Bauherren-Handbuch - Bernhard Metzger

January 23, 2017 | Author: Mishi23 | Category: N/A
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Das bietet Ihnen die CDROM

CHECKLISTEN

MUSTERFORMULARE

Von der Vorbegehung bis zur Qualitätskontrolle und Abnahme

Von der Baubeschreibung bis zum Bauzeitenplan sowie Umzugsprotokolle und Vollmachten

KALKULATIONEN

VERTRÄGE/GESETZE

ExcelTools zur Berech nung von Grundstücks preisen mit Nebenkosten bis zu den Gesamtbau kosten

Mit Architekten und Kaufverträgen sowie aktueller Vergabe verordnung

Bibliografische Information Der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. ISBN 9783448082678

BestellNr. 062290006

1. Auflage 1996 (ISBN 3448033456) 2. Auflage 1997 (ISBN 3448036358) 3. Auflage 2000 (ISBN 3448042196) 4. Auflage 2004 (ISBN 3448059455) 5., erweiterte und ergänzte Auflage 2005 (ISBN 3448065277) 6., erweiterte und ergänzte Auflage, 2006 (ISBN 9783448072143) 7., erweiterte und ergänzte Auflage, 2007 © 2007, Rudolf Haufe Verlag GmbH & Co. KG, Niederlassung Planegg/München Postanschrift: Postfach, 82142 Planegg Hausanschrift: Fraunhoferstraße 5, 82152 Planegg Tel. 089 895170, Telefax 089 89517250 Internet: www.haufe.de, E Mail: [email protected] Lektorat: Jasmin Jallad

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe (einschließlich Mikrokopie) sowie der Auswertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen vorbehalten.

Desktop Publishing: Agentur: Satz & Zeichen, Karin Lochmann, 83129 Höslwang Umschlaggestaltung: HERMANNKIENLE, Simone Kienle, Stuttgart Druck: BoschDruck GmbH, 84030 Ergolding

Zur Herstellung der Bücher wird nur alterungsbeständiges Papier verwendet.

Bauherren Handbuch

Schlüsselfertig bauen vom Architektenhaus bis zum Bauträgerobjekt

7., erweiterte und ergänzte Auflage von Bernhard Metzger Dipl. Ing. (FH)

Haufe Mediengruppe Freiburg · Berlin · München

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

10

Abkürzungsverzeichnis

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1 Erwerbsmöglichkeiten 1 Das Architektenhaus 2 Das Baubetreuungsobjekt 3 Das Bauträgerobjekt 4 Das Fertighaus 5 Der Erwerb bei einer Versteigerung

15 16 18 20 23 26

2 Grundstück 1 Woher bekomme ich ein Grundstück? 2 Grundstücksanalyse 3 Bebaubarkeit des Grundstücks 4 Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan 4.1 Die Art der baulichen Nutzung 4.2 Das Maß der baulichen Nutzung 4.3 Die Bauweise 5 Auszug eines Bebauungsplanes 6 Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten

33 34 35 36 40 40 41 42 43

3 Planung

51

4 Kalkulation der Gesamtbaukosten 1 Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten 2 Erschließungskosten 3 Baukosten 4 Hausnebenkosten 5 Gesamtbaukosten 6 Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten

61 62 62 63 64 65 65

46

5

Inhaltsverzeichnis

6

5 Finanzierung 1 Was kann ich mir leisten? 2 Hypotheken 3 Disagio/Damnum 4 Effektivzins 5 Nebenkosten 6 Bausparen 7 Versicherungshypothek 8 Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen

67 67 74 80 82 83 85 88 89

6 Eigenleistung

91

7 Baubeschreibung

99

8 Bauzeitenplan 1 Darstellung eines Bauzeitenplans 2 Erläuterungen zum Bauzeitenplan

113 113 117

9 Gewerke 1 Abbruch/Rodung 2 Erdarbeiten 3 Baugrubenumschließung 4 Unterfangungsarbeiten 5 Wasserhaltungsarbeiten 6 Rohbau 6.1 Fundament und Bodenplatte 6.2 Kelleraußenwände 6.3 Drainage 6.4 Decken 6.5 Außenwände 6.6 Innenwände 6.7 Kamin 6.8 Treppen 7 Dach 7.1 Dachstuhl 7.2 Dachaufbau 7.3 Spenglerarbeiten

123 123 124 126 128 128 129 130 131 133 135 137 141 143 146 148 150 152 159

Inhaltsverzeichnis

8 Fenster und Rollladen 8.1 Fenster 8.2 Rollladen 9 Haustechnik 9.1 Sanitärinstallation 9.2 Heizungsinstallation 9.3 Elektroinstallation 10 Putzarbeiten 10.1 Innenputz 10.2 Außenputz 10.3 WärmedämmVerbundsysteme WDVS 11 Estrich 12 Innentüren 12.1 Zarge 12.2 Türblatt 12.3 Schallschutz 12.4 Klimaklasse 12.5 Einbruchhemmende Türelemente 12.6 Brandschutz/Rauchschutz 12.7 Normgrößen (Rohbaumaß) für Türöffnungen 12.8 Sonstiges 13 Malerarbeiten 14 Bodenbeläge 14.1 Fliesen, Marmor und Granitbeläge 14.2 Teppichbeläge 14.3 Parkettbeläge 14.4 PVCBeläge 14.5 Anstriche 14.6 Allgemeines

160 160 172 174 174 178 191 203 203 204 207 213 228 228 230 232 233 234 238 239 240 244 249 251 255 259 263 264 265

10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien 1 Solarkollektoranlagen 2 Photovoltaikanlagen 3 Wärmepumpen 3.1 Betriebsarten von Wärmepumpen 3.2 Wärmequellen der Wärmepumpen 4 Förderprogramme

269 271 277 284 285 285 289

7

Inhaltsverzeichnis

8

11 Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007 1 Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie 2 Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 3 Neue Anforderungsmethodik bei NichtWohngebäuden in der geplanten EnEV 2007 4 Vereinfachte Methoden 5 Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise 6 Einheitliche Energieausweisformulare 7 Aussteller der Energieausweise 8 Literatur

291 292 296

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

331

13 Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) 1 Einblick in die Makler und Bauträgerverordnung 2 Mängelrechte

341 341 351

14 Bauphysik 1 Wärmeschutz 1.1 Das soll die EnEV beim Neubau erreichen? 1.2 Welche Mindestanforderungen werden an den baulichen Wärmeschutz gestellt? 1.3 Welche Anforderungen werden an die Bauausführung gestellt? 1.4 Raumklima/Behaglichkeit 1.5 Empfundene Temperatur 1.6 Luftbewegung 1.7 Wärmespeicherung 1.8 Außendämmung 1.9 Innendämmung 2 Schallschutz 3 Brandschutz 4 Feuchtigkeitsschutz 5 Holzschutz

355 355 357

305 309 311 318 328 329

360 364 368 369 370 370 371 371 372 384 387 395

Inhaltsverzeichnis

15 Abnahme 1 Arten von Abnahmen 2 Rechtliche Wirkungen einer Abnahme 3 Abnahme und Übergabeprotokoll 4 Beurteilung der Mangelfreiheit 5 Nacherfüllung und Mängelansprüche

399 402 405 408 410 415

16 Versicherungen 1 Versicherungen während der Bauzeit 2 Versicherungen nach Bezug

423 424 424

17 Sicherheit für Haus und Wohnung

429

18 Umzug

435

Verzeichnisse 1 Abbildungen 2 Checklisten, Musterverträge und Übersichten 3 Tabellenverzeichnis 4 Stichwortverzeichnis

437 437 439 440 442

Anhang 1 Checklisten zur Qualitätskontrolle für die wesentlichen Gewerke 2 DINNormen Inhaltsverzeichnis

457 457 477

9

Vorwort Der Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, sei es nun in einem Haus oder in einer Eigentumswohnung, wird nicht nur von den Bundesbürgern gehegt, er besteht bei allen Völkern und in allen Ländern. Damit verbindet sich die Vorstellung von Freiheit und Unabhängigkeit sowie das Streben nach der Bestätigung, für sich und seine Familie etwas Dauerhaftes geschaffen zu haben und der Eigenverantwortung gerecht geworden zu sein. Dieser Traum vom Eigenheim konnte bisher nicht in allen Ländern im gleichen Umfang realisiert werden. Während in den alten Bundesländern ca. 42 % des Wohnungsbestandes Eigentumswohnungen oder Häuser sind und in den neuen Bundesländern dieses Verhältnis gar nur bei ca. 31 % liegt, haben unsere europäischen Nachbarn hier schon größere Fortschritte gemacht (Großbritannien ca. 68 %, Frankreich ca. 55 %). Diese Entwicklung hat nur zum Teil wirtschaftliche Gründe, sie beruht auch auf historisch verwurzelten Wertvorstellungen. Der Weg zum eigenen Heim ist aber nicht nur ein Erfolgserlebnis, er führt auch über Stolperschwellen und Ärgernisse. Er beginnt am knappen Grundstücksmarkt, geht weiter über die schwierige Finanzierung und lässt die Bauherren an der Vielzahl der Vorschriften und Normen fast verzweifeln. Diese sind wesentlich dichter als im Ausland und man könnte manchmal meinen, sie seien nutzlos und nur geschaffen worden, um beim Bauen Schwierigkeiten zu machen - und schließlich dann noch der Ärger über die Leistungen mancher Bauhandwerker. Um all dem zu entgehen, entschließen sich viele, ein schlüsselfertiges Haus oder eine solche Wohnung zu erwerben oder für sich erstellen zu lassen. Dem Erwerber/Bauherrn bleibt damit sicher viel Ärger und Arbeit erspart, weil der Verkäufer oder Auftragnehmer die Organisation und die Überwachung des Baus übernimmt. Trotzdem zeigt die Praxis, dass es zumindest vorteilhaft ist, auch in diesen

10

Vorwort

Fällen über die Zusammenhänge des Bauens in etwa Bescheid zu wissen, die Baufortschritte selbst zu verfolgen und auf etwaige Missverständnisse oder Fehler schon beim Entstehen aufmerksam machen zu können. Dieses Buch soll ein Ratgeber für künftige Eigentümer (von Häusern und kleinen Wohnanlagen einschließlich Tiefgaragen) sein und möglichst viel einschlägiges Wissen in leicht verständlicher Form vermitteln. Dabei beschäftigt sich das Buch insbesondere mit dem Erwerb von Immobilien über einen Bauträger sowie mit dem individuellen Bauen mit Hilfe eines Architekten. In erster Linie soll dabei der bautechnische Laie angesprochen werden, welcher aufschlussreiche Informationen, Ratschläge und Tipps aus den Bereichen ● Beurteilung und Bebaubarkeit von Grundstücken, ● Planung, Kalkulation und Finanzierung von Bauvorhaben, ● Vertragsgestaltung, Kaufverträge, HOAI, VOB und BGB, ● Baubeschreibung und Ausstattung etc., ● Tipps und kritische Betrachtung sämtlicher am Bau beteiligten Gewerbe, ● Einblicke in die Bauphysik und ● Abnahme von Bauleistungen sucht. Erfahrungen aus der Praxis helfen dem Leser, so manchen Fehler von Anfang an zu vermeiden. Zudem soll eine möglicherweise einseitige Information durch den Handwerker ergänzt und eine ständige Kontrolle des gesamten Bauablaufs ermöglicht werden. Beispiele, Musterkalkulationsvordrucke und Checklisten sollen helfen, praktisch mit dem Buch zu arbeiten. Ein besonderer Dank gilt Herrn Rechtsanwalt Helmut Aschenbrenner, welcher den juristischen Teil überarbeitet hat und Herrn Baudirektor Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung Berlin, welcher den Beitrag zur EnEV „Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in Deutschland – Stand und Ausblick – Einführung der DIN 18599“ zur Verfügung gestellt hat. Inning, im Januar 2007

Bernhard Metzger

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Abkürzungsverzeichnis AG AN BauGB BauNVO BDF BGB BM BMZ bzw. dB DG d. h. DIN EG EnEV erf. evtl. FH Flst. GF GFZ GR GRZ gWert

Auftraggeber Auftragnehmer Baugesetzbuch Baunutzungsverordnung Bundesverband Deutscher Fertigbau Bürgerliches Gesetzbuch Baumasse Baumassenzahl beziehungsweise Dezibel Dachgeschoss das heißt Deutsches Institut für Normung Erdgeschoss Energieeinsparverordnung erforderlich eventuell Firsthöhe Flurstück Geschossfläche Geschossflächenzahl Grundfläche Grundflächenzahl beschreibt, wie viel Energie (z. B. Sonneneinstrahlung) durch eine Fensterscheibe fließen kann HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure i. d. R. in der Regel IVD Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V. kWp Spitzenleistung (z. B. Leistungsangabe bei Photovoltaikanlagen) UeqWert Kennziffer für die Energiebilanz, d. h. Dämmeigenschaften und Energiegewinne durch passive Sonnennutzung werden berück sichtigt

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Abkürzungsverzeichnis lfm LM MaBV MwSt. o. Ä. p PAngV QDF RDM RLF TH UWert VDM VOB WSVO z. B. ZPO

Laufmeter Leichtmauermörtel Makler und Bauträgerverordnung Mehrwertsteuer oder Ähnliches peak Preisangabenverordnung Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau Ring Deutscher Makler Relative Luftfeuchte Traufhöhe Maß für den Wärmedurchgang eines Bauteils Verband Deutscher Makler Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Wärmeschutzverordnung zum Beispiel Zivilprozessordnung

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1

Erwerbsmöglichkeiten

Beim Erwerb einer Immobilie können Sie unabhängig vom Haustyp unter diversen Möglichkeiten wählen: ● Architektenhaus, ● Baubetreuungsobjekt, ● Bauträgerobjekt, ● Fertighaus, ● Erwerb bei einer Versteigerung. Die am häufigsten vorkommenden Erwerbsformen einer Immobilie sind: ● das individuelle schlüsselfertige Bauen, d. h. die Einschaltung eines Architekten oder eines Baubetreuers (Bebauung eines vorhandenen Grundstücks), ● Bauträgerkauf (Erwerb von Grundstück und Bauleistung). ● Dabei befasst sich dieses Buch mit diesen zwei Möglichkeiten und wird zur Grundlage der nachfolgenden Kapitel.

Die häufigsten Erwerbsformen

Zudem beschränkt sich dieses Buch auf den Bau von: Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, ● Reihenhäusern, ● kleinen Wohnanlagen mit Tiefgarage. ●

Schlüsselfertig oder teilfertig Beim schlüsselfertigen Bauen wird von einer Firma, z. B. Bauträger, Baugesellschaft etc., ein Gebäude nach einer genau definierten Baubeschreibung, einschließlich Planunterlagen, meist zu einem Festpreis erstellt. Wenn das Objekt bezugsfertig ist, erfolgt die Übergabe an den Auftraggeber. Das Gebäude ist bezugsfertig, wenn dem Erwerber zugemutet werden kann, das Haus zu beziehen. Vom teilfertigen Bauen spricht man, wenn ein Teil eines Objektes, wie z. B. der Rohbau eines Hauses einschließlich Dach, nach einer Baubeschreibung und aussagekräftigen Plänen zu einem Festpreis errichtet wird. Der Übergabezustand wird in einem Vertrag vorher

Schlüsselfertig

Teilfertig

15

1

Erwerbsmöglichkeiten

vereinbart. Der Bauherr kann anschließend den Ausbau bzw. die endgültige Fertigstellung in Eigenleistung erbringen oder er beauftragt Handwerksfirmen seiner Wahl (Fremdleistung).

1

Das Architektenhaus

Wenn Sie als Bauherr vom ersten Entwurf an mit einem Architekten zusammenarbeiten, erhalten Sie in jedem Fall etwas Individuelles, wodurch Ihren persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten optimal entsprochen werden kann. HOAI

Der Umfang der Leistungen des Architekten sowie die Berechnung der einzelnen vom Architektenhonorar erfassten Leistungen regelt die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure; siehe auch Abschnitt 12). Für die Ermittlung des Honorars werden Mindest- und Höchstsätze festgeschrieben, die nur in Ausnahmefällen unter- oder überschritten werden dürfen. Für besondere Leistungen wie etwa Bodenuntersuchungen kann man bei der Honorarbemessung frei verhandeln. Das Honorar des Architekten ist abhängig von der Bausumme (anrechenbare Kosten). Je höher die Bausumme ist, desto höher ist sein Honorar. Doch sollte man aus diesem Berechnungsmodus nicht einfach schließen, ein Architekt werde zu eher kostspieligen Bauwerken raten. Spricht man ihn offen auf das maximal vorhandene Budget an, lässt sich auch bei begrenzten Mitteln fast immer eine Lösung finden, die einen guten Bau ergibt. Grundsätzlich sollten während der Vorverhandlungen mit dem Architekten alle Vereinbarungen, die die späteren Leistungen und das erwartete Honorar betreffen, in Schriftform niedergelegt werden. Denn nur so können Missverständnisse von vornherein vermieden werden. Sinnvollerweise sollten Sie einen Architekten vor Ort auswählen, der die örtlichen Verhältnisse, insbesondere Behörden und Handwerksfirmen, kennt und dessen bisherige Kunden gut über ihn sprechen und dessen Bauwerke gefallen. Fragen Sie Ihren Architekten, ob er Mitglied bei der Architektenkammer ist, denn erst dann ist er bauvorlageberechtigt.

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Das Architektenhaus

1

Die Leistung eines Architekten beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Leistungs Erstellung der Planunterlagen, sondern er betreut – je nach Auftragser- umfang des Architekten teilung – Ihr Bauvorhaben vom Anfang bis zum Ende.

Tipp! Der Bauherr sollte es sich zweimal überlegen, seinen Bau ganz allein überwachen zu wollen, nur um das Honorar für die Bauleitung ein zusparen. Häufig bringt ein guter Architekt das für die Bauüberwa chung fällige Honorar nahezu von selber wieder herein. Dies ergibt sich schon dadurch, dass ein Experte durch treuhänderisches und fir menunabhängiges Beaufsichtigen in Verbindung mit sorgfältiger Ko sten und Qualitätskontrolle ganz erhebliche Summen sparen – be ziehungsweise Mängel, Schäden und Ärger vermeiden – kann. Beim Vertrag mit dem Architekten kann man auf fertige Muster der Architekten Architektenkammern zurückgreifen, die als akzeptabel gelten und die vertrag auch dann sinnvoll erscheinen, wenn dem Fachmann nur die reine Planung des Hauses überlassen wird. Nachdem Sie den Architekten mit der Planung beauftragt haben, prüft dieser die Bebaubarkeit des Grundstücks. Dabei wird unter Einhaltung der geltenden behördlichen Festsetzungen, der möglichen Bebaubarkeit und letztendlich auch Ihrer Vorstellungen über Ihr zukünftiges Bauvorhaben ein Vorentwurf erstellt. Lassen Sie sich Zeit, besprechen Sie mit dem Architekten die Vor- und Nachteile der Grundrisse. Nachdem die Vorplanung und Entwurfsplanung abgeschlossen ist, werden die Eingabepläne gezeichnet, der Bauantrag gestellt und die Baugenehmigung eingeholt. Wenn die Baugenehmigung vorliegt, werden unter Beachtung der behördlichen Auflagen die Ausführungspläne (Werkpläne) im Maßstab 1:50, ggf. erforderliche Details sowie die statischen Berechnungen erstellt und Bewehrungspläne gezeichnet, sowie für alle Bauleistungen Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse) zusammengestellt und an mehrere Handwerker verschickt. Die Handwerker versehen die Leistungsverzeichnisse mit ihren Preisen und schicken diese dem Architekten zurück.

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1

Bauverträge

Erwerbsmöglichkeiten

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote und Auswahl der Handwerker werden die Aufträge vergeben. Dabei empfiehlt es sich, den Handwerker auf Fachkundigkeit, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu überprüfen, indem man sich z. B. Auskünfte über früher abgewickelte Bauvorhaben einholt. Nicht immer ist das billigste Angebot auch das preiswerteste. Bauverträge werden nach der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) i. d. R. als Werkvertrag vergeben. Die VOB soll Grundlage eines jeden Vertrages (Auftrages) sein, da hierin alle sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Bauherrn und Handwerker ergebenden Rechte und Pflichten verankert sind. Die VOB ist kein Gesetz und muss als Vertragsbestandteil zwischen dem Bauherrn und dem Handwerker vereinbart werden. Der Zweck der VOB ist, die allgemeinen Rechtsvorschriften, insbesondere das Werkvertragsrecht des BGB, den speziellen Bedürfnissen zwischen Bauherrn und Handwerker anzupassen (siehe auch Abschnitt 15.2 „Rechtliche Wirkung einer Abnahme“). Durch ständige und gründliche Überwachung der Bauarbeiten werden sämtliche Handwerksleistungen vom Architekten genau auf Qualität und Umfang geprüft und die Einhaltung der vereinbarten Termine gemäß dem Bauzeitenplan (siehe Abschnitt 8 „Bauzeitenplan“) überwacht. Zudem prüft der Architekt die Rechnungen der Handwerker, bevor sie an den Bauherrn zur Bezahlung weitergeleitet werden. Wenn der Neubau bezugsfertig steht, nimmt der Architekt mit dem Bauherrn die Abnahme sämtlicher Bauleistungen vor und überwacht während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche die Mängelbeseitigung.

2

Das Baubetreuungsobjekt

Sofern Sie wenig Zeit aufwenden können, sich um die Durchführung Ihres Hauses zu kümmern und/oder daran interessiert sind, zu einem Festpreis zu bauen, dann bietet es sich an, einen Baubetreuer mit der Abwicklung Ihres Bauvorhabens zu beauftragen.

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1

Das Baubetreuungsobjekt

Der Baubetreuer erstellt das Neubauobjekt auf Ihrem schon vorhandenen Grundstück in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung. Da ein Baubetreuungsvertrag i. d. R. nicht auch das Grundstück betrifft, muss er nicht – im Gegensatz zum Bauträgervertrag – vor einem Notar abgeschlossen werden. Sofern sich der Bauherr durch einen Baubetreuungsvertrag verpflichtet, von einem Dritten ein Grundstück zu erwerben, oder verpflichtet sich der Baubetreuer, für das Bauvorhaben ein Grundstück zu besorgen, ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Der Baubetreuer arbeitet entweder nach eigenen oder von einem Architekten erstellten Plänen. Wenn Sie einen bestimmten Architekten heranziehen wollen, sollten Sie im Baubetreuungsvertrag ausdrücklich vereinbaren, dass der Baubetreuer diesen Architekten beauftragen muss. Zudem übernimmt er auch je nach Vertragsgestaltung die Vorbereitung des Bauvorhabens und die Baudurchführung. Baubetreuer sind keine Handwerker und erbringen keine eigenen Leistungen. Aufgrund einer von Ihnen erteilten Vollmacht schließt der Baubetreuer in Ihrem Namen die Verträge mit sämtlichen am Bau beteiligten Handwerkern ab. Die von Ihnen ausgestellte Vollmacht an den Baubetreuer wird Vertragsbestandteil im Baubetreuungsvertrag. Sie sollte den Baubetreuer ausdrücklich zu allen notwendigen Leistungen berechtigen, welche für die Baudurchführung notwendig sind, wie z. B. Planung, Vergabe von Aufträgen, Antragsstellung bei den Behörden, Bauleitung etc. Das allgemeine Vertragsrecht begrenzt die Vollmacht durch den § 181 BGB, demzufolge es dem Baubetreuer nicht gestattet ist, Verträge mit sich selbst bzw. mit Unternehmen abzuschließen, an denen er beteiligt ist. Somit entsteht eine direkte vertragliche Beziehung zwischen Ihnen als Bauherr und den Handwerkern, welche durch den Baubetreuer organisiert wird. Die Koordinierung und Überwachung der Handwerksarbeiten wird jedoch vom Baubetreuer veranlasst.

Baubetreu ungsvertrag

Vollmacht

Treten bei der Erstellung von Arbeiten Mängel auf, so haftet der Handwerker – aufgrund o.g. Vertragskonstellation – direkt gegen-

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1

Erwerbsmöglichkeiten

über dem Bauherrn. Die Haftung des Baubetreuers bezieht sich im Gegensatz zum Bauträgervertrag nur auf gravierende Mängel, wie z. B. Planungsfehler etc., sofern er diese Leistungen selbst erbracht hat.

3

Das Bauträgerobjekt

Sofern Sie kein Grundstück besitzen und Ihnen in der gewünschten Lage auch keines vermittelt werden kann, kommt der Kauf eines Grundstücks mit Haus aus „einer Hand“ infrage. Dabei spricht man vom so genannten Bauträgerkauf.

Sie als Bauinteressent geben dem Bauträger den Auftrag, ein Haus bzw. eine Wohnung zu errichten, nachdem insbesondere folgende Punkte besprochen und schriftlich festgehalten worden sind: ● Lage des Grundstücks, ● die Bau- und Leistungsbeschreibung einschließlich Planunterlagen in allen Einzelheiten, ● Erbringung von Eigenleistungen oder Festlegung von Sonderwünschen und der sich daraus resultierende neue Festpreis, ● der Baubeginn (genauen Zeitpunkt festlegen, z. B. 2 Wochen nach Erteilung der Baugenehmigung), ● der Übergabetermin (z. B. 12 Monate nach Baubeginn). Bauträger vertrag

Es sollte selbstverständlich sein – ist es in der Praxis überraschenderweise aber nicht – , dass der Bauträgervertrag vor der Unterzeichnung genau gelesen wird und alle Unklarheiten mit dem Bauträger beseitigt werden.

Teilungs erklärung

Beim Kauf von Eigentumswohnungen sollte die Teilungserklärung genau studiert werden, denn sie regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern untereinander und gibt Auskunft über Sondernutzungsrechte. Sie bezahlen den Bauträger in Raten nach Baufortschritt (siehe Abschnitt 13 „Makler- und Bauträgerverordnung“). Dabei wird die erste Rate bei Beginn der Erdarbeiten fällig, die nächste dann nach Rohbaufertigstellung usw.

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1

Das Bauträgerobjekt

Der Bauträger führt das Bauvorhaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch, d. h., dass er gegenüber den Handwerkern und den Behörden als Bauherr auftritt. Als zukünftiger Eigentümer erwerben Sie das fertige Haus mit dem Grundstück zu einem Festpreis vom Bauträger. Daher sind Sie nicht Bauherr, sondern Erwerber. In der Regel haben Sie bei schon laufenden Objekten keinen Einfluss auf die Architekturpläne (äußere Gestaltung des Objektes), sondern, je nach Bautenstand, ggf. noch auf die Raumaufteilung und die Innenausstattung. Da der Bauträgervertrag immer Haus und Grundstück umfasst, muss dieser Vertrag von einem Notar beurkundet werden, da ein Grundstücksgeschäft in Deutschland nur dadurch seine Rechtsgültigkeit erlangt. Die Notargebühren, einschließlich Gerichtskosten, belaufen sich auf ca. 1,2 - 1,5 % der Vertragssumme (Grundstück und Baukosten). Zudem wird die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % der Gesamtkosten fällig. Obwohl der Käufer schon während der Bauphase Gelder an den Bauträger zahlt, ist er noch nicht Grundstückseigentümer. Darüber hinaus gehören ihm auch nicht die auf dem Grundstück erbrachten Bauleistungen. Damit Sie während der Bauzeit die Baustelle betreten können, sollten Sie sich ein Betretungsrecht vertraglich zusichern. Das Betreten des eigenen Objektes ist normalerweise selbstverständlich, aber um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ratsam. Zur Sicherheit des Erwerbers, dass dieser sein Grundstück bekommt, sieht die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) vor, dass nach Vertragsabschluss für den Käufer im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird. Nachdem das Haus vollständig fertig gestellt und der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, wird das Grundstück im Grundbuch auf den Namen des Käufers überschrieben. Eine Sicherung der bereits bezahlten Kaufpreisraten regelt § 3 MaBV (siehe Abschnitt 13 „MaBV“). Danach darf der Bauträger erst Gelder entgegennehmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Neben der Verjährung der Mängelansprüche auf das Bauvorhaben ist ein weiterer Vorteil, welchen der Kauf eines Bauträgerobjektes mit sich

Notar

Makler und Bauträger verordnung

21

1

Erwerbsmöglichkeiten

bringt, der Festpreis, wodurch Streitigkeiten – welche bei Bauobjekten häufiger vorkommen – nahezu auszuschließen sind, sofern der Leistungsumfang in der Bau- und Leistungsbeschreibung von beiden Vertragsparteien eindeutig interpretiert wird. Leider erkennt der Laie oft zu spät, dass viele Firmen in ihren Baubeschreibungen bestimmte Leistungen ausschließen (wie z. B. Teile der Außenanlagen, Erschließungskosten, Hausanschlüsse, Messgeräte für Wasser und Heizkörper etc.), wodurch der Festpreis nicht der wirkliche Endpreis ist. Festpreis

Die Pflichten eines Bauträgers beziehen sich auf die Bereiche: ● Grundstück, ● Haus, ● allgemeine Beratung des Erwerbers. Zum Leistungsbereich des Bauträgers gehören: sämtliche Architekten- und Ingenieurleistungen gemäß HOAI (siehe Abschnitt 12 „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“), ● Einholung der Baugenehmigung und aller sonstigen Genehmigungen, ● sämtliche Bauleistungen gemäß Baubeschreibung, ● technische und wirtschaftliche Beratung. ●

Der Bauträger führt selbst keine Bauleistungen aus, sondern vergibt – wie der Baubetreuer – sämtliche Arbeiten an Subunternehmer, welche er vertraglich beauftragt und deren Arbeit er überwacht. Als Erwerber haben Sie im Gegensatz zur Erstellung eines Architektenhauses keinen Einfluss auf die Auswahl der Handwerker. Nachdem das Objekt funktions- und bezugsfertig erstellt wurde, wird eine Abnahme durchgeführt, wobei die Mängel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten und nach einer Frist von ca. 14 Tagen beseitigt werden. Erst dann ist die letzte Rate nach MaBV zur Zahlung fällig.

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Das Fertighaus

4

1

Das Fertighaus

Für Bauherren, die den Zeitaufwand beim Bauen so gering wie möglich halten und dennoch ein Maximum an Individualität erzielen wollen, kann das Fertighaus eine gute Lösung sein. Das Angebot der meisten Fertighaushersteller umfasst inzwischen alle Haustypen (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus etc.). Dabei ist für jeden Geschmack und Bedarf das Entsprechende vorhanden. Die Zeiten, in denen Fertighäuser aus wenigen Normteilen zusammengesetzt wurden, sind längst vorbei. Heute werden nach den Wünschen und individuellen Vorgaben der Kunden die Fertigteile einzeln in der Halle vorgefertigt. Dass dabei auch von der Standardisierung der Einzelteile für eine kostengünstige Fertigung Gebrauch gemacht wird, liegt auf der Hand. Das Wort Fertighaus ist in der Branche verpönt. Die Hersteller würden lieber von Systembau sprechen. Durch die Fertigbauweise kann das Haus in wenigen Tagen aufgebaut werden, wodurch die zeitweise Doppelbelastung aus Miete und Finanzierungskosten entfällt. Da unabhängig vom Wetter gebaut werden kann, gibt es kaum Verzögerungen. Kein Handwerker braucht auf den anderen zu warten. Der Tag der Schlüsselübergabe kann meist bereits bei Vertragsabschluss bindend vereinbart werden. Für den Interessenten hat der Besuch von Musterhauszentren den Vorteil, dass er an einem einzigen Ort die Häuser mehrerer Anbieter einsehen und vergleichen kann. Der Besuch eines voll eingerichteten Musterhauses hinterlässt einen nachhaltigeren Eindruck als Modelle oder Bauzeichnungen. Darüber hinaus kann er vor Ort die Art der Ausführung, die Qualität und die Ausstattung unmittelbar mit den Konkurrenzangeboten vergleichen. Viele Firmen bieten dazu die Bauzeichnungen von mehreren realisierten Grundrissvorschlägen an. Selbst wenn kein Grundriss dabei ist, welcher Ihren Vorstellungen entspricht, kann meist mit dem Architekten eigener Wahl ein Haus vollkommen nach eigenen Wünschen geplant werden. Der Preis für ein Fertighaus gilt i. d. R. ab Oberkante Keller oder Bodenplatte und gehört nicht immer zum Lieferumfang der Fertighaushersteller. Viele Firmen bieten aber auch Keller an oder arbeiten mit Fertigkeller- Herstellern zusammen. Grundstück, Erschlie-

Großes Angebot der Haupttypen

Musterhaus zentren

Lieferumfang

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1

Erwerbsmöglichkeiten

ßungskosten und diverse Baunebenkosten müssen vom Bauherrn darüber hinaus bezahlt werden. Was hier im Einzelnen auf den Käufer zukommt, kann dieser bei Vertragsschluss meist nicht erkennen, da sich der Preis im Nachhinein durch versteckte Klauseln im Kleingedruckten kräftig erhöhen kann, zum Beispiel durch Erschließungskosten, Hausanschlüsse, Baugenehmigungsgebühren, Kosten für die Statik, Honorare für Architektenleistungen oder die Ausstattung des Hauses. Rücktrittsrecht

Festpreis garantie

Leistungs umfang

Ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht wegen einer späteren Erhöhung des Festpreises steht dem Käufer aber nur in Ausnahmefällen zu. Zwar geben viele Hersteller eine so genannte Festpreisgarantie, diese dauert bei den verschiedenen Anbietern aber unterschiedlich lange und wird häufig durch Bedingungen eingeschränkt. Es ist deshalb ratsam, eine Festpreisgarantie bis zur Abnahme, mindestens aber von 15 - 18 Monaten zu vereinbaren. Wird das Haus später als vereinbart fertiggestellt, ist dann die gültige (meist teuere) Preisliste ausschlaggebend. Ideal ist es also, wenn die Zusicherung des Festpreises bis zur Fertigstellung der Immobilie gilt. Welcher Fertighaushersteller günstige Konditionen bietet, ist für den Käufer schwer durchschaubar. Einzig die Bau- und Leistungsbeschreibung, die Vertragsbestandteil wird, kann ihm dafür Anhaltspunkte liefern. Da es keine verbindlichen Vorgaben gibt, was in einer Bau- und Leistungsbeschreibung stehen muss, sind diese häufig unvollständig und von den Angaben her nicht immer eindeutig. Ein Vergleich der Bauleistungen ist deshalb häufig nicht möglich. Für den Kunden ist es deshalb umso wichtiger, dass er sich von der Fertighausfirma eine möglichst detaillierte und objektbezogene Bauund Leistungsbeschreibung geben lässt, die genaue Material- , Mengen- und Qualitätsangaben sowie die Preisangaben enthält. Alle wesentlichen Bauleistungen sollten möglichst im Festpreis enthalten sein. Teurer wird der Kaufpreis meist durch die so genannte Bemusterung, also die Zusammenstellung der Innenausstattung (z. B. Teppich, Parkett, Fliesen, Sanitärgegenstände, Innentüren etc.). Diese erfolgt in der Regel erst nach der Vertragsunterzeichnung, also nach

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Das Fertighaus

der Festlegung des Festpreises. Um realistisch kalkulieren zu können, sollte die Bemusterung schon vor Vertragsabschluss durchgeführt werden, um sich einen genauen Überblick über die zu erwartenden Mehrkosten zu verschaffen. Die moderne Holztafelbauweise der Fertighausbauer ist eine Art Fachwerkkonstruktion, deren Zwischenräume mit schall- und wärmedämmenden Materialien gefüllt werden. Auch die witterungsunabhängige Vorproduktion wirkt sich vorteilhaft aus. Die neuralgischen Stellen der Wärmedämmung lassen sich in der Halle besser bearbeiten als bei konventioneller Herstellung auf der Baustelle. Die sehr gute Wärmedämmung ist neben der schnellen Bezugsfertigkeit und dem Festpreis der Hauptvorteil von Fertighäusern. So hervorragend sich die Holzbauweise für die Wärmedämmung eignet, so aufwendig sind im Holzbau die Deckenaufbauten, um den notwendigen Trittschall-Dämmwert zu erreichen. Es werden bereits neue Fußbodenaufbauten getestet, die eine Verbesserung der Trittschall- Dämmung bringen sollen. Der Markt im Fertighausbau ist aufgrund des großen Angebotes sehr unübersichtlich geworden. Dem Bauinteressenten fehlen oft Kenntnisse und Kriterien, nach denen er sein Haus aussuchen kann. Qualitätssiegel können weiterhelfen – wenn diese seriös sind. Der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) mit seinen derzeit 41 Mitgliedsfirmen hat die Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) gegründet, die ca. 90 % des Fertigbau- Umsatzes repräsentiert. Deren Mitglieder haben in ihre Satzung neben der Einhaltung von bestimmten Kriterien bezüglich der Bauqualität jetzt auch Selbstverpflichtungen zum Umweltschutz aufgenommen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausreichen. Die Mitgliedsfirmen stellen zudem einen Betriebsbeauftragten für Abfall und Reststoffe. So soll ein Höchstmaß an Abfallvermeidung und -recycling gewährleistet werden. Weitere Neuerungen betreffen einen noch höheren Wärmeschutz für Fertighäuser, der in konventioneller Bauweise teilweise nur mit großem Aufwand zu erreichen ist. Den Herstellern bereiten die Normen der seit 1.2.2002 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) keinerlei Schwierigkeiten.

1

Qualitätssiegel

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1 Garantie zusagen

Erwerbsmöglichkeiten

Sofern Sie an Fertighäusern Interesse haben, können Sie anhand folgender Punkte prüfen, ob diese auch von den Anbieterfirmen garantiert werden: ● Fertigpreisgarantie, ● Service aus einer Hand, ● energiesparende Bauweise, ● Lebensdauer, ● garantierter Fertigstellungstermin, ● Kundenservice.

Tipp! Viele Kaufverträge werden heute nach der Vergabe und Vertragsord nung für Bauleistungen (VOB) abgeschlossen. Hier beträgt die Ver jährungsfrist allerdings nur vier Jahre, nach dem Bürgerlichen Ge setzbuch (BGB) dagegen fünf Jahre. Im Vertrag kann und sollte des halb immer die längere Frist vereinbart werden.

5

Der Erwerb bei einer Versteigerung

Eine nicht alltägliche Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, ist die Ersteigerung eines Hauses oder einer Wohnung bei einer Zwangsversteigerung durch das Amtsgericht. In diesen Fällen müssen sich die Eigentümer aus den unterschiedlichsten Gründen von ihrem Besitz trennen. Oft haben sich die Bauherren oder Käufer übernommen und konnten die laufenden Finanzierungskosten nicht mehr tragen, sodass die Banken nur dann an ihr durch Grundbucheintragung gesichertes Geld kommen, wenn sie die Verwertung der Objekte betreiben. Bei Streit über den Wert bleibt die Versteigerung oft als letzter Ausweg. Oft sind auch Scheidungen, Verlust des Jobs oder Erbauseinandersetzungen der Grund für Versteigerungen. Die Zahl der Zwangsversteigerungen hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen.

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Der Erwerb bei einer Versteigerung

Zwangsversteigerungen von Immobilien in Deutschland

1

87.800 79.792

Anzahl der Termine Summe der Verkehrswerte (in Mrd. Euro)

47.900

52.800

57.600

13,0

12,5

10,3

10,3

8,2

18,0

26.200

6,9

5,4

4,0

4,0

3,6

20.800 21.400 21.400 21.900

15,8

39.500 32.200

1992 1993 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002

Abb. 1: Zwangsversteigerungen 1995 – 2005; Quelle: ARGETRA Ratingen

Dabei sind von je 1000 Terminen folgende Objekte betroffen:

Abb. 2: Aufschlüsselung der Zwangsversteigerungen im Jahr 2005; Quelle: ARGETRA Ratingen

27

1 Versteige rungs termin Durchschnitt licher Ersteigerungs preis

Erwerbsmöglichkeiten

Immobilien-Versteigerungen werden meist sechs Wochen vor ihrem Termin im Amtsgericht und im Rathaus vor Ort mittels Aushang bekannt gegeben. Der durchschnittliche Ersteigerungspreis liegt zwischen 70 und 90 % des Verkehrswertes bei Einfamilienhäusern und ca. 60 - 75 % bei Eigentumswohnungen. Da der Verkehrswert gewöhnlich schon rund ein Jahr vor der Versteigerung ermittelt wird, liegt er hinter dem aktuellen Marktpreis zum Versteigerungszeitpunkt sogar noch etwas zurück und enthält also nicht den Preisanstieg des Vorjahres. Da die Beschreibungen in den Aushängen beim Amtsgericht oder in Zeitungen meist sehr nüchtern sind, sollten Recherchen über die Beschaffenheit des Objekts ganz besonders sorgfältig durchgeführt werden. Hilfreich ist die Versteigerungsakte, die beim zuständigen Rechtspfleger eingesehen werden kann. Folgende Punkte sind besonders wichtig: ● Verkehrswert, ● Zustand der Immobilie, ● Verwendungsmöglichkeit, ● Grundbuch. Wer Glück hat, findet sämtliche Informationen in der Akte.

Verkehrswert

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Die Bedeutung des Verkehrswertes darf nicht überschätzt werden. Dieser gibt lediglich eine Schätzgröße wieder, die von Sachverständigen im Auftrag des Amtsgerichts im Wertgutachten ermittelt wird. Der Gutachter hat dabei die Aufgabe, den Wert festzustellen, den ein Objekt im freien Verkauf erzielen würde. Da der Noch- Eigentümer, gegen den die Versteigerung betrieben wird, allerdings das Recht hat, dem Gutachterausschuss den Zugang zur Immobilie zu verwehren, muss der Objektwert manchmal anhand des äußeren Anscheins ermittelt werden. Da es bei einer Zwangsversteigerung im Gegensatz zum Kauf keine Mängelhaftung des Immobilienvorbesitzers gegenüber dem Ersteigerer gibt, kann eine Expertise eines Sachverständigen sinnvoll sein. Obwohl diese ca. 1.000 Euro kostet, ist das Geld meist gut angelegt. Selbst detaillierte Wertgutachten ersetzen nicht die eigene Besichtigung eines Objekts, auch wenn nur eine Außenbesichtigung möglich ist.

Der Erwerb bei einer Versteigerung

Auf Nutzungsrechte ist besonders zu achten, denn der Zuschlag einer Immobilie gilt zwar als Räumungstitel, aber bei einer vermieteten Immobilie gilt grundsätzlich das Prinzip „Kauf bricht nicht Miete“. Die neuen Eigentümer übernehmen den alten Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Es gibt zwar ein Sonderkündigungsrecht, aber auch dieses kann nur bei Vorliegen bestimmter Kündigungsgründe im Rahmen der gesetzlichen Fristen ausgeübt werden. Sofern der Versteigerungsschuldner noch selbst im Objekt wohnt, sollte man noch vor der Ersteigerung klären, ob und wann er ausziehen wird. Dies sollte schriftlich festgehalten werden. Der Versteigerungsschuldner ist nach der Versteigerung zum Auszug verpflichtet, darf aber in besonderen Härtefällen ebenfalls im Haus bleiben, was dem Nachfolger bis auf weiteres die Selbstnutzung unmöglich machen kann. Beim Kauf von Eigentumswohnungen sollte die Teilungserklärung studiert werden, denn sie regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Eigentümern und gibt Auskunft über Sondernutzungsrechte. Ein aktueller Grundbuchauszug liegt in der Versteigerungsakte. Der Auszug gewährt einen Blick in den rechtlichen Status der Immobilie und gibt Auskunft, welche Belastungen darauf liegen. Hierbei können im Grundbuch, Abteilung II, Objektbeschränkungen aufgelistet sein, wie z. B. ein lebenslanges Wohnrecht eines Familienangehörigen des Noch- Eigentümers, Wegerechte des Nachbarn über das Grundstück etc. Da diese Nutzungsrechte durch eine Versteigerung nicht entfallen und sämtliche Eintragungen der Abteilung II vom Ersteigerer übernommen werden müssen, können die Nutzungsmöglichkeiten stark eingeschränkt sein. In Abteilung III des Grundbuches werden die Gläubiger des Objekts aufgeführt. Diese Abteilung wird zwar in der Regel im Rahmen einer Zwangsversteigerung von allen Lasten befreit, da meist der an erster Stelle stehende Gläubiger das Verfahren betreibt. Wird es hingegen von einem nachrangigen Gläubiger betrieben, müssen Ersteigerer gegebenenfalls für die Forderungen der vorrangigen Gläubiger einstehen, wenn diese aus dem Versteigerungserlös nicht komplett befriedigt werden.

1 Nutzungs rechte

Aktueller Grund buchauszug

Abteilung III

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1

Freihändiger Verkauf

Preislimit setzen

Erwerbsmöglichkeiten

Etwa ein Jahr nach dem Einleiten der Zwangsversteigerung findet der erste Versteigerungstermin beim Amtsgericht statt. Grund für diesen langen Zeitraum ist, dass dem Schuldner die Gelegenheit gegeben werden soll, sich mit seinen Gläubigern möglicherweise doch noch gütlich zu einigen. Es ist deshalb nicht immer zweckmäßig, bis zur Versteigerung einer Immobilie zu warten. Daher sollten Sie sich einige Tage vor der Versteigerung telefonisch erkundigen, ob es bei dem Termin bleibt, denn oft werden Versteigerungen abgesagt, weil der Schuldner im letzten Augenblick noch Geld aufgetrieben hat, um seine Schulden zu zahlen, oder weil sich ein Kaufinteressent und der Hauptgläubiger auf einen freihändigen Verkauf geeinigt haben. Kommt es zur Versteigerung, muss sich jeder Bieter durch einen gültigen Personalausweis ausweisen können. Darüber hinaus müssen beim Versteigerungstermin 10 % des vom Gericht festgesetzten Verkehrswerts – unabhängig von der Höhe des Gebots – als Bargeld mitgebracht werden. Es genügt allerdings auch ein von der Landeszentralbank bestätigter Scheck oder eine Bürgschaft der Gläubigerbank. Nicht akzeptiert werden Wertpapiere aller Art sowie Bürgschaften von Nichtbanken. Tipp! Neulinge sollten zunächst nur als Beobachter einige Termine besu chen, bevor das von ihnen favorisierte Objekt zur Verhandlung an steht. Viele Anfänger lassen sich beim entscheidenden Termin durch die ungewohnte Versteigerungsatmosphäre zu unvernünftigen Gebo ten verleiten, die sie an sich nicht abgeben wollten. Daher sollten Sie sich vorher bei nüchterner Überlegung ein Preislimit setzen.

Beim ersten Versteigerungstermin sind mindestens 50 % des Verkehrswertes zu bieten, ansonsten wird kein Zuschlag erteilt. Allerdings darf der die Versteigerung betreibende Gläubiger auch den Zuschlag verweigern, wenn zwar mehr als 50 %, jedoch weniger als 70 % erzielt werden und der Gläubiger einen Forderungsausfall befürchtet. Gibt es im ersten Termin keinen Zuschlag, kommt es einige Monate später zum zweiten Versuch. In diesem Fall setzt das Gericht kein

30

Der Erwerb bei einer Versteigerung

Mindestgebot mehr an, es sei denn, ein geringerer Versteigerungserlös als 50 % des Verkehrswertes würde für den Schuldner eine unzumutbare Härte bedeuten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass bei einem solchen zweiten Termin mindestens 35 % des Verkehrswertes erzielt werden. Der Gläubiger darf den Zuschlag sogar bei einem befürchteten Forderungsausfall verweigern, wenn mehr als 70 % geboten werden. Für diesen Fall gelten auch im zweiten Termin die 50- und 70 %- Marken. Nach dem Termin gilt, dass der Zuschlag den Kaufvertrag ersetzt, wodurch eine Verbriefung durch einen Notar nicht mehr notwendig ist. Verglichen mit einem gewöhnlichen Kaufvertrag entfallen auf den Ersteigerer – neben der Grunderwerbsteuer – nur etwa ein Drittel der Gebühren, welche ca. 1 % des Kaufpreises ausmachen. Etwa 6 – 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin sind die restlichen 90 % des Ersteigerungspreises fällig.

1

Zuschlag ersetzt den Kaufvertrag

Tipp! Vom Argetra Verlag erscheint monatlich der VERSTEIGERUNGSKA LENDER VIZ®. Dieser ist ein unentbehrliches Nachschlagewerk für je den, der ein Haus, eine Wohnung oder ein Renditeobjekt sucht. Monat für Monat erfahren Sie, wo und wann sich für Sie Chancen bieten ein Immobilienobjekt weit unter Schätzpreis erwerben zu können, gele gentlich sogar zum halben Verkehrswert. Weitere Infos: Argetra GmbH Verlag für Wirtschaftsinformation Philippstraße 45, 40878 Ratingen Tel. 02102 / 711 711, Fax 02102 / 214 13 Internet: http://www.argetra.de

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2

Grundstück

Bauland ist noch immer knapp und teuer. Doch wer bei der Grundstückssuche geschickt zu Werke geht, kann positive Überraschungen erleben. Die Preise für Grund und Boden sind in den letzten Jahren explodiert. So stiegen die Grundstückspreise für die Wohnbebauung zwischen 1980 und 1994 um fast 100 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass größere Grundstücke in ländlichen Gebieten billiger den Besitzer wechseln als kleine Parzellen in den Ballungszentren, welche Spitzenpreise kosten. Die Preise schwanken, entsprechend der Qualität des Grundstücks und der Nachfrage, regional sehr stark. Die statistischen Durchschnittswerte für baureifes Land sind nur wenig hilfreich, da sie die lokalen Besonderheiten nicht berücksichtigen. Einen Preisüberblick geben z. B. für den Bereich von kreisfreien Städten oder Landkreisen unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Von diesen werden die durchschnittlichen Lagewerte für Bauland anhand von Kaufpreissammlungen ermittelt. Von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses kann man Auskunft über diese Bodenrichtwerte verlangen und Einsicht in die Bodenrichtwertkarte nehmen. Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V. gibt ebenso wie andere Vereinigungen Preisspiegel heraus, die gewisse Anhaltspunkte über Grundstückswerte geben. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück kann sehr zeitraubend sein.

Gutachter ausschuss

Hinweis:

Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbständigen Verbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden.

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2

Grundstück

1

Woher bekomme ich ein Grundstück?

Grundstücks angebote

Wer einen Bauplatz sucht, hat viele Möglichkeiten, sich Grundstücksangebote einzuholen:

Immobilien anzeigen



Immobilienanzeigen studieren Ein- bis zweimal wöchentlich werden in den meisten Tageszeitungen im Immobilienteil Grundstücke zum Kauf angeboten.



Immobilienanzeigen aufgeben Durch Schalten von Suchanzeigen in Zeitungen (Immobilienteil), insbesondere auch in Gemeinde-, Orts- und Anzeigenblättern, können Sie auch zu Grundstücksangeboten kommen.



Gemeinden befragen Bei Städten und Gemeinden sind häufig Grundstücksangebote zu erfragen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie sich schon in der Planungsphase über neue Bebauungspläne informieren. Viele Gemeinden verkaufen einen Teil ihrer Grundstücke nicht, sondern verpachten diese. Hierbei handelt es sich im Allgemeinen um das Erbbaurecht, früher auch Erbpacht genannt. Dabei ist oft eine einmalige Einstandszahlung zu leisten und eine jährliche Pacht über einen bestimmten Zeitraum (üblich sind z. B. 99 Jahre) zu zahlen. Der Erbbauberechtigte darf dann auf dem gemieteten Grund und Boden ein Haus errichten und zahlt einen jährlichen Erbbauzins in Höhe von ca. 4 – 6 % des Grundstückswertes. Man sieht, dass diese Form der Beschaffung eines Grundstücks demjenigen entgegenkommt, dessen verfügbare Mittel knapp bemessen sind.



Immobilienzentren der Banken und Sparkassen aufsuchen Die meisten Banken und Sparkassen verfügen über eigene Immobilienabteilungen, welche über den Grundstücksmarkt gut informiert sind. Hier fällt jedoch beim Kauf eine Vermittlungsprovision an.



Makler beauftragen Die örtlichen Makler kennen den Immobilienmarkt in der Regel sehr gut. Da leider nicht jeder Makler seriös ist, sollte man Wert

Erbbaurecht

Makler

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2

Grundstücksanalyse

darauf legen, dass er Mitglied in den Berufsverbänden IVD (RDM bzw. VDM) ist. Meist erhalten Sie von ihm gleich mehrere Angebote zur Auswahl. Auch hier fällt beim Kauf eine Vermittlungsprovision an. ●

Architekten einschalten Architekten können gute Ansprechpartner sein, da sie oft wissen, wo die Gemeinden neue Areale für den Wohnungsbau erschließen.



Fertighaushersteller oder Wohnungsbaugesellschaften befragen Der Kauf vom Fertighaushersteller oder Bauträger ist müheloser. Teilweise haben diese noch Grundstücke im Angebot, die in der gewünschten Lage sonst nicht mehr zu bekommen wären. Beim Erwerb eines solchen Grundstücks bindet man sich hinsichtlich der Erstellung eines Hauses jedoch meistens an den Verkäufer.



Direktbeschaffung/im Bekanntenkreis recherchieren Die Direktbeschaffung von Grundstücken ist meist sehr zeitaufwendig. Dabei ist hier aber auch die Chance groß, zu außergewöhnlich günstigen Grundstücken zu kommen.

2

Grundstücksanalyse

Nachdem Sie einige Grundstücke zur Auswahl haben, analysieren Sie – jedes Grundstück für sich – die Lage und das Umfeld. Hierbei ist zu untersuchen, ob das Grundstück ● vorzugsweise nach Süden, Westen oder besser noch nach Südwesten ausgerichtet ist, ● keinen oder nur unmerklichen Umweltbelastungen, wie Lärmbelästigung oder Luftverschmutzung ausgesetzt ist, ● in Bezug auf die Nachbarbebauung Ihren Vorstellungen entspricht, ● in einer ruhigen Wohnstraße liegt, ● landschaftlich schön gelegen ist.

Lage und Umfeld

35

2

Grundstück

Erst wenn die Lage der Prüfung standgehalten hat, sollten Sie sich mit den Einflüssen der weiteren Umgebung und mit deren Gegebenheiten beschäftigen: ● gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, ● Autobahnanbindungen innerhalb weniger Minuten erreichbar, ● Schulen und Kindergarten ohne Gefahr für die Kinder in kurzer Zeit erreichbar, ● Geschäfte des täglichen Bedarfs in der Nähe, ● mögliche Arbeitsstätten in kurzer Entfernung, ● Stadtzentrum mit all seinen Einrichtungen gut und schnell zu erreichen, ● reichhaltiges Freizeit- und Sportangebot. Flächen nutzungsplan

Soweit entsprechende Einrichtungen nicht bereits bestehen, empfiehlt es sich vor allem, Einblick in den Flächennutzungsplan der Gemeinde zu nehmen. Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte künftige Entwicklung der Gemeinde dar und gibt vor allem Aufschluss über die wichtigsten Planungen. Der Flächennutzungsplan kann jederzeit in der Gemeinde eingesehen werden. Im Übrigen wird Ihnen auch Ihre Gemeinde, soweit möglich, Auskunft erteilen. Bedenken Sie, je besser die Wohnlage und die Infrastruktur Ihres Grundstücks ist, desto höher ist auch sein Wert und seine Wiederverkäuflichkeit.

3 Bebauungsplan

Bebaubarkeit des Grundstücks

Für die meisten Grundstücke ist in einem Bebauungsplan festgelegt, unter welchen Bedingungen sie bebaut werden dürfen. Der Bebauungsplan wird grafisch durch „Planzeichen” bestimmt und mittels „Festsetzungen durch Text” genau beschrieben und ergänzt. Tipp! Nehmen Sie – nach Möglichkeit zusammen mit einem Fachmann – Einsicht in den Bebauungsplan des jeweils zuständigen Bauamtes und

36

Bebaubarkeit des Grundstücks

2

prüfen Sie, ob sich Ihr geplantes Bauvorhaben auf diesem Grundstück überhaupt verwirklichen lässt.

Liegt kein Bebauungsplan vor und liegt das Grundstück innerhalb eines bebauten Ortsteiles, richtet sich die Bebaubarkeit meist nach der umliegenden Bebauung (§ 34 BauGB). Muss dagegen noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden, so können Sie nicht kurzfristig mit der Realisierung Ihrer geplanten Baumaßnahme rechnen. Sofern kein Bebauungsplan existiert, kann es vorkommen, dass die Aussagen der Behörde über die mögliche Bebaubarkeit des Grundstücks in der späteren Baugenehmigung nicht eingehalten werden. Um sich in solchen Fällen abzusichern, sollte mit dem Grundstücksverkäufer eine Vereinbarung getroffen werden – welche Vertragsbestandteil in Ihrem notariellen Kaufvertrag wird –, dass Ihnen ein Rücktrittsrecht eingeräumt wird, sofern sich die mit der Baubehörde abgesprochene Planung nicht verwirklichen lässt. Oder man geht beim Kauf von einer bestimmten Größe des Gebäudes aus und ermittelt die Wohnfläche. Mindert oder mehrt sich die Wohnfläche nach Erhalt der Baugenehmigung, so ist anteilig aufgrund der neu ermittelten Wohnfläche ein neuer Grundstückspreis zu errechnen. Anschließend kann ein entsprechender Teil des Kaufpreises zurückgefordert werden. Eine solche Vereinbarung beruht i. d. R. auf Gegenseitigkeit, d. h., bei einem größeren Gebäude muss ein entsprechender Mehrbetrag nachbezahlt werden.

Rücktrittsrecht

Beispiel: Kaufpreis Grundstück: 150.000 EUR Gebäudegröße nach Absprache mit der Baubehörde: Länge 10 m, Breite 8 m, 2 Vollgeschosse (DG kein Vollgeschoss) Ermittlung der Wohnfläche: 10 m × 8 m × 2 = 160 m² Wohnfläche Nach Erteilung der Baugenehmigung ergibt sich ein Baukörper mit: Länge 9,5 m, Breite 8 m, 2 Vollgeschosse (DG kein Vollgeschoss) Ermittlung der neuen Wohnfläche: 9,5 m × 8 m × 2 = 152 m² Wohnfläche

37

2

Grundstück

Ermittlung des neuen Grundstückspreises: Kaufpreis Grundstück NEU = Kaufpreis Grundstück ALT x

Kaufpreis Grundstück NEU = 150.000 EUR x

152 m² 160 m²

Wohnfläche NEU Wohnfläche ALT

= 142.500 EUR

Somit sind vom Verkäufer an den Käufer aufgrund der erzielba ren kleineren Wohnfläche 7.500 Euro zu vergüten.

Voranfrage

Vorbescheid

38

Bei vielen Bauvorhaben gibt es einzelne Punkte, deren Genehmigungsfähigkeit zweifelhaft ist. Vor allem die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks spielt oft eine entscheidende Rolle. Müsste der Bauherr hier jeweils einen kompletten Bauantrag mit allen erforderlichen Bauplänen einreichen, wäre dies umständlich und zeitraubend. Bei negativem Ausgang des Genehmigungsverfahrens wären oft beträchtliche Planungskosten umsonst gewesen. Gleiches gilt beim Erwerb eines Grundstücks. Stellt sich hier erst beim konkreten Bauantrag heraus, dass das Grundstück unbebaubar ist, so sind wertvolle Zeit und viel Geld verloren. Eine gute Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks gibt die Stellung einer schriftlichen „Voranfrage” an die Gemeinde. Eine Antwort kann nach ca. 4 Wochen erwartet werden. Diese Aussage ist jedoch nicht verbindlich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich bei späteren Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen handelt. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung eines „Vorbescheides”. Hierbei kann der Bauherr, noch bevor er einen Bauantrag einreicht, schriftlich einzelne Fragen des Bauvorhabens vorweg entscheiden lassen. Fällt der Vorbescheid positiv aus, so kann während seiner Geltungsdauer ein späterer Bauantrag nicht mehr aus den Gründen abgelehnt werden, die bereits Gegenstand der Prüfung bei der Bauvoranfrage waren. Spätere geringfügige Änderungen sind auch hier möglich. Die Bescheiderteilung dauert – je nach Auslastung der Behörde – bis zu 3 Monate und hat eine Gültigkeitsdauer i. d. R. von 3 Jahren. Seine

Bebaubarkeit des Grundstücks

Geltung kann wiederholt um jeweils 2 Jahre verlängert werden, wenn dies der Bauherr vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheids schriftlich beantragt. Eine 100-prozentige Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstücks gibt nur eine rechtskräftige „Baugenehmigung”, welche je nach Größe des Bauvorhabens und Auslastung der Behörde bei Häusern ca. 4 Monate und bei Wohnanlagen ca. 6 Monate dauern kann. Die Baugenehmigung gilt i. d. R. 4 Jahre. Wurde in dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen, erlischt sie. Die Vierjahresfrist kann auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer wiederholt um jeweils 2 Jahre verlängert werden. Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Landesbauordnungen geregelt und ist in allen 16 Ländern unterschiedlich. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Die Gebühren einer Baugenehmigung betragen ca. 4 ‰, bei öffentlich geförderten Vorhaben 2‰, der Baukosten. Liegt Ihr Grundstück in einem Gebiet, in welchem ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert, kann Ihr Baugesuch im so genannten „Freistellungsverfahren“ genehmigt werden. Dabei fallen keine oder nur sehr geringe Genehmigungsgebühren an. Um die Baugenehmigung schneller zu erhalten, sollten Sie folgende Hinweise beachten: ● Ein fachkundiger Architekt und eine Planung, für die nach Möglichkeit keine Ausnahmegenehmigungen oder Befreiungen notwendig sind, sind wichtig für eine schnelle und genehmigungsfähige Planung. ● Bemühen Sie sich rechtzeitig um die Zustimmung aller Nachbarn und deren Unterschriften, welche Voraussetzung für die Stellung des Bauantrages sind. ● Der Bauantrag muss vollständig sein. Für den Antrag gibt es besondere Formulare, die im Buchhandel erhältlich sind. Mit dem Bauantrag sind alle für die Prüfung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Die Baugenehmigungsbehörde kann allerdings gestatten, einzelne Bauvorlagen später nachzureichen. Zahl, Art und Form der dem Bauantrag beizufügenden Bauvorlagen sind in den einzelnen Bundesländern in

2 Baugenehmi gung

Freistellungs verfahren

Vollständiger Bauantrag

39

2

Grundstück

Bauvorlagen

● Beschleunigtes Baugenehmi gungsverfah ren



Bauvorlageverordnungen bestimmt. Die für das jeweilige Bundesland geltende Bauvorlageverordnung sollte zur Sicherheit eingesehen werden. Ganz allgemein sind aber immer folgende Bauvorlagen dem Bauantrag beizufügen: 1. Kataster-/Übersichtsplan und Lageplan, 2. Bauzeichnungen, 3. Baubeschreibung, 4. Nachweis der Standsicherheit und ggf. weitere bautechnische Nachweise (Schall-, Wärme-, Brandschutz) – i. d. R. nicht für Ein-, Zweifamilien- und Doppelhäuser –, 5. Darstellung der Grundstücksentwässerung, 6. Berechnung des umbauten Raumes, 7. Berechnung der Wohn- und Nutzfläche, 8. Wasserversorgung und Entwässerungsplan. Versuchen Sie, den Bauantrag rechtzeitig vor der nächsten Bauausschusssitzung einzureichen. Nutzen Sie die Möglichkeit des beschleunigten Baugenehmigungsverfahrens, wenn das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt.

4 Baunutzungs verordnung

Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan

Die bauliche Nutzung von Grundstücken, insbesondere die „Art der baulichen Nutzung”, das „Maß der baulichen Nutzung” und die „Bauweise” werden in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt bzw. genauer definiert. Wenn es einen Bebauungsplan für das zu prüfende Grundstück gibt, so sind aus ihm für die Planung u.a. folgende Informationen zu entnehmen:

4.1

Die Art der baulichen Nutzung

Der Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, ob die zur Bebauung vorgesehene Fläche als Wohnbaufläche (W), gemischte Baufläche (M), gewerbliche Baufläche (G) etc. vorgesehen ist.

40

2

Baunutzungsverordnung/Bebauungsplan

Ferner gibt er an, ob eine besondere Art ihrer baulichen Nutzung als z. B. Kleinsiedlungsgebiete (WS), reine Wohngebiete (WR), allgemeine Wohngebiete (WA), Gewerbegebiete (GE) etc. vorliegt.

4.2

Das Maß der baulichen Nutzung

Festsetzung der ●

Geschossflächenzahl (GFZ) oder der Größe der Geschossfläche (GF) Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln.

GFZ/GF

Beispiel: Grundstücksgröße 1000 m² GFZ 0,35 bedeutet, dass 0,35 × 1000 m² = 350 m² Wohnfläche verteilt auf die Anzahl der Vollgeschosse errichtet werden dürfen. Achtung: Bei Angabe der Geschossfläche im Bebauungsplan kann gele gentlich auch das Dachgeschoss als „NichtVollgeschoss” antei lig berücksichtigt werden. Hier ist die „Festsetzung im Text” des Bebauungsplanes genau zu studieren, oder es ist bei der Ge meinde nachzufragen, wie „NichtVollgeschosse” berücksichtigt werden! ●

Baumassenzahl (BMZ) oder der Baumasse (BM) Die Baumassenzahl gibt an, wie viel Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

BMZ/BM

Beispiel: Grundstücksgröße 1000 m² BMZ 3,0 bedeutet, dass 3,0 × 1000 = 3000 m³ Baumasse ge baut werden dürfen.

41

2 GRZ/GR

Grundstück ●

Grundflächenzahl (GRZ) oder Größe der Grundflächen (GR) Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Beispiel: Grundstücksgröße 1000 m² GRZ 0,20 bedeutet, dass 0,20 × 1000 m² = 200 m² Grundflä che überbaut werden dürfen.



Zahl der Vollgeschosse Diese wird im Bebauungsplan mit einer römischen Ziffer dargestellt und gilt als Höchstgrenze. Beispiel: II bedeutet, dass max. 2 Vollgeschosse zulässig sind.



Höhe der baulichen Anlage Dabei wird meist die max. Höhe über einem Bezugspunkt festgelegt. Beispiel: Bezugspunkt z. B. Gehweg 1 TH = Traufhöhe z. B. TH 11,5 m über Gehweg FH = Firsthöhe

4.3

Die Bauweise

Geschlossenen Bauweise

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden bei einer geschlossenen Bauweise (g) durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzt.

Baulinien



1

42

Baulinien Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden.

Als Traufhöhe wird i. d. R. die Höhe zwischen Oberkante Gelände und dem Schnittpunkt zwischen Oberkante Dachhaut und Außenwand bezeichnet.

2

Auszug eines Bebauungsplanes

Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß ist möglich. Baulinien werden mittels einer roten Linie dargestellt. ●

Baugrenzen Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß ist möglich. Baugrenzen werden mittels einer blauen Linie dargestellt.

Bei offenen Bauweisen (o) findet man den Hinweis, ob Einzelhäuser (E), Doppelhäuser (D) oder Hausgruppen (H) etc. zulässig sind. Symbole sind die Buchstaben E, D, H in einem gleichseitigen Dreieck.

Baugrenzen

Offene Bauweise

Im Bebauungsplan sind ferner Angaben enthalten über die vorgeschriebene bzw. max. Dachneigung, die Höhe des Kniestocks, der Firstrichtung sowie über die Anordnung und die Anzahl der Garagen bzw. Stellplätze. Die Anzahl der Stellplätze ist meist abhängig von der Wohnungsgröße. Diese Angaben sind bereits für den Vorentwurf des Architekten unverzichtbar. Darüber hinaus sind Bestimmungen über Einfriedungen (Zäune) und Abgrenzungen, Grünordnung (Bepflanzung etc.), Immissionsschutz (z. B. Schallschutz etc.) und sonstige Festsetzungen und Hinweise im Bebauungsplan aufgeführt.

5

Auszug eines Bebauungsplanes

Aus dem Auszug eines Bebauungsplanes und der schriftlichen Festsetzungen kann entnommen werden, welche bauliche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken planungsrechtlich zulässig ist. Nachfolgend wird die bauliche Nutzung des Grundstücks Nummer 26 näher dargestellt. Aus dem Bebauungsplan können insbesondere folgende Festsetzungen entnommen werden:

Bebauungsplan

43

2

Grundstück

Der Bebauungsplan weist ein reines Wohngebiet (WR) aus, auf welchem ausschließlich Einfamilienhäuser (E) und/oder Doppelhäuser (D), mit zwei Vollgeschossen (II) und einem Satteldach (SD) mit vorgegebener Firstrichtung (siehe Pfeil) erstellt werden dürfen.

Abb. 3: Bebauungsplan

Textliche Festsetzung

44

Für die Grundstücke 23 bis 26 beträgt die überbaubare Grundfläche 400 m², die Geschossfläche 700 m². Für jede Einheit muss eine Garage erstellt werden. Aus den textlichen Festsetzungen geht weiter hervor, dass die Dachneigung mit 35° festgelegt ist. Dachgauben sind bis 1,5 m² Ansichtsfläche zulässig. Die Kniestockhöhe ist nur in konstruktiver Höhe von maximal 50 cm zulässig. Für die Grundstücke 23 bis 26 sind zwei Baukörper mit einer maximalen Tiefe von je 12 m auszubilden. Auf eine weitere Auflistung der textlichen Festsetzungen über Einfriedungen, Bepflanzung, Verkehrsflächen, Immissionsschutz und Grünordnung wird verzichtet, da diese i. d. R. mehrere Seiten umfasst und je nach Bebauungsplan differenziert anzuwenden ist.

Auszug eines Bebauungsplanes

2

Beispiel: Ermittlung der NettoWohnfläche Die NettoWohnfläche kann infolge o.g. Angaben wie folgt er mittelt werden: • Geschossfläche für 4 Doppelhaushälften bei zwei Vollge schossen beträgt 700 m². • Geschossfläche für 1 Doppelhaushälfte bei zwei Vollgeschos sen beträgt 175 m². • Geschossfläche für 1 Doppelhaushälfte bei einem Vollgeschoss beträgt 87,5 m². Für 87,5 m² Geschossfläche abzüglich ca. 15 % für Zwischen wände und das Treppenhaus ergibt sich eine NettoWohnfläche je Geschoss von 87,5 m² × 0,85 = ca. 74 m². Damit das Dach nicht als Vollgeschoss angerechnet wird, kön nen im günstigsten Fall ca. 66 % aus 74 m² im Dachgeschoss er zielt werden. Somit ergeben sich folgende ca. Netto Wohnflächen: Erdgeschoss

ca.

74 m²

Obergeschoss

ca.

74 m²

ausgebautes Dachgeschoss

ca. 74 m² × 0,66 =

Ermittlung der ca. Netto Wohnfläche

48 m² 196 m² GesamtNettoWohnfläche

Darüber hinaus muss überprüft werden, ob die überbaubare Grundfläche von 400 m² überschritten wird. Bei der Ermittlung der überbaubaren Grundfläche (versiegelte Fläche) kann – je nach Festsetzung – zur Auflage gemacht werden, dass neben dem Haus auch die Garagen, Tiefgaragen, Terrassen, Grundflä che der Müllboxen und die Zuwege mit berücksichtigt werden müssen, sodass sich diese letztendlich nochmals reduzieren kann. Im Beispiel bezieht sich die überbaubare Grundfläche aus schließlich auf das Haus. • Grundfläche für 4 Doppelhaushälften mit jeweils einer Garage beträgt 400 m². • Grundfläche für 1 Doppelhaushälfte mit jeweils einer Garage beträgt 100 m² > 87,5 m².

45

2

Grundstück

Die Außenmaße eines Gebäudes richten sich nach der kleineren ermittelten Fläche zwischen Geschossfläche und überbaubarer Grundfläche! Aufgrund der maximal zulässigen Haustiefe von 12 m ergeben sich für ein Doppelhaus folgende Außenmaße: z. B. 7,0 m × 12 m = 84 m² + 3,5 m² (für Erker). Diese Fläche darf 87,5 m² nicht überschreiten! Achtung: Die dargestellten Festsetzungen sind lediglich Beispiele anhand des obigen Bebauungsplanes und nicht allgemein verbindlich.

6 Informationen über Grund stückspreise einholen

46

Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten

Um keine überzogenen Grundstückspreise zahlen zu müssen, sollte man sich vor dem Kauf gut informieren. Über die aktuellen Grundstückspreise weiß jeweils die Gemeinde Bescheid. Sie wird über jeden Kauf informiert. Wer sichergehen will, nicht zu teuer zu kaufen, sollte sich dort Auskunft holen. Zudem kann man sich bei einem ortsansässigen Makler oder bei Immobilienabteilungen von Banken und Sparkassen Preisauskünfte einholen, da hier einschlägige Zahlentafeln vorliegen, welche meist im 2-Jahresrhythmus aktualisiert bzw. überholt werden und in welchen bestimmte Gebiete den aktuellen Grundstückspreisen zugeordnet sind. Trotz Bauplatzmangel sollten Sie keine Ladenhüter kaufen. Befragen der Anrainer über den angebotenen Bauplatz hilft da oft schon viel weiter. Das Angebot an gutem Bauland ist knapp, das Preisniveau für Grundstücke hoch. Der Grundstückskauf bildet mit ca. 25 % der Gesamtaufwendungen den größten Kostenfaktor beim Hausbau. Auch wenn Bauland rar ist, empfiehlt es sich, das Grundstück vor dem Kauf einer genauen Prüfung zu unterziehen, insbesondere dann, wenn es sich um ein besonders günstiges Angebot handelt.

2

Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten

Die Kosten in Höhe von ca. 1.500 Euro, die ein Bodengutachten verursacht, können gut angelegt sein. Dabei werden mittels Rammsondierungen, Schürfgruben etc. die unteren Schichten des Baugrundes untersucht. Reicht z. B. die Tragfähigkeit des Untergrundes nicht aus, muss ein Bodenaustausch ausgeführt werden. Bei hohem Grundwasserstand ist der Keller wasserdicht auszuführen (z. B. „weiße Wanne” etc.). Die zusätzlichen Kosten im Vergleich zu einem Standardkeller für ein Einfamilienhaus betragen ca. 6.000 Euro. Des Weiteren ist eine Wasserhaltung mit entsprechender Anzahl von Pumpen erforderlich und bei starkem Wasserandrang oder hohem Grundwasserstand kann nicht ohne eine Spundwand fortgefahren werden. Hierbei fallen nochmals erhebliche Zusatzkosten an. Immer teurer wurden in den vergangenen Jahren die Erschließungskosten. Neben den Hausanschlusskosten (innere Erschließung) z. B. Kanal, Wasser, Strom, Gas, Telefon, Kabelfernsehen etc. sind i. d. R. noch weitere Erschließungskosten (äußere Erschließung) z. B. Erschließungskostenbeiträge nach BauGB (Baugesetzbuch) und Herstellungskosten nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen zu ermitteln. Die äußere Erschließung wird häufig vom Bauherrn in der Kalkulation nicht berücksichtigt, kann aber z. B. bei nicht erschlossenen Baugrundstücken mehrere 10.000 Euro betragen. Tipp! Fragen Sie bei der Gemeinde oder im Bauamt nach, welche Erschlie ßungskostenbeiträge auf Sie zukommen, damit Sie diese in Ihrer Gesamtkalkulation mit einfließen lassen können. • Erschließungskostenbeiträge nach BauGB (Baugesetzbuch), z. B. Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz (Straßen, Wege etc.), Straßenbeleuchtung, Parkflächen, Grünanlagen etc. • Herstellungskosten nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen, z. B. Wasser versorgung, Abwasserbeseitigung (Kanalanschluss) etc. Die Höhe des Beitrages ist i. d. R. abhängig von der Grundstücksfläche und der Geschossfläche des Gebäudes.

Boden gutachten

Innere Erschließung äußere Erschließung

Erschließungs kostenbeiträge nach BauGB Herstellungs kosten nach dem Kommu nalabgaben gesetz

47

2

Grundstück

Klären Sie ab, welche Kosten der Grundstücksverkäufer übernimmt oder ob die Erschließungskosten bereits im Kaufpreis enthalten sind. Für die Ersterschließung kommt i. d. R. noch der Grundstücksverkäufer auf.

Beim Grundstücks- oder Immobilienkauf kann der Käufer in einer Notarurkunde unter dem Punkt „Erschließung” Kostensicherheit hinsichtlich der Herstellungs- und Anschlusskosten sowie der Erschließungskosten erzielen. Beispiel: „Herstellungs und Anschlusskosten nach dem Kommunalabga bengesetz und den entsprechenden gemeindlichen Satzungen, z. B. Wasser und Kanal und der Anschluss an die Strom und ei ne etwaige Gasversorgung sind im Kaufpreis enthalten. Kosten für Erschließungsanlagen nach Baugesetzbuch, z. B. Straße, Gehweg, Straßenbeleuchtung, die bereits hergestellt sind oder nach der derzeitigen Planung der Gemeinde/Stadt her zustellen sind, sind ebenfalls im Kaufpreis enthalten. Die vorstehende Regelung gilt auch für einen etwaigen Kosten erstattungsbetrag der Gemeinde nach §§ 135aff. Baugesetzbuch (naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen)”.

48

2

Kalkulation des Grundstückskaufpreises und der Nebenkosten

Anhand folgender Zusammenstellung können Sie die Kosten für das Grundstück und deren Grundstücksnebenkosten ermitteln: Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten Bezeichnung

Kosten

Grunderwerbsteuer (3,5 %) Grundstückseinkaufspreis Notar, Gerichts, Grundbuchkosten (ca. 1,5 %)

EUR ................. EUR ................. EUR .................

(weitere mögliche Nebenkosten) Abbruch/Altbestand/Rodung Baugrundgutachten Bauvoranfrage Bindungsentgelt Bodenanalyse Erschließungskostenbeitrag Finanzierungskosten (z. B. Wertschätzungsgebühren, Bearbeitungsge bühren, Bereitstellungszinsen etc.) Grenzwiederherstellung Grundstücksvermessungskosten Maklerprovision Nachfolgelasten Straßenkosten

EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR ................. EUR .................

Summe Grundstück und Nebenkosten

EUR .................

Tabelle 1: Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten

6.1.1

Checkliste für Grundstückskäufer

Für denjenigen, der ein Grundstück gefunden hat, das ihm von der Lage und vom Preis her zusagen würde, ist immer noch Vorsicht am Platze, denn: Ein Grundstück ist keineswegs mit einem Bauplatz gleichzusetzen. Wer sich etwa von dem Begriff „Bauerwartungsland” blenden lässt, muss oft jahrelang warten, bis er die Genehmigung zum Bauen bekommt. Überlegen Sie vorher genau, was Sie eigentlich wollen.

Bauerwar tungsland

Eine Checkliste für Grundstückskäufer finden Sie auf der CD-ROM. Für Grundstückskäufe ist ein notarieller Vertrag notwendig!

49

2

Vormerkung

Grundstück

Die Verträge der einzelnen Notare weichen hinsichtlich der Formulierung erheblich voneinander ab. Wenn Sie einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben, sind Sie noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Sie werden erst Eigentümer, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. Zwischen notarieller Verbriefung und Grundbucheintrag können je nach Auslastung des Grundbuchamtes mehrere Wochen vergehen. Für diesen Zeitraum wird i. d. R. Ihr Anspruch auf Übertragung des Eigentums (hier Grundstück) durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch gesichert. Einen Kaufvertrag mit Anmerkungen für ein bebaubares Grundstück finden Sie auf der CD-ROM.

50

3

Planung

Das äußere Erscheinungsbild eines Hauses ist die Visitenkarte seines Bauherrn. Damit Ihr Bauvorhaben kein Einheitshaus wird, das ohne Rücksicht auf Landschaft und Umgebung auf dem Grundstück erstellt wird, ist die richtige Wahl eines guten Entwurfverfassers entscheidend für die angemessene Gestaltung. Suchen Sie sich in der Umgebung besonders gut gestaltete Häuser aus und fragen Sie nach den Architekten. Die Investition bei der Wahl eines Architekten macht sich meistens bezahlt. Der Bauherr merkt dies aber häufig erst zu spät, denn meistens treten Pannen erst dann auf, wenn das Haus/die Wohnung fast bezugsfertig ist und die ersten Gedanken über die Platzierung der vorhandenen Einrichtungsgegenstände gemacht werden. Dann wird festgestellt, dass z. B. der Schlafzimmerschrank nicht ins Schlafzimmer passt, da dieser zu groß ist oder die Höhe im Dachgeschoss aufgrund der Dachkonstruktion (Lattenrost und Gipskarton etc.) nicht mehr ausreichend ist. Lassen Sie sich daher nach dem ersten Vorentwurf des Architekten einige Tage Zeit und überlegen Sie genau, ob z. B. Ihr Bedarf an Zimmern (Anzahl der Kinderzimmer, ggf. Arbeitszimmer etc.) gedeckt ist, ob Ihre Möbel in die dargestellten Grundrisse platziert werden können oder ob neue teure Möbel angeschafft werden müssen. Sind die Türöffnungen richtig eingeplant und stimmen die Öffnungsrichtungen etc.? Die äußere Gestaltung eines Hauses kann man durch ● Vor- und Rücksprünge, ● Erker, ● ein Hauseingangsvordach oder ein Eingangselement, ● etwaige Abrundung der Balkone, ● Fenster unterschiedlicher Formen und Größen, z. B. Dreieckfenster, Fenster mit Sprossen, ● unterschiedliche Materialien wie z. B. Putz, Holzverschalung usw. optisch erheblich aufwerten.

Vorentwurf

Äußere Ge staltung eines Hauses

51

3

Kostensparen des Bauen

Eigenleistung

52

Planung

Beachten Sie jedoch, dass bei der äußeren Gestaltung sich Ihr Bauvorhaben in die unmittelbare Umgebung einfügt. Dabei sollte u.a. bei der Planung auch die Dachform, die Dacheindeckung, die Fassadengestaltung etc. mit berücksichtigt werden. Eine optische Aufwertung verteuert i. d. R. Ihre Baukosten nicht unerheblich. Lassen Sie deshalb Ihrem Architekten in der Gestaltung nicht freien Lauf, da manche Konstruktionen einen erheblichen Aufwand auslösen und somit sehr teuer sind. Besprechen Sie mit dem Architekten Ihre finanzielle Lage, damit er dennoch ein Optimum an Gestaltung und Kosten für Sie erarbeiten kann. Gute Grundrisse entsprechen den Wohnbedürfnissen der jeweiligen Bewohner. Sie müssen wirtschaftlich, praktisch und funktionell sein. Die eigenen vier Wände sind in Deutschland teuer. Mittlerweile kostet ein Reihenhaus für eine Familie im Bundesdurchschnitt etwa 180.000 Euro. In Süddeutschland, insbesondere im Raum München – aufgrund der hohen Grundstückspreise – sogar noch um ein Wesentliches mehr. Um diese Ausgaben überhaupt noch zu leisten und finanzieren zu können, bietet kostensparendes Bauen gute Möglichkeiten. Sparen beim Bauen bedeutet nicht Verzicht, sondern insbesondere eine ausgereifte Grundrissplanung und Konstruktion, einen gut organisierten Bauablauf, Minimierung des Energieverbrauchs etc. Die tatsächlichen Bedürfnisse der Bewohner, zukunftsweisende Nutzungsänderungen der Wohnräume, gesunde Baumaterialien etc., sollten die wesentlichen Prüfkriterien für eine langfristige Entscheidung sein. Es soll nicht um jeden Preis billig sein, sondern es soll sich um Einsparungen handeln, die keine Abstriche am Wohnkomfort bedeuten. So wäre es zum Beispiel falsch, auf einen optimalen Wärmeschutz zu verzichten. Auch eine kleinere Wohnfläche käme nur in seltenen Fällen in Betracht. Bauwillige sollten durch mehr Eigenleistungen und das Zusammenlegen von Bad und WC sparen. Die Kosten lassen sich auf jeden Fall mit einer sorgfältigen Planung drosseln. Diese muss vor Baubeginn bis ins letzte Detail stehen. Dabei sollten keine komplizierten Baukörper gewählt werden. Darüber hinaus sollte aus Kostengründen nicht auf Schallschutz oder eine Unterkellerung verzichtet werden.

Planung

3

Tipp! Bei der Planung der Grundrisse sollte man hinsichtlich der Kosten fol gende Punkte beachten: • Planen Sie keine Decken über ca. 5 m Spannweite, da sonst der Kostenanteil – abgesehen von einer stärkeren Deckenkonstrukti on – für die notwendige Bewehrung unverhältnismäßig hoch, also sehr teuer wird. • Achten Sie (auch hinsichtlich des Schallschutzes) darauf, dass Kü che und Bad bzw. WC neben bzw. übereinander liegen (siehe auch Abschnitt 14.2 „Schallschutz”). • Sämtliche Grundrisse, Wohnungsaufteilungen, Fenster und Türöff nungen etc. sollten den Rohbaurichtmaßen entsprechen, damit für Fenster und Türen keine aufwendigen Sonderanfertigungen not wendig sind. Durch die Anwendung einer Maßordnung werden die Abmessungen von Bauteilen so aufeinander abgestimmt, dass ein Aneinanderfügen ohne ein Teilen der Mauersteine möglich ist. Baurichtmaße sind geradzahlige Vielfache von 12,5 cm. • Die Verwendung von Fertigteilen kann neben einer Kostensenkung auch aus Schallschutzgründen für Innentreppen und aus Wärme schutzgründen für Balkone sinnvoll sein. • Planen Sie Ihr Haus möglichst funktional und sachlich, denn Vor sprünge, Erker etc. verteuern Ihr Bauvorhaben nicht selten um bis ca. 15 %. Dies hat auch den Vorteil, dass hinsichtlich der neuen Wärmeschutzverordnung der Wärmebedarf niedriger ist, je gerin ger die Oberfläche der Hausaußenfläche bei gleichem Volumen ist (siehe auch Abschnitt 14.1 „Wärmeschutz”).

„Preiswertes Bauen” ist heute eine Forderung, über die in weiten Kreisen Einigkeit besteht. Nur an der Stelle, wo der Hebel für Sparmaßnahmen anzusetzen ist, scheiden sich die Geister. Häufig steht der Verzicht auf den Keller in der Liste der Sparvorschläge ganz oben. Begründet wird der kellerlose Bau in der Regel damit, dass der Keller seine traditionellen Funktionen – Lager für Vorräte und Brennstoffe – heute verloren habe und damit nicht mehr benötigt werde. Der zusätzliche Hinweis, dass bei Verzicht auf den Keller ca. 20.000 Euro eingespart werden können, erscheint vielen Bauwilligen zunächst überzeugend. So ist insbesondere in den südlichen Bundesländern eine noch häufigere Entscheidung zugunsten des Kellers zu beobachten. Dies ist

Preiswertes Bauen

53

3 Keller pro/contra

Planung

im Wesentlichen auf die hohen Grundstückspreise und deren maximale Gebäudenutzung zurückzuführen. Im Laufe der Zeit hat der an sich unbeachtete Kellerraum deutlich an Aufmerksamkeit gewonnen. Neben der Unterbringung für Strom-, Wasser- und Gasanschlüsse und der Nutzung für die Heizung und Lagerung von Brennstoffen ist er zur hochgeschätzten Ausbaureserve geworden. Im Zuge der Freizeitgestaltung werden Hobbyräume gebraucht. So ist mancher Keller ein moderner Arbeits- oder Fitnessraum geworden. Oft benötigt man zusätzlichen Wohnraum, weil sich Familienzuwachs ankündigt oder ein weiteres Familienmitglied aufgenommen wird. Der Dachboden, falls vorhanden, ist insbesondere bei neueren Häusern bereits ausgebaut und von Anfang an als Wohnraum eingeplant. Hat man einen Keller, lässt sich dann flexibel reagieren. Bei entsprechenden Lichtverhältnissen, z. B. durch große Lichtschächte oder Abböschungen, können Arbeitszimmer, Hauswirtschaftsraum oder Gästezimmer optimal genutzt werden. Im Wohnbereich eröffnen sich dann zusätzliche Reserven. Gegebenenfalls kann das Haus mit Keller von vornherein auch kleiner geplant werden. Gegen einen Keller entscheiden sich Bauherren häufig wegen der hohen Kosten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass ein großer Teil keine oder falsche Vorstellungen über die zusätzlichen Kosten für einen Keller hat. Dabei belaufen sich die Zusatzkosten für den Keller auf ca. 20.000 Euro. Dieser Wert lässt sich durch Mithilfe und Verschieben einzelner Ausbaumaßnahmen (Estrich, Installationen, Bodenbelag) auf einen späteren Zeitpunkt weiter absenken. Bei Berücksichtigung der Kosten für die erforderlichen Kellerersatzflächen im Wohnbereich (Abstellraum, Heizungsraum, Stellfläche für Waschmaschine u.a.) oder eines Schuppens im Garten steigen die Kosten der kellerlosen Lösung, wodurch die echten Zusatzkosten für den Keller dann deutlich weniger betragen. Die vermeintlichen Einsparungen beim Verzicht auf den Keller müssen relativiert werden. Denn auch bei den nicht unterkellerten Bauten sind Frostschürzen, also „Wände” bis auf ca. 1,20 m unter

54

Planung

Geländeoberkante auszuführen. Mit der Verlängerung der Frostschürzen auf ca. 2,60 m und der nachträglich eingebrachten Bodenplatte ist bereits das Kellervolumen erstellt. Die Mehraufwendungen im Rohbau halten sich damit in Grenzen. Abgesehen von dem zusätzlichen Raumangebot weist die Installationsverteilung in zugänglichen Kellerräumen erhebliche Vorteile gegenüber nicht zugänglichen Installationskanälen und -schächten auf. Letztere erfordern ebenfalls einen baulichen Aufwand und zusätzliche Kosten. Betrachtet man die Kellerkosten im Ganzen, sieht die Sache anders aus. Fundamente und Bodenplatte sind auch beim kellerlosen Haus vorhanden. Bei der Erstellung des Kellers fallen zwar zusätzlich Erdaushub, Kellerwände und Kellerdecke an, jedoch sind dabei lediglich die Differenzkosten zusätzlich heranzuziehen. Diese können sich jedoch erheblich verteuern, wenn mit z. B. Grundwasser, schlechten Bodenverhältnissen, zusätzlichen Abdichtungsmaßnahmen etc. zu rechnen ist oder Verbau-, Wasserhaltungsmaßnahmen etc. notwendig sind. Die Bauausführung des Kellers ist bereits bei der Planung seiner Verwendung anzupassen. In den meisten Fällen ist es ausreichend, übliche Wände und einen einfachen Kellerfußboden herzustellen. Immer dann, wenn keine Wohnräume vorgesehen sind, kann auf erhöhte Wärmedämmung verzichtet werden. Sie eignen sich für alle möglichen Lager- und Abstellzwecke, für die Heizung, zum Wäschetrocknen, aber auch für vorübergehenden Aufenthalt beim Hobby oder bei einer Heimwerkertätigkeit. Sind dagegen im Kellergeschoss Wohnräume geplant, ist auf den Wärmeschutz von Wänden und Fußboden ein Hauptaugenmerk zu legen. Diese Nutzung muss auch wegen der großzügigeren Raumhöhe von Anfang an eingeplant werden. Eine nachträgliche Änderung ist nur mit hohen Kosten oder gar nicht möglich. Bevor Bauherren einen Keller in das Programm einbeziehen, sollten sie bedenken, dass in einer einfacheren Bauweise sich alle diese Raumanforderungen auch im Erdgeschoss verwirklichen lassen. Darüber hinaus lassen sich auch weitere Abstellflächen im Dachraum (Spitzboden und Abseiten) gewinnen, sodass in der Zahl und Größe von Abstellflächen keine Not herrschen muss.

3

Kosten eines Kellers

Abdichtungs maßnahme bei Grundwasser

55

3

Planung

Bei Hanglagen oder anderen Entwurfslösungen bieten sich Kellerräume an und sollten daher auch beansprucht werden. Teil unterkellerung oft schlechter Kompromiss

Ein Kompromiss der „Teilunterkellerung” in einem flachen Gelände unter einer durchgehenden Sohle scheidet aus Kostengründen aus. Das Herunterführen der Fundamente vom nichtunterkellerten zum unterkellerten Teil und zusätzliche konstruktiv bedingte Kosten sind so teuer, dass dann besser ganz unterkellert werden sollte. Ein Keller kann auf vielerlei Weise gebaut werden. Wer das regionale Marktangebot sichtet, findet für sich die preisgünstigste Lösung. Es gibt Keller ● aus gemauerten Wänden, die in traditioneller Weise aus Hohlblock- oder Vollsteinen handwerklich errichtet werden, ● aus Ortbeton, der aus einem nahe gelegenen Transportbetonwerk kommt, ● aus Betonfertigteilen, die geschosshoch und raum- oder sogar hausbreit gefertigt und in kürzester Zeit montiert werden, ● aus Hohlwandelementen, die wie ein Fertigteil aufgestellt und dann mit Beton verfüllt werden, ● aus einem fix und fertigen Kellerpaket mit Wand- und Dekkenelementen, vom Fertigkeller-Spezialisten in wenigen Tagen aufgestellt. Die zugehörigen Decken werden – ähnlich den Wänden – ebenfalls aus Ortbeton, aus massiven Fertigteilen oder aus einer Kombination von Fertigteilen, Deckensteinen und Vergussbeton hergestellt.

Möglichkeiten zur Senkung der Baukosten

56

Weitere Möglichkeiten, Baukosten zu senken sind: Optimale Nutzung des Bauplatzes. Ein ausgereifter und flächenmäßig ausgereizter Grundriss spart Quadratmeter, aber nicht Wohnqualität. ● Durch Planung raffinierter einfacher Grundrisse können unnütze Flächen eingespart und möglichst gleich große Räume für viele Wohnbedürfnisse offen gehalten werden. ● Bildung eines „Bauteams”. Dabei bringen der Bauherr, Architekt, Statiker, Fachplaner oder die Installateure (insbesondere Heizung und Sanitär) etc. bereits in der Planungsphase Vorschläge, Anregungen und Wünsche ein, um einen reibungslosen Bauablauf zu ●

3

Planung

● ●







● ● ● ●





gewährleisten. Nicht selten werden dadurch Zusatzkosten vermieden und die Bauzeit verkürzt. Denken Sie stets an die Verminderung der Verkehrsfläche. Denn Flurfläche kostet ebenso viel wie Wohnraumfläche. Häuser sollen sich verändern können. Eine Familie verändert sich in der Anzahl der Personen. Im Alter sind die alltäglichen Lebensabläufe ganz anders als in der Jugend. Ein großes Gebäude sollte so konzipiert sein, dass es später teilbar ist. Auf die teuren Nebenkosten achten. Einfache Baukörper, die nach Süden durch große Fenster die Sonne einfangen, können erheblich Heizenergie sparen. Auf gute Wärmedämmung achten. Alle geschlossenen Fassadenteile sollten hochgedämmt sein. Für alle Räume mit geringerem Wärmebedarf (Toiletten, Vorratskammern, Treppen usw.) empfiehlt sich die kühlere Seite. Zusammen bauen spart Platz und Energie. Häuser, die zusammenstehen, oder mehrere Gebäude unter einem Dach, reduzieren die Baukosten und die energiefressenden Außenhautflächen. Auch die Garage ist nicht notwendig. Ein halboffener „Carport” oder ein ganz freier Einstellplatz sind vorerst auch ausreichend. Ausgereifte Planung, geringe Baukosten durch Vorfertigung, optimalen Maschineneinsatz und kürzeste Bauzeiten. Kosten sparen durch Gruppenselbsthilfe sowie durch Großeinkäufe (erhöhte Rabattmöglichkeiten nutzen). Es muss geprüft werden, ob Rückstellungen erfolgen können: in den Außenanlagen, im Ausbau des Daches, in etwaigen Anbauten, in der Einrichtung der Küche oder anderer Räume und dergleichen mehr. Der Umfang der Eigenleistungen sollte zusammen mit dem Architekten noch einmal in allen Arbeitsvorgängen hinsichtlich einer Ausdehnung des Umfanges untersucht werden. Halten Sie die Kostenfolgen von nachträglichen Änderungen in Grenzen, indem Sie sich auf jede Planungsphase intensiv vorbereiten, die aktuellen Fragen behandeln und zu einem eindeutigen Resultat kommen.

Carport

Eigenleistung

57

3 Orientierung eines Gebäu des

Planung

Die Räume eines Gebäudes sollten nach Möglichkeit in folgende Himmelsrichtungen orientiert werden: Raum

Orientierung Osten

Eingang (Windfang)

o

Treppe

o

Süden

o o

o ×

Essen

×

×

Schlafen

o

o

Kinderzimmer

Kern bereich

× ×

o

Küche/Essen

o ×

×

×

Hausarbeitsraum

×

×

o

Vorräte Bad

Norden

o

Wohnraum

Kleinküche (bei Appartement)

Westen

o ×

WC

×

Arbeitszimmer

×

×

o

×

×

×

o

×

×

× = gut o = zweckmäßig

Tabelle 2: Raumorientierung nach Himmelsrichtungen

Räume, welche in andere Himmelsrichtungen orientiert sind als in oben aufgeführter Tabelle dargestellt, kommen insbesondere im Wohnungsbau (Wohnanlagen) als auch bei Doppelhäusern etc. häufig vor, da nicht alle Wohnungen bzw. Räume gleich gut orientiert werden können, wie es z. B. bei einem Einfamilienhaus der Idealfall sein kann. Gerade bei Wohnanlagen gibt es gezwungenermaßen immer besser ausgerichtete (z. B. S/W-Ausrichtung) und weniger gut orientierte Wohnungen (z. B. N/O-Ausrichtung), wobei letztere im Preisgefüge meist günstiger angeboten werden. Betriebs- und volkswirtschaftlich ist der gesamte Lebenszyklus eines in Massivbauweise erstellten Gebäudes über einen Nutzungszeitraum von ca. 80 Jahren zu betrachten. Die in diesem Zeitraum an-

58

Planung

3

fallenden Kosten für den Bauunterhalt sind dabei nicht zu unterschätzen. Dabei spielen die Unterhaltszyklen der einzelnen Bauteile bzw. Bauteilschichten die entscheidende Rolle. Vor allem die Wetterschichten wie Putz, Holzverschalung, Faserzement, Ziegel oder Blech mit ihren eventuell notwendigen Beschichtungen sind in mehreren Forschungsvorhaben untersucht worden. Putz- und Klinkerflächen haben sehr niedrige Unterhaltskosten. Beim Putz ist die Haltbarkeit maßgeblich vom Beschichtungssystem abhängig. Rein mineralische Beschichtungssysteme haben sich besonders gut bewährt. Bauteile

Bauunterhaltungskosten in (%) der jeweiligen Kosten der Bauwerksteile Jahresin mittelwert 80 Jahren

Häufigkeit von Maßnahmen zur Bauunterhaltung in 80 Jahren

Mauerwerk, Beton, Stahlbeton

0,12

10

Betonwerkstein, Naturstein

0,25

20

1

Stahlbauteile

0,60

48

2–3

Unterhalts kosten verschiedener Bauteile

1–2

Holzwerk

0,60

48

2–3

Dacheindeckung (Steildach)

2,20

176

2–3

Dacheindeckung (Flachdach)

3,40

272

4–5

Dachentwässerung und Bleche

3,00

240

3–6

Außenwandverkleidung (Putz)

1,50

130

3

Außenwandverkleidung (Ziegel)

0,40

32

1–2

Fenster

2,50

200

2–3

Verglasung

1,80

144

3–4

Türen

1,00

80

1–2

Innenputz

0,40

32

1–2

Fliesen

0,25

20

2–3

Estrich und Bodenbelag

1,25

100

2–4

Anstriche (innen)

7,50

600

7 – 15

Anstriche (außen)

14,00

1120

7 – 15

Heizung und Lüftung

3,50

280

3 – 14

Sanitäre Installation

3,30

265

2 – 10

ElektroInstallation

2,00

160

1–8

Tabelle 3: Bauunterhaltungskosten

59

4

Kalkulation der Gesamtbaukosten

Nachdem Sie nun ein passendes Grundstück gefunden und die mögliche Bebaubarkeit abgeklärt haben, müssen die Kosten Ihres Bauvorhabens kalkuliert werden. Im Anschluss daran empfiehlt es sich, einen unabhängigen Finanzberater zu Rate zu ziehen, welcher Ihnen die finanzielle Belastung unter Berücksichtigung Ihrer Einkünfte und der Steuervorteile tabellarisch über die Finanzierungsdauer errechnet. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Bauvorhaben finanziell realisieren können. Für ein Bauvorhaben sind folgende Kosten zu ermitteln: ● Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten, ● Erschließungskosten, ● Baukosten, ● Hausnebenkosten.

Kostenermitt lung eines Bauvorhabens

61

4

Kalkulation der Gesamtbaukosten

1 Ermittlung der Grundstücks und Grund stücksneben kosten

Grundstückskosten und Grundstücksne benkosten Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten

Bezeichnung

Kosten

Abbruch/Altbestand/Rodung

EUR .............

Baugrundgutachten

EUR .............

Bauvoranfrage

EUR .............

Bindungsentgelt

EUR .............

Bodenanalyse

EUR .............

Finanzierungskosten (z. B. Wertschätzungsgebühren, Bearbeitungsge bühren, Bereitstellungszinsen etc.) EUR ............. Grenzwiederherstellung

EUR .............

Grunderwerbsteuer (3,5 %)

EUR .............

Grundstückskaufpreis

EUR .............

Grundstücksvermessungskosten

EUR .............

Maklergebühren

EUR .............

Nachfolgelasten

EUR .............

Notar, Gerichts und Grundbuchkosten (ca. 1,5 %)

EUR .............

Vermessungskosten

EUR .............

Summe Grundstücks und Grundstücksnebenkosten

EUR .............

2 Ermittlung der Erschließungs kosten

Erschließungskosten Erschließungskosten

Bezeichnung

Kosten

Kosten für die Erschließung zum eigenen Grundstück

62

Gas

EUR .............

Kanal

EUR .............

Straßenkosten

EUR .............

Strom

EUR .............

Wasser

EUR .............

Zwischensumme

EUR .............

Baukosten

4

Erschließungskosten Bezeichnung

Kosten

Übertrag Zwischensumme

EUR .............

Kosten für die Erschließung im eigenen Grundstück Gas

EUR .............

Kanal

EUR .............

Straßenkosten

EUR .............

Strom

EUR .............

Wasser

EUR .............

Summe Erschließungskosten

EUR .............

3

Baukosten Überschlägige Ermittlung der Baukosten

Baukosten Bezeichnung

Kosten

Außenanlagen/Einfriedung/Bepflanzung Gebäude

1)

EUR ............. EUR .............

Sonderausstattung

EUR ............. 2)

Tiefgarage, Garage(n)/Stellplatz

EUR .............

Verbau

EUR .............

Wasserhaltung

EUR .............

Summe Baukosten

EUR .............

Beispiele: • Die Baukosten für das Gebäude werden i. d. R überschlägig über den Kubikmeterpreis des umbauten Raumes ermittelt. Der Kubikmeterpreis in Höhe von ca. 275 EUR/m³ (inkl. MwSt.) bezieht sich auf den Wohnungsbau für eine mittlere Ausstattung. 800 m³ × 275 EUR/m³ = 220.000 EUR

63

4

Kalkulation der Gesamtbaukosten

• Die Baukosten für die Garage oder Tiefgarage können ebenfalls überschlägig über den Kubikmeterpreis des umbauten Raumes in Höhe von ca. 150 EUR/m³ (inkl. MwSt.) ermittelt werden. Garage: 6,00m × 3,00m × 2,50m 45 m³ × 150 EUR/m³ = 6.750 EUR

Hinweis: Die Preisangaben sind regional sehr unterschiedlich!

4

Hausnebenkosten

Ermittlung der Hausneben kosten

Hausnebenkosten Bezeichnung

Kosten

Abnahmegebühren Bauzeitzinsen (Zinsaufwand während der Bauphase) Bereitstellungsprovision für nicht abgerufene Kreditteile (ca. 0,25 % pro Monat) Betriebskosten (z. B. erste Öltankfüllung) Gebühren für Finanzierungsberatung Genehmigungsgebühren (z. B. Baugenehmigung ca. 2 – 4 ‰ aus den Baukosten 2 Kosten der Architekten und Ingenieure (HOAI) Kücheneinrichtung/Einbaumöbel Richtfest Schätzkosten und Bearbeitungsgebühr Sonderwünsche Teilauszahlungszuschläge Umzugskosten Unvorhergesehenes Versicherungen Zwischenfinanzierung

EUR ............. EUR .............

Summe Hausnebenkosten

2

64

EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR ............. EUR .............

Ermittlung des Honorars für Architekten und Ingenieure siehe Abschnitt 12 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).

Gesamtbaukosten

5

4

Gesamtbaukosten Zusammenstellung der Gesamtbaukosten

Zusammenstellung der Gesamtbaukosten

Kosten

Summe Grundstücks und Grundstücksnebenkosten

EUR .............

Summe Erschließungskosten

EUR .............

Summe Baukosten

EUR .............

Summe Hausnebenkosten

EUR .............

Gesamtbaukosten

EUR .............

Zusammen stellung der Gesamtbau kosten

Achtung: Beim Bauträgerkauf (Kauf von Grundstück und Haus) sind die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % sowie die Notar und Grund buchkosten mit ca. 1,5 % auf die Gesamtbaukosten, also Haus und Grundstück, zu ermitteln!

6

Prozentuale Aufschlüsselung der Bauko sten

Die Baukosten teilen sich prozentual bei durchschnittlicher Ausstattung für Wohngebäude wie folgt auf: Bauleistung Rohbau

ca. Anteil der Baukosten in % Erdarbeiten Maurer, Beton und Stahlbetonarbeiten Zimmererarbeiten Dachdecker und Spenglerarbeiten

Summe Rohbau

2,5 38,0

Prozentuale Aufschlüsse lung der Baukosten

4,5 4,5 49,5

65

4

Kalkulation der Gesamtbaukosten Bauleistung Ausbau

ca. Anteil der Baukosten in % Sanitärarbeiten

7,0

Heizungsarbeiten

4,5

Elektroarbeiten

4,0

Fenster

6,5

Steinmetzarbeiten

1,0

Putzarbeiten (Innen und Außenputz)

8,0

Estricharbeiten

3,0

Fliesenarbeiten

3,0

Innentüren

3,5

Schlosserarbeiten

2,0

Bodenbeläge

2,5

Rollladen

1,0

Malerarbeiten

2,5

Dachgeschossausbau

2,0

Summe Ausbau

50,5

Übertrag Summe Rohbau

49,5

Gesamtsumme

100,0 Tabelle 4: Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten

Verhältnis von Rohbau/ Ausbaukosten

Bei luxuriös ausgestatteten Häusern kann sich das Verhältnis von Rohbaukosten/Ausbaukosten auf ca. 30 %/70 % verschieben. Anschließend können Sie die über den Kubikmeterpreis des umbauten Raumes ermittelte Bausumme anteilig auf die einzelnen Gewerke aufteilen, umso eine genauere Kostenübersicht bei der Vergabe der einzelnen Bauleistungen zu erhalten, in denen Sie sich bewegen müssen. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie auf Ihrer CD-ROM.

66

5

Finanzierung

In den letzten Jahren nahmen immer mehr junge Familien das Risiko auf sich, ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben und dies mit einer langfristigen Belastung zu finanzieren. Obwohl sich Bauherren oder Erwerber dabei in ihr wahrscheinlich größtes Finanzabenteuer wagen, gehen sie dabei häufig ausgesprochen naiv vor und schließen gleich bei der erstbesten Offerte entsprechende Verträge ab. Nur ein systematischer Vergleich von mehreren eingeholten Angeboten kann Sie davor bewahren, dass Sie von unseriösen Beratern über den Tisch gezogen werden. Nachdem Sie Ihr Traumgrundstück gefunden und die Baugesamtkosten (siehe auch Abschnitt 4 „Kalkulation der Gesamtbaukosten”) überschlägig kalkuliert oder die Kosten Ihres zu erwerbenden Kaufobjektes ermittelt haben, empfiehlt es sich, einen unabhängigen und fachkundigen Finanzierungsberater – welcher einer der Organisationen wie z. B. Fifa e. V., BUB etc. angehört – einzuschalten, welcher Ihnen die genaue Belastung über die gesamte Laufzeit des Kredits unter Berücksichtigung der staatlichen Fördermittel, evtl. Eigenheimzulage (Einkommensgrenzen beachten!) und soweit möglich Steuerersparnis pro Jahr ermittelt. Achten Sie bei Angeboten verschiedener Institute darauf, dass die monatlichen Investitionskosten für Zins und Tilgung in gleicher Höhe sind. Das Angebot, das nach Ablauf der Zinsbindungsfrist den niedrigsten Darlehensstand hat, ist vorerst das günstigste. Allerdings sind auch noch persönliche Überlegungen wie evt. Sondertilgungsrechte, bereitstellungsfreie Zeiten wegen Bauzeit, Kosten wegen Grundschuld (mit oder ohne Briefbildung) oder ähnliches zu berücksichtigen.

1

Unabhängige und fachkundige Finanzierungs berater

Was kann ich mir leisten?

Durch den Bau oder Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung wagt der Bürger meist die größte Investition seines Lebens. Alle Bauher-

67

5

Finanzierung

ren und Käufer sollten vor Vertragsabschluss mit spitzem Bleistift rechnen. Nur dann vermeiden sie unangenehme Überraschungen. Überhastete Entscheidungen sind hier fehl am Platz. Wer Kreditangebote sorgfältig vergleicht und auch um Details feilscht, wird optimale Konditionen erhalten. Bei der Kalkulation gilt es immer zu ermitteln, wie viel Eigenkapital eingesetzt werden kann und wie hoch die monatliche Belastung sein darf. Stehen diese beiden Werte fest, können Interessenten kalkulieren, ob eine Immobilie finanzierbar ist und wie viel sie kosten darf. Dabei sind folgende Daten zu ermitteln: ● verfügbares Eigenkapital, ● mögliche Monatsbelastung, ● Gesamtbaukosten, ● Grundstückskosten/Grundstücksanteil. Ermittlung des Eigenkapitals

Ermittlung der Monats belastung Kalkulation der Monats einnahmen

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Als erstes muss ermittelt werden, welche Vermögenswerte als Eigenkapital beim Immobilienkauf zur Verfügung stehen. Dies sind insbesondere: ● Barmittel, ● Spargeld, ● Festgeld, ● Wertpapiere, ● Bausparguthaben, ● vorweggenommene Erbschaften/Schenkungen, ● Lebensversicherungen. Nur in den seltensten Fällen reicht das Eigenkapital für den Kauf einer Immobilie aus. Deshalb müssen Sie bei einer Bank, einer Versicherungsgesellschaft oder sonstigen Finanzierer ein Hypothekendarlehen aufnehmen, für das regelmäßig Zinsen und Tilgung anfallen. Darüber hinaus sollten auch Arbeitgeberdarlehen und die staatlichen Finanzierungshilfen berücksichtigt werden. Für die Ermittlung der möglichen Monatsbelastung müssen die Monatseinnahmen und -ausgaben errechnet werden. Bei der Kalkulation der Monatseinnahmen sollte man von dem Monatsnettoeinkommen sowie den Nettomiet- und Kapitalerträgen ausgehen. Sondergratifikationen, Weihnachts- und Urlaubsgelder sollten als Reserven dienen und sind nicht einzurechnen.

Was kann ich mir leisten?

Um die Monatsausgaben zu ermitteln, sollten die Ausgaben über drei bis sechs Monate in einem Haushaltsbuch festgehalten werden. Auch diejenigen, die schon regelmäßig höhere Beträge zurücklegen, können häufig mit einem Haushaltsbuch noch weitere Sparreserven ausfindig machen. Zu den Monatsausgaben gehören: ● Ausgaben für die Lebenshaltung, also für Nahrungs- und Genussmittel, für Kleidung und für Körperpflege, ● Ver- und Entsorgungsgebühren für Gas, Wasser, Strom, Müllabfuhr, Rundfunk und Fernsehen, ● Heizkosten sollten für ein Jahr addiert und auf zwölf Monate umgelegt werden, ● Schule, Aus- und Weiterbildung für Kinder und Erwachsene, ● Ausgaben für Kultur und Unterhaltung, Zeitungen, Zeitschriften, Kino-, Theater-, Konzertbesuche, ● Kraftfahrzeug-Kosten wie z. B. Steuern, Versicherungen, Sprit, Reparaturrücklagen, Pflege, Parkgebühren, Abschreibung (Rücklage für Neuerwerb) etc., ● Kosten für die Freizeitgestaltung wie z. B. Hobbys, Vereinsbeiträge, Urlaub, etc., ● Versicherungsbeiträge wie z. B. Lebens-, Haftpflicht-, Hausrat-, Feuer-, Unfall-Versicherungen etc., ● Bausparbeiträge bleiben konstant, wenn die Bausparsummen nicht verändert werden.

5 Ermittlung der Monats einnahmen

Nachdem alle aktuellen Ausgaben ermittelt wurden, kann überlegt werden, wo gespart werden kann. Jedoch sollte bei den Sparansätzen nicht übertrieben werden, damit das Leben im neuen Zuhause noch lebenswert bleibt. Darüber hinaus müssen künftige Ausgaben, die erst im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung anfallen, mit berücksichtigt werden, wie z. B. Grundsteuer, Hausgeld, Rücklagen für die Instandhaltung etc. Checklisten zur Finanzierung finden Sie auf Ihrer CD-ROM.

69

5

Finanzierung

Der Betrag, der nach dem Abzug der Ausgaben von den Einnahmen übrig bleibt, kann als monatliche Belastung für Zins und Tilgung eines Hypothekendarlehens eingesetzt werden.

Ermittlung der Darlehens summe

Beispiel: Ermittlung der Darlehenssumme Darlehenssumme = Monatsbelastung x 12 x

100 (aktueller Jahreszins % + Jahrestilgung %)

Darlehenssumme = 1000 EUR x 12 x

100 (5,0 + 1,0)

= 200.000 EUR

Bei einer monatlichen Belastung von 1.000 Euro und einem Zinssatz von 5 % und 1 % Tilgung, kann ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro finanziert werden.

Nachfolgend wird eine Tabelle über Darlehensummen in Abhängigkeit von der jeweiligen monatlichen Belastung (500 Euro bis 1.500 Euro) und einem Zinssatz (4 - 8 %) unter Berücksichtigung einer jeweiligen Tilgung in Höhe von 1 % dargestellt.

