Der Deutsche Strassenverkehr / 1982/03

October 15, 2017 | Author: German History | Category: Automobiles, Transport, Vehicles, Road Transport, Science
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DDR / Automobilfachzeitschrift...

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Unser Titelbild taktion: DDR - 1086 Berlin, fflottenstraße 60 Nr. 1286 efon: 2071169 rner Sündram Preusch fram Riedel uzeuge) bert Schadewald rkehrssicherheit, Touristik) s Zwingenberger -kehr, Recht) taltung: Evetin Funk Redaktion wurde 1919 mit der Jienstmedaille der Organe Ministeriums des Inneren in 1 und 1978 mit der Ehrennadel ADMV der DDR in Gold aususgeber: transpress VEB gfür Verkehrswesen, DDR Berlin, Französische e 13/14, Telefon: 20410 Harald Böttcher fredakteur des Verlages: c Kinze nznummer 1150 des Pressees beim Vorsitzenden des isterrates der DDR; keINummer (EDV) 5830 ck: Berliner Druckerei, DDR 1 Berlin, Dresdener Straße 43 inige Anzeigenverwaltung VAG Berlin, DDR —1026 Berlin, enthaler Straße 28-31, PSF29, fon: 2362776, Anzeigenahme DEWAG Berlin. alle VAG-BotriebeundderenZweigIon in den Bezirken der DDR. tige Preisliste: Nr. 8 land: Interwerbung, DDR Berlin, Herrmann-Dunckorße 89 er Deutsche Straßenverkehr" scheint einmal monatlich. Ausland: Der internationale ich- und Zeitschriftenhandel, sätzlich in der BRD und Westrlin der örtlich Buchhandel, ma Helios Literaturvertrieb nbH, Berlin (West) 52. Eichbornmm 141-167. sowie Zeitungsrtrieb Gebrüder Petermann nbH & Co. KG, Berlin (West) 30, rfürstenstraße 111. islandspreise bitten wir den itschriftenkatalogen von Buchport. Volkseigener Außenndelsbetrieb der DDR, DDR 10Leipzig.PF180,zuentnehmen der DDR werden zur Zeit keine uen Abonnemontsbellungen entgegengenommen. le Rechte vorbehalten. Nach‚ck, Übersetzungen undAuszüge r mit Quellenangabe gestattet. e Redaktion wertet jede Zuhrift aus, ist aber auf Grund der alzahl nicht in der Lege, jede schrift direkt zu beantworten.

zeigt den Trabant 601 S de luxe (aufgenommen von Eberhard Preusch), dessen Test in diesem Heft veröffentlicht ist. Er hat einige interessante Neuheiten und Weiterentwicklungen zu bieten, die sich nicht nur auf die Ausstattung des Luxusmodells beziehen, sondern für alle Trabant-Typen eingesetzt werden. Nähere Einzelheiten finden Sie in Wort und Bild auf den Seiten 4 bis 8.

Zusatzstudium Mit Beginn des Studienjahres 1981/82 wurde an der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List" Dresden ein postgraduaies Studium zu Problemen der Sicherheit im Straßenverkehr eingerichtet. Diese aus humanistischer und volkswirtschaftlicher Sicht so bedeutungsvolle Weiterbildungsmaßnahme ist für unsere Republik völlig neuartig. Bisher gab es eine Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit im Rahmen des RGW nur in der UdSSR und der VR Bulgarien. Während des zweijährigen Fernstudium qualifizieren sich 32 mit Verkehrsicherheitsfragen befaßte Hoch- und Fachschulkader aus verschiedenen Bereichen des Transportwesens und des Ministeriums des Innern. Ziel der Weiterbildung ist es, alle Teilnehmer unter dem Aspekt der Komplexität der Straßenverkehrssicherheit zur effektiven und schöpferischen Lösung von erzieherischen, technisch-organisatorischen, ökonomischen und leitungsmäßigen Sicherheitsproblemen zu befähigen. Dazu dienen Lehrveranstaltungen über die aktive und passive Sicherheit der Verkehrsmittel und Straßenverkehrsanlagen, die optische Wahrnehmungssicherheit, den Komplex Umwelt und Verkehrssicherheit, über statistische, juristische und psychologische Probleme und zu Fragen der Verkehrsbildung und Erziehung, der Verkehrsorganistion, aber auch zur Untersuchung von Unfallursachen sowie zur Planung und Leitung von Maßnahmen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Ausbildung ist in den Spezialisierungsrichtungen „Kraftverkehr" und „Straßenwesen" möglich. Sie schließt mit dem Erwerb der zusätzlichen Berufsbezeichnung „Fachingenieur bzw. Fachökonom für Straßenverkehrssicherheit" ab.

scheines eingeführt werden, die bisher zwischen den einzelnen Kantonen differierten. Dabei sind aus einem Katalog von 600 Fragen, der von der Vereinigung der Straßenverkehrsämter genehmigt wurde, zehn Fragebögen mit je 50 Fragen zusammengestellt worden. 14 Fragen davon sind reine Textfragen, zu denen drei Antworten vorgegeben sind. Sechs Fragen beziehen sich auf Signale, zwölf sind grafisch dargestellte Verkehrssituationen und 18 Fotos aus dem Verkehrsgeschehen, die es zu beurteilen gilt. Zum Bestehen der Prüfung müssen 45 Fragen richtig beantwortet werden. Bemängelt wurde bereits, daß sowohl alle 60 Fragen als auch die richtigen Antworten darauf veröffentlicht worden sind, so daß die Gefahr besteht, daß richtige Antworten durch Auswendiglernen und nicht durch Beherrschen der Verkehrsregeln gegeben werden.

Gekontert In London suchte ein Geistlicher vergeblich nach einem Parkplatz. Nachdem er einen Häuserblock zehnmal umrundet hatte und immer noch keinen Parkplatz gefunden hatte, schrieb er einen Zettel, auf dem er etwaigen Kontrollpersonen mitteilte, daß er diesen beträchtlichen Suchaufwand betrieben habe und nun mit schiech tem Gewissen im Parkverbot parke, weil er wegen eines wichti-

gen Termins unbedingt aussteigen müsse. Er schloß seine Mitteilung, die er an der Frontscheibe befestigte, mit der Bitte: „Vergib uns unsere Schuld!' Als er zurückkam, fand er an selber Stelle einen Strafgebührenzettel und eine andere Mitteilung. Sie lautete: „ich umrunde den Häuserblock seit zehn Jahren und riskiere meine Stellung, wenn ich nicht für Ordnung Sorge." Neben der Unterschrift war noch der Satz zu finden: „Führe uns nicht in Versuchung!" Der Londoner Pfarrer zahlte nicht nur seine Strafe anstandslos, sondern schrieb auch noch einen langen Entschuidigungbrief an den pflichtbewußten Beamten.

Wildschaden Eiche haben sich in Schweden als starke Verursacher von Verkehrsunfällen entwickelt. 1980 kam es zu 5000 Kollisionen mit Autos. Dabei mußten 13 Tote und 600 Verletzte beklagt werden.

Turbinenantrieb Auf der Versuchsstrecke des VWKonzerns bei Wolfsburg dreht ein Auto seine Runde, das dem Äußeren nach ein alter Ro 80 (das ehemalige Wankel-Motor-Auto von NSU) ist, im inneren aber eine

Die Elbfähre in Dresden-Pillnitz, die Umwege von etwa 20 km erspart, war lange Zeit wegen Personalmangel außer Betrieb. Nun verkehrt sie wieder täglich von 6 bis 17.30 Uhr - soweit es die Witterungsbedingungen zulassen. Die Fähre bedarf keines Fremdantriebes. Sie hängt an einem Seil von 105 m Länge und wird von der Strömung über den Fluß gebracht. Sie pendelt pro Tag etwa 50mal hin und her. Jeden Sonnabendvormittag wird das Seil kontrolliert einmal im Monat wird es ausgewechselt. Die Tragfähigkeit der Fähre beträgt 21 Tonnen. Das Foto zeigt das Herunterfahren von Pkw von Foto: R. Scheibe der Fähre auf der Klein-Zschachwitzer Elbseite.

Einheitliche Prüfungen in der Schweiz sollen in diesem Jahr einheitliche Prüfungsrichtlinien zum Erwerb eines Führer-

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alternative Antriebsquelle besitzt - eine Gasturbine. Sie verbrennt alle flüssigen Treibstoffe, und wenn es sein muß, auch feste - zum Beispiel Kohlenstaub. Die Gasturbine arbeitet nahezu vibrationsfrei, mit geringem Verschleiß und wenig Schadstoffen. Ihr Verbrauch soll gegenwärtig dem eines Ottomotors mit 100 kW (135 PS) entsprechen. In der nächsten Entwicklungsstufe soll die Gasturbine auf das Verbrauchsniveau eines Dieselmotors gesenkt werden. Dazu müssen die Arbeitstemperaturen von 1 000 auf 1 300 °C angehoben werden. Auf Veranstaltungen in der Schweiz, die dem Ziel dienen, die Partnerschaft zwischen sehbehinderten Menschen und ihrer Umwelt zu verbessern, werden unter anderem Tandemfahrten angeboten, die von Blinden sehr geschätzt werden.

genverkehr in einer Einbahnstraße oder daß Fußgänger bei Rot quer über einen befahrenen Platz laufen. Radfahrer genießen Narrenfreiheit, dürfen also auch bei Rot die Kreuzung passieren. Sollten sie aber an- oder umgefahren werden, trifft den Autofahrer eine harte Strafe. Ansonsten werden die Geldstrafen für Verkehrssünder - die Polizei schreibt fleißig Autonummern von Schuldigen und Unschuldigen auf - erst am Jahresende eingetrieben, die jeder lächelnd bezahlt. Keiner kann sich mehr erinnern, für welche der vielen strafbaren Fahrweisen er bezahlt, sofern er Regeln überhaupt kennt Hochstraßen, in den letzten Jahren gebaut, haben einige Magistralen und Kreuzungen entlastet. Häufig aber ist die „erste Etage" genauso verstopft wie das „Erdgeschoß". Zu den Verkehrshindernissen auf Bürgersteigen und Fahrbahnen gehören schließlich zahlreiche Kioske, fahrbare Garküchen und Eselskarren. Der Versuch, die Eseiskarren von 7 bis 19 Uhr von den Straßen zu verbannen, mußte stillschweigend wieder aufgehoben werden, da die einen Gemüse in die Stadt herein- und die anderen Müll hinausbringen. Harald Dittmar, Kairo, ADN Zitiert nach: Berliner Zeitung vom 22.123. August 1981

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Der finnische Motorrad-Trickfahrer Archie Nyqvist verbesserte auf dieser Fahrt seinen eigenen Weltrekord im „Schliddern auf Holzschuhen hinter einem fahrenden Motorrad" von 203 auf 211 km/h.

die Ankündigung gewertet werden, kostet pro Stunde das doppelte.) daß Kraftfahrer, die das zweitemal Wer sich nicht an die Bestimmung beim Fahren unter Alkohol angehielt, mußte mit relativ hohen troffen werden, den Führerschein Strafgebühren rechnen. Außerdem auf Lebenszeit verlieren. wurden nichtberechtigt parkende Die Streitfrage, ob in Ortschaften Autos gebührenpflichtig abgemit Abblend- oder Standlicht zu schleppt. fahren ist, wurde so entschieden, Die Stadtverwaltung nahm 150 däß es den Kraftfahrern selbst Omnibusse zusätzlich und sofort überlassen bleibt, mit welchem in Betrieb, weitere 150 wurden Licht sie fahren. für die nahe Zukunft vorgesehen.

Teilung Lebenslänglich

Straßenverkehr in Kairo Was sich auf den Straßen der ägyptischen Hauptstadt tagtäglich abspielt, ist etwas, was die Engländer „Traffic Jam' und die Araber „Asmar Morur' nennen - bei uns würde man es mit permanentem Verkehrsstau bezeichnen. Kairos Straßen sind ein Paradies für Lückenspringer, Slalom- und Rennfahrer, Kurvenschneider und Vorfahrterzwinger. Ohne gewisse Fertigkeiten in dieser Hinsicht kommt man aber auch gar nicht vorwärts. Wer als Fremder nach heimatlichem Brauch auf einen Sicherheitsabstand achtet, findet diesen bald mit Fahrzeugen gefüllt und sich selbst weit nach hinten abgedrängt. Im Prinzip gelten in Kairo die gleichen Verkehrsregeln und -zeichen wie bei uns zu Hause. Sie werden jedoch - mit Ausnahme der Verkehrsampeln, die in letzter Zeit etwas mehr Respekt genießen - ständig mißachtet. Niemand beachtet beispielsweise die regelmäßig erneuerten Leitlinien und Richtungspfeile. Aus der ganz rechten Reihe nach links abzubiegen ist so normal wie Ge-

In den letzten Tagen des alten und ersten Wochen des neuen Die neue französische Regierung Jahres wurde in Neapel ein Experiunter Staatspräsident Francois ment gemacht, das vorwiegend Mitterand will mit energischen ein positives Echo fand. An den Maßnahmen gegen die hohen Wochentagen durften abwechUnfallzahlen in Frankreich zu Felde selnd jeweils nur Autos mit geraziehen. Als Ursachen für die zahlden bzw. mit ungeraden Endziffern reichen Unfälle werden Selbstder polizeilichen Kennzeichen überschätzung, Leichtsinn, ein verkehren. Die damit verbundene zum Teil miserabler technischer Abnahme der Verkehrsdichte Zustand der Fahrzeuge und vor führte dazu, daß die Fahrgeschwin• allem Alkohol am Lenkrad gedigkeit in Spitzenzeiten auf der nannt. Magistrale Via Roma von drei auf Für die Zukunft sind deshalb ein 30 km/h stieg. Verkehrsunterricht für alle SchulZur Unterstützung des Versuchs kinder, schwierigere Fahrerlaubnis- waren am Stadtrand in der Nähe prüfungen, Anlegepflicht von Siöffentlicher Verkehrsmittel große cherheitsgurten auf den Vordersit- Parkplätze für die Pendler eingezen und scharfe Kontrollen der richtet worden, wo sie für einen Geschwindigkeitsbegrenzungen ganzen Tag umgerechnet nur eine angekündigt. Mark Gebühren zu zahlen brauchAls drastischste Maßnahme kann ten. (Ein innerstädtischer Parkplatz

Karikatur: Frank Steger

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Sortimentsveränderung In der Struktur der Berliner IFAFachfilialen hat es einige Veränderungen gegeben. Die Fachfiliale in der Storkower Straße 50, die bis Jahresende Ersatzteile für den Trabant, Wolga und Moskwitsch führte, bietet seit Jahresbeginn weiterhin das Trabantsortiment an, anstelle der Wolga- und Moskwitschteile werden jetzt kodateile (ab 5 100) geführt. Gleichzeitig wurde an der Ecke Warschauer/Revaler Straße eine neue Fachfiliale eröffnet, in der es Ersatzteile für den Moskwitsch (alle Typen) und den Wolga GAS 24 gibt.

Dunkelziffer In der BRD ereignet sich fast jeder dritte Verkehrsunfall bei Dunkelheit, wobei pro Jahr mehr als 6000 Personen ums Leben kommen. Nach Meinung von KraftfahrzeugSachverständigen könne die Zahl solcher Unfälle gesenkt werden, wenn öfter mit Fernlicht gefahren würde und Fußgänger im Dunkeln mehr helle Kleidung trügen. In diesem Zusammenhang wurde die Forderung erhoben, serienmäßige Scheinwerfer mit polarisiertem Licht zu entwickeln, die die notwendige Weitsicht böten, ohne zu blenden. 3

Ein Fahrzeug, das rund 20 Jahre fast unverändert produziert wurde und das etwa die Hälfte aller in unserem Lande zugelassenen Pkw ausmacht, läßt sich nicht nur mit den üblichen technischen Maßstäben messen. Vergleiche mit anderen Pkw, deren Konstruktionen wesentlich jüngeren Datums sind, können nicht zugunsten des technisch älteren Typs ausfallen, und in Form und Aussehen löst eine fast zwei Jahrzehnte lang produzierte Karosserie keinen Jubel mehr aus, weil sich alle schon daran sattgesehen haben. An solche Fahrzeuge hat man sich aber im Laufe der Zeit gewöhnt, und zwar nicht nur an die positiven Eigenschaften, sondern auch an bauartbedingte Nachteile oder typische Fehlerquellen, mit denen jeder rechnet und auf die er sich einrichtet. In unserer Republik ist der Trabant der populärste Pkw. Wer ihn kauft - ob neu oder gebraucht - tut das nicht mit Illusionen, sondern weiß genau, daß zum Beispiel die Platzverhältnisse im Innenraum recht bescheiden sind und der Komfort nicht an die nächstgrößeren Pkw heranreichen kann. Dafür kostet der Trabant aber auch nur etwa halb so viel. Größere Pkw sind zwar bequemer und schneller, aber in der Wirtschaftlichkeit, im geringen Wartungsaufwand, in der Reparaturfreundlichkeit und in der Haltbarkeit der Karosserie, die die Lebensdauer des Gesamtfahrzeugs bestimmt, hält der Trabant mit Abstand die Spitze. Wenn man sich dann noch vergegenwärtigt, welche Lasten diesem Kleinwagen zugemutet wurden und werden und die er schadlos übersteht, kann man in etwa abschätzen, wie robust der kleine Pkw ausgelegt ist und welchen Reifegrad die betagte Konstruktion inzwischen erreicht hat. Aus all diesen Gründen hat die Attraktivität des Trabant im Laufe der Jahre eher zu- als abgenommen. Der Trabant 601 S de Luxe, den wir diesmal näher untersuchten, ist das Spitzenmodell des gesamten Typenprogramms. Zur Ausstattung gehören nicht nur die auf den ersten Blick sichtbaren verchromten Stoßstangen und die zweifarbige Außenlackierung, sondern auch die mit hellbraunem Schaumkunstleder bezogenen Sitze und Seitenverkleidungen. Die Ablagefläche vor der Heckscheibe ist mit gleichem Material bedeckt und der gesamte Innenraum mit Teppichen in der Farbe der Sitze ausgelegt. Anfangs sieht das gut aus. Ob solche Teppiche auf die Dauer im Auto zweckmäßig sind, bleibt angesichts des Straßenschmutzes, den die Insassen unvermeidlich hereinbringen, jedoch fraglich. Die Sitzbezüge aus dem Schaumkunststoff Gambiten machten einen sehr strapazierfähigen und pflegeleichten Eindruck. Ohne Zweifel ist das stark poröse Material wesentlich vorteilhafter als das früher verwendete dichte Kunstleder, denn man schwitzt an warmen Tagen vergleichsweise weniger. Bei Kälte jedoch dauert es sehr lange, bis sich der eisigkalte Bezug merklich erwärmt. Stoffe sind unter diesen Bedingungen vorteilhafter. Auf den ersten Blick nicht sichtbar ist die vollständige Auskleidung des Kofförraums mit Formstücken aus schwarzem Nadelfilz. Sie bedecken nicht nur die sonst nackten Innenseiten der Kotflügel und der Heckwand, sondern umhüllen auch die in den Kofferraum ragenden Teile der Radkästen und bilden eine zusätzliche Trennwand zum Innenraum, die über das Querrohr und die Rücksitzlehne bis hoch zur Hutablage unter dem Heckfenster reicht. Abgesehen vom Schutz der im Kofferraum unterDER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Mit dem Tandem-Hauptbremszylinder ist die hydraulische Bremsanlage in zwei Bremskreise (Vorderachse und Hinterachse getrennt) aufgeteilt. Bei Ausfall eines Bremskreises bleibt dann immer noch die Bremswirkung einer Achse erhalten.

Hier das neue Türschloß mit dem gefederten Keil an der Unterkante. Der zum besseren Verständnis der Funktion am Schloß eingesteckte Schließkeil (samt Befestigungselementen) ist sonst an der Mittelsäule der Karosserie angeschraubt (Bild rechts).

Der Rückfahrscheinwerfer wird bei der Serienausstattung von einem Stößelschalter eingeschaltet, der direkt am Getriebe angeschraubt ist und seine Kontakte nur beim Einlegen des Rückwärtsganges schließt. Außer dem leiser laufenden Wischermotor mit Schneckengetriebe, der über zwei Dauergeschwindigkeiten verfügt, hatte der Testwagen auch. noch einen pneumatischen Schalter (vor dem Wischermotor), der bei Bedienung der Scheibenwaschanlage automatisch die Wischer kurzzeitig einschaltete. NY gebrachten Gegenstände dämpft diese Vollverkleidung im beträchtlichen Umfang Rollgeräusche der Hinterachse und Dröhngeräusche, die als Körperschall vom Triebwerk ausgehen, von den Karosserieflächen, insbesondere von der blechernen Heckwand, abgestrahlt werden und durch Undichtheiten an der Rückenlehne auch in den Fahrgastraum gelangen. Da wir gerade beiden Geräuschen sind, muß vermerkt werden, daß der Testwagen allen Insassen, die damit fuhren, wesentlich ruhiger erschien als bisher bekannte Pkw dieses Typs. Zwei wesentliche Geräuschquellen wurden mit den neuen Türschlössern und neuen Stoßdämpfernbeseitigt. Die Stoßdämpfer, die bisher vor allem im kalten Zustand knarrende bis klopfende Geräusche von sich gaben, funktionieren jetzt unter allen Bedingungen lautlos, und die Türschlösser haben einen gefederten „Antiklapperkeil", der jedes Spiel ausschaltet. Das neue Schloß sichert auch ein leichtes Türschließen, wenn der Schließkeil an der Mittelsäule richtig eingestellt ist. Der Schließkeil

Die Nebelschlußleuchte und der Rückfahrscheinwerfer gehören beim 601 S de Luxe ebenso zur Serienausstattung wie die verchromten Stoßstangen und aufgesetzten Gummihörner.

wird nicht mehr wie bisher von Schlitzschrauben gehalten, sondern von 3 Innensechskantschrauben, die sich mit dem passenden Schlüssel wesentlich fester anziehen lassen dieser fehlt jedoch im Bordwerkzeug. Leider 5

Mit der nun sehr gut zugänglichen Stellschraube (S) wird beim Vergaser 28 HB 3— 1 die Zusatzluftzufuhr reguliert.

Die Zusatzluft gelangt durch den Kanal (K) bis zu der Bohrung, durch die das Leerlaufgemisch in das Mischrohr des Vergasers einströmt.

Das Leerlaufgemisch wird wie bisher von der Kraftstoffdüse (45) und der Luftdüse (150) aufbereitet, vor dem Eintritt in das Mischrohr aber noch von einer zusätzlichen Düse (100) in der Menge begrenzt. Die Gewindestopfen, die die Leerlauf-Kraftstoffdüse (45) und die Gemischdüse (100) nach außen abdichten, waren bei der Aufnahme herausgeschraubt.

