 – Berechnung 224 – Behinderte 223, 231 – Berufsschule 293 – doppelte Haushaltsführung 225 f., 403 – Ehegatten 242
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Stichwortverzeichnis
– Einsatzwechseltätigkeit 244 – Entfernung 229 – Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten 247 – Fahrgemeinschaft 251 – Firmenwagen 223, 228, 233 – Kilometerkappung 223 – Kundendienstmonteur 246 – Leihwagen 252 – maßgebende Entfernung 229 – maßgebende Wohnung 253 – Mindestanzahl an Heimfahrten 253 – öffentliche Verkehrsmittel 225 – tatsächliche Kosten 223 – Umwegfahrt 244 – Verfassungswidrigkeit 224 – Verkehrsmittel 227 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 435, 734 ff., 745 – doppelter 736 Entnahme 935 – Spende 568 – Tabelle 923 Entwicklungshelfer 716 Entzündung 606 Erbbaurecht Abstandszahlung 798 Erbbauzinsen 801 Erbfolge, vorweggenommene 837 Erbschaft – Behindertenpauschbetrag 696 – Haus/Wohnung 843 Erbschaftsteuer 517, 898 Erfahrungssätze 1076 Erfrischungen 74 Ergänzungspfleger 746, 750, 836, 962 Ergänzungsschule 570 Erhaltungsaufwand 777, 804 f. – Bagatellgrenze 804 Erholungsbeihilfe 80, 138 Erlass – Antrag 1052, 1077
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– Kirchensteuer 1052 – Säumniszuschlag 1069 Ermäßigte Besteuerung, Jubiläumsgeschenk 34 Erpresserschäden 635 Erpressungsgelder 644 Ersatzschule 570 Ertragbringendes Vermögen 528 – Zinsersparnis 529 Ertragsanteil 801, 868, 871, 873 – Tabelle 871 Erwerbstätigkeit 760 Erwerbsunfähigkeitsrente 870, 874, 884 Erwerbsunfähigkeitsversicherung 488 Erzieher 20 Essenszuschuss 138 EU-Quellensteuer 917 EU-Zinsrichtlinie 916 Existenzgründer 1011 Existenzminimum 3, 434 Existenzsicherndes Vermögen 527
F Fachberaterin 265 Fachbuch/-literatur – Arbeitsmittel 345, 356 f., 359 f. – Fahrtkosten 359 – gemischte Aufwendungen 360 – Kapitaleinkünfte 922 – medizinische 588, 644 – Pauschale 1083 – Steuerberatungskosten 542 f. – Zeitungen/Zeitschriften 356, 358 Fachkongress 327, 948 Fahrberufe 192 Fahrgeld 100–107 – Minijob 154 – Pauschalversteuerung 102 Fahrgemeinschaft 251 – Ehegatten 242
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Stichwortverzeichnis
Fahrkarten 41 f. Fahrlehrer 123 Fahrplan 367 Fahrstuhl 608, 644 Fahrtätigkeit 170, 172, 174, 192 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 100–113, 140, 198, 222–254 – Behinderte 231 – Betriebs-Pkw 228, 233 – dienstlicher Umweg 104 f. – Dienstreisepauschale 235 – 1%-Regelung 110 – Entfernungspauschale 222 ff. – Filiale 247 – Firmenzuschuss 230 – Flugkosten 227 – Leerfahrt 231 – Lohnsteuerfreibetrag 107 – mehrere Einsatzstellen am Tag 247 – Sammelbeförderung 103, 230, 245 – Wahlrecht doppelte Haushaltsführung 426 – Zahl der Arbeitstage 232 – Zweigniederlassung 247 Fahrtenbuch 1040 – Aufzeichnungserleichterungen 119 f. – Einkommensteuererklärung 115 – elektronisches 117 – Firmenwagen 114 ff., 126, 986 – Form 117 – kleinere Mängel 118 – Methodenwechsel 125 – Mindestangaben 116 – Muster 117 – Sozialversicherung 115 – Tankbeleg 118 Fahrtkosten 99, 170, 359 – Abschreibung 205 – Alkoholiker 597 – Angemessenheit 198
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Arbeitgebererstattung 211 Ausbildung 546 Bauleiter 249 f. Behinderung 598, 685 ff. Benutzung fremder Pkw 252 Berufsschule 248 Botengang 234 Dienstreise 198–212, 235 doppelte Haushaltsführung 403, 405, 426 ff. Dreimonatsfrist 184 f. Ehegatten 236, 688 Ehegatten/getrennte Fahrten 242 Einsatzwechseltätigkeit 243 f. Fahrgemeinschaft 251 Firmenwagen 233 Hausbau/-kauf 782, 818 Kilometerkappung 223 individueller Kilometersatz 204 Kilometersatz 198, 204, 208 Kostennachweis 201 krankheitsbedingte 589 ff. Kur 591 Leasing 207 Leihwagen 252 mehrere Wohnungen 253 Mittagsheimfahrt 234 Mittelpunkt der Lebensinteressen 254, 403 Nahzone 244 Pauschale 198, 200 Restnutzungsdauer 205 Spende 566 Teilschätzung 206 Umzug 397 Unfallkosten 236 unzutreffende Besteuerung 208 Vermietungseinkünfte 806 weiträumige Arbeitsstätte 175 zum Zahnarzt 582 Zweitwohnung 254
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Stichwortverzeichnis
Fahrtkostenerstattung 230 Fahrtkostenzuschuss – Bescheinigung auf der Lohnsteuerkarte 106 f. – dienstlicher Umweg 104 f. – Lohnsteuerpauschalierung 140 – Pauschalsteuer 102 – Sammelbeförderung 103 Fahrzeitersparnis 376, 381 ff., 399 – Saldierung 382 Familienheimfahrt siehe Heimfahrt Familienkasse 704, 739 Familienkrankenversicherung 747 f. Familienleistungsausgleich 703 Faschingsprinz 998 Fehlgeldentschädigung 77 Fehlplanung 811 Feiertagszuschlag 129 ff., 134 Fensterputzer 669 Ferienwohnung/-haus 421, 825 f., 855, 1028 Fernfahrer 215 Fernsehgerät 367 Fernsehansagerin 283 Fernsehantenne 387 Fernsprechgebühren siehe Telefonkosten Fernzone 174 Festgeld 892, 907 Fettabsaugung 644 Feuchtigkeitsschaden 1047 Feuerschaden 622 Feuerwehr 309 Finanzamt – Aufklärungspflicht 1085 – Aufstellung 1081 – Auskunft 1074, 1084 – Beweislast 1085 f. – Lügen 1079 – rechtliches Gehör 1071 – Vorladung 1084
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Finanzgericht 1062 ff., 1072, 1085 – Prozess 1064 Finanzierung – Beratung 786 – Kosten 784, 922 – Zinsabzug 858 ff. Firmenbeteiligung 758 Firmenfest 988 Firmenwagen 108–128, 976, 979–987 – Abschreibung 126 – Einkommensteuererklärung 115 – 1%-Regelung 108 ff., 112 ff., 233, 980 ff., 1040 – Entfernungspauschale 233 – Fahrtenbuch 114 ff. – Fahrzeugpool 113 – Garagengeld 85 f. – Geländewagen 109 – Kostendeckung 983 – Lkw 109 – Methodenwechsel 125 – Nachweismethode 114 – notwendiges Betriebsvermögen 980 – Nutzungsverbot 110, 128 – Park and ride 110 – Oldtimer 986 – Pauschalierung der Lohnsteuer 111 – personenbezogene Berechnung 112 – Pick-up 109 – Privatfahrt 108, 114, 233, 980 ff. – Routenplanung 110 – Sportwagen 979 – Umsatzsteuer 985, 1040 – Unfall, Privatfahrt 987 – Urlaub 127 – Vorsteuer 1040 – Werkstattwagen 109 – Wohnmobil 109 Firmenwert 1014 Fitnesstraining 605 Flight 367
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Stichwortverzeichnis
Flohmarkt 1044 Flug Revue 367 Flugbegleiter 216, 285 Flügel 345, 367 Flugschein 42, 308 Flugschneise 1047 Forderungen 1016 Förderungsprogramm 302 Formaldehydsanierung 613, 644, 809 Forschungsreise 322 Forstbeamte 285 Forstgebiet 175 Forstwirte Freibetrag 720 Fortbildungskosten 67, 293–315, 544 – Abc der 315 – Arbeitsgemeinschaft 312 ff. – Arbeitslose 294 – Erfahrungsaustausch 314 – Führerschein 307 – interner Fremdvergleich 305 – Meisterlehrgang 296 – Sprachkurs 310 f. – Studium 293 f., 544 – Umschulung 296 – vorweggenommene Werbungskosten 295 f. – Zweitstudium 294, 296 Fortbildungslehrgang 299 f., 302 f. – Teilnahmegebühr 299, 303 Fotograf 475, 548 Fotomodell 927 Freiberufler 2, 29, 417, 868, 925 ff. Freibetrag 435, 441, 692 f. – Abfindung 91 – Behindertenpauschbetrag 447 – Betriebsveräußerung 1014, 1017 – eintragungsfähige Kosten 446 ff. – Existenzminimum 3 – Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 106 f. – Lohnsteuerkarte 446 ff.
