Bauleitung - Wikipedia

March 6, 2023 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Bauleitung aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Die Bauleitung (kurz  BL, gemäß HOAI auch „Objektüberwachung (Bauüberwachung oder Bauoberleitung)“) leitet eine Baustelle oder Teile einer Baustelle. Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten

Leistungsphasen Leist ungsphasen nach n ach HOAI

1. Grundla Grundlagene genermittlung rmittlung 2. Vorp Vorplan lanung ung 3. Entwur Entwurfs fspla planun nung g 4. Genehmigu Genehmigungspla ngsplanung nung 5. Ausführ Ausführungspla ungsplanung nung 6. Vorbereitung Vorbereitung der Vergabe Vergabe 7. Mitwirkung Mitwirkung bei der der Verga Vergabe be Objektüberwachung –  8. Bauüberw Bauüberwachung achung un und d Dokumentation

verantwortlich. Der 9. Objek Objektbe tbetre treuun uung g Begriff wird sowohl für die Bauleitung des Auftraggebers (Bauherrn) als auch für die Bauleitung des Auftragnehmers (Bauunternehmen) verwendet.

Inhaltsverzeichnis

 

1 Beg Begrif riffsa fsabgr bgren enzu zung ng 1.1 Bauleitu Bauleitung ng (Sc (Schw hweiz eiz)) 2 Bauleitun Bauleitungg auf dder er Seite des A Auftra uftraggeb ggeber erss 2.1 Objek Objektübe tüberw rwac achun hungg 2.1.1 2.1 .1 Grund Grundleis leistung tungen en 2.1.2 Besonde 2.1.2 Besondere re L Leis eistung tungen en 2.2 Bauoberleitun Bauoberleitungg (BOL) (BOL) und Örtliche Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) 2.2.1 2.2 .1 Grund Grundleis leistung tungen en (Bauoberleitung) 2.2.2 2.2 .2 Grund Grundleis leistung tungen en (ö (örtlic rtliche he Bauüberwachung) 3 4 5 6 7

2.3 Öffentlic Künstle Künentlich-r stlerisc rische he Bauo Bauobe berle itung 2.4 Öff h-rec echtliche htlicher r rleitung Ba Bauleite uleiterr Bauleitun Bauleitungg auf dder er Seite des A Auftra uftragneh gnehmer merss 3.1 Baufüh Bauführu rung ng bzw. bzw. Ba Baule uleitung itung 3.1. 3. 1.11 Auf Aufgabe gabenn Pe Perrson sonal 4.11 Au 4. Auffgabe gabenn 4.22 Ar 4. Arbe beits itspl plaatz Vergütu gütung ng Sie Siehe he auch uch Lite iteratur tur

Begriffsabgrenzung Die Definition des Begriffs Bauleitung ist nicht einheitlich. Eine eindeutige Abgrenzung ist deshalb schwierig. Häufig

 

lässt sich s ich erst aus dem Zusammenhang Zusamm enhang er erschließen, schließen, welche Art der Bauleitung gemeint ist. Die Bestellung eines Bauleiters Bauleit ers im bauordnungsrechtlichen bauordnungsrechtlichen Sinne dient zur Durchsetzung Durchsetzung öffentlich-rec öffentlich-rechtlicher htlicher Schutzziele. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI, (HOA I, in der Fassung von 2013) kennt für die Bauleitung auf Seiten des Auftraggebers (Bauherrenschaft) nur die Begriffe „Objektüberwachung (Bauüberwachung)“ z.B. in Anlage 10.1 zu § 34 Absatz 1, „Bauoberleitung“ „Bauoberleitung“ z.B. in in § 12 Absatz12.1 2 und in den in Anlagen und„Örtliche 13.1. DerBauüberwachung“ Begriff "Bauleiter "Bauleiter" " taucht der HOAI nur ein einziges Mal in Anlage 10.1 zu § 34 Absatz 4, dort mit Verweis auf Landesrecht (Landesbauordnungen), auf. Im StraßenS traßen- und Tiefbau Tiefbau wird der Begriff Bauleitung überwiegend für die Bauleitung der ausführenden Unternehmen Unterne hmen verwendet. verwendet. Die Bauleitung auf Seiten S eiten des Auftraggebers wird hier, wegen der §§ 55 und 57 der HOAI, als Bauober B auoberleitung leitung und/oder örtliche Bauüberw B auüberwachung achung bezeichnet. Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Objektüberwachung, örtl iche Bauüberwachung werden vom Auftraggeber, meist vom Bauherrn, eingesetzt. Als „Sachw „Sachwalter alter des Bauherr B auherrn“ n“ übernehmen sie vorrangig die Überwachung und