70

120.000 132.000 144.000 156.000 168.000 180.000 192.000 204.000 216.000 228.000 240.000 252.000 264.000 276.000 288.000 300.000 312.000 324.000 336.000 348.000 360.000

EUR

EUR 500 550 600 650 700 750 800 850 900 950 1.000 1.050 1.100 1.150 1.200 1.250 1.300 1.350 1.400 1.450 1.500

4,00

monatliche Belastung

109.091 120.000 130.909 141.818 152.727 163.636 174.545 185.455 196.364 207.273 218.182 229.091 240.000 250.909 261.818 272.727 283.636 294.545 305.455 316.364 327.273

EUR

4,50

100.000 110.000 120.000 130.000 140.000 150.000 160.000 170.000 180.000 190.000 200.000 210.000 220.000 230.000 240.000 250.000 260.000 270.000 280.000 290.000 300.000

EUR

5,00

92.308 101.538 110.769 120.000 129.231 138.462 147.692 156.923 166.154 175.385 184.615 193.846 203.077 212.308 221.538 230.769 240.000 249.231 258.462 267.692 276.923

EUR

5,50 EUR 80.000 88.000 96.000 104.000 112.000 120.000 128.000 136.000 144.000 152.000 160.000 168.000 176.000 184.000 192.000 200.000 208.000 216.000 224.000 232.000 240.000

85.714 94.286 102.857 111.429 120.000 128.571 137.143 145.714 154.286 162.857 171.429 180.000 188.571 197.143 205.714 214.286 222.857 231.429 240.000 248.571 257.143

6,50

Zinssatz 6,00 +1% EUR 75.000 82.500 90.000 97.500 105.000 112.500 120.000 127.500 135.000 142.500 150.000 157.500 165.000 172.500 180.000 187.500 195.000 202.500 210.000 217.500 225.000

EUR

7,00

70.588 77.647 84.706 91.765 98.824 105.882 112.941 120.000 127.059 134.118 141.176 148.235 155.294 162.353 169.412 176.471 183.529 190.588 197.647 204.706 211.765

EUR

7,50

66.667 73.333 80.000 86.667 93.333 100.000 106.667 113.333 120.000 126.667 133.333 140.000 146.667 153.333 160.000 166.667 173.333 180.000 186.667 193.333 200.000

EUR

8,00

Was kann ich mir leisten?

5

Tabelle 5: Darlehensummen

71

5

Finanzierung

Darlehenssummen mit höheren Tilgungssätzen (z. B. 1,5 %, 2 % etc.) können mit der gleichen Tabelle ermittelt werden, indem man die Spalte, in welcher der „Zinssatz (%)” dargestellt ist, um z. B. 0,5 % oder 1 % (bei 1,5 % oder 2 % Tilgung) anhebt. Beispiel: Eine Darlehenssumme in Höhe von 200.000 Euro ergeben sich somit bei einer verfügbaren Monatsbelastung von 1.000 Euro bei 5,0 % Zinsen und 1,0 % Tilgung oder 4,5 % Zinsen und 1,5 % Tilgung oder 4,0 % Zinsen und 2,0 % Tilgung.

Wie oben aufgeführtes Beispiel zeigt, sollte man bei einem niedrigen Zinsniveau eine höhere Tilgung vereinbaren, um einen eventuellen Zinsanstieg nach der Zinsbindung bei gleicher Monatsbelastung und einer geringeren Tilgung ausgleichen zu können. Zu beachten ist hier jedoch, dass gerade in Niedrigzinsperioden eine erhöhte Tilgung zu einer nochmaligen Zinsreduzierung führen müsste. Leider „vergessen“ viele Geldinstitute diesen Zinsvorteil den Darlehensnehmer zu gewähren. Für unabhängige Finanzberater, die im Kundenauftrag den bestmöglichen Finanzierungsplan erarbeiten, ist es eine Selbstverständlichkeit dies zu verhandeln. Für risikofreudigere Immobilienerwerber, denen auch noch eine breitere Streuung des Vermögens wichtig ist, kann anstelle einer erhöhten Tilgung die Regeltilgung von ein Prozent und die weitere Besparung eines Investmentsparplanes eine interessante Alternative sein. Speziell in diesen Fällen, wie aber auch für sicherheitsbewusste Immobilienerwerber, sollte eine über 10 Jahre hinaus gehende Zinsfestschreibung angedacht werden. Eine zum Beispiel 15-jährige Zinsbindung entwickelt den Charme die niedrigen Zinsen auf einen langen Zeitraum fest geschrieben zu haben und nach 10 Jahren, gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, ein Sondertilgungsrecht ausüben zu können. Wenn auch dieser Gesamtbetrag meist noch nicht für den Kauf einer Immobilie ausreicht, braucht man nicht gleich enttäuscht zu sein, da in dieser Rechnung noch keine Steuervorteile berücksichtigt sind. Die Monatsbelastung wird sowohl für Selbstbezieher als auch für

72

Was kann ich mir leisten?

5

den Kapitalanleger durch Steuervorteile gesenkt. Eine Immobilie sollte sich aber auch noch ohne Steuervorteile rechnen, da erfahrungsgemäß dieser Steuervorteil durch die noch anfallenden Nebenkosten nahezu aufgebraucht wird. Ermittlung der Gesamtbaukosten Die Gesamtbaukosten können nach Abschnitt 4 „Kalkulation der Gesamtbaukosten” ermittelt werden. Zusammenfassung Eine solide Finanzierung sollte i. d. R. ca. 20 - 30 % Eigenkapital enthalten. Je mehr Eigenmittel Sie einsetzen können, desto geringer ist Ihre monatliche Belastung und desto sicherer und solider ist Ihre Finanzierung. Mehr als ca. 60 - 70 % der Gesamtbaukosten oder des Kaufpreises werden nur selten über Hypothekendarlehen finanziert.

Eigenkapital

Achtung: Es bieten heute einige Institute, vornehmlich ausländische Banken, die in Deutschland den Markteintritt versuchen, eine 100prozentige Finanzierung an. Dieses hohe Fremdkapital kann bei veränderten Zinsphasen zur existenziellen Gefahr werden.

Durch Eigenleistungen können Sie die Baukosten senken. Doch bemessen Sie Ihre Eigenleistungen nicht zu optimistisch. Überlegen Sie gut, welche Bauarbeiten Sie tatsächlich selber ausführen können. Vor allem darf dieser Posten im eigenen Interesse des Bauherrn nicht dazu genutzt werden, bestehende Finanzierungslücken zu verschleiern.

Eigenleistung

Der aufgrund der oben unterstellten möglichen Monatsbelastung in Höhe von 1.000 Euro und der daraus resultierenden Darlehenssumme (bei 5 % Zinsen und 1 % Tilgung) in Höhe von 200.000 Euro (zuzüglich des vorhandenen Eigenkapitals und gegebenenfalls der Erbringung von Eigenleistung) errechnete verfügbare Gesamtbetrag darf die Gesamtbaukosten nicht unterschreiten, da sonst die Finanzierung nicht gesichert ist. Der Ihnen etwa zustehende Steuervorteil ist dabei noch nicht berücksichtigt.

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5

Finanzierung

Abschließend sollten Sie überprüfen, wie viel Miete Sie für ein vergleichbares Objekt mit der errechneten Belastung aufbringen müssten.

2 Hypotheken darlehen

Hypotheken

Bei Hypothekendarlehen sichern sich die Geldgeber ab, indem sie ihre Forderung als Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) in das amtliche Grundbuch eintragen lassen. Sollte sich der Eigentümer finanziell übernommen haben und die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert werden müssen, kann sich die Bank am Objekt schadlos halten. Sollte dann noch etwas übrig bleiben, werden die Gläubiger nach der im Grundbuch eingetragenen Reihenfolge befriedigt. Somit ist der an erster Stelle eingetragene Geldgeber besonders gut abgesichert. Nachrangige Finanzierungen werden Banken nur gegen einen Risikozuschlag übernehmen.

Annuitäten darlehen

Restschuld

Hypothekendarlehen werden i. d. R. als Annuitätendarlehen vergeben. Das sind Darlehen, deren Rate während der vereinbarten Zinsbindung gleich hoch bleibt. Die Rate besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Da die Schuld mit jeder Zahlung abgebaut wird, sinkt der Zinsanteil der Rate mit zunehmender Laufzeit, und der Tilgungsanteil steigt. Die Restschuld nimmt daher anfangs langsam, später immer schneller ab. Diese Verschiebung bewirkt, dass ein Darlehen mit 1 % anfänglicher Tilgung nicht erst nach 100 Jahren zurückgezahlt ist, sondern nach rund 36 Jahren (bei einem Zinssatz von ca. 5,0 %).

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Hypotheken

5

Tilgungsplan für ein Annuitätendarlehen im Beispiel: Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041

Restschuld 98.977 € 97.901 € 96.770 € 95.582 € 94.333 € 93.020 € 91.640 € 90.189 € 88.664 € 87.061 € 85.376 € 83.604 € 81.742 € 79.785 € 77.727 € 75.564 € 73.291 € 70.901 € 68.389 € 65.748 € 62.972 € 60.054 € 56.987 € 53.763 € 50.374 € 46.812 € 43.068 € 39.132 € 34.995 € 30.646 € 26.074 € 21.269 € 16.218 € 10.908 € 5.327 € 0€

Zinsanteil 4.977 € 4.924 € 4.869 € 4.812 € 4.751 € 4.687 € 4.620 € 4.549 € 4.475 € 4.397 € 4.315 € 4.228 € 4.138 € 4.043 € 3.942 € 3.837 € 3.727 € 3.610 € 3.488 € 3.359 € 3.224 € 3.082 € 2.933 € 2.776 € 2.611 € 2.438 € 2.256 € 2.064 € 1.863 € 1.651 € 1.428 € 1.195 € 949 € 690 € 419 € 133 € 115.459 €

Tilgungsanteil 1.023 € 1.076 € 1.131 € 1.188 € 1.249 € 1.313 € 1.380 € 1.451 € 1.525 € 1.603 € 1.685 € 1.772 € 1.862 € 1.957 € 2.058 € 2.163 € 2.273 € 2.390 € 2.512 € 2.641 € 2.776 € 2.918 € 3.067 € 3.224 € 3.389 € 3.562 € 3.744 € 3.936 € 4.137 € 4.349 € 4.572 € 4.805 € 5.051 € 5.310 € 5.581 € 5.326 € 100.000 €

Zins+Tilgung 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 6.000 € 5.459 € 215.459 €

Tabelle 6: Tilgungsplan für Annuitätendarlehen

75

5

Finanzierung

Beispiel: Zahlungstermin ab:

1.1.2006

Darlehenssumme:

100.000 EUR

Zins über die gesamte Laufzeit fest:

5,00 % nominal

Auszahlung:

100 %

Zinssatz effektiv:

5,12 %

Anfängliche Tilgung:

1 %

Monatsrate:

500,00 EUR

Monatliche Zins und Tilgungsverrechnung:

nachschüssig

Nach 10 Jahren Laufzeit beträgt die Restschuld im Beispiel noch ca. 87 % und der Tilgungsanteil 13 % der Darlehenssumme. An Zins und Tilgung werden nach der Gesamtlaufzeit das 2,15 fache der Darlehenssumme an das Kreditinstitut zurückbezahlt.

Graphische Darstellung von Zins-, Tilgungsanteil und Annuität zum vorgenannten Beispiel Zinsanteil

Annuität (Zins und Tilgung)

Tilgungsanteil

7.000 € 6.000 € 5.000 € 4.000 € 3.000 € 2.000 € 1.000 € 35

33

31

29

27

25

23

21

19

17

15

13

11

9

7

5

3

1

0€

Abb. 4: Graphische Darstellung von Zins, Tilgungsanteil und Annuität

76

Hypotheken

5

Graphische Darstellung der Restschuld zum vorgenannten Beispiel 120.000 € 100.000 € 80.000 € 60.000 € 40.000 € 20.000 € 0€ 1

3

5

7

9 11 13 15 17 19 21 23 25 27 29 31 33 35

Abb. 5: Graphische Darstellung der Restschuld

Typisches Kennzeichen des Hypothekendarlehens, auch Annuitätenoder Tilgungsdarlehen genannt, ist die Rückzahlung in stets gleichen – meist monatliche, seltener auch viertel- oder halbjährliche – Raten. Die Rate enthält einen Zins- und einen Tilgungsanteil. Mit jeder Zahlung sinkt der Zinsanteil während der Tilgungsanteil steigt. Hypotheken mit niedrigem Nominalzins aufgrund hohem Disagio senken zwar die monatliche Belastung, verlängern aber die Tilgungszeit. Andererseits verkürzen höhere Tilgungssätze die Laufzeit und senken somit die Gesamtkosten der Finanzierung. Bei einem Zinssatz von 5 % und einer Anfangstilgung von 1 % pro Jahr ist ein Darlehen nach ca. 36 Jahren getilgt. Bei 2 % Tilgung beträgt die Laufzeit ca. 26 Jahre und bei 3 % sind die Schulden nach ca. 20 Jahren getilgt. Letztlich hängt die Laufzeit aber nicht nur vom Tilgungs-, sondern auch vom Zinssatz ab. Eine Übersicht der verschiedenen Laufzeiten gibt die nachstehende Tabelle.

Tilgungszeit

77

5 Darlehenslauf zeit bei unter schiedlichen Zins und Tilgungssätzen

Finanzierung

Darlehenslaufzeit (in Jahren) bei unterschiedlichen Zins- und Tilgungssätzen Tilgung %

4,00

4,50

5,00

Zins (%) p.a. 5,50 6,00 6,50

1

40

38

36

35

33

2

28

27

26

25

24

3

22

21

20

19

4

18

17

17

5

15

15

14

6

13

13

7

12

12

7,00

7,50

8,00

31

30

29

28

23

22

21

21

19

18

18

17

17

16

16

15

15

15

14

14

14

13

13

13

12

13

12

12

12

11

11

11

11

11

11

11

10

10

10

Tabelle 7: Darlehenslaufzeit bei unterschiedlichen Zins und Tilgungssätzen Standard konditionen

Die Standardkonditionen der Kreditinstitute laufen meist nur über 1 % Anfangstilgung. Ein höherer Tilgungssatz ist ohne weiteres möglich. Wer finanziellen Spielraum hat, sollte bei niedrigem Zinsniveau und kurzfristiger Zinsbindung eine möglichst hohe Tilgung vereinbaren, damit er später ein beruhigendes Sicherheitspolster hat. Je niedriger die Restschuld am Ende der Zinsbindung ist, desto besser lassen sich Zinserhöhungen abfedern. Sollte der Kunde in einen finanziellen Engpass geraten, sind die Banken bereit, den Tilgungssatz für die Anschlussfinanzierung auf 1 % der Restschuld zu begrenzen, bzw. in besonderen Fällen, zeitlich begrenzt auszusetzen. Wie schnell die Restschuld am Ende der zehnjährigen Festschreibung durch einen höheren Tilgungssatz sinkt, zeigt ein Beispiel: Bei 100.000 Euro Darlehenssumme, 5 % Nominalzins und mo natlicher Zins und Tilgungsverrechnung bleiben nach zehn Jahren als Restschuld:

78

Anfangstilgung %

Monatsrate EUR

Restschuld EUR

1

500

87.060

2

583

74.120

3

667

61.179

Hypotheken

Neben der Tilgung entscheidet die Dauer der Zinsbindung über die Sicherheit einer Baufinanzierung. Solange der Zins festgeschrieben ist, kann der Kreditnehmer die monatliche Belastung fest kalkulieren. Danach muss mit der Bank über die Konditionen neu verhandelt werden.

5 Dauer der Zinsbindung

Grundsätzlich werden bei Grundschulddarlehen drei Möglichkeiten für die Zinsfestschreibung angeboten: 1. ein variabler Zinssatz, der jederzeit geändert werden kann, 2. ein Zinssatz, welcher sich innerhalb einer Schwankungsbreite, also innerhalb von garantierten Höchst- und Niedrigsätzen, bewegt, 3. eine Zinsfestschreibung, bei der der Zins von einem bis zehn Jahre oder darüber hinaus festliegt.

Tipp! In Phasen mit niedrigen Zinsen scheint es im allgemeinen ratsam sich für einen langen Zeitraum die günstigen Zinsen zu sichern. Fest schreibungen von 10, 15 oder 20 Jahren können am Kapitalmarkt in Anspruch genommen werden. Dem Vorteil der langen Sicherung des niedrigen Zinses steht der Nachteil gegenüber, dass die längere Zins bindung einen höheren Zinssatz verlangt. Eine Zinsbindung von 15 Jahren kostet je nach Anbieter und Zinsphase um 0,35% p.a. bis 0,5% p.a. mehr an Zinsen als eine 10 jährige Festschreibung. Würde man also eine kürzere Festschreibung wählen, könnte man mit den dann ersparten Zinsen eine höhere Til gung leisten. Die Restschuld wäre dann nach Ablauf des ersten Fest schreibungszeitraumes somit geringer. Ob dieser Vorteil allerdings das Zinsänderungsrisiko bei der Verlängerung der Darlehensvereinbarun gen aufwiegt, bedarf der persönlichen Einschätzung der künftigen Zinsentwicklung. Hilfreich kann hier eine BreakevenAnalyse ein. Hierbei wird untersucht, wie hoch der Zins bei der Anschlussfinan zierung steigen dürfte um die bisherigen Ersparnisse auf zu zehren. Da es um künftige Einschätzungen, persönliche Einkommensentwick lungen und sonstigen individuellen Einflussfaktoren der Finanzpla nung geht, kann hier keine generelle Empfehlung ausgesprochen wer den. Die Praxis zeigt jedoch, dass häufig ein Mix aus kurz, mittel und langfristiger Festschreibung die Wünsche nach Flexibilität, ra

79

5

Finanzierung

scher Entschuldung und weitgehender Sicherheit am ehesten entge gen kommt. In Hochzinsperioden empfiehlt es sich nur kurzfristige oder gar varia ble Zinsvereinbarungen aufzunehmen. Auch auf die Gefahr hin, dass diese Mittel teurer sind als längere Festschreibungen. Hochzinsphasen haben i. d. R. eine kurze Lebensdauer. Denn mehr als ärgerlich ist es, wenn man in einer teuren Festschreibung steckt und die Zinsen auf Talfahrt sind. Zinsbindung : 5 oder 10 Jahre? Variables Darlehen

Sondertilgun gen vereinba ren

Ist das Geld aber eher teuer, ist der Bauherr besser bedient, wenn er ein variables Darlehen aufnimmt und damit auf sinkende Zinsen hoffen kann. Darlehen mit variablem Zins sind im Schnitt teurer als Darlehen mit Festzins. Zinserhöhungen auf dem Kapitalmarkt schlagen sich sofort in einer höheren finanziellen Belastung nieder. Umgekehrt geben die Banken allgemeine Zinssenkungen oft nur mit Verzögerung weiter. Die variable Hypothek bietet allerdings auch Vorteile. Der Kunde kann den Kredit jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten ganz oder teilweise zurückzahlen. Das Darlehen kann jederzeit durch Sondermittel, wie z. B. Erbschaft, zurückgezahlt werden. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, einen Teil des Finanzierungsbedarfs mit variablem Darlehen zu decken, um voraussichtlich anfallende Sondereinnahmen sofort zur Tilgung verwenden zu können. Wer so verfährt, zahlt nur einen Bruchteil der Zinsen, die bei einer langfristigen Finanzierung anfallen. Generell empfiehlt es sich, die Möglichkeit zu Sondertilgungen auch bei einem Festzinsdarlehen offen zu halten. Die meisten Kreditinstitute sind bereit, eine entsprechende Klausel in den Kreditvertrag aufzunehmen. Je länger die Zinsbindung allerdings ist, umso schwieriger wird es sein, ein Recht auf Sondertilgung zu vereinbaren. Ohne Vereinbarung sind Sondertilgungen während der Festschreibungsfrist nicht oder nur gegen Zahlung einer oft hohen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

3 Disagio

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Disagio/Damnum

Kapitalanleger, die ein Darlehen mit Disagio – auch Abgeld oder Damnum genannt – aufnehmen, können diesen vorwegbezahlten

Disagio/Damnum

Zins in voller Höhe vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Maximal erkennen die Finanzämter ein Disagio bis zu 5 % des Darlehensbetrages an. Bei der Verwendung eines Disagios sollte die Steuerersparnis als Sondertilgung wieder in die Finanzierung mit eingebracht werden. Bei der eigen genutzten Wohnimmobilie macht ein Disagio keinen Sinn, da keine Vorkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Banken vergeben Darlehen mit Disagio überwiegend zum gleichen Effektivzins wie Darlehen mit 100 % Auszahlung. Dadurch wird ein hohes Disagio durch einen entsprechend niedrigen Nominalzins ausgeglichen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, denn bei einer Finanzierung mit Disagio werden zunächst einmal die Schulden erhöht. Benötigt der Kapitalanleger zum Beispiel 200.000 Euro, muss er sich mit ca. 210.500 Euro verschulden, wenn er mit der Bank ein 5-prozentiges Disagio (Auszahlung 95 %) vereinbart. Oft begehen Bankberater zum Nachteil des Kunden einen großen Fehler, da sie den Tilgungssatz für die Disagiovariante unverändert bei 1 % bestehen lassen. Da durch das Disagio der Nominalzins oft erheblich herabgesetzt wird, zahlt der Kapitalanleger eine verlockend niedrige Rate (siehe Beispiel Disagio-Variante 1). Doch hohe Schulden und niedrige Raten passen auf Dauer nicht zusammen. Häufig sind nach Ablauf der Zinsbindung die Schulden höher – im Vergleich zu einer Kreditaufnahme bei 100-prozentiger Auszahlung (siehe Beispiel ohne Disagio) – als der Auszahlungsbetrag zu Beginn der Finanzierung. Der bislang durch das Disagio gedrückte Nominalzins wird bei der Anschlussfinanzierung an den Marktzins angepasst, wodurch die monatliche Belastung selbst bei gleichbleibendem Zinsniveau drastisch steigt. Sofern noch eine Zinserhöhung zu Buche schlägt, kann sich die Rate sogar verdoppeln, so dass die Belastung nicht mehr aufgebracht werden kann. Der Kapitalanleger ist gut beraten, wenn er für das Darlehen mit Disagio die gleiche Rate zahlt, für welche er auch bei einem Darlehen ohne Disagio aufkommen müsste. Durch die Erhöhung des anfänglichen Tilgungssatzes kann der Kapitalanleger ohne Risiko von den Steuervorteilen profitieren (siehe Beispiel Disagio-Variante 2).

5

Anschluss finanzierung

81

5

Finanzierung

Beispiel: Angebote mit und ohne Disagio, für einen Kredit von 200.000 Euro, mit einer Zinsbindung von 10 Jahren und einem Effektiv zins von ca. 5,12 %. Posten

ohne Disagio

200.000 EUR

210.500 EUR

222.222 EUR

Auszahlungsbetrag

200.000 EUR

199.975 EUR

200.000 EUR

5,0%

4,33%

4,32% 10 Jahre

Zinsbindung

10 Jahre

10 Jahre

Auszahlungskurs

100 %

95 %

95 %

Anfangstilgung

1%

1%

1,38 %

Anzahl der Raten pro Jahr

3

12

12

12

(Anf.) effektiver Jahreszins gemäß PAngV

5,12%

5,12%

5,12%

monatliche Belastung

1.000 EUR

935 EUR

1.000 EUR

188.520 EUR

184.215 EUR

174.247 EUR

Darlehensstand nach 10 Jahren Steuerersparnis durch Dis agio bei ca. 30% Steuersatz

Nominalzins

Effektivzins

entfällt

ca. 3.150 EUR ca. 3.150 EUR

Effektivzins

Für den Kreditnehmer ist es oft schwierig, für seinen Bedarf die günstigsten Konditionen mit den verschiedenen Auszahlungskursen, Nominalsätzen und Zinsfestschreibungen herauszufinden. Dabei lassen sich viele Bauherren oft vom niedrigen Nominalzins täuschen. Wie günstig die Konditionen für Ihr Darlehen auf den ersten Blick sind, sollte der Effektivzins wiedergeben, welcher auf den ersten Blick eine wichtige Richtgröße widerspiegelt. Damit bei der unterschiedlichen Ausgestaltung der Konditionen überhaupt ein Vergleich möglich ist, verpflichtet die Preisangabenverordnung (PAngV) die Banken zur Angabe des anfänglichen effektiven Jahreszinses, in dem die wichtigsten Kreditkosten bereits 3

82

Disagio Variante 2

Nominalschuld Nominalzins p.a.

4

Disagio Variante 1

Monatlich nachschüssige Zins- und Tilgungsverrechnung.

Nebenkosten

berücksichtigt sind. Dabei wird der Effektivzins über eine Formel ermittelt, in welcher der Nominalzins, die Tilgungsvereinbarung, Auszahlungsquote, Zins- und Tilgungszahl und -verrechnungstermine enthalten sind. Die Formel berücksichtigt nicht alle mit der Baufinanzierung zusammenhängenden Kosten. So wird oft bei Überschreitung des erststelligen Beleihungsrahmens ein Zuschlag berechnet. Bei der Ermittlung des Beleihungswertes prüft das Kreditinstitut, ob der Bau- oder Kaufpreis angemessen ist und kalkuliert je nach Region einen Sicherheitsabschlag, z. B. von ca. 15 %, ein. Die Beleihungsobergrenzen für den sog. erststelligen Beleihungsrahmen belaufen sich bei Banken bei ca. 45 – 80 %, bei Hypothekenbanken bei ca. 60 – 80 % und bei Versicherungen bis ca. 45 % der Investitionssumme bei Objekten mit normaler Standardausstattung. Die Inanspruchnahme einer höheren Beleihung muss im Regelfall mit einem Zinsaufschlag bezahlt werden. Wer beispielsweise nur 50 % statt 80 % des Beleihungswertes für die Finanzierung benötigt, erhält bei den meisten Kreditinstituten einen um 0,1 bis 0,2 % günstigeren Effektivzins. Darüber hinaus werden Kosten wie Bereitstellungszinsen, Kosten für die Grundstückswertschätzung, Tilgungs- oder Restschuldversicherungen, Bürgschaften und allgemeine Kontoführungsgebühren etc. nicht erfasst. In der Regel zahlt der Kunde die fällige Rate am Monatsanfang, jedoch verringert sich die Darlehensschuld erst am Monatsende. Für nachrangig abgesicherte Darlehen kann sich eine Zinsverteuerung in Höhe von ca. 0,5 % ergeben. Der Effektivzins ist lediglich eine Rechnungsgröße, welcher nicht alle Kosten enthält. Der sog. anfängliche effektive Jahreszins nach PAngV ist nur für die Zeit der vereinbarten Zinsbindung gültig.

5

5

Hohe Beleihung nur mit Zinsauf schlag

Nebenkosten

Auf der Suche nach den besten Konditionen dürfen die Nebenkosten nicht unterschätzt werden. Nicht immer ist ein Angebot mit dem gleichen Auszahlungsbetrag, gleicher Zinsbindung und mit dem niedrigsten Effektivzins das Günstigste. Nach der Preisanga-

Nebenkosten nicht unter schätzen

83

5

Schätzkosten

Bereitstel lungszinsen

Teilauszah lungszuschläge

Finanzierung

benverordnung (PAngV) müssen längst nicht alle Kreditkosten in den Effektivzins einfließen. Kreditgeber dürfen Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Zinserhöhungen während der Bauzeit, Teilauszahlungszuschläge, Kontoführungsgebühren etc. zusätzlich verlangen. Da diese Klauseln über die Zusatzkosten häufig im Vertrag übersehen werden, sollten Darlehensnehmer schon zu Beginn der Kreditverhandlungen darauf achten. Die meisten Kreditinstitute stellen Schätzkosten für die Ermittlung des Beleihungswertes der Immobilie in Rechnung. In der Regel zahlt der Kunde eine pauschale Gebühr zwischen 0,1 und 0,5 % des Darlehensbetrags. Darüber hinaus können sich die Schätzkosten auch nach dem veranschlagten Immobilienwert richten. Wird das Darlehen nicht sofort, sondern in Etappen nach Baufortschritt abgerufen, muss der Bauherr vor allem auf Bereitstellungszinsen achten. Dabei ist mit dem Kreditgeber zu klären, ab wann und in welcher Höhe Bereitstellungszinsen anfallen. Üblicherweise verlangen die Kreditinstitute ab dem dritten Monat nach der Darlehenszusage einen Zinssatz von 3 % pro Jahr (0,25 % pro Monat) auf den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag. Bei einigen Banken fallen Bereitstellungszinsen schon unmittelbar nach der Darlehenszusage an, wodurch einige tausend Mark fällig werden. Sofern die Bank auf Bereitstellungszinsen verzichtet oder erst nach einer Frist von z. B. 6 Monaten verlangt, können Bauherren hier viel Geld sparen, dass dies einen etwas höheren Effektivzins wieder ausgleichen kann. Manche Banken setzen auf die Bereitstellungszinsen noch eins drauf: Bis zur vollständigen Auszahlung wird mit einem höheren Nominalzins gerechnet. Diese Teilauszahlungszuschläge liegen meist bei 0,5 bis 1 % und sind nicht Bestandteil des Effektivzins. Nichtabnahme: Teurer Kreditverzicht Mitunter wird ein Teil des Kredits gar nicht gebraucht – und auch dafür nehmen die Banken Geld. Wenn in der Zwischenzeit das allgemeine Zinsniveau am Kapitalmarkt gesunken ist, können hier sogar ganz erhebliche Beträge anfallen. Einziger Ausweg: Frühzeitig genau kalkulieren, wie viel Geld wirklich für den lmmobilienkauf oder Bau des Eigenheims gebraucht wird.

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Bausparen

Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Kontoführungskosten, Teilauszahlungszuschläge sind im laut Preisangabenverordnung berechneten Effektivzins, den die Banken nennen müssen, nicht enthalten. Man kann jedoch leicht näherungsweise berechnen, wie sich diese Nebenkosten auf den tatsächlichen Effektivzins auswirken. Beispiel: Für ein Darlehen über 150.000 Euro fallen insgesamt 2.250 Euro an Nebenkosten an, die im von der Bank genannten Effektivzins nicht enthalten sind. 2.250 150.000

5 Auswirkungen der Neben kosten auf den Effektivzins

x 100 = 1,5 %

Nebenkosten (%) der Darlehenssumme 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0

Zinsbindungsdauer in Jahren 5

10

15

0,13 0,26 0,39 0,52 0,65 0,78 0,92 1,05

0,08 0,16 0,24 0,33 0,41 0,49 0,58 0,66

0,06 0,13 0,20 0,27 0,34 0,41 0,48 0,55

Nun lässt sich in der Tabelle ablesen, um wie viel sich der von der Bank angegebene Effektivzins durch die Nebenkosten er höht. In dem Beispiel wären es bei einer Zinsbindungsdauer von zehn Jahren ca. 0,24 Prozentpunkte.

6

Bausparen

Der Bausparvertrag gilt nach wie vor als klassisches Element der Finanzierung einer Immobilie. Darüber hinaus ist die Finanzierung

85

5

Absicherung in der zweiten Rangposition

Sofortdarlehen genau prüfen

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Finanzierung

über einen Bausparkredit aus einem zugeteilten Vertrag konkurrenzlos günstig. Durch den Bausparvertrag erhält der Sparer ein zinsgünstiges und für die gesamte Laufzeit des Vertrages zinsfestes Bauspardarlehen. Zudem ist er unter den verbreiteten Anlageformen eine risikolose Sparform, die der Staat bis zu bestimmten Einkommensgrenzen mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert. Durch Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Zinsen können akzeptable Renditen während der Ansparphase erzielt werden. Bausparen ermöglicht eine Absicherung in der zweiten Rangposition des Grundbuchs und lässt Raum für eine erstrangige Absicherung durch Hypothekendarlehen. Die Bausparfinanzierung besteht aus einer Anspar- und einer Darlehensphase. Die Ansparphase ist beendet, wenn je nach Bauspartarif 40 – 50 % der Bausparsumme auf den Bausparvertrag eingezahlt sind. Bis zur Zuteilung des Darlehens vergeht dann jedoch noch eine Wartezeit, welche von einer bestimmten Bewertungs- oder Leistungsziffer abhängig ist. Diese gibt Auskunft, wie lange der Sparer wie viel Geld der Bausparergemeinschaft zur Verfügung gestellt hat, bzw. zur Verfügung stellen muss, um an das günstige Darlehen zu kommen. Verträge, die bereits längere Zeit mit einem verhältnismäßig hohen Guthaben bestehen, werden besser bewertet als solche, deren Guthaben gerade erst eingezahlt wurde. Wer z. B. seinen Bausparvertrag sofort in Höhe des Ansparbetrages einzahlt, muss bis zur Zuteilung je nach Gesellschaft bis zu 50 Monate warten. Die Beiträge werden während der Ansparphase nur mit ca. 3 % (Standardmodelle) verzinst. Der Zinssatz während der Darlehensphase beträgt jährlich ca. 5 %. Die Auszahlung des Darlehens verursacht 2 % Darlehensgebühren (98 % Auszahlung). Die Laufzeit beträgt i. d. R. ca. 10 Jahre und ist nach der Zuteilung in allen Phasen eindeutig und exakt kalkulierbar. Damit die Ansparphase nicht zu lange dauert, sollten die monatlichen Sparraten eine vernünftige Höhe von ca. 0,3 – 0,7 % der vereinbarten Bausparsumme betragen. Bausparkassen bieten überdies Sofortdarlehen an, wenn Bauherren möglichst schnell ihr Eigenheim fertig stellen möchten. Der Sparer bekommt dann ein Darlehen, welches so groß sein muss, dass es den akuten Geldbedarf der Kunden deckt und außerdem noch dazu

Bausparen

5

reicht, einen neuen Bausparvertrag sofort zur Hälfte anzusparen. Wenn dieser neue Bausparvertrag zugeteilt wird, ersetzt das Bauspardarlehen das Sofortdarlehen. Wer z. B. 50.000 Euro benötigt, schließt einen Bausparvertrag mit 100.000 Euro Vertragssumme ab und erhält ein Sofortdarlehen über 100.000 Euro. Davon kann er über die gewünschten 50.000 Euro sofort verfügen, wobei die restlichen 50.000 Euro auf den neuen Bausparvertrag übertragen werden. Bei Zuteilung des Vertrages gehen 50.000 Euro sofort an die Bank zurück, und der Kredit über 50.000 Euro, den der Kunde bereits bekommen hat, wird dann als Bauspardarlehen weitergeführt. Diese Sofortfinanzierungskonstruktion hat jedoch den Nachteil, dass sowohl die Kreditzinsen als auch die monatlichen Beiträge, die für den Bausparvertrag bezahlt werden müssen, i. d. R. sehr hoch sind. Eine finanzielle Entlastung tritt jedoch erst nach dem Zeitpunkt der Zuteilung des Bauspardarlehens ein. Da der genaue Zeitpunkt der Zuteilung selten richtig vorhergesagt werden kann, kann dies oft zum Scheitern einer Finanzierung führen. Von dieser Vertragsgestaltung ist deshalb unbedingt abzuraten! Bauherren, welche einen Vertrag teuer vor- oder zwischenfinanzieren müssen, sind bei den Bausparkassen meist schlechter gestellt als bei der Konkurrenz aus dem Kreditgewerbe. Tipps für Bausparer! Tipps für • Schließen Sie einen Bausparvertrag nur dann ab, wenn er Be Bausparer standteil einer Finanzierung für eine Renovierung oder den Bau oder Kauf einer längerfristig geplanten Immobilie ist. • Vermeiden Sie zu hohe Bausparsummen. Besser ist es, diesen im Laufe der Jahre zu erhöhen oder mehrere niedrige Bausparverträge abzuschließen. • Der monatliche Ansparbeitrag sollte ca. 0,3 – 0,7 % der verein barten Bausparsumme betragen. Je höher der Sparbeitrag ist, desto schneller können Sie mit der Zuteilung rechnen. • Schließen Sie nach Möglichkeit keine neuen Bausparverträge zur Tilgungsaussetzung von Bankdarlehen ab. • Den Zeitraum zwischen Bausparvertragszuteilung und Darle hensauszahlung beachten bzw. erfragen.

87

5

Finanzierung

• Vermeiden Sie BausparSofortfinanzierungen insbesondere dann, wenn über ein Vorausdarlehen die Mindestansparsumme finanziert werden soll. • Bausparverträge können auch zu Renovierungszwecken verwendet werden.

7

Absicherung durch Kapitallebens versicherung

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Versicherungshypothek

Lebensversicherungen bieten Baugeld meist um 0,5 – 1 % günstiger an als Banken, da Lebensversicherer die Gelder nicht auf dem Kapitalmarkt beschaffen müssen, sondern die eingehenden Versicherungsprämien verleihen. Lebensversicherer gewähren i. d. R. Gebäudedarlehen nur, wenn der Bauherr eine entsprechende Kapitallebensversicherung abschließt. Der Vorteil für den Finanzierer besteht in der Absicherung des Kredits im vorzeitigen Todesfall des Bauherrn oder Käufers. Der Bauherr zahlt regelmäßig Zinsen, getilgt wird über die Versicherung. Deren Summe ist so kalkuliert, dass die Beiträge und Überschüsse mit der Zeit das Kapital aufbauen, das bei Vertragsende die Schuld auf einen Schlag ablöst. Der wesentliche Vorteil einer Finanzierung kombiniert mit einer Lebensversicherung ist, dass bei vorzeitigem Tod des Versicherten die Versicherung – je nach Vertragsgestaltung – das Darlehen ganz oder teilweise tilgt und das Haus den Hinterbliebenen erhalten bleibt. Wie günstig die Finanzierung mittels Lebensversicherung wirklich ist, ist unmittelbar von der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Gesellschaft abhängig. Je mehr Gewinnanteile der Versicherer für seine Kunden erwirtschaftet, umso mehr Tilgungsnutzen haben diese später. Die Versicherer sind zu einer vorsichtigen Kalkulation ihrer Beiträge verpflichtet, damit sie ihre Verträge auch bei ungünstiger Entwicklung der Sterberate erfüllen können. Die Lebensversicherer rechnen deshalb mit weitaus mehr Todesfällen pro Jahr, als das Statistische Bundesamt ausweist. Ein zusätzliches Sicherheitspolster entsteht durch den Ausschluss besonders gefährdeter Personen. Letztendlich sind auch noch die Verwaltungskosten zu nennen, welche bei den

Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze ziehen

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Direktversicherern geringer sind, die ohne Außendienst und Versicherungsmakler auskommen. Tipps für Versicherungsfinanzierer! • Klären Sie, bis zu welchem Betrag der genannten Zinssatz gültig ist, da Versicherungsgesellschaften mit den günstigen Zinsen nur ca. 40 – 60 % der Gesamtkosten beleihen. • Um welchen Prozentsatz verteuert sich das Darlehen, wenn die erste Beleihungsgrenze überschritten ist, bzw. muss das restliche Darlehen von einem anderen Geldgeber besorgt werden? • Wenn Versicherungsdarlehen mit Bankdarlehen verglichen werden, sollten Sie auf aktuelle Zinsen und darauf achten, ob die gleiche monatliche Belastung gegeben ist. • Die Prämien der Lebensversicherung müssen mit der Tilgung der Bankdarlehen (+ Prämie für Risikolebensversicherung) aufzuwen denden Raten gegenübergestellt werden. • Bei vielen Vergleichsangeboten ist das Versicherungsmodell monat lich teurer. Beim Bankangebot sollte dann die Tilgung entsprechend erhöht werden. Nur dann ist ein Vergleich möglich. • Versicherungsgesellschaften haben häufig eine starre Darle hensauszahlung. Prüfen Sie, ob diese mit dem Geldbedarf überein stimmt. • Vergleicht man Angebote der Versicherungen untereinander, ist die Ablaufleistung zu beachten, welche von den Lebensversicherern ausgewiesen, jedoch nicht garantiert wird. Da diese Ablaufleistung ein Versprechen in die Zukunft ist, sollte das „Rating” (Bonität) der Versicherungsgesellschaft eingehend überprüft werden. Bei unab hängigen Beratern gibt der Branchendienst „mapReport” Aus kunft. • Unter den verschiedenen Versicherungsunternehmen differieren die effektiven Zinsen für den Baukredit mit der Versicherungslei stung für die Prämien ganz erheblich.

8

Tipps für Versicherungs finanzierer!

Wo Kreditgeber die Belastungsgrenze zie hen

Wie kreditwürdig ein Immobilienerwerber ist, das hängt nicht zuletzt von seiner finanziellen Belastbarkeit ab. Die Kreditinstitute

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5

Finanzierung

verfahren da nach unterschiedlicher Maßgabe und lassen sich auch dabei nicht gerne in die Karten schauen. Wie hoch die Belastung des Bauherren/Käufers sein darf, was im Einzelnen mit hineinspielt, darüber gibt es hausinterne Richtlinien, über die sich die Geldhäuser mehr oder weniger ausschweigen. Als Anhaltspunkt kann folgende Rechnung gelten. Dabei werden vom Einkommen folgende Belastungen abgezogen: ● Zins und Tilgung (beantragte Finanzierungsmittel) ● Bewirtschaftungskosten der Immobilie ● Zinsen und Tilgung aus sonstigen Verbindlichkeiten ● sonstige Abgaben/Unterhaltsleistungen Belastungs grenze

Nach Abzug aller Verbindlichkeiten vom monatlichen Familieneinkommen müssen unterm Strich für den Lebensunterhalt übrig bleiben: ● 900 Euro Darlehensnehmer und Ehegatte ● 600 Euro alleinstehender Darlehensnehmer ● 600 Euro nicht-eheliche Lebensgemeinschaft, jeweils für einen Darlehensnehmer ● 200 Euro für jedes zum Haushalt gehörende minderjährige Kind ● 300 Euro für jedes volljährige, unterhaltsberechtigte Kind Tipp! Insgesamt dürfen die Belastungen ca. 50 – 55 % des Familiennetto einkommens nicht überschreiten.

Eine Checkliste für die Baufinanzierung finden Sie auf Ihrer CDROM

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6

Eigenleistung

Ohne den eigenen Arbeitseinsatz können sich viele Bundesbürger den Traum vom eigenen Haus nicht mehr leisten. Der Anteil der Eigenleistung der „Selbstbau-Profis“ wird immer höher. So werden bei der Erstellung von Häusern im Durchschnitt 15.000 Euro bis 35.000 Euro der Baukosten eingespart. Ein Vorteil der Eigenleistung ist, dass sie in der Regel als Eigenkapitalanteil von den Kreditgebern anerkannt wird, sofern sie ca. 15 % der Baukosten nicht überschreitet. Sie sollten jedoch den Anteil der Eigenleistung richtig ab- und einschätzen. Bei der Finanzierung darf dieser Posten jedoch nicht dazu genutzt werden, bestehende Finanzierungslücken zu verschleiern.

Eigenleistung wird von den Kreditgebern anerkannt

Mit Eigenleistungen können Sie die Baukosten reduzieren und somit auch den Kostenanteil für die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % einsparen, da beim Kauf vom Bauträger (Kauf von Grundstück und Bauleistung in einem Vertrag) die Grunderwerbsteuer über die gesamte Kaufvertragssumme erhoben wird. Die Einsparung der Grunderwerbsteuer sollte jedoch nicht im Vordergrund stehen, da die Kostenersparnis bei einem Eigenleistungsanteil von z. B. 25.000 Euro lediglich 875 Euro beträgt. Erbringen Sie jedoch nur Leistungen selbst – sofern Sie kein Fachmann sind –, welche keine so hohen fachlichen und technischen Anforderungen an die Bauausführung stellen und für die Sie das notwendige handwerkliche Geschick und Organisationstalent mitbringen. Es kommen meist folgende Gewerke infrage: ● Malerarbeiten ● Bodenbeläge ● Setzen der Innentüren ● Dachgeschossausbau ● Erstellung der Außenanlagen

Reduzierung der Baukosten

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6 Keine Mänge lansprüche bei Eigenleistung

Eigenleistung

Verlangt werden bei umfangreichen Eigenleistungen auch die Kenntnis von Bauvorschriften, DIN-Normen, handwerklich-konstruktives Fachwissen und die Beachtung der Sicherheitsvorschriften. Daher sollte sich jeder Bauwillige die Frage stellen, ob er diese Verantwortung übernehmen kann. In Zweifelsfällen sollte sich der Bauherr nicht für seinen Einsatz entscheiden, wenn damit Mängelansprüche verloren gehen. Tipp! Bauherren müssen sich im Klaren sein, dass die Gutschriften durch den Hersteller nicht so hoch ausfallen wie erwartet. Denn der Her steller kauft jedes Material in großen Mengen ein und bekommt es ggf. zur Hälfte des Preises, den der Bauherr im Laden bezahlen muss. Der Bauherr macht also ein schlechtes Geschäft, wenn er soviel wie möglich streicht, um es dann selbst – zu höheren Preisen – einzukau fen. Die angestrebte Ersparnis kann dann häufig keinerlei Einsparun gen bringen. Es empfiehlt sich daher, vor der Beauftragung eine Kosten Gegenüberstellung anzufertigen. Denn nur bei Leistungen, die einen hohen Lohnanteil enthalten oder bei Verwendung qualitativ hoch wertiger Materialien erzielen Bauherren effektive Einsparungen. Dabei sollten Bauherren die Fähigkeit aufweisen, den Materialein kauf in Qualität, Quantität und zu günstigen Preisen zu besorgen.

Lassen Sie sich eine Aufstellung der möglichen Selbsthilfearbeiten mit den dadurch entfallenen Kosten geben und halten Sie diese schriftlich im Vertrag fest. Dabei sollten die Leistungen, welche selbst erbracht werden, eindeutig definiert werden, um später Unstimmigkeiten zu vermeiden.

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Eigenleistung

6

Beispiel: Der Käufer baut das gesamte Dachge schoss selber aus (z. B. Verputz und Estricharbeiten sind noch im Leistungs umfang des Bauträgers enthalten ...) EUR ........... Einsparung Der Käufer übernimmt alle Malerarbei ten (innen und außen) selbst EUR ........... Einsparung Der Käufer führt die Außenanlagen selbst aus (z. B. Kies und Humusroh planie sind noch im Leistungsumfang des Bauträgers enthalten ...) EUR ........... Einsparung In den oben aufgeführten Beträgen ist die gesetzliche Mehr wertsteuer in Höhe von 16 % enthalten.

Da der Lohnanteil durchschnittlich etwa die Hälfte der Baukosten ausmacht, kann grob überschlagen werden, wie hoch die Einsparung bei seiner Baumaßnahme wäre, wenn er jede freie Stunde am eigenen Bau arbeiten würde.

Ermittlung der Einsparung bei Eigenleistung

Nachfolgende Tabelle zeigt überschlägig auf, welcher Anteil der Kosten auf das Baumaterial und welcher auf die Lohnkosten bei einem frei stehenden, voll unterkellerten und in Massivbauweise erstellten Einfamilienhaus inkl. Garage entfällt.

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6

Eigenleistung ca. Anteil der Baukosten (Gebäude mit Garage)

ca. Anteil Material

ca. Anteil Lohn

ca. Anteil Lohn bezogen auf die Baukosten

%

%

%

%

Erd, Mauer und Betonarbeiten

40,5

45

55

22,3

Zimmererarbeiten

4,5

53

47

2,1

4,5 7,0

62 58

38 42

1,7 2,9

Elektroarbeiten

4,5 4,0

73 50

27 50

1,1 2,0

Fenster

6,5

65

35

2,3

Steinmetzarbeiten

1,0

50

50

0,5

Estricharbeiten

8,0 3,0

70 47

30 53

2,4 1,6

Fliesenarbeiten

3,0

64

36

1,1

Innentüren

3,5

65

35

1,2

Schlosserarbeiten Bodenbeläge Rollladen Malerarbeiten Dachgeschossausbau

2,0 2,5 1,0 2,5 2,0

57 45 65 40 40

43 55 35 60 60

0,9 1,4 0,4 1,5 1,2

Gewerke

Dachdecker und Spenglerarbeiten Sanitärarbeiten Heizungsarbeiten

Putzarbeiten (Innen und Außenputz)

Summe

100,0

46,6

Tabelle 8: Baukostenanteile nach Gewerken

Bei der Ausstattung wurde eine mittlere Ausstattung zugrunde gelegt. Eine hochwertige Ausstattung kann den Lohnanteil aufgrund der teureren Materialien zum Teil erheblich senken. Dies muss jedoch nicht immer der Fall sein, da hochwertige Materialien häufig ein genaueres Arbeiten erfordern.

94

6

Eigenleistung

Beispiel: „Ermittlung Lohnanteil Malerarbeiten“ Die Baukosten für das Gebäude und Garage betragen ca. 220.000 EUR. Sofern Sie die Malerarbeiten in Eigenleistung erbringen, wird der Lohnanteil wie folgt ermittelt: Der Lohnanteil der Malerarbeiten beträgt ca. 1,5 % der Bauko sten aus 220.000 EUR = 3.300 EUR.

Oft kennt der Bauherr seinen tatsächlichen Aufwand nicht, welchen er für sein Gewerk erbringen muss. Da insbesondere Malerarbeiten häufig in Eigenleistung erbracht werden, sind diesbezüglich folgende Punkte zu berücksichtigen, die der Bauherr oft auf Anhieb nicht erkennt: Bevor Sie mit Ihren Leistungen beginnen, sollten Sie die Putz- und Betonflächen mit dem Bauleiter oder Architekten abnehmen, damit es im Nachhinein zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Dabei müssen Sie prüfen, ob der Putz keine optischen Mängel (Unebenheiten, Kratzspuren, Dellen, Beschädigungen etc.) aufweist. Bei Wanddurchführungen ist darauf zu achten, dass der Putz sauber und korrekt an Holzteile, Stahlzargen, Rohre etc. angearbeitet wurde. Bei Betonflächen sollten Sie prüfen, sofern diese nicht verputzt sind, ob der Untergrund gerade verläuft und sich keine Betonnasen und Nester gebildet haben, welche der Rohbauunternehmer noch entfernen bzw. korrigieren muss. Zu den Nebenleistungen eines Malers gehören u.a. auch das Ausbessern kleiner Putz- und Untergrundbeschädigungen sowie das Verkitten kleiner Löcher und Risse. Je mehr Beschädigungen Sie bei der Abnahme feststellen, welche vom Rohbauunternehmer oder von der Putzfirma zu beheben sind, desto weniger Mängel müssen Sie selbst beseitigen. Bei Häusern oder bei Wohnanlagen ist es oft ratsam, den Bauträger mit der Überwachung der Ausführung von Leistungen der Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom etc.) zu beauftragen, jedoch die Leistungen direkt mit den entsprechenden Unternehmen abzurechnen, da dadurch Kosten und Grunderwerbsteuer gespart werden können.

Aufwand prüfen

Zuerst Vorleistung abnehmen lassen

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Eigenleistung

Es ist dringend davon abzuraten, Estricharbeiten in Eigenleistung zu erbringen, da es hier bei nicht fachgerechtem Einbau – insbesondere im Wohnungsbau – zu erheblichen Schallschutzmängel kommen kann. Darüber hinaus sollten Rohbauarbeiten, Putzarbeiten, die Rohinstallation für Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten sowie Arbeiten am Dach nicht selbst ausgeführt werden, da es hier sehr leicht zu Ausführungsfehlern und Baumängeln kommen kann. Tipp! Sofern Sie wenig handwerkliche Erfahrung haben, können Sie die verschiedenen Handwerker ansprechen, ob Sie nicht als Helfer bzw. Zuarbeiter mitwirken können. Vereinbaren Sie einen Stundenlohn für die von Ihnen zu erbringende Leistung. Ihr Lohnanteil wird dann von der jeweiligen Rechnungssumme einbehalten. Dadurch können Sie Baukosten sparen und sichern sich die fachliche Betreuung Ihrer Eigenleistung.

Schwarzarbeit

Kein Mängel ansprüche bei Schwarzarbeit

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Ein vorrangiges Ziel jedes Bauherrn ist es, so kostengünstig wie möglich zu bauen. Sie werden regelmäßig Angebote verschiedener Firmen einholen und deren Leistungen und Preisvorstellungen unter fachkundiger Beratung Ihres Architekten kritisch überprüfen und vergleichen. Die Aussicht auf Kosteneinsparung durch Schwarzarbeit sollte aus mehreren Gründen sehr vorsichtig bewertet werden. Schwarzarbeit ist strafbar und kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Die Geldbuße kann auch dem Auftraggeber auferlegt werden. Gefälligkeiten oder Nachbarschaftshilfen sind übrigens keine Schwarzarbeit. Mündliche wie schriftliche Verträge mit Schwarzarbeitern verstoßen gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und sind daher nicht rechtswirksam. Das hat schwerwiegende Folgen für den Bauherrn. Er hat bei Baumängeln keine Mängelansprüche gegenüber dem Schwarzarbeiter. Dies wirkt sich besonders nachteilig aus, weil gerade bei Schwarzarbeit nicht selten unsachgemäße oder schlechte Bauausführung festgestellt wird, die in den meisten Fällen nur der qualifizierte Arbeiter erkennt. Spätere Reparaturen sind dann oft um

Eigenleistung

6

ein Vielfaches teurer. Manchmal ergeben sich daraus sogar erhebliche Sicherheitsmängel. Bei Schwarzarbeit haften Sie persönlich, d. h., bei Unfällen und Sachschäden, ganz gleich welcher Art, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt und macht unterm Strich Ihr Bauvorhaben nur teurer. Das Finanzamt könnte, im Fall des Aufdeckens der Schwarzarbeit, vom Bauherrn auch noch die Lohnsteuer einfordern.

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Baubeschreibung

Die Baubeschreibung legt den Leistungsumfang, die Ausstattung und die Qualität des Gebäudes nach den Wünschen des Bauherrn fest. Diese sollte so genau wie möglich definiert und es sollte jedes Gewerk exakt beschrieben werden, damit der Erwerber während der Bauphase keine blauen Wunder erlebt und überhöhte Aufpreise aufgrund schlecht ausgestatteter Wohnungen wegen ungenauer oder fehlender Angaben hinnehmen muss. Falls es zum Gerichtsstreit kommt, fungiert die Bau- und Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine Urteilsfindung. Sie sollte also genaue Angaben über Material, Mengen und Qualität der Lieferung enthalten. Überprüft werden sollte beispielsweise genau, ob der Hersteller für den vereinbarten Preis das Haus „schlüsselfertig“ oder nur „errichtet“. Die Unterschiede sind enorm. Bei einer schlüsselfertigen Leistung darf der Käufer alle Leistungen erwarten, die mit der Errichtung eines Hauses zusammenhängen (OLG Hamm, Az.: 17 U 57 / 95). Dazu gehört auch, dass z. B. die Wände gestrichen, die Bodenbeläge verlegt sind etc. „Malerfertig“ hingegen heißt, dass der Erwerber in aufwändiger Eigenleistung Tapezier-, Streich- und Bodenbelagsarbeiten selbst erbringen muss.

Bau beschreibung möglichst genau definieren

Tipp! Lassen Sie Ihre Bau und Leistungsbeschreibung von Fachleuten überprüfen. So führt z. B. die Firma Metzger Immobilien & Baumanagement (EMail: metzger@mib.info) gegen Honorar u. a. Qualitäts Checks von Bau und Leistungsbeschreibungen durch. Infos erhalten sie im Internet unter www.mib.info oder als Down load unter www.mib.info/pdf/Formulare/FlyerBB.pdf.

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Baubeschreibung

Einen Schnellvergleich von Konkurrenzangeboten anhand der Baubeschreibung finden Sie auf Ihrer CD-ROM Wohnflächen angaben vergleichen

Nachdem Sie die Ausstattung verschiedener Anbieter untereinander verglichen haben, sollten Sie die angegebenen Wohnflächen miteinander vergleichen. Den Wohnflächenangaben der Haus- und Wohnungsanbieter liegen oft ganz unterschiedliche Berechnungsarten zugrunde, deren Maßangaben nicht immer miteinander verglichen werden können, sodass dem Bauherrn oder Käufer ein Vergleich oft erheblich erschwert wird. Teilweise gibt es sogar eigenentwickelte Methoden, die Flächen zu ermitteln indem die Anbieter die anerkannten Berechnungsarten verändern. Dabei werden z. B. alle Wohn- und Nutzflächen, insbesondere bei Dachgeschossen und Hobbyräumen die gesamte Grundfläche und bei Balkonen und Terrassen die unterschiedlichsten Ansätze etc. in Rechnung gebracht. Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss exakte und damit verbindliche Wohnflächenzahlen - Raum für Raum und pro Geschoss – vorgelegen. Die Wohnflächenberechnung ist immer Bestandteil des Bauantrages. Diese gehört, neben der Baubeschreibung und den Planunterlagen etc., zu den wichtigsten Eckdaten (Vertragsgrundlagen) beim Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Anhand der Wohnflächenberechnung sollen die Quadratmeter eines Objektes erfasst werden, die dem Käufer zum Wohnen und/oder zur Nutzung zur Verfügung stehen. Diese Quadratmeterangaben sind wichtig, um überhaupt zu wissen, wie groß die Wohnung und die einzelnen Wohnräume sein werden. Außerdem machen sie einen Preisvergleich möglich, denn der Preis pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Gebäudekosten.

Tipp! Lassen Sie sich die entsprechenden Berechnungen in jedem Fall aus händigen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass sich die Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages auf eine Art der Flächenermittlung eini gen, damit beide Parteien eine Grundlage zur Flächenberechnung ha

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Baubeschreibung

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ben. In einigen Fällen (für öffentlich geförderte Wohnungen oder Ei genheime und den steuerbegünstigten Wohnungsbau) ist jedoch die Verwendung der WoFlV vorgeschrieben.

Die gebräuchlichsten Berechnungsarten sind: ●

Die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) Dabei gilt: - öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime und der steuerbegünstigter Wohnungsbau müssen nach der WoFlV berechnet werden, - für den freifinanzierten Wohnungsbau kann wahlweise nach der WoFlV oder der DIN 277 verfahren werden.



Die Deutsche Industrienorm (DIN) 277 Allerdings werden in der DIN 277 „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“ also keine „Wohnflächen“ ermittelt, sondern die „Nutz- und Verkehrsflächen“ eines Gebäudes. Die Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung und die Nutzflächenberechnung nach DIN 277 basieren zwar auf der Grundfläche, diese wird aber jeweils etwas anders definiert und berechnet.



Die DIN 283 Die DIN 283, mit der früher Wohnflächen berechnet wurden, ist nicht mehr gültig. Sie wurde vom Deutschen Institut für Normung im Jahre 1983 ersatzlos zurückgezogen. Sie kann aber auch noch trotz der Zurückziehung bei Wohnflächenberechnungen zugrunde gelegt werden. In der Praxis ist daher die Anwendung noch weitverbreitet.

Berechnungs arten zur Ermittlung der Wohnfläche

Die DIN 277 unterscheidet sich von der Wohnflächenberechnung der WoFlV im einzelnen dadurch, dass ● Nutzflächen außerhalb der Wohnung (wie zum Beispiel der Keller, Trocken- und Abstellräume) hinzuzurechnen sind;

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7

Baubeschreibung ●











Wenn möglich Berechnungs art nach der WoFlV wählen

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Treppen und Flure innerhalb der Wohnung nicht zur Nutzfläche, sondern zur Verkehrsfläche gehören, es sei denn, es handelt sich um Wohndielen; bis zum Fußboden reichende Fenster- und Wandnischen, auch wenn sie tiefer als 0,13 m sind, nicht zur Nutzfläche, sondern zur Konstruktionsfläche zu rechnen sind; die Grundflächen von Erkern, Wandschränken und anderen festeingebauten Gegenständen unabhängig von ihrer Größe zur Nutzfläche gehören; die Grundfläche unter Treppen, auch wenn die lichte Raumhöhe niedriger als zwei Meter ist, zur Nettogrundfläche und, soweit sie mit einer Nutzfläche in Verbindung steht, auch zu dieser gehört; eine Bestimmung über die verminderte Anrechnung von Raumteilen mit lichten Höhen unter zwei Metern in der DIN 277 nicht existiert; dort wird nur verlangt, dass Grundflächen von Raumteilen mit Höhen kleiner als 1,50 m getrennt ermittelt werden; auch die Möglichkeit zur halben Anrechnung von Balkonen, Loggien und Freisitzen in DIN 277 nicht gegeben ist; dort müssen die entsprechenden Flächenbereiche nur getrennt ermittelt werden.

Aufgrund dieser doch erheblichen Unterschiede zur Ermittlung der Wohnflächen und um Preisvergleiche anstellen zu können, empfiehlt es sich die Berechnungsart nach der WoFlV zu wählen. Auf diese kann häufig schnell zurückgegriffen werden, da sie in der Regel auch Bestandteil der Baugenehmigung ist. Darüber hinaus ist diese für öffentlich geförderte Wohnungen oder Eigenheime und den steuerbegünstigten Wohnungsbau vorgeschrieben und stellt zudem die umfassendste Berechnungsmethode dar.

Baubeschreibung

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Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Entstehung DIN 277

Das Normblatt DIN 277 ist erstmals 1934 eingeführt worden. Seit der Ände rung im Jahre 1987 heißt die Norm „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau“.

DIN 283

Die DIN 283 wurde im März 1951 herausgegeben. Im August 1983 ist die DIN 283 ersatzlos zurückgezogen worden. Die Erarbeitung eines neuen DIN Blattes ist bisher nicht beabsichtigt.

WoFlV

Die Bundesregierung legt mit Stand 13. Februar 2003 den Entwurf einer Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Be triebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vor. Sie stützt sich dabei auf die Ermächtigung im Wohnraumförderungsgesetz aus dem Jahr 2001. In Artikel 1 wird eine Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflä chenverordnung  WoFlV) vorgelegt. Mit diesen Verordnungen soll die Reform des Wohnungsbaurechtes vervollständigt werden. Die Verordnung tritt zum 1.1.2004 in Kraft.

Anwendung DIN 277

Aus Sicht des Normenausschusses sollte angestrebt werden, Grundflächen und Rauminhalte nach der DIN 277 Teil 1 zu ermitteln. Die DIN 277 dient in erster Linie der Kostenberechnung und wird in Verbindung mit der DIN 276 – Kosten im Hochbau – verwendet. Die DIN 277 ist deshalb für eine Wohnflä chenberechnung nicht unmittelbar anwendbar. Die DIN unterscheidet bei der Flächenberechnung nicht nach Wohnfläche sondern nach Konstruk tionsfläche (KGF) und NettoGrundfläche (NGF). Die NGF wiederum wird in Nutzfläche (NF), Verkehrsfläche (VF) und Funktionsfläche (FF) unterteilt.

DIN 283

Die DIN 283 wurde bis zu Ihrer Zurückziehung als eine geltende Norm weit verbreitet für nicht preisgebundenen Wohnraum angewendet. Sie war eine anerkannte Berechnungsmethode (BGHUrteil) Sie kann auch noch nach der Zurückziehung bei Wohnflächenberechnungen zugrunde gelegt werden. (Schreiben des DIN; BGHUrteil). In der Praxis ist daher die Anwendung noch weitverbreitet.

WoFlV

Die WoFlV ist eine abschließende und vollständige Regelung über die Be rechnung von Wohnflächen. Die Anwendung ist in Artikel 1, § 1 geregelt. Anwendbar ist diese neue Wohnflächenverordnung nur auf den Wohnraum, der nach dem Wohnraumförderungsgesetz errichtet wird. Ein Rückgriff etwa auf die DINNorm 277 oder Teil 2 der DIN 283, die bisher oftmals herangezo gen werden, ist künftig nicht mehr möglich. Sie kann darüber hinaus auch für andere Wohnflächenberechnungen zugrunde gelegt werden, wenn dies vereinbart ist..

Entstehung

Anwendung

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Baubeschreibung

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Begriff „Wohnfläche“

Flächenaufmaß

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Begriff „Wohnfläche“ DIN 277

Die DIN 277 enthält zwei Teile. „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau; Begriffe, Berechnungsgrundlagen“ und „Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau; Gliederung der Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen (NettoGrundfläche)“. Den Begriff der Wohnfläche kennt diese DIN aufgrund ihrer Anwendung nicht (siehe Punkt 2).

DIN 283

Die DIN 283 unterscheidet in Wohnfläche und Nutzfläche und erklärt die Ermittlung dieser Flächen.

WoFlV

Der § 2 der WoFlV definiert den Begriff der Wohnfläche. Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Benut zung durch die Bewohner bestimmt sind. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von 1. Zubehörräumen, wie z. B.: Keller, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen; 2. Räumen, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes der Länder genügen; 3. Geschäftsräumen. Die Ermittlung der Grundflächen wird in §3 behandelt.

Flächenaufmaß DIN 277

In der DIN 277 (Abschnitt 3.1 und 3.1.3) heißt es: „Waagerechte Flächen sind aus ihren tatsächlichen Maßen zu berechnen. Die Fläche wird in m² angegeben“

DIN 283

In der DIN 283 fehlt eine Anweisung.

WoFlV

In der WoFlV finden Veränderungen in der Bauweise Berücksichtigung. Dies gilt insbesondere für die angesichts veränderter Bautechniken (Fertigbau weise, Verwendung von Fertigteilen) nicht mehr gerechtfertigten Rohbauma ße mit einem pauschalen Putzabzug. Statt dessen wird nunmehr auf das lichte Maß abgestellt (§ 3 WoFlV); dabei ist von der Vorderkante der Beklei dung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen. Die Ermittlung der Grundfläche eines Raumes kann künftig mittels Ausmessung im fertiggestellten Wohnraum oder – auch dies mit Rücksicht auf die heutigen technischen Möglichkeiten – aufgrund der Bauzeichnung erfolgen..

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Baubeschreibung

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Maßgenauigkeit DIN 277 DIN 283

Lange Zeit war es im geförderten Wohnungsbau weit verbreitet, die Wohn flächen in vollen m² anzugeben und dabei auf und abzurunden. Inzwischen ist es jedoch üblich, die Wohnflächen in 1/100m² zu berechnen und allen wirtschaftlichen Berechnungen zugrunde zu legen.

Maßgenauig keit

WoFlV Zeitpunkt des Aufmaßes DIN 277

Die DIN 277 gibt keine Angabe über den Zeitpunkt der Messung. Das bedeu tet, dass die DIN 277 ebenso die Ermittlung der Flächen nach Bauzeichnun gen oder aus den Fertigmaßen zulässt.

DIN 283

Die DIN 283 lässt das Aufmaß nach den Rohbaumaßen aus der Bauzeichnung und nach den Fertigmaßen zu.

WoFlV

Die Ermittlung der Grundfläche eines Raumes kann künftig mittels Ausmes sung im fertiggestellten Wohnraum oder aufgrund der Bauzeichnung erfol gen..

Schornsteine DIN 277

Nach der DIN 277 gehört die Grundfläche von Schornsteinen und Mauervor lagen zur KonstruktionsGrundfläche und wird somit nicht zur Netto Grundfläche angerechnet.

DIN 283

Die DIN 283 Abschn. 2.13 regelt die Grundfläche von Schornsteinen ebenso wie die WoFlV

WoFlV

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen, wenn sie eine Höhe von mehr als 1,50 Meter aufweisen und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt.

Zeitpunkt des Aufmaßes

Schornsteine

Treppen

Treppen DIN 277

Nach der DIN 277 gehören Treppen und Treppenabsätze unabhängig von der Zahl der Steigungen zur Verkehrsfläche und werden somit nicht zur Netto Grundfläche angerechnet.

DIN 283

In der DIN 283 Abschn. 2.13 gibt es keine ausdrückliche Regelung für Trep penabsätze..

WoFlV

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Treppen mit über drei Steigungen und deren Treppenabsätze.

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Baubeschreibung

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Türnischen

Fensternischen

Erker und Wandnischen

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Türnischen DIN 277

Nach der DIN 277 (Teil 1 Abschn. 2.2) gehört die Grundfläche von Türnischen zur Konstruktionsfläche und daher nicht zur Netto Grundfläche.

DIN 283

Die DIN 283 (Abschn. 2.12) sieht die Anrechnung der Grundflächen von Türnischen auf die Wohnfläche nicht vor.

WoFlV

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Türnischen.

Fensternischen DIN 277

Abschn. 2.2 DIN 277 sieht ausdrücklich keine Anrechnung von Fensternischen vor. Diese gehören unabhängig von Höhe und Breite zur KonstruktionsGrundfläche.

DIN 283

Die DIN 283 (Abschn. 2.12) bestimmt unter den gleichen Voraus setzungen wie WoFlV ein Anrechnung der Grundflächen.

WoFlV

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Fenster und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunter reichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

Erker und Wandnischen DIN 277

Nach der DIN 277 (Abschn. 2.3) ist die Grundfläche von Erkern unabhängig von ihrer Größe zu erfassen. Wandschränke bleiben bei der Berechnung der NettoGrundfläche außer Betracht, wenn sie innerhalb des Mauerwerks eingebaut sind und deshalb bei der Konstruktionsfläche miterfasst sind.

DIN 283

Die DIN 283 (Abschn. 2.1) sieht die Anrechnung der Grundflächen von Erkern und Wandschränken mit einer Grundfläche von minde stens 0,5m² vor.

WoFlV

Bei der Ermittlung der Grundflächen bleiben außer Betracht die Grundflächen von Fenster und offenen Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunter reichen und 0,13 Meter oder weniger tief sind.

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Baubeschreibung

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Raumteile unter Treppen DIN 277

Die DIN 277 erfasst bei der Berechnung der Grundrissflächen Flächen mit einer Höhe kleiner und größer 1,50 m gesondert. Raumteile, die größer als 1,50 m hoch sind, können auf die Netto Grundfläche angerechnet werden.

DIN 283

Die DIN 283 (Abschn. 2.12) enthält eine entsprechende Regelung über die Anrechnung derartiger Raumteile, wie WoFlV

WoFlV

Raumteile unter Treppen mit einer durchgehenden lichten Höhe von mehr als 2,0m werden voll angerechnet. Für den Raumteil mit einer lichten Höhe von weniger als 2,0 m und mehr als 1,0m ist die Hälfte der Grundfläche anzusetzen. Für den Raumteil mit einer lichten Höhe von weniger als 1,0 m entfällt die Anrechnung. Emporen

Emporen DIN 277 DIN 283 WoFlV

Raumteile unter Treppen

Emporen sind in einem Raum an Wänden oder auf Stützen einge baute und sich auf den Raum öffnende Obergeschosse. Im Gegen satz zu einem Treppenpodest ist die Grundfläche einer Empore anzurechnen. Denn Emporen sind bei ausreichender lichter Höhe für Wohnzwecke nutzbar und deshalb in die Wohnflächenberech nung einzubeziehen (OVG Münster, Urt. v. 13. Mai 1991, BBauBl. 1992, S. 854). Ebenso ist der Raum unterhalb der Empore anzurechnen. Die Anrechnung ist auch nach der DIN 283 erforderlich. Die DIN 277 (Abschn. 1.5.3) sieht die Erfassung mit unterschiedlicher Ge schosshöhe innerhalb einer Grundrissebene vor. Dachschrägen

Dachschrägen DIN 277

Die DIN 277 sieht vor, dass Räume mit einer lichten Höhe von mehr als 1,50 m und weniger als 1,50 m gesondert zu erfassen sind (Abschn. 3.1.1 und 3.2.3). Sie enthält keine Regelung über die Anrechnung der Räume mit der geringeren lichten Höhe. Wird die DIN 277 für eine Wohnflächenberechnung herangezogen, ist über die Anrechnung von Räumen mit einer geringeren lichten Höhe zu entscheiden.

DIN 283

Die DIN 283 enthält für Räume mit einer geringeren lichten Höhe als 2,0 m eine der WoFlV entsprechende Regelung (DIN 283, Teil 2, Abschn. 2.2). Darin kommt eine Verkehrssitte zum Ausdruck (BGH, Urt. V. 11. Juli 1997, NJW 1997, S. 2874). Räume mit einer lichten Höhe von weniger als 2,0m und mehr als 1,0m sind danach zur Hälfte ihrer Grundflächen und Räume mit einer lichten Höhe von weniger als 1,0m gar nicht anzurechnen.

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Baubeschreibung

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick WoFlV

Wintergärten und Schwimmbäder

Balkone, Loggien und Dachgärten

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Raumteile unter Dachschrägen mit einer durchgehenden lichten Höhe von mehr als 2,0m werden voll angerechnet. Für den Raum teil mit einer lichten Höhe von weniger als 2,0m und mehr als 1,0m ist die Hälfte der Grundfläche anzusetzen. Für den Raumteil mit einer lichten Höhe von weniger als 1,0m entfällt die Anrech nung.

Wintergärten und Schwimmbäder DIN 277

Die DIN 277 schreibt vor, dass alle Räume im Gebäude nach Geschossen und unabhängig von ihrer Nutzung mit der Netto Grundfläche zu erfassen sind. Das gilt auch für Räume mit beson derer Nutzung, gleichgültig ob sie im Keller oder einem Vollge schoss liegen. Eine gesonderte Erfassung als Funktions oder Verkehrsfläche kommt dabei für Schwimmbäder oder Wintergärten nicht in Betracht. Es bleibt mithin der Vereinbarung überlassen, ob und wie solche Räume bei einer Wohnflächenberechnung nach der DIN 277 anzusetzen sind.

DIN 283

Die DIN 283 (Abschn. 2.22) sieht eine Anrechnung bei beheizbaren Wintergärten in vollem Umfang vor. Ist der Wintergarten nicht beheizbar, so darf die Grundfläche zur Hälfte angerechnet werden.

WoFlV

Die Grundflächen von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbä dern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte anzurechnen.

Balkone, Loggien und Dachgärten DIN 277

Die DIN 277 erfasst auch die Flächen von Balkonen, Loggien und gedeckten Freisitzen; sie unterscheidet je nach Art der Umschlie ßung oder Überdachung (Abschn. 3.1.1 Buchst. b und c). Diese Flächen gehören ohne Abzug oder anteiligen Abzug zur Netto Grundfläche. Sie sind bei der Ermittlung der Grundflächen jedoch gesondert auszuweisen. Ob und inwieweit sie bei der Wohnflä chenberechnung auf der Basis der DIN 277 berücksichtigt werden, ist Gegenstand der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.

DIN 283

Die DIN 283 (Teil 2 Abschn. 2.2.3) sieht ohne Wahlmöglichkeit für den Bauherrn eine Anrechnung der Grundflächen von Terrassen, Balkonen, Loggien und gedeckten Freisitzen in Höhe eines Viertels vor.

WoFlV

Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terras sen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.

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Baubeschreibung

Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Kommentar

Kommentar DIN 277

Die Verwendung der DIN 277 ist vorgeschrieben beim Bau eines Gebäudes, um die Kostenberechnung gem. DIN 276 vorzunehmen. Bei der Wohnflächenberechnung sollte man sie jedoch nicht anwenden, zumal sie den Begriff Wohnfläche nicht verwendet.

DIN 283

Es wird nicht empfohlen, noch mit der DIN 283 zu arbeiten, da sie nicht mehr aktualisiert wird. Trotzdem der BGH in einem Urteil unterstrichen hat, dass dies möglich wäre.

WoFlV

Die WoFlV sollte bei der Berechnung der Wohnfläche angewendet werden. Nach der Zurückziehung der DIN 283 und dem Fehlen einer einheitlichen Berechnungsmethode, bieten die WoFlV noch die umfassendste Berechnungsmethode.

So passiert es in der Praxis, dass sich mit den verschiedenen Berechnungsarten auf ein und dasselbe Haus angewendet, unterschiedliche Flächenanteile ergeben. Bei der Ermittlung der Wohnflächen können sowohl Rohbaumaße als auch Fertigmaße zugrunde gelegt werden. Zur Angleichung müssen bei den Rohbaumaßen noch drei Prozent für den Putz abgezogen werden. Dies gilt jedoch nicht bei der Flächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Hier wird auf das lichte Maß abgestellt (WoFlV, § 3, Abs. 1). Um letztendlich einen Preis/Leistungsvergleich verschiedener Objekte anstellen zu können, sollten Sie die - unter gleichen Voraussetzungen errechnete - Wohnfläche bezogen auf die Gesamtkosten (Kaufpreis) - jedoch ohne Garage/Stellplatz - wie folgt ermitteln und gegenüberstellen: Gesamtkosten EUR – (ohne) Garage 2

Summe der Wohnfläche (m )

Rohbaumaße bzw. Fertigmaße

Preis/ Leistungs vergleich

2

= EUR/m Wohnfläche

Dabei lassen sich nicht selten Preisdifferenzen, vergleichbarer Objekte, in Höhe von 10% und mehr feststellen!

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7 Abwicklung von Sonder wünschen regeln

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Baubeschreibung

Klären Sie auch ab, wie Sonderwünsche abgewickelt werden. Damit von vornherein Streitigkeiten vermieden werden, sollten Sie vertraglich festlegen, dass z. B. Sonderwünsche zum marktüblichen Preis verrechnet werden, abzüglich der Kosten für die in der Baubeschreibung vorgesehene Ausstattung. Da Sonderwünsche, insbesondere für Sanitärgegenstände, Innentüren und Bodenbeläge häufig vorkommen, sollten Sie die Einheitspreise (Material und Kosten für das Verlegen/Versetzen) für die von Ihnen infrage kommenden Ausstattungsgegenstände etc. in den Vertrag mit aufführen. Wenn Sie Ihre Sonderwünsche bereits vor Vertragsabschluss kennen, stellen Sie eine Zusatzbaubeschreibung auf, welche die Ihnen vorliegende Baubeschreibung ergänzt bzw. erweitert und Vertragsbestandteil wird. Aufgrund der Zusatzbaubeschreibung wird ein neuer Festpreis gebildet. Nachdem Sie sich für ein Objekt entschieden haben, sollten Sie die Baubeschreibung genau unter die Lupe nehmen. Hierbei sollen Ihnen die nachstehenden Muster-Baubeschreibungen für ● eine frei stehende kleine Wohnanlage mit Tiefgarage und ● ein frei stehendes Haus mit Garage helfen. In beiden Fällen ist Massivbauweise (Außenwände gemauert, Keller betoniert, Dachstuhl in Holzkonstruktion als Satteldach) vorgesehen. Ergänzende Hinweise und Anmerkungen sind kursiv dargestellt. Durch die als Beispiele nachfolgend aufgeführten Baubeschreibungen sollen hier interessante Informationen und Ratschläge mit auf den Weg gegeben werden. Diese Muster können jedoch nicht ohne weiteres für jedes Bauvorhaben verwendet werden. Die MusterBaubeschreibungen sollen Ihnen lediglich zeigen, wie eine detailgenaue, vollständige Baubeschreibung aussehen sollte; sie müssen jeweils individuell an Ihr Bauvorhaben angepasst werden (z. B. Balkongestaltung, Erkerausbildung etc.). Je genauer die Baubeschreibung auf Ihr Objekt abgestimmt wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es hier zu Unstimmigkeiten beider Vertragspartner kommen kann. Legen Sie ggf. auch Prospektmaterial bei, welches z. B. bei Badeinrichtungen, Innentü-

Baubeschreibung

7

ren, Bodenbelägen (insbesondere für Parkettbeläge) sehr hilfreich sein kann.

Hinweis: Nachfolgend wird vom Kauf einer Immobilie (Grundstück und Baulei stung) eines Bauträgers ausgegangen, wobei bei einem Auftraggeber von einem „Erwerber“ gesprochen wird. Zudem wird hier ein „Kauf vertrag“ abgeschlossen. Beim Erwerb einer Bauleistung über einen Architekten oder Baube treuer, bei welchem Sie bereits Grundstückseigentümer sind, wird der Auftraggeber „Bauherr“ genannt. Die Verträge, welche hier abge schlossen werden, nennt man:

• „Architektenvertrag“

= Vertrag zwischen Bauherr und Ar chitekt, „Baubetreuungsvertrag“ = Vertrag zwischen Bauherr und Bau • betreuer, = Vertrag zwischen Bauherr und • „Werkvertrag“ Handwerker. Hier muss die Baubeschreibung nach Bedarf entsprechend umgestal tet werden.

Auf Ihrer CD-ROM finden Sie ● eine Baubeschreibung für eine kleine Wohnanlage mit Tiefgarage und ● eine Baubeschreibung für ein Einfamilienhaus mit Garage.

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Bauzeitenplan

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Darstellung eines Bauzeitenplans

Die Bauzeit wird im Wohnungsbau gewöhnlich mit einem Balkendiagramm, gewerkweise in einer Übersicht, grafisch dargestellt. Dabei kann man entnehmen, wann bzw. in welcher Woche der Handwerker auf der Baustelle erscheinen muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen, und zu welchem Zeitpunkt seine Arbeiten fertig zu stellen sind. Diese Eckdaten sollten bei der Vertragsgestaltung mit jedem Handwerker abgesprochen und in den Werkvertrag aufgenommen werden. Beim Abruf einer Firma sollten Sie jedoch berücksichtigen, dass eine 14-tägige Abruffrist in aller Regel nicht ausreichend ist. So vergehen z. B. vom Aufmessen der Fenster auf der Baustelle bis zum Montagetermin ca. sechs Wochen. Innentüren haben nicht selten eine Lieferzeit von zwölf Wochen. Für Fensterbänke sind vier Wochen keine Seltenheit, wenn diese – je nach Material – aus dem Ausland geliefert werden. Hier ist dem Handwerker ein möglichst frühzeitiger Aufmaßtermin mitzuteilen, damit später keine Verzögerungen wegen Lieferschwierigkeiten auftreten. Die folgende Abbildung zeigt einen Bauzeitenplan, der für die Erstellung eines Einfamilien- und Doppelhauses sowie einer kleinen Wohnanlage bis ca. sechs Wohneinheiten gültig ist. Die Darstellung von Bauzeitenplänen für größere Wohnanlagen ist ähnlich, jedoch sind die gewerksbezogenen Teilbauzeiten und die daraus resultierende Gesamtbauzeit von der Größe der Wohnanlage abhängig.

Balken diagramm

Eckdaten absprechen

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Estricharbeiten

Außenputz: 3. Lage

Außenputz: 1. u. 2. Lage

Balkonabdichtung

Gerüst Aufbau/Abbau

Innenputz

Stahlzargen

Naturstein Fensterbänke

Elektro roh

Sanitär roh

Heizung roh

Fenster

Spenglerarbeiten

Dachdeckerarbeiten

Dachstuhl

Abdichtungs, Wärmedämmarb.

Maurerarbeiten

Stahlbeton, Betonarb.

Grundleitungen

Erdarbeiten

Abbruch/Rodung

Wochen

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

Bauzeitenplan für Einfamilienhäuser/Doppelhäuser

8 Bauzeitenplan

Mängelbeseitigung

Abnahme

Feinreinigung

Außenanlagen

Fertiggarage

Bodenbeläge

Holzzargen/Türblätter

Elektro fein

Sanitär fein

Heizung fein

Malerarbeiten

Rollladen

Metallbau: Balkongel.

Metallbau: Innengel.

Fliesen

Dachgeschossausbau

Anschluss Tel., Kabelf.

Anschluss Strom

Anschluss Gas

Anschluss Wasser

Anschluss Kanal

Wochen

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

Bauzeitenplan für Einfamilienhäuser/Doppelhäuser

Darstellung eines Bauzeitenplans

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Bauzeitenplan

Im Beispiel wird für die Erstellung des Hauses von folgender Bauweise ausgegangen: ● Keller, Decken und Treppen in Betonbauweise, ● Außen- und Innenwände werden gemauert und verputzt, ● Dachstuhl in Holzbauweise.

Auf Vorleistungen achten

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Die Bauzeiten der einzelnen Handwerker sind hier großzügig bemessen, sodass die Gesamtbauzeit – hier 43 Wochen – durchaus, zumindest wenn keine größeren Störungen auftreten, einhaltbar ist. Sind Verbaumaßnahmen, Wasserhaltung oder Unterfangungsarbeiten etc. notwendig, ist die Bauzeit im Bauzeitenplan entsprechend anzurechnen. In diesem Beispiel wurden für jeden Bauabschnitt mehrere Wochen angesetzt. Tatsache ist jedoch, dass einige Gewerke nur ein bis zwei Tage für ihre Tätigkeiten benötigen, wie z. B. Aufstellen des Dachstuhles, Setzen von Stahlzargen, Setzen der Fenster oder der Fensterbänke etc. Eine Aufteilung in jeweils ganze Wochen ist aber oft sinnvoll, da ein Handwerker in der Regel nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt kommen kann, also ein Zeitpuffer für nachfolgende Handwerker notwendig sein könnte. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Firmen an mehreren Gewerken gleichzeitig arbeiten, wie z. B. Dachdecker, Spengler, Heizungsund Sanitärinstallateur. Jedoch ist darauf zu achten, dass die Vorleistungen jeweils erbracht sein müssen, damit eine Firma die vertraglich vereinbarten Arbeiten erbringen kann. So können die Innenputzarbeiten in aller Regel erst begonnen werden, wenn das Dach eingedeckt ist, die Rohinstallationen für Heizungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten abgeschlossen und die Fenster und Fensterbänke montiert sind. Sofern sich die Bauzeit über den Winter erstreckt, kann sich diese aufgrund von Ausfallzeiten, wie z. B. schlechtem Wetter und kalten Temperaturen, entsprechend verlängern. Sollte, aus welchen Gründen auch immer, der Bauherr auf einer terminlichen Fertigstellung bestehen, so ist dies meist mit Mehrkosten aufgrund von Winterbaumaßnahmen verbunden.

Erläuterungen zum Bauzeitenplan

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Darüber hinaus kann die Terminplanung bzw. die Einhaltung des Fertigstellungstermin für Sie besonders wichtig werden, wenn Sie z. B. einen bestehenden Mietvertrag kündigen oder einen Umzug organisieren müssen. Tipp! Daher sollten Sie beim Kauf einer Immobilie – z. B. von einem Bauträ Nutzungsent ger, Baubetreuer, Fertighaushersteller etc. – mit dem Verkäufer eine schädigung Vereinbarung treffen, in welcher eine Nutzungsentschädigung für je vereinbaren den angefangenen Monat in Höhe von ......... Euro fällig wird, sofern die Bauzeit überschritten wird.

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Erläuterungen zum Bauzeitenplan

Die Erläuterungen entsprechen teilweise nicht dem chronologischen Bauablauf, sondern der Zuordnung der einzelnen Gewerke. Erläuterungen zum Bauzeitenplan Abbruch/Rodung

Mit dem Abbruch und der Rodung wird das Grundstück für den Erdbauunternehmer frei gemacht, sofern ein Abbruch zu tätigen oder Bäume zu fällen sind. Je nach Umfang der Abbrucharbeiten ist hier der Zeitraum dieser Tätigkeit zu verlängern.

Erdarbeiten

Hierbei wird zuerst der Humus abgeschoben und seitlich gelagert. Anschließend wird die Baugrube auf die erforderli che Tiefe ausgehoben. Um Kosten zu sparen, sollten Sie darauf achten, dass das Aushubmaterial – sofern es sich für die Hinterfüllung eignet – seitlich gelagert wird, damit nicht neues Hinterfüllungsmaterial gekauft werden muss. Nachdem der Keller betoniert ist, die Außenwände isoliert, gedämmt und die Lichtschächte montiert sind, wird die Baugrube hinterfüllt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lichtschächte nicht beschädigt werden. Diese sollten vor Beginn der Erdarbeiten mit dem Erdbauunternehmer und dem Bauleiter abgenommen werden. Somit kann bei Beschädi gungen die Schuldfrage und Kostenübernahme für die Män gelbeseitigung eindeutig festgelegt werden.

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8

Bauzeitenplan

Erläuterungen zum Bauzeitenplan Grundleitungen

Sofern Grundleitungen zur Ausführung kommen, – welche aus dem Entwässerungsplan zu entnehmen sind – müssen diese nach dem Aushub verlegt werden.

Beton, Stahlbeton, Maurerarbeiten

In diesem Zeitraum wird der Rohbau erstellt (Keller, Decken, Wände, Treppen, Kamine etc.) und werden Vorarbeiten für die Errichtung des Dachstuhles erbracht. Nachdem die Heizungs und Sanitärrohmontage erfolgt ist, werden sämtliche Wand und Deckendurchbrüche geschlos sen, die Steigleitungen abgemauert und die Sanitärinstalla tionen in den Bädern und WCs vor – bzw. abgemauert.

Abdichtungs, Wärmedämmarbeiten

Die Außenwände des Kellers werden an den erdberührten Flächen – abhängig vom eingesetzten Baustoff – abgedichtet. I. d. R. werden die Kelleraußenwände wärmegedämmt.

Dachstuhl

Nachdem der Dachstuhl aufgestellt wurde, sind noch diverse Maurer, Beton und Wärmedämmarbeiten notwendig, welche einen Zeitraum von ca. 1 Woche beanspruchen. Anschließend wird das Dach eingeschalt und je nach Aus stattung mit Dachschalung, Dachpappe und Konterlattung versehen.

Dachdeckerarbeiten

Wenn die Vorleistungen des Zimmerers erbracht sind, begin nen die Spenglerarbeiten (Dachrinnen, Kamineinfassungen, Gauben etc.) und im Anschluss daran wird das Dach einge deckt.

Fenster

Um Beschädigungen an den Fenstern zu vermeiden, sollten diese so spät wie möglich (ca. 1 Woche vor den Putzarbeiten) eingebaut werden.

Heizung roh Sanitär roh

Die Heizungs und Sanitärrohinstallation sollte begonnen werden, nachdem das Dach eingeschalt ist und das Haus gegenüber äußeren Witterungseinflüssen (Regen, Schnee etc.) geschützt ist. Nachdem der Innenputz fertiggestellt wurde, werden die Heizkörper montiert und die Anbindeleitungen von den Steigleitungen an den Heizkörpern angeschlossen.

Elektro roh

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Die Elektrorohinstallation sollte erst begonnen werden, nachdem die Heizungs und Sanitärrohinstallation abge schlossen ist und der Rohbauunternehmer seine Leistungen (Vor und Abmauerungen) nahezu erbracht hat, damit die Elektroleitungen zügig und vollständig verlegt werden kön nen.

Erläuterungen zum Bauzeitenplan

8

Erläuterungen zum Bauzeitenplan Naturstein Fensterbänke

Nachdem die Fenstermontage erfolgt ist, müssen die Fenster bänke gesetzt werden.

Innenputz

Alle bisher beschriebenen Vorleistungen müssen erbracht sein, damit der Innenputz begonnen werden kann.

Gerüstaufbau

Der Gerüstaufbau erfolgt im Zuge des Rohbaus. Das Gerüst sollte letztendlich noch so ausgebaut werden, dass es als Schutzgerüst für den Zimmerer, Dachdecker und Spengler und als Arbeitsgerüst für den Außenputz dienen kann.

Gerüstabbau

Der Gerüstabbau kann erfolgen, wenn der Außenputz fertig gestellt, das Dach komplett eingedeckt ist und sämtliche sichtbaren Holzteile an der Dachuntersicht vom Maler gestri chen sind.

Balkonabdichtung

Die Balkonabdichtung – wenn notwendig – kann erstellt werden, wenn das Gerüst abgebaut und, je nach Ausbildung des Wandanschlusses, der Außenputz fertiggestellt ist.

Außenputz: 1. und 2. Lage (oder WDVS)

Der Außenputz (Grundputz) – oder bei WDVS das Abbringen der Wärmedämmung – wird begonnen, wenn die Fenster, einschließlich Fensterbleche, montiert sind.

Außenputz: 3. Lage

Zwischen der Fertigstellung des Grundputzes und dem Beginn der letzten Lage des Außenputzes sollten je nach Witterung ca. 3 Wochen Aushärtezeit einkalkuliert werden.

Estricharbeiten

Die Estricharbeiten können erst beginnen, nachdem der Innenputz fertig gestellt und die Heizkörper samt Anbinde leitungen – sofern diese unter dem Estrich verlaufen – mon tiert oder/und die Heizkreise der wasserbetriebenen Fußbo denheizung verlegt sind. Sofern am Balkon keine Abdichtung aufgebracht werden muss, können die Estricharbeiten mit der Verlegung im Haus fertig gestellt werden. Meist ist jedoch eine zweite Anfahrt des Estrichlegers nötig, da Balkonestriche zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden. Eine zweite Anfahrt sollte auch bei der Vergabe ausgehandelt werden, da diese aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse notwendig sein kann.

Dachgeschossausbau

Der Dachgeschossausbau sollte ca. 14 Tage nach dem Verle gen des Estrichs erfolgen, damit dieser an der Oberfläche nicht beschädigt wird.

119

8

Bauzeitenplan

Erläuterungen zum Bauzeitenplan

120

Fliesen

Die Fliesenarbeiten an den Wänden werden ca. 3 Wochen nach dem Verlegen des Estrichs ausgeführt. Das Verlegen von Bodenfliesen kann je nach Austrocknung des Estrichs ca. 4 Wochen nach dessen Einbau begonnen werden.

Anschluss. Kanal, Wasser, Gas, Strom, Tel., Kabelf.

Der Abruf von Spartenanschlüssen (Kanal, Wasser, Gas, Strom, Kabelfernsehen, Telefon) ist ein Abschnitt, welcher besonderer Beachtung bedarf. Zum einen können diese erst – der Reihe nach wie oben beschrieben – verlegt werden, wenn i. d. R. das Außengerüst abgebaut ist, da jede Sparte für sich – aus Gewährleistungsgründen – einen Graben bis zum Haus gräbt, die Leitung bzw. das Kabel verlegt und anschlie ßend wieder hinterfüllt. Zum anderen sollten diese möglichst schnell ins Haus eingeführt werden, damit die Heizungsanla ge in Betrieb genommen und das Gebäude beheizt werden kann, wodurch eine schnellere Austrocknung, insbesondere im Winter, erzielt wird. Hier ist eine genaue Terminierung mit den Behörden erforderlich. Damit die Ausführungstermine für die Verlegung der Sparten eingehalten werden können, müssen die Anträge rechtzeitig (ca. 2 – 3 Monate vor Aus führung) bei den jeweils zuständigen Anschlussbüros einge gangen sein.

Innengeländer, Balkon geländer, Rollladen

Innengeländer, Balkongeländer sowie die Rollladen sollten vor den Malerarbeiten montiert werden.

Malerarbeiten

Die Malerarbeiten sollten vor der Heizungs, Sanitär und Elektroendmontage erfolgen, damit diese nicht von Malerfar be verschmiert werden.

Heizung fein, Sanitär fein, Elektro fein

Die Endmontage für Heizungs, Sanitär und Elektroarbeiten kann nahezu parallel erfolgen und sollte nach den Malerar beiten erfolgen.

Holzzargen

Die Türzargen (Holz) der Innentüren können parallel mit den Fliesenarbeiten gesetzt werden.

Türblätter

Die Türblätter sollten möglichst spät, etwa vor dem Verlegen der Bodenbeläge, eingesetzt werden.

Bodenbeläge

Die Bodenbeläge (Teppich, Parkett etc.) sollten möglichst zuletzt verlegt werden, damit Beschädigungen und Ver schmutzungen nahezu ausgeschlossen sind.

Fertigteilgarage/ Außenanlagen

Sofern eine Fertigteilgarage zur Ausführung kommt, sollte diese noch vor Beginn der Außenanlagen aufgestellt werden.

Erläuterungen zum Bauzeitenplan

8

Erläuterungen zum Bauzeitenplan Feinreinigung

Eine Feinreinigung sollte kurz vor der Abnahme erfolgen. Hierfür wurde nach Fertigstellung der Bodenbeläge und Beginn der Feinreinigung noch 1 Woche einkalkuliert, um kleine Restarbeiten bzw. eine Mängelbeseitigung – welche aufgrund einer Vorbegehung aufgenommen wurden – zu erledigen.

Abnahme

Die Abnahme erfolgt für die vertraglich festgelegten Leistun gen.

Mängelbeseitigung

Für die Mängelbeseitigung der im Abnahmeprotokoll aufge führten Mängel sollten Sie den Firmen ca. 2 Wochen gewäh ren.

121

9

Gewerke

Nachfolgend werden die beim schlüsselfertigen Bauen wesentlichen Gewerke behandelt, welche etwa in der Abfolge aufgeführt sind, in welcher das Gebäude errichtet wird. Diese Vorschläge und Hinweise sollen die Leistungen des Architekten nicht ersetzen, sondern lediglich das Überwachen der Tätigkeit der Handwerker erleichtern, wenn Sie die Leistung der einzelnen Bauhandwerker bei einem Baustellenbesuch selber kontrollieren wollen.

1

Abbruch/Rodung

Äußerst wichtig vor Beginn der Abbrucharbeiten ist die Kenntnis über das Vorhandensein von Leitungen aller Art im Gelände der Baustelle. Unvorstellbare Schäden und Regressansprüche sowie Personenschäden können bei unvorhergesehenem Antreffen oder Zerstören von Erdleitungen entstehen. Trennen der Anschlüsse der Versorgungsunternehmen für Wasser, Strom, Telefon, Gas, Kanal usw. gehört zu den ersten Arbeiten. Einzelne Leistungen werden durch amtliche Stellen durchgeführt, allerdings nach einer entsprechenden Anlaufzeit. Daher müssen bei den zuständigen Behörden Anträge für Abmeldungen bzw. Stilllegungen rechtzeitig beantragt werden, damit im Bauablauf nicht schon vor Beginn der ersten Arbeiten Leerlaufzeiten entstehen. Aus der Abbruchgenehmigung geht hervor, welche besonderen Auflagen die Genehmigungsbehörde erlassen hat, wie z. B. Hinweise auf Umweltschutzauflagen, Baumschutzauflagen, Unfallverhütungsvorschriften, Auflagen über Schuttentsorgung. Häufig wird die Genehmigung zum Abbruch mit der aufschiebenden Wirkung erteilt, dass erst nach Vorliegen der Baugenehmigung mit dem Abbruch begonnen werden darf, oder – bei Abbrüchen von Wohngebäuden – eine bestandskräftige Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegen muss.

Abbruch arbeiten

Abbruch genehmigung

123

9

Gewerke

Tipp! Vor Beginn der Abbrucharbeiten sollte die Abbruchgenehmigung an den Abbruchunternehmer weitergeleitet bzw. Bestandteil des Werk vertrags werden. Damit haftet er für Unfälle oder sonstige Schäden, die aus Nichtbeachtung der Auflagen entstehen.

Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal) sind vor Beginn der Abbrucharbeiten außer Betrieb zu setzen. Bei größeren und komplizierten Abbrüchen, Baugrubenumschließungen, Unterfangungen etc. ist es ratsam, ein Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen.

2 Urzustand des Baugeländes übernehmen

Erdarbeiten

Vor Beginn der Arbeiten sollte der Urzustand des Baugeländes durch Bestandsaufnahmen, Aufnahmen der Geländehöhen, der Umzäunungen, Nachbarbäume, Gehwege, Randsteine, Straßen, Pflasterungen, Fassaden usw. festgestellt werden, um sich vor später oft schwer abwehrbaren Regressansprüchen der jeweiligen Eigentümer und Nachbarn zu schützen. Fotografieren ist dabei wesentlich billiger als später stundenlang verhandeln und vielleicht sogar prozessieren zu müssen. Zu den Bestandsaufnahmen sollten Sie möglichst eine zweite Person hinzuziehen. Schriftliche und gegenseitig unterschriebene Protokolle schalten zusätzlich jeden Zweifel aus. Vor den Aushubarbeiten wird die Humusschicht abgehoben und in Mieten so gelagert, dass sie mit Bauschutt nicht vermischt werden kann. Der Aushub erfolgt heute auch bei kleineren Baugruben maschinell. Nacharbeiten oder schmale Streifenfundamente unterhalb der Baugrubensohle werden noch von Hand oder mit Unterstützung eines Krangreifers oder Minibaggers ausgeführt. Für das Abböschen in großer Tiefe gelten je nach Bodenart folgende Böschungswinkel:

124

Erdarbeiten Bodenart

Böschungswinkel

nichtbindiger oder weichbindiger Boden

45°

steifer oder halbfester bindiger Boden

60°

leichter Fels

80°

schwerer Fels

9

90° Tabelle 9: Böschungswinkel

Bei tiefen Baugruben sind die Böschungswinkel nach dem auf dargestellten Aushubprofil Abb. 6 auszuführen. Dabei müssen in einer Tiefe von jeweils 2 m Bermen erstellt und die Böschungskanten durch aufgelegte Bohlen gegen Einrutschen gesichert werden. Aushubprofil

Aushubprofil

Baugrubensohle

Böschungswinkel gemäß Bodenart

Abb. 6: Aushubprofil

Anstelle großer Abböschungsvolumen ist oft eine Baugrubenumschließung günstiger. Sofern die Baugrube nicht mit den entsprechenden Böschungswinkeln ausgebildet wurde, kann dies eine sofortige Baueinstellung durch die Berufsgenossenschaft zur Folge haben.

125

9

Gewerke

Tipp! Beim Aushub sollten Sie darauf achten, dass Aushubmaterial Humus, Kies etc. auf dem Gelände für die spätere Hinterfüllung gelagert wer den kann. Es spart schon Kosten, wenn das Aushubmaterial nicht auf geladen und in einer Deponie zwischengelagert werden muss.

Zur Erstellung der Kellerwände ist die Baugrube um einen lichten Arbeitsraum von ca. 50 cm umlaufend größer zu halten. Zur Hinterfüllung geeignetes und auf der Baustelle überflüssiges Aushubmaterial kann evtl. kostenlos vom Erdbauunternehmer abgefahren werden, da er dies bei einem anderen Bauvorhaben zur Hinterfüllung wieder einbaut. Die Fundamente sowie die Bodenplatte müssen auf ungestörtem Baugrund gegründet werden. Unter Umständen ist daher nach maschinellem Aushub die Gründungssohle mit Sand oder Kies abzugleichen und mit einem Rüttler sorgfältig zu verdichten. Tipp! Achten Sie darauf, dass sich das Material für die Hinterfüllung der Baugrube eignet und lagenweise eingebaut und verdichtet wird. Da bei muss das Hinterfüllmaterial frei von Bauschutt, Ziegel und Be tonresten sein.

Hinterfüllung lagenweise einbauen

3 Baugruben umschließung

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Baugrubenumschließung

Bei engen Parzellen kann es des öfteren vorkommen, dass Verbaumaßnahmen notwendig werden, um Baugeräte, Baumaterial und sonstige Einrichtungen auf dem Gelände platzieren zu können. Möglicherweise ist auch der Grenzabstand zum Nachbarn zu gering und der daraus resultierende Böschungswinkel beim Erdaushub zu steil, sodass Gefahr durch nachrutschendes Material für Leib und Leben der Arbeiter besteht. Für Baugrubenumschließungen fast aller Art werden von der Bauaufsichtsbehörde statische Berechnungen gefordert. Schon allein aus Sicherheitsgründen darf bei derartigen Baukonstruktionen nicht

Baugrubenumschließung

„gefühlsmäßig“ dimensioniert und bemessen werden. Die statische Berechnung für den sog. „Berliner Verbau“, für Spundwände, Bohrpfähle, Schlitzwände usw. sollte von einem mit der übrigen Statik beauftragten Büro angefertigt werden. Eine weitverbreitete Verbauart ist der „Berliner Verbau“. Bei diesem waagerechten Verbau werden Bohlen, Kant- oder Rundhölzer zwischen eingerammte, ggf. in Bohrlöcher eingebrachte, Stahlträger eingebaut. Je nach Baugrubentiefe muss die Trägerbohlwand mit Ankerlagen rückverankert werden. Sofern die Anker dabei Nachbargrund beanspruchen, ist die Genehmigung des Nachbarn rechtzeitig schriftlich einzuholen. Nach Fertigstellung der Grundbauwerke werden mit der Wiederverfüllung und Verdichtung des Erdreiches die Bohlen entnommen und die Träger gezogen. Diese Verbauart ist jedoch nicht für Baugruben mit starkem Wasserandrang geeignet. Für Baugruben im Grundwasser, wo hohe Dichtigkeit gegen Wasserandrang und Ausspülen des Bodens gefordert ist, hat sich der senkrechte Verbau (insbesondere Stahlspundwände) entwickelt. Stahlspundwände sind sehr widerstandsfähig, vielmals verwendbar und lassen sich wegen ihres geringen Querschnittes leicht einbauen und ziehen.

9 Berliner Verbau

Spundwände

Berliner Verbau Ankerlage

Rundhölzer

Stahlträger

Anker

Abb. 7: Berliner Verbau

127

9

Gewerke

4 Unterfan gungs arbeiten

Unterfangungsarbeiten

Wenn Neubauten unterhalb der Gründungssohle unmittelbar bei benachbarten Altbauten wie z. B. Hausfundamenten, Stützmauern, Gartenmauern usw. gegründet werden sollen, sind die Altbaufundamente zuvor zu unterfangen, d. h. auf die Gründungstiefe des Neubaus tiefer zuführen oder durch eine Stützkonstruktion dauerhaft abzustützen. Zur Abstützung kommen je nach den Verhältnissen Spundwände, Schlitzwände, Bohrpfahlwände oder chemische Baugrundverfestigungen durch Injektionen infrage. Die Unterfangung durch Tieferführen der Altbaufundamente wie auch eine Stützkonstruktion sind durch statische Berechnungen abzusichern, wobei neben dem Nachweis der Grundbruch- und Standsicherheit auch Setzungen des Altbaus infolge von Drucküberlagerungen oder etwaigen Grundwasserabsenkungen zu berücksichtigen sind. Unterfangungsarbeiten müssen daher sehr sorgfältig geplant werden und können deshalb sehr zeitraubend sein. Vor Beginn der Arbeiten ist es ratsam, den Zustand der Bebauung als Grundlage zur Klärung evtl. auftretender Schäden durch ein Beweissicherungsverfahren festzuhalten.

5 Wasser haltungs arbeiten

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Wasserhaltungsarbeiten

Wasserhaltungsarbeiten sind notwendig, wenn die Gründungssohle des Baukörpers unterhalb dem vorhandenen Grundwasserspiegel liegt. Meist werden zu Beginn eines Bauvorhabens, also schon im Stadium der Planung, vom Bauherrn Bohrbrunnen angesetzt, um den Grundwasserstand beobachten und feststellen zu können. Außerdem können dabei entsprechende Bodenproben entnommen werden, die zur Begutachtung einer Wasserhaltung unbedingt erforderlich sind. Häufig können Grundwasserabsenkungen nachteilige Auswirkungen auf in der Umgebung liegende Bauwerke ausüben. Darüber hinaus richtet sich die technische Durchführung weitgehend nach dem Aufbau und der Zusammensetzung des Baugrundes.

9

Rohbau

Wenn Wasserhaltungsarbeiten notwendig werden, ist die Art der Wasserhaltung festzulegen (offene oder geschlossene Wasserhaltung, wie viel Brunnen müssen eingerichtet werden, welche Ableitungsmöglichkeiten bieten sich an usw.). Bei einfacheren Wasserhaltungsarbeiten sind auf jeden Fall folgende Informationen notwendig: ● Oberkante Grundwasserspiegel (Normal- und Höchststand), ● tiefste Höhenlage der Baugrubensohle, daraus ergibt sich die ● Wasserhöhe über oder unter der Baugrubensohle, ● Ableitungsmöglichkeit des Pumpwassers. Die Ableitung des Pumpwassers, wenn über Kanal möglich, ist bei den entsprechenden Dienststellen (Abwasser, Kanal) zu beantragen, um die Auflagen für eine Genehmigung rechtzeitig einplanen zu können. So ist z. B. bei Einleitung in ein städtisches Kanalnetz ein Vorklärbecken zwingend vorgeschrieben, um eine Versandung oder Verschmutzung des Kanals zu verhindern. Meist muss das abzusenkende Wasser über Schluckbrunnen in das Grundwasser wieder rückgeführt werden.

6

Genehmigung erforderlich bei Ableitung von Pumpwasser

Rohbau

Der Rohbau ist mit seinen ca. 38 % der Baukosten, insbesondere für Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Maurerarbeiten, das umfangreichste und kostenträchtigste Gewerk. Daher ist es von enormer Wichtigkeit, dass für diese Tätigkeiten ein fachkundiges und leistungsstarkes Unternehmen beauftragt wird, welches in der Lage ist, das Bauvorhaben u.a. termingerecht und in sauberer Qualität herzustellen. Eine vorübergehende Kostenersparnis durch Zugriff auf einen „sehr günstigen“ Bauunternehmer kann sich schnell zu einem teuren Abenteuer entwickeln. Dabei ist es schon vorgekommen, dass ein bereits nahezu fertig gestellter Rohbau komplett abgerissen werden musste, da sämtliche Wände und Decken nicht lot- und fluchtrecht ausgeführt und die tragenden Wände mit Mauersteinen erstellt wurden, welche nur für nichttragende Wände geeignet sind. Eine aufwendige Sanierung war hier nicht mehr möglich, sodass nur noch ein Abbruchunternehmen beauftragt werden konnte. Bevor ein Vertrag mit einer Baufirma abgeschlossen wird, empfiehlt es sich

Rohbau

129

9

Gewerke

vor der Vergabe immer, bereits erstellte Rohbauten und deren Qualität zu besichtigen. Tipp! Einen ersten Eindruck von einem guten Bauunternehmer können Sie gewinnen, indem Sie folgende Punkte kritisch prüfen: • Ist die Baustelle sauber aufgeräumt? • Wird für Betonarbeiten eine Systemschalung verwendet? • Ist die Betonoberfläche sauber, glatt und ohne Nester? • Verläuft das Mauerwerk lot und fluchtrecht? • Sind die Mörtelfugen am Mauerwerk gleichmäßig und ohne Zwischenräume ausgeführt? Werkplanung und statische Berechnung erforderlich

Um ein Bauvorhaben zügig und ohne größere Probleme abwickeln zu können, sollte auch für kleinere Objekte eine Werkplanung sowie eine statische Berechnung erstellt werden. Die statische Berechnung sollte neben der Erstellung des Bewehrungsplanes und der dazugehörigen Stahllisten auch Angaben bezüglich des Wärme-, Schall- und Brandschutznachweises enthalten. Diese Auflagen müssen dann vom Werkplaner in den Werkplan übertragen werden. Nachfolgend wird auf die wesentlichen Bauteile für Beton- und Stahlbetonarbeiten sowie Maurerarbeiten eingegangen.

6.1 Gründung

130

Fundament und Bodenplatte

Nachdem die Baugrube ausgehoben und die Höhe der Baugrubensohle überprüft wurde, werden je nach statischer Berechnung die Fundamente bzw. die Fundamentplatte betoniert. Fundamente haben die Aufgabe, die Lasten des Baukörpers in den Baugrund einzuleiten. Dabei ist die Gründung so zu bemessen, dass die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist und Risse und unzulässige Setzungen vermieden werden. Fundamente – auch für untergeordnete Bauteile – sind in frostfreier Tiefe (ca. 0,80 - 1,20 m) unter Geländeoberkante auszuführen. Nicht frostfrei gegründete Fundamente können durch Eislinsenbildung unter der Sohle zu beträchtlichen Hebungen und somit zu Schäden an der Konstruktion führen.

9

Rohbau

Je nach den Bodenverhältnissen wird die Bodenplatte auf einer Grobkiesschicht mit daraufliegender Folie, ggf. einer Wärmedämmung oder einer Sauberkeitsschicht, verlegt. Bei drückendem Wasser ist die Ausbildung einer Wanne (wasserundurchlässige Bodenplatte und Kellerumfassungswand) erforderlich.

6.2

Kelleraußenwände

Kellerwände können generell betoniert oder gemauert werden. Dabei ist der Bau von gemauerten Kelleraußenwänden oft wirtschaftlicher, wenn bei der Planung bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Da in den Kellerwänden durch den Erddruck Zugspannungen auftreten, die vom Mauerwerk nicht aufgenommen werden können, müssen die Kellerwände in bestimmten Abständen ausgesteift werden. Generell ist die gemauerte Kelleraußenwand mit einem geeigneten und in der Praxis bewährten Abdichtungssystem gegen Feuchtigkeit an der Außenseite zu isolieren. Zum Schutz der Abdichtung sollten geeignete Platten vor der isolierten Wand angebracht werden, da die häufigste Ursache für Undichtigkeiten bzw. Feuchtigkeitsschäden eine Beschädigung der Isolierung ist, welche durch das Hinterfüllen der Arbeitsräume entstanden ist. In der Praxis herrscht jedoch insbesondere im Wohnungsbau und auch aus statischen Gründen die betonierte Kelleraußenwand vor. So ist z. B. bei hohem Grundwasserstand die Ausbildung eines betonierten Kellers aus wasserundurchlässigem Beton zwingend notwendig. Bei nicht drückendem Wasser kann i. d. R. auf einen Isolieranstrich verzichtet werden, sofern im Boden keine stark säure- oder laugenhaltigen Stoffe enthalten sind, welche den „frischen“ Beton angreifen und die Betongüte durch einen höheren Zementgehalt verbessert wurde.

Kelleraußen wänden

Tipp! Sowohl auf die gemauerte als auch auf die betonierte Kellerwand Wärme kann durch Aufbringen einer Wärmedämmung an der Außenseite der dämmung Wohnkomfort verbessert werden. Bei beheizten Räumen wie z. B. Hobbyräumen ist eine außenliegende Wärmedämmung unerlässlich.

131

9

Gewerke

Kellerfenster

Kellerfenster dienen in erster Linie der Belichtung und Belüftung von Kellerräumen, sollen aber gleichzeitig gegen Einbruch und das Eindringen von Tieren – z. B. Schutz durch Mäusegitter – schützen. Neben den handelsüblichen Stahl-Kellerfenstern gibt es auch Fertigelemente mit umlaufenden Zargen aus Beton oder aus Glasfaser. Die Elemente werden in der Schalung an entsprechender Stelle befestigt und einbetoniert oder eingemauert.

Lichtschächte

Auch für Lichtschächte werden immer häufiger Fertigelemente eingesetzt. Diese sind sowohl aus glasfaserverstärktem Kunststoff als auch aus dünnwandigem Stahlbeton erhältlich. Lichtschächte aus Kunststoff werden beim Hinterfüllen der Baugrube leicht beschädigt – Betonlichtschächte sind erheblich robuster. Zudem können Metallgitter als Einbruchschutz zusätzlich angebracht und am oberen Betonrand – unterhalb des Gitterrostes – sicher angeschraubt werden. Die Montage erfolgt meist nach Fertigstellung des Kellers und vor Durchführung der umgebenden Erdarbeiten. Der mitgelieferte Gitterrost wird meist mit einer Abhebesicherung am Lichtschacht befestigt, welche lediglich als eine einfache, aber nicht besonders wirkungsvolle Einbruchsicherung dient. Entsprechend große Lichtschächte sind auch als Notausstiegsschacht geeignet, so wie er in den Landesbauordnungen einiger Bundesländer, z. B. für Hobbyräume, gefordert wird.