Die Führung des Gurtbandes durch zwei Schlitze (Pfeile) in der Schließzunge verhindert das vollständige Aufrollen des abgelegten Gurtes (Bild links unten).

Dadurch entsteht eine Schlaufe, die zwischen Türholm und Vordersitzkante hängt und die Fondpassagiere beim Ein- und Aussteigen behindert.

Der frei schwingende Antennenstab schlägt bei Karosseriebewegungen an die Regenleiste der Dachkante. Er sollte besser senkrecht stehen.

Das Tesla-Autoradio für Mittel- und Kurzwelle gibt es jetzt speziell für den Trabant in 6-V-Ausführung. Der Lautsprecher ist rechts unter dem Armaturenbrett angebracht. Die Anzeige für den Kraftstoffvorrat funktionierte genauer als in zahlreichen anderen Pkw.

gibt es im Innern der Mittelsäule für die Verschraubung des Schließkeils wie bisher nur eine Platte mit 2 Gewindebohrungen, während die 3. Schraube eine gesonderte Mutter hat. Das zwingt bei Korrekturen an den Schließkeilen zum Ausbau der Rücksitze und Seitenverkleidungen, nur um an diese Mutter heranzukommen. Eine Platte mit 3 zum Schließkeil passenden Gewindebohrungen würde Lagekorrekturen am Keil und das korrekte Anziehen aller Schrauben ohne jede Demontage zulassen. Für ausgezeichnet in der Form und Griffigkeit halten wir das neue Lenkrad, mit dem künftig die Luxusvarianten ausgestattet werden. Hervorragend griffgerecht ist nicht nur der dicker und rauher gehaltene Kranz, sondern auch die Anordnung der von der Prallplatte ausgehenden vier Speichen. Im Durchmesser ist das neue Lenkrad übrigens genau so groß wie das alte, es wirkt durch die sportliche Gestaltung nur kleiner. Uns gefiel es wesentlich besser als das neue Wartburg-Lenkrad (siehe Heft 11/81). Neu im 601 S de Luxe ist das neben dem Tachometer angeordnete Instrument für den Kraftstoffvorrat, das im Vergleich zu zahlreichen anderen Pkw recht genau anzeigte. Das liegt aber weniger am Anzeigesystem, sondern an der für die Füllstandsmessung mit einem Schwimmergeber geradezu idealen Rechteckform und Höhe des Trabanttanks. Das eingebaute Tesla-Autoradio (Mittel- und Kurzwelle) steht jetzt speziell für den Trabant in 6-Volt-Ausführung zur Verfügung, so daß der bisher zusätzlich notwendige Transverter entfällt. Im Rahmen dessen, was die stark belegte Mittelwelle bieten kann, ist die Empfindlichkeit dieses Radios recht gut. Weniger zweckmäßig ist die stark abgewinkelte, parallel zur Dachsäule stehende Antenne. Nichts gegen deren Empfangseigenschaften, aber auf welliger bzw. holpriger Fahrbahn klopft der schwingende Antennenstab sehr vernehmlich an die Regenleiste. Das dröhnt ähnlich wie an der Stoßstange montierte Bordkantenwarner, die vor Jahren Mode waren. Die sehr funktionssicheren Drehschalter (die bei jedem Schaltschritt ihre Kontakte selbst reinigen) für Scheibenwischer und Fahrbahnbeleuchtung sind noch immer mit den runden Drehknöpfen versehen, die wir für unpraktisch halten, weil man nicht eindeutig sehen bzw. im Dunkeln fühlen kann, in welcher Stellung sie stehen. Die Schaltknebel, mit denen die gleiDER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Anstelle eines Horns hat der 601 S de Luxe auf dem linken Radkasten montierte Zweiklangfanfaren, die über ein Relais (rechts unten im Bild) gesteuert werden.

Die große Batterie (6 V/84 Ah) sorgte auch bei Frost unter minus 10°C für tadelloses Starten. Die elektrische Scheibenwaschanlage erhöhte den Bedienungskomfort.

chen Schalter im Wartburg bedient werden, sind zweckmäßiger. Der 601 S de Luxe hat im Rahmen des sogenannten Elektropakets außer der Nebelschlußleuchte und dem Rückfahrscheinwerfer auch Zweiklangfanfaren, eine elektrische Scheibenwaschanlage, die bei Druck auf den Wischerschaltknopf arbeitet, sowie einen druckgesteuerten Schalter, der die Wischer automatisch einschaltet und einige Male hin- und herlaufen läßt, wenn die Scheibe von den Strahlen der Waschanlage benetzt wurde. In Verbindung mit der elektrischen Waschanlage halten wir den zusätzlichen druckabhängigen Schalter, der mit viel Aufwand nur die geringfügige Drehung des ohnehin gedrückten Schaltknopfes erspart, für einen Luxus, der den Bedienungskomfort unnötig auf die Spitze treibt. Zum Elektropaket gehört noch ein besonderer Wischermotor mit Schneckengetriebe, der leiser läuft und über zwei Wischergeschwindigkeiten im Dauerbetrieb verfügt, wobei mit dem vierstufigen Schalter noch zwei Intervallstufen mit unterschiedlichen Pausen zwischen den Wischbewegungen zur Verfügung stehen. In der für die meisten Regenfälle ausreichenden und wünschenswerten langsamen Wischgeschwindigkeit liefen die Wischer aber nicht gleichmäßig, sondern ratterten über die Scheibe. Das hat stark wechselnde Beanspruchungen des Wischergestänges zur Folge, die beim Testwagen bis zum Bruch der Federspange eines Gelenks und zum Totalausfall der Wischer führten. Die nunmehr serienmäßige Fernbedienung für den Benzinhahn hat zwar lange auf sich warten lassen, dafür wird aber jetzt eine Lösung geboten, die bei aller Einfachheit keine Wünsche mehr offen läßt. Der Bedienungsknebel ist gut erreichbar, seine Stellung mit einem Blick sichtbar, und der Benzinhahn ragt nicht mehr direkt in den Beifahrer-Fußraum, wo er vor Beschädigungen durch Anstoßen nicht sicher war. Die Doblina-Rollgurte, mit denen der Testwagen ausgerüstet war, empfanden wir nicht nur beim An- und Ablegen als wohltuende Bedienungserleichterung. Der nunmehr in die Mittelsäule verlegte obere Befestigungs- bzw. Umlenkpunkt führt den Gurt auch sicher über den Oberkörper und läßt ihn nicht mehr von der Schulter rutschen, wie das beim bisherigen Anschlußpunkt unter der hinteren Seitenscheibe bisweilen geschah. Jahrelang waren

Trabant aber den Einstieg zu den Rücksitzen behindert, ist die Gestaltung der Schließzunge, durch die das Gurtband doppelt und damit nicht frei beweglich läuft. Dadurch bildet der abgelegte Gurt eine gefährliche Fußangel, die genau dort hängt, wo die Rücksitzpassagiere ein- und aussteigen. Die Gestaltung des Gurtdurchlaufs wie bei der Schließzunge des Norma-Rollgurtes und die Anordnung eines gesonderten Steges auf dem Gurt könnte den vollständigen Rücklauf des Gurtes sichern. Diese Änderung ist bereits vorgesehen. Unabhängig davon halten wir die Einstiegsverhältnisse in den Fond generell für verbesserungsbedürftig. Ein Beifahrersitz, bei dem nicht nur die Lehne nach vorn geklappt werden kann, sondern der ganze Sitz oder leichtgängige kugelgelagerte Sitzschienen, die es ermöglichen würden, den Beifahrersitz mit einem Handgriff weit nach vorn zu schieben, könnten wesentlich bessere Bedingungen schaffen. Technische Lösungen dafür bietet bereits der Trabant in Versehrtenausführung, den Sachsenring auf der Herbstmesse 1981 vorstellte. Die hinter der Sitzlehne versteckte und für den Fahrer schlecht zugängliche Verriegelung der rechten Tür ist auch keine bedienungsfreundliche Lösung. Ein Schloß im rechten Türaußengriff wie beim Wartburg wäre hier wünschenswert.

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Durch den Beifahrer-Fußraum führt nur noch der relativ dünne Draht (D) der Fernbedienung des Benzinhahns.

Der Bedienungsgriff (F) ist neben den Zugknöpfen für Heizung und Lüftung nicht nur gut erreichbar, sondern auch mit einem Blick sichtbar

Die Fahreigenschaften

Die kappenlose Gestaltung der Räder paßt besser zum Trabant, aber die Plasthütchen für die Radmuttern fehlen im Ersatzteilangebot.

die Fachleute der Meinung, daß die Festigkeit der schmalen MiUelsäule nicht ausreicht, um die für den Gurtanschlußpunkt geforderten Kräfte aufzunehmen. Jetzt wurde eine Lösung gefunden, die nicht nur die innere Profilhälfte der Säule, sondern auch deren Außenblech in die Kraftaufnahme einbezieht. Ein Nachteil des Doblina-Roilgurtes, der in viertürigen Wagen überhaupt nicht stört, beim

Mit seinem extrem kurzen Radstand von rund 2 m und der Spurweite von reichlich 1,20 m, die wesentlich größeren Pkw kaum nachsteht, bietet der Trabant auch unter komplizierten Bedingungen eine Straßenlage und Fahrsicherheit, die von zahlreichen größeren Pkw nicht erreicht wird. Nachteilige Folgen des kurzen Radstandes waren bisher die Nickschwingungen, die auf welliger und holpriger Fahrbahn den Fahrkomfort beeinträchtigten. Die neuen Stoßdämpfer haben hier eine wesentliche Besserung gebracht. Auch auf extrem schlechten Strecken hielten sie die Karosseriebewegungen in Grenzen, wie wir das bisher vom Trabant nicht kannten. Mit dem inzwischen bei allen Modellen serienmäßigen Tandem-HaUptbremszylinder hat der Trabant nun auch die den internationalen Sicherheitsbestimmungen entsprechende Zweikreisbremsanlage, wobei bei Ausfall eines Bremskreises immer noch eine der beiden Achsen bremst.

Technische Daten Hubraum: 594,5 cm3 Leistung: 19,1 kW (26 PS)4200 U/min Max. Drehmoment: 55 Nm (5,5 kpm), 3000 U/min Kraftstoff/Öl: VK 88, 50:1 Gesamtübersetzungen: 1. Gang 16,12 2. Gang 9,16 3. Gang 6,00 4. Gang 436 R.-Gang 15,13 Batterie: 6 V/84 Ah Bereifung: 145 SR 13 (Feige 4 J x 13) Tankinhalt: 26 1, davon 4 1 Reserve Radstand: 2020 mm Spurweite: vorn 1206, hinten 1255 mm Länge: 3555 mm Breite: 1505 mm Höhe: 1440 mm Bodenfreiheit: 155 mm Leermasse: 615 kg fahrfertig Nutzmasse: 385 kg Gesamtmasse: 1000 kg Anhängelast: 300 kg (gebremst 400 kg) Preis einschließlich Zubehör: 10 952,— M (Neues Lenkrad und Kraftstoffanzeige sind im Gesamtpreis noch nicht enthalten.) Kfz-Steuer und Haftpflicht: 184,50 M (Berlin 202,50 M) Kaskoversicherung mit 300,— M SB: 160,— M. (Berlin 210,— M) Kaskoversicherung mit 500,— M SB: 120,— M, (Berlin 157,— M)

Neben der guten Straßenlage und der leichten Beherrschung des Trabant ist seine sofortige Betriebsbereitschaft einer der Hauptvorteile. Sein Zweitakter zieht sofort nach dem Start mit ausreichender Leistung. Auch bei eisiger Kälte gibt es hier überhaupt keine Probleme oder Manipulationen mit dem Schock, die bei zahlreichen Viertaktern erforderlich sind, bis sie ihre Betriebswärme erreicht haben. Worüber jedoch seit Jahren immer wieder geklagt wurde, sind die Startschwierigkeiten, die mitunter schon bei recht mildem Frost begannen. Beim Testwagen gab es nichts derartiges; er sprang bei Temperaturen unter minus 10°C genau so gut an wie bei Plusgraden. Dieser Gewinn an Betriebssicherheit kommt ausschließlich auf das Konto der großen Batterie 6 V/84 Ah, die beim 601 S de Luxe zur Ausstattung gehört. Die große Batterie veFleiht dem Wagen jedoch nicht nur Startsicherheit. Sie lebt erfahrungsgemäß auch wesentlich länger. Bei mir hat eine 84er sieben Winter lang gehalten, bis sie ausgemustert wurde, während die Kraftstoffverbrauchskurven in den einzelnen Gängen für konstante Geschwindigkeiten.

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serienmäßige kleine (6 V/54 Ah) spätestens nach dem dritten Winter erneuert werden mußte. Da wir gerade bei den winterlichen Bedingungen sind, noch einige Worte zur Heizung, von der wir im Heft 3/77 nach Einsatz der Auspuffkrümmerheizung (KHZ) schrieben, daß sie etwa dem Niveau der meisten anderen Pkw nahekommt und im Hinblick auf die Kurzstrekkentauglichkeit sogar vielen überlegen ist. Dieses Urteil können wir nicht aufrechterhalten. Wir haben die Heizung des 1981 er Testwagens bei gleichen Außentemperaturen auf den gleichen Fahrstrecken und unter den gleichen Bedingungen (Geschwindigkeiten usw.) geprüft wie damals. Das Ergebnis zeigt die Vergleichstabelle: Fahrstrecke km

3 6 9 12 15 18 21 24 27 30

Temperaturdifferenz in Grad mit KHZ ohne mit KHZ KHZ 1977 1977 1981 6 12 18 21,5 24 25,5 27 29 30 30

3 6 9 12 15 17 19 20,5 22 23,5

4 9 13 16 19 20 22 24 24 24

Mit dieser bescheidenen Heizleistung sind die hinteren Scheiben bei mittleren und strengen Frösten, wie wir sie in diesem Winter erlebten, nicht eisfrei zu halten. Damit ist das Fahrzeug ohne zusätzlichen rechten Außenspiegel im Winter nicht verkehrssicher. Neu am Motor ist der Vergaser 28 HB 3-1, bei dem das Leerlaufsystem umgestaltet wurde. Das Leerlaufgemisch wird nach wie vor von einer 45er Kraftstoffdüse und einer 150er Luftdüse aufbereitet, vor dem Eintritt in das Mischrohr, dort, wo sich früher die Gemischregulierschraube befand, aber noch von einer 100er Düse begrenzt. Dem Gemisch, das diese Düse verläßt, wird, geregelt mit einer Konusschraube, noch Zusatzluft beigemischt, die ein gesonderter Kanal aus dem Ansaugrohr (neben der Leerlaufluftdüse) heranführt. Die Leerlaufluftregulierung ist nicht nur viel besser zugänglich, sie ermöglicht auch außerordentlich geringe CO-Einstellungen, mit denen der Zweitakter erstaunlicherweise tadellos läuft. Der Testwagen beschleunigte in 22 Sekunden bis 80 km/h, in 45 Sekunden bis 100 km/h und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 112,5 km/h nach der Stoppuhr, wobei der Tachometer 120 anzeigte. An den Laufeigenschaften dieses kleinen Motors gab es nicht das geringste auszusetzen. Er vertrug hohe Dauergeschwindigkeiten genau so gut wie untertouriges Fahren um 40 km/h im 4. Gang, wozu das Schieberucken in den freilaüflosen unteren Gängen immer wieder verleitet. Die Kraftstoffverbrauchskurven für konstante Geschwindigkeiten, die Karl-Heinz Rabis vom VEB Autoservice Berlin ermittelte, lassen erkennen, daß Geschwindigkeiten um 70 km/h im vierten Gang am sparsamsten sind (knapp unter 6 1/100 km). Höhere Geschwindigkeiten haben einen steilen Anstieg bis auf 9,5 l bei 110 km/h zur Folge. Noch krasser (Verbrauchswerte bis 13 1/100 km) beeinflussen jedoch die unteren Gänge den Durchschnittsverbrauch. Die Kurven wurden sämtlich bei betriebswarmer Maschine ermittelt. Bei kaltem oder halb kaltem Motor, wie das im Kurzstreckenbetrieb

häufig der Fall ist, können sich ungünstigere Werte einstellen. Bei häufig wechselnden Drehzahlen und zahlreichen Schaltvorgängen scheint auch der Fliehkraftversteller der Zündanlage die Wirtschaftlichkeit nachteilig zu beeinflussen. Nachdem sich im Stadtverkehr auch bei sparsamer Fahrweise keine geringeren Verbrauchswerte als 8,1 bis 8,3 1/100 km ergaben, blockierten wir den Fliehkraftversteller (wie im Heft 3/74 auf Seite 94 beschrieben) und fuhren mit konstanter Zündeinstellung (4 mm vor OT). Damit sank der Verbrauch im Stadtverkehr sofort auf 7,3 1/100 km. Er blieb auch später unter 8 1, als Schnee, Matsch und Kälte einsetzten. Der Motor sprang übrigens mit blockiertem Fliehkraftversteller eher besser an (mit weniger Anlasserumdrehungen). Im Hinblick auf die Energiesituation halten wir auch eine Überprüfung für ratsam, ob standfestere Unterbrecher (wie im Wartburg) den Gesamtdurchschnittsverbrauch des Trabant noch senken können. Weitere Reserven zur Verminderung des Kraftstoffverbrauchs bietet unseres Erachtens das Getriebe. Die Platzverhältnisse würden es zulassen, den jetzt nur im 4. Gang kraftstoffsparenden Freilauf auch auf den 3. Gang auszudehnen, der bei dem schwach motorisierten Fahrzeug mit am häufigsten benutzt werden muß. Wie unsere Zeichnung zeigt, brauchten dazu lediglich die Antriebsräder des 4. und 3. Ganges auf einer gemeinsamen Hohlwelle zu sitzen, die auf der Antriebswelle drehbar gelagert und vom gleichen Freilauf wie bisher mitgenommen wird. Die komplette Antriebswelle bliebe dabei gegen die bisherige Ausführung austauschbar. Auf die Sperrbarkeit des Freilaufs könnte nach wie vor verzichtet werden, denn das Anschieben des Wagens oder das Bremsen mit dem Motor, zum Beispiel bei komplizierten Bergabfahrten, wäre nach wie vor im 2. oder 1. Gang möglich. Eberhard Preusch Der bisher nur im 4. Gang wirksame Freilauf (Zeichnung links) könnte bei Änderung der Antriebswelle (Zeichnung rechts) auch auf den 3. Gang ausgedehnt werden. 1 - Antriebswelle, 2 - Antriebsrad 4. Gang, 3 - Antriebsrad 3. Gang, 4 - Antriebsrad 2. Gang, 5 - Antriebsrad 1. Gang, F - Freilauf.

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

!DrHii 411Ii1iV I4k Neue Feuerlöscher aus Neuruppin

Um die Forderung nach leistungsstarken und zuverlässigen Feuerlöschern, die für Pkw geeignet sind, erfüllen zu können, wurde intensiv an der Verbesserung der Löschkraft der Halonlöscher gearbeitet. Im Ergebnis der Forschungsarbeit entstand ein neues Zerstäuberverfahren (Aerosol-Löschmittelstrahl) für Halonlöschmittel, welches bereits als Patent bestätigt wurde. Mit 0,4 bzw. 0,8 Liter dieses zerstäubten Halonlöschmittels kann eine um das zwei- bis dreifach bessere Löschleistung erreicht werden, als sie mit den bisher üblichen Chlorbrommethanlöscher CB 0,5 L und CB 2 L erzielt werden konnte. Die verbesserte Löschkraft ist zudem mit einer Erweiterung des Einsatzgebietes verbunden, da nunmehr auch Gasbrände damit gelöscht werden können.

Einsatzmöglichkeiten Mit der Neuentwicklung „Halon 0,4" und „HaIon 0,8" werden gleichzeitig weitere wichtige Gebrauchswerteigenschaften verbessert. So sorgt eine Epoxidharz-Plastbeschichtung für einen verbesserten Behälterkorrosionsschutz, der Funktionsbereich wurde auf —40°C bis +60'C erweitert und durch die Reduzierung des Gesamtgewichtes (CB 2 L = 5,7 kg; Ablöseerzeugnis CB 0,8 L = 2,5 kg) hat sich die Handlichkeit erhöht. Als Halonlöschmittel dient Chlorbrommethan (CB). Dieses Löschmittel eignet sich gut für die Löschung von Flüssigkeitsbränden, Brandklasse B (z. B. Benzin, Petroleum, Öle, Fette, Wachs, Farben) von Gasbränden, Brandklasse C (z. B. Propan- und Stadtgas, Azethylen) und von Bränden der Brandklasse E (Brände der Brandklassen B und C unter Gegenwart elektrischer Spannung). Die vorteilhaften Eigenschaften der Halone sind die rückstandslose Verdampfung, die gute Frostbeständigkeit und die elektrische Nichtleitfähigkeit.

Technische Beschreibung Die Behälter sind aus Stahlblech gefertigt und plastbeschichtet. Als Farbton wurde - wie bei

solchen Geräten üblich - signalrot gewählt. Durch ein Messingdrehventil werden die Löscher in Betrieb gesetzt, wobei eine Unterbrechung des Aerosol-Löschmittelstrahles möglich ist. Halonlöscher werden gefüllt geliefert und stehen ständig unter Druck, wodurch sie jederzeit einsatzbereit sind. Die Bedienungsanleitung und Typenbezeichnung- befinden sich als weißer Siebdruck auf dem Behälter. Zum Lieferumfang gehört auch eine rüttelbeständige Halterung. Die technischen Daten können der Tabelle entnommen werden.

Anbringungsvorschläge Am günstigsten wird der Löscher im Fahrgastraum in greifbarer Nähe des Fahrersitzes so angebracht, daß er im Falle eines Unfalles die Insassen nicht behindert. Ein Löscher im Kofferraum oder auf der Ladefläche ist nutzlos, da er im entscheidenden Moment nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Zu empfehlen ist die Montage auf oder seitlich des Mitteltunnels zwischen den Sitzen, an den Seitenwänden des Fußraumes (häufigster Anbringungsort) oder quer vor oder unter dem Vordersitz des Fahrers.