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– Rente 867 – vereinfachter Antrag 449 – Verlustabzug 447 – Verluste 447 – Vorsorgeaufwendungen 448 – Werbungskosten 169 – Wohneigentumsförderung 447 Freifahrt 697 Freigrenze siehe Sachbezug Freistellungsauftrag 903 ff. Freiwillige Steuererklärung 451, 471 Fremdsprachenkorrespondent 323 Fremdvergleich 959 – interner 305 Freundschaftsdienst 790 Frischzellentherapie 588, 644 Fristverlängerung 474 Fristversäumnis 1067 Frühstück 947 Führerschein 75, 210, 644 – Arbeitgeberzuschuss 309 – ausländischer 397 – Behinderte 690 – Feuerwehr 309 – Fortbildungskosten 307 Fünftelregelung 93, 872, 1018 Fußballschuhe 367
G Gallerückfluss 606 Garagengeld 85 f. Gardinen 413 Gartenparty 191, 988 Gartenpflege 810 Gaskosten 801, 933 Gastarbeiter Unterhaltsleistung 651, 655 Gastritis 606 Gebäck 74 Gebäude
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Abschreibung 779 f. Anschaffungskosten 781, 783 Aufteilung des Kaufpreises 783 Einsturzgefahr 811 Haftpflichtversicherung 488 Herstellungskosten 781 f., 796 Mängel 811 f. Versicherung 622 Wertminderung 811 Zinszuordnung bei Herstellung/ Kauf 861 f. Gebrauchtwagen 50, 205, 981, 986 Gebrauchtwaren 1044 Gebühren 387, 397, 782, 922 Geburt 626 f., 644 Geburtsbeihilfe 33 Geburtstagsfeier 35, 191, 954 Gefängnisaufenthalt 650 Gegenwert 575 Gehaltsumwandlung – arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusage 164 – Direktversicherung 161 – Direktzusage 158 – Kindergartenzuschuss 37 – Pensionszusage 158 Gehaltsverzicht 158 ff., 445 Gehaltswechsel 882 Gehbehinderung 591, 686 f., 697 Geige 339, 367 Geländewagen, 1%-Regelung 109, 984 Geldanlageverlust 926 Geldbeschaffungskosten 784, 786, 801 Geldbußen, Steuerschuld 1027 Geldgeschenk 65, 68, 1013 Geldstrafe 644 Geldverkehrsrechnung 1073 Gelegenheitsgeschenk 68 Gemälde Wertverzehr 1000 Gemeinschaftsunterkunft 415
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Gemeinschaftsverpflegung 188 Gemischte Aufwendungen 256, 290 Genossenschaftsguthaben 8 Genussmittel 74 GEO 345, 367 Gepäckaufbewahrung/-transport 219 Gerichtsbescheid 1064 Gerichtskosten 635, 801, 1063 Geringfügige Beschäftigung/ Dienstleistung 146–157, 961 siehe auch 400-€-Job, Mini-Job, Teilzeitarbeit – anzurechnende Einkünfte 153 – Beispiel 146 – Ehegattenarbeitsverhältnis 157 – Ein-Euro-Job 155 – haushaltsnahe Beschäftigung 673 – Kirchensteuer 151 – Krankenversicherung 150 – Lohngrenze 147 – Lohnsteuerpauschalierung 141 – Personalrabatt 49 – Rentenversicherung 148 ff. – Rentenversicherungsbeitrag aufstocken 149 – Rentner/Pensionär 156, 883 ff. – Solidaritätszuschlag 151 – Sozialversicherung 146 f. – Steuer 151 – Steuerfreiheit 972 – Steuerpauschalierung 151 ff. Geringwertiges Wirtschaftsgut 928, 1033 – Arbeitsmittel 335, 340, 355 – Abschreibung 340, 1016 Gesamtgewinn 995 Geschäftsanteile 79 Geschäftsführer 130 f., 190 Geschäftsjubiläum 34 Geschäftsreise – Abrechnung 949
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Stichwortverzeichnis
– Ausland 946 f. – Dreimonatsfrist 944 – Gruppenreise/Kongress 948 – Inland 943 – Privat-Kfz 945 Geschäftswagen siehe Firmenwagen Geschenk 1013 – Arbeitsmittel 364 – Baumaterial 796 – Geld 65, 68 – Gelegenheitsgeschenk 68 – Jubiläum 34 f. – Sachgeschenk 68 Geschirr 413 Gesellschaft bürgerlichen Rechts 916 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 916, 918, 940, 942 – Anteile 8 – Gesellschafter 131 – Pensionszusage 501 Gesellschafter-Geschäftsführer 130, 501 Gesprächsführungskurs 301 Gesundheitskosten, vorbeugende 599 ff., 809 Gesundheitsliteratur/-seminar 588 Getränke 68, 787 Getränkegroßhandel 993 Getrennte Veranlagung 466 f. Gewerbeanmeldung 669 Gewerbebetrieb – Liebhaberei 989 – ruhender 1018 – ständig wechselnde Einsatzstellen 944 Gewerbeerlaubnis 990 Gewerbesteuer 940 ff., 1034 ff. – Anrechnung 941, 1035 f. – Berechnungsschema 1034 – Freibetrag 1034 – Pflicht 1035
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– Rückstellung 1035 – Steuermesszahl 1036 – Zinsen 1035 Gewerbetreibende 2, 925 Gewerkschaftler, Studienreise 318 Gewinn 930 Gewinnausschüttung, verdeckte 920 Gewinnermittlung 1015 Gewinnerzielungsabsicht 994 f., 998 Gewinnschuldverschreibung 8 Gewinnverlagerung 936 Gewinnzuschlag 1010 Gitarre 367 Gleichmäßigkeit der Besteuerung 1077 Gliederschmerzen 605 GmbH siehe Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH & Co. KG 916, 940, 942, 1019 GNOFÄ 470 Gobelinbild 272 Grabstein 537, 639 Gratifikation 134 Greenpeace 538 Grippeschutzimpfung 588 Großeltern – Kinder-/Betreuungsfreibetrag 731 – Kindergeld 738 Grundbesitzabgaben 801 Grundbuchkosten 781, 783 Grunderwerbsteuer 783, 786, 1048 f. Grundfreibetrag 3 Grundlohn 134 Grundsteuer 1047 – Ermäßigung 1047 – Reihenhaus 1047 – Senkung 1047 – Überalterung (Gebäude) 1047 Grundstück – Anschaffungskosten 781, 786 – Aufteilung des Kaufpreises 783
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– Drei-Objekt-Grenze 841 – Spekulationsfrist 843, 887 – teilentgeltlicher Erwerb 533 – Verkauf 839 ff. – Wert 783 – Wertverzehr 1000 Grundstücksgeschäft, gewerbliches 839 ff. Gründungskosten 996 Grünzone 1047 Gruppenreise 948 Gruppenunfallversicherung 73, 142 Grzimeks Tierleben 345 Günstigerprüfung 496, 505 ff., 742 Gutachterliche Stellungnahme 696 Gütergemeinschaft 969 Güterstandsvereinbarung 969 Gütertrennung 969
H Haarausfall 610 Haartransplantation 610, 644 Habilitation 550 Hafenarbeiter 175 Hafengebiet 175 Haftpflichtversicherung 488 Halbeinkünfteverfahren 894, 919, 924 Halbteilungsgrundsatz 733 Hälftiger Höchstbetrag 500 Handelsblatt 358, 367 Handelsvertreter 121, 186, 927 Handwerkerleistung 676 ff., 821 Handwerkerrechnung 782 Handy 220, 372 f., 375 – betriebliches 89 – privates 373 Härteausgleich 472, 479 f., 787, 822 Häufigkeitszuschlag 393, 397 Hauptversammlung 922 Haus, schlüsselfertiges 1049
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Hausangestellte 673 Hausbau/-kauf 818 – Besichtigung 818 – Vorsteuerabzug 1042 – Zinszuordnung 861 f. Hausbesitz 770 – vermieteter siehe Vermietung Hausgehilfin siehe Haushaltshilfe Haushaltsersparnis 614 f., 618 f. Haushaltsgemeinschaft 735 Haushaltshilfe 447, 644, 662–678 – Angehörige als 664 ff. – Beschäftigung im Ausland 670 – Drillinge 627 – Einkünfte der 668 – Krankheit 663 f. – Ledige 665 – Lebenspartner 667 – Lohnsteuer 665 – Pflegeheim 663 – Selbständigkeit 665 – Sozialversicherungsbeiträge 665 – Verheiratete 663 Haushaltsnahe Beschäftigung/Dienstleistung 662 ff., 672 ff. – Angehörige 673 – Betreuungsleistung 674 – Kinderbetreuung 765 – nicht eheliche Lebensgemeinschaft 673 – eingetragene Lebenspartnerschaft 673 – Mieter/Eigentumswohnungsbesitzer 678 – Mustervertrag 673 – Pflegeleistung 674 – Pflegepauschbetrag 675 – Steuerermäßigung 674 f. – Umzug 674 Haushaltsscheckverfahren 673 Hauskosten 801
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Stichwortverzeichnis
– laufende 781 ff. – sonstige 806 – vergebliche 819 – vor Bau/Kauf 818 f. Hausmodernisierung 803–810 Hausrat 644 – doppelte Haushaltsführung 413 – Ersatzbeschaffung 621 ff., 644 – Versicherung 511, 622 Hausstauballergie 644 Hausverkauf 841, 842, 857 Hausversicherung 801 Hausverwaltung 801, 833 Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis 667 Hauswirtschaftliches Leben 404 Hebamme 927, 1035 Hebeapparat 608, 644 Hebesatz 1034, 1047 Heilkur 644, 691 Heilmasseur 1035 Heilmittel 586 Heilpraktiker 582 Heilpraxis 992 Heimarbeiter 265 Heimarbeitsplatz 270 Heimaufenthalt 631 Heimdialyse 644 Heimfahrt 253, 406 f., 415 – Besuchsfahrt 419 – Flugkosten 227 – doppelte Haushaltsführung 225 f. – kein eigener Hausstand 426 – Lebensmittelpunkt 426 – maximaler Umfang 428 – Mindestumfang 427 – Wahlrecht 426 f., 429 Heimunterbringung 671 Heiratsbeihilfe 33 Heizgerät 387, 397 Heizkosten 801
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Herd 387, 397, 413 Herstellungsaufwand 804 – anschaffungsnaher 805 Herstellungskosten 781–798 – anschaffungsnahe 812 – Bagatellgrenze 804 Herzleiden 591, 606 Herzschrittmacher 692 Heuschnupfen 606, 634 Hilfeleistungen, gelegentliche 753 Hilflosigkeit 614 Hilfsgeschäft 930 Hinterbliebenenversorgung 163 Hinzuschätzung 1030 Hobby 990–999 Hochbegabtenförderung 609 Hochschullehrer 326 Hochwasserschaden 56, 1047 Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung 868 Holzschutzmittelsanierung 613, 644 Home-Office 89 Hörgerät 586, 644 Hotelkosten 592, 947 Hotelrechnung 217 Hotelzimmer 415 Hufschmied 346 Hund 367 – Haftpflichtversicherung 488 Hypothek 902 – Grundbucheintragung 861
I Immobilienmakler 927 Immobilienverkauf – Spekulationssteuer 888, 924 Incentive-Reise 328 Industrieclub 53 Inflation 891 Informationspflicht
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Stichwortverzeichnis