132

9

Rohbau

6.3

Drainage

Die Beanspruchung der Bauteile durch Bodenfeuchtigkeit wird häufig unterschätzt. Insbesondere wenn Kellerräume als Aufenthaltsräume genutzt werden sollen, empfiehlt es sich auch bei der geringsten Beanspruchungsgruppe, also bei Bodenfeuchte und nicht drückendem Sickerwasser, eine Dränung als Ringleitung vorzusehen und an den Wänden eine Filter- und Sickerschicht anzubringen. Auch hier kann es bei starken Regenfällen kurzfristig zu Stauwasser kommen, das schnell und ohne Rückstau vor der Wand ins Grundwasser abgeleitet werden muss. Bei bindigen Böden und/oder Hanglagen ist jedoch immer das Andringen von Wasser in tropfbar-flüssiger Form anzunehmen. Für die Abdichtung von Bauwerken oder Bauteilen in solchen Böden und/oder Geländeformen gelten deshalb die Festlegungen für Abdichtung gegen nichtdrückendes gegebenenfalls auch gegen drükkendes Wasser , wenn die Gefahr des Aufstauens besteht. Gegen diese Gefahr können auch Maßnahmen nach DIN 4095 (Dränung zum Schutz baulicher Anlagen) getroffen werden. Eine funktionsgerechte Dränanlage besteht aus mehreren miteinander in Verbindung stehenden Bauelementen, der Sickerschicht, der Dränleitung, den Kontroll- und Spüleinrichtungen und dem Vorfluter bzw. dem Sickerschacht. Zur Anlage einer Dränung wird der Boden höchstens bis zur Fundamentsohle ausgehoben. Die Breite des Grabens beträgt etwa 50 cm. Die Abböschung erfolgt je nach Bodenart so, dass Erdreich nicht nachrutscht. Die Dränleitung wird in einem Kiesplanum vom Höchstpunkt in einem Gefälle von ca. 1 % zum Tiefstpunkt (Vorfluter, Sickerschacht) verlegt. Die Dränleitung ist entlang der Außenfundamente anzuordnen. Die Rohrsohle ist am Hochpunkt mindestens 20 cm unter der Oberfläche der Rohbodenplatte anzuordnen. In keinem Fall darf der Rohrscheitel die Oberfläche der Rohbodenplatte überschreiten. Der Rohrgraben darf nicht unter die Fundamentsohle geführt werden. Die Fundamente sind notfalls zu vertiefen oder der Rohrgraben ist außerhalb des Druckausbreitungsbereiches der Fun-

Drainage

Bestandteile einer Drainage

133

9

Gewerke

damente zu verlegen. Die Auflagerung auf Fundamentvorsprüngen ist unzulässig. Das Dränrohr soll allseitig mit einer ca. 20 cm dicken Kiesschicht ummantelt sein. Zweckmäßig wird am Tiefstpunkt der Dränleitung ein Sammelschacht angeordnet. An allen Knickpunkten mit 90° Richtungsänderung sollten Spülrohre (mindestens DN 300) angeordnet werden. Der Abstand der Spülrohre soll höchstens 50 m betragen. Für Kontrollzwecke dürfen anstelle der Spülrohre Kontrollrohre mit mindestens DN 100 angeordnet werden. Der Übergabeschacht sollte mindestens DN 1000 betragen. Als Dränleitung haben sich Betonfilterrohre aus haufwerksporigem Beton, gelochte Betonrohre oder PVC-Rohre bewährt. Vor der Kelleraußenwand muss eine senkrechte Sickerschicht aus Kies das zudrängende Stauwasser schnell der Dränleitung zuführen. Diese Kiesschicht ist insbesondere bei feinkörnigen Böden durch eine Filterschicht vor dem Zuschlämmen zu schützen. Als Sicker- und Filterschicht haben sich auch Filterkörper aus haufwerksporigem Beton bewährt. Diese Hohlkörper werden lose im Verband vor der Außenwand aufgestellt. Als Ergänzungsstein dazu gibt es Abflussrinnsteine und Abdecksteine. Nur bei bindigen und quellfähigen Böden sollte vor den Filterkörpern ein Filtervlies angeordnet werden, um so das Zuschlämmen der Hohlräume zu verhindern. Die Sickerschicht zwischen den Streifenfundamenten sollte ebenfalls an die Dränung angeschlossen und so entwässert werden.

Überprüfung einer Drainage vor der Hin terfüllung unerlässlich

134

Tipp! Vor der Hinterfüllung sollten sämtliche Anschlüsse, Gefälle und die Höhenlage der Dränanlage überprüft werden, damit eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist.

9

Rohbau

Ringdrainage Kiesfilterschicht vollfugige Vermauerung und z. B. Dickbeschichtung

Außenwand als Ziegelwand

Bodenplatte Hohlkehle

Drainagerohr mit Filtervlies als Abdeckungsschicht

Kiesfilter schicht Abb. 8: Ringdrainage

6.4

Decken

Decken können konventionell geschalt in Ortbetonbauweise oder als Filigrandecken (Fertigteildecken) erstellt werden. Für die 5 cm starken Fertigteildecken, welche als Schalung für den noch zu erbringenden Aufbeton dienen, ist ein höherer Stahlanteil (Bewehrung) notwendig, wobei die Deckenuntersichten nicht mehr verputzt, sondern die Plattenstöße lediglich verspachtelt und z. B. gestrichen oder tapeziert werden müssen. Diese Bauweise ist i. d. R. günstiger als der Einsatz reiner Ortbetondecken und hat den weiteren Vorteil, dass dabei die Bauzeit um einige Tage verkürzt werden kann. Darüber hinaus werden heute in zunehmendem Umfang Vollmontagedecken eingesetzt, welche die Arbeit am Bau nachhaltig beschleunigen und rationalisieren. Da es sich hierbei um fertige BetonHohlplattendecken handelt, welche in unterschiedlichen Plattenstärken (z. B. 12 – 25 cm) erhältlich sind, sind diese unmittelbar

Decken Filigrandecken

Vollmontage decken

135

9

Gewerke

nach dem Verlegen sofort begeh- und belastbar, da kein zusätzlicher Beton mehr aufgebracht werden muss. Nach dem Vergießen der Plattenfugen und dem Ringankerverguss an der Außenwand ist die Decke fertig. Die Deckenuntersichten können, wie bei der Filigrandecke, endbehandelt werden. Decken sollten vor dem Betonieren vom Statiker abgenommen werden

Für bewehrte Bauteile, insbesondere Decken, ist es ratsam, von dem mit der Statik beauftragten Fachmann die Bewehrung abnehmen zu lassen. Wegen dünner werdenden Stahlbetondecken und immer kürzeren Bauzeiten, welche keine ausreichende Zeit zum Abklingen von Verformungen lassen, müssen geeignete Konstruktionen und Baustoffe gewählt werden, damit später keine Folgeschäden auftreten. Dabei muss durch Auflage einer Lage Pappe verhindert werden, dass der Beton in die Ziegellochung läuft und die oberste Ziegelschicht mit der Betondecke fest verbunden ist. Sind besonders große Deckenverformungen zu erwarten, kann ein Estrichfilzstreifen am Rande des Dekkenauflagers meistens die Verformung aufnehmen (siehe auch Detail „Deckenauflager“). Damit sich keine Wärmebrücken bilden, was Tauwasserschäden zur Folge hätte, müssen Decken stirnseitig wärmegedämmt werden, sofern auf die Fassade nicht ein WärmedämmVerbundsystem aufgebracht wird. Detail – Deckenauflager Wärmedämmung

Mauerwerk

Stahlbetondecke Estrichfilz Bitumenpappe Vormauerung Abb. 9: Detail – Deckenauflager

136

9

Rohbau

6.5

Außenwände

Außenwände können sowohl als einschalige als auch als zweischalige Wand erstellt werden. Einschalige Wände werden i. d. R. aus Ziegelsteinen geringer Rohdichte, Ausbildung von Löchern, Kammern oder Schlitzen, vorzugsweise in einer Stärke von 30 cm, 36,5 cm und 49 cm erstellt. Als Material für Mauersteine kommen verschiedene Baustoffe in Betracht:

Einschalige Wände

Der normale Ziegelstein besteht aus gebranntem Ton. Um die Wärmedämmqualität des Steins zu verbessern, werden dem Ton vor dem Brennen Sägespäne oder Hartschaumstücke beigemischt.

Ziegelstein

Planziegel, bei welchen nach dem Brandvorgang die Lagerfuge plan geschliffen wird, werden nicht mehr mit Mörtel vermauert, sondern mit Spezialkleber verklebt, wodurch eine bessere Wärmedämmung erzielt wird.

Planziegel

Nicht ohne zusätzliche Wärmedämmung kommen Mauern aus Kalksandsteinen aus. Kalksandstein ist ein Natur-Baustoff. Er besteht aus Kalk, Sand und Wasser. Der Baustoff erreicht durch seine hohe Dichte einen idealen Schallschutz, entspricht aber ohne zusätzliche Wärmedämmschicht nicht den Wärmeschutzanforderungen. Als Wärmedämmstoff werden in den meisten Fällen Mineralfaser- oder Polystyrol-Hartschaum-Platten auf dem Mauerwerk aufgeklebt oder Wärmedämmputze verwendet. Eine weitere Verbesserung der Wärmedämmung der Wände wird durch Verwendung von Leichtmauermörtel und Dünnbettmörtel (bei geeigneten Steinen) erzielt. Leichtmauermörtel verbessert durch die Verwendung besonders leichter Zuschlagstoffe (z. B. Blähton, Perlite) und/oder Luftporenbildnern die Wärmedämmung der Mörtelfuge und somit der Wand erheblich. Man unterscheidet zwei Arten von Leichtmauermörtel. Leichtmauermörtel LM 36 und Leichtmauermörtel LM 21. Die jeweilige Zahl gibt die Wärmeleitfähigkeit des Mörtels an. Je nach Ziegelart wird durch Verwendung von Leichtmauermörtel die Wärmeleitfähigkeit des Ziegels verbessert.

Kalksandstein Leichtmauer mörtel

137

9 Rohdichte

Festigkeits klasse

Überbindung

Gewerke

Die Wärmeleitzahl ist ein Maßstab für die Güte der Wärmedämmung. Je kleiner die Wärmeleitzahl, desto besser die Wärmedämmung. Die Rohdichte gibt an, wie viel kg ein dm³ (= 1 Liter) des Stoffes wiegt. Beim Ziegel wird die Rohdichte im trockenen Zustand ohne Abzug der Lochung gemessen. Für einschalige Außenwände wird häufig ein Ziegel mit der Rohdichte ca. 0,8 kg/dm³ verwendet. Die Festigkeitsklasse gibt die Mindest-Druckfestigkeit der Ziegel an. Für Außenwände hat sich der Zahnziegel durchgesetzt, wobei die Ziegel durch eine Nut- und Federverbindung ineinander greifen. Bei einem ordnungsgemäßen Mauerwerk müssen die Ziegel schichtweise um das Überbindemaß ü versetzt werden. Durch die Überbindung wird gewährleistet, dass Horizontalkräfte durch Haftreibung in den Lagerfugen übertragen werden können. Das Überbindungsmaß beträgt ü ≥ 0,4 × h (h = Steinhöhe). Dies sind bei einer Steinhöhe von 24 cm mindestens 9,5 cm, bei einer Steinhöhe von 11,5 cm mindestens 4,5 cm. Der größere Wert ist maßgebend. Das Überbindemaß muss auch bei Eckverbänden und Einbindungen eingehalten werden. Überbindung/Überbindemaß Ziegel

Abb. 10: Überbindung/Überbindemaß

Gemäß der Wärmeschutzverordnung muss die Restwand einer Heizkörpernische die gleiche Wärmedämmung haben wie die Außenwand. Wenn die Wand im Bereich des Heizkörpers geschwächt wird, ist hier eine zusätzliche Wärmedämmung erforderlich. Stürze überbrücken Fenster- und Türöffnungen in den Wänden. Um Bauschäden zu vermeiden, sollten sie die gleichen Wärmedäm-

138

9

Rohbau

meigenschaften und den gleichen Putzgrund aufweisen wie das angrenzende Mauerwerk. Rollladenkästen stellen eine Sonderform des Außenwandsturzes mit eingebauten Rollladen dar. Um einen einheitlichen Putzuntergrund zu erhalten, sollten vorgefertigte Rollladensturzelemente mit porosierter äußerer Ziegelschale benutzt werden. Rollladenkästen müssen nach oben, zur Raumseite und nach unten wärmegedämmt werden, um Feuchtigkeitsschäden durch Wärmebrücken zu vermeiden. Wer Kosten einsparen will, kann auch Fertigteil-Rollladenkästen, welche aus einem Wärmedämmblock bestehen, die außen dreiseitig mit einem verzinkten Stahlblech und meist mit einer 15 mm starken Zweischichtenplatte verkleidet werden, verwenden. Bei der Planung muss die Seite des Gurtaustrittes bereits festgelegt werden. Der Gurtwickler ist lotgerecht unter den Gurtaustritt in die Außenwand zu befestigen. Zur Verbesserung der Wärmedämmung kann auf die gemauerte Außenwand eine Thermohaut aufgebracht werden, welche aus einer Wärmedämmschicht und einer armierten Putzbeschichtung besteht. Da dieses System je nach verwendeter Wärmedämmschicht und Hersteller mindestens 8 cm beträgt, kann die Wandscheibe auch mit einer Stärke von 24 cm (in Sonderfällen sogar von 17,5 cm) erstellt werden, damit nicht zuviel Wohnraum verloren geht. Eine weitere Möglichkeit ist der Auftrag eines Dämmputzes, welcher aus einem mindestens 2 cm starken wärmedämmenden Unterputz und einem dünneren Oberputz als Witterungsschutz besteht. Die Wandstärke beträgt hier i. d. R. mindestens 30 cm. Die wärmedämmende Wirkung des Unterputzes wird durch die Verwendung leichter Zusätze wie z. B. Bims, Polystyrol etc. erreicht. Da die Festigkeit des Putzschichtenaufbaus von innen nach außen abnehmen sollte, was bei o.a. Möglichkeiten nicht gegeben ist, sollten ausschließlich komplette Systeme namhafter Hersteller angewendet werden, damit Folgeschäden ausgeschlossen werden können. Zweischalige Außenwände werden i. d. R. aus einer dickeren Innenwand und aus einer dünneren ca. 11,5 cm starken Außenschale, welche meist als Verblendmauerwerk erstellt wird, ausgeführt. Da

Rollladen kästen

Thermohaut

Dämmputz

Zweischalige Außenwände

139

9

Auf Feuchte schutz achten

140

Gewerke

die äußere Schale als Witterungsschutz dient, muss dabei auf deren Frostbeständigkeit geachtet werden. Um ein gleichmäßiges Farbspiel der Außenschale zu erreichen, sollten die Ziegel gleichmäßig aus mehreren Paletten entnommen werden. Die Ziegel sind dabei vollfugig zu vermauern. Beim Abwaschen der Fassade ist von unten nach oben zu arbeiten. Die unteren, bereits vollgesogenen Ziegel saugen so kein mit Mörtelresten angereichertes Wasser mehr auf. Aus Kostengründen wird die äußere Schale auch häufig verputzt. Der Abstand beider Wandscheiben, welche durch Drahtanker verbunden werden müssen, beträgt mind. 4 cm, max. jedoch 15 cm. Der Zwischenraum wird je nach System und Verwendungszweck mit Dämmstoff und/oder Hinterlüftung oder ohne Dämmstoff ausgeführt. Die Ausführung ein- oder zweischaliger Wände oder Außenwände mit Wärmedämmputz oder Thermohaut ist regional sehr unterschiedlich. In der Regel weisen zweischalige Wände einen besseren Schallschutz als einschalige Außenwände auf. Schutzmaßnahmen gegen Tagwasser (Regenwasser) sind insbesondere beim Mauerwerk erforderlich, um Ausblühungen, Frostschäden und Putzschäden zu vermeiden. Dabei sollte das Regenwasser bei nicht vorhandenen Regenfallrohren bereits bei der Dachrinne abgeleitet werden. Fensterbrüstungen und Wände sollten bei Arbeitsunterbrechung abgedeckt werden. Bei noch nicht eingedeckten Gebäuden sind sämtliche Aussparungen (Schlitze, Deckendurchbrüche etc.) abzudecken. Bei sehr starker Feuchtigkeitsbelastung können die Wandflächen durch einen volldeckenden Spritzbewurf geschützt werden. Ungenügender Feuchteschutz kann zu Ausblühungen führen. Die Feuchtigkeit löst die leicht löslichen Salze im Mörtel oder Beton und transportiert sie über den kapillarleitfähigen Ziegel an die Wandoberfläche. Hier lagern sich die Salze nach Verdunstung der Feuchtigkeit als weißer Schleier ab. Die Neigung zu Ausblühungen steigt mit der Stärke und Dauer der Feuchtigkeitsbelastung. Ausblühungen entstehen durch witterungsbedingte Durchfeuchtung des Mauerwerks, können aber auch im Absaugen der Feuchtigkeit aus Mörtel und Beton ihre Ursache haben. Lose Ausblühungen müssen vor dem Putzen abgebürstet werden.

Rohbau

9

Zweischalige Außenwand mit Wärmedämmung und Hinterlüftung

Wärmedämmung

Luftschicht

Sichtmauerwerk EdelstahlAnker

Zuluftöffnung (über Feuchtigkeitssperre)

Feuchtigkeitssperre

Stahlbetondecke Feuchtigkeitssperre

Kiesfilterschicht

Schutzvlies

Abb. 11: Zweischalige Außenwand mit Wärmedämmung und Hinterlüftung

6.6

Innenwände

Bei den Innenwänden unterscheidet man tragende und nichttragende Wände.

Innenwände

Nichttragende Wände sind Raumtrennwände, die keine statischen Aufgaben für die Gesamtkonstruktion zu erfüllen haben. Außer

Nichttragende Wände

141

9

Gewerke

einer Eigenlast einschließlich Putz müssen sie die auf ihre Fläche wirkenden Lasten aufnehmen und auf angrenzende tragende Bauteile abtragen können. Ihre Standsicherheit erhalten Trennwände erst durch eine geeignete Verbindung wie z. B. Anschluss mit Ankern, durch Verzahnung etc. mit den angrenzenden Bauteilen. Tragende Innenwände

Raumklima Schallschutz

142

Tragende Innenwände können, sofern diese nicht mit Schlitzen versehen sind, unter bestimmten Voraussetzungen bereits 11,5 cm stark ausgeführt werden. Dadurch können Gebäude besser ausgesteift, Deckenspannweiten verkürzt und somit Kosten durch geringere Stahlzulagen eingespart, Anschlussprobleme bei nichttragenden Wänden verringert werden etc. Als Material für Mauersteine kommen für Innenwände neben dem normalen Ziegelstein zementgebundene Leichtbetonsteine und Porenbetonsteine in Betracht. Formsteine aus Poren- oder Gasbeton fallen zunächst einmal durch ihr geringes Gewicht auf und lassen sich daher schnell und leicht bearbeiten. Porenbeton zeichnet sich infolge seiner niedrigen Rohdichte durch eine besonders günstige Wärmedämmfähigkeit aus. Aufgrund seines gleichmäßig guten Saugverhaltens gewährleistet Porenbeton, bei auf diesen Untergrund abgestimmten Werk-Trockenmörteln, eine ausgezeichnete Putzhaftung. Innenwände haben sowohl auf das Raumklima als auch auf den Schallschutz großen Einfluss. Das Raumklima wird als angenehm empfunden, wenn die Luftfeuchtigkeit bei ca. 50 % liegt und hohe Temperaturschwankungen durch Sonneneinstrahlung etc. vermieden werden. Sowohl Luftfeuchtigkeit als auch Temperaturschwankungen werden durch Ziegelwände günstig beeinflusst. Ziegelwände können im Vergleich zu Betonwänden über ihr Kapillarsystem Feuchtigkeit aufnehmen und bei sinkender Luftfeuchtigkeit wieder abgeben. Ist der Raum überhitzt, speichert die Ziegelmasse einen Teil der Energie und gibt die Wärme zu Zeiten geringeren Energieanfalls wieder frei. Der Schallschutz wird durch das Flächengewicht des Ziegels erreicht. Je schwerer der Ziegel, desto besser ist der Schallschutz.

9

Rohbau

Mauermörtel sind aus den Komponenten Bindemittel, Zuschlagstoffe und Wasser zusammengesetzt. Um bestimmte Mörteleigenschaften zu erzielen, können Zusatzmittel und -stoffe beigegeben werden, die jedoch nicht zu Schäden am Mörtel oder am Mauerwerk führen dürfen. Anforderungen bezüglich Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz siehe auch Abschnitt 14 „Bauphysik“.

6.7

Kamin

Bereits bei der Ausschreibung von Kaminen sollte darauf geachtet werden, dass ausschließlich Komplettsysteme namhafter Hersteller eingebaut werden. Ein- und zweischalige Schornsteine – bestehend aus einem Innenrohr aus Schamotte und einem Mantelstein – sind heute noch zugelassen und in den einschlägigen technischen Regelwerken beschrieben. Für moderne, energiesparende Feuerstätten sind sie jedoch praktisch überholt. Die Energiekrisen der siebziger Jahre hatten Weiterentwicklungen der Feuerungstechnik zur Folge. Sie führten schließlich dazu, dass Heizkessel mit besserer Energieausnutzung und niedrigeren Abgastemperaturen auf den Markt kamen. Dieser Trend brachte auch den dreischaligen Schornstein. Er besteht aus dem Schamotte-Innenrohr, einer Mineralfaserdämmschicht und dem Leichtbetonaußenmantel und sorgt dafür, dass die gering temperierten Abgase im Schornstein nicht zu stark abkühlen und sicher und schadlos über das Dach abgeführt werden. Hierbei muss die Wärmedämmschicht gewährleisten, dass die zur Aufnahme von Wärmedehnungen notwendige Beweglichkeit der Innenschale gegeben ist. Die derzeit letzte Stufe der Entwicklung ist mit dem feuchtigkeitsunempfindlichen, hinterlüfteten Schornstein erreicht. Mit ihm wurde der Einsatzbereich hin zu niedrigen Abgastemperaturen nochmals erweitert. Als Universalschornstein deckt dieses Schornsteinsystem den Kesselbereich vom Brennwertgerät bis zur industriellen Feuerung ab. Die fortschreitende Rationalisierung im Bauablauf und die erhöhten Anforderungen an die Ausführung der Schornsteinzüge führen verstärkt zu geschosshohen Elementen, die mit auf der Baustelle

Kamin

Dreischalige Schornstein

Hinterlüfteter Schornstein

143

9

Auf Ermittlung des erforderli chen Kamin querschnittes achten

Gewerke

meist vorhandenem Kran in kurzer Zeit versetzt werden können. geschosshohe Schornsteine werden heute meist in mehrschaliger Bauart und auch in feuchteunempfindlicher Ausführung hergestellt. Sie werden komplett mit allem Zubehör auf die Baustelle geliefert, sodass aufwendige Maurerarbeiten, z. B. für den Einbau von Putztüren und Rauchrohranschlüssen, entfallen. Für die Ermittlung des Kaminquerschnittes sind heutzutage nicht mehr der Wärmebedarf und die Gebäudegröße maßgebend. Aufgrund der Entwicklung der Kesseltechnik müssen Kessel und Kamin aufeinander abgestimmt werden, da Abhängigkeiten zwischen Feuerungsart, Kesselkonstruktion, Abgastemperatur sowie der Höhe und Konstruktion des Kamins bestehen. Die exakte Querschnittsermittlung des Schornsteins kann über Querschnittsdiagramme in Abhängigkeit von Kaminkonstruktion, Feuerungsart, Kessel- und Abgastemperatur bestimmt werden. Fehler bei der Abstimmung können zu Betriebsstörungen an der Feuerungsanlage führen, z. B. zu unvollständiger Verbrennung und Verrußung von Feuerstätte und Schornstein mit der Gefahr eines unkontrollierbaren Rußbrandes. Außerdem besteht bei falscher Auslegung die Möglichkeit, dass die Bewohner des Hauses durch Abgasaustritt aus Feuerstätten gefährdet werden, und dass der Schornstein als Folge von Durchfeuchtung oder Versottung zerstört wird.

Tipp! Planen Sie den Anschluss eines Kachelofens oder eines offenen Ka mins, ist ein zusätzlicher Zug notwendig. Darüber hinaus muss der Heiz bzw. Aufstellungsraum be und entlüftet werden. Die Entlüf tung ist meist in den Kaminformstein integriert, wobei die Zuluft über eine entsprechende Öffnung – meist an der Außenwand – hergeleitet wird. Obwohl jeder Schornstein vom örtlichen Bezirkskaminkehrer meister bereits nach Fertigstellung des Rohbaues überprüft wird, ist es ratsam, sich frühzeitig mit ihm in Verbindung zu setzen, um spä tere Unstimmigkeiten bzw. Probleme wegen Be und Entlüftung etc. nicht erst aufkommen zu lassen.

144

Rohbau

9

Konstruktiver Aufbau eines Schornsteines Abdeckplatte

Abströmrohr

Kaminkopf

Kragenplatte

Mantelstein

Schamotterohr Wärmedämmung

Rauchrohr anschluss Schamotterohre mit Säurekitt versetzt

Putztüre Putz

Auffüllbeton

Abb. 12: Konstruktiver Aufbau eines Schornsteines

145

9

Gewerke

Bauteile eines dreischaligen Isolationskamins

Schamotterohr

Wärmedämmung

Entlüftung Mantelstein

Abb. 13: Bauteile eines dreischaligen Isolationskamins

6.8 Treppen

Schrittmaß regel

Treppen

Treppen werden im Wohnungsbau häufig als Stahlbetontreppen ausgebildet, wobei diese in der Ausbauphase in Wohnräumen und in Treppenhäusern mit einem Belag wie z. B. Naturstein, Fliesen, Teppich, Holz etc. versehen werden. Stahlbetontreppen können in Ortbeton oder als Fertigteile in den verschiedensten Formen als z. B. gerade, halbgewendelte, viertelgewendelte, zweimal viertelgewendelte etc. Treppe ausgebildet werden. Einen besonderen Charakter weisen auch Spindeltreppen und Treppen in kompletter Holzbauweise oder Kombinationen aus Holz mit Stahlunterkonstruktion auf. Bei den Treppen sollten folgende Anforderungen eingehalten werden: Das Steigungsverhältnis kann mit Hilfe der Schrittmaßregel geplant werden. Schrittmaßregel = Steigungsverhältnis =

2s+a

= 59 bis 65 cm

s a

s = Steigung, entspricht maßlicher Anforderungen von 17 ± 3 cm a = Auftritt, entspricht maßlicher Anforderungen von ≥ 21 cm 59 – 65 cm entsprechen der mittlere Schrittmaßlänge des Menschen Tabelle 10: Schrittmaßregel/Steigungsverhältnis

146

9

Rohbau

Die Stufenhöhe s sollte nicht mehr als 19 cm, die Auftrittsbreite a nicht weniger als 26 cm aufweisen. Beispiel: Ein gängiges Steigungsverhältnis ist: Steigungsverhältnis

=

17,2 28 cm

Steigungs verhältnis

(2 × 17,2 + 28 = 62,4 cm)

Bei gewendelten Stufen muss diese an der schmalsten Stelle mindestens 10 cm aufweisen. Ausnahmen für wenig benutzte Treppen sind möglich. Die unterste Stufe eines Treppenlaufes nennt man Antrittstufe, die letzte Stufe die Austrittstufe. Die Trittstufe ist das waagerechte Stufenteil. Als Setzstufe wird das lotrechte Stufenteil bezeichnet. Das Treppenauge ist der von Treppenläufen und Treppenpodesten umschlossene freie Raum. Die Treppenwange ist ein Bauteil, das die Stufe trägt und den Lauf seitlich begrenzt. Tipp! Treppengeländer müssen mindestens 90 cm, bei Absturzhöhen von Treppen über 12 m jedoch mindestens 110 cm hoch sein. Die Geländerkon geländer struktion (z. B. Geländer an Treppenwange befestigt, Geländer, Füll stäbe mit max. 12 cm Abstand, auf Treppenbelag verbohrt etc.) muss so gewählt werden, dass die behördlich geforderte, nutzbare Trep penlaufbreite – z. B. bei Mehrfamilienhäusern bis 3 Wohneinheiten mindestens 90 cm – nicht eingeschränkt wird. Darüber hinaus ist be reits bei der Planung das Mindestmaß für die lichte Treppendurch gangshöhe zu berücksichtigen.

Kommen zusätzlich Handläufe zur Ausführung, sind diese in einer Höhe von 75 - 110 cm über Stufenvorderkante anzubringen und müssen einen Abstand von 4 cm zu benachbarten Bauteilen aufweisen.

147

9

Gewerke

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Rohbauarbeiten Nach Vorliegen der rechtskräftigen Baugenehmigung und Erfüllung sämtlicher Auflagen aus der Baugenehmigung, welche für den Baubeginn notwendig sein können, wie z. B. Baumschutzmaßnahmen, Abbruchgenehmigung, Zweckentfremdungsgenehmigung, Statikfreigabe (bei Mehrfamilienhäuser), Schnurgerüstabnahme (i. d. R. nach dem Aushub) etc.

7 Gestaltungs funktionen eines Daches

Dach

Dächer haben in erster Linie die Aufgabe, Bauwerke vor äußeren Einwirkungen, im Wesentlichen der Witterung wie z. B. Wärme, Wind, Regen, Schnee etc., zu schützen. Die Schutzfunktion ist heute i. d. R. in der Dachschräge konzentriert. So entwickelten sich in schneereichen Gebieten Dächer mit geringem Neigungswinkel und großem Dachüberstand und in wind- und regenreichen Regionen steile Dächer mit geringem Dachüberstand. Neben regionalen Eigenheiten trug auch die Nutzung des Gebäudes zum Entstehen der Dachformen bei. Während der Witterungsschutz von der Dachziegeleindeckung übernommen wird, sind die wärmedämmenden Schichten meist zwischen den Dachsparren, zum Teil aber auch als Unter- oder Übersparrendämmung angeordnet. Speziell beim geneigten Dach ist der Einfluss der Dachgestaltung auf das Gebäude erheblich. Diese Gestaltungsfunktion des Daches wird durch viele Einzelfaktoren wie z. B. Dachneigung, Dachform bzw. der Kombination verschiedener Dachformen, Gauben, Dacheinschnitte, Dachüberstände, Farbe und Oberfläche des Eindeckmaterials etc. bestimmt. Zur Verdeutlichung werden nachfolgende Fachausdrücke genauer definiert:

148

Dach First:

Schnittlinie zweier Dachflächen, deren Traufen parallel verlaufen

Traufe:

Untere waagerechte Begrenzung der Dachfläche

Ortgang:

Seitliche Begrenzung der Dachfläche am Giebel

Grat:

Schnittlinie zweier Dachflächen bzw. ausspringendes Traufeck

Kehle:

Schnittlinie zweier Dachflächen bzw. einspringendes Traufeck

Kniestock:

Wandscheibe, auf welcher die Fußpfette aufliegt

Pfetten:

Alle parallel zum Dachfirst verlaufenden Hölzer, auf denen die Sparren liegen, z. B. Fuß, Mittel und Firstpfette

Sparren:

Parallel zum Ortgang verlaufende Hölzer, welche vom First zur Traufe verlaufen. Dabei werden die Sparren je nach Länge durch Pfetten, z. B. Mittelpfette, unterstützt.

Gauben:

Dachaufbauten

9

First Ortgang

Traufe

Giebel Tabelle 11: Fachausdrücke, Dach

Das Dach besteht aus folgenden Komponenten: ● Dachstuhl ● Dacheindeckung ● Innenausbau

Komponenten eines Daches

Die gängigsten Dachformen im Wohnungsbau sind das Satteldach, Walm- oder Krüppelwalmdach.

149

9 Dachformen

Gewerke

Dachformen Satteldach

Pultdach

Walmdach

Krüppelwalmdach

Zeltdach

Mansarddach

Abb. 14: Dacharten

Um die Wohnqualität zu erhöhen, kann das Dach noch mittels Gauben (meist sind diese genehmigungspflichtig) und/oder Dachflächenfenster (i. d. R. genehmigungsfrei) vom Dachdecker ausgebildet werden.

7.1 Dachstuhl

150

Dachstuhl

Der Dachstuhl, welcher vom Zimmerer aufgestellt wird, besteht in den meisten Fällen aus einer zimmermannsmäßigen Holzkonstruktion, welche als Pfettendach oder als Sparrendach ausgeführt wird. Dabei können diese als Kaltdach (belüftetes zweischaliges Dach) oder als Warmdach (nicht durchlüftetes einschaliges Dach) ausgeführt werden. Bei größeren Wohnanlagen kommt es häufig vor, dass die Dachkonstruktion aus statischen und brandschutztechnischen Gründen betoniert werden muss. Wird das Dachgeschoss bewohnt, ist darauf zu achten, dass das Dach überdurchschnittlich gut wärmegedämmt wird, da Beton Wärme und Kälte des Außenklimas schnell an den Innenraum weiterleitet. Nachfolgend wird jedoch nur die Dachkonstruktion aus Holz behandelt.

Dach

9

Die für die Verwendung als Baustoff für tragende Zwecke (z. B. Dachstuhl etc.) erforderlichen Holzeigenschaften lassen sich im Wesentlichen durch fachgerechte, sorgfältige Sortierung des Holzes erreichen. Als Bauholz werden i. d. R. heimische Nadelholzarten wie z. B. Fichte, Tanne, Kiefer und Lärche verwendet, das früher durch visuelle Sortierung den Güteklassen (Gkl.) III, II oder I zugeordnet wurde. Den früheren drei Güteklassen entsprechen heute bei ● visueller Sortierung die Sortierklassen S 7, S 10 und S 13, ● bei maschineller Sortierung die Sortierklassen MS 7, MS 10, MS 13 und ● die Festigkeitsklassen C 16, C 24 und C 30. S 7, MS 7 oder Gkl. III:

Bauholz mit geringer Festigkeit, Festigkeitsklasse C 16

S 10, MS 10 oder Gkl. II:

Bauholz mit üblicher Festigkeit, Festigkeitsklasse C 24

S 13, MS 13 oder Gkl. I:

Bauholz mit überdurchschnittlicher Festigkeit, Festigkeitsklasse C 30

Die bei einer visuellen Sortierung für die jeweilige Zuordnung maßgebenden Sortierkriterien sind in der DIN 1074 aufgeführt. Für höher beanspruchte Holzbauteile kommt häufig Brettschichtholz zum Einsatz. Brettschichtholz ist ein Lagenholz, das durch Aufeinanderleimen gleich laufender Bretter hergestellt wird. Die wesentlichen Vorteile des Brettschichtholzes gegenüber dem normalen Bauholz sind: ● Höhere Festigkeit ● Bessere Formbeständigkeit ● Herstellung von z. B. gekrümmten Sonderbauteilen ● Höhere Feuerwiderstandsdauer Es ist darauf zu achten, dass das Holz nicht mit Frost- oder Blitzrissen, Insektenfraß (Bohrlöcher), Mistelbefall oder Fäulnis versehen ist. Diese Beschaffenheit ist für Bauhölzer unzulässig. Die Dachschalung, welche auf den Sparren aufgenagelt wird, sollte der Güteklasse II entsprechen und muss mind. 18 mm stark sein.

151

9

Gewerke

Die Konterlattung wird auf der Dachpappe und Dachschalung aufgebracht, muss der Güteklasse II entsprechen und sollte 30/50 mm nicht unterschreiten. Holzschutz mittel

Alle Holzteile sind mit einem Holzschutzmittel nach DIN 68800 gegen Pilz- und Insektenbefall zu imprägnieren. Dabei sollten aus gesundheitlichen Gründen ausschließlich nur umweltschonende, toxikologisch einwandfreie Imprägnierungen verwendet werden. Außenbauteile, wie z. B. Dachuntersichten, Sparrenköpfe, Balkonbrüstungen etc., sollten je nach Wetterbeanspruchung nach 2 - 5 Jahren nachbehandelt werden.

7.2

Dachaufbau

Der Dachaufbau wird zum einen aus der Anordnung der Wärmedämmung, zum anderen der teilweise erforderlichen Durchlüftung bestimmt. Dabei unterscheidet man das Kalt-, das Warm- und das Umkehrdach. 7.2.1 Kaltdach

152

Kaltdach

Bei der Ausführung eines Kaltdaches – welches i. d. R. bei geneigten Dächern (mäßig steiles Dach 5° - 40°% (8,8 - 72 %) Dachneigung, Steildach ab 40° (72 %) Dachneigung) mit ihren vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten zur Ausführung kommt – sollte bei allen ausgebauten und nicht ausgebauten geneigten Dächern eine bauphysikalisch richtig angeordnete Be- und Entlüftung (Hinterlüftung) unterhalb der Eindeckung und zwischen den Einbauschichten nicht fehlen, damit eine Tauwasserbildung sicher verhindert wird. Tauwasser kann, wenn es in großer Menge auftritt, die Holzfeuchte der Dachkonstruktion soweit erhöhen, dass die dadurch entstehenden Feuchtigkeitsschäden die Standsicherheit der Konstruktion beeinflussen. Außerdem wird das Dämmmaterial unter Umständen so stark durchfeuchtet, dass es seine Dämmfähigkeit vollständig verliert. Einbauschichten sind z. B. Unterspannbahnen, die vor Schnee- und Staubeinflug schützen oder Unterdächer aus Schalung mit Dachpappenabdeckung, ferner die Wärmedämmschicht mit Deckenverkleidung.

9

Dach

Kaltdach – Traufe mit Unterdach Dachziegel

Dachlattung Wärme dämmung

Hinterlüftung Dachhinter lüftungsprofil

Dampfsperre Fußpfette

Stahlbetondecke

Konterlattung Dachschalung

Sparren

Außenmauerwerk Abb. 15: Kaltdach – Traufe mit Unterdach

Im Wohnungsbau kann beim ausgebauten Dachgeschoss die Wärmedämmung einerseits zwischen den Sparren – gebräuchlichste Möglichkeit –, andererseits auf die Sparren verlegt werden. Die zwei gängigsten Arten von Dachaufbauten bei Neubauten haben Vorund Nachteile. Die Möglichkeit, die Wärmedämmung unterhalb der Sparren zu verlegen, wird bei Neubauten i. d. R. selten ausgeführt, da sich der lichte Raum aufgrund des erforderlichen Aufbaues der gesamten Unterkonstruktion erheblich verringern kann und kaum Vorteile bringt. Wird die Wärmedämmung zwischen den Sparren verlegt, muss bei der Planung darauf geachtet werden, dass aufgrund der aktuellen Energieeinsparverordnung bei ausgebauten Dachgeschossen die Wärmedämmung eine Stärke von ca. 20 cm betragen muss. Die Dämmstoffdicke kann sich jedoch reduzieren, wenn höherwertige und somit teurere Materialien mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit verwendet werden. Damit eine Hinterlüftung von ca. 2 - 3 cm zwischen Oberkante Wärmedämmung und Unterkante Dachschalung gewährleistet ist, muss dabei der Sparren mit einer ausreichenden Höhe ausgeführt werden.

Zwischen sparren dämmung

153

9 Dach eindeckung

Vollsparren dämmung

154

Gewerke

Auf den Sparren wird die Dachschalung, darauf die Dachpappe und anschließend die Konterlattung angebracht. Auf die Konterlattung befestigt der Dachdecker die Dachlatten und deckt das Dach mit z. B. Dachsteinen ein. Die Dacheindeckung kann in Beton- oder Tondachsteinen erfolgen, wobei Beton- günstiger als Tondachsteine sind. Andere Dacheindeckungen wie z. B. Schieferdeckung, Rohr-, Schilfoder Strohdeckung etc. sind möglich, müssen sich jedoch in die Umgebung einfügen. Die Dachkonstruktion sollte auf jeden Fall winddicht ausgeführt werden und muss so beschaffen sein, dass die Ziegeleindeckung unterlüftet wird. Wenn eine absolute Winddichtheit des unteren Abschlusses der Dachkonstruktion nicht sichergestellt werden kann, sollte die Zwischensparrendämmung überlüftet werden. Abweichungen von dieser Regel sollten mit dem Dachziegel-Hersteller abgestimmt werden. Die Unterseite der Sparren und der Wärmedämmung, welche mit der Unterkante bündig verlaufen, werden mit einer Folie (Dampfsperre) winddicht ausgebildet, wobei die Stöße verklebt werden. Darunter kommt eine Unterkonstruktion aus Holz oder Metall, welche eine Dachuntersicht (z. B. Gipskarton, Holzverbretterung etc.) aufnehmen kann. Da Mehrfamilienhäuser aus brandschutztechnischen Gründen einer höheren Feuerschutzklasse unterliegen, ist eine Gipskartonverkleidung als Dachuntersicht i. d. R. zwingend vorgeschrieben. Kommt eine Gipskartonuntersicht zur Ausführung, sollte diese mit einer Tapete (z. B. Raufaser, Glasfaser etc.) belegt werden, da diese im Gegensatz zum Gipskarton kleine Risse, die durch Bewegungen des Dachstuhls entstehen, mit aufnehmen kann. Nachteil dieser kostengünstigeren Ausbauvariante ist, dass hier ca. 5 cm Konstruktionshöhe unterhalb des Sparrens verloren gehen. Eine weitere Möglichkeit der Steildachdämmung ist die Vollsparrendämmung. Dabei wird der Zwischenraum des gesamten Sparrenquerschnittes gedämmt. Diese moderne Methode setzt die bauphysikalisch richtige Abstimmung und vor allem die Luftdichtigkeit des Systems voraus. Auf der Unterseite muss eine Dampfbremse mit einem mindestens 6-fach höheren sd-Wert eingebaut werden als auf der Oberseite der Dachschalung, damit die ggf. im Dämmstoff ent-

Dach

haltene Feuchtigkeit nach außen abgegeben werden kann. In der Praxis kann auf der Sparrenoberseite eine diffusionsoffene Unterspannbahn (sd ≤ 0,3 m) und an der Sparrenuntersicht eine Großformatige Windsperre mit einem Diffusionswiderstand (sd ~ 3 m) angebracht werden. Diese Ausführungsart erfordert besondere Fachkenntnis und hohes handwerkliches Geschick. Der sd-Wert beschreibt die wasserdampf-diffusionsäquivalente Luftschichtdicke. Er ist ein Maß, der den Widerstand beschreibt, den ein bestimmtes Material gegenüber Wasserdampf-Durchgang besitzt. Je größer der sd-Wert ist, umso schwerer ist es für den Wasserdampf, durch das Material hindurch zu diffundieren. Der sd-Wert berechnet sich aus:

9

Wasserdampf Diffusions widerstand

sd = µ x s [sd] = m µ

WasserdampfDiffusionswiderstandszahl, die den Widerstand eines Materials gegenüber Wasserdampfdiffusion im Vergleich mit Luft angibt. Definition: µLuft = 1

s

Dicke des Materials in m

Beispiel: Holz Holz besitzt einen µWert von ca. 40. Das heißt, durch Holz diffun diert in gleicher Zeit 40 mal weniger Wasserdampf als durch eine Luftschicht gleicher Dicke.

155

9 Zwischen sparren dämmung

Gewerke Dämmung zwischen den Sparren Konterlattung

Sparren Dachziegel Dachschalung Wärmedämmung Dampfsperre (Folie)

Dämmung über den Sparren Aufsparren dämmung

Konterlattung sichtbare Dachsschalung Dachlattung Wärmedämmplatten

Sparren gehobelt

Abb. 16: Dämmung zwischen bzw. über Sparren

Eine weitere Ausbauvariante ist, die Wärmedämmung auf den Sparren (Aufsparrendämmung) zu verlegen. Diese Konstruktion ist keine Normkonstruktion. Sie benötigt daher eine generelle „Bauaufsichtliche Zulassung“. Sie darf auch nur von dafür ausgebildetem Fachpersonal eingebaut werden. Bei dieser Möglichkeit wird die Dachuntersicht mit gehobelten – meist Nut- und Federbrettern – auf gehobelten und geschliffenen Sparren aufgebracht. Die Untersicht bleibt als Gestaltungselement im Raum sichtbar. Darauf werden die Dachpappe und die Wärmedämmplatten – dazu sind sowohl Mineralfaser- als auch Hartschaumplatten geeignet – verlegt, auf welcher die Konter- und Dachlattung sowie die Eindeckung mit Dachsteinen erfolgt. Teilweise werden von der Industrie vorgefertigte Elemente angeboten, die keine Lattung mehr erfordern. Die Aufsparrendämmung ist in der Anschaffung erheblich teurer als die Zwischensparrendämmung, da darüber hinaus sämtliche Holz-

156

Dach

9

teile als Sichtsparren und Sichtschalung ausgeführt werden. Sie bietet allerdings den Vorteil, die Luftdichtigkeit schon durch die Konstruktion sozusagen „von selbst“ herzustellen und Wärmebrücken zu vermeiden. Der bedeutendste Vorteil liegt in der erheblich besseren Wohnqualität. Zudem gewinnt man noch an zusätzlicher Stehhöhe im Vergleich zur Zwischensparrendämmung. Soll das Dachgeschoss nicht beheizt werden, kann die Dämmung auch auf der obersten Geschossdecke liegen. Eine solche Deckendämmung gegen das nicht beheizte Dach sollte der Gesamtkonstruktion einen U-Wert von mindestens 0,22 (W/m²K) geben. Übliche Deckenkonstruktionen dämmt man deshalb mit ca. 20 cm Dämmstoff. Soll die Dämmschicht begehbar sein, wird sie mit Holzoder Verbundplatten abgedeckt, die auf Unterkonstruktionen liegen können. Bei nicht ausgebauten Dachgeschossen wird empfohlen, unter der Dachdeckung eine Unterspannbahn als Schutz gegen den Eintrieb von Staub und Schnee anzubringen. Diese Folien oder verstärkte Pappen müssen genügend atmungsaktiv, wasserdicht, reißfest und schwer entflammbar sein. 7.2.2

Unterspann bahn

Warmdach

Das gängigste Eindeckungssystem für Flachdächer (Dachneigungen bis max. 5°) und Dachterrassen ist das sog. Warmdach. Dabei liegen die einzelnen Schichten, wie Betondecke, Dampfsperre, Wärmedämmung, Dachabdichtung etc. unmittelbar übereinander. Als Schutzschicht dient bei Flachdächern i. d. R. eine Kiesschüttung vor mechanischer Beschädigung und zu starker Erhitzung durch Sonneneinstrahlung (UV-Licht). Die Kiesschicht nimmt dank ihrer großen Masse viel Wärme auf und schützt damit die darunter liegenden Schichten vor zu hohen Temperaturen. Ergänzt durch Gehweg oder Terrassenplatten kann das Flachdach auch begangen und intensiver, z. B. als Dachterrasse etc. genutzt werden.

Warmdach

157

9

Gewerke

Warmdach Kiesschüttung Abdichtung Wärmedämmung Dampfbremse und Druckausgleichsschicht Betondecke

Abb. 17: Warmdach

7.2.3 Umkehrdach

158

Umkehrdach

Das Umkehrdach weist im Vergleich zum Kaltdach einen vereinfachten Schichtaufbau auf. Im Gegensatz zum konventionellen Flachdachaufbau liegt hier die Abdichtung unterhalb der Wärmedämmschicht und unterliegt geringeren Temperaturschwankungen. Sie wird dadurch vor Sonnenstrahlen, Wärmestaus sowie vor wechselnden Temperaturen geschützt. Auf eine Dampfsperre kann i. d. R. verzichtet werden, da die Dachhaut selbst diese Funktion übernimmt. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Wärmedämmschicht, z. B. Hartschaumplatten mit Stufenfalz etc., um etwa 30 % größer sein muss als beim konventionellen Flachdach, damit Wärmeverluste durch Regen und aufgenommene Feuchtigkeit ausgeglichen werden. Weiterhin muss die Wärmedämmschicht wasser-, frost-, formbeständig sowie verrottungs-, trittfest und maßgenau sein. Die Wärmedämmschicht sollte nach deren Verlegung unverzüglich mit einer Kiesschicht oder bei Zuwegungen oder Terrassen etc. mit einem Plattenbelag versehen werden. Ein einwandfreier Wasserablauf ist zu gewährleisten.

9

Dach

7.3

Spenglerarbeiten

Die gängigsten Materialien bei den Spenglerarbeiten (Gaubenverblechung, Dachrinnen, Fallrohre etc.) sind u.a. verzinkte oder beschichtete Bleche und Kupferbleche.

Spengler arbeiten

Kupferbleche sind ca. 20 % teurer als verzinkte Bleche, weisen jedoch einen optisch wärmeren Charakter auf. Sofern verzinkte Bleche mit Anstrichen versehen werden, müssen diese aufwendig und gewissenhaft vorbehandelt werden, damit diese fettfrei sind und nach einigen Jahren keine Farbabplatzungen auftreten. Blechteile aus verschiedenen Materialien – Kupfer in Verbindung mit Zink oder Aluminium – dürfen sich nicht berühren, da dadurch Korrosionsschäden entstehen können. Der unmittelbare Kontakt ist dann durch geeignete Beschichtungen oder durch isolierende Zwischenlagen zu verhindern. Die Anwesenheit eines Elektrolyten (z. B. Regenwasser, Baufeuchte usw.) zwischen zwei Metallen kann zu einer elektrochemischen Korrosion führen. Bei Metallabdeckungen und -bekleidungen führt ablaufendes Regenwasser Schmutzpartikel und auch Spuren gelöster Metallverbindungen mit sich. Auf darunter liegenden hellen, porösen und rauen Oberflächen kann es bei falscher Konstruktion zu Ablaufspuren kommen, welche bei Kupfer durch die Grünfärbung besonders auffallen. Daher sollten Sie bei der Ausführung auf folgende Punkte achten: ● Überragende Bauteile müssen einen entsprechenden Abstand von der Fassade haben. Je größer der Abstand, umso geringer ist die Gefahr, dass ablaufendes Regenwasser die Fassade berührt. Um Grünfärbungen zu vermeiden, wird ein Wandabstand von ca. 40 - 60 mm vorgeschrieben. ● Bei allen großflächigen Kupferabdeckungen muss das Regenwasser über Regenrinnen abgeführt werden. ● Mauerwerks- und Dachrandabdeckungen sind mit leichter Neigung zu der Seite auszuführen, auf der Abschwemmungserscheinungen am wenigsten stören.

Auf die richtige Ausführung achten

159

9

Gewerke

Damit das Dach zügig eingedeckt werden kann, ist es vorteilhaft, wenn die Dachdecker- und Spenglerarbeiten an dieselbe Firma vergeben werden. Dachrinnen

Dachrinnen werden heute meist in Kupfer oder verzinktem Blech ausgeführt. Der Rinnenquerschnitt ist von der Größe der zu entwässernden Dachfläche abhängig. Laubfanggitter verhindern, dass Laub und Schmutz in die Regenfallrohre gespült werden. Schneefanggitter schützen nicht nur Passanten, sondern sie entlasten auch die Regenrinnen. Ausführungszeiträume/Voraussetzungen für den Beginn der Zimmererarbeiten: Der Dachstuhl kann erstellt werden, wenn z. B. die ggf. statisch notwendigen Auflager für die Pfetten, den Kniestock, sämtliche tragenden Wände etc. erstellt sind. Das Dach wird eingeschalt, wenn z. B. die Abseiten isoliert, zwischen den Sparren ausgemauert, die Beton- und Stahlbeton- sowie die Maurerarbeiten im Dachgeschoss etc. abgeschlossen sind. Anschließend wird die Dachpappe und die Konterlattung angebracht. Ausführungszeiträume/Voraussetzungen für den Beginn der Spengler- und Dachdeckerarbeiten: Nachdem die Konterlattung vom Zimmerer angebracht wurde, werden die Dachlattung und die Verblechungen an den Kaminen, Gauben erstellt und die Dachrinnen etc. montiert. Abschließend wird das Dach eingedeckt. Die Fallrohre werden nach dem Außenputz montiert.

Fenster

160

8

Fenster und Rollladen

8.1

Fenster

Da Fenster nicht nur für die natürliche Belichtung, sondern auch maßgebend für den harmonischen Eindruck der Fassade verantwortlich sind, gilt ihnen besonderes Augenmerk. Für Bauherren ist

Fenster und Rollladen

9

es wichtig, individuelle optische Anforderungen mit aktuellen technischen Merkmalen, wie Wärme- und Schallschutz und Einbruchhemmung zu verknüpfen.

Hinweis: Um eine ausreichende Belichtung zu gewährleisten, soll die Fenster fläche mindestens 1/10 der Bodenfläche des zu belichtenden Raumes betragen. Fenster bestehen im Wesentlichen aus dem Rahmen und der Verglasung.

8.1.1

Fensterrahmen

Als Materialien für Fensterrahmen werden ● Holz (z. B. Kiefer, Fichte, Meranti, Hemlock etc.) ● Kunststoff ● Aluminium verwendet.

Fensterrahmen

Da die Rahmenwerkstoffe unterschiedliche Eigenschaften in Bezug auf Pflege, Gestaltungsspielraum, Dämmeigenschaften und Umweltfreundlichkeit des Materials aufweisen, sollten diese bei der Entscheidung der Fensterwahl mit einbezogen werden. Generell gilt, dass das neue Fenster weitgehend witterungsbeständig und chemisch widerstandsfähig sein muss. Fenstermaterial und oberfläche sollen verrottungsfest, wartungsarm, licht- und farbecht sowie UV-beständig sein. Bei richtiger und konsequenter Pflege erfüllen heute alle drei Rahmenmaterialien diese Grundvoraussetzungen. Holz Bietet hohen Wärmeschutz. ● Atmungsaktiv gegenüber Kunststoff und Aluminium. ● Beste Gestaltungsmöglichkeit im Hinblick auf Farbgebung. Für einen deckenden Anstrich (Lasur) eignen sich am besten Fichte und Kiefer, für einen nicht deckenden Anstrich (Lacke) z. B. Meranti etc. Jedes Fenster muss mit einem Holzschutzmittel gegen Pilz- und Insektenbefall behandelt werden. Zusätzlich ist eine ●

Holzfenster

161

9

Gewerke



Oberflächenbehandlung mit Lasuren oder Lacken notwendig. Dabei sollten Sie darauf achten, dass umweltfreundliche und gesundheitsunschädliche Mittel verwendet werden. Leicht zu entsorgen.

Skizze eines Fensterstocks (Holz)

Verglasung Versiegelung Glasleiste Flügelrahmen

Dichtung

Regenschutzschiene

Blendrahmen

Abb. 18: Skizze eines Fensterstocks (Holz) ●



162

Nachteilig bei Holzrahmen ist, dass sie aufgrund der schlechten Witterungsbeständigkeit alle 3 - 8 Jahre – abhängig vom gewählten Anstrichsystem und der Bewitterung – oberflächenbehandelt werden müssen, wodurch ein höherer Pflegeaufwand notwendig ist und Mehrkosten entstehen. Mechanische Beschädigungen können leicht ausgebessert werden.

Fenster und Rollladen

Kunststoff ● Ca. 10 % günstiger als Holz (bei normaler Größenordnung). Bei großen Fensterelementen können aufwändige Metallprofile für die notwendige Versteifung den Preisvorteil aufzehren. ● Dämmeigenschaften bei den neuesten Kunststoffrahmen besser als bei Holz. ● Nahezu wartungsfrei, da eine spätere Oberflächenbehandlung nicht notwendig ist. ● Pflegeleicht, da nur gelegentliches Abwaschen der Außenseiten notwendig ist. ● Sehr gute Witterungsbeständigkeit. ● Teure Entsorgung, da meist Sondermüll. Aluminium ● Aufgrund der hohen Herstellungskosten teurer als Holz und Kunststoff. ● Verglichen mit Holz und Kunststoff schlechte Dämmeigenschaften. Da Aluminium eine hohe Wärmeleitfähigkeit hat und bei niedrigen Außentemperaturen auf der warmen Seite zur Kondenswasserbildung neigt, sollte beim Fensterrahmen darauf geachtet werden, dass dieser aus zwei Teilprofilen besteht, welche durch eine zusätzliche Dämmschicht thermisch getrennt sind und somit mehr Wärmeschutz bieten. ● Wartungsfrei und pflegeleicht wie Kunststoff. ● Gute Gestaltungsmöglichkeit bei beschichtetem Aluminium. ● Hohe Witterungsbeständigkeit.

9 Kunststoff fenster

Aluminium fenster

Letztendlich ist eine Bewertung bezüglich des Rahmenmaterials immer sehr subjektiv. Sie können sich bei allen drei Alternativen eigentlich nicht falsch entscheiden. Materialkombinationen verbinden Vorteile. Bei Aluminium-Kunststofffenstern beispielsweise gewährleistet die Aluminiumbeplankung außen die individuelle Farbgebung nach der RAL-Farbpalette, innen garantieren Kunststoffprofile mit korrosionsbeständigen Metallverstärkungen hohe Formstabilität und Funktionssicherheit verbunden mit ausgezeichneter Wärmedämmung.

163

9 Darstellung von Öffnungs arten

Gewerke

Darstellung der gängigsten Öffnungsarten und deren Symbole in Ansichtsplänen

Drehflügelfenster

Kippfenster

Drehkipp fügelfenster

Schwingflügel fenster

Wendeflügel fenster

Horizontal schiebefenster

Abb. 19: Fensteröffnungsarten

8.1.2

Verglasung

Schnitt durch Zweifach-Verglasung Zweifach Verglasung

Glasscheibe Zwischenraum je nach Anforderung ggf. mit Edelgas Glasscheibe je nach Anforderung ggf. mit EdelmetallSchicht ALUAbstandhalter Trockenmittel Dichtung Abb. 20: Schnitt durch ZweifachVerglasung

164

Fenster und Rollladen

9

Die Verglasung eines Fensters umfasst die Lagerung der Verglasungseinheit im Fensterrahmen und die Abdichtung zwischen der Verglasungseinheit und dem Rahmen. Die Lagerung der Verglasungseinheit muss dabei so vorgenommen werden, dass im Glas keine mechanischen Spannungen entstehen, die das Bruchrisiko des Glases erhöhen. Durch die Abdichtung zwischen Rahmen und Verglasungseinheit muss der Eintritt von Wasser und Luft in den Glasfalz vermieden werden. Die Vermeidung des Eintritts von Wasser in den Glasfalz ist sowohl zum Schutz des Rahmens als auch zum Schutz der Verglasungseinheit notwendig. Insbesondere bei Mehrscheibenisolierglas ist ein „trockener“ Glasfalz Voraussetzung dafür, dass die Lebenserwartung des Isolierglases nicht gemindert wird. Wärmeschutzglas Die Verglasung besteht heute meist aus einer Doppelverglasung, auch lsolierglas oder Warmglas genannt. Dabei werden zwei Glasscheiben über einen Zwischenraum durch ein Umfassungsprofil miteinander verbunden. Der Zwischenraum ist dicht abgeschlossen und entweder mit trockener Luft oder einem speziellen Gas gefüllt. Die hohen Anforderungen an die Dichtheit des Umfassungsprofils machen eine industrielle Fertigung erforderlich.

Wärmeschutz glas

In hochwertigen Wärmeschutzgläsern enthält der Zwischenraum Edelgase mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit als Luft, z. B. Argon oder Krypton, welche das Dämmvermögen vergrößern. Außerdem ist die Innenseite der raumseitigen Scheibe mit einer dünnen, kaum sichtbaren und farbneutralen Metalloxidschicht versehen. Mit solchen Gläsern werden U-Werte für das Fenster von ca. 1,1 W/(m²K) erreicht. Grundsätzlich ist die Verwendung solcher Wärmeschutzgläser zu empfehlen. Einen U-Wert von ca. 0,7 W/(m²K) lässt sich mit einer Dreischeibenverglasung erzielen, wobei die Zwischenräume mit Edelgasen gefüllt und die Scheiben i. d. R. mit einem hauchdünnen Edelmetallfilm beschichtet sind. Aufgrund dieser Maßnahmen sind diese Gläser nicht 100-prozentig durchsichtig, wodurch mit einem Lichtverlust zu rechnen ist.

165

9

Gewerke

In der Praxis bedeutet dies, dass bei einer 25 m² großen Fensterfläche die Scheiben mit einem U-Wert von 3,0 W/(m²K) einen Wärmeverlust von ca. 9.000 Kilowattstunden je Heizperiode verursachen. Das entspricht der Energie von ca. 900 Liter Öl. Bei Wärmeschutzgläsern mit einem U-Wert von ca. 1,1 W/(m²K) entspricht dies einem Wärmeverlust von ca. 3.900 Kilowattstunden. Dies bedeutet immer noch einen Energieverlust von ca. 390 Liter Öl. Da der Preisunterschied zwischen Isolierglas und Wärmeschutzglas bei ca. 20 % liegt, rechnet sich die Investition durch die eingesparten Heizkosten in ca. 10 - 15 Jahren. U-Wert: Der U-Wert ist das Maß für den Wärmedurchgang eines ein Quadratmeter großen Bauteils. Er gibt an, wie viel Wärmeenergie (Watt) bei ein Kelvin Temperaturunterschied (K) – das entspricht einem Grad Celsius – aus dem Gebäude nach außen fließt. Angegeben wird der U-Wert in W/(m²K). Einfachglas hat einen U-Wert von ca. 5,8 W/(m²K), Standardisolierglas von ca. 3,0 W/(m²K). Je nach System und Hersteller erzielen die gebräuchlichsten Wärmeschutzgläser Werte um ca. 1,1 W/(m²K).

Bei der Ver glasung bzw. beim kom pletten Fenster auf niedrigen UWert achten

Allgemein gilt: Je kleiner der UWert, desto besser die Verglasung.

g-Wert: Als transparente Bauteile können Fenster an Schönwettertagen einen Teil der einfallenden Sonnenwärme nutzen und so die Heizkosten senken. Der g-Wert beschreibt im Gegensatz zum U-Wert, wie viel Energie durch die Scheibe fließen kann, und wird in Prozent angegeben. Je nach Beschichtung des Wärmeschutzglases liegt der g-Wert zwischen etwa 45 und 80 %. Ueq-Wert: Der „äquivalente U-Wert“ ist schließlich für die Energiebilanz unter dem Strich entscheidend. Er berücksichtigt neben den Dämmeigenschaften auch die Energiegewinne durch die passive Sonnennutzung.

166

Fenster und Rollladen

Bei transparenten Bauteilen werden in der Wärmebilanz nicht nur die Verluste, sondern auch Strahlungsgewinne infolge Sonneneinstrahlung berücksichtigt. Diese Strahlungsgewinne heizen das Gebäudeinnere auf, sodass im Winter Transmissionswärmeverluste kompensiert werden und in den Übergangsjahreszeiten Frühling und Herbst die Energiebilanz sogar positiv ist.

9 Strahlungs gewinne berücksichti gen

Die Strahlungsgewinne sind abhängig von der Himmelsrichtung, nach der das Fenster orientiert ist und vom Energiedurchlassgrad (g-Wert) der Verglasung. Sie können bei Südfenstern mit U-Werten von etwa 1,5 W/(m²K) zu einem Ausgleich in der Wärmebilanz führen, d. h. dass die Transmissionswärmeverluste und die Strahlungswärmegewinne etwa gleich sind. Bei Wärmeschutzfenstern mit einem sehr geringen U-Wert kann sich sogar ein Energiegewinn ergeben, d. h., die Gläser erwirtschaften in Südausrichtung sogar mehr Wärme, als durch sie verloren geht. Werden die Strahlungsgewinne in den Fenster-U-Wert eingerechnet, spricht man von dem äquivalenten U-Wert Ueq. Deshalb fällt er immer niedriger aus als der U-Wert. Nur diese Gesamtbetrachtung ergibt ein tatsächlich korrektes Bild. Entscheidend für die Wärmedämmung ist dabei die eingesetzte Verglasung. U-Werte und g-Werte heute üblicher Fenster Bezeichnung

Aufbau, Beschreibung

UWert W/ (m²K)

gWert

Isolierglas

Zwei Glastafeln gleicher Dicke durch umlaufenden Abstandhalter und Dichtma sse luftdicht verbunden und trockener Luft zwischen den Glasscheiben

2,6 – 3,4

0,80

1,7 – 2,0

0,72

1,1 – 1,5

0,65

Wärmeschutz  wie Isolierglas, aber mit Wärmestrah glas lung reflektierender Metallbeschichtung auf der Innenseite der raumseitigen Scheibe

 mit zusätzlicher wärmedämmender Gasfüllung zwischen den Glasscheiben

Tabelle 12: Fenster: UWerte und gWerte

167

9

Gewerke

Wärmeschutz durch Rollladen verbessern

Der Wärmeschutz des Fensters kann durch geeignete Rollladen, Klappläden usw., in der Fachsprache „Temporärer Wärmeschutz“ genannt, gesteigert werden. Wichtig ist, dass die Rollladen o. ä. dicht schließen und eine ruhende Luftschicht erzeugen. Die UWertverbesserung liegt je nach Qualität des Fensters zwischen 10 % bei Wärmeschutzverglasung und 20 % bei Isolierglas.

Schallschutz glas

Schallschutzglas Bestimmend für den Schallschutz an Fenstern ist die vorhandene Masse der Scheiben, der Abstand der Scheiben bei Doppelverglasungen sowie die Falzdichtung und hohe Anforderungen an den Einbau in den Baukörper. Schallschutzglas besteht i. d. R. aus zwei unterschiedlich dicken Glasscheiben. Zudem kann deren Zwischenraum mit einem schalldämmenden Gas gefüllt sein. Beispiel: 6/16/4 bedeutet 6 mm Scheibe / 16 mm Scheibenabstand / 4 mm Scheibe).

Schallschutz klassen von Fenstern

Tabelle 2 aus VDIRichtlinie 2719 – Schallschutzklassen von Fenstern Schallschutz klasse

bewertetes Schalldämmmaß RW des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN 52 210 Teil 5, in dB

erforderliches bewertetes Schall dämmmaß RW des im Labor funktionsfähig eingebauten Fensters, gemessen nach DIN 52 210 Teil 2, in dB

1

25 bis 29

≥ 27

2

30 bis 34

≥ 32

3

35 bis 39

≥ 37

4

40 bis 44

≥ 42

5

45 bis 49

≥ 47

6

≥ 50

≥ 52 Tabelle 13: Schallschutzklassen von Fenstern

Die Dichtheit zwischen Blend- und Flügelrahmen gilt neben der Verglasung als Haupteinflussfaktor für die Schalldämmung von

168

Fenster und Rollladen

9

Fenstern. Deshalb müssen Dichtungsprofile in einer Ebene ohne Unterbrechung umlaufend angeordnet werden. Eine zweite Dichtung kann die Schallausbreitung über die Fuge zwischen Blendrahmen und Flügel mindern. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass die Dichtung überall anliegt. Das kann nur erreicht werden, wenn die Fertigungstoleranzen bei der Fensterherstellung sehr gering sind. Ist dies nicht der Fall, kann eine zweite Dichtung eventuell zu einer Verschlechterung des Schalldämmwertes führen. Die Anordnung der Dichtung bei Verbundfenstern sollte im raumseitigen Flügel vorgenommen werden, um die Gefahr der Tauwasserbildung im Scheibenzwischenraum zu reduzieren.

Tipp! Der Einbau von Schallschutzglas empfiehlt sich besonders, wenn die Bebauung an stark befahrenen Straßen, in der Einflugschneise eines Flughafens oder in einem Tieffluggebiet liegt. Dem Vorteil einer er höhten Lärmdämmung stehen aber ein Lichtverlust und ein um ca. 10 % höherer Preis als Nachteile gegenüber.

Sicherheitsglas Sicherheitsgläser bestehen i. d. R. aus Drahtflechteinlagen oder Einbzw. Zwei-Scheiben-Sicherheitsglas, das einbruch-, feuerhemmende oder verletzungsmindernde Aufgaben erfüllen soll. Diese werden z. B. beim Einsatz an Treppen- und Balkongeländern von der Baubehörde gefordert. Zudem sind diese bei Fenstern vorgeschrieben, bei denen die Brüstungshöhe (Höhe von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fensterstock) geringer ist als die maximal zugelassene Brüstungshöhe (z. B. 90 cm Brüstungshöhe bei Gebäuden bis 8 m Höhe). Dies trifft des öfteren bei außen liegenden Treppenhäusern zu, sofern außen kein Schutzgitter angebracht ist. Für einbruchhemmend ausgestattete Fenster ist i. d. R. Sicherheitsverglasung erforderlich, für durchschusshemmende Konstruktionen i. d. R. mehrschichtiges Spezialglas.

Sicherheitsglas

169

9

Gewerke

Sonstiges: Sprossen

Beschläge

Sprossen Fenstersprossen können entweder aufgeklebt oder konstruktiv als glasteilende Sprossen ausgebildet werden. Dies ist vom Laien kaum zu unterscheiden. Glasteilende Sprossen vermindern den Schalldämmwert um mindestens 2 dB. Darüber hinaus werden auch vorgesetzte und innen liegende Sprossen angeboten. Beschläge Als Beschläge sollten nur noch Einhand-Drehkipp-Beschläge mit verdeckt liegender Mechanik verwendet werden, da diese sehr einfach zu handhaben sind. Hierbei handelt es sich um eine Beschlagsart, welche sich durch Drehen eines Fenstergriffes in unterschiedliche Richtungen entweder öffnen, kippen oder schließen lässt. Balkon- und Terrassentüren sollten außen mit einer Griffschale versehen werden, damit diese zugezogen werden können. Sämtliche Leichtmetallteile wie Griffe, Oliven etc. sollten durch eloxierte Oberflächen geschützt sein. Alle Stahlteile, Gestänge usw. müssen mit galvanischem Oberflächenschutz versehen werden. Ein serienmäßiger Basis-Schutzbeschlag sollte mit folgenden zusätzlichen einbruchhemmenden Beschlagteilen ausgestattet sein: ● Sicherheits-Eckumlenkung, ● Sicherheits-Mittelverschluss mit Sicherheits-Schließstücken, ● Eckband-Sicherung (erschweren Einbruchsversuche und schützen vor dem Aushebeln), ● abschließbare Fenstergriffe, die trotz Zerstören des Glases ein Öffnen des Flügels verhindern. Gummidichtung Die Gummidichtung muss umlaufend, verrottungsfrei, witterungsbeständig und auswechselbar sein.

Verstärkungen

170

Verstärkungen Alle Kunststofffenster- und Türelemente, Blendrahmen und Flügel sind generell unter Zugrundelegung der DIN 18056 und 1055 sowie der Arbeitsrichtlinien des Profilherstellers, umlaufend mit einer Metallarmierung, Mindeststärke 1,5 mm, zu versehen. Stahlprofile

Fenster und Rollladen

9

sind mit feuerverzinkter Oberfläche einzusetzen. Die Verstärkungen sind mit dem PVC-Profil gemäß den Arbeitsrichtlinien des Profilherstellers zu verschrauben oder zu vernieten. Heute wird Ihnen kaum noch ein Fenster angeboten, das nicht eine Prüfung oder Garantie aufweist. DIN-Normen, Werksgarantien und Prüftests bescheinigen die unterschiedlichsten Sicherheiten. Häufig müssen Sie dabei zu große Toleranzen in Kauf nehmen und die Kontrollen werden lediglich subjektiv und werksintern durchgeführt. Hohe Qualitätsansprüche erfordern jedoch zusätzliche Kontrollen einer neutralen und objektiven Institution.

Tipp! Achten Sie bei Ihrem Kauf von Fenster und Türen auf das RAL Gütezeichen. Im Auftrag der RALGütegemeinschaften Fenster und Haustüren überwacht das neutrale Institut für Fenstertechnik in Ro senheim die Mitgliedsbetriebe.

Die wesentlichen Prüfkriterien für RAL-Gütefenster sind: ● Einhaltung der Konstruktion nach den Vorgaben der Güte- und Prüfkriterien, ● Maßhaltigkeit zwischen Blend- und Rahmenflügel, ● Einbau der Dichtungen und Dichtigkeit an Ecken und Stößen, ● Einbaugenauigkeit, Funktion und Sitz der Beschläge, ● einwandfreie Oberflächenbeschaffenheit, ● Passgenauigkeit der Flügelauflage, ● und neuerdings auch die Überwachung bei der Montage von Fenstern und Türen.

Kriterien für RAL Gütefenster

Innerbetrieblich wird ein Überwachungssystem aufgebaut, das die Hersteller zur absoluten Qualitätsfertigung verpflichtet, welches vom Prüfinstitut kontrolliert wird. Nur die Hersteller, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind berechtigt, ihre Produkte mit dem RAL-Gütezeichen zu kennzeichnen. Heute gilt RAL (Name und Zeichen) zugleich als Symbol für ein gehobenes Güteniveau im Sinne solider Gebrauchsqualität.

171

9

Gewerke

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Fenstermontage Um Beschädigungen der Fensterelemente durch Handwerker (Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallation) zu vermeiden – insbesondere wenn die Fensterelemente bereits endbehandelt sind – sollten diese so spät wie möglich, nach Fertigstellung der Rohinstallationen, gesetzt werden; jedoch noch vor den Putzarbeiten (Innen- und Außenputz). Der Herstellungszeitraum zwischen dem Aufmaß der Fensteröffnungen auf der Baustelle und der Fenstermontage beträgt ca. 6 Wochen!

Tipp! Um den Türelementen einen höchstmöglichen Schutz zu gewährlei sten, sollten während der Bauzeit bei den Balkontüren und insbeson dere bei den Terrassentüren absperrbare Türgriffe montiert werden, damit diese nicht benutzt und die Türschwellen und Seitenteile nicht beschädigt werden.

8.2 Rollladen

172

Rollladen

Rollladen gibt es aus Holz-, Stahl-, Aluminium- und Kunststoffprofilen. Im Wohnungsbau wird häufig der pflegearme KunststoffRollladen montiert, welcher in den gängigsten Standardfarben erhältlich ist. Dabei genügt er auch den meisten Anforderungen und kann noch entsprechend verbessert werden. Die wichtigsten Funktionen von Rollladen sind die Abdunkelung des dahinter liegenden Raumes, Schutz gegen Kälte, Wind und Wetter, Sicht- und Sonnenschutz, Verbesserung des Schutzes gegen Außenlärm und bedingter Schutz gegen Gewalteinwirkung. Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen, kann der Rollladen zwar diese zahlreichen Teilbereiche nicht alle optimal erfüllen, aber die vielseitige Verwendbarkeit ist als Stärke des Rollladens anzusehen. Durch Rollladen vor Fenstern oder Außentüren kann der Wärmeverlust erheblich eingeschränkt werden. Voraussetzung ist, dass der Rollladen fachgerecht eingebaut worden ist und im herabgelassenen

Fenster und Rollladen

Zustand auch dicht schließt. Bei den normalen Rollladen ist es besonders die ruhende Luft zwischen dem Fenster und dem herabgelassenen Rollladen, die den Wärmeverlust verringert. Einen wirkungsvollen Schallschutz benötigen Wohnräume abends und die Schlafräume nachts. Mit herabgelassenen Rollladen kann der Schallschutz eines Fensters unter bestimmten Bedingungen verbessert werden. Der herabgelassene Rollladenpanzer soll möglichst biegesteif sein. Hierzu ist es erforderlich, dass der Rollladenpanzer seitlich eng und tief genug in der Führungsschiene geführt wird und die einzelnen Rollladen-Lamellen einen dichten Verbund aufweisen. Vorteilhaft wäre auch ein hohes Gewicht des Rollladens, was aber bei normalen Kunststoff-Hohlprofilen bei weitem nicht erreicht wird. Die Schalldämmung wird ganz entscheidend durch den Abstand zwischen Fensterscheibe und Rollladenpanzer bestimmt. Wegen der besseren Wärme- und Schallschutzeigenschaften und zur Erzielung eines besseren Einbruchschutzes sind Aluminiumprofile ratsam, jedoch wesentlich teurer. Darüber hinaus sollte der Rollladen durch Riegel oder spezielle Feststellvorrichtungen gegen Hochschieben gesichert werden. Die Rollladenpanzer sollten möglichst tief in die seitlichen Führungsschienen eingreifen. Ein Höchstmaß an Komfort bieten elektrisch bedienbare Rollladen. Dabei werden kleine Elektromotoren in die Rollladenachse eingebaut. Eine zusätzliche Schaltuhr ermöglicht auch eine Betätigung der Rollladen in Abwesenheit.

9 Verbesserung des Schall schutzes

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Rollladenmontage Rollladen werden i. d. R. nach den Fliesenarbeiten und im Zuge der Malerarbeiten montiert.

173

9

Gewerke

9

Haustechnik

9.1

Sanitärinstallation

Zentrale Wasser versorgung

Die zentrale Wasserversorgung erfolgt i. d. R. aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, wobei die Versorgungsleitung meist im Gehwegbereich in einer Tiefe von ca. 1,20 m verlegt ist. Durch von der Stadt zugelassene Fachfirmen wird die Hausanschlussleitung vom öffentlichen Wassernetz bis zum Wasserzähler – welcher von den Wasserwerken gesetzt wird – verlegt. Nach dem Wasserzähler und der Hauptabsperrvorrichtung beginnen die Leistungen des Sanitärinstallateurs mit der Montage eines ggf. erforderlichen Druckminderer und eines Schmutzfilters, welcher vorgesehen werden sollte, da dieser Schmutzpartikel aus dem öffentlichen Trinkwassernetz filtert. Es könnte sonst die Funktion der Armaturen beeinträchtigt werden. Anschließend wird die Kaltwasserleitung als Verteilungsleitung i. d. R. in die Heizungsanlage geführt. Zu den einzelnen Entnahmestellen (z. B. Waschbecken, WC, Bad, Dusche etc.) gelangt das Wasser über Steigleitungen (Kalt-, Warmwasser- und Zirkulationsleitung), welche über die Geschosse hinweg in Installationsschächte verlegt werden. Weitere Abzweigungen für Gartenwasser, Waschküche etc. sind bei Bedarf zu berücksichtigen.

Rohrmaterial

Rohrmaterial Kupfer

als Stangen oder Ringrohr, nahtlos biegsam, widerstandsfähig

Stahl (feuerverzinkt)

mit Gewindeverbindungen, Fittings und Bögen, biegen und schweißen nicht zulässig

Edelstahl

Rohrverbindungen durch Muffen mit Pressverbindungen, nichtrostend, schweißen nicht zulässig

Kunststoff

meist aus PVC, Polypropylen, innen glattwandig, korrosionsbeständig

Tipp! Damit sämtliche Leitungen, Absperrventile, Entleerungseinrichtungen etc. eindeutig identifiziert werden können, sollten diese beschriftet bzw. durch Schilder gekennzeichnet werden.

174

Haustechnik

Die Schmutzwasserbeseitigung erfolgt i. d. R. über das Rohrnetz der kommunalen Entwässerung und Einleitung in eine Kläranlage oder in am Grundstück vorhandene Versitzgruben, welche je nach Erfordernis von Spezialunternehmen geleert werden. Von den einzelnen Objekten (z. B. WC, Dusche, Bad, Waschtisch) wird das Schmutzwasser von den einzelnen Geschossen in die Fallleitungen, welche aus Gusseisen, Polypropylen etc. bestehen, geführt. Je nach Höhe des Kanalanschlusses werden die Fallleitungen bis unter die Kellerdecke oder unter die Bodenplatte geführt. Unter der Bodenplatte verlaufende Leitungen (Grundleitungen) werden meist in Kunststoff (KG-Rohre), Steinzeug (glasiert) etc. verlegt. Sofern Grundleitungen zur Ausführung kommen, sind diese vor dem Betonieren der Bodenplatte und Fundamente, vom Installateur im Gefälle zu verlegen. Liegen sanitäre Einrichtungen unterhalb der Rückstauebene – z. B. durch Anordnung eines WCs, Waschbeckens im Keller – sind zusätzliche Maßnahmen durch Rückschlagventile, welche einen Rückstau vom Kanal verhindern, und Hebeanlagen zur Beförderung der Abwässer in den höher liegenden Kanal erforderlich. Die Steigleitungen sowie die Fallleitungen werden i. d. R. in einem gemeinsamen Installationsschacht verlegt. Vor dem Abmauern der Installationsschächte ist zu prüfen, dass sämtliche Leitungen – aus Schallschutzgründen – elastisch (z. B. Rohrschellen mit Rillengummi) und an möglichst schweren Bauteilen befestigt sind. Darüber hinaus sollten die Querschnittsabmessungen der Wasserleitungen ausreichend dimensioniert und die Leitungsführung strömungsgünstig angeordnet werden. (Weitere Schallschutzmaßnahmen siehe auch Abschnitt 14.2 „Schallschutz“.) Eine ausreichende Wärmedämmung – gemäß der gültigen Heizungsanlagen-Verordnung – für Kalt- und Warmwasserleitungen sowie der Fallrohre sorgen dafür, dass die Wärmeverluste bei den Warmwasserleitungen gering gehalten werden und dass durch Kondenswasserbildung keine Korrosionsschäden entstehen. Wegen der Bedingungen der DIN 1053, Teil 1 „Mauerwerk“ – welche u.a. ein Schlitzen bzw. Fräsen in Wandscheiben nur unter bestimmten Voraussetzungen zulassen – und aus Schallschutzgründen werden i. d. R. Vorwand-Installationen ausgeführt. Dabei wird das

9 Entwässerung

Installations schächte

175

9

Gewerke

Mauerwerk bzw. die statische Funktion des Bauteils nicht geschwächt und die Leitungs- und Armaturen-Installation erleichtert. Für eine einfachere und sichere Leitungs- und ArmaturenInstallation bieten sich die selbsttragenden Elemente für WC (mit Wandeinbau-Spülkasten), Bidet, Waschtisch, Badewanne und Dusche an. Auch bei betonierten Wänden werden Leitungen und Wandeinbauobjekte an der Wand befestigt. Abschließend werden die Elemente je nach Montageart ausgemauert und verputzt oder mit Gipskartonplatten verkleidet und gefliest.

Tipp! Planen Sie auch Anschlussmöglichkeiten für Sanitärobjekte (z. B. Du sche, WC, Waschbecken) für einen ggf. späteren Dachgeschoss oder Kellerausbau. Im Gegensatz zum späteren Ausbau ist im Rohbau der Aufwand nahezu unerheblich.

Zur Vorplanung für Bäder und WCs werden in nachfolgender Tabelle einige Standardmaße für Sanitärgegenstände aufgeführt, welche sich jedoch – je nach Hersteller – geringfügig ändern können und an die örtlichen Gegebenheiten – insbesondere an die Raumgröße – angepasst werden müssen. Standardmaße für Sanitär gegenstände

Sanitärgegenstand Duschwanne

ca. Länge (cm)

ca. Breite /Tiefe (cm)

75 – 100

75 – 100

Badewanne

(140 –) 170 – 200

75 – 100

Waschtisch

55 – 90

43 – 60

Waschbecken

40 – 50

35 – 40

WC

55 – 63

35 – 40

Bidet

55 – 63

35 – 40

60

60

Waschmaschine/Wäschetrockner

Darüber hinaus sind größere Maße sowie Sonderformen, insbesondere für Badewannen, erhältlich. In der Baubeschreibung sollte das Modell und der genaue Typ für jeden Sanitärgegenstand und deren Armaturen aufgeführt werden,

176

Haustechnik

und es sollte eine Möglichkeit zur Besichtigung gegeben sein. Darüber hinaus ist das Material (z. B. Stahl, Acryl etc.) und die vorgesehenen Standardfarben (z. B. weiß, manhattan, bahamabeige, pergamon etc.) bzw. Sonderfarben festzulegen. Da es beim Gewerk Sanitärarbeiten sehr häufig zu Änderungen gegenüber der Standardausstattung kommt, sollten auch die entsprechenden Einheitspreise in der Baubeschreibung festgelegt werden, damit es später – z. B. aufgrund zu hoher Aufpreiszahlungen – zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Bei den Armaturen insbesondere für die Bade- und Duschwanne ist zu prüfen, ob diese als Unterputz- oder Aufputzarmatur mit Thermostatbatterie oder als Einhebelmischer ausgeführt wird. Zweigriffarmaturen werden i. d. R. kaum noch eingebaut. Darüber hinaus sollten aus Schallschutzgründen vorwiegend Armaturen der Armaturengeräuschgruppe „I“ verwendet werden. Achten Sie bei der Auswahl der Sanitärgegenstände und Armaturen auf die Oberflächenbeschaffenheit und deren Pflegeaufwand. So sind z. B. Acrylwannen empfindlicher und daher aufwendiger zu pflegen als emaillierte Stahlwannen. Armaturen mit Lack- oder Goldoberflächen sind empfindlicher als Chromoberflächen. Griffe und Ablagen aus Acryl sind kratzempfindlicher als Porzellan. Sofern Sie Einfluss auf die Wasserversorgung nehmen können, ist aufgrund der verschiedenartigen Kombinationsmöglichkeiten von Heizenergien (Gas, Öl, Kohle/Koks, Elektroenergie etc.) und Arten der Warmwasserversorgung, z. B. über eine zentrale Wasserversorgung, Einzelversorgung, Speicher, Durchlauferhitzer etc. – wie bereits bei den Heizungsanlagen erwähnt – eine individuelle Beratung, z. B. in Bauzentren, bei Herstellerfirmen von Heizungsanlagen, Installationsfirmen etc., dringend anzuraten. Für Badewanne, Dusche und Waschbecken ist eine Warmwassertemperatur von ca. 40°C ausreichend. Darüber hinaus sollte eine Warmwassertemperatur von ca. 60°C nicht überschritten werden, da bis zu diesen Temperaturen einer Kesselsteinbildung vorgebeugt wird. Damit nicht zuviel Energie und somit Kosten verschwendet werden, sollte nur soviel Wasser erwärmt und gespeichert werden, was tatsächlich benötigt wird. Die Warmwasserbereitung sollte dem tatsächlichen Wärmebedarf angepasst werden.

9

Armaturen Unterputz/ Aufputz

Kesselstein bildung

177

9

Gewerke

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Sanitärarbeiten Rohinstallation: Die Sanitärrohinstallation (Einbau der Brauch- und Abwasserleitungen, Montage der Unterbauten für Hänge-WC, Unterputzspülkästen etc.) erfolgt i. d. R., nachdem die Zwischenwände im Rohbau fertiggestellt und der Dachstuhl einschließlich Dachschalung erstellt ist. Nachdem der Estrich verlegt ist, werden die Bade- und Duschwannen gesetzt und mit Wasser gefüllt. Endmontage: Die Endmontage (Montage der Porzellankörper etc.) erfolgt i. d. R., nachdem die Fliesen- und Malerarbeiten fertiggestellt sind. Brauseschläuche, Spiegel und sonstige Accessoires sollten aus Diebstahlgründen erst kurz vor der Übergabe montiert werden.

9.2 Heizungs installation

Brennstoff lagerung

178

Heizungsinstallation

Die Wärmeerzeugung für die Gebäudeheizung auch in Kombination mit der zentralen Warmwasserversorgung kann sowohl durch die Verbrennung von flüssigen (Öl), gasförmigen (Erdgas) oder festen Brennstoffen (Kohle/Koks) meist in zentralen Wärmeerzeugern oder Einzelgeräten als auch durch Elektroenergie und alternative Energien wie z. B. Solarenergie, Wärmepumpen, Windenergie, Biogasanlagen erfolgen. Die Brennstofflagerung ist abhängig von der Wahl des Brennstoffes. Für Festbrennstoffe (Kohle/Koks) ist ein Lagerraum erforderlich, für Heizöl ein entsprechender Tank im Keller oder außerhalb des Gebäudes im Erdreich. Für gasbefeuerte Anlagen sind Flüssiggastanks notwendig, sofern das Gebäude nicht mit Erdgas erschlossen werden kann. Für diese Energienutzungen ist ein Schornstein erforderlich. Für Erdgas gibt es Geräte, welche Schornstein unabhängig arbeiten, sofern die Heizzentrale im Dachgeschoss mit senkrechter oder waagerechter Luftabgasführung ausgestattet ist.

9

Haustechnik

Völlig schornsteinlos arbeiten z. B. elektrische Heizanlagen, Heizen durch die Nutzung von Fernwärme oder teilweise durch die Nutzung alternativer Energien. Obwohl in Westdeutschland im Jahr 1995 ca. 42 % der Wohnungen mit Heizöl und 38 % mit Gas beheizt wurden, gewinnt Erdgas immer mehr an Bedeutung. Man rechnet, dass bis ins Jahr 2010 der Anteil an Erdgas auf 43 % ansteigen wird. Je nach Bauobjekt, persönlichen Verhältnissen, Verfügbarkeit sowie Preis-/Tarifgestaltung wird man nach individueller Entscheidung für sein Bauvorhaben der einen oder anderen Primärenergie, einem Festbrennstoff oder alternativer Energie den Vorrang geben. Die Energieart Gas bietet viele Vorteile. Sie ist praktisch, wirtschaftlich und verbrennt besonders sauber. Deshalb trägt eine Wärmeversorgung mit Gas zur Umweltentlastung bei. Außerdem muss Gas i. d. R. nicht gelagert oder vorfinanziert werden. So benötigt man keinen Lagerraum, und man zahlt nur das, was man bereits verbraucht hat. Aufgrund der kompakten Ausmaße können diese Geräte je nach Hersteller und Typ als Heizgerät mit und ohne Warmwasserbereitung (indirekt beheizte Speicher) oder als Kombigerät für Heizung und Warmwasserversorgung platzsparend, z. B. im Keller, in der Küche, im Bad oder in einem Abstellraum in Schornsteinnähe an der Wand montiert werden. Auf einen gesonderten Heizkeller kann daher häufig verzichtet werden. Deshalb ist bereits bei der Planung die Wahl der richtigen Heizenergie, des Heizungssystems, des Wärmeerzeugers, des Wärmeträgers, der Regelung und der Heizkörper wichtig. Darüber hinaus muss das Schornsteinsystem – hinsichtlich der Beschaffenheit und des erforderlichen Querschnittes – auf die Heizungsanlage abgestimmt sein, damit keine Schäden, z. B. durch Kondenswasserbildung, entstehen.

Energieart Gas

Abstimmung des Schorn steinsystems auf die Heizanlage

Tipp! Dabei sollten Sie sich die wirtschaftlichste Heizungsart von einem Fachmann ermitteln lassen. Berücksichtigen Sie auch die Kombination mit alternativen Energien. Häufig werden dabei auch Zuschüsse von der Gemeinde erteilt. Für die Wirtschaftlichkeit des Heizkessels ist

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9

Gewerke

der Jahresnutzungsgrad entscheidend. Er gibt an, wie viel der einge setzten Wärme über das ganze Jahr in Nutzwärme umgesetzt wird.

Aufgrund der verschiedenartigen Kombinationsmöglichkeiten von Heizenergien (Gas, Öl, Kohle/Koks, Elektroenergie etc.) mit Heizkessel (Niedertemperaturheizkessel und Brennwertgeräte – mit sehr hohen Wirkungsgraden –, Spezialkessel für einen bestimmten Brennstoff, Umstellbrandkessel und Wechselbrandkessel zur Verfeuerung von festen, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen etc.) und verschiedenartigen Brennertypen (Öl-, Gasbrenner als Brenner mit bzw. ohne Gebläse, Zweistoffbrenner zur Verfeuerung von Heizöl bzw. Gas) ist eine individuelle Beratung, z. B. in Bauzentren, bei Herstellerfirmen von Heizungsanlagen, Installationsfirmen, empfehlenswert. Wärme erzeuger

Nachfolgend werden die gängigsten Wärmeerzeuger kurz erläutert: Spezial-Festbrennstoffkessel sind Hochleistungskessel aus Stahl oder Guss und geeignet zum vollwertigen Betrieb eines Heizsystems nach modernsten verbrennungstechnischen Anforderungen, je nach Ausführung (Preis) als Zusatzkessel für Öl oder Gas oder mit Zusatzpuffer zur rationellen Verwertung von größeren Mengen von Festbrennstoffen. Niedertemperatur (NT)- und Tieftemperaturheizkessel (TT) sind Hochleistungskessel aus Stahl oder Guss, die bereits durch ihre thermische Konstruktion und Ausgewogenheit Korrosionsschäden bei 40°C (NT-Kessel) und 20°C (TT-Kessel) vermeiden. Aufgrund der niedrigen Vorlauftemperatur von ca. 40 - 60°C sind entsprechende Heizflächen erforderlich (Fußbodenheizung oder dem Bedarf entsprechende Heizkörper). Fortschrittliche Gas- und Öl-Heizkessel werden als BrennwertHeizkessel bezeichnet, wenn sie über spezielle Brenner und extrem große Wärmetauscher verfügen. Durch Spezialbrenner lassen sich die bei der Verbrennung entstehenden Schadstoffe auf ein Minimum reduzieren. Herkömmliche Heizkessel setzen bei der Verbrennung lediglich einen Teil der im Brennstoff enthaltenen Wärme um – den so ge-

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9

Haustechnik

nannten Heizwert. Der Rest geht in Form von Wasserdampf ungenutzt durch den Schornstein. Der Brennwert-Heizkessel hingegen gewinnt die im Wasserdampf enthaltene Wärme der Heizgase durch Kondensation an großflächige Wärmetauscher zurück. Die dabei zusätzlich frei werdende Energie wird zur Erwärmung des zirkulierenden Heizungswassers abgegeben und nutzt dadurch die gesamte Wärmeenergie des Energieträgers – den Brennwert. Da als Bezugsgröße der Heizwert und nicht der Brennwert gilt, ergeben sich durch die Nutzung der zusätzlichen „Energiequelle“ Nutzungsgrade von über 100 %. Diese Methode steigert den Wärmegewinn um bis zu 15 % gegenüber modernsten Niedertemperatur-Heizkesseln und senkt gleichzeitig die Umweltbelastung durch weniger Schadstoffe im Abgas. Somit wird den Verbrennungsgasen nahezu die gesamte Wärme entzogen. Herkömmliche Feuerstätten geben die Abgase mit Temperaturen von über 160°C (Gasheizkessel zwischen 70°C – 130°C) in den Schornstein ab. Bei guten Brennwert-Feuerstätten dagegen liegt dieser Wert im Durchschnitt bei ca. 40°C. Die Brennwert-Technik ermöglicht die Installation eines Brennwertgerätes in nahezu jedem Raum eines Hauses. Somit entfällt der Heizraum. Bei dieser Betriebsweise wird die zur Verbrennung benötigte Luft über ein Doppelrohr für Abgas und Zuluft von außen angesaugt. Zuluft und Abgas bilden somit ein in sich geschlossenes System und werden durch einen feuerbeständigen Schacht geführt. Wird ein Brennwertkessel direkt unter dem Dach installiert, kann auf einen Kamin verzichtet werden. Es wird lediglich ein Doppelrohr für Abgas und Zuluft durchs Dach geführt. Die verhältnismäßig geringen Mengen an Schadstoffen, die bei der Verbrennung in Gasthermen entstehen, verteilen sich auf das Kondensat und auf das Abgas. Das Kondensat, das mit einem ph-Wert von ca. 3,4 bis 4,0 sauer ist, wird mit dem normalen Abwasser abgeführt. Da Abwasser durch Seifenlauge, Spül- und Waschmittel im allgemeinen alkalisch ist, werden die kleinen Mengen Kondensat aus Gasanlagen neutralisiert (Anlagen bis 25 kW). Öl-Brennwertanlagen benötigen jedoch immer eine Neutralisationsanlage.

Brennwert

Kondensat

Gasheizkessel für Küche oder Keller sind Hochleistungskessel aus Spezialguss mit höchstmöglicher Wirtschaftlichkeit und Funktions-

181

9

Gewerke

sicherheit. Zur Anpassung der Heizleistung an den tatsächlich erforderlichen Wärmebedarf stehen hierfür zweistufige Brenner mit vollautomatischer Zündung zur Verfügung. Gasthermen

Gasthermen sind Heizgeräte zur Wandmontage einschließlich Brauchwassererwärmung für Wohnungen und kleinere bis mittlere Einfamilienhäuser. Sie sind geräuscharm, und der Einbau ist aufgrund des geringen Flächenbedarfs auch im Badezimmer möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Abgase bei einer Wärmeleistung bis zu 11 kW direkt aus der Außenwand geführt werden.

Wärmepumpen

Wärmepumpen sind Wärmetransformatoren, die Wärme aus Luft, Boden bzw. Grundwasser mittels Kompressoren (gas-, strom- oder ölbetrieben) entziehen und zu Heizzwecken nutzbar machen. (siehe auch Abschnitt 10.3 Wärmepumpen) Sie arbeiten nach dem Prinzip eines Kühlschranks. Sie können kalter Luft oder kaltem Wasser Wärme entziehen und damit Heizungswasser aufheizen. Wasser-/Wasserwärmepumpen entziehen Wärme dem Grundwasser, dem häuslichen Abwasser, dem Erdreich oder aus Bächen und Luft-/Wasser-Wärmepumpen der Außenluft. Sie finden nur in Lüftungsanlagen Verwendung. Aus ökologischer Sicht lohnt sich eine elektrisch betriebene Wärmepumpe erst bei Leistungszahlen über 3,0 dann werden 2/3 der Energie aus der Umgebung gewonnen. 1/3 der Wärmeleistung ist elektrischer Strom. Da von der eingesetzten Energie zur Stromerzeugung jedoch nur ca. 33 % beim Verbraucher ankommt, gleicht die Energiebilanz sich wieder aus.

Elektro heizung

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Der Einsatz von Elektrizität für die Heizung ist ökologisch bedenklich, da nur ca. 33 % der im Kondensationskraftwerk eingesetzten Energie beim Verbraucher ankommt. Elektroheizungen bestehen aus einem Speicherkern, der mittels elektrischer Heizwiderstände auf ca. 600 °C aufgeheizt wird. Die Abgabe der Wärme erfolgt über die Geräteoberfläche oder mittels eingebautem Gebläse. Die Aufladung des Gerätes geschieht in der Schwachlastzeit zwischen 21.00 und 6.00 Uhr. Problematisch ist bei diesen Geräten:

Haustechnik ● ● ●

9

Staubverwirbelung durch den Ventilator Geräuschentwicklung ökologische Einwände, da der Strom für Heizzwecke ein sehr uneffektiver Energieträger ist

Blockheizkraftwerke erzeugen Strom und Wärme. Sie erreichen den optimalsten Energieausnutzungsgrad (ca. 90 %). Energieträger sind Öl oder Gas.

Blockheiz kraftwerke

Solaranlagen werden aufgrund ihres Wirkungsgrades meist nur unterstützend mit anderen Heizsystemen in Kooperation eingesetzt.

Solaranlagen

Hinweis: Heizungsanlagen, die mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausge zeichnet sind oder innerhalb der „ZürichNormen“ liegen, sind Pro dukte, welche energiesparend und relativ schadstoffarm arbeiten.

Da die Heizungswärme zur Erwärmung von Brauchwasser zum einen direkt im Heizkessel oder zum anderen über den Heizkessel im separaten Boiler mitgenutzt werden kann, bietet sich bei zentraler Wärmeerzeugung die zentrale Warmwasserbereitung an. Das System sollte jedoch so konzipiert sein, dass eine Erweiterung auf künftige Energiequellen, z. B. Solarenergie, Anschluss einer Wärmepumpe, problemlos möglich ist.

Zentrale Warmwasser bereitung

Moderne Heizsysteme bestehen aus einer Einheit (Unit) von Kessel, Brenner und Schornstein, die aufeinander abgestimmt sind. Nur so lassen sich eine optimale Schadstoffreduzierung und Energieausnutzung erreichen. Dies bedeutet im einzelnen: ● niedrige Abgastemperaturen ● abhängig von der Außentemperatur wird das Heizwasser erwärmt ● Heizwassertemperaturen zwischen 40 und 75 °C bei Niedertemperaturanlagen ● optimierte Wärmedämmung ● automatisches Abschalten des Kessels bei fehlendem Heizenergiebedarf

183

9

Gewerke ●

bei Heizkesseln mit modulierenden Brennern laufen die Brenner fast immer durch, in der Übergangszeit mit kleiner, bei kälteren Außentemperaturen mit großer Flamme. Dies verhindert ein „Takten“ und schont damit Brennstoffe und Umwelt.

Bei der Warmwasserheizung wird das aufgeheizte Wasser über Rohrleitungen in die einzelnen Räume verteilt und die Energie, z. B. über Heizkörper etc., wieder abgegeben.

Einrohrsystem

Zweirohr system

184

Die Art der Verrohrung ist insbesondere abhängig vom Wärmebedarf, der Raumgröße, der Vorlauftemperatur am Heizkörper. Dabei unterscheidet man Einrohr- und Zweirohrsysteme. Beim Einrohrsystem wird das Vorlaufwasser nacheinander durch die einzelnen Heizkörper geführt. Der Rücklauf des einen, ist der Vorlauf des darauffolgenden Heizkörpers. Durch die zunehmende Abkühlung des Heizwassers wird von Heizkörper zu Heizkörper eine größere Dimension der Heizkörper erforderlich, um den entsprechenden Wärmebedarf wieder auszugleichen. Beim Einrohrsystem spart man zwar Rohrleitungen. Nachteilig wirken sich aber der Druckverlust und die erhöhte elektrische Stromaufnahme der Umwälzpumpe aus. Der Normalfall und zu empfehlen ist das Zweirohrsystem, was jedoch in vielen Bau- bzw. Leistungsbeschreibungen nicht als „Standardausstattung“ vorgesehen ist. Beim Zweirohrsystem wird das Heizwasser bereits nach jedem Heizkörperdurchlauf über die Rücklaufleitung zum Kessel zurückgeführt. Somit wird jeder Heizkörper mit der gleichen Vorlauftemperatur versorgt.

Haustechnik

9

Einrohrsystem

Vorlauf

Rücklauflauf Abb. 21: Einrohrsystem

Zweirohrsystem

Vorlauf Rücklauflauf

Abb. 22: Zweirohrsystem

Bei der Wahl und der Anzahl bzw. Größe der Heizkörper spielt daher die Art der Kesselanlage und das System der Verrohrung eine wesentliche Rolle. So sind z. B. beim Einsatz von Niedertemperaturkesseln oder Brennwertgeräten aufgrund der niedrigen Vorlauftemperaturen entsprechende Heizflächen erforderlich. Sofern eine Warmwasser-Fußbodenheizung zur Ausführung kommt, sollte diese mit Heizkörpern kombiniert werden, da insbesondere bei kalten Temperaturen Heizkörper den Raum schneller erwärmen als das trägere System einer Fußbodenheizung. Daher

Warmwasser Fußboden heizung

185

9

Gewerke

sollte die Fußbodenheizung im Winter und in den Übergangszeiten wie Frühling und Herbst ständig in Betrieb sein. Die Wärmezufuhr kann dann bei Bedarf über die Heizkörper individuell erhöht werden.

Hinweis: Fußbodenheizungen erhöhen die Baukosten erheblich, da neben dem Heizkreisverteiler i. d. R. ein eigener Heizkreislauf – wegen der niedri geren Vorlauftemperatur von ca. 40°C gegenüber Heizkörpersystemen von ca. 60°C – notwendig ist.

Dichtheit der Fußboden heizung prüfen

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Um ein Aufsteigen von Bodenfeuchtigkeit zu verhindern, sind bei ans Erdreich angrenzenden Flächen Abdichtungsmaßnahmen von Fachfirmen durchzuführen. Die Heizkreise werden meist auf Systemplatten verlegt. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Wärmedämmung der Wärmeschutzverordnung entspricht. Häufig ist eine Verlegung von zusätzlichen Wärmedämmplatten erforderlich. Nachdem die Heizkreise verlegt, die Dichtheit der Fußbodenheizung mit einer Druckprobe überprüft und der Estrich auf der Fußbodenheizung aufgebracht wurde, muss dieser i. d. R. 3 Wochen aushärten (Anhydrit-Estrich ca. 7 Tage). Heizkreise und Estrichfelder sind schon in der Planung grundsätzlich aufeinander abzustimmen. Die einzelnen Heizkreise einschließlich ihrer Estrichfelder sind zur Vermeidung von Spannungen aus unterschiedlichen Temperaturen durch Anordnung von Bewegungsfugen voneinander abzugrenzen. Heizkreise sollten Bewegungsfugen nicht kreuzen. Vor dem Verlegen der Bodenbeläge, insbesondere bei Fliesenbelägen, ist ein langsames Aufheizen des Estrichs durch die Fußbodenheizung notwendig. Dadurch wird rechtzeitig festgestellt, ob der Estrich sich bei maximaler Temperaturänderung schadensfrei ausdehnt bzw. sich verkürzt. Dabei muss die Vorlauftemperatur stufenweise um täglich 5°C erhöht werden. Die maximale Temperatur ist mindestens 3 Tage ohne Nachtabsenkung beizubehalten. Das Abheizen sollte in Temperaturstufen von täglich max. 10°C erfolgen. Über das erstmalige Aufheizen sollte vom Heizungsinstallateur ein Auf- und Abheizprotokoll erstellt werden. Diese Zeiträume sind für

Haustechnik

die Terminplanung bzw. für den Abruf der Ausbauhandwerker zu berücksichtigen. Für Räume, in welchen nur zeitweise Fußwärme gewünscht wird, wie z. B. Bäder und Küchen, haben sich in den letzten Jahren elektrische Fußbodenheizungen in Ergänzung mit Heizkörpern durchgesetzt, sofern in den anderen Räumen keine warmwasserbetriebene Fußbodenheizung installiert ist. Dabei werden meist Kupfermatten durch den Elektriker in Zusammenarbeit mit dem Estrichleger in den Estrich verlegt. Andere Systeme können direkt auf den Estrich im Fliesenkleber verlegt werden. Elektrische Fußbodenheizungen können z. B. über Temperaturregler, Zeitschaltuhren individuell geregelt werden.

9 Elektrische Fußboden heizungen

Eine weitere Möglichkeit der Wärmeabgabe an die Räume ist die Konvektion (der Wärmeübergang von einem wärmeren Körper an die Umgebungsluft). Die warme Luft steigt durch den Dichteunterschied nach oben und bewirkt somit eine Luftumwälzung. Jede Heizfläche gibt je nach Form und Material Wärme als Konvektions- und Strahlungswärme ab. So geben z. B. Kachelöfen, Wandheizungen etc. überwiegend Strahlungswärme ab, Radiatoren überwiegend Konvektionswärme. Die unter gesundheitlichen Aspekten günstigen Strahlungswärmesysteme kommen erfahrungsgemäß mit 1 bis 2 °C geringerer Raumlufttemperatur bei gleichem körperlichen Wohlbefinden aus und sparen somit zusätzlich Energie. Radiatoren Typische Konvektionsheizungen sind Radiatoren. Das Warmwasser erwärmt die Rippen, wobei die Wärme an die zwischen den Rippen befindliche Luft abgegeben wird, die sich dann im Raum verteilt. Empfehlenswert sind Radiatoren wie Flachheizkörper oder Röhrenradiatoren, die eine vergleichsweise niedrigere Temperatur aufweisen, was den Strahlungsanteil erhöht und die Staubverwirbelungen verringert. Wandstrahlungsheizung Hier werden Kupfer- oder Kunststoffrohre in die Wand unter Putz verlegt. Das warme Wasser erwärmt den Putz, der die Wärme an-

Konvektions heizung

Wandstrah lungsheizung

187

9

Gewerke

schließend verzögert in den Raum abstrahlt. Wandheizungen erzeugen ein angenehm mildes Raumklima, da die Wärmeeinstrahlung gleichmäßig von mehreren Seiten erfolgt. Nachteilig zu bewerten ist die Frage der Möblierung, da große Schrankelemente oder geschlossene Regale die Wärmeabgabe verhindern. Es ist deshalb vorab eine genaue Möblierung zu überlegen. Ein weiterer Nachteil: Bilder und Hängeschränke können nicht beliebig an der Wand befestigt werden. Fußleisten heizung

Wärmerück gewinnung

Luftheizung

188

Fußleistenheizung Eine ähnliche Funktionsweise wie die Wandstrahlung zeigen Fußleistenheizungen. Wasserrohre verlaufen in Höhe der Fußleiste im gesamten Raum entweder vor dem Putz oder hinter einer vorgesetzten Gipsplatte. Die Warmluft erwärmt Putz oder Bauplatte und strahlt von dort in den Raum hinein. Die Fußleisten können mit Holz oder Aluminium verkleidet werden. Sie zeigen das optische Bild einer vergrößerten Fußleiste. Wärmerückgewinnung Sinnvoll ist es aus ökologischer und ökonomischer Sicht, der Abluft Wärme zu entziehen. Dafür gibt es sogenannte Plattenwärmetauscher. Die Menge der zurückgewonnenen Wärme beträgt ca. 60 bis 80 %. Sie ist abhängig von der Temperaturdifferenz. Die Wärmetauscher sind Teil eines dezentralen oder zentralen Raumbelüftungssystems, das über Luftkanäle definierbare Luftmengen in den Räumen verteilt. Bei Luftheizungen ist nicht Wasser der Wärmeträger, sondern die Luft. Sie wird im Heizkessel erwärmt, mittels Ventilatoren durch Luftkanäle geleitet und über Lüftungsgitter den Räumen zugeführt. Nachteil der Luftheizung: ● permanente Luftbewegung im Raum ● Staub wird in Bewegung gehalten ● Ventilatoren benötigen erheblich mehr Strom als Wärmeumwälzpumpen ● Luftkanäle nehmen sehr viel Platz ein

9

Haustechnik

Lüftungsanlagen werden in erster Linie dort eingesetzt, wo Luft dauernd erneuert werden muss wie z. B. in Gaststätten oder Schwimmhallen. Damit eine Heizungsanlage wirtschaftlich arbeitet, sollte in einem zu beheizenden Gebäude jeweils nur soviel Wärme zugeführt werden, wie zur Aufrechterhaltung einer angenehmen und behaglichen Temperatur erforderlich ist. Dazu benötigt man eine Heizungsregelung, welche äußere Einflüsse auf die zu beheizende Anlage erfasst und eine entsprechende Wärmeabgabe veranlasst. Sie soll aber auch den individuellen Wünschen der Bewohner durch Verstellbarkeit gerecht werden, wodurch ein erhöhter Wohnkomfort erzielt wird. Die Regelung der Heizungsanlage sollte sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Mehrfamilienhäuser witterungsgeführt werden. Dabei werden insbesondere die Außentemperatur und je nach System auch andere Einflüsse, wie z. B. Wind etc., über einen Außenfühler erfasst und über die Regelung der Heizung die Raumtemperatur aufrecht erhalten. Diese Regelung kann mit einer Raumtemperaturregelung kombiniert werden. Dabei wird die Raumtemperatur über einen Raumfühler erfasst, welcher die Zimmertemperatur automatisch an den eingestellten Wert der Regelung angleicht. Über eine Zeitschaltuhr kann zu bestimmten Zeiten (nachts, während des Urlaubs etc.) die Vorlauftemperatur abgesenkt werden, sofern die Regelung witterungs- oder raumtemperaturabhängig ist. Die Absenkzeiten können individuell programmiert werden. Über Thermostatventile kann die Temperatur an jedem Heizkörper individuell geregelt werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese nicht durch Vorhänge, Heizkörperverkleidungen etc. verdeckt oder in zu engen Nischen montiert werden, da sonst eine genaue Raumtemperaturregelung – aufgrund eines Wärmestaus – nicht möglich ist. Andernfalls ist der Einbau eines Fernfühlers notwendig. Eine Regelung über Ferneinsteller ist sinnvoll, wenn der Thermostatkopf durch komplizierte Einbauverhältnisse, wie z. B. Möbel, Kücheneinrichtungen, verdeckt wird bzw. eine Einstellung der Raumtemperatur am Heizkörper selbst nicht mehr möglich oder schwierig ist.

Heizungs regelung

Thermostat ventile

189

9

Gewerke

Die Montage des Thermostatventils sollte nur vom Fachmann (Heizungsinstallateur) vorgenommen werden. Tipp! Die Raumtemperatur sollte möglichst auf gleichem Niveau gehalten werden. Das Absenken der Raumtemperatur um 1°C bringt eine Ener gieeinsparung um ca. 6 %. Das Öffnen und Schließen der Fenster sollte ausschließlich zur Regulierung der Frischluftzufuhr dienen, aber nicht zur Regulierung der Raumtemperatur. Behaglich keits Temperatur

Für folgende Räume können aus nachstehender Tabelle „Behaglichkeits-Temperaturen“ entnommen werden, damit in Nebenräumen und untergeordneten Räumen nicht zu viel Energie vergeudet wird. Räume Wohn und Kinderzimmer Schlafen Küche, Hobbyraum

ca. Temperatur (°C) 20 – 22 18 18 – 20

Flur

16

bevorzugt von älteren Menschen

22

Badezimmer

24

beheizte Nebenräume

16 Tabelle 14: BehaglichkeitsTemperaturen

Wärmemen genzähler

190

Für die Heizkostenabrechnung sind in Mehrfamilienhäusern Heizkostenverteiler an jedem Heizkörper einer Wohnung von einer Fachfirma zu befestigen. Dabei wird aufgrund einer Verhältnismessung der anteilige Wärmeverbrauch – z. B. durch Verdampfung einer Messflüssigkeit – ermittelt. Die Heizkostenabrechnung und Wartung erfolgt i. d. R. von Dienstleistungsunternehmen. Der Wärmeverbrauch einer Wohnung kann auch über Wärmemengenzähler erfolgen. Dabei wird das Produkt aus der durchfließenden Wassermenge und der jeweiligen Temperaturdifferenz gebildet, wodurch der Wärmeverbrauch jederzeit am Messgerät ablesbar ist. Wärmezähler messen den Verbrauch genauer, sind in der Anschaffung allerdings auch teurer als Heizkostenverteiler.

Haustechnik

9

Eine dezentrale Heizungs- und Warmwasserversorgung (Etagenheizung) hat den Vorteil, dass keine Heizkostenabrechnung erstellt werden muss, da die Abrechnung direkt über das Energieversorgungsunternehmen erfolgt. Darüber hinaus ist eine individuelle Temperaturregelung – vergleichbar wie z. B. in einem Einfamilienhaus – möglich. Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Heizungsarbeiten Rohinstallation: Die Heizungsrohinstallation (Einbau der Steigleitungen etc.) erfolgt i. d. R., nachdem die Zwischenwände im Rohbau fertiggestellt und der Dachstuhl einschließlich Dachschalung erstellt ist. Die Heizkörpermontage sowie die Verlegung der Anbindeleitungen – sofern diese auf der Rohdecke verlaufen – werden i. d. R. nach den Innenputz- und vor den Estricharbeiten verlegt. Gleiches gilt, wenn eine Fußbodenheizung zur Ausführung kommt. Die Kesselzentrale kann nach den Malerarbeiten eingebaut werden. Häufig wird diese auch mit der Montage der Steigleitungen erstellt, sofern der Heizraum (z. B. von der Rohbaufirma) vorzeitig verputzt und der Estrich verlegt wird. Endmontage: Die Endmontage (Montage der Thermostatventile, Rosetten an den Anbindeleitungen etc.) erfolgt i. d. R. kurz vor der Übergabe.