Prüfvorschrift Entsprechend der Brandschutzanordnung 3/1 - Prüfung der Feuerlöschgeräte vom 31. 3. 1964 - unterliegen alle Handfeuerlöscher der Prüfungspflicht. Nach § 4, Absatz 1 dieser Brandschutzanordnung und der Festlegung der Hauptabteilung Feuerwehr vom 17. 3. 1972 bzw. der TGL 300228/04 „Brandschutz, Ausrüstung mit Brandschutztechnik, Prüfung der Funktionstüchtigkeit", die seit Juli 1981 im Entwurf vorliegt und nach Bestätigung die verbindliche Richtlinie sein wird, müssen die Handfeuerlöscher im Abstand von zwei Jahren einer Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit unterzogen werden. Diese Überprüfung erfolgt durch die zuständigen Bezirksprüfstellen des VEB Prüforganisation für Löschgeräte. Ein Informationsblatt mit dem Verzeichnis sämtli-

Technische Daten Löschertyp

Preis (M)

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

CBO,4L

CBO,8L

B2 B,C,E 2 bis 3 9 1,2 bis l,6 —40 bis +60 1,4 280 75 85 Pkw, Camping

B3 B,C,E 2 bis 3 16 1,2 bis l,6 —40 bis +60 2,5 305 90 110 Pkw, Camping, Lkw Traktoren, Motorboote, Garagen, Werkstätten, elektrische Anlagen 119,00

49,60

Neuentwickelte Feuerlöscher aus dem Kornbinat VEB Feuerlöschgeräte Neuruppin, CB 0,8 L (links) und CB 0,4 L (rechts). Foto: Autor cher in der DDR vorhandener Prüfstellen, der Gebrauchsanweisung und Hinweise zu den Anwendungsgebieten und der Löschtaktik wird jedem Löschgerät werksseitig mitgegeben.

Lohnender Aufwand? Wie bei Brandversuchen an verschiedenen Pkw ermittelt wurde, bleiben beim Vergaserbrand die Flammen etwa 1,5 min. im Motorraum lokalisiert. Beim Pkw mit Frontmotor erreicht die Flammenfront nach ungefähr 5 min Brandzeit das Armaturenbrett. Wenig später fällt die Frontscheibe durch beiderseitige Hitzeeinwirkung in sich zusammen, und die Flammen erfassen sehr schnell den gesamten Innenraum. Bereits nach 30 min Brandzeit ist das Fahrzeug bis auf die Blechteile völlig zerstört. Bei den Brandversuchen wurde ersichtlich, daß die Brandbekämpfung mittels Autofeuerlöscher innerhalb von 1,5 min nach Ausbruch des Brandes vorgenommen werden soll, damit der Entstehungsbrand, der zu dieser Zeit noch auf den Motorraum lokalisiert ist, wirksam bekämpft und der Brandschaden relativ gering gehalten werden kann. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die KaskoVersicherung bei einem total ausgebrannten Kraftfahrzeug nur den Zeitwert bezahlt. Reparaturkosten bei einem abgelöschten, aber noch aufbaufähigen Fahrzeug werden dagegen entsprechend den Versicherungsbedingungen voll ersetzt. Somit kann man mit einem Feuerlöscher nicht nur Leben und Sachwerte retten, sondern auch erhebliche Kosten sparen. Leistet man anderen Personen beim Löschen eines anderen Fahrzeuges mit dem eigenen Feuerlöscher Hilfe, so sollte man sich das polizeiliche Kennzeichen des betreffenden Fahrzeuges notieren, da die Kosten für eine neue Löscherfüllung von der Versicherung ersetzt werden.

Verhalten im Brandfall Oberster Grundsatz ist ruhiges und besonnenes, aber dennoch schnelles Handeln. Menschenrettung geht in jedem Fall vor Brandbekämpfung. Der Brandherd ist systematisch von vorn nach hinten und von unten nach oben in Windrichtung zu löschen. Die Kraftstoffzufuhr muß unterbrochen werden. Ing. Helmut Kwiatkowski Gruppenleiter Erzeugnisentwicklung VEB Kombinat Feuerlöschgeräte - Stammbetrieb Neuruppin 9

Neue StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung - StVZO Ab 1. Juni 1982:

Oberst der VP Werner H ö t 1 n g, Stellvertretender Leiter der HA Verkehrspolizei im Mdl

Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik hat am 26. November 1981 Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr beraten und beschlossen. Er hat das Verkehrssicherheits-Programm für den Zeitraum bis 1985 bestätigt und eine neue „Verordnung über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO —)" erlassen, die am 1. Juni 1982 in Kraft tritt. Zu diesem Zeitraum werden weitere, von den zuständigen Ministern erlassene neue Rechtsvorschriften wirksam: — Die 1. Durchführungsbestimmung zur StVZO mit ergänzenden Vorschriften über die Zulassung von Kraftfahrzeugführern und Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr; — die 2. Durchführungsbestimmung zur StVZO — Tauglichkeitsvorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen - TauVo-K —; — die 3. Durchführungsbestimmung zur StVZO — Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen — und — die Anordnung über die Zulassung von Fahrschulen und Fahrlehrern und die Ausbildung von Kraftfahrzeügführern — Fahrschulordnung (FO) -. In den nächsten Wochen und Monaten sind zu den beschlossenen Aufgaben und Rechtsvorschriften vielfältige staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen der Schulung und Popularisierung in der Öffentlichkeit vorgesehen und von den zuständigen Staatsorganen die erforderlichen Vorbereitungen zur Einführung und Inkraftsetzung der neuen Regelungen zu treffen. Die Publikationsorgane und die vielen ehrenamtlichen Kräfte in den gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven für Verkehrssicherheit sind erneut aufgefordert, dabei aktiv mitzuhelfen und die Erfahrungen zu nutzen, die vor nahezu 5 Jahren bei der Einführung der „StVO '77" und des bisherigen Verkehrssicherheits-Programms gesammelt wurden und die seitdem zu bemerkenswert guten Ergebnissen bei der Erhöhung der Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr geführt haben.

Warum neue StVZO? Mit der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR, dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt, der starken Zunahme der Zahl der Kraftfahrzeuge und des grenzüberschreitenden Verkehrs sind neue Bedingungen im Straßenverkehr herangereift. Nachdem mit der „StVO '77" die Verhaltensanforderungen neu bestimmt und internationalen Regelungen angepaßt und bedeutende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsorganisation und der objektiven Bedingungen im Straßenverkehr wirksam wurden, machte sich auch eine Präzisierung der Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugführern und Fahrzeugen zum Straßenverkehr erforderlich.Sie sollen dem Grundanliegen der Straßenverkehrsbestim10

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mungen noch besser Rechnung tragen, auch bei wachsender Verkehrsdichte die Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen, das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer zu schützen, die Entwicklung unserer Volkswirtschaft zu sichern und das gesellschaftliche und persönliche Eigentum vor Schäden zu bewahren. Damit wird ein wichtiger Beitrag für die weitere Erfüllung der Hauptaufgabe und des sozialpolitischen Programms des X. Parteitages der SED geleistet und dem in der Präambel zur StVO erwähnten obersten Grundsatz der Sorge um die Gesundheit, das Wohlergehen und das Glück der Menschen entsprochen. Die jetzige StVZO vom 30. Januar 1964 ist letztmalig am 20. Mai 1971 geändert und ergänzt worden. Mit den dazu erlassenen drei Durchführungsbestimmungen und fünf Anordnungen sind die Zulassungsvorschriften auch nicht mehr genügend übersichtlich und verständlich. Im Vergleich zur bisherigen StVZO (99 Paragraphen) ist die neue StVZO (26 Paragraphen) wesentlich kürzer gefaßt und auf die wichtigsten Zulassungsanforderungen beschränkt worden, die für die Kraftfahrzeugführer, Fahrzeugeigentümer und -halter von Bedeutung sind. Nach ihrer Gliederung regelt die neue StVZO die allgemeinen Voraussetzungen für — die Zulassung von Kraftfahrzeugführern (§§ 2-8), die Zulassung von Fahrzeugen (9-14) und — den Bau und Betrieb sowie die Ausrüstung von Fahrzeugen (§§ 15 — 20). Die detaillierten Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausrüstung der Fahrzeuge und über die Erteilung der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge bzw. Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die erfahrungsgemäß wegen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Fahrzeugbau einer regelmäßigen Ergänzung und Präzisierung bedürfen, sind nicht mehr in der StVZO als Verordnung des Ministerrates, sondern werden in der 3. Durchführungsbestimmung zur StVZO geregelt. Sie sind auch vorrangig für die Hersteller und Importbetriebe und weniger für die Bürger und Verkehrsteilnehmer von Bedeutung. Bei der Zulassung von Kraftfahrzeugführern und Fahrzeugen zum Straßenverkehr gilt es solche Verfahren festzulegen und anzuwenden, die einerseits die notwendige staatliche Ordnung bei der Ausbildung, Prüfung und beim Erwerb der Fahrerlaubnis sowie bei der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und Erfassung der Fahrzeugbestände sichern und andererseits den administrativen Aufwand und die Wartezeiten der Bürger auf ein Mindestmaß beschränken. Mit der neuen StVZO mußten zudem weitgehend internationale Regelungen berücksichtigt werden. Die DDR hat im März 1975 ihren Beitritt zur UNO-Konvention über den Straßenverkehr bekanntgegeben und ist seitdem Vertragspartner weiterer multilateraler internationaler Vereinbarungen für den Straßenverkehr ge-

worden. Sie ist interessiert und bestrebt, im Rahmen des RGW'und der ECE zur Vereinheitlichung der Regeln für den Straßenverkehr beizutragen und die innerstaatlichen Vorschriften internationalen Regelungen weitgehend anzugleichen.

Neue Führerscheine ab 1. Juni 1982 Die zweifellos wichtigste Problematik im Abschnitt II über die „Zulassung von Kraftfahrzeugführern" — wie überhaupt in der neuen StVZO - besteht in der Einführung neuer Führerscheine und Fahrzeugklassen. Sie sind nach der UNO-Konvention über den Straßenverkehr im Prinzip einheitlich gestaltet und finden in der Mehrzahl der europäischen Länder bereits Anwendung. Die jetzt gültigen Fahrerlaubnisscheine der DDR in verschiedener Ausführung mit den Fahrerlaubnisklassen 1 — 5 bzw. 1 — 4 widersprechen in der Gestaltung, Farbe, Bezeichnung und Klasseneinteilung der internationalen Praxis und werden bei Fahrten im Ausland von den Kontrollorganen anderer Staaten oft nicht verstanden und anerkannt. Wegen der abweichenden Klasseneinteilung treten auch Schwierigkeiten bei einem beantragten Umtausch einer in der DDR erteilten Fahrerlaubnis in einen Führerschein eines anderen Staates in Erscheinung. Mit der Anpassung der in der DDR erteilten Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen an multilaterale Regelungen wird im Prinzip die internationale Anerkennung der Führerscheine der DDR gesichert und die Ausgabe gesonderter internationaler Führerscheine grundsätzlich überflüssig. Ab 1. Juni 1982 wird zunächst der neue Führerschein der DDR mit einem dazugehörigen neuen Berechtigungsschein bei Neuerwerb der Fahrerlaubnis ausgegeben. Danach soll sukzessiv mit dem Umtausch aller bisherigen -Fahrerlaubnis- und Berechtigungsscheine in ei nem längeren Zeitraum begonnen werden. Vorrangig wird dabei den Fahrerlaubnisinhabern der Umtausch empfohlen, die zeitweilig außerhalb der DDR tätig sind oder die Grenzen der DDR überschreitende Fahrten mit Kraftfahrzeugen unternehmen wollen. Es sei aber ausdrücklich darauf hingewiesen, daß vorerst alle Fahrerlaubnis- und Berechtigungsscheine noch ihre volle Gültigkeit im Rahmen der bisherigen Fahrerlaubnisklassen behalten (vgl. § 24 StVZO). Erst nach ca. 5 Jahren ist vorgesehen, ihre weitere Gültigkeit zeitlich zu begrenzen.

Was ist neu am neuen Führerschein? Die neuen Führerscheine haben nur noch 4 Seiten und sind nach internationaler Praxis rosafarben. Die Gestaltung und Beschriftung auf den ersten drei Seiten wurde nach dem Muster der UNO-Konvention vorgenommen. Auf der Vorderseite ist die französische Be zeichnung „PERMIS DE CONDUIRE" (Erlaub nis zum Fahren) .und das ovale Unterschei DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/198

Eintragung der Fahrzeugklassen beim Umtausch eines Fahrerlaubnisscheins in einen Führerschein Klassen der Fahrerlaubnis ausgestellt vor dem 1. April 1957

Fahrzeugklassen, für die der Führerschein erteilt wird

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Klassen der Fahrerlaubnis ausgestellt nach dem 1. April 1957

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Fahrerl./B-Schein für

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langsamfahrende Kfz

KleinKrafträder

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A

Krafträder (mit und ohne Seitenwagen)

B

Kraftfahrzeuge außer Klasse A mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen außer Fahrersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

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C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

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Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen außer Fahrersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

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E

Kraftfahrzeuge der Klasse B, C oder D mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse

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IV!

Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle

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Traktoren, Elektrokarren und Arbeitskraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h (auch mit Anhänger)

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Die in Fahrerlaubnisscheinen eingetragenen Auflagen und Bedingungen behalten ihre Gültigkeit und werden in den Führerschein übertragen.

dungszeichen „DDR" abgedruckt, wie es für Kraftfahrzeuge der DDR im grenzüberschreitenden Verkehr Verwendung findet. Die Bezeichnung „Führerschein" macht den Unter3chied zur „Fahrerlaubnis" deutlich. Gleichzeitig wird damit die bisherige Zweideutigkeit vermieden, weil gegenwärtig mit dem Begriff „Fahrerlaubnis" sowohl die inhaltliche staatliche Erlaubnis (Befugnis oder Genehmigung) zum Führen von Kraftfahrzeugen als auch das Dokument (der Schein selbst) gemeint sein kann. Diese Unterschiedlichkeit wird beispielsweise deutlich, wenn nach einer Straftat vom Gericht im Urteil auf einen Entzug der Fahrerlaubnis als Zusatzstrafe (t 54 StGB) erkannt wird, aber die Einziehung der Fahrerlaubnis (des Dokuments) früher oder später von der Deutschen Volkspolizei vorgenommen wird. Im § 2 und in anderen Bestimmungen der neuen StVZO wird dieser Situation Rechnung getragen und deutlich gemacht, daß die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen als „Fahrerlaubnis" mit .....einem Führerschein der Deutschen Demokratischen Republik und einem dazugehörigen Berechtigungsschein..." nachgewiesen wird. Die Seite 2 enthält die wichtigsten Personalien und die Unterschrift des Inhabers. Sie wird mit einem Lichtbild in den Abmessungen 30 >< 40 mm versehen. Hinter dem AusstelDER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm3 Hubraum, Elektrokarren - auch mit Anhänger - sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle 2) beschränkt auf Krafträder bis 150 cm3 Hubraum 3) beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm' Hubraum - 4) Eintragung erfolgt nur, wenn eine gültige Personenbeförderungs-Erlaubnis für Kraftomnibusse vorgelegt wird

lungsdatum im eingeklammerten Teil der Zeile werden vorrangig die Festlegungen eingetrawird beim Umtausch unter dem Lichtbild das gen, die mit der Untersuchung der KraftfahrDatum eingetragen, an dem der Inhaber erst- tauglichkeit bestimmt wurden. Die Kraftfahrmalig die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahr- tauglichkeit wird künftig nicht mehr nach zeugen erworben hat. Tauglichkeitsgruppen festgestellt, sondern Nicht ganz einfach wird es sein, sich an die nach der beantragten und erworbenen Fahrneuen Fahrzeugklassen A bis E, M und T zu ge- zeugklasse. Der Nachweis über die Kraftfahrwöhnen, die in mehrfacher Hinsicht mit den tauglichkeit wird im „Ausweis für Arbeit und bisherigen Fahrerlaubnisklassen 1 bis 5 bzw. 1 Sozialversicherung" eingetragen. bis 4 nicht übereinstimmen. Vereinfacht kann Der Umtausch aller bisherigen Fahrerlaubnisman sich die neuen Fahrzeugklassen folgen- scheine wird ohne Prüfung und Nachweis der dermaßen merken: Kraftfahrtauglichkeit und bei der UmschreiA - Krafträder 8 - PKW und Lieferwagen bung auf die neuen Fahrzeugklassen grundC — LKW D — KOM sätzlich so vorgenommen, daß für den Inhaber E - Anhänger über 750 kg Gesamtmasse keine Benachteiligung gegenüber der vorheriM - Mopeds T - Traktoren gen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen Die Fahrzeugklasse (n), für die der Inhaber die eintritt. Alle Auflagen und Bedingungen werErlaubnis erwirbt oder besitzt, wird jeweils im den aus dem bisherigen Fahrerlaubnisschein freien Feld dahinter gesiegelt; die restlichen in den Führerschein übertragen. freien Felder werden gelocht. Bei Erwerb der Mit dem neuen Führerschein wird wieder ein Fahrerlaubnis für eine weitere Fahrzeugklasse „Berechtigungsschein" ausgegeben, der sich (,‚Erweiterung" der Fahrerlaubnis) wird ein vom bisherigen in der Farbe (gelb statt grau), neuer Führerschein ausgestellt. sonst aber nicht wesentlich unterscheidet. Beachtenswert ist auch, daß in der StVZO nicht mehr geregelt ist, daß einzelne Fahrzeug- Weitere Neuerungen bei der klassen andere einschließen, weil bei der Aus- Zulassung von Kraftfahrzeugführern stellung eines Führerscheines jede Fahrzeugklasse gesiegelt wird, für die der Inhaber die - Die bisherige Sonderregelung für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder Erlaubnis erhalten hat. und langsamfahrende Kraftfahrzeuge, die Auf Seite 4 unter „Auflagen/Bedingungen" 11

keinen Fahrschulbesuch und nur eine vereinfachte Prüfung vorsah, wird mit der Einführung der Fahrerlaubnisklassen M und T aufgehoben. Das machte sich angesichts der höheren Anforderungen im dichter werdenden Straßenverkehr und der teils bedenklichen Entwicklung der Unfallbeteiligung dieser Kraftfahrzeugführer notwendig. (Eine entsprechende Vorabregelung ist nach zentralen Festlegungen bereits ab 1.9. 1981 wirksam.) Einheitlich wird nunmehr für alle Kraftfahrzeugführer vor dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Besuch einer Fahrschule und die Ablegung einer Prüfung gefordert, die sich im Umfang nach der beantragten Fahrzeugklasse bestimmt. - Mit der StVZO treten auch neue Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien, eine neue Tauglichkeitsvorschrift (TauVO K), überarbeitete ärztliche Richtlinien für die Bestimmung der Kraftfahrtauglichkeit und eine neue Fahrschulordnung (FO) in Kraft. Damit im Zusammenhang werden auch neue Fahrlehrerscheine und Erlaubnisscheine für die Personenbeförderung auf LKW und Anhängern sowie in Taxi ausgegeben. - Der § 8 StVZO regelt im 1. Absatz die generelle Anerkennung ausländischer Führerscheine in der DDR und bestimmt in Abs. 2, daß diese Führerscheine für die Dauer eines Jahres zum Führen von Kraftfahrzeugen in der DDR berechtigen, wenn in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist. Mit dieser Bestimmung wird auch der international allgemein üblichen Praxis Rechnung getragen.

Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern Mit der neuen StVZO sind im Abschnitt III auch die Voraussetzungen für die Zulassung aller zulassungspflichtigen Fahrzeuge zum Straßenverkehr präzisiert worden. Für alle Fahrzeugeigentümer und -halter sind die Meldepflichten (§ 11) wichtig, die gewissenhaft innerhalb von 10 Tagen wahrzunehmen sind, wenn sich die Personalien oder Anschriften, die Eigentums- oder Besitzverhältnisse sowie die Farbe oder technischen Daten bzw. der regelmäßige Betrieb oder Standort des Fahrzeugs ändern. Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und ständig mit den Daten und der Beschaffenheit des Fahrzeugs sowie mit dem Typschild am Fahrzeug übereinstimmen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die neue Anordnung des Ministers für Verkehrswesen vom 24. 8. 1981 über den Kauf und Verkauf sowie über die Ermittlung des Preises für gebrauchte Kraftfahrzeuge (GBI. 1 Nr. 27 S. 333) verwiesen. Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Identität des Fahrzeugs mit den Fahrzeugpapieren (insbesondere Fahrgestellnummer, Typ. schild, Farbe, polizeiliches Kennzeichen und die sonstigen technischen Daten) nicht mehr gegeben ist, eigenmächtige Veränderungen vorgenommen werden, die Kraftfahrzeugsteuer und der Beitrag zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt wurden oder andere Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs nicht mehr gegeben sind. Darauf wird auch verstärkt bei den technischen Überprüfungen (§ 12) zu achten sein, die periodisch von gesellschaftlichen oder anderen befugten Kräften gewissenhaft und in anerkennenswerter Weise durchgeführt werden. 12

zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung - StVZO) vom 26. November 1981 GB!. 1, Nr. 1, Seite 6 bis 11 vom 14. Januar 1982 Zur weiteren Erhöhung der Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr wird folgendes verordnet:

1. Allgemeine Bestimmung § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Zulassung von Kraftfahrzeugführem und Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen.