– Geringfügigkeit 152 – Krankenkasse 152 Ingenieur 265 Inlandsreise 943 Inserat 387, 397 Insolvenz 819, 926 Insolvenzverfahren, privates 1032 Instandhaltungskosten 801 Installationskosten 387, 397 Intensivprüfungsfall 470 Internetkosten 348, 352 – Ausbildung 546 – betriebliche 88, 139, 349 – Pauschalierung 139 – private 139 – Werbungskosten 351 Inventurschwierigkeiten 939 Investition 1010 – Anlaufverlust 926 Investitionsabzugsbetrag 1012, 1033 Investitionsplan 1010
J Jahresabschluss 930 Jahresabschnittsbesteuerung 2 Jobticket 41 f., 78, 101, 154, 230 Journalist 265, 927 Jubilarsfeier 63 Jubiläumsfeier 35 Jubiläumsgeschenk 34 Jugendfreizeiten 301 Jugendlicher, verhaltensgestörter 644 Jugendschutzgesetz 751 Jugendseelsorge 301
K Kaffee 74 Kantinenmahlzeit 58, 138 Kapitaleinkünfte 891–924
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– Abgeltungssteuer 725, 887, 889, 924 – Abschlussgebühr Bausparvertrag 922 – Bankgebühr 922 – Bundesschatzbriefe 909 – Depotgebühren 910 – Depotverwaltung 922 – Dividenden 919 ff. – Fachliteratur 922 – Freistellungsauftrag 903 ff. – Kapitalertragsteuer (Steuerabschlag) 900 ff. – Lebensversicherung (Zinsanteil) 915 – Reisekosten 922 – Seminarkosten 922 – Spekulationsgewinne 921 – Sparerfreibetrag 897 ff. – Steuerbescheinigung 900 – Stückzinsen 912 ff. – Übertragung der Einkünfte 898 f. – verdeckte Gewinnausschüttung 920 – Vermögensverwaltung 922 – Werbungskosten 922 – Werbungskostenpauschbetrag 897 ff., 922 – Zinsabschlagsteuer 900 – Zinserträge 907 ff., 924 – Zufluss 907 Kapitalertragsteuer 892 f., 900 ff. – Anrechnung/Erstattung 903 – Ausländer 903 Kapitalflucht 1029 Kapitallebensversicherung 511, 514 f., 915 Kapitalübertragung siehe Vermögensübertragung Kapitalversicherung 514 Karnevalsprinz 998 Kaskoversicherung 511 Kassierer 77
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Stichwortverzeichnis
Kaufkraftausgleich 87 Kaufmann 925 Kaufpreisrente 871 Kautionszahlung 644 Kehrbezirk 175 Keller Arbeitszimmer 259, 262 f. Kellner 44 Kellnerfrack 282 Kfz – Abschreibung 202, 205 – Angemessenheitsprüfung 979 – Behinderte 644, 687, 697 – Benutzung eines fremden 252 – berufliches Arbeitsmittel 237 – Diebstahl 236, 344 – EU-Import 1046 – Fahrtenbuch 114 ff., 126, 986, 1040 – Haftpflichtversicherung 488 – hohe Fahrleistung 208 – Kauf 51 f. – Leasingsonderzahlung 207 – Oldtimer 986 – privates 945 – Sachverständiger 1035 – Steuerermäßigung 697 – Totalschaden 240 – Umsatzsteuer 1040, 1046 – unzutreffende Besteuerung 208 – Verkäufer 358 – Wertverlust 239, 344 Kfz-Kosten 198, 209 – Abschreibung 202 – Behinderte 685, 690 – Betriebskosten 233 – Einzelnachweis 201 – Fahrtkostenersatz 211 – Gebrauchtwagen 205 – individueller Kilometersatz 204 – Teilschätzung 206 Kidnapping 635 Kilometerkappung 223
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Kilometersatz 198, 204, 208, 687 Kind – Arbeitslosigkeit 708 – Arbeitsverhältnis 749 ff. – Arbeitsvertrag 962 ff. – Ausbildungsdienstvertrag 965 – Ausbildungsfreibetrag 657 ff., 706 – Ausbildungskosten 721 f. – Ausbildungsunterbrechung 660, 710 f. – auswärtige Unterbringung 657, 659 – Barauszahlung von Arbeitslohn 754 – Baudarlehen 902 – Baukindergeld 466, 706, 771 – Behinderung 706, 713 ff. – besondere Ausbildungskosten 722 – Darlehensvertrag 746 – drogenabhängiges 715 – Einkommensbezugsgröße 748 – Einkünfte/Bezüge 713 f., 718 ff., 725, 743–754, 899 – Einkunftsgrenze 718, 721, 723 f. – Fahrtkosten Behinderung 689 – fehlender Ausbildungsplatz 709 – Freibeträge 836 – Kapitalübertragung 528, 744 ff. – Kirchensteuer 1051 – Lohnsteuerkarte 728 – magersüchtiges 715 – Mietvertrag vor Selbstnutzung 815 – Mietzahlung aus Barunterhalt 848 – pflegebedürftiges 617 – Sozialversicherungsbeiträge 721 – stille Beteiligung 966 f. – Telefondienst 963 – Verlängerung von Dienstzeit 716 – Vermietung 845 ff. – Verträge 810 – Wehr-/Zivildienst 716 f. – Wertpapierkauf 725 – Zuschüsse 714
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Kinderbetreuungskosten 36 ff., 447, 759–769 – absetzbare 766 – Alleinerziehende 759 – Angehörige 768 – Arbeitgeber 36 – Arbeitnehmerpauschbetrag 761 – Arbeitslosigkeit 760 – Au-pair-Mädchen 769 – bei Ausbildung 759, 763 – bei Behinderung 759, 763 – Betriebsausgaben 762 – erwerbsbedingte 759 ff. – mehrere Erwerbstätigkeiten 762 – haushaltsnahe Beschäftigung 765 – Kindergartenkinder 759, 764 – bei Krankheit 759 f., 763 – Lebenspartner 36 – Minijob 760, 762 – Nachweis 36, 767 – Sonderausgaben 759 – Urlaub 760 – Zuordnung 762 f. – Zuschuss 37 f. Kinderfreibetrag 435, 449, 703–742 – Altersgrenze 661 – Anrechnung von Kindergeld 733 – Ausbildungsunterbrechung 660, 710 f. – Ausland 729 f. – behinderte Kinder 713 ff. – berücksichtigte Kinder 707 ff. – Einkünfte/Bezüge der Kinder 718 ff. – Eintragung auf der Lohnsteuerkarte 730 – Grenzbetrag Behinderte 713 – Günstigerprüfung 742 – Halbteilungsgrundsatz 733 – Kirchensteuer 540 – Monatsprinzip 727
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– Pflegeheim 617 – Studium 661 – Tabelle 704 – Übertragung 731 – Urlaubs-/Weihnachtsgeld 723 – vollstationäre Unterbringung 706 – Wahlrecht 742 – Wehr-/Zivildienst 661 Kindergarten 36 ff., 764 Kindergartenkinder 759, 764 Kindergartenzuschuss 37 f. – Gehaltsumwandlung 37 Kindergeld 703–742, 899 – Anspruch 741, 752, 966 – Antrag 739 ff. – Ausbildungsunterbrechung 710 – behinderte Kinder 713 ff. – berücksichtigte Kinder 706 ff. – Einkünfte/Bezüge der Kinder 718 ff., 740, 752 – Günstigerprüfung 742 – Halbteilungsgrundsatz 733 – nachträgliche Beantragung 721 – suchtkrankes Kind 715 – Tabelle 704, 737 – Übertragung 738 – Unterhaltszahlung 641 – Verjährung 741 – Urlaubs-/Weihnachtsgeld 723 – Wahlrecht 742 – Zeit zwischen Ausbildungsende und Wehr-/Zivildienst 712 Kindergeldkasse 739 Kinder-Psychotherapeut 301 Kindervergünstigungen 706 Kindesunterhalt 732 – Anrechnung von Kindergeld 733 Kirchenaustritt 538 f., 1050, 1053 – Ehegatte 541 Kirchengeld 1054 Kirchenmusiker 345
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Kirchensteuer 447, 538 ff., 703, 1050–1055 – 400-€-Job 151 – Abzug für Kinder 540, 728 – Ehegatte ohne Kirchenzugehörigkeit 1054 – Erlass 1052 – Kappung 1051 – Kind 1051 – Kirchenaustritt Ehegatte 541 – konfessionsverschiedene Ehe 1055 – pauschale 144 – Sätze 1050 f. – Zuschlagsteuer 540 Klage 1062 f. – Zurücknahme 1064 Klassenausflug 301, 330 f. Klassisches Naturheilverfahren 606 Klavier 345, 623 Kleidung – Beruf 367 – Ersatzbeschaffung 621 ff. Kleinunternehmer 929, 999, 1038 – Option 999, 1039 Klimakur 633 Kneippkur 599 Koch 44 Kochgerät 397 Koffer 367 Kohorte 865 f., 868 Kommanditgesellschaft (KG) 916, 940, 942 Kongress 327, 948 Konkurs 819, 926 Kontaktpflegeaufwendungen 644 Kontokorrentkonto 1035 Kontrollmitteilung Renten 869 Konzertbesuch 301 Körperbehinderte siehe Behinderte Körperschaftsteuersatz 1033 Kosmetische Operationen 644
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Kosmos 345 Kost und Wohnung 971 Kostenpauschale Tagesmutter 39 Kostenvorschuss 1063 Kostkind 706 Kraftfahrer 192 Krankenfahrt 589 ff. Krankengeld 454 ff., 574, 872 Krankengymnast 927 Krankengymnastik 605 Krankenhaus – Besuchsfahrt 593 – Gasthausessen 644 – Kantinenmahlzeit 44 – Kosten 644 – Personalrabatt 52 Krankenhausarzt, Arbeitszimmer 267 Krankenhaustagegeldversicherung 570 Krankenkasse Informationspflicht 152 Krankenpfleger/-schwester 20, 44, 175, 927 Krankentagegeld 574 Krankenversicherung 488, 747 f. – Beitrag 684, 721, 876 – Ehegattenarbeitsverhältnis 961 – geringfügig Beschäftigte 150 – Pauschalbeitrag 150 – private 57, 721 – Selbstbeteiligung 57 – Tarifermäßigung 57 Krankheit 606, 882 – Haushaltshilfe 663 f. – Kinderbetreuungskosten 759, 763 Krankheitskosten 577, 583–620 – alternative Medizin 604 – nicht beruflich veranlasste 585 – Berufskrankheiten 584 – Besuchsfahrten 593 ff. – Bioschlafzimmer 612
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Stichwortverzeichnis
Entbindung 626 erweiterte 608 Fahrtkosten 589 ff. Hotelkosten 592 Körperbehinderung (Pauschbetrag) 679 – Kurcamping 634, 644 – Kurkosten 602, 628–634 – Medikamente 582, 586, 644 – mittelbare 608 – Pflegekosten 614 ff. – Schönheitsoperation 610, 644 – Selbstbeteiligung 587 – Umbaukosten 608 – Urmedizin 606 – Vorsorgemaßnahmen 599 ff. – Wohnungswechsel 608 – zumutbare Belastung 580 ff. Krebs 606 Kredit siehe Darlehen Kreislaufleiden 606 Kreuzschmerzen 605 Kriegsbeschädigtenrente 864, 879 Kriegsschäden, Beseitigung von 621 Küche 623 Kühlschrank 413 Kulturgüter 644 Kundenbewirtung 183, 190, 952 Kundendienstmitarbeiter 186 Kundendienstmonteur 110, 121, 246 Kündigung 882 Kunstgalerie 993 f. Kunstgegenstände 272, 273, 367 Künstler 24, 417, 927, 991 Künstleragent 927 Kunstmaler 992 Kur 596 – ambulante 634 – im Ausland 634 – Bedürftigkeit 630 – Behinderter 691