 

Überprüfung der zu erbringenden Leistung (Bausoll), koordinierenn die Gewerke koordiniere Gewerke und sonstige Beteiligte (evtl. Planer, Behörden Behörden etc.) und stehen in direktem Kontakt mit dem Bauherrn zur Klärung technischer Fragen. Oftmals unklar ist die Vertre Vertretungsbefugnis tungsbefugnis der Objektüberwachung / Bauoberleitung für Belange des Auftraggebers. So ist der Objektüberwacher bzw. Bauoberleiter Bauober leiter ohne besondere Vollmacht ni nicht cht berechtigt, kostenwirksame Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen. Die bzw. Bauführung des Bauunternehmens sorgtBauleitung für die Koordinier Koordinierung ung der Leistungserbr Leistungs erbringung ingung (Personaleinsatz, (Persona leinsatz, Materiallieferungen Materiallieferungen etc.) und ist Ansprechpartner für den Auftraggeber bzw. die Bauleitung des Auftraggebers. Bauleitung (Schweiz)

Gemäss der SIA 118 (Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten) Bauarb eiten) Art. 3 Abs. 3 ist die Bauleitung die di e Vertretung Vertretung des Bauherrn. Die Bauleitung kann auch durch den Bauherrn Bauher rn selbst erfolgen. erfolgen. Die Bauleitung B auleitung kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, welcher der Bauherr bezeichnet beze ichnet (Art. 33 Abs 1). Die Vollmacht Vollm acht der Bauleitung ist in einem Vertrag Bauherr Bauhergilt r undeine B Bauleitung auleitung festzulegen. festzulege n. Ver Beitrag fehlen fehlezwischen n der Regelung uneingeschränkte uneingeschr änkte Vollmacht für die Bauleitung gegenübe gegenüberr

 

dem Unternehmer (Ausführende Unternehmung, wie Baumeister) in den Belangen des zu erstellenden Werkes (Art. (Ar t. 33 Abs 2). Dem zufolge sind Ents Entscheidunge cheidungenn der Bauleitung, wie auch die entgegenna entgegennahme hme der Willensäuserungen der Unternehmungen für den Bauherrn rechtsverbindlich.

Bauleitung auf der Seite des Auftraggebers Objektüberwachung

Auf die Objektüberwachung entfallen aufgrund des Projektverlaufss di Projektverlauf diee Koordination der Bauausführung und die Überwachung Überwachung auf Über Übereinstimm einstimmung ung mi mitt der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen Leistungsbeschre ibungen sowie mit den anerkannten anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften zB. durch einen bauleitenden Architekten oder durch einen beauftragten Konsultant. Für die Aufgaben der Objektüberwachung bei Gebäude, Freianlagenn und raumbildende Ausbauten bietet der § 33 Freianlage siehe auch Anlage 11 - der HOAI 2009 Anhaltspunkte. Grundleistungen

Überwachen der Ausführung des Objekts auf 

 