II. Zulassung von Kraftfahrzeugführern § 2 Voraussetzungen für die Zulassung (1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, bedarf einer Erlaubnis der Deutschen Volkspolizei (nachfolgend Fahrerlaubnis genannt). (2) Die Fahrerlaubnis wird durch einen Führerschein der Deutschen Demokratischen Republik und einen dazugehörigen Berechtigungsschein nachgewiesen (nachfolgend Führerschein genannt). (3) Voraussetzungen für die Ausgabe eines Führerscheins sind: a) das erforderliche Alter gemäß Abs. 4 b) der Nachweis der Kraftfahrtauglichkeit c) die Teilnahme an einer Fahrschulausbildung d) die bestandene theoretische und praktische Grundprüfung sowie Abschlußprüfung für die jeweilige Fahrzeugklasse. (4) Der Führerschein kann grundsätzlich nach vollendetem 18. Lebensjahr ausgegeben werden. Führerscheine für die Fahrzeugklas sen A - beschränkt auf Krafträder bis 150 cm Hubraum - und T können nach Vollendung des 16. Lebensjahres und für die Fahrzeugklasse M nach Vollendung des 15. Lebensjahres ausgegeben werden. Ausnahmen können die Zulassungsstellen der Deutschen Volkspolizei (nachfolgend Zulassungsstellen genannt) genehmigen, wenn mindestens das 15. Lebensjahr vollendet ist. Jede Ausgabe eines Führerscheins an einen Jugendlichen vor vollendetem 18. Lebensjahr setzt die schriftliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters voraus. (5) Wer von einem Fahrlehrer bei der Fahrschulausbildung oder Prüfung beaufsichtigt wird, darf Kraftfahrzeuge führen, für die er nicht die Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrlehrer ist im Rahmen seiner Aufsichtspflicht für die Führung des Fahrzeugs verantwortlich Er darf die Fahrschulausbildung oder Prüfung nur für die Kraftfahrzeuge beaufsichtigen, für die er den Fahrlehrerschein besitzt. § 3 Ausgabe des Führerscheins (1) Führerscheine sind bei der für den WohnSitz des Antragstellers zuständigen Zulas.

sungsstelle zu beantragen. Der Antragsteller muß sich mit einem nach den Rechtsvorschriften1 gültigen Personalausweis oder einem anderen zur Legitimation geltenden Personaldokument der Deutschen Demokratischen Republik ausweisen. (2) Führerscheine berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestätigten Fahrzeugklasse. Sie können mit Auflagen oder Bedingungen versehen sein Liegen die Gründe in einer bedingten Kraftfahrtauglichkeit, kann der Nachweis der Kraftfahrtauglichkeit in bestimmten Zeitabständen erneut gefordert werden. (3) Die Zulassungsstelle kann die Erteilung der Fahrerlaubnis versagen, wenn der Antragsteller durch wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Ausdruck brachte, daß er der gesellschaftlichen Verantwortung, die mit der Führung eines Kraftfahrzeugs verbunden ist, nicht gerecht wird. (4) Jeder Kraftfahrzeugführer darf nur einen Führerschein und einen Berechtigungsschein besitzen. (5) Der Führerschein ist beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen und auf Verlangen den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei oder dazu ermächtigten Personen zur Prüfung auszuhändigen. § 4 Einteilung der Fahrzeugklassen (1) Führerscheine werden für folgende Fahrzeugklassen ausgegeben: A: Krafträder (mit oder ohne Seitenwagen); B: Kraftfahrzeuge - außer Klasse A - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse); C: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse); D: Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse); E: Kraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse; M: Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle; T: Traktoren, Elektrokarren und Arbeitsfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h - (auch mit Anhänger). (2) Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrzeugklasse des abschleppenden Fahrzeugs. Zur Führung des geschleppten

1 Z. Z. gilt die Verordnung vom 23. September 1963 über die Personalausweise der Deutschen Demokratischen Republik Personalausweisordnung - (GBl. II Nr. 88 S. 7001 in der Fassung der Dritten Verordnung vom 10. August 1978 (GBI. 1 Nr. 31 S. 343). -

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Fahrzeugs ist die Fahrzeugklasse für dieses Fahrzeug erforderlich. (3) Führerscheininhaber der Fahrzeugklasse A dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Krafträder bis 150 cm3 Hubraum führen. § 5 Zurücknahme der Fahrerlaubnis (1) Die Fahrerlaubnis ist zurückzunehmen, wenn die Kraftfahrtauglichkeit nicht mehr gegeben ist oder der Aufforderung zum erneuten Nachweis der Kraftfahrtauglichkeit nicht Folge geleistet wird. (2) Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hat zu erfolgen, wenn die Gründe, die zur Zurücknahme führten, nicht mehr bestehen. Die Wiedererteilung kann von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses oder Sachverständigengutachtens sowie einer erneuten Prüfung oder Schulung abhängig gemacht werden. § 6 Entzug der Fahrerlaubnis (1) Die Deutsche Volkspolizei kann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Inhaber a) durch wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften zum Ausdruck brachte, daß er der gesellschaftlichen Verantwortung, die mit der Führung eines Kraftfahrzeugs verbunden ist, nicht gerecht wird oder b) den im Führerschein eingetragenen Auflagen oder Bedingungen zuwiderhandelte. (2) Die Fahrerlaubnis kann bis zur Dauer von 3 Jahren entzogen werden, wenn der Inhaber als Führer eines Kraftfahrzeugs eine Straftat begangen hat und deshalb von einem gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen wurde. (3) Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erfolgen, wenn der Bürger in der Folgezeit durch sein Verhalten beweist, daß die Gründe, die zum Entzug führten, nicht mehr bestehen. Die Deutsche Volkspolizei kann die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von Bedingungen sowie einer erneuten Prüfung oder Schulung abhängig machen und für die Beantragung der Wiedererteilung Fristen festlegen. Die Frist soll 3 Jahre nicht überschreiten.

Seite 4

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1. Name

§ 8 Ausländische Führerscheine

DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

B

Kraftfahrzeuge - außer Klasse A mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500kg und nicht mehr als 8 Sitzen - uBer Fahrersitz (auch mit er bis 750 kg G amtma

c

ahrzeug mit einer zulässigen tmasse über 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

D

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse)

E

Kraftfahrzeuge der Klassen 8, C oder 0 mit Anhänger über 750 kg Gesamtmasse

Geburtsort 4. Wohnsitz h. Personaldokument

Unterschrift des Inhabers

8. Ausgestellt VoIkspolizeKmisamt

-

DS

6. in

(1) Gültige ausländische Führerscheine, die nach internationalen Regelungen für den Straßenverkehr ausgestellt worden sind, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend den in den Führerscheinen bestätigten Fahrzeugklassen. (2) Ausländische Führerscheine gemäß Abs. 1 berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Deutschen Demokratischen Republik für die Dauer 1 Jahres, wenn in zwischenstaatlichen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist. (3) Von der Deutschen Volkspolizei wird an den Inhaber eines ausländischen Führerscheins auf Antrag der Führerschein der Deutschen Demokratischen Republik ausgegeben, wenn keine Bedenken hinsichtlich seiner

Krafträder (mit oder ohne Seitenwagen)

3. Geburtsdatum

§ 7 Rückgabe des Führerscheins Wird die Fahrerlaubnis gemäß §§ 5 oder 6 zurückgenommen oder entzogen, ist der Inhaber verpflichtet, den Führerschein und den dazugehörigen Berechtigungsschein unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung oder Bekanntgabe der Entscheidung bei der zuständigen Zulassungsstelle abzugeben.

A 2. Vorname

am 7. Gültigkeit: unbefristet/vgl S. 4 Unterschritt

Seite 2 Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie seiner Kraftfahrtauglichkeit bestehen und der Antragsteller a) sicl1 mit einem nach den Rechtsvorschriften gültigen Personalausweis oder einem anderem zur Legitimation geltenden Personaldokument der Deutschen Demokratischen Republik ausweist sowie b) den internationalen oder nationalen Führerschein - erforderlichenfalls mit einer Übersetzung in deutscher Sprache - vorlegt. (4) Dem Inhaber eines ausländischen Führerscheins kann unter den Voraussetzungen gemäß §§ 5 oder 6 das Recht aberkannt werden, Kraftfahrzeuge in der Deutschen Demokratischen Republik zu führen. Die Aberkennung ist aufzuheben, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.

-

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III. Zulassung von Fahrzeugen § 9 Voraussetzungen für die Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und deren Anhänger (nachfolgend zulassungspflichtige Fahrzeuge genannt) bedürfen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen einer Zulassung durch die Deutsche Volkspolizei, die durch einen Zulassungsschein, ein polizeiliches Kennzeichen und die Bestätigung einer Kennzeichentafel erteilt wird. (2) Voraussetzungen für die Zulassung von zulassungspflichtigen Fahrzeugen sind: a) die Vorlage des Fahrzeugbriefs mit der darin bestätigten Betriebserlaubnis, b) die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs, c) der Nachweis der Eigentums- und Besitzverhältnisse, 13

Berechtigungsschein zum

Führerschein Nr. Fahrzeugklasse(n)

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(Unterschrift)

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(Unterschrift) Ohne tihrerschein gültig bis PANr.

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19 (Unterschrift)

(Unterschrift)

d) der Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung und e) die Vorlage der gegebenenfalls erforderlichen staatlichen Ausbau-, Umbau- oder Einfuhrgenehmigung (3)Von der Zulassungspflicht ausgenommen sind: a) Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle und Motorschlitten, b) Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet, c) Arbeitskraftfahrzeuge und land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und d) Anhänger gemäß den in anderen Rechtsvorschriften enthaltenen Regelungen. (4) Fahrten mit nichtzugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen, die sich zur Erteilung der Betriebserlaubnis oder der Zulassung notwendig machen, dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein zeitlich befristeter Ausweis zur Fahrtberechtigung von der Zulassungsstelle ausgehändigt und ein polizeiliches Kennzeichen zugeteilt und am Fahrzeug angebracht wurde. (5) Für Fahrten mit noch nicht zugelassenen zulassungspflichtigen Fahrzeugen zur Feststellung ihrer Gebrauchsfähigkeit (Probefahrten) oder ihrer Überführung nach einem anderen Ort (Überführungsfahrten) können Probefahrt-Zulassungsscheine und Probefahrt-Kennzeichen ausgegeben werden. § 10 Erteilung der Zulassung (1) Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz oder Sitz des Fahrzeugeigentümers oder -halters zuständigen Zulassungsstelle oder bei der von ihr benannten Einrichtung zu beantragen. Der Antragsteller oder Beauftragte muß sich mit einem nach den Rechtsvorschriftent gültigen Personalausweis oder einem anderen zur Legitimation geltenden Personaldokument der Deutschen Demokratischen Republik ausweisen. (2) Die Zulassung kann mit Auflagen oder Bedingungen erteilt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen gemäß § 9 nicht vorliegen. 2 Z. Z. gelten die Anordnung vom 9. April 1963 über den Aufbau von Kraftfahrzeugen (GB!. II Nr. 38 S. 253) i. d. F. der Ziff. 10 der Anordnung vom 3. August 1971 (GB!. II Nr.62 S. 545), Verordnung vom 25. Juni 1959 über die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen aus dem Ausland, der Deutschen Bundesrepublik und Westberlin (GB!. 1 Nr.41 S. 610).

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(3) Fahrzeugeigentümer oder -halter dürfen für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug nur einen Fahrzeugbrief, einen Zullassungsschein und eine polizeilich bestätigte Kennzeichentafel besitzen. (4) Der Zulassungschein und der Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-HaftpflichtVersicherung sind vom Fahrzeugführer mitzuführen und auf Verlangen den Angehörigen der Deutschen Volkspolizei oder dazu ermächtigten Personen zur Prüfung auszuhändigen. Für Kleinkrafträder ist der Nachweis über die Entrichtung des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung erforderlich. (5) Fahrzeughalter, deren beauftragte Vertreter oder Personen, die ständig oder zeitweilig die Verfügungsbefugnis über den Einsatz zulassungspflichtiger Fahrzeuge ausüben, dürfen eine Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen nur gestatten, wenn diese Fahrzeuge zugelassen sind.

§ 11 Meldepflichten (1) Die Eigentümer und Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge haben zu gewährleisten, daß die Angaben im Fahrzeugbrief, im Zulassungsschein und im Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr- Haftpflicht-Versicherung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und mit den technischen Daten und der Beschaffenheit des Fahrzeugs sowie mit dem Typschild am Fahrzeug übereinstimmen. (2) Innerhalb von 10 Tagen sind der zuständigen Zulassungsstelle oder dazu ermächtigten Personen zu melden: a) jeder Eigentumswechsel (Verkauf, Kauf, Tausch, Schenkung, Erbschaft usw.), b) Wechsel des Fahrzeughalters, c) Namensänderung des Fahrzeugeigentümers oder -halters, d) Änderung der Wohnanschrift sowie Wechsel des Wohnsitzes oder Sitzes des Fahrzeugeigentümers oder -halters innerhalb des Zulassungsbereiches oder in einen anderen Zulassungsbereich, e) Verlegung des regelmäßigen Standortes des Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbereich, f) Farbänderung des Fahrzeugs, g) Veränderung am Fahrzeug, die eine Änderung der technischen Daten zur Folge haben oder bei denen Teile verwendet werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder die typfremd sind,

(Unterschrift)

h) Stillegung des Fahrzeugs und i) endgültige Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. (3) Bei einem Eigentumswechsel hat der bisherige Eigentümer der für das Fahrzeug zuständigen Zulassungsstelle die Anschrift des neuen Eigentümers zu melden. Er hat dem neuen Eigentümer zur Weiterbenutzung des Fahrzeugs den Zulassungsschein, den Fahrzeugbrief und den Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung gegen Empfangsbestätigung auszuhändigen. (4) Für die Umschreibung der Fahrzeugpapiere bei Veränderungen gemäß Abs. 2 sind der Zulassungsstelle die erforderlichen schriftlichen Unterlagen vorzulegen. § 12 Technische Überprüfungen (1) Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sind durch die Fahrzeughalter periodisch technisch überprüfen zu lassen. (2) Die technische Überprüfung wird von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei oder dazu ermächtigten Personen durchgeführt, im Zulassungsschein eingetragen und auf der hinteren Kennzeichentafel am Fahrzeug kenntlich gemacht, wenn a) die Verkehrs- und Betriebssicherheit und die ordnungsgemäße Ausrüstung des Fahrzeugs festgestellt wurde, b) die Eintragungen im Zulassungsschein und Fahrzeugbrief den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen und c) der Nachweis über die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer und des Beitrages zur Kraftfahr- Haftpflicht-Versicherung in der festgesetzten Höhe erbracht wurde. (3) Die Zeiträume für die technischen Überprüfungen werden durch die Deutsche Volkspolizei bekanntgemacht. § 13 Ungültigkeit und Zurücknahme der Zulassung (1) Die Zulassung verliert ihre Gültigkeit, wenn a) eigenmächtige Veränderungen des Fahrzeugbriefs, des Zulassungsscheins, der Beschriftung der Kennzeichentafel, des Typschildes oder der Fahrgesteltrtummer am Fahrzeug vorgenommen wurden, b) das Fahrzeug im vorgegebenen Zeitraum zur technischen Überprüfung gemäß § 12 nicht vorgeführt wurde, c) die Kraftfahrzeugsteuer und der Beitrag Kraftfahr-1-Iaftpflicht-Versicherung zur nicht oder nicht in der festgesetzten DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Höhe entrichtet wurde oder d) die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug oder die Bauartgenehmigung für ein genehmigungspflichtiges Fahrzeugteil gemäß §§ 16 oder 17 aufgehoben wurde. (2) Die Deutsche Volkspolizei hat die Zulassung zurückzunehmen, wenn das Fahrzeug in erheblicher Weise den Bestimmungen über den Bau, Betrieb und die Ausrüstung widerspricht. (3) Fahrzeugeigentümer oder -halter sind verpflichtet, bei Ungültigkeit oder Zurücknahme der Zulassung den Zulassungsschein und die polizeilich bestätigte Kennzeichentafel unverzüglich der Zulassungsstelle vorzulegen. (4) Die Wiedererteilung der Zulassung hat zu erfolgen, wenn die Gründe, die zur Zurücknahme führten, nicht mehr bestehen. § 14 Ausländische Zulassungen Die außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik nach internationalen Regelungen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen für den Straßenverkehr ausgegebenen Zulassungsscheine berechtigen in Verbindung mit den amtlichen Kennzeichen zum Verkehr der damit ausgerüsteten Fahrzeuge in der Deutschen Demokratischen Republik.

IV. Bau, Betrieb und Ausrüstung von Fahrzeugen § 15 Allgemeine Anforderungen (1) Der Bau und Betrieb sowie die Ausrüstung aller Fahrzeuge im Straßenverkehr müssen den wachsenden Anforderungen nach hoher Verkehrssicherheit sowie den in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden internationalen Regelungen entsprechen. (2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt und so gebaut und ausgerüstet sein, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemand schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Fahrzeugteile, die für die Verkehrs- und Betriebssicherheit wichtig und der Abnutzung oder Beschädigung besonders ausgesetzt sind, müssen leicht auswechselbar sein. (3) Das Fahrzeugäußere, die Fahrerkabine und der Fahrgastraum dürfen keine scharfkantigen Teile aufweisen. Soweit Teile unvermeidbar aus dem Umriß herausragen, müssen sie bei Gewalteinwirkung stumpf oder versenkt abbrechen, sich lösen oder verbiegen. Aufprallkanten im Fahrzeuginneren müssen gut gerundet, gepolstert oder aus einem verformbaren Material hergestellt sein, das eine ausreichende Verformungsarbeit aufzunehmen imstande ist. (4) An Fahrzeugen dürfen keine Zeichen, Symbole, Abbildungen oder Vorrichtungen angebracht werden, die die Sicht des Fahrzeugführers beeinträchtigen, mit polizeilichen Kennzeichen oder Unterscheidungszeichen verwechselt werden können, deren Erkennbarkeit einschränken oder andere Fahrzeugführervon ihren Pflichten im Straßenverkehr ablenken können. 3 Z. Z. gelten - die Konvention über den Straßenverkehr vom 8. November1968 (Sonderdruck Nr. 791 des Gesetzblattes), - das Abkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung und gegenseitige Anerkennung der Genehmigung für Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen (Bekanntmachung vom 24. September 1976, GBI. II Nr. 155.307) sowie die Regelungen zu diesem Abkommen (Sonderdruck Nr. 886 des Gesetzblattes). deren Verbindlichkeit gesondert erklärt wird.

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§ 16 Erteilung der Betriebserlaubnis (1) Kraftfahrzeuge und deren Anhänger bedürfen für die Zulassung und den Betrieb auf öffentlichen Straßen einer Betriebserlaubnis, deren Erteilung bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Fahrzeugbrief eingetragen ist und bei nichtzulassungspflichtigen Fahrzeugen durch eine Abschrift der Betriebserlaubnis bestätigt wird. (2) Die Betriebserlaubnis wird für Fahrzeuge, die erstmalig in den Verkehr gebracht werden und den Bestimmungen über den Bau und Betrieb sowie die Ausrüstung von Fahrzeugen und den zu ihrer Durchführung erlassenen Vorschriften entsprechen, wie folgt erteilt: a) für Fahrzeuge, die in Serie gefertigt oder importiert werden, durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR, b) für einzeln gefertigte, eingeführte oder importierte Fahrzeuge grundsätzlich durch eine Einzel-Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis gemäß Buchst. a wird erteilt, wenn mehr als 5 Fahrzeuge gefertigt oder importiert werden, unabhängig davon, in welchem Zeitraum die Fertigung oder der Import erfolgt. (3) Die Betriebserlaubnis ist vom Hersteller, Importbetrieb oder Eigentümer eines Fahrzeugs schriftlich zu beantragen. (4) Die Betriebserlaubnis bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wirksam, solange nicht Teile des Fahrzeugs verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung verursachen kann. Nach solchen Veränderungen hat der Fahrzeugeigentümer oder -halter eine Ergänzung der Betriebserlaubnis bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen. Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis ist nicht erforderlich, wenn für die ein- oder ausgebauten Teile eine gesonderte Bauartgenehmigung erteilt ist. (5) Die Betriebserlaubnis kann mit Auflagen oder Bedingungen erteilt oder versagt werden, wenn die Voraussetzungen nach den Bestimmungen über den Bau und Betrieb sowie die Ausrüstung von Fahrzeugen nicht vorliegen.

(4) Der Inhaber einer Bauartgenehmigung hat das ihm vorgeschriebene Prüfzeichen auf jedes entsprechende Fahrzeugteil und jeden Ausrüstungsgegenstand anzubringen und dadurch dessen Obereinstimmung mit dem genehmigten zu bestätigen. (5) Fahrzeugteile und Ausrüstungen, die einer genehmigten Bauart entsprechen müssen, dürfen nur angeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Den im Handel angebotenen genehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen und Ausrüstungen ist eine Ein- oder Anbauanleitung beizulegen, sofern bei der Erteilung der Bauartgenehmigung nichts anderes festgelegt wurde. (6) Bauartgenehmigungen können mit Auflagen oder Bedingungen hinsichtlich der Art des Ein- oder Anbaus sowie der Verwendung der Fahrzeugteile oder Ausrüstungen erteilt oder versagt werden, wenn gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden. § 18 Polizeiliche Kennzeichen (1) An der Rückseite zugelassener Fahrzeuge ist eine polizeilich bestätigte Kennzeichentafel zu führen. (2) Mit Ausnahme von zulassungspflichtigen Anhängern und Krafträdern ist eine mit dem zugeteilten polizeilichen Kennzeichen beschriftete zweite Kennzeichentafel an der Vorderseite des Fahrzeugs anzubringen. (3) An der Rückseite von Kraftradanhängern ist eine dem ziehenden Fahrzeug entsprechende Kennzeichentafel zu führen. § 19 Unterscheidungszeichen (1) An in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Fahrzeugen ist bei Fahrten außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik ein ovales Unterscheidungszeichen mit den schwarzen Kennbuchstaben „DDR" auf weißem Grund zu führen. Das Unterscheidungszeichen muß an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht und im Verkehr außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik deutlich lesbar sein. (2) Das Führen anderer Unterscheidungszeichen an in der Deutschen Demokratischen Republik zugelassenen Fahrzeugen ist nicht gestattet. § 20 Typschild und Fahrgestellnummer

§ 17 Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile und Ausrüstungen (1) Für die Herstellung oder den Import einzelner Teile von Fahrzeugen oder Ausrüstungen, die der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie dem Umweltschutz dienen und eine selbständige technische Einheit bilden, ist eine Bauartgenehmigung des Kraftfahrzeugtechnischen Amtes der DDR erforderlich. Für lichtund meßtechnische Einrichtungen wird die Bauartgenehmigung vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erteilt. (2) Die Bauartgenehmigung ist vom Hersteller oder Importbetrieb schriftlich bei den Dienststellen gemäß Abs. 1 zu beantragen. Sie kann befristet oder unbefristet erteilt und widerrufen werden. (3) Im Verfahren auf Erteilung einer Bauartgenehmigung werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die für Fahrzeugteile und Ausrüstungen auf der Basis der durch die Deutsche Demokratische Republik angenommenen internationalen Regelungen und unter Beachtung der vereinbarten Bedingungen erteilt wurden.

(1) An jedem zulassungspflichtigen Fahrzeug muß am vorderen Teil rechts gut sichtbar und leicht zugänglich ein Typschild angebracht sein, auf dem mindestens der Hersteller, der Fahrzeugtyp, das Baujahr, die Fahrgestellnummer und die zulässige Gesamtmasse eingetragen sind. (2) An der rechten Seite des Rahmens oder einem anderen ihn ersetzenden Fahrzeugteil muß außerdem gut sichtbar und leicht zugänglich die Fahrgestellnummer eingeschlagen sein.