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Kurierdienstfahrer 121 Kurkosten 628–634, 644 – Begleitperson 602, 631 – Berufskrankheit 629 – Fahrtkosten 591 – Kururlaub 634 Kurzarbeitergeld 456 Kurzfristige Beschäftigung 141, 146, 884
L Laborkittel 82 Lampen 413 Landwirte 2 – Freibetrag 720 Landwirtschaftliche Alterskasse 487, 865, 870 Laptop 336, 353 Lärmschutz 644 Leasing 207, 1035 Lebensgemeinschaft 653 f., 734 – Arbeitsverhältnis 654, 959 – doppelte Haushaltsführung 404, 418 – Haushaltshilfe 667, 673 – Kinderbetreuung 36, 760, 768 – Sozial-/Arbeitslosenhilfe 653 – Unterhaltsleistungen 653 Lebenshaltungskosten 332 Lebensmittelpunkt 254, 403 Lebenspartnerschaft, eingetragene 653 f., 673, 768 Lebensversicherung 158, 488, 492, 514, 636, 915, 918 – Ehegatten 517 – Erbschaft 517 – mit Sparanteil 514, 516 – sonstige Vorsorgeaufwendungen 516 – Todesfallrisiko 514 – Zinsen 915 Leerfahrt 231
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Stichwortverzeichnis
Leerstandszeiten 800, 825 Legastheniker 609, 644 Lehramtsprüfung 301 Lehre 709 Lehrer 267, 316 ff., 356 – nebenberuflicher 29 f. Lehrgang 299 f. – Beihilfe 67 – Dreimonatsfrist 187 – Kosten 248, 295 – Teilnehmer 294, 299 ff. Leibrenten siehe Rente Leih-Lkw 384 Leistungsabschreibung 1005 Lernarbeitsgemeinschaft 312 ff., 546 Letzte Rückfahrt 406 Lexikon 367 Lichtschutzbrille 367 Liebhaberei 476, 989–999 – Gewerbebetrieb 989 – Vermietung 825, 855 Listenpreis 47, 980 f. Lkw 384, 984 – 1%-Regelung 109 Lodenmantel 285 f. Logopädische Behandlung 644 Lohngrenzen 147 – geringfügige Beschäftigung 974 Lohnsteuer 19, 433 – Freibeträge, Pauschbeträge 435, 730 – mehrere Arbeitsverhältnisse 441 ff. Lohnsteuerabzug 433–445 Lohnsteuerauskunft 1076 Lohnsteuerbescheinigung – Fahrtkostenzuschuss 106 f. Lohnsteuerermäßigung – vereinfachtes Verfahren 449 – Verfahren 446 Lohnsteuerhilfeverein 1063 Lohnsteuerjahresausgleich 446, 450 ff.
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Lohnsteuerkarte 19, 433 – Auslandskind 730 – Eintragung Kinderfreibetrag 730 – Fahrtkostenfreibetrag 107 – Kinder auf der 728 – Kirchenzugehörigkeit 144 – mehrere Arbeitsverhältnisse 441 ff. – Vorsorgeaufwendungen 448 Lohnsteuerpauschalierung 44, 135–145 – Abwälzung 136 – Aushilfen 141 – Betriebsveranstaltung 61, 138 – Direktversicherung 159 – Fahrtkostenzuschuss 140 – geringfügig Beschäftigte 141 – Kirchensteuer 144 – Solidaritätszuschlag 145 – Steuersatz 137 f. – Teilzeitbeschäftigte 141 – Verpflegungsmehraufwand 177 – Zukunftssicherungsleistung 142 Lohnsteuerpflicht 434 Lohnsteuertabelle 433 f. Lohnzuschläge 129–134 – Abschläge 131 – Abgrenzung Arbeitslohn 131 – Geschäftsführer 130 – Grundlohn 134 – Nachweis 133 Lösegeldzahlung 644 LUVOS-Heilerde 606
M Magengeschwür 606 Magersüchtiges Kind 715 Mahlzeiten 44 f., 58, 188 – bei Dienstreisen 179 ff., 183 – Gestellung bei Dienstreisen 182 – Kundenbewirtung 183
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Stichwortverzeichnis
– Rabattfreibetrag 44 f. – Sachbezugswert 58 Makler 927 Maklergebühr 384 f., 397, 781, 786 Malermeister 944 Mängel 811 f. – Beseitigung 796 Margenbesteuerung 1044 Marinesoldaten 180 Markenporzellan 623 Marktmiete 799 Marktordnungswaren, Hinterziehung von Abgaben 1029 Massage 55, 605 Maurermeister 944 Medikament 582, 586 ff., 644 – Zuzahlung 586 Medizinischer Dienst 586 Mehraufwand für Verpflegung siehe Verpflegungsmehraufwand Mehraufwandswintergeld 457 Mehrwertsteuer siehe Umsatzsteuer Meisterlehrgang 296 Meisterprüfung 306, 365 – Vorsteuerabzug 306 Meisterschule 965 Meisterstück 365, 367 Meistertitel 304 Metergeld 70 Metzger, Berufskleidung 285 Mietabfindung 608 Mietabfindungskosten 644 Miete – Handwerkerleistung 678 – haushaltsnahe Beschäftigung/ Dienstleistung 678 – doppelte Haushaltsführung 424 – ortsübliche 799, 846 f. Mieteinnahmen siehe Vermietung Mieterhöhung 803 Miethöhe 803
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Mietsenkung 847 Mietshaus – geerbtes/geschenktes 835 – Verkauf an Ehepartner 835 Mietspiegel 1047 Mietstundung 845 Mietverbilligung 45 Mietvertrag 847 – Angehörige 264, 815, 845 – kurzfristiger 814 – Sicherungsnießbrauch 850 – Unterhalt 523 Mietzahlungen, doppelte 384, 398 Migränebehandlung 582 Milderungsregel 479 Mineralien-/Fossilienhandlung 992 Mineralölwirtschaftsverband 938 Minijob 475 siehe auch 400-€-Job, Geringfügige Beschäftigung, Teilzeitarbeit – Ehegattenarbeitsverhältnis 157 – Ein-Euro-Job 155 – Fahrgeld 154 – haushaltsnahe Beschäftigung 673 – Kinderbetreuungskosten 760, 762 – Lohnsteuerpauschalierung 136, 444 – Rabattfreibetrag 46 – Rentenversicherung 148 – Rentner 156, 972 – Steuerfreiheit 972 – Überschreitung der Lohngrenze 974 – Zweitjob 445 Mischgesellschaft 940 Mitarbeiterbewirtung 191 Mitarbeitspflicht 753 Mitgliedsbeitrag 53, 558, 562 Mittagsheimfahrt 234 Mittelpunkt der Lebensinteressen 254 Mitunternehmerschaft 969 Mitwirkungspflicht 1031, 1073, 1085 Mobiliar 272, 273, 413, 623, 794, 824
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Stichwortverzeichnis
Mobiltelefon siehe Handy Möbliertzimmervermietung 822 f. Modernisierungskosten 801, 804 f. Modernisierungsverlust 926 Monatsprinzip 727 Monopolhinterziehung 1029 Montagearbeiter 110, 197, 430 Morbus Crohn 606 Motorboot 1028 Motorrad 367 Motorsäge 367 Motorschaden 203 Müllabfuhr 801 Multimedia 352 Multiple Sklerose 606 Mundgeruch 606 Musiker 20, 24, 284, 345 Musiklehrer 345 Mütterberatung 22 Mutterschaftsgeld 456
N Nachbarschaftshilfe 787 f. Nachgelagerte Besteuerung 485 Nachhilfeunterricht 384, 394, 397, 644 Nachkur 632 Nachtarbeitszuschlag 129 ff., 134 Nachträgliche Ausgaben 1066 Nachversteuerung 137 Nachweismethode – Firmenwagen 114 – Sonderabschreibung 126 Nahzone 174, 244, 246 Naturkatastrophe 622 Nebeneinkünfte 471–483 – Ehepartner 477 – Rentner 883 f. – Steuererklärungspflicht 471 – Verluste 475 – zeitliche Verschiebung 482
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Nebenkosten 170 Nebentätigkeit 20, 28 ff. – Arbeitszimmer 267 Nervenschock 630 Neue Bundesländer Wohneigentum 780 Neue Tatsachen 1066 Neurodermitis 633 Nichtbeanstandungsgrenzen 1083 Nichtprüfungsanweisung 469 f. Nichtveranlagungsbescheinigung 906, 917 Nichtzulassungsbeschwerde 1063 Nierenoperation 692 Nießbrauch 757, 774, 838 f., 850 Notaranderkonto 862 Notarkosten 778, 781, 783, 801, 831 Notebook 353 Notfallunterstützung 56 Notlüge 1079 Notstandsbeihilfe 56 Nullkuponanleihe 907 f. Nutzung, gemischte 777 Nutzungsdauer 337, 342, 928, 1002 f. – Computer 354
O Oberfinanzdirektion 1086 Objektbeschränkung/-verbrauch 773 Ofen 387, 397 Offene Handelsgesellschaft (OHG) 916, 940 Öffentliche Verkehrsmittel 224 f., 227 Öffnungsklausel 868 Ökosteuer 1058 Oldtimer 986 Operationskosten, übernommene 648 Option Kleinunternehmer 999, 1039 Organisation, gemeinnützige 25 f. Orgel 345
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Stichwortverzeichnis
Orkanschäden 622 Orientteppich 274 Ortsbesichtigung Arbeitszimmer 271 Ortsübliche Miete 799, 846 f. Outplacement-Beratung 94
P Pächterwechsel 1018 f. Papageienzucht 992 Parkerlaubnis Behinderte 697 Parkgebühr 219 Parteispende 558 Patentberichterstatter 1035 Pauschalierung der Lohnsteuer siehe Lohnsteuerpauschalierung Pauschalsteuer 25 f., 972 – Abwälzung der Lohnsteuer 136 – Berechnungsgrundlage 153 ff. – Betriebsveranstaltung 61 – Direktversicherung 159 – Fahrtkostenzuschuss 102 – Firmenwagen 111 – Kirchensteuer 144 – Sachgeschenke 143 – Sozialversicherung 25 f. – Teilzeitbeschäftigte 141 – Verpflegung 177–181 – Zukunftssicherungsleistungen 142 Pauschalsteuersatz, fester 138, 140 Pauschbeträge 435 Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen 389 ff., 397 – Häufigkeitszuschlag 393, 397 PC siehe Computer Pension 76, 485, 877 f. siehe auch Rente – außerplanmäßige Erhöhung 877 Pensionär – Abfindung nach Scheidung 642 – Vorsorgehöchstbetrag 506
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Pensionsfonds 158 f., 160, 163, 957 Pensionskasse 142, 158 f., 160, 163, 957 Pensionszusage 158, 164 – arbeitnehmerfinanzierte 164 – Gehaltsumwandlung 164 – GmbH 501 Personal Computer siehe Computer Personaleinkauf 46 – Beziehungskauf 48 Personalrabatt 43, 45 ff. – begünstigte Rabatte 43 – beschädigte Waren 51 – Beziehungskauf 48 – doppelter Freibetrag 46 – Endpreis 47 – geringfügig Beschäftigte 49 – maßgeblicher Preis 47 – Mietverbilligung 45 – Teilzeitbeschäftigte 49 – Unfallschaden 51 Personalvertretung 56 Personengesellschaft 940, 941 Persönlichkeitsentwicklung 301 Pfändungsgrenze 1032 Pferd 346 Pferdehänger 346 Pflege 22 – haushaltsnahe Dienstleistung 674 Pflegedienstmitarbeiter 110 Pflegeeltern, Kinderfreibetrag/-geld 707 Pflegegeld 620, 700 Pflegeheim 614 ff., 644, 682 – Haushaltshilfe 663, 671 – Kind 617 Pflegekind, Kinderfreibetrag/-geld 706 f. Pflegekosten 614 ff., 674 f. Pflegekraft, ehrenamtliche 21 Pflegepauschbetrag 447, 595, 614, 617, 698 ff.