Übereinstimmung Übereinstimm ung mit der Baugenehmigung Baugenehmigung oder Zustimmung, Zustimm ung, den Ausführungspläne Ausführungsplänenn und den Leistungsbeschreibungen Leistungsbeschre ibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften Überwachen der Ausführung von Tragwerke nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung Übereinstimmung mit m it dem Standsicherheitsnac Standsicherheitsnachweis hweis Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten (z. B. Fachingenie F achingenieure) ure) Überwac Über wachung hung und Detailkorrektur von Fertigteil Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm): (Balkendiagr Bauzeitenplan Führen eines amm): Bautagebuches Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich fac hlich Beteiligt Beteiligter er unter Feststellung von Mängeln Rechnungsprüfung Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht Antrag auf behördliche Bauabnahmen und Teilnahme daran Übergabe Über gabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, Unterla gen, zum B Beispiel eispiel B Bedienungsanleitungen, edienungsanleitungen, Prüfprotokoll Auflisten der Gewährleistungsfristen Gewährleistungsfristen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der

 

Bauleistungen festgestellten Mängel Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenansc Kostenanschlag. hlag.

Besondere Leistungen Besondere vertraglich zu vereinbarende Leistungen sind Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kostenoder Kapazitätsplänen Tätigkeit als verantwortlicher verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht Landesrecht über die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht.

Bauoberleitung (BOL) und Örtliche Bauüberwachung (ÖBÜ) Die Begriffe Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung werden im Zusammenhang mit Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in der HOAI verwendet.

Grundleistungen (Bauoberleitung) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, soweit die Bauoberleitung und die örtliche örtli che Bauüberwac Bauüberwachung hung

 

getrennt vergeben werden, Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfe Prüfenn auf  Übereinstimm Über einstimmung ung und F Freigebe reigebenn von Plänen P länen Dritter Aufstellen und überwachen eines Zeitplans (Balkendiagramm): Bauzeitenplan (Balkendiagramm): Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen Abnahme von Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen örtl ichen Bauüberwachung Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich fac hlich B Beteiligter eteiligter unter Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme Antrag daran auf behördliche Abnahmen und Teilnahme Übergabe Über gabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, Unterla gen, zum Beispiel Abnahmeniederschr Abnahmeniederschriften iften und Prüfungsprotokolle Zusammenstellen von Wartungsvorschriften für das Objekt Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage Auflisten der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche Kostenfeststellung Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und der fortgeschriebenen Kostenberechnung.

 

Grundleistungen Grundleistun gen (örtliche (örtliche Bauüberw Bauü berwachung) achung)

Überwachen der Ausführung des Objekts auf  Übereinstimm Über einstimmung ung mit den zur Ausführung Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften, Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenfestpunkte im Objektbereich Objektber eich herstellen, soweit die di e Leistungen nicht mit besonderen besonderen instrumentellen und vermessungstechnischen Verfahrensanforderungen erbracht werden müssen; Baugelände örtlich kennzeichnen, Führen eines Bautagebuchs, Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen, Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen, Rechnungsprüfung, Mitwirken bei behördlichen behördlichen Abnahmen, Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile Anlagenteile und der Gesamtanlage, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel, bei Objekten nach § 51 Abs. 1: Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem

 

Standsicherheitsnachweis.

Künstlerische Bauoberleitung Die künstlerische Bauoberleitung überwacht die Ausführung Ausführ ung der Gestaltung und Übereinstimmung mit dem Entwurf.

Öffentlich-rechtlicher Bauleiter Die Verleihung eines Weisungsrechts spiegelt das öffentliche Interesse an den Schutzfunktionen der Bauordnung wider. Daher wird der Bauleiter im bauordnungsrechtlichen Sinne mit der Baubeginnsanzeige bestellt. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Funktion. Daher kann sich das Weisungsrecht auch gegen den Bauherren richten, wenn dieser gegen öffentliche Pflichten verstößt. Im strenger Auslegung seiner Aufgaben muss der Bauleiter im Notfall die untere unt ere Bauaufsichtsbehörde einschalten, wenn seinen Weisungen nicht Folge geleistet wird. Eine im Werkvertragsrecht übliche Haftungsfreistellung durch die Bauherrschaft schließt sich im i m bauordnungsrechtlichen bauordnungsrechtlichen Sinne Si nne aus. Die Einzelaufgaben erstrecken erstrecken sich si ch von der Überwachung Überwachung der Einhaltung der Baugenehmigung, über die Beachtung der Bauvorschriften bis hin zum Unfallschutz. Während der zuständige Bauleiter der Baufirma für die Gewährleistung des Arbeitsschutzes seiner Arbeitnehmer verantwortlich ist, zielt die öffentlich-rechtliche Aufgabe auf das