V. Schlußbestimmungen § 21 Ausnahmeregelungen Bei Notwendigkeit können die zuständigen Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane von den Festlegungen dieser Verordnung abweichende Regelungen mit Zustimmung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei treffen. § 22 Sonderrechte (1) Die bewaffneten Organe sind von den 15

Bestimmungen dieser Verordnung befreit, soweit das die Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend erfordert. (2) Die Zulassung von Kraftfahrzeugführern zum Führen von Fahrzeugen der bewaffneten Organe und die Zulassung von Fahrzeugen dieser Organe erfolgt auf der Grundlage dieser Verordnung in eigener Zuständigkeit der bewaffneten Organe. § 23 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen dieser Verordnung oder den zu ihrer Durchführung erhobenen Forderungen zuwiderhandelt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 300 M belegt werden. (2) Wer vorsätzlich a) ein Kraftfahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse zu sein oder b) ein nichtzugelassenes zulassungspflichtiges Fahrzeug führt oder c) als Halter oder Verantwortlicher für das Fahrzeug in den Fällen gemäß Buchst. a oder b das Führen eines Fahrzeugs gestattet, kann mit Ordnungsstrafe bis zu 1000 M belegt werden, wenn die Handlung unter Mißachtung eines ausgesprochenen Verbots zum Führen oder zur Inbetriebnahme eines Fahrzeugs begangen wurde oder einen größeren Schaden verursacht hat oder hätte verursachen können oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde. (3) Neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig können Vorladungen zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ausgesprochen oder Eintragungen über die Verletzung ordnungsrechtlicher Pflichten auf dem Berechtigungsschein vorgenommen werden. (4) Bei besonders groben Zuwiderhandlungen kann zusätzlich zu anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig der Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 3 Jahren ausgesprochen werden. In diesen Fällen können die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn es die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs erfordert; der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis soll 4 Wochen nicht überschreiten. (5) Wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Aufforderung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht, zum erneuten Nachweis seiner Kraftfahrtauglichkeit oder zur Vorführung des Fahrzeugs zwecks Kontrolle des technischen Zustandes ohne ausreichenden Grund nicht Folge leistet, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 M bis 100 M belegt werden. (6) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei. (7) Ordnungsstrafmaßnahmen nach Abs. 3 können von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei ausgesprochen werden. Die ermächtigten Angehörigen anderer bewaffneter Organe können bei Zuwiderhandlungen durch Fahrzeugführer dieser Organe selbständig Eintragungen über die Verletzung ordnungsrechtlicher Pflichten auf dem Berechtigungsschein vornehmen. (8) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 sind die Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld von 1 M bis 20 M auszusprechen. (9) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Ja16

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt werden, ist in den Zulassungsstellen der VP auch eine zügige Abfertigung gewährleistet. nuar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG —(GBI. 1 Nr.3 S. 101). § 24 Übergangsbestimmungen (1) Die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellten Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungsscheine behalten wie folgt ihre Gültigkeit: a) Ab 1. April 1957 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungsscheine: Klasse 1: Gültig für Fahrzeuge der Klasse A; Klasse 2: Gültig für Fahrzeuge der Klasse B (beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm Hubraum, Elektrokarren - auch mit Anhänger - sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle); Klasse 3: Gültig für Fahrzeuge der Klasse T; Klasse 4: Gültig für Fahrzeuge der Klasse B; Klasse 5: Gültig für Fahrzeuge der Klassen C und E. b) Vor dem 1. April 1957 ausgestellte Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungsscheine: Klasse 1 (alt): Gültig für Fahrzeuge der Klassen A und B (beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm3 Hubraum, Elektrokarren - auch mit Anhänger - sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle); Klasse 2 (alt): Gültig für Fahrzeuge der Klassen A (beschränkt auf Krafträder bis 150 cm Hubraum), C und E; Klasse 3 (alt): Gültig für Fahrzeuge der Klassen A (beschränkt auf Krafträder bis 150 cm Hubraum) und B; Klasse 4 (alt): Gültig für Fahrzeuge der Klassen A (beschränkt auf Krafträder bis 150 cm Hubraum) und B (beschränkt auf Kraftwagen bis 250 cm Hubraum) sowie T. c) Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungsscheine: - für langsamfahrende Kraftfahrzeuge gültig für Fahrzeuge der Klassen T und M; - für Kleinkrafträder gültig für Fahrzeuge der Klasse M. (2) Die im Fahrerlaubnisschein eingetragenen Auflagen oder Bedingungen behalten ihre Gültigkeit. (3) Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei bestimmt den Zeitpunkt des Ablaufs der Gültigkeit der im Abs. 1 genannten Fahrerlaubnisscheine und Berechtigungsscheine.

§ 25 Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen erlassen die zuständigen Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane. § 26 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juni 1982 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (StraßenverkehrsZulassungs-Ordnung - StVZO -) (GBI. II Nr. 50 S. 373), b) die Ziffer 50 der Anpassungsverordnung vom 13. Juni 1968 (GBI. II Nr. 62 S. 363), c) die Verordnung vom 20. Mai 1971 zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - (GBI. II Nr. 51 S. 416), d) die Dritte Durchführungsbestimmung vom 10. August 1973 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - Tauglichkeitsvorschrift zum Führen von Kraftfahrzeugen - TauVoK - ((361. 1 Nr. 42 S. 440), e) die Vierte Durchführungsbestimmung vom 20. Juni 1975 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - Technische Überprüfungen - (GBI. 1 Nr. 28 S. 529), f) die Fünfte Durchführungsbestimmung vom 9. Juni 1978 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - (GBI. 1 Nr. 18 S.224), g) die Anordnung Nr. 2 vom 20. Juli 1972 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO - Fahrtschreiber in Kraftfahrzeugen - (GBI. II Nr. 46 S. 537), h) die Anordnung Nr. 3 vom 12. Oktober 1973 zur Straßenverkehrs-Zulassungs'Ordnung StVZO -. Unterscheidungszeichen für den Verkehr mit Fahrzeugen außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik (GBI. 1 Nr. 49 S. 508), i) die Anordnung Nr.4 vom 16. September 1974 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - Polizeiliche Kennzeichen (GBI. 1 Nr. 51 S. 478), j) die Anordnung Nr. 6 vom 18. Februar 1977 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO' - Geräuschpegel/Kraftfahr-Haftpflicht-Versicherung - (GBI. 1 Nr. 7 S. 56), k) die Anordnung Nr. 7 vom 27. September 1979 zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - Geschwindigkeitsschilder - (GBI. 1 Nr. 345. 323). Berlin, den 26. November 1981 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei D i c k e 1 DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Achtung!

‚ Die Straßenbahn gehört in vielen Städten unserer Republik zu den wichtigsten Nahverkehrsmitteln. Der Straßenbahnbetrieb muß auch unter den Bedingungen wachsender Verkehrsdichte sicher und pünktlich abgewickelt werden. Dazu ist ein hohes Maß an Disziplin und Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer - Fahrzeug- und Schienenfahrzeugführer sowie Fußgänger - notwendig. Mit Inkrafttreten der neuen StVO am 1. Januar 1978 waren eindeutige gesetzliche Grundlagen zu diesem Problem geschaffen worden. Das trifft beispielsweise für das Verhalten von Fahrzeugführern und auch von Fußgängern an Haltestellen von Schienenfahrzeugen zu. Es mußte aber ein Ansteigen der Unfallzahlen in diesem Bereich verzeichnet werden. Hauptsächliche Ursachen dafür sind mangelnde Aufmerksamkeit und unangemessene Geschwindigkeit, aber auch noch verschiedentlich unzureichende Kenntnis verkehrsrechtlicher Bestimmungen. Deshalb soll unser Preisausschreiben diesmal dem Verhalten von Fußgängern und Fahrzeugführern gegenüber Straßenbahnen gewidmet sein. Ihre Antworten auf unsere drei Fragen senden Sie bitte auf einer Postkarte an

Redaktion Der Deutsche Straßenverkehr 8072 Dresden PSF 136 Einsendeschluß ist der 2. April 1982 (Datum des Poststempels). Die Hauptabteilung Verkehrspolizei im Ministerium des Innern und die Staatliche Versi-

Fahrzeuge zum Anhalten gezwungen werden.

Unser Preisausschreiben

C) Ich verringere die Geschwindigkeit lind fahre mit den rechten Rädern etwas auf den Fußweg, damit die Straßenbahn ungehindert vorbeifahren kann.

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cherung der DDR stellten uns für die richtigen Antworten die folgenden 32 Preise zur Verfügung: 1 500 Mark 250 Mark 3 7 100 Mark

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50 Mark

Wann dürfen Fußgänger an einer Haltestelle die Fahrbahn betreten, um in eine Straßenbahn einzusteigen? A) Sie dürfen die Fahrbahn betreten, wenn die Spitze der Straßenbahn das Verkehrszeichen „Haltestelle" (Bild 244 der Anlage 2 zur StVO) passiert. B) Sie dürfen die Fahrbahn betreten, wenn die Spitze der Straßenbahn das (gelb-grüne) Haltestellenschild passiert. C) Sie dürfen die Fahrbahn betreten, kurz bevor die Straßenbahn hält.

Frage 1 Wie habe ich mich zu verhalten, wenn mir auf meiner Fahrbahn eine Straßenbahn entgegenkommt und ein Ausweichen nach rechts wegen zu geringen Abstandes zwischen Schienenfahrzeug und rechtem Fahrbahnrand nicht möglich ist? A) Ich muß die Geschwindigkeit verringern und bei Gegenverkehr zunächst im Gleisbereich anhalten, auch wenn dadurch die Straßenbahn ebenfalls kurzzeitig anhalten muß. B) Ich muß rechtzeitig nach links ausweichen, auch wenn dadurch entgegenkommende

Frage 3 Wo ist ein Fahrzeug anzuhalten, wenn sich eine Straßenbahn in der Haltestelle befindet und durch das Weiterfahren Fußgänger behindert oder gefährdet werden könnten? A) Es ist an der (in Fahrtrichtung) letzten geöffneten Tür des Straßenbahnzuges anzuhalten. B) Es ist am Ende des Schienenfahrzeugs anzuhalten. C) Es ist am Verkehrszeichen „Haltestelle" (Bild 244 der Anlage 2 zur StVO) anzuhalten.

Auflösung und Gewinner Ausunq 1 Bei den meisten Unfällen im Straßenverkehr wirkt menschliches Fehlverhalten mit. Eine Analyse zeigt, daß es Kraftfahrzeugführern häufig nicht gelingt, eine sich anbahnende Gefahrensituation rechtzeitig vorauszuerkennen. Eine wirkungsvolle Möglichkeit, bereits vorliegende Erfahrungen beim Erkennen, Vermeiden oder Bewältigen kritischer Situationen rechtzeitig und gefahrlos zu erweitern, ist ein theoretisches und praktisches Training. Das trägt zur Herausbildung bzw. Vertiefung einer vorausschauenden Fahrweise, aber auch zur Entwicklung von Fertigkeiten, das Kraftfahrzeug in Gefahrensituationen sicher zu beherrschen, bei. Diese Trainingsmethode heißt Sicherheitstraining (so hieß das Lösungswort). Fälschlicherweise wird es auch als Gefahrentraining bezeichnet. Auflösung

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Richtig war die Antwort B. Sie stellen die Lenkung in Rutschrichtung, um die füh-

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rungslos gewordenen Vorderräder wieder zum Rollen und somit zur Bodenhaftung zu bringen. Dann führen Sie mit kleinen Lenkeinschlägen gefühlvoll die erforderliche Richtungsänderung durch. 3 In der von uns geschilderten Situation schalten Sie unmittelbar nach dem Passieren des Busses, der Ihnen entgegenkam, das Fernlicht wieder ein, behalten Ihre verringerte Geschwindigkeit bei und fahren mit erhöhter Aufmerksamkeit weiter, bis Sie Ihre Umgebung wieder uneingeschränkt wahrnehmen. Richtig war B.

eiv1ner Unter Ausschluß des Rechtsweges ermittelten wir unter den richtigen Einsendungen die folgenden Gewinner: 500 Mark: P. Maurus (2000 Neubrandenburg) 250 Mark: G. Bittner (9345 Pockau), Sören Lehmann (6110 Hildburghausen), Klaus Mazalla (2510 Rostock 5)

100 Mark: Manfred Bartko (3540 Osterburg), Knut Funke (4090 Halle), Herbert Jäckel (5601 Bischofferode), R. Meinhardt (4220 Leuna), Werner Storch (6089 Trusetal), Josef Weimann (1800 Brandenburg), Veronika Zappe (6220 Vacha) 0 Mark: Ursula Blanke (3552 Arendsee), Steffen Bucher (6502 Gera), H.-J. Diener (8028 Dresden), Horst Eichlnger (8044 Dresden), Melitta Heineck (7026 Leipzig), Renö Hewerer (1502 Babelsberg), Gerhard Köhler (6219 Bad Salzungen), Udo Krause (1260 Strausberg), Peter Lammert (6901 Krippendorf), Felix Leder (5060 Erfurt), Gerd Meister (3033 Magdeburg), Lina Meyer (6081 Hohleborn), Kurt Müller (4020 Halle), Uwe Pahlke (1500 Potsdam), Hans Reichel (1298 Werneuchen), Erich Runge (8019 Dresden), Uwe Saebelfeld (1040 Berlin), Bernhard Schulze (5300 Weimar), Christine Seifert (9900 Plauen), Angelika Töpfer (5000 Erfurt), K. Triyttnow (2300 Stralsund). Herzlichen Glückwunsch! Die Post bringt Ihnen demnächst die Postanweisung ins Haus.

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In Sachen Verkehr Aus der Praxis der Verkehrsrechtsprechung

Worum ging es auf dieser jüngsten Präsidiumstagung? Das Präsidium zog erste Schlußfolgerungen aus dem neuen Verkehrssicherheitsprogramm des Ministerrates der DDR und schätzte die Rechtsprechung der Gerichte in Verkehrsstrafsachen ein. Es kam zu dem Ergebnis, daß auch im vergangenen Jahr den Rechtsverletzungen im Straßenverkehr konsequent entgegengewirkt wurde, vor allem auch solchen Straftaten, die unter Einfluß von Alkohol begangen wurden. In vielen Aussprachen brachte die Bevölkerung zum Ausdruck, daß die ergriffenen Maßnahmen notwendig und auch ausreichend gewesen sind.

Die gerichtlichen Maßnahmen haben diesen Kraftfahrern spürbar ihre rücksichtslose Verhaltensweise bewußtgemacht. Das geschah unter anderem durch entsprechende Geldstrafen. Unabhängig davon wird in jedem Falle bei Verkehrsstraftaten unter Einfluß von Alkohol die Fahrerlaubnis entzogen.

Worauf ist diese positive Bilanz der gerichtlichen Tätigkeit zurückzuführen? Neben dem einheitlichen und zügigen Reagieren der Justizorgane möchte ich auf die enge Zusammenarbeit mit Verkehrssicherheitsaktiven und anderen gesellschaftlichen Kräften verweisen. Die Gerichte nutzten vielfältige Möglichkeiten, um die in den Verfahren festgestellten Ursachen für Verkehrsunfälle mit den Verkehrsteilnehmern auszuwerten.

Wie groß ist dabei die Anzahl der Rückfalltäter? Die Erfahrungen zeigen, daß Täter, die durch die Gerichte zur Verantwortung gezogen wurden, selten wieder straffällig werden. Das gilt sowohl für diejenigen, die unter Einfluß von Alkohol einen schweren Verkehrsunfall verursachten, als auch für jene, die eine Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit begingen.

Was sind die häufigsten Ursachen für Verkehrsstraftaten? Die den Verkehrsstraftaten zugrunde liegenden Unfallursachen zeigten sich insbesondere in der den konkreten Verkehrsbedingungen nicht angepaßten Geschwindigkeit. So war festzustellen, daß wiederholt die Situation im Kolonnenverkehr nicht richtig eingeschätzt wurde. Verantwortungslose Kraftfahrer versuchten, ihr Fahrziel durch Lückenspringen und risikovolles Uberholen schneller zu erreichen. Aber besonders bei solchen Verhaltensweisen entstanden gefahrenträchtige Situationen. Und sie führten in der Tat zu einer Reihe von schwerwiegenden Verkehrsunfällen mit erheblichen Folgen, zum Teil auch mit mehreren Toten. Diese Kraftfahrer hatten sich dann vor den Gerichten zu verantworten und wurden auch entsprechend bestraft. Eine Hauptunfallursache ist nach wie vor das Nichtbeachten der Vorfahrt. Sicherlich spielte dieser Fakt bei den Strafverfahren auch eine Rolle? Das stimmt. Viele schwere Verkehrsunfälle entstanden dadurch, daß die Vorfahrt nicht beachtet wurde. Das zeigte sich vor allem in größeren Städten und an Verkehrsschwerpunkten wie beispielsweise in Ausflugszentren. Weitere Unfallschwerpunkte sind Kreuzungen und Einmündungen. Ein leider immer noch sehr akutes Problem im Straßenverkehr ist der Alkohol. Welche Tendenzen zeichnen sich hier in der Verkehrsrechtsprechung ab? Nach wie vor gibt es eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Verkehrsstraftaten, die unter Einfluß von Alkohol begangen wurden. Sie führten teilweise zu schwerwiegenden Verkehrsunfällen. Außer den tragischen Gesundheits- oder Todesfotgen hatten sie auch volkswirtschaftliche und persönliche materielle Auswirkungen. Die Gerichte haben dieser Erscheinung die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt. Sie sind konsequent gegen solche verantwortungslose Kraftfahrer vorgegangen. Wir werden auch künftig nicht dulden, daß sich Kraftfahrer unter Einfluß von Alkohol ans Steuer setzen und damit die anderen Verkehrs18

Reicht die Geldstrafe aus? Der Ausspruch von Geldstrafen erfolgt nur, wenn es sich um eine Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit handelt. Bei der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls unter Einfluß von Alkohol werden Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr ausgesprochen.

teilnehmer gefährden bzw. ihnen erhebliche Schäden an Gesundheit und Eigentum zufügen. Auch wurden jene zur Verantwortung gezogen, die durch ihre Trunkenheit den Verkehr gefährdeten. Selbst wenn es in diesen Fällen noch nicht zu einem Unfall gekommen ist, so stellt ihr Verhalten doch eine grobe Verantwortungslosigkeit dar und offenbart eine rücksichtslose Einstellung zu den Pflichten aus der StVO. Gestatten Sie eine Zwischenfrage. Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Alkoholeinfluß und Trunkenheit? Alkoholeinfluß führt noch nicht in jedem Fall zu strafverschärfenden Maßnahmen. Entscheidend ist der Grad der Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit. Ab einer bestimmten alkoholischen Beeinflussung liegt Fahruntüchtigkeit vor. Nach medizinischen Erkenntnissen ist dies ab mindestens ein Promille der Fall. Kommt es unter diesen Umständen zu einem schweren Verkehrsunfall, wird die Strafe gemäß Paragraph 196 Absatz 3 Ziffer 2 StGB verschärft. Auch eine dadurch eintretende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer infolge der damit verbundenen erheblichen Beeinträchtigung der Fahrtüchigkeit wird nach Paragraph 200 StGB bestraft. Es ist allerdings auch denkbar, daß diese Grenze geringfügig unterschritten wird. Das allerdings muß dann durch ein medizinisches Gutachten bestätigt werden bzw. muß aus dem konkreten Fahrverhalten zweifelsfrei geschlußfolgert werden können. Wie macht man das? Wenn also ein Fahrer mit einer alkoholischen Beeinflussung von 0,8 Promille in Schlangenlinien fährt und damit weitere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall herbeiführt, dann ist es nicht verfehlt, zu schlußfolgern, daß die Ursachen im Alkoholgenuß gelegen haben. Dann liegt auch eine strafrechtliche relevante Alkoholbeeinflussung vor. Wenn allerdings die Grenze von 1,0 Promille erreicht ist, dann ist in jedem Fall von einer erheblichen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit auszugehen. Das berührt allerdings nicht das generelle Verbot, unter Einfluß von Alkohol ein Fahrzeug zu führen. Kommen wir zurück zur Ausgangsfrage. Sie sagten, daß diejenigen, die den Verkehr infolge Trunkenheit gefährden, entsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Was ist konkret darunter zu verstehen?