9.3

Elektroinstallation

Die Ausführung der Elektroinstallation setzt nahezu die Fertigstellung der Heizungs- und Sanitärrohinstallation sowie das Abmauern der Installationsschächte und die Vormauerungen der Sanitärgegenstände voraus. Da vom Elektriker häufig Installationsschächte für die Elektro-Installation genutzt werden, empfiehlt es sich, vor dem Schließen der Versorgungsschächte sich mit dem Elektriker abzusprechen. Die Heizungsinstallation sollte insoweit im Rohbau abgeschlossen sein, damit Schweißarbeiten in Aussparungen keine Elektroleitungen bzw. Leerrohre verbrennen. Grundlage für eine

Elektro installation

191

9

Gewerke

sichere Ausführung der Elektroinstallation sowie der Herstellung von Elektrogeräten und Betriebsmitteln wie z. B. Kabel, Sicherungen, Steckdosen, Schalter sind die VDE-Bestimmungen. Durch Aufdruck des VDE-Zeichens hat der Benutzer Gewissheit, dass das Betriebsmittel den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Stegleitungen Leerrohre

Bei der Elektrorohinstallation werden generell zwei UnterputzVerlegearten unterschieden. Zum einen können die Leitungen als Stegleitungen an die Wand und Decke angenagelt bzw. geklebt werden. Zum anderen werden in den Wänden, in eingefräste Schlitze Leerrohre verlegt, in welche die Kabel eingezogen werden. Das Leerrohrsystem hat den Vorteil, dass bei der Endmontage zusätzliche Kabel für Sonderwünsche oder aufgrund von Nutzungsänderungen verlegt werden können, ohne dass nochmalige Stemmarbeiten und Beiputzarbeiten notwendig sind. Aufgrund des Materialaufwandes und des Mehraufwandes durch das Verlegen der Leitungen, ist dieses System gegenüber der Verlegung mit Stegleitungen um ca. 20 % teurer. Eine weitere Verlegemethode ist die Aufputz-Installation, welche vorwiegend in Garagen, untergeordneten Räumen wie z. B. Kellerräumen oder nicht verputzten Räumen zur Ausführung kommt. Dabei werden die Kabel in Leerrohre oder Kabelschächte, welche auf der Wand oder an der Decke befestigt sind, eingezogen. Bereits bei der Planung sind Installationsschächte und Aussparungen in den Decken und Wänden zu berücksichtigen, damit im Nachhinein keine aufwendigen Brecharbeiten notwendig sind. Dabei darf die geforderte Standfestigkeit der Bauteile nicht beeinträchtigt und der Wärme-, Schall- und Brandschutz nicht unzulässig gemindert werden. Da die Arbeiten für die Rohinstallation meist nach Fertigstellung des Rohbaues erfolgen, müssen Sie sich rechtzeitig Gedanken über die Platzierung von Steckdosen, Lichtschalter und Lichtauslässe machen, damit diese individuell nach Ihren Vorstellungen gesetzt werden. Für die Installation der Küche sollte ein Einrichtungsplan, welcher vom Küchenstudio angefertigt wird, dem Elektriker übergeben werden.

192

Haustechnik

9

Sofern Rollladen, Markisen etc. elektrisch bedient werden, zusätzliche Leerrohre für Lautsprecherboxen verlegt, Alarmanlagen, Hauskommunikationsanlagen, elektrische Fußbodenheizungen in Bädern etc. zur Ausführung kommen, ist dies dem Elektriker rechtzeitig – bei der Elektrorohmontage – mitzuteilen. Kommen spezielle Beleuchtungssysteme in Betracht, wie z. B. in die Betondecke eingelassene Aussparungskörper für Halogenlampen und Trafos, sind entsprechende Vorkehrungen bereits während des Rohbaues notwendig. Vor Beginn der Elektrorohmontage empfiehlt es sich, gemeinsam mit dem Elektriker auf der Baustelle die Steckdosen, Lichtschalter, Lichtauslässe und Sonderwünsche festzulegen. Jeder Kunde sollte sich seine eigene Installation so planen, dass sie langfristig seinen Gewohnheiten und seinen Einrichtungsvorstellungen entspricht. Gute Firmen beraten Kunden individuell und tragen mit der Einbringung von Erfahrung und technischem Wissen dazu bei, dass jeder Kunde speziell seine auf ihn zugeschnittene Installation bekommt. Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL) legt drei Ausstattungswerte (Mindestanforderungen) fest, die in einer Zusammenstellung der RAL- RG 678 gegenübergestellt sind und durch einen Stern, zwei oder drei Sterne gekennzeichnet werden. Die Anzahl von Steckdosen, Auslässe (i. d. R. für den Anschluss von Leuchten bestimmt) und Stromkreise etc. regelt die DIN 18015, Teil 2. Der Ausstattungswert 1 orientiert sich im Wesentlichen an die DIN 18015. Diese Ausstattung ist häufig die Grundausstattung vieler Bauträger. Die Werte 2 – wählen Sie mindestens diese Ausstattung – und 3 (gehobene Ausstattung) garantieren entsprechend höheren Komfort bei der Elektroinstallation. Für jeden der drei Ausstattungswerte ist raumbezogen die Anzahl der erforderlichen Steckdosen und Beleuchtungsauslässe angegeben. Dabei können durchaus einzelne Räume verschiedenen Ausstattungswerten zugeordnet werden. So können aufgrund individueller Nutzung Abstellraum, WC etc. nur den Ausstattungswert 1, die übrigen Räume den Ausstattungswert 2 haben.

Ausstattungs wert

193

9

Gewerke

Ausstattung mit elektrischen Betriebsmitteln Grundsätzlich ist der Ausstattungswert 1 (*) immer mindestens zu erfüllen. Er entspricht den zur Zeit bestehenden Mindestanforderungen an eine bedarfsgerechte Elektroinstallation. DIN 18105 Teil 2

HEA-Ausstattungswert 1 (*)

2 (**)

3 (***)

2reihig

2reihig

3reihig

4reihig

4

4

6

7

7

5

8

9

1

1

1

7

4

7

Installationsgeräte Stromkreisverteiler Stromkreise für Beleuchtung 4 und Steckdosen Stromkreise für Haushaltsgeräte

5

Antennenverstärker

1

Antennensteckdosen

1

Telefonsteckdosen

1

1

3

5

Klingel/Gong

1

1

1

1

Türöffner

1

1

1

Gegensprechanlage

1

1

1







Alarmanlage

10

6

1

8

1 1

9

1

Tabelle 15: Ausstattung mit Installationsgeräten

4 5 6 7 8 9 10

194

Wenn Hausarbeitsraum vorhanden: 1 Stromkreis mehr. Wenn andere Warmwasserversorgung vorhanden: 1 Stromkreis weniger. Bei mehr als 4 Räumen: 2 Antennensteckdosen. Siehe Fußnote 6. Mit mehreren Wohnungssprechstellen. Siehe Fußnote 8. In Ein- und Zweifamilienhäusern.

Haustechnik DIN 18105

HEA-Ausstattungswert

Teil 2

1 (*) L

S

3 (***)

S

≤ 12 m² 11 Wohn / > 12 m² ... 20 m² 12 Schlafräume > 20 m²

3

1

3

1

5

2

7

3

4

1

4

1

7

2

9

3

13

S

2 (**)

Raumbezeichnung

Küche

L

9

L

S

L

5

2

5

2

9

3

11

4

6

2

7

2

9

3

11

3

Kochnische

4

2

5

2

7

2

8

2

Hausarbeitsraum

3

1

4

1

7

2

9

3

Räume mit Badewanne oder Dusche

3

2

3

2

4

3

5

3

Toilettenraum

1

1

1

1

2

1

2

2

Flur/Diele ≤ 2,5 m Länge

1

1

1

1

1

2

1

3

Flur/Diele > 2,5 m Länge

1

1

1

1

2

2

3

3

Freisitz (Balkon/Terrasse) ≤ 3 m Breite

1

1

1

1

1

1

2

1

Freisitz (Balkon/Terrasse) > 3 m Breite

1

1

1

1

2

1

3

2

Abstellraum



1

1

1

2

1

2

1

Keller/Bodenraum

1

1

1

1

2

1

2

1

Hobbyraum

3

1

3

1

5

2

7

2

S = Steckdose L = Lichtauslass Tabelle 16: Elektrische Betriebsmittel pro Raum

Installationsausstattung in Wohnräumen; bei wohnungsbezogenen Angaben gelten Wohnungsgrößen von 75 m² bis 100 m². Da die Anzahl der Gegenstände für die Grundausstattung bei der Baubegehung fast immer überschritten wird, sollten Sie mit dem Auftraggeber bereits in der Baubeschreibung die Einheitspreise für zusätzliche Sonderwünsche wie z. B. Steckdosen, Lichtschalter, Lichtauslässe etc. festlegen, um später keine überteuerten Preise zahlen zu müssen. Wird eine darüber hinausgehende Anzahl von 11 12 13

Ausstattung in der Baube schreibung auf eigene Bedürf nisse anpassen

In Räumen mit Essecke: 1 Steckdose und 1 Lichtauslass mehr. Bettsteckdosen als Doppelsteckdosen. Siehe Fußnote 11.

195

9

Anzahl der Stromkreise

Gewerke

Steckdosen, Auslässe etc. gewünscht, muss auch die Anzahl der Stromkreise angemessen erhöht werden. Soll neben der Waschmaschine noch ein Wäschetrockner platziert werden, ist i. d. R. ein weiterer Stromkreis erforderlich. Generell gilt bereits bei der Planung, dass ein eigener Stromkreis anzuordnen ist, wenn ein Verbraucher mit mehr als 2 kW Anschlusswert vorgesehen ist. Für Gemeinschaftsanlagen ist die Anzahl der Stromkreise den betrieblichen und technischen Erfordernissen entsprechend vorzusehen. Die Anzahl der Stromkreise richtet sich nach der Wohnfläche der Wohnung. Wohnfläche der Wohnung (m²)

Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung

bis 50

2

über 50 bis 75

3

über 75 bis 100

4

über 100 bis 125

5

über 125

6 Tabelle 17: Anzahl der Stromkreise

Der Stromkreisverteiler sollte grundsätzlich mit Reserveplätzen ausgestattet sein, sodass eine ausreichende Anzahl an Sicherungen Platz finden kann. Bei der Abnahme ist auf eine vollständige Beschriftung des Stromkreisverteilers zu achten. Bei den Auslässen ist festzulegen, wie diese schaltbar eingerichtet werden sollen. Hinweis: Anstelle von Leuchten können auch andere Verbraucher geschaltet werden!

Nachfolgend werden die gängigsten Schaltungsvarianten beschrieben:

196

Haustechnik Schaltungsvarianten

Funktion

Ausschaltung

eine oder mehrere Leuchten von einer Stelle gemeinsam schaltbar

Serienschaltung

zwei oder mehrere Leuchten getrennt in zwei Gruppen von einer Stelle schaltbar

Wechselschaltung

eine oder mehrere Leuchten von zwei gemeinsamen Stellen schaltbar

Kreuzschaltung

eine oder mehrere Leuchten von drei bis vier Stellen gemeinsam schaltbar

Tasterschaltung

eine oder mehrere Leuchten von beliebig vielen Stellen gemeinsam schaltbar

Doppelwechselschaltung

zwei oder mehrere Leuchten getrennt von zwei Stellen in zwei Gruppen schaltbar

9 Schaltungs varianten

Tabelle 18: Schaltungsvarianten

Im Freien zugängliche Steckdosen, z. B. auf Balkonen, Terrassen, sollten gegen unbefugte Benutzung gesichert werden, indem man die Steckdosen vom Rauminneren abschaltbar ausführt. Zudem sollten Sie auch einen Blick auf die Standardausstattung bezüglich der Schalter und Steckdosen werfen und dabei das Fabrikat und den Typ in der Baubeschreibung festhalten. Dabei ist auch zu erfragen, ob sich auch andere Betriebsmittel wie z. B. Raumthermostate und Schaltuhren in das Standardprogramm integrieren lassen. Für feuchte und feuergefährdete Räume gibt es spezielle Schalter, Steckdosen und Abzweigdosen, welche sowohl Aufputz als auch Unterputz gesetzt werden können. Die Anordnung der elektrischen Leitungen, welche unter Putz verlegt werden, beschränkt sich auf bestimmte festgelegte Zonen, um bei der Montage anderer Leitungen oder bei sonstigen nachträglichen Arbeiten an den Wänden die Gefahr der Beschädigung der elektrischen Leitungen einzuschränken. Leitungen, welche an den Wänden verlegt werden, dürfen nur waagerecht und senkrecht verlaufen. Für die Unterbringung der Leitungen sind folgende Installationszonen festgelegt:

Anordnung der elektrischen Leitungen

Installations zonen

197

9

Gewerke

Waagerechte Installation (30 cm breit) Installationszone

Anordnung Maß (cm)

Vorzugsmaß (cm)

oben

15 – 45

30

unter der flächenfertigen Decke

Mitte

90 – 120

100

über der flächenfertigen Fußbodenoberfläche

unten

15 – 45

30

über der flächenfertigen Fußbodenoberfläche

Tabelle 19: Elektrische Leitungen; waagrechte Installation

Senkrechte Installation (20 cm breit) Installationszone

Anordnung Maß (cm)

Vorzugsmaß (cm)

Türen

10 – 30

15

neben den Rohbaukanten bzw. ecken

Fenster

10 – 30

15

neben den Rohbaukanten bzw. ecken

Wanddecken

10 – 30

15

neben den Rohbaukanten bzw. ecken

Tabelle 20: Elektrische Leitungen; senkrechte Installation

Für Fußböden und Decken werden keine Installationszonen festgelegt. Schalter

198

Schalter sind vorzugsweise neben den Türen in den senkrechten Installationszonen so anzuordnen, dass ihre Mitte 105 cm über der fertigen Fußbodenfläche liegt. Steckdosen und Schalter über Arbeitsflächen an Wänden sollen innerhalb der mittleren waagerechten Installationszone in einer Vorzugshöhe von 115 cm über der fertigen Fußbodenfläche angeordnet werden. Der Anschluss von Auslässen, Schaltern und Steckdosen, die notwendigerweise außerhalb der Installationszonen angeordnet werden müssen, ist mit senkrecht geführten Stichleitungen aus der nächstgelegenen waagerechten Installationszone vorzunehmen.

9

Haustechnik

Die gängigsten Materialien für Schalter und Steckdosen bestehen aus: ●



Duroplast, welche durch ihre Materialhärte für eine hohe Kratzund Abriebfestigkeit der Oberfläche und lang andauernde Gebrauchseigenschaften sorgen. Polycarbonat, welche aus der Familie der Thermoplaste stammen und Stoß- und Bruchfestigkeit sowie Hitze-, Witterungs- und UV-Beständigkeit aufweisen.

Bei jedem Neubau ist ein Fundamenterder für das Gebäude und seine Installationen vorzusehen, welcher an die Potenzialausgleichsschiene anzuschließen ist. Der Fundamenterder ist als allseitig von Beton umgebener, geschlossener Ring – als verzinkter Bandstahl i. d. R. 30 × 3,5 mm – in die Fundamente der Außenwände einzulegen. Die Anschlussfahne ist in der Nähe des Standortes der Potenzialausgleichsschiene hoch zuführen. Da im Heizraum im Rahmen der Überbrückung sämtlicher leitfähigen Rohrleitungen (Heizung, Wasser, Gas) der Potenzialausgleich ausgeführt werden muss, empfiehlt sich der Anschluss auf die Potenzialausgleichsschiene gerade hier besonders. Eine weitere Anschlussfahne im Bereich des Hausanschlusskastens ist vorteilhaft, wenn der Heizraum weiter von diesem Platz entfernt liegt. Dadurch kann eine Leitungsverlegung durch ggf. mehrere Räume entfallen. Zur Vermeidung gefahrbringender Potenzialunterschiede sind elektrisch leitfähige Rohrleitungen, die Blitzschutzanlage, die Antennenanlage und andere leitfähige Bauteile untereinander und mit dem Schutzleiter durch Potenzialausgleichsleitungen zu verbinden.

Fundament erder

Die VDE-Bestimmung VDE 0100 verpflichtet jeden Errichter einer elektrischen Anlage, sich vor deren Inbetriebnahme von der einwandfreien Funktion der angewendeten Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren durch Messungen zu überzeugen. Die Prüfungen müssen durch eine eingehende Besichtigung aller für die Schutzmaßnahmen wichtigen Anlagenteile erfolgen und die Messungen erfassen, durch die die Wirksamkeit nachgewiesen wird. Aussagen über die erforderlichen Prüfungen enthalten die §§ 22 und 23 von VDE 0100.

VDE 0100

199

9

Gewerke

Anmerkung: Die elektrische Gebäudeausrüstung befindet sich insbesondere durch die EDV, neue Kommunikationstechniken und immens gestiegenen Anforderungen an die elektrische Gebäudeausstattung in einem grundlegenden Umbruch, da sich diese mit konventionellen Lösungen meist nur noch unter erheblichen Kosten-, Material- und Platzaufwand bewältigen lassen. In modernen Wohngebäuden werden immer mehr Netze für Steuerund Überwachungsaufgaben eingebaut, um dem Anspruch auf mehr Sicherheit, Komfort und Flexibilität gerecht zu werden. Damit wächst aber auch die Menge der Leitungen – bedingt durch die separate Verdrahtung von Sensoren und Aktoren (Empfängergeräte) zu den notwendigen Überwachungs-, Steuer- und Regelzentren. Die Folgen dieser Leitungsmengen sind ein entsprechend hoher Planungs- und Installationsaufwand, erhöhte Brandlast und hohe Kosten. Gebäude systemtechnik (GST)

Europäischer Installations Bus (EIB)

200

An die Stelle der herkömmlichen Elektroinstallation tritt immer häufiger die Gebäudesystemtechnik (GST) im europaweit einheitlichen EIB-Standard (EIB = Europäischer Installations-Bus) . Um Daten zur Steuerung des Installationsnetzes im Gebäude zu übertragen, wurde ein System geschaffen, das die bisherigen Insellösungen überwindet, Überwachungs-, Steuer- und Regelfunktionen dezentralisiert und zudem einfachere und flexiblere Planungen sowie rationellere Installationen ermöglicht. Eine Gebäudesystemtechnik mit nur einem Verkehrsweg, auf dem alle Informationen beliebig austauschbar sind. In diesem System – Europäischer Installations-Bus (EIB) – gibt es nur noch eine Steuerleitung „Bus“, über die alle Bus-Teilnehmer miteinander kommunizieren. Der Leitungsaufwand verringert sich dadurch erheblich und erlaubt, viele Arbeitsabläufe und Routineaufgaben im Haushalt nach den persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen zentral zu steuern und perfekt zu organisieren. Unnötige Wege zu Schaltern und Steckdosen entfallen. Es kann von jeder Stelle, an der ein EIB-Taster oder -Dimmer installiert ist, der zentrale Bedienkomfort in vollem Umfang genutzt werden.

Haustechnik

Per Tastendruck werden von den bevorzugten Stellen im Haus oder in der Wohnung eingespeicherte Informationen für Beleuchtungsund Jalousiegruppen, für Elektrogeräte oder Heizungsanlagen aktiviert. Auf Wunsch können solche Funktionen auch von Zeitschaltuhren und Sensoren gesteuert werden. So übernehmen diese einen Teil der Verantwortung für die richtige Reaktion zur richtigen Zeit. Ein Maximum an Sicherheit und Komfort wird erreicht, wenn die intelligenten Komponenten der Elektro-Anlage aufeinander abgestimmt sind und zusammenwirken. So kann ein Bewegungsmelder nicht nur die Außenbeleuchtung des Hauses und des Grundstücks einschalten, sondern diese Aktion auch nach innen über ein akustisches oder visuelles Signal weiterleiten. Wenn das System um eine Telefonschnittstelle ergänzt ist, kann mit einem Anruf von überall her der technische Ablauf zu Hause beeinflusst werden. Zu Hause lässt sich die gesamte Elektroinstallation ebenso komfortabel über eine Infrarot-Schnittstelle fernsteuern. Die von den Sensoren ausgesandten Telegramme werden von Aktoren aufgenommen und die empfangenen Befehle in Aktionen umgesetzt (z. B. schalten, dimmen oder anzeigen). Einem Taster kann so beispielsweise eine reine Schaltfunktion oder aber eine Dimmer- oder Jalousiensteuerung zugeordnet werden. Diese Funktionszuordnung ist sehr flexibel. Sie lässt sich sowohl während als auch nach der Installationsphase beliebig ändern und anpassen. Die „softwaremäßige Verdrahtung“ regelt die Befehlsvergabe an die einzelnen Bus-Teilnehmer. So genannte Gruppenadressen legen dabei die eindeutige Zuordnung von Sensoren und Aktoren fest. Hauptsächlich angewendet wird die Gebäudesystemtechnik derzeit in folgenden Bereichen: ● Beleuchtungssteuerung ● Rollladen-/Jalousiensteuerung ● Heizungs-, Lüftungs- und Klimasteuerung ● Steuerung der Warmwasserbereitung ● Alarmfunktionen ● Anzeigen, Melden, Bedienen, Überwachen ● Schnittstellen zu Dienstleistungs- und Gebäudeleitsystemen

9

Maximum an Sicherheit und Komfort

201

9

Gewerke

Für die mögliche Einbindung (Steuerung und Überwachung) von elektrischen Hausgeräten, wie z. B. Waschmaschinen, Spülmaschinen, Elektroherde etc. in künftige EIB-Lösungen im Wohnbereich wird bereits intensiv an konkreten Entwicklungen gearbeitet. Für die Zukunft wird erwartet, dass sich in Deutschland der Anteil der Zweckbauten, bei denen EIB-Geräte eingesetzt werden, von derzeit ca. 10 % im Jahr 2000, in 10 Jahren auf etwa 40 % bis 60 % erhöhen wird. Im privaten Wohnungsbau wird im gleichen Zeitraum im gehobenen Bereich die Gebäudesystemtechnik die Regelausstattung sein.

Tipp! Lassen Sie sich von Ihrem Elektroinstallateur über das noch junge, aber zukunftsträchtige Installationssystem beraten.

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Elektroarbeiten Rohinstallation: Die Elektrorohinstallation erfolgt i. d. R., nachdem die Heizungsund Rohinstallation fertig gestellt und die Installationsschächte nahezu abgemauert sind. Die Montage des Zählerschranks sowie des Sicherungskastens können nach den Estricharbeiten erfolgen. Endmontage: Die Endmontage (z. B. Schalter-, Steckdosenmontage etc.) erfolgt i. d. R. nach den Malerarbeiten bzw. vor der Verlegung der Bodenbeläge.

202

Putzarbeiten

9

10 Putzarbeiten 10.1 Innenputz Die wesentlichste Funktion des Innenputzes ist die Herstellung ebener und fluchtgerechter Flächen; er kann auch zur Verbesserung des Schall- und Brandschutzes dienen. Darüber hinaus wirkt der Putz als Speichermedium zur vorübergehenden Aufnahme erhöhter Raumfeuchtigkeit und dient als Untergrund für Anstriche und ggf. Tapeten. Für Wohnräume sollten daher Kalk-/Gipsputze verwendet werden, da diese im Vergleich zu Zementputzen, welche vorwiegend in Nassräumen (Bäder, WCs, Waschräume etc.) angewendet werden, wenig Feuchtigkeit aufnehmen. Die mittlere Dicke von Putzen, welche den allgemeinen Anforderungen genügen, muss innen 15 mm betragen (zulässige Mindestdicke 10 mm). Die Dicke von Putzen, die zusätzlichen Anforderungen (wie z. B. zusätzliche schall- oder brandschutztechnische Anforderungen) genügen sollen, ist so zu wählen, dass diese Anforderungen sicher erfüllt werden. Neben genormten Putzen gibt es auch bauaufsichtlich zugelassene Putze, bei denen teilweise geringere Mindeststärken zulässig sind. Neben den mehrlagigen Putzen werden heute hauptsächlich einlagige Innenputze auf Spritzwurf als Haftgrund ausgeführt.

Kalk/ Gipsputze Zementputze

Hinweis: Vor Beginn der Putzarbeiten sind sämtliche Betonflächen mit einer Haftbrücke einzustreichen, da es aufgrund der glatten Oberfläche zu Haftbrücke Putzabplatzungen kommen kann. Der Putzgrund muss frei von Trennmitteln, trocken, frostfrei, fest und saugfähig sein.

Zudem müssen sämtliche Fenster mit Folie abgeklebt werden, damit diese nicht verschmutzt werden. Im Anschluss daran werden an alle Außenecken verzinkte Putzeckleisten angebracht. In den Bädern werden Abzugsprofile gesetzt, um eine genauere Oberfläche für die Fliesenarbeiten zu erzielen.

203

9 Gefilzter oder geglätteter Putz

Gewerke

Ein gefilzter oder geglätteter Putz erhält seine Oberfläche durch Bearbeitung mit einer Filzscheibe oder Glättkelle (Traufel). Im Gegensatz zum geglätteten Putz, bei dem die Oberfläche glatt ist, erhält der Putz durch die Bearbeitung mit einer Filzscheibe eine raue Oberfläche. Abbildung einer Putzeckleiste

Innenputz Putzeckleiste

Putzeckleiste

Abb. 23: Putzeckleiste

Zwischen Wand- und Deckenputz soll stets ein Trennschnitt angebracht werden, damit Putzschäden infolge von Bauwerksbewegungen vermieden werden. Um Schallübertragungen von Treppenhäusern in Wohnungen zu vermeiden, müssen bei den Treppenlaufuntersichten und am Auflager zwischen Treppenlauf zum Treppenpodest ebenfalls Trennschnitte angebracht werden. Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Innenputzarbeiten Nach der Fertigstellung der Haustechnik (Sanitär-, Heizungs- und Elektrorohinstallation), der Montage der Fenster und Fensterbänke, jedoch vor Beginn der Estricharbeiten.

10.2 Außenputz Der Außenputz ist ein wesentlicher Bestandteil der Außenwand, da er neben der optischen Gestaltung der Fassade auch einen Schutz

204

9

Putzarbeiten

der Außenwand vor eindringendem Wasser bietet. Aufgrund der neuen Wärmeschutzverordnung wurden neuere Putzsysteme entwickelt, wodurch eine Verbesserung der Wärmedämmung erzielt wird. Außenputze werden im Wesentlichen durch Witterungseinflüsse, Temperaturschwankungen und aus Verformungen des Untergrundes belastet. Wegen des schnellen Baufortschrittes kann es vorkommen, dass Verformungen des Putzgrundes erst auftreten, wenn der Außenputz schon aufgebracht ist. Damit der Putz langfristig diesen Belastungen widerstehen kann, muss dafür ein geeigneter Putzaufbau gewählt werden. Der traditionelle Putzaufbau ist dreilagig, wobei die erste Lage aus Spritzwurf lediglich als Haftgrund dient und nicht als Putzlage zählt. Die Hauptschicht wird als Unterputz und der Oberputz (letzte Lage) als Dekorschicht bezeichnet. Als Beschichtung des Unterputzes sind folgende Oberputzweisen, wie z. B. Spritzputz, Reibeputz, Kellenwurf- und Kellenstrichputz sowie Kratzputz, geeignet. Aufgrund o.g. Belastungen muss der Putzaufbau so gewählt werden, dass die äußere Schicht (Oberputz) die größten Formänderungen aufnehmen kann. Dementsprechend sollten die Putze von außen nach innen eine zunehmende Festigkeit aufweisen. Wird dieser Aufbau nicht eingehalten, kann dies im Oberputz zu Rissen und Abplatzungen führen. Ausnahmen sind dabei Wärmedämmputze oder die Thermohaut. Sollten Sie sich für diese Systeme entscheiden, ist darauf zu achten, dass die Materialien ausschließlich von einem Hersteller verwendet werden, da diese aufeinander abgestimmt sind. Risse und Abplatzungen können auch entstehen, wenn unterschiedliche Materialien, wie z. B. Beton mit Ziegeln, Ziegel mit unterschiedlicher Rohdichte, Ziegel mit Rollladenkasten etc., zusammentreffen und nicht mit einem Armierungsgewebe überspannt werden. Putzschäden können vermieden werden, wenn folgende Punkte berücksichtigt werden: Generell sollte die Putzfestigkeit geringer als die Steinfestigkeit sein. Bei stark saugendem Untergrund wie z. B. Gasbeton ist i. d. R. ein volldeckender Spritzwurf notwendig, welcher verhindert, dass zuviel Anmachwasser aus dem Frischmörtel entzogen wird. Bei schwach saugendem Untergrund, wie z. B. Betonoberflächen, Kalksandsteine, wird die Haftung des

Spritzwurf Unterputz Oberputz

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9

Gesamtputz dicke im Außenbereich

Anforderungen an den Außen putz

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Gewerke

Putzes z. B. durch einen grobkörnigen, nicht volldeckenden Spritzbewurf verbessert. Betonoberflächen werden i. d. R. mit einer Haftbrücke eingestrichen. Bei gering saugendem Untergrund kann auf einen Spritzbewurf oft verzichtet werden. Bei warmem Wetter sollte das Mauerwerk ca. 1 – 2 Stunden vor dem Putzauftrag vorgenässt werden, damit nicht zuviel Anmachwasser aus dem Putzmörtel durch das Mauerwerk entzogen wird. Vor dem Putzauftrag muss der Spritzbewurf weißtrocken und ausgerissen sein, was bei Ziegelmauerwerk je nach Witterung ca. 2 – 3 Tage dauert. Bei Mehrschicht-Verbundplatten, welche häufig im Bereich von Rollladenkästen etc. zur Ausführung kommen, ist darauf hinzuweisen, dass der Spritzwurf mindestens ca. 4 Wochen vor dem eigentlichen Putzauftrag aufgebracht werden muss. Zur Vermeidung langer Wartezeiten empfiehlt sich der Einsatz von speziellen Rollladenkasten aus Ziegelformteilen oder die Beauftragung des Rohbauunternehmers mit der Erstellung des Spritzwurfes für diese Bereiche. Die Gesamtputzdicke im Außenbereich, welche den allgemeinen Anforderungen genügen soll, muss außen 20 mm (Unter- und Oberputz) betragen (zulässige Mindestdicke 15 mm). Die Dicke von Putzen für zusätzliche Anforderungen (wie z. B. Putze mit erhöhter Wärmedämmung oder erhöhter Strahlungsabsorption) richtet sich nach dem angestrebten physikalischen Effekt. Die Mindestdicke von Wärmedämmputzen muss mindestens 20 mm betragen. Aufgrund der rasanten Entwicklung verschiedenartiger Putzsysteme werden heute zunehmend Außenputze zweilagig ausgeführt, d. h. ohne Putzgrundvorbehandlung (Spritzwurf), aber mit Unterputz und mit einem zusätzlichen dünnen Oberputz als Dekorschicht. Bei der Ausschreibung muss neben der optischen Gestaltung des Außenputzes auch die Anforderung angegeben werden, ob der Putz wasserabweisend, wasserhemmend und ohne zusätzliche Anforderung bezüglich Schlagregen ausgeführt werden soll. Diese Eigenschaften können durch Zusätze im Putz erreicht werden. Generell sollte nicht nur der Ober-, sondern auch der Unterputz, mindestens wasserhemmend ausgeführt werden, damit es zu keinen Abplatzun-

9

Putzarbeiten

gen am Oberputz – aufgrund von Rissen oder Anschlussmängeln in der letzten Lage – kommt. Schädlich wirken Risse im Außenputz, wenn deren Breite so groß ist, dass Wasser (Niederschlagswasser, Schlagregen) in den Putz und Putzgrund eindringen kann. Schädliche Risse sind solche mit einer Breite über 0,1 bis 0,2 mm, die bis in die oberflächennahen Bereiche des Putzgrundes verlaufen. Risse mit kleineren Rissbreiten werden in der Regel als Haarrisse bezeichnet und sind im Allgemeinen unschädlich. Haarrisse entstehen meist durch zu starkes oberflächennahes Schwinden des Putzes.

Risse

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Außenputzarbeiten Grundputz: Nach Fertigstellung des Rohbaues und der Fenstermontage – wird meist parallel zum Innenputz oder im Anschluss daran ausgeführt. Letzte Lage: Je nach Witterung ca. 3 – 4 Wochen nach Fertigstellung des Grundputzes.

10.3 WärmedämmVerbundsysteme WDVS Um den Anforderungen der Energiesparverordnung (ENEV) gerecht zu werden, sind zusätzliche Dämmmaßnahmen unumgänglich. Der Energiebedarf im Neubau wird gegenüber der Wärmeschutzverordnung 1995 nochmals um 25 bis 30 % gesenkt. Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) tragen wesentlich dazu bei, die höheren Grenzwerte mit geringen finanziellen Mehrkosten zu erfüllen. WDVS sparen wertvolle Ressourcen durch geringen Heizenergieverbrauch und schützen somit die Umwelt, sorgen für ein behagliches Wohnklima zu jeder Jahreszeit und tragen zu einem gesunden Wohnen entscheidend bei. Sie schützen nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Wärme. Während der Sommermonate bleiben die Wohnräume länger angenehm kühl, weil das Mauerwerk sich nicht so stark aufheizt, also weniger

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9

Dämmstoff dicken

Styropor

Gewerke

Wärme nach innen abgibt. Im Winter bleiben die Temperaturen der Innenwände durch die Außendämmung konstant hoch. Die gedämmte Außenwand kühlt innenseitig nicht so schnell ab. Die Wärmedämmung schützt wertvolle Bausubstanz und senkt die Heizkosten eines Gebäudes. Jedes Grad Raumtemperatur weniger bedeutet ca. 6 % Energiekosteneinsparung. Bauherren unterliegen oft dem Irrtum, dass schwere und massive Baustoffe gute Dämmwerte ergeben. Viel Luft bzw. im Dämmmaterial eingeschlossene Luftporen ist die Voraussetzung hervorragender Wärmedämmeigenschaften. Viele natürliche Stoffe, wie z. B. Stroh, Kork etc., weisen diese Eigenschaften auf, jedoch reicht das für die Erfordernisse des modernen Bauens nicht aus. Fassaden müssen großen thermischen uns statischen Spannungen standhalten, widerstandsfähig gegen Witterungseinflüsse und Schadstoffe sein. In der Praxis haben sich zwei Dämmstoffe (Styroporplatten und Steinwolle- oder Steinlamellenplatten) am Markt bewährt, welche diesen Kriterien genügen, umweltfreundlich und zugleich kostengünstig in der Herstellung und Verarbeitung sind und keinerlei gesundheitsschädigende Auswirkungen auf Verarbeiter und Benutzer haben. Die derzeit gängigen Dämmstoffdicken für WDVS betragen bei Neubauten ca. 8 - 20 cm. Der jeweilige Einsatz der Dämmstoffe hängt von der geforderten Kosten-/Nutzenrelation, von den Brandschutzauflagen und nicht zuletzt von individuellen Wünschen an die Baustoffe ab. PolystyrolHartschaum nach DIN 18164 (Styropor) Der meist verwendete Dämmstoff ist PS-Hartschaum, welcher aus natürlichen Rohstoffen künstlich hergestellt ist und zur Gruppe der organischen Dämmstoffe gerechnet wird. Die Dämmwirkung ist aufgrund des hohen Luftanteils von 98 % ausgezeichnet, das Material verrottungsfest. Der expandierte Hartschaum wird umweltschonend ohne Verwendung von FCKW hergestellt.

208

9

Putzarbeiten

Weitere Vorteile: gute Dämmwirkung, besonders preisgünstig, geringes Eigengewicht, gute Verarbeitbarkeit, gute Wasserdampfdiffusion, schwer entflammbar. Steinwolle nach DIN 18165

Steinwolle

Mineralfaserdämmstoffe erobern sich immer größere Marktanteile. Die Steinfaserdämmstoffe werden aus natürlichen, mineralischen Rohstoffen (Basaltgesteinen) hergestellt und gehören damit zur Gruppe der anorganischen Dämmstoffe. Weitere Vorteile: gute Dämmwirkung, sehr gute Wasserdampfdiffusion, unbrennbar. Abhängig von der Beschaffenheit des Untergrunds und vom Gewicht des Dämmsystems können die Dämmplatten am Untergrund geklebt, gedübelt oder mechanisch befestigt werden. Die Wärmedämmplatten werden mit einem speziell auf den Untergrund abgestimmten Klebemörtel befestigt. Der Untergrund muss eben, trocken, schmutz-, staub-, öl- und fettfrei sowie tragfähig sein. Deshalb ist Kleben besonders bei Neubauten geeignet und aus finanzieller Sicht die kostengünstigste Befestigungsart. Klebebefestigung ist anwendbar bei Systemen mit PolystyrolHartschaumplatten und nicht mehr als 0,1 kN/m² Gesamtgewicht oder bei Steinlamellenplatten. Bei Steinwolleplatten ist eine alleinige Verklebung nicht erlaubt. Diese müssen zusätzlich mit speziellen Dübeln befestigt werden (Bauaufsichtsvorschrift). Eine mechanische Befestigung mittels Halte- und Verbindungsleisten wird i. d. R. bei Altbauten und nicht tragfähigen Untergründen angewendet. Nachdem die Wärmedämmplatten befestigt worden sind, wird eine Spachtelung (Armierungsmasse ca. 4 – 8 mm stark) aufgetragen, in welche ein Glasfasergewebe eingebettet wird. Abschließend wird der Oberputz (Schlussbeschichtung) aufgetragen. Je nach Anforderung kann dieser mit einem Farbanstrich versehen werden.

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9

Gewerke

Bei den Putzen (Oberputz) unterscheidet man: Organisch gebundene Putze Kunstharz putze

Silikonharz putze

Kunstharzputze Auch Kunstharzputze bestehen überwiegend aus mineralischen Bestandteilen (ca. 95 %). Die Verwendung eines organischen Bindemittels (Polymerisatharz), das aus dem Rohstoff Erdöl gewonnen wird, gibt dem Putz seine besonderen Eigenschaften: ● in allen Farbtönen lieferbar ● hohe Elastizität ● optimaler Wetterschutz ● gute Wasserdampfdurchlässigkeit Silikonharzputze Zwei Bindemittel geben diesem Putz seine charakteristischen Eigenschaften. Silikonharz und Kunststoffdispersion. Typische Vorteile: ● geringe Verschmutzungsempfindlichkeit ● hoch wasserabweisend ● gute Wasserdampfdiffusion ● große Farbtonauswahl Mineralisch gebundene Putze

Silikatputze

Mineralputze

210

Silikatputze Silikatputze sind verarbeitungsfertige Beschichtungen mit Wasserglas (Kaliumsilikat) als Bindemittelbasis. Typische Merkmale: ● gute Wasserdampfdurchlässigkeit ● trocknet ohne Fleckenbildung ● eingegrenzte Farbtonauswahl Mineralputze Kalk und Zement sind schon seit Jahrhunderten angewendete Bindemittel dieser Putze. Damit die Wasseraufnahme begrenzt bleibt, wird dieser Putz hydrophobiert. Kennzeichnung dieser Putze: ● unbrennbar ● sehr gute Wasserdampfdurchlässigkeit ● stark eingegrenzte Farbtonauswahl

Putzarbeiten

9

Systemaufbau eines Wärmedämm-Verbundsystems (WDVS) Wandkonstruktion (Mauerwerk, Beton etc.)

Oberputz

Voranstrich

Armierungsmasse und Glasfasergewebe

Dübel (zusätzliche Befesti gung nur bei Bedarf bzw. Erfordernis) Dämmplatte Untergrund (z. B. Putz, entfällt bei NeubaU

Klebemasse

Abb. 24: Systemaufbau eines WärmedämmVerbundsystems (WDVS)

Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme in Abhängigkeit von Dämmstoff und der Schlussbeschichtung bei Neubauten Dämmstoff

Polystyrol Hartschaum

Polystyrol Hartschaum

Steinwolle

Steinlamelle

Schluss beschichtung

Kunstharz oder Silikonharzputz

Silikat oder Mineralputz

Silikat oder Mineralputz

Silikat oder Mineralputz

Befestigung

kleben

kleben

kleben und dübeln

kleben

Erstellungs kosten

ca. 100 %

ca. 90 %

ca. 140 %

ca. 100 %

Kostenver gleich ver schiedener Wärmedämm systeme

Tabelle 21: Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme

211

9

Gewerke

Zum Vergleich belaufen sich die Erstellungskosten für einen 3lagigen Außenputz inkl. Oberputz auf ca. 55 – 60 %. Nicht berücksichtigt wurde die Stärke des Mauerwerks der Außenwand, welche bei der Anwendung von Vollwärmedämmsystemen i. d. R. schwächer (ca. 24 cm) – und somit preisgünstiger – ausfällt als bei herkömmlich verputzten Außenwänden (mind. 30 cm). WDVS lassen sich rechnen und amortisieren sich schneller, als viele vielleicht annehmen. Neben den tatsächlichen Kosten, die eingespart werden, kommen auch noch andere Faktoren hinzu, die positiv zu bewerten sind.

Hinweis: Bei Neubauten hält die Verwendung eines WDVS jedem Vergleich mit herkömmlichen Mauerdämmkonstruktionen stand. Geringere Rohbau kosten bei dünnen, schweren Wänden und keine zusätzlichen Dämmmaßnahmen bei Wärmebrücken (z. B. Decken) auf der einen Seite und Wohnraumgewinn durch dünnere Wandkonstruktionen auf der anderen Seite sind wesentliche Vorteile. System komponenten

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Für die Dauerhaftigkeit des WDVS ist außer der Wahl des richtigen Systems, die ausschließliche Verwendung von Systemkomponenten (Kleber, Wärmedämmung, Gewebespachtelung und Oberputz) eines Herstellers und die fachgerechte Verarbeitung von ausschlaggebender Bedeutung. Bei Anwendung eines WDVS ist eine genaue Detailplanung notwendig. Es darf kein Wasser (Regen, aufsteigende Feuchtigkeit) in bzw. hinter das System gelangen. Überall wo Gefahr eines Risses besteht (Anschlüsse an andere Materialien, Fensterbänke usw.) muss dafür gesorgt werden, dass kein Wasser eindringen kann. Falls nicht anders möglich, ist eine Anschluss- bzw. Dichtungsfuge auszubilden. Des Weiteren setzt die Verarbeitung von WärmedämmVerbundsystemen, insbesondere bei Sockelausbildung, Erdreichanschlüsse, stoßgefährdete Bereiche, Fensteranschlüsse, Balkon- und Terrassenanschlüsse, Gebäudedehnfugen, Dachanschlüsse, Feuchträume usw. ein gewissenhaftes Arbeiten voraus. Zudem müssen die Dämmplatten ohne Zwischenräume verlegt werden, damit keine Wärmebrücken entstehen.

Estrich

9

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der WDVS-Arbeiten Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten und der Fenstermontage. Sie werden meist parallel zum Innenputz oder im Anschluss daran ausgeführt.

11 Estrich Estrich wird im Wohnungsbau meist nach den Innenputzarbeiten auf dem tragfähigen Untergrund oder auf einer zwischenliegenden Trenn- oder Dämmschicht in gleichmäßiger Dicke aufgetragen. Er soll Unebenheiten des Untergrunds ausgleichen, ist unmittelbar begehbar oder dient nach Aushärtung und Prüfung des Feuchtegehalts als Untergrund für einen Bodenbelag. In Wohn- und Büroräumen wird durch Estrich der Wärme- und /oder Schallschutz (Trittschall) gefördert. Der Estrich kann als Frischmörtel, als heiße Masse (Gussasphaltestrich) auf der Baustelle eingebaut oder als Fertigestrich (Trockenestrich) angeliefert werden. Unterteilt werden Baustellen-Estriche nach den verschiedenen Bindemitteln im Wesentlichen in ● Zementestrich, ● Calciumsulfatestrich, ● Magnesiaestrich, ● Gussasphaltestrich und ● Kunstharzestrich. Je nach Verlegeart unterscheidet man Verbundestrich (direkt auf Untergrund), Estrich auf Trennschicht (z. B. Bitumenpappe, PEFolie etc.) und Estrich auf Dämmschicht – auch als schwimmender Estrich bezeichnet – (mit Dämmschicht aus z. B. Mineralfaserund/oder Polystyrol-Hartschaumplatten etc.). Trockenestrich besteht aus Gipsfaser-Platten oder Spanplatten und wird i. d. R. auf Trockenschüttungen oder Dämmschichten vollflächig aufliegend verlegt.

213

9

Gewerke

Estriche im Bauwesen werden in der Norm DIN 18560 behandelt. Die vorgenannte Norm gilt für Zementestriche, Magnesiaestriche, Calciumsulfatestriche, Kunstharzestriche und Gussasphaltestriche. Von besonderer Bedeutung ist auch die DIN EN 13813, welche die Eigenschaften und Anforderungen an Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche beschreibt, in der unter anderem auch durchzuführende Prüfabläufe und Prüfverfahren festgelegt und gefordert sind. Die einzelnen Estricharten Nach dem Anwendungszweck werden folgende Estriche unterschieden: Verbundestrich

Estriche auf Trennschicht

Schwimmender Estrich

214

Verbundestrich Von Verbundestrich spricht man, wenn der Estrich (ca. 30 - 50 mm stark) ohne jegliche Trennung direkt auf dem Untergrund aufgebracht wird. Verbundestrich kommt z. B. häufig in Tiefgaragen und untergeordneten nicht beheizten Kellerräumen etc. zur Ausführung. Estriche auf Trennschicht Liegt zwischen dem Estrich und der konstruktiven Decke eine dünne Trennschicht (z. B. eine PE-Folie 0,1 mm, 100er nackte Bitumenpappe oder dergleichen), spricht man von einem Estrich auf Trennschicht. Der Estrich ist frei beweglich und wird im Wohnungsbau i. d. R. häufig in Waschraum, Heizung und Kellerabteil verlegt. Schwimmender Estrich Schwimmend bedeutet, dass der Estrich allseitig durch Wärmeund/oder Trittschalldämmstoffe verschiedenster Art von den übrigen Bauteilen getrennt ist und keine unmittelbare Verbindung mit angrenzenden Bauteilen, wie z. B. Wände, hat. Vor dem Einbau der Dämmschicht sind an allen angrenzenden und die Fußbodenkonstruktion durchdringenden Bauteilen und festen Einbauten sowie an Türzargen und Türleibungen Randstreifen (ca. 10 mm stark) anzubringen. Diese Randstreifen haben die Funktion einer Bewegungsfuge. Sie sind umlaufend ohne Unterbrechung einzubauen und sollen Schallbrücken vermeiden. Die Randstreifen müssen von der Rohdecke bis über den fertigen Fußboden reichen. Der überstehende Teil der Randstreifen ist erst nach Verfugung des Fliesenbelags bzw. im Zug der Verlegung der Oberböden abzu-

Estrich

9

schneiden. Die Trennfolie muss so verlegt werden, dass sich der Estrich nicht mit der Wärme- und/oder Trittschalldämmung verbindet, da dies sonst zu erheblichen Schallproblemen führen kann. Der schwimmende Estrich ist frei beweglich und wird hauptsächlich in Wohngeschossen verlegt. Bezeichnung der Estriche Die Bezeichnung der Estriche gem. DIN 18 560 bzw. DIN EN 13813 erfolgt durch Angabe des Kurzzeichens für die Estrichart (CT, CA, MA, AS, SR), der mechanischen Kennwerte in Abhängigkeit der Estrichart wie z. B. Druckfestigkeitsklasse C, der Biegezugfestigkeitsklasse F, der Verschleißwiderstandsklasse, der Härteklasse IC (nur bei Gussasphaltestriche), der Haftzugfähigkeit B (nur bei Kunstharzestriche) etc. sowie der Verlegeart und der Nenndicke.

Bezeichnung der Estriche

Für nachfolgende Estricharten müssen folgende Bezeichnungen angegeben werden, damit der Estrich eindeutig beschrieben werden kann. Zementestrich (CT):

Calciumsulfatestrich (CA): Magnesiaestrich (MA):

Gussasphalt (AS): Kunstharzestrich (SR):

        

Druckfestigkeit Biegezugfestigkeit Verschleißwiederstand Druckfestigkeit Biegezugfestigkeit Druckfestigkeit Biegezugfestigkeit Oberflächenhärte Härteklasse

 Verschleißwiederstand  Haftzugfähigkeit  Schlagfestigkeit Tabelle 22: Mechanischen Kennwerte der Estriche

Die Verlegeart wird mit folgenden Kurzzeichen mit anschließenden Zahlen für die Nenndicken bzw. Überdeckungen der Heizelemente in [mm] angegeben:

Kurzzeichen der Verlegart

„S“ – für schwimmend „V“ – für Verbund „T“ – für Trennschicht

215

9

Gewerke

„H“ – für Heizestriche Beispiele 1. Zementestrich (CT) der Druckfestigkeitsklasse C 30, der Biegezug festigkeitsklasse F 5, der Verschleißwiderstandsklasse A 15 als Verbundestrich (V), mit 25 mm Nenndicke: Estrich DIN 18 560  CT  C30  F5  A15  V25 2. Gussasphaltestrich (AS) der Härteklasse 15 (IC 15), als Estrich auf Trennschicht (T), mit 25 mm Nenndicke : Estrich DIN 18 560  AS  IC15  T25 3. Calciumsulfatestrich (CA) der Biegezugfestigkeitsklasse 4 (F4) als schwimmender Estrich (S) mit 70 mm Nenndicke, als Heizestrich (H) mit einer Überdeckung der Heizelemente von 45 mm: Estrich DIN 18 560  CA  F4  S 70 H45

Unterschiede nach der Art des Bindemittels Unterschiede nach der Art des Bindemit tels

● ● ● ● ●

216

CT CA MA AS SR

Zementestriche Calciumsulfatestriche Magnesitestriche Gussasphaltestriche Kunstharzestriche

Estrich

9

Überblick der alten DIN 185601 (199205) und neuen Estrich bezeichnungen nach DIN EN 13813 und DIN 185602 (200404) Estrich mit Binde mitteln aus

Zement

Bezeichnungen nach DIN 185601 (199205)

DIN EN 13813

ZE 12

CTC 15F 3

DIN 185602 (200404)

CTC 20F 4 ZE 20

CTC 25F 4

CTF 4

CTC 30F 5 ZE 30

CTC 35F 5

CTF 5

CTC 40F 6 ZE 40

CTC 45F 6 CTC 50F 7 CTC 50F 7

ZE 50

CTC 55F 7

AE 12

CAC 15F 3

AE 20

CAC 25F 4

AE 30

CAC 35F 6

CTC 60F 10 Anhydrit/ Calciumsulfat

CAC 20F 4 CAF 4

CAC 30F 5

Magnesia

(CAF 6)1

AE 40

CAC 45F 7

CAF 7

ME 5

MAC 8F 3

(MAF 3)1

ME 7

MAC 10F 4

MAF 4

ME 10

MAC 15F 5

MAF 5

MAC 20F 4

Zementgebundener Hartstoff

ME 20

MAC 25F 7

MAF 7

ME 30

MAC 35F 8

(MAF 8)1

ME 40

MAC 45F 10

(MAF 10)1 (MAF 11)1

ME 50

MAC 55F 11

ZE 55 M

CTC 70F 11A 3

ZE 65 A

CTC 75F 9A 6

ZE 65 KS

CTC 75F 9A 1,5

1) Klassen sind in DIN 185602 (2004) nicht enthalten Tabelle 23: Überblick der und neuen Estrichbezeichnungen nach DIN

217

9 ZementEstrich (CT)

Gewerke

ZementEstrich (CT) Die Einbautemperatur des Zementestrichmörtels darf 5°C nicht unterschreiten und sollte wenigstens drei Tage auf mindestens 5°C gehalten werden. Zementestrich sollte nicht vor Ablauf von drei Tagen begangen und darf nicht vor Ablauf von sieben Tagen höher belastet werden. Bei niedrigen Temperaturen oder bei langsam erhärtenden Zementen ist der Estrich mindestens drei Tage vor dem Austrocknen und auch danach noch mindestens eine Woche vor schädlichen Auswirkungen wie z. B. Zugluft, Wärme, Schlagregen etc. zu schützen. Zementestrich wird im Wesentlichen durch die mechanischen Kennwerte wie Druckfestigkeit, Biegezugfestigkeit und bei Estrichen die als Nutzschichten dienen auch durch den Verschleißwiederstand geregelt. Als Zementestriche für den Industriebau finden zementgebundene Hartstoffesstriche unter Verwendung von Hartstoffen Anwendung. Zementgebundene Hartstoffestriche sind Zementestriche mit Zuschlag aus Hartstoffen. Er besteht aus einer Schicht, der Hartstoffschicht, oder aus zwei Schichten, der Übergangsschicht und der darüberliegenden Hartstoffschicht. Eine Hartstoffschicht ist die Nutzschicht eines zementgebundenen Hartstoffestrichs, die aus Zement, Hartstoff und Wasser sowie ggf. unter Zugabe von Zusätzen hergestellt wird. Hinweis: Zur Erhöhung der Oberflächenhärte und der Abriebfestigkeit können Estriche mit nutzbarer Oberfläche mit chemischen Tränkstoffen auf Fluat, Silikat oder Kunststoffbasis oder einer entsprechenden Ver siegelung behandelt werden.

Der wesentliche Vorteil von Zement-Estrich ist seine relativ gute Feuchtigkeitsbeständigkeit aufgrund der mineralischen Zuschlagstoffe und des hydraulischen Bindemittels. Werden zudem frostbeständige Zuschlagstoffe verwendet, ist der Zement-Estrich auch für die Verlegung im Freien geeignet.

218

Estrich

Calciumsulfatestriche (CA) Calciumsulfatestriche werden im Wohnungs- und Verwaltungsbau eingesetzt, im Industriebodenbau, aufgrund eines deutlichen Abfalls der Druckfestigkeit bei längerer Feuchtigkeitseinwirkung, nur selten. Bei Calciumsulfatestrich ist das Bindemittel der Anhydritbinder, ein dem Gips ähnliches Bindemittel. Das von der Lieferfirma vorgeschriebene Mischungsverhältnis ist genau einzuhalten, da es sonst zu Treibrissen kommen kann. Der wesentliche Vorteil von Calciumsulfatestrich ist seine gute Raumbeständigkeit (schwund- und spannungsfrei). Das EndSchwindmaß von Calciumsulfatestrich beträgt ca. 0,05 mm/m und ist gegenüber dem Zementestrich gering. Bewegungsfugen sind normalerweise nicht erforderlich. Calciumsulfatestrich trocknet schneller als Zement-Estrich. Der Nachteil von Calciumsulfatestrich ist der deutliche Abfall der Druckfestigkeit bei längerer Feuchtigkeitseinwirkung. Die meisten Schäden treten infolge eines unterlassenen Feuchtigkeitsschutzes auf. Der Einbau von Calciumsulfatestrich erfolgt i. d. R. als Fließestrich oder selbstnivellierender Fließestrich. Die Oberfläche von Calciumsulfat-Fliesestrich muss – aufgrund der glatten Oberfläche – generell vor dem Verlegen von Oberböden mit geeigneten Maschinen angeschliffen oder anderweitig vorbehandelt werden, damit eine ausreichende Haftung mit dem Kleber entsteht.

9 Calciumsulfa testriche (CA)

Hinweis: Calciumsulfatestriche dürfen keiner dauerhaften Feuchtigkeit ausge setzt werden, wie z. B. in Badezimmern. Es ist daher zwingend not wendig, Böden in Feuchträumen mit einer absperrenden Schicht, z. B. einer KunstharzDünnbeschichtung zu versiegeln, da es sonst zu Ab platzungen des Fliesenbelags infolge Ettringitbildung kommt.

Kommen calciumsulfatgebundene und zementgebundene Baustoffe unter Feuchtigkeitseinwirkung längere zeitig miteinander in Kontakt, so kann es bekanntlich zu Ettringitbildung kommen. Ettringit ist ein besonders bauschädliches Salz, das bei der Kristallbildung gegenüber den Ausgangsstoffen ein etwa achtmal so großes Volumen einnimmt und dadurch eine starke Treibwirkung auszulösen

219

9

Gewerke

vermag. Deshalb sollte man auf Calciumsulfatestrich, will man ihn mit einem dampfdichten Belag (z. B. Gummi, PVC, versiegeltes Parkett etc.) versehen, keine zementgebundenen Spachtelmassen verwenden, sondern calciumsulfatgebundene Spachtelmassen und spezielle Kleber, welche es inzwischen für Calciumsulfatestriche im Baustoffhandel gibt. Magnesit Estrich (MA)

Gussasphal testriche (AS)

220

MagnesitEstrich (MA) Magnesia-Estrich wird aus kaustisch gebranntem Magnesit mit einer wässrigen Salzlösung, i. d. R. Chlormagnesiumlauge und Füllstoffen aus Quarz-, Holz- oder Korkmehl hergestellt. Als Zuschlag (Füllstoffe) für Magnesiaestrich dürfen organische Stoffe, anorganische Stoffe oder ein Gemenge beider Stoffe verwendet werden, sofern sie den Erhärtungsvorgang nicht beeinträchtigen. Hauptanwendungsgebiet der Magnesiaestriche ist der Industriebau, vorwiegend als Verbundestrich. Die Trockenzeit beträgt etwa zwei bis drei Wochen. MagnesitEstriche müssen vor der Spachtelung immer vorgestrichen und dürfen analog zu den Calciumsulfatestrichen keiner anhaltenden Feuchtigkeitsbeanspruchung ausgesetzt werden. Magnesit-Estriche dürfen nicht mit Stahlteilen des Bauwerks in Berührung kommen, da hierdurch Korrosion (Chloridkorrosion) ausgelöst wird. Träger, Zargen und Rohre sollen daher vor der Estrichverlegung mit Bitumenpappe oder einem anderen Sperrmaterial umkleidet werden. Das Schwind- und Quellmaß beträgt ca. 0,1 bis 2,0 mm/m, je nach Holzanteil im Zuschlag. Je höher der Holzanteil, desto größer ist das Schwind- und Quellmaß. Gussasphaltestriche (AS) Gussasphaltestrich wird in der Regel von Hand oder maschinell bei einer Temperatur von ca. 220°C bis 250°C je nach Härteklasse eingebaut. Die Oberfläche des heißen Estrichs in im Regelfall mit Sand abzureiben. Es sind keine Trockenzeiten erforderlich. Für den Bodenleger entfallen die bei anderen Estrichen notwendigen Feuchtigkeitsprüfungen und damit auch die entsprechenden Risiken.

Estrich

9

Aufgrund der hohen Biegezugfestigkeit bleiben Gussasphaltestriche auch auf großen Flächen i. d. R. rissfrei. Deshalb kann auf Bewegungsfugen verzichtet werden. Wegen der geringen Einbauhöhe haben Gussasphaltestriche ein niedriges Gewicht. Gussasphalt ist weitgehend feuchtigkeitsundurchlässig und damit günstig für Räume ohne Unterkellerung. Darüber hinaus ist bei Gussasphaltestrich kein Verdichten und keine Nachbehandlung notwendig. Zudem ist der frisch verlegte Estrich nach dem Abkühlen sofort begeh- und belastbar. Im Industriebau werden Gussasphaltestriche i. d. R. als Estriche auf Trennschicht angewendet, da ein ausreichender Verbund mit der meist vorhandenen Betonplatte nicht erreicht werden kann. Gussasphaltestriche werden wegen ihres thermoplastischen Verhaltens nicht in Festigkeitsklassen o. ä., sondern nach DIN EN 13813, Tabelle 8a bis 8c in Härteklassen unterteilt. Gussasphaltestriche müssen in jedem Fall gespachtelt werden. Eine Spachtelschicht von 1,5 mm an jeder Stelle ist für alle Klebstoffe erforderlich (saugfähiger Untergrund und/oder Absperrwirkung bei Lösemittelklebstoff). Schäden können bei Gussasphaltestrich durch plastische Verformung des Estrichs unter Lasteinwirkung entstehen, insbesondere dann, wenn beim Gussasphaltestrich eine gegenüber der Beanspruchung zu geringe Härteklasse gewählt wird. Kunstharzestriche (SR) Kunstharzestriche werden aus Reaktionsharzen und Zuschlägen sowie ggf. unter Zugabe von Zusätzen (Zusatzstoffe, Zusatzmittel) hergestellt. Sie können auf nahezu jedem tragfähigen Untergrund verarbeitet werden und werden i. d. R. als Verbundestrich ausgeführt. Kunstharzestriche werden meist in einer Dicke von ca. 5 bis 30 mm verlegt. Man unterscheidet kellenverlegbare Kunstharzestriche, bei denen die Zuschlagsmenge überwiegt und fließende Kunstharzestriche, bei denen die Verarbeitungseigenschaften durch die Bindemittelmenge bestimmt werden.

Kunstharz estriche (SR)

221

9

Gewerke

Durch den Zusatz von Zuschlägen werden zwei wesentliche Eigenschaften des Flüssigkunststoffs verändert: ● Der Elastizitätsmodul nimmt deutlich zu ● Die thermische Längenänderung und das Schwinden nehmen deutlich ab Kunstharz modifizierte Zementestriche

Neben den eigentlichen Kunstharzestrichen gibt es noch kunstharzmodifizierte Zementestriche. Durch ZweikomponentenReaktionsharze, vor allem Epoxydharze etc., werden die Eigenschaften des Zementmörtels modifiziert. Als Zuschläge dienen z. B. Quarzsande, Korund oder andere Hartstoffe. Besondere Vorteile dieser Estriche sind: ● Verbesserung der mechanischen Festigkeitswerte ● Hoher Verschleißwiderstand ● Rasche Aushärtungszeit ● Geringe Schwindneigung ● Geringere Rissneigung ● Frostbeständigkeit Wegen der hohen Stoff- und Verarbeitungskosten gegenüber den herkömmlichen Estrichen beschränkt sich der Einsatz dieser Estriche auf spezielle Einsatzbereiche wie z. B. der Oberflächenvergütung von Estrichen mit besonders hohem Verschleißwiderstand, hoher Schlagzähigkeit und zugleich Beständigkeit gegen Wasser und bestimmte Chemikalien etc.

Trocken Estrich

222

TrockenEstrich Neben den vorgenannten Estricharten haben sich auch TrockenEstrich-Systeme insbesondere beim Dachgeschossausbau etc. bewährt. Trocken-Estrich-Systeme bestehen aus einzelnen Platten (z. B. Gipskarton- und Gipsfaser-Elemente, Span- oder OSB-Platten), die auf der Dämmung verlegt und miteinander verbunden werden. Die Elemente sind mit 20 - 25 mm nur halb so dick wie ein konventioneller Zementestrich. Gerade beim Dachausbau sind sie schon auf Grund ihres geringeren Gewichts häufig von Vorteil. Oft werden Trockenestriche mit Nut und Feder angeboten, analog zu vielen Ausbauplatten. Die Gemeinsamkeit zu anderen Estrichen liegt nicht im Material und der Verarbeitung, sondern nur in der

Estrich

9

Funktion: Einen ebenen Aufbau für einen Fußbodenbelag zu schaffen. Hinweis: Bei der gesundheitlichen Bewertung von Trockenestrich spielen die einzelnen Basismaterialien eine entscheidende Rolle. Vor allem Trok kenestrich auf PressspanBasis sollte nicht für allzu große Flächen eingesetzt werden, da trotz E1Klassifikation erhöhte Formalde hydwerte in Wohnräumen auftreten können. Zwar kann der Fußbo den, der später auf den Estrich gelegt wird, eine gute Bremse für Schadstoffe darstellen; vorhersehen oder einberechnen lässt sich der Effekt aber nicht.

Ausgleichsschicht, Mindestdicke, Fugenausbildung und Feldgröße Ausgleichsschicht Größere Unebenheiten in der Estrichoberfläche können durch Aufbringen mit Spachtel- bzw. Ausgleichsmassen korrigiert werden. Dabei ist auf eine optimale Untergrundvorbehandlung zu achten, damit sich die Ausgleichsschicht nicht vom Untergrund (Estrich) löst. Mindestdicke Die Dicke eines Estrichs sowie die Ober- bzw. Nutzschichtdicke eines ein oder mehrschichtigen Estrichs müssen generell auf die jeweilige Estrichbauart und den jeweiligen Verwendungszweck des Estrichs abgestimmt werden. Verbundestriche Die Estrich-Nenndicke soll bei einschichtigem Estrich ● 40 mm bei Gussasphaltestrichen (mind. jedoch 20 mm) ● 50 mm bei Calziumsulfat-, Magnesia-, Kunstharz- und Zementestrichen nicht überschreiten. Die Mindestdicke für Verbundestriche soll aus fertigungstechnischen Gründen nicht weniger als etwa das Dreifache des Größtkorns des Zuschlags betragen.

Ausgleichs schicht

Mindestdicke

Verbundestri che

223

9 Estriche auf Trennschicht

Gewerke

Estriche auf Trennschicht Die Estrich-Nenndicke soll bei einschichtigem Estrich ● 15 mm bei Kunstharzestrichen ● 25 mm bei Gussasphaltestrichen ● 30 mm bei Calziumsulfat- und Magnesiaestrichen ● 35 mm bei Zementestrichen nicht unterschreiten. Die Mindestdicke für Estriche auf Trennschicht sollte aus fertigungstechnischen Gründen nicht weniger als etwa das Dreifache des Größtkorns des Zuschlags betragen.

Estriche auf Dämm schichten (schwimmende Estriche)

Estriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) Für unbeheizte Estriche sind die Estrich-Nenndicken in Abhängigkeit von der Nutzlast bzw. von der lotrechten Einzellast nach DIN 1055-3, der Art des Estrichs und der Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht c den Tabellen 1 bis 4 der DIN 18560-2 zu entnehmen und werden wie folgt unterteilt.

Nutzlasten

Lotrechte Nutzlasten Lotrechte Nutzlasten



2 kN/m2 3 kN/m2

lotrechte Einzellast



2 kN

Lotrechte Nutzlasten



4 kN/m2

lotrechte Einzellast



4 kN

Lotrechte Nutzlasten



5 kN/m2

lotrechte Einzellast



5 kN



Neufassung der DIN 10553

Zu beachten ist, dass seit Oktober 2002 eine Neufassung der DIN 1055-3 Gültigkeit erlangt hat, welche zwingende Vorgaben für anzurechnende Einzellasten bei den verschiedenen Nutzungsarten macht. Häufig werden diese Einzellastwerte für die Festlegung der Estrichdicke maßgebend sein und kann größere Nenndicken erforderlich machen. Bei Dämmschichtdicken ≤ 40 mm kann die Estrichnenndicke bei Zement-, Magnesia-, Calciumsulfat- und Kunstharzestriche jeweils um 5 mm reduziert werden.

Zusammen drückbarkeit

Die Zusammendrückbarkeit c ergibt sich aus der Differenz zwischen der Lieferdicke dL und der Dicke unter Belastung dB des Dämmstoffs. Sie ist aus der Kennzeichnung der Dämmstoffe ersichtlich.

224

Estrich

9

Hinweis: Bei mehreren Lagen ist die Zusammendrückbarkeit der einzelnen La gen zu addieren.

Heizestriche Für Heizestriche gelten ebenfalls die Estrich-Nenndicken in Abhängigkeit von der Nutzlast bzw. von der lotrechten Einzellast nach DIN 1055-3, der Art des Estrichs und der Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht c den Tabellen 1 bis 4 der DIN 18560-2. Die Rohrüberdeckung muss bei der Biegezugfestigkeitsklasse F4 mindestens 45 mm, bei Fließestrichen dieser Biegezugfestigkeitsklasse (CAF-F4) mindestens 40 mm betragen. Die Mindestrohrüberdekkung ist bei höheren Festigkeitsklassen auf 30 mm festgelegt. Bei Gussasphaltestrichen soll diese mindestens 15 mm betragen.

Heizestriche

Hinweis: In der Praxis sind Unebenheiten auf der Betondecke des Rohbaus – auch aus Gründen der geringeren Anforderungen der Ebenheitstole ranzen im Gegensatz zu flächenfertigen Böden (z. B. Estriche) – häu fig vorhanden. Deshalb sollte die planerische Einbaustärke dicker ge wählt werden als die erforderliche Einbaustärke. Somit wird die Ein haltung der Mindestdicke über die gesamte Fläche gewährleistet.

Fugenausbildung Man unterscheidet vier Arten von Fugen: 1. Trennfugen sind statisch und konstruktiv erforderliche Bewegungsfugen. Sie gehen durch alle tragenden und nicht tragenden Teile des Bauwerks hindurch. Solche Fugen werden grundsätzlich mit geeigneten Fugenprofilen überdeckt. Der Bodenbelag schließt normalerweise an den Rand der Fugenprofile an. 2. Bewegungsfugen für Heizestriche sind zusätzliche Dehnungsfugen, wie sie z. B. bei schwimmenden Zementestrichen erforderlich sind. Sie unterteilen Flächen in einzelne Felder. Die Feldergröße ist von den bauphysikalischen Gegebenheiten abhängig.

Fugen ausbildung Trennfugen

Bewegungs fugen

225

9

Gewerke

Insbesondere Heizestriche benötigen ab einer bestimmten Größe solche Bewegungsfugen. Heizkreise und Estrichfelder sind schon in der Planung grundsätzlich aufeinander abzustimmen. Die einzelnen Heizkreise einschließlich ihrer Estrichfelder sind zur Vermeidung von Spannungen wegen unterschiedlicher Temperaturen durch Anordnung von Bewegungsfugen voneinander abzugrenzen. Heizkreise sollen Bewegungsfugen nicht kreuzen. Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass diese Bewegungsfugen einfach mit Spachtelmassen ausgefüllt und mit Bodenbelägen abgedeckt werden. Das muss zwangsläufig zu Schäden führen. Weder die Spachtelmasse noch der Bodenbelag sind in der Lage, stärkere Bewegungen des Est richs aufzufangen. Das gilt natürlich auch für die notwendigen Randfugen. Auch sie sind als Bewegungsfugen anzusehen und dürfen keinesfalls mit Spachtelmassen geschlossen werden, da sonst der Schallschutz nicht mehr gewährleistet ist. Treffen Sie solche Stellen an, müssen Sie unbedingt den Handwerker auffordern, diese Mängel zu beheben oder den Bauleiter entsprechend informieren.

Scheinfugen

3. Scheinfugen werden i. d. R. in den frischen Estrichmörtel eingeschnitten. Sie gehen nur bis etwa zur Hälfte des Estrichquerschnitts und haben die Aufgabe, unkontrollierte Schwundrisse zu verhindern. Hinweis: Während der Estrichabbindezeit bleiben diese Risse offen und werden vor Beginn der Bodenbelagarbeiten mit Zweikomponenten Harzmate rialien kraftschlüssig geschlossen. So behandelte Scheinfugen können dann überspachtelt und mit Bodenbelägen überdeckt werden.

Randfugen

226

4. Randfugen sind Fugen, die den Estrich von seitlich angrenzenden und eingebauten Bauteilen trennen. Häufig werden die Randdämmstreifen vom Maler entfernt, was gelegentlich zu Trittschallmängel führen kann, insbesondere dann, wenn Fliesen oder Parkett-

9

Estrich

böden verlegt werden und Kleber zwischen Estrich und Wand läuft. Hinweis: Der Randdämmstreifen darf erst – in Höhe Oberkante Bodenbelag – abgeschnitten werden, wenn der Bodenleger den Bodenbelag verlegt hat.

Maximale Feldgröße von Estrichflächen Die Größe der Estrich-Teilflächen richtet sich nach dem Schwindverhalten des Bindemittels, der Art des vorgesehenen Belags und der Beanspruchung (z. B. durch Temperaturdifferenzen). Die Form der Teilflächen soll gedrungen rechteckig sein.

Maximale Feldgröße

Hinweis: Bei Heizestriche, die mit Stein oder Keramikbelägen versehen wer den, müssen nach DIN 18 5602 die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Estrich und Bodenbelag und die Raumtemperaturbegrenzung bei der Planung und Ausführung mit einbezogen werden

Auch nicht beheizte Estriche auf Trennschicht oder Dämmschicht sollen die Estrichfelder durch Bewegungs- bzw. Randfugen so angeordnet werden, dass möglichst gedrungene Felder entstehen. Hinweis: Estrichflächen können abhängig von der Nutzung, z. B. für Schleusen, Kellerflure, Heiz und Waschräume, mit einer Beschichtung, Versie gelung oder Imprägnierung versehen werden – sofern kein anderer Belag geplant ist –, damit diese Oberflächen nicht absanden und leichter zu pflegen sind.

227

9

Gewerke

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Estricharbeiten Ausführungs zeitraum Voraussetzun gen für den Beginn

Estriche werden nach den Innenputzarbeiten und der Verlegung der Heizkörperanbindeleitungen – sofern diese auf der Rohdecke verlaufen – eingebracht. Vom Elektriker müssen sämtliche auf der Rohdecke verlaufenden Leitungen, z. B. Leerrohre für Antennenkabel, Telefon, verlegt sein. Wird der Balkon mit Estrich versehen – welcher meist nach den Außenputzarbeiten und nach dem Abbau des Gerüstes erfolgen kann – sollte eine erneute Anfahrt schon aus Witterungsgründen – Verlegung nur bei trockener und frostfreier Witterung möglich – vereinbart werden.

12 Innentüren Innentüren

Hauptbe standteile einer Tür

Innentüren müssen bereits bei der Planung hinsichtlich der Lage und Größe und unter Berücksichtigung des zu platzierenden Mobiliars berücksichtigt werden. Das Angebot an Türen bezüglich des Materials, der Oberfläche, der Gestaltung etc. ist groß und sollte mit der Einrichtung abgestimmt werden. Innentüren aus massivem Holz werden heutzutage fast nicht mehr hergestellt. Die Oberflächen sind entweder echtholzfurniert, lackiert, grundiert, anderweitig vorbehandelt oder mit Kunststoff beschichtet. Bei den Türen unterscheidet man im Wesentlichen Innenraumtüren und Wohnungseingangstüren (Balkon-, Terrassentüren siehe Abschnitt 9.8.1 „Gewerk Fenster“). Die Hauptbestandteile einer Türe sind die Türzarge, das Türblatt, das Türschloss, die Türbänder sowie die Türdrückerarmatur.

12.1 Zarge Zarge

228

Bei den Zargen unterscheidet man im Wesentlichen die Umfassungszarge (Gehrungszarge) und die Eckzarge. Die Umfassungszarge umschließt mit der Zarge die Türöffnung samt Putz. Die Eckverbin-

Innentüren

9

dung der Zarge wird meist als Gehrung ausgebildet. Als Trägermaterial wird i. d. R. hochwertiges Sperrholz verwendet. Die Eckzarge wird meist bei Sondertüren (z. B. Brandschutztüren etc.) verwendet, ist häufig aus Stahl hergestellt und schließt je nach Art meist bündig mit der Außenkante des Putzes ab. Skizze einer Holz-Umfassungszarge (Horizontalschnitt)

Putz

Mauerwerk

Zierverkleidung Verstellmöglichkeit zur Aufnahme von unterschiedlichen Wand stärken je nach Hersteller bis ca. 30 mm PUSchaum oder Glaswolle Zarge

Türfalz verkleidung

Türblatt

Türband Abb. 25: HolzUmfassungszarge

Werden bei Wohnungseingangstüren Stahlzargen verwendet, sollten diese eine Blechstärke von 1,5 mm nicht unterschreiten. Ein Anstrich der Zargen (Grundierung und Deckanstrich) ist hierbei zwingend erforderlich. Stahlzargen werden vor den Putzarbeiten – noch im Rohbau – eingemörtelt bzw. ausgegossen, damit ein optimaler Schallschutz gewährleistet wird. Holzzargen werden nach den Putz- und Estricharbeiten montiert. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Zwischenraum zwischen Holzzarge und Mauerwerk – aus Schallschutzgründen – gut mit Glaswolle o. ä. ausgefüllt wird.

229

9

Gewerke

12.2 Türblatt Türblatt

Türblätter bestehen aus unterschiedlichen Mittellagen (Innenlagen), die je nach Verwendungszweck zum Einsatz kommen. Aus der Kombination der Klimaklassen (siehe Abschnitt 9.12.4) und der mechanischen Beanspruchungsgruppen (siehe unten) erfolgt eine genaue Zuordnung bzw. Einsatzempfehlung von Herstellerfirmen bezüglich der Türblätter nach ihrem Verwendungszweck. Innenlage Dabei werden folgende Innenlagen unterschieden:

Wabenmittel lage

Röhrenspan stege

Wabenmittellage (Wabenzellen) Diese Mittellage besteht aus kleinzelligen Verbundlagen in wabenförmiger Anordnung. Da die Wabeneinlage vor allem aber keine Schalldämmanforderung erfüllt, ist ihr Einsatz im Objektbereich oft nicht zweckmäßig. Türen mit Wabenzellen erreichen mit Sperrholz oder Hartfaserdecks die Klimaklasse I (siehe Abschnitt 9.12.4) und Beanspruchungsgruppe M (siehe unten). Röhrenspanstege Die Leisteneinlage aus Röhrenspanstegen zeichnet sich aus durch hohe Stabilität, gute Anpassung an unterschiedliche Raumtemperaturen und optimale Druckfestigkeit bei geringem Gewicht.

Hinweis: Aus optischen Gründen ist diese Einlage bei Kunststofftüren in Inten sivfarben und bei Holztüren in Sonderbeiztönen nicht zu empfehlen.

Türen mit Röhrenspanstegen als Einlage von Span- bzw. Hartfaserdecks werden der Klimaklasse I und Beanspruchungsgruppe N bzw. M zugeordnet.

Röhrenspan platte

230

Röhrenspanplatten Als Röhrenspanplatten finden ausschließlich Qualitätsspanplatten der Emissionsklasse E1 Verwendung. Hoher Komfort durch ein günstiges Türblattgewicht ist ein unverwechselbares Merkmal von

Innentüren

9

Türen mit vollausgelegten Röhrenspanplatten. Nach VHIRichtlinien sind Röhrenspanplatten mit Hartfaser- bzw. Furnierdeckplatten empfohlen für die Klimaklasse II und Beanspruchungsgruppe S. Vollspanplatten Vollspanplatten bieten aufgrund ihrer durchgängigen Materialsubstanz gegenüber allen Standardeinlagen die besten Eigenschaften in Bezug auf die Schall- und Wärmedämmung und mechanische Beanspruchung. Empfohlen für die Klimaklasse II und Beanspruchungsgruppe S.

Vollspanplatte

Mechanische Beanspruchungsgruppen Beanspruchungsgruppe

Beanspruchung

N

normal

M

mittel

S

Mechanische Beanspru chungsgruppen

stark Tabelle 24: Mechanische Beanspruchungsgruppen

Für Wohnungsinnentüren, z. B. Wohn-, Ess-, Kinder-, Schlafzimmer, Küche, können Türen der Klimaklasse I, für Bad, WC, Abstellraum etc. können Türen der Klimaklasse I oder II und der Beanspruchungsgruppe N oder M verwendet werden. Für nicht ausgebaute Dachgeschosse und Kellerabgangstüren sollten mindestens Türen der Klimaklasse II und Beanspruchungsgruppe N oder M verwendet werden. Für Wohnungseingangstüren empfiehlt sich immer der Einbau von Türblättern der Klimaklasse II bei beheizten Treppenhäusern oder Klimaklasse III bei nichtbeheizten Treppenhäusern/Hausflure, da hier durch Alu-Einlagen ein Verziehen der Türblätter nahezu ausgeschlossen ist. Zudem sollte die Beanspruchungsgruppe M oder S gewählt werden.

Klimaklasse

231

9

Gewerke

12.3 Schallschutz Schallhem mende Türele mente

Wohnungsein gangstüren

Der Einsatz schallhemmender Türelemente ist in vielen Bereichen des Innenausbaues nicht nur sinnvoll, sondern oft auch zwingend vorgeschrieben. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Anforderungen und baulichen Gegebenheiten haben die meisten Hersteller ein Schallschutzprogramm entwickelt, das mit unterschiedlichen Konstruktionen alle Anforderungen nach DIN 4109 abdeckt. Dennoch sollten für Wohnungseingangstüren ausschließlich geprüfte Türelemente (Prüfung Türblatt mit Zarge) mit Prüfzeugnis eingebaut werden. Beim Einbau von Schallschutztürelementen in klimatisch kritischen Bauteilen (z. B. in unbeheizten Treppenhäusern) kann der erforderliche Schalldämmwert nur erbracht werden, wenn das Türblatt der Klimaklasse III entspricht, da hier durch Aluminiumeinlagen als Dampfsperre ein Verziehen des Türblattes nahezu ausgeschlossen ist. Beim Einbau von Türspionen mindert sich der Schallschutz um ca. 3 dB. Luftschalldämmung von Türelementen nach DIN 4109

Luftschall dämmung von Türelementen

Bauteile

Gebäudeart

Geschosshäuser mit Wohnungen und

am Bau

um das

zu erfüllende

Vorhaltemaß

Schall

erhöhte

dämmung

Anforderung

Bereiche und Räume, zwischen

Rw,R

Rw,P

denen eine Tür eingesetzt wird

in dB

in dB

Hausflure und



Treppenräume

und

räumen

Treppenräume

27

32

Dielen

(37)

(42)

37

42

unmittelbare

Hausflure

Arbeits-

Flur oder

Aufenthalts



räume von Wohnungen

Die in Klammern angegebenen Werte entsprechen den Vorschlägen für erhöhten Schallschutz gemäß Blatt 2 DIN 4109. Tabelle 25: Luftschalldämmung von Türelementen

232

Innentüren

9

Damit die erforderliche Mindestanforderung an die Schalldämmung einer Tür zuverlässig realisiert werden kann, hat man das so genannte Vorhaltemaß eingeführt. Das Vorhaltemaß beträgt für Türen 5 dB. In der Praxis bedeutet dies, dass der erzielte Schalldämmwert (Rw,P) bei Eignungsprüfungen in Prüfständen nach DIN 52 210, Teil 2, um 5 dB höher sein muss als der geforderte Rechenwert (Rw,R). Dieser aufgeführte Wert entspricht demjenigen, welchen ein Türhersteller mit Prüfzeugnis für die jeweilige Kategorie mindestens nachweisen muss. Rw,R = Rw,P – 5 dB

12.4 Klimaklasse Seitens der Verbraucher besteht der Anspruch, verzugsfreie Türen zu erhalten, beispielsweise in dem Bereich: ● Wohnungseingangstüren (Treppenhaus), ● Innenraumtüren, ● Kellertüren, ● Dachgeschosstüren etc. Türen trennen häufig Räume mit unterschiedlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten. Sie sind somit einem Differenzklima ausgesetzt. Da diese klimatischen Bedingungen nicht in allen Bereichen gleich stark sind, hat man Klimaklassen gebildet und ordnet die Türblattkonstruktionen nach entsprechenden Prüfungen den Klimaklassen I, II oder III zu. Tipp! Für Wohnungseingangstüren empfiehlt sich immer der Einbau von Türblättern der Klimaklasse II bei beheizten Treppenhäuser oder Kli maklasse III bei nichtbeheizten Treppenhäusern/Hausflure, da hier durch AluEinlagen ein Verziehen der Türblätter nahezu ausgeschlos sen ist.

233

9

Gewerke

Folgende Anhaltswerte liegen den Klimaklassen zugrunde: Klimaklassen

Einsatzstelle

Wohnungsinnentüren: Wohn, Ess, Kinder Schlafzimmer, Küche, 14 Bad, WC, Abstellraum Wohnungseingangstüren, Türen zu nicht ausge bauten Dachgeschossen, Kellerabgangstüren

Klimaklasse

Klimaklasse

Klimaklasse

I Normal warme Seite: 23°C, 30 % RLF kalte Seite: 18°C, 50 % RLF

II Mittel warme Seite: 23°C, 30 % RLF kalte Seite: 13°C, 65 % RLF

III Hoch warme Seite: 23°C, 30 % RLF kalte Seite: 3°C, 80 % RLF

o

o

15

o

16

RLF = relative Luftfeuchte Tabelle 26: Klimaklassen

12.5 Einbruchhemmende Türelemente Wie die Kriminalstatistiken aufweisen, sind Einbruchs- und Diebstahldelikte nach wie vor alarmierend häufig. Gerade die Gelegenheitseinbrüche, bei denen Einbrecher tagsüber mit geringer Werkzeugausstattung Wohnungseinbrüche begehen, sind fast ausschließlich auf die mangelhafte Schutzwirkung der Türen zurückzuführen. Für „Einbruchhemmende Türen“ wurden in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei, mit Türkonstrukteuren, Experten der Sachversicherer und Schloss- und Beschlagsherstellern Widerstandsklassen bestimmten Tätertypen und deren mutmaßlicher Vorgehensweise bei Einbruchsversuchen zugeordnet. Nach diesen Widerstandsklassen werden einbruchhemmende Türen entsprechend ihrer einbruchhemmenden Wirkung beurteilt.

14

15

16

234

In Bereichen mit langfristig hoher Luftfeuchtigkeit (z. B. immer offen stehendes Fenster) werden Türen der Klimaklasse II empfohlen (z. B. Kellertüren etc.). Auswahl unter Berücksichtigung der zu erwartenden mechanischen Beanspruchung. (siehe Tabelle 24: Mechanische Beanspruchungsgruppen S. 231) Siehe Fußnote 15.

Innentüren

9

Für Einbruchhemmende Bauteile (insbesondere Fenster und Türen) gibt es insbesondere Regelungen in der DIN EN V 1627 und den VdS-Richtlinien. Einbruch hemmende Bauteile

Tabelle 27: Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen zu Schlössern, 17 Schließzylindern und Schutzbeschlägen nach DIN EN V 1627

17

DIN V EN V 1627: 1999-04; Fenster, Türen, Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung; Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

235

9

Gewerke

Nach der DIN EN V 1627 wird die Einbruchhemmung in die Bauteilwiderstandsklassen WK 1 bis WK 6 eingeteilt, wobei WK 1 die geringste Einbruchhemmung aufweist. Widerstands klassen nach DIN EN V 1627

Einbruchschutz bei Türen nach DIN EN V 1627 (Auszug) Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklassen Erwarteter Tätertyp, mutmaßliches Täterverhalten

DIN V 18103

DIN V EN V 1627

Widerstandsklassen nach

WK 1

Bauteile der Widerstandsklasse 1 weisen einen Grund schutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hoch schieben und Herausreißen auf. Bauteile der Widerstandsklasse 1 weisen nur geringen Schutz gegen den Einsatz von Hebewerkzeugen auf.

WK 2

ET 1

Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange, Keile, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.

WK 3

ET 2

Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schrau bendreher und einem Kuhfuß das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.

WK 4

ET 3

Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel – sowie eine Akkubohrmaschine ein.

WK 5

Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein.

WK 6

Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein.

Tabelle 28: Einbruchschutz bei Türen: Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklassen

Für Wohnobjekte sind i. d. R. die Widerstandklassen WK 2 und WK 3 ausreichend. Die Widerstandsklassen WK 5 und WK 6 sind

236

Innentüren

9

für Gewerbeobjekte und öffentliche Gebäude mit hoher Gefährdung vorgesehen. Der Eigentümer sollte jedoch stets dafür sorgen, dass Außensteckdosen, z. B. im Flur vor einer Wohnung, im Regelfall spannungslos sind, um ihre Benutzung durch den Einbrecher unmöglich zu machen. Dies gilt allgemein auch für Balkon- und Terrassentüren. 2. Einsatzempfehlungen für den Wohnungsbau Gefährdung

Einfamilienhaus geschützte Lage

Normal Erhöht Hoch

19

18

Mehrfamilienhaus

ungeschützte Lage

WK 2

WK 2

WK 2

WK 2

WK 3

WK 2

WK 3

WK 4

WK 3

Tabelle 29: Einbruchschutz bei Türen: Einsatzempfehlungen der Widerstandsklassen

Sicherheitshaustüren werden je nach Hersteller mit folgenden Sicherheitspaketen ausgestattet: ●

Antiverzugs-Sicherheitsschloss Stabile Mehrfachverriegelung mit Rundbolzen, Aufsägeschutz und Gegendrucksicherung garantieren eine hohe Aufbruchsicherheit. Eine konische Auflauffläche der Rundbolzen und ein kraftvoll anziehendes Getriebe sorgen für einen optimalen Dichtschluss der Haustüre.



Schließkeile und Einbohrzapfen Einbohrzapfen im Türblatt und Stahlschließkeile im Türstock bilden einen widerstandsfähigen Keilverschluss. Die Bandseite der Haustüre ist auch dadurch gegen gewaltsames Öffnen gesichert.



Sicherheitsbeschläge Von außen nicht abschraubbar bieten sie optimalen Schutz gegen das gewaltsame Abdrehen des Zylinders. Eine hohe Abschlagfestigkeit durch besonders lange und gehärtete Stahlnocken sowie

18 19

Sicherheits beschläge

erhöhte Sachwerte Personenschutz, hoher Sachwertschutz

237

9

Gewerke

hochvergütete Schrauben. Durch zusätzliche Stahleinlagen im Innenschild erhalten diese eine hohe Abreißfestigkeit. Hoher Schutz gegen Herausziehen des Profilzylinders wird durch eine gehärtete Stahlplatte und eine drehbare Stahlscheibe, die dem Zylinder vorgelagert sind, gewährleistet. Bei Profilzylindern sollten ausschließlich Markenfabrikate verwendet werden. Ferner sind zu erwägen: – Spezialschlösser mit Mehrfachverriegelung nach DIN 18 252, die eine hohe Einbruchsicherheit bringen. – Winkelschließbleche mehrfach verschraubt mit verstellbaren Schließbacken. – Drei schwere Haustürbänder mit Verstellmöglichkeit. ●

Ziergitter Diese verleihen Haustüren mit Glaseinsatz – dabei sollte nur Sicherheitsglas verwendet werden – einen optimalen Schutz, wenn sie von außen nicht abnehmbar sind.

12.6 Brandschutz/Rauchschutz Feuerschutz Türelemente

Durch Brände entstehen jährlich Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Schon allein diese Tatsache, aber auch vor allem das Leben und die Gesundheit der Menschen, zeigen die Bedeutung auf, die dem vorbeugenden Brandschutz zukommt. Die Anforderungen und Prüfkriterien solcher Feuerschutzabschlüsse sind in der Norm DIN 4102 geregelt. Feuerschutz-Türelemente bedürfen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durch das Institut für Bautechnik in Berlin. Mit der Zulassung unterliegen diese Türelemente zur Sicherstellung des Qualitätsstandards einer ständigen Eigen- und Fremdüberwachung. Zusätzlich wird mit dieser Zulassung die strikte Einhaltung des Zulassungsumfanges und der vorgeschriebenen Auflagen sichergestellt. So sind häufig z. B. folgende Türen als T30-Türen auszubilden: ● in Schleusen (Verbindungsgang zwischen Tiefgarage und Haus), ● Heizraumtüren und Kellertüren, welche zum Treppenhaus hin abschließen (bei Mehrfamilienhäusern), ● Hobbyraumtüren (bei Mehrfamilienhäusern).

238

Innentüren

9

T30 ist eine Feuerwiderstandsklasse für Feuerschutzabschlüsse. Hierbei darf die Feuerschutzfunktion des Bauteils während eines Brandes innerhalb einer bestimmten Zeit (z. B. bei T30 = 30 min) nicht verloren gehen. Nach MBO (Musterbauordnung) der Länder müssen in Geschossen mit mehr als 4 Wohnungen allgemein zugängliche Flure vor Gemeinschaftsräumen vorhanden sein, die vom Treppenhaus „rauchdicht“ abgeschottet sind. Im geschlossenen Zustand behindern Rauchschutztüren nach DIN 18095 den Durchtritt von Rauch derart, dass im Brandfall der dahinter liegende Raum als Flucht- und Rettungsweg ohne Atemschutz passierbar bleibt. Rauchschutztüren sind aber keine Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102. Sie bedürfen nicht der amtlichen Zulassung durch das Institut für Bautechnik Berlin. Alle funktionswichtigen Beschläge an Rauchschutztüren müssen so beschaffen sein, dass ihre Funktion bis zu einer Temperatur von 200°C nicht beeinträchtigt wird. Rauchschutztüren müssen selbsttätig schließen, dabei sind Türschließer nach DIN 18263 zu verwenden.

12.7 Normgrößen (Rohbaumaß) für Türöffnungen Maße für Wandöffnungen Breite

885

Normgrößen

635

760

1010

x1)

x1)

x1)

x1)

x1)

x1)

x1)

1135

1260

1760

2010

x2)

x2)

2510

Höhe 1880 2005

x1)

2130

x1)

2255 2505 (Maße in mm) 1) Hierbei handelt es sich um Vorzugsgrößen. 2) Wandöffnungen dieser Vorzugsgrößen sind im Regelfall zweiflügelig. Tabelle 30: Maße für Wandöffnungen

239

9

Gewerke

Andere Größen für einflügelige Türen sind meist Sonderanfertigungen und i. d. R. sehr teuer. Ein weiterer Vorteil dieser Normgrößen besteht auch darin, dass von verschiedenen Herstellerfirmen Türelemente in kurzer Zeit geliefert bzw. im Bedarfsfall hergestellt werden können. Es sollte daher bei der Planung darauf geachtet werden, dass die Rohbaumaße (Baurichtmaße) nach DIN 4172 eingehalten werden. Diese sind ganzzahlige Vielfache von 125 mm.

12.8 Sonstiges Öffnungs richtung

Öffnungsrichtung DIN L, DIN R Beim Bestellen eines Türelementes ist neben der Größe der Wandöffnung, der Wandstärke etc. auch die Öffnungsrichtung mit anzugeben. Diese lässt sich wie folgt definieren: Man stellt sich in den Raum, in welchem sich das Türband befindet. Geht die Türe nach links auf (Türband an der linken Seite), handelt es sich um ein Türelement mit Richtung DIN links. Geht die Türe nach rechts auf (Türband an der rechten Seite), handelt es sich um ein Türelement mit Richtung DIN rechts. Türenanschlag DIN rechts Zarge Wandscheibe

Band

Türblatt

Abb. 26: Türenanschlag DIN rechts

240

Innentüren

9

Türspion Um ein großes Blickfeld abdecken zu können und damit nahezu jede Ecke vor der Tür eingesehen werden kann, sollten Weitwinkelspione von 200° verwendet werden. Damit der Türspion für Kinder erreichbar ist, wurde der Abstand zwischen Türunterkante und Türspion nach DIN 68706 auf 1400 mm festgelegt. Bei Montage eines Türspions mindert sich der Schallschutz um ca. 3 dB. Zierleisten Zierleisten am Türblatt und Wandanschlussleisten an der Türzarge heben den Wert einer Innenraumtüre erheblich, sind jedoch im Leistungsumfang vieler Bauträger nicht enthalten. Horizontalschnitt einer Wandanschlussleiste Wandanschlussleiste

Zarge

Wandscheibe Abb. 27: Horizontalschnitt einer Wandanschlussleiste

Bodendichtungen Die für die Funktion einer Tür erforderliche Bodenluft kann bei geschlossener Tür – insbesondere bei Wohnungseingangs- oder Haustüren – durch Bodendichtungen je nach Verwendungszweck (z. B. Schall-, Wärme-, Brandschutz) wirksam abgedichtet werden. Dabei gibt es je nach Hersteller verschiedenartige Systeme, wobei für mechanisch absenkbare Bodendichtungen Nutausfräsungen im unteren Türblattbereich notwendig sind.

Bodendichtung

241

9

Gewerke

Horizontalschnitt einer Bodendichtung

Türblatt

System einer Bodendichtung

Belag

Abb. 28: Horizontalschnitt einer Bodendichtung

Beschläge Beschläge

Beschläge sind in Alu, Stahl, Kunststoff, Messing oder Edelstahl erhältlich. Dabei kann die Oberfläche eloxiert, verchromt, vernikkelt, kunststoffbeschichtet etc. werden. Die Auswahl der Beschläge sollte nach der Beanspruchung, nach der Form und dem Material der Tür und dessen Oberfläche bestimmt werden. Schlösser

Schlösser

Türschlösser werden i. d. R. als Einsteckschlösser in bereits vorgefertigte Aussparungen im Türblatt eingesetzt. Für besondere Türkonstruktionen, z. B. Schiebetüren und besondere Anforderungen, z. B. Schallschutz, sind spezielle Schlösser lieferbar. Als Schlösser können verwendet werden:    

Zylinderschloss (PZ):

Für Wohnungs/Hauseingangstüren

Sicherheitsschloss:

Für Wohnungs/Hauseingangstüren

Buntbartschloss (BB):

Für Innentüren

Badezimmerschloss (Bad, WC):

Für Bäder und WCs

Bei der Schließung ist zu beachten, dass das Schließblech eine zweitourige Schließung zulässt. Achten Sie in der Baubeschreibung beim

242

Innentüren

9

Kauf einer Wohnung bzw. eines Hauses darauf, dass die Schließanlage mit der Haus-, Wohnungstüre, Tiefgarage, Schlüsselsäule für Tiefgarage, Kellerabteiltüre etc. gleichschließend – d. h. mit einem Schlüssel bedienbar – ist. Lüftungsschlitz Lüftungsschlitze werden standardmäßig oben und unten jeweils im Abstand von 80 mm von der Außenkante Türblatt in einer Breite von 440mm eingefräst. Auf Wunsch werden von den meisten Türherstellern passende Kunststoff- oder Metall-Lüftungsgitter bereits werksseitig eingebaut. Briefschlitz Ein Briefschlitz wird bei Bedarf in einem Abstand von 850 mm von der Türblatt-Unterkante angebracht. Damit ist jedoch eine erhebliche Minderung des Schallschutzes verbunden. Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Türmontage Setzen der Zargen:

 Wohnungseingangstüren (Holz):  Wohnungseingangstüren (Stahl):  Innentüren:

nach den Putz und Estricharbeiten vor den Putzarbeiten nach den Putz und Estricharbeiten

Vor dem Setzen der Zargen sollte der Maler die Wandflächen um die Zargen streichen. Türblattmontage und Montieren der Türdrücker:

 Wohnungseingangstüren:  Innentüren:

nach den Putz und Estricharbeiten nach den Bodenbelagsarbeiten

243

9

Gewerke

13 Malerarbeiten Die Gestaltung der Räume kann einerseits durch verschiedene Arten des Innenputzes, andererseits durch Innenanstriche, Tapeten oder Bekleidungen individuell verändert werden. Die Raumproportion lässt sich durch optische Tricks stark verändern, indem man hohe Räume z. B. durch umlaufende Gesimse oder durch horizontal verlaufende Muster an den Wandflächen etc. optisch reduzieren kann. Räume kann man optisch erhöhen, indem man z. B. eine senkrechte Musterung wählt oder Decken sehr hell gestaltet. Malerarbeiten kommen z. B. zur Ausführung für: Innenbereiche ● Wände und Decken (verputzt oder betoniert etc.) ● Metallteile (Innengeländer etc.) ● Holzteile (Dachuntersichten innen etc.) Außenbereiche Fassade (mit Sockel und Lichtschachtbereiche etc.) ● Metallteile (Balkone etc.) ● Holzteile (Dachuntersichten außen, Balkonverbretterung etc.) ●

Bei Eigenlei stung Unter grund prüfen

Bevor der Maler mit seiner Leistung beginnt, sollte der zu behandelnde Untergrund gründlich geprüft und ein ggf. mangelhafter Untergrund nicht überstrichen werden. Untergründe müssen eben, trocken, sauber, öl- bzw. fettfrei und fest sein. Größere Ausbesserungen, z. B. an verputzten Flächen, an Betonoberflächen (z. B. Nester, Grate) etc. gehören nicht zu den Nebenleistungen des Malers. Sofern Malerarbeiten in Eigenleistung erbracht werden, sollten Sie mit dem Bauleiter oder dem Architekten eine Abnahme der Oberflächen bzw. Untergründe durchführen. Die durch einen Anstrich erforderliche Schutz- und/oder optische Wirkung kann i. d. R. durch einen Anstrich nicht erfüllt werden. Dabei sind abhängig von der zu behandelnden Oberfläche mehrere Anstriche notwendig. Grundierungen gleichen z. B. unterschiedliche Saugfähigkeiten des Untergrundes aus und gewähren dem darauffolgenden Anstrichaufbau eine optimale Haftung mit dem Untergrund. Zwischenanstriche verbessern die Deckfähigkeit des

244

Malerarbeiten

9

Schlussanstriches. Mit dem Schlussanstrich wird die gewünschte Oberflächenstruktur erreicht. Die Anzahl der Anstriche richtet sich hauptsächlich nach der Untergrundbeschaffenheit und dem Deckvermögen der Farbe. Bei der Behandlung von unten aufgeführten Oberflächen sollte beachtet werden: Holzteile Beim Anstrich von Holzteilen (z. B. sichtbare Dachuntersichten, Balkonverbretterung) sollte darauf geachtet werden, dass diese mindestens zweimal gestrichen werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Imprägnierung mit Holzschutzmitteln nach DIN 68800 erforderlich ist. Neben dem chemischen Holzschutz für tragende Bauteile (z. B. Dachstühle, Stützen, Dachschalungen) sollten auch für die Imprägnierung umweltschonende Mittel mit Prüfzeichen verwendet werden, damit eine gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen ist.

Imprägnierung mit Holz schutzmitteln nach DIN 68800

Holzteile im Außenbereich können mit Acryl-Lasurfarbe (Dickschichtlasur) gestrichen werden. Durch Zusatz von Pigmenten kann diese farbig gestaltet werden. Die Pigmentierung bietet außerdem Schutz gegen UV-Strahlung. Acryl-Lasurfarbe ist Wasser verdünnbar, wetterbeständig und wasserabweisend.

Tipp! Generell sollte im Außenbereich ausschließlich mit Lasuren gearbeitet werden, da bei Verwendung von nicht atmungsaktiven Lacken es auf grund der hohen Temperaturdifferenzen und Witterungseinflüsse zu Abplatzungen führen kann. Anstriche auf Holzteilen müssen daher über eine ausreichende Elastizität verfügen.

Je nach Wetterbeanspruchung sollten außen liegende Holzteile nach ca. 2 - 5 Jahren nachbehandelt werden. Durch Kesseldruckimprägnierung werden außen liegende Holzteile für Jahrzehnte geschützt. Eine individuelle Farbgebung kann durch einen farbigen Lasuranstrich erfolgen.

245

9

Gewerke

Holzteile im Innenbereich können mit KunststoffdispersionsLasurfarbe mit Lasurpigmenten zur Farbgestaltung behandelt werden oder mit Imprägnier-Lasuren (Dünnschichtlasuren), welche tief in das Holz eindringen und einen dünnen Film auf der Oberfläche bilden. Metallteile

Tipp! Bei außen liegenden Metallteilen (z. B. Balkonunterkonstruktion) sollten Sie in der Baubeschreibung darauf achten, dass diese verzinkt sind, da eine Verzinkung gegenüber einem rostschutzgrundierten Metallteil witterungsbeständiger und langfristig gesehen im Unterhalt günstiger ist. Verzinkte Bauteile sind in der Anschaffung jedoch teu rer.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Balkongeländer und auch sämtliche Treppengeländer im Innenbereich aus z. B. Aluminium etc. mit Pulverbeschichtung auszuführen. Dabei sind der Farbgebung kaum Grenzen gesetzt. Diese Ausführung ist gegenüber einer verzinkten Metallkonstruktion (bei innen liegenden Metallteilen nicht erforderlich) günstiger. Untergrund vorbehandlung

Generell ist ein Anstrich von verzinkten Metallen (Dachrinnen, Fallrohre, Bleche bei Gauben, Balkone etc.) möglich, sofern der Untergrund fettfrei gemacht und ein spezieller Grundanstrich als Haftgrund für die Zwischen- und Deckanstriche – meist Lackfarben – vorgesehen wird. Für Anstriche auf Metall eignen sich besonders Epoxydharzlacke (EP-Lacke) oder auch Polyurethanlacke (PUR-Lacke). Bei nicht verzinkten Metallteilen im Außenbereich ist eine Grundierung unverzichtbar. Auf die Grundierung erfolgt dann ggf. ein Zwischenanstrich und der Schlussanstrich. Mineralische Untergründe (Putze) Bei mineralischen Untergründen ist zu prüfen, ob die Oberflächen sauber, trocken und fest sind. Putzmängel sind vor jedem Anstrich

246

Malerarbeiten

9

fachgerecht zu beseitigen. Für die Festigung des Untergrundes sorgt ein Grundanstrich mit Putzhärter oder Tiefengrund. Weitere Zwischen- oder Schlussanstriche sind je nach gewünschter Oberflächenstruktur erforderlich. ●

Für den Innenbereich sind u.a. folgende Anstrichmittel geeignet:

Anstrichmittel

Kunststoffdispersionsfarbe (Dispersionsfarbe) Diese besteht aus Kunststoffdispersion mit Pigmenten und Füllstoffen. Sie sollten für Innenbereiche wisch- und waschbeständig oder scheuerbeständig und je nach Schichtdicke atmungsfähig sein. Silikat- und Silikonharzfarbe Silikatfarben dürfen keine organischen Bestandteile, z. B. Kunststoffdispersionen, enthalten. Silikatfarben sind nicht auf gipshaltigen Untergründen zu verwenden. Sie sind extrem atmungsfähig und für Anstriche auf Kalk- und Kalkzementmörtelputz geeignet. Dispersions-Silikatfarbe Mit Quarz gefüllte Dispersions-Silikatfarben werden zu Strukturbeschichtungen verwendet. Sie sind auf gipshaltigen Untergründen nur mit besonderer Grundbeschichtung zu verwenden. ●

Für den Außenbereich sind u.a. folgende Anstrichmittel geeignet: Kalk- und zementhaltige Putze müssen gut abgebunden und trocken sein. Frische Putze müssen vor dem Anstrich durch Fluate neutralisiert werden. Ein Grundanstrich sorgt für die Festigung des Untergrundes. Für Außenbeschichtungen sind nur wetterbeständige Farben, wie z. B. Silicat-, Silikonharz-, Dispersionsfassadenfarben, zu verwenden. Für das Überbrücken von Haarrissen sind plastoelastische Dispersionsfarben zu benutzen.

Beton/Estrichflächen Um ein Absanden des Estrichs zu unterbinden, sollte dieser, sofern kein anderweitiger Belag vorgesehen ist, mit einem Anstrich versehen werden. Zudem sind Anstriche die kostengünstigste Alternative zu anderen Bodenbelägen. Bei Wohnanlagen kommen dabei insbesondere Nutzräume wie z. B. Heizräume, Kellerabteile und Flure in

247

9

Gewerke

Betracht. Anstriche haben den Vorteil, dass diese gegenüber blanken Estrichflächen pflegeleichter und wischfähiger sind. Für Beschichtungen von Beton- oder Zementestrichflächen eignen sich besonders Epoxydharzlacke (EP-Lacke). Dies sind Zweikomponentenlacke auf der Basis von Epoxydharz aus Stammlack und Härter. Für den gleichen Zweck eignen sich auch Polyurethanlacke (PUR-Lacke) auf der Basis von Polyisocyanaten. Bei nicht verputzten Betonoberflächen (Wände und Decken) ist darauf zu achten, dass diese öl- und fettfrei sind, da aufgrund von Schalöl – mit welchem die Schalung eingesprüht wird – und ggf. Zusatzmitteln im Beton kein guter Haftgrund erzielt wird. Eine Untergrundvorbehandlung ist daher meistens zwingend notwendig. Die Betonoberfläche sollte darüber hinaus frei von Graten und Nestern sein. Als Anstriche eignen sich nach der Untergrundvorbehandlung insbesondere Dispersionsfarben. Bei Außenwänden muss der Beton vor saurem Regen geschützt werden. Als Anstrichmittel eignen sich Dispersionsfarben, -lacke, Anstrichmittel auf Polymerisatharzbasis etc. Gipskartonflächen Rissüber tragung

Bei Dachgeschossausbauten werden die Dachuntersichten meist mit einer Verbretterung oder mit Gipskartonplatten versehen. Da es durch die Bewegung des Dachstuhles in den Gipskartonflächen häufig zu Haarrissbildungen kommen kann, ist es sinnvoll, diesen optischen Mangel von vornherein mit einer Tapete (Trägermaterial Papier) oder Wandbekleidungen (Trägermaterial Kunststoff, Textil etc.) zu versehen. Nach der fachlichen Definition werden auch Wandbekleidungen als Tapete bezeichnet, deren Oberfläche aus anderen Materialien (z. B. Textil, PVC), deren Rückseite jedoch aus Papier besteht. Tapeten nehmen im Gegensatz zu Gipskarton kleine Bewegungen auf. Somit ist eine Rissübertragung in die Tapete unwahrscheinlich. Diesbezüglich sollten Sie auch in der Baubeschreibung beachten, ob die Untersicht nur geweißelt oder ob sie mit einer Tapete versehen ist. Die gängigste Tapete für solche Zwecke ist die Raufasertapete, welche in feiner, mittlerer und grober Struktur erhältlich ist. Nach dem

248

Bodenbeläge

9

Verlegen der Raufasertapete muss diese mindestens zweimal, z. B. mit Dispersions-, Latexfarbe, Dispersionslack, gestrichen werden. Eine strapazierfähigere Tapete als die Raufasertapete ist die Glasgewebetapete, welche aus nichtbrennbarem Glasfasermaterial besteht, in der Oberfläche eine feine bis rustikale Struktur aufweist, pflegeleicht ist und mit dem Kleber und Anstrich einen guten Armierungseffekt des Untergrundes bietet. Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Malerarbeiten Der Grundanstrich kann parallel mit den Fliesenarbeiten beginnen, sollte jedoch noch vor dem Setzen der Türzargen erfolgen. Der Schlussanstrich sollte vor dem Verlegen der Oberböden und der Elektroendmontage ausgeführt werden. Dachuntersichten sollten nach dem Außenputz gestrichen werden, da dabei noch das Gerüst benutzt werden kann. Der Anstrich von Außenflächen, für welche kein Gerüst benötigt wird, sollte je nach Witterung vor der Erstellung der Außenanlagen erfolgen.

14 Bodenbeläge Fußböden sind die am stärksten beanspruchten Flächen in einem Gebäude. Deshalb sollte schon bei der Planung die zukünftige Nutzung der Räume und die damit verbundene Gestaltung untersucht werden. Dabei sind technische, ästhetische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die räumliche Gestaltung kann neben der Auswahl von Muster und Farbe auch durch aufeinander abgestimmte verschiedenartige Materialien und Farben erheblich aufgewertet werden. Für den Wohnungsbau stehen insbesondere folgende Bodenbeläge zur Auswahl: ● Fliesen-, Marmor- und Granitbeläge ● Teppichbeläge ● Parkettbeläge ● PVC-Beläge

Bodenbeläge

249

9

Gewerke ●

Welcher Bodenbelag für welchen Zweck?

Anstriche

Kein Belag weist nur Vorzüge auf. Deshalb muss hier von Fall zu Fall der für Ihren Zweck am besten geeignete Fußbodenbelag ausgesucht werden. Die folgende Übersicht soll Ihnen einen kleinen Einblick geben, für welche Räume sich spezielle Bodenbeläge besonders eignen. Bei der Auswahl der Bodenbeläge wird ein mittlerer bis gehobener Standard der Baubeschreibung zugrunde gelegt. Weitere Kombinationen sind durchaus möglich, jedoch beschreiben diese einen anderen Standard. Dabei ist auch ein entsprechendes Kosten-/ Nutzenverhältnis berücksichtigt. Raum

Fliesen

Granit Marmor Teppich

Wohnen

x

x

x

Schlafen

x

Bad/WC

x

x

Küche

x

o

21

Diele/Flur

x

x

o

22

x

x

20

24

x

x

x

x

x

x

x

x

x

Kind

x

Essen

x

Arbeiten

x

x

Hobbyraum

x

x

Heizung

x

Balkon

x

Abstellraum

x

KG Flur

x

Kellerabteil (WA)

x

x = geeignet

Parkett

x

PVC

Anstrich

23

x x

x

x

x

x

o = weniger geeignet

WA = Wohnanlage

Tabelle 31: Eignung der Bodenbeläge bezüglich Nutzung

20

21

22 23 24

250

Im Schlaf- und Kinderzimmer sind Fliesenbeläge nicht zu empfehlen, da diese „kalt“ wirken, es sei denn, Sie sind gegen Hausstaub etc. allergisch. Da Marmorbeläge i. d. R. eine geringere Abriebfestigkeit als Granit und Fliesen aufweisen, sind diese für stärker beanspruchte Räume, wie z. B. Küche, Diele, Flur etc. weniger geeignet. Siehe Fußnote 21. Geeignet bei nicht so starker Beanspruchung Siehe Fußnote 20.

9

Bodenbeläge

Tipp! Bevor man sich für einen Bodenbelag entscheidet, sollte man sich über nachfolgende Punkte Gedanken machen: • Wie wird der Belag beansprucht, mit was wird er belastet? • Werden zusätzliche Eigenschaften verlangt (z. B. Schalldäm mung, Wärmedämmung, Brandverhalten)? • Wie stark sind die Verschmutzungsmöglichkeiten, wie hoch ist der Pflegeaufwand? • Passt der Belag farblich zu meinen Einrichtungsgegenständen?

14.1 Fliesen, Marmor und Granitbeläge Die wichtigsten Vorteile für Fliesen-, Marmor- und Granitbeläge: ● vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, ● lange Lebensdauer, ● einfache Reinigung und Pflege. Alle Bodenbeläge sind dem Verschleiß ausgesetzt. Der Verschleiß hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab: ● Beschaffenheit des Belages, ● Art der Beanspruchung, ● Art der Verschmutzung.

Verschleiß

Im Normalfall wird der Verschleiß von Bodenbelägen durch Sandund andere Schmutzpartikel verursacht, die an den Schuhsohlen haften und bei Geh- und Drehbewegungen zu Beschädigungen (Kratzer) führen können. Unglasierte Steinzeugfliesen haben einen Verschleißwiderstand, der zu den höchsten aller Bodenbeläge gehört. Auch nach jahrzehntelanger intensiver Beanspruchung ist eine Abnutzung dieses homogenen Materials praktisch nicht erkennbar. Glasierte Steinzeugfliesen sind wegen ihrer glatten Oberfläche besonders pflegeleicht. Deshalb und wegen der Vielfalt ihrer Farben und Formen sind sie so beliebt. Regelmäßig gereinigte und für den jeweiligen Anwendungsbereich zweckmäßig ausgewählte glasierte Steinzeugfliesen haben eine lange Lebensdauer. Kratzende Stoffe, wie z. B. Schmutzbeimengungen von Quarzsand, können im Laufe der Zeit allerdings zu einer Glanzminderung oder

251

9 Oberflächen verschleiß Widerstand

Gewerke

zu einer gewissen Aufrauchung der Oberfläche führen. Um einem vorzeitigen Oberflächenverschleiß vorzubeugen, sollten an allen Haus- und Wohnungseingängen großflächige Fußmatten angebracht werden. Der Oberflächenverschleiß-Widerstand ist nicht bei allen Glasuren gleich. Deshalb sind die glasierten Steinzeugfliesen in fünf Klassen unterschiedlicher Belastbarkeit, die Abriebgruppen „I“ bis „V“, eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet. Dabei weist die Gruppe I die geringste und Gruppe V die höchste Abriebfestigkeit auf. Die 25 Bestimmung der Abriebgruppe erfolgt nach DIN EN ISO 10545-7 . Aus der nachstehenden Einteilung ersehen Sie, welche Abriebgruppen für welche Anwendungsbereiche empfohlen werden. Bewertet wird in fünf Klassen: Klasse I:

für Barfuss und Hausschuhbereich in Bädern und Schlafzimmern.