 

Zusammenwirken der Gewerke. Häufig werden die Bauleiter des Rohbauunternehmens im bauordnungsrechtlichen bauordnungsr echtlichen Sinne bestellt. In diesem Moment erstreckt sich seine Verantwortung auch auf die anderen Gewerke. Typischerweise ist der Fachbauleiter eines Unternehmens Unterne hmens ein Angestellter und unterliegt unt erliegt somit dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Zur Vermeidung der konträr wirkende wirkende Konstellation gibt es keine rechtliche Regelung. In Abgrenzung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Gesundheitsschutzkoor dinator (Si (SiGeK GeKo) o) erscheint die di e Übertragung des Weisungsrecht als Kriterium zur hierarchischen Einordnung. Eine Teilung des hierarchischen Weisungsrechts Weisungsre chts ist is t nicht ni cht vorgesehen.

Bauleitung auf der Seite des Auftragnehmers Bauführung bzw. Bauleitung

Die Bauführung der auftragnehmenden Unternehmen sorgt für die terminger t ermingerechte, echte, qualitätsgerechte qualitätsgerechte und wirtschaftliche wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten. Daneben sind Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie der Umweltschutz sicherzustellen. Der Bauführer Bauführer ve vertritt rtritt den Firmeninhaber F irmeninhaber und ist damit in der für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und Regel berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen verantwortlich.

 

Auf allen Kleinbaustellen ist der Bauführer nicht ständig anwesend. Die ständige Vertretung ist dann ein Vorarbeiter oder Polier bzw. Schachtmeister. Bei Großbaustellen ist die Bauleitung hierarchisch organisiert: Oberbauleiter Bauleiter Abschnittsbauleiter Aufgaben

Abstimmung mit dem Bauherrn Bauherrn und dessen Vertretern (Bauleiter) Vertretern (B auleiter) Führung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze Controllingaufgaben Controllingaufgabe n (z. (z. B. B . Termincontrolling oder Kostencontrolling) Sicherstellen, Sicherste llen, dass Baumaschinen, Baumaschinen, Schalung, Rüstung Rüst ung und Baustoffe rechtzeitig und in der ausreichenden Menge auf derder Baustelle verfügbar sind Koordination Subunternehmer Abrechnung und Nachtragsmanagement Kosten- und Leistungsmeldung Anzeige von Behinderungen

Personal Der Bauleiter ist im Regelfall ein Bauingenieur, ein Architekt oder ein Baumeister. Bei kleineren Bauvorhaben

 

wird die Tätigkeit auch von Handwerksmeistern Handwerksmeistern der Bauberufe oder Bautechnikern ausgeführt. Bei Großbaustellen agiert eine hierarchische Gruppe mit Oberbauleiter, Ober bauleiter, (Abschnitts)-Bauleitern (Abschnitts)-Bauleitern und lokalen Bauführern bzw. Polieren. Strafrechtlich haftet auch der angestellte Bauleiter für eventuelle Versäumnisse Versäumnisse unmittelbar, unmit telbar, zivilrechtlich zivilrechtlich im im Normalfall der jeweilige Arbeitgeber (Planungsbüro bzw. Bauunternehmen).

Aufgaben Die Aufgaben Aufgaben eines Bauleiters sind vielfä vi elfältig ltig und von Projekt zu Projekt P rojekt unterschiedlich. Sowohl auf BauherrenBauherrenwie auch Unternehmerseite kann es auch Fachbauleiter geben wie für den Ausbau, die Haustechnik oder als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Arbeitssicherheit.