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Stichwortverzeichnis
Pflegestufen 614, 700 Pflegeversicherung 488, 620, 702, 876 Pflichtveranlagung 451, 471 Pick-up, 1%-Regelung 109 Pkw siehe Kfz Planungskosten 797 – vergebliche 819 Platzkarte 219 Policendarlehen 515 Polizeivollzugsdienst 716 Polizist, Führerschein 309 – Rennrad 345 Porto 806 Posteingangsbuch 1065 Postzustellungsurkunde 1067 Praktikum 321 Praxis 258 Praxis-Consultant 265 Praxisgebühr 587 Praxisgründung, Verlust bei 926 Praxisverkauf 1014 f. Privatanteil 930 Privatdarlehen 967 – Zinsabschlagsteuer 902 Private Krankenversicherung 57, 721 Private Nutzung – Arbeitskleidung 290 – Arbeitsmittel 332 – Arbeitszimmer 256 – Entfernungspauschale 233 – Firmenwagen 108, 114 Private Veräußerungsgeschäfte, Einkünfte aus 887 ff. Privatschule 609 Professorenprüfung 550 Progression 2 Progressionsvorbehalt 455 Promotion 298, 549 Propyläen Weltgeschichte 345 Prospektverteiler 235
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Provision 480 – Unterprovision 481 Prozesskosten 236, 635, 640, 796, 811 Prüfungsanordnung 1024 Psoriasis 633 Psychotherapie 603, 644 – Kurs 301 Psychagoge 301
Q Quecksilbervergiftung 606 Quellensteuer 916 ff. Querschnittslähmung 608
R Rabatte 43 ff., 48 Rabattfreibetrag 43 ff., 46 ff., 52 – Mahlzeiten 44 f. Rallyesport 993 Räumlicher Zusammenhang 773 Realsplitting 641, 972 Rechnungsbezahlung Zuordnung 860 Rechtliches Gehör 1071 Rechtsanwalt 992 – Gerichtsverfahren 1063 Rechtsbehelf, Fristablauf 1067 Rechtsreferendar 189 Rechtsschutzversicherung 511, 513 Referat 327 Referendar 297, 301 Regelarbeitszeit 134 Regelbesteuerung 999 Regelmäßige Arbeitsstätte 174, 184, 250 Reihenhaus 1047 Reinigungskosten – Arbeitszimmer 281 – Kleidung 289, 292 Reisegepäckversicherung 219
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Stichwortverzeichnis
Reisekoffer 367 Reisekosten 99, 170 ff., 384, 397, 943–951 – Abwesenheitszeit 176 – Arbeitsessen 179, 183 – Ausland 946 f. – Beerdigung 637 – Begleitung 644 – Betriebsausflug 62 – Diebstahl 221 – Gestellung von Mahlzeiten 181 – Hauptversammlung 922 – Hauskauf 806 – Hotelrechnung 217 – Inland 943 ff. – Kapitalerträge 922 – Rechtsreferendar 189 – steuerfreie Erstattung 200 – steuerfreie Leistungen 99 – Übernachtungskosten 213 ff. – Übungsleiter 29 – Verpflegung/Pauschalierung 177–181 – Verpflegungsmehraufwand 176, 943 ff. – Vorsteuerabzug 199, 950 f., 1041 Reiseleiter/-organisator 328 Reisenebenkosten 99, 203, 219 – Unfall 71, 219 Reisespesen 176 Reitlehrer 346 Reitpferd 367 Renditestar Bausparvertrag 11 Rennrad 345 Rennstall 993 Renovierungskosten 813 ff. – krankheitsbedingte 613 – vor Selbstnutzung 817 Rente 485, 526–537, 864–885 – abgekürzte Laufzeit 873 – Abschläge 883
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– Anpassung 867 – Bezugsmitteilung 869 – Einkommensteuergrenze 875 – Einkünfte 866 – Ertragsanteil 801, 868, 902 – Ertragsanteiltabelle 871 – Erwerbsunfähigkeit 874 – Freibetrag 866 f. – Hinzuverdienst 883 – Kohorte 865 f., 868 – Laufzeit-Tabelle 873 – Lohnsteuerkarte 447 – Nachzahlung 872 – Nebeneinkünfte 883 – Öffnungsklausel 868 – steuerfreie/-pflichtige 864, 866, 875 – Steuerhinterziehung 869 – Teil- 883 – vorzeitige 883 Rentenbesteuerung, nachgelagerte 865 Rentenversicherung 487, 865, 870 f., 923 – Ehegattenarbeitsverhältnis 961 – geringfügig Beschäftigte 148 ff. – Höherversicherung 868 – mit Kapitalwahlrecht 511, 516 – Nachzahlung 652 – Pauschalbeitrag 148 Rentner – geringfügige Beschäftigung 156, 884 f. – Hinzuverdienst 883 – Vorsorgehöchstbetrag 507 – Versicherungsbeiträge 876 Reparaturkosten 801, 805, 832 Repräsentationsausgaben 976 Restabschreibung 355 Restnutzungsdauer 342 Restwertmethode 783 Revision 1063
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Stichwortverzeichnis
Rezeptgebühr 587 Rheuma 606 Richter – Studienreise 223 – Arbeitszimmer 266 Richtfest 782, 792 Riester-Förderung 165 ff., 489 – Anspruchsberechtigte 165 – Besteuerung 168 – Ehegattenarbeitsverhältnis 957 f. – Ehegattenzulagenanspruch 166 – Mindestbeiträge 166 – Sonderausgabenabzug 167, 489 – Zulage 158 f., 166, 489 Risikolebensversicherung 488 Risikoversicherung 514 Robin Wood 538 Roh-/Reingewinn 1022, 1027 Rollo 387 Rollstuhl 644 Rückkaufangebot 855 Rückstellungen 1016 Rufbereitschaft 132 Rundfunkantenne 387 Rundfunkgerät 367, 623 Rürup-Rente 487 f., 502 f., 865
S Sachbezug 40, 971 – Fahrgelder 102 – Freigrenze 40 – Preisabschlag 40 Sachbezugswert 58, 181, 183 – Tabelle für Mahlzeiten 58 – Kundenbewirtung 183 Sachgeschenk 68 – Pauschalierung 143 Sachspende 553, 567 – aus Betriebsvermögen 568 – Höhe der Spende 567
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Safemiete 922 Saisonbeschäftigung 146 Saison-Kurzarbeitergeld 456 f. Sammelbeförderung 103, 106, 230, 245 Sanierungsmaßnahmen 803 Sanitäter 22 Sattelzeug 346 Säumniszuschlag 1060, 1068 ff. – Erlass 1069 Schadenersatz 644 Schadenersatzprozess 635 Schadensfreiheitsrabatt Verlust 240 Schätzgebühren 801 Schätzung 1030, 1078, 1085 Schätzungsgrundlage 1085 Schaustück Wertverzehr 1000 Scheckzahlung 1070 Scheidung 640 ff. – Folgeregelungskosten 642 – Getrenntleben 464 f. – Mietvertrag 851 f. – Prozess 635 – Splittingtarif 465 – Unterhaltszahlung 641 – Veranlagung 464 f., 467 – Versöhnungsversuch 465 Scheinselbständigkeit 790 Schenkung 746 – existenzsicherndes Vermögen 527 Schichtplan 133 Schiffsmakler 1028 Schlafzimmer 623 Schlüsselfertiges Haus 1049 Schmiergeldzahlung 1013 Schmuggel 1029 Schmutzberufe 288 Schneeschaufel 806 Schonfrist 1070 Schönheitsoperation 610, 644 Schönheitsreparatur 273, 387 Schornsteinfeger 175
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Stichwortverzeichnis
Schranktrennwand 791 Schrankwand 794 Schreibmaschine 345, 367 Schreibmaterial 806 Schreibtisch 272, 367 Schreibtischlampe 367 Schreibtischstuhl 367 Schreibtischuhr 366 f. Schriftsteller 267, 927, 991 f. Schuhgeschäft 1018 Schulausbildung 709 Schuldentilgung/Schuldübernahme 644 Schuldnerberatung 1032 Schuldzinsen 66, 644, 801 f., 858, 922, 1020 – fiktive 935 Schuldzinsenabzug, privater 935 Schulfahrten 644 Schulgeld 571, 644 Schuppenflechte 633 Schusswaffe 367 Schwangerschaftsabbruch 644 Schwarzarbeit 787, 790 Schwerbeschädigtenrente 864 Schwimmbad 644 Secondhandshop 993, 1044 Seelsorge 22 Segelboot 935, 993, 1028 Selbständige 417, 868, 927, 977 Selbstanzeige 1025, 1029 Selbstbeteiligung, Krankheitskosten 587 Selbstgenutztes Wohneigentum 447, 774 – Reparaturen/Renovierung 821 – vorherige Renovierung 813 ff. Selbsthilfegruppe 22 Seminar Auslandsvorbereitung 326 Seminarkosten 248, 297, 922 Sicherheitsgefährdete Personen 124
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Skiausrüstung 290, 345, 367 Skifreizeiten 301 Skilehrer 290 Snowboardlehrgang 301 Sodbrennen 606 Sofortabschreibung 335, 340 Soldat – Ausbildungsdienstverhältnis 293 – Bezüge 656 Solidaritätszuschlag 145, 703, 728, 1056 f. – 400-€-Job 151 – Freigrenze 1056 f. – Härteregelung 1057 Sonderabschreibungen 720, 801, 1007 f. – Firmenwagen 126 Sonderausgaben 484–571 – Abzug 167, 524 f. – Kinderbetreuungskosten 759 – Pauschbetrag 4, 435 – übrige 518–571 Sonderausstattung zu Hause 617 Sonderbekleidung 388 Sonderbelastung 521 Sonderfahrzeug, 1%-Regelung 109 Sonnenbrand 606 Sonnenbrille 367 Sonntagsarbeitszuschlag 129 ff., 134 Sonstige Umzugskosten 384, 387, 389 f. Soziales Jahr, freiwilliges 709, 713 Sozialleistungen 653 Sozialversicherung – Beitrags-/Entgeltgrenzen 885 – Fahrtenbuch 115 – Freundschaftsdienst 790 – Haushaltshilfe 665 – Pauschale 25 f. – Rentner 884 f. Sozialversicherungspflicht 146