Obwohl es wenig Rückfalltäter gibt, sinkt die Anzahl derer, die unter Alkoholeinfluß fahren, nicht. Ja, Sie haben recht. Das ist leider eine bedauerliche Feststellung. Dieser Fakt läßt erkennen, daß Kraftfahrer, die bisher noch nicht straffällig geworden sind, jedoch diefährlichen Folgen des Alkohols kennen, aus solchen, allgemein bekannten tragischen Vorfällen keine genügenden Schlußfolgerungen für ihr Verhalten ziehen. Muß man also warten, bis solch leichtfertig eingestellte Kraftfahrer eimal wegen eines Alkoholdelikts vor Gericht gestanden haben, damit diese Unfallgefahr gebannt wird? So drastisch möchte ich das nicht sehen. Der überwiegende Teil der Fahrzeugführer verhält sich, insbesondere hinsichtlich des Alkoholverbots beim Führen von Fahrzeugen, verantwortungsbewußt. Diese von Ihnen geäußerte Auffassung entspräche auch nicht unserer sozialistischen Rechtsauffassung. Denn in erster Linie wollen wir vorbeugend erzieherisch wirken und nicht abstrafen. Hierbei kommt auch den Verkehrsjournalisten die Aufgabe zu, durch entsprechende Veröffentlichungen noch intensiver aufklärend zu wirken. Es besteht doch aber bei uns gerade in diesem Punkt keine Unklarheit. Jeder, der unter Einfluß von Alkohol ertappt wird, bestätigt, gewußt zu haben, daß er rechtswidrig handelt. Da ist doch ein Widerspruch? Gewiß. Aber ein solches Verhalten bestätigt unsere Einschätzung, daß der Alkoholgenuß schon in geringen Mengen zur Enthemmung führt. Dann bleiben auch eigentlich gute Vorsätze einfach unbeachtet. Es werden nur die naheliegenden egoistischen Interessen realisiert, um beispielsweise nach einer Zechtour schnell nach Hause zu kommen. Und dann sind sie der Auffassung, daß sie vielleicht nicht erwischt werden und nichts passieren wird. Eben. Aber es gibt auch solche Personen, die so erheblich unter Alkoholeinfluß stehen, daß sie nicht zurechnungsfähig sind. Aber unser DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Strafgesetzbuch macht bekanntlich dort keinen Unterschied. Auch solche Personen werden wie andere zur Verantwortung gezogen und sie haben die Konsequenzen voll zu tragen. Abschließend möchte ich doch noch einmal in dem Zusammenhang auf die Geldstrafen zurückkommen. Sie sagten vorhin, daß bei Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit häufig Geldstrafen zur Anwendung kommen. In welchen Größenordnungen liegen diese? Die untere Grenze für Geldstrafen bei Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit liegt in der Regel bei 1000 Mark. Damit wird in Betracht gezogen, daß durch die Volkspolizei das Fahren unter Einfluß von Alkohol als Ordnungswidrigkeit bis zu 1000 Mark bestraft werden kann, wenn keine allgemeine Gefahr eingetreten ist. Hat das Verhalten aber eine solche Schwere erreicht, daß es als Straftat zu beurteilen ist, dann muß es sich auch in der Strafhöhe von der Ordnungsstrafe sichtbar abheben. So ist es also gerechtfertigt, je nach Schwere der Tat, insbesondere auch der Schuld, beispielsweise Strafen zwischen 1500 und 2500 Mark auszusprechen. Und dann ist der Täter ja noch außerdem regreßpflichtig. Ja. Soweit in diesem Zusammenhang beispielsweise auch Sachschäden entstanden, 1 estehen selbstverständlich auch Regreßflichten gegenüber der Staatlichen Versicherung, so daß der volle Schadenersatz zusätzlich zu zahlen ist. In diesem Falle schützt die Kraftfahrhaftpflichtversicherung den Kraftfahrer nicht. Die Regreßpfticht gilt selbstverständlich auch für die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls unter Einfluß von Alkohol. Unabhängig davon werden aber auch andere Strafen ausgesprochen. Es wird bei der Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit nicht allein mit Geldstrafen reagiert, sondern mit Verurteilung auf Bewährung und bei hartnäckigen Tätern mit Freiheitsstrafen. Kommen wir zu einem anderen Thema. Unabhängig vom Alkohol kommt es immer wieder zu Strafverfahren wegen der Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls. Wie wird hier die gerichtliche Praxis eingeschätzt? Das Präsidium stellte fest, daß die Gerichte auch bei der Ahndung von schweren Verkehrsunfällen ausgewogen und differenziert reagieren. In vielen Fällen ist es nicht erforderlich, mit Freiheitsstrafen zu reagieren. Es handelt ich überwiegend um Täter, die zum erstenmal traffäIIig geworden sind und sich bisher in ihrem sonstigen Leben verantwortungsbewußt verhalten haben. Wenn sie den Unfall nur durch eine Unachtsamkeit verursacht haben, die keine erhebliche Schuld offenbart, ist es gerechtfertigt, auf eine Strafe ohne Freiheitsentzug zu erkennen. Es wird dann vorwiegend eine Verurteilung auf Bewährung und eventuell eine Zusatzgeldstrafe ausgesprochen. In diesen Fällen ist auch nicht immer der Entzug der Fahrerlaubnis erforderlich. Kann auf die Freiheitsstrafe ganz verzichtet werden? Nein. Es gibt nämlich eine Reihe von sehr schweren Verkehrsunfällen, bei denen ein Mensch getötet bzw. mehrere lebensgefährlich verletzt wurden oder eine Vielzahl Personen von diesem Unfall betroffen sind. In solchen Fällen erkennen die Gerichte vor allem dann, wenn eine erhebliche Schuld des Unfallverursachers vorliegt, auch auf Freiheitsstrafen. Damit wird dem erforderlichen Schutz der Bürger vor leichtfertigem und verantwortungslosem Verhalten Rechnung getragen. Wenn eine Verurteilung auf Bewährung erfolgt, wird gleichzeitig eine Freiheitsstrafe DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

antwortung gezogen. Das geschah in erster Linie auch, um die Benutzung von Betriebsfahrzeugen zu spekulativen, zum eigenen Vorteil bestimmten Zwecken zu unterbinden.

angedroht. Wie lang sind Bewährungszeiten? Das ist sehr differenziert. Es gibt eigentlich keine Durchschnittswerte, weil das immer vom konkreten Fall abhängt. Kürzlich wurde ein Bürger nach Paragraph 196 Absätze 1 und 2 StGB mit einer Bewährungszeit von einem Jahr verurteilt. Der Grad seiner Schuld an dem von ihm verursachten schweren Verkehrsunfall war gering. Er hatte seine Rechtspflichten unbewußt verletzt. Auch waren die herbeigeführten Folgen nicht erheblich, so daß eine strengere Bestrafung nicht erforderlich war. In anderen Fällen wiederum ist es notwendig, eine längere Bewährungszeit auszusprechen. Besonders dann, wenn der Verurteilte in dieser Zeit unter Beweis stellen muß, daß er die erforderlichen Lehren für eine künftig einwandfreie Verhaltensweise zieht. Im Zusammenhang mit der Verurteilung aufBewährung erwähnten Sie auch die Zusatzgeldstrafe. Könnten Sie das noch präzisieren? Die Zusatzgeldstrafe muß in angemessenem Verhältnis zur Hauptstrafe stehen. Hier hat die Geldstrafe eine unterstützende Wirkung. Die eigentliche Hauptreaktion auf die Straftat ist die Bewährungsverurteilung. In diesen Fällen sind die Zusatzgeldstrafen niedriger als die Geldstrafen, die als Hauptstrafen ausgesprochen werden. Wir sprachen vorhin von der Rückfallquote bei den Alkoholtätern. Wie ist das hier? Ich sagte schon, daß es sich überwiegend um Täter handelt, die zum erstenmal straffällig wurden. Auch in diesen Fällen werden nur wenige nach der Verurteilung erneut straffällig. Dieser Umstand bestätigt die Richtigkeit unserer Strafpraxis und die Tatsache, daß die von den Gerichten erkannten Maßnahmen auch die erforderlichen Wirkungen bei diesen Personen hinterlassen. Ich möchte diesen Fragenkomplex abschließen und zu einem anderen Problem der Verkehrsstraftaten kommen. In welchem Maße müssen sich die Gerichte mit der unbefugten Benutzung von Kraftfahrzeugen befassen? Die unbefugte Benutzung spielt in zweierlei Hinsicht eine Rolle. Es handelt sich sowohl um die unbefugte Benutzung von Privatfahrzeugen als auch um die unbefugte Benutzung von Betriebsfahrzeugen für private Zwecke. Ich möchte speziell zum letzten Problem etwas sagen. Die unbefugte Benutzung von Betriebsfahrzeugen für private Zwecke geschieht aus verschiedenen Gründen, aber auch häufig aus spekulativen Erwägungen. Es ist nicht in erster Linie Aufgabe der Gerichte, auf solche unbefugten Benutzungen zu reagieren. Das ist Angelegenheit vor allem der staatlichen Leiter und damit einer straffen innerbetrieblichen Ordnung. Werden doch durch die unbefugte Benutzung volkseigene Mittel für private Zwecke verwendet, was vor allem aus ökonomischen Gründen nicht statthaft ist. Wenn aber die unbefugte Benutzung ein erhebliches Ausmaß annimmt, dann reichen in der Regel die disziplinarischen Maßnahmen nicht mehr aus, um auf solche Verstöße zu reagieren. Dann haben die Gerichte auch in verschiedenen Strafverfahren Personen wegen unbefugter Benutzung von Fahrzeugen nach Paragraph 201 StGB zur Ver-

Wie reagieren die Gerichte, wenn bei derartigen Schwarzfahrten ein Unfall passiert? Das hat zur Folge, daß in der Regel dann der entstandene Schaden nicht nach den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches zu erstatten ist, sondern nach den Regelungen des Zivilgesetzbuches. Was bedeutet das? Daß der verursachte Schaden in voller Höhe zu erstatten ist. Und wenn bei solchem Schwarzfahrt-Unfall Personenschäden entstehen? Dann hat sich der Betreffende eventuell zusätzlich noch nach Paragraph 196 StGB zu verantworten, sofern es sich um eine erhebliche Gesundheitsschädigung handelt. Ist das Ausmaß des Gesundheitsschadens geringer, kann er wegen fahrlässiger Körperverletzung gemäß Paragraph 118 StGB zur Verantwortung gezogen werden. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Je nach Ausmaß der Folgen kann auch eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Beispielsweise dann, wenn durch den Unfall ein Mensch getötet wurde und der Grad der Schuld erheblich ist. Im neuesten Verkehrssicherheitsprogramm werden auch Maßnahmen zur weiteren Ausgestaltung der verkehrserzieherischen Öffentlichkeitsarbeit genannt. Damit werden unter anderem auch die Juristen angesprochen. Gibt es dazu bereits konkrete Vorstellungen? Ja, diese gibt es. Das Präsidium des Obersten Gerichts hat die Gerichte darauf orientiert, im Zusammenhang mit Verkehrsstrafverfahren die dort festgestellten Ursachen der Unfälle auszuwerten. Die entsprechenden Festlegungen sind sowohl den betreffenden Betrieben bzw. den örtlichen Organen zur Verfügung zu stellen. Das soll auch in den Verkehrsteilnehmerschulungen und den Verkehrssicherheitskonferenzen im jeweiligen Territorium geschehen. Die Auswertung der Ursachen von Verkehrsstraftaten ist wichtig für die Vorbeugung von Rechtsverletzungen im Straßenverkehr. Die Gerichte können hierbei einen wertvollen Beitrag leisten. Das Präsidium ist der Auffassung, daß die bisher gesammelten Erfahrungen und Ergebnisse eine gute Grundlage für die Verstärkung der Offentlichkeitsarbeit sind. Öffentlichkeitsarbeit bedeutet aber auch Zusammenarbeit mit den Massenmedien. Welche Vorstellungen gibt es dazu? Hier kommt es meines Erachtens darauf an, in Zusammenarbeit mit den Redaktionen in den verschiedensten Presseorganen und anderen Massenmedien anschaulich geeignete Verkehrsstraftaten auszuwerten. Somit kann anwendbares Wissen vermittelt werden, um mit der erforderlichen Sicherheit am Straßenverkehr teilzunehmen. Als gutes Beispiel möchte ich an dieser Stelle die kontinuierliche, gute Zusammenarbeit mit der Redaktion Ihrer Zeitschrift hervorheben. So haben wir gewährleistet, daß beispielsweise alle Hauptfragen der Verkehrsrechtsprechung, der Ursachen und der Verhütung von Verkehrsunfällen in der Zeitschrift ausführlich behandelt wurden. Damit konnte eine große publizistische Wirkung erzielt werden. Das gilt übrigens auch für die Zusammenarbeit mit der Redaktion Straßenbekanntschaften im Berliner Rundfunk. Besten Dank für dieses ausführliche Gespräch. 19

Technik international Werden die Autos kleiner? 4

Ei

Suzukis Vorschlag für ein wendiges, aber vor allem ökonomisches Stadtwägelchen. Der mit einem 50-cm3 -Motor ausgerüstete Prototyp „CV 1" erinnert an einen Kabinenroller. Mit einem Liter Kraftstoff soll sich das Gefährt 50 Kilometer weit bewegen lassen.

Trends im Automobilbau zeichneten sich deutlich auf der letzten Autoausstellung des Jahres, der 24. Internationalen Automobilausstellung in Tokio (Tokyo Motor Show) ab. Dabei präsentierten vor allem die japanischen Hersteller eine ganze Reihe weiterentwickelter und neuer Pkw, verbesserte Motoren und zukunftsorientierte Fertigungstechnologien. Geprägt wurden alle Exponate von den Grundforderungen der Zeit, von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Auffällig waren die vielen platzsparenden Mini-Autos, die teilweise allerdings eher an einen Kabinenroller erinnerten und wohl nur als reine Stadtwagen eine Absatzchance haben. Nicht alles, was in dieser Richtung gezeigt wurde, dürfte überhaupt Serienreife erlangen. Suzukis Angebot, das „Suzuki Community Ve-

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Mitsubishi mischt in der Konkurrenz der Kleinsten kräftig mit. Mit dem „CV" sollen Stadtfahrten zu einem preiswerten Vergnügen werden. Das Miniauto ist ganze 2,70 m lang. Gedacht ist das „Concise Vehicle" (,‚kurzes Auto") auch als Landaulette-Version mit aufmachbarem Dachhinterteil. Attraktion des „CV": Federn aus kohlefaserverstärktem Kunststoff! (Fotos unten).

hicle" z. B. (siehe Farbaufnahme), ist nur erst eine Idee für ein ein- bis zweisitziges Kurzstrecken-Kleinfahrzeug. Besondere Merkmale: 50-cm3-Motor (!) und enge Hinterradspur, ein Scheinwerfer. Es überrascht nicht, daß die geradezu winzige Suzuki-CV-Kabine von ihren japanischen Konkurrenten dieser neuen AutoKategorie in Abmessungen und Antriebsquellen deutlich übertroffen wird (siehe Schwarzweißfotos). Speziell für den innerstädtischen Einsatz bei akutem Parkplatzmangel hat Honda seinen neuen Pkw „City" präsentiert. Er löst den kleinen „N 600" ab, dessen zweizylindriger 600cm3-Viertakter nun ebenfalls einem vierzylindrigen 1,2-1-Motor Platz machen mußte. Der Honda „City" ist damit der am stärksten motorisierte japanische Kleinwagen der jüngsten Generation. Daß er dem Parkplatz-Suchenden eine Alternative zum Einkauf per Pkw anbietet, ist wohl mehr ein Werbegag als eine überzeugend rationelle Lösung. Im Kofferraum des „City" liegt nämlich - serienmäßig bzw. wahlweise - ein zusammengeklappter Mini-Motorroller, mit dem vom Pkw-Parkplatz aus der Einkaufsbummel durchs Verkehrsgewühl gestartet werden soll. Und wohin dann mit dem Eingekauften? Nissan zeigte als Kompaktwagen für 1982 den „NX-018", einen Dreitürer mit 1000 cm3 Hubraum (Vierzylinder-Motor). Bislang hatte d

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Die Karosserie des Daihatsu- „Charade -Coupes wurde von Tomaso! Italien geschneidert. Zur bisherigen Originalität des dreizylindrigen Viertaktmotors von 993 cm3 kommt nun noch der Turbö-,,Pfiff" des kleinen Wagens. Der 1-1-Motor bringt es mit Aufladung bei 5500 U/ min auf stattliche 55 kW (75 PS). Der kleine „Cuore" wird neuerdings auch mit einem Motor von nur 617 cm3 Hubraum gebaut. (Foto oben)

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Tokioter Automobilfabrik, die ihre Pkw unter dem Markennamen „Datsun" vertreibt, keine Pkw unter 1,6 1 Hubraum ins Fertigungsprogramm genommen. Der dem „Mazda 323" recht ähnliche „NX-018" vergrößert die ohnehin schon breite internationale Palette der kompakten Pkw in Nähe der 1 -1-Hubraumgrenze weiter. Generell, so scheint es, werden Pkw in aller Welt kleiner. Ausnahmen freilich bestätigen - wie immer die Regel. Weniger vorstellbar bleibt allerdings, daß sich rollende Einmann-Kabinen durchzusetzen vermögen. Für das Haushalten mit Kilowatt und Kraftstoff haben Kraftfahrer sicher Verständnis, für radikale Komforteinbußen aber wohl kaum. Wolfram Riedel Nissans (Datsuns) kommender neuer Kleinwagen „NX-018" hat Frontantrieb und einen 1000-cm3-Vierzylinder-Vjertaktmotor. Er soll noch 1982 in Serienfertigung genommen werden. Toyotas „RV 5" ist zwar kein Kleinwagen, aber ebenfalls eine Alternative. Als„ Recreation Vehicle" (RV) - zu deutsch „Freizeitfahrzeug" - soll es Naturverbundenen diean. Elektrisches Schiebedach, Dachplatt.orm und wie Flügeltüren zu öffnende hintere Seitenfenster lassen Lufthungrige auf ihre Kosten kommen. Der Wagen hat Vierradantrieb, kann aber auch als bloßer Fronttriebler" gefahren werden.

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Hondas Gag: üer .‚Cty -i'..enwagen mt dem eigens für ihn entwickelten Klapp-Miniroller, der genau in den Kofferraum paßt. Der „City" ist mit 1231 cm3 und 45 bis 50 kW (61 bis 67 PS) recht üppig motorisiert, denn das Auto ist nur 3380 mm lang und 635 bis 670 kg schwer - je nach Ausführung (Radstand: 2220 mm). Der „City" wird als Zweisitzer und als Fünfsitzer gebaut. Originelles gibt es in. Inneren zu bestaunen; darunter neuartige Ablagen für notwendigen Kleinkram und ein Dosenfach für Getränke, das sogar von Kühlluft umströmt wird. Der Roller„ Motocompo" bringt 42 kg auf die Waage. Sein 49-cm3-Zweitaktmotor leistet bei 5000 U/min 1,8 kW (2.5 PS). Er ist mit Fliehkraftkupp!ung und Kickstarter ausgerü. stet.Tanknhalt: 2.2 1.

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Die Preisminderung Nach der Nachbesserung ist die Preisminde- vor der Übergabe des Pkw an den Käufer, so rung der zweithäufigste Garantieanspruch, der daß es kaum noch möglich ist, den Käufer vom im Kaufrecht gefordert und gewährt wird. Das .Auslieferungslager aus zu einem anderen Abletermin umzubestellen. Gesetz regelt nur, daß als Garantieanspruch auch eine „angemessene Herabsetzung des Ähnlich ist es, wenn Beschädigungen. FehlKaufpreises (Preisminderung)" geltend ge- teile oder Mängel erst bei der Vorführung des macht werden kann (§ 151, Absatz 1, Ziffer 3 Fahrzeuges bzw. bei der Probefahrt festgeZGB). Weitere Festlegungen trifft das Gesetz stellt werden. Selbstverständlich kann der nicht, so daß die Partner eine weitgehende Käufer die Übernahme eines derart mangelhafDispositionsfreiheit haben. Die Preisminde- ten Pkw ablehnen und auf die Übergabe einer rung kann allerdings nur vom Verkäufer und Ware in einwandfreier Beschaffenheit bestenicht auch von den anderen Garantieverpflichhen (§ 139, Absatz 1 ZGB). Dann müßte zum teten gewährt werden. nächstmöglichen Termin bzw. nach dem nächsten Wareneingang ein anderes, einwandfreies Fahrzeug für diesen Käufer disponiert Preisminderung - wann? werden. Wenn die Beeinträchtigung der QualtSie kann sowohl unmittelbar beim Verkauf als tät durch den Mangel jedoch gering ist bzw. auch während der Garantiezeit gewährt wer- der Käufer aus den verschiedensten Gründen den. Beim Verkauf erfolgt sie entweder plan- und Erwägungen diesen Pkw trotzdem kaufen mäßig oder aus der Situation heraus. möchte können sich Verkäufer und Käufer uoer eine rreusinunuerung einigen. Der planmäßige Verkauf preisgeminderter Wa-

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ren ist eine von allen Verkäufern geübte Praxis. Trotz aller gebotenen und möglichen Sorgfalt kommt es immer wieder vor, daß die Ware beim Transport und während der Lagerung beschädigt wird. Ein Rücktransport zum Hersteller zur Beseitigung solcher Beschädigungen wäre unökonomisch und ist oft auf Grund der Geringfügigkeit der Mängel auch gar nicht notwendig. Eine Nachbesserung beim Verkäufer ist in den seltensten Fällen möglich, da hierfür die Werkstattkapazitäten fehlen. Deshalb werden diese Waren preisgemindert zum Verkauf angeboten. Bei den Sortimenten, die ständig im Angebot sind und bei denen der Käufer aus einer größeren Anzahl wählen kann, ist diese Praxis unproblematisch. Im Pkw-Handel werden jedoch die Autos nach der zeitlichen Reihenfolge der Bestellungen verkauft. Beim Vertragsabschluß muß mit dem Käufer folglich schon die Einigung darüber erzielt werden, daß er einen beschädigten Pkw kaufen wird. Ein solcher Käufer wird in den seltensten Fällen einer sein, der bereits die übliche Bestellzeit gewartet hat, sondern eher einer, der aus dringenden persönlichen oder gesellschaftlichen Gründen darauf angewiesen ist, etwas früher in den Besitz eines neuen Pkw zu kommen und dafür Beschädigungen bei einer entsprechenden Preisminderung akzeptiert. Für diese Verfahrensweise gibt es in den VEB IFA-Vertrieben konkrete Regelungen. Die Käufer erfahren in diesen Fällen bereits vor dem Verkauf (in der Regel beim Vertragsabschluß) die Art und den Umfang der Beschädigung und die vorgesehene Höhe der Preisminderung, so daß sie gegebenenfalls in dieser Phase immer noch umdisponieren können. Die Preisminderung unmittelbar beim Verkauf ergibt sich aus der Situation heraus immer dann, wenn erst bei der Verkaufsfertigmachung bzw. beim Verkauf Mängel erkannt werden. Fast alle Pkw werden für den Transport und die Zwischenlagerung mit einem Wachsfilm übersprüht, so daß erst nach dem Entwachsen kleinere Lackschäden festgestellt werden können. Dieses Entwachsen erfolgt wenige Stunden 22

Kommt es während der gesetzlichen Garantiezeit zu einer Preisminderung, so können dafür mehrere Gründe vorliegen. Oft handelt es sich nur um geringfügige Einschränkungen der Gebrauchsfähigkeit oder Beschaffenheit der Ware (Lacknasen, Beulen, Kratzer, leichtd Unterrostungen, Passurigsfehler usw.), die vom Käufer unter Umständen sogar selbst behoben werden können oder deren Reperatur er auf eigene Kosten im Zusammenhang mit einer Durchsicht oder einem anderen Werkstattaufenthalt in Auftrag geben kann. Durch den Verkauf oder die Ausleihe von Spezialwerkzeugen, mit der Propagierung und Durchführung von Selbsthilfekursen und auf Grund des Baus und der Bereitstellung von Rampen oder Reparaturgruben steigt die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe. Damit bekommt die Preisminderung als Garantieanspruch ein immer größeres Gewicht, und volkswirtschaftlich dringend benötigte Reparaturkapazitäten werden eingespart. Es ist auch möglich, die Preisminderung zusätzlich zur Nachbesserung anzuwenden, wenn beispielsweise nach einer erfolgten Nachbesserung noch Folgeschäden oder dekorative Mängel verblieben sind oder die Nachbesserung nur durch den Einbau regenerierter Teile möglich ist. Dabei entsteht das Problem, daß die Mehrzahl der Nachbesserungen in Vertragswerkstätten erfolgt, diese aber keine Preisminderung gewähren können. Es verstößt deshalb in diesen Fällen nicht gegen das Verbot, den Käufer an einen anderen Garantieverpflichteten zu verweisen (§ 158, Absatz 2 ZGB), wenn die Werkstätten nach vorheriger Abstimmung mit dem Verkäufer und dem Käufer nur die Nachbesserung durchführen und der Verkäufer für die verbliebenen Mängel oder Folgeschäden Preisminderung gewährt. Mit der Preisminderung wird die Ware nicht zu einer Ware 2. Wahl degradiert. Die Preisminderung bezieht sich auf einen oder mehrere konkrete Mängel. Über diesen, durch die Preisminderung aufgewogenen Umfang hinaus hat die Ware voll den Qualitätskriterien des § 148 ZGB zu entsprechen.