Klasse II:

für eine leichte Beanspruchung in allen Wohnbereichen.

Klasse III:

für mittlere Beanspruchung in allen Wohnbereichen sowie Dielen, Fluren und auf Balkonen.

Klasse IV:

für hohe Beanspruchung in Hauseingängen, auf Terrassen, in Kü chen, Arbeits und in Wirtschaftsräumen und auf allen Flächen, die extrem belastet werden, beispielsweise Garagen.

Klasse V:

für höchste Beanspruchung in allen Räumen und auf allen Flächen, die extrem belastet werden, beispielsweise Garagen. Tabelle 32: Abriebgruppen nach DIN EN ISO 105457

Hinweis: Fliesen der Klassen I und II werden auf dem Markt kaum noch ange boten.

25

252

DIN EN ISO 10545-7, Ausgabe:1999-03; Keramische Fliesen und Platten Teil 7: Bestimmung des Widerstandes gegen Oberflächenverschleiß - Glasierte Fliesen und Platten (ISO 10545-7:1996); Deutsche Fassung EN ISO 105457:1999

Bodenbeläge

9

Tipp! An extrem beanspruchten Stellen – und das gilt für alle Anwendungs bereiche – sind vom Gesamtbild abweichende Oberflächenverände rungen nicht auszuschließen. In Grenzfällen empfiehlt es sich daher, die Fliese der nächsthöheren Beanspruchungsgruppe zu wählen. Selbstverständlich können natürlich auch Fliesen höherer Abriebgrup pen in Bereichen mit geringeren Anforderungen verlegt werden.

Für stärkste Beanspruchung empfiehlt sich nach wie vor die Verarbeitung von unglasierten Steinzeugfliesen. Neben Bädern, WCs und Küchen sollten auch Dielen und Flure mit Fliesen oder Granitbelägen belegt werden. Da die Beläge in diesen Räumen am meisten beansprucht werden, Fliesen- und Granitbeläge eine hohe Abriebfestigkeit aufweisen und gegen Kratzer und Verunreinigungen unempfindlicher sind, sind die genannten Beläge Teppichböden vorzuziehen. Zudem lassen sich diese problemlos reinigen. Im Schlaf- und Kinderzimmer sind Fliesenbeläge nicht zu empfehlen, da diese „kalt“ wirken. Hier ist ein Teppich- oder Parkettbelag vorzuziehen, da dabei eine gemütliche Wohnatmosphäre geschaffen wird. Bevor mit dem Fliesen begonnen wird, sollten die Oberflächen (Böden und Wände) auf Ebenheit überprüft werden. Sollten hier noch Nachbesserungen notwendig werden, ist unbedingt der Bauleiter zu verständigen, damit der Mangel behoben wird. In der Regel werden zuerst die Wandflächen mit Fliesen belegt. Dabei ist zu beachten, dass im Bereich von Badewannen und Duschwannen die Wandflächen mit einem Isolieranstrich versehen werden. Nachdem die Wandfliesen verklebt sind, werden diese i. d. R. anschließend verfugt. Zwischen Wand- und Bodenfliesen muss ein Spalt freigehalten werden, der keinen Fliesenkontakt und keine Kräfteübertragung zulässt. Wurde als Estrich Calziumsulfat-Estrich verwendet, muss dieser z. B. mit einem Kunstharzanstrich eingestrichen werden, da sich bei Calziumsulfat-Estrich in Verbindung mit Wasser Ausblühungen bilden, was ein Lösen der Fliesen bzw. Fliesenkleber vom Estrich zur

Räumen für Fliesen und Granitbeläge

Isolieranstrich

253

9

Gewerke

Folge hat (siehe auch Abschnitt 9.11 „Estrich“, CalziumsulfatEstrich). Nachdem die Wand- und Bodenfliesen verlegt und verfugt wurden, werden sämtliche Innenecken und Übergänge von Wand zu Boden oder Boden zu Sockelfliesen dauerelastisch abgefugt. Bei Marmorbelägen ist darauf zu achten, dass das Verfugungsmaterial für Marmor geeignet ist.

Frostsichere Fliesen

Tipp! Werden Balkone gefliest, sind ausschließlich frostsichere Fliesen und Kleber für Außenbereiche zu verwenden, damit keine Schäden, z. B. durch Frost, entstehen. Fragen Sie diesbezüglich den Händler.

Für Fliesen, welche auf Heizestrich verklebt werden, sind elastoplastische Kleber zu verwenden, welche geringfügige Ausdehnungen aufgrund der Temperaturschwankungen der Fußbodenheizung aufnehmen können. Darüber hinaus ist ein Aufheizen des Estrichs vor dem Verlegen der Fliesen bzw. Platten zwingend notwendig, damit später keine Beschädigungen in Form von Spannungsrissen auftreten (siehe auch Abschnitt 9.9.2 „Heizungsinstallation“, Warmwasser-Fußbodenheizung). Da bei Marmorbelägen vom Käufer häufig Carrara-Marmor ausgesucht wird, sind dabei insbesondere noch folgende Punkte zu beachten: ● Carrara-Marmor wird i. d. R. in Platten mit einem Format 30 × 30 cm und ca. 1 cm Stärke verlegt. Da dieser Naturstein relativ hell (grau/weiß) und je nach Stärke transparent wirkt, sollte ausschließlich ein weißer Fliesenkleber verwendet werden, damit sich kein Farbdurchschlag bildet. ● Nachdem der Marmorbelag fertig verlegt ist, sollte dieser mit einem geeigneten Mittel imprägniert werden, damit seine „Saugfähigkeit“ unterbunden wird, und sich beim Verschütten von Flüssigkeiten keine Flecken bilden können, welche nachträglich schlecht zu entfernen sind. Carrara-Marmor ist daher in Küchen nicht zu empfehlen.

254

Bodenbeläge

9

In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für Fliesenbeläge in Höhe von 25 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer bei mittlerer Standardausführung nicht unterschritten werden.

14.2 Teppichbeläge Im Gegensatz zu Teppichen und Läufern versteht man unter einem Teppichboden einen Belag, der den gesamten Boden eines Raumes bedeckt, also von Wand zu Wand ausgelegt ist. Die wichtigsten Vorteile für Teppichbeläge: ● besonders behagliche und gemütliche Wohnatmosphäre, ● hohe Trittschall- und Raumschalldämmung (bis ca. 30 %), ● guter Gehkomfort, ● vielfältige, individuelle Gestaltungsmöglichkeiten in Oberfläche und Farbe.

Vorteile von Teppichbeläge

Teppichböden kann man nach verschiedenen Herstellungsverfahren produzieren. Diese werden nach diesem wichtigen Unterscheidungskriterium eingeteilt in: TuftingTeppichböden „Tuften“ heißt frei übersetzt „sticken“. Beim Tuften werden die als Teppichflor sichtbaren Polfäden der Oberfläche in ein vorbereitetes Gewebe schlingenförmig eingestickt und mit dem Grundgewebe (Träger) verklebt. Deshalb nennt man Teppichböden mit solcher Struktur Schlingenflor oder Noppenflor. Wird die Schlinge während der Fertigung aufgeschnitten, erhält man einen Schnittflor bzw. Velours. Durch Veränderungen bei der Garnzufuhr lassen sich unterschiedlich hohe Polschlingen bilden. Auf diese Weise wird eine Hoch-Tief-Musterung erzielt, die unter Verwendung mehrerer Fadenarten auch eine Flächenmusterung erlaubt. Ihr Anteil an der Gesamtproduktion textiler Bodenbeläge ist in Deutschland in 35 Jahren auf etwa 80 % angestiegen. Die Technik ist heute so ausgereift, dass bei Einsatz hochwertiger synthetischer Rohstoffe für Pol, Träger und Rücken getuftete Teppichböden den Gewebten in Aussehen, Haltbarkeit und Gebrauchseigenschaften nahezu gleichwertig sind.

255

9

Gewerke

NadelvliesTeppichböden Die Nadelvliestechnik ist nach der Tuftingtechnik das wichtigste Herstellungsverfahren für textile Bodenbeläge. Wegen ihrer langen Lebensdauer haben sich diese Beläge im hochbeanspruchten Objektbereich bewährt. Kriterien zur Qualität von Teppichböden

Die wichtigsten Kriterien, welche die Qualität eines Teppichbodens bestimmen, sind: ● Art und Eigenschaft der verwendeten Form, ● Art und Eigenschaft der verarbeiteten Garne, ● das Trägergewebe und seine Einbindung, ● die Rückenbeschichtung, ● der konstruktive Aufbau des Teppichs. Teppichfasern Teppichfasern

Naturfasern

Chemiefasern

pflanzliche Fasern

tierische Fasern

synthetische Fasern

Baumwolle Jute Sisal Kokos

Wolle Haargarn (Tierhaare) Seide

Polyamid Polyacryl Polypropylen Tabelle 33: Teppichfasern

Polyester usw. Bei der Entwicklung der synthetischen bzw. vollsynthetischen Faser war es das Ziel, die guten Eigenschaften der Naturfaser zu erreichen und möglichst noch zu übertreffen. In vielen Punkten ist dies auch gelungen. Die synthetische Faser hat gegenüber der Naturfaser folgende wichtige Vorzüge: ● sehr viel größere Reißfestigkeit, ● besseres Wiederholungsvermögen, ● geringere Schmutzempfindlichkeit.

256

Bodenbeläge

9

Die Polyamid-Faser weist bei allen wichtigen technischen Kriterien die besten Ergebnisse auf. Sie hat heute einen Marktanteil von über 90 % bei textilen Bodenbelägen. Die Rückseite von Teppichbelägen kann sowohl aus Schäumen als auch aus Gewebekaschierungen bestehen. Jede Rückenausstattung hat ihre Vor- und Nachteile.

Rückseite von Teppich belägen

Vorteile des Schaumrückens: ● Erhöhung der Flächenstabilität, ● Verbesserung der Trittelastizität, ● höhere Wärme- und Schalldämmung. Vorteile des Doppelrückens: alterungsresistent, ● geringe Eindruckempfindlichkeit, ● hervorragende Stuhlrolleneignung, ● einfachere Wiederaufnahme bei Renovierungen. ●

Häufig wird die Nadel-Teilung eines Teppichs als Kriterium für seine Qualität angegeben. Das stimmt jedoch nicht, denn die Teilung hat keinerlei Einfluss auf die Qualität. Normalerweise gilt: je enger die Teilung, desto dünner das Garn. Je gröber die Teilung, desto gröber das Garn. Die Teppichfaser ist ein Teil des Teppichgarns. Garne bestehen immer aus einem Bündel feiner Fäden, die auch „Filamente“ genannt werden. Bei Markenfabrikaten stehen Teilung, Garnstärke, Florhöhe und Stichzahl in einem abgewogenen Verhältnis zueinander. Mit der Teilung (= Feinheit) bezeichnet man den seitlichen Nadelabstand von Nadelspitze zu Nadelspitze in der Tufting-Maschine. Sie wird in englischem Zoll ausgedrückt (1“ = 2,54 mm). Die gebräuchlichsten Teilungen sind: Teilung/Zoll

Anzahl der Nadeln auf 4 m Breite

Erläuterung

5/16“

504

sehr grob

5/32“

1.010

grob

1/8“

1.260

mittel

1/10“

1.575

fein

5/64“

2.000

fein Tabelle 34: NadelTeilung der Teppiche

257

9

Oberflächen struktur

258

Gewerke

Ein Teppichboden wird um so weicher und behaglicher, je höher sein Flor ist. Mit steigender Florhöhe wird er aber auch empfindlicher gegen „Laufgassen“ und Eindruckstellen von Sitzmöbeln. Um dies auszugleichen, muss er dichter gearbeitet werden und ist deshalb entsprechend teurer. Die Wahl der Teppichboden-Oberfläche wird sehr entscheidend vom Mobiliar des Zimmers bestimmt. Aber auch die Gebrauchstüchtigkeit der Oberflächenstrukturen sollte berücksichtigt werden: ●

Normale Schlinge: Besonders unempfindlich, gutes Wiedererholvermögen, guter Abriebwiderstand.



Normaler Velours (aufgeschnittene Schlinge): Empfindlicher als Schlinge infolge Stauchwirkung bei der Begehung, wenn aber dicht genug verarbeitet, sehr widerstandsfähig.



Hoch-tief-Struktur, Schlinge: Empfindlicher als Normalvelours, da infolge Strukturmusterung die Hochschlingen auf kleinen Flächen stehen und leicht zusammengedrückt werden können; Belag muss entsprechend dicht verarbeitet sein.



Hoch-tief-Struktur, Schlinge/Velours: Hier sind die Hochschlingen aufgeschnitten und die Stauchwirkung ist stärker als bei der einfachen Schlingenstruktur. Für gleiche Gebrauchstüchtigkeit ist höhere Preisklasse erforderlich.



Softvelours: Gegenüber Normalvelours wird er aus sehr viel feineren Fasern hergestellt, die ihm seine angenehme Weichheit verleihen, entsprechend höher ist seine Empfindlichkeit.

Bodenbeläge

9

Tipp! Beachten Sie beim Kauf von Teppichbelägen, dass die Ware mit dem Auf Gütesiegel Gütesiegel der ETG (Europäische Teppichgemeinschaft e. V.) – auf der ETG achten der Rückseite des Teppichs angebracht – versehen ist. Diese Ware entspricht den DINVorschriften der Eignungssymbole wie z. B. der Symbole für Ruhebereich, Wohnbereich, Arbeitsbereich oder für die Zusatzeignungen rollstuhlgeeignet, treppengeeignet, nassraumgeeig net, antistatisch und fußbodenheizungsgeeignet.

Teppichböden mit synthetischem Doppelrücken sind wegen ihrer geringen Eindruckempfindlichkeit und ihrer hervorragenden Rolleneignung für das starkbeanspruchte Objekt besser geeignet als Teppichböden mit Schaumrücken. Teppichbeläge sollten bei einer Raum- und Bodentemperatur nicht unter 15 °C und einer relativen Luftfeuchte unter 75 % nicht verlegt werden. Auch wenn das Raumklima stimmt, müssen die Beläge vor der Verklebung im Raum gelagert werden, damit sie sich akklimatisieren können. Dies gilt besonders in der kalten Jahreszeit. Neben der ganzflächigen Verklebung können Teppiche unter Spannung – auf Nagelleisten gespannt – befestigt oder mit Klebeband verlegt werden. Fragen Sie den Lieferanten, ob sich der Teppich für Ihre gewählte Verlegemethode eignet. In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für Teppichbeläge in Höhe von 25 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer bei mittlerer Standardausführung nicht unterschritten werden.

Rolleneignung

14.3 Parkettbeläge Die wichtigsten Vorteile der Parkettbeläge: ● hoher Wohnkomfort, ● vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, ● lange Lebensdauer, ● pflegeleicht, hygienisch und schmutzabweisend. Parkettbeläge unterscheidet man im Wesentlichen nach der Verlegeart. Das Fertigparkett, bei welchem die Oberfläche bereits fertig geschliffen und mehrfach versiegelt ist und die einzelnen Bretter verleimt auf einer Trittschalldämmung schwimmend verlegt werden,

Fertigparkett

259

9

Gewerke

setzt sich gegenüber dem auf dem Estrich verklebten Parkett immer mehr durch, da es bei etwas handwerklichem Geschick auch in Eigenleistung verlegt werden kann. Nach dem Verlegen ist das Parkett sofort begehbar. Viele individuelle Muster und Designs, wie z. B. Schiffsboden, Flechtboden, Tafelparkett, Fischgrätmuster, Landhausdiele, sind möglich. Die gängigsten Holzstärken für Fertigparkettböden sind ca. 8, 13, 22 mm. Massivparkett

Das Massivparkett (ca. 10 mm stark) wird auf dem Estrich verklebt. Nach einigen Tagen wird das Parkett an der Oberfläche angeschliffen, versiegelt und in einem weiteren Arbeitsgang lackiert. Da bei dieser Verlegeart zahlreiche Arbeitsgänge benötigt werden, dauert das Verlegen oft mehrere Tage und wird wegen des maschinenintensiven Einsatzes (schleifen) und der vielseitig möglichen Verlegevarianten, meist nur vom Fachmann ausgeführt. Je nach Hersteller werden bereits fertig versiegelte Massivparkett-Beläge angeboten. Die Holz- und Farbpalette für Parkettböden reicht von der traditionellen Eiche über die beliebten hellen Hölzer wie Esche, Ahorn, Buche und Kiefer bis zu den dunklen Tönen der Edelhölzer. Die Bodenlegerinnung rät allerdings Handwerkerbetrieben davon ab, Parkettböden aus Buche in Neubauten zu verlegen, da diese besonders feuchtigkeitsempfindlich sind und es des öfteren zu Schäden (quellen) gekommen ist.

Sortierung

Bei der Sortierung (Holzart Eiche) unterscheidet man drei Gruppen: Natur:

Hierbei ist die Oberfläche ast, riss und splintfrei. Zudem dürfen keine groben Farb und Wuchsunterschiede vorliegen (Erscheinungsbild: eher fein/elegant).

Gestreift:

Gesunde, festgewachsene Äste bis zu einem Durchmesser von 10 mm und Farbunterschiede sind zulässig (Erscheinungsbild: ursprüng lich/natürlich).

Rustikal:

Hier sind lebhafte Farb und Wuchsunterschiede zulässig (Erschei nungsbild: rustikal). Tabelle 35: Parkett: Sortierung

Bodenbeläge in Privathäusern oder öffentlichen Gebäuden sind unterschiedlichen Beanspruchungen ausgesetzt. Deshalb muss bei der Planung des Fußbodenbelags die zu erwartende Anforderung

260

Bodenbeläge

beachtet werden. Das gilt auch für Parkett, der sich allemal für geringe und auch hohe Belastungen eignet. Um die richtige Holzart auszuwählen, empfiehlt sich vor der Verlegung beim Fachhandwerksbetrieb oder direkt beim Hersteller über das Sortiment zu informieren. Grundsätzlich erfordern öffentliche Räume mit Publikumsverkehr ein strapazierfähigeres Parkett als Privaträume. Zur Orientierung für den Härtegrad des Holzes gilt die Angabe in der Brinell-Härte. Sie sagt aus, wie hoch die Widerstandsfähigkeit bei Druckbeanspruchung auf einer begrenzten Fläche ist, beispielsweise die Punktbelastung durch spitze Absätze. Gemessen wird der Widerstand, den das Holz einem einwirkenden härteren Körper entgegensetzt. Dabei hängt die Druckfestigkeit der einzelnen Holzarten von deren Dichte ab. Ein Holz ist umso dichter, je mehr Holzfasern es hat. Sind jedoch große Zellhohlräume dazwischen, lässt es sich leichter zusammendrücken und gibt der Belastung eher nach. Für private Wohnräume gilt: Alle für Parkett geeigneten Holzarten können in weniger frequentierten Bereichen wie beispielsweise ein Schlafzimmer verlegt werden. Dagegen sollten in Kinderzimmern, Hobbyräumen und Fluren oder für Treppen Hölzer verwendet werden, die auch stärkerer Beanspruchung stand halten. Hier finden Laubhölzer wie Eiche, Buche, Esche oder Ahorn ihrer Robustheit wegen häufig Verwendung. Andere Hölzer wie Merbau, Wenge oder Doussie weisen einen noch höheren Härtegrad als die einheimischen Holzarten auf. Deshalb werden sie bevorzugt im öffentlichen Bereich eingesetzt, wie beispielsweise in Museen, Theatern, Restaurants sowie Kindergärten oder Kaufhäusern. Ist das richtige Holz gewählt, hält das Parkett den jeweiligen spezifischen Anforderungen stand.

9

BrinellHärte

Anmerkung: Die BrinellHärte ist nach ISO genormt. Eine Stahlkugel mit 10 mm Durchmesser wird mit einer bestimmten Kraft F (diese ist abhängig von der Rohdichte und kann 100 N, 500 N bzw. 1000 N betragen) 15 Sekunden lang in den Prüfkörper gedrückt; 30 Sekunden dort belassen und innerhalb von 15 Sekunden wieder entfernt. Danach wird die hinterlassene Eindruckfläche gemessen.

261

9

Gewerke

Einteilung einiger Hölzer nach ihrer BrinellHärte Holzart

BrinellHärte

Ahorn (kanadisch):

4,8

Ahorn (europäisch):

2,7

Bambus:

4,0

Birke:

2,6

Birne:

2,4

Buche:

3,5

Eiche:

3,6

Erle:

2,5

Esche:

4,0

Fichte/Tanne:

1,3

Kastanie:

2,3

Kiefer:

1,6

Kirsche:

3,0

Lärche:

2,1

Mahagoni:

3,0

Nussbaum (amerikanisch):

3,3

Olivenholz:

5,9

Roteiche:

3,7

Die angegebene Härten sind allerdings nur als Anhaltswerte zu verstehen; die tatsächli chen Werte variieren abhängig vom Wuchsgebiet des Baumes und der Schnittart (Lage der Jahresringe) Tabelle 36: Holzarten nach BrinellHärte

In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für Parkettbeläge ca. 35 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer (Fertigparkett, Schiffsboden ca. 13 mm stark) bei mittlerer Standardausführung betragen. Der Materialpreis für Parkettbeläge richtet sich neben der Verlegeart, der Holzart und Sortierung auch nach der Stärke der Nutzschicht (oberste Holzschicht des Parkettbelages), welche bis zu ca. 5 mm stark sein kann. Dies hat den Vorteil, dass nach mehrjährigem

262

Bodenbeläge

9

Gebrauch die Oberfläche ggf. mehrmals abgeschliffen und neu versiegelt werden kann. Somit kann ein komplett neu verlegter Boden eingespart werden.

14.4 PVCBeläge Die wichtigsten Vorteile der PVC-Beläge: ● gutes Preis-/Leistungsverhältnis, ● geschlossene glatte Oberfläche durch thermisches Verschweißen der Nahtkanten, ● breite Farbpalette mit vielfältigen Designs, ● hygienisch, ● günstiger Unterhalt in Reinigung und Pflege.

Vorteile der PVCBeläge

PVC-Bodenbeläge werden in fünf Beanspruchungsklassen K1 (= leicht) bis K5 (= sehr stark) eingeteilt. Die Dicke dieser Beläge beträgt ca. 1,5 - 2,0 mm. Für den Wohnungsbau sollten ausschließlich die Beanspruchungsklassen K3 (= mittel) - K5 (= sehr stark) verlegt werden. Die über die normale Klassifizierung hinausgehenden Zusatzeignungen werden mit folgenden Piktogrammen (allgemein verständliche Bildsymbole) beispielsweise wie folgt dargestellt: Der Belag ist feuchtraumgeeignet.

Der Belag ist für Fußbodenheizungen geeignet.

Der Belag ist stuhlrollengeeignet.

263

9

Gewerke

Der Belag ist treppengeeignet.

Der Belag ist antistatisch ausgerüstet.

Tabelle 37: Piktogramme für Zusatzeigenschaften von PVCBodenbelägen

Aufgrund des guten Preis-/Leistungsverhältnisses eignen sich PVCBeläge für untergeordnete Räume, wie z. B. Abstellräume. In Räumen mit andauernder Feuchtigkeitsbelastung, im Außenbereich und in Räumen mit ständiger Temperaturbelastung sollten elastische Bodenbeläge nicht verlegt werden.

Tipp! Beim Verlegen von PVCBelägen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Estrich ausreichend trocken ist. Werden PVCBeläge zu früh verlegt, entstehen aufgrund der hohen Feuchtigkeit nach kur zer Zeit Blasen im Belag.

In der Baubeschreibung sollte der Materialpreis für PVC-Beläge in Höhe von 15 EUR/m² inkl. Mehrwertsteuer bei mittlerer Standardausführung nicht unterschritten werden.

14.5 Anstriche Für untergeordnete Räume (z. B. Heizräume, Kellerabteile, Schleusen zu Tiefgaragen, Kellerflure) eignen sich besonders Anstriche, welche unmittelbar auf dem Estrich aufgebracht werden (siehe auch Abschnitt 9.13 „Malerarbeiten“, Beton- und Estrichflächen). Damit wird ein Absanden des Estrichs und die damit verbundene Staubentwicklung unterbunden. Zudem lassen sich mit Anstrichen versehene Flächen besser reinigen.

264

Bodenbeläge

9

14.6 Allgemeines Oberfläche und Untergründe Neben der richtigen Wahl des Bodenbelages ist die Beurteilung des Untergrundes sehr wichtig. So darf ein unsachgemäß ausgeführter oder noch nicht verlegereifer Estrich nicht mit einem Oberbelag belegt werden. Grundsätzlich muss der Untergrund – ehe er mit einem Bodenbelag versehen wird – folgende Eigenschaften aufweisen. Er muss ● eben, ● risse- und staubfrei, ● fest und ● trocken sein.

Oberfläche und Untergründe

Die Oberfläche muss glatt und planeben sein. Die Toleranzen für die Ebenheit der Oberfläche regelt die DIN 18202 – Maßtoleranzen im Hochbau.

Maßtoleranzen

Messpunktabstand in m

Bauteile/Funktion Flächenfertige (verputzte) Wände und Unterseiten von Decken max. Toleranz in mm

Flächenfertige Böden, z. B. Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen max. Toleranz in mm

0,1

3

2

0,6

4

3

1,0

5

4

1,5

6

5

2

7

6

2,5

8

7

3

8

8

3,5

9

9

4

10

10

Tabelle 38: Ebenheit der Oberfläche nach DIN 18202

Die Abweichung von der Ebenheit wird als Stichmaß zwischen einer Bezugslinie und einem Tief- bzw. Hochpunkt ermittelt.

265

9

Gewerke

Werden „erhöhte Anforderungen“ an die Ebenheit von Flächen gestellt, so ist dies im Leistungsverzeichnis zu vereinbaren. Soweit die Untergründe nicht der Norm entsprechen, sind diese mit geeigneten Spachtelmassen zu egalisieren. Risse

GitterRitz Probe

Auf Risse in schwimmenden Estrichen ist besonders zu achten. Sofern sich bei Belastung einzelne Estrichteile bewegen, ist eine Belegung abzulehnen. Hierbei ist ein kraftschlüssiges Verharzen und Verdübeln der Risse und Scheinfugen (im Türenbereich) mittels Zweikomponentenharz erforderlich. Bei der Risssanierung mittels Verdübelung wird der Estrich senkrecht zur Rissbildung eingeschnitten. Im Anschluss daran werden Eisenstäbe oder Sanierungsklammern eingelegt und mit Zweikomponentenharz ausgegossen. Anschließend wird die frische Harzmasse mit Quarzsand eingestreut, damit eine Haftverbesserung für nachfolgende Spachtelschichten oder Kleber erfolgen kann. Ebenso muss der Untergrund sauber und staubfrei sein. Reste von Farbe, Wachsen, Ölen etc. müssen restlos entfernt werden, da diese die Haftfestigkeit für Voranstriche, Spachtelungen und Beläge beeinträchtigen. Tipp! Der Unterboden muss eine ausreichende Festigkeit besitzen. Dies kann man überprüfen, indem man mit einem Stahlstift die Estricho berfläche anritzt. Die „GitterRitzProbe“ vermittelt im Allgemeinen brauchbare Prüfergebnisse von Estrichoberflächen.

Die Oberfläche von Anhydrit-Fließestrichen muss generell mit geeigneten Maschinen angeschliffen werden, damit eine ausreichende Haftung mit dem Kleber entsteht. Vor dem Verlegen des Belages ist zu prüfen, ob der Unterboden ausreichend trocken ist. Ein zu hoher Feuchtigkeitsgehalt kann zu erheblichen Schäden führen. Bei PVC-Belägen entsteht eine Blasenbildung an der Oberfläche, Parkettböden beginnen zu quellen und stehen auf. Die ungefähre Trockenzeit ist abhängig von der Estrichart und kann je nach Zugabe von Zusatzmitteln 2 - 8 Wochen betragen. Die zulässige Feuchtigkeit darf 0,5 - 6,0 % nicht über-

266

Bodenbeläge

9

schreiten. Dieser Wert ist zudem noch stark vom Oberboden (Parkett, PVC, Teppich etc.) abhängig. Parkett- und PVC-Beläge sind gegen Feuchtigkeit empfindlicher als Teppichbeläge. Sofern mit Feuchtigkeitsdiffusion zu rechnen ist (z. B. über Nassoder Heizungsräumen bei nicht unterkellerten Räumen oder im Keller), kann auf eine Feuchtigkeitssperre unterhalb des Estrichs nicht verzichtet werden. Hier sind zusätzliche Abdichtungen unerlässlich. Tipp! Beim Wechsel von verschiedenartigen Bodenbelägen ist darauf zu achten, dass sich dieser unmittelbar unter dem Türblatt befindet und nicht in einen Raumteil hineinragt.

Als Abschluss von Bodenbelägen zu den Wandflächen werden Sokkelleisten befestigt, welche als Schutz der Wandflächen gegen Beschädigungen und Verschmutzungen bei der Bodenreinigung dienen. Das Material der Sockelleiste (Keramik, Naturstein, Teppich, PVC, Holz etc.) sollte mit dem Bodenbelag abgestimmt werden. Sockelleisten aus Holz eignen sich nahezu für jeden Bodenbelag.

Sockelleisten

Ausführungszeitraum/Voraussetzungen für den Beginn der Verlegung von Bodenbelägen Teppich, Parkett, PVC, Anstriche: Kurz vor Abnahme (Bezug), um Beschädigungen bzw. starke Verunreinigungen durch Ausbauhandwerker zu vermeiden. Wand- und Bodenfliesen, Marmor, Granit: Unmittelbar, nachdem der Estrich verlegereif ist (bei Zementestrich je nach Witterung 3 – 4 Wochen nach Verlegen des Estrichs).

267

10 Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien Erneuerbare Energien, insbesondere das Sonnenlicht, die Windund Wasserkraft, sind Energien, welche im Gegensatz zu Erdöl, Kohle, Erdgas etc. – den so genannten fossilen Energieträgern – in nahezu unbegrenztem Maße zur Verfügung stehen. In Deutschland werden ca. 90 % des Primärenergiebedarfs durch fossile Energieträger gedeckt. Obwohl diese Energieträger nur noch begrenzt zur Verfügung stehen, verbrauchen wir sie nahezu ungehemmt. Außerdem ist die Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern mit der Entstehung von umweltbelastenden Gasen und Reststoffen verbunden. Zum Beispiel entsteht bei jedem Verbrennungsvorgang Kohlendioxid (CO2). Noch vor der Industrie verbrauchen die Haushalte und Kleinverbraucher die meiste Energie. Ca. 89 % der im Haushalt eingesetzten Energie wird zum Heizen und zur Aufbereitung von Warmwasser benötigt. Hier muss durch sparsamen und umweltschonenden Umgang und durch Heizsysteme angesetzt werden, die den Verbrauch von Primärenergie drastisch senken.

Fossile Ener gieträger

Energieverbrauch im Haushalt (Bundesrepublik Deutschland)

Abb. 29: Energieverbrauch im Haushalt (Bundesrepublik Deutschland)

269

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Energiegewinnungsanlagen, welche erneuerbare Energien zur Umwandlung in Wärme, elektrischen Strom etc. erzeugen, sind insbesondere: Energiegewin nungsanlagen



● ● ● ● ●



Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung mit oder ohne Brauchwassererwärmung Wasserkraftanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom Windkraftanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom Anlagen zur Verfeuerung fester Biomassen zur Wärmeerzeugung und/oder zur Erzeugung von elektrischem Strom Anlagen zur Gewinnung von Biogas

In diesem Abschnitt wird auf folgende Energiegewinnungsanlagen näher eingegangen, da diese in unseren Breiten am häufigsten, mit relativ geringem Aufwand, eingesetzt werden können und das Kosten-/Nutzen-Verhältnis in einer wirtschaftlichen Relation zueinander stehen. ● ● ●

Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung und zur Raumheizung Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom Wärmepumpenanlagen zur Raumheizung mit oder ohne Brauchwassererwärmung

Keine andere Energiequelle ist so umweltfreundlich wie die Sonne. Sie liefert jährlich rund 5.000 Mal mehr Energie als die gesamte Weltbevölkerung verbraucht. Und diese Energie wird uns kostenlos zur Verfügung gestellt, vernichtet dabei keine Ressourcen und hinterlässt keine gefährlichen Rückstände. Auch in unseren von der Sonne weniger verwöhnten Breiten lässt sich die solare Einstrahlung gut nutzen.

270

Solarkollektoranlagen

10

Im Vergleich zu Wind- oder Wasserkraftanlagen sind solare Energiegewinnungssysteme ohne schwerwiegende Eingriffe in die Landschaft und mit wenig Aufwand im Gebäude installierbar. Dabei stellt das Dach einen idealen, bisher wenig genutzten Raum für Solaranlagen dar, denn die Solaranlage auf dem Dach benötigt keinen zusätzlich zu schaffenden Platz. Besonders auf dem geneigten Dach sind sehr gute Wirkungsgrade zu erzielen, weil die notwendige Neigung der Solaranlage bereits durch die Dachneigung gegeben ist.

1

Solarkollektoranlagen

Solartechnik ist ein Schritt in Richtung umweltbewussteres Heizen. Eine Investition in die Zukunft, nicht nur, weil eine Solaranlage fossile Brennstoffe einspart. Und wenn die Kosten für Gas, Kohle und Strom steigen, macht eine Solaranlage noch mehr Sinn. Ebenfalls, wenn in Zukunft gesetzliche Bestimmungen bezüglich Emissionen verschärft werden sollten. Die durch einen Kollektor erzielbare Nutzenergie hängt von mehreren Faktoren ab. Wesentlichen Einfluss hat die insgesamt zur Verfügung stehende Sonnenenergie. Die Strahlungsleistung der Sonne erreicht auf der Erdoberfläche in unseren Breiten unter optimalen Bedingungen (wolkenloser, klarer Himmel, Mittagszeit) etwa 1.000 W/m². An einem trüben Wintertag sind dies nur etwa 20 W/m². Mit Sonnenkollektoren können, je nach Kollektortyp, bis zu ca. 75 % der Globalstrahlung genutzt werden. Die zeitliche Schwankung ist groß. Die jährliche Strahlungsenergie , die auf die Erdoberfläche fällt, ist von Ort zu Ort verschieden. Sie liegt in Deutschland pro Jahr zwischen 900 kWh/m² und 1.100 kWh/m². An einem sonnenklaren Junitag beträgt die Strahlungsenergie pro Tag etwa 8 kWh/m². Im Mittel liegt sie im Juni pro Tag bei 5 kWh/m² – im Dezember jedoch nur bei etwa einem Zehntel dieses Wertes. Das Jahr zählt 8.760 Stunden. Die Sonne scheint in Deutschland zwischen 1.300 und 1.900 Stunden pro Jahr, je nach Region. Etwa

Solarkollektor anlagen

Jährliche Strahlungse nergie

271

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

drei Viertel der Sonnenscheindauer entfallen auf das Sommerhalbjahr und ein Viertel auf das Winterhalbjahr. Sonnenschein dauer

Durchschnittliche Sonnenscheindauer in Stunden pro Jahr

1700 1800

1400 1500

1600 1700

1500 1600 1600 1700 1300 1400 1400 1500 1600 1700 1700 1800

1800 1900

1500 1600 Abb. 30: Durchschnittliche Sonnenscheindauer in Stunden pro Jahr

Heizwasser miterwärmen

272

Weiterhin spielen Kollektortyp sowie Kollektorneigung und -ausrichtung eine wesentliche Rolle. Für einen wirtschaftlichen Betrieb der Solaranlage ist außerdem eine sorgfältige Dimensionierung der Anlagenkomponenten erforderlich. Mit einer optimal abgestimmten Solaranlage kann in einem Einoder Zweifamilienhaus 50 bis 60 % des jährlichen Energiebedarfs und von Mai bis September der Bedarf für Trinkwassererwärmung und sogar die Erwärmung eines Schwimmbads fast vollständig gedeckt werden. In der Übergangszeit und selbst bei klaren Wintertagen wird die Sonnenenergie zur Vorerwärmung genutzt. Sollte mehr Sonnenenergie vorhanden sein, kann sie auch Heizwasser miterwärmen. Das heißt, der Öl- oder Gasverbrauch wird reduziert und die Umwelt spürbar entlastet. Trotzdem wird man in unseren Brei-

Solarkollektoranlagen

10

ten wohl mit einer zusätzlichen Nacherwärmung durch den Heizkessel rechnen müssen. Man spricht hier von einem „bivalenten System”. Solare Deckungsrate (%) Solare Deckungsrate

Solare Deckungsrate (%) 120 100 80 60 40 20 0 Jan

Feb

Mär

Apr

Mai

Jun

Lul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Abb. 31: Solare Deckungsrate (%)

Noch mehr Energie kann gespart werden, wenn die Waschmaschine und der Geschirrspüler mit solarerwärmtem Wasser arbeiten. Bekanntlich brauchen Waschmaschine und Geschirrspüler den Großteil des Strombedarfs für die Wasseraufheizung. Wird diese weitgehend von der Solaranlage übernommen, kann ein 4-Personen-Haushalt ca. 50 bis 75 Euro Stromkosten pro Jahr sparen.

Tipp! Ein hochwertiger Sonnenkollektor allein garantiert noch keinen opti Komplette malen Betrieb der Solaranlage. Vielmehr kommt es auf die komplette Systemlösung Systemlösung an. Hierbei müssen alle Komponenten (Sonnenkollek entscheidend toren, SpeicherWassererwärmer, Pumpstation, Leitungen und Rege lung), welche für eine Solaranlage notwendig sind, optimal abge stimmt und ausgelegt sein.

273

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Komponenten eines Solarsystems Komponenten eines Solarsystems Sonnenkollektor Solarleitungen (Vor bzw. Rücklauf)

Süden

Regelung

bivalenter Wasserspeicher

Heizkessel

Sonnenkollektor

Abb. 32: Komponenten eines Solarsystems Neigung der Kollektoren

274

Die Neigung der Kollektoren zur Erdoberfläche ist wichtig für ihre Energieaufnahme. Der optimale Neigungswinkel ist abhängig vom Nutzungszeitraum der Kollektoren, da sich der Sonnenstand im Verlauf des Jahres ändert. Bei Schrägdachmontage ist der Neigungswinkel durch die Dachneigung vorgegeben. Die größte Energiemenge kann vom Absorber des Kollektors aufgenommen werden, wenn die Kollektorebene im rechten Winkel zur Sonneneinstrahlung ausgerichtet ist. Da der Einstrahlungswinkel von der Tages- und der Jahreszeit abhängig ist, sollte die Kollektorebene entsprechend dem Sonnenstand während der Phase des größten Energieangebotes ausgerichtet werden. In der Praxis erweisen sich Neigungswinkel zwischen 30° und 45° als ideal. Für Deutschland ist je nach Nutzungszeitraum ein Neigungswinkel von ca. 45° der ideale Kompromiss zwischen Sonnenhöchststand im Sommer (Neigungswinkel 30°) und Sonnentiefststand im

Solarkollektoranlagen

10

Winter (Neigungswinkel 60°). Neigungswinkel zwischen 25° und 70° gelten noch als sinnvoll. Da die Sonneneinstrahlung während der Mittagszeit am intensivsten ist, sollte die Kollektorebene möglichst nach Süden ausgerichtet sein, um eine optimale Leistungsausbeute zu erzielen. Abweichungen der Kollektorebene aus der Süd-Richtung (Azimutwinkel) bis ca. 20° haben in den Sommermonaten kaum Einfluss auf die Einstrahlung. Akzeptabel sind aber auch Abweichungen aus der Südrichtung bis zu 45°. Flachkollektoren werden vorzugsweise zur Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung eingesetzt. Sie sind für die Montage auf geneigten Dächern geeignet. Flachkollektoren sind die klassische Kollektorbauart. Hauptbestandteil ist der beschichtete Kupferabsorber. Er gewährleistet eine hohe Absorption der Sonnenstrahlung und eine geringe Emission der Wärmestrahlung. Auf das Absorberblech ist ein mäanderförmiges Kupferrohr aufgelötet, das vom Wärmeträgermedium durchströmt wird. Das Wärmeträgermedium nimmt über das Kupferrohr die Wärme vom Absorber auf. Der mäanderförmig durchströmte Absorber sorgt bei Kollektorfeldern für eine sehr gleichmäßige Durchströmung jedes einzelnen Kollektors. Der Absorber ist von einem hochwärmegedämmten Kollektorgehäuse umgeben, wodurch die Wärmeverluste des Kollektors minimiert werden. Die Abdekkung besteht aus einer Solarglasscheibe. Sie zeichnet sich durch einen geringen Eisenanteil aus, wodurch die Reflexionsverluste reduziert werden. Die im Kollektor erwärmte Flüssigkeit (Wärmeträgermedium mit Kälteschutz) wird über ein Rohrleitungssystem in einem Wasserspeicher geleitet, in welchem ihre Wärme über einen Wärmetauscher an das Trinkwasser abgegeben wird. Danach wird sie – abgekühlt – zu den Kollektoren zurückgeleitet.

Flach kollektoren

Vakuum-Röhrenkollektoren werden zur Trinkwasser- und Schwimmbadwassererwärmung bzw. bedingt auch zur Raumbeheizung eingesetzt. Sie weisen bei höheren Differenzen zwischen Kollektortemperatur und Umgebungstemperatur einen besseren Wirkungsgrad als Flachkollektoren auf. Im Jahresmittel kann pro

Vakuum Röhren kollektoren

275

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

m² Absorberfläche ein ca. 30 bis 50 % höherer Sonnenenergiegewinn als mit Flachkollektoren erwartet werden. Vakuum-Röhrenkollektoren eignen sich sowohl für geneigte Dächer als auch für Flachdächer. Der Neigungswinkel der Kollektoren muss min. 25° betragen, um eine Zirkulation der Verdampferflüssigkeit im Wärmetauscherrohr zu gewährleisten. Kollektorgröße

Die Kollektorgröße richtet sich insbesondere nach: der Auswahl des Kollektortyps und dessen Wirkungsgrad ● der Neigung und der Ausrichtung der Kollektoren ● der zur Verfügung stehenden Sonnenenergie ● der Anwendung (Trinkwassererwärmung, Schwimmbadwassererwärmung, Raumbeheizung) ●

Zur Bestimmung der erforderlichen Absorberfläche sollte diese beim jeweiligen Hersteller oder einem Fachbetrieb unter Zugrundelegung der individuellen Gegebenheiten ermittelt werden. Allgemein gelten folgende Empfehlungen für kleinere Solaranlagen zur Warmwasserbereitung (Kollektorfläche < 15 m²): ● Systeme so einfach wie möglich ausführen; keine komplexen Regelungsstrategien (Mehrkosten, Störanfälligkeit, Wartungsaufwand) ● Anlage nicht überdimensionieren; für Trinkwassererwärmung etwa 90 % solare Deckung im Sommer anstreben ● besser ein großer Bivalent-Speicher mit Bereitschaftsteil als zwei oder mehrere kleine Speicher (Kosten, Wärmeverlust). Dimensionie rung

Normwasser verbrauch

276

Besonders wichtig für die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage ist die Dimensionierung bezüglich des Warmwasserbedarfs. Dieser kann zwischen 20 bis 100 Liter pro Tag und Person variieren, ohne dass der Verbrauch von Wasch- und Spülmaschine eingerechnet ist. Für Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem normalen, täglichen Normwasserverbrauch von 40 bis 50 Litern/Person mit 45°C gilt die Daumenregel: ● 1,0 bis 1,5 m² Kollektor pro Person bei Flachkollektoren ● 0,8 bis 1,2 m² Kollektor pro Person bei Vakuum-Röhrenkollektoren und ● ca. 80 Liter Speichervolumen pro Person

Photovoltaikanlagen

10

Die Raumbeheizung bzw. Raumheizungsunterstützung durch Sonnenenergie stellt sich im Gegensatz zur Trinkwassererwärmung ungünstiger dar. Die Periode mit dem größten Sonnenenergieangebot ist gegenüber der Periode mit dem größten Heizenergiebedarf zeitlich versetzt. Während der Wärmeverbrauch für die Trinkwassererwärmung über das ganze Jahr hindurch relativ konstant ist, besteht zu Zeiten des größten Wärmebedarfs für die Raumbeheizung nur ein sehr geringes Sonnenenergieangebot. Um eine Unterstützung der Raumbeheizung zu realisieren, muss die Absorberfläche relativ groß bemessen werden. Dadurch kann es im Sommer zu Stagnationen im Solarkreis kommen. Tipp! Für die Nutzung der Sonnenenergie gibt es attraktive Fördermittel. Attraktive Auch viele Städte und Gemeinden unterstützen den Einbau von Kol Fördermittel lektoren. Anträge und Fördervoraussetzungen gibt es bei Gemeinde verwaltungen und Bauämtern.

Die Genehmigung von Solaranlagen ist nicht einheitlich geregelt. Ob Solaranlagen anzeige- oder genehmigungspflichtig sind, teilt das zuständige Bauamt mit.

2

Genehmigung

Photovoltaikanlagen

Photovoltaik nennt man den physikalischen Vorgang der direkten Umwandlung von Licht in elektrische Energie. Insbesondere bei Kleinstanwendungen (z. B. Taschenrechner, Uhren etc.) findet die Photovoltaik schon seit einiger Zeit vielfach Anwendung. Zur Umwandlung werden Solarzellen benötigt, die aus speziell behandeltem Halbleitermaterial hergestellt werden. Als Grundmaterial wird meist Silizium verwendet. Je nach Anwendung der Photovoltaik unterscheidet man folgende Betriebsweisen:

277

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Inselbetrieb Inselbetrieb

Besteht keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz, spricht man von Inselbetrieb. Um auch nachts und in sonnenscheinarmen Zeiten Strom zur Verfügung zu haben, muss der erzeugte Strom in teure Energiespeicher (Batterien) zwischengespeichert werden. Insbesondere bei größeren Anlagen, z. B. bei der Versorgung von Einödhöfen, Berghütten etc. ist zur Deckung des Spitzenbedarfs zusätzlich ein Stromerzeugungsaggregat notwendig. Trotz deutlich höherer Stromkosten ergeben sich somit sinnvolle Anwendungen für Photovoltaik. Netzparallelbetrieb

Netzparallel betrieb

278

Bei dieser Betriebsweise wird die Photovoltaikanlage mit dem öffentlichen Netz gekoppelt. Der von der Solaranlage erzeugte Strom wird direkt von den angeschlossenen elektrischen Verbrauchern (übliche Haushaltsgeräte, Lampen usw.) genutzt. Übersteigt die solar erzeugte elektrische Energie den Eigenbedarf des Betreibers (Überschussenergie), so wird diese ins öffentliche Netz eingespeist und steht somit anderen Stromabnehmern zur Verfügung. Bei nicht ausreichendem Solarstromangebot wird automatisch zusätzliche Energie aus dem öffentlichen Netz vom Energieversorgungsunternehmen bezogen, um den Betrieb der angeschlossenen Geräte sicherzustellen. Das öffentliche Netz stellt bei dieser Art der dezentralen Energieerzeugung einen wartungsfreien Energiespeicher dar.

Photovoltaikanlagen

10

Komponenten einer Photovoltaik-Anlage Komponenten einer Photo voltaikAnlage

Solarmodule

Freischaltstelle und Überspannungsschutz

Gleichstromleitung

Zähler für Stromerzeugung Wechselrichter Wechselstromleitung Süden

Stromverteiler und Sicherung

Zähler für Einspeisung und Bezug bestehendes Hausanschlusskabel Abb. 33: Komponenten einer PhotovoltaikAnlage

Eine netzgekoppelte Photovoltaikanlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: ● Solargenerator mit Modulanschlusskasten Der Solargenerator wandelt die Sonnenstrahlung in elektrischen Gleichstrom um. Er besteht aus mehreren Solarmodulen, die im Anschlusskasten miteinander verschaltet werden. Um eine installierte Leistung von 1 kWpeak (Spitzenleistung) zu erreichen, ist eine Solarmodulfläche von 8 - 10 m² erforderlich. Damit ist eine solare Erzeugung von etwa 800 - 900 kWh pro Jahr möglich. ●

Wechselrichter mit Netzankopplung (Schalt- und Schutzeinrichtungen) Der Wechselrichter hat die Aufgabe, den vom Solargenerator erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln und speist diesen direkt in das mit dem öffentlichen Netz verbundene Hausnetz ein.

Solargenerator

Wechselrichter

279

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Bei der Planung sollte vor allem auch die Position des Wechselrichters berücksichtigt werden, der nach Möglichkeit in unmittelbarer Nähe zum Modulfeld direkt unter dem Dach angebracht werden sollte, damit die gleichstromseitige Leitungslänge minimiert wird. Mess einrichtung

Anmeldung bei EVU

280



Messeinrichtung Soll die elektrische Energie getrennt nach Bezug aus dem EVUNetz (EVU = Energieversorgungsunternehmen) und Lieferung in das EVU-Netz erfasst werden, so sind im Allgemeinen zwei Zähler vorzusehen, die mit unterschiedlicher „Blickrichtung” in Reihe geschaltet sind. Dabei kommen nur EVU-eigene Zähler mit Rücklaufsperre zum Einsatz. Art und Anzahl der erforderlichen Messeinrichtungen und Tarifgeräte richten sich im Einzelfall nach den jeweiligen Vertragsverhältnissen für Strombezug und Stromlieferung. Es wird empfohlen, rechtzeitig Informationen über die im Einzelfall erforderlichen Zählerplätze und Messeinrichtungen bei den Energieversorgungsunternehmen einzuholen.

Die Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer behandeln Photovoltaikanlagen unterschiedlich. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist in vielen Bundesländern baugenehmigungsfrei. In jedem Fall ist das örtliche Bauordnungsamt über die geplante Errichtung der Photovoltaikanlage zu informieren. Die beabsichtigte Installation einer Photovoltaikanlage im Netzparallelbetrieb muss bei dem zuständigen EVU vor Beginn der Errichtung angemeldet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die speziellen Belange des Netzparallelbetriebes zwischen dem Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des EVU eingetragen sein muss, und dem zuständigen EVU rechtzeitig abgestimmt werden. Die Ausführung der Anlage darf erst begonnen werden, wenn das betroffene EVU sein Einverständnis gegeben hat. Die Einbindung der Photovoltaikanlage in das Netz ist durch einen eingetragenen Elektroinstallateur unter Beachtung des nach den Technischen Anschlussbedingungen üblichen Anmeldeverfahrens vorzunehmen. Für die Anmeldung sind folgende Unterlagen beim EVU einzureichen:

Photovoltaikanlagen ● ●

● ● ● ●



10

Lageplan, aus dem die Grundstücksgrenzen und der Aufstellungsort hervorgehen Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel (Datenblätter, Solargenerator und Wechselrichter) Beschreibung der Schutzeinrichtungen mit genauer Angabe über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion Beschreibung der Art und Betriebsweise von Generator und Wechselrichter sowie der Art der Zuschaltung zum Netz Angaben über die Kurzschlussfestigkeit der Schaltorgane Konformitätserklärung des Wechselrichterherstellers als Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen an den Wechselrichter gemäß der „Richtlinie für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz des Energieversorgungsunternehmens (EVU)” Nach Zugang der vollständigen Unterlagen und Abschluss der technischen Überprüfung erhält man ein Angebot über den erforderlichen Stromlieferungsvertrag. Zur Vermeidung von Verzögerungen ist unbedingt eine rechtzeitige Anmeldung zu empfehlen.

Die Photovoltaikfläche sollte möglichst ganztägig und unabhängig von der Jahreszeit frei von Abschattungen sein. Bei Teilabschattungen ist die Energieeinbuße aus physikalischen Gründen wesentlich größer, als sich dies aus dem Verhältnis von abgeschatteter zu bestrahlter Fläche ergibt. So ist auf die Schattenverläufe von Gebäuden oder Bäumen in der Hausumgebung und auf die Schattenwürfe von Dachgauben, Kaminen, Antennen usw. zu achten. Der SolarGenerator sollte zwischen Süd-West und Süd-Ost ausgerichtet sein. Die Solarmodule sollten in möglichst zusammenhängenden Flächen installiert werden, um den Montage- und Verkabelungsaufwand sowie die Leitungsverluste zu begrenzen. Der Neigungswinkel der Module sollte aus energetischen Gründen mindestens 20° betragen. Diese Neigung gewährleistet für das Generatorfeld zudem einen ausreichenden Selbstreinigungseffekt durch ablaufendes Regenwasser. Bei Neigungswinkeln Gängige Systemvarianten für Ein- und Zweifamilienhäuser sind Anlagen mit 1,4 kWp

Photovoltaik fläche

Neigungs winkel

281

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

und 2,1 kWp Spitzenleistung, die einen Flächenbedarf von ca. 16 m² bzw. 24 m² haben.

Abb. 34: Jährlich zu erwartende Energieausbeute einer Photovoltaikanlage Energieaus beute

Kosten

282

In der obigen Grafik ist die jährlich zu erwartende Energieausbeute einer Photovoltaikanlage in Abhängigkeit der installierten Nennleistung und des erforderlichen Flächenbedarfs bei günstiger Ausrichtung des Solargenerators dargestellt. Die angegebenen Werte können jedoch systembedingt von Hersteller zu Hersteller abweichen. Die jährlich zu erwartende Energieausbeute einer Anlage mit z. B. 1,4 kWp installierter Nennleistung – der erforderliche Flächenbedarf der Photovoltaikanlage beträgt hierfür ca. 16 m² (reine Generatorfläche) – beträgt in unseren Breiten bei günstiger Ausrichtung des Solargenerators (Dachneigung ca. 30°, Südausrichtung) etwa 1.100 Kilowattstunden. Das entspricht ungefähr einem Drittel des jährlichen Stromverbrauchs eines Vierpersonenhaushaltes in Höhe von ca. 3.300 kWh (ohne Heizung und Warmwasserbereitung). Die Kosten für eine komplette Photovoltaikanlage einschließlich Installation betragen derzeit etwa 5.000 – 7.000 EUR/kWpeak. Damit werden etwa 800 - 900 kWh/Jahr Strom erzeugt. Inselanlagen sind aufgrund der zusätzlichen Komponenten wie Batterie, Laderegler etc. in den Anschaffungskosten deutlich höher. Die deutschen Energieversorgungsunternehmen (EVU) stellen die von ihnen betriebenen Stromnetze für die dezentrale Energieein-

Photovoltaikanlagen

speisung zur Verfügung und sind darüber hinaus verpflichtet, die eingespeiste Energie zu vergüten. In einer Sitzung vom 25.2.2000 hat der Deutsche Bundestag das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet, das am 1.4.2000 in Kraft getreten ist. Das Ziel des Gesetzes ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen. Dabei ist eine Verdoppelung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010 beabsichtigt. Netzbetreiber werden verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen an ihr Netz anzuschließen, den gesamten angebotenen Strom aus diesen Anlagen vorrangig abzunehmen und den eingespeisten Strom zu vergüten. Die Vergütungssätze werden in Form von Festpreisen in Abhängigkeit von der Energiequelle wie solare Strahlungsenergie, Windkraft, Geothermie und Biomasse festgelegt. Die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie wird wie folgt geregelt: Nach den EEG wird eine kWh erzeugte Energie (Anlage auf einem Hausdach) bei einer Anlagengröße bis maximal 30 kWp im Jahr 2006 mit 51,8 ct vergütet. Bei Neuanlagen wird der für das Inbetriebnahmejahr der Anlage geltende Mindestvergütungssatz über den gesamten Vergütungszeitraum (20 Jahre) in unveränderter Höhe gewährt.Gleichzeitig ist zu beachten, dass bei in der Betriebnahme einer Neuanlage in den Folgejahren die Einspeisevergütung einer Degression in Höhe von 5,0 % pro Jahr unterliegt. Bei anderen Arten von PV-Anlagen werden nach dem EEG (§ 11 Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie) andere Einspeisevergütungen zugrunde gelegt. Eine genauere Rentabilitätsprüfung kann von jedem PVAnlagenerrichter individuell für die jeweilige Anlage erstellt werden. Viele kommunale und überregionale Energieversorger in Deutschland gehen bei den Vergütungssätzen über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinaus und fördern Solarstrom-Systeme, indem diese die eingespeiste Energie in das Netz des Energieversorgungsunternehmens über einen begrenzten Zeitraum von z. B. 10 Jahren

10 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Vergütung für Strom

283

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

in Höhe von ca. 0,95 – 1,75 EUR/kWh vergüten oder komplette Anlagen anteilig bezuschussen. Da die Anlagen i. d. R. wartungsfrei sind, haben sich dann die Erstellungskosten bei optimaler Ausrichtung bereits häufig nach ca. 10 Jahren amortisiert.

3 Wärmepumpe

Funktions prinzip

284

Wärmepumpen

Sonnenwärme ist immer vorhanden und wird von Erde, Wasser und Luft gespeichert. Das macht die Wärmepumpe zu einem Heizsystem mit Zukunft. Dazu kommt, dass mit diesem Heizsystem sehr viel weniger Primärenergie verbraucht und gleichzeitig über die Hälfte an CO2 reduziert wird. Wie kann man aus z. B. 8° Grad warmem Boden oder aus Luft, die gerade mal 0° kalt ist, Wärme zum Heizen gewinnen? Die Wärmepumpe arbeitet nach dem gleichen Prinzip wie ein Kühlschrank, jedoch mit umgekehrtem Nutzen. Sie entzieht einer kalten Umgebung Wärme, die zum Heizen und zur Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Dabei wird in einem geschlossenen Kreislauf, in welchem bei der Verdampfung eines Wärmeträgers (früher hauptsächlich FCKW, heute umweltverträglichere Mittel) Wärme aus dem Erdreich, dem Wasser oder der Luft aufgenommen. Dieser dampfförmige Wärmeträger wird dann in einem Verdichter auf höheren Druck und eine höhere Temperatur gebracht. Der heiße Dampf strömt in einen Kondensator, kühlt etwas ab und wird wieder flüssig. Dabei wird die Wärme an das Heizungswasser abgegeben. Nun strömt der abgekühlte und flüssige Wärmeträger durch ein Ventil, wobei der Druck verringert und der Wärmeträger wieder dampfförmig wird. Nur noch für die Verdichtung und für das Pumpen des Heizwassers in das Heizsystem wird elektrischer Strom gebraucht. Diese Antriebsenergie beträgt nur ein Viertel der für Heizzwecke benötigten Energie. Den Rest, ca. drei Viertel der benötigten Energie, spendet die Sonne durch gespeicherte Sonnenwärme in Erdreich, Wasser und Luft.

Wärmepumpen

3.1

10

Betriebsarten von Wärmepumpen



Monovalenter Betrieb Die Wärmepumpe ersetzt den traditionellen Heizkessel. Sie deckt den Wärmebedarf des Gebäudes das ganze Jahr über – zu 100 % – allein. Dieser Betriebsart sollte daher immer, soweit möglich, den Vorzug gegeben werden.



Bivalenter Betrieb Die Wärmepumpe deckt den Wärmebedarf zum größten Teil allein. Bei sehr tiefen Außentemperaturen arbeiten Wärmepumpe und der zweite Wärmeerzeuger, z. B. eine Ölheizung, gemeinsam.



Monoenergetischer Betrieb An wenigen Tagen ergänzt ein elektrischer Heizstab bei tiefen Außentemperaturen die Wärmepumpe. Beide Wärmeerzeuger werden mit einer Energieform (Strom) betrieben, also monoenergetisch.

Betriebsarten

Die Betriebsart hängt davon ab, welche Wärmequelle Sie nutzen können oder wollen.

3.2

Wärmequellen der Wärmepumpen

Wärmequelle Erdreich Erdreich ist ein guter Wärmespeicher, um eine monovalente Elektro-Wärmepumpe wirtschaftlich zu betreiben, da die Temperatur das ganze Jahr über relativ konstant ist. Allerdings muss ein entsprechend großes Grundstück vorhanden sein. Ein Rohrschlangensystem wird ca. 20 cm unterhalb der Frostgrenze verlegt. Bei Neubauten ist das problemlos möglich, da sowieso zahlreiche Erdarbeiten vorgenommen werden müssen. Durch die Rohre fließt ein frostsicheres Arbeitsmittel (Sole), das die aufgenommene Erdwärme an den Verdampfer der Wärmepumpe weiterleitet. Die im Erdreich gespeicherte Sonnenenergie fließt nahezu ausschließlich über die Erdoberfläche zu. Die wesentlichen Energielieferanten sind Sonneneinstrahlung und Niederschläge. Die Wärmeleitfähigkeit nimmt mit wachsendem Wassergehalt des Erdreichs zu. Ideal sind daher lehmigfeuchte Böden. Der Wärmeentzug aus dem

Wärmequelle Erdreich

285

10

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Erdreich beeinträchtigt den Pflanzenwuchs nicht. Zur Nutzung der Wärmequelle Erdreich benötigt man etwa das 1 bis 2-fache der zu beheizenden Wohnfläche an Grundstücksfläche. Hinweis: Reicht die Grundstücksfläche nicht aus, können Erdsonden verwendet werden, durch die ebenfalls ein frostsicheres Arbeitsmittel fließt. Sie werden senkrecht durch ein Ramm oder Bohrverfahren in den Boden eingelassen. Sie bieten sich bei kleinen Grundstücken oder bereits bestehenden Gebäuden an. Wärmequelle Grundwasser

Wärmequelle Grundwasser Grundwasser ist der ideale Speicher für Sonnenwärme. Der Vorteil liegt in der konstanten Temperatur. Selbst an kältesten Wintertagen besitzt das Wasser eine Temperatur von +7 bis +12°C. Leider steht Grundwasser nicht überall und in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung. Allerdings, wo es als Wärmequelle genutzt werden kann, lohnt sich der Einsatz. Grundwasser bietet die besten Voraussetzungen für einen monovalenten Wärmepumpenbetrieb. Es sind immer zwei Brunnen erforderlich. Das Grundwasser wird über einen Förderbrunnen entnommen und dem Verdampfer der Wärmepumpe zugeführt, der dem Wasser Wärme entzieht. Das abgekühlte Wasser wird anschließend in einen Schluckbrunnen zurückgeführt. Eine Wasseranalyse sollte in jedem Fall durchgeführt werden, um die Verträglichkeit des Grundwassers zu überprüfen und um die richtigen Materialien für den Wärmetauscher der Wärmepumpe zu wählen. Wirtschaftlich ist diese Wärmequelle aber nur, wenn der Grundwasserspiegel nicht tiefer als ca. 15 Meter liegt. Außerdem muss die Zustimmung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes eingeholt werden, die außerhalb von Wasserschutzgebieten normalerweise erteilt wird.

Wärmequelle Luft

Wärmequelle Luft Luft als Wärmequelle gibt es überall. Der bauliche Aufwand ist gering. Ventilatoren führen die Außenluft am Verdampfer der Wär-

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Wärmepumpen

10

mepumpe vorbei, wobei ihr Wärme entzogen wird. Die abgekühlte Luft wird nach außen zurückgeführt. Ein Nachteil ist, dass die Heizleistung mit fallender Außentemperatur sinkt, d. h. wenn es draußen sehr kalt und somit der Wärmebedarf groß ist, steht eine niedrige Heizleistung zur Verfügung. Deshalb ist monovalenter Betrieb nicht sinnvoll, denn die Wärmepumpe müsste sehr groß ausgelegt werden. Daher bietet sich hier ein bivalenter bzw. monoenergetischer Betrieb an. Wärmepumpen der neuen Generation werden monoenergetisch betrieben. Dabei ist eine elektrische Zusatzheizung integriert, die anspringt, wenn die Wärme aus der Außenluft nicht ausreicht. LuftWärmepumpen neigen bei sehr tiefen Außentemperaturen zum vereisen, deshalb sollte eine automatische Abtauvorrichtung eingebaut werden. Obwohl Wärmepumpen leise laufen, entstehen bei der Luftwärmepumpe Geräusche, die innerhalb der Vorschriften liegen, aber nicht unhörbar sind. Deshalb sollte der Aufstellort sorgfältig ausgewählt werden, um eventuelle Probleme mit den Nachbarn zu vermeiden. Kurzübersicht über Wärmepumpen Wärmequelle

Erdreich

Wasser

Luft

Verfügbarkeit

ganzjährig

ganzjährig

uneingeschränkt

Betriebsweisen

vorzugsweise monovalent, in Ausnahmefällen auch monoenergetisch

vorzugsweise monovalent, aber auch monoenergetisch

bedingt monovalent, bivalent bzw. monoenergetisch

Erschließung

Erdreichwärme tauscher (Rohrschlangen, Erdsonden etc.) Erdarbeiten und Baumaßnahmen

Genehmigungs verfahren 2 Brunnen Pumpversuch Brunnenpumpe Erdarbeiten und Baumaßnahmen

Bei Außenaufstellung: je nach örtlichen Gegebenheiten, Erdarbeiten und Baumaßnahmen

Kurzübersicht über Wärme pumpen

Bei Innenaufstellung: Luftkanäle bzw. Luft schläuche Baumaßnahmen

Tabelle 39: Kurzübersicht über Wärmepumpen

In den Informationen der Wärmepumpen-Hersteller ist i. d. R. die Leistungszahl enthalten, welche sich immer auf klar definierte

287

10

Leistungszahl

Monovalenter Betrieb Wärme pumpen Gütesiegel

288

Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Randbedingungen während des Zeitpunktes der Messung bezieht. Die Leistungszahl ist also ein Momentanwert. Damit können jedoch Wärmepumpen-Systeme und Fabrikate untereinander verglichen werden. Die Leistungszahl ist ein Prüfstandwert ohne Hilfsantriebe. Um die Wärmepumpe zu betreiben, braucht man z. B. Strom. Das Verhältnis zwischen der elektrischen Leistung und der von der Wärmepumpe abgegebenen Wärmeleistung wird durch die Leistungszahl ε ausgedrückt. Eine Leistungszahl von 3 bedeutet also, dass das Dreifache der eingesetzten elektrischen Leistung in nutzbare Wärmeleistung umgewandelt wird. Je höher die Leistungszahl, umso besser die Wirtschaftlichkeit. Wärmepumpen arbeiten umso wirtschaftlicher, je kleiner der Unterschied zwischen der Temperatur der Wärmequelle und des Heizwasservorlaufes ist. Bei allen Vorzügen die eine Wärmepumpenheizung bietet, interessiert den Betreiber die Wirtschaftlichkeit des neuen Heizsystems. Häufig wird der Fehler gemacht, ausschließlich die Energiepreise zu vergleichen, was zwangsläufig zu falschen Ergebnissen führt. Die Wärmepumpenheizung schneidet gut ab, wenn das ganze Heizsystem mit Verbrauchskosten, Kapitalkosten und Betriebskosten verglichen wird. Eines jedoch ist nicht zu leugnen. Heizen mit Öl oder Erdgas ist heute in der Regel noch günstiger. Jedoch wird mit jeder Preissteigerung die Wärmepumpe wirtschaftlicher. Sofern man sich für eine Wärmepumpen-Heizungsanlage entscheidet, macht man nicht nur etwas für unsere Umwelt, sondern es ergeben sich auch eine Reihe persönlicher Vorteile. So entfällt beispielsweise der Öllagerraum. Man gewinnt also einen zusätzlichen Raum. Die hohe finanzielle Belastung der einmal jährlich anfallenden Heizkosten entfällt. Man zahlt nicht wie z. B. bei Öl die Gesamtmenge bei Lieferung, sondern nur den Strom, den man tatsächlich verbraucht hat, in Teilbeträgen. Bei monovalentem Betrieb wird ein Kamin unnötig und somit alle durch ihn anfallenden Nebenkosten. Mit dem Wärmepumpen-Gütesiegel erhalten Hausbesitzer, Planer und das Fachhandwerk einen Nachweis darüber, dass man eine Wärmepumpe besitzt, welche höchste Qualität und Sicherheit garantiert. Das Gütesiegel bezieht sich auf die Wärmepumpe bzw. ihre technischen Eigenschaften sowie die Serviceleistungen seitens der

Förderprogramme

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Hersteller. Um das hohe Qualitätsniveau von Wärmepumpen auch für die Zukunft zu gewährleisten, haben sich die Förderinitiativen aus Deutschland, der Initiativkreis Wärmepumpe (IWP) e.V., die Leistungsgemeinschaft Wärmepumpe Österreich (LGW) und die Fördergemeinschaft Wärmepumpe Schweiz (FWS) zusammengeschlossen. Gemeinsam wurde ein Prüfreglement auf Basis EN 255 für das WP-Gütesiegel erarbeitet. Wärmepumpen von Herstellern, die Mitglied entweder im IWP e.V., der LGW oder der FWS sind, garantieren durch das Gütesiegel höchste Qualität und sind Grundlage für eine gute Wärmepumpen-Heizungsanlage.

4

Förderprogramme

Das Bundesministerium für Wirtschaft fördert – unter bestimmten Voraussetzungen – in einem zeitlich begrenzten Programm die Errichtung oder Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Ziel dieses Programms ist es, aus Gründen des Umweltund Klimaschutzes die CO2-Emissionen zu verringern. Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Höhe der Förderung ist bei den einzelnen Anlagen unterschiedlich. Ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht nicht, da die Fördermittel begrenzt sind. Zuwendungen aus diesem Programm können Personen und Firmen erhalten, die Eigentümer, Pächter oder Mieter des Anwesens sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll. Die Anwesen müssen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen. Pächter und Mieter benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers des Anwesens zu der Errichtung und dem Betrieb der Anlage. Anträge sind auf einem vom Bundesamt für Wirtschaft vorgegebenen Vordruck zu stellen.

Förder programme

Achtung: Vorhaben, die vor dem Eingang des Antrages bei der Regierung be gonnen worden sind, werden nicht gefördert. Die Anlage darf daher vor Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben worden sein.

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Energiegewinnungssysteme – erneuerbare Energien

Falls aus anderen öffentlichen Mitteln Zuwendungen für die Maßnahme gewährt werden, wird sie durch dieses Programm nicht gefördert.

Tipp! Vordrucke und Bewilligung erhalten Sie beim: Bundesamt für Wirtschaft Frankfurter Str. 29 – 31 65760 Eschborn/Ts. Tel.: (06196) 4040 Fax: (06196) 94226

Für die Nutzung der Sonnenenergie gibt es attraktive Fördermittel. Auch viele Städte und Gemeinden unterstützen den Einbau von Sonnen-Kollektoren, Photovoltaik-Anlagen und Wärmepumpen. Anträge und Fördervoraussetzungen gibt es bei Gemeindeverwaltungen, Bauämtern und Energieversorgungsunternehmen.

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11 Die Novelle der Energie einsparverordnung – EnEV 2007 Die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden war bis zum Januar 2006 in nationales Recht umzuset26 zen. Dazu will die Bundesregierung das Energieeinsparrecht (Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung) umfassend novellieren. Der folgende Beitrag stellt den Stand der Überlegungen, insbesondere zu den technischen Möglichkeiten der Bewertung von Nichtwohngebäuden dar. Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energie27 einspargesetzes ist am 08. 09.2005 in Kraft getreten. Der Referentenentwurf zu einer neuen weiterentwickelten Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde am 16. 11.2006 durch die Bundesre28 gierung vorgelegt. Ein Inkrafttreten dieser Verordnung ist wegen der Befassung von Bundeskabinett und Bundesrat voraussichtlich erst Mitte 2007 zu erwarten. Der folgende Beitrag gibt eine Übersicht zu den vorgesehenen neuen Anforderungen beim energiesparenden Bauen.

26

27

28

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 1 S. 65 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden – Energieeinspargesetz (EnEG) – in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. September 2005, Bundesgesetzblatt I, S.2684 Referentenentwurf der Bundesregierung zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung 2007 – EnEV 2007) vom 16.11.2006, www.bmvbs.de

291

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

1

Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie

Die EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verfolgt nahezu die gleichen Ziele wie die Energieeinsparverordnung 29, 30, 31 32 . Dabei geht es insbesondere um (EnEV) ● die ganzheitliche Beurteilung der energetischen Effizienz von Gebäuden, ● die verbesserte energetische Modernisierung im Gebäudebestand, ● transparente Informationen für den Verbraucher, ● Informationen und Anforderungen an die energetische Verbesserung der technischen Gebäudeausrüstung.

Abb. 35: Verbraucherinformation leicht gemacht; ein Plakat der Deutschen Energie Agentur GmbH (dena) 29

30

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Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 16. November 2001, Bundesgesetzblatt I, S.3085 Hegner, H.-D.; Vogler, I.: Energieeinsparverordnung EnEV – für die Praxis kommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2002 Hegner, H.-D.; Vogler, I.; Hauser, G.: EnEV-Novelle 2004 – für die Praxis kommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2005 Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004, Bundesgesetzblatt I, S. 3144

Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie

11

Die Bundesrepublik Deutschland hat mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung im Jahre 2002 zu vielen Schwerpunktfragen bereits Vorlauf geschaffen. Forderungen der Richtlinie nach nationalen Standards für die energetische Effizienz von Gebäuden im Neubau wie im Bestand werden mit der EnEV bereits gesetzt. Darüber hinaus hat die EnEV die Umsetzung der ganzheitlichen Methode (gemeinsame Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik) zur Pflicht gemacht. Auch die Forderung nach regelmäßigen Inspektionen von Heizkesseln wird in Deutschland generell durch die Kontrollpflicht der ersten BImSchV, die Dimensionierungsvorschriften der bisherigen HeizAnlV, die Anforderung zur Außerbetriebnahme alter Anlagen nach EnEV und viele Fördermaßnahmen bereits umgesetzt. In mehreren Punkten geht die Richtlinie doch über das nationale Recht hinaus. Deshalb muss das nationale Energieeinsparrecht an einigen Stellen angepasst werden. Dies betrifft insbesondere: ● die Einbeziehung des Energiebedarfs von Beleuchtung und Klimaanlagen im Nicht-Wohnbereich, ● die obligatorische Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand (bei Verkauf und Vermietung), ● das Aushängen von „Energieplaketten“ für öffentliche, stark frequentierte Gebäude und ● die regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen. Der sachliche Änderungsbedarf soll in der EnEV umgesetzt werden. Soweit Auf Grund der Vorgaben der Richtlinie und der Umsetzungskonzeption nötig, musste auch das Energieeinsparungsgesetz geändert werden (insbesondere wegen Energieausweisen im Bestand, Berücksichtigung von Beleuchtung und Klimaanlagen). Für Wohngebäude ändert sich hinsichtlich der Anforderungen und der Berechnungsmethode nur wenig: Die im Jahre 2002 eingeführten Anforderungen und die Methodik sollen unangetastet bleiben. Im Gegensatz dazu muss die Kategorie der Nicht-Wohngebäude in der EnEV 2007 mit einem neuen speziellen Verfahren bedacht werden. Die EnEV-Methodik 2002/2004 reicht für diese Gebäudekategorie nicht aus. Zur Berücksichtung der eingebauten Beleuchtung

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Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

und von Klimaanlagen müssen neue technische Regeln in Bezug genommen werden. Zur Integration der Energiebedarfsanteile Beleuchtung und Klimaanlagen in die Gesamtenergieeffizienzberechnung wurde das erforderliche technische Regelwerk umfangreich neu bearbeitet und angepasst. Grundlage dafür war ein Normungsantrag des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Der Antrag sah u.a. vor, in die Erarbeitung des allgemeinen Bilanzablaufs die Ansätze bereits vorhandener Energiebilanzverfahren (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10 und -12, EN 832, ISO 13790 u.a.) einzubeziehen. Diese wurden dahingehend verbessert, dass z.B. eine integrierte Bilanzierung der Nutzenergie für Heizen und Kühlen unter Beachtung aller Wärmequellen und -senken möglich ist. Dabei wurde in vielen Bereichen Neuland beschritten. Um dem Anliegen der Gesamtbetrachtung entgegen zu kommen, wurde diese Arbeit in einem interdisziplinären Arbeitsausschuss des DIN (Bau-, Anlagen. und Lichttechnik) durchgeführt und in der 33, Norm DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ zusammengefasst. Die Vornorm hat im Gegensatz zu den geplanten Europäischen Normen den Vorteil, dass Sie im Juli 2005 vom DIN komplett vorgelegt wurde, in allen Teilen aufeinander abgestimmt ist und im Umfang erheblich geringer ausfällt als die über 40 in Arbeit befindlichen CEN-Normen oder Normenteile (31 work items), die voraussichtlich erst ab 2007 zur Verfügung stehen. Die Berechnungen nach der DIN V 18599 erlauben die Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Beheizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind. Dabei berücksichtigt die Normreihe auch die gegenseitige Beeinflussung von Energieströmen und die daraus resultierenden planerischen Konsequenzen. Die Vornorm kann den Nutz-, End- und Primärenergiebedarf des Gebäudes abbilden. Neben der Berechnungsmethode werden auch nutzungsbezogene Randbedingungen für eine neutrale Bewertung zur Ermittlung des 33

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DIN V 18599 : 2005-07 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. Beuth Verlag GmbH Berlin

Weiterentwicklung der EnEV zur Umsetzung der Richtlinie

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Energiebedarfs angegeben (unabhängig von individuellem Nutzerverhalten und lokalen Klimadaten). Mit festen Randbedingungen wird die vergleichende Betrachtung und Analyse von Gebäuden und der öffentlich-rechtliche Nachweis für Neubauten und umfassend zu modernisierte Gebäude möglich. Die neue Vornorm soll in der EnEV 2007 im Neubau und Bestandsbereich der NichtWohngebäude statisch in Bezug genommen werden. Das bedeutet, dass die Berechnungsmethode für Nichtwohngebäude durch die EnEV 2007 pflichtweise komplett umgestellt wird. Die EG-Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden fordert die Mitgliedstaaten auf, Festlegungen von Mindeststandards sowohl im Neubau- als auch im Bestandsbereich zu treffen. Die Standards selbst sind national festzulegen. Die bestehende EnEV regelt dabei Standards sowohl für den Neubau als auch für den Bestand und geht dabei sogar über die Forderungen der Richtlinie hinaus. Während die Richtlinie die Festlegung von Anforderungen im Gebäudebestand erst ab einer Nutzfläche von 1000 m² fordert, werden in der EnEV alle Gebäude einbezogen. Neue Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und die Transmissionswärmeverluste für Wohnungsbau und den Nichtwohnungsbau wird es nicht geben. Das bisherige Anforderungsniveau bleibt bestehen und wird lediglich im Bereich der Nichtwohngebäude auf die neue Berechnungsmethodik übertragen. Grund dafür ist politische Vereinbarung der Regierungskoalition, Europäische Richtlinien nur „eins zu eins“ umzusetzen und keine neuen Anforderungen aufzusatteln. Dies bedeutet jedoch nicht, dass nunmehr Stillstand bei den Anforderungsgrößen eintritt. Die Bundesregierung hat intern Untersuchungen ausgelöst, um festzustellen, inwieweit unter den derzeitigen Energiekostenentwicklungen eine Anpassung der Anforderungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und technischen Machbarkeit sinnvoll und geboten ist. Es ist zu erwarten, dass diese Ergebnisse nach Abschluss der Novellierung zur Diskussion stehen und zu einer weiteren Überarbeitung der EnEV Anlass geben werden. Die weiteren Neuerungen in der EnEV 2007 sind insbesondere

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Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007 ● ●

die schrittweise Einführung von bundesweit einheitlichen Energieausweisen für den Gebäudebestand und die erstmals aufgelegten Regelungen zu Mindestanforderungen und regelmäßigen Inspektionen von Klimaanlagen.

Zur Regelung der Energieausweise wurde ein komplett neues Kapitel in der EnEV eingepasst. Dort werden alle Fragen zu den Ausweisen geregelt wie z.B. ● wann ist er auszustellen? ● nach welchen Methoden darf er ausgestellt werden? ● welche Ausweismuster sind auszufüllen? ● wer darf ausstellen? ● wann sind welche Modernisierungsempfehlungen zu geben?

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Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599

Die mit der Normenreihe DIN V 18599 durchgeführte Energiebilanz folgt einem integralen Ansatz, d.h. es erfolgt eine gemeinschaftliche Bewertung des Baukörpers, der Nutzung und der Anlagentechnik 34 unter Berücksichtigung der gegenseitigen Wechselwirkungen . Dabei wurde die Norm nicht ausschließlich für den öffentlichrechtlichen Nachweis konzipiert, sondern ermöglicht auch eine allgemeine, ingenieurmäßige Energiebedarfsbilanzierung von Gebäuden mit frei wählbaren Randbedingungen. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit besteht die Normenreihe aus mehreren Teilen, die einzelne Themenschwerpunkte behandeln: ● DIN V 18599-1 „Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger“ ● DIN V 18599-2 „Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen“

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David, R.; Boer, J.; Erhorn, H.; Reiß, J.; Rouvel, L.; Schiller, H.; Weiß, N.; Wenning, M.: Heizen, Kühlen, Belüften & beleuchten – Bilanzierungsgrundlagen nach DIN V 18599, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, 2006

Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599 ● ● ● ● ● ● ● ● ●

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DIN V 18599-3 „Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung“ DIN V 18599-4 „Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung“ DIN V 18599-5 „Endenergiebedarf von Heizungssystemen“ DIN V 18599-6 „Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau“ DIN V 18599-7 „Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau“ DIN V 18599-8 „Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen“ DIN V 18599-9 „End- und Primärenergiebedarf von KraftWärme-Kopplungsanlagen“ DIN V 18599-10 „Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten“ Beiblatt zur DIN V 18599 „Berechnungsbeispiele“ (noch in der Bearbeitung)

Die Vornorm ist bis auf das Beiblatt im Juli 2005 erschienen. Nach einer ersten Breitenanwendung wurden alle erkannten Fehler beseitigt und Verbesserungen eingebaut. Der zuständige Normenausschuss hat eine Neuausgabe beschlossen (eine Korrektur über ein s. g. A1-Blatt lässt das DIN nicht mehr zu). Diese Neuausgabe wird voraussichtlich im Februar beim Beuth-Verlag vorliegen. Dabei übernimmt Teil 1 der Norm die Funktion des Navigators. Er enthält alle Schlüsselformeln und Definitionen und legt fest, wie Gebäude nach Nutzungen zu zonieren ist. Grundlage der Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs ist die Bilanzierung gemäß DIN V 18599. Hierbei ist das zu betrachtende Gebäude in Zonen zu unterteilen, die sich auf Grund verschiedener Nutzungsrandbedingungen ergeben. Hiermit wird auch der Auftrag der Richtlinie, die Nichtwohngebäude angemessen in Gebäudearten zu gliedern, umgesetzt. Die Zonierung von Gebäuden ist zwar eine unangenehme, planerisch aufwendige Aufgabe (wegen der vielen Flächenzuordnungen), sie ist aber mit Blick auf die oft völlig unterschiedlich bereitzustellenden Nutzenergien unumgänglich. Allein der Blick auf die bereitzustellende Beleuchtungsenergie zeigt bei simplen Bürogebäuden mit innenliegenden Verkehrsflächen, dass

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diese Verkehrsflächen wegen des fehlenden Tageslichtes ein anderes Nutzungsprofil haben als die tageslichtversorgte Büros. Eine Zone ist jeweils durch einheitliche Nutzungsrandbedingungen gekennzeichnet. Für jede Zone wird der Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen getrennt bestimmt. Die Energiebereitstellung eines Versorgers kann sich über mehrere Zonen erstrecken. Teil 1 liefert ein Verfahren, wie Energiekennwerte (innere Wärmequellen und senken, technische Verluste) von Versorgungsbereichen auf die Zonen umzulegen sind. Die Möglichkeit, Flächen bis zu einem Anteil von 3 % der Gesamtfläche eines Gebäudes, jeweils den Grundflächen anderen Zonen sinnvoll zuzuschlagen, soll der Vereinfachung bei hinreichender Genauigkeit dienen. Darüber hinaus enthält die DIN V 18599-10 eine weitere Vereinfachung. Für die Nutzungen „Nebenflächen (ohne Aufenthaltsräume)“, „Verkehrsflächen“ und „Lager, Technik, Archiv“ kann hiernach unter bestimmten Bedingungen eine Zusammenfassung zu „Nebenflächen (ohne Aufenthaltsräume)“erfolgen. Darüber hinaus bietet die Verordnung an, vereinfachend die Nutzungen 1 und 2 nach Tabelle 4 der DIN V 18599-10 zur Nutzung 1 zusammenzufassen. Modellrechnungen haben ergeben, dass das Ergebnis bei typischen Bürogebäuden praktisch nicht beeinflusst wird. Kann eine Nutzung im Rahmen der DIN V 18599-10 nicht beschrieben werden, dann darf ein allgemeines Nutzungsprofil hilfsweise verwendet werden. Darüber hinaus darf ein gesondertes Nutzungsprofil bestimmt werden, wenn kein Nutzungsprofil zugeordnet werden kann, aber anerkannte technische Regeln die Möglichkeit der Einzelfallbetrachtung ermöglichen. Dabei müssen andere über die DIN V 18599-10 hinausgehende anerkannte Regeln der Technik in Bezug genommen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Nichtwohngebäude technisch abbildbar bleibt. Vorrang haben immer die Standardprofile nach Norm. Da das neu gefundene Profil sowohl auf der SOLL- als auch IST-Seite bei der Nachweisführung nach der EnEV 2007 angewendet wird, können die Anforderungen der Verordnung durch individuelle Profile nicht unterlaufen wer-

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Die neuen Ansätze der Vornorm DIN V 18599

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den. Die Höhe der Werte wird im Energieausweis realistisch wiedergegeben. Ein entscheidender Punkt ist die Beschreibung des Vorgehens bei der Berechnung. Teil 1 der Norm liefert einen Überblick über das Vorgehen bei der Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Warmwasserbereitung bei Gebäuden. Die Berechnungsmethodik folgt dem bekannten Schema der Ermittlung vom Nutzen zur Primärenergie. Gegenüber der bisher bekannten Energiebilanzierungen wird der Endenergiebedarf brennwertbezogen (bisher: heizwertbezogen) angegeben. Eine Tabelle zur Umrechnung des Energieinhalts von Energieträgern enthält DIN V 18599-1, Anhang B. Die Umrechnung der bilanzierten Endenergie in Primärenergie erfolgt mit den in DIN V 18599-1, Anhang A, angegebenen Primärenergiefaktoren. Gegenüber dem bisherigen Verfahren ist zu festzustellen, dass der Faktor für Strom nunmehr mit 2,7 angegeben wird. Der steigende Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromversorgung in Deutschland soll hier sichtbar gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland im 1. Halbjahr 2004 der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien 10% ausmacht und im Anhang A der DIN V 185991 nunmehr Primärenergiefaktoren für Energieträger nach der Aufteilung „insgesamt“ und „nicht erneuerbarer Anteil“ aufgeführt sind, ist es folgerichtig, dass die primärenergetische Bewertung zukünftig auf der Basis des nicht erneuerbaren Anteils durchgeführt wird und so die günstige primärenergetische Entwicklung auch beim Strom planerisch Beachtung findet. Mit diesen Festlegungen werden konsequent die Primärenergiefaktoren gem. DIN V 18599-1 für den Fall „nicht erneuerbarer Anteil“ berücksichtigt. Die Regelung wird gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz in der EnEV 2007 gleichermaßen auch auf die Wohngebäude übertragen. Die bisherige befristete Sonderreglung für elektrische Speicherheizsysteme bleibt sowohl im Wohnungs- als auch im Nichtwohnungsbau bestehen. Teil 2 bildet mit der Bestimmung des Nutzenergiebedarfs einer Gebäudezone gewissermaßen das Kernstück der Normenreihe. Der ermittelte Nutzenergiebedarf für das Heizen und Kühlen der Ge-

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bäudezone aus Teil 2 bildet zusammen mit dem Nutzenergiebedarf für die Luftaufbereitung aus Teil 3 die Basis für die weiterführende Bestimmung des Endenergiebedarfs nach den Teilen 5 bis 8 und der primärenergetischen Bewertung nach Teil 1. Er stellte dar, wie die bestehenden Verfahren zur Ermittlung des Heizenergiebedarfs nach DIN EN 832 bzw. DIN 4108-6 um die Ermittlung des Kühlbedarfs und um den Einbezug von raumlufttechnischen Anlagen erweitert wurden. Dabei wird der Kühlbedarf aus dem Anteil der „für Heizzwecke nicht nutzbaren“ Wärmegewinne ermittelt. Dieser in der Heizwärmebetrachtung nicht weiter interessierende Anteil bewirkt in nicht gekühlten Gebäuden eine Erhöhung der Raumtemperatur oder wird beispielsweise durch Öffnen der Fenster „weggelüftet“. Für gekühlte Gebäude stellt dieser Teil der Wärmegewinne genau diejenige Wärmemenge dar, die durch die Kühlung abgeführt werden muss. Eine weitere Neuerung in der energetischen Bewertung des Gebäudes ist die Bestimmung der ungeregelten Wärmeeinträge des Heizsystems in Abhängigkeit des bestehenden Bedarfs und der Systemauslastung. Gleiches gilt natürlich für Kälteeinträge oder Wärmeeinträge aus dem Kühlsystem. Bisher gab es lediglich pauschale Ansätze. Durch das Zusammenwirken von bau- und haustechnischen Normungskreisen in der DIN V 18599 ist jetzt die Möglichkeit geschaffen worden, die Wärmeeinträge bedarfsorientiert einzubeziehen. Der Heizwärme- und Kühlbedarf werden zunächst ohne die Wärme- und Kälteeinträge aus der Anlagentechnik überschlägig berechnet. Abhängig von der Belastung der Heiz- und Kühltechnik können dann mit größerer Genauigkeit die Verluste aus Übergabe, Verteilung und Erzeugung ermittelt werden. Diese Iteration wird rechentechnisch bis zu einer hinreichenden Genauigkeit durchgeführt. Teil 3 behandelt den Nutzenergiebedarf für das Heizen, Kühlen, Beund Entfeuchten in zentralen RLT-Anlagen sowie den Energiebedarf für die Luftförderung durch diese Anlagen. Die Bezeichnung Nutzenergiebedarf wird an dieser Stelle verwendet, weil der Energieeinsatz nicht nur der Temperierung von Gebäuden dient sondern auch

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der Sicherstellung von Raumluftqualität und Raumluftfeuchte – also erweiterter Nutzungsanforderungen gegenüber der bisher üblichen rein thermischen Betrachtung. Es wurde eine Matrix von 46 sinnvollen Anlagenkombinationen erstellt, die einen Großteil der praktisch vorkommenden Anlagenschaltungen abdecken. Das Berechnungsverfahren basiert auf der Umrechnung von tabellierten Energiebedarfskennwerten für diese Variantenmatrix und darauf aufbauenden einfachen Interpolationen und Korrekturen. Zwischen Teil 3 und Teil 2 bestehen enge Verknüpfungen, da der Zuluftvolumenstrom und die Zulufttemperatur in die Gebäudebilanz einfließen. Durch die Kombination beider Teile ist die überwiegende Anzahl der Systeme abbildbar. Teil 4 der Normenreihe berücksichtigt beleuchtungstechnische Einflüsse, die installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems, die Tageslichtversorgung, Beleuchtungskontrollsysteme und Nutzungsanforderungen. In Ermangelung geeigneter Bewertungsmodelle wurde das Nachweisverfahren vollständig neu entwickelt. Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Beleuchtung zur Erfüllung der Sehaufgabe in Nichtwohngebäuden. Dekorative Beleuchtung wird nicht berücksichtigt. Der Energiebedarf für Beleuchtung wird vereinfachend als Produkt aus elektrischer Anschlussleistung (nicht zu verwechseln mit der elektrotechnischen Lastauslegung der Beleuchtungsstromkreise) und einer effektiven Betriebszeit ermittelt. Die elektrische Bewertungsleistung kann alternativ über ein schnell anwendbares Tabellenverfahren, ein angepasstes Wirkungsgradverfahren oder eine Fachplanung ermittelt werden. Für das vereinfachte Tabellenverfahren müssen die Beleuchtungsart (direkt, direktindirekt, indirekt), der Lampentyp (z.B. Glühlampen, Kompaktleuchtstofflampen usw.), der Typ des Vorschaltgerätes und der Einfluss der Raumgeometrie einbezogen werden. Die künstliche Beleuchtung als Wärmequelle wirkt in der thermischen Zonenbilanz. Die Wärmegewinne fließen auf monatlicher Basis in das in Teil 2 beschriebene thermische Modell ein. Im Winter sind sie zur Herabsetzung des Heizwärmebedarfs nutzbar; im Sommer können sie dagegen die Überhitzungsgefahr und damit den Energiebedarf für Kühlung vergrößern.

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Das Verfahren berücksichtigt tageslichtabhängige und präsenzabhängige Beleuchtungskontrollsysteme. In beiden Fällen wird jeweils das Einsparpotential (Tageslichtversorgung, bzw. Abwesenheit) mit einem als Wirkungsgrad aufzufassenden Faktor gewichtet, der die Ausnutzung des jeweiligen Potentials durch die Beleuchtungskontrollsysteme beschreibt. Teil 5 der Normenreihe DIN V 18599 liefert ein Verfahren zur energetischen Bewertung von Heizsystemen. Bei der Erarbeitung konnte man von der vorhandenen Methodik der DIN V 4701-10 ausgehen. So sind die anlagentechnischen Bilanzierungsabschnitte Übergabe, Verteilung, Speicherung und Erzeugung beibehalten worden. Die wichtigste Neuheit ist die Umstellung auf ein Monatsbilanzverfahren. Bisher war in der DIN V 4701-10 eine starre Heizperiode (185 Tage für den Neubau) unterstellt. Die Ermittlung der anlagentechnischen Verluste erfolgt - wie aus der DIN V 4701-10 bekannt- getrennt für die Brennstoff- und Hilfsenergie. Monatliche Kenngrößen werden über Belastungsgrade bestimmt. Das enthaltene neue Verfahren zur Ermittlung des Stromaufwandes von Umwälzpumpen gestattet eine bessere Bewertung des Energiesparpotenzials moderner Heizungspumpen. Auf vereinfachte Verfahren wurde nunmehr verzichtet. Dafür können auch Bestandsgebäude und -anlagen mit den entsprechenden Randbedingungen abgebildet werden. Neuland wird ebenfalls bei der Bilanzierung der inneren Wärmegewinne beschritten. Die Wärmeverluste von Anlagenkomponenten innerhalb der thermischen Hülle des Gebäudes werden nicht mehr pauschal verringert, sondern in einem iterativen Verfahren in die Zonenbilanz eingebunden. Damit kann der Beitrag, den anlagentechnische Verluste zur Dekkung des Heizwärmebedarfs leisten, wesentlich genauer bestimmt werden. Allerdings ist eine energetische Bewertung von Veränderungen der Anlagentechnik ohne erneute Berechnung der Gebäudeseite nicht mehr möglich. Die entsprechenden Rechenprogramme werden hier eine Iteration ausführen.

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Das Berechnungsverfahren für die Wärmeübergabe hat Arbeiten im Rahmen von europäischen Normungsvorhaben einbezogen und ist deshalb umfangreicher als bisher und liefert generell höhere Verlustgrößen als bisher bekannt. Darüber hinaus lassen sich die Auswirkungen eines intermittierenden Betriebs der Heizungsanlage bewerten. Teil 6 dieser Normenreihe liefert ein Verfahren zur energetischen Bewertung für Wohnungslüftungsanlagen – mit und ohne Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung – sowie Luftheizungsanlagen in den einzelnen zu bewertenden Prozessbereichen für Wohngebäude. Wegen der strikten Trennung in der geplanten EnEV 2007 zwischen Wohn- und Nichtwohnbereich wird dieser Teil hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Nachweises vorerst in Wohngebäuden unberücksichtigt bleiben. Im Wesentlichen werden hier die Ansätze für Lüftungsanlagen im Nichtwohnungsbau benötigt. Die Verfahren fußen im Wesentlichen auf den bisher bekannten der DIN V 4701-10. Teil 7 beschreibt die Berechnung des Endenergiebedarfs für die Raumlufttechnik und Klimakälteerzeugung. Ausgehend vom Nutzenergiebedarf für die Raumkühlung (Teil 2) und der Außenluftaufbereitung (Teil 3) werden Übergabe- und Verteilverluste für die Raumkühlung und RLT-Kühlung und RLT-Heizung berechnet und Randbedingungen für den Komponenten der Raumlufttechnik definiert. Dabei soll keine Planung an Hand von Produktdaten stattfinden (sie sind z.B. bei Neubauplanungen in der Vorplanungsphase in der Regel noch nicht bekannt), sondern eine System- und Komponentenbewertung. Darüber hinaus sind Auf Grund von fehlenden harmonisierten Produktnormen und der großen Produktvielfalt kaum Produktkennwerte für ein öffentlich rechtliches Verfahren verfügbar. Die Berechnung der erforderlichen Endenergie für die Klimakälte erfolgt anhand spezifischer technologie- und nutzungsabhängiger Kennwerte, die tabellarisch zusammengestellt sind. Grundlage für dieses Kennwerteverfahren bilden die Nennkälteleistungszahl (EER) und ein mittlerer Teillastfaktor (PLVav). Teil 8 liefert ein Verfahren zur energetischen Bewertung von Warmwassersystemen. Bei der Erarbeitung dieses Normteils konnte

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man ebenfalls auf der vorhandenen Methodik der DIN V 4701-10 aufbauen. Es können zentrale und dezentrale Warmwasserversorgungsanlagen auf der Basis von fossilen Brennstoffen, Strom, Fernwärme oder regenerativen Energieträgern abgebildet werden. Die Bedarfswerte für Nichtwohngebäude sind dem Teil 10 der Vornorm zu entnehmen und entstammen einer Literaturanalyse, sie sind auf die Nettogrundfläche und zum Teil auf die Nutzung bezogen. Teil 9 der Normenreihe liefert ein Verfahren zur Berechnung des Endenergieaufwands für Kraft-Wärme-gekoppelte Systeme (z.B. BHKW), die als Wärmeerzeuger innerhalb eines Gebäudes zur Wärmeerzeugung eingesetzt werden. Dabei werden die Verluste sowie die Hilfsenergieaufwendungen des Prozessbereiches Wärmeerzeugung ermittelt und für die weitere Berechnung in Teil 1 der Normenreihe zur Verfügung gestellt. Die Besonderheit der Berechnungsmethode nach Teil 9 besteht darin, dass bei der gleichzeitigen, voneinander abhängigen Erzeugung von elektrischem Strom und Wärme (KWK) derjenige Endenergieaufwand ermittelt werden muss, der der Wärmeerzeugung zuzurechnen ist. Der im KWKSystem erzeugte Strom wird dazu unter Berücksichtigung der Primärenergiefaktoren für elektrischen Strom und den verwendeten Endenergieträger aus dem gesamten Endenergieaufwand herausgerechnet. Im Teil 10 der Normenreihe werden Randbedingungen für Wohnund Nichtwohngebäude sowie Klimadaten für das Referenzklima Deutschland zur Verfügung gestellt. Die aufgeführten Nutzungsrandbedingungen sind als Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Nachweis heranzuziehen. Darüber hinaus bietet Teil 10 Informationen für Anwendungen im Rahmen der Energieberatung. In einer Tabelle werden insgesamt 33 Nutzungsprofile beschrieben. Die Gliederung der Tabelle sieht die Angabe von Nutzungs- und Betriebszeiten sowie Nutzungsrandbedingungen zu Beleuchtung, Raumklima und Wärmequellen vor. Um den Planern einen ersten Eindruck über die komplexen Einsatzmöglichkeiten der Normenreihe zu verschaffen, wurde im Laufe des Juli 2005 eine von Bundesministerium für Verkehr, Bau- und

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Neue Anforderungsmethodik bei NichtWohngebäuden in der geplanten EnEV 2007

Wohnungswesen (BMVBW) beim Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) in Auftrag gegebene Softwareapplikation (Excel-Datei) für Jedermann kostenlos zum downloaden auf dem Institutsserver des IBP zur Verfügung gestellt. Die Internetadresse hierzu lautet: (www.ibp.fraunhofer.de/wt/normen.html) Mit dem Programm können ein Großteil der Gebäude- und Anlagenkonfigurationen ohne Probleme berechnet werden. Das Programm ist keine vollständige professionelle Software. Es dient u.a. Einarbeitung in die neue Methodik und wird demnächst von verschiedenen SoftwareProdukten abgelöst werden. Das Softwaretool ist seit Anfang Dezember 2006 mit dem Anforderungskatalog des Referentenentwurfs zur EnEV 2007 gekoppelt.

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Neue Anforderungsmethodik bei Nicht Wohngebäuden in der geplanten EnEV 2007

Nicht-Wohngebäude haben sehr unterschiedliche Nutzungsanforderungen zu erfüllen. Deshalb ist eine primärenergetische Anforderung allein als Funktion des A/V-Verhältnisses nicht zielführend und sachgerecht. Vielmehr muss die zukünftige Anforderung eines Nicht-Wohngebäudes in Abhängigkeit von seinen Nutzungskriterien entstehen. Eine Schwimmhalle benötigt für ihren Betrieb erhebliche Energie für die Warmwasserbereitung und den Lüftungsdurchsatz. Im Gegensatz dazu können Bürogebäude ohne Warmwasser und maschinelle Lüftung errichtet werden. Deshalb wurde für den Bereich der Nicht-Wohngebäude die Einführung eines „Referenzgebäude- Verfahrens“ vorgeschlagen. Die Anforderung für ein konkretes Gebäude ergibt sich demnach nicht mehr aus einer A/V-abhängigen Kurve, sondern aus einer konkreten Berechnung für die exakten geometrischen Abmessung des Gebäudes. Unter dem „Referenzgebäude-Verfahren“ versteht man die Festlegung der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verschiedenen Anlagenkomponenten für das baugleiche (neu zu errichtende oder auch zu bewertende bestehende) Gebäude. Jedes zu

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errichtende Gebäude hat dabei sein eigenes Referenzgebäude, da es in Bezug auf Geometrie und Nutzung exakt dem zu errichtenden Gebäude gleicht. Nur so können die vielfältigen Nutzungen, Nutzungsmischungen und die architektonische Form berücksichtigt und nicht eingeschränkt werden. Im Gegensatz zu den Wohngebäuden, in denen die Nutzung Wohnen das Gebäude charakterisiert, müssen Nichtwohngebäude unterschiedlichste Nutzungen aufnehmen (z.B. Büronutzung, Verkehrsflächen, Sanitärnutzungen, Sitzungsräume, Küchen, Casino, Restaurants u.v.m.). Die inneren Lasten, die Anforderungen an Beleuchtung, Lüftung und Kühlung hängen ganz wesentlich von der Nutzung ab. Sollen Nutzungen nicht eingeschränkt oder gar unmöglich gemacht werden, müssen die dafür notwendigen Nutzungsparameter entsprechend in die Bilanzierung eingehen. Auch bei gleicher Gebäudekategorie (z.B. Hotel) kann es große Unterschiede in der Nutzung geben (z. B. einfaches Hotel mit Beherbergungszimmern und Frühstücksraum; Luxushotel mit Beherbergungszimmern, verschiedenen Restaurants, Küchen, repräsentativen Empfangsflächen, Schwimmbad/Sauna u.v.m.). Durch das Referenz-Gebäudeverfahren bekommt jedes Gebäude seinen eigenen individuellen Höchstwert. Die Haupanforderungsgröße der EnEV 2007 ist weiterhin der Jahres-Primärenergiebedarf, der sich aus folgender Gleichung ergibt: QP, max = QP, Heiz, max + QP, Lüft, max + QP, WW, max + QP, Licht, max + QP, Kühl, max

Die Berechnung erfolgt nach der Bilanzierungsmethode der DIN V 18599. Der Wert ist bei der gleichen Geometrie und Nutzungsmischung wie das zukünftige Ist-Gebäude zonenweise zu ermitteln und dann zu kumulieren. Für die Einbeziehung eines Bilanzanteils nach der o.g. Gleichung gelten Grenzen, die „BagatellKonditionierungen“ unberücksichtigt lassen. Zur Berechnung der Soll- und Ist-Werte müssen Randbedingungen für das Klima und die Nutzung verwendet werden. Dazu werden die Nutzungsprofile der DIN V 18599-10 genutzt; sie sind die „Standardprofile“ (z.B. monatliche Außentemperaturen, Einstrahlung, Warmwasserbedarf, Soll-Innentemperatur, Nutzungszeit z.B. Be-

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Neue Anforderungsmethodik bei NichtWohngebäuden in der geplanten EnEV 2007

nutzung der Büros etc.). So soll ausgeschlossen werden, dass durch Manipulation der Randbedingungen Gebäude „ gut gerechnet“ werden (z.B. durch Reduzierung der Nutzungszeit oder der Innentemperatur). Ist eine Nutzung mit den Profilen nicht abbildbar, soll die Erstellung eines eignen Profils auf der Grundlage des Standes der Technik (Untersuchungen etc.) oder die Heranziehung eines ähnlichen „Standardprofils“ möglich sein. Entsprechend der Nutzung können in einzelnen Nutzungszonen unterschiedliche Energieanteile wirksam werden. Das Gebäude muss deshalb für die Berechnung in Nutzungszonen eingeteilt werden (z.B. Büronutzung, Versammlungsräume, Kantine, Verkehrsflächen). Dabei dürfen Zonen mit einem Flächenanteil von nicht mehr 3 vom Hundert der gesamten Bezugsfläche des Gebäudes einer anderen Zone zugerechnet werden, die hinsichtlich der anzusetzenden Randbedingungen am wenigsten von der betreffenden Zone abweicht. Für die einzelnen Zonen wird dann an Hand der konkreten baulichen und anlagentechnischen Bedingungen der jeweilige Energiebedarf ermittelt. In den Zonen können dabei sehr unterschiedliche Nutzungsanforderungen und reale Bedingungen vorliegen. Anschließend wird über alle Zonen summiert. Für die Ermittlung der Soll-Werte der einzelnen Energieanteile wird die EnEV 2007 unter Berücksichtigung der Nutzungen in den entsprechenden Gebäudekategorien Anforderungsrandbedingungen vorgeben (z.B. HT-Wert, Anlagenkonfigurationen etc.). Die Verwendung der Referenz-Bauausführung und der ReferenzAnlagentechnik ist in einer Tabelle der neuen EnEV geregelt. Die Festlegung der Werte hatte zum Ziel, keine Verschärfung des Anforderungsniveaus durchzuführen. Die Prüfung dieses Kriteriums kann nicht auf der Basis des berechneten Primärenergiebedarfs erfolgen, da sowohl Berechnungsverfahren als auch Randbedingungen von der bisherigen Energieeinsparverordnung abweichen. Hinzu kommt, dass die Bedarfsanteile für Beleuchtung und Kühlung/Klimatisierung neu aufgenommen wurden. Ein Vergleich zwischen den Anforderungsniveaus lässt sich nur über die Eingangsdaten des Nachweisverfahrens anstellen. Gleichzeitig wurde gemäß Energieeinspargesetz geprüft, dass die einzusetzenden Materialien

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und Techniken am Markt ausreichend verfügbar sind und rentabel eingesetzt werden können. Der Ist-Wert, der ebenfalls nach der DIN V 18599 zu bilanzieren ist, wird dann anhand der konkreten Ausführungsplanung ermittelt und mit dem Soll-Wert verglichen: QP,max ≥ QP,IST

Die Anforderungen sind so gestaltet, dass die bisherigen Anforderungen der EnEV im Sinne des größeren Bilanzierungsansatzes fortgeschrieben werden. Es ergeben sich damit keine Verschärfungen der Anforderungen. So wurde z.B. die der bisherigen EnEV zugrunde liegende Referenz für Heizungsanlagentechnik (Niedertemperaturheizung mit innenliegender Verteilung) ebenfalls als Referenztechnik eingesetzt. Bei den neu hinzugekommenen Bilanzanteilen wurde ein mittlerer Technikstandard bzw. die am meisten eingesetzte Technik in diesem Bereich als Referenz gewählt. Ähnlich wie bisher ist geplant, neben der Anforderung an den Jahres-Primärenergiebedarf weiterhin eine zusätzliche Anforderung an den baulichen Wärmeschutz zu stellen. Die Anforderungsgröße ist hier der Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmetransferkoeffizient. Die Festlegung der Anforderungswerte orientiert sich dabei am Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung 2002. Exakt die gleichen Anforderungen können Auf Grund der geänderten Berechnungsmethodik nicht festgelegt werden. Der Transmissionswärmetransferkoeffizient berücksichtigt nicht nur die Verluste in der Heizperiode, sondern die ganzjährige Energiebilanz und damit auch den sommerlichen Fall (Kühlfall, ggf. auch Wärmestrom von außen nach innen). Die Abweichungen liegen bei den üblichen Gebäudegrößen jedoch unter 3,5 % und wirken hinsichtlich der Anforderungen eher entlastend. Zu beachten ist, dass bei flächenbezogenen Angaben für Nichtwohngebäude zukünftig die Nettogrundfläche zu verwenden ist (vgl. DIN 277-1 : 2005-02). Die bisher verwendete Gebäudenutzfläche AN kann für einige flächenbezogene Angaben bei Nichtwohngebäuden nicht mehr verwendet werden. Darüber hinaus ist die Fläche AN bei

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Vereinfachte Methoden

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Nichtwohngebäuden nicht mehr aus dem Volumen durch einfache Umrechnung zu ermitteln. Da bei der Bestimmung des Energiebedarfs für Beleuchtungen die Nettogrundfläche zwingend erforderlich ist (die geometrischen Größen, die bei der Lichtberechnung herangezogen werden, sind Innenmaße), soll diese Fläche generell als Bezugsfläche verwendet werden. Die Nettogrundfläche ist eine in der Planung bekannte Flächengröße, die eine real vorhandene Fläche abbildet. Die Nutzungsrandbedingungen, die im Rechengang standardmäßig zu verwenden sind, sind nach der dafür einschlägigen Regel der Technik DIN V 18599-10 ebenfalls auf die Nettogrundfläche bezogen. Dabei handelt es sich insbesondere um Größen wie den Mindestaußenluftvolumenstrom, Wärmequellen nach Personen und Arbeitshilfen sowie Nutzenergiebedarf Trinkwasser.

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Vereinfachte Methoden

Bei Nichtwohngebäuden entstehen bei der Berechnung zwei Probleme, die überproportional viel Aufwand erfordern. Das ist zum Einem die Zonierung des Gebäude und zum Anderem die Erfassung der geometrischen und baulichen sowie anlagentechnischen Kennwerte bei bestehenden Gebäuden. Das zweite Problem trifft den Wohnungsbau gleichermaßen. Im Gegensatz zum Neubau liegen hier oft auch keine Planunterlagen vor, denen man die notwendigen Daten entnehmen kann. Auf der Grundlage von Berechnungsstudien konnte ermittelt werden, dass bei Gebäuden, die im Wesentlichen durch ihre Hauptnutzung geprägt werden (z. B. die Schule durch Hauptnutzung Klassenzimmer) auf eine aufwendige Zonierung des Gebäudes unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung verzichtet werden kann. Folgende Randbedingungen müssen zwingend vorliegen: 1. eine Kühlung ist nicht vorgesehen, 2. die Summe der Nettogeschossflächen aus der Hauptnutzung und der Verkehrsfläche des Gebäudes betragen mehr als zwei Drittel der gesamten Nettogeschossfläche des Gebäudes,

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Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

3. das Gebäude ist nur mit je einer Anlage zur Beheizung und Warmwasserbereitung ausgestattet und 4. mit den im Gebäude vorgesehenen Beleuchtungseinrichtungen wird die spezifische elektrische Bewertungsleistung der ReferenzBeleuchtungstechnik nach Tabelle 1 Zeile 7 um nicht mehr als 10 vom Hundert überschritten. Die spezifische elektrische Bewertungsleistung ist dabei nach DIN V 18599-4 : 2005-07 zu bestimmen. Bei den Lüftungssystemen müssen mindestens die Werte der entsprechenden Referenzanlage eingehalten sein. Abweichend darf dann ein so genanntes „Ein-Zonen-Modell“ verwendet werden. Diese Vorgehensweise erleichtert die Datenaufnahme und die anschließende Berechnung erheblich. Sie kann zur Abweichung von maximal ca. 10 % von der detaillierten Berechungsmethodik führen. Dies soll dadurch aufgefangen werden, dass die berechneten Werte (für die Verwendung im Energieausweis) um 10 % erhöht werden. Damit ist sichergestellt, dass das vereinfachte Verfahren nicht zu einer Besserstellung gegenüber der detaillierten Ermittlung führt. Wegen fehlender Eingangsdaten für die energetischen Eigenschaften „alter“ Außenbauteile oder Anlagentechnik können die Nachweisregeln für zu errichtende Gebäude grundsätzlich auch nur sinngemäß auf die Berechnungen für das bestehende Gebäude angewendet werden. Fehlenden Angaben können im Einzelfall gutachterlich ermittelt werden. Ein solches Vorgehen verursacht in aller Regel einen unverhältnismäßigen Aufwand. Im Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur (dena) wurde ermittelt, dass z.B. bei der Ausstellung der Energieausweise allein 60% der Aufwendungen auf die Datenermittlung beziehen. Dieser Aufwand bei der Ermittlung fehlender geometrischer Abmessungen der Gebäude und energetischer Eigenschaften von Bauteilen und Anlagen kann unverhältnismäßig groß werden und soll deshalb auf ein sinnvolles Maß begrenzt werden. Deshalb dürfen nach der EnEV 2007 fehlende Abmessungen sachgerecht geschätzt werden. Die Neufassung der EnEV lässt zur Schließung von Datenlücken bei der Bau- und Anlagentechnik einen Rückgriff auf gesi-

310

Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise

11

cherte Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten vergleichbarer Altersklassen zu. Diese Erfahrungswerte können aus verschiedenen sachverständigen Quellen hergeleitet werden, zu 35, denen auch die amtlichen Bekanntmachungen des BMVBS zählen 36 . Es ist geplant, im Bundesanzeiger entsprechende bautechnische und bauphysikalische Erfahrungswerte sowie Vereinfachungen amtlich bekannt zu machen. Die geplanten Vereinfachungen und Pauschalisierungen wurden in Feldversuchen geprüft. Durch ihre Anwendung entstehen geringfügige Abweichungen (i.d.R. nicht über 5% „auf der sicheren Seite“). Beim Aufmass des Gebäudes zur Erfassung der geometrischen Daten dürfen Vereinfachungen angewandt werden, die es erlauben, auch schwierige Details wie Dachgauben, Fenster, Rollladenkästen u.ä. schnell und doch hinreichend genau zu erfassen. Die Erfassung von Kennwerten für Bauteilkomponenten der Gebäudehülle und alte Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen soll auf der Grundlage von gesicherten Erkenntnissen für den Gebäudebestand durchgeführt werden. Modernisierte und teilmodernisierte Zustände können entsprechend erfasst und beurteilt werden.