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Stichwortverzeichnis
Sozialversicherungsträger, Informationspflicht 152 Sparbrief 892, 907 f., 911 Sparbuch 907 Sparerfreibetrag 720, 897 ff., 924 – Vermögensübertragung 898 Sparerpauschbetrag 924 Sparguthaben 892 Sparkonto, privates 1073 Sparprämien-Erschleichung 1029 Sparvertrag 8 Spätaussiedlung 621 Spediteur 384 Speisen 68 Spekulationsfrist 887 f. – Grundstück/Haus 841, 843, 887 f. Spekulationsgewinn 843 – Kapitalerträge 895 f., 921 Spekulationssteuer 888 f. Spekulationsverlust 895 f. Spende 553–569 – Belege 554 – Bescheinigung 554, 562 ff., 567 ff. – Durchlaufspende 561 – Entnahme 568 – Fahrtkosten 566 – gebrauchte Kleidung 567 – Haftung 564 – Höchstgrenze 555, 560 – statt Kirchensteuer 1106 – Missbrauch mit Quittungen 564 – Mitgliedsbeiträge 562 – Nachweis 569 – Parteispenden/-beiträge 558 – Rück-/Vortrag 557 – Sachspende 553, 567 f. – Stiftungsspende 556 Spielbankgewinn 1073 Sponsor 565 Sport 291, 600 Sportbekleidung 290, 345
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Sportlehrer 290, 332, 345 Sportverein – Fahrtkosten als Spende 566 – Mitgliedsbeiträge 562 – Spende 561 ff. Sportwagen 979 Sprachkurs 310 f., 317, 323 f., 552 – Grundkurs 324 Sprachlehrer 323 Sprachreise 310 f., 317, 323 Springreitsport 993 Squash 54 Staatsanwalt, Studienreise 318 Stärkungsmittel 74 Startgeld 346 Stempelkarte 133 Sterbegeldversicherung 514, 636 f. Stereoanlage 345, 367 Sterilisation 644 Steueranrechnung 901 Steueranspruch 1059, 1074 Steuerbelastung 4 Steuerbelastungstabelle 5 f. Steuerberater, Gerichtsverfahren 1063 Steuerberatungskosten 447, 542, 934 – Abzugsverbot 542 – Fachliteratur 543 – Fahrten zum Finanzamt 542 Steuerbescheid 1059 f., 1071 – Aussetzungsantrag 1060 – nachträgliche Änderung 643 Steuerbescheinigung 900 Steuerermäßigung 1076 – Gewerbesteuer 1035 Steuerersparnis 4 Steuerfahndung 1028 Steuerfreibetrag 19 ff. Steuerfreiheit – siehe Abfindung – siehe Arbeitgeberdarlehen
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Stichwortverzeichnis
– siehe Bahnhofsmission – siehe Arbeitskleidung – siehe Betriebsratsvergütung – siehe Betriebssport – siehe Betriebsveranstaltung – siehe Eintrittskarten – siehe Erfrischungen – siehe Erholungsbeihilfe – siehe Existenzminimum – siehe Fehlgeldentschädigung – siehe Fortbildungskosten – siehe Sachbezug – siehe Führerschein – siehe Geburtsbeihilfe – siehe Gelegenheitsgeschenk – siehe Heiratsbeihilfe – siehe Job-Ticket – siehe Kaufkraftausgleich – siehe Kindergartenzuschuss – siehe Krankheitskosten – siehe Mitgliedsbeitrag – siehe Nebentätigkeit – siehe Notfallunterstützung – siehe Pension – siehe private Krankenversicherung – siehe Riester-Förderung – siehe Sammelbeförderung – siehe Sanitäter – siehe Tagesmutter – siehe Telefonkosten – siehe Übungsleiter – siehe Vermögensbeteiligung – siehe Verpflegungspauschalen – siehe Volkshochschule – siehe Vorträge – siehe Werkzeuggeld Steuerhehlerei 1029 Steuerhinterziehung 1023, 1029 – gewerbsmäßige 1026 – leichtfertige 1029 – Rente 869
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– Selbstanzeige 1025, 1029 Steuerkarte 433 Steuerklasse 433–445 – Kombination 437 – Wechsel 436 f. Steuerklassenwahl 436 – Arbeitslosengeld 438 – Tabellen 439 f. Steuerlastminderung, kurzfristige 807 Steuermessbetrag 1034 Steuermesszahl 1036 Steuerpause 939 Steuerprogression 2 Steuerrückstände 1069 Steuersätze, besondere 137 Steuerschuld-Geldbußen 1027 Steuervergünstigungen 1 Steuerzahlung, Schonfrist 1070 Stewardess 216 Stiefeltern Betreuungs-/Kinderfreibetrag 731 Stiefkind Kinderfreibetrag/-geld 706 Stiftung Spende 556 Stille Beteiligung 8, 79, 966 f. Stille Gesellschaft 940, 966 Stille Reserve 1018 Stipendium 722 Strafprozess 635 Strahlungscolitis 606 Straßenbenutzungsgebühr 219 Straßenanliegerbeiträge 781 Streitwert 1063 Streusalz 806 Stromkosten 801, 933 Stückzinsen 725, 912 ff. Studiengebühr 722 Studienreise 316–331, 992 – Abgrenzungskriterien 318 – Ärztekongress 325 – Begleitung 329 – Besuch von Geschäftspartnern 320
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Stichwortverzeichnis
– Kostenaufteilung 319 – Übernachtungskosten 330 – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 327 – Vortragsreise 320 Studio 258 Studium 293, 549, 709, 716 – berufsbegleitendes 544 – Fahrtkosten 546 – Sonderausgaben 293 – Werbungskosten 294, 545 Stundenzettel 133 Stundung – Mietzahlungen 845 – Steuern 1068 f. Stundungsantrag 1060, 1077 Sturmschäden 622 Subventionsbetrug 1029 Suchtkrankheiten 644, 715 Supervisionskurs 301 Surfausrüstung 332
T Tabakwaren 68 Tabellen – Abschreibung linear/degressiv 1003 f. – Altersentlastungsbetrag 879 – Arbeitsmittel-Abschreibung 337 – Bausparprämie 10 – Behindertenpauschbetrag 680, 713 – Besteuerungsanteil für Leibrenten 870 – Bilanzierung/Einnahmenüberschussrechnung 925 – Düsseldorfer 732 – EB-FAGO (Abzug ohne Belege) 469 – Ertragsanteil 871 – Finanzgerichtskosten 1063
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– – – – – – – – – –
Gebäudeabschreibung 780 Kfz-Kosten-Nachweis 201 Kinderfreibetrag 704 Kindergeld 704, 737 Kindesunterhalt 732 Kirchensteuerpauschalierung 144 Kirchensteuerkappung 1051 Lohnsteuer 434 Rentenabschläge 883 Rentenbezüge (keine Einkommensteuer) 875 – Rentenhinzuverdienstgrenze 883 – Rentenlaufzeit (Ertragsanteil) 873 – Sachbezugswert für Mahlzeiten 58 – Soldatenbezüge 656 – Sozialversicherung, Beitrags-/Entgeltgrenzen 885 – Steuerbelastung, Grundtabelle 5 – Steuerbelastung, Splittingtabelle 6 – Steuerklassenwahl 439 f. – Steuerschuld-Geldbußen 1027 – Umwandlung von Arbeitslohn in Direktversicherung 161 – Umzugskostenberechnung 397 – Umzugskostenpauschbeträge, sonstige 390 f. – Vermögensentnahme 923 – Verpflegungsmehraufwand-Pauschbeträge 176 – Versorgungsfreibetrag 878 – Wäschereinigungskosten 292 – zumutbare Belastung 580 Tabellengrundfreibetrag 435 Tafelpapiere 900 Tagesmutter 36, 38 f. – Kostenpauschale 39 Tageszeitung 358, 367 Tagung 948 Tagungsbeihilfe 67 Tankbeleg 118 Tankwartskombination 282
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Taschenrechner 366 f. Tätigkeit, selbständige 927 Tätigkeitsmittelpunkt 265 Taubstumme 609 Taxifahrer 122, 172, 210 Technische Abnutzung 337, 347 Tee 74 Teileinkünfteverfahren 1033 Teilkaskoversicherung 241 Teilrente 883 Teilzeitarbeit 49, 141, 146–157, 974 f. siehe auch 400-€-Job, geringfügige Beschäftigung, Minijob – geringfügige Beschäftigung 146 – Großeltern 970, 973 – Kategorien 146 – Kirchensteuer 144 – kurzfristige Beschäftigung 141, 146, 974 – Land-/Forstwirtschaft 141 – Lohnsteuerpauschalierung 141 – Saisonbeschäftigung 146 – Sozialversicherung 146 – Weihnachtsgeld 974 Telefax 88 f. Telefonkosten 220, 368–375, 387 – Anschluss 273, 367 – Arbeitgebererstattung 89 – Ausbildung 546 – Autotelefon 337, 375 – Doppelte Haushaltsführung 407, 416 – Einzelverbindungsnachweis 368 f., 371 f., 375 – Handy siehe dort – Hauskosten 806 – Nutzungsdauer 337, 375 – pauschaler Werbungskostenabzug 370 – Zweitanschluss 374 Telefondienst 963