Preisminderung - wie? Eine Preisminderung muß in zweierlei Hinsicht vereinbart werden; dem Grunde nach und der Höhe nach. Nur wenn eine übereinstimmende Willenserklärung der Partner des Kaufvertrages über beide Punkte vorliegt, kommt es zu einer rechtswirksamen Vereinbarung dieses Garantieanspruchs. Einseitig kann die Preisminderung damit weder aufgedrängt noch erzwungen werden. Die Einigung dem Grunde nach bedeutet, daß Verkäufer und Käufer sich darüber einig sein müssen, die durch den Mangel gestörte Äquivalenz zwischen dem Kaufpreis und dem Gebrauchswert der Ware durch eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises auszugleichen. Der Höhe nach angemessen ist eine Preisminderung dann, wenn sie den Arbeitsaufwand und den Materialeinsatz berücksichtigt, die notwendig wären, wenn der Mangel durch Nachbesserung beseitigt werden würde. Dieser Berechnungsmodus findet auch dann Anwendung, wenn ungewiß ist, ob - oder auch schon feststeht, daß - der Käufer den Mangel nicht nachbessern wird. Grundlage für die Berechnung sind gültige Preisanordnungen und bestätigte Preisregelungen wie z. B. die PAO Nr. 44/31 vom 1. 4. 1966 oder das Preiskarteiblatt Nr. 1/75 vom 26. 8. 1975 sowie die Preislisten für Ersatzteile der einzelnen Fahrzeugtypen. In den VEB IFA-Vertrieben existiert ein Richtwertkatalog als Anleitungsmaterial für die Festlegung von Minderungsbeträgen. Dazu einige Beispiele. 1. Preisminderung für Fehlteile Obgleich der Verkauf von unkompletten Pkw der Außerregelfall ist, kann es vorkommen, daß an einem Skoda 105 bzw. 120 z. 8. eine Sonnenblende fehlt. Dann wird folgende Rechnung angestellt: 18,00 M EVP des Einzelteils (Sonnenblende) Einbaukosten nach Regelleistungspreis (1 Sonnenblende einbauen) 0,90 M. Diese Kosten sind die Aufwendungen des Kunden. Er erhält also einen Preisnachlaß von 18,90 M, der üblicherweise auf 20,00 M aufgerundet wird. 2. Beschädigungen Es wird ein Pkw Wartburg 353 W mit einer beschädigten rechten Vordertür, die nur durch Austausch zu reparieren ist, angeboten. Dabei entstehen folgende Kosten: EVP der Einzelteile: 97,00 M 1 rechte Vordertür 14,00 M diverses Kleinmaterial 1111,00M Gesamtsumme der Einzelteile Regelleistungspreise für die Instandsetzung: 4,30 M 1 Seitentür vorn, ausbauen 6,70M 1 Seitentür demontieren 15,40 M 1 Seitentür vorn, komplettieren 7,10M 1 Seitentür vorn, einbauen 11,30M 1 Seitentür vorn, einpassen 4,45 M 1 Seitentür vorn, entfetten 18,10 M 1 Seitentür vorn, lackieren 0,70M 1 Seitentür mit Anti-Dröhn Spritzen Gesamtsumme 4er Regelleistungspreise 68,05M DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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Für den Kunden entstehen auf dieser Basis folgende Aufwendungen: Gesamtsumme Einzelteile 1111,00M Gesamtsumme Regelleistungspreise 68,05M Zwischensumme 179,05 M 10 Prozent für Aufwendungen des Kunden bezogen auf die Zwischensumme 17,90M weitere 10 Prozent für verbleibende dekorative Mängel 17,90M Gesamtpreisminderung 214,85M. Der Kunde erhält die aufgerundete Summe von 215,00 M als Preisminderung. 3. Nachbesserungsfähige Verarbeitungsfeh1er Ein Skoda 105 bzw. 120 hat an der rechten, hinteren Tür einen Passungsfer. EVP für Einzelteile (diverses Material) 15,00 M Regelleistungspreise für die Instandsetzung: 1 Seitentür ausbauen 3,55M 1 Seitentür hinten, einpassen 11,30M 1 Seitentür hinten, einbauen 4,60M Gesamtsumme für Regelleistungspreise 19,45M Außerregelleistung (1 Fensterrahmen 7,38M richten) Für den Kunden entstehen damit folgende Aufwendungen: 15,00m Gesamtsumme Einzelteile Gesamtsumme Regelleistungspreise 19,45M 7,38 M Außerregelleistung 41,83 M Zwischensumme 10 Prozent für Aufwendungen des Kunden 4,18M bezogen auf die Zwischensumme 46,01 M. Gesamtpreisminderung Der Käufer erhält die aufgerundete Summe von 47,00 M als Preisminderung. 4. Verarbeitungsfehler, die aus ökonomischen Gründen nicht nachgebessert werden Ein Pkw Wartburg 353 W hat z. B. eine überspritzte Einbeulung am linken, unteren Karosserieschweller. Sie liegt nicht im unmittelbaren Blickfeld und besitzt keinen Einfluß auf die Korrosion des Fahrzeuges. Bei Beulschädem am unteren Karosserieholm sind Preisnachlässe von maximal einem Prozent vom EVP möglich, im konkreten Fall aber nur 0,25 Prozent gerechtfertigt. Beim Wartburg ergibt das einen Preisnachlaß von 50,00 M. Diese Berechnungsbeispiele sollten deutlich gemacht haben, in welchen Fällen die Preisminderung bevorzugt gewährt wird. Auf gar keinen Fall darf es zu einer Preiminderung kommen, wenn es sich um Mängel handelt, DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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Drei Beispiele für Schäden, die durch eine Preisminderung abgegolten werden können

die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen. Hier hat vor dem Verkauf eine lnstandsetzuung zu erfolgen.

Preisminderung — Folgen Nach erfolgter Preisminderung kann es Streit geben, wenn der Mangel schwerwiegender ist, als ursprünglich angenommen und der Preisminderung zugrunde gelegt worden war. Wenn der Verkäufer z. B. ein mangelbehaftetes Fahrzeug vor dem Verkauf nicht instandsetzen kann oder will, läßt er anhand der obengenannten Berechnungsprinzipien die Höhe der Preisminderung feststellen und verkauft das Fahrzeug wertgemindert. Wenn der Käufer dieses Fahrzeug dann nachbessern läßt und feststellt, daß die Nachbesserung erheblich teurer wird, als beim Verkauf angenommen wurde, oder eine Reparatur eventuell gar nicht möglich ist, kann er den Kaufvertrag über diese wertgeminderte Ware anfechten (§ 70 ZGB), da er sich beim Abschluß seines Vertrages im Irrtum befand und in Kenntnis der tatsächlichen Sachlage den Vertrag so nicht abgeschlossen hätte. Diese Anfechtungsmöglichkeit bleibt jedoch dem Extremfall vorbehal-

ten. Auf jeden Fall muß aber die Höhe der Preisminderung neu festgesetzt werden. Wird bei einer Preisminderung, die innerhalb der Garantiezeit gegeben wurde, ein solches Mißverhältnis festgestellt, kann keine Anfechtung des Vertrages erfolgen, sondern nur eine Neufestsetzung der Höhe der Preisminderung. Es kommen aber auch Fälle vor, in denen z. B. für eine begrenzte Unterrostung eine Preisminderung vereinbart wurde, und im weiteren Verlauf der Garantiezeit stellt sich dann heraus, daß die Unterrostung die gesamte Karosserie betrifft. Dann wäre die Preisminderung keineswegs ausreichend, und es müßten andere Garantieansprüche geprüft werden (hier vor allem die Nachbesserung durch den Austausch der Karosserie oder eine Ersatzlieferung unter Rückzahlung der bereits gewährten Preisminderung). Die Preisminderung wird vom Verkäufer im Garantieleistungsnachweis vermerkt. Dazu wird der genaue Mangel eingetragen, für den die Preisminderung erfolgte, und deren Höhe. Der Betrag der Preisminderung kann vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufpreis verrechnet, sofort in bar ausgezahlt oder auch an den Käufer überwiesen werden. Die Preisminderung schließt alle weiteren Garantieansprüche für den betreffenden Mangel aus (mit Ausnahme der oben geschilderten nachträglichen Änderungen, die jedoch äußerst selten vorkommen). Auf diesen Ausschluß hat der Verkäufer in Erfüllung seiner Beratungspflicht aus § 158, Absatz 1 ZGB vor der Vereinbarung der Preisminderung hinzuweisen. Die Gewährung einer Preisminderung hat keinen Einfluß auf den Lauf der Garantiezeit. Im Gegensatz zur Nachbesserung kommt es tei einer Preisminderung nicht zur Verlängerung der Garantiezeit um die Zeit von der Mängelanzeige an bis zur Rückgabe der Ware. Abschließend sei noch einmal betont, daß der Garantieanspruch Preisminderung nur dann seine Funktion erfüllt, wenn er verantwortungsbewußt angewandt wird. Der Verkäufer sollte die Preisminderung deshalb nur dann anbieten, wenn die Ware entweder mit dem Mangel genutzt werden kann oder eine Nachbesserung möglich ist. Auf gar keinen Fall darf der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung einwandfreier Waren dadurch umgehen, daß er die Preisminderung in solchen Fällen anbietet, in denen der Käufer trotz aller Bemühungen den vollen Gebrauchswert nicht wieder herstellen kann. Dr. Manfred Pflichtbeil 23

VEB Imperhandel

informiert VERTRIEB

Wechsel von Bremssteinen und Bremsscheiben beim Skoda S 100 und S 105/120 Dieer Beitrag soll den Skoda-Besitzern fachliche Unterstützung beim Austausch verschlissener Bremssteine und Bremsscheiben geben. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß die beschriebenen Arbeiten nicht ohne fachliche Grundkenntnisse durchgeführt werden könnnen. Technisch weniger Versierten wird der Artikel mehr zum Verständnis technischer Zusammenhänge dienen als zur praktischen Anleitung. In Zweifelsfällen sollte immer eine Vertragswerkstatt in Anspruch genommen werden. Wechsel von Bremssteinen Benötigte Werkzeuge: Wagenheber, 2 Unterstellböcke, Radmutterschlüssel SW 17, Flach-

oder Kombizange, Vorrichtung zum Hineindrücken der Kolben (z.B. Hammerstiel, Hebel) Das Fahrzeug ist mit der Handbremse gegen Wegrollen zu sichern und dann mit dem Wagenheber vorn so anzuheben, bis sich die Vorderräder frei drehen. Vor dem Anheben des Fahrzeuges sollten die Radmuttern mittels Radmutterschlüssel SW 17 gelöst werden. Durch Unterstellböcke oder Unterlegklötze ist das Fahrzeug möglichst zusätzlich zu sichern. Diese Absicherungen sind aber nur unter den Wagenheberaufnahmen anzubringen, da sonst der Fahrzeugboden beschädigt werden kann. Vor Beginn jeglicher weiterer Arbeiten sollte man sich vom -sicheren Stand des Fahrzeugs überzeugen.

Danach sind durch Entfernen der Radmuttern (bis zum Modell 80 Radzierkappen und ab Modell 80 die Radmutternkappen und Radnabendeckel aus Plaste abnehmen) die Vorderräder abzuziehen. Die Radnabendeckel werden mit zwei gegenüberliegenden Radmuttern gehalten. Damit ist der Zugang zu den Bremssätteln (Festsattelausführung), die beim Skoda vor der Vorderachse angebracht sind, frei. Bevor mit der Arbeit am Bremssattel selbst begonnen wird, müssen alle äußeren Teile das Sattels sorgfältig gereinigt werden. Danach sind die Sicherungsösen zu entfernen (siehe Bild 7). Sie befinden sich bei den Typen S 100 bis Mai 1976 an der Innenseite und danach beim S 100, 105/120 an der Außenseite. Die Führungsbolzen sind herauszuziehen. Bei den Typen S 100 ist, wie aus dem Bild 1 ersichtlich, die Abdeckung abzunehmen. Die Baureihe S 100 ab Mai 1976 und der S 105/120 haben anstelle der Abdeckung eine sogenanntes Schild, ein dünnes Federstahlblech (Bild 8c). Der Bremsbelag (jeweils 2 Stück pro Bremssattel) ist herauszuziehen (siehe Bild 2). Ist diese Arbeit beendet, solte man (wie in Bild 3 zu erkennen) den Sattelschacht und den herausragenden Teil der Bremskolben sorgfältig reinigen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, die Staubmanschette (Bild 3 b) auf Be schädigung bzw. Verschleiß zu überprüfen und notfalls auszutauschen. Beim Wechsel der

1 bremsstte S O9 nks - teilweise demontiert

2 Bremssattei S 100 iirks - Demontage ßremsster:

3 Sattelschacht, a - Sicherungsring, b - Staubmanschette, c Brernskolhen, d Brernsscheibe

4 Sattelschacht. a - Kolbenzapfen. b - Vorrichtung HP 6 - 134 (nicht unbedingt nötig)

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DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

5 Bremssattel S 100 links - Montage der Bremssteine Staubmanschetten ist der Sicherungsring (Bild 3a) zu entfernen, die Staubmanschette abzuziehen und durch eine neue zu ersetzen.Beim Aufsetzen des Sicherungsringes darf die Staubmanschette keinesfalls beschädigt weran. bild 4 zeigt eine Vorrichtung zum Zurückdrükken der Bremskolben bis zum Anschlag in den Zylinder. Auch ohne das Spezialwerkzeug (HP 6-134) kann man diese Arbeit erledigen. Ein Hammerstiel läßt sich z.B. zwischen Bremskolben und Bremsscheibe stecken. Unter Abstützung auf der Gegenseite lassen sich die Kolben so hineindrücken. Dabei ist aber der Bremsflüssigkeitsbehälter zu kontrollieren. Er kann überlaufen. Die Abstützung auf der Gegenseite ist erforderlich, weil bei zu starkem Druck die Bremsscheibe verzogen werden kann. Bei dieser Gelegenheit stellt man gleich fest, ob die Bremskolben leichtgängig sind. Es wird empfohlen, vor und nach jeder Winterperiode nach Demontage der Sicherungsringe (Bild 3a) und Anheben der Staubmanschetten

6 Bremssatte S bolzen (Staubmanschetten jedesmal auf Beschädigungen überprüfen) mit einer Spritzölkanne etwas Bremsflüssigkeit hinter die Manschetten zu bringen. Damit gewährleistet man die Leichtgängigkeit der Bremskolben über einen langen Zeitraum und erspart sich die meist hohen finanziellen Aufwendungen zur Beseitigung von Folgeschäden. Im Bild 4 ist der Kolbenzapfen (a) beim S 100 zu sehen. Bei Wagen, die ab Mai 1976 gebaut wurden, und den Typen 105/120 ist dieser Zapfen nicht mehr vorhanden. Die Kolben sind hohl (Bild 9c). Der Zapfen hat beim S 100 die Aufgabe, den Bremsstein so zu halten, daß bei unbelasteter Bremse ein Spiel von ca. 0,1 mm zwischen Bremsstein und Bremsscheibe gewährleistet und ein Klappern der Bremssteine vermieden wird. Bei Bremsenausführung mit hohlem Kolben übernimmt das Schild diese Funktion, das dünne Stahlblech also, das auf Bild 8 c zu erkennen ist. Bild 5 zeigt die Montage der Bremssteine. Es ist darauf zu achten, daß die Haltefeder (Bild

7 Bremssattel S 100 links - Entfernen der Si. chen.

8 Einzelteile der Bremsanlage S 105/120, a - Bremsstein S 100 mit Haltefeder, b - Bremsstein S 105/120, c - Schild S 105/120, d - Führungsbolzen S 105/120, e - Bohrung für Sicherungsösen, f - Sicherungsösen

1 DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

bdekung und Fuhrungs8a) auf dem Kolbenzapfen (Bild 4a) sitzt. Beim S 100 ab Mai 1976 (Kolben hohl) und den Typen 105/120 ist diese Haltefeder nicht mehr vorhanden (Bild 8b). Die Bremssteine mit Haltefeder können in der neuen Ausführung montiert werden, aber nicht die neuen Bremssteine in der alten Ausführung. Es ist erforderlich, darauf hinzuweisen, daß Bremssteine mit gleichem Reibkoeffizienten zum Einsatz kommen. (Reibkoeffizient ist wie aus Bild 8b zu erkennnen - siehe Pfeil - auf dem Trägermaterial des Bremssteins eingeprägt.) Ein Tausch der Bremssteine auf einer Seite von innen nach außen und umgekehrt ist nicht empfehlenswert. Bei normaler Nutzung weisen die Bremssteine nach einiger Zeit unterschiedliche Belagstärken auf. Diese Erscheinung ist typisch und tritt bei allen Scheibenbremsen auf. Dieser Umstand verleitet dazu, die Grenznutzungsdauer der Bremssteine auf solche Weise zu verlängern. Die Folgeerscheinung wäre aber erhöhter Verschleiß an den Brems-

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Austausch der Bremsscheibe

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Benötigte Werkzeuge: Maul- und RingschlüsseI SW 17 o. 19, Steckschlüssel SW 14, Mauloder Ringschlüssel SW 22, Hammer, Zange, Schiebelehre Nach längerer Laufzeit (40 - 50000 km entsprechend den Einsatzbedingungen und auch unter der Voraussetzung, daß die Bremsanlage immer vorschriftsmäßige Pflege und Wartung erfahren hat) macht es sich auf Grund normaler Verschleißerscheinungen erforderlich, die Bremsscheiben auszutauschen bzw. durch aufgearbeitete Bremsscheiben zu ersetzen. Beim Wechsel der Bremsscheiben ist beim Anheben, Aufbocken und Sichern des Fahrzeuges zu verfahren wie im vorhergehenden Abschnitt beschrieben.

Typ

Stärke original Mind.-Stärke nachgeschliffen

S100 ømm S105/120 9 m

7,4 mm 7,2 mm

stellen. Man sollte die Achsmutter zuerst fest (aber gefühlvoll) anziehen und das Rad mehrmals drehen, damit sich die Lager setzen. Danach ist die Mutter zu lösen, bis ein kaum merkliches Spiel vorhanden ist. Einstellung und Überprüfung sollte man bei montiertem Rad vornehmen. Dabei faßt man das Rad oben und unten an und versucht, es in der vertikalen Ebene zu kippen. Die Einstellung erfordert besondere Sorgfalt, da die Radlagerung durch falsche, vor allen Dingen zu feste Einstellung vollkommen zerstört werden kann. Das bedeutet Unfallgefahr unterwegs. Ist die Überprüfung zufriedenstellend verlaufen, dann ist der Splint zu montieren, die Fettkappe mit Fett zu versehen und aufzupressen. In nachfolgender Tabelle sind die erforderlichen Maße der Bremsscheiben aufgeführt:

Maximal Axialschlag Verschleiß

Montagemaß A

7,0 mm 0,15 mm 0,15 mm 6,5 mm

19 + 0,1 mm .18,1 + 0,2 mm

9 Bremssattel S 105/120 links, a - Sicherungsring, b - Staubmanschette, c - Kolben

scheiben im Zuge der erzwungenen Anpassung der unterschiedlichen Laufbilder von Bremsstein und Bremsscheibe. Die Bremssteine sollten bei einer Stärke von 7,0 mm (neue Bremssteine 15,0 mm) - gemessen mit Trägermaterial - gegen neue ersetzt werden. Man sollte den am meisten abgenutzten Bremsstein zur Beurteilung des Verschleißgrenzmaßes heranziehen. Bild 6 und 7 zeigen die Montage von Abdekkungen (Bild 6) bzw. Schild (Bild 8c), Führungsbolzen und Sicherungsösen des Bremssattels (Führungsbolzen leicht mit Schmierfett einstreichen). Nach der Montage ist das Bremspedal mehrmals zu betätigen, bis Bremsdruck vorhanden ist. Eine anschließende Überprüfung der Leichtgängigkeit der Radnabe ist zu empfehlen. Der Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbehälter muß kontrolliert bzw. korrigiert werden. Dann sind die Vorderräder zu montieren. Ein Entlüften der Bremsanlage beim Wechsel der Bemssteine ist in der Regel nicht erforderlich. Vor der Montage von Radzierkappen bzw. Radmutterkappen ist der Festsitz der Radmuttern zu überprüfen. 10 Sattelbefestigung, a - Bohrungen für Befestigungsschrauben 013 mm beim S 100, 0 12 mm beim S 105/120

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Auf der Innenseite befinden sich die beiden Befestigungsschrauben für die Bremssattel (Bild lOa); beim S 100 SW 19 mit Federring, beim S 100 ab Mai 1976 und 105/120 SW 17 mit Federring. Beim Entfernen der Befestigungsschrauben für den Bremssattel ist auf die Ausgleichsscheiben zwischen Bremsbügelhalter und Bremssattel zu achten. Nachdem die Befestigungsschrauben entfernt und die Ausgleichsscheiben beiseite gelegt wurden (Montagegelage bei Verwendung der gleichen Scheibe beibehalten), kann der Bremssattel abgenommen werden. Er braucht nicht vom Bremssystem getrennt zu werden, wodurch eine spätere Entlüftung entfällt. Der Bremssattel sollte so abgelegt bzw. so aufbewahrt werden, daß er nicht am Bremsschlauch hängt (mit Draht oder Bindfaden am oberen Querlenker befestigen, damit Bremsschlauch entlastet wird). Dann wird mittels leichter Hammerschläge die Staubkappe von der Radnabe gedrückt. Fett entfernen! Die Radnabenmutter ist durch einen Splint (0 3,2 mm >< 28 mm) gesichert. Der Splint wird herausgezogen. (Splinte nicht wieder verwenden, sondern durch neue ersetzen!) Dann ist die Mutter (M 14 x 1,5 SW 22) herunterzudrehen und die dahinter befindliche Unterlegscheibe zu entnehmen. Nun läßt sich die Bremsscheibe mit der Radnabe abziehen. Das äußere Schrägrollenlager liegt jetzt lose und kann herausfallen (entnehmen und ablegen). Die Radnabe legt man so ab, daß man von hinten in die Bremsscheibe sehen kann. Dort befinden sich 4 Schrauben M 10 SW 14 mit Federring (Bild 10). Sie sind mittels Steckschlüssel zu lösen. In dieser Lage setzt man einen Holzklotz auf die Nabe auf und treibt mit mäßigen Hammerschlägen die Nabe aus der Bremsscheibe heraus. Es ist zu empfehlen, den Sitz der Bremsscheibe auf der Nabe gründlich mit Schleifpapier zu reinigen, leicht zu fetten und dann die neue Bremsscheibe in umgekehrter Reihenfolge zu montieren. Das Anzugsmoment der Bremsschrauben M 10 SW 14 beträgt 4860 Nm. Die Fettfüllung der Radnabe (z. B. SWA 532) sollte erneuert werden. Dann sind äußere Schrägrollenlager, Unterlegscheibe und Radmutter zu montieren und das Lagerspiel einzu-