5

Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise

Mit der EnEV 2007 sollen Energieausweise auch schrittweise im Bestand eingeführt werden. Ein Ausstellungserfordernis besteht nach der Richtlinie bei Errichtung eines Gebäudes, beim Verkauf und der Neuvermietung. Die EnEV 2007 regelt auch die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen bei der Errichtung von Neubauten. Der Ausweis ist dem Eigentümer auszustellen. Die Ausweispflicht gilt für beheizte oder klimatisierte Gebäude, die in den 35

36

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand), www.bmvbs.de. BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand), www.bmvbs.de.

311

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

Anwendungsbereich der EnEV fallen. Der Ausweis soll bei Neubauvorhaben den Zustand des Gebäudes bei der Fertigstellung abbilden. Unabhängig davon können die Länder im Rahmen des Bauordnungsrechts Festlegungen zur Nachweisführung treffen. Es soll geregelt werden, dass der Energieausweis den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen ist. Die bisher bereits in der EnEV geregelte bedingte Pflicht zur Ausstellung von Energiebedarfsausweisen bei wesentlichen Änderungen von Gebäuden wird fortgeführt. Darüber hinaus begründet die EnEV 2007 die Pflicht, dass dem künftigen Käufer oder Mieter bei beabsichtigtem Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes vom Eigentümer ein Energieausweis zugänglich gemacht wird. Darüber hinaus besteht bei Gebäuden, ● in denen öffentliche Dienstleistungen realisiert werden, ● Publikumsverkehr herrscht und ● die eine Nettogrundfläche größer 1000 qm haben, die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen an gut sichtbarer Stelle. Diese Pflicht besteht unabhängig vom Verkauf oder Neuvermietung und ist insofern eine deutliche Auflage an „öffentliche Einrichtungen“, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Sie kann aber mit dem Neubau und der damit verbundenen Pflichten zusammenfallen. Die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlich genutzten Gebäuden soll in enger Anlehnung am Wortlaut der Richtlinie umgesetzt werden. Typische (öffentliche) Dienstleistungen sind die Leistungen der Sozialämter und ähnlicher gemeindlicher Ämter mit erheblichem Publikumsverkehr, Arbeitsagenturen, Schulen, Universitäten u. ä. Die Europäische Kommission hat in einem Schreiben dargelegt, dass nach Sinn und Zweck des Art. 7 Abs. 3 RL mit „sonstigen Einrichtungen“ nur die Fälle der Privatisierung von ehemals öffentlich-rechtlich wahrgenommenen Aufgaben mit dem Charakter einer öffentlichen Dienstleistung gemeint sind. Deswegen sind z. B. Kaufhäuser, Einzelhandelsgeschäfte, Bankgebäude und ähnliche Gebäude für private Dienstleistungen nicht von der Aushangpflicht erfasst. Zum Aushang verpflichtet ist der Grundstückseigentümer. Dies gilt auch im Falle der Anmietung von Flächen durch eine Behörde.

312

Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise

11

Die Gesamtenergieeffizienz soll für den Ausweis ermittelt und dargestellt werden. Hier ist auf die Kriterien im Anhang der Richtlinie zu verweisen, die sehr umfassend das Gebäude und seine Anlagentechnik beschreiben. Will man diese Effizienz in einer einzigen Kennzahl bündeln, so muss dies mit Endenergie oder Primärenergie realisiert werden. Die Darstellung von Energieeffizienz soll in Deutschland nicht pro Wohnung sondern je Gebäude erfolgen, da die Festlegung der wärmetauschenden Hüllfläche von Gebäuden und auch die Auslegung der heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen in der Regel für das Gebäude erfolgt. Eine Sonderstellung nehmen Gebäude ein, die sowohl Wohnanteile als auch Nichtwohnnutzungen aufweisen. Unter bestimmten Bedingungen sind die unterschiedlich genutzten Teile von Gebäuden wie eigenständige Gebäude zu behandeln. Der Spaltungsgrundsatz führt zur Ausstellung gesonderter Energieausweise für den Wohn- und den Nichtwohnanteil eines Gebäudes. Dies sorgt für eine zielgenaue Information insbesondere potenzieller Mieter. Nach der Richtlinie ist es prinzipiell möglich, Energieausweise auf der Grundlage von Bedarfsrechnungen oder auf der Basis von Verbrauchsmessungen zu erstellen. Das kann man aus Artikel 2 der Richtlinie herleiten, die angibt, dass die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden die Energiemenge ist, die tatsächlich verbraucht oder veranschlagt wird. Eine Bedarfsberechnung wird unter normativen Annahmen für das Klima und die Nutzung erstellt. Man könnte auch von einem „rechnerischen Verbrauch“ reden. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass eine sehr neutrale Bewertung von Gebäuden abgegeben wird. Unterschiedliche Nutzer spielen keine Rolle. Gebäude lassen sich so in ihrer Qualität nicht nur beurteilen sondern auch gut vergleichen. Gleichzeitig ist die Berechnung des Gebäudes auch eine Gebäudediagnose. Etwaige Schwachstellen werden erkannt und beschrieben. Die Verbrauchsmessung bildet neben der tatsächlichen energetischen Qualität des Gebäudes insbesondere das individuelle Nutzerverhalten und die Klimaeinflüsse ab. Diese Einflüsse können die

313

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

wirkliche energetische Qualität eines Gebäudes völlig überdecken. Im Zweifelsfalle hätte das leer stehende Haus die höchste Energieeffizienz. Die Diskussionen um richtiges Nutzerverhalten (z.B. richtige Überprüfung und Einstellen der Anlagentechnik) sind zwar interessant und notwendig, können aber die Feststellung der energetischen Qualität –wie von der Richtlinie gefordert- nicht ersetzen. Eine Klimaneutralisierung ist für vergleichende Untersuchungen ist in jedem Fall notwendig. Eine Gebäudediagnose und Vorschläge für die Modernisierung sind mit Verbrauchskennwerten nicht möglich. Die Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, aber auch die Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude wegen Neuvermietung (z.B. neuer Laden in einem Einkaufszentrum) wird viele Eigentümer und insbesondere die öffentliche Hand vor große Probleme bei der schnellen Ausstellung der Ausweise stellen. Die Notwendigkeit gerade bei Nichtwohngebäuden sowohl mit Bedarfs- als auch Verbrauchsausweisen den Einstieg in die „Energieausweis-Ära“ zu beginnen, liegt auf der Hand. Für den Nichtwohnungsbau kann die Aufgabe der Ermittlung des Primär- und Endenergiebedarfs mit der DIN V 18599 erledigt werden. Für den Wohnungsbau kann die auch in der bisherigen EnEV bekannte Methode (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) herangezogen werden. Für die Datenaufnahme im Gebäudebestand können sowohl für den Wohnungsbau als auch für den Nichtwohnungsbau die bereits erwähnten Bekanntmachungen (im Bundesanzeiger) des BMVBS herangezogen werden. Für die Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten bei Wohngebäuden sind Energieverbrauchsdaten zu verwenden, die im Rahmen der Abrechnung von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für ein gesamtes Gebäude oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten wie z. B. der Abrechnung des Energielieferanten ermittelt wurden. Die Ermittlung soll auf der Grundlage von Daten für drei Abrechnungszeiträume erfolgen. Für diese Zeiträume ist auch eine Witterungsbereinigung durchzuführen. Der Strom (z.B. für Hilfsenergien) soll bei Wohngebäuden unberücksichtigt bleiben.

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Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise

11

Die Darstellung der Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden verlangt, dass bei der Verbrauchserfassung sowohl die Energien für Heizung und Warmwasserbereitung als auch für Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen und Hilfsenergien (z.B. Energie für Pumpen, Ventilatoren und Beleuchtung) zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, dass hier sowohl der Heizenergieverbrauch als auch der Stromverbrauch analysiert werden müssen. Für die Ermittlung von Wärmeverbrauchskennwerten sind Verbrauchsdaten zu verwenden, die im Rahmen der Erfassung des Wärmeverbrauchs oder im Rahmen der Abrechnung von Heizkosten nach der Heizkostenverordnung für ein gesamtes Gebäude für ein Jahr ermittelt wurden. Die Ermittlung erfolgt für die drei konkreten Abrechnungszeiträume, die auch für die Witterungsreinigung zugrunde gelegt werden. Die Daten müssen klimabereinigt werden (Temperaturbereinigung). Falls im Wärmeverbrauch des Gebäudes witterungsunabhängige Anteile (z.B. Warmwasserbereitung oder andere witterungsunabhängige Wärmeverbraucher) enthalten sind, ist der errechnete Wärmeverbrauch vor der Witterungsbereinigung in den witterungsabhängigen Anteil (Heizenergie) und den witterungsunabhängigen Anteil (z.B. Warmwasserbereitung) aufzuteilen. Die Witterungsbereinigung für den Heizenergieanteil des Wärmeverbrauchs erfolgt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für ein bundesdeutsches Mittel nach folgender Gleichung: EV, H, Bund = fKlima · EV,H Dabei sind: E V,H, Bund Witterungsbereinigter Anteil des Wärmeverbrauchs (Heizenergie) für ein Gebäude in kWh/a EV,H

Witterungsabhängiger Anteil des Wärmeverbrauchs (Heizenergie) für ein Gebäude in kWh/a

fKlima

Klimafaktor; Berechnung in Anlehnung an VDI 38071

Dieser Wert wird auf die Wohn- oder Nutzfläche bezogen und kann dann im Energieausweis angegeben werden. Als Vergleich können

315

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

Verbrauchsdaten von Gebäuden aus der gleichen Gebäudekategorie bezogen werden. Vergleichswerte für Nichtwohngebäude können z.B. aus Erhebungen des Bundes und der Länder (z.B. über AMEV) hergeleitet werden. Die Typisierung der Nichtwohngebäude soll nach Gebäudegruppen bzw. –arten nach der Systematik des Bauwerkszuordnungskataloges (BWZK) der ARGEBAU erfolgen. Für die Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten für den Strom bei Nichtwohngebäuden sind Energieverbrauchsdaten zu verwenden, die im Rahmen der Abrechnung von Stromkosten bzw. Erfassung des Stromverbrauchs für ein gesamtes Gebäude für ein Jahr ermittelt wurden. Der Abrechnungszeitraum sollte dem der Wärmeverbrauchsermittelung entsprechen. Doch gerade hier zeigen sich die Unzulänglichkeiten der Verbrauchserfassung. Der ermittelte Stromverbrauch beinhaltet in vielen Fällen deutlich mehr als die Anteile für Beleuchtung, raumlufttechnische Anlagen und Hilfsenergien. Prozessenergien für Fertigungen, Rechenzentren, Fahrstühle, Sondernutzungen etc. verfälschen den gebäudebezogenen Stromverbrauch. Deshalb müssen diese Daten im Energieausweis zumindest kommentiert werden. Darüber hinaus sind auch hier Referenzwerte aus der Statistik für entsprechende Gebäudekategorien darzustellen. Pauschalisierte Regeln für die Ermittlung der Kennwerte einschließlich der Witterungsbereinigung sowie die Vergleichswerte für Nichtwohngebäude werden durch BMVBS ebenfalls 37, 38, im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Den Energieausweisen sind Empfehlungen für erfahrungsgemäß kostengünstige, also wirtschaftlich rentable Maßnahmen zur Modernisierung des jeweiligen Gebäudes beizufügen. Aus Bedarfsbe-

316

37

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand), www.bmvbs.de

38

BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 4 und § 19 Abs. 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand sowie Vergleichswerte für Nichtwohngebäude), www.bmvbs.de

Der neue Schwerpunkt der EnEV 2007: Energieausweise

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rechnungen können sie ohne großen Aufwand abgeleitet werden. Da aus Verbrauchswerten keine Angaben für die Modernisierung hergeleitet werden können, ist nach Wegen zu suchen, wie diese Aufgabe erledigt werden kann. Ggf. sind zusätzliche Berechnungen oder Begehungen durchzuführen. Es soll lediglich eine „Impuls-Information“ erfolgen. Es ist nicht beabsichtigt, Gutachten oder ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu verlangen. Die Empfehlungen dienen dem Zweck, den Eigentümer auf energiebezogene Defizite und Verbesserungsmöglichkeiten des Gebäudes aufmerksam zu machen. Sie sollen übliche, nahe liegende, im Allgemeinen rentable Maßnahmen zur energetischen Verbesserung des Gebäudes aufzeigen und dienen ausschließlich der Information. Damit wird ein Ratschlag erteilt, aber keine Konzeptplanung aufgedrängt. Sind kostengünstige Maßnahmen nicht möglich, z. B. bei Neubauten und ggf. bei vollständiger Modernisierung eines Gebäudes, hat der Ausweisaussteller dies gegenüber dem Eigentümer zu erklären Diskussionsschwerpunkt bei der EnEV 2007 war die Frage, inwieweit die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweisen zugelassen werden soll. Die Ausstellung von Verbrauchsausweisen bei kleinen Gebäuden (z.B. Ein- und Zweifamilienhäusern) ist z.B. oftmals nicht nur wegen nicht belegbarer Heizenergieerfassungen schwierig bzw. unmöglich sondern zeigt in vielen Fällen ein fehlerhaftes Bild vom Gebäude, da der Nutzer die energetische Qualität des Gebäudes „überzeichnet“. Der Regierungsentwurf sieht deshalb folgende Vorgehensweise vor: ● bei Nichtwohngebäuden gibt es völlige Wahlfreiheit ● bei Wohngebäuden gibt es Wahlfreiheit bis zum 31. 12.2007 ● ab 1. 1.2008 ist für Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten der Baujahre bis 1978 ausschließlich ein Bedarfsausweis auszustellen. Für alle anderen Gebäude gilt weiterhin Wahlfreiheit (auch bei Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten, die bereits auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1978 modernisiert wurden) Uneingeschränkt von diesen Vorgaben sind die Modernisierungsempfehlungen unabhängig von der gewählten Variante des Ausweises stets zu beizufügen, wenn wirtschaftliche Maßnahmen möglich sind.

317

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

6

Einheitliche Energieausweisformulare

Die EnEV sieht die Verwendung einheitlicher Formulare für die Energieausweise vor. Dabei gibt es prinzipiell zwei unterschiedliche Ausweise für: ● Wohngebäude und ● Nichtwohngebäude. Darüber hinaus bietet die EnEV 2007 auch ein Formular für den Aushang bei Nichtwohngebäuden an. An prominenter Stelle sollen sowohl der Primärenergiebedarf (als Umweltindikator) und der Endenergiebedarf sichtbar gemacht werden. Darüber hinaus müssen die Werte erklärt werden. Im Vorfeld der Novellierung waren auch zwei verschiedene Effizienzlabels (Klassenstufen und Bandtacho) getestet wurden. Mit dem Referentenentwurf wird nunmehr der „Bandtacho“ zur Verwendung im Energieausweis vorgeschlagen. Er vermeidet Streit bzw. „Verrenkungen“, um in die nächste „günstigere“ Klasse zu kommen. Gleichzeitig sind so auch kleinere Modernisierungen abzubilden, die sonst keinen „Klassensprung“ machen.

318

Einheitliche Energieausweisformulare

ENERGIEAUSWEIS

11

für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Berechneter Energiebedarf des Gebäudes

2

Energiebedarf „Gesamtenergieeffizienz“

Primärenergiebedarf kWh/(m²·a)

0

50

100

150

200

250

300

350

400

>400

kWh/(m²·a) CO2-Emissionen *

Endenergiebedarf

kg/(m²·a)

Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Energetische Qualität der Gebäudehülle

Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert

kWh/(m²a)

G ebäude Ist-Wert H T’

W/(m²K)

EnEV-Anforderungswert

kWh/(m²a)

EnEV-Anforderungswert H T’

W/(m²K)

Endenergiebedarf

„Normverbrauch“ Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m 2a) für

Energieträger

Heizung

Erneuerbare Energien ∗

Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssystem e nach § 5 EnEV v or Baubeginn berücksichtigt

Warm wasser

Gesamt in kWh/(m 2a)

Hilfsgeräte

Vergleichswerte Endenergiebedarf 0

50

100

150

200

250

300

350

400

>400

Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: ∗

H eizung



Lüftung



Warm wasser

Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch: ∗

Fensterlüftung



Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung



Lüftungsanlage mit Wärm erückgewinnung



Schachtlüftung **

Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energiev erbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratm eter Gebäudenutzfläche (AN ). * freiwillige Angabe ** EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfamilienhäuser

Abb. 36:

Referentenentwurf der EnEV: Seite 2 des Energieausweises für Wohngebäu de (Bedarfsausweis).

Eine der beiden Seiten (2 oder 3) muss bei Wahlfreiheit ausgefüllt sein. Im Label beim Bedarf ist die Primär- und Endenergieübersichtlich dargestellt. Unten rechts befinden sich Vergleichswerte, die an Modellgebäuden hergeleitet wurden

319

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

ENERGIEAUSWEIS

für Wohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

3

Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kWh/(m²·a)

0

50

100

150

200

250

Energieverbrauch für Warmwasser:

300

350

400

>400

∗ enthalten ∗ nicht enthalten

Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Abrechnungszeitraum Energieträger von

bis

Brennstoffmenge [kWh]

Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅a) (zeitlich bereinigt, klim abereinigt)

Anteil Warmwasser [kWh]

Klimafaktor

Heizung

Warmwasser

Kennwert

Durchschnitt

Vergleichswerte Endenergiebedarf 0

50

100

150

200

250

300

350

400

>400

*

Die m odellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warm wasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert v erglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße 20 – 40 kWh/(m ²·a) entfallen können. Soll ein Energiev erbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärm e beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um 15 – 30 % geringerer Energiev erbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist.

Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparv erordnung v orgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (AN ) nach Energieeinsparv erordnung. Der tatsächlich gemessene Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden N utzerv erhaltens v om angegebenen Energiev erbrauchskennwert ab. * EFH – Einfamilienhäuser, MFH – Mehrfam ilienhäuser

Abb. 37: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude (Verbrauchsausweis).

Die Darstellung der Energieanteile am Bedarf bei Nichtwohngebäuden zeigt, wo Investitionen angebracht sind. Der Vorschlag dazu wird mit dem Referentenentwurf zur EnEV 2007 veröffentlicht. Erste Tests wurden in einem europäischen Gemeinschaftsvorhaben

320

Einheitliche Energieausweisformulare

11

und in einem Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur durchgeführt. Dabei wurden beim „EU-Test“ die Berechnungsregeln verschiedener EU-Mitgliedsstaaten am Projekt des Sitzes der Europäischen Kommission in Brüssel angewandt und Energieausweise ausgestellt.

Abb. 38: Energieausweis des FraunhoferInstituts für Bauphysik für das Berlaymont Gebäude in Brüssel (Hauptsitz der EUKommission)

321

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

Nachdem die Deutsche Energie-Agentur (dena) bereits im Jahre 2004 einen Feldversuch zu Bedarfsenergieausweisen im Wohnungsbau durchgeführt hatte, wurde nach Fertigstellung der DIN V 18599 im Sommer 2005 auch ein Feldversuch mit Nichtwohngebäuden gestartet. Dabei kamen Verfahren, Hilfsmittel und Formulare zum Einsatz, die dem Arbeitsstand der Novelle der EnEV entsprachen. Bei 38 zum Teil technisch sehr anspruchsvollen Gebäuden (vom Neubau -Umweltbundesamt Dessau- bis zum denkmalgeschützten Gebäude -Rathaus in Nürnberg-) wurden die Verfahren (Bedarfsund Verbrauchsermittlung) getestet und Energieausweise ausgestellt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen einer wissenschaftlichen Untersuchung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik bewertet und zeigen prinzipiell, dass die Ansätze gut geeignet sind.

322

Einheitliche Energieausweisformulare

ENERGIEAUSWEIS

11

für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

1

Gültig bis:

Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Gebäudefoto (freiwillig)

Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Anlass der Ausstellung des Energieausweises

∗ Neubau ∗ Vermietung / Verkauf

∗ Modernisierung (Änderung / Erweiterung)

∗ Aushang b. öff. Gebäuden ∗ Sonstiges (freiwillig)

Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die Nettogrundfläche. ∗

Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Inform ationen zum Verbrauch sind freiwillig. Diese Art der Ausstellung ist Pflicht bei Neubauten und bestimmten Modernisierungen. Die angegebenen Vergleichswerte sind die Anforderungen der EnEV zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises (Erläuterungen – siehe Seite 4).



Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Die Vergleichswerte beruhen auf statistischen Auswertungen.

Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch ∗

∗ Eigentümer

∗ Aussteller

Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe).

Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Gebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen.

Aussteller

Unterschrift des Ausstellers

Datum

Unterschrift

Abb. 39: Referentenentwurf der EnEV: die erste Seite des Ausweises für Nichtwohnge bäude beschreibt das Gebäude

323

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

ENERGIEAUSWEIS

für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Berechneter Energiebedarf des Gebäudes

2

„Gesamtenergieeffizienz“

Primärenergiebedarf

Dieses Gebäude: kWh/(m²·a) 0

100

200

300

EnEV-Anforderungswert Neubau

400

500

600

700

800

EnEV-Anforderungswert modernisierter Altbau

900 1000 >1000

CO2-Emissionen *

kg/(m²·a)

Nachweis der Einhaltung des § 3 oder § 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Primärenergiebedarf

Energetische Qualität der Gebäudehülle

Gebäude Ist-Wert

kWh/(m²a)

Gebäude Ist-Wert HT’

W/(m²K)

EnEV-Anforderungswert

kWh/(m²a)

EnEV-Anforderungswert HT’

W/(m²K)

Endenergiebedarf Energieträger

„Normverbrauch“

Heizung

Warmwasser

Jährlicher Endenergiebedarf in kWh/(m2·a) für Eingebaute Lüftung Kühlung einschl. Beleuchtung Befeuchtung

Gebäude insgesamt

Aufteilung Energiebedarf Heizung

[kWh/(m2·a)]

Warmwasser

Eingebaute Beleuchtung

Lüftung

Kühlung einschl. Befeuchtung

Gebäude insgesamt

Nutzenergie Endenergie Primärenergie

Erneuerbare Energien

Gebäudezonen



Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme nach § 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Erneuerbare Energieträger werden genutzt für:

Nr.



Heizung



Warmwasser

2



Lüftung



Kühlung



Eingebaute Beleuchtung

Lüftungskonzept Die Lüftung erfolgt durch:

Zone

Fläche [m²]

Anteil [%]

1

3 4 5



Fensterlüftung



Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung

6



Schachtlüftung



Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung



weitere Zonen in Anlage

Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Nettogrundfläche. Die oben als EnEV-Anforderungswert bezeichneten Anforderungen der EnEV sind nur im Falle des Neubaus und der Modernisierung nach § 9 Abs. 1 EnEV bindend. * freiwillige Angabe

Abb. 40: Referentenentwurf der EnEV: auf der zweiten Seite befinden sich die Angaben zu den berechneten Bedarfsangaben nach DIN V 18599

324

Einheitliche Energieausweisformulare

ENERGIEAUSWEIS

11

für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Gemessener Energieverbrauch des Gebäudes

3

Heizenergieverbrauchskennwert (einschließlich Warmwasser) Dieses Gebäude: kWh/(m²·a) 0

100

200

300

400

500

600

700

800

900 1000 >1000

Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Heizung und Warmwasser (Vergleichswert) *

Stromverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kWh/(m²·a) 0

100

200

300

400

500

600

700

800

900 1000 >1000

Häufigster Wert dieser Gebäudekategorie für Strom (Vergleichswert) * Der Wert enthält den Stromverbrauch für ∗ Heizung

∗ Warmwasser

∗ Lüftung ∗ eingebaute Beleuchtung ∗ Kühlung

∗ Sonstiges:

Verbrauchserfassung – Heizung und Warmwasser Energieträger

Abrechnungszeitraum v on

bis

Brennstoffmenge [kWh]

Anteil Warmwasser [kWh]

Klimafaktor

Energieverbrauchskennwert in kWh/(m²⋅ a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung

Warmwasser

Kennwert

Durchschnitt

Verbrauchserfassung – Strom Abrechnungszeitraum von

bis

Ablesewert [kWh}

Gebäudekategorie Kennwert [kWh/(m²·a)]

Gebäudekategorie

Sonderzonen

*

veröffentlicht im Bundesanzeiger / Internet durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Abb. 41: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 beschreibt den Verbrauch

325

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

ENERGIEAUSWEIS

für Nichtwohngebäude

gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)

Erläuterungen

4

Energiebedarf – Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres -Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf für die Anteile Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, L üftung und K ühlung dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werd en auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbe dingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur u nd innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualit ät des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine R ückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. . Primärenergiebedarf – Seite 2 Der Prim ärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Geb äudes ab. Er ber ücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energietr äger (z. B. Heiz öl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte (gr üner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energiee ffizienz und Ressourcen und Umwelt schonende Energienutzung. Die angegebenen Vergleichswerte geben f ür das Geb äude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Energieausweises galt. Sie sind im Falle eines Neubaus oder der Modernisierung des Geb äudes nach § 9 Abs. 1 EnEV einzuhalten und dienen bei Bestandsgeb äuden der Orientierung hinsichtlich der energetischen Qualit ät des Geb äudes. Zusätzlich k önnen die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2-Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Endenergiebedarf – Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete , jährlich ben ötigte Energiemenge f ür Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, L üftung und K ühlung an ( „Normverbrauch“). Er wird unter Standardklima und -nutzungsbedingungen errechnet und ist ein Ma ß für die Energieeffizienz eines Geb äudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Geb äude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugef ührt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf, die notwendige L üftung und eingebaute Beleuchtung sichergestellt werden k önnen. Kleine Werte (grüner Bereich) signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Energetische Qualität der Gebäudehülle – Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmetransferkoeffizient (Formelzeichen in der EnEV: H T’). Er ist ein Ma ß für die durchschnittliche energetische Qualit ät äudes. Kleine aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Au ßenwände, Decken, Fenster, etc.) eines Geb Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Heizenergie- und Stromverbrauchskennwert (Energieverbrauchskennwerte) – Seite 3 Der Heizenergieverbrauchskennwert (einschlie ßlich Warmwasser) wird f ür das Geb äude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs ermittelt. Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Nettogrundfl äche nach Energieeinsparverordnung. Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch hinsichtli ch der örtlichen Wetterdaten auf ein standardisiertes Klima f ür Deutschland umgerechnet. Der ausgewiesene Stromverbrauchs kennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Erfassung des Verbrauchs oder der entsprec henden Abrechnung ermittelt. Die Energieverbrauchskennwerte geben Hinweise auf die energetische Qualit ät des Geb äudes. Kleine Werte (gr üner Bereich) signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein R ückschluss auf den k ünftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht m öglich. Der tats ächlich gemessene Verbrauch einer Nutzungseinheit oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens oder sich ändernder Nutzungen vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. Die Vergleichswerte ( „Häufigster Wert in dieser Geb äudekategorie“) ergeben sich durch die Beurteilung gleichartiger Gebäude. Dazu wurden die Daten von einer gro ßen Anzahl Gebäude untersucht und bewertet. Der Vergleichswert ist dabei der h äufigste Wert (Modalwert) aus der statistischen Verteilung. Klein ere Verbrauchswerte als der Vergleichswert signalisieren eine gute energetische Qualit ät im Vergleich zum Geb äudebestand dieses Gebäudetyps. Die Vergleichswerte werden durch das Bundesministerium f ür Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bekannt gegeben.

Abb. 42: Referentenentwurf der EnEV: auf Seite 4 werden Begriffe und Verfahren erklärt

Für den Aushang bei Gebäuden mit öffentlichen Dienstleistungen wurden spezielle Aushangformate entwickelt. Sie sollen eine einfache Kommunikation ermöglichen. Den Ausweis für das Rathaus in

326

Einheitliche Energieausweisformulare

11

Essen hat Bundesminister Tiefensee im Rahmen der Baufachmesse DEUBAU an die Stadt übergebnen.

Abb. 43: Beispiel eines ausgestellten Energieausweises im denaFeldversuch (Aushang im Rathaus Essen

327

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

Die Feldversuche zeigen trotz aller „Kinderkrankheiten“ der neuen Vornorm DIN V 18599, dass mit dem neuen Werkzeug eine detaillierte energetische Analyse des Gebäudes mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die bereits sehr ansprechenden Ausweise ermöglichen auf der einen Seite eine schnelle Kommunikation und auf der anderen Seite eine erste energetische fachmännische Analyse des Gebäudes.

7

Aussteller der Energieausweise

Mit der geplanten neuen EnEV wird eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausstellungsberechtigung für Energieausweise in den Fällen des Verkaufs und der Vermietung von bestehenden Gebäuden sowie des erforderlichen Aushangs getroffen. Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise in den Fällen der Errichtung und der Änderung von Gebäuden wird mit Blick auf den Zusammenhang mit bauordnungsrechtlichen Verfahren bundesrechtlich nicht geregelt. Insoweit bleibt es bei den landesrechtlichen Regelungen. Eine behördliche Zulassung von Ausstellern oder ein Zertifizierungsverfahren sind nicht vorgesehen. Die gebotene fachliche Qualifikation der Experten wird durch klare Vorgaben zur erforderlichen Ausbildung in Verbindung mit weiteren qualifizierenden Anforderungen gewährleistet. Zur Ausstellung von Energieausweisen ist berechtigt, wer auf Grund seiner Ausbildung und Fachkunde über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Anforderungen an die Erstellung von Energieausweisen zu erfüllen. Für eine Ausstellungsberechtigung von Energieausweisen für Wohnund Nichtwohngebäude kommen grundsätzlich die Absolventen von bestimmten baubezogenen Studiengängen in Betracht. Es sind dies die Bereiche Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik (erfasst werden sowohl Ingenieure im Bereich Bauphysik als auch Diplom-Physiker der Fachrichtung Bauphysik), Maschinenbau und Elektrotechnik. Erfasst werden sowohl herkömmliche Studiengänge an Universitäten, Hochschulen und

328

Literatur

11

Fachhochschulen als auch gleichartige Bachelor- und Masterstudiengänge in diesen Fachbereichen. Auch mit der EnEV verbundene Handwerksausbildungen, wie Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation, Schornsteinfeger können als Aussteller von Energieausweisen für Wohngebäude in Betracht kommen. Erfasst werden sowohl die Handwerksmeister als auch Handwerker, die nach der Handwerksordnung ein solches Handwerk auch ohne Meistertitel selbständig ausüben dürfen, insoweit also den Meistern gleichgestellt sind. Hier muss jedoch zusätzlich spezielle Sachkunde erworben werden, die in der EnEV beschrieben ist. Damit werden insgesamt ausreichend Fachkräfte für die Energieausweisausstellung zur Verfügung stehen. Die Einführung der Energieausweise soll mit Übergangsregelungen verbunden werden. Dabei sollen auf der einen Seite Übergangszeiten festgelegt werden und auf der anderen Seite bereits bestehende Ausweise anerkannt werden. Sie sollen die gleiche 10-jährige Gültigkeitsdauer zuerkannt bekommen.

8

Literatur

Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 1 S. 65 Referentenentwurf der Bundesregierung zur Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung 2007 – EnEV 2007) vom 16.11.2006, www.bmvbs.de Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) vom 16. November 2001, Bundesgesetzblatt I, S.3085 Hegner, H.-D.; Vogler, I.: Energieeinsparverordnung EnEV – für die Praxis kommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2002

329

11

Die Novelle der Energieeinsparverordnung – EnEV 2007

Hegner, H.-D.; Vogler, I.; Hauser, G.: EnEV-Novelle 2004 – für die Praxis kommentiert, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und technische Wissenschaften GmbH und Co. KG, Berlin, 2005 Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 2. Dezember 2004, Bundesgesetzblatt I, S. 3144 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden Energieeinspargesetz (EnEG)- in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 1. September 2005, Bundesgesetzblatt I, S.2684 DIN V 18599 : 2005-07 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. Beuth Verlag GmbH Berlin David, R.; Boer, J.; Erhorn, H.; Reiß, J.; Rouvel, L.; Schiller, H.; Weiß, N.; Wenning, M.: Heizen, Kühlen, Belüften & beleuchten Bilanzierungsgrundlagen nach DIN V 18599, Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, 2006 BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand), www.bmvbs.de BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand), www.bmvbs.de BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand), www.bmvbs.de BMVBS/BMWi: Entwurf einer Bekanntmachung gemäß § 19 Abs. 3 Satz 4 und § 19 Abs. 4 EnEV vom 16.11.2006 (Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Nichtwohngebäudebestand sowie Vergleichswerte für Nichtwohngebäude), www.bmvbs.de

330

12 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Die HOAI regelt im Wesentlichen die Leistungen von Architekten und Ingenieuren und deren Vergütung, u.a. für die Planung, die Ausschreibung an die Handwerker und deren Vergabe sowie die Objektüberwachung. Das Honorar des Architekten ist abhängig von der Bausumme (anrechenbare Kosten). Je höher sich die Bausumme beläuft, desto höher ist deshalb sein Honorar. Es richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Parteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch die HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen (§ 4 HOAI). Die Mindestsätze können durch schriftliche Vereinbarung in Ausnahmefällen unterschritten werden. Sofern bei Auftragserteilung nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die jeweiligen Mindestsätze als vereinbart. Nachlässe auf die Honorarordnung sind in Zeiten geringer Nachfrage und bei der Überzahl von Architekten auf dem Markt an der Tagesordnung. Bei einfachen Planungsaufgaben mit weniger Arbeitsaufwand lässt sich auch über Nachlässe von Mindestsätzen verhandeln. Pauschalieren Sie das Honorar. Sie haben ein Kostenlimit, das eingehalten werden muss? Nehmen Sie diese Grenze als Grundlage der Honorarberechnung und vereinbaren Sie dieses Festpreishonorar im Vertrag. Es ist für beide Parteien eine faire Sache, wenn Sie einen Zusatz in den Vertrag mit aufnehmen: „Falls sich die Abrechnungssumme gegenüber dem Kostenvoranschlag um mehr als 10 % erhöht oder ermäßigt, sollte die Honorarsumme korrigiert werden.” Häufig werden Positionen des Leistungsbildes gestrichen, weil die Gegenleistungen gering bzw. nicht erforderlich sind, wie z. B. Grundlagenermittlung etc. Oft empfiehlt sich, zuerst einige Teilleistungen zu beauftragen, z. B. eine Voranfrage an das Bauamt oder einen Vorentwurf mit Kosten-

Honorar des Architekten

Mindest und Höchstsätze

Honorarbe rechnung

331

12

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

schätzung und einigen Alternativen zu einem Pauschalpreis, um bei negativen Bauentscheidungen von Behörden nicht unnötige Planungsmittel zu investieren. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass Bauherren schon vorweg die Qualität der Planer testen können und keinerlei weitere Verpflichtungen eingehen.

Erfolgs honorar

Hinweis: Erfolgshonorare können vereinbart werden, wenn es zu erheblichen Einsparungen kommen kann. Dabei kann in einem Architektenvertrag zusätzlich vereinbart werden, dass der Architekt z. B. 5 % der einge sparten Summe als Erfolgshonorar erhält, wenn diese Summe mehr als 5.000 Euro ausmacht. Die Höchstgrenze liegt bei 20 % der eingesparten Summe. Bezugsgröße ist die vom Bauherrn genannte Kostengrenze. Al lerdings dürfen die Einsparungen nicht auf Qualitätseinbußen oder gar Pfusch zurückzuführen sein.

Zeithonorar

Zeithonorare (Stundensätze, § 6 HOAI) sind durch Vorausschätzung des Zeitbedarfs als Fest- oder Höchstbetrag zu berechnen. Folgende Stundensätze können in Ansatz gebracht werden: ● 38 bis 82 Euro für Architekten oder Ingenieure, ● 36 bis 59 Euro für Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen, ● 31 bis 43 Euro für technische Zeichner oder sonstige Mitarbeiter mit gleichwertiger Qualifikation.

Nebenkosten

Nebenkosten (§ 7 HOAI): Post- und Telefongebühren, Kosten für Vervielfältigungen, für das Baustellenbüro, für Fahrten zur Baustelle und dergleichen. Der Bauherr und der Architekt können schriftlich vereinbaren, dass abweichend von § 7 Abs. 1 HOAI, eine Erstattung ganz oder teilweise ausgeschlossen ist. Nebenkosten sollten grundsätzlich pauschaliert und schriftlich vereinbart werden. Pausenrechnungen sind dabei auszunehmen, wenn der Bauherr die Rechnung direkt bezahlt. Bei geringen Nebenkosten für Porto, Telefon und dergleichen sollten sie ganz entfallen. Wenn die Baustelle am Ort des Architekten liegt, werden normalerweise keine Fahrtkosten erstattet.

Honorar zahlung

Honorarzahlungen (§ 8 HOAI) können nach erbrachter Leistung und aufgrund einer prüffähigen Honorarrechnung gestellt werden.

332

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

12

Auch Abschlagszahlungen können für nachgewiesene Leistungen gefordert werden. Das Honorar ist nach folgenden Grundlagen abzurechnen: ● ● ●

die Leistungsphasen 1 - 4 auf Grundlage der Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt auf Basis der Kostenschätzung; die Leistungsphasen 5 - 7 auf Basis des Kostenvoranschlages, solange dieser nicht vorliegt nach der Kostenberechnung; die Leistungsphasen 8 - 9 auf Basis der Kostenfeststellung, solange diese nicht vorliegt nach dem Kostenvoranschlag.

Dies bedeutet für den Architekten, dass die Honorarrechnung in drei Teile aufzusplitten ist. Andere Zahlungsweisen können schriftlich vereinbart werden. Architekten-Verträge sollten grundsätzlich schriftlich vereinbart werden. Dabei empfiehlt es sich auf Musterverträge zurückzugreifen, welche bei den Architektenkammern erhältlich sind. Bei einer Bausumme bis 250.000 Euro beträgt das Gesamthonorar – für alle Leistungsbereiche, von der Grundlagenermittlung bis zum Überwachen und zur Beseitigung von Mängeln – ca. 12 %. Der Prozentsatz nimmt mit zunehmender Bausumme langsam ab und beträgt bei 500.000 Euro noch ca. 10 %. Statische Berechnungen und Bewehrungspläne können überschlägig mit ca. 2 % der Bausumme veranschlagt werden. Die genaue Ermittlung des Honorars für die statische Berechnung wird wie das Architektenhonorar nach der HOAI errechnet. Der Statiker erstellt nach den Plänen und den Detailangaben des Architekten die statischen Berechnungen, zeichnet die Bewehrungspläne und erstellt einen Stahlauszug (Stahl- und Mattenliste). Je nach Art und Größe des Bauvorhabens ist die statische Berechnung (bei Mehrfamilienhäusern einschließlich Wärme-, Schall- und Brandschutznachweise) mit den Bauantragsunterlagen bei der Behörde einzureichen. Ermittlung eines Architektenhonorars mit Hilfe der HOAI Bei der Ermittlung eines Architektenhonorars mit Hilfe der HOAI kann wie folgt vorgegangen werden:

Architekten Verträge grundsätzlich schriftlich vereinbaren

Ermittlung eines Archi tektenhonorars

333

12

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Ermittlung der Bausumme

1. Ermittlung der Bausumme (anrechenbare Kosten). Die Bausumme kann über die Kubatur (= Rauminhalt = Länge x Breite x Höhe) des Gebäudes multipliziert mit einem Kubikmeterpreis von ca. 250 Euro je Kubikmeter des umbauten Raumes zuzüglich MwSt. (bei mittlerer Ausstattung) überschlägig ermittelt werden. Für Garagen und Tiefgaragen sind überschlägig ca. 150 Euro je Kubikmeter des umbauten Raumes zuzüglich MwSt. anzusetzen. Die auf die Kosten von Objekten entfallende Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der anrechenbaren (für die Berechnung des Architektenhonorars wesentlichen) Kosten. Nicht anrechenbar sind die Grundstückskosten, Herrichten des Grundstücks, die öffentliche und nicht öffentliche Erschließung sowie Außenanlagen, sofern diese Leistungen vom Architekten weder überwacht noch geplant werden.

Gesamthonorar

2. Mit den anrechenbaren Kosten lässt sich das Gesamthonorar aus der Honorartafel zu § 16 der HOAI ermitteln (siehe Honorartafel). Dabei sind die Kosten nach § 12 der HOAI in fünf Zonen aufgeteilt, wobei für den Wohnungsbau bei mittlerem Schwierigkeitsgrad und durchschnittlichen Planungsanforderungen meist der Mittelwert der Zone III zugrunde gelegt wird. Der Zone III werden u.a. Wohnräume mit durchschnittlicher Ausstattung/Ausbau zugrunde gelegt. Bei Wohnräumen mit überdurchschnittlicher Ausstattung/Ausbau ist die Honorarzone IV anzusetzen. Für die Ermittlung der Honorare nach der HOAI ist darauf zu achten, dass die aktuellste Honorartafel zugrunde gelegt wird. Nachfolgend wird ein Auszug, der seit 1.1.2002 gültigen Honorartafel abgedruckt, in welcher die Mindest- und Höchstsätze der Honorare für die in § 15 aufgeführten Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten festgesetzt sind.

334

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Anrechenbare Kosten Euro

Zone II

Zone III

von

bis Euro

Auszug aus §16 Honorar tafel

Zone IV

von

bis

von

Euro

12

bis Euro

25.565

2.413

2.991

2.991

3.855

3.855

4.433

30.000

2.826

3.497

3.497

4.498

4.498

5.169

35.000

3.299

4.075

4.075

5.236

5.236

6.012

40.000

3.762

4.647

4.647

5.968

5.968

6.853

45.000

4.234

5.221

5.221

6.702

6.702

7.689

50.000

4.697

5.780

5.780

7.413

7.413

8.496

100.000

9.278

11.311

11.311

14.360

14.360

16.393

150.000

13.753

16.578

16.578

20.818

20.818

23.644

200.000

18.115

21.586

21.586

26.792

26.792

30.263

250.000

22.384

26.380

26.380

32.373

32.373

36.369

300.000

25.983

30.650

30.650

37.643

37.643

42.309

350.000

29.131

34.561

34.561

42.700

42.700

48.131

400.000

31.922

38.127

38.127

47.432

47.432

53.637

450.000

34.382

41.362

41.362

51.840

51.840

58.820

500.000

36.488

44.243

44.243

55.876

55.876

63.631

1.000.000

65.535

79.193

79.193

99.682

99.682

113.340

1.500.000

94.804

114.317

114.317

143.592

143.592

163.105

2.000.000

124.033

149.401

149.401

187.455

187.455

212.823

Tabelle 40: Auszug aus §16 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten

3. Anschließend wird das Gesamthonorar auf die Grundleistungen 1 - 9 prozentual nach § 15 der HOAI wie folgt aufgeteilt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

Grundlagenermittlung, Prüfen der BauVoraussetzungen Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung, Beschaffung der Baugenehmigung Ausführungsplanung (Werkplanung) Vorbereitung der Vergabe, Ausschreibung Mitwirkung bei der Vergabe Objektüberwachung Objektbetreuung und Dokumentation, Überwachen der Beseitigung von Mängeln

Grund leistungen

3% 7% 11 % 6% 25 % 10 % 4% 31 % 3%

Tabelle 41: Bewertung der Grundleistungen

335

12

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Beispiel: Ermittlung des Architektenhonorars Bei einem Einfamilienhaus mit ca. 880 m³ umbautem Raum und durchschnittlicher Ausstattung/Ausbau ergeben sich somit unter Einhaltung der HOAI folgende Teilhonorare: Ermittlung der Baukosten: 880 m³ × 250 EUR/m³ = 220.000 EUR Aus erweiterten Honorartafeln der HOAI können die gültigen Honorarsätze häufig unmittelbar den Tabellen entnommen wer den, sodass diese nicht erst durch lineare Interpolation errech net werden müssen. Die Ermittlung jedes nicht aus den erwei terten Honorartafeln unmittelbar zu entnehmenden Honorars kann wie folgt berechnet werden: Zuerst werden die beiden Mittelwerte der Honorare aus den „von” und „bis”Werten der entsprechenden Honorarzone (hier Zone III, bei durchschnittlicher Ausstattung) der jeweils nächst höher und nächst niedriger liegenden – unmittelbar angrenzenden – anrechenbaren Kosten (hier bei 220.000 Euro für 250.000 Euro und 200.000 Euro) ermittelt.

• Mittelwert bei 200.000 EUR (Zone III): 21.586 + 26.792 2

= 24.189 EUR

• Mittelwert bei 250.000 EUR (Zone III): 26.380 + 32.373 2

336

= 29.377 EUR

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

12

Ermittlung des Gesamthonorars für Baukosten in Höhe von 220.000 EUR:

Gesamthonorar (ohne MwSt.) =

A = Mittelwert des nächst höher liegenden Honorars

(A – B) (C – D)

x (E – D)

+ B

(bei 250.000 EUR

=

29.377 EUR)

B = Mittelwert des nächst niedriger liegenden Honorars (bei 200.000 EUR

=

24.189 EUR)

C = nächst höher liegende anrechenbare Kosten

(bei 250.000 EUR)

D = nächst niedriger liegende anrechenbare Kosten

(bei 200.000 EUR)

E = ermittelte Baukosten

(bei 220.000 EUR)

=

(29.377 – 24.189)

x (220.000 – 200.000) + 24.189

(250.000 – 200.000) = 26.264 EUR (+ MwSt.)

Somit ergeben sich folgende Teilhonorare für: 1  4 den eingabefertigen Bauantrag 27 % von 26.264 EUR =

7.091 EUR

5

die Erstellung der Werkpläne

25 % von 26.264 EUR =

6.566 EUR

6  7 die Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe von Bauleistungen

14 % von 26.264 EUR =

3.677 EUR

8  9 die Objektüberwachung und Mängelbeseitigung

34 % von 26.264 EUR =

8.930 EUR

Die Teilhonorare erhöhen sich noch um die Umsatzsteuer!

Zu den oben aufgeführten Grundleistungen (1 – 9) für die Objektplanung von Neubauten für Gebäude gehören nach § 15 HOAI u. a. folgende Leistungen:

337

12

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Grundlagen ermittlung

1. Grundlagenermittlung Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung. Beraten zum gesamten Leistungsbedarf. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Vorplanung

2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe. Analyse der Grundlagen. Abstimmen der Zielvorstellungen einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden Angaben zur Planung fachlich Beteiligter. Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse.

Entwurfs planung

3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen Entwurf. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des Bauvorhabens) im Maßstab 1:50 bis 1:20 etc. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit. Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen.

338

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

12

4. Genehmigungsplanung Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.

Genehmi gungs planung

5. Ausführungsplanung Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Planungslösung. Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis ggf. 1:10. Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.

Ausführungs planung

6. Vorbereitung der Vergabe Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen. Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten.

Vorbereitung der Vergabe

7. Mitwirkung bei der Vergabe Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken. Verhandlung mit Bietern. Kostenvoranschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote. Mitwirken bei der Auftragserteilung.

Mitwirkung bei der Vergabe

339

12

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Objekt überwachung

8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes. Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung.

Objekt betreuung und Dokumentation

9. Objektbetreuung und Dokumentation Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Mängelansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Mängelansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts.

340

13 Makler und Bauträgerverord nung (MaBV) Da es in der Vergangenheit des öfteren Schwierigkeiten mit Bauträgern, Baubetreuern und Maklern gegeben hat, erließ der Gesetzgeber die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), um Betrügereien und Veruntreuungen zu vermeiden. Um Betrüger aus dieser Branche fernzuhalten, wird im Zulassungsverfahren geprüft, ob der Bewerber in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, nicht vorbestraft ist und die erforderliche Zuverlässigkeit aufweist. Die fachliche Eignung wird leider nicht geprüft und wird vom Gesetzgeber auch nicht vorgeschrieben. Die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung gelten aber nur für Bauträger, Baubetreuer und Makler, die nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) eine behördliche Erlaubnis benötigen, wenn sie den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte etc. vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen. Des Weiteren benötigen diese eine Erlaubnis, wenn sie gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte der Erwerber verwenden. Baubetreuer, die im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich Bauvorhaben vorbereiten oder durchführen wollen, sind von dieser Regelung ebenfalls betroffen.

1

Makler und Bauträgerver ordnung (MaBV)

§ 34c GewO

Einblick in die Makler und Bauträgerver ordnung

§ 2 der MaBV zwingt den Bauträger/Baubetreuer zur Absicherung der vom Auftraggeber als Vorauszahlung erhaltenen Gelder mittels einer Bürgschaft oder einer Versicherung.

341

13 Sicherungs pflichten

Vormerkung Freistellung

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

§ 3 der MaBV regelt die besonderen Sicherungspflichten für Bauträger. Dabei darf der Bauträger erst Gelder entgegennehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: ● die Baugenehmigung ist erteilt und ● der Notar hat dem Käufer mitgeteilt, dass der Kaufvertrag rechtswirksam ist und etwaige für den Vollzug erforderliche Genehmigungen vorliegen und ● dem Verkäufer sind keine vertraglichen Rücktrittsrechte eingeräumt und ● die Vormerkung ist im Grundbuch eingetragen und ● die Freistellung des Vertragsobjekts von allen Grundpfandrechten, die der Vormerkung im Range vorgehen oder gleichstehen und nicht übernommen werden sollen, ist gesichert, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird. Die Freistellung ist gesichert, wenn gewährleistet ist, dass die nicht zu übernehmenden Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, andernfalls unverzüglich nach Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme durch den Käufer. Für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Kreditgeber des Verkäufers vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß im Rahmen der folgenden Baufortschrittsraten bereits geleisteten Zahlungen (nach Zahlungsplan) bis zum anteiligen Wert des Vertragsobjekts zurückzuzahlen. Ist das Bauwerk bereits vollständig hergestellt und das Vertragsobjekt vom Käufer abgenommen, kann der volle Kaufpreis nach Vorliegen der ● Eintragung der Auflassungsvormerkung am Vertragsobjekt im Grundbuch und ● Sicherung der Lastenfreiheit gegen Besitzübergabe fällig gestellt werden.

Zahlungsplan

342

Wenn das Bauvorhaben noch nicht errichtet ist, sieht § 3 der MaBV folgenden Zahlungsplan vor:

Einblick in die Makler und Bauträgerverordnung

Nach Beginn der Erdarbeiten muss – sofern ein Grundstücksgeschäft inbegriffen ist (Bauträgerkauf) – die erste Rate in Höhe von 30 % des Kaufpreises bezahlt werden. Sofern kein Grundstück verkauft wird (Baubetreuung), können 20 % des Kaufpreises nach Beginn der Erdarbeiten geleistet werden. Vom restlichen Teil, welcher mit 100 % angesetzt wird, teilen sich diese in folgende Teilbeträge auf:

13

Teilbeträge

40,0 % nach Rohbaufertigstellung, 8,0 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, 3,0 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, 3,0 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen, 3,0 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen, 10,0 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung, 6,0 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, 3,0 % für den Estrich, 4,0 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, 12,0 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, 3,0 % für die Fassadenarbeiten, 5,0 % nach vollständiger Fertigstellung

Der Bauträger (Kauf von Grundstück und Haus) darf somit den Kaufpreis nur nach den folgenden Teilbeträgen (jeweils Höchstbeträge) nach Baufortschritt entgegennehmen, und zwar:

Bauträger

30,0 % nach Beginn der Erdarbeiten, 28,0 % nach Rohbaufertigstellung, 5,6 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, 2,1 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, 2,1 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen, 2,1 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen, 7,0 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung, 4,2 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, 2,1 % für den Estrich, 2,8 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, 8,4 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, 2,1 % für die Fassadenarbeiten, 3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.

343

13 Baubetreuer

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

Der Baubetreuer (Kauf ohne Grundstück) darf den Kaufpreis somit nur nach den folgenden Teilbeträgen (jeweils Höchstbeträge) nach Baufortschritt entgegennehmen, und zwar: 20,0 % nach Beginn der Erdarbeiten, 32,0 % nach Rohbaufertigstellung, 6,4 % für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, 2,4 % für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, 2,4 % für die Rohinstallation der Sanitäranlagen, 2,4 % für die Rohinstallation der Elektroanlagen, 8,0 % für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung, 4,8 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, 2,4 % für den Estrich, 3,2 % für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, 9,6 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, 2,4 % für die Fassadenarbeiten, 4,0 % nach vollständiger Fertigstellung.

Dies gilt auch bei einem Erbbaurecht. Bei oben genannten Zahlungsplänen handelt es sich um maximale Teilbeträge, welche beliebig zusammengestellt werden können und in bis zu sieben Raten jeweils nach dem Baufortschritt geleistet werden müssen. Die Ratenzusammenstellung ist insbesondere von der Bauweise, der Bauorganisation/Bauablauf, den verwendeten Baustoffen/Baumaterialien etc. abhängig. Für ein konventionell erstelltes Gebäude bietet sich daher nachfolgender Zahlungsplan an, welcher jedoch nicht verbindlich, sondern nur als Beispiel – für ein Bauträgerobjekt – anzusehen ist. Eine individuelle Anpassung ist jeweils nach Prüfung der Gegebenheiten anzuraten.

344

Einblick in die Makler und Bauträgerverordnung 1. Rate

30,0 %

nach Beginn der Erdarbeiten,

2. Rate

28,0 %

nach Rohbaufertigstellung,

3. Rate

11,9 %

für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,

13

für die Rohinstallation der Heizungsanlagen, für die Rohinstallation der Sanitäranlagen, für die Rohinstallation der Elektroanlagen, 4. Rate

11,2 %

für den Fenstereinbau einschließlich der Verglasung, für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,

5. Rate

7,0 %

für den Estrich, für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich, für die Fassadenarbeiten,

6. Rate

8,4 %

nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,

7. Rate

3,5 %

nach vollständiger Fertigstellung. Tabelle 42: Beispiel Zahlungsplan

Sowohl die Teilbeträge beim Bauträger- als auch beim Baubetreuungsobjekt dürfen auf Wunsch des Käufers nur überschritten werden, wenn der Gewerbetreibende eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstitutes zur Sicherung der gezahlten Beträge dem Käufer aushändigt und diese den Anforderungen insbesondere hinsichtlich der Dauer und Höhe entspricht. In der Bürgschaft steht der Bürge für alle etwaigen Ansprüche des Käufers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner Vermögenswerte ein (§ 7 MaBV). Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen nach § 3 MaBV eingetreten sind und entweder das Vertragsobjekt vollständig fertig gestellt ist oder die fällig gestellten Kaufpreisteile dem Baufortschritt entsprechen. Es ist unzulässig, für einzelne Raten höhere Prozentsätze vorzusehen und nur den überschießenden Betrag durch Bürgschaft abzusichern oder die Fälligkeit der letzten und/oder vorletzten Rate gegen Übergabe einer Bürgschaft in Höhe dieser Rate(n) vorzuverlegen.

Selbstschuld nerische Bürgschaft

345

13

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

Sonderfälle:

Hinweis: Um Ihr Risiko zu mindern, sollten Sie eine Zahlungsweise vereinba ren, welche Ihre Raten dem Baufortschritt Ihres Hauses anpasst. Da bei zahlen Sie nicht mehr, als an Leistung schon erbracht ist. Durch die Zahlung nach Baufortschritt ist das Fertigstellungsrisiko, das der Käufer jedes erst zu errichtenden Gebäudes trägt, zwar nicht aus geschlossen, aber gemildert. Problematik bei teuren Grundstücken

1. Da der Grundstücksanteil beim Bauträgerkauf je nach Region sehr unterschiedlich sein kann, sollten Sie sich vom Bauträger den Grundstücksanteil benennen lassen und überprüfen, ob dieser ca. 30 % (= 1. Rate, nach Beginn der Erdarbeiten) der Gesamtsumme entspricht. Sofern dies der Fall ist, können Sie es bei o.g. Zahlungsplan belassen. Andernfalls sollten Sie den Zahlungsplan so korrigieren, dass die erste Rate dem Grundstücksanteil entspricht und die folgenden Raten vom restlichen Teil, welcher mit 100 % angesetzt wird, gemäß § 3 MaBV aufteilen. Der Grundstücksanteil in Prozent lässt sich wie folgt ermitteln:

Grundstücksanteil (%)

=

Grundstücksanteil x 100 Gesamtkaufpreis

Beispiel: Gesamtkaufpreis: 500.000 EUR Grundstücksanteil: 125.000 EUR Grundstücksanteil (%)

=

125.000 EUR x 100 500.000 EUR

346

= 500.000 EUR

Einblick in die Makler und Bauträgerverordnung

13

Beim Bauträgerkauf können dann die Raten, z. B. wie in Spalte 3, aufgeteilt werden:

Rate

1 Teilbeträge nach MaBV %

2 Teilbeträge nach MaBV kumuliert (%)

3 Ratenvorschlag

4 Ratenvorschlag

(%)

kumuliert (%)

1

30,0

30,0

25,00

2

28,0

58,0

30,00

25,00 55,00

3

5,6

63,6

6,00

61,00

4

2,1

65,7

2,25

63,25

5

2,1

67,8

2,25

65,50

6

2,1

69,9

2,25

67,75

7

7,0

76,9

7,50

75,25

8

4,2

81,1

4,50

79,75

9

2,1

83,2

2,25

82,00

10

2,8

86,0

3,00

85,00

11

8,4

94,4

9,00

94,00

12

2,1

96,5

2,25

96,25

13

3,5

100,0

3,75

100,00 Tabelle 43: Ratenplan

Die Teilbeträge nach MaBV aus Spalte 1 bzw. die sich daraus ergebenden kumulierten Teilbeträge aus Spalte 2 sind jeweils maximale Höchstsätze, welche der Bauträger dem Käufer in bis zu sieben Raten in Rechnung stellen kann. Sofern der Grundstücksanteil erheblich niedriger als 30 % ist, – wie oben ermittelt bei 25 % liegt – können die verbleibenden 75 % nach § 3 MaBV aufgeteilt werden (siehe Spalte 3). Der kumulierte Ratenvorschlag aus Spalte 4, darf allerdings nicht höher sein, als die kumulierten Raten nach MaBV aus Spalte 2. Abschließend ist noch zu berücksichtigen, dass die 13 Teilbeträge aus Spalte 3 in maximal sieben individuelle Raten zusammengefasst werden müssen.

Ratenvorschlag

2. Beim Ratenplan eines Baubetreuervertrages sollte die erste Rate nicht in der vorgeschlagenen Höhe von 20 % übernommen werden, da zu den Erdarbeiten lediglich die Planungskosten einschließlich deren Statik sowie die Gebühren der Baugenehmi-

347

13

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

gung gehören. Dabei betragen diese Kosten ca. 12 % der Bausumme, wodurch Sie somit in Vorleistung gegangen sind. Sie sollten daher versuchen, die Teilbeträge wie folgt (siehe Spalte 3) durchzusetzen:

Rate

1 Teilbeträge nach MaBV %

2 Teilbeträge nach MaBV kumuliert (%)

3 Ratenvorschlag

4 Ratenvorschlag

(%)

kumuliert (%)

1

20,0

20,0

12,00

12,00

2

32,0

52,0

35,20

47,20

3

6,4

58,4

7,00

54,20

4

2,4

60,8

2,65

56,85

5

2,4

63,2

2,65

59,50

6

2,4

65,6

2,65

62,15

7

8,0

73,6

8,80

70,95

8

4,8

78,4

5,30

76,25

9

2,4

80,8

2,65

78,90

10

3,2

84,0

3,50

82,40

11

9,6

93,6

10,55

92,95

12

2,4

96,0

2,65

95,60

13

4,0

100,0

4,40

100,00

Tabelle 44: Ratenplan eines Baubetreuervertrages Maximal sieben individuelle Raten

Auch hier gilt, dass die 13 Teilbeträge aus Spalte 3 in maximal sieben individuelle Raten zusammengefasst werden müssen. Für die jeweiligen Teilbeträge müssen folgende Leistungen erbracht sein: Teilbetrag 1:

Nach Beginn der Erdarbeiten Dabei muss die Baugrube vollständig ausgehoben sein. Sofern hier Abbrucharbeiten notwendig waren und der Keller entfernt ist, zählt dieses „Loch” nicht als Baugrubenaushub.

Teilbetrag 2:

Nach Rohbaufertigstellung Hierzu zählt die Fertigstellung sämtlicher Maurer und Betonarbeiten, der Kamin, sämtliche Treppenläufe und die zimmermannsmäßige Dachkonstruktion einschließlich der Dachschalung, jedoch nicht die Dacheindeckung.

348

Einblick in die Makler und Bauträgerverordnung

Teilbetrag 3:

13

Nach Fertigstellung der Dachflächen und Dachrinnen Dabei muss das Dach vollständig eingedeckt sein. Spenglerarbeiten, wie z. B. Kaminverblechungen, Gaubenverblechungen etc. sowie die Dachrinnen müssen fertig gestellt sein.

Teilbetrag 4:

Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Heizungsanlagen Die Arbeiten für den Heizungsinstallateur müssen soweit fertig gestellt sein, dass vor den Innenputzarbeiten keine weiteren Arbeiten mehr vorgenommen werden müssen. Dabei müssen sämtliche Leitun gen und Rohre für die Heizungsrohmontage fertig gestellt sein inkl. die Isolierung der Steigleitungen. Die Montage der Heizkörper und deren Anbindeleitungen sind nicht Leistungsbestandteil.

Teilbetrag 5:

Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Sanitäranlagen Die Arbeiten für den Sanitärinstallateur müssen soweit fertig gestellt sein, dass vor den Innenputzarbeiten keine weiteren Arbeiten mehr vorgenommen werden müssen. Dabei müssen sämtliche Leitungen und Rohre für die Sanitärrohmontage fertig gestellt sein (z. B. Vor, Rücklauf und Zirkulationsleitungen, sämtliche Unterputzeinrichtun gen für z. B. HängeWC, Armaturen für Badewannen, Duschen, Waschtische, inkl. deren Anschlüsse, sämtliche Abwasserleitungen, Isolierung sämtlicher Leitungen, welche in Installationsschächten verlaufen etc.). Das Setzen von Bade und Duschwannen ist nicht Leistungsbestand teil.

Teilbetrag 6:

Nach Fertigstellung der Rohinstallation der Elektroanlagen Die Arbeiten für den Elektroinstallateur müssen soweit fertig gestellt sein, dass vor den Innenputzarbeiten keine weiteren Arbeiten mehr vorgenommen werden müssen. Dabei müssen sämtliche Leitungen, Leerrohre, Dosen für Schalter und Steckdosen etc. für die Elektro rohmontage fertig gestellt sein.

Teilbetrag 7:

Nach Fertigstellung des Fenstereinbaues einschließlich der Ver glasung Hierzu zählen der Einbau sämtlicher Fenster und Türelemente (Balkon, Terrasse, Haustüre) einschließlich deren Verglasung.

Teilbetrag 8:

Nach Fertigstellung der Innenputzarbeiten, ohne Beiputzarbeiten Dabei müssen sämtliche Leitungen und Rohre für die Heizungs, Sanitär und Elektrorohmontage verlegt sowie die Arbeiten am Innenputz abgeschlossen sein. Beiputzarbeiten z. B. an Treppenläufen etc. oder Nachbesserungen am Putz werden in der Praxis zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt.

349

13

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

Teilbetrag 9:

Nach Fertigstellung der Estricharbeiten Dabei muss der Estrich vollständig eingebaut sein.

Teilbetrag 10:

Nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich Hier müssen die Fliesenarbeiten in den Bädern und WCs vollständig fertig gestellt sein. Fliesenarbeiten in Küchen und Flure etc. sind nicht Leistungsbestandteil.

Teilbetrag 11:

Nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Abnahme das Objekt bezugs fertig ist. Dabei müssen sämtliche Bodenbeläge (z. B. Fliesen, Teppich, Parkett etc.) fertig gestellt, Kalt und Warmwasser sowie sämtliche elektrischen Anlagen und die Heizung funktionsfertig sein. Lediglich die Außenanlagen und Garagen können zu einem späteren Zeitpunkt gesondert übergeben werden.

Teilbetrag 12:

Nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten Dabei muss der Außenputz vollständig (Grundputz inkl. letzte Lage Oberputz) fertig gestellt sein.

Teilbetrag 13: Vollständige Fertigstellung

350

Nach vollständiger Fertigstellung

Das Objekt ist vollständig fertig gestellt, wenn die bei der Abnahme aufgenommenen Mängel, einschließlich der Außenanlagen und Garagen, beseitigt sind. Seitens der Rechtsprechung gibt es unterschiedliche Auffassungen, wann das Gebäude fertig gestellt ist. So kann die letzte Rate auch abgefordert werden, wenn z. B. noch kleine „Schönheitsreparaturen” ausstehen. § 4 der MaBV verpflichtet den Gewerbetreibenden, die ihm anvertrauten Vermögenswerte der Erwerber jeweils nur für das zugehörige Bauvorhaben zu verwenden. § 6 der MaBV schreibt dem Bauträger vor, die Vermögenswerte des Auftraggebers getrennt von seinem Vermögen und dem seiner sonstigen Auftraggeber zu verwalten.

Mängelrechte

2

13

Mängelrechte

Nach Abnahme des Objekts kann der Erwerber, falls ein Sachmangel festgestellt wird, die ihm zustehenden Mängelansprüche geltend machen. Üblicherweise wird hierfür in Bauträgerverträgen die Sachmängelhaftung nach dem Werkvertragsrecht des BGB vereinbart sein. Ob auch die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung) mit ihren standardisierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam als Vertragsgrundlage vereinbart werden kann, ist umstritten; für die reinen Bauleistungen wird man dies allerdings bejahen können. Primär hat damit auch der Bauträger das Recht, festgestellte Mängel nachzubessern bzw. nachbessern zu lassen. Nur wenn er diese Möglichkeit innerhalb einer von Ihnen als Erwerber angemessen gesetzten Frist nicht wahrnimmt, stehen dem Käufer die weitergehenden Mängelansprüche zu. Liegen die vorbeschriebenen Voraussetzungen vor, können Sie beispielsweise den Mangel durch einen anderen Unternehmer beseitigen lassen und beim Bauträger die hierfür entstandenen Kosten geltend machen. Sie können aber auch – sofern vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen – Minderung (also Reduzierung des Kaufpreises) oder Schadensersatz verlangen oder aber auch von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Werkvertrags recht des BGB

Hinweis: Bevor Sie Mängelrechte geltend machen, sollten Sie nochmals gründ lich Ihren Erwerbsvertrag lesen und dort insbesondere überprüfen, welche Regelungen zu diesen Ansprüchen vereinbart wurden. Aber auch hier gilt: Liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, sind vom Gesetz abweichende Regelungen häufig unwirksam. Bei Zweifeln empfiehlt es sich deshalb, juristischen Rat einzuholen.

Wenn Sie den Erwerbspreis noch nicht vollständig bezahlt haben und Ihr Vertragspartner noch ein Recht zur Nacherfüllung hat, dürfen Sie – im Regelfall – einen Betrag in Höhe des Dreifachen des voraussichtlichen Kostenaufwands für die Mangelbeseitigung zurückhalten. Insoweit ist dann der Erwerbspreis auch nicht fällig; das bedeutet, Sie müssen diesen Teil auch nicht etwa wegen Zahlungsverzugs später verzinsen.

Recht zur Nacherfüllung

351

13

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

Hinweis: Üblicherweise ist im notariellen Erwerbsvertrag vorgesehen, dass Sie Ihre Grundbucheintragung als Eigentümer erst dann verlangen kön nen, wenn Sie den vereinbarten Preis vollständig bezahlt haben. Be schränken Sie sich darauf, wegen festgestellter Mängel von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen, bringen Sie die Restfor derung des Bauträgerveräußerers nicht zum erlöschen. Dieser muss also, sofern der zurückbehaltene Betrag nicht nur geringfügig ist, die Auflassung – noch nicht – erklären. Wollen Sie in diesem Falle Ihre Eintragung erreichen, müssen Sie die offene Restforderung entweder bezahlen oder auf andere Weise zum Erlöschen bringen. Dies können Sie etwa dadurch erreichen, dass Sie, nach Ablauf einer angemessen gesetzten Frist zur Nacherfüllung, für die Durchführung der Selbst vornahme von Ihrem Vertragspartner einen Kostenvorschuss verlan gen und mit diesem Anspruch gegen den noch bestehenden Restkauf preisanspruch aufrechnen.

Subsidiaritäts klauseln zur Haftungs privilegierung grundsätzlich nicht möglich

Wurden wesentliche Mängel bereits bei der Abnahme erkannt, braucht auf ein Recht auf Rückhalt, soweit die letzt fällige Rate betroffen ist, nicht zurückgegriffen werden. Zur vollständigen Fertigstellung und damit zur Fälligkeit der letzten Rate gehört auch die Beseitigung bei der Abnahme vorbehaltener Mängel sowie die Erbringung noch ausstehender Restleistungen. Sind beispielsweise die Außenanlagen noch nicht fertiggestellt, tritt auch nicht die Fälligkeit der Schlussrate ein. Der Ansprechpartner bei Mängelrügen ist für Sie grundsätzlich Ihr Vertragspartner, also der Bauträgerveräußerer und nicht etwa ein Handwerker, der die beanstandete Leistung ausgeführt hat. Auch hier sollten Sie aber stets Ihren Erwerbsvertrag auf etwa abweichend getroffene Vereinbarungen durchsehen. Vielfach üblich war es, dass Bauträger ihre Eigenhaftung ausgeschlossen, dafür aber ihre eigenen Ansprüche gegen am Bau Beteiligte an den Erwerber abgetreten haben. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder formularmäßig sind solche Subsidiaritätsklauseln zur Haftungsprivilegierung nach der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) 39 vom 21. März 2002 nicht wirksam möglich. Auch individualver-

39

352

BauR 2002, 1385

Mängelrechte

traglich sind solche Klauseln nur unter Beachtung der durch die Rechtsprechung aufgezeigten Grundsätze möglich. Bei Auftreten von Mängeln müssen Sie auch immer die Verjährungsfristen für Mängelansprüche im Auge behalten. Sind gesetzliche oder vertraglich wirksam vereinbarte Verjährungsfristen abgelaufen, kann sich – was überwiegend der Fall sein dürfte – der Bauträgerveräußerer hierauf berufen und Ihnen damit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche unmöglich machen. Für Bauwerks- und Planungsmängel beträgt die Verjährungsfrist nach BGB 5 Jahre ab Abnahme. Wurde – ausnahmsweise – die VOB/B wirksam als Vertragsgrundlage vereinbart, verjähren Ansprüche wegen Bauwerksmängel nach 4 Jahren. Auch hier gilt wiederum, dass der Bauträger formularmäßig eine Verkürzung der Verjährungsfrist nicht wirksam vereinbaren kann. Wie bereits vorstehend ausgeführt, beginnt die Verjährungsfrist regelmäßig mit der Abnahme zu laufen. Gerade hierzu wird bei Erwerbern/Auftraggebern häufig die Meinung vertreten, bei „versteckten“ Mängeln würden Verjährungsfristen erst mit deren Erkennbarkeit zu laufen beginnen. Diese Auffassung ist ebenso gefährlich wie falsch. Anders ausgedrückt: Verjährungsfristen wurden gerade für Mängel geschaffen, die bei der Abnahme oder Übergabe des Objekts nicht erkennbar waren. Lediglich dann, wenn etwa dem Bauträger ein Organisationsverschulden nachgewiesen werden kann, sind etwaige längere Verjährungsfristen denkbar. Drohen Verjährungsfristen für Mängelansprüche abzulaufen, müssen Sie überlegen, wie eine Hemmung oder Unterbrechung erreicht werden kann. Bei einem BGB-Vertrag genügt hierfür nicht, dass Sie sich vor Ablauf der Verjährungsfrist damit begnügen, dem Bauträger aufgetretene Mängel anzuzeigen. Reagiert er auf Ihre Mangelbeseitigungsaufforderung nicht, müssen Sie gerichtliche Maßnahmen (etwa ein selbstständiges Beweisverfahren) oder – falls vereinbart – ein schiedsgerichtliches Verfahren einleiten bzw., soweit Anwaltszwang besteht, einleiten lassen.

13 Verjährungs fristen für Mängel ansprüche

353

13

Makler und Bauträgerverordnung (MaBV)

Hinweis: Vermerken Sie sich in geeigneter Weise – am besten bereits bei Ab nahme – die einschlägigen Verjährungsfristen und unterziehen Sie das erworbene Objekt rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche einer Überprüfung (erforderlichenfalls unter Zu ziehung eines Fachmannes – etwa eines Sachverständigen).

354

14 Bauphysik

1

Wärmeschutz

Im Haushalt werden ca. 80% der verbrauchten Energie zum Heizen benötigt. Dabei wird ein Anteil von ca. 30% an energiebedingtem CO2-Ausstoß verursacht. Durch den Einsatz von z. B. Thermostatventilen lässt sich die Zimmertemperatur individuell regeln, doch nützt dies wenig, wenn die Wärme durch schlecht gedämmte Wände oder Dächer entweicht. Um den Energieverbrauch zu drosseln und somit dem Treibhauseffekt wirkungsvoll entgegenzusetzen gilt seit 1. Februar 2002 die Energieeinsparverordnung (EnEV) und hat damit die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagen-Verordnung abgelöst. Der Gesetzgeber hat mit der Energieeinsparung Mindeststandards zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden festgelegt. Maßgeblich ist hierfür der Primärenergiebedarf des Gebäudes. Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist eine rechnerische Größe die alle Energie- Einfluss-Faktoren enthält: ● die Qualität der Gebäudehülle, wie Außenwände, Fenster etc. ● Energiegewinne durch Sonneneinstrahlung, Körperwärme und Geräte ● die Qualität der gesamten Heizungsanlage von Kessel bis zum Heizkörper ● der Warmwasserbedarf und die Effizienz der Warmwasserbereitung ● der Energieträger: Heizöl muss aus Rohöl gewonnen werden, Strom in Kraftwerken erzeugt, Gas gefördert, alles muss transportiert werden - der Aufwand dafür fließt ebenfalls in den Primärenergiebedarf mit ein. Die Energieverluste durch die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport von Energieträgern beschreibt der Primärenergiefaktor. Strom hat wegen der hohen

Wärmeschutz

Energie einspar verordnung

Primärenergie bedarf

355

14

Bauphysik

Verluste bei der Herstellung einen deutlich höheren Primärenergiefaktor als Heizöl oder Erdgas. Erneuerbare Energien wie Sonne, Wind, Holz haben die kleinsten Primärenergiefaktoren mit Werten, die knapp über oder unter Null liegen. Energieverluste

Niedrig energiehäuser

356

Ein Gebäude verliert die meiste Energie durch die Gebäudehülle. Selbst bei einem sehr gut gedämmten Gebäude geht noch die Hälfte auf diese Weise verloren. Zur Gebäudehülle gehören Außenwand, Fenster, Dach und Boden bzw. Keller. Energieverluste lassen sich durch eine gute Wärmedämmung, die Vermeidung von Wärmebrücken und eine luftdichte Bauweise verringern. Die EnEV legt Höchstwerte für den Jahres-Primärenergiebedarf und Mindestanforderungen an die Wärmedämmung fest. Gebäudeausführung und Gebäudegestaltung sind weitgehend frei. Entscheidend ist die Energiebilanz, also der errechnete Primärenergiebedarf. Die Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) ist kein zusätzliches Regelwerk. Sie fasst vielmehr die bestehenden Verordnungen Wärmeschutzverordnung und HeizungsanlagenVerordnung zu einer Verordnung zusammen. Durch die neuen Vorschriften wird bei Neubauten der Niedrigenergiehaus-Standard zur Regel. Auch der Energiebedarf von Altbauten wird nachhaltig gesenkt. Häuser, die nach der EnEV neu gebaut oder umgebaut werden, verbrauchen rechnerisch deutlich weniger Heizenergie als bisher. Niedrigenergiehäuser haben einen Jahresheizwärmebedarf von weniger als 70 kWh/(m²a) - das entspricht zirka sieben Litern Heizöl beziehungsweise Kubikmetern Gas pro qm und Jahr. Bei der Berechnung des Heizenergiebedarfs wird ein ganzheitlicher Ansatz zu Grunde gelegt. Hierdurch ist es möglich, das ganze Spektrum moderner Energiespartechnik zu nutzen, um zu wirtschaftlich optimalen Lösungen zu kommen. Die Bundesregierung unterstützt damit u.a. den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, z. B. über Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung oder Wärmepumpen. Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der wichtige Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Der Energiebedarfswert wird dabei für mehr

Wärmeschutz

14

Transparenz hinsichtlich der energetischen Qualität von Immobilien sorgen. Festzuhalten ist, dass sich die durch die EnEV ausgelösten Investitionen für Bauherren rechnen. Die Aufwendungen für die vorgeschriebenen Maßnahmen können bereits in wenigen Jahren durch Einsparungen bei den Heizkosten wieder erwirtschaftet werden. Hinweis: Energiespar Zur Information der Öffentlichkeit über Energiesparmöglichkei möglichkeiten ten hat die Bundesregierung die Deutsche Energieagentur (dena) in Berlin eingerichtet. Interessierte Bauherren, Planer, Handwerker können sich hier über Förderprogramme (Kreditanstalt für Wiederaufbau), Energiespartech niken und Vorschriften beraten lassen. Die dena bietet auch ein um fangreiches Internetportal (www.deutscheenergieagentur.de) zur EnEV an.

1.1 ● ● ● ● ● ●

Das soll die EnEV beim Neubau erreichen?

Senkung des Primärenergie-Bedarfs von Neubauten auf bisheriges Niedrigenergiehaus-Niveau. Umstellung der Bewertung von Jahres-Heizwärmebedarf auf Jahres-Primärenergie-Bedarf. Zusammenfassung zweier Verordnungen zur ganzheitlichen Betrachtung (Wärmeschutz und Anlagentechnik). Erleichterungen für den Einsatz erneuerbarer Energien bei Raumheizung, Warmwasserbereitung und Lüftung. Sommerlicher Wärmeschutz auch ohne Einsatz von Energie zur Kühlung. Einführung von aussagekräftigen Energiebedarfsausweisen.

1.1.1

Welche Punkte sind bei der Planung zu beachten?

Um ein Niedrigenergiehaus zu bauen (oder zu kaufen), sollte man auf bestimmte Entwurfskriterien achten. Kompakt Bauen bedeutet energiesparend bauen. Das Verhältnis der Außenfläche zum Rauminhalt des Gebäudes bestimmt maßgebend den Energiebedarf. Ein

Planung

357

14 Kompaktheit

Wärmeverluste

Bauphysik

Gebäude ist kompakt, wenn die Außenfläche im Verhältnis zum Rauminhalt klein ist. Mit zunehmender Kompaktheit sinkt in aller Regel der Energiebedarf. Verschachtelte Gebäude mit Vor- und Rücksprüngen oder Gauben und Erkern verbrauchen mehr Energie als einfache Gebäudeformen. Wer auf solche Gestaltungsmerkmale Wert legt sollte die Gebäudehülle besser dämmen. Tipp! Die Wärmeverluste sind umso größer, je größer die Außenfläche eines Gebäudes bei gleichbleibendem Raumvolumen ist. Daher empfiehlt es sich, unnötige An oder Vorbauten sowie Fassadenvor und  rücksprünge zu vermeiden. Dabei werden durch eine kompakte Bau weise nicht nur der Energieverbrauch, sondern auch die Baukosten gesenkt.

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Ausrichtung des Grundrisses nach der Sonne. Denn die Rechenverfahren der neuen Wärmeschutzverordnung beziehen die Wärmegewinne durch die passive Nutzung der Solarenergie in die Energiebilanz eines Hauses mit ein. In der Praxis bedeutet dies, dass die großen Glasflächen nach Süden hin orientiert werden sollen, damit ein Höchstmaß an Solargewinn erzielt wird. Dabei dringt die Sonnenenergie als kurzwellige Lichtstrahlung durch das Fenster und trifft auf Fußboden, Möbel und Wände. Das kurzwellige Licht verwandelt sich dabei in langwellige Wärmestrahlung, die den Raum aufheizt. Diese langwellige Strahlung durchdringt die Fenster sehr viel schwerer als die kurzen Wellen der Lichtstrahlung. Kommen darüber hinaus die jetzt vorgeschriebenen Wärmeschutzgläser zum Einsatz, bieten diese durch eine unsichtbare Metallbeschichtung eine noch bessere Dämmung. Richtet sich der Grundriss nicht nach Süden, muss die Gebäudehülle besser gedämmt werden, um die fehlenden Solargewinne auszugleichen. Gebäudeaus richtung nach Süden vorteil haft

358

Tipp! Um die Sonnenenergie zu nutzen ist eine Gebäudeausrichtung nach Süden vorteilhaft.

Wärmeschutz

Große Fensterflächen nach Süden führen zu Wärmegewinnen und sparen Heizenergie. Aufenthaltsräume sollten auf der Südseite, Nebenräume dagegen an der Nordseite geplant werden. Nach Süden ausgerichtete Dachflächen eigentlich am besten für die Montage von Solaranlagen. Natürlich sollte die Sonnenseite weitestgehend von Verschattungen durch andere Gebäude oder Bäume frei bleiben. Wohnhäuser verlieren zwischen 25 % bis 40 % Wärme über die Außenflächen (Außenwände). Der Wärmegewinn durch Sonneneinstrahlung ist bei den Außenwänden sehr gering. Daher sollte der Dämmung von Außenwänden besonderes Augenmerk gelegt werden. Fenster waren lange Zeit unter energetischen Gesichtspunkten das schwächste Element in der Gebäudehülle. Heute können Fenster nach Süden durch moderne Wärmeschutzverglasung mehr Energie gewinnen als verlieren. Bei Fenster nach Westen und Osten ist die Wärmebilanz ausgeglichen. Fenster nach Norden verlieren mehr Wärme und sollten eher klein sein. Wärmebrücken sind Schwachstellen in der Gebäudehülle. Der Wärmeverlust ist hier deutlich höher als im umliegenden Bauteil. Je stärker die Wärmedämmung der Bauteile wie Außenwand, Fenster, Dach und Boden ist, desto bedeutsamer sind die Wärmebrücken. Deshalb sollte man schon bei der Planungsphase Wärmebrücken am Gebäude vermeiden oder deren Wirkung durch konstruktive Maßnahmen vermindern. Durch das Lüften sowie durch Schwachstellen, wie z. B. Anschlüsse und Fugen, entstehen größere oder kleinere Energieverluste. Um ungewollte Wärmeverluste zu minimieren, ist es deshalb notwendig, die Gebäudehülle luftdicht zu bauen. Dazu müssen sämtliche Fugen möglichst dauerhaft Luft undurchlässig seien, ebenso die Anschlüsse an Fenstern, an Türen, am Dach und zwischen Bauteilen. Um das Einsparpotenzial eines gut gedämmten Gebäudes voll ausnutzen zu können, ist eine energieeffiziente Lüftungsart wichtig. Es gibt folgende Möglichkeiten, das Gebäude zu lüften: ● Fensterlüftung ● Abluftanlage ● dezentraler Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung ● zentrale Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung

14

Wärmeschutz verglasung

Energieverluste

Energie effiziente Lüftungsart

359

14 Lüftungsart möglichst früh festlegen

Bauphysik

Bauherr, Architekt und Fachplaner sollten die Lüftungsart in einem möglichst frühen Planungsstadium festlegen. Vor und Nachteile der in Frage kommenden Lüftung sind dabei abzuwägen. 1.1.2 ● ● ● ● ● ● ● ●

Zusammenfassung:

Kompakter Baukörper mit möglichst deutlicher Südorientierung der größten Fensterflächen. Vor- und Rücksprünge von mehr als 0,5 m weitestgehend vermeiden. Einfache Dachformen wählen, Verzicht auf Erker und Gauben. Wärmebrückenminimiertes Planen. Detailausbildungen nach den Mindestanforderungen der DIN 4108 Bbl.2. Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes. Dichtheitskonzept mit einer Standardluftwechselrate von 0,7 h. Notwendigkeit einer mechanischen Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung prüfen. Dokumentation aller wichtigen Baudetails im Rahmen der Ausführungsplanung. Erstellung aussagekräftiger Ausschreibungsunterlagen mit exakten Produktangaben.

1.2

Welche Mindestanforderungen werden an den baulichen Wärmeschutz gestellt?

Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, die auf umfassenden Berechnungen der Ziegelindustrie basieren. Die angegebenen Werte stellen Richtlinien für den Neubestand dar.

360

14

Wärmeschutz

1.2.1

Wand UAW ≤ 0,40 W/(m K) ²

Einschaliges Mauerwerk

Einschaliges Mauerwerk plus WDWS

Zweischaliges Mauerwerk mit Dämmung

Tabelle 45: Mauerwerkarten

Die Mindestanforderungen an die Außenwand von UAW ≤ 0,40 W/(m²K) lassen sich bereits mit einschaligen Ziegelwänden (Planziegel) erzielen und mittels Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sogar noch erheblich unterschreiten. 1.2.2

Fenster mittlerer UW ≤ 1,40 W/(m²K)

● ●

Mindest anforderungen an die Außenwand

Fenster

Fenster, mindestens Doppelverglasung mit Edelgasfüllung und hohem Energiedurchlassgrad. Außentür mit wärmegedämmter Füllung.

1.2.3

Dach UD ≤ 0,24 W/(m K) ²

Dach

Schrägdächer mit Auf-, Zwischen- oder Untersparrendämmung und abgestimmten Dichtheitsschichten (Dämmung mind.18 cm).

361

14

Bauphysik

1.2.4

Kellerdecke / Bodenplatte

Kellerdecke/ Bodenplatte

UG ≤ 0,41 W/(m K) ²

Erhöhte Dämmung (mind. 8 cm) der Kellerdecke bzw. Bodenplatte 1.2.5 Übersicht Mindestwerte

40

Übersicht Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizi enten (bei Neubauten):

Außenbauteil

MindestUWert

Ausführungsbeispiel

2

(W/m K) UAW ≤ 0,40

Außenwand

mittlerer UW ≤ 1,40

Fenster Dach

UD ≤ 0,24

Kellerdecke, boden, wand

UG ≤ 0,41

30 cm Ziegelwand λR = 0,12 2,0 cm Leichtputz

λR = 0,31

1,5 cm Innenputz

λR = 0,70

Wärmeschutzverglasung mind. 18 cm Zwischensparrendämmung etc. mind. ca. 8 cm Dämmstoff auf/unter der Betondecke

Tabelle 46: Übersicht Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

Anmerkung: Die in der Tabelle aufgeführte Ziegelstärke kann sich ändern, wenn höherwertige und somit teurere Materialien mit einer geringeren Wärmeleitfähigkeit oder Mauerwerk mit WDVS etc. verwendet wer den.

Welche Anforderungen werden an die Anlagentechnik gestellt: Anforderungen an die Anlagen technik

Neben einer gut gedämmten Außenwand sorgt vor allem moderne Haustechnik für einen geringen Energieverbrauch. Wichtig ist dabei das gute Abstimmung der verschiedenen Anlagenteile. Denn genau aufeinander abgestimmte und ausgereifte Systemkomponenten für 40

362

Es handelt sich hierbei um Empfehlungen, die auf umfassenden Berechnungen der Ziegelindustrie basieren. Die angegebenen Werte stellen sinnvolle Richtlinien für den Neubestand dar.

Wärmeschutz

Heizung und Warmwasser lassen nicht nur die Brennstoffrechnung schrumpfen, sondern bieten den Bewohnern gleichzeitig hohen Komfort und Betriebssicherheit. Achten Sie beim Kauf ihrer Heizungsanlage das der Hersteller Ihnen ein in sich abgestimmtes Komplett-Programm vom Brennwertkessel über Solarkollektoren bis zur Wohnungslüftung bietet. Das Herz einer innovativen Heizungsanlage bildet ein Brennwertoder Niedertemperaturkessel. Sie passen ihre Leistung den Bedürfnissen der Bewohner an und haben auch bei geringer Auslastung einen hohen Nutzungsgrad. In Kombination mit einem Speicherwassererwärmer liefern sie schnell und umweltschonend heißes Wasser, auch wenn kurzfristig sehr große Mengen benötigt werden. Optimal ergänzt wird die Anlage durch Solarkollektoren. Sie decken bis zu 60 Prozent des jährlichen Energiebedarfs für die Warmwasserbereitung, im Sommer sogar bis zu 100 Prozent. Bei Niedrigenergiehäusern hält die dichte „Außenhaut“ die Wärme im Innern. Für den nötigen Luftaustausch sorgt eine Wohnungslüftungsanlage - bei minimalem Energieverlust. Denn eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entzieht der Abluft automatisch überschüssige Wärme und führt den Wohnräumen vorgewärmte Frischluft zu. 1.2.6 ●

● ● ● ● ●

14 Auf abgestimmtes Komplett Programm vom Brennwert kessel, Solar kollektoren und Wohnungs lüftung achten

Zusammenfassung:

Integration der Heizungsanlage in den beheizten Bereich. Platzierung der Brennwerttechnik und des zentralen Speichers innerhalb der thermischen Hülle (Anlagenaufwandszahl eP < 1,4). Brennwertkessel und Schornsteintechnik im Raumluft unabhängigen Betrieb. Einbau zeitlich steuerbarer Zirkulationspumpen, Beleuchtungen etc. Ausreichende Dämmung der Rohrleitungen. Solaranlage zur Trinkwassererwärmung. Kurze Heiz- und Warmwasserleitungen zur Minimierung der Bereitschaftsverluste.

363

14

Bauphysik

1.3

Welche Anforderungen werden an die Bauaus führung gestellt?

Verwendung geeigneter und bauaufsichtlich zugelassener Produkte mit Ü-Zertifikat. Überprüfung der wärmetechnischen Kennwerte anhand von Produktbegleit- bzw. Lieferscheinen. Fachgerechte Ausführung luft- und winddichter Anschlüsse. Überwachung der Bauausführung an handwerklich schwierigen Baudetails (Dachanschlüsse etc.) 1.3.1 UWert

364

Kriterien für den richtigen Dämmstoff

Aussagen über den Dämmwert eines Bauteils gibt der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient). Er gibt Aufschluss, wie viel Energie verschleudert wird. Der U-Wert ist das Maß für den Wärmestrom, der bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin (= 1 Grad Celsius) durch ein 1 Quadratmeter großes Bauteil fließt. Gemessen wird 2 in Watt pro Quadratmeter mal Kelvin (W/m K). Diese Kenngröße ist mittlerweile zu einer Orientierungshilfe für den Bauherrn und Renovierer geworden. Je niedriger der U-Wert, desto besser ist die Dämmwirkung. So weist z. B. eine Wärmeschutzverglasung mit einem U-Wert von 2 1,1 (W/m K) eine erheblich bessere Wärmedämmung auf, als eine 2 Isolierverglasung mit einem U-Wert von 1,7 (W/m K). Je besser die Gebäude gedämmt ist, desto höher ist im Winter die Oberflächentemperatur der der den Wohnräumen zugewandten Innenseite. Die relativ hohe Oberflächentemperatur steigert bei ausreichender Lufterneuerung die Behaglichkeit und verhindert Zugluft. Eine gute Wärmedämmung sorgt im Winter für einen geringeren Wärmeverlust und im Sommer für angenehme Temperaturen im gesamten Gebäude. Besonders das sonst häufig überhitzte Dachgeschoss profitiert von einer guten Wärmedämmung. Bei der Wahl des richtigen Dämmstoffs spielen das Umweltbewusstsein, die Konstruktion und die Kosten eine wesentliche Rolle. Bisher teilen die Hersteller konventioneller Produkte wie Mineralwolle und geschäumte Kunststoffe den Markt nahezu vollständig unter sich auf. Doch ökologische Dämmstoffe, hergestellt aus nach-

Wärmeschutz

wachsenden Rohstoffen, setzen sich immer mehr durch. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen über die marktüblichen Dämmstoffe und deren Besonderheiten als Orientierungshilfe dienen. Ein Dämmstoff lässt sich nach unterschiedlichen Kriterien bewerten. Pflanzliche und tierische Stoffe wie Flachs und Schafwolle verbrauchen bei der Herstellung deutlich weniger Energie als beispielsweise ein künstlich erzeugtes Produkt wie Polyurethan-Hartschaum (PUR). Energieintensive, vollsynthetische Dämmstoffe sind dafür besonders preiswert und in jedem Baustoffhandel erhältlich. Anders als Schütt- und Blasmaterialien, wie Zelluloseflocken, können Schafwolle, Baumwollvlies und Flachs leicht in Eigenleistung verarbeitet werden. Mineralfaserprodukte sind in der Vergangenheit wegen ihres Krebs erregenden Potenzials in die Schlagzeilen geraten. Inzwischen sind neue, verbesserte Produkte auf dem Markt, die speziellen Gütekriterien (z. B. RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ etc.) unterliegen. Nicht jeder Dämmstoff ist für jeden Verwendungszweck gleichermaßen geeignet. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind unter Feuchtigkeitsbelastung im Erdreich sowie in Bereichen, in denen erhöhter Brandschutz erforderlich ist, nicht einsetzbar. Aber auch konventionelle Dämmstoffe eignen sich nicht für jeden Zweck. So lassen sich Kelleraußenwände nicht mit Mineralwolle, dafür aber mit wasserfestem Schaumglas dämmen. Ist eine hinterlüftete Fassadendämmung mit niedrigen Brandschutzanforderungen geplant, kann der Bauherr auch Holzfaserplatten anstelle von beispielsweise Mineralfaserplatten einsetzen. PerliteSchüttungen eignen sich für die Dämmung von Holzbalkendecken. Holz ist auch ein zunehmend wichtigeres Element beim Bau von Energiespar- und Passivhäusern. Rund ein Drittel der in Deutschland errichteten Passivhäuser wird bereits in Holzbauweise erstellt. Dafür ist insbesondere die Zellulosedämmung gut geeignet. Die Verwendbarkeit eines Dämmstoffs richtet sich nicht nur nach seinen Wärmedämmeigenschaften, sondern auch nach seinem Verhalten bei Feuchtigkeit oder im Brandfall. Je niedriger die Wärmeleitfähigkeit (W/mK), desto besser ist das Wärmedämmvermögen.

14

Verwendungs zweck

365

14

Bauphysik

Übersicht: Dämmmaterial

PolyurethanHartschaum (PUR) Material

PolyurethanHartschäume sind zumeist geschlossenzellige, harte Schaumkunststoffe, die aus Erdöl gewonnen werden

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,025 bis 0,035 W/mK. PURPlatten bieten eine hohen Wärmeschutz bei geringer Materialdicke

Verwendung

für Außenwand und Dachdämmung

Umwelt

Im Brandfall entstehen toxische Gase

Steinwolle Material

Steinwolle gehört zu den MineralwolleDämmstoffen. Die Fasern sind nicht brennbar

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,030 bis 0,045 W/mK

Verwendung

vom Keller bis zum Dach (außer Kelleraußenwand)

Umwelt

Beim Kauf der Produkte auf Hinweise wie „KI 40“ (als nicht Krebs erzeugend eingestuft) oder das RALGütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ achten

Blähton Material

Blähton ist ein mineralischer Schüttdämmstoff

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,10 bis 0,16 W/mK

Verwendung

Das druckfeste, nicht brennbare Material hat sich als Wär medämmung unter Nassestrichen bzw. zwischen den Balken von Holzbalkendecken bewährt. Die losen Schüttungen eignen sich insbesondere für die Sanierung von Altbauten.

Umwelt



Schafwolle Material

366

Schafwolledämmstoffe bestehen aus reiner Schafschurwolle (Vlies), teilweise unter Beimengung von Recyclingwolle (Filze). Sie sind sehr gut feuchtigkeitsregulierend

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,040 bis 0,045 W/mK

Verwendung

Dämmung von Steildächern, Trennwänden, Zwischendecken und Fassaden

Umwelt

Auf Rückstandsfreiheit von Insektiziden achten

Wärmeschutz

14

Übersicht: Dämmmaterial

Kork Material

Rohstoff ist die Rinde der Korkeiche, die zu Korkschrot zermahlen und weiterverarbeitet wird. Korkdämmstoff gibt es als Schüttungen oder gepresste Platten

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,045 bis 0,050 W/mK

Verwendung

Dämmung von Dach, Fußboden sowie Innen, Kern und Außendämmung von Außenwänden

Umwelt

Imprägnierte Korkplatten im innenraumnahen Bereich vermeiden

Extrudiertes Polystyrol (XPS) Material

Bei der Herstellung von XPS wird Polystyrol aufgeschmolzen, mit Treibmitteln wie Kohlendioxid aufgeschäumt und ge presst. XPSPlatten nehmen kaum Wasser auf und besitzen eine hohe Druckfestigkeit

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,030 bis 0,040 W/mK

Verwendung

für die Dämmung von Außenwand und Dach sowie Keller wänden und Bodenplatten von außen

Umwelt



ÖkoWärmedämmverbundsystem Material

Holzweichfaserplatten als Wärmedämmkomponente

Wärmeleitfähigkeit λ

Wärmeleitfähigkeit der Platten in diesem System: = 0,040 W/mK

Verwendung

bis 8 m Fassadenhöhe (Traufbereich). Wärmedämmver bundsysteme (WDVS) müssen also nicht zwangsläufig klassische Dämmstoffe wie PolystyrolHartschaum enthal ten. Angenehmes Wohnklima durch diffusionsoffenen Aufbau

Umwelt



367

14

Bauphysik

Übersicht: Dämmmaterial

Holzfaserdämmplatten Material

Restholz aus Sägewerken. Holzfaserdämmplatten erreichen die Baustoffklasse B2 ohne chemische Zusätze

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,040 bis 0,045 W/mK

Verwendung

für die Dämmung von Außenwänden, Dach und Decke. Bei hinterlüfteten Wänden sind bituminierte Verbundplatten erforderlich. Auch guter Hitzeschutz im Sommer. Leicht zuzuschneiden

Umwelt



Imprägnierte Zellulose Material

Altpapier von Tageszeitungen. Eine Imprägnierung mit Borsalzen dient dem Brandschutz

Wärmeleitfähigkeit λ

= 0,040 bis 0,050 W/mK

Verwendung

für Dämmung von Wänden, Decke und Fußboden. Die hohe Verdichtung beim Einblasen verzögert im Brandfall erheblich die Flammausbreitung. Auch als Platten erhältlich

Umwelt



Anmerkung: Bei Dämmarbeiten im Dachgeschoss, müssen Sie wissen, dass ökolo gisch zu bevorzugende Dämmmaterialien nicht immer die gleichen U Werte haben wie Mineralfaser oder HartschaumDämmstoffe. Bei einer 10cmDämmung erreichen bestimmte Hartschäume einen U Wert von 0,22 und bestimmte Mineralfasern von 0,33, Schafwolle je doch „nur“ 0,45 und Zellulose 0,4 bis 0,45.

1.4

Raumklima/Behaglichkeit

Zum Wohlbefinden eines Menschen gehört – neben vielen anderen Dingen – ein behagliches Raumklima. Voraussetzungen hierfür sind:

368

Wärmeschutz ● ● ● ● ● ● ● ●

empfundene Temperatur Raumlufttemperatur Wandoberflächentemperatur Fußbodentemperatur Luftbewegung maximal Temperaturunterschiede in senkrechter Richtung nicht mehr als Deckentemperatur relative Luftfeuchtigkeit

1.5

ca. 18 – 21°C ca. 20 – 22°C ca. 17 – 19°C ca. 18 – 20°C ca. 0,2 m/sec

14 Voraus setzungen für behagliches Raumklima

ca. 3°C ca. 18 – 20°C ca. 50 %

Empfundene Temperatur

Die Haut ist der kontinuierliche Wärmetauscher beim Menschen. Ein normal bekleideter Mensch hat bei einer Raumlufttemperatur von 20°C eine Hauttemperatur von durchschnittlich 33°C. Der Temperaturunterschied zwischen Körperoberfläche (Haut) und Umgebungsluft bedingt einen ständigen Wärmeverlust des Körpers. Dies geschieht auf verschiedene Arten: ● durch Verdunstung (feuchte Wärmeabgabe) wie Schweiß, Atem usw. ● durch Wärmeleitung von der Körperoberfläche an direkt berührte Festkörper (hauptsächlich über die Füße zum Fußboden) ● durch Wärmeübergang als Folge an der Körperoberfläche vorbeistreichender Luft ● durch Wärmestrahlung zwischen der Körperoberfläche und den Raumumschließungsflächen (Wänden) Aufgrund dieser Wärmeverluste empfindet der Mensch eine Temperatur, die jedoch nicht – entgegen der landläufigen Vorstellung – mit der Raumlufttemperatur identisch ist, sondern das Mittel aus der Raumluft- und der Wandoberflächentemperatur. Beispiel: Raumlufttemperatur Wandoberflächentemperatur empfundene Temperatur

= 20°C = 18°C = (20 + 18) : 2 = 19°C

369

14

Bauphysik

1.6 Konvektion

In geschlossenen Räumen entsteht durch Emporsteigen warmer (leichter) Luft, z. B. an Heizkörpern, und durch Herabfallen kalter (schwerer) Luft, z. B. an Fenstern, an kalten Wänden etc. immer eine Luftbewegung (Konvektion). Diese Luftbewegung wird in der Regel nicht bemerkt, wenn die Geschwindigkeit kleiner als 0,2 m/sec ist, bei höherer Geschwindigkeit wird sie als störende Zugluft empfunden. Wenn z. B. die Wandoberflächentemperatur mehr als ca. 3°C niedriger ist als die Raumlufttemperatur, dann kühlt die Luft so stark ab, dass sie schneller als 0,2 m/sec herabfällt, d. h. es zieht.

1.7 Wärme speicher fähigkeit

Wärmeträgheit

370

Luftbewegung

Wärmespeicherung

Die Wärmespeicherfähigkeit des Mauerwerkes ist von großer Bedeutung für ein gleichmäßiges Wohnklima. Wände aus schweren Baustoffen haben ein hohes Wärmespeichervermögen. Sie verhindern hohe Temperaturschwankungen. In der kalten Jahreszeit wirken sie wie ein „Kachelofen”. Bei Nachtabsenkung der Heizung bleiben die Räume warm. Im Sommer bewirken sie durch ihre „Wärmeträgheit” eine gute Temperaturamplitudendämpfung und damit eine günstige Phasenverschiebung (9 – 13 Stunden); d. h., die nächtliche Kühle, die von den Außenwänden aufgenommen und gespeichert wird, wird in den Mittagsstunden, wenn es draußen am wärmsten ist, im Rauminnern wirksam. Mit einer außenseitigen Wärmedämmung wird das Wärmespeichervermögen des Mauerwerkes noch besser ausgenutzt. Wände aus leichten Baustoffen mit geringem Speichervermögen sind zwar sehr schnell aufgeheizt, kühlen aber sehr schnell wieder aus. Auch bei den leichten Außenwänden bewirkt eine zusätzliche Außendämmung eine Verbesserung der Wärmespeicherung.

Wärmeschutz

1.8

Außendämmung

Die Außendämmung ist fast immer die bauphysikalisch richtige Lösung. Sie bietet eigentlich nur Vorteile: ●

● ● ● ●

● ● ●

14 Außen dämmung

günstiger Temperaturverlauf. Temperatureinflüsse auf das Mauerwerk sind sehr gering, sodass es zu keinen temperaturbedingten Rissen kommt, auch nicht bei Mischmauerwerk (Mauerwerk – Beton usw.) keine Wärmebrücken, da durchlaufende Decken, Betonstürze usw. ebenfalls gedämmt werden das Wärmespeichervermögen der Wand bleibt erhalten guter sommerlicher Wärmeschutz Erfüllung des Regenschutzes gem. DIN 4108, Teil 3, ist durch die Endbeschichtung mit einem organisch gebundenen Putz gewährleistet einwandfreies Diffusionsverhalten bei richtiger Bemessung der Dämmschicht gute Wärmedämmung, hohe Heizkosteneinsparung (je nach Dämmstoffdicke) gesundes und behagliches Wohnklima

1.9

Innendämmung

Hinweis: Die Innendämmung ist bauphysikalisch meistens falsch und bringt Innen viele Nachteile mit sich. Sie ist nur in wenigen Ausnahmefällen sinn dämmung voll, z. B. bei Räumen, die nur selten benutzt werden und schnell auf geheizt sein sollen. Es sollte aber auf jeden Fall geprüft werden, ob eine Dampfsperre oder zumindest eine Dampfbremse erforderlich wird.

Vorteile: ● Schnelles Aufheizen der Räume möglich. ● Gute Wärmedämmung, hohe Heizkosteneinsparung (je nach Dämmstoffdicke).

371

14

Bauphysik

Nachteile: ● Ungünstiger Temperaturverlauf. Das Mauerwerk ist extremen Temperaturschwankungen unterworfen, d. h. Gefahr von Rissbildung. Falls Wasser in das Mauerwerk kommt, kann es zu Frostschäden führen, da das Mauerwerk in der Frostzone liegt. ● Durchlaufende Decken, Betonstürze usw. müssen zusätzlich gedämmt werden, wenn keine Wärmebrücken entstehen sollen. ● Das Wärmespeichervermögen der Wand geht verloren, die Räume kühlen schnell aus. ● Wohnraum-Nutzfläche geht verloren. ● Kein einwandfreies Diffusionsverhalten. Der Taupunkt liegt meistens (abhängig von der Dämmschichtdicke) zwischen Dämmung und Mauerwerk. Es kann zu erheblicher Feuchtigkeitsanreicherung kommen. ● Der Schallschutz wird unter Umständen sehr stark verschlechtert. ● Für Regenschutz muss zusätzlich gesorgt werden. ● Wasserführende Leitungen in den Außenwänden müssen zusätzlich isoliert werden.

2 Schallschutz

DIN 4109

372

Schallschutz

Dem Schallschutz muss insbesondere im Wohnungsbau ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, da durch Fehlplanung, Verwendung von falschen Materialien und nicht fachgerechter Ausführung Schäden entstehen können, welche im Nachhinein oft nur unter großem Aufwand und hohen finanziellen Kosten saniert werden können. Für den Schallschutz ist die DIN 4109 maßgebend, die 1989 nochmals überarbeitet wurde und eine umfassende Sicherheit gegen Schallbelästigung bietet. Die Schallschutznorm ist wie die Wärmeschutznorm eine sog. eingeführte Norm und somit verpflichtendes öffentliches Recht. Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen.

Schallschutz

14

Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, da die Wohnung dem Menschen sowohl zur Entspannung und zum Ausruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber den Nachbarn abschirmen soll. In dieser Norm sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Die Anforderungen setzen voraus, dass in benachbarten Räumen keine ungewöhnlich starken Geräusche verursacht werden. Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit gegenseitiger Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms. Diese Norm gilt zum Schutz von Aufenthaltsräumen ● gegen Geräusche aus fremden Räumen, z. B. Sprache, Musik oder Gehen, Stühle rücken und den Betrieb von Haushaltsgeräten, ● gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden, ● gegen Außenlärm wie Verkehrslärm (Straßen-, Schienen-, Wasser und Luftverkehr) und Lärm aus Gewerbe- und Industriebetrieben, die baulich mit den Aufenthaltsräumen im Regelfall nicht verbunden sind.

Aufenthalts räume

Nicht genormt sind Nutzergeräusche, sie unterliegen nicht den Anforderungen dieser Norm (siehe DIN 4109 Absatz 4). Unter Nutzergeräuschen werden z. B. das Aufstellen eines Zahnputzbechers auf einer Abstellplatte, hartes Schließen des WC- Deckels, Spureinlauf, Rutschen in Badewanne usw. verstanden.

Nutzer geräusche

Hinweis Die Erwartungshaltung der Nutzer darf keinesfalls von einem „tota len“ Schallschutz ausgehen.

373

14

Bauphysik

Wie in der Fachliteratur publiziert bestehen zwischen Grundlärmpegel, Schalldämm-Maß R ‘w und dem Durchhören von Sprache folgende Abhängigkeiten: Beurteilung der Hörbarkeit

Beurteilung der Hörbarkeit: erforderliches Schalldämm Maß R ‘w in [dB] bei Grundgeräuschpegel von 30 dB(A) 20 dB(A) nicht zu hören

mind. 57 dB

mind. 67 dB

zu hören, jedoch nicht zu verstehen

mind. 47 dB

mind. 57 dB

teilweise zu verstehen

mind. 42 dB

mind. 52 dB

gut zu verstehen

mind. 32 dB

mind. 42 dB

Tabelle 47: Beurteilung der Hörbarkeit VDI 4100

In Ergänzung der Schallschutzanforderungen der Norm DIN 4109, die durch bauaufsichtliche Einführung öffentlich-rechtliche Bedeutung erlangt haben, definiert die VDI 4100 drei Schallschutzstufen für die Planung und Bewertung von Wohnungen. Mit Hilfe dieser drei Gütestufen kann der gewünschte Schallschutz zwischen allen am Bau Beteiligten und den Wohnungsnutzern privatrechtlich vereinbart werden. Hinweis: Um spätere Auseinandersetzungen über den geschuldeten Schall schutz zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die gewünschte Schallschutzstufe (SSt) vertraglich zu vereinbaren!

Wahrnehmung üblicher Geräusche aus Nachbarwohnungen und Zuordnung zu den drei Schallschutzstufen (SSt) nach VDI 4100.

374

Schallschutz Art der Geräuschemission

Schallschutz Wahrnehmung der lmmission aus der Nachbarwoh nung, abendlicher Grundgeräuschpegel von 20 dB und stufen (SSt) üblich große Aufenthaltsräume vorausgesetzt nach VDI 4100 SSt 1

SSt 2

SSt 3

laute Sprache

verstehbar

im allgemeinen verstehbar

im allgemeinen nicht verstehbar

Sprache mit angehobener Sprechweise

im allgemeinen verstehbar

im allgemeinen nicht verstehbar

nicht verstehbar

Sprache mit normaler Sprechweise

im allgemeinen nicht verstehbar

nicht verstehbar

nicht hörbar

Gehgeräusche

im allgemeinen störend

im allgemeinen nicht mehr störend

nicht störend

Geräusche mit haustechnischen Anlagen

unzumutbare Belästigungen werden im allgemeinen vermieden

gelegentlich störend

nicht oder nur selten störend

Hausmusik, laut eingestellte Rundfunk und Fernsehgeräte, Parties

14

deutlich hörbar

im allgemeinen hörbar

Tabelle 48: Schallschutzstufen (SSt) nach VDI 4100

Für die Bauteile Decken, Treppenläufe, Treppenpodeste, Wände und Wohnungseingangstüren gibt es neben den Mindestanforderungen auch Anforderungen für den erhöhten Schallschutz. Dieser umfasst jedoch höhere, umfangreiche bauliche Maßnahmen, wodurch Ihre Wohnruhe aufgrund der hohen Qualität weitgehend garantiert wird. Jedoch bedeutet die exakte Bauausführung auch einen finanziellen Mehraufwand. Da die Anforderungen für den erhöhten Schallschutz aufwendiger sind, müssen sie im Vertrag bzw. in der Baubeschreibung mit dem Zusatz z. B. „Ausführung der Bauleistungen nach erhöhtem Schallschutz” oder „Angabe der gewünschten Schallschutzstufe (SSt) 2 oder 3“ ausdrücklich vereinbart werden. Sofern Sie in der Baubeschreibung auf diesen Zusatz treffen – dies ist jedoch bei Bauträgern selten der Fall – bedeutet dies für Sie in der Praxis, ob Sie 1. oder 2. Klasse reisen.

375

14

Bauphysik

In der Bautechnik unterscheidet man folgende Schallformen: Luftschall

Luftschall ist ein sich in der Luft ausbreitender Schall, welcher von Personen, Maschinen, Installationen etc. erzeugt wird und mittels Masse gedämmt werden kann.

Körperschall

Körperschall entsteht durch Luftschall, welcher sich über flankierende Bauteile, z. B. Wände und Decken, überträgt. Diese werden zum Mitschwingen angeregt, wobei sich der Schall auf diese Weise im Bauteil ausbreiten kann. Körperschall wird generell durch elastische Stoffe gedämmt.

Trittschall

Als Trittschall bezeichnet man den durch unmittelbare Anregung eines Fußbodens durch Tritte, fallende Gegenstände usw. in der Decke sich ausbreitenden Körperschall und den von der angeregten Decke nach unten abgestrahlten Luftschall. Die Trittschalldämmung wird z. B. durch fachgerechtes Einbringen von schwimmendem Estrich erzielt. So sollte bereits in der Entwurfsphase die Entscheidung über die eigentliche Qualität des Schallschutzes festgelegt werden, indem die Stärken und Materialien der Wände und Decken in der ausreichenden Dimension der Bauteile berücksichtigt werden.

Auf schall technisch günstige Grundrisse achten

376

Tipp! Darüber hinaus ist es wichtig, die Grundrisse so anzuordnen, dass die Räume schalltechnisch günstig zugeordnet werden. So sollten z. B. bei Küchen und Bädern die Installationen gemeinsam an einer Woh nungstrennwand platziert werden, oder Wohnräume unmittelbar fremden Wohnräumen oder gleichermaßen Schlafräumen gegenüber gelegt werden. Ungünstig dagegen ist es, bei Ausführung eines Bades oder einer Küche die Installationswand an einen Aufenthaltsraum (Wohnzimmer, Schlafzimmer etc.) zu legen. Zudem sollte vermieden werden, dass bei versetzten Grundrissen Küchen oder Bäder sich über oder unter Wohn und Schlafräumen befinden, da dadurch in der Decke Leitungsverzüge notwendig werden, welche den Schall auf um liegende Bauteile übertragen. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass die Installationen nicht in, sondern vor der Wand verlegt werden.

Schallschutz

14

Generell ist der Schallschutz für Luftschall direkt abhängig von der Rohdichte des Baustoffs. Je schwerer das Material bei gleichem Volumen ist, desto besser ist seine Schalldämmung. So bietet eine Wand aus Beton oder Kalksandstein einen besseren Luftschallschutz als Wände aus Porenbeton aus gleicher Dicke. Dies gilt jedoch nur für eine ungestörte Wand wie z. B. eine Trennwand zwischen zwei Doppelhäusern, also ohne Fenster und Türen. Bei Wänden mit großen Fensteranteilen muss die schalldämmende Wirkung durch eine entsprechende Fensterkonstruktion bzw. Verglasung hergestellt werden. Nachfolgend wird auf die wichtigsten Bauteile im Wohnungsbau eingegangen. Dabei wird dargelegt, wie der Schallschutz erreicht werden kann und was dabei beachtet werden muss: Für Decken wird der geforderte Schallschutz im Geschosswohnungsbau bereits mit einer mindestens 16 cm starken Decke und einem schwimmenden Estrich erreicht. Darüber hinaus kann für Böden eine Trittschallverbesserung durch textile Bodenbeläge (z. B. Teppich) erzielt werden.