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Telefonische Anfrage 1084 Teleskop 345 Tennis 54, 291, 367 Teppich 272, 273, 623 Teppichboden 788, 795 Terror 621 Theaterbesuch 301 Theaterkarte 68 Thesaurierungsvergünstigung 1033 Tierausbildung 22 Todesfall 459 – außergewöhnliche Belastung 636 ff. Tonbänder 345 Tonbandgerät 345, 362 f., 367 Tonstudio 258 Töpferei 992 Totalschaden 240 Toupet 610 Trainer 20 Trainingsanzug 290 Trauerfall 636 ff. Treppenlift 608, 644 Trinkgeld 70, 219, 387, 397, 644, 952 – Steuerfreibetrag 70 Trödelmarkt 1044 Tropenbekleidung 287 Turnschuhe 367
U Überalterung (Gebäude) 1047 Überbrückungsgeld 456 Über-/Unterentnahme 935 Überführungskosten Verstorbener 638 Übergangsgeld 456 Übergangszeit 709, 712 Überkreuzvermietung 853 f. Übernachtungskosten 99, 170, 212 ff. – Ausland 947, 951 – Begleitperson 218
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Berufskraftfahrer 215 ohne Dienstreise 216 bei Freunden/Verwandten 214 Frühstück 217 Hauptversammlung 922 pauschale Arbeitgebererstattung 214 – Studienreise 330 – Vorsteuerabzug 1041 Übernachtungspauschale 214 Überschuldung 1069 Überschussprognose 799, 826, 847 Überschuss-Rechnung siehe Einnahme-Überschuss-Rechnung Überschwemmung 622 Übersetzer 927 Überstundenvergütung 130, 134 Übertragung – Arbeitszimmer 976 f. – Behindertenpauschbetrag 694 – Einkünfte 744 ff. – Immobilie 850 – Kapital siehe Vermögensübertragung – Kinder-/Betreuungsfreibetrag 731 – Kindergeld 738 – Zinseinnahmen 745 Überziehungskredit 1035 Übungsleiter-Freibetrag 20 – Reisekosten 29 – Sozialversicherung 25, 27 Uhr 366 Umbaumaßnahmen 803 Ummeldekosten 387 Umsatzsteuer 929 f., 1037–1046 – Befreiung 1038 f. – Differenzbesteuerung 1044 f. – Durchschnittssätze 1043 – Eigenverbrauch 1040 – EU-Import von Kfz. 1046 – Option zur Regelbesteuerung 1039
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– Pkw 1040 – Steuersatz 1037, 1044 f. – Voranmeldung 997 ff., 1026 – Wiederverkäufer 1044 Umschulung 294, 296, 544, 547 Umstrukturierungsmaßnahmen 995 Umwegfahrt 104 f. – Nahzone/Fernzone 244 Umweltkatastrophe 56 Umwidmung 341 Umzugshelfer 384, 674 Umzugskosten 376–400, 625, 644, 834 – abzugsfähige 384 – Auslandsumzug 400 – befristeter Arbeitsvertrag 379 – Berechnungsschema 397 – Bereitschaftsdienst 383 – Berufsanfänger 392 – Besichtigungsfahrt 397 – Betriebsausgaben 396 – Checkliste 397 – doppelte Haushaltsführung 376, 431 – doppelte Mietzahlung 384, 398 – Fahrzeitersparnis 377, 381 ff., 399 – Häufigkeitszuschlag 393 – in eigenes Haus 381 – haushaltsnahe Dienstleistung 625, 674 – ohne eigenen Hausstand 392 – krankheitsbedingte 625 – nach Kündigung 378 – leerstehende Eigentumswohnung 398 – Maklergebühr 384 f. – Mehrfachumzug 393 – Möbellager 386 – Nachhilfeunterricht 394 – Pauschbeträge f. sonstige Umzugsauslagen 389 ff., 397 – Saldierung der Fahrzeitersparnis 382
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– Sonderbekleidung 388 – sonstige 384, 387, 389 ff. – Umzug in Raten 386 – vergebliche 380 – Versetzung ins Ausland 400 – Versetzung auf eigenen Wunsch 377 – Wohnungsinstandsetzung 395 – Wohnungssuche 399 Umzugsreise 397 Unfallkosten 71, 203, 219, 236, 238, 686 – Alkoholunfall 236 – begünstigte Fahrten 236 – Fahrt zur Arbeit 236 – Fahrzeug des Lebenspartners 238 – Glasbruch 241 – Kostenersatz 71 ff. – Krankenfahrt 590 – Reparaturkosten 239 – Restwert 240 – Schadenersatz 236, 238 – Teilkaskoschaden 241 – Vandalismus 237 – Wertverlust 239 Unfallrente 879 Unfallschaden, Personalrabatt 51 Unfallversicherung 72 ff., 488, 512, 864 Ungezieferbefall 621 Uniform 282, 285 Universitätslektor 326 Universitätsprofessor, Arbeitszimmer 267 Unterbrechungsklausel 248 Unterhalt Kinder 732 f. Unterhaltsfreibetrag 447, 619 Unterhaltshöchstbetrag 521, 645, 648 Unterhaltsleistungen 641 – Ausland 651, 655 – außergewöhnliche Belastung 640 ff., 645–661
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– Berechnung 646 – eigenes Vermögen 645 – Einkünfte aus 886 – Kindergeld 641 – Kopfaufteilung 649 – Krankheitskosten 521 – Lebenspartner 653 – Lohnsteuerkarte 447 – Mietvertrag 523, 851 f. – Opfergrenze 647 – regelmäßige Zahlungen 655 – Sonderausgaben 518–525 – Wehrpflichtige 656 – Wohnungsüberlassung 522 – zeitanteilige Kürzung 655 – Zusatzkosten 648 – Zustimmung des Ehegatten 520 – Zustimmung zum Abzug 524 Unterhaltsverpflichtung 635 Unterhaltszuwendung siehe Unterhaltsleistung Untermieter 822 Unternehmensformen 940 ff. Unternehmer 1035 – Vorsteuersätze 1043 Unterprovision 481 Unterstützung – Angehöriger 645 ff. – ausländische Angehörige 651, 655 – in Notfällen 56 Unterversicherung Hausrat 622 Unwetterschäden 621 Unzutreffende Besteuerung – hohe Kilometerleistung 208 Urlaub 127, 319 Urlaubsgeld, Kindergeld/-freibetrag 723 Urlaubsreise, Begleitung 644 Urlaubsvertretung 974 Urmedizin 606
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V Vandalismus 237 Vaterschaftsprozess 635 Veranlagung – besondere 462 – Ehegattenveranlagung 461 ff. – getrennte 466 f. – Scheidung 464 f., 467 – Trennung 467 – Zusammenveranlagung 463 f. Veranlagungsart 461 ff. Veranlagungsschwerpunkte 801 Veräußerungsgewinn 720, 1014, 1017 – halber Steuersatz 1017 Veräußerungsrente 875 Verdauungsbeschwerden 606 Verdeckte Gewinnausschüttung 920 Verdienst, steuerfreier 434 Verdienstausfallentschädigung 574 Vereinsbeitrag 53, 561 f. Vereinstätigkeit 25 f. Vergeblicher Aufwand 797 Vergleichsrechnung 742 Vergütungsanspruch (Ökosteuer) 1058 Verhandlung, mündliche 1064 Verjährung Kindergeld 741 Verkäuferin, Berufskleidung 285 Verkaufsgewinn 1014 Verkaufshilfe 963 Verkaufsleiter 265 Verkehrsmittel, öffentliche 224 f., 227 Verlagerung von Einkünften 483 Verletztengeld 456 Verlust 447, 475, 989 – Aktienveräußerung 896, 924 Verlustabzug 447 Verlustausgleich 896 Verlustbeteiligung 967 Verlustrücktrag 295, 926
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Verlustvortrag 296 Vermietungsabsicht 800 Vermietungseinkünfte 776–857 – Angehörige 756, 845, 856 – Arbeitszimmer 808 – Berechnungsschema 778 – bewegliche Gegenstände 823 – Drei-Objekt-Grenze 841 – Eigenbedarfskündigung 625 – Eigennutzung 817 – Erbbauzinsen 801 – Fahrtkosten 806 – Ferienwohnung 825 f. – Gartenpflege 810 – Gebäudeabschreibung 779 – Gestaltungsmissbrauch 853 f. – Hausmodernisierung 803–810 – Hausverkauf 831 – Herstellaufwand, anschaffungsnaher 805 – Leerstand 800, 825 – Liebhaberei 825, 855 – Mitarbeit von Angehörigen 810 – möblierte Zimmer 822 f. – Nebeneinkünfte 482 – Nießbrauch an einem Grundstück 838 f. – Schuldzinsen 801 – Überkreuzvermietung 853 f. – Umzugskosten 834 – verbilligte 799, 846 f. – vergebliche Planungskosten 819 – Verluste 818 f., 825, 845, 847, 853 ff., 926 – Versorgungsverträge 837 – Werbungskosten 799 ff. – Wohnungstausch 844 – Zinsen nach Verkauf 857 – Zwei-Konten-Modell 935 Vermittlungsprovision 480 f. – Unterprovision 481
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Stichwortverzeichnis
Vermögen – eigenes 645 – Entnahmetabelle 923 – geringfügiges 645 Vermögensauseinandersetzung 644 Vermögensbeteiligung 7 f., 79 Vermögensbeteiligungsvertrag 8 Vermögensplanung 923 Vermögens-/Depotverwaltung 922 Vermögensschaden 635 Vermögensübertragung 816, 836, 837 ff. – Abtretungserklärung 744 – Kind 744 ff., 898 f. – Scheidung 852 – Schuldentilgung 529 – selbstgenutzte Immobilie 531 – Übernahme von Schulden 533 – Versorgungsleistung 527 ff. Vermögenswirksame Leistungen 7 f., 460, 964 Verpachtungsbetrieb 1018 f. Verpflegung von Helfern 788, 792 Verpflegungskosten 99, 138, 951 Verpflegungsmehraufwand 170 – Abwesenheitszeit 196 – Auslandsreise 946 – Dienstreise 176–181, 184 – doppelte Haushaltsführung 408, 414 – Dreimonatsfrist 184 f. – Einsatzwechseltätigkeit 194, 944 – Fortbildungsveranstaltung 299 – Gemeinschaftsverpflegung 183 – Geschäftsreise 943 f. – Handwerker 944 – Hauptversammlung 922 – Herstellungskosten 782 – Nachweis 176 – Pauschbeträge 176 – Pauschalversteuerung 177, 197 – Rechtsreferendar 189