Da die Grundmaße zwischen den Bremsscheiben 5 100 und S 105/120 unverändert sind, ist eine bedingte Austauschbarkeit gegeben. Vor Hersteller wird jedoch der Einsatz einer 8-mm Scheibe des 5 100 im S 105/120 nicht empfohlen. Der Einsatz einer 9 mm starken Bremsscheibe im 5 100 ist statthaft. Dazu ist aber erforderlich, den Sitz des Bremssattels gegenüber der Bremsscheibe mittels Ausgleichsscheiben neu einzustellen. Die Montagemaße sind aus der Tabelle zu entnehmen. Die Stärke der Ausgleichsscheiben muß an beiden Befestigungsschrauben eines Bremssattels gleich sein. Gemessen wird die Entfernung von der Anlagefläche des Bremssattels am Bremsbügelhalter bis zur Bremsscheibe. Die Messung kann mit einer Schiebelehre mit Tiefenmaß vorgenommen werden. Allgemeine Darstellung zur Ermittlung der Ausgleichsscheibenstärke: A minus B gleich C A vorgeschriebenes Einstellmaß entsprechend Typ B ermitteltes Maß C Stärke der erforderlichen Ausgleichsschei-_. ben Die Ausgleichsscheiben werden zwischen Bremsbügelhalter und Bremssattel gelegt, die Befestigungsschrauben eingesetzt und angezogen (Anzugsmoment 70-95 Nm). Es ist darauf zu achten, daß keine Ausgleichsscheibe herausfällt. Die Folge wäre eine Verspannung im Bremssattel und damit Bruchgefahr. Nach Beendung dieser Arbeit ist das Bremspedal mehrmals zu betätigen und die Leichtgängigkeit der Radnaben zu überprüfen. Schließlich sind Räder und Zierkappen zu montieren. Nach Beendigung der lnstandsetzungs- und Wartungsarbeiten an der Bremsanlage ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich eine Probefahrt mit Bremsprobe durchzuführen. In einem der folgenden Beiträge gehen wir auf Selbsthilfearbeiten an der Hinterradbremse ein. VEB Imperhandel Berlin, IFA-Vertrieb für Importfahrzeuge, Betrieb des VEB IFA-Kombinat für Pkw Autor: Jürgen Weißflog Fotos: Thomas Strese DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

Starthilfe

Anfahren mit Handbremse Im Heft 12/81 gab es im Beitrag „Winterbetrieb - Wenn ein Rad rutscht" einige Betrachtungen zum Anfahren bei Glätte und zur Beanspruchung des Differentials. Für den praktischen Fahrbetrieb gibt es eine Erfahrung, die von großem Nutzen sein kann: Es muß erreicht werden, daß der Anfahrwiderstand an jedem angetriebenen Rad etwa gleich ist. Das kann man mit der Bremse erreichen. Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb muß die Handbremse fürs Anfahren bei Glätte so viel angezogen werden, daß das Drehmoment für die Überwindung der Bremskräfte etwas größer als zum Anfahren des Fahrzeugs ist. Beide Räder werden dann gleichzeitig durchgedreht. Bei Vorderradantrieb muß etwas auf die Bremse getreten werden (mit dem linken Fuß). Damit kann man mit einfachen Mitteln die „Differentialsperre" realisieren. Die Methode funktioniert fast immer. Nach dem Anfahren muß die Bremse selbstverständlich losgelassen bzw. gelöst (Handemsel) werden. H. Schmidt, Rostock Skoda S 105

Mangelhafte Heizleistung

Bei einer Kühlwassermenge von 121 ist in 16 min das gesamte, inzwischen etwas erwärmte Wasser einmal durch den im kalten Fahrtwind liegenden Kühler geflossen. Wer im Winter einen angenehm warmen Wagen möchte, muß also ab 0° eine der üblichen Kühlerschutzhauben vor den Kühler hängen. Bis —10° sollte allerdings noch ein kleines Fenster (12 x 12 cm) - vor dem Ventilator liegend - in der Kühlerschutzhaube offen bleiben. Unter —10° wird auch dieses Fenster geschlossen. Die Haube muß nicht nur die Fläche vor dem Plastgrill, sondern auch die unteren 5 Kühlschlitzreihen abdecken. Die sich nun entwickelnde Wärme dient nicht nur einem angenehmen Fahrbetrieb, sondern sichert dem Motor eine ökonomische Betriebstemperatur um 85 °C. Eile, Liebertwoikwitz

Wartburg 353 Mancher Besitzer eines neuen koda ist im Winter bei Temperaturen unter 10° über die Heizleistung sicher enttäuscht. Zwar bleiben die großen Scheiben auf Grund guter Luftströmung fast beschlagfrei bzw. tauen rasch ab, aber im Innenraum erreicht das Thermometer kaum 15 °C - auch nicht nach längerer Fahrt. Im Unterschied zum S 100/1000 MB liegt nun der Kühler vorn im Luftstrom und bringt im Sommer auch bei Temperaturen über 30 "C so viel Kühlung, daß der vorgesehene elektrische Lüfter kaum einmal einschaltet. Was sich an heißen Tagen so besonders positiv auswirkt, %ringt im Winter zuviel Abkühlung. r Kühlwasserfluß wird zwar durch einen Thermostaten am Motor geregelt. Der Thermostat hat jedoch ein kleines Loch (etwa 2 mm), um beim Einfüllen der Kühlflüssigkeit auch bei geschlossenem Thermostat eine Entlüftung zu garantieren. Und durch diese kleine Öffnung fließen trotz eingesetztem losem Niet ständig etwa 0,75 1/min in den Kühlkreislauf.

Schneller betriebswarm Für das Laufverhalten eines Wartburg-Motors in kaltem Zustand kann vorgewärmte Ansaugluft von entscheidender Bedeutung sein (ruckfreier Lauf, Kraftstoffeinsparung). Obwohl am Wartburg 353 der Ansauggeräuschdämpfer auf Winterbetrieb umgestellt werden kann (Ansaugrohr zeigt zum Kühler), sehe ich darin nicht den gewünschten Effekt. Man muß eine längere Fahrstrecke zurücklegen, bevor der Motor warme Luft von Kühlernähe ansaugen kann (Thermostat öffnet ja langsam). Ich fahre seit einem Jahr einen neuen Wartburg. Er ist sehr sparsam, doch bei niedrigen Außentemperaturen muß man den Schock ziemlich lange ziehen, um eine einigermaßen gute Fahrweise zu erzielen, und das geht auf Kosten des Kraftstoffs.

Da ich im Winter fast nur kurze Strecken fahre, störte mich das Laufverhalten des Motors bei Antritt der Fahrt sehr. Ich nahm deshalb vom Trabant 500 (Fahrgastraum) zwei Metallheizungssch!äuche und kuppelte diese durch zwei Gummischlauchverbindungen an den Ansaugstutzen des auf Winterbetrieb umgestellten Ansauggeräuschdämpfers. Dann fertigte ich eine Halterung für den Metallschlauch, welche an der zweiten Schraube des Zylinderkopfes mit angeschraubt wurde. Die Öffnung des Metallschlauches befindet sich jetzt direkt über dem Auspuffkrümmer, so daß der Motor nach kurzem Lauf sofort warme Luft ansaugt. Ich kann jetzt den Schock sehr rasch ganz zurückschieben. Der Motor nimmt ruckfrei Gas an. Bei Kurzstreckenbetrieb kann dadurch 0,5-1 1 Kraftstoff je 100 km eingespart werden. Auch die Schadstoffemission dürfte mehr herabgesetzt sein. Der Kostenaufwand für den Umbau ist sehr gering. J. Luck, Floh

Skoda 105/120

Kofferklappe leichter zu öffnen An meinem Skoda 105 hatte schon mein Vorgänger den Griff zum Kofferklappenöffnen abgerissen und einen anderen Griff aus Metall angebracht, den man sicher in der Hand hatte. Das Öffnen war aber trotzdem mit Anstrengungen verbunden. Ich suchte nach einer besseren Lösung. Also baute ich das vordere Riegelschloß zunächst aus. Das Zugseil läßt sich dann leicht aushaken. Ich entfernte die vordere kleine Wendelfeder, auch sie läßt sich verhältnismäßig leicht aushaken. Nun zeigte sich, daß die Verriegelung noch durch eine andere große Feder betätigt wird und eine Sicherung gewährleistet. Die kleine, aber sehr zugstarke Wendelfeder wird also nur zusätzlich eingesetzt. Sie erschwert das Offnen. Nach Einbau des Riegelschlosses war ich erstaunt, wie leicht die Entriegelung nun vor sich ging. Die Kofferklappe sitzt trotzdem fest und sicher. W. Reich, Altenburg Es ist sehr wahrscheinlich so, daß nur die Originalverriegelung die Prüfbedingungen bei dem obligatorischen Crash-Test (Unfalltest) erfüllt. (Verhindertes Aufspringen der Klappe.) Die Redaktion

Lada WAS 21011

Schlechter Kaltstart

+ 1 Abdeckung 150x150 DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

An meinem fabrikneuen Lada WAS 21011 gab es Probleme beim Kaltstart. Angeregt durcheinen früheren Hinweis im „Straßenverkehr" (6/78, S. 204) baute ich den Luftfilter ab. Ich konnte sofort die Ursache für das schlechte Startverhalten entdecken. Die Starterklappe wurde beim Ziehen des Schockknopfes nicht vollständig geschlossen, da sie mit ihrer Kante an der Vergaserwandung anschlug (Verarbeitungsungenauigkeit). Den Fehler behob ich durch Abfeilen der überstehenden Kante, nachdem zuvor das Vergaseroberteil abgebaut worden war (,‚Straßenverkehr 4/77, S. 131). K.-H. Hartmann, Halle 27

Ritter Christian starb im 52. Lebensjahr, am 3. November 1702. Als nun 92 Jahre später bei einer Renovierung der Kirche die Särge geöffnet wurden, enthielten zwei von ihnen nur die Gerippe, und im dritten lag der mumifizierte Körper des Ritter Kahlbutz. Die Dorfbewohner hielten es für den Beweis seiner Schuld. Prominente Ärzte und Wissenschaftler wie Virchow und Sauerbruch versuchten, das Geheimnis dieses sogenannten Wunders zu klären. Heute steht fest, daß es sich hier nicht um ein Wunder oder ein Rätsel handelt, sondern daß der Leichnam auf natürliche Weise mumifiziert wurde. Mögen die vielen Touristen, die den Ritter und

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Eine der schönsten Erholungsgebiete der DDR ist die Kyritzer Seenkette im Bezirk Potsdam. Dort liegt auch das Dorf Kampehl (Ortsteil von Neustadt/Dosse) nahe der F 5. Die mittelalterliche Wehrkirche beherbergt in ihrer Gruft die wohl hierzulande populärste Leiche. Es handelt sich um den mumifizierten Christian Friedrich von Kahlbutz. Er ruht in einem glasüberdachten Tannensarg und wiegt nur noch knapp 10 kg. Zu Lebzeiten soll er etwa 70 kg auf die Waage gebracht haben. Christian Friedrich von Kahlbutz wurde 1651 im Schloß von Kampehl geboren. 24jährig machte er in der Schlacht bei Fehrbellin als junger Cornet (Fähnrich) von sich reden. Aber auch als junkerlicher Frauenheld lenkte er die Aufmerksamkeit auf sich. Er zeugte über 30 nicht eheliche Nachkommen sowie mit seiner Frau Margarete weitere 11 Kinder in den 12 Ehejahren. Als „Herr auf Schloß Kampehl" stand ihm nach feudalem Recht auch das „Recht der ersten Nacht" zu. Davon wollte er auch im Juli 1690 Gebrauch machen, als seine Magd Maria Leppin den Schäfer Pickert freite. Doch sie wies ihren Herren ab. Kurz darauf wurde der junge Schäfer auf einer Gutswiese, südlich der heutigen F 5, erschlagen aufgefunden. Die Schäfersbraut beschuldigte ihren „gnädigen Herrn" öffentlich des Mordes. Während eines Totschlagprozesses 1690 leistete der Ritter einen „Reinigungseid". „Wenn ich der Mörder war, mag mein Körper nie verwesen', soll er gesagt haben. Er schwor - und ward freigesprochen.

Die Eingangstür - mit Öffnungszeiten und P-s'"';ur

Das Verkehrsmuseum Dresden eröffnete Mitte Januar eine neue ständige Ausstellug. Nach den Expositionen zum Thema Eisenbahn und Schiffahrt kommt nun der Kraftverkehr zu seinem Recht. „15 Originalfahrzeuge dokumentieren ein Stück des Entwicklungsweges der Automobile", heißt es dazu in einer Presseinformation. Wir werden noch ausführlicher berichten. Außerdem bereitet das Museum für die Monate Oktober/November eine Sonderausstellung mit dem Arbeitstitel „Fahrräder und Kostüme" vor.

die in der Gruft vorhandenen Gegenstände aus damaliger Zeit betrachten, an die Rechtlosigkeit der damaligen Landbevölkerung denken. Sie mußte durch die Feudalherrschaft so manche Schmach und Schande auf sich nehmen. Werner Schulz Die wohl hierzulande populärste Leiche: Ritter Christian Friedrich von Kahlbutz in seinem Tannensarg. Schon zu Lebzeiten machte er viel von sie

Millionen Besucher bestaunten ihn schon so. Fotos Schulz

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DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

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Felsiges, britisches oloj;

Straßenszene n er süc cnsen Sacd 3paniens. In der Arena: Toreros in spe.

In Algeciras: Moderne Neubauten...

-Auf anderen Straßen

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Spanien: Straße nach Afrika? Fotos: Wurlitzer Die engen Straßen des Zentrums von Algeci- Straße von Gibraltar. Diesmal wurde vor allem ras, der südlichsten spanischen Stadt, liegen diskutiert: Brücke oder Tunnel. Die Baukosten binter uns. Fernando hat den Wagen zum werden gegenwärtig auf etwa 2,5 Milliarden er gelenkt. Greifbar nah erhebt sich vor uns Dollar geschätzt. Erste Forschungsarbeiten für aie Felsenfestung Gibraltar aus dem Wasser. den Bau wurden bereits unternommen. Bald 1704 nahm Großbritannien den Felsen in Besitz muß endgültig entschieden werden, ob es eine und baute ihn zu einem Militärstützpunkt aus. Brücke oder ein Tunnel werden soll, denn BauEinst verkehrten von Algeciras regelmäßig beginn soll 1985 sein. Fähren zu der felsigen Landzunge, die auf dem Wir fahren wieder Richtung Stadt. Fernando Landweg per Pkw in 30 Minuten zu erreichen möchte mir etwas typisch Spanisches zeigen. ist. „Können wir nicht schnell hinfahren', bitte Unser Ziel ist eine Stierkampfarena. Ich stehe ich Fernando. Er schüttelt den Kopf. Spanien zum ersten Mal in diesem einem Amphitheater fand sich nie damit ab, daß 6 km2 seines Terri- ähnlichen Bau. Davon gibt es in Spanien Huntoriums britische Kolonie sind. Da alle Vor- derte. Rund 17 Millionen Menschen wohnen stöße scheiterten, Gibraltar zurückzuerhalten, jährlich dem blutigen Showgeschäft bei. unterbrach Madrid 1969 sämtliche von Spa- Einige Jungen bekommen in dem weiten Rund nien aus bestehenden Land-, See- und Tele- gezeigt, wie sie mit Piza (lanzenartige Stange), fonverbindungen „Wir könnten auch nicht so Banderillas (Stahlspieße) und Degen umgehen ohne weiteres mit dem Pkw ankommen", er- müssen. Toreros in spö. Der Traum von einem klärt Fernando. „Private Pkw, Motorräder und' Leben ohne Existenzangst läßt zahlreiche ArWohnwagen dürfen nach Gibraltar nur mitge- beiter- und Tagelöhnerjungen in die Stierführt werden, wenn der Gouverneur vorher die kampfarenen eilen, wenn die „Talentsucher" Einreise damit gestattet hat." der vier marktbeherrschenden StierkampfunVon Algeciras fahren täglich Fährschiffe nach ternehmen in Algeciras weilen. Leider kann ich Afrika. Deren Perspektive ist wieder einmal un- die Jungs nicht persönlich fragen, was sie an gewiß. Unlängst trafen sich 500 Spezialisten, dem lebensgefährlichen Tun reizt. um über ein altes, immer wieder diskutiertes Bernd Wurlitzer Projekt zu beraten: eine direkte Verkehrsverbindung zwischen Europa und Afrika über die DER DEUTSCHE STRASSENVERKEHR 3/1982

. . . und der Marktplatz.

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Eiszeit

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Die F 246a zwischen Gommern und Schönebeck. Gerade auf überschwemmten Straßen entbehren Verkehrszeichen oft nicht einer gewissen Komik. Aber immerhin: Das Achtungszeichen hat nach wie vor seine Berechtigung. Und wer will bzw. kann, der braucht sich nicht mehr an Geschwindigkeitsbeschränkungen bzw. Überholverbote zu halten. Während Hochwasser in wärmeren Jahreszeiten meist nur Schlamm zurückläßt, sind seine Spuren im Winter oft von bizarrer Schönheit. Die Eisringe um die Bäume markieren die Höhe des Wasserstandes wenige Tage vor dem Aufnahmetag.

Dieser Winter hatte es wieder einmal in sich. Nicht nur, daß die Quecksilber- bzw. Alkoholsäule weit unter den dicken Strich sank, der die Grenze zwischen den Plus- und Minusgraden markiert - und das auch noch über viele Tage und Wochen hinweg -‚ er führte in vielen Teilen der Welt auch zu folgenschweren Naturkatastrophen. In zahlreichen Teilen Europas war es das Hochwasser, das den Menschen zu schaffen machte. Und obwohl unser Land zwischen Ostsee und Erzgebirge von Wetterunbilden weitgehend verschont blieb, traten die Flüsse an einigen Stellen über die Ufer. Wenn sie das tun, ist meist auch der Straßenverkehr betroffen. In manchen Fällen werden zum Schutz von Anlagen und Wohnhäusern an großen Flüssen Wasserregulierungsmaßnahmen ergriffen, die dann zu Überschwemmungen weniger wichtiger Gebiete führen. So auch im Raum Schönebeck Mitte Januar 1982. Zur Entlastung d---Elbe wurde dort das Pretziener Wehr geöffne. was zur Überflutung des Elbeumflutgeländes führte. Unser Leser Lothar Schumacher, Schüler einer 10. Klasse in Gommern, hielt davon einiges im Bild fest.

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Eine andere Art, die Höhe des Wasserstandes zu erkennen, sind direkt im Wasser bzw. Eis stehende Verkehrszeichen. Am 16.Januar wurde hier begonnen, die Straße von Plötzky nach Elbenau vom Eise zu befreien und wieder befahrbar zu machen. Blick von der Haberlandsbrücke (Straße von Plötzky nach Elbenau) auf die überschwemmte Landschaft im Elbeumflutgelände

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Gegen Verkehrsunfälle Auf eindringliche wie interessante Weise wirbt man anderswo um die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, und zwar durch Postwerbestempel. Auf unzähligen Postkarten und Briefen abgestempelt, erreichen diese einen entsprechend großen Personenkreis. Dabei liegt es an den Gestaltern, die Aussagekraft auch durch Bild und Text überzeugend an den Verkehrsteilnehmer heranzubringen. Ein solcher Beweis liegt mir aus Luxemburg vor. Dort erscheint zuerst das bei uns den Fahrschulen vorbehaltene Lauf blauem Grund. In Luxemburg behält der „Fahranfänger" dieses L für ein Jahr (ähnlich unserem freiwilligen „A'), und er muß es in diesem Zeitraum in seinem Wagen auch zeigen' Der Stempel sagt weiter aus: Ein

der SU speziell in der Ausführung Wartburg 353 und nur in geringem Umfang, zweckgebunden, in anderen Ausführungen. Die Automatik-Sicherheitsgurte aus der eigenen Produktion und aus Importen unterliegen der Bauartgenehmigung durch das KTA

Ernst Jaworek, 9200 Freiberg, Richard-Beck-Str. 27, gibt ab „Der Deutsche Straßenverkehr" 1966 bis 1979.

kehr" 1955 bis 1957 (13 Hefte fehlen); 1958 bis 1981 komplett; 45 Einzelhafte aus den Jahrgängen 1969 bis 1977; „KFT" 39 Einzelhefte aus den Jahrgängen R. Ahnort, 9570 Zwickau, Hah- 1972 bis 1980; „illustrierter Monengasse 5, sucht „Wie helfe torsport" 58 Einzelheft aus den ich mir selbst - Wartburg 353 Jahrgängen 1975 bis 1980. W" und „Ich fahre einen Wartburg 353 W". Tausch gegen Dietmar Kroschky, 1055 Berlin. lmmanuelkirchstr. 9, sucht Un„Wie helfe ich mir selbst terlagen für Wartburg 311/1000 Lada" oder „Ich fahre einen Wartburg 311/12 bzw. 1000 MB! (Reparaturhandbuch. Ersatzteilkatalog u.a.). Octavia bzw, S 100" möglich.

fahrzeuge eingesetzt bzw. im Handel angeboten werden. Nach den ECE-Richtlinien haben jetzt auch alle Außenspiegel Planglasscheiben. Bei diesen Ausführungen hat eine Verdrehung des Spiegels keinen Einfluß auf die Sichtverhältnisse. Die Redaktion

E. Benkert, 3600 Halberstadt, Rudi Rudolf, 3080 Magdeburg, Friedenstr. 26, gibt ab „Der Wilhelm-Klees-Str. 14E, bietet Deutsche Straßenverkehr" „Der Deutsche Straßenver- Jahrgänge 1974 bis 1978.

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Fahranfänger plus schnelles Fahren ergibt eine um 25 Prozent größere Todesgefahr. Die darunter stehende Textzeile besagt zusätzlich: dann ist Sorglosigkeit zur Gewohnheit geworden! Derartige Stempel sind ein nachahmenswer-es Beispiel. Horst Engelhardt, Leipzig

und dürfen deshalb nicht verändert werden. Wegen des unübersehbaren Risikos durch unbestimmte Materialauswahl, handwerkliche Ausführung u. a. Faktoren können wir solchen Vorschlägen nicht zustimmen.

Gebe ab Straßenverkehr (ab 73, nicht ganz vollständig), suche für Bastlerzwecke billigen Recorder. Rech, 1509 Michendorf, Lindenallee 27

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