Decken

Bei Trennwänden zwischen Doppel- und Reihenhäusern reicht die Einhaltung der Mindestanforderung zumeist nicht aus, da solche Häuser oft in Gegenden errichtet werden, bei denen ein relativ geringer Geräuschpegel herrscht. Hierbei ist dem Bauherrn anzuraten, eine erhöhte Schallschutzqualität anzustreben. Diese kann durch eine zweischalige Wand – zwei Wandscheiben, welche von der Oberkante des Fundaments bis zum Dach und von Außenwand zu Außenwand eine mind. 3 cm durchgehende Fuge erhält – welche zwischen den Fugen mit einer nicht brennbaren mineralischen Faserdämmplatte ausgeführt wird, erreicht werden. Beim Verlegen der Platten ist darauf zu achten, dass diese auf das bestehende Mauerwerk geklebt und zusätzlich mit einer Folie abgedeckt werden, die verhindert, dass ausquellender Mörtel durch die Plattenstöße dringt, oder dass die Dämmplatte zweilagig versetzt verlegt wird, damit es zu keiner Schallübertragung kommt.

Trennwände

Bei Wohnungstrennwänden ist die homogene einschalige Wand Standard. Damit hier der Schalldämmwert erreicht wird, müssen die

Wohnungs trennwände

377

14

Bauphysik

flankierenden Bauteile, also Außenwände, Decken, tragende und nichttragende Innenwände, eine mittlere flächenbezogene Masse von ca. 300 kg/m² aufweisen. Dies wird in der DIN 4109 gefordert und mit den üblichen Massivkonstruktionen erfüllt. Um Luftschallbrücken auszuschließen bzw. einzuschränken, sollten Sie beim Mauern von Wänden darauf achten, dass die Mauerwerksfugen satt mit Mörtel ausgefüllt sind. Installations wände

Installationswände sind einschalige Wände, an denen Installationsleitungen, Armaturen und Abwasserleitungen um-, aus- oder vorgemauert werden. Diese Wände müssen eine flächenbezogene Masse von mindestens 220 kg/m² aufweisen, welche bei einer 11,5 cm starken Wand mit einem Ziegel der Rohdichteklasse von mindestens 1,8 und höher erzielbar ist.

Nichttragende Wände

Leichte, nichttragende Wände können zu einer Verschlechterung der Schalldämmung führen, wenn diese fest mit Decken oder Wohnungstrennwänden verbunden sind. Aufgrund ihrer geringen flächenbezogenen Masse werden diese von schweren Trennwänden und Decken leicht zu Schwingungen angeregt. Diese Körperschallübertragung vermeidet man, indem zwischen nichttragenden Wänden und schwingungsübertragenden Bauteilen elastische Stoffe, beispielsweise Dämmstreifen, eingelegt werden. Um einen optimalen Schallschutz bei einem Anschluss einer tragenden Wand, z. B. Wohnungstrennwand in eine Außenwand, zu erhalten, muss eine möglichst biegesteife Verbindung geschaffen werden, damit die Schalllängsleitung verringert wird. Diese schalldämmende Wirkung wird erreicht, wenn z. B. die tragende Wand in die Außenwand eingebunden und in jede Schicht ein Flachstahlanker eingemauert wird. Die Stoßstellen müssen darüber hinaus gewissenhaft mit Mörtel ausgefüllt werden.

Wohnungs trenndecken

378

Die Forderung der DIN 4109, dass das ausreichende Trittschallschutzmaß bei Wohnungstrenndecken ohne Bodenbeläge erbracht werden muss, setzt den Einbau von schwimmendem Estrich mit Trittschalldämmung voraus. Rechnerisch kann der Mindestaufbau für den schwimmenden Estrich eingehalten werden, jedoch wird der

Schallschutz

14

berechnete Schallschutz in der Praxis häufig unterschritten, was folgende Ursachen haben kann: ● Bei einem Mindestaufbau von 70 mm wird die Estrichplatte trotz zulässiger Rohbautoleranzen geschwächt. Dies hat einen „Dröhneffekt” und eine Minderung der errechneten Verbesserungsmaße zur Folge. ● Aufgrund von Sonderwünschen und Umplanungen werden häufig Heizungs- und Wasserleitungen sowie Elektroleerrohre am Fußboden verlegt. Da bei einem geplanten Mindestaufbau von ca. 70 mm eine Ausgleichsschicht zwingend erforderlich ist, jedoch nicht mehr aufgenommen werden kann, sind neben Rissbildungen, welche meistens auf Einschnürungen der Estrichplatte zurückzuführen sind, Körperschallbrücken bereits vorprogrammiert. Aus diesen Gründen sollte bereits bei der Planung ein ausreichend starker Fußbodenaufbau mit mindestens 90 mm gewählt werden, damit Rohrkonstruktionen und Rohbautoleranzen in der Decke nicht zu Schallproblemen führen können.

Fußboden aufbau

Fußbodenaufbau

Abb. 44: Fußbodenaufbau

Um ein Höchstmaß an Trittschalldämmung zu erzielen, muss darauf geachtet werden, dass die Trittschalldämmplatte ohne Unter-

379

14

Bauphysik

brechung durch Rohrleitungen etc. verlegt wird, also immer auf der Estrich näher zugewandten Seite.

Auf richtige Ausbildung der Randfuge achten

Hinweis: Die Ausbildung der Randfuge zwischen Estrichplatte und Wand, Tür zargen etc. kann, wenn hier nicht sorgfältig gearbeitet wird, zu Schallproblemen führen. Dabei kommt es oft zum Überbrücken der Randfuge durch Estrichmaterial – insbesondere bei Fliesestrich – durch einlaufenden Fugenmörtel des Fliesenlegers oder durch zu dicht an der Wand anliegende Parkett oder andere Plattenbeläge.

Um dabei ein höchstes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, sind vor Einbringen des Estrichmaterials Randstreifen zu verlegen, die von der Oberkante der Rohdecke bis ca. 20 mm über die Oberkante des späteren fertigen Fußbodenbelages reichen, welcher jedoch erst vom Bodenleger abgeschnitten werden darf. Ein weiteres Problem, welches zur Minderung der Trittschalldämmung führen kann, ist ein „Aufschüsseln” der Estrichränder. Dies entsteht dadurch, dass der Estrich zu schnell, z. B. durch Sonneneinstrahlung oder Zugerscheinung etc., an seiner Oberfläche austrocknet, sofern ihm nicht genügend Abbindefeuchte zugegeben wurde. Da der Estrich oben schneller als unten trocknet, tritt eine Verkürzung der oberen Estrichrandzone ein, die ein mehr oder weniger starkes „Aufschüsseln” der Ränder zur Folge hat. Dieser Mangel bringt neben einem unangenehmen „Dröhneffekt” auch eine Minderung der Trittschalldämmung mit sich. Um diesen Effekt zu verhindern, sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Abbindprozess der Estrichplatte gleichmäßig vor sich gehen kann, indem dieser vor starker Sonneneinstrahlung und starkem Luftzug geschützt und im Außenbereich, z. B. auf Balkonen, mit Folie abgedeckt wird.

380

Schallschutz

14

„Aufschüsselung” des Estrichs Estrich „aufgeschlüsselt“

Aufschüsse lung

Dämmung

Stahlbetondecke Abb. 45: „Aufschüsselung” des Estrichs

Für Treppen und Treppenpodeste wird der geforderte Schallschutz erreicht, indem das Treppenpodest mindestens 12 cm stark und mit schwimmendem Estrich ausgeführt wird. Der Stahlbetontreppenlauf ist von der angrenzenden Wand durch eine MineralfaserDämmmatte zu trennen und am Übergang zum Treppenpodest (Antritt und Austritt) auf ein Neoprenelager aufzulegen. Alternativ sind auch spezielle Einbauelemente empfehlenswert. Nach den Innenputzarbeiten sind die Übergänge Treppenlauf/Wand und Treppenlauf/Podest mittels eines Kellenschnittes – Ausbildung einer Trennfuge – zu trennen. Dabei muss die sichtbare Fuge genau unter der Rohbaufuge liegen. Werden die Treppen mit einem Plattenbelag wie z. B. Marmor oder Fliesen versehen, so ist darauf zu achten, dass der Fliesensockel, der an der Wand befestigt wird, keine feste Verbindung mit dem Treppenbelag aufweist und der dadurch entstandene Zwischenraum mit einer dauerelastischen Verfugung ausgeführt wird.

Treppen und Treppen podeste

381

14

Bauphysik

Treppenauflager an Podest Treppen auflager

Abb. 46: Treppenauflager an Podest Armaturen

Strömendes Wasser in Frischwasser-Rohrleitungen erzeugt hauptsächlich an den Engstellen Geräusche – also in den Auslaufarmaturen. Daher sollten ausschließlich Armaturen der Armaturengruppe I (sehr leise) eingebaut werden.

Fenster

Der Schallschutz für Fenster wird durch die Art und Stärke des vorhandenen bzw. zu erwartenden Geräuschpegels und den gewünschten Schallpegel in den Innenräumen bestimmt. Für Wohnräume wird ein Schallpegel von 30 dB(A) als angenehm empfunden und ist daher anzustreben. Eine Erhöhung/Reduzierung des Schallpegels um 10 dB(A) bedeutet eine Verdoppelung/ Halbierung des empfundenen Lärms. Ermittelt wird das erforderliche resultierende Schalldämmmaß (erf. R'w,res) des Außenbauteiles (Wand und Fenster) aus der unten aufgeführten Tabelle, welche in Lärmpegelbereiche (I – VII) eingeteilt ist, die je nach Bereich dem entsprechenden „maßgeblichen Außenlärmpegel” zugeordnet sind. Jeder Festlegung des erforderlichen resultierenden Schalldämmmaßes (erf. R'w,res) muss eine Ermittlung des „maßgeblichen Außenlärmpegels” vorausgehen. Diese können durch Berechnung, Ent-

382

Schallschutz

14

nahme aus Lärmkarten, Festlegung in gesetzlichen Vorschriften oder Verwaltungsvorschriften, Messungen, Nomogrammen etc. ermittelt und müssen, z. B. bei der Ermittlung über Nomogramme, ggf. mittels Korrekturfaktoren ergänzt werden, wenn das Gebäude (z. B. an einer Straße) mit beidseitiger Bebauung liegt (+ 3 dB[A]). Eine Lautstärke (Schallpegel) von 60 dB(A) – z. B. Wohnsammelstraße bis 200 Fahrzeuge/Stunde in ca. 20 m Entfernung – wird bereits als unangenehm empfunden. Autobahnen in einer Entfernung von ca. 100 m und einer Verkehrsdichte bis ca. 3.000 Fahrzeuge/Stunde erreichen einen Schallpegel von 70 dB(A). Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen (Wand einschließlich Fenster) für Wohnräume (Auszug aus der DIN 4109) Lärmpegelbereich

maßgeblicher Außenlärmpegel dB(A)

erf. R'w, res des Außenbauteils in dB

I

– 55

30

II

56 – 60

30

III

61 – 65

35

IV

66 – 70

40

V

71 – 75

45

VI

76 – 80

50

VII

> 80

41

Mindest luftschall dämmung von Außenbautei len

)

Tabelle 49: Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen für Wohnräume

Die erforderlichen resultierenden Schalldämmmaße (erf. R'w,res) müssen (ausgenommen sind Küchen, Bäder und Hausarbeitsräume) eingehalten werden. Die Berechnung erfolgt jeweils für einen Raum und nicht für das gesamte Gebäude. Aus Vereinfachungsgründen und um Verwechslungen beim Einbau der Fensterelemente vorzubeugen, sollte man jedoch eine möglichst geringe Differenzierung vornehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die ermittelten Tabellenwerte nochmals korrigiert werden. Die Korrekturwerte sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes (Wand und Fenster) zur Grundfläche des Raumes zu ermitteln 41

Die Mindestwerte sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall festzulegen.

383

14

Prüfzeichen mit Eignungs bescheinigung

Bauphysik

und aus Tabellen zu entnehmen. Diese betragen im günstigsten – 3 dB bzw. + 5 dB im ungünstigsten Fall. Überschlägig kann der erforderliche Schalldämmwert aus dem Außenlärmpegel abzüglich 30 dB für den gewünschten Innenraumpegel abgeschätzt werden. Im Anschluss daran muss die geeignete Fensterkonstruktion und Verglasung ausgesucht bzw. in Auftrag gegeben werden, welche das erforderliche Schalldämmmaß im eingebauten Zustand erreicht. Labormessungen und deren ermittelte Werte (wie häufig in den Prospekten angegeben), weisen i. d. R. höhere Schalldämmwerte auf. Die Forderungen sollten jedoch immer auf das eingebaute Fenster (Rahmen einschließlich Verglasung) bezogen werden. Einfachfenster mit einer Standard-Wärmeverglasung (4/16/4) – jeweils 4 mm Scheibenstärke und 16 mm Zwischenraum – erreichen bereits Schalldämmmaße um 35 dB. Generell sollte eine Konstruktion ausgewählt werden, welche ein Prüfzeichen mit Eignungsbescheinigung einer dafür anerkannten Prüfstelle aufweist oder Konstruktionen, welche in der DIN 4109, Beiblatt 1, Tabelle 40, aufgeführt sind. Hohe Schalldämmwerte setzen eine aufwendigere Verglasung, höhere Anforderungen an die Konstruktion, z. B. Kastenkonstruktionen mit getrennten Fensterblendrahmen etc., und an den Einbau voraus. Bei hohen Außenlärmpegeln sind ggf. zusätzliche Einrichtungen für die Zwangsbelüftung, z. B. schallgedämmte Luftkanäle etc., notwendig, welche ein Öffnen der Fenster erübrigen. Schallschutz-Fenster siehe auch Abschnitt 9.8.1.2 „Schallschutzglas”. Schallschutz-Innentüren siehe Abschnitt 9.12.3 „Schallschutz”.

3 Brandschutz

384

Brandschutz

Der Brandschutz nimmt im Gegensatz zum Wärme- und Schallschutz eine Sonderstellung ein, da dieser mit vertretbarem Aufwand die Widerstandsfähigkeit bzw. Standfestigkeit eines Bauteils im Brandfall nur für eine bestimmte zeitliche Dauer zu gewährleisten hat, in der die Bauteile ihre Tragfähigkeit und Standfestigkeit be-

Brandschutz

wahren. Vorrangig ist der Schutz und die Rettung von Menschen und Tieren, bis diese in Sicherheit gebracht und wirksame Feuerbekämpfungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Neben der Gewähr für eine ausreichende Feuerwiderstandsdauer der Bauteile gehört auch die Verminderung der Brandgefahr durch planerische und bauliche Vorkehrungen, die Verhütung der Brandentstehung und -ausbreitung, die Sicherung der Flucht- und Rettungswege für die Feuerwehr und die Brandbekämpfung sowie die Verwendung feuerhemmender, feuerbeständiger bzw. schwer entflammbarer Baustoffe zu einem ausreichenden Brandschutz. Die allgemeinen Anforderungen an den baulichen Brandschutz als Rahmenvorschriften sind in die Bauordnungen der Länder auf der Grundlage der Musterbauordnung eingeflochten, welche detaillierte Ausführungsbestimmungen – vorzugsweise für Wohngebäude – enthalten. Hinsichtlich des baulichen Brandschutzes ist auch die Beachtung der Verwaltungsvorschriften wie z. B. der Richtlinien für die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau, der Richtlinien für den Bau und die Einrichtung von Heizräumen sowie die Lagerung von Heizöl, von Bedeutung. Für Gebäude bis zu 2 Vollgeschossen werden minimale Forderungen gestellt. Welche Feuerwiderstandsklassen von den einzelnen Bauteilen erreicht werden müssen, ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt. Baustoffe werden nach ihrem Brandverhalten in folgende Klassen eingeteilt: Baustoffklasse

Normbezeichnung

Bauaufsichtliche Benennung

Klasse A

nicht brennbare Baustoffe

nicht brennbar

A1

ohne oder geringfügige organische Bestandteile

nicht brennbar

A2

oft nur organische Bestandteile

nicht brennbar

Klasse B

brennbare Baustoffe

brennbar

B1

schwer entflammbare Baustoffe

schwer entflammbar

B2

normal entflammbare Baustoffe

normal entflammbar

B3

leicht entflammbare Baustoffe

leicht entflammbar (entzündlich)

14 Feuerwider standsdauer

Baustoff klassen

Tabelle 50: Baustoffklassen nach Brandverhalten

385

14

Feuerwider standsklasse

Bauphysik

Über die ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteine stellt der Bezirksschornsteinfegermeister Bescheinigungen zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde aus. Für die Beanspruchung eines Bauwerks im Brandfall ist nicht die Brennbarkeit seiner Baustoffe, sondern die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile maßgebend. Diese ist nicht nur abhängig vom Baustoff, sondern auch von den Abmessungen und dem Querschnitt des Bauteils, seiner statischen Beanspruchung sowie von der Feuerangriffsmöglichkeit. Bauteile sind Elemente eines Baugefüges, welche tragende, aussteifende und raumtrennende Funktionen zu erfüllen haben, um die Standsicherheit während der Rettungs- und Feuerbekämpfungsmaßnahmen zu wahren wie z. B. Wände, Decken und gleichzustellende Dächer, Balken und Unterzüge, Pfeiler und Stützen, Treppen. Dabei müssen diese Bauteile innerhalb der Feuerwiderstandsdauer den Durchgang von Feuer verhindern. Gebäude, welche in Massivbauweise (Ziegel und Beton) erstellt werden, erfüllen häufig den Brandschutz, ohne zusätzliche Maßnahmen treffen zu müssen. Sofern Holzkonstruktionen bzw. Holzbauweisen zum Einsatz kommen, sind ggf. gesonderte Nachweise zu erbringen. Die Feuerwiderstandsdauer eines Bauteiles ist definiert als die Mindestdauer in Minuten, während der ein Bauteil bei der Brandprüfung unter genormten Bedingungen den gestellten Anforderungen entspricht. Die erreichte Feuerwiderstandsdauer wird durch die Feuerwiderstandsklasse (z. B. F 30) gekennzeichnet. Bauteile werden in folgende Feuerwiderstandsklassen eingeteilt: Feuerwiderstandsklasse

Feuerwiderstandsdauer

Bauaufsichtliche Benennung

F 30

≥30 Minuten

F 60

≥60 Minuten



F 90

≥90 Minuten

feuerbeständig

F 120

≥ 120 Minuten



F 180

≥ 180 Minuten

hochfeuerbeständig

feuerhemmend

Tabelle 51: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen

386

Feuchtigkeitsschutz

Die Bezeichnung der Feuerwiderstandsklasse setzt sich zusammen aus den Kurzzeichen ● F für (Hoch)bauteile ● L für Lüftungs- und Klimakanäle ● R für Rohrleitungen ● T für Feuerschutztüren und ● der Zahlenangabe (z. B. 30, 60, 90, 120, 180) in Minuten.

14 Bezeichnung der Feuer widerstands klassen

Im Wohnungsbau werden, z. B. für Gebäude bis zu zwei Vollgeschossen, u.a. folgende Brandschutzanforderungen gestellt: ● Wände müssen nichtbrennbar oder feuerhemmend (F 30), ● Kellerdecken müssen feuerhemmend (F 30) und nichtbrennbar ausgebildet werden etc. Die brandschutztechnischen Auflagen aus der Baugenehmigung sind darüber hinaus genauestens zu befolgen.

Tipp! Sämtliche Nachweise für Wärme, Schall und Brand sollten vom Stati ker erbracht und anschließend in die Werkpläne übernommen werden. Obwohl diese Nachweise von Seiten der Behörden für Einfamilien und Doppelhäuser teilweise nicht zu erbringen sind, sollten Sie Ihren Statiker mit der Berechnung dieser Leistungen zusätzlich beauftragen, damit ein hohes Maß an Sicherheit und Behaglichkeit gewährleistet ist.

4

Feuchtigkeitsschutz

Voraussetzung für einen guten Wärmeschutz und ein angenehmes Wohnklima ist die Abdichtung des Kellers gegen von außen eindringende Feuchte. Die Unterhaltungskosten und die Lebensdauer eines Gebäudes hängen insbesondere auch von der Beschaffenheit und Dauerhaftigkeit der Abdichtung ab. Für Bauwerksabdichtungen sollten daher ausschließlich langjährig bewährte und wirksame Abdichtungssysteme namhafter Hersteller zum Einsatz kommen, welche durch fachkun-

Bauwerksab dichtungen

387

14

Abdichtungen gegen drückendes Wasser

Bauphysik

dige und zuverlässige Unternehmen ausgeführt werden. Da nicht jeder Abdichtungsstoff für jeden Zweck gleich geeignet ist, setzt eine einwandfreie Ausführung die genaue Kenntnis der Abdichtungsarten und die richtige Auswahl der Abdichtungsstoffe voraus. Sanierungsmaßnahmen an nicht fachgerecht ausgeführten Abdichtungsarbeiten und an daraus häufig resultierenden Feuchtigkeitsschäden können erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen, da diese i. d. R. störend und sehr kostspielig sein können. Die Wahl des richtigen Abdichtungssystems, insbesondere für Abdichtungen gegen drückendes Wasser, ist bereits bei der Planung zwingend zu berücksichtigen, damit frühzeitig geeignete Maßnahmen erfolgen und praxisgerechte Details gezeichnet werden können. Dabei sind Angaben zur Baustelle wie z. B. über den höchsten, für die Abdichtung maßgebenden Grundwasser- bzw. Hochwasserstand sowie die maximale Eintauchtiefe der Abdichtung notwendig etc., sowie Angaben zur Ausführung. Die Feuchtigkeitsbeanspruchung von Kellern kann in drei Beanspruchungsgruppen auftreten: ●

Schutz gegen Haftwasser und Boden feuchtigkeit

388

Schutz gegen Haftwasser und Bodenfeuchtigkeit Von der Beanspruchung der Kellerwände und der Bodenplatte durch Bodenfeuchtigkeit ist zumindest auszugehen. Mit dieser verhältnismäßig geringen Feuchtigkeitsbeanspruchung darf nur bei sehr gut durchlässigem Boden oder kann gerechnet werden, wenn das Baugelände unter der Fundamentsohle bis zu einer Tiefe, die der Fundamentbreite entspricht, aus nichtbindigen Böden (z. B. Kies und Sand), besteht. Die angrenzenden nichtbindigen Böden müssen für anfallendes Wasser so durchlässig sein, dass es ständig von der Oberfläche des Geländes bis zum freien Grundwasserstand absickert und sich auch nicht vorübergehend, z. B. bei starken Niederschlägen etc., aufstauen kann. Die Wasserbewegung muss so groß sein, dass keine waagerechte Wasserbewegung, die die Außenwände stärker belastet, zu erwarten ist. Die Abdichtung von Außenwandflächen ist z. B. einlagig mit einer Bitumen- Schweißbahn auf einem Voranstrich aus lösungsmittelhaltigen Bitumen-Voranstrichmitteln, auszuführen oder

Feuchtigkeitsschutz

14

mit Spachtelmassen, welche i. d. R. in zwei Schichten aufzubringen sind. Die Abdichtung von Fußbodenflächen ist einlagig mit lose verlegten Bitumen- Schweißbahnen auszuführen. ●



Schutz gegen nichtdrückendes Wasser Hierunter ist die Belastung mit Wasser zu verstehen, das auf die Abdichtung keinen oder nur vorübergehend einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausübt. Dies tritt bei mittel bis schlecht durchlässigen Bodenarten (bindiger Boden) auf, ohne dass es zu dauerndem Stauwasser kommt. Um Stauwasser zu vermeiden, ist eine fachgerecht verlegte Drainage erforderlich. Bei mäßiger Beanspruchung kann die Abdichtung (z. B. einlagig mit Bitumen- Schweißbahnen) vollflächig verklebt oder mit Kunststoffdichtungsbahnen und einer Schutzlage ausgeführt werden. Bei hoher Beanspruchung kann die Abdichtung (z. B. zweilagig mit Bitumen- Schweißbahnen) vollflächig aufgeklebt mit einem Deckaufstrich versehen, ausgeführt werden. Schutz gegen von außen drückendes Wasser Hierunter ist die Belastung mit Wasser zu verstehen, das auf die Außenwand einen ständigen hydrostatischen Druck infolge von z. B. Grundwasser oder sonstigem drückenden Wasser etc. ausübt. Hierbei kann die Abdichtung z. B. mehrlagig aus mindestens 3 Lagen mit nackten Bitumenbahnen im Bürstenstreichverfahren aufgetragen werden und anschließend mit einem heißflüssigen Bitumendeckaufstrich oder für betonierte Außenwände mit geeigneten Zusatzmitteln im Beton versehen werden.

Schutz gegen nichtdrücken des Wasser

Schutz gegen von außen drückendes Wasser

Dichtungssysteme, welche vom Hersteller für die jeweilige Belastungsart angeboten werden, können grundsätzlich verwendet werden. Achten Sie darauf, dass das Beschichtungssystem für Ihren Zweck geeignet und geprüft ist. Abdichtungen für betonierte Kellerwände unterliegen anderen Kriterien als für gemauerte Wände. Im Zusammenwirken mit Ziegelherstellern und der chemischen Industrie wurden bestimmte Abdichtungssysteme entwickelt, welche von

389

14

Bauphysik

unabhängigen Prüfinstituten geprüft und beurteilt wurden, wodurch der Bauherr zusätzliche Sicherheit gewinnt. Da neben bituminösen Abdichtungen mit oder ohne Einlagen aus z. B. Metall, Kunststoff etc. – welche eine allseitig gleichmäßige Anpressung erfordern und ständig den Einflüssen des Wassers ausgesetzt sind – auch Betonzusatzmittel als Abdichtungsstoff zur Herstellung wasserundurchlässiger Bauteile „Wanne(n)” verwendet werden kann, muss bereits im Planungsstadium das am besten geeignete Abdichtungssystem gewählt werden. Fachgerechte bituminöse Abdichtungen dürfen nur auf ebenen, festen, trockenen und rissfreien Flächen sowie bei frostfreiem und trockenem Wetter ausgeführt werden. Vor Ausführung der Nachfolgearbeiten, z. B. Hinterfüllung, sollte die Abdichtung überprüft und die ggf. dabei festgestellten Schäden sofort dem Architekten mitgeteilt werden, damit diese unverzüglich beseitigt werden. Die Baugrube darf erst – je nach Ausbildung – nach ausreichender Erhärtung der Beschichtung verfüllt werden. Die Abdichtung sollte gegen Beschädigungen – bei bindigen Böden – mit Drainplatten oder geeigneten mechanischen Schutzplatten geschützt werden. Auf die Eignung der Schutzschicht für das gewählte Abdichtungssystem ist zu achten. Achten Sie bei der Hinterfüllung darauf, dass kein Splitt, Bauschutt oder Geröll etc. als Hinterfüllmaterial verwendet wird und der Dichtungsschutz vollflächig auf der Abdichtung aufliegt. WUBeton

Die Herstellung von wasserundurchlässigem Beton (WU-Beton) setzt ein fachgerechtes Betonieren (insbesondere Verdichten) und Nachbehandeln der Betonflächen voraus. Fachfirmen bieten dabei ihre Hilfe an, indem sie die kompletten Vorleistungen wie z. B. Festlegung der Betonierabschnitte und erforderlichen Fugenbänder, Ermittlung der zusätzlichen Bewehrung, welche aufgrund der Rissbegrenzung notwendig ist, erbringen, die fachgerechte Verlegung der Fugenbänder und den Betoniervorgang überwachen und darüber hinaus eine 15-jährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf die Dichtigkeit des Bauteils übernehmen.

Mängel ansprüche

Wasser kann in einen Baustoff auf verschiedene Weise gelangen. Bei Neubauten ist zuerst die Baufeuchtigkeit zu nennen, die bei der

390

Feuchtigkeitsschutz

Herstellung und Lagerung, beim Transport und Einbau in den Baustoff kommt. Die Bodenfeuchtigkeit wird aus dem Grundwasser oder Oberflächenwasser hochgesaugt, wenn dies nicht durch horizontale und vertikale Feuchtigkeitssperren verhindert wird. Gegen aufsteigende Feuchtigkeit an den Außenwänden im Erdgeschoss ist am Wandfuß und ca. 30 cm über Oberkante Gelände horizontal eine Lage Bitumenpappe als Feuchtigkeitssperre in die Mauerwerksfuge einzulegen.

14 Boden feuchtigkeit

Die Regenfeuchtigkeit kann bis nach innen durchschlagen an Stellen großer Saugfähigkeit oder dort, wo sich schadhafter Außenputz befindet.

Regen feuchtigkeit

Als Wohnfeuchtigkeit bezeichnet man das Oberflächentauwasser und das innere Kondenswasser. Oberflächentauwasser kann von der Oberfläche her eingesaugt werden, während Kondenswasser aus dem Innern zu den Oberflächen hin transportiert wird. So kommt es zu einer Vergrößerung des durchfeuchteten Bereichs. Da der Wärmedämmwert stark verringert ist, bildet sich mit zunehmender Durchfeuchtung immer mehr Tauwasser.

Wohn feuchtigkeit

In Wohnräumen mit einer Temperatur von 18 – 22°C ist eine relative Luftfeuchtigkeit von 40 – 60 % normal. Abweichungen führen zu Störungen und Beeinträchtigungen im Wohlbefinden.

Luft feuchtigkeit

Zu trockene Luft (relative Luftfeuchtigkeit geringer als 40 %) ● bedingt Austrocknungserscheinungen in den Schleimhäuten ● fördert die Bildung von Staub und dessen Verbreitung in der Raumluft ● begünstigt die Ausbreitung von Gerüchen Zu feuchte Luft (relative Luftfeuchtigkeit mehr als 60 %) erschwert die Atmung ● beeinflusst die Hautverdunstung (schwitzen) ● begünstigt Verschmutzung und Schimmelbildung ● erhöht die Gefahr der Wasserdampfkondensation an Wänden ● begünstigt Ausbreitung von Krankheitserregern ●

391

14

Bauphysik

Gefüge sprengungen

Außer der Verringerung des Wärmeschutzes kann ein zu großer Wassergehalt in Baustoffen noch viele andere Schäden verursachen. Bei niedrigen Temperaturen gefriert das Wasser in den Poren und vergrößert dabei sein Volumen um ca. 9,5 %. Dies kann zu Gefügesprengungen und damit zur Stoffzerstörung führen. Stahleinlagen im Beton korrodieren; dadurch vergrößert sich ihr Volumen durch Rost, und es entsteht eine Sprengwirkung, sodass Betonstücke herabfallen.

Ausblühungen

Gelöste Salze aus anderen Baustoffen greifen das Mauerwerk an; hier entstehen Ausblühungen. Durch Frosteinwirkung verstärkt, kommt es zu einer allmählichen Zerstörung. Hölzerne Unterkonstruktionen können bei zu großer Feuchtigkeit faulen. Wenn Holz mehr als 20 Gewichtsprozent Feuchtigkeitsgehalt hat, kann sich der Hausschwamm entwickeln. Er breitet sich dann auch in vorher trockenere Gebiete aus, weil er die für ihn nötige Feuchtigkeit mittransportiert. Die Schwämme können das Holzwerk eines Hauses vollständig vernichten.

Schimmel

Bildet sich in Räumen Schwitzwasser an Wänden, Decken usw., besteht Gefahr, dass es zu Schimmel- und Sporenbildung kommt. Die Wandflächen werden schwarz. Schwitzwasser (Kondensat) bildet sich dann an Wänden, Decken, wenn die Oberflächentemperatur dieser Bauteile zu gering oder die Raumluftfeuchte zu hoch ist. Besonders gefährdete Stellen sind Raumecken (größerer Wärmeentzug, geringere Luftumwälzung) einbindende Decken, Balkone, Wände usw. (Wärme- bzw. Kältebrücken), großflächige Möbel an Außenwänden (fehlende Luftumwälzung). Schimmelbildung in Räumen hat i. d. R. immer zwei Ursachen: 1. Mangelnde Wärmedämmung und 2. Falsche Heiz- und Lüftungsgewohnheiten Geeignete Gegenmaßnahmen sind: ● Schaffung ausreichender Wärmedämmwerte der wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Fenster, Dachdecke, Kellerdecke). ● Vermeidung von Wärme- bzw. Kältebrücken.

392

Feuchtigkeitsschutz ● ● ●



14

Nur Doppelfenster, Verbundfenster oder Fenster mit Isoliergläsern verwenden. Ausgekühlte Räume (auch gut wärmegedämmte Räume) rechtzeitig vor der Benutzung heizen. Für ausreichende Durchlüftung der Räume sorgen. Plötzlich auftretender Schwitzwasseranfall durch Anheben der Raumlufttemperatur und gleichzeitiges Lüften beseitigen. Keine großflächigen Möbel an Außenwände stellen.

Feuchteschutz ist auch der Schutz von wärmegedämmten Konstruktionen gegen Kondensfeuchte. Sie entsteht, wenn warme, feuchtigkeitshaltige Luft aus dem Gebäudeinnern beim Durchdringen von Bauteilen (durch Diffusion) auf kalte Bauteilschichten trifft. Da die Temperatur an der inneren Bauteiloberfläche von der Wärmedämmung und der Lufttemperatur abhängt, ist auch die Tauwasserbildung auf Bauteiloberflächen ausschließlich eine Frage ausreichender Wärmedämmung.

Kondens feuchte

Gefährdete Bauteile oder Räume im Hinblick auf die Tauwasserbildung auf der Bauteiloberfläche sind:

Tauwasser bildung

● ●



Außenbauteile mit ungenügend bemessener Wärmedämmung in dauernd beheizten Räumen. Außenbauteile mit ausreichend bemessener Wärmedämmung beim Aufheizen von Räumen, da die Lufttemperatur im Raum schneller ansteigt als die Oberflächentemperatur dieser Bauteile. Dabei kann es vorkommen, dass kurzfristig die Temperatur der Außenbauteile unter der Taupunkttemperatur der Raumluft liegt. Räume mit sehr hoher Luftfeuchte, wie z. B. Küchen, Bäder. Hier kann neben einer erhöhten Wärmedämmung nur eine gute Lüftung helfen.

Luft kann bei einer bestimmten Temperatur nur eine bestimmte Menge Wasser in Dampfform aufnehmen. Kühlt sich die Luft bei gleichbleibendem Wassergehalt ab, steigt die relative Luftfeuchtigkeit an. Bei 100-prozentiger Luftfeuchtigkeit eines Luft-WasserdampfGemisches und bei gleichzeitiger Abkühlung der Luft kondensiert der Wasserdampf zu Wasser, d. h., der Taupunkt ist unterschritten. Kühlt sich die Raumluft, z. B. an den Wänden oder den Decken, so weit ab,

393

14

Bauphysik

dass der Taupunkt erreicht wird, tritt am Bauteil Oberflächenkondensat auf. Dieses Kondensat ist schädlich, weil es die Wärmedämmfähigkeit der Bauteilschichten völlig aufheben kann, wenn sie sich voll saugen. Faserdämmstoffe und Holzkonstruktionen sind besonders gefährdet. Da in diesem Konstruktionsbereich häufig Schäden auftraten, wurde der chemische Holzschutz gesetzlich (durch Normung) vorgeschrieben. Taupunkt Diffusion

394

Herrscht auf beiden Seiten eines Bauteils ein unterschiedlicher Wasserdampfgehalt – abhängig von Temperatur und Luftfeuchte – so liegen auch zu beiden Seiten des Bauteils verschiedene Teildrücke des Wasserdampfes vor. Unter diesem Druckunterschied hat der Wasserdampf das Bestreben, von der Seite des höheren Drucks – warme Seite – zur Seite des niederen Drucks – kalte Seite – zu wandern. Diese Bewegung nennt man Diffusion. Bei ungünstigen Verhältnissen, z. B. bei sehr hoher Luftfeuchte im Raum oder bei physikalisch unzweckmäßigem Aufbau von mehrschichtigen Wänden, kann der Dampf innerhalb der Konstruktion kondensieren und sich dort als Feuchtigkeit niederschlagen. Tritt diese Kondensation nur kurzfristig auf, sind keine Schäden zu erwarten. Wird die Wasserdampfkondensation jedoch zum Dauerzustand, wird die Wärmedämmung herabgesetzt, und Schäden können die Folge sein. Unschädlich ist eine Tauwasserbildung im Bauteilinneren, wenn z. B. während der Frostperiode im Inneren des Bauteils das rechnerisch anfallende Wasser während der Trockenperiode wieder an die Umgebung abgegeben werden kann. Baustoffe, die mit dem Tauwasser in Berührung kommen, dürfen nicht geschädigt werden (z. B. durch Korrosion, Pilzbefall). Die rechnerische Tauwassermenge darf an der Grenzfläche zwischen zwei Schichten 1000 g/m² nicht überschreiten. An Berührungsflächen von kapillar nicht wasseraufnahmefähigen Schichten – z. B. Faserdämmstoffe und Beton – darf die Tauwassermasse höchstens 500 g/m² betragen. Der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 muss in jedem Fall eingehalten werden. Die Beurteilung des Dampfdurchgangs durch eine Konstruktion kann zeichnerisch oder rechnerisch erfolgen. Bei beiden Verfahren muss zunächst der Temperaturverlauf innerhalb der Konstruktion bekannt sein, um den Verlauf des Sättigungsdampfdrucks festlegen

Holzschutz

zu können. Ist der Verlauf des Sättigungsdampfdrucks bekannt, wird dieser mit dem tatsächlich vorhandenen Dampfdruckverlauf verglichen, wobei der Dampfdruck an keiner Stelle größer als der Sättigungsdampfdruck sein kann. Die Berechnung der Wasserdampfdiffusion kann z. B. nach „Diagramm und Formeln von H. Glaser” von Ingenieurbüros ermittelt werden. Ob Oberflächenkondensat an der raumseitigen Oberfläche eines Bauteils auftritt, hängt insbesondere von der Temperatur der Wohnräume, der relativen Luftfeuchtigkeit der Wohnräume, der Temperatur der Außenluft, den Wärmedämmungseigenschaften des Bauteils oder dem Wärmeübergangswiderstand von der Außenluft zur angrenzenden Oberfläche des außenliegenden Bauteils ab.

14 Glaser Diagramm

Zur Vermeidung von Bauschäden sind folgende bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zu beachten: ● ● ●



5

Erhöhung der Wärmedämmung der raumumschließenden Bauteile. Verbesserung der Funktion der Be- und Entlüftung. Bei Außenwänden soll i. d. R. der Dampfdiffusionswiderstand von innen nach außen abnehmen. Die Wasserdampfdurchlässigkeit bewirkt durch ständigen Ausgleich der Feuchtigkeit innerhalb der Bauteile, dass bei richtigem Wandaufbau Feuchtigkeitsschäden vermieden werden. Schwankungen der Raumluftfeuchte infolge anfallendem Wasserdampf aus dem Haushalt oder anderen Feuchtigkeitsquellen werden durch Lüftungsvorgänge – regelmäßige Stoßlüftung zum notwendigen Austausch von feuchter Raumluft mit trockener Außenluft (2 - 3 Mal am Tag bis 10 Minuten) – und durch wasserdampfabsorptionsfähige Oberflächenschichten ausgeglichen.

Holzschutz

Holz ist ein organischer Baustoff und als solcher durch Witterungseinflüsse und durch pflanzliche und tierische Organismen angreifbar. Der Schutz des Holzes bedeutet allerdings nicht zwingend eine

Holzschutz

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14 Holzschutz anforderungen

Konstruktiver Holzschutz

Bauphysik

Behandlung mit gesundheitsschädlichen Chemikalien. Denn Jahrtausend alte Holzfunde und Jahrhunderte alte Fachwerk- und Holzhäuser beweisen, dass es auch ohne chemikalischen Holzschutz gehen kann. An die verschiedenen Holzgruppen werden je nach Einsatzart unterschiedliche Holzschutzanforderungen gestellt, so dass eine Unterteilung in folgende Untergruppen sinnvoll ist: ● tragende Bauteile (Pfetten, Sparren, Stützen) ● nichttragende Bauteile ● maßhaltige Bauteile (Fenster und Türen) ● nichtmaßhaltige Bauteile (Pergolen, Verschalungen) ● Innen- und Außenbauteile Besonders wichtig ist der Holzschutz an tragenden Bauteilen, da hier ein plötzliches Versagen der Konstruktion fatale Folgen haben würde. Zuerst sollte immer versucht werden, den Holzschutz konstruktiv zu bewältigen. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, dass eine für das jeweilige Bauteil geeignete Holzauswahl getroffen wird. Außerdem ist es sinnvoll, für eine ausreichende Belüftung des Holzes zu sorgen und den Schutz vor Regen, Spritzwasser und eindringender Feuchtigkeit sicherzustellen. Zum konstruktiven Holzschutz zählen: ● ausreichende Sockelhöhe von mindestens 30 cm ● Hinterlüftung von Holzfassaden ● abgerundete Holzkanten zwecks besserer Haftung von Anstrichen Sollte während der Bauphase noch keine Überdeckung bzw. Überdachung bestehen, ist unbedingt für eine sorgfältige Abdeckung der einzelnen Holzbauteile zu sorgen. Erst daran anschließend sollte, falls nötig, eine Oberflächenbehandlung und der Einsatz von Holzschutzmitteln erfolgen. In beheizten Innenräumen ist eine „Vergiftung“ des Holzes zur Bekämpfung von Schädlingen keinesfalls notwendig. Die Gefahr der Verwitterung ist zudem in Innenräumen nicht gegeben. Das oberste Gebot für die Behandlung von Holzoberflächen in Innenräumen (Balken, Unterseite Decke, Holzoberboden) ist vor allem die Ver-

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Holzschutz

14

wendung von entsprechend gesundheitlich unbedenklichen Mitteln. Hier bieten sich als bewährte Pflegemittel Wachs und Öl an. Für Holzteile, die sich im Freien befinden (z. B. austragende Balkone), werden Holzschutzbehandlungen mit anorganischen Borsalzbindungen empfohlen. Diese Mittel enthalten keine Biozide (synthetischen Wirkstoffe) oder organische Lösungsmittel. Das Auswaschen der Borsalzverbindungen durch Regen kann durch Wachsen der Bauteile verhindert werden. Da der Holzschutz immer nur wenige Millimeter unter die Holzoberfläche dringt, müssen nach dem Einbau auftretende Trockenrisse im Holz unbedingt nachbehandelt werden. Chemische Holzschutzmittel lassen sich unterteilen in: wasserlösliche Holzschutzmittel ● Bor- und Fluorverbindungen ● fixierende Salze ● ölige Holzschutzmittel ●

Chemische Holzschutz mittel

Die Bestandteile von chemischen Holzschutzmittel sind: ● Fungizide und Insektizide ● Transportmittel (Wasser oder Lösungsmittel) ● Farbstoffe, Bindemittel und andere zusätzliche Bestandteile Alle Holzschutzmittel benötigen ein Prüfzeichen bzw. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, wenn sie zum Schutz tragender Bauteile verwendet werden (Nachweis für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit). Holzschutzmittel für nichttagende Bauteile sind ohne Nachweis von Wirkung und gesundheitlicher Unbedenklichkeitserklärung im Handel erhältlich.

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15 Abnahme Mit der Abnahme billigt der Auftraggeber/Bauherr die vom Auftragnehmer ausgeführte Leistung als in der Hauptsache vertragsgerecht. Die Abnahme ist damit einer der bedeutendsten Vorgänge im Zuge der Bauabwicklung. Auch wenn die Erklärung der Abnahme grundsätzlich an keine besondere Form gebunden ist, sollte ihr die gebotene Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dies insbesondere deshalb, da das Gesetz an die Abnahme eine ganze Reihe von rechtlichen Wirkungen knüpft, die sowohl für Sie als Auftraggeber oder Erwerber eines Objekts als auch für Ihren Vertragspartner (Auftragnehmer, Bauträger usw.) von ganz erheblicher Bedeutung sind. Nicht zuletzt aus diesem Grund korrespondiert mit der Verpflichtung des Auftragnehmers, das an ihn beauftragte Werk vertragsgerecht, also insbesondere frei von Mängeln und innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen fertig zu stellen und die Verpflichtung des Auftraggebers, das vertragsgerecht hergestellte Werk abzunehmen. Die Verletzung dieser Pflicht kann zu Ersatzansprüchen führen. Hinweis: Bei bestehenden Differenzen über die Abnahmereife besteht die Mög lichkeit, einen unabhängigen Dritten – z. B. einen Schiedsgutachter – die Streitfrage verbindlich klären zu lassen. Alternativ könnte eine Abnahme unter Mangelvorbehalt erfolgen, zumindest dann, wenn die Gebrauchstauglichkeit an sich nicht in Frage steht.

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Auftraggeber immer dann eine Abnahmeverpflichtung hat, sobald der Auftragnehmer oder Bauträger die an ihn beauftragte Werkleistung bzw. die erworbene Eigentumswohnung / das gekaufte Haus vollständig und frei von wesentlichen Mängeln fertiggestellt hat. Umgekehrt gilt, dass die Abnahme dann berechtigterweise verweigert werden kann, wenn der Leistung größere Mängel anhaften. Dies gilt sowohl bei

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15

Abnahme

einem BGB- wie auch bei einem Vertrag, in den die VOB/B wirksam als Vertraggrundlage einbezogen wurde. Ob ein Mangel wesentlich oder nur unwesentlich ist, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Bei der Beurteilung können aber folgende Kriterien herangezogen werden: ● Wie umfangreich sind die Mängelbeseitigungsmaßnahmen? ● Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten? ● Ist die Funktionsfähigkeit der Gesamtleistung beeinträchtigt? ● Welches Maß an Beeinträchtigung (ggf. auch nur optischer Natur) liegt vor?

Hinweis: Auch viele kleinere Mängel, die jeweils für sich genommen die Un wesentlichkeitsgrenze nicht überschreiten, können zusammen ge nommen eine Abnahmeverweigerung rechtfertigen.

Von der Rechtssprechung wurde beispielsweise Wesentlichkeit eines Mangels in folgenden Fällen angenommen: ● Farblich unzulässige Abweichung von 16 % eines verlegten Fliesenmaterials ● Fehlen einer ausreichenden Dampfsperre, hier Warmdach einer Lagerhalle ● Risse in einer Attika, nachdem die Attikaplatte gekürzt worden war, und damit Teile der Bewehrungsstäbe nicht tief genug im Auflager untergebracht waren ● Gefälle im Küchenboden Als nur unwesentlich wurden demgegenüber im konkreten Einzelfall folgende Mängel angesehen: ● Ungenügende Befestigung einzelner Dachziegel ohne Gefährdung der Dachdichtigkeit ● Unebenheiten eines Teppichbodens in geringem Umfange ● Geringfügige farbliche Unterschiede der an einem Haus verlegten Platten ● Einzelne, offene Fugenstellen in einer Fassade

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Abnahme

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Zwingende gesetzliche Voraussetzungen für die Abnahme bestehen nicht. Liegen Mängel vor, sind Sie als Auftraggeber nicht gehindert, trotzdem die Abnahme zu erklären. Ihnen sollte hierbei aber bewusst sein, dass auch bei Abnahme eines mangelhaften Werkes die Rechtsfolgen einer Abnahme eintreten. Hinweis: Wenn eine Werkleistung trotz erkannter Mängel abgenommen wer den soll, ist – um keine Rechtsverluste zu erleiden – auf jeden Fall nachweisbar ein Vorbehalt wegen der Mängel zu erklären.

Im Übrigen ist auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter – auch umfangreicher – Mängel rechtstechnisch als Abnahme zu sehen. Dies insbesondere auch dann, wenn wegen der Mängel die Abnahme hätte verweigert werden können. Hinweis: Auch, wenn Sie es trotz erkannter Mängel versehentlich unterlassen haben, bei der Abnahme einen Vorbehalt zu erklären, sind Sie nicht rechtlos. In diesem Falle können Sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Wenn Sie von einem Bauträger eine Eigentumswohnung gekauft haben, erwerben Sie nicht nur das Sondereigentum an Ihrer konkreten Wohnung, sondern auch einen Miteigentumsanteil am so genannten Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen etwa das Dach, tragende Elemente (Außenwände, Geschossdecken), Abdichtungen, Außenanlagen etc. Grundsätzlich gilt auch hier, dass sowohl das jeweilige Sondereigentum, als auch das Gemeinschaftseigentum vom Erwerber abgenommen sein müssen, um die folgen der Abnahme auszulösen. In einer Reihe von Erwerbsverträgen ist hierzu vorgesehen, dass die Abnahme des Gemeinschaftseigentums gemeinschaftlich, etwa durch den Verwalter oder den Verwaltungsbeirat (sofern ein solcher bereits gewählt wurde), erfolgen soll. Ohne auf AGB-rechtliche Be-

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Abnahme

denken zu stoßen kann dies in vorformulierten Verträgen nur dort wirksam erfolgen, wo dies die besondere Interessenlage erfordert.

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Arten von Abnahmen

Eine Abnahme – und damit die Billigung der erbrachten Leistung als vertragsgerecht – kann auf verschiedene Weise erfolgen. Ausdrückliche Regelungen, wie die Abnahme vorzunehmen ist, sieht das BGB nicht vor. Der Auftraggeber oder Erwerber muss lediglich zu erkennen geben, dass er die von seinem Vertragspartner geschuldete Leistung als fertig und den vertraglichen Abreden entsprechend entgegennimmt. Um von einer Abnahme auszugehen, kann es beispielsweise genügen, dass die Leistung in Benutzung genommen (etwa durch Einzug) und die Schlussrechnung ausgeglichen wird. Im einzelnen unterscheidet man zwischen einer ausdrücklich erklärten Abnahme, als deren Unterfall auch die sogenannte „förmliche Abnahme“ anzusehen ist, und Abnahmen, die fiktiv oder durch schlüssiges Verhalten (etwa anstandslose Bezahlung der Schlussrechnung) erfolgen. Generell ist eine förmliche Abnahme (wie sie meist auch in Bauträgerverträgen vorgesehen ist) zu empfehlen. Sie bildet eine verlässliche Grundlage dafür, Beanstandungen gemeinsam festzustellen und festzuhalten, insbesondere aber kann mit ihr ein verlässliches Dokument für den Beginn von Verjährungsfristen für Mängelansprüche bereitgestellt werden. Eine solche förmliche Abnahme kann in etwa wie folgt ablaufen: Nach dem Verlangen nach Abnahme durch eine Vertragspartei wird ein Termin festgelegt, zu dem das Objekt von den Beteiligten (ggf. in Anwesenheit eines Sachverständigen) begangen wird. Die getroffenen Feststellungen werden schriftlich niedergelegt, wobei zwischen Mängeln, die übereinstimmend festgestellt wurden und solchen, die strittig sind, differenziert werden sollte. Je nach dem Ergebnis der Feststellungen wird dann die Abnahme erklärt oder verweigert, was ebenfalls schriftlich festzuhalten ist. Vergessen Sie nicht, darauf zu achten, dass Vorbehalte wegen vereinbarter Strafen sowie Mängelvorbehalte in der Niederschrift vermerkt werden. Nach Fertigstel-

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Arten von Abnahmen

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lung des Protokolls wird dieses von beiden Parteien (obligatorisch auch von einem beteiligten Sachverständigen) unterzeichnet, jede Partei erhält eine Abschrift. Ihr Auftragnehmer hat aber auch noch andere Möglichkeiten, zu einer Abnahme zu kommen. Er kann einen Gutachter beauftragen, ihm eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass die an ihn beauftragte Leistung fertiggestellt und frei von Mängeln ist (Fertigstellungsbescheinigung). Diese Möglichkeit hat sich allerdings in der Praxis als stumpfes Schwert herausgestellt, da Sachverständige die Ausstellung solcher Bescheinigungen ob ihrer Eigenhaftung nur ungern übernehmen und zu dem, die Bescheinung nicht ausgestellt werden darf, wenn nur geringfügige Mängel festgestellt werden. Relativ neu ist eine weitere - dem Auftragnehmer nunmehr eingeräumte - Möglichkeit, zu einer fiktiven Abnahme zu gelangen. Nach § 640 BGB kann dieser den Auftraggeber/Besteller unter angemessener Fristsetzung zur Abnahme auffordern. Reagiert dieser nicht, gilt die Unternehmerleistung mit Ablauf der gesetzten Frist als abgenommen. Hinweis: Diese Neuregelung darf allerdings nicht in der Weise missverstanden werden, dass Ihrem Auftragnehmer die Vorteile einer Abnahme auch dann zugute kommen sollen, wenn tatsächlich keine Abnahmereife (etwa wegen wesentlicher Mängel oder nicht fertiggestellter Lei stung) vorgelegen hat. Ungeachtet dessen sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist – am be sten schriftlich – reagieren, wenn Ihnen ein Ihrer Auffassung nach unberechtigtes Abnahmeverlangen zugeht.

Bei wirksam vereinbarter VOB/B sollten Sie auf sogenannte „fiktive“ Abnahmen achten. Durch sie kann Ihr Auftragnehmer zu einer rechtsgeschäftlichen Abnahme kommen, obwohl diese von Ihnen als Auftraggeber/Besteller nicht ausdrücklich erklärt wurde und auch sonst keine Abnahme verlangt wurde. § 12 Nr. 5 VOB/B sieht hierzu zwei Tatbestände vor:

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Abnahme ●



Ihr Auftragnehmer übersendet Ihnen eine schriftliche Fertigstellungsmitteilung und Sie verlangen nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Erhalt eine Abnahme oder bringen auch sonst nicht zum Ausdruck, dass Sie die Leistungen nicht als fertiggestellt und damit nicht abnahmefähig ansehen. Sie nehmen die Leistung (nicht nur zur Weiterführung der Arbeiten) in Benutzung. In diesem Falle gilt die Abnahme mit Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Abnahme seiner Leistungen kann Ihr Auftragnehmer vom Grundsatz her im Übrigen (sofern wirksam keine anderweitigen vertraglichen Abreden getroffen wurden) erst dann verlangen, wenn er diese vertragsgerecht fertiggestellt hat. Teilabnahmen sieht das BGB nicht vor. Anderes gilt (§ 12 Nr. 2), wenn die VOB/B wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. In diesem Fall hat der Auftragnehmer auf Verlangen Anspruch auf eine Teilabnahme, wenn ● sich dieses Verlangen auf einen in sich abgeschlossenen Leistungsteil bezieht und ● der zur Abnahme verlangte Leistungsteil keine wesentlichen Mängel aufweist. Beachten Sie – etwa bei einem Architektenhaus – auch Folgendes: Ihr Architekt besitzt keine originäre Vollmacht für Sie, die rechtsgeschäftliche Abnahme zu erklären. Dies wird immer wieder übersehen. Die Leistungsphase 8 des Leistungsbildes des § 15 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) sieht zwar als Grundleistung die Abnahme der Bauleistungen vor. Gemeint ist damit allerdings die technische Endkontrolle der Objekterrichtung. Hinweis: Selbstverständlich können Sie aber Ihren Architekten bevollmächti gen, für Sie die rechtsgeschäftliche Abnahme durchzuführen. Liegt ei ne solche Vollmacht, die auch stillschweigend oder durch schlüssiges Verhalten möglich ist, vor, wirkt die vom Architekten erklärte Abnah me so, als hätten Sie diese selbst vorgenommen.

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Rechtliche Wirkungen einer Abnahme

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Rechtliche Wirkungen einer Abnahme

Mit der Abnahme findet die Bauausführungsphase ihr Ende. Mit ihr erklären Sie, mit der erbrachten Leistung als in der Hauptsache vertragsgemäß einverstanden zu sein. Demzufolge beschränkt sich auch Ihr Erfüllungsanspruch auf das konkret abgenommene Werk. Während vor der Abnahme im Streitfall Ihr Auftragnehmer oder der Bauträger, von dem Sie das Haus oder die Wohnung erworben haben, die Mangelfreiheit seiner Leistungen darlegen und gegebenenfalls beweisen muss, treffen Sie diese Verpflichtungen nach der Abnahme. Dies kann dann für Sie von Nachteil sein, wenn die Mangelhaftigkeit nicht oder nicht mehr in der erforderlichen Art und Weise nachgewiesen werden kann, etwa weil hierzu umfangreiche Bauteilöffnungen erforderlich wären. Mit der Abnahme beginnen auch die Verjährungsfristen für Mängelansprüche zu laufen, die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werks geht auf Sie als Besteller oder Erwerber über. Wird also etwa nach Abnahme das Dach des Hauses durch einen Sturm beschädigt, behält Ihr Auftragnehmer dennoch seinen vollen Vergütungsanspruch. Der Werklohnanspruch des Unternehmers wird fällig. Treten nach Abnahme Mängel auf oder wurden Mängel bei der Abnahme vorbehalten, muss der Auftraggeber nunmehr einem Werklohn- oder Restwerklohnverlangen seines Auftragnehmers Zurückbehaltungsrechte entgegenhalten, soweit noch Nacherfüllungsrechte des Unternehmers bestehen. Haben Auftraggeber und Auftragnehmer im Rahmen eines VOBVertrages vereinbart, dass der Unternehmer für den Fall der nicht fristgerechten Fertigstellung an seinen Auftraggeber einer näher bestimmte Vertragsstrafe zu zahlen hat, muss sich der Besteller diese Ansprüche bei Abnahme vorbehalten, um sie nicht zu verlieren. Zur besseren Übersichtlichkeit werden nachfolgend die Wirkungen einer Abnahme nochmals in einem Schaubild zusammengefasst:

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Abnahme Werklohnanspruch wird fällig, Verjährung hierfür beginnt zu laufen Nicht vorbehaltene Vertragsstrafen ansprüche gehen verloren

Beweislastumkehr

Folgen der Abnahme Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche

Verlust nicht vorbehaltener Mängelansprüche Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf Besteller über

Vorbegehung

Tipp! Damit Mängel bei der Abnahme auf ein Minimum beschränkt werden können, ist es ratsam, ca. zwei bis drei Wochen vor der eigentlichen Abnahme eine Vorbegehung mit dem Bauleiter durchzuführen. Dabei wird ein Protokoll erstellt und sämtliche Mängel aufgenommen, die Ihnen bereits während der Bauzeit – sofern diese noch nicht beseitigt worden sind – und in den letzten Tagen ins Auge gefallen sind.

Die Vorbegehung ist keine rechtsgeschäftliche Abnahme, sondern lediglich die vorbeugende Aufnahme von Mängeln bzw. Beanstandungen, welche bis zur Abnahme/Übergabe im Interesse beider Vertragsparteien tunlichst behoben werden sollten. Werden bei einer solchen Vorbegehung gravierende Mängel festgestellt oder versucht Ihr Auftraggeber, Beanstandungen zu rechtfertigen oder herunterzuspielen, kann es ratsam sein, zum Abnahmetermin einen Gutachter oder Sachverständigen hinzu zu ziehen.

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Rechtliche Wirkungen einer Abnahme

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Generell gilt: Seien Sie bei der Abnahme kritisch und gehen Sie mit offenen Augen durch das Gebäude, beachten Sie jedoch, dass das Bauen ein Hand werk ist und anderen Toleranzen unterliegt als z. B. der Maschinen bau.

Checklisten können dem Bauherrn/Erwerber als Gedankenstütze dienen, um bei einer Vorbegehung Mängel rechtzeitig zu erkennen und schriftlich festzuhalten. Auf Ihrer CD-ROM finden Sie Checklisten ● für eine Vorbegehung – innen – und ● für eine Vorbegehung – außen –. Da in der Regel das Objekt zum Zeitpunkt der Vorbegehung nahezu fertig gestellt ist, bezieht sich diese Liste insbesondere nur noch auf optische Mängel (Prüfung der Oberflächen an Türen, Fenster, Verglasung, Wandflächen, Sanitäreinrichtung) und Funktionsprüfungen (Prüfung der Gängigkeit bei Türen, Fenstern, Rollladen, Heizkörpern, Elektroinstallation, Sanitärinstallation). Dabei wurde eine Liste für den Innenbereich erstellt, wobei jeweils eine Zusammenstellung sowohl für einen Raum/Zimmer als auch für Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser, Kellerabteile, Waschraum, Heizung) verwendet werden kann, sowie eine Liste für den Außenbereich. Die Listen sollten jedoch noch an die individuellen Gegebenheiten angepasst und ergänzt werden. Darüber hinaus sollte bereits bei der Vorbegehung überprüft werden, ob die Leistungen mit der Baubeschreibung übereinstimmen, wie z. B.: ● Innentüren ● Heizkörper ● Sanitäreinrichtung ● Bodenbeläge ● Elektroinstallation ● Fenster etc.

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Abnahme

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Abnahme und Übergabeprotokoll

Ein Abnahme- und Übergabeprotokoll sollte folgende Punkte enthalten: ● die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens (Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Wohnungsnummer), ● das Abnahmedatum, ● die beteiligten Personen (AG und AN, vertreten durch ...., laut Vollmacht vom ....), ● sämtliche festgestellten Mängel. Dabei sollte genau definiert werden, was, wo und wie mangelhaft etwas ist bzw. welchen Umfang eine etwaige Beschädigung aufweist, ● Beginn und Ende der Mängelansprüche, ● Zählerstände für Wasser (kalt und warm bei Wohnungen, kalt bei Häusern), Gas, Strom, Verdunstungsmesser an den Heizkörpern (bei Wohnungen), ● die erhaltenen Schlüssel, ● die Unterschriften beider Parteien. Ein Abnahme- und Übergabeprotokoll kann wie folgt aussehen: Abnahme und Übergabe protokoll

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Abnahme und Übergabeprotokoll Bauvorhaben: ............................................... Ort: ............................................... Straße, Hausnummer: ............................................... Auftraggeber: ............................................... Vertreten durch/lt. Vollmacht vom: ......................./...................... Auftragnehmer: ............................................... Vertreten durch/lt. Vollmacht vom: ......................./...................... Tag der Abnahme: ............................................... Grundlage ist der Vertrag vom: ............................................... Hiermit wird die Abnahme erklärt. Bei der Abnahme wurden folgende Mängel bzw. noch offene Restarbeiten festgestellt (siehe Anlage(n) Mängel und Restar beitenprotokoll) Seite 1 – ..... Die aufgeführten Mängel und Restarbeiten sind vom Auftrag nehmer umgehend, spätestens bis zum ................ zu beseitigen bzw. vorzunehmen.

Abnahme und Übergabeprotokoll

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Die Beseitigung der Mängel ist dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Mängelansprüche und Schadensersatz bleiben unberührt. Der Auftraggeber behält sich vor, die vereinbarte Vertragsstrafe geltend zu machen. Der Auftragnehmer hat sämtliche bisher fälligen Zahlungen er halten. Der Auftraggeber zahlt die letzte Rate bis zum .................................... Mängelanspruch gemäß: VOB/BGB (nicht Zutreffendes streichen) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt am: .................... Und endet am: .......................................................... Dem Auftraggeber wurden heute folgende Schlüssel übergeben: – ............ × Haustürschlüssel – ............ × Briefkastenschlüssel – ............ × Garagenschlüssel – ............ × ...................................... – ............ × ...................................... Folgende Zählerstände wurden heute aufgenommen: – Wasser kalt: Zählernummer: ............. Zählerstand: .............. – Wasser warm: Zählernummer: ............. Zählerstand: .............. – Gas: Zählernummer: ............. Zählerstand: .............. – Strom: Zählernummer: ............. Zählerstand: .............. Das Abnahmeprotokoll umfasst mit dem Mängel und Restar beitenprotokoll ............. Seiten Sonstiges: ................................................................................................... ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ _____________________

_____________________

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift

(Auftragnehmer)

(Auftraggeber)

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Abnahme

Mängel und Restarbeitenprotokoll Bauvorhaben: Auftraggeber: Auftragnehmer: Datum:

............................................................................. Seite ..... ............................................................................................... ............................................................................................... ...............................................................................................

Bei der Abnahme wurden folgende Mängel und Restarbeiten festgestellt: ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ _____________________

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______________________

Datum, Unterschrift

Datum, Unterschrift

(Auftragnehmer)

(Auftraggeber)

Beurteilung der Mangelfreiheit

§ 633 Abs. 2 BGB definiert, wann ein Mangel vorliegt. Wurde zwischen den Vertragsparteien vereinbart, welche Beschaffenheit die vom Auftragnehmer zu erbringende Leistung haben soll, liegt ein Baumangel dann vor, wenn die Leistung von dem abweicht, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgegeben hat. Dies gilt auch dann, wenn sich die erbrachte Leistung ohne weiteres für die beabsichtigte Verwendung eignet, also keine negativen Folgen für die Gebrauchstauglichkeit des Werkes gegeben sind.

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Beurteilung der Mangelfreiheit

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Beispiel Sie möchten die Fenster in der Farbe „reinweiß“ gestrichen ha ben, der Maler verwendet für den Anstrich einen eierschalenfar bigen Lack.

Nicht selten werden sich aber Auftraggeber und Auftragnehmer keine so konkreten Gedanken machen, sondern nur umreißen, für welche Verwendung das Werk gedacht ist. In diesem Fall muss ermittelt werden, ob sich das erstellte Werk für diese konkrete Verwendung eignet oder nicht. Falls nicht, liegt ein Sachmangel vor. Beispiel Bauherr Camper weist bei den Vertragsanbahnungsgesprächen für die schlüsselfertige Erstellung seines Einfamilienhauses mit Einzelgarage darauf hin, dass er in dieser seinen Wohnwagen Modell „Dreizimmerwohnung“ mit einer Gesamthöhe von 2,50 m unterstellen möchte. Das ausgeführte Garagentor weist aber nur eine lichte Höhe von 2,10 m auf.

Lässt sich keine Beschaffenheitsvereinbarung feststellen und beschreibt auch die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung die geschuldete Leistung nicht näher, muss anhand gewöhnlicher Verwendungskriterien und durch Feststellung des Üblichen bei Werken gleicher Art überprüft werden, ob die erbrachte Leistung dem entspricht, was der Besteller nach Art des Werkes erwarten durfte. Widerspricht dem das hergestellte Werk, liegt ein Mangel vor. Die Überprüfung, ob ein Mangel vorliegt, ist damit dreistufig vorzunehmen: ● Wurde eine bestimmte Beschaffenheit vereinbart? ● Wurde nach dem Vertrag eine bestimmte Verwendung vorausgesetzt? ● Eignet sich das Werk für die gewöhnliche Verwendung? Die VOB/B hat in ihrer Fassung 2002, um einen zu großen Unterschied zum BGB zu verhindern, die neue Mangeldefinition des BGB mit lediglich sprachlichen Straffungen des Textes übernommen. § 13 Nr. 1 der VOB/B 2002 beschreibt den Sachmangel nunmehr wie folgt:

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Abnahme

„Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.“ Unwichtig ist damit – anders als noch in der VOB/B 2000 – die Frage, ob die Leistung des Auftragnehmers nur eingeschränkt verwendbar ist, oder ob der Wert der Leistung beeinträchtigt ist. Sowohl nach dem neuen BGB als auch nach der VOB/B in der Fassung 2002 liegt ein Mangel immer dann vor, wenn die ausgeführte Leistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Die VOB/B verweist ausdrücklich auf die anerkannten Regeln der Technik. Auch wenn das BGB dieses Tatbestandsmerkmal nicht ausdrücklich erwähnt, führen auch bei einem Vertrag, in dem die VOB/B nicht als Grundlage vereinbart wurde, Beeinträchtigungen der Funktionstüchtigkeit zu einem Sachmangel. Auch dort muss also die Unternehmerleistung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hierunter versteht man allgemein die Summe der im Bauwesen anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen. Solche Regeln können – aber müssen nicht – schriftlich niedergelegt sein. Als Beispiel für Letzteres seien die DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. genannt, die allerdings keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter darstellen. Hat Ihr Auftragnehmer allerdings die aktuellen DIN-Normen eingehalten, wurden die Regeln vermutlich beachtet. Widersprechen Sie dem, müssen Sie darlegen und ggf. nachweisen, dass neue Erkenntnisse vorliegen, die dem entgegenstehen. Ob demnach also zum Zeitpunkt der Abnahme ein Sachmangel vorliegt oder nicht, wird für den bautechnischen Laien in vielen Fällen nicht ohne weiteres zu beantworten sein. Der Bauherr ist in diesen Fällen auf sachkundigen Rat angewiesen.

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Beurteilung der Mangelfreiheit

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Im Folgenden werden einige typische und regelmäßig auftretende Problemkreise dargestellt: Optische Beeinträchtigungen Farbabweichungen, Verschmutzungen, Unebenheiten, kleinere Beschädigungen usw. sollten nach dem Grad und dem Gewicht der optischen Beeinträchtigung beurteilt werden. So muss z. B. die Störwirkung von Unregelmäßigkeiten bei einem Sichtmauerwerk im 2. OG von der Straße aus beurteilt werden und nicht mit dem Fernglas. Ebenso führen auch die gleichen Abweichungen bei einem Sichtmauerwerk im Keller zu einer anderen Bewertung als in einem Wohnzimmer.

Optische Beeinträchti gungen

Maßabweichungen können Abweichungen in den absoluten Abmessungen (z. B. Raumhöhen oder Raum- und Bauteilabmessungen), sogenannte „Grenzabmaße“ oder Abweichungen von der Horizontalen oder Vertikalen, sog. „Winkeltoleranzen“ sein. Ebenso ein wellenförmiger Verlauf einer Putz- oder Estrichoberfläche, so genannte „Ebenheitstoleranzen“. DIN 18201, 18202 und 18203 regeln die Abweichungen. Entscheidend ist jedoch, dass diese Normen nicht für die Beurteilung von optischen Eigenschaften formuliert worden sind, sondern, um „trotz unvermeidlicher Ungenauigkeiten beim Messen, bei der Fertigung und bei der Montage das funktionsgerechte Zusammenfügen von Bauteilen des Roh- und Ausbaus ohne Anpass- und Nacharbeiten zu ermöglichen“. In der täglichen Praxis sind Auseinandersetzungen im Bereich der Ebenheitstoleranzen sehr häufig. Wichtig zu wissen ist, dass die Unebenheiten nicht von der Horizontalen oder Vertikalen, sondern von einer auf die Fläche gelegten Richtlatte aus gemessen werden, und dass die zulässigen Toleranzen meist größer sind, als der Bauherr meint. So ist z. B. bei „flächenfertigen Böden“, also Estrichen, bei einem Abstand von 1 m ein Stichmaß von 4 mm zulässig.

Maß abweichungen

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Abnahme

Risse Risse

sind in vielen Baustoffen nicht völlig vermeidbar und lassen noch nicht den Schluss zu, dass ein Mangel vorliegt. Jede Rissbewertung muss sich zuerst mit der Untersuchung der Ursachen beschäftigen. So können z. B. feine Haarrisse in einer Putzoberfläche nur unbedenkliche Schwundrisse sein oder aber schwerwiegende Mängel in der Putzhaftung. Beschädigungen

Beschädigun gen

wie Kratzer, Abplatzungen, Dellen u. ä. sind sehr oft der Grund für erbitterte Auseinandersetzungen. Meist wird darüber gestritten, ob diese Beschädigungen vor oder nach der Abnahme entstanden sind. Da sich dies im Nachhinein nur sehr schwer zu beweisen lässt, ist sehr zu empfehlen, sämtliche Beschädigungen bei der Abnahme und Übergabe des Hauses zu protokollieren. Verschmutzungen

Ver schmutzungen

während der Bauzeit sind wie Beschädigungen zu behandeln. Gemeint sind auch hier nicht die durch Bewitterung und Abnutzung entstehenden Alterserscheinungen. Vielmehr geht es um die Vermeidbarkeit von Verschmutzungen durch konstruktive Maßnahmen. So sollte z. B. die Attikaabdeckung eines Flachdachs einen ausreichenden Tropfkantenüberstand und ein Gefälle zur Dachfläche, statt zur Fassade haben, damit ablaufendes Regenwasser nicht die Fassade verschmutzt. Feuchtigkeitserscheinungen

Feuchtigkeits erscheinungen

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im Gebäude sind wohl die gefürchtetsten Phänomene. Neben der Neubaufeuchte, deren Umfang und Dauer des Austrocknungsprozesses von vielen Faktoren abhängig ist, sind es häufig bauphysikalisch-konstruktive Fehler, die zu Tauwasserbildung verbunden mit Schimmelbildung und sich ablösenden Tapeten führen. Derartige Erscheinungen sind in der Regel nicht mehr hinnehmbar. Abweichungen von Konstruktionsregeln wie z. B. den DINNormen sind nicht zwangsläufig mangelhaft.

Nacherfüllung und Mängelansprüche

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Wird nachgewiesen, dass die gewählte Konstruktion der in den Regelwerken beschriebenen völlig gleichwertig ist, liegt kein Mangel vor. Die Beweislast liegt hier allerdings beim Ausführenden. Besonders im Hinblick auf möglicherweise fehlende Langzeiterfahrungen kann die Beweisführung allerdings schwierig sein.

Beweisführung

Bei der Beurteilung von Unregelmäßigkeiten sind grundsätzlich drei Ergebnisse denkbar:

Beurteilung von Unregel mäßigkeiten

1. Hinnehmen Wenn die kritisierte Leistung noch innerhalb der vertraglich vereinbarten bzw. der durch Regelwerke definierten Grenzwerte liegt, ist der Mangel kein Mangel, muss hingenommen und im Einzelfall geprüft werden. 2. Nachbesserung Wenn die Nachbesserung einer als Mangel beurteilten Leistung möglich, zumutbar und nicht unverhältnismäßig aufwendig ist, hat der Bauherr ein Recht und der Unternehmer die Pflicht zur Nachbesserung. 3. Minderung Ist der Aufwand zur Beseitigung der Mängel im Vergleich zum erzielbaren Erfolg, dem vertragsgemäßen Zustand, unverhältnismäßig hoch, kann der Bauherr nicht auf einer Mängelbeseitigung bestehen. Vielmehr werden die Abweichungen durch einen sog. Minderwert in Geld abgegolten. Grundsätzlich liegt es nicht im Ermessen des Bauherrn an Stelle einer Nachbesserung einen Minderwert geltend zu machen.

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Nacherfüllung und Mängelansprüche

Tritt nach Abnahme ein Mangel zutage, haben Sie als Erwerber/Auftraggeber eine Reihe von Rechten, die nunmehr für den Bereich des BGB-Werkvertrages in § 634 BGB aufgelistet sind. Genannt sind dort die Nacherfüllung, das Selbstbeseitigungsrecht des Auftraggebers nebst Verlangen nach Ersatz der erforderlichen Aufwendungen, der Rücktritt vom Vertrag, die Werklohnminderung,

Rechte als Erwerber/ Auftraggeber

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15

Recht zur zweiten An dienung

Abnahme

Schadensersatzverlangen sowie Verlangen nach Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Sie müssen allerdings beachten, dass die vorbezeichneten Ansprüche in einem gewissen Rangverhältnis stehen und einzelne Ansprüche zudem voraussetzen, dass Ihr Auftragnehmer die nicht fristgerechte Mangelbeseitigung zu vertreten hat. Soweit dem Vertrag die VOB/B zugrunde gelegt wurde, ergeben sich weitere Besonderheiten, auf die weiter unten kurz eingegangen wird. Immer beachten müssen Sie auch, ob Ihre Ansprüche noch durchsetzbar sind oder ob Sie mit der sogenannten „Verjährungseinrede“ rechnen müssen. Grundsätzlich hat Ihr Auftragnehmer ein Recht zur zweiten Andienung. Bevor Sie also weitere Ansprüche geltend machen können, muss dem Unternehmer Gelegenheit geben werden, seinen Fehler auszubessern. Dieses Nacherfüllungsrecht können Sie zeitlich dadurch begrenzen, dass Sie dem Unternehmer eine angemessene Frist setzen, bis zu deren Ablauf Sie die Mangelbeseitigung erwarten. Hinweis: Welche Frist angemessen ist, wird im Gesetz nicht näher definiert. Unangemessen wird eine Frist immer dann sein, wenn auch bei gehö riger Anstrengung der Mangel innerhalb dieser Frist nicht beseitigt werden kann. Ist also etwa ein benötigtes Spezialteil nur über Be stellung zu erhalten, muss auch der hierfür erforderliche Zeitraum mit einkalkuliert werden.

Verweigerung der Nacherfüllung

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Nur ausnahmsweise (etwa wenn Ihr Auftragnehmer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert) müssen Sie diesem keine Frist (die dann reiner Formalismus wäre) mehr setzten, seine mangelhafte Leistung in Ordnung zu bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Kosten oder der Aufwand der Nacherfüllung unverhältnismäßig wären, ist der Auftragnehmer seinerseits berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern. Sie können dann aber andere Ansprüche – etwa Minderung – geltend machen.

Nacherfüllung und Mängelansprüche

15

Hinweis: Bemerkt Ihr Auftragnehmer bereits bei der Ausführung seiner Arbei ten, dass diese mangelbehaftet sind und liefert er diese Leistung ab in der Absicht, sich später auf die Unverhältnismäßigkeit einer Nacher füllung berufen zu können, wird er regelmäßig in dieser Hoffnung enttäuscht werden. Auf Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung kann sich derjenige nicht berufen, der bewusst ein mangelhaftes Werk abliefert (OLG Hamburg, MDR 74,489). Um Ihrem Auftragneh mer die Möglichkeit zu verbauen, sich später darauf zu berufen, er habe den Mangel während der Ausführung nicht bemerkt, sollten Sie hierauf, falls Sie bei Ausführung Unzulänglichkeiten erkennen, Ihren Vertragspartner nachweisbar – am besten schriftlich – hinweisen.

Lässt der Auftragnehmer seine zweite Erfüllungschance ungenutzt, verliert er sein Nachbesserungsrecht, nicht aber Sie als Auftraggeber ihren Nacherfüllungsanspruch. Sie können diesen also, ohne es zu müssen, weiterhin geltend machen. Machen Sie hiervon keinen Gebrauch sind Sie berechtigt, den Mangel von einem anderen Unternehmer beseitigen zu lassen (Selbstvornahme) und die Aufwendungen hierfür (ggf. auch weitergehende Ansprüche) dem Erstunternehmer in Rechnung zu stellen. Wollen oder können Sie bezüglich der Nachbesserungskosten nicht in Vorleistung treten, können Sie vom Erstunternehmer Vorschuss verlangen (§ 637 Abs. 3 BGB).

Selbst vornahme

Hinweis: Wenn Sie Ihrem ursprünglich beauftragten Unternehmer den zuste henden Werklohn noch nicht vollständig bezahlt haben, können Sie gegen dessen Forderung bzw. Restforderung Ihren Anspruch auf Vor schuss aufrechnen.

Statt weiterhin auf Nachbesserung zu bestehen oder den Mangel im Wege der Selbstvornahme beseitigen bzw. beseitigen zu lassen können Sie nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist Ihre so genannten „Sekundäransprüche“ geltend machen. Sie können also zurücktreten, den Werklohn/Erwerbspreis mindern oder bei Vorliegen weiterer besonderer Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. In der nachfolgenden Graphik sind die einzelnen Mängelansprüche nochmals zusammengefasst:

417

15

Abnahme

Vorschussverlangen

Selbstvornahme

Eine zur Mangelbeseitigung angemessen gesetzte Frist ist abgelaufen

Es wird weiterhin auf Nacherfüllung bestanden

Kostenerstattung

Sekundäransprüche

Minderung

Rücktritt verschuldensabhängig

Schadensersatz neben der Leistung

Schadenersatz

Schadensersatz statt der Leistung

stattdessen

Aufwendungsersatz

Wurde die VOB/B als Vertragsgrundlage vereinbart gelten einige Besonderheiten. Ein Rücktrittsrecht, wie dies das BGB an vielen Stellen erwähnt, ist in der VOB nicht vorgesehen. Auch bezüglich der Minderungsmöglichkeit nimmt die VOB eine Einschränkung zum BGB-Werkvertrag vor. Bei letzterem ist die Möglichkeit zur Minderung des Werklohns (neben anderen Möglichkeiten) bereits dann gegeben, wenn Ihr Auftragnehmer innerhalb einer von Ihnen angemessen gesetzten Frist gerügte Mängel nicht beseitigt hat. Demgegenüber sieht die VOB 2002 eine Minderungsmöglichkeit nur in bestimmten Fällen vor, nämlich wenn ● Die Mängelbeseitigung ist für Ihren Auftragnehmer unzumutbar oder unmöglich ist ● Ihr Auftragnehmer die Mängelbeseitigung, da diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, verweigert.

418

Nacherfüllung und Mängelansprüche

15

Schadensersatz können Sie als Auftraggeber eines VOB-Vertrages in den in § 13 Nr. 7 VOB/B geregelten Fällen verlangen. Voraussetzung ist demnach, dass ein wesentlicher Mangel vorliegt, der die Gebrauchsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Im Übrigen können nur solche Schäden zu ersetzen verlangt werden, die an der baulichen Anlage, an der gearbeitet wurde, entstanden sind, also nicht etwa Schäden an eingebrachten Sachen. Beispiel: Das neu erstellte Dach einer Schüttguthalle ist undicht. Eindrin gendes Wasser führt zu Putzschäden und macht eingelagerte Kalisalze unbrauchbar. Als Schaden an der baulichen Anlage können die Kosten für die Putzerneuerung, nicht aber Ersatz für die unbrauchbar gewordenen Salze verlangt werden.

Darüber hinausgehende Schäden können Sie dann ersetzt verlangen, wenn ● Ihr Auftragnehmer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, oder ● Der Mangel auf einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik beruht, oder ● Der Mangel im Fehlen einer vertraglich vereinbarten Beschaffenheit beruht, oder ● Ihr Auftragnehmer den Schaden durch Versicherung seiner gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder hätte decken können (vgl. hierzu § 13 Nr. 7 Abs. 2 c) VOB/B) Der schönste Anspruch hilft dann nichts, wenn sich Ihr von Ihnen in Anspruch genommener Vertragspartner erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Hinweis: Beseitigt Ihr Auftragnehmer – ggf. nach Ihrer Aufforderung – einen Mangel, obschon die Gewährleistungsfristen bereits abgelaufen sind, kann er nachträglich mit der Begründung, dass er wegen des Verjäh rungseintritts zur Mangelbeseitigung nicht mehr verpflichtet gewesen sei, keinen Geldersatz von Ihnen verlangen.

419

15

Abnahme

Wenn Sie mit Ihrem Auftragnehmer die VOB/B nicht vereinbart und auch sonst keine Regelungen zur Verjährung Ihrer Ansprüche getroffen, verjähren Ansprüche auf Nacherfüllung, auf Aufwendungsersatz und Vorschuss bei Selbstvornahme sowie auf Schadensersatz in 5 Jahren, sofern es sich bei den zugrundeliegenden Arbeiten um Bauwerksarbeiten oder Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür gehandelt hat (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Demgegenüber unterliegen die vorbezeichneten Mängelansprüche dann einer 2jährigen Verjährungsfrist, wenn Auftragsgegenstand Grundstücksarbeiten bzw. Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür waren. Bei Organisationsverschulden (ein gravierender Mangel ist aufgetreten, Ihr arbeitsteilig organisierter Auftragnehmer hat zur Vermeidung keine Vorsorge getroffen) kann – ausnahmsweise – eine längere Verjährungsfrist in Betracht kommen. Für arglistig verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungshöchstfrist 10 Jahre. Falls die VOB/B wirksam vereinbart wurde sind die dort vorgesehenen Verjährungsfristen einschlägig. Mit der VOB/B 2002 wurden die Verjährungsfristen für Bauwerksmängel von ursprünglich 2 Jahren auf 4 Jahre verlängert. Für Arbeiten an einem Grundstück beträgt die Verjährungsfrist nunmehr 2 Jahre, ebenso für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen. Eine Sonderstellung nehmen die feuerberührten und abgasdämmenden Teile von industriellen Feuerungsanlagen (beispielsweise in Anlagen der Stahlindustrie oder Petrochemie) ein, die wegen der entstehenden Belastung aus dem Gebrauch meist eine kürzere Lebensdauer aufweisen. Für sie ist eine Verjährungsfrist vom einem Jahr vorgesehen. Eine Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt auch bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat. Zu denken ist hier beispielsweise an Generatoren, Anlagen der Telekommunikation, Wärmepumpen etc.. Die Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf 2 Jahre gilt allerdings nur dann, wenn dem Auftragnehmer die für die Dauer der sonstigen Verjährungsfrist die Wartung übertragen wurde.

420

Nacherfüllung und Mängelansprüche

15

Beachten Sie aber: Die Regelverjährungsfristen der VOB/B gelten nur, wenn Sie im Ver trag mit Ihrem Auftragnehmer keine anderweitige wirksame Regelung getroffen haben.

Übersicht Verjährungsfristen: BGBVertrag

VOBVertrag (VOB 2002)

5 Jahre

4 Jahre

Arbeiten an einem Bauwerk Planungs und Überwachungsleistungen hierzu

Bauwerksarbeiten

2 Jahre

2 Jahre

Arbeiten an einem Grundstück

Arbeiten an einem Grundstück

Herstellung, Wartung und Veränderung einer Sache

Vom Feuer berührte Teile von Feue rungsanlagen

Planungs und Überwachungsleistungen hierzu

Maschinelle und elektrotechnische / elektronische Anlagen mit Einfluss der Wartung auf Sicherheit und Funktions fähigkeit, sofern dem Auftragnehmer die Wartung nicht übertragen wurde 1 Jahr für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen

Ist eine Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen, kann sie aus einer Reihe von Gründen gehemmt werden, die nunmehr in den §§ 203 bis 208 BGB aufgezählt sind. Hemmung bedeutet, dass in die Verjährungsfrist die Dauer der Hemmung nicht miteingerechnet wird. Eine Verjährungsunterbrechung, die nunmehr nur noch in besonderen Fällen vorgesehen ist, lässt die Verjährungsfrist nach Ende der Unterbrechung neu zu laufen beginnen. Auch hier wieder aus Gründen der Übersichtlichkeit eine graphische Darstellung:

Hemmung der Verjährungs frist

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Abnahme Neubeginn der Verjährung

Hemmung der Verjährung

§ 212 BGB

§ 203 BGB

 Anerkenntnis des Anspruchs durch

 Verhandlungen über den Anspruch

Abschlagszahlung, Zinszahlung , Si cherheitsleistung oder in anderer Weise  Vornahme oder Beantragung einer gerichtlichen oder behördlichen Vollstreckungshandlung

oder die den Anspruch begründen den Umstände

§ 204 Abs. 1 BGB

 Feststellungs oder Leistungsklage  Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren

 Geltendmachung der Aufrechnung des Anspruchs im Prozess

 Zustellung der Streitverkündung  Zustellung des Antrags auf Durch 



 

führung eines selbständigen Beweis verfahrens Beginn eine vereinbarten Begut achtungsverfahrens oder Beauftra gung des Gutachters in einem Ver fahren nach § 641 a BGB Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, eines Arrestes oder einer einstweiligen Anordnung Anspruchsanmeldung im Insolvenz verfahren Beginn eines schiedsrichterlichen Verfahrens

§ 205

 Vereinbarung über ein vorüberge hendes Leistungsverweigerungsrecht Unterbrechung der Verjährung der Mänge lansprüche

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Eine nur ihr eigene Besonderheit enthält die VOB/B in ihrem § 13 Nr. 5. Zwar verjähren Baumängelgewährleistungsansprüche auch nach der Neuregelung in der VOB 2002 innerhalb einer kürzeren Frist als nach BGB (4 statt 5 Jahre), quasi als Ausgleich besteht aber weiterhin die Möglichkeit, die Verjährung der Mängelansprüche relativ einfach und einseitig durch eine Mängelanzeige zu unterbrechen. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer eine Mängelbeseitigung vornimmt für diese Leistung.

16 Versicherungen Nicht nur der Haus- und Wohnungseigentümer, sondern auch der Grundbesitzer und Bauherr sollte Versicherungen abschließen, die ihn gegen böse finanzielle Überraschungen absichern. Bevor Sie Versicherungsverträge unterschreiben, sollten Sie mit Kundenbetreuern mehrerer Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsmakler verhandeln, sich beraten lassen und die Angebote miteinander vergleichen. Die Grundleistungen der Versicherer sind größtenteils gleich. Einige Unternehmen bieten jedoch umfangreiche Deckungserweiterungen ohne zusätzlichen Beitrag. Versicherer, die langjährige Verträge anbieten, gewähren Nachlässe. An Verträge mit langfristigen Laufzeiten, z. B. 10 Jahre, kann man sich binden, sofern es sich um Versicherungen bzw. Risiken handelt, welche absolut notwendig sind, wie z. B. die Brand-Versicherung, Verbundene WohngebäudeVersicherung etc. Kundentreue kann sich dabei lohnen, vor Allem, wenn Rabatte die Prämien senken. Auch nach Prämienrückvergütungen sollte man sich erkundigen. Sofern Sie bereits bei einem Versicherungsunternehmen Ihres Vertrauens Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob dieses Ihre Risiken deckt. Es hat Vorteile, wenn Sie Ihr gesamtes Versicherungspaket in die Hand eines Versicherers legen, denn dabei kann Ihr Versicherungsbedarf besser überblickt und können Lücken oder eine „Überversicherung” leichter analysiert und festgestellt werden. Gefahr droht Ihrem Eigenheim immer wieder. Damit Sie der Schaden nicht ruiniert, sollten Sie ein vernünftiges Versicherungspaket Ihrem Bedarf anpassen. Nachfolgend werden mehrere Versicherungen vorgestellt, die Bauherren und Haus- oder Wohnungseigentümer im Falle der Fälle bereits vor Baubeginn und nach Fertigstellung vor finanziellen Einbußen schützen und Haftungsansprüche abdecken.

Über versicherung

423

16

Versicherungen

1

Versicherungen während der Bauzeit

Grundstücks-Haftpflicht-Versicherung (für Grundstückserwerber oder -besitzer), Bauherren-Haftpflicht-Versicherung, BauleistungsVersicherung, Unfall-Versicherung, Brand-Versicherung für den Rohbau und Rechtsschutz-Versicherung.

2

Versicherungen nach Bezug

Privat-Haftpflicht-Versicherung (für Einfamilienhaus), Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung (für Mehrfamilienhaus), Verbundene Wohngebäude-Versicherung, Gewässerschaden-HaftpflichtVersicherung (für ölbetriebene Heizungsanlagen), Gebäude-BrandVersicherung, Hausrat- und Glasbruch-Versicherung und Rechtsschutz-Versicherung. Erläuterungen zu den Abschnitten 16.1 und 16.2: GrundstücksHaftpflichtVersicherung Schadens ersatzforde rungen

Die Grundstücks-Haftpflicht-Versicherung deckt Risiken, für welche der Bauherr aufkommen muss, wenn bei Unfällen auf dem unbebauten Grundstück andere zu Schaden kommen. Dadurch anfallende Schadensersatzforderungen an den Grundstückseigentümer können so hoch werden, dass dieser unter Umständen sein Bauvorhaben nicht mehr realisieren kann. Der Abschluss dieser Versicherung ist für Grundstückseigentümer ratsam, wenn das Grundstück eine Weile brach liegt und mit dem Bauen erst später begonnen wird. Der Versicherungsschutz erlischt in dem Moment, in dem der erste Handwerker mit seinen Leistungen begonnen hat und somit aus dem Grundstück eine Baustelle wird. Für die Sicherheit der Baustelle haftet der Bauherr vom ersten Spatenstich bis zum letzten Handgriff. BauherrenHaftpflichtVersicherung

Unvorhergese hene Schäden

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Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung deckt unvorhergesehene Schäden, welche während der Bauzeit auftreten können. Ungesi-

Versicherungen nach Bezug

16

cherte Deckendurchbrüche, unzureichende Absperrungen, schlechte Beschilderungen etc. können zu enormen Schadensersatzforderungen führen. Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung gilt während der gesamten Bauzeit, jedoch maximal bis zu zwei Jahre. Die Versicherungsprämie beträgt ca. 0,4 – 0,8‰ der Bausumme. Eine längerfristige Versicherungsdauer kann mit Prämienzuschlag vereinbart werden. BauleistungsVersicherung Mit der Bauleistungs-Versicherung werden Sachschäden aufgrund unvorhergesehener Beschädigung und Zerstörung der Neubauleistung versichert, wofür der Bauherr während der Bauausführung die Gefahr trägt. Schäden durch höhere Gewalt und Elementarereignisse, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit bekannter und Böswilligkeit unbekannter Personen, ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (Sturm, Hagel, Frost) etc. werden dabei reguliert. Zudem sind Folgeschäden an richtig hergestellten Bauteilen infolge von Leistungsmängeln, Konstruktions- oder Materialfehlern, versichert. Durch die Mitversicherung der Unternehmerrisiken kann der Versicherungsbeitrag anteilig, z. B. 0,3 % nach der Auftragssumme durch den Architekten, auf die Unternehmer bzw. Handwerker umgelegt werden, wenn in dem Bauauftrag der Abschluss einer Bauleistungsversicherung vereinbart wurde. Das Glasbruchrisiko ist in der Bauleistungsversicherung bis zum Bauende eingeschlossen. Die Bauleistungs-Versicherung gilt für die gesamte Bauzeit, maximal bis zu zwei Jahren. Die Versicherungsprämie richtet sich nach der Höhe der Selbstbeteiligung und beläuft sich auf ca. 1,6 – 3,0‰ der Bausumme. Eine längerfristige Versicherungsdauer kann, wie bei der Bauherrn-Haftpflicht-Versicherung, nach Prämienzuschlag vereinbart werden.

Versicherungs beitrag auf die Handwerker umlegen

UnfallVersicherung Werden durch Eigenleistungen Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn beim Bauen mitbeschäftigt, ist eine Unfall-Versicherung unbedingt notwendig, da die Unfallgefahr hier besonders groß ist. Es ist daher Pflicht, alle freiwilligen Helfer bei der Bau-Berufsgenos-

Bau Berufsgenos senschaft

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16

Versicherungen

senschaft anzumelden. Die Leistung der Bau-Berufsgenossenschaft wird nach dem letzten Jahreseinkommen bemessen, allerdings nur bis zu einem Limit von 61.000brutto. Für Helfer, die dieses Jahrseinkommen überschreiten, sollte deshalb zusätzlich eine private Unfall-Versicherung abgeschlossen werden, wobei die Höhe der Unfall- Leistungen individuell festgelegt werden kann. GebäudeBrandVersicherung Die Gebäude-Brand-Versicherung schützt gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion am entstehenden Haus und an den Baustoffen auf dem Baugrundstück. Kreditgeber machen i. d. R. eine Brandversicherung zur Auflage. Die Brandversicherung schließt auch Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen ein. Darüber hinaus werden auch Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Mieteinnahmeverluste bei Wohngebäuden erstattet. PrivatHaftpflichtVersicherung Besitzer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, welche das Objekt selbst beziehen, sollten nach Fertigstellung des Bauvorhabens eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, die neben den Haftungsrisiken des täglichen Lebens auch die gesetzliche Haftpflicht als Haus- bzw. Wohnungseigentümer mit einschließt. Verbundene WohngebäudeVersicherung Ist das Gebäude fertig gestellt, ist neben der reinen Feuerversicherung noch Versicherungsschutz für Leitungswasser, Sturm und Hagel bedeutungsvoll. Diese Risiken werden über eine Verbundene Wohngebäude-Versicherung abgesichert. Hier sind unter anderem Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser (z. B. durch Undichtwerden der Leitungsrohre oder Zerreißen der Verbindungsstücke), auch aus den mit dem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen der Warmwasserversorgung, Schäden durch Überlaufen (z. B. aus der Badewanne oder Waschbecken) etc. versichert. Das gilt übrigens auch für Schäden, die durch Frosteinwirkungen an Leitungswasser führenden Einrichtungen entstehen.

426

Versicherungen nach Bezug

16

Durch das versicherte Sturmrisiko (ab Windstärke 8) werden auch Schäden durch eindringendes Regenwasser, Glasbruch oder Schäden am Dach abgedeckt sowie Schäden, welche am Gebäude durch umherfliegende Gegenstände entstehen. Sorgen Sie auch dafür, dass der Inhalt Ihres Hauses durch eine Hausratversicherung abgesichert ist. Haus und GrundbesitzerHaftpflichtVersicherung Handelt es sich um ein vermietetes Haus (Ein- oder Mehrfamilienhaus) oder Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (mehr als drei Wohnräume), ist eine Haus- und Grundbesitzer- HaftpflichtVersicherung erforderlich. Der Besitzer des Hauses ist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn zum Beispiel andere Personen Schäden durch sein Verschulden erleiden, wie z. B. durch Glatteis, mangelhafte Beleuchtung, herabfallende Ziegel o. ä. Wohnen Sie selbst im Eigenheim, reicht Ihre Privathaftpflicht aus. GewässerschadenHaftpflichtVersicherung Die Gewässerschaden-Haftpflicht-Versicherung ist für alle Gebäude ratsam, die mit Öl beheizt werden. Bei einem Schaden haftet der Inhaber eines Öltanks wegen der besonderen Gefährlichkeit vor allem für das Grundwasser auch ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt. Ein Liter Heizöl verunreinigt eine Million Liter Wasser. Sanierungsmaßnahmen wie Ausbaggern, Abtransport und Entsorgung des verseuchten Bodens sowie Schäden, welche sich auf ölverseuchte unbewegliche Objekte (Mauerwerk o. ä.) erstrecken, werden von der Versicherung gedeckt, gleichgültig ob der Besitzer zum Auslaufen oder Überlaufen eines Öltanks beigetragen hat oder nicht.

Öltank

Hausrat und GlasbruchVersicherung Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte, zerstörte oder entwendete Gegenstände, die zur Einrichtung gehören, oder im Haushalt ge- und verbraucht werden. Der Schaden kann durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser oder Sturm und Hagel entstanden sein, oder als Folge eines Einbruchdiebstahls. Damit die Versiche-

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16

Versicherungen

rungssumme auch ausreichend hoch angesetzt wird, legt man als Faustregel je Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens 600 Euro, bei mittlerer Ausstattung ca. 700 Euro und bei gehobener Ausstattung ca. 800 Euro zugrunde. Teure Wertsachen können über Zusatzprämien abgedeckt werden. Enthält das Haus große Glasflächen, bietet die GlasbruchVersicherung Versicherungsschutz gegen Schäden an der Verglasung eines Gebäudes (Fenster, Türen usw.). RechtsschutzVersicherung

Hohes Risiko im Baugewerbe

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Wer selbst geschädigt ist und einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend machen will, ist durch eine Rechtsschutz-Versicherung gegen das Kostenrisiko geschützt. Jedoch ist nicht jede Streitigkeit rechtsschutzversichert. Streitigkeiten aus Planung, Errichtung, Bau eines Hauses oder Klagen gegenüber den am Bau beteiligten Unternehmen sind in der Regel nicht versichert. Versichert sind z. B. der Kauf einer Immobilie von einem Bauträger oder Streitigkeiten aus Verträgen mit Immobilienmaklern, sofern das Kaufobjekt im privaten Bereich gekauft wird. Da den Versicherungen das Risiko im Baugewerbe zu hoch erscheint, sind zwar Kaufverträge mitberücksichtigt, jedoch keine Werkverträge. Beim Neuabschluss einer Rechtsschutz-Versicherung gilt meist eine 3-monatige Wartezeit. Die Rechtsschutz-Versicherung trägt etwaige Anwalts- und Verfahrenskosten.

17 Sicherheit für Haus und Wohnung Statistisch gesehen wird in der Bundesrepublik alle 2,5 Minuten ein Einbruch verübt. Dabei sind Einfamilienhäuser und Wohnungen nach Kraftfahrzeugen bei den Einbrechern und Dieben die beliebtesten und für sie lohnendsten Angriffsziele. Das bedeutet für den Bauherrn, dass er nicht nur auf die Optik und die Energieeinsparung, sondern auch auf die Sicherheit seines Eigenheims achten muss. Mangelnde Sicherheitsvorrichtungen, Gedankenlosigkeit und Leichtsinn der Bewohner verschaffen Dieben immer wieder günstige Gelegenheiten. Fast jeder zweite Einbruch könnte durch etwas mehr Vorsorge und Aufmerksamkeit verhindert werden. Die Kriminalpolizei hat einen kostenlosen Service zur Beratung in Sicherheitsfragen eingerichtet. Die Beratung ist produktneutral. Einen 100-prozentigen Einbruchschutz kann es nicht geben. Sicherheitsvorrichtungen, die der Einbrecher nur mit großem Zeitaufwand und unter beträchtlicher Geräuschentwicklung überwinden kann, erhöhen sein Risiko und vermindern den Anreiz zur Tat. Systeme wie z. B. über Bewegungsmelder gesteuerte Scheinwerfer bedeuten für ihn Gefahr, gesehen zu werden. Doch wie die Statistik zeigt, bringen auch diese nur teilweise Schutz, da über die Hälfte aller Einbrecher tagsüber kommen. Die wichtigsten Schwachstellen sind: ● Haus- und Wohnungstüren ● Kelleraußen- und Nebentüren ● Fenster, Balkon- und Terrassentüren ● Dachflächenfenster ● Rollladen ● Lichtschächte

Schwach stellen

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17

Sicherheit für Haus und Wohnung

Haus und Wohnungstüren Sicherheits haustüren

Die meisten Einbrecher kommen durch die Eingangstür. Sicherheitshaustüren nach DIN 18103 setzen dem Einbrecher erheblich mehr Widerstand entgegen als herkömmliche Türen (siehe auch Abschnitt 9.12.5 „Einbruchhemmende Türelemente”). Empfohlen wird beispielsweise ein Schließzylinder mit Aufbohrsicherung und erhöhtem Ausziehschutz, das außen bündig mit dem Beschlag bzw. Türblatt abschließt, oder ein Zuhaltungsschloss mit mindestens sechs asymmetrischen Zuhaltungen. Türbeschläge dürfen dabei nur von innen verschraubt sein. Ein Winkelschließblech verhindert, dass die Tür von außen aufgehebelt wird. Das Schließblech muss wie der Türrahmen speziell im Mauerwerk verankert sein. Durch den Einbau eines Hintergreifhakens oder Zapfens verstärken Sie die Verbindung zwischen Türblatt und Türzarge. Zusatzschlösser erhöhen die Sicherheit. Nützlich ist auch eine Türspaltsperre. Verwenden Sie dabei ein Kastenriegelschloss mit „Sperrbügel”. Letztlich sollte in keiner Wohnungsabschlusstür ein Türspion fehlen. Durch Weitwinkeltürspione (ab 180°) sehen Sie Besucher in voller Größe, ohne die Tür öffnen zu müssen. Kelleraußen und Nebentüren

Querriegel schlösser

Kelleraußen- und Nebentüren sollten den Haus- und Wohnungseingangstüren nicht nachstehen, deshalb sind an Zarge, Türblatt, Schloss und Schließblech mindestens die gleichen Forderungen zu stellen. Zusätzlichen Schutz bieten Querriegelschlösser, deren Schließkästen und Halterungen mit schräg in die Außenwand führenden Schwerlastdübeln montiert werden. Fenster, Balkon und Terrassentüren Die meist ohne Hilfsmittel leicht erreichbaren Fenster, Balkon- und Terrassentüren sind besonders gefährdet. Gewöhnlich schlägt der Einbrecher in Höhe der Verriegelung nur ein Loch in die Scheibe und öffnet das Fenster, um so leicht und lautlos eindringen zu kön-

430

Sicherheit für Haus und Wohnung

nen. Abhilfe kann schon ein abschließbarer Fenstergriff schaffen, welcher aber allein nicht ausreichend ist. Sicherungsvorkehrungen müssen daher sinnvoll ergänzt werden. Sie sollten Fenster, Terrassen- und Balkontüren rundum gegen Aufhebeln des Rahmens sichern. Geprüfte einbruchhemmende Drehkippbeschläge mit mehreren Bolzen an besonders kritischen Punkten des Rahmens und speziell geformte Schließbleche aus gehärtetem Stahl bewirken die Rundumverriegelung und erhöhen den Einbruchschutz ebenso wie die Verwendung von Verbundsicherheitsglas. Auch für alle Hebe- und Schiebetüren gibt es abschließbare Beschläge und Verschlussvorrichtungen. In die Außenwand eingelassene schmiedeeiserne Gitter vor Fenstern im Erdgeschoss, z. B. vor dem WC oder im Kellergeschoss vor einem Hobbyraumfenster, erhöhen die Sicherheit. Eventuell sollten Sie auch das Dachflächenfenster vergittern, wenn dies von außen durch Anbauten, Mauervorsprünge etc. leicht zugänglich ist.

17

Rundum verriegelung

Rollladen Rollladen bieten Sicherheit, wenn sie durch möglichst oben angebrachte Innenverriegelungen gegen Hochdrücken gesperrt sind. Automatische Verriegelungssysteme sind mechanischen Rollladenverriegelungen vorzuziehen. Einen noch besseren Schutz bieten elektrisch bedienbare Rollladen aus Metall, welche zusätzlich über eine Steuerung während der Urlaubszeit den Eindruck einer bewohnten Wohnung vortäuschen, indem sich diese zu vorprogrammierten Zeiten schließen und wieder öffnen.

Automatische Verriege lungssysteme

Lichtschächte Keller-Lichtschächte sollten mit engmaschigen Gitterrosten abgedeckt und mindestens gegen Abheben gesichert sein. Dabei müssen deren Befestigungsstangen oder -ketten tief in der Schachtwandung straff befestigt werden. Gegebenenfalls kann das Gitter auch gleich mit dem Rahmen verschweißt werden. Dabei sind jedoch die behördlichen Auflagen zu beachten, nach denen oft eine Fluchtmöglichkeit über den Lichtschacht gewährleistet sein muss.

431

17

Sicherheit für Haus und Wohnung

Größtmöglichen Schutz bieten Rollenrost-Stahlkernsicherungen, die oben in den (Beton-)Lichtschacht angedübelt werden. Dabei handelt es sich um Stahlrohre, welche über beweglich gelagerte Rundstäbe montiert sind. Alarmanlagen

Außenhaut überwachung

Innenraum überwachung

Eine umfassende und zuverlässig funktionierende Einbruchmeldeanlage ist nicht gerade preisgünstig. Sie sollten daher zuerst prüfen, ob Ihr Sicherheitsbedürfnis eine solche Ausgabe rechtfertigt. Da für die fachgerechte Installation einer Einbruchmeldeanlage außer den örtlichen Verhältnissen auch viele andere Faktoren mitbestimmend sind, empfiehlt sich eine individuelle Objektberatung durch Ihre zuständige Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. Dort bekommen Sie auch Auskunft über qualifizierte Errichterunternehmen. Bei Einbruchmeldeanlagen wird grundsätzlich zwischen folgenden Überwachungsprinzipien unterschieden: ● die so genannte Außenhautüberwachung, bei der alle von außen erreichbaren Einstiegsmöglichkeiten (insbesondere Fenster und Türen) mit Kontakten auf Öffnen, Verschluss und Durchbruch überwacht werden und ● die so genannte Innenraumüberwachung, bei der mit Bewegungsmelder vorwiegend Räume überwacht werden, welche Einbrecher mit großer Wahrscheinlichkeit betreten und jede Bewegung im überwachten Bereich anzeigen. Nachteile dieser Überwachung sind, dass der Einbruch erst gemeldet wird, wenn sich der Täter bereits im Objekt befindet. Darüber hinaus kann die Anlage bei Anwesenheit von Menschen oder Tieren nicht eingeschaltet werden, da sonst immer wieder mit Fehlalarmen zu rechnen ist, wodurch Ihre Einbruchmeldeanlage an „Glaubwürdigkeit” verliert. Bei den Alarmierungsarten unterscheidet man zwischen: dem örtlich und optisch-akustischen Alarm, welcher Einbrecher abschrecken und Nachbarn aufmerksam machen soll, damit diese die Polizei benachrichtigen und



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Sicherheit für Haus und Wohnung ●

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die „stille Alarmierung”, welche für den Täter nicht wahrnehmbar ist, da die Alarmweiterleitung mit einer hilfeleistenden Stelle verbunden ist.

Weitgehende Sicherheit bieten elektronische Alarmanlagen, die z. B. über Glasbruchsensoren und dazu kombinierten Bewegungsmeldern jede Fremdbewegung mit Scheinwerfer und Sirene sofort melden. Solche meist hochkomplizierten Anlagen sollten auf jeden Fall von einem Fachmann installiert werden. Zur Wahrung Ihrer Rechtsansprüche sollten Sie die von Ihnen gewünschten Leistungsmerkmale und Serviceleistungen (z. B. Instandhaltung) schriftlich vereinbaren.

Tipp! Die kostenlose, individuelle Beratung der Kriminalpolizeilichen Be Kriminal ratungsstelle und die Erfahrung sowie das Wissen des Fachhandels polizeiliche werden Ihnen helfen, die richtige Lösung für Ihre Sicherheit zu finden. Beratungsstelle

Der beste Einbruchschutz und die teuerste Alarmanlage nützen nichts, wenn Sie sich nicht „einbruchhemmend” verhalten, oder wenn die Sicherung nicht oder falsch genutzt wird. Auch wenn Sie Ihr Eigenheim nur kurz verlassen, sollten Sie die Haus- oder Wohnungstüre mindestens zweimal abschließen, da eine zugezogene Türe für einen Einbrecher kein großes Hindernis darstellt. Kellerund Garagentüren sollten ebenso geschlossen werden wie Fenster, Balkon- und Terrassentüren. Ein Schlüssel gehört in kein Versteck, wie z. B. unter die Fußmatte oder auf den Türrahmen, denn dabei laden Sie den Gelegenheitsdieb geradezu zum Eintreten ein. Hinterlegen Sie den Schlüssel lieber beim Nachbarn, der auch in Ihrer Abwesenheit den Briefkasten leert und den Eindruck einer bewohnten Wohnung erweckt.

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18 Umzug Nun ist das Bauvorhaben nahezu fertig gestellt, der Umzug steht vor der Tür. Damit Sie Zeit, Ärger und Geld sparen, weil Sie eventuell den bestehenden Mietvertrag nicht rechtzeitig gekündigt haben oder keinen Möbelwagen mehr bekommen, soll Ihnen diese Checkliste helfen, Ihren Umzug vorzubereiten.

Umzug

Checkliste: Umzug

mindestens 2 Monate vor dem Umzug

erledigt

Sich über Schulen und Kindergärten informieren, Kinder an oder ummelden. Der Mietvertrag muss fristgerecht gekündigt werden. Neues Konto bei der ortsansässigen Bank einrichten. Das Telefon muss um oder neu angemeldet werden. Neue Möbel kaufen (Küche, Schlafzimmer etc.); Lieferfristen! Angebote für Möbelwagen einholen und beauftragen. Helfer für den Umzug mobilisieren. Angebote für die Renovierung der alten Wohnung einholen und Handwerker (z. B. Maler, Bodenleger etc.) beauftragen. Stellplan für die Möbel entwerfen. mindestens 4 Wochen vor dem Umzug

erledigt

Adressenlisten für Umzugsmeldung zusammenstellen (z. B. Krankenkassen, Versicherungen, Zeitungen und Zeitschriften etc.). Teppiche, Gardinen, Polstermöbel reinigen lassen. Umzugskartons, Decken und Verpackungsmaterial organi sieren. Nahrungsmittelvorräte, insbesondere aus der Kühltruhe, reduzieren.

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Umzug

Checkliste: Umzug

ca. 1 Woche vor dem Umzug

erledigt

Nachsendeantrag bei der Post stellen. Babysitter für Umzug beauftragen. Rundfunk und Fernsehen ummelden. Termin zum Ablesen für Gas, Wasser, Strom und Heizmess geräte vereinbaren. Handwerker für Renovierung abrufen. 1 Tag vor dem Umzug

erledigt

Gefriertruhe und Kühlschrank abtauen. Lunchpakete für den Umzug herrichten. Grundrissplan von der neuen Wohnung erstellen und Räume mit Nummern versehen, welche mit den Nummern auf den Umzugskartons identisch sind. Notwendige Utensilien, welche ständig benötigt werden, sollten gesondert gepackt und gekennzeichnet werden. am Umzugstag

erledigt

Zählerstand von Strom, Wasser, Heizung und Gas notieren, falls nicht am gleichen Tag abgelesen wird. Bargeld oder Scheck für Spediteure bereithalten. nach dem Umzug Polizeilich ummelden, Personalausweis, Kraftfahrzeugpa piere (Brief und Schein) umschreiben lassen.