Arbeitsplatz Der Arbeitsplatz Arbeitsplatz ist oft ein Baucontainer direkt vor Ort. Die wichtigsten Arbeitsmittel sind heute – neben Zollstock und Plänen – Mobiltelefon, Digitalkamer Digit alkamera, a, Diktiergerät, Diktiergerät, Fax und Computer C omputer mit mi t Office-Sof Office-Software tware..

Vergütung

 

Für die di e Vergütung der Objektüberwac Objektüberwachung, hung, B Bauober auoberleitung leitung und örtlichen Bauüberwachung im Bauherrenauftrag sind in Deutschland die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgesetzten Honorare verbindliches Preisrecht. Von ihnen kann nur innerhalb enger Grenzen abgewichen werden. Aus der Bestellung als Bauleiter im bauordnungsrechtlichen bauordnungsrechtlichen Sinne ergibt sich si ch kein Vergütungsanspr Vergütungsanspruch. uch. Wenn die Übertragung Über tragung der Bauleitung im zivilrechtlichen Sinne erfolgt, besteht nur in besonderen Ausnahmefällen ein zusätzlicherr Vergütungsanspruc zusätzliche Vergütungsanspruchh wenn gleichzeitig die di e Bauleitung im Sinne der Bauordnung übertragen übertragen wird. Eine solche Konstellation kann sich s ich im Land Brandenburg Brandenburg ergeben. erge ben. Dort muss ein Objektplaner bestellt wer werden, den, der die Bauleitung im bauordnungsr bauordnungsrechtlichen echtlichen Sinne selbst übernimmt oder in seiner Verantwortung durchführen lässt. Nachh Abschluss der Bauarbeiten Nac Bauarbeiten muss eine Fertigstellungserklärung abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass das Vorhaben entsprechend den genehmigten Unterlagen errichtet wurde.

Siehe auch  Wiktionary: Bauleitung – Bedeutungserklärungen, Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Wor therkunft, Synonyme, Über Übersetzungen setzungen

Literatur

 

Burkard Lotz: Der Bauleiter und Fachbauleiter Fachbauleiter im Sinne der Landesbauordnungen, BauR 2003, 957 ff  TU Rostock (http://www.auf (http:/ /www.auf.uni.unirostock.de/BBW/intern/MHembus/Baubetrieb.pdf), Organisation Orga nisation von Bau- und Planungsbetriebe P lanungsbetrieben n Dr. Eisenmenger, Eisenmenger, M Mathias: athias: Der Architekt: Architekt: Das  zukünftige Berufsbild unter unt er Berücksichtigung Berücksichtigung seiner Verantwortung als Baumeister. Kassel, kassel university press 2007, ISBN 978-3-89958-252-9 978-3-89958-252-9 Sacha Menz (Hrsg.): Drei Bücher Bücher über den  Bauprozess, Zürich: vdf Hochschulverlag AG an der ETH Zürich, 2009, ISBN 978-3-7281-3213-0 Feuerabend, Dr.-Ing. Feuerabend, Dr.-Ing. Thomas; Michaelis, RA R A Goetz: Bauleiter-Handbuch für den Auftraggeber, 3. Auflage, Werner-Verlag, Werner -Verlag, 2013 201 3 Von „http://de.wikipedia.org/w/index.php? title=Bauleitung&oldid=127972488“ Kate Ka tego gori rieen: Baua Bauaus usfü führ hrun ung g Bauma Baumana nage geme ment nt Diese Seite wurde zuletzt am 26. Februa F ebruarr 2014 um 19:43 Uhr geändert. Abrufstatistik Der Text Text ist i st unter der Lizenz „Creative „Creative Com Commons mons Attribution/Share Attribution/S hare Alike“ verfügbar; verfügbar; Informationen Informationen zu den Urhebern und zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien Mediendateie n (etwa Bilder Bi lder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden.

 

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