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Verpflegungspauschalen 176, 177–181, 184, 217 – -Fortbildungslehrgang 299 f. – kostenlose Verpflegung 181 – Kundenbewirtung 183 – Lehrgemeinschaft 314 – Mahlzeitengestellung 182 Verschleiß Arbeitskleidung 288 Verschulden, grobes 1066 f. Verschwiegenheitspflicht, Fahrtenbuch 119 Versetzung 377, 400 Versicherungen 511 f. – keine Vorsorgeaufwendungen 511 – Vorsorgeaufwendungen 487 Versicherungsangestellter 265 Versicherungspflichtgrenzen 885 Versöhnungsversuch 465 Versorgungsamt 683, 695 Versorgungsfreibetrag 720 – Altersversorgung 877 f. – Tabelle 878 Versorgungskassen 487, 865, 868, 870 Versorgungskrankengeld 456 Versorgungsleistung 526, 837 – Belastungsvergleich 535 – Übertragung Wohneigentum 531 – Vermögensübertragung 527 ff. Versorgungsvertrag 534 f., 837 Verstopfung 606 Verträge mit Angehörigen 810, 956–975 – Mietvertrag 845 – Sicherungsnießbrauch 850 Vertreibung 621 Vertretungszwang 1063 Vervielfältigungsregel 162 Verwandte 18 Videorekorder 345 VIP-Autovermietung 992 Volkshochschule 22
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Stichwortverzeichnis
Volksmusiker 31 Vollabschreibung 1008 Vollabzug 499 Vollpension 182 Vorbehalt der Nachprüfung 1023 Vorbeugekosten 600 Vorgründungskosten 996 Vorhänge 387 Vorladung 1084 Vorschuss 807 Vorsorgeaufwendungen 448, 484–517 – begünstigte Versicherungen 487 – nicht begünstigte Versicherungen 511 – Altersvorsorge 487 – Arbeitnehmer 504 – Günstigerprüfung 496 – Höchstbetrag 490 ff. – Höchstbetrag Ehegatten 493, 495 – Lebensversicherung 514 – Selbständige 503 – sonstige 488 – sonstige, bei Beamten 494 – Übergangszeit 490 Vorsorgehöchstbetrag 490 ff., 497, 502 ff. – abzugsfähige Versicherungen 487, 511 – Arbeitnehmer 504 – Beamte 505 – Grundhöchstbetrag 498 – Pensionär 506 – Rentner 507 – Selbständiger 503 Vorsorgekur 599, 632 f. Vorsorgepauschale 4, 435, 448, 508 ff. – Berechnung 510 – gekürzte 509 Vorsorgeuntersuchung 90 Vorstand 130 Vorsteuer 820, 930, 1037 ff.
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– Durchschnittssätze 1043 – Liebhaberei 998 Vorsteuerabzug 997 f. – Bewirtungskosten 953, 1041 – Dienstreise 199, 1041 – Firmenwagen 1040 – Hausbau 1042 – Meisterprüfung 306 – Reisekosten 951 – Übernachtungskosten 1041 Vorsteuererstattung 929, 933, 950 f. Vorträge 22 Vorwegabzug 498 – Kürzung 501 Vorweggenommene Werbungskosten 295
W Wachhund 367 Wählervereinigung 558 Waisenrente 722, 864 Waldarbeiter 235 Waldorfschule 570 Wandelschuldverschreibung 8 Wandertag 301 Wandschmuck 273 Wappenkunde 992 f. Wäscherei 292 Waschkosten 292 Wasserkosten 801, 933 Wasserschaden 622, 644 Wechsel der Abschreibungsmethode 1004 – der Gewinnermittlung, Betriebsveräußerung 1015 – der Steuerklasse 436 Wechselkursgewinn 914 Wechselschulden 1035 Wehrdienst/-pflicht 656, 660, 711 f., 716 – im Ausland 717
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Stichwortverzeichnis
Weihnachtsfeieraufwand 59 Weihnachtsgeld 134, 164, 723, 882 – Teilzeitkraft 974 Weiterbildung siehe Fortbildungskosten Weiträumige Arbeitsstätte 175 Weltatlas des Tierlebens 345 Werbungskosten 4, 169 f., 175, 447, 894 – Arbeitszimmer 808 – Disagio 785 – Dividende 894 – Einsatzwechseltätigkeit 192 – Fahrtätigkeit 192 – Fahrten zur Arbeit 232 – Finanzierungskosten 784 – Gartenpflege 810 – Halbeinkünfteverfahren 894 – Kapitalvermögen 897 ff., 922, 924 – Maklergebühren 783 – möbliertes Zimmer 822 f. – Pauschbetrag 897 ff., 922 – Planungskosten 797 – Promotion 298 – Renovierungskosten 803 – Studium 294 – verbilligte Vermietung 799 – Vermietung 799 ff. – vorweggenommene 295 f. – Wohnungsleerstand 800, 825 Werksgelände 175 Werksrente 158 Werkstatt 258 Werkstattwagen, 1%-Regelung 109 Werkswohnung 96 Werkzeug 796, 806 Werkzeuggeld 84 Werkzeugpauschale 1083 Wertminderung bei Gebäuden 811 Wertpapiere 8, 725 – Abgeltungssteuer 725, 887, 889, 924 – Kaufvertrag 8
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– Spekulationsgeschäfte 889, 924 – Stückzinsen 912 ff. Wertverlust siehe Abschreibung, außerordentliche Wertverzehr 1000 Whirlpool 644 Wiederbeschaffung von Hausrat 621 ff. – Darlehen 623 – Fristen 624 – notwendige Kosten 623 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 1061 Wiedergutmachungsrente 864 Wiederverkäufer 1044 Winterbeschäftigungsumlage 457 Wirbelsäulenschaden 600 Wirtschaftsjahr, abweichendes 939 – Umstellung 939 Witwenrente 864 Wochenendbereitschaft 963 Wohlfahrtsorganisation 25 Wohneigentum, neue Bundesländer 780 Wohneigentumsförderung siehe Eigenheimzulage Wohngruppe 644 Wohnmobil 415 – 1%-Regelung 109 – Vermietung 997 Wohnraumförderung siehe Eigenheimzulage Wohnrecht 757, 774, 838 f., 849 Wohnsitzaufgabe 621 Wohnung, leerstehende 800, 825 Wohnungsbauanlage 8 Wohnungsbauprämie 9 ff. – Erschleichung 1029 Wohnungskosten Unterhalt 522 Wohnungsrenovierung Bauspardarlehen 14
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Stichwortverzeichnis
Wohnungssuche 399 Wohnungstausch 844 Wohnungswechsel (Krankheitskosten) 608 Wohnwagen 415 Wohnzimmer 623 World Wide Fund for Nature 538 Wunde, nässende 606
Y Yacht 997 Yoga-Lehrgang 301
Z Zahlungsaufschub 1068 Zahlungsfrist 1067 Zahlungstermin 1068 Zahlungsunfähigkeit 1069 Zahnarztkosten 581 f. Zahnschmerzen 606 Zaun 788, 793 Zeichengerät 367 Zeitmietvertrag 814 Zeitrenten-Ertragsanteil 873 Zeitschriften 358, 367 Zeitung 358, 367 Zeitungszusteller 175, 235 Zerobonds 908 Zinsabschlagsteuer 900 ff., 912 Zinsen 66, 832, 892, 1035 – Bausparvertrag 10 – Beerdigungskosten 637 – Lebensversicherung 915 – Werbungskosten nach Immobilienverkauf 857 Zinsersparnis 66, 529 Zinserträge 907–918 – Übertragung 744 f. Zinsrichtlinie 916
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Zinsschranke 1033 Zinszahlungen, monatliche 66 Zinszuordnung – Gebäudeherstellung 861 – Hauskauf 862 Zivildienst 656, 660, 711 f., 716 – im Ausland 717 Zivilprozess 635 Zu- und Abflussprinzip 927 Zukunftssicherungsleistung 142 Zumutbare Belastung 576, 580 ff., 677 Zusammenveranlagung 463 f. Zuschlag 129 ff. – Aufzeichnungen 133 – Beispielberechnung 134 – Umzugskostenpauschale 393 Zuschlagstabelle 131 Zuschuss 714 – Betriebsausflug 65 Zuschusswintergeld 457 Zustellbezirk 175 Zustellung 1067 Zuwendungsnießbrauch 838 Zwangsläufigkeit 578 Zwangsveranlagung 475 Zweifamilienhaus 859 ff. – Arbeitszimmer 264 Zwei-Konten-Modell 935 Zweitstudium 294, 296, 545 Zwölffingerdarmgeschwür 606
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Alles über die Tricks und die Täuschungen der Discounter
Erstmals enthüllt: Die Geschäftsmethoden der Discounter More Logo: Die Verbraucher wollen wieder Qualität Trendwende: Hin zu mehr Moral an der Ladenkasse, weg von der Geizmentalität.
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Das BeamtenhasserBuch
Thomas Wieczorek zeigt den Beamtenapparat, wie er wirklich ist: aufgebläht teuer ineffizient
Wenn sich nichts ändert, sind die Beamten unser Bankrott – das beweist diese schonungslose Analyse!
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