436

erledigt

Verzeichnisse 1

Abbildungen

Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Abb. 11: Abb. 12: Abb. 13: Abb. 14: Abb. 15: Abb. 16: Abb. 17: Abb. 18: Abb. 19: Abb. 20: Abb. 21: Abb. 22: Abb. 23: Abb. 24: Abb. 25: Abb. 26: Abb. 27: Abb. 28: Abb. 29: Abb. 30: Abb. 31:

Zwangsversteigerungen 1995 – 2005; Quelle: ARGETRA Ratingen Aufschlüsselung der Zwangsversteigerungen im Jahr 2005; Quelle: ARGETRA Ratingen Bebauungsplan Graphische Darstellung von Zins, Tilgungsanteil und Annuität Graphische Darstellung der Restschuld Aushubprofil Berliner Verbau Ringdrainage Detail – Deckenauflager Überbindung/Überbindemaß Zweischalige Außenwand mit Wärmedämmung und Hinterlüftung Konstruktiver Aufbau eines Schornsteines Bauteile eines dreischaligen Isolationskamins Dacharten Kaltdach – Traufe mit Unterdach Dämmung zwischen bzw. über Sparren Warmdach Skizze eines Fensterstocks (Holz) Fensteröffnungsarten Schnitt durch ZweifachVerglasung Einrohrsystem Zweirohrsystem Putzeckleiste Systemaufbau eines WärmedämmVerbundsystems (WDVS) HolzUmfassungszarge Türenanschlag DIN rechts Horizontalschnitt einer Wandanschlussleiste Horizontalschnitt einer Bodendichtung Energieverbrauch im Haushalt (Bundesrepublik Deutschland) Durchschnittliche Sonnenscheindauer in Stunden pro Jahr Solare Deckungsrate (%)

27 27 44 76 77 125 127 135 136 138 141 145 146 150 153 156 158 162 164 164 185 185 204 211 229 240 241 242 269 272 273

437

Verzeichnisse Abb. 32: Komponenten eines Solarsystems Abb. 33: Komponenten einer PhotovoltaikAnlage Abb. 34: Jährlich zu erwartende Energieausbeute einer Photovoltaikanlage Abb. 35: Verbraucherinformation leicht gemacht; ein Plakat der Deutschen EnergieAgentur GmbH (dena) Abb. 36: Referentenentwurf der EnEV: Seite 2 des Energieausweises für Wohngebäude (Bedarfsausweis). Abb. 37: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 des Energieausweises für Wohngebäude (Verbrauchsausweis). Abb. 38: Energieausweis des FraunhoferInstituts für Bauphysik für das BerlaymontGebäude in Brüssel (Hauptsitz der EU Kommission) Abb. 39: Referentenentwurf der EnEV: die erste Seite des Ausweises für Nichtwohngebäude beschreibt das Gebäude Abb. 41: Referentenentwurf der EnEV: auf der zweiten Seite befinden sich die Angaben zu den berechneten Bedarfsangaben nach DIN V 18599 Abb. 42: Referentenentwurf der EnEV: Seite 3 beschreibt den Verbrauch Abb. 43: Referentenentwurf der EnEV: auf Seite 4 werden Begriffe und Verfahren erklärt Abb. 43: Beispiel eines ausgestellten Energieausweises im dena Feldversuch (Aushang im Rathaus Essen Abb. 38: Fußbodenaufbau Abb. 39: „Aufschüsselung” des Estrichs Abb. 40: Treppenauflager an Podest

438

274 279 282 292

319

320

321

323

324 325 326 327 379 381 382

Verzeichnisse

2

Checklisten, Musterverträge und Übersichten

Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten Grundstückskosten und Grundstücksnebenkosten Erschließungskosten Baukosten Hausnebenkosten Zusammenstellung der Gesamtbaukosten Die verschiedenen Berechnungsmethoden nach DIN 277, DIN 283 und WoFlV im Überblick Erläuterungen zum Bauzeitenplan Überblick der alten DIN 185601 (199205) und neuen Estrichbezeichnungen nach DIN EN 13813 und DIN 185602 (200404) Einbruchschutz bei Türen nach DIN EN V 1627 (Auszug) Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklassen 2. Einsatzempfehlungen für den Wohnungsbau Einteilung einiger Hölzer nach ihrer BrinellHärte Übersicht: Dämmmaterial Abnahme und Übergabeprotokoll Mängel und Restarbeitenprotokoll Checkliste: Umzug

49 62 62 63 64 65 103 117 217 236 237 262 366 408 410 435

439

Verzeichnisse

3

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:

Kalkulation – Grundstück/Nebenkosten

49

Tabelle 2:

Raumorientierung nach Himmelsrichtungen

58

Tabelle 3: Tabelle 4:

Bauunterhaltungskosten Prozentuale Aufschlüsselung der Baukosten

59 66

Tabelle 5:

Darlehensummen

71

Tabelle 6: Tabelle 7:

Tilgungsplan für Annuitätendarlehen Darlehenslaufzeit bei unterschiedlichen Zins und Tilgungssätzen

75

Tabelle 8:

Baukostenanteile nach Gewerken

Tabelle 9: Tabelle 10:

Böschungswinkel Schrittmaßregel/Steigungsverhältnis

125 146

Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13:

Fachausdrücke, Dach Fenster: UWerte und gWerte Schallschutzklassen von Fenstern

149 167 168

Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16:

BehaglichkeitsTemperaturen Ausstattung mit Installationsgeräten Elektrische Betriebsmittel pro Raum

190 194 195

Tabelle 17:

Anzahl der Stromkreise

196

Tabelle 18: Tabelle 19:

Schaltungsvarianten Elektrische Leitungen; waagrechte Installation

197 198

Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22:

Elektrische Leitungen; senkrechte Installation Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme Mechanischen Kennwerte der Estriche

198 211 215

Tabelle 23: Tabelle 24:

Überblick der und neuen Estrichbezeichnungen nach DIN Mechanische Beanspruchungsgruppen

217 231

Tabelle 25: Tabelle 26:

Luftschalldämmung von Türelementen Klimaklassen

232 234

Tabelle 27:

Zuordnung der einzelnen Widerstandsklassen zu Schlössern, Schließzylindern und Schutzbeschlägen nach DIN EN V 1627

235

Einbruchschutz bei Türen: Kriterien für die Auswahl der Widerstandsklassen

236

Tabelle 28:

440

78 94

Verzeichnisse Tabelle 29:

Einbruchschutz bei Türen: Einsatzempfehlungen der Widerstandsklassen

237

Tabelle 30:

Maße für Wandöffnungen

239

Tabelle 31: Tabelle 32:

Eignung der Bodenbeläge bezüglich Nutzung Abriebgruppen nach DIN EN ISO 105457

250 252

Tabelle 33:

Teppichfasern

256

Tabelle 34: Tabelle 35:

NadelTeilung der Teppiche Parkett: Sortierung

257 260

Tabelle 36:

Holzarten nach BrinellHärte

262

Tabelle 37:

Piktogramme für Zusatzeigenschaften von PVC Bodenbelägen

264

Tabelle 38:

Ebenheit der Oberfläche nach DIN 18202

265

Tabelle 39:

Kurzübersicht über Wärmepumpen

287

Tabelle 40:

Auszug aus §16 Honorartafel für Grundleistungen bei Gebäuden und raumbildenden Ausbauten

335

Tabelle 41: Tabelle 42: Tabelle 43:

Bewertung der Grundleistungen Beispiel Zahlungsplan Ratenplan

335 345 347

Tabelle 44:

Ratenplan eines Baubetreuervertrages

348

Tabelle 45:

Mauerwerkarten

361

Tabelle 46:

Übersicht Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

362

Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49:

Beurteilung der Hörbarkeit Schallschutzstufen (SSt) nach VDI 4100 Mindestluftschalldämmung von Außenbauteilen für Wohnräume

374 375 383

Tabelle 50:

Baustoffklassen nach Brandverhalten

385

Tabelle 51:

Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen

386

441

Verzeichnisse

4

Stichwortverzeichnis

Abbruch 49, 62, 114, 117, 123 Abbruchgenehmigung 123 f., 148 Abdichtungsmaßnahmen 55, 186, Abgeld 80 Abhebesicherung 132 Abnahme 11, 18, 22, 24, 95, 115, 121, 196, 244, 267, 340, 350, 399, 408, 410, 414 „fiktive“ 403 Arten 402 der Bauleistungen 404 förmliche 402 Fristsetzung zur 403 rechtliche Wirkung 18 rechtliche Wirkung 405 Schaubild 405 Übergabeprotokoll 408 unter Vorbehalt 401 Verjährungsfrist 353 Abnahmeprotokoll 22, 121, 409 Abplatzungen 205, 245, 414 Abriebgruppe 252 Abruffrist 113 Abstellraum 54, 179, 193, 195, 231, 234, 250 Abtauvorrichtung 287 Abteilung II, Grundbuch 29 Abteilung III, Grundbuch 29 Acryl 177 Alarmanlagen 193, 432 f. Altbestand 49, 62 Aluminium 159, 161, 163, 172, 188, 246 AnhydritEstrich 186, 253 Anlagen zur Gewinnung von Biogas 270 zur Verfeuerung fester Biomassen 270

442

Anlagentechnik Systemkomponenten 362 Annuitätendarlehen 74 Ansparphase 86 Anstriche 59, 203, 244 ff., 264, 267 Antrittstufe 147 Arbeitsraum 126 Architekt 16 ff., 39, 56, 111, 332, 360 Honorar 16, 331 Honorarberechnung 331, 333 Architektenhaus 3, 15 f. Architektenhonorar 16, 333 Ermittlung 336 Architektenkammer 16 Architektenvertrag 111, 332 Armaturen 174, 176 f., 349, 378, 382 Armaturengruppe 382 Art der baulichen Nutzung 40 Aufbohrsicherung 430 Aufenthaltsraum 376 Auflassung 352 Auflassungsvormerkung 21, 342 AufputzInstallation 192 Aufsparrendämmung 156 Auftritt 146 Ausblühungen 140, 253, 392 Ausführungsplanung 335, 339, 360 Aushubarbeiten 124 Aushubprofil 76 f., 125 Ausschaltung Elektroinstallation 197 Ausschreibung 143, 206, 331, 335 Außendämmung 208, 367, 370 f. Außenhautüberwachung 432 Außenlärmpegel 382 ff.

Verzeichnisse Außenputz 66, 94, 114, 119, 160, 172, 204 f., 207, 212, 249, 350, 391 Außenwände 110, 117, 137 f., 140, 199, 355, 359, 378, 388 f., 392 f. Außenwandverkleidung 59 Ausstattung 11, 23 f., 63, 65, 94, 99 f., 110, 193 f., 334, 336, 428 Ausstattungswert 193 f. Austrittstufe 147 Azimutwinkel 275 Bad 52 f., 58, 174 f., 179, 231, 234, 242, 250 Badewanne 176 f., 195, 373, 426 Balkon 119, 170, 195, 212, 228, 237, 250, 349, 429 f., 433 Bau und Leistungsbeschreibung 20, 22, 24, 99 Bauablauf 52, 56, 117, 123, 143, 344 Bauantrag 17, 38 ff., 337 Bauaufsichtsbehörde 126, 386 Baubehörde 37, 169 BauBerufsgenossenschaft 426 Baubeschreibung 11, 15, 22, 40, 99 f., 110 f., 176, 195, 197, 242, 246, 248, 250, 255, 259, 262, 264, 375, 407 Muster 111 Baubetreuer 18 f., 22, 111, 117, 341, 344 Baubetreuungsobjekt 15, 18, 345 Baubetreuungsvertrag 19, 111 Bauerwartungsland 49 Baufeuchtigkeit 390 Baufinanzierung 79, 83, 90 Checkliste 90 Baugelände 388

Baugenehmigung 17, 20, 22, 37, 39, 64, 102, 123, 148, 335, 340, 342, 387 Baugrenzen 42 f. Baugrubensohle 124, 129, 130 Baugrubenumschließung 125 f. Baugrundverfestigungen 128 Bauhandwerker 10, 123 Bauherr 16 f., 19, 21, 38 f., 51, 56, 80, 84, 88, 92, 95, 111, 116, 332, 341, 360, 365, 390, 399, 412 f., 415, 423 ff. BauherrenHaftpflicht Versicherung 424 Baukosten prozentuale Aufschlüsselung 65, 66 BauleistungsVersicherung 424 f. Baulinien 42 f. Baumasse (BM) 41 Baumassenzahl (BMZ) 41 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 40 Bauphysik 11, 143, 355 Bausparen 85 f. Bausparkassen 86 f. Bausparvertrag 85 ff.7 Baustelle 21, 25, 113, 123, 126, 130, 143, 172, 193, 332, 388, 424 Baustoffklasse 368 Bauträger 11, 15, 20 ff., 35, 91, 95, 117, 193, 241, 341 ff., 350, 399, 401, 428 Bauträgerobjekt 3, 15, 20, 344 Bauträgervertrag 19 ff. Bauüberwachung 17, 340 Bauunterhaltungskosten 59 Bauunternehmer 129 f. Bauweise 25 f., 40, 42, 55, 116, 135, 344, 356, 358 Bauzeit 21, 57, 84, 113, 116 f., 135, 172, 406, 414, 424 f.

443

Verzeichnisse Bauzeitenplan 18, 113 f., 116 f. Darstellung 113 Bebaubarkeit des Grundstücks 17, 36, 37 Bebauungsplan 36 ff. Behaglichkeit Raumklima 368 Belastungsgrenze 89 Beleihung 83 Belichtung 132, 160 f. Benutzung 197, 237, 393, 402 Berechnungsverordnung 101 Bereitstellungszinsen 49, 62, 83 ff. Berliner Verbau 127 Beschädigung 131, 157, 197, 408, 425 Beschädigungen 414 Beschaffenheitsvereinbarung 411 Beschlag 430 Betonarbeiten 94, 130 Betonfilterrohre 134 Betongüte 131 Betonwerkstein 59 Betriebsmittel 192, 195, 197, 281 Bewegungsfugen 186 Bewegungsmelder 201, 429, 432 Beweislast 415 Beweissicherungsgutachten 124 Beweissicherungsverfahren 128 Bewirtschaftungskosten 90 Bezirkskaminkehrermeister 144 Bidet 176 Bindungsentgelt 49, 62 Bivalenter Betrieb 285 Blockheizkraftwerke 183 Bodenart 124 f., 133 Bodenbelag 54, 66, 91, 94, 99, 110 f., 115, 120 f., 186, 202, 247, 249, 250 f., 255 ff., 260, 264 f., 267, 350, 377 f., 407

444

Bodenfeuchtigkeit 133, 186, 388, 391 Bodengutachten 47 Bodenplatte 23, 55, 126, 130 f., 175, 362, 388 Bohrbrunnen 128 Bohrpfähle 127 Böschungswinkel 71, 124 ff. Brandschutz 40, 192, 238, 241, 365, 368, 384 ff. Brennstofflagerung 178 BrennwertHeizkessel 180 f. BrinellHärte 261 BUB 67 Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) 25 Bürgschaft 30, 341, 345 Carport 57 Checkliste Baufinanzierung 90 Grundstückskäufer 49 Umzug 435 Dach 15, 45, 51, 57, 96, 116, 118 f., 143, 148 ff., 152, 154, 157, 160, 181, 271, 280, 348 f., 356, 359, 361 f., 366 f., 377, 427 Dachaufbau 152 Dacheindeckung 52, 59, 149, 154, 348 Dachentwässerung und Bleche 59 Dachflächenfenster 150, 429, 431 Dachformen 148 ff., 360 Dachneigung 43 f., 148, 152, 271, 274, 282 Dachpappe 118, 152, 154, 156, 160 Dachpappenabdeckung 152

Verzeichnisse Dachrinnen 118, 159 f., 246, 343 ff., 349 Dachschalung 151 ff., 178, 191, 348 Dachsparren 148 Dachstuhl 110, 114, 116, 118, 149 f., 160, 178, 191 Dachterrasse 157 Damnum 80 Dampfsperre 154, 157 f., 232, 371 Darlehenslaufzeit 78 Darlehensphase 86 Darlehenssumme Ermittlung 70 Decken 53, 56, 116, 118, 129, 135 f., 192, 198, 212, 244, 248, 265, 371 f., 375 ff., 386, 392 f., 435 Deckentemperatur 369 Deckenverformungen 136 Deckungsrate solare 273 Deutsche Energieagentur (dena) 357 Diffusion 393 f. DIN 277 101 ff. DIN 283 101 ff. Disagio 77, 80 ff. Dispersionsfarbe 247 DispersionsSilikatfarbe 247 Doppelrücken Teppich 259 Doppelwechselschaltung 197 Drainage 133, 389 Dränanlage 133 f. Dränleitung 133 f. Druckprobe 186 Dünnbettmörtel 137 Duschwanne 176 f. Eckzarge 228 f. Effektivzins 81 ff.

Eigenkapital 68, 73 Einnahmen 68 Eigenleistung 16, 73, 91, 95 f., 99, 244, 260, 365 Einbruchhemmende Türelemente 234, 430 Einbruchhemmung 161 Einbruchmeldeanlage 432 Einbruchschutz 132, 236 f., 429, 431, 433 Einfriedung 63 Einrohrsystem 184 f. Einschalige Wände 137 Einsparungen 52, 54, 92, 332, 357 Elektrische Fußbodenheizung 187 Elektroheizungen 182 Elektroinstallation Ausschaltung: 197 Schaltungsvarianten 196, 197 ElektroInstallation 59, 191 Empfundene Temperatur 369 Energieausbeute 282 Energiebilanz 12, 166 f., 182, 356, 358 Energieeinsparverordnung (EnEV) 25, 355 Energiekosteneinsparung 208 Energieversorgungsunternehmen (EVU) 282 Entwurfsplanung 17, 335, 338 Erbbaurecht 34, 344 Erbpacht 34 Erdarbeiten 20, 65, 114, 117, 124, 132, 285, 287, 343 ff. Erdaushub 55, 126 Erddruck 131 Erfolgshonorar 332 Erneuerbare Energien 269, 356 ErneuerbareEnergienGesetz (EEG) 283

445

Verzeichnisse Erschließung äußere 47 innere 47 Erschließungskosten 22, 24, 47 f., 61, 62 f., 65 Erschließungskostenbeitrag 49 Erwerber 10, 15, 21 f., 67, 99, 111, 341, 350, 399, 401 f., 405, 407 Estrich 54, 59, 119, 178, 186 f., 191, 213, 228, 253, 260, 264 ff., 343 ff., 350, 376 ff., 380 f. Arten 214 Aufschüsseln 380 Fugenausbildung 225 Europäische Teppichgemeinschaft e. V. 259 Europäischer Installations Bus (EIB) 200 Fachwissen 92 Familieneinkommen 90 Fenster Öffnungsarten 164 Fensterrahmen 161, 163, 165 Fenstersprossen 170 Fernwärme 179 Fertigelemente 132 Fertighaus 15, 23 Fertighaushersteller 23 f., 35, 117 Fertigmaße 109 Fertigparkett 259, 262 Fertigstellung 16, 24, 116, 119, 121, 127, 132, 144, 172, 191 f., 204, 207, 213, 343 f., 348 ff., 403, 423, 426 Fertigstellungsbescheinigung 403 Fertigstellungsmitteilung 404 Fertigstellungstermin 26 Fertigteildecken 135

446

Festigkeitsklasse 138 Festpreis 15, 18, 20 f., 24 f., 110 Festpreisgarantie 24 Festpreishonorar 331 Feuchtigkeitserscheinungen 414 Feuchtigkeitsschäden 131, 139, 152, 388, 395 Feuchtigkeitsschutz 143, 387 Feuerstätte 144 Feuerwiderstandsdauer 385 f. Feuerwiderstandsklasse 239, 386, 387 Fifa e. V. 67 Filigrandecken 135 Finanzierung 10, 11, 67, 73, 77, 80 f., 83, 85, 87 f., 91 First 149 Firstrichtung 43 f. Flachdach 59, 157 f. Flachkollektoren 275 f. Fliesen 24, 59, 115, 120, 146, 178, 249 ff., 253 f., 350, 381 Fördermittel 277, 289 f. Förderprogramme 289, 357 Frostbeständigkeit 140 Frostschürzen 54 Fugenausbildung Estrich 225 Fundament 130 Fundamenterder 199 Fundamentplatte 130 Fußbodentemperatur 369 Fußleistenheizung 188 Garage 44 f., 57, 63 f., 93 f., 109 ff. Gasbeton 142, 205 Gasheizkessel 181 Gastherme 181 f. Gauben 118, 148 f., 160, 246, 358, 360 GebäudeBrandVersicherung 424, 426

Verzeichnisse Gebäudeheizung 178 Gebäudesystemtechnik (GST) 200 Genehmigungsplanung 335, 339 Gerichtskosten 21 Gesamtbaukosten 61, 65, 67 f., 73 Geschossfläche (GF) 41 Geschossflächenzahl (GFZ) 41 GewässerschadenHaftpflicht Versicherung 424, 427 Gewerke 11, 66, 91, 116 f., 123 Gipskartonflächen 248 Gipskartonverkleidung 154 GitterRitzProbe 266 Glasbruchsensoren 433 Glasfasergewebe 209 Glasgewebetapete 249 Grat 149 Grenzabstand 126 Grenzwiederherstellung 49, 62 Grundbuch 21, 28 f., 50, 74, 342 Grundbuchauszug 29 Grundbuchkosten 49, 62 Grunderwerbsteuer 21, 31, 49, 62, 65, 91, 95 Grundflächenzahl (GRZ) 42 Grundierung 229, 246 Grundlagenermittlung 331, 333, 335, 338 Grundriss 23, 56, 358 Grundrissplanung 52 Grundstück 15, 19, 20 ff., 29, 33 f., 37 ff., 46, 49 ff., 61 ff., 91, 111, 117, 175, 285, 343 f., 424 Grundstücksanalyse 35 Grundstückseinkaufspreis 49 GrundstücksHaftpflicht Versicherung 424 Grundstückskäufer Checkliste 49

Grundstückskaufpreis Kalkulation 46 Grundstückskosten 61 f., 68, 334 Grundstücksnebenkosten 49, 61, 62, 65 Grundstückspreise 33, 46, 52, 54 Grundstückssuche 33 Grundstücksvermessungskosten 49, 62 Gründung 130 Grundwasser 55, 127, 129, 133, 182, 286, 388 f., 391, 427 Grundwasserspiegel 128 f., 286 Grundwasserstand 47, 128, 131, 388 Grünordnung 43 f. Gruppenselbsthilfe 57 Gurtaustritt 139 Gurtwickler 139 Gutachterausschuss 28 Güteklasse 151 f. gWert 12, 166 f. Haftbrücke 203, 206 Haus und Grundbesitzer HaftpflichtVersicherung 424, 427 Hausanschlusskosten 47 Hauskommunikationsanlagen 193 Hausnebenkosten 61, 64 f. Hausrat und Glasbruch Versicherung 424, 427 Haustechnik 174, 204, 362 Heizenergien 177, 180 Heizgerät 179 Heizkessel 143, 180, 183, 188, 273, 285 Heizkörper 22, 118 f., 179 f., 184 f., 189 f., 349, 355, 407 Heizkörpernische 138 Heizkostenabrechnung 190 f. Heizkostenverteiler 190

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Verzeichnisse Heizung 54 ff., 59, 114 f., 118, 120, 179, 182, 189, 199, 250, 282, 350, 363, 370, 407, 436 Heizungsinstallation 178, 191, 254 Heizungsregelung 189 Herstellungskosten nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) 47 Hinterfüllung 117, 126, 134, 390 Hinterlüftung Schornstein 143 Hobbyraum 190, 195, 250 Holz Härtegrad 261 Holzarten nach BrinellHärte 262, 264 Holzschutz 245, 394 ff. Mittel 152, 161, 397 Holzwerk 59, 392 Honorar Architekt 16, 331 Honorarberechnung Architekt 331, 333 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 331 Honorarzahlungen 332 Hypothek 74, 80 Immissionsschutz 43 f. Imprägnierungen 152 Innendämmung 371 Innenputz 59, 114, 118 f., 191, 203, 207, 213, 343 f., 349, 362 Innenraumüberwachung 432 Innentüren 24, 66, 91, 94, 110 f., 113, 120, 228, 242 f., 407 Innenwände 116, 141 f., 208, 378 Inselbetrieb 278 Installationsschächte 174 f., 191 f., 202 Installationswände 378

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Installationszonen 197 f. Isolierglas 166 ff. JahresHeizwärmebedarf 357 Jahresnutzungsgrad 180 Kalksandstein 137, 377 Kalkulation Grundstückskaufpreis 46 Nebenkosten 46 Kaltdach 150, 152 f., 158 Kamin 143 f., 181, 288, 348 Kanal 47 f., 62 f., 115, 120, 123 f., 129, 175 Kehle 149 Keller 23, 47, 53 ff., 101, 108, 110, 116 ff., 175, 178 f., 181, 195, 267, 348, 356, 366, 413, 433 Kelleraußenwand 131, 134, 366 Kellerdecke 55, 175, 362, 392 Kellerfenster 132 Kellerwände 55, 126, 131, 388 f. Kesselsteinbildung 177 Klimaklasse 230 ff. Kniestock 149, 160 Kollektorgröße 276 Kollektortyp 271 f. Kondensfeuchte 393 Kondenswasser 391 Kondenswasserbildung 163, 175, 179 Konterlattung 118, 152, 154, 160 Kontoführungsgebühren 83 f. Konvektion 187, 370 Konvektionsheizungen 187 Körperschall 376 Korrosionsschäden 159, 175, 180 Kostenberechnung 103, 109, 333, 338 Kostenfeststellung 333

Verzeichnisse Kostenvergleich verschiedener Wärmedämmsysteme 211 Kostenvoranschlag 331, 333, 339 Kreditvertrag 80 Kreuzschaltung 197 Krüppelwalmdach 149 Küche 53, 57 f., 179, 181, 190, 192, 195, 231, 234, 250, 376, 435 Kunststoff 132, 161, 163, 174 f., 187, 228, 242 f., 248, 390 Kunststoffdispersionsfarbe (Dispersionsfarbe) 247 Kupferbleche 159 Lagerfugen 138 Lärmpegelbereich 383 Laubfanggitter 160 Lebensunterhalt 90 Lebensversicherung 88 f. Leerrohre 191 ff., 228, 349 Leichtmauermörtel 13, 137 Leistungsbeschreibung 24 Leistungsumfang 22, 93, 99, 241 Leistungszahl 287 Lichtauslass 195 Lichtauslässe 195 Lichtschacht 54, 117, 132, 430 ff. Lichtschalter 192 f., 195 Loggien 102, 108 Lohnanteil 92 ff. Luftbewegung 188, 369, 370 Luftfeuchtigkeit 142, 234, 369, 391, 393, 395 Luftschall 376 f. Luftschalldämmung. Türelemente 232 Lüftung 59, 357, 360, 393

Makler 13, 20 f., 34, 46, 341 Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) 341 Maklerprovision 49 Malerarbeiten 66, 91, 93 ff., 115, 120, 173, 178, 191, 202, 244, 249, 264 Mangel gravierender 420 Überprüfung 411 Mängel 17, 19, 22, 95, 121, 350, 407 ff., 414 f. „versteckte“ 353 optisch 95 Mängelanspruch 408 Mängelansprüche 351, 415, 417 Verjährung 422 Verjährungsfristen 353 Mängelbeseitigung 18, 115, 117, 121, 337, 415 Mangelbeseitigungsaufforderung 353 Mangeldefinition des BGB 411 Mangelfreiheit 405 Beurteilung 410 Mängelrechte 351 Mängelrügen 352 Ansprechpartner bei 352 Mantelstein 143 Marmorbelag 254 Maß der baulichen Nutzung 40 f. Maßabweichungen 413 Massivparkett 260 Maßtoleranzen im Hochbau 265 Materialeinkauf 92 Mauermörtel 143 Mauersteine 53, 137, 142 Maurer und Betonarbeiten 348 Mechanische Beanspruchungsgruppen 215, 217, 231 Minderung 351, 415

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Verzeichnisse Minderungsmöglichkeit 418 Mindestluftschalldämmung 383 Mineralische Untergründe (Putze) 246 Mineralputz 211 Monatsausgaben 69 Monatsbelastung 68, 70, 72 f. Monatseinnahmen 68 Monoenergetischer Betrieb 285 Monovalenter Betrieb 285 Mörtel 137, 140, 143, 377 f. Musterhauszentren 23 Nachbesserung 415 Nachbesserungsrecht 417 Nacherfüllung 415 Nacherfüllungsanspruch 417 Nacherfüllungsrecht 416 Nachfolgelasten 49, 62 Naturstein 59, 114, 119, 254, 267 Nebenkosten 49, 57, 73, 83, 85, 288, 332 Kalkulation 46 Neigungswinkel 148, 274, 276, 281 NettoWohnfläche 45 Netzparallelbetrieb 278, 280 Nichttragende Wände 141 Niedertemperatur 180 Niedertemperaturkessel 363 Niedrigenergiehaus 357 Notar 19, 21, 31, 49, 62, 342 Notarkosten 65 Nutzfläche 40, 100 Nutzungsentschädigung 117 Oberflächentauwasser 391 Oberputz 139, 205 f., 209 f., 212, 350 Objektbetreuung 335, 340 Objektüberwachung 331, 335, 337, 340

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Öffnungsarten 164 Öffnungsrichtung DIN L, DIN R 240 Ortbeton 56, 146 Ortbetonbauweise 135 Ortbetondecken 135 Ortgang 149 Parkettbeläge 111, 249, 259, 262 Pfetten 149, 160, 396 Pfettendach 150 PhotovoltaikAnlage Komponenten einer PhotovoltaikAnlage 279 Photovoltaikfläche 281 Planung 11, 17, 19, 37, 39 f., 48, 51 ff., 128, 131, 139, 147, 153, 179, 186, 192, 196, 228, 240, 249, 260, 280, 331, 338 ff., 357, 374, 379, 388, 428 Planziegel 137, 361 Preisangabenverordnung (PAngV) 82, 84 Preislimit 30 PrivatHaftpflichtVersicherung 424, 426 Putz mineralisch gebunden 210 organisch gebunden 210 Putzarbeiten 66, 94, 96, 118, 172, 203, 229, 243 Putzbeschichtung 139 Putzgrund 139, 203, 206 f. Putzschäden 140, 204 f. PVCBeläge 249, 263 f., 267 Qualität des Gebäudes 99 Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) 25 Qualitätskontrolle 17 Qualitätssiegel 25 Querriegelschlösser 430

Verzeichnisse Radiatoren 187 RALGütezeichen 171, 365 f. Rauchschutz 238 Raufasertapete 248 f. Raumanforderungen 55 Raumklima Behaglichkeit 368 Raumlufttemperatur 187, 369 f., 393 Raumtemperatur 189 f., 208 Raumtemperaturregelung 189 Recht zur Nacherfüllung 351 RechtsschutzVersicherung 424, 428 Regenfeuchtigkeit 391 Restkaufpreisanspruch 352 Rissbreiten 207 Risse 95, 130, 154, 205, 207, 266, 414 Rodung 49, 62, 114, 117, 123 Rohbau 15, 55, 65 f., 118, 129, 176, 178, 191, 229, 424 Rohbaufertigstellung 20, 343 ff., 348 Rohbaumaße 109, 240 Rohdichte 137 f., 142, 205, 261, 377 Röhrenspanplatten 230 Röhrenspanstege 230 Rohrmaterial 174 Rollladen 66, 94, 115, 120, 139, 160, 172 f., 193, 201, 431 Rollladenkästen 139, 206 Rückstauebene 175 Rücktrittsrecht 37, 418 Sachmangel Beschreibung nach VOB/B 2002 411 Sanitärgegenstand 176 Sanitärinstallation 59, 174, 407 Satteldach 44, 110, 149

Schaden 17, 123 f., 128, 130, 143, 179, 238, 254, 260, 266, 372, 390, 392, 394, 423 ff. Schadensersatzanspruch 401, 428 Schadensersatzverlangen 416 Schallschutz 43, 52 f., 137, 140, 142, 161, 168, 173, 175, 229, 232, 241 f., 372 ff. Schallschutzglas 168 f., 384 Schallschutzklassen 168 Schallschutzstufen (SSt) 374 f. Schaltungsvarianten 196 f. Schamotte 143 Schätzkosten 64, 84 f. Schaumrücken Teppich 257, 259 Scheinfugen 266 Schiedsgerichtliches Verfahren 353 Schimmelbildung 391 f., 414 Schließzylinder 430 Schlitzwände 127 f. Schlösser 242 Schlosserarbeiten 66 Schluckbrunnen 129, 286 Schlussanstrich 245 f., 249 Schmutzwasserbeseitigung 175 Schneefanggitter 160 Schornstein 143 f., 178, 181, 183 Hinterlüftung 143 Schrittmaßlänge 146 Schwarzarbeit 96 f. Selbstbeseitigungsrecht 415 Selbsthilfearbeiten 92 Selbstständiges Beweisverfahren 353 Selbstvornahme 417 Serienschaltung 197 Setzungen 128, 130 Sicherheitsglas 169, 238 Sicherheitsschloss 242

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Verzeichnisse Sicherheitsvorrichtungen 429 Sicherheitsvorschriften 92 Sickerschacht 133 Sickerschicht 133 f. Silikonharzfarbe 247 Silikonharzputz 211 Sofortdarlehen 86 Solaranlage 271 ff., 276, 278, 363 Solaranlagen 183 Solare Deckungsrate 273 Solarenergie 178, 183, 358 Solargenerator 279, 281 Solarzellen 277 Sonderausstattung 63 Sondertilgung 80 f. Sonderwünsche 64, 110, 192 f., 195 Sonnenkollektor 273 Neigung 272 Sonnenscheindauer 272 Sparren 149, 151, 153 f., 156, 160, 396 Sparrendach 150 Spenglerarbeiten 65, 94, 114, 118, 159 f., 349 SpezialFestbrennstoffkessel 180 Spindeltreppen 146 Spitzenleistung 12, 279, 282 Spritzwurf 203, 205 f. Sprossen 51, 170 Spüleinrichtungen 133 Spülrohre 134 Spundwände 127 f. Stahlbauteile 59 Stahlbetonarbeiten 65, 129 f. Stahlbetontreppen 146 Stahllisten 130 Stahlspundwände 127 Standardkonditionen 78 Standsicherheit 40, 128, 130, 142, 152, 386 Statische Berechnung 333

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Stauwasser 133 f., 389 Steckdosen 192 ff., 349 Stegleitungen 192 Steigung 146 Steigungsverhältnis 146 f. Steildach 59, 152 Steinwolle 208 f., 211, 366 Strahlungsleistung 271 Strahlungswärmegewinne 167 Straßenkosten 49, 62 f. Stromkreis 194, 196 Stromkreisverteiler 194, 196 Stufenhöhe 147 Stürze 138 Stützmauern 128 Styropor 208 Subsidiaritätsklauseln zur Haftungsprivilegierung 352 Subunternehmer 22 Systemkomponenten Anlagentechnik 362 WärmedämmVerbundsystem 212 Tasterschaltung 197 Taupunkt 372, 393 Tauwasserbildung 152, 169, 393 f., 414 Teilabnahme 404 Anspruch auf eine 404 Teilauszahlungszuschläge 64, 84 f. Teilungserklärung 20, 29 Teilunterkellerung 56 Teppich Doppelrücken 259 Schaumrücken 257, 259 TuftingTeppichböden 255 Teppichfaser 256 f. Thermohaut 139 f., 205 Thermostatventil 189, 191 Tiefgarage 11, 15, 63 f., 110 f., 238, 243

Verzeichnisse Tieftemperaturheizkessel 180 Tilgungsplan 75 Toleranzen für die Ebenheit 265 Tragende Innenwände 142 Traufe 149, 153 Traufhöhe 13, 42 Trennwände 142 Treppen 57, 102, 105, 107, 116, 118, 146 f., 169, 261, 381, 386 Treppenauge 147 Treppengeländer 147, 246 Treppenhaus 45, 233, 238 f. Treppenwange 147 Trinkwassererwärmung 272, 276 f., 363 Trittschall 25, 255, 376 Trittschalldämmung 259, 376, 378 ff. TuftingTeppichböden 255 Türblatt 228, 230, 232, 237, 241 ff., 267, 430 Türelemente Einbruchhemmende 234, 430 Luftschalldämmung 232 Türen 53, 59, 171, 198, 228, 230 ff., 359, 377, 396, 407, 428, 430, 432 Öffnungsrichtung 240 Türspion 241, 430 Überbindung 138 Übersicht Verjährungsfristen 421 Umfassungszarge 228 Umkehrdach 152, 158 Umzug 117, 435, 436 Checkliste 435 Undichtigkeiten 131 UnfallVersicherung 424 f. Unterfangungsarbeiten 116, 128 Unterputz 139, 177, 197, 205 f. Unterspannbahn 155, 157 UWert 13, 157, 165 f., 364, 368

VakuumRöhrenkollektoren 275 f. Verbaumaßnahmen 116, 126 Verblendmauerwerk 139 Verbundene Wohngebäude Versicherung 423 f., 426 Vergabe 19, 66, 119, 130 f., 335, 337, 339 Verglasung 59, 161, 164 ff., 343 ff., 349, 377, 384, 407, 428 Verjährung 419 f. Verjährung der Mängelansprüche 422 Verjährungseinrede 416 Verjährungsfrist 26, 340, 353, 420 Hemmung der 421 Verjährungsfristen Mängelansprüche 353, 405 Übersicht 421 Verjährungshöchstfrist 420 Verkehrsfläche 57, 102 f., 105, 108 Verkehrswert 28, 31 Verkürzung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche 420 Versicherungen 64, 69, 83, 89, 423 f., 428, 435 Versicherungshypothek 88 Versicherungsprämie 425 Versicherungsschutz 97, 424, 426, 428 Versorgung 278 Versottung 144 Versteigerung 15, 26, 28 ff. Versteigerungstermin 30 f. Vertragsstrafe 409 VOB 11, 13, 18, 26, 409 Vollgeschosse 37, 42 Vollmontagedecken 135 Vollspanplatten 231 Vollsparrendämmung 154

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Verzeichnisse Voranfrage 38, 331 Vorbegehung 121, 406 f. Vorbescheid 38 Vorfluter 133 Vorleistung 348 Vormerkung 50, 342 Vorplanung 17, 176, 335, 338 Wabenmittellage 230 Wandoberflächentemperatur 369 f. Wandstrahlungsheizung 187 Wanne 47, 131, 390 Warmdach 150, 157 f. Wärmebrücke 136, 139, 157, 212, 356, 359, 371 f. Wärmedämmeigenschaften 208, 365 Wärmedämmputz 140 Wärmedämmung 25, 55, 57, 131, 137 ff., 141, 152 ff., 163, 167, 175, 183, 186, 205 ff., 212, 231, 251, 356, 359, 364, 370 f., 392 ff. Kostenvergleich verschiedener Systeme 211 WärmedämmVerbundsystem Systemkomponenten 212 Wärmeerzeuger 180, 285 Wärmeerzeugung 178, 183, 270 Wärmeleitzahl 138 Wärmemengenzähler 190 Wärmepumpe 182 f., 284 ff. Wärmepumpen Betriebsarten 285 Erschließung 48, 62 f., 287, 334 WärmepumpenGütesiegel 288 Wärmequelle Erdreich 285 f. Grundwasser 286 Luft 286 Wärmepumpe 285

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Wärmerückgewinnung 188 Wärmeschutz 25, 52 f., 55, 161, 163, 168, 355 ff., 366, 371, 387 Mindestanforderungen 360 Wärmeschutzglas 165 f. Wärmespeicherung 370 Wärmeträger 188, 284 Warmwasserbereitung 177, 179, 183, 201, 276, 282, 284, 355 ff., 363 WarmwasserFußbodenheizung 185, 254 Warmwassertemperatur 177 Warmwasserversorgung 177 ff., 191, 194, 426 Waschbecken 174, 176 f., 426 Wäschetrockner 176, 196 Waschmaschine 54, 176, 196, 273 Waschtisch 175 f. Wasser 22, 47 f., 54, 62 f., 69, 95, 115, 120, 123 f., 129, 131, 133, 137, 140, 143, 165, 174, 177 f., 182, 184, 187 f., 199, 205, 207, 212, 253, 273, 284, 286 f., 363, 367, 372 f., 382, 388 ff., 397, 408 f., 427, 436 Wasserdampfdiffusion 155, 209 f., 395 Wasserhaltungsarbeiten 128 f. WC 52 f., 58, 174 ff., 193, 231, 234, 242, 250, 373, 431 WDVS WärmedämmVerbundsystem 211 Wechselrichter 279, 281 Wechselschaltung 197 Werklohnminderung 415 Werkplanung 130, 335 Werkvertrag 18, 111, 113 Werkvertragsrecht des BGB 351 Wertgutachten 28

Verzeichnisse Winddichtheit 154 Windenergie 178 Witterungsschutz 139 f., 148 WoFlV Wohnflächenverordnung 101 ff. Wohnfeuchtigkeit 391 Wohnfläche 37, 38, 40 f., 52, 100, 103 f., 106, 109, 196, 286, 428 Wohnflächenverordnung 101 ff. Wohnklima 207, 367, 370 f., 387 Wohnräume 52, 55, 100, 173, 203, 207, 261, 334, 376, 382 f., 395, 427 Wohnraumfläche 57 Wohnraumgewinn 212 Wohnungseingangstüren 228 f., 231 ff., 242 f., 375, 430

Zahnziegel 138 Zarge 228, 232, 430 Zeitschaltuhr 189 Zementgehalt 131 Ziegelstein 137, 142 Zinsbindung 72, 74, 78 ff. Zinsbindungsdauer 85 Zinserhöhungen 78, 80, 84 Zinsfestschreibung 79 Zirkulationsleitung 174 Zugspannungen 131 ZürichNormen 183 Zurückbehaltungsrecht 352, 405 Zwangsversteigerung 26, 28 ff. Zweckentfremdung 123 Zweirohrsystem 184, 185 Zweischalige Außenwand 139, 141 Zwischenanstrich 246

455

Anhang

1

Checklisten zur Qualitätskontrolle für die wesentlichen Gewerke

Checkliste: Qualitätskontrolle Erdarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Zimmerarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Spengler/Dachdeckerarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Isolierungen, Flachdach Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs/Sanitärarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs/Sanitärarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Fenster Checkliste: Qualitätskontrolle Natursteinarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Putzarbeiten (innen/außen) Checkliste: Qualitätskontrolle Estricharbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Rollladen Checkliste: Qualitätskontrolle Lüftung mechanisch – TGAbluft Checkliste: Qualitätskontrolle Metall Checkliste: Qualitätskontrolle Malerarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Fliesenarbeiten Checkliste: Qualitätskontrolle Bodenbeläge

458 459 460 461 462 463 464 465 466 467 467 469 470 471 472 473 474 474 475 475 476 476

457

Anhang

Nachfolgend werden Checklisten für die wesentlichen Gewerke eines schlüsselfertigen Bauvorhabens aufgeführt. Diese sollen dem Bauherrn als Gedankenstütze dienen, um bei diversen Baustellenbesuchen Mängel frühzeitig zu erkennen, welche ggf. im späteren Ausbau – z. B. durch Putzarbeiten – bei der Abnahme nicht mehr festgestellt werden können. Die Listen können durch Eintrag der jeweiligen Handwerker in der ersten Zeile und durch persönliche Bemerkungen im Anschluss des entsprechenden Gewerkes ergänzt und die einzelnen Punkte in den Spalten „Ja” und „Nein” abgehakt werden. Werden Punkte mit „Nein” bewertet, da Ausführungsfehler oder Mängel vorliegen, oder Vorleistungen noch nicht erbracht sind, ist Rat vom Fachmann einzuholen bzw. Kontakt mit den entsprechenden Handwerkern aufzunehmen.

Checkliste: Qualitätskontrolle Erdarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Angabe über die Lagerung des Humusbodens und des Kiesmaterials für die Hinterfüllung Ist ggf. ein Bodenaustausch notwendig (bei schlechten Bodenverhältnissen)? Ist der Mutterboden und das Kiesmaterial bzw. Hinterfüllmaterial getrennt voneinander gelagert? Eignet sich das Aushubmaterial für die spätere Hinterfüllung? Sind Bauschutt, Mörtel und Betonreste aus dem Auffüllungsbereich entfernt?

458

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist die Baustellensicherung ordnungsgemäß? Ist die Bautafel (auch die für die Behörde) ange bracht? Liegt der ausführenden Firma der neueste Planstand vor? Liegt ein Bodengutachten vor, ist die Bodenbe schaffenheit bekannt (Bodenaustausch)? Ist eine Wasserhaltung erforderlich? Ist eine Wanne erforderlich? Ist das Schnurgerüst eingemessen und kontrolliert und von der Behörde abgenommen? Sind die Höhenpunkte festgelegt – Kontrolle mit dem Architekten? Wie sieht die Höhenlage der Nachbarn und es Gehweges aus? Evtl. sind Unterfangungen bzw. Abstützungen nötig? Ist die Höhe der Baugrubensohle festgelegt? Ist der Keller des angrenzenden Nachbarn (Kommunebebauung) tiefer, sind die Fundamente tiefer zu legen? Sind die Grundleitungen und Schächte richtig angelegt? Nachmessen und mit genehmigtem Plan verglei chen. Einbau der Fundamenterderfahne festlegen. Evtl. nötige Flächendrainage und Einpackmaterial vor Verfüllung abnehmen. Bei Plattengründungen Bewehrung vom Statiker abnehmen lassen. Höhenlage der Rohreinführungen für Kanal Wasser Gas, Strom etc. prüfen.

459

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Sind die Außenwände im Kellergeschoss nach Plan gedämmt? Sind die Außenwände mit einem Isolieranstrich  der gleichwertig – versehen? Ist die Hohlkehle zwischen Bodenplatte und Au ßenwand ausgeführt? Sind die Schalungsspreizen verstöpselt? Sind die Kellerfenster lot und fluchtrecht ausgeführt? Ist in den Bautrennfugen jeweils zweimal Dämmmaterial mit versetzten Fugen eingelegt (bei Doppelhaus)? Stimmen die Raummaße, sind die Wände rechtwinkelig, sind alle tragenden Wände raumhoch gemauert? Sind Türöffnungen, Pfeilvorlagen etc. nach Plan gemauert, stimmen Wanddurchbrüche und Wand schlitze? Sind die Auflager der Treppen gedämmt (zwischen Treppe und Wand 1 cm Fuge einhalten – schwim mend auflagern – Schall) bei Mehrfamilienhaus? Kellerdecke und ggf. weitere Decken vor dem Betonieren vom Statiker abnehmen lassen. Abdichtungsmaßnahmen der Kelleraußenwände besprechen und vor dem Verfüllen abnehmen. Höhe der Kellerlichtschächte angeben; evtl. Rück sprache mit dem Architekten. Stimmt die Höhe der Kellerdecke sowie die Raum höhe in den anderen Geschossen? Liegen keine Bewehrungen frei? Stimmen Antritt und Austritt sowie das Steigungs verhältnis der Treppen Ist die Auftrittsbreite in der Lauflinie ordnungsge mäß?

460

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist die Laufplattenstärke gleichmäßig? Sind die Wände miteinander verzahnt? (Heizkörper nischen!) Haus und Wohnungstrennwände müssen in ge samter Dicke in die Außenwand eingebunden werden. Sind Haus und Wohnungstrennwände ohne Schlit ze und Durchbrüche ausgeführt? Die richtige Lage der Schornsteine ist zu überprü fen: a) Lage b) Querschnitte c) Lage der Putztüren, ca. 50 cm über Fußboden d) Angabe der Rauchrohranschlüsse. Evtl. Notausstieg bei Lichtschächten nötig (siehe auch Baugenehmigung)? Sind FHTüren (feuerhemmende Türen) selbstschlie ßend sowie lot und fluchtrecht eingebaut? Stimmen die gelieferten Materialien, insbesondere Ziegel, mit der Statik überein (Rohdichte Druckfestigkeit)? Ist das Mauerwerk lot und fluchtrecht sowie vollfugig gemauert? Sind die Wände senkrecht bzw. rechtwinkelig? Ist das Mauerwerk in einem Material und gleicher Fugenstärke erstellt? Ist die Horizontalisolierung im Außenmauerwerk eingebaut? Stimmen die Türöffnungen, Nischen und Durchbrüche mit dem Werkplan überein? Sind die Brüstungshöhen in den Obergeschossen richtig ausgeführt? Sind alle Wandschlitze, Wand und Deckendurch brüche richtig angelegt?

461

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Rohbauarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Sind die Heizkörpernischen wärmegedämmt? Vorgesehene Ringbalken und Gleitlager mit der Baufirma besprechen und kontrollieren. Sind die Rollladenkästen waagrecht und ohne Durchbiegung eingebaut? Sind AluPutzschienen an Rollladenkästen vorhan den? Mit der RolloBaufirma klären, an welcher Seite die Rollladenkästen aufgelagert sind und an welcher Stelle der Gurtwickler liegt. Ist die Ansicht im Werkplan festgelegt? Sind die Decken nach Plan wärmegedämmt? Stimmen die Balkonauskragungen und die Aufkan tungen mit dem Plan überein? Sind die Balkonplatten in Sichtbetonqualität (glatt, ohne Nester) mit gebrochenen Kanten und Wassernasen ausgeführt? Brand und Haustrennwände sind unmittelbar an die Dachhaut zu führen. Holzteile dürfen in Brand wände nicht eingebunden sein. Duschen und Wannen erst einmauern, wenn sie geerdet und mit Wasser gefüllt (belastet) sind. Erst nach Freigabe der Leitungen durch den Instal lateur Schlitze und Durchbrüche schließen und die Abmauerungen erstellen. Stimmen die Drempelhöhen (Kniestockhöhen) und die Ankerlöcher für den Zimmerer? Bevor die Drempelabmauerungen hergestellt wer den, müssen die Wärmedämmschichten in der Dachsparrenebene bzw. auf dem Boden hinter dem Drempelbereich eingebracht sein. Ist der ggf. erforderliche Ringanker ordnungsgemäß ausgeführt? Ist der HeizungsFundamentsockel von Wand und Boden getrennt (z. B. durch eine Korkmatte)?

462

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Zimmerarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist der Heizungs, Fundamentsockel von Wand und Boden getrennt (z. B. durch eine Korkmatte)? Liegen die Pfetten auf der Bitumenpappe auf? Sind die Pfetten richtig verankert? Sind sämtliche Holzteile mit nicht gesundheits schädlichen Holzschutzmitteln imprägniert? Ist das Holz für den Dachstuhl ausreichend trocken? Liegen tragende Holzteile an der Gebäudetrenn wand auf Konsolen? Ist die notwendige Hinterlüftung für die Außen schalung gewährleistet? Sind die Sichtschalungen allseitig grundiert? Sind die Schnittflächen bei den sichtbaren Holztei len gehobelt? Entsprechen die Abstände bzw. Ausführung der Vordächer dem Plan? Entspricht die Güte des Holzes für den Dachstuhl der Güteklasse II, Schnittkl. A? Stimmen die Sparrenauswechslungen für Dachflä chenfenster? Sind Unterspannfolien 20 – 25 cm überlappt, gespannt? Sind die Konterlatten 30/50 mm und Güteklasse II? Sind die Balkone der Detailzeichnung entsprechend eingebaut? Sind Metallteile bzw. Verbindungen verzinkt? Sind die Kanten an allen sichtbaren Teilen des Balkons gefast? Ist die Geländerhöhe mind. 90 cm; ab 12 m Höhe: 1,10 m?

463

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Spengler/Dachdeckerarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Wurde das richtige Material verwendet (Kupfer, Zink etc.)? Sind die Regenrinnen im Gefälle angeordnet? Sind Fallrohre lotrecht angebracht? Sind Fallrohre ordnungsgemäß angeschlossen? Sind die Fugen der Blechanschlüsse dauerelastisch verfugt? Wenn Bleche direkt mit Holz und Putz in Berührung kommen – zweimal Schutzanstrich auf Blech bzw. Pappe untergelegt? Ist bei Dachgauben zwischen Holz und Blech eine besandete Pappe verlegt? Sind ausreichend Lüftungsziegel eingebaut? Liegen ReserveDachpfannen vor?

464

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Isolierungen, Flachdach Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist ein bituminöser Voranstrich auf der Betondecke? Ist die Dampfsperre mit 10 cm Überlappung ver klebt? Ist die Wärmedämmung trittfest und dicht gesto ßen? Entspricht die Abdichtung der Leistungsbeschrei bung Sind die Bauwerksdehnungsfugen mit Fugenband geklebt? Sind Dachgullys in richtiger Höhe und Klebeflan sche satt eingeklebt? Sind Sperrschichten an Übergängen LoggiaWände 15 cm hoch geklebt? Sind WandanschlussProfilschienen eingebaut? Sind Flachdachabschlussprofile exakt waagrecht eingebaut und satt verklebt? Kontrolle der Einklebung der Lichtkuppeln usw. Sind Blechverwahrungen satt eingeklebt? Sind Balkondichtungen vollflächig und an den Wänden mind. 15 cm hochgezogen? Sind Entlüftungsrohre bzw. deren Verwahrungsble che heiß eingeklebt? Sind im TiefgaragenBereich Bauwerksfugen mit Fugenbändern versehen bzw. zusätzlich dauerela stisch versiegelt?

465

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Ist mit den Stadtwerken der Hausanschluss geklärt und beantragt? Baustellentermin mit Bauherr, Elektriker und Bau leiter über die Lage der Installation (Steckdosen, Lichtschalter etc.). Mit Elektriker die Leitungsführung, Antennenanlage, Telefonanschlüsse, Türöffner etc. durchsprechen. Ist die Lage des Stromzählerkastens geklärt? Schalter sollen ca. 1,05 m über Oberkante Fertig fußboden (OKFFB), Steckdosen 30 cm und Geräte anschlussdosen 20 cm über OKFFB montiert sein. Küchenpläne mit eingezeichneten EAnschlüssen mit dem Elektriker durchsprechen. Telefon und Stromkabel müssen mind. 10 cm Abstand voneinander haben. Schalter und Steckdosen dürfen im verfliesten. Wandbereich erst nach Flieseninstallation ein gebaut werden. Die Elektrokabel müssen an den entsprechenden Stellen lang genug aus der Wand hängen. Mit dem Fliesenleger muss direkt abgeklärt werden, ob die Aussparungen für die Schalterdosen vorher bereits angelegt werden und ob die Schalterdosen mit dem Kabel dann vom Fliesenleger an passender Stelle direkt eingesetzt werden können. Dadurch wird die Montage der Schalter und Steck dosen auf Fugenkreuz oder Fuge bzw. Plattenmitte ermöglicht. Sind sämtliche Elektroinstallationen in Feuchträumen feuchtigkeitsgeschützt? Sicherheitsabstände beachten: Zwischen Leitungen, Steckdosen und Schaltern einerseits und der Bade bzw. Brausewanne andererseits ist allseitig waag recht ein Abstand von 0,60 m vom Wannenrand einzuhalten.

466

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Elektroarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Für Waschmaschine und Wäschetrockner ist jeweils eine Steckdose erforderlich. Sind Leerrohre für Fernsehen und Telefon vorhan den und funktionsfähig? Die Elektroleitungen müssen generell horizontal und vertikal verlaufen. Stimmt die Anzahl der Schalter, Steckdosen Licht auslässe etc. mit der Baubeschreibung überein? Ist der Sicherungskasten beschriftet?

Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs/Sanitärarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Sind die Vertragspläne mit der Ausführung vergli chen? Sind Heizkörper in niedriger Höhe und Lage einge baut? Sind vor dem Schließen von Schlitzen, Wand und Deckendurchbrüchen: – alle Rohre isoliert? – alle Rohrschellen und Befestigungen mit Dämm lagen versehen? – die Dichtigkeitsprüfungen durchgeführt? Sind alle Beschriftungsschilder angebracht? Ist die erforderliche Zuluft bzw. Abluft eingebaut? Sind die Hausanschlüsse Wasser und Gas bean tragt? Sind Kreuzungspunkte von Heizleitungen teilweise in der Decke versenkt?

467

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs/Sanitärarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Ist die Leitungsführung mit der ausführenden Firma besprochen? Sind Rohrleitungen am Fußboden und an den Wänden isoliert? Sind Rohrschellen mit Schalldämmeinlage verse hen? Sind Installationsgegenstände (Bade und Dusch wannen) sowie das Rohrleitungsnetz geerdet? Höhen von Waschbecken sowie Küchenarbeitsplat ten angeben. Ist bei übereinander liegenden Leitungen die Kalt wasser unter der Warmwasserleitung verlegt? Die erforderlichen Mindestabstände für Sanitärge genstände sind einzuhalten. Sind Schalldämmstreifen an den Rändern von Badewannen und Duschen fixiert?

468

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Heizungs/Sanitärarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Sind Rohrleitungen vor dem Schließen der Schlitze druckgeprüft? Gartenwasserleitungen müssen im Haus einzeln absperrbar und entleerbar sein. Rohrbe und entlüfter müssen jeweils an den Enden der Steigleitungen liegen. Rohrleitungen dürfen keinen Kontakt haben mit Mauerwerk, Beton, Metall oder Gipsplatten. Sind alle Heizkörper mit Thermostatventilen verse hen, richtig platziert und funktionsfähig? Ist der Außenfühler für die Steuerung der Heizung richtig platziert? Entsprechen die Sanitärgegenstände sowie die Heizungsanlage der Baubeschreibung? Liegt die Abnahme der Heizungsanlage durch den örtlichen Kaminkehrermeister vor? Ist die Einweisung in die Heizungsanlage erfolgt? Sind die Oberflächen sämtlicher Sanitärgegenstän de in Ordnung?

469

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Fenster Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Liegen der ausführenden Firma die aktuellen Pläne zum Aufmaßtermin vor? Sind die Fenster und Türelemente hinsichtlich der Farbgestaltung und der Verglasung (UWert) rich tig? Sind die Fugen zwischen Fensterrahmen bzw. Türstock und dem Mauerwerk ordnungsgemäß (dicht) ausgeschäumt? Sind Metallfensterbänke fluchtrecht eingebaut und vollflächig unterfüttert? Sind die ausgeschriebenen Beschläge eingebaut? Sind alle Fenster und Türen lotrecht eingebaut und ausreichend befestigt? Stimmen Sprossen und Holzunterteilungen mit dem Ausführungsplan überein? Fenster und Türen sind bei der Abnahme auf Gän gigkeit und Schließbarkeit zu überprüfen. Die Holzoberflächen müssen frei von Beschädigun gen und mit entsprechendem Voranstrich bzw. Schlussanstrich versehen sein. Ist die Verglasung verschmutzt oder beschädigt (Kratzer etc.)? Sind die AußenFensterbänke ohne Beschädigung?

470

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Natursteinarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Sind ausreichend Konsolen bei größeren Fenster bänken eingebaut? Sind die Fensterbänke waagrecht und mit ca. 2 cm Überstand über den Putz eingebaut? Sind die Oberflächen und die Kanten der Fenster bänke in Ordnung? Ist der Plattenbelag eben und mit gleicher Fugen stärke verlegt? Sind die Sockelleisten mit dem Bodenbelag nicht fest verbunden, sondern dauerelastisch verfugt? Sind die Oberflächen und die Kanten in Ordnung?

471

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Putzarbeiten (innen/außen) Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Art des Putzes mit Sockelausbildung mit Architekt besprechen. Es dürfen nur verzinkte Metallputzträger verwendet werden. An allen Ecken und stoßgefährdeten Kanten sind Eckschutzschienen vorzusehen. Dehnungs und Betonierfugen dürfen nicht über putzt werden. Sämtliche Materialwechsel müssen mit Putzträgern überspannt werden (z. B. Ziegel/Beton etc.). In Bädern kommt ein KalkZementputz zum Einbau. Elektro und sonstige Anschlüsse müssen im Putz freigelegt werden. Sind alle Küchenentlüftungsrohre eingebaut? Am Übergang WandDecke ist ein Kellenschnitt zu führen. Sind die Leibungen senkrecht zum Fenster? Ist Struktur und Oberfläche des Putzes in Ordnung? Ist Innenputz lot u. fluchtrecht ausgeführt? Ist speziell in Fliesen und Objektbereichen Winklig keit gegeben? Sind Leitungsführungen im Putzbereich ausreichend überdeckt? Ist die Oberfläche des Putzes in Ordnung? Ist der Sockelputz mindestens 30 cm über die Oberkante des fertigen Geländes geführt? Sind Dehnfugenprofile sauber eingebaut? Sind Fensterbleche o. ä. dicht eingeputzt?

472

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Estricharbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist die Rohdecke sauber, glatt und eben? Sind Rohrkreuzungen in der Rohdecke teilweise versetzt? Ist die Trittschall/Wärmedämmung dicht gestoßen, an den Bodenleitungen und Heizungsnischen eng ausgeschnitten und sind die Bodenschlitze abgedeckt? Schlitze mit Perlite auffüllen. Eine Lage Trittschalldämmung muss unmittelbar unter dem Estrich durchgehend verlegt werden. Sind die Randstreifen umlaufend eingelegt? (Achtung! Estrich darf keine Verbindung zu den Wänden und Treppen haben) Sind die Heizungsaustrittsrohre ummantelt? Erreicht der Estrich eine Mindestdicke von 4 cm? Sind Gebäudetrennfugen in den Estrich übernom men worden? Entspricht die Wärme und Trittschalldämmung der Ausschreibung?

473

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Rollladen Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Sind die Rollladendeckel wärmegedämmt? Ist der Rollladendeckel zu den Fensterleibungen und zum Fensterstock dauerelastisch abgefugt? Lässt sich der Rollladen leicht bedienen? Sitzt der Gurtwickelkasten senkrecht unter dem Gurtauslass?

Checkliste: Qualitätskontrolle Lüftung mechanisch – TGAbluft Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Sind mit der Fachfirma Lage und Befestigung des mechanischen Lüfters besprochen? Luftaustritt über Dach mit der Firma besprechen. Ist die Küchenlüftung, wenn gefordert, eingebaut? Ist auch eine Entlüftung bei Innenbädern bzw. Toiletten eingebaut? Sind Rohre und Schellen und Befestigungen in Wandschlitzen gedämmt und die Schlitze (wenn in Außenwänden) mit Steinwolle oder gleichwertig gestopft?

474

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Metall Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Sind die außen liegenden Metallteile entsprechend der Baubeschreibung ausgeführt (verzinkt, pulver beschichtet etc.)? Stimmen die lichten Abstände max. 10 cm bei senkrecht angeordneten Stäben? Sind am Außengeländer die Befestigungsteile verzinkt bzw. in Nirosta? Ist die Geländerhöhe an der ungünstigsten Stelle 90 cm, über 12,0 m Absturzhöhe 1,10 m über dem fertigen Fußboden? Sind die Schweißstellen verschliffen und mit Rost schutzgrundierung behandelt? Entspricht das Treppengeländer der Baubeschrei bung? Sind ggf. der PVCHandlauf sowie die Rosetten an den Geländerstäben angebracht?

Checkliste: Qualitätskontrolle Malerarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist die Oberfläche des Putzes eben? Sind die Bodenflächen mit geeigneten Materialien abgedeckt? Sind die zu streichenden Flächen zweimal bearbei tet worden? Sind die Metallteile grundiert? Sind sämtliche Holzteile zweimal lasiert worden? Sind Tapeten ohne Verwerfungen, Blasen und Risse verlegt? Sind Tapeten an Fenstern, Türstöcken etc. exakt ausgebildet? Sind Türstöcke und Fenster etc. mit Farbe ver schmiert?

475

Anhang

Checkliste: Qualitätskontrolle Fliesenarbeiten Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................

Ja

Nein

Sonstiges

Ist der Untergrund sauber und frei von Rissen? Entsprechen die Fliesen in Qualität, Muster und Farbe der Baubeschreibung? Ist der Spritzbereich an den Wänden bis ca. 1 m oberhalb der Badewanne und im Bereich der Duschwanne sowie der gesamte Bodenbereich mit einer Feuchtigkeitsisolierung eingestrichen? Sind in den Übergangsbereichen Estrich/Wand Dichtbänder angebracht? Sind die Fliesen eben und mit gleichmäßiger Fugenstärke verlegt? Sind Fliesen exakt an andere Gegenstände angearbeitet? Boden und Wandfliesen dürfen nicht fest miteinander verbunden sein? Sind sämtliche Innenecken elastisch verfugt? Sind außen liegende Flächen mit frostsicheren Fliesen belegt? Liegen Reservefliesen vor?

Checkliste: Qualitätskontrolle Bodenbeläge Firma:.................................. Telefon:...................... Anschrift: ................................................................ Ist der Untergrund sauber und frei von Rissen? Entsprechen die Bodenbeläge in Qualität, Muster und Farbe der Baubeschreibung Ist der Übergang der Bodenbeläge bzw. der Wechsel von Bodenbelägen unter dem Türblatt? Ist an Vor bzw. Rücksprüngen und anderen Einbauteilen sauber angearbeitet? Ist die Sockelleiste exakt angebracht? Ist der Bodenbelag bis zur Übergabe ausreichend geschützt?

476

Ja

Nein

Sonstiges

Anhang

2

DINNormen Inhaltsverzeichnis

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN V 105100

200510

Mauerziegel – Teil 100: Mauerziegel mit besonde ren Eigenschaften

DIN V 106

200510

Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften

DIN 107

197404

Bezeichnung mit links oder rechts im Bauwesen

DIN 272

198602

Prüfung von Magnesiaestrich

DIN 276

199306

Kosten im Hochbau

DIN 2771

200502

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau – Teil 1: Begriffe, Ermittlungsgrundlagen

DIN 2772

200502

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau – Teil 2: Gliederung der NettoGrund fläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen)

DIN 2773

200504

Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau – Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten

DIN 10451

200107

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 1: Bemessung und Konstruktion

DIN 10452

200107

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 2: Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zu DIN EN 2061

DIN 10452/A1

200501

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 2: Beton – Festlegungen, Eigenschaften, Herstellung und Konformität; Anwendungsregeln zu DIN EN 2061; Änderung A1

DIN 10453

200107

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 3: Bauausführung

DIN 10453/A1

200501

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 3: Bauausführung; Änderung A1

DIN 10454

200107

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 4: Ergänzende Regeln für die Herstellung und die Konformität von Fertigteilen

DIN 1045100

200502

Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbe ton – Teil 100: Ziegeldecken

DIN 1052

200408

Entwurf, Berechnung und Bemessung von Holz bauwerken – Allgemeine Bemessungsregeln und Bemessungsregeln für den Hochbau

DIN 10531

199611

Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung

477

Anhang

478

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 10532

199611

Mauerwerk – Teil 2: Mauerwerksfestigkeitsklassen aufgrund von Eignungsprüfungen

DIN 10533

199002

Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung

DIN 10534

200402

Mauerwerk – Teil 4: Fertigbauteile

DIN 1053100

200608

Mauerwerk – Teil 100: Berechnung auf der Grund lage des semiprobabilistischen Sicherheitskonzepts

DIN 1054

200501

Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd und Grundbau

DIN 10551

200206

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1: Wichten und Flächenlasten von Baustoffen, Bauteilen und Lagerstoffen

DIN 10552

197602

Lastannahmen für Bauten; Bodenkenngrößen, Wichte, Reibungswinkel, Kohäsion, Wandreibung winkel

DIN 10553

200603

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 3: Eigen und Nutzlasten für Hochbauten

DIN 10554

200503

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4: Windlasten

DIN 10555

200507

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 5: Schnee und Eislasten

DIN 10557

200211

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 7: Temperatur einwirkungen

DIN 10558

200301

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 8: Einwirkungen während der Bauausführung

DIN 10559

200308

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 9: Außerge wöhnliche Einwirkungen

DIN 105510

200407

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 10: Einwirkun gen infolge Krane und Maschinen

DIN 1055100

200103

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 100: Grundlagen der Tragwerksplanung – Sicherheitskonzept und Bemessungsregeln

DIN 1072

198512

Straßen und Wegbrücken; Lastannahmen

DIN 1074

200609

Holzbrücken

DIN 1101

200006

HolzwolleLeichtbauplatten und Mehrschicht Leichtbauplatten als Dämmstoffe für das Bauwe sen – Anforderungen, Prüfung

DIN 1102

198911

HolzwolleLeichtbauplatten und Mehrschicht Leichtbauplatten nach DIN 1101 als Dämmstoffe für das Bauwesen; Verwendung, Verarbeitung

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 116410

200408

Zement mit besonderen Eigenschaften – Teil 10: Zusammensetzung, Anforderungen und Überein stimmungsnachweis von Normalzement mit beson deren Eigenschaften

DIN 13561

199502

Bauzeichnungen – Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung

DIN 13566

200605

Technische Produktdokumentation – Bauzeichnun gen – Teil 6: Bauaufnahmezeichnungen

DIN 19464

199903

Raumlufttechnik – Teil 4: Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern (VDILüftungsregeln)

DIN 19466

199810

Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen, Ausführung, Abnahme (VDI Lüftungsregeln)

DIN 19467

199206

Raumlufttechnik; Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien (VDILüftungsregeln)

DIN 1960

200605

VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistun gen – Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

DIN 1961

200610

VOB Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistun gen – Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

DIN 19863

200411

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund stücke – Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung

DIN 19864

200302

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund stücke – Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwas serrohren und formstücken verschiedener Werk stoffe

DIN 198630

200302

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund stücke – Teil 30: Instandhaltung

DIN 1986100

200203

Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund stücke – Teil 100: Zusätzliche Bestimmungen zu DIN EN 752 und DIN EN 12056

DIN 19882

198812

Technische Regeln für TrinkwasserInstallationen (TRWI); Planung und Ausführung; Bauteile, Appa rate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW

DIN 19882 Beiblatt 1

198812

Technische Regeln für TrinkwasserInstallationen (TRWI); Zusammenstellung von Normen und ande ren Technischen Regeln über Werkstoffe, Bauteile und Apparate; Technische Regel des DVGW

479

Anhang

480

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 19886

200205

Technische Regeln für TrinkwasserInstallationen (TRWI) – Teil 6: Feuerlösch und Brandschutzanla gen – Technische Regel des DVGW

DIN 19891

200204

Regenwassernutzungsanlagen – Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung

DIN 1999100

200310

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Ab scheideranlagen nach DIN EN 8581 und DIN EN 8582

DIN 2000

200010

Zentrale Trinkwasserversorgung – Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanla gen – Technische Regel des DVGW

DIN 4020

200309

Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke

DIN 4040100

200412

Abscheideranlagen für Fette – Teil 100: Anforde rungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 18251 und DIN EN 18252

DIN 40741

200306

Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 1: Nadelschnittholz

DIN 40745

200306

Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 5: Laubschnittholz

DIN 4095

199006

Baugrund; Dränung zum Schutz baulicher Anlagen; Planung, Bemessung und Ausführung

DIN 41021

199805

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 1: Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und Prüfun gen

DIN 41022

197709

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 41023

197709

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandwände und nichttragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 41024

199403

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile

DIN 41024/A1

200411

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 4: Zusammenstellung und Anwendung klassifi zierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile; Änderung A1

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 41025

197709

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Feuerschutzabschlüsse, Abschlüsse in Fahrschacht wänden und gegen Feuer widerstandsfähige Ver glasungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 41026

197709

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Lüftungsleitungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 41027

199807

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 7: Bedachungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 410213

199005

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandschutzverglasungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen

DIN 410222

200411

Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen – Teil 22: Anwendungsnorm zu DIN 41024 auf der Bemessungsbasis von Teilsicherheitsbeiwerten

DIN 41031

198407

Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen, Nachweise

DIN 41032

198512

Nichttragende innere Trennwände; Trennwände aus GipsWandbauplatten

DIN 41034

198811

Nichttragende innere Trennwände; Unterkonstruk tion in Holzbauart

DIN 4108 Beiblatt 1

198204

Wärmeschutz im Hochbau; Inhaltsverzeichnisse; Stichwortverzeichnis

DIN 4108 Beiblatt 2

200603

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Wärmebrücken – Planungs und Ausfüh rungsbeispiele

DIN 41081

198108

Wärmeschutz im Hochbau; Größen und Einheiten

DIN 41082

200307

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wär meschutz

DIN 41083

200107

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Teil 3: Klimabedingter Feuchteschutz; Anfor derungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung

DIN V 41084

200407

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Teil 4: Wärme und feuchteschutztechnische Bemessungswerte

DIN V 41084/A1

200606

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Teil 4: Wärme und feuchteschutztechnische Bemessungswerte; Änderung A1

481

Anhang

482

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN V 41086

200306

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Teil 6: Berechnung des Jahresheizwärme und des Jahresheizenergiebedarfs

DIN 41087

200108

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Teil 7: Luftdichtheit von Gebäuden, Anfor derungen, Planungsund Ausführungsempfehlun gen sowie beispiele

DIN V 410810

200406

Wärmeschutz und EnergieEinsparung in Gebäu den – Anwendungsbezogene Anforderungen an Wärmedämmstoffe – Teil 10: Werkmäßig herge stellte Wärmedämmstoffe

DIN 4109

198911

Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise

DIN 4109 Beiblatt 1

198911

Schallschutz im Hochbau; Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren

DIN 4109 Beiblatt 2

198911

Schallschutz im Hochbau; Hinweise für Planung und Ausführung; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz; Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn oder Arbeitsbereich

DIN 4109 Beiblatt 3

199606

Schallschutz im Hochbau – Berechnung von R'w,R für den Nachweis der Eignung nach DIN 4109 aus Werten des im Labor ermittelten Schalldämm Maßes Rw

DIN 4109/A1

200101

Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise; Änderung A1

DIN 4109 Beiblatt 1/A1

200309

Schallschutz im Hochbau – Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren; Änderung A1

DIN 4121

197807

Hängende Drahtputzdecken; Putzdecken mit Metallputzträgern, Rabitzdecken, Anforderungen für die Ausführung

DIN 4123

200009

Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangun gen im Bereich bestehender Gebäude

DIN 4124

200210

Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten

DIN 4149

200504

Bauten in deutschen Erdbebengebieten – Lastan nahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten

DIN V 4165100

200510

Porenbetonsteine – Teil 100: Plansteine und Pla nelemente mit besonderen Eigenschaften

DIN 4166

199710

PorenbetonBauplatten und Porenbeton Planbauplatten

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 4172

195507

Maßordnung im Hochbau

DIN 4213

200307

Anwendung von vorgefertigten bewehrten Bautei len aus haufwerksporigem Leichtbeton in Bauwer ken

DIN 4226100

200202

Gesteinskörnungen für Beton und Mörtel – Teil 100: Rezyklierte Gesteinskörnungen

DIN 4242

197901

GlasbausteinWände; Ausführung und Bemessung

DIN 42611

200212

Kleinkläranlagen – Teil 1: Anlagen zur Abwasser vorbehandlung

DIN 44201

200403

Arbeits und Schutzgerüste – Teil 1: Schutzgerü ste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstrukti on und Bemessung

DIN 44202

199012

Arbeits und Schutzgerüste; Leitergerüste; Sicher heitstechnische Anforderungen

DIN 44203

200601

Arbeits und Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre Regelausführungen

DIN 4426

200109

Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anla gen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung

DIN V 470110

200308

Energetische Bewertung heiz und raumlufttech nischer Anlagen – Teil 10: Heizung, Trinkwasserer wärmung, Lüftung

DIN V 470110 Beiblatt 1

200202

Energetische Bewertung heiz und raumlufttech nischer Anlagen – Teil 10: Diagramme und Pla nungshilfen für ausgewählte Anlagensysteme mit Standardkomponenten

DIN V 470112

200402

Energetische Bewertung heiz und raumlufttech nischer Anlagen im Bestand – Teil 12: Wärmeer zeuger und Trinkwassererwärmung

DIN 47031

199912

Raumheizkörper – Teil 1: Maße von Gliedheizkör pern

DIN 47033

200010

Raumheizkörper – Teil 3: Umrechnung der Norm Wärmeleistung

DIN 4721

200106

KunststoffRohrleitungssysteme für Warmwasser Fußbodenheizung und Heizkörperanbindung – Polyethylen erhöhter Temperaturbeständigkeit (PE RT)

DIN 4725200

200103

WarmwasserFußbodenheizungen – Systeme und Komponenten – Teil 200: Bestimmungen der Wärmeleistung (Rohrüberdeckung ≥ 0,065 m)

483

Anhang

484

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 48441

200505

Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen – Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeits stätten und in öffentlichen Bereichen (ISO 3864 1:2002 modifiziert)

DIN 48442

200102

Sicherheitskennzeichnung – Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen

DIN 48442/A1

200405

Sicherheitskennzeichnung – Teil 2: Darstellung von Sicherheitszeichen – Änderung A1

DIN 48443

200309

Sicherheitskennzeichnung – Teil 3: Flucht und Rettungspläne

DIN 50341

199910

Tageslicht in Innenräumen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen

DIN 50342

198502

Tageslicht in Innenräumen; Grundlagen

DIN 50343

199409

Tageslicht in Innenräumen – Teil 3: Berechnung

DIN 50344

199409

Tageslicht in Innenräumen – Teil 4: Vereinfachte Bestimmung von Mindestfenstergrößen für Wohn räume

DIN 50345

199301

Tageslicht in Innenräumen; Messung

DIN 50346

199506

Tageslicht in Innenräumen – Teil 6: Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmessungen von Oberlichtöffnungen in Dachflächen

DIN 50352

199009

Beleuchtung mit künstlichem Licht; Richtwerte für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien

DIN 50353

200607

Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 3: Be leuchtung im Gesundheitswesen

DIN 50354

198302

Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht; Spezielle Empfehlungen für die Beleuchtung von Unterrichtsstätten

DIN 50356

199012

Beleuchtung mit künstlichem Licht; Messung und Bewertung

DIN 50357

200408

Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 7: Be leuchtung von Räumen mit Bildschirmarbeitsplät zen

DIN 50358

199405

Beleuchtung mit künstlichem Licht; Spezielle Anforderungen zur Einzelplatzbeleuchtung in Büroräumen und büroähnlichen Räumen

DIN 13080

200307

Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 13080 Bei blatt 1

200307

Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen – Hinweise zur Anwendung für Allgemeine Krankenhäuser

DIN 13080 Beiblatt 2

200307

Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen – Hinweise zur Anwendung für Hochschul und Universitätskliniken

DIN 13080 Beiblatt 3

199910

Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen – Formblatt zur Ermittlung von Flächen im Krankenhaus

DIN 13080 Beiblatt 4

200407

Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen – Begriffe und Gliederung der Zielplanung für Allgemeine Krankenhäuser

DIN 140346

200511

Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen – Teil 6: Bauliche Einrichtungen

DIN 14090

200305

Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

DIN 140921

200110

Feuerwehrhäuser – Teil 1: Planungsgrundlagen

DIN 140941

200401

Feuerwehrwesen – Notleiteranlagen – Teil 1: Notleiter mit und ohne Rückenschutz, Haltevor richtung, Podeste

DIN 14095

199808

Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen

DIN 140961

200001

Brandschutzordnung – Teil 1: Allgemeines und Teil A (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen

DIN 140962

200001

Brandschutzordnung – Teil 2: Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben); Regeln für das Erstellen

DIN 140963

200001

Brandschutzordnung – Teil 3: Teil C (für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben); Regeln für das Erstellen

DIN 14675

200311

Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb

DIN 15306

200206

Aufzüge – Personenaufzüge für Wohngebäude – Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße

DIN 15309

200212

Aufzüge – Personenaufzüge für andere als Wohn gebäude sowie Bettenaufzüge – Baumaße, Fahr korbmaße, Türmaße

DIN 18000

198405

Modulordnung im Bauwesen

DIN 180051

200207

Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung

485

Anhang

486

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 180051 Bei blatt 1

198705

Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städ tebauliche Planung

DIN 180052

199109

Schallschutz im Städtebau; Lärmkarten; Kartenmä ßige Darstellung von Schallimmissionen

DIN 18012

200011

HausAnschlusseinrichtungen in Gebäuden – Raum und Flächenbedarf – Planungsgrundlagen

DIN 18013

198104

Nischen für Zählerplätze (Elektrizitätszähler)

DIN 18014

199402

Fundamenterder

DIN 180151

200209

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen

DIN 180152

200408

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung

DIN 180153

199904

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel

DIN 180171

198702

Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster; Einzelschachtanlagen ohne Ventila toren

DIN 180173

199008

Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster, mit Ventilatoren

DIN 18022

198911

Küchen, Bäder und WCs im Wohnungsbau; Pla nungsgrundlagen

DIN 180241

199801

Barrierefreies Bauen – Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen

DIN 180242

199611

Barrierefreies Bauen – Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen

DIN 180251

199212

Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Roll stuhlbenutzer; Planungsgrundlagen

DIN 180252

199212

Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen

DIN 180321

200309

Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung – Teil 1: Grundsätze für die Planung

DIN V 180322

200104

Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehr zwecknutzung – Teil 2: Sportböden; Anforderun gen, Prüfungen

DIN 180323

199704

Sporthallen – Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung – Teil 3: Prüfung der Ballwurf sicherheit

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 180324

200208

Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehr zwecknutzung – Teil 4: Doppelschalige Trennvor hänge

DIN 180325

200208

Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehr zwecknutzung – Teil 5: Ausziehbare Tribünen

DIN 180326

198204

Sporthallen; Hallen für Turnen und Spiele; Bauliche Maßnahmen für Einbau und Verankerung von Sportgeräten

DIN 18034

199912

Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforde rungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb

DIN 180351

200302

Sportplätze – Teil 1: Freianlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung und Maße

DIN 180352

200307

Sportplätze – Teil 2: Bewässerung

DIN 180353

200609

Sportplätze – Teil 3: Entwässerung

DIN 180354

199107

Sportplätze; Rasenflächen

DIN V 180356

200410

Sportplätze – Teil 6: Kunststoffflächen

DIN V 180357

200206

Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasenflächen

DIN 18036

199211

Eissportanlagen; Anlagen für den Eissport mit Kunsteisflächen; Grundlagen für Planung und Bau

DIN 18041

200405

Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen

DIN 18055

198110

Fenster; Fugendurchlässigkeit, Schlagregendicht heit und mechanische Beanspruchung; Anforde rungen und Prüfung

DIN 18056

196606

Fensterwände; Bemessung und Ausführung

DIN 18057

200508

Betonfenster – Bemessung, Anforderungen, Prü fungen

DIN 18065

200001

Gebäudetreppen – Definitionen, Messregeln, Hauptmaße

DIN 18069

198511

Tragbolzentreppen für Wohngebäude; Bemessung und Ausführung

DIN 18073

199011

Rollabschlüsse, Sonnenschutz und Verdunkelungs anlagen im Bauwesen; Begriffe, Anforderungen

DIN 18090

199701

Aufzüge – FahrschachtDreh und Falttüren für Fahrschächte mit Wänden der Feuerwiderstands klasse F 90

DIN 18091

199307

Aufzüge; SchachtSchiebetüren für Fahrschächte mit Wänden der Feuerwiderstandklasse F 90

487

Anhang

488

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 18093

198706

Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztü ren in massive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Ankerformen, Einbau

DIN 180951

198810

Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderun gen

DIN 18100

198310

Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entspre chend DIN 4172

DIN 18101

198501

Türen; Türen für den Wohnungsbau; Türblattgrö ßen, Bandsitz und Schlosssitz; Gegenseitige Ab hängigkeit der Maße

DIN 18148

200010

Hohlwandplatten aus Leichtbeton

DIN V 18152100

200510

Vollsteine und Vollblöcke aus Leichtbeton – Teil 100: Vollsteine und Vollböcke mit besonderen Eigenschaften

DIN V 18153100

200510

Mauersteine aus Beton (Normalbeton) – Teil 100: Mauersteine mit besonderen Eigenschaften

DIN 181563

198007

Stoffe für keramische Bekleidungen im Dünnbett verfahren; Dispersionsklebstoffe

DIN 181571

197907

Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn bettverfahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbett mörtel

DIN 181572

198210

Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn bettverfahren; Dispersionsklebstoffe

DIN 181573

198604

Ausführung keramischer Bekleidungen im Dünn bettverfahren; Epoxidharzklebstoffe

DIN 18158

198609

Bodenklinkerplatten

DIN 181591

199112

Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen; PolyurethanOrtschaum für die Wärme und Kältedämmung; Anwendung, Eigenschaften, Aus führung, Prüfung

DIN 181592

197806

Schaumkunststoffe als Ortschäume im Bauwesen; HarnstoffFormaldehydharzOrtschaum für die Wärmedämmung, Anwendung, Eigenschaften, Ausführung, Prüfung

DIN V 181601

200601

Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung

DIN V 181601 Beiblatt 1

200601

Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung; Nationale Ergänzung zur Anwendung von Metall Abgasanlagen nach DIN EN 18561, von Innenroh ren und Verbindungsstücken nach DIN EN 18562, der Zulässigkeit von Werkstoffen und der Korrosi onswiderstandsklassen

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN V 181601 Beiblatt 2

200601

Abgasanlagen – Teil 1: Planung und Ausführung; Nationale Ergänzung zur Anwendung von Keramik Innenschalen nach DIN EN 1457, Zuordnung der Kennzeichnungsklassen für MontageAbgasanlagen

DIN 181605

199805

Abgasanlagen – Teil 5: Einrichtungen für Schorn steinfegerarbeiten; Anforderungen, Planung und Ausführung

DIN V 1816060

200601

Abgasanlagen – Teil 60: Nachweise für das Brand verhalten von Abgasanlagen und Bauteilen von Abgasanlagen; Begriffe, Anforderungen und Prü fungen

DIN 181611

197612

Korkerzeugnisse als Dämmstoffe für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung

DIN 18162

200010

Wandbauplatten aus Leichtbeton, unbewehrt

DIN 18174

198101

Schaumglas als Dämmstoff für das Bauwesen; Dämmstoffe für die Wärmedämmung

DIN 18181

199009

Gipskartonplatten im Hochbau; Grundlagen für die Verarbeitung

DIN 181821

200608

Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten – Teil 1: Profile aus Stahlblech

DIN 181822

198701

Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplat ten; Schnellbauschrauben

DIN 181823

198701

Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplat ten; Klammern

DIN 181824

198701

Zubehör für die Verarbeitung von Gipskartonplat ten; Nägel

DIN 18183

198811

Montagewände aus Gipskartonplatten; Ausführung von Metallständerwänden

DIN 18184

199106

GipskartonVerbundplatten mit Polystyrol oder PolyurethanHartschaum als Dämmstoff

DIN 18195 Beiblatt 1

200601

Bauwerksabdichtungen – Beispiele für die Anord nung der Abdichtung bei Abdichtungen

DIN 181951

200008

Bauwerksabdichtungen – Teil 1: Grundsätze, Defi nitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten

DIN 181952

200008

Bauwerksabdichtungen – Teil 2: Stoffe

DIN 181953

200008

Bauwerksabdichtungen – Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe

489

Anhang

490

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 181954

200008

Bauwerksabdichtungen – Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung

DIN 181955

200008

Bauwerksabdichtungen – Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung

DIN 181956

200008

Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstau endes Sickerwasser; Bemessung und Ausführung

DIN 181957

198906

Bauwerksabdichtungen; Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser; Bemessung und Aus führung

DIN 181958

200403

Bauwerksabdichtungen – Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen

DIN 181959

200403

Bauwerksabdichtungen – Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An und Abschlüsse

DIN 1819510

200403

Bauwerksabdichtungen – Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen

DIN 18196

200606

Erd und Grundbau – Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke

DIN V 18197

200510

Abdichten von Fugen in Beton mit Fugenbändern

DIN 18202

200510

Toleranzen im Hochbau – Bauwerke

DIN 182031

199704

Toleranzen im Hochbau – Teil 1: Vorgefertigte Teile aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton

DIN 182032

200608

Toleranzen im Hochbau – Teil 2: Vorgefertigte Teile aus Stahl

DIN 182033

198408

Toleranzen im Hochbau; Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen

DIN 18205

199604

Bedarfsplanung im Bauwesen

DIN 182301

199805

Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 1: Rechnerisch erforderliche Feuerwiderstandsdauer

DIN 182302

199901

Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 2: Ermittlung des Abbrandverhaltens von Materialien in Lageranordnung – Werte für den Abbrandfak tor m

DIN 182303

200208

Baulicher Brandschutz im Industriebau – Teil 3: Rechenwerte

DIN 182321

200202

Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 1: Begriffe, Aufgabenstellung

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 182322

200306

Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforde rungen und Einbau

DIN 182325

200304

Rauch und Wärmefreihaltung – Teil 5: Maschi nelle Rauchabzugsanlagen (MRA); Anforderungen, Bemessung

DIN 182511

200207

Schlösser – Einsteckschlösser – Teil 1: Einsteck schlösser für gefälzte Türen

DIN 182512

200211

Schlösser – Einsteckschlösser – Teil 2: Einsteck schlösser für Rohrrahmentüren

DIN 182513

200211

Schlösser – Einsteckschlösser – Teil 3: Einsteck schlösser als Mehrfachverriegelung

DIN 18255

200205

Baubeschläge – Türdrücker, Türschilder und Türro setten – Begriffe, Maße, Anforderungen, Kenn zeichnung

DIN 18257

200303

Baubeschläge – Schutzbeschläge – Begriffe, Maße, Anforderungen, Kennzeichnung

DIN 185151

199808

Außenwandbekleidungen – Teil 1: Angemörtelte Fliesen oder Platten; Grundsätze für Planung und Ausführung

DIN 185152

199304

Außenwandbekleidungen; Anmauerung auf Auf standsflächen; Grundsätze für Planung und Aus führung

DIN 185161

199912

Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 1: Anforderungen, Prüfgrundsätze

DIN 185163

199912

Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 3: Naturwerkstein; Anforderungen, Bemessung

DIN 185164

199002

Außenwandbekleidungen, hinterlüftet; Einschei benSicherheitsglas; Anforderungen, Bemessung, Prüfung

DIN 185165

199912

Außenwandbekleidungen, hinterlüftet – Teil 5: Betonwerkstein; Anforderungen, Bemessung

DIN 18530

198703

Massive Deckenkonstruktionen für Dächer; Planung und Ausführung

DIN 185311

200511

Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze

DIN 185312

200511

Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Teil 2: Stoffe

491

Anhang

492

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 185313

200511

Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen

DIN 185314

200511

Dachabdichtungen – Abdichtungen für nicht genutzte Dächer – Teil 4: Instandhaltung

DIN 18540

199502

Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen

DIN 185411

200609

Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Ortbeton – Teil 1: Begriffe, Formen, Maße, Kennzeichnung

DIN 185412

200609

Fugenbänder aus thermoplastischen Kunststoffen zur Abdichtung von Fugen in Ortbeton – Teil 2: Anforderungen an die Werkstoffe, Prüfung und Überwachung

DIN 185451

199202

Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Anforderungen an Glasfalze

DIN 185452

200102

Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen – Teil 2: Dichtstoffe, Bezeichnung, Anforderungen, Prü fung

DIN 185453

199202

Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen; Verglasungssysteme

DIN V 18550

200504

Putz und Putzsysteme – Ausführung

DIN 18551

200501

Spritzbeton – Anforderungen, Herstellung, Bemes sung und Konformität

DIN 18558

198501

Kunstharzputze; Begriffe, Anforderungen, Ausfüh rung

DIN V 18559

198812

WärmedämmVerbundsysteme; Begriffe, Allgemei ne Angaben

DIN 185601

200404

Estriche im Bauwesen – Teil 1: Allgemeine Anfor derungen, Prüfung und Ausführung

DIN 185602

200404

Estriche im Bauwesen – Teil 2: Estriche und Hei zestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)

DIN 185603

200603

Estriche im Bauwesen – Teil 3: Verbundestriche

DIN 185604

200404

Estriche im Bauwesen – Teil 4: Estriche auf Trenn schicht

DIN 185607

200404

Estriche im Bauwesen – Teil 7: Hochbeanspruch bare Estriche (Industrieestriche)

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN V 185991

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 1: Allgemeine Bilanzierungs verfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger

DIN V 185992

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen

DIN V 185993

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung

DIN V 185994

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 4: Nutz und Endenergiebedarf für Beleuchtung

DIN V 185995

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 5: Endenergiebedarf von Heiz systemen

DIN V 185996

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 6: Endenergiebedarf von Woh nungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau

DIN V 185997

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau

DIN V 185998

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 8: Nutz und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen

493

Anhang

494

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN V 185999

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 9: End und Primärenergiebe darf von KraftWärmeKopplungsanlagen

DIN V 1859910

200507

Energetische Bewertung von Gebäuden – Berech nung des Nutz, End und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung – Teil 10: Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten

DIN 188001

199011

Stahlbauten; Bemessung und Konstruktion

DIN 188001/A1

199602

Stahlbauten – Teil 1: Bemessung und Konstruktion; Änderung A1

DIN 188007

200209

Stahlbauten – Teil 7: Ausführung und Hersteller qualifikation

DIN 18801

198309

Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, Herstel lung

DIN 188071

198706

Trapezprofile im Hochbau; Stahltrapezprofile; Allgemeine Anforderungen, Ermittlung der Tragfä higkeitswerte durch Berechnung

DIN 188071/A1

200105

Trapezprofile im Hochbau – Stahltrapezprofile – Allgemeine Anforderungen, Ermittlung der Tragfä higkeitswerte durch Berechnung; Änderung A1

DIN 188073

198706

Trapezprofile im Hochbau; Stahltrapezprofile; Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung

DIN 188073/A1

200105

Trapezprofile im Hochbau – Stahltrapezprofile – Festigkeitsnachweis und konstruktive Ausbildung; Änderung A1

DIN 18915

200208

Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenar beiten

DIN 18916

200208

Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten

DIN 18917

200208

Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten

DIN 18918

200208

Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieur biologische Sicherungsbauweisen – Sicherungen durch Ansaaten, Bepflanzungen, Bauweisen mit lebenden und nicht lebenden Stoffen und Bautei len, kombinierte Bauweisen

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 18919

200208

Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Entwick lungs und Unterhaltungspflege von Grünflächen

DIN 18920

200208

Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetations flächen bei Baumaßnahmen

DIN 18960

199908

Nutzungskosten im Hochbau

DIN V 200001

200512

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 1: Holzwerkstoffe

DIN V 20000401

200506

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 401: Regeln für die Verwendung von Mauerzie geln nach DIN EN 7711:200505

DIN V 20000402

200506

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 402: Regeln für die Verwendung von Kalksandsteinen nach DIN EN 7712:200505

DIN V 20000403

200506

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 403: Regeln für die Verwendung von Mauersteinen aus Beton nach DIN EN 7713:200505

DIN V 20000404

200601

Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Teil 404: Regeln für die Verwendung von Porenbeton steinen nach DIN EN 7714:200505

DIN 31051

200306

Grundlagen der Instandhaltung

DIN 32984

200005

Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum

DIN 33942

200208

Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechni sche Anforderungen und Prüfverfahren

DIN 445764

198703

Elektrische Raumheizung; Fußboden Speicherheizung; Gebrauchseigenschaften; Be messung für Räume

DIN 52129

199311

Nackte Bitumenbahnen; Begriff, Bezeichnung, Anforderungen

DIN 52130

199511

BitumenDachdichtungsbahnen – Begriffe, Be zeichnungen, Anforderungen

DIN 52131

199511

BitumenSchweißbahnen – Begriffe, Bezeichnun gen, Anforderungen

DIN 52132

199605

PolymerbitumenDachdichtungsbahnen – Begriffe, Bezeichnungen, Anforderungen

DIN 52133

199511

PolymerbitumenSchweißbahnen – Begriffe, Be zeichnungen, Anforderungen

DIN 52143

198508

GlasvliesBitumendachbahnen; Begriffe, Bezeich nung, Anforderungen

495

Anhang

496

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN 5535011

199508

Begriffe zu Qualitätsmanagement und Statistik – Teil 11: Begriffe des Qualitätsmanagements

DIN 55699

200502

Verarbeitung von WärmedämmVerbundsystemen

DIN 58125

200207

Schulbau – Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen

DIN 681211

199309

Holzprofile für Fenster und Fenstertüren; Maße, Qualitätsanforderungen

DIN 681212

199006

Holzprofile für Fenster und Fenstertüren; Allgemei ne Grundsätze

DIN 68702

200104

Holzpflaster

DIN 687061

200202

Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Teil 1: Türblätter; Begriffe, Maße, Anforderungen

DIN 687062

200202

Innentüren aus Holz und Holzwerkstoffen – Teil 2: Türzargen; Begriffe, Maße, Einbau

DIN 688001

197405

Holzschutz im Hochbau – Allgemeines

DIN 688002

199605

Holzschutz – Teil 2: Vorbeugende bauliche Maß nahmen im Hochbau

DIN 688003

199004

Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz

DIN 688004

199211

Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten

DIN EN 811

200005

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge (enthält Berichtigung AC:1999); Deutsche Fassung EN 811:1998 + AC:1999

DIN EN 811/A1

200603

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge; Deutsche Fassung EN 811:1998/A1:2005

DIN EN 811/A2

200501

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 1: Elektrisch betriebene Personen und Lastenaufzüge – A2: Aufstellungs orte von Triebwerk und Steuerung sowie Seilrollen; Deutsche Fassung EN 811:1998/A2:2004

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 812

200005

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betrie bene Personen und Lastenaufzüge (enthält Be richtigung AC:1999); Deutsche Fassung EN 81 2:1998 + AC:1999

DIN EN 812/A1

200603

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betrie bene Personen und Lastenaufzüge; Deutsche Fassung EN 812:1998/A1:2005

DIN EN 812/A2

200501

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 2: Hydraulisch betrie bene Personen und Lastenaufzüge – A2: Aufstel lungsorte von Triebwerk und Steuerung sowie Seilrollen; Deutsche Fassung EN 812:1998/A2:2004

DIN EN 1971

200408

Zement – Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Normalzement; Deutsche Fassung EN 1971:2000 + A1:2004

DIN EN 1972

200011

Zement – Teil 2: Konformitätsbewertung; Deutsche Fassung EN 1972:2000

DIN EN 1974

200408

Zement – Teil 4: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien von Hochofenzement mit niedriger Anfangsfestigkeit; Deutsche Fassung EN 1974:2004

DIN EN 2061

200107

Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstel lung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206 1:2000

DIN EN 2061/A1

200410

Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstel lung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206 1:2000/A1:2004

DIN EN 2061/A2

200509

Beton – Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstel lung und Konformität; Deutsche Fassung EN 206 1:2000/A2:2005

DIN EN 312

200311

Spanplatten – Anforderungen; Deutsche Fassung EN 312:2003

DIN EN 336

200309

Bauholz für tragende Zwecke – Maße, zulässige Abweichungen; Deutsche Fassung EN 336:2003

DIN EN 338

200309

Bauholz für tragende Zwecke – Festigkeitsklassen; Deutsche Fassung EN 338:2003

DIN EN 386

200204

Brettschichtholz – Leistungsanforderungen und Mindestanforderungen an die Herstellung; Deut sche Fassung EN 386:2001

497

Anhang

498

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 410

199812

Glas im Bauwesen – Bestimmung der lichttechni schen und strahlungsphysikalischen Kenngrößen von Verglasungen; Deutsche Fassung EN 410:1998

DIN EN 4131

200405

Putz und Mauerbinder – Teil 1: Zusammensetzung, Anforderungen und Konformitätskriterien; Deut sche Fassung EN 4131:2004

DIN EN 4591

200202

Baukalk – Teil 1: Definitionen, Anforderungen und Konformitätskriterien; Deutsche Fassung EN 459 1:2001

DIN EN 4593

200202

Baukalk – Teil 3: Konformitätsbewertung; Deutsche Fassung EN 4593:2001

DIN EN 520

200503

Gipsplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 520:2004

DIN EN 612

200504

Hängedachrinnen mit Aussteifung der Rinnenvor derseite und Regenrohre aus Metallblech mit Nahtverbindungen; Deutsche Fassung EN 612:2005

DIN EN 6221

200309

Faserplatten – Anforderungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 6221:2003

DIN EN 673

200306

Glas im Bauwesen – Bestimmung des Wärme durchgangskoeffizienten (UWert) – Berechnungs verfahren (enthält Änderung A1:2000 + Änderung A2:2002); Deutsche Fassung EN 673:1997 + A1:2000 + A2:2002

DIN EN 7521

199601

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeines und Definitionen; Deutsche Fassung EN 7521:1995

DIN EN 7522

199609

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Anforderungen; Deutsche Fassung EN 752 2:1996

DIN EN 7523

199609

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 3: Planung; Deutsche Fassung EN 7523:1996

DIN EN 7524

199711

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 4: Hydraulische Berechnung und Umwelt schutzaspekte; Deutsche Fassung EN 7524:1997

DIN EN 7525

199711

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 5: Sanierung; Deutsche Fassung EN 752 5:1997

DIN EN 7526

199806

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 6: Pumpanlagen; Deutsche Fassung EN 752 6:1998

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 7527

199806

Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden – Teil 7: Betrieb und Unterhalt; Deutsche Fassung EN 7527:1998

DIN EN 7711

200505

Festlegungen für Mauersteine – Teil 1: Mauerzie gel; Deutsche Fassung EN 7711:2003 + A1:2005

DIN EN 7712

200505

Festlegungen für Mauersteine – Teil 2: Kalksand steine; Deutsche Fassung EN 7712:2003 + A1:2005

DIN EN 7713

200505

Festlegungen für Mauersteine – Teil 3: Mauersteine aus Beton (mit dichten und porigen Zuschlägen); Deutsche Fassung EN 7713:2003 + A1:2005

DIN EN 7714

200505

Festlegungen für Mauersteine – Teil 4: Porenbe tonsteine; Deutsche Fassung EN 7714:2003 + A1:2005

DIN EN 8061

200112

Technische Regeln für TrinkwasserInstallationen – Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 806 1:2001 + A1:2001

DIN EN 8062

200506

Technische Regeln für TrinkwasserInstallationen – Teil 2: Planung; Deutsche Fassung EN 8062:2005

DIN EN 832

200306

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Berechnung des Heizenergiebedarfs – Wohngebäu de (enthält Berichtigung AC:2002); Deutsche Fassung EN 832:1998 + AC:2002

DIN EN 8581

200502

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) – Teil 1: Bau, Funktions und Prüf grundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung; Deutsche Fassung EN 8581:2002 + A1:2004

DIN EN 8582

200310

Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin) – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 858 2:2003

DIN EN 10511

200304

Glas im Bauwesen – Glassteine und Betongläser – Teil 1: Begriffe und Beschreibungen; Deutsche Fassung EN 10511:2003

DIN EN 12641

199711

FußbodenHeizung – Systeme und Komponenten – Teil 1: Definitionen und Symbole; Deutsche Fassung EN 12641:1997

DIN EN 12642

199711

FußbodenHeizung – Systeme und Komponenten – Teil 2: Bestimmung der Wärmeleistung; Deutsche Fassung EN 12642:1997

499

Anhang

500

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 12643

199711

FußbodenHeizung – Systeme und Komponenten – Teil 3: Auslegung; Deutsche Fassung EN 1264 3:1997

DIN EN 12644

200112

FußbodenHeizung – Systeme und Komponenten – Teil 4: Installation; Deutsche Fassung EN 1264 4:2001

DIN EN 13631

199910

Feuerwiderstandsprüfungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 13631:1999

DIN EN 13632

199910

Feuerwiderstandsprüfungen – Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren; Deutsche Fassung EN 13632:1999

DIN EN 13641

199910

Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile – Teil 1: Wände; Deutsche Fassung EN 13641:1999

DIN EN 13642

199910

Feuerwiderstandsprüfungen für nichttragende Bauteile – Teil 2: Unterdecken; Deutsche Fassung EN 13642:1999

DIN EN 1443

200306

Abgasanlagen – Allgemeine Anforderungen; Deut sche Fassung EN 1443:2003

DIN EN 1520

200307

Vorgefertigte bewehrte Bauteile aus haufwerkspo rigem Leichtbeton (enthält Berichtigung AC:2003); Deutsche Fassung EN 1520:2002 + AC:2003

DIN EN 1536

199906

Ausführung von besonderen geotechnischen Ar beiten (Spezialtiefbau) – Bohrpfähle; Deutsche Fassung EN 1536:1999

DIN EN 1610

199710

Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen; Deutsche Fassung EN 1610:1997

DIN EN 1610 Bei blatt 1

199710

Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und kanälen – Verzeichnis einschlägiger Normen und Richtlinien (Stand vom Februar 1997)

DIN EN 1717

200105

Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in TrinkwasserInstallationen und allgemeine Anfor derungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhü tung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen – Technische Regel des DVGW; Deut sche Fassung EN 1717:2000

DIN EN 18251

200412

Abscheideranlagen für Fette – Teil 1: Bau, Funkti ons und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung; Deutsche Fassung EN 1825 1:2004

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 18252

200205

Abscheideranlagen für Fette – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung; Deutsche Fassung EN 18252:2002

DIN EN 1838

199907

Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung; Deutsche Fassung EN 1838:1999

DIN EN 1906

200205

Schlösser und Baubeschläge – Türdrücker und Türknäufe – Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 1906:2002

DIN EN 120561

200101

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 1: Allgemeine und Ausführungs anforderungen; Deutsche Fassung EN 12056 1:2000

DIN EN 120562

200101

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 2: Schmutzwasseranlagen, Pla nung und Berechnung; Deutsche Fassung EN 120562:2000

DIN EN 120563

200101

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 3: Dachentwässerung, Planung und Bemessung; Deutsche Fassung EN 12056 3:2000

DIN EN 120564

200101

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 4: Abwasserhebeanlagen; Planung und Bemessung; Deutsche Fassung EN 12056 4:2000

DIN EN 120565

200101

Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden – Teil 5: Installation und Prüfung, An leitung für Betrieb, Wartung und Gebrauch; Deut sche Fassung EN 120565:2000

DIN EN 12207

200006

Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifi zierung; Deutsche Fassung EN 12207:1999

DIN EN 12208

200006

Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassi fizierung; Deutsche Fassung EN 12208:1999

DIN EN 12210

200308

Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Klassifizierung (enthält Berichtigung AC:2002); Deutsche Fassung EN 12210:1999 + AC:2002

DIN EN 123542

200009

Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigen schaften von Gebäuden aus den Bauteileigen schaften – Teil 2: Trittschalldämmung zwischen Räumen; Deutsche Fassung EN 123542:2000

501

Anhang

502

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 124641

200303

Licht und Beleuchtung – Beleuchtung von Arbeits stätten – Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen; Deutsche Fassung EN 124641:2002

DIN EN 12524

200007

Baustoffe und produkte – Wärme und feuchte schutztechnische Eigenschaften – Tabellierte Bemessungswerte; Deutsche Fassung EN 12524:2000

DIN EN 125661

200405

Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 1: Werk mäßig hergestellte Faulgruben (enthält Änderung A1:2003); Deutsche Fassung EN 125661:2000 + A1:2003

DIN EN 125663

200510

Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW – Teil 3: Vorge fertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser; Deutsche Fassung EN 125663:2005

DIN EN 12665

200209

Licht und Beleuchtung – Grundlegende Begriffe und Kriterien für die Festlegung von Anforderungen an die Beleuchtung; Deutsche Fassung EN 12665:2002

DIN EN 12758

200210

Glas im Bauwesen – Glas und Luftschalldämmung – Definitionen und Bestimmung der Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 12758:2001

DIN EN 12792

200401

Lüftung von Gebäuden – Symbole, Terminologie und graphische Symbole; Deutsche Fassung EN 12792:2003

DIN EN 128101

200403

Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 1: Produktfestlegungen; Deutsche Fassung EN 128101:2003

DIN EN 128102

200403

Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen – Teil 2: Besondere Bemessungsverfahren und Nachweise; Deutsche Fassung EN 128102:2003

DIN EN 128111

200403

Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 1: Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf, Konstruktion und Bemessung; Deutsche Fassung EN 128111:2003

DIN EN 12812

200409

Traggerüste – Anforderungen, Bemessung und Entwurf; Deutsche Fassung EN 12812:2004

DIN EN 12825

200204

Doppelböden; Deutsche Fassung EN 12825:2001

DIN EN 12828

200306

Heizungssysteme in Gebäuden – Planung von WarmwasserHeizungsanlagen; Deutsche Fassung EN 12828:2003

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 12831

200308

Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der NormHeizlast; Deutsche Fassung EN 12831:2003

DIN EN 12831 Beiblatt 1

200404

Heizungssysteme in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der NormHeizlast – Nationaler An hang NA

DIN EN 12831 Beiblatt 1/A1

200503

Heizungssysteme in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung der NormHeizlast – Nationaler An hang NA; Änderung A1

DIN EN 12859

200111

GipsWandbauplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 12859:2001

DIN EN 12859/A1

200408

GipsWandbauplatten – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 12859:2001/A1:2004

DIN EN 12860

200207

Gipskleber für GipsWandbauplatten – Begriffe, Anforderungen, Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 12860:2001 + AC:2002

DIN EN 129751

200606

Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile – Kollektoren – Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 129751:2006

DIN EN 129761

200604

Thermische Solaranlagen und ihre Bauteile – Vorgefertigte Anlagen – Teil 1: Allgemeine Anfor derungen; Deutsche Fassung EN 129761:2006

DIN EN 130221

200608

Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen – Teil 1: Glasprodukte für SSGSysteme – Einfach und Mehrfachverglasungen mit und ohne Abtragung des Eigengewichtes; Deutsche Fassung EN 13022 1:2006

DIN EN 130222

200608

Glas im Bauwesen – Geklebte Verglasungen – Teil 2: Verglasungsvorschriften; Deutsche Fassung EN 130222:2006

DIN EN 13162

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13162:2001

DIN EN 13163

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13163:2001

503

Anhang

504

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 13164

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol schaum (XPS) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13164:2001

DIN EN 13164/A1

200408

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrol schaum (XPS) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13164:2001/A1:2004

DIN EN 13165

200502

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus PolyurethanHartschaum (PUR) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13165:2001 + A1:2004 + A2:2004

DIN EN 13166

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzhartschaum (PF) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13166:2001

DIN EN 13166/A1

200408

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13166:2001/A1:2004

DIN EN 13167

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13167:2001

DIN EN 13167/A1

200408

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13167:2001/A1:2004

DIN EN 13168

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezi fikation; Deutsche Fassung EN 13168:2001

DIN EN 13168/A1

200408

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) – Spezi fikation; Deutsche Fassung EN 13168:2001/A1:2004

DIN EN 13169

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezi fikation; Deutsche Fassung EN 13169:2001

DIN EN 13169/A1

200408

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) – Spezi fikation; Deutsche Fassung EN 13169:2001/A1:2004

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 13170

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Kork (ICB) – Spezifikation; Deutsche Fassung EN 13170:2001

DIN EN 13171

200110

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezi fikation; Deutsche Fassung EN 13171:2001

DIN EN 13171/A1

200408

Wärmedämmstoffe für Gebäude – Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) – Spezi fikation; Deutsche Fassung EN 13171:2001/A1:2004

DIN EN 13172

200509

Wärmedämmstoffe – Konformitätsbewertung; Deutsche Fassung EN 13172:2001 + A1:2005

DIN EN 13187

199905

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Nachweis von Wärmebrücken in Gebäudehüllen – InfrarotVerfahren (ISO 6781:1983, modifiziert); Deutsche Fassung EN 13187:1998

DIN EN 13213

200112

Hohlböden; Deutsche Fassung EN 13213:2001

DIN EN 13226

200305

Holzfußböden – MassivholzParkettstäbe mit Nut und/oder Feder; Deutsche Fassung EN 13226:2002

DIN EN 13318

200012

Estrichmörtel und Estriche – Begriffe; Dreisprachige Fassung EN 13318:2000

DIN EN 13488

200305

Holzfußböden – Mosaikparkettelemente; Deutsche Fassung EN 13488:2002

DIN EN 13489

200305

Holzfußböden – Mehrschichtparkettelemente; Deutsche Fassung EN 13489:2002

DIN EN 135011

200206

Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandver halten von Bauprodukten; Deutsche Fassung EN 135011:2002

DIN EN 135012

200312

Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten – Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfun gen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen; Deutsche Fassung EN 135012:2003

DIN EN 13724

200305

Postalische Dienstleistungen – Einwurföffnungen von Hausbriefkästen – Anforderungen und Prüfun gen; Deutsche Fassung EN 13724:2002

DIN EN 13779

200505

Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs und Klimaanlagen; Deutsche Fassung EN 13779:2004

505

Anhang

506

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN 13813

200301

Estrichmörtel, Estrichmassen und Estriche – Estrichmörtel und Estrichmassen – Eigenschaften und Anforderungen; Deutsche Fassung EN 13813:2002

DIN EN 13829

200102

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren (ISO 9972:1996, modifi ziert); Deutsche Fassung EN 13829:2000

DIN EN 139141

200506

Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen und Außenputzen – Teil 1: Außenputz; Deutsche Fassung EN 139141:2005

DIN EN 139142

200507

Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen und Außenputzen – Teil 2: Planung und wesentli che Grundsätze für Innenputz; Deutsche Fassung EN 139142:2005

DIN EN 13964

200406

Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 13964:2004

DIN EN 13986

200503

Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen – Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung; Deutsche Fassung EN 13986:2004

DIN EN 14041

200604

Elastische, textile und LaminatBodenbeläge – Wesentliche Eigenschaften; Deutsche Fassung EN 14041:2004 + AC:2005

DIN EN 14195

200505

Metallprofile für Unterkonstruktionen von Gip splattensystemen – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN 14195:2005

DIN EN 14336

200501

Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der WarmwasserHeizungsanlagen; Deutsche Fassung EN 14336:2004

DIN EN 14411

200403

Keramische Fliesen und Platten – Begriffe, Klassifi zierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung (ISO 13006:1998, modifiziert); Deutsche Fassung EN 14411:2003

DIN EN ISO 12820

200212

Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung – Teil 20: Linien, Grundregeln (ISO 12820:1996); Deutsche Fassung EN ISO 128 20:2001

DIN EN ISO 12821

200212

Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung – Teil 21: Ausführung von Linien mit CADSystemen (ISO 12821:1997); Deutsche Fassung EN ISO 12821:2001

Anhang Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN ISO 7171

199701

Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Ge bäuden und von Bauteilen – Teil 1: Luftschalldäm mung (ISO 7171:1996); Deutsche Fassung EN ISO 7171:1996

DIN EN ISO 7172

199701

Akustik – Bewertung der Schalldämmung in Ge bäuden und von Bauteilen – Teil 2: Trittschalldäm mung (ISO 7172:1996); Deutsche Fassung EN ISO 7172:1996

DIN EN ISO 3766

200405

Zeichnungen für das Bauwesen – Vereinfachte Darstellung von Bewehrungen (ISO 3766:2003); Deutsche Fassung EN ISO 3766:2003

DIN EN ISO 6946

200310

Bauteile – Wärmedurchlasswiderstand und Wär medurchgangskoeffizient – Berechnungsverfahren (ISO 6946:1996 + Amd 1:2003) (enthält Änderung A1:2003); Deutsche Fassung EN ISO 6946:1996 + A1:2003

DIN EN ISO 7345

199601

Wärmeschutz – Physikalische Größen und Defini tionen (ISO 7345:1987); Deutsche Fassung EN ISO 7345:1995

DIN EN ISO 100771 200011

Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurch gangskoeffizienten – Teil 1: Vereinfachtes Verfah ren (ISO 100771:2000); Deutsche Fassung EN ISO 100771:2000

DIN EN ISO 100772 200312

Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen – Berechnung des Wärmedurch gangskoeffizienten – Teil 2: Numerisches Verfahren für Rahmen (ISO/FDIS 100772:2003); Deutsche Fassung EN ISO 100772:2003

DIN EN ISO 102111 199511

Wärmebrücken im Hochbau – Wärmeströme und Oberflächentemperaturen – Teil 1: Allgemeine Berechnungsverfahren (ISO 102111:1995); Deut sche Fassung EN ISO 102111:1995

DIN EN ISO 102112 200106

Wärmebrücken im Hochbau – Berechnung der Wärmeströme und Oberflächentemperaturen – Teil 2: Linienförmige Wärmebrücken (ISO 10211 2:2001); Deutsche Fassung EN ISO 102112:2001

DIN EN ISO 13370

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Wärmeübertragung über das Erdreich – Berech nungsverfahren (ISO 13370:1998); Deutsche Fassung EN ISO 13370:1998

199812

507

Anhang

508

Dokumentnummer

Ausgabe

Titel

DIN EN ISO 13788

200111

Wärme und feuchtetechnisches Verhalten von Bauteilen und Bauelementen – Raumseitige Ober flächentemperatur zur Vermeidung kritischer Oberflächenfeuchte und Tauwasserbildung im Bauteilinneren – Berechnungsverfahren (ISO 13788:2001); Deutsche Fassung EN ISO 13788:2001

DIN EN ISO 13789

199910

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Spezifischer Transmissionswärmeverlustkoeffizient – Berechnungsverfahren (ISO 13789:1999); Deut sche Fassung EN ISO 13789:1999

DIN EN ISO 13790

200409

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Berechnung des Heizenergiebedarfs (ISO 13790:2004); Deutsche Fassung EN ISO 13790:2004

DIN EN ISO 13792

200506

Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Berechnung von sommerlichen Raumtemperaturen bei Gebäuden ohne Anlagentechnik – Vereinfachtes Berechnungsverfahren (ISO 13792:2005); Deutsche Fassung EN ISO 13792:2005

DIN EN ISO 141223 200201

Sicherheit von Maschinen – Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Teil 3: Treppen, Treppen leitern und Geländer (ISO 141223:2001); Deutsche Fassung EN ISO 141223:2001

DIN ISO 12823

200003

Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung – Teil 23: Linien in Zeichnungen des Bauwesens (ISO 12823:1999)

DIN ISO 12850

200205

Technische Zeichnungen – Allgemeine Grundlagen der Darstellung – Teil 50: Grundregeln für Flächen in Schnitten und Schnittansichten (ISO 128 50:2001)

DIN V ENV 143832

200404

Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung – Stadt und Gebäudeplanung – Teil 2: Stadtplanung; Deutsche Fassung ENV 143832:2003

Notizen

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